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V/0667/2022

Errichtungsbeschluss: Neubau einer 3-Gruppen-Kindertageseinrichtung (Block B 11) im Plangebiet Klosterareal Pluggendorf im Wohnbereich Pluggendorf im Bezirk Mitte

Vorlagen 27.10.2022

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Anlage 1 - Lageplan zur V-0667-2022

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Ansehen

Anlage A

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Anlage 2 - Raumprogramm zur V-0667-2022

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 - Lageplan zur V-0667-2022

147 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 5000
Datum: 25.10.2022
Notizen:
Anlage 1: Lageplan
© Stadt Münster
H 5756 082
R 404 509
R 405 294
H 5757 182
0 50 100
Meter

Anlage A

4745 Zeichen

Anlage A zur V/0667/2022 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der 
Kita (Block B 11) im Plangebiet Klosterareal Pluggendorf zusätzlich 50 – 55 Betreuungsplätze im 
Wohnbereich Pluggendorf im Bezirk Mitte geschaffen. Die Einrichtung soll zum 3. Quartal 2027 in 
Betrieb gehen, um die maßnahmenbedingten Betreuungsbedarfe für das neue Stadtquartier ab-
zudecken.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf.  
 
Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 – 6 Jah-
ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit 
einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil-
dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und  
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn-
wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for-
ciert.   
 
Mit der Errichtung der Kita im Plangebiet Klosterareal Pluggendorf werden die u3- und ü3-Bedarfe 
im Wohnbereich Münster Mitte (Innenstadtring) maßnahmenbedingt ausgebaut.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Im Jahr 2027 entstehen Investitionskosten für die Ausstattung (Inventar und Möblierung) in Höhe 
von maximal 180.000 €. Für die Ausstattung werden Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit ent-
sprechende Förderprogramme vorliegen.  
Ab dem Jahr 2028 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 711.700 € an (für 2027 
anteilig: 295.300 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 
308.800 € (für 2027 anteilig: 128.100 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 77.200 € (für 2027 
anteilig: 32.100 €) gegenüber.   
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für den Teilfinanzplan und den Teilergebnis-
plan werden in den künftigen Haushaltsplanentwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es 
wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der 
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2027ff. erfolgt.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen:  SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss.  
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung.  
Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi-
gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli-
che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von 
Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Anlage 2 - Raumprogramm zur V-0667-2022

2505 Zeichen

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand: 24.10.2022
1. Gruppenstruktur
2 x G I = 20 Kinder 2 - 6 Jahre
1 x G II = 10 Kinder 0 - 3 Jahre
2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2021/2022
Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate)
Gruppenstärke 3
lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm 555
monatl. Mietzins im Kitajahr 11,37 €
refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 75.724,20 €
2 x G I = 20 Kinder 185 qm
1 x G II = 10 Kinder 185 qm
0 x G III = 20-25 Kinder 160 qm
A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges.
A1 Gruppenraum 3 45 135
A2 Nebenraum 3 18 54
A3 Wasch-/WC 3 12 36 jeweils inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 ist z.B. in einem Personal-WC (siehe A11) zu integrieren
A4 Garderobe 3 0 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren
A5 Abstellraum 3 6 18
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 2 20 40
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 2 18 36
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 20 20
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 Lichte Höhe mind. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
404
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 15 15
A11 2 6 12
A12 Küche 1 17 17 Mindestgröße der Versorgungsküche
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
61
Sonstige entwurfsabhängige Räume
A14 Hausanschlussraum 1
A15 Putzraum 1
Innenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 555
B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
B1 Spielfläche
B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad)
B3 Entsorgungsflächen
B4 Zuwegung
Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 900
C - GESAMTFLÄCHE EINER 3-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG 1.455
 (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt 
werden, sodass die Grundfläche reduziert werden kann)
A16 Eingangsbereich / Verkehrsflächen inkl. 
Kinderwagenabstellfläche
Insgesamt 
ca. 900
pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche =
500 qm - 660 qm
Innenfläche + Außenfläche
Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt 
werden
Bemerkungen 
Personal- D-WC/H-WC
davon ein WC behindertengerecht
90 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der o.g. 
Mietobergrenze 
Erforderliches Raumprogramm für eine 3-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis
 Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung
Kindertageseinrichtung: Klosterareal Pluggendorf
Entwurf für eine 3-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich)
In der Regel wird folgende Gruppenstruktur in einer 3-Gruppen-Einrichtung vorgesehen:

