Mandari Insight

V/0752/2013

Straßenreinigungsgebühren 2014

Vorlagen 25.09.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2013, TOP 45.3

Anlage2

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Ansehen

Anlage1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage2

4193 Zeichen

Anlage 2 
zur Ratsvorlage V/0752/2013 
Straßenreinigung Geb.-Bedarf Geb.-Bedarf Abweichung Rechnungserg. 
2014 2013 2012 
Kosten 
Materialkosten 680.000,00 € 606.000,00 € 74.000,00 € 639.394,76 €
Treibstoffe, Schmiermittel 310.000,00 € 280.000,00 € 30.000,00 € 289.667,48 €
Materiallagerentnahmen 110.000,00 € 110.000,00 € 0,00 € 97.049,56 €
Materialdirektverbrauch 140.000,00 € 120.000,00 € 20.000,00 € 131.551,72 €
Kosten für bezogene Leistungen 120.000,00 € 96.000,00 € 24.000,00 € 121.126,00 €
Personalkosten 3.118.000,00 € 3.030.000,00 € 88.000,00 € 2.907.794,75  €
Abschreibungen 426.000,00 € 406.000,00 € 20.000,00 € 434.493,58 €
Sonstige betriebliche Kosten 50.000,00 € 5.000,00 € 45.000,00 € 99.619,00 €
Kalkulatorische Verzinsung 112.000,00 € 132.000,00 € -20.000,00 € 117.491,52 €
Kraftfahrzeugsteuern 3.000,00 € 3.000,00 € 0,00 € 1.990,82 €
Verwertungskosten Straßenkehricht 619.000,00 € 619.000,00 € 0,00 € 556.179,82 €
Inanspruchnahme Werkstatt 232.000,00 € 222.000,00 € 10.000,00 € 254.722,43 €
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Verwaltungsgemeinkosten 701.000,00 € 696.000,00 € 5.000,00 € 644.965,09 €
Summe Kosten 5.941.000,00 € 5.719.000,00 € 222.000,00 € 5.656.651,77 €
Erträge 
Erträge aus Nebengeschäften 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Zinserträge 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Erträge aus der Rst. Gebührenüberschüsse -14.000,00 € -3.000,00 € -11.000,00 € 0,00 €
Stadtanteil -1.095.000,00 € -1.258.000,00 € 163.000,00 € -1.299.814,44 €
Sonstige betriebliche Erträge -24.000,00 € -24.000,00 € 0,00 € -28.238,06 €
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung -427.000,00 € -492.000,00 € 65.000,00 € -365.900,89 €
Summe der sonstigen Erträge -1.560.000,00 € -1.777.000,00 € 217.000,00 € -1.693.953,39 €
Umlagefähige Kosten 5.941.000,00 € 5.719.000,00 € 222.000,00 € 5.656.651,7 7 €
abzüglich sonstige Erträge -1.560.000,00 € -1.777.000,00 € 217.000,00 € -1.693.95 3,39 €
Gebührenbedarf 4.381.000,00 € 3.942.000,00 € 439.000,00 € 3.962.698,3 8 €
Seite 1 von 2

