V/0121/2022
Bebauungsplan Nr. 575: [Aaseestadt] - Erweiterter Beschluss zur Aufstellung
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Beschlussvorlage
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V/0121/2022 V/0121/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bebauungsplan Nr. 575: Mecklenbecker Straße/Huberstraße/Geoerdelerstraße/Geschwister- Scholl-Straße/Beckstraße/Bonhoefferstraße/Klausenerstraße [Aaseestadt] Erweiterter Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 22.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 31.03.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung 06.04.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der vom Rat der Stadt Münster am 06.05.2015 gefasste Beschluss zur Aufstellung zum Bebauungsplan Nr. 575: Mecklenbecker Straße /Huberstraße /Geschwister-Scholl-Straße /Beckstraße/ Bonhoefferstraße wird um den Bereich südlich der Bonhoefferstraße bis zum Ende der Klausenerstraße, sowie im Osten um den Bereich der Reihenhäuser an der Goerdelerstraße erweitert. Der Geltungsbereich umfasst nunmehr die Grundstücke: Gemarkung Münster Flur 209 Flurstücke 66, 79, 80, 81, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 93, 94, 96, 98, 99, 100, 101, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 129, 130, 132, 133, 134, 135, 136, 137, 138, 139, 140, 141, 142, 143, 144, 145, 146, 149, 150, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160, 161, 162, 163, 164, 165, 166, 167, 168, 169, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183, 184, 185, 186, 187, 188, 189, 190, 191, 192, 193, 194, 195, 196, 197, 200, 201, 202, 203, 204, 205, 206, 207, 208, 209, 210, 211, 214, 215, 216, 229, 230, 231, 232, 233, 234, 235, 236, 237, 238, 239, 240, 241, 242, 243, 244, 245, 246, 247, 248, 249, 253, 254, 255, 256, 257, 258, 259, 260, 263, 265, 266, 267, 268, 269, 270, 271, 272, 273, 274, 275, 276, 278, 279, 280, 281, 282, 283, 284, 285, 286, 287, 288, 289, 292, 293, 295, 296, 297, 298, 299, 300, 301, 303, 304, 305, 306, 307, 308, 309, 310, 313, 314, 315, 316, 317, 320, 321, 322, 323, 324, 325, 327, 329, 330, 331, 334, 335, 336, 348, 349, 350, 351, 352, 353, 354, 357, 358, 359, 360, 361, 365, 366, 367, 368, 369, Stadtplanungsamt 07.03.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Hecker T elefon:492-6167 HeckerT@stadt-muenster.de - 2 - V/0121/2022 370, 371, 372, 375, 377, 378, 379, 380, 381, 382, 388, 389, 390, 391, 392, 398, 399, 400, 401, 421, 428, 429, 430, 431, 432, 433, 434, 435, 436, 437, 438, 439, 440, 441, 442, 443, 444, 446, 447, 451, 454, 460, 467, 479, 480, 492, 493, 501, 503, 506, 507, 508, 509, 510, 511, 512, 513, 516, 517, 521, 529, 530, 531, 532, 533, 534, 535, 536, 537, 538, 539, 540, T eileder Flurstücke 502, 518, 527, 528; Flur 211 Flurstücke 334, 335, 406, 586, 591, 592, 593, 594. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss des erweiterten Aufstellungsbeschlusses entstehen der Stadt Münster keine unmittelbaren Kosten. Begründung: Für den Kernbereich des Einfamilienhausgebiets in der Aaseestadt gibt es seit Mai 2015 einen Aufstellungsbeschluss zur Erarbeitung des Bebauungsplans Nr. 575: Mecklenbecker Straße / Huberstraße / Geschwister-Scholl-Straße / Beckstraße / Bonhoefferstraße, der den Festsetzungsrahmen für eine verträgliche bauliche und strukturelle Weiterentwicklung in diesem Stadtbereich schafft. Dieser neue bauplanungsrechtliche Rahmen ist erforderlich, da zunehmend Nachverdichtungs- und Modernisierungsinteressen in dem vollständig bebauten Gebiet zutage treten, die sich nicht in einem gebietsverträglichen Rahmen steuern lassen. So besteht die Gefahr, dass sukzessive der prägende Gebietscharakter überformt wird. Im Rahmen der Erarbeitung der Bebauungsplangrundlagen hat sich gezeigt, dass auch einzelne angrenzende Straßenabschnitte und Quartiersbereiche vor ähnlichen Herausforderungen stehen. Dies sind Erweiterungsbestrebungen im Reihenhausbereich der Goerdelerstraße ebenso wie im Wohnbereich südlich der Bonhoefferstraße. Es zeigt sich, dass der damals enger gefasste Aufstellungsbeschluss nicht ausreichend ist. Um das Gebiet in seiner Gesamtheit bearbeiten zu können und auch für diese T eilbereiche eine sichere planungsrechtliche Perspektive bieten zu können – die sowohl die Wahrung der vorhandenen Gebietscharakteristik sicherstellt, zugleich aber auch eine verträgliche Nachverdichtung ermöglicht – ist eine Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans um die benannten T eilräume erforderlich. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes soll unter Einbezug dieser Erweiterungsbereiche im Anschluss an den erweiterten Aufstellungsbeschluss stattfinden. Dazu wird dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung mit Vorlage V/0122/2022 in seiner Sitzung am 31.03.2022 berichtet. Die für den Kernbereich geltende Veränderungssperre Nr. 113 findet auf die Ergänzungsbereiche keine Anwendung. Mit Bekanntmachung des erweiterten Aufstellungsbeschlusses kann für diese Bereiche jedoch zur Sicherung der Planung im Bedarfsfall von § 15 BauGB (Zurückstellung von Baugesuchen) Gebrauch gemacht werden. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat - 2 - V/0121/2022 Anlagen: Anlage A Anlage 1 - Geltungsbereich
V-0121-2022-Anlage-1-Plangebiet
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0121/2022 Erweitertes PlangebietMaßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 575
Anlage A
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Anlage A zur V/0121/2022 Kurzüberblick Die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 575 ist erforderlich, um das Gebiet in seiner Gesamtheit bearbeiten zu können und auch für diese weiteren T eilbereicheeine sichere planungsrechtliche Perspektive bieten zu können. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel der Erweiterung des Geltungsbereiches ist, das Gebiet „Aaseestadt“ in seiner Gesamtheit zu erfassen und eine planungsrechtliche Perspektive zu schaffen. Weiterhin soll zur Sicherung der Planung im Bedarfsfall von § 15 BauGB (Zurückstellung von Baugesuchen) Gebrauch gemacht werde können. Mit dem Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs wird das Verfahren zur Zielerreichung eingeleitet. Finanzierung Durch den Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches entstehen der Stadt Münster keine unmittelbaren Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage sind §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Mecklenbecker Straße
- Bonhoefferstraße
- Goerdelerstraße
- Huberstraße
- Geschwister-Scholl-Straße
- Beckstraße
- Klausenerstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0121/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.02.2022
- Erstellt
- 15.02.2022 12:02