Mandari Insight

V/0555/2024

Trägervergabe für die Kindertageseinrichtung am Kiesekampweg im Stadteil Coerde, Bezirk Nord

Vorlagen 16.10.2024

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75577 Zeichen

„Konzeption“  
 
AWO Coerde Kindertageseinrichtung 
am Kiesekampweg

„Konzeption“ – AWO Coerde Kita Kiesekampweg 
 
 
2 
 
 
 
 
 
Arbeiterwohlfahrt   
Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen 
Clemensstraße 2 – 4 
45699 Herten 
 
Geschäftsführung:     Melanie Angermund; Melanie Queck 
Bereichsleitung:          Markus Wallmeier   
Fachbereichsleitung:  Nicolle Grünewald (Kita-Mitte)  
 
Träger 
Arbeiterwohlfahrt 
Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen 
Clemensstraße 2-4 
45699 Herten 
Einrichtung 
Kindertageseinrichtung: 
 Am Kiesekampweg 
 48157 Münster   
Ansprechpartner*in: Nicolle Grünewald 
E-Mail: nicolle.gruenewald@awo-msl-re,de 
  
 
Rechtsträger 
Arbeiterwohlfahrt 
Bezirk Westliches Westfalen e.V. 
Kronenstraße 63-69 
44139 Dortmund

„Konzeption“ – AWO Coerde Kita Kiesekampweg 
 
 
3 
 
Inhaltsverzeichnis 
Vorwort  ................................ ................................ ................................ .............  5 
 
1 Leitbild/ Menschenbild ................................ ................................ ..........  6 
 
2 Beschreibung der Rahmenbedingungen  ................................ .................  6 
 
3 Personelle Bedingungen  ................................ ................................ ........  8 
3.1 Team ..............................................................................................................  8 
3.2  Leitung                                                                                                                         9 
3.3                 ESF- Programm „rückenwind“ ........................................................................ 9 
4 Pädagogische Gruppenbereiche ....................................................................  9 
5 Öffnungszeiten  ............................................................................................  10 
5.1 Betreuungszeiten  ......................................................................................... 10 
5.2  Schließzeiten  ................................................................................................ 10 
 
6 Eingewöhnung  ................................ ................................ .....................  11 
 
7 Kooperationen und Netzwerkarbeit  .......................................................... 11 
 
8 Umgang mit Vielfalt ..................................................................................... 12 
 
9         Zusammenarbeit mit Familien ................................ ...............................   15 
9.1 Bring- und Abholsituation  ............................................................................ 16 
9.2 Feste und Feiern  .......................................................................................... 17 
 
10         Übergang Kita - Grundschule ................................ ................................ .  17 
 
11         Erziehungs- und Bildungsauftrag ................................ ...........................   18 
11.1 Bildungsbereiche ................................ ................................ ...................  19 
11.2 Bildungsdokumentation ..............................................................................  22 
 
12 Gesundheitsförderung ................................................................................  22 
12.1 Medikamente  ..............................................................................................  22 
12.2 Gesunde Ernährung .....................................................................................  23

„Konzeption“ – AWO Coerde Kita Kiesekampweg 
 
 
4 
 
13 Kinderschutz  ...............................................................................................  23 
 
14         Sexualpädagogisches Konzept ................................ ...............................   24 
 
15  Gesellschaftliche Teilhabe  .........................................................................  25 
15.1 Kinderrechte  ...............................................................................................  25 
15.2 Partizipation der Kinder ...............................................................................  25 
 
16 Buch- und Aktenführung  ............................................................................  25 
 
17         Reflexion – aber wie?................................ ................................ ............  26 
17.1. Beschwerdemanagement  ...........................................................................  27 
 
18         Datenschutz ................................ ................................ .........................   27 
 
         Quellenverzeichnis ................................ ................................ ...............  30

„Konzeption“ – AWO Coerde Kita Kiesekampweg 
 
 
5 
 
Vorwort 
Die Konzeption dient als Arbeitsgrundlage, in der unsere Stärken und Ressourcen gebündelt 
dargestellt sind, zur beständigen Reflexion, als Orientierung und Hilfe in Entscheidungssituatio-
nen und zur fortwährenden Weiterentwicklung . Ebenso orientiert sich unser Konzept an den 
gesetzlichen Vorgaben des Bundes und des Landes NRW. 
Während das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sowie die Bildungsgrundsätze NRWs vor allem den 
Rahmen für unsere Methoden und Bildungsbereiche darstellen, dienen das Achte Sozialgesetz-
buch (SGB VIII), das Übereinkommen über die Rechte der Kinder (UN-Kinderrechtskonvention) 
und das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) dem präventiven und interventiven Kinderschutz. 
 
 Die AWO ist ein unabhängiger, anerkannter Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, der 
über ein breites Dienstleistungsangebot verfügt.  
Der Unterbezirk unterhält in den Kreisen Steinfurt, Borken, Recklinghausen, Coesfeld und 
Münster über 80 Kindertageseinrichtungen, in denen Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum 
Schuleintritt betreut werden.  
In unseren Einrichtungen erleben Kinder aus verschiedenen Kulturen, Familienkonstellationen, 
Kinder mit und ohne Beeinträchtigung ihren Alltag. Wir arbeiten weltoffen und zeigen uns of-
fen für Vielfalt. Wir respektieren die Individualität jedes Kindes und leben eine vorurteilsfreie 
Erziehung und Bildung.  
Jedes Kind wird von uns so angenommen, wie es ist und je nach Bedarf in einer wertschätzen-
den Atmosphäre individuell, seinen Stärken und Schwächen entsprechend, gefördert. Bei uns 
stehen die kindlichen Fähigkeiten und Ressourcen im Vordergrund. Hierbei verknüpfen wir im 
Lernprozess Bewegung, Wahrnehmung und Sprache. Im Alltag fördern wir das persönliche 
Selbstbild jedes Einzelnen und stellen somit eine Basis für einen positiven und vertrauensvol-
len Blick in die Zukunft, gestärkt durch ein starkes Selbstwertgefühl. Die Kinder in unserer Ein-
richtung werden von Anfang an auf das Zusammenleben in einer vielfältigen und sozialen Ge-
sellschaft vorbereitet. Die Mitarbeiter*innen in unserer Einrichtung sind für die Kinder wichtige 
Bezugspersonen, die pädagogische Arbeit und ihr Vorbild in den Gruppen bedeutende Grund-
werte vermitteln. Auf unserem gemeinsamen Lebensweg legen wir großen Wert auf Mitbe-
stimmung und Teilhabe der Kinder. Ein wichtiges Anliegen ist uns, dass die Kinder Freude mit 
anderen Kindern und viel Raum zum Bewegen haben. Sie erleben trotz täglicher Strukturen 
viel Raum zur freien Entfaltung und Bewegung. Diese ist besonders für die Sprachentwicklung 
und Wahrnehmung ein großer Meilenstein. Die Räume der Kindertageseinrichtung im Innen- 
und Außenbereich werden von uns kindgerecht und anregend gestaltet. So entstehen wert-
volle Impulse zur kreativen Entfaltung in Bewegung und Spiel. Für die Eltern und Familien se-
hen wir uns als ein verlässlicher Partner in der Betreuung und für die Bildung und Erziehung 
ihrer Kinder. In unseren Augen sind die Eltern die Experten ihres Kindes. Wir sind im regen Aus-
tausch und unterstützen uns gegenseitig im gemeinsamen Erziehungsprozess um das Kind 
bestmöglich auf dem Entwicklungsweg begleiten zu können.

„Konzeption“ – AWO Coerde Kita Kiesekampweg 
 
 
6 
 
1 Leitbild/ Menschenbild 
 
„Gleiches wo möglich, Besonderes wo nötig!“ 
 
Inklusion lebt von Menschen die eine Vision haben. Inklusion lebt von uns und unseren Werten. 
Die Leitsätze der AWO sind sogleich auch Grundwerte, die den Begriff Inklusion prägen: 
• Solidarität  
• Toleranz  
• Freiheit  
• Gleichheit 
• Gerechtigkeit  
Die inklusive Pädagogik ist Grundlage unserer Arbeit. Jeder Mensch erhält in den AWO Kinder-
tageseinrichtungen die Möglichkeit, sich vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaft-
lichen Prozessen zu beteiligen- und zwar von Anfang an und unabhängig von individuellen Fä-
higkeiten, ethnischer wie sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter. 1 Alle Beteiligten setzen 
sich ständig mit den Leitsätzen, dem Menschenbild und der Konzeption auseinander. Die Kon-
zeption werden für die einzelnen Einrichtungen regelmäßig weiterentwickelt.  
Mithilfe dieser Werte ist es ein Ziel, gemeinsam mit den Eltern, die Kinder in ihrer sozialen, 
emotionalen, psychischen und intellektuellen Entwicklung optimal zu fördern. Die Kinder ste-
hen im Mittelpunkt des Interesses der Arbeit. Dabei stehen die pädagogischen Fachkräfte für 
die Eltern als Berater*innen und Unterstützer*innen zur Verfügung. Die KiTa bietet das Um-
feld, in dem Entwicklung und Partizipation der Kinder unter förderlichen Bedingungen möglich 
ist. Die Partizipation aller Kinder, ist das Ziel der pädagogischen und gemeinschaftsstiftenden 
Bemühungen. 
 
