V/0731/2021
Konzeptstudie "Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030"
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V_0731_2021_Anlage 2_Maßnahmenprogramm_Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
102295 Zeichen
Maßnahmenprogramm
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadt-
verwaltung 2030
KONZEPTSTUDIE FÜR DIE STADTVERWALTUNG:
STARTBILANZ, MASSNAHMEN, SZENARIEN UND
NÄCHSTE SCHRITTE
Auftraggeberin:
Stadt Münster
Hannover / Leipzig, 22.07.2021
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 2
Impressum
Auftraggeberin
Stadt Münster
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Albersloher Weg 450
48167 Münster
Projektteam
4K │ Kommunikation für Klimaschutz
Schierholzstraße 25
30655 Hannover
Tel.: 0511 / 26 08 772
E-Mail: info@4k-klimaschutz.de
Website: www.4k-klimaschutz.de
Leipziger Institut für Energie GmbH
Lessingstraße 2
04109 Leipzig
Tel.: 0341 / 22 47 62 - 0
E-Mail: mail@ie-leipzig.com
Website: www.ie-leipzig.com
Bearbeitung
Annerose Hörter
Christina Deike
Marion Elle
Alexander Schiffler
Laufzeit
August 2020 bis April 2021
Datum
Hannover/Leipzig, 22.07.2021
1 Das Maßnahmenprogramm in Kürze 4
2 Handlungsfeld „Übergreifende Maßnahmen“ 5
Prüfung von Beschlüssen auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz 5
Management einer klimaneutralen und nachhaltigen Verwaltung 7
Ressourcen- und klimafreundliches Nutzerverhalten 10
Einführung einer internen CO2-Bepreisung 13
Kompensation 15
Nachhaltiges städtisches Finanzwesen 17
3 Handlungsfeld „Mobilität“ 20
Klimafreundlicher Fuhrpark 20
Klimaneutrale Dienstreisen und Dienstgänge 24
Klimafreundliche Mobilitätsangebote für Mitarbeiter*innen und Kund*innen 27
Koordinierungsstelle klimafreundliche Mobilität 31
Mitarbeiterinformation und -sensibilisierung 33
4 Handlungsfeld „Gebäude, Energie, Ver- und Entsorgung“ 35
Energetische Sanierung im Bestand 35
Zukunftsfähiger Neubau 38
Energiemanagement in kommunalen Liegenschaften 41
Grüne Wärmeversorgung der städtischen Liegenschaften 43
Erneuerbare Energieversorgung 45
Energieeffiziente Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen 49
Klimaneutrale Eigenbetriebe und Tochtergesellschaften im Konzern Stadt Mün ster 51
Nachhaltiger Energieeinkauf 54
5 Handlungsfeld „Beschaffung und Veranstaltungen“ 56
Nachhaltige und klimafreundliche Beschaffung 56
Nachhaltige und klimaneutrale Veranstaltungen und Verpflegung 60
Digitalisierung und Green IT 63
Inhaltsverzeichnis
DAS MAßNAHMENPROGRAMM IN KÜRZE
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 4
1 Das Maßnahmenprogramm in Kürze
Wichtiger Bestandteil des Klimaschutzkonzeptes ist das vorliegende Maßnahmenprogramm. Das Maß-
nahmenprogramm wurde basierend auf einer IST -Analyse und einem intensiven Beteiligungsprozess
erarbeitet. Im Ergebnis sind 22 Maßnahmen entstanden. Die Maßnahmen lassen sich thematisch bün-
deln und dabei vier Handlungsfeldern zuordnen. Klimaschutz und Nachhaltigkeit strukturell und or-
ganisatorisch in der Verwaltung zu verankern, bilden die Grundlage einer langfristig klimaneutralen
Verwaltung und werden im Handlungsfeld „ Übergreifende Maßnahmen“ zusammengeführt. Hand-
lungsansätze für eine klimafreundliche Mobilität finden sich im zweiten Handlungsfeld. Unerlässlich
wird es sein, den Bereich Bauen, Sanieren und die Energieversorgung klimaneutral auszurichten. Zu-
sammen mit der Entsorgung finden sich die Maßnahmen im Handlungsfeld „Gebäude, Energie, Ver-
und Entsorgung“. Im vierten Handlungsfeld werden Maßnahmen für eine klimafreundliche Beschaf-
fung und Veranstaltungen erfasst. Das Maßnahmenprogramm ist Grundlage für das REAL+-Szena-
rio.
Das Maßnahmenprogramm umfasst folgende Maßnahmen:
HANDLUNGSFELD „ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 5
Prüfung von Beschlüssen auf
Nachhaltigkeit und Klimaschutz
Übergreifend Nr. 1
- Kurzbeschreibung:
- Ratsbeschlüsse werden auf ihre Nachhaltigkeit und Klimaverträglichkeit geprüft. Derzeit
wird dafür ein Verfahren entwickelt, um die Nachhaltigkeits - und Klimaschutzeinschätzung
politischer Beschlussvorlagen vornehmen zu können. Die Stadtverwaltung orientiert sich
dabei an der Orientierungshilfe zur Prüfung der Klimaverträglichkeit des Deutschen
Städtetags und dem Deutschen Inst itut für Urbanistik. Bezüglich der
Nachhaltigkeitseinschätzung orientiert sich die Stadt an den 42 Zielen der
Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 und dem in Solingen entwickelten System der
Nachhaltigkeitseinsschätzung. Die Prüfung trägt dazu bei, Klimas chutz und Nachhaltigkeit
im st ädtischen Handeln zu etablieren. Beide Systeme sollen in Münster in einem
Instrument verbunden werden.
- Zielsetzungen bis 2022:
- Entwicklung und Einführung eines gemeinsamen Instruments zur
Klima- und Nachhaltigkeitsverträglichkeitsprüfung vo n politischen
Beschlussvorlagen.
- anschließende zweijährige Erprobungsphase
- Evaluation der Erprobungsphase und ggfs. Anpassung des
Instruments
- bis 2030: Die konsequente Klimaverträglichkeits -Prüfung von Rats -
beschlüssen ist etablierte Praxis.
Zuständige OE
67/1 Fachstelle Nachhaltigkeit ,
KLENKO
- Mitarbeit durch
Kernteam Nachhaltigkeit
- THG-Minderungspotential (t/a)
Nicht quantifizierbar, aber schafft zentrale Voraussetzungen für die koordi-
nierte Reduktion von THG und berücksichtigt zusätzlich dazu weiterfüh-
rende Nachhaltigkeitsaspekte.
- Erfolgsindikatoren
Harte Indikatoren
Zeitrahmen
2020– 2025
2 Handlungsfeld „Übergreifende Maßnahmen“
HANDLUNGSFELD „ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 6
- erfolgte Einführung des Instruments
- Anzahl geprüfter Beschlüsse
- Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität
gering mittel hoch
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen wichtiger Hebel, nicht quantifizierbar
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung
Stakeholderrelevanz
Datenverfügbarkeit
Vorarbeiten/Bezug:
- Klimaschutzkonzept 2020 (2009)
- Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 (2019)
- Bericht zum Umsetzungstand von Maßnahmen und Projekten für die angestrebte
Klimaneutralität der Stadt Münster 2030, Anlage 1: Übersicht Maßnahmen
- Orientierungshilfe für die Prüfung klimarelevanter Beschlussvorlagen (PkB) in
kommunalen Vertretungskörperschaften. Difu, Deutscher Städtetag.
- Nachhalitgkeitsstrategie Münster 2030 – Teil 3: Maßnahmenprogramm 2019 – 2022
- Solinger Instrument der Nachhaltigk eitseinschätzung politischer Vorlagen
Schritte :
- Entwicklung eines geeigneten und gut umsetzbaren Instrumentariums (durch
Kernteam Nachhaltigkeit)
- Entwurf Quantifizierungsgrundlage für CO 2-Emissionen ( KLENKO)
- Begleitung der Einführungsphase
Stand: 09.09.2021
HANDLUNGSFELD „ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 7
Management einer klimaneutralen
und nachhaltigen Verwaltung
Übergreifend Nr. 2
- Kurzbeschreibung:
- Klimaneutralität und Nachhaltigkeit innerhalb der eigenen Zuständigkeiten ist ein
Querschnittsthema und betrifft die Arbeit in vielen Fachbereichen. Daher sollten
zusätzliche Ressourcen geschaffen werden, um die Bemühungen zur Klimaneutralität und
Nachhaltigkeit zu koordinieren. Dafür braucht es eine Managementstruktur.
- Um für Klimaneutralität in allen Fachbereichen zu sensibilisieren oder zu schulen, sollten
zusätzlich Führungskräfte - und Mitarbeitendenseminare angeboten werden. Dabei
werden auch bestehende Programme wie das Konzept zur Klimaneu tralen
Stadtverwaltung und der Berichtsrahmen Nachhaltige K ommune vermittelt sowie
Schnittstellen und Überschneidungen zwischen den Fachbereichen reflektiert,
gemeinsame Lösungen entwickelt und entsprechend die Instrumente der
Implementierung ergänzt. Zusätzlich wird der Deutsche Nachhaltigkeitskodex als
Nachhalti gkeitsberichterstattung an die Töchterunternehmen vermittelt. Die Organisation
kann durch die zusätzlich geschaffenen Personalressourcen erfolgen.
- Zielsetzungen bis 2022:
- Aufstockung der Fachstelle Nachhaltigkeit und der KLENKO um
Personalressourcen
- Durchführung regelmäßiger ämterübergreifender Arbeitstreffen
- Erarbeitung einer Kommunikationsstrategie
- - bis 2025:
- Etablierte Arbeits - und Managementstruktur zur kontinuierlichen
Weiterentwicklung der Implementierung
- Regelmäßige Durchführung von Schulungen für Führungskräfte und
Mitarbeitende
- Bausteine
Baustein 2.1 Managementorganisation für klimaneutrale und nachhaltige Verwaltung
Baustein 2.2: Ämterübergreifende Arbeitstreffen und Erarbeitung einer
Kommunikationsstrategie
Baustein 2.3 Mindset Führungskräfte und Mitarbeitende
Zuständige OE
KLENKO, 67/1 Fachstelle Nachhaltigkeit
Mitarbeit durch
Fachämter der Stadt und
Tochtergesellschaften
HANDLUNGSFELD „ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 8
Personalbedarf:
1,5 Personalstellen (1 Personalstelle Fach-
stelle Nachhaltigkeit, 0,5 Personalstellen
KLENKO)
- THG-Minderungspotential (t/a)
Bausteine 2.1, 2.2. und 2.3. sind n icht quantifizierbar, schaffen jedoch zent-
rale Voraussetzungen für die koordinierte Reduktion von THG und berück-
sichtig en zusätzlich dazu weiterführende Nachhaltigkeitsaspekte.
- Erfolgsindikatoren
Harte Indikatoren
- Anzahl zusätzliche Personalstellen
- Anzahl Führungskräfteseminare
Zeitrahmen
2020– 2025
- Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität
gering mittel hoch
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen wichtiger Hebel, nicht quantifizierbar
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung
Stakeholderrelevanz
Datenverfügbarkeit
Vorarbeiten/Bezug:
- Klimaschutzkonzept 2020 (2009)
- Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 (2019)
Schritte :
Baustein 2.1 Managementorganisation für klimaneutrale und nachhaltige Verwaltung
- Viele Themen der klimaneutralen Stadtverwaltung werden parallel auch im
Nachhaltigkeitsprozess bearbeitet. Daher ist eine enge Verzahnung der Aktivitäten
notwendig. Um beide Bereiche in der Stadtverwaltung zu implementieren, soll eine
entsprechende Managementstruktur inklusive Controlling (Fortschreibung der Bilanz)
geschaffen werden. Dafür müssen zunächst zusätzliche Personalstellen gescha ffen
werden. Die Nachhaltigkeitsstrategie oblie gt der Fachstelle Nachhaltigkeit. Die Fachstelle
Nachhaltigkeit kann daher die Themen zu Nachhaltigkeit (bio -regional -fair-ökoloigsch)
koordinieren und sollte dafür personell aufgestockt werden. Zusätzlich sol lte auch KLENKO
personell erweitert werden, um die Themen Klimaschutz und Klimaneutralität zu
organisieren. Beide Organisationseinheiten bearbeiten die Themenfelder in enger
Zusammenarbeit.
HANDLUNGSFELD „ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 9
Baustein 2.2 Ämterübergreifende Arbeitstreffen und Erarbeitung ei ner
Kommunikationsstrategie
In regelmäßigen, ämterübergreifenden Arbeitstreffen werden die Themen gemeinsam
konkretisiert und eine Kommunikationsstrategie zur Vermittlung der Inhalte erarbeitet.
Baustein 2.3 Mindset Führungskräfte und Mitarbeitende
- Durchführung von Führungskräfte - und Mitarbeitendenseminare, um Nachhaltigkeit und
Klimaschutz im Mindset zu verankern.
Stand: 09.09.2021
HANDLUNGSFELD „ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 10
Ressourcen - und klimafreundliches
Nutzerverhalten
Übergreifend Nr. 3
- Kurzbeschreibung:
- Neben effizienzsteigernden Maßnahmen wird es zur Erreichung der Klimaschutzziele
zentral sein, den Energieverbrauch zu reduzieren. Dafür muss ein ressourcen - und
klimafreundliches Nutzerverhalten kultiviert werden. Die Stadtverwaltung kann dafür bei
allen Mitarbeiter*innen sowie den Schulen und Kitas ansetzen.
- Zielsetzungen - bis 2025:
- Durchführung von Informations - und Bildungsangeboten zum
Thema klimafreundliches Nutzerverhalten u.a. alle zwei Jahre
Durchführung eines Online -Schulungsprogramms für alle
Mitarbeiter*innen
- Eine Informations - und Beratungskampagne wurde entwickelt und
informiert die Kolleginnen und Kollegen
- Die jährliche Klimaschutzwoche an Schulen ist etablierte Praxis
- - bis 2030:
- Regelmäßige Durchführung von Informations - und
Bildungsangebote zum Thema klimafreundliches Nutzerverhalten
- Alle Mitarbeiter*innen werden regelmäßig durch Beratungs - und
Informationsangebote sowie durch Informationen über das
Intranet angesprochen und sensibilisiert
Bausteine
Baustein 3.1 Sensibilisierung und Aktivierung der Mitarbeiter*innen
Baustein 3.2 Klimaschutz macht Schule
Zuständige OE
KLENKO, Amt für Immobilienmanagement
Personalbedarf:
0,5 Personalstellen
Mitarbeit durch
Presse- und Informationsamt
- THG-Minderungspotential (t/a)
In Baustein 3.1 und 3.2. können d urch ein verbessertes Nutzerverhalten in
der Verwaltung oder Schulen in Kombination mit gering -investiven Optimie-
rungen (z.B. Regelung und Steuerungstechnik , Hausmeisterschulungen ) 10
bis 15 % der Energieverbräuche eingespart werden. Minderungspotenziale
HANDLUNGSFELD „ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 11
unterscheiden sich jedoch stark je nach Gebäudeart, Sanierungstand und
vorhandener Gebäudetechnik .
- Erfolgsindikatoren
Harte Indikatoren
- Anzahl Informationsangebote für MA
und Anzahl Teilnehmer*innen
- Anzahl Teilnehmende Schulen
Zeitrahmen
3.1) kontinuierlich
3.2) kontinuierlich
3.3) kontinuierlich
- Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität
gering mittel hoch
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung
Stakeholderrelevanz
Datenverfügbarkeit
Vorarbeiten/Bezug:
- Masterplan 100% Klimaschutz (2017)
- Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 (2019)
- Bericht zum Umsetzungstand von Maßnahmen und Projekten für die angestrebte
Klimaneutralität der Stadt Münster 2030, Anlage 1: Übersicht Maßnahmen
- Bezug zur Maßnahme 11: Mitarbeiterinformation und –sensibilisierung
Schritte :
- Baustein 3.1 Sensibilisierung der Mitarbeiter*innen
- Die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung werden über verschiedenen Angebote zum
Thema energiesparendes und klimafreundliches Nutzerverhalten informiert und
sensibilisiert. Dazu kann das Intranet genutzt werden. Zeitweise sollten
Klimaschutzkampagnen sowie in regelmäßigen Abständen Online -Schulun gen
durchgeführt werden. Der inhaltliche Aufbau der Schulungen muss erarbeitet werden. Die
Schaffung von Anreizsystemen sollte diskutiert werden. Beispielsweise Auszeichnung als
klimafreundlichste*r Mitarbeiter*in.
- Ausarbeitung einer Strategie zur Sensibil isierung der Mitarbeiter*innen mit
attraktiven Mitmach - und Informationsangeboten
- Baustein 3.2 Klimaschutz macht Schule
- Das Projekt „Klimaschutz macht Schule“ erfreut sich großer Beliebtheit und trägt einen
wichtigen Beitrag zum Energie - und Abfallsparen an den städtischen Schulen. Künftig wird
es darum gehen, das Projekt weiterzuentwi ckeln und auszubauen.
HANDLUNGSFELD „ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 12
Stand: 09.09.2021
HANDLUNGSFELD „ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 13
Einführung einer internen
CO2-Bepreisung
Übergreifend Nr. 4
- Kurzbeschreibung:
- Interne CO2-Bepreisungen können wichtige Lenkungswirkung für klimafreundliche
Investionsentscheidungen in den Bereichen sein, wo bisher
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen noch Vorrang haben. Dabei sind verschiedene Modelle
innerhalb einer Verwaltung denkbar z.B. Schatt enpreise, Gebühren, Boni. Eine interne
finanzielle Berücksichtigung von den THG -Emissionen kann einer vorherrschende
Wettbewerbsverzerrung klimaschädlicher Investitionen entgegenwirken un d
Umweltkosten internalisieren.
- Zielsetzungen - bis 2025 :
- Prüfung zur Praktikabilität der Einführung einer internen CO2-
Bepreisung in ausgwählten Bereichen für die Stadtverwaltung
- Entwurf zur Ausgestaltung Ggf. Beschluss zur Einführung eines
Praxistests
- - bis 2030: Grundsätzliche Berücksichtigung und Orientierung an einem
einheitlichen CO 2-Preis bei allen Investionsentscheidungen
Zuständige OE
KLENKO
Mitarbeit durch
- THG-Minderungspotential (t/a)
Derzeit ist eine Quantifizierung noch nicht möglich, da erst Prüfung und ggf.
Praxistest bevorsteht. Generell führt eine Bepreisung selbst nicht zu THG-
Reduktionen, sondern erst die Investitionsentscheidungen, die darauf basie-
rend getroffen werden. Diese können sehr unterschiedliche Volumina ha-
ben (z.B. bei einem klimafreundliche n Neubau oder Anschaffung eines tech-
nischen Gerätes).
- Erfolgsindikatoren
Harte Indikatoren
Anzahl Tonnen CO 2
Zeitrahmen
2020– 2030
HANDLUNGSFELD „ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 14
- Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität
gering mittel hoch
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen Hebel, nicht quantifizierbar
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung
Stakeholderrelevanz
Datenverfügbarkeit
Schritte :
- Erarbeitung eines Entwurfs zur Einführung einer internen CO2-Bepreisung (Zielsetzung,
Varianten, Parameter, Einsatzgebiete, Notwendigkeit, Zw eckmäßigkeit und
Umsetzbarkeit )
- Beschluss und Einführung eines Praxistest in ausgewählten Bereichen
Stand: 09.09.2021
HANDLUNGSFELD „ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 15
Kompensation
Übergreifend Nr. 5
- Kurzbeschreibung:
- Wenn alle Maßnahmen umgesetzt wurden, Emissionen vermieden und der
Energieverbrauch so weit es geht reduziert wurde, bleibt als letzter Schritt ab 2030 zur
Erreichung einer Klimaneutralität möglicherweise nur die Kompensation. Dabei können
unterschiedliche Wege beschritten werden.
- Zum einen kann eine Variante gewählt werden, bei der im Jahr 203 0 100 % alle Emissionen
kompensiert werden. Dabei werden THG -Minderungen in gleicher Höhe durch
Investitionen in Klimaschutzprojekten außerhalb der Systemgrenzen erreicht (z.B. Ankauf
von Zertifikaten im Jahr 2030 ). Diese Option wird jedoch maximal bis zum Jahr 20 50
bestehen.
- Eine weit aus ambitionierte Variante könnte vorsehen, die für Kompensation zulässigen
Emissionen festzulegen, z.B. 5 bis 10 % des Ausgangswerts der Startbilanz. Das dafür
notwendige Budget könnte in einem jährlichen Fonds bereits reserviert werden und bis
dahin für zusätzliche Klimschutzinvestitionen vorgesehen werden.
- Zielsetzungen - bis 2025 :
- Entwicklung eines Modells für die Kompensation innerhalb der
Stadtverwaltung
- Vorrang für Vermeiden und Reduzieren
- - ab 2030:
- Variante A: 100 % der Emissionen i m Jahr 2030 werden in
geeigneter Weise und nach hohen Standards kompensiert
- Variant B: maximal 10 bis 5 % der Emis sionen de r Startbilanz
werden als unvermeidbar eingeschätzt und werden in geeigneter
Weise nach und hohen Standards kompensiert
- Festlegung eines Entwicklungspfades für Kompensationen bis zum
Jahr 2050 )
Zuständige OE
KLENKO
Mitarbeit durch
SWM
- THG-Minderungspotential (t/a)
Variante A: Laut REAL+ Öko (inklusive Bezug von Ökostrom) Szenario wäre
es möglich, dass im Jahr 2030 etwa 15.000 Tonnen kompensiert werden
müssen. Dies entspricht einem Budget von etwa 375.000 Euro*
HANDLUNGSFELD „ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 16
Variante B: Bei 5-10% der Startbilanz als für Kompensation zulässige Emissi-
onen dies rund 1.750 bis 3.500 Tonnen. Dies entspricht einem Budget von
etwa 43.750 bis 87.500 Euro*. Wenn jedes Jahr als fixer Betrag investiert
werden, muss bis zum Jahr 2030 ein Budget von rund 4 37.000 bis 875.00
Euro investiert werden.
- Erfolgsindikatoren
Harte Indikatoren
- Anzahl Tonnen CO 2
Zeitrahmen
2020– 2030
- Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität
gering mittel hoch
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen Hebel, nicht quantifizierbar
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung
Stakeholderrelevanz
Datenverfügbarkeit
Vorarbeiten/Bezug:
- Bericht zum Umsetzungstand von Maßnahmen und Projekten für die angestrebte
Klimaneutralität der Stadt Münster 2030, Anlage 1: Übersicht Maßnahmen
- Die SWM kompensiert seit 2019 verbleibende Emiss ionen (abgesehen vom Kraftwerk)
Schritte :
- Klimaneutralität im Zusammenhang mit einem Kompensationsansatz definieren
- Berechnung der nicht vermeidbaren CO 2-Emissionen
- Vergleich vorhandener Anbieter, Auswahl geeigneter Kompensationsprojekte nach
hohen Standards
- Ggf. Prüfung lokaler Kompensationsmöglichkeiten (z.B. lokale Baumpflanzungen)
- Entwicklung einer Kompensationsstrategie und eines Kompensationsmechanismus
Stand: 09.09.2021
* Bei einem Preis von angenommenen 25 Euro pro Tonne THG, keine Bereinigung von Inflation oder Kaufkraftverlust
HANDLUNGSFELD „ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 17
Nachhaltiges städtisches
Finanzwesen
Übergreifend Nr. 6
- Kurzbeschreibung:
Mittel- und langfristige Kapitalanlagen:
Bei den städtischen Finanzanlagen hat die Stadt Münster die allgemeinen Grundsätze der
Gemeindeordnung NRW zu beachten (Sicherheit, angemessener Ertrag, Sicherstellung der
Liquidität). Seit dem Jahr 2016 berücksichtigt die Stadt Münster Nachhaltigkeitsaspe kte
bei ihrer Anlagestrategie. Sie investiert nicht mehr in Bereiche, die unter
Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ethischer und / oder ökologischer Art problematisch sind.
Die städtische Anlagerichtlinie wurde entsprechend geändert.
Zur Reduzierung künftiger Versorgungslasten investiert die Stadt Münster ein Teil ihres
Kapitals in zwei Spezialfonds. Bei den beiden Fonds werden die nachhaltigen
Anlagegrundsätze durch detaillierte Anlagerichtlinien umgesetzt. Über eine Negativliste
werden Branchen bzw. Unterneh men ausgeschlossen, die den städtischen
Ausschlusskriterien nicht entsprechen. Zusätzlich wird der Best -in-Class-Ansatz genutzt,
bei dem aus den Branchen diejenigen Unternehmen ausgewählten werden, die im Hinblick
auf Nachhaltigkeit gegenüber dem Branchend urchschnitt hervortreten. Beim Investment
in Unternehmensanleihen besteht für die Fondsverwaltung auch die Möglichkeit, in
sogenannte „Green Bonds“ zu investieren. Mit diesen Anleihen kann in ausgewiesene
nachhaltige Zweige oder Projekte (z.B. zum Klima - und Umweltschutz) eines Unternehmes
investiert werden.
Kurzfristige Kapitalanlagen:
Bei kurzfristigen Kapitalanlagen ist die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten
schwierig. An Markt gibt es nur wenige Banken, die das angelegte Kapital unter
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsgesichtspunkten weitergeben. Eine Begrenzung auf
diese Banken würde mit den Festlegungen zur Sicherheit (Einlagensicherung, Obergrenze
pro Bank) und der Regelung des § 90 GO NRW (angemesser Ertrag) kollidieren. Die Stadt
Münster beobachtet intensiv die Entwicklugen am Kapitalmarkt. Sollten sich die
Rahmenbedingungen und das Angebot ändern, wird die Stadt Münster eine Anpassung
Ihrer Anlagerichtlinie für kurzfristigen Kapitalanlagen prüfen.
Derzeit steht die Weiterentwic klung der Nachhaltigkeitsstrategie im Fokus:
- Weiterentwicklung der städtischen Anlagerichtlinie, z.B.
• Evaluation der Negativliste
• Erarbeitung von Nachhaltigkeitsgesichtspunkten für Investitionen in
Staatsanleihen
- Prüfung der Möglichkeiten der nachhaltigen Kapitalbeschaffung, z.B. über die
Emission eines Nachhaltigkeitsschuldscheins (Green Bond / Social Bond)
- Prüfung, wie Nachhaltigkeitsgesichtspunkte im Haushalt der Stadt Münster sinnvoll
dargestellt werden können.
- Zielsetzungen - bis 2025:
- Die städtischen Anlagerichtlinien sind weiterentwickelt.
HANDLUNGSFELD „ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 18
- Prüfung und ggf. Durchführung der Emission eines
Nachhaltigkeitsschuldscheins (Green & Social Bond).
- 100% der mittel - und langfristigen Kapitalanlagen in den
Versorgungsfonds sind nachhaltig im Sinn e der Anlagerichtlinien.
- Ziele / Handlungsfelder (u. a. mit Bezug auf Nachhaltigkeit) sind im
städtischen Haushalt weiterentwickelt, im Vorbericht zum Haushalt
sind diese konkretisiert.
- - bis 2030:
- Bei entsprechendem Finanzbedarf Prüfung der Emission weiterer
Nachhaltigkeitsschuldscheine (Green & Social Bonds).
- Weitere Nachhaltigkeitsaspekte werden im Rahmen des Haushalts
abgebildet.
Zuständige OE
Amt für Finanzen und Beteiligungen
Personalbedarf:
Je nach Intensität und Ausgestaltung von
Nachhaltigkeitsaspekten im Zusammen-
hang mit dem städt. Haushalt ist zusätzli-
cher Personalbedarf erforderlich.
Mitarbeit durch
Fachstelle Nachhaltigkeit,
KLENKO,
Banken, Fondsgesellschaften,
verschiedene Fachämter
- THG-Minderungspotential (t/a)
Eine Quantifizierung von THG -Minderungen aus dieser Maßnahme ist zum
aktuellen Stand nicht möglich. Je nach Finanzprodukt entfallen ggf. Minde-
rungen außerhalb der Systemgrenzen der Stadtverwaltung an.
- Erfolgsindikatoren
Harte Indikatoren
- Anzahl Grüne Kredite
- Investitionsvolumen Grüne Fonds
Zeitrahmen
2020– 2030
- Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität
gering mittel hoch
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen Hebel, nicht quantifizierbar
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung
Stakeholderrelevanz
Datenverfügbarkeit
HANDLUNGSFELD „ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 19
Vorarbeiten/Bezug:
- Bericht zum Umsetzungstand von Maßnahmen und Projekten für die angestrebte
Klimaneutralität der Stadt Münster 2030, Anlage 1: Übersicht Maßnahmen
- Abfrage zum Umsetzungsstand der Schlüsselprojekte im Rahmen der städtischen
Nachhaltigkeitsstrategie
Schritte :
- Weiterentwicklung der städtischen Anlagerichtlinien
- (Prüfung der) Emission eines Nachhaltigkeitsschuldscheins
- Prüfung, wie Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen des Haushalts abgebildet werden
können
Stand: 09.09.2021
HANDLUNGSFELD „MOBILITÄT“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 20
Klimafreundlicher Fuhrpark
Mobilität Nr. 7
Kurzbeschreibung
Für eine klimaneutrale Mobilität der Stadtverwaltung wird der strategische Ansatz
verfolgt, in einem erstem Schritt Wege zu vermeiden. Unvermeidbare Wege sollen auf
klimafreundliche Verkehrsträger verlagert werden. Im letzten Schritt erfolgt die
Elektrifizierung des Fuhrparks. Der Fuhrpark der Stadtverwaltung Münster soll in seiner
Gesamtheit klimafreundlich ausgerichtet werden. Dazu gehört die schrittweise Umstellung
des Fuhrparks auf E -Fahrzeuge, vermehrte Nutzung von Car -Sharing, Schaffung eines
attraktiven Angebots an Dienstfahrrädern (inkl. Pedelecs) und der Ausb au der
entsprechenden Infrastruktur. Für Nutzfahrzeuge gelten jedoch gesonderte
Anforderungen (bspw. Marktverfügbarkeit), die eine Umstellung auf E -Mobilität
erschweren und im Prozess berücksichtigt werden müssen. Durch die Umsetzung von
Pilotprojekten (z. B. Lastenradeinsatz, Wasserstofffahrzeuge für Sondernutzungen) werden
innovative Ansätze getestet und bei erfolgreichem Verlauf sukzessive auf die gesamte
Verwaltung angewendet. Ein Erfahrungsaustausch unter den Ämtern unterstützt den
Prozess.
Zielsetzungen bis 2025:
- Optimierung des vorhandenen Fuhrparks im Hinblick auf eine
vermehrte Nutzung von Fahrrädern und Car -Sharing.
- – zugleich Elektrifizierung des PKW -Dienstwagenpools zu 50%.“
- Ladeinfrastruktur -Konzept für die Stadtverwaltung
bis 2030: 100% Klimaneutraler Fuhrpark, dies bedeutet eine
vollständige Elektrifizierung des PKW -Fuhrparks und soweit die
Marktverfügbarkeit dies hergibt auch des Nutzfahrzeugsbereichs,
sowie Installation der notwendigen Ladeinfrastruktur an allen
städtischen Verwaltungsstandorten unter ausschließlicher Nutzung
erneuerbarer Energien
Bausteine
Baustein 7.1 Dienstfahrräder und Infrastruktur
Baustein 7.2 Carsharing
Baustein 7.3 E -Mobilität (Elektrifizierung Fahrzeugpool)
Baustein 7.4 Pilotprojekte (Wasserstofffahrzeuge u.a.)
Zuständige OE
Mitarbeit durch
3 Handlungsfeld „Mobilität“
HANDLUNGSFELD „MOBILITÄT“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 21
Personal - und Organisationsamt , Amt für
Mobilität und Tiefbau, Amt für Grünflä-
chen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Feuer-
wehr, AWM, alle Ämter mit Beschaffung
eigener Fahrzeuge
Zusätzlicher Investitionsbedarf:
300.000 € pro Jahr (Amt 67)
Presse- und Informationsamt,
KLENKO, Amt für Immobilien-
management (23)
THG-Minderungspotenzial (t/a)
Die Bausteine 7.1, 7.2 und 7.4 können nicht quantifiziert werden.
Bausteine 7.3: Eine Umstellung des Fuhrparks auf Elektrofahrzeuge (100 %
der PKW, 50 % der LNF, 25 % der LKW) bei gleichzeitigem Bezug von
Ökostrom führt zu einer Reduktion von nahezu 45 % der Emissionen in die-
sem Bereich
Erfolgsindikatoren
Harte Indikatoren
- Reduzierung der THG -Emissionen des
Fuhrparks
- Anteil Elektrofahrzeuge und ggf. Was-
serstoff an Neuanschaffungen
Zeitrahmen
7.1 kontinuierlich
7.2 kontinuierlich
7.3 kontinuierlich
7.4 2020 – 2025
Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität
gering mittel hoch
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung
Stakeholderrelevanz
Datenverfügbarkeit
Vorarbeiten/Bezug :
- Masterplan 100% Klimaschutz (2017)
- Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 (2019)
- Bericht zum Umsetzungstand von Maßnahmen und Projekten für die angestrebte
Klimaneutralität der Stadt Münster 2030, Anlage 1: Übersicht Maßnahmen
- Präsentation „Betriebliches Mobilitätsmanagement der Stadtverwaltung Münster“
von 2015
HANDLUNGSFELD „MOBILITÄT“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 22
- Interessensabfrage 202 0 – Fahrradnutzung bei Beschäftigten steigern
- Erarbeitung eines Konzepts zur dienstlichen Mobilität mit einem Schwerpunkt auf
klimafreundlichen städtischen Mobilitätsmanagement ist in Vorbereitung
- Masterplan „Mobilität Münster 2035+“ für die gesamte Stadt Münster wird aktuell
erarbeitet
- Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030
- VV-Beschluss: Ersatz Dieselfahrzeuge durch alternative Antriebe (2005)
Schritte :
Baustein 7. 1 Dienstfahrräder und Infrastruktur
Die Fahrradnutzung soll für dienstliche Wege bei den Beschäftigten gesteigert werden.
Dafür müssen Dienstfahrräder verfügbar sein sowie eine geeignete Infrastruktur
geschaffen werden. Dazu gehören:
- Höherwertige und ausreichend Diensträder zur Verfügung stellen (mit Wartung).
Ausstattung aller Verwaltungsstan dorte mit konventionellen Dienstfahrrädern und
ggfs. Pedelecs. Buchung von E-Lastenrädern ggf. über einen Car -Sharinganbieter .
- Einführung Dienstradleasing
- Erstellung von optimierten Standortkonzepten
- Geschützte Abstellanlagen für Fahrräder
- Lademöglichkeiten für Pedelec/ E -Bike
- Bei Bedarf Nutzung des neuen Bikesharingssystems der SWM ab 2022
- Nach Möglichkeit und Bedarf Nachrüstung von Dusch - und Umkleidemöglichkeiten an
den Verwaltungsstandorten
- Pilothafter Einsatz E -Lastenrad für den Post - / Warenaustausch zwischen zentraler
Poststelle und Stadthaus 1. Nach erfolgreicher Testung soll der Einsatz von E -
Lastenrädern für geeignete Transportwege verwaltungsweit ausgerollt werden.
Baustein 7.2 Car sharing
Ergänzend zum eigenen Fuhrpurk ist Car -Sharing und ggf. zukünftig Bikesharing (ab 2022)
bevorzugt zu nutzen, dies inkludiert auch die Nutzung von E -Cargo-Bikes.
- Berücksichtigung bei der regelmäßigen Anpassung der Standortkonzepte
Baustein 7.3 E -Mobilität
Überall, wo Dienstfahrten mit dem PKW nicht verlagert werden können, soll der
kommunale Fuhrpark in seiner Gesamtheit auf Elektroautos umgestellt werden. Die
Nutzung der Fahrzeuge ist nur dann erfolgsversprechend, wenn außerdem die notwendige
Infrastruktur geschaffen wird. Die Ladeinfrastruktu r muss durch erneuerbare Energien
sichergestellt werden. PKW - Neuanschaffungen erfolgen nur noch als Elektro -Fahrzeuge ,
sofern ein passendes Angebot vorhanden ist . Die Umstellung des gesamten Fuhrparks
erfolgt in Teilschritten (siehe Zielsetzungen). Die An schaffung von Sonderfahrzeugen als
Elektrofahrzeuge muss in den einzelnen Ämtern und Eigenbetrieben geklärt werden. Die
Aktivitäten zur Umstellung auf E -Mobilität sollten öffentlichkeitswirksam begleitet
werden.
- Konzept für Aufbau Ladeinfrastruktur in der Stadtverwaltung
HANDLUNGSFELD „MOBILITÄT“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 23
- Die zentrale Beschaffung von PKW berücksichtigt vorrangig E -Fahrzeuge
- Die Umstellung der Nutzfahrzeuge erfolgt entsprechend der auf dem Markt verfügba-
ren Angebote .
- Aufbau der notwendigen Infrastruktur für Elektro - und Wasserstoff -Anwendungen –
insbesondere bei der AWM und Feuerwehr: Werkstatt intern/extern und Qualifikation
Mitarbeitende
- Öffentlichkeitswirksame Begleitung
Baustein 7.4 Pilotprojekte
Pilotprojekte ermöglichen den Einsatz neuer und innovativer Ansätze z.B. Technologien
zunächst zu testen und bei erfolgreicher Umsetzung weitreichender zu implementieren.
Weitere Pilotprojekte können sich aus der bestehenden Förderkulisse entwickeln.
Pilotprojekte sollten öffentlichkeitswirksam begleitet werden, um die Stadt i n ihrer
Vorreiterrolle zu stärken und durch gute Beispiele neue Impulse zu setzen.
- Entwicklung einer Strategie zur Umsetzung der Pilotrojekte
- Die AWM setzen zwei Müllfahrzeuge mit Wasserstoff -Antrieb ein
- öffentlichkeitswirksame Begleitung der Projekte
Sofortmaßnahmen :
- E-Lastenräder werden pilothaft für den Post - / Warenaustausch zwischen zentraler
Poststelle und Stadthaus 1 sowie ein E -Lastenrad für Amt 66 eingesetzt. Nach
erfolgreicher Testung soll der Einsatz von E -Lastenrädern für geeignete Transport wege
verwaltungsweit ausgerollt werden.
- AWM: zwei Müllfahrzeuge mit Wasserstoff -Antrieb (2021)
- Amt 10: Für alle PKW -Beschaffungen der Stadt werden vorrangig E -Fahrzeuge
angeschafft
Stand: 09.09.2021
HANDLUNGSFELD „MOBILITÄT“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 24
Klimaneutrale
Dienstreisen und Dienstgänge
Mobilität Nr. 8
Kurzbeschreibung:
Dienstreisen und Dienstgänge sollen in der gesamten Stadtverwaltung klimaneutral
organisiert und durchgeführt werden. Dafür kann die Erstellung einer Geschäftsanweisung
die nötigen Rahmenbedingungen und Vorgaben setzen. Die Maßnahme fördert, dass in der
Fahrradstadt Münster auch die städtischen Mitarbeiter*innen bevorzugt das Fahrrad für
Dienstgänge nutzen und Dienstreisen so klimafreundlich wie möglich vollziehen. Die
dienstliche Mobilität der Stadtverwaltung überwiegend per Fahrrad vermittelt eine
positive Außenwirkung.
