V/0932/2018
Errichtung der Mathilde-Anneke-Gesamtschule (2. Städtische Gesamtschule)
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Anlage 2.2 zu V/0932/2018
Erläuterung der Freianlagenplanung - Gesamtschule Münster Ost
Auszug aus der Objektbeschreibung des Büros ClubL94 v. 14.09.2018
1. EINFÜHRUNG UND ÜBERBLICK
Die Gesamtschule Münster Ost wird als Neubau im Bereich der Manfred -von-Richthofen-Straße und
der Andreas -Hofer-Straße und im Bestand der Fürstin -von-Gallitzin-Schule entwickelt. In den
Außenanlagen entsteht auf insgesamt circa 31.000 m² ein neuer und vielfältig nutzbarer Schulcampus
für Schüler und Lehrer. Wichtigste Spiel - und Aufenthaltsbereiche sind der Schulhof als
kommunikative Mitte, das Sportcluster mit Kleinspielfeldern und Beachareal sowie drei Lernhöfe und
der Schulgarten. Die neue Kindertagesstätte erhält einen separaten und großzügigen
Außenspielbereich. Mehrere Plätze betonen Eingangssituationen und schaffen Anknüpfungspunkte
in das Quartier. Für den ruhenden PKW- und Fahrradverkehr sind mit einem Parkplatz und mehreren
dezentral angeordneten Fahrrad-Abstellbereichen ausreichend Stellplätze vorgesehen. Die Stellplätze
erhalten durch Heckeneinfassungen einen grünen Charakter, der die gute Durchgrünung mit
Bestandsbäumen und Neupflanzungen betont.
2. VERNETZUNG - SCHULE IM QUARTIER
Die Gesamtschule Münster Ost ist als „Schule im Quartier“ konzipiert, die sich ihrer Umgebung öffnet
und sich als identitätsstiftender Ort des lebenslangen Lernens in die Nachbarschaft einbindet. Die
Aufenthaltsbereiche und Spielflächen im Freiraum s ind grundsätzlich für Dritte zugänglich . Die
Freiräume suchen aktiv Anknüpfungspunkte an das Stadtquartier und vernetzten die einzelnen
Baukörper der Schule untereinander. Wichtige Gebäudeeingänge werden deshalb einheitlich mit
Plätzen betont, die mit ihrer ruhigen und hellen Gestaltung Schüler, Lehrer und Besucher
willkommen heißen. Vor allem im Süden werden neue Wegeverknüp fungen zu den hier
angrenzenden Schulen, aber auch zum Dortmund -Ems-Kanal geschaffen. Im Osten ist eine
Anbindung an die Sportflächen des Sportclub Münster 08 e.V. vorgesehen. Das orthogonale
Wegesystem ermöglicht eine schnelle und intuitive Orientierung . „Verteilerplätze“ vermitteln
zwischen unterschiedlichen Richtungen und Funktionsbereichen und fungieren als kommunikative
Treffpunkte. Auch der Schulhof ist nicht nur wichtiger Spiel - und Aufenthaltsraum, sondern
gleichzeitig Bindeglied zwischen dem Bestandsgebäude und den Neubauten.
3. BAUABSCHNITTE
Das Projekt Gesamtschule Münster Ost gliedert sich in den Außenanlagen in zwei Bauabschnitte.
Der erste Bauabschnitt, mit den dem Haupthaus, dem Lernhaus und der Sporthalle zugeordneten
Freiflächen, umfasst den Vorplatz Haupteingang an der Ecke Andreas -Hofer-Straße/Manfred-von
Richthofen-Straße, einen Großteil des Schulhofs mit seinen Spiel - und Aufenthaltsflächen, die
Sportflächen inklusive Kleinspielfelder, Beachvolleyballfeldern und Vorplatz sowie den
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Lehrerparkplatz südlich des Lernhauses und drei Fahrradabstellbereiche. Die Außenanlagen im ersten
Bauabschnitt umfassen circa 23.000 m².
Die dem Oberstufenhaus zugeordneten Freiflächen im zweiten Bauabschnitt umfassen den an der
Manfred-von-Richthofen-Straße gelegenen Vorplatz und Haupteingang zum Oberstufenhaus, die
Außenanlagen der Kindertagesstätte inklusive Vorplatz, Terrasse und Außenspielfläche, den
Schulgarten und einen kleinen Innenhof sowie die östlic he Erschließungsstraße inklusive PKW -
Stellplätzen und Wendekreis und einen Fahrradabstellbereich . Der Schulhof, der sich zwischen den
Neubauten und dem Bestandsgebäude aufspannt, ist nur zu einem kleineren Teil dem
Oberstufenhaus zugeordnet. Diese Teilfläc he umfasst im Wesentlichen die verschiedenen Zugänge
vom Schulhof zum Oberstufenhaus sowie einen Chill - und Aufenthaltsbereich für die Oberstufe. Die
Außenanlagen im zweiten Bauabschnitt umfassen circa 8.000 m².
4. PLÄTZE - ANKNÜPFUNGSPUNKTE UND VERTEILER
Die Vorplätze formulieren klare und für den gesamten Schulcampus einheitliche Eingangssituationen.
Weitere Vorplätze befinden sich beim Haupteingang Oberstufenhaus und dem Eingang zur Kita.
„Verteilerplätze“ ergänzen das System der Vorplätze. Der Verteilerplatz vor der neuen Sporthalle
schafft auch Anknüpfungen zum Parkplatz und zu einem der Fahrrad -Abstellbereiche im Westen,
zum Schulhof im Norden, zum Sportcluster im Osten und zu den angrenzenden Schulen im Süden.
Vorplätze und Verteilerpl atz haben die gleiche Materialsprache und entwickeln eine einladende
Wirkung und sind auch für sich attraktive Aufenthaltsbereiche und Treffpunkte.
5. SCHULHOF - KOMMUNIKATIVE MITTE
Der Schulhof ist kommunikative Mitte un d Knotenpunkt der Gesamtschule Münster Ost und wird
durch die beiden U -förmigen Gebäude von Bestand und Neubau gefasst. Die großzügig und
differenziert gestaltete Pausenfläche bietet vielfältige Aufenthaltsbereiche sowie Spiel- und
Bewegungsangebote und integriert auch die Außenfläche der Mensa.
Ein umlaufender Rahmen schafft eine ruhige Grundfläche, die die verschiedenen Zugänge zum
Haupthaus, Lernhaus und Oberstufenhaus aufnimmt und Raum für ein großes Sitzelement der
Oberstufe bietet. Die Mitte des Schu lhofs liegt circa 3 0 cm tiefer als der umlaufende Rahmen und
wird von einem Sitzrahmen aus hellen Betonfertigelementen gefasst . Die Schulhofmitte wird im
Westen durch einen Baumhain aus Säulen -Gleditschien und im Osten durch ein Baumcluster
bestehend aus Bestandsbäumen räumlich gefasst. Unter dem regelmäßigen Baumhain ist ein ruhiger
Aufenthaltsbereich mit Rundbänken aus Beton vorgesehen, während im Osten der Schulhofmitte , in
Zusammenspiel mit den unregelmäßig angeordneten Bestandsbäumen , ein wilder Spielbereich
entsteht.
Die Farbigkeit orientiert sich am Far bkonzept der Architektur und wird auch bei den Spielelementen
der Kita und de m Kunststoffbelag der Kleinspielfelder aufgegriffen. Im Rahmen der Entwurfsplanung
fand ein Beteiligungsworkshop mit Schüler n zum Thema Spielgeräte statt, dessen Ergebnisse in die
Auswahl der Spielgeräte eingeflossen sind.
Die Mensa erhält hier an der Nordseite des Schulhofs eine Außenfläche mit mehreren Sitz-Bank-
Kombinationen. An der Ostseite befindet sich die große Treppen -Rampen-Anlage, die zum Sitzen mit
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Blick über den Schulhof einlädt und mit einer geneigten Fläche von maximal 4% die barrierefreie
Erschließung des Oberstufenhauses gewährleistet . An der Nordseite des Schulhofs wird mittels
Treppen und Sitzstufen ein Zugang zum Schülercafé im Untergeschoss des Oberstufenhauses
geschaffen. In räumlicher Nähe dazu befindet sich auch d er Schwerpunktbereich Oberstufe, der mit
einem langen, mäandernden Beton-Sitzelement mit Holzauflage zum Chill - und Aufenthaltsbereich
wird.
6. LERNHÖFE – GRÜNE KLASSENZIMMER
Das Lernhaus bildet in Richtung Süden drei Höfe aus, die an die höher liegenden Terrassen des
Lernhauses angebunden sind und als Grüne Klassenzimmer ruhige und vielfältig nutzbare
Lernbereiche mit unterschiedlichen Aufenthaltsqualitäten. Die Lernhöfe sind umlaufend durch einen
schmalen Weg erschlossen. Um die ruhige Atmosphäre zu gewährleisten , sind die drei Lernhöfe an
ihrer Südseite durch eine Hecke sowie einen niedrigen Zaun gefasst.
7. SCHULGARTEN – INDIVIDUELLE ANEIGNUNG
Eine durch Hecken gefasste Fläche an der Südseite des Oberstufenhauses ist für eine individuelle
Schulgarten-Gestaltung durch Schüler und Lehrer vorgesehen. Seitens der Planer werden ein Zugang,
ein kleinerer Aufenthaltsbereich mit Sitzbank und ein Garten container verortet. Planung und
Ausgestaltung des Schulgartens erfolgt dann durch die Schüler, Lehrer und Eltern der Gesamtschule
Münster Ost.
