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V/0113/2021/1

Neubau des Südbades am Inselbogen, Errichtungs- und Baubeschluss

Vorlagen 24.02.2021

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V_113_2021_Anlage_7_Barrierefreikonzept

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Ansehen

V_113_2021_Anlage_8_detaillierte_Baukostenberechnung

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

V_113_2021_Anlage_7_Barrierefreikonzept

51512 Zeichen

Barriere
frei-Konzept 
Projekt: Neubau Südbad Münster 
Inselbogen 36 
48151 Münster 
Bauherr: Bädermanagement Münster GmbH 
Hafenplatz1 
48155 Münster 
Architekt: HARTIG / MEYER / WÖMPNER Architekten BDA 
Scheibenstraße 117 
48153 Münster 
Verfasser: Entspr. Architekt 
Datum: 27.07.2020 
Inhalt: Barrierefrei-Konzept für das oben genannte Bauvorhaben 
gemäß §9a Abs.1 BauPrüfVO für öffentlich zugängliche 
Gebäude, die große Sonderbauten gemäß §49 Absatz 2 
BauO NRW 2018 sind. Der Nachweis enthält Angaben zur 
Barrierefreiheit gemäß §9a Abs.3 BauPrüfVO. Der Nach-
weis wird in dem nachstehenden Erläuterungsbericht 
schriftlich erbracht, sowie in den anhängenden Plänen 
zeichnerisch dargestellt. 
Anlage 7 - V/0113/2021

Neubau Südbad Münster Seite 2 
 
0  Einleitung 
 
 
 0.1 Objektbeschreibung Seite 4 
 0.2 Zur Verfügung gestellte Unterlagen als Grundlage Seite 5 
 0.3 Anforderung an die Barrierefreiheit Seite 5 
 0.4 Individuell definierte Anforderung für das 
Bauvorhaben „Neubau Südbad Münster“ 
Seite 6 
 0.5 Planunterlagen Seite 7 
    
1  Barrierefreie Erreichbarkeit 
 
 
 1.1 Gehwege, Verkehrsflächen (Äußere Erschließung) Seite 7 
 1.2 Anbindung an den ÖPNV Seite 7 
 1.3 PKW-Stellplätze Seite 8 
    
2  Gebäudezugänglichkeit  
 
 2.1 Haupteingang (Windfang) Seite 9 
 2.2 Nebeneingänge / Fluchttüren  Seite 9 
    
3  Flure  
 
 
 3.1 Flurbreiten Seite 9 
    
4  Türen 
 
 
 4.1 Ausführung automatische Türen 
(Geometrie, Türgriffe, Taster, Schwellen usw.) 
Seite 10 
 4.2 Ausführung manuelle Türen 
(Geometrie, Türgriffe, Taster, Schwellen usw.) 
Seite 11 
 4.3 Zugangskontrolle / Drehkreuze Seite 11 
    
5  Aufzug Seite 11 
    
6  Treppen und Handläufe (innen)  
 6.1 Innentreppen Seite 12 
 6.2 Außentreppe / Treppenanlage Seite 12 
    
7  Rampen einschl. Neigungen  
 
 
 7.1 Außenrampe zum Haupteingang Seite 13

Neubau Südbad Münster Seite 3 
8  Anordnung von Bedienelementen Seite 14 
    
9  Barrierefreie Sanitärräume  
 9.1 Barrierefreie WC‘s im Foyer Seite 14 
 9.2 Barrierefreies Bad Seite 15 
 9.3 Behindertenumkleide Seite 15 
 9.4 Notrufanlagen in Sanitärräumen Seite 16 
    
10  Abmessungen der Bewegungsflächen Seite 16 
    
11  Orientierungshilfen Seite 16 
    
12  Objektbezogene Erläuterungen  
 12.1 Kassenautomaten Seite 17 
 12.2 Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken Seite 17 
 12.3 Ruhezone / Ruheraum Seite 18 
 12.4 Alamierung und Evakuierung Seite 19 
 12.5 Kleine Schließfächer Seite 19 
 
Das barrierefrei-Konzept wird zusätzlich zum textlichen Teil durch den Erdgeschossplan und den Lageplan 
ergänzt. Diese hängen dem schriftlichen Konzept an. 
 
Plan „BFK_01_Lageplan.pdf“ 
Plan „BFK_02_Gr_Erdgeschoss.pdf“

Neubau Südbad Münster Seite 4 
0  Einleitung 
 
 0.1 Objektbeschreibung 
 
  Die Stadt Münster plant den Neubau des Südbades am Inselbogen, im historischen Umfeld der 
denkmalgeschützten Gartenstadt „Grüner Grund“, auf dem Grundstück des ehemaligen 
Südbads. 
 
Städtebau 
Das neue Südbad bildet den südlichen Abschluss des großzügigen Freiraums der Gartenstadt. 
Um die gewünschte Präsenz des Volumens zu verstärken wird die Eingangs- und Badebe ne 
des Hauses um 1,70 m gegenüber dem Straßenniveau des Inselbogens angehoben. Diesem 
Sockel wird ein grüner Vorplatz zugeordnet, der das Gebäude aus der Flucht der 
Straßenrandbebauung rückt und somit dessen Besonderheit hervorhebt. Der Freiraum des 
„Grünen Grund“ wird so ein Stück weit fortgesetzt und findet seinen Abschluss in der 
Hauptfassade des neuen Südbades. Die Stufenanlage des Vorplatzes besitzt eine hohe 
Aufenthaltsqualität. Die Sitzstufen dienen zugleich als Wartezone für die Kinder auf deren 
Schulbusse. Auf der Ostseite des Grundstücks werden die Fahrradstellplätze in unmittelbarer 
Nähe zum Eingang angeordnet. Gegenüberliegend, an der westlichen Grundstücksgrenze, 
sind die PKW-Stellplätze geplant. Über eine flach geneigte Rampe wird von hier aus 
barrierefrei die überdachte Vorzone erreicht. Von dort ergibt sich ein Rückblick in den „Grünen 
Grund“, wie auch ein Einblick in die Schwimmhalle. Abseits des Besucherverkehrs ist die 
erforderliche Anlieferung gesichert. 
 
Schwimmhalle, Funktion und Gestaltung 
Wenige Verkehrswege in angemessener Breite sorgen im Haus für eine klare Orientierung.  
Sie beschränken sich auf die Bereiche „Straßenschuhgang“, „Barfußgang“ und den 
Personalbereich. Das Hauptvolumen der Schwimmhalle öffnet sich großzügig über die Fassade 
zum „Grünen Grund“. Die Ausrichtung nach Norden ermöglicht dabei einen „ungefilterten“ 
Ausblick, frei von Sonnenschutzeinrichtungen. Das Foyer, die Umkleidebereiche und die 
Sanitäranlagen werden auf die notwendige Höhe reduziert. Die Schwimmhalle wird mit ei ner 
lichten Höhe bis UK der Träger von 4,40m geplant. Im Untergeschoss werden die gesamte 
Technik des Bades sowie die Lager und Werkstatt untergebracht. 
Die Reduktion der Mittel und der Verzicht auf aufwendige Konstruktionen werden als 
angemessen gegenüber der Bauaufgabe betrachtet. Aus dieser Zurückhaltung entwickelt sich 
der gestalterische Reiz dieses Entwurfs. Die Materialwahl für das Südbad ist durch 
Natürlichkeit geprägt, die wesentlichen Materialien sind Sichtbeton, Glas und Keramik. Die 
raumhohen Verglasungen verbinden erlebnisreich Innen- und Außenraum. Schrankelemente 
und Möblierungen ersetzen Wände und verleihen dem Ausbau die gewünschte Leichtigkeit und 
Offenheit. Für die Fassade werden Sichtbetonfertigteile in Weißbeton eingesetzt. Dadurch wird 
ein hohes Maß an Präzision und Vorfertigung ermöglicht und ein wirtschaftliches E rgebnis 
erzielt.

Neubau Südbad Münster Seite 5 
 0.2 Zur Verfügung gestellte Unterlagen als Grundlage 
 
  Als Planungsgrundlagen sind folgende Zeichnungen herangezogen worden: 
 
BPR Dipl.-Ing. Bernd F. Künne & Partner Beratende Ingenieure mbB: 
- 3_0_734_LA_ --_000_01_P, Lageplan, M 1:200 vom 02.06.2020  
- 3_0_734_SN_ --_000_02_P, Querschnitte zum Lageplan vom 02.06.2020  
 
Hartig Meyer Wömpner Architekten BDA: 
- 4_0_706_GR_-1_001_00_P Grundriss Untergeschoss vom 02.06.2020 
- 4_0_706_GR_00_002_00_P Grundriss Erdgeschoss vom 02.06.2020 
- 4_0_706_GR_01_003_00_P Grundriss Obergeschoss vom 02.06.2020 
 
- 4_0_706_SN_MS_001_00_P Schnitte 1-1, A-A, B-B vom 02.06.2020 
- 4_0_706_AN_MA_001_00_P Ansichten Nord und Ost vom 02.06.2020 
- 4_0_706_AN_MA_002_00_P Ansichten Süd und West vom 02.06.2020 
 
- Änderungen gegenüber dem Planstand 27.07.2020 „Einreichung Bauantrag“ sind 
berücksichtigt und liegen den ergänzenden Zeichnungen zum Barrierefrei-Konzept 
(EG) zu Grunde. 
 
 0.3 Anforderung an die Barrierefreiheit  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nach der „Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen für das Land Nordrhein-
Westfalen“ (VV TB NRW), Ausgabe Juni 2019, wurde die DIN 18040 bauaufsichtlich eingeführt. 
Die Anforderungen für das vorliegende öffentliche Gebäude ergeben sich daher aus der DIN 
18040-1 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlage – Teil1: Öffentlich zugängliche Gebäude. 
 
Im vorliegenden Konzept wird weiterhin auf folgende Vorschriften und Richtlinien verwiesen:  
 
- Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO, § 9a Barrierefrei-Konzept) 
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen  
(Landesbauordnung - BauO NRW 2018)  
- Gesetze der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen 
Behindertengleichstellungsgesetz – BGG 
Behindertengleichstellungsgesetz  Nordrhein-Westfalen – BGG NRW  
 
- DIN 18040-1:2010-10, Barrierefreies Bauen – Teil1: öffentliche zugängliche Gebäude 
- DIN 18040-2:2011-09, Barrierefreies Bauen – Teil2: Wohnungen 
- DIN 18040-3:2014-12, Barrierefreies Bauen – Teil3: Öffentlicher Verkehrs- u. Freiraum 
- DIN 18065:2015-03, Gebäudetreppen 
- Richtlinien für den Bäderbau, Koordinierungskreis Bäder, 5.Auflage, April 2013     
(KOK-Richtlinien für den Bäderbau) 
 
Veröffentlichungen und weitere Leitlinien: 
- Barrierefreies Bauen, Leitfaden für Architekten Fachingenieure, Bauherren und 
Interessierte zur DIN 18040, Teil1, Ausgabe Juli 2013, 1. Nachdruck März 2014 
- Barrierefreies Bauen, Leitfaden für Architekten Fachingenieure, Bauherren und 
Interessierte zur DIN 18040, Teil2, Ausgabe Juli 2013, 1. Nachdruck März 2014 
- DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Sichere Schule – Schwimmhalle, 
Gesamt-Broschüre (sichere-schule.de/schwimmhalle) 
- Leitlinien zur Barrierefreiheit des neuen Südbades, Stadt Münster, Juli 2018 
- Bauen für alle, barrierefrei, Stadt Münster, 4.Auflage, Juli 2012 
(lediglich ein Auszug, keine vollständige Liste)

Neubau Südbad Münster Seite 6 
 
Die Anforderungen zu den einzelnen Inhalten werden im Folgenden in kursiv dargestellt.
 
