V/0474/2022
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH: Anpassungen des Gesellschaftsvertrages
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Anlage A
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Anlage A zur V/0474/2022 Kurzüberblick Nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen der Gesellschaft ist die Änderung des Gesellschaftsvertrages von der Gesellschafterversammlung zu beschließen. Zur Ermächtigung der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (NRW.URBAN KE) ist ein Ratsbeschluss notwendig. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stadt Münster ist mit 1 T€ (0,33%) am Stammkapital der NRW.URBAN KE direkt und mit 1T€ indirekt über die KonvOY GmbH beteiligt Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber den nordrhein- westfälischen Kommunen und kommunal nahestehenden Dritten in Zusammenhang mit der Baulandentwicklung sowie der Wahrnehmung von städtebaulichen Aufgaben, Maßnahmen der Stadtentwicklung und Strukturpolitik, Aufbereitung, Erschließung und Verwertung von Baulandflächen sowie verwandten Geschäften. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig HGB; GO-NRW; Satzung der Gesellschaft Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Beschlussvorlage
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V/0474/2022 V/0474/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH: Anpassungen des Gesellschaftsvertrages Beratungsfolge 06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 07.09.2022 Hauptausschuss Vorberatung 07.09.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (NRW.URBAN KE) wird ermächtigt, folgenden Anpassungen im § 10 „Zusammensetzung und Einberufung der Gesellschafterversammlung“ des Gesellschaftsvertrages NRW.URBAN KE zuzustimmen: a) §10, Ziffer1 Die Beschlussfassung kann auch in einer T elefon- oder Videokonferenz durch mündliche, telefonische, schriftliche oder in T extform übermittelte Stimmabgabe oder in eine Kombination dieser Wege erfolgen. Ein Recht zum Widerspruch gegen diese Art der Beschlussfassung besteht nicht. b) §10, Ziffer7 Die Einberufung erfolgt ausschließlich per E-Mail an jeden Gesellschafter an die zuletzt angegebene E-Mail-Adresse unter Angabe von Ort, T ag,Zeit und T agesordnungmit einer Frist von 14 T agen.Der T agder Absendung der Einladung sowie der T agder Versammlung wird bei der Berechnung der Frist nicht mitgezählt. In dringenden Fällen kann die Ladungsfrist auf 3 T age verkürzt werden. Sind sämtliche Gesellschafter anwesend oder vertreten und mit der Beschlussfassung einverstanden, so können Beschlüsse auch dann gefasst werden, wenn die für die Einberufung und Ankündigung geltenden gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Vorschriften nicht eingehalten worden sind. c) §10, Ziffer 8 § 10 Ziffer 8 (Gesellschafterversammlungen finden in der Regel am Sitz der Gesellschaft statt) entfällt. Amt für Finanzen und Beteiligungen 11.08.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Schlüter T elefon:492-2008 SchlueterT@stadt- muenster.de - 2 - V/0474/2022 II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Begründung: Bei der NRW.URBAN KE handelt es sich um eine im Jahr 2009 seitens des Landes Nordrhein- Westfalen initiierte Gesellschaft, die zur Stärkung der wohnungs- und baupolitischen Situation konzipiert wurde. Sie dient der Unterstützung der nordrhein-westfälischen Kommunen insbesondere bei der Entwicklung von Bauland. Sie soll die beschleunigte Baulandentwicklung sowie eine enge Kooperation der Kommunen und des Landes insbesondere im Hinblick auf wohnungs- und stadtentwicklungspolitische Maßnahmen gewährleisten. Alle interessierten nordrhein-westfälischen Kommunen sind eingeladen, sich an ihr zu beteiligen. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber den nordrhein- westfälischen Kommunen und kommunal nahestehenden Dritten, wie beispielsweise kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften und Stadtentwicklungsgesellschaften, in Zusammenhang mit der Baulandentwicklung sowie der Wahrnehmung von städtebaulichen Aufgaben, Maßnahmen der Stadtentwicklung und Strukturpolitik, Aufbereitung, Erschließung und Verwertung von Baulandflächen sowie verwandten Geschäften. Die Stadt Münster ist mit 1 T€ (0,33 %) direkt und mit 1 T€ (0,33 %) indirekt über die KonvOY GmbH am Stammkapital der NRW.URBAN KE beteiligt. Nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der NRW.URBAN KE (§ 12 Ziff. 2 lit. o) beschließt die Gesellschafterversammlung insbesondere über die Änderung des Gesellschaftsvertrages. Die Anpassungen des Gesellschaftsvertrages beinhalten die Erweiterung der Beschlussfassungswege auf T elefon - oder Videokonferenzen, die Umstellung von einem Einladungsverfahren per Brief auf ein E-Mail-basiertes Verfahren sowie eine Verkürzung der Ladungsfrist in dringenden Fällen. Zudem soll für die Gesellschafterversammlung nicht mehr vorgesehen sein, dass sie in der Regel am Sitz der Gesellschaft stattfindet. Die Verwaltung befürwortet die o.g. Anpassungen des Gesellschaftsvertrages, um eine effizientere und auch flexiblere Sitzungsorganisation sowie Beschlussfassungsmöglichkeiten umzusetzen bzw. zu ermöglichen. i.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0474/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.08.2022
- Erstellt
- 03.08.2022 12:07