V/0176/2011/1
Strategisches Flächenmanagement: Zwischenbericht und Einführung eines Flächenplanes als Anlage zum Haushaltsplan
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Ergänzungsvorlage Beschluss
10995 Zeichen
V/0176/2011/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Strategisches Flächenmanagement: Zwischenbericht unter Berücksichtigung der Handlungsempfehlungen des Gutachtens Deloitte und Einführung eines Flächenplanes als Anlage zum Haushaltsplan Beratungsfolge 22.11.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 29.11.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung 14.12.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1 . – 5.2. wie vor 6. Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung, welche Vor- und Nachteile mit der Bildung eines Bau- und Liegenschaftsbetriebes (nach den Vorschriften über Eigenbetriebe) im Sinne eines zentralen Gebäude- und Liegenschaftsmanagements verbunden sind und dabei die Erfahrun- gen vergleichbarer Städte in NRW mit einzubeziehen, zur Kenntnis. Der Ergänzungsantrag zur Vorlage V/0176/2011 der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 24.05.2011 ist insoweit erledigt. 7. Der Rat beauftragt die Verwaltung die immobilienwirtschaftliche Steuerung weiter zu entwickeln und dabei die Frage nach einer geeigneten Recht- und Organisationsform einzubeziehen. Die Ziele • effiziente Flächennutzung und ggf. Flächenreduzierung, • budgetwirksame Zurechnung der Aufwendungen des Flächenverbrauches beim Nutzer und • Optimierung der Nutzerorientierung sind zu erreichen. Eine entsprechende Vorlage mit konkretem Entscheidungsvorschlag soll bis zum II. Quartal 2012 vorliegen. Vorlagen-Nr.: V/0176/2011/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Tschöpe Ruf: 492-2306 E-Mail: Tschoepe@stadt-muenster.de Datum: 14.11.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0176/2011/1 Begründung: Zu 6.: Mit dem als Anlage 1 beigefügten Ergänzungsantrag zur Vorlage V/0176/2011 der SPD- Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 24.05.2011 wird die Verwaltung aufgefordert, dem Rat darzulegen, welche Vor- und Nachteile mit der Bildung eines Bau- und Liegenschaftsbetriebes als Eigenbetrieb oder eigenbetriebsähnliche Einr ichtung im Sinne eines zentralen Gebäude- und Liegenschaftsmanagements verbunden sind und dabei die Erfahrungen vergleichbarer Städte in NRW mit einzubeziehen. a) Vor- und Nachteile Eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung (Anmerkung: gem. § 107 Abs. 2 Ziffer 5 ff. Gemeinde- ordnung NRW können Einrichtungen, die ausschließlich der Deckung des Eigenbedarfs von Gemeinden und Gemeindeverbänden dienen, zwar nich t als Eigenbetriebe, gleichwohl aber als eigenbetriebsähnliche Einrichtungen geführt werden) ist eine rechtlich unselbständige, von der Verwaltung abgegrenzte Organisationseinheit mi t eigenem Sondervermögen, eigener Kassen- und Kreditwirtschaft, kaufmännischer Buchführung, Gewinn- und Verlustrechnung sowie eige- nem haushaltsrechtlich selbständigen Finanz-, Stellen-, Erfolgs- und Wirtschaftsplan. Die ei- genbetriebsähnliche Einrichtung stellt für den Bereich der nicht- wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen eine Basis dar, die einerseits eine Unternehmensführung nach kaufmännischen Gesichtspunkten erlaubt und andererseits eine sehr enge Anbindung an Verwaltung und Rat bestehen lässt, so dass eine Kontrolle sichergestellt ist. Als wesentliche Vorteile einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung gegenüber einer Organisation in der Kernverwaltung zeigen sich: • Stärkere Betonung des betrieblichen Selbstverständnisses und Eigenverantwortung u. a. durch die rechtlich definierte Stellung der Betriebsleitung, den eigenen Betriebausschuss und Wirtschaftsplan. • Betriebliche Entscheidungen können schneller und unabhängiger getroffen werden. Folgende wesentliche Nachteile einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung gegenüber einer Or- ganisation in der Kernverwaltung sind zu benennen: • Tendenzielle Herauslösung des Betriebs aus gesamtstädtischen Steuerungs- und Ent- scheidungsprozessen und Formalisierung von Leistungs- und Verrechnungsbeziehungen • Steuerliche Risiken Bei Einrichtung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung, die mit anderen Ämtern im Kon- traktwege abrechnet, entsteht ein steuerlicher Selbstversorgungsbetrieb, der als Betrieb gewerblicher Art (BgA, § 4 KStG) steuerpflichtig werden kann. Bei Übertragung des städti- schen Immobilienvermögens in ein Sondervermögen einer eigenbetriebsähnlichen Einrich- tung besteht die Gefahr, dass stille Reserven aufgedeckt werden und erwirtschaftete Über- schüsse eines entstehenden Betriebes gewerblicher Art (BgA) der Körperschafts-, der Ge- werbe- und der Kapitalertragssteuer unterliegen. Nach herrschender Auffassung der Kom- mentierung und der Finanzverwaltung werden Selbstversorgungsbetriebe nur dann nicht als BgA aufgegriffen, wenn sie nahezu ausschließlich für den hoheitlichen Bereich der Trä- gerkörperschaft tätig sind. • Zusätzliche Kosten Durch die Einrichtung und das Bestehen einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung entste- hen einmalig und dauerhaft zusätzliche Kosten (eigenständige Buchhaltung, eigenes Kas- senwesen, Aufstellung von Stellenübersichten, Erfolgs- und Wirtschaftspläne, etc.). - 3 - V/0176/2011/1 b) Erfahrungen vergleichbarer Städte in NRW Zu den Erfahrungen vergleichbarer Städte und Institutionen ergibt sich hinsichtlich der Organi- sation folgendes Bild: Stadt/Institution Organisation innerhalb der Kernverwaltung Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachen Amt für Immobilienmanagement Gebäudemanagement Bielefeld Immobilienservice mit Sondervermögen Land Nordrhein Westfalen BLB NRW Bonn Gebäudemanagement Bochum Amt für Liegenschaften Immobilienbetrieb Dortmund Amt für Immobilienwirtschaft Bewirtschaftungsbetrieb ohne Eigentum wurde zum 01.01.2007 wieder in die Kernverwaltung zurückgeführt Düsseldorf Amt für Gebäudemanagement Amt für Liegenschaften Duisburg Immobilienbetrieb Essen Amt für Immobilienwirtschaft Amt für Stadtentwicklungsflächen Hagen Immobilienbetrieb Hamm Kaufmännisches Immobilienmanagement Köln Amt für Liegenschaften Gebäudewirtschaft mit Sondervermögen Landschaftsverband Westfalen Lippe Bau- und Liegenschaftsbetrieb Mönchengladbach Abteilung Gebäudemanagement Neuss Immobilienbetrieb Paderborn Amt für Liegenschaften Immobilienbetrieb Solingen Stadtdienst Liegenschaftsmana- gement und Gebäudemanage- ment Immobilienbetrieb Wuppertal Grundstückswirtschaft Gebäudemanagement ohne Eigentumsübertrag nachrichtlich: Münster Amt für Immobilienmanagement (Zusammenführung aus Amt für Liegenschaften und Amt für Gebäudemanagement) Die im kommunalen Bereich betrachteten Beispiele weisen unterschiedliche Organisations- und Steuerungsmodelle auf, die auf vorhandene personelle und strukturelle Rahmenbedingungen abgestimmte Individuallösungen darstellen. Eine Gestaltung in Form einer Organisation und ei- genbetriebsähnlichen Einrichtung weist durchaus pos itive Erfahrungen im Hinblick auf eine im- - 4 - V/0176/2011/1 mobilienwirtschaftliche Steuerung auf (z.B. Stadt Duisburg, Stadt Solingen, LWL BLB). Festzu- halten ist aber bereits heute, dass in den kommunalen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen nahezu ausschließlich betriebsnotwendiges, hoheitliches Immobilienvermögen konzent- riert ist. Zu 7.: Für eine effiziente Bewirtschaftung des städtischen Immobilienvermögens ist ein wirkungsvolles immobilienwirtschaftliches Steuerungssystem zur Flächen- und Kostenoptimierung -verbunden mit Benchmark-Orientierungsgrößen als Zielsteuerungskennzahlsystem für ein gesamtstädti- sches Immobilienmanagement- unumgänglich. D abei sind die spezifischen Rahmenbedingun- gen in Münster zu berücksichtigen. Gegenüber dem derzeitigen System, das die Flächenver- antwortung beim Nutzer und die Kostenverantwortung beim Amt für Immobilienmanagement verortet, sollte eine neue immobilienwirtschaftliche Steuerungssystematik die Verantwortung für den Flächenverbrauch und die damit verbundenen Kosten im Rahmen genehmigter Budgets beim Nutzer bündeln. Die Verwaltung wird daher Vorschläge für immobilienwirtschaftliche Steuerungssystematiken erarbeiten und vorstellen und die für eine Umsetzung jeweils am besten geeignete Rechtsform benennen. Als Rechtsformen sind Lösungen • innerhalb der heutigen Ämterstruktur oder • als gesonderte Organisationsform (eigenbetriebsähnliche Einrichtung) denkbar. Um eine Entscheidung über die künftige immobilienwirtschaftliche Steuerungssystematik her- beizuführen, sind die verschieden Alternativen inklusive der jeweils geeigneten Rechtsform hin- sichtlich der Vor- und Nachteile, Auswirkungen, Effekte, Kosten und Nutzen -insbesondere un- ter Berücksichtigung folgender Themenkreise- detailliert zu prüfen: • Steuerliche Aspekte • Rechtliche Aspekte (Erstellungs- und Änderungsbedarf, Erlasse, etc.) • Organisatorische und personelle Fragestellungen o Kompetenzen o Zuständigkeiten o Abläufe o Schnittstellen o Ansprechpartner o etc. • Nutzerorientierte Aspekte o Budgetverantwortung o Eigenverantwortung o Kompetenzen o Ausgestaltung Auftraggeber-/Auftragnehmerbeziehungen o Leistungsvereinbarungen o etc. - 5 - V/0176/2011/1 • Ausgestaltung Finanzbeziehungen zwischen: Mieter/Nutzer – Amt für Immobilienmanage- ment – Eigentümer/Kämmerei – eigenbetriebsähnliche Einrichtung o Budgets o Mieten o Serviceentgelte o Werte o Erstattungen o Kalkulatorische Größen o Wirtschaftsplan o Rechnungskreisläufe o etc. • Ausgestaltung der Einflussnahme und Steuerung durch Verwaltungsführung und Politik • Zusammenstellung Immobilienportfolio (hoheitlicher / nicht betriebsnotwendiger Immobi- lienbestand) • Unterstützende Instrumente, Informationstechnologie (Kosten –und Leistungsrechnung, Neues Kommunales Finanzmanagement, Controlling, Kennzahlensystem etc.) Sollte eine Lösung im Hinblick auf eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung ins Auge gefasst wer- den, sind insbesondere auch die Vor- und Nachteile • von gesplitteten Vermögensteilen in den Strukturen einer eigenbetriebsähnlichen Organi- sation (hoheitliches Vermögen) einerseits und einer Lösung innerhalb der heutiger Ämterstruktur (nicht betriebsnotwendiger Immobilien- bestand) andererseits, • sowie die Kosten von Doppelfunktionen ( z.B. gesonderte Jahresabschlusskosten, zwei Buchführungssystemen, Personalfragen innerhalb und außerhalb einer eigenbetriebsähnli- chen Einrichtung etc. weiter zu untersuchen. Gleichzeitig wird das Immobilienmanagement entsprechende Leitlinien sowie Benchmarkgrößen für eine gesamtstädtische Immobilienbewirtschaftung entwickeln und der Politik zur Beschlussfas- sung vorlegen. Eine entsprechende Vorlage mit konkretem Entscheidungsvorschlag soll bis zum II. Quartal 2012 vorliegen. I. V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlage: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 24.05.2011
Hauptvorlage V/0176/2011 mit Anlagen
125925 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Finanzen und Beteiligungen
Amt für Immobilienmanagement
Vorlagen-Nr.:
V/0176/2011
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Herr Reinkemeier
Herr Tschöpe
Ruf:
492-2000
492-2306
E-Mail:
Reinkemeier@stadt-muenster.de
Tschoepe@stadt-muenster.de
Datum:
31.03.2011
Betrifft
Strategisches Flächenmanagement: Zwischenbericht unter Berücksichtigung der
Handlungsempfehlungen des Gutachtens Deloitte und Einführung eines Flächenplanes als
Anlage zum Haushaltsplan
Beratungsfolge
06.04.2011 Rat Einbringung
17.05.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
17.05.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
24.05.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
25.05.2011 Hauptausschuss Vorberatung
25.05.2011 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung zur Vorlage V/0236/2010 vom 12.04.2010
„Strategisches Flächenmanagement der Stadt Münster: Bildung eines optimierten Immobilien-
bestandes und dessen Erhalt durch nachhaltige Bewirtschaftung“ zur Kenntnis.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der weiteren Umsetzung des Konzeptes „Strategisches
Flächenmanagement der Stadt Münster: Bildung eines optimierten Immobilienbestandes und
dessen Erhalt durch nachhaltige Bewirtschaftung“ die dazu eingebrachten Ratsanträge,
- V/0797/2010 vom 25.10.2010
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat A-R/0070/2010 – Weitere Optimierung der Grund-
stücks- und Gebäudewirtschaft der Stadt Münster - vom 20.09.2010
- V/0088/2011 vom 11.02.2011
Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der Fraktion DIE LINKE,
der Gruppe UWG/ÖDP und Herrn Powroznik an den Rat Nr. A-R/0077/2010 – Den Weg zu
einer nachhaltigen Gebäudewirtschaft einschlagen - vom 30.11.2010
- als auch die immobilienwirtschaftlichen Empfehlungen des Gutachtens der Firma Deloitte
(nichtöffentliche Vorlage V/0024/2010: „Neuausrichtung des Immobilienportfolios in Münster:
Senkung der laufenden Kosten sowie der Kapitalbindung“)
einzubeziehen.
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3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den künftig aufzustellenden Haushaltsplänen jeweils einen
Flächenplan beizufügen. Dieser Flächenplan soll einen Kosten- und Flächenüberblick über die
von der Stadt Münster bewirtschafteten Gebäudeflächen (Eigentum und Anmietungen) als auch
deren Zuordnung zu den Produktgruppen vermitteln.
4. a) Der Rat beschließt, dass in Vorlagen, durch die städtisch bewirtschaftete Flächen ausge-
weitet werden, gleichzeitig eine realisierbare Einsparung flächenbedingten Aufwandes an
anderer Stelle in mindestens gleicher Größenordnung vorgeschlagen werden muss, sofern
nicht gesetzliche Vorgaben oder die demographische Entwicklung die Flächenausweitung
erfordern.
b) Die Änderungsanträge der Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL vom 07.12.2009
(Anlage 1) und der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 09.12.2010 (Anlage 2) zu
den Beschlusspunkten 4.6 und 4.7 der Vorlage V/0743/2009 „Strategische Haushaltsent-
wicklung und Haushaltssteuerung in Münster“ sind damit erledigt.
5. a) Die Handlungsempfehlungen aus dem Gutachten der Fa. Deloitte „Neuausrichtung des
Immobilienportfolios im Münster“ (Anlage 3) werden zur Kenntnis genommen.
b) Die im Gutachten dargestellten und nicht in direktem Bezug zum Konzept Strategisches
Flächenmanagement stehenden Handlungsempfehlungen sollen seitens der Verwaltung
konkretisiert werden:
Zur Handlungsempfehlung III: Verringerung der Kapitalbindung und Freisetzung von
Liquidität – Bürgerfonds für Wohnbau fachlich und politisch prüfen
5.1 Die Verwaltung beauftragt die Wohn- und Stadtbau GmbH, die Idee der Bürgerfondskon-
struktion aufzugreifen und zu prüfen. Die dadurch freigesetzte Liquidität soll in die Schul-
dentilgung der Stadt einfließen.
Zur Handlungsempfehlung IV: Wertbeiträge aus dem Anlagevermögen erhöhen -
temporäre Erhöhung der Ausschüttung der Wohn- und Stadtbau GmbH fachlich u.
politisch prüfen
5.2 Die Verwaltung beauftragt die Wohn- und Stadtbau GmbH zur potenziellen temporären Er-
höhung der Ausschüttung (z. B. für 4 Jahre) 3 Alternativen der Ausschüttungen und ihre
Wechselwirkungen auf die Geschäftspolitik darzustellen (z. B. bei den Instandhaltungsauf-
wendungen mit hohem, mittlerem und geringem Instandsetzungslevel).
Begründung:
Aktuelle immobilienwirtschaftliche Situation
Ein Hauptaugenmerk der bisherigen Aktivitäten des strategischen Flächenmanagements liegt bei
der Schaffung von Flächen- und Kostentransparenz.
Flächen
Derzeit werden noch verschiedenste, in städtischer Bewirtschaftung stehende Gebäudeflächen
hinsichtlich ihrer Gebäudeflächengröße erfasst, so dass die Gesamtgröße aller städtisch bewirt-
schafteten Gebäudeflächen noch nicht konkret benannt werden kann (Größenordnung über
900.000 m² Nettogrundfläche –NGF-). Die Flächenzu- und –abgänge seit dem Jahr 2004 konnten
allerdings schon konkret ermittelt werden. Für den Zeitraum von 2004 bis 2011 ist ein Flächenzu-
wachs von rund 37.500 m² NGF zu verzeichnen.
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Flächenentwicklung 2004 - 2011
0
5000
10000
15000
20000
25000
30000
35000
40000
45000
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Fertigstellungsjahr
Flächenzuwachs in qm NGF
In den Folgejahren ist zu berücksichtigen, dass insbesondere für die Erweiterung des Angebotes
zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren Flächenzuw ächse zu erwarten sind. Zudem ist derzeit
noch nicht ersichtlich, inwieweit die im Rahmen der Schulentwicklungsplanung vorgesehenen
Maßnahmen Flächenausweitungen etc. nach sich ziehen werden.
Kosten
Die derzeit von der Stadt Münster bewirtschafteten Flächen ziehen Gesamtkosten in Höhe von
rund 118.700.000 €
jährlich nach sich:
38.050.899 € Kapitalverzinsung Gebäude (Kostenrechnung 2009)
12.731.484 € Kapitalverzinsung Grundstücke (Kostenrechnung 2009)
397.700 € Erbbauzinsen
10.125.720 € Abschreibungen (netto, unter Abzug der Sonderposten)
10.213.560 € Mietzahlungen
Instandhaltung (gem. KGST: 1,2% v. Wiederherstellungswert
1.601.449.419 € ) incl. Honorare, Gutachten etc. 19.217.393 €
7.000.000 € Energie
5.250.000 € Reinigung
3.662.010 € Grundbesitzabgaben
650.000 € Versicherungen
1.066.120 € Geschäftsausgaben incl. EDV-Kosten
10.334.650 € Personal incl. Reinigung
Summe Gesamtkosten 118.699.536 €
Instandhaltungsmittel
Um den im städtischen Eigentum stehenden Gebäudebestand werterhaltend baulich zu unterhal-
ten, empfiehlt die KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) jährlich
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einen Betrag in Höhe von 1,2 % der Wiederherstellungswerte (WHW) des eigenen Gebäudebe-
standes einzusetzen. Bei einem WHW des städtischen Gebäudebestandes in Höhe von rund 1,6
Milliarden € müssten idealerweise somit derzeit jährlich ein Betrag in Höhe von rund 19,2 Millionen
€ zur Verfügung stehen. Die Höhe der jährlich bereitgestellten im Verhältnis zu den benötigten
Bauunterhaltungsmitteln ist den folgenden Schaubildern zu entnehmen:
Bereitgestellte u. notwendige Instandhaltungsmittel (%)
0,6%
0,7%
0,8%
0,9%
1,0%
1,1%
1,2%
1,3%
1,4%
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Bereitstellungsjahr
Anteil vom
Wiederherstellungswert
notwendige Instandhaltungsmittel (1,2% v. Wiederherstellungswert)
bereitgestellte Instandhaltungsmittel
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Bereitgestellte und notwendige Instandhaltungsmittel (€)
7
9
11
13
15
17
19
21
23
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Millionen
Bereitstellungsjahr
Budget in €
notwendige Instandhaltungsmittel (1,2% v. Wiederherstellungswert)
bereitgestellte Instandhaltungsmittel
Durch das Abweichen von der Empfehlung besteht in langfristiger Betrachtung die Gefahr, dass
bei dauerhaft geringeren Bauunterhaltungsmaßnahmen Vermögenswerte in beträchtlicher Höhe
untergehen können.