8. KITA-AUSSENFLÄCHE - HECKENRÄUME
Die Außenfläche der Kindertagesstätte ist in eine großzügige Terrasse u nd eine Außens pielfläche
unterteilt und bietet altersgerechte Aufenthalts-, Spiel- und Erlebniszonen.
Die Außenspielfläche wird durch Hecken in mehrere Teilbereiche gegliedert, in denen verschiedene
Spiel- und Bewegungsthemen verortet sind. Schaukel und Kletterelement sind fü r die älteren Ü3 -
Kinder vorgesehen, während der Wasser -Sandbereich, die Rasenfläche und die Weidenhütten auch
von den jüngeren U3-Kindern genutzt werden können. Ergänzend dazu erhalten die U3 -Kinder einen
separaten und großzügigen Sandspielbereich, der sich in unmittelbarer räumlicher Nähe zu den
Ausgängen der Gruppenräume befindet. Für beide Sandspielbereiche sind Sonnensegel vorgesehen.
Die Außenfläche wird als Ganzes durch Hecke und Zaun gefasst. Der Eingang ist von der Außenfläc he
räumlich abgetrennt und ist vom Vorplatz der Kindertagesstätte über eine Rampe erreichbar.
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SPORTCLUSTER
Die Sportflächen sind als kompaktes Sportcluster in unmittelbarer räumlicher Nähe zur neuen
Vierfach-Sporthalle. Die Plätze verknüpfen das Sportcluster mit dem Schulcampus und der
Umgebung. Zudem können sie im Rahmen des Sportunterrichts als Sammelpunkte oder
Aufwärmflächen genutzt werden. Die beiden Kleinspielfelder aus grünem Kunststoff liegen
nebeneinander und erhalten umlaufend Ballfangzäune in grauer Farbe. Neben der Linierung für
Fußball, Handball, Basketball und Völkerball ist auf dem östlichen der beiden Kle inspielfelder auch
eine Linierung für American Football vorgesehen, was auf den Beteiligungsworkshop zum Thema
Spielgeräte zurück zu führen ist. Östlich der Sporthalle bilden zw ei Volleyball- Sandspielfelder das
Beachareal. Sporthalle, Kleinspielfelder und Beachareal sind alle an der „Sportachse“ angeordnet, ein
Weg, der in seiner östlichen Verlängerung eine Verknüpfung mit den Sportflächen des Sportclubs
Münster 08 e.V. ermöglicht. Die großen Sportflächen des Sportclubs können in Ergänzung zu den
Kleinspielfeldern auf dem Schulcampus durch den Schulsport genutzt werden.
9. ERSCHLIESSUNG UND PARKEN
Die erforderlichen 800 Fahrrad -Stellplätze sind dezentral angeordnet, um eine Entflechtung beim
morgendlichen Ankommen und kurze Wege zu den Eingängen zu gewährleisten. Sie erhalten einen
grünen Charakter, da sie Bestandsbäume integrieren und durch Heckenpflanzungen eingefasst sind.
Anlehnbügel gewährleisten einen hohen Fahrradkomfort. Zusätzlich zu den Stellplätzen im
Außenraum kann ein Fahrradkeller im Oberstufenzentrum genutzt werden. Hier ist der separate und
abschließbare Abstellberei ch für die Fahrräder der Lehrer verortet , der über eine Fahrradrampe
erschlossen wird.
Auf dem Gelände der Gesamtschule Münster Ost sind 120 PKW -Stellplätze geplant. Diese verteilen
sich auf Stellplätze entlang der Erschließungsstraße im Osten, die an die Manfred -von-Richthofen-
Straße angebunden ist (46 Stück, zwei davon Behindertenstellplätze), und auf einen Lehrer-Parkplatz
südlich des Lernhauses, der ausgehend von der Andreas -Hofer-Straße erschlossen werden kann (7 4
Stück, 10 davon Behindertenstellplätze).
Der Lehrer-Parkplatz erhält, ähnlich wie die Fahrrad -Abstellbereiche, einen Heckenrahmen, der
zusammen mit Bäumen und dem geplanten Rasen fugenpflaster der Stellplatzflächen für einen
grünen Charakter sorgt. Der Heckenrahmen gewährleistet außerdem, dass der PKW -Verkehr sich
nicht mit dem Fahrrad - und Fußgängerverkehr überlagert und Gefahrensituationen vermieden
werden. Die Fahrspur des Parkplatzes endet in einem Wendehammer für PKW. 70 Stellplätze sind als
separater und mit Schranke abgetrennter Lehrer -Parkplatz ausgebildet. Die Schranke wird per
Handsender bedient.
Für die Erschließungsstraße im Osten endet nördlich des Sportclusters in einem Wendekreis für PKW,
der es ermöglicht schnell und in einem Zug zu wenden. Ziel ist, auch hier Gefahrensituationen auf ein
Mindestmaß zu reduzieren. Um den Flächenanforderungen für Stellplätze und Wendekreis gerecht
zu werden, sind Eingriffe in den belasteten Wall zu r Sportanlage des Sportclubs Münster 08 e.V.
notwendig. Auch für die geplante Fuß - und Rad-Anbindung an den Dortmund-Ems-Kanal muss in die
Flächen des Walls eingegriffen werden.
Die Kiss- & Drop-Zone der Schule wird circa 70 Meter südlich der Kreuzung Manf red-von-Richthofen-
Straße und Andreas -Hofer-Straße angeordnet. Hier werden 4 bis 5 bestehende Stellplä tze
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dementsprechend umgewidmet. Der Vorplatz der Kindertagesstätte ist ausreichend groß
dimensioniert, sodass Eltern hier kurz halten können, um ihre Kind er in die Kindertagesstätte zu
bringen.
Für Schüler mit Mobilitätseinschränkungen wird nördlich des Schulhofs und in Nähe der Eingänge
zum Haupthaus und zum Oberstufenzentrum ein Bereich mit Haltemöglichkeiten für Kleinbusse
geschaffen. Die Fläche dient z udem als Anlieferungsbereich für die Mensa. Es kann davon
ausgegangen werden, dass sich der Bringdienst mit Kleinbussen zeitlich nicht mit der Anlieferung der
Mensa überlagert.
Die erforderlichen Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen befinden sich im Bere ich der Zufahrten
und Wendeflächen des Lehrerstellplatzes und der östlichen Erschließungsstraße. Auch die
erforderlichen Feuerwehrflächen für die südlich angrenzenden Schulen sind mit der Feuerwehr
abgestimmt und wurden in die Planung integriert. Die Feuerwehrzufahrt zur Fürstenbergschule ist in
Rasenfugenpflaster vorgesehen, da sie gleichzeitig als Zufahrt für Anlieferverkehre genutzt wird.
10. BELEUCHTUNG
Die Plätze, der Schulhof sowie die wichtigsten Wegeverbindungen und funktionalen Bereiche sind in
ein Beleuchtungskonzept eingebunden, damit sich diese auch in den Abendstunden als helle, offene ,
sichere und übersichtliche Bereiche darstellen. Für die gestalterisch sensiblen Bereiche sind
einheitliche Licht-Stelen vorgesehen.
11. VEGETATION
Der markante und großkronige Baumbestand entlang der bisherigen Erschließungsstraßen und in den
Randbereichen des Schulcampus wird, wo möglich, erhalten und, wo nötig, mit Neupflanzungen
ergänzt.
Für den Baumhain auf dem Schulhof, der dem Baumcluster aus Bestandsbä umen gegenüber gestellt
wird, sind Säulen -Gleditschien vorgesehen, die durch ihren aufrechten Wuchs, ihre lockere Krone
und die Fiederblättrigkeit die Bedeutung des Schulhofs als kommunikative Mitte der Gesamtschule
Münster Ost hervor heben und in besonde rer Art mit der Holzfassade der Neubauten
korrespondieren. Für die Lernhöfe sind Obstgehölze geplant , die die ruhige und landschaftliche
Atmosphäre der Grünen Klassenzimmer betonen . In den Nebenflächen und Randbereichen sollen
einheimische Gehölze, wie Lin de, Ahorn und Eiche, Verwendung finden, die die insgesamt intensive
Durchgrünung des Schulcampus der Gesamtschule Münster Ost stärken und die vorhandenen
Gehölze zu einem Arboretum heimischer Arten ergänzen.
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2257 Zeichen
FB23-04_04-55_Barrierefreiheit-Checkliste.dot// 09.11.11// Änd. 01 Seite 1 von 1 Anlage 4 zur Vorlage V/932/2018 „Barrierefreiheit / Design für alle“ Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie Erschließung/Ausstattung: Behindertenstellplätze ja, Anzahl: 12 nein, Erläuterung: Gebäudezugang ebenerdig schwellenfrei Rampe Automatiktür Bewegungsfläche vor der Tür Sonstiges: Maße: 150 cm x 150 cm Erreichbarkeit der Geschosse alle Etagen barrierefrei erreichbar Etagen teilweise barrierefrei erreichbar Erläuterung: Aufzüge Aufzug/Aufzüge (Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040) Insbesondere: Sprachausgabe der Etagen Spiegel an der Wand gegenüber der Tür Notrufsystem auch für Menschen mit Hörbehinderung nutzbar nein, Erläuterung: Toilettenanlagen nach Geschlecht getrennte barrierefreie Toilette in jeder Sanitäranlage separate geschlechtsneutrale barrierefreie Toilette in jeder Sanitäranlage Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040 Wickelmöglichkeit für Kinder in einer Sanitäranlage Liege / Wandklappliege vorhanden nein, Erläuterung: Orientieren - Informieren - Leiten – Warnen Taktil erfassbares und kontrastreich gestal- tetes Leitsystem für blinde und sehbehin- derte Menschen vom Eingang zu wichtigen Bereichen im Gebäude Beschriftung von Türschildern in ausrei- chend großer Schrift sowie taktil erfassbar in Profilschrift und Braille Orientierungstafeln in großer Schrift und in gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 32975) kontrastreiche Gestaltung der Bodenbeläge Notrufsystem / Alarmsystem für hörbehin- derte Menschen nein, Erläuterung: Technik für schwerhörige Menschen Induktionsschleife (vgl. DIN 18040), Raumbezeichnung: Forum, Mensa, Tribüne Sporthalle Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 18041), Erläuterung: Ggf. Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und Details: Die barrierefreie Gestaltung der Gesamtschule-Münster-Ost ist auschließlich für den Förder- schwerpunkt der körperlichen und motorische Einschränkung ausgerichtet.
