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V/0429/2012

Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland Ost

Vorlagen 18.05.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.06.2012, TOP 39

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6857 Zeichen

V/0429/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland Ost 
- Quotierung der Mittel auf die Fachausschüsse - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.06.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
27.06.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat legt die Quotierung des den Fachausschüssen insgesamt zugeordneten Betrages für di e-
se Förderperiode im Einzelnen wie folgt fest: 
 
 
Ausschuss (in alphabetischer Reihenfolge) Prozentsatz  
Ausschuss für Gleichstellung 2 % 
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 10 % 
Ausschuss für Schule und Weiterbildung 12 % 
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung 33 % 
Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wirtschaft 
2 % 
Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen 2 % 
Kulturausschuss 32 % 
Sportausschuss 7 % 
GESAMT 100 % 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
keine 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0429/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Kupferschmidt 
Ruf: 
492 60 40 
E-Mail: 
Kupferschmidt@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.06.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0429/2012 
 
Begründung: 
 
Mit der Vorlage V/0255/2012 hat der Rat der Stadt Münster ein neues Verfahren zur Vorber atung 
der Beschlüsse des Rates zur Gewährung von Zuschüssen aus der Gewinnausschüttung der 
Sparkasse Münsterland Ost beschlossen. Dabei wurde festgelegt, dass der jährliche Ausschü t-
tungsbetrag zu 65 % den Fachausschüssen zugeordnet werden soll und zu 35 % für besondere 
Projekte von gesamtstädtischer Bedeutung bzw. ohne eindeutige fachliche Zuordnung zur Verf ü-
gung stehen soll.  
 
Die Verwaltung wurde mit der Vorlage V/0255/2012 beauftragt, die weitergehende Quoti erung auf 
die einzelnen Fachau sschüsse resultierend aus den bisherigen Erfahrungen bei der Vergabe der 
Mittel aus der Gewinnausschüttung vorzunehmen.  
 
Bei der Ermittlung der Daten wurde wie folgt vorgegangen: 
 
1) 
 
Zunächst wurde die Summe aller gewährten Zuschüsse gebildet. Von diesem Gesamtbetrag in 
Höhe von 6.514.536,80 € wurden die gewährten Zuschüsse herausgerechnet, die als Pr ojekte 
gesamtstädtischer Bedeutung eingestuft werden müssten und diejenigen A nträge, bei denen eine 
Zuordnung zu einem Fachausschuss nicht möglich war (sogenannter Topf 2). D ieser Teilbetrag 
würde die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) 
begründen.  
 
Von dem sich nach Abzug dieses Betrages vom Gesamtbetrag ergebenden Betrag wurde eine 
Aufteilung der gewährten Zuschüsse auf die ein zelnen Fachausschüsse vorgenommen. Die jewei-
ligen Teilsummen der einzelnen Fachausschüsse wurden in Bezug zum insgesamt bei den Fac h-
ausschüssen zur Verfügung stehenden Betrag gesetzt und damit eine prozentuale Größe gebildet.  
 
2)  
 
Um eine weitere Bezugsg röße zu erhalten, wurden als weiterer Schritt auch die abgelehnten Z u-
schussanträge einbezogen. Der Gesamtbetrag, der sich als Summe aller beantragten Z uschüsse 
der abgelehnten Anträge ergab, wurde wiederum um die Beträge reduziert, die dem AFBL zug e-
ordnet würden (Projekte von gesamtstädtischer Bedeutung, keine eindeutige fachliche Zuor d-
nung). Von dem sich daraus ergebenden Betrag wurde erneut eine Einstufung der Anträge zu ei n-
zelnen Fachausschüssen vorgenommen. Die jeweiligen Teilsummen der einzelnen Fachau s-
schüsse wurden in Bezug zum insgesamt bei den Fachau sschüssen zur Verfügung stehenden 
Betrag gesetzt und damit eine prozentuale Größe gebildet.  
 