Fazit
Ein stetiger – auch ggf. schleichender - Vermögensverlust durch zu geringe bzw. unterlassene
Bauunterhaltung ist umgehend zu vermeiden bzw. zu stoppen. Im Rahmen der allgemeinen Krise
der öffentlichen Haushalte ist die Aufstockung der vorhandenen Bauunterhaltungsmittel, um weite-
re Substanzverluste zu stoppen, kaum umsetzbar. Vielmehr gilt es, den quantitativen und qualitati-
ven Flächenverbrauch zu reduzieren, um dem Substanzverlust über die Verringerung der bewirt-
schafteten Flächen Einhalt zu gebieten.
Um dieses Ziel in der heutigen Konsolidierungszeit zu erreichen, ist es notwendiger denn je, den
städtischen Immobilienbestand – durch Umse tzung der im Folgenden dargestellten Maßnahmen
etc.- zu optimieren bzw. zu reduzieren.
Anlass und Hintergrund für die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie durch die Firma
Deloitte zur Neuausrichtung des Immobilienportfolios in Münster
Vor dem Hintergrund der oben dargestellten finanziellen Belastungen der durch die Stadt Münster
genutzten Gebäudeflächen und der Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung wurde auf Initiative
des Finanzdezernates sowie auf der Grundlage des Ratsbeschlusses V/0024/2010 vom
03.02.2010 der Firma Deloitte der Auftrag erteilt, eine Studie (Machbarkeitsstudie) zu einer mög-
lichen Neuausrichtung des Immobilienportfolios in Münster zu erstellen.
Das Gutachten der Fa. Deloitte (siehe Anlage 3) mit der Analyse des Portfolios sowie der Ablei-
tung von Handlungsempfehlungen (siehe Kapitel 7 des Gutachtens) liegt nun vor.
Wichtig ist es, bei der Lektüre der Ergebnisse des Gutachtens auf Folgendes zu achten:
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Die Ergebnisse der Studie der Firma Deloitte zeigen eher Potenziale / Grundausrichtungspfade
für eine Immobilienstrategie aus und weisen rechnerische Potenziale auf, die nicht 1:1 zu Um-
setzungsbeschlüssen führen können; vielmehr zeigen die Ergebnisse, dass die rein rechnerische
Ermittlung von erheblichen Potenzialen, Anstoßwirkungen erzeugen sollen,
a) die differenzierte Ausgangslage von erheblichen Flächennutzungen neu zu überdenken
und zu realisieren, dass „Flächen“ auch erhebliche Ressourcen verbrauchen.
b) dass es sich lohnen kann, die Frage „effizienter“ und/oder „üppiger“ Flächennutzung neu
zu diskutieren, priorisieren und letztlich über das, was man sich an „Flächenumfang“ in der
Bewirtschaftung nachhaltig „leisten kann und/oder will“ zu entscheiden.
c) dass auch der Weg zu einer Zukunftslösung mit „Investitionskosten in die / für die richtige
Entscheidung“ verbunden ist, sowohl durch tiefer gehende Untersuchungen der einzelnen
zu entscheidenden und umzusetzenden Handlungsempfehlungen, wie auch den sich ggf.
anschließenden Investitionskosten für die Realisierung der dann folgenden Umsetzungs-
entscheidungen ( Desinvestition, Umbau, Umnutzung ).
d) erst nach einer Folge von Schritten (a – c) am Ende des Umsteuerungsprozesses „nach-
haltige Konsolidierungseffekte“ eintreten (können).
Da die Verwaltung, wie noch an anderen Stellen dieser Vorlage ausgeführt wird, eine Reihe von
Initiativen für ein strategisches Flächenmanagement aufgegriffen hat, sei hier schon der Hinweis
gegeben, dass
• die Handlungsempfehlung V: Optimierung von Teilportfolien – Stadthäuser 1, 2 und 3
z. Z. durch die Verwaltung bearbeitet wird (siehe auch 1.1.c dieser Vorlage) und die Vor-
schläge in einer gesonderten Vorlage in Kürze vorgestellt werden. Diese Handlungsemp-
fehlung soll erst nach Vorliegen der Prüfungsergebnisse der Verwaltung diskutiert werden.
• für die Handlungsempfehlung VI: Optimierung von Teilportfolien – Schulportfolio
gilt, dass diese erst nach weiterer Konkretisierung des Schulentwicklungskonzeptes disku-
tiert werden soll (siehe auch 1.7 dieser Vorlage).
Für die übrigen Handlungsempfehlungen des Gutachtens der Firma Deloitte, die in direktem Bezug
zum Konzept Strategisches Flächenmanagement stehen, werden diese innerhalb des Zwischen-
berichtes (siehe Begründung zu Beschlusspunkt 1) behandelt:
Handlungsempfehlung I: Konsequenter Verkauf nicht betriebsnotwendiger Immobilien
• siehe Ausführungen zu 1.4 – Strategieentwicklung - dieser Vorlage
Handlungsempfehlung I: Immobilien mit Projektentwicklungspotential und
Handlungsempfehlung VII: Ganzheitliche Organisationsstruktur im Konzern Stadt Münster
• siehe Ausführungen zu 1.6 – Kooperation - dieser Vorlage
Handlungsempfehlung II: Aufbau eines strategischen Portfoliomanagements
• siehe Ausführungen zu 1.1.d – Portfoliomanagement - dieser Vorlage
Handlungsempfehlung VIII: Fachbereiche in Verantwortung bringen
• siehe Ausführungen zu 1.2 – Vermieter-Mieter-Modell- und 1.3 –Clearingstelle / Instanz für
die Beurteilung und Bewertung neuer Immobilienbedarfe - dieser Vorlage
Handlungsempfehlungen des Gutachtens Deloitte, die nicht
in direktem Bezug zum Konzept Stra-
tegisches Flächenmanagement stehen, werden unter dem Beschlusspunkt 5 und der Begründung
zu 5 behandelt.
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Begründung zu 1.:
Im Folgenden werden die verschiedenen Handlungsfelder des Konzeptes Strategisches Flächen-
management dargestellt. Einerseits werden die bislang durchgeführten Aktivitäten und Ergebnisse
(Zwischenbericht entsprechend Beschlusspunkt 1), andererseits nochmals die Ziele und die weite-
ren Aktivitäten zur Zielerreichung (weitere Umsetzung des Konzeptes entsprechend Beschluss-
punkt 2) dargestellt.
Vorab ist anzumerken, dass für eine Einführung eines strategischen Flächenmanagements viele,
bislang isoliert betrachtete Aufgabenbereiche vernetzt werden müssen. Insoweit sind eingespielte
Abläufe an die neuen Anforderungen anzupassen. Diese Veränderungsprozesse werden erfah-
rungsgemäß von intensiven, kontroversen und langwierigen Diskussionen begleitet, die insbeson-
dere der Akzeptanzbildung dienen.
Folgende Themenkomplexe werden beleuchtet:
1.1 Flächenmanagement allgemein
a) Bildung einer zentralen Organisationseinheit
b) Anpassung der Verfahrensabläufe innerhalb des Amtes für Immobilienmanagement
c) konkrete Umsetzungsbeispiele
d) Portfoliomanagement
1.2 Vermieter-Mieter-Modell, Rechtsform, Kontrakting
1.3 Clearingstelle / Instanz für die Beurteilung und Bewertung neuer Immobilienbedarfe
1.4 Datenbasis und –transparenz, Strategieentwicklung und Berichtswesen
1.5 IT-Konzept
1.6 Kooperation
1.7 Schulentwicklungsplanung
Zu 1.1: Flächenmanagement allgemein
a) Bildung einer zentralen Organisationseinheit
(Punkt II.1 des SPD-Antrages A-R/0070/2010 vom 20.09.2010)
aa) Grundstückswirtschaft; unbebaute Grundstücke
Bei den betriebsnotwendigen städtischen unbebauten Grundstücken handelt es sich insbe-
sondere um Grün- und Sportanlagen. Diese werden bereits zentral durch das Amt für Grünflä-
chen und Umweltschutz bewirtschaftet; gleiches gilt für Straßenbegleitgrün.
Die nicht betriebsnotwendigen unbebauten Grundstücksflächen werden zentral durch das Amt
für Immobilienmanagement bewirtschaftet.
Eine gebündelte Bewirtschaftung von unbebauten Grundstücken ist somit gegeben, so dass
hier keine weiteren Aktivitäten notwendig sind.
bb) Gebäudewirtschaft
Durch die Bildung des Amtes für Gebäudemanagement im Jahre 2003 wurde die gebäude-
technische Kompetenz innerhalb der Stadt Müns ter, die bis dahin über rund 20 Stellen dezen-
tral verortet war, in diesem Amt gebündelt.
Derzeit werden lediglich noch im Tiefbauamt und bei den Abfallwirtschaftsbetrieben der Stadt
Münster (AWM) hochbautechnische Aufgaben erfüllt.
• Im Tiefbauamt handelt es sich insbesondere um die untergeordneten „Gebäudehüllen“ ab-
wassertechnischer Anlagen. Da das Hauptaugenmerk dabei auf den abwassertechnischen
Anlagen liegt, hat sich diese Aufteilung bewährt und wird daher beibehalten.
• Der Eigenbetrieb AWM bedient sich für die Erledigung der erforderlichen gebäudetechni-
schen Dienstleistungen Dritter.
Eine zentrale Gebäudewirtschaft ist, bis auf die o. g. Bereiche, insoweit schon etabliert, so
dass in diesen Bereichen z. Zt. keine weiteren Aktivitäten notwendig sind.
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b) Anpassung von Verfahrensabläufen innerhalb des Amtes für Immobilienmanagement
Mit der Zusammenführung des ehemaligen Amtes für Liegenschaften und des Amtes für Ge-
bäudemanagement zum Amt für Immobilienmanagement Ende 2007 wurden sämtliche we-
sentliche Immobilienaufgaben gebündelt.
Um die amtsinternen Verfahrensabläufe innerhalb des Amtes für Immobilienmanagement den
Erfordernissen eines strategischen Flächenmanagements anzupassen, wurden in den letzten
Monaten unter externer Begleitung sämtliche Verfahrensabläufe des Amtes analysiert und den
Anforderungen entsprechend angepasst.
Die neuen Arbeitsabläufe werden zum Teil schon im Arbeitsalltag umgesetzt und somit schon
Bestandteil der Arbeitsprozesse, z.B. werden bei von den Fachämtern angemeldeten Flä-
chenbedarfe bereits jetzt neben der Bedarfsdeckung durch bauliche Aktivitäten alle anderen
Möglichkeiten zur Bedarfsdeckung betrachtet (z.B. Doppelnutzung vorhandener Flächen, An-
mietungen Bestandsoptimierungen).
In Kürze werden sämtliche Verfahrensabläufe auch formal verbindlich eingeführt.
c) Konkrete Umsetzungsbeispiele
Mittelfristige Büroflächenplanung
Um den vorhandenen städtischen Büroflächenbestand zu optimieren und auch im Hinblick auf
die anstehende Haushaltskonsolidierung kostengünstiger aufzustellen, erstellt die Verwaltung
derzeit ein Konzept zur mittelfristigen Büroflächenplanung.
Konkret werden die derzeit genutzten Bürogebäude einer kritischen Analyse hinsichtlich ihrer
Wirtschaftlichkeit (Nutzungs-, Kosten- und Flächeneffizienzen) sowie ihrer Bürger- und Mitar-
beiterfreundlichkeit unterzogen. Zudem werden die künftigen Flächenbedarfe unter Berück-
sichtigung der sich ändernden Arbeitsanforderungen (z. B. Einführung eines elektronischen
Dokumentenmanagementsystems oder der Telearbeit) ermittelt. Durch die Zusammenführung
der Ergebnisse der Analyse der Bestandsgebäude und der Prognose der künftigen Büroflä-
chenbedarfe können Optimierungsmöglichkeiten umfassend dargestellt werden.
Anmerkung:
Diese mittelfristige Büroflächenplanung wurde zeitlich vor der Erstellung des Gutachtens De-
loitte (siehe Handlungsempfehlung V) begonnen. Die Ergebnisse und Empfehlungen des Gut-
achtens Deloitte beruhen auf einer rein immobilienwirtschaftlichen Betrachtung unter Formulie-
rung idealtypischer Rahmenbedingungen / Zielsetzungen. Hierbei werden die baulichen Ei-
genarten einzelner Gebäude, besondere Anforderungen bei der Raumvergabe (Einzelbüros
aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben) etc. nicht berücksichtigt. Die im Gutachten darge-
stellten Einsparpotentiale in den Stadthäusern 1 und 2 sind unter realistischer Beurteilung der
tatsächlichen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen so nicht erreichbar. Sie zeigen jedoch
Handlungspotentiale auf, die noch weiter konkretisiert werden müssen. Im Detail sind die Er-
gebnisse der mittelfristigen Büroflächenplanung (siehe oben) abzuwarten.
d) Portfoliomanagement
Die Handlungsempfehlung II des Gutachtens Deloitte beinhaltet den Aufbau eines strategi-
schen Portfoliomanagements unter Einbeziehung der städtischen Unternehmen.
Auf städtischer Ebene wird der bereits mit der Vorlage V/0236/2010 dargestellte Aufbau eines
strategischen Flächenmanagements weiter fortgeführt; dabei ist der Aufbau eines Portfolio-
managements zentraler inhaltlicher Bestandteil. Die Einbeziehung der städtischen Unterneh-
men ist ebenfalls wesentlicher Bestandteil des Konzeptes strategisches Flächenmanagement;
inhaltlich wird auf die Ausführungen unter 1.6 verwiesen.
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Zu 1.2: Vermieter-Mieter-Modell, Rechtsform, Kontrakting
a) Vermieter-Mieter-Modell und Rechtsform
(Punkte II.1 und II.2 b und e) des SPD-Antrages A-R/0070/2010 vom 20.09.2010
Verschiedene Punkte des Antrages A-R/0077/2010 vom 30.11.2010
Handlungsempfehlung VIII des Gutachtens Deloitte
Das Vermieter-Mieter-Modell beinhaltet neben dem kontinuierlichen Informationsaustausch
zwischen Immobilienmanagement und den Fachbereic hen, um z.B. gemeinsam fachbereichs-
bezogene immobilienwirtschaftliche Konzepte und Strategien zu entwickeln, insbesondere den
Budgetabfluss aus den Fachbereichen für die dort genutzten Flächen. Hierbei handelt es sich
um das zentrale Instrument, um bei den Fachbereichen einen kostenbewussten und wirt-
schaftlichen Umgang mit der Ressource Fläche zu erzeugen. Wie bereits in der Konzeptvorla-
ge V/0236/2010 vom 12.04.2010 Strategisches Flächenmanagement dargestellt, muss der
Ressourcenverbrauch der Fachbereiche daher zwingend budgetwirksam werden. Diese Ein-
schätzung wird durch die o.g. politischen Antragsanliegen als auch durch das Gutachten der
Firma Deloitte eindeutig unterstützt.
Ein kontinuierlicher Informationsaustau sch zwischen dem Immobilienmanagement und den
Fachbereichen hat standardmäßig zu erfolgen.
Systemimmanent problematisch ist, dass der fachbereichsbezogene Ressourcenverbrauch
lediglich im Rahmen einer internen Leistungsbeziehung in Zeile 28 der Teilergebnispläne
nachrichtlich – somit ohne jegliche Steuerungsrelevanz – dargestellt wird.
Auch lässt das kommunale Haushaltsrecht keine direkten Zahlungen der Fachbereiche an ein
anderes Amt (hier Amt für Immobilienmanagement) zu, so dass direkte Mietzahlungen nicht
möglich sind. Um direkte Zahlungsströme von den Fachbereichen zum Immobilienmanage-
ment zu erreichen, müsste das Immobilienmanagement in eine andere Rechtsform (eigenbe-
triebsähnliche Einrichtung, Eigenbetrieb, GmbH etc.) überführt werden.
Bereits mit der Vorlage V/0828/2008 vom 29.09.2008 hat der Rat zur Kenntnis genommen,
dass
• aufgrund von Unklarheiten in der steuerrechtlichen und bilanziell / haushalterischen Beur-
teilung der Auswirkungen einer Rechtsformänderung mit
Vermögensübertragung Unsicher-
heiten bestehen und
• der zu erwartende Nutzen einer Rechtsformänderung ohne Vermögensübertragung die
Aufwendungen einer Überführung nicht eindeutig übersteigt.
Aus diesen Gründen wird zunächst keine Veränderung der Rechtsform vorgeschlagen; das
Amt für Immobilienmanagement soll weiter als Regiebetrieb geführt werden.
Eine erneute verwaltungsinterne Überprüfung unter Einbeziehung der aktuellen Sachlage hat
die vorgenannte Einschätzung wiederum bestätigt. Es bleibt zu einem späteren Zeitpunkt zu
prüfen, ob und unter welchen Bedingungen die Überführung in eine andere Rechtsform
zweckmäßig ist. Entsprechend der Handlungsempfehlung VIII des Gutachtens Deloitte sollten
die mit einer Änderung der Rechtsform des Immobilienmanagements verbundenen steuerli-
chen Aspekte einer externen Würdigung unterzogen werden.
Da das Immobilienmanagement als Regiebetrieb somit in absehbarer Zeit keine direkten Zah-
lungsströme der Fachbereiche erhalten kann, ist kurzfristig eine Systematik zu entwickeln, die
eine Budgetwirksamkeit des Flächenverbrauches für die Fachbereiche erzeugt, um die damit
verbundenen Steuerungseffekte zu erreichen. Die Verwaltung erarbeitet derzeit entsprechen-
de Modelle. Unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile und Auswirkungen der Modelle ist
eine Entscheidung über die umzusetzende Systematik herbeizuführen. Die Verwaltung wird
sodann eine entsprechende Vorlage erstellen.
V/0176/2011
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Neben der Budgetwirksamkeit des Flächenverbr auches erzeugt das Vermieter-Mieter-Modell
eine klare Aufgabenabgrenzung zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Dabei ist zu klären,
welche konkreten zentralen Steuerungsaufgaben und Dienstleistungsfunktionen dem Immobi-
lienmanagement obliegen.
Zudem ist das Immobilienmanagement organisatorisch zu einer klaren Kundenorientierung hin
weiterzuentwickeln.
Für die von den Fachbereichen benannten Bedarfe erarbeitet das Immobilienmanagement
gemeinsam mit den Fachbereichen verschiedene Lösungsmöglichkeiten und stellt die damit
jeweils verbundenen immobilienwirtschaftlichen Kosten dar.
Ob eine schrittweise – und aus immobilienwirtschaftlicher Sicht im Sinne der Werterhaltung
der Gebäude angemessene - Steigerung der Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung bis
auf 1,5 % des Gebäudewertes p.a. realistisch ist (Antrag A-R/0077/2010 vom 30.11.2010, Sei-
te 1), wird maßgeblich durch die Haushaltslage und / oder die Höhe der Budgets der Fachbe-
reiche für die Ressource Fläche bestimmt.
b) Kontrakting
(Verschiedene Punkte des Antrages A-R/0077/2010 vom 30.11.2010, Seite 2)
Ein effizientes Vermieter-Mieter-Modell erfordert den kontinuierlichen Austausch zwischen
Fachbereichen und Immobilienmanagement. Im Rahmen dieses intensivierten Kontaktes kön-
nen zudem gesonderte – und bereits heute schon geschlossene - Kontrakte mit den Nutzern
der Gebäude vermehrt geschlossen werden, z.B. für die Bereiche Abfalltrennung, kontinuierli-
ches Energie- und Abfallsparen in Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Zu 1.3: Clearingstelle/Instanz für die Beurteilung und Bewertung neuer Immobilienbedarfe
(Handlungsempfehlung VIII des Gutachtens Deloitte)
Die Konzeptvorlage V/0236/2010 „Strategisches Flächenmanagement“ sieht die Einrichtung einer
Clearingstelle vor, die - zur Entscheidungsvorbereitung für den Verwaltungsvorstand - einerseits
von den Fachbereichen gemeldete quantitative und qualitative Bedarfe unter Berücksichtigung
personal-, finanz- und immobilienwirtschaftlicher Belange ganzheitlich betrachtet und andererseits
vom Immobilienmanagement dargestellte Umsetzungsvorschläge für diese Bedarfe prüft. Unab-
hängig davon empfiehlt das Deloitte-Gutachten, innerhalb der Stadt eine Instanz einzurichten, die
für die Beurteilung und Bewertung neuer Immobilienbedarfe zuständig ist.
