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V/1046/2019

Auslaufende Auflösung der Friedensreich-Hundertwasser-Schule zum Schuljahr 2020/2021

Vorlagen 30.10.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2019, TOP 46

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2590 Zeichen

Anlage A zur V/1046/2019 
Kurzüberblick 
Gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW entscheidet der Schulträger auf Grundlage der Schul-
entwicklungsplanung über die Errichtung, Änderung oder Auflösung einer Schule.  
Aufgrund der kontinuierlich geringen Anmeldezahlen und der fehlenden Leistungsheterogenität 
soll die Friedensreich-Hundertwasser-Schule zum Schuljahr 2020/2021 auslaufend gestellt wer-
den. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „ Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. 
 
Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen 
 
„Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt mit dieser Produktgruppe für die städtischen Schu-
len den erforderlichen Schulraum, einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergän-
zende kommunale Personal zur Verfügung. Darüber hinaus gestaltet es die Schulische Bildung 
durch Steuerung, Koordination und Impulsgebung.  
 
Hierdurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden,  
- Einen den Lehrplänen entsprechenden 
- Qualitativ guten 
- Die besonderen Rahmenbedingungen und Bedarfe zu berücksichtigenden 
Unterricht anzubieten und flankierende Angebote zu ermöglichen. Bildungsergänzende Einrich-
tungen und nichtstädtische Schulen werden unterstützt. Die Aufgabenerledigung erfolgt in Ab-
grenzung zu den Aufgaben und Zuständigkeiten des Landes in Kooperation mit allen handelnden 
Personen.“ 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtsgrundlagen 
 
§ 81 Abs. 1 Schulgesetz NRW 
„Gemeinden und Kreise, die Schulträgeraufgaben erfüllen, sind verpflichtet, durch Schulorganisato-
rische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Sie legen hierzu 
die Schulgrößen fest. […] 
 
§ 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW 
„Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schul-
träger ist, beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. […] Der Be-
schluss ist schriftliche festzulegen und auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung zu be-
gründen.“

Beschlussvorlage

15053 Zeichen

V/1046/2019 
V/1046/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Auslaufende Auflösung der Friedensreich-Hundertwasser-Schule zum Schuljahr 2020/2021 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.11.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   27.11.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches  
Flächenmanagement 
Vorberatung 
   28.11.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   28.11.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung  
und E-Government 
Vorberatung 
   03.12.2019 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen  
mit Behinderungen 
Vorberatung 
   04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   11.12.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass trotz der hervorragenden pädagogischen Arbeit vor Ort  die 
Schule nicht die notwendige Akzeptanz in der Elternschaft erfährt. Folgen sind zu geringe Anmel-
dezahlen und die fehlende Heterogenität der Schülerschaft, was dazu führt, dass die Standards 
und Ziele der Schulform Sekundarschule aktuell und perspektivisch nicht erreichbar sind.    
 
2. Der Rat beschließt deshalb gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW die auslaufende Auflösung 
der Friedensreich-Hundertwasser-Schule zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 (Stichtag: 
01.08.2020). Laut § 76 Absatz 1 Schulgesetz NRW ist die Schule bei Auflösung zu beteiligen. Die 
Schulkonferenz tagt am 12.11.2019. Das Ergebnis des Votums wird nachgereicht. Die Schule 
wird solange weitergeführt, wie ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann.  
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Münster die Genehmigung für die 
auslaufende Auflösung der Friedensreich-Hundertwasser-Schule zu Beginn des Schuljahres 
2020/2021 (Stichtag: 01.08.2020) zu beantragen. 
 
4. Die notwendige Anpassung des „Allgemeinen Rahmens zur Aufnahme von Schülerinnen / Schü-
lern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)“ erfolgt mit einer Beschlussvorlage 
nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens.  
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
06.11.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Averbeck 
Telefon: 492-4074 
AverbeckJ@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/1046/2019 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die wegfallenden Kapazitäten der Friedensreich-
Hundertwasser-Schule an den bestehenden Real- und Hauptschulen sowie durch die Erweiterung 
der Mathilde-Anneke-Gesamtschule von 4 auf 6 Züge  aufgefangen werden können.  
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung einer 3. 
städtischen Gesamtschule am Standort Roxel derzeit geprüft werden.   
 