Um die baulichen Anforderungen von Menschen mit Behinderungen zu definieren, werden 
folgende Gruppen von Beeinträchtigungen unterschieden: 
 
 
Einschränkung oder Verlust des Sehvermögens: 
Personen mit eingeschränktem oder fehlendem Sehvermögen orientieren und 
informieren sich vor allem über den Hör- oder Tastsinn. Die taktile Wahrnehmung 
erfolgt ggf. über einen Langstock (Blindenstock) mit denen z.B. Rillen- und 
Rippenplatten eines Bodenleitsystems wahrgenommen werden können. Bei 
eingeschränktem Sehvermögen hingegen ist der Einsatz von Licht und Kontrast zur 
Orientierung entscheidend.  
 
Einschränkung oder Verlust des Hörvermögens: 
Bei Nutzergruppen, deren Hörvermögen eingeschränkt ist oder gänzlich fehlt, erfolgt 
die Kommunikation und Orientierung hauptsächlich über den Sehsinn. Für diese 
Nutzergruppen ist eine gute Beleuchtung wichtig, um das Sehen der Gebärdensprache 
oder das Absehen der Lippen des Gesprächspartners zu erleichtern. Für Personen die 
ein eingeschränktes Hörvermögen (Schwerhörigkeit) haben, ist auf eine gute 
Raumakustik und den Einsatz von technische Anlagen (z.B. induktive Höranlagen) zu 
achten. Außerdem unterstützen visuell gut lesbare Informationen (Text + Piktogramme) 
die Orientierung und Kommunikation. 
 
Motorische Einschränkungen: 
Motorisch eingeschränkte Nutzergruppen sind dauerhaft oder vorübergehend in ihrem 
Bewegungsvermögen behindert. In den meisten Fällen sind diese Personen auf die 
Nutzung von Mobilitätshilfen, z.B. Rollstühle oder Gehhilfen, angewiesen. Daher sind 
baulich ausreichend dimensionierte Bewegungsflächen und Durchgänge, sowie eine 
Schwellenlosigkeit zu berücksichtigen. Auf ein entsprechendes vertikales und 
horizontales Erschließungskonzept ist zu achten. 
 
Kognitive Einschränkungen: 
Diese Nutzergruppe schließt Personen mit geistigen Behinderungen wie z.B. 
Lernschwierigkeiten, sowie demenzkranke Personen und Personen die andere Arten 
von Störungen der Hirnfunktion haben ein. Baulich helfen klar strukturierte Grundrisse 
und Erschließungssysteme ebenso wie leicht verständliche Orientierungs- und 
Leitsysteme. 
 
 0.4 Individuell definierte Anforderung für das Bauvorhaben „Neubau Südbad Münster“ 
 
  Für den Neubau des Südbades in Münster wurde eine Arbeitsgruppe „Barrierefreies Südbad“ 
gegründet, die individuelle Bedürfnisse unter Berücksichtigung der DIN 18040-1 und 180 40-3 
nochmals als Checkliste formuliert hat. Hierbei sind auch die Angaben der Broschüre „Bauen 
für alle. Barrierefrei.“ von der Stadt Münster berücksichtigt. 
 
Am 26.05.2020 wurde die Planung des Südbades der Arbeitsgemeinschaft Barrierefreie Bäder 
(in Folge AGBB) der Stadt Münster vorgestellt. Die besprochenen Punkte sind in einem 
Protokoll der AGBB festgehalten worden und werden im „Barrierefrei-Konzept“, soweit 
erforderlich, berücksichtigt und erläutert.

Neubau Südbad Münster Seite 7 
 0.5 Planunterlagen 
  Plan „BFK_01_Lageplan.pdf“ 
Plan „BFK_02_Gr_Erdgeschoss.pdf“ 
 
In den Plänen werden die Angaben des textlichen Teils zeichnerisch ergänzt und visualisiert. 
(z.B. Bewegungsflächen, Fluchtwege, Rampen) 
 
 
1  Barrierefreie Erreichbarkeit  
 
 1.1 Gehwege, Verkehrsflächen (Äußere Erschließung) 
 
  Anforderungen nach DIN 18040-1:2010-10 Punkt 4.2.1: 
Gehwege müssen ausreichend breit für die Nutzung mit dem Rollstuhl oder mit Gehilfen, auch 
im Begegnungsfall, sein. 
Ausreichend ist eine Breite von min. 150cm und nach höchstens 15m Länge eine Fläche von 
min. 180 x 180cm zur Begegnung von Personen mit Rollstühlen oder Gehilfen. 
 
Zur gefahrlosen Nutzung müssen Gehwege und Verkehrsflächen eine feste und ebene 
Oberfläche aufweisen die […] leicht und erschütterungsfrei befahrbar sind. 
 
Die oben aufgeführten Anforderungen der DIN werden bei den Planungen berücksichtigt. Die 
Gehwege der bisherigen Planung weisen Gehwegbreiten von ca. 3,00m auf. Die Oberfläche 
der Gehwege ist mit ebenen, erschütterungsfreien Betonpflaster geplant. 
 
 
 1.2 Anbindung an den ÖPNV 
 
 
 
 
  Anforderungen nach Leitlinien zur Barrierefreiheit des neuen Südbades: 
- Barrierefreie Anbindung an den ÖPNV 
- Fortführung des Informations- / Leitsystems in die Außenflächen mit Anbindung an 
OPNV und Parkplatz 
- Erhöhten Bordstein vorsehen 
- Einstiegsfelder, Auffindestreifen sind an der Bushaltestelle des Südbades vorzusehen 
 
Das neue Südbad ist unmittelbar mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus) zu erreichen. Die 
Haltestelle „Grüner Grund“ liegt direkt am Grundstück des Südbades und ist der Treppen- und 
Sitzstufenanlage vorgelagert. Hier halten die Buslinien 4 und die Nachtbuslinie N81 der 
städtischen Verkehrsbetriebe (Stadtwerke Münster). 
 
Neben dem Linienverkehr werden hier auch zukünftig die Schulbusse halten, die die 
Schulklassen zum Schwimmunterricht bringen und wieder abholen. 
 
Die Haltestelle ist von der Länge her so ausgelegt, dass auch zwei Busse (Schul- und 
Linienbus) gleichzeitig halten und Fahrgäste ein- und aussteigen können. 
 
Um motorisch eingeschränkten Personen das Ein- und Aussteigen zu erleichtern, wird der 
Bussteig mit einem erhöhten Bussteig (Hochbord 16cm) versehen. Um das Rangieren von 
Rollstuhlfahrern zu ermöglichen, wird vor einer ausgeklappten Rampe eines Linienbusses noch 
eine ebenerdige Bewegungsfläche von 1,50m Tiefe vorgesehen.

Neubau Südbad Münster Seite 8 
Die Haltestelle wird außerdem mit einem taktilen Leitsystem (Einstiegsfeld und Auff indestreifen) 
ausgestattet, welches zusätzlich kontrastreich ausgebildet wird. Die taktilen Pflastersteine 
werden von der Bushaltestelle aus bis zur Treppenanlage (Siehe Punkt 2.1 bzw. 6.2) des 
Schwimmbads fortgeführt. 
 
 1.3 Pkw-Stellplätze 
 
 
 
 
  Anforderungen nach DIN 18040-1:2010-10 Punkt 4.2.2: 
PKW-Stellplätze müssen mindestens 350cm breit und 500cm lang sein. 
 
Anforderungen nach DIN 18040-3:2014-12 Punkt 5.5: 
Mind. 3% der Pkw-Stellplätze je Stellplatzanlage für den Seitenausstieg, mindest ens jedoch 
einen und min. einen Pkw-Stellplatz mit der Möglichkeit des Heckausstiegs. 
 
Anforderungen Leitlinien zur Barrierefreiheit des neuen Südbades: 
- Abmessungen 350cm breit x 500cm lang 
- Mindestens zwei Stellplätze 
 
Von Seiten der AGBB wird ein zusätzlicher Platzbedarf von 2,5m Breite für einen se itlichen 
Ausstieg gewünscht, um den Ausstieg mit Hilfe eines Lifters zu ermöglichen. 
 
Es werden 2 Pkw-Stellplätze für Menschen mit Behinderungen berücksichtigt. Da nach der DIN 
18040-3 Punkt 5.5 eine Kombination von Seiten- und Heckausstieg möglich ist, wird kein 
zusätzlicher Stellplatz für den Heckausstieg vorgesehen.  
 
Die Abmessungen der Stellplätze werden mit einer Länge von 5,00m und einer Breite von 
4,00m ausgeführt. Die Stellplätze sind 50cm breiter als in der DIN gefordert geplant. Ein 
seitlicher Ausstieg mit Hilfe eines Lifters / Rampe ist vor dem Parkplatz unter Einbezug d es 
Gehwegs / Durchgangs möglich. Der zusätzliche Wunsch nach 2,50m breiteren Stellplätzen f ür 
einen seitlichen Ausstieg kann aufgrund der eingeschränkten Verhältnisse vor Ort nicht erfüllt 
werden. Im Zuge der weiteren Detailplanung wird der Wunsch nochmals untersucht. 
Hinter einem der Stellplätze ist im Heckbereich eine Bewegungsfläche von min. 2,50m Tiefe in 
Breite des Stellplatzes vorgehalten, um einen Heckausstieg zu ermöglichen. 
 
 
2  Gebäudezugänglichkeit (Ein- und Ausgänge) 
 
 
 
 
  Anforderungen nach DIN 18040-1:2010-10 Punkt 4.2.3: 
Die barrierefreie Erreichbarkeit ist gegeben, wenn 
- Alle Haupteingänge stufen- und schwellenlos erreichbar sind; 
- Erschließungsflächen unmittelbar an den Eingängen nicht stärker als 3% sind, 
andernfalls sind Rampen oder Aufzüge vorzusehen; […] 
- Vor Gebäudeeingängen eine Bewegungsfläche je nach Art der Tür vorgesehen ist; 
- Visuell kontrastierende Gestaltung des Eingangsbereiches und ausreichende 
Beleuchtung; 
-  
Die Bewegungsfläche vor Eingangstüren eben ist und höchstens die für die Entwässerung 
notwendige Neigung aufweist.

Neubau Südbad Münster Seite 9 
 2.1 Haupteingang  
 
  Eine Treppen- und Rampenanlage (Siehe Punkt 6 und Punkt 7) verbindet das Straßenniveau 
mit dem oberen Podestbereich, über das der der Haupteingang zugänglich ist. Die 
vorgesehenen Handläufe werden ebenfalls unter Punkt 6 und 7 näher erläutert. Der 
Podestbereich vor dem Haupteingang wird mit rutschhemmenden und fest verlegten 
Betonpflastersteinen gestaltet. Entlang der Stufen des Podestes wird ein taktil erfassbarer und 
visuell kontrastierender Streifen ausgebildet. 
 
