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V/0662/2013

Ausschöpfung des Eingliederungstitels (EGT) des Jobcenter Münster

Vorlagen 03.09.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2013, TOP 37

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

15604 Zeichen

V/0662/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Jobcenter 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ausschöpfung  des Eingliederungstitels (EGT) des Jobcenter Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.11.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
28.11.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
04.12.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
11.12.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stellt fest, dass eine Ausschöpfung des Eingliederungst itels 
(EGT) in einem Rahmen von 98,0 bis 100,0 % ein zufriedenstellendes Ergebnis darstellt.  
 
2. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass bei einer Beplanung des Einglied e-
rungstitels wie unter II. 2 beschrieben eine Überbuchung des EGT erfolgen kann, und wird 
dafür bei Bedarf Mittel bis z u 1,0 Prozent des Eingliederungstitels , maximal 100.000 Euro, 
als überplanmäßige Ausgabe bereitstellen. 
 
3. Der Rat stimmt der Einrichtung einer befristeten Projektstelle ( 1,00 EGr. S 11 / EGr. 9) für 
das Maßnahmemanagement des Jobcenters für die Jahre 2014 und 2015 zu.  
 
4. Der Rat fordert den Bund auf, die Übertragung von nicht verausgabten Eingliederungsmi t-
teln in das Folgejahr zu ermöglichen und bittet den Oberbürgermeister sich über den Deu t-
schen Städtetag dafür einzusetzen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch eine ggf. notwendige Inanspruchnahme (s. Punkt 2 Beschlussvorschlag) müssen kommuna-
le Mittel bis zu einer max. Höhe von 100.000,00 Euro / Jahr bereitgestellt werden. 
 
 
 
Teilergebnisplan 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0662/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Bierstedt 
Ruf: 
60918-300 
E-Mail: 
Bierstedt@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.09.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0662/2013 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0501 Leistungen der Grundsich e-
rung nach dem SGB II 
    
Zeile  11 Personalaufwendungen 2014  55.350 € kommunale 
Beteiligung 
15,2 % 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2014 - 46.937 € Verringerung 
des Ausga-
bensatzes 
für Einglie-
derungsleis-
tungen 
Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 55.350 € kommunale 
Beteiligung 
15,2 % 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 - 46.937 € Verringerung 
des Ausga-
bensatzes 
für Einglie-
derungsleis-
tungen 
Insgesamt    16.830  € kommunale 
Beteiligung 
für 
2014/2015 
 
 
 
 
Begründung: 
I. Allgemein 
 
Über den Bundeshaushalt werden den Jobcentern jährlich Mittel für die Umsetzung der Grunds i-
cherung für Arbeitsuchende zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dabei um Mittel für Transfe r-
leistungen, Verwaltungsausgaben und für die Eingliederung von er werbsfähigen Leistungsberech-
tigten (eLb). Die letzteren beiden sind als Globalbudget ausgestaltet. Regelmäßig reichen die vom 
Bund bereitgestellten Mittel für die Verwaltungsausgaben nicht aus und es sind Rückgriffe auf den 
Eingliederungstitel notwendig. I nsgesamt kürzte der Bund in den letzten Jahren die Budgets für 
Eingliederungsleistungen in nicht unerheblichem Umfang. Trotz dieser Kürzungen gelingt es den 
Jobcentern nicht, di ese zu 100% abzurufen und für die Leistungsberechtigten einzusetzen. So 
wurden in den Jahren 2010 bis 2012 Bundesmittel wie folgt abgerufen: 
 
                Münster          NRW              Bund 
 
2010  97,80 %  93,90 % 92,50 % 
2011  95,80 %  93,30 % 89,40 % 
2012  93,80 %1  94,50 % 90,00 % 
 
Es mag zunächst widersprüchlich erscheinen , dass die Jobcenter vom Bund mehr Mittel einfo r-
dern, um die für die arbeitsmarktliche Integration der eLb notwendigen Unterstützungsleistungen 
anbieten zu können, als dann tatsächlich abgerufen werden. Hier liegen systemimmanente Bedi n-
                                                
1 Stand Mai 2013, nach abgeschlossener Abrechnung mit dem Bund

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V/0662/2013 
gungen vor, die es den Jobcentern faktisch nahezu unmöglich machen, die Eingliederungsmittel in 
voller Höhe abzurufen. Es bestehen rechtliche und praktische Herausforderungen  von denen 
nachstehend einige beispielhaft aufgeführt werden: 
 
a) Förderungen nach § 16e SGB II a.F. (Dau erförderfälle) werden ausfinanziert, d.h. hier 
können bei einer Beendigung einer Förderung die nicht verausgabten Mittel nicht an-
derweitig eingesetzt werden. Somit reduziert hier jegliche Beendigung die Möglichkeit , 
den EGT zu 100 % auszuschöpfen.   
 
