Mandari Insight

V/0932/2018

Errichtung der Mathilde-Anneke-Gesamtschule (2. Städtische Gesamtschule)

Vorlagen 12.11.2018

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932-2018_Anlage-1-1

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Beschlussvorlage

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932-2018_Anlage_5-1

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932-2018_Anlage_3

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Anlage A

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Ansehen

932-2018_Anlage-1-1

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932-2018_Anlage_2-2

14700 Zeichen

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        Anlage 2.2 zu V/0932/2018 
 
 
Erläuterung der Freianlagenplanung -  Gesamtschule Münster Ost  
 
Auszug aus der Objektbeschreibung des Büros ClubL94 v. 14.09.2018 
 
 
1. EINFÜHRUNG UND ÜBERBLICK 
  
Die Gesamtschule Münster Ost wird als Neubau im Bereich der Manfred -von-Richthofen-Straße und 
der Andreas -Hofer-Straße und im Bestand der Fürstin -von-Gallitzin-Schule entwickelt. In den 
Außenanlagen entsteht auf insgesamt circa 31.000 m² ein neuer und vielfältig nutzbarer Schulcampus 
für Schüler und Lehrer. Wichtigste Spiel - und Aufenthaltsbereiche sind der  Schulhof als 
kommunikative Mitte, das Sportcluster mit Kleinspielfeldern und Beachareal sowie drei Lernhöfe und 
der Schulgarten. Die neue Kindertagesstätte erhält einen separaten und großzügigen 
Außenspielbereich. Mehrere Plätze betonen Eingangssituationen und schaffen Anknüpfungspunkte 
in das Quartier. Für den ruhenden PKW- und Fahrradverkehr sind mit einem Parkplatz und mehreren 
dezentral angeordneten Fahrrad-Abstellbereichen ausreichend Stellplätze vorgesehen. Die Stellplätze 
erhalten durch Heckeneinfassungen einen grünen Charakter, der die gute Durchgrünung mit 
Bestandsbäumen und Neupflanzungen betont.   
 
 
2. VERNETZUNG - SCHULE IM QUARTIER 
 
Die Gesamtschule Münster Ost ist als „Schule im Quartier“ konzipiert, die sich ihrer Umgebung öffnet 
und sich als identitätsstiftender Ort des lebenslangen Lernens in die Nachbarschaft einbindet. Die 
Aufenthaltsbereiche und Spielflächen im Freiraum s ind grundsätzlich für Dritte zugänglich . Die 
Freiräume suchen aktiv Anknüpfungspunkte an das Stadtquartier und vernetzten die einzelnen 
Baukörper der Schule untereinander. Wichtige Gebäudeeingänge werden deshalb einheitlich mit 
Plätzen betont, die mit ihrer ruhigen und hellen Gestaltung Schüler, Lehrer und Besucher 
willkommen heißen. Vor allem im Süden werden neue Wegeverknüp fungen zu den hier 
angrenzenden Schulen, aber auch zum Dortmund -Ems-Kanal geschaffen. Im Osten ist eine 
Anbindung an die Sportflächen des Sportclub Münster 08 e.V. vorgesehen. Das  orthogonale 
Wegesystem ermöglicht eine schnelle und intuitive Orientierung . „Verteilerplätze“ vermitteln 
zwischen unterschiedlichen Richtungen und Funktionsbereichen und fungieren als kommunikative 
Treffpunkte. Auch der Schulhof ist nicht nur wichtiger Spiel - und Aufenthaltsraum, sondern 
gleichzeitig Bindeglied zwischen dem Bestandsgebäude und den Neubauten. 
 
 
3. BAUABSCHNITTE 
 
Das Projekt Gesamtschule Münster Ost gliedert sich in den Außenanlagen in zwei Bauabschnitte.  
Der erste Bauabschnitt, mit den dem  Haupthaus, dem Lernhaus und der Sporthalle zugeordneten 
Freiflächen, umfasst den Vorplatz Haupteingang an der Ecke Andreas -Hofer-Straße/Manfred-von 
Richthofen-Straße, einen Großteil des Schulhofs mit seinen Spiel - und Aufenthaltsflächen, die 
Sportflächen inklusive Kleinspielfelder, Beachvolleyballfeldern und Vorplatz sowie  den

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Lehrerparkplatz südlich des Lernhauses und drei Fahrradabstellbereiche. Die Außenanlagen im ersten 
Bauabschnitt umfassen circa 23.000 m². 
 
Die dem Oberstufenhaus zugeordneten Freiflächen  im zweiten Bauabschnitt  umfassen den an der 
Manfred-von-Richthofen-Straße gelegenen Vorplatz und Haupteingang zum Oberstufenhaus, die 
Außenanlagen der Kindertagesstätte inklusive Vorplatz, Terrasse und Außenspielfläche,  den 
Schulgarten und einen kleinen Innenhof sowie die östlic he Erschließungsstraße inklusive PKW -
Stellplätzen und Wendekreis  und einen Fahrradabstellbereich . Der Schulhof, der sich zwischen den 
Neubauten und dem Bestandsgebäude aufspannt, ist nur zu einem kleineren Teil dem 
Oberstufenhaus zugeordnet. Diese Teilfläc he umfasst im Wesentlichen die verschiedenen Zugänge 
vom Schulhof zum Oberstufenhaus sowie einen Chill - und Aufenthaltsbereich für die Oberstufe. Die 
Außenanlagen im zweiten Bauabschnitt umfassen circa 8.000 m².    
  
  
4. PLÄTZE - ANKNÜPFUNGSPUNKTE UND VERTEILER 
 
Die Vorplätze formulieren klare und für den gesamten Schulcampus einheitliche Eingangssituationen. 
Weitere Vorplätze befinden sich beim Haupteingang Oberstufenhaus und dem Eingang zur Kita. 
„Verteilerplätze“ ergänzen das System der Vorplätze. Der Verteilerplatz vor der neuen Sporthalle 
schafft auch Anknüpfungen zum Parkplatz und zu einem der Fahrrad -Abstellbereiche im Westen, 
zum Schulhof im Norden, zum Sportcluster im Osten und zu den angrenzenden Schulen im Süden.  
Vorplätze und Verteilerpl atz haben die gleiche Materialsprache und entwickeln eine einladende 
Wirkung und sind auch für sich attraktive Aufenthaltsbereiche und Treffpunkte.  
 
 
5. SCHULHOF - KOMMUNIKATIVE MITTE 
 
Der Schulhof ist kommunikative Mitte un d Knotenpunkt der Gesamtschule Münster Ost und wird 
durch die beiden U -förmigen Gebäude von Bestand und Neubau gefasst. Die großzügig und 
differenziert gestaltete Pausenfläche bietet vielfältige Aufenthaltsbereiche sowie Spiel-  und 
Bewegungsangebote und integriert auch die Außenfläche der Mensa.  
Ein umlaufender Rahmen  schafft eine ruhige Grundfläche, die die verschiedenen Zugänge zum 
Haupthaus, Lernhaus und Oberstufenhaus aufnimmt  und Raum für ein großes  Sitzelement der 
Oberstufe bietet. Die Mitte des Schu lhofs liegt circa 3 0 cm tiefer als der umlaufende Rahmen  und 
wird von einem Sitzrahmen aus hellen Betonfertigelementen gefasst . Die Schulhofmitte  wird im 
Westen durch einen Baumhain aus Säulen -Gleditschien und im Osten durch ein Baumcluster 
bestehend aus Bestandsbäumen räumlich gefasst. Unter dem regelmäßigen Baumhain ist ein ruhiger 
Aufenthaltsbereich mit Rundbänken aus Beton vorgesehen, während im Osten der Schulhofmitte , in 
Zusammenspiel mit den unregelmäßig angeordneten Bestandsbäumen , ein wilder Spielbereich 
entsteht. 
Die Farbigkeit orientiert sich am Far bkonzept der Architektur und wird auch bei den Spielelementen 
der Kita und de m Kunststoffbelag der Kleinspielfelder aufgegriffen. Im Rahmen der Entwurfsplanung 
fand ein Beteiligungsworkshop mit Schüler n zum Thema Spielgeräte statt, dessen Ergebnisse in die 
Auswahl der Spielgeräte eingeflossen sind.  
Die Mensa erhält hier an der Nordseite des Schulhofs eine Außenfläche mit mehreren Sitz-Bank-
Kombinationen. An der Ostseite befindet sich die große Treppen -Rampen-Anlage, die zum Sitzen mit

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Blick über den Schulhof einlädt  und mit einer  geneigten Fläche von maximal 4%  die barrierefreie 
Erschließung des Oberstufenhauses gewährleistet . An der Nordseite des Schulhofs  wird mittels 
Treppen und Sitzstufen ein Zugang zum Schülercafé im Untergeschoss des Oberstufenhauses 
geschaffen. In räumlicher Nähe dazu befindet sich auch d er Schwerpunktbereich Oberstufe, der mit 
einem langen, mäandernden Beton-Sitzelement mit Holzauflage zum Chill - und Aufenthaltsbereich 
wird. 
 
 
6. LERNHÖFE – GRÜNE KLASSENZIMMER 
 
Das Lernhaus bildet in Richtung Süden drei Höfe aus, die an die  höher liegenden  Terrassen des 
Lernhauses angebunden sind und als Grüne Klassenzimmer ruhige  und  vielfältig nutzbare 
Lernbereiche mit unterschiedlichen Aufenthaltsqualitäten. Die Lernhöfe sind umlaufend durch einen 
schmalen Weg erschlossen. Um die ruhige Atmosphäre zu gewährleisten , sind die drei  Lernhöfe an 
ihrer Südseite durch eine Hecke sowie einen niedrigen Zaun gefasst. 
 
 
7. SCHULGARTEN – INDIVIDUELLE ANEIGNUNG 
Eine durch Hecken gefasste Fläche an der Südseite des Oberstufenhauses  ist für eine individuelle  
Schulgarten-Gestaltung durch Schüler und Lehrer vorgesehen. Seitens der Planer werden ein Zugang, 
ein kleinerer Aufenthaltsbereich mit Sitzbank und ein Garten container verortet. Planung und 
Ausgestaltung des Schulgartens erfolgt dann durch die Schüler, Lehrer und Eltern der Gesamtschule 
Münster Ost.  
 