2 Beschreibung der Rahmenbedingungen  
Die Kindertageseinrichtung (Kita) am Kiesekampweg liegt im grünen Norden von Münster. Die 
Einrichtung soll über eine Vielzahl von bedarfsorientiert gestalteten Räumlichkeiten für fünf 
Gruppen verfügen.  Wir haben bereits ein Familienzentrum in Coerde, sodass für die neue Ein-
richtung ein Verbund angestrebt werden kann. Die Grundhaltung und die Verhaltensweisen ist 
an das Konzept der Grundsätze des AWO Unterbezirk Münsterland Recklinghausen verankert. 
Wir haben Achtung und Respekt vor der Würde des Kindes, wir schätzen das Kind wert, Offen-
heit und Mitgefühl leben wir in unserem Alltag, wir pflegen einen Partnerschaftlichen Umgang, 
Interessen und Bedürfnisse des Kindes erkennen und begegnen  wir verantwortungsvoll, wir 
geben Hilfestellungen bei Kontaktaufnahme und Konfliktbewältigung. Wir lassen Kindern Frei-
räume, in denen sie soziale Kompetenzen erwerben können. Im Austausch mit selbstgewählten 
Spielpartnern und Vertrauenspersonen lernen sie, eigenen Interessen zu formulieren  und 
durchzusetzen, aber auch die Bedürfnisse anderer wahrzunehmen und Rücksicht auf 
 
1 Konzept der AWO Kindertageseinrichtungen. Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen: S. 6, 8

„Konzeption“ – AWO Coerde Kita Kiesekampweg 
 
 
7 
 
Schwächere zu nehmen. Die Kinder machen die Erfahrung, dass sie durch das Zusammenwirken 
mit anderen etwas bewirken können. In unserem pädagogischen Alltag entwickelt sich  Solida-
rität.  
In Form von Angeboten und Projekten, aber auch durch unser Alltagsleben ermöglichen wir 
Kindern, unterschiedliche Kulturen zu erfahren, Wissen zu erlangen und Anderes auszuprobie-
ren. Kinder üben in unserem Einrichtungen den selbstverständlichen Umgang mit Verschieden-
heit und werden offen für alle gesellschaftlichen Gruppen. Durch interkulturelle Erziehung er-
lernen die Kinder Toleranz und Akzeptanz.  
Die Freiheit des Einzelnen ist untrennbar verbunden mit seiner Verantwortung für die Gruppe 
und das Gemeinwesen, in dem er lebt. Die Entwicklung von Ich -Stärke, Selbstvertrauen und 
Kreativität dient als Grundlage für die freie Entfaltung der Persönlichkeit von Kindern.  
Regeln und Grenzen für das Zusammenleben werden von Kindern und pädagogischen M itar-
beiter*innen gemeinsam entwickelt und unter Einbeziehung der Eltern umgesetzt. So wird eine 
Fülle von Entfaltungsmöglichkeiten für alle Beteiligten geschaffen.  
Gleichheit und Gerechtigkeit bedeutet Anerkennung jedes Einzelnen als eigenständige Persön-
lichkeit. Kinder, die durch ihre Lebenssituation benachteiligt sind, erfahren in unseren Einrich-
tungen eine gleichberechtigte Akzeptanz. Durch Kooperationen  mit anderen Institutionen kön-
nen wir dazu beitragen, die Lebenssituation von Kindern zu bereichern und zu verbessern und 
allen Kindern somit gleiche Chancen für das Hineinwachsen in unsere Gesellschaft zu ermögli-
chen. 
Der pädagogische Schwerpunkt der Einrichtung ist die Vermittlung von Werte und Fähigkeiten 
im Umgang mit sich se lbst und anderen Menschen, sowie unserer Umwelt. Partizipation wird 
in allen Bereichen gelebt und den Kindern vermittelt. 
Ziel ist das Erlernen der Selbstorganisation und Förderung des Gemeinschaftssinn. 
„Kinder reden mit!“ – Grundlage der Bildung von demokratischer Handlungskompetenz. 
Die Umwelt der Kinder soll so gestaltet sein, dass jedes Kind zu jeder Zeit etwas findet wofür es 
sich interessiert. 
Die Fachkräfte bestimmen nicht, was zu welchem Zeitpunkt ein Kind lernen soll. Durch die Ge-
staltung der Umgebung soll das Interesse der Kinder geweckt werden.  
Durch Beobachtungen und bewusstmachen der Fähigkeiten und Interessen der Kinder werden 
sie sich nicht selbst überlassen und gleichzeitig zu nichts gezwungen. 
Partizipation ist eine Haltung, gekennzeichnet durch: 
- Freiwilligkeit 
- Beteiligung 
- niedrigschwellig – altersgerecht 
- Transparent – Kind muss Struktur verstehen 
- Lebensorientierung  
- offen und tolerant

„Konzeption“ – AWO Coerde Kita Kiesekampweg 
 
 
8 
 
- Individuelle Begleitung – aktive Unterstützung 
Die Pädagogen und Pädagoginnen lassen sich von den Interessen und Bedarfe der Kin-
der leiten. 
Die Arbeiterwohlfahrt ist ein unabhängiger anerkannter Spitzenverband der Freien Wohlfahrts-
pflege, gründete sich Anfang des vergangenen Jahrhunderts und unterhält seitdem ein breites 
Dienstleistungsangebot mit Ehren- und Hauptamtlichen Mitarbeiter*Innen. Die Arbeiterwohl-
fahrt steht für Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit. 
  
3.        Personelle Bedingungen  
Die Einrichtung beschäftigt entsprechend den Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) aus-
gebildete Fachkräfte . Zur Unterstützung des pädagogischen Teams halten wir Kita – Helfer, 
Hauswirtschaftskräfte und sonstiges Personal vor.  
Wir haben in den meisten Einrichtungen Auszubildende und FSJler. Diese Personen werden von 
Fachkräften mit einer Zusatzqualifikation als Praxisanleitung begleitet. 
Für unsere Kindertageseinrichtungen in Coerde würden wir eine Fachkraft Sozailpädagoge*in/ 
Sozialarbeiter*in einstellen, um  weitere Angebote für die Familien und Unterstützung des Per-
sonals anbieten zu können. Somit können wir sowohl auf die unterschiedlichen Bedarfe der 
Familien reagieren als auch unser pädagogisches Gruppenpersonal vor allem in Bezug auf die 
Elternarbeit entlasten.  
Der Tarif AWO Münsterland – Recklinghausen ist dem TVöD weitgehend angeglichen. Des Wei-
teren steht jedem/jeder Mitarbiter*in der Betriebsrat bei Bedarf zur Seite. 
Unsere Mitarbeitende gestalten die Rahmenbedingungen mit durch Auswa hl der Fort bildun-
gen, Mitgestaltung von Fachtagungen, Klausurtagen und Arbeitskreise und Weiterentwicklung 
von Kooperationen und dem Ausbau von Netzwerken.  
Durch das Projekt „rückenwind“ haben sie die Möglichkeit ihre Ideen zur Gestaltung der Struk-
turen ebenfalls einzubringen.  
 
 
3.1.       Team 
zum pädagogischen Team der Einrichtung sollen gehören: 
• freigestellte Leiterin  
• teilfreigestellte Leiterin  
• Sozialpädagoge*In  
•  Erzieher*innen (Vollzeit/Teilzeit)  
• eine Kita – Helferin (Teilzeit)  
• Hauswirtschaftskraft 
• Auszubildende  
• FSJ und Praktikanten

„Konzeption“ – AWO Coerde Kita Kiesekampweg 
 
 
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Das erweiterte Team umfasst außerdem eine pädagogische Fachberatung, Fachberatung Inklu-
sion, Fachberatung für Personalwesen, Gebäudemanagement, eine zuständige Person aus dem 
Fachdienst Gewaltprävention sowie Fachdienst Sozialpädagogik und der Fachbereichs leitung, 
sowie alle Kooperationsstellen. 
 
 
3.2. Leitung 
Die Tätigkeiten der Leitung einer Einrichtung ist als anspruchsvolle Managementausgabe zu 
verstehen. Die Leitung der KiTa  ist für diese Aufgaben von der pädagogischen Arbeit freige-
stellt. Die wertschätzende Grundeinstellung ermöglicht und befördert einen konstruktiven Um-
gang miteinander, auch in konflikthaften Situationen. Sie dient als Vorbild und steuert die 
strukturellen wie fachlichen Aufgaben der Kindertageseinrichtung. Die Konzeptionsentwick-
lung wird vom gesamten Team in Koordination der Leitung gewährleistet. Der Austausch mit 
dem Träger ist ein wichtiger Aufgabenbereich der Leitung. Dieser verschafft Klarheit, welche 
Aufgaben der Leitung übertragen werden und welche beim Träger liegen.  
Die berufliche Erfahrung der Leitung soll dazu befähigen, praktische, strukturelle und überge-
ordnete Aufgaben angemessen umzusetzen. 
Die Leitung ist dafür verantwortlich Meldungen zur Sicherung des Kindeswohls nach §§ 8a und 
47 SGB VIII. Dieser werden über die Leitung an den Träger weitervermittelt, der für die Über-
tragung an das Jugendamt (§8a) bzw. das Landesjugendamt (§47 SGB VIII) verantwortlich ist. 
 Die Leitung sollte eine Vielzahl von Qualifikationen nachweisen, wie in den Bereichen Team-
führung und Entwicklung, Kindeswohlgefährdung oder Führungsaufgaben. Weitere Teilnah-
men an Fortbildungen werden von dem Träger unterstützt. 
 
 
 
3.3.   ESF-Programm „rückenwind“ 
Der Unterbezirk AWO Münsterland – Recklinghausen beteiligt sich an das ESF- Programm. Die-
ses Projekt dient der Fachkräftesicherung in sozialen Berufs- und Handlungsfeldern. Wir entwi-
ckeln Modelle zur Personal- und Organisationsentwicklung. Ein Baustein ist die Personalgewin-
nung und Personalbindung. Hierzu entwickeln wir in den Handlungsfeldern „Arbeitsmodelle 
und Arbeitsorganisation“,“ Chancengleichheit und Inklusion“, „Kompetenz im Umgang mit 
Technologie“,“ Personalgewinnung und Personalbindung“ und „Führungs- und Unternehmens-
kultur“ Konzepte und Maßnahmen. 
 
 
4. Pädagogische Gruppenbereiche 
In der Kindertageseinrichtung können unterschiedliche Gruppenformen angeboten werden, die 
sich nach den Bedarfen der Stadt Münster ausrichten werden. Die Angebote umfassen 25h,35h 
sowie 45h – Betreuung.

„Konzeption“ – AWO Coerde Kita Kiesekampweg 
 
 
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Gruppenformen:  
Gruppentyp I   3x Kinder von 2 – 6 Jahren 
Gruppentyp II                  1x          Kinder von 0,4 – 3 Jahren 
Gruppentyp III   1x Kinder von 3 – 6 Jahren  
 
 
 
5.  Öffnungszeiten 
5.1. Betreuungszeiten  
Gemäß des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz NRW), das seit 1. August 2008 die Rahmenbedingun-
gen für die frühkindliche Bildung in Nordrhein-Westfalen regelt, versuchen wir bzgl. der Wün-
sche der Betreuungszeiten diese mit zu berücksichtigen . Durch eine  jährlich Elternabfrage  
überprüfen wir die jeweiligen Bedürfnisse der Familien. 
Abhängig von der gebuchten Stundenzahl könnten sich folgende Betreuungszeiten bei Über-
nahme im laufenden Jahr ergeben. 
45 Std.:  7.30 – 16.30 Uhr (Montag – Freitag) 
35 Std.: 7.30 – 14.30 Uhr (Montag – Freitag) 
25 Std.: 7.30 – 12.30 Uhr (Montag – Freitag)              (Beispiel) 
 
 
Die gewählten Stundenbuchungen haben immer für das komplette Kita Jahr (August – Juli) ihre 
Gültigkeit. Im September/Oktober gibt es eine Bedarfsabfrage für das kommende Kindergar-
tenjahr.  
 