b) Mittel für Eingliederungsleistungen sind das ganze Jahr über vorzuhalten. D.h. auch im 
November und Dezem ber sind Mittel bereitzustellen, um beispielsweise eLb Bewe r-
bungskosten zahlen zu können oder auch Einstellungen mit Eingliederungsz uschüssen 
zu fördern.   
 
c) Bestimmte Leistungen, z.B. für Rehabilitanden und Schwerbehinderte sind als Pflich t-
leistungen vorgesehen und müssen bei Vorliegen der im Gesetz genannten Tatb e-
standsmerkmale erbracht werden. Hierfür sind ebenfalls Mittel als Reserve bereitzustel-
len, auch wenn sich der Bedarf erst im Laufe des Jahres ergibt oder auch nicht anfällt. 
 
d) Die praktische Erfahrung zeigt, dass Maßnahmekosten voll verplant werden können, 
aber niemand in der Lage ist, hundertprozentig vorherzusagen, in welchem Umfang die 
Maßnahmen dann tatsächlich genutzt werden, wie viel e Teilnehmerinnen /Teilnehmer 
eine Maßnahme abbrechen oder vorzeitig ausscheiden. Der tatsächliche Mittelbedarf 
steht immer erst am Ende einer Maßnahme fest. 
 
e) Die Jobcenter agieren auf einem sich auch unterjährig verä ndernden Arbeitsmarkt, auf 
den sie nur bedingt Einfluss haben. So ändert sich z.B. die Bereitschaft von Arbeitg e-
bern, fehlende Fachlichkeit bei Bewerbern durch finanzielle Mittel zu substituieren. Aber 
auch das Verhalten der eLb ist nicht genau vorherzusag en. So sind bei Vorliegen b e-
stimmter Marktgegebenheiten eLb u.U. nicht bereit , eine längerfristige Qualifizierung 
einzugehen und somit für den gesamten Zeitraum auf SGB II Leistungen angewiesen 
zu sein. Prognosen für den Arbeitsmarkt, die mehr als nur die Auswirkung auf die A r-
beitslosigkeit als solche betrachten, sind seriös kaum zu erstellen.     
 
f) Rückeinnahmen von Arbeitgebern, Maßnahmeträgern oder auch von eLb aus Vorja h-
ren fließen dem EGT wieder zu. Die Höhe der Rückeinnahmen häng t vom individuellen 
Einzelfall ab und ist schwer kalkulierbar.  
 
g) Auch die Ausgaben im Verwaltungshaushalt der Jobcenter haben Auswirkungen auf die 
Ausgabenquote des EGT, da die meisten Jobcenter insbesondere zur Finanzierung der 
gesetzlich geforderten Personalschlüssel Umschicht ungen vornehmen. Die Jobcenter 
haben es seit Jahren mit einer hohen Personalfluktuation zu tun. Personalabgänge sind 
nur zum geringen Teil vorherzusagen und erschweren dadurch eine nahtlose Wiede r-
besetzung.  
 
h) Notwendige längerfristige Angebote - über mehrere Jahre - können nicht im notwend i-
gen Umfang realisiert werden, da die Jobcenter für Folgejahre Verpflichtungsermächt i-
gungen (VE) nur in  einem geringen Umfang erhalten, der längerfristige Planungen mit 
sinnvollen Maßnahmen nicht erlaubt. 
 
 
 
II. Jobcenter Münster 
 
Das unter I. Genannte trifft vollinhaltlich auch auf das Jobcenter Münster zu. Hierbei ist allerdings 
zu beachten, dass der Rückgang der Inanspruchnahmequote in den letzten Jahren auch dem U m-

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V/0662/2013 
stellungsprozess im Zusammenhang mit der „Option“ zuzure chnen ist und sogar im Jahr 2011 
noch überdurchschnittlich war. Es gilt Wege bzw. Möglichkeiten zu finden , die systemimmanenten 
Bedingungen abzumildern, um für Münster eine annähernde Maximalausschöpfung zu erreichen , 
ohne dass immer weniger werdende Bunde smittel durch kommunale Mittel kompensiert we rden.
  
 
Das Jobcenter selbst benötigt Rahmenbedingungen , um damit möglichst schnell und flexibel auf 
veränderte Bedarfslagen reagieren zu können. Das betrifft zum einen den formellen und zum an-
deren den planerischen Sektor.  
 