 
8. KITA-AUSSENFLÄCHE - HECKENRÄUME 
Die Außenfläche der Kindertagesstätte ist in eine großzügige Terrasse u nd eine Außens pielfläche 
unterteilt und bietet altersgerechte Aufenthalts-, Spiel- und Erlebniszonen.  
Die Außenspielfläche wird durch Hecken in mehrere Teilbereiche gegliedert, in denen verschiedene 
Spiel- und Bewegungsthemen  verortet sind. Schaukel und Kletterelement sind fü r die älteren Ü3 -
Kinder vorgesehen, während der Wasser -Sandbereich, die Rasenfläche und die Weidenhütten auch 
von den jüngeren U3-Kindern genutzt werden können. Ergänzend dazu erhalten die U3 -Kinder einen 
separaten und großzügigen  Sandspielbereich, der sich in unmittelbarer räumlicher Nähe zu den 
Ausgängen der Gruppenräume befindet. Für beide Sandspielbereiche sind Sonnensegel vorgesehen.    
Die Außenfläche wird als Ganzes durch Hecke und Zaun gefasst. Der Eingang ist von der Außenfläc he 
räumlich abgetrennt und ist vom Vorplatz der Kindertagesstätte über eine Rampe erreichbar.

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SPORTCLUSTER 
 
Die Sportflächen sind als kompaktes Sportcluster in unmittelbarer räumlicher Nähe zur neuen 
Vierfach-Sporthalle. Die Plätze verknüpfen das Sportcluster mit dem Schulcampus und der 
Umgebung. Zudem können sie im Rahmen des Sportunterrichts als Sammelpunkte oder 
Aufwärmflächen genutzt werden. Die beiden Kleinspielfelder aus grünem Kunststoff liegen 
nebeneinander und erhalten umlaufend Ballfangzäune in grauer Farbe. Neben der Linierung für 
Fußball, Handball, Basketball und Völkerball ist auf dem östlichen der beiden Kle inspielfelder auch 
eine Linierung für American Football vorgesehen, was auf den Beteiligungsworkshop zum Thema 
Spielgeräte zurück zu führen ist. Östlich der Sporthalle bilden zw ei Volleyball- Sandspielfelder das 
Beachareal. Sporthalle, Kleinspielfelder und Beachareal sind alle an der „Sportachse“ angeordnet, ein 
Weg, der in seiner östlichen Verlängerung eine Verknüpfung mit den Sportflächen des Sportclubs 
Münster 08 e.V. ermöglicht. Die großen Sportflächen des Sportclubs können in Ergänzung zu den 
Kleinspielfeldern auf dem Schulcampus durch den Schulsport genutzt werden.  
 
 
9. ERSCHLIESSUNG UND PARKEN 
 
Die erforderlichen 800 Fahrrad -Stellplätze sind dezentral angeordnet, um eine Entflechtung beim 
morgendlichen Ankommen und kurze Wege zu den Eingängen zu gewährleisten. Sie erhalten einen 
grünen Charakter, da sie Bestandsbäume integrieren  und durch Heckenpflanzungen eingefasst  sind. 
Anlehnbügel gewährleisten einen hohen Fahrradkomfort. Zusätzlich zu den Stellplätzen im 
Außenraum kann ein Fahrradkeller im Oberstufenzentrum genutzt werden. Hier ist der separate und 
abschließbare Abstellberei ch für die Fahrräder der Lehrer verortet , der über eine Fahrradrampe 
erschlossen wird.   
Auf dem Gelände der Gesamtschule Münster Ost sind 120 PKW -Stellplätze geplant. Diese verteilen 
sich auf Stellplätze entlang der Erschließungsstraße im Osten, die an die Manfred -von-Richthofen-
Straße angebunden ist (46 Stück, zwei davon Behindertenstellplätze), und auf einen Lehrer-Parkplatz 
südlich des Lernhauses, der ausgehend von der Andreas -Hofer-Straße erschlossen werden kann (7 4 
Stück, 10 davon Behindertenstellplätze).  
Der Lehrer-Parkplatz erhält, ähnlich wie die Fahrrad -Abstellbereiche, einen Heckenrahmen, der 
zusammen mit Bäumen und dem geplanten Rasen fugenpflaster der Stellplatzflächen für einen 
grünen Charakter sorgt. Der Heckenrahmen gewährleistet außerdem, dass der PKW -Verkehr sich 
nicht mit dem Fahrrad - und Fußgängerverkehr überlagert und Gefahrensituationen vermieden 
werden. Die Fahrspur des Parkplatzes endet in einem Wendehammer für PKW. 70 Stellplätze sind als 
separater und mit Schranke abgetrennter Lehrer -Parkplatz ausgebildet. Die Schranke wird per 
Handsender bedient.  
Für die Erschließungsstraße im Osten endet nördlich des Sportclusters in einem Wendekreis für PKW, 
der es ermöglicht schnell und in einem Zug zu wenden. Ziel ist, auch hier Gefahrensituationen auf ein 
Mindestmaß zu reduzieren. Um den Flächenanforderungen für Stellplätze und Wendekreis gerecht 
zu werden, sind Eingriffe in den belasteten Wall zu r Sportanlage des Sportclubs Münster 08 e.V. 
notwendig. Auch für die geplante Fuß - und Rad-Anbindung an den Dortmund-Ems-Kanal muss in die 
Flächen des Walls eingegriffen werden. 
Die Kiss- & Drop-Zone der Schule wird circa 70 Meter südlich der Kreuzung Manf red-von-Richthofen-
Straße und Andreas -Hofer-Straße angeordnet. Hier werden 4 bis 5 bestehende Stellplä tze

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dementsprechend umgewidmet. Der Vorplatz der Kindertagesstätte ist ausreichend groß 
dimensioniert, sodass Eltern hier kurz halten können, um ihre Kind er in die Kindertagesstätte zu 
bringen.  
Für Schüler mit Mobilitätseinschränkungen wird nördlich des Schulhofs und in Nähe der Eingänge 
zum Haupthaus und zum Oberstufenzentrum ein Bereich mit Haltemöglichkeiten für Kleinbusse 
geschaffen. Die Fläche dient z udem als Anlieferungsbereich für die Mensa. Es kann davon 
ausgegangen werden, dass sich der Bringdienst mit Kleinbussen zeitlich nicht mit der Anlieferung der 
Mensa überlagert. 
Die erforderlichen Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen befinden sich im Bere ich der Zufahrten 
und Wendeflächen des Lehrerstellplatzes und der östlichen Erschließungsstraße. Auch die 
erforderlichen Feuerwehrflächen für die südlich angrenzenden Schulen sind mit der Feuerwehr 
abgestimmt und wurden in die Planung integriert. Die Feuerwehrzufahrt zur Fürstenbergschule ist in 
Rasenfugenpflaster vorgesehen, da sie gleichzeitig als Zufahrt für Anlieferverkehre genutzt wird.    
 
 
10. BELEUCHTUNG  
 
Die Plätze, der Schulhof sowie die wichtigsten Wegeverbindungen und funktionalen Bereiche sind in 
ein Beleuchtungskonzept eingebunden, damit sich diese auch in den Abendstunden als helle, offene , 
sichere und übersichtliche Bereiche darstellen. Für die gestalterisch sensiblen Bereiche sind  
einheitliche Licht-Stelen vorgesehen.  
 
 
11. VEGETATION  
 
Der markante und großkronige Baumbestand entlang der bisherigen Erschließungsstraßen und in den 
Randbereichen des Schulcampus wird, wo möglich, erhalten und, wo nötig, mit Neupflanzungen 
ergänzt.  
Für den Baumhain auf dem Schulhof, der dem Baumcluster aus Bestandsbä umen  gegenüber gestellt 
wird, sind Säulen -Gleditschien vorgesehen, die durch ihren aufrechten Wuchs, ihre lockere Krone 
und die Fiederblättrigkeit die Bedeutung des Schulhofs als kommunikative Mitte der Gesamtschule 
Münster Ost hervor heben  und in besonde rer Art mit der Holzfassade der Neubauten 
korrespondieren. Für die Lernhöfe sind Obstgehölze geplant , die die ruhige und landschaftliche 
Atmosphäre der Grünen Klassenzimmer betonen . In den Nebenflächen und Randbereichen sollen 
einheimische Gehölze, wie Lin de, Ahorn und Eiche, Verwendung finden, die die insgesamt intensive 
Durchgrünung des Schulcampus der Gesamtschule Münster Ost stärken  und die vorhandenen 
Gehölze zu einem Arboretum heimischer Arten ergänzen.

932-2018_Anlage_4

2257 Zeichen

FB23-04_04-55_Barrierefreiheit-Checkliste.dot// 09.11.11// Änd. 01                                                                Seite 1 von 1 
Anlage 4 zur Vorlage V/932/2018 
 
„Barrierefreiheit / Design für alle“ 
 
Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie  
Erschließung/Ausstattung:  
 
Behindertenstellplätze  
 ja, Anzahl: 12  nein, Erläuterung:       
 
Gebäudezugang    
 ebenerdig schwellenfrei   Rampe 
 Automatiktür  Bewegungsfläche vor der Tür 
 Sonstiges:        Maße: 150 cm x 150 cm 
 
Erreichbarkeit der Geschosse  
 alle Etagen barrierefrei erreichbar  Etagen teilweise barrierefrei erreichbar 
 Erläuterung:       
 
Aufzüge  
 Aufzug/Aufzüge (Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040) 
 Insbesondere: 
  Sprachausgabe der Etagen  Spiegel an der Wand gegenüber der Tür 
  Notrufsystem auch für Menschen mit 
Hörbehinderung nutzbar 
 
 nein, Erläuterung:       
 
Toilettenanlagen  
 nach Geschlecht getrennte barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 separate geschlechtsneutrale barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 Gestaltung entspricht den Vorgaben der 
DIN 18040 
 Wickelmöglichkeit für Kinder in einer  
Sanitäranlage 
 Liege / Wandklappliege vorhanden  
 nein, Erläuterung:        
 
Orientieren - Informieren - Leiten – Warnen  
 Taktil erfassbares und kontrastreich gestal-
tetes Leitsystem für blinde und sehbehin-
derte Menschen vom Eingang zu wichtigen 
Bereichen im Gebäude  
 Beschriftung von Türschildern in ausrei-
chend großer Schrift sowie taktil erfassbar 
in Profilschrift und Braille 
 
 Orientierungstafeln in großer Schrift und in 
gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 
32975) 
 kontrastreiche Gestaltung der Bodenbeläge  
 Notrufsystem / Alarmsystem für hörbehin-
derte Menschen 
 
 nein, Erläuterung:        
 
Technik für schwerhörige Menschen  
 Induktionsschleife (vgl. DIN 18040), Raumbezeichnung: Forum, Mensa, Tribüne Sporthalle 
 Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 18041), Erläuterung:       
 
Ggf. Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und Details:   
Die barrierefreie Gestaltung der Gesamtschule-Münster-Ost ist auschließlich für den Förder-
schwerpunkt der körperlichen und motorische Einschränkung ausgerichtet.