5.2 Schließtage  
Die Kitas sind während der Sommerferien zwei bis drei Wochen geschlossen und über Weih-
nachten und Neujahr i.d.R. für eine Woche. Weitere Schließtage, die für konzeptionelle Fragen, 
Fortbildungen o.ä. genutzt werden, sowie Brückentage werden jährlich bekannt gegeben. Kön-
nen einzelne Kinder nicht anderweitig betreut werden, besteht über die Kooperation mit der 
AWO-Kindertageseinrichtung Kiesekampweg, Marderweg und Nerzweg die Möglichkeit einer 
Notbetreuung in anderen AWO - Einrichtungen in de r Umgebung. Gerne sind wir auch bereit 
mit anderen Trägern zu kooperieren.

„Konzeption“ – AWO Coerde Kita Kiesekampweg 
 
 
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6 Eingewöhnung 
Wir arbeiten nach dem Berliner Eingewöhnungsmodell. In den ersten drei Tagen, der Grund-
phase, kommt das Kind in Begleitung eines Elternteils für eine Stunde in die Kita. Es kann die 
Einrichtung, die anderen Kinder in der Gruppe und die Erzieher*Innen kennen lernen. Am vier-
ten Tag findet der erste Trennungsversuch statt: das Elternteil g eht für zehn Minuten auf den 
Flur, kommt dann wieder in den Gruppenraum und holt das Kind ab. In den folgenden Tagen 
werden sowohl die Zeitdauer, die das Kind in der Einrichtung ist, als auch die Abwesenheit des 
Elternteils (auf dem Flur oder im Eltern Café) gesteigert.  
Das Kind entscheidet, wie lange der Prozess der Eingewöhnung dauert und wann der erste Tren-
nungsversuch probiert wird.  
 
 
7. Kooperation und Netzwerkarbeit 
Viele Kooperationspartner bieten  ihre Dienstleistung in den Räumen unserer bestehenden Kin-
dertageseinrichtungen in Coerde bereits an. Das sind unter anderem Fachdienste wie Erzie-
hungs- und Familienberatung, Frühförderstellen, UKM, Kindertagespflege, auch Schuldner- und 
Migrationsberatung, musikalische Frühförderung, Ergotherapie, Logopädie, Vernetzung zu den 
Grundschulen und vieles mehr. Dadurch ermöglichen wir Familien, über kurze Wege, eine 
schnelle und unbürokratische Unterstützung. 
Kooperationen und Vernetzungen mit anderen Akteuren und Professionen innerhalb der Kom-
mune und in den jeweiligen Stadtteilen sind für die AWO selbstverständlich. 
Diese Kooperationen möchten wir auf die neue Einrichtung am Kiesekampweg  erweitern. 
Zudem besteht noch eine enge Zusammenarbeit mit folgenden Intuitionen: 
➢ Universitätsklinikum Münster  
➢ Norbert - Grundschule (Hospitation der Kinder im Unterricht vor der Einschulung, Teil-
nahme an Projekten) 
➢ Jährliche Untersuchung der Kinder durch den zahnärztlichen Dienst 
➢ ¼ jährlich besucht uns die „Zahnputzschule“, praktische Zahnübungen werden den Kin-
dern mit viel Spaß und Freude vermittelt.  
➢ Erziehungsberatungs- und Frühförderstellen von der Caritas 
➢ SPZ – Sozialpädiatrisches Zentrum  
➢ Fachdienst Gewaltprävention und Kinderschutz 
➢ Fachdienst Sozialpädagogik 
➢ Schulsozialarbeit, auch bei Übergang von Kita zur Grundschule 
➢ Stadtteilbüro 
➢ Migrationsarbeit 
➢ Vernetzung und Austausch mit den umliegenden Kindertagesstätten (Runder Tisch/ Ar-
beitskreis) 
➢ Familienzentrum der AWO in Coerde 
 
Hervorzuheben sind die internen Dienstleistungen, die sich gegenseitig ergänzen und unterstüt-
zen. Es entstehen kurze Wege, ein regelmäßiger Austausch der unterschiedlichen Fachabteilun-
gen auch mit anonymisierten Fallbesprechungen . Dies ist für den Stadtteil Coerde von Vorteil, 
da die Familien somit in das Betreuungssystem integriert sind.

„Konzeption“ – AWO Coerde Kita Kiesekampweg 
 
 
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8.       Umgang mit Vielfalt 
Diversität  
Die Kindertageseinrichtung wird ein Ort sein, an dem viele Menschen aus verschiedenen Le-
benswelten und Kulturen aufeinandertreffen. Unser Anspruch ist es, diese Verschiedenheit der 
Kinder und ihrer Familien anzuerkennen und ihr offen gegenüber zu treten. Verschiedenheit 
muss gelebt werden und sich auch in der Einrichtung und dem pädagogischen Material wieder-
finden, damit sich jedes Kind zugehörig fühlen kann und eine Teilhabe an Bildungsprozessen 
ermöglicht wird. Wir lehnen jegliche Art von Diskriminierung ab,  welche  sich  auf  das  Ge-
schlecht,  die  Sprache,  die  Religion,  die  nationale,  ethnische  oder  soziale  Herkunft,  die  
Hautfarbe,  die  Ethnie,  die  Geburt,  das  Vermögen, eine  Behinderung  oder  den  sonstigen  
Status  des  Kindes  bezieht. Erziehungsberechtigte und staatliche Stellen haben die Pflicht, die 
Rechte von Kindern auf Gleichbehandlung zu schützen und in der praktischen Arbeit in Kinder-
tageseinrichtungen zu beachten. Die im Grundgesetz unter Artikel 3 gefasste Aussage: „Alle 
Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“  gilt es auch in Bezug auf die Arbeit mit Kindern zu be-
rücksichtigen und sie als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft anzusehen und ihnen bestmög-
liche Zugangsvoraussetzungen zur Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen zu ermöglichen.  
 
Gender/Geschlecht 
Geschlechtervielfalt bezieht sich auf verschiedene Ebenen und Aspekte. Neben dem biologi-
schen Geschlecht führen Sozialisationsfaktoren und gesellschaftliche Erwartungen und Bewer-
tungen zu einer unterschiedlichen Begrenzung von persönlichen Freiheiten. Auch die eigene 
geschlechtliche und sexuelle Identität wird nun gesetzlich als Teil des Persönlichkeitsrechtes 
erkannt und geschützt. Neben einem sensiblen Blick auf Mädchen und Jungen und ihre Mög-
lichkeiten zur freien Entfaltung ist außerdem zu berücksichtigen, dass auch Kinder, die keinem 
eindeutigem Geschlecht zugeordnet werden können und inter- oder transgeschlechtlich sind, 
die Kindertageseinrichtung besuchen, oder Solche, bei denen das Rollenverhalten von dem der 
anderen Jungen oder Mädchen und somit von einer heteronormativen Geschlechterordnung 
abweicht. Wir wollen Kindern die Möglichkeit geben, die eigene Geschlechtsidentität unabhän-
gig von bestehenden Geschlechterklischees zu entwickeln und wir unterstützen sie bei der Per-
sönlichkeitsentwicklung und dem Ausbau individueller Stärken. Um eine Ich-Identität ausbil-
den zu können, ist das ungezwungene Erforschen des eigenen Körpers notwendig.  Da auch 
der Umgang mit Körperkontakt stark von kulturellen, familiären und religiösen Vorstellungen 
abhängig ist, wird das Thema Körper und Sexualität im Team unter Einbeziehung der Eltern be-
handelt und reflektiert. Hierzu zählt auch die Offenheit gegenüber Kindern mit gleichge-
schlechtlichem Empfinden, diesem Gefühl Raum zu geben und wertschätzend zu begegnen. 
Fachkräfte sollen somit Voraussetzungen für eine vorurteilsfreie und genderbewusste Bildung 
schaffen, die grundlegend für Chancengleichheit und Inklusion steht. Die Kindertageseinrich-
tung soll als Gemeinschaft erlebt werden, in der Chancengleichheit, Nachhaltigkeit, Teilhabe 
und Respekt für Vielfalt erfahrbar werden, um diese Grundwerte auch in gesellschaftliche 
Strukturen weiter tragen zu können. Diese Pädagogik soll sich in der Haltung der Mitarbeiten-
den sowie den Angeboten, der Tagesstruktur, der Raumgestaltung und Materialauswahl wider-
spiegeln. Im Umgang mit Geschlechterrollen werden alle Kinder gleichermaßen behandelt. Die

„Konzeption“ – AWO Coerde Kita Kiesekampweg 
 
 
13 
 
Aufgabenverteilung wird selbstverständlich nicht geschlechtsspezifisch aufgeteilt. Wenn ein 
Kind sich zu seiner Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung äußert, nehmen wir es 
ernst und respektieren diese. 
Familienkonstellationen  
Die Elternschaft der Kinder ist zunehmend geprägt von einer Vielseitigkeit, die nicht zwangs-
läufig dem Bild einer traditionellen Kleinfamilie entspricht.  Verschiedene Familienformen, wie 
Regenbogenfamilien, Alleinerziehende oder Patchwork-Familien bilden nur einen Teil der viel-
fältigen Lebensbedingungen der Kinder ab.  Lernen  Kinder  schon  früh  einen  selbstverständ-
lichen  und  offenen  Umgang  mit  verschiedenen Lebensformen, treten sie diesen dauerhaft 
offen gegenüber. 
Diverse Familienbilder sind in vielfältiger Form, z.B. Bücher und Spielmaterialien in unserer Ein-
richtung zu finden und Themen und Organisation von Angeboten für Eltern/Familien sollen 
den unterschiedlichen Bedürfnissen und Lebenswelten der Familien Rechnung tragen.  
 
Sexuelle Orientierung 
 
Ein respektvoller Umgang mit diversen sexuellen Identitäten und Orientierungen (z.B. Homo- 
und Bisexualität, Transidentität, sowie alle weiteren Sexualitäten) bei Mitarbeitenden, Eltern, 
Angehörigen der Kinder, u.U. auch der Kinder selbst und Kooperationspartnern ist für uns 
selbstverständlich. Wir sensibilisieren Kinder für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt und ver-
wenden Materialien mit Darstellungen unterschiedlicher Lebensformen. 
Diverse Formen sexueller Orientierung sind in vielfältiger Form, z.B. Bücher und Spielmaterial 
zu finden.  
 