Das Modell der Clearingstelle wurde verwaltungsintern intensiv diskutiert. Es besteht Einigkeit,
dass der o.g. Ansatz, in einem geordneten Verfahren zur Entscheidungsvorbereitung für den Ver-
waltungsvorstand Alternativen zu prüfen und zu bewerten, grundsätzlich sinnvoll und richtig ist.
Derzeit arbeitet die Verwaltung an einem Verfahren, dass nicht im Sinne einer Clearingstelle for-
malisiert wird, sondern das in Rückkoppelung zu den Fachdezernaten / Fachämtern diese Fragen
vorklärt und für den Verwaltungsvorstand aufbereitet.
Zu 1.4: Datenbasis und –transparenz, Strategieentwicklung und Berichtswesen
Die für ein strategisches Flächenmanagement notwendigen Kosten- und Flächendaten werden in
unterschiedlichen EDV-Systemen vorgehalten:
• Kosten in SAP
• Flächen in IMS-Ware.
Kostendatenbasis:
Mit der Einführung des NKF beim Immobilienmanagement der Stadt Münster werden sämtliche
Kostenarten des Immobilienmanagements auf Kostenstellen gebucht. Die Kostenstellen entspre-
chen den Standorten, so dass damit eine Datenbasis für eine Kostenbetrachtung zur Verfügung
steht.
Für die bisherigen Anforderungen, insbesondere in haushalterischer und bilanzieller Hinsicht, ha-
ben die vorhandenen Kostendaten ausgereicht. Um den künftigen Anforderungen einer ganzheitli-
V/0176/2011
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chen und nachhaltigen Immobilienbewirtschaftung gerecht zu werden, bedarf es allerdings noch
weiterer, erheblicher Anstrengungen. Beispielhaft sei hier die Zuordnung von Grundstücksflächen
zu Gebäuden benannt, um diesen wirtschaftlichen Einheiten die Verzinsung des im Grundstück
gebundenen Kapitals zuordnen zu können.
Flächendaten:
a) Gebäude
Für den Großteil der von der Stadt Münster bewirtschafteten Gebäude liegen detaillierte Flä-
chen- und Ausstattungsinformationen vor. Für die noch nicht oder noch nicht vollständig er-
fassten Gebäude, insbesondere angemietete Gebäude, wurden und werden derzeit noch die
notwendigen Flächeninformationen aufgenommen. Sobald sämtliche Objekte tatsächlich auf-
genommen sind, kann auch die konkrete Größe der städtisch bewirtschafteten Gebäudeflä-
chen benannt werden.
b) Grundstücksflächen
Derzeit sind die im städtischen Eigentum stehenden Flächen lediglich hinsichtlich der bilanziel-
len und haushalterischen Anforderungen erfasst. Ein den strategischen Anforderungen genü-
gendes Eigentumsverzeichnis wird derzeit erstellt.
Flächen- und Kostentransparenz
Um den Anforderungen der Nutzer (siehe auch Vermieter-Mieter-Modell) gerecht zu werden, ist
eine völlige Transparenz der Flächen- und Kostendaten (z.B. welche Flächen und Kosten den je-
weiligen Produktgruppen zugeordnet werden) notwendig. Auch für politische Entscheidungen über
Veränderungen des städtischen Immobilienportfolios sind transparente Flächen- und Kostendaten
zwingende Voraussetzung. Die Verwaltung prüft z. Zt., welche Daten dafür bereits vorhanden sind
bzw. noch benötigt werden (siehe auch Begründung zu 3). Sobald die notwendigen Daten vorhan-
den und die dv-technischen Lösungen eingeführt sind, kann diese Flächen- und Kostentranspa-
renz durch das Immobilienmanagement sichergestellt werden.
Strategieentwicklung
Selbstverständlich sind umfassende Daten auch für die Entwicklung immobilienwirtschaftlicher
Strategien und Konzepte unerlässliche Voraussetzung.
Ein solches Konzept hatte die Verwaltung bereits im Jahr 2009 für das Portfoliomanagement des
allgemeinen Grundvermögens (nichtöffentliche Vorlage V/0437/2009) im Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften vorgestellt. Da s allgemeine Grundvermögen umfasst auch die
nicht betriebsnotwendigen Immobilien; insoweit ist die Handlungsempfehlung I des Gutachtens
Deloitte hinsichtlich deren konsequenter Vermarktung bereits umgesetzt.
Berichtswesen
Die vorhandenen Kosten- und Flächendaten sind die Grundlage für Auswertungen als auch für die
für ein Berichtswesen notwendigen Kennzahlen.
Bei der Bildung von Kennzahlen besteht – ebenso wie bei der Kostendatenbasis - noch weiterer
Handlungsbedarf. Diese Kennzahlen müssen die gemeins am mit der Politik entwickelte Portfolio-
strategie und konkretisierten Zielsetzungen widerspiegeln.
Sobald die Daten und Kennzahlen in aufbereiteter Form vorliegen, kann ein kontinuierliches und
standardisiertes Berichtswesen eingeführt werden. Mit welchen Inhalten und Informationen und in
welcher Art und Weise (siehe auch 1.5 IT-Konzept) das Berichtswesen geführt wird, bedarf noch
einer umfassenden Klärung.
Zu 1.5: IT-Konzept
Eine gemeinsame Datenplattform für die Grunds tücks- und Gebäudebewirtschaftung ist bereits
heute im Aufbau. Defizite gibt es noch bei der Integration von Kostendaten. Durch ein Berichtswe-
sen basierend auf einem SAP-Berichtsmodul sollen Flächen- und Kosteninformationen zu einem
V/0176/2011
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einheitlichen Informationssystem zusammengeführt werden. Die Umsetzung ist bis Ende des Jah-
res 2011 geplant.
Zu 1.6 Kooperation
a) Kooperation im Konzern Stadt Münster
Neben der Konzeptvorlage V/0236/2010 „Strategisches Flächenmanagement“ beinhaltet das
Gutachten Deloitte (Handlungsempfehlung VII) vielfältige immobilienwirtschaftliche Optimie-
rungsansätze im Konzern Stadt Münster, somit zwischen der Stadt und den städtischen Un-
ternehmen.
Die oben umschriebenen Ansatzpunkte werden nunmehr systematisch abgearbeitet. Eine
entsprechende Auftaktveranstaltung zwischen der Verwaltungsspitze der Stadt und den Ge-
schäftsführern der städtischen Unternehmen ist bereits terminiert, um dann im Weiteren auf
Arbeitsebene die verschiedenen Themenfelder zu bearbeiten und Lösungsansätze vorzu-
schlagen.
Konkret handelt es sich u.a. um folgende Ansatzpunkte:
• Einführung eines strategischen Portfoliomanagements auf Konzernebene
• Klare und eindeutige Definition und Abgrenzung der Aufgabenschwerpunkte der Stadt und
der städtischen Unternehmen
• Zuordnung der entsprechenden Immobilien, insbesondere unter Berücksichtigung von Pro-
jektentwicklungspotentialen und steuerlichen Aspekten (Handlungsempfehlung I des Gut-
achtens Deloitte)
• Intensivierung der Kooperation auf operativer Ebene
• Organisatorische Optimierungen (z.B. zentraler Immobilieneinkauf für den Konzern Stadt
Münster).
Unabhängig von den o. g. strategischen und grundsätzlichen Ansätzen wurde in letzter Zeit
die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und insbesondere der Wohn- und Stadtbau und der
Westfälischen Bauindustrie auf der operativen Ebene in verschiedensten Einzelprojekten in-
tensiviert.
Die Verwaltung wird über die Ergebnisse berichten.
b) Kooperation mit anderen öffentlichen Partner im Stadtgebiet Münster
Neben der Intensivierung der Kooperation innerhalb des Konzerns Stadt Münster führte das
Immobilienmanagement im letzten Jahr eine Vielzahl von bilateralen Gesprächen mit anderen
Immobilieneigentümern/-nutzern öffentlicher Zweckbauten. Konkret wurden u.a. mit folgenden
Immobilieneigentümern/-nutzern Gespräche geführt:
• Bundesimmobilien (Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten)
• Landesimmobilien (Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes, Westfälische Wilhelms Uni-
versität, Universitätsklinikum Münster)
• Immobilien des Landschaftsverbandes Wes tfalen-Lippe (Bau- und Liegenschaftsbetrieb
des LWL, Westfälisch-Lippische Vermögensverwaltung)
• Konfessionelle Immobilien (Bischöfliches Generalvikariat, Zentralrendanturen, evangeli-
scher Kirchenkreis)
Sämtliche Gespräche verliefen in einem äußerst konstruktiven und informativen Rahmen. Alle
Gesprächspartner äußerten ihr Interesse, sich an einem Netzwerk der Immobilienakteure öf-
fentlicher Zweckbauten zu beteiligen. Ziel dieses Netzwerkes ist die Schaffung von Synergien,
Effizienzsteigerungen, win-win-Situationen, Kosteneinsparungen etc. durch Erfahrungs- und
Informationsaustausch, Benennung von Immobilienbedarfen und –angeboten, Kooperation
etc..
Die Einladung der Stadt Münster zur ersten Sitzung dieses Netzwerkes im Februar 2011 fand
sehr große und äußerst positive Resonanz. Nächste Treffen werden quartalsweise vereinbart.
V/0176/2011
- 13 -
Die Gesamteigentumsfläche der im Netzwerk vertretenen Institutionen umfasst rund 7.800
Hektar, was einem Anteil von rund 26 % des Stadtgebietes Münsters entspricht.
Zu 1.7: Schulentwicklungsplanung
Flächenmanagement im Bereich der städtischen Schulinfrastruktur muss mehrere Determinanten
berücksichtigen. Grundlage ist die gesetzliche Aufgabe des Schulträgers, schulische Angebote
aller Schulformen und Schularten so vorzuhalten, dass sie unter möglichst gleichen Bedingungen
wahrgenommen werden können (§80 Abs. 2 SchulG NRW). Dieser Aufgabe gilt es in erster Linie
schulfachlich Rechnung zu tragen und dabei möglichst wirtschaftlich und effizient vorzugehen.
Die Entwicklung der Schülerzahlen insgesamt, wie auch bezogen auf die einzelnen Schulstufen
und –formen, die dafür vorgesehene Infrastruktur, ihre Nutzung für schulische Zwecke, pädagogi-
sche Betreuung und andere kulturelle Zwecke sind dafür die wichtigsten Faktoren.
Der demografische Wandel zeigt geringere Rückgänge bei den Schülerzahlen als erwartet. Bis
2020 geht die Gesamtschülerzahl an den städtischen Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen
sowie an den Gymnasien um knapp 1500 Schülerinnen und Schüler (5,5%) zurück.
Die einschneidensten Verluste sind bei den Hauptschulen (-650; -28%) und den Gymnasien (-475;
-4,7%) auf Grund des Wegfalls eines Jahrgangs in der Sekundarstufe 1 zu verzeichnen. Der Rück-
gang an den Gymnasien relativiert sich jedoch durch die ansteigende Schülerzahl in der Sekun-
darstufe 2 (+526; +16,3%) und des in dieser Schulstufe anfallenden höheren Flächenbedarfs so-
wie des an der oberen Bandbreite liegenden Klassenfrequenzwertes der Sekundarstufe 1, die sich
bis zum Ende des Prognosezeitraums lediglich von 29,3 Schülerinnen und Schüler je Klasse auf
28 ermäßigt.
Für die Hauptschulen ist die Verwaltung durch den Beschluss des Rates zum Rahmenkonzept
Schulentwicklungsplanung (Vorlage V/0678/2010/1) beauftragt, ein der Entwicklung und den schul-
fachlichen Erfordernissen Rechnung tragendes Konzept zu entwickeln; die Wartburghauptschule
wird bereits auslaufend aufgelöst und hat zum Schuljahr 2011/12 keine weiteren Schüler aufge-
nommen.
Der bei den Grundschulen prognostizierte Rückgang um 217 Schülerinnen und Schüler (-2,2%)
kann auch nach Gesichtspunkten des Flächenmanagements nicht gesamtstädtisch, sondern muss
kleinräumig betrachtet werden. Der Rat hat mit der erwähnten Entscheidung zum Rahmenkonzept
für eine Versorgung mit Grundschulen das Prinzip „Kurze Beine – Kurze Wege“ zugrunde gelegt,
daher sind die Grundschulstandorte immer in einem Quartierszusammenhang zu sehen. Unab-
hängig davon wird das Angebot des Offenen Ganztags an Grundschulen mit konstant steigenden
Zahlen (+10% p. a.) angenommen, der Flächenbedarf für die nachgefragte Betreuung über die
Unterrichtszeit hinaus kann an manchen Standorten bereits nicht mehr gedeckt werden. Die Ent-
wicklung des Offenen Ganztags muss deshalb bei der Nutzung vorhandener Grundschulflächen
ebenfalls in Rechnung gestellt werden.
Der Beschluss zum Rahmenkonzept Schulentwicklungsplanung beinhaltet zudem Prüf- oder Kon-
zeptaufträge für eine qualitative Veränderung des Schulangebotes in Münster (Entwicklung Wart-
burggrundschule, Gesamtschule, Gemeinschaftsschule, Produktionsschule, Inklusion), deren Kon-
sequenzen für die Entwicklung der Schülerströme in den jeweiligen Schulformen und einzelnen
Schulen kurzfristig nicht absehbar sind. Dazu tragen auch die vom Land beschlossene Letztent-
scheidung des Elternwillens bei der Schulformwahl sowie die derzeitige Rechtssituation bei der
Umsetzung der UN-Konvention zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen bei.
Die immobilienwirtschaftlichen Auswirkungen der vorgenannten Rahmenbedingungen werden in-
nerhalb der Arbeitsgruppe Infrastruktur der Schulentwicklungsplanung in enger Zusammenarbeit
mit dem Flächenmanagement des Amtes für I mmobilienmanagement behandelt, um optimierte
und nachhaltige immobilienwirtschaftliche Lösungsalternativen zu erarbeiten. Grundlage für die
Erarbeitung dieser Lösungsalternativen sind die Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung. Die
Ergebnisse und Empfehlungen aus dem Gutachten Deloitte (siehe Handlungsempfehlung VI) sind
im Kontext der weiteren Aktivitäten der Schulentwicklungsplanung einzubeziehen. Allerdings ist
hierbei wiederum zu berücksichtigen, dass es sich bei den Ergebnissen des Gutachtens der Firma
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Deloitte um rechnerische Potentiale, die weiterer Untersuchungen bedürfen, handelt (siehe auch
oben: Anlass und Hintergrund für die Beauftragung der Firma Deloitte).
Begründung zu 2.:
Die immobilienwirtschaftlichen Ansatzpunkte der zum Konzept „Strategisches Flächenmanage-
ment der Stadt Münster: Bildung eines optim ierten Immobilienbestandes und dessen Erhalt durch
nachhaltige Bewirtschaftung“ eingebrachten Ratsanträge und die immobilienwirtschaftlichen Emp-
fehlungen des Gutachtens Deloitte „Neuausrichtung des Immobilienportfolios in Münster“ werden –
wie vor unter der Begründung zu 1 dargestellt – inhaltlich in die Weiterentwicklung des Konzeptes
strategisches Flächenmanagement einbezogen.
Im Übrigen wird dem Änderungsantrag der FDP-Ratsfraktion vom 11.02.2011 „V/0088/2011 A-
R/0077/2010 „Den Weg zu einer nachhaltigen Gebäudewirtschaft einschlagen“ mit der Berücksich-
tigung der immobilienwirtschaftlichen Empfehlungen des Gutachtens der Firma Deloitte Rechnung
getragen.
Begründung zu 3.:
Wie bereits an verschiedenen Stellen dieser Vorlage dargestellt, ist der Umfang der für eine ob-
jektscharfe Betrachtung der Ressource Fläche aufgewandten Finanzmittel noch nicht ausreichend
bekannt. Eine Übersicht über die Bewirtschaftungskosten der Gebäude ist dem Teilergebnisplan
der Produktgruppe 0111- Immobilienmanagement - (Anlage 4) zu entnehmen. Die Kostenzuord-
nung zu den einzelnen Produktgruppen erfolgt derzeit nachrichtlich und nicht budgetrelevant in
den Zeilen 28 der jeweiligen Produktgruppen (Anlage 5); hierbei handelt es sich lediglich um eine
Gesamtsumme. Weitere Informationen – bis auf den Bericht indirekte Bezuschussung durch ver-
günstige Mietkonditionen - sind dem Haushaltsplan nicht zu entnehmen.
Um mehr Transparenz und Kenntnis über die durch Gebäudenutzung entstehenden Kosten zu
schaffen, schlägt die Verwaltung vor, dass den künftigen Haushaltsplänen ein Flächenplan beige-
fügt wird. Inhalte dieses Flächenplanes sind u. a.
• Flächen, Kosten, Nutzungen, erzielte Entgelte je Standort
• Flächen und Kosten je Produktgruppe und Standort
• Gesamtflächen und -kosten je Produktgruppe
Perspektivisch sollte dieser Flächenplan auch noch um Informationen über die Auslastung von
Standorten enthalten. Hierfür werden allerdings u. a. Informationen über maximale Kapazitäten
und die tatsächliche Auslastung der jeweiligen Standorte benötigt. Wie insbesondere die tatsächli-
che Auslastung der für die unterschiedlichsten Zwecke genutzten Einzelstandorte kontinuierlich
und flächendeckend ermittelt werden kann, bedarf noch einiger Klärung.
Der Musterentwurf eines solchen Flächenplanes liegt als Anlage 6 a und b bei. Der Flächenplan 1
(Anlage 6 a) beinhaltet Informationen auf Standortebene, der Flächenplan 2 (Anlage 6 b) stellt dar,
welche Standorte bzw. Standortteilflächen von den einzelnen Produktgruppen genutzt werden und
welche Kosten dort entstehen. Zudem enthält dieser Plan Angaben über die Kapazitäten und die
tatsächliche Nutzung / Belegung. Darüber hinaus können für einzelne Produktgruppen auch noch
Aussagen über die prognostizierte Flächenentwicklung enthalten sein.
Begründung zu 4. a) und b):
U. a. zu den Beschlussvorschlägen 4.6 und 4.7 der Vorlage V/0743/2009 „Strategische Haushalts-
entwicklung und Haushaltssteuerung in Münster“ sind Änderungsanträge der Ratsfraktion Bündnis
90 / Die Grünen / GAL vom 07.12.2009 (Anlage 1) und der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster
vom 09.12.2009 (Anlage 2) eingereicht worden. Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.12.2009 be-
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schlossen, dass bei der Umsetzung alle zu dieser Vorlage vorgelegten Änderungsanträge der
Fraktionen von der Verwaltung in geeigneter Weise berücksichtigt werden sollen (Beschlusspunkt
6 der Vorlage V/0743/2009).
Die Beschlusspunkte 4.6 und 4.7 der Vorlage V/0743/2009 beinhalten grundlegende Rahmenbe-
dingungen für die Umsetzung des dem Rat mit Vorlage V/0236/2010 „Strategisches Flächenma-
nagement der Stadt Münster“ zur Beschlussfassung vorgelegten Konzeptes zur Optimierung des
städtischen Immobilienbestandes und dessen nachhaltige Bewirtschaftung, so dass hier eine ein-
deutige Beschlusslage benötigt wird.
