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V/0722/2014

Kommunale Stärkung gemeinschaftsorientierter Bau- und Wohnformen

Vorlagen 09.10.2014

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Anlage 3

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 3

105 Zeichen

Anlage 3 Beschlussvorlage V/0722/2014 
„Kommunale Stärkung gemeinschaftsorientierter Bau- und Wohnformen“

Anlage 2

2827 Zeichen

Anlage 2 Vorlage V/0722/2014 "Kommunale Stärkung gemeinschaftsorientierter Bau- und Wohnformen" 
Instrumente der öffentlichen Förderung von Bewohnergenossenschaften  
Akteur
Fördermittel-
geber 
Ministerium für Bauen, Wohnen, 
Stadtenwicklung und Verkehr NRW NRW.Bank Finanzministerium NRW
KfW Bank (abrufbar über 
Finanzierungsinstitute)
Professionelle Projektbegleitung 
(MBWSV NRW)
Gründungsdarlehen für 
Bewohnergenossenschaften
Ausfallbürgschaft des 
Finanzministeriums NRW
Erwerb Genossenschaftsanteile gem. 
KfW-Wohneigentums-programm Nr. 
134
Kostenübernahme für Darlehensmittel zur Bürgschaft notwendig, da Zinsgünstige Darlehen für  
Gründungsberatung u. 
Konzeptentwicklung
Wohnraumversorgung 
"Wohnberechtigter Personen" 
i.d.R. Bonitätsverstärkung notwendig 
mangels nachhaltiger Eigenbonität 
seitens neuer Genossenschaften  
Personen, die Genossenschafts-
anteile zeichnen, um Mitglied einer 
Wohnungsgenossenschaft zu werden
baufachliche Gutachen u. 
Wirtschaftlichkeitsberechnungen
nachhaltigen Wohnungsnutzung auf 
angespanntem Wohnungsmarkt
Rechtsberatung u. Erschließung von 
Kooperationspartnern 
Umsetzung eines nachbarschaftlichen 
Wohnumfeldes /Quartiersentwicklung 
erkennbare, konkretisierte 
Projektidee, finanzielle 
Grundausstattung ausgerichtet auf 
Erwerb/Neubau Immobilie:                          
drei G's: Gruppe, Grundstück, Geld
mind. 50 % der Bewohnerschaft liegt in 
Einkommensgrenze sozialer 
Wohnungsbau (§ 13 Abs. 1 WFNG)
mind. 50 % der Bewohnerschaft liegt 
in Einkommensgrenze sozialer 
Wohnungsbau (§ 13 Abs. 1 WFNG)
positive Kreditentscheidung NRW.Bank 
(§ 10 Abs. 4 WFNG)
Förderkondition Kostenübernahme für externe 
Beratung durch MBWSV auf Grundlage 
einzelvertraglicher Vereinbarung 
zwischen Inititative und Ministerium 
5.100 € je HH der Bewohnerschaft + 
5.100 € je HH innerhalb o.g. Ein-
kommensgrenzen; Konditionen sind mit 
MBWSV NRW abzustimmen (Orientiert 
an Konditionen Wohnraumförderung 
WFB)
Bürgschaftsvereinbarung wird bilateral 
zwischen Genossenschaft und 
Finanzministerium getroffen 
(Bürgschaft kostenlos)
max. Kreditbetrag 50.000 € für die 
selbstgenutzte Wohnung
Stadt Münster Finanzwirtschaft
Fördermittel, 
Förderziele 
Darlehen der NRW.Bank i.d.R. nur 
nachrangig grundbuchlich abgesichert 
sind, d.h. keine Entscheidung "auf 
Sicherheiten-basis" getroffen werden 
kann
Förder-
voraussetzungen
Bürgschaft ist Zusatzbesicherungs-
instrument zu Gunsten NRW.Bank; 
setzt dort kaufmännisch sorg-fältiges 
Handeln voraus, daher Beteiligung 
NRW.Bank nur an Projekten im 
fortgeführtem Stadium, ggf. 
Flankierung positiver 
Kreditentscheidung mit Auflagen
Es sind bankübliche Sicherheiten 
erforderlich. Form u. Umfang der 
Besicherung werden über das 
vermittelnde Finanzierungs-institut 
vereinbart
die Stärkung der Eigenkapitalbildung 
einer Genossenschaft

