V/1046/2019
Auslaufende Auflösung der Friedensreich-Hundertwasser-Schule zum Schuljahr 2020/2021
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage A
2590 Zeichen
Anlage A zur V/1046/2019 Kurzüberblick Gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW entscheidet der Schulträger auf Grundlage der Schul- entwicklungsplanung über die Errichtung, Änderung oder Auflösung einer Schule. Aufgrund der kontinuierlich geringen Anmeldezahlen und der fehlenden Leistungsheterogenität soll die Friedensreich-Hundertwasser-Schule zum Schuljahr 2020/2021 auslaufend gestellt wer- den. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „ Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt mit dieser Produktgruppe für die städtischen Schu- len den erforderlichen Schulraum, einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergän- zende kommunale Personal zur Verfügung. Darüber hinaus gestaltet es die Schulische Bildung durch Steuerung, Koordination und Impulsgebung. Hierdurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, - Einen den Lehrplänen entsprechenden - Qualitativ guten - Die besonderen Rahmenbedingungen und Bedarfe zu berücksichtigenden Unterricht anzubieten und flankierende Angebote zu ermöglichen. Bildungsergänzende Einrich- tungen und nichtstädtische Schulen werden unterstützt. Die Aufgabenerledigung erfolgt in Ab- grenzung zu den Aufgaben und Zuständigkeiten des Landes in Kooperation mit allen handelnden Personen.“ Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtsgrundlagen § 81 Abs. 1 Schulgesetz NRW „Gemeinden und Kreise, die Schulträgeraufgaben erfüllen, sind verpflichtet, durch Schulorganisato- rische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Sie legen hierzu die Schulgrößen fest. […] § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW „Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schul- träger ist, beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. […] Der Be- schluss ist schriftliche festzulegen und auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung zu be- gründen.“
Beschlussvorlage
15053 Zeichen
V/1046/2019 V/1046/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Auslaufende Auflösung der Friedensreich-Hundertwasser-Schule zum Schuljahr 2020/2021 Beratungsfolge 19.11.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 27.11.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Vorberatung 28.11.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 28.11.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government Vorberatung 03.12.2019 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 11.12.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass trotz der hervorragenden pädagogischen Arbeit vor Ort die Schule nicht die notwendige Akzeptanz in der Elternschaft erfährt. Folgen sind zu geringe Anmel- dezahlen und die fehlende Heterogenität der Schülerschaft, was dazu führt, dass die Standards und Ziele der Schulform Sekundarschule aktuell und perspektivisch nicht erreichbar sind. 2. Der Rat beschließt deshalb gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW die auslaufende Auflösung der Friedensreich-Hundertwasser-Schule zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 (Stichtag: 01.08.2020). Laut § 76 Absatz 1 Schulgesetz NRW ist die Schule bei Auflösung zu beteiligen. Die Schulkonferenz tagt am 12.11.2019. Das Ergebnis des Votums wird nachgereicht. Die Schule wird solange weitergeführt, wie ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Münster die Genehmigung für die auslaufende Auflösung der Friedensreich-Hundertwasser-Schule zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 (Stichtag: 01.08.2020) zu beantragen. 4. Die notwendige Anpassung des „Allgemeinen Rahmens zur Aufnahme von Schülerinnen / Schü- lern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)“ erfolgt mit einer Beschlussvorlage nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens. Amt für Schule und Weiterbildung 06.11.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Averbeck Telefon: 492-4074 AverbeckJ@stadt- muenster.de - 2 - V/1046/2019 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die wegfallenden Kapazitäten der Friedensreich- Hundertwasser-Schule an den bestehenden Real- und Hauptschulen sowie durch die Erweiterung der Mathilde-Anneke-Gesamtschule von 4 auf 6 Züge aufgefangen werden können. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung einer 3. städtischen Gesamtschule am Standort Roxel derzeit geprüft werden. 7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtregion Münster die Zusammenarbeit insbesondere in den Handlungsfeldern Siedlungsentwicklung/Wohnen, Mobilität, Klimaschutz und Schulentwick- lung festigt und intensiviert. Daher ist u.a. für Anfang des nächsten Jahres auf stadtregionaler Ebene ein Strategieworkshop geplant, um die Rahmenbedingungen für ein abgestimmtes und zielorientiertes Handeln bezogen auf die Schulentwicklungsplanung zu entwickeln. Begründung: Zu Ziff. 1 Entwicklung der Schülerzahlen Die Sekundarschule wurde von der Bezirksregierung als 4 -zügige Schule genehmigt. Für den Fall, dass die Mindestanmeldezahl von 100 Schülerinnen und Schüler n nicht erreicht würde, wurde die Genehmigung für eine 3 -zügige Schule vorab ausgesprochen. Grundsätzlich sind 3 Züge gem. § 82 Abs. 5 Schulgesetz NRW (SchulG) zur Fortführung vorgeschrieben. Die erforderliche Klassengröße für die Fortführung bestimmt sich nach dem Wert der Bandbreite für die Klassenbildung (vgl. § 82 Abs. 1 S. 2 SchulG i.V.m. der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG). Nach § 6 Abs. 6 S.1 dieser VO liegt die untere Bandbreite der Klassengröße für Sekundarschulen bei 20 Schülerinnen und Schüler n. Für die Fortführung ist daher die Größe von 3 x 20 Kindern in der 5. Klasse erforderlich. Die Anmeldezahlen der Friedensreich-Hundertwasser-Schule entsprachen allerdings seit Beginn der Schule nicht den Erwartungen (4 Züge). Bei der Errichtung wurde davon ausgegangen, dass das S e- kundarschulangebot ohne Oberstufe auf Grund der vielen Ablehnungen an der Gesamtschule gut angenommen werden würde. Diese Erwartung wurde so nicht erfüllt. Aufgrund der geringen Anmeldezahlen wurde die Errichtung der Schule daher zum Schuljahr 2012/2013 lediglich 3 -zügig genehmigt. Die nötigen 60 Anmeldungen wurden in den letzten Jahren fast immer nur knapp erreicht, oftmals erst durch nachträgliche Anmeldungen von an anderen Sch u- len abgelehnter Schülerinnen und Schülern. Dies zeigt auch, dass die Friedensreich -Hundertwasser- Schule oftmals erst als zweite Wahl angesteuert wird. Anmeldezahlen und Ist-Schülerzahlen der 5. Klasse Quelle: Anmeldedaten und amtliche Schulstatistik Ab dem ersten Jahrgang im Schuljahr 2012/2013 verringerten sich die Anmeldungen zur 5. Klasse kontinuierlich. Lediglich im Schuljahr 2017/2018 hat die Aufnahme neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler zu einer erhöhten Anmeldezahl geführt. Diese erklären auch einen Anstieg der Anzahl von Schülerinnen und Schüler in den höheren Klassen in diesem Schuljahr. 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020 Anm. Ist Anm. Ist Anm. Ist Anm. Ist Anm. Ist Anm. Ist Anm. Ist Anm. Ist 90 83 72 76 63 71 49 62 44 58 62 81 37 56 48 58 - 3 - V/1046/2019 Erkennbar ist zudem, dass die erhoffte Schülerzahl von mindestens 100 Kindern pro Jahrgang nie erreicht wurde. Der bei Sekundarschulen angesetzte Klassenfrequenzrichtwert von 25 Schülerinnen und Schülern wurde bei der bestehenden 3-Zügigkeit im 5. Jahrgang lediglich knapp in den Schuljah- ren 2012/2013 und 2013/2014 erreicht. Auch in den höheren Jahrgängen erhöht en sich die Schüle r- zahlen durch Zugänge von Schulformwechslern teilweise noch deutlich. Jahr- gang 2012/ 2013 2013/ 2014 2014/ 2015 2015/ 2016 2016/ 2017 2017/ 2018 2018/ 2019 2019/ 2020 5 83 76 71 62 58 81 56 58 6 91 73 75 59 61 79 59 7 95 71 91 72 66 81 8 96 72 96 75 67 9 98 79 98 91 10 88 67 77 Gesamt 83 167 239 304 378 476 441 432 Quelle: Amtliche Schuldaten Fehlende Leistungsheterogenität Das Konzept der Friedensreich -Hundertwasser Schule ermöglicht grds. alle Abschlüsse der Seku n- darstufe I und gewährleistet somit auch gymnasiale Standards. Dies setzt jedoch eine vom Lei s- tungsvermögen ausgewogene Schülerschaft voraus. Trotz der bestehenden Kooperationen mit dem Freiherr-vom-Stein-Gymnasium tendiert der Anteil d er Schülerinnen und Schüler mit gymnasialer Leistungsstärke