Der Haupteingang besteht aus einer Automatikschiebetür (Siehe Punkt 4.1) und wird 
gegenüber dem oberen Podestniveau schwellenlos (max. 2cm nach DIN 18040-2:2011- 09 
Punkt 4.3.3.1) ausgeführt. Die Bewegungsfläche vor der Automatikschiebetür ist im Plan  des 
Erdgeschosses dargestellt und wird unter Punkt 10 erläutert. Die lichte Durchgangsbreite der 
Tür ist ≥ 90 cm (DIN 18040-1, Tabelle1). Auf eine visuell kontrastierende Gestaltung des 
Haupteingangs wird geachtet. 
  
 2.2 Nebeneingänge / Fluchttüren  
 
  Die folgend aufgeführten Türen werden schwellenlos (max. 2cm nach DIN 18040-2:2011-0 9 
Punkt 4.3.3.1) ausgebildet. Die Bewegungsflächen vor den Türen sind zeichnerisch im 
angehängten Plan dargestellt und unter Punkt 10 erläutert. Die lichte Durchgangsbreite beträ gt  
≥ 90 cm (DIN 18040-1, Tabelle1).  
 
- Notausgangstür Achse S/2, Fassade Ost,  
aus der Schwimmhalle auf das Eingangspodest 
 
- Tür Anlieferung (Notausgang) Achse G-H/14, Fassade Süd, 
Ausgang Flur Anlieferung 
 
Für den Rettungsfall sind im Flur der Tür Anlieferung und im Foyer am Haupteingang jeweils 
zwei Rettungsstellplätze für Rollstuhlfahrer vorgesehen. Diese sind im Erdgeschossplan 
markiert.  
 
 
 
3  Flure 
 
 
 
 
 3.1 Flurbreiten 
 
  Anforderungen nach DIN 18040-1:2010-10 Punkt 4.3.2: 
Flure und sonstige Verkehrsflächen müssen ausreichend breit für die Nutzung mit dem 
Rollstuhl oder mit Gehhilfen, auch im Begegnungsfall, sein. 
Ausreichend ist eine nutzbare Breite  
- von mindestens 150cm 
- in Durchgängen von mind. 90cm 
- von mind. 180cm Breite und 180cm Länge nach höchstens 15m Flurlänge zur 
Begegnung von Personen mit Rollstühlen oder Gehhilfen 
- von mind. 120cm und höchstens 6m Länge, wenn keine Richtungsänderung 
erforderlich ist und davor und danach eine Wendemöglichkeit gegeben ist.  
Stiefelgang: 
Der Stiefelgang ist mit einer lichten Breite von ca. 2,45m geplant. In einem Abstand von ca.

Neubau Südbad Münster Seite 10 
2,75m sind Plätze zum Föhnen vorgesehen, die die Flurbreite des Stiefelgangs bei Benutzung 
auf ca. 1,50m verringern. Zwischen den Föhnplätzen ist ausreichend Begegnungsfläche  
(≥ 180cm x 180cm) vorhanden. 
 
Barfußgang:
 
Der Barfußgang zwischen Duschbereich und Umkleidebereich ist über die gesamte Länge 
breiter als 180cm und damit durchgängig für Begegnungsverkehr von Menschen mit 
motorischen Beschränkungen geeignet. 
 
Gänge zwischen Garderobenschränke: 
Die Gänge zwischen den Garderobenschränken sind im Bereich der Behindertenumkleide über 
eine Länge von ca. 5,00m ca. 1,25m breit. Vor und hinter dem Gang sind 
Richtungsänderungen und Begegnungen möglich. Die beschriebenen Gänge sind im 
Erdgeschossplan markiert. 
 
Gänge zwischen den Einzelumkleiden und den Garderobenschränken: 
Die Gänge zwischen den Einzelumkleiden und zwischen den Einzelumkleiden und den 
Garderobenschränken sind 1,25m breit. Die Länge von max. 6m nach der DIN 18040 wird in 
diesen Bereichen überschritten. Da über diese Flurbereiche lediglich die nicht barrierefreien 
Einzelkabinen zugänglich sind, wird die Abweichung als vertretbar angesehen.  
 
 
 
4  Türen 
 
 
 
 
  Anforderungen nach DIN 18040-1:2010-10 Punkt 4.3.3: 
Türen müssen deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und schließen und sicher zu  
passieren sein.  
Geometrischen Anforderungen an Türen nach Tabelle 1: 
- Lichte Breite des Durchgangs ≥90cm  
- L ichte Höhe über OKFF ≥ 205cm 
- Drückerhöhe bei manuell bedienbaren Türen 85cm (Mitte Drückernuss). In 
begründeten Einzelfall sind andere Maße in einem Beriech von 85cm – 105cm 
vertretbar. 
 
Pendeltüren müssen Schließvorrichtungen haben, die ein Durchpendeln der Türen verhindern. 
 
Drückergarnituren sind für motorisch eingeschränkte, blinde und sehbehinderte Menschen 
greifgünstig auszubilden. Dies wird z.B. Erreicht durch: 
- Bogen- oder u-förmige Griffe 
- Senkrechte Bügel bei manuell betätigten Schiebetüren. 
 
 4.1 Ausführung automatische Türen 
(Geometrie, Türgriffe, Taster, Schwellen usw.) 
 
  Die Haupteingangstür wird als Automatikschiebetür ausgebildet. Sie öffnet z.B. über einen 
Präsenz-/ Bewegungsmelder. Gesonderte Bedienelemente für die Besucher sind nicht 
vorgesehen. Bei Ausbildung von Ganzglastüren wird auf die visuelle Wahrnehmung der 
Glasflächen durch Markierungen geachtet. Die lichten Durchgangsmaße werden berücksichtigt.

Neubau Südbad Münster Seite 11 
 4.2 Ausführung manuelle Türen 
(Geometrie, Türgriffe, Taster, Schwellen usw.) 
 
  Die Innentüren des Südbads sind manuell bedienbar. Die lichte Durchgangsbreite von 90cm 
und die lichte Höhe von 205cm werden grundsätzlich eingehalten. Ausgenommen hiervon sind  
Innentüren von Räumen deren Nutzung nur einem eingeschränkten Personenkreis (z.B. 
Personal) bestimmt ist. Diese Räume sind u.a. Personal WC’s und Lehrerumkleiden. 
Die Türen der Einzelkabinen weisen ebenfalls nicht die notwendige lichte Durchgangsbreite 
auf, da die Umkleiden entsprechend der KOK- Richtlinien für den Bäderbau umgesetzt werden. 
 
Allgemein setzen die Türen sich durch die Zargen und die Türblätter farblich von der 
Wandfläche ab und sind deutlich wahrnehmbar. Die Gestaltung sollte mit der AGBB bzw. mit 
der Blinden- und Sehbehindertenkommission abgestimmt werden. 
 
Drücker und Griffstangen: 
Drückerhöhen werden i.d.R. bei 105cm angeordnet. Lediglich die Türen von Räumen, die 
speziell für motorisch eingeschränkte Nutzergruppen bestimmt sind werden mit einer Höhe von 
85 cm ausgeführt (z.B. Beh. WC‘s,).  
Die oben genannte Ausführung der Drückerhöhen wird nach Rücksprache mit dem Bauherrn 
als vertretbar angesehen, da Bedürfnisse, die von behinderten Personen i.d.R. eigenständig 
ausgeführt werden müssen, wie z.B. die Benutzung des WC’s, durch diese Ausführung möglich 
sind. 
 
 
Griffstangen an Türen sollen so geplant werden, dass diese auf einer Höhe von 85cm zu 
greifen sind. 
 
Falls im Südbad Pendeltüren geplant werden, ist auf eine entsprechende Schließvorrichtung  
nach den Anforderungen der DIN zu achten. 
 
 4.3 Zugangskontrolle / Drehkreuze 
  Die Zugangskontrolle vom Foyer in das Bad bzw. in den Umkleidebereich erfolgt über 
Drehkreuze. Die Freigabe der Drehkreuze erfolgt über ein Zwei-Sinne-Prinzip (z.B. optisch rot/ 
grün und ein akustisches Signal).  
 
Da Drehkreuze für  Menschen mit motorischen Einschränkungen (z.B. Rollstuhlfahrer) nicht 
geeignet sind, ist ein zusätzliches Tor neben den Drehkreuzen vorgesehen. Die lichte 
Durchgangsbreite von min. 90cm (siehe DIN 18040-1:2010-10 Punkt 4.6 DIN 18040-1:2010-10 
Punkt 4.6) ist hierbei zu berücksichtigen. Die Freigabe und Öffnung des Tores muss im 
weiteren Planungsverlauf mit dem betrieblichen Ablauf abgestimmt werden. Diese kann z.B. 
über eine optische Verbindung (z.B. über Kamera) zwischen Zugangskontrolle und 
Schwimmmeisterraum und ggf. einer Freischaltung von 
hieraus erfolgen.  
 
 
 
5  Aufzug 
 
 
 
 
  Der geplante Aufzug des Südbads verbindet die Anlieferung im Erdgeschoss mit der Technik 
im Untergeschoss und Obergeschoss. Er ist lediglich dem Personal für Wartungszwecke und

Neubau Südbad Münster Seite 12 
für den Transport von Materialien vorbehalten. Da der Aufzug keine öffentlich zugänglichen 
Bereiche erschließt, ist die Nutzung von Besuchern nicht vorgesehen. Daher findet die DIN 
18040-1 in diesem Bereich keine Anwendung. 
 
 
 
6  Treppen und Handläufe (innen und außen) 
 
 
 
 
  Anforderungen nach DIN 18040-1:2010-10 Punkt 4.3..6: 
- Treppen müssen gerade Läufe haben 
- Treppen müssen Setzstufen haben. Eine Unterschneidung bis 2cm ist bei schrägen 
Setzstufen zulässig. 
- Beidseitige Handläufe bei Treppenläufen und Podesten in einer Höhe von 85 – 90cm 
- Die Handlaufenden müssen noch mind. 30 cm waagerecht weiter geführt werden 
- Runder oder ovaler Querschnitt der Handläufe mit einem Durchmesser von 3cm – 
4,5cm 
- Stufenmarkierungen an Tritt- und Setzstufen, die sich visuell gegenüber Tritt und 
Setzstufen abheben.  
-  
Zusätzliche Anforderungen nach DIN 18065: 
- Für baurechtlich notwendige Treppen eine Steigung von min. 140mm bis max. 190mm 
und ein Auftritt von min. 260mm und max. 370mm 
- Nutzbare Treppenlaufbreite min. 100cm 
- Das Steigungsverhältnis muss mit Hilfe der Schrittmaßregel geplant werden: 
2s + a = Schrittmaß (590mm bis 650mm) 
 
 6.1 Innentreppen 
 
  Die geplanten Innentreppen dienen lediglich der Wartung und Erschließung der 
Technikbereiche im Unter- und Obergeschoss. Sie sind nicht öffentlich zugänglich und nur f ür 
eine eingeschränkte Nutzergruppe (Personal, Handwerker, Techniker) zugänglich. Daher findet 
die DIN 18040-1 in diesem Bereich keine Anwendung. Die Anforderungen der DIN 18065 
werden bei der Ausführung der Treppe berücksichtigt. 
  
 6.2 Außentreppe / Treppenanlage 
 
  Die Erschließung des Haupteingangs erfolgt über eine Treppenanlage mit angegliederter 
Rampe. Der Niveauunterschied von der Straße zum Haupteingang wird mittels neun 
Steigungen überwunden. Die rechtwinklige Treppenanlage erstreckt sich über die Nordseite 
entlang des Inselbogens und im Osten entlang der Fahrradstellplätze.  
 
