Mandari Insight

V/0731/2021

Konzeptstudie "Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030"

Vorlagen 23.09.2021

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V_0731_2021_Anlage 2_Maßnahmenprogramm_Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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V_0731_2021_Anlage 1_Bericht_Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030

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V_0731_2021_Anlage 2_Maßnahmenprogramm_Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030

102295 Zeichen

Maßnahmenprogramm 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadt-
verwaltung 2030 
KONZEPTSTUDIE FÜR DIE STADTVERWALTUNG:  
STARTBILANZ, MASSNAHMEN, SZENARIEN UND 
NÄCHSTE SCHRITTE 
 
 
Auftraggeberin: 
Stadt Münster 
 
 
 
Hannover / Leipzig, 22.07.2021

Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 2

Impressum 
Auftraggeberin 
Stadt Münster  
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit  
Albersloher Weg 450 
48167 Münster  
 
 
 
Projektteam 
4K │ Kommunikation für Klimaschutz 
Schierholzstraße 25 
30655 Hannover 
Tel.: 0511 / 26 08 772 
E-Mail: info@4k-klimaschutz.de 
Website: www.4k-klimaschutz.de 
 
 
 
Leipziger Institut für Energie GmbH 
Lessingstraße 2 
04109 Leipzig 
Tel.: 0341 / 22 47 62 - 0 
E-Mail: mail@ie-leipzig.com 
Website: www.ie-leipzig.com 
 
 
Bearbeitung 
Annerose Hörter  
Christina Deike 
 
 
 
Marion Elle 
Alexander Schiffler 
 
 
Laufzeit 
 August 2020 bis April 2021 
 
 
Datum 
Hannover/Leipzig, 22.07.2021

1 Das Maßnahmenprogramm in Kürze 4 
2 Handlungsfeld „Übergreifende Maßnahmen“ 5 
Prüfung von Beschlüssen auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz 5 
Management einer klimaneutralen und nachhaltigen Verwaltung 7 
Ressourcen- und klimafreundliches Nutzerverhalten 10 
Einführung einer internen CO2-Bepreisung 13 
Kompensation 15 
Nachhaltiges städtisches Finanzwesen 17 
3 Handlungsfeld „Mobilität“ 20 
Klimafreundlicher Fuhrpark 20 
Klimaneutrale  Dienstreisen und Dienstgänge 24 
Klimafreundliche Mobilitätsangebote für Mitarbeiter*innen und Kund*innen 27 
Koordinierungsstelle  klimafreundliche Mobilität 31 
Mitarbeiterinformation  und -sensibilisierung 33 
4 Handlungsfeld „Gebäude, Energie, Ver- und Entsorgung“ 35 
Energetische Sanierung im Bestand 35 
Zukunftsfähiger Neubau 38 
Energiemanagement in kommunalen Liegenschaften 41 
Grüne Wärmeversorgung der  städtischen Liegenschaften 43 
Erneuerbare Energieversorgung 45 
Energieeffiziente Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen 49 
Klimaneutrale Eigenbetriebe und Tochtergesellschaften im Konzern Stadt Mün ster 51 
Nachhaltiger Energieeinkauf 54 
5 Handlungsfeld „Beschaffung und Veranstaltungen“ 56 
Nachhaltige und klimafreundliche Beschaffung 56 
Nachhaltige und klimaneutrale  Veranstaltungen und Verpflegung 60 
Digitalisierung und Green IT 63 
 
 
 
Inhaltsverzeichnis

DAS MAßNAHMENPROGRAMM IN KÜRZE 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 4 
 
1 Das Maßnahmenprogramm in Kürze 
Wichtiger Bestandteil des Klimaschutzkonzeptes ist das vorliegende Maßnahmenprogramm. Das Maß-
nahmenprogramm wurde basierend auf einer IST -Analyse und einem intensiven Beteiligungsprozess 
erarbeitet. Im Ergebnis sind 22 Maßnahmen entstanden. Die Maßnahmen lassen sich thematisch bün-
deln und dabei vier Handlungsfeldern zuordnen. Klimaschutz und Nachhaltigkeit strukturell und or-
ganisatorisch in der Verwaltung zu verankern, bilden die Grundlage einer langfristig klimaneutralen 
Verwaltung und werden im Handlungsfeld „ Übergreifende Maßnahmen“ zusammengeführt. Hand-
lungsansätze für eine klimafreundliche Mobilität finden sich im zweiten Handlungsfeld. Unerlässlich 
wird es sein, den Bereich Bauen, Sanieren und die Energieversorgung klimaneutral auszurichten. Zu-
sammen mit der Entsorgung finden sich die Maßnahmen im Handlungsfeld „Gebäude, Energie, Ver- 
und Entsorgung“. Im vierten Handlungsfeld werden Maßnahmen für eine klimafreundliche Beschaf-
fung und Veranstaltungen erfasst. Das Maßnahmenprogramm ist Grundlage für das REAL+-Szena-
rio. 
 
Das Maßnahmenprogramm umfasst folgende Maßnahmen:

HANDLUNGSFELD „ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 5 
 
 
Prüfung von Beschlüssen auf  
Nachhaltigkeit und Klimaschutz   
Übergreifend  Nr. 1 
 
- Kurzbeschreibung:  
- Ratsbeschlüsse werden auf ihre Nachhaltigkeit und Klimaverträglichkeit geprüft. Derzeit 
wird dafür ein Verfahren entwickelt,  um die Nachhaltigkeits - und Klimaschutzeinschätzung 
politischer Beschlussvorlagen vornehmen zu können. Die Stadtverwaltung orientiert sich 
dabei an der Orientierungshilfe zur Prüfung der Klimaverträglichkeit des Deutschen 
Städtetags und dem Deutschen Inst itut für Urbanistik. Bezüglich der 
Nachhaltigkeitseinschätzung orientiert sich die Stadt an den 42 Zielen der 
Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 und dem in Solingen entwickelten System der 
Nachhaltigkeitseinsschätzung. Die Prüfung trägt dazu bei, Klimas chutz und Nachhaltigkeit 
im st ädtischen Handeln zu etablieren. Beide Systeme sollen in Münster in einem 
Instrument verbunden werden.  
 - Zielsetzungen  bis 2022:  
- Entwicklung und Einführung eines gemeinsamen Instruments zur 
Klima- und Nachhaltigkeitsverträglichkeitsprüfung vo n politischen 
Beschlussvorlagen.  
- anschließende zweijährige Erprobungsphase  
- Evaluation der Erprobungsphase und ggfs. Anpassung des 
Instruments  
  - bis 2030:  Die konsequente Klimaverträglichkeits -Prüfung von Rats -
beschlüssen ist etablierte Praxis.  
 
 
Zuständige OE  
 
67/1 Fachstelle Nachhaltigkeit , 
KLENKO  
 
 
- Mitarbeit durch  
 
Kernteam Nachhaltigkeit  
 
 
- THG-Minderungspotential (t/a)  
 
Nicht quantifizierbar, aber schafft zentrale  Voraussetzungen  für die koordi-
nierte Reduktion von THG und berücksichtigt zusätzlich dazu weiterfüh-
rende Nachhaltigkeitsaspekte.  
 
- Erfolgsindikatoren  
 Harte Indikatoren  
 
 
Zeitrahmen  
 
2020– 2025 
 
2 Handlungsfeld „Übergreifende Maßnahmen“

HANDLUNGSFELD „ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 6 
 
- erfolgte Einführung des Instruments  
- Anzahl geprüfter Beschlüsse  
 
 
- Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität  
  gering  mittel  hoch 
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen  wichtiger Hebel, nicht quantifizierbar  
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung     
Stakeholderrelevanz     
Datenverfügbarkeit     
 
 Vorarbeiten/Bezug:  
- Klimaschutzkonzept 2020 (2009)  
- Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 (2019)  
- Bericht zum Umsetzungstand von Maßnahmen und Projekten für die angestrebte 
Klimaneutralität der Stadt Münster 2030, Anlage 1: Übersicht Maßnahmen  
- Orientierungshilfe für die Prüfung klimarelevanter Beschlussvorlagen (PkB) in 
kommunalen Vertretungskörperschaften. Difu, Deutscher Städtetag.  
- Nachhalitgkeitsstrategie Münster 2030 – Teil 3: Maßnahmenprogramm 2019 – 2022 
- Solinger Instrument der Nachhaltigk eitseinschätzung politischer Vorlagen  
 Schritte : 
- Entwicklung eines geeigneten und gut umsetzbaren Instrumentariums (durch 
Kernteam Nachhaltigkeit)  
- Entwurf Quantifizierungsgrundlage für CO 2-Emissionen ( KLENKO) 
- Begleitung der Einführungsphase  
 Stand: 09.09.2021

HANDLUNGSFELD „ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 7 
 
Management einer klimaneutralen  
und nachhaltigen Verwaltung   
Übergreifend  Nr. 2 
 
- Kurzbeschreibung:   
- Klimaneutralität und Nachhaltigkeit innerhalb der eigenen Zuständigkeiten ist ein 
Querschnittsthema und betrifft die Arbeit in vielen Fachbereichen. Daher sollten 
zusätzliche Ressourcen geschaffen werden, um die Bemühungen zur Klimaneutralität und 
Nachhaltigkeit zu koordinieren. Dafür braucht es eine Managementstruktur.  
- Um für Klimaneutralität in allen Fachbereichen zu sensibilisieren oder zu schulen, sollten 
zusätzlich Führungskräfte - und Mitarbeitendenseminare angeboten werden. Dabei 
werden auch bestehende Programme wie das Konzept zur Klimaneu tralen 
Stadtverwaltung und der Berichtsrahmen Nachhaltige K ommune vermittelt sowie 
Schnittstellen und Überschneidungen zwischen den Fachbereichen reflektiert, 
gemeinsame Lösungen entwickelt und entsprechend die Instrumente der 
Implementierung ergänzt. Zusätzlich wird der Deutsche Nachhaltigkeitskodex als 
Nachhalti gkeitsberichterstattung an die Töchterunternehmen vermittelt. Die Organisation 
kann durch die zusätzlich geschaffenen Personalressourcen erfolgen.  
 - Zielsetzungen  bis 2022:  
- Aufstockung der Fachstelle Nachhaltigkeit und der KLENKO um 
Personalressourcen  
- Durchführung regelmäßiger ämterübergreifender Arbeitstreffen  
- Erarbeitung einer Kommunikationsstrategie  
 -  - bis 2025:  
- Etablierte Arbeits - und Managementstruktur zur kontinuierlichen 
Weiterentwicklung der Implementierung  
- Regelmäßige Durchführung von Schulungen für Führungskräfte und 
Mitarbeitende  
- Bausteine  
 Baustein 2.1 Managementorganisation für klimaneutrale und nachhaltige Verwaltung  
 Baustein 2.2: Ämterübergreifende Arbeitstreffen und Erarbeitung einer 
Kommunikationsstrategie  
 Baustein 2.3 Mindset Führungskräfte und Mitarbeitende  
 
 
Zuständige OE  
 
KLENKO, 67/1 Fachstelle Nachhaltigkeit  
 
 
 
 
 
Mitarbeit durch  
 
Fachämter der Stadt und 
Tochtergesellschaften

HANDLUNGSFELD „ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 8 
 
Personalbedarf:  
1,5 Personalstellen (1 Personalstelle Fach-
stelle Nachhaltigkeit, 0,5 Personalstellen 
KLENKO)  
 
 
- THG-Minderungspotential (t/a)  
 
Bausteine 2.1, 2.2. und 2.3. sind n icht quantifizierbar, schaffen jedoch  zent-
rale Voraussetzungen  für die koordinierte Reduktion von THG und berück-
sichtig en zusätzlich dazu weiterführende Nachhaltigkeitsaspekte.  
 
 
- Erfolgsindikatoren  
 Harte Indikatoren  
- Anzahl zusätzliche Personalstellen  
- Anzahl Führungskräfteseminare  
 
 
Zeitrahmen  
 
2020– 2025 
 
 
- Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität  
  gering  mittel  hoch 
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen  wichtiger Hebel, nicht quantifizierbar  
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung     
Stakeholderrelevanz     
Datenverfügbarkeit     
 
 Vorarbeiten/Bezug:  
- Klimaschutzkonzept 2020 (2009)  
- Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 (2019)  
 Schritte :  
Baustein 2.1 Managementorganisation für klimaneutrale und nachhaltige Verwaltung  
- Viele Themen der klimaneutralen Stadtverwaltung werden parallel auch im 
Nachhaltigkeitsprozess bearbeitet. Daher ist eine enge Verzahnung der Aktivitäten 
notwendig. Um beide Bereiche  in der Stadtverwaltung zu implementieren, soll eine 
entsprechende Managementstruktur inklusive Controlling (Fortschreibung der Bilanz) 
geschaffen werden. Dafür müssen zunächst zusätzliche Personalstellen gescha ffen 
werden. Die Nachhaltigkeitsstrategie oblie gt der Fachstelle Nachhaltigkeit. Die Fachstelle 
Nachhaltigkeit kann daher die Themen zu Nachhaltigkeit (bio -regional -fair-ökoloigsch) 
koordinieren und sollte dafür personell aufgestockt werden. Zusätzlich sol lte auch KLENKO 
personell erweitert werden, um die Themen Klimaschutz und Klimaneutralität zu 
organisieren. Beide Organisationseinheiten bearbeiten die Themenfelder in enger 
Zusammenarbeit.

HANDLUNGSFELD „ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 9 
Baustein 2.2 Ämterübergreifende Arbeitstreffen und Erarbeitung ei ner 
Kommunikationsstrategie  
In regelmäßigen, ämterübergreifenden Arbeitstreffen werden die Themen gemeinsam 
konkretisiert und eine Kommunikationsstrategie zur Vermittlung der Inhalte erarbeitet.  
Baustein 2.3 Mindset Führungskräfte und Mitarbeitende  
- Durchführung von Führungskräfte - und Mitarbeitendenseminare, um Nachhaltigkeit und 
Klimaschutz im Mindset zu verankern.  
 Stand: 09.09.2021

HANDLUNGSFELD „ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 10 
 
Ressourcen - und klimafreundliches  
Nutzerverhalten   
Übergreifend  Nr. 3 
 
- Kurzbeschreibung:   
- Neben effizienzsteigernden Maßnahmen wird es zur Erreichung der Klimaschutzziele 
zentral sein, den Energieverbrauch zu reduzieren. Dafür muss ein ressourcen - und 
klimafreundliches Nutzerverhalten kultiviert werden. Die Stadtverwaltung kann dafür bei 
allen Mitarbeiter*innen sowie den Schulen und Kitas ansetzen.  
 - Zielsetzungen  - bis 2025:  
- Durchführung von Informations - und Bildungsangeboten zum 
Thema klimafreundliches Nutzerverhalten u.a. alle zwei Jahre 
Durchführung eines Online -Schulungsprogramms für alle 
Mitarbeiter*innen  
- Eine Informations - und Beratungskampagne wurde entwickelt und 
informiert die Kolleginnen und Kollegen  
- Die jährliche Klimaschutzwoche an Schulen ist etablierte Praxis  
 -  - bis 2030:  
- Regelmäßige Durchführung von Informations - und 
Bildungsangebote zum Thema klimafreundliches Nutzerverhalten  
- Alle Mitarbeiter*innen werden regelmäßig durch Beratungs - und 
Informationsangebote sowie durch Informationen über das 
Intranet angesprochen und sensibilisiert  
 Bausteine  
 Baustein 3.1 Sensibilisierung und Aktivierung der Mitarbeiter*innen  
 Baustein 3.2 Klimaschutz macht Schule  
 
 
Zuständige OE  
 
KLENKO, Amt für Immobilienmanagement  
 
Personalbedarf:  
0,5 Personalstellen  
 
 
Mitarbeit durch  
 
Presse- und Informationsamt  
 
- THG-Minderungspotential (t/a)  
 
In Baustein 3.1 und 3.2. können d urch ein verbessertes Nutzerverhalten  in 
der Verwaltung oder Schulen  in Kombination mit gering -investiven Optimie-
rungen (z.B. Regelung und Steuerungstechnik , Hausmeisterschulungen ) 10 
bis 15 % der Energieverbräuche eingespart werden. Minderungspotenziale

HANDLUNGSFELD „ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 11 
 
unterscheiden sich jedoch stark je nach Gebäudeart, Sanierungstand und 
vorhandener Gebäudetechnik . 
 
 
- Erfolgsindikatoren  
 Harte Indikatoren  
- Anzahl Informationsangebote für MA 
und Anzahl Teilnehmer*innen  
- Anzahl Teilnehmende Schulen  
 
 
Zeitrahmen  
 
3.1) kontinuierlich  
3.2) kontinuierlich  
3.3) kontinuierlich  
 
 
- Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität  
  gering  mittel  hoch 
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen     
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung     
Stakeholderrelevanz     
Datenverfügbarkeit     
 
 Vorarbeiten/Bezug:  
- Masterplan 100% Klimaschutz (2017)  
- Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 (2019)  
- Bericht zum Umsetzungstand von Maßnahmen und Projekten für die angestrebte 
Klimaneutralität der Stadt  Münster 2030, Anlage 1: Übersicht Maßnahmen  
- Bezug zur Maßnahme 11: Mitarbeiterinformation und –sensibilisierung  
 Schritte : 
- Baustein 3.1 Sensibilisierung der Mitarbeiter*innen  
- Die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung  werden über verschiedenen Angebote zum 
Thema energiesparendes und klimafreundliches Nutzerverhalten informiert und 
sensibilisiert. Dazu kann das Intranet genutzt werden. Zeitweise sollten 
Klimaschutzkampagnen sowie in regelmäßigen Abständen Online -Schulun gen 
durchgeführt werden. Der inhaltliche Aufbau der Schulungen muss erarbeitet werden. Die 
Schaffung von Anreizsystemen sollte diskutiert werden. Beispielsweise Auszeichnung als 
klimafreundlichste*r Mitarbeiter*in.  
- Ausarbeitung einer Strategie zur Sensibil isierung der Mitarbeiter*innen mit 
attraktiven Mitmach - und Informationsangeboten   
- Baustein 3.2 Klimaschutz macht Schule  
- Das Projekt „Klimaschutz macht Schule“ erfreut sich großer Beliebtheit und trägt einen 
wichtigen Beitrag zum Energie - und Abfallsparen an den städtischen Schulen. Künftig wird 
es darum gehen, das Projekt weiterzuentwi ckeln und auszubauen.

HANDLUNGSFELD „ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 12 
 Stand: 09.09.2021

HANDLUNGSFELD „ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 13 
 
Einführung einer internen  
CO2-Bepreisung    
Übergreifend  Nr. 4 
 
- Kurzbeschreibung:   
- Interne CO2-Bepreisungen können wichtige Lenkungswirkung für klimafreundliche 
Investionsentscheidungen in den Bereichen sein, wo bisher 
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen noch Vorrang haben. Dabei sind verschiedene Modelle 
innerhalb einer Verwaltung denkbar z.B. Schatt enpreise, Gebühren, Boni. Eine interne 
finanzielle Berücksichtigung von den THG -Emissionen kann einer vorherrschende 
Wettbewerbsverzerrung klimaschädlicher Investitionen entgegenwirken un d 
Umweltkosten internalisieren.  
 - Zielsetzungen  - bis 2025 :  
- Prüfung zur Praktikabilität der Einführung einer internen CO2-
Bepreisung in ausgwählten Bereichen für die Stadtverwaltung  
- Entwurf zur Ausgestaltung Ggf. Beschluss zur Einführung eines 
Praxistests  
 -  - bis 2030:  Grundsätzliche Berücksichtigung und Orientierung an einem 
einheitlichen CO 2-Preis bei allen Investionsentscheidungen  
 
 
Zuständige OE  
 
KLENKO  
 
 
Mitarbeit durch  
 
 
 
 
- THG-Minderungspotential (t/a)  
 
Derzeit ist eine Quantifizierung noch nicht möglich, da erst Prüfung und ggf. 
Praxistest bevorsteht. Generell führt eine  Bepreisung selbst nicht zu  THG-
Reduktionen, sondern erst die Investitionsentscheidungen, die darauf basie-
rend getroffen werden. Diese können sehr unterschiedliche Volumina ha-
ben (z.B. bei einem klimafreundliche n Neubau oder Anschaffung eines tech-
nischen Gerätes).  
 
 
- Erfolgsindikatoren  
 Harte Indikatoren  
Anzahl Tonnen CO 2 
 
 
Zeitrahmen  
 
2020– 2030

HANDLUNGSFELD „ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 14 
 
 
- Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität  
  gering  mittel  hoch 
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen  Hebel, nicht quantifizierbar  
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung     
Stakeholderrelevanz     
Datenverfügbarkeit     
 
 Schritte : 
- Erarbeitung eines Entwurfs zur Einführung einer internen CO2-Bepreisung (Zielsetzung, 
Varianten, Parameter, Einsatzgebiete, Notwendigkeit, Zw eckmäßigkeit und 
Umsetzbarkeit ) 
- Beschluss und Einführung eines Praxistest in ausgewählten Bereichen  
 Stand: 09.09.2021

HANDLUNGSFELD „ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 15 
 
Kompensation   
Übergreifend  Nr. 5 
 
- Kurzbeschreibung:   
- Wenn alle Maßnahmen umgesetzt wurden, Emissionen vermieden und der 
Energieverbrauch so weit es geht  reduziert wurde, bleibt als letzter Schritt ab 2030 zur 
Erreichung einer Klimaneutralität möglicherweise nur die Kompensation. Dabei können 
unterschiedliche  Wege beschritten werden.  
- Zum einen kann eine Variante gewählt werden, bei der im Jahr 203 0 100 % alle Emissionen 
kompensiert werden. Dabei werden THG -Minderungen  in gleicher Höhe  durch 
Investitionen in Klimaschutzprojekten außerhalb der Systemgrenzen erreicht (z.B. Ankauf 
von Zertifikaten  im Jahr 2030 ). Diese Option wird jedoch maximal  bis zum Jahr 20 50 
bestehen.  
- Eine weit aus ambitionierte Variante könnte vorsehen, die für Kompensation zulässigen 
Emissionen festzulegen, z.B. 5 bis 10 % des Ausgangswerts der Startbilanz. Das dafür 
notwendige Budget könnte in einem jährlichen Fonds bereits reserviert werden und bis 
dahin für zusätzliche Klimschutzinvestitionen vorgesehen werden.  
 - Zielsetzungen  - bis 2025 :  
- Entwicklung eines Modells für die Kompensation innerhalb der 
Stadtverwaltung  
- Vorrang für Vermeiden und Reduzieren  
 -  - ab 2030:   
- Variante A: 100 % der Emissionen i m Jahr 2030 werden in 
geeigneter Weise und nach hohen Standards kompensiert  
- Variant B: maximal 10 bis 5  % der Emis sionen de r Startbilanz 
werden als unvermeidbar eingeschätzt und werden in geeigneter 
Weise nach und hohen Standards kompensiert  
- Festlegung eines Entwicklungspfades für Kompensationen bis zum  
Jahr 2050 )  
 
 
Zuständige OE  
 
KLENKO  
 
 
Mitarbeit durch  
 
SWM 
 
- THG-Minderungspotential (t/a)  
 
Variante A: Laut REAL+ Öko (inklusive Bezug von Ökostrom) Szenario wäre 
es möglich, dass im Jahr 2030 etwa 15.000 Tonnen kompensiert werden 
müssen. Dies entspricht einem Budget von etwa 375.000 Euro*

HANDLUNGSFELD „ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 16 
 
 
Variante B: Bei 5-10% der Startbilanz als für Kompensation zulässige Emissi-
onen dies rund 1.750 bis 3.500 Tonnen. Dies entspricht einem Budget von 
etwa 43.750 bis 87.500  Euro*. Wenn jedes Jahr als fixer Betrag investiert 
werden, muss bis zum Jahr 2030 ein Budget von rund 4 37.000 bis 875.00 
Euro investiert werden.  
 
 
 
- Erfolgsindikatoren  
 Harte Indikatoren  
- Anzahl Tonnen CO 2 
 
 
Zeitrahmen  
 
2020– 2030 
 
 
 
- Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität  
  gering  mittel  hoch 
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen  Hebel, nicht  quantifizierbar  
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung     
Stakeholderrelevanz     
Datenverfügbarkeit     
 
 Vorarbeiten/Bezug:  
- Bericht zum Umsetzungstand von Maßnahmen und Projekten für die angestrebte 
Klimaneutralität der Stadt  Münster 2030, Anlage 1: Übersicht Maßnahmen  
- Die SWM kompensiert seit 2019 verbleibende Emiss ionen (abgesehen vom Kraftwerk)  
 Schritte : 
- Klimaneutralität im Zusammenhang mit einem Kompensationsansatz definieren  
- Berechnung der nicht vermeidbaren CO 2-Emissionen  
- Vergleich vorhandener Anbieter, Auswahl geeigneter Kompensationsprojekte nach 
hohen Standards  
- Ggf. Prüfung lokaler Kompensationsmöglichkeiten (z.B. lokale Baumpflanzungen)  
- Entwicklung einer Kompensationsstrategie und eines Kompensationsmechanismus  
 Stand: 09.09.2021  
* Bei einem Preis von angenommenen 25 Euro pro Tonne THG, keine Bereinigung von Inflation oder Kaufkraftverlust

HANDLUNGSFELD „ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 17 
 
Nachhaltiges städtisches  
Finanzwesen   
Übergreifend  Nr. 6 
 
- Kurzbeschreibung:   
Mittel- und langfristige Kapitalanlagen:  
Bei den städtischen Finanzanlagen hat die Stadt Münster die allgemeinen Grundsätze der 
Gemeindeordnung NRW zu beachten (Sicherheit, angemessener Ertrag, Sicherstellung der 
Liquidität). Seit dem Jahr 2016 berücksichtigt die Stadt Münster Nachhaltigkeitsaspe kte 
bei ihrer Anlagestrategie. Sie investiert nicht mehr in Bereiche, die unter 
Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ethischer und / oder ökologischer Art problematisch sind. 
Die städtische Anlagerichtlinie wurde entsprechend geändert.  
Zur Reduzierung künftiger  Versorgungslasten investiert die Stadt Münster ein Teil ihres 
Kapitals in zwei Spezialfonds. Bei den beiden Fonds werden die nachhaltigen 
Anlagegrundsätze durch detaillierte Anlagerichtlinien umgesetzt. Über eine Negativliste 
werden Branchen bzw. Unterneh men ausgeschlossen, die den städtischen 
Ausschlusskriterien nicht entsprechen. Zusätzlich wird der Best -in-Class-Ansatz genutzt, 
bei dem aus den Branchen diejenigen Unternehmen ausgewählten werden, die im Hinblick 
auf Nachhaltigkeit gegenüber dem Branchend urchschnitt hervortreten. Beim Investment 
in Unternehmensanleihen besteht für die Fondsverwaltung auch die Möglichkeit, in 
sogenannte „Green Bonds“ zu investieren. Mit diesen Anleihen kann in ausgewiesene 
nachhaltige Zweige oder Projekte (z.B. zum Klima - und Umweltschutz) eines Unternehmes 
investiert werden.  
 
Kurzfristige Kapitalanlagen:  
Bei kurzfristigen Kapitalanlagen ist die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten 
schwierig. An Markt gibt es nur wenige Banken, die das angelegte Kapital unter 
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsgesichtspunkten weitergeben. Eine Begrenzung auf 
diese Banken würde mit den Festlegungen zur Sicherheit (Einlagensicherung, Obergrenze 
pro Bank) und der Regelung des § 90 GO NRW (angemesser Ertrag) kollidieren. Die Stadt  
Münster beobachtet intensiv die Entwicklugen am Kapitalmarkt. Sollten sich die 
Rahmenbedingungen und das Angebot ändern, wird die Stadt Münster eine Anpassung 
Ihrer Anlagerichtlinie für kurzfristigen Kapitalanlagen prüfen.  
  
Derzeit steht die Weiterentwic klung der Nachhaltigkeitsstrategie im Fokus:  
- Weiterentwicklung der städtischen Anlagerichtlinie, z.B.  
• Evaluation der Negativliste  
• Erarbeitung von Nachhaltigkeitsgesichtspunkten für Investitionen in 
Staatsanleihen  
- Prüfung der Möglichkeiten der nachhaltigen Kapitalbeschaffung, z.B. über die 
Emission eines Nachhaltigkeitsschuldscheins (Green Bond / Social Bond)  
- Prüfung, wie Nachhaltigkeitsgesichtspunkte im Haushalt der Stadt Münster sinnvoll 
dargestellt werden können.  
 - Zielsetzungen  - bis 2025:  
- Die städtischen Anlagerichtlinien sind weiterentwickelt.

HANDLUNGSFELD „ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 18 
- Prüfung und ggf. Durchführung der Emission eines 
Nachhaltigkeitsschuldscheins (Green & Social Bond).  
- 100% der mittel - und langfristigen Kapitalanlagen in den 
Versorgungsfonds sind nachhaltig im Sinn e der Anlagerichtlinien.  
- Ziele / Handlungsfelder (u. a. mit Bezug auf Nachhaltigkeit) sind im 
städtischen Haushalt weiterentwickelt, im Vorbericht zum Haushalt 
sind diese konkretisiert.  
 -  - bis 2030:   
- Bei entsprechendem Finanzbedarf Prüfung der Emission weiterer 
Nachhaltigkeitsschuldscheine (Green & Social Bonds).  
- Weitere Nachhaltigkeitsaspekte werden im Rahmen des Haushalts 
abgebildet.  
 
 
Zuständige OE  
 
Amt für Finanzen und Beteiligungen  
 
Personalbedarf:  
Je nach Intensität und Ausgestaltung von 
Nachhaltigkeitsaspekten im Zusammen-
hang mit dem städt. Haushalt ist zusätzli-
cher Personalbedarf erforderlich.  
 
 
Mitarbeit durch  
 
Fachstelle Nachhaltigkeit, 
KLENKO,  
Banken, Fondsgesellschaften, 
verschiedene Fachämter  
 
 
- THG-Minderungspotential (t/a)  
 
Eine Quantifizierung von THG -Minderungen aus dieser Maßnahme ist zum 
aktuellen Stand nicht möglich. Je nach Finanzprodukt entfallen ggf. Minde-
rungen außerhalb der Systemgrenzen der Stadtverwaltung an.  
 
 
- Erfolgsindikatoren  
 Harte Indikatoren  
- Anzahl Grüne Kredite  
- Investitionsvolumen Grüne Fonds  
 
 
Zeitrahmen  
 
2020– 2030 
 
 
 
- Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität  
  gering  mittel  hoch 
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen  Hebel, nicht quantifizierbar  
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung     
Stakeholderrelevanz     
Datenverfügbarkeit

HANDLUNGSFELD „ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 19 
 Vorarbeiten/Bezug:  
- Bericht zum Umsetzungstand von Maßnahmen und Projekten für die angestrebte 
Klimaneutralität der Stadt Münster 2030, Anlage 1: Übersicht Maßnahmen  
- Abfrage zum Umsetzungsstand der Schlüsselprojekte im Rahmen der städtischen 
Nachhaltigkeitsstrategie  
 Schritte : 
- Weiterentwicklung der städtischen Anlagerichtlinien  
- (Prüfung der) Emission eines Nachhaltigkeitsschuldscheins  
- Prüfung, wie Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen des Haushalts abgebildet werden 
können 
 Stand: 09.09.2021

HANDLUNGSFELD „MOBILITÄT“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 20 
 
 
Klimafreundlicher Fuhrpark   
Mobilität Nr. 7 
 
Kurzbeschreibung  
Für eine klimaneutrale Mobilität der Stadtverwaltung wird der strategische Ansatz 
verfolgt, in einem erstem Schritt Wege zu vermeiden. Unvermeidbare Wege sollen auf 
klimafreundliche Verkehrsträger verlagert werden. Im letzten Schritt erfolgt die 
Elektrifizierung des Fuhrparks. Der Fuhrpark der Stadtverwaltung Münster  soll in seiner 
Gesamtheit klimafreundlich ausgerichtet werden. Dazu gehört die schrittweise Umstellung 
des Fuhrparks auf E -Fahrzeuge,  vermehrte Nutzung von Car -Sharing,  Schaffung eines 
attraktiven Angebots an Dienstfahrrädern (inkl. Pedelecs) und der Ausb au der 
entsprechenden Infrastruktur. Für Nutzfahrzeuge gelten jedoch gesonderte 
Anforderungen (bspw. Marktverfügbarkeit), die eine Umstellung auf E -Mobilität 
erschweren und im Prozess berücksichtigt werden müssen. Durch die Umsetzung von 
Pilotprojekten (z. B. Lastenradeinsatz, Wasserstofffahrzeuge für Sondernutzungen) werden 
innovative Ansätze getestet und bei erfolgreichem Verlauf sukzessive auf die gesamte 
Verwaltung angewendet. Ein Erfahrungsaustausch unter den Ämtern unterstützt den 
Prozess.  
 Zielsetzungen  bis 2025:  
- Optimierung des vorhandenen Fuhrparks im Hinblick auf eine 
vermehrte Nutzung von Fahrrädern und Car -Sharing.  
- – zugleich Elektrifizierung des PKW -Dienstwagenpools zu 50%.“  
- Ladeinfrastruktur -Konzept für die Stadtverwaltung  
  bis 2030: 100% Klimaneutraler Fuhrpark, dies bedeutet eine  
vollständige Elektrifizierung des PKW -Fuhrparks und soweit die 
Marktverfügbarkeit dies hergibt auch des Nutzfahrzeugsbereichs, 
sowie Installation der notwendigen Ladeinfrastruktur an allen 
städtischen Verwaltungsstandorten unter ausschließlicher Nutzung 
erneuerbarer Energien  
 Bausteine  
 Baustein 7.1 Dienstfahrräder und Infrastruktur  
 Baustein 7.2 Carsharing  
 Baustein 7.3 E -Mobilität (Elektrifizierung Fahrzeugpool)  
 Baustein 7.4 Pilotprojekte (Wasserstofffahrzeuge u.a.)  
 
Zuständige OE  
 
Mitarbeit durch  
3 Handlungsfeld „Mobilität“

HANDLUNGSFELD „MOBILITÄT“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 21 
 
 
Personal - und Organisationsamt , Amt für 
Mobilität und Tiefbau, Amt für Grünflä-
chen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Feuer-
wehr, AWM, alle Ämter mit Beschaffung 
eigener Fahrzeuge  
 
Zusätzlicher Investitionsbedarf:  
300.000 € pro Jahr (Amt 67)  
 
 
Presse- und Informationsamt, 
KLENKO, Amt für Immobilien-
management (23) 
 
 
THG-Minderungspotenzial (t/a)  
 Die Bausteine 7.1, 7.2 und 7.4 können nicht quantifiziert  werden.  
Bausteine 7.3: Eine Umstellung  des Fuhrparks auf Elektrofahrzeuge (100 % 
der PKW, 50 % der LNF, 25 % der LKW) bei gleichzeitigem Bezug von 
Ökostrom führt zu einer Reduktion von nahezu 45 % der Emissionen in die-
sem Bereich  
  
 
 
Erfolgsindikatoren  
 Harte Indikatoren  
- Reduzierung der THG -Emissionen des 
Fuhrparks  
- Anteil Elektrofahrzeuge und ggf. Was-
serstoff an Neuanschaffungen  
 
 
Zeitrahmen  
 
7.1 kontinuierlich  
7.2 kontinuierlich  
7.3 kontinuierlich  
7.4 2020 – 2025 
 
 
Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität  
  gering  mittel  hoch 
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen     
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung     
Stakeholderrelevanz     
Datenverfügbarkeit     
 
 Vorarbeiten/Bezug : 
- Masterplan 100% Klimaschutz (2017)  
- Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 (2019)  
- Bericht zum Umsetzungstand von Maßnahmen und Projekten für die angestrebte 
Klimaneutralität der Stadt Münster 2030, Anlage 1: Übersicht Maßnahmen  
- Präsentation „Betriebliches Mobilitätsmanagement der Stadtverwaltung Münster“ 
von 2015

HANDLUNGSFELD „MOBILITÄT“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 22 
- Interessensabfrage 202 0 – Fahrradnutzung bei Beschäftigten steigern  
- Erarbeitung eines Konzepts zur dienstlichen Mobilität mit einem Schwerpunkt auf 
klimafreundlichen städtischen Mobilitätsmanagement ist in Vorbereitung  
- Masterplan „Mobilität Münster 2035+“ für die gesamte Stadt Münster wird aktuell 
erarbeitet  
- Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030  
- VV-Beschluss: Ersatz Dieselfahrzeuge durch alternative Antriebe (2005)  
 Schritte : 
Baustein 7. 1 Dienstfahrräder und Infrastruktur  
Die Fahrradnutzung soll für dienstliche Wege bei den Beschäftigten gesteigert werden. 
Dafür müssen Dienstfahrräder verfügbar sein sowie eine geeignete Infrastruktur 
geschaffen werden. Dazu gehören:  
- Höherwertige und ausreichend Diensträder zur Verfügung stellen (mit Wartung). 
Ausstattung aller Verwaltungsstan dorte mit konventionellen Dienstfahrrädern und 
ggfs. Pedelecs. Buchung  von E-Lastenrädern ggf. über einen Car -Sharinganbieter . 
- Einführung Dienstradleasing  
- Erstellung von optimierten Standortkonzepten  
- Geschützte Abstellanlagen für Fahrräder  
- Lademöglichkeiten für Pedelec/ E -Bike 
- Bei Bedarf Nutzung des neuen Bikesharingssystems der SWM ab 2022  
- Nach Möglichkeit und Bedarf Nachrüstung von Dusch - und Umkleidemöglichkeiten an 
den Verwaltungsstandorten  
- Pilothafter Einsatz E -Lastenrad für den Post - / Warenaustausch zwischen zentraler 
Poststelle und Stadthaus 1. Nach erfolgreicher Testung soll der Einsatz von E -
Lastenrädern für geeignete Transportwege verwaltungsweit ausgerollt werden.  
Baustein 7.2 Car sharing  
Ergänzend zum eigenen Fuhrpurk ist Car -Sharing und ggf. zukünftig Bikesharing (ab 2022) 
bevorzugt zu nutzen, dies inkludiert auch die Nutzung von E -Cargo-Bikes.  
- Berücksichtigung bei der regelmäßigen Anpassung der Standortkonzepte  
Baustein 7.3 E -Mobilität  
Überall, wo Dienstfahrten mit dem PKW nicht verlagert werden können, soll der 
kommunale Fuhrpark in seiner Gesamtheit auf Elektroautos umgestellt werden. Die 
Nutzung der Fahrzeuge ist nur dann erfolgsversprechend, wenn außerdem die notwendige 
Infrastruktur geschaffen wird. Die Ladeinfrastruktu r muss durch erneuerbare Energien 
sichergestellt werden. PKW - Neuanschaffungen erfolgen nur noch als Elektro -Fahrzeuge , 
sofern ein passendes Angebot vorhanden ist . Die Umstellung des gesamten Fuhrparks 
erfolgt in Teilschritten (siehe Zielsetzungen). Die An schaffung von Sonderfahrzeugen als 
Elektrofahrzeuge muss in den einzelnen Ämtern und Eigenbetrieben geklärt werden. Die 
Aktivitäten zur Umstellung auf E -Mobilität sollten öffentlichkeitswirksam begleitet 
werden.  
- Konzept für Aufbau Ladeinfrastruktur in der Stadtverwaltung

HANDLUNGSFELD „MOBILITÄT“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 23 
- Die zentrale Beschaffung von PKW berücksichtigt vorrangig E -Fahrzeuge  
- Die Umstellung der Nutzfahrzeuge erfolgt entsprechend der auf dem Markt verfügba-
ren Angebote . 
- Aufbau der notwendigen Infrastruktur für Elektro - und Wasserstoff -Anwendungen – 
insbesondere bei der AWM und Feuerwehr: Werkstatt intern/extern und Qualifikation 
Mitarbeitende  
- Öffentlichkeitswirksame Begleitung  
Baustein 7.4 Pilotprojekte  
Pilotprojekte ermöglichen den Einsatz neuer und innovativer Ansätze z.B.  Technologien 
zunächst zu testen und bei erfolgreicher Umsetzung weitreichender zu implementieren. 
Weitere Pilotprojekte können sich aus der bestehenden Förderkulisse entwickeln. 
Pilotprojekte sollten öffentlichkeitswirksam begleitet werden, um die Stadt i n ihrer 
Vorreiterrolle zu stärken und durch gute Beispiele neue Impulse zu setzen.  
- Entwicklung einer Strategie zur Umsetzung der Pilotrojekte  
- Die AWM setzen zwei Müllfahrzeuge mit Wasserstoff -Antrieb ein  
- öffentlichkeitswirksame Begleitung der Projekte  
 Sofortmaßnahmen : 
- E-Lastenräder werden pilothaft für den Post - / Warenaustausch zwischen zentraler 
Poststelle und Stadthaus 1 sowie ein E -Lastenrad für Amt 66 eingesetzt. Nach 
erfolgreicher Testung soll der Einsatz von E -Lastenrädern für geeignete Transport wege 
verwaltungsweit ausgerollt werden.  
- AWM: zwei Müllfahrzeuge mit Wasserstoff -Antrieb (2021)  
- Amt 10: Für alle PKW -Beschaffungen der Stadt werden vorrangig E -Fahrzeuge 
angeschafft  
 Stand: 09.09.2021

HANDLUNGSFELD „MOBILITÄT“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 24 
 
Klimaneutrale  
Dienstreisen und Dienstgänge   
Mobilität Nr. 8 
 
Kurzbeschreibung:   
Dienstreisen und Dienstgänge sollen in der gesamten Stadtverwaltung klimaneutral 
organisiert und durchgeführt werden. Dafür kann die Erstellung einer Geschäftsanweisung  
die nötigen Rahmenbedingungen und Vorgaben setzen. Die Maßnahme fördert, dass in der 
Fahrradstadt Münster auch die städtischen Mitarbeiter*innen bevorzugt das Fahrrad für 
Dienstgänge nutzen und Dienstreisen so klimafreundlich wie möglich vollziehen. Die 
dienstliche Mobilität der Stadtverwaltung überwiegend per Fahrrad vermittelt eine 
positive Außenwirkung.  
 Zielsetzungen  bis 2025: Erstellung einer Geschäftsanweisung   
  bis 2030:  100 % klimaneutrale Dienstreisen und Dienstgänge  
 Bausteine  
 Baustein 8.1 Klimaneutrale Dienstreisen  
 Baustein 8.2 Klimaneutrale Dienstgänge  
 Baustein 8.3 Geschäftsanweisung  
 
 
Zuständige OE  
 
Personal - und Organisationsamt (10)  
 
 
Mitarbeit durch  
 
KLENKO, Stadtwerke Münster  
 
 
THG-Minderungspotenzial (t/a)  
 
Bausteine 8.1. und 8.2: Dienstreisen und dienstliche Mobilität machen eine 
geringe Menge der Gesamtemissionen ( <1 %) aus. Sie konnten bei der Start-
bilanz nicht vollständig erfasst werden.  
 