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtregion Münster die Zusammenarbeit insbesondere in 
den Handlungsfeldern Siedlungsentwicklung/Wohnen, Mobilität, Klimaschutz und Schulentwick-
lung festigt und intensiviert. Daher ist u.a. für Anfang des nächsten Jahres auf stadtregionaler 
Ebene ein Strategieworkshop geplant, um die Rahmenbedingungen für ein abgestimmtes und 
zielorientiertes Handeln bezogen auf die Schulentwicklungsplanung zu entwickeln.  
 
 
 
Begründung: 
 
Zu Ziff. 1 
 
Entwicklung der Schülerzahlen 
 
Die Sekundarschule wurde von der Bezirksregierung als 4 -zügige Schule genehmigt. Für den Fall, 
dass die Mindestanmeldezahl von 100 Schülerinnen und Schüler n nicht erreicht würde, wurde die 
Genehmigung für eine 3 -zügige Schule vorab ausgesprochen. Grundsätzlich  sind 3 Züge gem. § 82 
Abs. 5 Schulgesetz NRW (SchulG) zur Fortführung vorgeschrieben. Die erforderliche Klassengröße 
für die Fortführung bestimmt sich nach dem Wert der Bandbreite für die Klassenbildung (vgl. § 82 
Abs. 1 S. 2 SchulG i.V.m. der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG). Nach § 6 Abs. 6 S.1 dieser VO liegt die 
untere Bandbreite der Klassengröße für Sekundarschulen bei 20 Schülerinnen und Schüler n. Für die 
Fortführung ist daher die Größe von 3 x 20 Kindern in der 5. Klasse erforderlich. 
 
Die Anmeldezahlen der Friedensreich-Hundertwasser-Schule entsprachen allerdings seit Beginn der 
Schule nicht den Erwartungen (4 Züge). Bei der Errichtung wurde davon ausgegangen, dass das S e-
kundarschulangebot ohne Oberstufe auf Grund der vielen Ablehnungen an der Gesamtschule  gut 
angenommen werden würde. Diese Erwartung wurde so nicht erfüllt.  
 
Aufgrund der geringen Anmeldezahlen wurde die Errichtung der Schule daher zum Schuljahr 
2012/2013 lediglich 3 -zügig genehmigt. Die nötigen 60 Anmeldungen wurden in den letzten Jahren 
fast immer nur knapp erreicht, oftmals erst durch nachträgliche Anmeldungen von an anderen Sch u-
len abgelehnter Schülerinnen und Schülern. Dies zeigt auch, dass die Friedensreich -Hundertwasser-
Schule oftmals erst als zweite Wahl angesteuert wird. 
 
Anmeldezahlen und Ist-Schülerzahlen der 5. Klasse 
 
 
 
 
 
 
Quelle: Anmeldedaten und amtliche Schulstatistik 
 
 
Ab dem ersten Jahrgang im Schuljahr 2012/2013 verringerten sich die Anmeldungen zur 5. Klasse 
kontinuierlich. Lediglich im Schuljahr 2017/2018  hat die Aufnahme neu zugewanderter Schülerinnen 
und Schüler zu einer  erhöhten Anmeldezahl geführt. Diese erklären auch einen Anstieg der Anzahl 
von Schülerinnen und Schüler in den höheren Klassen in diesem Schuljahr. 
2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020 
Anm. Ist Anm. Ist Anm. Ist Anm. Ist Anm. Ist Anm. Ist Anm. Ist Anm. Ist 
90 83 72 76 63 71 49 62 44 58 62 81 37 56 48 58

- 3 - 
V/1046/2019 
Erkennbar ist zudem, dass die erhoffte Schülerzahl von mindestens 100 Kindern pro Jahrgang nie 
erreicht wurde. Der bei Sekundarschulen angesetzte Klassenfrequenzrichtwert von 25 Schülerinnen 
und Schülern wurde bei der bestehenden 3-Zügigkeit im 5. Jahrgang lediglich knapp in den Schuljah-
ren 2012/2013 und 2013/2014 erreicht. Auch in den höheren Jahrgängen erhöht en sich die Schüle r-
zahlen durch Zugänge von Schulformwechslern teilweise noch deutlich. 
 
