V/0722/2014
Kommunale Stärkung gemeinschaftsorientierter Bau- und Wohnformen
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Anlage 3
105 Zeichen
Anlage 3 Beschlussvorlage V/0722/2014 „Kommunale Stärkung gemeinschaftsorientierter Bau- und Wohnformen“
Anlage 2
2827 Zeichen
Anlage 2 Vorlage V/0722/2014 "Kommunale Stärkung gemeinschaftsorientierter Bau- und Wohnformen" Instrumente der öffentlichen Förderung von Bewohnergenossenschaften Akteur Fördermittel- geber Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtenwicklung und Verkehr NRW NRW.Bank Finanzministerium NRW KfW Bank (abrufbar über Finanzierungsinstitute) Professionelle Projektbegleitung (MBWSV NRW) Gründungsdarlehen für Bewohnergenossenschaften Ausfallbürgschaft des Finanzministeriums NRW Erwerb Genossenschaftsanteile gem. KfW-Wohneigentums-programm Nr. 134 Kostenübernahme für Darlehensmittel zur Bürgschaft notwendig, da Zinsgünstige Darlehen für Gründungsberatung u. Konzeptentwicklung Wohnraumversorgung "Wohnberechtigter Personen" i.d.R. Bonitätsverstärkung notwendig mangels nachhaltiger Eigenbonität seitens neuer Genossenschaften Personen, die Genossenschafts- anteile zeichnen, um Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft zu werden baufachliche Gutachen u. Wirtschaftlichkeitsberechnungen nachhaltigen Wohnungsnutzung auf angespanntem Wohnungsmarkt Rechtsberatung u. Erschließung von Kooperationspartnern Umsetzung eines nachbarschaftlichen Wohnumfeldes /Quartiersentwicklung erkennbare, konkretisierte Projektidee, finanzielle Grundausstattung ausgerichtet auf Erwerb/Neubau Immobilie: drei G's: Gruppe, Grundstück, Geld mind. 50 % der Bewohnerschaft liegt in Einkommensgrenze sozialer Wohnungsbau (§ 13 Abs. 1 WFNG) mind. 50 % der Bewohnerschaft liegt in Einkommensgrenze sozialer Wohnungsbau (§ 13 Abs. 1 WFNG) positive Kreditentscheidung NRW.Bank (§ 10 Abs. 4 WFNG) Förderkondition Kostenübernahme für externe Beratung durch MBWSV auf Grundlage einzelvertraglicher Vereinbarung zwischen Inititative und Ministerium 5.100 € je HH der Bewohnerschaft + 5.100 € je HH innerhalb o.g. Ein- kommensgrenzen; Konditionen sind mit MBWSV NRW abzustimmen (Orientiert an Konditionen Wohnraumförderung WFB) Bürgschaftsvereinbarung wird bilateral zwischen Genossenschaft und Finanzministerium getroffen (Bürgschaft kostenlos) max. Kreditbetrag 50.000 € für die selbstgenutzte Wohnung Stadt Münster Finanzwirtschaft Fördermittel, Förderziele Darlehen der NRW.Bank i.d.R. nur nachrangig grundbuchlich abgesichert sind, d.h. keine Entscheidung "auf Sicherheiten-basis" getroffen werden kann Förder- voraussetzungen Bürgschaft ist Zusatzbesicherungs- instrument zu Gunsten NRW.Bank; setzt dort kaufmännisch sorg-fältiges Handeln voraus, daher Beteiligung NRW.Bank nur an Projekten im fortgeführtem Stadium, ggf. Flankierung positiver Kreditentscheidung mit Auflagen Es sind bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form u. Umfang der Besicherung werden über das vermittelnde Finanzierungs-institut vereinbart die Stärkung der Eigenkapitalbildung einer Genossenschaft
Anlage 1
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Anlage 1 Beschlussvorlage V/0722/2014 "Kommunale Stärkung gemeinschaftsorientierter Bau- und Wohnformen" Gemeinschaftliche Wohnformen (Investorenmodell) frei A B Mecklenbeck Christoph-Bernhard- Graben 2-22 Pilotprojekt Gemeinsam Wohnen von Alt und Jung in MS- Mecklenbeck e.V. Generationen- übergreifend 29 Mietwohnungen darunter 21 öff. gefördert 6,50 4,60 6,13 Stadt Münster Stiftung Siverdes Stiftung Siverdes / Wohn+Stadtbau GmbH Dez. V, WohnBund- Beratung NRW GmBH, Bochum Dez. V, V/Stift,23, 50, 51, 64 1998 Gemeinschaftswohnung, Wohnhof, Niedrigenergiehäuser, umweltgerechte Baustoffe, effizienter Umgang mit Wasser, Müll, Energie Mecklenbeck Brockmannstraße 66-78 Familienfreundliches Wohnen für und mit Alleinerziehenden und ihren Kindern für Familien und Alleinerziehende mit Kindern 12 Eigentumswohnungen 18 Mietwohnungen (öff. gefördert) -- 4,55 -- Antrag CDU- Fraktion an den Rat vom 28.08.2000 Wohn+Stadtbau GmbH Wohn+Stadtbau GmbH, Verband allein erziehender Mütter und Väter 17, 23, 50, 51, 64 2003 barrierefrei, kinderfreundliche Ausstattungs- und Wohnumfeldkriterien, Münster-Mitte Grüne Gasse 6-10 Wohnprojekt Grüne Gasse, Gemeinsam wohnen - gemeinsam älter werden für Erwachsene (50 +) 10 Eigentumswohnungen 28 Mietwohnungen (freifinanziert) ~8,70 -- -- Stiftung Magdalenenhospital Stiftung Magdalenen- hospital / Wohn+Stadtbau GmbH Wohn+Stadtbau GmbH, V/Stift V/Stift 2006 barrierefrei, Gemeinschaftsflä chen Wolbeck Nikolausweg 30-34 Bremer Stadtmusikanten für Erwachsene (45 +) 21 Mietwohnungen darunter 13 öff. gefördert 8,00 4,55 5,65 Private Initiative Wohn+Stadtbau GmbH Wohn+Stadtbau GmbH 62, 64 2007 barrierefrei, Aufzug, ökologische Bauweise, Garten, Gemeinschaftswohnung Münster-Mitte Beckhofstraße 25 a, b Villa Vera - alternatives Wohnen im Alter e.V. Münster Alternatives Wohnen im Alter (50 +) 23 Mietwohnungen (freifinanziert) 8,50 -- -- Private Initiative Privatinvestor Projektmoderation Birgit Pohlmann ------ 2007 barrierefrei, Aufzug, Gemeinschaftsraum, Pelletheizung Münster-Mitte Stolbergstraße 6 Stolberg-Projekt Alternatives Wohnen im Alter (55 +) 34 Mietwohnungen (freifinanziert) 8,50 -- -- Private Initiative Privates Unternehmen Investor, Architekt ------ 2007 barrierefrei, Aufzug, Gästewohnung, Gemeinschaftsraum Gremmendorf Wilhelm-Holthaus- Weg 2 Wohnhof Delstrup Generationen- übergreifend 17 