Der Vorlagentext zu den Beschlusspunkten 4.6 und 4.7 und die eingebrachten Änderungen sind
der als Anlage 7 beigefügten Synopse zu entnehmen.
Zu Beschlusspunkt 4.6 der Vorlage V/0743/2009 „Strategische Haushaltsentwicklung und
Haushaltssteuerung in Münster“
Das im Änderungsantrag der Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL angeforderte Konzept ist
zwischenzeitlich mit der Vorlage V/0236/2010 „Strategisches Flächenmanagement der Stadt
Münster“ vom Rat in seiner Sitzung am 28.04.2010 beschlossen worden.
Zu Beschlusspunkt 4.7 der Vorlage V/0743/2009 „Strategische Haushaltsentwicklung und
Haushaltssteuerung in Münster“
Das im Änderungsantrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster angeforderte Konzept ist
zwischenzeitlich mit der Vorlage V/0236/2010 „Strategisches Flächenmanagement der Stadt
Münster“ vom Rat in seiner Sitzung am 28.04.2010 beschlossen worden.
Um zu erreichen, dass die städtischerseits mit Gebäuden und Anlagen in Anspruch genommenen
Flächen signifikant gesenkt werden, ist bei Flächenausweitungen grundsätzliches Ziel, eine Kom-
pensation in Form der Reduzierung flächenbedingten Aufwandes an anderer Stelle zu erreichen.
Begründung zu 5.:
Zu 5.1: Verringerung der Kapitalbindung und Freisetzung von Liquidität – Bürgerfonds für
Wohnbau fachlich und politisch prüfen
Siehe Gutachten der Firma Deloitte, Kapitel 5 „Bürgerbeteiligungsmodelle“, Seiten 22 bis 24 und
Handlungsempfehlung III, Seite 28 des Gutachtens.
Die Verwaltung beauftragt die Wohn- und Stadtbau GmbH, die Idee der Bürgerfondskonstruktion
aufzugreifen und zu prüfen. Die dadurch freigesetzte Liquidität soll in die Schuldentilgung der Stadt
einfließen.
V/0176/2011
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V/0176/2011
Zu 5.2 Zur Handlungsempfehlung IV: Wertbeiträge aus dem Anlagevermögen erhöhen - tem-
poräre Erhöhung der Wohnbauausschüttung fachlich u. politisch prüfen
Siehe Gutachten der Firma Deloitte, Kapitel 6 „Die Wohn- und Stadtbau Münster GmbH“, Seiten
25 und 26 und Handlungsempfehlung IV, Seite 28 des Gutachtens.
Die Verwaltung beauftragt die Wohn- und Stadtbau GmbH zur potenziellen temporären Erhöhung
der Ausschüttung (z. B. für 4 Jahre) 3 Alternativen der Ausschüttungen und ihre Wechselwirkun-
gen auf die Geschäftspolitik darzustellen (z. B. bei den Instandhaltungs-aufwendungen mit ho-
hem, mittlerem und geringem Instandsetzungslevel).
I. V.
gez.
Bickeböller
Stadtkämmerin
Anlagen
Der Rat möge beschließen:
1. wie Vorlage
2. wie Vorlage
3. wie Vorlage
4. Einleitung wie Vorlage
4.1 – 4.3 wie Vorlage
4.4 Der Finanzausschuss diskutiert rechtzeitig zur
Vorbereitung des HH-Entwurfes 2011 die Vor- und
Nachteile des sog. „Gegenstromprinzips“ und
vereinbart mit der Kämmerei ein
Beratungsverfahren.
4.5 Spätestens im Jahre 2020....Bereits der HH-2014
darf ein strukturelles Defizit von 10 Mio. € nicht
überschreiten!
4.6 Die Verwaltung schlägt dem Finanzausschuss ein
Konzept zu folgendem Ziel vor: Die
städtischerseits...wie Vorlage
4.7 + 4.8 werden gestrichen
4.9 wie Vorlage (wird zu 4.7)
4.10 wie Vorlage (wird zu 4.8) Ergänzung: Dabei muss die
wirtschaftliche Stabilität und die
Handlungsfähigkeit der „Töchter“ gewährleistet
bleiben.
5. streichen
6. wie Vorlage
Begründung :
zu 4.4 Die Tauglichkeit des „Gegenstromprinzips“ ist auf ihre Chancen
und Tücken abzuklopfen.
Zu 4.5 Die Aufgabe, das strukturelle Defizit nun endlich wirklich zu
senken, muss im Kern Aufgabe des amtierenden Rates bleiben.
Das übliche Verschieben unangenehmer Sparbeschlüsse in
zukünftige Amtsperioden muss aufhören.
Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Ratsfraktion Münster
Windthorststr. 7
48143 Münster
Fon 0251 / 8 99 58 10
Fax 0251 / 8 99 58 15
ratsfraktion@ gruene-muenster.de
www.gruene
-muenster.de
Änderungsantrag
zur Vorlage V/0743/2009
„Strategische Haushaltsentwicklung und
Haushaltssteuerung in Münster“
07.12.2009
Anlage 1 zur Vorlage V/0176/2011
Zu 4.6 Flächenreduktion als solche sind sicherlich bilanziell von Vorteil.
Ob solche auch z.B. im Bildungsbereich langfristig hinsichtlich
der wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit Münsters vertretbar sind,
muss bereits bei der Aufstellung von Regeln zur
Flächenreduktion berücksichtigt werden. Daher kann eine
„signifikante Senkung“ kommunal genutzter Flächen erst in
Kenntnis eines Konzeptes beschlossen werden.
Zu 4.7 Ob bei Flächenerweiterung eine entsprechende
Flächenreduzierung (generell oder im Dezernat ?) vernünftig ist,
muss im Einzelfall geprüft werden.
Zu 4.8 Das Beschlussrecht des Rates bleibt unangeta stet.
Zu 4.9 Erklärt sich von selbst.
Zu 5. Die Bildung einer politischen Arbeitsgruppe i st
Verhandlungsangelegenheit der Fraktionen und von diesen
ausgehandelt werden.
gez. Klas
und Fraktion
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Münzstraße 15 . 48143 Münster
Telefon: (0251) 45 314 . Fax : (0251) 511 750
Mail: fraktion@spd-muenster.de
www.spd-muenster.de
Änderungsantrag zur Vorlage
V/0743/2009
Strategische Haushaltsentwicklung
und Haushaltssteuerung in Münster
09.12.2009
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Münzstr. 15
48143 Münster
Telefon: 0251/ 45 314
Fax: 0251/ 511 750
spdfrak@muenster.de
www.spd-muenster.de
Der Rat möge beschließen:
1. – 3.: Wie Vorlage.
4. Rat und Verwaltung bekunden ihren festen Willen, eine Haushaltssicherung zu
vermeiden. Dabei bleibt der Rat dem Sozialstaatsprinzip verpflichtet: Er legt
soziale Leistungen und Einrichtungen fest, die für eine Stadtgesellschaft im
Gleichgewicht eine solche Bedeutung haben, wie die Abwendung der
Haushaltssicherung selbst. Zu den sich daraus ergebenden Grenzen für
Konsolidierungsschritte zählen die Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen
von städtischen Angestellten und Angestellten städtischer Tochterunternehmen
sowie die Vermeidung von Leistungseinschränkungen für besonders
benachteiligte Personengruppen (einkommensschwache, alte und behinderte
Menschen).
Vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage (...) beitragen.
4.1 - 4.4: Wie Vorlage.
4.5: Wie Vorlage.
4.6: Wie Vorlage.
4.7: Nachdem ein von der Verwaltung vorzulegendes Konzept zur Reduzierung
von Flächen durch den Rat beschlossen worden ist, soll in Vorlagen, durch die
städtische Flächen ausgeweitet werden, gleichzeitig eine Einsparung
flächenbedingten Aufwandes an anderer Stelle in mindestens gleicher
Größenordnung vorgeschlagen werden.
4.8: Auf unterjährige, haushaltsbelastende Beschlüsse wird möglichst verzichtet,
solange kein echter Haushaltsausgleich erreicht ist. Soweit zusätzliche
Belastungen beschlossen werden, ist zeitnah darüber zu befinden, durch welche
Konsolidierungsmaßnahmen eine Rückführung der Belastung innerhalb eines
Zeitraumes von bis zu zwei Jahren sichergestellt wird. Die Rückführung der
Belastung wird durch ein fiktives Verrechnungskonto (Kontrollkonto) verdeutlicht.
Über den Stand des Kontos ist vierteljährlich dem Rat zu berichten. Die
Konsolidierungsbemühungen sind entsprechend anzupassen.
4.9: Wie Vorlage.
Anlage 2 zur Vorlage V/0176/2011
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Münzstraße 15 . 48143 Münster
Telefon: (0251) 45 314 . Fax : (0251) 511 750
Mail: fraktion@spd-muenster.de
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4.10: In die Bemühungen um einen (...) einbezogen. Hierzu wird eine
Geschäftsführerkonferenz einberufen, zu der die stä dtischen Unternehmen
Vorschläge zur Konsolidierung vorlegen.
4.11: Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge fü r eine steueroptimierte
Struktur der Stadt mit ihren Gesellschaften und Eig enbetrieben zu entwickeln.
Hierzu kann u.a. auf den Sachverstand der einschläg igen Institute an den
hiesigen Hochschulen zurück gegriffen werden.
5.: Wird gestrichen.
6.: Wie Vorlage.
Begründung: Erfolgt mündlich.
Wolfgang Heuer
Dr. Fritz Baur
und Fraktion
Neuausrichtung des
Immobilienportfolios in
Münster
Nutzen für die Stadtgesellschaft,
laufende Kosten und
Kapitalbindung
Münster, Februar 2011
Anlage 3 zur Vorlage V/0176/2011
Inhaltsverzeichnis
0. Vorbemerkung 1
1. Management Summary 2
2. Untersuchungsfokus 4
3. Strategische Aufstellung 7
4. Das Untersuchungsportfolio 9
4.1 Schulen & Kindergärten 10
4.2 Das Verwaltungsportfolio 17
4.3 Das derzeitige Veräußerungsportfolio 20
5. Bürgerbeteiligungsmodelle 22
6. Die Wohn- und Stadtbau Münster GmbH 25
7. Handlungsempfehlungen 27
8. Mitwirkung 30
Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 1
0. V orbemerkung
Auf Initiative des Finanzdezernates sowie auf der Grundlage des
Ratsbeschlusses V/0024/2010 vom 03.02.2010 wurde Deloitte beauftragt,
eine Studie zur möglichen Neuausrichtung des Immobilienportfolios in
Münster anzufertigen. Hierbei sollten die laufenden Kosten und die
Kapitalbindung betrachtet und der Nutzen für die Stadtgesellschaft nicht
außer Acht gelassen werden.
Ziel war es, Handlungsfelder aufzuzeigen, in denen nach erster Analyse
Potenzialfelder zu sehen sind. Der Untersuchungszeitraum betrug rd. vier
Monate, in dieser Zeit wurden eine Reihe von Interviews durchgeführt sowie
Datenbanken sowie nicht-elektronische Dokumente gesichtet.
Auf dieser Grundlage kann die Untersuchung Handlungsfelder benennen,
Potenziale abschätzen und einige Umsetzungshemmnisse erkennen. Eine
detaillierte und abschließend belastbare Potenzialbemessung oder
abschließende, gar beschlussreife Empfehlungen zu einzelnen Potenzialen
waren nicht Bestandteil des Auftrages, waren in der Kürze der Zeit und in
Anbetracht des zunächst auf Breite und dann zunehmende Fokussierung
angelegten Untersuchungsformates auch nicht möglich.
Im nächsten Schritt wären politische Würdigungen und dann in den jeweils
zur Untersuchung angeregten Potenzialfeldern vertiefte Untersuchungen
anzustreben.
Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 2
1. Management Summary
Die Optimierung der Immobiliennutzung genießt in der
Stadt Münster insgesamt durchaus Stellenwert. Die
Immobilienwirtschaft als auch das Amt für Finanzen und
Beteiligungen haben sich erkennbar auf den Weg gemacht,
Immobilienthemen fachlich professionell und wirtschaftlich
sinnvoll zu gestalten. An einigen Stellen sollte und könnte
nun der nächste konsequente Schritt folgen.
Im Einstieg in die Analyse werden nicht wenige Parteien - Auftraggeber,
Berater, handelndes Immobilienmanagement - gehofft haben, dass es in
wenigen, klar abgrenzbaren Feldern erhebliche Potenziale gibt, die durch
einfache Aktivitäten zu heben sind. Eine solche Erwartung kann im
vorliegenden Fall jedoch nicht erfüllt werden.
Vielmehr wird man sagen müssen, dass einerseits auf keinem Themenfeld in
der Vergangenheit alle Potenziale liegengelassen wurden und andererseits
sind an nicht wenigen Stellen noch nennenswerte Potenziale aufzuzeigen.
Dementsprechend ist das Realisieren dieser Potenziale aufwändige und
kleinteilige Arbeit.
Ganz oben auf die Agenda gehört ein strategischer und ganzheitlicher
Zugang zum Thema Immobilien. Der Impuls muss hier von der
Verwaltungsspitze kommen mit dem Ziel alle immobilienwirtschaftlich und
liegenschaftlich tätigen Einheiten im Konzern Stadt Münster in der Strategie
hier zu bündeln. Angesichts der unterschiedlichen Stärken der
Verfahrensbeteiligten in der Stadt MS selbst und in einigen
Tochtergesellschaften sollten auf der operativen Ebene die Leistungsfelder
im Blick auf die unterschiedlich stark ausgeprägten Kompetenzen in
entsprechenden Task-Forces mit einem starken Mandat implementiert
werden. Die Task Force setzt sich aus den wesentlichen Mitarbeitern der
Bereiche zusammen, die Immobilienkompetenz bündeln. Wesentliches Ziel
wäre die möglichst kurzfristige Beschreibung und Würdigung aller
kommunalen Immobilien unter strategischen Gesichtspunkten.
Bisher wurde Hervorragendes geleistet, die Immobilien unter energetischen
Gesichtspunkten zu analysieren und auch zu optimieren, entsprechend
fokussiert waren und sind Datenhaltung und resultierende Maßnahmen.
Ein zweiter Fokus mit hoher Priorität ist auf eine mittelfristige
Büroflächenplanung zu legen. Hier sollte für alle städtisch genutzten
Bürogebäude eine aktuelle und fachliche saubere Ist-Aufnahme erfolgen mit
dem Ziel, -ausgerichtet an den langfristigen Bedarfen – eine nachhaltige,
immobilienfachlich plausible, ökonomisch sinnvolle und politisch
verabschiedete Lösung zu finden.
Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 3
Als dritten Themenblock sehen wir eine konsequente strategische
Vermögensallokation an. Derzeit wird zwar in der Regel Immobilienvermögen
im Konzern Stadt dort angesiedelt, wo die besten Effekte zu erwarten sind,
allerdings ist dies nicht durchgehend konzeptionell angelegt. Eine solche
strategische Vermögensallokation bezieht sich auf Effektpotenziale in Bezug
auf steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und Projektentwicklungspotenziale.
Neben den nicht betriebsnotwendigen Immobilien (alle Immobilien, die nicht
zur Daseinsvorsorge der Bürger/Bürgerinnen gehören und nicht zur
Sicherstellung der Kernaufgaben einer Kommune gehören, z.B.
Getränkemärkte oder Resthöfe) gehört der Wohnungsbestand der Wohn-
und Stadtbau GmbH sicherlich zu den Immobilien, die langfristig in
kommunaler Verfügung sein sollen. Gleichwohl bietet auch diese
Gesellschaft Möglichkeiten, weitere Beiträge zu leisten – einerseits über ggf.
temporär zu erhöhende Ausschüttungen in einem fachlich/
wohnungswirtschaftlich vertretbaren Rahmen und zweitens über die
konsequente Einbringung des vorhandenen wohnungswirtschaftlichen Know-
hows für den Konzern Stadt.
Das Teilportfolio mit der größten Komplexität bei der Hebung von
Potenzialen sind die Schulen und Kindergärten. Hier sollten zunächst die
Fachfragen aus der Nutzungsperspektive beantwortet werden, die
immobilienwirtschaftliche Lösung folgt dem dann nach. Gleichwohl ist hier
erhebliches Potenzial vor allem über die Reduktion von Flächen, weniger
über weitere energetische Maßnahmen, zu erwarten.
Ein erhebliches Potenzial ist zu heben wenn es gelingt, noch zu definierende
Teile des Vermögens, die erhebliche Kapitalbindung bedeuten, aber
andererseits auch nicht an Dritte verkauft werden sollen, in Bürgerfonds
einzubringen. Geeignete Immobilien dafür sind vorhanden, z.B.
herausgehobene Verwaltungsgebäude oder auch als zukunftsfähig
eingestufte Schulobjekte eines Clusters. die Bürgerfondskonstruktion ist bei
vielen zu beteiligenden Parteien auf konstruktives Interesse gestoßen.
Insgesamt muss man sagen, dass die aktuelle immobilienwirtschaftliche
Aufstellung mit nach wie vor vielen Immobilien-Kompetenzzentren im
Konzern Stadt langfristig nicht geeignet ist, aus eigener Kraft alle
Optimierungspotenziale zu heben und langfristig stets die besten Lösungen
zu finden und durchzusetzen. Zu alledem sind Organisation und auch Auftrag
der Einheiten derzeit nicht geeignet. Ziel muss es sein die
immobilienwirtschaftlichen Kompetenzen im Konzern Stadt ( W+S, WBI, StW
und Wirtschaftsförderung ) unter einer Strategieleitung im Konzern Stadt,
z.B. in Form eines regelmäßig tagenden Strategierates (runder Tisch) zu
organisieren.
Gleichwohl raten wir davon ab, zunächst die Organisation zu verändern und
dann Optimierungspotenziale zu heben. Vielmehr sollten zur Hebung der
genannten Potenziale stets Task-Forces mit klarem und starkem Mandat im
Sinne der Stärkung von Shared Services gegründet werden, während die
organisatorischen Änderungen mittelfristig anzustreben und parallel dazu zu
betreiben sind. Dabei ist die Verbindung von Eigentümerfunktion und
Gebäudewirtschaft sicher zu stellen.
Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 4
2. Untersuchungsfokus
Die Analyse zur Neuausrichtung des kommunalen
Immobilienportfolios erfolgte in enger Abstimmung mit der
Immobilienwirtschaft. Diese war mit ihrem Wissen und
ihren Daten unverzichtbarer Partner zur Erreichung der
Untersuchungsziele.
Zielsetzung des Projektes
Die Untersuchung zur strategischen Neuausrichtung des kommunalen
Immobilienportfolios fokussiert in erster Linie auf die Ermittlung von
Potenzialen für eine nachhaltige und dauerhafte Entlastung von
Aufwandsgrößen, um Kapitalumschichtungs- und Freisetzungspotenziale zu
schaffen und dabei die Immobilien- sowie Infrastrukturbedarfe der
Stadtgesellschaft zu berücksichtigen.
Somit sind im Untersuchungsportfolio das umfassende Immobilienvermögen
der Stadt Münster einzubeziehen, insbesondere Wohnimmobilien,
Schulgebäude, Büro- und Verwaltungsimmobilien, nicht betriebsnotwendige
Grundstücke und Gebäude sowie sonstige Grundstücke und Gebäude.
Teile des klassischen Infrastrukturvermögens (Straßen, Kanalisation etc.)
sowie die Immobilien der städtischen Töchter (Wohn- und Stadtbau,
Westfälische Bauindustrie, Wirtschaftsförderung und Stadtwerke) wurden
nicht betrachtet.
Vorgehen
Um eine tiefgehende Analyse des Immobilienportfolios zu erreichen, sind in
einem ersten Schritt zunächst alle zur Verfügung stehenden Informationen zu
sammeln und zusammenzuführen. In der entstandenen Übersicht der
Objekte sind dann betriebsnotwendige Immobilien zu identifizieren und deren
Nutzungsbreite und -tiefe anhand von Belegungskennzahlen, Leerständen,
externen Anmietungen usw. zu ermitteln.