Der nach Norden zum grünen Grund orientierte Bereich ist unterteilt in 3x3 Steigungen mit 
Zwischenpodesten. Über die Länge der Stufenanlage sind außerdem Bereiche mit Sitzstufen 
ausgebildet. 
 
Im Osten hingegen entfallen die Zwischenpodeste und Sitzstufen und es sind 9 
aufeinanderfolgende Stufen mit gleicher Steigung und gleichem Auftritt geplant. In diesem 
Bereich wird ein Geländer bzw. ein Handlauf angeordnet. Die entsprechenden Anforderungen 
der DIN 18040-1, sind für den Handlauf zu berücksichtigen. Außerdem ist darauf zu achten, 
dass zwei Handläufe in unterschiedlichen Höhen (z.B. 70cm und 90cm) unter Abstimmung m it 
der AGBB vorgesehen werden.

Neubau Südbad Münster Seite 13 
Am oberen und unteren Ende der Treppenanlage werden taktil und visuell wahrnehmbare 
Markierungen (z.B. Noppenpflaster oder entsprechende Kastenrinnen) vorgesehen. 
Stufenmarkierungen sind zusätzlich entsprechend der DIN 18040-1 zu berücksichtigen. 
Die taktil erfassbaren Elemente am unteren Ende der Treppe werden mit dem taktilen 
Leitsystem der Bushaltestelle zusammengeführt. 
 
 
 
7  Rampen einschl. Neigungen 
 
 
 
 
  Anforderungen DIN 18040-1, 4.3.8.2: 
Die Neigung von Rampenläufen darf max. 6% betragen. 
Die nutzbare Laufbreite der Rampe muss mind. 120cm betragen. 
Die Länge der einzelnen Rampenläufe darf höchstens 600cm betragen. Bei längeren Rampen 
und bei Richtungsänderungen sind Zwischenpodeste mit einer nutzbaren Länge von min. 
150cm erforderlich. 
 
 
An Rampenläufen und –podesten sind beidseitig in einer Höhe von 10cm Radabweiser 
anzubringen. Radabweiser sind nicht erforderlich, wenn die Rampen seitlich durch eine Wand 
begrenzt werden. 
Es sind beidseitig Handläufe vorzusehen. 
Die Oberkanten der Handläufe sind in einer Höhe von 85cm bis 90cm über OKFF der 
Rampenläufe und –podeste anzubringen.   
 
 7.1 Außenrampe zum Haupteingang 
 
  Der Höhenunterschied vom Straßenniveau zum Haupteingang wird zusätzlich zu der unter 
Punkt 6.2 angesprochenen Außentreppenanlage durch eine Rampe überwunden. Diese 
beginnt an der Nordwestecke des Gebäudes in unmittelbarer Nähe zu den Behinderten-
Stellplätzen und führt entlang der Hauptfassade des Südbades zum Haupteingangsniveau in 
der Nordostecke des Gebäudes. 
 
Die Rampe ist ca. 44m lang und weist eine Längsneigung von ca. 3% auf. Sie wird ohne 
Zwischenpodeste ausgeführt. Die Breite der Rampe beträgt ca. 2,10m. Die nutzbare Laufbreite 
muss 1,80m zwischen den Handläufen betragen, um für Begegnungsverkehr von motorisch 
eingeschränkten Personen geeignet zu sein. Die Handläufe werden beidseitig, unter 
Berücksichtigung der Vorgaben der DIN 18040-1, angeordnet. Auch hier sind (wie unter Punkt 
6.2 genannt) zwei Handläufe in verschiedenen Höhen vorzusehen und mit der AGBB 
abzustimmen. 
 
Als Belag ist ein fest verlegter, rutschhemmender Bodenbelag vorzusehen, der für die 
Benutzung z.B. durch Rollstuhlfahrer oder Personen mit Rollatoren geeignet ist (DIN 18040- 1 
Punkt 4.3.4).

Neubau Südbad Münster Seite 14 
8  Anordnung von Bedienelementen 
 
 
 
 
  Anforderungen DIN 18040-1, 4.5.2 : 
- Bedienelemente sind nach dem Zwei-Sinne-Prinzip visuell kontrastierend gestaltet  und 
taktil […] oder akustisch wahrnehmbar 
- Das Achsmaß von Greifhöhen und Bedienhöhen beträgt grundsätzlich 85cm über 
OKFF 
- Werden mehrere Bedienelemente übereinander angeordnet darf das Achsmaß des 
obersten Elementes 105cm nicht überschreiten und das Achsmaß des untersten 
Elementes 85cm nicht unterschreiten. 
- Vor den Bedienelementen ist eine Bewegungsfläche von 150cm x 150cm angeordnet 
 
Die oben genannten Anforderungen werden bei der Ausführungsplanung berücksichtigt. 
 
 
 
9  Barrierefreie Sanitärräume 
 
 
 
 
  Anforderungen DIN 18040-1, 5.3 : 
Barrierefreie Sanitärräume sind so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Rollstühlen und 
Rollatoren und von blinden und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden 
können. Aus Sicherheitsgründen dürfen Drehflügeltüren nicht in Sanitärräume schlagen. Türen 
müssen von außen entriegelt werden können. 
 
- min. 150cm x 150cm Bewegungsflächen vor Sanitärobjekten, sowie im Duschplatz 
- beidseitig anfahrbares WC-Becken mit einer seitlichen Bewegungsfläche von je min. 
70cm Tiefe und 90cm Breite 
- Waschtische müssen mind. 55cm unterfahrbar sein 
- Duschplätze sind niveaugleich zu gestalten und dürfen nicht mehr als 2cm abgesenkt 
sein. 
- In Duschbereichen sind waagerechte Haltegriffe in einer Höhe von 85cm über OKFF 
(Achsmaß) abzuordnen, zusätzlich sind auch senkrechte Haltegriffe zu montieren. 
- Ein min. 45cm tiefer Dusch-Klappsitz mit einer Sitzhöhe von 46cm - 48cm ist 
erforderlich. 
 
 9.1 Barrierefreie WC’s im Foyer (Raum Nr. 0.26 und 0.27) 
 
  Die WC’s sind geschlechtsneutral ausgewiesen. Die seitlichen Bewegungsflächen neben dem 
WC-Becken werden eingehalten. Ein unterfahrbares Waschbecken ist ebenso geplant wie eine 
freie Bewegungsfläche von 150cm x 150 cm vor dem WC und Waschbecken. 
 
Die nötigen Einrichtungsgegenstände wie z.B. Stützklappgriffe, Rückenstütze, Spülung u.a. 
sind entsprechend der DIN 18040-1 zu berücksichtigen und einzuplanen. 
 
Die Türen werden mit den entsprechenden Durchgangslichten wie unter Punkt 4 beschrieben 
ausgeführt und öffnen nach außen. Die Türen der WC’s sind so auszuführen, dass sie im 
Notfall auch von außen zu öffnen sind.

Neubau Südbad Münster Seite 15 
Die  Anordnung von Einrichtungsgegenständen, sowie die Anzahl und Positionierung von  
Ablagen ist mit der AGBB abzustimmen. 
 
 9.2 Barrierefreies Bad (Raum 0.21) 
 
  Das barrierefreie Bad ist über den Barfußgang erreichbar. Die Bewegungsfläche vor der Tür ist 
ausreichend groß und im Plan dargestellt. Die Tür zum Bad wird nach Rücksprache mit der 
AGBB und dem Sportamt der Stadt Münster als Schiebetür mit horizontalen Zuzieh-
Stangengriff innen und außen ausgeführt. Die Verriegelung sollte als Druckknopf oder mit einer 
automatischen Verriegelung über einen Taster ausgeführt werden. 
 
Die Anforderungen hinsichtlich Bewegungsfläche und Einrichtungen (z.B. Duscharmatu ren, 
Stützgriffe) der DIN 18040-1 werden umgesetzt. Die Notrufanlage muss entsprechend den 
Beh. WC’s umgesetzt und abgestimmt werden.  
 
Der zusätzliche Wunsch des Sportamtes eine Klappliege im barrierefreien Bad anzuordnen 
wird in der Ausführungsplanung geprüft.  Die Positionierung wird entsprechend abgestimmt. 
 
Es ist darauf zu achten, dass das WC im barrierefreien Bad höhenverstellbar ausgeführt wird. 
Die Anordnung von Einrichtungsgegenständen, sowie die Anzahl und Positionierung von 
Ablagen ist mit der AGBB abzustimmen. 
 
 9.3 Behindertenumkleide 
 
  Anforderungen DIN 18040-1, 5.3 und 5.4 : 
In den Umkleidebereichen von Sport- und Schwimmstätten muss mindestens eine 
Umkleidekabine für das Aufstellen einer Liege geeignet sein. Diese Kabinen müssen 
verriegelbar und für den Notfall von außen zu öffnen sein. Ein Raum ist so zu dimensionier en, 
das eine Liege mit den Maßen von 180cm Länge, 90cm Breite und 46-48cm Höhe aufgestellt 
werden kann. 
 
Anforderungen KOK-Richtlinien: 
- 2,45/1,95m breit (Innenmaß mit/ohne Garderobenschränke 
- 1,50 x 1,50m freie Bewegungsfläche 
- Kabinenwand mind. 2,00m hoch 
- T ürbreite ≥90cm im Lichten (Tür nicht nach innen aufschlagend) 
Für Menschen mit Behinderungen sind die Garderobenschränke 0,50m breit, ca. 1,30m hoch 
und mit dem Rollstuhl unterfahrbar vorzusehen. 
 
Die Behindertenumkleide ist wie alle anderen Kabinenbereiche direkt vom Stiefelgang aus 
zugänglich. Die Türen werden nach Rücksprache mit der AGBB und dem Sportamt der Stadt 
Münster als Schiebetüren mit horizontalen Zuzieh-Stangengriffen innen und außen ausg eführt. 
Die Verriegelung wird synonym zu der Verriegelung des Barrierefreien Bads umgeset zt.  
Die geforderte Bewegungsfläche der DIN und der KOK-Richtlinien sind vorhanden und werden 
im Plan dargestellt. Eine Liege mit den geforderten Abmessungen der DIN wird vorgesehen. 
Die Liege soll nach Rücksprache mit der AGBB als höhenverstellbare Liege ausgeführ t 
werden. Das genaue Modell und die Anordnung sind im weiteren Planungsverlauf 
abzustimmen. Die Liege ist 1 seitig auf einer Längsseite anfahrbar. Die Rückseite, sowie di e 
beiden kurzen Seiten der Liege sind aufgrund der Kabinengröße nicht anfahrbar. 
 
Es werden mind. 4 Spinde für Menschen mit Behinderungen nach KOK-Richtlinien vorg esehen. 
Ob die Spinde direkt in der Kabine oder außerhalb angeordnet werden wird im weiteren 
Planungsverlauf mit dem Nutzer und der AGBB festgelegt. Möglich ist nach Besprechung mit 
der AGBB auch eine Teilanordnung der Spinde sowohl in, wie auch vor der Umkleide.