Zielsetzungen bis 2025: Erstellung einer Geschäftsanweisung
bis 2030: 100 % klimaneutrale Dienstreisen und Dienstgänge
Bausteine
Baustein 8.1 Klimaneutrale Dienstreisen
Baustein 8.2 Klimaneutrale Dienstgänge
Baustein 8.3 Geschäftsanweisung
Zuständige OE
Personal - und Organisationsamt (10)
Mitarbeit durch
KLENKO, Stadtwerke Münster
THG-Minderungspotenzial (t/a)
Bausteine 8.1. und 8.2: Dienstreisen und dienstliche Mobilität machen eine
geringe Menge der Gesamtemissionen ( <1 %) aus. Sie konnten bei der Start-
bilanz nicht vollständig erfasst werden.
Bausteine 8.3.: Schafft notwendige Voraussetzungen
Erfolgsindikatoren
Harte Indikatoren
Veränderung im Modal Split für Dienstrei-
sen
Zeitrahmen
8.1) 2020 – 2030
8.2) 2020 – 2025
8.3)2020 - 2025
HANDLUNGSFELD „MOBILITÄT“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 25
Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität
gering mittel hoch
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung
Stakeholderrelevanz
Datenverfügbarkeit
Vorarbeiten/Bezug:
- Präsentation 2015 „Betriebliches Mobilitätsmanagement der Stadtverwaltung
Münster“
- Handlungsprogramm Klimaschutz 2030
- Erarbeitung eines Konzepts zur dienstlichen Mobilität mit einem Schwerpunkt auf
klimafreundlichen städtischen Mobilitätsmanagement (in Vorbereitung)
Schritte :
Baustein 8.1 Klimaneutrale Dienstreisen
Der wichtigste Schritt zur Erreichung der Klimaneutralität ist im ersten Handlungsschritt
immer die Vermeidung. Auch für die dienstliche Mobilität muss geprüft werden, welche
Dienstreisen erforderlich sind und wo eine Reduzierung durch digitale Abstimmunge n
möglich ist. Die Dienstreisen, die notwendig sind, sollten möglichst klimafreundlich
zurückgelegt werden möglichst mit Bahn sowie ÖPNV und ansonsten mit E -Fahrzeugen
Weiterhin ist die Nutzung privater Kraftfahrzeuge für Dienstreisen möglichst zu reduzie ren.
- Vermeidung von Dienstreisen; Abstimmungen/ Termine insofern möglich und geeignet
digital durchführen
- Dienstreisen erfolgen möglichst klimaneutral (Reihenfolge: Bahn/ ÖPNV, E -Fahrzeug)
- CO2-Kompens ation von unvermeidbaren Flügen
Baustein 8.2 Klimaneutrale Dienstgänge
Für Dienstgänge innerhalb des Stadtgebiets steht die Fahrradnutzung an erster Stelle.
Dafür stehen ausreichend Dienstfahrräder, Dienstpedelecs, Dienst -Lastenräder zur
Verfügung (vgl. Maßnahme Fuhrpark). Ist die Fahrr adnutzung für den Dienstgang nicht
möglich werden die Verkehrsträger in der Reihenfolge ÖPNV, Dienstfahrzeug, Carsharing
genutzt.
Baustein 8.3 Geschäftsanweisung
Bestehende Regelungen und Absprachen im Bereich Mobilitätsmanagement (bspw.
Kooperation mit C arsharing, Empfehlungen/ Gebot zur Nutzung von ÖPNV statt PKW,
Fahrradnutzungsgebot für alle innerstädtischen Dienstfahrten) sowie die unter 7.1 und 7.2
skizzierten Anforderungen werden per Geschäftsanweisung offiziell festlegt.
Sofortmaßnahmen :
- Erarbeitung einer Geschäftsanweisung
HANDLUNGSFELD „MOBILITÄT“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 26
- CO2-Kompensation von Flugreisen
Stand: 09.09.2021
HANDLUNGSFELD „MOBILITÄT“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 27
Klimafreundliche Mobilitätsangebote
für Mitarbeiter*innen und Kund*innen
Mobilität Nr. 9
Kurzbeschreibung:
Umfassende Mobilitätsangebote stehen Mitarbeiter*innen und Kund*innen zur
Verfügung, um die Wege von und zur Stadtverwaltung klimafreundlich zu gestalten. Dazu
gehören die attraktive Nutzung des ÖPNV z.B. durch ein Jobticket für Mitarbeiter*innen
und gute ÖPNV-Anbindung sowie der Ausbau der Fahrradinfrastruktur, um die Radnutzung
von und zu Verwaltungsstandorten zu verbessern. Die klimafreundliche Erreichbarkeit der
Stadtverwaltung wird gut kommuniziert und ist auch für Bürger*innen deutlich erkennbar.
Zielsetzungen bis 2025:
- Reduzierung der CO2-Emissionen aus Arbeitswegen (derzeit ca.
6.245 Tonnen p.a)
- Zertifizierung der Stadt Münster als „Fahrradfreundlicher Arbeitge-
ber“
- Umsetzung Mobilitätskonzept für das Stadthaus 1
- Zertifizierung der Fachstelle Expedition und Druck als klimaneutrale
Einrichtung
- CO2-Reduktion in der städtischen Post -/Warendistribution und
Zentraldruckerei
- Neue digitale Serviceangebote ersparen Wege zu
Verwaltungsstandorten
bis 2030:
- Reduzierung der CO2-Emissionen aus Arbeitswegen (derzeit 6.245
Tonnen p.a)
- Teilnahme am Programm „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“
- Erstellung und ggf. Umsetzung von Mobilitätskonzepten für alle
Verwaltungsstandorte
- Alle Busfahrten mit der Flotte der Stadtwerke sind vollständig
klimaneutral.
- Klimaneutralität in der städtischen Post -/Warendistribution und
Zentraldruckerei
Bausteine
Baustein 9.1 Mobilitätskonzepte für Verwaltungsstandorte
Baustein 9.2 ÖPNV/ Jobticket
Baustein 9.3 Fahrradnutzung und Infrastruktur
Baustein 9.4 CO2-Reduktion in der städtischen Post -/Warendistribution und
Zentraldruckerei
HANDLUNGSFELD „MOBILITÄT“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 28
Baustein 9.5 Zertifizierung der Fachstelle Expedition und Druck als klimaneutrale
Einrichtung
Zuständige OE
Personal - und Organisationsamt (10)
Mitarbeit durch
Amt für Mobilität und Tiefbau
(66.2), SWM, Koordination E -
Mobilität (bei 66), Amt für Im-
mobilienmanagement (23)
THG-Minderungspotenzial (t/a)
Baustein 9.1. ist nicht qu antifizierbar.
Bausteine 9.2. und 9.3.: Insgesamt entfallen allein 18 % der Gesamtemissio-
nen der Startbilanz (2019) auf Mitarbeitermobilität (Wege zur Arbeit) , da
noch mehr als die Hälfte das Auto nutzen . Wenn 80 % der Mitarbeiter*in-
nen den Umweltverbund nutzen würden, könnten diese Emissionen um
mehr als die Hälft e reduziert werden.
Erfolgsindikatoren
Harte Indikatoren
Anzahl der Beschäftigten mit Jobticket
Zeitrahmen
9.1) 2020 – 2025
9.2) 2020 – 2030
9.3) 2020 – 2030
Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität
gering mittel hoch
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung
Stakeholderrelevanz
Datenverfügbarkeit
Vorarbeiten/Bezug:
- Interessensabfrage 2020 – Fahrradnutzung bei Beschäftigten steigern
- Erarbeitung eines Konzepts zur dienstlichen Mobilität mit einem Schwerpunkt auf
klimafreundlichen städtischen Mobilitätsmanagement ist in Vorbereitung
Schritte :
Baustein 9.1 Mobilitätskonzepte für Verwaltungsstandorte
Die Stadtverwaltung soll möglichst klimafreundlich erreichbar sein – dafür bedarf es der
Infrastruktur für klimafreundliche Verkehrsträger z.B. gute Radinfrastruktur wie
HANDLUNGSFELD „MOBILITÄT“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 29
Abstellanlagen, Ladeinfrastruktur, Stellplätze für Carsharing und barrierefreie
Zugangsmöglichkeiten. Mit einem Mobilitätskonzept pro Verwaltungsstandort werden die
Wege der Mitarbeiter*innen und Kund*innen auf klimafreundliche Alternativen geprüft
und neue – auch digitale - Angebote entwickelt. Teil des Konzeptes sollte auch eine
entsprechende Kommunikation und Transparenz gegenüber den Mitarbeiter*innen und
Bürger*innen sein.
- Erstellung Mo bilitätskonzept für Stadthaus 1
- Umsetzung für Stadthaus 1
- Erstellung Mobilitätskonzepte für alle weiteren Verwaltungsstandorte . Voraussetzung
ist dabei zunächst ein übergeordnetes Mobilitätskonzept für die Stadt Münster sowie
der Ausbau der Personalressourcen .
- Ausbau digitaler Serviceangebote für Bürger*innen (z.B. Fahrzeuganmeldungen,
Antragstellungen)
- Kommunikation der klimafreundlichen Erreichbarkeit von Verwaltungsstandorten
Baustein 9.2 ÖPNV/ Jobticket
Die Stadt Müns ter bietet seinen Mitarbeiter*innen bereits ein E -Ticket zur Nutzung des
ÖPNV sowie das Jobticket an. Aktuell gi bt es 627 Jobtickets für etwa 7 .500 Beschäftigte.
Um die Nachfrage des Jobtickets weiter zu steigern, sollte das Jobticket attraktiver werden.
Dafür werden Gespräche zwischen Stadt und Stadtwerken geführt, um geeignete
Lösungsansätze zur Erweiterung des Angebots (u.a. Nutzung im Umland, Multimodalität
an Umsteigepunkten) zu entwickeln. Das Angebot des Jobtickets muss unter der
Mitarbeiterschaft a usreichend bekannt gemacht werden. Mit dem Jobticket können auch
andere Verkehrsträger genutzt werden (Leihräder, Lastenräder o.ä)
- Vergünstigung und Flexibilisierung des Jobtickets im Rahmen des Handlungsspielraums
- Angebotsumfang Jobticket erweitern
- Bewerbung Jobticket unter den Mitarbeiter*innen
Baustein 9.3 Fahrradnutzung und Infrastruktur
Für die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung soll es attraktiv sein, das Fahrrad für den
Weg zur Arbeit zu nutzen. Dafür sollten auch privat nutzbare Diensträder (u.a auch
Pedelecs) sowie eine geeignete Infrastruktur geschaffen werden. Dazu gehören:
- Teilnahme der Stadt Münster am Dienstradleasing über Gehaltsumwandlung
- Hemnisse werden durch eine gute Radinfrastruktur (geschützte Abstellanlagen,
Lademöglichkeiten für Pedelec/ E -Bike im Büro bzw. durch zentrale Lademöglichkeiten
an den Verwaltungsstandorten) gesenkt
- Um den Prozess optimal zu gestalten wird am Programm Fahrradfreundlicher
Arbeitgeber des ADFC teilgenommen
Baustein 9.4 CO 2-Reduktion in der städtischen Pos t-/Warendistribution und
Zentraldruckerei
Die Um setzungsschritte der Bausteine 9 .4 und 9.5 sind im Zu sammenhang zu sehen. Bau -
stein 9 .4 beschreibt die Schritte zum Einsatz eines e -Lastenrades für Post - und Warens en-
dungen der Stadtverwaltung. 9 .5 geht umfassend auf die CO2 -Reduktion ein.
- Auswertung der verwaltungsinternen Ämterumfrage zum Verzicht auf Anlieferungs -
und Abholfahrten
HANDLUNGSFELD „MOBILITÄT“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 30
- Anschaffung und Installation einer Tourenplanungssoftware
- Berechnung der neuen, optimierten Tourenzuschnitte inkl. des Shut tles-Service mit -
tels eines e -Lastenrades zwischen dem Stadthaus 1, Klemensstr., und der Scheibenstr.
109, dem Betriebsgebäude der Fachstelle Expedition und Druck
- Ausschreibung zum Kauf eines e -Lastenrades und personelle Besetzung regeln
- Information über ( evtl.) neuen Anfahr - und Abholzeiten an die Ämter und
Einrichtungen
- Umsetzung der neuen Tourenzuschnitte und des Shuttles -Services
- Sicherstellung des Shuttles -Services durch klimafreundliches Ersatzfahrzeug bei un -
zumutbaren Witterungsbedingungen für das P ersonal
Baustein 9.5 Zertifizierung der Fachstelle Expedition und Druck als klimaneutrale
Einrichtung
- Bestandsaufnahme: Was verursacht ruft in der Fachstelle Expedition und Druck (Fst.
10.12) CO2 Emissionen? Wie lassen sie sich reduzieren?
- Umsetzungen der möglichen Reduktionsmaßnahmen
- Marktermittlung durchführen nach Einrichtungen/Unternehmen, die Zertifizierungen
vergeben dürfen, bzw. als anerkannte (wissenschaftlichen) Einrichtungen die ent -
sprechenden Werte feststellen können.
- Regelwerk in der Fst. 10.12 installieren zur ständigen Beobachtung bei der Entwick -
lung von CO2 -Emsissionen und Intensivierung/Ausweitung der bisherigen Redukti -
onsschritte je nach Evaluationsergebnis
Sofortmaßnahmen :
- Neues Angebot für Mitarbeiter*innen : Fahrrad -Leasing
- Erstellung Mo bilitätskonzept für Stadthaus 1
- Teilnahme am Programm fahrradfreundlicher Arbeitgeber (ADFC)
Stand: 09.09.2021
HANDLUNGSFELD „MOBILITÄT“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 31
Koordinierungsstelle
klimafreundliche Mobilität
Mobilität Nr. 10
Kurzbeschreibung:
Das Vorhaben einer vollständig klimafreundlichen Mobilität in der Stadtverwaltung
braucht eine ämterübergreifende Begleitung. Daher soll das bestehende betriebliche
Mobilitätsmanagement zu einer Koordinierungsstelle erweitert werden, um die
städtischen Mob ilitätsaktivitäten zu koordinieren und zu steuern sowie den
Umsetzungserfolg der Maßnahmen im Handlungsfeld Mobilität sicher zu stellen.
Der Koordinierungsstelle kommt eine zentrale Bedeutung für die Umsetzung der
Maßnahmen im Handlungsfeld Mobilität zu.
Zielsetzungen bis 2022 : Einrichtung einer Koordinieru ngsstelle
bis 2025 : ggf. personelle Erweiterung der Koordinierungsstelle
Zuständige OE
Personal - und Organisationsamt (10)
Mitarbeit durch
THG-Minderungspotenzial (t/a)
Insgesamt entfallen allein 18 % der Gesamtemissionen der Startbilanz
(2019) auf Mitarbeitermobilität (Wege zur Arbeit), da noch mehr als die
Hälfte das Auto nutzen. Wenn 80 % der Mitarbeiter*innen den Umweltver-
bund nutzen würden, könnten diese Emissionen u m mehr als die Hälfte re-
duziert werden.
Erfolgsindikatoren
Harte Indikatoren
- Veränderungen im Modal Split für Ar-
beitsweg und Dienstreisen
- Anzahl durchgeführter Beratungen und
Einzelmaßnahmen
Zeitrahmen
2020– 2030
Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität
gering mittel hoch
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen
HANDLUNGSFELD „MOBILITÄT“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 32
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung
Stakeholderrelevanz
Datenverfügbarkeit
Vorarbeiten/Bezug:
- Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 (2019)
- Bezug zu Maßnahme 2: Schaffung von Personalressourcen für Management einer kli-
maneutralen Verwaltung
Schritte :
- Personalstellen im Haushalt einstellen
- Personalstellen besetzen und Zuständigkeiten klären
- Koordinierungsstelle und Aufgaben - sowie Beratungstätigkeit verwaltungsweit
bewerben
Sofortmaßnahmen
- Erstellung eines Mobilitätskonzepts für die Stadtverwaltung zur Identifizierung
konkreter Bedarfe und Handlungsfelder
- Einrichtung der Koordinierungsstelle
Stand: 09.09.2021
HANDLUNGSFELD „MOBILITÄT“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 33
Mitarbeiterinformation
und -sensibilisierung
Mobilität Nr. 11
Kurzbeschreibung:
Die Umstellung auf eine klimaneutrale Mobilität ist nur dann erfolgreich, wenn die
Mitarbeiter*innen selbst vom Ziel überzeugt sind. Daher ist es zentral, die
Mitarbeiter*innen zu informieren und für die Umsetzung der Maßnahmen zu motivieren.
Daher braucht es gute Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen, die das Bewusstsein für
klimafreundliche Mobilität stärken.
Zielsetzungen bis 2025 : jährlich werden zwei Kampagnen zum Thema veranstaltet
bis 2030 : durch die kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit und die
Kampagnen sind alle Mitarbeiter*innen zu dem Thema informiert und
sensibilisiert
Bausteine
Baustein 11 .1 Mitarbeiterumfragen, Mitmach - bzw. Infoveranstaltungen
Baustein 11.1 Öffentlichkeitsarbeit
Baustein 11.2 Kampagnen
Zuständige OE
Koordinierungsstelle klimafreundliche Mo-
bilität (vgl. Maßnahme 10)
Mitarbeit durch
KLENKO, Presse - und Informa-
tionsamt, ADFC, Stadtwerke
THG-Minderungspotenzial (t/a)
Effekte der Bausteine 11.1 und 11.2 sind kaum zu quantifizieren, aber nicht
zu unterschätzen. Sie tragen insgesamt dazu bei, dass mehr Beschäftigte
den Umweltverbund nutzen.
Erfolgsindikatoren
Anzahl Kampagnen
Zeitrahmen
11.1) kontinuierlich
11.2) kontinuierlich
11.3) kontinuierlich
Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität
HANDLUNGSFELD „MOBILITÄT“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 34
gering mittel hoch
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung
Stakeholderrelevanz
Datenverfügbarkeit
Vorarbeiten/Bezug:
- Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 (2019)
- eea-Bericht internes Re -Audit 2020
Schritte :
Baustein 10.1 Mitarbeiterumfragen, Mitmach - bzw. Infoveranstaltungen
Die Aktivitäten der Maßnahmen im Handlungsfeld Mobilität müssen
öffentlichkeitswirksam begleitet und die Mitarbeiter*innen kontinuierlich sensibilisiert
werden.
- Regelmäßige Information der Beschäftigten über neue Entwicklungen, dabei ggf.
Angebot von Akti onstagen an verschiedenen Verwaltungsstandorten
- Abfrage von Ideen und Wünschen der Beschäftigten im Rahmen von regelmäßigen
Mitarbeiterumfragen
- Verknüpfung mit betrieblichen Gesundheitsmanagement („Mit dem Rad zur Arbeit“,
Vorträge zu verschiedenen Themen )
Baustein 11.1 Öffentlichkeitsarbeit
Die Aktivitäten der Maßnahmen im Handlungsfeld Mobilität müssen
öffentlichkeitswirksam begleitet werden.
- Erarbeitung eines Konzepts zur Mitarbeitermotivation und Kommunikationskonzept
- kontinuierliche öffentlichkeitswirksame Begleitung der Maßnahmenumsetzungen im
Handlungsfeld Mobilität
Baustein 11.2 Kampagnen
Die Stadtverwaltung prüft, welche bestehenden Kampagnen noch intensiviert werden
sollen (z.B. Stadtradeln) und welche weiteren Möglichkeiten es g ibt (z.B. Aufnahme in das
Programm Fahrradfreundlicher Arbeitgeber des ADFC oder radbonus).
- kontinuierliche Umsetzung von Kampagnen, um über das Thema und die Vorteile zu
informieren und durch Aufklärung für klimafreundliches Mobilitätsverhalten zu
motivie ren
Stand: 09.09.2021
HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 35
Energetische Sanierung im Bestand
Gebäude, Energie,
Ver- und Entsor-
gung Nr. 12
Kurzbeschreibung:
Der überwiegende Teil der städtischen Gebäude wurde noch vor Einführung der ersten
Wärmeschutzverordnung gebaut. Mit der energetischen Sanierung des Gebäudebestands
können die kommunalen CO 2-Emissionen deutlich reduziert werden. Die städtische
Gebäudeleitlinie ist ein gutes/ effizientes Instrument für die Stadtverwaltung und
beinhaltet bereits wichtige Maßnahmenvorgaben, die konsequent angewendet werden
sollten.
Zielsetzungen bis 2022:
- Vorlage eines Sanierungskonzepts, das neben der Darstellung der
Maßnahmen auch die erforderlichen Investitionskosten für 2022 ff.
enthält
- Gebäude werden nicht bauteilbezogen, sondern ganzheitlich
betrachtet und energetisch saniert
- Konsequente Anwendung der Gebäudeleitlinie
bis 2030:
- Bis 2030 sollen jährlich rund 25.000 m² qm Gebäudefläche auf
rund 50 kWh/m 2a Wärmeverbrauch saniert werden
Bausteine
Baustein 12.1 Gebäudeleitlinie
Baustein 12.2 Gebäudesanierung
Zuständige OE
Amt für Immobilienmanagement ( 23)
Mitarbeit durch
SWM
THG-Minderungspotenzial (t/a )
Baustein 12.1: schafft wichtige Vorgaben und Orientierungsgrößen für das
Heben von Minderungspotenzialen.
Baustein 12.2: Bei der angestrebten Sanierungsquote und einer zusätzlichen
Verbesserung der Energieträger sowie dem Nutzerverhalten können bis zu
37 % der Emissionen in diesem Bereich der eingespart werden.
4 Handlungsfeld „Gebäude, Energie, Ver- und Entsorgung“
HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 36
Erfolgsindikatoren
Harte Indikatoren
- Anzahl energetisch sanierte Gebäude
- Jahresheizwärmebedarf in kWh
- Sanierungsrate
Zeitrahmen
12.1) kontinuierlich
12.2) 2020 – 2030
Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität
gering mittel hoch
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung
Stakeholderrelevanz
Datenverfügbarkeit
Vorarbeiten/Bezug:
- Klimaschutzkonzept 2020 (2009)
- Masterplan 100% Klimaschutz (2017)
- Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 (2019)
- Bericht zum Umsetzungstand von Maßnahmen und Projekten für die angestrebte
Klimaneutralität der Stadt Münster 2030, Anlage 1: Übersicht Maßnahmen
- Arbeitsprogramm 2019/20 Amt für Immobilienmanagement
- Aktuell wird ein Sanierungskonzept für städtische Gebäude vom
Immobilienmanagement erarbeitet
- Öffentliche Beschlussvorlage V/0388/2020: Überarbeitung der Gebäudeleitlinien:
Nachhaltigkeit und Klimaneutralität 2030 für städtische Gebäude
Schritte :
Baustein 12.1 Gebäudeleitlinie
Die Gebäudeleitlinie wurde in 2020 überarbeitet und im August 2020 vom Rat der Stadt
beschlossen. Die Gebäudeleitlinie enthält Anforderungen an die energetische Sanierung
von Bestandsgebäuden:
- Bei baulichen Ergänzungen wird für den Gebäudebestand, der nic ht Teil der baulichen
Ergänzung ist, parallel ein energetisches Kurzgutachten erstellt.
- Bei umfangreicher Gebäudesanierung mit mindestens drei Bauteilen wird eine
Energiebilanz mit dem PHPP -Programm (Passivhaus -Projektierungs -Paket) erstellt.
- Bei Instandh altung, Modernisierung und Sanierung von Einzelbauteilen wurden
Mindestwerte für die Wärmedurchgangskoeffizienten festgelegt
Konsequente Anwendung der überarbeiteten Gebäudeleitlinie möglichst ohne Ausnahmen
ist das Ziel.
Baustein 12.2 Gebäudesanierung
HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 37
Der städtische Gebäudebestand muss entsprechend der in der Gebäudeleitlinie
festgelegten Zielstellungen und Kriterien umfassend energetisch saniert werden.
Die Verwaltung (Amt für Immobilienmanagement) erarbeitet aktuell ein
Sanierungskonzept für die kommunal en Bestandsgebäude bis 2022. Dies beeinhaltet
neben der Darstellung der Maßnahmen auch die nötigen Investitionskosten für 2020 ff.
Bereits zum 1. Halbjahr 2021 legt die Verwaltung einen Zwischenbericht über die
Sanierungsarbeiten vor, die bis 2023 durchgef ührt oder begonnen werden müssen, um die
oben genannten Ziele zur Reduktion des Energieverbrauchs und der CO 2-Emissionen zu
erreichen.
Die Sanierungsmaßnahmen sollten öffentlichkeitswirksam begleitet werden, um die Vor-
bildrolle der Stadt wahrzunehmen und g ute Beispiele der Sanierung zu verbreiten.
- Schrittweise Umsetzung der energetischen Sanierung entsprechend des aktuell in der
Erstellung befindlichen Sanierungskonzeptes
Sofortmaßnahmen :
- Zwischenbericht über die Sanierungsarbeiten
- Start der Sanierung der Erich -Kästner-/ Pötterhoekschule sowie des Gymnasiums
Paulinum inkl. Sporthalle auf einen Energiekennwert von 50 kWh/m²a (sofern
Haushaltsmittel dafür bereitgestellt werden )
Stand: 09.09.2021
HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 38
Zukunftsfähiger Neubau
Gebäude, Energie,
Ver- und Entsor-
gung Nr. 13
Kurzbeschreibung:
Alle Neubauten der Stadt sollten weitgehend klimaneutral errichtet werden. Die
überarbeitete Gebäudeleitlinie von 2020 umfasst gute Planungsgrundsätze für Null -
Emissions -Neubauten und muss konsequent angewendet werden.
Zielsetzungen Ab 2021: Neubau auss chließlich als Null -Emissions -Gebäude
Bausteine
Baustein 13.1 Gebäudeleitlinie
Baustein 13.2 Neubau als Null -Emissions -Haus
Baustein 13.3 Nachhaltige Baustoffe
Zuständige OE
Amt für Immobilienmanagement ( 23)
Mitarbeit durch
Presse- und Informationsamt
THG-Minderungspotenzial (t/a )
Baustein 1 3.1: schafft wichtige Vorgaben und Orientierungsgrößen für das
Heben von Minderungspotenzialen.
Baustein 1 3.2: Auswirkungen auf die Gesamtemissionen können nicht quan-
tifiziert werden. Insgesamt hat der Neubau nur einen sehr geringen Anteil
an den Liegenschaften. Der durchschnittliche spezifische Wärmeverbrauch
liegt bei einem Neubau gemäß der Gebäuderichtlinien um 85 % niedriger als
der Durchschnittswert der städtischen Liegenschaften.
Baustein 13.3.: Ist derzeit nicht quantifizierbar und betrachtet vorgelagerte
Emissionen (Scope 3) einer Gebäudeerrichtung. Minderungen für den Be-
trieb lassen sich hier nicht ableite n.
Erfolgsindikatoren
Harte Indikatoren
- Anzahl Null -Emissions -Häuser
- Anzahl Ne ubauten als EnergiePlus Ge-
bäude
Zeitrahmen
13.1) ab sofort
13.2) ab sofort
13.3) 2020 -2030
HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 39
Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität
gering mittel hoch
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung
Stakeholderrelevanz
Datenverfügbarkeit
Vorarbeiten/Bezug:
- Klimaschutzkonzept 2020 (2009)
- Masterplan 100% Klimaschutz (2017)
- Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 (2019)
- Bericht zum Umsetzungstand von Maßnahmen und Projekten für die angestrebte
Klimaneutralität der Stadt Münster 2030, Anlage 1: Übersicht Maßnahmen
- Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien der Stadt Münster (2018)
- Arbeitsprogramm 2019/20 Amt für Immobilienmanagement
- Öffentliche Beschlussvorlage V/0388/2020: Überarbeitung der Gebäudeleitlinien:
Nachhaltigkeit und Klimaneutralität 2030 für städtische Gebäude
Schritte :
Baustein 13.1 Gebäudeleitlinie
Entsprechend der neuen Gebäudeleitlinie werden eine kompakte Bauweise, Optimierung
transparenter Flächen und sommerlicher Wärmeschutz für Neubauten vorgegeben.
Nachhaltigkeitsziele sollen im Wettbewerbs - als auch im Planungsverfahren verankert
werden.
Baustein 13.2 Neubau als Null -Emissions -Haus
Die neue Gebäudeleitlinie legt als Planungsgrundsatz für Neubauten und bauliche
Erweiterungen die Umsetzung des Null -Emissions -Hauses fest und ist für Neubauten sowie
bauliche Erweiterungen ab einer Größe von 500 m ² BGF verpflichtend. Durch die Nutzung
erneuerbarer Energien sollen Gebäude zu klimaneutralen Gebäuden entwickelt werden.
Die Stadtverwaltung nimmt eine Vorbildfunktion ein und kann innovative Ansätze beim
Bauen vermitteln.
Baustein 13.3 Nachhaltige Bausto ffe
Für Baustoffe und Bauteile werden Nachhaltigkeitsanforderungen formuliert, wobei der
gesamte Lebenszyklus eines Gebäudes inklusive Rückbau betrachtet und im
Planungsprozess angewendet wird. Eine CO2-Bepreisung wird hier als Kalkulationsgröße
mit zu Gru nde gelegt.
Sofortmaßnahmen
- Aufnahme Nachhaltigkeitsziele in Wettbewerbs - und Planungsverfahren
- Umsetzung des Nullemissionsgebäudes Thomas Mores Schule als eines der ersten
Gebäude auf Basis der neuen Richtlinie
HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 40
Stand: 09.09.2021
HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 41
Energiemanagement in kommunalen
Liegenschaften
Gebäude, Energie,
Ver- und Entsor-
gung Nr. 14
Kurzbeschreibung:
Um das Ziel der klimaneutralen Verwaltung bis 2030 zu erreichen, ist die Steigerung der
Energieeffizienz in den kommunalen Liegenschaften unabdingbar. Daher muss das
bestehende Energiemanagement der Stadt Münster personell erweitert und strukturell
optimal aufgebaut werden. Bereits mit nicht - und gering -investiven Maßnahmen können
der Energieverbrauch und damit die Energiekosten gesenkt werden.
Zielsetzungen bis 2025:
- personelle Austockung des Energiemanagem ent um 1 weitere
Personalstelle
- Jährliche Energieberichte und Verbrauchsan alysen für alle
Liegenschaften
- Erschließung von Effizienz - und Einsparpotentialen durch Schulung
der Hausmeister*innen und Betriebsleiter*innen
Bausteine
Baustein 14.1 Struktur/ Organisation
Baustein 14.2 Schulung Hausmeister*innen und Betriebsleiter*innen
Zuständige OE
Amt für Immobilienmanagement (23)
Personalbedarf:
1 Personalstelle
Mitarbeit durch
Amt für Schule und Weiterbil-
dung (40), Sportamt (52)
THG-Minderungspotenzial (t/a )
Baustein 14.2: Schafft wichtige Voraussetzungen für THG -Minderungen,
Baustein 14.1. Durch ein verbessertes Nutzerverhalten in Kombination mit
gering-investiven Optimierungen (z.B. Regelung und Steuerungstechnik,
Schulungen) können 10 bis 15 % der Energiev erbräuche eingespart werden.
Minderungspotenziale unterscheiden sich jedoch stark je nach Gebäudeart,
Sanierungstand und vorhandener Gebäudetechnik.
Erfolgsindikatoren
Zeitrahmen
HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 42
Harte Indikatoren
- Anzahl geschulte Hausmeister*innen
- Anzahl der Liegenschaften und Sum-
men der Gebäudeflächen, die im Ener-
giecontrolling erfasst sind
13.1) kontinuierlich
13.2) kontinuierlich
Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität
gering mittel hoch
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung
Stakeholderrelevanz
Datenverfügbarkeit
Vorarbeiten/Bezug:
- Klimaschutzkonzept 2020 (2009)
- Sachstandsbericht 2017/2018: Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkon-
zeptes 2020 gemäß V/0592/2010 sowie V/0592/2010/E1 vom 08.12.2010
Schritte :
Baustein 13.1 Struktur/ Organisation
Das bestehende Energiemanagement wird personell aufgestockt und strukturell
weiterentwickelt. Der Einbau zusätzlicher Zählstellen unterstützt die Optimie rung.
- Entwicklung und Strategie zur Weiterentwicklung eines effizienten
Energiemanagementsystems
- Analyse der Daten, Visualisierung der Entwicklung, Prüfen der Wirksamkeit
umgesetzter Maßnahmen
- Feedback zu Verbrauchsdaten an Gebäudeverantwortliche, Schulleitungen und
Hausmeister*innen
- Kontinuierliche Optimierung
Baustein 13.3 Schulung Hausmeister*innen und Betriebsleiter*innen
Regelmäßige Schulung der Hausmeister*innen und Betriebsleiter*innen zur
Gebäudetechnik und Energieeinsparpotentialen. Dadurch soll neben der Optimierung der
Haustechnik auch eine Sensibilisierung des Nutzerverhaltens einhergehen.
Sofortmaßnahmen :
- Personelle Aufstockung des Energiemanagement und ggf. Umstrukturierung
- Jährliche Energiebericht e ab 2021
Stand: 09.09.2021
HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 43
Grüne Wärmeversorgung der
städtischen Liegenschaften
Gebäude, Energie,
Ver- und Entsor-
gung Nr. 15
Kurzbeschreibung:
Unter dem Projektstichwort "Grüne Wärme" wird derzeit daran gearbeitet, die
Wärmeversorgung der städtischen Liegenschaften möglichst mit klimafreundlicher
Fernwärme und erneuerbaren Energien sicherzustellen. Derzeit sind bereits ca. 60 % der
städtischen Li egenschaften an die Fernwärme angeschlossen, bei 40 % der Heizungen ist
der Energieträger vorwiegend Erdgas. Erste Gespräche zur Realisierbarkeit mit der
Stadtwerke Münster GmbH als Contractor für die Wärmeversorgung der Stadtverwaltung
sind bereits erfolgt.
Zielsetzungen Bis 2022:
- Abschluss eines Wärmeliefervertrags mit neuer Laufzeit bis 2030,
der konkrete Absenkpfade für die Emissionsfaktoren enthält.
- Der Emissionfaktor der Fernwärme wird jährlich um 2 % gesenkt.
bis 2030 : Die Wärmeversorgung der städtischen Liegenschaften erfolgt
weitgehend klimafreundlich.
Zuständige OE
Amt für Immobilienmanagement ( 23),
SWM
Mitarbeit durch
THG-Minderungspotenzial (t/a )
Bei einer gesteigerten Sanierungsrate von 4 % der kommunalen Gebäude
und einer zusätzlichen Verbesserung der Energieträger (Absenkung des
Emissionsfaktors) können bis zu 37 % der Emissionen in diesem Bereich ein-
gespart werden.
Erfolgsindikatoren
Harte Indikatoren
Weiche Indikatoren
Datengrundlage
Zeitrahmen
2020– 2030
Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität
HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 44
gering mittel hoch
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung
Stakeholderrelevanz
Datenverfügbarkeit
Vorarbeiten/Bezug:
- Handlungsprogramm Klimaschutz 2030
- Bericht zum Umsetzungstand von Maßnahmen und Projekten für die angestrebte
Klimaneutralität der Stadt Münster 2030, Anlage 1: Übersicht Maßnahmen
Schritte :
- Erarbeitung einer Strategie in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken und vertragliche
Fixierung der Strategieeinhaltung
- Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Energieversorgung (Fernwärme, Gas)
- Sukzessive Umstellung der Wärmeversorgung der städtischen Gebäude auf
erneuerbare Energien
Sofortmaßnahmen :
- Erarbeitung einer Strategie in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken und vertragliche
Fixierung der Strategieeinhaltung
- Beschluss zur Vertragsschließung zwischen Stadtwerken und dem Amt für
Immobilienmanagement über die erforderliche Redukti on des Wärme -
Emissionsfaktors
- Neuer Wärmeliefervertrag mit SWM
Stand: 09.09.2021
HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 45
Erneuerbare Energieversorgung
Gebäude, Energie,
Ver- und Entsor-
gung Nr. 16
Kurzbeschreibung:
Die städtischen Liegenschaften sollen insgesamt auf eine erneuerbare Stromversorgung
umgestellt und mit Ladeinfrastruktur für E -Mobilität ausgestattet werden. Darüber hinaus
werden alle städtischen Möglichkeiten zur Erzeugung erneuerbarer Energien geprüft und
erschlossen (Kläranlagen, Abwassse rnetz, Abfallbetrieb).
Bei bereits geplanten oder im Bau befindlichen Neubau - und Sanierungsvorhaben wird
geprüft, ob der Einsatz von regenerativen Stromerzeugungsanlagen (v.a. Photovoltaik)
noch möglich ist. Bei weiteren Neubauvorhaben besteht eine PV -Pflicht.
Zielsetzungen bis 2025:
- Zubau PV auf städtischen Liegenschaften von mindestens jährlich
440 kWp
- Ladeinfrastruktur an allen städtischen Liegenschaften
bis 2030:
- alle (nach technischer und Denkmalschutz -Prüfung) verfügbaren
Dächer sind mit PV ausgestattet
- das Potential für PV auf Freiflächen und Anlagen der AWM mit ins-
gesamt 1.900 kWp (750 kWp Deponie und 1.140 kWp MBA) wird
ausgeschöpft
Bausteine
Baustein 16.1 PV auf städtischen Liegenschaften
Baustein 16.2 Prüfung weiterer EE -Anlagen
Baustein 16.3 Ausbau PV -Freiflächen
Baustein 16.4 Energetische stoffliche Abfallnutzung
Baustein 16.5 Abwärmenutzung städtisches Abwasserkanalnetz
Baustein 16.6 Nachhaltigkeit und Klimaschutz in der Stadtentwässerung
Baustein 16.7 Aufbau Ladeinfrastruktur an städtischen Liegenschaften
Zuständige OE
Amt für Immobilienmanagement – Amt 23,
Amt für Mobilität und Tiefbau, AWM
Personalbedarf:
1 Personalstelle
Mitarbeit durch
SWM
HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 46
THG-Minderungspotenzial (t/a )
Baustein 16.1: Durch den geplanten Zubau kann die Produktion von Solar-
strom mehr als verdreifacht werden.
Bausteine 16.2., 16.3, 16.4., 16.5, 16.6: Potenzialabschätzung müssen im
Rahmen von Deta ilplanungen geleistet werden.
Baustein 16.7: Nicht quantifizierbar.
