0938/2026
Beschluss über Planung und Durchführung des Abrisses von 15 Einfamilienhäusern, eines Mehrfamilienhauses sowie Rückbau versiegelter Flächen auf dem städtischen Grundstück Auf dem Ginsterberg 2-34, 50737 Köln-Weidenpesch
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Anlage 05 Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
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Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.06.2026 als Anlage zur
Beschlussvorlage 0938/2026
Beschluss über Planung und Durchführung des Abrisses von 15
Einfamilienhäusern, eines Mehrfamilienhauses sowie Rückbau versiegelter
Flächen auf dem städtischen Grundstück Auf dem Ginsterberg 2-34, 50737
Köln-Weidenpesch,
zugleich Aufhebung des ursprünglichen Planungsbeschlusses (2814/2023)
RPA-Nr.: 143/21/02/26
Kosten: 1.415.900 EUR netto / 1.684.921 EUR brutto
Diese Stellungnahme bezieht sich auf die dem Rechnungsprüfungsamt am
11.06.2026 über Session zugegangene Beschlussvorlage.
Mit der o.g. Vorlage beabsichtigt 56 Amt für Wohnungswesen einen Beschluss über
die Planung und Durchführung des Abrisses von 15 Einfamilienhäusern, eines Mehr-
familienhauses sowie den Rückbau versiegelter Flächen zu erwirken. Zugleich soll
der ursprüngliche Planungsbeschluss aufgehoben werden.
In der vorliegenden Beschlussvorlage beschreibt 56 die Historie und Projektentwick-
lung, diese ist gekennzeichnet von Stillständen bzw. Unterbrechungen.
Die bauplanungsrechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass nach geltendem
Flächennutzungsplan weder für den Neubau der Einfamilienhäuser noch für das
Mehrfamilienhaus Baurecht erwirkt werden kann. Auf Grundlage der durchgeführten
Machbarkeitsstudie stuft 56 die Sanierung und den Erhalt des Mehrfamilienhauses
als „in hohem Maße unwirtschaftlich“ ein. Für die Einfamilienhäuser wurde Unwirt-
schaftlichkeit einer Sanierung bereits in der Vorlage 1708/2017 festgestellt.
Unter der Berücksichtigung der Planungsergebnisse und der Bewirtschaftungsverfü-
gung vom 18. Dezember 2025 kommt 56 nunmehr zu dem Schluss, das gesamte
Gebäudeensemble abzureißen und versiegelte Flächen rückzubauen.
Nach der Prüfung ist folgendes festzuhalten:
- Die Vorlage zielt auf die Planung und Durchführung der beschriebenen
Maßnahmen ab. Es handelt sich also um einen Planungs- und Baube-
schluss.
- 2 -
Eine gesonderte Begründung für die Vergabe von Planungsleistungen an
Externe (Bedarfsprüfung) liegt nicht vor. 56 beruft sich auf den Bedarfs-
feststellungs- und Planungsbeschluss von 2023 zu dem keine abweichen-
den Bedarfe erkennbar seien.
Die Verwaltung sollte prüfen, ob der Beschluss aufgehoben werden kann,
da Teilleistungen des Beschlusses, wie z. B. die Machbarkeitsuntersu-
chung bereits ausgeführt wurden. Ebenso ist zu prüfen, ob eine erneute
Bedarfsermittlung und -feststellung erforderlich ist.
- Die Renaturierung sowie die hierfür anfallenden Kosten sind nicht Be-
standteil der vorliegenden Beschlussvorlage. Im Zuge der Umsetzung
können entsprechende Folgekosten entstehen. Die Entscheidung über die
Durchführung der Maßnahmen sowie die fachliche und finanzielle Verant-
wortung liegen bei 57 Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz.
- Die Abbruchkosten wurden anhand der aus 2023 vorliegenden Werte auf
das Niveau von 2025 (4. Quartal) angepasst.
Die Kostenermittlung ist, wegen nicht vorliegender Mengenermittlungen,
nicht vollständig prüfbar. Die Aufstellung der Kosten ist ansonsten nach-
vollziehbar und der Höhe nach plausibel.
Die projektbezogenen Nebenkosten (Planungen, Gutachten und Geneh-
migungen) wurden auf Grundlage der Abbruchkosten prozentual ermittelt
und als Pauschalen angegeben. Die Pauschalen liegen im Rahmen gän-
giger Erfahrungswerte.
- Vor Beginn von Investitionen, d. h. zur Fassung eines Baubeschlusses, ist
gemäß KomHVO § 13 Abs. 3 eine Kostenberechnung erforderlich. Der
Detaillierungsgrad der vorgelegten Unterlagen erfüllt diese Anforderungen
nicht.
Es wird empfohlen, nach der Erstellung der Kostenberechnung einen se-
paraten Baubeschluss entsprechend der Wertgrenzen der Zuständigkeits-
ordnung zu erwirken.
- Eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme ist in Bezug auf die Vermeidung
weiterer laufender Kosten anzustreben.
Grundsätzlich befürwortet 14 die Durchführung und den Abschluss der Maß-
nahme.
Sven Genseke
Leitung der technischen Abteilung
Anlage 03 Luftbild
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Anlage 03 - Auf dem Ginsterberg 2 - 34 Mittelpunkt: 354119, 5650374 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 31.08.2023Seite 1 / 1
Anlage 05 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Der Abriss der Bestandsgebäude ist alternativlos.
