V/0307/2010
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 534 - Beschluss zur Aufstellung
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V-0307-2010-Anlage-Plangebiet
241 Zeichen
Anlage
zur Vorlage Nr. V/0307/2010
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 534 Stadtplanung
Verkehrsplanung
Stadtentwicklung Amt für
Kolde-Ring / Von-Stauffenberg-Straße / Von-Lüninck-Straße
Plangebiet Maßstab 1:2500
ST ADT M TÜNS ER
Beschlussvorlage
4138 Zeichen
V/0307/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 534: Kolde-Ring / Von-Stauffenberg-Straße / Von- Lüninck-Straße Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 02.06.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 09.06.2010 Hauptausschuss Vorberatung 09.06.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Bereich Kolde-Ring / Von-Stauffenberg-Straße / Von-Lüninck-Straße ist gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch (BauGB) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Fest- setzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 208, Flurstücke 284, 312, 315, 316, 384, 386-391, 397, 398, 401, Teile der Flurstücke 392, 399, 406 II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Der Landwirtschaftliche Versicherungsverein (LVM) zählt zu den entwicklungsstärksten Unterneh- men in der Stadt Münster. Am Standort zwischen Weseler Straße / Kolde-Ring / Sperlichstraße sind in den vergangenen Jahren mehrere Bauabschnitte in hochwertiger, moderner Architektur entstanden. Die gute wirtschaftliche Situation des LVM bedingt weiterhin einen Personalzuwachs von durchschnittlich 50 Mitarbeitern im Jahr am Standort Münster. Der zusätzliche Raumbedarf kann trotz Einrichtung von Heimarbeitsplätzen nicht aufgefangen werden, so dass die zeitnahe Errichtung eines neuen Büro- und Verwaltungsgebäudes erforderlich ist. Vorlagen-Nr.: V/0307/2010 Auskunft erteilt: Frau Philipp / Herr Husmann Ruf: 492 61 21 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 20.04.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0307/2010 Realisiert werden soll das neue Gebäude, welches Raum für ca. 400 zusätzliche Arbeitsplätze bieten soll, im Kreuzungsbereich der Von-Stauffenberg-Straße mit dem Kolde-Ring. Die geplante Kerngebietsnutzung (MK) stimmt mit dem geltenden Planungsrecht des Bebauungs- plans Nr. 309: Von-Stauffenberg-Straße überein, jedoch geht die Größe der geplanten Geschoss- fläche über die jetzigen, eng am Bestand orientierten Festsetzungen hinaus (Lage, Bauweise, Bauhöhe). Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur weiteren geordneten städtebaulichen Entwick- lung in diesen Bereich zu ermöglichen, soll für den v. g. Bereich ein vorhabenbezogener Bebau- ungsplan aufgestellt werden. Der Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 534 überla- gert im Kreuzungsbereich Von-Stauffenberg-Straße / Kolde-Ring die Teilbereiche I und II des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 309. Durch Veränderungen im Straßenausbau Kolde- Ring muss gegebenenfalls auch ein kleiner Teilbereich des Durchführungsplanes Nr. 43 überlagert werden. Im Teilbereich I des Bebauungsplans Nr. 309 ist die für das Vorhaben vorgesehene Flä- che zum überwiegenden Teil als öffentliche Verkehrsfläche bzw. als Kerngebiet ohne überbaubare Flächen festgesetzt. Im Teilbereich II des Bebauungsplanes Nr. 309 ist die neu zu beplanende Grundstücksfläche als Kerngebiet mit einer Gr undflächenzahl von 0,5 und einer Geschossflächen- zahl von 1,7 festgesetzt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan tritt mit seiner Rechtskraft in den überlagerten Bereichen an die Stelle des bisherigen Planungsrechtes. Das Eckgrundstück Von-Stauffenberg-Straße / Kolde-Ring befindet sich im Eigentum des LVM und ist zurzeit mit einem Verwaltungsgebäude (4 Geschosse + Staffelgeschoss) aus dem Jahr 1966 bebaut. Das ursprünglich durch den Siedlungsverein Rote Erde errichtete Gebäude ist abgängig und soll abgerissen werden. Die Straßenverkehrsfläche befindet sich im Eigentum der Stadt Münster. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Bebauungsplan Nr. 534 (amtlicher Umring) amtlich
- Von-Stauffenberg-Straße
- Von-Lüninck-Straße
- Weseler Straße
- Sperlichstraße
- Kolde-Ring
- Rote Erde
Bebauungsplan Nr. 534
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Kolde-Ring / Von-Stauffenberg-Straße / Von-Lüninck-Straße
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0307/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.04.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37