Erfolgsindikatoren
Harte Indikatoren
Weiche Indikatoren
Datengrundlage
Zeitrahmen
16.1) 2020 – 2030
16.2) 2020 – 2030
16.3) 2020 – 2030
16.4) 2020 – 2030
16.5) kontinuierlich
16.6) 2020 – 2030
16.7) 2020 - 2030
Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität
gering mittel hoch
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung
Stakeholderrelevanz
Datenverfügbarkeit
Vorarbeiten/Bezug:
- Handlungsprogramm Klimaschutz 2030
- Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster
- Nachhaltiges Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Münster (2016)
- Bericht zum Umsetzungstand von Maßnahmen und Projekten für die angestrebte
Klimaneutralität der Stadt Münster 2030, Anlage 1: Übersicht Maßnahmen
- Öffentliche Beschlussvorlage V/06 68/2018
- Nachtrag zur Beschlussvorlage V/0388/220
Schritte :
- Für die Klimaschutzaktivitäten in den einzelnen Bausteinen bestehen bereits
Strategien, die nun in die U msetzung gebracht werden müssen
Baustein 16.1 PV auf städtischen Liegenschaften
Der Ausbau der Photovoltaik ist ein zentraler Bestandteil, die Energieversorgung auf
erneuerbare Energien umzustellen. Dabei sollten die städtischen Gebäude – unter
Berücksichtigung des Denkmalschutzes - mit dem technisch maximal Möglichen bedeckt
HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 47
werden. Um den Ausbau der Photovoltaik weiter zu planen, soll ein Potentialkataster
erstellt werden.
Angestrebt wird ein Zubau von mindestens jährlich 440 kWp. Die Kombination mit
Gründächern ist in diesem Zusammenhang zu prüfen. Damit sollen bis 2030 alle
Ausbaup otentiale an PV ausgeschöpft werden.
Baustein 16.2 Prüfung weiterer EE -Anlagen
Neben PV sind weitere erneuerbare Energieanlagen wie Windkraft, Wärmepumpen,
Wärmerückgewinnung etc. zu prüfen und zu installieren. Beispielsweise wird der Friedhof
Lauheide ene rgetisch saniert und dabei die Energieversorgungszentrale nach Möglichkeit
auf erneuerbare Energien umgestellt. Gute Projekte sollten öffentlichkeitswirksam
aufbereitet werden.
Baustein 16.3 Ausbau PV -Freiflächen
Die Stadtverwaltung verfügt über Freifläche n, die ebenfalls für die PV -Nutzung in Frage
kommen. Dafür sollten die Freiflächenpotentiale ermittelt werden. Das Potenzial für PV
auf Freiflächen und Anlagen der AWM beträgt insgesamt ca. 1.900 kWp (ca. 750 kWp
Deponie und ca. 1.140 kWp MBA). Bereits erf olgreich umgesetzt wurde die Nutzung der
ehemaligen Deponiefläche in Coerde mit einer 1,14 MWp Anlage mit 4.500 PV -Modulen.
Eine moderate Erweiterung der PV -Anlage ist machbar und wird geprüft.
Baustein 16.4 Energetische stoffliche Abfallnutzung
Teilströme der Grünabfallmengen eignen sich für eine energetische Verwertung. Ihre
Nutzung wird im Zuge weiterer, zukünftiger abfallwirtschaftlicher Maßnahmen geprüft.
Baustein 16.5 Abwärmenutzung städtisches Abwasserkanalnetz
Bisher war die Abwärmenutzung aus dem s tädtischen Abwasserkanalnetz wirtschaftlich
nicht rentabel. Da sich auch hier die Technik stetig weiterentwickelt, sollte insbesondere
bei Kanalsanierungen die Möglichkeiten zur Abwärmenutzung geprüft werden.
Baustein 16.6 Nachhaltigkeit und Klimaschutz i n der Stadtentwässerung
Abwasseranlagen stellen in den Städten einen großen Verbraucher von Betriebsmittel und
Energiebrauch dar. Das Amt für Mobilität und Tiefbau nutzt bereits die durch den
Klärprozess entstehenden Gase zur Strom - und Wärmeerzeugung. Das Amt für Mobilität
und Tiefbau hat bereits Maßnahmen entwickelt, um Energieautarkie bei den Kläranlagen
zu erreichen. Die Hauptkläranlage in Coerde ist bereits energieautark. In den nächsten 10
Jahren werden die fünf bestehenden Kläranlagen im Stadtgebiet auf insgesamt zwei
Anlagen reduziert, die dann nach dem neusten technischen Stand funktionieren. Geplant
ist zudem ein umfassender Ausbau der PV -Anlagen an den Abwasseranlagen. Ferner haben
verschiedene Prozesse große Auswirkungen auf den Ausstoß von klima schädlichen Gasen,
die verringert werden können. Der Einsatz von Betriebsmitteln soll optimiert werden.
Baustein 16.7 Aufbau Ladeinfrastruktur an städtischen Liegenschaften
Im Zuge der Umstellung der Dienstgänge und klimafreundlicher Mobilitätsangebote (vg l.
Maßnahme 8 und 9) wird eine Ladeinfrastruktur bei den städtischen Liegenschaften
benötigt. Die Ladesäulen werden aus erneuerbaren Energien versorgt (eigene PV -Anlagen
oder Ökostromeinkauf).
Sofortmaßnahmen
- Prüfung zur Errichtung weiterer PV -Anlagen auf Freiflächen und Anlagen der AWM
- Aufbau Ladesäulen für E -Mobilität an den Stadthäusern 1, 2 und 3
HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 48
Stand: 09.09.2021
HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 49
Energieeffiziente Straßenbeleuchtung
und Lichtsignalanlagen
Gebäude, Energie,
Ver- und Entsor-
gung Nr. 17
Kurzbeschreibung:
Die Straßenbeleuchtung ebenso wie die Lichtsignalanlagen werden laufend auf LED -Technik
umgestellt. Bisher sind bei der Straßenbeleuchtung ca. 20 % der Leuchtmittel LED und bei
Lichtsignalanlagen 75%. Der Einsatz von adaptiven Beleuchtungssystemen soll get estet und
bei positiven Erfahrungen in die flächendeckende Anwendung gehen.
Zielsetzungen bis 2025:
1. Umrüstung von 5 .000 Leuchten mit einer Leistung von > 24
W auf energieeffiziente LED Beleuchtung im Straßenraum
2. Umrüstung der noch vorhandenen konventionellen
Lichtsignalanlage auf energieeffiziente LED
Lichtsignalanlagen
bis 2030:
- Prüfung der Energieeinsparpotentiale durch adaptive
Beleuchtungssysteme und Umsetzung
- jährlich Senkung des Stromverbrauchs
Bausteine
Baustein 17.1 Straßenbeleuchtung
Baustein 17.2 Lichtsignalanlagen
Zuständige OE
Amt für Mobilität und Tiefbau ( 66)
Mitarbeit durch
SWM, AWM
THG-Minderungspotenzial (t/a )
Baustein 17.1 : Straßenbeleuchtung sind für THG -Emissionen von rund 2.300
Tonnen verantwortlich. Durch Austausch von konventionellen Leuchtmitteln
durch LED kann der Energieverbrauch im Durchschnitt um bis zu 80 % redu-
ziert werden.
Baustein 17.2 : Die Lichtsignalanlagen sind für rund THG -Emissionen von rund
400 Tonnen verantwortlich.
Erfolgsindikatoren
Zeitrahmen
HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 50
Harte Indikatoren
Anzahl ausgetauschter Leuchtmittel
17.1) 2020 – 2030
17.2) 2020 – 2030
Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität
gering mittel hoch
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung
Stakeholderrelevanz
Datenverfügbarkeit
Vorarbeiten/Bezug:
- Bericht zum Umsetzungstand von Maßnahmen und Projekten für die angestrebte
Klimaneutralität der Stadt Münster 2030, Anlage 1: Übersicht Maßnahmen
Schritte :
Baustein 17.1 Straßenbeleuchtung
- Identifizierung noch vorhandenen Potentials zum Austausch der Beleuchtungsmittel
- Umrüstung auf LED -Technik erfolgt im Rahmen von betrieblichen
Unterhaltungsmaßnahmen. Eine Förderung durch Umweltprogramme wird geprüft.
Aktuell sind 20% der Anlagen umgerüstet.
Baustein 17.2 Lichtsignalanlagen
Ca. 75% der Lichtsignalanlagen wurden bereits auf LED -Signale umgestellt. Eine weitere
Umrüstung auf LED -Technik erfolgt im Rahmen von betrieblichen
Unterhaltungsmaßnahmen. Eine Förderung durch Umweltprogramme wird geprüft.
Sofortmaßnahmen .
- Identifizierung noch vorhandenen Potentials zum Austausch der Beleuchtung
- Vollständige Umstellung der Lichtsignalanlagen auf LED -Technik
Stand: 09.09.2021
HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 51
Klimaneutrale Eigenbetriebe und Toch-
tergesellschaften
im Konzern Stadt Münster
Gebäude, Energie,
Ver- und Entsor-
gung Nr. 18
Kurzbeschreibung:
Eigenbetriebe im Konzern der Stadt Münster streben durch Sanierung, Neubau,
Energiemanagement und Energieversorgung ebenfalls Klimaneutralität an.
Zielsetzungen 2022: Die Gebäudeleitline wird in vollem Umfang bei städtischen
Eigenbetrieben angewendet.
bis 2025: Die Eigenbetriebe veröffentlichen jährliche Ergebnis -
auswertungen eines Energiemanagementsystems
bis 2030:
- Die Gebäude der Eigenbetriebe sind zu 100% energetisch saniert
- Der Neubau erfolgt im Null -Emissions -Standard
- Durch ein effizientes Energiemanagement und Energieaudits haben
die Eigenbetriebe ihren Stromverbrauch reduziert
- Die Energieversorgung der Eigenbetriebe erfolgt zu 100% aus
(eigenen) erneuerbaren Energieanlagen
Bausteine
Baustein 18.1 Sanierung
Baustein 18.2 Neubau
Baustein 18.3 Energiemanagement
Baustein 18.4 Energieversorgung
Zuständige OE
AWM, Wasserwerke – SWM, Wohn+Stadt-
bau und alle weiteren städtischen Beteili-
gungsgesellschaften
Mitarbeit durch
SWM, KLENKO, Amt für Immo-
bilienmanagement, WBI (als
Gebäudeverwalter städtischer
Liegenschaften)
THG-Minderungspotenzial (t/a )
Potenzialabschätzung müssen im Rahmen von Detail konzepten pro Eigenbe-
trieb geleistet werden.
HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 52
Erfolgsindikatoren
Harte Indikatoren
CO2-Emissionen der Eigenbetriebe
Zeitrahmen
18.1) ab sofort
18.2) kontinuierlich
18.3) kontinuierlich
18.4) kontinuierlich
Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität
gering mittel hoch
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung
Stakeholderrelevanz
Datenverfügbarkeit
Vorarbeiten/Bezug:
- Bericht zum Umsetzungstand von Maßnahmen und Projekten für die angestrebte
Klimaneutralität der Stadt Münster 2030, Anlage 1: Übersicht Maßnahmen
Schritte :
Die 2020 aktualisierten Gebäude-Leitlinien gelten sinngemäß auch für alle
Hochbaumaßnahmen von Nichtwohngebäuden der städtischen Beteiligungsgesellschaften
(z.B. Wirtschaftsförderung Münster, Stadtwerke Münster, Westfälische Bauindustrie,
Konvoy). Diese werden aufgefordert, die Leitlinien ebenfalls in ihren Gremien zu
beschließen und spätestens ab dem 01.07.2021 anzuwenden. Die Leitlinien können dabei
in Details auf die jeweiligen spezifischen Belange der Gesellschaft abgestimmt werden.
Zur Erreichung der Klimaneutralität müssen die Eigenbetriebe jeweils eigenständig
Konzepte erarbeiten und umsetzen. Diese sollten sich an der Konzeptstudie „Klimaneutrale
Stadtverwaltung Münster“ orientieren.
Bautein 18.1 Sanierung und Baustein 18.2 Neubau
Die Eigenbetriebe und städtische Beteiligungsgesellschaften wenden die Gebäudeleitlinie
konsequent an und entwickeln für ihre Sanierungs - und Neubauvorhaben
umsetzungsorientierte Konzepte, um eine Klimaneutralität bis 2030 zu erreichen. (Vgl,
Maßnahme 12 und 13)
Baustein 18.3 Energiemanag ement
Alle Eigenbetriebe und städtische Beteiligungsgesellschaften installieren flächendeckend
Energieverbrauchsmessgeräte in allen Anlagen und Gebäuden, um den Energieverbrauch
zu optimieren und zu steuern. Darüberhinaus wird ergänzend ein Energie - und
Umweltmanagementsystem eingeführt und damit weitere Energiesparpotentiale genutzt.
Baustein 1 8.4 Energieversorgung
Die Energieversorgung aller Gebäude und Anlagen wird effizient mit erneuerbaren
Energien sichergestellt.
HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 53
Sofortmaßnahmen :
- Die Eigenbetriebe und städtische Beteiligungsgesellschaften erarbeiten jeweils
eigenständig Detail -Konzepte zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2030 – in
Anlehnung an diese Konzeptstudie – und wenden konsequent die städtischen
Gebäudeleitlinien an
- Einführung Energiemana gementsystem für städtische Eigenbetriebe und große
Energieanlagen
Stand: 09.09.2021
HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 54
Nachhaltiger Energieeinkauf
Gebäude, Energie,
Ver- und Entsor-
gung Nr. 19
Kurzbeschreibung:
Jeglicher Energieeinkauf von außen wird an ökologischen Kriterien ausgerichtet. Nur
Energie mit hochwertiger Zertifizierung wird bezogen.
Derzeit bezieht die Stadt Strom in Höhe von etwa 30.000 kWh, die für 45 % des THG-
Fußabdrucks der gesamten Verwaltung verantwortlich sind. Durch den Bezug von
hochwertigen Ökostrom kann ein geringer Emissionsfaktor bilanziell ausgewiesen werden
Dies sollte Bemühungen, den Stromverbrau ch insgesamt zu reduzie ren nicht entgegen
stehen. Der Bezug von Ökostrom sollte an Zusatzeffekte für die Energiewende (Ausbau
lokaler Erneuerbare Energien Anlagen) geknüpft werden.
Mehrkosten von rund 13 % im Vergleich zu den regulären Energiekosten könnten durch
verbessertes Nutzu ngsverhalten abgefedert werden.
Zielsetzungen bis 2021/22: ausschließlicher Energieeinkauf von zertifiziertem
hochwertigem Ökostrom
Zuständige OE
Amt für Immobilienmanagement ( 23),
AWM, Alle Eigenbetriebe und städtische
Beteiligungsgesellschaften
Mitarbeit durch
SWM
THG-Minderungspotenzial (t/a)
Strom verursacht gemäß der aktuellen Bilanz THG -Emissionen von 15.844
Tonnen. Rund 15.000 Tonnen könnten durch den Bezug von Ökostrom in der
Bilanz a ls THG-Einsparungen ausgewiesen werden . Diese Ausweisung ist rein
bilanziell. Zu Darstellung von tatsächlichen Einsparspareffekten muss eine se-
parate Inventars -Bilanz vorlegt werden (Bilanz mit und Bilanz ohne
Ökostrom).
Erfolgsindikatoren
Harte Indikatoren
Weiche Indikatoren
Datengrundlage
Zeitrahmen
2020– 2030
HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 55
Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität
gering mittel hoch
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung
Stakeholderrelevanz
Datenverfügbarkeit
Vorarbeiten/Bezug:
- Bericht zum Umsetzungstand von Maßnahmen und Projekten für die angestrebte
Klimaneutralität der Stadt Münster 2030, Anlage 1: Übersicht Maßnahmen
Schritte :
- Bisher wird herkömmlicher Ökostrom für die städtischen Liegenschaften bezogen. Es
wird geprüft, in Zukunft hochwertigeren zertifizierten Ökostrom zu beziehen. Dazu
finden bereits Gespräche mit der Stadtwerke Münster GmbH statt.
- Ansätze entwickeln, wie Str om aus regionalen „Post -EEG-Anlagen“ bezogen werden
kann, ggf. als Power -Purchase -Agreement oder durch Direktvermarktung.
- Gespräche mit den Stadtwerken zur Realisierung eines vollständigen nachhaltigen
Energieeinkaufs
Sofortmaßnahmen
- Ratsbeschluss zu hochwertigem Zertifizierungsstandard als Voraussetzung für
Energieeinkauf
Stand: 09.09.2021
HANDLUNGSFELD „BESCHAFFUNG UND VERANSTALTUNGEN“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 56
-
Nachhaltige und klimafreundliche
Beschaffung
Beschaffung und
Veranstaltungen Nr. 20
Kurzbeschreibung:
Die Beschaffungsvorgänge der Stadtverwaltung orientieren sich an Nachhaltigkeit und Kli-
maschutz. Beschaffte Produkte und Dienstleistungen werden langfristig klimaneutral or-
ganisiert, d.h. Ziel ist, Treibhausgase von beschafften Produkten und Dienstleistungen wei-
testgehend zu vermeiden und zu reduzieren. In einem letzten Schritt werden nicht ver-
meidbare Emissionen nach hohen Standards kompensiert. Dafür werden nachhaltige Kri-
terien konsequen t berücksichtigt. Die Beschaffungsprozesse werden organisatorisch opti-
miert, um Knowhow und Umsetzung zu bündeln. Dafür wird neben der inhaltichen Ergän-
zung der bestehenden Dienstanweisung insbesondere eine Beratungsstelle für die nach-
haltige Beschaffung e ingerichtet. Anhand von Pilotprojekten werden erste Umsetzungen
erprobt.
Zielsetzungen bis 2022 :
- Erweiterung Dienstanweisung und Geschäftsanweisung Vergaben
um Nachhaltigk eits- und Klimaschutz -Kriterien
- Erweiterung Dienstanweisung und Geschäftsanweisung Vergaben
um Nachhaltigkeits - und Klimaschutz -Kriterien
- Prozessanalyse: Beschaffungswesen in der Stadtverwaltung;
Einleitung eines Change Management -Prozesses
- Einrichtung einer Beratungsstelle für nachhaltige Beschaffung
bis 2025:
- Neuorganisation Beschaffungswesen und kontinuierlicher Ausbau
der Beratungsstelle für nachhaltige Beschaffung
- Aufbau eines Monitorings für THG -Emissionen aus der Beschaffung
bis 2030:
- Die Beschaffung ist nach ökologischen und nachhaltigen Kriterien
ausgerichtet: Die überwachten Emissionen aus der Beschaffung
sind ggü. 2025 um 20% gesunken. 75 % der beschafften
Verbrauchsprodukte und Dienstleistungen sind nachweislich
klimaneutral
- Produkte aus dem Globalen Süden werden, soweit verfügbar,
vollständig als fair gehandelte und ökologisc h produzierte Waren
beschafft
- alle Mitarbeiter*innen, die mit Beschaffungen zu tun haben, sind
für das Thema sensibilisiert und berücksichtigen die Zielsetzungen
der möglichst klimaneutralen Beschaffung
5 Handlungsfeld „Beschaffung und Veranstaltungen“
HANDLUNGSFELD „BESCHAFFUNG UND VERANSTALTUNGEN“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 57
Bausteine
Baustein 20.1 Prozessanalyse und Neuorganisation Beschaffung
Baustein 20. 2 Dienstanweisung / Geschäftsanweisung Vergaben
Baustein 20. 3 Beratungsstelle
Baustein 20. 4 Kampagnen & Kommunikation
Zuständige OE
Rechts- und Ausländeramt ( 36),
Personal - und Organisationsamt ( 10)
Mitarbeit durch
Fachstelle Nachhaltigkeit ( 67),
Alle Fachämter und Kompe-
tenzzentren, die Beschaffun-
gen tätigen (u.a. 40, 23, 51),
33 (zum Thema Fairtrade),
AWM
THG-Minderungspotenzial (t/a)
Minderungspotenziale für die Bausteine 20.1,20.4 und 20.5 sind nicht oder
kaum quantifizierbar. Für die Bausteine 20.2. und 20.3 sind derzeit keine Aus-
gangsdaten bekannt, die auch je nach Beschaffungsgegenstand sehr unter-
schiedlich sein können. Insgesamt f allen in diesem Bereich Emissionen aus
Scope 3 (vor - und nachgelagert Emissionen) an, deren Erfassung anspruchs-
voll und komplex ist.
Erfolgsindikatoren
Harte Indikatoren
- Anzahl Beratungen
Weiche Indikatoren
- Umsetzungswille bei den besc haffen-
den Mitarbeitern*innen
Zeitrahmen
20.1) 2020 – 2021
20.2) 2020 – 2030
20.3) 2020 – 2022
20.4) 2020 – 2021
20.5) 2020 – 2030
Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität
gering mittel hoch
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung
Stakeholderrelevanz
Datenverfügbarkeit
Vorarbeiten/Bezug:
HANDLUNGSFELD „BESCHAFFUNG UND VERANSTALTUNGEN“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 58
- Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030: V_0669_2019 Anlage 1: Beschluss und
Verfahrendempfehlungen zum Maßnahmenprohramm 2019 - 2022
- Bericht zum Umsetzungstand von Maßnahmen und Projekten für die angestrebte
Klimaneutralität der Stadt Münster 2030, Anlage 1: Übersicht Maßnahmen
Schritte :
Baustein 20.1 Prozessanalyse und Neuorganisation Beschaffung
Angesichts sehr heterogener Beschaffungsvorgänge wird zunächst eine Prozessanalyse
vorgenommen, die ermittelt, an welchen Stellen und mit welchen Abläufen Beschaffungen
erfolgen. Daraus kann eine Neuorganisation entwickelt werden, die Beschaffungsprozesse
besser bündelt, Kompetenzen zentralisiert und damit mehr Verbindlichkeit bei der
Umsetzung von nachhaltiggen Beschaffungszielen (u.a. Umwelt - u. Ressourcenschutz, Fair
Trade, Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit, Arbeitssicherheit, Mitarbeiterzufriedenheit)
ermöglicht. Handhabbare Methoden zur Ermittlung der THG -Emissionen im Bereich
Beschaffung werden entwickelt.
Baustein 20.2 Dienstanweisung / Geschäftsanweisung Vergaben
Für die nachhaltige Beschaffung wird die bestehende Dienstanweisung sowie die
Geschäftsanweisung für Vergaben um Rahmenbedingungen für eine klimafreundliche
Beschaffung und Vergabe nach Nachhaltigkeitskriterien ergänzt. Zunächst wird
zusammengefasst, welche Kriterien bisher bei der Beschaffung von Produkten und
Dienstleistungen berü cksichtigt werden. Darauf aufbauend werden weitere
Nachhaltigkeitskriterien definiert und die Umweltleitlinien integriert. Dadurch ist es nicht
nur der zentralen Beschaffungsstelle und der Vergabestelle, sondern auch den
Mitarbeiter*innen bei dezentralen B eschaffungsvorgängen möglich, klimafreundliche
Aspekte zu berücksichtigen.
Ein Handbuch oder Infoflyer mit den wichtigsten Grundlagen für eine nachhaltige
Beschaffung wie bspw. Nachhaltigkeitskriterien wird erarbeitet und grafisch gut
aufbereitet, um die M itarbeiter*innen zu den Inhalten der Dienstanweisung zu
informieren.
Baustein 20.3 Beratungsstelle
Einrichtung einer Beratungs - und Koordinierungsstelle Nachhaltige Beschaffungen mit
kompetenter Personalbesetzung - Changemanager und Kommunikationsfachkraf t. Die
Beratungsstelle koordiniert den Veränderungsprozess zur inhaltlichen Neuausrichtung des
Beschaffungswesens. Sie berät unter Berücksichtigung der Vorgaben der Dienstanweisung
zum Thema Nachhaltige Beschaffung und kommuniziert die Inhalte innerhalb d er
Mitarbeiterschaft. Die Beratungsstelle unterstützt darüber hinaus bei der
Produktrecherche zur Leistungsbeschreibung, ggf. auch Erstellung von weiteren
Arbeitshilfen, Checklisten etc. als Unterstützung. Die Beratungstelle erarbeitet auch ein
verlässlich es Monitoring für die durch Beschaffung verursachten Emissionen zur Kontrolle
eines Absenkpfades.
Baustein 20. 4 Kampagnen & Kommunikation
Die wesentlichen Grundlagen der nachhaltigen Beschaffung und ihrer Kriterien werden
erarbeitet und grafisch gut aufbereitet für die Mitarbeiter*innen. Anhand von
Arbeitshilfen, Checklisten und Online -Angebote (z.B. Eingabemasken mit
Nachhaltigkeitskriterie n) erhalten die beschaffenden Stellen möglichst einfache
Instrumente für ihre Beschafftungsvorgänge.
HANDLUNGSFELD „BESCHAFFUNG UND VERANSTALTUNGEN“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 59
Anhand von Kampagnen wird das Thema für alle gut verständlich und mit Vorbildcharakter
seitens der Leitungsebene kommuniziert, um eine breite und gut akz eptierte Umsetzung
innerhalb der Verwaltung zu befördern (Bsp. Touristeninformation und Bürgerservice -
Zentrum als Klimaneutrales Büro ).
Sofortmaßnahmen :
- Verbindliche Vorgaben für Klimafreundliche und nachhaltige Beschaffung in
Dienstanweisung und Geschäftsanweisung Vergabe
- Einrichtung einer Beratungs - und Koordinierungss telle Nachhaltige Beschaffungen
- Zertifizierung der Touristeninformation und des Bürgerservice Zentrum als
Klimaneutrales Büro
Stand: 09.09.2021
HANDLUNGSFELD „BESCHAFFUNG UND VERANSTALTUNGEN“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 60
Nachhaltige und klimaneutrale
Veranstaltungen und Verpflegung
Beschaffung und
Veranstaltungen Nr. 21
Kurzbeschreibung:
Städtische Veranstaltungen, die Mittagsverpflegung in den Kantinen und die Ratsarbeit
erfolgen nachhaltig und klimaneutral.
Zielsetzungen Bis 2022: Die Verpflegung in den städtischen Kantinen ist zu 20% auf
faire, saisonale und regionale Bio-Lebensmittel umgestellt. 33% der
Gerichte sind vegetarisch.
bis 2030:
- Der Lebensmittelbedarf wird, sofern verfügbar, vollständig aus
umweltschonenden saisonal produzierten Bio -Lebensmitteln der
Region gedeckt. Gilt auch für kommunale Einrichtungen und
Betriebe (im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgets)
- Ratsarbeit erfolgt ausschließlich mit klimaneut ralem und
nachhaltigem Catering
- Externe Veranstaltungen werden ausschließlich klimaneutral und
nachhaltig organisiert und umgesetzt
Bausteine
Baustein 21.1 Städtische Kantinen
Baustein 21.2 Ratsarbeit
Baustein 21.3 Externe Veranstaltungen
Zuständige OE
Personal - und Organisationsamt ( 10), Amt
für Schule und Weiterbildung (40), Amt für
Bürger- und Ratsservice ( 33), Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien (51), Müns-
ter Marketing ( MM)
Mitarbeit durch
Rechts- und Ausländeramt
(36), Fachstelle Nachhaltigkeit
(67), Alle Fachämter, die Ver-
anstaltungen organisieren, Ge-
sundheits - und Veterinäramt
(53), Kantinenbetreiber, Initia-
tiven „Münster isst veg-
gie“/Münster für Mehrweg
HANDLUNGSFELD „BESCHAFFUNG UND VERANSTALTUNGEN“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 61
THG-Minderungspotenzial (t/a)
Minderungspotenziale für Baustein 21.2 sind quantifizierbar.
Für die Bausteine 21.1., 21.3. und 21.4. sind derzeit keine Ausgangsdaten be-
kannt. Insgesamt fallen in diesem Bereich Emissionen aus Scope 3 (vor - und
nachgelagert Emissionen) an, deren Erfassun g anspruchsvoll und komplex ist.
Durch einen stringent an Klimaschutz ausgerichtetes Veranstaltungsmanage-
ment können z.B. bis zu 30 % Emissionen (pro Teilnehmenden) eingespart
werden (siehe z.B. EventR echner der Energieagentur NRW).
Erfolgsindikatoren
Harte Indikatoren
- Anzahl fleischfreier/ veganer Tage in
Kantinen
- Anzahl klimaneutrale Veranstaltungen
Zeitrahmen
21.1) 2020 – 2030
21.2) 2020 – 2030
21.3) 2020 – 2030
21.4) 2020– 2030
Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität
gering mittel hoch
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung
Stakeholderrelevanz
Datenverfügbarkeit
Vorarbeiten/Bezug:
- Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030: V_0669_2019_Anlage 1: Beschluss und
Verfahrendempfehlungen zumMaßnahmenprohramm 2019 - 2022
- Bericht zum Umsetzungstand von Maßnahmen und Projekten für die angestrebte
Klimaneutralität der Stadt Münster 2030, Anlage 1: Übersicht Maßnahmen
- V/004/2012 Beschlussvorlage Papierlose Ratsarbeit
Schritte :
Baustein 21 .1 Kantinen
Kriterien für die für eine klimaneutrale und nachhaltige Verpflegung werden definiert. Bei
der Ausschreibung von Kantinen -Dienstleistungen werden diese Kriterien einbezogen
(regionale und saisonale Essensz ubereitung, vegetarische Essensangebote). Auch bei den
Einjahres -Rahmenverträgen für den Wareneinkauf der städtischen Kantinen werden diese
Bewertungskriterien aufgenommen.
Baustein 2 1.2 Ratsarbeit
HANDLUNGSFELD „BESCHAFFUNG UND VERANSTALTUNGEN“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 62
Das Catering für die Ratsarbeit mit Sitzungsdienst erfolgt insgesamt klimaneutral durch
nachhaltiges Catering. Es wird zentral eine Vorgabe für die z unehmende Verwendung
regionaler und saisonaler Lebensmittel bei der Ratsarbeit erarbeitet und beschlossen.
Baustein 21 .3 Externe Veranstaltungen
Veranstaltungen der Stadt Münst er und Veranstaltungen mit Partnern werden
grundlegend nachhaltig organisiert. Ein städtischer Leitfaden für nachhaltige
Veranstaltungen zeigt auf, wie die Umsetzung in den Bereichen Catering, Anreise von
Referent*innen, Beschaffung von Produkten und Diens tleistungen, Abfallmanagement,
Gastgeschenke etc. klimaneutral erfolgt. Dabei gilt der Grundsatz Vermeiden vo r
Reduzieren vor Kompensieren.
Sofortmaßnahmen :
- Leitfaden für nachhaltige Veranstaltungen der Stadt Münster
Stand: 09.09.2021
HANDLUNGSFELD „BESCHAFFUNG UND VERANSTALTUNGEN“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 63
Digitalisierung und Green IT
Beschaffung und
Veranstaltungen Nr. 22
Kurzbeschreibung:
Die Digitalisierung kann ein wichtiges Unterstützungsinstrument auf dem Weg zur
Klimaneutralität sein. Die Stadtverwaltung Münster setzt die Digitalisierung für
verwaltungsinterne Kommunikations - und Arbeitsprozesse sowie Ratsarbeit ein, um
klimaschädliche Vorgänge (Arbeitsweg, Dienstfahrten, Papierausdrucke) zu verringern.
Alle digitalen Prozesse werden auf Green -IT umgestellt. Rebound -Effekte sollten dabei
vermieden werden.
Zielsetzungen Bis 2022: Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie unter
Klimaschutzaspekten
bis 2025:
- Schaffung der notwendigen digitalen Infrastruktur
- Schrittweise Umsetzung der Digitalisierungsstrategie
- Beschaffung ausschließlich Green -IT (insofern auf dem Markt
verfügbar)
- Festlegen eines Entwicklungspfads für Stromverbrauch (z.B. kein
oder nur geringer Zuwachs)
bis 2030 :
- Flächendeckende Ausstattung des Arbeitsplatzes mit
energieeffizienter Technik
- Überpüfen des Entwicklungspfads für Stromverbrauch
Bausteine
Baustein 22.1 Digitalisierung von Arbeitsprozessen
Baustein 22.2 Beschaffung und Verwertung grüner IT
Zuständige OE
Citeq, Personal - und Organisationsamt ( 10)
Mitarbeit durch
Amt für Schule und Weiterbil-
dung (40), alle Fachämter,
Stabstelle „Smart City Müns-
ter“
THG-Minderungspotenzial (t/a)
Sowohl in Baustein 22.1 als auch 22.2. ist es schwierig, Minderungspotenzi-
ale zu identifizieren. Ein e höhere technische Energieeffizienz der Geräte
HANDLUNGSFELD „BESCHAFFUNG UND VERANSTALTUNGEN“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 64
wird in der Regel durch wachsende Anforderungen, zunehmende Datenvo-
lumina, neue Anwendungen und Ausrüstungen ausgeglichen.
Erfolgsindikatoren
Harte Indikatoren
- Stromverbrauch in kWh
- Anzahl eingesetzter mobiler Arbeits-
plätze
Weiche Indikatoren
- Akzeptanz bei den Mit arbeiter*innen,
Ratsmitgliedern
Zeitrahmen
22.1) 2020– 2030
22.2) kontinuierlich
Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität
gering mittel hoch
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung
Stakeholderrelevanz
Datenverfügbarkeit
Vorarbeiten/Bezug:
- Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030: V_0669_2019 Anlage 1: Beschluss und
Verfahrendempfehlungen zumMaßnahmenprohramm 2019 - 2022
- Digitale Stadt Münster - Digitalisierungsstrategie der Stadtverwaltung
- V/004/2012 Beschlussvorlage Papierlose Ratsarbeit
- Handlungsprogramm Klimaschutz 2030
- Bericht zum Umsetzungstand von Maßnahmen und Projekten für die angestrebte
Klimaneutralität der Stadt Münster 2030, Anlage 1: Übersicht Maßnahmen
Schritte :
Baustein 22.1 Digitalisierung von Arbeitsprozessen
Kommunikations - und Abstimmungsprozesse in der Stadtverwaltung (ersetzendes
Scannen, Einführung eAkte, Ausbau eGovernment etc.) werden, insofern sinnvoll und
geeignet, digitalisiert (durch Webinare, Videokonferenzen etc.). Einführung eines
flächendeckenden Dokumentenmanagementsystems für elektronische Akten und
Workflows in der Stadtverwaltung. Dadurch können Dienstwege entfallen und CO 2
reduziert werden. Dafür wird die Ausweitung von Heimarbeitsplätzen und den
Möglichkeiten zum mobilen Arb eiten nötig.
Umsetzung der in der Digitalisierungsstrategie formulierten Vision.
Realisierung des papierlosen Büros und der papierlosen Ratsarbeit.
HANDLUNGSFELD „BESCHAFFUNG UND VERANSTALTUNGEN“
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 65
Umstellung aller Steuervorgänge auf digitale Aktenführung und Weiterentwicklung der
digitalen Haushaltsbew irtschaftung für Vordrucke und Anträge.
- Schrittweise Digitalisierung der Kommunikations - und Arbeitsprozesse
- Umstellung auf weitestgehende papierloses Büro und papierlose Ratsarbeit
Eine Digitalisierung sollt nicht dazu führen, dass Stromverbrauch ausufert. Diese
sogeannten "Rebound" -Effekte müssen so weit es geht verhindert werden, insbesondere
durch durchdachte Nutzung. Jede E -Mail produziert THG -Emissionen, insbesondere wenn
große Anhänge verschickt werden. Zudem sind insbesondere Spam -Mails klim aschädlich.
Ein effizienter Umgang mit E -Mail-Versand sollte angestrebt und durch entsprechende
Informationskampagnen unterschützt werden. Cloud -Service, Bürokratie -Abbau (weniger
Empfänger in E -Mails), Verzicht auf unnögite Mails ("Danke -Mails"), konseque nter Umgang
mit Spam sind hier Stichworte.
- Hilfestellung zur Vermeidung von Rebound -Effekten (Spam -Mails, kleine
Datenanhänge, Reduzierung von Archiven, Vermeidung von Redundanzen)
Baustein 22.2 Beschaffung und Verwertung grüner IT
Ausstattung des IT -Standardarbeitsplatzes mit energieeffizienten Geräten und vollständige
Umstelltung der Beschaffung auf Green -IT. Gleichzeitig wird eine effiziente
Technikverteilung geprüft und umgesetzt z.B. gemeinsame Nutzung von
Multifunktionsgeräten und Druckern. Die Schul en sollten bei der Beschaffung
energieeffizienter IT -Ausstattung beraten werden beispielsweise durch die Beratungsstelle
(Baustein 20.4).
