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V/0194/2022

Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Münster (Parkgebührenordnung) A-R/0008/2022 Ausgleich für die Stadtwerke - ÖPNV-Fonds etablieren vom 01.02.2022

Vorlagen 11.03.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.04.2022, TOP 15

Anlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage

2513 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0194/2022 
 
 
Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im 
Gebiet der Stadt Münster 
(5. Parkgebührenänderungsordnung) 
 
 
Aufgrund des § 6 a Abs. 6 u. 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19.12.1952 (BGBl. I S. 837), 
in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert 
durch Gesetz vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3108) un d des § 1 der Verordnung des Landes 
Nordrhein-Westfalen vom 04.02.1981 über die Ermächt igung zum Erlass von Gebührenver- 
ordnungen nach § 6 a Abs. 6 u. 7 des Straßenverkehr sgesetzes (GV. NW S. 48), zuletzt ge- 
ändert durch Verordnung vom 10.09.1991 (GV. NW S. 3 65) i. V. m. § 38 Buchstabe b des 
Ordnungsbehördengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (SGV. NW 
2069), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GV. NRW. S. 762), 
hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 06.04.2022 folgende 5. Änderung der 
Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomat en im Gebiet der Stadt Münster 
(Parkgebührenordnung) vom 06.07.2001 (Amtsblatt der Stadt Münster 2001 S. 85) in der Fas- 
sung der 1. Änderungsordnung vom 02.06.2004 (Amtsbl att der Stadt Münster 2004 S. 117) 
und der 2. Änderungsordnung vom 13.07.2007 (Amtsblatt der Stadt Münster 2007 S. 73) und 
der 3. Änderungsordnung vom 10.12.2010 (Amtsblatt der Stadt Münster 2010 S. 197) und der 
4. Änderungsordnung vom 16.12.2016 (Amtsblatt der Stadt Münster 2016 Seite 223) beschlos- 
sen: 
 
 
Artikel I 
 
§ 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung: 
 
1. Zone I 
 
Es werden 2,50 € für die erste Stunde und danach 1,00 € je halber Stunde für den Innen- 
stadtbereich festgesetzt, der im Norden durch die Promenade zwischen Neutor und Hörster- 
tor (ausgenommen Wasserstraße), im Osten durch die Promenade zwischen Hörstertor und 
Windthorststraße, im Süden durch die Promenade zwischen Windthorststraße und Aegidiitor, 
im Westen durch die Straßen Am Stadtgraben und Hindenburgplatz begrenzt wird. 
 
 
2. Zone II 
 
Im Übrigen werden für das gesamte Stadtgebiet außerhalb der Zone I Gebühren von 0,80 € je 
halber Stunde festgesetzt. 
 
Abweichend hiervon ist das Parken auf der Hammer Straße im Abschnitt zwischen dem Lud- 
geriplatz und der Geiststraße bis zu 15 Minuten gebührenfrei. 
 
Für das Parken an Parkuhren werden für das gesamte Stadtgebiet außerhalb der Zone I Ge- 
bühren von 0,60 € je halber Stunde festgesetzt. 
 
 
 
 
Artikel II  
 
Diese Änderung tritt am 01.05.2022 in Kraft.

Anlage A

994 Zeichen

Anlage A zur V/0194/2022
Kurzüberblick
5. Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt
Münster – 5. Parkgebührenänderungsordnung
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage erfolgt für die dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmeten Parkplätze eine
Anpassung an die zum 1. Januar 2022 erfolgte Erhöhung der Parkentgelte in den von der
Westfälischen Bauindustrie GmbH (WBI) betriebenen Parkhäusern im Stadtgebiet.
Finanzierung
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein X T eilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
X überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
--------

Beschlussvorlage

5079 Zeichen

V/0194/2022
V/0194/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt
Münster (Parkgebührenordnung) A-R/0008/2022 Ausgleich für die Stadtwerke - ÖPNV-Fonds
etablieren vom 01.02.2022
Beratungsfolge
29.03.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
30.03.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung
05.04.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung
06.04.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die 5. Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet
der Stadt Münster – 5. Parkgebührenänderungsordnung – (Anlage) wird beschlossen.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis:
Für sonstige bewirtschaftete Parkflächen im städtischen Besitz, die nicht dem öffentlichen
Straßenverkehr gewidmet sind, wird gegenüber dem Betreiber, der Westfalenfleiß GmbH,
auf eine entsprechende Anpassung der Parkentgelte hingewirkt.
3. Der Antrag A-R/0008/2022 wurde hiermit aufgegriffen und erledigt.
Ordnungsamt
21.03.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Leifken
Herr Gudorf
T elefon:492-6610
492-3282
Leifken@stadt-
muenster.de
GudorfM@stadt-muenster.de