Anlage 1

4764 Zeichen

Anlage 1 Beschlussvorlage V/0722/2014 "Kommunale Stärkung gemeinschaftsorientierter Bau- und Wohnformen" 
Gemeinschaftliche Wohnformen (Investorenmodell) 
frei A B
Mecklenbeck 
Christoph-Bernhard- 
Graben 2-22 
Pilotprojekt 
Gemeinsam Wohnen 
von Alt und Jung in MS- 
Mecklenbeck e.V. 
Generationen- 
übergreifend 
29 Mietwohnungen           
darunter 21 öff. gefördert 6,50 4,60 6,13 
Stadt Münster           
Stiftung Siverdes 
Stiftung Siverdes / 
Wohn+Stadtbau 
GmbH 
Dez. V, WohnBund- 
Beratung NRW GmBH, 
Bochum 
Dez. V, 
V/Stift,23,  50, 
51, 64 1998 
Gemeinschaftswohnung, Wohnhof, 
Niedrigenergiehäuser, umweltgerechte 
Baustoffe, effizienter Umgang mit 
Wasser, Müll, Energie 
Mecklenbeck 
Brockmannstraße 
66-78 
Familienfreundliches 
Wohnen für und mit 
Alleinerziehenden und 
ihren Kindern 
für Familien und 
Alleinerziehende 
mit Kindern 
12 Eigentumswohnungen           
18 Mietwohnungen              
(öff. gefördert) -- 4,55 -- 
Antrag CDU- 
Fraktion an den Rat 
vom 28.08.2000 
Wohn+Stadtbau 
GmbH 
Wohn+Stadtbau 
GmbH, Verband allein 
erziehender Mütter und 
Väter 
17, 23, 50, 51, 
64 2003 
barrierefrei, kinderfreundliche             
Ausstattungs- und Wohnumfeldkriterien, 
Münster-Mitte Grüne 
Gasse 6-10 
Wohnprojekt Grüne 
Gasse, Gemeinsam 
wohnen - gemeinsam 
älter werden 
für Erwachsene (50 
+) 
10 Eigentumswohnungen          
28 Mietwohnungen 
(freifinanziert) ~8,70 -- -- 
Stiftung   
Magdalenenhospital 
Stiftung Magdalenen- 
hospital / 
Wohn+Stadtbau 
GmbH 
Wohn+Stadtbau 
GmbH, V/Stift V/Stift 2006 barrierefrei, Gemeinschaftsflä chen 
Wolbeck 
Nikolausweg 30-34 
Bremer 
Stadtmusikanten 
für Erwachsene (45 
+) 
21 Mietwohnungen                                   
darunter 13 öff. gefördert 8,00 4,55 5,65 Private Initiative  
Wohn+Stadtbau 
GmbH Wohn+Stadtbau GmbH 62, 64 2007 
barrierefrei, Aufzug, ökologische 
Bauweise, Garten, 
Gemeinschaftswohnung 
Münster-Mitte 
Beckhofstraße     25 
a, b 
Villa Vera - alternatives 
Wohnen im Alter e.V. 
Münster 
Alternatives 
Wohnen im Alter 
(50 +) 
23 Mietwohnungen 
(freifinanziert) 8,50 -- -- Private Initiative  Privatinvestor 
Projektmoderation            
Birgit Pohlmann ------ 2007 
barrierefrei, Aufzug, Gemeinschaftsraum, 
Pelletheizung 
Münster-Mitte 
Stolbergstraße 6 Stolberg-Projekt 
Alternatives 
Wohnen im Alter 
(55 +) 
34 Mietwohnungen 
(freifinanziert) 8,50 -- -- Private Initiative  
Privates 
Unternehmen Investor, Architekt ------ 2007 
barrierefrei, Aufzug, Gästewohnung, 
Gemeinschaftsraum 
Gremmendorf    
Wilhelm-Holthaus- 
Weg 2 Wohnhof Delstrup 
Generationen- 
übergreifend 
17 Mietwohnungen                                          
darunter 12 öff. gefördert 8,00 4,95 6,05 
Wohn+Stadtbau 
GmbH 
Wohn+Stadtbau 
GmbH 
Wohn+Stadtbau 
GmbH,                   
Projektmoderation       
Birgit Pohlmann 23, 64 2011 
barrierefrei, Gemeinschaftsraum, 
energiesparend: KfW 60-Haus (60 
kwh/m²/Jahr) 
Münster-Mitte 
Grevener Straße 53, 
55 Frauenwohnprojekt 
weibliche Singles, 
Paare, 
Alleinerziehende 
mit Kindern 
23 Mietwohnungen               
darunter 20 öff. gefördert 8,00 
4,85   
5,10 
5,95  
6,20 Private Initiative  
Wohn+Stadtbau 
GmbH 
Wohn+Stadtbau 
GmbH,                    
Projektmoderation          
Birgit Pohlmann 64, 17 
1. Abschnitt 
2011                   
2. Abschnitt 
2012 
barrierefrei, Aufzug, 
Gemeinschaftswohnung, -garten, 
kontrollierte Wohnungslüftung, Solar- 
thermieanlage, erhöhte Fassaden- 
dämmung, Dreifachverglasung 
Münster-Mitte 
Hammer Straße 135 
Platanenhof                                                 
(ehem. Kirche St. 
Sebastian) 
Generationen- 
übergreifend 
22 Mietwohnungen      
darunter 13 öff. gefördert 8,50 6,00  7,00  
Wohn+Stadtbau 
GmbH 
Wohn+Stadtbau 
GmbH 
Wohn+Stadtbau 
GmbH,                    
Projektmoderation           
Birgit Pohlmann 64, 61 
vorauss. 
Mitte 2015 
barrierefrei, Aufzug, 
Gemeinschaftsgarten, Integration 
Quartiersstützpunkt ambulante Pflege 
(Bielefelder Modell) 
Hiltrup                 
Franz-Dahlkamp- 
Weg 2-6 
Hiltruper Wohnungs- 
genossenschaft e.G. 
Alternatives 
Wohnen im Alter 
(50 +) 
24 WE, freifinanziert 
Bewohnergenossenschaft 
Genossenschaftsanteil 
1.000 €/m² Wohnfläche 9,00 -- -- 
Gemeinschaftlich 
Wohnen e.V. 
P+S Planung und 
Schlüsselfertig 
GmbH 
P+S Planung und 
Schlüsselfertig GmbH III, 61 
vorauss. 
Herbst 2015 
barrierefrei, Aufzug, "Effizienshaus 70", 
Gemeinschaftsräume, 
Gemeinschaftsgarten, Gästewohnung 
9 Projekte* 
231 WE* 
*ohne Projekt "Familienfreundliches Wohnen" davon 
79 WE öffentlich gefördert 
142 WE freifinanziert 
10 WE als Wohneigentum 
Initiator 
Kosten €/m² (kalt) 
Eink.-gruppe 
Stadtteil / Lage Wohnprojekt Wohnform Angebotstyp Investor/Bauherr Prozessbegleitung 
Beteiligte 
Stadt 
Münster Bezug Qualitätsstandards

Beschlussvorlage

38327 Zeichen

V/0722/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Wohnungswesen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kommunale Stärkung gemeinschaftsorientierter Bau- und Wohnformen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.11.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Vorberatung 
24.11.2014 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung 
25.11.2014 Ausschuss für Liegenschaft en, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
 Vorberatung 
26.11.2014 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
26.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
27.11.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sich erheit, Ordnung und E -Government
 Vorberatung 
02.12.2014 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
 Vorberatung 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
10.12.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat würdigt die aktuelle Angebotspalette an Gemeinschaftswohnpr ojekten in der Stadt 
Münster sowie bisherige unterstützende kommunale Leistungen, Funktionen und Akteure bei 
der Initiierung und Realisierung „neuer Wohnformen“ (vgl. Anlage 1). Der Ra t begrüßt in die-
sem Z usammenhang, dass weitere  Initiativen verschiedene Projektideen auf Basis gezielter 
kommunaler Angebote und Strukturen mit städtischer Unterstützung in Münster umsetzen  
möchten und anerkennt gleichzeitig, dass sie auf kooperativer Eben e angemessen beteiligt 
werden möchten.  
2. Der Rat beschließt im Kontext städtischer Zielsetzungen und Handlungsoptionen zur Stadten t-
wicklung und Wohnraumversorgung die  Stärkung der Realisierbarkeit gemeinschaftsorienti er-
ter Bau- und Wohnformen, mit der künftig auch genossenschaftlich organisierte Projektentwick-
lungen gezielt zu befördern sind. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, 
 
3.1. eine zielgerichtete Angebotsausweitung im Segment gemeinschaftsorientierter Bau- und 
Wohnformen im Rahmen der Bereitstellung stadtkonzerneigener sowie landeseigener Grund-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0722/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Fahl 
Ruf: 
492 64 80 
E-Mail: 
FahlA@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.10.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0722/2014 
stücke / Immobilien, von Flächenentwicklungen und nach Maßgabe der sozialgerechten Bo-
dennutzung generell zu reflektieren und offensiv zu unterstützen; hierzu sind für das städti-
sche Grundstück an der Schlaunstraße (sog. Blockinnenbereich) die bisherigen Vorüberle-
gungen für ein entsprechendes Auswahlverfahren in 2015 zu konkretisieren. 
 
3.2. mit gezielten Grundstücksangeboten aus dem Portfolio stadtkonzerneigener Grundstücke / 
Immobilien die lokale Nachfrage nach gemeinschaftlichen Bau- und Wohnformen aufzugreifen 
und damit die Weiterentwicklung neuer Wohnformen zu fördern; 
 
3.3. im Zuge der städtebaulichen Entwicklung der Kasernenstandorte (York und Oxford) alternative 
Bau- und Wohnformen angemessen zu berücksichtigen und konkrete Projektentwicklungen 
auf Grundlage rechtssicherer und transparenter Verfahren zu organisieren und zu steuern. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die verwaltungsinternen Strukturen und Funktionen nach 
Maßgabe der Beschlüsse des Rates zu den Ziffern 2 und 3.1 bis 3.3 so ausgerichtet werden, 
dass unter Anpassung von Aufgaben und Funktionen die zentrale Kontakt- und Anlaufstelle im 
Amt für Wohnungswesen zu einer „Koordinierungsstelle für Gemeinschaftswohnformen“ wei-
terentwickelt wird. Möglichkeiten zur (kostenneutralen) Einbindung externer Einrichtungen, 
Kompetenzen und Akteure werden offensiv genutzt (sog. Tandem-Modell) und internetbasiert 
gestärkt. 
 