1. Das Jobcenter ist mit seinen Vergaben von Arbeitsmarktdienstleistungen (AMDL) an die 
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) sowie an die Vergaberichtlinien der 
Stadt Münster gebunden. Das Jobcenter schreibt jährlich Aufträge in ei nem Umfang von 
mehreren Hunderttausend Euro aus. Dies bedeutet einen hohen Zeit - und Ressourcenauf-
wand. Insbesondere in der 2. Ja hreshälfte, bei sich abzeichnenden Nachplanungen, spielt 
der Faktor Zeit eine große Rolle. Die einzuhaltenden Fristen nach der VOL und den städti-
schen Richtlinien bei öffentlichen Ausschreibungen machen eine Beschaffung und entspre-
chende Besetzung von Maßnahmen mit Ausgaben im laufenden Haushaltsjahr schwierig. 
Die Wertgrenzen für Vergaben in der Zuständigkeitsordnung sehen unter Ziffer 12.1.1  vor, 
dass „Vergaben von Aufträgen aufgrund von Ausschreibungen bei Leistungen und Lief e-
rungen …, nach VOL bei einem Auftragswert von mehr als 50.000, -- €“ durch den Verg a-
beausschuss erfolgen. Für das Jobcenter handelt es sich um etwa 6 bis 10 Maßnahm e-
vergaben in dem Korridor 50.000, -- bis 100.000,-- € im Jahr. Um hier Zeit und Ressourcen 
zu sparen, empfiehlt es sich, die Wertgrenze  dahingehend anzupassen, dass öffentliche 
Ausschreibungen des Jobcenters als besondere Einrichtung der Stadt Münster erst ab e i-
nem Auftragsvolumen von 100.000,-- € dem Vergabeausschuss vorgelegt werden müssen. 
Dies soll dem  neuen Rat im Rahmen einer Gesamtüberarbeitung der Zuständigkeitsor d-
nung vorgeschlagen werden. 
 
2. Auf der planerischen Ebene ist zu beachten, dass Aufwände, die über das bestehende 
Bundesbudget hinausgehen, bundesseitig nicht nachfinanziert werden, sondern k ommunal 
zu erbringen sind. Zwar hat die praktische Erfahrung gezeigt, dass zwischen den geplanten 
Ansätzen bei den Eingliederungsmaßnahmen und den tatsächlich verausgabten Mitteln 
durch Schwankungen in der Auslastung von Maßnahmen oder durch vorzeitige Bee ndi-
gungen, z.B. im Falle erfolgreicher Arbeitsmarktintegration, zwangsläufig Abweichungen 
entstehen. Eine Überplanung des Budgets ist aber immer mit einem  Haftungsrisiko und ei-
ner Kompensationspflicht durch die Kommune behaftet , deren Bedeutungen mit dem U m-
fang der Überplanung steigen. Aufgrund der zuvor geschilderten Erfahrungen ist es jedoch 
sehr realistisch , durchaus eine intensive Überplanung des Budgets über die bisherigen 
Planungen hinaus vorzunehmen . Dies setzt aber die Bereitschaft voraus, das bei e iner 
Überplanung sich möglicherweise realisierende Risiko notfalls durch kommunale Mittel zu 
kompensieren. Beispielsweise hat d er Stadtrat der Stadt Erlangen 2013 einstimmig einen 
Beschluss dahingehend gefasst, dass das Jobcenter Erlangen eine „Überziehungsgarantie“ 
von 5% des EGT (90.000,00 €) erhält. Die Verwaltung hält einen „Dispositionsrahmen“ bis 
zu einer Höhe von 1% des EGT für zielführend und ausreichend . Dies entspricht einer 
Summe von ca. 100.000,00 Euro. Damit ist ein freieres Agieren insbesondere auch in Rich-
tung Jahreswechsel möglich. 
 
 
3. Das Maßnahmemanagement des Jobcenters befindet sich noch im Aufbau. Zunächst wu r-
de die Priorität auf die Planung und Beschaffung von AMDL gelegt u nd das entsprechende 
fachliche K now-how aufgebaut, da zu  Zeiten als g emeinsame Einrichtung AMDL haup t-
sächlich zentral über die Bundesagentur für Arbeit beschafft wurden. Themenfelder wie E r-
folgsbeobachtung, Qualitätskontrolle und Maßnahmebesetzung müssen weiter konzepti o-
nell erarbeitet, erprobt und ausgebaut werden. Mit der  Vorlage V/0715/2012/1 Pkt. 4 sind 
zusätzliche Aufgaben, wie ESF -Mittel Akquise und Beteiligung an Projekten auf das Jo b-

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V/0662/2013 
center zugekommen, die inhaltlich dem Maßnahmemanagement zugeordnet werden muss-
ten. Mit Einführung des fa:z modells werden keine Breitba ndmaßnahmen mehr angeboten, 
sondern vielmehr ressourcenorientierte Maßnahmen. Das Maßnahmenangebot wurde d a-
mit deutlich erweitert. Des Weiteren wurden die städtisch finanzierten Maßnahmen, die 
fachlich inhaltlich besser dem Jobcenter zugeordnet werden konnten, von Amt 40 in die Be-
treuung des Jobcenters übergeben. Darüber hinaus soll der Jobcoach gemäß dem fa:z 
modell gemeinsam mit dem Kunden das Produkt des Förderprozesses gemeinsam erste l-
len. Das setzt einen vorausschauenden Maßnahmeeinkauf voraus. 
 
