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V/0852/2014

Sachstand in der Umsetzung des Abfallwirtschaftskonzeptes

Vorlagen 31.10.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2014, TOP 34

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

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V/0852/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sachstand in der Umsetzung des Abfallwirtschaftskonzeptes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.11.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
02.12.2014 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Bericht 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
10.12.2014 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Stadt Münster ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und hat mit der Erfüllung ihrer Au f-
gaben die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWM) beauftragt. Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die 
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet, Abfallwirtschaftskonzepte über die Verwe r-
tung und Beseitigung der ihr überlassenen Abfälle aufzustellen. Die Anforderungen an das A b-
fallwirtschaftskonzept werden im Landesabfallgesetz NRW beschrieben.  
 
Abfallwirtschaftskonzepte sind nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz regelmäßig fortzuschreiben. 
Das letzte Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Münster stammt aus dem Jahre 2007. Eine For t-
schreibung wäre somit im Jahre 2012 notwendig gewesen. Aufgrund der geplanten Veränderu n-
gen wurde die Fortschreibung, in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster, verschoben. 
 
Insbesondere das Auslaufen der bestehenden Verträge mit den Firmen Stadtwerke Münster 
GmbH und Remondis GmbH & Co. KG, Region West, über den Betrieb der Bioabfallvergärung s-
anlage (BVA) und den Betrieb der Restabfallbehandlungsanlage (MBRA Münster) zum 
31.05.2015 und 31.12.2016, hatten die AWM veranlasst,  frühzeitig erste Maßnahmen zu ergre i-
fen und die hierfür erforderlichen Untersuchungen unter ökologischen und ökonomischen Aspek-
ten zur Optimierung der abfallwirtschaftlichen Maßnahmen einzuleiten Die AWM hatten hierüber 
dem Betriebsausschuss und dem Rat der Stadt Münster mehrfach informiert. 
 
 
Aktuelle Situation der Abfallentsorgung in Münster 
 
Die in Münster anfallenden Abfa llfraktionen werden durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
(AWM) über sogenannte Hol - und/oder Bringsysteme erfasst. Die aktuell umgesetzten Abfallb e-
handlungsbausteine zeigt die folgende Aufstellung. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0852/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Wöstmann 
Ruf: 
60 52 45 
E-Mail: 
WoestmannW@awm.stadt-
muenster.de 
Datum: 
07.11.2014 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0852/2014 
 
Abbildung 1: Übersicht der aktuellen Erfassungs- und Behandlungswege 
 
 
Abfallfraktion 
 
 
Sammlung über 
 
Behandlung/Entsorgung 
Stand heute 
Restabfall aus 
Haushaltungen 
Holsystem  
Behandlung in der MBRA Müns-
ter.  
Reste werden auf der ZDM II der 
Stadt Münster abgelagert 
Restabfall aus 
Gewerbe 
Bring- und Holsystem 
Sperrmüll Holsystem  
 
Altholz Bring- und  
Holsystem (Recyclinghof)  
stoffl. und energetische  
Verwertung (Drittbeauftragung) 
Bio- und  
Grünabfälle 
Bioabfall  im Holsystem 
Grünabfall im Bring- und  
Holsystem (Sperrmüll) 
Bioabfall in Vergärung 
Grünabfälle und Gärrest Grünab-
fallkompostierungsanlage  
Altpapier Holsystem  
Bringsystem (Recyclinghof) 
Verwertung in Papierfabriken 
(Drittbeauftragung) 
Straßenkehricht Straßenreinigung 
Kehrmaschinen  
MBRA Münster  
 
Verpackungen (LVP) Holsystem 
Gelber Sack  
Aufbereitung in LVP- 
Sortieranlage  
 
Für die Behandlung und Entsorgung der den AWM angedienten Abfallfraktionen werden derzeit 
folgenden Anlagen genutzt. Alle genannten Anlagen befinden sich im Entsorgungszentrum Müns-
ter-Coerde (EZM). 
 
