V/0429/2012
Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland Ost
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Beschlussvorlage
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V/0429/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland Ost - Quotierung der Mittel auf die Fachausschüsse - Beratungsfolge 21.06.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 27.06.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat legt die Quotierung des den Fachausschüssen insgesamt zugeordneten Betrages für di e- se Förderperiode im Einzelnen wie folgt fest: Ausschuss (in alphabetischer Reihenfolge) Prozentsatz Ausschuss für Gleichstellung 2 % Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 10 % Ausschuss für Schule und Weiterbildung 12 % Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung 33 % Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft 2 % Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen 2 % Kulturausschuss 32 % Sportausschuss 7 % GESAMT 100 % II. Finanzielle Auswirkungen: keine Vorlagen-Nr.: V/0429/2012 Auskunft erteilt: Herr Kupferschmidt Ruf: 492 60 40 E-Mail: Kupferschmidt@stadt-muenster.de Datum: 18.06.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0429/2012 Begründung: Mit der Vorlage V/0255/2012 hat der Rat der Stadt Münster ein neues Verfahren zur Vorber atung der Beschlüsse des Rates zur Gewährung von Zuschüssen aus der Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland Ost beschlossen. Dabei wurde festgelegt, dass der jährliche Ausschü t- tungsbetrag zu 65 % den Fachausschüssen zugeordnet werden soll und zu 35 % für besondere Projekte von gesamtstädtischer Bedeutung bzw. ohne eindeutige fachliche Zuordnung zur Verf ü- gung stehen soll. Die Verwaltung wurde mit der Vorlage V/0255/2012 beauftragt, die weitergehende Quoti erung auf die einzelnen Fachau sschüsse resultierend aus den bisherigen Erfahrungen bei der Vergabe der Mittel aus der Gewinnausschüttung vorzunehmen. Bei der Ermittlung der Daten wurde wie folgt vorgegangen: 1) Zunächst wurde die Summe aller gewährten Zuschüsse gebildet. Von diesem Gesamtbetrag in Höhe von 6.514.536,80 € wurden die gewährten Zuschüsse herausgerechnet, die als Pr ojekte gesamtstädtischer Bedeutung eingestuft werden müssten und diejenigen A nträge, bei denen eine Zuordnung zu einem Fachausschuss nicht möglich war (sogenannter Topf 2). D ieser Teilbetrag würde die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) begründen. Von dem sich nach Abzug dieses Betrages vom Gesamtbetrag ergebenden Betrag wurde eine Aufteilung der gewährten Zuschüsse auf die ein zelnen Fachausschüsse vorgenommen. Die jewei- ligen Teilsummen der einzelnen Fachausschüsse wurden in Bezug zum insgesamt bei den Fac h- ausschüssen zur Verfügung stehenden Betrag gesetzt und damit eine prozentuale Größe gebildet. 2) Um eine weitere Bezugsg röße zu erhalten, wurden als weiterer Schritt auch die abgelehnten Z u- schussanträge einbezogen. Der Gesamtbetrag, der sich als Summe aller beantragten Z uschüsse der abgelehnten Anträge ergab, wurde wiederum um die Beträge reduziert, die dem AFBL zug e- ordnet würden (Projekte von gesamtstädtischer Bedeutung, keine eindeutige fachliche Zuor d- nung). Von dem sich daraus ergebenden Betrag wurde erneut eine Einstufung der Anträge zu ei n- zelnen Fachausschüssen vorgenommen. Die jeweiligen Teilsummen der einzelnen Fachau s- schüsse wurden in Bezug zum insgesamt bei den Fachau sschüssen zur Verfügung stehenden Betrag gesetzt und damit eine prozentuale Größe gebildet. 3) Als dritter Schritt wurden die sich aus den oben dargestellten Berechnungen ergebenden Pr o- zentsätze miteinander verglichen und ein Mittelwert errechnet. Insgesamt wurden dann aus den sich rechnerisch ergebenden Prozentsätzen mögliche gerundete Werte festgelegt. Bei der Aufteilung der Mittel ist zu beachten, dass nicht alle Zuständigkeitsbereiche des j eweiligen Ausschusses mit den Vorgaben des Sparkassengesetzes konform sind. Die Mi ttel sind nach § 25 Sparkassengesetz (SpkG) zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Tr ä- gers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden und damit auf die Förderung des kommunalen, bürgerschaftlichen und trägerschaftlichen Engagements insbeso ndere in den Bereichen Bildung und Erziehung, Soziales und Familie, Kultur und Sport sowie Umwelt zu beschränken. Dies hat zur Konsequenz, dass auf den Zuständigkeitsbereic h des Ausschusses für Stadtplanung, Stadten t- wicklung, Verkehr und Wirtschaft nur wenige Anträge entfallen. Ebenso verhält es sich beim Au s- schuss für Umweltschutz und Bauwesen, da hier vorrangig der Bereich Umweltschutz in Betracht - 3 - V/0429/2012 kommt. In der Teilzuständ igkeit Bauw esen wird in der Regel nur das „Wie“ der Bauausführung beraten, während das „Ob“ schon im Fachausschuss entschieden wurde. Dementsprechend en t- fallen auch auf diesen Bereich keine Anträge. Aus den sich aus den bisherigen Erfahrungen gemachten B erechnungen und unter Berücksicht i- gung des § 25 SpkG ergibt sich folgende Aufteilung, die für die kommende Förderperiode erstm a- lig angesetzt werden könnte: Ausschuss (in alphabetischer Reihenfolge) Prozentsatz Ausschuss für Gleichstellung 2 % Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 10 % Ausschuss für Schule und Weiterbildung 12 % Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung 33 % Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft 2 % Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen 2 % Kulturausschuss 32 % Sportausschuss 7 % GESAMT 100 % Zur Frage der Einbeziehung des Integrationsrates wird auf die Stellungnahme zur Vorlage V/0255/2012 verwiesen. Anträge aus diesem Themenzusammenhang sollten en tweder in dem jeweils einzubindenden Fachausschuss oder im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Li e- genschaften beraten werden. Dies gilt ebenfalls für Anträge anderer von der Stadt eingerichteter Gremien (z.B. Kommunale Seniorenvertretung, Jugendrat, Beirat für Kommunale En twicklungszu- sammenarbeit, Fachbeirat Frieden). Erfasst sind nur Gremien, die in die Etatberatungen eing e- bunden sind und die Tätigkeitsfelder nach § 25 SpkG abdecken. In der Vorlage V/0255/2012 wurde bereits ausgeführt, dass der Rat künftig nach jeder Förd erperi- ode erneut feststellen kann, welche Quotierung der Mittel in den Ausschüssen für den nächsten Förderzeitraum gelten soll. Die vorgesehene Quotierung stellt eine Vorgabe darf, die nach der j e- weiligen Erfahrung angepasst werden kann. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Förderung von Projekten über die jeweilige Ausschussquotierung hinaus anzuregen. Hier obliegt es dann der Entscheidung des Rates, ob eine Förderung aus Topf 2 erfolgen soll. gez. Markus Lewe
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0429/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.05.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37