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V/0417/2015

Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen, hier: Zeitlich befristete Flüchtlingseinrichtungen in Pavillonbauweise in Hiltrup und Amelsbüren

Vorlagen 12.05.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.06.2015, TOP 38.1

V/0417/2015 - Anlage 1 - Standorte Amelsbüren

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Beschlussvorlage

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V/0417/2015 - Anlage 2 - Standort Hiltrup-Ost

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Ansehen

V/0417/2015 - Anlage 1 - Standorte Amelsbüren

161 Zeichen

Maßstab 1 : 7500 
Anlage 1
© Stadt Münster
R 3403 467
H 5749 775
R 3404 645
H 5751 425
Standorte
Amelsbüren
- Landsberger Straße / Deermannstraße
- Wildenkamp 32

Beschlussvorlage

14183 Zeichen

V/0417/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen; 
hier: Zeitlich befristete Flüchtlingseinrichtungen in Pavillonbauweise in Hiltrup und Amelsbüren 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
21.05.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung  
                     und E-Government Vorberatung 
27.05.2015 Integrationsrat Vorberatung 
03.06.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, 
                     Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 
03.06.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches 
                     Flächenmanagement Vorberatung 
09.06.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
17.06.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Auf folgenden Standorten werden vorübergehend Flüchtlingseinrichtungen in Pavillonbauweise 
mit jeweils 50 Plätzen errichtet und betrieben: 
 Amelsbüren (Anlage 1),  
o Standort Landsberger Straße / Deermannstraße mit der Maßgabe, dass bis nach den 
Sommerferien die baurechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Einrichtung vorlie-
gen und diese ohne weitere zeitliche Verzögerung errichtet werden kann. Werden diese 
Vorgaben nicht erfüllt, ist alternativ am Standort 
o Wildenkamp 32 die Baumaßnahme ohne weitere politische Beschlüsse umzusetzen.  
 Hiltrup-Ost (Anlage 2), Osttor, Grünfläche neben dem Parkplatz am Sportplatz TUS Hiltrup.  
 
2. Die Errichtung der Pavillongebäude wird entsprechend den Vergabevorschriften ausgeschrie-
ben. Sie werden schlüsselfertig zur Verfügung gestellt, durch die Stadt Münster angemietet 
und mit dem notwendigen Mobiliar sowie den erforderlichen beweglichen Einrichtungsgegen-
ständen ausgestattet. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0417/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Lembeck 
Ruf: 
492-5040 
E-Mail: 
Lembeck@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.05.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0417/2015 
3. Für die persönliche Betreuung dieser vorläufigen Unterbringungslösungen werden mit Be-
triebsbeginn zusätzliche Mitarbeiter/-innen im Umfang von 1,00 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) 
EGr. S 12 für Sozialarbeiter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen und 1,00 VZÄ EGr. 4 für 
Hauswarte befristet für 3 Jahre ab Inbetriebnahme zunächst überplanmäßig eingesetzt. 
  
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die veranschlagten Auszahlungen für Mobiliar und Einrichtungsgegenstände der Pavillongebäude 
entsprechen dem Standard der städtischen Flüchtlingseinrichtungen. Bau und Einrichtung der vor-
geschlagenen Maßnahmen werden voraussichtlich bis zum Jahresende 2015 umgesetzt. 
 
Mit der Anmietung der Pavillons entstehen weitere Aufwendungen. Die Höhe der Mietaufwendun-
gen und die Kosten für die Herrichtung des Grundstücks sind derzeit noch nicht bekannt. Sie wer-
den im weiteren Verfahren ermittelt und im Rahmen der Vorlage zur Anmietung zu einem späteren 
Zeitpunkt zum Beschluss vorgelegt. Im Übrigen liegt den Berechnungen für die laufenden Aufwen-
dungen die Annahme zugrunde, dass die vorübergehenden Unterbringungskapazitäten zum Ende 
des laufenden Jahres fertig gestellt werden. Danach werden sie als laufende jährliche Kosten fort-
geschrieben. 
 