Soziale Herkunft 
Eine gute Kommunikation zwischen Erziehungsberechtigten und Erzieher*innen ist uns ganz 
wichtig. Hierfür bringen unsere Mitarbeiter*innen eine wertschätzende und offene Haltung al-
len Familien gegenüber mit, unabhängig ihrer sozialen Herkunft, ihrer Kultur oder ihres Le-
bensstils. Keine Familie soll auf Grund ihrer zur Verfügung stehenden Ressourcen benachteiligt 
werden oder den Anschluss verlieren. Zudem werden zahlungspflichtige Angebote so gestaltet, 
dass alle Kinder einer Einrichtung daran teilnehmen können. Jedes Kind und jede Familie darf 
sich in unseren Einrichtungen angenommen und akzeptiert fühlen. Das Fachpersonal hilft 
durch geplante Aktionen, Feiern und eine digitale Vernetzung, Kontakte zu schaffen und Erzie-
hungsberechtigten einen Raum für Austausch zu bieten. Es stehen außerdem niedrigschwel-
lige, familienorientierte Angebote zur Verfügung, die bei Interesse zum Beispiel zu Bring- und 
Abholzeiten, wahrgenommen werden können. Der Kitaalltag wird so gestaltet, dass jedem 
Kind eine sprachliche und bildungsorientierte Förderung gewährleistet ist.  
Migrationshintergrund, ethnische Herkunft 
Unsere Mitarbeiter*innen haben eine offene und wertschätzende Haltung gegenüber Men-
schen aller Ethnien und Kulturen und gehen feinfühlig und individuell auf Familien und ihre 
Kinder mit Migrationshintergrund ein. Die Sprach- und Kulturvielfalt innerhalb der Einrichtung 
wird als Bereicherung angesehen. Vorurteile auf Grund von Hautfarbe, Herkunft oder ethni-
scher sowie sozialer Herkunft finden in unserer Kita keinen Platz. Die vorhandenen Spielmate-
rialien unterliegen keinen kulturellen Klischees. Gleichzeitig verfügt die Kita über Bildungs- und

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Beschäftigungsmaterial, das Diversität vermittelt. Fluchterfahrungen sind bei Menschen mit 
Migrationshintergrund möglich und der Umgang mit diesen Bedarf Vorwissen, Empathie sowie 
Vermittlungskompetenzen. Durch Fortbildungen sowie eine professionelle Haltung, können 
unsere Mitarbeiter*innen adäquat auf diese Familien eingehen. Nicht die Familien und Kinder 
müssen sich den Erwartungen des Fachpersonals anpassen, sondern das Fachpersonal stellt 
sich auf die speziellen Anliegen und Bedürfnisse der Familien ein. Sprachbarrieren werden mi-
nimiert und die Kommunikation zwischen Fachpersonal und Familien mit Hilfe von Überset-
zungsmitteln ermöglicht. In allen Bereichen, in denen Wissensvermittlung, Informationsver-
mittlung und andere wichtige Absprachen stattfinden, wird eine Übersetzung gewährleistet. So 
werden beispielsweise Dolmetscher bestellt und Informationsmaterial in verschiedenen Spra-
chen bereitgestellt. Eine enge Vernetzung zwischen der Einrichtung und verschiedenen Koope-
rationspartner*innen für Integrations- und Sprachbildungsangebote steigert Informations- und 
Vermittlungsmöglichkeiten. In unseren Bildungsdokumentationen stehen uns spezielle Frage-
bögen für Migrantenkinder zur Verfügung, die eine individuelle Einschätzung ermöglicht.  
Religiöser & weltanschaulicher Hintergrund 
Wir als AWO begrüßen verschiedene religiöse Zugehörigkeiten und Weltanschauungen, die in 
Rahmen unseres pädagogischen Leitbildes anzuerkennen sind und dieses nicht verletzen. Mit 
den damit verbundenen Wertevorstellungen und Weltanschauungen, die wir als Bereicherung 
sehen. Die unterschiedlichen religiösen Institutionen im Stadtteil dienen als Kooperations-
partner und können sich positiv auf die Freizeit und Vernetzung der Familien auswirken. So 
können Stadtteilaktivitäten, die von religiösen Einrichtungen ausgehen, besucht und mitgestal-
tet werden. Religiöse Besonderheiten und Feste werden anerkannt und finden sich in Liedern, 
Spielmaterialien sowie Gesprächen wieder. Der gegenseitige Respekt für Religionszugehörig-
keit und Weltanschauungen trägt zu Vertrauen und guter Kommunikation zwischen allen Par-
teien bei. Außerdem wird den Kindern schon in jungem Alter die Wichtigkeit von Glaubensfrei-
heit, Rücksichtnahme und Respekt in der Gesellschaft vermittelt. 
Alter 
Mit den Angehörigen verschiedener Generationen pflegen wir einen wertschätzenden Um-
gang. Wir berücksichtigen alle altersspezifischen Bedürfnisse von begleitenden Angehörigen 
und der älteren Mitarbeitenden im Team. Wir gehen mit Familien, die in unterschiedlichen Al-
tersstruktur zusammenleben, respektvoll und ressourcenorientiert um. Das Gemeinschaftsge-
fühl wird stets über die Generationsgrenzen hinaus gestärkt. 
 
Inklusion   
Mit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte von Menschen 
mit Behinderung am 26.03.2009 wurden auch die Rechte von Kindern mit Behinderung ge-
stärkt. In Artikel 7 der UN-BRK wird verlangt, dass alle Maßnahmen so zu treffen sind, dass Kin-
der mit Behinderung gleichberechtigt mit allen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreihei-
ten genießen können. Durch den Artikel 24 der Konvention erkennen die Vertragspartner un-
eingeschränkt das Recht auf Bildung an. Die Vertragspartner sind aufgefordert, ein inklusives 3 
Deutsches Institut für Menschenrechte 7 Bildungssystem zu gewährleisten. In unserer Kinder-
tagesstätte betreuen wir demnach Kinder mit und ohne Beeinträchtigung. Alle Kinder benöti-
gen eine individuelle Betreuung und Begleitung im Alltag. Manche Kinder benötigen mehr Un-
terstützung, andere weniger. Die Kinder mit einem erhöhten und wesentlich erhöhtem Förder-
bedarf werden individuell gefördert und im Alltag, sowie beim Erlernen von lebenspraktischen

„Konzeption“ – AWO Coerde Kita Kiesekampweg 
 
 
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Fähigkeiten, intensiv begleitet und unterstützt. Dabei ist uns wichtig, dass die Kinder nicht se-
parat in einer Gruppe gefördert werden, sondern in jeder Gruppe Kinder mit und ohne Behin-
derung gemeinsam ihren Alltag gestalten und Erfahrungen im Zusammenleben machen. Davon 
profitieren alle Kinder und entwickeln eine Toleranz gegenüber dem „anders sein“. Alle Kinder 
haben das Recht auf eine individuelle und gleichberechtigte Bildung. Wir gestalten unseren pä-
dagogischen Alltag so, dass alle Kinder entsprechend ihrer Ressourcen und Möglichkeiten indi-
viduell gefördert werden können. Aufgrund von Beobachtungen und Grundlagen verschiede-
ner Entwicklungstests, welche die pädagogischen Fachkräfte in der Einrichtung durchführen, 
wird für die Kinder mit erhöhtem Förderbedarf ein individueller Teilhabe- und Förderplan nach 
Vorgabe des LWL in Zusammenarbeit mit den Eltern/Erziehungsberechtigten erstellt. Ein 
Schwerpunkt dieses Teilhabe- und Förderplans liegt darin, die Bedingungen der Umwelt auf die 
Bedürfnisse der Kinder anzupassen. Er dient zusätzlich als Grundlage für regelmäßige, individu-
elle Angebote, die sowohl im Team, als auch mit den Eltern besprochen und reflektiert wer-
den. Die Durchführung der Angebote innerhalb der Einrichtung wird von den Fachkräften do-
kumentiert. Die Förderung in der Einrichtung erfolgt sowohl in der Großgruppe, als auch in 
Kleingruppen. Zusätzlich wird die Umsetzung einer Förderung in Einzelsettings geplant, sofern 
dieses notwendig ist, um auf die Bedürfnisse und Ressourcen jedes einzelnen Kindes besser 
eingehen zu können und gegebenenfalls einer Überforderung entgegen zu wirken.  
Neben der individuellen Entwicklungsbegleitung und Förderung des Kindes schaffen wir Raum 
für eine Begleitung und ggf. Unterstützung beim Entstehen von sozialen Verknüpfungen und 
Kooperationen zwischen allen Kindern, um ein vorurteilsfreies und vielfältiges soziales Mitei-
nander zu schaffen. Für Kommunikationszwecke oder andere Bedarfe stehen uns Hilfsmittel 
zur Verfügung, welche gerne im Umgang unter allen Kindern genutzt werden. Eine gegensei-
tige Akzeptanz, Achtung und ein respektvoller Umgang zwischen allen Kindern mit und ohne 
erhöhtem Förderbedarf ist ein wesentlicher Förderschwerpunkt in der inklusiven Arbeit in un-
serer Einrichtung. Alle Kinder sollen Akzeptanz und Wertschätzung allen Kindern gegenüber 
entwickeln, die Vielfalt der Charaktere der Gesamtgruppe kennenlernen und Toleranz gegen-
über Individualität entwickeln. In der inklusiven Arbeit ist ein wichtiger Schwerpunkt die Ver-
netzung mit den Kooperationspartnern, die die individuelle Förderung der Kinder unterstützen. 
Sowohl mit der Fachberatung des Jugendamtes vor Ort, als auch mit der trägerinternen Fach-
beratung für Inklusion findet ein regelmäßiger Austausch über die Rahmenbedingungen der 
individuellen Förderung statt. Um den Teilhabe- und Förderplan stets aktuell zu halten, finden 
regelmäßige Förderplangespräche mit den Eltern und den zugeschalteten Therapeuten statt. 
Diese Zusammenarbeit gelingt stets zum Wohle des Kindes. Jede Einrichtung wird durch un-
sere Fachkraft für Inklusion begleitet. Diese unterstützt bei Elterngespräche, Antragsstellung, 
stellt Kooperationen her, beobachtet das Kind im Kita – Alltag um pädagogisch zu beraten und 
berät das Team bezüglich der Inklusionsarbeit. 
 
