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V/0307/2010

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 534 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 13.04.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.06.2010, TOP 20.1.1

V-0307-2010-Anlage-Plangebiet

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Beschlussvorlage

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V-0307-2010-Anlage-Plangebiet

241 Zeichen

Anlage 
zur Vorlage Nr. V/0307/2010 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 534 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
 Kolde-Ring / Von-Stauffenberg-Straße / Von-Lüninck-Straße 
    Plangebiet Maßstab 1:2500 
ST ADT M TÜNS ER

Beschlussvorlage

4138 Zeichen

V/0307/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 534: Kolde-Ring / Von-Stauffenberg-Straße / Von-
Lüninck-Straße 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
02.06.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
09.06.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
09.06.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Für den Bereich Kolde-Ring / Von-Stauffenberg-Straße / Von-Lüninck-Straße ist gemäß § 2 (1) in 
Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch (BauGB) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Fest-
setzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der 
Verkehrsflächen aufzustellen. 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Münster, Flur 208,  
Flurstücke 284, 312, 315, 316, 384, 386-391, 397, 398, 401,  
Teile der Flurstücke 392, 399, 406 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Aufstellung des 
Bebauungsplanes keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
Der Landwirtschaftliche Versicherungsverein (LVM) zählt zu den entwicklungsstärksten Unterneh-
men in der Stadt Münster. Am Standort zwischen Weseler Straße / Kolde-Ring / Sperlichstraße 
sind in den vergangenen Jahren mehrere Bauabschnitte in hochwertiger, moderner Architektur 
entstanden. Die gute wirtschaftliche Situation des LVM bedingt weiterhin einen Personalzuwachs 
von durchschnittlich 50 Mitarbeitern im Jahr am Standort Münster. Der zusätzliche Raumbedarf 
kann trotz Einrichtung von Heimarbeitsplätzen nicht aufgefangen werden, so dass die zeitnahe 
Errichtung eines neuen Büro- und Verwaltungsgebäudes erforderlich ist. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0307/2010 
Auskunft erteilt: 
Frau Philipp / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 21 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.04.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0307/2010 
Realisiert werden soll das neue Gebäude, welches Raum für ca. 400 zusätzliche Arbeitsplätze 
bieten soll, im Kreuzungsbereich der Von-Stauffenberg-Straße mit dem Kolde-Ring. 
 
Die geplante Kerngebietsnutzung (MK) stimmt mit dem geltenden Planungsrecht des Bebauungs-
plans Nr. 309: Von-Stauffenberg-Straße überein, jedoch geht die Größe der geplanten Geschoss-
fläche über die jetzigen, eng am Bestand orientierten Festsetzungen hinaus (Lage, Bauweise, 
Bauhöhe). 
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur weiteren geordneten städtebaulichen Entwick-
lung in diesen Bereich zu ermöglichen, soll für den v. g. Bereich ein vorhabenbezogener Bebau-
ungsplan aufgestellt werden. 
 
Der Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 534 überla-
gert im Kreuzungsbereich Von-Stauffenberg-Straße / Kolde-Ring die Teilbereiche I und II des 
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 309. Durch Veränderungen im Straßenausbau Kolde-
Ring muss gegebenenfalls auch ein kleiner Teilbereich des Durchführungsplanes Nr. 43 überlagert 
werden. Im Teilbereich I des Bebauungsplans Nr. 309 ist die für das Vorhaben vorgesehene Flä-
che zum überwiegenden Teil als öffentliche Verkehrsfläche bzw. als Kerngebiet ohne überbaubare 
Flächen festgesetzt. Im Teilbereich II des Bebauungsplanes Nr. 309 ist die neu zu beplanende 
Grundstücksfläche als Kerngebiet mit einer Gr undflächenzahl von 0,5 und einer Geschossflächen-
zahl von 1,7 festgesetzt. 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan tritt mit seiner Rechtskraft in den überlagerten Bereichen 
an die Stelle des bisherigen Planungsrechtes. 
 
Das Eckgrundstück Von-Stauffenberg-Straße / Kolde-Ring befindet sich im Eigentum des LVM und 
ist zurzeit mit einem Verwaltungsgebäude (4 Geschosse + Staffelgeschoss) aus dem Jahr 1966 
bebaut. Das ursprünglich durch den Siedlungsverein Rote Erde errichtete Gebäude ist abgängig 
und soll abgerissen werden. 
Die Straßenverkehrsfläche befindet sich im Eigentum der Stadt Münster.  
 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan

Beratungsverlauf (4)

18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
02.06.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2010 Hauptausschuss
TOP 17.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2010 Rat
TOP 20.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Bebauungsplan Nr. 534 (amtlicher Umring) amtlich
  • Von-Stauffenberg-Straße
  • Von-Lüninck-Straße
  • Weseler Straße
  • Sperlichstraße
  • Kolde-Ring
  • Rote Erde

Bebauungsplan Nr. 534

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Kolde-Ring / Von-Stauffenberg-Straße / Von-Lüninck-Straße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0307/2010
Typ
Vorlagen
Datum
13.04.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37