Beschlussvorlage
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V/0932/2018
V/0932/2018
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Errichtung der Mathilde-Anneke-Gesamtschule (2. Städtische Gesamtschule)
- Baubeschluss -
Beratungsfolge
27.11.2018 Sportausschuss Vorberatung
28.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
28.11.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
28.11.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
04.12.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
12.12.2018 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
1. Die Baumaßnahme der Mathilde-Anneke-Gesamtschule wird nach den Plänen des Archite k-
turbüros Farwick und Grote aus Ahaus von September 2018 ausgeführt (Anlagen: 1.1 En t-
wurfspläne, 1.2 Entwurfserläuterung). Die Baumaßnahme umfasst den Neubau der Schule
und der 4-fach-Sporthalle sowie den Umbau der Fürstin -von-Gallitzin Schule zum Oberst u-
fenhaus und zur Kindertageseinrichtung.
2. Die Freianlagen werden nach den Plänen des Büros Club L94 aus Köln, von September 2018
ausgeführt (Anlagen: 2.1 Entwurfspläne, 2.2 Entwurfserläuterung).
3. Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien wird zur Kenntnis genommen
(Anlage 3).
4. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen we r-
den zur Kenntnis genommen (Anlage 4).
Amt für
Immobilienmanagement
15.11.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Kremer
Telefon: 492-2415
KremerIngrid@stadt-
muenster.de
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V/0932/2018
5. Die Terminplanung für den voraussichtlichen Beginn der Maßnahmen für das Hauptgebäude,
die Lernhäuser, die Sporthalle und für das Bestandsgebäude wird zur Kenntnis genommen.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Fertigstellung der Neubauten voraussichtlich erst
zum Schuljahreswechsel 2021/2022 und des Umbaus der Fürstin -von-Gallitzin-Schule erst im
3. Quartal 2022 erfolgen wird.
6. Die aufgrund der Projektzeitverlängerung für die Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021 no t-
wendige provisorische Mensa wird als Containeranlage auf dem Lehrerparkplatz der ehemal i-
gen Fürstenbergschule errichtet. Die Containeranlage wird mit dem Schuljahr 2019/2 0 in B e-
trieb genommen. Zur Finanzierung der provisorischen Mensa werden Mittel in Höhe von
525.000 € zur Verfügung gestellt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch diese Ma ß-
nahme trotz der Projektzeitverlängerung eine 6 -Zügigkeit im Schuljahr 2020/21 un ter Beibe-
haltung des Schul- und Verpflegungskonzeptes möglich ist.
7. Es wird zur Kenntnis genommen, dass gemäß der Kostenberechnung des Büros Farwick und
Grote nach DIN 276 vom 22.10.2018 Investitionskosten in Höhe von 57.860.000 €, als auch
Folgekosten in Höhe von 3.603.730 € (Anlage 5) entstehen.
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit dem Baubeschluss die Kostensteigerungen berücksic h-
tigt sind, die sich planungsbedingt sowie aus der Bestätigung bzw. Anpassung an schulische
und sportfachliche Bedarfe und Be darfe der Kita ergeben haben. Kostensteigerungen, die i n-
folge der Baukonjunktur eintreten können, sind durch ein Sicherheitsbudget abzudecken.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass zum jetzigen Planungsstand mit dem Beschluss über
diese Vorlage 10 % der Inv estitionskosten für die gesamte Baumaßnahme, das sind
5.786.000 €, für Sicherheit und Unvorhergesehenes eingeplant sind.
9. Die Verwaltung wird aufgrund der voraussichtlichen Dauer der Errichtung der Mathilde-
Anneke-Gesamtschule ermächtigt, den Haushaltsansatz für die gesamte Baumaßnahme
entsprechend der Indexsteigerungen von 2017 zu 2018 sowie den Folgejahren anzuheben.
Die Anpassung der Folgejahre steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Rates
über den jeweiligen Haushalt. Für den Zeitraum von der Kostenschätzung im Jahr 2017 bis
zur Kostenberechnung im Jahr 2018 beträgt die Indexsteigerung 2.155.000 €, das sind 4.1 %
des im Zuge der Planungsbeschlüsse für beide Bauabschnitte zur Verfügung gestellten Bu d-
gets von 52.570.000 €. Dies e Indexsteigerung ist in den unter Pkt. 7 genannten Investition s-
kosten berücksichtigt.
10. Für die gesamte Baumaßnahme der Mathilde-Anneke-Gesamtschule werden im Haushalt
insgesamt Mittel in Höhe von 64.800.000 € zur Verfügung gestellt und zwar für die Neuba u-
ten der Schule inkl. Beschaffung und die 4-fach-Sporthalle inkl. Beschaffung, für den Umbau
der Fürstin -von-Gallitzin Schule inkl. der Kindertageseinrichtung mit Beschaffung, für die
Herrichtung der Fürstenbergschule zur Startorganisation, für die Errichtu ng einer provisor i-
schen Mensa (siehe Pkt. 6) und für den Abriss des Gebäudes der Karateschule Shotokan.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass gegenüber der bisherigen Veranschlagung Mehrko s-
ten in Höhe von 12.230.000 € entstehen.
11. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Rat in seiner Sitzung am 12.12.2018 auf der
Grundlage der nicht -öffentlichen Vorlage (V/09 75/2018) über das weitere Vorgehen bezü g-
lich des Neubaus und der sich derzeit auf dem Grundstück der zukünftigen 4-fach-Sporthalle
befindlichen Karateschule Shotokan entscheidet.
- 3 -
V/0932/2018
II. Finanzielle Auswirkungen
Die oben genannte Sachentscheidung wird wie folgt finanziert:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haushalts-
Jahr
Ansatz
bisher
Betrag €
VE Ansatz
neu
Betrag €
PG 0301 Leistungen für Schulen
4490 Mathilde-Anneke-GS; Städt.
GS
Auszahlungen für Bauma ß-
nahmen
bereitgestellt bis inkl. 2017 2017
15.300.000 15.300.000
2018 15.600.000 15.600.000
2019 500.000 10.000.000 0
2020 15.450.000 12.130.000
2021 1.750.000 10.550.000
2022 0 5.300.000
2023 ff 1.900.000
Saldo Auszahlungen Ba u-
maßnahme
48.600.000 60.780.000
Auszahlungen für den Erwerb
von beweglichem Anlageve r-
mögen
bereitgestellt bis inkl. 2017 2017 1.050.000 1.050.000
2018 1.000.000 1.000.000
2019 50.000
2020 550.000 50.000
2021 550.000
2022
2023 ff
Saldo Auszahlungen für
den Erwerb von bewegl i-
chem Anlagevermögen
2.650.000 2.650.000
Saldo gesamt Maßnahmen
Gesamtschule
51.250.000 63.430.000
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V/0932/2018
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haushalts-
Jahr
Ansatz
bisher
Betrag €
VE Ansatz
neu
Betrag €
PG 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
4880 Kita OFD
Auszahlungen für Bauma ß-
nahmen
2018 900.000 900.000
2019 300.000
2022 350.000
0100 Beschaffungen für städt.
Kita‘s
2019 120.000
2022 120.000
Maßnahmen Kita 1.320.000 1.370.000
Maßnahme Gesamtschule 51.250.000 63.430.000
Maßnahme Kita 1.320.000 1.370.000
Gesamt 52.570.000 64.800.000
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2021 ff. 1.551.910 Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2021 ff. 1.098.860 Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finan z-
aufwendungen
2021 ff. 952.960 Folgeaufwand
Summe aller Aufwendungen/Saldo 3.603.730
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind teilweise im Haushaltsplan -Entwurf 2019
bei en o.g. Produktgruppen veranschlagt:
Die notwendigen zusätzlichen Finanzbedarfe werden durch Veränderungsblätter in die Beratung des
Haushaltes 2019 eingebracht. Die Deckung des Mehrbedarfs in der Produktgruppe 0301 „Leistungen
für Schulen“ erfolgt produktgruppenintern aus der Investitionsmaßnahme 4720 „Erweiterung Schulge-
bäude“ mit 4.980.000 € in 2021, 5.300.000 € in 2022 und 1.900.000 € in späteren Jahren . Die D e-
ckung des Mehrbedarfs in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ e r-
folgt produktgruppenintern aus der Investitionsmaßnahme 0210 „Zuschuss z. Ausbau KiTa -Betr. (u3)
freier Tr.“ mit 50.000 € in 2022.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der
Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanzplanung die
Ermächtigungen bereitstellt.
Die Berechnung des Investitionskosten und Folgelasten wird zur Kenntnis genommen.
- 5 -
V/0932/2018
Begründung:
Bisherige Beschlüsse
Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.02.2017 mit der Vorlage V/1139/2016 dem Ergebnis des Wett-
bewerbs für Architekten und Landschaftsarchitekten für die Errichtung der 2. Städtischen Gesam t-
schule und der Durchführung einer Zertifizierung nach den Kriterien des Bewertungssystems Nac h-
haltiges Bauen (BNB) zugestimmt.