Beschlussvorlage

8788 Zeichen

V/0667/2022 
V/0667/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau einer 3-Gruppen-Kindertageseinrichtung (Block B 11) im 
Plangebiet Klosterareal Pluggendorf im Wohnbereich Pluggendorf im Bezirk Mitte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   01.12.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   06.12.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 
   14.12.2022 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung (Block B 
11) mit drei Gruppen auf dem Gelände des Klosterareals Pluggendorf im Wohnbereich Plug-
gendorf im Bezirk Mitte zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsange-
bote zu.  
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet 
 
 1 Gruppe   für 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1) 
 1 Gruppe   für 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (G2)  
 1 Gruppe   für 20 – 25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt 50 – 55 Plätze umfasst, davon 16 u3-Plätze und 34 – 39 ü3-Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentli-
chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Be-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexi-
bel angeboten werden.  
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich zum 3. Quartal 2027 erfolgen. 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
15.11.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Fritzen 
Telefon: 492-5134 
Fritzen@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0667/2022 
3. Die Kindertageseinrichtung wird vo m Landwirtschaftlichen Versicherungsverein Münster 
(LVM) errichtet und an den Träger im Rahmen der Mietkonditionen des Kinderbildungsgeset-
zes des Landes NRW (KiBiz) vermietet. Zwischen der Vorhabenträgerin (LVM) und der Stadt 
wird für die nähere Regelung der Konditionen ein separater Investorenvertrag geschlossen.  
 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe be-
treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu 
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in 
einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
 
5. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus-
schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in die Förderung des Landes NRW gem.  
§ 48 KiBiz „Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten“ aufzunehmen, um so den El-
tern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Errichtungsbeschluss vorbehaltlich der Rechtskraft 
des Bebauungsplans Nr. 612 erfolgt (Satzungsbeschluss des Bebauungsplans durch den 
Rat erfolgt am 14.12.2022, V/0572/2022). 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Im Jahr 2027 entstehen Investitionskosten für die Ausstattung (Inventar und Möblierung) in Höhe 
von maximal 180.000 €. Für die Ausstattung werden Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit 
entsprechende Förderprogramme vorliegen.  
 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung  
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in  
Tagesbetreuung 
   
Zeile 11 Auszahlungen von 
aktivierbaren Zuwendungen 
   
 0210 Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr. 2027 180.000 Zuschuss an 
den Träger 
 
Ab dem Jahr 2028 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 711.700 € an (für 2027 an-
teilig: 295.300 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 308.800 
€ (für 2027 anteilig: 128.100 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 77.200 € (für 2027 anteilig: 
32.100 €) gegenüber.  
  
Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommens-
situation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist 
insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.

- 3 - 
V/0667/2022 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta-
gesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  allgemeine 
Umlagen 
2027 
2028 ff. 
128.100 
308.800 
Landeszu-
schüsse zu 
den Betriebs-
kosten 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte 
2027 
2028 ff. 
32.100 
77.200 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2027 
2028 ff. 
295.300 
711.700 
Betriebskos-
tenzuschüsse 
an den Träger 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für den Teilfinanzplan und den Teilergebnis-
plan werden in den künftigen Haushaltsplanentwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es 
wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der 
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2027 ff. erfolgt. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages-
betreuungsplatz. 
 
