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V/0693/2023

Managementkontrakt (MMK) mit der Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Zoo GmbH)

Vorlagen 16.11.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2023, TOP 16

Beschlussvorlage

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Ansehen

Managementkontrakt_Zoo_final_Stand 22.11.2023

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

4302 Zeichen

V/0693/2023 
V/0693/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Managementkontrakt (MMK) mit der Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Zoo 
GmbH) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   13.12.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   13.12.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 Dem Managementkontrakt mit der Zoo GmbH mit einer Laufzeit von 2024 bis einschließlich 
2028 wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Im Managementkontrakt sind jährliche Zuschüsse gemäß dem Masterplan in Höhe von 4,8 Mio.€ 
vorgesehen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1501 Anteile an Unternehmen    
Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 
2025 
2026 
2027 
 
4.800.000 
4.800.000 
4.800.000 
4.800.000 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2024 bei der 
Produktgruppe 1501 veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 bzw. der mittelfristi-
gen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
27.11.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Schlüter 
Telefon: 492-2008 
SchlueterT@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0693/2023 
 
Ab dem Kalenderjahr 2024 wird aus den genannten Zuschussbeträgen jeweils für Investitionsmaß-
nahmen entsprechend dem Masterplan ein Betrag in Höhe v on 0,7 Mio. € für eine investive Verwen-
dung zur Verfügung gestellt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Vorbemerkung 
 
Mit der Vorlage V/0401/2002 „Optimierung des Beteiligungsmanagements und des Beteiligungscon-
trollings – Abschluss von Zielvereinbarungen mit den städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben“ 
hat der Rat beschlossen, das Beteiligungsmanagement dahingehend zu erweitern, dass in Abhängig-
keit vom Steuerungscluster des Beteiligungsportfolios für die einzelnen Gesellschaften Zielvereinba-
rungen zu erarbeiten und im sog. Managementkontrakt zwischen der Trägerin und der Beteiligung zu 
fixieren sind. 
Ziel der Managementkontrakte ist es, den jeweiligen Gesellschaften und eigenbetriebsähnlichen Ein-
richtungen sowie auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs - und Finanzierungssi-
cherheit zu geben. Insofern sind Hauptadressat der Kontrakte die Gesellschafterin Stadt Münster ei-
nerseits und die Gesellschaft bzw. Einrichtung andererseits.  
 
2. Begründung im Einzelnen 
 
In dem vorliegenden Managementkontrakt mit der Zoo GmbH werden die quantitativen und qualitati-
ven Zielerwartungen der Gesellschafterin Stadt Münster und deren Beiträge zur Erreichung dieser 
Ziele beschrieben. Ausgehend von zeitlich dauerhaft festgelegten Oberzielen (Teilziffer 4.1) werden in 
den Teilziffern 4.2.1, 4.2.2 und 4.2.3 unbefristete allgemeine Aufgaben der Gesellschaft sowie Sach- 
und Finanzziele formuliert. Als Bewertungsmaßstab für das Erreichen dieser Ziele werden monetäre 
und nichtmonetäre Zielgrößen (Teilziffer 4.2.3) fixiert. 
 
Der als Anlage beigefügte Managementkontrakt basiert auf einem Entwurf der Verwaltung in Zusam-
menarbeit mit der Geschäftsführung der Zoo GmbH nach dem Vorbild des vorangegangenen Ma-
nagementkontraktes (Vorlage V/0345/2018) sowie dem Masterplan 2030 plus. 
 
Der Aufsichtsrat der Zoo GmbH hat in seiner Sitzung am 14.11 2023 mehrheitlich eine Änderung be-
schlossen, mit der potentielle Tarifanpassungen im Bereich der Personalaufwendungen erhöhte städ-
tische Zuschusszahlungen auslösen sollten. Da eine solche Regelung für keine der städtischen, 
rechtlich selbstständigen Beteiligungsgesellschaften vorgesehen ist, schlägt die Verwaltung vor, den 
Managementkontrakt in der vorliegenden Fassung zu beschließen.  
 