Bausteine 8.3.: Schafft notwendige Voraussetzungen   
 
 
Erfolgsindikatoren  
 Harte Indikatoren  
Veränderung im Modal Split für Dienstrei-
sen 
 
 
Zeitrahmen  
 
8.1) 2020 – 2030 
8.2) 2020 – 2025 
8.3)2020 - 2025

HANDLUNGSFELD „MOBILITÄT“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 25 
 
 
Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität  
  gering  mittel  hoch 
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen     
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung     
Stakeholderrelevanz     
Datenverfügbarkeit     
 
 Vorarbeiten/Bezug:  
- Präsentation 2015 „Betriebliches Mobilitätsmanagement der Stadtverwaltung 
Münster“  
- Handlungsprogramm Klimaschutz 2030  
- Erarbeitung eines Konzepts zur dienstlichen Mobilität mit einem Schwerpunkt auf 
klimafreundlichen städtischen Mobilitätsmanagement (in Vorbereitung)  
 Schritte : 
Baustein 8.1 Klimaneutrale Dienstreisen  
Der wichtigste Schritt zur Erreichung der Klimaneutralität ist im ersten Handlungsschritt 
immer die Vermeidung. Auch für die dienstliche Mobilität muss geprüft werden, welche 
Dienstreisen erforderlich sind und wo eine Reduzierung durch digitale Abstimmunge n 
möglich ist. Die Dienstreisen, die notwendig sind, sollten möglichst klimafreundlich 
zurückgelegt werden möglichst mit Bahn sowie ÖPNV und ansonsten mit E -Fahrzeugen  
Weiterhin ist die Nutzung privater Kraftfahrzeuge für Dienstreisen möglichst zu reduzie ren.  
- Vermeidung von Dienstreisen; Abstimmungen/ Termine insofern möglich und geeignet 
digital durchführen  
- Dienstreisen erfolgen möglichst klimaneutral (Reihenfolge: Bahn/ ÖPNV, E -Fahrzeug)  
- CO2-Kompens ation von unvermeidbaren Flügen  
Baustein 8.2 Klimaneutrale Dienstgänge  
Für Dienstgänge innerhalb des Stadtgebiets steht die Fahrradnutzung an erster Stelle. 
Dafür stehen ausreichend Dienstfahrräder, Dienstpedelecs, Dienst -Lastenräder zur 
Verfügung (vgl. Maßnahme Fuhrpark). Ist die Fahrr adnutzung für den Dienstgang nicht 
möglich werden die Verkehrsträger in der Reihenfolge ÖPNV, Dienstfahrzeug, Carsharing 
genutzt.  
Baustein 8.3 Geschäftsanweisung  
Bestehende Regelungen und Absprachen im Bereich Mobilitätsmanagement (bspw. 
Kooperation mit C arsharing, Empfehlungen/ Gebot zur Nutzung von ÖPNV statt PKW, 
Fahrradnutzungsgebot für alle innerstädtischen Dienstfahrten) sowie die unter 7.1 und 7.2 
skizzierten Anforderungen werden per Geschäftsanweisung  offiziell festlegt.  
 Sofortmaßnahmen : 
- Erarbeitung einer Geschäftsanweisung

HANDLUNGSFELD „MOBILITÄT“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 26 
- CO2-Kompensation von Flugreisen  
 Stand: 09.09.2021

HANDLUNGSFELD „MOBILITÄT“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 27 
 
Klimafreundliche Mobilitätsangebote 
für Mitarbeiter*innen und Kund*innen   
Mobilität Nr. 9 
 
Kurzbeschreibung:   
Umfassende Mobilitätsangebote stehen Mitarbeiter*innen und Kund*innen zur 
Verfügung, um die Wege von und zur Stadtverwaltung klimafreundlich zu gestalten. Dazu 
gehören die attraktive Nutzung des ÖPNV z.B. durch ein Jobticket für Mitarbeiter*innen 
und gute ÖPNV-Anbindung sowie der Ausbau der Fahrradinfrastruktur, um die Radnutzung 
von und zu Verwaltungsstandorten zu verbessern. Die klimafreundliche Erreichbarkeit der 
Stadtverwaltung wird gut kommuniziert und ist auch für Bürger*innen deutlich erkennbar.  
 Zielsetzungen  bis 2025:  
- Reduzierung der CO2-Emissionen aus Arbeitswegen (derzeit ca. 
6.245 Tonnen p.a)  
- Zertifizierung der Stadt Münster als „Fahrradfreundlicher Arbeitge-
ber“ 
- Umsetzung Mobilitätskonzept für das Stadthaus 1  
- Zertifizierung der Fachstelle Expedition und Druck als klimaneutrale 
Einrichtung  
- CO2-Reduktion in der städtischen Post -/Warendistribution und 
Zentraldruckerei  
- Neue digitale Serviceangebote ersparen Wege zu 
Verwaltungsstandorten  
  bis 2030:   
- Reduzierung der CO2-Emissionen aus Arbeitswegen (derzeit 6.245 
Tonnen p.a)  
- Teilnahme am Programm „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“  
- Erstellung und ggf. Umsetzung von Mobilitätskonzepten für alle  
Verwaltungsstandorte  
- Alle Busfahrten mit der Flotte der Stadtwerke sind vollständig 
klimaneutral.  
- Klimaneutralität in der städtischen Post -/Warendistribution und 
Zentraldruckerei  
 Bausteine  
 Baustein 9.1 Mobilitätskonzepte für Verwaltungsstandorte  
 Baustein 9.2 ÖPNV/ Jobticket  
 Baustein 9.3 Fahrradnutzung und Infrastruktur  
 Baustein 9.4 CO2-Reduktion in der städtischen Post -/Warendistribution und 
Zentraldruckerei

HANDLUNGSFELD „MOBILITÄT“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 28 
 Baustein 9.5 Zertifizierung der Fachstelle Expedition und Druck als klimaneutrale 
Einrichtung  
 
 
Zuständige OE  
 
Personal - und Organisationsamt (10)  
 
 
Mitarbeit durch  
 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
(66.2), SWM, Koordination E -
Mobilität (bei 66), Amt für Im-
mobilienmanagement (23) 
 
 
THG-Minderungspotenzial (t/a)  
 
Baustein 9.1. ist nicht qu antifizierbar.  
Bausteine 9.2. und 9.3.: Insgesamt entfallen allein 18  % der Gesamtemissio-
nen der Startbilanz (2019) auf Mitarbeitermobilität (Wege zur Arbeit) , da 
noch mehr als die Hälfte das Auto nutzen . Wenn 80 % der Mitarbeiter*in-
nen den Umweltverbund nutzen würden, könnten diese Emissionen um 
mehr als die Hälft e reduziert werden.  
 
 
Erfolgsindikatoren  
 Harte Indikatoren  
Anzahl der Beschäftigten mit Jobticket  
 
 
Zeitrahmen  
 
9.1) 2020 – 2025 
9.2) 2020 – 2030 
9.3) 2020 – 2030 
 
 
Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität  
  gering  mittel  hoch 
Mengenmäßige  Bedeutung der Emissionen     
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung     
Stakeholderrelevanz     
Datenverfügbarkeit     
 
 Vorarbeiten/Bezug:  
- Interessensabfrage 2020 – Fahrradnutzung bei Beschäftigten steigern  
- Erarbeitung eines Konzepts zur dienstlichen Mobilität mit einem Schwerpunkt auf 
klimafreundlichen städtischen Mobilitätsmanagement ist in Vorbereitung  
 Schritte : 
Baustein 9.1 Mobilitätskonzepte für Verwaltungsstandorte  
Die Stadtverwaltung soll möglichst klimafreundlich erreichbar sein – dafür bedarf es der 
Infrastruktur für klimafreundliche Verkehrsträger z.B. gute Radinfrastruktur wie

HANDLUNGSFELD „MOBILITÄT“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 29 
Abstellanlagen, Ladeinfrastruktur, Stellplätze für Carsharing und barrierefreie 
Zugangsmöglichkeiten. Mit einem Mobilitätskonzept pro Verwaltungsstandort  werden die 
Wege der Mitarbeiter*innen und Kund*innen auf klimafreundliche Alternativen geprüft 
und neue – auch digitale - Angebote entwickelt. Teil des Konzeptes sollte auch eine 
entsprechende Kommunikation und Transparenz gegenüber den Mitarbeiter*innen und 
Bürger*innen sein.  
- Erstellung Mo bilitätskonzept für Stadthaus 1  
- Umsetzung für Stadthaus 1  
- Erstellung Mobilitätskonzepte für alle weiteren Verwaltungsstandorte . Voraussetzung 
ist dabei zunächst ein übergeordnetes Mobilitätskonzept für die Stadt Münster sowie 
der Ausbau der Personalressourcen . 
- Ausbau digitaler Serviceangebote für Bürger*innen (z.B. Fahrzeuganmeldungen, 
Antragstellungen)  
- Kommunikation der klimafreundlichen Erreichbarkeit von Verwaltungsstandorten  
Baustein 9.2 ÖPNV/ Jobticket  
Die Stadt Müns ter bietet seinen Mitarbeiter*innen bereits ein E -Ticket zur Nutzung des 
ÖPNV sowie das Jobticket an. Aktuell gi bt es 627  Jobtickets für etwa 7 .500 Beschäftigte. 
Um die Nachfrage des Jobtickets weiter zu steigern, sollte das Jobticket attraktiver werden. 
Dafür werden Gespräche zwischen Stadt und Stadtwerken geführt, um geeignete 
Lösungsansätze zur Erweiterung des Angebots (u.a. Nutzung im Umland, Multimodalität 
an Umsteigepunkten) zu entwickeln. Das Angebot des Jobtickets muss unter der 
Mitarbeiterschaft a usreichend bekannt gemacht werden. Mit dem Jobticket können auch 
andere Verkehrsträger genutzt werden (Leihräder, Lastenräder o.ä)  
- Vergünstigung und Flexibilisierung des Jobtickets  im Rahmen des Handlungsspielraums  
- Angebotsumfang Jobticket erweitern  
- Bewerbung Jobticket unter den Mitarbeiter*innen  
Baustein 9.3 Fahrradnutzung und Infrastruktur  
Für die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung soll es attraktiv sein, das Fahrrad für den 
Weg zur Arbeit zu nutzen. Dafür sollten auch privat nutzbare Diensträder (u.a auch 
Pedelecs) sowie eine geeignete Infrastruktur geschaffen werden. Dazu gehören:  
- Teilnahme der Stadt Münster am Dienstradleasing über Gehaltsumwandlung  
- Hemnisse werden durch eine gute Radinfrastruktur (geschützte Abstellanlagen, 
Lademöglichkeiten für Pedelec/ E -Bike im Büro bzw. durch zentrale Lademöglichkeiten 
an den Verwaltungsstandorten) gesenkt  
- Um den Prozess optimal zu gestalten wird am Programm Fahrradfreundlicher 
Arbeitgeber des ADFC teilgenommen  
Baustein 9.4 CO 2-Reduktion in der städtischen Pos t-/Warendistribution und 
Zentraldruckerei  
Die Um setzungsschritte der Bausteine 9 .4 und 9.5 sind im Zu sammenhang zu sehen. Bau -
stein 9 .4 beschreibt die Schritte zum Einsatz eines e -Lastenrades für Post - und Warens en-
dungen der Stadtverwaltung. 9 .5 geht umfassend auf die CO2 -Reduktion ein.  
- Auswertung der verwaltungsinternen Ämterumfrage zum Verzicht auf Anlieferungs - 
und Abholfahrten

HANDLUNGSFELD „MOBILITÄT“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 30 
- Anschaffung und Installation einer Tourenplanungssoftware  
- Berechnung der neuen, optimierten Tourenzuschnitte inkl. des Shut tles-Service mit -
tels eines e -Lastenrades zwischen dem Stadthaus 1, Klemensstr., und der Scheibenstr. 
109, dem Betriebsgebäude der Fachstelle Expedition und Druck  
- Ausschreibung zum Kauf eines e -Lastenrades und personelle Besetzung regeln  
- Information über ( evtl.) neuen Anfahr - und Abholzeiten an die Ämter und 
Einrichtungen  
- Umsetzung der neuen Tourenzuschnitte und des Shuttles -Services  
- Sicherstellung des Shuttles -Services durch klimafreundliches Ersatzfahrzeug bei un -
zumutbaren Witterungsbedingungen für das P ersonal  
Baustein 9.5 Zertifizierung der Fachstelle Expedition und Druck als klimaneutrale 
Einrichtung  
- Bestandsaufnahme: Was verursacht ruft in der Fachstelle Expedition und Druck (Fst. 
10.12) CO2 Emissionen? Wie lassen sie sich reduzieren?  
- Umsetzungen der  möglichen Reduktionsmaßnahmen  
- Marktermittlung durchführen nach Einrichtungen/Unternehmen, die Zertifizierungen 
vergeben dürfen, bzw. als anerkannte (wissenschaftlichen) Einrichtungen die ent -
sprechenden Werte feststellen können.   
- Regelwerk in der Fst. 10.12 installieren zur ständigen Beobachtung bei der Entwick -
lung von CO2 -Emsissionen und Intensivierung/Ausweitung der bisherigen Redukti -
onsschritte je nach Evaluationsergebnis  
 Sofortmaßnahmen : 
- Neues Angebot für Mitarbeiter*innen : Fahrrad -Leasing  
- Erstellung Mo bilitätskonzept für Stadthaus 1  
- Teilnahme am Programm fahrradfreundlicher Arbeitgeber (ADFC)  
 Stand: 09.09.2021

HANDLUNGSFELD „MOBILITÄT“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 31 
 
Koordinierungsstelle  
klimafreundliche Mobilität   
Mobilität Nr. 10 
 
Kurzbeschreibung:   
Das Vorhaben einer vollständig klimafreundlichen Mobilität in der Stadtverwaltung 
braucht eine ämterübergreifende Begleitung. Daher soll das bestehende betriebliche 
Mobilitätsmanagement zu einer Koordinierungsstelle erweitert werden, um die 
städtischen Mob ilitätsaktivitäten zu koordinieren und zu steuern sowie den 
Umsetzungserfolg der Maßnahmen im Handlungsfeld Mobilität sicher zu stellen.  
Der Koordinierungsstelle kommt eine zentrale Bedeutung für die Umsetzung der 
Maßnahmen im Handlungsfeld Mobilität zu.  
 Zielsetzungen  bis 2022 : Einrichtung einer Koordinieru ngsstelle  
  bis 2025 : ggf. personelle Erweiterung der Koordinierungsstelle  
 
 
Zuständige OE  
 
Personal - und Organisationsamt (10)  
 
 
Mitarbeit durch  
 
 
 
 
THG-Minderungspotenzial (t/a)  
 
Insgesamt entfallen allein 18  % der Gesamtemissionen der Startbilanz 
(2019) auf Mitarbeitermobilität (Wege zur Arbeit), da noch mehr als die 
Hälfte das Auto nutzen. Wenn 80 % der Mitarbeiter*innen den Umweltver-
bund nutzen würden, könnten diese Emissionen u m mehr als die Hälfte re-
duziert werden.  
 
 
Erfolgsindikatoren  
 Harte Indikatoren  
- Veränderungen im Modal Split für Ar-
beitsweg und Dienstreisen  
- Anzahl durchgeführter Beratungen und 
Einzelmaßnahmen  
 
 
Zeitrahmen  
 
2020– 2030 
 
 
Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität  
  gering  mittel  hoch 
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen

HANDLUNGSFELD „MOBILITÄT“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 32 
 
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung     
Stakeholderrelevanz     
Datenverfügbarkeit     
 
 Vorarbeiten/Bezug:  
- Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 (2019)  
- Bezug zu Maßnahme 2: Schaffung von Personalressourcen für Management einer kli-
maneutralen Verwaltung  
 Schritte : 
- Personalstellen im Haushalt einstellen  
- Personalstellen besetzen und Zuständigkeiten klären  
- Koordinierungsstelle und Aufgaben - sowie Beratungstätigkeit verwaltungsweit 
bewerben  
 Sofortmaßnahmen  
- Erstellung eines Mobilitätskonzepts für die Stadtverwaltung zur Identifizierung 
konkreter Bedarfe und Handlungsfelder  
- Einrichtung der Koordinierungsstelle  
 Stand: 09.09.2021

HANDLUNGSFELD „MOBILITÄT“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 33 
 
Mitarbeiterinformation  
und -sensibilisierung   
Mobilität Nr. 11 
 
Kurzbeschreibung:   
Die Umstellung auf eine klimaneutrale Mobilität ist nur dann erfolgreich, wenn die 
Mitarbeiter*innen selbst vom Ziel überzeugt sind. Daher ist es zentral, die 
Mitarbeiter*innen zu informieren und für die Umsetzung der Maßnahmen zu motivieren. 
Daher braucht es gute Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen, die das Bewusstsein für 
klimafreundliche Mobilität stärken.  
 Zielsetzungen  bis 2025 : jährlich werden zwei Kampagnen  zum Thema veranstaltet  
  bis 2030 : durch die kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit und die 
Kampagnen sind alle Mitarbeiter*innen zu dem Thema informiert und 
sensibilisiert  
 Bausteine  
 Baustein 11 .1 Mitarbeiterumfragen, Mitmach - bzw. Infoveranstaltungen  
 Baustein 11.1 Öffentlichkeitsarbeit  
 Baustein 11.2 Kampagnen  
 
 
Zuständige OE  
 
Koordinierungsstelle klimafreundliche Mo-
bilität (vgl. Maßnahme 10) 
 
 
Mitarbeit durch  
 
KLENKO, Presse - und Informa-
tionsamt, ADFC, Stadtwerke  
 
 
 
THG-Minderungspotenzial (t/a)  
 
Effekte der Bausteine 11.1 und 11.2 sind kaum zu quantifizieren, aber nicht 
zu unterschätzen. Sie tragen insgesamt dazu bei, dass mehr Beschäftigte 
den Umweltverbund nutzen.  
 
 
Erfolgsindikatoren  
 Anzahl Kampagnen  
 
 
Zeitrahmen  
 
11.1) kontinuierlich  
11.2) kontinuierlich  
11.3) kontinuierlich  
 
Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität

HANDLUNGSFELD „MOBILITÄT“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 34 
 
  gering  mittel  hoch 
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen     
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung     
Stakeholderrelevanz     
Datenverfügbarkeit     
 
 Vorarbeiten/Bezug:  
- Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 (2019)  
- eea-Bericht internes Re -Audit 2020  
 Schritte : 
Baustein 10.1 Mitarbeiterumfragen, Mitmach - bzw. Infoveranstaltungen  
Die Aktivitäten der Maßnahmen im Handlungsfeld Mobilität müssen 
öffentlichkeitswirksam begleitet und die Mitarbeiter*innen kontinuierlich sensibilisiert 
werden.  
- Regelmäßige Information der Beschäftigten über neue Entwicklungen, dabei ggf. 
Angebot von Akti onstagen an verschiedenen Verwaltungsstandorten  
- Abfrage von Ideen und Wünschen der Beschäftigten im Rahmen von regelmäßigen 
Mitarbeiterumfragen  
- Verknüpfung mit betrieblichen Gesundheitsmanagement („Mit dem  Rad zur Arbeit“, 
Vorträge zu verschiedenen Themen ) 
Baustein 11.1 Öffentlichkeitsarbeit  
Die Aktivitäten der Maßnahmen im Handlungsfeld Mobilität müssen 
öffentlichkeitswirksam begleitet werden.  
- Erarbeitung eines Konzepts zur Mitarbeitermotivation und Kommunikationskonzept  
- kontinuierliche öffentlichkeitswirksame Begleitung der Maßnahmenumsetzungen im 
Handlungsfeld Mobilität  
Baustein 11.2 Kampagnen  
Die Stadtverwaltung prüft, welche bestehenden Kampagnen noch intensiviert werden 
sollen (z.B. Stadtradeln) und welche weiteren Möglichkeiten es g ibt (z.B. Aufnahme in das 
Programm Fahrradfreundlicher Arbeitgeber des ADFC oder radbonus).  
- kontinuierliche Umsetzung von Kampagnen, um über das Thema und die Vorteile zu 
informieren und durch Aufklärung für klimafreundliches Mobilitätsverhalten zu 
motivie ren 
 Stand: 09.09.2021

HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 35 
 
Energetische Sanierung im Bestand   
Gebäude, Energie, 
Ver- und Entsor-
gung Nr. 12 
 
Kurzbeschreibung:   
Der überwiegende Teil der städtischen Gebäude wurde noch vor Einführung der ersten 
Wärmeschutzverordnung gebaut. Mit der energetischen Sanierung des Gebäudebestands  
können die kommunalen CO 2-Emissionen deutlich reduziert werden. Die städtische 
Gebäudeleitlinie ist ein gutes/ effizientes Instrument für die Stadtverwaltung und 
beinhaltet bereits wichtige Maßnahmenvorgaben, die konsequent angewendet werden 
sollten.  
 Zielsetzungen  bis 2022:  
- Vorlage eines Sanierungskonzepts, das neben der Darstellung der 
Maßnahmen auch die erforderlichen Investitionskosten für 2022 ff. 
enthält 
- Gebäude werden nicht bauteilbezogen, sondern ganzheitlich 
betrachtet und energetisch saniert  
- Konsequente Anwendung der Gebäudeleitlinie  
  bis 2030:   
- Bis 2030 sollen jährlich rund 25.000 m² qm Gebäudefläche auf 
rund 50  kWh/m 2a Wärmeverbrauch saniert werden  
 Bausteine  
 Baustein 12.1 Gebäudeleitlinie  
 Baustein 12.2 Gebäudesanierung  
 
 
Zuständige OE  
 
Amt für Immobilienmanagement ( 23) 
 
 
Mitarbeit durch  
 
SWM 
 
 
THG-Minderungspotenzial (t/a ) 
 
Baustein 12.1: schafft wichtige Vorgaben und Orientierungsgrößen für das 
Heben von Minderungspotenzialen.  
Baustein 12.2: Bei der angestrebten  Sanierungsquote und einer zusätzlichen 
Verbesserung der Energieträger sowie dem Nutzerverhalten können bis zu 
37 % der Emissionen in diesem Bereich der eingespart werden.  
4 Handlungsfeld „Gebäude, Energie, Ver- und Entsorgung“

HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 36 
 
 
Erfolgsindikatoren  
 Harte Indikatoren  
- Anzahl energetisch sanierte Gebäude  
- Jahresheizwärmebedarf in kWh 
- Sanierungsrate  
 
 
Zeitrahmen  
 
12.1) kontinuierlich  
12.2) 2020 – 2030 
 
 
Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität  
  gering  mittel  hoch 
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen     
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung     
Stakeholderrelevanz     
Datenverfügbarkeit     
 
 Vorarbeiten/Bezug:  
- Klimaschutzkonzept 2020 (2009)  
- Masterplan 100% Klimaschutz (2017)  
- Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 (2019)  
- Bericht zum Umsetzungstand von Maßnahmen und Projekten für die angestrebte 
Klimaneutralität der Stadt Münster 2030, Anlage 1: Übersicht Maßnahmen  
- Arbeitsprogramm 2019/20 Amt für Immobilienmanagement  
- Aktuell wird ein Sanierungskonzept für städtische Gebäude vom 
Immobilienmanagement erarbeitet  
- Öffentliche Beschlussvorlage V/0388/2020: Überarbeitung der Gebäudeleitlinien: 
Nachhaltigkeit und Klimaneutralität 2030 für städtische Gebäude  
 Schritte : 
Baustein 12.1 Gebäudeleitlinie  
Die Gebäudeleitlinie wurde in 2020 überarbeitet und im August 2020 vom Rat der Stadt 
beschlossen. Die Gebäudeleitlinie enthält Anforderungen an die energetische Sanierung 
von Bestandsgebäuden:  
- Bei baulichen Ergänzungen wird für den Gebäudebestand, der nic ht Teil der baulichen 
Ergänzung ist, parallel ein energetisches Kurzgutachten erstellt.  
- Bei umfangreicher Gebäudesanierung mit mindestens drei Bauteilen wird eine 
Energiebilanz mit dem PHPP -Programm (Passivhaus -Projektierungs -Paket) erstellt.  
- Bei Instandh altung, Modernisierung und Sanierung von Einzelbauteilen wurden 
Mindestwerte für die Wärmedurchgangskoeffizienten festgelegt  
Konsequente Anwendung der überarbeiteten Gebäudeleitlinie möglichst ohne Ausnahmen 
ist das Ziel.  
Baustein 12.2 Gebäudesanierung

HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 37 
Der städtische Gebäudebestand muss entsprechend der in der Gebäudeleitlinie 
festgelegten Zielstellungen und Kriterien umfassend energetisch saniert werden.  
Die Verwaltung (Amt für Immobilienmanagement) erarbeitet aktuell ein 
Sanierungskonzept für die kommunal en Bestandsgebäude bis 2022. Dies beeinhaltet 
neben der Darstellung der Maßnahmen auch die nötigen Investitionskosten für 2020 ff. 
Bereits zum 1. Halbjahr 2021 legt die Verwaltung einen Zwischenbericht über die 
Sanierungsarbeiten vor, die bis 2023 durchgef ührt oder begonnen werden müssen, um die 
oben genannten Ziele zur Reduktion des Energieverbrauchs und der CO 2-Emissionen zu 
erreichen.  
Die Sanierungsmaßnahmen sollten öffentlichkeitswirksam begleitet werden, um die Vor-
bildrolle der Stadt wahrzunehmen und g ute Beispiele der Sanierung zu verbreiten.  
- Schrittweise Umsetzung der energetischen Sanierung entsprechend des aktuell in der 
Erstellung befindlichen Sanierungskonzeptes  
 Sofortmaßnahmen : 
- Zwischenbericht über die Sanierungsarbeiten  
- Start der Sanierung der Erich -Kästner-/ Pötterhoekschule sowie des Gymnasiums 
Paulinum inkl. Sporthalle auf einen Energiekennwert von 50 kWh/m²a (sofern 
Haushaltsmittel dafür bereitgestellt werden ) 
 Stand: 09.09.2021

HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 38 
 Zukunftsfähiger Neubau   
Gebäude, Energie, 
Ver- und Entsor-
gung Nr. 13 
 
Kurzbeschreibung:   
Alle Neubauten der Stadt sollten weitgehend klimaneutral errichtet werden. Die 
überarbeitete Gebäudeleitlinie von 2020 umfasst gute Planungsgrundsätze für Null -
Emissions -Neubauten und muss konsequent angewendet werden.  
 Zielsetzungen  Ab 2021:  Neubau auss chließlich als Null -Emissions -Gebäude 
 Bausteine  
 Baustein 13.1 Gebäudeleitlinie  
 Baustein 13.2 Neubau als Null -Emissions -Haus 
 Baustein  13.3 Nachhaltige Baustoffe  
 
 
Zuständige OE  
 
Amt für Immobilienmanagement ( 23) 
 
 
Mitarbeit durch  
 
Presse- und Informationsamt  
 
 
THG-Minderungspotenzial (t/a ) 
 
Baustein 1 3.1: schafft wichtige Vorgaben und Orientierungsgrößen für das 
Heben von Minderungspotenzialen.  
Baustein 1 3.2: Auswirkungen auf die Gesamtemissionen können nicht quan-
tifiziert werden. Insgesamt hat der Neubau nur einen sehr geringen Anteil 
an den Liegenschaften. Der durchschnittliche spezifische Wärmeverbrauch 
liegt bei einem Neubau gemäß der Gebäuderichtlinien um 85 % niedriger als 
der Durchschnittswert der städtischen Liegenschaften.  
Baustein 13.3.: Ist derzeit nicht quantifizierbar und betrachtet vorgelagerte 
Emissionen (Scope 3) einer Gebäudeerrichtung. Minderungen für den Be-
trieb lassen sich hier nicht ableite n.  
 
 
Erfolgsindikatoren  
 Harte Indikatoren  
- Anzahl Null -Emissions -Häuser 
- Anzahl Ne ubauten als EnergiePlus Ge-
bäude 
 
 
Zeitrahmen  
 
13.1) ab sofort  
13.2) ab sofort  
13.3) 2020 -2030

HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 39 
 
 
Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität  
  gering  mittel  hoch 
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen     
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung     
Stakeholderrelevanz     
Datenverfügbarkeit     
 
 Vorarbeiten/Bezug:  
- Klimaschutzkonzept 2020 (2009)  
- Masterplan 100% Klimaschutz (2017)  
- Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 (2019)  
- Bericht zum Umsetzungstand von Maßnahmen und Projekten für die angestrebte 
Klimaneutralität der Stadt Münster 2030, Anlage 1: Übersicht Maßnahmen  
- Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien der Stadt Münster (2018)  
- Arbeitsprogramm  2019/20 Amt für Immobilienmanagement  
- Öffentliche Beschlussvorlage V/0388/2020: Überarbeitung der Gebäudeleitlinien: 
Nachhaltigkeit und Klimaneutralität 2030 für städtische Gebäude  
 Schritte : 
Baustein 13.1 Gebäudeleitlinie  
Entsprechend der neuen Gebäudeleitlinie werden eine kompakte Bauweise, Optimierung 
transparenter Flächen und sommerlicher Wärmeschutz für Neubauten vorgegeben. 
Nachhaltigkeitsziele sollen im Wettbewerbs - als auch im Planungsverfahren verankert 
werden.  
Baustein 13.2 Neubau als Null -Emissions -Haus 
Die neue Gebäudeleitlinie legt als Planungsgrundsatz für Neubauten und bauliche 
Erweiterungen die Umsetzung des Null -Emissions -Hauses fest und ist für Neubauten sowie 
bauliche Erweiterungen ab einer Größe von 500 m ² BGF verpflichtend. Durch die Nutzung 
erneuerbarer Energien sollen Gebäude zu klimaneutralen Gebäuden entwickelt werden. 
Die Stadtverwaltung nimmt eine Vorbildfunktion ein und kann innovative Ansätze beim 
Bauen vermitteln.  
Baustein  13.3 Nachhaltige Bausto ffe 
Für Baustoffe und Bauteile werden Nachhaltigkeitsanforderungen formuliert, wobei der 
gesamte Lebenszyklus eines Gebäudes inklusive Rückbau betrachtet und im 
Planungsprozess angewendet wird. Eine CO2-Bepreisung wird hier als Kalkulationsgröße 
mit zu Gru nde gelegt.  
 Sofortmaßnahmen  
- Aufnahme Nachhaltigkeitsziele in Wettbewerbs - und Planungsverfahren  
- Umsetzung des Nullemissionsgebäudes Thomas Mores Schule als eines der ersten 
Gebäude auf Basis der neuen Richtlinie

HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 40 
 Stand: 09.09.2021

HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 41 
 Energiemanagement in kommunalen 
Liegenschaften  
 
Gebäude, Energie, 
Ver- und Entsor-
gung Nr. 14 
 
Kurzbeschreibung:   
Um das Ziel der klimaneutralen Verwaltung bis 2030 zu erreichen, ist die Steigerung der 
Energieeffizienz in den kommunalen Liegenschaften unabdingbar. Daher muss das 
bestehende Energiemanagement der Stadt Münster personell erweitert und strukturell 
optimal  aufgebaut werden. Bereits mit nicht - und gering -investiven Maßnahmen können 
der Energieverbrauch und damit die Energiekosten gesenkt werden.  
 Zielsetzungen  bis 2025:  
- personelle Austockung des Energiemanagem ent um 1 weitere 
Personalstelle   
- Jährliche Energieberichte und Verbrauchsan alysen für alle 
Liegenschaften  
- Erschließung von Effizienz - und Einsparpotentialen durch Schulung 
der Hausmeister*innen und Betriebsleiter*innen  
 Bausteine  
 Baustein 14.1 Struktur/ Organisation  
 Baustein 14.2 Schulung Hausmeister*innen  und Betriebsleiter*innen  
 
 
Zuständige OE  
 
Amt für Immobilienmanagement (23)  
 
Personalbedarf:  
1 Personalstelle  
 
 
Mitarbeit durch  
 
Amt für Schule und Weiterbil-
dung (40), Sportamt (52) 
 
 
THG-Minderungspotenzial (t/a ) 
 
Baustein 14.2: Schafft wichtige Voraussetzungen für THG -Minderungen,  
Baustein 14.1. Durch ein verbessertes Nutzerverhalten in Kombination mit 
gering-investiven Optimierungen (z.B. Regelung und Steuerungstechnik, 
Schulungen) können 10 bis 15 % der Energiev erbräuche eingespart werden. 
Minderungspotenziale unterscheiden sich jedoch stark je nach Gebäudeart, 
Sanierungstand und vorhandener Gebäudetechnik.  
 
Erfolgsindikatoren  
 
Zeitrahmen

HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 42 
 
 Harte Indikatoren  
- Anzahl geschulte Hausmeister*innen  
- Anzahl der Liegenschaften und Sum-
men der Gebäudeflächen, die im Ener-
giecontrolling erfasst sind  
 
 
13.1) kontinuierlich  
13.2) kontinuierlich  
 
 
Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität  
  gering  mittel  hoch 
Mengenmäßige Bedeutung der  Emissionen     
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung     
Stakeholderrelevanz     
Datenverfügbarkeit     
 
 Vorarbeiten/Bezug:  
- Klimaschutzkonzept 2020 (2009)  
- Sachstandsbericht 2017/2018: Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkon-
zeptes 2020 gemäß V/0592/2010 sowie V/0592/2010/E1 vom 08.12.2010  
 Schritte : 
Baustein 13.1 Struktur/ Organisation  
Das bestehende Energiemanagement wird personell aufgestockt und strukturell 
weiterentwickelt. Der Einbau zusätzlicher Zählstellen unterstützt die Optimie rung.  
- Entwicklung und Strategie zur Weiterentwicklung eines effizienten 
Energiemanagementsystems  
- Analyse der Daten, Visualisierung der Entwicklung, Prüfen der Wirksamkeit 
umgesetzter Maßnahmen  
- Feedback zu Verbrauchsdaten an Gebäudeverantwortliche, Schulleitungen und 
Hausmeister*innen  
- Kontinuierliche Optimierung  
Baustein 13.3 Schulung Hausmeister*innen und Betriebsleiter*innen  
Regelmäßige Schulung der Hausmeister*innen und Betriebsleiter*innen zur 
Gebäudetechnik und Energieeinsparpotentialen. Dadurch  soll neben der Optimierung der 
Haustechnik auch eine Sensibilisierung des Nutzerverhaltens einhergehen.  
 Sofortmaßnahmen : 
- Personelle Aufstockung des Energiemanagement und ggf. Umstrukturierung  
- Jährliche Energiebericht e ab 2021 
 Stand: 09.09.2021

HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 43 
 Grüne Wärmeversorgung der  
städtischen Liegenschaften  
 
Gebäude, Energie, 
Ver- und Entsor-
gung Nr. 15 
 
Kurzbeschreibung:   
Unter dem Projektstichwort "Grüne Wärme" wird derzeit daran gearbeitet, die 
Wärmeversorgung der städtischen Liegenschaften möglichst mit klimafreundlicher 
Fernwärme und erneuerbaren Energien sicherzustellen. Derzeit sind bereits ca. 60 % der 
städtischen Li egenschaften an die Fernwärme angeschlossen, bei 40 % der Heizungen ist 
der Energieträger vorwiegend Erdgas. Erste Gespräche zur Realisierbarkeit mit der 
Stadtwerke Münster GmbH als Contractor für die Wärmeversorgung der Stadtverwaltung 
sind bereits erfolgt.  
 Zielsetzungen  Bis 2022:  
- Abschluss eines Wärmeliefervertrags mit neuer Laufzeit bis 2030, 
der konkrete Absenkpfade für die Emissionsfaktoren enthält.  
- Der Emissionfaktor der Fernwärme wird jährlich um 2 % gesenkt.  
  bis 2030 : Die Wärmeversorgung  der städtischen Liegenschaften erfolgt 
weitgehend klimafreundlich.   
 
 
Zuständige OE  
 
Amt für Immobilienmanagement ( 23), 
SWM 
 
 
Mitarbeit durch  
 
 
 
 
THG-Minderungspotenzial (t/a ) 
 
Bei einer gesteigerten Sanierungsrate von 4 % der kommunalen Gebäude 
und einer zusätzlichen Verbesserung der Energieträger (Absenkung des 
Emissionsfaktors) können bis zu 37 % der Emissionen in diesem Bereich  ein-
gespart werden.  
 
 
Erfolgsindikatoren  
 
Harte Indikatoren  
Weiche Indikatoren  
Datengrundlage  
 
 
Zeitrahmen  
 
2020– 2030 
 
Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität

HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 44 
 
  gering  mittel  hoch 
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen     
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung     
Stakeholderrelevanz     
Datenverfügbarkeit     
 
 Vorarbeiten/Bezug:  
- Handlungsprogramm Klimaschutz 2030  
- Bericht zum Umsetzungstand von Maßnahmen und Projekten für die angestrebte 
Klimaneutralität der Stadt Münster 2030, Anlage 1: Übersicht Maßnahmen  
 Schritte :  
- Erarbeitung einer Strategie in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken und vertragliche 
Fixierung der Strategieeinhaltung  
- Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Energieversorgung (Fernwärme, Gas)  
- Sukzessive Umstellung der Wärmeversorgung der städtischen Gebäude auf 
erneuerbare Energien  
 Sofortmaßnahmen : 
- Erarbeitung einer Strategie in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken und vertragliche 
Fixierung der Strategieeinhaltung   
- Beschluss zur Vertragsschließung zwischen Stadtwerken und dem Amt für 
Immobilienmanagement über die erforderliche Redukti on des Wärme -
Emissionsfaktors  
- Neuer Wärmeliefervertrag mit SWM  
 Stand: 09.09.2021

HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 45 
 Erneuerbare Energieversorgung   
Gebäude, Energie, 
Ver- und Entsor-
gung Nr. 16 
 
Kurzbeschreibung:   
Die städtischen Liegenschaften sollen insgesamt auf eine erneuerbare Stromversorgung 
umgestellt und mit Ladeinfrastruktur für E -Mobilität ausgestattet werden. Darüber hinaus 
werden alle städtischen Möglichkeiten zur Erzeugung erneuerbarer Energien geprüft und 
erschlossen (Kläranlagen, Abwassse rnetz, Abfallbetrieb).  
Bei bereits geplanten oder im Bau befindlichen Neubau - und Sanierungsvorhaben wird 
geprüft, ob der Einsatz von regenerativen Stromerzeugungsanlagen (v.a. Photovoltaik) 
noch möglich ist. Bei weiteren Neubauvorhaben besteht eine PV -Pflicht.  
 Zielsetzungen  bis 2025:  
- Zubau PV auf städtischen Liegenschaften von mindestens jährlich 
440 kWp  
- Ladeinfrastruktur an allen städtischen Liegenschaften  
  bis 2030:   
- alle (nach technischer und Denkmalschutz -Prüfung) verfügbaren 
Dächer sind mit PV ausgestattet  
- das Potential für PV auf Freiflächen und Anlagen der AWM mit ins-
gesamt 1.900 kWp (750 kWp Deponie und 1.140 kWp MBA) wird 
ausgeschöpft  
 Bausteine  
 Baustein 16.1 PV auf städtischen Liegenschaften  
 Baustein 16.2 Prüfung weiterer EE -Anlagen 
 Baustein 16.3 Ausbau PV -Freiflächen  
 Baustein 16.4 Energetische stoffliche Abfallnutzung  
 Baustein 16.5 Abwärmenutzung städtisches Abwasserkanalnetz  
 Baustein 16.6 Nachhaltigkeit und Klimaschutz in der Stadtentwässerung  
 Baustein 16.7 Aufbau Ladeinfrastruktur an städtischen Liegenschaften  
 
 
Zuständige OE  
 
Amt für Immobilienmanagement – Amt 23, 
Amt für Mobilität und Tiefbau, AWM  
 
Personalbedarf:  
1 Personalstelle  
 
 
Mitarbeit durch  
 
SWM

HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 46 
 
 
THG-Minderungspotenzial (t/a ) 
 
Baustein 16.1: Durch den geplanten Zubau kann die Produktion von Solar-
strom mehr als verdreifacht werden.  
Bausteine 16.2., 16.3, 16.4., 16.5, 16.6: Potenzialabschätzung müssen im 
Rahmen von Deta ilplanungen geleistet werden.  
Baustein 16.7: Nicht quantifizierbar.  
 