Anlage 01 Übersichtsplan
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Anlage 01 - Auf dem Ginsterberg 2 - 34 Mittelpunkt: 354220, 5650261 1:7500 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 31.08.2023Seite 1 / 1
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/562/42 Vorlagen-Nummer 0938/2026 Freigabedatum 22.06.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über Planung und Durchführung des Abrisses von 15 Einfamilienhäusern, eines Mehrfamilienhauses sowie Rückbau versiegelter Flächen auf dem städtischen Grundstück Auf dem Ginsterberg 2-34, 50737 Köln-Weidenpesch, zugleich Aufhebung des ursprünglichen Planungsbeschlusses (2814/2023) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt, den Planungsbeschluss vom 6. Februar 2024 (2814/2023) zum Grundstück Auf dem Ginsterberg 6 bis 34, 50737 Köln-Weidenpesch auf- zuheben. Die bisherige Planung soll nicht weiterverfolgt werden. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Durchführung des Ab- risses von 15 ein- und zweigeschossigen Einfamilienhäusern und eines Mehr- familienhauses auf dem städtischen Grundstück Auf dem Ginsterberg 2 bis 34, 50737 Köln-Weidenpesch. Darüber hinaus umfasst der Auftrag die Planung und Durchführung des Rückbaus der örtlichen Stellplätze einschließlich Über- dachungen und Fundamente, des Mischwasserkanalsystems und sämtlicher versiegelter Flächen. Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Fachplaner*innen zu beauftragen, die notwendigen Gutachten sowie fachlichen Stellungnahmen einzuholen und die Abrissfirmen zu beauftragen. Die voraussichtlichen Planungskosten betragen rund 125.758 Euro brutto (51.427 Euro brutto für die Einfamilienhäuser, 41.331 Euro brutto für das Mehr- familienhaus und 33.000 Euro brutto für die Planung des infrastrukturellen Rückbaus und die Entsiegelung). Die voraussichtlichen Abrisskosten betragen rund 1.559.153 Euro brutto (667.595 Euro brutto für die Einfamilienhäuser, 413.308 Euro brutto für das Mehrfamilienhaus und 478.250 Euro brutto für den infrastrukturellen Rückbau und die Entsiegelung). Ausschuss für Bauen und Wohnen 23.06.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.06.2026 Finanzausschuss 29.06.2026 Rat 02.07.2026 2 Voraussichtliche Gesamtkosten: Die Kosten basieren auf einer fachlich fundierten Kostenschätzung auf Grund- lage des derzeitigen Planungsstandes. Im weiteren Verfahren können sich Ab- weichungen ergeben. Die konsumtiven Aufwendungen der Gesamtmaßnahme betragen nach derzei- tigem Stand insgesamt rund 1.684.911 Euro brutto. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 125.758 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: s. unten a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Geplantes Vorhaben: Die vorhandenen Gebäude auf dem städtischen Grundstück Auf dem Ginsterberg 2 bis 34, 50737 Köln-Weidenpesch sind baulich sehr stark geschädigt, nicht mehr nutz- bar und stehen vollständig leer. Die Einfamilienhäuser sind aufgrund der maroden Bausubstanz unbewohnbar und teilweise einsturzgefährdet. Zudem sind sie baulich und energetisch stark veraltet. Dies gilt ebenfalls für das Mehrfamilienhaus, wie eine Machbarkeitsstudie zur Prüfung einer Sanierung ergab. Es liegen bauliche Einschrän- kungen, insbesondere in Bezug auf Barrierefreiheit, Schallschutz und technische Mo- dernisierungen vor. Neben dem baulichen Zustand sprechen auch wirtschaftliche und sicherheitsrelevante Gründe für einen zeitnahen Rückbau der Gebäude. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Verwaltung, sowohl die Einfamilienhäuser als 4 auch das Mehrfamilienhaus niederzulegen. Beschreibung der Bestandsgebäude und Projekthistorie: Die Siedlung Auf dem Ginsterberg 2 bis 34 wurde 1977/1978 für Familien der Sinti er- richtet. Die Anlage besteht aus 15 Einfamilienhäusern in einfacher Massivbauweise ohne Keller und einem Mehrfamilienhaus mit zehn Wohneinheiten. Im Mehrfamilien- haus war darüber hinaus bis in die 1990er-Jahre eine Kindertagesstätte unterge- bracht. Die Einfamilienhäuser verfügen über circa 84 bis 117 Quadratmeter Wohnfläche, sind jedoch inzwischen energetisch und baulich stark veraltet. Die Bauten verfügen über Einfachverglasungen, Warmluft-Kohleheizungen und ungedämmte Dachstühle. Die Baustruktur weist gravierende Mängel auf, darunter aufsteigende Feuchtigkeit, Schim- melbildung und marode Dachkonstruktionen. Aufgrund des Zustandes sind sämtliche Einfamilienhäuser heute unbewohnbar. Die Bewohner*innen sind zwischen 2011 und 2024 nach und nach alle aus den Häusern ausgezogen. Überlegungen und Planungen zur Sanierung der Einfamilienhäuser seit 2012 wurden zunächst wegen der Bewältigung der Fluchtbewegung 2014 bis 2016 zurückgestellt. Eine erneute Untersuchung der Sanierungsmöglichkeit 2018 ergab, dass eine Sanie- rung der Einfamilienhäuser unwirtschaftlich ist. Der Rat hat daher am 14. November 2017 mit dem Beschluss 1708/2017 die Beendi- gung der Sanierungsplanungen beschlossen. In seiner Sitzung am 06.Februar 2024 beauftragte der Rat die Planung (2814/2023) eines Abrisses der Einfamilienhäuser so- wie die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Zukunft des Mehrfamilienhauses Auf dem Ginsterberg 2 bis 4. Das Mehrfamilienhaus Auf dem Ginsterberg 2 bis 4 ist unterkellert, dreigeschossig und besitzt ein nicht ausgebautes Dachgeschoss. Auch hier ist die technische und energetische Ausstattung nicht mehr zeitgemäß, der ehemalige Bereich der Kinderta- gesstätte ist nicht mehr nutzbar und seit Jahrzehnten leerstehend. Die Wohneinheiten sind ebenfalls aufgrund des baulichen Zustands teilweise unbewohnbar. Die im Jahr 2025 fertiggestellte Machbarkeitsstudie wägte die Optionen Sanierung und Abriss und Neubau wirtschaftlich gegeneinander ab. Die Untersuchung dokumen- tiert, dass das Mehrfamilienhaus technisch und wirtschaftlich in einem Zustand ist, der einen Weiterbetrieb oder eine Sanierung nicht sinnvoll erscheinen lässt. Die Sanie- rung würde bei einer kürzeren Restnutzungsdauer des Gebäudes höhere Kosten je Quadratmeter Wohnfläche verursachen als ein Abriss und Neubau. Eine Sanierung würde trotz hoher Kosten und dem erheblichen Risiko von Kostensteigerungen bei versteckten Mängeln nur eine beschränkte Verlängerung der Restnutzungsdauer und damit keine nachhaltige Nutzungsperspektive bieten. Außerdem ist das Risiko weite- rer erheblicher Folgekosten nicht auszuschließen. Die noch verbliebenen elf Bewohner*innen des Mehrfamilienhauses konnten im März 2026 mit ihrem Einverständnis in Mietwohnungen umziehen und mit Wohneinheiten anderer Objekte zur Unterbringung Wohnungsloser versorgt werden. Das Objekt steht seit dem 16. März 2026 vollständig leer. Kosten- und Sicherheitsaspekte des Bestands: Die Bestandsgebäude, sowohl die 15 Einfamilienhäuser als auch das Mehrfamilien- haus, weisen erhebliche bauliche Mängel auf. Der unter dem gesamten Grundstück verlaufende marode Mischwasserkanal weist einen besonders kritischen Zustand auf, der hygienische, technische und umweltschädliche Risiken birgt. Sein Rückbau ist da- her zwingend erforderlich. 