Die Verwaltung wurde mit der Vorlage V/0028/2017 beauftragt, auf der Grundlage des Wettb e-
werbsentwurfes des Architekturbüros Farwick + Grote, Ahaus, sowie des Büros für Landschaftsarchi-
tektur Club L94, Köln, die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung zu erstellen und den
Baubeschluss herbeizuführen. In seiner Sitzung am 18.10.2017 hat der Rat auf der Grundlage der
Vorlage V/0825/2017 der Vorentwurfsplanung für den 1. Bauabschnitt, den Neubauten für Schule und
Sport und den Freianlagen zugestimmt.
In seiner Sitzung am 31.01.2018 hat der Rat auf der Grundlage der Vorlage V/1059/2017 der Voren t-
wurfsplanung für den 2. Bauabschnitt, dem Umbau der Fürstin-von-Gallitzin-Schule für die Sekundar-
stufe 2 der Mathilde-Anneke-Gesamtschule und für die Kindertageseinrichtung sowie den Freianlagen
zugestimmt.
Zu 1. Entwurfsplanung Gebäude
Für die Mathilde-Anneke-Gesamtschule wurde u nter Einbeziehung der Bauten der Fürstin -von-
Gallitzin-Schule ein Schulensemble entwickelt, welches die Bauvolumina maßvoll in den Kontext ei n-
bindet, ohne auf ein kraftvolles Erscheinungsbild zu verzichten.
Grundprinzip der Erschließung ist es, die Übersichtlichkeit und Ablesbarkeit der Funktionsbereiche
sicher zu stellen.
Im Hauptgebäude ist dem Foyer unmittelbar das Forum als zentraler Begegnungs - und Veranstal-
tungsort der Schule zugeordnet. Im Alltag bietet es als offene Mitte Raum für vielfältige Schulakti vitä-
ten. Ebenfalls direkt vom Foyer aus erschlossen ist die Mensa. Im Hauptgebäude befinden sich da r-
über hinaus die Verwaltungsräume sowie die Fachräume der Sekundarstufe I.
In drei übersichtlichen Lernhäusern sind die SEK I -Bereiche mit Unterrichts - und Differenzierungs-
räumen und den jeweiligen pädagogischen Mitten zusammengefasst.
Im Bestandsgebäude der Fürstin-von-Gallitzin-Schule sind sämtliche Räume der SEK II organisiert.
Der Umbau des Oberstufenhauses beschränkt sich im Wesentlichen auf Maßnahmen für die U m-
strukturierung in eine Kita im südlichen Erdgeschossbereich, den Einbau eines Aufzugs und einer
Rampe zur barrierefreien Erschließung aller Geschosse einschließlich des Atriums und des Schüle r-
cafés im Untergeschoss. Die konstruktiven Eingriffe i n die Gebäudesubstanz wurden entsprechend
der Wettbewerbsvorgabe auf Wesentliches begrenzt.
Grundrisse, Konstruktion und Ausstattungen der Gesamtschule unterstützen die Umsetzung mode r-
ner Unterrichtskonzepte. So bietet das Konzept der pädagogischen Mitten in den Lernhäusern mit
offenen Lernlandschaften als Selbstlernbereiche in den Flurzonen, transparenten Teilflächen in den
Innenwänden, ein vielschichtiges Raumangebot zur Förderung von Kommunikation und Austausch.
Die naturwissenschaftlichen Fachräume werden im Neubau multifunktional ausgestattet, bieten somit
umfassend Flexibilität für die Organisation des naturwissenschaftlichen Unterrichts, der in den Jah r-
gängen 5 bis 8 fächerübergreifend (Chemie, Physik, Biologie) erteilt wird.
Die Einrichtung und Aus stattung der Mensa im Haupthaus ist auf das Verpflegungskonzept der Mat-
hilde-Anneke-Gesamtschule ausgerichtet und ermöglicht das Angebot des „Cook and Chill“, d. h. der
temperaturentkoppelten Mischkost (70% / 30 %). Dieses wird bereits derzeit im Rahmen der Starto r-
ganisation in der Fürstenbergschule praktiziert und ist ebenso für die Interimsmensa vorgesehen
(siehe Pkt. 5).
Die neuen Gebäude für die Schule und die Sporthalle sind in Holzbauweise vorgesehen.
- 6 -
V/0932/2018
Die gewählte Konstruktion ist unter dem Gesichtspunkt der CO 2-Speicherung ein aktiver Beitrag zum
Klimaschutz und zur nachhaltigen Entwicklung. Ein hoher Wärmedämmstandard der Gebäudehülle ist
ökologisch positiv und wirtschaftlich sinnvoll.
Die semi-industrielle Vorfertigung der Bauelemente sichert eine hohe Fertigungsqualität und Vorfert i-
gung. Die Materialität setzt sich konsequent im Äußeren und Inneren der Gebäude fort, wodurch der
Nachhaltigkeitsaspekt auch für die Nutzenden erlebbar und nachvollziehbar wird. Holzoberflächen
dominieren in Decken, Wänden und Einbauelementen. Die Verwendung des Baustoffes Holz als
Tragwerkskonstruktion und Ausbaumaterial verleiht dem Gebäude eine warme und natürliche Atm o-
sphäre. Lediglich die Mensaküche und die Nassräume sowie notwendige Treppenräume sind aus
baukonstruktiven Gründen in Betonkonstruktion konzipiert. Ebenfalls in massiver Bauweise wird der
Nebenraumtrakt der Sporthalle errichtet.
Neue Wege beschreiten muss die Stadt Münster im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel.
In Folge steigender sommerlicher Temperaturen und zunehmender Hitzeperioden lassen sich ohne
Lüftung und Kühlung die notwe ndigen thermischen Anforderungen an den sommerlichen Wärm e-
schutz im Schulgebäude nicht mehr gewährleisten. Dies wird auch durch die bauphysikalischen B e-
rechnungen und Simulationen unterschiedlicher Baukonstruktionen bestätigt.
Die auf Grundlage der DIN 15 251 („Eingangsparameter für das Raumklima zur Auslegung und B e-
wertung der Energieeffizienz von Gebäuden - Raumluftqualität, Temperatur, Licht und Akustik“) im
Rahmen der BNB-Zertifizierung ermittelten Temperaturobergrenzen können ohne Belüftung und Küh-
lung nicht eingehalten werden. Dies gilt unabhängig von Baustoffen und von der Grundrissgestaltung.
Die Mathilde-Anneke-Gesamtschule ist deshalb ein Prototyp für Schulbauten der Zukunft.
Der Einbau einer Lüftungsanlage in den Lehrer - und Verwaltungsbereichen im Haupthaus sowie in
den Lernhäusern ergänzt durch eine adiabate Kühlung (Verdunstungskühlung in einem geschloss e-
nen System) trägt den genannten Erfordernissen Rechnung. Die zentrale Lüftungsanlage für die
Lernhäuser wird im Untergeschoss der Lernhäuser p ositioniert. Für das Haupthaus sind die entspr e-
chenden raumlufttechnischen Anlagen im Untergeschoss unterhalb des Küchenbereiches und im
Technikraum oberhalb der Bühne im Forum verortet.
Darüber hinaus wurde der Entwurf gegenüber der Vorentwurfsplanung u. a. bezüglich folgender A s-
pekte weiterentwickelt:
Aufgrund bauordnungsrechtlicher Anforderungen ist die Mensa als Versammlungsstätte ei n-
zustufen und hat die entsprechenden brandschutztechnischen Anforderungen zu erfüllen.
Ebenso gilt dieses für die Sporthalle, hier in erster Linie für die Zuschauertribüne. Zur Verme i-
dung erheblicher zusätzlicher Kosten zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des Gesam t-
gebäudes als Versammlungsstätte gilt die für den Sport zu nutzende Sportfläche nicht als Z u-
schauerbereich und stellt somit keine Mehrzweckhalle dar. Dies entspricht den abgestimmten
Vorgaben der Wettbewerbsauslobung.
Für die Unterbringung der raumlufttechnischen Anlagen werden die Lernhäuser zum Teil u n-
terkellert. Im Planungsprozess wurde festgestellt, dass eine dezentrale Verortung innerhalb
der Zwischendecken nicht möglich ist. Im Haupthaus wird die Sohle unterhalb der Küche a b-
gesenkt um hier die raumlufttechnischen Anlagen anzuordnen.
(Die ausführliche Erläuterung des Entwurfes für die Neubauten von Hau pthaus, Lernhäusern, Sport-
halle und den Bestandsumbau ist in der Anlage 1.2 ersichtlich.)
Zu 2. Entwurfsplanung Freianlagen
In den Außenanlagen entsteht auf insgesamt circa 31.000 m² ein neuer und vielfältig nutzbarer
Schulcampus.
Wichtigste Spiel- und Aufenthaltsbereiche sind der Schulhof als kommunikative Mitte, das Sportclu s-
ter mit Kleinspielfeldern und Beachareal sowie drei Lernhöfe und der Schulgarten. Die neue Kinderta-
gesstätte erhält einen separaten Außenspielbereich. Mehrere Plätze betonen Eingan gssituationen
und schaffen Anknüpfungspunkte in das Quartier. Für den ruhenden PKW - und Fahrradverkehr sind
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V/0932/2018
mit einem Parkplatz und mehreren dezentral angeordneten Fahrradabstellbereichen ausreichend
Stellplätze vorgesehen. Gemäß den Vorgaben der Auslobung, abgestimmt mit dem städtischen Bau-
ordnungsamt, sind für die Mathilde-Anneke-Gesamtschule 800 Fahrradabstellplätze, sowie 120 PKW-
Stellplätze geplant. Letztere decken auch den Bedarf angrenzender Schulen, deren PKW -Stellplätze
teilweise weggefallen sind. Die Stellplätze erhalten durch Heckeneinfassungen einen grünen Chara k-
ter, der die gute Durchgrünung mit Bestandsbäumen und Neupflanzungen betont.