Die laufenden Personalaufwendungen sind auf der Basis der durchschnittlichen städtischen Per-
sonalkosten für die jeweils vorgesehene Eingruppierung ermittelt. Es wird erwartet, dass die Per-
sonalaufwendungen für den Betrieb der neuen Flüchtlingseinrichtungen nach deren Fertigstellung 
mit Beginn des Jahres 2016 fällig werden. Sollten Ausschreibungs- und Vergabeverfahren nicht 
oder nicht ausreichend zeitnah durch die Wohn + Stadtbau GmbH übernommen werden können, 
müsste das Verfahren durch die Verwaltung gesteuert werden, wodurch zusätzlicher Personalbe-
darf auftreten würde. Dies würde im Jahr 2015 zu höheren Personalaufwendungen in der Produkt-
gruppe 0111 „Immobilienmanagement“ führen. 
 
Darüber hinaus entstehen ab 2015 folgende zusätzlichen Haushaltsbelastungen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2016 ff. 99.710  
Zeile 15 Transferaufwendungen 2016 ff. 4.000 Integrations-
hilfen 
Insgesamt:   2016 ff. 103.710  
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
   
Investitionsmaßnahme  Ausstattung von  
Flüchtlingseinrichtungen 
   
Auszahlungen Zeile 09 Auszahlungen für den  
Erwerb von beweglichem  
Anlagevermögen 
2015 80.660 Mobiliar und 
Einrichtungs- 
gegenstände 
Summe aller Auszahlungen/Saldo  80.660

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V/0417/2015 
 
Die benötigten zusätzlichen Personalressourcen werden zunächst befristet für 3 Jahre ab Einstel-
lung bzw. Inbetriebnahme der neuen Kapazitäten überplanmäßig eingesetzt. Zum Stellenplan 
2016 wird die Verwaltung für den dann auf Basis der Flüchtlingszahlen inklusive einer mittelfristi-
gen Prognose absehbaren Bedarf notwendige Stellenvermehrungen vorschlagen. 
 
Es wird angestrebt, die im laufenden Jahr entstehenden zusätzlichen Aufwendungen und investi-
ven Auszahlungen im Gesamthaushalt aufzufangen. Dies gilt auch für eventuell erhöhte Personal-
aufwendungen, die durch ein Ausschreibungs- und Vergabeverfahren in städtischer Regie entste-
hen würden. Der Rat stimmt den hierzu erforderlich werdenden Umschichtungen über das Instru-
ment der über- bzw. außerplanmäßigen Mittelbereitstellung nach § 83 GO NRW zu. Vorläufige 
Deckung erfolgt durch entsprechende Minderaufwendungen in der Produktgruppe 0502 „Sicherung 
des Lebensunterhalts“. Die endgültige Deckung ist voraussichtlich durch eine Nachtragssatzung 
herbeizuführen. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Die Zahl der Menschen, die von der Stadt unterzubringen sind, ist inzwischen auf insgesamt ca. 
1.800 Menschen gestiegen. Nach einer vorübergehenden Unterbrechung bei den Zuweisungen 
nach der Einrichtung einer Notunterkunft des Landes in Münster ist wieder ein Anstieg der Zu-
weisungszahlen zu verzeichnen. Die Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge 
(BAMF) vom 08.05.2015 für das Jahr 2015 geht von einem Anstieg von 200.000 auf 450.000 
Asylzuwanderern bundesweit aus. Für Münster würde dies eine Steigerung der zugewanderten 
Personen von 1.067 in 2014 zu 2.100 bis 2.200 Personen bedeuten. 
 
Bei den anhaltend hohen Zuzugszahlen von Flüchtlingen dürfen die Bemühungen nicht nachlas-
sen, weitere Alternativen für die angemessene Unterbringung der zuziehenden Menschen zu fin-
den. Lösungen in Pavillonbauweise haben sich als geeignet und angemessen etabliert. Daher 
werden mit dieser Vorlage weitere dringend notwendige Maßnahmen vorgeschlagen. 
 
2. Vorgeschlagene Maßnahmen 
 
2.1. Standort Amelsbüren (Anlage 1) 
 
Die in der Anlage 1 gekennzeichneten Flächen in Amelsbüren stehen grundsätzlich als zeitlich 
befristete Standorte für eine Einrichtung in Pavillonbauweise für Flüchtlingsfamilien mit bis zu 50 
Plätzen zur Verfügung. Für beide Alternativstandorte werden kurzfristig Genehmigungsverfahren 
eingeleitet. 
 
Für den Standort Landsberger Straße / Deermannstraße liegt noch kein Bebauungsplan vor. Das 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung und das Bauordnungsamt prüfen 
kurzfristig die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Aufstellen eines Pavillons. 
 