Beschlussvorlage

31093 Zeichen

V/0932/2018 
V/0932/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtung der Mathilde-Anneke-Gesamtschule (2. Städtische Gesamtschule) 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.11.2018 Sportausschuss Vorberatung 
   28.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   28.11.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   28.11.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   04.12.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   12.12.2018 Rat Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
1. Die Baumaßnahme der Mathilde-Anneke-Gesamtschule wird nach den Plänen des Archite k-
turbüros Farwick und Grote aus Ahaus von September 2018 ausgeführt (Anlagen: 1.1 En t-
wurfspläne, 1.2 Entwurfserläuterung). Die Baumaßnahme umfasst den Neubau der Schule 
und der 4-fach-Sporthalle sowie den  Umbau der Fürstin -von-Gallitzin Schule zum Oberst u-
fenhaus und zur Kindertageseinrichtung. 
 
2. Die Freianlagen werden nach den Plänen des Büros Club L94 aus Köln, von September 2018 
ausgeführt (Anlagen: 2.1 Entwurfspläne, 2.2 Entwurfserläuterung).  
 
3. Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien wird zur Kenntnis genommen 
(Anlage 3). 
 
4. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen we r-
den zur Kenntnis genommen (Anlage 4). 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
15.11.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Kremer 
Telefon: 492-2415 
KremerIngrid@stadt-
muenster.de

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V/0932/2018 
 
5. Die Terminplanung für den voraussichtlichen Beginn der Maßnahmen für das Hauptgebäude, 
die Lernhäuser, die Sporthalle und für das Bestandsgebäude wird zur Kenntnis genommen. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Fertigstellung der Neubauten voraussichtlich erst 
zum Schuljahreswechsel 2021/2022 und des Umbaus der Fürstin -von-Gallitzin-Schule erst im 
3. Quartal 2022 erfolgen wird. 
 
6. Die aufgrund der Projektzeitverlängerung für die Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021 no t-
wendige provisorische Mensa wird als Containeranlage auf dem Lehrerparkplatz der ehemal i-
gen Fürstenbergschule errichtet. Die Containeranlage wird mit dem Schuljahr 2019/2 0 in B e-
trieb genommen. Zur Finanzierung der provisorischen Mensa werden Mittel in Höhe von 
525.000 € zur Verfügung gestellt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch diese Ma ß-
nahme trotz der Projektzeitverlängerung eine 6 -Zügigkeit im Schuljahr 2020/21 un ter Beibe-
haltung des Schul- und Verpflegungskonzeptes möglich ist. 
 
7. Es wird zur Kenntnis genommen, dass gemäß der Kostenberechnung des Büros Farwick und 
Grote nach DIN 276 vom 22.10.2018 Investitionskosten in Höhe von 57.860.000 €, als auch 
Folgekosten in Höhe von 3.603.730 € (Anlage 5) entstehen.  
 
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit dem Baubeschluss die Kostensteigerungen berücksic h-
tigt sind, die sich planungsbedingt sowie aus der Bestätigung bzw. Anpassung an schulische 
und sportfachliche Bedarfe und Be darfe der Kita ergeben haben. Kostensteigerungen, die i n-
folge der Baukonjunktur eintreten können, sind durch ein Sicherheitsbudget abzudecken.  
Es wird zur Kenntnis genommen, dass zum jetzigen Planungsstand mit dem Beschluss über 
diese Vorlage 10 % der Inv estitionskosten für die gesamte Baumaßnahme, das sind 
5.786.000 €, für Sicherheit und Unvorhergesehenes eingeplant sind. 
 
9. Die Verwaltung wird aufgrund der voraussichtlichen Dauer der Errichtung der Mathilde-
Anneke-Gesamtschule ermächtigt,  den  Haushaltsansatz für die gesamte Baumaßnahme 
entsprechend der Indexsteigerungen von 2017 zu 2018 sowie den Folgejahren anzuheben. 
Die Anpassung der Folgejahre steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Rates 
über den jeweiligen Haushalt. Für den Zeitraum von der Kostenschätzung im Jahr 2017 bis 
zur Kostenberechnung im Jahr 2018 beträgt die Indexsteigerung 2.155.000 €, das sind 4.1 % 
des im Zuge der Planungsbeschlüsse für beide Bauabschnitte zur Verfügung gestellten Bu d-
gets von 52.570.000 €. Dies e Indexsteigerung ist in den unter Pkt. 7 genannten Investition s-
kosten berücksichtigt. 
 
10. Für die gesamte Baumaßnahme der Mathilde-Anneke-Gesamtschule werden im Haushalt 
insgesamt Mittel in Höhe von 64.800.000 € zur Verfügung gestellt und zwar für die Neuba u-
ten der Schule inkl. Beschaffung und die 4-fach-Sporthalle inkl. Beschaffung, für den Umbau 
der Fürstin -von-Gallitzin Schule inkl. der Kindertageseinrichtung mit Beschaffung, für die 
Herrichtung der Fürstenbergschule zur Startorganisation, für die Errichtu ng einer provisor i-
schen Mensa (siehe Pkt. 6) und für den Abriss des Gebäudes der Karateschule Shotokan. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass gegenüber der bisherigen Veranschlagung Mehrko s-
ten in Höhe von 12.230.000 € entstehen. 
 
11. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Rat in seiner Sitzung am 12.12.2018 auf der 
Grundlage der nicht -öffentlichen Vorlage (V/09 75/2018) über das weitere Vorgehen bezü g-
lich des Neubaus und der sich derzeit auf dem Grundstück der zukünftigen 4-fach-Sporthalle 
befindlichen Karateschule Shotokan entscheidet.

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V/0932/2018 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Die oben genannte Sachentscheidung wird wie folgt finanziert:  
 
 Teilfinanzplan 
 
Nr. Bezeichnung 
Haushalts- 
Jahr 
 
Ansatz  
bisher 
Betrag € 
VE Ansatz 
neu 
Betrag € 
PG 0301 Leistungen für Schulen     
 4490 Mathilde-Anneke-GS; Städt. 
GS 
    
  Auszahlungen für Bauma ß-
nahmen 
    
  bereitgestellt bis inkl. 2017 2017 
 
15.300.000  15.300.000 
   2018 15.600.000  15.600.000 
   2019 500.000 10.000.000 0 
   2020 15.450.000  12.130.000 
   2021 1.750.000  10.550.000 
   2022 0  5.300.000 
       2023 ff   1.900.000 
  Saldo Auszahlungen Ba u-
maßnahme 
 48.600.000  60.780.000 
  Auszahlungen für den Erwerb 
von beweglichem Anlageve r-
mögen 
    
  bereitgestellt bis inkl. 2017 2017 1.050.000  1.050.000 
   2018 1.000.000  1.000.000 
   2019 50.000   
   2020 550.000  50.000 
   2021   550.000 
   2022    
      2023 ff    
  Saldo Auszahlungen für 
den Erwerb von bewegl i-
chem Anlagevermögen 
 2.650.000  2.650.000 
  Saldo gesamt Maßnahmen 
Gesamtschule 
 51.250.000  63.430.000

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V/0932/2018 
 
 Teilfinanzplan 
 
Nr. Bezeichnung 
Haushalts- 
Jahr 
 
Ansatz  
bisher 
Betrag € 
VE Ansatz 
neu 
Betrag € 
PG 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
    
 4880 Kita OFD     
  Auszahlungen für Bauma ß-
nahmen 
2018 900.000  900.000 
   2019 300.000   
   2022   350.000 
 0100 Beschaffungen für städt. 
Kita‘s 
2019 120.000   
 
 
  2022   120.000 
  Maßnahmen Kita  1.320.000  1.370.000 
       
  Maßnahme Gesamtschule  51.250.000  63.430.000 
  Maßnahme Kita  1.320.000  1.370.000 
  Gesamt  52.570.000  64.800.000 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2021 ff. 1.551.910 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2021 ff. 1.098.860 Folgeaufwand 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finan z-
aufwendungen 
2021 ff. 952.960 Folgeaufwand 
Summe aller Aufwendungen/Saldo  3.603.730  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind teilweise im Haushaltsplan -Entwurf 2019 
bei en o.g. Produktgruppen veranschlagt:  
 
Die notwendigen zusätzlichen Finanzbedarfe werden durch Veränderungsblätter in die Beratung des 
Haushaltes 2019 eingebracht. Die Deckung des Mehrbedarfs in der Produktgruppe 0301 „Leistungen 
für Schulen“ erfolgt produktgruppenintern aus der Investitionsmaßnahme 4720 „Erweiterung Schulge-
bäude“ mit 4.980.000 € in 2021, 5.300.000 € in 2022 und 1.900.000 € in späteren Jahren . Die D e-
ckung des Mehrbedarfs in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ e r-
folgt produktgruppenintern aus der Investitionsmaßnahme 0210 „Zuschuss z. Ausbau KiTa -Betr. (u3) 
freier Tr.“ mit 50.000 € in 2022.  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der 
Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanzplanung die 
Ermächtigungen bereitstellt.  
 