5. Der in der Anlage 3 beigefügte Ratsantrag und die Anregung der Kommunalen Seniorenvertre-
tung sind aufgegriffen. 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei positivem Votum zur Neuausrichtung der Unterstützung 
gemeinschaftsorientierter Bau- und Wohnformen mit dieser Aufgabe Personalaufwendungen 
verbunden sind. Sie entstünden – wie unter Ziffer II. „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt - für 
eine 0,50 Stelle, E10 / A11, Sachbearbeiter/-in „Koordinierung der Unterstützung gemein-
schaftsorientierter Bau- und Wohnformen“. Die Einrichtung dieser Stelle erfolgt zunächst befris-
tet für 2 Jahre.

- 3 - 
V/0722/2014 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
.  
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 1003 Wohnen    
Zeile 11  Personalaufwendungen 2015  
2016 
 
37.800 
37.800 
 
  
 
Zeile 13  Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleis-
tungen 
  2015  
  2016 
 
5.200 
5.200 
 
 
 
Die notw endigen Veränderungen zum Haushaltsplanentwurf 2015 erfolgen über entsprechende 
Veränderungsblätter. 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu Beschlussziffer 1.  
 
Lokales Angebot an Gemeinschaftswohnformen 
 
Mit der Vielfalt bisher realisierter Gemeinschaftswohnformen find et die  Stadt Münster über ihre  
Grenzen hinaus Beachtung – auch weil sie gemeinsam mit der kommunalen Stiftung Siverdes und 
der Wohn+Stadtbau GmbH  mit einem  Pilotprojekt1 dazu den Impuls setzte und bereits früh zu 
den seinerzeit wenigen Kommunen zählte, die auf bürgerschaftliches Engagement mit der Einrich-
tung einer zentralen Kontakt - und Anlaufstelle und unterstützenden Angeboten reagierte. Seit  der 
Initiierung des v.g. Pilot projektes in Münster -Mecklenbeck Mitte der 1990er Jahre entstanden 
durch gezielte Fläch ennutzungen weitere Gemeinschaftswohnprojekt e (vornehmlich zur Miete: 
sog. Investorenmodell) mit denen sich nunmehr in neun Projekten für insgesamt 231 Haushalte 
nachgefragte und bezahlbare Wohnalternativen bieten (vgl. Anlage 1)2.  
 
Bisherige städtische U nterstützung von Gemeinschaftswohnformen zur Miete (Investore n-
modell) 
 
Bereits im Jahr 2003 beschloss der Rat, „bestehende Dienstleistungsstrukturen ressortübergre i-
fend und zielgerichtet zu nutzen, um privat initiierte Projekte und Vorhaben zum Wohnen im A lter 
durch Leistungen der Beratung, Vermittlung, Kooperation und Moderation zu unterstützen und zu 
fördern“3. Ausschlaggebend war die offenkundige Nachfrage nach gemeinschaftlichen, bezahlb a-
ren Wohnalternativen – zunächst vornehmlich auf Seiten engagierter  Seniorinnen und Senioren. 
                                                
1 Gemeinsam Wohnen von Alt und Jung in Münster-Mecklenbeck 
2 Die von der Stadt Münster initiierten Baugruppenprojekte „Haus Coerde“, „Sprung über die Höfe“ blieben in der 
Übersicht über die Investorenmodelle unberücksichtigt. 
3 Vgl. Ratsbeschluss vom 19.03.2003 zu Ziffer 3 der Vorlage V/0990/2002 „Wohnen im Alter - Entwicklungen, Analy-
sen, Strategien und Handlungsorientierungen“.

- 4 - 
V/0722/2014 
Als Grundvoraussetzung zur Bündelung und Vernetzung dieser Nachfrage sowie zur Unterstü t-
zung konkreter Projektentwicklungen wurden im Jahr 2004 im Amt für Wohnungswesen (kosten -
/stellenplanneutral) Funktionen einer zentralen Kont akt- und Anlaufstelle installiert. Über diese 
Starthilfe sollte der Realisierbarkeit von selbstorganisierten Projekten der Weg geebnet werden. 
Damit vorgehaltene Angebote und Leistungen konzentrieren sich in ihren inhaltlichen Schwerpunk-
ten (bis heute) auf  
 
 Allgemeine Informationen, Beratung von Einzelinteressenten und Gruppen (Projekttypen, 
Organisations- und Rechtsformen, Projektinitiierung und -abwicklung)  
 Stärkung der Transparenz hinsichtlich geeigneter Standorte, Grundstücke, Immobilien 
 Vernetzung vo n Interessierten, Moderation regelmäßiger Sitzungen des Netzwerkes 
Wohnprojektinitiativen Münster 
Private Projektinitiativen erhalten damit bisher vornehmlich in Phasen der Planung und Standor t-
suche konkrete städtische Hilfen, die unter begrenzten personel len und zeitlichen Kapazitäten a l-
lerdings stark limitiert sind.  
 
Bei der Umsetzung gemeinschaftsorientierter Wohnformen ist als maßgeblicher Investor und Initia-
tor das städtische Wohnungsunternehmen hervorzuheben, das unter langjährigen Erfahrungen als 
erfolgreicher Projektentwickler in diesem Angebotssegment inzwischen professionell aufgestellt ist. 
Die Wohn + Stadtbau GmbH handelt hier weitgehend autark, so dass städtische Unterstützung nur 
noch wenig gefragt ist. Die (neue) Geschäftsführung signalisiert  grundsätzlich Bereitschaft, unter 
vielfältigen Erwartungen und Aufträgen des Rates zur Stärkung sozialer Wohn - und Infrastruktur-
angebote künftig auch weiterhin die Entwicklung alternativer gemeinschaftlicher Wohnformen im 
Rahmen personeller und fina nzieller Möglichkeiten  zu unterstützen. Mit Blick auf absehbare Ro l-
len, Funktionen und Investitionen, die dem städtischen Unternehmen insbesondere mit dem E r-
werb bzw. der Entwicklung / Vermarktung von Kasernen - und Grundstücksflächen ehemaliger Bri-
tenwohnungen obliegen, wird nach Einschätzung der  Verwaltung zur Entwicklung weiterer Wohn-
projekte künftig aber das Engagement „neuer“ Akteure gefordert und offensiv zu stärken sein.  
 