 Kompostierungsanlage für Grünabfälle und Gärrückstände aus Bioabfallvergärungsanl a-
ge (BVA), Jahreskapazität ca. 22.000 t Grünabfall und ca. 7.500 t Gärrückstand, Betre i-
ber: Abfallwirtschaftsbetriebe Münster  
 
 Bioabfallvergärungsanlage für Bioabfälle (BVA), Jahreskapazitä t ca. 16.500 t, Betreiber: 
Stadtwerke Münster GmbH, Ende der Vertragslaufzeit 31.12.2016 
 
 Mechanisch-biologische Restabfallbehandlungsanlage für Restabfälle, Sperrmüll, Gewe r-
beabfälle und Straßenkehricht (MBRA Münster), Jahreskapazität ca. 70.000 t, Betrei ber: 
Remondis GmbH & Co. KG Bochum, Ende der Vertragslaufzeit 30.06.2015 
 
 Zentraldeponie II der Stadt Münster, 3. Bauabschnitt, für vorbehandelte Restabfälle aus 
der MBRA Münster, Jahreskapazität ca. 30.000 t, Betreiber: Abfallwirtschaftsbetriebe MS, 
Laufzeitende und Verfüllung des 3. BA ca. Ende 1. Quartal 2016 
 
 
Die für die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes angesetzten Optimierungsmaßnahmen 
unterscheiden sich im Wesentlichen in den Veränderungen/Anpassungen der Behandlungsschrit-
te für die Beha ndlung der Rest -, Bio- und Grünabfälle. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um 
folgende Optionen:

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V/0852/2014 
 
 die Schließung der MBRA Münster = Entsorgung aller Abfälle über eine externe MVA 
 
 die Behandlung der Restabfälle in der mechanischen Stufe der MBRA und Ver wertung 
der aufbereiteten Fraktionen 
 
 die Behandlung der Bioabfälle in der Vergärungsstufe der MBRA mit anschließender 
Nachrotte in der Tunnelkompostierung 
 
 die Behandlung der Grünabfälle in der Nachrotte der MBRA gemeinsam mit dem Gärrest 
der Bioabfälle 
 
 die Schließung der Bioabfallvergärungsanlage (BVA). 
 
Bei den Untersuchungen fanden insbesondere Planungsvarianten eine Berücksichtigung, die für 
die Ausrichtung der Behandlung bzw. Verwertung dieser Abfallfraktionen nach den Jahren 
2015/2016 wesentlich sei n können. Da in diesen Jahren die bestehenden Verträge mit den B e-
treibern der Behandlungsanlagen MBRA (Remondis) und BVA (Stadtwerke MS) auslaufen, wu r-
den eventuelle Änderungen bei diesen Entsorgungswegen simuliert. Die Ergebnisse sollten wi e-
derum eine ver besserte Einschätzung über die ökologische und ökonomische Bewertung der 
Entsorgungswege erlauben. 
 
 
Gesamtergebnisse aus den Untersuchungen der Jahre 2010 bis heute 
 
Berechnungen im Rahmen eines Klimaschutzgutachtens machen zunächst deutlich, dass die seit 
Jahren in Münster praktizierte getrennte Erfassung und Verwertung von Abfällen zu erheblichen 
Erfolgen in der Reduzierung von Treibhausgasen geführt haben. 
 
Die Ergebnisse der Klimabilanz zeigen darüber hinaus auf, welche Möglichkeiten für die Zukunft 
vorhanden sind. Ein Schwerpunkt könnte hierbei auf die Optimierung der Grünabfallbehandlung 
gelegt werden, da mit der Einführung einer stoffstromspezifischen Grünabfallbehandlung weitere 
CO2 - Einsparungen je Jahr zur Reduktion der Treibhausgase umgesetzt werden können. 
 
Bei der Wahl der aus Klimasicht besten Restabfallbehandlungsmethode schneiden die Szenarien 
bzw. Varianten mit einer Aufbereitung des Restabfalls in Münster besser ab als der direkte A b-
transport in eine externe MVA. Ob die Behandlung in einer optimierten MBRA mit anschließender 
biologischer Nachbehandlung und Deponierung oder in einer umgebauten MBA mit A btransport 
der Mittelkalorik in eine externe MVA erfolgt, wirkt sich dann bei gleichem Input nur noch gerin g-
fügig auf die Klimabilanz aus. 
 
Unter rein ökonomischen Gesichtspunkten zeigen demgegenüber die Varianten mit der Entso r-
gung mehr oder weniger großer Mengen der in Münster anfallenden Res tabfälle über eine MVA 
die höchsten Einsparpotenziale auf.  
 