Mietwohnungen darunter 12 öff. gefördert 8,00 4,95 6,05 Wohn+Stadtbau GmbH Wohn+Stadtbau GmbH Wohn+Stadtbau GmbH, Projektmoderation Birgit Pohlmann 23, 64 2011 barrierefrei, Gemeinschaftsraum, energiesparend: KfW 60-Haus (60 kwh/m²/Jahr) Münster-Mitte Grevener Straße 53, 55 Frauenwohnprojekt weibliche Singles, Paare, Alleinerziehende mit Kindern 23 Mietwohnungen darunter 20 öff. gefördert 8,00 4,85 5,10 5,95 6,20 Private Initiative Wohn+Stadtbau GmbH Wohn+Stadtbau GmbH, Projektmoderation Birgit Pohlmann 64, 17 1. Abschnitt 2011 2. Abschnitt 2012 barrierefrei, Aufzug, Gemeinschaftswohnung, -garten, kontrollierte Wohnungslüftung, Solar- thermieanlage, erhöhte Fassaden- dämmung, Dreifachverglasung Münster-Mitte Hammer Straße 135 Platanenhof (ehem. Kirche St. Sebastian) Generationen- übergreifend 22 Mietwohnungen darunter 13 öff. gefördert 8,50 6,00 7,00 Wohn+Stadtbau GmbH Wohn+Stadtbau GmbH Wohn+Stadtbau GmbH, Projektmoderation Birgit Pohlmann 64, 61 vorauss. Mitte 2015 barrierefrei, Aufzug, Gemeinschaftsgarten, Integration Quartiersstützpunkt ambulante Pflege (Bielefelder Modell) Hiltrup Franz-Dahlkamp- Weg 2-6 Hiltruper Wohnungs- genossenschaft e.G. Alternatives Wohnen im Alter (50 +) 24 WE, freifinanziert Bewohnergenossenschaft Genossenschaftsanteil 1.000 €/m² Wohnfläche 9,00 -- -- Gemeinschaftlich Wohnen e.V. P+S Planung und Schlüsselfertig GmbH P+S Planung und Schlüsselfertig GmbH III, 61 vorauss. Herbst 2015 barrierefrei, Aufzug, "Effizienshaus 70", Gemeinschaftsräume, Gemeinschaftsgarten, Gästewohnung 9 Projekte* 231 WE* *ohne Projekt "Familienfreundliches Wohnen" davon 79 WE öffentlich gefördert 142 WE freifinanziert 10 WE als Wohneigentum Initiator Kosten €/m² (kalt) Eink.-gruppe Stadtteil / Lage Wohnprojekt Wohnform Angebotstyp Investor/Bauherr Prozessbegleitung Beteiligte Stadt Münster Bezug Qualitätsstandards
Beschlussvorlage
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V/0722/2014
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Wohnungswesen
Betrifft
Kommunale Stärkung gemeinschaftsorientierter Bau- und Wohnformen
Beratungsfolge
20.11.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung Vorberatung
24.11.2014 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung
25.11.2014 Ausschuss für Liegenschaft en, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
Vorberatung
26.11.2014 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
26.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung
27.11.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sich erheit, Ordnung und E -Government
Vorberatung
02.12.2014 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Vorberatung
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
10.12.2014 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat würdigt die aktuelle Angebotspalette an Gemeinschaftswohnpr ojekten in der Stadt
Münster sowie bisherige unterstützende kommunale Leistungen, Funktionen und Akteure bei
der Initiierung und Realisierung „neuer Wohnformen“ (vgl. Anlage 1). Der Ra t begrüßt in die-
sem Z usammenhang, dass weitere Initiativen verschiedene Projektideen auf Basis gezielter
kommunaler Angebote und Strukturen mit städtischer Unterstützung in Münster umsetzen
möchten und anerkennt gleichzeitig, dass sie auf kooperativer Eben e angemessen beteiligt
werden möchten.
2. Der Rat beschließt im Kontext städtischer Zielsetzungen und Handlungsoptionen zur Stadten t-
wicklung und Wohnraumversorgung die Stärkung der Realisierbarkeit gemeinschaftsorienti er-
ter Bau- und Wohnformen, mit der künftig auch genossenschaftlich organisierte Projektentwick-
lungen gezielt zu befördern sind.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
3.1. eine zielgerichtete Angebotsausweitung im Segment gemeinschaftsorientierter Bau- und
Wohnformen im Rahmen der Bereitstellung stadtkonzerneigener sowie landeseigener Grund-
Vorlagen-Nr.:
V/0722/2014
Auskunft erteilt:
Frau Fahl
Ruf:
492 64 80
E-Mail:
FahlA@stadt-muenster.de
Datum:
09.10.2014
Öffentliche Beschlussvorlage
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stücke / Immobilien, von Flächenentwicklungen und nach Maßgabe der sozialgerechten Bo-
dennutzung generell zu reflektieren und offensiv zu unterstützen; hierzu sind für das städti-
sche Grundstück an der Schlaunstraße (sog. Blockinnenbereich) die bisherigen Vorüberle-
gungen für ein entsprechendes Auswahlverfahren in 2015 zu konkretisieren.
3.2. mit gezielten Grundstücksangeboten aus dem Portfolio stadtkonzerneigener Grundstücke /
Immobilien die lokale Nachfrage nach gemeinschaftlichen Bau- und Wohnformen aufzugreifen
und damit die Weiterentwicklung neuer Wohnformen zu fördern;
3.3. im Zuge der städtebaulichen Entwicklung der Kasernenstandorte (York und Oxford) alternative
Bau- und Wohnformen angemessen zu berücksichtigen und konkrete Projektentwicklungen
auf Grundlage rechtssicherer und transparenter Verfahren zu organisieren und zu steuern.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die verwaltungsinternen Strukturen und Funktionen nach
Maßgabe der Beschlüsse des Rates zu den Ziffern 2 und 3.1 bis 3.3 so ausgerichtet werden,
dass unter Anpassung von Aufgaben und Funktionen die zentrale Kontakt- und Anlaufstelle im
Amt für Wohnungswesen zu einer „Koordinierungsstelle für Gemeinschaftswohnformen“ wei-
terentwickelt wird. Möglichkeiten zur (kostenneutralen) Einbindung externer Einrichtungen,
Kompetenzen und Akteure werden offensiv genutzt (sog. Tandem-Modell) und internetbasiert
gestärkt.