in den Eingangsklassen gegen null. Fehlende Akzeptanz In der Vergangenheit hat sich die Schule gemeinsam mit verschiedenen Kooperationspartnern, wie z.B. der Schulaufsicht, dem Amt für Schul e und Weiterbildung und der Jugendhilfe den Herausford e- rungen mit großem Engagement gestellt. Zur Attraktivitätssteigerung wurde zudem ein Bildungsgang des Ludwig-Erhard-Berufskollegs an den Standort Roxel verlegt, um den Übergang für die Schüleri n- nen und Schüler des 10. Jahrgangs der Friedensreich-Hundertwasser-Schule attraktiver zu gestalten. Leider haben alle Bemühungen trotz hervorragender pädagogischer Arbeit vor Ort nicht zu einer Kehrtwende bei der Zahl der Anmeldungen oder hinsichtlich der erforderlichen Leistungsheterogenität geführt. Damit können die im § 17 a SchulG beschriebenen Standards und Ziele der Schulform Se- kundarschule aktuell und perspektivisch nicht erreicht werden. Aus Sicht der Schulträgerin Stadt Münster stellt sich daher das Erfordernis der Anpassung der Schulentwicklungsplanung, zumal dieser Befund durch Schulleitung und die Schulpflegschaft in verschiedenen Gesprächen bestätigt wurde. 15. Schulrechtsänderungsgesetz Gemäß dem Entwurf des 15. Schulrechtsänderungsgesetzes kann eine Sekundarschule mit zwei Klassen pro Jahrgang fortgeführt werden, wenn sich aus der Schulentwicklungsplanung ergibt, dass dies im Planungszeitraum nur vorübergehend der Fall ist und den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen Sekundarschule mit mindestens drei Parallelklassen pro Jahrgang nicht zuge- mutet werden kann. Damit gilt diese Einschränkung lediglich für ländliche Schulen. - 4 - V/1046/2019 Zu Ziff. 2 Gemäß § 81 Abs. 1 SchulG ist der Schulträger verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen und Schulgrößen zu gewährleisten. Aus den vorgenannten Gründen wird die Friedensreich-Hundertwasser-Schule gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW zum 01.08.2020 auf- gelöst und nimmt somit nicht mehr an dem Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2020/2021 teil. Die Verwaltung hat gemeinsam mit der Bezirksregierung in der Sitzung der Lehrerkonferenz am 09.10.2019 über das Vorhaben der Schulträgerin informiert. Die Schulkonferenz wird am 12.11.2019 tagen. Der Beschluss der Schulkonferenz wird nachgereicht. Mit der sukzessiven Auflösung werden die Jahrgänge schrittweise abgebaut, die an der Friedens- reich-Hundertwasser-Schule unterrichtet werden. Solange ein geordneter Schulbetrieb aufrechterhal- ten werden kann, werden Schülerinnen und Schüler an dieser Schule weiter beschult und können hier ihren Abschluss erwerben. Zu Ziff. 3 Die Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen durch Beschluss des Schulträgers bedarf ge- mäß § 81 Abs. 3 SchulG der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde. Beantragt wird die Genehmigung für die auslaufende Auflösung der Friedensreich-Hundertwasser-Schule zum Schuljahresbeginn 2020/2021 (Stichtag: 01.08.2020). Zu Ziff. 4 Der Allgemeinen Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die städtischen Schulen regelt gemäß § 46 Abs. 1 Schulgesetz NRW die Zahl der Schulen in den jeweiligen Schulformen und die Zahl der dort maximal zu bildenden Eingangsklassen. Mit der auslaufenden Auflösung der Frie- densreich-Hundertwasser-Schule ist der Rahmen entsprechend anzupassen. Zu Ziff. 5: Wenn die Friedensreich-Hundertwasser-Schule zum Schuljahr 2020/2021auslaufend gestellt wird, würden sich rechnerisch aus dem gewichteten Mittelwert der letzten 3 Jahre eine Schülerzahl von 58 Schülerinnen und Schülern zu 60% auf Hauptschulen und zu 40% auf die Realschulen verteilen. Schülerinnen und Schüler mit Schulformempfehlung Gymnasium haben in der Vergangenheit kaum die Friedensreich-Hundertwasser-Schule angewählt und werden daher in der Berechnung nicht be- rücksichtigt. Der Berechnung der Kapazitäten liegen die amtliche Schülerprognose auf der Basis der aktuellen kleinräumigen Bevölkerungsprognose sowie die vom Rat festgelegten Zügigkeiten der einzelnen Schulen zugrunde. Es wird eine Aktualisierung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose Anfang des Jahres 2020 erwartet. Ab dem Schuljahr 2020/2021 werden durch den Ausbau