V/0194/2022
Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Münster (Parkgebührenordnung) A-R/0008/2022 Ausgleich für die Stadtwerke - ÖPNV-Fonds etablieren vom 01.02.2022
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Anlage
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Anlage zur Vorlage V/0194/2022 Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Münster (5. Parkgebührenänderungsordnung) Aufgrund des § 6 a Abs. 6 u. 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19.12.1952 (BGBl. I S. 837), in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3108) un d des § 1 der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.02.1981 über die Ermächt igung zum Erlass von Gebührenver- ordnungen nach § 6 a Abs. 6 u. 7 des Straßenverkehr sgesetzes (GV. NW S. 48), zuletzt ge- ändert durch Verordnung vom 10.09.1991 (GV. NW S. 3 65) i. V. m. § 38 Buchstabe b des Ordnungsbehördengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (SGV. NW 2069), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GV. NRW. S. 762), hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 06.04.2022 folgende 5. Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomat en im Gebiet der Stadt Münster (Parkgebührenordnung) vom 06.07.2001 (Amtsblatt der Stadt Münster 2001 S. 85) in der Fas- sung der 1. Änderungsordnung vom 02.06.2004 (Amtsbl att der Stadt Münster 2004 S. 117) und der 2. Änderungsordnung vom 13.07.2007 (Amtsblatt der Stadt Münster 2007 S. 73) und der 3. Änderungsordnung vom 10.12.2010 (Amtsblatt der Stadt Münster 2010 S. 197) und der 4. Änderungsordnung vom 16.12.2016 (Amtsblatt der Stadt Münster 2016 Seite 223) beschlos- sen: Artikel I § 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung: 1. Zone I Es werden 2,50 € für die erste Stunde und danach 1,00 € je halber Stunde für den Innen- stadtbereich festgesetzt, der im Norden durch die Promenade zwischen Neutor und Hörster- tor (ausgenommen Wasserstraße), im Osten durch die Promenade zwischen Hörstertor und Windthorststraße, im Süden durch die Promenade zwischen Windthorststraße und Aegidiitor, im Westen durch die Straßen Am Stadtgraben und Hindenburgplatz begrenzt wird. 2. Zone II Im Übrigen werden für das gesamte Stadtgebiet außerhalb der Zone I Gebühren von 0,80 € je halber Stunde festgesetzt. Abweichend hiervon ist das Parken auf der Hammer Straße im Abschnitt zwischen dem Lud- geriplatz und der Geiststraße bis zu 15 Minuten gebührenfrei. Für das Parken an Parkuhren werden für das gesamte Stadtgebiet außerhalb der Zone I Ge- bühren von 0,60 € je halber Stunde festgesetzt. Artikel II Diese Änderung tritt am 01.05.2022 in Kraft.
Anlage A
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Anlage A zur V/0194/2022 Kurzüberblick 5. Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Münster – 5. Parkgebührenänderungsordnung Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage erfolgt für die dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmeten Parkplätze eine Anpassung an die zum 1. Januar 2022 erfolgte Erhöhung der Parkentgelte in den von der Westfälischen Bauindustrie GmbH (WBI) betriebenen Parkhäusern im Stadtgebiet. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein X T eilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) --------
Beschlussvorlage
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V/0194/2022 V/0194/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Münster (Parkgebührenordnung) A-R/0008/2022 Ausgleich für die Stadtwerke - ÖPNV-Fonds etablieren vom 01.02.2022 Beratungsfolge 29.03.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 30.03.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 05.04.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung 06.04.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die 5. Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Münster – 5. Parkgebührenänderungsordnung – (Anlage) wird beschlossen. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis: Für sonstige bewirtschaftete Parkflächen im städtischen Besitz, die nicht dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet sind, wird gegenüber dem Betreiber, der Westfalenfleiß GmbH, auf eine entsprechende Anpassung der Parkentgelte hingewirkt. 