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V/0769/2012/1

1. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2012

Vorlagen 29.10.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.11.2012, TOP 13

Hauptvorlage V/0769/2012

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Anlage

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Ansehen

Hauptvorlage V/0769/2012

2750 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0769/2012  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Winter 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2012 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.10.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
07.11.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
07.11.2012 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die 1. Nachtragssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2012 wird beschlossen (Anlage).  
 
 
Begründung: 
 
Der deutliche Rückgang bei den Gewerbesteuereinnahmen um 35,0 Mio. € auf 265,0 Mio. € so-
wie unabweisbare Mehrbelastungen auf der Aufwandsseite machen die Aufstellung einer Nach-
tragssatzung bzw. eines Nachtragshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 erforderlich (§ 81 
GO NRW). 
 
Die über den 1. Nachtragshaushaltsplan 2012 vorzunehmenden Veränderungen betreffen sowohl 
den Ergebnisplan als auch den Finanzplan für das Haushaltsjahr 2012. 
 
Im Ergebnisplan
 2012 steigt das Defizit von bisher 17,9 Mio. € um 27,3 Mio. € auf 45,2 Mio. €. 
Der Rückgang bei den Gewerbesteuererträgen kann zwar durch Ertragssteigerungen an anderer 
Stelle zum Teil kompensiert werden, so dass die Erträge insgesamt lediglich um - 1,6 Mio. € auf 
891,3 Mio. € sinken. Die Aufwendungen müssen aber im Saldo um + 25,7 Mio. € auf 936,4 Mio. € 
erhöht werden. Das Defizit von 45,2 Mio. € kann rechnerisch durch die Restmittel der Ausgleichs-
rücklage iHv 12,0 Mio. € und durch Mittel der allgemeinen Rücklage iHv 33,2 Mio. € ausgeglichen 
werden. Die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage beträgt rd. 4,7 % und liegt damit  2,4 
Mio. € unter der kritischen Grenze von 5 %. 
 
Der Finanzplan
 weist eine Erhöhung im Investitionsbereich um rd. 2,4 Mio. € aus. Dieser Ausga-
benerhöhung stehen Mehreinnahmen von 3,0 Mio. € gegenüber, so dass der Kreditbedarf für die 
Finanzierung der Investitionsausgaben um - 0,6 Mio. € auf dann 35,4 Mio. € gesenkt werden 
kann. 
 
492 20 30 
 
E-Mail: 
WinterF@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.10.2012 
V/0769/2012

- 2 - 
V/0769/2012 
Der sich aus der angepassten Planung ergebende zusätzliche Liquiditätsbedarf aus laufender 
Verwaltungstätigkeit von 34,8 Mio. € kann grundsätzlich aus dem vorhandenen Bestand an Fi-
nanzmitteln bestritten werden. Dies schließt vorübergehende, unterjährige Aufnahmen von Liqui-
ditätskrediten (Kassenkredite) nicht aus.  
 
Die Ursachen und die detaillierten Auswirkungen der Veränderungen sind in dem beigefügten 
Vorbericht zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2012 und in den jeweiligen Teilergebnisplänen bzw. 
Teilfinanzplänen der betroffenen Produktgruppen näher erläutert. 
 
I. V. 
 
 
gez. Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlagen

Ergänzungsvorlage Beschluss

2069 Zeichen

V/0769/2012/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
1. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2012 
 
Beratungsfolge  
30.10.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
07.11.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
07.11.2012 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die 1. Nachtragssatzung ( Neufassung) mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2012 wird b e-
schlossen (Anlage).  
 
 
Begründung: 
 
Gegenüber dem Entwurf der 1. Nachtragssatzung vom 01.10.2012 legt die Verwaltung hiermit eine 
angepasste Satzung mit dem Stand 29.10.2012 vor. 
 