 
Erfolgsindikatoren  
 
Harte Indikatoren  
Weiche Indikatoren  
Datengrundlage  
 
 
Zeitrahmen  
 
16.1) 2020 – 2030 
16.2) 2020 – 2030 
16.3) 2020 – 2030 
16.4) 2020 – 2030 
16.5) kontinuierlich  
16.6) 2020 – 2030 
16.7) 2020 - 2030 
 
 
Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität  
  gering  mittel  hoch 
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen     
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung     
Stakeholderrelevanz     
Datenverfügbarkeit     
 
 Vorarbeiten/Bezug:  
- Handlungsprogramm Klimaschutz 2030  
- Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster  
- Nachhaltiges Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Münster (2016)  
- Bericht zum Umsetzungstand von Maßnahmen und Projekten für die angestrebte 
Klimaneutralität der Stadt Münster 2030, Anlage 1: Übersicht Maßnahmen  
- Öffentliche Beschlussvorlage V/06 68/2018 
- Nachtrag zur Beschlussvorlage V/0388/220  
 Schritte :  
- Für die Klimaschutzaktivitäten in den einzelnen Bausteinen bestehen bereits 
Strategien, die nun in die U msetzung gebracht werden müssen  
Baustein 16.1 PV auf städtischen Liegenschaften  
Der Ausbau der Photovoltaik ist ein zentraler Bestandteil, die Energieversorgung auf 
erneuerbare Energien umzustellen. Dabei sollten die städtischen Gebäude – unter 
Berücksichtigung des Denkmalschutzes - mit dem technisch maximal Möglichen bedeckt

HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 47 
werden. Um den Ausbau der Photovoltaik weiter zu planen, soll ein Potentialkataster 
erstellt werden.  
Angestrebt wird ein Zubau von mindestens jährlich 440 kWp. Die Kombination mit 
Gründächern ist in diesem Zusammenhang zu prüfen. Damit sollen bis 2030 alle 
Ausbaup otentiale an PV ausgeschöpft werden.  
Baustein 16.2 Prüfung weiterer EE -Anlagen 
Neben PV sind weitere erneuerbare Energieanlagen wie Windkraft, Wärmepumpen, 
Wärmerückgewinnung etc. zu prüfen und zu installieren. Beispielsweise wird der Friedhof 
Lauheide ene rgetisch saniert und dabei die Energieversorgungszentrale nach Möglichkeit 
auf erneuerbare Energien umgestellt. Gute Projekte sollten öffentlichkeitswirksam 
aufbereitet werden.  
Baustein 16.3 Ausbau PV -Freiflächen  
Die Stadtverwaltung verfügt über Freifläche n, die ebenfalls für die PV -Nutzung in Frage 
kommen. Dafür sollten die Freiflächenpotentiale ermittelt werden. Das Potenzial für PV 
auf Freiflächen und Anlagen der AWM beträgt insgesamt ca. 1.900 kWp (ca. 750 kWp 
Deponie und ca. 1.140 kWp MBA). Bereits erf olgreich umgesetzt wurde die Nutzung der 
ehemaligen Deponiefläche in Coerde mit einer 1,14 MWp Anlage mit 4.500 PV -Modulen. 
Eine moderate Erweiterung der PV -Anlage ist machbar und wird geprüft.  
Baustein 16.4 Energetische stoffliche Abfallnutzung  
Teilströme  der Grünabfallmengen eignen sich für eine energetische Verwertung. Ihre 
Nutzung wird im Zuge weiterer, zukünftiger abfallwirtschaftlicher Maßnahmen geprüft.  
Baustein 16.5 Abwärmenutzung städtisches Abwasserkanalnetz  
Bisher war die Abwärmenutzung aus dem s tädtischen Abwasserkanalnetz wirtschaftlich 
nicht rentabel. Da sich auch hier die Technik stetig weiterentwickelt, sollte insbesondere 
bei Kanalsanierungen die Möglichkeiten zur Abwärmenutzung geprüft werden.  
Baustein 16.6 Nachhaltigkeit und Klimaschutz i n der Stadtentwässerung  
Abwasseranlagen stellen in den Städten einen großen Verbraucher von Betriebsmittel und 
Energiebrauch dar. Das Amt für Mobilität und Tiefbau nutzt bereits die durch den 
Klärprozess entstehenden Gase zur Strom - und Wärmeerzeugung. Das  Amt für Mobilität 
und Tiefbau hat bereits Maßnahmen entwickelt, um Energieautarkie bei den Kläranlagen 
zu erreichen. Die Hauptkläranlage in Coerde ist bereits energieautark. In den nächsten 10 
Jahren werden die fünf bestehenden Kläranlagen im Stadtgebiet auf insgesamt zwei 
Anlagen reduziert, die dann nach dem neusten technischen Stand funktionieren. Geplant 
ist zudem ein umfassender Ausbau der PV -Anlagen an den Abwasseranlagen. Ferner haben 
verschiedene Prozesse große Auswirkungen auf den Ausstoß von klima schädlichen Gasen, 
die verringert werden können. Der Einsatz von Betriebsmitteln soll optimiert werden.  
Baustein 16.7 Aufbau Ladeinfrastruktur an städtischen Liegenschaften  
Im Zuge der Umstellung der Dienstgänge und klimafreundlicher Mobilitätsangebote (vg l. 
Maßnahme 8 und 9) wird eine Ladeinfrastruktur bei den städtischen Liegenschaften 
benötigt. Die Ladesäulen werden aus erneuerbaren Energien versorgt (eigene PV -Anlagen 
oder Ökostromeinkauf).  
 Sofortmaßnahmen  
- Prüfung zur Errichtung weiterer PV -Anlagen auf Freiflächen und Anlagen der AWM  
- Aufbau Ladesäulen für E -Mobilität an den Stadthäusern 1, 2 und 3

HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 48 
 Stand: 09.09.2021

HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 49 
 Energieeffiziente Straßenbeleuchtung 
und Lichtsignalanlagen  
 
Gebäude, Energie, 
Ver- und Entsor-
gung Nr. 17 
 
Kurzbeschreibung:   
Die Straßenbeleuchtung ebenso wie die Lichtsignalanlagen werden laufend auf LED -Technik 
umgestellt. Bisher sind bei der Straßenbeleuchtung ca. 20 % der Leuchtmittel LED und bei 
Lichtsignalanlagen 75%. Der Einsatz von adaptiven Beleuchtungssystemen soll get estet und 
bei positiven Erfahrungen in die flächendeckende Anwendung gehen.  
 Zielsetzungen  bis 2025:   
1. Umrüstung von 5 .000 Leuchten mit einer Leistung  von > 24 
W auf energieeffiziente LED Beleuchtung im Straßenraum  
2. Umrüstung der noch vorhandenen konventionellen 
Lichtsignalanlage auf energieeffiziente LED 
Lichtsignalanlagen  
  bis 2030:   
- Prüfung der Energieeinsparpotentiale durch adaptive 
Beleuchtungssysteme und Umsetzung  
- jährlich Senkung des Stromverbrauchs  
 Bausteine  
 Baustein 17.1 Straßenbeleuchtung  
 Baustein 17.2 Lichtsignalanlagen  
 
 
Zuständige OE  
 
Amt für Mobilität und Tiefbau ( 66) 
 
 
Mitarbeit durch  
 
SWM, AWM  
 
 
THG-Minderungspotenzial (t/a ) 
 Baustein 17.1 : Straßenbeleuchtung  sind für THG -Emissionen von rund 2.300 
Tonnen verantwortlich. Durch Austausch von konventionellen Leuchtmitteln 
durch LED kann der Energieverbrauch im Durchschnitt um bis zu 80 % redu-
ziert werden.  
Baustein 17.2 : Die Lichtsignalanlagen sind für rund THG -Emissionen von rund 
400 Tonnen verantwortlich.  
 
Erfolgsindikatoren  
 
Zeitrahmen

HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 50 
 
 Harte Indikatoren  
Anzahl ausgetauschter Leuchtmittel  
 
 
17.1) 2020 – 2030 
17.2) 2020 – 2030 
 
 
Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität  
  gering  mittel  hoch 
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen     
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung     
Stakeholderrelevanz     
Datenverfügbarkeit     
 
 Vorarbeiten/Bezug:  
- Bericht zum Umsetzungstand von Maßnahmen und Projekten für die angestrebte 
Klimaneutralität der Stadt Münster 2030, Anlage 1: Übersicht Maßnahmen  
 Schritte :  
Baustein 17.1 Straßenbeleuchtung  
- Identifizierung noch vorhandenen Potentials zum Austausch der Beleuchtungsmittel  
- Umrüstung auf LED -Technik erfolgt im Rahmen von betrieblichen 
Unterhaltungsmaßnahmen. Eine Förderung durch Umweltprogramme wird geprüft. 
Aktuell sind 20% der Anlagen umgerüstet.  
Baustein 17.2 Lichtsignalanlagen  
Ca. 75% der Lichtsignalanlagen wurden bereits auf LED -Signale umgestellt. Eine weitere 
Umrüstung auf LED -Technik erfolgt im Rahmen von betrieblichen 
Unterhaltungsmaßnahmen. Eine Förderung durch Umweltprogramme wird geprüft.  
 Sofortmaßnahmen . 
- Identifizierung noch vorhandenen Potentials zum Austausch der Beleuchtung  
- Vollständige Umstellung der Lichtsignalanlagen auf LED -Technik 
 Stand: 09.09.2021

HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 51 
 
Klimaneutrale Eigenbetriebe und Toch-
tergesellschaften  
im Konzern Stadt Münster  
 
Gebäude, Energie, 
Ver- und Entsor-
gung Nr. 18 
 
Kurzbeschreibung:   
Eigenbetriebe im Konzern der Stadt Münster streben durch Sanierung, Neubau, 
Energiemanagement und Energieversorgung ebenfalls Klimaneutralität an.  
 Zielsetzungen  2022: Die Gebäudeleitline wird in vollem Umfang bei städtischen 
Eigenbetrieben angewendet.  
bis 2025:  Die Eigenbetriebe veröffentlichen jährliche Ergebnis -
auswertungen eines Energiemanagementsystems  
  bis 2030:   
- Die Gebäude der Eigenbetriebe sind zu 100% energetisch saniert  
- Der Neubau erfolgt im Null -Emissions -Standard  
- Durch ein effizientes Energiemanagement und Energieaudits haben 
die Eigenbetriebe ihren Stromverbrauch reduziert  
- Die Energieversorgung der Eigenbetriebe erfolgt zu 100% aus 
(eigenen) erneuerbaren Energieanlagen  
 Bausteine  
 Baustein 18.1 Sanierung  
 Baustein 18.2 Neubau  
 Baustein 18.3 Energiemanagement  
 Baustein 18.4 Energieversorgung  
 
 
Zuständige OE  
 
AWM, Wasserwerke – SWM, Wohn+Stadt-
bau und alle weiteren städtischen Beteili-
gungsgesellschaften  
 
 
Mitarbeit durch  
 
SWM, KLENKO, Amt für Immo-
bilienmanagement, WBI (als 
Gebäudeverwalter städtischer 
Liegenschaften)  
 
 
THG-Minderungspotenzial (t/a ) 
 
Potenzialabschätzung müssen im Rahmen von Detail konzepten  pro Eigenbe-
trieb geleistet werden.

HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 52 
 
 
Erfolgsindikatoren  
 Harte Indikatoren  
CO2-Emissionen der Eigenbetriebe  
 
 
Zeitrahmen  
 
18.1) ab sofort  
18.2) kontinuierlich  
18.3) kontinuierlich  
18.4) kontinuierlich  
 
 
Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität  
  gering  mittel  hoch 
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen     
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung     
Stakeholderrelevanz     
Datenverfügbarkeit     
 
 Vorarbeiten/Bezug:  
- Bericht zum Umsetzungstand von Maßnahmen und Projekten für die angestrebte 
Klimaneutralität der Stadt Münster 2030, Anlage 1: Übersicht Maßnahmen  
 Schritte : 
Die 2020 aktualisierten  Gebäude-Leitlinien gelten sinngemäß auch für alle 
Hochbaumaßnahmen von Nichtwohngebäuden der städtischen Beteiligungsgesellschaften 
(z.B. Wirtschaftsförderung Münster, Stadtwerke Münster, Westfälische Bauindustrie, 
Konvoy). Diese werden aufgefordert, die Leitlinien ebenfalls in ihren Gremien zu 
beschließen und spätestens ab dem 01.07.2021 anzuwenden. Die Leitlinien können dabei 
in Details auf die jeweiligen spezifischen Belange der Gesellschaft abgestimmt werden.  
Zur Erreichung der Klimaneutralität müssen die Eigenbetriebe jeweils eigenständig 
Konzepte erarbeiten und umsetzen. Diese sollten sich an der Konzeptstudie „Klimaneutrale 
Stadtverwaltung Münster“ orientieren.  
Bautein 18.1 Sanierung und Baustein 18.2 Neubau  
Die Eigenbetriebe und städtische Beteiligungsgesellschaften wenden die Gebäudeleitlinie 
konsequent an und entwickeln für ihre Sanierungs - und Neubauvorhaben 
umsetzungsorientierte Konzepte, um eine Klimaneutralität bis 2030 zu erreichen. (Vgl, 
Maßnahme 12 und 13)  
Baustein 18.3 Energiemanag ement 
Alle Eigenbetriebe und städtische Beteiligungsgesellschaften installieren flächendeckend 
Energieverbrauchsmessgeräte in allen Anlagen und Gebäuden, um den Energieverbrauch 
zu optimieren und zu steuern. Darüberhinaus wird ergänzend ein Energie - und 
Umweltmanagementsystem eingeführt und damit weitere Energiesparpotentiale genutzt.  
Baustein 1 8.4 Energieversorgung  
Die Energieversorgung aller Gebäude und Anlagen wird effizient mit erneuerbaren 
Energien sichergestellt.

HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 53 
 Sofortmaßnahmen : 
- Die Eigenbetriebe und städtische Beteiligungsgesellschaften erarbeiten jeweils 
eigenständig Detail -Konzepte zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2030  – in 
Anlehnung an diese Konzeptstudie – und wenden konsequent die städtischen 
Gebäudeleitlinien an  
- Einführung Energiemana gementsystem für städtische Eigenbetriebe und große 
Energieanlagen  
 Stand: 09.09.2021

HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 54 
 Nachhaltiger Energieeinkauf   
Gebäude, Energie, 
Ver- und Entsor-
gung Nr. 19 
 
Kurzbeschreibung:   
Jeglicher Energieeinkauf von außen wird an ökologischen Kriterien ausgerichtet. Nur 
Energie mit hochwertiger Zertifizierung wird bezogen.  
Derzeit bezieht die Stadt Strom in Höhe von etwa 30.000 kWh, die für 45 % des THG-
Fußabdrucks der gesamten Verwaltung  verantwortlich sind. Durch den Bezug von  
hochwertigen Ökostrom kann ein  geringer  Emissionsfaktor bilanziell ausgewiesen werden  
Dies sollte Bemühungen, den Stromverbrau ch insgesamt zu reduzie ren nicht entgegen 
stehen. Der Bezug von Ökostrom sollte an Zusatzeffekte für die Energiewende (Ausbau 
lokaler Erneuerbare Energien Anlagen) geknüpft werden.  
Mehrkosten von rund 13 % im Vergleich zu den regulären Energiekosten könnten durch 
verbessertes Nutzu ngsverhalten abgefedert werden.  
 Zielsetzungen  bis 2021/22: ausschließlicher Energieeinkauf von zertifiziertem 
hochwertigem Ökostrom  
 
 
Zuständige OE  
 
Amt für Immobilienmanagement ( 23), 
AWM, Alle Eigenbetriebe und städtische 
Beteiligungsgesellschaften  
 
 
Mitarbeit durch  
 
SWM 
 
 
THG-Minderungspotenzial (t/a)  
 
Strom verursacht gemäß der aktuellen Bilanz THG -Emissionen von 15.844 
Tonnen. Rund 15.000 Tonnen könnten durch den Bezug von Ökostrom in der 
Bilanz a ls THG-Einsparungen ausgewiesen werden . Diese Ausweisung ist rein 
bilanziell. Zu Darstellung von  tatsächlichen Einsparspareffekten muss eine se-
parate Inventars -Bilanz vorlegt werden (Bilanz mit und Bilanz ohne 
Ökostrom).  
 
 
Erfolgsindikatoren  
 
Harte Indikatoren  
Weiche Indikatoren  
Datengrundlage  
 
 
Zeitrahmen  
 
2020– 2030

HANDLUNGSFELD „GEBÄUDE, ENERGIE, VER- UND ENTSORGUNG“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 55 
 
 
Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität  
  gering  mittel  hoch 
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen     
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung     
Stakeholderrelevanz     
Datenverfügbarkeit     
 
 Vorarbeiten/Bezug:  
- Bericht zum Umsetzungstand von Maßnahmen und Projekten für die angestrebte 
Klimaneutralität der Stadt Münster 2030, Anlage 1: Übersicht Maßnahmen  
 Schritte : 
- Bisher wird herkömmlicher Ökostrom für die städtischen Liegenschaften bezogen. Es 
wird geprüft, in Zukunft hochwertigeren zertifizierten Ökostrom zu beziehen. Dazu 
finden bereits Gespräche mit der Stadtwerke Münster GmbH statt.  
- Ansätze entwickeln, wie Str om aus regionalen „Post -EEG-Anlagen“ bezogen werden 
kann, ggf. als Power -Purchase -Agreement oder durch Direktvermarktung.  
- Gespräche mit den Stadtwerken zur Realisierung eines vollständigen nachhaltigen 
Energieeinkaufs  
 Sofortmaßnahmen  
- Ratsbeschluss zu hochwertigem Zertifizierungsstandard als Voraussetzung für 
Energieeinkauf  
 Stand: 09.09.2021

HANDLUNGSFELD „BESCHAFFUNG UND VERANSTALTUNGEN“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 56 
-  
Nachhaltige und klimafreundliche  
Beschaffung   
Beschaffung und 
Veranstaltungen  Nr. 20 
 
Kurzbeschreibung:   
Die Beschaffungsvorgänge der Stadtverwaltung orientieren sich an Nachhaltigkeit und Kli-
maschutz. Beschaffte Produkte und Dienstleistungen werden langfristig klimaneutral  or-
ganisiert, d.h.  Ziel ist, Treibhausgase von beschafften Produkten und Dienstleistungen wei-
testgehend zu vermeiden und zu reduzieren. In einem letzten Schritt werden nicht ver-
meidbare Emissionen nach hohen Standards kompensiert. Dafür werden nachhaltige Kri-
terien konsequen t berücksichtigt. Die Beschaffungsprozesse werden organisatorisch opti-
miert, um Knowhow und Umsetzung zu bündeln. Dafür wird neben der inhaltichen Ergän-
zung der bestehenden  Dienstanweisung insbesondere eine Beratungsstelle für die nach-
haltige Beschaffung e ingerichtet. Anhand von Pilotprojekten werden erste Umsetzungen 
erprobt.  
 Zielsetzungen  bis 2022 : 
- Erweiterung Dienstanweisung und Geschäftsanweisung Vergaben 
um Nachhaltigk eits- und Klimaschutz -Kriterien  
- Erweiterung Dienstanweisung und Geschäftsanweisung Vergaben 
um Nachhaltigkeits - und Klimaschutz -Kriterien  
- Prozessanalyse: Beschaffungswesen in der Stadtverwaltung; 
Einleitung eines Change Management -Prozesses  
- Einrichtung einer Beratungsstelle für nachhaltige Beschaffung  
bis 2025:  
- Neuorganisation Beschaffungswesen und kontinuierlicher Ausbau 
der Beratungsstelle für nachhaltige Beschaffung  
- Aufbau eines Monitorings für THG -Emissionen aus der Beschaffung  
  bis 2030:   
- Die Beschaffung ist nach ökologischen und nachhaltigen Kriterien 
ausgerichtet:  Die überwachten Emissionen aus der Beschaffung 
sind ggü. 2025 um 20% gesunken.  75 % der beschafften 
Verbrauchsprodukte und Dienstleistungen sind nachweislich 
klimaneutral  
- Produkte aus dem Globalen Süden werden, soweit verfügbar, 
vollständig als fair gehandelte und ökologisc h produzierte Waren 
beschafft  
- alle Mitarbeiter*innen, die mit Beschaffungen zu tun haben, sind 
für das Thema sensibilisiert und berücksichtigen die Zielsetzungen 
der möglichst klimaneutralen Beschaffung  
5 Handlungsfeld „Beschaffung und Veranstaltungen“

HANDLUNGSFELD „BESCHAFFUNG UND VERANSTALTUNGEN“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 57 
 Bausteine  
 Baustein 20.1 Prozessanalyse und Neuorganisation Beschaffung  
 Baustein 20. 2 Dienstanweisung / Geschäftsanweisung Vergaben  
 Baustein 20. 3 Beratungsstelle  
 Baustein 20. 4 Kampagnen & Kommunikation  
 
 
Zuständige OE  
 
Rechts- und Ausländeramt ( 36),  
Personal - und Organisationsamt ( 10) 
 
 
Mitarbeit durch  
 
Fachstelle Nachhaltigkeit ( 67), 
Alle Fachämter und Kompe-
tenzzentren, die Beschaffun-
gen tätigen (u.a. 40, 23, 51), 
33 (zum Thema Fairtrade), 
AWM 
 
 
THG-Minderungspotenzial (t/a)  
 
Minderungspotenziale für die Bausteine 20.1,20.4 und 20.5 sind nicht oder 
kaum quantifizierbar. Für die Bausteine 20.2. und 20.3 sind derzeit keine Aus-
gangsdaten bekannt, die auch je nach Beschaffungsgegenstand sehr unter-
schiedlich sein können. Insgesamt f allen in diesem Bereich Emissionen aus 
Scope 3 (vor - und nachgelagert Emissionen) an, deren Erfassung anspruchs-
voll und komplex ist.  
 
 
Erfolgsindikatoren  
 Harte Indikatoren  
- Anzahl Beratungen  
Weiche Indikatoren  
- Umsetzungswille bei den besc haffen-
den Mitarbeitern*innen   
 
 
Zeitrahmen  
 
20.1) 2020 – 2021 
20.2) 2020 – 2030 
20.3) 2020 – 2022 
20.4) 2020 – 2021 
20.5) 2020 – 2030 
 
 
Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität  
  gering  mittel  hoch 
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen     
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung     
Stakeholderrelevanz     
Datenverfügbarkeit     
 
 Vorarbeiten/Bezug:

HANDLUNGSFELD „BESCHAFFUNG UND VERANSTALTUNGEN“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 58 
- Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030: V_0669_2019 Anlage 1: Beschluss und 
Verfahrendempfehlungen zum Maßnahmenprohramm 2019 - 2022 
- Bericht zum Umsetzungstand von Maßnahmen und Projekten für die angestrebte 
Klimaneutralität der Stadt Münster 2030, Anlage 1: Übersicht Maßnahmen  
 Schritte : 
Baustein 20.1 Prozessanalyse und Neuorganisation Beschaffung  
Angesichts sehr heterogener Beschaffungsvorgänge wird zunächst eine Prozessanalyse 
vorgenommen, die ermittelt, an welchen Stellen und mit welchen Abläufen Beschaffungen 
erfolgen. Daraus kann eine Neuorganisation entwickelt werden, die Beschaffungsprozesse 
besser bündelt, Kompetenzen zentralisiert und damit mehr Verbindlichkeit bei der 
Umsetzung von nachhaltiggen Beschaffungszielen (u.a. Umwelt - u. Ressourcenschutz, Fair 
Trade, Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit, Arbeitssicherheit, Mitarbeiterzufriedenheit) 
ermöglicht. Handhabbare Methoden zur Ermittlung der THG -Emissionen im Bereich 
Beschaffung werden entwickelt.  
Baustein 20.2  Dienstanweisung / Geschäftsanweisung Vergaben  
Für die nachhaltige Beschaffung wird die bestehende Dienstanweisung sowie die 
Geschäftsanweisung für Vergaben um Rahmenbedingungen für eine klimafreundliche 
Beschaffung und Vergabe nach Nachhaltigkeitskriterien ergänzt. Zunächst wird 
zusammengefasst, welche Kriterien bisher bei der Beschaffung von Produkten und 
Dienstleistungen berü cksichtigt werden. Darauf aufbauend werden weitere 
Nachhaltigkeitskriterien definiert und die Umweltleitlinien integriert. Dadurch ist es nicht 
nur der zentralen Beschaffungsstelle und der Vergabestelle, sondern auch den 
Mitarbeiter*innen bei dezentralen B eschaffungsvorgängen möglich, klimafreundliche 
Aspekte zu berücksichtigen.  
Ein Handbuch oder Infoflyer mit den wichtigsten Grundlagen für eine nachhaltige 
Beschaffung wie bspw. Nachhaltigkeitskriterien wird erarbeitet und grafisch gut 
aufbereitet, um die M itarbeiter*innen zu den Inhalten der Dienstanweisung zu 
informieren.  
Baustein 20.3  Beratungsstelle  
Einrichtung einer Beratungs - und Koordinierungsstelle Nachhaltige Beschaffungen mit 
kompetenter Personalbesetzung - Changemanager und Kommunikationsfachkraf t. Die 
Beratungsstelle koordiniert den Veränderungsprozess zur inhaltlichen Neuausrichtung des 
Beschaffungswesens.  Sie berät unter Berücksichtigung der Vorgaben der Dienstanweisung 
zum Thema Nachhaltige Beschaffung und kommuniziert die Inhalte innerhalb d er 
Mitarbeiterschaft. Die Beratungsstelle unterstützt darüber hinaus bei der 
Produktrecherche zur Leistungsbeschreibung, ggf. auch Erstellung von weiteren 
Arbeitshilfen, Checklisten etc. als Unterstützung. Die Beratungstelle erarbeitet auch ein 
verlässlich es Monitoring für die durch Beschaffung verursachten Emissionen zur Kontrolle 
eines Absenkpfades.  
Baustein 20. 4 Kampagnen & Kommunikation  
Die wesentlichen Grundlagen der nachhaltigen Beschaffung und ihrer Kriterien werden 
erarbeitet und grafisch gut aufbereitet für die Mitarbeiter*innen. Anhand von 
Arbeitshilfen, Checklisten und Online -Angebote (z.B. Eingabemasken mit 
Nachhaltigkeitskriterie n) erhalten die beschaffenden Stellen möglichst einfache 
Instrumente für ihre Beschafftungsvorgänge.

HANDLUNGSFELD „BESCHAFFUNG UND VERANSTALTUNGEN“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 59 
Anhand von Kampagnen wird das Thema für alle gut verständlich und mit Vorbildcharakter 
seitens der Leitungsebene kommuniziert, um eine breite und gut akz eptierte Umsetzung 
innerhalb der Verwaltung zu befördern (Bsp. Touristeninformation und Bürgerservice -
Zentrum als Klimaneutrales Büro ). 
 Sofortmaßnahmen : 
- Verbindliche Vorgaben für Klimafreundliche und nachhaltige Beschaffung in 
Dienstanweisung und Geschäftsanweisung Vergabe  
- Einrichtung einer Beratungs - und Koordinierungss telle Nachhaltige Beschaffungen  
- Zertifizierung der Touristeninformation und des Bürgerservice Zentrum als 
Klimaneutrales Büro  
 Stand: 09.09.2021

HANDLUNGSFELD „BESCHAFFUNG UND VERANSTALTUNGEN“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 60 
 
Nachhaltige und klimaneutrale  
Veranstaltungen und Verpflegung   
Beschaffung und 
Veranstaltungen  Nr. 21 
 
Kurzbeschreibung:   
Städtische Veranstaltungen, die Mittagsverpflegung in den Kantinen und die Ratsarbeit 
erfolgen nachhaltig und klimaneutral.  
 Zielsetzungen  Bis 2022:  Die Verpflegung in den städtischen Kantinen ist zu 20% auf 
faire, saisonale und regionale Bio-Lebensmittel umgestellt. 33% der 
Gerichte sind vegetarisch.  
 
  bis 2030:  
- Der Lebensmittelbedarf wird, sofern verfügbar, vollständig aus 
umweltschonenden saisonal produzierten Bio -Lebensmitteln der 
Region gedeckt. Gilt auch für kommunale Einrichtungen und 
Betriebe (im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgets)  
- Ratsarbeit erfolgt ausschließlich mit klimaneut ralem und 
nachhaltigem Catering  
- Externe Veranstaltungen werden ausschließlich klimaneutral und 
nachhaltig organisiert und umgesetzt  
 Bausteine  
 Baustein 21.1 Städtische Kantinen  
 Baustein 21.2 Ratsarbeit  
 Baustein 21.3 Externe  Veranstaltungen  
 
 
Zuständige OE  
 
Personal - und Organisationsamt ( 10), Amt 
für Schule und Weiterbildung (40), Amt für 
Bürger- und Ratsservice ( 33), Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien (51), Müns-
ter Marketing ( MM) 
 
 
Mitarbeit durch  
 
Rechts- und Ausländeramt 
(36), Fachstelle Nachhaltigkeit 
(67), Alle Fachämter, die Ver-
anstaltungen organisieren, Ge-
sundheits - und Veterinäramt 
(53), Kantinenbetreiber, Initia-
tiven „Münster isst veg-
gie“/Münster für Mehrweg

HANDLUNGSFELD „BESCHAFFUNG UND VERANSTALTUNGEN“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 61 
 
 
THG-Minderungspotenzial (t/a)  
 
Minderungspotenziale für Baustein 21.2 sind quantifizierbar.  
Für die Bausteine 21.1., 21.3. und 21.4. sind derzeit keine Ausgangsdaten be-
kannt. Insgesamt fallen in diesem Bereich Emissionen aus Scope 3 (vor - und 
nachgelagert Emissionen) an, deren Erfassun g anspruchsvoll und komplex ist. 
Durch einen stringent an Klimaschutz ausgerichtetes Veranstaltungsmanage-
ment können z.B. bis zu 30  % Emissionen (pro Teilnehmenden) eingespart 
werden (siehe z.B. EventR echner der Energieagentur NRW).  
 
 
Erfolgsindikatoren  
 Harte Indikatoren  
- Anzahl fleischfreier/ veganer Tage in 
Kantinen  
- Anzahl klimaneutrale Veranstaltungen  
 
 
Zeitrahmen  
 
21.1) 2020 – 2030 
21.2) 2020 – 2030 
21.3) 2020 – 2030 
21.4) 2020– 2030 
 
 
Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität  
  gering  mittel  hoch 
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen     
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung     
Stakeholderrelevanz     
Datenverfügbarkeit     
 
 Vorarbeiten/Bezug:  
- Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030: V_0669_2019_Anlage 1: Beschluss und 
Verfahrendempfehlungen zumMaßnahmenprohramm 2019 - 2022 
- Bericht zum Umsetzungstand von Maßnahmen und Projekten für die angestrebte 
Klimaneutralität der Stadt Münster 2030, Anlage 1: Übersicht Maßnahmen  
- V/004/2012 Beschlussvorlage Papierlose Ratsarbeit  
 Schritte : 
Baustein 21 .1 Kantinen  
Kriterien für die für eine klimaneutrale und nachhaltige Verpflegung werden definiert. Bei 
der Ausschreibung von Kantinen -Dienstleistungen werden diese Kriterien einbezogen 
(regionale und saisonale Essensz ubereitung, vegetarische  Essensangebote). Auch bei den 
Einjahres -Rahmenverträgen für den Wareneinkauf der städtischen Kantinen werden diese 
Bewertungskriterien aufgenommen.  
Baustein 2 1.2 Ratsarbeit

HANDLUNGSFELD „BESCHAFFUNG UND VERANSTALTUNGEN“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 62 
Das Catering für die Ratsarbeit mit Sitzungsdienst erfolgt insgesamt klimaneutral durch 
nachhaltiges Catering. Es wird zentral eine Vorgabe für die z unehmende Verwendung 
regionaler und saisonaler Lebensmittel bei der Ratsarbeit erarbeitet und beschlossen.  
Baustein 21 .3 Externe Veranstaltungen  
Veranstaltungen der Stadt Münst er und Veranstaltungen mit Partnern werden 
grundlegend nachhaltig organisiert. Ein städtischer Leitfaden für nachhaltige 
Veranstaltungen zeigt auf, wie die Umsetzung in den Bereichen Catering, Anreise von 
Referent*innen, Beschaffung von Produkten und Diens tleistungen, Abfallmanagement, 
Gastgeschenke etc. klimaneutral erfolgt. Dabei gilt der Grundsatz Vermeiden vo r 
Reduzieren vor Kompensieren.  
 Sofortmaßnahmen : 
- Leitfaden für nachhaltige Veranstaltungen der Stadt Münster  
 Stand: 09.09.2021

HANDLUNGSFELD „BESCHAFFUNG UND VERANSTALTUNGEN“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 63 
 Digitalisierung und Green IT   
Beschaffung und 
Veranstaltungen  Nr. 22 
 
Kurzbeschreibung:   
Die Digitalisierung kann ein wichtiges Unterstützungsinstrument auf dem Weg zur 
Klimaneutralität sein. Die Stadtverwaltung Münster setzt die Digitalisierung für 
verwaltungsinterne Kommunikations - und Arbeitsprozesse sowie Ratsarbeit ein, um 
klimaschädliche  Vorgänge (Arbeitsweg, Dienstfahrten, Papierausdrucke) zu verringern. 
Alle digitalen Prozesse werden auf Green -IT umgestellt. Rebound -Effekte sollten dabei 
vermieden werden.  
 Zielsetzungen  Bis 2022:  Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie unter 
Klimaschutzaspekten  
bis 2025:  
- Schaffung der notwendigen digitalen Infrastruktur  
- Schrittweise Umsetzung der Digitalisierungsstrategie  
- Beschaffung ausschließlich Green -IT (insofern auf dem Markt 
verfügbar)  
- Festlegen eines Entwicklungspfads für Stromverbrauch (z.B. kein 
oder nur geringer Zuwachs)  
  bis 2030 :  
- Flächendeckende Ausstattung des Arbeitsplatzes mit 
energieeffizienter Technik  
- Überpüfen des Entwicklungspfads für Stromverbrauch  
 Bausteine  
 Baustein 22.1 Digitalisierung von Arbeitsprozessen  
 Baustein 22.2 Beschaffung und Verwertung grüner IT  
 
 
Zuständige OE  
 
Citeq, Personal - und Organisationsamt ( 10) 
 
 
Mitarbeit durch  
 
Amt für Schule und Weiterbil-
dung (40), alle Fachämter, 
Stabstelle „Smart City Müns-
ter“ 
 
THG-Minderungspotenzial (t/a)  
 
Sowohl in Baustein 22.1 als auch 22.2. ist es schwierig, Minderungspotenzi-
ale zu identifizieren. Ein e höhere technische Energieeffizienz der Geräte

HANDLUNGSFELD „BESCHAFFUNG UND VERANSTALTUNGEN“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 64 
 
wird in der Regel durch wachsende Anforderungen, zunehmende Datenvo-
lumina, neue Anwendungen und Ausrüstungen ausgeglichen.  
 
 
Erfolgsindikatoren  
 Harte Indikatoren  
- Stromverbrauch in kWh  
- Anzahl eingesetzter mobiler Arbeits-
plätze 
Weiche Indikatoren  
- Akzeptanz bei den Mit arbeiter*innen, 
Ratsmitgliedern  
 
 
Zeitrahmen  
 
22.1) 2020– 2030 
22.2) kontinuierlich  
 
 
Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität  
  gering  mittel  hoch 
Mengenmäßige Bedeutung der Emissionen     
Beeinflussbarkeit durch Verwaltung     
Stakeholderrelevanz     
Datenverfügbarkeit     
 
 Vorarbeiten/Bezug:  
- Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030: V_0669_2019 Anlage 1: Beschluss und 
Verfahrendempfehlungen zumMaßnahmenprohramm 2019 - 2022 
- Digitale Stadt Münster - Digitalisierungsstrategie der Stadtverwaltung  
- V/004/2012 Beschlussvorlage Papierlose Ratsarbeit  
- Handlungsprogramm Klimaschutz 2030  
- Bericht zum Umsetzungstand von Maßnahmen und Projekten für die angestrebte 
Klimaneutralität der Stadt Münster 2030, Anlage 1: Übersicht Maßnahmen  
 Schritte : 
Baustein 22.1 Digitalisierung von Arbeitsprozessen  
Kommunikations - und Abstimmungsprozesse in der Stadtverwaltung (ersetzendes 
Scannen, Einführung eAkte, Ausbau eGovernment etc.) werden, insofern sinnvoll und 
geeignet, digitalisiert (durch Webinare, Videokonferenzen etc.). Einführung eines  
flächendeckenden Dokumentenmanagementsystems für elektronische Akten und 
Workflows in der Stadtverwaltung. Dadurch können Dienstwege entfallen und CO 2 
reduziert werden. Dafür wird die Ausweitung von Heimarbeitsplätzen und den 
Möglichkeiten zum mobilen Arb eiten nötig.  
Umsetzung der in der Digitalisierungsstrategie formulierten Vision.  
Realisierung des papierlosen Büros und der papierlosen Ratsarbeit.