Die Sportflächen sind als kompaktes Sportcluster in unmittelbarer räumlicher Nähe zur neuen Vie r-
fach-Sporthalle angeordnet.
(Die ausführliche Erläuterung des Freianlagenentwurfes ist in der Anlage 2.2 ersichtlich.)
Zu 5. Terminplanung
Aufgrund der Vertragsauflösung des mit der Planung der technischen Gebäudeausrüstung (TGA)
beauftragten Büros und der not wendigen Neuausschreibung ergibt sich aktuell ein Verzug im Projekt
von ca. 10 Monaten auf die Fertigstellungstermine. Die Analyse und Bewertung der Terminfor t-
schreibung wurde in der Baukommission im Mai 2018 dargestellt.
Folgende Termine für den voraus sichtlichen Baubeginn und die voraussichtliche Fertigstellung sind
vorgesehen:
4-fach Sporthalle Baubeginn September 2019
Fertigstellung 1. Quartal 2021
Voraussetzung ist die Akzeptanz einer Interimslösung durch den Verein
Shotokan (siehe Pkt. 11)
Haupthaus
Baubeginn Juni 2019
Fertigstellung 2. Quartal 2021
Lernhaus
Baubeginn August 2019
Fertigstellung 2. Quartal 2021
Oberstufenhaus
3. Quartal 2021
Fertigstellung 3. Quartal 2022
Zu 6. Provisorische Mensa
Die für die Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021 notwendige provisorische Mensa wird als Conta i-
neranlage auf dem Lehrerparkplatz der ehemaligen Fürstenbergschule errichtet. Die Containeranlage
wird mit dem Schuljahr 2019/20 in Betrieb genommen. (Anlage 5).
Der zeitliche Verzug im Projekt (vergl. Erläuterung zu Pkt. 11) beträgt aktuell ca. 10 Monate auf die
Fertigstellungstermine des Haupthauses und des Lernhauses der Schule und ca. 7 Monate auf die
Fertigstellung der Sporthalle und des Bestandsgebäudes. Das Hauptgebäude mit der ne uen Mensa
steht somit erst zum Schuljahresbeginn 2021/2022 zur Verfügung. Bereits ab dem Schuljahr
2019/2020 reicht die in der Fürstenbergschule im Zuge der Maßnahmen für die Startorganisation ei n-
gerichtete Mensa zur Sicherung des gebundenen Ganztagskonzep tes der Mathilde-Anneke-
Gesamtschule nicht mehr aus. Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021, dem ursprünglichen Fertigstel-
lungstermin des Haupthauses, werden 5 Jahrgänge die Mathilde-Anneke-Gesamtschule besuchen,
und zwar in den Gebäuden der Fürstenberg -Schule und der Fürstin -von-Gallitzin-Schule. Für den
neuen Jahrgang ist der Beginn der 6 -Zügigkeit vorgesehen. Für die provisorische Mensaversorgung
wurden durch das Amt für Schule und Weiterbildung und das Amt für Immobilienmanagement ve r-
schiedene Varianten untersucht und mit der Schule erörtert. Die nachfolgend beschriebene Variante
wird daher zur Realisierung vorgeschlagen:
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V/0932/2018
Errichtung einer zusammenhängenden Mensaanlage, verbunden mit der im Zuge der Starto r-
ganisation in der Fürstenbergschule eingerichteten Mensa durch
Anmietung einer Containeranlage für den Standort des Lehrerparkplatzes der Fürstenber g-
schule für 2 Jahre (Schuljahre 2019/20 und 2020/21)
Rückbau der Kücheneinrichtung in der jetzigen Mensa im Gebäude der ehem. Fürstenber g-
schule, Verlagerung der Kücheneinrichtung sowie deren Ergänzung zur Ausstattung des Con-
tainers als Küche
Durch die Küchenauslagerung frei gewordene Flächen werden zur Speiseeinnahme genutzt,
diese werden im 2. Jahr durch eine Containererweiterung ergänzt
Die o. g. Vorgehensweise ermöglicht auch in der Interimszeit die Versorgung nach dem Sy s-
tem „Cook and Chill“ entsprechend dem Verpflegungskonzept der Schule.
Die Kosten von 525.000 € verteilen sich auf das Schuljahr 2019/2020 mit 388.000 € (Grun d-
einrichtung s. o.) u nd das Schuljahr 2020/2021 mit 137.000 € (Ergänzung Speiseraumconta i-
ner)
Zu 7. bis 9.: Kostenberechnung
Kostenberechnung nach DIN 276 des Büros Farwick und Grote vom 22.10.2018.
Die DIN 276 gibt die Zuordnungen, z. B. für die Ausstattungsobjekte und - Maßnahmen in die Ko s-
tengruppen 300, 400 und 600 vor.
Die Kostenberechnung wurde durch das Büro BMP -Baumanagement hinsichtlich der Kostengruppe
700 mit den veranschlagten und prognostizierten Baunebenkosten abgeglichen.
Die Kostenberechnung berücksichtigt die Indexsteigerung um 4.1 % für das Jahr 2017 (Kostenb e-
rechnung) zum Jahr 2018 (Kostenberechnung). Aufgrund der aktuellen Marktsituation im Baubereich
sind Kostensteigerungen zu erwarten.
Planungsdaten
Bruttogrundfläche (BGF) brutto für:
Haupthaus und Lernhaus 15.534 m²
Sporthalle 3.088 m²
Oberstufenhaus 10.145 m²
BGF gesamt 27.767 m²
- 9 -
V/0932/2018
Kostenkennwerte und Vergleich BKI
Kostenkennwerte gem. Kostenberechnung:
Haupthaus und Lernhaus 1.848 €/ m2 BGF
Sporthalle 2.107 €/ m2 BGF
Oberstufenhaus 395 €/ m2 BGF
Vergleich mit den Werten nach BKI (Baukostenrichtwerte des Baukosteninformationssystems
der Architektenkammern):
Haupthaus und Lernhaus 1.765 €/ m2 BGF
Sporthalle 1.783 €/ m2 BGF
Oberstufenhaus 576 €/ m2 BGF
Einordnung Neubau Haupthaus und Lernhaus:
Einordnung Neubau Sporthalle:
Bei den herangezogenen BKI -Werten des Baukosten -Informationszentrums Deutscher Architekte n-
kammern GmbH handelt es sich um unspezifizierte Standartvergleichswerte. Im BKI „Baukosteni n-
dex“ werden für Kostenermittlungszwecke und Wirtschaftlichkeitsvergleiche bereits realisierte und
abgerechnete Bauwerke veröffentlicht. Die genannten Werte bilden eine Kostenbandbreite - von un-
ten über mittel bis oben - der Kosten zahlreicher in allen Bundesländern in unterschiedlichen Städten
und Gemeinden konkret errichteter Schulen ab. Die BKI -Werte berücksichtigen in der Regel weder
die höheren Investitionen zugunsten dadurch insgesamt niedrigerer Lebenszykluskosten, noch die
besonderen Anforderungen an eine Schule für Kinder mit KM-Störungen oder ortsspezifischen Anfor-
derungen und Besonderheiten. Ebenfalls nicht berücksichtigt sind Erfordernisse zur Anpassung an
die Folgen des Klimawandels. Diese führen insgesamt zur Einordnung am oberen BKI-Wert.
- 10 -
V/0932/2018
Zu 10. Finanzierung
Budget 52.570.000 €
Im Haushalt sind Mittel für die Baumaßnahme der Mathilde-Anneke-Gesamtschule und der Kinderta-
geseinrichtung in Höhe von 52.570.000 € enthalten. Diese basieren auf der Kostenschätzung des
Büros Farwick und Grote aus dem Jahr 2017.
Kosten
Kosten gemäß der Kostenberechnung des Büros Farwick und Grote auf der
Grundlage der DIN 276 (siehe Hinweis zu r Kostentabelle) für die Baumaßna h-
me vom 22.10.2018.
Die Kostenberechnung bezieht sich auf den Strand 2018 und beinhaltet für alle
Kostengruppen eine Indexsteigerung der Baukosten von 2017 zu 2018 von 4.1
%, in Höhe von 2.155.000 €
57.860.000 €
Zuzüglich 10 % Sicherheit + 5.786.000 €
Zwischensumme der Kostenberechnung inkl. Sicherheit = 63.646.000 €
Abzüglich:
Kosten für Dachsanierung Bestandsschule
(Finanzierung aus dem Budget für die Instandhaltung Schulen)
- 130.000 €
Zwischensumme = 63.516.000 €
Zuzüglich:
Startorganisation Fürstenbergschule
+ 700.000 €
Abrisskosten Shotokan + 45.000 €
Interimsmensa für die Schuljahre 2019/20 und 2020/21 + 525.000 €
Kosten - erforderliches Budget = 64.786.000 €
Kosten – erforderliches Budget gerundet
= 64.800.000 €
Differenz zwischen Budget 2018 und Kosten
12.230.000 €
Veränderungen gegenüber der Kostenschätzung sowie besondere Kosten ergeben sich in folgenden
Bereichen:
I. Konkretisierung und Anpassung an schulische und sportfachliche Bedarfe,
Bedarfe der Kita sowie Anpassungen zum Klima- und Wärmeschutz
3.815.000 €
II. Projektzeitverlängerung durch Fachplanerwechsel 715.000 €
III. Sicherheit, Normänderungen, Erkenntnisse zum Baugrund und zum
Brandschutz
1.320.000 €
IV. Übliche Fortschreibung Planungsprozess 1.325.000 €
V. Kostenerhöhung aus Gründen der Vorsorge
2.900.000 €
VI. Baukostenindex im Zeitraum 2017 bis 2018 (siehe Pkt. 9) 2.155.000 €
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V/0932/2018
Zu I a Konkretisierung und Anpassung an schulische und sportfachliche Bedarfe,
Bedarfe der Kita
u. a.