5. Der in der Anlage 3 beigefügte Ratsantrag und die Anregung der Kommunalen Seniorenvertre-
tung sind aufgegriffen.
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei positivem Votum zur Neuausrichtung der Unterstützung
gemeinschaftsorientierter Bau- und Wohnformen mit dieser Aufgabe Personalaufwendungen
verbunden sind. Sie entstünden – wie unter Ziffer II. „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt - für
eine 0,50 Stelle, E10 / A11, Sachbearbeiter/-in „Koordinierung der Unterstützung gemein-
schaftsorientierter Bau- und Wohnformen“. Die Einrichtung dieser Stelle erfolgt zunächst befris-
tet für 2 Jahre.
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II. Finanzielle Auswirkungen:
.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1003 Wohnen
Zeile 11 Personalaufwendungen 2015
2016
37.800
37.800
Zeile 13 Aufwendungen für
Sach- und Dienstleis-
tungen
2015
2016
5.200
5.200
Die notw endigen Veränderungen zum Haushaltsplanentwurf 2015 erfolgen über entsprechende
Veränderungsblätter.
Begründung:
Zu Beschlussziffer 1.
Lokales Angebot an Gemeinschaftswohnformen
Mit der Vielfalt bisher realisierter Gemeinschaftswohnformen find et die Stadt Münster über ihre
Grenzen hinaus Beachtung – auch weil sie gemeinsam mit der kommunalen Stiftung Siverdes und
der Wohn+Stadtbau GmbH mit einem Pilotprojekt1 dazu den Impuls setzte und bereits früh zu
den seinerzeit wenigen Kommunen zählte, die auf bürgerschaftliches Engagement mit der Einrich-
tung einer zentralen Kontakt - und Anlaufstelle und unterstützenden Angeboten reagierte. Seit der
Initiierung des v.g. Pilot projektes in Münster -Mecklenbeck Mitte der 1990er Jahre entstanden
durch gezielte Fläch ennutzungen weitere Gemeinschaftswohnprojekt e (vornehmlich zur Miete:
sog. Investorenmodell) mit denen sich nunmehr in neun Projekten für insgesamt 231 Haushalte
nachgefragte und bezahlbare Wohnalternativen bieten (vgl. Anlage 1)2.
Bisherige städtische U nterstützung von Gemeinschaftswohnformen zur Miete (Investore n-
modell)
Bereits im Jahr 2003 beschloss der Rat, „bestehende Dienstleistungsstrukturen ressortübergre i-
fend und zielgerichtet zu nutzen, um privat initiierte Projekte und Vorhaben zum Wohnen im A lter
durch Leistungen der Beratung, Vermittlung, Kooperation und Moderation zu unterstützen und zu
fördern“3. Ausschlaggebend war die offenkundige Nachfrage nach gemeinschaftlichen, bezahlb a-
ren Wohnalternativen – zunächst vornehmlich auf Seiten engagierter Seniorinnen und Senioren.
1 Gemeinsam Wohnen von Alt und Jung in Münster-Mecklenbeck
2 Die von der Stadt Münster initiierten Baugruppenprojekte „Haus Coerde“, „Sprung über die Höfe“ blieben in der
Übersicht über die Investorenmodelle unberücksichtigt.
3 Vgl. Ratsbeschluss vom 19.03.2003 zu Ziffer 3 der Vorlage V/0990/2002 „Wohnen im Alter - Entwicklungen, Analy-
sen, Strategien und Handlungsorientierungen“.
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Als Grundvoraussetzung zur Bündelung und Vernetzung dieser Nachfrage sowie zur Unterstü t-
zung konkreter Projektentwicklungen wurden im Jahr 2004 im Amt für Wohnungswesen (kosten -
/stellenplanneutral) Funktionen einer zentralen Kont akt- und Anlaufstelle installiert. Über diese
Starthilfe sollte der Realisierbarkeit von selbstorganisierten Projekten der Weg geebnet werden.
Damit vorgehaltene Angebote und Leistungen konzentrieren sich in ihren inhaltlichen Schwerpunk-
ten (bis heute) auf
Allgemeine Informationen, Beratung von Einzelinteressenten und Gruppen (Projekttypen,
Organisations- und Rechtsformen, Projektinitiierung und -abwicklung)
Stärkung der Transparenz hinsichtlich geeigneter Standorte, Grundstücke, Immobilien
Vernetzung vo n Interessierten, Moderation regelmäßiger Sitzungen des Netzwerkes
Wohnprojektinitiativen Münster
Private Projektinitiativen erhalten damit bisher vornehmlich in Phasen der Planung und Standor t-
suche konkrete städtische Hilfen, die unter begrenzten personel len und zeitlichen Kapazitäten a l-
lerdings stark limitiert sind.
Bei der Umsetzung gemeinschaftsorientierter Wohnformen ist als maßgeblicher Investor und Initia-
tor das städtische Wohnungsunternehmen hervorzuheben, das unter langjährigen Erfahrungen als
erfolgreicher Projektentwickler in diesem Angebotssegment inzwischen professionell aufgestellt ist.
Die Wohn + Stadtbau GmbH handelt hier weitgehend autark, so dass städtische Unterstützung nur
noch wenig gefragt ist. Die (neue) Geschäftsführung signalisiert grundsätzlich Bereitschaft, unter
vielfältigen Erwartungen und Aufträgen des Rates zur Stärkung sozialer Wohn - und Infrastruktur-
angebote künftig auch weiterhin die Entwicklung alternativer gemeinschaftlicher Wohnformen im
Rahmen personeller und fina nzieller Möglichkeiten zu unterstützen. Mit Blick auf absehbare Ro l-
len, Funktionen und Investitionen, die dem städtischen Unternehmen insbesondere mit dem E r-
werb bzw. der Entwicklung / Vermarktung von Kasernen - und Grundstücksflächen ehemaliger Bri-
tenwohnungen obliegen, wird nach Einschätzung der Verwaltung zur Entwicklung weiterer Wohn-
projekte künftig aber das Engagement „neuer“ Akteure gefordert und offensiv zu stärken sein.
Mit den derzeitigen Angeboten, Leistungen und Strukturen einer städtischen Unterstützung lassen
sich unter dem (erreichten) Status allgemein verfügbarer Informationen, lokaler Projektentwicklu n-
gen und -erfahrungen sowie unter gegebenen Vernetzungsstrukturen der vor Ort aktiven Initiati v-
gruppen perspektivisch keine nennenswerten Effekte i m Sinne einer (weiteren) Stärkung neuer
Wohngruppenprojekte bewirken.