In Pluggendorf liegt die Versorgungsquote zum Kitajahr 2022/2023 mit 45,3 % bei den u3-Kindern (39 
Plätze für 86 Kinder) und 74,4 % bei den ü3-Kindern (32 Plätze für 43 Kinder) unter dem gesamtstäd-
tischen Durchschnitt. Der Wohnbereich Pluggendorf befindet sich im Innenstadtring. Hier liegt die 
Versorgungsquote bei den u3-Kindern bei 41,2 % und bei den ü3 -Kindern bei 102,3 %. Um die ge-
samtstädtischen Versorgungszielwerte zu erreichen, entsteht im Sommer 2023 im Innenstadtring eine 
weitere Einrichtung (Altstadt „Sonnenstraße“). 
 
Auf dem Gelände des Klosterareals Pluggendorf (ehemals Friedrichsburg) entsteht ein neues Bauge-
biet am Standort Kolde -Ring/Weseler Straße (siehe Anlage 1). Durch diese Baugebietsentwicklung 
ergeben sich neue Bedarfe an Betreuungsplätzen, die nicht durch die bestehenden Einrichtungen im 
Wohnbereich abgedeckt werden können. Die neue Kita stellt damit die maßnahmenbedingten Bedar-
fe für das neue Wohngebiet am Standort Kolde-Ring/Weseler Straße sicher. 
 
Dabei ist eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 – und 
ü3 – Plätzen jeweils zum neuen Kindergartenjahr möglich. 
 
Mit Erschließung des neuen Baugebietes ist im Weiteren die Errichtung einer zweiten dreigruppigen 
Kita (Block C 14) und die Errichtung einer betrieblichen Großtagespflege mit 9 Plätzen für Kinder un-
ter 3 Jahren vorgesehen. Die bestehende betriebliche GTP der LVM zieht aus den Räumen der Ste-
phanus Kita/Bezirk Aaseestadt in die neuen Räume ins Klosterareal Pluggendorf, so dass die Räume 
in der Stephanus Kita nach Umzug der LVM Betriebs Kindertagespflege für eine private Kindertages-
pflege genutzt werden können.

- 4 - 
V/0667/2022 
2. Maßnahmenplanung: 
 
Die LVM errichtet die Kindertageseinrichtung im Rahmen der Bebauung Klosterareal Pluggendorf 
westlich Weseler Straße/nördlich Kolde-Ring. 
Die neue Kindertageseinrichtung wird als dreigruppige Einrichtung mit 16 u3-Plätzen und 34 – 39 ü3- 
Plätzen errichtet. 
 
Die Kindertageseinrichtung soll parallel zur Errichtung der Wohnbebauung im Baugebiet Klosterareal 
Pluggendorf errichtet werden, um die dort neu entstehenden Bedarfe an Kindertagesbetreuungsplät-
zen zeitgleich abdecken zu können. 
 
Die erforderliche Außenfläche für drei Gruppen ist vorhanden. 
 
Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. 
 
Die Kitaplanung befindet sich in der Endabstimmung und wird im Anschluss mit dem Landesjugend-
amt abgestimmt. 
 
Die Kita wird über zwei Geschosse errichtet. Im Erdgeschoss des Gebäudekomplexes ist im Weiteren 
eine gewerbliche Nutzung vorgesehen.  
 
Das städtebauliche Konzept des neuen Stadtquartieres berücksichtigt die ausgewogene räumliche 
Verortung der beiden geplanten Kitas und der Großtagespflege. 
 
Eine Fertigstellung der Kita ist zum 3. Quartal 2027 geplant. 
 
 
3. Vergabe der Trägerschaft: 
 
Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder - und Jugendhilfe als Betreiber der Kinder-
tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren 
den beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
4. Fazit: 
 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3- und ü3- 
Kinder im Wohnbereich Pluggendorf geschaffen. 
 
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm

Beratungsverlauf (5)

01.12.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2022 Hauptausschuss
TOP 16.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2022 Rat
TOP 23.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Sonnenstraße
  • Weseler Straße
  • Kolde-Ring
  • Pluggendorf

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Details

Aktenzeichen
V/0667/2022
Typ
Vorlagen
Datum
27.10.2022
Erstellt
24.10.2022 18:24