Mit den derzeitigen Angeboten, Leistungen und Strukturen einer städtischen Unterstützung  lassen 
sich unter dem (erreichten) Status allgemein verfügbarer Informationen, lokaler Projektentwicklu n-
gen und -erfahrungen sowie unter gegebenen Vernetzungsstrukturen der vor Ort aktiven Initiati v-
gruppen perspektivisch keine nennenswerten Effekte i m Sinne einer (weiteren) Stärkung neuer 
Wohngruppenprojekte bewirken. 
 
Aktuelle Erwartungen engagierter Projektinitiativen an die künftige Ausrichtung städtischer Lei s-
tungen und an deren kooperative Einbindung in darauf ausgerichtete Prozesse zur Stadtentw ick-
lung wurden u.a. mit einer Bürgeranregung4 (§ 24 GO) zum Ausdruck gebracht, die aus Perspekt i-
ve der Initiatoren hier neue Wege und notwendige Richtungswechsel aufzeigt. Dahingehende 
Handlungsoptionen wurden innerhalb der Verwaltung mit ma ßgeblich beteiligten Ämtern  erörtert 
und abgestimmt. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlüsse zu den Ziffern 2. und 3.1 
bis 3.3 sowie 4. orientieren sich daran. 
 
Zu Beschlussziffer 2.  
 
Sowohl bundesweit als auch in Münster kann belegt werden, dass sich kommunale Verantwortung 
und Unterstützung zugunsten von Gemeinschaftswohnformen mehrfach bewähren. 
Gemeinschaftliches Wohnen 
 
 stützt aktive Selbsthilfe und bürgerschaftliches Engagement 
 belebt und stabilisiert Nachbarschaften und Quartiere 
 bildet die Grundlage für gelebte Integration und Inklusion 
                                                
4 Bündnis urbane Wohnformen in Münster: Berichtsvorlage V0269/2014 zur Sitzung des Rates vom 02.04.2014: Anr e-
gung Nr. 2014-00054

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V/0722/2014 
 verhindert Separierung und Vereinsamung 
 optimiert das Angebot einer sozialverantwortlichen und qualitativen Wohnraumversorgung.  
Die in Münster bereits realisierten Projekte  für Menschen unterschiedlicher Generationen in diffe-
renzierten Lebens- und Einkommenssituationen bieten qualitätsvolle und bezahlbare Wohnalterna-
tiven, mit denen häufig zugleich unterstützende Alltagshilfen in selbstgewählter Bewohnergemei n-
schaft verknüpft sind. Di e Verwirklichung weiterer gemeinschaft licher Bau- und Wohnprojekte soll 
unter der Bedeutung lokaler Handlungserfordernisse zur sozialen, nachfrageorientierten und a t-
traktiven Wohnstandortentwicklung perspektivisch angemessener und aktiver unterstützt werden. 
Bislang vorgehaltene städtische Angebote zur Stärkung der Selbsthilfe und Wohnraum versorgung 
in diesem Segment sollen - vorbehaltlich entsprechender Ratsbeschlüsse - in Zukunft weiter und 
effektiver ausgelegt werden, um zugunsten der an Projektentwicklungen beteiligten Akteure und 
potenziellen Investoren transparente und verbindliche Rahmen bedingungen zu schaffen.  Dabei 
soll die bisherige zentrale Kontakt - und Anlaufstelle zu einer „Koordinierungsstelle für Gemei n-
schaftswohnformen“ weiterentwickelt werden. 
 
Der künftige Focus soll dabei in sbesondere auch auf Projektentwicklungen ausgerichtet werden, 
mit denen sich genossenschaftlich organisierte Wohnformen generieren lassen. Das genosse n-
schaftliche Wohnangebot fällt am lokalen Wohnungsmarkt bisher insgesamt ver gleichsweise ge-
ring aus. Genossenschaftliches Wohnen leistet aber  einen wichtigen Beitrag für nachhaltiges und 
bezahlbares Wohnen. Mit den bisherigen städtischen Ressourcen lassen sich Projektentwicklun-
gen zugunsten neu zu gründender Bewohnergenossenschaften nicht adäquat unterstützen. Insbe-
sondere unter den Zielsetzungen und Anliegen der sozialen Wohnraumversorgung soll diesem 
Ansatz künftig ein angemessener Stellenwert eingeräumt werden. 
 
Genossenschaftliches Wohnen und g emeinschaftliches Wohnen weisen insbesondere hinsichtlich 
dahinter liegender Werte und damit angestrebter Ziele große Überschneidungen auf. Unter geno s-
senschaftlicher Rechtsform lassen sich Grundprinzipien des gemeinschaftlichen Wohnens (Selbst-
hilfe, Selbstverantwortung, Selbstverwaltung) g eradezu idealtypisch umsetz en. Mit der Errichtung 
von Wohnraum, der auf individuelle Wohn - und Lebensbedürfnisse zugeschnitten ist, werden z u-
gleich Lasten u nd Erträge auf die Gemeinschaft  verteilt, Entscheidungen demokratisch getroffen 
und alle Mitglieder mit bezahlbarem Wohnraum versorgt. Darüber erklärt sich u.a. das wachsende 
Interesse von Menschen aller Altersgruppen, alternative Wohnform en anzustreben und in diesem 
Zusammenhang auch auf bereits bestehende Wohnungsgenossenschaft en zuzugehen. Auch se i-
tens der Initiativen, die sich zurzeit für eine Ausweitung von Gemeinschaftswohnformen auf Grund-
lage eigener Projektideen in Münster stark machen, wird das genossenschaftl iche Wohnen als 
Rechtsform favorisiert. 
 
Sich bietende Optionen zur Ausweitung und Stärkung des genossenschaftliche n Wohnens in 
Münster sollen daher künftig offensiv aufgegriffen und genutzt werden (vgl. Beschlussziffer 4.). Mit 
besseren Bedingungen zur Realisierbarkeit von Wohnraum in diesem Angebots segment lassen 
sich zugleich lokale Handlungserfordernisse zur erhöh ten Neubautätigkeit sowie zur Belebung 
investiven Engagements aufgreifen. Während private Investitionen in genossenschaftliches Wo h-
nen für Selbstnutzer ideell und wirtschaftlich v on Nutzen sind, bieten sich für Kapitalanleger über 
den Erwerb zu verzinsender Genossenschaftsanteile ggf. rentable Alternativen. 
 
Im Kontext dieser Grundsatzentscheidung zur Stärkung neuer Wohnfor men werden mit den Be-
schlussvorschlägen zu den Ziffern 3.1 bis 3.3 und 4.  adäquate Maßnahmen und Ansätze zur U m-
setzung konkretisiert und  als Handlungsansätze für die Praxis verbindlich gemacht bzw. näher 
ausgestaltet. Sie orientieren sich an den Zielen und Handlungsoptionen zur Stadtentwicklung und

- 6 - 
V/0722/2014 
Wohnraumversorgung, die aus dem Handlungskonzept Wohnen abgeleitet 5 und im Dialog g e-
meinsam abgestimmt wurden6.  
 