Die Berechnung des Investitionskosten und Folgelasten wird zur Kenntnis genommen.

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V/0932/2018 
Begründung:  
 
Bisherige Beschlüsse 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.02.2017 mit der Vorlage V/1139/2016 dem Ergebnis des Wett-
bewerbs für Architekten und Landschaftsarchitekten für die Errichtung der 2. Städtischen Gesam t-
schule und der Durchführung einer Zertifizierung nach den Kriterien des Bewertungssystems Nac h-
haltiges Bauen (BNB) zugestimmt. 
Die Verwaltung wurde mit der Vorlage V/0028/2017 beauftragt, auf der Grundlage des Wettb e-
werbsentwurfes des Architekturbüros Farwick + Grote, Ahaus,  sowie des Büros für Landschaftsarchi-
tektur Club L94, Köln, die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung zu erstellen und den 
Baubeschluss herbeizuführen. In seiner Sitzung am 18.10.2017 hat der Rat auf der Grundlage der 
Vorlage V/0825/2017 der Vorentwurfsplanung für den 1. Bauabschnitt, den Neubauten für Schule und 
Sport und den Freianlagen zugestimmt. 
In seiner Sitzung am 31.01.2018 hat der Rat auf der Grundlage der Vorlage V/1059/2017 der Voren t-
wurfsplanung für den 2. Bauabschnitt, dem Umbau der Fürstin-von-Gallitzin-Schule für die Sekundar-
stufe 2 der Mathilde-Anneke-Gesamtschule und für die Kindertageseinrichtung sowie den Freianlagen 
zugestimmt. 
 
Zu 1. Entwurfsplanung Gebäude 
 
Für die Mathilde-Anneke-Gesamtschule wurde u nter Einbeziehung der Bauten der Fürstin -von-
Gallitzin-Schule ein Schulensemble entwickelt, welches die Bauvolumina maßvoll in den Kontext ei n-
bindet, ohne auf ein kraftvolles Erscheinungsbild zu verzichten. 
Grundprinzip der Erschließung ist es,  die Übersichtlichkeit und Ablesbarkeit der Funktionsbereiche 
sicher zu stellen.  
Im Hauptgebäude ist dem Foyer unmittelbar das Forum als zentraler Begegnungs - und Veranstal-
tungsort der Schule zugeordnet. Im Alltag bietet es als offene Mitte Raum für vielfältige Schulakti vitä-
ten. Ebenfalls direkt vom Foyer aus erschlossen ist die Mensa. Im Hauptgebäude befinden sich da r-
über hinaus die Verwaltungsräume sowie die Fachräume der Sekundarstufe I. 
 
In drei übersichtlichen Lernhäusern sind die  SEK I -Bereiche mit Unterrichts - und Differenzierungs-
räumen und den jeweiligen pädagogischen Mitten zusammengefasst.  
 
Im Bestandsgebäude der Fürstin-von-Gallitzin-Schule sind sämtliche Räume der SEK II organisiert. 
Der Umbau des Oberstufenhauses beschränkt sich im Wesentlichen auf Maßnahmen  für die U m-
strukturierung in eine Kita im südlichen Erdgeschossbereich, den Einbau eines Aufzugs und einer 
Rampe zur barrierefreien Erschließung aller Geschosse einschließlich des Atriums und des Schüle r-
cafés im Untergeschoss. Die konstruktiven Eingriffe i n die Gebäudesubstanz wurden entsprechend 
der Wettbewerbsvorgabe auf Wesentliches begrenzt. 
Grundrisse, Konstruktion und Ausstattungen der Gesamtschule unterstützen die Umsetzung mode r-
ner Unterrichtskonzepte. So bietet das Konzept der pädagogischen Mitten in den Lernhäusern mit 
offenen Lernlandschaften als Selbstlernbereiche in den Flurzonen, transparenten Teilflächen in den 
Innenwänden, ein vielschichtiges Raumangebot zur Förderung von Kommunikation und Austausch. 
Die naturwissenschaftlichen Fachräume werden im Neubau multifunktional ausgestattet, bieten somit 
umfassend Flexibilität für die Organisation des naturwissenschaftlichen Unterrichts, der in den Jah r-
gängen 5 bis 8 fächerübergreifend (Chemie, Physik, Biologie) erteilt wird.  
 
Die Einrichtung und Aus stattung der Mensa im Haupthaus ist auf das Verpflegungskonzept der Mat-
hilde-Anneke-Gesamtschule ausgerichtet und ermöglicht das Angebot des „Cook and Chill“, d. h.  der  
temperaturentkoppelten Mischkost (70% / 30 %). Dieses wird bereits derzeit im Rahmen der Starto r-
ganisation in der Fürstenbergschule praktiziert und ist ebenso für die Interimsmensa vorgesehen 
(siehe Pkt. 5).  
 
Die neuen Gebäude für die Schule und die Sporthalle sind in Holzbauweise vorgesehen.

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V/0932/2018 
Die gewählte Konstruktion ist unter dem Gesichtspunkt der CO 2-Speicherung ein aktiver Beitrag zum 
Klimaschutz und zur nachhaltigen Entwicklung. Ein hoher Wärmedämmstandard der Gebäudehülle ist 
ökologisch positiv und wirtschaftlich sinnvoll. 
 
Die semi-industrielle Vorfertigung der Bauelemente sichert eine hohe Fertigungsqualität und Vorfert i-
gung. Die Materialität setzt sich konsequent im Äußeren  und Inneren der Gebäude fort, wodurch der 
Nachhaltigkeitsaspekt auch für die Nutzenden erlebbar und nachvollziehbar wird. Holzoberflächen 
dominieren in Decken, Wänden und Einbauelementen. Die Verwendung des Baustoffes Holz als 
Tragwerkskonstruktion und Ausbaumaterial verleiht dem Gebäude eine warme und natürliche Atm o-
sphäre. Lediglich die Mensaküche und die Nassräume sowie notwendige Treppenräume sind aus 
baukonstruktiven Gründen in Betonkonstruktion konzipiert. Ebenfalls in massiver Bauweise wird der 
Nebenraumtrakt der Sporthalle errichtet. 
 
Neue Wege beschreiten muss die Stadt Münster im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel.  
In Folge steigender sommerlicher Temperaturen und zunehmender Hitzeperioden lassen sich ohne 
Lüftung und Kühlung die notwe ndigen thermischen Anforderungen an den sommerlichen Wärm e-
schutz im Schulgebäude nicht mehr gewährleisten. Dies wird auch durch die bauphysikalischen B e-
rechnungen und Simulationen unterschiedlicher Baukonstruktionen bestätigt.  
Die auf Grundlage der DIN 15 251 („Eingangsparameter für das Raumklima zur Auslegung und B e-
wertung der Energieeffizienz von Gebäuden - Raumluftqualität, Temperatur, Licht und Akustik“)  im 
Rahmen der BNB-Zertifizierung ermittelten Temperaturobergrenzen können ohne Belüftung und Küh-
lung nicht eingehalten werden. Dies gilt unabhängig von Baustoffen und von der Grundrissgestaltung. 
Die Mathilde-Anneke-Gesamtschule ist deshalb ein Prototyp für Schulbauten der Zukunft.  
Der Einbau einer Lüftungsanlage in den Lehrer - und Verwaltungsbereichen im Haupthaus sowie in 
den Lernhäusern ergänzt durch eine adiabate Kühlung (Verdunstungskühlung in einem geschloss e-
nen System) trägt den genannten Erfordernissen Rechnung. Die zentrale Lüftungsanlage für die 
Lernhäuser wird im Untergeschoss der Lernhäuser p ositioniert. Für das Haupthaus sind die entspr e-
chenden raumlufttechnischen Anlagen im Untergeschoss unterhalb des Küchenbereiches und im 
Technikraum oberhalb der Bühne im Forum verortet. 
 
Darüber hinaus wurde der Entwurf gegenüber der Vorentwurfsplanung u.  a. bezüglich folgender A s-
pekte weiterentwickelt:  
 
 Aufgrund bauordnungsrechtlicher Anforderungen ist die Mensa als Versammlungsstätte ei n-
zustufen und hat die entsprechenden brandschutztechnischen Anforderungen zu erfüllen.  
 Ebenso gilt dieses für die Sporthalle, hier in erster Linie für die Zuschauertribüne. Zur Verme i-
dung erheblicher zusätzlicher Kosten zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des Gesam t-
gebäudes als Versammlungsstätte gilt die für den Sport zu nutzende Sportfläche nicht als Z u-
schauerbereich und stellt somit keine Mehrzweckhalle dar. Dies entspricht den abgestimmten 
Vorgaben der Wettbewerbsauslobung. 
 Für die Unterbringung der raumlufttechnischen Anlagen werden die Lernhäuser zum Teil u n-
terkellert. Im Planungsprozess wurde festgestellt, dass eine dezentrale Verortung  innerhalb 
der Zwischendecken nicht möglich ist. Im Haupthaus wird die Sohle unterhalb der Küche a b-
gesenkt um hier die raumlufttechnischen Anlagen anzuordnen. 
 
(Die ausführliche Erläuterung des Entwurfes für die Neubauten  von Hau pthaus, Lernhäusern, Sport-
halle und den Bestandsumbau ist in der Anlage 1.2 ersichtlich.) 
 