Der neue Managementkontrakt sieht eine Laufzeit bis zum 31.12.2028 vor. Späte stens ein Jahr vor 
Vertragsablauf soll mit Verhandlungen über eine Vertragsverlängerung begonnen werden. Weitere 
Einzelheiten sind dem beiliegenden Entwurf zum Managementkontrakt zu entnehmen. 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen 
 
Anlage A 
Anlage 1             Managementkontrakt Zoo 2024 - 2028

- 3 - 
V/0693/2023

Managementkontrakt_Zoo_final_Stand 22.11.2023

11082 Zeichen

Managementkontrakt 
 
 
zwischen der  
 
Westfälischer Zoologischer Garten 
Münster GmbH als Gesellschaft 
 
und den Gesellschaftern: 
Westfälischer Zoologischer Garten 
Münster e.V. 
und 
Stadt Münster 
 
 
 
 
ENTWURF

1. Präambel  
Mit den Vereinbarungen dieses Managementkontraktes wird fixiert, welche Zielerwartungen 
die Gesellschafter und die Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Zoo GmbH) 
haben und wie die Partner dazu beitragen können, diese Ziele zu erreichen.  
Die Westfälischer Zoologischer Garten  Münster GmbH (Zoo GmbH) unterliegt einer  
vierteljährigen Berichtspflicht und gilt als Zuschussbeteiligung mit mittelfristig festgelegtem 
Budget.  
Die nachfolgenden Regelungen wurden unter Berücksichtigung der Beteiligungsgrundsätze 
und der Rahmenrichtlini e für Beteiligungen der Stadt Münster, die im Public Corporate 
Governance Kodex zusammengefasst sind, erstellt.  
 
2. Gültigkeit des Managementkontraktes  
Dieser Managementkontrakt gilt für die Dauer von fünf Jahren vom 01.01.2024 bis zum 
31.12.2028. Die Vertr agsparteien verpflichten sich, spätestens ein Jahr vor Ablauf der 
Vereinbarung mit Verhandlungen über die Fortschreibung des Vertrages zu beginnen und 
passende Unternehmenskonzepte (Strategiekonzepte) für die mittelfristige Ausrichtung der 
Unternehmenspolitik als Basis für die Ableitung von Leistungs - und Finanzzielen zu 
entwickeln, mit dem Aufsichtsrat zu beraten und abzustimmen. Ein neuer Managementkontrakt 
soll drei Monate vor dem Ende der Laufzeit des jetzigen Vertrages abgeschlossen sein.  
 
3. Gesellschaftszweck der Zoo GmbH  
Als Gesellschaftszweck ist im Gesellschaftsvertrag § 2 vom x.x..2023 aufgeführt:  
3.1 Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb eines Zoologischen Gartens in Münster. 
3.2 Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der 
Studentenhilfe sowie die Förderung des Arten – und Tierschutzes. Die Satzungszwecke 
werden verwirklicht insbesondere durch Weckung und Förderung der Liebe zum Tier und 
zur Natur und die Kenntnis von ihnen. Es gehört deshalb zu ihren Aufgaben, die Zootiere 
nach dem neuesten Stand tiergärtnerischer Kenntnisse zu halten und Arterhaltung zu 
betreiben. Ihre Einrichtungen sollen der naturwissenschaftlichen Belehrung und der 
zoologischen Forschung dienen.  
3.3 Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die den Gegenstand 
unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.  
3.4 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne 
des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.  
3.5 Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche 
Zwecke.  
3.6 Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. 
Die Gesellschafterin und der Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteil e und auch keine 
sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten.  
Der durch die Gemeindeordnung (GO) vorgeschriebene öffentliche Zweck der Gesellschaft ist 
durch den Gesellschaftsgegenstand erfüllt. Die Tätigkeitsfelder, in denen sich das 
Aufgabenspektrum der Zoo GmbH bewegt, sind im Sinne der GO als nicht wirtschaftliche 
Betätigung (§ 107 Abs. 2 Nr. 2 GO) einzustufen.

