V/0693/2023
Managementkontrakt (MMK) mit der Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Zoo GmbH)
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Beschlussvorlage
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V/0693/2023 V/0693/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Managementkontrakt (MMK) mit der Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Zoo GmbH) Beratungsfolge 06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 13.12.2023 Hauptausschuss Vorberatung 13.12.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Dem Managementkontrakt mit der Zoo GmbH mit einer Laufzeit von 2024 bis einschließlich 2028 wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Im Managementkontrakt sind jährliche Zuschüsse gemäß dem Masterplan in Höhe von 4,8 Mio.€ vorgesehen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1501 Anteile an Unternehmen Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 2025 2026 2027 4.800.000 4.800.000 4.800.000 4.800.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2024 bei der Produktgruppe 1501 veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 bzw. der mittelfristi- gen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Amt für Finanzen und Beteiligungen 27.11.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Schlüter Telefon: 492-2008 SchlueterT@stadt- muenster.de - 2 - V/0693/2023 Ab dem Kalenderjahr 2024 wird aus den genannten Zuschussbeträgen jeweils für Investitionsmaß- nahmen entsprechend dem Masterplan ein Betrag in Höhe v on 0,7 Mio. € für eine investive Verwen- dung zur Verfügung gestellt. Begründung: 1. Vorbemerkung Mit der Vorlage V/0401/2002 „Optimierung des Beteiligungsmanagements und des Beteiligungscon- trollings – Abschluss von Zielvereinbarungen mit den städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben“ hat der Rat beschlossen, das Beteiligungsmanagement dahingehend zu erweitern, dass in Abhängig- keit vom Steuerungscluster des Beteiligungsportfolios für die einzelnen Gesellschaften Zielvereinba- rungen zu erarbeiten und im sog. Managementkontrakt zwischen der Trägerin und der Beteiligung zu fixieren sind. Ziel der Managementkontrakte ist es, den jeweiligen Gesellschaften und eigenbetriebsähnlichen Ein- richtungen sowie auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs - und Finanzierungssi- cherheit zu geben. Insofern sind Hauptadressat der Kontrakte die Gesellschafterin Stadt Münster ei- nerseits und die Gesellschaft bzw. Einrichtung andererseits. 2. Begründung im Einzelnen In dem vorliegenden Managementkontrakt mit der Zoo GmbH werden die quantitativen und qualitati- ven Zielerwartungen der Gesellschafterin Stadt Münster und deren Beiträge zur Erreichung dieser Ziele beschrieben. Ausgehend von zeitlich dauerhaft festgelegten Oberzielen (Teilziffer 4.1) werden in den Teilziffern 4.2.1, 4.2.2 und 4.2.3 unbefristete allgemeine Aufgaben der Gesellschaft sowie Sach- und Finanzziele formuliert. Als Bewertungsmaßstab für das Erreichen dieser Ziele werden monetäre und nichtmonetäre Zielgrößen (Teilziffer 4.2.3) fixiert. Der als Anlage beigefügte Managementkontrakt basiert auf einem Entwurf der Verwaltung in Zusam- menarbeit mit der Geschäftsführung der Zoo GmbH nach dem Vorbild des vorangegangenen Ma- nagementkontraktes (Vorlage V/0345/2018) sowie dem Masterplan 2030 plus. Der Aufsichtsrat der Zoo GmbH hat in seiner Sitzung am 14.11 2023 mehrheitlich eine Änderung be- schlossen, mit der potentielle Tarifanpassungen im Bereich der Personalaufwendungen erhöhte städ- tische Zuschusszahlungen auslösen sollten. Da eine solche Regelung für keine der städtischen, rechtlich selbstständigen Beteiligungsgesellschaften vorgesehen ist, schlägt die Verwaltung vor, den Managementkontrakt in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Der neue Managementkontrakt sieht eine Laufzeit bis zum 31.12.2028 vor. Späte stens ein Jahr vor Vertragsablauf soll mit Verhandlungen über eine Vertragsverlängerung begonnen werden. Weitere Einzelheiten sind dem beiliegenden Entwurf zum Managementkontrakt zu entnehmen. i.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen Anlage A Anlage 1 Managementkontrakt Zoo 2024 - 2028 - 3 - V/0693/2023
Managementkontrakt_Zoo_final_Stand 22.11.2023