Anlage 2 
zur Ratsvorlage V/0752/2013 
Straßenreinigung 
Vorausschätzung der Gebühren für das Jahr 2014 
Anzahl der 
Leistungen 
2013 
Verän- 
derungen 
2013/2014 
Anzahl der 
Leistungen 
2014 
Derzeitige 
Gebührensätze 
Gebührenauf- 
kommen ohne 
Anhebung 
Neu festzu- 
setzende 
Gebühren 
Gebühren- 
aufkommen 
einschl. 
Anhebung 
1. Vollreinigung d. Anliegerstr. 
a) 1 x w. (710, 740) 362181 2404 364585 4,44 € 1.618.757, 40 € 4,92 € 1.793.758,20 €
b) 2 x w. (720, 750) 15014 0 15014 8,88 € 133.324,32 € 9,84 € 147.737,76 €
c) 3 x w. (730) 7043 0 7043 13,32 € 93.812,76 € 14,76 € 103.954,68 €
d) 6 x w. (770) 9088 11 9099 26,64 € 242.397,36 € 29,52 € 268.602,48 €
2. Vollreinigung d. Anliegerstr. (Hinterlieger) 
a) 1 x w. (712) 21620 663 22283 4,44 € 98.936,52 € 4,92 € 109.632,36 €
b) 2 x w. (722) 146 -18 128 8,88 € 1.136,64 € 9,84 € 1.259,52 €
c) 3 x w. (732) 188 112 300 13,32 € 3.996,00 € 14,76 € 4.428,00 €
d) 6 x w. (772) 18 0 18 26,64 € 479,52 € 29,52 € 531,36 €
3. Vollreinigung Durchgangsstraßen 
a) 1 x w. (610,640) 152626 32 152658 3,96 € 604.525,68 € 4,32 € 659.482,56 €
b) 2 x w. (620,650) 14275 -5 14270 7,92 € 113.018,40 € 8,64 € 123.292,80 €
c) 3 x w. (630) 3963 0 3963 11,88 € 47.080,44 € 12,96 € 51.360,48 €
d) 6 x w. (670) 3088 0 3088 23,76 € 73.370,88 € 25,92 € 80.040,96 €
4. Vollreinigung Durchgangsstraßen (Hinterlieger) 
a) 1 x w. (612) 10934 48 10982 3,96 € 43.488,72 € 4,32 € 47.442,24 €
b) 2 x w. (622) 266 0 266 7,92 € 2.106,72 € 8,64 € 2.298,24 €
c) 3 x w. (632) 30 0 30 11,88 € 356,40 € 12,96 € 388,80 €
5. Fahrbahnreinigung Anliegerstraßen 
 1 x w. (760, 780, 782) 264680 2937 267617 2,16 € 578.052 ,72 € 2,40 € 642.280,80 €
 14tg. (763, 783, 784) 248202 391 248593 1,08 € 268.480, 44 € 1,20 € 298.311,60 €
6. Fahrbahnreinigung Durchgangsstr. 
 1 x w. (660, 680, 682) 10675 35 10710 1,92 € 20.563,20 € 2,16 € 23.133,60 €
 14tg. (663, 683, 684) 21259 13 21272 0,96 € 20.421,12 € 1,08 € 22.973,76 €
Gesamt 1145296 6623 1151919 3.964.305,24 € 4.380.910,20 €
Durch Gebühren zu deckende Kosten gem. Gebührenkalkulation (auf volle 1.000 Euro gerundet): 4.381.000,00 €
Deckungsgrad: 100,00% 
Differenz zwischen Kosten und Gebührenaufkommen: -89,80 €
Seite 2 von 2

Anlage1

1870 Zeichen

Anlage 1  
zur Ratsvorlage V/0752/2013 
 
 
 
 
Satzung zur Änderung der 
 
Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Münster  
 
  
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 11.12.2013 aufgrund 
 
der §§ 7, 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. 
NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2013 (GV. NRW. S. 194), 
 
der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV. 
NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 687), 
 
des § 3 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 18.12.1975 (GV. NRW. S. 706/SGV. NRW. 
2061), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV. NRW. S. 390), 
 
in Verbindung mit der Straßenreinigungssatzung der Stadt Münster 
 
folgende Satzung beschlossen: 
 
 
Artikel 1 
 
 
Satz 1 des Gebührentarifes zur Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Münster wird wie folgt neu 
gefasst: 
 
„Die Gebührensätze betragen jährlich: 
 
Für die Straßenreinigung ohne Winterdienst je vollen Meter der Grundstücksfrontlänge, wenn die regelmäßi- 
ge wöchentliche Reinigung 
 
auf die Fahrbahn beschränkt ist (Fahrbahnreinigung)     2,40 € 
auch die Gehwege umfasst (Vollreinigung)        4,9 2 €“ 
 
 
 
Artikel 2 
 
 
§ 7 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
 
 
(nachrichtlich: bisherige Fassung) 
 
(1) Maßstab für die Benutzungsgebühr sind die Grundstücksseiten 
entlang der Straßen, durch die das Grundstück erschlossen ist (Front- 
länge) und die Zahl der wöchentlichen Reinigungen. 
(1) Maßstab für die Benutzungsgebühr sind 
die Grundstücksseiten entlang der Straße 
, 
durch die das Grundstück erschlossen ist 
(Frontlänge) und die Zahl der wöchentli- 
chen Reinigungen. 
 