HANDLUNGSFELD „BESCHAFFUNG UND VERANSTALTUNGEN“ 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 65 
Umstellung aller Steuervorgänge auf digitale Aktenführung und Weiterentwicklung der 
digitalen Haushaltsbew irtschaftung für Vordrucke und Anträge.  
- Schrittweise Digitalisierung der Kommunikations - und Arbeitsprozesse  
- Umstellung auf weitestgehende papierloses Büro und papierlose Ratsarbeit  
Eine Digitalisierung sollt nicht dazu führen, dass Stromverbrauch ausufert. Diese 
sogeannten "Rebound" -Effekte müssen so weit es geht verhindert werden, insbesondere 
durch durchdachte Nutzung. Jede E -Mail produziert THG -Emissionen, insbesondere wenn 
große Anhänge verschickt werden. Zudem sind insbesondere Spam -Mails klim aschädlich. 
Ein effizienter Umgang mit E -Mail-Versand sollte angestrebt und durch entsprechende 
Informationskampagnen unterschützt werden. Cloud -Service, Bürokratie -Abbau (weniger 
Empfänger in E -Mails), Verzicht auf unnögite Mails ("Danke -Mails"), konseque nter Umgang 
mit Spam sind hier Stichworte.  
- Hilfestellung zur Vermeidung von Rebound -Effekten (Spam -Mails, kleine 
Datenanhänge, Reduzierung von Archiven, Vermeidung von Redundanzen)  
Baustein 22.2 Beschaffung und Verwertung grüner IT  
Ausstattung des IT -Standardarbeitsplatzes mit energieeffizienten Geräten und vollständige 
Umstelltung der Beschaffung auf Green -IT. Gleichzeitig wird eine effiziente 
Technikverteilung geprüft und umgesetzt z.B. gemeinsame Nutzung von 
Multifunktionsgeräten und Druckern. Die Schul en sollten bei der Beschaffung 
energieeffizienter IT -Ausstattung beraten werden beispielsweise durch die Beratungsstelle 
(Baustein 20.4).  
- Schrittweise Umstellung der Beschaffung auf ausschließlich grüne IT  
 Sofortmaßnahmen : 
- Aufbau von Kompetenzen durch Qualifizierung von Mitarbeiter*innen für digitale 
Prozess e 
- Umstellung auf digitale Mitzeichnung von Vorlagen in der Ratsarbeit  
- Einführung eines digitalen Vergabemanagements  
 Stand: 09.09.2021

Beschlussvorlage

14992 Zeichen

V/0731/2021
V/0731/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Konzeptstudie "Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030"
Beratungsfolge
26.10.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
27.10.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
09.11.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
10.11.2021 Hauptausschuss Vorberatung
10.11.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt die Konzeptstudie Klimaneutrale Stadtverwaltung (Anlage 1) zur Kenntnis.
2. Das Maßnahmenprogramm (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die anstehenden Schritte für die jeweilige Maßnahmenumsetzung
einzuleiten und noch ausstehende Beschlüsse herbeizuführen. Die in den Maßnahmensteckbriefen
genannten Sofortmaßnahmen sind dabei prioritär zu behandeln.
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit vorherigen Beschlüssen und der Konzeptstudie nur der
Grundstein auf dem Weg zur Erreichung einer klimaneutralen Stadtverwaltung gelegt worden ist.
Er nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass es sich bei diesem Weg um einen fortlaufenden,
dynamischen Prozess handelt, der in den Folgejahren weiter auf Basis der Startbilanz und des
Maßnahmenprogramms kontinuierlich verfolgt und weiterentwickelt werden soll. Die Erreichung der
klimaneutralen Stadtverwaltung ist - analog zum stadtweiten Bestreben - ein Dauerthema.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich mit der Umsetzung konkreter, aus den operativen Zielen des
Konzeptes „Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030“ abgeleiteter Maßnahmen. Über die Bereitstellung
finanzieller Ressourcen ist grundsätzlich im Rahmen der Haushaltsaufstellung für die Jahre 2023 ff.
Dezernat
VI/Koordinierungsstelle für
Klima und Energie/KLENKO
20.10.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Schütte
T elefon:492-6851
SchuetteJ@stadt-
muenster.de

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V/0731/2021
zu entscheiden. Maßnahmen für das Jahr 2022 sind ausschließlich im Rahmen des
Haushaltsentwurfs 2022 finanzierbar.
Begründung:
Wie zuletzt in der Beschlussvorlage an den Rat der Stadt Münster zur stadtweiten Konzeptstudie
„Münster Klimaneutralität 2030“ dargestellt (V/0628/2021), hat der Klimawandel Münster erreicht und
die Auswirkungen der globalen Erwärmung sind auch in unserer Stadt deutlich zu spüren. Die zu
heißen und trockenen Sommer sowie Starkregenereignisse der vergangenen Jahre, und zuletzt die
schweren Überschwemmungen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, hinterlassen bereits jetzt
schwere Schäden und fordern Menschenleben. Die menschengemachte globale Erwärmung bedroht
Leben, die Lebensqualität, den Wohlstand und die Zukunftsperspektiven der Menschen in Münster
und weltweit. Schaut man auf die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Prognosen zum
fortschreitenden Klimawandel, wird deutlich, dass die heutige Gesellschaft auf Kosten zukünftiger
Generationen lebt.
Deswegen hat der Rat der Stadt Münster mit dem Beschluss zum Handlungsprogramm Klimaschutz
2030 (V/0770/2019/1) vom 11.12.2019 über die Zielsetzung des Masterplan 100% Klimaschutz hinaus
das Ziel, bis 2030 klimaneutral zu werden, beschlossen und hat die Verwaltung beauftragt, hierfür
Gestaltungsmöglichkeiten für sämtliche mittelbaren und unmittelbaren städtischen Handlungsfelder
auszuloten.
Als Ergänzung zur stadtweiten Betrachtung (V/0628/2021) wurde im Rahmen dieser Studie gezielt
und detailliert die Stadtverwaltung untersucht, mit dem Ziel die eigenen Energieverbräuche und
Emissionen zu bilanzieren. Auf Basis dieser Startbilanz wurden Szenarien für entsprechende
Absenkpfade ermittelt sowie unter Berücksichtigung aller bereits laufender Prozesse ein umfassendes
Maßnahmenprogramm entwickelt.
Zu 1.: Konzeptstudie Klimaneutrale Stadtverwaltung
Zusammen mit einem Dienstleister-Konsortium (4K, Hannover & Leipziger Institut für Energie,
Leipzig) hat die Stadtverwaltung – unter Federführung der Koordinierungsstelle für Klima und Energie
– ein Konzept und in einem gemeinschaftlichen Prozess mit Ämtern der Stadtverwaltung ein
Maßnahmenprogramm entwickelt.
Die Aufgabenstellung dabei lautete:
- Festlegung einer sinnvollen und bilanzierbaren Bereichsabgrenzung und einer darauf
aufbauenden Systemgrenze der Bilanz mit Fokus auf die Kernverwaltung mit ihrem direkten
Handlungsspielraum und Abgrenzung zur stadtweiten Betrachtung und Bilanzierung.
- Durchführung einer Bestandsaufnahme und Analyse. Herausarbeitung, welche Bereiche der
Stadtverwaltung welchen Anteil am Gesamtenergieverbrauch und den CO2-Emissionen
haben.
- Die Bilanz muss so gestaltet sein, dass sie auch in den Folgejahren fortgeschrieben und zu
Monitoring-Zwecken genutzt werden kann. Hierfür ist ein entsprechendes Bilanzierungs-T ool
zu entwickeln.
- Aufbauend auf Bilanz und Analyse, ist eine Bewertung des Ist-Zustands vorzunehmen. Darauf
aufbauend sind im nächsten Schritt allgemeine Handlungsbedarfe und strategische
Empfehlungen abzuleiten und darauf aufbauend detaillierte, umsetzungsorientierte
Maßnahmen anhand von Steckbriefen zu erarbeiten.

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V/0731/2021
Die Dienstleister haben sich bei ihrer Konzeptentwicklung methodisch und fachlich eng an dem
Leitfadem des Umweltbundesamtes „Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung“ orientiert.
Die Ergebnisse der Konzeptstudie können dabei wie folgt zusammengefasst werden:
Die Startbilanz für die Stadtverwaltung Münster bezieht sich auf das Bilanzjahr 2019 und orientiert
sich zur Bilanzierung am Standard des Greenhouse Gas Protocol. Insgesamt verursachte die
Stadtverwaltung in den Bilanz- und Systemgrenzen im Jahr 2019 THG-Emissionen in Höhe von
33.924 T onnen.Dies entspricht rund 2 % der Emissionen, die für das Jahr 2019 für die Gesamtstadt
ermittelt wurden.
Es wurden die THG-Emissionen aus Strom, Wärme und Kraftstoffverbräuchen aus den Gebäuden,
den Ver- und Entsorgungsanlagen sowie dem Fuhrpark erfasst. Damit sind direkte und indirekte
Emissionen (Scope 1 und Scope 2) weitestgehend vollständig erfasst.
Aus vor- und nachgelagerten Emissionen (Scope 3) fließen in der vorliegenden Bilanz diejenigen aus
dem Bereich dienstlicher Mobilität sowie aus der Mitarbeitermobilität ein (Arbeitswege). Weitere
Emissionen im Scope 3 Bereich wie z.B. die aus Ernährung, Abfall, Verbrauchsmaterial,
Veranstaltungen konnten aufgrund fehlender, grundsätzlich schwierig und nur mit hohem Aufwand zu
ermittelnder Daten zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfasst werden. Obwohl die Emissionen quantitativ
nicht erfasst wurden, werden die Bereiche dennoch auf qualitativer Ebene berücksichtigt und finden
sich im Maßnahmenprogramm wieder.
Bei den THG-Emissionen entfallen 41 % auf die Gebäude, 24 % auf die Ver- und
Entsorgungsanlagen, 8 % auf die Straßenbeleuchtung und Signalanlagen, 9 % auf dienstliche
Mobilität und Fuhrpark. Die Mitarbeitermobilität hat einen Anteil von 18 %.
Bei den Anwendungsarten entfallen 47 % der Emissionen auf Strom, 26 % auf Wärme und 27 % auf
Kraftstoffe. Die Bedeutung von Strom bei den Reduktionsbemühungen wird hier deutlich. Die
Stadtentwässerungsanlagen haben hierbei den höchsten Anteil am Stromverbrauch. Beim absoluten
Wärmeverbrauch dominieren die Bildungseinrichtungen. Auf sie entfallen rund 61 % des
Wärmeverbrauchs. Die Senkung des Wärmeverbrauchs insbesondere in Schulen und
Kindertagesstätten ist somit von übergeordneter Wichtigkeit zur Erreichung von Reduktionszielen.
Diese Dominanz spiegelt sich entsprechend in den Emissionen wider. Rund 28% der gesamten
Emissionen entfallen allein auf die Bildungseinrichtungen.
Da dem städtischen Gebäudebereich und insbesondere den Bildungseinrichtungen eine besondere
Bedeutung zukommt, wird dieser Bereich ergänzend und detailliert in einer gesonderten Betrachtung
unter der Federführung vom Amt für Immobilienmanagement begutachtet. Die Ergebnisse dazu
werden dem Rat Ende des Jahres 2021 vorgestellt.
Grundsätzlich ist bei der Startbilanz zu berücksichtigen, dass diese, im Vergleich zu den
Folgebilanzen, stets die aufwendigste, aber nie die genaueste sein kann. Im Leitfaden des UBA heißt
es dazu, dass mit zunehmender Erfahrung und zunehmenden Kenntnisstand die Verwaltung ihre
Emissionen fortlaufend genauer und vollständiger ermitteln kann.
Eine kontinuierliche Harmonisierung und Optimierung der Datengrundlagen ist ein üblicher Prozess
im Rahmen von Bilanzierungen und erfolgt so ebenfalls in der stadtweiten Bilanz (zuletzt recht
umfassend in Bilanz 2019). Dennoch konnte in der Stadtverwaltung Münster auf eine gute
Datengrundlage zurückgegriffen werden, so dass die Größenordnungen der Emissionen auf einem
guten, belastbaren Fundament stehen.

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V/0731/2021
Zu 2.: Maßnahmenprogramm
Wichtiger Bestandteil der Konzeptstudie ist das Maßnahmenprogramm, welches als Anlage diesem
Bericht angehört. Hier werden konkrete Umsetzungsmaßnahmen gebündelt, um notwendige
Aktivitäten für die Klimaneutralität in der Stadtverwaltung bis zum Zielhorizont 2030 umzusetzen.
Diese wurden basierend auf einer IST-Analyse bestehender Konzepte und einem partizipativen
Prozess mit Verwaltungsmitarbeiter*innen formuliert. Durch die Erarbeitung der Maßnahmen in einem
Beteiligungsverfahren konnten realistisch umsetzbare Maßnahmen unter Einbezug der
verwaltungsspezifischen Situation und Ressourcen (Personalkapazitäten und Finanzmittel) erzielt
werden.
Insgesamt haben Mitarbeiter*innen aus Fachbereichen, Eigenbetrieben und städtischen
T ochtergesellschaftenmit den größten Handlungsspielräumen innerhalb der Systemgrenze und des
Betrachtungsrahmens an mehreren themenspezifischen internen Verwaltungsworkshops
teilgenommen und im Anschluss die Maßnahmen mit Unterstützung der Koordinierungsstelle für
Klima und Energie und den Dienstleistern inhaltlich weiter ausgearbeitet. Im Ergebnis sind 22
Maßnahmenbündel mit insgesamt 49 Bausteinen entstanden. Die Maßnahmen lassen sich
thematisch vier Handlungsfeldern zuordnen:
Klimaschutz und Nachhaltigkeit strukturell und organisatorisch in der Verwaltung zu verankern, bilden
die Grundlage einer langfristig klimaneutralen Verwaltung und werden im Handlungsfeld
„Übergreifende Maßnahmen“ zusammengeführt. Handlungsansätze für eine klimafreundliche Mobilität
finden sich im zweiten Handlungsfeld. Unerlässlich wird es sein, den Bereich Bauen, Sanieren und
die Energieversorgung klimaneutral auszurichten. Die Maßnahmen dazu sind im Handlungsfeld
„Gebäude, Energie, Ver- und Entsorgung“ zusammengestellt. Im vierten Handlungsfeld werden
Maßnahmen für eine klimafreundliche Beschaffung und für Veranstaltungen erfasst.
Die im Maßnahmenprogramm entwickelten Ansätze spiegeln sich im Rahmen der
Szenariobetrachtung in der Variante „Real+“ wider und zeigen damit einen realistischen aber auch
ambitionierten Weg auf Basis stadtverwaltungsweiter vorhandener Ressourcen auf.
Zu 3.: Klimaneutralität als fortlaufender Prozess
Die Konzeptstudie zur klimaneutralen Stadtverwaltung sowie das erarbeitete Maßnahmenprogramm
sollen und können keinen, bis ins letzte Detail durchdeklinierten Fahrplan darstellen, sondern vielmehr
eine gute Grundlage und einen flexiblen Handlungsrahmen bieten, mit dem die Stadtverwaltung nun
weitere Schritte machen kann und auch zukünftig auf sich ändernde Rahmenbedingungen und
Anforderungen auf gesellschaftlicher, technischer, politischer und rechtlicher Ebene reagieren kann.
Dazu soll die Bilanz auch in den Folgejahren zu monitoringzwecken weitergeführt und der Fortschritt
des Maßnahmenprogramms überprüft sowie dessen Weiterentwicklung sichergestellt werden.
Fazit und Zusammenfassung
Mit dem Beschluss des Rates der Stadt Münster zur Klimaneutralität 2030 ist die Zielrichtung
vorgegeben. Nach Veröffentlichung der stadtweiten Analyse zur Zielsetzung sowie den darin
erarbeiteten Adhoc-Maßnahmen (V/0628/2021) aus vergangenem September kann mit dieser Vorlage
und der Konzeptstudie zur Klimaneutralen Stadtverwaltung die in der stadtweiten Konzeptstudie
aufgeführte Adhoc-Maßnahme in die Umsetzung gebracht werden.
Ein zentrales Ergebnis der Konzeptstudie ist, dass die Stadtverwaltung jährlich in etwa 35.000 T onnen
CO2 emittiert. Das entspricht ca. 2% der gesamtstädtischen Emissionen von ca. 1,85 Mio. T onnen
CO2 (V/0343/2021).

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V/0731/2021
Im Vergleich zur stadtweiten Analyse (V/0628/2021) wird deutlich, dass bei dieser
stadtverwaltungsweiten Betrachtung ein potenziell deutlich höherer eigener Handlungsspielraum zur
Erschließung von Klimaschutzpotenzialen vorliegt, weil es auf viele Bereiche eine direkte und
unmittelbare Einflussmöglichkeit gibt. Die energetische Sanierung eines Gebäudes oder die
Reduktion des Fuhrparks bzw. die Umstellung auf E-Mobilität kann die Stadtverwaltung (unter
Voraussetzung der bereitgestellten Mittel) eigens in die Hand nehmen und ist dabei nicht oder nur in
geringem Maße auf das Mitwirken weiterer Akteure angewiesen.
Dadurch werden die Aufgabe und die Zielsetzung im Vergleich zur stadtweiten Betrachtung etwas
greifbarer aber vom Grundsatz her nicht weniger herausfordernd. Dennoch geht es darum an den
bereits laufenden stadtverwaltungsinternen Klimaschutzprozessen anzuknüpfen, diese auszubauen
und weiterzuentwickeln und auch schneller in die Umsetzungen zu kommen.
Mit dem Maßnahmenprogramm ist hierfür ein weiterer Schritt gemacht. Dieses greift zum einen
bereits bestehende und fortgeschrittene Aktivitäten auf (bspw. Energetische Sanierung der
städtischen Gebäude), führt zum anderen aber auch insbesondere neue Themen, Projekte und
Maßnahmen in den Prozess mit ein (bspw. Ressourcen und klimafreundliches Nutzerverhalten oder
Prüfung einer internen CO2-Bepreisung).
Die Entwicklung des Maßnahmenprogramms und insbesondere der dafür durchgeführte
stadtverwaltungsinterne Beteiligungsprozess haben erneut aufgezeigt und bestätigt, dass der Ausbau
der Aktivitäten enorme zusätzliche Aufgaben und Herausforderungen mit sich bringt, die mit den
vorhandenen Ressourcen an Personal und Finanzmitteln nicht gestemmt werden können. Ein
schlichtes Aufstocken von Finanzmitteln stellt jedoch angesichts der derzeitigen Haushaltslage keine
Option dar und ist zwingend mit der Umschichtung bislang budgetierter Maßnahmen verbunden.
Im Rahmen der Entwicklung des Maßnahmenprogramms konnten bereits einige zusätzliche
Personalbedarfe ermittelt werden. Diese Ermittlung ist aber keineswegs abschließend – im laufenden
Prozess werden weitere Bedarfe hinzukommen. Es wird Aufgabe im weiteren Prozess sein, diese
Ressourcenbedarfe genauer zu prüfen und im Rahmen der Stellenplanaufstellung ab 2023 ggf.
Empfehlungen zu möglichen Einrichtung zusätzlicher Stellen zu geben, die bedarfsweise auch
zusätzliche Bürokapazitäten erforderlich machen.
Nichts desto trotz muss es darum gehen, dass die Stadtverwaltung auf dem Weg zur Klimaneutralität
eine Vorreiter- und Vorbildfunktion einnimmt und nach Möglichkeit alle ihre Handlungspotenziale
erschließt.
i.V.
gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1: Bericht Klimaneutrale Stadtverwaltung
Anlage 2: Maßnahmenprogramm Klimaneutrale Stadtverwaltung
Anlage A

Anlage A

1047 Zeichen

Anlage A zur V/0731/2021
Kurzüberblick
Konzeptstudie „Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030“
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Bezugsrahmen ist die städtische Zielsetzung zur Klimaneutralität 2030.
Finanzierung
Produktgruppe: 1401 Übergreifender Umweltschutz, Klima, Immission,
Boden, Abfall
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein X
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein X
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein X
Bereits veranschlagt? Ja Nein X
Keine Aufwendungen und keine finanziellen Auswirkungen unmittelbar durch die Vorlage.
Für weitergehende Umsetzungsbeschlüsse sind bisher keine additiven Mittel im Haushalts-
planentwurf 2022 veranschlagt.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
x vollständig
freiwillig
Grundlage: Ratsbeschluss zur Klimaneutralität V/0770/2019.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Der kommunale Klimaschutz ist ein grundsätzliches Querschnittsthema.

V_0731_2021_Anlage 1_Bericht_Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030

147847 Zeichen

Bericht 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadt-
verwaltung 2030 
KONZEPTSTUDIE FÜR DIE STADTVERWALTUNG:  
STARTBILANZ, MASSNAHMEN, SZENARIEN UND 
NÄCHSTE SCHRITTE 
 
 
Auftraggeberin: 
Stadt Münster 
 
 
 
Hannover / Leipzig, 30.08.2021

Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 3 
Impressum 
Auftraggeberin 
Stadt Münster  
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit  
Albersloher Weg 450 
48167 Münster  
 
 
 
Projektteam 
4K │ Kommunikation für Klimaschutz 
Schierholzstraße 25 
30655 Hannover 
Tel.: 0511 / 26 08 772 
E-Mail: info@4k-klimaschutz.de 
Website: www.4k-klimaschutz.de 
 
 
 
Leipziger Institut für Energie GmbH 
Lessingstraße 2 
04109 Leipzig 
Tel.: 0341 / 22 47 62 - 0 
E-Mail: mail@ie-leipzig.com 
Website: www.ie-leipzig.com 
  
 
Bearbeitung 
Annerose Hörter  
Christina Deike 
 
 
 
Marion Elle 
Alexander Schiffler 
 
 
Laufzeit 
 August 2020 bis September 2021 
 
 
Datum 
Hannover/Leipzig, 30.08.2021

Das Wichtigste auf einen Blick 1 
1 Hintergrund 4 
1.1 Ziele und Handlungsbedarf: Kommune als Vorbild 4 
1.2 Kommunaler Kontext, Prozessablauf, Synergien 5 
2 Die THG-Bilanz der Stadtverwaltung 8 
2.1 Rahmen für die Bilanzierung 8 
2.1.1 Definitionen und Zielsetzungen zur Klimaneutralität 8 
2.1.2 Bilanzierungsprinzipien 9 
2.1.3 Systemgrenzen und Bilanzgrenzen 10 
2.1.4 Erfasste Bereiche und Qualität der Daten 12 
2.1.5 Emissionsfaktoren 15 
2.1.6 Empfehlungen für eine Fortschreibung 16 
2.2 Ergebnisse 17 
2.2.1 Stadtverwaltung insgesamt 17 
2.2.2 Liegenschaften 22 
2.2.3 Energieproduktion 26 
2.2.5 Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen 28 
2.2.6 Dienstliche Mobilität 29 
2.2.7 Mitarbeitermobilität 30 
2.3 Kernpunkte 32 
3 Zentrale Stellschrauben für THG-Senkungen 33 
4 Auf dem Weg zur Klimaneutralität 35 
4.1 Status Quo, Vorarbeiten und Synergien 35 
4.2 Akteursbeteiligung 35 
4.3 Maßnahmenprogramm 37 
4.3.1 Übersicht 38 
4.3.2 Handlungsfeld Übergreifende Maßnahmen 39 
4.3.3 Handlungsfeld Mobilität 41 
4.3.4 Handlungsfeld Gebäude, Energie, Ver- und Entsorgung 42 
4.3.5 Handlungsfeld Beschaffung und Veranstaltungen 44 
4.4 Wesentlichkeitsbetrachtungen und Sofortmaßnahmen 45 
5 Entwicklungspfade (Szenarien) bis 2030 50 
5.1 Einleitung zu den drei Szenarien 50 
5.2 Annahmen und Entwicklungsgrößen 51 
5.3 Szenario TREND 52 
5.3.1 Effekte 52 
5.3.2 Erreichen der Klimaneutralität 52 
5.4 Szenario Real+ 53 
Inhaltsverzeichnis

5.4.1 Effekte beschlossener Maßnahmen 53 
5.4.2 Erreichen der Klimaneutralität 55 
5.5 Szenario Ziel Klimaneutralität 2030 56 
5.5.1 Effekte 56 
5.5.2 Erreichen der Klimaneutralität 56 
5.6 Szenarien im Vergleich 57 
6 Ausblick 69 
7 Verzeichnisse 70 
Abkürzungsverzeichnis 72 
Abbildungsverzeichnis 73 
Tabellenverzeichnis 76 
Literaturverzeichnis 77 
Anhang 78 
7.1 Übersicht über betrachtete Materialen und Konzepte 78

Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 1 
Kommune als Vorbild  
Mit der vorliegenden Konzeptstudie legt die Stadt Münster erstmalig eine Startbilanz der THG-Emis-
sionen für die Betrachtungsebene der Stadtverwaltung vor. Damit wird ein Ausgangspunkt für eine 
klimaneutrale Stadtverwaltung im Jahr 2030 definiert und mit Maßnahmen sowie Entwicklungspfa-
den hinterlegt. Die Stadtverwaltung möchte einen aktiven und zukunftsorientierten Weg gehen, der 
Glaubwürdigkeit, Legitimität und Zielorientierung vereint. Denn was eine Stadt von ihren Bürgerinnen 
und Bürgern an anderer Stelle – beispielsweise in dem stadtweiten Klimaschutzprozess – nahelegt, 
erwartet und empfiehlt, kann sie selbst im kleinen Rahmen innerhalb ihrer eigenen Verwaltung vor-
leben und erfolgreich umsetzen. Die Stadtverwaltung Münster nimmt damit eine Vorbildfunktion im 
lokalen Klimaschutz ein, und nutzt darüber hinaus auch die Chance, ihre Handlungsspielräume zu 
erweitern, Strukturen zu optimieren, Kosten einzusparen, Mitarbeiter*innen aktiv einzubinden, Da-
tengrundlagen zu verbessern und sich kontinuierlich zu professionalisieren.  
 
Startbilanz 2019 
Die Startbilanz für die Stadtverwaltung Münster bezieht sich auf das Bilanzjahr 2019 und orientiert 
sich am Standard des Greenhouse Gas Protocols. Insgesamt verursachte die Stadtverwaltung in 
den Bilanz- und Systemgrenzen im Jahr 2019 THG-Emissionen in Höhe von 33.924 Tonnen. Dies 
entspricht rund 2  % der Emissionen, die für das Jahr 2019 für die Gesamtstadt ermittelt wurden.  
(Stadt Münster, 2020). Es wurden die THG -Emissionen aus Strom, Wärme und Krafts toffverbräu-
chen aus den Gebäuden, den Ver- und Entsorgungsanlagen sowie dem Fuhrpark erfasst. Damit sind 
direkte und indirekte Emissionen (Scope 1 und Scope 2) weitestgehend vollständig erfasst. Bei den 
Liegenschaften bestehen noch Erfassungslücken, die de rzeit geschlossen werden.  Aus vor- und 
nachgelagerten Emissionen (Scope 3) fließen in der vorliegenden Bilanz diejenigen aus dienstlicher 
Mobilität ein sowie aus der Mitarbeitermobilität (Arbeitswege). Weitere Emissionen im Scope 3 Be-
reich wie z.B. die aus  Ernährung, Abfall, Verbrauchsmaterial, Veranstaltungen konnten aufgrund 
fehlender und grundsätzlich schwierig zu ermittelnder Daten zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfasst 
werden. Die mengenmäßige Relevanz kann nur geschätzt werden. Diese wird für Verbrauchsmate-
rial, Abfall und Veranstaltungen in der Summe auf weniger als 2 % der jetzigen Emissionen und bei 
der Ernährung (Kantinen) auf weniger als 8 % der jetzigen Emissionen geschätzt.  
Durch Anlagen zur Energieerzeugung (BHKWs, Photovoltaik, Kleinwindkraft) wird nicht nur Energie-
verbrauch, sondern auch Energieproduktion bilanziert. Somit besteht ein Deckungsgrad von 37  % 
im Strom- sowie 14 % im Wärmebereich. Insgesamt werden somit 25 % des Endenergieverbrauchs 
der Stadtverwaltung durch eigene Erzeugungsanlagen gedeckt. 
Bei den THG-Emissionen entfallen 41 % auf die Gebäude, 24 % auf die Ver- und Entsorgungsanla-
gen, 8 % auf die Straßenbeleuchtung und Signalanlagen, 9 % auf dienstliche Mobilität und Fuhrpark. 
Die Mitarbeitermobilität hat einen Anteil von 18 %.  
Das Wichtigste auf einen Blick

DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK 
2 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
Bei den Anwendungsarten entfallen 47 % der Emissionen auf Strom, 26 % auf Wärme und 27 % auf 
Kraftstoffe. Die Wichtigkeit von Strom bei Reduktionsbemühungen wird hier deutlich. Die Stadtent-
wässerungsanlagen haben den höchsten Anteil am Stromverbrauch.  
Beim absoluten Wärmeverbrauch dominieren die Bildungseinrichtungen. Auf sie entfallen rund 61 % 
des Wärmeverbrauchs. Die Senkung des Wärmeverbrauchs insbesondere in Schulen und Kinderta-
gesstätten ist somit von übergeordneter Wichtigkeit zur Erreichung von Reduktionszielen. Diese Do-
minanz spiegelt sich entsprechend in den Emissionen wider. Rund 28% der gesamten Emissionen 
entfallen allein auf die Bildungseinrichtungen.  
 
Maßnahmenentwicklung  
Wichtiger Bestandteil des Klimaschutzkonzeptes ist das Maßnahmenprogramm, welches als Anlage 
diesem Bericht angehört. Hier werden konkrete Umsetzungsmaßnahmen gebündelt, um notwendige 
Aktivitäten für die Klimaneutralität in der Stadtverwaltung bis zum Zielhorizont 2030 umzusetzen. 
Diese wurden basierend auf einer IST-Analyse bestehender Konzepte und einem partizipativen Pro-
zess mit Verwaltungsmitarbeiter*innen formuliert. Durch die Erarbeitung der Maßnahmen in einem 
Beteiligungsverfahren konnten realistisch umsetzbare Maßnahmen unter Einbezug der verwaltungs-
spezifischen Situation und Ressourcen (Personalkapazitäten und Finanzmittel) erzielt werden. Ins-
gesamt haben Mitarbeiter*innen aus Fachbereichen, Eigenbetrieben und städtischen Tochtergesell-
schaften mit den größten Handlungsspielräumen innerhalb der Systemgrenze und des Bet rach-
tungsrahmens an drei themenspezifischen internen Verwaltungsworkshops teilgenommen und im 
Anschluss die Maßnahmen mit Unterstützung der KLENKO (Koordinierungsstelle für Klima und 
Energie) und den Dienstleistern inhaltlich weiter ausgearbeitet. 
Im Ergebnis sind 22 Maßnahmenbündel mit insgesamt 49 Bausteinen entstanden. Die Maßnahmen 
lassen sich thematisch vier Handlungsfeldern zuordnen. Klimaschutz und Nachhaltigkeit strukturell 
und organisatorisch in der Verwaltung zu verankern, bilden die Grundlage einer langfristig klimaneut-
ralen Verwaltung und werden im Handlungsfeld „Übergreifende Maßnahmen“ zusammengeführt. 
Handlungsansätze für eine klimafreundliche Mobilität finden sich im zweiten Handlungsfeld. Uner-
lässlich wird es sein, den Bereich Bauen, Sanieren und die Energieversorgung klimaneutral auszu-
richten. Die Maßnahmen dazu sind im Handlungsfeld „Gebäude, Energie, Ver- und Entsorgung“ zu-
sammengestellt. Im vierten Handlungsfeld werden Maßnahmen für eine klimafreundliche Beschaf-
fung und für Veranstaltungen erfasst.

DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 3 
Entwicklungspfade bis 2030 
Ausgehend von der Startbilanz von 20191 werden drei mögliche Entwicklungspfade mit dem zentra-
len Zieljahr 2030 dargestellt: Das Szenario TREND zeigt einen Pfad ohne gesonderte Klimaschutz-
bemühungen bei Fortschreibung von langjährigen Trends. In einer wachsenden Stadt und einer mit 
ihr wachsenden Verwaltung nehmen die THG-Emissionen bis 2030, wenn überhaupt, nur marginal 
ab, da kontinuierlich stattfindende Effizienzeffekte durch das übergeordnete Wachstum nicht spürbar 
werden. Das Erreichen einer THG-Neutralität ist in diesem Szenario nur durch eine hohe Kompen-
sation oder weiterführende Effekte auf übergeordneter Ebene möglich.  
Das Szenario REAL+ repräsentiert einen realistisch-ambitionierten Entwicklungspfad, bei dem d ie 
2020 von der Verwaltung beschlossenen Maßnahmen abgebildet werden. Die Sanierungsrate und 
der Ausbau von PV werden im Vergleich zum Szenario TREND vervierfacht, der Fuhrpark ehrgeizig 
elektrifiziert und Nutzer - und Arbeitsverhalten konsequent klimafreun dlich. Nahezu alle Mitarbei-
ter*innen, die im Umkreis von 20 km wohnen, kommen mit dem Umweltverbund zur Arbeit. Die THG-
Emissionen sinken um 34%, Neutralität kann nur unter Einbeziehung von Kompensation oder wei-
terer Effekte erreicht werden (~560.000 Euro/a). Eine Variante des Szenario REAL+ stellt das Sze-
nario REAL+ Öko dar, bei dem der Bezug von hochwertigem Ökostrom separat ausgewiesen wird 
und einen Gestaltungspielraum darstellt. Die Stadtverwaltung Münster knüpft den Bezug von 
Ökostrom an Zusatzeffekte für die Energiewende vor Ort  und räumt generell dem Ausbau von er-
neuerbaren Energien einen Vorrang ein . Durch den verbesserten Emissionsfaktor  von Ökostrom 
gegenüber dem regulären Strombezug sinken hier die Emissionen nochmals.  
Ein vom Ziel her gedachter  Pfad stellt das Szenario ZIEL dar. Es zeigt auf, was erfolgen müsste, 
wenn die THG-Emissionen um über 90 % bis 2030 sinken sollen. Die Verwaltung maximiert die Aus-
schöpfung ihres Gestaltungsspielraums und setzt ein höchst ambitioniertes Programm um. Es grei-
fen alle Zahnräder ineinander. Optimismus ist nicht nur Bürgerpflicht, sondern die Verwaltung lebt 
diesen vor und handelt danach. Die Verwaltung erklärt Klimaschutz als oberste Priorität, die Organi-
sations- und Abstimmungsprozesse sind schlank und sowohl alle Mitarbeiter*innen als auch die Füh-
rungsebenen handeln und entscheiden unter Klimaschutzgesichtspunkten. Alle Liegenschaften sind 
2030 vollständig saniert und werden mit Wärme auf Basis erneuerbarer Energieträger versorgt, der 
Fuhrpark inkl. aller Nutzfahrzeuge ist zu 100 % elektrisch. Die Stromerzeugung aus PV wurde ver-
zehnfacht. „Home Office“ wird mindestens an zwei Tagen pro Woche genutzt, die restlichen Arbeits-
wege sind nahezu klimaneutral. Im Szenario ZIEL können d ie THG-Emissionen um 92  % im Ver-
gleich zum Basisjahr 2019 gesenkt werden. Die verbleibenden Emissionen fallen in Bereichen an, 
auf die die Stadtverwaltung weniger Einflussmöglichkeiten hat oder wo Entwicklungspfade derzeit 
noch nicht ausgearbeitet wurden. Dies sind primär die Ausgestaltung des öffentlichen Nahverkehrs 
für die Mitarbeitermobilität sowie das Erreichen der Klimaneutralität bei den Ver- und Entsorgungs-
anlagen. 
                                                           
1 1 Für die Systemgrenze der Stadtverwaltung wurde erstmalig für 2019 eine Startbilanz aufgestellt. Ein Bezug zum Ba-
sisjahr 1990, wie bei vielen Bilanzen üblich, ist aufgrund fehlender Datengrundlagen nicht möglich.

4 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
1.1 Ziele und Handlungsbedarf: Kommune als Vorbild 
Das Eindämmen des menschengemachten Klimawandels und damit das Abwenden der Klimakata-
strophe haben auch für die Stadt Münster übergeordnete Bedeutung. Sie hat im Mai 2019 als erste 
Großstadt in Nordrhein -Westfalen den „Klimanotstand“ ausgerufen und somit dem Klimaschutz 
grundsätzlich hohe Priorität eingeräumt (Stadt Münster, 2019). Im August 2019 hat sie darauf auf-
bauend ein „Handlungsprogramm Klimaschutz 2030“ beschlossen. Über das Handlungsprogramm 
hinaus hat sich der Rat der Stadt zum Ziel bekannt, in allen Bereichen  mit unmittelbaren Gestal-
tungsmöglichkeiten Klimaneutralität bis zum Jahr 2030 anzustreben. Alle Handlungsspielräume sind 
hier voll auszuschöpfen und eine „klimaneutralen Stadtverwaltung“ bis zum Jahr 2030 umzusetzen.  
Die Stadt möchte hiermit ihrer Vorbildfunktion gerecht  werden, die mittlerweile auch gesetzlich ge-
fordert wird. So formuliert das Bundes-Klimaschutzgesetz die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand 
ebenso wie der Gesetzesentwurf für die Neufassung des Klimaschutzgesetzes für Nordrhein-West-
falen (Nordrhein-Westfalen, 2021; Bundesregierung, 12. Dezember 2019).  
Die Stadtverwaltung möchte einen aktiven und zukunftsorientierten Weg gehen, der Glaubwürdig-
keit, Legitimität und Zielorientierung vereint. Denn was eine Stadt von ihren Bürgerinnen und Bürgern 
an anderer Stelle – beispielsweise in dem stadtweiten Klimaschutzprozess – nahelegt, erwartet und 
empfiehlt, kann sie selbst im kleinen Rahmen innerhalb ihrer eigenen Verwaltung vorleben und er-
folgreich umsetzen. Sie sieht darin nicht nur das Wahrnehmen einer von außen an sie herangetra-
genen Vorbildfunktion, sondern darüber hinaus auch die Chance, Handlungsspielräume zu erwei-
tern, Strukturen zu optimieren, Kosten einzusparen, Mitarbeiter*innen aktiv einzubinden, Daten-
grundlagen zu verbessern und sich kontinuierlich zu professionalisieren.  
Der fortschreitende Klimawandel und das fehlende Absenken der globalen THG -Emissionen ma-
chen zunehmend eine Neudefinition von Zielmarken notwendig . Dies geschieht aktuell auf vielen 
verschiedenen Politikebenen, in die sich auch die Zielsetzungen der Stadt Münster einreihen (siehe 
Abbildung 1). So haben sowohl die Europäische Union als auch die Bundesrepublik Deutschland 
ihre Minderungsziele für 2030 verschärft. Angeschoben durch das Urteil des Bundesverfassungsge-
richts im Frühjahr 2021 wurden die deutschen Minderungsziele auf 65 % gegenüber 1990 angeho-
ben und das Erreichen der Klimaneutralität von 2050 auf das Jahr 2045 vorgezogen.  
Für die Stadt Münster gil t jedoch als zentrale Zielmarke das Jahr 2030 : Angestrebt wird die THG-
Neutralität für die Stadt insgesamt, für die Stadtverwaltung sowie auch für die städtischen Liegen-
schaften als Teilbereich.  
Die verschiedenen Zielebenen unterstreichen nochmals die Amb itionen eines kommunalen Hand-
lungsprogramms mit einem kürzeren Zielhorizont. Rechtliche Rahmenbedingungen, Förderland-
schaften, Investitionsprogramme sowie politische und gesellschaftliche Rückendeckungen hinken so 
auf übergeordneter Ebene hinterher.  
1 Hintergrund

HINTERGRUND 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 5 
 
Abbildung 1: Betrachtungs- und Zielebenen für Klimaneutralität der Stadt Münster  
Quelle: IE Leipzig 2021  
1.2 Kommunaler Kontext, Prozessablauf, Synergien 
Mit der vorliegenden Konzeptstudie legt die Stadt Münster erstmalig eine Startbilanz für THG-Emis-
sionen für die Betrachtungsebene der Stadtverwaltung vor, um die Umsetzung der übergeordneten 
Zielsetzung skizzieren zu können.  
Die Systemgrenzen für die Stadtverwaltung wurden gemäß dem operativen Kontrollansatz festgelegt 
(siehe 2.1.3). Zur Stadtverwaltung zählen somit der kommunale Gebäudebestand (Bäder, Schulen, 
Kitas, Sporthallen, Verwaltung), die Kernverwaltung, die Ver- und Entsorgungsanlagen, die Straßen-
beleuchtung/Lichtsignalanlagen sowie die dazugehörigen Fuhrparks.  
Die Stadt Münster hat im Jahr 2020 ausgehend vom „Klimanotstands“-Beschluss sowie dem „Hand-
lungsprogramm 2030“ den Startschuss für die Erarbeitung von zwei weiteren Konzeptstudien auf 
einer über- und einer untergeordneten Betrachtungsebene beauftragt.  
Deutschland
Stadt Münster
Stadtverwaltung Münster 
Städtische Gebäude 
Kitas
Schulen
Verwaltung
Bäder
Sporthallen Rathaus
Fuhrpark
MitarbeitermobilitätKläranlagen
Wasserwerke
Deponien
Beleuchtung
Lichtsignalanlagen
Beschaffung
Ernährung
Haushalte
Verkehr
Wirtschaft
Kommune
Klimaneutralität bis 2030
Klimaneutralität bis 2030
-70 % CO2 bis 2030*
-65 % CO2 bis 2030*
* ggü. 1990

6 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
So wurde eine Fortschreibung der Energie - und Klimabilanz für die Jahr e 1990 bis 2019 für die 
Gesamtstadt Münster aufgestellt (Stadt Münster, 2020) sowie im Rahmen einer Konzeptstudie mög-
liche Pfade für die Zielerreichung der Klimaneutralität stadtweit bis zum Jahr 2030 vorgelegt (Jung 
Stadtkonzepte mit Gertec, Mai 2021).  
Ferner wird derzeit eine Detailstudie zum Bereich „Klimaneutralität 2030 für städtische Gebäude“ 
erarbeitet, welche Maßnahmen, Kostenschätzungen und Priorisierungen für den Gebäudebestand 
vorlegt, wie die politische Zielvorgabe der Reduzierung des Endenergieverbrauchs um 50 % sowie 
der THG-Emissionen um 70  % bis zum Jahr 2030 ausgehend von 1990 zu erreichen ist  (Stadt 
Münster, April 2021).  
Die Ziele, Basisjahre, Methodiken und die zuständigen Fachbüros dieser drei Konzeptstudien sind 
gemäß de n Betrachtungsperspektiven, Handlungsspielräumen, eingebunden Akteuren, Rahmen  
und vorgegebenen Standards unterschiedlich und die Ergebnisse daher nicht direkt miteinander ver-
gleichbar. Übergeordnet ist das Bestreben, die Ausgangsbasis detailliert zu analysieren sowie mög-
liche Entwicklungspfade und Stellschrauben zur Zielerreichung mit dem speziellen Fokus der jewei-
ligen Betrachtungsebene darzulegen.  
 
