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210537-03

Ergänzung zum Grundsatzbeschluss Innenentwicklung

Beschlussvorlage 19.01.2022

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 10.03.2022, TOP 5.6

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Sammeldokument öffentlich

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Beschlussvorlage 
öffentlich 
210537-03 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
——
 
Federführung: 
61 Stadtplanungsamt 
Dezernat: 
Dez. III 
 
 
 
Ergänzung zum Grundsatzbeschluss 
Innenentwicklung 
 
Beratungsfolge 
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 Empfehlung 
Hauptausschuss 10.03.2022 Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung ein Innenentwicklungskonzept 
für den Stadtbezirk Beuel zu erarbeiten. Der Ausschuss für Wohnen, Planung 
und Bauen soll eingebunden werden. Das Konzept soll spätestens zur Sitzung 
der Bezirksvertretung Beuel 19. Oktober 2022 vorliegen. In der 
Bezirksvertretung Beuel soll ein Zwischenbericht über die eingeleiteten 
Schritte abgegeben werden. Sofern für die Aufgabenerledigung externe 
Ressourcen in Anspruch genommen werden müssen, wird die Verwaltung 
gebeten, schnellstmöglich eine Kostenschätzung vorzulegen. Im Rahmen des 
Konzeptes sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden: 
 
1. Überschlägige Abschätzung des künftigen saldierten Bedarfs 
zusätzlicher Geschossflächen für Wohnen, Gewerbe und öffentliche 
Einrichtungen (auf Grundlage bestehender Prognosen). 
2. Überschlägige Abschätzung der bestehenden 
Geschossflächenpotentiale für Wohnen, Gewerbe und öffentliche 
Einrichtungen bei bestehendem Planungsrecht (Schließung von 
Baulücken, Aufstockung etc.). 
3. Screening weiterer möglicherweise zur sukzessiven Nachverdichtung 
geeigneter Gebiete, für die entsprechendes Planungsrecht erst 
geschaffen werden muss, mit dem Ziel, Gebiete in einem Umfang zu 
identifizieren, der ausreicht, um den durch bestehende 
Flächenpotentiale noch nicht abgedeckten Bedarf zu befriedigen 
(Ermöglichen weiterer Aufstockung, Wechsel der Bauweise von offen zu 
geschlossen etc.), mit Fokus auf Gebieten entlang der Achsen des 
Umweltverbundes. 
4. Übersicht zukünftig möglicher und bereits verfolgter Ansätze zur 
Aktivierung bestehender Flächenpotentiale (aktive Ansprache der 
Flächen- und Gebäudeeigentümer*innen, Baugebote etc.). 
5. Knappe Diskussion möglicher Ansätze, um im Zuge der 
Innenentwicklung eine ausreichende Versorgung mit bezahlbarem 
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Seite 2  
——
Wohnraum entsprechend des Bonner Baulandmodells sicherzustellen 
(insbesondere sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung 
nach § 9 Abs. 2d BauGB, sobald die bundesrechtlichen 
Voraussetzungen hierfür vorliegen). 
6. Knappe Diskussion rechtlicher Möglichkeiten, die Begrünung von 
Fassaden, Dächern und Freiflächen festzuschreiben (z.B. 
Textbebauungsplan oder örtliche Bauvorschrift). 
 
Begründung 
Der o.g. Beschlussvorschlag geht zurück auf den dritten Abschnitt eines 
mehrteiligen Beschlusses der BV Beuel vom 06.10.2021, dem der Antrag DS-
Nr. 210537-02 AA zugrunde lag. Dieser Antrag modifizierte den zunächst 
eingebrachten Antrag DS-Nr. 210537, zu dem die Verwaltung im Rahmen ihrer 
Stellungnahme über die bereits erfolgten Innenentwicklungsaktivitäten 
umfänglich berichtet hatte (vgl. DS-Nr. 210537-01 ST). 
Aufgrund des Zeitablaufs wurde im Beschlussvorschlag die Terminsetzung für 
einen Zwischenbericht an die BV Beuel gestrichen. 
Ergänzend teilt die Verwaltung mit, dass die Verwaltung bei Annahme des 
Antrags einen Vorschlag zu Inhalten und Vorgehensweise des neu im BauGB 
verankerten Instruments des Innenentwicklungskonzeptes für den Stadtbezirk 
Beuel erarbeiten wird. Wesentlich wird es dabei sein, geeignete Bezugsräume 
zu definieren. Der Antragstext legt nahe, dass ein Konzept für den gesamten 
Stadtbezirk erarbeitet werden soll. Notwendigerweise müssten die darin 
enthaltenen Aussagen sehr allgemein gehalten sein und eher den Charakter 
von Planungsgrundsätzen oder –prinzipien haben. Eine denkbare Alternative 
wäre die Erarbeitung von Innenentwicklungskonzepten für Teilbereiche des 
Stadtbezirks, die dann detailliertere Aussagen enthalten könnten. Die 
Verwaltung beabsichtigt, einen entsprechenden Vorschlag zu Bezugsräumen 
und Inhalten eines Innenentwicklungskonzeptes / mehrerer 
Innenentwicklungskonzepte, aufbauend auf bereits erarbeiteten Ansätzen, nach 
der Sommerpause 2022 vorzulegen.  
  
Die ersten Teile des o.g. Beschlusses der BV, die nicht einer Bestätigung durch 
den Hauptausschuss bedürfen, lauten wie folgt: 
I. „Die Bezirksvertretung Beuel fasst den Grundsatzbeschluss, bei der 
Entscheidung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Abs. 1 BauGB folgende Aspekte künftig besonders zu 
berücksichtigen: 
1. Die Bezirksvertretung Beuel sieht in der Sicherstellung einer 
ausreichenden und qualitativ angemessenen Versorgung mit 
Flächen für Wohnen, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen eine 
zentrale kommunalpolitische Aufgabe. Dazu zählen insbesondere 
Flächen für bezahlbaren Wohnraum entsprechend des Bonner 
Baulandmodells. 
2. Zugleich hält es die Bezirksvertretung Beuel mit Blick auf die 
ökologische (insbesondere klimatische) Ausgleichsfunktion und die 
Naherholungsfunktion des Außenbereichs für geboten, diesen zu 
erhalten und vor Bebauung zu schützen und lehnt eine Ausweisung 
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——
neuer Baugebiete im Außenbereich grundsätzlich ab. 
3. Die Bezirksvertretung Beuel bekennt sich vor diesem Hintergrund 
zum Prinzip der mehrfachen Innenentwicklung, die eine bauliche 
Nachverdichtung des Innenbereichs mit dessen Aufwertung und 
stärkeren Durchgrünung sowie einer klimagerechten Optimierung 
des Mobilitätsangebots verbindet. Damit verbunden ist auch 
eine Berücksichtigung des Prinzips der Schwammstadt. 
4. Die Bezirksvertretung hält es aus ökologischen (insbesondere 
klimatischen) und stadtgestalterischen Gründen für geboten, die 
stärkere Begrünung von Straßen, Fassaden, Dächern und 
Freiflächen und den Erhalt bestehender Grünflächen zu forcieren. 
II. Bestehende Aktivitäten der Verwaltung zur Aktivierung der 
vorhandenen Flächenpotentiale werden nachdrücklich begrüßt.“ 
 
 
 
Anlage/n 
Keine 
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Beratungsverlauf (2)

23.02.2022 Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen
TOP 6.6 Empfehlung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.03.2022 Hauptausschuss
TOP 5.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
210537-03
Typ
Beschlussvorlage
Datum
19.01.2022
Erstellt
18.01.2026 04:40