Neubau Südbad Münster Seite 16 
Zusätzlich zur Behindertenumkleide wird in der Familienumkleide eine Sitzgelegenheit 
vorgehalten, damit diese im Bedarfsfall auch von Menschen genutzt werden kann die z.B. 
vorübergehend an Gehilfen gebunden sind oder aufgrund anderer Einschränkungen mehr 
Bewegungsfläche beim Umkleiden benötigen. Die Umkleide ist allerdings nicht als 
Behindertenumkleide auszuweisen, da die lichten Durchgangsmaße der Türen aufgrund der 
geometrischen Anordnung der Umkleide im Grundriss nicht gegeben sind. 
 
 9.4 Notrufanlagen in Sanitärräumen 
 
  Anforderungen DIN 18040-1, 5.3.7: 
Für Toiletten muss in der Nähe des WC-Beckens eine Notrufanlage vorgesehen werden. Sie 
muss visuell kontrastierend gestaltet, taktil erfassbar und auffindbar und hinsichtlich ihrer 
Funktion auch für blinde Menschen eindeutig gekennzeichnet sein. Ein Notruf muss vom WC-
Becken aus sitzend und vom Boden aus liegend ausgelöst werden können. 
 
Die Notrufanlage für die barrierefreien WC’s und das barrierefreie Bad ist mit dem Nutzer und 
der AGBB abzustimmen. In der weiteren Planung ist zu klären, wo das Notrufsignal ankomm t 
bzw. dass es an eine ständig besetzte Stelle weitergeleitet wird. 
 
 
 
10  Abmessungen der Bewegungsflächen 
 
 
 
 
  Anforderungen DIN 18040-1, 4.1: 
Die Bewegungsfläche muss ausreichend groß für die gradlinige Fortbewegung, den 
Begegnungsfall sowie für den Richtungswechsel. Ausreichend groß ist eine Fläche von: 
- 180cm x 180cm für Begegnungen zweier Rollstuhlfahrer 
- 150cm x 150cm für Begegnungen eines Rollstuhlnutzers mit anderen Personen 
- 150cm x 150xm für Richtungswechsel und Rangiervorgänge 
- 120 cm Breite und geringer Länge für z.B. Flur- und Rampenabschnitte, wenn kein e 
Begegnung mit anderen Personen zu erwarten ist 
- 90 cm Breite für Türen und Durchgänge 
 
Die oben aufgeführten Bewegungsflächen werden in den öffentlich zugänglichen Bereichen 
des Südbades eingehalten. Die Bewegungsfläche von 150cm x 150cm vor Türen wird 
berücksichtigt und in dem anhängenden Plan dargestellt. Die Flurbreiten sind unter Punkt 3 
beschrieben und im Plan zusätzlich vermaßt. Engstellen und Bereiche in denen die 
Anforderungen ggf. nicht eingehalten werden sind gesondert aufgeführt (siehe Punkt 3.1)  und 
ebenfalls im Plan dargestellt.  
 
 
 
11  Orientierungshilfen, Leitsystem 
 
 
 
 
  Anforderungen DIN 18040-1, 4.4.2, Visuell: 
Visuelle Informationen müssen auch für sehbehinderte Menschen sichtbar sein. 
Die wichtigsten Einflussfaktoren auf das Sehen / Erkennen sind 
- Leuchtdichtekontrast (hell/dunkel);

Neubau Südbad Münster Seite 17 
- Größe des Sehobjekts; 
- Form (z.B. Schrift) 
- Räumliche Anordnung (Position) des Sehobjekts; 
- Betrachtungsabstand; 
- Ausreichende und blendfreie Belichtung bzw. Beleuchtung. 
Anforderungen DIN 18040-1, 4.4.4, Taktil: 
Informatione, die taktil zur Verfügung gestellt werden, müssen für die jeweilige Art der 
Wahrnehmung geeignet sein. Taktile Informationen können von blinden Menschen auf 
unterschiedliche Weise wahrgenommen werden: 
- mit den Fingern 
- mit den Händen 
- mit dem Langstock 
- mit den Füßen 
Taktil erfassbare schriftliche Informationen müssen sowohl durch erhabene lateinischee 
Großbuchstaben und arabische Ziffern („Profilschrift“) als auch durch Braille’sche Blindenschrift 
(nach DIN 32976) vermittelt werden. Sie können durch ertastbare Piktogramme und 
Sonderzeichen erhgänzt werden. 
 
Insbesondere werden Räume, die von Menschen mit Behinderungen benutzt werden, 
entsprechend den Anforderungen der DIN mit visuellen und taktilen Informationen (z.B. 
Blindenschrift) ausgestattet. Im weiteren Planungsverlauf wird gemeinsam mit der AGBB und 
dem Nutzer abgestimmt, wie Elemente zur Orientierung (Blindenschrift, visuelles und taktiles 
Leitsystem) in die öffentliche Bereiche des Südbads integriert werden. 
Das Orientierungssystem sollte so ausgelegt werden, dass die Schrift auch für sehbehinderte 
Personen gut wahrnehmbar ist (z.B. Form, Leuchtdichtekontrast). 
Im Farb- und Materialkonzept sind Leutdichtekontraste zwischen z.B. Wand und Boden zu 
berücksichtigen und mit Bauherrn und Nutzer abzustimmen. 
 
 
 
12  Objektbezogene Erläuterungen  
 
 12.1 Kassenautomaten 
 
  Anforderungen nach DIN 18040-1:2010-10 Punkt 4.6: 
Bei Service-Schaltern, Kassen, Kontrollen und ähnlichen Einrichtungen muss mindestens 
jeweils eine Einheit auch für blinde und sehbehinderte Menschen, Menschen mit 
eingeschränktem Hörvermögen und Rollstuhlnutzer zugänglich und nutzbar sein. 
Das kann mit nachfolgenden Eigenschaften erreicht werden. 
- Bewegungsfläche von 150cm x 150cm vor den Automaten 
- Die Unterfahrbarkeit muss eine Tiefe von mind. 55cm und eine Breite von mind. 90cm 
aufweisen 
 
Die Kassenautomaten werden vom Nutzer aufgestellt. Die aufgeführten Anforderungen der 
DIN sind dabei zu berücksichtigen. 
 
 12.2 Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken 
 
  Anforderungen nach DIN 18040-1:2010-10 Punkt 5.5: 
Das Einsteigen und das Verlassen des Beckens muss für Menschen mit Behinderungen, 
insbesondere mit Bewegungseinschränkungen, eigenständig und leicht möglich sein. 
Das lässt sich erreichen z.B. mit: 
- flacher Treppe mit zwei Handläufen, die auch zum Umsteigen vom Rollstuhl und zum 
Herein- und Herausrutschen im Sitzen geeignet ist;

Neubau Südbad Münster Seite 18 
Es wird empfohlen, dass der Beckenrand sich taktil und visuell kontrastierend vom 
Beckenumgang und vom Becken selbst unterscheidet. 
Zusätzlichen müssen Schwimm- und Therapiebecken mit geeigneten technischen Ein- und 
Ausstiegshilfen (Hebevorrichtungen) ausgestattet werden können. 
 
Allgemeines: 
Der Beckenrand des Schwimmer- und des Lehrschwimmbeckens sind als hoch liegende 
Wiesbadener Rinne geplant. Die Rinne weist am Beckenrand eine Rinnenwulst auf, die 
gleichzeitig als Handfasse für Schwimmer im Becken dient. Die Handfasse liegt ca. 3cm über 
dem Fertigboden des Beckenumgangs und ist somit auch taktil erfassbar (z.B. mit einem 
Blindenstock). Es ist darauf zu achten, dass sich das Rinnenelement entsprechend der DIN 
auch visuell kontrastierend vom Beckenumgang und Becken selbst unterscheidet. 
Die Beckenumgänge sind nach den KOK-Richtlinien geplant.  
 
Eine geeignete Hebevorrichtung / ein Hublifter wird von Seiten des Nutzers besorgt und als  
mobile Ein- und Ausstiegshilfe vorgehalten. 
 
Schwimmerbecken: 
Das Schwimmerbecken ist 25,00m lang und 12,50m breit und ist über eine Treppe an einer  
Längsseite, sowie drei Beckenleitern zugänglich. Die Treppe wird entsprechend der KOK-
Richtlinien 1,00 m breit und mit einer lichten Breite zwischen den Handläufen von 80cm 
geplant. Es werden 9 flache Stufen vorgesehen (ca. 15cm / 30cm), die bis in eine Wassertiefe 
von 1,35m führen und auch für ein Herein- und Herausrutschen geeignet sind . Der Podest-
bereich in 1,35m Wassertiefe liegt auf der Höhe der umlaufenden Beckenraststufe. Von hier 
aus ist das Schwimmerbecken mit einer Wassertiefe von 1,80m zu betreten. Ein Hubboden 
wird nicht ausgeführt. 
 
Lehrschwimmerbecken: 
Das Becken ist 12,50m lang und 8,90m breit. Die zu nutzende Wasserfläche beträgt 12,50m x 
8,00m. Über die gesamte Breite einer Längsseite sind 4 flache Stufen geplant (ca. 15cm / 
30cm). Handläufe sind an geeigneter Stelle zu berücksichtigen. 
Über die breite des Beckens ist der Beckenboden mit einem Gefälle von ca. 9,5 % geplant. 
Somit beträgt die Wassertiefe auf der Längsseite der Stufen 0,60cm und auf der 
gegenüberliegenden Längsseite 1,25m.   
 
 12.3 Ruhezone  
 
  Die AGBB wünscht sich eine Ruhezone bzw. einen kleinen Ruheraum, in denen sich ein e 
Person zurückziehen und kurzzeitig erholen kann, falls es ihr z.B. in der Schwimmhalle zu laut 
wird oder die Person mit der Anzahl der Menschen in der Halle überfordert ist 
(Sinnesüberreizung).  
 
Der geplante Sanitätsraum wird so ausgelegt, dass dieser auch als Ruheraum für 
entsprechende Bedürfnisse benutzt werden kann. Neben der vorhandenen Liege wird auch 
eine Sitzgelegenheit vorgehalten.

Neubau Südbad Münster Seite 19 
 12.4 Alarmierung und Evakuierung 
 
  Anforderungen nach DIN 18040-1:2010-10 Punkt 5.5: 
In Brandschutzkonzepten sind die Belange von Menschen mit motorischen und sensorischen 
Einschränkungen zu berücksichtigen, beispielsweise 
- durch die Bereitstellung sicherer Bereiche für den Zwischenaufenthalt nicht zur 
Eigenrettung fähiger Personen 
- durch die Sicherstellung einer zusätzlichen visuellen Wahrnehmbarkeit ak ustischer 
Alarm- und Warnsignale vor allem in Räumen, in denen sich Hörgeschädigte allein 
aufhalten können, z.B. WC-Räumen 
- durch betriebliche/organisatorische Vorkehrungen  
 
Die Vorgaben der DIN sind in der Planung zu berücksichtigen und mit dem Nutzer 
abzustimmen. 
  
 12.5 Kleine Schließfächer (für z.B. Wertsachen, Hörgeräte usw) 
 
  Im Nassbereich des Südbads (Barfußgang oder Schwimmhalle) sind kleine Schließfächer zu 
berücksichtigen, in denen z.B. kleine Wertgegenstände, wie z.B. Brillen, Hörgeräte, 
Insulinpumpen usw., vor dem direkten Kontakt mit Wasser abgelegt werden können. 
 
