V/0103/2021
Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen aufgrund der Corona-Krise
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Beschlussvorlage
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V/0103/2021 V/0103/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen aufgrund der Corona-Krise Beratungsfolge 23.02.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 25.02.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 10.03.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 17.03.2021 Hauptausschuss Vorberatung 17.03.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt vor dem Hintergrund der Corona-Krise den Verzicht auf die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teil- nahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen für die Zeit vom 01.01.2021 – 31.01.2021. Der Verzicht gilt unabhängig davon, ob im o.a. Zeitraum eine Betreuung in Anspruch ge- nommen wurde. 2. Sollten sich das Land NRW und die Kommunalen Spitzenverbände aufgrund weiterhin beste- hender coronabedingter Einschränkungen der Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtun- gen, Kindertagespflege und Schulen ab dem 01.02.2021 über einen weiteren Verzicht bzw. eine Erstattung von Beiträgen verständigen, verzichtet die Stadt in entsprechendem Umfang auf die Erhebung der Elternbeiträge. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 09.02.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Siewert Telefon: 492-5147 SiewertS@stadt- muenster.de Frau Kratz-Trutti Telefon: 492-5130 KratzTrutti@stadt- muenster.de - 2 - V/0103/2021 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis- tungsentgelte 2021 -1.054.460 € Erlass der Elternbeiträge Zeile 06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2021 + 527.230 € Erstattung des Landes NRW Saldo 2021 - 527.230 € Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis- tungsentgelte 2021 - 341.245 € Erlass der Elternbeiträge Zeile 06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2021 + 170.623 € Erstattung des Landes NRW Saldo 2021 - 170.623 € Die gegenüber der Veranschlagung im Haushaltsplanentwurf 2021 notwendigen Anpassungen wer- den durch Veränderungsblätter in die Beratung des Haushaltsplanes eingebracht. Begründung: Aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen und zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 gilt ab 11. Januar 2021 in NRW der eingeschränkte Pandemiebetrieb in der Kinderta- gesbetreuung, der vorerst bis zum 14.02.2021 andauert. Die Eltern wurden vom Land NRW dringend gebeten, Kinderbetreuungsangebote nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies zwingend erforder- lich ist. Die Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen finden bis zum 14.02.2021 nur im Rahmen einer Notbetreuung statt. Um die Eltern in der Corona-Krise weiter zu entlasten, hat sich das Land NRW mit den Kommunalen Spitzenverbänden darauf verständigt, die Beiträge für den Monat Januar nicht zu erheben bzw. zu erstatten. Das Land wird den mit der Aussetzung der Beitragserhebung für Januar 2021 einherge- henden Ertrags- und Einzahlungsausfall auf Jugendamts- bzw. kommunaler Ebene zu 50 % über- nehmen. Die aktuelle Corona-Krise ist für betroffene Eltern weiterhin sehr belastend. Die finanzielle Entlastung ist ein positives Signal der Unterstützung und des Verständnisses für die herausfordernde Betreu- ungssituation in den Familien. Daher verzichtet die Stadt Münster auf die Erhebung von Elternbeiträ- gen für die Zeit vom 01.01.2021 – 31.01.2021. Diese Regelung soll für alle Eltern gelten, unabhängig davon, ob deren Kinder ein Betreuungsange- bot wahrnehmen. Sollte es zwischen dem Land NRW und den Kommunalen Spitzenverbänden zu Folgenvereinbarun- gen kommen und das Land NRW zusagen, sich aufgrund der weiteren coronabedingten Einschrän- - 3 - V/0103/2021 kungen der Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Schulen ab dem 01.02.2021 weiterhin an ausfallenden Elternbeiträgen zu beteiligen, verzichtet die Stadt in dem auf Landesebene vereinbarten Umfang auf die Erhebung der Elternbeiträge. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0103/2021 Kurzüberblick 1. Verzicht auf die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtun- gen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen aufgrund der Corona-Krise Ziele/Teilziele/Zielerreichung Aufgrund der hohen Infektionszahlen bezogen auf das SARS-CoV-2-Virus appelierte das Land an die Eltern, die Betreuungsangebote im Rahmen des bis zum 14.02.2021 beschlossenen einge- schränkten Pandemiebetriebes nur zu nutzen, wenn dies zwingend erforderlich sei. Die Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen finden bis zum 14.02.2021 nur im Rahmen einer Notbetreuung statt. Durch den Verzicht auf die Elternbeiträge für die Zeit vom 01.01.2021 – 31.01.2021 werden Eltern in diesen für Familien herausfordernden Zeiten finanziell entlastet. Das Land NRW beteiligt sich für diesen Zeitraum zur Hälfte an den ausfallenden Elternbeiträgen. Sollte es zwischen dem Land NRW und den Kommunalen Spitzenverbänden zu Folgenverein- barungen kommen und das Land NRW zusagen, sich aufgrund der weiteren coronabedingten Einschränkungen der Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Schulen ab dem 01.02.2021 weiterhin an ausfallenden Elternbeiträgen zu beteiligen, verzichtet die Stadt in dem auf Landesebene vereinbarten Umfang auf die Erhebung der Elternbeiträge. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Entwurf des Haushaltsplans 2021 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: § 90 SGB VIII, Kinderbildungsgesetz - KiBiz, Elternbeitragssatzung Finanzierung Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Entwurf des Haushaltsplans 2021 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: Kinderbildungsgesetz - KiBiz, Elternbeitragssatzung
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0103/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.01.2021
- Erstellt
- 25.01.2021 10:04