210537-03
Ergänzung zum Grundsatzbeschluss Innenentwicklung
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Beschlussvorlage öffentlich 210537-03 Die Oberbürgermeisterin —— Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Ergänzung zum Grundsatzbeschluss Innenentwicklung Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 Empfehlung Hauptausschuss 10.03.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung ein Innenentwicklungskonzept für den Stadtbezirk Beuel zu erarbeiten. Der Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen soll eingebunden werden. Das Konzept soll spätestens zur Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 19. Oktober 2022 vorliegen. In der Bezirksvertretung Beuel soll ein Zwischenbericht über die eingeleiteten Schritte abgegeben werden. Sofern für die Aufgabenerledigung externe Ressourcen in Anspruch genommen werden müssen, wird die Verwaltung gebeten, schnellstmöglich eine Kostenschätzung vorzulegen. Im Rahmen des Konzeptes sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden: 1. Überschlägige Abschätzung des künftigen saldierten Bedarfs zusätzlicher Geschossflächen für Wohnen, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen (auf Grundlage bestehender Prognosen). 2. Überschlägige Abschätzung der bestehenden Geschossflächenpotentiale für Wohnen, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen bei bestehendem Planungsrecht (Schließung von Baulücken, Aufstockung etc.). 3. Screening weiterer möglicherweise zur sukzessiven Nachverdichtung geeigneter Gebiete, für die entsprechendes Planungsrecht erst geschaffen werden muss, mit dem Ziel, Gebiete in einem Umfang zu identifizieren, der ausreicht, um den durch bestehende Flächenpotentiale noch nicht abgedeckten Bedarf zu befriedigen (Ermöglichen weiterer Aufstockung, Wechsel der Bauweise von offen zu geschlossen etc.), mit Fokus auf Gebieten entlang der Achsen des Umweltverbundes. 4. Übersicht zukünftig möglicher und bereits verfolgter Ansätze zur Aktivierung bestehender Flächenpotentiale (aktive Ansprache der Flächen- und Gebäudeeigentümer*innen, Baugebote etc.). 5. Knappe Diskussion möglicher Ansätze, um im Zuge der Innenentwicklung eine ausreichende Versorgung mit bezahlbarem Seite 1 von 3 Seite 2 —— Wohnraum entsprechend des Bonner Baulandmodells sicherzustellen (insbesondere sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung nach § 9 Abs. 2d BauGB, sobald die bundesrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen). 6. Knappe Diskussion rechtlicher Möglichkeiten, die Begrünung von Fassaden, Dächern und Freiflächen festzuschreiben (z.B. Textbebauungsplan oder örtliche Bauvorschrift). Begründung Der o.g. Beschlussvorschlag geht zurück auf den dritten Abschnitt eines mehrteiligen Beschlusses der BV Beuel vom 06.10.2021, dem der Antrag DS- Nr. 210537-02 AA zugrunde lag. Dieser Antrag modifizierte den zunächst eingebrachten Antrag DS-Nr. 210537, zu dem die Verwaltung im Rahmen ihrer Stellungnahme über die bereits erfolgten Innenentwicklungsaktivitäten umfänglich berichtet hatte (vgl. DS-Nr. 210537-01 ST). Aufgrund des Zeitablaufs wurde im Beschlussvorschlag die Terminsetzung für einen Zwischenbericht an die BV Beuel gestrichen. Ergänzend teilt die Verwaltung mit, dass die Verwaltung bei Annahme des Antrags einen Vorschlag zu Inhalten und Vorgehensweise des neu im BauGB verankerten Instruments des Innenentwicklungskonzeptes für den Stadtbezirk Beuel erarbeiten wird. Wesentlich wird es dabei sein, geeignete Bezugsräume zu definieren. Der Antragstext legt nahe, dass ein Konzept für den gesamten Stadtbezirk erarbeitet werden soll. Notwendigerweise müssten die darin enthaltenen Aussagen sehr allgemein gehalten sein und eher den Charakter von Planungsgrundsätzen oder –prinzipien haben. Eine denkbare Alternative wäre die Erarbeitung von Innenentwicklungskonzepten für Teilbereiche des Stadtbezirks, die dann detailliertere Aussagen enthalten könnten. Die Verwaltung beabsichtigt, einen entsprechenden Vorschlag zu Bezugsräumen und Inhalten eines Innenentwicklungskonzeptes / mehrerer Innenentwicklungskonzepte, aufbauend auf bereits erarbeiteten Ansätzen, nach der Sommerpause 2022 vorzulegen. Die ersten Teile des o.g. Beschlusses der BV, die nicht einer Bestätigung durch den Hauptausschuss bedürfen, lauten wie folgt: I. „Die Bezirksvertretung Beuel fasst den Grundsatzbeschluss, bei der Entscheidung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB folgende Aspekte künftig besonders zu berücksichtigen: 1. Die Bezirksvertretung Beuel sieht in der Sicherstellung einer ausreichenden und qualitativ angemessenen Versorgung mit Flächen für Wohnen, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen eine zentrale kommunalpolitische Aufgabe. Dazu zählen insbesondere Flächen für bezahlbaren Wohnraum entsprechend des Bonner Baulandmodells. 2. Zugleich hält es die Bezirksvertretung Beuel mit Blick auf die ökologische (insbesondere klimatische) Ausgleichsfunktion und die Naherholungsfunktion des Außenbereichs für geboten, diesen zu erhalten und vor Bebauung zu schützen und lehnt eine Ausweisung Seite 2 von 3 Seite 3 —— neuer Baugebiete im Außenbereich grundsätzlich ab. 3. Die Bezirksvertretung Beuel bekennt sich vor diesem Hintergrund zum Prinzip der mehrfachen Innenentwicklung, die eine bauliche Nachverdichtung des Innenbereichs mit dessen Aufwertung und stärkeren Durchgrünung sowie einer klimagerechten Optimierung des Mobilitätsangebots verbindet. Damit verbunden ist auch eine Berücksichtigung des Prinzips der Schwammstadt. 4. Die Bezirksvertretung hält es aus ökologischen (insbesondere klimatischen) und stadtgestalterischen Gründen für geboten, die stärkere Begrünung von Straßen, Fassaden, Dächern und Freiflächen und den Erhalt bestehender Grünflächen zu forcieren. II. Bestehende Aktivitäten der Verwaltung zur Aktivierung der vorhandenen Flächenpotentiale werden nachdrücklich begrüßt.“ Anlage/n Keine Seite 3 von 3
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 210537-03
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 19.01.2022
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40