 
Erstellt von Hartig / Meyer / Wömpner Architekten, Münster, 27.07.2020

A: 7.08 m²
Beh. WC/DU
0.21
A: 12.78 m²
Reinigungsger.
0.13
A: 25.94 m²
Abstell. Schwimmutensilien
0.12
A: 11.01 m²
Erste Hilfe
0.14
Rollstühle
A: 21.13 m²
P. Aufenthalt
0.16
Teeküche
A: 12.42 m²
P.Umkl. D
0.17
A: 12.42 m²
P.Umkl. H
0.18
A: 11.01 m²
Büro
0.19
Technik
Garderobenschränke
Garderobenschränke
A: 4.89 m²
PuMi
0.28
A: 12.18 m²
Chlorgasraum
0.29
A: 6.01 m²
Beh. WC 2
0.27
Technik
Automaten
ca. 21 Schließfächer 50/50cm
A: 7.87 m²
WC H
0.05
A: 7.87 m²
WC D
0.08
A: 18.58 m²
Duschen D
0.10A: 14.87 m²
Aufsicht
0.03
A: 20.48 m²
Wasserfl. Kleinkinderb.
A: 111.25 m²
Lehrschwimmbecken
A: 312.50 m²
Schwimmbecken 25m
A: 107.62 m²
Foyer
0.30
Sitzen/ Warten
A: 31.02 m²
Zugang / Ausgang Umkl.
0.25
A: 60.20 m²
Stiefelgang
0.24
Föhnen
A: 28.61 m²
Flur Personal
0.15
A: 176.67 m²
Umkleidebereich
0.23
Fam.
Umkl. 1
Fam.
Umkl. 2
A: 60.64 m²
Barfußgang
0.11
A B C D E F G H I K L M N O P Q R S
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
Ruhrbereich
Sitznische/ Wärmebank
8,00/12,50m
25,00/12,50m
T U
NA
NA
19 Stg.17,6 /29 21 Stg.
17,2 /29
Einbringschacht
3,00 x 4,00 m
Notausstieg
LS LS
Kaltdusche
A: 7.61 m²
Durchgang D
0.09
Beh.
Umkl.LehrerLehrer Lehrer Lehrer
Einzelumkl.
Sammelumkl.
Sammelumkl.
Sammelumkl.
Sammelumkl.
B
B
A
A
11
Oberlicht
RR
RR
A: 7.61 m²
Durchgang H
0.06
Oberlicht/ RA
1,50m²
A: 5.75 m²
Beh. WC 1
0.26
WT 1,80m
WT 60/1,25m
Klappliege
Sitzbank Sitzbank
Sitzbank Sitzbank Sitzbank
FöhnenUK Sturz
+0,80
UK Sturz
+0,80
UK Sturz
+0,80
UK Sturz
+0,80BRH 0,80
BRH 1,00
Sitzbank Sitzbank Sitzbank Sitzbank
1.01
2.135
1.01
2.135
1.01
2.135
1.01
2.135
1.51
2.135
1.01
2.135
1.01
2.135
1.01
2.135
1.01
2.135
1.01
2.135
1.01
2.135
A: 856.37 m²
Schwimmhalle
0.01
A: 63.65 m²
Kinderbereich
0.02
A: 5.33 m²
Wickelraum
0.04
A: 10.94 m²
Treppe
0.20 OKFFB ±0,00
= 64,20 ü. NHN
OKRFB -0,15
OKFFB ±0,00
= 64,20 ü. NHN
OKRFB -0,15
OKFFB ±0,00
= 64,20 ü. NHN
OKRFB -0,15
F90
T30 RS
F90
F90
T30 RS T30 RS
T30 RS
A: 15.58 m²
Anlieferung
0.22
F90
F90
F90
F90
VitrineSitzen
DS
OberlichtOberlicht/ RA
1,50m²
Oberlicht/ RA
1,50m²
Oberlicht/ RA
1,50m²
OberlichtOberlicht/ RA
1,50m²
Automatikschiebetür
1.01
2.135
1.01
2.135
Ausguss
becken
A: 17.60 m²
Duschen H
0.07
Umkl
Unterfahrbar
ausbilden
1,90 / 1,50
1,90 / 1,50
1,90 / 1,50
Beh. Umkleide:
höhenverstellbare Liege
unterfahrbare Spinde
90
90
90
90
90
- 0,90 -
1.26
- 0,90 -
- 0,90 -
1.90
90
90
90
Zugangstor
(Freigabe muss im Zuge der
Ausführungsplanung geklärt
werden)
90 90
- 0,90 -
- 0,90 -
2.985
- 0,90 -
- 0,90 -
2.35
90
90 90
90
90 9090 90
90
90
90
90
Bad
WC WC
80min. nach
KOK-Richtlinie
Rollstuhllagerplatz
1.26
1.27
1.26 Gang nicht barrierefrei, da die
maximale Länge von 6m bei einer
Breite von 1,20m überschritten wird
Gang nicht barrierefrei, da die
maximale Länge von 6m bei einer
Breite von 1,20m überschritten wird
Bewegungsflächen
(z.B. 1,50 x 1,50)
Rettungsstellplatz für Rollstuhlfahrer
(ca 0,90 x 1,30)
Barrierefreies WCWC
barrierefreier Rettungsweg
(min. 90cm Durchgangslichte)
Rampe barrierefrei
mit Angabe zur Steigung
Bedienelement / Taster
Tür mit FeststellanlageFSA
schwellenloser Übergang (max 2cm)
außen zu innen
Barrierefreies Bad
mit Dusche und WC
Bad
Barrierefreie
Umkleide
Handlauf
Oberkante zwischen 85-90cm
Legende Barrierefreiheit
Flächenbedarf /
90cm Breite
- 0,90 -
Barrierefreie Treppe
(außen / innen)
Visuell kontrastierende
Stufenkantenmarkierungen
nicht öffentlich zugängliche Bereiche
(bzw. nicht barrierefreie Bereiche)
Tür mit lichtem Durchgangsmaß
von min. 90 cm90
x,x%
Ergänzender Text Barrierefreiheit
Umkl
Index Datum Änderung / Anmerkung
Planungsstand
Planinhalt
Maßstab
Datum/erstellt
Blatt Nr./ Größe
erstellt durch
Datei
Grundriss Erdgeschoss
1:100
16.06.2020
4_0_706_GR_00_barrierefreikonzept  /  900 x 594
MR
Grundlage: Planung HMW
4_0_706_GR_00_002_02_F
BFK_02_Gr_Erdgeschoss.dwg
Barrierefrei-Konzept
Bauherr Bädermanagement Münster GmbH
N e u b a u   S ü d b a d   M ü n s t e r
Scheibenstraße 117   48153 Münster
Tel. 0251 975 653 -0   Fax -29
mail@hartig-meyer-woempner.de
www. hartig-meyer-woempner.de
Architekt HARTIG / MEYER / WÖMPNER  Architekten BDA
Hafenplatz 1 48155 Münster
Projektsteuerung Assmann Münster GmbH
Mendelstraße 11 48149 Münster
I n s e l b o g e n
Turnhalle
 I FD
416
45
29
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65
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E i n f a h r t
F a h r r ä d e r
1
20
Beh.
Beh.
I
I
II
V o r h.W e g
Lageplan 1:1000
Index:
Datum:
01
27.07.2020
00 01.07.2020 Freigabe zum Bauantrag
01 27.07.2020 Einreichung Bauantrag

BUS
BUS
BUS
Radweg
Gehweg
Wartebereich
12 St
ellp
lätze +
2 B
ehindertengerec
hte S
tellplätz
e
44 Fa
hrra
dstellpätze
Anlieferung
3 Mitarbeiterstellplätze
FGU
Anschluss an den Bestand
Anschluss an den Bestand
Bestandsgehweg
Bestandsgehweg
Bestandsradweg
Bestandsfahrbahn
BestandszufahrtBestandsgehweg
Eingang
Bestandsgehweg
Bestandsradweg
Bestandshaltestelle
Bestandsradweg
Bestandsgehweg
Chlorgasraum
E-Ladesäule
Option für
Schranke
mit Schieberampe
Treppe
Gehweg
A
A
B
B
C
C
D
D
E
E
HB 15/30
+10
RB 15/22
+2
HB 15/30
+10
HB 7,5/15/30
+16
RB 15/22
+2
HB 15/30+10
RB 15/22+2
TB 10/30  +10
TB 8/20
+5
TB 8/20
+/- 0
TB 8/20
+5
TB 8/20
+5
TB 8/20
+5
TB 8/20
+5
TB 8/20
+5
TB 8/20
+5
HB 15/30
+10
TB 8/20+5
TB 8/20+5
TB 8/20+5
TB 10/30+5
TB 8/20+5
HB 15/30+10
HB 15/30
+10
HB 15/30
+10
+10
HB 15/30
HB 15/30+10
TB 10/30
+5
Neue Bordanlage (R=800m)
Grüner 
Grund
Grü
ner Gru
nd
Gr
undstückeinfahrt
Rampenneigung: 3,09%
Betongroßpflaster 640/320/120, grau
Betongroßpflaster 640/320/120, grau
Betonpflaster 
200/100/80, grau
Betonpflaster 
200/100/80, rot
Flussbahn 2-reihig
Asphalt
Asphalt
Asphalt
Markierung 
Flussbahn
Ablauf 500/300
Ablauf 500/300
Betonpflaster 240/160/120, anthrazit
Betonpflaster 200/100/80
anthrazit (gefast)
240/160/120, anthrazit 
Ablauf 500/300
Ablauf 500/300
Bet
ongr
oßpf
last
er
 
640/320/120, grau
Betonpflaster 200/100/80, grau
Kastenrinne
Kastenrinne
Betongroßpflaster 
640/320/120, grau
Betonpflaster 
200/100/80, grau
Noppenpflaster, anthrazit
Noppenpflaster, anthrazit
taktiler Pflasterstreifen
Betonpflaster 200/100/80, grau
Stufen
Stufen
Stufen
Stufen
Stufen
Sitzen
Sitzen
Sitzen
Flussbahn 1-reihig
240/160/120, anthrazit 
Flussbahn 1-reihig
240/160/120, anthrazit 
Geländer
 auf Winkelstützelement
en
Geländer
3,5%
2,56%
2%
5,44%
2%2%
2%
2%
4,73%
0,29%
2%
2%
2%
3,5%
0,5%
2%
3,78%
3,72%
1,5%
taktiler Pflasterstreifen
F
F
TB 10/30+5
Geländer
ca.3,0%
NA
P
P
- 0,90 -- 0,90 -
Begegnungsverkehr
auf Rampe möglich
NA
barrierefreier Eingang
(Haupteingang)
Rampe barrierefrei
mit Angabe zur Steigung
schwellenloser Übergang (max 2cm)
außen zu innen
Barrierefreie
Parkplatz
Handlauf
Oberkante zwischen 85-90cm
Legende
Barrierefreiheit
Flächenbedarf /
90cm Breite
- 0,90 -
Barrierefreie Treppe
(außen / innen)
Visuell kontrastierende
Stufenkantenmarkierungen
x,x%
Ergänzender Text Barrierefreiheit
P
Taktiles Leitsystem
Index Datum Änderung / Anmerkung
Planungsstand
Planinhalt
Maßstab
Datum/erstellt
Blatt Nr./ Größe
erstellt durch
Datei
Lageplan
1:200
16.06.2020
4_0_706_LA_--_barrierefreikonzept  /  841 x 594
MR
Grundlage: Lageplan vom BPR Stand 02.06.2020
BFK_01_Lageplan.dwg
Barrierefrei-Konzept
Bauherr Bädermanagement Münster GmbH
N e u b a u   S ü d b a d   M ü n s t e r
Scheibenstraße 117   48153 Münster
Tel. 0251 975 653 -0   Fax -29
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Architekt HARTIG / MEYER / WÖMPNER  Architekten BDA
Hafenplatz 1 48155 Münster
Projektsteuerung Assmann Münster GmbH
Mendelstraße 11 48149 Münster
I n s e l b o g e n
Turnhalle
 I FD
416
45
29
67
65
127
230
126
231
E i n f a h r t
F a h r r ä d e r
1
20
Beh.
Beh.
I
I
II
V o r h.W e g
Lageplan 1:1000
Index:
Datum:
01
27.07.2020
00 01.07.2020 Freigabe zum Bauantrag
01 27.07.2020 Einreichung Bauantrag