Es folgt die Hinterlegung einer so entstandenen Objektliste mit zur Verfügung
stehenden Informationen bzgl. Objekteinstufung (Mietobjekt oder Objekt im
Förderprogramm), Anzahl Nutzer, Kosten des Projektes, Medienverbrauch,
Flächen, Instandsetzungsplanung, etc.
Im Anschluss werden die so ermittelten Datensätze ausgewertet, indem
Auffälligkeiten herausgefiltert und systematisch analysiert werden. Eine
Plausibilisierung erfolgt anhand von Kennwerten der Stadt Münster. Die
Analysen erfolgen je Teilportfolio, d.h. gesondert für Wohnimmobilien,
Schulen, Büro- und Verwaltungsimmobilien sowie nicht betriebsnotwendige
Grundstücke und Gebäude.
Im Zuge der Analyse lassen sich vier sog. Cluster feststellen, anhand derer
im letzten Schritt eine Detailbetrachtung stattfindet:
/g120 Flächennutzungseffizienz
/g120 Verbrauchswerte
Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 5
/g120 Instandsetzungsaufwand
/g120 Kostenaufwand (soweit aus dem bestehenden SAP ermittelbar) .
Unterstützung und Kooperation
Die vorgelegte Untersuchung wäre ohne die sachdienliche und engagierte
Unterstützung durch alle eingebundenen operativen Einheiten im Konzern
Stadt nicht möglich gewesen. Insoweit darf man sagen, dass die
Unterstützungsleistung außergewöhnlich dienlich war. Es liegt in der Natur
der Sache, dass die Unterstützung durch die Immobilienwirtschaft besonders
hervorzuheben ist.
Datenqualität und Datenhaltung
Die Aufbereitung der einzelnen immobilienwirtschaftlichen Daten zum Start
der Analyse erforderte einen vergleichsweise hohen Aufwand, da die
verfügbaren Informationen in insgesamt 13 verschiedene Dateien zur
Auswertung überführt werden mussten, die allesamt zusammengeführt und
plausibilisiert werden mussten. Teilweise wurden dabei Unplausibilitäten,
bspw. bei den Flächenangaben, festgestellt. Exemplarisch genannt seien die
Grundschulen, bei denen sich aus den verschiedenen Quellen zu den
Schülerzahlen in Verbindung mit Flächen teilweise erhebliche Diskrepanzen
ergeben haben. Die Zahlen zu den Nettogrundflächen (NGF) liegen hingegen
recht verlässlich vor.
Bei Betrachtung der in SAP gebuchten Kosten erscheinen diese immer
wieder nicht vollständig den Objekten zugeordnet. Gerade die Zuordnung
von Kosten für Medienverbrauch wird in einem anderen Buchungskreis
vorgenommen und musste daher zum Untersuchungszeitpunkt auf
Objektebene etc. händisch zugeordnet werden. Aktuell ist dieser Umstand
zwar abgestellt worden, jedoch arbeitet die Schnittstelle noch nicht fehlerfrei.
Ebenfalls auffällig war, dass die Kosten des stadteigenen Personals
(insbesondere Hausmeister und Reinigung) nicht den Objekten zugeordnet
sind. Daher sind zum Teil auch die Kostenwerte unplausibel; die Kostenwerte
für Wartung liegen z.B. deutlich unter 1,00 EUR/m² p.a. Dieser Wert liegt
deutlich außerhalb der Benchmarks und zeigt, dass nicht alle Kosten erfasst
und/oder zugeordnet sind.
Generell wurde während der Datenaufbereitung ein zum Teil uneinheitliches
Verständnis der Kostenzuordnungen festgestellt. In der Kostenaufstellung
des Stadthauses 1 sind ca. 20 % der Aufwände eher den Positionen Wartung
und sonstige Kosten zuzuordnen, jedoch nicht der Position Bauunterhalt,
also Instandsetzung und Sanierung. Dieses ist insoweit zukünftig sinnvoll, als
ein verrechnender Bestandshalter bei einem Vermieter-Mieter-Modell immer
bestrebt sein wird, abrechenbare Leistungen so zu klassifizieren, dass sie
nach den einschlägigen Urteilen zur Umlegbarkeit von Kosten auch umgelegt
werden können. Allerdings erhöhen solche Ausnutzungen von
Interpretations- und Definitionsspielräumen natürlich nicht die Transparenz,
zumal die vollständige Umlegung der Kosten derzeit bei der Stadt Münster
noch keine Rolle spielt.
Für die Verwaltungsgebäude liegt derzeit lediglich über einzelne Objekte eine
Aufstellung der Arbeitsplätze vor, die hilfsweise aus den Anschlüssen der
internen Telefondatei der Stadt abgeleitet sind. Der Aufbau einer digitaler
Belegungsplanung / - nachweis ist zielführend zu verfolgen.
Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 6
Insgesamt weisen die vorhandenen Daten einen sehr starken Fokus auf
Energieoptimierung auf. Die Bedeutung der damit zusammenhängenden
Flächen spielt jedoch eine eher untergeordnete Rolle. Ein im besten Sinne
strategisches Flächenmanagement bspw. im Zusammenspiel mit den
Nutzern und dem Amt für Finanzen und Beteiligungen ist derzeit wegen
fehlender Budgetrelevanz nicht ausgeprägt, aber an einigen Stellen
erkennbar angestrebt.
Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 7
3. Strategische Aufstellung
Strategische Aufstellung der Immobilienwirtschaft
Wie oben beschrieben, gibt es Optimierungspotenziale in der Datenhaltung,
deren derzeitiger Zustand strategische Zugänge und strategische Analysen
erschwert. Gleichwohl ist zunächst zu konstatieren, dass die
immobilienwirtschaftliche Aufstellung der Stadt Münster sowohl in der
Verwaltung als auch in den untersuchten städtischen Töchtern im
interkommunalen Vergleich sehr gut abschneidet.
Die untersuchten Töchter haben Ihre Kernkompetenzen gut ausgeprägt,
bringen diese regelmäßig zum Wohle der Stadtgesellschaft ein und erzielen
dabei gute wirtschaftliche Ergebnisse.
Innerhalb der Stadtverwaltung ist die grundlegende Aufstellung mit der
zusammengeführten Liegenschaftsverantwortung einerseits und Bau/
Instandhaltung andererseits sehr modern. Entsprechend konnte vom Amt für
Immobilienmanagement auch eine über praktisch das gesamte
Anlagevermögen erhobene umfassende Portfolioanalyse mit entsprechenden
strategischen Handlungsoptionen vorgelegt werden (vgl. Berichtsvorlage
V/0437/2009. Erg.). Analytische Detaillierungen und Operationalisierungen
(bspw. strategische Ansätze zur Wohnbaulandentwicklung von September
2009) sind ebenfalls vorhanden.
Ebenfalls aus immobilienstrategischen und operativen Überlegungen sinnvoll
ist der Ansatz, gewerbliche Flächen vor allem durch die Wirtschaftsförderung
entwickeln zu lassen und bei Wohnbauflächen für den
Geschosswohnungsbau die Wohn- und Stadtbau einzubeziehen.
Insoweit sind alle fachlichen Vorüberlegungen für eine explizite und
ganzheitliche Immobilienstrategie vorhanden. Als nächster Schritt wäre eine
entsprechende politische Aussage wünschenswert.
Ganz allgemein kann man sagen, dass weitergehende parlamentarische
Vorgaben für Immobilien und Immobiliennutzung in der Stadt Münster
fachlich möglich und in Hinblick auf die Umsetzung und Hebung von
Potenzialen auch nötig sind.
Beispielhaft sei hier eine neue Positionierung der Immobilienwirtschaft in der
Eigentümerfunktion genannt. Dies wäre im besten Falle durch eine politisch
gutierte Immobilienpolicy (zu Flächenverbräuchen, Effizienz-Zielen,
Versiegelung, CO2-Zielen, Stadtentwicklungszielen, modernen Arbeitswelten
u.ä.) zu hinterlegen. Mit der Erklärung zu den politischen Zielen wird allen
Bereichen die Einhaltung in ihr Pflichtenheft geschrieben, die Einhaltung der
Ziele durch eine entsprechend positionierte Immobilienabteilung unterstützt.
Auf dieser Grundlage könnten moderne Mieter-Vermieter-Überlegungen
weiterentwickelt werden.
Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 8
Organisation
Wir sehen die Immobilienwirtschaft als gut aufgestellte, fachlich geschätzte
und kooperationsbereite Fachverwaltung. Durch die Zusammenführung der
Liegenschaftsverantwortung mit Bau- und Instandhaltungsfragestellungen
konnten strategische Perspektiven gestärkt (Portfolioanalysen und
Standortoptimierungen sind eher möglich, wenn analytisch alles in einer
Hand liegt) und Effizienz gehoben werden.
In einem nächsten Schritt könnte die Rolle noch gestärkt und damit eine
Umsetzung der strategischen Ansätze unterstützt werden. Neben einem
Runden Tisch aller Immobilienkompetenzen im Konzern Stadt (unter
Federführung des Hauptgesellschafters Stadt: W+S, WBI, StW und
Wirtschaftsförderung) kann dazu auch über konsequente Mieter-
Vermietermodelle sowie über eine mittelfristige organisatorische
Neuausrichtung der Immobilienwirtschaft nachgedacht werden. Dies ist
jedoch eine aufwändige Detailarbeit und wird erst 12 bis 24 Monate nach
Start Ergebnisse zeigen.
Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 9
4. Das Untersuchungs-
portfolio
Das Untersuchungsportfolio der Stadt Münster in der
Übersicht
Die umfassendste Objektübersicht, die eine Einschätzung der verfügbaren
Daten zulässt, ist die Aufstellung für die Bilanz der Stadt Münster. Aus
Praktikabilitätsgründen wird allerdings der Energiebericht als führende
Objektliste verwendet, da dort die meisten relevanten Daten
zusammengeführt wurden. Insgesamt sind im Energiebericht der Stadt
Münster 160 Objekte mit einer Gesamtfläche von 654 Tm² enthalten. Alle
diese Objekte wurden bspw. für Überlegungen wie Verkaufbarkeit in die
Analyse einbezogen. Die detaillierte Datenanalyse bspw. vor allem nach
Kosten und Einsparpotenzialen konzentriert sich auf die wesentlichen
Objekte , über die nach Plausibilisierung aller vorhandenen Daten auch
Aussagen möglich sind:
• Verwaltungsgebäude (12 Objekte, ca. 85 Tm² NGF)
• Schulgebäude (86 Objekte, 469 Tm² NGF)
Damit sind entsprechend rd. 61 % der Objekte und rd. 85 % der
Gesamtfläche aus dem Energiebericht abgedeckt. Daraus folgt, um
erkennbare Effekte zu generieren, dass diese Bereiche dauerhaft nicht
ausgeblendet werden können.
Das Teilportfolio der Schulgebäude unterteilen sich des Weiteren in:
Objekte Tm² NGF Ø Tm² NGF
Grundschulen 46 152 3,3
Förder schulen 7 21 3,0
Hauptschulen 5 26 5,2
Realschulen 5 32 6,4
Gymnasien 9 91 10,1
Schulzentren 4 72 18,0
Berufsbildende
Schulen
10 75 7,5
32%
5%
6%
7% 19%
15%
16%
Flächenverteilung Schulen
Grundschulen
Förderschulen
Hauptschueln
Realschulen
Gymnasien
Schulzentren
Berufsbildende
Schulen
Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 10
4.1 Schulen & Kindergärten
Im Schulportfolio liegen erkennbare Flächeneinspar-
potenziale. Hier sollte allerdings zunächst die Fachpolitik
Rahmen setzen, bevor immobilienwirtschaftliche und
ökonomische Kalküle herangezogen werden.
Überblick Einsparpotenziale
Das Schulportfolio ist im Kontext kommunaler Immobilienoptimierungen stets
besonders zu behandeln. Einerseits greifen Handlungen, die als
ökonomische und immobilienwirtschaftliche Optimierungen gedacht sind
(bspw. Aufgabe, Verlagerung oder Zusammenlegung von Schulstandorten)
besonders tief in Lebensqualitäten und Emotionalität der Stadtbevölkerung
sowie in politische Gestaltungsfelder ein. Zudem sind selbstredend im
Bereich der Schulen künftige Flächen- und Qualitätsbedarfe nicht ohne
weiteres antizipierbar. Dies liegt einerseits daran, dass künftige
Schülerzahlen in ihrer Verteilung auf die weiterführenden Schulformen nicht
ohne weiteres prognostizierbar sind. Darüber hinaus sind die Flächenbedarfe
pro Schüler oder Klasse in besonderer Weise von künftigen Schulkonzepten
und Unterrichtsformen abhängig.
Zum Untersuchungszeitpunkt lagen keine Schulentwicklungsplanung und
auch keine abgeschlossene Willensbildung zu o. g. qualitativen Fragen der
Schule von morgen vor, so dass hier zunächst mit Vergleichswerten und
Benchmarks gearbeitet wird. Idealtypisch gerechnet zeigt dann das
Schulportfolio über alle Schularten rd. 41 Tm² überschüssige Fläche auf.
Sollte es in der Folge einer Schulentwicklungsplanung zu einer
entsprechenden Konsolidierung der Schulstandorte kommen, so entsprechen
die rd. 41 Tm² überschüssiger Flächen einem möglichen
Konsolidierungsbeitrag von rd. 2,5 Mio. EUR jährlichen Einsparungen. Auf
der Vermögensseite sind idealtypische Betrachtungen weit spekulativer, da
die Werte von aufgegebenen Schulstandorten erheblich schwanken können
(Lage, d.h. Wert von Grund und Boden, Restwert der Gebäude, ggf.
Abrisskosten, u.a.). Allerdings zeigt der Blick auf die durchschnittlichen
Buchwerte (für die überschüssige Fläche rd. 17,3 Mio EUR) auf der einen
Seite und den konservativen Wertansatz der Flächen auf der anderen Seite
mit 18,4 Mio EUR (ermittelt aus dem für die Eröffnungsbilanz angesetzten
Flächenwert als Durchschnitt), dass hier Verkäufe über Buchwert und somit
Buchgewinne möglich sein werden.
Aus der Vorlage der aktuellen kleinräumigen Bevölkerungsprognose bis 2020
geht zumindest für den relevanten Teil der zukünftigen Grundschüler hervor,
dass es zu einer Zunahme um 2,9 – 3,5 % kommen wird. Im Sinne der
vorgestellten Kalkulation sehen wir keinen großen Einfluss auf das Ergebnis,
jedoch wird sich die Diskussion um den konkreten Standort einer Schule an
den Ergebnissen der Prognosen für die einzelnen Stadtteile messen lassen
müssen. D.h. es kann nicht ausgeschlossen werden, dass trotz Überhanges
in den Flächen bestimmte Schulstandorte ausgebaut werden müssen.
Im gleichen Atemzug heißt das aber auch, dass an anderen Standorten weit
mehr an Flächen im Überhang sein werden. Hierauf muss die Politik
Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 11
reagieren, ein strategisches Flächenmanagement unterstützt die
Entscheidungsfindung.
Betrachtet man die Optimierungspotenziale aus erweiterter energetischer
Optimierung der Schulen, ist bei gleichzeitig hohem Investitionsbedarf kein
großer ökonomischer Hebel vorhanden. Zwar sind einerseits 29 der 86
Standorte mit weiterem energetischen Potenzial ausgestattet, doch stehen
den monetären Einsparpotenzialen unverhältnismäßige Investitionsbedarfe
gegenüber. D.h. auch wenn weitere Optimierungen aus ökologischer
Perspektive angezeigt sind, so sind hier Einsparpotenziale für den Haushalt
nicht zu realisieren.
Dies liegt einerseits an der baulichen Struktur und Substanz der in Rede
stehenden Schulen und andererseits natürlich auch daran, dass die
Standorte mit besserem Verhältnis von Investition und Einsparpotenzial
bereits optimiert sind.
Schulform An -
zahl
/g54 NGF
[Tm²]
Ø NGF
[Tm²]
Ø- Grundstück
[Tm²] 1)
Überzählige Fläche
[Tm²] 2)
Anzahl
Standorte
Grundschulen 46 152 3,3
12
11,4 –20,8 3,8 –6,3
Förderschulen 7 21 3,0 0,6 –1,8 0,2 –0,6
Hauptschulen 5 26 5,2 1,7 0,3
Realschulen 5 32 6,4 4 0,8
Gymnasien 9 91 10,1 6,8 0,6
Schulzentren 4 72 18,0 3,5 0,2
Berufsbildende
Schulen
10 75 7,5 7,9 1,0
1) Statistische Daten Stadt Münster –2008
2) Ergebnis der Betrachtung je Schulform, siehe
Detailauswertung
3) 12.000 m² /Schulstandort * 150 EUR/m² als
durchschnittlicher Bodenrichtwert Münster
4) Durchschnittlicher Bewirtschaftungsaufwand: 60 EUR p.a.
ohne Sondermaßnahmen
5) Median der Buchwerte 2009 aller Schulen x 8 Standorte
Summen 86 469 1.109 35,9 –46,5 6,6 –8,9
MW (gerundet): 41 8
Beitrag Konsolidierung 3) : 14,4 Mio €
Jährliche Einsparung 4) : 2,5 Mio €
Anlagenvermögen 5) : - 17,3 Mio €
Schulform Anzahl mit
energ .
Potenzial
Potenzial
p.a.
[TEUR]
Aufwand
Sanierung
[TEUR] 1)
Umfassende Sanierung
Einsparung / Aufwand
[TEUR] 2)
Grundschulen 19 (von 46) 118 5.600 160 / 9.600
Förderschulen 2 (7) 5 400 20 / 2.600
Hauptschulen 2 (5) 26 800 42 / 2.300
Realschulen - (5) - - 17 / 4.200
Gymnasien 3 (9) 33 2.300 83 / 11.600
Schulzentren 2 (4) 34 3.200 75 / 8.800
Berufsbildende
Schulen 1 (10) 0,5 600 20 / 7.600
1) Grenzwert 114 kWh, Durchschnittsverbrauch aller Schule n,
Aufwand je m² NGF: ca. 100 EUR (40% eines Aufwandes
zur energetischen Optimierung eines unsanierten
Bestandes)
2) Grenzwert: 70 kWh, Aufwand je m² NGF: ca. 170 EUR
(40% des Vergleichswertes Ida-Schule)
Summen 29 (86) 216,5 12.900 417 / 46.700
Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 12
Methodik zur Ermittlung der Eisparpotenziale
Bevor im Folgenden die Einsparpotenziale einzelner Schulformen im Detail
beschrieben werden, wird eingangs kurz die Methodik zur Ergebnisherleitung
skizziert.
Flächenverbrauch
Als Vergleichswert (Flächenbenchmark) wird der durchschnittliche
Flächenverbrauch aller Objekte der betrachteten Schulform herangezogen
(m² NGF pro Schüler). Betrachtet werden nur die Objekte, bei denen der
Flächenverbrauch höher ist. Das jeweilige Flächenpotenzial ergibt sich aus
der Differenz aus Flächenverbauch zum Durchschnittsvergleichswert
(Flächenbenchmark). Die Anzahl der theoretisch zur Disposition stehenden
Standorte ergibt sich aus der Summe des Flächenpotenzials je Schulform
und der durchschnittlichen Flächengröße eines Standorts der Schulform.
Energieverbrauch
Für den Primärenergieverbrauch wird ein Grenzwert i.H.v.
114 kWh je m² p.a. verwendet, der sich aus dem Durchschnitt des
Verbrauches aller Schulen ermitteln lässt. Daneben wird als Vergleichswert
ein theoretisch erreichbarer Verbrauchswert von 70 kWh angesetzt, der sich
aus Vorgaben für Neubauten ableitet und teilweise von Objekten der Stadt
erreicht wird (jedoch ohne die Möglichkeit zur Plausibilisierung, da ein
geringer Verbrauch auch mit geringer Nutzung zusammenhängen kann).
Instandsetzungsaufwand
Als Grenzwert für den Instandsetzungsaufwand zur Erreichung eines
durchschnittlichen Energieverbrauches wird eine Erfahrungswert i.H.v. 100 €
je m² NGF angenommen , der Wert für die Erreichung des „Neubauähnlichen
Standards“ mit 170 €/m² NGF .