Durch die Aufgabenmehrung, die vorausschauende Bereitstellung der Maßnahmen sowie 
für den weiteren inhaltlichen Aufbau des Maßnahmemanagements (u.a. Einführung E rfolg-
scontrolling und Qualitätsmanagement) schlägt die Verwaltung die Einrichtung einer befris-
teten Projektstelle im Umfang von 1,00 EGr. S 11 / EGr. 9  für die Jahre 2014 und 2015 vor. 
Die kommunale Beteiligung der Personalaufwendungen beträgt 15,2 %. 
 
Im Jahr 2015 wird nach Etablierung aller Prozesse geprüft, ob und in welchem Umfang 
Stellen für das Maßnahmemanagement benötigt werden.  
 
4. Neben dem unter II.2 vorgeschlagenen Lösungsansatz kann e in weiterer probater Ansatz 
die Möglichkeit sein, Mittelreste in das folgende Haushaltsjahr zu übertragen, so wie es u r-
sprünglich auch im SGB II vorgesehen war. Die ser Passus ist seit dem 01.01.2011 nicht  
mehr im Gesetz verankert. Somit ist eine Übertragung  von Haushaltsmitteln nur noch im 
Rahmen der Bundeshaushaltsordnung möglich. Es wäre sinnvoll, eine solche spezielle Re-
gelung wieder gesetzlich zu verankern und zu fordern, dass diese auch tatsächlich umge-
setzt wird. Hier bedarf es politischer Initiativen, die auch bereits über den Städtetag gege n-
über dem Bund vorgetragen werden. Diese sollen fortgesetzt werden. Daneben ist es wü n-
schenswert, hierbei von möglichst vielen Seiten und Akteuren Unterstützung zu erfahren. 
 
 
 
Mit diesen Vorschlägen würde die gute Chance bestehen, eine noch intensivere Bestellung des 
Maßnahmebereichs und somit eine noch weitergehende Auslastung des Budgets zu erreichen und 
damit möglichst umfänglich die zur Verfügung stehenden Mittel für die Integration in Arbeit einz u-
setzen.  
 
Bei allen Überlegungen zum vollständigen Abruf der Finanzmittel beim Bund sollte nicht vergessen 
werden, dass in Münster  die kommunale Trägerschaft auch gewollt wurde, um neue und andere 
Wege zu gehen. Es war gerade nicht gewollt, Mittel um der Mittelverwendung willen auszugeben.  
Dies beinhaltet, dass auch im Bereich der Aktivierungen von eLb Maßnahmen neu entwickelt, e r-
probt und bewertet werden müssen. Es muss auch auf lokaler Ebene im SGB II ein Experimentie r-
feld geben, in dem auch Fehlschläge zulässig sind, um notwendige Erfahrungen zu sammeln. Die 
Ideenvielfalt und Kreativität , neue Dinge auszuprobieren darf nicht durch Fehlanreize eing e-
schränkt werden. Dies auch verbunden mit dem „Risiko“, nicht alle Mittel beim Bund abzurufen. 
 
Zum 01.01.2012 erfolgte für das Jobcenter Münster die Umstellung auf die kommunale Träge r-
schaft. Im Jahr 2012 wurde ein Ausschöpfungsgrad von 93,8 % erreicht. Das sind 0,7 % unter dem 
Landes- und 3,8 % über dem Bundesdurchschnitt.  Das Jahr 2012 war stark geprägt von Umste l-
lungsarbeiten. Beispielhaft seien genannt: 
Umstellung auf ein neues Abrechnungssystem, eine neue IT, ein neues Fallsteu erungssystem 
(fa:z-Modell). Letzteres machte sowohl im damaligen Jahresverlauf, wie auch heute, umfassende 
Abstimmungen mit der Anbieterlandschaft notwendig. Das in 2012 erreichte Ergebnis ist auch u n-
ter diesen Gesichtspunkten zu betrachten. 
 
Im Jahr 2013 sind zwa r immer noch Um - und Herstellungsarbeiten, insbesondere im IT -Bereich, 
vonnöten. Dennoch ist es das Ziel, die ambitionierte in der Beschlussfassung genannte Größe n-
ordnung zu erreichen.

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V/0662/2013 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (5)

20.11.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
04.12.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2013 Hauptausschuss
TOP 30 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2013 Rat
TOP 37 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0662/2013
Typ
Vorlagen
Datum
03.09.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37