 
Jahr-
gang 
2012/ 
  2013 
2013/ 
  2014 
2014/ 
  2015 
2015/ 
  2016 
2016/ 
  2017 
2017/ 
  2018 
2018/ 
  2019 
2019/ 
  2020 
5 83 76 71 62 58 81 56 58 
6  91 73 75 59 61 79 59 
7   95 71 91 72 66 81 
8    96 72 96 75 67 
9     98 79 98 91 
10      88 67 77 
Gesamt 83 167 239 304 378 476 441 432 
Quelle: Amtliche Schuldaten 
 
 
Fehlende Leistungsheterogenität 
 
Das Konzept der Friedensreich -Hundertwasser Schule ermöglicht grds. alle  Abschlüsse der Seku n-
darstufe I und gewährleistet somit auch gymnasiale Standards. Dies setzt jedoch eine vom Lei s-
tungsvermögen ausgewogene Schülerschaft voraus. Trotz der bestehenden Kooperationen mit dem 
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium tendiert der Anteil d er Schülerinnen und Schüler mit gymnasialer 
Leistungsstärke in den Eingangsklassen gegen null.    
 
 
Fehlende Akzeptanz 
 
In der Vergangenheit hat sich die Schule gemeinsam mit verschiedenen Kooperationspartnern, wie 
z.B. der Schulaufsicht, dem Amt für Schul e und Weiterbildung und der Jugendhilfe den Herausford e-
rungen mit großem Engagement gestellt.  Zur Attraktivitätssteigerung wurde zudem ein Bildungsgang 
des Ludwig-Erhard-Berufskollegs an den Standort Roxel verlegt, um den Übergang für die Schüleri n-
nen und Schüler des 10. Jahrgangs der Friedensreich-Hundertwasser-Schule attraktiver zu gestalten. 
Leider haben alle Bemühungen trotz hervorragender pädagogischer Arbeit vor Ort nicht zu einer 
Kehrtwende bei der Zahl der Anmeldungen oder hinsichtlich der erforderlichen Leistungsheterogenität 
geführt. Damit können die im § 17 a SchulG beschriebenen Standards und Ziele der Schulform Se-
kundarschule aktuell und perspektivisch nicht erreicht werden. Aus Sicht der Schulträgerin Stadt 
Münster stellt sich daher das Erfordernis der Anpassung der Schulentwicklungsplanung, zumal dieser 
Befund durch Schulleitung und die Schulpflegschaft in verschiedenen Gesprächen bestätigt wurde. 
 
 
15. Schulrechtsänderungsgesetz 
 
Gemäß dem Entwurf des 15. Schulrechtsänderungsgesetzes kann eine Sekundarschule mit zwei 
Klassen pro Jahrgang fortgeführt werden, wenn sich aus der Schulentwicklungsplanung ergibt, dass 
dies im Planungszeitraum nur vorübergehend der Fall ist und den Schülerinnen und Schülern der 
Weg zu einer anderen Sekundarschule mit mindestens drei Parallelklassen pro Jahrgang nicht zuge-
mutet werden kann. Damit gilt diese Einschränkung lediglich für ländliche Schulen.