Mit allen Varianten  verbunden wäre aus he utiger Sicht und unter Berücksichtigung der in den 
Gutachten festgelegten Rahmenbedingungen eine Senkung der jährlichen Behandlungskosten. 
 
Um einen breiten Konsens über die zukünftige Abfallwirtschaft in Münster zu erreichen, hatten 
die AWM dem Betriebsausschuss der AWM die Bildung einer Arbeitsgruppe vor geschlagen, in 
der gemeinsam mit den Vertretern aus Politik und AWM die weiteren Schritte zur Fortschreibung 
des Abfallwirtschaftskonzeptes vorbereitet werden. 
 
Diese Arbeitsgruppe „AWK 2012“ hat in der Vergangenheit mehrfach getagt und auf Basis der 
Ergebnisse der Gutachten beschlossen,

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V/0852/2014 
 
 an der aus der Vergangenheit erfolgreich umgesetzten Politik der kleinteiligen abfallwir t-
schaftlichen Maßnahmen und  
 
 an der ökologisch ausgerichteten Abfallwirtschaftspolitik der Stadt Münster fest zu halten. 
 
Mit dieser strategischen Ausrichtung wurden die AWM beauftragt, die Varianten mit einer weit e-
ren Nutzung der MBRA Münster einer abschließenden qualifizierten Marktanalyse zu unterwer-
fen. Die MVA Varianten sollten nicht weiter verfolgt werden.  
 
Ausblick und weiteres Vorgehen 
 
Die AWM konnten zum Ende des letzten Jahres die ersten Ergebnisse der Kostenbetrachtung im 
Rahmen der Arbeitsgruppe vorstellen bzw. vorlegen. Diese wurden mit dem Arbeitskreis „AWK 
2012“ erörtert und diskutiert.  
 
Im Ergebnis zeigt sich, dass die, aus ökologischer und ökonomischer Sicht, beste Variante mit 
dem Weiterbetrieb der mechanischen Aufbereitungsstufe der MBRA Münster für Restabfälle und 
der Nutzung der biologischen Stufe der MBRA für Bio - und Grünabfälle weiter genutzt werden 
soll. Hierüber besteht ein gemeinsamer Konsens im Arbeitskreis. 
 
Auf Basis dieser konzeptionellen Festlegungen sind weitere wesentliche Maßnahmen erforderlich 
bzw. einzuleiten: 
 
1. Kündigung des Betreibervertrages Bioabfallvergärungsanlage (BVA) mit den Stadtwerken 
Münster zum 31.12.2016. Die Kündigungsfrist endet am 31.12.2014. 
 
2. Übernahme und Rückübertragung der Restabfallbehandlungsanlage (MBRA Münster) 
durch AWM bis zum 31.05.2015. Eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich. 
 
3. Umbau der Restabfallbehandlungsanlage zur zukünftigen Behandlung von Rest-, Bio- und 
Grünabfällen im Zeitraum 2015/2016. 
 
4. Möglicher Betrieb der Aufbereitungsanlage für Rest-, Bio- und Grünabfälle durch die AWM 
ab dem 01.06.2015. 
 
Die für die  Übernahme und den Umbau der Anlage erforderlichen Investitionen sind im Wir t-
schaftsplan 2015 der AWM berücksichtigt. 
 
Um einen möglichen Betrieb sicherstellen zu können, haben die AWM mit der Vorlage des Wir t-
schaftsplans 2015 auch die erforderlichen Stellen in den Stellenplan mit aufgenommen. Für den 
Betrieb des mechanischen Teils der Anlage sind insgesamt 12 Mitarbeiter in den Wir tschaftsplan 
2015 einkalkuliert. (s. Ratsvorlage Wirtschaftsplan 2015, Nr. V/0835/2014). Der 
Gesamtpersonalbedarf, incl. der bi ologischen Stufe, wird im Rahmen der Aufstellung des 
Wirtschaftsplans 2016 dargestellt. 
 
Die AWM planen, das Gesamtkonzept im Rahmen der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsko n-
zeptes Anfang 2015 dem Rat der Stadt Münster vorzulegen. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

19.11.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.12.2014 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 27 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.12.2014 Rat
TOP 34 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0852/2014
Typ
Vorlagen
Datum
31.10.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37