Mit den vorgeschlagenen  Maßnahmen und Instrumentarien lassen sich mit der weiteren Erric h-
tung gemeinschaftsorientierter Bau - und Wohnformen Zielsetzungen befördern insbesondere z u-
gunsten  
 
 der Entwicklung sozial gemischter Quartiere mit einer möglichst großen Vielfalt  
 der Ausweitung attraktiver Wohnformen und nachgefragter Versorgungsalternativen für 
verschiedene Nutzer- und Einkommensgruppen 
 der Förderung von Bewohnergenossenschaften 
 des Ausbaus öffentlich geförderten, bezahlbaren und barrierefreien Wohnraums 
 des Ausbaus sozialräumlicher Angebote zur Begegnung, Kommunikation und Hilfeste l-
lung. 
  
Zu Beschlussziffer 3.1 
 
Im Rahmen der Entwicklung gemeinschaftsorientierter Bau - und Wohnprojekte erweist sich die 
Suche und Vermittlung baureifer Grundstücksflächen generell als größte Hürde. Bei hohen Boden-
preisen und Angebotsengpässen am Markt ist diese für private Projektgruppen nahezu unübe r-
windbar. Folgende kommunale Unterstützungsangebote zur Grundstücks bereitstellung und Fl ä-
chenentwicklung (Bauleitplanung) bieten entscheidende Weichen - und Hilfestellungen und sollen 
daher künftig im Rahmen städtischer Handlungserfordernisse und -optionen zur Anwendung g e-
langen: 
 
Zielgerichtete Nutzung und Ausschreibung städtischer Grundstücke 
 
Innerhalb des gesamten Stadtgebietes identifiziert die Verwaltung Flächen im städtischen Eige n-
tum, mit denen sich eine Weiterentwicklung gemeinschaftlich organisierter Bau- und Wohnformen 
grundsätzlich unterstützen lässt. Mit den Lage- und Standortqualitäten in der Innenstadt und in den 
Ortsteilen mit guter Infrastruktur bieten sich hinsichtlich ihrer Eignung für gemei nschaftliche Bau- 
und Wohnformen sehr unterschiedliche strukturelle, städtebauliche und planungsrechtliche Ra h-
menbedingungen. Die mögliche Angebotspalette ist im nächsten Schritt dahingehend zu qualifizie-
ren, welche städtischen Ziele sich zugunsten alternativer Angebote sowohl grundsätzlich als auch 
absehbar umsetzen und welche Zielgruppen/Projekttypen sich damit ansprechen lassen. Auf 
Grundlage dieser Analyse sollen konkrete Flächen zugunsten alternativer Bau - und Wohnformen 
bestimmt und nach positivem Votum der zuständigen Gremien gezielt vermarktet werden.  
 
Bisher wurden städtische Grundstücke für Mehrfamilienhäuser – auch zur Schaffung öffentlich 
geförderten Wohnraums – gegen Gebot,  bei dem das Kaufpreisangebot entweder das alleinige 
oder ein mitentscheidendes Kriterium darstellte, veräußert. Baugemeinschaften bzw. Bewohne r-
gruppen kommen dabei erfahrungsgemäß nicht zum Zuge, weil private Investoren (Bauträger oder 
Unternehmen) hier wesentlich effektiver und gezielter agieren können. Anders als diese Konku r-
renten benötigen private Initiativen neben kalkulierbaren Grundstückskosten (z.B. auf Grundl age 
eines Verkehrswertes) angemessen Zeit, um einen Grundstücksankauf auf Grundlage eines abge-
stimmten Konzeptes mit einem Investor/Träger im Konsens vorzubereiten und zu organisieren  
(z.B. Finanzierung; Suche nach/Vernetzung mit einem Investor, professionelle Projektbegleitung). 
Hier kann die Stadt Münster auf private Baugruppen und Bewohnerinitiativen nach einem vorg e-
schalteten Ausschreibungsverfahren durch „Anhandgabe“ zugehen und ihnen ein angemess enes 
                                                
5 Vgl. Beschluss des Rates vom 11.12.2013 zur Vorlage V/0593/2013 zum modularen Aufbau des Handlungskonzeptes 
Wohnen  
6 Vgl. Endbericht Empirica zur Erarbeitung des Handlungskonzeptes Wohnen: Ergebnisse der Zielfindungsphase (Zi f-
fern 3.3.2 bis 3.3.5); Diskussion von Handlungsoptionen (insbes. Ziffer 4.4.2)

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Zeitfenster eröffnen für ihre Planungen und Vorbereitungen innerhalb der Gruppe und mit externen 
Partnern. 
 
Bei der Ausschreibung und Vermarktung von Flächen zugunsten gem einschaftlicher Wohnformen 
sollen künftig mehrstufige Verf ahrensweisen zur Anwendung gelangen  und damit verbindliche 
Rahmenbedingungen und Transparenz geschaffen werden. Auf Grundlage des Auftrages zur Ent-
wicklung von Modalitäten für eine konzeptorientierte Ausschreibung und Vergabe (vgl. Ratsauftrag 
vom 02.04.2014: V/0039/2014, Ziffer 5 „Sozialgerechte Bodennutzung“) werden konkrete Verfah-
rensansätze zur Unterstützung von Gemeinschaftswohnf ormen von der Verwaltung aufgegriffen 
und dem Rat alsbald zur Entscheidung vorgelegt. 
 
Nutzung kommunaler Optionen im Zuge des Erwerbs landeseigener Grundstücke 
 
Der Rat hat die Verwaltung mit Beschluss vom 11.12.2013 (V/0593/2013, Kommunales Han d-
lungskonzept – Grundzüge und Weichenstellungen) beauftragt, für den Wohnungsbau geeignete 
Grundstücksangebote des Landes NRW zugunsten der Stadt Münster oder des städtischen Wo h-
nungsunternehmens offensiv zu nutzen, wenn und soweit sich damit angemessene Optionen zu r 
Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnraum bieten. 
 
Für eigene Grundstücksverkäufe hat das Land NRW nach § 15 Abs. 3 Haushaltsgesetz 2014 
(HHG) inzwischen ein Verwaltungsverfahren festgelegt 7. Sofern auf diesem Weg  landeseigene 
Flächen unmittelbar von der Stadt Münster bzw. von der Wohn +  Stadtbau GmbH erworben wer-
den, soll geprüft werden, ob sich dort Chancen zur Realisierung gemeinschaftlicher Wohnformen 
bieten. 
 
Im Rahmen von Bieterverfahren des Landes NRW zugunsten bauwilliger Gruppen benötigen diese 
bereits im frühe n Stadium einer Interessensbekundung kommunale Befürwortung und U nterstüt-
zung für einen solchen Flächenankauf. Für diese Bewerber gilt die Maßgabe, dass bestimmte „för-
derungswürdige städtebauliche und wohnungspolitische Qualitäten“ zu r ealisieren sind. Im Ra h-
men städtischer Unterstützungsangebote einer neuen „Koordinierungsstelle für Gemeinschaft s-
wohnformen“ sind hinsichtlich zu beteiligender Akteure hier insbesondere vermittelnde, koordini e-
rende und bündelnde Funktionen gefragt.  
 