- Schrittweise Umstellung der Beschaffung auf ausschließlich grüne IT
Sofortmaßnahmen :
- Aufbau von Kompetenzen durch Qualifizierung von Mitarbeiter*innen für digitale
Prozess e
- Umstellung auf digitale Mitzeichnung von Vorlagen in der Ratsarbeit
- Einführung eines digitalen Vergabemanagements
Stand: 09.09.2021
Beschlussvorlage
14992 Zeichen
V/0731/2021 V/0731/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Konzeptstudie "Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030" Beratungsfolge 26.10.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 27.10.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 09.11.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 10.11.2021 Hauptausschuss Vorberatung 10.11.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt die Konzeptstudie Klimaneutrale Stadtverwaltung (Anlage 1) zur Kenntnis. 2. Das Maßnahmenprogramm (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die anstehenden Schritte für die jeweilige Maßnahmenumsetzung einzuleiten und noch ausstehende Beschlüsse herbeizuführen. Die in den Maßnahmensteckbriefen genannten Sofortmaßnahmen sind dabei prioritär zu behandeln. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit vorherigen Beschlüssen und der Konzeptstudie nur der Grundstein auf dem Weg zur Erreichung einer klimaneutralen Stadtverwaltung gelegt worden ist. Er nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass es sich bei diesem Weg um einen fortlaufenden, dynamischen Prozess handelt, der in den Folgejahren weiter auf Basis der Startbilanz und des Maßnahmenprogramms kontinuierlich verfolgt und weiterentwickelt werden soll. Die Erreichung der klimaneutralen Stadtverwaltung ist - analog zum stadtweiten Bestreben - ein Dauerthema. II. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen ergeben sich mit der Umsetzung konkreter, aus den operativen Zielen des Konzeptes „Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030“ abgeleiteter Maßnahmen. Über die Bereitstellung finanzieller Ressourcen ist grundsätzlich im Rahmen der Haushaltsaufstellung für die Jahre 2023 ff. Dezernat VI/Koordinierungsstelle für Klima und Energie/KLENKO 20.10.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Schütte T elefon:492-6851 SchuetteJ@stadt- muenster.de - 2 - V/0731/2021 zu entscheiden. Maßnahmen für das Jahr 2022 sind ausschließlich im Rahmen des Haushaltsentwurfs 2022 finanzierbar. Begründung: Wie zuletzt in der Beschlussvorlage an den Rat der Stadt Münster zur stadtweiten Konzeptstudie „Münster Klimaneutralität 2030“ dargestellt (V/0628/2021), hat der Klimawandel Münster erreicht und die Auswirkungen der globalen Erwärmung sind auch in unserer Stadt deutlich zu spüren. Die zu heißen und trockenen Sommer sowie Starkregenereignisse der vergangenen Jahre, und zuletzt die schweren Überschwemmungen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, hinterlassen bereits jetzt schwere Schäden und fordern Menschenleben. Die menschengemachte globale Erwärmung bedroht Leben, die Lebensqualität, den Wohlstand und die Zukunftsperspektiven der Menschen in Münster und weltweit. Schaut man auf die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Prognosen zum fortschreitenden Klimawandel, wird deutlich, dass die heutige Gesellschaft auf Kosten zukünftiger Generationen lebt. Deswegen hat der Rat der Stadt Münster mit dem Beschluss zum Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 (V/0770/2019/1) vom 11.12.2019 über die Zielsetzung des Masterplan 100% Klimaschutz hinaus das Ziel, bis 2030 klimaneutral zu werden, beschlossen und hat die Verwaltung beauftragt, hierfür Gestaltungsmöglichkeiten für sämtliche mittelbaren und unmittelbaren städtischen Handlungsfelder auszuloten. Als Ergänzung zur stadtweiten Betrachtung (V/0628/2021) wurde im Rahmen dieser Studie gezielt und detailliert die Stadtverwaltung untersucht, mit dem Ziel die eigenen Energieverbräuche und Emissionen zu bilanzieren. Auf Basis dieser Startbilanz wurden Szenarien für entsprechende Absenkpfade ermittelt sowie unter Berücksichtigung aller bereits laufender Prozesse ein umfassendes Maßnahmenprogramm entwickelt. Zu 1.: Konzeptstudie Klimaneutrale Stadtverwaltung Zusammen mit einem Dienstleister-Konsortium (4K, Hannover & Leipziger Institut für Energie, Leipzig) hat die Stadtverwaltung – unter Federführung der Koordinierungsstelle für Klima und Energie – ein Konzept und in einem gemeinschaftlichen Prozess mit Ämtern der Stadtverwaltung ein Maßnahmenprogramm entwickelt. Die Aufgabenstellung dabei lautete: - Festlegung einer sinnvollen und bilanzierbaren Bereichsabgrenzung und einer darauf aufbauenden Systemgrenze der Bilanz mit Fokus auf die Kernverwaltung mit ihrem direkten Handlungsspielraum und Abgrenzung zur stadtweiten Betrachtung und Bilanzierung. - Durchführung einer Bestandsaufnahme und Analyse. Herausarbeitung, welche Bereiche der Stadtverwaltung welchen Anteil am Gesamtenergieverbrauch und den CO2-Emissionen haben. - Die Bilanz muss so gestaltet sein, dass sie auch in den Folgejahren fortgeschrieben und zu Monitoring-Zwecken genutzt werden kann. Hierfür ist ein entsprechendes Bilanzierungs-T ool zu entwickeln. - Aufbauend auf Bilanz und Analyse, ist eine Bewertung des Ist-Zustands vorzunehmen. Darauf aufbauend sind im nächsten Schritt allgemeine Handlungsbedarfe und strategische Empfehlungen abzuleiten und darauf aufbauend detaillierte, umsetzungsorientierte Maßnahmen anhand von Steckbriefen zu erarbeiten. - 2 - V/0731/2021 Die Dienstleister haben sich bei ihrer Konzeptentwicklung methodisch und fachlich eng an dem Leitfadem des Umweltbundesamtes „Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung“ orientiert. Die Ergebnisse der Konzeptstudie können dabei wie folgt zusammengefasst werden: Die Startbilanz für die Stadtverwaltung Münster bezieht sich auf das Bilanzjahr 2019 und orientiert sich zur Bilanzierung am Standard des Greenhouse Gas Protocol. Insgesamt verursachte die Stadtverwaltung in den Bilanz- und Systemgrenzen im Jahr 2019 THG-Emissionen in Höhe von 33.924 T onnen.Dies entspricht rund 2 % der Emissionen, die für das Jahr 2019 für die Gesamtstadt ermittelt wurden. Es wurden die THG-Emissionen aus Strom, Wärme und Kraftstoffverbräuchen aus den Gebäuden, den Ver- und Entsorgungsanlagen sowie dem Fuhrpark erfasst. Damit sind direkte und indirekte Emissionen (Scope 1 und Scope 2) weitestgehend vollständig erfasst. Aus vor- und nachgelagerten Emissionen (Scope 3) fließen in der vorliegenden Bilanz diejenigen aus dem Bereich dienstlicher Mobilität sowie aus der Mitarbeitermobilität ein (Arbeitswege). Weitere Emissionen im Scope 3 Bereich wie z.B. die aus Ernährung, Abfall, Verbrauchsmaterial, Veranstaltungen konnten aufgrund fehlender, grundsätzlich schwierig und nur mit hohem Aufwand zu ermittelnder Daten zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfasst werden. Obwohl die Emissionen quantitativ nicht erfasst wurden, werden die Bereiche dennoch auf qualitativer Ebene berücksichtigt und finden sich im Maßnahmenprogramm wieder. Bei den THG-Emissionen entfallen 41 % auf die Gebäude, 24 % auf die Ver- und Entsorgungsanlagen, 8 % auf die Straßenbeleuchtung und Signalanlagen, 9 % auf dienstliche Mobilität und Fuhrpark. Die Mitarbeitermobilität hat einen Anteil von 18 %. Bei den Anwendungsarten entfallen 47 % der Emissionen auf Strom, 26 % auf Wärme und 27 % auf Kraftstoffe. Die Bedeutung von Strom bei den Reduktionsbemühungen wird hier deutlich. Die Stadtentwässerungsanlagen haben hierbei den höchsten Anteil am Stromverbrauch. Beim absoluten Wärmeverbrauch dominieren die Bildungseinrichtungen. Auf sie entfallen rund 61 % des Wärmeverbrauchs. Die Senkung des Wärmeverbrauchs insbesondere in Schulen und Kindertagesstätten ist somit von übergeordneter Wichtigkeit zur Erreichung von Reduktionszielen. Diese Dominanz spiegelt sich entsprechend in den Emissionen wider. Rund 28% der gesamten Emissionen entfallen allein auf die Bildungseinrichtungen. Da dem städtischen Gebäudebereich und insbesondere den Bildungseinrichtungen eine besondere Bedeutung zukommt, wird dieser Bereich ergänzend und detailliert in einer gesonderten Betrachtung unter der Federführung vom Amt für Immobilienmanagement begutachtet. Die Ergebnisse dazu werden dem Rat Ende des Jahres 2021 vorgestellt. Grundsätzlich ist bei der Startbilanz zu berücksichtigen, dass diese, im Vergleich zu den Folgebilanzen, stets die aufwendigste, aber nie die genaueste sein kann. Im Leitfaden des UBA heißt es dazu, dass mit zunehmender Erfahrung und zunehmenden Kenntnisstand die Verwaltung ihre Emissionen fortlaufend genauer und vollständiger ermitteln kann. Eine kontinuierliche Harmonisierung und Optimierung der Datengrundlagen ist ein üblicher Prozess im Rahmen von Bilanzierungen und erfolgt so ebenfalls in der stadtweiten Bilanz (zuletzt recht umfassend in Bilanz 2019). Dennoch konnte in der Stadtverwaltung Münster auf eine gute Datengrundlage zurückgegriffen werden, so dass die Größenordnungen der Emissionen auf einem guten, belastbaren Fundament stehen. - 2 - V/0731/2021 Zu 2.: Maßnahmenprogramm Wichtiger Bestandteil der Konzeptstudie ist das Maßnahmenprogramm, welches als Anlage diesem Bericht angehört. Hier werden konkrete Umsetzungsmaßnahmen gebündelt, um notwendige Aktivitäten für die Klimaneutralität in der Stadtverwaltung bis zum Zielhorizont 2030 umzusetzen. Diese wurden basierend auf einer IST-Analyse bestehender Konzepte und einem partizipativen Prozess mit Verwaltungsmitarbeiter*innen formuliert. Durch die Erarbeitung der Maßnahmen in einem Beteiligungsverfahren konnten realistisch umsetzbare Maßnahmen unter Einbezug der verwaltungsspezifischen Situation und Ressourcen (Personalkapazitäten und Finanzmittel) erzielt werden. Insgesamt haben Mitarbeiter*innen aus Fachbereichen, Eigenbetrieben und städtischen T ochtergesellschaftenmit den größten Handlungsspielräumen innerhalb der Systemgrenze und des Betrachtungsrahmens an mehreren themenspezifischen internen Verwaltungsworkshops teilgenommen und im Anschluss die Maßnahmen mit Unterstützung der Koordinierungsstelle für Klima und Energie und den Dienstleistern inhaltlich weiter ausgearbeitet. Im Ergebnis sind 22 Maßnahmenbündel mit insgesamt 49 Bausteinen entstanden. Die Maßnahmen lassen sich thematisch vier Handlungsfeldern zuordnen: Klimaschutz und Nachhaltigkeit strukturell und organisatorisch in der Verwaltung zu verankern, bilden die Grundlage einer langfristig klimaneutralen Verwaltung und werden im Handlungsfeld „Übergreifende Maßnahmen“ zusammengeführt. Handlungsansätze für eine klimafreundliche Mobilität finden sich im zweiten Handlungsfeld. Unerlässlich wird es sein, den Bereich Bauen, Sanieren und die Energieversorgung klimaneutral auszurichten. Die Maßnahmen dazu sind im Handlungsfeld „Gebäude, Energie, Ver- und Entsorgung“ zusammengestellt. Im vierten Handlungsfeld werden Maßnahmen für eine klimafreundliche Beschaffung und für Veranstaltungen erfasst. Die im Maßnahmenprogramm entwickelten Ansätze spiegeln sich im Rahmen der Szenariobetrachtung in der Variante „Real+“ wider und zeigen damit einen realistischen aber auch ambitionierten Weg auf Basis stadtverwaltungsweiter vorhandener Ressourcen auf. Zu 3.: Klimaneutralität als fortlaufender Prozess Die Konzeptstudie zur klimaneutralen Stadtverwaltung sowie das erarbeitete Maßnahmenprogramm sollen und können keinen, bis ins letzte Detail durchdeklinierten Fahrplan darstellen, sondern vielmehr eine gute Grundlage und einen flexiblen Handlungsrahmen bieten, mit dem die Stadtverwaltung nun weitere Schritte machen kann und auch zukünftig auf sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen auf gesellschaftlicher, technischer, politischer und rechtlicher Ebene reagieren kann. Dazu soll die Bilanz auch in den Folgejahren zu monitoringzwecken weitergeführt und der Fortschritt des Maßnahmenprogramms überprüft sowie dessen Weiterentwicklung sichergestellt werden. Fazit und Zusammenfassung Mit dem Beschluss des Rates der Stadt Münster zur Klimaneutralität 2030 ist die Zielrichtung vorgegeben. Nach Veröffentlichung der stadtweiten Analyse zur Zielsetzung sowie den darin erarbeiteten Adhoc-Maßnahmen (V/0628/2021) aus vergangenem September kann mit dieser Vorlage und der Konzeptstudie zur Klimaneutralen Stadtverwaltung die in der stadtweiten Konzeptstudie aufgeführte Adhoc-Maßnahme in die Umsetzung gebracht werden. Ein zentrales Ergebnis der Konzeptstudie ist, dass die Stadtverwaltung jährlich in etwa 35.000 T onnen CO2 emittiert. Das entspricht ca. 2% der gesamtstädtischen Emissionen von ca. 1,85 Mio. T onnen CO2 (V/0343/2021). - 2 - V/0731/2021 Im Vergleich zur stadtweiten Analyse (V/0628/2021) wird deutlich, dass bei dieser stadtverwaltungsweiten Betrachtung ein potenziell deutlich höherer eigener Handlungsspielraum zur Erschließung von Klimaschutzpotenzialen vorliegt, weil es auf viele Bereiche eine direkte und unmittelbare Einflussmöglichkeit gibt. Die energetische Sanierung eines Gebäudes oder die Reduktion des Fuhrparks bzw. die Umstellung auf E-Mobilität kann die Stadtverwaltung (unter Voraussetzung der bereitgestellten Mittel) eigens in die Hand nehmen und ist dabei nicht oder nur in geringem Maße auf das Mitwirken weiterer Akteure angewiesen. Dadurch werden die Aufgabe und die Zielsetzung im Vergleich zur stadtweiten Betrachtung etwas greifbarer aber vom Grundsatz her nicht weniger herausfordernd. Dennoch geht es darum an den bereits laufenden stadtverwaltungsinternen Klimaschutzprozessen anzuknüpfen, diese auszubauen und weiterzuentwickeln und auch schneller in die Umsetzungen zu kommen. Mit dem Maßnahmenprogramm ist hierfür ein weiterer Schritt gemacht. Dieses greift zum einen bereits bestehende und fortgeschrittene Aktivitäten auf (bspw. Energetische Sanierung der städtischen Gebäude), führt zum anderen aber auch insbesondere neue Themen, Projekte und Maßnahmen in den Prozess mit ein (bspw. Ressourcen und klimafreundliches Nutzerverhalten oder Prüfung einer internen CO2-Bepreisung). Die Entwicklung des Maßnahmenprogramms und insbesondere der dafür durchgeführte stadtverwaltungsinterne Beteiligungsprozess haben erneut aufgezeigt und bestätigt, dass der Ausbau der Aktivitäten enorme zusätzliche Aufgaben und Herausforderungen mit sich bringt, die mit den vorhandenen Ressourcen an Personal und Finanzmitteln nicht gestemmt werden können. Ein schlichtes Aufstocken von Finanzmitteln stellt jedoch angesichts der derzeitigen Haushaltslage keine Option dar und ist zwingend mit der Umschichtung bislang budgetierter Maßnahmen verbunden. Im Rahmen der Entwicklung des Maßnahmenprogramms konnten bereits einige zusätzliche Personalbedarfe ermittelt werden. Diese Ermittlung ist aber keineswegs abschließend – im laufenden Prozess werden weitere Bedarfe hinzukommen. Es wird Aufgabe im weiteren Prozess sein, diese Ressourcenbedarfe genauer zu prüfen und im Rahmen der Stellenplanaufstellung ab 2023 ggf. Empfehlungen zu möglichen Einrichtung zusätzlicher Stellen zu geben, die bedarfsweise auch zusätzliche Bürokapazitäten erforderlich machen. Nichts desto trotz muss es darum gehen, dass die Stadtverwaltung auf dem Weg zur Klimaneutralität eine Vorreiter- und Vorbildfunktion einnimmt und nach Möglichkeit alle ihre Handlungspotenziale erschließt. i.V. gez. Matthias Peck Stadtrat Anlagen: Anlage 1: Bericht Klimaneutrale Stadtverwaltung Anlage 2: Maßnahmenprogramm Klimaneutrale Stadtverwaltung Anlage A
Anlage A
1047 Zeichen
Anlage A zur V/0731/2021 Kurzüberblick Konzeptstudie „Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030“ Ziele/Teilziele/Zielerreichung Bezugsrahmen ist die städtische Zielsetzung zur Klimaneutralität 2030. Finanzierung Produktgruppe: 1401 Übergreifender Umweltschutz, Klima, Immission, Boden, Abfall Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein X Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein X Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein X Bereits veranschlagt? Ja Nein X Keine Aufwendungen und keine finanziellen Auswirkungen unmittelbar durch die Vorlage. Für weitergehende Umsetzungsbeschlüsse sind bisher keine additiven Mittel im Haushalts- planentwurf 2022 veranschlagt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Grundlage: Ratsbeschluss zur Klimaneutralität V/0770/2019. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der kommunale Klimaschutz ist ein grundsätzliches Querschnittsthema.
V_0731_2021_Anlage 1_Bericht_Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
147847 Zeichen
Bericht
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadt-
verwaltung 2030
KONZEPTSTUDIE FÜR DIE STADTVERWALTUNG:
STARTBILANZ, MASSNAHMEN, SZENARIEN UND
NÄCHSTE SCHRITTE
Auftraggeberin:
Stadt Münster
Hannover / Leipzig, 30.08.2021
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 3
Impressum
Auftraggeberin
Stadt Münster
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Albersloher Weg 450
48167 Münster
Projektteam
4K │ Kommunikation für Klimaschutz
Schierholzstraße 25
30655 Hannover
Tel.: 0511 / 26 08 772
E-Mail: info@4k-klimaschutz.de
Website: www.4k-klimaschutz.de
Leipziger Institut für Energie GmbH
Lessingstraße 2
04109 Leipzig
Tel.: 0341 / 22 47 62 - 0
E-Mail: mail@ie-leipzig.com
Website: www.ie-leipzig.com
Bearbeitung
Annerose Hörter
Christina Deike
Marion Elle
Alexander Schiffler
Laufzeit
August 2020 bis September 2021
Datum
Hannover/Leipzig, 30.08.2021
Das Wichtigste auf einen Blick 1
1 Hintergrund 4
1.1 Ziele und Handlungsbedarf: Kommune als Vorbild 4
1.2 Kommunaler Kontext, Prozessablauf, Synergien 5
2 Die THG-Bilanz der Stadtverwaltung 8
2.1 Rahmen für die Bilanzierung 8
2.1.1 Definitionen und Zielsetzungen zur Klimaneutralität 8
2.1.2 Bilanzierungsprinzipien 9
2.1.3 Systemgrenzen und Bilanzgrenzen 10
2.1.4 Erfasste Bereiche und Qualität der Daten 12
2.1.5 Emissionsfaktoren 15
2.1.6 Empfehlungen für eine Fortschreibung 16
2.2 Ergebnisse 17
2.2.1 Stadtverwaltung insgesamt 17
2.2.2 Liegenschaften 22
2.2.3 Energieproduktion 26
2.2.5 Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen 28
2.2.6 Dienstliche Mobilität 29
2.2.7 Mitarbeitermobilität 30
2.3 Kernpunkte 32
3 Zentrale Stellschrauben für THG-Senkungen 33
4 Auf dem Weg zur Klimaneutralität 35
4.1 Status Quo, Vorarbeiten und Synergien 35
4.2 Akteursbeteiligung 35
4.3 Maßnahmenprogramm 37
4.3.1 Übersicht 38
4.3.2 Handlungsfeld Übergreifende Maßnahmen 39
4.3.3 Handlungsfeld Mobilität 41
4.3.4 Handlungsfeld Gebäude, Energie, Ver- und Entsorgung 42
4.3.5 Handlungsfeld Beschaffung und Veranstaltungen 44
4.4 Wesentlichkeitsbetrachtungen und Sofortmaßnahmen 45
5 Entwicklungspfade (Szenarien) bis 2030 50
5.1 Einleitung zu den drei Szenarien 50
5.2 Annahmen und Entwicklungsgrößen 51
5.3 Szenario TREND 52
5.3.1 Effekte 52
5.3.2 Erreichen der Klimaneutralität 52
5.4 Szenario Real+ 53
Inhaltsverzeichnis
5.4.1 Effekte beschlossener Maßnahmen 53
5.4.2 Erreichen der Klimaneutralität 55
5.5 Szenario Ziel Klimaneutralität 2030 56
5.5.1 Effekte 56
5.5.2 Erreichen der Klimaneutralität 56
5.6 Szenarien im Vergleich 57
6 Ausblick 69
7 Verzeichnisse 70
Abkürzungsverzeichnis 72
Abbildungsverzeichnis 73
Tabellenverzeichnis 76
Literaturverzeichnis 77
Anhang 78
7.1 Übersicht über betrachtete Materialen und Konzepte 78
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 1
Kommune als Vorbild
Mit der vorliegenden Konzeptstudie legt die Stadt Münster erstmalig eine Startbilanz der THG-Emis-
sionen für die Betrachtungsebene der Stadtverwaltung vor. Damit wird ein Ausgangspunkt für eine
klimaneutrale Stadtverwaltung im Jahr 2030 definiert und mit Maßnahmen sowie Entwicklungspfa-
den hinterlegt. Die Stadtverwaltung möchte einen aktiven und zukunftsorientierten Weg gehen, der
Glaubwürdigkeit, Legitimität und Zielorientierung vereint. Denn was eine Stadt von ihren Bürgerinnen
und Bürgern an anderer Stelle – beispielsweise in dem stadtweiten Klimaschutzprozess – nahelegt,
erwartet und empfiehlt, kann sie selbst im kleinen Rahmen innerhalb ihrer eigenen Verwaltung vor-
leben und erfolgreich umsetzen. Die Stadtverwaltung Münster nimmt damit eine Vorbildfunktion im
lokalen Klimaschutz ein, und nutzt darüber hinaus auch die Chance, ihre Handlungsspielräume zu
erweitern, Strukturen zu optimieren, Kosten einzusparen, Mitarbeiter*innen aktiv einzubinden, Da-
tengrundlagen zu verbessern und sich kontinuierlich zu professionalisieren.
Startbilanz 2019
Die Startbilanz für die Stadtverwaltung Münster bezieht sich auf das Bilanzjahr 2019 und orientiert
sich am Standard des Greenhouse Gas Protocols. Insgesamt verursachte die Stadtverwaltung in
den Bilanz- und Systemgrenzen im Jahr 2019 THG-Emissionen in Höhe von 33.924 Tonnen. Dies
entspricht rund 2 % der Emissionen, die für das Jahr 2019 für die Gesamtstadt ermittelt wurden.
(Stadt Münster, 2020). Es wurden die THG -Emissionen aus Strom, Wärme und Krafts toffverbräu-
chen aus den Gebäuden, den Ver- und Entsorgungsanlagen sowie dem Fuhrpark erfasst. Damit sind
direkte und indirekte Emissionen (Scope 1 und Scope 2) weitestgehend vollständig erfasst. Bei den
Liegenschaften bestehen noch Erfassungslücken, die de rzeit geschlossen werden. Aus vor- und
nachgelagerten Emissionen (Scope 3) fließen in der vorliegenden Bilanz diejenigen aus dienstlicher
Mobilität ein sowie aus der Mitarbeitermobilität (Arbeitswege). Weitere Emissionen im Scope 3 Be-
reich wie z.B. die aus Ernährung, Abfall, Verbrauchsmaterial, Veranstaltungen konnten aufgrund
fehlender und grundsätzlich schwierig zu ermittelnder Daten zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfasst
werden. Die mengenmäßige Relevanz kann nur geschätzt werden. Diese wird für Verbrauchsmate-
rial, Abfall und Veranstaltungen in der Summe auf weniger als 2 % der jetzigen Emissionen und bei
der Ernährung (Kantinen) auf weniger als 8 % der jetzigen Emissionen geschätzt.
Durch Anlagen zur Energieerzeugung (BHKWs, Photovoltaik, Kleinwindkraft) wird nicht nur Energie-
verbrauch, sondern auch Energieproduktion bilanziert. Somit besteht ein Deckungsgrad von 37 %
im Strom- sowie 14 % im Wärmebereich. Insgesamt werden somit 25 % des Endenergieverbrauchs
der Stadtverwaltung durch eigene Erzeugungsanlagen gedeckt.
Bei den THG-Emissionen entfallen 41 % auf die Gebäude, 24 % auf die Ver- und Entsorgungsanla-
gen, 8 % auf die Straßenbeleuchtung und Signalanlagen, 9 % auf dienstliche Mobilität und Fuhrpark.
Die Mitarbeitermobilität hat einen Anteil von 18 %.
Das Wichtigste auf einen Blick
DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK
2 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
Bei den Anwendungsarten entfallen 47 % der Emissionen auf Strom, 26 % auf Wärme und 27 % auf
Kraftstoffe. Die Wichtigkeit von Strom bei Reduktionsbemühungen wird hier deutlich. Die Stadtent-
wässerungsanlagen haben den höchsten Anteil am Stromverbrauch.
Beim absoluten Wärmeverbrauch dominieren die Bildungseinrichtungen. Auf sie entfallen rund 61 %
des Wärmeverbrauchs. Die Senkung des Wärmeverbrauchs insbesondere in Schulen und Kinderta-
gesstätten ist somit von übergeordneter Wichtigkeit zur Erreichung von Reduktionszielen. Diese Do-
minanz spiegelt sich entsprechend in den Emissionen wider. Rund 28% der gesamten Emissionen
entfallen allein auf die Bildungseinrichtungen.
Maßnahmenentwicklung
Wichtiger Bestandteil des Klimaschutzkonzeptes ist das Maßnahmenprogramm, welches als Anlage
diesem Bericht angehört. Hier werden konkrete Umsetzungsmaßnahmen gebündelt, um notwendige
Aktivitäten für die Klimaneutralität in der Stadtverwaltung bis zum Zielhorizont 2030 umzusetzen.
Diese wurden basierend auf einer IST-Analyse bestehender Konzepte und einem partizipativen Pro-
zess mit Verwaltungsmitarbeiter*innen formuliert. Durch die Erarbeitung der Maßnahmen in einem
Beteiligungsverfahren konnten realistisch umsetzbare Maßnahmen unter Einbezug der verwaltungs-
spezifischen Situation und Ressourcen (Personalkapazitäten und Finanzmittel) erzielt werden. Ins-
gesamt haben Mitarbeiter*innen aus Fachbereichen, Eigenbetrieben und städtischen Tochtergesell-
schaften mit den größten Handlungsspielräumen innerhalb der Systemgrenze und des Bet rach-
tungsrahmens an drei themenspezifischen internen Verwaltungsworkshops teilgenommen und im
Anschluss die Maßnahmen mit Unterstützung der KLENKO (Koordinierungsstelle für Klima und
Energie) und den Dienstleistern inhaltlich weiter ausgearbeitet.
Im Ergebnis sind 22 Maßnahmenbündel mit insgesamt 49 Bausteinen entstanden. Die Maßnahmen
lassen sich thematisch vier Handlungsfeldern zuordnen. Klimaschutz und Nachhaltigkeit strukturell
und organisatorisch in der Verwaltung zu verankern, bilden die Grundlage einer langfristig klimaneut-
ralen Verwaltung und werden im Handlungsfeld „Übergreifende Maßnahmen“ zusammengeführt.
Handlungsansätze für eine klimafreundliche Mobilität finden sich im zweiten Handlungsfeld. Uner-
lässlich wird es sein, den Bereich Bauen, Sanieren und die Energieversorgung klimaneutral auszu-
richten. Die Maßnahmen dazu sind im Handlungsfeld „Gebäude, Energie, Ver- und Entsorgung“ zu-
sammengestellt. Im vierten Handlungsfeld werden Maßnahmen für eine klimafreundliche Beschaf-
fung und für Veranstaltungen erfasst.
DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 3
Entwicklungspfade bis 2030
Ausgehend von der Startbilanz von 20191 werden drei mögliche Entwicklungspfade mit dem zentra-
len Zieljahr 2030 dargestellt: Das Szenario TREND zeigt einen Pfad ohne gesonderte Klimaschutz-
bemühungen bei Fortschreibung von langjährigen Trends. In einer wachsenden Stadt und einer mit
ihr wachsenden Verwaltung nehmen die THG-Emissionen bis 2030, wenn überhaupt, nur marginal
ab, da kontinuierlich stattfindende Effizienzeffekte durch das übergeordnete Wachstum nicht spürbar
werden. Das Erreichen einer THG-Neutralität ist in diesem Szenario nur durch eine hohe Kompen-
sation oder weiterführende Effekte auf übergeordneter Ebene möglich.
Das Szenario REAL+ repräsentiert einen realistisch-ambitionierten Entwicklungspfad, bei dem d ie
2020 von der Verwaltung beschlossenen Maßnahmen abgebildet werden. Die Sanierungsrate und
der Ausbau von PV werden im Vergleich zum Szenario TREND vervierfacht, der Fuhrpark ehrgeizig
elektrifiziert und Nutzer - und Arbeitsverhalten konsequent klimafreun dlich. Nahezu alle Mitarbei-
ter*innen, die im Umkreis von 20 km wohnen, kommen mit dem Umweltverbund zur Arbeit. Die THG-
Emissionen sinken um 34%, Neutralität kann nur unter Einbeziehung von Kompensation oder wei-
terer Effekte erreicht werden (~560.000 Euro/a). Eine Variante des Szenario REAL+ stellt das Sze-
nario REAL+ Öko dar, bei dem der Bezug von hochwertigem Ökostrom separat ausgewiesen wird
und einen Gestaltungspielraum darstellt. Die Stadtverwaltung Münster knüpft den Bezug von
Ökostrom an Zusatzeffekte für die Energiewende vor Ort und räumt generell dem Ausbau von er-
neuerbaren Energien einen Vorrang ein . Durch den verbesserten Emissionsfaktor von Ökostrom
gegenüber dem regulären Strombezug sinken hier die Emissionen nochmals.
Ein vom Ziel her gedachter Pfad stellt das Szenario ZIEL dar. Es zeigt auf, was erfolgen müsste,
wenn die THG-Emissionen um über 90 % bis 2030 sinken sollen. Die Verwaltung maximiert die Aus-
schöpfung ihres Gestaltungsspielraums und setzt ein höchst ambitioniertes Programm um. Es grei-
fen alle Zahnräder ineinander. Optimismus ist nicht nur Bürgerpflicht, sondern die Verwaltung lebt
diesen vor und handelt danach. Die Verwaltung erklärt Klimaschutz als oberste Priorität, die Organi-
sations- und Abstimmungsprozesse sind schlank und sowohl alle Mitarbeiter*innen als auch die Füh-
rungsebenen handeln und entscheiden unter Klimaschutzgesichtspunkten. Alle Liegenschaften sind
2030 vollständig saniert und werden mit Wärme auf Basis erneuerbarer Energieträger versorgt, der
Fuhrpark inkl. aller Nutzfahrzeuge ist zu 100 % elektrisch. Die Stromerzeugung aus PV wurde ver-
zehnfacht. „Home Office“ wird mindestens an zwei Tagen pro Woche genutzt, die restlichen Arbeits-
wege sind nahezu klimaneutral. Im Szenario ZIEL können d ie THG-Emissionen um 92 % im Ver-
gleich zum Basisjahr 2019 gesenkt werden. Die verbleibenden Emissionen fallen in Bereichen an,
auf die die Stadtverwaltung weniger Einflussmöglichkeiten hat oder wo Entwicklungspfade derzeit
noch nicht ausgearbeitet wurden. Dies sind primär die Ausgestaltung des öffentlichen Nahverkehrs
für die Mitarbeitermobilität sowie das Erreichen der Klimaneutralität bei den Ver- und Entsorgungs-
anlagen.
1 1 Für die Systemgrenze der Stadtverwaltung wurde erstmalig für 2019 eine Startbilanz aufgestellt. Ein Bezug zum Ba-
sisjahr 1990, wie bei vielen Bilanzen üblich, ist aufgrund fehlender Datengrundlagen nicht möglich.
4 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
1.1 Ziele und Handlungsbedarf: Kommune als Vorbild
Das Eindämmen des menschengemachten Klimawandels und damit das Abwenden der Klimakata-
strophe haben auch für die Stadt Münster übergeordnete Bedeutung. Sie hat im Mai 2019 als erste
Großstadt in Nordrhein -Westfalen den „Klimanotstand“ ausgerufen und somit dem Klimaschutz
grundsätzlich hohe Priorität eingeräumt (Stadt Münster, 2019). Im August 2019 hat sie darauf auf-
bauend ein „Handlungsprogramm Klimaschutz 2030“ beschlossen. Über das Handlungsprogramm
hinaus hat sich der Rat der Stadt zum Ziel bekannt, in allen Bereichen mit unmittelbaren Gestal-
tungsmöglichkeiten Klimaneutralität bis zum Jahr 2030 anzustreben. Alle Handlungsspielräume sind
hier voll auszuschöpfen und eine „klimaneutralen Stadtverwaltung“ bis zum Jahr 2030 umzusetzen.
Die Stadt möchte hiermit ihrer Vorbildfunktion gerecht werden, die mittlerweile auch gesetzlich ge-
fordert wird. So formuliert das Bundes-Klimaschutzgesetz die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
ebenso wie der Gesetzesentwurf für die Neufassung des Klimaschutzgesetzes für Nordrhein-West-
falen (Nordrhein-Westfalen, 2021; Bundesregierung, 12. Dezember 2019).
Die Stadtverwaltung möchte einen aktiven und zukunftsorientierten Weg gehen, der Glaubwürdig-
keit, Legitimität und Zielorientierung vereint. Denn was eine Stadt von ihren Bürgerinnen und Bürgern
an anderer Stelle – beispielsweise in dem stadtweiten Klimaschutzprozess – nahelegt, erwartet und
empfiehlt, kann sie selbst im kleinen Rahmen innerhalb ihrer eigenen Verwaltung vorleben und er-
folgreich umsetzen. Sie sieht darin nicht nur das Wahrnehmen einer von außen an sie herangetra-
genen Vorbildfunktion, sondern darüber hinaus auch die Chance, Handlungsspielräume zu erwei-
tern, Strukturen zu optimieren, Kosten einzusparen, Mitarbeiter*innen aktiv einzubinden, Daten-
grundlagen zu verbessern und sich kontinuierlich zu professionalisieren.
Der fortschreitende Klimawandel und das fehlende Absenken der globalen THG -Emissionen ma-
chen zunehmend eine Neudefinition von Zielmarken notwendig . Dies geschieht aktuell auf vielen
verschiedenen Politikebenen, in die sich auch die Zielsetzungen der Stadt Münster einreihen (siehe
Abbildung 1). So haben sowohl die Europäische Union als auch die Bundesrepublik Deutschland
ihre Minderungsziele für 2030 verschärft. Angeschoben durch das Urteil des Bundesverfassungsge-
richts im Frühjahr 2021 wurden die deutschen Minderungsziele auf 65 % gegenüber 1990 angeho-
ben und das Erreichen der Klimaneutralität von 2050 auf das Jahr 2045 vorgezogen.
Für die Stadt Münster gil t jedoch als zentrale Zielmarke das Jahr 2030 : Angestrebt wird die THG-
Neutralität für die Stadt insgesamt, für die Stadtverwaltung sowie auch für die städtischen Liegen-
schaften als Teilbereich.
Die verschiedenen Zielebenen unterstreichen nochmals die Amb itionen eines kommunalen Hand-
lungsprogramms mit einem kürzeren Zielhorizont. Rechtliche Rahmenbedingungen, Förderland-
schaften, Investitionsprogramme sowie politische und gesellschaftliche Rückendeckungen hinken so
auf übergeordneter Ebene hinterher.
1 Hintergrund
HINTERGRUND
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 5
Abbildung 1: Betrachtungs- und Zielebenen für Klimaneutralität der Stadt Münster
Quelle: IE Leipzig 2021
1.2 Kommunaler Kontext, Prozessablauf, Synergien
Mit der vorliegenden Konzeptstudie legt die Stadt Münster erstmalig eine Startbilanz für THG-Emis-
sionen für die Betrachtungsebene der Stadtverwaltung vor, um die Umsetzung der übergeordneten
Zielsetzung skizzieren zu können.
Die Systemgrenzen für die Stadtverwaltung wurden gemäß dem operativen Kontrollansatz festgelegt
(siehe 2.1.3). Zur Stadtverwaltung zählen somit der kommunale Gebäudebestand (Bäder, Schulen,
Kitas, Sporthallen, Verwaltung), die Kernverwaltung, die Ver- und Entsorgungsanlagen, die Straßen-
beleuchtung/Lichtsignalanlagen sowie die dazugehörigen Fuhrparks.
Die Stadt Münster hat im Jahr 2020 ausgehend vom „Klimanotstands“-Beschluss sowie dem „Hand-
lungsprogramm 2030“ den Startschuss für die Erarbeitung von zwei weiteren Konzeptstudien auf
einer über- und einer untergeordneten Betrachtungsebene beauftragt.
Deutschland
Stadt Münster
Stadtverwaltung Münster
Städtische Gebäude
Kitas
Schulen
Verwaltung
Bäder
Sporthallen Rathaus
Fuhrpark
MitarbeitermobilitätKläranlagen
Wasserwerke
Deponien
Beleuchtung
Lichtsignalanlagen
Beschaffung
Ernährung
Haushalte
Verkehr
Wirtschaft
Kommune
Klimaneutralität bis 2030
Klimaneutralität bis 2030
-70 % CO2 bis 2030*
-65 % CO2 bis 2030*
* ggü. 1990
6 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
So wurde eine Fortschreibung der Energie - und Klimabilanz für die Jahr e 1990 bis 2019 für die
Gesamtstadt Münster aufgestellt (Stadt Münster, 2020) sowie im Rahmen einer Konzeptstudie mög-
liche Pfade für die Zielerreichung der Klimaneutralität stadtweit bis zum Jahr 2030 vorgelegt (Jung
Stadtkonzepte mit Gertec, Mai 2021).
Ferner wird derzeit eine Detailstudie zum Bereich „Klimaneutralität 2030 für städtische Gebäude“
erarbeitet, welche Maßnahmen, Kostenschätzungen und Priorisierungen für den Gebäudebestand
vorlegt, wie die politische Zielvorgabe der Reduzierung des Endenergieverbrauchs um 50 % sowie
der THG-Emissionen um 70 % bis zum Jahr 2030 ausgehend von 1990 zu erreichen ist (Stadt
Münster, April 2021).
Die Ziele, Basisjahre, Methodiken und die zuständigen Fachbüros dieser drei Konzeptstudien sind
gemäß de n Betrachtungsperspektiven, Handlungsspielräumen, eingebunden Akteuren, Rahmen
und vorgegebenen Standards unterschiedlich und die Ergebnisse daher nicht direkt miteinander ver-
gleichbar. Übergeordnet ist das Bestreben, die Ausgangsbasis detailliert zu analysieren sowie mög-
liche Entwicklungspfade und Stellschrauben zur Zielerreichung mit dem speziellen Fokus der jewei-
ligen Betrachtungsebene darzulegen.
Konzeptstudie
Münster
Klimaneutralität 2030
Konzeptstudie
Klimaneutrale
Stadtverwaltung 2030
Konzeptstudie
Klimaneutralität für
städtische Gebäude
2030
Ebene Gesamtstadt Stadtverwaltung Städtische Gebäude
Methode Bilanz
BiCO2 (Ifeu GmbH) /
BISKO
Greenhouse Gas Protocol Ausgehend von Ver-
brauchsdaten / eigene
Methodik
Basisjahr Bilanz 1990 2019* 1990
Gesamte THG-
Emissionen im
Jahr 2019
1.891.000
Tonnen CO2eq
33.924
Tonnen CO2eq
17.500
Tonnen CO2eq
Absenkpfad
bis 2030
-95 %
THG-Emissionen
-90 bis -95 %
THG-Emissionen
-70 % THG-Emissionen
-50 % Endenergie
Fachbüro Jung Stadtkonzepte
mit Gertec
IE Leipzig / 4K Amt 23
Status In Abstimmung,
Kurzfassung Mai 2021
In Abstimmung In Abstimmung, Zwi-
schenbericht April 2021
HINTERGRUND
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 7
Tabelle 1: Übersicht der von der Stadt Münster beauftragten Konzeptstudien 2020
Quelle: IE Leipzig 2021 , * Rückerfassung der Daten mit Start 1990 nicht möglich
Der Start für die vorliegende Konzeptstudie fiel im He rbst 2020 und umfasst als wesentliche Bau-
steine das Erstellen einer Startbilanz, das Ausarbeiten eines Handlungsprogramms inklusive Sofort-
maßnahmen durch die Verwaltung im Rahmen eines Beteiligungsprozesses sowie das Aufzeigen
von verschiedenen Entwicklung spfaden basierend auf der Startbilanz sowie der beschlossenen
Maßnahmen (siehe Abbildung 2).