 
Konzeptstudie  
Münster  
Klimaneutralität 2030 
Konzeptstudie  
Klimaneutrale  
Stadtverwaltung 2030 
Konzeptstudie  
Klimaneutralität für  
städtische Gebäude 
2030 
Ebene Gesamtstadt Stadtverwaltung Städtische Gebäude  
Methode Bilanz 
BiCO2 (Ifeu GmbH) / 
BISKO 
Greenhouse Gas Protocol  Ausgehend von Ver-
brauchsdaten / eigene 
Methodik 
Basisjahr Bilanz 1990 2019* 1990 
Gesamte THG-
Emissionen im 
Jahr 2019  
1.891.000  
Tonnen CO2eq  
33.924  
Tonnen CO2eq 
17.500  
Tonnen CO2eq 
Absenkpfad  
bis 2030 
-95 %  
THG-Emissionen 
-90 bis -95 %  
THG-Emissionen 
-70 % THG-Emissionen 
-50 % Endenergie  
Fachbüro Jung Stadtkonzepte  
mit Gertec 
IE Leipzig / 4K Amt 23  
Status  In Abstimmung,  
Kurzfassung Mai 2021  
In Abstimmung In Abstimmung, Zwi-
schenbericht April 2021

HINTERGRUND 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 7 
Tabelle 1: Übersicht der von der Stadt Münster beauftragten Konzeptstudien 2020 
Quelle:  IE Leipzig 2021 , * Rückerfassung der Daten mit Start 1990 nicht möglich  
Der Start für die vorliegende Konzeptstudie fiel im He rbst 2020 und umfasst als wesentliche Bau-
steine das Erstellen einer Startbilanz, das Ausarbeiten eines Handlungsprogramms inklusive Sofort-
maßnahmen durch die Verwaltung im Rahmen eines Beteiligungsprozesses sowie das Aufzeigen 
von verschiedenen Entwicklung spfaden basierend auf der Startbilanz sowie der beschlossenen 
Maßnahmen (siehe Abbildung 2).  
 
 
Abbildung 2: Prozess und Bausteine der Erstellung der Konzeptstudie Klimaneutrale Stadtverwaltung  
Quelle: IE Leipzig 2021  
Abschluss-
Veranstaltung
Dezember
2021
September 
2021
Auftakt Workshops Fachgespräche & 
Abstimmungen
Vorlage 
Konzeptstudie
Datenerfassungen 
und Analysen
November 
2020
August 
2020
Startbilanz Maßnahmenprogramm Szenarien
Juli
2021
Okt/Nov 
2021
Politische 
Beratung
Prozess
Inhalte

8 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
2.1 Rahmen für die Bilanzierung 
2.1.1 Definitionen und Zielsetzungen zur Klimaneutralität  
Die Begriffe Klimaneutralität, Treibhausgasneutralität oder CO2-Neutralität werden jenseits wissen-
schaftlicher Diskurse oft synonym verwendet, obwohl sie grundsätzlich nicht deckungsgleich sind.  
Für die Stadt Münster bedeutet das Erreichen einer „klimaneutralen Verwaltung“ das Herstellen 
eines Gleichgewichts zwischen Quellen und Senken für Treibhausgase innerhalb des eigenen 
Wirkungsbereichs. Dieser Gleichgewichtsgrundsatz wird auch im Artikel 4 des UN -Klimaabkom-
mens von Paris formuliert. Obwohl für die Stadt Münster vorrangig CO2-Emissonen ermittelt und im 
Fokus stehen, sind ausdrücklich auch alle weiteren Treibhausgas-Emissionen mitgemeint, sofern sie 
relevant sind und erhoben werden können. „Klimaneutralität“ bedeutet in der strengen wissenschaft-
lichen Auslegung vorranging „Treibhausgasneutralität“ (siehe Tabelle 2) Dennoch strebt die Verwal-
tung langfristig auch die Vermeidung sämtlicher negativer Klimaeffekte an, sofern diese auf das Ver-
waltungshandeln zurückzuführen sind.  
Klimaneutralität 
Das Fehlen von sämtlichen anthropogenen inklusiven biophysi-
schen negativen Effekten auf das Klimasystem, darunter auch Ef-
fekte wie Wasserdampf, Ruß, Oberflächenalbedo, Flächenversiege-
lungen oder auch Landnutzungen.  
Treibhausgasneutrali-
tät 
Netto-Null Ausstoß von allen Treibhausgasen, darunter neben Koh-
lendioxid primär auch Methan, Lachgas und fluorierte Kohlenwas-
serstoffverbindungen (F-Gase).  
CO2-Neutralität 
CO2-Neutralität fokussiert sich auf Netto-Null Ausstoß des zentralen 
Treibhausgases. CO2. Emissionen korrelieren oft mit denen weiterer 
Treibhausgase, so dass sie als zentraler Leitindikator gelten. In 
Deutschland entfallen 88 Prozent der Freisetzung von Treibhausga-
sen auf Kohlendioxid, 6,1 Prozent auf Methan, 4,1 Prozent auf 
Lachgas und rund 1,7 Prozent auf die F-Gase (laut UBA für 2018). 
Tabelle 2 : Definitionen von Neutralität 
Quelle: IE Leipzig basierend auf (Umweltbundesamt, 2020)  
Das übergeordnete strategische Handlungsprinzip der Verwaltung der Stadt Münster in Bezug auf 
Treibhausgase orientiert sich am Credo „Vermeiden vor Reduzieren vor Kompensieren“.  
Übergeordnete Zielsetzungen auf Bundes- oder kommunaler Ebene für THG -Minderungen setzen 
oft bei 1990 als Referenzjahr auf. Eine Rückrechnung der Emissionen für die Stadtverwaltung auf 
dieses allgemeine Referenzjahr ist methodisch nicht möglich, da sich die Entwicklung zu vieler Aus-
gangsgrößen über diesen Zeitraum nicht mehr oder gar nicht nachverfolgen lassen. So startete die 
2 Die THG-Bilanz der Stadtverwaltung

Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 9 
Verbrauchserfassung der zentralen Liegenschaften der Stadtverwaltung beispielsweise erst 1995, 
für alle anderen Bereiche sind Entwicklungen (Struktur und Verbrauch von z.B. Fuhrpark, Ver- und 
Entsorgungsanlagen) so gut wie gar nicht zurück zu erfassen. Daher wird an dieser Stelle ein Ziel-
korridor von 90 bis 95  % THG-Reduktionen vorgeschlagen, der berücksichtigt, dass in vielen Ziel-
vorgaben das Ausgangsniveau sehr viel weiter zurückliegt (nämlich 1990).  
Sehr aktuell vollzieht sich vielerorts ein Paradigmenwechsel von relativen Absenkpfaden mit festen 
Zeitfenstern hin zu dem Budgetansatz, der mit festen Zielgrößen und flexiblen Zeitfenstern von noch 
maximal zulässigen THG-Emissionen zur Einhaltung des 1,5 Grad Celsius Zieles (mit variablen Er-
reichungswahrscheinlichkeiten) operiert. Diese Budgets werden oft in Pro-Kopf-Personen angeben 
und hier sind derzeit noch Diskussionen offen, wie dieser Budgetgedanke sowohl auf die Betrach-
tungsebene einer Gesamtstadt (Jung Stadtkonzepte mit Gertec, Mai 2021) als auch auf kommunale 
Einflussbereiche und Verwaltungen heruntergebrochen werden könnte.  
Die vorliegende Studie setzt einen prozentua len Zielkorrid or an . Nicht vermeidbare Treibhaus-
gasemissionen sollen kompensiert werden, jedoch in einem begrenzten Maß und für einen begrenz-
ten Zeitraum. Ziel ist es, bis zum Jahr 2030 eine Reduktion von mindestens 90 bis 95 % der Emis-
sionen im Vergleich zur Startbilanz 2019 zu erzielen und somit maximal 5 bis 10 % der Emissionen 
durch den Ankauf von hochwertigen Zertifikaten oder direkte Investition in natürliche Senken zu kom-
pensieren.  
2.1.2 Bilanzierungsprinzipien  
Die Bilanzierung wird für das Jahr 2019 erstmalig vorgenommen. Es wurden die  Daten aus den 
Jahren 2017 bis 2019 erfasst, sofern möglich, um eine verbesserte Einschätzung von Abweichungen 
und Lücken zu ermöglichen. Insgesamt wurde das Jahr 2019 als Basisjahr festgelegt. In übergeord-
neten Bilanzen un d THG-Inventaren hat sich zumeist das  Jahr 1990 als Basisjahr etabliert. Eine 
Rückerfassung zentraler Daten mit Bezugszeitraum bis zum Jahr 1990 ist jedoch für die Stadtver-
waltung Münster nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich und auch methodisch problema-
tisch. So wurde beispielsweise das zentrale Energiemanagement der städtischen Gebäude erst 
1995 eingeführt und die Abfallwirtschaftsbetriebe erst 1997 gegründet. 
Die für das Jahr 2019 berücksichtigten Emissionen sind vorwiegend endenergiebasierte Emissionen 
und damit primär CO 2-Emissionen. Dennoch berücksichtigen die verwendeten Emissionsfaktoren 
auch vor- und nachgelagerte Prozesse und damit auch ggf. andere Treibhausgase. Daher wird hier 
von THG-Emissionen (in Tonnen CO2-Äquivalente) gesprochen.  
Die Erstellung der Startbilanz für die klimaneutrale Verwaltung der Stadt Münster orientiert sich am 
Greenhouse Gas Protocol (GHG-Protocol), dem weitverbreitetsten und wichtigsten Standard zur 
Erstellung von Treibhausgasbilanzen innerhalb von Unternehmen und z unehmend auch für öf-
fentliche Einrichtungen sowie den Empfehlungen des Umweltbundesamtes „Auf dem Weg zur 
treibhausgasneutralen Verwaltung“.  
Das GHG Protocol formuliert die Prinzipien Relevanz, Vollständigkeit, Konsistenz, Transparenz und 
Genauigkeit, die auch für die Erstellung der Startbilanz maßgeblich waren.

10 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
 
 
Abbildung 3: Prinzipien des GHG-Protocols als fester Orientierungspunkt  
Quelle: (World Business Council for Sustainable Development & Worl d Ressource Institute, 2004)  
2.1.3 Systemgrenzen und Bilanzgrenzen 
Durch das Festlegen der Systemgrenzen wird entschieden, welche Standorte, Bereiche und Orga-
nisationseinheiten zur Verwaltung gezählt werden sollen. Dabei verfolgt die Stadt Münster den ope-
rativen Kontrollansatz, bei dem diejenigen Standorte, Bereiche und Organisationseinheiten einbe-
zogen werden, die der Entscheidungs- und Weisungshoheit direkt unterliegen, dazu zählen:  
 Kernverwaltung der Stadt mit ihren sechs Dezernaten und rund 40 Organisationseinheiten, 
darunter auch die Feuerwehr 
 Bildungseinrichtungen, Sportbauten, Hallen- und Freibäder 
 Ver- und Entsorgungsanlagen, darunter die Abfallwirtschaftsbetriebe, Kläranlagen, Stadt-
entwässerung sowie Wasserversorgung als vollkonsolidierte, eigenbetriebliche Einrichtun-
gen 
 Straßenbeleuchtung und Signalanlagen 
Greenhouse 
Gas Protocol
Relevanz
Es ist sicherzustellen, dass die Bilanz ein realistisches Bild der 
treibhausgasrelevanten Aktivitäten der Verwaltung als 
Entscheidungsgrundlage widerspiegelt. 
Vollständigkeit
Alle für die Verwaltung relevanten THG-Emissionen innerhalb der 
festgelegten Systemgrenzen werden vollständig erhoben. Lücken 
werden benannt und erläutert. 
Konsistenz
Geeignete Berechnungsmethoden werden festgelegt, um den Vergleich 
und die Fortschreibung des Inventars zu ermöglichen. Änderungen von 
Methode, Faktoren oder Systemgrenzen werden benannt.   
Genauigkeit
Systematische Unsicherheiten und Abweichungen werden auf ein 
praktikables Minimum reduziert. Ausreichend hohe und 
verlässliche Genauigkeit wird erreicht. 
Transparenz
Annahmen, Methoden und Quellen werden klar und nachvollziehbar benannt. Die 
relevanten Informationen werden offengelegt.

Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 11 
 
Abbildung 4: Emissionskategorien (Scopes) gemäß Greenhouse Gas Protocol  
Quelle: WWF & CDP, Klimareporting, Vom Emissionsbericht zur Klimastrategie, 2014, basierend auf GHG Prot ocol 
Die Bilanzgrenze gibt an, für welche Aktivitäten und Quellen die Treibhausgasemissionen ermittelt 
und bilanziert werden sollen. In der aufgestellten Startbilanz wird sodann erläutert, welche Emissio-
nen aktuell erfasst werden konnten, wo möglicherweise Erfassungslücken vorliegen und für welche 
Bereiche keine ausreichenden Daten vorliegen.  
Die Bilanzgrenze orientiert sich am Greenhouse Gas Protocol, welches mögliche Emissionsquellen 
für Treibhausgase entlang der Wertschöpfungskette eines Unternehmens od er einer Organisation 
nach drei Kategorien, sogenannten Scopes, unterteilt:  
Scope 1:  Direkte THG-Emissionen aus Verbrennungsprozessen in stationären und mobilen 
Anlagen sowie falls relevant aus physikalischen und chemischen Prozessen.  
Scope 2:  Indirekte THG -Emissionen aus dem Bezug leitungsgebundener Energie, primär 
Strom und Fernwärme. Aber auch der Bezug von Dampf oder Fernkälte kann hier 
relevant sein.  
Scope 3: Indirekte THG-Emissionen aus vor- und nachgelagerten Aktivitäten, die direkt oder 
indirekt durch die Verwaltung verursacht werden.  
Gemäß GHG Protocol ist eine Erfassung und Berichterstattung der Scope 1 und Scope 2 Emissionen 
verpflichtend, während diese für Scope 3 Emissionen optional sind. Im Sinne des Relevanzprinzips 
sollten hier jedoch k eine zentralen Quellen vernachlässigt werden, um ein realistisches Abbild der

12 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
Einrichtung/Organisation widerzuspiegeln. Die Erfassung sollte Schritt für Schritt kontinuierlich opti-
miert werden, so dass Zug um Zug alle  wesentlichen Scope 3 Emissionen berücksichtigt werden 
können. 
2.1.4 Erfasste Bereiche und Qualität der Daten  
Für die Startbilanz der Stadtverwaltung Münster innerhalb der festgelegten Systemgrenzen wurden 
alle THG-Emissionen aus Scope 1 erfasst. Diese umfassen in erster Linie die Emissionen aus den  
Fuhrparks sowie aus dem Wärmeverbrauch der Liegenschaften und Versorgungsanlagen  (Abbil-
dung 1).  
 
Abbildung 5: Bilanzgrenzen der Startbilanz 2019 
Quelle: IE Leipzig 2021  
Die Liegenschaften der Stadtverwaltung umfassen Gebäude (Nichtwohngebäude unterschiedlichs-
ter Nutzungskategorien) sowie diverse Betriebsstandorte der Ver - und Entsorgungsanlagen. Dazu 
gehören regulär 500 betriebsnotwendige Standorte, von denen knapp 200 in einer Verbrauchkon-
trolle sind. Verbrauchsdaten aus 133 Gebäuden sind in die Bilanz eingeflossen. Dabei handelt es 
sich um zentrale, eigene und langfristig genutzte Gebäude: 9 Verwaltungsgebäude, 106 Schulen 
und Kindertagesstätten, 16 Sportbaute inklusive Bäder sowie 2 Feuerwachen. Ausgenommen wur-
den hier Gebäude mit unregelmäßiger Verbrauchskontrolle, temporärer Nutzung sowie mit einge-
schränkten Einflussmöglichkeiten der Verwaltung. In Zukunft werden Lücken in Bezug auf unregel-
mäßige Verbrauchserfassungen zunehmend geschlossen. Dies kann dazu führen, dass der Bestand 
S cope 1 
(direkt) 
• Fuhrpark
441 Fahrzeuge von 
Amt 10, Amt 67, 
Amt 66, AWM & 
Feuerwehr
• Wärme 
133 Liegenschaften
5 Kläranlagen
21 E ntsorgung
• Netzersatzanlagen
18 S tück (Testläufe)
S cope 2 
(indirekt) 
• S trom 
133 Gebäude
5 Kläranlagen
21 E ntsorgung
12  Wasserversorgung
• S trom 
28.086 Lichtpunkte
279 Ampelanlagen
• E rzeugter S trom
2 BHKW
9 Photovoltaik 
1 Kleinwindkraft
S cope 3 
(vor/nachgelagert) 
• Dienstliche Mobilität
mit Pkw, ÖPNV, 
Flugreisen
S cope 3 
(vor/nachgelagert) 
Keine Daten vorhanden 
oder nicht berücksichtigt
• Wasserverbrauch 
(Liegenschaften)
• Brunnen (S trom)
• Dienstreisen 
mit Bahn, Hotel 
• Abfall (Restmüll)
• Kantinen
• Papier
• S achgüter 
• Versand 
• Veranstaltungen
Aktuell  bilanzierte Bereiche und Emissionen
• Mitarbeitermobilität
Arbeitswege aller 
Beschäftigten

Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 13 
an zu bilanzierenden Gebäuden in Zukunft wächst. Dieser Tatbestand muss methodisch berücksich-
tigt und die Datengrundlagen der unterschiedlichen Konzepte in den Folgejahren der Bilanzierung 
kontinuierlich harmonisiert werden. 
 
Hinzu kommen noch die Verbrauchsdaten der Anlagen der Abfallwirtschaftsbetriebe, Kläranlagen 
sowie Wasserversorgung, darunter 5 Kläranlagen, 21 Entsorgungsliegenschaften (z.B. Recycling-
höfe) sowie 12 Anlagen der Wasserversorgung, insgesamt also 38 Standorte.  
Die Daten des Fuhrparks basieren auf den Verbräuchen von Amt 10, der Feuerwehr, der Abfallwirt-
schaftsbetriebe sowie von Amt 66 (Tiefbau) und Amt 67 (Grünflächen). Insgesamt werden Verbräu-
che von 441 Fahrzeugen berücksichtigt. Fahrzeugbestände und Verbrauchsdaten werden nicht 
zentral und methodisch abgestimmt erfasst. So wurden teilweise Kostenstellen, teilweise Fahrzeug-
verbräuche, teilweise gefahrene Kilometer registriert. Die Verbräuche von E -Fahrzeugen werden 
bisher nicht gesondert erfasst. Daher ist hier die Datengüte ausbaufähig.  
Ferner wurden auch Emissionen aus 18 Netzersatzanlagen (Notstromgeneratoren) betrachtet, die 
regulär einmal im Jahr zu Überwachungszwecken betrieben werden.  
Innerhalb der Systemgrenzen wurden ebenfalls alle Emissionen aus Scope 2 ermittelt. Diese umfas-
sen den Strombezug und Fernwärmebezug für Liegenschaften und Versorgungsanlagen, Straßen-
beleuchtung, Lichtsignalanlagen, den Bezug von Fernwärme sowie auch die erzeugte Energie.  
Bei den stromverbrauchenden Anlagen ( Scope 2) wurden alle 28.086 Lichtpunkte der Straßenbe-
leuchtung sowie 279 Lichtsignalanlagen berücksichtigt. Weitere marginale Verbräuche wie z.B. 
Stromverbrauch von Schmuck-Wasseranlagen (Brunnen) wurden nicht erfasst, da hier keine Daten 
vorlagen.  
Bei der Energieerzeugung wurden die erzeugte Strom- und Wärmemenge von 2 BHWKs (auf Basis 
von Biogas/Klärgas/Deponiegas) sowie Stromerzeugung von 9 Photovoltaikanlagen sowie einer 
Kleinwindkraftanlage berücksichtigt. 
Die Datengüte kann hier als solide bezeichnet werden. Spezifische Verbräuche verwendeter Leucht-
mittel liegen jedoch nicht vor.  
Während das Greenhouse Gas Protocol vorschreibt, dass die Emissionen aus Scope 1 und Scope 
2 zwingend bilanziert werden müssen, ist die Erfassung aus Scope 3 optional. Hier müssen ver-
schiedene Aspekte abgewogen werden. Die Vorbild- und Vorreiterfunktion einer öffentlichen Verwal-
tung erfordert es, dass hier vor allem wesentliche THG-Emissionen erfasst und abgebildet werden. 
Nicht selten ist es zudem so, dass THG-Emissionen aus Scope 3 in Verwaltungen sogar den größten 
Anteil der THG-Emissionen ausmachen können (Umweltbundesamt, 2020). Dennoch sind hier THG-
Emissionen oft grundsätzlich schwieriger zu ermitteln, da die dafür notwendigen Daten – insbeson-
dere z.B. bei Beschaffung von Gütern, in Anspruch genommene Dienstleistungen oder auch Arbeits-
wegen der Beschäftigten – meist standardmäßig nicht in ausreichender Güte vorliegen und nur mit 
gesondertem Aufwand erhoben werden können. Eine Abschätzung, die sich an vergleichbarer Ver-
waltung orientiert, ergab, dass für Verbrauchsmaterial, Abfall und Veranstaltungen in der Summe

14 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
weniger als 2  % der jetzigen Emissionen und bei der Ernährung (Kantinen) weniger als 8  % der 
jetzigen Emissionen zusätzlich anfallen könnten.  
Im Bereich der dienstlichen Mobilität gab es Daten zu Flugreisen sowie ÖPNV-Fahrten. Kalkula-
tion zu dienstlich genutzten Pkw (privat sowie Car -Sharing) basieren auf Erhebungen der Stadt 
Münster zum betrieblichen Mobilitätsmanagement aus dem Jahr 2015. Nicht berücksichtigt wurden 
Dienstreisen per Bahn sowie die damit verbundenen Übernachtungen.  
THG-Emissionen aus dem Bereich der Arbeitswege der 7.500 Beschäftigten werden als hoch re-
levant angesehen (Relevanzprinzip). Hier liegen einige solide Primärdaten vor. Basierend auf diesen 
sowie auf allgemeinen Statistiken und Annahmen wurden hier fundierte, qualifizierte Schätzungen 
getroffen und ein Modell aufgebaut, dass in Zukunft basierend auf einer jährlichen Umfrage präzisere 
Daten liefern kann.  
Weitere THG-Emissionen im Scope 3 Bereich wie z.B. die aus Ernährung, Verbrauchsmaterial, Ver-
anstaltungen konnten aufgrund fehlender Daten zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfasst werden.  
THG-Emissionen aus dem Wasserverbrauch der Liegenschaften wurde n nicht berücksichtigt, ob-
wohl hier Daten vorliegen. Durch die Berücksichtigung der Wasserwerke wäre dies eine Doppelzäh-
lung.

Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 15 
2.1.5 Emissionsfaktoren 
 
Abbildung 6: Verwendete Emissionsfaktoren der Startbilanz für die Stadtverwaltung Münster  
Quelle: IE Leipzig 2021 
 
 
CO2eq-Emissionsfaktoren
Bilanzierung nach Greenhouse Gas Protocol
Spezifische CO2eq-Emissionen Einheit 2017 2018 2019 Quelle
THG Stationär
Strommix Münster kg CO2 / MWh 542 502 474 Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster
Heizöl EL kg CO2 / MWh 318 318 318 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis) 
Diesel inkl. Biodiesel kg CO2 / MWh 242 241 240 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis) 
Fernwärme + Erdgas (Contracting mit SW Münster)kg CO2 / MWh 183 183 183 Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster
Fernwärme Contracting kg CO2 / MWh 116 116 116 Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster
Erdgas Contracting kg CO2 / MWh 250 250 250 Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster
Flüssiggas kg CO2 / MWh 276 276 276 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis) 
Klärgas KWK Strom kg CO2 / MWh 97 97 97 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis) 
Klärgas KWK Wärme kg CO2 / MWh 109 109 109 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis) 
Photovoltaik kg CO2 / MWh 40 40 40 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis) 
Windkraft kg CO2 / MWh 10 10 10 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis) 
Klärgas - Deponiegas - Biogas -BHKW Strom kg CO2 / MWh 97 97 97 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis) 
Klärgas - Deponiegas - Biogas -BHKW Wärmekg CO2 / MWh 109 109 109 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis) 
Spezifische CO2eq-Emissionen Einheit 2017 2018 2019
THG Verkehr
Benzin kg CO2 / MWh 322 322 322 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis) 
Diesel kg CO2 / MWh 326 326 326 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis) 
Erdgas kg CO2 / MWh 249 249 249 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis) 
Flüssiggas (LPG) kg CO2 / MWh 290 290 290 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis) 
Biodiesel kg CO2 / MWh 112 112 112 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis) 
Bioethanol kg CO2 / MWh 181 181 181 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis) 
Biogas kg CO2 / MWh 328 328 328 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis) 
Hybrid kg CO2 / MWh 498 466 444 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis) 
Kerosin kg CO2 / MWh 264 264 264 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis) 
Wasserstoff kg CO2 / MWh 0 0 0 Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis) 
Verkehrsmittel
Pkw g/Pkm 139 147 154 Umweltbundesamt, basierend auf TREMOD 6.14
Linienbus, Nahverkehr g/Pkm 75 80 83 Umweltbundesamt, basierend auf TREMOD 6.14
Stadt Münster | Klimaneutrale Stadtverwaltung 
STARTBILANZ Emissionsfaktoren

16 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
2.1.6 Empfehlungen für eine Fortschreibung 
„Die erste Bilanz ist immer die schwerste, aber nie die genauste“ fasst das Umweltbundesamt in 
seinem Leitfaden für treibhausgasneutrale Verwaltungen den Baustein „Startbilanz“ zusammen  
(Umweltbundesamt, 2020). Die vorliegende Bilanzierung hat den Anspruch, ein möglichst passge-
naues Abbild des Treibhausgas-Fußabdrucks der Stadtverwaltung basierend auf den bisher vorhan-
denen Daten darzulegen. Sie benennt klar, welche Bereiche noch nicht erfasst wurden und wo bisher 
Annahmen und Schätzungen auf den vorhandenen Daten aufsetzen. Als Impuls aus der Bilanz sollte 
aufgenommen werden, die Datenbasis kontinuierlich zu verbessern, aber auch die Zielsetzungen 
stetig anzupassen und weiterzuentwickeln. Zentrale wesentliche Empfehlungen für den Zeitraum bis 
zu einer Fortschreibung der nun vorliegenden Bilanz sind:  
 Aufbau von Erfassungsroutinen  
 Schließen von Lücken in Bezug auf Liegenschaften, bei denen noch keine kontinuierliche 
Verbraucherfassung besteht  
 Kontinuierliche Verbesserung bei der Erfassung der Sanierungsstände 
 Harmonisierte Erfassung des Bestands und der Verbräuche im Fuhrpark  
 Jährliche Umfrage zur Mitarbeitermobilität zur präziseren Erfassung der Arbeitswege 
 Harmonisierte und umfassendere Erfassung von dienstlicher Mobilität (Dienstreisen und 
Dienstgänge), insbesondere mit Bahn und Hotelübernachtungen  
 Spezifische Verbräuche der eingesetzten Leuchtmittel  
 Aufbau eines Erfassungssystems Zug um Zug für weitere THG-Emissionen aus Scope 3, 
z.B. für Verbrauchsgüter und Veranstaltungen.

Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 17 
2.2 Ergebnisse 
2.2.1 Stadtverwaltung insgesamt  
Im Jahr 2019 waren ca. 7.500 Personen in der Verwaltung der Stadt Münster beschäftigt, rund 60 % 
davon (4.500 Personen) in Vollzeit und rund 40 % davon (3.000 Personen) in Teilzeit. Zum gleichen 
Zeitpunkt hatte die Stadt Münster 315.293 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Beschäftigten der 
Stadtverwaltung repräsentieren also in etwa einen Anteil von ca. 2,5  % der Bevölkerung 
(Landesbetrieb für Informatik und Technik (IT NRW), 2020)2. Die Statistik liefert keine Angaben dazu, 
welche Beschäftigten außerhalb von Münster ihren Wohnsitz haben.  
Bei der Betrachtung von Energieverbräuchen und THG-Emissionen gibt es drei Ebenen, die unter-
schieden werden müssen:  
 Deckungsgrad berücksichtigt nur Wärme und Strom: Zum einen werden die Verbräuche 
von Strom- und Wärme im Vergleich zu der Erzeugung von Strom und Wärme innerhalb der 
Systemgrenzen betrachtet. Kraftstoffe der dienstlichen Mobilität oder Mi tarbeitermobilität 
insgesamt werden hier nicht berücksichtigt.  
 Energieträgerbetrachtung ohne Mitarbeitermobilität: Bei der Betrachtungen nach Ener-
gieträgern werden die Kraftstoffe (Diesel, Benzin, Kerosin) der dienstlichen Mobilität mit aus-
gewiesen, sofern hier Daten erfasst werden konnten. Jedoch liegen keine nach Energieträ-
gern gesonderten Angaben oder Annahmen für die Mitarbeitermobilität (Arbeitswege) vor. 
Daher sind diese bei übergeordneten Energieträgerbetrachtungen ausgenommen.  
 Gesamtemissionen berücksichtigen alle direkten und indirekten Emissionen sowie 
zentrale vor- und nachgelagerte indirekte Emissionen: Die Berechnung der THG-Emis-
sionen erfolgt innerhalb der Bilanzgrenzen und umfasst alle THG-Emissionen aus Scope 1 
und Scope 2 sowie die als wesentlich betrachtenden THG-Emissionen aus Scope 3. Für als 
weniger wesentlich bewertete THG-Emissionen aus Scope 3 lagen keine Daten vor, so dass 
diese bei der Startbilanz auch nicht nachrichtlich aufgenommen werden konnten.  
Insgesamt verbrauchte die Stadtverwaltung Münster im Jahr 2019 innerhalb der betrachteten Bilanz-
grenzen 103.346 MWh Strom und Wärme. Ein Anteil von 25  % davon wurde durch eigene Erzeu-
gungsanlagen gedeckt. Der Deckungsgrad im Bereich Strom lag bei 37  %, im Bereich Wärme bei 
14 %. (vgl. Abbildung 7).  
Zu den eigenen Energieerzeugungsanlagen zählen zum Zeitpunkt der Bilanz zwei Blockheizkraft-
werke, neun Photovoltaikanlagen sowie ein Kleinwindkraftwerk. 
                                                           
2 Die bei IT.NRW gelistetten Mitarbeiterzahlen sind fehlerhaft und konnten erst nach Fertigstellung der Bilanz auf 7.500 
korrigiert werden. Die Auswirkungen auf die Gesamtemissionen liegen im niedrigen einstelligen Bereich. Eine Harmoni-
sierung, wie in der Vorlage zu diesem Bericht geschildert, wird in der Folgebilanz vorgenommen.

18 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
 
Abbildung 7: Ist 2019 | Endenergieverbrauch und Energieproduktion (ohne Kraftstoffe) der Stadtverwaltung Münster  
Quelle: IE Leipzig 2021  
Der Löwenanteil von 88 % des Endenergieverbrauchs entfällt auf Liegenschaften. 32 % davon auf 
die Ver- und Entsorgungsanlagen sowie 56 % auf die Gebäude unterschiedlichster Nutzungsklas-
sen. 5 % des Endenergieverbrauchs entfallen auf Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen, wei-
tere 8°% auf dienstliche Mobilität und den Fuhrpark. (vgl. Abbildung 8).  
 
Abbildung 8: Ist 2019 | Endenergieverbrauch (ohne Mitarbeitermobilität) nach Bereichen der Stadtverwaltung Müns-
ter 
Quelle: IE Leipzig 2021  
17.687
47.957
7.740
55.390
25.427
103.346
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
Strom-
produktion
BHKW / EE
Strom-
verbrauch
gesamt
Wärme-
produktion
BHKW / EE
Wärme-
verbrauch
gesamt
Energie-
produktion
BHKW / EE
Energie-
verbrauch
gesamt
Energie [MWh]
IST 2019 | Endenergieverbrauch und Energieproduktion
(ohne Kraftstoffe) 
Deckungsgrad 14% 25%37%
59.059
5.817 9.004
38.416
0
50.000
100.000
Liegenschaften Straßenbeleuchtung
& Signalanlagen
Dienstliche
Mobilität & Fuhrpark
IST 2019 | Endenergieverbrauch nach Bereichen
(ohne Mitarbeitermoblität) 
Energieverbrauch [MWh]
gesamt: MWh112.350
Gebäude
56%
5% 8%
Ver- und 
Entsorgungs-
anlagen
32 %

Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 19 
 
Bei dieser Betrachtung wird der kraftstoffbasierte Verbrauch der Mitarbeitermobilität nicht berück-
sichtigt, da hier keine Verbräuche nach Energieträgern aufgeschlüsselt werden konnte n. Der End-
energieverbrauch entfällt so zu 49,3% auf Wärme, zu 42,7 % auf Strom sowie zu 8 % auf Kraftstoffe 
(vgl. Abbildung 9). Bei den Energieträgern entfällt der höchste Verbrauch auf Strom, der zweihöchste 
auf Fernwärme und der dritthöchste auf Erdgas. (vgl. Abbildung 10). 
 
 
Abbildung 9: Ist 2019 | Endenergieverbrauch der Stadtverwaltung Münster nach Art der Anwendung ohne Mitarbei-
termobilität 
Quelle: IE Leipzig  
 
Abbildung 10: Ist 2019 | Energieverbrauch nach Energieträgern der Stadtverwaltung Münster ohne Mitarbeitermobili-
tät 
Quelle: IE Leipzig 2021  
47.957
55.390
9.004
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
Strom Wärme Kraftstoffe
IST 2019 | Energieverbrauch nach Art der Anwendung
(ohne Mitarbeitermobilität) 
Energieverbrauch [MWh]
gesamt: MWh112.350
42,7%
49,3%
8,0%
Ist 2019 | Endenergieverbrauch 
nach Art der Anwendung 
Strom
Wärme
Kraftstoffe
112.350gesamt: MWh
30.239
28.682
18.336
15.384
8.133 6.798
1.362 942 941 712 422 144 144 109
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
Strombezug
Fernwärme
Erdgas
Strom Klärgas -
Deponiegas - Biogas -
BHKW
Diesel
Wärme Klärgas -
Deponiegas - Biogas -
BHKWBezug
Photovoltaik &
Kleinwindkraft
Klärgas KWK Wärme
Klärgas KWK Strom
Benzin
Heizöl
Holzpellet
Kerosin
Flüssiggas
IST 2019 | Energieverbrauch nach Energieträgern
(ohne Mitabeitermobilität)
Energieverbrauch [MWh]
gesamt:                  MWh112.350

20 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
Die gesamten THG-Emissionen innerhalb der Bilanzgrenzen summieren sich für das Jahr 2019 auf 
33.924 Tonnen CO2-Äquivalente. Dabei entfallen mit 13.878 Tonnen etwa 41 % auf die Gebäude, 
mit 8.245 Tonnen rund ein Viertel (24  %) auf die Ver- und Entsorgungsanlagen, mit 6.245 Tonnen 
rund ein Fünftel (18 %) auf die Mitarbeitermobilität sowie mit 2.928 Tonnen weniger als ein Zehntel 
jeweils dienstliche Mobilität (9 %) sowie mit 2.629 Tonnen auf Straßenbeleuchtung und Lichtsignal-
anlagen (8 %). (vgl. Abbildung 11). 
 
Abbildung 11: Ist 2019 | THG-Emissionen nach Bereichen der Stadtverwaltung Münster 
Quelle: IE Leipzig 2021  
Bei den Anwendungen entfallen bei den THG-Emissionen nahezu die Hälfte (47 %) auf Strom, rund 
ein Drittel (26 % auf Wärme) sowie die weiteren auf Kraftstoffe, darunter 9 % auf dienstliche Mobilität 
inklusive Fuhrpark sowie 18 % auf Mitarbeitermobilität. (vgl. Abbildung 12) 
Nach Energieträgern aufgeteilt – wobei die Mitarbeitermobilität insgesamt den Kraftstoffen zugeord-
net wird – entfallen die meisten THG -Emissionen auf Strom (Münster Mix), Kraftstoffe sowie mit 
Abstand auf Erdgas und Fernwärme (Münster Mix) (vgl. Abbildung 13). 
13.878
2.629 2.928
8.245
6.245
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
Liegenschaften Straßenbeleuchtung
& Signalanlagen
Mobilität (Mitarbeitende &
dienstlich inkl. Fuhrpark)
IST 2019 | THG-Emissionen nach Bereichen
Emissionen [t CO2]
8%
gesamt: t CO2eq
9%
41%
24%
18%Gebäude
Ver- und Ent-
sorgung
33.924

Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 21 
 
Abbildung 12: Ist 2019 | THG Emissionen der Stadtverwaltung Münster nach Anwendungen 
Quelle: IE Leipzig 2021  
 
Abbildung 13: Ist 2019: THG-Emissionen der Stadtverwaltung Münster nach Energieträger  
Quelle: IE Leipzig 2021  
  
15.844
8.909
2.925
6.245
0
5.000
10.000
15.000
20.000
Strom Wärme Kraftstoffe MA Mobilität
IST 2019 | THG-Emissionen nach Art der Anwendung
Emissionen [t CO2]
gesamt: t CO2eq33.924
47%
26%
9%
18%
IST 2019 | THG-Emissionen nach 
Art der Anwendung 
Strom (46,7%)
Wärme (26,3%)
Kraftstoffe (8,6%)
MA Mobilität (18,4%)
gesamt:
t CO2eq33.924
14.204
6.245
4.580
3.327 2.637
1.490
740 230 134 103 91 54 38 30 13 4 3
0
5.000
10.000
15.000
Strombezug
Kraftstoffe (MA Mobilität)
Erdgas
Fernwärme
Diesel
Strom Klärgas - Deponiegas
- Biogas -BHKW
Wärme Klärgas - Deponiegas
- Biogas -BHKWBezug
Benzin
Heizöl
Klärgas KWK Wärme
Strom Klärgas KWK
Strom Photovoltaik &
Kleinwindkraft
Kerosin
Flüssiggas
Diesel Notstromaggregate
Erdgas (Mobilität)
Holzpellet
IST 2019 | THG-Emissionen nach Energieträgern
Emissionen [t CO2]
gesamt:                  t CO2eq33.924

22 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
Betrachtet man die erfassten Emissionen innerhalb der Bilanzgrenzen nach Emissionenkategorien 
des Greenhouse Gas Protocols entfallen für das Jahr 2019 rund ein Drittel auf Scope 1 (direkte 
Emissionen), mehr als die Hälfte auf Scope 2 (indirekte Emissionen) s owie innerhalb der aktuellen 
Bilanzgrenzen rund ein Fünftel auf Scope 3 (derzeit erfasste vor- und nachgelagerte Emissionen).  
 