Ursache ist der weitere Rückgang bei den Gewebesteuereinnahmen von netto 12,8 Mio. €. Bis zur 
endgültigen Kenntnis über die Höhe der Gewerbesteuer 2012 st ehen noch zwei Steuertermine 
aus. Allerdings zeichnet sich zurzeit ab, dass der über den Entwurf des Nachtrags gebildete Hau s-
haltsansatz (265  Mio. €) vermutlich nicht erreicht wird. Die  Hochrechnung bis zum Jahresende 
geht momentan davon aus, dass ein Wert um 250  Mio. € bru tto erzielt werden kann, was nach 
Abzug der Umlagen zu einer Verschlechterung des Nac htragshaushalts von 12,8 Mio. € führt. Die 
Prognose der Gewerbesteuer gestaltet si ch weiterhin gerade in Münster schwierig, weil einzelne 
„Steuerereignisse“ oftmals finanzielle Wirkungen haben, die im siebenstelligen Euro -Bereich lie-
gen. 
 
Dem gegenüber kann verlässlich eine Verbesserung bei den Gemeindeanteilen an der Einko m-
mensteuer und Umsatzsteuer von im Saldo 5,3 Mio. € verzeichnet werden. 
 
Im Ergebnisplan 2012 steigt damit das Defizit gegenüber dem Entwurf der 1. Nachtragssatzung, in 
dem ein Anstieg von 17,9 Mio. € um 27,3  Mio. € auf 45,2  Mio. € vorgesehen war,  um we itere 
7,5 Mio. € auf 52,7 Mio. €.  
 
I.V. 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer   Anlage 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0769/2012/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter 
Ruf: 
492 20 30 
E-Mail: 
WinterF@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.10.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0769/2012/1

Anlage

13078 Zeichen

NEUFASSUNG: Entwurf der  
1.  NACHTRAGSSATZUNG 
DER  STADT  MÜNSTER  FÜR  DAS  
HAUSHALTSJAHR  2012 
 
Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung 
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 
18.09.2012 (GV. NRW. 2012 S. 432), hat der Rat der Stadt Münster mit Beschluss vom … 
folgende 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 14.12.2011 erlassen: 
 
§ 1 
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden   
 
 
die 
bisherigen 
festgesetzten 
Gesamt- 
beträge 
 
 
€
 
 
erhöht 
um 
 
 
 
 
 
€
 
 
vermindert 
um 
 
 
 
 
 
€
 
 
und damit der 
Gesamtbetrag 
des Haus-
haltsplans 
einschl. Nach-
träge festge-
setzt  auf 
€ 
Ergebnisplan 
Erträge 
Aufwendungen 
 
 
 
892.894.010
910.781.380
 
-
23.466.800
 
11.334.870 
- 
 
881.559.140
934.248.180
Finanzplan 
aus laufender Verwaltungstätig-
keit: 
 
Einzahlungen 
Auszahlungen 
 
aus Investitions- und Finanzie-
rungstätigkeit: 
 
Einzahlungen 
Auszahlungen  
 
 
 
 
 
 
837.614.420
816.182.860
74.550.170
102.228.170
-
23.564.520
2.397.700
2.397.700
 
 
 
 
18.727.870 
- 
 
 
 
 
- 
- 
818.886.550
839.747.380
76.947.870
104.625.870
 
      §  2  
 
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionsauszahlun-
gen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 36.001.940 € um 
602.300 € vermindert und damit auf  
      35.399.640 €
 festgesetzt.  
 
Die weiteren Regelungen des § 2 werden  nicht geändert.  
 
 
§ 3 
Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leis-
tung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird unverändert auf  
 
      35.332.390 €
 festgesetzt.

§ 4 
 
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf  
 
      12.009.986,88 €
 festgesetzt 
 
und  
 
die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird ge-
genüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 17.887.370 € um 15.291.683,12 € erhöht 
und damit auf 
      40.679.053,12 €
 festgesetzt.     
 
 
§ 5 
 
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen wer-
den dürfen, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 125.000.000 € um 
75.000.000. € erhöht und damit auf  
      200.000.000 €
  festgesetzt. 
 
§ 6 
 
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 über 
eine Hebesatzsatzung festgesetzt. Sie werden nicht geändert. 
 
§ 7 
 
Die Festsetzungen bezüglich der Stellenplanvermerke werden nicht geändert. 
 
§ 8 
 
Die Regelungen des § 8 werden nicht geändert. 
 
§ 9 
 
Die Regelungen des § 9 werden nicht geändert. 
 