Kommunale Flächenentwicklungen zur Baulandbereitstellung 
 
Bei Flächenentwicklungen für neue Wohngebiete oder im Innenbereich werden regelmäßig stan d-
ortbezogene Entscheidungen dahingehend getroffen, welche Baustrukturen bzw. Haustypen aus 
stadtplanerischer Sicht sinnvoll und erforderlich sind. Bei diesen Planungen sollen neben klass i-
schen Angebotsstrukturen (Einfamilien -/Mehrfamilienhäuser) verstärkt auch Gestaltungsansätze 
(innovative und gemeinschaftsstärkende Bauweisen) zugunsten gemeinschaftlicher Bau - und 
Wohnformen einfließen. Über nutzungsspezifische Flächenausweisungen mit angemessenen Bau-
feldern und Grundstücksgrößen sowie mit planerischen Festsetzungen, die eine architektonische 
Vielfalt, individuelle Bauweisen und Gemeinschaftsnutzungen unterstützen, lä sst sich Bauen und 
Wohnen in Gemeinschaft strukturell befördern. Im Rahmen der künftigen Verwaltungspraxis sollten 
spezifische Baulandausweisungen (über übliche Bürgerbeteiligungsverfahren hinaus)  gegenüber 
den Zielgruppen und Projektinitiatoren transparent aufbereitet und mit Unterstützung einer „Koo r-
dinierungsstelle für Gemeinschaftswohnformen“ breit zugänglich gemacht werden (z.B. Verlinkung 
Internet). 
 
Flächennutzungen nach den Grundsätzen zur „Sozialgerechte Bodennutzung“ 
 
                                                
7 (RdErl. D. Finanzministeriums – IC2-0064-2.1 vom 16.06.2014)

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Grundsätzlich lassen sich auch im Rahmen von Flächenentwicklungen zugunsten Dritter geeignete 
Potenziale zur Realisierung alternativer Wohnformen identifizieren, mit denen sich Chancen zur 
Stärkung dieses Angebotssegmentes (insbesondere zur Miete, sog. Investorenmodell) bieten. Un-
ter der Maßgabe zur anteiligen Errichtung öffentlich geförderter bzw. förderfähiger Angebote erge-
ben sich auch dort geeignete Standorte zugunsten von (z.B. gemischt finanzierten) G emein-
schaftswohnformen. Entsprechendes persönliches Interesse bzw. investives En gagement von pri-
vaten Investoren oder Projektentwicklern zugunsten alternativer A ngebotstypen und organisierter 
Nutzergruppen wären allerdings offensiv und gezielt zu stärken . Dahingehend bedarf es einer 
grundsätzlichen Aufklärung über dieses alternative „ Angebotsprodukt“ und über daran gebundene 
typische Beteiligungsverfahren bei der Umsetzung (z.B. übliche P rojektschritte und -abläufe, Be-
reitschaft des Investors zur Einbindung der künftigen Nutzergruppe, zur Kooperation mit professio-
neller Projektbegleitung, erfahrenen Planern, Architekten) . Hierzu sind die städtischen Angebote 
zur persönlichen Beratung sowie zur Information und Vernetzung (z.B. realisierte Projekte, aktive 
Initiativen/Nachfragegruppen, unterstützende städtische Angebote und Strukturen) über eine „Ko-
ordinierungsstelle für Gemeinschaftswohnformen“ aufzubereiten/zu erweitern und breit  zugänglich 
zu machen (Aufbau Web-Portal, Printmaterial). 
 
Zu Beschlussziffer 3.2.  
 
Die Standortsuche von Bau - und Bewohnergruppen richtet sich grundsätzlich auf Lagequalitäten, 
mit denen sich eine urbane Wohnatmosphäre  erreichen lässt. Eine gute Anbindung an den öffent-
lichen Nahverkehr und eine für mehrere Generationen fußläufige und passende Infrastrukturau s-
stattung sind dafür Grundvoraussetzung. Die Suche und das Interesse aktiver Gruppen bzw. Pr o-
jektinitiativen zur Realisierung (seit langem) p rojektierter Vorhaben in Münster  konzentrieren sich 
auf stadtkonzerneigene Grundstücke, insbesondere an innenstadt nahen Standorten . Unter B e-
rücksichtigung lokaler Erforde rnisse zur städtischen Flächennutzung sollen stadtkonzerneigene 
Grundstücke in Innenstadtnähe und in Stadtteilen mit guter Infrastruktur  zugunsten einer absehba-
ren Realisierbarkeit konzeptionell projektierter Vorhaben und organisierter Gruppen  ausgeschrie-
ben und vermarktet werden.  
 
Zu Beschlussziffer 3.3 
 
Die ehemaligen Kasernenflächen bieten erhebliche Potenziale  zur Förderung gemein schaftlichen 
Bauens und Wohnens  in urbaner Lage. Der Wohn + Stadtbau GmbH obliegt gemäß  Ratsbe-
schluss der Auftrag zum Erwerb der Kasernenareale York und Oxford unter gleichzeitiger Empfeh-
lung, dort erworbene Flächenanteile u.a. an ansässige Wohnungs gesellschaften bzw. an Geno s-
senschaften sowie an Baugruppen zu veräußern, damit auch diese Gelegenheit erhalten, dort 
Wohnraum zu schaffen8. 
 
Die aktuelle Entwicklung der Kasern enstandorte zeichnet sich  durch besondere Bürgerbeteil i-
gungsprozesse aus. Eine positive Resonanz der Beteiligungsangebote und eine breite Akzeptanz 
für die Entscheidungen kennzeichnen das bisherige Verfahren . Mit maßgeblichen städtebaulich -
freiraumplanerischen Wettbewerbsergebnissen wurden aus der Bürgerschaft formulierte Erwa r-
tungen an eine Einbindung gemeinschaftsorientierter Bau - und Wohnformen bereits im Ansatz 
aufgegriffen. So hat sich für den Standort Oxford eine Gemeinschaft von ca. 70 Personen in Nach-
fragegruppen zusammengeschlossen, die dort u.a. genossenschaftliches Wohneigentum zur 
Selbstnutzung als ökologisches Projekt und gemeinschaftlich nutzbare  Infrastrukturangebote e r-
richten möchte. 
 
In konsequenter Fortführung der bisherigen Beteiligungskultur sollen konkrete Projekte unter Betei-
ligung interessierter Bauwilliger, Bewohnerinitiativen und Investoren realisiert werden.  
 
Zu Beschlussziffer 4. 
                                                
8 Vgl. Ratsbeschluss Ankauf York-Kaserne vom 10.07.2012 (V/0177/2013/1.Erg.); Ratsbeschluss Ankauf Oxford -
Kaserne vom 02.04.2014 (V0032/2014).

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Vorbehaltlich der Entscheidung  des Rates zur Stärkung  personeller Res sourcen zugunsten der 
Weiterentwicklung der städtischen Kontakt - und Anlaufstelle zu einer „Koordinierungsstelle für 
Gemeinschaftswohnformen“ sollen mit den in dieser Vorlage dargestellten Beschlussvorschlägen  
insbesondere folgende Handlungsansätze aufgegriffen bzw. angepasst werden: 
 
Stärkung genossenschaftlicher Projekte und Angebotsentwicklungen 
 
Mit der Entscheidung zugunsten einer genossenschaftlichen Rechtsform für gemein schaftliche 
Wohnprojekte übernehmen potenzielle Mitglieder neben solidarischen Funktionen auch besondere 
wirtschaftliche und unternehmerische Verantwortung. Als Genossen schaftsgründer werden sie 
zugleich Eigentümer, Kapitalgeber und Nutzer. Zur Übernahme dieser selbstverantwortlichen Ro l-
len und Funktionen sind private Initiativen in unterschiedlichen Phasen der Gründung und Entwick-
lung solcher Projekte auf fundierte Aufklärung, umfassende Informationen, professionelle Begle i-
tung und Beratung sowie auf Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch angewiesen.  
 