4. Zielbestimmung der Zoo GmbH  
Ausgehend vom Gesellschaftszweck sowie allgemeingültiger betriebswirtschaftlicher 
Grundsätze werden nachfolgende Ziele definiert:  
4.1 Oberziele  
 Natur- und Artenschutz  
 Forschung und Fortschritt  
 Nachhaltigkeit und Klimaschutz 
 Bildung und Freizeit 
4.2 Teilziele  
Im Folgenden werden die Teilziele der Zoo GmbH untergliedert in allgemeine Aufgaben der 
Gesellschaft, Sachziele sowie Finanzziele. Beide Bereiche beinhalten die zeitlich dauerhaften 
Ziele und sind aus den bisherigen Tätigkeiten sowie aus den zukünftig zu ü bernehmenden 
Aufgaben abgeleitet.  
4.2.1 Allgemeine Aufgaben der Gesellschaft  
 Betrieb eines zoologischen Gartens in Münster, insbesondere durch 
o Entwicklung, Erneuerung, Instandhaltung, Reparatur und Pflege aller 
zooeigenen Anlagen  
o Weiterentwicklung und O ptimierung der Zusammenarbeit zwischen dem 
Pferdemuseum und dem Zoo  
o Führung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe (insbesondere Zooparkplatz, sowie 
Zooshop)  
o Kooperation mit dem Verein Westfälischer Zoologischer Garten e.V.  
o Umsetzung des „Masterplan Allwetterzoo Münster 2030 plus“  
 Mitgliedschaft und Engagement in nationalen und internationalen Vereinen und 
Verbänden usw.  
 Funktion als Multiplikator gegenüber Politik und der Öffentlichkeit  
 Betreuung der Gremien der Gesellschaft  
4.2.2 Sachziele  
Der Allwetterzoo Münster arbeitet mit anderen zoologischen Einrichtungen und 
wissenschaftlichen Partnern an den drei Kernaufgaben der Welt -Zoo- und Aquarium -
Naturschutzstrategie: Natur- und Artenschutz, Forschung und Bildung. Des Weiteren spielen 
die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz eine zentrale Rolle für die operative Ausrichtung, 
im täglichen Handeln sowie bei der Wissensvermittlung. Besondere Natur- und Tiererlebnisse 
sollen die Besucher in ihrer Freizeit für die Ziele des Zoos sensibilisieren. 
Die nachstehenden Sachziele und Aufgaben der Zoo GmbH werden den Oberzielen wie folgt 
zugeordnet:  
Natur- und Artenschutz  
 Naturschutz 
o Umsetzung der Welt -Zoo- und Aquarium -Naturschutzstrategie ( World 
Association of Zoos and Aquariums - WAZA), 2015  
 Ex-situ-Artenschutz  
o Betrieb des Allwetterzoos als Ex-situ-Artenschutzzentrum nach den Richtlinien 
und aktuellen Strategien von European Association of Zoos and Aquaria 
(EASA), EASA Ex situ Programmes (EEP) und WAZA

o Betrieb des Internationalen Zentrums für Schildkrötenschutz (IZS) sowie des 
Klima- und Artenschutzcampus auf dem Zoogelände 
 In-Situ-Artenschutz  
o Betrieb des In -situ-Artenschutzzentrums Angkor Centre for Conservation of 
Biodiversity (ACCB) in Angkor Wat (Kambodscha)  
o Kooperation mit ausgewählten In-Situ-Artenschutzprojekten 
o Beteiligung an Auswilderungsprojekten   
Forschung und Fortschritt  
 nationale Kooperationen, mit  
o der Universität Münster  
o dem Institut für Wildtierforschung (IZW)   
o anderen wissenschaftlichen Institutionen  
 