Grundschulen
Ergebnisse Flächennutzung und Effizienz
Die Flächenineffizienz bei den Grundschulen, die über dem
Flächenbenchmark liegen, ist vergleichsweise hoch, allerdings liegen hier
größtenteils keine Energiedefizite vor. Legt man den durchschnittlichen
Flächenverbrauch von 15,7 m² pro Schüler als Grenze fest
(Durchschnittsflächenverbrauch aller Schulen ), so besteht bei 21
Schulen insgesamt ein Flächenpotenzial von 20.800 m². Umgesetzt auf
Schulstandorte könnten somit idealtypisch 3 bis 6 Grundschulen
aufgegeben
werden (Durchschnittliche Flächen ca. 3.500 m²/Grundschule). In Kosten
gesprochen, ergibt sich bei ca. 60 EUR/m² p.a. Betriebskosten (inkl.
Instandsetzungsaufwand, jedoch ohne Abschreibung) eine
Summe zwischen 650 TEUR und 1,2 Mio EUR Einsparung p.a.
Zusätzlich können im Vermögensbereich aus der freiwerdenden Fläche rd.
4 bis 8 Mio. EUR idealtypische Verkaufspreise erzielt werden. Eine
Annäherung der Buchgewinne macht idealtypisch keinen Sinn, da bereits die
Grundstücksflächen der Schulen sehr unterschiedlich sind, die resultierenden
Immobilienwerte noch deutlicher variieren und die Buchwerte dann drittens
wiederum ein sehr unterschiedliches Bild zeigen.
Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 13
Ergebnisse der Verbrauchswerte
Bei 19 von 46 Grundschulen, also rd. 45 %, besteht energetisches
Einsparpotenzial . Für etwa die Hälfte dieser Grundschulen mit
energetischen Defiziten besteht gleichzeitig ein hoher Instandhaltungsbedarf.
Insgesamt sind für 19 Grundschulen Verbräuche über dem Grenzwert
„Durchschnittsverbrauch über 114 kWh je m² p.a.“ erkennbar. Hieraus
leitet sich ein Einsparpotenzial von rd. 118 TEUR p.a. ab. Der Aufwand liegt
bei ca. 100 EUR/m², entsprechend ca. 5,6 Mio EUR.
Setzt man einen theoretisch möglichen Energiewert für Wärme von 70 kWh
je m² NGF zugrunde, so würde bei einem derzeitigen Durchschnittsverbrauch
Wärme von 100 kWh ein Gesamtpotenzial von 2.900.000 kWh bestehen,
was in aktuellen Kosten gerechnet einer jährlichen Einsparung von 160
TEUR entspricht. Jedoch ist hierbei mit einem Aufwand von 170 EUR/m²
NGF (vgl. Aufwand Ida-Schule) zu rechnen, mithin 9,6 Mio EUR .
Hier stehen also für die Gruppe der Grundschulen berechnet
Investitionskosten und monetäre Potenziale der Energieeinsparung in
keinem günstigen Verhältnis. Für einzelne Grundschulen sieht dies durchaus
anders aus. Wir halten es jedoch nicht für zielführend, vor einer
fachpolitischen Entscheidung für oder gegen Schulstandorte diese durch
ökonomische und energiepolitische Kalküle noch zu verkomplizieren.
Ergebnisse Instandsetzungsaufwand (budgetiert)
Bei den Instandsetzungsaufwendungen ergibt sich kein Einsparpotenzial im
engeren Sinne, Einsparungen realisieren sich allein über die Aufgabe von
Schulstandorten. Hier gilt, was auch bereits oben geschrieben wurde, dass
es erstrebenswert ist, die fachpolitische Diskussion um Schulstandorte nicht
durch Immobilienfragestellungen zu überlagern.
Betrachtet man alle Grunds chulen über dem Grenzwert „10 0 EUR/m² NGF “,
dann machen diese alleine einen Anteil von 16 % des Gesamtaufwandes
aller Gebäude der Stadt Münster aus. Selbstredend sind je nach
Entscheidung für oder gegen bestimmte Standorte künftig sehr
unterschiedliche Instandsetzungsaufwendungen zu erwarten.
Ergebnisse laufende Kosten
Die Kostenauswertungen erscheinen nicht selten unplausibel. Die
ausgewiesenen Kosten für Schulen liegen bei ca. 60 – 65 EUR/m² NGF p.a.
Nur zwei Schulen liegen über diesem Wert. Dies sind im Benchmark sehr
niedrige Werte. Man darf allerdings nicht davon ausgehen, dass dies der
Realität entspricht und in Münster Verbräuche so außerordentlich niedrig
wären. Vielmehr ist der Grund, dass nicht alle Kosten den jeweiligen
Objekten zugeordnet sind.
Eine Kostenanalyse verbietet sich insoweit (was im Übrigen auch für alle
weiteren Objekte gilt). Für die Konsolidierungs-Szenarien (Rückbau von
Fläche bzw. von Standorten) wird für die Errechnung der zu erwartenden
Kostenreduktion mit dem Erfahrungsansatz von 60 EUR/m² NGF p.a.
weitergerechnet. Daraus ergibt sich in den weiteren Berechnungen ein
theoretischer Ansatz für Einsparpotenziale, der wiederum mit
Erfahrungswerten aus anderen Beratungsprojekten verifiziert wird.
Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 14
Förderschulen
Ergebnisse Flächennutzung und Effizienz
Das Gesamtpotenzial liegt bei ca. 600 m² NGF. Legt man den
durchschnittlichen Flächenverbrauch von 19,3 m² pro Schüler als Grenze
fest (Durchschnittsflächenverbrauch aller Förderschulen), so besteht bei
3 Schulen ein idealtypisches Flächenpotenzial von insgesamt 1.800 m²
NGF.
Ergebnisse der Verbrauchswerte
Ausgehend von optimalen Verbrauchswerten der betrachteten Förderschulen
liegt das Einsparpotenzial bei ca. 5 TEUR . Dem entgegen steht, unter der
Annahme von 100 EUR Kosten je Quadratmeter ein Gesamtaufwand von
ca. 0,4 Mio. EUR.
Die Optimalbetrachtung, also bei Annahme eines theoretisch möglichen
Energiewerts für Wärme von 70 kWh/m² NGF bei einem derzeitigen
Durchschnittsverbrauch an Wärme von 85 kWh, ergibt für 2 Objekte ein
Gesamtpotenzial von 300.000 kWh. Dies entspricht einer jährlichen
Einsparung von ca. 20 TEUR. Dem entgegen steht ein Aufwand von ca.
170 EUR/m² NGF (vgl. Aufwand Ida-Schule), also ca. 2,6 Mio. EUR.
Ergebnisse Instandsetzungsaufwand (budgetiert)
Keine der 7 Förderschulen weist einen außerordentlich hohen
Instandsetzungsaufwand auf.
Hauptschulen
Ergebnisse Flächennutzung und Effizienz
Legt man den durchschnittlichen Flächenverbrauch von 18,7 m² pro
Schüler als Grenze fest, so besteht bei 2 Schulen ein idealtypisches
Flächenpotenzial von insgesamt 1.700 m² NGF.
Ergebnisse der Verbrauchswerte
Ausgehend von optimalen Verbrauchswerten der betrachteten Hauptschulen
liegt das Einsparpotenzial bei ca. 26 TEUR . Dem gegenüber steht ein
Aufwand bei Investitionsbedarfen von ca. 100 EUR/m² in Höhe von ca.
0,8 Mio EUR.
Die Optimalbetrachtung, also bei Annahme eines theoretisch möglichen
Energiewerts für Wärme von 70 kWh/m² NGF bei einem derzeitigen
Durchschnittsverbrauch an Wärme von 85 kWh, ergibt für 3 Objekte ein
Gesamtpotenzial von 520.000 kWh. Dies entspricht einer jährlichen
Einsparung von ca. 42 TEUR. Dem gegenüber steht ein Aufwand bei ca.
170 EUR/m² NGF (vgl. Aufwand Ida-Schule) in Höhe von ca. 2,3 Mio. EUR.
Ergebnisse Instandsetzungsaufwand (budgetiert)
Zwei der fünf Hauptschulen haben einen außerordentlich hohen
Instandsetzungsaufwand. Selbstredend sind je nach der fachpolitisch
determinierten Entscheidung für oder gegen bestimmte Standorte künftig
sehr unterschiedliche Instandsetzungsaufwendungen zu erwarten.
Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 15
Realschulen
Ergebnisse Flächennutzung und Effizienz
Legt man den durchschnittlichen Flächenverbrauch von 12,7 m² pro Schüler
als Grenze fest, so besteht bei 2 Schulen ein idealtypisches
Flächenpotenzial von insgesamt 4.000 m² NGF.
Ergebnisse der Verbrauchswerte
Bei den Verbrauchswerten in den Realschulen ist, sofern Standardwerte
angestrebt werden sollen, kein nennenswertes Optimierungspotenzial
vorhanden.
Bei einem derzeitigen Durchschnittsverbrauch von 85 kWh ergibt eine
Optimalbetrachtung, also in Bezug auf einen theoretisch möglichen
Energiewert von 70 kWh/m² NGF, für 4 Objekte eine mögliche jährliche
Energieeinsparung von 280.000 kWh. Dies entspricht einem jährlichen
Kosteneinsparpotenzial von ca.17 TEUR. Dem gegenüber steht (bei ca.
170 EUR/m² Investitionsaufwand (vgl. Aufwand Ida-Schule)) ein notwendiges
Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von ca. 4,2 Mio. EUR.
Ergebnisse Instandsetzungsaufwand (budgetiert)
Keine der fünf Realschulen weist einen außerordentlich hohen
Instandsetzungsaufwand auf.
Gymnasien
Ergebnisse Flächennutzung und Effizienz
Legt man den durchschnittlichen Flächenverbrauch von 11,4 m² pro Schüler
als Grenze fest, so besteht bei 5 Schulen ein Flächenpotenzial von
insgesamt 6.800 m² NGF.
Ergebnisse der Verbrauchswerte
Ausgehend von optimalen Verbrauchswerten der betrachteten Gymnasien
liegt das Kosteneinsparpotenzial bei ca. 33 TEUR . Dem entgegen steht bei
einem Investitionsbedarf von rd. 100 EUR/m² ein Gesamtinvestitionsbedarf in
Höhe von rd. 2,3 Mio EUR.
Die Optimalbetrachtung (bei einem derzeitigen Durchschnittsverbrauch
Wärme von 85 kWh) ergibt für 7 Objekte ein Energieeinsparpotenzial von
1.400.000 kWh. Dies entspricht einer jährlichen Kosteneinsparpotenzial von
ca. 83 TEUR. Dem gegenüber steht bei Quadratmeter bezogenen
Investitionskosten von rd. 170 EUR/m² NGF (vgl. Aufwand Ida-Schule), ein
Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von ca. 11,6 Mio. EUR.
Ergebnisse Instandsetzungsaufwand (budgetiert)
Im Ergebnis weisen 5 der 10 Gymnasien einen außerordentlich hohen
Instandsetzungsaufwand auf. Auch hier sind je nach der fachpolitisch
determinierten Entscheidung für oder gegen bestimmte Standorte künftig
sehr unterschiedliche Instandsetzungsaufwendungen zu erwarten.
Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 16
Berufsschulen
Ergebnisse Flächennutzung und Effizienz
Legt man den durchschnittlichen Flächenverbrauch von 4,5 m² pro Schüler
(Durchschnittsflächenverbrauch aller Berufsschulen) als Grenze fest, so
besteht bei 5 Schulen ein Flächeneinsparpotenzial von insgesamt 7.900
m² NGF.
Ergebnisse der Verbrauchswerte
Ausgehend von optimalen Verbrauchswerten der betrachteten Berufsschulen
liegt das Einsparpotenzial bei ca. 500 EUR . Dem gegenüber steht (bei ca.
100 EUR/m² Investitionsbedarf) ein Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von
ca. 0,6 Mio EUR.
Die Optimalbetrachtung ergibt für 2 Objekte ein Gesamtpotenzial von
340.000 kWh. Dies entspricht einer jährlichen Einsparung von ca. 20 TEUR.
Dem gegenüber steht (bei ca. 170 EUR/m² Investitionsbedarf (vgl. Aufwand
Ida-Schule)) ein Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von ca. 7,6 Mio. EUR.
Ergebnisse Instandsetzungsaufwand (budgetiert)
Im Ergebnis weist eine der elf Berufsbildenden Schulen einen
außerordentlich hohen Instandsetzungsaufwand auf.
Schulzentren
Ergebnisse Flächennutzung und Effizienz
Legt man den durchschnittlichen Flächenverbrauch von 14,7 m² pro Schüler
als Grenze fest, so besteht bei 2 Schulen ein Flächenpotenzial von
insgesamt 3.500 m² NGF.
Ergebnisse der Verbrauchswerte
Ausgehend von optimalen Verbrauchswerten der betrachteten Schulzentren
liegt das Einsparpotenzial bei ca. 34 TEUR. Dem gegenüber steht (bei ca.
100 EUR/m² Investitionsbedarf) ein Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von
3,2 Mio EUR.
Die Optimalbetrachtung ergibt für 3 Objekte ein Gesamtpotenzial von
1.260.000 kWh, dies entspricht einer jährlichen Einsparung von
ca. 75 TEUR . Dem gegenüber steht (bei ca. 170 EUR/m² Investitionsbedarf
(vgl. Aufwand Ida-Schule)) ein Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von ca.
8,8 Mio. EUR.
Ergebnisse Instandsetzungsaufwand (budgetiert)
Im Ergebnis weist eines der vier Schulzentren einen außerordentlich hohen
Instandsetzungsaufwand auf. Auch hier liegt die Frage nach der Art des
Verfahrens, nach der Hinzuziehung von ökonomischen Fakten zu
fachpolitischen Überlegungen letztlich bei der Politik.
Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 17
4.2 Das Verwaltungsportfolio
Die überragende Rolle in der Optimierung des
Verwaltungsportfolios kommt der Veränderung der
aktuellen Situation um Stadthaus I und Stadthaus II zu.
Verwaltungsgebäude
Ebenso wie das Schulportfolio wurde das Verwaltungsportfolio detaillierten
Analysen in den Bereichen Flächennutzung und Effizienz, Verbrauchswerte
sowie Instandsetzungsaufwand unterzogen. Insgesamt lässt sich damit
festhalten, dass für zwei Objekte in allen drei Kategorien Defizite
vorliegen. Vier weitere Objekte weisen darüber hinaus einen auffällig hohen
Flächenbedarf aus.
Ergebnisse Flächennutzung und Effizienz
Legt man einen durchschnittlichen Flächenverbrauch von 37,5m² NGF pro
Arbeitsplatz fest (durchschnittlicher Flächenverbrauch von vergleichbaren
Verwaltungsobjekten aus Projekten, Umrechnung von Flächenbezug
Mietfläche zu NGF), so besteht bei 10 Objekten ein Flächenpotenzial von
insgesamt 5.600 m² NGF. Unberücksichtigt bleiben bei dieser Berechnung
die Ausreißer Rathaus und Lagergebäude. Bei einer Anpassung des
Flächenverbrauchs auf den sich über alle Verwaltungsgebäude ergebenden
Durchschnittswert von 48,2 m² NGF, verringert sich das Flächenpotenzial auf
3.200 m² NGF
Der wahre Wert des Flächenpotenzials der Verwaltungsobjekte wird aller
Erfahrung nach zwischen dem niedrigsten und dem auf Basis des
Durchschnittswertes ermittelten Potenzials liegen, also zwischen 5.600 und
3.200 m². Jedoch soll an dieser Stelle angemerkt sein, dass jeder m²
weniger, der je Arbeitsplatz zur Verfügung steht, weitere 900 m² an
zusätzlichem Potenzial freimacht. Dieses kann durch die Einführung von
Standards für die Flächennutzung umgesetzt werden.
Ergebnisse der Verbrauchswerte
Ausgehend von dem optimalsten Verbrauchswerten (Durchschnittswert aller
betrachten Verwaltungsobjekte: 103 KWh) der betrachteten
Verwaltungsobjekten liegt das Einsparpotenzial bei ca. 37.000 EUR. Dem
gegenüber steht (bei ca. 100 EUR/m² Investitionsbedarf) ein
Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 3,6 Mio EUR.
Ergebnisse Instandsetzungsaufwand (budgetiert)
Es werden a lle Verwaltungsgebäude über dem Grenzwert „100 EUR/m²
NGF“ betrachtet. Im Ergebnis weisen zwei(BV-Südost, BV-West) der
Verwaltungsgebäude einen außerordentlich hohen Instandsetzungsaufwand
auf.
Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 18
Fokus Stadthäuser
Die Ergebnisse der detaillierten Analyse des Verwaltungsportfolios legt eine
Konsolidierung der Stadthäuser 1 bis 3 nahe.
Das Stadthaus 1 weist einen sehr hohen Sanierungsbedarf zwischen 30 - 40
Mio. EUR auf. Die erhöhte Flächenineffizienz von rd. 38 m²/AP kommt
durch großzügige Freiflächen im Foyer und Vermietungen zu Stande. Der
Betriebskostenanteil ist ebenfalls relativ hoch angesiedelt und liegt bei rd. 34
€/m² p.a.
Auch das Stadthaus 2 weist deutliche Flächenineffizienz mit rd. 36 m²/AP
auf. Jedoch ist der Betriebskostenanteil mit nur rd. 16,6 €/m² p.a. relativ
niedrig. Es besteht demnach gutes Entwicklungspotenzial bei besserer
Flächennutzung (soweit dieses durch die gegebene Architektur umsetzbar
ist). Positiv hervorzuheben sind ebenso das eigene Parkdeck sowie die
zentrale Lage zur Innenstadt.
Das Stadthaus 3 ist ein Anmietungsobjekt mit einem jährlichen Mietaufwand
in Höhe von ca. 3 Mio. EUR. Die Flächeneffizienz ist hier relativ hoch und
liegt bei rund 28m²/AP, während gleichzeitig der Betriebskostenanteil sehr
niedrig ist; er liegt bei 13,3 €/m² p.a.
Nächste Schritte
Es sollte geprüft werden, wie eine Sanierung bzw. ein Umbau des
Stadthauses 1 bei einem Investitionsvolumen von 30 – 40 Mio. EUR (ohne
Zwischenanmietungen und Umzugskosten) eine Verbesserung in der
Ausnutzbarkeit der Flächen und lfd. Unterhaltungskosten erreichen kann.
Abgewickelt werden könnten ggf. die Investitionsmaßnahmen über den Weg
einer Projektentwicklung (Finanzierung, Bau und eventuell Betrieb) durch
eine städtische Gesellschaft. Im Anschluss stünde die Rückmietung durch
die Stadt mit ca. 12 EUR/m² monatlicher Mietbelastung, etwa 3,2 Mio. EUR
p.a. (ca. 22 Tm² MF) und Überführung des Gebäudes in städtischen Bestand
nach z.B. 25 Jahren.
Über eine Verdichtung der Arbeitsplätze um ca. 25 % könnten im Stadthaus
1 rd. 150 Arbeitsplätze gewonnen und die Flächeneffizienz (dann 30,5 m² je
AP) somit annähernd auf den Stand der Flächeneffizienz des Stadthauses 3
erhöht werden. Ebenso könnten Betriebskosten in Höhe von ca. 0,5 Mio.
EUR durch einen energetisch optimierten Neubau eingespart werden.
Alternativ kann durch die Steigerung der Attraktivität des Gebäudes eine
Erhöhung der externen Vermietung an Geschäfte und Praxen/Büroräume
erreicht werden, welches eine zusätzliche Refinanzierungskomponente der
Investitionskosten bedeuten kann.
Ebenfalls sollte geprüft werden, die Effizienz in Stadthaus 2 zu erhöhen.
Potenziale bestehen in der Flächenverdichtung, durch die theoretisch rd. 80
NGF Arbeitsplätze NGF / AP NGF / AP
Stadthaus I 23.169 m² 607 AP 38,2 m²/AP 10,0 m²/AP 6.059 m² + 152 AP 759 AP 30,5 m²/AP
Stadthaus II 12.016 m² 334 AP 36,0 m²/AP 7,8 m²/AP 2.601 m² + 84 AP 41 8 AP 28,7 m²/AP
Stadthaus III 20.296 m² 720 AP 28,2 m²/AP 0,0 m²/AP 0 m² 28,2 m²/AP
236 AP
Potenzial +25% Verdichtung
Abbildung 1: Flächen - Arbeitsplätze und theoretisches Potenzial Stadthäuser 1 - 3
Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 19
Arbeitsplätze hinzugewonnen werden könnten. Die Attraktivität des Objektes
bei ansprechender Lage könnte durch die Sanierung des Parkhauses erhöht
werden.