Zu 2. Entwurfsplanung Freianlagen 
 
In den Außenanlagen entsteht auf insgesamt circa 31.000 m² ein neuer und vielfältig nutzbarer 
Schulcampus.  
Wichtigste Spiel- und Aufenthaltsbereiche sind der Schulhof als kommunikative Mitte, das Sportclu s-
ter mit Kleinspielfeldern und Beachareal sowie drei Lernhöfe und der Schulgarten. Die neue Kinderta-
gesstätte erhält einen separaten Außenspielbereich. Mehrere Plätze betonen Eingan gssituationen 
und schaffen Anknüpfungspunkte in das Quartier. Für den ruhenden PKW - und Fahrradverkehr sind

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V/0932/2018 
mit einem Parkplatz und mehreren dezentral angeordneten Fahrradabstellbereichen ausreichend 
Stellplätze vorgesehen.  Gemäß den Vorgaben der Auslobung, abgestimmt mit dem städtischen Bau-
ordnungsamt, sind für die Mathilde-Anneke-Gesamtschule 800 Fahrradabstellplätze, sowie 120 PKW-
Stellplätze geplant. Letztere decken auch den Bedarf  angrenzender Schulen, deren PKW -Stellplätze 
teilweise weggefallen sind. Die Stellplätze erhalten durch Heckeneinfassungen einen grünen Chara k-
ter, der die gute Durchgrünung mit Bestandsbäumen und Neupflanzungen betont.   
Die Sportflächen sind als kompaktes Sportcluster in unmittelbarer räumlicher Nähe zur neuen Vie r-
fach-Sporthalle angeordnet. 
(Die ausführliche Erläuterung des Freianlagenentwurfes ist in der Anlage 2.2 ersichtlich.) 
 
Zu 5. Terminplanung 
 
Aufgrund der Vertragsauflösung des mit der Planung der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) 
beauftragten Büros und der not wendigen Neuausschreibung ergibt sich aktuell ein Verzug im Projekt 
von  ca. 10 Monaten auf die Fertigstellungstermine. Die Analyse und Bewertung der Terminfor t-
schreibung wurde  in der Baukommission im Mai 2018 dargestellt. 
 
Folgende Termine für den voraus sichtlichen Baubeginn und die voraussichtliche Fertigstellung sind 
vorgesehen: 
 
4-fach Sporthalle Baubeginn September 2019 
Fertigstellung 1. Quartal 2021 
 
Voraussetzung ist die Akzeptanz einer Interimslösung durch den Verein  
Shotokan (siehe Pkt. 11) 
 
Haupthaus 
 
Baubeginn  Juni 2019 
Fertigstellung 2. Quartal 2021 
 
 
Lernhaus 
 
Baubeginn August 2019 
Fertigstellung 2. Quartal 2021 
 
 
Oberstufenhaus
  
 
3. Quartal 2021 
Fertigstellung 3. Quartal 2022 
 
Zu 6.  Provisorische Mensa 
 
Die für die Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021 notwendige provisorische Mensa wird als Conta i-
neranlage auf dem Lehrerparkplatz der ehemaligen Fürstenbergschule errichtet. Die Containeranlage 
wird mit dem Schuljahr 2019/20 in Betrieb genommen. (Anlage 5). 
 
Der zeitliche Verzug im  Projekt (vergl. Erläuterung zu Pkt. 11) beträgt aktuell ca. 10 Monate auf die 
Fertigstellungstermine des Haupthauses und des Lernhauses der Schule und ca. 7 Monate auf die 
Fertigstellung der Sporthalle und des Bestandsgebäudes. Das Hauptgebäude mit der ne uen Mensa 
steht somit erst zum Schuljahresbeginn 2021/2022 zur Verfügung. Bereits ab dem Schuljahr 
2019/2020 reicht die in der Fürstenbergschule im Zuge der Maßnahmen für die Startorganisation ei n-
gerichtete Mensa zur Sicherung des gebundenen Ganztagskonzep tes der Mathilde-Anneke-
Gesamtschule nicht mehr aus. Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021, dem ursprünglichen Fertigstel-
lungstermin des Haupthauses, werden 5 Jahrgänge die Mathilde-Anneke-Gesamtschule besuchen, 
und zwar in den Gebäuden der Fürstenberg -Schule und der Fürstin -von-Gallitzin-Schule. Für den 
neuen Jahrgang ist der Beginn der 6 -Zügigkeit vorgesehen. Für die provisorische Mensaversorgung 
wurden durch das Amt für Schule und Weiterbildung und das Amt für Immobilienmanagement ve r-
schiedene Varianten untersucht und mit der Schule erörtert. Die nachfolgend beschriebene Variante 
wird daher zur Realisierung vorgeschlagen:

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 Errichtung einer zusammenhängenden Mensaanlage, verbunden mit der im Zuge der Starto r-
ganisation in der Fürstenbergschule eingerichteten Mensa durch 
 Anmietung einer Containeranlage für den Standort des Lehrerparkplatzes der Fürstenber g-
schule für 2 Jahre (Schuljahre 2019/20 und 2020/21) 
 Rückbau der Kücheneinrichtung in der jetzigen Mensa im Gebäude der ehem. Fürstenber g-
schule, Verlagerung der Kücheneinrichtung sowie deren Ergänzung zur Ausstattung des Con-
tainers als Küche 
 Durch die Küchenauslagerung frei gewordene Flächen werden zur Speiseeinnahme genutzt, 
diese werden im 2. Jahr durch eine Containererweiterung ergänzt 
 Die o. g. Vorgehensweise ermöglicht auch in der Interimszeit die Versorgung nach dem Sy s-
tem „Cook and Chill“ entsprechend dem Verpflegungskonzept der Schule. 
 Die Kosten von 525.000 € verteilen sich auf das Schuljahr 2019/2020 mit 388.000 € (Grun d-
einrichtung s. o.) u nd das Schuljahr 2020/2021 mit 137.000 € (Ergänzung Speiseraumconta i-
ner) 
 
Zu 7. bis 9.:   Kostenberechnung 
 
Kostenberechnung nach DIN 276 des Büros Farwick und Grote vom 22.10.2018. 
Die DIN 276 gibt die Zuordnungen, z. B. für die Ausstattungsobjekte und - Maßnahmen in die Ko s-
tengruppen 300, 400 und 600 vor.  
Die Kostenberechnung wurde durch das Büro BMP -Baumanagement hinsichtlich der Kostengruppe 
700 mit den veranschlagten und prognostizierten Baunebenkosten abgeglichen. 
 
 
  
Die Kostenberechnung berücksichtigt die Indexsteigerung  um 4.1 % für das Jahr 2017 (Kostenb e-
rechnung) zum Jahr 2018 (Kostenberechnung).  Aufgrund der aktuellen Marktsituation im Baubereich 
sind Kostensteigerungen zu erwarten.  
 
Planungsdaten 
 
Bruttogrundfläche (BGF)  brutto für: 
 
Haupthaus und Lernhaus 15.534 m² 
Sporthalle 3.088 m² 
Oberstufenhaus 10.145 m² 
BGF gesamt 27.767 m²

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V/0932/2018 
Kostenkennwerte und Vergleich BKI 
 
Kostenkennwerte gem. Kostenberechnung: 
 
Haupthaus und Lernhaus 1.848 €/ m2 BGF 
Sporthalle 2.107 €/ m2 BGF 
Oberstufenhaus 395 €/ m2 BGF 
 
Vergleich mit den Werten nach BKI (Baukostenrichtwerte des Baukosteninformationssystems  
der Architektenkammern): 
 
Haupthaus und Lernhaus 1.765 €/ m2 BGF 
Sporthalle 1.783 €/ m2 BGF 
Oberstufenhaus 576 €/ m2 BGF 
 
Einordnung Neubau Haupthaus und Lernhaus: 
 
 
 
Einordnung Neubau Sporthalle: 
 
 
 
Bei den herangezogenen BKI -Werten des Baukosten -Informationszentrums Deutscher Architekte n-
kammern GmbH handelt es sich um unspezifizierte Standartvergleichswerte. Im  BKI „Baukosteni n-
dex“ werden für Kostenermittlungszwecke und Wirtschaftlichkeitsvergleiche bereits realisierte und 
abgerechnete Bauwerke veröffentlicht. Die genannten Werte bilden eine Kostenbandbreite - von un-
ten über mittel bis oben - der Kosten zahlreicher in allen Bundesländern in unterschiedlichen Städten 
und Gemeinden konkret errichteter Schulen ab. Die BKI -Werte berücksichtigen in der Regel weder 
die höheren Investitionen zugunsten dadurch insgesamt niedrigerer Lebenszykluskosten, noch die 
besonderen Anforderungen an eine Schule für Kinder mit KM-Störungen oder ortsspezifischen Anfor-
derungen und Besonderheiten. Ebenfalls nicht berücksichtigt sind Erfordernisse zur Anpassung an 
die Folgen des Klimawandels. Diese führen insgesamt zur Einordnung am oberen BKI-Wert.

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V/0932/2018 
Zu 10. Finanzierung 
 
Budget           52.570.000 €
              
Im Haushalt sind Mittel für die Baumaßnahme der Mathilde-Anneke-Gesamtschule und der Kinderta-
geseinrichtung in Höhe von 52.570.000 € enthalten. Diese basieren auf der Kostenschätzung des 
Büros Farwick und Grote aus dem Jahr 2017. 
 
Kosten 
 
 
Kosten gemäß der Kostenberechnung des Büros Farwick und Grote auf der 
Grundlage der DIN 276 (siehe Hinweis zu r Kostentabelle) für die Baumaßna h-
me vom 22.10.2018. 
Die Kostenberechnung bezieht sich auf den Strand 2018 und beinhaltet für alle 
Kostengruppen eine Indexsteigerung der Baukosten von 2017 zu  2018 von 4.1 
%, in Höhe von 2.155.000 € 
 
 
 
57.860.000 € 
Zuzüglich 10 % Sicherheit                                                    +        5.786.000 € 
Zwischensumme der Kostenberechnung inkl. Sicherheit =      63.646.000 € 
 
Abzüglich: 
Kosten für Dachsanierung Bestandsschule  
(Finanzierung aus dem Budget für die Instandhaltung Schulen)                          
 
 
-    130.000 € 
Zwischensumme =      63.516.000 € 
  
Zuzüglich: 
Startorganisation Fürstenbergschule                   
 
+           700.000 € 
Abrisskosten Shotokan                                                                                            +             45.000 € 
Interimsmensa für die Schuljahre 2019/20 und 2020/21 +           525.000 € 
Kosten - erforderliches Budget   =      64.786.000 € 
 
Kosten – erforderliches Budget gerundet  
 
=      64.800.000 € 
 
Differenz zwischen Budget 2018 und Kosten 
 
 
 
12.230.000 € 
 
 
 
Veränderungen gegenüber der Kostenschätzung sowie besondere Kosten ergeben sich in folgenden 
Bereichen:  
 