3. Der Antrag A-R/0008/2022 wurde hiermit aufgegriffen und erledigt. Ordnungsamt 21.03.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Leifken Herr Gudorf T elefon:492-6610 492-3282 Leifken@stadt- muenster.de GudorfM@stadt-muenster.de - 3 - V/0194/2022 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Zeile 04 Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte 2022 133.000 Erträge aufgrund der Änderung der Gebührenordnun g 2023 ff. 320.000 Erträge aufgrund der Änderung der Gebührenordnun g Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2022 20.400 Umrüstungskoste n Es wird zur Kenntnis genommen, dass Mehrerträge von jährlich ca. 320.000 € gegenüber den Erträgen aus dem Jahr 2021 entstehen. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für die einmalig anfallenden Umrüstungsarbeiten stehen im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung im konsumtiven Budget der o.g. Produktgruppe zur Verfügung. Darüber hinaus erfolgt vorbehaltlich der weiteren Bewirtschaftung des aktuellen Parkplatzbestandes eine voraussichtliche Verbesserung in Höhe von jährlich ca. 400.000 € bei den Mieten und Pachten (Zeile 05 „privatrechtliche Leistungsentgelte“) in der Produktgruppe 0111 „Immobilienmanagement“ für die von der Westfalenfleiß GmbH bewirtschafteten Parkflächen. Begründung: Mit dem Beschluss des Antrags A-R/0008/2022 wird die Verwaltung beauftragt, zur Etablierung eines ÖPNV-Fonds die geplante Anpassung der Parkgebühren vorzubereiten und der Stadtwerke Münster GmbH die daraus resultierenden Mehreinnahmen als Ausgleich für die ausbleibende T arifmaßnahme zu zahlen. Zu diesem Antrag wurde mit Schreiben vom 07.02.2022 zur Ratssitzung am 09.02.2022 unter dem Hinweis, dass die Verwaltung eine Vorlage zur Anpassung der Parkgebühren vorbereitet, Stellung genommen. Die letzte Erhöhung der Parkgebühren erfolgte zum 01.01.2017. Mit der aktuell vorgelegten Änderung der Parkgebührenordnung erfolgt eine Angleichung an die zum 1. Januar 2022 erfolgte Erhöhung der Parkentgelte in den von der Westfälischen Bauindustrie GmbH (WBI) betriebenen Parkhäusern im Stadtgebiet. Anders als für die Parkhäuser der WBI gelten für die dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmeten Parkplätze zwei Parkzonen, für die unterschiedliche Parkgebühren festgesetzt wurden. Für die Parkzone I wurden die Parkgebühren an die T arifeder WBI angepasst. Für die Parkzone II hätte die Anpassung an die WBI Gebühren eine unverhältnismäßige Preissteigerung bedeutet. Hier wurde die prozentuale Steigerung der WBI auf die geltenden T arife der Zone II umgelegt. Eine Gebührenanpassung im Bereich der 87 Parkuhren erfolgt nicht, da diese sukzessive abgebaut und die Flächen für Mobilitätsthemen genutzt werden. - 3 - V/0194/2022 Gebührengegenüberstellung der geltenden und neuen Gebühren: Parkgebühren Zone I Zone I - NEU Zone II Zone II - NEU aktuell Preise analog WBI aktuell % - Preissteigerung analog WBI 60 Min 2,00 € 2,50 € 1,20 € 1,60 € je weitere Stunde 2,00 € 2,00 € 1,20 € 1,60 € Darüber hinaus wird die Verwaltung auf die Anpassung der Parkentgelte auf den durch die Westfalenfleiß GmbH bewirtschafteten Parkflächen hinwirken. Mit der vorliegenden Änderung der Parkgebührenordnung werden die Gebührentarife angepasst. Mögliche inhaltliche oder strukturelle Änderungen der Parkgebührenordnung und des Bewohnerparkens, dessen Gebührenanpassung erst seit dem 19.02.2022 über die Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung möglich ist, sind Bestandteil des in Erstellung befindlichen integrierten Parkraumkonzeptes (V/0728/2020/1). Die Änderung der Parkgebührenordnung tritt am 01.05.2022 in Kraft. Die technische Umrüstung an den einzelnen Parkscheinautomaten wird voraussichtlich bis zum 01.08.2022 abgeschlossen sein. I.V. I.V. gez. gez. Robin Denstorff Wolfgang Heuer Stadtbaurat Stadtrat Anlage: - 5. Änderung der Parkgebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Münster - Anlage A
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Wasserstraße
- Windthorststraße
- Hammer Straße
- Geiststraße
- Am Stadtgraben
- Promenade
- Neutor
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Details
- Aktenzeichen
- V/0194/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.03.2022
- Erstellt
- 10.03.2022 17:49