Aktuelle Erwartungen engagierter Projektinitiativen an die künftige Ausrichtung städtischer Lei s-
tungen und an deren kooperative Einbindung in darauf ausgerichtete Prozesse zur Stadtentw ick-
lung wurden u.a. mit einer Bürgeranregung4 (§ 24 GO) zum Ausdruck gebracht, die aus Perspekt i-
ve der Initiatoren hier neue Wege und notwendige Richtungswechsel aufzeigt. Dahingehende
Handlungsoptionen wurden innerhalb der Verwaltung mit ma ßgeblich beteiligten Ämtern erörtert
und abgestimmt. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlüsse zu den Ziffern 2. und 3.1
bis 3.3 sowie 4. orientieren sich daran.
Zu Beschlussziffer 2.
Sowohl bundesweit als auch in Münster kann belegt werden, dass sich kommunale Verantwortung
und Unterstützung zugunsten von Gemeinschaftswohnformen mehrfach bewähren.
Gemeinschaftliches Wohnen
stützt aktive Selbsthilfe und bürgerschaftliches Engagement
belebt und stabilisiert Nachbarschaften und Quartiere
bildet die Grundlage für gelebte Integration und Inklusion
4 Bündnis urbane Wohnformen in Münster: Berichtsvorlage V0269/2014 zur Sitzung des Rates vom 02.04.2014: Anr e-
gung Nr. 2014-00054
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verhindert Separierung und Vereinsamung
optimiert das Angebot einer sozialverantwortlichen und qualitativen Wohnraumversorgung.
Die in Münster bereits realisierten Projekte für Menschen unterschiedlicher Generationen in diffe-
renzierten Lebens- und Einkommenssituationen bieten qualitätsvolle und bezahlbare Wohnalterna-
tiven, mit denen häufig zugleich unterstützende Alltagshilfen in selbstgewählter Bewohnergemei n-
schaft verknüpft sind. Di e Verwirklichung weiterer gemeinschaft licher Bau- und Wohnprojekte soll
unter der Bedeutung lokaler Handlungserfordernisse zur sozialen, nachfrageorientierten und a t-
traktiven Wohnstandortentwicklung perspektivisch angemessener und aktiver unterstützt werden.
Bislang vorgehaltene städtische Angebote zur Stärkung der Selbsthilfe und Wohnraum versorgung
in diesem Segment sollen - vorbehaltlich entsprechender Ratsbeschlüsse - in Zukunft weiter und
effektiver ausgelegt werden, um zugunsten der an Projektentwicklungen beteiligten Akteure und
potenziellen Investoren transparente und verbindliche Rahmen bedingungen zu schaffen. Dabei
soll die bisherige zentrale Kontakt - und Anlaufstelle zu einer „Koordinierungsstelle für Gemei n-
schaftswohnformen“ weiterentwickelt werden.
Der künftige Focus soll dabei in sbesondere auch auf Projektentwicklungen ausgerichtet werden,
mit denen sich genossenschaftlich organisierte Wohnformen generieren lassen. Das genosse n-
schaftliche Wohnangebot fällt am lokalen Wohnungsmarkt bisher insgesamt ver gleichsweise ge-
ring aus. Genossenschaftliches Wohnen leistet aber einen wichtigen Beitrag für nachhaltiges und
bezahlbares Wohnen. Mit den bisherigen städtischen Ressourcen lassen sich Projektentwicklun-
gen zugunsten neu zu gründender Bewohnergenossenschaften nicht adäquat unterstützen. Insbe-
sondere unter den Zielsetzungen und Anliegen der sozialen Wohnraumversorgung soll diesem
Ansatz künftig ein angemessener Stellenwert eingeräumt werden.
Genossenschaftliches Wohnen und g emeinschaftliches Wohnen weisen insbesondere hinsichtlich
dahinter liegender Werte und damit angestrebter Ziele große Überschneidungen auf. Unter geno s-
senschaftlicher Rechtsform lassen sich Grundprinzipien des gemeinschaftlichen Wohnens (Selbst-
hilfe, Selbstverantwortung, Selbstverwaltung) g eradezu idealtypisch umsetz en. Mit der Errichtung
von Wohnraum, der auf individuelle Wohn - und Lebensbedürfnisse zugeschnitten ist, werden z u-
gleich Lasten u nd Erträge auf die Gemeinschaft verteilt, Entscheidungen demokratisch getroffen
und alle Mitglieder mit bezahlbarem Wohnraum versorgt. Darüber erklärt sich u.a. das wachsende
Interesse von Menschen aller Altersgruppen, alternative Wohnform en anzustreben und in diesem
Zusammenhang auch auf bereits bestehende Wohnungsgenossenschaft en zuzugehen. Auch se i-
tens der Initiativen, die sich zurzeit für eine Ausweitung von Gemeinschaftswohnformen auf Grund-
lage eigener Projektideen in Münster stark machen, wird das genossenschaftl iche Wohnen als
Rechtsform favorisiert.
Sich bietende Optionen zur Ausweitung und Stärkung des genossenschaftliche n Wohnens in
Münster sollen daher künftig offensiv aufgegriffen und genutzt werden (vgl. Beschlussziffer 4.). Mit
besseren Bedingungen zur Realisierbarkeit von Wohnraum in diesem Angebots segment lassen
sich zugleich lokale Handlungserfordernisse zur erhöh ten Neubautätigkeit sowie zur Belebung
investiven Engagements aufgreifen. Während private Investitionen in genossenschaftliches Wo h-
nen für Selbstnutzer ideell und wirtschaftlich v on Nutzen sind, bieten sich für Kapitalanleger über
den Erwerb zu verzinsender Genossenschaftsanteile ggf. rentable Alternativen.
Im Kontext dieser Grundsatzentscheidung zur Stärkung neuer Wohnfor men werden mit den Be-
schlussvorschlägen zu den Ziffern 3.1 bis 3.3 und 4. adäquate Maßnahmen und Ansätze zur U m-
setzung konkretisiert und als Handlungsansätze für die Praxis verbindlich gemacht bzw. näher
ausgestaltet. Sie orientieren sich an den Zielen und Handlungsoptionen zur Stadtentwicklung und
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Wohnraumversorgung, die aus dem Handlungskonzept Wohnen abgeleitet 5 und im Dialog g e-
meinsam abgestimmt wurden6.
Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen und Instrumentarien lassen sich mit der weiteren Erric h-
tung gemeinschaftsorientierter Bau - und Wohnformen Zielsetzungen befördern insbesondere z u-
gunsten
der Entwicklung sozial gemischter Quartiere mit einer möglichst großen Vielfalt
der Ausweitung attraktiver Wohnformen und nachgefragter Versorgungsalternativen für
verschiedene Nutzer- und Einkommensgruppen
der Förderung von Bewohnergenossenschaften
des Ausbaus öffentlich geförderten, bezahlbaren und barrierefreien Wohnraums
des Ausbaus sozialräumlicher Angebote zur Begegnung, Kommunikation und Hilfeste l-
lung.