5 Auch wirtschaftliche und sicherheitsrelevante Gründe sprechen für einen zeitnahen Rückbau. Solange die Gebäude bestehen, entstehen fortlaufend hohe Betriebs- und Unterhaltungskosten. Hinzu kommen erhebliche Aufwendungen für Sicherungsmaß- nahmen gegen Vandalismus, Einbruch und unbefugte Nutzung. Der fortgesetzte Leer- stand erhöht zudem das Risiko, dass die Gebäude zu einem „Lost Place“ werden. Be- reits jetzt kommt es dort zu unbefugtem Betreten, Brandstiftung und illegaler Müllent- sorgung. Mit dem vorliegenden Beschluss ist vorgesehen, die Liegenschaft vollständig zurück- zubauen. Vor dem eigentlichen Abriss werden erforderliche Maßnahmen durchge- führt. Hierzu zählen insbesondere die fach- und umweltgerechten Entsorgungen vor- handener Materialien sowie die Durchführung aller notwendigen Schadstoff- und Bo- denuntersuchungen. Dabei sind die artenschutz- und naturschutzrechtlichen Vorga- ben einzuhalten, insbesondere während der Vegetations- und Brutzeiten. Die genannten Kosten beruhen auf dem derzeitigen Planungsstand sowie auf über- schlägigen Annahmen zu den zusätzlich erforderlichen Rückbau- und Infrastruktur- maßnahmen. Im weiteren Verfahren können sich insbesondere aus vertiefenden Schadstoff- und Bodenuntersuchungen, aus artenschutzrechtlichen Anforderungen sowie aus den Ergebnissen der Ausschreibungen Abweichungen ergeben. Vor die- sem Hintergrund ist der vollständige Rückbau nicht nur sachgerecht, sondern zur Wahrung der Verkehrssicherungspflichten zwingend erforderlich. Eine Renaturierung des Geländes im Weiteren ist nicht Gegenstand dieser Beschluss- vorlage. Baurechtliche Situation: Für das Gelände der Bestandsgebäude Auf dem Ginsterberg ist nach dem geltenden Flächennutzungsplan (FNP) eine Grünfläche mit landwirtschaftlicher Nutzung vorge- sehen. Unmittelbar um das Gelände herum grenzt zudem ein Landschaftsschutzge- biet. Das gesamte Gelände ist bauplanungsrechtlich als Grünfläche eingestuft. Im Außenbereich ist nur unter sehr restriktiven Voraussetzungen eine Wohnbebauung zulässig. Die Einholung des Planungsbeschlusses für das Bauvorhaben fußte auf der Bewertung, dass hier die Ausnahme nach § 35 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) greifen kann, die zumindest eine identische Wiederbebauung ermöglicht hätte. Diese würde jedoch den heutigen energetischen Anforderungen (zum Beispiel Unterkelle- rung, Photovoltaikanlage, Wärmepumpe et cetera) nicht gerecht werden. Eine weitere ämterübergreifende Prüfung ergab, dass insbesondere die geplante Bebauung mit Mietwohnungen bauplanungsrechtlich auch bei wohlwollender Auslegung nicht zuläs- sig ist. Daher verbleiben als einzige rechtlich zulässige Maßnahme der vollständige Rückbau der gesamten Siedlung sowie die Wiederherstellung der ursprünglich im Flä- chennutzungsplan vorgesehenen Grünfläche. Der Rückbau der Siedlung Auf dem Ginsterberg wird im Weiteren zum Anlass genom- men, im Austausch mit den Kölner Sinti und Sinti-Interessenverbänden unter Einbin- dung des Amtes für Integration und Vielfalt zu prüfen, inwieweit einerseits die Ge- schichte der Sinti in Köln sowie die Bedeutung der Siedlung Auf dem Ginsterberg sichtbar gemacht werden kann, andererseits ihr gegenwärtiges Leben in Köln Unter- stützung und Wertschätzung erfahren kann. In diesem Zusammenhang prüft die Ver- waltung die Aufstellung einer Infotafel auf dem Gelände als sichtbares Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung. Hiermit könnte die Geschichte des Ortes dokumen- tiert und vermittelt werden. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Ein Abriss wirkt sich vor allem durch den anfallenden Bauschutt auf den Klimaschutz 6 aus. Das Vorhaben wird so geplant, dass der Abriss und die Entsorgung unter Berück- sichtigung des aktuellen Standes und Einsatzes der Technik umweltgerecht erfolgt. Nach Abschluss der Niederlegung der Gebäude ist gemäß dem FNP die Renaturie- rung der Fläche als Grünfläche vorgesehen. Deren Umsetzung wird verwaltungsintern abgestimmt. Durch die Entsiegelung und anschließende Begrünung wird der Boden- und Wasserhaushalt verbessert, die Versickerungs- und Verdunstungsleistung und die Ansiedelung heimischer Vogel- und Insektenarten erhöht. Damit wird ein positiver Beitrag zum Klimaschutz und zur Erreichung der städtischen Klimaziele geleistet. Die Biodiversität wird durch die mögliche Entwicklung standortgerechter, heimischer Pflan- zenbestände gestärkt und ein langfristig ökologisch wertvoller Freitraum wird geschaf- fen. Finanzierung: Die erforderlichen konsumtiven Aufwandsermächtigungen für die Planung des Abris- ses in Höhe von 125.758 Euro stehen im Haushaltsjahr 2026 im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Die weiteren Mittelbedarfe für die Durchführung des Abrisses für die Jahre 2027 und 2028 ff. in Höhe von 1.559.153 Euro wird das Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen daher im Rahmen der Haushaltsaufstellungsprozesse 2027 ff. innerhalb der dann zugewiesenen Budgets, gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorsehen. Bewirtschaftungsverfügung: Auf Grund der mit Datum vom 18. Dezember 2025 erlassenen Bewirtschaftungsverfü- gung sind sämtliche Haushaltspositionen laufend hinsichtlich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen. Die freiwillige Leistung ist unabweisbar und zeitlich unaufschiebbar für die Wahrnehmung notwendiger Aufgaben aus den folgen- den Gründen: Für den Abriss und Neubau der Einfamilienhäuser wurden Planungen aufgenommen sowie eine Machbarkeitsstudie zur Zukunft des Mehrfamilienhauses jeweils auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 6. Februar 2024 durchgeführt (2814/2023). Im Rahmen der vorgenannten Studie wurde neben dem Neubau des Mehrfamilienhau- ses, der