Das Grundstück Wildenkamp 32 befindet sich noch im städtischen Eigentum, ist ausreichend groß, 
voll erschlossen und unmittelbar bebaubar. Der Standort liegt gut integriert in einem inzwischen 
weitgehend bebauten Bereich, soziale Infrastruktureinrichtungen u. a. mit Grundschule und Kinder-
tageseinrichtungen sind im Ort gut erreichbar, insbesondere Einkaufsmöglichkeiten liegen in un-
mittelbarer Nähe. Ebenso ist der Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr gegeben. Damit be-
stehen sehr gute Voraussetzungen für eine gelingende Integration von Flüchtlingsfamilien. 
 
Je nach weiterer Entwicklung der Maßnahmen aus dem Mediationsprozess zur Suche nach neuen 
Standorten für Flüchtlingseinrichtungen (vgl. Vorlage V/0705/2014) könnte die Betriebsdauer der 
vorgeschlagenen Lösung in Pavillonbauweise an die Fertigstellung der geplanten dauerhaften

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V/0417/2015 
Flüchtlingseinrichtung in Amelsbüren gebunden werden. An der Landsberger Straße könnte eine 
solche Einrichtung mittelfristig (ab 2016) umgesetzt werden. Nach deren Fertigstellung wäre es 
denkbar, dass die Menschen aus dem Pavillongebäude dorthin umziehen könnten. 
 
2.2. Standort Hiltrup-Ost, Osttor, Grünfläche neben dem Parkplatz am Sportplatz  
TUS Hiltrup (Anlage 2) 
 
In der Nähe einer Sportanlage des Sportvereins TUS Hiltrup (TUS-Stadion) nördlich der Straße 
Osttor soll eine vorübergehende Flüchtlingseinrichtung in Pavillonbauweise mit 50 Plätzen für Fa-
milien entstehen (Anlage 2). Neben dem Parkplatz des TUS-Stadions grenzt östlich eine Grünflä-
che mit Birkenbestand an, die im erforderlichen Umfang dafür genutzt werden soll. Diese Nutzung 
erfordert die Freiholzung eines Teils der mit Birken bewachsenen Fläche. Dazu ist im Rahmen des 
Bauantragsverfahrens eine Umwandlungsgenehmigung der Unteren Forstbehörde einzuholen. 
Wahrscheinlich wird dann an anderer Stelle eine Ersatzaufforstung erforderlich. Betriebszeitenein-
schränkungen für die benachbarte Sportanlage wären nicht zu erwarten. 
 
Der Standort ist wegen der vorhandenen und nahe gelegenen Infrastruktur im Stadtteil besonders 
gut geeignet, weil dadurch sehr gute Voraussetzungen für eine gelingende Integration der Men-
schen gegeben sind. Schule, Kindertageseinrichtung und vielfältige Einkaufsmöglichkeiten liegen 
im unmittelbaren Umfeld, ebenso die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr. 
 
Von besonderer Bedeutung für eine gelingende Integration kann die Nachbarschaft zu Einrichtun-
gen der örtlichen katholischen Kirchengemeinde sowie des Sportvereins sein. Die Erfahrung der 
letzten Jahre zeigt, dass auch und vor allem aus dem kirchlichen Bereich aller Konfessionen häufig 
wirksame ehrenamtliche Unterstützungsstrukturen für die nach Münster ziehenden Asylbewerbe-
rinnen und Asylbewerber entstehen können. Gerade der TUS Hiltrup ist mit über 4.000 Mitgliedern 
der größte Sportverein in Münster. Auch hier ist eine Einbindung der Familien mit ihren Kindern in 
die vielfältigen Angebote des Sports denkbar. 
 
Bei einem positiven Votum der städtischen Gremien zu dieser Vorlage wird die Verwaltung zügig 
Kontakt zu diesen Stellen aufnehmen, um Unterstützungsmöglichkeiten zu entwickeln und zu kon-
kretisieren. 
 