 
 
Artikel 3  
 
 
Diese Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft.

Beschlussvorlage

5761 Zeichen

V/0752/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Straßenreinigungsgebühren 2014 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.11.2013 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
04.12.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
11.12.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Münster (Anlage 
1) wird beschlossen. 
 
2. Die Straßenreinigungsgebühren werden gemäß der beigefügten Gebührenkalkulation um 
durchschnittlich 10,5 % angehoben. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt (Anlage 2). 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten der Straßenreinigung 5.941.000 Euro und die 
Kosten der Winterwartung 2.000.000 Euro betragen. 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Die Kosten der Straßenreinigung werden über Straßenreinigungsgebühren in Höhe von 
4.381.000 Euro, innerbetrieblichen Verrechnungen von 427.000 Euro, Rückstellungsauflösungen 
von 14.000 Euro und sonstigen Erträgen in Höhe von 24.000 Euro finanziert. 
 
Der Restbetrag in Höhe von 1.095.000 Euro, der das öffentliche Interesse an der Stadtsauberkeit 
widerspiegelt, wird durch den allgemeinen Haushalt getragen. 
 
Der Winterdienst wird durch den städtischen Haushalt mit 1.800.000 Euro und durch Kostenbe-
teiligungen der Stadtwerke in Höhe von 200.000 Euro finanziert. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0752/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Dornseif 
Ruf: 
60 52 16 
E-Mail: 
Dornseif@awm.stadt-muenster.de  
Datum: 
07.11.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0752/2013 
 
 
Begründung: 
 
Gegenüber dem Vorjahr erhöht sich das Gebührenvolumen um 439.000 Euro beziehungsweise 
um 10,5%. Folgende Gründe sind für diese Steigerung maßgeblich.  
 
Im Rahmen der für 2013 beschlossenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung stand auch der 
Stadtanteil, der das öffentliche Interesse an einer sauberen Stadt widerspiegelt, auf dem Prüf-
stand. Es wurde mit Vorlage V/0702/2012 (Maßnahme 98) durch den Rat beschlossen, diesen 
Anteil von 25% auf 20% zu senken. Hieraus resultieren 163.000 Euro Mehrkosten, die über den 
Bürger getragen werden müssen. Allgemeine Kostensteigerungen insbesondere für Material und 
Personal sowie geringere Leistungsverrechnungen in Höhe von insgesamt 276.000 Euro erhöhen 
den Gebührenbedarf auf 4.381.000 Euro. 
 
 
Entwicklung der Straßenreinigungsgebühren 
 
Die Gebühr für die Straßenreinigung steigt gemäß beigefügter Gebührenkalkulation durchschnit t-
lich um rd. 10,5 %. Die Gebüh rensätze betragen für die regelmäßige wöchentliche Reinigung je 
Frontmeter: 
 
 bis 2013 ab 2014 
Vollreinigung Anliegerstraßen 4,44 Euro 4,92 Euro (+10,8 %) 
Vollreinigung Durchgangsstraßen 3,96 Euro 4,32 Euro (+  9,1 %) 
Fahrbahnreinigung Anliegerstraßen 2,16 Euro 2,40 Euro (+11,1 %) 
Fahrbahnreinigung Durchgangsstraßen 1,92 Euro 2,16 Euro (+12,5 %) 
 