3)  
 
Als dritter Schritt wurden die sich aus den oben dargestellten Berechnungen ergebenden Pr o-
zentsätze miteinander verglichen und ein Mittelwert errechnet. Insgesamt wurden dann aus den 
sich rechnerisch ergebenden Prozentsätzen mögliche gerundete Werte festgelegt. 
 
Bei der Aufteilung der Mittel ist zu beachten, dass nicht alle Zuständigkeitsbereiche des j eweiligen 
Ausschusses mit den Vorgaben des Sparkassengesetzes konform sind. Die Mi ttel sind nach § 25 
Sparkassengesetz (SpkG) zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Tr ä-
gers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden und damit auf die Förderung des kommunalen, 
bürgerschaftlichen und trägerschaftlichen Engagements insbeso ndere in den Bereichen Bildung 
und Erziehung, Soziales und Familie, Kultur und Sport sowie Umwelt zu beschränken. Dies hat zur 
Konsequenz, dass auf den Zuständigkeitsbereic h des Ausschusses für Stadtplanung, Stadten t-
wicklung, Verkehr und Wirtschaft nur wenige Anträge entfallen. Ebenso verhält es sich beim Au s-
schuss für Umweltschutz und Bauwesen, da hier vorrangig der Bereich Umweltschutz in Betracht

- 3 - 
V/0429/2012 
kommt. In der Teilzuständ igkeit Bauw esen wird in der Regel nur das „Wie“ der Bauausführung 
beraten, während das „Ob“ schon im Fachausschuss entschieden wurde. Dementsprechend en t-
fallen auch auf diesen Bereich keine Anträge.  
 
Aus den sich aus den bisherigen Erfahrungen gemachten B erechnungen und unter Berücksicht i-
gung des § 25 SpkG ergibt sich folgende Aufteilung, die für die kommende Förderperiode erstm a-
lig angesetzt werden könnte:  
 
 
Ausschuss (in alphabetischer Reihenfolge) Prozentsatz  
Ausschuss für Gleichstellung 2 % 
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 10 % 
Ausschuss für Schule und Weiterbildung 12 % 
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung 33 % 
Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wirtschaft 
2 % 
Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen 2 % 
Kulturausschuss 32 % 
Sportausschuss 7 % 
GESAMT 100 % 
 
 
Zur Frage der Einbeziehung des Integrationsrates wird auf die Stellungnahme zur Vorlage 
V/0255/2012 verwiesen. Anträge aus diesem Themenzusammenhang sollten en tweder in dem 
jeweils einzubindenden Fachausschuss oder im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Li e-
genschaften beraten werden. Dies gilt ebenfalls für Anträge anderer von der Stadt eingerichteter 
Gremien (z.B. Kommunale Seniorenvertretung, Jugendrat, Beirat für Kommunale En twicklungszu-
sammenarbeit, Fachbeirat Frieden). Erfasst sind nur Gremien, die in die Etatberatungen eing e-
bunden sind und die Tätigkeitsfelder nach § 25 SpkG abdecken. 
 
In der Vorlage V/0255/2012 wurde bereits ausgeführt, dass der Rat künftig nach jeder Förd erperi-
ode erneut feststellen kann, welche Quotierung der Mittel in den Ausschüssen für den nächsten 
Förderzeitraum gelten soll. Die vorgesehene Quotierung stellt eine Vorgabe darf, die nach der j e-
weiligen Erfahrung angepasst werden kann. Zusätzlich besteht  die Möglichkeit, eine Förderung 
von Projekten über die jeweilige Ausschussquotierung hinaus anzuregen. Hier obliegt es dann der 
Entscheidung des Rates, ob eine Förderung aus Topf 2 erfolgen soll. 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe

Beratungsverlauf (3)

21.06.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
27.06.2012 Hauptausschuss
TOP 41 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
27.06.2012 Rat
TOP 39 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0429/2012
Typ
Vorlagen
Datum
18.05.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37