 internationale Kooperation mit Forschungseinrichtungen, u.a. der IUCN  
 Wissenstransfer in (inter-)nationalen Netzwerken  
 Anwendung aktueller Forschungsergebnisse zum Vereinen von Bewirtschaftung, 
Erhaltung und Schutz von Tierarten   
 Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten  
 Betreuung von wissenschaftlichen Praktika und Volontariaten  
Nachhaltigkeit und Klimaschutz  
 umweltschonende Energieversorgung   
 Vorbildfunktion für Klimaschutz und Energieeffizienz  
 Förderung von nachhaltigen Mobilitätskonzepten  
 Entwicklung und Umsetzung eines ökologischen Leitbildes (Nachhaltigkeitsstrategie)  
 Vermittlung von Arten- und Klimaschutz sowie Nachhaltigkeit  
Bildung und Freizeit  
 Vermittlung von Verständnis für Tier und Natur (entdecken, erleben, verstehen)  
o Betrieb des Artenschutzcampus innerhalb des Allwetterzoos  
o Zooschule und außerschulischer Lernort im Sinne der Bildung für nachhaltige 
Entwicklung (BNE), der Bildungsstrategie für Naturschutz der WAZA, 2020, und 
orientiert an den Lehrplänen des Landes NRW  
o Umsetzung von niederschwelligen Edukationskonzepten im Allwetterzoo  
 touristischer Schwerpunkt der Stadt Münster  
 Kooperation mit Nachbareinrichtungen, z.B. mit dem LWL -Naturkundemuseum mit 
Planetarium, dem Mühlenhof Münster und dem Westfälischen Pferdemu seum 
(“4amAasee”)  
 Integration des Zoos in die Kultur- und Freizeitarbeit der Stadt Münster 
  
4.2.3 Finanzziele  
Die Finanzziele der Zoo GmbH leiten sich unmittelbar aus den o. a. allgemeinen 
Geschäftsaufgaben und Sachzielen ab:  
 Optimierung des Kostendeckungsgrades

 Erfüllung des Gesellschaftszweckes auf der Basis der jeweils beschlossenen 
Wirtschaftspläne sowie der dazu festgelegten Zuschüsse  
 
 Weiterentwicklung der Spendenakquisition  
Die Wirtschaftsplanung der Zoo GmbH erfolgt jährlich als 5 -Jahres-Planung im Investitions-, 
Finanzierungs- und Erfolgsbereich.  
 
Operative Betriebsergebnisse:  
Die mittelfristige Ergebnisplanung sieht für die Jahre 2024 bis 2028 folgende 
Ergebnisentwicklung vor (jeweils Jahresfehlbetrag):  
2024 2025 2026 2027 2028 
-3,4 Mio.€ -3,2 Mio.€ -2,8 Mio.€ -2,9 Mio.€ -2,9 Mio.€ 
 
Zuschüsse der Stadt Münster:  
Auf Basis der oben genannten Jahresergebnisse sind folgende Zuschüsse der Stadt Münster 
vorgesehen:  
 2024 2025 2026 2027 2028 
Zuschuss laut 
Masterplan 
4,8 Mio.€ 4,8 Mio.€ 4,8 Mio.€ 4,8 Mio.€ 4,8 Mio.€ 
davon investiv 0,7 Mio.€ 0,7 Mio.€ 0,7 Mio.€ 0,7 Mio.€ 0,7 Mio.€ 
 
Die Zuschüsse sind in Abstimmung mit der Umsetzung des Masterplans Allwetterzoo Münster 
2030 plus (Vorlage V/0344/2018) vereinbart und werden als Einlage (Rücklagenzuführung) an 
die Zoo GmbH geleistet.  
Der im Masterplan vorgesehene jährliche Sanierungszuschuss wird in den Jahren 2024 bis 
2028 investiv bereitgestellt.  
Der max. zulässige Zuschuss für die Betriebskosten ermittelt sich aus dem Saldo der mi t der 
Erbringung von allgemeinem  wirtschaftlichen Interesse entstandenen Aufwendungen und 
Erträge sowie ei ner angemessenen Gewinnmarge in Höhe von 5 % der 
bezuschussungsfähigen Aufwendungen.  
Die Aufwendungen und Erträge der folgenden Tätigkeitsbereiche resultieren nicht aus der 
Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und sin d daher 
nicht bezuschussungsfähig:  
 Parkplatz, Tierfutter, Bollerwagen 
 Zooshop 
 Veranstaltungen 
 Gastronomie  
 Meranti-Halle – hier nur anteilige Abschreibungen i.H.v.400 T€ p.a.  
 Sponsoring 
Als nichtmonetäre Zielgrößen für das Erreichen der Sachziele werden festgelegt:  
 Erhaltung der Artenvielfalt im Zoo 
 Kooperation mit Zoos in NRW und BRD