Zu Beschlussziffer 3.1
Im Rahmen der Entwicklung gemeinschaftsorientierter Bau - und Wohnprojekte erweist sich die
Suche und Vermittlung baureifer Grundstücksflächen generell als größte Hürde. Bei hohen Boden-
preisen und Angebotsengpässen am Markt ist diese für private Projektgruppen nahezu unübe r-
windbar. Folgende kommunale Unterstützungsangebote zur Grundstücks bereitstellung und Fl ä-
chenentwicklung (Bauleitplanung) bieten entscheidende Weichen - und Hilfestellungen und sollen
daher künftig im Rahmen städtischer Handlungserfordernisse und -optionen zur Anwendung g e-
langen:
Zielgerichtete Nutzung und Ausschreibung städtischer Grundstücke
Innerhalb des gesamten Stadtgebietes identifiziert die Verwaltung Flächen im städtischen Eige n-
tum, mit denen sich eine Weiterentwicklung gemeinschaftlich organisierter Bau- und Wohnformen
grundsätzlich unterstützen lässt. Mit den Lage- und Standortqualitäten in der Innenstadt und in den
Ortsteilen mit guter Infrastruktur bieten sich hinsichtlich ihrer Eignung für gemei nschaftliche Bau-
und Wohnformen sehr unterschiedliche strukturelle, städtebauliche und planungsrechtliche Ra h-
menbedingungen. Die mögliche Angebotspalette ist im nächsten Schritt dahingehend zu qualifizie-
ren, welche städtischen Ziele sich zugunsten alternativer Angebote sowohl grundsätzlich als auch
absehbar umsetzen und welche Zielgruppen/Projekttypen sich damit ansprechen lassen. Auf
Grundlage dieser Analyse sollen konkrete Flächen zugunsten alternativer Bau - und Wohnformen
bestimmt und nach positivem Votum der zuständigen Gremien gezielt vermarktet werden.
Bisher wurden städtische Grundstücke für Mehrfamilienhäuser – auch zur Schaffung öffentlich
geförderten Wohnraums – gegen Gebot, bei dem das Kaufpreisangebot entweder das alleinige
oder ein mitentscheidendes Kriterium darstellte, veräußert. Baugemeinschaften bzw. Bewohne r-
gruppen kommen dabei erfahrungsgemäß nicht zum Zuge, weil private Investoren (Bauträger oder
Unternehmen) hier wesentlich effektiver und gezielter agieren können. Anders als diese Konku r-
renten benötigen private Initiativen neben kalkulierbaren Grundstückskosten (z.B. auf Grundl age
eines Verkehrswertes) angemessen Zeit, um einen Grundstücksankauf auf Grundlage eines abge-
stimmten Konzeptes mit einem Investor/Träger im Konsens vorzubereiten und zu organisieren
(z.B. Finanzierung; Suche nach/Vernetzung mit einem Investor, professionelle Projektbegleitung).
Hier kann die Stadt Münster auf private Baugruppen und Bewohnerinitiativen nach einem vorg e-
schalteten Ausschreibungsverfahren durch „Anhandgabe“ zugehen und ihnen ein angemess enes
5 Vgl. Beschluss des Rates vom 11.12.2013 zur Vorlage V/0593/2013 zum modularen Aufbau des Handlungskonzeptes
Wohnen
6 Vgl. Endbericht Empirica zur Erarbeitung des Handlungskonzeptes Wohnen: Ergebnisse der Zielfindungsphase (Zi f-
fern 3.3.2 bis 3.3.5); Diskussion von Handlungsoptionen (insbes. Ziffer 4.4.2)
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Zeitfenster eröffnen für ihre Planungen und Vorbereitungen innerhalb der Gruppe und mit externen
Partnern.
Bei der Ausschreibung und Vermarktung von Flächen zugunsten gem einschaftlicher Wohnformen
sollen künftig mehrstufige Verf ahrensweisen zur Anwendung gelangen und damit verbindliche
Rahmenbedingungen und Transparenz geschaffen werden. Auf Grundlage des Auftrages zur Ent-
wicklung von Modalitäten für eine konzeptorientierte Ausschreibung und Vergabe (vgl. Ratsauftrag
vom 02.04.2014: V/0039/2014, Ziffer 5 „Sozialgerechte Bodennutzung“) werden konkrete Verfah-
rensansätze zur Unterstützung von Gemeinschaftswohnf ormen von der Verwaltung aufgegriffen
und dem Rat alsbald zur Entscheidung vorgelegt.
Nutzung kommunaler Optionen im Zuge des Erwerbs landeseigener Grundstücke
Der Rat hat die Verwaltung mit Beschluss vom 11.12.2013 (V/0593/2013, Kommunales Han d-
lungskonzept – Grundzüge und Weichenstellungen) beauftragt, für den Wohnungsbau geeignete
Grundstücksangebote des Landes NRW zugunsten der Stadt Münster oder des städtischen Wo h-
nungsunternehmens offensiv zu nutzen, wenn und soweit sich damit angemessene Optionen zu r
Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnraum bieten.
Für eigene Grundstücksverkäufe hat das Land NRW nach § 15 Abs. 3 Haushaltsgesetz 2014
(HHG) inzwischen ein Verwaltungsverfahren festgelegt 7. Sofern auf diesem Weg landeseigene
Flächen unmittelbar von der Stadt Münster bzw. von der Wohn + Stadtbau GmbH erworben wer-
den, soll geprüft werden, ob sich dort Chancen zur Realisierung gemeinschaftlicher Wohnformen
bieten.
Im Rahmen von Bieterverfahren des Landes NRW zugunsten bauwilliger Gruppen benötigen diese
bereits im frühe n Stadium einer Interessensbekundung kommunale Befürwortung und U nterstüt-
zung für einen solchen Flächenankauf. Für diese Bewerber gilt die Maßgabe, dass bestimmte „för-
derungswürdige städtebauliche und wohnungspolitische Qualitäten“ zu r ealisieren sind. Im Ra h-
men städtischer Unterstützungsangebote einer neuen „Koordinierungsstelle für Gemeinschaft s-
wohnformen“ sind hinsichtlich zu beteiligender Akteure hier insbesondere vermittelnde, koordini e-
rende und bündelnde Funktionen gefragt.