- Konkretisierung der aktuellen Ausstattungslisten gegenüber der Bedarfsermitt-
lung
- Berücksichtigung des Systems „Cook and Chill“ bereits für die Interimsmensa an-
teilig im Jahr 2019/20
- Konkretisierung der Anforderung nach einer universellen Ausstattung der NW-
Räume in der Sek1 / Neubau laut Auslobung
- Bauliche Eingriffe und Ausstattung zur Qualitätsanpassung der NW-Räume in der
Sek II / Bestandsumbau
- Berücksichtigung schulischer, sportfachlicher Anforderungen sowie die der Kita:
u. a. Teeküchen in Lehrerteamräumen, bauliche Maßnahmen für den Außenzu-
gang Schülercafé im UG des Bestandsgebäudes, zusätzliche Maßnahmen in
Sport- und Freiflächen
- Optimierung der Kitagruppenräume
2.115.000 €
Zu I b Anpassungen an Klima- und Wärmeschutz
u. a.
Ergänzung der raumlufttechnischen Anlage für den Verwaltungs- und
Lehrerbereich
Adiabate Kühlung in den Lernhäusern und im Verwaltungs- und
Lehrerbereich
1.700.000 €
Zu II. Projektzeitverlängerung durch Fachplanerwechsel
Die Analyse und Bewertung der Terminfortschreibung wurde durch das beauftragte Pr o-
jektsteuerungsbüro BMP in der Baukommission im Mai 2018 dargestellt.
Aufgrund der Vertragsauflösung des mit der Planung der technischen Gebäudeausrü s-
tung (TGA) beauftragten Büros und der notwendigen Neuausschreibung ergibt sich a k-
tuell ein Verzug im Projekt von ca. 10 Monaten auf die Fertigstellungstermine.
Es entstehen Mehrkosten durch zusätzliche Fachplaneraufträge, Nachtragshonorare der
beteiligten Planer, Aufwand für eine Interimsmensa im Schuljahr 2020/21 (Projektzeitver-
längerung)
715.000 €
Zu III. Sicherheit, Normänderungen, Erkenntnisse Baugrund, Brandschutz
u. a.
Novellierung der DIN 18533: Erhöhter Aufwand für die Abdichtung
von erdberührten Bauteilen für den Lastfall aufstauenden Sickerwassers
Aktuelle Erkenntnisse über Belastungen von Böden im Bereich der
Freiflächen um die Fürstin-von-Gallitzin Schule
Erhöhte Anforderungen an den Brandschutz durch die Einordnung
der Mensa und der Sporthalle als Versammlungsstätte
1.320.000 €
Zu IV. Übliche Fortschreibung des Planungsprozesses
Durch die Fortschreibung des Planungsprozesses ergeben sich Mehrkosten in Höhe von
1.325.000 €.
Dies entspricht einer Kostensteigerung von der Kostenschätzung zur Kostenberechnung
von 2,5 %. In der Fachliteratur bekannt und durch Rechtsprechung bestätigt werden
Toleranzbreiten im Bereich von +- 10 % benannt.
Für die ersten drei Phasen der Kostenermittlung, in denen noch keine Angebotspreise
vorliegen, müssen die Investitionskosten über Schätzwertverfahren wie z. B. das Einzel -
Wert-Verfahren ermittelt werden. Die Gesamtkosten werden geschätzt aufgrund der
1.325.000 €
- 12 -
V/0932/2018
Gebäudeflächen (BGF) oder Gebäudevolumen (BRI) zu Kosten aus ähnlichen Projekten
und/oder BKI -Werten. Über das Raumprogramm, welches den bedarfsorientierten
Nachweis der Flächenverwertung dokumentiert, lassen sich die Baukosten in frühen
Planungsstadien relativ genau schätzen.
Gegenüber den nachfolgenden Stufen der Kostenermittlung, wie z. B. der bauteilbez o-
genen Kostenberechnung, bestehen für die Kostenaussagen Toleranzbreiten. Eine T o-
leranzbreite von ± 10 % entsteht durch den jetzigen Planungsstand der Entwurfsplanung
gegenüber der Vorentwurfsplanung. In der Fachliteratur sind die folgenden Toleranzbre i-
ten für die Kostenermittlung (siehe Abbildung) bekannt:
Zu V. Kostenerhöhung aus Gründen der Vorsorge
Es wird ein Puffer vorgesehen im Hinblick auf ggf. zu erwartende Kostenerhöhungen bei
Vergaben aufgrund der Konjunkturlage
2.900.000 €
Einsparmaßnahmen
Einsparmöglichkeiten wurden bereits in der Vorentwurfsplanung diskutiert und umgesetzt (siehe Ba u-
kommission am 06.10.2017). Im Zuge der eingehenden Prüfung der a ktuell ermittelten Kosten und
der zugrunde liegenden Planung wurden weitere Einsparpotentiale identifiziert, die in die Kostenb e-
rechnung eingegangen sind. Diese betreffen die Baukonstruktion als auch die haustechnische Pl a-
nung.
Innenwandoberflächen: Ersatz von Holzwerkstoffplatten durch Gipskartonplatten - 85.500 €
Optimierung der Dämmung im Untergeschoss - 12.800 €
Erstellung der Treppen in Beton - 19.200 €
Ersatz der Dachflächenfenster in der Sporthalle durch Lichtkuppeln - 77.800 €
Optimierung der Haustechnik wie z. B. der Entfall motorischer Brandschutzklappen
und einer Systemtrennung bzgl. der raumlufttechnischen Anlage und des
Heizkreislaufs
- 187.430 €
Summe = 382.500 €
Grafik: Toleranzgrenzen auf der Grundlage
einschlägiger Gerichtsurteile , die Toleran z-
rahmen als hinnehmbar ansehen.
Kochendörfer, Bauprojektmanagement, 2010
- 13 -
V/0932/2018
Zu 11. Shotokan
Aufgrund der bis dato bereits eingetretenen zeitlichen Verzögerung für die Errichtung eines Ersatzge-
bäudes für den Karateclub Shotokan von etwa einem Jahr bezüglich der Verlagerung des Sportve r-
eins Shotokan Karate Dojo Münster e. V. an den Mauritz-Lindenweg haben sich die Sachverhalte neu
bzw. in geänderter Form ergeben und werden in der Vorlage (V/0975/2018) dargestellt.
Die Realisierung der Sporthalle soll von dieser zeitlichen Verzögerung nicht beeinflusst werden. De s-
wegen werden regelmäßig Gespräche mit dem Verein über eine Interims lösung geführt, die einen
möglichst kurzen Zeitraum umfassen soll und von allen Beteiligten akzeptiert wird.
