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V/0905/2007

Änderungen der Vergnügungssteuersatzungen der Stadt Münster

Vorlagen 30.10.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2007, TOP 33.4

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3324 Zeichen

V/0905/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderungen der Vergnügungssteuersatzungen der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.12.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
12.12.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
12.12.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
 
Die beigefügten Satzungen 
 
• Dritte Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Münster vom 
13.12.2002 (Anlage 1) 
• Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Münster vom 18.05.2006  
(Anlage 2) 
• Zweite Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Münster vom 
18.05.2006 (Anlage 3) 
 
werden beschlossen. 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0905/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Schoo 
Ruf: 
492 22 03 
E-Mail: 
SchooR@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.11.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0905/2007 
Begründung: 
 
 
Dritte Änderungssatzung (Anlage 1) 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 17.05.2006 die „Zweite Satzung zur Änderung 
der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Münster vom 13.12.2002“ beschlossen. Gemäß Artikel 2 
der Änderungssatzung gilt diese Satzung für die Zeit vom 01. Januar 2003 bis 31. Dezember 2005.  
 
In derselben Sitzung beschloss der Rat eine neue Vergnügungssteuersatzung, die am 
01. Januar 2006 in Kraft trat. Gemäß § 20 dieser Satzung trat die bisherige Vergnügungssteuer-
satzung (in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung) am 31.12.2005 außer Kraft. 
 
Seit Mitte 2006 ergingen auf der Grundlage der Zweiten Änderungssatzung zahlreiche Steuerbe-
scheide zur geänderten Veranlagung von Geldspielgeräten für den Erhebungszeitraum 2003 bis 
2005. Mit diesen Bescheiden wurde die bisherige Besteuerung nach dem Stückzahlmaßstab durch 
eine Besteuerung der Einspielergebnisse ersetzt. Verschiedentlich wurden diese Änderungsbe-
scheide mit der Begründung angefochten, die maßgebliche (Zweite Änderungs-)Satzung sei zum 
Zeitpunkt ihrer praktischen Anwendung formal bereits außer Kraft gewesen. Die ergangenen Ver-
gnügungssteuerbescheide seien daher ohne Rechtsgrundlage und somit rechtswidrig. Das OVG 
Münster hat in einem Rechtsstreit gegen die Stadt Köln durch Beschluss vom 06.09.2007 (14 B 
2052/06) diese Auffassung bestätigt. 
 
Die vorliegende „Dritte Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Münster 
vom 13.12.2002“ beschränkt den Hinweis auf ihre Wirksamkeit auf den Zeitpunkt ihres Inkrafttre-
tens. Sie verzichtet auf die formale Befristung ihrer Wirksamkeit und ermöglicht somit die 
rechtssichere Änderung der angefochtenen Steuerbescheide  zur Veranlagung von Geldspiel-
geräten für den Zeitraum 2003 bis 2005.  
 
 
 
Änderungssatzung (Anlage 2) 
 
Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde der Hinweis auf das Außerkrafttreten der Zweiten Än-
derungssatzung zum 31.12.2005 (§ 20 Vergnügungssteuersatzung) entfernt. 
 
 
 
Zweite Änderungssatzung (Anlage 3) 
 
Die Neufassung des § 1 Ziffern 1. und 2. sowie die redaktionelle Änderung der §§ 5 und 6 ermögli-
chen eine Anpassung der Besteuerung ab 2008 an das veränderte bzw. erweiterte Angebot derar-
tiger Vergnügungen.  
 
I.V. 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (3)

11.12.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2007 Hauptausschuss
TOP 35.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2007 Rat
TOP 33.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0905/2007
Typ
Vorlagen
Datum
30.10.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37