§ 10 
 
Die Regelungen des § 10 werden nicht geändert. 
 
 
  
bestätigt: aufgestellt:  
Münster, 29. Oktober  2012 Münster, 29. Oktober 2012 
 
 
gez. gez. 
  
Markus Lewe Alfons Reinkemeier 
Oberbürgermeister Stadtkämmerer

N E U F A S S U N G
Alt Neu Mehr/
Weniger
01 Steuern und ähnliche Abgaben 499.997.500 461.597.500 -38.400.000
02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 74.618.730 75.515.390 896.660
03 + Sonstige Transfererträge 9.253.530 9.321.030 67.500
04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 105.747.490 105.837.490 90.000
05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 19.194.910 19.244.910 50.000
06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 101.679.440 117.451.410 15.771.970
07 + Sonstige ordentliche Erträge 38.969.330 49.158.330 10.189.000
08 + Aktivierte Eigenleistungen 2.673.000 2.673.000 0
09 +/- Bestandsveränderungen 0 0 0
10 = Ordentliche Erträge 852.133.930 840.799.060 -11.334.870
11 - Personalaufwendungen 193.417.700 196.745.560 3.327.860
12 - Versorgungsaufwendungen 14.776.920 14.776.920 0
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 109.517.120 109.517.120 0
14 - Bilanzielle Abschreibungen 79.618.560 79.618.560 0
15 - Transferaufwendungen 424.717.180 440.549.120 15.831.940
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 58.026.900 62.333.900 4.307.000
17 = Ordentliche Aufwendungen 880.074.380 903.541.180 23.466.800
18 = -27.940.450 -62.742.120 -34.801.670
19 + Finanzerträge 40.760.080 40.760.080 0
20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 30.707.000 30.707.000 0
21 = Finanzergebnis (= Zeilen 19 und 20) 10.053.080 10.053.080 0
22 = Ordentliches Ergebnis (= Zeilen 18 und 21) -17.887.370 -52.689.040 -34.801.670
23 + Außerordentliche Erträge 0 0 0
24 - Außerordentliche Aufwendungen 0 0 0
25 = Außerordentliches Ergebnis (= Zeilen 23 und 24) 0 0 0
26 = -17.887.370 -52.689.040 -34.801.670
1. Nachtragshaushaltsplan 2012
- Ergebnisplan -
Jahresergebnis (= Zeilen 22 und 25)
Haushaltsansatz (€)
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(= Zeilen 10 und 17)
Ertrags- und Aufwandsarten

N E U F A S S U N G
Alt Neu Mehr/
Weniger
01 Steuern und ähnliche Abgaben 499.997.500 461.597.500 -38.400.000
02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 49.965.730 50.462.390 496.660
03 + Sonstige Transfereinzahlungen 9.253.530 9.321.030 67.500
04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 83.811.970 83.901.970 90.000
05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 19.186.600 19.236.600 50.000
06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 101.679.440 117.451.410 15.771.970
07 + Sonstige Einzahlungen 35.295.460 38.491.460 3.196.000
08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 38.424.190 38.424.190 0
09 = 837.614.420 818.886.550 -18.727.870
10 - Personalauszahlungen 174.831.650 179.115.930 4.284.280
11 - Versorgungsauszahlungen 20.874.050 20.874.050 0
12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 106.054.110 105.195.410 -858.700
13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 30.707.000 30.707.000 0
14 - Transferauszahlungen 423.872.240 439.704.180 15.831.940
15 - Sonstige Auszahlungen 59.843.810 64.150.810 4.307.000
16 = 816.182.860 839.747.380 23.564.520
17 = 21.431.560 -20.860.830 -42.292.390
18 + 18.947.910 18.947.910 0
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 15.034.500 18.034.500 3.000.000
20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 0 0 0
21 + Einzahlungen von Beiträgen u.ä. Entgelten 4.509.020 4.509.020 0
22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 56.800 56.800 0
23 = 38.548.230 41.548.230 3.000.000
24 - 8.590.010 8.590.010 0
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 54.860.650 56.466.650 1.606.000
26 - 10.335.780 10.335.780 0
27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 4.000 4.000 0
28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 743.730 1.535.430 791.700
29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 20.000 20.000 0
30 = 74.554.170 76.951.870 2.397.700
31 = -36.005.940 -35.403.640 602.300
32 = -14.574.380 -56.264.470 -41.690.090
33 + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 36.001.940 35.399.640 -602.300
34 + Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung 0 0 0
35 - Tilgung und Gewährung von Darlehen 27.674.000 27.674.000 0
36 - Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung 0 0 0
37 = 8.327.940 7.725.640 -602.300
38 = -6.246.440 -48.538.830 -42.292.390
39 + Anfangsbestand an Finanzmitteln 7.282.614 62.794.214 55.511.600
40 + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 0 0 0
41 = 1.036.174 14.255.384 13.219.210
Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitions-
maßnahmen
Ein- und Auszahlungsarten
Liquide Mittel
(= Zeilen 38, 39 und 40)
Saldo aus Investitionstätigkeit
(= Zeilen 23 und 30)
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
1. Nachtragshaushaltsplan 2012
- Finanzplan -
Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln
(= Zeilen 32 und 37)
Haushaltsansatz (€)
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
(= Zeilen 9 und 16)
Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag
(= Zeilen 17 und 31)
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und 
Gebäuden
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem 
Anlagevermögen
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

