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V/0103/2021

Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen aufgrund der Corona-Krise

Vorlagen 25.01.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2021, TOP 16

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4584 Zeichen

V/0103/2021 
V/0103/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, 
Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und 
Förderschulen und offenen Ganztagsschulen aufgrund der Corona-Krise 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.02.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   25.02.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   10.03.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   17.03.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   17.03.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt vor dem Hintergrund der Corona-Krise den Verzicht auf die Elternbeiträge 
für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teil-
nahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen 
Ganztagsschulen für die Zeit vom 01.01.2021 – 31.01.2021. 
 
Der Verzicht gilt unabhängig davon, ob im o.a. Zeitraum eine Betreuung in Anspruch ge-
nommen wurde. 
 
2. Sollten sich das Land NRW und die Kommunalen Spitzenverbände aufgrund weiterhin beste-
hender coronabedingter Einschränkungen der Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtun-
gen, Kindertagespflege und Schulen ab dem 01.02.2021 über einen weiteren Verzicht bzw. 
eine Erstattung von Beiträgen verständigen, verzichtet die Stadt in entsprechendem Umfang 
auf die Erhebung der Elternbeiträge. 
 
 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
09.02.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Siewert 
Telefon: 492-5147 
SiewertS@stadt-
muenster.de 
 
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5130 
KratzTrutti@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0103/2021 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte 
2021 -1.054.460 € Erlass der 
Elternbeiträge 
Zeile 06 Kostenerstattungen und 
Kostenumlagen 
2021  + 527.230 € Erstattung des 
Landes NRW 
  Saldo 2021   - 527.230 €  
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit    
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte 
2021   - 341.245 € Erlass der 
Elternbeiträge 
Zeile 06 Kostenerstattungen und 
Kostenumlagen 
2021   + 170.623 € Erstattung des 
Landes NRW 
  Saldo 2021 - 170.623 €  
 
Die gegenüber der Veranschlagung im Haushaltsplanentwurf 2021 notwendigen Anpassungen wer-
den durch Veränderungsblätter in die Beratung des Haushaltsplanes eingebracht. 
 
 
 
Begründung: 
 
Aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen und zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von 
SARS-CoV-2 gilt ab 11. Januar 2021 in NRW der eingeschränkte Pandemiebetrieb in der Kinderta-
gesbetreuung, der vorerst bis zum 14.02.2021 andauert. Die Eltern wurden vom Land NRW dringend 
gebeten, Kinderbetreuungsangebote nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies zwingend erforder-
lich ist.  
 
Die Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen finden bis zum 
14.02.2021 nur im Rahmen einer Notbetreuung statt. 
 
Um die Eltern in der Corona-Krise weiter zu entlasten, hat sich das Land NRW mit den Kommunalen 
Spitzenverbänden darauf verständigt, die Beiträge für den Monat Januar nicht zu erheben bzw. zu 
erstatten. Das Land wird den mit der Aussetzung der Beitragserhebung für Januar 2021 einherge-
henden Ertrags- und Einzahlungsausfall auf Jugendamts- bzw. kommunaler Ebene zu 50 % über-
nehmen. 
 
Die aktuelle Corona-Krise ist für betroffene Eltern weiterhin sehr belastend. Die finanzielle Entlastung 
ist ein positives Signal der Unterstützung und des Verständnisses für die herausfordernde Betreu-
ungssituation in den Familien. Daher verzichtet die Stadt Münster auf die Erhebung von Elternbeiträ-
gen für die Zeit vom 01.01.2021 – 31.01.2021. 
 
Diese Regelung soll für alle Eltern gelten, unabhängig davon, ob deren Kinder ein Betreuungsange-
bot wahrnehmen.  
 
Sollte es zwischen dem Land NRW und den Kommunalen Spitzenverbänden zu Folgenvereinbarun-
gen kommen und das Land NRW zusagen, sich aufgrund der weiteren coronabedingten Einschrän-

- 3 - 
V/0103/2021 
kungen der Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Schulen ab 
dem 01.02.2021 weiterhin an ausfallenden Elternbeiträgen zu beteiligen, verzichtet die Stadt in dem 
auf Landesebene vereinbarten Umfang auf die Erhebung der Elternbeiträge. 
 
 
I.V. 
 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
 
Anlage A

Anlage A

2562 Zeichen

Anlage A zur V/0103/2021 
Kurzüberblick 
1. Verzicht auf die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtun-
gen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an 
Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen aufgrund der Corona-Krise 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Aufgrund der hohen Infektionszahlen bezogen auf das SARS-CoV-2-Virus appelierte das Land an 
die Eltern, die Betreuungsangebote im Rahmen des bis zum 14.02.2021 beschlossenen einge-
schränkten Pandemiebetriebes nur zu nutzen, wenn dies zwingend erforderlich sei. 
 
Die Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen finden bis 
zum 14.02.2021 nur im Rahmen einer Notbetreuung statt. 
 
Durch den Verzicht auf die Elternbeiträge für die Zeit vom 01.01.2021 – 31.01.2021 werden Eltern 
in diesen für Familien herausfordernden Zeiten finanziell entlastet. Das Land NRW beteiligt sich 
für diesen Zeitraum zur Hälfte an den ausfallenden Elternbeiträgen. 
 
Sollte es zwischen dem Land NRW und den Kommunalen Spitzenverbänden zu Folgenverein-
barungen kommen und das Land NRW zusagen, sich aufgrund der weiteren coronabedingten 
Einschränkungen der Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und 
Schulen ab dem 01.02.2021 weiterhin an ausfallenden Elternbeiträgen zu beteiligen, verzichtet 
die Stadt in dem auf Landesebene vereinbarten Umfang auf die Erhebung der Elternbeiträge. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplans 2021 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen: § 90 SGB VIII, Kinderbildungsgesetz - KiBiz, Elternbeitragssatzung 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplans 2021 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen: Kinderbildungsgesetz - KiBiz, Elternbeitragssatzung

Beratungsverlauf (5)

23.02.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.02.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.03.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2021 Hauptausschuss
TOP 18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.03.2021 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0103/2021
Typ
Vorlagen
Datum
25.01.2021
Erstellt
25.01.2021 10:04