Abbildung 14: Ist 2019 | THG-Emissionen der Stadtverwaltung Münster nach Scopes  
Quelle: IE Leipzig 2021  
 
2.2.2 Liegenschaften  
Insgesamt wurden Endenergieverbräuche von 171 Liegenschaften und Anlagen, darunter 133 
Gebäude bilanziert. Die größte Gruppe der betrachteten Gebäude sind Bildungseinrichtungen und 
davon wiederum Schulen mit Turnhallen. (vgl. Abbildung 15). 
Scope 1
9.900
29%
Scope 2
17.520
52%
Scope 3
6.503
19%
IST 2019 | THG-Emissionen nach Scopes
gesamt: t CO2eq33.924

Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 23 
 
Abbildung 15: Ist 2019 | Anzahl der bilanzierten Liegenschaften der Stadtverwaltung Münster  
Quelle: IE Leipzig 2021  
 
 
Abbildung 16: Ist 2019 | Stromverbrauch der Liegenschaften der Stadtverwaltung Münster  
Quelle: IE Leipzig 2021  
 
66
5
21
6
3
9
6
25
2
9
106
2
16
5
12
21
0
20
40
60
80
100
Verwaltungs-
gebäude
Bildungs-
einrichtungen
Feuer-
wehren
Sportbauten Stadt-
entwässerung
Wasser-
versorgung
Abfall-
wirtschaft
Münster
Liegenschaften [Anzahl]
IST 2019 | Anzahl Liegenschaften   
K ita
Berufsschulen
Förderschulen
S chulen 
mit 
Turnhallen
K läranlagen,
PW, S onder-
bauwerke, 
DEA, Wehre
Hallenbäder
Freibäder
S portplatzgeb.
S porthallen
gesamt: 653 Gebäude und Anlagen
davon 133 Liegenschaften
171
4 Wasserwerke
2 Übergabestationen
5 Druckerhöhungs-
anlagen
1 Wasserturm
1 Bioverwertungsanlage 
1 Mechanische 
Restabfallaufbereitungsanlage
1 S ickerwasserreinigungsanlage 
2 Deponien, 1 BHK W
1 Rösnerstraße 10 (Verwaltung) 
14 Recyclinghöfe
7.389
2.683
1.330 1.276
13.342
8.466
7.599
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
Bildungs-
einrichtungen
Sportbauten Verwaltungs-
gebäude (VwG)
Feuerwehren Stadt-
entwässerung
Wasser-
versorgung
Abfall-
wirtschaft
Münster
Stromverbrauch [MWh]
IST 2019 | Stromverbrauch Liegenschaften 
gesamt: 79.000 MWh
Kita
Berufsschulen
Förderschulen
Schulen
mit Turnhallen
42.084

24 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
 
Abbildung 17: Ist 2019 | Wärmeverbrauch der Liegenschaften der Stadtverwaltung Münster 
Quelle: IE Leipzig 2021  
 
Rund ein Drittel des Stromverbrauchs entfällt allein auf die Stadtentwässerungsanlagen, die Was-
serversorgung und Abfallwirtschaft verbrauchen jeweils mehr als die Bildungseinrichtungen. Damit 
entfallen nahezu 70 % des Stromverbrauchs auf die Ver- und Entsorgungsanlagen. Dieses Verhält-
nis kehrt sich beim Wärmeverbrauch um. Hier entfallen allein knapp 70  % des Verbrauchs nur auf 
die Gebäudegruppe der Bildungseinrichtungen. (vgl. Abbildung 16 und Abbildung 17) 
Insgesamt entfallen 57 % des Endenergieverbrauchs auf Wärme und 43 % auf Strom, den größten 
Verbrauch insgesamt haben die Bildungseinrichtungen (vgl. Abbildung 18). Durch die unterschiedli-
chen Emissionsfaktoren, die bei Wärme- und Stromverbrauch angesetzt wurden, fallen jedoch mehr 
THG-Emissionen durch den Stromverbrauch an. Bei der Wärmebereitstellung innerhalb der Liegen-
schaften entfallen etwa 60  % auf v ergleichbar emissionsarme Fernwärme, 40  % in etwa werden 
durch Erdgasheizungen bereitgestellt. Die Liegenschaften zusammengenommen sind im Jahr für 
23.514 Tonnen THG verantwortlich. Durch die Eigenerzeugung von Strom aus Deponie- und Klärgas 
erhalten die Abfallwirtschaftsbetriebe „negative Emissionen“, d.h. sie verbrauchen weniger Energie 
als sie produzieren. (vgl. Abbildung 19). 
 
25.885
7.281
3.664 1.598
7.945
1.063
4.842
1.535
33.838
7.281
3.664
1.598
7.945
1.063 0
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
Bildungs-
einrichtungen
Sportbauten Verwaltungs-
gebäude (VwG)
Feuerwehren Stadt-
entwässerung
Abfall-
wirtschaft
Münster
Wasser-
versorgung
Wärmeverbrauch [MWh]
IST 2019 | Wärmeverbrauch Liegenschaften 
gesamt: MWh55.390Förderschulen
Berufsschulen
Kita
Schulen
mit Turnhallen

Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 25 
 
Abbildung 18: Ist 2019 | Endenergieverbrauch der Liegenschaften nach Energieträgern der Stadtverwaltung Münster  
Quelle: IE Leipzig 2021  
 
 
Abbildung 19: Ist 2019 | THG-Emissionen der Liegenschaften nach Energieträgern der Stadtverwaltung Münster 
Quelle: IE Leipzig 2021  
7.350 4.950 8.466
7.433
7.950
18.762
3.801 3.458
14.797
3.462
61
6.798
41.227
9.963
4.994
2.874
21.287
8.662 8.466
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
Bildungs-
einrichtungen
Sportbauten Verwaltungs-
gebäude (VwG)
Feuerwehren Stadt-
entwässerung
Abfall-
wirtschaft
Münster
Wasser-
versorgung
Energieverbrauch [MWh]
IST 2019 | Endenergieverbrauch Liegenschaften nach Energieträgern 2014
Strombezug Klärgas - Deponiegas - Biogas -BHKWStrom Klärgas KWK
Photovoltaik & Kleinwind Fernwärme Erdgas
Klärgas - Deponiegas - Biogas -BHKWWärme Flüssiggas Klärgas KWK Wärme
Heizöl Holzpellet Solarthermie
Wärmepumpen Diesel Notstromaggregate
gesamt 264.300 MWh
davon                Strom
Wärme
97.474
43%
57%
3.484
1.272 631 605
2.346
4.013
-786
720
770
2.176
441
401
3.699
866
0
740
9.450
2.583
1.054 790
4.072 4.013
160
-1.000
1.000
3.000
5.000
7.000
9.000
11.000
Bildungs-
einrichtungen
Sportbauten Verwaltungs-
gebäude (VwG)
Feuerwehren Stadt-
entwässerung
Wasser-
versorgung
Abfall-
wirtschaft
Münster
Emissionen [t CO2]
Ist 2019 | THG-Emissionen Liegenschaften nach Energieträgern 
Strombezug Klärgas - Deponiegas - Biogas -BHKWStrom Klärgas KWK Strom
Photovoltaik Diesel Notstromaggregate Fernwärme
Erdgas Klärgas - Deponiegas - Biogas -BHKWBezug Flüssiggas
Klärgas KWK Wärme Heizöl Holzpellet
Solarthermie Wärmepumpen
gesamt 264.300 t  CO2
davon                Strom
Wärme
22.122
60%
40%

26 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
2.2.3 Energieproduktion 
Im Jahr 2019 wurden innerhalb der Stadtverwaltung dur ch 12 Erzeugungsanlagen 17 .687 MWh 
Strom sowie 7.740 MWh Wärme erzeugt.  
 
Abbildung 20: Ist 2019 | Anlagen zur Stromerzeugung der Stadtverwaltung Münster  
Quelle: IE Leipzig 2021  
 
 
Abbildung 21: Ist 2019 | Stromerzeugung durch KWK / EE-Anlagen der Stadtverwaltung Münster  
Quelle: IE Leipzig 2021  
 
 
2
9
1
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
BHKW PV-Anlagen Kleinwindkraft
Anlagen [Anzahl]
IST 2019 | Anlagen zur Stromerzeugung 
gesamt: Anlagen12
Klärgas
Klärgas - Deponiegas - Biogas
16.325
1.362
0
5.000
10.000
15.000
20.000
BHKW PV-Anlagen & Windkraft
Stromerzeugung [MWh]
IST 2019 | Stromerzeugung  KWK-/ EE-Anlagen
Klärgas
Klärgas 
Deponiegas 
Biogas
gesamt: MWh17.687

Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 27 
 
Abbildung 22:  Ist 2019 | Anlagen zur Wärmeerzeugung der Stadtverwaltung Münster  
Quelle: IE Leipzig 2021  
 
 
Abbildung 23: Ist 2019 | Wärmeerzeugung durch KWK / EE-Anlagen der Stadtverwaltung Münster  
Quelle: IE Leipzig 2021  
  
2
0
2
4
6
8
10
12
14
16
BHKW
Anlagen [Anzahl]
IST 2019 | Anlagen zur Wärmeerzeugung 
gesamt: Anlagen2
Klärgas
Klärgas - Deponiegas - Biogas
7.740
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
BHKW
Wärmeerzeugung [MWh]
IST 2019 | Wärmeerzeugung KWK 2014 
gesamt: MWh
Klärgas
Klärgas - Deponiegas - Biogas
7.740

28 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
2.2.5 Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen  
Insgesamt fällt der Betrieb von 28.086 Lichtpunkte sowie 279 Lichtsignalanlagen innerhalb des Ein-
flussbereichs der Stadtverwaltung Münster. Bei den Lichtpunkten sind rund 17  % energieeffiziente 
LED, zum Bestand gehört aber auch ein sehr kleiner Bestand an historischen Gaslampen. Zusam-
men repräsentieren Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen 8 % der Gesamtemissionen mit 
2.629 Tonnen im Jahr 2019. 
 
Abbildung 24: Ist 2019 | Energieverbrauch Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen der Stadtverwaltung Münster  
Quelle: IE Leipzig 2021  
 
Abbildung 25: Ist 2019 | THG-Verbrauch Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen der Stadtverwaltung Münster  
Quelle: IE Leipzig 2021  
4.972
845
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
Straßen-
beleuchtung
Lichtsignal-
anlagen
Energieverbrauch [MWh]
IST 2019 | Energieverbrauch Anlagen 
gesamt:                   MWh5.817
2.228
400
0
1.000
2.000
3.000
Straßen-
beleuchtung
Lichtsigna-
lanlagen
Emissionen [t CO2]
IST 2019 | THG-Emissionen Anlagen 
gesamt:                t CO2eq2.629

Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 29 
2.2.6 Dienstliche Mobilität 
Der Bereich der dienstlichen Mobilität umfasst primär die Energieverbräuche und Emissionen aus 
dem Fuhrpark mit 441 Fahrzeugen der zentralen Ver waltung (Amt 10), dem Bereich Tiefbau (Amt 
66) und Grünflächen (Amt 67) sowie den Abfallwirtschaftsbetrieben. Insgesamt gehören bereits 55 
Elektrofahrzeuge sowie weitere 15 Fahrzeuge mit klimafreundlichen Antrieben (Hybrid, Wasserstoff, 
Erdgas) zum Fuhrpark, der somit zu fast 13% Prozent elektrifiziert ist, primär bei Amt 10 und Amt 
67. Der PKW-Bestand ist zu fast 40 % bereits elektrifiziert. Der Fuhrpark besteht zu 40 % aus LKW, 
zu 38 % aus LNF und zu 22 % aus PKW. Der primäre verbrauchte Kraftstoff ist jedoch nahezu 90 % 
Diesel. Emissionen für Dienstreisen konnten nicht vollständig erfasst werden, da hier Daten zu Über-
nachtungen oder Reisen mit Bahn nicht vorlagen. Für die dienstliche genutzten PKW (privat und 
Car-Sharing) lagen Daten aus dem Jahr 2015 vor . Die Emissionen aus diesem Bereich machen 
weniger als 10  % der Emissionen aus dienstlicher Mobilität aus, 90  % entfallen auf den Fuhrpark 
und hier primär Versorgungsleistungen (Abfallwirtschaft, Grünanlagenpflege, Feuerwehr).  
 
Abbildung 26: Ist 2019 | Endenergieverbrauch der dienstlichen Mobilität der Stadtverwaltung Münster  
Quelle: IE Leipzig 2021  
 
Abbildung 27: Ist 2019 | THG-Emissionen der dienstlichen Mobilität der Stadtverwaltung Münster  
Quelle: IE Leipzig 2021  
302
7.876
2 144
673
0
2.000
4.000
6.000
8.000
Fuhrpark "PKW" Fuhrpark
"LKW&Nutz-
fahrzeuge"
ÖPNV Flugreisen genutzte PKW
(privat &
Carsharing)
Energieverbrauch [MWh]
IST 2019 | Endenergieverbrauch Mobilität2014
Diesel Benzin Benzin/LPG Benzin/Elektro Elektro Erdgas Kerosin
gesamt:                MWh8.996
89,79%
7,87%
0,32% 0,27% 0,00%0,16%
1,60%
IST 2019 | Energieverbrauch 
Mobilität nach Kraftstoffen 2014
Diesel (89,97%)
Benzin (7,46%)
Benzin/LPG (0,32%)
Benzin/Elektro (0,27%)
Elektro (0,24%)
Erdgas (0,11%)
Kerosin (1,63%)
MWh8.996
gesamt:
99
2.570
1 38 61
0
1.000
2.000
3.000
Fuhrpark
"PKW"
Fuhrpark
"LKW&Nutz-
fahrzeuge"
ÖPNV Flugreisen genutzte PKW
(privat &
Carsharing)
Emissionen [t CO2]
IST 2019 | THG-Emissionen Mobilität 
Diesel Benzin Benzin/LPG Benzin/Elektro Elektro Erdgas Kerosin
gesamt: t CO22.769
93,01%
4,81%
0,30%
0,39% 0,00% 0,13%
1,37%
IST 2019 | THG-Emissionen Mobilität 
nach Kraftstoffen 
Diesel (90,23%)
Benzinl (7,37%)
Benzin/LPG (0,29%)
Benzin/Elektro (0,37%)
Elektro (0,35%)
Erdgas (0,09%)
Kerosin (1,32%)
gesamt: t 
CO2
2.769

30 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
2.2.7 Mitarbeitermobilität 
Die THG-Emissionen aus Arbeitswegen fallen in den Bereich der indirekten, vorgelagerten Emissio-
nen (Scope 3), deren Erfassung gemäß Greenhouse Gas Protocol für Bilanzen auf Organisations-
ebene zwar nicht zwingend ist, dennoch je nach Datengrundlage und Wesentlichkeit Eingang in die 
Bilanz finden sollte. Laut Umweltbundesamt sind Arbeitswege wesentlich für Verwaltungen und soll-
ten unbedingt abgebildet werden, um ein „Greenwashing“ zu vermeiden. Liegt eine schlechte Da-
tenverfügbarkeit vor, sei dies in erster Linie als Auftrag zu werten, diese zu verbessern. Betrachtet 
man für die Stadtverwaltung Münster nicht nur die dienstliche Mobilität (Fuhrpark, Dienstfahrten, 
Dienstreisen), sondern ebenfalls die Arbeitswege der 7.500 Beschäftigten, so steigt das Gesamtvo-
lumen um 6.245 Tonnen und einen prozentualen Anteil von 18  %. Damit erfüllt die Mitarbeiter-
mobilität das Kriterium der „Wesentlichkeit“, da es eine hohe mengenmäßige Bedeutung hat, eine 
mittlere, wenn auch indirekte Beinflussbarkeit durch die Verwaltung gegeben ist und der Aspekt eine 
hohe Relevanz für die Beschäftigten hat (vgl. Wesentlichkeitsbewertung S. 24 -25 
(Umweltbundesamt, 2020). 
Für die Startbilanz 2019 der Stadt Münster wurden die Emissionen au s Arbeitswegen qualifiziert 
geschätzt. Im Kern wurden Annahmen getroffen unter Berücksichtigung der aktuellen offiziellen Be-
schäftigtenzahlen (Landesbetrieb für Informatik und Technik (IT NRW), 2020), dem regulären durch-
schnittlichen Modal Split nach Personenkilometern für Münster (Ingenieurbüro Helmert, 2020) sowie 
Angaben zur Entfernung zwischen Wohnort und Dienstort der Beschäftigten, die innerhalb einer ak-
tuellen Umfrage (Stadt Münster, 2020) erhoben wurden. An der Umfrage haben mehr als 1.550 Mit-
arbeiter*innen teilgenommen, daher kann sie als repräsentativ eingeschätzt werden.  
 
Abbildung 28: Ist 2019 | Verkehrsmittelwahl nach Strecken für Wege zur Arbeit (Mitarbeitermobilität) der Stadtver-
waltung Münster  
Quelle: IE Leipzig basierend auf * Annahmen  
50,9%
7,2%
0,5%
0,1%
15,1%
1,3%
24,6%
0,3%
IST 2019 | Verkehrmittelwahl nach Strecken 
für Wege zur Arbeit* 
MIV Fahrer
MIV Mitfahrer
MIV Fahrer Elektro
MIV Mitfahrer Elektro
Rad
Fuß
Bus & Bahn
Sonstige (Motorrad)

Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 31 
Die Umfrage ergab, dass 30 % der Mitarbeiter*innen in einer Entfernung von weniger als 5 Kilome-
tern von ihrer Dienstelle entfernt wohnen, 29 % gaben eine Entfernung von 5 bis 10 Kilometern an, 
16 % eine Entfernung von 10 bis 20 Kilometern und nochmals 25 % wohnen mehr als 20 Kilometer 
entfernt von ihrer Dienststelle. Die Angaben sind grundlegend für die Berechnung der Personenkilo-
meter, die für die Emissionen maßgeblich sind.  
 
Abbildung 29: THG-Emissionen nach Verkehrsmittel für Wege zur Arbeit (Mitarbeitermobilität) der Stadtverwaltung 
Münster  
Quelle: IE Leipzig 2021  
Insgesamt ist die Datenverfügbarkeit für die Ermittlung aus Emissionen aus Arbeitswegen daher als 
fundiert, jedoch noch nicht als ausreichend zu bewerten. Diese kann in Zukunft durch jährliche Um-
fragen noch sehr viel spezifischer gestaltet werden.  
Bei den Annahmen wurden aktuelle Emissionsfaktoren des Umweltbundesamtes (Umweltbundes-
amt , 11/2020) zu Grunde gelegt, die jedoch bundesdeutsche Durchschnittswerte pro Verkehrsmittel 
enthalten und nicht nach Antriebsarten oder Treibstoffen differenzieren. Werden bei zukünftiger Be-
fragung die Antriebsarten und Treibstoffe ermittelt, können präzisere Faktoren herangezogen wer-
den. Auch lokale Emissionsfaktoren z.B. für die Flotte der Linienbusse ergeben nochmals ein ge-
naueres Bild.  
 
 
 
77%
6%
1%
0%
0% 0%
16%
0%
IST 2019 | THG-Emissionen nach Verkehrsmittel 
für Wege zur Arbeit*
MIV Fahrer
MIV Mitfahrer
MIV Fahrer Elektro
MIV Mitfahrer Elektro
Rad
Fuß
Bus & Bahn
Sonstige (Motorrad)

32 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
2.3 Kernpunkte 
 Die Startbilanz für die Stadtverwaltung Münster bezieht  sich auf das Bilanzjahr 2019 und 
orientiert sich am Standard des Greenhouse Gas Protocols. 
 Insgesamt verursachte die Stadtverwaltung in den beschriebenen Bilanz- und Systemgren-
zen im Jahr 2019 THG-Emissionen in Höhe von 33.924 Tonnen.  
 Es wurden die THG-Emissionen aus Strom, Wärme und Kraftstoffverbräuchen aus den Ge-
bäuden, den Ver- und Entsorgungsanlagen sowie dem Fuhrpark erfasst. Damit sind Emis-
sionen aus Scope 1 (direkt) und Scope 2 (indirekt) vollständig erfasst. Aus Scope 3 (vor - 
und nachgelagerte Emissionen) fließen in der vorliegenden Bilanz dienstliche Mobilität ein 
sowie die THG-Emissionen aus der Mitarbeitermobilität (Arbeitswege).  
 Weitere Emissionen im Scope 3 Bereich wie z.B. die aus Ernährung, Verbrauchsmaterial, 
Veranstaltungen konnten aufgrund fehlender Daten zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfasst wer-
den. Es kann jedoch eingeschätzt werden, dass diese eine geringe mengenmäßige Rele-
vanz besitzen.  
 Durch Anlagen zur Energieerzeugung (BHKWs, Photovoltaik, Kleinwindkraft) wird nicht nur 
Energieverbrauch, sondern auch Energieproduktion bilanziert. Somit besteht ein Deckungs-
grad von 37 % im Strom- sowie 14 % im Wärmebereich. Insgesamt werden somit 25 % des 
Endenergieverbrauchs der Stadtverwaltung durch eigene Erzeugungsanlagen gedeckt. 
 Beim Endenergieverbrauch ohne Mitarbeitermobilität von 112.350 MWh entfallen mehr als 
die Hälfte auf den Bereich der Gebäude (56  %) sowie ein Drittel auf die Ver - und Entsor-
gungsanlagen (32%). Auf Straßenbeleuchtung und Signalanlagen entfallen 5  %, auf die 
dienstliche Mobilität und den Fuhrpark 8 % des Endenergieverbrauchs.  
 Bei den Anwendungsarten ohne Mitarbeitermobilität entfallen rund 49 % des Endenergie-
verbrauchs auf Wärme, rund 43 % aus Strom und 8 % auf Kraftstoffe.  
 Durch unterschiedliche Emissionsfaktoren verlagert sich das Verhältnis bei den THG-Emis-
sionen etwas. So entfallen hier 41 % auf die Gebäude, 24 % auf die Ver- und Entsorgungs-
anlagen, 8 % auf die Straßenbeleuchtung und Signalanlagen, 9 % auf dienstliche Mobilität 
und Fuhrpark. Die Mitarbeitermobilität hat einen Anteil von 18 %.  
 Bei den Anwendungsarten entfallen 47 % der Emissionen auf Strom, 26 % auf Wärme und 
27 % auf Kraftstoffe. Die Wichtigkeit von Strom bei Reduktionsbemühungen wird hier deut-
lich. Die Stadtentwässerungsanlagen haben den höchsten Anteil am Stromverbrauch.  
 Beim absoluten Wärmeverbrauch dominieren die Bildungseinrichtungen. Auf sie entfallen 
rund 6 1 % des Wärmeverbrauchs. Die Senkung des Wärmeverbrauchs insbesondere in 
Schulen und Kindertagesstätten ist somit von übergeordneter Wichtigkeit zur Erreichung von 
Reduktionszielen. Diese Dominanz spiegelt sich entsprechend in den Emissionen wider. 
Rund 28 % der gesamten Emissionen entfallen allein auf die Bildungseinrichtungen.

Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 33 
 
 Klimafreundliche Ausgestaltung des Strombezugs 
Die Startbilanz unterstreicht vielfach die übergeordnete Stellung des Strombezugs für die 
THG-Emissionen. 47 % der innerhalb der System- und Bilanzgrenzen erfassten Emissionen 
entfallen 2019 auf Strom. Dabei sind nicht nur Gebäude, sondern auch die Ver- und Entsor-
gungsanlagen große Strombezieher. Der Strombezug wurde in der aktuellen Bilanz mit dem 
Emissionsfaktor des „Münster Mix“ kalkuliert ( (Ifeu Institut , 2020), dessen zukünftige Ent-
wicklung und Klimafreundlichkeit auch von Rahmen- und Entwicklungsbedingungen auf der 
Erzeugungsebene auf EU - und Bundesebene abhängt – aber nicht nur. Die Stadtwerke 
Münster als Vertragspartner sind hier wichtige Ansprechstelle. Dennoch hat die Stadtverwal-
tung hier Gestaltungsfreiraum. Mit Bezug von hochwertigem Ökostrom könnten die Emissi-
onen aus Strombezug bilanziell stark reduziert werden. Diese Kalkulation darf jedoch allge-
meinen und ernsthaften Einsparungsbemühungen sowie dem Ausbau der Erzeugung aus 
erneuerbaren E nergien (primär Photovoltaik) nicht entgegenstehen . Der Bilanzstandard 
nach Greenhouse Gas Protocol sieht vor, dass hier zwei Bilanzen vorgelegt werden müssen: 
eine die sich am Verbrauch orientiert und eine, die marktbasierte Instrumente (wie z.B. den 
Bezug von Ökostrom) ausweist. Es ist ferner notwendig, dass die Verwaltung beim Bezug 
von Ökostrom auf weiteren Zusatznutzen Wert legt, wie z.B. eine zugesicherte und überprüf-
bare Investition in die Energiewende vor Ort.  
 Senkung des Wärmeverbrauchs der Liegenschaften  
42 % der THG-Emissionen aus dem Bereich der Gebäude entfallen auf die Wärm ebereit-
stellung. In erster Linie sind hier vor allem die Bildungseinrichtungen relevant. Auch hier liegt 
mit dem Fernwärmebezug eine zunehmende klimafreundliche Gestaltung eher im Feld des 
Energieversorgers. Aber die Stadtverwaltung kann hier Einfluss nehmen. Der  Anteil der 
Fernwärme bei den Energieträgern innerhalb der Liegenschaften liegt derzeit mit 60 % be-
reits vergleichsweise hoch, dennoch heißt dies im Umkehrschluss, dass noch 40 % fast aus-
schließlich fossil dezentral mit Erdgas beheizt werden. Wärmeverbrauch bedeutet jedoch 
nicht nur Optimierung der Heizung, sondern geht automatisch mit der Verbesserung der 
thermischen Eigenschaften der Gebäudehülle einher. Die Verwaltung hat beschlossen, die 
Sanierungsrate zu erhöhen und Anstrengungen hier zu verstärken . Zielvorgabe ist, nach 
einer Sanierung maximal noch 50 kWh pro Quadratmeter spezifische Verbrauchwerte zu 
erreichen (Stadt Münster, 2020). Derzeit erarbeitet das Amt für Immobilienmanagement eine 
Detailstudie „Klimaneutralität für städtische Gebäude“, in der die Umsetzung der Zielvorga-
ben nochmals konkretisiert werden. Die Vorgaben der Stadt für Neubau hinsichtlich techni-
sche Gebäudeausrüstung, Einbindung erneuerbarer Energien, Nachhaltigkeit von Baustof-
fen und Bauteilen sowie den einzuhaltenden spezifischen Verbrauchswert sind hoch („Null-
Emissions-Haus“). Mit einem jährlichen Zubau von unter 0,5  % Fläche fällt dieser Bereich 
mengenmäßig für THG-Emissionen jedoch kaum ins Gewicht.  
  
3 Zentrale Stellschrauben für THG-Senkungen

34 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
 
 Mitarbeitermobilität 
Die Mitarbeitermobilität (Arbeitswege der Beschäftigten zum Dienstort) macht fast ein Fünftel 
der Emissionen der Startbilanz aus. Dies ist primär auf den hohen Anteil des motorisierten 
Individualverkehrs zurück zu führen, der in dem zugrundeliegenden Modal Split noch mit 
über 50% dominiert. Zwar ist der Einflussbereich der Verwaltung hier begrenzt, dennoch 
können viele Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Mitarbeiter*innen klimafreund-
licher zur Arbeit kommen. Auch der Aspekt mobiles Arbeiten, finanzielle Hilfen, Anreize und 
Aktivierungen sind wichtige begleitende Ansätze. Im Maßnahmenprogramm sind sehr ambi-
tionierte Zielsetzungen festgelegt worden, die nun konsequent durch ein breites Bündel an 
Aktivitäten in die Umsetzung gehen müssen.  
 Fuhrpark 
Der Fuhrpark der Stadtverwaltung umfasst nur zu 22  % PKW, der weitaus größte Bestand 
entfällt auf LKW (inkl. Sonderfahrzeuge) und leichte Nutzfahrzeuge (LNF). Zwar sind bereits 
40 % des PKW-Bestandes und 10 % des LNF-Bestands elektrifiziert, dennoch fallen durch 
den Fuhrpark und die damit verbundenen Versorgungsleistungen nicht unerhebliche Emis-
sionen von rund 3.000 Tonnen an. Der Umbau des Fuhrparks ist somit eine Stellschraube, 
die hohe Investitionen, Ambitionen sowie Geschwindigkeit verlangt, wenn eine THG -Neut-
ralität bis 2030 erreicht werden soll.

AUF DEM WEG ZUR KLIMANEUTRALITÄT 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 35 
4.1 Status Quo, Vorarbeiten und Synergien  
Der Weg zu einer klimaneutralen Stadtverwaltung wurde bereits durch vielfältige Klimaschutzmaß-
nahmen sowie Konzepte, Strategien und Beschlüsse vorbereitet (siehe Hintergrund). Insbesondere 
im Masterplan 100% Klimaschutz, Handlungsprogramm 2030 und dem Teilkonzept Erneuerbare 
Energien wurden Maßnahmen für die Stadtverwaltung formuliert. Das vorliegende Konzept baut auf 
diesen Aktivitäten auf. Die Klimaschutzmaßnahmen für die Stadtverwaltung berücksichtigen und op-
timieren die bestehenden Strukturen, Aufgaben und Tätigkeiten im Hinblick auf  das Ziel der klima-
neutralen Verwaltung bis 2030. Der Leitfaden des Umweltbundesamtes „Der Weg zur treibhausgas-
neutralen Verwaltung“ lieferte für die Maßnahmenerarbeitung wichtige Hilfestellungen.  
Für die Erstellung des Maßnahmenprogramms wurden Inhalte aus 19 Konzepten, Berichten sowie 
Beschlüssen mit Bezug zu Klimaschutz aus den Jahren 2012 bis 2020 für die Stadt Münster ausge-
wertet (siehe Anhang). Relevante Inhalte für die Betrachtungsebene der Stadtverwaltung sind in 
einen ersten Stand an Maßnahmensteckbriefen eingeflossen. Die Entwürfe der Maßnahmensteck-
briefe wurden dann in einem Beteiligungsprozess gemeinsam mit den Verwaltungsmitarbeiter*innen 
diskutiert und überarbeitet. 
4.2  Akteursbeteiligung 
Die Transformation hin zu einer klimaneutralen Stadtverwal tung kann nur gemeinsam mit den zu-
ständigen Verwaltungsbereichen gelingen. Im Konzept hat die Beteiligung der Mitarbeitenden der 
Stadtverwaltung Münster daher einen hohen Stellenwert bei der Entwicklung der Klimaschutzmaß-
nahmen eingenommen. Im partizipativen Prozess konnte wichtiges Know-how der internen Abläufe 
aufgenommen werden. Die Diskussionen erfolgten mit den Akteuren in den verschiedensten Fach-
bereichen und unterschiedlichen Verantwortlichkeiten. Besonders hilfreich für den Prozess war, dass 
die Stadt Münster bereits etablierte Organisationseinheiten (KLENKO/ EEA-Energieteam, Fachstelle 
Nachhaltigkeit u.v.m.) eingerichtet hat und über eine erprobte Beteiligungskultur verfügt.  
Die Akteursbeteiligung wurde eingeleitet mit einem Informationsschreiben und Einladung an alle the-
menrelevanten Fachbereiche. Angeboten wurden drei Workshops zu den Handlungsfeldern „Ge-
bäude, Energie sowie Ver- und Entsorgung“, „Mobilität“ sowie „Beschaffung und Veranstaltungen“. 
 
 
4 Auf dem Weg zur Klimaneutralität

36 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
 
Abbildung 30: Beteiligungsprozess für das Klimaschutzkonzept Klimaneutrale Stadtverwaltung 
Quelle: 4K 
Die Teilnehmenden diskutierten anhand vorbereiteter Maßnahmenentwürfe. Die Steckbriefe wurden 
gemeinsam inhaltlich geprüft, überarbeitet und neue Maßnahmenideen eingebracht. Im An schluss 
erfolgte eine Redaktionsphase der überarbeiteten Maßnahmensteckbriefe durch alle Teilnehmer*in-
nen sowie zusätzliche wichtige Akteure mit Unterstützung der KLENKO und den Dienstleistern. Da 
an einigen Stellen weiterer Diskussionsbedarf entstand, fanden darüber hinaus Einzelgespräche und 
Detailabstimmungen mit einzelnen Fachbereichen statt. Die Ergebnisse dieses Diskussions - und 
Abstimmungsprozesses sind Grundlage des finalen Maßnahmenprogramms (siehe Maßnahmenpro-
gramm).  
An den drei themenspezifischen Workshops haben Mitarbeiter*innen aus Fachbereichen, Eigenbe-
trieben und städtischen Tochtergesellschaften mit den größten Handlungsspielräumen innerhalb der 
Systemgrenze und des Betrachtungsrahmens teilgenommen.

AUF DEM WEG ZUR KLIMANEUTRALITÄT 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 37 
 
Abbildung 31: Teilnehmende Fachbereiche und städtische Tochtergesellschaften an den drei internen Verwaltungs-
workshops 
Quelle: 4K 
4.3 Maßnahmenprogramm 
Die im Beteiligungsprozess erarbeiteten Maßnahmen bilden ein Gesamtpaket zur Erreichung der 
klimaneutralen Stadtverwaltung in Münster. Es wurden Zuständigkeiten besprochen und damit die 
Verbindlichkeiten für die Umsetzung erhöht. Neben der Zielausrichtung auf Klimaschutz sind die 
Maßnahmen zudem eng verknüpft mit den Bestrebungen der Stadtverwaltung zur Umsetzung von 
Nachhaltigkeit. 
Die Maßnahmen können nur realisiert werden, wenn dafür ausreichend Personal- und Finanzmittel 
eingeplant werden. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses mit den Fachbereichen und städtischen 
Tochtergesellschaften konnten bereits erste, zusätzliche Personalmittel als Mindestgrößen benannt 
werden (vgl. Tabelle 3). Diese Übersicht ist keineswegs abschließend - weitere Ressourcenbedarfe 
werden im Rahmen des Umsetzungsprozesses dazu kommen.

38 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
Maßnahme Personalmittel (gesamt) 
Nr. 2 Management einer klimaneutralen und nachhaltigen Verwaltung - 1,5 Personalstellen  
Nr. 3 Ressourcen- und klimafreundliches Nutzerverhalten - 0,5 Personalstellen 
Nr. 14 Energiemanagement in kommunalen Liegenschaften - 1 Personalstelle 
Nr. 16 Erneuerbare Energieversorgung - 1 Personalstelle 
Tabelle 3: Übersicht Personalbedarf einzelner Maßnahmen  
Quelle: 4K 2021 
4.3.1 Übersicht  
Klimaschutz und Nachhaltigkeit strukturell und organisatorisch in der Verwaltung zu verankern, bil-
den die Gru ndlage einer langfristig klimaneutralen Verwaltung und werden im Handlungsfeld 
„Übergreifende Maßnahmen“ zusammengeführt. Handlungsansätze für eine klimafreundliche 
Mobilität finden sich im zweiten Handlungsfeld. Unerlässlich wird es sein, den Bereich Bauen, Sa-
nieren und die Energieversorgung klimaneutral auszurichten. Zusammen mit der Entsorgung finden 
sich die Maßnahmen im Handlungsfeld „Gebäude, Energie, Ver- und Entsorgung“. Im vierten 
Handlungsfeld werden Maßnahmen für eine klimafreundliche Beschaffung und Veranstaltungen 
erfasst. 
Für jedes Handlungsfeld wird zunächst die Ausgangssituation beschrieben, die Zielsetzungen defi-
niert und das Maßnahmenprogramm dazu vorgestellt. Im Ergebnis ist ein umfassendes Maßnah-
menprogramm für die Umsetzung der klimaneutralen Stadtverwaltung entstanden mit insgesamt 22 
Maßnahmen und 49 Bausteinen in vier Handlungsfeldern (vgl. Abbildung 32 Übersicht Handlungs-
felder und Maßnahmen). Das Maßnahmenprogramm ist Grundlage für das Szenario REAL+. 
Im Rahmen dieses Kapitels werden die Maßnahmen in einer Übersicht vorgestellt. Die Maßnahmen-
steckbriefe enthalten strategische Inhaltsbeschreibungen, um die konkreten Aufgaben, nächsten 
Schritte und Zuständigkeiten zu definieren. Das Maßnahmenprogramm mit allen Steckbriefen liegt 
als separates Dokument (Teil B) diesem Bericht bei.

AUF DEM WEG ZUR KLIMANEUTRALITÄT 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 39 
 
Abbildung 32: Übersicht Maßnahmenprogramm nach Handlungsfeld und Anzahl  
Quelle: 4K 2021 
4.3.2 Handlungsfeld Übergreifende Maßnahmen  
Die Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit müssen strukturell, organisatorisch sowie finanziell in 
der Verwaltung verankert werden, um die klimaneutrale Verwaltung langfristig zu verstetigen. Damit 
hat das Handlungsfeld eine übergeordnete Bedeutung und schafft die Voraussetzungen und not-
wendigen Kapazitäten für eine kontinuierliche und erfolgreiche Umsetzung der Klimaschutzmaßnah-
men innerhalb der Verwaltung, aber auch der Politik. Neben der Stadtverwaltung wird mittelfristig 
auch eine Klimaneutralität bei den Eigenbetrieben und Tochtergesellschaften im Konzern der Stadt 
Münster angestrebt. 
Mit der KLENKO und der Fachstelle Nachhaltigkeit verfügt die Stadt Münster bereits über eine gute 
strukturelle und personelle Aufstellung innerhalb der Stadtverwaltung. Im Jahr 2021  wurde die 
KLENKO organisatorisch direkt dem Dezern at VI zugeordnet und erhält damit eine fach bereichs-
übergreifende Funktion.

40 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
Die KLENKO und die zu etablierenden Strukturen sind dabei elementar, um die Klimaschutzaktivitä-
ten und den Umsetzungsprozess zu organisieren. Dies verdeutlich die nachfolgende Grafi k, in der 
die KLENKO als „Kümmererin“ die verschiedenen Klimaschutzaktivitäten koordiniert. Daher ist die 
Aufstockung der KLENKO sowie der Fachstelle Nachhaltigkeit um Personalressourcen wichtig (vgl. 
Maßnahme 2). Das Thema Nachhaltigkeit und die Nachhalti gkeitsstrategie Münster 2030 sind zu 
stärken. Die beiden Organisationseinheiten bearbeiten die Themenfelder in enger Zusammenarbeit. 
 
Abbildung 33: Die KLENKO als „Spinne im Netz“ 
Quelle: Darstellung IE Leipzig nach Ifeu-Institut Heide lberg 2020  
Die fünf Umsetzungsmaßnahmen in diesem Handlungsfeld beziehen sich sowohl auf die politische 
Ebene als auch auf das Verwaltungshandeln. So sollen alle politischen Entscheidungen vor dem 
Hintergrund der Klimafreundlichkeit reflektiert werden, in dem Ratsbeschlüsse auf ihre Nachhaltig-
keits- und Klimaverträglichkeit geprüft werden. Aktuell wird ein geeignetes Verfahren entwickelt, um 
die Nachhaltigkeits - und Klimaschutzeinschätzung politischer Beschlussvorlagen vornehmen zu 
können. Außerdem soll ein Management klimaneutraler und nachhaltiger Verwaltung aufgebaut wer-
den, um die Aktivitäten zu koordinieren und geeignete Strukturen aufzubauen, durch die Führungs-
kräfte und Mitarbeiter*innen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit im städtischen Handeln und eigenem 
Verhalten sensibilisiert werden.

AUF DEM WEG ZUR KLIMANEUTRALITÄT 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 41 
Das bereits genannte Credo „vermeiden vor reduzieren vor kompensieren“ beinhaltet den Aspekt 
der Kompensation. Kompensation wird nur als letzte Möglichkeit gesehen, nicht vermeidbare Emis-
sionen auszugleichen (siehe D efinition von Klimaneutralität). Kompensation ist daher eine eigene 
Maßnahme. 
Ein interner CO2-Preis soll zudem klimafreundliche Investitionsentscheidungen auch bei reinen Wirt-
schaftlichkeitsbetrachtungen erleichtern. Ebenfalls als übergreifende Maßnahme beschrieben wurde 
die Umsetzung eines nachhaltigen städtischen Finanzwesens. 
 
Handlungsfeld | Übergreifende Maßnahmen  
Nr. Maßnahme | Baustein 
1 Prüfung von Beschlüssen auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz 
2 
Management einer klimaneutralen und nachhaltigen Verwaltung 
2.1 Managementorganisation für klimaneutrale und nachhaltige Verwaltung 
2.2 Ämterübergreifende Arbeitstreffen und Erarbeitung einer Kommunikationsstrategie 
2.3 Mindset Führungskräfte und Mitarbeitende 
3 
Ressourcen- und klimafreundliches Nutzerverhalten 
3.1 Sensibilisierung und Aktivierung der Mitarbeiter*innen 
3.2 Klimaschutz macht Schule 
4 Einführung einer internen CO2-Bepreisung 
5 Kompensation 
6 Nachhaltiges städtisches Finanzwesen 
Tabelle 4: Maßnahmen im Handlungsfeld Übergreifende Maßnahmen 
Quelle: 4K 
4.3.3 Handlungsfeld Mobilität  
Münster ist als fahrradfreundliche Stadt bundesweit bekannt. Dennoch schneidet der Verkehrssektor 
auch in Münster im Vergleich zu den anderen Sektoren in der Minderung an THG -Emissionen 
schlecht ab. Für die Stadtverwaltung Münster wurden 9.17 0 t CO 2-Emissionen für die dienstliche 
Mobilität und die Mitarbeitermobilität bilanziert – dies entspricht 27% an den Gesamtemissionen der 
Stadtverwaltung. Effizienzsteigerung werden zum Teil durch ein e erhöhte Verkehrsleistung wieder 
ausgeglichen. Für eine klimaneutrale Stadtverwaltung müssen daher die Mobilität der Mitarbeiter*in-
nen, Arbeitswege sowie Dienstreisen klimafreundlich organisiert werden.  
Bereits zu beobachten ist, dass sich das Verständnis von Mobilität zunehmend ändert. Entwicklun-
gen, wie Home-Office und digitales Arbeiten ersparen Arbeitswege. Diese Aspekte sind langfristig 
einzubeziehen und im Einklang mit Klimaschutz und Nachhaltigkeit weiter zu entwickeln.