I. V.
gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Anlagen:
Anlage A
1.1 Entwurfspläne Gebäude
1.2 Entwurfserläuterung Gebäude
2.1 Entwurfspläne Freianlage
2.2 Entwurfserläuterung Freianlage
3. Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien
4. Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen
5.1 – 5.3 Folgekostenberechnung
932-2018_Anlage_2-1
229 Zeichen
Anlage 2.1 GSMO I Freianlagen I unmaßstäbliche Verkleinerung I 19.10.2018 Anlage 2.1 GSMO I Freianlagen I unmaßstäbliche Verkleinerung I 19.10.2018 Anlage 2.1 GSMO I Freianlagen I unmaßstäbliche Verkleinerung I 19.10.2018
932-2018_Anlage_1-2
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Anlage 1.2 zu V/0932/2018 Entwurfserläuterung Gesamtschule Münster Ost Auszug aus der Objektbeschreibung des Büros Farwick und Grote v. 14.09.2018 Leitidee / Entwurfskonzept Die Gesamtschule Münster Ost ist als ein in das Stadtquartier eingebundener städtebaulicher Schwerpunkt konzipiert, der sich den Bürgern und Schülern als Identität stiftende Bildungs -, Versammlungs- und Begegnungseinrichtung präsentiert. Diese strahlt Offenheit aus, wirkt einladend und verleiht Orientierung. Durch die Formung eines prägnanten Baukörperensembles wird die Adressbildung unterstützt und die Identifikation der Schüler, Lehrer und Eltern mit ihrer Schule gestärkt. Leitidee des Konzepts der Schule ist die bauliche Unterstützung des Schulideals „Schule als Lebensraum - Leben in der Gemeinschaft“. Städtebauliche Einbindung Unter Einbeziehung der Bauten der Fürstin -von-Gallitzin-Schule ist ein Schulensemble e ntwickelt, welches sich in den Bauvolumina maßvoll in den Kontext einbindet, ohne auf ein kraftvolles Erscheinungsbild zu verzichten. Angemessene Gebäudelängen und die Differenzierung der Baukörper nach Süden zur Fürstenbergschule verankern die neue Schule stadträumlich in den Kontext. Zur Kreuzung Manfred -von-Richthofen-Straße und Andreas -Hofer-Straße wird ein Vorplatz freigegeben, der die Adressbildung und die Verknüpfung zum Quartier unterstützt. Somit orientiert sich der Haupteingang der neuen Gesamtsch ule sowohl zur Andreas -Hofer-Straße als auch zur Manfred-von-Richthofen-Straße. Dezentrale angeordnete Eingänge erschließen die weiteren Schulgebäude. Innere Erschließung Grundprinzip der Erschließung ist, die Übersichtlichkeit und Ablesbarkeit der Funktionsbereiche sicher zu stellen. Forum, Mensa, Ganztagsbereich, Lernhäuser und Fachklassen, die Unterrichtsbereiche für SEK I und SEK II sind gut über innere und äußere Wege erreichbar und miteinander verknüpft. Vom Foyer aus werden alle zentralen Nutzungsbereiche der Schule unmittelbar erreicht. Eine freie Treppe erschließt großzügig das Obergeschoss, die kurzen Verbindungen und Rettungswege werden im Zentralgebäude über 3 T reppenhäuser sichergestellt. Die Lernhäuser sind über 2 Eingänge mit zugeordneten Treppen erschlossen, ohne die gewünschten störungsfreien Lernzonen zu beeinträchtigen, wobei die Zweigeschossigkeit eine einfache Entfluchtung ermöglicht. Funktionalität Dem Foyer unmittelbar zugeordnet ist das Forum als zentraler Begegnungs - und Veranstaltungsort der Schule. Im Alltag bietet es als offene Mitte Raum für vielfältige Schulaktivitäten (u.a. Reihen. - Bankett.- und Festbestuhlung). Die Musikräume sind dem Forum unmittelbar angegliedert. Ebenfalls direkt vom Foyer aus erschlossen ist die Mensa, der wiederum die Hauswirtschaftsräume zugeordnet sind. So kann bei Sonderveranstaltungen das Catering über eine der Hauswirtschaftsklassen erfolgen ohne eine Mitnutzung der Mensa bzw. Mensaküche erforderlich werden zu lassen. Die weiteren Flachklassen gruppieren sich im Erd- und Obergeschoss um das Forum. Die SEK I-Bereiche mit Unterrichts- und Differenzierungsräumen und den jeweiligen päd. Mitten sind in 3 übersichtlichen Lernhäusern zusammengefasst. Das Konzept der pädagogischen Mitte für die Lernhäuser mit offenen Lernlandschaften als Selbstlernbereiche wird durch Sitznischen und offene Arbeitsbereiche in den Flurzonen und Galeriebereichen ergänzt und bieten ein vielsch ichtiges Raumangebot zur Förderung von Kommunikation und Austausch. Im Alt -Gebäude der Fürstin -von-Gallitzin-Schule sind sämtliche Räume der SEK II organisiert. Der überwiegende Anteil von Raumeinheiten kann unter Beibehaltung der Raumgeometrie nachgewiesen und auf die zukünftige Nutzung angepasst werden. Die Barrierefreiheit innerhalb der Bestandsgebäude wird durch den Einbau eines Aufzuges an zentraler Stelle, den Einbau einer überdeckten Rampenanlage im Atriumhof und den Einbau von Plattformaufzügen vor der Treppenanlage der ehemaligen Verwaltung umgesetzt. Zudem bekommt das Schülercafé seinen neuen Standort in den ehemaligen Mensaräumen im UG. Die Kita ist im Erdgeschoss des südlichen Bestandsgebäudes organisiert und verfügt über einen eigenen Vorbereic h und abgegrenzten Freibereich. Aufgrund der Anforderungen des Raumprogramms sind hier konstruktive Eingriffe in die Gebäudestruktur erforderlich. Weitere Maßnahmen innerhalb des Bestandes werden auf das erforderliche, aber notwendige Maß beschränkt. Sämtliche Funktionsbereiche der Schule werden barrierefrei erreichbar. Die Außenzugänge sind mit Rampen barrierefrei geplant. Im Neubau sind sämtliche Geschosse über einen Aufzug barrierefrei anfahrbar. Weitere Aspekte der Barrierefreiheit (z.B. Hörsamkeit, visuelle Wahrnehmbarkeit) sind Inhalt des Barrierefreikonzeptes nach Ing.-Büro Nees. Die Sportflächen mit vorhandener Sporthalle, neuer 4 -Feld-Halle und den Kleinspielfeldern, ergänzt um den großen angrenzenden Sportplatz, bilden den Sportcluster. Konstruktion / Materialien allgemein Die Materialität setzt sich konsequent im äußeren und inneren Erscheinungsbild fort, wodurch der Nachhaltigkeitsaspekt auch für die Schüler erlebbar und nachvollziehbar wird und der Schule eine adäquate, angenehme und warme Le rnatmosphäre verliehen wird. So dominieren Holzoberflächen insbesondere in Gemeinschaftsbereichen und den offenen Lernbereichen an Decken, Wänden und Einbauelementen. Der Neubau des Schulgebäudes ist in Holzbauweise vorgesehen. Die gewählte Konstruktion ze igt insbesondere unter dem Gesichtspunkt der CO 2-Speicherung nachhaltig Verantwortung. Ein hoher Wärmedämmstandard der Gebäudehülle ist wirtschaftlich verantwortbar zu realisiert. Vorgesehen ist eine semi -industrielle Vorfertigung der Bauelemente wie Balkendecke oder Brettsperrholzdecken mit holzbekleideten Untersichten. Ebenso sind die Fassaden als vorgefertigte Bauelemente geplant. Dies sichert eine hohe Fertigungsqualität und Vorfertigung. Die notwendigen Brandschutzanforderungen werden durch die Holzkonstruktion erfüllt. Lediglich die Mensaküche und die Nassräume sowie notwendigen Treppenräume sind in Ortbetonkonstruktion konzipiert. Auch die Technikräume im Untergeschoss, die T rafostation und Müllräume sollen in Ortbetonkonstruktion ausgeführt werden. Die Anforderungen des Schallschutzes und der Raumakustik werden durch entsprechende Wandaufbauten bzw. Absorberflächen und raumakustisch wirksame Unterdecken gewährleistet. Außenwände Die Außenwände werden als Holzrahmenwände erstellt. Um ein optisch einheitliches Fassadenbild zu erreichen, wird die Holzschalung mit einer mineralischen Vergrauungslasur behandelt. Die massiven Außenwände in Nassbereichen wie Küche, WC, Sporthalle we rden in Stahlbeton ausgeführt , außenseitig mit einer Holzrahmenwand aufgebaut. Bei der Außenwand der S porthalle werden die tragenden Stützen, die der Aufnahme der Deckenbinder dienen, als Fertigbetonteile ausgebildet. Die nichttragenden Ausfachungen werden als Holzrahmenwand ausgeführt, jedoch besteht hier die Innenschale im unteren Bereich aus einem Prallschutz. Fenstergewände aus pulverbeschichtetem Aluminiumblech umrahmen die vorgesehenen Fensterelemente und formen die äußeren Fensterbänke. So wird im B ewegungsbereich der Nutzer durch robuste Materialien die Dauerhaftigkeit gesichert. Ein hohes Maß an Vorfertigung, aufgrund der sich wiederholenden Fenstermaße und eine einfache Montage, sichern wirtschaftliche Erstellungskosten. Sämtliche Aufenthaltsräume verfügen über Tageslicht. Außenliegender Sonnenschutz gewährleistet den sommerlichen Wärmeschutz. Der Sonnenschutz ist aufgrund der thermischen Simulation an allen Fassadenseiten des Gebäudes im Erd- und Obergeschoss notwendig. Dieser wird mittels außenliegenden, verdeckt angeordneten Aluminiumraffstores, erstellt. Innenwände Die Innenwände werden als Holzrahmenwände oder Brettsperrholzwände ausgebildet. Im Bereich der Treppenhäuser, Aufzugsschächte, Na ssräume, und Mensaküche werden die Wände massiv in Stahlbeton ausgeführt. Die Flurwände zwischen Klassenräumen und den offenen Lernbereichen erhalten teilweise eine Verglasung, um Transparenz zu schaffen und eine natürliche Belichtung von innen liegenden Bereichen zu ermöglichen. Die Oberflächen sind größtenteils vom Holz der Tragkonstruktion geprägt, Teilbereiche der Mensa und Musikräume werden aus Gründen der Akustik mit Wandflächen in Leistenschalung oder perforierten Holzplatten ausgebildet Decken Die Decken des H aupthauses und der Lernhäuser sind als Balken - oder Brettsperrholzdecken eingeplant. Die Regelkonstruktion und somit großer Anteil der Decken bildet die Balkendecke. Bereiche mit geringen Spannweiten, wie Flure und Differenzierungsräume, werden mit Brettsperrholzdecken geplant. Die geringere Höhe gewährleistet eine unterseitige Abhanghöhe für die horizontale Installationsführung. Böden In den hoch frequentierten Flächen wie Foyer, Forum, Mensa, Treppen und den Fluren im Haupthaus und der Tribüne der Sporthalle wird ein strapazierfähiger Betonwerkstein eingesetzt. Der größere Anteil , bestehend aus Regelklassen, Fachklassen, Differenzierungsräumen sowie die Flure der Lernhäuser werden mit farbigem Linoleum belegt, die je nach Lerncluster farblich differenziert und dem Gesamtfarbkonzept unterliegt. Die Büroräume der Verwaltungsbereiche sind mi t einem textilen Belag geplant. In den Fachräumen Technik wird Hochkantlamellenparkett vorgesehen. Die Mensaküche, Lehrküchen und Nassräume der Sporthalle werden gefliest. Der Hallenb oden der S porthalle wird als Holzschwingboden mit einem Oberboden aus Linoleum hergestellt. Dächer Die Dächer sind als Flachdächer tragkonstruktiv und unterseitig wie die Decken ü ber dem Erdgeschoss aufgebaut. Der Hauptanteil der Dachfläche erhält eine extensive Begrünung. Siehe PV Anlage E-Projekt Die großflächigen Raumeinheiten, wie Mensa und Sporthalle erhalten zusätzlich Oberlichtelemente für eine optimale Belichtung über Zenitlicht. Das Forum wird über Sheddächer mit Nordlicht versorgt. Die Einhaltung des Raumprogramms und die klare Erschließung sichert die effiziente Nutzung der Flächen. Die Überlagerung von Erschließungsflächen mit pädagogisch nutzbaren Flächen steigert diese Effizienz. Durch die geplante Vorfertigung, wartungsfreundliche Konstr uktion und Oberflächen kann eine wirtschaftliche Erstellung erreicht werden. Umbau des Bestandsgebäudes der Fürstin-von-Gallitzin Schule zum Oberstufenhaus Das Bestandsgebäude ist in drei Bauabschnitten realisiert worden. Der mittlere Gebäudeteil und älteste Teil von 1956 verfügt über 3 Vollgeschosse mit einem nicht ausgebauten Satteldach. Im Jahr 1974 folgte der Gebäudeteil Nord mit 2 Vollgeschossen, einem Atriumhof und Flachdach. 