N E U F A S S U N G
1. Nachtragshaushaltsplan 2012 Allgemeine Finanzwirtschaft Dezernat II
Ausschuss: AFBL Produktgruppe 1601 Amt für Finanzen und Beteiligungen
Alt Neu Mehr/
Weniger
01 Steuern und ähnliche Abgaben 499.097.500 457.697.500 -41.400.000
02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 12.820.000 12.820.000 0
03 + Sonstige Transfererträge 0 0 0
04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 0 0 0
05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 0 0 0
06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 0 0 0
07 + Sonstige ordentliche Erträge 4.500.000 6.300.000 1.800.000
08 + Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0
09 +/- Bestandsveränderungen 0 0 0
10 = Ordentliche Erträge 516.417.500 476.817.500 -39.600.000
11 - Personalaufwendungen 0 0 0
12 - Versorgungsaufwendungen 0 0 0
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 0 0 0
14 - Bilanzielle Abschreibungen 0 0 0
15 - Transferaufwendungen 114.200.000 106.300.000 -7.900.000
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 3.137.000 6.137.000 3.000.000
17 = Ordentliche Aufwendungen 117.337.000 112.437.000 -4.900.000
18 = 399.080.500 364.380.500 -34.700.000
19 + Finanzerträge 1.005.200 1.005.200 0
20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 30.700.000 30.700.000 0
21 = Finanzergebnis (= Zeilen 19 und 20) -29.694.800 -29.694.800 0
22 = Ordentliches Ergebnis (= Zeilen 18 und 21) 369.385.700 334.685.700 -34.700.000
23 + Außerordentliche Erträge 0 0 0
24 - Außerordentliche Aufwendungen 0 0 0
25 = Außerordentliches Ergebnis (= Zeilen 23 und 24) 0 0 0
26 = 369.385.700 334.685.700 -34.700.000
27 + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0 0 0
28 - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0 0 0
29 = Ergebnis (= Zeilen 26, 27, 28) 369.385.700 334.685.700 -34.700.000
Erläuterungen
zu Zeile 01
 "Steuern und ähnliche Abgaben"
Reduzierung des Ansatzes für 
- die Gewerbesteuer um 50,0 Mio. Euro auf 250,0 Mio. Euro
- den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer um 0,5 Mio. Euro auf 22,9 Mio. Euro
in Anpassung an das voraussichtliche Ressourcenaufkommen.
Erhöhung des Ansatzes für …
- die Grundsteuer B um 0,8 Mio. Euro auf 51,2 Mio. Euro
- die Vergnügungssteuer um 0,5 Mio. Euro auf 2,9 Mio. Euro
- den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um 6,8 Mio. Euro auf 116,8 Mio. Euro
- die Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich um 1,0 Mio. Euro auf 12,5 Mio. Euro
in Anpassung an das voraussichtliche Ressourcenaufkommen.
Teilergebnisplan
Ertrags- und Aufwandsarten
Ergebnis vor Berücksichtigung der internen 
Leistungsbeziehungen (= Zeilen 22 und 25)
Haushaltsansatz (€)
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit                   
(= Zeilen 10 und 17)