9. Zusammenarbeit mit Familien 
Eltern sind Experten für die Entwicklung ihres Kindes. Ihre Erfahrungen in der Familie werden in 
unserer Einrichtung wertgeschätzt und genutzt. Darum ist eine partnerschaftliche Kooperation 
zum Wohle des Kindes unabdingbar. Regelmäßige Elternsprechzeiten, terminierte Elterngesprä-
che und Tür- und Angelgespräche stellen eine vertrauensvolle und fachkompetente Förderung 
der Kinder sicher. Wichtig dabei ist, die Wertschätzung und die Sicht von Vielfalt, als Bereiche-
rung anzusehen.  
Bevor die Kinder zu uns in die Einrichtung kommen, findet ein Erstgespräch statt, indem wir den 
Ablauf der Eingewöhnung besprechen und die Kinder kennen lernen. Zudem erfahren wir bei 
dem Gespräch welche Vorlieben, Rituale, Entwicklungsschritte etc. das Kind aufweist. 
Die Kinder werden in unserer Einrichtung indi viduell in Anlehnung an das Berliner Eingewöh-
nungsmodell eingewöhnt. Das Berliner Modell ist ein Konzept, das die elternbegleitete

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Eingewöhnung in den Kindergartenalltag unterstützt. In verschiedenen Phasen und mit Unter-
stützung einer Bezugsperson werden die Kinder dabei mit der neuen Umgebung und den Erzie-
her*innen vertraut gemacht. Die Eingewöhnung eines Kindes in die Einrichtung stellt für alle 
Beteiligten eine „besondere Situation“ dar. Die Veränderungen, die mit dem Übergang in die 
Kita für das Kind en tstehen, fordern diesem hohe kognitive und emotionale Leistungen ab. Es 
gibt klare Strukturen und Rituale im Tagesablauf an denen sich das Kind orientieren kann. Das 
einzelne Kind bestimmt mit seinem Verhalten, seinen Aktionen und Reaktionen in der Einrich-
tung die konkrete Situation „seiner Eingewöhnung“. Daher kann es auch immer wieder zu Ver-
änderungen kommen. Die Dauer der Eingewöhnung hängt vom Alter des Kindes, seinem Ent-
wicklungsstand und seinen Vorerfahrungen ab. Am Eingewöhnungsprozess sind die Eltern bzw. 
eine enge vertraute Person des Kindes aktiv beteiligt und begleitet das Kind, bis es eine tragfä-
hige, eigenständige Beziehung zur pädagogischen Fachkraft aufgebaut hat. Die Eingewöhnungs-
zeit ist daher nicht zeitlich begrenzt und ist erst abgeschlossen, wenn das Kind die pädagogische 
Fachkraft als sichere Basis akzeptiert. Mit dieser einfühlsamen Eingewöhnung legen wir bereits 
einen wesentlichen Grundstein für die weitere positive Entwicklung und Zusammenarbeit eines 
Kindes in unserer Einrichtung.  
In unseren Elterngesprächen erfahren die Eltern den derzeitigen Entwicklungstand ihres Kindes 
und wir erarbeiten bei gegebenem Anlass gemeinsam die Notwendigkeit bestimmter Förderbe-
darfe. Zudem werden die Eltern, bei denen die Kinder eine Anerkennung eines behinderungsbe-
dingten Mehrbedarfs benötigen, in der Förderplanung und Zielformulierung mit eingebunden. 
Die Vorstellung und Vermittlung an unterstützende Förder- und Beratungsmöglichkeiten ande-
rer Fachdienste ist Bestandteil unserer Beratung. Dementsprechend stellen wir umfassende In-
formationsmaterialien und Kontaktadressen zur Verfügung. Bei Bedarf übernehmen wir die 
erste Kontaktaufnahme und stellen weitere Begleitung sicher. Mit Einwilligung der Eltern arbei-
ten wir mit vermittelten Institutionen zusammen und tauschen uns aus. 
Eltern werden regelmäßig in die Planung/Durchführung von Festlichkeiten miteinbezogen, um 
ein familiennahes Klima zu fördern und um die Kontakte zwischen den Familien zu fördern und 
zu stärken. 
Des Weiteren findet eine intensive Zusammenarbeit mit dem Gremium des Elternbeirates statt. 
Dieser wird in der alljährlichen Elternvollversammlung von der Gesamtelternschaft gewählt. 
Themenorientierte Elternveranstaltungen finden ebenfalls regelmäßig statt. 
Bei Tür- und Angelgesprächen werden wichtige Informationen und Geschehnisse/Erlebnisse des 
Tages weitergeleitet.  
Einrichtungsintern haben wir ein dreigliedriges Beschwerdemanagement. Erstens besitzen wir 
in den Einrichtungen einen Kummerkasten, wo Sie anonym Beschwerden und Anregungen ein-
werfen können. Zweitens besteht die Möglichkeit sich beim Fachpersonal innerhalb der Grup-
pen und zusätzlich bei der Einrichtungsleitung oder Fachbereichsleitung Beschwerde oder Anre-
gungen einzureichen. Drittens können Sie sich an den Elternbeirat wenden. 
 
 
 
9.1 Bring- und Abholsituation   
Die Kinder werden morgens von den Eltern gebracht und ziehen in der Garderobe ihre Jacken 
und Straßenschuhe aus. Die Eltern bringen die Kinder dann in den Gruppenraum wo die Erzie-
her*innen die Kinder in Empfang nimmt und Kinder und Eltern persönlich begrüßt.   
So haben die Eltern die Möglichkeit, der*die Erzieher*in über etwaige Besonderheiten wie ver-
änderte Abholperson oder evtl. Gemütsänderungen des Kindes zu informieren.  
Beim Abholen verabschiedet der*die Erzieher*in jedes Kind persönlich und kann der*dem Er-
ziehungsberechtigten ebenfalls über etwaige Vorkommnisse des Tages in Kenntnis setzen.

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9.2  Feste und Feiern  
Feste sind (positive) Rituale, die für Kinder und Erwachsene Abstand von der Routine des Alltags 
bedeuten. Die Feste eines Jahres können unterschiedlich gegliedert sein; sie betreffen das ein-
zelne Kind (Geburtstag), dann feiert die Gruppe, oder es sind Feste, die die ganze Einrichtung 
betreffen und ihren Ursprung in den Jahreszeiten, im Brauchtum oder im Religiösen haben. 
Die Gestaltung unserer Feste ist in die pädagogische Arbeit mit einbezogen, bzw. entwickelt 
sich aus dieser. Kinder, Eltern und Erzieher*innen haben einen Bezug zu dem, was gefeiert wird. 
Es gilt Gemeinsamkeiten zu erkennen, aber auch , Unterschiede zu achten. Gerade interkultu-
relle Feste können im Kindergarten zu einer Chance gemeinsamer Begegnungen von Erwachse-
nen und Kindern werden.  
 
 
 
10. Übergang Kita – Grundschule 
 
Einer der wichtigsten Übergänge stellt der Weg von der Kindertageseinrichtung zur Grund-
schule dar. Kinder, die vor dem Schritt stehen, Schulkinder zu werden, befinden sich in einem 
Alter, in dem die verschiedenen Persönlichkeitsbereiche noch sehr unterschiedlich entwickelt 
sein können. Damit der Schulanfang für alle Kinder mit einer positiven Erfahrung verbunden 
ist, müssen die Kinder dort abgeholt werden, wo sie stehen. Um diesen Übergang möglichst 
förderlich für die Kinder zu gestalten, ist eine gute Vernetzung von Kindertageseinrichtungen 
und umliegende Grundschulen wichtig. 
Hierzu entwickeln unsere Einrichtung den „Leitfaden zur Gestaltung des Übergangs von der 
Kindertageseinrichtung zur Grundschule“ – Vorschulkonzept.in Kooperation mit den örtlichen 
Grundschulen.  
Unsere Vorschulkinder werden partizipativ in die Vorbereitung und Planung der Vorschulange-
bot unter der Berücksichtigung der einzelnen Bildungsbereiche, einbezogen. Diese finden in 
der Regel einmal wöchentlich statt. 
Auch andere Institutionen (wie z.B. die Polizei, Bücherei, Kinderschutzbund- Mut tut gut) wer-
den in unserer Vorschularbeit mit einbezogen. Die Kinder lernen z.B. den sicheren Umgang im 
Straßenverkehr durch einen gemeinsamen Spaziergang mit einem Polizisten oder auch den 
verantwortungsbewussten Umgang mit Medien durch den Erwerb des Bücherei- Führer-
scheins.   
Nicht nur für die Kinder, auch für die Eltern ist die Zeit des Übergangs von der Kindertages-
stätte in die Grundschule eine Zeit der Veränderung. Natürlich stehen wir im engen Kontakt 
mit den Eltern- zudem findet am Anfang des neuen Jahres ein Gespräch statt, um über die Ent-
wicklung des Kindes bzw. einen möglichen Förderbedarf vorbereitend auf die Schule zu spre-
chen.  Es findet zusätzlich eine Informationsveranstaltung „Übergang von Kita zur Grund-
schule“ mit einer externen Referentin statt. 
Wir sind im engen Kontakt mit der Grundschule, welche die Kinder und Eltern zu verschiede-
nen Veranstaltungen (Grundschule kennenlernen) einlädt.

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10. Erziehungs- und Bildungsauftrag 
 
Die Bildungs- und Erziehungsarbeit der AWO Kindertagesstätten richtet sich nach den gesetzli-
chen Vorgaben und der Bildungsvereinbarung des Landes NRW, sowie dem pädagogischen 
Konzept der Arbeiterwohlfahrt. 
Pädagogische Grundlagen und Ziele 
Die Kindertageseinrichtung ergänzt und unterstützt die frühkindliche Bildung in der Familie. 
„Ziel der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsarbeit ist, das Kind in der Entwicklung seiner 
Persönlichkeit individuell, ganzheitlich und ressourcenorientiert herauszufordern und zu för-
dern.“ (Bildungsgrundsätze NRW) 
Die gesellschaftliche Teilhabe ist dabei das Leitziel. Die Kinder werden auf die künftige Lebens-
situation in einer demokratischen Gesellschaft vorbereitet. Dazu gehört: 
• die Information über ihre Rechte,  
• die Teilhabe an Entscheidungsprozessen (Partizipation), 
• die Wertschätzung, Achtung und der Umgang mit Vielfalt (Inklusion), 
• das Bewusstsein für nachhaltiges Handeln sowie 
• das Bewusstsein für ein gesundheitsbewusstes Leben. 
 
Die Kinder erfahren in der Kindertageseinrichtung die Grundwerte des gesellschaftlichen Zu-
sammenlebens. Dazu gehören:  
• Menschenwürde, 
• Toleranz,  
• Chancengleichheit und  
• Solidarität 
Dieses gilt besonders für das Miteinander von Kindern unterschiedlicher sozialer, ethnischer 
oder kultureller Herkunft und das Zusammenleben von Kindern mit und ohne Behinderung. 
 
 
Bild vom Kind 
Das Kind steht im Mittelpunkt - seine vielfältigen Fähigkeiten, seine individuellen Lern- und 
Entwicklungsbedürfnisse sind Ausgangspunkt des pädagogischen Handelns. 
„Kinder sind von Natur aus Entdecker, Erfinder und Forscher, die sich aktiv und kreativ mit ih-
rer Umwelt auseinandersetzen“ (Bildungsgrundsätze NRW). Bereits ab den ersten Lebensmo-
naten beobachten und analysieren die Kinder aus eigenem Antrieb und bilden ihr Verständnis 
von ihrer Umwelt und sich selbst. Dabei entwickeln sie „immer komplexere und wirkungsvol-
lere kognitive Strategien und Kompetenzen.“ Sie übernehmen Verantwortung für das eigene 
Lernen (Selbstbildung). 
Das Verständnis von Bildung 
Die Kinder gestalten ihre Bildungsprozesse eigenständig und motiviert. Die Fachkräfte unter-
stützen sie dabei, die Welt zu verstehen, bieten Erfahrungsraum, gestalten Umwelten, stellen 
Herausforderungen, sichern die Bedingungen und haben eine Vorbildfunktion.