Kommunale Flächenentwicklungen zur Baulandbereitstellung
Bei Flächenentwicklungen für neue Wohngebiete oder im Innenbereich werden regelmäßig stan d-
ortbezogene Entscheidungen dahingehend getroffen, welche Baustrukturen bzw. Haustypen aus
stadtplanerischer Sicht sinnvoll und erforderlich sind. Bei diesen Planungen sollen neben klass i-
schen Angebotsstrukturen (Einfamilien -/Mehrfamilienhäuser) verstärkt auch Gestaltungsansätze
(innovative und gemeinschaftsstärkende Bauweisen) zugunsten gemeinschaftlicher Bau - und
Wohnformen einfließen. Über nutzungsspezifische Flächenausweisungen mit angemessenen Bau-
feldern und Grundstücksgrößen sowie mit planerischen Festsetzungen, die eine architektonische
Vielfalt, individuelle Bauweisen und Gemeinschaftsnutzungen unterstützen, lä sst sich Bauen und
Wohnen in Gemeinschaft strukturell befördern. Im Rahmen der künftigen Verwaltungspraxis sollten
spezifische Baulandausweisungen (über übliche Bürgerbeteiligungsverfahren hinaus) gegenüber
den Zielgruppen und Projektinitiatoren transparent aufbereitet und mit Unterstützung einer „Koo r-
dinierungsstelle für Gemeinschaftswohnformen“ breit zugänglich gemacht werden (z.B. Verlinkung
Internet).
Flächennutzungen nach den Grundsätzen zur „Sozialgerechte Bodennutzung“
7 (RdErl. D. Finanzministeriums – IC2-0064-2.1 vom 16.06.2014)
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Grundsätzlich lassen sich auch im Rahmen von Flächenentwicklungen zugunsten Dritter geeignete
Potenziale zur Realisierung alternativer Wohnformen identifizieren, mit denen sich Chancen zur
Stärkung dieses Angebotssegmentes (insbesondere zur Miete, sog. Investorenmodell) bieten. Un-
ter der Maßgabe zur anteiligen Errichtung öffentlich geförderter bzw. förderfähiger Angebote erge-
ben sich auch dort geeignete Standorte zugunsten von (z.B. gemischt finanzierten) G emein-
schaftswohnformen. Entsprechendes persönliches Interesse bzw. investives En gagement von pri-
vaten Investoren oder Projektentwicklern zugunsten alternativer A ngebotstypen und organisierter
Nutzergruppen wären allerdings offensiv und gezielt zu stärken . Dahingehend bedarf es einer
grundsätzlichen Aufklärung über dieses alternative „ Angebotsprodukt“ und über daran gebundene
typische Beteiligungsverfahren bei der Umsetzung (z.B. übliche P rojektschritte und -abläufe, Be-
reitschaft des Investors zur Einbindung der künftigen Nutzergruppe, zur Kooperation mit professio-
neller Projektbegleitung, erfahrenen Planern, Architekten) . Hierzu sind die städtischen Angebote
zur persönlichen Beratung sowie zur Information und Vernetzung (z.B. realisierte Projekte, aktive
Initiativen/Nachfragegruppen, unterstützende städtische Angebote und Strukturen) über eine „Ko-
ordinierungsstelle für Gemeinschaftswohnformen“ aufzubereiten/zu erweitern und breit zugänglich
zu machen (Aufbau Web-Portal, Printmaterial).
Zu Beschlussziffer 3.2.
Die Standortsuche von Bau - und Bewohnergruppen richtet sich grundsätzlich auf Lagequalitäten,
mit denen sich eine urbane Wohnatmosphäre erreichen lässt. Eine gute Anbindung an den öffent-
lichen Nahverkehr und eine für mehrere Generationen fußläufige und passende Infrastrukturau s-
stattung sind dafür Grundvoraussetzung. Die Suche und das Interesse aktiver Gruppen bzw. Pr o-
jektinitiativen zur Realisierung (seit langem) p rojektierter Vorhaben in Münster konzentrieren sich
auf stadtkonzerneigene Grundstücke, insbesondere an innenstadt nahen Standorten . Unter B e-
rücksichtigung lokaler Erforde rnisse zur städtischen Flächennutzung sollen stadtkonzerneigene
Grundstücke in Innenstadtnähe und in Stadtteilen mit guter Infrastruktur zugunsten einer absehba-
ren Realisierbarkeit konzeptionell projektierter Vorhaben und organisierter Gruppen ausgeschrie-
ben und vermarktet werden.
Zu Beschlussziffer 3.3
Die ehemaligen Kasernenflächen bieten erhebliche Potenziale zur Förderung gemein schaftlichen
Bauens und Wohnens in urbaner Lage. Der Wohn + Stadtbau GmbH obliegt gemäß Ratsbe-
schluss der Auftrag zum Erwerb der Kasernenareale York und Oxford unter gleichzeitiger Empfeh-
lung, dort erworbene Flächenanteile u.a. an ansässige Wohnungs gesellschaften bzw. an Geno s-
senschaften sowie an Baugruppen zu veräußern, damit auch diese Gelegenheit erhalten, dort
Wohnraum zu schaffen8.
Die aktuelle Entwicklung der Kasern enstandorte zeichnet sich durch besondere Bürgerbeteil i-
gungsprozesse aus. Eine positive Resonanz der Beteiligungsangebote und eine breite Akzeptanz
für die Entscheidungen kennzeichnen das bisherige Verfahren . Mit maßgeblichen städtebaulich -
freiraumplanerischen Wettbewerbsergebnissen wurden aus der Bürgerschaft formulierte Erwa r-
tungen an eine Einbindung gemeinschaftsorientierter Bau - und Wohnformen bereits im Ansatz
aufgegriffen. So hat sich für den Standort Oxford eine Gemeinschaft von ca. 70 Personen in Nach-
fragegruppen zusammengeschlossen, die dort u.a. genossenschaftliches Wohneigentum zur
Selbstnutzung als ökologisches Projekt und gemeinschaftlich nutzbare Infrastrukturangebote e r-
richten möchte.
In konsequenter Fortführung der bisherigen Beteiligungskultur sollen konkrete Projekte unter Betei-
ligung interessierter Bauwilliger, Bewohnerinitiativen und Investoren realisiert werden.
Zu Beschlussziffer 4.
8 Vgl. Ratsbeschluss Ankauf York-Kaserne vom 10.07.2012 (V/0177/2013/1.Erg.); Ratsbeschluss Ankauf Oxford -
Kaserne vom 02.04.2014 (V0032/2014).
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Vorbehaltlich der Entscheidung des Rates zur Stärkung personeller Res sourcen zugunsten der
Weiterentwicklung der städtischen Kontakt - und Anlaufstelle zu einer „Koordinierungsstelle für
Gemeinschaftswohnformen“ sollen mit den in dieser Vorlage dargestellten Beschlussvorschlägen
insbesondere folgende Handlungsansätze aufgegriffen bzw. angepasst werden:
Stärkung genossenschaftlicher Projekte und Angebotsentwicklungen
Mit der Entscheidung zugunsten einer genossenschaftlichen Rechtsform für gemein schaftliche
Wohnprojekte übernehmen potenzielle Mitglieder neben solidarischen Funktionen auch besondere
wirtschaftliche und unternehmerische Verantwortung. Als Genossen schaftsgründer werden sie
zugleich Eigentümer, Kapitalgeber und Nutzer. Zur Übernahme dieser selbstverantwortlichen Ro l-
len und Funktionen sind private Initiativen in unterschiedlichen Phasen der Gründung und Entwick-
lung solcher Projekte auf fundierte Aufklärung, umfassende Informationen, professionelle Begle i-
tung und Beratung sowie auf Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch angewiesen.