Am 23.04.2015 in der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup und am 30.04.2015 im Ausschuss für 
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen wurde die Vorlage V/0129/2015 „Ergebnis-
se der modellhaften Erprobung einer Wohnstandortentwicklung in der Ringstraßen- und Heerdesi-
edlung in Hiltrup-Ost - Impulse zur Stabilisierung des Wohnstandortes Hiltrup-Ost“ beraten. Darin 
wird zu der Fläche festgestellt, dass sie über ein großes Stabilisierungspotenzial für Hiltrup-Ost 
verfügen könnte. Es heißt dort: „Die Verwaltung schlägt deshalb an dieser Stelle vor, ein Struktur-
konzept unter Beachtung der Ergebnisse der Zukunftswerkstatt zu erarbeiten mit den Zielen, die 
Potenziale des Standortes aufzuzeigen und die Zukunftsfähigkeit des Wohnstandortes Hiltrup-Ost 
zu verbessern. Mit dem Strukturkonzept sollen die Rahmenbedingungen und die Dimension einer 
möglichen Standortentwicklung ermittelt werden.“ 
 
Wegen der nur vorübergehenden Nutzung als Pavillonstandort steht die für eine Flüchtlingseinrich-
tung vorgeschlagene Lösung diesen Überlegungen nicht im Wege. Würden sich die Ergebnisse 
eines Strukturkonzepts konkretisieren, würde eine Pavillonlösung für Flüchtlinge dort beendet wer-
den können. Eventuell würde eine solche Abfolge den Vorteil bieten, dass die Fläche oder zumin-
dest ein Teil von ihr bereits hergerichtet und erschlossen wäre. 
 
3. Betreuung der Übergangseinrichtungen 
 
Am 10.12.2014 hat der Rat den Personalstandard für die zu betreuenden Unterbringungskapazitä-
ten im Flüchtlingsbereich - ob dauerhafte oder temporäre Lösungen - mit einem Betreuungs-
schlüssel von jeweils 0,50 VZÄ für Sozialarbeit und Hauswarte je 50 Plätze festgelegt. Daraus re-
sultiert die vorgeschlagene Personalausstattung. Die Verwaltung geht weiterhin davon aus, dass

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V/0417/2015 
die Mitarbeiter/-innen zunächst über den Zeitraum von drei Jahren eingestellt werden mit der Opti-
on, diesen entsprechend der Entwicklung der Zuzugszahlen von Flüchtlingen ggf. zu verlängern. 
 
4. Ausblick / Weiteres Verfahren 
 
Nach einem positiven Beschluss über diese Vorlage strebt die Verwaltung in Abstimmung mit der 
Wohn + Stadtbau GmbH die schnelle Realisierung der neuen Pavillongebäude an. Ob dabei schon 
alternative Bau- und Betriebsformen für Pavillongebäude oder Gebäude in Systembauweise reali-
siert werden können, ist noch nicht absehbar. Mit der Prüfung solcher Lösungen hat der Rat die 
Verwaltung am 06.05.2015 beauftragt.  
 
Für die Wohn + Stadtbau GmbH gilt wie für die Verwaltung, dass sie auch und gerade wegen der 
erheblichen Anforderungen zur Schaffung von Kapazitäten für die Unterbringung von Flüchtlingen 
aktuell an einer Belastungsgrenze arbeitet. Sollte das notwendige Ausschreibungs- und Vergabe-
verfahren nicht oder nicht ausreichend zeitnah durch die Wohn + Stadtbau GmbH übernommen 
werden können, würde das Amt für Immobilienmanagement dies allein übernehmen. Dies gilt auch 
für die Überlegungen zu alternativen Bau- und Betriebsformen für Pavillongebäude oder Gebäude 
in Systembauweise. Der hierfür notwendige zusätzliche Personaleinsatz würde in diesem Fall zu-
nächst überplanmäßig finanziert. Wie für die übrigen Personalaufwendungen würde die Verwal-
tung dann zum Stellenplan 2016 die notwendige Stellenvermehrungen auf Basis des absehbaren 
Bedarfs vorschlagen. 
 
Eine Inbetriebnahme der Gebäude zum Beginn des Jahres 2016 erscheint derzeit realistisch. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat    V/0070/2015

V/0417/2015 - Anlage 2 - Standort Hiltrup-Ost

169 Zeichen

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Maßstab 1 : 7500
Datum: 30.04.2015
Notizen:
© Stadt Münster
H 5752 385
R 3407 924
R 3409 101
H 5754 036
0 50 100
Meter
Standort
Hiltrup-Ost, Osttor
Anlage 2

Beratungsverlauf (8)

21.05.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
21.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.05.2015 Integrationsrat
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.06.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.06.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 36.1 Vorberatung
Zur Sitzung
17.06.2015 Rat
TOP 38.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (4)

  • Deermannstraße
  • Landsberger Straße
  • Wildenkamp 32
  • Osttor

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Details

Aktenzeichen
V/0417/2015
Typ
Vorlagen
Datum
12.05.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37