sich nach den jetzt vorliegenden Erkenntnissen bauplanungsrechtlich nicht realisieren lässt, auch eine Sanierung des Gebäudes geprüft. Aufgrund des baulichen Zustandes sowie der damit verbundenen, unverhältnismäßig hohen Investitionen und Folgekosten ist ein solitärer Erhalt des Mehrfamilienhauses durch Sanierung in hohem Maße als unwirtschaftlich einzustufen und daher nicht weiterzuverfolgen. Eine Verschiebung des erforderlichen Abrisses der Gebäude in spätere Haushalts- jahre würde den städtischen Haushalt mit fortlaufenden Betriebskosten für Energie- und Grundversorgung, Instandhaltung, Notfallreparaturen, Versicherungen und Bewa- chung belasten. Insbesondere sind derzeit Sicherungsmaßnahmen gegen Vandalis- mus, Einbruch oder unbefugte Nutzung unerlässlich und verursachen entsprechende laufende Aufwendungen. Jede Verzögerung der Bauarbeiten führt zudem zu erhebli- chen Kostensteigerungen. Der Leistungsumfang wurde zur Kostenreduzierung kritisch überprüft und auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt. Die Planung und Durchführung des Abrisses der 15 Einfamilienhäuser, des Mehrfami- lienhauses, der überdachten Stellplätze für Caravans einschließlich der Fundamente 7 sowie die Planung und Durchführung des Rückbaus der Grundstücksinfrastruktur er- folgt damit unter Berücksichtigung der restriktiven Bewirtschaftungsverfügung für das Jahr 2026 vom 18. Dezember 2025. Dringlichkeitsbegründung: Um zeitnah die Planungen für den dargestellten Abbruch aufnehmen zu können, be- nötigt die Verwaltung dringend einen Beschluss aus der Sitzung des Rates am 02.07.2026. Eine Verschiebung würde den städtischen Haushalt mit fortlaufenden Betriebskosten belasten. So beliefen sich die erforderlichen Bauunterhaltungsmaßnahmen im Jahr 2024 auf rund 86.800 Euro und im Jahr 2025 auf rund 91.600 Euro (jeweils ohne Energie- und Versicherungskosten). Durch den Leerzug der Objekte sind zusätzliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Hier ist von entsprechenden Mehrkosten in Höhe von monatlich ca. 5.000 Euro auszugehen. Insofern soll die Legitimation für den Ab- riss möglichst zeitnah erfolgen. Der fortgesetzte Leerstand erhöht zudem, wie bereits dargestellt, das Risiko der Ent- stehung von „Lost Places“. Bereits jetzt kommt es dort zu unbefugtem Betreten, Brandstiftung und illegaler Müllentsorgung. Aufgrund eines erhöhten verwaltungsinternen Vorabstimmungsbedarfs war eine frist- gerechte Einbringung nicht für alle vorberatenden Fachausschüsse möglich. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sowie der Ausschuss Sozia- les, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren wird im Nachgang zum Ratsbeschluss mit einer Mitteilung informiert. Anlagen Anlage 01: Übersichtsplan Auf dem Ginsterberg 2 bis 34 Anlage 02: Lageplan Auf dem Ginsterberg 2 bis 34 Anlage 03: Luftbild Auf dem Ginsterberg 2 bis 34 Anlage 04: Machbarkeitsstudie
Anlage 02 Lageplan
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Anlage 02 - Auf dem Ginsterberg 2 - 34 Mittelpunkt: 354118, 5650380 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 31.08.2023Seite 1 / 1
Anlage 04 Machbarkeitsstudie
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Seite 1 von 29 Erstellt von Stentenbach+Partner Architekten PartmbB, An Lyskirchen 14, 50676 Köln Index B – Stand 18.02.25 Machbarkeitsstudie Auf dem Ginsterberg 2-4, 50737 Köln Dokumentation - Erläuterung - Stellungnahme Gegenüberstellung von Sanierung im Bestand und Abriss-Neubau Projektnummer: 21.61.08 Bauherrschaft: Stadt Köln Seite 2 von 29 Erstellt von Stentenbach+Partner Architekten PartmbB, An Lyskirchen 14, 50676 Köln Index B – Stand 18.02.25 Inhaltsverzeichnis 1 BESTANDSERFASSUNG 4 A Erfassen der Bestandssituation 4 A.1. Baugrunderkundung 4 A.2. Bodengutachten 4 A.3. Artenschutzprüfung 4 A.4. Lärmtechnische Untersuchung 5 A.4.1. Empfohlene Maßnahmen 5 A.5. Schadstoffgutachten: 6 A.5.1. Empfohlene Maßnahmen 6 A.6. Verkehrsgutachten 7 A.7. Kampfmittelräumdienst 7 B Ortsbesichtigung 8 B.1. Fotodokumentation – 1.Ortsbesichtigung (24-10-2024) 8 B.2. Fotodokumentation – 2.Ortsbesichtigung (04-11-2024) 14 C Bewertung und Beschreibung der vorhandenen Bauteile 18 2 ENTWURF 21 A Entwurfskonzept 21 A.1. Sanierung im Bestand 21 A.2. Abriss-Neubau 21 A.3. Entwurfliche Gegenüberstellung 21 3 KOSTEN 22 B Kostenschätzungen 22 B.1. Kostenschätzung - Sanierung im Bestand 22 B.2. Kostenschätzung - Abriss–Neubau 22 B.3. Gegenüberstellung 22 B.4.1 Putzqualitäten 23 B.4.2. Bauablauf 23 B.4.3. Zustandsbewertung und Austausch/Beachtungsempfehlungen 23 B.4.4. Schallschutz 23 B.5. geplante/notwendige Kosteneinsparungen – Sanierung im Bestand 24 B.5.1. Barrierefreiheit im Allgemeinen 24 B.5.2. Barrierefreiheit Duschanlagen 24 Seite 3 von 29 Erstellt von Stentenbach+Partner Architekten PartmbB, An Lyskirchen 14, 50676 Köln Index B – Stand 18.02.25 B.6. weitere mögliche Kosteneinsparungen – Sanierung im Bestand 24 B.6.1. Balkonanlagen 24 B.6.2. Energieversorgung und Heizungskonzept 25 B.7. Fazit Kostenrisiken - Bauen im Bestand 25 C Zeitrahmen 26 D Zusammenfassung - Sanierung im Bestand vs. Abriss-Neubau 27 D.1. Kosten 27 D.2. Ökologische Aspekte und Risikobewertung 27 D.3. Barrierefreiheit und Gestaltung 27 D.4. Machbarkeit 27 D.5. Zeitrahmen 27 3. ANLAGEN UND ANMERKUNGEN: 28 A Anlagen 28 B Anmerkungen 28 Seite 4 von 29 Erstellt von Stentenbach+Partner Architekten PartmbB, An Lyskirchen 14, 50676 Köln Index B – Stand 18.02.25 1 Bestandserfassung A Erfassen der Bestandssituation Der folgende Abschnitt fasst in Kürze die Ergebnisse der von der Bauherrschaft übergebenen Gutachten und Berichte zusammen. Diese bilden die Grundlage der weiteren Arbeiten. A.1. Baugrunderkundung Die Neugründung ist durch eine elastisch gebettete Bodenplatte oder durch Einzel- und Streifenfundamente erfolgt. Bauschutthaltiger Boden ist vorhanden, dieser muss als solcher beim Entsorgen gekennzeichnet sein. Das Planum ist vor Nässe zu schützen. Ein Verbau und Unterfangungen sind voraussichtlich nicht notwendig. Der Keller war zum Zeitpunkt der Besichtigung trocken, es ist aber davon auszugehen, dass die vorhandene Abdichtung den heutigen Anforderungen nicht entspricht und entsprechend erneuert werden muss (Dickbeschichtung). A.2. Bodengutachten MP3 und MP4: Es besteht eine eingeschränkte Wiederverwertung des Bodens. MP5: Es besteht eine stark eingeschränkte Wiederverwertung des