- 3 -
V/0194/2022
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen
und -anlagen
Zeile 04 Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte
2022 133.000
Erträge aufgrund
der Änderung der
Gebührenordnun
g
2023 ff. 320.000
Erträge aufgrund
der Änderung der
Gebührenordnun
g
Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen 2022 20.400 Umrüstungskoste
n
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Mehrerträge von jährlich ca. 320.000 € gegenüber den
Erträgen aus dem Jahr 2021 entstehen.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für die einmalig anfallenden Umrüstungsarbeiten
stehen im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung im konsumtiven Budget der o.g. Produktgruppe zur
Verfügung.
Darüber hinaus erfolgt vorbehaltlich der weiteren Bewirtschaftung des aktuellen Parkplatzbestandes
eine voraussichtliche Verbesserung in Höhe von jährlich ca. 400.000 € bei den Mieten und Pachten
(Zeile 05 „privatrechtliche Leistungsentgelte“) in der Produktgruppe 0111 „Immobilienmanagement“ für
die von der Westfalenfleiß GmbH bewirtschafteten Parkflächen.
Begründung:
Mit dem Beschluss des Antrags A-R/0008/2022 wird die Verwaltung beauftragt, zur Etablierung eines
ÖPNV-Fonds die geplante Anpassung der Parkgebühren vorzubereiten und der Stadtwerke Münster
GmbH die daraus resultierenden Mehreinnahmen als Ausgleich für die ausbleibende T arifmaßnahme
zu zahlen. Zu diesem Antrag wurde mit Schreiben vom 07.02.2022 zur Ratssitzung am 09.02.2022
unter dem Hinweis, dass die Verwaltung eine Vorlage zur Anpassung der Parkgebühren vorbereitet,
Stellung genommen.
Die letzte Erhöhung der Parkgebühren erfolgte zum 01.01.2017. Mit der aktuell vorgelegten Änderung
der Parkgebührenordnung erfolgt eine Angleichung an die zum 1. Januar 2022 erfolgte Erhöhung der
Parkentgelte in den von der Westfälischen Bauindustrie GmbH (WBI) betriebenen Parkhäusern im
Stadtgebiet.
Anders als für die Parkhäuser der WBI gelten für die dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmeten
Parkplätze zwei Parkzonen, für die unterschiedliche Parkgebühren festgesetzt wurden. Für die
Parkzone I wurden die Parkgebühren an die T arifeder WBI angepasst. Für die Parkzone II hätte die
Anpassung an die WBI Gebühren eine unverhältnismäßige Preissteigerung bedeutet. Hier wurde die
prozentuale Steigerung der WBI auf die geltenden T arife der Zone II umgelegt. Eine
Gebührenanpassung im Bereich der 87 Parkuhren erfolgt nicht, da diese sukzessive abgebaut und
die Flächen für Mobilitätsthemen genutzt werden.

- 3 -
V/0194/2022
Gebührengegenüberstellung der geltenden und neuen Gebühren:
Parkgebühren
Zone I Zone I - NEU Zone II Zone II - NEU
aktuell Preise analog WBI aktuell
% - Preissteigerung analog
WBI
60 Min 2,00 € 2,50 € 1,20 € 1,60 €
je weitere Stunde 2,00 € 2,00 € 1,20 € 1,60 €
Darüber hinaus wird die Verwaltung auf die Anpassung der Parkentgelte auf den durch die
Westfalenfleiß GmbH bewirtschafteten Parkflächen hinwirken.
Mit der vorliegenden Änderung der Parkgebührenordnung werden die Gebührentarife angepasst.
Mögliche inhaltliche oder strukturelle Änderungen der Parkgebührenordnung und des
Bewohnerparkens, dessen Gebührenanpassung erst seit dem 19.02.2022 über die Verordnung über
Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung möglich ist, sind Bestandteil des in
Erstellung befindlichen integrierten Parkraumkonzeptes (V/0728/2020/1).
Die Änderung der Parkgebührenordnung tritt am 01.05.2022 in Kraft. Die technische Umrüstung an
den einzelnen Parkscheinautomaten wird voraussichtlich bis zum 01.08.2022 abgeschlossen sein.
I.V. I.V.
gez. gez.
Robin Denstorff Wolfgang Heuer
Stadtbaurat Stadtrat
Anlage: - 5. Änderung der Parkgebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im
Gebiet der Stadt Münster
- Anlage A

Beratungsverlauf (5)

29.03.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
30.03.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
05.04.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2022 Hauptausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
06.04.2022 Rat
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Wasserstraße
  • Windthorststraße
  • Hammer Straße
  • Geiststraße
  • Am Stadtgraben
  • Promenade
  • Neutor

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Details

Aktenzeichen
V/0194/2022
Typ
Vorlagen
Datum
11.03.2022
Erstellt
10.03.2022 17:49