42 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
Voraussetzung für eine klimafreundliche Mobilität ist das Angebot von ausreichend Alternativen für 
die Mitarbeiter*innen. Daher ist eine entscheidende Maßnahme, den städtischen Fuhrpark mit emis-
sionsarmen Fahrzeugen auszustatten. Dienstreisen und Dienstgänge sollen klimaneutral erfo lgen. 
Außerdem bieten klimafreundliche Mobilitätsangebote attraktive Anreize für Mitarbeiter*innen und 
Kund*innen. Das be triebliche Mobilitätsmanagement wird zu einer Koordinierungsstelle erweitert, 
um die klimafreundliche Mobilität in der Stadtverwaltung ämterübergreifend zu kommunizieren und 
zu begleiten.  
Handlungsfeld | Mobilität 
Nr. Maßnahme | Bausteine 
7 
Klimafreundlicher Fuhrpark 
7.1 Dienstfahrräder und Infrastruktur 
7.2 Carsharing 
7.3 E-Mobilität (Elektrifizierung Fahrzeugpool) 
7.4 Pilotprojekte (Wasserstofffahrzeuge u.a.) 
8 
Klimaneutrale Dienstreisen und Dienstgänge 
8.1 Klimaneutrale Dienstreisen  
8.2 Klimaneutrale Dienstgänge 
8.3 Geschäftsanweisung 
9  
Klimafreundliche Mobilitätsangebote für Mitarbeiter*innen und Kund*innen 
9.1 Mobilitätskonzepte für Verwaltungsstandorte 
9.2 ÖPNV/ Jobticket 
9.3 Fahrradnutzung und Infrastruktur 
9.4 CO2-Reduktion in der städtischen Post-/Warendistribution und Zentraldruckerei 
9.5 Zertifizierung der Fachstelle Expedition und Druck als klimaneutrale Einrichtung 
10 Koordinierungsstelle klimafreundliche Mobilität 
11 
Mitarbeiterinformation und -sensibilisierung 
11.1 Mitarbeiterumfragen, Mitmach- bzw. Infoveranstaltungen 
11.2 Öffentlichkeitsarbeit 
11.3 Kampagnen 
Tabelle 5: Maßnahmen im Handlungsfeld Mobilität 
Quelle: 4K 2021 
4.3.4 Handlungsfeld Gebäude, Energie, Ver- und Entsorgung 
Im Rahmen der Bilanzierung wurde deutlich, dass ein Großteil der THG-Emissionen auf die städti-
schen Gebäude (43% der Emissionen) sowie auf die Ver - und Entsorgungsanlagen, darunter die 
Abfallwirtschaftsbetriebe, Kläranlagen, Stadtentwässerung sowie Wasserversorgung (23% der

AUF DEM WEG ZUR KLIMANEUTRALITÄT 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 43 
Emissionen) entfällt (siehe Liegenschaften). Dem Handlungsfeld Gebäude, Energie, Ver - und Ent-
sorgung kommt für die Vorbildfunktion der Verwaltung und das Erreichen der Klimaneutralität daher 
eine zentrale Bedeutung zu. 
Gleichzeitig wurden bereits deutliche Emissionseinsparungen des Strom- und Wärmeverbrauchs in 
den zentralen Liegenschaften erreicht. Seit 1995 konnten bereit etwa 32% der THG-Emissionen in 
den städtischen Liegenschaften reduziert werden.  
Die im Jahr 2020 überarbeitete Gebäudeleitlinien bilden die Grundlage für die Strategie zur Nach-
haltigkeit und Klimaneutralität bis 2030 für städtische Gebäude. Sie umfasst neben allgemeinen Pla-
nungsgrundsätzen konkrete technische Vorgaben für die Umsetzung einer nachhaltigen Gebäude-
wirtschaft, im Hochbau, Nachhaltigkeit von Baustoffen und Bauteilen, der technischen Gebäudeaus-
rüstung sowie der Gebäudereinigung. Die bereits engagierten T ätigkeiten des Amtes für Immobili-
enmanagement werden fortgesetzt und weiterentwickelt. 
Um den Energieverbrauch der städtischen Gebäude maximal und möglichst kosteneffektiv zu redu-
zieren, wird bis zum Jahr 2022 ein Sanierungskonzept erarbeitet. Das Sanierun gskonzept enthält 
Maßnahmen und erforderliche Investitionskosten, um eine Umsetzung für die Bestands-gebäude der 
Verwaltung zu realisieren. Dafür wird bis zum Jahr 2022 ein Sanierungskonzept erarbeitet, das Maß-
nahmen und erforderliche Investitionskosten enthält, um eine Umsetzung für die Bestandsgebäude 
der Verwaltung zu realisieren.  
Die acht Klimaschutzmaßnahmen in den städtischen Liegenschaften sind ambitioniert. Neben Maß-
nahmen zur Effizienzsteigerung liegt ein besonderer Fokus auf der Umstellung auf eine erneuerbare 
Strom- und Wärmeversorgung. 
Darüber hinaus gehören auch Maßnahmen zur energieeffizienten Straßenbeleuchtung und Lichtsig-
nalanlagen, die Betrachtung der Eigenbetriebe und Tochtergesellschaften sowie der Energie-einkauf 
zu diesem Handlungsfeld. 
 
Handlungsfeld | Gebäude, Energie, Ver- und Entsorgung 
Nr. Maßnahme | Bausteine 
12 
Energetische Sanierung im Bestand 
12.1 Gebäudeleitlinie 
12.2 Gebäudesanierung 
13 
Zukunftsfähiger Neubau 
13.1 Gebäudeleitlinie 
13.2 Neubau als Null-Emissions-Haus 
13.3 Nachhaltige Baustoffe 
14  Energiemanagement in kommunalen Liegenschaften 
14.1 Struktur/ Organisation

44 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
14.2 Schulung Hausmeister*innen und Betriebsleiter*innen 
15 Grüne Wärmeversorgung der städtischen Liegenschaften 
16 
Erneuerbare Energieversorgung 
16.1 PV auf städtischen Liegenschaften 
16.2 Prüfung weiterer EE-Anlagen 
16.3 Ausbau PV-Freiflächen 
16.4 Energetische stoffliche Abfallnutzung 
16.5 Abwärmenutzung städtisches Abwasserkanalnetz 
16.6 Nachhaltigkeit und Klimaschutz in der Stadtentwässerung 
16.7 Aufbau Ladeinfrastruktur an städtischen Liegenschaften 
17 
Energieeffiziente Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen 
17.1 Straßenbeleuchtung 
17.2 Lichtsignalanlagen 
18 
Klimaneutrale Eigenbetriebe im Konzern Stadt Münster 
18.1 Sanierung 
18.2 Neubau 
18.3 Energiemanagement 
18.4 Energieversorgung 
19 Nachhaltiger Energieeinkauf 
Tabelle 6: Maßnahmen im Handlungsfeld Gebäude, Energie, Ver- und Entsorgung 
Quelle: 4K 2021 
4.3.5 Handlungsfeld Beschaffung und Veranstaltungen 
Durch die Beschaffung umweltfreundlicher und sozialverträglicher Produkte und Dienstleistungen 
können THG-Emissionen vermindert werden. Weitere positive Effekte sind dabei auch Kostenein-
sparung, Langlebigkeit der Produkte und Abfallvermeidung. Die Stadtverwaltung kann als Nachfra-
gerin auf den Markt einwirken und durch ihre Vorbildfunktion Anreize auch für alle weiteren Akteure 
setzen. 
Die Ausschreibungs- und Vergaberichtlinien der Stadt Münster berücksichtigen bereits umwelt-ver-
trägliche bzw. umweltfreundliche Eigenschaften. Die Stadtverwaltung hat über die Richtlinien und 
Dienstanweisung gute Handlungsmöglichkeiten. Zudem liegen Leitfäden für die Durchführung klima-
neutraler Veranstaltungen vor oder sind in der Erstellung. Künftig wird es darum gehe n, die beste-
henden Aktivitäten weiter zu entwickeln und auf das Ziel der Klimaneutralität zu schärfen. 
Der Bereich Beschaffung ist sehr umfassend und heterogen und beinhaltet im klassischen Sinne 
auch den Ökostrombezug, die Anschaffung von Kraftfahrzeugen etc. Diese werden im vorliegenden

AUF DEM WEG ZUR KLIMANEUTRALITÄT 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 45 
Konzept thematisch den Handlungsfeldern Gebäude, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Mobilität 
zugeordnet.  
Das Handlungsfeld Beschaffung und die drei beschriebenen Maßnahmen setzen daran an, alle Be-
schaffungsvorgänge der Stadtverwaltung nachhaltig und klimafreundlich zu organisieren und reichen 
dabei von Büromaterialien über Veranstaltungsorganisation, Kantinenbetrieb bis hin zu Green -IT. 
Um dies in die Umsetzung zu bringen, soll die bestehende Dienstanweisung ergänzt werde n, eine 
Beratungsstelle für nachhaltige Beschaffung eingerichtet sowie Pilotprojekte umgesetzt werden. Die 
dritte Maßnahme thematisiert die Digitalisierung und Green -IT für die Stadtverwaltung. Jeder Ar-
beitsplatz verfügt über eine technische Ausstattung und ist daher von besonderem Interesse bei der 
Umstellung auf Green-IT.  
 
Handlungsfeld | Beschaffung und Veranstaltungen 
Nr. Maßnahme | Bausteine 
20 
Nachhaltige und klimafreundliche Beschaffung 
20.1 Prozessanalyse und Neuorganisation Beschaffung 
20.2 Dienstanweisung / Geschäftsanweisung Vergaben 
20.3 Beratungsstelle 
20.4 Kampagnen & Kommunikation 
21 
Nachhaltige und klimaneutrale Veranstaltungen und Verpflegung 
21.1 Städtische Kantinen 
21.2 Ratsarbeit  
21.3 Städtische Veranstaltungen 
22 
Digitalisierung und Green IT 
22.1 Digitalisierung von Arbeitsprozessen 
22.2 Beschaffung und Verwertung grüner IT 
Abbildung 34: Maßnahmen im Handlungsfeld Beschaffung und Veranstaltungen 
Quelle: 4K 2021 
4.4 Wesentlichkeitsbetrachtungen und Sofortmaßnahmen 
Auch wenn alle Maßnahmen im Maßnahmenprogramm für wichtig erachtet werden, lassen sich Un-
terschiede in Hinblick auf ihre Wesentlichkeit feststellen. Dieses Vorgehen richtet sich nach dem 
Leitfaden des Umweltbundesamtes „Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung“. Dabei wurden 
die Maßnahmen des Maßnahmenprogramms in Hinblick auf ihre Wesentlichkeit zu den folgenden 
Aspekten bewertet: 
- Mengenmäßige Bedeutung

46 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
- Beeinflussbarkeit 
- Stakeholderrelevanz 
- Datenverfügbarkeit 
Die Wesentlichkeits betrachtung aller Maßnahmen des Maßnahmenprogramms stellt sich in der 
Übersicht wie folgt dar).  
 
Abbildung 35: Wesentlichkeitsbetrachtung des Maßnahmenprogramms 2019 
Quelle: IE Leipzig / 4K, 2021  
Die Kriterien „Mengenmäßige Bedeutung“ sowie „Beeinflussbarkeit durch die Stadtverwaltung“ sind 
besonders wichtig. Die Datenverfügbarkeit wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit in der Abbildung 
nicht berücksichtig, ist aber in den einzelnen Maßnahmen im Maßnahmenprogramm bewertet wor-
den. Aus der Wesentlichkeitsbetrachtung wird deutlich, dass vor allem die Umsetzung der Maßnah-
men zur Strom- und Wärmeversorgung, die Energetische Sanierung im Bestand, die Umstellung des 
Fuhrparks sowie zur Mitarbeitermobilität einen wichtigen Beitrag zur klimaneutralen Stadtverwaltung 
leisten. 
Nr. 1  Prüfung von 
Beschlüssen auf 
Nachhaltigkeit & Klimaschutz
Nr. 3 Ressourcen- und 
Klimafreundliches 
Nutzerverhalten
Nr. 16 E rneuerbare 
E nergieversorgung
Nr. 19  Nachhaltiger 
E nergieeinkauf
Nr. 2 Management einer 
Klimaneutralen und 
nachhaltigen Verwaltung
Nr. 20 Nachhaltige und 
Klimafreundliche Beschaffung
Nr. 14 E nergiemanagement 
in Kommunalen 
Liegenschaften 
Nr. 12 E nergetische 
S anierung im Bestand
Nr. 4 E inführung einer 
internen CO2-Bepreisung
Nr. 13 Zukunftsfähiger 
Neubau
Nr. 7 Klimafreundlicher 
Fuhrpark
Nr. 10 Koordinierungsstelle 
klimafreundliche Mobilität
Nr. 5 Kompensation Nr. 8 Klimaneutrale 
Dienstreisen und Dienstgänge
Nr. 6 Nachhaltiges 
städtisches Finanzwesen
Nr. 17 E nergieeffiziente 
S traßenbeleuchtung und 
Lichtsignalanlagen
Nr. 22 Digitalisierung und 
Green IT 
Nr. 21  Klimaneutrale 
Veranstaltungen &  
Verpflegung
Nr. 11 
Mitarbeiterinformation und -
sensibilisierung
Nr. 9 Klimafreundliches 
Mobilitätsangebot 
Nr. 18 Klimaneutrale 
E ingenbetriebe und 
Tochtergesellschaften 
Nr. 15 Grüne 
Wärmeversorgung der 
städtischen Liegenschaften
Gering
Nicht Quantifizierbar Gering Mittel Hoch
Niedrige S takeholderrelevanz Mittlere S teakholderrelevanz Hohe S teakholderrelevanz
Mittel
Hoch 
Beeinfluss-
barkeit 
durch 
Verwaltung
Mengenmäßige Bedeutung

AUF DEM WEG ZUR KLIMANEUTRALITÄT 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 47 
Im Rahmen der Erarbeitung der Maßnahmen und insbesondere im Beteiligungsprozess wurden dar-
über hinaus eine Reihe an Sofortmaßnahmen identifiziert, die eine hohe Umsetzbarkeit aufweisen 
und damit möglichst umgehend realisiert werden können. Die ausgewählten Sofortmaßnahmen sind 
niederschwellig umsetzbar, gering investiv und weisen eine hohe Akzeptanz auf. Sie sollen den Kli-
maschutzprozess initiieren und die Umsetzung des gesamten Maßnahmenprogramms einleiten. Für 
die einzelnen Handlungsfelder wurden folgende Sofortmaßnahmen identifiziert:

48 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
Handlungsfeld | Übergreifende Maßnahmen 
 Hier wurden keine Sofortmaßnahmen identifiziert. 
 
Handlungsfeld | Mobilität 
Nr. Maßnahme  
7 
Klimafreundlicher Fuhrpark 
Sofortmaßnahme:  
- E-Lastenräder werden pilothaft für den Post- / Warenaustausch zwischen zentraler Poststelle 
und Stadthaus 1 sowie ein E-Lastenrad für Amt 66 eingesetzt. Nach erfolgreicher Testung soll 
der Einsatz von E-Lastenrädern für geeignete Transportwege verwaltungsweit ausgerollt wer-
den. 
- AWM: zwei Müllfahrzeuge mit Wasserstoff-Antrieb (2021) 
- Amt 10: Für alle PKW-Beschaffungen der Stadt werden vorrangig E-Fahrzeuge angeschafft 
8 
Klimaneutrale Dienstreisen und Dienstgänge  
Sofortmaßnahme:  
- Erarbeitung einer Geschäftsanweisung 
- CO2-Kompensation von Flugreisen 
9 
Klimafreundliche Mobilitätsangebote für Mitarbeiter*innen und Kund*innen 
Sofortmaßnahme:  
- Neues Angebot für Mitarbeiter*innen: Fahrrad-Leasing 
- Erstellung Mobilitätskonzept für Stadthaus 1 
- Teilnahme am Programm fahrradfreundlicher Arbeitgeber (ADFC) 
10 
Koordinierungsstelle klimafreundliche Mobilität 
Sofortmaßnahme:  
- Erstellung eines Mobilitätskonzepts für die Stadtverwaltung zur Identifizierung konkreter Be-
darfe und Handlungsfelder 
- Einrichtung der Koordinierungsstelle 
11 
Mitarbeiterinformation und –sensibilisierung 
Sofortmaßnahme:  
- -Keine Sofortmaßnahmen identifiziert 
 
Handlungsfeld | Gebäude, Energie, Ver- und Entsorgung 
Nr. Maßnahme  
12 
Energetische Sanierung im Bestand 
Sofortmaßnahme:  
- Zwischenbericht über die Sanierungsarbeiten  
- Start der Sanierung Erich-Kästner-/ Pötterhoekschule und Gymnasium Paulinum inkl. Sport-
halle auf Energiekennwert von 50 kWh/m²a (sofern Haushaltsmittel dafür bereitgestellt wer-
den) 
13 
Zukunftsfähiger Neubau 
Sofortmaßnahme:  
- Aufnahme Nachhaltigkeitsziele in Wettbewerbs- und Planungsverfahren 
- Umsetzung des Nullemissionsgebäudes Thomas Mores Schule als eines der ersten Gebäude 
auf Basis der neuen Richtlinie 
14  Energiemanagement in kommunalen Liegenschaften

AUF DEM WEG ZUR KLIMANEUTRALITÄT 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 49 
Sofortmaßnahme:  
- Personelle Aufstockung des Energiemanagements und ggf. Umstrukturierung 
- Jährliche Energieberichte ab 2021 
15 
Grüne Wärmeversorgung der städtischen Liegenschaften 
Sofortmaßnahme:  
- Erarbeitung einer Strategie in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken und vertragliche Fixierung 
der Strategieeinhaltung  
- Beschluss zur Vertragsschließung zwischen Stadtwerken und dem Amt für Immobilienmanage-
ment über die erforderliche Reduktion des Wärme-Emissionsfaktors  
- Neuer Wärmeliefervertrag mit SWM 
16 
Erneuerbare Energieversorgung 
Sofortmaßnahme:  
- Prüfung zur Errichtung weiterer PV-Anlagen auf Freiflächen und Anlagen der AWM 
- Aufbau Ladesäulen für E-Mobilität an den Stadthäusern 1, 2 und 3 
17 
Energieeffiziente Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen 
Sofortmaßnahme:  
- Identifizierung noch vorhandenen Potentials zum Austausch der Beleuchtung  
- Vollständige Umstellung der Lichtsignalanlagen auf LED-Technik 
18 
Klimaneutrale Eigenbetriebe im Konzern Stadt Münster 
Sofortmaßnahme:  
- Erarbeitung jeweils eigenständiger Detail-Konzepte zur Erreichung der Klimaneutralität bis 
2030 und konsequente Anwendung der städtischen Gebäudeleitlinien 
- Einführung Energiemanagementsystem für städtische Eigenbetriebe/große Energieanlagen 
19 
Nachhaltiger Energieeinkauf 
Sofortmaßnahme:  
- Ratsbeschluss zu hochwertigem Zertifizierungsstandard als Voraussetzung für Energieeinkauf 
 
Handlungsfeld 4 | Beschaffung und Veranstaltungen 
Nr. Maßnahme  
20 
Nachhaltige und klimafreundliche Beschaffung 
Sofortmaßnahme:  
- Verbindliche Vorgaben in Dienstanweisung und Geschäftsanweisung Vergabe  
- Einrichtung einer Beratungs- und Koordinierungsstelle Nachhaltige Beschaffungen  
- Zertifizierung Touristeninformation und Bürgerservice Zentrum als Klimaneutrales Büro 
21 
Nachhaltige und klimaneutrale Veranstaltungen und Verpflegung 
Sofortmaßnahme:  
- Leitfaden für nachhaltige Veranstaltungen der Stadt Münster 
22 
Digitalisierung und Green IT 
Sofortmaßnahme:  
- Aufbau von Kompetenzen durch Qualifizierung Mitarbeiter*innen für digitale Prozess 
- Umstellung auf digitale Mitzeichnung von Vorlagen in der Ratsarbeit 
- Einführung eines digitalen Vergabemanagements

ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030 
50 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
5.1 Einleitung zu den drei Szenarien 
Mit dem Aufstellen einer Startbilanz für die THG-Emissionen im eigenen Zuständigkeitsbereich der 
Stadtverwaltung hat die Stadt Münster einen wichtigen Grundstein gelegt, um Klimaschutzbemühun-
gen mit dem übergeordneten Ziel einer THG-Neutralität nicht nur zu planen und umzusetzen, son-
dern auch zu überprüfen. Begleitend zur Erstellung der Startbilanz wurden mit den Mitarbeiter*innen 
der Verwaltung innerhalb eines Beteiligungsprozesses konkrete Maßnahmen entwickelt, diskutiert 
und festgelegt (siehe Kapitel 4).  
Aufbauend auf dem Ausgangspunkt der Startbilanz, den dort ermittelten Ansatzpunkten sowie dem 
konkretisierten Maßnahmenprogramm der zentralen Akteure können verschiedene Entwicklungs-
pfade plausibiliert, kalkuliert und in Form von Szenarien darstellt werden. Szenarien sind Möglich-
keiten einer Zukunftsentwicklung, die sich an zentralen Ausgangpunkten und Annahmen orientieren. 
Sie sind keine Prognosen, sondern sind ein vereinfachendes und faktenorientiertes Konstrukt, um 
mögliche Wege und Gegebenheiten aufzuzeigen. Das Gegenüberstellen verschiedener Entwick-
lungspfade in Form von Szenarien ist vielfach Konvention, dennoch existieren hierfür keine Stan-
dards.  
Im Rahmen der vorliegenden Konzeptstudie wurden für den beschriebenen Ausgan gspunkt der 
Stadtverwaltung drei mögliche Entwicklungspfade bis zum Jahr 2030 ausgelotet:  
TREND Ein klassischer „Business As Usu al“ Pfad, der die langjährigen Trends bis zum Jahr 
2030 ohne gesonderte Klimaschutzbemühungen fortschreibt.  
REAL+ Ein ambitioniert-realistischer Entwicklungspfad, der die von der Verwaltung im Rahmen 
der Akteursbeteiligung 2019 für den Bilanzrahmen quantifizierbaren und beschlossenen 
Maßnahmen abbildet. Dieses Szenario wird in zwei Ausprägungen dargelegt, die sich 
an der Methodik des Greenhouse Gas Protocols orientieren.  
Um Vergleichbarkeiten herzustellen sowie technische Einspareffekte von reinen Kau-
fentscheidungs-Effekten (Bezug von Ökostrom) zu trennen, wird das Szenario einmal 
ohne (REAL+) und einmal mit dem Bezug von Ökostrom (REAL+ Öko) dargestellt.  
ZIEL Ein vom Ende her gedachtes, höchst ambitioniertes Szenario, bei dem ein Zielkorridor 
von 90 bis 95 % THG-Minderungen im Jahr 2030 gegenüber dem Startjahr 2019 er-
reicht wird. Dieser Zielkorridor berücksichtigt, dass Emissionen aus Bereichen verblei-
ben können, in denen die Stadtverwaltung geringen oder keinen Einfluss besitzt.  
 
 
 
 
 
5 Entwicklungspfade (Szenarien) bis 2030

ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 51 
5.2 Annahmen und Entwicklungsgrößen 
 
Tabelle 7: Annahmen und Entwicklungsgrößen für die Szenarien  
Quelle: IE Leipzig 2020   
REAL + REAL+ Öko
Zentrale Entwicklung
Wachstum Bevölkerung +0,7 pro Jahr gemäß Prognose +0,7 pro Jahr gemäß Prognose +0,7 pro Jahr gemäß Prognose 
Wachstum Beschäftigte +1,4 pro Jahr (Trend) +0,7 pro Jahr (wie Bevölkerung) +0,5 pro Jahr (schlanke Verwaltung)
Verbrauchswerte +0,7 pro Jahr für Ver- und Entsorgung 
+1,4 pro Jahr für Verwaltung +0,7 pro Jahr für Verwaltung +0,5 pro Jahr für Verwaltung 
Teil/Vollzeit Nur bei Mitarbeitermobilität Nur bei Mitarbeitermobilität Nur bei Mitarbeitermobilität
Emissionfaktoren 
Strommix Münster -1,9 % pro Jahr, kein Ökostrom -1,9 % pro Jahr, kein Ökostrom 100 % Ökostrom 100 % Ökostrom
-20 % bis 2030 -20 % bis 2030 -95 % -95 % 
Fernwärme Münster -1,0 % pro Jahr -2,0 % pro Jahr -4,0 % pro Jahr
-10 % bis 2030 -20 % bis 2030 -40 % pro Jahr
Energieträger Mix Liegenschaften 53 % Fernwärme, 34 % Erdgas, 53 % Fernwärme, 34 % Erdgas, 100 % Fernwärme 
11 % Klärgas/Deponie, 1 % Heizöl 11 % Klärgas/Deponie, 1 % Heizöl kein Erdgas & Wärmepumpen
Erdgas Unverändert -2,0 % pro Jahr -2,0 % pro Jahr
-0 % bis 2030 -20 % bis 2030 Erdgas begrenzt/Sonderanwend.
Liegenschaften 
Sanierungsrate 1 % pro Jahr 4 % pro Jahr 10 % pro Jahr 
~ 6.000 qm  auf 50 kWh/qm ~ 25.000 qm  auf 50 kWh/qm ~ 60.000 qm  auf 40 kWh/qm
Zubau 0,37 % pro Jahr (Trend) 0,37 % pro Jahr (Trend) kein Zubau
Neubau mit 15 kWh/qm Neubau mit 15 kWh/qm
Zubau Photovoltaik
100 kWp pro Jahr 440 kWp pro Jahr 2.000 kWp pro Jahr 
Emissionfaktor wie Ökostrom
Nutzerverhalten 
Stromverbrauch Unverändert -5 % weniger -10 % weniger 
Wärmeverbrauch Unverändert -5 % weniger -10 % weniger 
Fuhrpark
Elektrifizierung moderat Elektrifizierung ambitioniert Voll-Elektrifizierung
PKW Neuwagen elektrisch PKW: 100% elektrisch PKW: 100% elektrisch
LNF: 50% elektrisch LNF: 100% elektrisch
LKW: 25 % elektrisch LKW: 100 % elektrisch
Dienstreisen & Dienstfahrten 
Regulär Klimaneutral Klimaneutral, keine Flugreisen 
Mitarbeitermobilität
Modal Split (Strecken) MIV 59 % (1 % elektrisch) MIV 30 % (3% elektrisch) MIV 30 % (100% elektrisch)
ÖPNV 25 % ÖPNV 39 % ÖPNV 39 % 
Rad 15 % Rad 29 % Rad 29 % 
Fuß 1 % Fuß 2 % Fuß 2 % 
Mobiles Arbeiten / Home Office Nicht berücksichtigt 20% 40%
Straßenbeleuchtung / LSA
Anteil LED an Lichtpunkten 22% 26% 42%
100 LED pro Jahr 200 LED pro Jahr 400 LED pro Jahr
Verbrauch - 4 % pro Jahr - 4 % pro Jahr - 4 % pro Jahr
Ver- und Entsorgungsanlagen
Verbrauch steigt mit Bevölkerung nimmt nicht zu nimmt nicht zu
REAL +TREND ZIEL 
Stadt Münster | Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
Annahmen für die Szenarien

ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030 
52 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
5.3 Szenario TREND 
Das Szenario TREND zeigt einen Pfad ohne explizite neue Klimaschutzbemühungen der Stadtver-
waltung auf und stellt damit ei nen „Worst Case“ dar. Es folgt den grundlegenden übergeordneten 
Entwicklungsgrößen. Die Stadt Münster ist eine wachsende Stadt mit einem prognostizierten Bevöl-
kerungswachstum von 0,7 % pro Jahr. Im Jahr 2030 wird die Bevölkerung daher von rund 315.300 
im Jahr 2019 auf rund 342.000 gewachsen sein (Landesbetrieb für Informatik und Technik (IT NRW), 
2020). Diese Entwicklung hat dort Auswirkungen in der Stadtverwaltung, wo grundlegende Leistun-
gen für die Bevölkerungen stattfinden, insbesondere bei den Ver- und Entsorgungsanlagen. Die Ver-
waltung der Stadt Münster ist in den letzten sechs Jahren deutlich stärker als die Bevölkerung ge-
wachsen, der Anteil der Teilzeitbeschäftigen in etwa jeweils doppelt so hoch wie der der Vollzeitbe-
schäftigen. Für das Szenario TREND wird davon ausgegangen, dass die Verwaltung nach wie vor 
stärker als die Bevölkerung wächst , wenn auch weniger stark ausgeprägt als noch in den Jahren 
2014 bis 2019.  
5.3.1 Effekte  
Dem Trend der wachsenden Verbrauchsgrößen durch Beschäftigte und Bevölkerung stehen Effi-
zienzsteigerungen entgegen, die ebenfalls aus den langjährigen Trends abgeleitet wurden. So neh-
men die Emissionsfaktoren für Strom und Ferngas durch übergeordnete Entwicklungen der Energie-
wende kontinuierlich ab. Die Sanierungsrate für Liegenschaften verbleibt auf einem moderaten Ni-
veau von 1 %, die Zunahme an Flächen (z.B. durch Neubau) entspricht dem langjährigen Trend. Für 
sanierte und neugebaute Liegenschaften gelten die durch die Gebäudeleitlinien beschlossenen spe-
zifischen Verbrauchswerte in kWh pro Quadratmeter. Der Fuhrpark, Straßenbeleuchtung und Licht-
signalanlagen werden moderat erneuert, dienstliche Mobilität und auch die Wahl der Verkehrsmittel 
für die Arbeitswege ändern sich im Vergleich zum Ausgangsjahr nicht. Der Ausbau von Solarstrom-
anlagen erfolgt auf dem Niveau der letzten Jahre eines jährlichen Zubaus von 100 kWp. Der De-
ckungsgrad für selbst erzeugte Energie verändert sich kaum.  
5.3.2 Erreichen der Klimaneutralität 
Insgesamt führen die oben genannten Entwicklungen zu einer Zunahme des Endenergieverbrauchs 
von etwa 8 % im Jahr 2030. Durch die genannten moderaten Effizienzsteigerungen sinken die THG-
Emissionen trotz wachsender Bevölkerung und Beschäftigung, wenn überhaupt sehr gering – -1 % 
weist das Szenario aus. Emissionen aus Wärme- und Stromverbräuchen nehmen ab, die Emissio-
nen aus Mitarbeitermobilität und dienstlicher Mobilität (Fuhrpark) nehmen zu. Insgesamt werden für 
das TREND Szenario im Jahr 2030 THG-Emissionen von 33.468 Tonnen ausgegeben. Das „klima-
neutral Stellen“ wäre in diesem Fall nur über das Kaufen von Kompensationszertifikaten möglich. 
Für diese Gesamtemissionen müsste dann beispielsweise ein Budget von rund 840.000 Euro (bei

ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 53 
Kosten von 25 Euro pro Tonne) zur Kompensation und Erreichen einer bilanziellen Klimaneutralität 
im Jahr 2030 eingeplant werden.  
5.4 Szenario Real+ 
Das Szenario REAL+ ist der ambitioniert-realistische Entwicklungspfad, bei dem die von der Stadt-
verwaltung 2020 neu identifizierten und beschlossenen Maßnahmen vollständig und erfolgreich um-
gesetzt werden. Alle Maßnahmen aus dem Handlungsfeld Gebäude, Energie- Ver- und Entsorgung 
sowie aus dem Handlungsfeld Mobilität konnten rechnerisch im Szenario berücksichtig werden. Die 
Maßnahmen aus den Handlungsfelder „Übergeordnetes“ sowie Beschaffung und Veranstaltungen 
konnten nicht ausreichend quantifiziert und somit nicht direkt im Szenario abgebildet werden.  
Das Szenario folgt den grundlegend übergeordneten Entwicklungsgrößen einer wachsenden Stadt-
bevölkerung (siehe TREND). Für die Verwaltung wird jedoch in diesem Szenario davon ausgegeben, 
dass die Verwaltung nicht stärker, sondern analog zur Bevölkerung bis zum Jahr 2030 wächst. Den 
wachsenden Verbrauchsgrößen durch Beschäftigte und Bevölkerung stehen auch hier Effizienzstei-
gerungen entgegen, die aus den Trends abgeleitet wurden. Das Szenario REAL+ wird in zwei Aus-
prägungen dargestellt: REAL+ und REAL+Öko, die sich nur durch den Bezug von hochwertigem 
Ökostrom mit Zusatzeffekten unterscheiden.  
5.4.1 Effekte beschlossener Maßnahmen 
Wesentliche Stellschrauben sind die Anhebung der Geschwindigkeit und des Umfangs der Sanie-
rungen. Mindestens 40 % der Liegenschaften sollen bis 2030 gemäß den Vorgaben der Gebäude-
richtlinie saniert werden. Durch umfangreiche Maßnahmen, die ineinandergreifen, wird d er Ver-
brauch von Wärme und Strom in allen Gebäuden reduziert. So sinken die THG-Emissionen im Ge-
bäudebereich um 37 % im Vergleich zum Basisjahr 2019. Der Ausbau der Photovoltaik im Vergleich 
zum Trend wird mehr als vervierfacht. Ver- und Entsorgungsanlagen gleichen die wachsende Nut-
zung der Bevölkerung durch gesteigerte Effizienz und verbesserte Technik aus. Auch Straßenbe-
leuchtung und Lichtsignalanlagen werden effizienter, primär durch den Austausch mit LED. Durch 
umfangreiche und ambitionierte Umrüstung erreicht der Fuhrpark eine Elektrifizierung von insgesamt 
50 %. Aktivierungen, verbesserte Infrastrukturen und Ansprache erreichen, dass mehr als 80 % der 
Mitarbeiter*innen mit dem Umweltverbund zur Arbeit kommen, d.h. primär kommen alle Personen, 
die unter 10 km von ihrer Dienststelle entfernt wohnen, mit dem Rad oder zu Fuß zur Arbeit. Durch 
das beschlossen e Maßnahmenbündel sinken die Emissionen aus Arbeitswegen um die Hälfte. 
Dienstgänge und Dienstreisen werden nur noch klimaneutral durchgeführt. Im Vergleich zu REAL+ 
wird im Szenario REAL+Öko zusätzlich noch hochwertiger Ökostrom bezogen, der sich an den stren-
gen Vorgaben und zusätzlichen Zusatznutzen für die Energiewende orientiert.

ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030 
54 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030

ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 55 
REAL +  
Emissionen nach Bereichen  2019 2025 2030 Reduzierung  
in % 
THG-Emissionen [t CO2eq] 33.924 27.172 22.321 -34,20% 
Gebäude 13.878 10.938 8.720 -37,17% 
Ver- und Entsorgungsanlagen 8.245 7.194 6.475 -21,47% 
Straßenbeleuchtung & Signalanlagen 2.629 2.135 1.809 -31,18% 
Dienstliche Mobilität & Fuhrpark 2.928 2.486 2.170 -25,88% 
Mitarbeitermobilität 6.245 4.419 3.147 -49,61% 
Tabelle 8: Emissionen nach Bereichen im REAL+ Szenario  
Quelle: IE Leipzig 2021  
5.4.2 Erreichen der Klimaneutralität 
Insgesamt führen die oben genannten Entwicklungen zu Abnahme des Endenergieverbrauchs von 
-8 % im Jahr 2030. Die sich bereits 2019 abzeichnende Entkopplung einer wachsenden Bevölkerung 
und Verwaltung vom Verbrauch nimmt zu. Im REAL+ Szenario – welches das nun erarbeitete Hand-
lungsprogramm reflektiert – sinken die THG-Emissionen im Vergleich zu 2030 um 34 % gegenüber 
2019. Eine Klimaneutralität kann in diesem Fall nur unter Einbeziehung von Kompensation oder 
weitere Effekt auf übergeordneter Ebene erreicht werden. Für die ausgewiesenen Gesamtemissio-
nen müsste beispielsweise ein Budget von rund 560.000 Euro (bei Kosten von 25 Euro pro Tonne) 
im Jahr 2030 für Kompensationszertifikate für das Erreichen einer Klimaneutralität eingeplant wer-
den.  
Im REAL+Öko Szenario können bilanziell nochmals Minderungseffekte ausgewiesen werde n. Ob 
und in welchem Umfang die Verwaltung diese Gestaltungsmöglichkeit nutzen will, ist eine wertba-
sierte, und keine methodische Entscheidung. In der Akteursbeteiligung wurde bisher festgelegt, dass 
für die Inanspruchnahme dieser Option sehr hohe Standards angelegt werden und Zusatzeffekte für 
Energiewendeprojekte vor Ort erreichet werden sollten.  
Im REAL+Öko sinken die THG-Emissionen im Vergleich zu 2019 um 58 %. Für die ausgewiesenen 
Gesamtemissionen müsste dann beispielsweise ein Budget von rund 360.00 0 Euro im Jahr 2030 
(bei Kosten von 25 Euro pro Tonne) für Kompensationszertifikate zur Erreichung einer Klimaneutra-
lität eingeplant werden.

ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030 
56 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
5.5 Szenario Ziel Klimaneutralität 2030 
Das Szenario ZIEL ist ein vom Ende her gedachter, höchst ambitionierter Entwicklungspfad, bei dem 
die von der Stadtverwaltung 2019 neu identifizierten und beschlossen Maßnahmen nochmals in ih-
rem Effekt, Geschwindigkeit und Ausmaß verstärkt werden. Es folgt den grundlegenden übergeord-
neten Entwicklungsgrößen einer wachsenden Stadtbevölkerung. Für die Verwaltung wird jedoch in 
diesem Szenario davon ausgegeben, dass die Verwaltung eine Verschlankung erfährt und weit we-
niger als die Bevölkerung wächst.  
5.5.1 Effekte  
Im Szenario ZIEL werden alle Liegenschaften gemäß noch höheren Ambitionen als in der Gebäude-
richtlinie saniert. Durch umfangreiche Maßnahmen, die ineinandergreifen, wird die Reduzierung des 
Wärme- und Stromverbrauchs nochmals im Vergleich zum Szenario REAL+ verdoppelt. Die Wär-
mebereitstellungen in den Gebäuden erfolgt auf Basis von klimafreundlicher Fernwärme oder durch 
erneuerbare Energien (vergleichbarer Emissionsfaktor). Der Ausbau von PV wird im Vergleich zum 
TREND Szenario verzehnfacht. Ver- und Entsorgungsanlagen, Straßenbeleuchtung und Lichtsignal-
anlagen erreichen eine THG-Minderung von mehr als 90%. Der Fuhrpark hat eine Elektrifizierung 
von insgesamt 100 %. Aktivierungen, verbesserte Infrastrukturen und Ansprache erreichen, dass 
mehr als 80 % der Mitarbeiter*innen mit dem Umweltverbund zur Arbeit kommen, d.h. primär kom-
men alle Personen, die unter 10 km von ihrer Dienststelle entfernt wohnen, mit dem Rad oder zu 
Fuß zur Arbeit. Diejenigen, die noch mit PKW kommen, nutzen E-Fahrzeuge mit Ökostrom. Mobiles 
Arbeiten wird im Durchschnitt an 2 von 5 Arbeitstagen in der Woche  genutzt, um Arbeitswege zu 
vermeiden. Dienstgänge und Dienstreisen werden nur noch klimaneutral durchgeführt. Der Strom-
bezug hat einen vielfach reduzierten Emissionsfaktor – entweder durch selbst erzeugten Strom oder 
durch den Bezug von Ökostrom.  
5.5.2 Erreichen der Klimaneutralität 
Insgesamt führen die oben genannten Entwicklungen zur Abnahme des Endenergieverbrauchs von 
28 % im Jahr 2030 im Vergleich zu 2019. Die THG-Emissionen sinken um mehr als 92%. Die Emis-
sionen, die verbleiben, sind stark von übergeordneten Entwicklungen sowie auch zusätzlichen Be-
mühungen im Detail (z.B. für die Ver - und Entsorgungsbetriebe) abhängig. Eine Klimaneutralität 
kann daher möglicherweise auch ohne Kompensation erreicht werden. Für die ausgewiesenen Ge-
samtemissionen müsste jedoch lediglich ein Budget von rund 70.000 Euro im Jahr 2030 (bei Kosten 
von 25 Euro pro Tonne) für Kompensationszertifikate eingeplant werden.

ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 57 
5.6 Szenarien im Vergleich 
Der Endenergieverbrauch liegt im Szenario REAL+ um 16  % unter dem Szenario TREND  (+ 8 im 
Vergleich zu -8 %), bei dem langjährige Effizienzeffekte, denen einer wachsenden Stadt entgegen-
laufen. Im Szenario REAL + verlaufen diese Effekte noch stärker entkoppelt. Im Bereich Gebäude 
sinkt der Verbrauch im REAL + von 59.059 auf 51.504 MWh und somit um nahezu 13 %:  
 
Abbildung 36: Szenario TREND | Endenergieverbrauch nach Bereichen  
Quelle: IE Leipzig 2021  
 
Abbildung 37: Szenario REAL+ | Endenergieverbrauch nach Bereichen  
Quelle: IE Leipzig 2021  
TREND 2030
59.059 63.728 63.350
38.471
40.464 41.817
9.004
9.323 9.6655.817
5.872 5.972112.350
119.387 120.804
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
2019 2025 2030
Energieverbrauch [MWh]
TREND  Endenergieverbrauch nach Bereichen  
Straßen-
beleuchtung
& Signalanlagen
Dienstliche
Mobilität &
Fuhrpark
Ver- und
Entsorgungs-
anlagen
Gebäude
Veränderung 
ggü. 20196% 8%
KN 2030 REAL+
59.059 56.124 51.504
38.471 38.471 38.471
9.004 7.753 6.926
5.817 5.875 5.954
112.350 108.224 102.854
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
2019 2025 2030
Energieverbrauch [MWh]
REAL+ | Endenergieverbrauch nach Bereichen  
Straßen-
beleuchtung
& Signalanlagen
Dienstliche
Mobilität &
Fuhrpark
Ver- und
Entsorgungs-
anlagen
Gebäude
Veränderung 
ggü. 2019-8%-4%

ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030 
58 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
Der Endenergieverbrauch im Szenario REAL+Öko entspricht dem des Szenario REAL+. Im Szenario 
ZIEL werden die Reduzierung der Energieverbräuche maximiert, er liegt 36% unter dem des Szena-
rio TREND (+8 % im Vergleich zu -28 %). Die stärksten Effekte finden sich im Bereich der Gebäude.  
 
Abbildung 38: Szenario REAL+ Öko | Endenergieverbrauch nach Bereichen  
Quelle: IE Leipzig 2021  
 
Abbildung 39: Szenario ZIEL | Endenergieverbrauch nach Bereichen  
Quelle: IE Leipzig 2021  
 
 
 
KN 2030 REAL+ ÖKO
59.059 56.124 51.504
38.471 38.471 38.471
9.004 7.753 6.926
5.817 5.875 5.954
112.350 108.224 102.854
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
2019 2025 2030
Energieverbrauch [MWh]
REAL+ ÖKO | Endenergieverbrauch nach Bereichen  
Straßen-
beleuchtung
& Signalanlagen
Dienstliche
Mobilität &
Fuhrpark
Ver- und
Entsorgungs-
anlagen
Gebäude
-8% Veränderung 
ggü. 2019-4%
KN 2030 ZIEL
59.059
46.953
35.355
38.471
38.471
38.471
9.004
3.953
986
5.817
5.784
5.787
112.350
95.161
80.600
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
2019 2025 2030
Energieverbrauch [MWh]
ZIEL | Endenergieverbrauch nach Bereichen  
Straßen-
beleuchtung
& Signalanlagen
Dienstliche
Mobilität &
Fuhrpark
Ver- und
Entsorgungs-
anlagen
Gebäude
Veränderung 
ggü. 2019-15% -28%

ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 59 
Der Endenergieverbrauch im Szenario REAL+ sinkt der Wärmeverbrauch von 55.390 auf 48.461 
MWh und somit um etwa 12 %, während der Stromverbrauch sich nur minimal reduziert. Dies ist auf 
Verlagerungseffekte zurückzuführen, da der Kraftstoffverbrauch eine Minderung 9.004 auf 6.926 
MWh und damit von 23 % durch eine Elektrifizierung des Fuhrparks erzielt.  
 
 
Abbildung 40: Szenario TREND | Endenergieverbrauch nach Anwendungsarten  
Quelle: IE Leipzig 2021  
 
Abbildung 41: Szenario REAL +| Endenergieverbrauch nach Anwendungsarten  
Quelle: IE Leipzig 2021  
 
TREND 2030
47.957 50.289 51.938
55.390 59.775 59.201
9.004
9.323 9.665112.350
119.387 120.804
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
2019 2025 2030
Energieverbrauch [MWh]
TREND  Endenergieverbrauch nach Anwendungsarten  
Kraftstoffe
Wärme
Strom
Veränderung 
ggü. 20196% 8%
47.957 47.697 47.467
55.390 52.773 48.461
9.004 7.753 6.926
112.350 108.224 102.854
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
2019 2025 2030
Energieverbrauch [MWh]
REAL+  Endenergieverbrauch nach Anwendungsarten   
Kraftstoffe
Wärme
Strom
Veränderung 
ggü. 2019-4% -8%
KN 2030 REAL+

ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030 
60 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
 
Der Energieverbrauch nach Anwendungen im Szenario REAL+ Öko unterscheidet sich nicht vom 
Szenario REAL+. Im Szenario ZIEL werden erhebliche Einsparungen im Bereich der Wärme ( von 
55.390 auf 33.013 MWh und somit -40 %) und der Kraftstoffe ( von 9.004 MWh auf 986 MWh und 
somit um -89 %) erzielt. Eine Elektrifizierung und Sektorkopplung findet primär im Bereich der Kraft-
stoffe statt, ein Einsatz von Wärmepumpen wird hier nicht abgebildet.  
 
Abbildung 42: Szenario REAL +Öko | Endenergieverbrauch nach Anwendungsarten  
Quelle: IE Leipzig 2021  
 
Abbildung 43: Szenario ZIEL | Endenergieverbrauch nach Anwendungsarten 
Quelle: IE Leipzig 2021  
 
47.957 47.697 47.467
55.390 52.773 48.461
9.004 7.753 6.926
112.350 108.224 102.854
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
2019 2025 2030
Energieverbrauch [MWh]
REAL+ ÖKO Endenergieverbrauch nach 
Anwendungsarten   
Kraftstoffe
Wärme
Strom
Veränderung 
ggü. 2019
-4% -8%
KN 2030 REAL+ ÖKO
KN 2030 ZIEL
47.957 47.209 46.601
55.390
43.999
33.013
9.004
3.953
986
112.350
95.161
80.600
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
2019 2025 2030
Energieverbrauch [MWh]
ZIEL  Endenergieverbrauch nach Anwendungsarten   
Kraftstoffe
Wärme
Strom
Veränderung 
ggü. 2019
-15% -28%

ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 61 
 
Eine starke Verlagerung zwischen den Energieträgern ist zwischen dem Szenario TREND und dem 
Szenario REAL+ nicht erkennbar, die Verbräuche sinken jedoch. Primär steigen die Anteile von Pho-
tovoltaik, die von fossilen Kraftstoffen sinken.  
 
 
Abbildung 44: Szenario TREND | Endenergieverbrauch nach Energieträgern 
Quelle: IE Leipzig 2021  
 
Abbildung 45: Szenario REAL+ | Endenergieverbrauch nach Energieträgern 
Quelle: IE Leipzig 2021  
 
TREND 2030
30.239 31.851 33.118
28.682 31.364 30.870
18.336 19.633 19.269
15.384 15.334 15.274
8.133 8.378 8.6586.798
7.089 7.340
112.350
119.387 120.804
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
2019 2025 2030
TREND  Endenergieverbrauch nach Energieträgern 
(ohne Mitarbeitermobilität)
Wasserstoff
Kerosin
Benzin
Wärmepumpen
Solarthermie
Flüssiggas
Holzpellet
Klärgas KWK Wärme
Heizöl
Photovoltaik & Kleinwindkraft
Klärgas KWK Strom
BHKWWärme
Diesel
BHKWStrom
Erdgas
Fernwärme
Strombezug
Energieverbrauch [MWh]
Veränderung 
ggü. 20198%6%
KN 2030 REAL+
30.239 28.459 27.004
28.682 27.386 24.841
18.336 17.012 15.282
15.384 14.877
14.377
8.133
7.000
6.145
6.798
6.798
6.798
112.350 108.224 102.854
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
2019 2025 2030
REAL+ | Endenergieverbrauch nach Energieträgern
(ohne Mitarbeitermobilität) 
Wasserstoff
Kerosin
Benzin
Wärmepumpen
Solarthermie
Flüssiggas
Holzpellet
Klärgas KWK Wärme
Heizöl
Klärgas KWK Strom
Photovoltaik & Kleinwindkraft
BHKWWärme
Diesel
BHKWStrom
Erdgas
Fernwärme
Strombezug
Energieverbrauch [MWh]
Veränderung 
ggü. 2019-4%
Energieverbrauch [MWh]
-8%

ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030 
62 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
 
Eine erkennbare Verlagerung zwischen den Energieträg ern zeigt sich im Szenario ZIEL, eine De-
karbonisierung der Kraft- und Brennstoffe. Ein Sockel für Fernwärme bleibt, für die jedoch ebenfalls 
eine starke Dekarbonisierung angenommen wird.  
 
 
Abbildung 46: REAL +Öko | Endenergieverbrauch nach Energieträgern  
Quelle: IE Leipzig 2021  
 
Abbildung 47: Szenario ZIEL | Endenergieverbrauch nach Energieträgen 
Quelle: IE Leipzig 2021  
 
 
KN 2030 REAL+ ÖKO
30.239 28.459 27.004
28.682 27.386 24.841
18.336 17.012 15.282
15.384 14.877
14.377
8.133
7.000
6.145
6.798
6.798
6.798
112.350 108.224 102.854
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
2019 2025 2030
REAL+ ÖKO | Endenergieverbrauch nach Energieträgern 
(ohne Mitarbeitermobilität) 
Wasserstoff
Kerosin
Benzin
Wärmepumpen
Solarthermie
Flüssiggas
Holzpellet
Klärgas KWK Wärme
Heizöl
Klärgas KWK Strom
Photovoltaik & Kleinwindkraft
BHKWWärme
Diesel
BHKWStrom
Erdgas
Fernwärme
Strombezug
Energieverbrauch [MWh]
Veränderung 
ggü. 2019-8%-4%
Energieverbrauch [MWh]
30.239 24.414 19.095
28.682
29.669
24.975
18.336
6.219
110
15.384
14.877
14.377
8.133
3.218
122
6.798
6.798
6.798
1.362
7.262
12.762
112.350
95.161
80.600
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
2019 2025 2030
ZIEL | Endenergieverbrauch nach Energieträgern 
(ohne Mitarbeitermobilität) 
Wasserstoff
Kerosin
Benzin
Wärmepumpen
Solarthermie
Flüssiggas
Holzpellet
Klärgas KWK Wärme
Heizöl
Klärgas KWK Strom
Photovoltaik & Kleinwindkraft
BHKWWärme
Diesel
BHKWStrom
Erdgas
Fernwärme
Strombezug
Energieverbrauch [MWh]
Veränderung 
ggü. 2019-28%-15%
Energieverbrauch [MWh]
KN 2030 ZIEL

ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 63 
Bei den THG-Emissionen zeigen sich stärkere Spreizungen in den Szenarien im Vergleich zu den 
Unterschieden bei den Energieverbräuchen, da hier unterschiedliche Ausgestaltungen der Energie-
erzeugung (und damit der Emissionsfaktoren) zu Grunde liegen. Das Szenario TREND weicht hier 
in der Summe um 33 % vom Szenario REAL+ ab (-1 % im Vergleich zu -34 %). Die größten Effekte 
werden im Bereich Mitarbeitermobilität angenommen (siehe Tabelle 8).  
 
 
Abbildung 48: Szenario TREND | THG-Emissionen nach Bereichen 
Quelle: IE Leipzig 2021  
 
Abbildung 49: Szenario REAL+ | THG-Emissionen nach Bereichen 
Quelle: IE Leipzig 2021  
 
TREND 2030
13.878 13.671 12.928
8.245 8.344 8.260
6.245 6.599 6.920
2.928 3.034 3.145
2.629 2.382 2.215
33.924 34.030 33.468
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
2019 2025 2030
Emissionen [t CO2]
TREND  THG-Emissionen nach Bereichen 
Straßen-
beleuchtung
& Signalanlagen
Dienstliche
Mobilität &
Fuhrpark
MA Mobilität
Ver- und
Entsorgungs-
anlagen
Gebäude
Veränderung 
ggü. 20190% -1%
KN 2030 REAL+
13.878 10.938 8.720
8.245
7.194
6.475
6.245
4.419
3.147
2.928
2.486
2.170
2.629
2.135
1.809
33.924
27.172
22.321
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
2019 2025 2030
Emissionen [t CO2]
REAL+ | THG-Emissionen nach Bereichen 
Straßen-
beleuchtung &
Signalanlagen
Dienstliche
Mobilität &
Fuhrpark
MA Mobilität
Ver- und
Entsorgungs-
anlagen
Gebäude
Veränderung 
ggü. 2019-20% -34%

ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030 
64 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
Die bilanziellen Minderungseffekte durch den Bezug von Ökostrom zeigen sich in allen Bereichen, 
in denen Strom bezogen wird. Im Szenario ZIEL verbleiben primär E missionen aus den Ver - und 
Entsorgungsanlagen. Diese basieren im Wesentlichen auf eine r Verstärkung der Effizienz und be-
rücksichtigen nicht, dass Eigenbetriebe und Tochtergesellschaften ebenfalls Klimaneutralität anstre-
ben.  
 
 
Abbildung 50: Szenario REAL+ Öko| THG-Emissionen nach Bereichen 
Quelle: IE Leipzig 2021  
 
Abbildung 51: Szenario ZIEL | THG-Emissionen nach Bereichen 
Quelle: IE Leipzig 2021  
 
KN 2030 REAL+ ÖKO
13.878
7.196 6.040
8.245
2.896 2.850
6.245
4.365
3.080
2.928
2.428
2.085
2.629
33.924
17.150
14.322
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
2019 2025 2030
Emissionen [t CO2]
REAL+ ÖKO | THG-Emissionen nach Bereichen 
Straßen-
beleuchtung &
Signalanlagen
Dienstliche
Mobilität &
Fuhrpark
MA Mobilität
Ver- und
Entsorgungs-
anlagen
Gebäude
Veränderung 
ggü. 2019-49% -58%
KN 2030 ZIEL
13.878
2.858
8.245
2.848
2.778
6.245
2.318
96
2.928
1.159
2.629
33.924
9.430
2.646
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
2019 2025 2030
Emissionen [t CO2]
ZIEL | THG-Emissionen nach Bereichen 
Straßen-
beleuchtung
& Signalanlagen
Dienstliche
Mobilität &
Fuhrpark
MA Mobilität
Ver- und
Entsorgungs-
anlagen
Gebäude
Veränderung 
ggü. 2019-72% -92%

ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 65 
Bei den Anwendungen entfallen die größten THG-Reduzierungen im Szenario REAL+ auf die Mitar-
beitermobilität. Die Emissionen sinken hier von 6.245 Tonnen auf 3.147 Tonne CO2eq und somit um-
49 %. Der Bereich Strom von 15.844 Tonnen auf 9.980 Tonnen CO 2eq und somit um -37 % zeigt 
stärkere Minderungen als der Bereich Wärme von 8.909 Tonnen auf 8.063 Tonnen CO2eq und somit 
um -20%. Im Bereich Kraftstoffe wird eine Minderung von 2.925 auf 1.078 Tonnen CO2eq und somit 
um -28% erreicht.  
 
Abbildung 52: Szenario TREND | THG-Emissionen nach Anwendungsarten 
Quelle: IE Leipzig 2021  
 
 
Abbildung 53: Szenario REAL+ | THG-Emissionen nach Anwendungsarten 
Quelle: IE Leipzig 2021  
TREND 2030
15.844 15.029 14.322
8.909 9.382 9.103
6.245 6.599 6.920
2.925 3.020 3.123
33.923 34.030 33.469
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
2019 2025 2030
Emissionen [t CO2]
TREND  THG-Emissionen nach Anwendungsarten  
Kraftstoffe
MA
Mobilität
Wärme
Strom
Veränderung 
ggü. 20190% -1%
KN 2030 REAL+
15.844
12.266 9.980
8.909
8.063
7.116
6.245
4.419
3.147
2.925
2.424
2.078
33.923
27.172
22.321
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
2019 2025 2030
Emissionen [t CO2]
REAL+ | THG-Emissionen nach Anwendungsarten  
Kraftstoffe
MA
Mobilität
Wärme
Strom
Veränderung 
ggü. 2019-20% -34%

ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030 
66 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
 
Die starken Effekte eines dekarbonisierten Strombezugs – ob durch vertragliche Gestaltung wie beim 
Szenario REAL+ Öko oder durch übergeordnete Energiewendeeffekte wie im Szenario ZIEL ange-
nommen – zeigen sich in den Szenarien. Die Emissionen aus Kraftstoffen verlagern sich im Zuge 
eine Elektrifizierung. Im Szenario ZIEL verbleiben primär Emissionen aus Wärmebereitstellung, de-
ren THG-neutrale Ausgestaltung auf verschiedenen Ebenen stattfindet, die weniger innerhalb des 
Einflussbereichs der Stadtverwaltung liegen.  
 
 
Abbildung 54: Szenario REAL+ Öko | THG-Emissionen nach Anwendungsarten 
Quelle: IE Leipzig 2021  
 
Abbildung 55: Szenario ZIEL | THG-Emissionen nach Anwendungsarten 
Quelle: IE Leipzig 2021  
KN 2030 REAL+ ÖKO
15.844
2.298 2.048
8.909
8.063 7.116
6.245
4.365
3.080
2.925
2.424
2.078
33.923
17.150
14.322
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
2019 2025 2030
Emissionen [t CO2]
REAL+ ÖKO THG-Emissionen nach Anwendungsarten  
Kraftstoffe
MA
Mobilität
Wärme
Strom
Veränderung 
ggü. 2019-49% -58%
15.844
1.570
8.909
4.387
2.058
6.245
1.894
2.925
1.155
33.923
9.006
2.645
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
2019 2025 2030
Emissionen [t CO2]
ZIEL | THG-Emissionen nach Anwendungsarten  
Kraftstoffe
MA
Mobilität
Wärme
Strom
Veränderung 
ggü. 2019-73% -92%
KN 2030 ZIEL

ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 67 
Die Energieträgerverteilung im Szenario REAL + zeichnet sich durch eine stärkere Dekarbonisierung 
im Vergleich zum Szenario TREND aus, insbesond ere die Verwendung von fossilen Kraftstoffen 
(Diesel, Benzin) werden stark reduziert. Bei der Wärmeerzeugung sinken die Emissionen aus Fern-
wärme in etwa doppelt so stark wie die Emissionen aus Erdgas. Der Strombezug sinken die Emissi-
onen von 14.204 auf 8.255 Tonnen CO2eq und somit um etwa 42 %. Die Erzeugung von Strom aus 
Photovoltaik nimmt um den Faktor 6 zu.  
 
 
Abbildung 56: Szenario TREND | THG-Emissionen nach Energieträgern 
Quelle: IE Leipzig 2021  
 
Abbildung 57: Szenario REAL+ | THG-Emissionen nach Energieträgern 
Quelle: IE Leipzig 2021  
TREND 2030
14.204 13.357 12.636
6.245 6.599 6.920
3.327 3.425 3.206
4.580 4.903 4.812
2.637 2.717 2.808
1.490 1.485 1.479
740 771 799
33.924 34.030 33.469
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
2019 2025 2030
TREND  THG-Emissionen nach Energieträgern
Kerosin
Benzin, Ottokraftstoffe
Diesel Notstromaggregate
Solarthermie
Holzpellet
Heizöl
Klärgas KWK
Flüssiggas
Erdgas (Mobilität)
Strom Photovoltaik & Kleinwindkraft
Strom Klärgas KWK
BHKWWärme
BHKWStrom
Diesel
Erdgas
Fernwärme
MA Mobilität
Strombezug
Emissionen [t CO2]
Veränderung 
ggü. 2019-1%0%
KN 2030 REAL+
14.204
10.574 8.255
6.245
4.419
3.147
4.580
4.248
3.816
3.327
2.814
2.307
2.637
2.267
1.988
1.490
1.441
1.393
740
740
740
33.924
27.173
22.321
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
2019 2025 2030
REAL+ | THG-Emissionen nach Energieträgern 
Solarthermie
Holzpellet
Erdgas (Mobilität)
Diesel Notstromaggregate
Flüssiggas
Kerosin
Strom Photovoltaik & Kleinwindkraft
Strom Klärgas KWK
Klärgas KWK
Heizöl
Benzin, Ottokraftstoffe
BHKWWärme
BHKWStrom
Diesel
Fernwärme
Erdgas
Kraftstoffe (MA Mobilität)
Strombezug
Emissionen [t CO2]
Veränderung 
ggü. 2019-34%-20%
Emissionen [t CO2]

ENTWICKLUNGSPFADE (SZENARIEN) BIS 2030 
68 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
 
Die bilanziellen Minderungseffekte und Gestaltungsspielraum durch den Bezug von Ökostrom zei-
gen sich in allen Bereichen, in den en Strom bezogen wird. Im Szenario ZIEL wird grunds ätzlich 
davon ausgegangen, dass Unterschiede zwischen Ökostrom und regulärem Strommix verschwinden 
und der gesamte aus dem Netz bezogene Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien erzeugt wird. 
 
 
Abbildung 58: Szenario REAL + Öko | THG-Emissionen nach Energieträgern  
Quelle: IE Leipzig 2021  
 
Abbildung 59: Szenario ZIEL | THG-Emissionen nach Energieträgern 
Quelle: IE Leipzig 2021  
KN 2030 REAL+ ÖKO
14.204
605 324
6.245
4.365 3.080
4.580
4.248
3.816
3.327
2.814
2.307
2.637
2.267
1.988
1.490
1.441
1.393
740
740
740
33.924
17.150
14.322
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
2019 2025 2030
REAL+ ÖKO | THG-Emissionen nach Energieträgern 
Solarthermie
Holzpellet
Erdgas (Mobilität)
Diesel Notstromaggregate
Flüssiggas
Kerosin
Strom Photovoltaik & Kleinwindkraft
Strom Klärgas KWK
Klärgas KWK
Heizöl
Benzin, Ottokraftstoffe
BHKWWärme
BHKWStrom
Diesel
Fernwärme
Erdgas
Kraftstoffe (MA Mobilität)
Strombezug
Emissionen [t CO2]
Veränderung 
ggü. 2019
Emissionen [t CO2]
-58%-49%
KN 2030 ZIEL
14.204
6.245
1.894
4.580
1.369
3.327
2.087
1.158
2.637
1.032
1.490
1.441
1.395
740
740
740
33.924
9.006
2.645
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
2019 2025 2030
ZIEL | THG-Emissionen nach Energieträgern 
Solarthermie
Holzpellet
Erdgas (Mobilität)
Diesel Notstromaggregate
Flüssiggas
Kerosin
Strom Photovoltaik & Kleinwindkraft
Strom Klärgas KWK
Klärgas KWK
Heizöl
Benzin, Ottokraftstoffe
BHKWWärme
BHKWStrom
Diesel
Fernwärme
Erdgas
Strom (MA Mobilität)
Strombezug
Emissionen [t CO2]
Veränderung 
ggü. 2019-92%-73%
Emissionen [t CO2]

AUSBLICK 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 69 
Mit der vorliegenden Startbilanz wird ein konkreter Ausgangspunkt für die ambitionierten Zielsetzun-
gen der Stadtverwaltung Münster ermittelt  – sie möchte bis zu m Jahr 2030 Klimaneutralität errei-
chen. Das durch umfangreiche Prozesse und Beteiligungsformate abgestimmte Maßnahmenpro-
gramm legt die wichtigen nächsten Schritte fest, dessen mögliche Effekte durch das Szenario REAL+ 
bis 2030 abgebildet werden. Das Erreichen einer THG-Neutralität innerhalb des nächsten Jahrzehnts 
ist durch die erarbeiteten Maßnahmen - bislang - nur durch die Einbeziehung von Kompensation und 
weiteren umfassenden Entwicklung auf übergeordneter Ebene möglich. Das dies nur ein Zwischen-
ziel sein kann, ist vielen klar. Die Herausforderungen für die Zielerreichung sind enorm.  
Ein optimaler Entwicklungspfad wird durch das Szenario ZIEL abgebildet. Dieser ist mit außeror-
dentlichen Anstrengungen und Investitionen verbunden. Er zeigt auf, was möglich wäre  und setzt 
darauf, dass Klimaschutz auf allen Betrachtungsebenen mit maximaler Geschwindigkeit und Inten-
sität umgesetzt wird. Die nächsten Jahre sind in vielfacher Hinsicht entscheidend, und es ist notwen-
dig, sich auf das Gelingen zu fokussieren. Gute Ansätze und gangbare Lösungen sind durch die 
Stadtverwaltung vorgelegt worden und gehen in die Umsetzung. Sie werden Schritt für Schritt weiter 
verfeinert, angepasst, überwacht und weiterentwickelt.  
Die Stadtverwaltung hat sich in ihrem Einflussbereich auf den Weg gemacht. Sie hat jetzt schon 
Verständnis geschaffen, Ausgangspunkte festgelegt, die zentralen Akteure ins Boot geholt und ist 
bereit, zu lernen und Erfahrungen zu ma chen. Sie wird dadurch ihrer Vorbildfunktion nicht nur auf 
dem Papier gerecht, sondern ist bereit, die Mühen, die insgesamt als Gesellschaft vor uns liegen, 
unmittelbar anzugehen.  
 
 
6 Ausblick

VERZEICHNISSE 
70 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
 
Abkürzungsverzeichnis 72 
Abbildungsverzeichnis 73 
Tabellenverzeichnis 76 
7 Verzeichnisse

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 71

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 
72 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
B Beschäftigte 
BHKW Blockheizkraftwerk  
BIP Bruttoinlandsprodukt 
BWS Bruttowertschöpfung 
EE Erneuerbare Energien 
EEV  Endenergieverbrauch 
EnEV Energieeinsparverordnung 
EW Einwohner 
LKW Lastkraftwagen 
LNG Leichte Nutzfahrzeuge  
MIV Motorisierter Individualverkehr  
PEV Primärenergieverbrauch 
PKW Personenkraftwagen 
THG Treibhausgase 
UN United Nations (Vereinte Nationen)  
KLENKO Koordinierungsstelle für Klima und Energie 
EEA European Energy Award  
Abkürzungsverzeichnis

ABBILDUNGSVERZEICHNIS 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 73 
Abbildung 1: Betrachtungs- und Zielebenen für Klimaneutralität der Stadt Münster 5 
Abbildung 2: Prozess und Bausteine der Erstellung der Konzeptstudie Klimaneutrale 
Stadtverwaltung 7 
Abbildung 3: Prinzipien des GHG-Protocols als fester Orientierungspunkt Quelle: (World Business 
Council for Sustainable Development & World Ressource Institute, 2004) 10 
Abbildung 4: Emissionskategorien (Scopes) gemäß Greenhouse Gas Protocol 11 
Abbildung 5: Bilanzgrenzen der Startbilanz 2019 12 
Abbildung 6: Verwendete Emissionsfaktoren der Startbilanz für die Stadtverwaltung Münster 15 
Abbildung 7: Ist 2019 | Endenergieverbrauch und Energieproduktion (ohne Kraftstoffe) der 
Stadtverwaltung Münster 18 
Abbildung 8: Ist 2019 | Endenergieverbrauch (ohne Mitarbeitermobilität) nach Bereichen der 
Stadtverwaltung Münster 18 
Abbildung 9: Ist 2019 | Endenergieverbrauch der Stadtverwaltung Münster nach Art der 
Anwendung ohne Mitarbeitermobilität 19 
Abbildung 10: Ist 2019 | Energieverbrauch nach Energieträgern der Stadtverwaltung Münster ohne 
Mitarbeitermobilität 19 
Abbildung 11: Ist 2019 | THG-Emissionen nach Bereichen der Stadtverwaltung Münster 20 
Abbildung 12: Ist 2019 | THG Emissionen der Stadtverwaltung Münster nach Anwendungen 21 
Abbildung 13: Ist 2019: THG-Emissionen der Stadtverwaltung Münster nach Energieträger 21 
Abbildung 14: Ist 2019 | THG-Emissionen der Stadtverwaltung Münster nach Scopes 22 
Abbildung 15: Ist 2019 | Anzahl der bilanzierten Liegenschaften der Stadtverwaltung Münster 23 
Abbildung 16: Ist 2019 | Stromverbrauch der Liegenschaften der Stadtverwaltung Münster 23 
Abbildung 17: Ist 2019 | Wärmeverbrauch der Liegenschaften der Stadtverwaltung Münster 24 
Abbildung 18: Ist 2019 | Endenergieverbrauch der Liegenschaften nach Energieträgern der 
Stadtverwaltung Münster 25 
Abbildung 19: Ist 2019 | THG-Emissionen der Liegenschaften nach Energieträgern der 
Stadtverwaltung Münster 25 
Abbildung 20: Ist 2019 | Anlagen zur Stromerzeugung der Stadtverwaltung Münster 26 
Abbildung 21: Ist 2019 | Stromerzeugung durch KWK / EE-Anlagen der Stadtverwaltung Münster 26 
Abbildung 22 Ist 2019 | Anlagen zur Wärmeerzeugung der Stadtverwaltung Münster 27 
Abbildung 23: Ist 2019 | Wärmeerzeugung durch KWK / EE-Anlagen der Stadtverwaltung 
Münster 27 
Abbildungsverzeichnis

ABBILDUNGSVERZEICHNIS 
74 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
Abbildung 24: Ist 2019 | Energieverbrauch Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen der 
Stadtverwaltung Münster 28 
Abbildung 25: Ist 2019 | THG-Verbrauch Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen der 
Stadtverwaltung Münster 28 
Abbildung 26: Ist 2019 | Endenergieverbrauch der dienstlichen Mobilität der Stadtverwaltung 
Münster 29 
Abbildung 27: Ist 2019 | THG-Emissionen der dienstlichen Mobilität der Stadtverwaltung Münster 29 
Abbildung 28: Ist 2019 | Verkehrsmittelwahl nach Strecken für Wege zur Arbeit 
(Mitarbeitermobilität) der Stadtverwaltung Münster 30 
Abbildung 29: THG-Emissionen nach Verkehrsmittel für Wege zur Arbeit (Mitarbeitermobilität) der 
Stadtverwaltung Münster 31 
Abbildung 30: Beteiligungsprozess für das Klimaschutzkonzept Klimaneutrale Stadtverwaltung 36 
Abbildung 31: Teilnehmende Fachbereiche und städtische Tochtergesellschaften an den drei 
internen Verwaltungsworkshops 37 
Abbildung 32: Übersicht Maßnahmenprogramm nach Handlungsfeld und Anzahl 39 
Abbildung 33: Die KLENKO als „Spinne im Netz“ 40 
Abbildung 34: Maßnahmen im Handlungsfeld Beschaffung und Veranstaltungen 45 
Abbildung 35: Wesentlichkeitsbetrachtung des Maßnahmenprogramms 2019 46 
Abbildung 36: Szenario TREND | Endenergieverbrauch nach Bereichen 57 
Abbildung 37: Szenario REAL+ | Endenergieverbrauch nach Bereichen 57 
Abbildung 38: Szenario REAL+ Öko | Endenergieverbrauch nach Bereichen 58 
Abbildung 39: Szenario ZIEL | Endenergieverbrauch nach Bereichen 58 
Abbildung 40: Szenario TREND | Endenergieverbrauch nach Anwendungsarten 59 
Abbildung 41: Szenario REAL +| Endenergieverbrauch nach Anwendungsarten 59 
Abbildung 42: Szenario REAL +Öko | Endenergieverbrauch nach Anwendungsarten 60 
Abbildung 43: Szenario ZIEL | Endenergieverbrauch nach Anwendungsarten 60 
Abbildung 44: Szenario TREND | Endenergieverbrauch nach Energieträgern 61 
Abbildung 45: Szenario REAL+ | Endenergieverbrauch nach Energieträgern 61 
Abbildung 46: REAL +Öko | Endenergieverbrauch nach Energieträgern 62 
Abbildung 47: Szenario ZIEL | Endenergieverbrauch nach Energieträgen 62 
Abbildung 48: Szenario TREND | THG-Emissionen nach Bereichen 63

ABBILDUNGSVERZEICHNIS 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 75 
Abbildung 49: Szenario REAL+ | THG-Emissionen nach Bereichen 63 
Abbildung 50: Szenario REAL+ Öko| THG-Emissionen nach Bereichen 64 
Abbildung 51: Szenario ZIEL | THG-Emissionen nach Bereichen 64 
Abbildung 52: Szenario TREND | THG-Emissionen nach Anwendungsarten 65 
Abbildung 53: Szenario REAL+ | THG-Emissionen nach Anwendungsarten 65 
Abbildung 54: Szenario REAL+ Öko | THG-Emissionen nach Anwendungsarten 66 
Abbildung 55: Szenario ZIEL | THG-Emissionen nach Anwendungsarten 66 
Abbildung 56: Szenario TREND | THG-Emissionen nach Energieträgern 67 
Abbildung 57: Szenario REAL+ | THG-Emissionen nach Energieträgern 67 
Abbildung 58: Szenario REAL + Öko | THG-Emissionen nach Energieträgern 68 
Abbildung 59: Szenario ZIEL | THG-Emissionen nach Energieträgern 68

TABELLENVERZEICHNIS 
76 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
Tabelle 1: Übersicht der von der Stadt Münster beauftragten Konzeptstudien 2020 7 
Tabelle 2 : Definitionen von Neutralität 8 
Tabelle 3: Übersicht Personalbedarf einzelner Maßnahmen 38 
Tabelle 4: Maßnahmen im Handlungsfeld Übergreifende Maßnahmen 41 
Tabelle 5: Maßnahmen im Handlungsfeld Mobilität 42 
Tabelle 6: Maßnahmen im Handlungsfeld Gebäude, Energie, Ver- und Entsorgung 44 
Tabelle 7: Annahmen und Entwicklungsgrößen für die Szenarien 51 
Tabelle 8: Emissionen nach Bereichen im REAL+ Szenario 55 
 
 
  
Tabellenverzeichnis

LITERATURVERZEICHNIS 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 77 
Bundesregierung. 12. Dezember 2019. Bundes-Klimaschutzgesetz. 12. Dezember 2019. 
Ifeu Institut . 2020. BICO2-Tool, städtische Energie- und CO2-Bilanz, Fortschreibung und 
Weiterentwicklung . Heidelberg : s.n., 2020. 
Ingenieurbüro Helmert. 2020. Mobiltitätsbefraung 2019 Schlussbericht . Aachen : s.n., 2020. 
Jung Stadtkonzepte mit Gertec. Mai 2021. Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030: 
Ergebnisdokumentation Kurzfassung. Münster, Essen, Köln : s.n., Mai 2021. 
Landesbetrieb für Informatik und Technik (IT NRW). 2020. Bevölkerungsvorausberechnung 2018 bis 
2040 . Düsseldorf : s.n., 2020. 
—. 2020. Personalstandstatistik des öffentlichen Dienstes Personalstatistik des öffentlichen Dienstes . 
Düsseldorf : s.n., 2020. 
Nordrhein-Westfalen, Landesregierung. 2021. Gesetz zur Neufassung des Klimaschutzgesetzes 
Nordrhein-Westfalen . 2021. 
Stadt Münster. 2020. Amt für Immobilienmanagement: Gebäudeleitlinien 2020. 2020. 
—. 2019. Ausrufen des Klimanotstandes in Münster, Öffentliche Beschlussvorlage, V/0482/2019. 2019. 
—. 2020. Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster: Bilanzierung des Energieeinsatzes und der CO2-
Emissionen für die Jahre 1990 -2019. Münster : Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit, 2020. 
—. 2020. Personal- und Organisationsamt: Interessensabfrage 2020 - Fahrradnutzung bei Beschäftigten 
steigern Vorlage V/0315/2019 im APOSOE. Münster : s.n., 2020. 
—. April 2021. V/0275/2021: Öffentliche Berichtsvorlage Zwischenbericht zur Umsetzung der 
Klimaneutralität 2030 für städtische Gebäude - Maßnahmenprogramm 2021 -2024. 
Münster : s.n., April 2021. 
Umweltbundesamt . 11/2020. Vergleich der durchschnittlichen Emissionen einzelner Verkehrsmittel im 
Personenverkehr in Deutschland Bezugsjahr 2019. 11/2020. 
Umweltbundesamt. 2020. Der Weg zur Treibhausgasneutralen Verwaltung. Etappen und Hilfestellung. 
Dessau-Roßlau : s.n., 2020. 
World Business Council for Sustainable Development & World Ressource Institute. 2004. The 
Greenhouse Gas Protocol: A Corporate Accounting and Reporting Standard. 2004. 
Revised Edition. 
 
 
 
Literaturverzeichnis

ANHANG 
78 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
7.1 Übersicht über betrachtete Materialen und Konzepte 
 
Titel  Veröffentlicht Art Themenbezug  
Klimaschutzkonzept Münster 2020 Nov. 2009 Konzepte Allgemein 
Handlungskonzept zur Umsetzung des 
Klimaschutzkonzepts 2020 für Münster 
(insbesondere Sachstandsbericht 
2017/2018) 
2010 Konzepte Allgemein 
Nachhaltiges Abfallwirtschaftskonzept der 
Stadt Münster 
2016 Konzepte Gebäude, 
Energie, Ver- 
und Entsor-
gung 
Masterplan 100 % Klimaschutz: Münster 
Klimaschutz 2050 
Sept. 2017 Konzepte Allgemein 
Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare 
Energien der Stadt Münster 
Feb. 2018 Konzepte Gebäude, 
Energie, Ver- 
und Entsor-
gung 
Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 Aug. 2019 Konzepte Allgemein 
V/0738/2020: Bericht zum Umset-
zungstand von Maßnahmen und Projek-
ten für die angestrebte Klimaneutralität 
der Stadt Münster 2030, Anlage 1: Über-
sicht Maßnahmen 
2020 Berichte und  
Bilanzen 
Allgemein 
Global Nachhaltige Kommune NRW: 
Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 
Mai 2018 Konzepte Allgemein 
Anhang

ANHANG 
Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 79 
Ausrufung des Klimanotstandes in Müns-
ter 
Aug. 2020 Beschlüsse Allgemein 
Gebäudeleitlinien 2020: Klimaschutz und 
Nachhaltigkeit. Münsters Weg zur Kli-
maneutralität. 
Sept. 2020 Berichte und 
Bilanzen 
Gebäude, 
Energie, Ver- 
und Entsor-
gung 
V/0388/2020: Überarbeitung der Gebäu-
deleitlinien: Nachhaltigkeit und Klimaneut-
ralität 2030 für städtische Gebäude 
Mai 2020 Beschlüsse Gebäude, 
Energie, Ver- 
und Entsor-
gung 
V/0668/2018: Umsetzung von Klima-
schutzmaßnahmen in städtischen Gebäu-
den – Energie- und Klimabericht 2017 
Aug. 2018 Berichte und  
Bilanzen 
Gebäude, 
Energie, Ver- 
und Entsor-
gung 
Arbeitsprogramm 2019/20 Amt für Immo-
bilienmanagement 
Sept. 2019 Berichte und  
Bilanzen 
Gebäude, 
Energie, Ver- 
und Entsor-
gung 
Betriebliches Mobilitätsmanagement der 
Stadtverwaltung Münster - Präsentation 
2015 Berichte und  
Bilanzen 
Mobilität 
Ratsantrag A-R/0055/2018 „Fahrradnut-
zung bei Beschäftigten steigern - mit dem 
Dienstfahrrad zur Arbeit“ sowie Interes-
sensabfrage 2020 – Fahrradnutzung bei 
Beschäftigten steigern 
2020 Berichte und 
Bilanzen 
Mobilität 
Energie- und Klimaschutzbilanz der Stadt 
Münster 2018 
2019 Berichte und 
Bilanzen 
Allgemein 
European Energy Award, Auditbericht 
Gold 
Juni 2018 Berichte und 
Bilanzen 
Gebäude, 
Energie, Ver- 
und Entsor-
gung

ANHANG 
80 Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
European Energy Award, Arbeitspro-
gramm 
März 2018 Berichte und 
Bilanzen 
Gebäude, 
Energie, Ver- 
und Entsor-
gung 
V/004/2012 Beschlussvorlage Papierlose 
Ratsarbeit 
Feb. 2012 Beschlüsse Beschaffung/ 
IT

Beratungsverlauf (5)

30.11.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
30.11.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2021 Hauptausschuss
TOP 26 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
15.12.2021 Rat
TOP 26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Lessingstraße 2
  • Klemensstraße
  • Rösnerstraße 10
  • Albersloher Weg 450
  • Scheibenstraße 109

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Details

Aktenzeichen
V/0731/2021
Typ
Vorlagen
Datum
23.09.2021
Erstellt
23.09.2021 11:56