Bodens. Beim Abtragen dieser Schichten müssen diese Böden entsprechend entsorgt werden. A.3. Artenschutzprüfung Artenschutzmaßnahmen: - Es ist zwischen März und September kein Gehölz zu entfernen. - Der Abriss des Gebäudes erfolgt zwischen den Monaten September und März. - Die Arbeiten werden außerhalb der Tagesrand- und Nachtzeiten erfolgen. - Die Baufeldfreimachung erfolgt vor April und nach August. Seite 5 von 29 Erstellt von Stentenbach+Partner Architekten PartmbB, An Lyskirchen 14, 50676 Köln Index B – Stand 18.02.25 Wenn diese Maßnahmen früh genug im Bauprozess eingeplant werden, ist eine Beeinträchtigung des Bauablaufes auszuschließen: - Anbringung von Fledermauskästen - Aufstellen von Nistkästen - Aufstellen von Kunstnestern A.4. Lärmtechnische Untersuchung Aus der Lärmtechnischen Untersuchung geht hervor, dass von einer Lärmbelastung durch diverse Lärmarten auszugehen ist, die vom Gutachter insgesamt als sehr laut eingeschätzt wird. Besonders ausschlaggebend ist dabei der Schienenverkehr. Der Beurteilungspegel, der sich aus dem Straßen- und Verkehrslärm bildet, ist für die Entscheidung über schallschützenden Maßnahmen relevant. Er beträgt ca. 66 dB auf der schienenzugewandten Gebäudeseite und ca. 55 dB auf der schienenabgewandten Gebäudeseite. A.4.1. Empfohlene Maßnahmen Gebäude: - Fensterunabhängige Lüftung Schutz des Nachtschlafes gewährleistet - Massive Außenwand an schienenzugewandter Gebäudeseite Passiver Schallschutz - Optimierung der Größe von Fensterflächen - Freisitze an schienenabgewandter Gebäudeseite (Alternativ mit Schallschutzverglasung möglich höhere Kosten) Außenraum: - Kinderspielplätze und ähnliche Außenraumflächen sind an schienenabgewandter Gebäudeseite zu planen Seite 6 von 29 Erstellt von Stentenbach+Partner Architekten PartmbB, An Lyskirchen 14, 50676 Köln Index B – Stand 18.02.25 A.5. Schadstoffgutachten: Erstes Gutachten - Haus Nr.2 und Kellergeschoss Ausschnitt aus Gutachten: Asbestverdächtige Baustoffe (Kellergeschoss): - Brandschutztür von TRH zu Kellertreppe - Brandschutztüren - Brandschutzklappen - Kanal im Heizungsraum Asbesthaltige Baustoffe (Kellergeschoss): - Bodenbelag und -kleber (schwarzer Kleber) Die verwendeten Mineralfaserbaustoffe (Trittschalldämmung, Dämmung an Heizungsleitungen im Kellergeschoss, Isolierung um die Fensterrahmen) sind in Kategorie 2 der krebserregenden Baustoffe einzuordnen Zweites Gutachten - Haus Nr.4 und Dachgeschoss Ausschnitt aus Gutachten: Asbestverdächtige Baustoffe (Dachgeschoss): Zwei Brandschutztüren zum Dachgeschoss - Weitere Proben unauffällig - kein Asbestverdacht in den untersuchten Baustoffen A.5.1. Empfohlene Maßnahmen Fachgerechte Entfernung und Entsorgung asbesthaltiger Bauteile bei Abriss-Neubau und Sanierung im Bestand Seite 7 von 29 Erstellt von Stentenbach+Partner Architekten PartmbB, An Lyskirchen 14, 50676 Köln Index B – Stand 18.02.25 A.6. Verkehrsgutachten Das Verkehrsgutachten ist weitestgehend irrelevant für die Planung des Gebäudes. A.7. Kampfmittelräumdienst Im Bereich der Einfamilienhäuser wurde kein Bombenblindgänger gefunden. Andere Kampfmittel können jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Daher sind Erdarbeiten mit besonderer Vorsicht durchzuführen. Seite 8 von 29 Erstellt von Stentenbach+Partner Architekten PartmbB, An Lyskirchen 14, 50676 Köln Index B – Stand 18.02.25 B Ortsbesichtigung B.1. Fotodokumentation – 1.Ortsbesichtigung (24-10-2024) Fensterbänke fehlen – Haus Nr.4 (leerstehend) Offene Rohrenden - Außenfassade Seite 9 von 29 Erstellt von Stentenbach+Partner Architekten PartmbB, An Lyskirchen 14, 50676 Köln Index B – Stand 18.02.25 Bröckelnder Putz – Außenfassade Asbesthaltige Platten - Keller Seite 10 von 29 Erstellt von Stentenbach+Partner Architekten PartmbB, An Lyskirchen 14, 50676 Köln Index B – Stand 18.02.25 Beschädigte Treppe – Haus Nr.4 Beschädigte Fenster - Anbau Seite 11 von 29 Erstellt von Stentenbach+Partner Architekten PartmbB, An Lyskirchen 14, 50676 Köln Index B – Stand 18.02.25 Beschädigter Boden – Obergeschoss ehemalige KiTa Sanitärausstattung – Haus Nr.4 Seite 12 von 29 Erstellt von Stentenbach+Partner Architekten PartmbB, An Lyskirchen 14, 50676 Köln Index B – Stand 18.02.25 Zustand Elektrokasten Fehlende Heizkörper in leerstehenden Wohneinheit Seite 13 von 29 Erstellt von Stentenbach+Partner Architekten PartmbB, An Lyskirchen 14, 50676 Köln Index B – Stand 18.02.25 Beschädigte Deckenleuchten in leerstehenden Wohneinheit Treppenhaus – Haus Nr.2 (derzeit bewohnt) Seite 14 von 29 Erstellt von Stentenbach+Partner Architekten PartmbB, An Lyskirchen 14, 50676 Köln Index B – Stand 18.02.25 Beschädigungen Dach – offene Stellen B.2. Fotodokumentation – 2.Ortsbesichtigung (04-11-2024) Ölheizung – Keller Seite 15 von 29 Erstellt von Stentenbach+Partner Architekten PartmbB, An Lyskirchen 14, 50676 Köln Index B – Stand 18.02.25 Zählerschrank – MSR-Technik Zustand Badezimmer – leerstehende Wohneinheit Seite 16 von 29 Erstellt von Stentenbach+Partner Architekten PartmbB, An Lyskirchen 14, 50676 Köln Index B – Stand 18.02.25 Elektro/Sicherungskasten – leerstehende Wohneinheit Zustand Küche – leerstehende Wohneinheit Seite 17 von 29 Erstellt von Stentenbach+Partner Architekten PartmbB, An Lyskirchen 14, 50676 Köln Index B – Stand 18.02.25 Heizkörper– leerstehende Wohneinheit Beschädigte Holzfenster – leerstehende Wohneinheit * Die Fotos sind Beispielaufnahmen und geben kein vollständiges Bild des Zustandes des Gebäudes wieder. Sie bilden einen Teil der Grundlage für die Bewertung der Bauteile. Seite 18 von 29 Erstellt von Stentenbach+Partner Architekten PartmbB, An Lyskirchen 14, 50676 Köln Index B – Stand 18.02.25 C Bewertung und Beschreibung der vorhandenen Bauteile Haus Nr.2 (bewohnt) Haus Nr.4 (leerstehend) 2.1 Böden Vinyl und Steinzeug, Gussasphalt und Trittschalldämmung sind anzunehmen; Keller: PU- Versiegelung (Asbestplatten entfernt – gilt noch zu prüfen); Bodenbelag erneuern + neuen Trittschall Obergeschosse: Vinyl- oder Steinzeugbelag, Gussasphalt, Trittschalldämmung; Keller: abweichender Bodenbelag: asbesthaltige Flexplatten mit asbesthaltigem Kleber 2.2 Außenwände ungedämmt; verputzt; Putz bröckelt; massiv gemauert; Putz abklopfen an bröckelnden Stellen (geschätzt 30%), Dämmen, Verputzen, Streichen wie Haus Nr.2 2.3 Innenwände Es wurden vereinzelt massiv gemauerte Wände vorgefunden und daher für alle Innenwände angenommen. Der kraftschlüssige