Abbildung 2: Prozess und Bausteine der Erstellung der Konzeptstudie Klimaneutrale Stadtverwaltung
Quelle: IE Leipzig 2021
Abschluss-
Veranstaltung
Dezember
2021
September
2021
Auftakt Workshops Fachgespräche &
Abstimmungen
Vorlage
Konzeptstudie
Datenerfassungen
und Analysen
November
2020
August
2020
Startbilanz Maßnahmenprogramm Szenarien
Juli
2021
Okt/Nov
2021
Politische
Beratung
Prozess
Inhalte
8 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
2.1 Rahmen für die Bilanzierung
2.1.1 Definitionen und Zielsetzungen zur Klimaneutralität
Die Begriffe Klimaneutralität, Treibhausgasneutralität oder CO2-Neutralität werden jenseits wissen-
schaftlicher Diskurse oft synonym verwendet, obwohl sie grundsätzlich nicht deckungsgleich sind.
Für die Stadt Münster bedeutet das Erreichen einer „klimaneutralen Verwaltung“ das Herstellen
eines Gleichgewichts zwischen Quellen und Senken für Treibhausgase innerhalb des eigenen
Wirkungsbereichs. Dieser Gleichgewichtsgrundsatz wird auch im Artikel 4 des UN -Klimaabkom-
mens von Paris formuliert. Obwohl für die Stadt Münster vorrangig CO2-Emissonen ermittelt und im
Fokus stehen, sind ausdrücklich auch alle weiteren Treibhausgas-Emissionen mitgemeint, sofern sie
relevant sind und erhoben werden können. „Klimaneutralität“ bedeutet in der strengen wissenschaft-
lichen Auslegung vorranging „Treibhausgasneutralität“ (siehe Tabelle 2) Dennoch strebt die Verwal-
tung langfristig auch die Vermeidung sämtlicher negativer Klimaeffekte an, sofern diese auf das Ver-
waltungshandeln zurückzuführen sind.
Klimaneutralität
Das Fehlen von sämtlichen anthropogenen inklusiven biophysi-
schen negativen Effekten auf das Klimasystem, darunter auch Ef-
fekte wie Wasserdampf, Ruß, Oberflächenalbedo, Flächenversiege-
lungen oder auch Landnutzungen.
Treibhausgasneutrali-
tät
Netto-Null Ausstoß von allen Treibhausgasen, darunter neben Koh-
lendioxid primär auch Methan, Lachgas und fluorierte Kohlenwas-
serstoffverbindungen (F-Gase).
CO2-Neutralität
CO2-Neutralität fokussiert sich auf Netto-Null Ausstoß des zentralen
Treibhausgases. CO2. Emissionen korrelieren oft mit denen weiterer
Treibhausgase, so dass sie als zentraler Leitindikator gelten. In
Deutschland entfallen 88 Prozent der Freisetzung von Treibhausga-
sen auf Kohlendioxid, 6,1 Prozent auf Methan, 4,1 Prozent auf
Lachgas und rund 1,7 Prozent auf die F-Gase (laut UBA für 2018).
Tabelle 2 : Definitionen von Neutralität
Quelle: IE Leipzig basierend auf (Umweltbundesamt, 2020)
Das übergeordnete strategische Handlungsprinzip der Verwaltung der Stadt Münster in Bezug auf
Treibhausgase orientiert sich am Credo „Vermeiden vor Reduzieren vor Kompensieren“.
Übergeordnete Zielsetzungen auf Bundes- oder kommunaler Ebene für THG -Minderungen setzen
oft bei 1990 als Referenzjahr auf. Eine Rückrechnung der Emissionen für die Stadtverwaltung auf
dieses allgemeine Referenzjahr ist methodisch nicht möglich, da sich die Entwicklung zu vieler Aus-
gangsgrößen über diesen Zeitraum nicht mehr oder gar nicht nachverfolgen lassen. So startete die
2 Die THG-Bilanz der Stadtverwaltung
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 9
Verbrauchserfassung der zentralen Liegenschaften der Stadtverwaltung beispielsweise erst 1995,
für alle anderen Bereiche sind Entwicklungen (Struktur und Verbrauch von z.B. Fuhrpark, Ver- und
Entsorgungsanlagen) so gut wie gar nicht zurück zu erfassen. Daher wird an dieser Stelle ein Ziel-
korridor von 90 bis 95 % THG-Reduktionen vorgeschlagen, der berücksichtigt, dass in vielen Ziel-
vorgaben das Ausgangsniveau sehr viel weiter zurückliegt (nämlich 1990).
Sehr aktuell vollzieht sich vielerorts ein Paradigmenwechsel von relativen Absenkpfaden mit festen
Zeitfenstern hin zu dem Budgetansatz, der mit festen Zielgrößen und flexiblen Zeitfenstern von noch
maximal zulässigen THG-Emissionen zur Einhaltung des 1,5 Grad Celsius Zieles (mit variablen Er-
reichungswahrscheinlichkeiten) operiert. Diese Budgets werden oft in Pro-Kopf-Personen angeben
und hier sind derzeit noch Diskussionen offen, wie dieser Budgetgedanke sowohl auf die Betrach-
tungsebene einer Gesamtstadt (Jung Stadtkonzepte mit Gertec, Mai 2021) als auch auf kommunale
Einflussbereiche und Verwaltungen heruntergebrochen werden könnte.
Die vorliegende Studie setzt einen prozentua len Zielkorrid or an . Nicht vermeidbare Treibhaus-
gasemissionen sollen kompensiert werden, jedoch in einem begrenzten Maß und für einen begrenz-
ten Zeitraum. Ziel ist es, bis zum Jahr 2030 eine Reduktion von mindestens 90 bis 95 % der Emis-
sionen im Vergleich zur Startbilanz 2019 zu erzielen und somit maximal 5 bis 10 % der Emissionen
durch den Ankauf von hochwertigen Zertifikaten oder direkte Investition in natürliche Senken zu kom-
pensieren.
2.1.2 Bilanzierungsprinzipien
Die Bilanzierung wird für das Jahr 2019 erstmalig vorgenommen. Es wurden die Daten aus den
Jahren 2017 bis 2019 erfasst, sofern möglich, um eine verbesserte Einschätzung von Abweichungen
und Lücken zu ermöglichen. Insgesamt wurde das Jahr 2019 als Basisjahr festgelegt. In übergeord-
neten Bilanzen un d THG-Inventaren hat sich zumeist das Jahr 1990 als Basisjahr etabliert. Eine
Rückerfassung zentraler Daten mit Bezugszeitraum bis zum Jahr 1990 ist jedoch für die Stadtver-
waltung Münster nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich und auch methodisch problema-
tisch. So wurde beispielsweise das zentrale Energiemanagement der städtischen Gebäude erst
1995 eingeführt und die Abfallwirtschaftsbetriebe erst 1997 gegründet.
Die für das Jahr 2019 berücksichtigten Emissionen sind vorwiegend endenergiebasierte Emissionen
und damit primär CO 2-Emissionen. Dennoch berücksichtigen die verwendeten Emissionsfaktoren
auch vor- und nachgelagerte Prozesse und damit auch ggf. andere Treibhausgase. Daher wird hier
von THG-Emissionen (in Tonnen CO2-Äquivalente) gesprochen.
Die Erstellung der Startbilanz für die klimaneutrale Verwaltung der Stadt Münster orientiert sich am
Greenhouse Gas Protocol (GHG-Protocol), dem weitverbreitetsten und wichtigsten Standard zur
Erstellung von Treibhausgasbilanzen innerhalb von Unternehmen und z unehmend auch für öf-
fentliche Einrichtungen sowie den Empfehlungen des Umweltbundesamtes „Auf dem Weg zur
treibhausgasneutralen Verwaltung“.
Das GHG Protocol formuliert die Prinzipien Relevanz, Vollständigkeit, Konsistenz, Transparenz und
Genauigkeit, die auch für die Erstellung der Startbilanz maßgeblich waren.
10 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
Abbildung 3: Prinzipien des GHG-Protocols als fester Orientierungspunkt
Quelle: (World Business Council for Sustainable Development & Worl d Ressource Institute, 2004)
2.1.3 Systemgrenzen und Bilanzgrenzen
Durch das Festlegen der Systemgrenzen wird entschieden, welche Standorte, Bereiche und Orga-
nisationseinheiten zur Verwaltung gezählt werden sollen. Dabei verfolgt die Stadt Münster den ope-
rativen Kontrollansatz, bei dem diejenigen Standorte, Bereiche und Organisationseinheiten einbe-
zogen werden, die der Entscheidungs- und Weisungshoheit direkt unterliegen, dazu zählen:
Kernverwaltung der Stadt mit ihren sechs Dezernaten und rund 40 Organisationseinheiten,
darunter auch die Feuerwehr
Bildungseinrichtungen, Sportbauten, Hallen- und Freibäder
Ver- und Entsorgungsanlagen, darunter die Abfallwirtschaftsbetriebe, Kläranlagen, Stadt-
entwässerung sowie Wasserversorgung als vollkonsolidierte, eigenbetriebliche Einrichtun-
gen
Straßenbeleuchtung und Signalanlagen
Greenhouse
Gas Protocol
Relevanz
Es ist sicherzustellen, dass die Bilanz ein realistisches Bild der
treibhausgasrelevanten Aktivitäten der Verwaltung als
Entscheidungsgrundlage widerspiegelt.
Vollständigkeit
Alle für die Verwaltung relevanten THG-Emissionen innerhalb der
festgelegten Systemgrenzen werden vollständig erhoben. Lücken
werden benannt und erläutert.
Konsistenz
Geeignete Berechnungsmethoden werden festgelegt, um den Vergleich
und die Fortschreibung des Inventars zu ermöglichen. Änderungen von
Methode, Faktoren oder Systemgrenzen werden benannt.
Genauigkeit
Systematische Unsicherheiten und Abweichungen werden auf ein
praktikables Minimum reduziert. Ausreichend hohe und
verlässliche Genauigkeit wird erreicht.
Transparenz
Annahmen, Methoden und Quellen werden klar und nachvollziehbar benannt. Die
relevanten Informationen werden offengelegt.
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 11
Abbildung 4: Emissionskategorien (Scopes) gemäß Greenhouse Gas Protocol
Quelle: WWF & CDP, Klimareporting, Vom Emissionsbericht zur Klimastrategie, 2014, basierend auf GHG Prot ocol
Die Bilanzgrenze gibt an, für welche Aktivitäten und Quellen die Treibhausgasemissionen ermittelt
und bilanziert werden sollen. In der aufgestellten Startbilanz wird sodann erläutert, welche Emissio-
nen aktuell erfasst werden konnten, wo möglicherweise Erfassungslücken vorliegen und für welche
Bereiche keine ausreichenden Daten vorliegen.
Die Bilanzgrenze orientiert sich am Greenhouse Gas Protocol, welches mögliche Emissionsquellen
für Treibhausgase entlang der Wertschöpfungskette eines Unternehmens od er einer Organisation
nach drei Kategorien, sogenannten Scopes, unterteilt:
Scope 1: Direkte THG-Emissionen aus Verbrennungsprozessen in stationären und mobilen
Anlagen sowie falls relevant aus physikalischen und chemischen Prozessen.
Scope 2: Indirekte THG -Emissionen aus dem Bezug leitungsgebundener Energie, primär
Strom und Fernwärme. Aber auch der Bezug von Dampf oder Fernkälte kann hier
relevant sein.
Scope 3: Indirekte THG-Emissionen aus vor- und nachgelagerten Aktivitäten, die direkt oder
indirekt durch die Verwaltung verursacht werden.
Gemäß GHG Protocol ist eine Erfassung und Berichterstattung der Scope 1 und Scope 2 Emissionen
verpflichtend, während diese für Scope 3 Emissionen optional sind. Im Sinne des Relevanzprinzips
sollten hier jedoch k eine zentralen Quellen vernachlässigt werden, um ein realistisches Abbild der
12 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
Einrichtung/Organisation widerzuspiegeln. Die Erfassung sollte Schritt für Schritt kontinuierlich opti-
miert werden, so dass Zug um Zug alle wesentlichen Scope 3 Emissionen berücksichtigt werden
können.
2.1.4 Erfasste Bereiche und Qualität der Daten
Für die Startbilanz der Stadtverwaltung Münster innerhalb der festgelegten Systemgrenzen wurden
alle THG-Emissionen aus Scope 1 erfasst. Diese umfassen in erster Linie die Emissionen aus den
Fuhrparks sowie aus dem Wärmeverbrauch der Liegenschaften und Versorgungsanlagen (Abbil-
dung 1).
Abbildung 5: Bilanzgrenzen der Startbilanz 2019
Quelle: IE Leipzig 2021
Die Liegenschaften der Stadtverwaltung umfassen Gebäude (Nichtwohngebäude unterschiedlichs-
ter Nutzungskategorien) sowie diverse Betriebsstandorte der Ver - und Entsorgungsanlagen. Dazu
gehören regulär 500 betriebsnotwendige Standorte, von denen knapp 200 in einer Verbrauchkon-
trolle sind. Verbrauchsdaten aus 133 Gebäuden sind in die Bilanz eingeflossen. Dabei handelt es
sich um zentrale, eigene und langfristig genutzte Gebäude: 9 Verwaltungsgebäude, 106 Schulen
und Kindertagesstätten, 16 Sportbaute inklusive Bäder sowie 2 Feuerwachen. Ausgenommen wur-
den hier Gebäude mit unregelmäßiger Verbrauchskontrolle, temporärer Nutzung sowie mit einge-
schränkten Einflussmöglichkeiten der Verwaltung. In Zukunft werden Lücken in Bezug auf unregel-
mäßige Verbrauchserfassungen zunehmend geschlossen. Dies kann dazu führen, dass der Bestand
S cope 1
(direkt)
• Fuhrpark
441 Fahrzeuge von
Amt 10, Amt 67,
Amt 66, AWM &
Feuerwehr
• Wärme
133 Liegenschaften
5 Kläranlagen
21 E ntsorgung
• Netzersatzanlagen
18 S tück (Testläufe)
S cope 2
(indirekt)
• S trom
133 Gebäude
5 Kläranlagen
21 E ntsorgung
12 Wasserversorgung
• S trom
28.086 Lichtpunkte
279 Ampelanlagen
• E rzeugter S trom
2 BHKW
9 Photovoltaik
1 Kleinwindkraft
S cope 3
(vor/nachgelagert)
• Dienstliche Mobilität
mit Pkw, ÖPNV,
Flugreisen
S cope 3
(vor/nachgelagert)
Keine Daten vorhanden
oder nicht berücksichtigt
• Wasserverbrauch
(Liegenschaften)
• Brunnen (S trom)
• Dienstreisen
mit Bahn, Hotel
• Abfall (Restmüll)
• Kantinen
• Papier
• S achgüter
• Versand
• Veranstaltungen
Aktuell bilanzierte Bereiche und Emissionen
• Mitarbeitermobilität
Arbeitswege aller
Beschäftigten
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 13
an zu bilanzierenden Gebäuden in Zukunft wächst. Dieser Tatbestand muss methodisch berücksich-
tigt und die Datengrundlagen der unterschiedlichen Konzepte in den Folgejahren der Bilanzierung
kontinuierlich harmonisiert werden.
Hinzu kommen noch die Verbrauchsdaten der Anlagen der Abfallwirtschaftsbetriebe, Kläranlagen
sowie Wasserversorgung, darunter 5 Kläranlagen, 21 Entsorgungsliegenschaften (z.B. Recycling-
höfe) sowie 12 Anlagen der Wasserversorgung, insgesamt also 38 Standorte.
Die Daten des Fuhrparks basieren auf den Verbräuchen von Amt 10, der Feuerwehr, der Abfallwirt-
schaftsbetriebe sowie von Amt 66 (Tiefbau) und Amt 67 (Grünflächen). Insgesamt werden Verbräu-
che von 441 Fahrzeugen berücksichtigt. Fahrzeugbestände und Verbrauchsdaten werden nicht
zentral und methodisch abgestimmt erfasst. So wurden teilweise Kostenstellen, teilweise Fahrzeug-
verbräuche, teilweise gefahrene Kilometer registriert. Die Verbräuche von E -Fahrzeugen werden
bisher nicht gesondert erfasst. Daher ist hier die Datengüte ausbaufähig.
Ferner wurden auch Emissionen aus 18 Netzersatzanlagen (Notstromgeneratoren) betrachtet, die
regulär einmal im Jahr zu Überwachungszwecken betrieben werden.
Innerhalb der Systemgrenzen wurden ebenfalls alle Emissionen aus Scope 2 ermittelt. Diese umfas-
sen den Strombezug und Fernwärmebezug für Liegenschaften und Versorgungsanlagen, Straßen-
beleuchtung, Lichtsignalanlagen, den Bezug von Fernwärme sowie auch die erzeugte Energie.
Bei den stromverbrauchenden Anlagen ( Scope 2) wurden alle 28.086 Lichtpunkte der Straßenbe-
leuchtung sowie 279 Lichtsignalanlagen berücksichtigt. Weitere marginale Verbräuche wie z.B.
Stromverbrauch von Schmuck-Wasseranlagen (Brunnen) wurden nicht erfasst, da hier keine Daten
vorlagen.
Bei der Energieerzeugung wurden die erzeugte Strom- und Wärmemenge von 2 BHWKs (auf Basis
von Biogas/Klärgas/Deponiegas) sowie Stromerzeugung von 9 Photovoltaikanlagen sowie einer
Kleinwindkraftanlage berücksichtigt.
Die Datengüte kann hier als solide bezeichnet werden. Spezifische Verbräuche verwendeter Leucht-
mittel liegen jedoch nicht vor.
Während das Greenhouse Gas Protocol vorschreibt, dass die Emissionen aus Scope 1 und Scope
2 zwingend bilanziert werden müssen, ist die Erfassung aus Scope 3 optional. Hier müssen ver-
schiedene Aspekte abgewogen werden. Die Vorbild- und Vorreiterfunktion einer öffentlichen Verwal-
tung erfordert es, dass hier vor allem wesentliche THG-Emissionen erfasst und abgebildet werden.
Nicht selten ist es zudem so, dass THG-Emissionen aus Scope 3 in Verwaltungen sogar den größten
Anteil der THG-Emissionen ausmachen können (Umweltbundesamt, 2020). Dennoch sind hier THG-
Emissionen oft grundsätzlich schwieriger zu ermitteln, da die dafür notwendigen Daten – insbeson-
dere z.B. bei Beschaffung von Gütern, in Anspruch genommene Dienstleistungen oder auch Arbeits-
wegen der Beschäftigten – meist standardmäßig nicht in ausreichender Güte vorliegen und nur mit
gesondertem Aufwand erhoben werden können. Eine Abschätzung, die sich an vergleichbarer Ver-
waltung orientiert, ergab, dass für Verbrauchsmaterial, Abfall und Veranstaltungen in der Summe
14 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
weniger als 2 % der jetzigen Emissionen und bei der Ernährung (Kantinen) weniger als 8 % der
jetzigen Emissionen zusätzlich anfallen könnten.
Im Bereich der dienstlichen Mobilität gab es Daten zu Flugreisen sowie ÖPNV-Fahrten. Kalkula-
tion zu dienstlich genutzten Pkw (privat sowie Car -Sharing) basieren auf Erhebungen der Stadt
Münster zum betrieblichen Mobilitätsmanagement aus dem Jahr 2015. Nicht berücksichtigt wurden
Dienstreisen per Bahn sowie die damit verbundenen Übernachtungen.
THG-Emissionen aus dem Bereich der Arbeitswege der 7.500 Beschäftigten werden als hoch re-
levant angesehen (Relevanzprinzip). Hier liegen einige solide Primärdaten vor. Basierend auf diesen
sowie auf allgemeinen Statistiken und Annahmen wurden hier fundierte, qualifizierte Schätzungen
getroffen und ein Modell aufgebaut, dass in Zukunft basierend auf einer jährlichen Umfrage präzisere
Daten liefern kann.
Weitere THG-Emissionen im Scope 3 Bereich wie z.B. die aus Ernährung, Verbrauchsmaterial, Ver-
anstaltungen konnten aufgrund fehlender Daten zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfasst werden.
THG-Emissionen aus dem Wasserverbrauch der Liegenschaften wurde n nicht berücksichtigt, ob-
wohl hier Daten vorliegen. Durch die Berücksichtigung der Wasserwerke wäre dies eine Doppelzäh-
lung.
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 15
2.1.5 Emissionsfaktoren
Abbildung 6: Verwendete Emissionsfaktoren der Startbilanz für die Stadtverwaltung Münster
Quelle: IE Leipzig 2021
CO2eq-Emissionsfaktoren
Bilanzierung nach Greenhouse Gas Protocol
Spezifische CO2eq-Emissionen Einheit 2017 2018 2019 Quelle
THG Stationär
Strommix Münster kg CO2 / MWh 542 502 474 Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster
Heizöl EL kg CO2 / MWh 318 318 318 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis)
Diesel inkl. Biodiesel kg CO2 / MWh 242 241 240 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis)
Fernwärme + Erdgas (Contracting mit SW Münster)kg CO2 / MWh 183 183 183 Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster
Fernwärme Contracting kg CO2 / MWh 116 116 116 Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster
Erdgas Contracting kg CO2 / MWh 250 250 250 Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster
Flüssiggas kg CO2 / MWh 276 276 276 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis)
Klärgas KWK Strom kg CO2 / MWh 97 97 97 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis)
Klärgas KWK Wärme kg CO2 / MWh 109 109 109 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis)
Photovoltaik kg CO2 / MWh 40 40 40 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis)
Windkraft kg CO2 / MWh 10 10 10 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis)
Klärgas - Deponiegas - Biogas -BHKW Strom kg CO2 / MWh 97 97 97 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis)
Klärgas - Deponiegas - Biogas -BHKW Wärmekg CO2 / MWh 109 109 109 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis)
Spezifische CO2eq-Emissionen Einheit 2017 2018 2019
THG Verkehr
Benzin kg CO2 / MWh 322 322 322 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis)
Diesel kg CO2 / MWh 326 326 326 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis)
Erdgas kg CO2 / MWh 249 249 249 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis)
Flüssiggas (LPG) kg CO2 / MWh 290 290 290 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis)
Biodiesel kg CO2 / MWh 112 112 112 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis)
Bioethanol kg CO2 / MWh 181 181 181 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis)
Biogas kg CO2 / MWh 328 328 328 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis)
Hybrid kg CO2 / MWh 498 466 444 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis)
Kerosin kg CO2 / MWh 264 264 264 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis)
Wasserstoff kg CO2 / MWh 0 0 0 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis)
Verkehrsmittel
Pkw g/Pkm 139 147 154 Umweltbundesamt, basierend auf TREMOD 6.14
Linienbus, Nahverkehr g/Pkm 75 80 83 Umweltbundesamt, basierend auf TREMOD 6.14
Stadt Münster | Klimaneutrale Stadtverwaltung
STARTBILANZ Emissionsfaktoren
16 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
2.1.6 Empfehlungen für eine Fortschreibung
„Die erste Bilanz ist immer die schwerste, aber nie die genauste“ fasst das Umweltbundesamt in
seinem Leitfaden für treibhausgasneutrale Verwaltungen den Baustein „Startbilanz“ zusammen
(Umweltbundesamt, 2020). Die vorliegende Bilanzierung hat den Anspruch, ein möglichst passge-
naues Abbild des Treibhausgas-Fußabdrucks der Stadtverwaltung basierend auf den bisher vorhan-
denen Daten darzulegen. Sie benennt klar, welche Bereiche noch nicht erfasst wurden und wo bisher
Annahmen und Schätzungen auf den vorhandenen Daten aufsetzen. Als Impuls aus der Bilanz sollte
aufgenommen werden, die Datenbasis kontinuierlich zu verbessern, aber auch die Zielsetzungen
stetig anzupassen und weiterzuentwickeln. Zentrale wesentliche Empfehlungen für den Zeitraum bis
zu einer Fortschreibung der nun vorliegenden Bilanz sind:
Aufbau von Erfassungsroutinen
Schließen von Lücken in Bezug auf Liegenschaften, bei denen noch keine kontinuierliche
Verbraucherfassung besteht
Kontinuierliche Verbesserung bei der Erfassung der Sanierungsstände
Harmonisierte Erfassung des Bestands und der Verbräuche im Fuhrpark
Jährliche Umfrage zur Mitarbeitermobilität zur präziseren Erfassung der Arbeitswege
Harmonisierte und umfassendere Erfassung von dienstlicher Mobilität (Dienstreisen und
Dienstgänge), insbesondere mit Bahn und Hotelübernachtungen
Spezifische Verbräuche der eingesetzten Leuchtmittel
Aufbau eines Erfassungssystems Zug um Zug für weitere THG-Emissionen aus Scope 3,
z.B. für Verbrauchsgüter und Veranstaltungen.
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 17
2.2 Ergebnisse
2.2.1 Stadtverwaltung insgesamt
Im Jahr 2019 waren ca. 7.500 Personen in der Verwaltung der Stadt Münster beschäftigt, rund 60 %
davon (4.500 Personen) in Vollzeit und rund 40 % davon (3.000 Personen) in Teilzeit. Zum gleichen
Zeitpunkt hatte die Stadt Münster 315.293 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Beschäftigten der
Stadtverwaltung repräsentieren also in etwa einen Anteil von ca. 2,5 % der Bevölkerung
(Landesbetrieb für Informatik und Technik (IT NRW), 2020)2. Die Statistik liefert keine Angaben dazu,
welche Beschäftigten außerhalb von Münster ihren Wohnsitz haben.
Bei der Betrachtung von Energieverbräuchen und THG-Emissionen gibt es drei Ebenen, die unter-
schieden werden müssen:
Deckungsgrad berücksichtigt nur Wärme und Strom: Zum einen werden die Verbräuche
von Strom- und Wärme im Vergleich zu der Erzeugung von Strom und Wärme innerhalb der
Systemgrenzen betrachtet. Kraftstoffe der dienstlichen Mobilität oder Mi tarbeitermobilität
insgesamt werden hier nicht berücksichtigt.
Energieträgerbetrachtung ohne Mitarbeitermobilität: Bei der Betrachtungen nach Ener-
gieträgern werden die Kraftstoffe (Diesel, Benzin, Kerosin) der dienstlichen Mobilität mit aus-
gewiesen, sofern hier Daten erfasst werden konnten. Jedoch liegen keine nach Energieträ-
gern gesonderten Angaben oder Annahmen für die Mitarbeitermobilität (Arbeitswege) vor.
Daher sind diese bei übergeordneten Energieträgerbetrachtungen ausgenommen.
Gesamtemissionen berücksichtigen alle direkten und indirekten Emissionen sowie
zentrale vor- und nachgelagerte indirekte Emissionen: Die Berechnung der THG-Emis-
sionen erfolgt innerhalb der Bilanzgrenzen und umfasst alle THG-Emissionen aus Scope 1
und Scope 2 sowie die als wesentlich betrachtenden THG-Emissionen aus Scope 3. Für als
weniger wesentlich bewertete THG-Emissionen aus Scope 3 lagen keine Daten vor, so dass
diese bei der Startbilanz auch nicht nachrichtlich aufgenommen werden konnten.
Insgesamt verbrauchte die Stadtverwaltung Münster im Jahr 2019 innerhalb der betrachteten Bilanz-
grenzen 103.346 MWh Strom und Wärme. Ein Anteil von 25 % davon wurde durch eigene Erzeu-
gungsanlagen gedeckt. Der Deckungsgrad im Bereich Strom lag bei 37 %, im Bereich Wärme bei
14 %. (vgl. Abbildung 7).
Zu den eigenen Energieerzeugungsanlagen zählen zum Zeitpunkt der Bilanz zwei Blockheizkraft-
werke, neun Photovoltaikanlagen sowie ein Kleinwindkraftwerk.
2 Die bei IT.NRW gelistetten Mitarbeiterzahlen sind fehlerhaft und konnten erst nach Fertigstellung der Bilanz auf 7.500
korrigiert werden. Die Auswirkungen auf die Gesamtemissionen liegen im niedrigen einstelligen Bereich. Eine Harmoni-
sierung, wie in der Vorlage zu diesem Bericht geschildert, wird in der Folgebilanz vorgenommen.
18 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
Abbildung 7: Ist 2019 | Endenergieverbrauch und Energieproduktion (ohne Kraftstoffe) der Stadtverwaltung Münster
Quelle: IE Leipzig 2021
Der Löwenanteil von 88 % des Endenergieverbrauchs entfällt auf Liegenschaften. 32 % davon auf
die Ver- und Entsorgungsanlagen sowie 56 % auf die Gebäude unterschiedlichster Nutzungsklas-
sen. 5 % des Endenergieverbrauchs entfallen auf Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen, wei-
tere 8°% auf dienstliche Mobilität und den Fuhrpark. (vgl. Abbildung 8).
Abbildung 8: Ist 2019 | Endenergieverbrauch (ohne Mitarbeitermobilität) nach Bereichen der Stadtverwaltung Müns-
ter
Quelle: IE Leipzig 2021
17.687
47.957
7.740
55.390
25.427
103.346
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
Strom-
produktion
BHKW / EE
Strom-
verbrauch
gesamt
Wärme-
produktion
BHKW / EE
Wärme-
verbrauch
gesamt
Energie-
produktion
BHKW / EE
Energie-
verbrauch
gesamt
Energie [MWh]
IST 2019 | Endenergieverbrauch und Energieproduktion
(ohne Kraftstoffe)
Deckungsgrad 14% 25%37%
59.059
5.817 9.004
38.416
0
50.000
100.000
Liegenschaften Straßenbeleuchtung
& Signalanlagen
Dienstliche
Mobilität & Fuhrpark
IST 2019 | Endenergieverbrauch nach Bereichen
(ohne Mitarbeitermoblität)
Energieverbrauch [MWh]
gesamt: MWh112.350
Gebäude
56%
5% 8%
Ver- und
Entsorgungs-
anlagen
32 %
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 19
Bei dieser Betrachtung wird der kraftstoffbasierte Verbrauch der Mitarbeitermobilität nicht berück-
sichtigt, da hier keine Verbräuche nach Energieträgern aufgeschlüsselt werden konnte n. Der End-
energieverbrauch entfällt so zu 49,3% auf Wärme, zu 42,7 % auf Strom sowie zu 8 % auf Kraftstoffe
(vgl. Abbildung 9). Bei den Energieträgern entfällt der höchste Verbrauch auf Strom, der zweihöchste
auf Fernwärme und der dritthöchste auf Erdgas. (vgl. Abbildung 10).
Abbildung 9: Ist 2019 | Endenergieverbrauch der Stadtverwaltung Münster nach Art der Anwendung ohne Mitarbei-
termobilität
Quelle: IE Leipzig
Abbildung 10: Ist 2019 | Energieverbrauch nach Energieträgern der Stadtverwaltung Münster ohne Mitarbeitermobili-
tät
Quelle: IE Leipzig 2021
47.957
55.390
9.004
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
Strom Wärme Kraftstoffe
IST 2019 | Energieverbrauch nach Art der Anwendung
(ohne Mitarbeitermobilität)
Energieverbrauch [MWh]
gesamt: MWh112.350
42,7%
49,3%
8,0%
Ist 2019 | Endenergieverbrauch
nach Art der Anwendung
Strom
Wärme
Kraftstoffe
112.350gesamt: MWh
30.239
28.682
18.336
15.384
8.133 6.798
1.362 942 941 712 422 144 144 109
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
Strombezug
Fernwärme
Erdgas
Strom Klärgas -
Deponiegas - Biogas -
BHKW
Diesel
Wärme Klärgas -
Deponiegas - Biogas -
BHKWBezug
Photovoltaik &
Kleinwindkraft
Klärgas KWK Wärme
Klärgas KWK Strom
Benzin
Heizöl
Holzpellet
Kerosin
Flüssiggas
IST 2019 | Energieverbrauch nach Energieträgern
(ohne Mitabeitermobilität)
Energieverbrauch [MWh]
gesamt: MWh112.350
20 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
Die gesamten THG-Emissionen innerhalb der Bilanzgrenzen summieren sich für das Jahr 2019 auf
33.924 Tonnen CO2-Äquivalente. Dabei entfallen mit 13.878 Tonnen etwa 41 % auf die Gebäude,
mit 8.245 Tonnen rund ein Viertel (24 %) auf die Ver- und Entsorgungsanlagen, mit 6.245 Tonnen
rund ein Fünftel (18 %) auf die Mitarbeitermobilität sowie mit 2.928 Tonnen weniger als ein Zehntel
jeweils dienstliche Mobilität (9 %) sowie mit 2.629 Tonnen auf Straßenbeleuchtung und Lichtsignal-
anlagen (8 %). (vgl. Abbildung 11).
Abbildung 11: Ist 2019 | THG-Emissionen nach Bereichen der Stadtverwaltung Münster
Quelle: IE Leipzig 2021
Bei den Anwendungen entfallen bei den THG-Emissionen nahezu die Hälfte (47 %) auf Strom, rund
ein Drittel (26 % auf Wärme) sowie die weiteren auf Kraftstoffe, darunter 9 % auf dienstliche Mobilität
inklusive Fuhrpark sowie 18 % auf Mitarbeitermobilität. (vgl. Abbildung 12)
Nach Energieträgern aufgeteilt – wobei die Mitarbeitermobilität insgesamt den Kraftstoffen zugeord-
net wird – entfallen die meisten THG -Emissionen auf Strom (Münster Mix), Kraftstoffe sowie mit
Abstand auf Erdgas und Fernwärme (Münster Mix) (vgl. Abbildung 13).
13.878
2.629 2.928
8.245
6.245
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
Liegenschaften Straßenbeleuchtung
& Signalanlagen
Mobilität (Mitarbeitende &
dienstlich inkl. Fuhrpark)
IST 2019 | THG-Emissionen nach Bereichen
Emissionen [t CO2]
8%
gesamt: t CO2eq
9%
41%
24%
18%Gebäude
Ver- und Ent-
sorgung
33.924
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 21
Abbildung 12: Ist 2019 | THG Emissionen der Stadtverwaltung Münster nach Anwendungen
Quelle: IE Leipzig 2021
Abbildung 13: Ist 2019: THG-Emissionen der Stadtverwaltung Münster nach Energieträger
Quelle: IE Leipzig 2021
15.844
8.909
2.925
6.245
0
5.000
10.000
15.000
20.000
Strom Wärme Kraftstoffe MA Mobilität
IST 2019 | THG-Emissionen nach Art der Anwendung
Emissionen [t CO2]
gesamt: t CO2eq33.924
47%
26%
9%
18%
IST 2019 | THG-Emissionen nach
Art der Anwendung
Strom (46,7%)
Wärme (26,3%)
Kraftstoffe (8,6%)
MA Mobilität (18,4%)
gesamt:
t CO2eq33.924
14.204
6.245
4.580
3.327 2.637
1.490
740 230 134 103 91 54 38 30 13 4 3
0
5.000
10.000
15.000
Strombezug
Kraftstoffe (MA Mobilität)
Erdgas
Fernwärme
Diesel
Strom Klärgas - Deponiegas
- Biogas -BHKW
Wärme Klärgas - Deponiegas
- Biogas -BHKWBezug
Benzin
Heizöl
Klärgas KWK Wärme
Strom Klärgas KWK
Strom Photovoltaik &
Kleinwindkraft
Kerosin
Flüssiggas
Diesel Notstromaggregate
Erdgas (Mobilität)
Holzpellet
IST 2019 | THG-Emissionen nach Energieträgern
Emissionen [t CO2]
gesamt: t CO2eq33.924
22 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
Betrachtet man die erfassten Emissionen innerhalb der Bilanzgrenzen nach Emissionenkategorien
des Greenhouse Gas Protocols entfallen für das Jahr 2019 rund ein Drittel auf Scope 1 (direkte
Emissionen), mehr als die Hälfte auf Scope 2 (indirekte Emissionen) s owie innerhalb der aktuellen
Bilanzgrenzen rund ein Fünftel auf Scope 3 (derzeit erfasste vor- und nachgelagerte Emissionen).
Abbildung 14: Ist 2019 | THG-Emissionen der Stadtverwaltung Münster nach Scopes
Quelle: IE Leipzig 2021
2.2.2 Liegenschaften
Insgesamt wurden Endenergieverbräuche von 171 Liegenschaften und Anlagen, darunter 133
Gebäude bilanziert. Die größte Gruppe der betrachteten Gebäude sind Bildungseinrichtungen und
davon wiederum Schulen mit Turnhallen. (vgl. Abbildung 15).
Scope 1
9.900
29%
Scope 2
17.520
52%
Scope 3
6.503
19%
IST 2019 | THG-Emissionen nach Scopes
gesamt: t CO2eq33.924
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 23
Abbildung 15: Ist 2019 | Anzahl der bilanzierten Liegenschaften der Stadtverwaltung Münster
Quelle: IE Leipzig 2021
Abbildung 16: Ist 2019 | Stromverbrauch der Liegenschaften der Stadtverwaltung Münster
Quelle: IE Leipzig 2021
66
5
21
6
3
9
6
25
2
9
106
2
16
5
12
21
0
20
40
60
80
100
Verwaltungs-
gebäude
Bildungs-
einrichtungen
Feuer-
wehren
Sportbauten Stadt-
entwässerung
Wasser-
versorgung
Abfall-
wirtschaft
Münster
Liegenschaften [Anzahl]
IST 2019 | Anzahl Liegenschaften
K ita
Berufsschulen
Förderschulen
S chulen
mit
Turnhallen
K läranlagen,
PW, S onder-
bauwerke,
DEA, Wehre
Hallenbäder
Freibäder
S portplatzgeb.
S porthallen
gesamt: 653 Gebäude und Anlagen
davon 133 Liegenschaften
171
4 Wasserwerke
2 Übergabestationen
5 Druckerhöhungs-
anlagen
1 Wasserturm
1 Bioverwertungsanlage
1 Mechanische
Restabfallaufbereitungsanlage
1 S ickerwasserreinigungsanlage
2 Deponien, 1 BHK W
1 Rösnerstraße 10 (Verwaltung)
14 Recyclinghöfe
7.389
2.683
1.330 1.276
13.342
8.466
7.599
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
Bildungs-
einrichtungen
Sportbauten Verwaltungs-
gebäude (VwG)
Feuerwehren Stadt-
entwässerung
Wasser-
versorgung
Abfall-
wirtschaft
Münster
Stromverbrauch [MWh]
IST 2019 | Stromverbrauch Liegenschaften
gesamt: 79.000 MWh
Kita
Berufsschulen
Förderschulen
Schulen
mit Turnhallen
42.084
24 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
Abbildung 17: Ist 2019 | Wärmeverbrauch der Liegenschaften der Stadtverwaltung Münster
Quelle: IE Leipzig 2021
Rund ein Drittel des Stromverbrauchs entfällt allein auf die Stadtentwässerungsanlagen, die Was-
serversorgung und Abfallwirtschaft verbrauchen jeweils mehr als die Bildungseinrichtungen. Damit
entfallen nahezu 70 % des Stromverbrauchs auf die Ver- und Entsorgungsanlagen. Dieses Verhält-
nis kehrt sich beim Wärmeverbrauch um. Hier entfallen allein knapp 70 % des Verbrauchs nur auf
die Gebäudegruppe der Bildungseinrichtungen. (vgl. Abbildung 16 und Abbildung 17)
Insgesamt entfallen 57 % des Endenergieverbrauchs auf Wärme und 43 % auf Strom, den größten
Verbrauch insgesamt haben die Bildungseinrichtungen (vgl. Abbildung 18). Durch die unterschiedli-
chen Emissionsfaktoren, die bei Wärme- und Stromverbrauch angesetzt wurden, fallen jedoch mehr
THG-Emissionen durch den Stromverbrauch an. Bei der Wärmebereitstellung innerhalb der Liegen-
schaften entfallen etwa 60 % auf v ergleichbar emissionsarme Fernwärme, 40 % in etwa werden
durch Erdgasheizungen bereitgestellt. Die Liegenschaften zusammengenommen sind im Jahr für
23.514 Tonnen THG verantwortlich. Durch die Eigenerzeugung von Strom aus Deponie- und Klärgas
erhalten die Abfallwirtschaftsbetriebe „negative Emissionen“, d.h. sie verbrauchen weniger Energie
als sie produzieren. (vgl. Abbildung 19).