N E U F A S S U N G
1. Nachtragshaushaltsplan 2012 Allgemeine Finanzwirtschaft Dezernat II
Ausschuss: AFBL Produktgruppe 1601 Amt für Finanzen und Beteiligungen
zu Zeile 07 "Sonstige ordentliche Erträge"
Erhöhung des Ansatzes für die Zinsen aus Gewerbesteuernachforderungen um 1,8 Mio. Euro auf 6,0 Mio. Euro in Anpassung an
das voraussichtliche Ressourcenaufkommen.
zu Zeile 15 "Transferaufwendungen"
Reduzierung der Ansätze für die Gewerbesteuerumlage und für die Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit um jeweils 
3,7 Mio. Euro auf 19,1 Mio. Euro bzw. 18,5 Mio. Euro aufgrund der Änderungen bei der Gewerbesteuer.
Reduzierung des Ansatzes für die Landschaftsumlage um 0,5 Mio. Euro auf 68,7 Mio. Euro infolge des für das Haushaltsjahr 2012
beschlossenen Hebesatzes für die Landschaftsumlage von 16,1 Prozentpunkten.
zu Zeile 16
 "Sonstige ordentliche Aufwendungen"
Erhöhung des Ansatzes für die Zinsen für Gewerbesteuererstattungen um 3,0 Mio. Euro auf 6,0 Mio. Euro in Anpassung an
den voraussichtlichen Ressourcenverbrauch.

N E U F A S S U N G
31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015
-EUR- -EUR- -EUR- -EUR- -EUR- -EUR-
12 3 456
 Allgemeine Rücklage 715.944.528 711.299.730 711.299.730 670.620.677 639.266.417 612.841.987 
 Ausgleichsrücklage 118.207.422 57.588.719 12.009.987 0 0 0 
 Jahresüberschuss 0 0 0 0 0 0 
 Jahresfehlbetrag -60.618.703 -45.578.732 -52.689.040 -31.354.260 -26.424.430 -25.196.000 
 Summe 773.533.247 723.309.717 670.620.677 639.266.417 612.841.987 587.645.987 
Erläuterungen:
Allgemeine Rücklage per 31.12.2010   =   lt. Jahresabschluss 2010 (Bilanz zum 31.12.2010)
Ausgleichsrücklage per 31.12.2010   =   lt. Jahresabschluss 2010 (Bilanz zum 31.12.2010)
Jahresfehlbetrag per 31.12.2010   =   lt. Jahresabschluss 2010 (Ergebnisrechnung)
Allgemeine Rücklage per 31.12.2011   =   lt. Entwurf des Jahresabschlusses 2011 (Bilanz zum 31.12.2011)
Ausgleichsrücklage per 31.12.2011   =   lt. Entwurf des Jahresabschlusses 2011 (Bilanz zum 31.12.2011)
Jahresfehlbetrag per 31.12.2011   =   lt. Entwurf des Jahresabschlusses 2011 (Ergebnisrechnung)
Allgemeine Rücklage per 31.12.2012   =   Bestand der Allgemeinen Rücklage per 31.12.2011
Ausgleichsrücklage per 31.12.2012   =   Bestand der Ausgleichsrücklage per 31.12.2011 abzüglich des
       Jahresfehlbetrages per 31.12.2011
Jahresfehlbetrag per 31.12.2012   =   lt. 1. Nachtragshaushaltsplan 2012 (Ergebnisplan)
Allgemeine Rücklage per 31.12.2013 ff.   =   Summe des Eigenkapitals per 31.12. des Vorjahres
Jahresfehlbetrag per 31.12.2013 ff.   =   lt. Haushaltsplan 2012 (Ergebnisplan)
Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals
 Eigenkapital

Beratungsverlauf (3)

30.10.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2012 Hauptausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
07.11.2012 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0769/2012/1
Typ
Vorlagen
Datum
29.10.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37