Letztlich sollte die Entmietung bzw. Teilentmietung des Stadthauses 3
geprüft werden. In dem oben skizzierten Modell der Flächenverdichtung
könnten theoretisch 230 Arbeitsplätze (von 720) könnten bei entsprechender
Alternativbetrachtung in Stadthaus 1 und 2 verlegt werden. Damit ergäben
sich Einsparungen von einem Drittel der Mietausgaben in Höhe von derzeit
3 Mio. EUR.
Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 20
4.3 Das derzeitige
Veräußerungsportfolio
Die Immobilien im sonstigen Grundvermögen stellen eine
ständige Herausforderung hinsichtlich der Prüfung auf eine
weitere Verwendung (d.h. Entwicklung und Veräußerung)
und /oder das Halten im städtischen Bestand dar
Das „sonstige Grundvermögen“ der Stadt Münster
Im sonstigen Grundvermögen in der Bilanz der Stadt Münster befinden sich
Immobilien mit unterschiedlicher Nutzungsart, insgesamt 85 Objekte mit
einem Buchwert von 11,5 Mio. EUR. Alle Objekte in diesem Portfolio sind
keine betriebsnotwendigen Immobilien, stellen insofern das
Veräußerungsportfolio dar.
Im Rahmen eines ständigen Prüfungsprozesses wird durch das
Immobilienmanagement fortschreibend eine Strategie für die einzelnen
Objekte entwickelt, wobei insbesondere folgende Parameter das Handeln
vorgeben:
/g120 Werden die Grundstücke, die den Objekten zugeordnet sind, in den
nächsten Jahren zu städtebaulichen Aspekten umzunutzen sein?
/g120 Erwirtschaften die Objekte einen über den Aufwand liegen den Ertrag
(Gewinn)?
/g120 Ist derzeit ein Markt für die Flächen vorhanden?
Insbesondere in Bezug auf das sonstige Grundvermögen liegen mit der
Portfolioanalyse und den strategischen Ansätzen zur
Wohnbaulandentwicklung gute Vorarbeiten vor. Insoweit sollten die
bisherigen Aktivitäten zur Reduzierung des sonstigen Immobilienvermögens
mit hoher Priorität fortgesetzt werden. Dabei ist neben dem bisherigen Fokus
zudem zu prüfen, bei welchen der Objekte im Portfolio eine Zuordnung zu
Gesellschaften innerhalb des Konzerns Stadt Münster eine
Immobilienstrategie noch gestärkt werden kann, sei es durch
Anlage An -
zahl
/g54 NGF
[Tm²]
Buchwert 1) Entlastungs -
potenzial
Büro/Geschäfts -
häuser
15 9,1 4,4 /g57
Wohngebäude 45 11,6 3,3 /g57
Wohn/Geschäfts -
häuser
4 1,5 0,8 /g57
Handel 1 0 0,03 /g57
Höfe 10 4,4 1,8 /g57
Soziales 5 0,7 0,3 /g57
Kultur 5 5,5 0,8 /g57
1) Nur Immobilien
2) Ermittelt aus „Begeherliste“
3) Einsparung der laufenden Aufwändungen
4) Reiner Immobilienwert
Summen 85 32,7 11,5
Einsparung Instandsetzung 2) : 0,44 Mio €
Jährliche Einsparung 3) : 0,36 Mio €
Anlagenvermögen 4) : - 11,5 Mio €
Für 45 Objekte liegen keine Flächenangaben vor
Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 21
/g120 noch bessere Möglichkeiten der Vermarktung von Immobilien und
Grundstücken,
/g120 durch Gutachten gestützte Umwidmung von Kosten und Erträg en zu
Gesellschaften mit Verrechnungsmöglichkeiten (insbesondere der
Verluste),
/g120 oder spezialisiertem Know-how für die Bewirtschaftung und
Erhöhung der Rentabilität von Objekten (z.B. Wohnimmobilien zur
Wohnungsbaugesellschaft).
Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 22
5. Bürgerbeteiligungs-
modelle
Im kommunalen Kontext in Deutschland wird derzeit über neue Instrumente
gesprochen, die geeignet sein könnten, Mittel zu gewinnen, die aus dem
Haushalt der Stadt nicht verfügbar sind, ohne dazu Immobilien oder andere
Vermögenswerte an beliebige Dritte veräußern zu müssen. Unter dem
Arbeitstitel „ Bürgerbeteiligung “ werden hierbei Konstruktionen diskutiert, die
die Bürger einer Stadt zu Eigentümern von vormals kommunalem Vermögen
machen.
Im Falle großvolumiger, mittel- bis langfristiger und sicherer Investments mit
einem aktiv gemanagten Immobilienvermögen dahinter, ist die Variante des
geschlossenen Immobilienfonds, bei dem die Bürger der Kommune als
Kommanditisten auftreten, am naheliegendsten. Hierbei findet weitläufig der
Begriff des „Bürgerfonds“ Verwendung. Um den Bürgerfonds zu erläutern,
sind die grundlegenden Parameter von geschlossenen Immobilienfonds
anhand ihrer wichtigsten Parameter in tabellarischer Form beschrieben.
Tabelle 1: Übersicht geschlossener Immobilienfonds
/g120 Definition /g131 Aktiv gemanagtes Instrument zur Unternehmensbeteiligung
(kein Fremdkapital)
/g131 Geschlossene Immobilienfonds sind Fonds mit definierter
Laufzeit, die nach Erreichen der festgelegten Anlagesumme
keinen weiteren Anleger aufnehmen
/g131 Der Investor erwirbt Gesellschaftsanteile (Kommanditist)
/g120 Inhalt /g131 Laufzeit zwischen 10 und 15 Jahren
/g131 Definierte Renditeanf orderungen, jedoch keine „Renditepflicht“
/g131 Nur Zielvolumen ab 10 Mio. € bis ca. 150 Mio. €
/g131 Einlagen der Gesellschafter/Investoren stehen im Risiko
/g131 Steuerlich vorteilhaftes Vehikel für Anleger (bspw. Erträge als
Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit entsprechender Auswirkung
auf die Einkommensteuer)
/g120 Platzierung
/ Emission
/g131 Prospektpflicht und Prüfung durch BaFin (Aufsetzen gem .
IDW S4)
/g131 Relativ hoher Aufwand im Rahmen der Strukturierung
(Gründung Gesellschaftsstruktur etc.)
/g131 Praktisch keine Handelbarkeit nach Platzierung (ggf.
Sekundärmarkt/Fondsbörse)
/g120 Vertrieb /g131 Direkt über Kommune möglich
/g131 Über Kreditinstitut vorwiegend für Private Banking Ku nden
(hohe Vermögensstruktur erforderlich)
/g131 Einmalanlagen meist ab 10.000 EUR
/g131 Geschlossener Fonds ist ein bekanntes und anerkanntes
Investmentvehikel
/g120 Beteiligte /g131 Ggf. Bank für Vertrieb der Anteile
/g131 Ggf. Treuhänder zur Verwaltung der Anteile und Überwachung
der Zahlungsströme (keine gesetzliche Erfordernis hierzu)
/g120 Kosten /g131 Ab höheren Volumina von 10 Mio. EUR, 3-6 % vom Volumen für
Strukturierung zzgl. laufende Verwaltungsgebühren
Schaubild: Städtische GmbH
Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 23
Bei einem Bürgerfonds handelt es sich somit um ein aktiv verwaltetes
Vehikel mit fest definierter Anlegergruppe. Der Bürgerfonds kann als eine
Kapitalsammelstelle für kommunale Refinanzierungsthemen bezeichnet
werden. In der Abbildung rechts ist die Konstruktion eines geschlossenen
Bürgerfonds abgebildet. Die Bürger einer Kommune bilden die
Kommanditisten, sie haften mit ihrer Einlage. Sie erhalten eine
Renditezahlung und partizipieren an einer Wertentwicklung.
Die sonstige Haftung und die Rolle der Geschäftsleitung liegen bei der
Kommune oder einer Tochtergesellschaft (im Beispiel GmbH), an welcher die
Kommune zu 100 % beteiligt ist. Erfolgsfaktor kann eine relativ einfache und
kostengünstige Bereitstellung der rechtlichen Konstruktion sein, da:
/g120 das Zielvolumen relativ klein und fixiert ist,
/g120 der Investorenkreis klar definiert ist und daher Aufwendung en für die
Anteilsschein- und das Liquiditätsmanagement vermieden werden,
/g120 die Haltestrategie aufwendige Transaktionsprozesse währen d der
Laufzeit vermeidet,
/g120 die rechtlichen Anforderungen an Vertrieb, Management und
Berichtslegung bisher gering waren.
Eine weitere alternative Finanzierungsform mit Bürgerbeteiligung kann die
sogenannte Schuldverschreibung sein . „Passive“ Verbriefungen haben sich
in der Praxis bereits mehrfach bewährt und weisen gegenüber dem
Fondsmodell eine geringere Komplexität sowie niedrige Kosten auf. Es
handelt sich im weiteren Sinne um ein außerbörslich gehandeltes Darlehen,
welches gestückelt verbrieft wird.In nachfolgender Tabelle werden die
wichtigsten Parameter der Schuldverschreibung aufgezeigt:
Tabelle 2: Übersicht Schuldverschreibung
/g120 Definition /g131 Außerbörslich gestalteter Kredit ohne gesetzliche Defi nition
/g131 Verbriefung einer „gestückelten“ Finanzierung
/g131 Investor gewährt Fremdkapital (im Gegensatz zu Aktie) und
erhält entsprechend Anspruch auf schuldrechtliche Rückzahlung
und Zinsen
/g120 Inhalt /g131 Freie Ausgestaltung von:
/g131 Laufzeit (bis zu 10 Jahren)
/g131 Besicherung (unterschiedliche Modelle denkbar)
/g131 Tilgung (unterjährig, Laufzeitende, Null-Kupons et c.)
/g131 Meist definierte Zins- bzw. Vergütungsstruktur
/g131 Zinshöhe (fix, variabel) und -zahlungen (Kupons 3/6/12 Monate)
/g120 Platzierung/
Emission
/g131 Platzierung kann, muss aber nicht über eine Bank erfo lgen
/g131 Keine Prospektpflicht, lediglich Informationsmemorandu m
/g120 Vertrieb /g131 i.d.R. als Selbstemission direkt über Kommune
/g131 Auch über eine Bank möglich, wenn diese für
Vertriebszeitraum/Platzierung die Rolle des Gläubigers
gegenüber der Kommune übernimmt
/g120 Beteiligte /g131 Keine weiteren
/g120 Kosten /g131 Sehr geringe Kosten; Platzierung bereits bei 0,5-1 Mio. EUR
möglich mit ca. 1-2 % Kosten ausgehend vom
Platzierungsvolumen
stätische
GmbH
Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 24
Im Zuge einer Bewertung von Bürgerbeteiligungsmodellen sind im Vorfeld
die grundlegenden Anforderungen an die Finanzierungsstruktur bezüglich
Laufzeit und Mittebedarf festzulegen. Abhängigkeiten für die Modellwahl
bilden zudem die individuellen Anforderungen der einzubindenden Parteien
sowie die Portfolioqualität und Managementintensität der Objekte. Oberste
Zielsetzung bilden nachhaltige Handlungsempfehlungen in einem politisch
sensiblen Umfeld. So kann nur aus einer Gesamtschau aller spezifischen
Fakten und der Prüfung der individuell anfallenden
Umsetzungskomplexitäten und -risiken, die hierfür notwendige
Entscheidungsbasis geschaffen werden.
Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 25
6. Die Wohn- und Stadt-
bau Münster GmbH
Die Wohn- und Stadtbau Münster GmbH leistet heute
bereits Beiträge zur Konsolidierung des Haushaltes.
Weitere, insbesondere monetäre Belastungen müssen
fachlich (wohnungswirtschaftlich) und politisch maßvoll
abgewogen werden. Weitere Beiträge im Sinne von
Bereitstellung von Know-how sind in jedem Falle
wünschenswert.
Überblick
Die Wohn und Stadtbau GmbH (im folgenden W+S genannt) ist das
kommunale Wohnungsunternehmen der Stadt Münster mit einem
Gesellschaftsanteil der Stadt Münster von 100 %. Die W+S bewirtschaftet ca.
6.975 Wohnungen in einer zentralen Struktur. Von diesen Einheiten befinden
sich 5.005 Wohnungen im Eigentum der Gesellschaft, 1.005 sind gepachtet
und 965 zählen zu WEG-Einheiten. Dazu kommen insgesamt noch 140
Gewerbeeinheiten und 1.428 Garagen (Stand 31.12.2008).
Die Mieterfluktuationsquote bei der W+S beträgt 9 %. Zum Stichtag
31.12.2008 standen nur acht Wohnungen länger als drei Monate leer. Dies
bedeutet eine Leerstandsquote von 0,11 %. Der Leerstand insgesamt
(nachfragebedingt und technisch) ist nicht angegeben. Die
Erlösschmälerungsquote im Vermietungsbereich ist mit 0,8 % angegeben,
dies ist ebenfalls ein niedriger Wert und somit ein sehr gutes Ergebnis.
Die Bilanzsumme der W+S beträgt 192 Mio. Euro in 2008, die EK-Quote liegt
bei ca. 19 %. Aus dem Verhältnis des Jahresergebnisses von 2,2 Mio. Euro
zum Eigenkapital von 37 Mio. Euro ergibt sich eine EK Rendite von 5,9 %.
Die Gesamtkapitalrendite unter Berücksichtigung der Steuern lässt sich mit
2,97 % errechnen. Die Gesellschaft investierte in 2008 1,54 Mio. Euro in
Modernisierungen. Für Instandhaltung inkl. Personal- und Sachaufwand
wurden 8,3 Mio. Euro in den Bestand investiert. Dies entspricht 19,36 €/m².
Insgesamt beschäftigt das Unternehmen 63 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Die Anzahl setzt sich zusammen aus 44 Vollzeit- und 13 Teilzeitstellen sowie
6 Auszubildenden. Diese Mitarbeiter arbeiten in vier Abteilungen, die direkt
der Geschäftsleitung zugeordnet sind. Im Rahmen dieser Aufbauorganisation
werden die drei Kerngeschäftsfelder Hausverwaltung, Planung und Bauen
sowie die Eigentum-/ WEG-Verwaltung abgebildet. Die vierte Abteilung
beinhaltet Rechnungswesen und Finanzierung.
Würdigung
Neben einer Ausschüttung von 2 Mio. Euro p.a. erbringt die W+S bereits
heute fachliche Leistungen für die Stadt insbesondere im Rahmen von
städtebaulichen Aktivitäten und Projektentwicklungen.
Insgesamt ist – soweit das im Rahmen unserer knappen Analyse belastbar
zu sagen ist - die W+S fachlich gut aufgestellt, erzielt gute
wohnungswirtschaftliche und ökonomische Ergebnisse und zeigt hohe
Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 26
fachliche Qualität. So wurde die Gesellschaft in den letzten Jahren mehrfach
für ihre Arbeit ausgezeichnet. Sie hat 2008 den 1. Preis beim bundesweiten
Bauherrenpreis ebenso gewonnen wie den Ikanos Award von Deloitte (für
effiziente fachliche Arbeit), bei dem sie sich gegen 65 weitere Bewerber
durchsetzen konnte.
Potenziale der Wohn und Stadtbau GmbH Münster
Die aktuelle Ausschüttung stellt einen angemessenen Beitrag zum Haushalt
der Stadt dar. Allerdings sind Wohnungsunternehmen wie die W+S
substanzstarke Gesellschaften, die in der Lage sind, ohne
Existenzgefährdung für einige Jahre die Ausschüttung erheblich zu erhöhen.
Dies muss jedoch in einem mit der Verwaltung und Politik abgestimmten
Plan fachlich belastbar modelliert werden.
Ebenso wichtig wie die monetäre Inanspruchnahme wäre es, das
zweifelsohne vorhandene Know-how der W+S an möglichst vielen Stellen für
den Konzern Stadt insgesamt nutzbar zu machen.
Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 27
7. Handlungs-
empfehlungen
Insgesamt kann man sagen, dass im Bereich des
Immobilienmanagements der Stadt Münster in den
vergangen Jahren erhebliche Aufbauarbeit geleistet wurde.
Gravierende Lücken zu einem „State of the Art“ gibt es
nicht. Gleichzeitig gibt es aber immer noch
Optimierungspotenziale und auch die Voraussetzungen, um
diese zu heben:
Handlungsempfehlung I: Strategische Vermögensallokation
Insgesamt kann festgestellt werden, dass durchaus zu erkennen ist, wie mit
Immobilien umgegangen werden soll, die nicht „betriebsnotwendig“, d.h. zur
Erfüllung kommunaler Aufgaben aus
/g120 politischen,
/g120 strategischen oder
/g120 ökonomischen
Gründen zwingend auch im Eigentum der Stadt oder ihrer Töchter sein
müssen. Hierbei wird laufend zu prüfen sein und der Verwaltungsspitze zur
Entscheidung vorgelegt werden:
/g120 konsequenter Verkauf nicht betriebsnotwendiger Immobilien
/g120 Übertragung von Immobilien mit Projektentwicklungspotenzial
innerhalb verbundener Konzernunternehmen
/g120 dieses insbesondere unter dem Aspekt des steuerlichen Pote nzials
(in Verrechnung zu steuerzahlenden Töchtern)
Bei den nicht betriebsnotwendigen Immobilien handelt es sich weder um
Schulen noch um Verwaltungsimmobilien im engeren Sinne. Insgesamt
stehen hier mit den Nutzungsarten Wohnen, Büro/Gewerbe und Handel rd.
32 Tm² NGF in Rede. Hinzu kommt eine Reihe von Objekten, für die keine
Flächen geführt werden. Hier ist abschließend die städtebauliche Bedeutung
jedes Objektes weiterhin und forciert zu prüfen, eine wirksame Strategie
weiter zu entwickeln und umzusetzen, respektive fortwährend auf den
Prüfstand zu stellen.
Alle Objekte, die gehalten werden sollen und die zur Optimierung von
Steuerlasten herangezogen werden können (v.a. Denkmalschutz) sollten
konsequent steuerzahlenden Gesellschaften zugeordnet werden, bspw. der
W+S, sofern es -bei vorausgesetzter Wirtschaftlichkeit- der übergerordneten
Konzernstrategie nicht entgegenläuft.
Gleiches gilt für alle Objekte, die Projektentwicklungspotenziale haben. Auch
hier sollte projektspezifisch entscheiden werd en, wer „der Projektentwickler“
der Stadt Münster ist. Diesem sollten dann in der Folge die
Projektentwicklungsobjekte zugeordnet werden.
Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 28
Handlungsempfehlung II: Aufbau eines strategischen
Portfoliomanagements
Ganz oben auf die Agenda gehört ein strategischer und ganzheitlicher
Zugang zum Thema Immobilien. Wesentliches Ziel ist die Beschreibung und
Würdigung aller kommunalen Immobilien inklusive der städtischen
Tochterunternehmen unter strategischen Gesichtspunkten, d.h. wie wird mit
dem gesamten Immobilienbestand in Verbindung mit den vorab skizzierten
Allokationszielen umgegangen. Bei einem pragmatischen Angang, d.h.
Umsetzung und Datenaufbereitung und Zieldefinition vor Schaffung einer
neuen Organisationsform kann dies in zwei bis maximal vier Monaten
realisiert sein. Damit stünde der Politik eine fundierte Datengrundlage für
weitere Entscheidungen zur Verfügung. Ein solches Projekt sollte im
zentralen Immobilienmanagement angesiedelt sein.
Handlungsempfehlung III: Verringerung der Kapitalbindung
und Freisetzung von Liquidität – Bürgerfonds für Wohnbau
fachlich und politisch prüfen
Die W+S ist ein erfolgreiches Unternehmen und leistet wertvolle Beiträge.