 Besucheraufkommen pro Jahr 
Die mittelfristige Ergebnisplanung sieht für die Jahre 2024 bis 2028 folgende Besucherzahlen 
vor:  
2024 2025 2026 2027 2028 
690.000 690.000 700.000 720.000 720.000 
 
 Festigung der Zahl der Schulklassen und Schüler, die die Schule im Zoo besuchen, mit 
jährlich 6500 Schülern in 250 Klassen  
 
 
5. Sonstige Vereinbarungen  
 Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrundsätze und die Rahmenrichtlinien 
für Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex).  
 
 Die Zoo GmbH unterliegt einer vierteljährlichen Berichtspflicht. Die Quartalsberichte 
sind im, von der Stadt Münster vorgegebenen Format, rechtzeitig nach Anforderung zu 
übermitteln.  
 
 Der Sachstand bei der Umsetzung der Oberziele und der Teilziele ist min destens 
einmal pro Jahr im Aufsichtsrat vorzustellen und zu beraten.  
 
 Durch diese Vereinbarung wird der Dienstvertrag der Geschäftsführung der Zoo GmbH 
weder geändert noch konkretisiert.   
  
 
Münster, den   Dezember 2023  
 
Für die Zoo GmbH:     Für den Westfälischer Zoologischer Garten e. V.:  
 
___________________________  __________________________ 
 
Für die Stadt Münster:  
 
__________________________ 
Christine Zeller / Stadtkämmerin

Anlage A

2340 Zeichen

Anlage A zur V/0693/2023 
Kurzüberblick 
 
Nachdem der laufende Managementkontrakt für das die Zoo GmbH Ende 2023 ausläuft, wird ein 
neuer Managementkontrakt mit der Zoo GmbH für die Jahre 2024 – 2028 zur Beschlussfassung 
vorgelegt. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Ziel der Managementkontrakte ist es, den jeweiligen Gesellschaften bzw. dem Eigenbetrieb sowie 
auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs- und Finanzierungssicherheit zu ge-
ben. Insofern sind Hauptadressat der Kontrakte die Gesellschafterin Stadt Münster einerseits und 
die Gesellschaft andererseits. In besonderer Weise wird angesichts der notwendigen Haushalts-
disziplin bzw. der Konsolidierungsnotwendigkeit darauf hingewiesen, dass für Veränderungen in 
den Managementkontrakten mit Belastungen für den allgemeinen Haushalt entsprechende Ent-
lastungen (Deckung) zu schaffen sind, wenn nicht der Haushaltsausgleich gefährdet werden soll. 
 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplans 2024 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
       
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
k.A.

Die o. g. Querschnittsthemen sollen im Sinne eines Positivkatalogs dann erwähnt werden, wenn 
der mit der Vorlage zu entscheidende Sachverhalt bzw. der Bericht 
 Unterschiede zwischen den Geschlechtern ausweist, schafft oder berücksichtigt, 
 inklusionspolitische Aussagen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention trifft 
 migrationspolitische Aussagen trifft, 
 das Thema Demografie im Sinne des im VV verabschiedeten Fragenkatalogs betrifft oder 
 klimaschutzrelevante Aussagen trifft, 
und dies für die Beschlussfassung und Entscheidung von unmittelbarer und grundsätzlicher Be-
deutung und Relevanz ist. 
Dann ist kurz zu beschreiben, inwieweit der Bezug gegeben ist. Ausführliche Informationen sind 
in diesen Fällen in der Vorlage zu liefern. Ggf. ist ein Kontakt mit der entsprechenden Dienststelle 
aufzunehmen.

Beratungsverlauf (3)

06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2023 Hauptausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2023 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0693/2023
Typ
Vorlagen
Datum
16.11.2023
Erstellt
16.11.2023 09:45