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V/1046/2019 
Zu Ziff. 2 
 
Gemäß § 81 Abs. 1 SchulG ist der Schulträger verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen 
angemessene Klassen und Schulgrößen zu gewährleisten. Aus den vorgenannten Gründen wird die 
Friedensreich-Hundertwasser-Schule gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW zum 01.08.2020 auf-
gelöst und nimmt somit nicht mehr an dem Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2020/2021 teil. Die 
Verwaltung hat gemeinsam mit der Bezirksregierung in der Sitzung der Lehrerkonferenz am 
09.10.2019 über das Vorhaben der Schulträgerin informiert. Die Schulkonferenz wird am 12.11.2019 
tagen. Der Beschluss der Schulkonferenz wird nachgereicht.  
 
Mit der sukzessiven Auflösung werden die Jahrgänge schrittweise abgebaut, die an der Friedens-
reich-Hundertwasser-Schule unterrichtet werden. Solange ein geordneter Schulbetrieb aufrechterhal-
ten werden kann, werden Schülerinnen und Schüler an dieser Schule weiter beschult und können hier 
ihren Abschluss erwerben. 
 
 
Zu Ziff. 3 
 
Die Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen durch Beschluss des Schulträgers bedarf ge-
mäß § 81 Abs. 3 SchulG der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde. Beantragt wird 
die Genehmigung für die auslaufende Auflösung der Friedensreich-Hundertwasser-Schule zum 
Schuljahresbeginn 2020/2021 (Stichtag: 01.08.2020). 
  
 
Zu Ziff. 4 
 
Der Allgemeinen Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die städtischen Schulen 
regelt gemäß § 46 Abs. 1 Schulgesetz NRW die Zahl der Schulen in den jeweiligen Schulformen und 
die Zahl der dort maximal zu bildenden Eingangsklassen. Mit der auslaufenden Auflösung der Frie-
densreich-Hundertwasser-Schule ist der Rahmen entsprechend anzupassen.  
  
 
Zu Ziff. 5: 
 
Wenn die Friedensreich-Hundertwasser-Schule zum Schuljahr 2020/2021auslaufend gestellt wird, 
würden sich rechnerisch aus dem gewichteten Mittelwert der letzten 3 Jahre eine Schülerzahl von 58 
Schülerinnen und Schülern zu 60% auf Hauptschulen und zu 40% auf die Realschulen verteilen. 
Schülerinnen und Schüler mit Schulformempfehlung Gymnasium haben in der Vergangenheit kaum 
die Friedensreich-Hundertwasser-Schule angewählt und werden daher in der Berechnung nicht be-
rücksichtigt.  
 
Der Berechnung der Kapazitäten liegen die amtliche Schülerprognose auf der Basis der aktuellen 
kleinräumigen Bevölkerungsprognose sowie die vom Rat festgelegten Zügigkeiten der einzelnen 
Schulen zugrunde. Es wird eine Aktualisierung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose Anfang des 
Jahres 2020 erwartet.  
 
Ab dem Schuljahr 2020/2021 werden durch den Ausbau der Mathilde-Anneke-Gesamtschule zur 6-
Zügigkeit zwei zusätzliche Züge zur Verfügung stehen.  
 
Die Realschulen verfügen insgesamt über eine maximale Zügigkeit von 20 Zügen. Im Schuljahr 
2018/2019 wurden an den Realschulen 19 Züge gebildet, im Schuljahr 2017/2018  18 Klassen.

- 5 - 
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Gemäß der Schülerprognose gibt es einen Anstieg der Realschüler, für die in den bestehenden Schu-
len ausreichend Kapazitäten bestehen. In den Schuljahren 2021/2022 und 2024/2025 könnten sich 
Engpässe ergeben, die durch die vereinzelte Bildung von Klassen mit höherem Klassenfrequenzwert 
aufgefangen werden können. Mit Vorlage V/0845/2017 hat der Rat zudem die Erweiterung der Erich-
Klausener-Realschule um einen Zug auf 4 Züge beschlossen. Die Realschulen weisen daher ausrei-
chend Schulplätze auf, um die wegfallenden Plätze an der Friedensreich-Hundertwasser-Schule zu 
kompensieren. 
 