 
Gebührenprognose bis 2018 
 
 Geb.-
Planung 
2014 
Geb.-
Vorschau 
2015 
Geb.-
Vorschau 
2016 
Geb.-
Vorschau 
2017 
Geb.-
Vorschau 
2018 
1. Materialkosten 680.000 € 700.000€ 721.000 € 743.000 € 765.000 € 
2. Personalkosten 3.118.000 € 3.165.000 € 3.212.000 € 3.260.000 € 3.309.000 € 
3. Abschreibungen 426.000 € 426.000 € 426.000 € 426.000 € 426.000 € 
4. Sonstige betriebliche Kosten 50.000 € 51.000 € 52.000 € 53.000 € 54.000 € 
5. Kalkulatorische Verzinsung 112.000 € 112.000 € 112.000 € 112.000 € 112.000 € 
6. Steuern 3.000 € 3.000 € 3.000 € 3.000 € 3.000 € 
7. Verwertung Straßenkehricht 619.000 € 595.000 € 595.000 € 595.000 € 595.000 € 
8. Werkstattkosten  232.000 € 237.000 € 242.000 €  247.000 € 252.000 € 
9. Umlage der Verwaltungskosten 701.000 € 715.000 € 729.000 € 744.000 € 759.000 € 
 Gesamtkosten 5.641.000 € 6.004.000 € 6.092.000 € 6.183.000 € 6.275.000 €

- 3 - 
V/0752/2013 
10. Sonstige Erlöse 1.119.000 € 1.119.000 € 1.119.000 € 1.119.000 € 1.119.000 € 
11. Innerbetriebliche Leistungsve r-
rechnung 
427.000 € 450.000 € 450.000 € 450.000 € 450.000 € 
12. Auflösung von Rückstellu n-
gen 
14.000 € 54.000 € 12.000 € 0 € 0 € 
 Gesamtertrag 1.560.000 € 1.623.000 € 1.581.000 € 1.569.000 € 1.569.000 € 
       
13. Gesamtgebührenbedarf 4.381.000 € 4.381.000 € 4.511.000 € 4.614.000 € 4.706.000 € 
 Steigerung der Gesamtgebühr 
gegenüber dem Vorjahr 
10,51% 0,00% 2,97% 2,28% 1,99% 
 
Die gezeigte Tabelle stellt eine mögliche Gebührenentwicklung der Jahre 2015 bis 2018 beispiel-
haft dar. 
 
Für die folgenden Jahre werden bei den Materialkosten eine 3 prozentige, bei den sonstigen be-
trieblichen Kosten, den Werkstattkosten sowie den Verwaltungsgemeinkosten eine 2 prozentige 
und bei den Personalkosten eine 1,5 prozentige Steigerung vorhergesagt. Steuern, Abschreibun-
gen und die kalkulatorische Verzinsung werden sich nach heutigem Kenntnisstand nicht verän-
dern. 
 
Die Kosten für die Verwertung des Straßenkehrichts in der MBRA Münster werden sich voraus-
sichtlich ab 2015 um rd. 24.000 Euro verringern. Die Kostensenkung resultiert aus einem verän-
derten und ab diesem Zeitpunkt geltenden Abfallwirtschaftskonzept. 
 
Ab 2015 wird eine höhere Entlastung von Personal- und Fahrzeugkosten in das Nebengeschäft 
von 23.000 Euro prognostiziert. Dies wird über eine Zunahme der innerbetrieblichen Verrechnung 
dargestellt. 
 
 
Winterdienst 
 
Seit dem Wirtschaftsjahr 2004 werden aufgrund des ergangenen Urteils des OVG Münster vom 
25.07.2003 (9 A 4716/00) die Kosten der Winterwartung zugunsten einer rechtssicheren Straßen-
reinigungsgebührensatzung aus der Gebührenkalkulation ausgegrenzt und aus städtischen 
Haushaltsmitteln bestritten. 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (4)

20.11.2013 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
04.12.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2013 Hauptausschuss
TOP 38.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2013 Rat
TOP 45.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0752/2013
Typ
Vorlagen
Datum
25.09.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37