V/0752/2013
Straßenreinigungsgebühren 2014
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Anlage2
4193 Zeichen
Anlage 2 zur Ratsvorlage V/0752/2013 Straßenreinigung Geb.-Bedarf Geb.-Bedarf Abweichung Rechnungserg. 2014 2013 2012 Kosten Materialkosten 680.000,00 € 606.000,00 € 74.000,00 € 639.394,76 € Treibstoffe, Schmiermittel 310.000,00 € 280.000,00 € 30.000,00 € 289.667,48 € Materiallagerentnahmen 110.000,00 € 110.000,00 € 0,00 € 97.049,56 € Materialdirektverbrauch 140.000,00 € 120.000,00 € 20.000,00 € 131.551,72 € Kosten für bezogene Leistungen 120.000,00 € 96.000,00 € 24.000,00 € 121.126,00 € Personalkosten 3.118.000,00 € 3.030.000,00 € 88.000,00 € 2.907.794,75 € Abschreibungen 426.000,00 € 406.000,00 € 20.000,00 € 434.493,58 € Sonstige betriebliche Kosten 50.000,00 € 5.000,00 € 45.000,00 € 99.619,00 € Kalkulatorische Verzinsung 112.000,00 € 132.000,00 € -20.000,00 € 117.491,52 € Kraftfahrzeugsteuern 3.000,00 € 3.000,00 € 0,00 € 1.990,82 € Verwertungskosten Straßenkehricht 619.000,00 € 619.000,00 € 0,00 € 556.179,82 € Inanspruchnahme Werkstatt 232.000,00 € 222.000,00 € 10.000,00 € 254.722,43 € Innerbetriebliche Leistungsverrechnung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Verwaltungsgemeinkosten 701.000,00 € 696.000,00 € 5.000,00 € 644.965,09 € Summe Kosten 5.941.000,00 € 5.719.000,00 € 222.000,00 € 5.656.651,77 € Erträge Erträge aus Nebengeschäften 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Zinserträge 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Erträge aus der Rst. Gebührenüberschüsse -14.000,00 € -3.000,00 € -11.000,00 € 0,00 € Stadtanteil -1.095.000,00 € -1.258.000,00 € 163.000,00 € -1.299.814,44 € Sonstige betriebliche Erträge -24.000,00 € -24.000,00 € 0,00 € -28.238,06 € Innerbetriebliche Leistungsverrechnung -427.000,00 € -492.000,00 € 65.000,00 € -365.900,89 € Summe der sonstigen Erträge -1.560.000,00 € -1.777.000,00 € 217.000,00 € -1.693.953,39 € Umlagefähige Kosten 5.941.000,00 € 5.719.000,00 € 222.000,00 € 5.656.651,7 7 € abzüglich sonstige Erträge -1.560.000,00 € -1.777.000,00 € 217.000,00 € -1.693.95 3,39 € Gebührenbedarf 4.381.000,00 € 3.942.000,00 € 439.000,00 € 3.962.698,3 8 € Seite 1 von 2 Anlage 2 zur Ratsvorlage V/0752/2013 Straßenreinigung Vorausschätzung der Gebühren für das Jahr 2014 Anzahl der Leistungen 2013 Verän- derungen 2013/2014 Anzahl der Leistungen 2014 Derzeitige Gebührensätze Gebührenauf- kommen ohne Anhebung Neu festzu- setzende Gebühren Gebühren- aufkommen einschl. Anhebung 1. Vollreinigung d. Anliegerstr. a) 1 x w. (710, 740) 362181 2404 364585 4,44 € 1.618.757, 40 € 4,92 € 1.793.758,20 € b) 2 x w. (720, 750) 15014 0 15014 8,88 € 133.324,32 € 9,84 € 147.737,76 € c) 3 x w. (730) 7043 0 7043 13,32 € 93.812,76 € 14,76 € 103.954,68 € d) 6 x w. (770) 9088 11 9099 26,64 € 242.397,36 € 29,52 € 268.602,48 € 2. Vollreinigung d. Anliegerstr. (Hinterlieger) a) 1 x w. (712) 21620 663 22283 4,44 € 98.936,52 € 4,92 € 109.632,36 € b) 2 x w. (722) 146 -18 128 8,88 € 1.136,64 € 9,84 € 1.259,52 € c) 3 x w. (732) 188 112 300 13,32 € 3.996,00 € 14,76 € 4.428,00 € d) 6 x w. (772) 18 0 18 26,64 € 479,52 € 29,52 € 531,36 € 3. Vollreinigung Durchgangsstraßen a) 1 x w. (610,640) 152626 32 152658 3,96 € 604.525,68 € 4,32 € 659.482,56 € b) 2 x w. (620,650) 14275 -5 14270 7,92 € 113.018,40 € 8,64 € 123.292,80 € c) 3 x w. (630) 3963 0 3963 11,88 € 47.080,44 € 12,96 € 51.360,48 € d) 6 x w. (670) 3088 0 3088 23,76 € 73.370,88 € 25,92 € 80.040,96 € 4. Vollreinigung Durchgangsstraßen (Hinterlieger) a) 1 x w. (612) 10934 48 10982 3,96 € 43.488,72 € 4,32 € 47.442,24 € b) 2 x w. (622) 266 0 266 7,92 € 2.106,72 € 8,64 € 2.298,24 € c) 3 x w. (632) 30 0 30 11,88 € 356,40 € 12,96 € 388,80 € 5. Fahrbahnreinigung Anliegerstraßen 1 x w. (760, 780, 782) 264680 2937 267617 2,16 € 578.052 ,72 € 2,40 € 642.280,80 € 14tg. (763, 783, 784) 248202 391 248593 1,08 € 268.480, 44 € 1,20 € 298.311,60 € 6. Fahrbahnreinigung Durchgangsstr. 1 x w. (660, 680, 682) 10675 35 10710 1,92 € 20.563,20 € 2,16 € 23.133,60 € 14tg. (663, 683, 684) 21259 13 21272 0,96 € 20.421,12 € 1,08 € 22.973,76 € Gesamt 1145296 6623 1151919 3.964.305,24 € 4.380.910,20 € Durch Gebühren zu deckende Kosten gem. Gebührenkalkulation (auf volle 1.000 Euro gerundet): 4.381.000,00 € Deckungsgrad: 100,00% Differenz zwischen Kosten und Gebührenaufkommen: -89,80 € Seite 2 von 2