Verbund z.B. an den Kopfseiten wurde nicht untersucht. wie Haus Nr.2 2.4 Decken noch zu prüfen Stahlbeton; Dach ist undicht und Wasser tritt ein; Pfützenbildung auf darunterliegender Decke. Decke muss auf Beschädigung geprüft werden 2.5 Fundamente Es liegen keine Berichte über Schäden vor. Es liegen keine Berichte über Schäden vor. 2.6 Treppe/ Geländer keine Schäden, Aufrüstung notwendig teilweise beschädigt; Geländer müsste bei Erhalt an den Kopfseiten mit Stäben verschlossen werden 2.7 Fenster/ Rollläden Fenster scheinen zu unterschiedlichen Zeitpunkten verbaut bzw. ausgetauscht worden zu sein und besitzen unterschiedliche Materialitäten und Ausstattungen. Zum Beispiel wurden stichprobenhaft in Wohneinheiten Fenster (Baujahr 1981) vorgefunden ohne Dichtung, wurden einzeln ausgetauscht; Rollläden nur im EG vorhanden; voraussichtlich alle Fenster austauschen (evtl. bis auf TRH-Fenster) Fensterbänke sind größtenteils nicht vorhanden oder beschädigt. Daher wird Eigenschaften der Fenster sind mit denen von Haus 2 grob vergleichbar. Seite 19 von 29 Erstellt von Stentenbach+Partner Architekten PartmbB, An Lyskirchen 14, 50676 Köln Index B – Stand 18.02.25 hier generell ein kompletter Austausch angenommen. 2.8 Türen Wohnungseingangstüren sind DT, Türblätter wurden offenbar an vielen Stellen ausgetauscht, Leibung sind größtenteils veraltet; Die stichprobenhaft überprüften Flurtüren besitzen keine Dichtung, Austausch der Türen bietet sich bei Sanierung an zum Großteil ausgehangen; Wiederverwendbarkeit ist zu prüfen; Tür lichte Höhe: 1.97m Türen Keller Feuerschutztüren mit Asbestverdacht; Türen und Kaminklappen müssen entsorgt werden 2.9 Schächte/ Kamin Es erscheint, dass die vorhandenen Schächte vollständig belegt sind; für einen Umbau muss eine S+D Planung mit Bestandsaufnahme erstellt werden, die vorhandenen Durchbrüche erscheinen nicht ausreichend wie Haus Nr.2 Haus Nr.2-4 Anbau 2.10 Dachsparren/ -ziegel Dachsparren sind in gutem Zustand; Ziegel weisen keine sichtbaren Schäden auf, Tonziegel haben eine Lebensdauer von 60-80 Jahren, somit würde sich ein Austausch anbieten; Das Dach ist großflächig beschädigt und es tritt Wasser in das Gebäude ein; Dach, Decken, Abdichtungen sollten erneuert werden, zur Firstseite sollten Traglatten aufgedoppelt werden, um einen größeren Dachüberstand zu schaffen sollte vollständig erneuert werden 2.11 Rinnen/ Fallrohre Fallrohre und Rinnen weisen keine größeren sichtbaren Schäden auf, haben jedoch eine Lebensdauer ca. 50 Jahren, somit würde sich ein Austausch anbieten sollte vollständig erneuert werden Haus Nr.2 (bewohnt) Haus Nr.4 (leerstehend) 2.12 Sanitär Sanitärgegenstände sind vorhanden; Austausch bietet sich an Sanitärgegenstände müssen ausgetauscht werden; vorhandene sind beschädigt und verunreinigt 2.13 Heizung Heizkörper vorhanden, teilweise neu ausgetauscht Heizkörper nicht mehr vollständig, Großteil wurde entfernt; Ölheizung versorgt den bewohnten Gebäudeteil; es ist zu prüfen, ob Seite 20 von 29 Erstellt von Stentenbach+Partner Architekten PartmbB, An Lyskirchen 14, 50676 Köln Index B – Stand 18.02.25 die Heizungsrohre im leerstehenden Gebäudeteil noch funktionieren 2.14 Rohre (Lüftung/Sanitär) Siehe Haus Nr.4 Lebensdauer ca. 30 Jahre; Spülprotokoll: es wurde seit Leerstand nicht mehr durchgespült. Austausch somit notwendig 2.15 Elektrik Überholung der Elektrik bietet sich an, auch wenn sie soweit noch funktioniert (Stromkabel: Lebensdauer von 40 Jahren) Strom ist abgeschaltet; Lampen sind ausgebaut; Verteilerschränke sehen unbeschädigt aus; eine Überholung der Elektrik bietet sich an Seite 21 von 29 Erstellt von Stentenbach+Partner Architekten PartmbB, An Lyskirchen 14, 50676 Köln Index B – Stand 18.02.25 2 Entwurf A Entwurfskonzept A.1. Sanierung im Bestand - ca. 1050 m² Wohnfläche (ohne Freisitze) - Schaffung von ca. 22 Wohneinheiten für ca. 27 Personen - Die Barrierefreiheit wird nur eingeschränkt umgesetzt (barrierefreie Erschließung von Treppenhaus bis Wohnungseingangstür). - keine Barrierefreie Erschließung von außen - Einzelne Umbauten an statisch notwendigen Bauteilen sind erforderlich. - Die Bestandsgrundrisse entsprechen nicht modernen Anforderungen und sind wenig flexibel. - Höheres Risiko besteht in Bezug auf unvorhergesehene Kosten und Termine. A.2. Abriss-Neubau - ca. 1260 m² Wohnfläche (ohne Freisitze) - Schaffung von ca. 25 Wohneinheiten für ca. 37 Personen - Barrierefreie Erschließung aller Geschosse - Barrierefreie Wohneinheiten - Eine rollstuhlgerechte Wohneinheit pro Geschoss - Sinnvolle Anordnung von Freisitzen - Ausbau des Dachgeschosses ca. 200m² mehr Wohnfläche A.3. Entwurfliche Gegenüberstellung Abriss-Neubau Sanierung im Bestand Barrierefreie Wohneinheiten (+) (-) Barrierefreie Erschließung aller Geschosse (+) (-) Eine rollstuhlgerechte Wohneinheit pro Geschoss (+) (-) ca. 200m² mehr Wohnfläche durch Ausbau Dachgeschoss (+) (-) (-) Bestandserhalt mit Einbindung grauer Energie (+) ca. 1260 m² Wohnfläche (+) ca. 1050 m² Wohnfläche (-) ca. 25 Wohneinheiten (+) ca. 22 Wohneinheiten (-) ca. 37 Personen (+) ca. 27 Personen (-) (+) Höheres Risiko aufgrund unvorhergesehener Kosten (-) Seite 22 von 29 Erstellt von Stentenbach+Partner Architekten PartmbB, An Lyskirchen 14, 50676 Köln Index B – Stand 18.02.25 3 KOSTEN B Kostenschätzungen B.1. Kostenschätzung - Sanierung im Bestand KG 200-700 Netto Inkl. Unvorhergesehenes ca. 4.831.351,03€ KG 200-600 Netto ohne Unvorhergesehenes ca. 3.744.005,41€ Wohnfläche inkl. Freisitze: EG – 1.OG – 2.OG ca. 1.075m² KG 200-600 / m² (ohne Unvorhergesehenes) ca. 3.482,80€ /m² * Die geschätzten Kosten lassen sich hierdurch in ein Verhältnis zur voraussichtlich entstehenden Nutzungsfläche bringen. Für diese Betrachtung werden die Zuschläge von 10% für Unvorhergesehenes, als auch die KG 100, 700 und 800 nicht berücksichtigt. *Zur Wohnfläche wurde hier ca. 80m² für die Begegnungsstätte im Anbau dazugerechnet. *Freisitze sind zu 25% angerechnet. B.2. Kostenschätzung - Abriss–Neubau KG 200-700 Netto Inkl. Unvorhergesehenes ca. 5.734.113,86€ KG 200-600 Netto ohne Unvorhergesehenes ca. 4.404.258,13€ Wohnfläche inkl. Freisitze: EG – 1.OG – 2.OG - DG ca. 1.315m² KG 200-600 / m² (ohne Unvorhergesehenes) ca. 3.349,25€ /m² * Die geschätzten Kosten lassen sich hierdurch in ein Verhältnis zur voraussichtlich entstehenden Nutzungsfläche bringen. Für diese Betrachtung werden die Zuschläge von 