V_113_2021_Anlage_8_detaillierte_Baukostenberechnung

2294 Zeichen

Ob
jekt Neubau Südbad Münster
Bauherr Bädermanagement Münster GmbH
Projektsteuerung Assman Münster GmbH
Architekt Hartig/ Meyer/ Wömpner Architekten BDA
Ko
stenberechnung nach Gewerken 21.08
.2020
Ko
stengruppe 200 - 700, Prei
se netto
Summ
en
100 Gr
undstück -
Kein A
nsatz
200 Vorbe
reitenden Maßnahmen 93.514,00 €
210 Herr
ichten, Außenanl., Angabe BPR v. 13.08.2020 42.970,00 €
220 Öffentliche Erschl.  IB Schröder v. 12.8.2020 30.000,00 €
220 Öffentliche Erschl. IB Canzler v. 6.8.2020 20.544,00 €
300 Bau
werk- Baukonstruktion 5.916.137,39 €
Kosten
berechnung nach Gewerken HMW v. 15.08.2020
Baustelleneinrichtung 135.447,48 €
Gerüstbauarbeiten 134.816,81 €
Erdbauarbeiten+ Wasserhaltung 545.336,13 €
Grundleitungen 8.403,36 €
Beton- und Stahlbetonarbeiten 1.827.657,14 €
Mauerarbeiten 107.371,43 €
Betonwerksteinarbeiten 554.201,68 €
Stahlbauarbeiten 21.239,50 €
Dachabdichtungsarbeiten 504.201,68 €
Fliesenarbeiten 554.369,75 €
Estricharbeiten 85.630,25 €
Fenster+ Außentüren 752.899,16 €
Tischlerarbeiten 300.882,35 €
Metallbauarbeiten 90.781,51 €
Malerarbeiten 130.420,17 €
Trockenbauarbeiten 133.445,38 €
Endreinigung 12.436,97 €
Beschlagsarbeiten 16.596,64 €
400 Bau
werk- Technische Anlagen 3.319.984,00 €
410 A
bwasseranlagen 380.966,00 €
420 Wärmeversorgungsanl. 338.755,00 €
430 Raumluftechnische Anlagen 543.874,00 €
470 Nutzungsspezifische+ Verfahrenstechnische Anl. 739.295,00 €
480 Gebäude- + Anlagenautomation 219.384,00 €
Angabe IB Canzler v. 6.8.2020
440 Starkstrom 799.780,00 €
450 Fernmelde-Informationst. Anl. 253.430,00 €
460 Förderanlagen 44.500,00 €
Angabe IB Schröder v.12.8.2020
KG Kos
tengruppen
Sei
te 1 von 2
Anlage 8 - V/0113/2021

Summen
KG
Kostengruppen
500
Außenanlagen und Freiflächen
771.073,00 
€
nach Angabe BPR v. 13.08.2020
300
Bauwerk-Baukonstruktionen in Außenanl.
371.760,00
400
Bauwerk-Techn. Anlagen in Außenanl.
6.000,00
500
Außenanlagen + Freiflächen
393.313,00
600
Ausstattung und Kunstwerke
Kein Ansatz
700
Baunebenkosten
2.727.191,27 
€
27% der KGR 200- 600
2.727.191,27 
€
Zwischensumme
12.827.899,66 
€
Baukostenindex 2021: 4%
513.115,99 
€
Summe KGR 200-700
13.341.015,65 
€
Zur Rundung
158.984,35 
€
Gesamtsumme KGR 200-700
 netto
13.500.000,00 
€
19% Mwst.
2.565.000,00 
€
Gesamtsumme KGR 200-700
 brutto
16.065.000,00 
€
Seite 2 von 2

Ergänzungsvorlage Beschluss

15693 Zeichen

V/0113/2021/1 
V/0113/2021/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Neubau des Südbades am Inselbogen, Errichtungs- und Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   02.03.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   02.03.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   09.03.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   10.03.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   17.03.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   17.03.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt stimmt der Errichtung des Südbades auf dem städtischen Grundstück am 
Inselbogen 36 (ehemaliger Standort des alten Südbades) zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass auf Grund des Beschlusses der Vorlage V/0432/2017 und 
unter der damals geplanten Überführung der Bäder in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, 
die Bädermanagement Münster GmbH, ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Münster 
GmbH, mit der Planung und dem Bau des Bades beauftragt wurde. Der Prozess ist soweit 
fortgeschritten, dass ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung gestellt wurde. 
 
3. Der Rat stimmt zu, dass die Baumaßnahme für den Neubau nach den Plänen des Architektur-
büros Hartig, Meyer, Wömpner ausgeführt (siehe Anlage 1) und durch die Bädermanagement 
Münster GmbH in das Eigentum der Stadt Münster gebaut wird. Die ergänzenden Detailin-
formationen zur Bauausführung entsprechend der Begründung in dieser Ergänzungs-
vorlage werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu einen ent-
sprechenden Bauvertrag abzuschließen. 
 
4. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen wer-
den zur Kenntnis genommen. (siehe Anlage 3). 
 
Sportamt 
 
26.02.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Köster 
Telefon: 492-5220 
Koester-Sportamt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0113/2021/1 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Bau das Hallenbades unter Berücksichtigung der 
Gebäudeleitlinien der Stadt Münster erfolgt (siehe Anlage 4). 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Bauarbeiten voraussichtlich im August 2021 begonnen 
werden können und die geplante Bauzeit 18 Monate beträgt. 
 
7. Die Verwaltung wird beauftragt, den erforderlichen Stellenbedarf für den Betrieb des Bades 
zu ermitteln und zum Stellenplan 2023 anzumelden. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0802 Bäder    
Investitionsmaßnah-
me 
4200 Bau des Südbades    
Auszahlungen   2023 15.838.00
0 
 
Anmerkung: Die laut Kostenberechnung (siehe Anlage 2) zu erwartenden Bau- und Planungskosten 
reduzieren sich um die anteilige Vorsteuerrückerstattung. 
  
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 
2023 209.090 Instandhal-
tung/Bewirtschaftung 
   2024ff 418.170  
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibung 2023 130.360  
   2024ff 260.710  
Summe 2023 339.450  
 2024ff 678.880  
Produktgruppe 0802 Bäder    
Zeile 5 Privatrechtliche Leistungs-
entgelte 
2023 53.000  
   2024ff 106.000  
Summe 2023 53.000  
 2024ff 106.000  
 
 
Die Folgelastenberechnung (siehe Anlage 5) wird zur Kenntnis genommen. Die im Teilergebnisplan 
aufgeführten Aufwendungen und Erträge werden angepasst, sobald das Datum des Betriebsbe-
ginns feststeht. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2021 in de n 
oben genannten Produktgruppen nicht veranschlagt. Die Verwaltung wird im Rahmen der Etatbera-
tungen die entsprechenden Veränderungsblätter für den Haushalt 2021 vorlegen.

- 3 - 
V/0113/2021/1 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausf ührung unter dem Vorbehalt steht, dass 
der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2021 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanzpla-
nung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Detailinformationen zur Bauausführung 
 
1. Gebäudeplanung inklusive Freiflächenkonzept 
 
Die für den Bau des Südbades maßgeblichen Details zu den Ausführungen ergeben sich aus dem 
Erläuterungsbericht des Architekten zu seinem Entwurf: 
 
„Idee 
Klassisch. Zurückhaltend. Ein Sportbad als Kult(ur)ort, das in zeitloser Erscheinung mi t dem histori-
schen Umfeld, der denkmalgeschützten Gartenstadtsiedlung „Grüner Grund“, in Dialog tritt. Die Aus-
strahlung der Siedlung ist gekennzeichnet durch Ruhe und Erholung. Dies soll auch der Neubau für 
das Südbad widerspiegeln. 
 
Städtebau und Freiraum 
Für den nach Süden großzügig öffnenden Freiraum der Gartenstadtsiedlung wird ein angemessener 
Abschluss gesucht. Um die gewünschte Präsenz des Volumens zu verstärken wird die Eingangs- und 
Badebene des Hauses um 1.70 m gegenüber dem Straßenniveau des Inse lbogens angehoben. Die-
sem Sockel wird ein grüner Vorplatz zugeordnet, der das Gebäude aus der Flucht der Straßenrand-
bebauung rückt und somit dessen Besonderheit hervorhebt. Der Freiraum des „Grünen Grund“ wird 
so ein Stück weit fortgesetzt und findet seine n Abschluss in der Hauptfassade des neuen Südbades. 
Die Stützen der Fassade und die Betonung des Haupteingangs nimmt Bezug auf die bestehenden 
Kopfbauten des historischen Ensembles und definiert eine klare und eindeutige Adressbildung. Die 
Stufenanlage des Vorplatzes besitzt eine hohe Aufenthaltsqualität. Die Sitzstufen dienen zugleich als 
Wartezone für die Kinder auf deren Schulbusse. Ein gefahrloser Ein - und Ausstieg für die Schüler ist 
durch die Busspur hinter dem Radweg gegeben. Die erhaltenswerten Bäum e werden in das Frei-
raumkonzept eingebunden. Auf der Ostseite des Grundstücks werden die 44 Fahrradstellplätze in 
unmittelbarer Nähe zum Eingang angeordnet. Gegenüberliegend, an der westlichen Grundstücks-
grenze, sind 14 PKW -Stellplätze geplant, davon 2 Beh indertenparkplätze. Die Stellplätze für PKW 
und Fahrräder werden zum nachträglichen Ausbau mit Ladestationen vorgerüstet. 
  
Über eine flach geneigte Rampe wird vom Parkplatz aus barrierefrei die überdachte Vorzone erreicht. 
Von dort ergibt sich ein Rückblick in den „Grünen Grund“, wie auch ein Einblick in die Schwimmhalle. 
Abseits des Besucherverkehrs ist die Anlieferung im rückwärtigen Gebäudebereich gesichert. 
 
Aus der klaren Struktur und Gliederung entwickelt der Entwurf eine individuelle und spannungsre iche 
Reaktion auf den Bestand. Die Längsausrichtung der Schwimmhalle zum Inselbogen und „Grünen 
Grund“ ist ein aussagekräftiges und prägendes Element im Kontext der städtischen Umgebung.  
 