Anlage1
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Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0752/2013 Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Münster Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 11.12.2013 aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2013 (GV. NRW. S. 194), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 687), des § 3 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 18.12.1975 (GV. NRW. S. 706/SGV. NRW. 2061), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV. NRW. S. 390), in Verbindung mit der Straßenreinigungssatzung der Stadt Münster folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Satz 1 des Gebührentarifes zur Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Münster wird wie folgt neu gefasst: „Die Gebührensätze betragen jährlich: Für die Straßenreinigung ohne Winterdienst je vollen Meter der Grundstücksfrontlänge, wenn die regelmäßi- ge wöchentliche Reinigung auf die Fahrbahn beschränkt ist (Fahrbahnreinigung) 2,40 € auch die Gehwege umfasst (Vollreinigung) 4,9 2 €“ Artikel 2 § 7 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: (nachrichtlich: bisherige Fassung) (1) Maßstab für die Benutzungsgebühr sind die Grundstücksseiten entlang der Straßen, durch die das Grundstück erschlossen ist (Front- länge) und die Zahl der wöchentlichen Reinigungen. (1) Maßstab für die Benutzungsgebühr sind die Grundstücksseiten entlang der Straße , durch die das Grundstück erschlossen ist (Frontlänge) und die Zahl der wöchentli- chen Reinigungen. Artikel 3 Diese Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft.
Beschlussvorlage
5761 Zeichen
V/0752/2013
DER OBERBÜRGERMEISTER
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Betrifft
Straßenreinigungsgebühren 2014
Beratungsfolge
20.11.2013 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung
04.12.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung
11.12.2013 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Münster (Anlage
1) wird beschlossen.
2. Die Straßenreinigungsgebühren werden gemäß der beigefügten Gebührenkalkulation um
durchschnittlich 10,5 % angehoben. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt (Anlage 2).
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten der Straßenreinigung 5.941.000 Euro und die
Kosten der Winterwartung 2.000.000 Euro betragen.
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Die Kosten der Straßenreinigung werden über Straßenreinigungsgebühren in Höhe von
4.381.000 Euro, innerbetrieblichen Verrechnungen von 427.000 Euro, Rückstellungsauflösungen
von 14.000 Euro und sonstigen Erträgen in Höhe von 24.000 Euro finanziert.
Der Restbetrag in Höhe von 1.095.000 Euro, der das öffentliche Interesse an der Stadtsauberkeit
widerspiegelt, wird durch den allgemeinen Haushalt getragen.
Der Winterdienst wird durch den städtischen Haushalt mit 1.800.000 Euro und durch Kostenbe-
teiligungen der Stadtwerke in Höhe von 200.000 Euro finanziert.
Vorlagen-Nr.:
V/0752/2013
Auskunft erteilt:
Herr Dornseif
Ruf:
60 52 16
E-Mail:
Dornseif@awm.stadt-muenster.de
Datum:
07.11.2013
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0752/2013
Begründung:
Gegenüber dem Vorjahr erhöht sich das Gebührenvolumen um 439.000 Euro beziehungsweise
um 10,5%. Folgende Gründe sind für diese Steigerung maßgeblich.