1976 wurde der Bauteil Süd um ein Forum und eine Sporthalle erweitert. In den Jahren 2001 bis 2005 erfolgten u.a. umfängliche Schadstoffsanierungen, Erneuerung der Fenster, Dämmung der obersten Geschossdecke und die Neueindeckung der Satteldächer. Der Umbau des Oberstufenhauses beschränkt sich im Wesentlichen auf Maßnahmen in folgenden Bereichen: − im EG Süd für die Umstrukturierung der Fachklassen in eine Kita (Rückbau bis auf Rohbau) − im Mittelteil Einbau eines Aufzug zur barrierefreien Erschließung aller Geschosse incl. Untergeschoss − im EG Nord, Einbau einer Rampe im Atrium zur barrierefreien Erschließung des Erdgeschoss − -zusätzliche werden in allen Bereichen, um den Raumgrößen des Raumprogramms zu entsprechen, vorh. Räume geteilt, oder durch Abbruch von Wänden zusammengelegt und vergrößert Die v. g. Maßnahmen bedingen Ergänzungen bzw. Umbauten in der technischen Gebäudeausrüstung. U. a. werden folgende Eingriffe vorgesehen: An den Wänden gibt es lediglich Eingriffe im Bereich des UG des Schülercafés und der Kita. Im Schülercafé werden zur Zugänglichkeit in den Außenbereichen bei zwei Fenstern die vorh. Brüstung entfernt und durch bodentiefe verglaste Außentüren ersetzt. In der Kita am Bauteil Süd sind zur Gewährleistung der Tageslichtversorgung Fenster neu in die vorh. Wände einzubauen. Darüber hinaus werden Fenster bodentief vergrößert, im Zuge dieses Eingriffs ist die Verblenderschale zu ersetzten. In Räumen, in denen neue Trennwände eingebaut, oder Räume, die zusammengelegt werden, werden die Unterdecken vollständig erneuert und der Oberboden vollständig erneuert . Nicht mehr tragfähiger Unterboden wird ebenfalls ausgetauscht. Der Oberboden wird entsprechend dem jeweiligen Bestandsoberboden ausgeführt Im Bauteil Nord ist das vorh. Flachdach, aufgrund eines zu geringen Gefälles und zu wenigen Flachdacheinläufen zu sanieren. In den Fachräumen wird das Parkett gegen einem strapazierfähigen Linoleumboden getauscht. Hier ist aufgrund des PAK Klebers eine gesonderte Entsorgung durch den Schadstoffprüfer geplant. Im Bereich der Kita wird der Fußbodenaufbau vollständig erneuert Bauabschnittsbildung Die Gebäude können sukzessive errichtet werden. Es ist geplant zuerst das Haupthaus, Lernhaus und die Sporthalle zu errichten. Der Umbau der Fürstin -von-Gallitzin-Schule soll nach Errichtung der Neubauten durchgeführt werden.
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Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 29.10.18 Amt: 23 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement - 0301 Leistungen für Schulen - 1601Allg. Finanzwirtschaft Investitionsmaßnahme: Mathilde-Anneke-Schule, Sporthalle Jahr der Fertigstellung: 2021 Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre Nutzungsdauer Außenanlagen: 20 Jahre Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00 2. Beiträge 0,00 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 11.367.000,00 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 11.367.000,00 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0,00 0,00 2. Baukosten 11.102.686,00 97,67 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 263.981,00 2,32 4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 Gesamtkosten 11.367.000,00 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 110.658,00 18,48 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 95.229,00 15,90 Zwischensumme 2021 205.890,00 34,38 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen 2021 222.530,00 37,15 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 Zwischensumme 2021 0,00 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2021 170.510,00 28,47 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 170.510 € p.a. + Tilgung (3 %) 341.010 € p.a. = Schuldendienst 511.520 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 598.930,00 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00 2. Auflösung Sonderposten 2021 0,00 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00 4. Mieten und Pachten 0,00 0,00 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00 Summe Folgeerträge 0,00 0,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 598.930,00 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,27 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet. V/0932/2018 - Anlage 5.3
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Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 29.10.18 Amt: 23 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement - 0301 Leistungen für Schulen - 1601Allg. Finanzwirtschaft Investitionsmaßnahme: Mathilde-Anneke-Schule, Oberstufenhaus Jahr der Fertigstellung: 2021 Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre Nutzungsdauer Außenanlagen: 20 Jahre Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00 2. Beiträge 0,00 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 7.946.000,00 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 7.946.000,00 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0,00 0,00 2. Baukosten 7.466.591,00 93,97 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 479.076,00 6,03 4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 Gesamtkosten 7.946.000,00 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 67.745,00 9,88 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 312.839,00 45,65 Zwischensumme 2021 380.580,00 55,53 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen 2021 185.580,00 27,08 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 Zwischensumme 2021 0,00 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2021 119.190,00 17,39 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 119.190 € p.a. + Tilgung (3 %) 238.380 € p.a. = Schuldendienst 357.570 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 685.350,00 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00 2. Auflösung Sonderposten 2021 0,00 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00 4. Mieten und Pachten 0,00 0,00 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00 Summe Folgeerträge 0,00 0,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 685.350,00 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 8,63 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet. V/0932/2018 - Anlage 5.2
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Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 29.10.18 Amt: 23 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement - 0301 Leistungen für Schulen - 1601Allg. Finanzwirtschaft Investitionsmaßnahme: Mathilde-Anneke-Schule, Haupt Lernhaus Jahr der Fertigstellung: 2021 Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre Nutzungsdauer Außenanlagen: 20 Jahre Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00 2. Beiträge 0,00 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 44.217.000,00 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 44.217.000,00 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0,00 0,00 2. Baukosten 42.814.430,00 96,83 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 1.402.240,00 3,17 4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 Gesamtkosten 44.217.000,00 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 486.426,00 20,97 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 479.016,00 20,65 Zwischensumme 2021 965.440,00 41,62 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen 2021 690.750,00 29,78 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 Zwischensumme 2021 0,00 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2021 663.260,00 28,60 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 663.260 € p.a. + Tilgung (3 %) 1.326.510 € p.a. = Schuldendienst 1.989.770 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 2.319.450,00 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00 2. Auflösung Sonderposten 2021 0,00 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00 4. Mieten und Pachten 0,00 0,00 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00 Summe Folgeerträge 0,00 0,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 2.319.450,00 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,25 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet. V/0932/2018 - Anlage 5.1
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Anlage 3 zu V/0932/2018 Anlage 3 zu V/0932/2018 Anlage 3 zu V/0932/2018 Anlage 3 zu V/0932/2018 Anlage 3 zu V/0932/2018
Anlage A
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Anlage A zur V/0932/2018 Kurzüberblick Die Mathilde-Anneke-Gesamtschule wird nach den Plänen des Arch. Büros Farwick & Grote aus- geführt. Die Baumaßnahme umfasst den Neubau der Sekundarstufe 1 und der Sporthalle sowie den Umbau der Fürstin-von-Gallitzin-Schule zum Oberstufenhaus und zur Kita. Die Freianlagen werden nach den Plänen des Büros ClubL94 aus Köln, von September 2018 ausgeführt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs- standorte in Europa Mit der Vorlage wird der Neubau der zweiten städtischen Gesamtschule als Ziel verfolgt.. Das Teilziel lautet „Baubeschluss zum Bau einer Gesamtschule“. Zielerreichung: Das Projekt steht am Beginn der Leistungsphase 4 gem. HOAI. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung zum August 2022 vorgesehen. Es ist mit einem finanziellen Bedarf von 64.500.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Ratsbeschluss V/1139/2016 Zustimmung zum Wettbewerbsergebnis Ratsbeschluss V/1059/2017 Zustimmung zur Vorentwurfsplanung Ratsbeschluss V/0825/2017 Zustimmung zur Planung Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Bei der Planung werden Vorgaben zu folgenden Querschnittsthemen eingehalten: - Inklusion–Bauordnung NRW §55 Absatz 1 im Sinne der UN- Behindertenrechtskonventionen - Klimaschutz – Gebäudeleitlinien der Stadt Münster - BNB – Zertifizierung in Silber
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Mauritz-Lindenweg
- Manfred-von-Richthofen-Straße
- Andreas-Hofer-Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0932/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.11.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37