Funktion und Gestaltung 
Wenige Verkehrswege in angemessener Breite sorgen im Haus für eine klare Orientierung. Sie be-
schränken sich auf die Bereiche „Straßenschuhgang“, „Barfußgang“ und den Personalbereich. Das 
Hauptvolumen der Schwimmhalle öffnet sich großzügig über die Fassade zum „Grünen Grund“. Die 
Ausrichtung nach No rden ermöglicht dabei einen „ungefilterten“ Ausblick, frei von Sonnenschutzein-
richtungen. Das Foyer, die Umkleidebereiche und die Sanitäranlagen werden gegenüber der 
Schwimmhalle auf die notwendige Gebäudehöhe reduziert. Dadurch ergibt sich ein sehr kompak tes 
und wirtschaftliches Gebäudevolumen von ca. 18500m³ BRI und 3900m² BGF.  Im Untergeschoss 
sind die gesamte Technik des Bades sowie die Lager und Werkstatt untergebracht.

- 4 - 
V/0113/2021/1 
Die Reduktion der Mittel und der Verzicht auf aufwendige Konstruktionen werden al s angemessen 
gegenüber der Bauaufgabe betrachtet. Aus dieser Zurückhaltung entwickelt sich der gestalterische 
Reiz dieses Entwurfs. Die Materialwahl für das Südbad ist durch Natürlichkeit geprägt, die wesentli-
chen Materialien sind Sichtbeton, Glas und Kera mik. Die raumhohen Verglasungen verbinden erleb-
nisreich Innen- und Außenraum. Schrankelemente und Möblierungen ersetzen Wände und verleihen 
dem Ausbau die gewünschte Leichtigkeit und Offenheit. Für die Fassade und das Tragwerk werden 
Sichtbetonfertigteile in hellen Beton und Recycelbaustoffen geplant. Dadurch wird ein hohes Maß an 
Präzision und Vorfertigung ermöglicht und ein wirtschaftliches Ergebnis erzielt.“  
 
2. Barrierefreiheit 
 
Das Barrierefrei -Konzept nach § 9a BauPrüfVO wurde mit der AGBB (Arbeitsgr uppe barrierefreie 
Bäder) abgestimmt und zusammen mit dem Bauantrag eingereicht (siehe Anlage 7). Die taktile We-
geführung wird im Zuge der weiteren Planungen konkretisiert. 
 
Planerisch werden die raumakustischen Empfehlungen für Sportstätten durch die scha llabsorbieren-
de Ausbildung von Oberflächen nach DIN 18041 erfüllt. Spezielle Inklusive Anforderungen (verkürzte 
Nachhallzeiten/erhöhte Schallpegelminderung), wie diese beispielswiese bei Klassenräumen üblich 
sind, ergeben sich aus der DIN 18041 für die Nut zung nicht. Die Schwimmhalle und der Foyer - und 
Umkleidebereich sind raumakustisch berechnet. Akustikdecken sind hier vorgesehen. Die Anforde-
rungen der DIN 18014/2016-03 werden erfüllt. 
 
3. Energie- und Technikkonzept 
 
3.1 Wärmerückgewinnungskonzept hinsichtlich Lüftung, Wasser und Abwasser 
 
Aufgrund der Qualität der Verglasung und der Rahmen kann das direkte Anblasen der Fassade ent-
fallen. Gleichzeitig ist es möglich, das Hallenbad mit einer höheren Raumluftfeuchte zu betreiben (bis 
zu 70% rel. Feuchte bei  30 Grad Celsius), was die notwendige Luftmenge reduziert. Bei der geplan-
ten guten Durchströmung der Halle mit entsprechend angepassten Umluftanteilen kann die Luftquali-
tät mit geringem energetischem Aufwand sichergestellt werden. Die Anlage Schwimmhalle u nd Ne-
benräume werden jeweils mit Platten -WRG mit einer Rückwärmezahl (Wirkungsgrad) gemäß ErP 
2018 > 73,0 % (Ist -Nebenräume = 73,8 % und Ist - Schwimmhalle = 73,6) ausgestattet. Jede zweite 
Weitwurfdüse zur Schwimmhalle wird mit einer Absperrklappe zur Reduzierung der Gesamtluftmenge 
für die Schwimmhalle im Teillastbetrieb ausgestattet. Die Lüftungsanlagen sind grundsätzlich mit 
drehzahlgeregelten EC-Ventilatoren für eine bedarfsorientierte Betriebsweise ausgestattet.  
 
Die zentrale Wärmeerzeugung erfolgt mi ttels Fernwärme. Die Ausführung der Übergabestationen ist 
so gewählt, das je Wärmetauscher 50% Last abgefahren werden kann. Dies führt zu einem besseren 
Teillastverhalten und höherer Betriebssicherheit. Die Beheizung erfolgt sowohl über statische Heizflä-
chen als auch über die Lüftungsanlage. Die Heizungspumpen werden als drehzahlgeregelte Hochef-
fizienzpumpen ausgeführt. Zur Steigerung der Energieeffizienz der Warmwasserbereitung ist eine 
Exergie-Maschine vorgesehen.  
 
Im Bereich der Schwimmbadtechnik wird z um Beispiel durch eine optimale Verlegung des Rohrlei-
tungsnetzes ein energieeffizienter Betrieb der Beckerwasserpumpen sichergestellt. Weiterhin wird 
durch entsprechende Dimensionierung der Behältertechnik der Ressourcenverbrauch reduziert. So ist 
das Auffangvolumen des Schwallwasserbehälters größer als die Norm -Auslegung gewählt. Dadurch 
wird verhindert, dass kurzzeitig hohe Schwallwassermengen zum Überlaufen des Behälters und an-
schließendem Wassermangel führen.

- 5 - 
V/0113/2021/1 
 
Weiterhin wird der Ansatz verfolgt, durch den Einsatz von wassersparenden Armaturen und wasser-
losen Urinalen die Verwendung von Trinkwasser auf das Minimum zu reduzieren. Die Trinkwasserhy-
giene wird durch den entsprechenden Aufbau des Leitungsnetzes mit möglichst wenig Energiebedarf 
und Trinkwasse rverbrauch sichergestellt. Die Zirkulationspumpe wird bedarfsgerecht bis zum Still-
stand geregelt. Aufgrund zu erwartender hoher Betriebs - und Reinigungskosten wurde auf den Ein-
bau von Wärmerückgewinnungssystemen für Abwasser verzichtet.  
 
3. 2 Gebäudeleitlinie der Stadt Münster 
 
Die Auslobung des Architektenwettbewerbes zum Südbad im Jahr 2018 durch die Stadtwerke Müns-
ter erfolgte auf Grundlage der Gebäudeleitlinien 2014. Die Beauftragung des siegreichen Büros er-
folgte im Februar 2019. Die Entwurfsplanung f ür das Südbad wurde Anfang 2020 erstellt. Zu diesem 
Zeitpunkt galten ebenfalls die Gebäudeleitlinien 2014. Die Planung wurde entsprechend von den 
Stadtwerken und den beteiligten Planern auf dieser Basis entwickelt. Entsprechend der dazu ge-
troffenen Vereinbarungen gelten dabei die Wärmeschutzanforderungen an die entsprechenden Bau-
teile gemäß Gebäudeleitlinie 2014. Ein Passivhausstandard für Schwimmbäder ist nicht definiert. Da 
es sich hier um einen besonderen Gebäudetyp handelt, kann sich der Bau eines Schwi mmbades 
höchstens an den Standards für Passivhäuser orientieren.  Diese Anforderung war in den Gebäude-
leitlinien 2014 jedoch nicht enthalten. 
 
3.3 Wärmebrückenfreie Konstruktion 
 
Die Details zur Gebäudehülle werden zusammen mit einem Bauphysiker sorgfältig  entwickelt und 
ausgeführt. Die Wärmeübertragung über Wärmebrücken wird nach dem Stand der Technik weitge-
hend reduziert. Es werden ausreichend flankierende Dämm -Maßnahmen sowie Maßnahmen zur 
thermischen Entkopplung vorgesehen. Es wird gemäß zu Grunde geleg ter Gebäudeleitlinie 2014, 
Abs. 2.3.1 eine Wärmebrückenkorrekturwert ?UWB ≤ 0,05 W/m²K planerisch erreicht. 
 
3.4 Endenergieverbräuche 
 
Die kalkulierten Verbräuche betragen für: 
Fernwärme: 422.109 kWh/a 
Strom:  151335 kWh/a 
 
3.4 Primärenergieverbräuche des Bades 
 
Der kalkulierte Primärenergieverbrauch beträgt 399.036 kWh/a (Fernwärme 0,24). 
 
3.5 CO2-Bilanz des Hallenbades im Betrieb 
    
Es werden jährlich rund 100t CO2 emittiert. Bei diesem Wert ist die Kompensation durch den Betrieb 
der der 80KWpeak Photovoltaikanlage auf dem Dach des Bades berücksichtigt worden.  
 
3.6 Sommerlicher Wärmeschutz  
 
Die großflächig verglasten Fassadenteile sind Richtung Norden ausgerichtet. Aufgrund der ohnehin 
erforderlichen Innentemperaturen von 30°C in der Schwimmhalle und mi ndestens 26°C in den Um-
kleidebereichen ist in keinem Falle eine Überhitzung zu erwarten.

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V/0113/2021/1 
4. Baukostenberechnung 
 
Zur detaillierten Aufschlüsselung der Baukosten ist als Anlage 8 die entsprechende Berechnung des 
Architekturbüros in der zweiten Gliederungs stufe (Einzelkosten innerhalb der Kostengruppen) beige-
fügt. Hinzu kommen noch die in der Anlage zur Vorlage aufgeführten Kosten für die Betreuung des 
Projektes durch die Bädermanagement GmbH Münster. Diese beinhalten alle Verwaltungskosten, die 
der Bädermanagement Münster GmbH im Rahmen der Wahrnehmung der Bauherrenfunktion entste-
hen. Dies umfasst die Kosten für alle Tätigkeiten, die zur Planung, Umsetzung und Betreuung bis zur 
schlüsselfertigen Übergabe des Gebäudes an die Stadt Münster entstehen. Zudem is t in den 1,35 
Mio. € Betreuungskosten eine Gewinnmarge enthalten.  
  
5. Betriebskostenberechnung 
 
Die Betriebskosten sind in der Folgekostenberechnung (Anlage 5 der Vorlage) in der Zeile D 5 aufge-
führt. Es wurden folgende Einzelpositionen addiert: 
 
Verwaltungskostenpauschale                 26.800,00 €  
Energie                                                  134.690,00 €  
Reinigung                                                53.870,00 € 
Summe                                                  215.360,00 € 
 
In der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden die Betriebskosten nicht berücksichtigt, da sie in allen 
untersuchten Fällen identisch sind und somit die VoFi-Endwerte bzw. die NKF-Barwerte in gleicher 
Weise beeinflussen. Aus diesem Grund sind diese Kosten bei einer Wirtschaftlichkeitsanalyse nicht 
entscheidungsrelevant und wurden zur Vereinfachung nicht berücksichtigt. 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
Anlage 7 – Barrierefreikonzept 
Anlage 8 – Detaillierte Baukostenberechnung

Beratungsverlauf (6)

02.03.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
02.03.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
09.03.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.03.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2021 Hauptausschuss
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2021 Rat
TOP 19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Scheibenstraße 117
  • Mendelstraße 11
  • Inselbogen 36
  • Hafenplatz 1
  • Grüner Grund

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0113/2021/1
Typ
Vorlagen
Datum
24.02.2021
Erstellt
24.02.2021 14:57