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Managementkontrakt zwischen der Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH als Gesellschaft und den Gesellschaftern: Westfälischer Zoologischer Garten Münster e.V. und Stadt Münster ENTWURF 1. Präambel Mit den Vereinbarungen dieses Managementkontraktes wird fixiert, welche Zielerwartungen die Gesellschafter und die Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Zoo GmbH) haben und wie die Partner dazu beitragen können, diese Ziele zu erreichen. Die Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Zoo GmbH) unterliegt einer vierteljährigen Berichtspflicht und gilt als Zuschussbeteiligung mit mittelfristig festgelegtem Budget. Die nachfolgenden Regelungen wurden unter Berücksichtigung der Beteiligungsgrundsätze und der Rahmenrichtlini e für Beteiligungen der Stadt Münster, die im Public Corporate Governance Kodex zusammengefasst sind, erstellt. 2. Gültigkeit des Managementkontraktes Dieser Managementkontrakt gilt für die Dauer von fünf Jahren vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028. Die Vertr agsparteien verpflichten sich, spätestens ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung mit Verhandlungen über die Fortschreibung des Vertrages zu beginnen und passende Unternehmenskonzepte (Strategiekonzepte) für die mittelfristige Ausrichtung der Unternehmenspolitik als Basis für die Ableitung von Leistungs - und Finanzzielen zu entwickeln, mit dem Aufsichtsrat zu beraten und abzustimmen. Ein neuer Managementkontrakt soll drei Monate vor dem Ende der Laufzeit des jetzigen Vertrages abgeschlossen sein. 3. Gesellschaftszweck der Zoo GmbH Als Gesellschaftszweck ist im Gesellschaftsvertrag § 2 vom x.x..2023 aufgeführt: 3.1 Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb eines Zoologischen Gartens in Münster. 3.2 Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung des Arten – und Tierschutzes. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch Weckung und Förderung der Liebe zum Tier und zur Natur und die Kenntnis von ihnen. Es gehört deshalb zu ihren Aufgaben, die Zootiere nach dem neuesten Stand tiergärtnerischer Kenntnisse zu halten und Arterhaltung zu betreiben. Ihre Einrichtungen sollen der naturwissenschaftlichen Belehrung und der zoologischen Forschung dienen. 3.3 Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die den Gegenstand unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. 3.4 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 3.5 Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3.6 Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafterin und der Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteil e und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Der durch die Gemeindeordnung (GO) vorgeschriebene öffentliche Zweck der Gesellschaft ist durch den Gesellschaftsgegenstand erfüllt. Die Tätigkeitsfelder, in denen sich das Aufgabenspektrum der Zoo GmbH bewegt, sind im Sinne der GO als nicht wirtschaftliche Betätigung (§ 107 Abs. 2 Nr. 2 GO) einzustufen. 4. Zielbestimmung der Zoo GmbH Ausgehend vom Gesellschaftszweck sowie allgemeingültiger betriebswirtschaftlicher Grundsätze werden nachfolgende Ziele definiert: 4.1 Oberziele Natur- und Artenschutz Forschung und Fortschritt Nachhaltigkeit und Klimaschutz Bildung und Freizeit 4.2 Teilziele Im Folgenden werden die Teilziele der Zoo GmbH untergliedert in allgemeine Aufgaben der Gesellschaft, Sachziele sowie Finanzziele. Beide Bereiche beinhalten die zeitlich dauerhaften Ziele und sind aus den bisherigen Tätigkeiten sowie aus den zukünftig zu ü bernehmenden Aufgaben abgeleitet. 