I.  Konkretisierung und Anpassung an schulische und sportfachliche Bedarfe, 
Bedarfe der Kita sowie Anpassungen zum Klima- und Wärmeschutz 
 
3.815.000 € 
II.  Projektzeitverlängerung durch Fachplanerwechsel       715.000 € 
III.  Sicherheit, Normänderungen, Erkenntnisse zum Baugrund und zum 
Brandschutz   
 
1.320.000 € 
IV.  Übliche Fortschreibung Planungsprozess 1.325.000 € 
V.  Kostenerhöhung aus Gründen der Vorsorge 
 
 
2.900.000 €  
 
 
VI.  Baukostenindex im Zeitraum 2017 bis 2018 (siehe Pkt. 9)  2.155.000 €

- 11 - 
V/0932/2018 
 
Zu I a  Konkretisierung und  Anpassung an schulische und sportfachliche Bedarfe,  
           Bedarfe der Kita  
u. a.  
- Konkretisierung der aktuellen Ausstattungslisten gegenüber der Bedarfsermitt-
lung 
- Berücksichtigung des Systems „Cook and Chill“ bereits für die Interimsmensa an-
teilig im Jahr 2019/20 
- Konkretisierung der Anforderung nach einer universellen Ausstattung der NW-
Räume in der Sek1 / Neubau laut Auslobung 
- Bauliche Eingriffe und Ausstattung zur Qualitätsanpassung der NW-Räume in der 
Sek II / Bestandsumbau 
- Berücksichtigung schulischer, sportfachlicher Anforderungen sowie die der Kita: 
u. a. Teeküchen in Lehrerteamräumen, bauliche Maßnahmen für den Außenzu-
gang Schülercafé im UG des Bestandsgebäudes, zusätzliche Maßnahmen in 
Sport- und Freiflächen 
- Optimierung der Kitagruppenräume 
  
2.115.000 € 
Zu I b Anpassungen an Klima- und Wärmeschutz 
u. a.  
 Ergänzung der raumlufttechnischen Anlage für den Verwaltungs- und  
 Lehrerbereich 
 Adiabate Kühlung in den Lernhäusern und im Verwaltungs- und  
 Lehrerbereich 
 
1.700.000 € 
Zu II. Projektzeitverlängerung durch Fachplanerwechsel 
 
Die Analyse und Bewertung der Terminfortschreibung wurde durch das beauftragte Pr o-
jektsteuerungsbüro BMP in der Baukommission im Mai 2018 dargestellt. 
Aufgrund der Vertragsauflösung des mit der Planung der technischen Gebäudeausrü s-
tung (TGA) beauftragten Büros und der notwendigen Neuausschreibung ergibt sich a k-
tuell ein Verzug im Projekt von  ca. 10 Monaten auf die Fertigstellungstermine. 
Es entstehen Mehrkosten durch zusätzliche Fachplaneraufträge, Nachtragshonorare der 
beteiligten Planer, Aufwand für eine Interimsmensa im Schuljahr 2020/21 (Projektzeitver-
längerung) 
 
715.000 € 
Zu III. Sicherheit, Normänderungen, Erkenntnisse Baugrund, Brandschutz  
u. a.  
 Novellierung der DIN 18533:  Erhöhter Aufwand für die Abdichtung  
von erdberührten Bauteilen für den Lastfall aufstauenden Sickerwassers 
 Aktuelle Erkenntnisse über Belastungen von Böden im Bereich der  
Freiflächen um die Fürstin-von-Gallitzin Schule 
 Erhöhte Anforderungen an den Brandschutz durch die Einordnung  
der Mensa und der Sporthalle als Versammlungsstätte  
 
1.320.000 € 
Zu IV. Übliche Fortschreibung des Planungsprozesses 
 
Durch die Fortschreibung des Planungsprozesses ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 
1.325.000 €. 
Dies entspricht einer Kostensteigerung von der Kostenschätzung zur Kostenberechnung 
von  2,5 %. In der Fachliteratur bekannt und durch Rechtsprechung bestätigt werden 
Toleranzbreiten im Bereich  von +- 10 % benannt. 
 
Für die ersten drei Phasen der Kostenermittlung, in denen noch keine Angebotspreise 
vorliegen, müssen die Investitionskosten über Schätzwertverfahren wie z. B. das Einzel -
Wert-Verfahren ermittelt werden.  Die Gesamtkosten werden geschätzt aufgrund der 
1.325.000 €

- 12 - 
V/0932/2018 
Gebäudeflächen (BGF) oder Gebäudevolumen (BRI) zu Kosten aus ähnlichen Projekten 
und/oder BKI -Werten. Über das Raumprogramm, welches den bedarfsorientierten 
Nachweis der Flächenverwertung dokumentiert, lassen sich die Baukosten in frühen 
Planungsstadien relativ genau schätzen. 
 
Gegenüber den nachfolgenden Stufen der Kostenermittlung, wie z. B. der bauteilbez o-
genen  Kostenberechnung, bestehen für die Kostenaussagen Toleranzbreiten. Eine T o-
leranzbreite von ± 10 %  entsteht durch den jetzigen Planungsstand der Entwurfsplanung 
gegenüber der Vorentwurfsplanung. In der Fachliteratur sind die folgenden Toleranzbre i-
ten für die Kostenermittlung (siehe Abbildung) bekannt: 
 
 
 
Zu V. Kostenerhöhung aus Gründen der Vorsorge                 
 
Es wird ein Puffer vorgesehen im Hinblick auf ggf. zu erwartende Kostenerhöhungen bei 
Vergaben aufgrund der Konjunkturlage                                                
2.900.000 € 
 
 
Einsparmaßnahmen 
 
Einsparmöglichkeiten wurden bereits in der Vorentwurfsplanung diskutiert und umgesetzt (siehe Ba u-
kommission am 06.10.2017). Im Zuge der eingehenden Prüfung der a ktuell ermittelten Kosten und 
der zugrunde liegenden Planung wurden weitere Einsparpotentiale identifiziert, die in die Kostenb e-
rechnung eingegangen sind. Diese betreffen die Baukonstruktion als auch die haustechnische Pl a-
nung. 
 
Innenwandoberflächen: Ersatz von Holzwerkstoffplatten durch Gipskartonplatten -   85.500 € 
Optimierung der Dämmung im Untergeschoss -   12.800 € 
Erstellung der Treppen in Beton -   19.200 € 
Ersatz der Dachflächenfenster in der Sporthalle durch Lichtkuppeln -   77.800 € 
Optimierung der Haustechnik wie z. B. der Entfall motorischer Brandschutzklappen 
und einer Systemtrennung bzgl. der raumlufttechnischen Anlage und des  
Heizkreislaufs 
-    187.430 € 
Summe =   382.500 € 
 
Grafik: Toleranzgrenzen auf der Grundlage 
einschlägiger Gerichtsurteile , die Toleran z-
rahmen als hinnehmbar ansehen.  
Kochendörfer, Bauprojektmanagement, 2010

- 13 - 
V/0932/2018 
Zu 11. Shotokan 
 
Aufgrund der bis dato bereits eingetretenen zeitlichen Verzögerung für die Errichtung eines Ersatzge-
bäudes für den Karateclub Shotokan von etwa einem Jahr bezüglich der Verlagerung des Sportve r-
eins Shotokan Karate Dojo Münster e. V. an den Mauritz-Lindenweg haben sich die Sachverhalte neu 
bzw. in geänderter Form ergeben und werden in der Vorlage (V/0975/2018) dargestellt. 
Die Realisierung der Sporthalle soll von dieser zeitlichen Verzögerung nicht beeinflusst werden. De s-
wegen werden regelmäßig Gespräche mit dem Verein über eine Interims lösung geführt, die einen 
möglichst kurzen Zeitraum umfassen soll und von allen Beteiligten akzeptiert wird.  
 
 
I. V. 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
 Anlage A 
1.1 Entwurfspläne Gebäude 
1.2 Entwurfserläuterung Gebäude  
2.1 Entwurfspläne Freianlage  
2.2 Entwurfserläuterung Freianlage 
3. Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien  
4. Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen  
5.1 – 5.3 Folgekostenberechnung

932-2018_Anlage_2-1

229 Zeichen

Anlage 2.1 
GSMO I Freianlagen I  unmaßstäbliche Verkleinerung I 19.10.2018

Anlage 2.1 
GSMO I Freianlagen I  unmaßstäbliche Verkleinerung I 19.10.2018

Anlage 2.1 
GSMO I Freianlagen I  unmaßstäbliche Verkleinerung I 19.10.2018

932-2018_Anlage_1-2

13241 Zeichen

Anlage 1.2 zu V/0932/2018 
 
 
Entwurfserläuterung   Gesamtschule Münster Ost  
 
Auszug aus der Objektbeschreibung des Büros Farwick und Grote v. 14.09.2018 
 
 
Leitidee / Entwurfskonzept 
Die Gesamtschule Münster Ost ist als ein in das Stadtquartier eingebundener städtebaulicher 
Schwerpunkt konzipiert, der sich den Bürgern und Schülern als Identität stiftende Bildungs -, 
Versammlungs- und Begegnungseinrichtung präsentiert. Diese strahlt Offenheit aus, wirkt einladend 
und verleiht Orientierung. Durch die Formung eines prägnanten Baukörperensembles wird die 
Adressbildung unterstützt und die Identifikation der Schüler, Lehrer und Eltern mit ihrer Schule 
gestärkt. Leitidee des Konzepts der Schule ist die bauliche Unterstützung des Schulideals „Schule als 
Lebensraum - Leben in der Gemeinschaft“.   
 
Städtebauliche Einbindung 
Unter Einbeziehung der Bauten der Fürstin -von-Gallitzin-Schule ist ein Schulensemble e ntwickelt, 
welches sich in den Bauvolumina maßvoll in den Kontext einbindet, ohne auf ein kraftvolles 
Erscheinungsbild zu verzichten. Angemessene Gebäudelängen und die Differenzierung der Baukörper 
nach Süden zur Fürstenbergschule verankern die neue Schule stadträumlich in den Kontext. 
Zur Kreuzung Manfred -von-Richthofen-Straße und Andreas -Hofer-Straße wird ein Vorplatz 
freigegeben, der die Adressbildung und die Verknüpfung zum Quartier unterstützt. Somit orientiert 
sich der Haupteingang der neuen Gesamtsch ule sowohl zur Andreas -Hofer-Straße als auch zur 
Manfred-von-Richthofen-Straße. Dezentrale angeordnete Eingänge erschließen die weiteren 
Schulgebäude. 
 