Bei der Gründung und Umsetzung genossenschaftlich organisierter Projekte bedürfen Interessierte
neben einer kompetenten Beratung 9 insbesondere auch finanzieller Unterstützung durch Darl e-
hens- und Fördermittelgeber 10. Dies verdeutlichen u.a. bisherige Erfahrungen mit einem ersten
genossenschaftlichen Gemeinschaftswohnprojekt in Münster, da s in privater Initiative entwickelt
wurde und derzeit errichtet wird. Daher obliegt eine besondere Funktion der Stadt Münster vor
allem in der Beratung und Unterstützung zur möglichen Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel,
die das Land NRW für Genossenschaftsgründungen bereithält (Anlage 2).
Im Focus künftiger Aufgaben und Funktion en der „Koordinierungsstelle für Gemeinschaftswoh n-
formen“ soll aber nicht nur die Stärkung genossenschaftlicher Neugründungen stehen. Es sollen
auch Ansätze verfolgt werden , mit denen sich unter E inbindung der beiden traditionellen Woh-
nungsgenossenschaften in Münster neue Gemeinschaftswohnformen als Angebotsalternative initi-
ieren und die Übernahme von Berat ungsfunktionen zur Unterstützung privater Bewohnergeno s-
senschaften befördern lassen.
Dahingehende Handlungsansätze sind über das Internet als informatives und vernetzendes Medi-
um zu stärken.
Aufbau von Strukturen zur interdisziplinären Zusammenarbeit beteiligter Ämter
Noch stärker als bisher sollen unter dem Vorbehalt einer künftigen Neuausrichtung kommunaler
Leistungen und Funktionen die damit einhergehende n Aufgaben, Abstimmungs - und Arbeits -
prozesse so wie Verantwortlichkeiten verwaltungsintern weggeführt werden von der isolierenden
Versäulung in „fachlich zuständigen“ Ressorts. Im Interesse einheitlicher, transparenter und rech t-
sicherer Arbeits- und Verfahrensweisen sollen unterstützende Funktionen der Kommune - gerade
auch als Daueraufgabe - interdisziplinär organisiert und umgesetzt werden. Für k onkrete Projekt-
entwicklungen soll daher eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter der Federführung der „Koord i-
nierungsstelle für Gemeinschafts wohnformen“ eingerichtet werden, die den Projektverlauf koord i-
niert und erfolgsorientiert begleitet. Diese Arbeitsgruppe soll möglichst mit gleichbleibenden Mi t-
gliedern/Vertretern involviert er Ämter (Stadtentwicklung -/planung, Immobilienmanagement und
Wohnungswesen) besetzt werden, damit Hintergrund - und Erfahrungswi ssen, unter teils neuen
Handlungsansätzen und Herausforderungen, möglichst breit gefächert und effektiv genutzt werden
kann. In Abhängigkeit städtischer bzw. projektierter Zielsetzungen können hier weitere Ämter
punktuell in den Arbeitskreis einbezogen werden.
Auf-/Ausbau städtischer Leistungen und Strukturen zugunsten des Produktes „Gemeinsam
Bauen“
9 Z.B. Rheinisch-Westfälischer Genossenschaftsverband e.V., WohnBund -Beratung NRW GmbH
10 Z.B. Stiftung Trias, GLS-Bank, KfW-Förderbank, NRW.Bank, diverse Ministerien des Landes NRW
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V/0722/2014
Während die Stadt Münster auf das Interesse an Gemeinschaftlichem Wohnen im Investorenm o-
dell seit langem (in begrenztem Rahmen) mit unterstützenden Angebote n zur Beratung, Informati-
on und Vernetzung über die zentrale Kontakt- und Anlaufstelle reagiert, trifft dies auf Baugruppen(-
projekte), die Wohnungen zur Selbstnutzung errichten möchten, so nicht zu. Hier bildete sich (je n-
seits der Konversionsflächen) bish er nur projektbezogen eine konkrete Nachfrage. Städtische E r-
fahrungen / Angebote hierzu beschränken sich - unter Einsatz kommunaler Grundstücke - bislang
auf zwei initiierte Pilotprojekte (Wohngenossenschaft Haus Coerde, Baugemeinschaft Sprung über
die Höfe). Vorgegebene spezifische Zielsetzungen, und Rahmenbedingungen erforderten beson-
dere unterstützende Handlungs- und Verfahrensansätze, die unter der Zuständigkeit/Federführung
maßgeblich invol vierter Ämter zum Einsatz gelangten. Dortige Erfahrungen und K onsequenzen
sind für die Ausrichtung einer erfolgsorientierten Unterstützung von Baugruppenprojekten perspek-
tivisch von großem Nutzen.
Jenseits bestehenden Interesses an Baugruppenprojekte n auf Konversionsflächen wären unter-
stützende Ansätze und Strukturen zum Produkt „Bauen in Gemeinschaft“ für eine langfristige Pr a-
xis zunächst grundlegend aufzubereiten und zur Anwerbung interessierter lokaler Akteure adäquat
zu popularisieren. Unter allgemeinen Zielsetzungen sollten Baugruppen einen Beitrag leisten zu:
besonderen Formen selbstgenutzten Wohneigentums und nachbarschaftlichen Wohnens
bisher nicht angebotenen Wohnungstypen und -qualitäten
einer Mischung von Wohn- und Lebensformen im Quartier
einer Vielfalt der künftigen Bewohnerschaft
besonderer Qualität der Gebäude
gemeinschaftlicher, sozialer und kultureller Vielfalt innerhalb von Quartieren.
Kommunale Leistungen und Funktionen im Tandem mit externen / lokalen Akteuren
Unterstützende Angebote der zentralen Kontakt- und Anlaufstelle konzentrierten sich bi sher auf
Funktionen zur „Information, Bündelung, Vernetzung“. In Internetseiten, Newslettern, Wohnpr o-
jektbörsen oder -portalen, Materialsammlungen, Datenbanken und Broschüren diverser Akteure
finden sich dazu (bundesweit) vielfältig aufbereitete Informatio nen. Ein zu entwickelndes Inte r-
netangebot soll nicht nur einen Zugang dazu ermöglichen und den Einsatz städtischer Ressourcen
wesentlich optimieren, sondern auch das Engagement und die Selbsthilfe interessierter Akteure
fördern. Z udem soll das kommunale In teresse am Thema und dessen Stellenwert in Münster –
auch in der Außenwirkung - verdeutlicht werden.