Bei der Gründung und Umsetzung genossenschaftlich organisierter Projekte bedürfen Interessierte 
neben einer kompetenten Beratung 9 insbesondere auch  finanzieller Unterstützung durch Darl e-
hens- und Fördermittelgeber 10. Dies verdeutlichen u.a. bisherige Erfahrungen mit einem ersten 
genossenschaftlichen Gemeinschaftswohnprojekt in Münster, da s in privater Initiative entwickelt 
wurde und derzeit errichtet wird. Daher obliegt eine besondere Funktion der Stadt Münster vor 
allem in der Beratung und Unterstützung zur möglichen Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel, 
die das Land NRW für Genossenschaftsgründungen bereithält (Anlage 2).  
 
Im Focus künftiger Aufgaben und Funktion en der „Koordinierungsstelle für Gemeinschaftswoh n-
formen“ soll aber nicht nur die  Stärkung genossenschaftlicher Neugründungen stehen. Es sollen 
auch Ansätze  verfolgt werden , mit denen sich unter E inbindung der beiden traditionellen  Woh-
nungsgenossenschaften in Münster neue Gemeinschaftswohnformen als Angebotsalternative initi-
ieren und die Übernahme von Berat ungsfunktionen zur Unterstützung privater Bewohnergeno s-
senschaften befördern lassen. 
 
Dahingehende Handlungsansätze sind über das Internet als informatives  und vernetzendes Medi-
um zu stärken.  
 
Aufbau von Strukturen zur interdisziplinären Zusammenarbeit beteiligter Ämter 
 
Noch stärker als bisher sollen unter dem Vorbehalt  einer künftigen Neuausrichtung kommunaler 
Leistungen und Funktionen die damit einhergehende n Aufgaben, Abstimmungs - und Arbeits -
prozesse so wie Verantwortlichkeiten verwaltungsintern weggeführt werden von der isolierenden 
Versäulung in „fachlich zuständigen“ Ressorts. Im Interesse einheitlicher, transparenter und rech t-
sicherer Arbeits- und Verfahrensweisen sollen unterstützende Funktionen der Kommune - gerade 
auch als Daueraufgabe  - interdisziplinär organisiert und umgesetzt werden. Für k onkrete Projekt-
entwicklungen soll daher eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter der Federführung der „Koord i-
nierungsstelle für Gemeinschafts wohnformen“ eingerichtet werden, die den Projektverlauf koord i-
niert und erfolgsorientiert begleitet. Diese Arbeitsgruppe soll möglichst mit gleichbleibenden Mi t-
gliedern/Vertretern involviert er Ämter (Stadtentwicklung -/planung, Immobilienmanagement und 
Wohnungswesen) besetzt werden, damit Hintergrund - und Erfahrungswi ssen, unter teils neuen 
Handlungsansätzen und Herausforderungen, möglichst breit gefächert und effektiv genutzt werden 
kann. In Abhängigkeit städtischer bzw. projektierter Zielsetzungen können hier weitere Ämter 
punktuell in den Arbeitskreis einbezogen werden.  
 
Auf-/Ausbau städtischer Leistungen und Strukturen zugunsten des Produktes „Gemeinsam 
Bauen“ 
                                                
9 Z.B. Rheinisch-Westfälischer Genossenschaftsverband e.V., WohnBund -Beratung NRW GmbH 
10 Z.B. Stiftung Trias, GLS-Bank, KfW-Förderbank, NRW.Bank, diverse Ministerien des Landes NRW

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V/0722/2014 
 
Während die Stadt Münster auf das Interesse an Gemeinschaftlichem Wohnen im Investorenm o-
dell seit langem (in begrenztem Rahmen) mit unterstützenden Angebote n zur Beratung, Informati-
on und Vernetzung über die zentrale Kontakt- und Anlaufstelle reagiert, trifft dies auf Baugruppen(-
projekte), die Wohnungen zur Selbstnutzung errichten möchten, so nicht zu. Hier bildete sich (je n-
seits der Konversionsflächen) bish er nur projektbezogen eine konkrete Nachfrage. Städtische E r-
fahrungen / Angebote hierzu beschränken sich - unter Einsatz kommunaler Grundstücke - bislang 
auf zwei initiierte Pilotprojekte (Wohngenossenschaft Haus Coerde, Baugemeinschaft Sprung über 
die Höfe). Vorgegebene spezifische Zielsetzungen, und Rahmenbedingungen erforderten beson-
dere unterstützende Handlungs- und Verfahrensansätze, die unter der Zuständigkeit/Federführung 
maßgeblich invol vierter Ämter  zum Einsatz gelangten. Dortige Erfahrungen und K onsequenzen 
sind für die Ausrichtung einer erfolgsorientierten Unterstützung von Baugruppenprojekten perspek-
tivisch von großem Nutzen.  
 
Jenseits bestehenden Interesses an Baugruppenprojekte n auf Konversionsflächen wären unter-
stützende Ansätze und Strukturen zum Produkt „Bauen in Gemeinschaft“ für eine langfristige Pr a-
xis zunächst grundlegend aufzubereiten und zur Anwerbung interessierter lokaler Akteure adäquat 
zu popularisieren. Unter allgemeinen Zielsetzungen sollten Baugruppen einen Beitrag leisten zu: 
 
 besonderen Formen selbstgenutzten Wohneigentums und nachbarschaftlichen Wohnens 
 bisher nicht angebotenen Wohnungstypen und -qualitäten 
 einer Mischung von Wohn- und Lebensformen im Quartier 
 einer Vielfalt der künftigen Bewohnerschaft 
 besonderer Qualität der Gebäude 
 gemeinschaftlicher, sozialer und kultureller Vielfalt innerhalb von Quartieren. 
 
Kommunale Leistungen und Funktionen im Tandem mit externen / lokalen Akteuren 
 
Unterstützende Angebote der zentralen Kontakt- und Anlaufstelle konzentrierten sich bi sher auf 
Funktionen zur „Information, Bündelung, Vernetzung“. In Internetseiten, Newslettern, Wohnpr o-
jektbörsen oder -portalen, Materialsammlungen, Datenbanken und Broschüren diverser Akteure 
finden sich dazu (bundesweit) vielfältig aufbereitete Informatio nen. Ein zu entwickelndes Inte r-
netangebot soll nicht nur einen Zugang dazu ermöglichen und den Einsatz städtischer Ressourcen 
wesentlich optimieren, sondern auch das Engagement und die Selbsthilfe interessierter Akteure 
fördern. Z udem soll das kommunale In teresse am Thema und dessen Stellenwert in Münster – 
auch in der Außenwirkung - verdeutlicht werden. 
 