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Kontinuierliche, wertschätzende Beziehungen, Erfahrung von Autonomie und Sicherheit, Trost 
und Selbstwirksamkeit ermöglichen den Kindern die Entwicklung von angemessenen Bewälti-
gungsstrategien in schwierigen Lebenssituationen (Resilienz). 
Die Kinder werden als soziales Wesen in eine Gemeinschaft hineingeboren. Sie suchen und be-
nötigen Beziehungen zu anderen Menschen, um die Grundbedürfnisse nach emotionaler Si-
cherheit, Zuwendung und Wertschätzung zu erfüllen. Im Kontakt zu den Bezugspersonen und 
anderen Kindern erhalten die Kinder eine Rückmeldung über sich und integrieren diese Erfah-
rungen in die Entwicklung ihres Selbstbildes und der eigenen Identität. 
Das Spiel ist das zentrale Mittel der Kinder zur Aneignung der Umwelt.  Es ist ein bildender Pro-
zess, in dem die Kinder ihre eigenen Potenziale differenzieren, sie in neuen Situationen auspro-
bieren und Erkenntnisse aus den Erfahrungen ordnen und erweitern. „Das Spiel dient dem 
Kind zur Vermittlung zwischen der Welt (Außen) und dem eigenen Ich (Innen). 
 
Die 11.1.  Bildungsbereiche 
Für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist das Erlernen der Basiskompetenzen (Selbst-
kompetenz, Sach- und Methodenkompetenz und Sozialkompetenz) essenziell. Das Land NRW 
hat diese Kompetenzen in 10 Bildungsbereiche eingeteilt, die im Folgenden näher erläutert 
werden.  
 
Bewegung 
„Bewegung ist eine elementare Form des Denkens“ (Jean Piaget) 
Bewegung ist ein zentrales Grundbedürfnis der Kinder. Sie entdecken ihren Körper mit seinen 
Fähigkeiten und erforschen ihre Umwelt. Neben der körperlichen Entwicklung, fördert Bewe-
gung auch die kognitive Entwicklung. Vielfältige Bewegungserfahrungen haben positive Aus-
wirkungen auf die Sprachentwicklung und das mathematische Grundverständnis. 
 
 
Bewegungsspielräume: 
• Turnhalle ausgestattet mit vielfältigen Materialien (Sprossenwand, Bausteinen, Mat-
ten, Flusssteinen, Schaukeln, Hängematten, Bällen etc.) Jede Gruppe hat einen festge-
legten Turntag in der Woche. Zusätzlich dazu findet mittwochs eine „offene Turn-
halle“ statt, in der eine Bewegungslandschaft bereitgestellt wird. Für alle Interessier-
ten wird außerdem einmal wöchentlich eine Yogaeinheit angeboten. 
• Spaziergänge in altersgemischten Gruppen 
• Zweimal im Jahr nutzt die Kita die „große“ Turnhalle der naheliegenden Grundschule. 
• Das Außengelände der Einrichtung soll neben einem Klettergerüst, Schaukel und  
Sandkasten vielseitigen Balanciermöglichkeiten bieten. Eine Rasenfläche soll zum Ren-
nen und Fußballspielen einladen. Fortbewegungsmittel wie Rutschauto, Roller, Drei-
rad, Laufrad stehen zur Verfügung. 
• In den Nebenräumen der Gruppen besteht die Möglichkeit, kleinere Parcours aufzu-
bauen, sei es aus großen Bausteinen, Kisten, Decken etc. 
• Bällebad

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• Feinmotorische Fähigkeiten bilden die Kinder bei alltäglichen Aufgaben wie beim 
selbstständigen Schmieren des Frühstücksbrotes, Essen mit Löffel und Gabel, selbst-
ständigem An- und Ausziehen, Malen und Schneiden sowie mithilfe kleiner Feinmoto-
rik-Spiele wie dem Auffädeln von Perlen aus. 
 
 
 
 
Körper, Gesundheit, Ernährung 
„Körperliches und seelisches Wohlbefinden ist eine grundlegende Voraussetzung für die Ent-
wicklung und Bildung und ein Grundrecht von Kindern.“ Dazu gehört die Wahrnehmung des 
eigenen Körpers und dessen Wirksamkeit. Die Entwicklung eines positiven Körpergefühls, Die 
ganzheitliche und präventive Gesundheitsbildung findet statt durch: 
• Ein abwechslungsreiches, gesundes Angebot zum Frühstuck und Mittagessen 
• Kinder portionieren ihr Essen selbst und lernen eigenes Sättigungsgefühl kennen 
• regelmäßiges Zähneputzen, „Kita mit Biss“ -> Teil des Arbeitskreises für Zahngesund-
heit 
• Angebote zur sinnlichen Wahrnehmung mit Schaum, Creme, Bürsten, Igelbällen, Mas-
sagetierchen etc.  
• Spiegel, die die Kinder dazu einladen, sich als Person zu erkennen und wahrzunehmen. 
Sie lernen Körperteile kennen, die sie ohne Spiegel nicht sehen können, experimentie-
ren mit ihrer Mimik. Eigene Bewegungsabläufe bekommen sie durch ihr Spiegelbild re-
flektiert 
 
Sprache und Kommunikation 
• bei den gemeinsamen Mahlzeiten wird Wert auf die Kommunikation miteinander ge-
legt 
• Die Kinder haben jederzeit die Möglichkeit, Gefühle, Meinungen, Erlebtes zu äußern. 
Die Erzieher nehmen sich Zeit, aktiv zuzuhören und in die gemeinsame Interaktion zu 
gehen.  
• Beim gemeinsamen Lesen und Anschauen von Büchern besteht die Gelegenheit, über 
die Bilder zu sprechen. Durch offene Fragen wird die Fantasie angeregt und ein Anlass 
zum Erzählen geboten.  
 
Soziale- und (inter-)kulturelle Bildung 
• Die Kinder haben die Möglichkeit, ihre eigenen Wünsche und Ideen in den Kita-Alltag 
einzubringen. Im Sinne der Partizipation, können sie beispielsweise beim Tagesablauf 
mitbestimmen 
• Die Kinder übernehmen zunehmend altersentsprechende Verantwortung, indem sie 
beispielsweise Nachrichten an andere Gruppen weitergeben oder das Tischdecken 
übernehmen. 
• Der Umgang mit Emotionen wird im Alltag erlernt. Gefühle werden benannt, Konflikte 
werden mit Unterstützung der Fachkräfte geklärt.

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Musisch-ästhetische Bildung 
• Einmal in der Woche findet das Angebot „Musizieren“ statt. Hierbei singen die Kinder 
gemeinsam Lieder und machen erste Erfahrungen im Umgang mit Instrumenten. 
• Zudem besteht eine Zusammenarbeit mit der Musikschule. 
• Das gemeinsame Singen ist außerdem fester Bestandteil des Morgenkreises.  
• Jede Gruppe hat einen Bereich für Rollenspiele. Verschiedene Verkleidungsmöglichkei-
ten stehen zur Verfügung und laden die Kinder ein, in verschiedene Rollen zu schlüp-
fen. 
• Das Experimentieren mit verschiedenen Materialien wie Fingerfarbe, Kleber etc. findet 
im Alltag regelmäßig statt  
 
Religion und Ethik 
• Die Speisevorschriften der verschiedenen Kulturen werden gewissenhaft berücksich-
tigt.  
• Feste wie Ostern und Weihnachten werden mit den Kindern thematisiert. Auch auf an-
dere religiöse Feste, wie z.B. das Zuckerfest wird Rücksicht genommen und mit den 
Kindern thematisiert.  
• Grundwerte werden thematisiert und im Alltag gelebt. 
 
Mathematische Bildung 
• Die mathematische Bildung wird mit verschiedenen Materialien zum Ordnen und Sor-
tieren nach Farbe, Größe etc. berücksichtigt.  
• Zudem sind für die Kinder verschiedene Ordnungssysteme wie der Wochenkalender 
und der Geburtstagskalender sichtbar.  
• Raum-Lage-Bezeichnungen werden in den Alltag einbezogen.  
• Das Konzept der Menge können die Kinder beim täglichen Zählen der anwesenden Kin-
der im Morgenkreis etc. erfahren und üben. 
 
Naturwissenschaftlich-technische Bildung 
• Im Alltag findet man naturwissenschaftlich-technische Bildung unter anderem in Form 
von Aktionstabletts. Auf diesen stehen Alltagsgegenstände, Wasser, Seife, Magnete 
etc. zur Verfügung, mit denen die Kinder experimentieren können. Zudem werden ver-
schiedene naturwissenschaftliche Themen in Projektform vermittelt. 
 
Ökologische Bildung 
• Das Thema Mülltrennung wird in den Alltag einbezogen. Die Kinder lernen die Entsor-
gung des Mülls in die entsprechenden Mülleimer, die passend gekennzeichnet sind. 
Auf dem Eimer für den Plastikmüll sind beispielsweise Verpackungen zu sehen, die den 
Kindern im Alltag begegnen.  
• Beim Frühstück und Mittagessen entscheiden die Kinder selbst wie viel sie essen 
möchten. Sie werden jedoch dazu angehalten, erst einmal kleinere Probier-Portionen 
zu wählen, damit so wenig Lebensmittel wie nötig entsorgt werden müssen.

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Medien 
• Den Kindern stehen Bücher und Hörspiele zu verschiedenen Themen als Medium zur 
Verfügung. Die Bücher sind frei zugänglich und werden regelmäßig gewechselt und zu 
aktuellen Themen angepasst (Jahreszeiten, Gefühle/Emotionen, Freundschaft, Natur 
etc.) 
• Hörspiele werden meist in der Ruhephase eingesetzt. Hier sind auch Hörspiele mit den 
aktuellen Medien-Helden vorhanden. 
 
 
11.2. Bildungsdokumentation 
Die Bildungsdokumentation erfolgt detailliert mithilfe von der Bildungsschnecke (Schlaaf- 
Kirschner) und BaSik. Des Weiteren werden Beobachtungen und Entwicklungsschritte der Kin-
der im „Buch über mich“ (Portfolioordner) dokumentiert und festgehalten. Die Bildungsdoku-
mentationen sind auch die Grundlage der stattfindenden Entwicklungsgespräche. Bei Bedarf 
werden Fachdienste und weitere Institutionen zur Beratung und weiterführenden und unter-
stützenden Förderung mit einbezogen. 
Die Teilhabe- und Förderplanung für Kinder mit anerkanntem Mehrbedarf findet in individuali-
sierter Form statt, die vom LWL vorgegebenen wird. Dabei liegt der Schwerpunkt darauf, wel-
che Bedingungen der Umwelt den Bedürfnissen des Kindes wie angepasst werden sollen. 
 