10% für Unvorhergesehenes, als auch die KG 100, 700 und 800 nicht berücksichtigt. *Freisitze sind zu 25% angerechnet. B.3. Gegenüberstellung Berechneter Quadratmeterpreis aus KG 200-600 ohne Unvorhergesehenes: Zusammenfassung: KG 200-600 Netto ohne Unvorhergesehenes: Kosten pro m² KG 200-600 /m² Sanierung im Bestand ca. 3.744.005,41€ 3.482,80 € /m² Abriss-Neubau ca. 4.404.258,13€ 3.349,25€ /m² Differenz = 660.252,72 € Neubau > Sanierung = 133,55 €/m² Sanierung > Neubau * Alle Angaben sind geschätzte circa Angaben, die auf Grundlage des Entwurfes gemacht wurden. * Für diese Betrachtung werden die Zuschläge von 10% für Unvorhergesehenes, als auch die KG100, 700 und 800 nicht berücksichtigt. Das bedeutet, dass die Baukosten (KG 200-600) für den Neubau ohne Unvorhergesehenes höher sind, während die Kosten pro Quadratmeter beim Neubau niedriger sind. Zu beachten ist, dass ein Neubau über 200m² mehr Wohnfläche generiert und die Begegnungsstätte (80m²) im Anbau als Wohnfläche zur Sanierung im Bestand dazugerechnet wurde. Seite 23 von 29 Erstellt von Stentenbach+Partner Architekten PartmbB, An Lyskirchen 14, 50676 Köln Index B – Stand 18.02.25 B.4. Kostenrisiken - Sanierung im Bestand B.4.1 Putzqualitäten - In den Kostenschätzungen wurde die Wand- und Deckenoberfläche in Qualität Q2 angesetzt. - Ein Wechsel auf Q3 ist möglich, sollte jedoch erst nach der Erstellung von Musterflächen entschieden werden und nach vollständiger Bestandsaufnahme des Putzes erfolgen. - Die zusätzlichen Kosten für den Wechsel auf Q3 lassen sich aktuell nicht genau beziffern, da keine umfassende Bestandsaufnahme der Oberflächenqualität inklusive Messung der Ebenheit etc. des Bestandsputzes stattgefunden hat. Sofern der vorhandene Putz im Bestand die Qualität Q2 erfüllt, werden die zusätzlichen Kosten für den Wechsel auf Q3 jedoch auf ca. 55.000 – 75.000 € netto geschätzt. B.4.2. Bauablauf - Es wurden übliche Bauzeiten und Vorhaltezeiten für Baustelleneinrichtung, Gerüste etc. angenommen. - Es ist davon auszugehen, dass die Bauphase in einem Zeitraum stattfindet, in dem keine zusätzlichen Maßnahmen wie Baustellenbeheizung erforderlich sind (z.B. Sommermonate). - Der Innenausbau wird in den kälteren Monaten durchgeführt, wenn die Gebäudehülle bereits geschlossen und die Heizkörper in Betrieb sind. - Es wird darauf hingewiesen, dass sich bei einer Verlängerung der Bauzeit (z.B. durch längere Lieferzeiten, Witterung oder Unvorhergesehenes) die Baukosten erhöhen können. B.4.3. Zustandsbewertung und Austausch/Beachtungsempfehlungen - Der augenscheinliche Zustand einzelner Bauteile und Oberflächen wurde stichprobenartig und per Sichtkontrolle geschätzt (z.B. Dachdeckung, Rinnen, Fallrohre). - Für einige Bauteile wurde ein Austausch empfohlen und in den Kosten berücksichtigt. - Falls der Austausch nicht gewünscht ist, könnten nur kurzfristig Minderkosten entstehen. - Ein späterer Austausch würde jedoch deutlich höhere Kosten verursachen, z.B. durch erneut benötigte Gerüste und Bauzäune. B.4.4. Schallschutz - Eine Schallmessung in Beispielräumen wird empfohlen, idealerweise zu einem frühen Zeitpunkt der Planung. - Ziel der Messung ist es, den Schallschutz der vorhandenen Bausubstanz (vertikal und horizontal) zu überprüfen und festzustellen, ob er für die geplante Nutzung ausreicht. - Es wurde angenommen, dass Estrich, Dämmung und Wände ohne Ertüchtigung oder Austausch übernommen werden können. Seite 24 von 29 Erstellt von Stentenbach+Partner Architekten PartmbB, An Lyskirchen 14, 50676 Köln Index B – Stand 18.02.25 B.5. geplante/notwendige Kosteneinsparungen – Sanierung im Bestand B.5.1. Barrierefreiheit im Allgemeinen - Nur ausgewählte Bestandteile der DIN 18040 können erfüllt werden, insbesondere hinsichtlich der barrierefreien Erschließung der Wohneinheiten. - Aufzüge sind nicht vorgesehen, daher erfolgt die Erschließung weiterhin über die Treppen. - Der Einbau von Aufzügen würde erhebliche Mehrkosten verursachen. B.5.2. Barrierefreiheit Duschanlagen - Es wurde im gesamten Gebäude der Erhalt des Estrichs und der Dämmung angenommen. - Der Rückbau des Estrichs ist in den Badezimmern notwendig, um die gewünschte Aufbauhöhe zu erreichen und Duschtassen einbauen zu können. Verschiedene Varianten für den Duschablauf wurden eruiert: a) Erhalt des Estrichs und Einbau von Duschtassen mit einem Überstand von > 2 cm über OKFF. b) Erhalt des Estrichs und Einbau von Duschtassen mit einem Überstand von ≤ 2 cm über OKFF. c) Erhalt des Estrichs und Einbringen von Gefälleestrich sowie Einbau einer Duschrinne mit minimaler Aufbauhöhe. d) Rückbau von Estrich und Dämmung im gesamten Gebäude und Einbau eines Estrichs mit höherer Schichtdicke, um Duschtassen mit einem Überstand von ≤ 2 cm über OKFF zu ermöglichen. e) Erhalt des Estrichs und Einbau von Duschtassen mit Überstand von ≤ 2 cm über OKFF, verbunden mit einem vertikalen Abwasser-Verzug durch Kernbohrungen unter der Duschtasse und einer Trockenbauabhangdecke im darunter liegenden Geschoss. Aus Kostengründen wurde Variante a) festgelegt. Varianten b) bis e) hätten erhebliche Mehrkosten verursacht. Die Duschen der Variante a) entsprechen nicht den Vorgaben der DIN 18040 (nicht barrierefrei). B.6. weitere mögliche Kosteneinsparungen – Sanierung im Bestand B.6.1. Balkonanlagen - Von acht Balkonanlagen benötigen vier Balkonanlagen aufgrund des Schallschutzes eine Verglasung - der Verzicht darauf könnte ca. 90.000 – 110.000 € netto einsparen. Seite 25 von 29 Erstellt von Stentenbach+Partner Architekten PartmbB, An Lyskirchen 14, 50676 Köln Index B – Stand 18.02.25 B.6.2. Energieversorgung und Heizungskonzept - Für die Wärme- und Warmwassererzeugung wurde der Rückbau der Heizung und des Tanks im Kellergeschoss sowie eine Kombination aus Wärmepumpe und Photovoltaik angenommen. - Eine minimale Ertüchtigung der vorhandenen Sparren am Anschlusspunkt zu den Fußpfetten wurde ebenfalls berücksichtigt (für das Gewicht von Photovoltaik). - Bei einer Gasbrennwertanlage wären Einsparungen von ca. 30.000 – 60.000€ netto möglich, sofern die Anschlüsse vorhanden sind. (Anschlusskosten für Gas und Leitungen wurden nicht berücksichtigt.) B.7. Fazit Kostenrisiken - Bauen im Bestand Eine Sanierung im Bestand bietet auf den ersten Blick eine deutlich kostengünstigere Alternative zum Abriss und Neubau. Dennoch sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen, die unerwartete Zusatzkosten verursachen