25.885
7.281
3.664 1.598
7.945
1.063
4.842
1.535
33.838
7.281
3.664
1.598
7.945
1.063 0
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
Bildungs-
einrichtungen
Sportbauten Verwaltungs-
gebäude (VwG)
Feuerwehren Stadt-
entwässerung
Abfall-
wirtschaft
Münster
Wasser-
versorgung
Wärmeverbrauch [MWh]
IST 2019 | Wärmeverbrauch Liegenschaften
gesamt: MWh55.390Förderschulen
Berufsschulen
Kita
Schulen
mit Turnhallen
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 25
Abbildung 18: Ist 2019 | Endenergieverbrauch der Liegenschaften nach Energieträgern der Stadtverwaltung Münster
Quelle: IE Leipzig 2021
Abbildung 19: Ist 2019 | THG-Emissionen der Liegenschaften nach Energieträgern der Stadtverwaltung Münster
Quelle: IE Leipzig 2021
7.350 4.950 8.466
7.433
7.950
18.762
3.801 3.458
14.797
3.462
61
6.798
41.227
9.963
4.994
2.874
21.287
8.662 8.466
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
Bildungs-
einrichtungen
Sportbauten Verwaltungs-
gebäude (VwG)
Feuerwehren Stadt-
entwässerung
Abfall-
wirtschaft
Münster
Wasser-
versorgung
Energieverbrauch [MWh]
IST 2019 | Endenergieverbrauch Liegenschaften nach Energieträgern 2014
Strombezug Klärgas - Deponiegas - Biogas -BHKWStrom Klärgas KWK
Photovoltaik & Kleinwind Fernwärme Erdgas
Klärgas - Deponiegas - Biogas -BHKWWärme Flüssiggas Klärgas KWK Wärme
Heizöl Holzpellet Solarthermie
Wärmepumpen Diesel Notstromaggregate
gesamt 264.300 MWh
davon Strom
Wärme
97.474
43%
57%
3.484
1.272 631 605
2.346
4.013
-786
720
770
2.176
441
401
3.699
866
0
740
9.450
2.583
1.054 790
4.072 4.013
160
-1.000
1.000
3.000
5.000
7.000
9.000
11.000
Bildungs-
einrichtungen
Sportbauten Verwaltungs-
gebäude (VwG)
Feuerwehren Stadt-
entwässerung
Wasser-
versorgung
Abfall-
wirtschaft
Münster
Emissionen [t CO2]
Ist 2019 | THG-Emissionen Liegenschaften nach Energieträgern
Strombezug Klärgas - Deponiegas - Biogas -BHKWStrom Klärgas KWK Strom
Photovoltaik Diesel Notstromaggregate Fernwärme
Erdgas Klärgas - Deponiegas - Biogas -BHKWBezug Flüssiggas
Klärgas KWK Wärme Heizöl Holzpellet
Solarthermie Wärmepumpen
gesamt 264.300 t CO2
davon Strom
Wärme
22.122
60%
40%
26 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
2.2.3 Energieproduktion
Im Jahr 2019 wurden innerhalb der Stadtverwaltung dur ch 12 Erzeugungsanlagen 17 .687 MWh
Strom sowie 7.740 MWh Wärme erzeugt.
Abbildung 20: Ist 2019 | Anlagen zur Stromerzeugung der Stadtverwaltung Münster
Quelle: IE Leipzig 2021
Abbildung 21: Ist 2019 | Stromerzeugung durch KWK / EE-Anlagen der Stadtverwaltung Münster
Quelle: IE Leipzig 2021
2
9
1
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
BHKW PV-Anlagen Kleinwindkraft
Anlagen [Anzahl]
IST 2019 | Anlagen zur Stromerzeugung
gesamt: Anlagen12
Klärgas
Klärgas - Deponiegas - Biogas
16.325
1.362
0
5.000
10.000
15.000
20.000
BHKW PV-Anlagen & Windkraft
Stromerzeugung [MWh]
IST 2019 | Stromerzeugung KWK-/ EE-Anlagen
Klärgas
Klärgas
Deponiegas
Biogas
gesamt: MWh17.687
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 27
Abbildung 22: Ist 2019 | Anlagen zur Wärmeerzeugung der Stadtverwaltung Münster
Quelle: IE Leipzig 2021
Abbildung 23: Ist 2019 | Wärmeerzeugung durch KWK / EE-Anlagen der Stadtverwaltung Münster
Quelle: IE Leipzig 2021
2
0
2
4
6
8
10
12
14
16
BHKW
Anlagen [Anzahl]
IST 2019 | Anlagen zur Wärmeerzeugung
gesamt: Anlagen2
Klärgas
Klärgas - Deponiegas - Biogas
7.740
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
BHKW
Wärmeerzeugung [MWh]
IST 2019 | Wärmeerzeugung KWK 2014
gesamt: MWh
Klärgas
Klärgas - Deponiegas - Biogas
7.740
28 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
2.2.5 Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen
Insgesamt fällt der Betrieb von 28.086 Lichtpunkte sowie 279 Lichtsignalanlagen innerhalb des Ein-
flussbereichs der Stadtverwaltung Münster. Bei den Lichtpunkten sind rund 17 % energieeffiziente
LED, zum Bestand gehört aber auch ein sehr kleiner Bestand an historischen Gaslampen. Zusam-
men repräsentieren Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen 8 % der Gesamtemissionen mit
2.629 Tonnen im Jahr 2019.
Abbildung 24: Ist 2019 | Energieverbrauch Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen der Stadtverwaltung Münster
Quelle: IE Leipzig 2021
Abbildung 25: Ist 2019 | THG-Verbrauch Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen der Stadtverwaltung Münster
Quelle: IE Leipzig 2021
4.972
845
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
Straßen-
beleuchtung
Lichtsignal-
anlagen
Energieverbrauch [MWh]
IST 2019 | Energieverbrauch Anlagen
gesamt: MWh5.817
2.228
400
0
1.000
2.000
3.000
Straßen-
beleuchtung
Lichtsigna-
lanlagen
Emissionen [t CO2]
IST 2019 | THG-Emissionen Anlagen
gesamt: t CO2eq2.629
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 29
2.2.6 Dienstliche Mobilität
Der Bereich der dienstlichen Mobilität umfasst primär die Energieverbräuche und Emissionen aus
dem Fuhrpark mit 441 Fahrzeugen der zentralen Ver waltung (Amt 10), dem Bereich Tiefbau (Amt
66) und Grünflächen (Amt 67) sowie den Abfallwirtschaftsbetrieben. Insgesamt gehören bereits 55
Elektrofahrzeuge sowie weitere 15 Fahrzeuge mit klimafreundlichen Antrieben (Hybrid, Wasserstoff,
Erdgas) zum Fuhrpark, der somit zu fast 13% Prozent elektrifiziert ist, primär bei Amt 10 und Amt
67. Der PKW-Bestand ist zu fast 40 % bereits elektrifiziert. Der Fuhrpark besteht zu 40 % aus LKW,
zu 38 % aus LNF und zu 22 % aus PKW. Der primäre verbrauchte Kraftstoff ist jedoch nahezu 90 %
Diesel. Emissionen für Dienstreisen konnten nicht vollständig erfasst werden, da hier Daten zu Über-
nachtungen oder Reisen mit Bahn nicht vorlagen. Für die dienstliche genutzten PKW (privat und
Car-Sharing) lagen Daten aus dem Jahr 2015 vor . Die Emissionen aus diesem Bereich machen
weniger als 10 % der Emissionen aus dienstlicher Mobilität aus, 90 % entfallen auf den Fuhrpark
und hier primär Versorgungsleistungen (Abfallwirtschaft, Grünanlagenpflege, Feuerwehr).
Abbildung 26: Ist 2019 | Endenergieverbrauch der dienstlichen Mobilität der Stadtverwaltung Münster
Quelle: IE Leipzig 2021
Abbildung 27: Ist 2019 | THG-Emissionen der dienstlichen Mobilität der Stadtverwaltung Münster
Quelle: IE Leipzig 2021
302
7.876
2 144
673
0
2.000
4.000
6.000
8.000
Fuhrpark "PKW" Fuhrpark
"LKW&Nutz-
fahrzeuge"
ÖPNV Flugreisen genutzte PKW
(privat &
Carsharing)
Energieverbrauch [MWh]
IST 2019 | Endenergieverbrauch Mobilität2014
Diesel Benzin Benzin/LPG Benzin/Elektro Elektro Erdgas Kerosin
gesamt: MWh8.996
89,79%
7,87%
0,32% 0,27% 0,00%0,16%
1,60%
IST 2019 | Energieverbrauch
Mobilität nach Kraftstoffen 2014
Diesel (89,97%)
Benzin (7,46%)
Benzin/LPG (0,32%)
Benzin/Elektro (0,27%)
Elektro (0,24%)
Erdgas (0,11%)
Kerosin (1,63%)
MWh8.996
gesamt:
99
2.570
1 38 61
0
1.000
2.000
3.000
Fuhrpark
"PKW"
Fuhrpark
"LKW&Nutz-
fahrzeuge"
ÖPNV Flugreisen genutzte PKW
(privat &
Carsharing)
Emissionen [t CO2]
IST 2019 | THG-Emissionen Mobilität
Diesel Benzin Benzin/LPG Benzin/Elektro Elektro Erdgas Kerosin
gesamt: t CO22.769
93,01%
4,81%
0,30%
0,39% 0,00% 0,13%
1,37%
IST 2019 | THG-Emissionen Mobilität
nach Kraftstoffen
Diesel (90,23%)
Benzinl (7,37%)
Benzin/LPG (0,29%)
Benzin/Elektro (0,37%)
Elektro (0,35%)
Erdgas (0,09%)
Kerosin (1,32%)
gesamt: t
CO2
2.769
30 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
2.2.7 Mitarbeitermobilität
Die THG-Emissionen aus Arbeitswegen fallen in den Bereich der indirekten, vorgelagerten Emissio-
nen (Scope 3), deren Erfassung gemäß Greenhouse Gas Protocol für Bilanzen auf Organisations-
ebene zwar nicht zwingend ist, dennoch je nach Datengrundlage und Wesentlichkeit Eingang in die
Bilanz finden sollte. Laut Umweltbundesamt sind Arbeitswege wesentlich für Verwaltungen und soll-
ten unbedingt abgebildet werden, um ein „Greenwashing“ zu vermeiden. Liegt eine schlechte Da-
tenverfügbarkeit vor, sei dies in erster Linie als Auftrag zu werten, diese zu verbessern. Betrachtet
man für die Stadtverwaltung Münster nicht nur die dienstliche Mobilität (Fuhrpark, Dienstfahrten,
Dienstreisen), sondern ebenfalls die Arbeitswege der 7.500 Beschäftigten, so steigt das Gesamtvo-
lumen um 6.245 Tonnen und einen prozentualen Anteil von 18 %. Damit erfüllt die Mitarbeiter-
mobilität das Kriterium der „Wesentlichkeit“, da es eine hohe mengenmäßige Bedeutung hat, eine
mittlere, wenn auch indirekte Beinflussbarkeit durch die Verwaltung gegeben ist und der Aspekt eine
hohe Relevanz für die Beschäftigten hat (vgl. Wesentlichkeitsbewertung S. 24 -25
(Umweltbundesamt, 2020).
Für die Startbilanz 2019 der Stadt Münster wurden die Emissionen au s Arbeitswegen qualifiziert
geschätzt. Im Kern wurden Annahmen getroffen unter Berücksichtigung der aktuellen offiziellen Be-
schäftigtenzahlen (Landesbetrieb für Informatik und Technik (IT NRW), 2020), dem regulären durch-
schnittlichen Modal Split nach Personenkilometern für Münster (Ingenieurbüro Helmert, 2020) sowie
Angaben zur Entfernung zwischen Wohnort und Dienstort der Beschäftigten, die innerhalb einer ak-
tuellen Umfrage (Stadt Münster, 2020) erhoben wurden. An der Umfrage haben mehr als 1.550 Mit-
arbeiter*innen teilgenommen, daher kann sie als repräsentativ eingeschätzt werden.
Abbildung 28: Ist 2019 | Verkehrsmittelwahl nach Strecken für Wege zur Arbeit (Mitarbeitermobilität) der Stadtver-
waltung Münster
Quelle: IE Leipzig basierend auf * Annahmen
50,9%
7,2%
0,5%
0,1%
15,1%
1,3%
24,6%
0,3%
IST 2019 | Verkehrmittelwahl nach Strecken
für Wege zur Arbeit*
MIV Fahrer
MIV Mitfahrer
MIV Fahrer Elektro
MIV Mitfahrer Elektro
Rad
Fuß
Bus & Bahn
Sonstige (Motorrad)
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 31
Die Umfrage ergab, dass 30 % der Mitarbeiter*innen in einer Entfernung von weniger als 5 Kilome-
tern von ihrer Dienstelle entfernt wohnen, 29 % gaben eine Entfernung von 5 bis 10 Kilometern an,
16 % eine Entfernung von 10 bis 20 Kilometern und nochmals 25 % wohnen mehr als 20 Kilometer
entfernt von ihrer Dienststelle. Die Angaben sind grundlegend für die Berechnung der Personenkilo-
meter, die für die Emissionen maßgeblich sind.
Abbildung 29: THG-Emissionen nach Verkehrsmittel für Wege zur Arbeit (Mitarbeitermobilität) der Stadtverwaltung
Münster
Quelle: IE Leipzig 2021
Insgesamt ist die Datenverfügbarkeit für die Ermittlung aus Emissionen aus Arbeitswegen daher als
fundiert, jedoch noch nicht als ausreichend zu bewerten. Diese kann in Zukunft durch jährliche Um-
fragen noch sehr viel spezifischer gestaltet werden.
Bei den Annahmen wurden aktuelle Emissionsfaktoren des Umweltbundesamtes (Umweltbundes-
amt , 11/2020) zu Grunde gelegt, die jedoch bundesdeutsche Durchschnittswerte pro Verkehrsmittel
enthalten und nicht nach Antriebsarten oder Treibstoffen differenzieren. Werden bei zukünftiger Be-
fragung die Antriebsarten und Treibstoffe ermittelt, können präzisere Faktoren herangezogen wer-
den. Auch lokale Emissionsfaktoren z.B. für die Flotte der Linienbusse ergeben nochmals ein ge-
naueres Bild.
77%
6%
1%
0%
0% 0%
16%
0%
IST 2019 | THG-Emissionen nach Verkehrsmittel
für Wege zur Arbeit*
MIV Fahrer
MIV Mitfahrer
MIV Fahrer Elektro
MIV Mitfahrer Elektro
Rad
Fuß
Bus & Bahn
Sonstige (Motorrad)
32 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
2.3 Kernpunkte
Die Startbilanz für die Stadtverwaltung Münster bezieht sich auf das Bilanzjahr 2019 und
orientiert sich am Standard des Greenhouse Gas Protocols.
Insgesamt verursachte die Stadtverwaltung in den beschriebenen Bilanz- und Systemgren-
zen im Jahr 2019 THG-Emissionen in Höhe von 33.924 Tonnen.
Es wurden die THG-Emissionen aus Strom, Wärme und Kraftstoffverbräuchen aus den Ge-
bäuden, den Ver- und Entsorgungsanlagen sowie dem Fuhrpark erfasst. Damit sind Emis-
sionen aus Scope 1 (direkt) und Scope 2 (indirekt) vollständig erfasst. Aus Scope 3 (vor -
und nachgelagerte Emissionen) fließen in der vorliegenden Bilanz dienstliche Mobilität ein
sowie die THG-Emissionen aus der Mitarbeitermobilität (Arbeitswege).
Weitere Emissionen im Scope 3 Bereich wie z.B. die aus Ernährung, Verbrauchsmaterial,
Veranstaltungen konnten aufgrund fehlender Daten zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfasst wer-
den. Es kann jedoch eingeschätzt werden, dass diese eine geringe mengenmäßige Rele-
vanz besitzen.
Durch Anlagen zur Energieerzeugung (BHKWs, Photovoltaik, Kleinwindkraft) wird nicht nur
Energieverbrauch, sondern auch Energieproduktion bilanziert. Somit besteht ein Deckungs-
grad von 37 % im Strom- sowie 14 % im Wärmebereich. Insgesamt werden somit 25 % des
Endenergieverbrauchs der Stadtverwaltung durch eigene Erzeugungsanlagen gedeckt.
Beim Endenergieverbrauch ohne Mitarbeitermobilität von 112.350 MWh entfallen mehr als
die Hälfte auf den Bereich der Gebäude (56 %) sowie ein Drittel auf die Ver - und Entsor-
gungsanlagen (32%). Auf Straßenbeleuchtung und Signalanlagen entfallen 5 %, auf die
dienstliche Mobilität und den Fuhrpark 8 % des Endenergieverbrauchs.
Bei den Anwendungsarten ohne Mitarbeitermobilität entfallen rund 49 % des Endenergie-
verbrauchs auf Wärme, rund 43 % aus Strom und 8 % auf Kraftstoffe.
Durch unterschiedliche Emissionsfaktoren verlagert sich das Verhältnis bei den THG-Emis-
sionen etwas. So entfallen hier 41 % auf die Gebäude, 24 % auf die Ver- und Entsorgungs-
anlagen, 8 % auf die Straßenbeleuchtung und Signalanlagen, 9 % auf dienstliche Mobilität
und Fuhrpark. Die Mitarbeitermobilität hat einen Anteil von 18 %.
Bei den Anwendungsarten entfallen 47 % der Emissionen auf Strom, 26 % auf Wärme und
27 % auf Kraftstoffe. Die Wichtigkeit von Strom bei Reduktionsbemühungen wird hier deut-
lich. Die Stadtentwässerungsanlagen haben den höchsten Anteil am Stromverbrauch.
Beim absoluten Wärmeverbrauch dominieren die Bildungseinrichtungen. Auf sie entfallen
rund 6 1 % des Wärmeverbrauchs. Die Senkung des Wärmeverbrauchs insbesondere in
Schulen und Kindertagesstätten ist somit von übergeordneter Wichtigkeit zur Erreichung von
Reduktionszielen. Diese Dominanz spiegelt sich entsprechend in den Emissionen wider.
Rund 28 % der gesamten Emissionen entfallen allein auf die Bildungseinrichtungen.
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 33
Klimafreundliche Ausgestaltung des Strombezugs
Die Startbilanz unterstreicht vielfach die übergeordnete Stellung des Strombezugs für die
THG-Emissionen. 47 % der innerhalb der System- und Bilanzgrenzen erfassten Emissionen
entfallen 2019 auf Strom. Dabei sind nicht nur Gebäude, sondern auch die Ver- und Entsor-
gungsanlagen große Strombezieher. Der Strombezug wurde in der aktuellen Bilanz mit dem
Emissionsfaktor des „Münster Mix“ kalkuliert ( (Ifeu Institut , 2020), dessen zukünftige Ent-
wicklung und Klimafreundlichkeit auch von Rahmen- und Entwicklungsbedingungen auf der
Erzeugungsebene auf EU - und Bundesebene abhängt – aber nicht nur. Die Stadtwerke
Münster als Vertragspartner sind hier wichtige Ansprechstelle. Dennoch hat die Stadtverwal-
tung hier Gestaltungsfreiraum. Mit Bezug von hochwertigem Ökostrom könnten die Emissi-
onen aus Strombezug bilanziell stark reduziert werden. Diese Kalkulation darf jedoch allge-
meinen und ernsthaften Einsparungsbemühungen sowie dem Ausbau der Erzeugung aus
erneuerbaren E nergien (primär Photovoltaik) nicht entgegenstehen . Der Bilanzstandard
nach Greenhouse Gas Protocol sieht vor, dass hier zwei Bilanzen vorgelegt werden müssen:
eine die sich am Verbrauch orientiert und eine, die marktbasierte Instrumente (wie z.B. den
Bezug von Ökostrom) ausweist. Es ist ferner notwendig, dass die Verwaltung beim Bezug
von Ökostrom auf weiteren Zusatznutzen Wert legt, wie z.B. eine zugesicherte und überprüf-
bare Investition in die Energiewende vor Ort.
Senkung des Wärmeverbrauchs der Liegenschaften
42 % der THG-Emissionen aus dem Bereich der Gebäude entfallen auf die Wärm ebereit-
stellung. In erster Linie sind hier vor allem die Bildungseinrichtungen relevant. Auch hier liegt
mit dem Fernwärmebezug eine zunehmende klimafreundliche Gestaltung eher im Feld des
Energieversorgers. Aber die Stadtverwaltung kann hier Einfluss nehmen. Der Anteil der
Fernwärme bei den Energieträgern innerhalb der Liegenschaften liegt derzeit mit 60 % be-
reits vergleichsweise hoch, dennoch heißt dies im Umkehrschluss, dass noch 40 % fast aus-
schließlich fossil dezentral mit Erdgas beheizt werden. Wärmeverbrauch bedeutet jedoch
nicht nur Optimierung der Heizung, sondern geht automatisch mit der Verbesserung der
thermischen Eigenschaften der Gebäudehülle einher. Die Verwaltung hat beschlossen, die
Sanierungsrate zu erhöhen und Anstrengungen hier zu verstärken . Zielvorgabe ist, nach
einer Sanierung maximal noch 50 kWh pro Quadratmeter spezifische Verbrauchwerte zu
erreichen (Stadt Münster, 2020). Derzeit erarbeitet das Amt für Immobilienmanagement eine
Detailstudie „Klimaneutralität für städtische Gebäude“, in der die Umsetzung der Zielvorga-
ben nochmals konkretisiert werden. Die Vorgaben der Stadt für Neubau hinsichtlich techni-
sche Gebäudeausrüstung, Einbindung erneuerbarer Energien, Nachhaltigkeit von Baustof-
fen und Bauteilen sowie den einzuhaltenden spezifischen Verbrauchswert sind hoch („Null-
Emissions-Haus“). Mit einem jährlichen Zubau von unter 0,5 % Fläche fällt dieser Bereich
mengenmäßig für THG-Emissionen jedoch kaum ins Gewicht.
3 Zentrale Stellschrauben für THG-Senkungen
34 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
Mitarbeitermobilität
Die Mitarbeitermobilität (Arbeitswege der Beschäftigten zum Dienstort) macht fast ein Fünftel
der Emissionen der Startbilanz aus. Dies ist primär auf den hohen Anteil des motorisierten
Individualverkehrs zurück zu führen, der in dem zugrundeliegenden Modal Split noch mit
über 50% dominiert. Zwar ist der Einflussbereich der Verwaltung hier begrenzt, dennoch
können viele Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Mitarbeiter*innen klimafreund-
licher zur Arbeit kommen. Auch der Aspekt mobiles Arbeiten, finanzielle Hilfen, Anreize und
Aktivierungen sind wichtige begleitende Ansätze. Im Maßnahmenprogramm sind sehr ambi-
tionierte Zielsetzungen festgelegt worden, die nun konsequent durch ein breites Bündel an
Aktivitäten in die Umsetzung gehen müssen.
Fuhrpark
Der Fuhrpark der Stadtverwaltung umfasst nur zu 22 % PKW, der weitaus größte Bestand
entfällt auf LKW (inkl. Sonderfahrzeuge) und leichte Nutzfahrzeuge (LNF). Zwar sind bereits
40 % des PKW-Bestandes und 10 % des LNF-Bestands elektrifiziert, dennoch fallen durch
den Fuhrpark und die damit verbundenen Versorgungsleistungen nicht unerhebliche Emis-
sionen von rund 3.000 Tonnen an. Der Umbau des Fuhrparks ist somit eine Stellschraube,
die hohe Investitionen, Ambitionen sowie Geschwindigkeit verlangt, wenn eine THG -Neut-
ralität bis 2030 erreicht werden soll.
AUF DEM WEG ZUR KLIMANEUTRALITÄT
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 35
4.1 Status Quo, Vorarbeiten und Synergien
Der Weg zu einer klimaneutralen Stadtverwaltung wurde bereits durch vielfältige Klimaschutzmaß-
nahmen sowie Konzepte, Strategien und Beschlüsse vorbereitet (siehe Hintergrund). Insbesondere
im Masterplan 100% Klimaschutz, Handlungsprogramm 2030 und dem Teilkonzept Erneuerbare
Energien wurden Maßnahmen für die Stadtverwaltung formuliert. Das vorliegende Konzept baut auf
diesen Aktivitäten auf. Die Klimaschutzmaßnahmen für die Stadtverwaltung berücksichtigen und op-
timieren die bestehenden Strukturen, Aufgaben und Tätigkeiten im Hinblick auf das Ziel der klima-
neutralen Verwaltung bis 2030. Der Leitfaden des Umweltbundesamtes „Der Weg zur treibhausgas-
neutralen Verwaltung“ lieferte für die Maßnahmenerarbeitung wichtige Hilfestellungen.
Für die Erstellung des Maßnahmenprogramms wurden Inhalte aus 19 Konzepten, Berichten sowie
Beschlüssen mit Bezug zu Klimaschutz aus den Jahren 2012 bis 2020 für die Stadt Münster ausge-
wertet (siehe Anhang). Relevante Inhalte für die Betrachtungsebene der Stadtverwaltung sind in
einen ersten Stand an Maßnahmensteckbriefen eingeflossen. Die Entwürfe der Maßnahmensteck-
briefe wurden dann in einem Beteiligungsprozess gemeinsam mit den Verwaltungsmitarbeiter*innen
diskutiert und überarbeitet.
4.2 Akteursbeteiligung
Die Transformation hin zu einer klimaneutralen Stadtverwal tung kann nur gemeinsam mit den zu-
ständigen Verwaltungsbereichen gelingen. Im Konzept hat die Beteiligung der Mitarbeitenden der
Stadtverwaltung Münster daher einen hohen Stellenwert bei der Entwicklung der Klimaschutzmaß-
nahmen eingenommen. Im partizipativen Prozess konnte wichtiges Know-how der internen Abläufe
aufgenommen werden. Die Diskussionen erfolgten mit den Akteuren in den verschiedensten Fach-
bereichen und unterschiedlichen Verantwortlichkeiten. Besonders hilfreich für den Prozess war, dass
die Stadt Münster bereits etablierte Organisationseinheiten (KLENKO/ EEA-Energieteam, Fachstelle
Nachhaltigkeit u.v.m.) eingerichtet hat und über eine erprobte Beteiligungskultur verfügt.
Die Akteursbeteiligung wurde eingeleitet mit einem Informationsschreiben und Einladung an alle the-
menrelevanten Fachbereiche. Angeboten wurden drei Workshops zu den Handlungsfeldern „Ge-
bäude, Energie sowie Ver- und Entsorgung“, „Mobilität“ sowie „Beschaffung und Veranstaltungen“.
4 Auf dem Weg zur Klimaneutralität
36 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
Abbildung 30: Beteiligungsprozess für das Klimaschutzkonzept Klimaneutrale Stadtverwaltung
Quelle: 4K
Die Teilnehmenden diskutierten anhand vorbereiteter Maßnahmenentwürfe. Die Steckbriefe wurden
gemeinsam inhaltlich geprüft, überarbeitet und neue Maßnahmenideen eingebracht. Im An schluss
erfolgte eine Redaktionsphase der überarbeiteten Maßnahmensteckbriefe durch alle Teilnehmer*in-
nen sowie zusätzliche wichtige Akteure mit Unterstützung der KLENKO und den Dienstleistern. Da
an einigen Stellen weiterer Diskussionsbedarf entstand, fanden darüber hinaus Einzelgespräche und
Detailabstimmungen mit einzelnen Fachbereichen statt. Die Ergebnisse dieses Diskussions - und
Abstimmungsprozesses sind Grundlage des finalen Maßnahmenprogramms (siehe Maßnahmenpro-
gramm).
An den drei themenspezifischen Workshops haben Mitarbeiter*innen aus Fachbereichen, Eigenbe-
trieben und städtischen Tochtergesellschaften mit den größten Handlungsspielräumen innerhalb der
Systemgrenze und des Betrachtungsrahmens teilgenommen.
AUF DEM WEG ZUR KLIMANEUTRALITÄT
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 37
Abbildung 31: Teilnehmende Fachbereiche und städtische Tochtergesellschaften an den drei internen Verwaltungs-
workshops
Quelle: 4K
4.3 Maßnahmenprogramm
Die im Beteiligungsprozess erarbeiteten Maßnahmen bilden ein Gesamtpaket zur Erreichung der
klimaneutralen Stadtverwaltung in Münster. Es wurden Zuständigkeiten besprochen und damit die
Verbindlichkeiten für die Umsetzung erhöht. Neben der Zielausrichtung auf Klimaschutz sind die
Maßnahmen zudem eng verknüpft mit den Bestrebungen der Stadtverwaltung zur Umsetzung von
Nachhaltigkeit.
Die Maßnahmen können nur realisiert werden, wenn dafür ausreichend Personal- und Finanzmittel
eingeplant werden. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses mit den Fachbereichen und städtischen
Tochtergesellschaften konnten bereits erste, zusätzliche Personalmittel als Mindestgrößen benannt
werden (vgl. Tabelle 3). Diese Übersicht ist keineswegs abschließend - weitere Ressourcenbedarfe
werden im Rahmen des Umsetzungsprozesses dazu kommen.
38 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
Maßnahme Personalmittel (gesamt)
Nr. 2 Management einer klimaneutralen und nachhaltigen Verwaltung - 1,5 Personalstellen
Nr. 3 Ressourcen- und klimafreundliches Nutzerverhalten - 0,5 Personalstellen
Nr. 14 Energiemanagement in kommunalen Liegenschaften - 1 Personalstelle
Nr. 16 Erneuerbare Energieversorgung - 1 Personalstelle
Tabelle 3: Übersicht Personalbedarf einzelner Maßnahmen
Quelle: 4K 2021
4.3.1 Übersicht
Klimaschutz und Nachhaltigkeit strukturell und organisatorisch in der Verwaltung zu verankern, bil-
den die Gru ndlage einer langfristig klimaneutralen Verwaltung und werden im Handlungsfeld
„Übergreifende Maßnahmen“ zusammengeführt. Handlungsansätze für eine klimafreundliche
Mobilität finden sich im zweiten Handlungsfeld. Unerlässlich wird es sein, den Bereich Bauen, Sa-
nieren und die Energieversorgung klimaneutral auszurichten. Zusammen mit der Entsorgung finden
sich die Maßnahmen im Handlungsfeld „Gebäude, Energie, Ver- und Entsorgung“. Im vierten
Handlungsfeld werden Maßnahmen für eine klimafreundliche Beschaffung und Veranstaltungen
erfasst.
Für jedes Handlungsfeld wird zunächst die Ausgangssituation beschrieben, die Zielsetzungen defi-
niert und das Maßnahmenprogramm dazu vorgestellt. Im Ergebnis ist ein umfassendes Maßnah-
menprogramm für die Umsetzung der klimaneutralen Stadtverwaltung entstanden mit insgesamt 22
Maßnahmen und 49 Bausteinen in vier Handlungsfeldern (vgl. Abbildung 32 Übersicht Handlungs-
felder und Maßnahmen). Das Maßnahmenprogramm ist Grundlage für das Szenario REAL+.
Im Rahmen dieses Kapitels werden die Maßnahmen in einer Übersicht vorgestellt. Die Maßnahmen-
steckbriefe enthalten strategische Inhaltsbeschreibungen, um die konkreten Aufgaben, nächsten
Schritte und Zuständigkeiten zu definieren. Das Maßnahmenprogramm mit allen Steckbriefen liegt
als separates Dokument (Teil B) diesem Bericht bei.
AUF DEM WEG ZUR KLIMANEUTRALITÄT
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 39
Abbildung 32: Übersicht Maßnahmenprogramm nach Handlungsfeld und Anzahl
Quelle: 4K 2021
4.3.2 Handlungsfeld Übergreifende Maßnahmen
Die Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit müssen strukturell, organisatorisch sowie finanziell in
der Verwaltung verankert werden, um die klimaneutrale Verwaltung langfristig zu verstetigen. Damit
hat das Handlungsfeld eine übergeordnete Bedeutung und schafft die Voraussetzungen und not-
wendigen Kapazitäten für eine kontinuierliche und erfolgreiche Umsetzung der Klimaschutzmaßnah-
men innerhalb der Verwaltung, aber auch der Politik. Neben der Stadtverwaltung wird mittelfristig
auch eine Klimaneutralität bei den Eigenbetrieben und Tochtergesellschaften im Konzern der Stadt
Münster angestrebt.
Mit der KLENKO und der Fachstelle Nachhaltigkeit verfügt die Stadt Münster bereits über eine gute
strukturelle und personelle Aufstellung innerhalb der Stadtverwaltung. Im Jahr 2021 wurde die
KLENKO organisatorisch direkt dem Dezern at VI zugeordnet und erhält damit eine fach bereichs-
übergreifende Funktion.
40 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
Die KLENKO und die zu etablierenden Strukturen sind dabei elementar, um die Klimaschutzaktivitä-
ten und den Umsetzungsprozess zu organisieren. Dies verdeutlich die nachfolgende Grafi k, in der
die KLENKO als „Kümmererin“ die verschiedenen Klimaschutzaktivitäten koordiniert. Daher ist die
Aufstockung der KLENKO sowie der Fachstelle Nachhaltigkeit um Personalressourcen wichtig (vgl.
Maßnahme 2). Das Thema Nachhaltigkeit und die Nachhalti gkeitsstrategie Münster 2030 sind zu
stärken. Die beiden Organisationseinheiten bearbeiten die Themenfelder in enger Zusammenarbeit.
Abbildung 33: Die KLENKO als „Spinne im Netz“
Quelle: Darstellung IE Leipzig nach Ifeu-Institut Heide lberg 2020
Die fünf Umsetzungsmaßnahmen in diesem Handlungsfeld beziehen sich sowohl auf die politische
Ebene als auch auf das Verwaltungshandeln. So sollen alle politischen Entscheidungen vor dem
Hintergrund der Klimafreundlichkeit reflektiert werden, in dem Ratsbeschlüsse auf ihre Nachhaltig-
keits- und Klimaverträglichkeit geprüft werden. Aktuell wird ein geeignetes Verfahren entwickelt, um
die Nachhaltigkeits - und Klimaschutzeinschätzung politischer Beschlussvorlagen vornehmen zu
können. Außerdem soll ein Management klimaneutraler und nachhaltiger Verwaltung aufgebaut wer-
den, um die Aktivitäten zu koordinieren und geeignete Strukturen aufzubauen, durch die Führungs-
kräfte und Mitarbeiter*innen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit im städtischen Handeln und eigenem
Verhalten sensibilisiert werden.
AUF DEM WEG ZUR KLIMANEUTRALITÄT
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 41
Das bereits genannte Credo „vermeiden vor reduzieren vor kompensieren“ beinhaltet den Aspekt
der Kompensation. Kompensation wird nur als letzte Möglichkeit gesehen, nicht vermeidbare Emis-
sionen auszugleichen (siehe D efinition von Klimaneutralität). Kompensation ist daher eine eigene
Maßnahme.
Ein interner CO2-Preis soll zudem klimafreundliche Investitionsentscheidungen auch bei reinen Wirt-
schaftlichkeitsbetrachtungen erleichtern. Ebenfalls als übergreifende Maßnahme beschrieben wurde
die Umsetzung eines nachhaltigen städtischen Finanzwesens.
Handlungsfeld | Übergreifende Maßnahmen
Nr. Maßnahme | Baustein
1 Prüfung von Beschlüssen auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz
2
Management einer klimaneutralen und nachhaltigen Verwaltung
2.1 Managementorganisation für klimaneutrale und nachhaltige Verwaltung
2.2 Ämterübergreifende Arbeitstreffen und Erarbeitung einer Kommunikationsstrategie
2.3 Mindset Führungskräfte und Mitarbeitende
3
Ressourcen- und klimafreundliches Nutzerverhalten
3.1 Sensibilisierung und Aktivierung der Mitarbeiter*innen
3.2 Klimaschutz macht Schule
4 Einführung einer internen CO2-Bepreisung
5 Kompensation
6 Nachhaltiges städtisches Finanzwesen
Tabelle 4: Maßnahmen im Handlungsfeld Übergreifende Maßnahmen
Quelle: 4K
4.3.3 Handlungsfeld Mobilität
Münster ist als fahrradfreundliche Stadt bundesweit bekannt. Dennoch schneidet der Verkehrssektor
auch in Münster im Vergleich zu den anderen Sektoren in der Minderung an THG -Emissionen
schlecht ab. Für die Stadtverwaltung Münster wurden 9.17 0 t CO 2-Emissionen für die dienstliche
Mobilität und die Mitarbeitermobilität bilanziert – dies entspricht 27% an den Gesamtemissionen der
Stadtverwaltung. Effizienzsteigerung werden zum Teil durch ein e erhöhte Verkehrsleistung wieder
ausgeglichen. Für eine klimaneutrale Stadtverwaltung müssen daher die Mobilität der Mitarbeiter*in-
nen, Arbeitswege sowie Dienstreisen klimafreundlich organisiert werden.
Bereits zu beobachten ist, dass sich das Verständnis von Mobilität zunehmend ändert. Entwicklun-
gen, wie Home-Office und digitales Arbeiten ersparen Arbeitswege. Diese Aspekte sind langfristig
einzubeziehen und im Einklang mit Klimaschutz und Nachhaltigkeit weiter zu entwickeln.
42 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
Voraussetzung für eine klimafreundliche Mobilität ist das Angebot von ausreichend Alternativen für
die Mitarbeiter*innen. Daher ist eine entscheidende Maßnahme, den städtischen Fuhrpark mit emis-
sionsarmen Fahrzeugen auszustatten. Dienstreisen und Dienstgänge sollen klimaneutral erfo lgen.
Außerdem bieten klimafreundliche Mobilitätsangebote attraktive Anreize für Mitarbeiter*innen und
Kund*innen. Das be triebliche Mobilitätsmanagement wird zu einer Koordinierungsstelle erweitert,
um die klimafreundliche Mobilität in der Stadtverwaltung ämterübergreifend zu kommunizieren und
zu begleiten.