12. Gesundheitsförderung 
Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt 
Alle Fragen zum Hygiene- und Gesundheitsgesetz werden durch die Zusammenarbeit mit dem 
Gesundheitsamt abgedeckt. Das Infektionsschutzgesetz regelt allgemeine Pflichten zur Verhü-
tung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten und enthält konkrete Anforderungen an die 
Kitas. Unsere Aufgabe ist es dann die Informationen sowie Schutzvorkehrungen an Mitarbei-
ter*innen, Kindern und Eltern weiterzugeben. Ferner ist die Kita dazu verpflichtet, meldepflich-
tige Krankheiten an das Amt weiterzuleiten. Über diese werden die Eltern mit einem Aushang 
in der Einrichtung informiert. Kinder, die in die Schule kommen, werden in der Einrichtung vom 
Gesundheitsamt untersucht (Schuleingangsuntersuchung). Die Untersuchung wird durch den 
im Vorfeld stattfindenden Hör- und Sehtest ergänzt. Bei Verdacht auf Entwicklungsverzöge-
rung können die Einrichtungen das Gesundheitsamt kontaktieren, die dann nach Bedarf bei 
dem Kind entsprechende Tests zur Diagnostik durchführen. 
Das Gesundheitsamt informiert uns auch wann welche Vorsorgeuntersuchen anstehen. So 
können wir darauf achten, dass die Kinder regelmäßig zu den Vorsorgeuntersuchungen ge-
bracht werden. 
In Elterngesprächen fragen wir nach den jährlichen Vorsorgeuntersuchungen der Kinder, ob es 
Auffälligkeiten gab. 
 
 
12.1. Medikamentenvergabe 
Wir gehen mit allen Eltern/Sorgeberechtigten, deren Kinder eine Medikation benötigen, ins 
persönliche Gespräch.

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Grundsätzlich gilt zunächst, dass In unseren Kindertageseinrichtungen keine Medikamente ver-
abreicht werden. 
Sollte ein Kind auf eine Medikation, die im Notfall in der Kita verabreicht werden muss, ange-
wiesen sein, wird eine Sondervereinbarung mit den Eltern/Sorgeberechtigten, der Einrich-
tungsleitung und der Fachbereichsleitung getroffen. 
Über die Medikamentengabe muss eine schriftliche Verordnung des/der behandelnden Arz-
tes*Ärztin vorliegen. 
Gegebenenfalls erfolgt eine Unterweisung/Schulung der Mitarbeiter*innen durch externes 
Fachpersonal. 
In dem Fall, dass ein Notfallmedikament verabreicht wurde, sind immer die Eltern/Sorgebe-
rechtigten zu informieren. Der Rettungsdienst kann hinzugezogen werden. 
 
12.2.   Gesunde Ernährung 
Ein weiterer Schwerpunkt in unserer Arbeit mit den Kindern ist die gesunde Ernährung. 
Wir bieten den Kindern in der Zeit von 8.00 bis 10.00 Uhr ein ausgewogenes abwechslungsrei-
ches Frühstück an, das als Büffet gestaltet ist. Unsere Jüngsten Kinder frühstücken alle zusam-
men um 09:00 Uhr. Die Kinder können so selber entscheiden, was und wie viel sie essen möch-
ten. Brot wird mit den Kindern gemeinsam gebacken. Die Kinder helfen bei der Zu- und Nach-
bereitung mit, indem sie Rohkost schneiden, den Tisch decken usw. Ideen und Wünsche der 
Kinder werden integriert. Ein Fleischgericht gibt es einmal wöchentlich, ansonsten besteht das 
Frühstück und Mittagessen aus vegetarischen Zutaten. Ziel ist die ovo lacto vegetarische Ernäh-
rung im laufenden Kitajahr einzuführen. Die Getränkeauswahl während des Frühstücks besteht 
aus Mineralwasser und ungesüßtem Tee. Während des Tages steht den Kindern jederzeit Mi-
neralwasser zur Verfügung.  
Zum täglichen Angebot gehören Obst und Gemüse in Form von Obstsalaten, bunten R ohkost-
tellern, Salaten, frisches Gemüse als Beilage usw.  
Das Mittagessen in unserer Kita besteht aus Hauptspeise und Nachtisch. Der Speiseplan für die 
jeweilige Woche hängt für alle Eltern sichtbar im Eingangsbereich. Bei der Erstellung des Spei-
seplans achten wir auf kindgerechtes, ausgewogenes Essen und bieten auch „neue“ Lebensmit-
tel, die noch nicht probiert wurden, an.  
Der tägliche Nachmittagssnack, die „Kleine Stärkung“, besteht aus Obst. D er*die Erzieher*in-
nen und Eltern übernehmen bei diesem Thema eine wichtige Vorbildfunktion. Ein*e Mitarbei-
ter*in begleitet die Kinder beim Mittagsbuffet. Während des Essens entstehen häufig Gesprä-
che über das Essen, die Ernährung und die Wünsche der Kinder. 
 
 
13. Kinderschutz 
Der Schutzauftrag bei der Kindeswohlgefährdung im SGB VIII verankert. Ein AWO - internes Re-
gelwerk sorgt für die Umsetzung in einem festgesetzten Prozess. Ziel und Zweck des Verfahrens 
ist der Schutz der Kinder in unseren Einrichtungen und die Verhinderung von Kindeswohlgefähr-
dung.  
„..Wesentliche Grundhaltung des Verfahrens ist das Zusammenwirken von Eltern und Mitarbei-
tern in den Einrichtungen und dem Jugendamt als Partner zum Schutz des Kindeswohles. Aus

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dieser Grundhaltung ergibt sich eine Verpflichtung zur Transparenz gegenüber den Eltern an alle 
Stellen des Verfahrens.“ 
„.. Die insoweit erfahrene Fachkraft berät bei allen Fragen des Verfahren, wirkt bei der Risi-
koeinschätzung mit und ist bei der Meldung an das Jugendamt mit einzubeziehen.“ (aus: AWO-
intern/ Verfahren Kindeswohlgefährdung in Kindertageseinrichtungen im AWO Unterbezirk 
Münsterland –  Recklinghausen) 
Um die Kinder vor Interner Gewalt zu schützen wurde ein Schutzkonzept für Kinder und Ju-
gendliche vom Bezirksverband AWO Westliches Westfalen entwickelt, nach dem die Einrich-
tung arbeitet.  
Ebenso bekommt jede  Einrichtung einen Leitfaden im Umgang mit dem Thema „Sexualität von 
Kindern“ von dem Träger an die Hand.  
Alle Fachkräfte werden im Bereich „Kinderschutz“ regelmäßig geschult. Eine engmaschige Zu-
sammenarbeit mit unseren Fachdienst für Gewaltprävention und Kinderschutz ist Standard. 
Jede Einrichtung hat eine zuständige Ansprechperson aus dem Fachdienst Gewaltprävention 
und Kinderschutz der AWO. Ein standardisierter Prozess ermöglicht jede Einrichtung professi-
onell mit dieser Thematik umgehen zu können. Jeder Fall, auch Verdachtsfall wird gemeinsam 
mit dem Fachdienst und der Fachbereichsleitung mit der Einrichtung bearbeitet.  
 
14. Sexualpädagogisches Konzept  
Sexualpädagogischer Leitfaden  
Sexualität ist ein natürliches Thema aller Kinder und somit auch ein Thema in unserer Kinderta-
geseinrichtung. Dabei Berühren die sexualpädagogischen Herausforderungen verschiedene 
Ebenen: die Rolle der Erzieher*innen, die Auseinandersetzung im Team, die konkrete Arbeit mit 
den Kindern in den Gruppen sowie der Austausch mit den Eltern.  
Somit ist die Auseinandersetzung mit dem Thema eine Notwendigkeit und Voraussetzung, um 
sexualpädagogische Alltagssituationen angemessen einzuschätzen und Kindergerecht zu bear-
beiten.  
Auf der Grundlage der Grundwerte der Arbeiterwohlfahrt - Solidarität, Toleranz, Freiheit, 
Gleichheit und Gerechtigkeit- hat auch das Thema Sexualität seinen Platz in der pädagogischen 
Arbeit mit Kindergartenkindern.  
Sexualerziehung nimmt keine Sonderstellung ein, sondern ist Bestandteil der Persön-
lichkeitsentwicklung und der sozialen Erziehung. 2 
Unser Fachdienst für Sexualpädagogik steht allen Einrichtungen für Beratungen, Schulungen 
und der Elternarbeit zur Verfügung. 
 
 
 
 
2 AWO Leitfaden

„Konzeption“ – AWO Coerde Kita Kiesekampweg 
 
 
25 
 
 
15. Gesellschaftliche Teilhabe 
15.1. Kinderrechte 
Die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahre 1989 verdeutlichte, dass Kinder 
ab Geburt eigene Rechte innehaben.  
Ziel in einer Kindertageseinrichtung muss es somit sein, dass die Kinder ihre Rechte wahrneh-
men können und sich frei entfalten können. Für diese freie Entfaltung ist es notwendig, dass 
die Kindertageseinrichtung als Schutzraum für die Kinder dient.  
Zentrale Aufgabe der Fachkräfte ist es somit, die Kinder dabei zu unterstützen ihre eigenen Be-
dürfnisse und Wünsche wahrzunehmen und diese auch zu äußern. 
In diversen Bildungsbereichen (Sprache, Bewegung, Spiel, Erholung, Sozialkompetenzen etc.) 
sollen Kinder sich weiterbilden, Kompetenzen aneignen und lernen Entscheidungen zu treffen. 
Es ist essenziell, dass alle Kinder und Familien die gleichen Chancen auf Teilhabe in diesen Bil-
dungsprozessen erhalten. 
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die gesellschaftliche Teilhabe finden sich in folgenden 
Gesetzen: UN-Kinderrechtskonvention, Grundgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, SGB VIII und 
das KiBiz NRW. 
 
15.2. Partizipation: 
Alle Kinder haben Rechte und somit haben sie auch das Recht auf Mitsprache und Beteiligung 
an Entscheidungsprozessen. Aufgabe der Fachkräfte ist es, die Kinder auf ihre Rechte hinzu-
weisen und diese auch bestärken. 
Partizipation in der Kindertageseinrichtung sollte ein zentraler Baustein der Arbeit sein und die 
Kinder dabei unterstützen auch eigene Entscheidungen zu treffen. Für die Umsetzung im Kita-
alltag bedarf es einer stetigen pädagogischen Begleitung durch die Fachkräfte. 
Die Kita sollte ein Schutzraum darstellen, in dem es insbesondere den Kindern ermöglicht wird, 
sich zu beschweren. Beschwerden sollten ohne jegliche Angst von jedem Kind hervorgebracht 
werden dürfen. Dafür müssen eine transparente Kommunikation und Interaktion auf Augen-
höhe stattfinden. 
Kinderkonferenzen sind in den AWO Einrichtungen obligatorisch.  
 
