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V/0474/2022

NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH: Anpassungen des Gesellschaftsvertrages

Vorlagen 03.08.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.09.2022, TOP 22

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1414 Zeichen

Anlage A zur V/0474/2022
Kurzüberblick
Nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen der Gesellschaft ist die Änderung des
Gesellschaftsvertrages von der Gesellschafterversammlung zu beschließen. Zur Ermächtigung
der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der NRW.URBAN Kommunale
Entwicklung GmbH (NRW.URBAN KE) ist ein Ratsbeschluss notwendig.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Die Stadt Münster ist mit 1 T€ (0,33%) am Stammkapital der NRW.URBAN KE direkt und mit 1T€
indirekt über die KonvOY GmbH beteiligt
Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber den nordrhein-
westfälischen Kommunen und kommunal nahestehenden Dritten in Zusammenhang mit der
Baulandentwicklung sowie der Wahrnehmung von städtebaulichen Aufgaben, Maßnahmen der
Stadtentwicklung und Strukturpolitik, Aufbereitung, Erschließung und Verwertung von
Baulandflächen sowie verwandten Geschäften.
Finanzierung
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
HGB; GO-NRW; Satzung der Gesellschaft
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Keine

Beschlussvorlage

4124 Zeichen

V/0474/2022
V/0474/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH: Anpassungen des Gesellschaftsvertrages
Beratungsfolge
06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
07.09.2022 Hauptausschuss Vorberatung
07.09.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der NRW.URBAN
Kommunale Entwicklung GmbH (NRW.URBAN KE) wird ermächtigt, folgenden Anpassungen im
§ 10 „Zusammensetzung und Einberufung der Gesellschafterversammlung“ des
Gesellschaftsvertrages NRW.URBAN KE zuzustimmen:
a) §10, Ziffer1
Die Beschlussfassung kann auch in einer T elefon- oder Videokonferenz durch mündliche,
telefonische, schriftliche oder in T extform übermittelte Stimmabgabe oder in eine Kombination
dieser Wege erfolgen. Ein Recht zum Widerspruch gegen diese Art der Beschlussfassung
besteht nicht.
b) §10, Ziffer7
Die Einberufung erfolgt ausschließlich per E-Mail an jeden Gesellschafter an die zuletzt
angegebene E-Mail-Adresse unter Angabe von Ort, T ag,Zeit und T agesordnungmit einer Frist von
14 T agen.Der T agder Absendung der Einladung sowie der T agder Versammlung wird bei der
Berechnung der Frist nicht mitgezählt. In dringenden Fällen kann die Ladungsfrist auf 3 T age
verkürzt werden. Sind sämtliche Gesellschafter anwesend oder vertreten und mit der
Beschlussfassung einverstanden, so können Beschlüsse auch dann gefasst werden, wenn die für
die Einberufung und Ankündigung geltenden gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen
Vorschriften nicht eingehalten worden sind.
c) §10, Ziffer 8
§ 10 Ziffer 8 (Gesellschafterversammlungen finden in der Regel am Sitz der Gesellschaft statt)
entfällt.
Amt für Finanzen und
Beteiligungen
11.08.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Schlüter
T elefon:492-2008
SchlueterT@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0474/2022
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
Begründung:
Bei der NRW.URBAN KE handelt es sich um eine im Jahr 2009 seitens des Landes Nordrhein-
Westfalen initiierte Gesellschaft, die zur Stärkung der wohnungs- und baupolitischen Situation
konzipiert wurde. Sie dient der Unterstützung der nordrhein-westfälischen Kommunen insbesondere
bei der Entwicklung von Bauland. Sie soll die beschleunigte Baulandentwicklung sowie eine enge
Kooperation der Kommunen und des Landes insbesondere im Hinblick auf wohnungs- und
stadtentwicklungspolitische Maßnahmen gewährleisten. Alle interessierten nordrhein-westfälischen
Kommunen sind eingeladen, sich an ihr zu beteiligen.
Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber den nordrhein-
westfälischen Kommunen und kommunal nahestehenden Dritten, wie beispielsweise kommunalen
Wirtschaftsförderungsgesellschaften und Stadtentwicklungsgesellschaften, in Zusammenhang mit der
Baulandentwicklung sowie der Wahrnehmung von städtebaulichen Aufgaben, Maßnahmen der
Stadtentwicklung und Strukturpolitik, Aufbereitung, Erschließung und Verwertung von Baulandflächen
sowie verwandten Geschäften.
Die Stadt Münster ist mit 1 T€ (0,33 %) direkt und mit 1 T€ (0,33 %) indirekt über die KonvOY GmbH
am Stammkapital der NRW.URBAN KE beteiligt.
Nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der NRW.URBAN KE (§ 12 Ziff. 2 lit. o)
beschließt die Gesellschafterversammlung insbesondere über die Änderung des
Gesellschaftsvertrages.
Die Anpassungen des Gesellschaftsvertrages beinhalten die Erweiterung der
Beschlussfassungswege auf T elefon - oder Videokonferenzen, die Umstellung von einem
Einladungsverfahren per Brief auf ein E-Mail-basiertes Verfahren sowie eine Verkürzung der
Ladungsfrist in dringenden Fällen. Zudem soll für die Gesellschafterversammlung nicht mehr
vorgesehen sein, dass sie in der Regel am Sitz der Gesellschaft stattfindet.
Die Verwaltung befürwortet die o.g. Anpassungen des Gesellschaftsvertrages, um eine effizientere
und auch flexiblere Sitzungsorganisation sowie Beschlussfassungsmöglichkeiten umzusetzen bzw. zu
ermöglichen.
i.V.
gez.
Christine Zeller
Stadtkämmerin
Anlagen:
Anlage A

Beratungsverlauf (3)

06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2022 Hauptausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2022 Rat
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0474/2022
Typ
Vorlagen
Datum
03.08.2022
Erstellt
03.08.2022 12:07