Über lokale Vernetzungsstrukturen einer engagierten und organisierten Bürgerschaft bietet sich
inzwischen eine fundierte Plattform, die von der Stadt Münster über deren Einbindung in unterstüt-
zende Funktionen - „im Tandem“ und unter gemeinsamen Zielsetzungen genutzt werden sollte, um
Gemeinschaftsorientiertes Bauen / Wohnen in Münster in Kooperation weiter voranzubringen. So-
fern und soweit sich beratende, i nformierende und bündelnde Funktionen der Stadt Münster kün f-
tig über deren Einbindung auf kompetente Partner vor Ort „delegieren“ lassen, könnten zentrale
Funktionen einer „Koordinierungsstelle für Gemeinschaftswohnformen“ künftig stärker auf den
notwendigen Aufbau und die Umsetzung strukturierter interner Abläufe und Prozesse sowie auf die
Begleitung und Unterstützung konkreter Projektentwicklungen konzentriert werden. Im Gegenzug
sind in der städtischen Praxis Handlungsansätze und Strukturen zu befördern, mit denen der Di a-
log und eine Beteiligung dieser lokalen Akteure bei der Weiterentwicklung des Segmentes g e-
meinschaftlicher Bau- und Wohnformen stärken und verstetigen lassen.
Zu Beschlussziffer 5.
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V/0722/2014
Der Rat der Stadt Münster hat am 24.06.2009 mit gezielten Beschlüssen 11 eine Neuorientierung
der Wohnungspolitik in Münster eingeleitet, die eine strategisch vorausschauende Entwicklung des
Wohnstandortes unterstützen soll. Konsens herrschte seinerzeit darüber, dass zum Erreichen der
genannten Ziele die „Unter stützung neuer und gemeinschaftsorientierter Wohnformen“ und die
„Förderung des genossenschaftlichen Wohnens“ intensiviert werden sollen.
Mit ihrem Antrag an den Rat A -R/0034/2011 „Wohnen in Münster fördern – Baugruppen und Bau-
gemeinschafen mehr Möglichk eiten eröffnen“ regt die SPD -Fraktion an, Projektentwicklungen z u-
gunsten von Baugruppen und Baugemeinschaften zu stärken, einen aktuellen Sachstandsbericht
vorzulegen und bei der Vermarktung des nicht mehr benötigten Immobilienbestandes deren Int e-
ressen besonders zu berücksichtigen.
Mit Beschluss vom 13.07.2011 zur Verfahrensvorlage V/0403/2011 hat der Hauptausschuss die
Verwaltung (weitergehend) beauftragt, auch über den Sachstand der bisherigen Unterstützung von
Gemeinschaftswohnformen im Mietwohnungsbau zu berichten (sog. Investorenmodell) und ko n-
zeptionelle Lösungsansätze zur verstärkten Förderung gemeinschaftsorientierter Wohnformen zu
erarbeiten und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
Die Kommunale Seniorenvertretung hat in ihrer Sitzung am 24.09.2012 den Beschluss einer Anre-
gung an den Rat gefasst (A-KS-001-2012 „Kommunale Wohnungspolitik – Schaffung von fina n-
zierbarem Wohnraum durch Eigeninitiative von Bürgern“) , nach dem der Rat beschließen möge,
dass bei allen Wohnungsbaumaßnahmen in der Stadt Münster zukünftig der Gesichtspunkt des
gemeinschaftlichen Wohnens berücksichtigt und so weit als möglich gefördert wird.
Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 06.02.2013 zur Verfahrensvorlage V/0019/2013
hat die Verwaltung dieses inhalt liche Grundanliegen zunächst im Dialog zur Entwicklung eines
Kommunalen Handlungskonzeptes Wohnen aufgegriffen und dort platziert. Mit dieser Beschlus s-
vorlage werden abschließend dahingehende umsetzungsorientierte Handlungsansätze formuliert.
Mit den Beschlusspunkten zu den Ziffern 2 und 3.1 bis 3.3 und 4. ist der v.g. Ratsauftrag und die
Anregung der Seniorenvertretung erledigt.
Zu Beschlussziffer 6.
In der Begründung zu Beschlussziffer 4. wird die notwendige Anpassung von Aufgaben und Fun k-
tionen der b isherigen Kontakt- und Anlaufstelle bei deren Weiterentwicklung zu einer „Koordini e-
rungsstelle für Gemeinschaftswohnformen“ ausführlich beschrieben. Die hierzu erforderlichen Pe r-
sonalressourcen stehen nicht zur Verfügung. Insbesondere die Stärkung genosse nschaftlicher
Projekte, der Auf -/ und Ausbau der Unterstützungspotenziale zugunsten von Baugruppen (Wo h-
nen im Eigentum) verbunden mit einer deutlichen Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit auch im
Internet erfordert eine grundlegende Aufbereitung neuer und zusätzlicher Themenfelder sowie die
Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen.
Die Verwaltung schlägt vor, eine 0,50 Stelle (E10/A11) vorerst befristet für 2 Jahre einzurichten. Im
Rahmen einer Evaluation können nach diesem Zeitraum die Erfahrungen un d der Erfolg der Koor-
dinierungsstelle bei der Unterstützung von Gemeinschaftswohnformen ausgewertet werden und
ggfls. über eine Nachsteuerung zu den Stellenplänen 2017 ff. entschieden werden.
Ein Zusammenhang zwischen der in dem Verwaltungsentwurf zum Ste llenplan für das Haushalt s-
jahr 2015 aufgenommenen 0,50 Stelle, Sachbearbeiter/ -in „Wohnungswirtschaftliche Planung und
Projekte“ und der im Rahmen dieser Vorlage aufgeführten Stellenvermehrung Sachbearbeiter/ -in
„Koordinierung der Unterstützung gemeinschaftsorientierter Bau- und Wohnformen“ besteht nicht.
11 Vgl. Beschluss des Rates vom 24.06.2009 zu Ziffer 2.6 der Vorlage 0244/2009 –Kommunale Wohnungs-
politik im steten Wandel, Entwicklungen der sozialen Wohnraumversorgung
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V/0722/2014
Thomas Paal
Stadtrat
Anlagen:
1. Gemeinschaftliche Wohnformen in Münster
2. Instrumente der öffentlichen Förderung von Bewohnergenossenschaften
3. Ratsantrag und Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (12)
- Schlaunstraße
- Stolbergstraße 6
- Grevener Straße 53
- Hammer Straße 135
- Nikolausweg 30
- Christoph-Bernhard-Graben 2
- Wilhelm-Holthaus-Weg 2
- Franz-Dahlkamp-Weg 2
- Brockmannstraße 66
- Beckhofstraße 25a
- Grüne Gasse 6
- Delstrup
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Details
- Aktenzeichen
- V/0722/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.10.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37