Innere Erschließung 
Grundprinzip der Erschließung ist, die Übersichtlichkeit und Ablesbarkeit der Funktionsbereiche 
sicher zu stellen. Forum, Mensa, Ganztagsbereich, Lernhäuser und Fachklassen, die 
Unterrichtsbereiche für SEK I und SEK II sind gut über innere und äußere Wege erreichbar und 
miteinander verknüpft.  
Vom Foyer aus werden alle zentralen Nutzungsbereiche der Schule unmittelbar erreicht. Eine freie 
Treppe erschließt großzügig das Obergeschoss, die kurzen Verbindungen und Rettungswege werden 
im Zentralgebäude über 3 T reppenhäuser sichergestellt. Die Lernhäuser sind über 2 Eingänge mit 
zugeordneten Treppen erschlossen, ohne die gewünschten störungsfreien Lernzonen zu 
beeinträchtigen, wobei die Zweigeschossigkeit eine einfache Entfluchtung ermöglicht. 
 
Funktionalität  
Dem Foyer unmittelbar zugeordnet ist das Forum als zentraler Begegnungs - und Veranstaltungsort 
der Schule. Im Alltag bietet es als offene Mitte Raum für vielfältige Schulaktivitäten (u.a. Reihen. - 
Bankett.- und Festbestuhlung).  
Die Musikräume sind dem Forum unmittelbar angegliedert. Ebenfalls direkt vom Foyer aus 
erschlossen ist die Mensa, der wiederum die Hauswirtschaftsräume zugeordnet sind. So kann bei 
Sonderveranstaltungen das Catering über eine der Hauswirtschaftsklassen erfolgen ohne eine 
Mitnutzung der Mensa bzw. Mensaküche erforderlich werden zu lassen. Die weiteren Flachklassen 
gruppieren sich im Erd- und Obergeschoss um das Forum.

Die SEK I-Bereiche mit Unterrichts- und Differenzierungsräumen und den jeweiligen päd. Mitten sind 
in 3 übersichtlichen Lernhäusern zusammengefasst. 
Das Konzept der pädagogischen Mitte für die Lernhäuser mit offenen Lernlandschaften als 
Selbstlernbereiche wird durch Sitznischen und offene Arbeitsbereiche in den Flurzonen und 
Galeriebereichen ergänzt und bieten ein vielsch ichtiges Raumangebot zur Förderung von 
Kommunikation und Austausch. 
Im Alt -Gebäude der Fürstin -von-Gallitzin-Schule sind sämtliche Räume der SEK II organisiert. Der 
überwiegende Anteil von Raumeinheiten kann unter Beibehaltung der Raumgeometrie 
nachgewiesen und auf die zukünftige Nutzung angepasst werden. 
Die Barrierefreiheit innerhalb der Bestandsgebäude wird durch den Einbau eines Aufzuges an 
zentraler Stelle, den Einbau einer überdeckten Rampenanlage im Atriumhof und den Einbau von 
Plattformaufzügen vor der Treppenanlage der ehemaligen Verwaltung umgesetzt. Zudem bekommt 
das Schülercafé seinen neuen Standort in den ehemaligen Mensaräumen im UG.  
Die Kita ist im Erdgeschoss des südlichen Bestandsgebäudes organisiert und verfügt über einen 
eigenen Vorbereic h und abgegrenzten Freibereich. Aufgrund der Anforderungen des 
Raumprogramms sind hier konstruktive Eingriffe in die Gebäudestruktur erforderlich. 
Weitere Maßnahmen innerhalb des Bestandes werden auf das erforderliche, aber notwendige Maß 
beschränkt.  
Sämtliche Funktionsbereiche der Schule werden barrierefrei erreichbar. Die Außenzugänge sind mit 
Rampen barrierefrei geplant. Im Neubau sind sämtliche Geschosse über einen Aufzug barrierefrei 
anfahrbar. Weitere Aspekte der Barrierefreiheit (z.B. Hörsamkeit, visuelle Wahrnehmbarkeit) sind 
Inhalt des Barrierefreikonzeptes nach Ing.-Büro Nees. 
 
Die Sportflächen mit vorhandener Sporthalle, neuer 4 -Feld-Halle und den Kleinspielfeldern, ergänzt 
um den großen angrenzenden Sportplatz, bilden den Sportcluster. 
 
Konstruktion  / Materialien allgemein 
Die Materialität setzt sich konsequent im äußeren und inneren Erscheinungsbild fort, wodurch der 
Nachhaltigkeitsaspekt auch für die Schüler erlebbar und nachvollziehbar wird und der Schule eine 
adäquate, angenehme und warme Le rnatmosphäre verliehen wird. So dominieren Holzoberflächen 
insbesondere in Gemeinschaftsbereichen und den offenen Lernbereichen an Decken, Wänden und 
Einbauelementen. 
Der Neubau des Schulgebäudes ist in Holzbauweise vorgesehen. Die gewählte Konstruktion ze igt 
insbesondere unter dem Gesichtspunkt der CO
2-Speicherung nachhaltig Verantwortung. Ein hoher 
Wärmedämmstandard der Gebäudehülle ist wirtschaftlich verantwortbar zu realisiert. 
Vorgesehen ist eine semi -industrielle Vorfertigung der Bauelemente wie Balkendecke oder 
Brettsperrholzdecken mit holzbekleideten Untersichten. Ebenso sind die Fassaden als vorgefertigte 
Bauelemente geplant. Dies sichert eine hohe Fertigungsqualität und Vorfertigung.  
Die notwendigen Brandschutzanforderungen werden durch die Holzkonstruktion erfüllt. Lediglich die 
Mensaküche und die Nassräume sowie notwendigen Treppenräume sind in Ortbetonkonstruktion 
konzipiert. Auch die Technikräume im Untergeschoss, die T rafostation und Müllräume sollen in 
Ortbetonkonstruktion ausgeführt werden. Die Anforderungen des Schallschutzes und der 
Raumakustik werden durch entsprechende Wandaufbauten bzw. Absorberflächen und 
raumakustisch wirksame Unterdecken gewährleistet. 
 
Außenwände 
Die Außenwände werden als Holzrahmenwände erstellt. Um ein optisch einheitliches Fassadenbild zu 
erreichen, wird die Holzschalung mit einer mineralischen Vergrauungslasur behandelt.  Die massiven 
Außenwände in Nassbereichen wie Küche, WC, Sporthalle we rden in Stahlbeton ausgeführt , 
außenseitig mit einer Holzrahmenwand aufgebaut. 
Bei der Außenwand der S porthalle werden die tragenden Stützen, die der Aufnahme der 
Deckenbinder dienen, als Fertigbetonteile ausgebildet. Die nichttragenden Ausfachungen werden als 
Holzrahmenwand ausgeführt, jedoch besteht hier die Innenschale im unteren Bereich aus einem

Prallschutz.  
Fenstergewände aus pulverbeschichtetem Aluminiumblech umrahmen die vorgesehenen 
Fensterelemente und formen die äußeren Fensterbänke. So wird im B ewegungsbereich der Nutzer 
durch robuste Materialien die Dauerhaftigkeit gesichert. 
Ein hohes Maß an Vorfertigung, aufgrund der sich wiederholenden Fenstermaße und eine einfache 
Montage, sichern wirtschaftliche Erstellungskosten. 
Sämtliche Aufenthaltsräume verfügen über Tageslicht. 
Außenliegender Sonnenschutz gewährleistet den sommerlichen Wärmeschutz. 
Der Sonnenschutz ist aufgrund der thermischen Simulation an allen Fassadenseiten des Gebäudes im 
Erd- und Obergeschoss notwendig. Dieser wird mittels außenliegenden, verdeckt angeordneten 
Aluminiumraffstores, erstellt. 
 
Innenwände 
Die Innenwände werden als Holzrahmenwände oder Brettsperrholzwände ausgebildet. 
Im Bereich der Treppenhäuser, Aufzugsschächte, Na ssräume, und Mensaküche werden die Wände 
massiv in Stahlbeton ausgeführt.  
Die Flurwände zwischen Klassenräumen und den offenen Lernbereichen erhalten teilweise eine 
Verglasung, um Transparenz zu schaffen und eine natürliche Belichtung von innen liegenden 
Bereichen zu ermöglichen.  
Die Oberflächen sind größtenteils vom Holz der Tragkonstruktion geprägt,  
Teilbereiche der Mensa und Musikräume werden aus Gründen der Akustik mit Wandflächen in 
Leistenschalung oder perforierten Holzplatten ausgebildet 
 
Decken 
Die Decken des H aupthauses und der Lernhäuser  sind als Balken - oder Brettsperrholzdecken 
eingeplant. Die Regelkonstruktion und somit großer Anteil der Decken bildet die Balkendecke. 
Bereiche mit geringen Spannweiten, wie Flure und Differenzierungsräume, werden mit 
Brettsperrholzdecken geplant. Die geringere Höhe gewährleistet eine unterseitige Abhanghöhe für 
die horizontale Installationsführung.  
 
Böden 
In den hoch frequentierten Flächen wie Foyer, Forum, Mensa, Treppen und den Fluren im Haupthaus 
und der Tribüne der Sporthalle wird ein strapazierfähiger Betonwerkstein eingesetzt. 
Der größere Anteil , bestehend aus Regelklassen, Fachklassen, Differenzierungsräumen sowie die 
Flure der Lernhäuser  werden mit farbigem  Linoleum belegt, die je nach Lerncluster farblich 
differenziert und dem Gesamtfarbkonzept unterliegt. 
Die Büroräume der Verwaltungsbereiche sind mi t einem textilen Belag geplant. In den Fachräumen 
Technik wird Hochkantlamellenparkett vorgesehen.  
Die Mensaküche, Lehrküchen und Nassräume der Sporthalle werden gefliest. 
Der Hallenb oden der S porthalle wird als Holzschwingboden mit einem Oberboden aus Linoleum 
hergestellt. 
 