Im Rahmen der für 2013 beschlossenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung stand auch der
Stadtanteil, der das öffentliche Interesse an einer sauberen Stadt widerspiegelt, auf dem Prüf-
stand. Es wurde mit Vorlage V/0702/2012 (Maßnahme 98) durch den Rat beschlossen, diesen
Anteil von 25% auf 20% zu senken. Hieraus resultieren 163.000 Euro Mehrkosten, die über den
Bürger getragen werden müssen. Allgemeine Kostensteigerungen insbesondere für Material und
Personal sowie geringere Leistungsverrechnungen in Höhe von insgesamt 276.000 Euro erhöhen
den Gebührenbedarf auf 4.381.000 Euro.
Entwicklung der Straßenreinigungsgebühren
Die Gebühr für die Straßenreinigung steigt gemäß beigefügter Gebührenkalkulation durchschnit t-
lich um rd. 10,5 %. Die Gebüh rensätze betragen für die regelmäßige wöchentliche Reinigung je
Frontmeter:
bis 2013 ab 2014
Vollreinigung Anliegerstraßen 4,44 Euro 4,92 Euro (+10,8 %)
Vollreinigung Durchgangsstraßen 3,96 Euro 4,32 Euro (+ 9,1 %)
Fahrbahnreinigung Anliegerstraßen 2,16 Euro 2,40 Euro (+11,1 %)
Fahrbahnreinigung Durchgangsstraßen 1,92 Euro 2,16 Euro (+12,5 %)
Gebührenprognose bis 2018
Geb.-
Planung
2014
Geb.-
Vorschau
2015
Geb.-
Vorschau
2016
Geb.-
Vorschau
2017
Geb.-
Vorschau
2018
1. Materialkosten 680.000 € 700.000€ 721.000 € 743.000 € 765.000 €
2. Personalkosten 3.118.000 € 3.165.000 € 3.212.000 € 3.260.000 € 3.309.000 €
3. Abschreibungen 426.000 € 426.000 € 426.000 € 426.000 € 426.000 €
4. Sonstige betriebliche Kosten 50.000 € 51.000 € 52.000 € 53.000 € 54.000 €
5. Kalkulatorische Verzinsung 112.000 € 112.000 € 112.000 € 112.000 € 112.000 €
6. Steuern 3.000 € 3.000 € 3.000 € 3.000 € 3.000 €
7. Verwertung Straßenkehricht 619.000 € 595.000 € 595.000 € 595.000 € 595.000 €
8. Werkstattkosten 232.000 € 237.000 € 242.000 € 247.000 € 252.000 €
9. Umlage der Verwaltungskosten 701.000 € 715.000 € 729.000 € 744.000 € 759.000 €
Gesamtkosten 5.641.000 € 6.004.000 € 6.092.000 € 6.183.000 € 6.275.000 €
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V/0752/2013
10. Sonstige Erlöse 1.119.000 € 1.119.000 € 1.119.000 € 1.119.000 € 1.119.000 €
11. Innerbetriebliche Leistungsve r-
rechnung
427.000 € 450.000 € 450.000 € 450.000 € 450.000 €
12. Auflösung von Rückstellu n-
gen
14.000 € 54.000 € 12.000 € 0 € 0 €
Gesamtertrag 1.560.000 € 1.623.000 € 1.581.000 € 1.569.000 € 1.569.000 €
13. Gesamtgebührenbedarf 4.381.000 € 4.381.000 € 4.511.000 € 4.614.000 € 4.706.000 €
Steigerung der Gesamtgebühr
gegenüber dem Vorjahr
10,51% 0,00% 2,97% 2,28% 1,99%
Die gezeigte Tabelle stellt eine mögliche Gebührenentwicklung der Jahre 2015 bis 2018 beispiel-
haft dar.
Für die folgenden Jahre werden bei den Materialkosten eine 3 prozentige, bei den sonstigen be-
trieblichen Kosten, den Werkstattkosten sowie den Verwaltungsgemeinkosten eine 2 prozentige
und bei den Personalkosten eine 1,5 prozentige Steigerung vorhergesagt. Steuern, Abschreibun-
gen und die kalkulatorische Verzinsung werden sich nach heutigem Kenntnisstand nicht verän-
dern.
Die Kosten für die Verwertung des Straßenkehrichts in der MBRA Münster werden sich voraus-
sichtlich ab 2015 um rd. 24.000 Euro verringern. Die Kostensenkung resultiert aus einem verän-
derten und ab diesem Zeitpunkt geltenden Abfallwirtschaftskonzept.
Ab 2015 wird eine höhere Entlastung von Personal- und Fahrzeugkosten in das Nebengeschäft
von 23.000 Euro prognostiziert. Dies wird über eine Zunahme der innerbetrieblichen Verrechnung
dargestellt.
Winterdienst
Seit dem Wirtschaftsjahr 2004 werden aufgrund des ergangenen Urteils des OVG Münster vom
25.07.2003 (9 A 4716/00) die Kosten der Winterwartung zugunsten einer rechtssicheren Straßen-
reinigungsgebührensatzung aus der Gebührenkalkulation ausgegrenzt und aus städtischen
Haushaltsmitteln bestritten.
I.V.
gez.
Reinkemeier
Stadtkämmerer
Anlagen
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0752/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.09.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37