Handlungsfeld | Mobilität
Nr. Maßnahme | Bausteine
7
Klimafreundlicher Fuhrpark
7.1 Dienstfahrräder und Infrastruktur
7.2 Carsharing
7.3 E-Mobilität (Elektrifizierung Fahrzeugpool)
7.4 Pilotprojekte (Wasserstofffahrzeuge u.a.)
8
Klimaneutrale Dienstreisen und Dienstgänge
8.1 Klimaneutrale Dienstreisen
8.2 Klimaneutrale Dienstgänge
8.3 Geschäftsanweisung
9
Klimafreundliche Mobilitätsangebote für Mitarbeiter*innen und Kund*innen
9.1 Mobilitätskonzepte für Verwaltungsstandorte
9.2 ÖPNV/ Jobticket
9.3 Fahrradnutzung und Infrastruktur
9.4 CO2-Reduktion in der städtischen Post-/Warendistribution und Zentraldruckerei
9.5 Zertifizierung der Fachstelle Expedition und Druck als klimaneutrale Einrichtung
10 Koordinierungsstelle klimafreundliche Mobilität
11
Mitarbeiterinformation und -sensibilisierung
11.1 Mitarbeiterumfragen, Mitmach- bzw. Infoveranstaltungen
11.2 Öffentlichkeitsarbeit
11.3 Kampagnen
Tabelle 5: Maßnahmen im Handlungsfeld Mobilität
Quelle: 4K 2021
4.3.4 Handlungsfeld Gebäude, Energie, Ver- und Entsorgung
Im Rahmen der Bilanzierung wurde deutlich, dass ein Großteil der THG-Emissionen auf die städti-
schen Gebäude (43% der Emissionen) sowie auf die Ver - und Entsorgungsanlagen, darunter die
Abfallwirtschaftsbetriebe, Kläranlagen, Stadtentwässerung sowie Wasserversorgung (23% der
AUF DEM WEG ZUR KLIMANEUTRALITÄT
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 43
Emissionen) entfällt (siehe Liegenschaften). Dem Handlungsfeld Gebäude, Energie, Ver - und Ent-
sorgung kommt für die Vorbildfunktion der Verwaltung und das Erreichen der Klimaneutralität daher
eine zentrale Bedeutung zu.
Gleichzeitig wurden bereits deutliche Emissionseinsparungen des Strom- und Wärmeverbrauchs in
den zentralen Liegenschaften erreicht. Seit 1995 konnten bereit etwa 32% der THG-Emissionen in
den städtischen Liegenschaften reduziert werden.
Die im Jahr 2020 überarbeitete Gebäudeleitlinien bilden die Grundlage für die Strategie zur Nach-
haltigkeit und Klimaneutralität bis 2030 für städtische Gebäude. Sie umfasst neben allgemeinen Pla-
nungsgrundsätzen konkrete technische Vorgaben für die Umsetzung einer nachhaltigen Gebäude-
wirtschaft, im Hochbau, Nachhaltigkeit von Baustoffen und Bauteilen, der technischen Gebäudeaus-
rüstung sowie der Gebäudereinigung. Die bereits engagierten T ätigkeiten des Amtes für Immobili-
enmanagement werden fortgesetzt und weiterentwickelt.
Um den Energieverbrauch der städtischen Gebäude maximal und möglichst kosteneffektiv zu redu-
zieren, wird bis zum Jahr 2022 ein Sanierungskonzept erarbeitet. Das Sanierun gskonzept enthält
Maßnahmen und erforderliche Investitionskosten, um eine Umsetzung für die Bestands-gebäude der
Verwaltung zu realisieren. Dafür wird bis zum Jahr 2022 ein Sanierungskonzept erarbeitet, das Maß-
nahmen und erforderliche Investitionskosten enthält, um eine Umsetzung für die Bestandsgebäude
der Verwaltung zu realisieren.
Die acht Klimaschutzmaßnahmen in den städtischen Liegenschaften sind ambitioniert. Neben Maß-
nahmen zur Effizienzsteigerung liegt ein besonderer Fokus auf der Umstellung auf eine erneuerbare
Strom- und Wärmeversorgung.
Darüber hinaus gehören auch Maßnahmen zur energieeffizienten Straßenbeleuchtung und Lichtsig-
nalanlagen, die Betrachtung der Eigenbetriebe und Tochtergesellschaften sowie der Energie-einkauf
zu diesem Handlungsfeld.
Handlungsfeld | Gebäude, Energie, Ver- und Entsorgung
Nr. Maßnahme | Bausteine
12
Energetische Sanierung im Bestand
12.1 Gebäudeleitlinie
12.2 Gebäudesanierung
13
Zukunftsfähiger Neubau
13.1 Gebäudeleitlinie
13.2 Neubau als Null-Emissions-Haus
13.3 Nachhaltige Baustoffe
14 Energiemanagement in kommunalen Liegenschaften
14.1 Struktur/ Organisation
44 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
14.2 Schulung Hausmeister*innen und Betriebsleiter*innen
15 Grüne Wärmeversorgung der städtischen Liegenschaften
16
Erneuerbare Energieversorgung
16.1 PV auf städtischen Liegenschaften
16.2 Prüfung weiterer EE-Anlagen
16.3 Ausbau PV-Freiflächen
16.4 Energetische stoffliche Abfallnutzung
16.5 Abwärmenutzung städtisches Abwasserkanalnetz
16.6 Nachhaltigkeit und Klimaschutz in der Stadtentwässerung
16.7 Aufbau Ladeinfrastruktur an städtischen Liegenschaften
17
Energieeffiziente Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen
17.1 Straßenbeleuchtung
17.2 Lichtsignalanlagen
18
Klimaneutrale Eigenbetriebe im Konzern Stadt Münster
18.1 Sanierung
18.2 Neubau
18.3 Energiemanagement
18.4 Energieversorgung
19 Nachhaltiger Energieeinkauf
Tabelle 6: Maßnahmen im Handlungsfeld Gebäude, Energie, Ver- und Entsorgung
Quelle: 4K 2021
4.3.5 Handlungsfeld Beschaffung und Veranstaltungen
Durch die Beschaffung umweltfreundlicher und sozialverträglicher Produkte und Dienstleistungen
können THG-Emissionen vermindert werden. Weitere positive Effekte sind dabei auch Kostenein-
sparung, Langlebigkeit der Produkte und Abfallvermeidung. Die Stadtverwaltung kann als Nachfra-
gerin auf den Markt einwirken und durch ihre Vorbildfunktion Anreize auch für alle weiteren Akteure
setzen.
Die Ausschreibungs- und Vergaberichtlinien der Stadt Münster berücksichtigen bereits umwelt-ver-
trägliche bzw. umweltfreundliche Eigenschaften. Die Stadtverwaltung hat über die Richtlinien und
Dienstanweisung gute Handlungsmöglichkeiten. Zudem liegen Leitfäden für die Durchführung klima-
neutraler Veranstaltungen vor oder sind in der Erstellung. Künftig wird es darum gehe n, die beste-
henden Aktivitäten weiter zu entwickeln und auf das Ziel der Klimaneutralität zu schärfen.
Der Bereich Beschaffung ist sehr umfassend und heterogen und beinhaltet im klassischen Sinne
auch den Ökostrombezug, die Anschaffung von Kraftfahrzeugen etc. Diese werden im vorliegenden
AUF DEM WEG ZUR KLIMANEUTRALITÄT
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 45
Konzept thematisch den Handlungsfeldern Gebäude, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Mobilität
zugeordnet.
Das Handlungsfeld Beschaffung und die drei beschriebenen Maßnahmen setzen daran an, alle Be-
schaffungsvorgänge der Stadtverwaltung nachhaltig und klimafreundlich zu organisieren und reichen
dabei von Büromaterialien über Veranstaltungsorganisation, Kantinenbetrieb bis hin zu Green -IT.
Um dies in die Umsetzung zu bringen, soll die bestehende Dienstanweisung ergänzt werde n, eine
Beratungsstelle für nachhaltige Beschaffung eingerichtet sowie Pilotprojekte umgesetzt werden. Die
dritte Maßnahme thematisiert die Digitalisierung und Green -IT für die Stadtverwaltung. Jeder Ar-
beitsplatz verfügt über eine technische Ausstattung und ist daher von besonderem Interesse bei der
Umstellung auf Green-IT.
Handlungsfeld | Beschaffung und Veranstaltungen
Nr. Maßnahme | Bausteine
20
Nachhaltige und klimafreundliche Beschaffung
20.1 Prozessanalyse und Neuorganisation Beschaffung
20.2 Dienstanweisung / Geschäftsanweisung Vergaben
20.3 Beratungsstelle
20.4 Kampagnen & Kommunikation
21
Nachhaltige und klimaneutrale Veranstaltungen und Verpflegung
21.1 Städtische Kantinen
21.2 Ratsarbeit
21.3 Städtische Veranstaltungen
22
Digitalisierung und Green IT
22.1 Digitalisierung von Arbeitsprozessen
22.2 Beschaffung und Verwertung grüner IT
Abbildung 34: Maßnahmen im Handlungsfeld Beschaffung und Veranstaltungen
Quelle: 4K 2021
4.4 Wesentlichkeitsbetrachtungen und Sofortmaßnahmen
Auch wenn alle Maßnahmen im Maßnahmenprogramm für wichtig erachtet werden, lassen sich Un-
terschiede in Hinblick auf ihre Wesentlichkeit feststellen. Dieses Vorgehen richtet sich nach dem
Leitfaden des Umweltbundesamtes „Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung“. Dabei wurden
die Maßnahmen des Maßnahmenprogramms in Hinblick auf ihre Wesentlichkeit zu den folgenden
Aspekten bewertet:
- Mengenmäßige Bedeutung
46 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
- Beeinflussbarkeit
- Stakeholderrelevanz
- Datenverfügbarkeit
Die Wesentlichkeits betrachtung aller Maßnahmen des Maßnahmenprogramms stellt sich in der
Übersicht wie folgt dar).
Abbildung 35: Wesentlichkeitsbetrachtung des Maßnahmenprogramms 2019
Quelle: IE Leipzig / 4K, 2021
Die Kriterien „Mengenmäßige Bedeutung“ sowie „Beeinflussbarkeit durch die Stadtverwaltung“ sind
besonders wichtig. Die Datenverfügbarkeit wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit in der Abbildung
nicht berücksichtig, ist aber in den einzelnen Maßnahmen im Maßnahmenprogramm bewertet wor-
den. Aus der Wesentlichkeitsbetrachtung wird deutlich, dass vor allem die Umsetzung der Maßnah-
men zur Strom- und Wärmeversorgung, die Energetische Sanierung im Bestand, die Umstellung des
Fuhrparks sowie zur Mitarbeitermobilität einen wichtigen Beitrag zur klimaneutralen Stadtverwaltung
leisten.
Nr. 1 Prüfung von
Beschlüssen auf
Nachhaltigkeit & Klimaschutz
Nr. 3 Ressourcen- und
Klimafreundliches
Nutzerverhalten
Nr. 16 E rneuerbare
E nergieversorgung
Nr. 19 Nachhaltiger
E nergieeinkauf
Nr. 2 Management einer
Klimaneutralen und
nachhaltigen Verwaltung
Nr. 20 Nachhaltige und
Klimafreundliche Beschaffung
Nr. 14 E nergiemanagement
in Kommunalen
Liegenschaften
Nr. 12 E nergetische
S anierung im Bestand
Nr. 4 E inführung einer
internen CO2-Bepreisung
Nr. 13 Zukunftsfähiger
Neubau
Nr. 7 Klimafreundlicher
Fuhrpark
Nr. 10 Koordinierungsstelle
klimafreundliche Mobilität
Nr. 5 Kompensation Nr. 8 Klimaneutrale
Dienstreisen und Dienstgänge
Nr. 6 Nachhaltiges
städtisches Finanzwesen
Nr. 17 E nergieeffiziente
S traßenbeleuchtung und
Lichtsignalanlagen
Nr. 22 Digitalisierung und
Green IT
Nr. 21 Klimaneutrale
Veranstaltungen &
Verpflegung
Nr. 11
Mitarbeiterinformation und -
sensibilisierung
Nr. 9 Klimafreundliches
Mobilitätsangebot
Nr. 18 Klimaneutrale
E ingenbetriebe und
Tochtergesellschaften
Nr. 15 Grüne
Wärmeversorgung der
städtischen Liegenschaften
Gering
Nicht Quantifizierbar Gering Mittel Hoch
Niedrige S takeholderrelevanz Mittlere S teakholderrelevanz Hohe S teakholderrelevanz
Mittel
Hoch
Beeinfluss-
barkeit
durch
Verwaltung
Mengenmäßige Bedeutung
AUF DEM WEG ZUR KLIMANEUTRALITÄT
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 47
Im Rahmen der Erarbeitung der Maßnahmen und insbesondere im Beteiligungsprozess wurden dar-
über hinaus eine Reihe an Sofortmaßnahmen identifiziert, die eine hohe Umsetzbarkeit aufweisen
und damit möglichst umgehend realisiert werden können. Die ausgewählten Sofortmaßnahmen sind
niederschwellig umsetzbar, gering investiv und weisen eine hohe Akzeptanz auf. Sie sollen den Kli-
maschutzprozess initiieren und die Umsetzung des gesamten Maßnahmenprogramms einleiten. Für
die einzelnen Handlungsfelder wurden folgende Sofortmaßnahmen identifiziert:
48 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
Handlungsfeld | Übergreifende Maßnahmen
Hier wurden keine Sofortmaßnahmen identifiziert.
Handlungsfeld | Mobilität
Nr. Maßnahme
7
Klimafreundlicher Fuhrpark
Sofortmaßnahme:
- E-Lastenräder werden pilothaft für den Post- / Warenaustausch zwischen zentraler Poststelle
und Stadthaus 1 sowie ein E-Lastenrad für Amt 66 eingesetzt. Nach erfolgreicher Testung soll
der Einsatz von E-Lastenrädern für geeignete Transportwege verwaltungsweit ausgerollt wer-
den.
- AWM: zwei Müllfahrzeuge mit Wasserstoff-Antrieb (2021)
- Amt 10: Für alle PKW-Beschaffungen der Stadt werden vorrangig E-Fahrzeuge angeschafft
8
Klimaneutrale Dienstreisen und Dienstgänge
Sofortmaßnahme:
- Erarbeitung einer Geschäftsanweisung
- CO2-Kompensation von Flugreisen
9
Klimafreundliche Mobilitätsangebote für Mitarbeiter*innen und Kund*innen
Sofortmaßnahme:
- Neues Angebot für Mitarbeiter*innen: Fahrrad-Leasing
- Erstellung Mobilitätskonzept für Stadthaus 1
- Teilnahme am Programm fahrradfreundlicher Arbeitgeber (ADFC)
10
Koordinierungsstelle klimafreundliche Mobilität
Sofortmaßnahme:
- Erstellung eines Mobilitätskonzepts für die Stadtverwaltung zur Identifizierung konkreter Be-
darfe und Handlungsfelder
- Einrichtung der Koordinierungsstelle
11
Mitarbeiterinformation und –sensibilisierung
Sofortmaßnahme:
- -Keine Sofortmaßnahmen identifiziert
Handlungsfeld | Gebäude, Energie, Ver- und Entsorgung
Nr. Maßnahme
12
Energetische Sanierung im Bestand
Sofortmaßnahme:
- Zwischenbericht über die Sanierungsarbeiten
- Start der Sanierung Erich-Kästner-/ Pötterhoekschule und Gymnasium Paulinum inkl. Sport-
halle auf Energiekennwert von 50 kWh/m²a (sofern Haushaltsmittel dafür bereitgestellt wer-
den)
13
Zukunftsfähiger Neubau
Sofortmaßnahme:
- Aufnahme Nachhaltigkeitsziele in Wettbewerbs- und Planungsverfahren
- Umsetzung des Nullemissionsgebäudes Thomas Mores Schule als eines der ersten Gebäude
auf Basis der neuen Richtlinie
14 Energiemanagement in kommunalen Liegenschaften
AUF DEM WEG ZUR KLIMANEUTRALITÄT
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 49
Sofortmaßnahme:
- Personelle Aufstockung des Energiemanagements und ggf. Umstrukturierung
- Jährliche Energieberichte ab 2021
15
Grüne Wärmeversorgung der städtischen Liegenschaften
Sofortmaßnahme:
- Erarbeitung einer Strategie in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken und vertragliche Fixierung
der Strategieeinhaltung
- Beschluss zur Vertragsschließung zwischen Stadtwerken und dem Amt für Immobilienmanage-
ment über die erforderliche Reduktion des Wärme-Emissionsfaktors
- Neuer Wärmeliefervertrag mit SWM
16
Erneuerbare Energieversorgung
Sofortmaßnahme:
- Prüfung zur Errichtung weiterer PV-Anlagen auf Freiflächen und Anlagen der AWM
- Aufbau Ladesäulen für E-Mobilität an den Stadthäusern 1, 2 und 3
17
Energieeffiziente Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen
Sofortmaßnahme:
- Identifizierung noch vorhandenen Potentials zum Austausch der Beleuchtung
- Vollständige Umstellung der Lichtsignalanlagen auf LED-Technik
18
Klimaneutrale Eigenbetriebe im Konzern Stadt Münster
Sofortmaßnahme:
- Erarbeitung jeweils eigenständiger Detail-Konzepte zur Erreichung der Klimaneutralität bis
2030 und konsequente Anwendung der städtischen Gebäudeleitlinien
- Einführung Energiemanagementsystem für städtische Eigenbetriebe/große Energieanlagen
19
Nachhaltiger Energieeinkauf
Sofortmaßnahme:
- Ratsbeschluss zu hochwertigem Zertifizierungsstandard als Voraussetzung für Energieeinkauf
Handlungsfeld 4 | Beschaffung und Veranstaltungen
Nr. Maßnahme
20
Nachhaltige und klimafreundliche Beschaffung
Sofortmaßnahme:
- Verbindliche Vorgaben in Dienstanweisung und Geschäftsanweisung Vergabe
- Einrichtung einer Beratungs- und Koordinierungsstelle Nachhaltige Beschaffungen
- Zertifizierung Touristeninformation und Bürgerservice Zentrum als Klimaneutrales Büro
21
Nachhaltige und klimaneutrale Veranstaltungen und Verpflegung
Sofortmaßnahme:
- Leitfaden für nachhaltige Veranstaltungen der Stadt Münster
22
Digitalisierung und Green IT
Sofortmaßnahme:
- Aufbau von Kompetenzen durch Qualifizierung Mitarbeiter*innen für digitale Prozess
- Umstellung auf digitale Mitzeichnung von Vorlagen in der Ratsarbeit
- Einführung eines digitalen Vergabemanagements
ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030
50 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
5.1 Einleitung zu den drei Szenarien
Mit dem Aufstellen einer Startbilanz für die THG-Emissionen im eigenen Zuständigkeitsbereich der
Stadtverwaltung hat die Stadt Münster einen wichtigen Grundstein gelegt, um Klimaschutzbemühun-
gen mit dem übergeordneten Ziel einer THG-Neutralität nicht nur zu planen und umzusetzen, son-
dern auch zu überprüfen. Begleitend zur Erstellung der Startbilanz wurden mit den Mitarbeiter*innen
der Verwaltung innerhalb eines Beteiligungsprozesses konkrete Maßnahmen entwickelt, diskutiert
und festgelegt (siehe Kapitel 4).
Aufbauend auf dem Ausgangspunkt der Startbilanz, den dort ermittelten Ansatzpunkten sowie dem
konkretisierten Maßnahmenprogramm der zentralen Akteure können verschiedene Entwicklungs-
pfade plausibiliert, kalkuliert und in Form von Szenarien darstellt werden. Szenarien sind Möglich-
keiten einer Zukunftsentwicklung, die sich an zentralen Ausgangpunkten und Annahmen orientieren.
Sie sind keine Prognosen, sondern sind ein vereinfachendes und faktenorientiertes Konstrukt, um
mögliche Wege und Gegebenheiten aufzuzeigen. Das Gegenüberstellen verschiedener Entwick-
lungspfade in Form von Szenarien ist vielfach Konvention, dennoch existieren hierfür keine Stan-
dards.
Im Rahmen der vorliegenden Konzeptstudie wurden für den beschriebenen Ausgan gspunkt der
Stadtverwaltung drei mögliche Entwicklungspfade bis zum Jahr 2030 ausgelotet:
TREND Ein klassischer „Business As Usu al“ Pfad, der die langjährigen Trends bis zum Jahr
2030 ohne gesonderte Klimaschutzbemühungen fortschreibt.
REAL+ Ein ambitioniert-realistischer Entwicklungspfad, der die von der Verwaltung im Rahmen
der Akteursbeteiligung 2019 für den Bilanzrahmen quantifizierbaren und beschlossenen
Maßnahmen abbildet. Dieses Szenario wird in zwei Ausprägungen dargelegt, die sich
an der Methodik des Greenhouse Gas Protocols orientieren.
Um Vergleichbarkeiten herzustellen sowie technische Einspareffekte von reinen Kau-
fentscheidungs-Effekten (Bezug von Ökostrom) zu trennen, wird das Szenario einmal
ohne (REAL+) und einmal mit dem Bezug von Ökostrom (REAL+ Öko) dargestellt.
ZIEL Ein vom Ende her gedachtes, höchst ambitioniertes Szenario, bei dem ein Zielkorridor
von 90 bis 95 % THG-Minderungen im Jahr 2030 gegenüber dem Startjahr 2019 er-
reicht wird. Dieser Zielkorridor berücksichtigt, dass Emissionen aus Bereichen verblei-
ben können, in denen die Stadtverwaltung geringen oder keinen Einfluss besitzt.
5 Entwicklungspfade (Szenarien) bis 2030
ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 51
5.2 Annahmen und Entwicklungsgrößen
Tabelle 7: Annahmen und Entwicklungsgrößen für die Szenarien
Quelle: IE Leipzig 2020
REAL + REAL+ Öko
Zentrale Entwicklung
Wachstum Bevölkerung +0,7 pro Jahr gemäß Prognose +0,7 pro Jahr gemäß Prognose +0,7 pro Jahr gemäß Prognose
Wachstum Beschäftigte +1,4 pro Jahr (Trend) +0,7 pro Jahr (wie Bevölkerung) +0,5 pro Jahr (schlanke Verwaltung)
Verbrauchswerte +0,7 pro Jahr für Ver- und Entsorgung
+1,4 pro Jahr für Verwaltung +0,7 pro Jahr für Verwaltung +0,5 pro Jahr für Verwaltung
Teil/Vollzeit Nur bei Mitarbeitermobilität Nur bei Mitarbeitermobilität Nur bei Mitarbeitermobilität
Emissionfaktoren
Strommix Münster -1,9 % pro Jahr, kein Ökostrom -1,9 % pro Jahr, kein Ökostrom 100 % Ökostrom 100 % Ökostrom
-20 % bis 2030 -20 % bis 2030 -95 % -95 %
Fernwärme Münster -1,0 % pro Jahr -2,0 % pro Jahr -4,0 % pro Jahr
-10 % bis 2030 -20 % bis 2030 -40 % pro Jahr
Energieträger Mix Liegenschaften 53 % Fernwärme, 34 % Erdgas, 53 % Fernwärme, 34 % Erdgas, 100 % Fernwärme
11 % Klärgas/Deponie, 1 % Heizöl 11 % Klärgas/Deponie, 1 % Heizöl kein Erdgas & Wärmepumpen
Erdgas Unverändert -2,0 % pro Jahr -2,0 % pro Jahr
-0 % bis 2030 -20 % bis 2030 Erdgas begrenzt/Sonderanwend.
Liegenschaften
Sanierungsrate 1 % pro Jahr 4 % pro Jahr 10 % pro Jahr
~ 6.000 qm auf 50 kWh/qm ~ 25.000 qm auf 50 kWh/qm ~ 60.000 qm auf 40 kWh/qm
Zubau 0,37 % pro Jahr (Trend) 0,37 % pro Jahr (Trend) kein Zubau
Neubau mit 15 kWh/qm Neubau mit 15 kWh/qm
Zubau Photovoltaik
100 kWp pro Jahr 440 kWp pro Jahr 2.000 kWp pro Jahr
Emissionfaktor wie Ökostrom
Nutzerverhalten
Stromverbrauch Unverändert -5 % weniger -10 % weniger
Wärmeverbrauch Unverändert -5 % weniger -10 % weniger
Fuhrpark
Elektrifizierung moderat Elektrifizierung ambitioniert Voll-Elektrifizierung
PKW Neuwagen elektrisch PKW: 100% elektrisch PKW: 100% elektrisch
LNF: 50% elektrisch LNF: 100% elektrisch
LKW: 25 % elektrisch LKW: 100 % elektrisch
Dienstreisen & Dienstfahrten
Regulär Klimaneutral Klimaneutral, keine Flugreisen
Mitarbeitermobilität
Modal Split (Strecken) MIV 59 % (1 % elektrisch) MIV 30 % (3% elektrisch) MIV 30 % (100% elektrisch)
ÖPNV 25 % ÖPNV 39 % ÖPNV 39 %
Rad 15 % Rad 29 % Rad 29 %
Fuß 1 % Fuß 2 % Fuß 2 %
Mobiles Arbeiten / Home Office Nicht berücksichtigt 20% 40%
Straßenbeleuchtung / LSA
Anteil LED an Lichtpunkten 22% 26% 42%
100 LED pro Jahr 200 LED pro Jahr 400 LED pro Jahr
Verbrauch - 4 % pro Jahr - 4 % pro Jahr - 4 % pro Jahr
Ver- und Entsorgungsanlagen
Verbrauch steigt mit Bevölkerung nimmt nicht zu nimmt nicht zu
REAL +TREND ZIEL
Stadt Münster | Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
Annahmen für die Szenarien
ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030
52 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
5.3 Szenario TREND
Das Szenario TREND zeigt einen Pfad ohne explizite neue Klimaschutzbemühungen der Stadtver-
waltung auf und stellt damit ei nen „Worst Case“ dar. Es folgt den grundlegenden übergeordneten
Entwicklungsgrößen. Die Stadt Münster ist eine wachsende Stadt mit einem prognostizierten Bevöl-
kerungswachstum von 0,7 % pro Jahr. Im Jahr 2030 wird die Bevölkerung daher von rund 315.300
im Jahr 2019 auf rund 342.000 gewachsen sein (Landesbetrieb für Informatik und Technik (IT NRW),
2020). Diese Entwicklung hat dort Auswirkungen in der Stadtverwaltung, wo grundlegende Leistun-
gen für die Bevölkerungen stattfinden, insbesondere bei den Ver- und Entsorgungsanlagen. Die Ver-
waltung der Stadt Münster ist in den letzten sechs Jahren deutlich stärker als die Bevölkerung ge-
wachsen, der Anteil der Teilzeitbeschäftigen in etwa jeweils doppelt so hoch wie der der Vollzeitbe-
schäftigen. Für das Szenario TREND wird davon ausgegangen, dass die Verwaltung nach wie vor
stärker als die Bevölkerung wächst , wenn auch weniger stark ausgeprägt als noch in den Jahren
2014 bis 2019.
5.3.1 Effekte
Dem Trend der wachsenden Verbrauchsgrößen durch Beschäftigte und Bevölkerung stehen Effi-
zienzsteigerungen entgegen, die ebenfalls aus den langjährigen Trends abgeleitet wurden. So neh-
men die Emissionsfaktoren für Strom und Ferngas durch übergeordnete Entwicklungen der Energie-
wende kontinuierlich ab. Die Sanierungsrate für Liegenschaften verbleibt auf einem moderaten Ni-
veau von 1 %, die Zunahme an Flächen (z.B. durch Neubau) entspricht dem langjährigen Trend. Für
sanierte und neugebaute Liegenschaften gelten die durch die Gebäudeleitlinien beschlossenen spe-
zifischen Verbrauchswerte in kWh pro Quadratmeter. Der Fuhrpark, Straßenbeleuchtung und Licht-
signalanlagen werden moderat erneuert, dienstliche Mobilität und auch die Wahl der Verkehrsmittel
für die Arbeitswege ändern sich im Vergleich zum Ausgangsjahr nicht. Der Ausbau von Solarstrom-
anlagen erfolgt auf dem Niveau der letzten Jahre eines jährlichen Zubaus von 100 kWp. Der De-
ckungsgrad für selbst erzeugte Energie verändert sich kaum.
5.3.2 Erreichen der Klimaneutralität
Insgesamt führen die oben genannten Entwicklungen zu einer Zunahme des Endenergieverbrauchs
von etwa 8 % im Jahr 2030. Durch die genannten moderaten Effizienzsteigerungen sinken die THG-
Emissionen trotz wachsender Bevölkerung und Beschäftigung, wenn überhaupt sehr gering – -1 %
weist das Szenario aus. Emissionen aus Wärme- und Stromverbräuchen nehmen ab, die Emissio-
nen aus Mitarbeitermobilität und dienstlicher Mobilität (Fuhrpark) nehmen zu. Insgesamt werden für
das TREND Szenario im Jahr 2030 THG-Emissionen von 33.468 Tonnen ausgegeben. Das „klima-
neutral Stellen“ wäre in diesem Fall nur über das Kaufen von Kompensationszertifikaten möglich.
Für diese Gesamtemissionen müsste dann beispielsweise ein Budget von rund 840.000 Euro (bei
ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 53
Kosten von 25 Euro pro Tonne) zur Kompensation und Erreichen einer bilanziellen Klimaneutralität
im Jahr 2030 eingeplant werden.
5.4 Szenario Real+
Das Szenario REAL+ ist der ambitioniert-realistische Entwicklungspfad, bei dem die von der Stadt-
verwaltung 2020 neu identifizierten und beschlossenen Maßnahmen vollständig und erfolgreich um-
gesetzt werden. Alle Maßnahmen aus dem Handlungsfeld Gebäude, Energie- Ver- und Entsorgung
sowie aus dem Handlungsfeld Mobilität konnten rechnerisch im Szenario berücksichtig werden. Die
Maßnahmen aus den Handlungsfelder „Übergeordnetes“ sowie Beschaffung und Veranstaltungen
konnten nicht ausreichend quantifiziert und somit nicht direkt im Szenario abgebildet werden.
Das Szenario folgt den grundlegend übergeordneten Entwicklungsgrößen einer wachsenden Stadt-
bevölkerung (siehe TREND). Für die Verwaltung wird jedoch in diesem Szenario davon ausgegeben,
dass die Verwaltung nicht stärker, sondern analog zur Bevölkerung bis zum Jahr 2030 wächst. Den
wachsenden Verbrauchsgrößen durch Beschäftigte und Bevölkerung stehen auch hier Effizienzstei-
gerungen entgegen, die aus den Trends abgeleitet wurden. Das Szenario REAL+ wird in zwei Aus-
prägungen dargestellt: REAL+ und REAL+Öko, die sich nur durch den Bezug von hochwertigem
Ökostrom mit Zusatzeffekten unterscheiden.
5.4.1 Effekte beschlossener Maßnahmen
Wesentliche Stellschrauben sind die Anhebung der Geschwindigkeit und des Umfangs der Sanie-
rungen. Mindestens 40 % der Liegenschaften sollen bis 2030 gemäß den Vorgaben der Gebäude-
richtlinie saniert werden. Durch umfangreiche Maßnahmen, die ineinandergreifen, wird d er Ver-
brauch von Wärme und Strom in allen Gebäuden reduziert. So sinken die THG-Emissionen im Ge-
bäudebereich um 37 % im Vergleich zum Basisjahr 2019. Der Ausbau der Photovoltaik im Vergleich
zum Trend wird mehr als vervierfacht. Ver- und Entsorgungsanlagen gleichen die wachsende Nut-
zung der Bevölkerung durch gesteigerte Effizienz und verbesserte Technik aus. Auch Straßenbe-
leuchtung und Lichtsignalanlagen werden effizienter, primär durch den Austausch mit LED. Durch
umfangreiche und ambitionierte Umrüstung erreicht der Fuhrpark eine Elektrifizierung von insgesamt
50 %. Aktivierungen, verbesserte Infrastrukturen und Ansprache erreichen, dass mehr als 80 % der
Mitarbeiter*innen mit dem Umweltverbund zur Arbeit kommen, d.h. primär kommen alle Personen,
die unter 10 km von ihrer Dienststelle entfernt wohnen, mit dem Rad oder zu Fuß zur Arbeit. Durch
das beschlossen e Maßnahmenbündel sinken die Emissionen aus Arbeitswegen um die Hälfte.
Dienstgänge und Dienstreisen werden nur noch klimaneutral durchgeführt. Im Vergleich zu REAL+
wird im Szenario REAL+Öko zusätzlich noch hochwertiger Ökostrom bezogen, der sich an den stren-
gen Vorgaben und zusätzlichen Zusatznutzen für die Energiewende orientiert.
ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030
54 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 55
REAL +
Emissionen nach Bereichen 2019 2025 2030 Reduzierung
in %
THG-Emissionen [t CO2eq] 33.924 27.172 22.321 -34,20%
Gebäude 13.878 10.938 8.720 -37,17%
Ver- und Entsorgungsanlagen 8.245 7.194 6.475 -21,47%
Straßenbeleuchtung & Signalanlagen 2.629 2.135 1.809 -31,18%
Dienstliche Mobilität & Fuhrpark 2.928 2.486 2.170 -25,88%
Mitarbeitermobilität 6.245 4.419 3.147 -49,61%
Tabelle 8: Emissionen nach Bereichen im REAL+ Szenario
Quelle: IE Leipzig 2021
5.4.2 Erreichen der Klimaneutralität
Insgesamt führen die oben genannten Entwicklungen zu Abnahme des Endenergieverbrauchs von
-8 % im Jahr 2030. Die sich bereits 2019 abzeichnende Entkopplung einer wachsenden Bevölkerung
und Verwaltung vom Verbrauch nimmt zu. Im REAL+ Szenario – welches das nun erarbeitete Hand-
lungsprogramm reflektiert – sinken die THG-Emissionen im Vergleich zu 2030 um 34 % gegenüber
2019. Eine Klimaneutralität kann in diesem Fall nur unter Einbeziehung von Kompensation oder
weitere Effekt auf übergeordneter Ebene erreicht werden. Für die ausgewiesenen Gesamtemissio-
nen müsste beispielsweise ein Budget von rund 560.000 Euro (bei Kosten von 25 Euro pro Tonne)
im Jahr 2030 für Kompensationszertifikate für das Erreichen einer Klimaneutralität eingeplant wer-
den.
Im REAL+Öko Szenario können bilanziell nochmals Minderungseffekte ausgewiesen werde n. Ob
und in welchem Umfang die Verwaltung diese Gestaltungsmöglichkeit nutzen will, ist eine wertba-
sierte, und keine methodische Entscheidung. In der Akteursbeteiligung wurde bisher festgelegt, dass
für die Inanspruchnahme dieser Option sehr hohe Standards angelegt werden und Zusatzeffekte für
Energiewendeprojekte vor Ort erreichet werden sollten.
Im REAL+Öko sinken die THG-Emissionen im Vergleich zu 2019 um 58 %. Für die ausgewiesenen
Gesamtemissionen müsste dann beispielsweise ein Budget von rund 360.00 0 Euro im Jahr 2030
(bei Kosten von 25 Euro pro Tonne) für Kompensationszertifikate zur Erreichung einer Klimaneutra-
lität eingeplant werden.
ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030
56 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
5.5 Szenario Ziel Klimaneutralität 2030
Das Szenario ZIEL ist ein vom Ende her gedachter, höchst ambitionierter Entwicklungspfad, bei dem
die von der Stadtverwaltung 2019 neu identifizierten und beschlossen Maßnahmen nochmals in ih-
rem Effekt, Geschwindigkeit und Ausmaß verstärkt werden. Es folgt den grundlegenden übergeord-
neten Entwicklungsgrößen einer wachsenden Stadtbevölkerung. Für die Verwaltung wird jedoch in
diesem Szenario davon ausgegeben, dass die Verwaltung eine Verschlankung erfährt und weit we-
niger als die Bevölkerung wächst.
5.5.1 Effekte
Im Szenario ZIEL werden alle Liegenschaften gemäß noch höheren Ambitionen als in der Gebäude-
richtlinie saniert. Durch umfangreiche Maßnahmen, die ineinandergreifen, wird die Reduzierung des
Wärme- und Stromverbrauchs nochmals im Vergleich zum Szenario REAL+ verdoppelt. Die Wär-
mebereitstellungen in den Gebäuden erfolgt auf Basis von klimafreundlicher Fernwärme oder durch
erneuerbare Energien (vergleichbarer Emissionsfaktor). Der Ausbau von PV wird im Vergleich zum
TREND Szenario verzehnfacht. Ver- und Entsorgungsanlagen, Straßenbeleuchtung und Lichtsignal-
anlagen erreichen eine THG-Minderung von mehr als 90%. Der Fuhrpark hat eine Elektrifizierung
von insgesamt 100 %. Aktivierungen, verbesserte Infrastrukturen und Ansprache erreichen, dass
mehr als 80 % der Mitarbeiter*innen mit dem Umweltverbund zur Arbeit kommen, d.h. primär kom-
men alle Personen, die unter 10 km von ihrer Dienststelle entfernt wohnen, mit dem Rad oder zu
Fuß zur Arbeit. Diejenigen, die noch mit PKW kommen, nutzen E-Fahrzeuge mit Ökostrom. Mobiles
Arbeiten wird im Durchschnitt an 2 von 5 Arbeitstagen in der Woche genutzt, um Arbeitswege zu
vermeiden. Dienstgänge und Dienstreisen werden nur noch klimaneutral durchgeführt. Der Strom-
bezug hat einen vielfach reduzierten Emissionsfaktor – entweder durch selbst erzeugten Strom oder
durch den Bezug von Ökostrom.
5.5.2 Erreichen der Klimaneutralität
Insgesamt führen die oben genannten Entwicklungen zur Abnahme des Endenergieverbrauchs von
28 % im Jahr 2030 im Vergleich zu 2019. Die THG-Emissionen sinken um mehr als 92%. Die Emis-
sionen, die verbleiben, sind stark von übergeordneten Entwicklungen sowie auch zusätzlichen Be-
mühungen im Detail (z.B. für die Ver - und Entsorgungsbetriebe) abhängig. Eine Klimaneutralität
kann daher möglicherweise auch ohne Kompensation erreicht werden. Für die ausgewiesenen Ge-
samtemissionen müsste jedoch lediglich ein Budget von rund 70.000 Euro im Jahr 2030 (bei Kosten
von 25 Euro pro Tonne) für Kompensationszertifikate eingeplant werden.
ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 57
5.6 Szenarien im Vergleich
Der Endenergieverbrauch liegt im Szenario REAL+ um 16 % unter dem Szenario TREND (+ 8 im
Vergleich zu -8 %), bei dem langjährige Effizienzeffekte, denen einer wachsenden Stadt entgegen-
laufen. Im Szenario REAL + verlaufen diese Effekte noch stärker entkoppelt. Im Bereich Gebäude
sinkt der Verbrauch im REAL + von 59.059 auf 51.504 MWh und somit um nahezu 13 %:
Abbildung 36: Szenario TREND | Endenergieverbrauch nach Bereichen
Quelle: IE Leipzig 2021
Abbildung 37: Szenario REAL+ | Endenergieverbrauch nach Bereichen
Quelle: IE Leipzig 2021
TREND 2030
59.059 63.728 63.350
38.471
40.464 41.817
9.004
9.323 9.6655.817
5.872 5.972112.350
119.387 120.804
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
2019 2025 2030
Energieverbrauch [MWh]
TREND Endenergieverbrauch nach Bereichen
Straßen-
beleuchtung
& Signalanlagen
Dienstliche
Mobilität &
Fuhrpark
Ver- und
Entsorgungs-
anlagen
Gebäude
Veränderung
ggü. 20196% 8%
KN 2030 REAL+
59.059 56.124 51.504
38.471 38.471 38.471
9.004 7.753 6.926
5.817 5.875 5.954
112.350 108.224 102.854
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
2019 2025 2030
Energieverbrauch [MWh]
REAL+ | Endenergieverbrauch nach Bereichen
Straßen-
beleuchtung
& Signalanlagen
Dienstliche
Mobilität &
Fuhrpark
Ver- und
Entsorgungs-
anlagen
Gebäude
Veränderung
ggü. 2019-8%-4%
ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030
58 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
Der Endenergieverbrauch im Szenario REAL+Öko entspricht dem des Szenario REAL+. Im Szenario
ZIEL werden die Reduzierung der Energieverbräuche maximiert, er liegt 36% unter dem des Szena-
rio TREND (+8 % im Vergleich zu -28 %). Die stärksten Effekte finden sich im Bereich der Gebäude.
Abbildung 38: Szenario REAL+ Öko | Endenergieverbrauch nach Bereichen
Quelle: IE Leipzig 2021
Abbildung 39: Szenario ZIEL | Endenergieverbrauch nach Bereichen
Quelle: IE Leipzig 2021
KN 2030 REAL+ ÖKO
59.059 56.124 51.504
38.471 38.471 38.471
9.004 7.753 6.926
5.817 5.875 5.954
112.350 108.224 102.854
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
2019 2025 2030
Energieverbrauch [MWh]
REAL+ ÖKO | Endenergieverbrauch nach Bereichen
Straßen-
beleuchtung
& Signalanlagen
Dienstliche
Mobilität &
Fuhrpark
Ver- und
Entsorgungs-
anlagen
Gebäude
-8% Veränderung
ggü. 2019-4%
KN 2030 ZIEL
59.059
46.953
35.355
38.471
38.471
38.471
9.004
3.953
986
5.817
5.784
5.787
112.350
95.161
80.600
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
2019 2025 2030
Energieverbrauch [MWh]
ZIEL | Endenergieverbrauch nach Bereichen
Straßen-
beleuchtung
& Signalanlagen
Dienstliche
Mobilität &
Fuhrpark
Ver- und
Entsorgungs-
anlagen
Gebäude
Veränderung
ggü. 2019-15% -28%
ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 59
Der Endenergieverbrauch im Szenario REAL+ sinkt der Wärmeverbrauch von 55.390 auf 48.461
MWh und somit um etwa 12 %, während der Stromverbrauch sich nur minimal reduziert. Dies ist auf
Verlagerungseffekte zurückzuführen, da der Kraftstoffverbrauch eine Minderung 9.004 auf 6.926
MWh und damit von 23 % durch eine Elektrifizierung des Fuhrparks erzielt.
Abbildung 40: Szenario TREND | Endenergieverbrauch nach Anwendungsarten
Quelle: IE Leipzig 2021
Abbildung 41: Szenario REAL +| Endenergieverbrauch nach Anwendungsarten
Quelle: IE Leipzig 2021
TREND 2030
47.957 50.289 51.938
55.390 59.775 59.201
9.004
9.323 9.665112.350
119.387 120.804
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
2019 2025 2030
Energieverbrauch [MWh]
TREND Endenergieverbrauch nach Anwendungsarten
Kraftstoffe
Wärme
Strom
Veränderung
ggü. 20196% 8%
47.957 47.697 47.467
55.390 52.773 48.461
9.004 7.753 6.926
112.350 108.224 102.854
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
2019 2025 2030
Energieverbrauch [MWh]
REAL+ Endenergieverbrauch nach Anwendungsarten
Kraftstoffe
Wärme
Strom
Veränderung
ggü. 2019-4% -8%
KN 2030 REAL+
ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030
60 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
Der Energieverbrauch nach Anwendungen im Szenario REAL+ Öko unterscheidet sich nicht vom
Szenario REAL+. Im Szenario ZIEL werden erhebliche Einsparungen im Bereich der Wärme ( von
55.390 auf 33.013 MWh und somit -40 %) und der Kraftstoffe ( von 9.004 MWh auf 986 MWh und
somit um -89 %) erzielt. Eine Elektrifizierung und Sektorkopplung findet primär im Bereich der Kraft-
stoffe statt, ein Einsatz von Wärmepumpen wird hier nicht abgebildet.
Abbildung 42: Szenario REAL +Öko | Endenergieverbrauch nach Anwendungsarten
Quelle: IE Leipzig 2021
Abbildung 43: Szenario ZIEL | Endenergieverbrauch nach Anwendungsarten
Quelle: IE Leipzig 2021
47.957 47.697 47.467
55.390 52.773 48.461
9.004 7.753 6.926
112.350 108.224 102.854
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
2019 2025 2030
Energieverbrauch [MWh]
REAL+ ÖKO Endenergieverbrauch nach
Anwendungsarten
Kraftstoffe
Wärme
Strom
Veränderung
ggü. 2019
-4% -8%
KN 2030 REAL+ ÖKO
KN 2030 ZIEL
47.957 47.209 46.601
55.390
43.999
33.013
9.004
3.953
986
112.350
95.161
80.600
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
2019 2025 2030
Energieverbrauch [MWh]
ZIEL Endenergieverbrauch nach Anwendungsarten
Kraftstoffe
Wärme
Strom
Veränderung
ggü. 2019
-15% -28%
ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 61
Eine starke Verlagerung zwischen den Energieträgern ist zwischen dem Szenario TREND und dem
Szenario REAL+ nicht erkennbar, die Verbräuche sinken jedoch. Primär steigen die Anteile von Pho-
tovoltaik, die von fossilen Kraftstoffen sinken.
Abbildung 44: Szenario TREND | Endenergieverbrauch nach Energieträgern
Quelle: IE Leipzig 2021
Abbildung 45: Szenario REAL+ | Endenergieverbrauch nach Energieträgern
Quelle: IE Leipzig 2021
TREND 2030
30.239 31.851 33.118
28.682 31.364 30.870
18.336 19.633 19.269
15.384 15.334 15.274
8.133 8.378 8.6586.798
7.089 7.340
112.350
119.387 120.804
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
2019 2025 2030
TREND Endenergieverbrauch nach Energieträgern
(ohne Mitarbeitermobilität)
Wasserstoff
Kerosin
Benzin
Wärmepumpen
Solarthermie
Flüssiggas
Holzpellet
Klärgas KWK Wärme
Heizöl
Photovoltaik & Kleinwindkraft
Klärgas KWK Strom
BHKWWärme
Diesel
BHKWStrom
Erdgas
Fernwärme
Strombezug
Energieverbrauch [MWh]
Veränderung
ggü. 20198%6%
KN 2030 REAL+
30.239 28.459 27.004
28.682 27.386 24.841
18.336 17.012 15.282
15.384 14.877
14.377
8.133
7.000
6.145
6.798
6.798
6.798
112.350 108.224 102.854
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
2019 2025 2030
REAL+ | Endenergieverbrauch nach Energieträgern
(ohne Mitarbeitermobilität)
Wasserstoff
Kerosin
Benzin
Wärmepumpen
Solarthermie
Flüssiggas
Holzpellet
Klärgas KWK Wärme
Heizöl
Klärgas KWK Strom
Photovoltaik & Kleinwindkraft
BHKWWärme
Diesel
BHKWStrom
Erdgas
Fernwärme
Strombezug
Energieverbrauch [MWh]
Veränderung
ggü. 2019-4%
Energieverbrauch [MWh]
-8%
ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030
62 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
Eine erkennbare Verlagerung zwischen den Energieträg ern zeigt sich im Szenario ZIEL, eine De-
karbonisierung der Kraft- und Brennstoffe. Ein Sockel für Fernwärme bleibt, für die jedoch ebenfalls
eine starke Dekarbonisierung angenommen wird.
Abbildung 46: REAL +Öko | Endenergieverbrauch nach Energieträgern
Quelle: IE Leipzig 2021
Abbildung 47: Szenario ZIEL | Endenergieverbrauch nach Energieträgen
Quelle: IE Leipzig 2021
KN 2030 REAL+ ÖKO
30.239 28.459 27.004
28.682 27.386 24.841
18.336 17.012 15.282
15.384 14.877
14.377
8.133
7.000
6.145
6.798
6.798
6.798
112.350 108.224 102.854
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
2019 2025 2030
REAL+ ÖKO | Endenergieverbrauch nach Energieträgern
(ohne Mitarbeitermobilität)
Wasserstoff
Kerosin
Benzin
Wärmepumpen
Solarthermie
Flüssiggas
Holzpellet
Klärgas KWK Wärme
Heizöl
Klärgas KWK Strom
Photovoltaik & Kleinwindkraft
BHKWWärme
Diesel
BHKWStrom
Erdgas
Fernwärme
Strombezug
Energieverbrauch [MWh]
Veränderung
ggü. 2019-8%-4%
Energieverbrauch [MWh]
30.239 24.414 19.095
28.682
29.669
24.975
18.336
6.219
110
15.384
14.877
14.377
8.133
3.218
122
6.798
6.798
6.798
1.362
7.262
12.762
112.350
95.161
80.600
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
2019 2025 2030
ZIEL | Endenergieverbrauch nach Energieträgern
(ohne Mitarbeitermobilität)
Wasserstoff
Kerosin
Benzin
Wärmepumpen
Solarthermie
Flüssiggas
Holzpellet
Klärgas KWK Wärme
Heizöl
Klärgas KWK Strom
Photovoltaik & Kleinwindkraft
BHKWWärme
Diesel
BHKWStrom
Erdgas
Fernwärme
Strombezug
Energieverbrauch [MWh]
Veränderung
ggü. 2019-28%-15%
Energieverbrauch [MWh]
KN 2030 ZIEL
ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 63
Bei den THG-Emissionen zeigen sich stärkere Spreizungen in den Szenarien im Vergleich zu den
Unterschieden bei den Energieverbräuchen, da hier unterschiedliche Ausgestaltungen der Energie-
erzeugung (und damit der Emissionsfaktoren) zu Grunde liegen. Das Szenario TREND weicht hier
in der Summe um 33 % vom Szenario REAL+ ab (-1 % im Vergleich zu -34 %). Die größten Effekte
werden im Bereich Mitarbeitermobilität angenommen (siehe Tabelle 8).
Abbildung 48: Szenario TREND | THG-Emissionen nach Bereichen
Quelle: IE Leipzig 2021
Abbildung 49: Szenario REAL+ | THG-Emissionen nach Bereichen
Quelle: IE Leipzig 2021
TREND 2030
13.878 13.671 12.928
8.245 8.344 8.260
6.245 6.599 6.920
2.928 3.034 3.145
2.629 2.382 2.215
33.924 34.030 33.468
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
2019 2025 2030
Emissionen [t CO2]
TREND THG-Emissionen nach Bereichen
Straßen-
beleuchtung
& Signalanlagen
Dienstliche
Mobilität &
Fuhrpark
MA Mobilität
Ver- und
Entsorgungs-
anlagen
Gebäude
Veränderung
ggü. 20190% -1%
KN 2030 REAL+
13.878 10.938 8.720
8.245
7.194
6.475
6.245
4.419
3.147
2.928
2.486
2.170
2.629
2.135
1.809
33.924
27.172
22.321
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
2019 2025 2030
Emissionen [t CO2]
REAL+ | THG-Emissionen nach Bereichen
Straßen-
beleuchtung &
Signalanlagen
Dienstliche
Mobilität &
Fuhrpark
MA Mobilität
Ver- und
Entsorgungs-
anlagen
Gebäude
Veränderung
ggü. 2019-20% -34%
ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030
64 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
Die bilanziellen Minderungseffekte durch den Bezug von Ökostrom zeigen sich in allen Bereichen,
in denen Strom bezogen wird. Im Szenario ZIEL verbleiben primär E missionen aus den Ver - und
Entsorgungsanlagen. Diese basieren im Wesentlichen auf eine r Verstärkung der Effizienz und be-
rücksichtigen nicht, dass Eigenbetriebe und Tochtergesellschaften ebenfalls Klimaneutralität anstre-
ben.
Abbildung 50: Szenario REAL+ Öko| THG-Emissionen nach Bereichen
Quelle: IE Leipzig 2021
Abbildung 51: Szenario ZIEL | THG-Emissionen nach Bereichen
Quelle: IE Leipzig 2021
KN 2030 REAL+ ÖKO
13.878
7.196 6.040
8.245
2.896 2.850
6.245
4.365
3.080
2.928
2.428
2.085
2.629
33.924
17.150
14.322
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
2019 2025 2030
Emissionen [t CO2]
REAL+ ÖKO | THG-Emissionen nach Bereichen
Straßen-
beleuchtung &
Signalanlagen
Dienstliche
Mobilität &
Fuhrpark
MA Mobilität
Ver- und
Entsorgungs-
anlagen
Gebäude
Veränderung
ggü. 2019-49% -58%
KN 2030 ZIEL
13.878
2.858
8.245
2.848
2.778
6.245
2.318
96
2.928
1.159
2.629
33.924
9.430
2.646
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
2019 2025 2030
Emissionen [t CO2]
ZIEL | THG-Emissionen nach Bereichen
Straßen-
beleuchtung
& Signalanlagen
Dienstliche
Mobilität &
Fuhrpark
MA Mobilität
Ver- und
Entsorgungs-
anlagen
Gebäude
Veränderung
ggü. 2019-72% -92%
ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 65
Bei den Anwendungen entfallen die größten THG-Reduzierungen im Szenario REAL+ auf die Mitar-
beitermobilität. Die Emissionen sinken hier von 6.245 Tonnen auf 3.147 Tonne CO2eq und somit um-
49 %. Der Bereich Strom von 15.844 Tonnen auf 9.980 Tonnen CO 2eq und somit um -37 % zeigt
stärkere Minderungen als der Bereich Wärme von 8.909 Tonnen auf 8.063 Tonnen CO2eq und somit
um -20%. Im Bereich Kraftstoffe wird eine Minderung von 2.925 auf 1.078 Tonnen CO2eq und somit
um -28% erreicht.
Abbildung 52: Szenario TREND | THG-Emissionen nach Anwendungsarten
Quelle: IE Leipzig 2021
Abbildung 53: Szenario REAL+ | THG-Emissionen nach Anwendungsarten
Quelle: IE Leipzig 2021
TREND 2030
15.844 15.029 14.322
8.909 9.382 9.103
6.245 6.599 6.920
2.925 3.020 3.123
33.923 34.030 33.469
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
2019 2025 2030
Emissionen [t CO2]
TREND THG-Emissionen nach Anwendungsarten
Kraftstoffe
MA
Mobilität
Wärme
Strom
Veränderung
ggü. 20190% -1%
KN 2030 REAL+
15.844
12.266 9.980
8.909
8.063
7.116
6.245
4.419
3.147
2.925
2.424
2.078
33.923
27.172
22.321
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
2019 2025 2030
Emissionen [t CO2]
REAL+ | THG-Emissionen nach Anwendungsarten
Kraftstoffe
MA
Mobilität
Wärme
Strom
Veränderung
ggü. 2019-20% -34%
ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030
66 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
Die starken Effekte eines dekarbonisierten Strombezugs – ob durch vertragliche Gestaltung wie beim
Szenario REAL+ Öko oder durch übergeordnete Energiewendeeffekte wie im Szenario ZIEL ange-
nommen – zeigen sich in den Szenarien. Die Emissionen aus Kraftstoffen verlagern sich im Zuge
eine Elektrifizierung. Im Szenario ZIEL verbleiben primär Emissionen aus Wärmebereitstellung, de-
ren THG-neutrale Ausgestaltung auf verschiedenen Ebenen stattfindet, die weniger innerhalb des
Einflussbereichs der Stadtverwaltung liegen.
Abbildung 54: Szenario REAL+ Öko | THG-Emissionen nach Anwendungsarten
Quelle: IE Leipzig 2021
Abbildung 55: Szenario ZIEL | THG-Emissionen nach Anwendungsarten
Quelle: IE Leipzig 2021
KN 2030 REAL+ ÖKO
15.844
2.298 2.048
8.909
8.063 7.116
6.245
4.365
3.080
2.925
2.424
2.078
33.923
17.150
14.322
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
2019 2025 2030
Emissionen [t CO2]
REAL+ ÖKO THG-Emissionen nach Anwendungsarten
Kraftstoffe
MA
Mobilität
Wärme
Strom
Veränderung
ggü. 2019-49% -58%
15.844
1.570
8.909
4.387
2.058
6.245
1.894
2.925
1.155
33.923
9.006
2.645
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
2019 2025 2030
Emissionen [t CO2]
ZIEL | THG-Emissionen nach Anwendungsarten
Kraftstoffe
MA
Mobilität
Wärme
Strom
Veränderung
ggü. 2019-73% -92%
KN 2030 ZIEL
ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 67
Die Energieträgerverteilung im Szenario REAL + zeichnet sich durch eine stärkere Dekarbonisierung
im Vergleich zum Szenario TREND aus, insbesond ere die Verwendung von fossilen Kraftstoffen
(Diesel, Benzin) werden stark reduziert. Bei der Wärmeerzeugung sinken die Emissionen aus Fern-
wärme in etwa doppelt so stark wie die Emissionen aus Erdgas. Der Strombezug sinken die Emissi-
onen von 14.204 auf 8.255 Tonnen CO2eq und somit um etwa 42 %. Die Erzeugung von Strom aus
Photovoltaik nimmt um den Faktor 6 zu.
Abbildung 56: Szenario TREND | THG-Emissionen nach Energieträgern
Quelle: IE Leipzig 2021
Abbildung 57: Szenario REAL+ | THG-Emissionen nach Energieträgern
Quelle: IE Leipzig 2021
TREND 2030
14.204 13.357 12.636
6.245 6.599 6.920
3.327 3.425 3.206
4.580 4.903 4.812
2.637 2.717 2.808
1.490 1.485 1.479
740 771 799
33.924 34.030 33.469
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
2019 2025 2030
TREND THG-Emissionen nach Energieträgern
Kerosin
Benzin, Ottokraftstoffe
Diesel Notstromaggregate
Solarthermie
Holzpellet
Heizöl
Klärgas KWK
Flüssiggas
Erdgas (Mobilität)
Strom Photovoltaik & Kleinwindkraft
Strom Klärgas KWK
BHKWWärme
BHKWStrom
Diesel
Erdgas
Fernwärme
MA Mobilität
Strombezug
Emissionen [t CO2]
Veränderung
ggü. 2019-1%0%
KN 2030 REAL+
14.204
10.574 8.255
6.245
4.419
3.147
4.580
4.248
3.816
3.327
2.814
2.307
2.637
2.267
1.988
1.490
1.441
1.393
740
740
740
33.924
27.173
22.321
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
2019 2025 2030
REAL+ | THG-Emissionen nach Energieträgern
Solarthermie
Holzpellet
Erdgas (Mobilität)
Diesel Notstromaggregate
Flüssiggas
Kerosin
Strom Photovoltaik & Kleinwindkraft
Strom Klärgas KWK
Klärgas KWK
Heizöl
Benzin, Ottokraftstoffe
BHKWWärme
BHKWStrom
Diesel
Fernwärme
Erdgas
Kraftstoffe (MA Mobilität)
Strombezug
Emissionen [t CO2]
Veränderung
ggü. 2019-34%-20%
Emissionen [t CO2]
ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030
68 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
Die bilanziellen Minderungseffekte und Gestaltungsspielraum durch den Bezug von Ökostrom zei-
gen sich in allen Bereichen, in den en Strom bezogen wird. Im Szenario ZIEL wird grunds ätzlich
davon ausgegangen, dass Unterschiede zwischen Ökostrom und regulärem Strommix verschwinden
und der gesamte aus dem Netz bezogene Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien erzeugt wird.
Abbildung 58: Szenario REAL + Öko | THG-Emissionen nach Energieträgern
Quelle: IE Leipzig 2021
Abbildung 59: Szenario ZIEL | THG-Emissionen nach Energieträgern
Quelle: IE Leipzig 2021
KN 2030 REAL+ ÖKO
14.204
605 324
6.245
4.365 3.080
4.580
4.248
3.816
3.327
2.814
2.307
2.637
2.267
1.988
1.490
1.441
1.393
740
740
740
33.924
17.150
14.322
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
2019 2025 2030
REAL+ ÖKO | THG-Emissionen nach Energieträgern
Solarthermie
Holzpellet
Erdgas (Mobilität)
Diesel Notstromaggregate
Flüssiggas
Kerosin
Strom Photovoltaik & Kleinwindkraft
Strom Klärgas KWK
Klärgas KWK
Heizöl
Benzin, Ottokraftstoffe
BHKWWärme
BHKWStrom
Diesel
Fernwärme
Erdgas
Kraftstoffe (MA Mobilität)
Strombezug
Emissionen [t CO2]
Veränderung
ggü. 2019
Emissionen [t CO2]
-58%-49%
KN 2030 ZIEL
14.204
6.245
1.894
4.580
1.369
3.327
2.087
1.158
2.637
1.032
1.490
1.441
1.395
740
740
740
33.924
9.006
2.645
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
2019 2025 2030
ZIEL | THG-Emissionen nach Energieträgern
Solarthermie
Holzpellet
Erdgas (Mobilität)
Diesel Notstromaggregate
Flüssiggas
Kerosin
Strom Photovoltaik & Kleinwindkraft
Strom Klärgas KWK
Klärgas KWK
Heizöl
Benzin, Ottokraftstoffe
BHKWWärme
BHKWStrom
Diesel
Fernwärme
Erdgas
Strom (MA Mobilität)
Strombezug
Emissionen [t CO2]
Veränderung
ggü. 2019-92%-73%
Emissionen [t CO2]
AUSBLICK
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 69
Mit der vorliegenden Startbilanz wird ein konkreter Ausgangspunkt für die ambitionierten Zielsetzun-
gen der Stadtverwaltung Münster ermittelt – sie möchte bis zu m Jahr 2030 Klimaneutralität errei-
chen. Das durch umfangreiche Prozesse und Beteiligungsformate abgestimmte Maßnahmenpro-
gramm legt die wichtigen nächsten Schritte fest, dessen mögliche Effekte durch das Szenario REAL+
bis 2030 abgebildet werden. Das Erreichen einer THG-Neutralität innerhalb des nächsten Jahrzehnts
ist durch die erarbeiteten Maßnahmen - bislang - nur durch die Einbeziehung von Kompensation und
weiteren umfassenden Entwicklung auf übergeordneter Ebene möglich. Das dies nur ein Zwischen-
ziel sein kann, ist vielen klar. Die Herausforderungen für die Zielerreichung sind enorm.
Ein optimaler Entwicklungspfad wird durch das Szenario ZIEL abgebildet. Dieser ist mit außeror-
dentlichen Anstrengungen und Investitionen verbunden. Er zeigt auf, was möglich wäre und setzt
darauf, dass Klimaschutz auf allen Betrachtungsebenen mit maximaler Geschwindigkeit und Inten-
sität umgesetzt wird. Die nächsten Jahre sind in vielfacher Hinsicht entscheidend, und es ist notwen-
dig, sich auf das Gelingen zu fokussieren. Gute Ansätze und gangbare Lösungen sind durch die
Stadtverwaltung vorgelegt worden und gehen in die Umsetzung. Sie werden Schritt für Schritt weiter
verfeinert, angepasst, überwacht und weiterentwickelt.
Die Stadtverwaltung hat sich in ihrem Einflussbereich auf den Weg gemacht. Sie hat jetzt schon
Verständnis geschaffen, Ausgangspunkte festgelegt, die zentralen Akteure ins Boot geholt und ist
bereit, zu lernen und Erfahrungen zu ma chen. Sie wird dadurch ihrer Vorbildfunktion nicht nur auf
dem Papier gerecht, sondern ist bereit, die Mühen, die insgesamt als Gesellschaft vor uns liegen,
unmittelbar anzugehen.
6 Ausblick
VERZEICHNISSE
70 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
Abkürzungsverzeichnis 72
Abbildungsverzeichnis 73
Tabellenverzeichnis 76
7 Verzeichnisse
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 71
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
72 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
B Beschäftigte
BHKW Blockheizkraftwerk
BIP Bruttoinlandsprodukt
BWS Bruttowertschöpfung
EE Erneuerbare Energien
EEV Endenergieverbrauch
EnEV Energieeinsparverordnung
EW Einwohner
LKW Lastkraftwagen
LNG Leichte Nutzfahrzeuge
MIV Motorisierter Individualverkehr
PEV Primärenergieverbrauch
PKW Personenkraftwagen
THG Treibhausgase
UN United Nations (Vereinte Nationen)
KLENKO Koordinierungsstelle für Klima und Energie
EEA European Energy Award
Abkürzungsverzeichnis
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 73
Abbildung 1: Betrachtungs- und Zielebenen für Klimaneutralität der Stadt Münster 5
Abbildung 2: Prozess und Bausteine der Erstellung der Konzeptstudie Klimaneutrale
Stadtverwaltung 7
Abbildung 3: Prinzipien des GHG-Protocols als fester Orientierungspunkt Quelle: (World Business
Council for Sustainable Development & World Ressource Institute, 2004) 10
Abbildung 4: Emissionskategorien (Scopes) gemäß Greenhouse Gas Protocol 11
Abbildung 5: Bilanzgrenzen der Startbilanz 2019 12
Abbildung 6: Verwendete Emissionsfaktoren der Startbilanz für die Stadtverwaltung Münster 15
Abbildung 7: Ist 2019 | Endenergieverbrauch und Energieproduktion (ohne Kraftstoffe) der
Stadtverwaltung Münster 18
Abbildung 8: Ist 2019 | Endenergieverbrauch (ohne Mitarbeitermobilität) nach Bereichen der
Stadtverwaltung Münster 18
Abbildung 9: Ist 2019 | Endenergieverbrauch der Stadtverwaltung Münster nach Art der
Anwendung ohne Mitarbeitermobilität 19
Abbildung 10: Ist 2019 | Energieverbrauch nach Energieträgern der Stadtverwaltung Münster ohne
Mitarbeitermobilität 19
Abbildung 11: Ist 2019 | THG-Emissionen nach Bereichen der Stadtverwaltung Münster 20
Abbildung 12: Ist 2019 | THG Emissionen der Stadtverwaltung Münster nach Anwendungen 21
Abbildung 13: Ist 2019: THG-Emissionen der Stadtverwaltung Münster nach Energieträger 21
Abbildung 14: Ist 2019 | THG-Emissionen der Stadtverwaltung Münster nach Scopes 22
Abbildung 15: Ist 2019 | Anzahl der bilanzierten Liegenschaften der Stadtverwaltung Münster 23
Abbildung 16: Ist 2019 | Stromverbrauch der Liegenschaften der Stadtverwaltung Münster 23
Abbildung 17: Ist 2019 | Wärmeverbrauch der Liegenschaften der Stadtverwaltung Münster 24
Abbildung 18: Ist 2019 | Endenergieverbrauch der Liegenschaften nach Energieträgern der
Stadtverwaltung Münster 25
Abbildung 19: Ist 2019 | THG-Emissionen der Liegenschaften nach Energieträgern der
Stadtverwaltung Münster 25
Abbildung 20: Ist 2019 | Anlagen zur Stromerzeugung der Stadtverwaltung Münster 26
Abbildung 21: Ist 2019 | Stromerzeugung durch KWK / EE-Anlagen der Stadtverwaltung Münster 26
Abbildung 22 Ist 2019 | Anlagen zur Wärmeerzeugung der Stadtverwaltung Münster 27
Abbildung 23: Ist 2019 | Wärmeerzeugung durch KWK / EE-Anlagen der Stadtverwaltung
Münster 27
Abbildungsverzeichnis
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
74 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
Abbildung 24: Ist 2019 | Energieverbrauch Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen der
Stadtverwaltung Münster 28
Abbildung 25: Ist 2019 | THG-Verbrauch Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen der
Stadtverwaltung Münster 28
Abbildung 26: Ist 2019 | Endenergieverbrauch der dienstlichen Mobilität der Stadtverwaltung
Münster 29
Abbildung 27: Ist 2019 | THG-Emissionen der dienstlichen Mobilität der Stadtverwaltung Münster 29
Abbildung 28: Ist 2019 | Verkehrsmittelwahl nach Strecken für Wege zur Arbeit
(Mitarbeitermobilität) der Stadtverwaltung Münster 30
Abbildung 29: THG-Emissionen nach Verkehrsmittel für Wege zur Arbeit (Mitarbeitermobilität) der
Stadtverwaltung Münster 31
Abbildung 30: Beteiligungsprozess für das Klimaschutzkonzept Klimaneutrale Stadtverwaltung 36
Abbildung 31: Teilnehmende Fachbereiche und städtische Tochtergesellschaften an den drei
internen Verwaltungsworkshops 37
Abbildung 32: Übersicht Maßnahmenprogramm nach Handlungsfeld und Anzahl 39
Abbildung 33: Die KLENKO als „Spinne im Netz“ 40
Abbildung 34: Maßnahmen im Handlungsfeld Beschaffung und Veranstaltungen 45
Abbildung 35: Wesentlichkeitsbetrachtung des Maßnahmenprogramms 2019 46
Abbildung 36: Szenario TREND | Endenergieverbrauch nach Bereichen 57
Abbildung 37: Szenario REAL+ | Endenergieverbrauch nach Bereichen 57
Abbildung 38: Szenario REAL+ Öko | Endenergieverbrauch nach Bereichen 58
Abbildung 39: Szenario ZIEL | Endenergieverbrauch nach Bereichen 58
Abbildung 40: Szenario TREND | Endenergieverbrauch nach Anwendungsarten 59
Abbildung 41: Szenario REAL +| Endenergieverbrauch nach Anwendungsarten 59
Abbildung 42: Szenario REAL +Öko | Endenergieverbrauch nach Anwendungsarten 60
Abbildung 43: Szenario ZIEL | Endenergieverbrauch nach Anwendungsarten 60
Abbildung 44: Szenario TREND | Endenergieverbrauch nach Energieträgern 61
Abbildung 45: Szenario REAL+ | Endenergieverbrauch nach Energieträgern 61
Abbildung 46: REAL +Öko | Endenergieverbrauch nach Energieträgern 62
Abbildung 47: Szenario ZIEL | Endenergieverbrauch nach Energieträgen 62
Abbildung 48: Szenario TREND | THG-Emissionen nach Bereichen 63
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 75
Abbildung 49: Szenario REAL+ | THG-Emissionen nach Bereichen 63
Abbildung 50: Szenario REAL+ Öko| THG-Emissionen nach Bereichen 64
Abbildung 51: Szenario ZIEL | THG-Emissionen nach Bereichen 64
Abbildung 52: Szenario TREND | THG-Emissionen nach Anwendungsarten 65
Abbildung 53: Szenario REAL+ | THG-Emissionen nach Anwendungsarten 65
Abbildung 54: Szenario REAL+ Öko | THG-Emissionen nach Anwendungsarten 66
Abbildung 55: Szenario ZIEL | THG-Emissionen nach Anwendungsarten 66
Abbildung 56: Szenario TREND | THG-Emissionen nach Energieträgern 67
Abbildung 57: Szenario REAL+ | THG-Emissionen nach Energieträgern 67
Abbildung 58: Szenario REAL + Öko | THG-Emissionen nach Energieträgern 68
Abbildung 59: Szenario ZIEL | THG-Emissionen nach Energieträgern 68
TABELLENVERZEICHNIS
76 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
Tabelle 1: Übersicht der von der Stadt Münster beauftragten Konzeptstudien 2020 7
Tabelle 2 : Definitionen von Neutralität 8
Tabelle 3: Übersicht Personalbedarf einzelner Maßnahmen 38
Tabelle 4: Maßnahmen im Handlungsfeld Übergreifende Maßnahmen 41
Tabelle 5: Maßnahmen im Handlungsfeld Mobilität 42
Tabelle 6: Maßnahmen im Handlungsfeld Gebäude, Energie, Ver- und Entsorgung 44
Tabelle 7: Annahmen und Entwicklungsgrößen für die Szenarien 51
Tabelle 8: Emissionen nach Bereichen im REAL+ Szenario 55
Tabellenverzeichnis
LITERATURVERZEICHNIS
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 77
Bundesregierung. 12. Dezember 2019. Bundes-Klimaschutzgesetz. 12. Dezember 2019.
Ifeu Institut . 2020. BICO2-Tool, städtische Energie- und CO2-Bilanz, Fortschreibung und
Weiterentwicklung . Heidelberg : s.n., 2020.
Ingenieurbüro Helmert. 2020. Mobiltitätsbefraung 2019 Schlussbericht . Aachen : s.n., 2020.
Jung Stadtkonzepte mit Gertec. Mai 2021. Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030:
Ergebnisdokumentation Kurzfassung. Münster, Essen, Köln : s.n., Mai 2021.
Landesbetrieb für Informatik und Technik (IT NRW). 2020. Bevölkerungsvorausberechnung 2018 bis
2040 . Düsseldorf : s.n., 2020.
—. 2020. Personalstandstatistik des öffentlichen Dienstes Personalstatistik des öffentlichen Dienstes .
Düsseldorf : s.n., 2020.
Nordrhein-Westfalen, Landesregierung. 2021. Gesetz zur Neufassung des Klimaschutzgesetzes
Nordrhein-Westfalen . 2021.
Stadt Münster. 2020. Amt für Immobilienmanagement: Gebäudeleitlinien 2020. 2020.
—. 2019. Ausrufen des Klimanotstandes in Münster, Öffentliche Beschlussvorlage, V/0482/2019. 2019.
—. 2020. Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster: Bilanzierung des Energieeinsatzes und der CO2-
Emissionen für die Jahre 1990 -2019. Münster : Amt für Grünflächen, Umwelt und
Nachhaltigkeit, 2020.
—. 2020. Personal- und Organisationsamt: Interessensabfrage 2020 - Fahrradnutzung bei Beschäftigten
steigern Vorlage V/0315/2019 im APOSOE. Münster : s.n., 2020.
—. April 2021. V/0275/2021: Öffentliche Berichtsvorlage Zwischenbericht zur Umsetzung der
Klimaneutralität 2030 für städtische Gebäude - Maßnahmenprogramm 2021 -2024.
Münster : s.n., April 2021.
Umweltbundesamt . 11/2020. Vergleich der durchschnittlichen Emissionen einzelner Verkehrsmittel im
Personenverkehr in Deutschland Bezugsjahr 2019. 11/2020.
Umweltbundesamt. 2020. Der Weg zur Treibhausgasneutralen Verwaltung. Etappen und Hilfestellung.
Dessau-Roßlau : s.n., 2020.
World Business Council for Sustainable Development & World Ressource Institute. 2004. The
Greenhouse Gas Protocol: A Corporate Accounting and Reporting Standard. 2004.
Revised Edition.
Literaturverzeichnis
ANHANG
78 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
7.1 Übersicht über betrachtete Materialen und Konzepte
Titel Veröffentlicht Art Themenbezug
Klimaschutzkonzept Münster 2020 Nov. 2009 Konzepte Allgemein
Handlungskonzept zur Umsetzung des
Klimaschutzkonzepts 2020 für Münster
(insbesondere Sachstandsbericht
2017/2018)
2010 Konzepte Allgemein
Nachhaltiges Abfallwirtschaftskonzept der
Stadt Münster
2016 Konzepte Gebäude,
Energie, Ver-
und Entsor-
gung
Masterplan 100 % Klimaschutz: Münster
Klimaschutz 2050
Sept. 2017 Konzepte Allgemein
Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare
Energien der Stadt Münster
Feb. 2018 Konzepte Gebäude,
Energie, Ver-
und Entsor-
gung
Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 Aug. 2019 Konzepte Allgemein
V/0738/2020: Bericht zum Umset-
zungstand von Maßnahmen und Projek-
ten für die angestrebte Klimaneutralität
der Stadt Münster 2030, Anlage 1: Über-
sicht Maßnahmen
2020 Berichte und
Bilanzen
Allgemein
Global Nachhaltige Kommune NRW:
Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030
Mai 2018 Konzepte Allgemein
Anhang
ANHANG
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 79
Ausrufung des Klimanotstandes in Müns-
ter
Aug. 2020 Beschlüsse Allgemein
Gebäudeleitlinien 2020: Klimaschutz und
Nachhaltigkeit. Münsters Weg zur Kli-
maneutralität.
Sept. 2020 Berichte und
Bilanzen
Gebäude,
Energie, Ver-
und Entsor-
gung
V/0388/2020: Überarbeitung der Gebäu-
deleitlinien: Nachhaltigkeit und Klimaneut-
ralität 2030 für städtische Gebäude
Mai 2020 Beschlüsse Gebäude,
Energie, Ver-
und Entsor-
gung
V/0668/2018: Umsetzung von Klima-
schutzmaßnahmen in städtischen Gebäu-
den – Energie- und Klimabericht 2017
Aug. 2018 Berichte und
Bilanzen
Gebäude,
Energie, Ver-
und Entsor-
gung
Arbeitsprogramm 2019/20 Amt für Immo-
bilienmanagement
Sept. 2019 Berichte und
Bilanzen
Gebäude,
Energie, Ver-
und Entsor-
gung
Betriebliches Mobilitätsmanagement der
Stadtverwaltung Münster - Präsentation
2015 Berichte und
Bilanzen
Mobilität
Ratsantrag A-R/0055/2018 „Fahrradnut-
zung bei Beschäftigten steigern - mit dem
Dienstfahrrad zur Arbeit“ sowie Interes-
sensabfrage 2020 – Fahrradnutzung bei
Beschäftigten steigern
2020 Berichte und
Bilanzen
Mobilität
Energie- und Klimaschutzbilanz der Stadt
Münster 2018
2019 Berichte und
Bilanzen
Allgemein
European Energy Award, Auditbericht
Gold
Juni 2018 Berichte und
Bilanzen
Gebäude,
Energie, Ver-
und Entsor-
gung
ANHANG
80 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
European Energy Award, Arbeitspro-
gramm
März 2018 Berichte und
Bilanzen
Gebäude,
Energie, Ver-
und Entsor-
gung
V/004/2012 Beschlussvorlage Papierlose
Ratsarbeit
Feb. 2012 Beschlüsse Beschaffung/
IT
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Lessingstraße 2
- Klemensstraße
- Rösnerstraße 10
- Albersloher Weg 450
- Scheibenstraße 109
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0731/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.09.2021
- Erstellt
- 23.09.2021 11:56