Über lokale Vernetzungsstrukturen einer engagierten und organisierten Bürgerschaft bietet sich 
inzwischen eine fundierte Plattform, die von der Stadt Münster über deren Einbindung in unterstüt-
zende Funktionen - „im Tandem“ und unter gemeinsamen Zielsetzungen genutzt werden sollte, um 
Gemeinschaftsorientiertes Bauen / Wohnen in Münster in Kooperation  weiter voranzubringen. So-
fern und soweit sich beratende, i nformierende und bündelnde Funktionen der Stadt Münster kün f-
tig über deren Einbindung auf kompetente Partner vor Ort „delegieren“ lassen, könnten zentrale 
Funktionen einer „Koordinierungsstelle für Gemeinschaftswohnformen“  künftig stärker auf den 
notwendigen Aufbau und die Umsetzung strukturierter interner Abläufe und Prozesse sowie auf die 
Begleitung und Unterstützung konkreter Projektentwicklungen konzentriert werden. Im Gegenzug 
sind in der städtischen Praxis Handlungsansätze und Strukturen zu befördern,  mit denen der Di a-
log und eine Beteiligung dieser lokalen Akteure bei der Weiterentwicklung des Segmentes g e-
meinschaftlicher Bau- und Wohnformen stärken und verstetigen lassen.  
 
Zu Beschlussziffer 5.

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Der Rat der Stadt Münster hat am 24.06.2009 mit gezielten Beschlüssen 11 eine Neuorientierung 
der Wohnungspolitik in Münster eingeleitet, die eine strategisch vorausschauende Entwicklung des 
Wohnstandortes unterstützen soll. Konsens herrschte seinerzeit darüber, dass zum Erreichen der 
genannten Ziele die „Unter stützung neuer und gemeinschaftsorientierter Wohnformen“ und die 
„Förderung des genossenschaftlichen Wohnens“ intensiviert werden sollen.  
 
Mit ihrem Antrag an den Rat A -R/0034/2011 „Wohnen in Münster fördern – Baugruppen und Bau-
gemeinschafen mehr Möglichk eiten eröffnen“ regt die SPD -Fraktion an, Projektentwicklungen z u-
gunsten von Baugruppen und Baugemeinschaften zu stärken, einen aktuellen Sachstandsbericht 
vorzulegen und bei der Vermarktung des nicht mehr benötigten Immobilienbestandes deren Int e-
ressen besonders zu berücksichtigen. 
 
Mit Beschluss vom 13.07.2011 zur Verfahrensvorlage V/0403/2011 hat der Hauptausschuss die 
Verwaltung (weitergehend) beauftragt, auch über den Sachstand der bisherigen Unterstützung von 
Gemeinschaftswohnformen im Mietwohnungsbau  zu berichten (sog. Investorenmodell) und ko n-
zeptionelle Lösungsansätze zur verstärkten Förderung gemeinschaftsorientierter Wohnformen zu 
erarbeiten und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen. 
 
Die Kommunale Seniorenvertretung hat in ihrer Sitzung am 24.09.2012 den Beschluss einer Anre-
gung an den Rat gefasst  (A-KS-001-2012 „Kommunale Wohnungspolitik – Schaffung von fina n-
zierbarem Wohnraum durch Eigeninitiative von Bürgern“) , nach dem der Rat beschließen möge, 
dass bei allen Wohnungsbaumaßnahmen  in der Stadt Münster zukünftig der Gesichtspunkt des 
gemeinschaftlichen Wohnens berücksichtigt und so weit als möglich gefördert wird.  
 
Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 06.02.2013 zur Verfahrensvorlage V/0019/2013 
hat die Verwaltung dieses inhalt liche Grundanliegen zunächst im Dialog zur Entwicklung eines 
Kommunalen Handlungskonzeptes Wohnen aufgegriffen und dort platziert. Mit dieser Beschlus s-
vorlage werden abschließend dahingehende umsetzungsorientierte Handlungsansätze formuliert. 
 
Mit den Beschlusspunkten zu den Ziffern 2 und 3.1 bis 3.3 und 4. ist der v.g. Ratsauftrag und die 
Anregung der Seniorenvertretung erledigt. 
 
 
Zu Beschlussziffer 6. 
 
In der Begründung zu Beschlussziffer 4. wird die notwendige Anpassung von Aufgaben und Fun k-
tionen der b isherigen Kontakt- und Anlaufstelle bei deren Weiterentwicklung zu einer „Koordini e-
rungsstelle für Gemeinschaftswohnformen“ ausführlich beschrieben. Die hierzu erforderlichen Pe r-
sonalressourcen stehen nicht zur Verfügung.  Insbesondere die Stärkung genosse nschaftlicher 
Projekte,  der Auf -/ und Ausbau der Unterstützungspotenziale zugunsten von Baugruppen (Wo h-
nen im Eigentum) verbunden mit einer deutlichen Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit auch im 
Internet  erfordert eine grundlegende Aufbereitung neuer und zusätzlicher Themenfelder sowie die 
Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen.  
 
Die Verwaltung schlägt vor, eine 0,50 Stelle (E10/A11) vorerst befristet für 2 Jahre einzurichten. Im 
Rahmen einer Evaluation können nach diesem Zeitraum die Erfahrungen un d der Erfolg der Koor-
dinierungsstelle bei der Unterstützung von Gemeinschaftswohnformen ausgewertet werden und 
ggfls. über eine Nachsteuerung zu den Stellenplänen 2017 ff. entschieden werden. 
 
Ein Zusammenhang zwischen der in dem Verwaltungsentwurf zum Ste llenplan für das Haushalt s-
jahr 2015 aufgenommenen 0,50 Stelle, Sachbearbeiter/ -in „Wohnungswirtschaftliche Planung und 
Projekte“ und der im Rahmen dieser Vorlage aufgeführten Stellenvermehrung Sachbearbeiter/ -in 
„Koordinierung der Unterstützung gemeinschaftsorientierter Bau- und Wohnformen“ besteht nicht.  
                                                
11 Vgl. Beschluss des Rates vom 24.06.2009 zu Ziffer  2.6 der Vorlage 0244/2009 –Kommunale Wohnungs-
politik im steten Wandel, Entwicklungen der sozialen Wohnraumversorgung

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V/0722/2014 
 
 
 
 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
 
1. Gemeinschaftliche Wohnformen in Münster 
2. Instrumente der öffentlichen Förderung von Bewohnergenossenschaften 
3. Ratsantrag und Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung

Beratungsverlauf (9)

20.11.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
24.11.2014 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.11.2014 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 8.2 Vorberatung
Zur Sitzung
26.11.2014 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.11.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
02.12.2014 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 40 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2014 Rat
TOP 47.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (12)

  • Schlaunstraße
  • Stolbergstraße 6
  • Grevener Straße 53
  • Hammer Straße 135
  • Nikolausweg 30
  • Christoph-Bernhard-Graben 2
  • Wilhelm-Holthaus-Weg 2
  • Franz-Dahlkamp-Weg 2
  • Brockmannstraße 66
  • Beckhofstraße 25a
  • Grüne Gasse 6
  • Delstrup

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Details

Aktenzeichen
V/0722/2014
Typ
Vorlagen
Datum
09.10.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37