Die Hauptschulen verfügen insgesamt über maximal 10 Züge, bei einer freien Kapazität von 4 Zügen 
im Schuljahr 2018/2019. Die Schülerprognose prognostiziert für die kommenden Jahre eine relativ 
konstante Schülerzahl an den Hauptschulen. Es sind daher ausreichend Schulplätze an den Haupt-
schulen vorhanden.  
 
 
Zu Ziff. 6 
 
Die Schulverwaltung bereitet aktuell die Errichtung einer 3. städtischen Gesamtschule am Standort 
Roxel vor.  
 
Neben dem Bedarfsnachweis zur Erreichung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgröße  von 4 
Zügen mit jeweils 25 gemeindeeigenen Schülerinnen und Schülern  für mindestens 5 Jahre ist in ei-
ner anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung darzulegen, dass durch die Errichtung des neuen 
Gesamtschulangebotes keine Schule eines anderen Schulträgers in ihrem Bestand gefährdet wird. 
Mit dieser Genehmigungsvoraussetzung hat sich das Verwaltungsgericht Münster (Urteil vom 
12.07.2013 - 1 K 1296/13) eingehend befasst und sehr umfassende Anforderungen für diesen Nach-
weis formuliert.  
 
Eine Bestandsgefährdung ihrer bestehenden Gesamtschule reklamieren insbesondere die Gemeinde 
Havixbeck und die Stadt Billerbeck. Diese Besorgnis haben die Räte/Schulausschüsse der Gemeinde 
Havixbeck und der Stadt Billerbeck aufgegriffen und vor der Sommerpause eine entsprechende Stel-
lungnahme an den Oberbürgermeister sowie die Damen und Herren des Rates der Stadt Münster 
verfasst. Zudem haben die Gemeinde Senden sowie die private KOSMOS-Bildung gGmbH Til-
beck/Havixbeck (Gesamtschule) Bedenken erhoben.  
   
Die Bezirksregierung hat unmittelbar nach der Sommerpause mit den beteiligten Kommunen, der 
Gemeinde Havixbeck und der Stadt Billerbeck sowie der Stadt Münster, ein Klärungsgespräch geführt 
und detailliert dargelegt, welche Daten für die anlassbezogene Schulentwicklungsplanung erforderlich 
sind.   
  
Verabredet wurde, dass die Datenlage von allen beteiligten Kommunen bis Anfang des 2. Quartals 
2020 entsprechend ergänzt wird, um möglichst im Vorfeld des offiziellen Antragsverfahrens seitens 
der Bezirksregierung eine belastbare Tendenzaussage zu erhalten. Für die Stadt Münster stellt dafür 
insbesondere die aktualisierte kleinräume Bevölkerungsprognose eine wesentliche Grundlage dar, 
die im Winter vorliegen soll.  
 
 
Zu Ziff. 7  
 
Insbesondere vor dem Hintergrund der gegenläufigen demographischen Entwicklungen in den ein-
zelnen Kommunen der Stadtregion und der aktuellen Diskussion über die Nachnutzung des Schul-
zentrums in Roxel wurde im Rahmen der Festigung und Vertiefung der stadtregionalen Zusammen-
arbeit die Chance einer abgestimmten Schulentwicklungsplanung erkannt und aufgegriffen.

- 6 - 
V/1046/2019 
Die Bürgermeisterrunde der Stadtregion hat daher in der Sitzung am 09.09.2019 beschlossen, in ei-
nem gemeinsamen Strategieworkshop Rahmenbedingungen für gemeinsame Handlungsstrategien 
und Planungsinstrumente zu schaffen, um ein regional ausgewogenes, vielfältiges, integratives und 
inklusives wohnortnahes Schulangebot, das der Vielfalt der Schülerinnen und Schüler und ihren Be-
gabungen und Talenten gerecht wird, nachhaltig zu sichern. Der Strategieworkshop soll Anfang 2020 
stattfinden. 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage A

Beratungsverlauf (7)

19.11.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.11.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2019 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2019 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 41 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2019 Rat
TOP 46 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/1046/2019
Typ
Vorlagen
Datum
30.10.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37