4.2.1 Allgemeine Aufgaben der Gesellschaft Betrieb eines zoologischen Gartens in Münster, insbesondere durch o Entwicklung, Erneuerung, Instandhaltung, Reparatur und Pflege aller zooeigenen Anlagen o Weiterentwicklung und O ptimierung der Zusammenarbeit zwischen dem Pferdemuseum und dem Zoo o Führung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe (insbesondere Zooparkplatz, sowie Zooshop) o Kooperation mit dem Verein Westfälischer Zoologischer Garten e.V. o Umsetzung des „Masterplan Allwetterzoo Münster 2030 plus“ Mitgliedschaft und Engagement in nationalen und internationalen Vereinen und Verbänden usw. Funktion als Multiplikator gegenüber Politik und der Öffentlichkeit Betreuung der Gremien der Gesellschaft 4.2.2 Sachziele Der Allwetterzoo Münster arbeitet mit anderen zoologischen Einrichtungen und wissenschaftlichen Partnern an den drei Kernaufgaben der Welt -Zoo- und Aquarium - Naturschutzstrategie: Natur- und Artenschutz, Forschung und Bildung. Des Weiteren spielen die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz eine zentrale Rolle für die operative Ausrichtung, im täglichen Handeln sowie bei der Wissensvermittlung. Besondere Natur- und Tiererlebnisse sollen die Besucher in ihrer Freizeit für die Ziele des Zoos sensibilisieren. Die nachstehenden Sachziele und Aufgaben der Zoo GmbH werden den Oberzielen wie folgt zugeordnet: Natur- und Artenschutz Naturschutz o Umsetzung der Welt -Zoo- und Aquarium -Naturschutzstrategie ( World Association of Zoos and Aquariums - WAZA), 2015 Ex-situ-Artenschutz o Betrieb des Allwetterzoos als Ex-situ-Artenschutzzentrum nach den Richtlinien und aktuellen Strategien von European Association of Zoos and Aquaria (EASA), EASA Ex situ Programmes (EEP) und WAZA o Betrieb des Internationalen Zentrums für Schildkrötenschutz (IZS) sowie des Klima- und Artenschutzcampus auf dem Zoogelände In-Situ-Artenschutz o Betrieb des In -situ-Artenschutzzentrums Angkor Centre for Conservation of Biodiversity (ACCB) in Angkor Wat (Kambodscha) o Kooperation mit ausgewählten In-Situ-Artenschutzprojekten o Beteiligung an Auswilderungsprojekten Forschung und Fortschritt nationale Kooperationen, mit o der Universität Münster o dem Institut für Wildtierforschung (IZW) o anderen wissenschaftlichen Institutionen internationale Kooperation mit Forschungseinrichtungen, u.a. der IUCN Wissenstransfer in (inter-)nationalen Netzwerken Anwendung aktueller Forschungsergebnisse zum Vereinen von Bewirtschaftung, Erhaltung und Schutz von Tierarten Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten Betreuung von wissenschaftlichen Praktika und Volontariaten Nachhaltigkeit und Klimaschutz umweltschonende Energieversorgung Vorbildfunktion für Klimaschutz und Energieeffizienz Förderung von nachhaltigen Mobilitätskonzepten Entwicklung und Umsetzung eines ökologischen Leitbildes (Nachhaltigkeitsstrategie) Vermittlung von Arten- und Klimaschutz sowie Nachhaltigkeit Bildung und Freizeit Vermittlung von Verständnis für Tier und Natur (entdecken, erleben, verstehen) o Betrieb des Artenschutzcampus innerhalb des Allwetterzoos o Zooschule und außerschulischer Lernort im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), der Bildungsstrategie für Naturschutz der WAZA, 2020, und orientiert an den Lehrplänen des Landes NRW o Umsetzung von niederschwelligen Edukationskonzepten im Allwetterzoo touristischer Schwerpunkt der Stadt Münster Kooperation mit Nachbareinrichtungen, z.B. mit dem LWL -Naturkundemuseum mit Planetarium, dem Mühlenhof Münster und dem Westfälischen Pferdemu seum (“4amAasee”) Integration des Zoos in die Kultur- und Freizeitarbeit der Stadt Münster 4.2.3 Finanzziele Die Finanzziele der Zoo GmbH leiten sich unmittelbar aus den o. a. allgemeinen Geschäftsaufgaben und Sachzielen ab: Optimierung des Kostendeckungsgrades Erfüllung des Gesellschaftszweckes auf der Basis der jeweils beschlossenen Wirtschaftspläne sowie der dazu festgelegten Zuschüsse Weiterentwicklung der Spendenakquisition Die Wirtschaftsplanung der Zoo GmbH erfolgt jährlich als 5 -Jahres-Planung im Investitions-, Finanzierungs- und Erfolgsbereich. Operative Betriebsergebnisse: Die mittelfristige Ergebnisplanung sieht für die Jahre 2024 bis 2028 folgende Ergebnisentwicklung vor (jeweils Jahresfehlbetrag): 2024 2025 2026 2027 2028 -3,4 Mio.€ -3,2 Mio.€ -2,8 Mio.€ -2,9 Mio.€ -2,9 Mio.€ Zuschüsse der Stadt Münster: Auf Basis der oben genannten Jahresergebnisse sind folgende Zuschüsse der Stadt Münster vorgesehen: 2024 2025 2026 2027 2028 Zuschuss laut Masterplan 4,8 Mio.€ 4,8 Mio.€ 4,8 Mio.€ 4,8 Mio.€ 4,8 Mio.€ davon investiv 0,7 Mio.€ 0,7 Mio.€ 0,7 Mio.€ 0,7 Mio.€ 0,7 Mio.