können – sei es durch notwendige Instandhaltungen, verlängerte Bauzeiten oder unvorhergesehene Maßnahmen. Zudem sind bauliche Einschränkungen vorhanden, insbesondere in Bezug auf Barrierefreiheit, Schallschutz und technische Modernisierungen. Während gewisse Anpassungen möglich sind, würden umfassendere Maßnahmen schnell zu unverhältnismäßig hohen Kosten führen. Daher ist es essenziell, die strukturellen Gegebenheiten des Bestandsgebäudes frühzeitig in die weitere Planung einzubeziehen, um eine realistische Einschätzung der Machbarkeit und der langfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen zu gewährleisten. Auch der Aspekt der Nachhaltigkeit spielt eine wesentliche Rolle, da die Wiederverwendung der grauen Energie ökologisch vorteilhaft ist. Allerdings sollte dies nicht isoliert betrachtet werden – wirtschaftliche Effizienz, langfristige Betriebskosten und die funktionalen Anforderungen an das Gebäude müssen gleichermaßen in die Entscheidung einfließen. Seite 26 von 29 Erstellt von Stentenbach+Partner Architekten PartmbB, An Lyskirchen 14, 50676 Köln Index B – Stand 18.02.25 C Zeitrahmen Da der weitere Projektverlauf noch nicht bestimmt ist – mit Ausnahme weniger Vorgaben etwa bzgl. des Artenschutzes – kann zum Zeitrahmen lediglich eine grobe Annahme getroffen werden. Wir gehen davon aus, dass dieses Projekt einen üblichen Projektverlauf erfährt. Eine genauere Terminplanung ist erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sobald auch die Ergebnisse der weiteren Projektbeteiligten und Fachplaner vorliegen und wird empfohlen. Die geplanten Bauphasen sind wie folgt vorgesehen: - Sanierung im Bestand: ca. 6 - 9 Monate - Abriss-Neubau: ca. 12-15 Monate Zusammenfassend sind die angegebenen Bauzeiten abhängig von Materialverfügbarkeit, Lieferzeiten, Firmenkapazitäten und unvorhergesehenen Umständen (z.B. zusätzliche Schadstoffe oder Kampfmittel). Diese Faktoren können die Bauzeiten beeinflussen. Seite 27 von 29 Erstellt von Stentenbach+Partner Architekten PartmbB, An Lyskirchen 14, 50676 Köln Index B – Stand 18.02.25 D Zusammenfassung - Sanierung im Bestand vs. Abriss-Neubau D.1. Kosten Sanierung im Bestand: - niedrigere Gesamtkosten – höhere m²-Kosten - unerwartete Zusatzkosten: verlängerte Bauzeiten und Unvorhergesehenes - langfristige Betriebskosten als wichtiger Faktor Energiekosten, Betriebskosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten Abriss-Neubau: - höhere Gesamtkosten – niedrigere m²-Kosten - hochwertigere Ausführung und verlässlichere Kostenplanung D.2. Ökologische Aspekte und Risikobewertung Sanierung im Bestand: - ökologischer Nutzung der grauen Energie - höhere Risiken, die nicht vollständig abschätzbar sind pauschaler Zuschlag für Unvorhergesehenes kann Risiken nicht ausreichend abdecken Abriss-Neubau: - bietet mehr Planungssicherheit und stabilere Risikobewertung - nachhaltige und ressourcenschonende Energiesysteme können von Anfang an integriert und optimal auf das Gebäude abgestimmt werden D.3. Barrierefreiheit und Gestaltung Sanierung im Bestand: - größere Einschränkungen der Barrierefreiheit - wenig Flexibilität bei Raumgestaltung - Schallschutz und techn. Modernisierungen erheblicher Aufwand und Kosten - weniger Wohnfläche Abriss-Neubau: - flexiblere, großzügigere und zeitgemäße Grundrisse - vollständige Barrierefreiheit - mehr Wohnfläche: ca. 200m² mehr Wohneinheiten D.4. Machbarkeit Sanierung im Bestand und Abriss-Neubau: - bautechnisch und baurechtlich möglich D.5. Zeitrahmen Sanierung im Bestand: - unentdeckte Bauschäden, Schadstofffunde oder notwendige Anpassungen an bestehender Bausubstanz derzeit nicht kalkulierbar - kürzer geschätzte Bauzeit (ohne unvorhergesehene Maßnahmen) Abriss-Neubau: - besser planbaren Bauablauf mit dadurch geringeren Verzögerungsrisiken - länger geschätzte Bauzeit Seite 28 von 29 Erstellt von Stentenbach+Partner Architekten PartmbB, An Lyskirchen 14, 50676 Köln Index B – Stand 18.02.25 3. Anlagen und Anmerkungen: A Anlagen Die von uns erstellten Unterlagen Entwurfszeichnungen gem. Leistungsbild liegen bei. Links: Übersicht Pläne V1 Sanierung Rechts: Übersicht Pläne V2 Neubau Teil der Ausarbeitung ist eine grobe Kostenschätzung gemäß DIN 276 (12 / 2018) in zweiter Kostenebene. Die Qualitäten und Materialien sind in den Kostenschätzungen beschrieben. Sie enthalten in zahlreichen Kostengruppen eine Beschreibung, welche Qualitäten und Maßnahmen grob zu erwarten sind. Dies soll eine nachvollziehbare Einschätzung der dargestellten Kostenwerte ermöglichen. B Anmerkungen Alle Massen wurden hierfür per CAD ermittelt. Die Grundlage bilden die Bestandspläne die zur Verfügung gestellt wurden. Es haben keine eigenen Aufmaße stattgefunden. Es lagen die aufgeführten Berichte und Gutachten vor. Eine Projektbegleitung durch Statik, Bauphysik oder Haustechnik war in dieser Projektphase nicht vorgesehen. Die Kosten, die sich aus dieser Fachplanung ergeben würden, wurden dementsprechend vernachlässigt. Es wurden Annahmen getroffen. Seite 29 von 29 Erstellt von Stentenbach+Partner Architekten PartmbB, An Lyskirchen 14, 50676 Köln Index B – Stand 18.02.25 Die Bauherrschaft wurde in diesen Planungsprozess eingebunden und es erfolgte ein regelmäßiger Austausch. Sollten für den weiteren Planungsprozess Änderungen in den Qualitäten, Ausstattungen etc. gewünscht sein, könnte dies nachträglich in den Kostenschätzungen angepasst werden. Es gilt zu beachten, dass diese Kostenschätzungen den Stand Q4 2024 abbilden. Aufgrund der allgemeinen Preissteigerung können sich bis zur tatsächlichen Angebotsabgabe von Gewerken noch Abweichungen ergeben. Da die tatsächliche Submissionsfrist der Angebote noch nicht bekannt ist, kann eine solche Indexsteigerung nicht in die Schätzungen aufgenommen werden. Eine abschließende Bewertung der Wirtschaftlichkeit der beiden Projektvarianten (Sanierung im Bestand und Abriss-Neubau) ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich. Hierfür würden unter anderem Angaben zu Nebenkosten, vor allem jedoch auch Förderungen etc. benötigt werden. Dies sind Angaben die zu einem späteren Projektzeitpunkt vorliegen, sodass auch die abschließende Bewertung durch die Bauherrschaft erst dann erfolgen kann. Diese Analyse bildet dabei einen Bestandteil.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0938/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.06.2026
- Erstellt
- 31.03.2026 10:56