Dächer 
Die Dächer sind als Flachdächer tragkonstruktiv und unterseitig wie die Decken ü ber dem 
Erdgeschoss aufgebaut. Der Hauptanteil der Dachfläche erhält eine extensive Begrünung. 
 
Siehe PV Anlage E-Projekt 
 
Die großflächigen Raumeinheiten, wie Mensa und Sporthalle erhalten zusätzlich Oberlichtelemente 
für eine optimale Belichtung über Zenitlicht. Das Forum wird über Sheddächer mit Nordlicht versorgt. 
Die Einhaltung des Raumprogramms und die klare Erschließung sichert die effiziente Nutzung der 
Flächen. Die Überlagerung von Erschließungsflächen mit pädagogisch nutzbaren Flächen steigert 
diese Effizienz.

Durch die geplante Vorfertigung, wartungsfreundliche Konstr uktion und Oberflächen kann eine 
wirtschaftliche Erstellung erreicht werden. 
 
 
Umbau des Bestandsgebäudes der Fürstin-von-Gallitzin Schule zum Oberstufenhaus 
Das Bestandsgebäude ist in drei Bauabschnitten realisiert worden. Der mittlere Gebäudeteil und 
älteste Teil von 1956 verfügt über 3 Vollgeschosse mit einem nicht ausgebauten Satteldach. Im Jahr 
1974 folgte der Gebäudeteil Nord mit 2 Vollgeschossen, einem Atriumhof und Flachdach. 1976 wurde 
der Bauteil Süd um ein Forum und eine Sporthalle erweitert.  
In den Jahren 2001 bis 2005 erfolgten u.a. umfängliche Schadstoffsanierungen, Erneuerung der 
Fenster, Dämmung der obersten Geschossdecke und die Neueindeckung der Satteldächer. 
Der Umbau des Oberstufenhauses beschränkt sich im Wesentlichen auf Maßnahmen in folgenden 
Bereichen:  
− im EG Süd für die Umstrukturierung der Fachklassen in eine Kita (Rückbau bis auf Rohbau) 
− im Mittelteil Einbau eines Aufzug zur barrierefreien Erschließung aller Geschosse incl. 
Untergeschoss 
− im EG Nord, Einbau einer Rampe im Atrium zur barrierefreien Erschließung des Erdgeschoss 
− -zusätzliche werden in allen Bereichen, um den Raumgrößen des Raumprogramms zu 
entsprechen, vorh. Räume geteilt, oder durch Abbruch von Wänden zusammengelegt und 
vergrößert 
Die v. g. Maßnahmen bedingen Ergänzungen bzw. Umbauten in der technischen Gebäudeausrüstung.  
 
U. a. werden folgende Eingriffe vorgesehen: 
An den Wänden gibt es lediglich Eingriffe im Bereich des UG des Schülercafés  und der Kita. Im 
Schülercafé werden zur Zugänglichkeit in den Außenbereichen bei zwei Fenstern die vorh. Brüstung 
entfernt und durch bodentiefe verglaste Außentüren ersetzt.  
In der Kita am Bauteil Süd sind zur Gewährleistung der Tageslichtversorgung Fenster neu in die vorh. 
Wände einzubauen. Darüber hinaus werden Fenster bodentief vergrößert, im Zuge dieses Eingriffs ist 
die Verblenderschale zu ersetzten. 
In Räumen, in denen neue Trennwände eingebaut, oder Räume, die zusammengelegt werden, 
werden die Unterdecken vollständig erneuert  und der Oberboden vollständig erneuert . Nicht mehr 
tragfähiger Unterboden wird ebenfalls ausgetauscht. Der Oberboden wird entsprechend dem 
jeweiligen Bestandsoberboden ausgeführt 
Im Bauteil Nord ist das vorh. Flachdach, aufgrund eines zu geringen Gefälles und zu wenigen 
Flachdacheinläufen zu sanieren. 
In den Fachräumen wird das Parkett gegen einem strapazierfähigen Linoleumboden getauscht. Hier 
ist aufgrund des PAK Klebers eine gesonderte Entsorgung durch den Schadstoffprüfer geplant.  
Im Bereich der Kita wird der Fußbodenaufbau vollständig erneuert 
 
Bauabschnittsbildung 
 
Die Gebäude können sukzessive errichtet werden. Es ist geplant zuerst das Haupthaus, Lernhaus und 
die Sporthalle zu errichten. Der Umbau der Fürstin -von-Gallitzin-Schule soll nach Errichtung der 
Neubauten durchgeführt werden.

932-2018_Anlage_5-3

2748 Zeichen

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 29.10.18
Amt: 23
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement - 0301 Leistungen für Schulen - 1601Allg. Finanzwirtschaft
Investitionsmaßnahme: Mathilde-Anneke-Schule, Sporthalle
Jahr der Fertigstellung: 2021
Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre
Nutzungsdauer Außenanlagen: 20 Jahre
Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 11.367.000,00 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 11.367.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 11.102.686,00 97,67
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 263.981,00 2,32
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 11.367.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 110.658,00 18,48
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 95.229,00 15,90
Zwischensumme 2021 205.890,00 34,38
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2021 222.530,00 37,15
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8.
Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 2021 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2021 170.510,00 28,47
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 170.510 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 341.010 € p.a.
= Schuldendienst 511.520 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 598.930,00 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00
2. Auflösung Sonderposten 2021 0,00 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00
4. Mieten und Pachten 0,00 0,00
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00
Summe Folgeerträge 0,00 0,00
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 598.930,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,27
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.
V/0932/2018 - Anlage 5.3

932-2018_Anlage_5-2

2747 Zeichen

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 29.10.18
Amt: 23
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement - 0301 Leistungen für Schulen - 1601Allg. Finanzwirtschaft
Investitionsmaßnahme: Mathilde-Anneke-Schule, Oberstufenhaus
Jahr der Fertigstellung: 2021
Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre
Nutzungsdauer Außenanlagen: 20 Jahre
Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 7.946.000,00 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 7.946.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 7.466.591,00 93,97
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 479.076,00 6,03
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 7.946.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 67.745,00 9,88
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 312.839,00 45,65
Zwischensumme 2021 380.580,00 55,53
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2021 185.580,00 27,08
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8.
Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 2021 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2021 119.190,00 17,39
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 119.190 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 238.380 € p.a.
= Schuldendienst 357.570 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 685.350,00 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00
2. Auflösung Sonderposten 2021 0,00 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00
4. Mieten und Pachten 0,00 0,00
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00
Summe Folgeerträge 0,00 0,00
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 685.350,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 8,63
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.
V/0932/2018 - Anlage 5.2

932-2018_Anlage_5-1

2763 Zeichen

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 29.10.18
Amt: 23
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement - 0301 Leistungen für Schulen - 1601Allg. Finanzwirtschaft
Investitionsmaßnahme: Mathilde-Anneke-Schule, Haupt Lernhaus
Jahr der Fertigstellung: 2021
Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre
Nutzungsdauer Außenanlagen: 20 Jahre
Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 44.217.000,00 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 44.217.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 42.814.430,00 96,83
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 1.402.240,00 3,17
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 44.217.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 486.426,00 20,97
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 479.016,00 20,65
Zwischensumme 2021 965.440,00 41,62
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2021 690.750,00 29,78
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8.
Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 2021 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2021 663.260,00 28,60
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 663.260 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 1.326.510 € p.a.
= Schuldendienst 1.989.770 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 2.319.450,00 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00
2. Auflösung Sonderposten 2021 0,00 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00
4. Mieten und Pachten 0,00 0,00
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00
Summe Folgeerträge 0,00 0,00
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 2.319.450,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,25
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.
V/0932/2018 - Anlage 5.1

932-2018_Anlage_3

123 Zeichen

Anlage 3 zu V/0932/2018

Anlage 3 zu V/0932/2018

Anlage 3 zu V/0932/2018

Anlage 3 zu V/0932/2018

Anlage 3 zu V/0932/2018

Anlage A

2115 Zeichen

Anlage A zur V/0932/2018 
Kurzüberblick                                                                                                                 
Die Mathilde-Anneke-Gesamtschule wird nach den Plänen des Arch. Büros Farwick & Grote aus-
geführt. Die Baumaßnahme umfasst den Neubau der Sekundarstufe 1 und der Sporthalle sowie 
den Umbau der Fürstin-von-Gallitzin-Schule zum Oberstufenhaus und zur Kita. 
Die Freianlagen werden nach den Plänen des Büros ClubL94 aus Köln, von September 2018 
ausgeführt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa 
 
 
Mit der Vorlage wird der Neubau der zweiten städtischen Gesamtschule als Ziel verfolgt.. 
Das Teilziel lautet „Baubeschluss zum Bau einer Gesamtschule“.  
Zielerreichung: Das Projekt steht am Beginn der Leistungsphase 4 gem. HOAI. 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung zum August 2022 vorgesehen.  
Es ist mit einem finanziellen Bedarf von 64.500.000 € zu kalkulieren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x teilw. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Ratsbeschluss V/1139/2016 Zustimmung zum Wettbewerbsergebnis 
Ratsbeschluss V/1059/2017 Zustimmung zur Vorentwurfsplanung 
Ratsbeschluss V/0825/2017 Zustimmung zur Planung 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Bei der Planung werden Vorgaben zu folgenden Querschnittsthemen eingehalten: 
- Inklusion–Bauordnung NRW §55 Absatz 1 im Sinne der UN-
Behindertenrechtskonventionen 
- Klimaschutz – Gebäudeleitlinien der Stadt Münster 
- BNB – Zertifizierung in Silber

Beratungsverlauf (7)

27.11.2018 Sportausschuss
TOP 3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 31 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2018 Rat
TOP 33 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Mauritz-Lindenweg
  • Manfred-von-Richthofen-Straße
  • Andreas-Hofer-Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0932/2018
Typ
Vorlagen
Datum
12.11.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37