€ Die Zuschüsse sind in Abstimmung mit der Umsetzung des Masterplans Allwetterzoo Münster 2030 plus (Vorlage V/0344/2018) vereinbart und werden als Einlage (Rücklagenzuführung) an die Zoo GmbH geleistet. Der im Masterplan vorgesehene jährliche Sanierungszuschuss wird in den Jahren 2024 bis 2028 investiv bereitgestellt. Der max. zulässige Zuschuss für die Betriebskosten ermittelt sich aus dem Saldo der mi t der Erbringung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse entstandenen Aufwendungen und Erträge sowie ei ner angemessenen Gewinnmarge in Höhe von 5 % der bezuschussungsfähigen Aufwendungen. Die Aufwendungen und Erträge der folgenden Tätigkeitsbereiche resultieren nicht aus der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und sin d daher nicht bezuschussungsfähig: Parkplatz, Tierfutter, Bollerwagen Zooshop Veranstaltungen Gastronomie Meranti-Halle – hier nur anteilige Abschreibungen i.H.v.400 T€ p.a. Sponsoring Als nichtmonetäre Zielgrößen für das Erreichen der Sachziele werden festgelegt: Erhaltung der Artenvielfalt im Zoo Kooperation mit Zoos in NRW und BRD Besucheraufkommen pro Jahr Die mittelfristige Ergebnisplanung sieht für die Jahre 2024 bis 2028 folgende Besucherzahlen vor: 2024 2025 2026 2027 2028 690.000 690.000 700.000 720.000 720.000 Festigung der Zahl der Schulklassen und Schüler, die die Schule im Zoo besuchen, mit jährlich 6500 Schülern in 250 Klassen 5. Sonstige Vereinbarungen Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrundsätze und die Rahmenrichtlinien für Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex). Die Zoo GmbH unterliegt einer vierteljährlichen Berichtspflicht. Die Quartalsberichte sind im, von der Stadt Münster vorgegebenen Format, rechtzeitig nach Anforderung zu übermitteln. Der Sachstand bei der Umsetzung der Oberziele und der Teilziele ist min destens einmal pro Jahr im Aufsichtsrat vorzustellen und zu beraten. Durch diese Vereinbarung wird der Dienstvertrag der Geschäftsführung der Zoo GmbH weder geändert noch konkretisiert. Münster, den Dezember 2023 Für die Zoo GmbH: Für den Westfälischer Zoologischer Garten e. V.: ___________________________ __________________________ Für die Stadt Münster: __________________________ Christine Zeller / Stadtkämmerin
Anlage A
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Anlage A zur V/0693/2023
Kurzüberblick
Nachdem der laufende Managementkontrakt für das die Zoo GmbH Ende 2023 ausläuft, wird ein
neuer Managementkontrakt mit der Zoo GmbH für die Jahre 2024 – 2028 zur Beschlussfassung
vorgelegt.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Ziel der Managementkontrakte ist es, den jeweiligen Gesellschaften bzw. dem Eigenbetrieb sowie
auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs- und Finanzierungssicherheit zu ge-
ben. Insofern sind Hauptadressat der Kontrakte die Gesellschafterin Stadt Münster einerseits und
die Gesellschaft andererseits. In besonderer Weise wird angesichts der notwendigen Haushalts-
disziplin bzw. der Konsolidierungsnotwendigkeit darauf hingewiesen, dass für Veränderungen in
den Managementkontrakten mit Belastungen für den allgemeinen Haushalt entsprechende Ent-
lastungen (Deckung) zu schaffen sind, wenn nicht der Haushaltsausgleich gefährdet werden soll.
Finanzierung
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein
Im Entwurf des Haushaltsplans 2024 enthalten? X Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
X überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
k.A.
Die o. g. Querschnittsthemen sollen im Sinne eines Positivkatalogs dann erwähnt werden, wenn
der mit der Vorlage zu entscheidende Sachverhalt bzw. der Bericht
Unterschiede zwischen den Geschlechtern ausweist, schafft oder berücksichtigt,
inklusionspolitische Aussagen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention trifft
migrationspolitische Aussagen trifft,
das Thema Demografie im Sinne des im VV verabschiedeten Fragenkatalogs betrifft oder
klimaschutzrelevante Aussagen trifft,
und dies für die Beschlussfassung und Entscheidung von unmittelbarer und grundsätzlicher Be-
deutung und Relevanz ist.
Dann ist kurz zu beschreiben, inwieweit der Bezug gegeben ist. Ausführliche Informationen sind
in diesen Fällen in der Vorlage zu liefern. Ggf. ist ein Kontakt mit der entsprechenden Dienststelle
aufzunehmen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0693/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.11.2023
- Erstellt
- 16.11.2023 09:45