Zudem ist die politische Position erkennbar, dass die Wohnimmobilien und
damit der Einfluss auf den Wohnungsmarkt in der kommunalen Hand
verbleiben sollen. Um trotzdem Mittel zu generieren bietet es sich an, bspw.
25 % der Gesellschaft über eine Bürgerfondskonstruktion an die Bürger der
Stadt zu veräußern. Eine solche Konstruktion bietet der Stadtgesellschaft im
Prinzip die Möglichkeit, politische und ökonomische Ziele bestens in Einklang
zu bringen. Sie ist allerdings technisch nicht trivial und sollte daher, sofern
sie politisch gewollt ist, umgehend geprüft werden.
Handlungsempfehlung IV: Wertbeiträge aus dem
Anlagevermögen erhöhen – temporäre Erhöhung der
Wohnbau-Ausschüttung fachlich und politisch prüfen
Die W+S ist in der Lage, temporär die Ausschüttung an die Stadt zu erhöhen.
Dies wäre zunächst politisch zu prüfen und entsprechende Rahmen (bspw.
Mindest-Investitionen in den Bestand u.ä.) wären festzulegen. Danach kann
fachlich fundiert ein sinnvolles Volumen festgelegt werden.
Handlungsempfehlung V: Optimierung von Teilportfolien –
Stadthaus I, II & III
Stadthaus I und II sind derzeit immobilienwirtschaftlich und ökonomisch
suboptimal gelöst. Es sollte der Auftrag an die Immobilienwirtschaft erfolgen,
unter Zugrundelegung der mittel- und langfristigen Bedarfe (Größe der
Stadtverwaltung, zukünftige Arbeitswelten, Flächenbedarfe …) politisch
abstimmungsfähige Konzepte zu erarbeiten. Diese sind betriebswirtschaftlich
zu hinterlegen. Auf einer solchen Grundlage kann dann über ein künftiges
Verwaltungsflächenkonzept und mithin über Stadthaus I und II (und in der
Folge sicher auch Stadthaus III) entschieden werden.
Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 29
Handlungsempfehlung VI – Optimierung von Teilportfolien
– Schulportfolio
Das Schulportfolio bietet insbesondere in Bezug auf die Fläche deutliche
Potenziale. Allerdings sollte zunächst eine Schulentwicklungsplanung
erbeten werden. In der Folge können und sollten dann vertiefende
immobilienwirtschaftliche Analysen erfolgen. Der umgekehrte Weg, über
immobilienwirtschaftliche Analysen Standorte zu priorisieren, erscheint nicht
zielführend, da dies stets die Fachdiskussionen der Schul- und
Bildungspolitik überlagern würde.
Handlungsempfehlung VII: Ganzheitliche
Organisationsstrategie für alle Immobilien-Prozesse
Die immobilienwirtschaftlichen Prozesse und Organisationseinheiten zu
untersuchen und zu würdigen war nicht Teil der Aufgabe. Gleichwohl
erlauben wir uns den Hinweis, dass hier noch deutliche Potenziale
schlummern, die nur durch eine Reorganisation zu erreichen sind.
Insbesondere steht die Frage im Raum, wie man die analytischen Leistungen
und die Durchsetzungsfähigkeit von immobilienwirtschaftlichen
Erkenntnissen stärken kann. Im Sinne des Shared Services-Gedankens wäre
insofern außerdem darüber nachzudenken, wie redundante Know-how-
Pools noch konsequenter vermieden und die Kompetenzen der städtischen
Immobilientöchter noch konsequenter nutzbar gemacht werden können. Da
durchgreifende Reorganisationen viel Zeit kosten und erst mittelfristig
Ergebnisse zeigen, wäre als unmittelbares Optimierungselement die
Initiierung eines regelmäßigen Runden Tisches mit allen
Immobilienkompetenzen im Konzern Stadt zu empfehlen.
Handlungsempfehlung VIII: Fachbereiche in die
Verantwortung bringen
Bislang können die Ämter ihre Flächen ohne echten Budgetabfluss nutzen.
Kurzfristig ist hier das Vermieter-Mieter-Modell einzuführen, um erhöhtes
Kostenbewußtsein bei den Ämtern zu erzeugen. Neben den dargestellten
immobilienwirtschaftlichen Optimierungsmöglichkeiten sind erhebliche
Flächeneinsparungen durch aufgabenkritische Beurteilungen der Ämter
möglich.
Zudem sollte innerhalb der Stadt eine Instanz eingerichtet werden, die für die
Beurteilung und Bewertung neuer Immobilienbedarfe zuständig ist.
Eine Aussage zu möglichen Organisationsformen kann an dieser Stelle nicht
abschließend diskutiert werden, die Möglichkeiten reichen von Amt als
Regiebetrieb, eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, Eigenbetrieb bis zur
GmbH, die einer umfassenden Würdigung unterzogen werden sollten (u.a.
unter steuerliche und personalrechtliche Aspekte)
Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 30
8. Mitwirkung
Die Immobilienwirtschaft hat in den vergangenen Jahren
einiges geleistet, kann für die nächsten Schritte aber nicht
allein in Anspruch genommen werden.
Würdigung
Die Immobilienwirtschaft hat sich im Verlaufe des Projektes als fachlich gut
aufgestellte Einheit erwiesen, die in hoher Kooperationsbereitschaft an allen
erzeugten Erkenntnissen mitgewirkt hat. Für die Besprechung der
verfügbaren Daten, aller Zwischenergebnisse und Ergebnisse standen stets
Mitarbeiter zur Verfügung.
Im Amt für Finanzen und Beteiligungen standen ebenfalls zu jeder Zeit
zeitnah und fachkundig alle Ansprechpartner zur Verfügung.
Ohne diese Unterstützung wäre diese Studie nicht möglich gewesen.
Teilergebnisplan Ergebnis (€) Haushaltsansatz (€) Planung (€)
2009 2010 2011 2012 2013 2014
01 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0 0 0 0 0
02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 72.502,15 6.600.000 6.600.000 6.600.000 6.600.000 6.600.000
03 + Sonstige Transfererträge 0,00 0 0 0 0 0
04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 52.538,21 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000
05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 12.448.532,32 12.274.720 12.683.420 12.683.420 12.683.420 12.798.420
06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 160.643,50 355.800 347.700 347.700 347.700 347.700
07 + Sonstige ordentliche Erträge 19.870.631,55 6.064.360 9.185.980 5.064.360 4.064.360 4.064.360
08 + Aktivierte Eigenleistungen 0,00 300.000 200.000 150.000 150.000 150.000
09 +/- Bestandsveränderungen 0,00 0 0 0 0 0
10 = Ordentliche Erträge 32.604.847,73 25.604.880 29.027.100 24.855.480 23.855.480 23.970.480
11 - Personalaufwendungen 1.796.362,14 10.908.470 10.727.780 10.423.760 9.993.650 9.958.730
12 - Versorgungsaufwendungen 592.611,55 795.530 803.480 811.510 822.100 822.100
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 8.235.839,27 35.655.730 33.865.210 33.554.410 34.687.880 34.651.730
14 - Bilanzielle Abschreibungen 183.958,83 16.701.610 16.725.720 16.788.720 17.005.470 17.105.470
15 - Transferaufwendungen 70.312,50 0 0 0 0 0
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 13.821.542,74 15.066.250 14.756.540 14.439.390 14.434.450 14.434.950
17 = Ordentliche Aufwendungen 24.700.627,03 79.127.590 76.878.730 76.017.790 76.943.550 76.972.980
18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 7.904.220,70 53.522.710- 47.851.630- 51.162.310- 53.088.070- 53.002.500-
(= Zeilen 10 und 17)
19 + Finanzerträge 0,00 0 0 0 0 0
20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 0,00 0 0 0 0 0
21 = Finanzergebnis (= Zeilen 19 und 20) 0,00 0 0 0 0 0
22 = Ordentliches Ergebnis 7.904.220,70 53.522.710- 47.851.630- 51.162.310- 53.088.070- 53.002.500-
(= Zeilen 18 und 21)
23 + Außerordentliche Erträge 0,00 0 0 0 0 0
24 - Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0 0 0 0 0
25 = Außerordentliches Ergebnis (= Zeilen 23 und 24) 0,00 0 0 0 0 0
26 = Ergebnis vor Berücksichtigung der internen 7.904.220,70 53.522.710- 47.851.630- 51.162.310- 53.088.070- 53.002.500-
Leistungsbeziehungen (= Zeilen 22 und 25)
27 + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 51.785.430 54.385.880 54.385.880 54.330.580 54.330.580
28 - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 122.010,00 786.770 786.770 786.770 786.770 786.770
29 = Ergebnis 7.782.210,70 2.524.050- 5.747.480 2.436.800 455.740 541.310
(= Zeilen 26, 27, 28)
Haushaltsplan 2011 Immobilienmanagement Dezernat II
Ausschuss: AFBL Produktgruppe 0111 Amt für Immobilienmanagement
Seite 547
Anlage 4 zur Vorlage V/0176/2011
Anlage 5 zur Vorlage V/0176/2011
Teilergebnisplan Ergebnis (€)
Fachbereiche 2011 2012 2013 2014
01 Steuern und ähnliche Abgaben
02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03 + Sonstige Transferleistungen
04 + Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte
05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte
06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07 + Sonstige ordentliche Erträge
08 + Aktivierte Eigenleistungen
09 +/- Bestandsveränderungen
10 + Ordentliche Erträge
11 - Personalaufwendungen 5.296.540
12 - Versorgungsaufwendungen 741.600
13 - Aufwendungen f.Sach-/Dienstleistungen 735.800
14 - Bilanzielle Abschreibungen 33.000
15 - Transferaufwendungen 0
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.268.150
17 = Ordentliche Aufwendungen
18 = Ergebnis der lfd.Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und 17)
19 + Finanzerträge
20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21 = Finanzergebnis(=Zeilen 19 und 20)
22 = Ordentliches Ergebnis (= Zeilen 18 und21)
23 + Außerordentliche Erträge
24 - Außerordentliche Aufwendungen
25 = Außerordentliches Ergebnis (=Zeilen 23 und 24)
26
= Ergebnis vor Berücksichtigung der
int.Leistungsbeziehungen (=Zeilen 22 und25)
27 + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
28 - Aufwend. aus int.Leistungsbeziehungen
386.250 378.250 368.550 357.150
29 = Ergebnis (= Zeilen 26, 27, 28)
Haushaltsansatz (€) Planung (€)
Budget relevant
nicht Budget
relevant
Beispiel Flächenplan 1
- alphabetische Liste der Standorte -
Anschrift
Bezeichnung (* =Mietobjekt) Kategorie
Netto-
Grundfläche
in qm
Gesamtkosten
(incl.
Grundstücks- u.
Gebäudeverzinsung)
Gesamt-
kosten je
qm je Monat
Miet-
einnahmen
pro Jahr
Aegidiimarkt 3
Volkshochschule Aegidiimarkt 3 *
Sonst. schulische Einrichtungen
3.504
Ahausweg 37
Kita Lichtblick
Kindertageseinrichtungen
802
Albachtener Straße 91
Kiga Albachten
Kindergärten
448
Albersloher Weg 32
Halle Münsterland
Halle Münsterland
47.047
Albersloher Weg 33
Stadthaus 3 *
Stadthäuser
20.296
Albersloher Weg 550
Stadtteilbüro *
Bezirksverwaltungsstellen
423
Albert-Schweitzer-Str.33 Helen-Keller-Schule Förderschulen 725
Alt Angelmodde 11 d
Kiga AWO Alt Angelmodde
Kindergärten
420
Alt Angelmodde 2d
Feuerwehrgerätehaus Angelmodde
Feuerwehr-Gerätehäuser
545
Alter Steinweg 007
Krameramtshaus
Denkmalgebäude
1.934
Alter Steinweg 11
Alter Steinweg 11 (BT A)
Büchereien
8.177
Am Berg Fidel 51
Großsporthalle Berg Fidel
Öffentliche Sportanlagen
4.733
Am Berg Fidel 53
Stadtteilhaus Lorenz Süd
Jugendeinrichtungen
1.314
Am Hawerkamp 24 Am Hawerkamp 24
Veranstaltungs- und
Begegnungsstätten 1.340
Am Hof Hesselmann 10
Am Hof Hesselmann 10
Allgemeines Grundvermögen
1.053
Am Hohen Ufer 111
Städt. Sportanlage/ SC Gremmendorf
Öffentliche Sportanlagen
304
Am Roggenkamp 110
Kiga Emmerbachtal
Kindergärten
494
Am Rüschhaus 81 Haus Rüschhaus
Sonst. kulturelle Einrichtungen /
Kunstpflege 726
Am Stadtgraben 30
Paulinum
Gymnasien
11.768
Am Stadtgraben 34
Dienstwhg. Hausmeister Am Stadtgraben 34
(893) Gymnasien 269
Am Steintor 50
BVST Wolbeck
Bezirksverwaltungsstellen
1.838
Am Steintor 58
Jugendheim Wolbeck
Jugendeinrichtungen
395
Am Waldfriedhof 20
Friedhof Hohe Ward, Hiltrup
Friedhofsgebäude
561
Am Wigbold 11
Nikolaischule
Grundschulen
3.084
An den Speichern 14
Jugendwerkstatt/Lager
Sonst. Verwaltungseinrichtungen
5.401
An den Speichern 8 Stadtarchiv *
Sonst. kulturelle Einrichtungen /
Kunstpflege 501
An der Alten Kirche 161
Ludgerusschule Hiltrup
Grundschulen
3.996
An der Alten Kirche 163
Kiga Hiltrup-West
Kindergärten
498
Amt für Immobilienmanagement
Anlage 6a zur Vorlage V/0176/2011
Beispiel Flächenblatt 2
- Flächenübersicht sortiert nach Produktgruppen
Anschrift (*=gemietet) Kategorie Bezeichnung Produkt-
gruppe
Netto-
Grundfläche
//Anzahl der
Büros
Gesamtkosten (incl.
Gebäude- u.
Grundstücks-
verzinsung) pro Jahr
Gesamtkosten (incl.
Gebäude- u.
Grundstücks-
verzinsung) pro Monat
Ordnungsamt
Klemensstraße 10
Sonst.
Verwaltungseinrichtungen Stadthaus 1 P0201 14 Büros
Klemensstraße 10
Sonst.
Verwaltungseinrichtungen Stadthaus 1 P0202 9 Büros
Klemensstraße 10
Sonst.
Verwaltungseinrichtungen Stadthaus 1 P0203 42 Büros
Rudolf-Diesel-Straße 5 *
Sonst.
Verwaltungseinrichtungen
Straßenverkehrsamt Rudolf-Diesel-
Straße 5 P0203 893 qm
Diverse Standorte Öffentl. WC-Anlagen P0203 287 qm
Amt für Bürgerangelegenheiten
Westfalenstraße 197 Kultureinrichtung Stadthalle Hiltrup P1503 2 Büros
Klemensstraße 10
Sonst.
Verwaltungseinrichtungen Stadthaus 1 P0208 3 Büros
Klemensstraße 10
Sonst.
Verwaltungseinrichtungen Stadthaus 1 P0204 48 Büros
Hamannplatz 38
Sonst.
Verwaltungseinrichtungen
Stadtbücherei/Stadtteilbüro -
Zweigstelle Coerde P0204 313 qm
Hafenstraße 66
Sonst.
Verwaltungseinrichtungen
Fahrradfundbüro Hafenstr. 66 -
Fahrradfundbüro P0204 1507 qm
Vennemannstrasse 5 Bezirksverwaltungsstellen Stadtteilbüro Ost P0204 127 qm
Standesamt Hörsterstraße
Klemensstraße 10
Sonst. Verwaltungs-
einrichtungen Stadthaus 1 P0205 17 Büros
Hörsterstrasse 28
Sonst. Verwaltungs-
einrichtungen Standesamt Hörsterstraße P0205 770 qm
Anlage 6b zur Vorlage V/0176/2011
Anlage 7 zur Vorlage V/0176/2011
Synopse Vorlagentext und Änderungsanträge zu den Beschlusspunkten 4.6 und 4.7 der Vorlage V/0743/2009
„Strategische Haushaltsentwicklung und Haushaltssteuerung in Münster“
Vorlagentext Änderungsantrag Bündnis 90/ Die Grünen /
GAL vom 07.12.2009
Änderungsantrag der SPD-Fraktion im Rat
der Stadt Münster vom 09.12.2009
4.6
Die städtischerseits mit Gebäuden und Anlagen
in Anspruch genommenen Flächen werden sig-
nifikant gesenkt. Gleichzeitig ist darauf zu ach-
ten, dass die verbleibenden Anlagen und Ge-
bäude im Hinblick auf Funktionalität, Qualität
und Vermögenswert erhalten werden.
4.6
Die Verwaltung schlägt dem Finanzaus-
schuss ein Konzept zu folgendem Ziel vor:
Die städtischerseits…wie Vorlage
Begründung:
Flächenreduktionen als solche sind sicherlich
bilanziell von Vorteil. Ob solche auch z.B. im
Bildungsbereich langfristig hinsichtlich der wirt-
schaftlichen Zukunftsfähigkeit Münsters vertret-
bar sind, muss bereits bei der Aufstellung von
Regeln zur Flächenreduktion berücksichtigt
werden. Daher kann eine „signifikante Sen-
kung“ kommunal genutzter Flächen erst in
Kenntnis eines solchen Konzeptes beschlossen
werden.
4.6
wie Vorlage
4.7
Werden durch städtische Vorlagen Flächen
ausgeweitet, muss in der jeweiligen Vorlage
gleichzeitig eine über den Beschlusspunkt 4.6
hinausgehende Einsparung flächenbedingten
Aufwandes an anderer Stelle in mindestens
gleicher Größenordnung einhergehen.
4.7
wird gestrichen
Begründung:
Ob die Flächenerweiterungen eine entspre-
chende Flächenreduzierung (generell oder im
Dezernat?) vernünftig ist, muss im Einzelfall
geprüft werden.
4.7
Nachdem ein von der Verwaltung vorzule-
gendes Konzept zur Reduzierung von Flä-
chen durch den Rat beschlossen worden ist,
soll in Vorlagen, durch die städtische Flä-
chen ausgeweitet werden, gleichzeitig eine
Einsparung flächenbedingten Aufwandes an
anderer Stelle in mindestens gleicher Grö-
ßenordnung vorgeschlagen werden.
Anlage 1 - Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 24.05.2011
795 Zeichen
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Ergänzung zur Vorlage V/@ Strategisches Flächenmanagement Münzstr. 15 48143 Münster 24.05.2011 Telefon: 0251/ 45 314 Fax: 0251/ 511 750 spdfrak@muenster.de www.spd-muenster.de Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften möge beschließen: Vorlage V/0176/2011 wird wie folgt ergänzt: Es wird ein Beschlusspunkt 6. eingefügt: 6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, in ‚einem weiteren Schritt dem Rat “darzulegen, welche Vor- und Nachteile mit der Bildung eines Bau- und Liegenschaftsbetriebes als Eigenbetrieb oder eigenbetriebsähnliche Einrichtung im Sinne eines zentralen Gebäude- und Liegenschaftsmanagements verbunden sind und dabei die Erfahrungen vergleichbarer Städte in NRW mit einzubeziehen. gez. Dr. Fritz Baur und Fraktion
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (28)
- Münzstraße 15
- Windthorststraße 7
- Albachtener Straße 91
- Albert-Schweitzer-Straße
- Hafenstraße 66
- Vennemannstraße 5
- Ahausweg 37
- Albersloher Weg 32
- Alter Steinweg 007
- Am Berg Fidel 51
- Am Hawerkamp 24
- Am Hof Hesselmann 10
- Am Hohen Ufer 111
- Am Roggenkamp 110
- Am Rüschhaus 81
- Am Stadtgraben 30
- Am Steintor 50
- Am Waldfriedhof 20
- Am Wigbold 11
- An der Alten Kirche 161
- An den Speichern 14
- Rudolf-Diesel-Straße 5
- Westfalenstraße 197
- Alt Angelmodde 11d
- Klemensstraße 10
- Hörsterstraße 28
- Aegidiimarkt 3
- Hohe Ward
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0176/2011/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.11.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37