der Mathilde-Anneke-Gesamtschule zur 6- Zügigkeit zwei zusätzliche Züge zur Verfügung stehen. Die Realschulen verfügen insgesamt über eine maximale Zügigkeit von 20 Zügen. Im Schuljahr 2018/2019 wurden an den Realschulen 19 Züge gebildet, im Schuljahr 2017/2018 18 Klassen. - 5 - V/1046/2019 Gemäß der Schülerprognose gibt es einen Anstieg der Realschüler, für die in den bestehenden Schu- len ausreichend Kapazitäten bestehen. In den Schuljahren 2021/2022 und 2024/2025 könnten sich Engpässe ergeben, die durch die vereinzelte Bildung von Klassen mit höherem Klassenfrequenzwert aufgefangen werden können. Mit Vorlage V/0845/2017 hat der Rat zudem die Erweiterung der Erich- Klausener-Realschule um einen Zug auf 4 Züge beschlossen. Die Realschulen weisen daher ausrei- chend Schulplätze auf, um die wegfallenden Plätze an der Friedensreich-Hundertwasser-Schule zu kompensieren. Die Hauptschulen verfügen insgesamt über maximal 10 Züge, bei einer freien Kapazität von 4 Zügen im Schuljahr 2018/2019. Die Schülerprognose prognostiziert für die kommenden Jahre eine relativ konstante Schülerzahl an den Hauptschulen. Es sind daher ausreichend Schulplätze an den Haupt- schulen vorhanden. Zu Ziff. 6 Die Schulverwaltung bereitet aktuell die Errichtung einer 3. städtischen Gesamtschule am Standort Roxel vor. Neben dem Bedarfsnachweis zur Erreichung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgröße von 4 Zügen mit jeweils 25 gemeindeeigenen Schülerinnen und Schülern für mindestens 5 Jahre ist in ei- ner anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung darzulegen, dass durch die Errichtung des neuen Gesamtschulangebotes keine Schule eines anderen Schulträgers in ihrem Bestand gefährdet wird. Mit dieser Genehmigungsvoraussetzung hat sich das Verwaltungsgericht Münster (Urteil vom 12.07.2013 - 1 K 1296/13) eingehend befasst und sehr umfassende Anforderungen für diesen Nach- weis formuliert. Eine Bestandsgefährdung ihrer bestehenden Gesamtschule reklamieren insbesondere die Gemeinde Havixbeck und die Stadt Billerbeck. Diese Besorgnis haben die Räte/Schulausschüsse der Gemeinde Havixbeck und der Stadt Billerbeck aufgegriffen und vor der Sommerpause eine entsprechende Stel- lungnahme an den Oberbürgermeister sowie die Damen und Herren des Rates der Stadt Münster verfasst. Zudem haben die Gemeinde Senden sowie die private KOSMOS-Bildung gGmbH Til- beck/Havixbeck (Gesamtschule) Bedenken erhoben. Die Bezirksregierung hat unmittelbar nach der Sommerpause mit den beteiligten Kommunen, der Gemeinde Havixbeck und der Stadt Billerbeck sowie der Stadt Münster, ein Klärungsgespräch geführt und detailliert dargelegt, welche Daten für die anlassbezogene Schulentwicklungsplanung erforderlich sind. Verabredet wurde, dass die Datenlage von allen beteiligten Kommunen bis Anfang des 2. Quartals 2020 entsprechend ergänzt wird, um möglichst im Vorfeld des offiziellen Antragsverfahrens seitens der Bezirksregierung eine belastbare Tendenzaussage zu erhalten. Für die Stadt Münster stellt dafür insbesondere die aktualisierte kleinräume Bevölkerungsprognose eine wesentliche Grundlage dar, die im Winter vorliegen soll. Zu Ziff. 7 Insbesondere vor dem Hintergrund der gegenläufigen demographischen Entwicklungen in den ein- zelnen Kommunen der Stadtregion und der aktuellen Diskussion über die Nachnutzung des Schul- zentrums in Roxel wurde im Rahmen der Festigung und Vertiefung der stadtregionalen Zusammen- arbeit die Chance einer abgestimmten Schulentwicklungsplanung erkannt und aufgegriffen. - 6 - V/1046/2019 Die Bürgermeisterrunde der Stadtregion hat daher in der Sitzung am 09.09.2019 beschlossen, in ei- nem gemeinsamen Strategieworkshop Rahmenbedingungen für gemeinsame Handlungsstrategien und Planungsinstrumente zu schaffen, um ein regional ausgewogenes, vielfältiges, integratives und inklusives wohnortnahes Schulangebot, das der Vielfalt der Schülerinnen und Schüler und ihren Be- gabungen und Talenten gerecht wird, nachhaltig zu sichern. Der Strategieworkshop soll Anfang 2020 stattfinden. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/1046/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.10.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37