 
16. Buch- und Aktenführung    
Ordnungsgemäße Buch- und Aktenführung nach § 45 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII  
Der Träger hat Gemäß den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buch- und Aktenführung ent-
sprechend Aufzeichnungen über den Betrieb der Einrichtung und deren Ergebnisse anzuferti-
gen sowie eine mindestens fünfjährige Aufbewahrung der Dokumente sicherzustellen.

„Konzeption“ – AWO Coerde Kita Kiesekampweg 
 
 
26 
 
Aufbewahrungsfristen z.B.:  
• Betreuungsverträge  6 Jahre   (wenn Buchungsgrundlage 10 Jahre,  
gem. Landesrechnungshof 3 Jahre)  
• Gruppentagebücher  6 Jahre  
 
___________________________________________________________________________ 
Ordnungsgemäße Buch- und Aktenführung nach § 45 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII und § 47 Abs. 2 SGB 
VIII 
(Stand: 03.12.2021) 
Gemäß § 47 Abs. 2 SGB VIII hat der Träger nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buch- 
und Aktenführung entsprechend Aufzeichnungen über den Betrieb der Einrichtung und deren 
Ergebnisse anzufertigen sowie eine mindestens fünfjährige Aufbewahrung der Dokumente si-
cherzustellen.  
Der Nachweis der ordnungsgemäßen Buch- und Aktenführung als Voraussetzung zur Erteilung 
der Betriebserlaubnis soll die Träger u. a. in die Lage versetzen, im Falle einer örtlichen Prüfung 
gem. § 46 SGB VIII alle zur Prüfung erforderlichen Unterlagen vorlegen zu können.   
Aufbewahrungsfristen:  
• Verträge Eltern  6 Jahre  (wenn Buchungsgrundlage 10 Jahre,  
gem. Landesrechnungshof 3 Jahre)  
• Gruppentagebücher  6 Jahre  
Jedes Kind ist in einer Akte/einem Ordner angelegt, dass den Grundsätzen einer ordnungsge-
mäßen Buch und Aktenführung entsprechende Au fzeichnungen über den Betrieb der Einrich-
tung und deren Ergebnisse angefertigt werden sowie eine mindestens dreijährige Aufbewah-
rung dieser Aufzeichnungen sichergestellt wird; Nachweis- und Aufbewahrungspflicht umfasst 
auch die Unterlagen zu räumlichen, wi rtschaftlichen und personellen Voraussetzungen nach 
Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 sowie zur Belegung der Einrichtung.“ 
 
17.  Reflexion – aber wie? 
Für die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung ist eine regelmäßige Reflexion von großer 
Bedeutung. Wir setz en in den Einrichtungen eine vorurteilsbewusste Haltung der Mitarbei-
ter*innen voraus. Die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit vermit-
teln wir nicht nur den Kindern, sondern müssen auch von den Mitarbeitenden gelebt werden. 
Eine der wichtigsten Ressourcen für eine inklusive Pädagogik wird in der persönlichen und pro-
fessionellen Haltung der Fachkraft gesehen. Inklusion kann nur gelebt werden, wenn alle Fach-
kräfte eine klare Haltung zu Vielfältigkeit, Chancengleichheit und Anti -Diskriminierung haben. 
Wir nutzen einen Planungstag im Jahr, um die Konzeption im Team zu diskutieren, reflektieren 
und gegebenenfalls zu ändern oder zu ergänzen. Die gemeinsame Reflexion der Inhalte dient 
nicht nur zur Sicherung der Qualität, sondern kann auch die gemeinsame Haltung zur

„Konzeption“ – AWO Coerde Kita Kiesekampweg 
 
 
27 
 
Bildungsarbeit stärken und zu einer Überprüfung von Überzeugungen und Einstellungen füh-
ren. Durch eine gute und vertraute Zusammenarbeit und einen Austausch im Team, können alle 
Beteiligten voneinander profitieren, sich bilden und voneinander lernen.   
17.1. Beschwerdemanagement  
Kundenbeschwerden aufnehmen, bearbeiten und abhelfen 
Ziel und Zweck  
Die Beschwerde ist ein Feedback des*der Kund*in und bietet die Chance zu erkennen, wo ein-
deutiger Verbesserungsbedarf besteht. Beschwerden sollten sorgfältig behandelt, dokumen-
tiert und ausgewertet werden, wenn die Qualität sich verbessern und die Rate zufriedener 
Kund*innen steigen soll. 
Das heißt, dass zwei Prozesse angestoßen werden, wenn Kund*innen sich melden und sich be-
schweren: 
• der Prozess der Beschwerdebehandlung, mit dem das Anliegen des*der Kund*in bear-
beitet und gelöst wird; 
• der Prozess der Leistungsverbesserung, mit dem nach den Ursachen des Problems ge-
sucht wird und diese beseitigt werden. 
Dieser Prozess beschreibt den Umgang mit Kund*innenbeschwerden und ist Teil des  Kontinu-
ierlichen Verbesserungsprozess   (KVP). Die Auswertung der Ergebnisse wird im Prozess Be-
schwerde auswerten beschrieben. 
Hinweis (Bitte beachten) 
Sollte sich die Beschwerde gegen das persönliche Verhalten eines*r Mitarbeiter*in richten, ist 
immer das Verfahren Beschwerde (Kunde und Intern) über Mitarbeiter*in aufnehmen, bear-
beiten und abhelfen anzuwenden. Dies gilt auch bei einer Beschwerde die Gewalt oder grenz-
verletzendes Verhalten durch Mitarbeiter*innen zum Gegenstand hat. Hierbei ist zudem immer 
der Fachdienst Gewaltprävention und Kinderschutz, (weitere Verfahren siehe   Gewaltpräven-
tion ) mit einzubeziehen. 
Jede Beschwerde ist ernst zu nehmen und als Geschenk zu werten. Bei der persönlichen Auf-
nahme einer Beschwerde ist es deshalb notwendig ein offenes, dem*der Beschwerdeführer*in 
zugewandtes, aktives Gespräch zu führen, um dessen Wünsche und Bedürfnisse in geeigneter 
Weise dokumentieren zu können. 3 
 
18 Datenschutz 
Die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Münsterland -Recklinghausen nimmt den Schutz Ihrer per-
sönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und ent-
sprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. In dieser Datenschutz -Information erklä-
ren wir, wer für die Verarbeitung verantwortlich ist. 
Wenn Ihr Kind in unserer Kindertageseinrichtung betreut wird, werden verschiedene personen-
bezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich oder 
 
3 AWO Q.wiki Qualitätshandbuch

„Konzeption“ – AWO Coerde Kita Kiesekampweg 
 
 
28 
 
Ihr Kind oder eine andere Person identifiziert werden können. Diese Datenschutz -Information 
erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erl äutert auch, wie und zu 
welchem Zweck das geschieht. 
 
Wer ist für die Verarbeitung verantwortlich? 
Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen, Clemensstraße 2-4, 45699 Herten, 
Telefon: 02366 10910, info@awo-msl-re.de, Vorsitzender: Christian Bugzel, Geschäftsführerin-
nen: Melanie Angermund, Melanie Queck, Mitglied der AWO Bezirk Westliches Westfalen e.V., 
Dortmund, Kronenstraße 63-69, Amtsgericht Dortmund VR 1598 
 
An wen kann ich mich bei Fragen wenden? 
Unsere Datenschutzbeauftragte Claudia Wal kling steht Ihnen für Fragen zur Verarbeitung der 
Daten unter Clemensstraße 2 -4, 45699 Herten, Telefon: 02366 109175, dsb@awo -msl-re.de 
gerne zur Verfügung. 
 
Welche Arten von personenbezogenen Daten werden verarbeitet? Zu welchen Zwecken und 
auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Verarbeitung? 
Arten personenbezogener Daten: 
Wir verarbeiten Namen, persönliche Angaben (Geburtsdaten, Familienstand, Geschwisterkin-
der, Geschlecht, Familiensprache(n), Konfession), Kontaktdaten, berufliche Angaben, Anga ben 
zur Herkunft, Gesundheitsdaten (Krankenkasse, Hausarzt, meldepflichtige Krankheiten, Impfun-
gen, im Rahmen der täglichen Betreuung: Wickeldokumentation, Unfälle, Krankmeldungen) so-
wie Angaben zur Betreuung des Kindes (Aufnahmedatum, Buchungszeit, Teilnahme am Mittag-
essen, Einschulungstermin, Entwicklungsstand, Förderung,  Abrechnung, Angaben zur Sozial-
hilfe).  
 
Zweck und Rechtsgrundlage: 
• Wir verarbeiten diese personenbezogenen und zum Teil besonderen personenbezoge-
nen Daten zur Durchführung des Betreuungsvertrags gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO 
und aufgrund der gesetzlichen Vorgaben aus der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und 
dem Kinderbildungsgesetz im Land Nordrhein-Westfalen (KiBiz) einschließlich der dazu 
ergangenen Richtlinien, Satzungen und Verordnungen. 
• Gesundheitsdaten werden verarbeitet auch aufgrund von § 12 Abs. 1 KiBiz (Nachweis 
über eine Gesundheitsvorsorgeuntersuchung), des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und 
von § 15 SGB VII (Unfallverhütungsvorschriften) sowie den Berufsgenossenschaftlichen 
Vorschriften. 
• Die Daten von Begleitpersonen, Abholberechtigten und von Ansprechpersonen in Not-
fällen werden zur Einhaltung der Bestimmungen der Aufsichtspflicht nach § 162 ff BGB 
verarbeitet. 
 
 
Wer empfängt die Daten? 
Zur Erfüllung des Zwecks werden die Daten an folgende Empfänger bzw. Kategorien von Emp-
fängern weitergegeben:  
• Kita-Verwaltung des AWO UB Münsterland-Recklinghausen 
• Jugendamt 
• Gesundheitsamt 
• Unfallversicherung

„Konzeption“ – AWO Coerde Kita Kiesekampweg 
 
 
29 
 
Eine Weitergabe an andere Empfänger erfolgt ohne Ihre Einwilligung grundsätzlich nicht. 
 
Für welche Dauer werden die personenbezogenen Daten gespeichert? 
Die Daten werden für die Dauer der Betreuung in unserer Kindertageseinrichtung gespeichert. 
Nach Ende der Betreuung werden alle personenbezogenen Daten gelöscht. Es sei denn, das Da-
ten aufgrund von gesetzlichen Vorgaben einer Aufbewahrungspflicht unterliegen. 
 
Ihre Rechte 
Sie haben das Recht, von der Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen Aus-
kunft über die zu Ihrer Person bzw. zu Ihrem Kind gespeicherten Daten zu beantragen und ein 
Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung dieser Daten. Zudem können Sie einen Wider-
spruch gegen die Verarbeitung einlegen und eine Datenübertragung beantragen, soweit es an-
deren Rechten nicht entgegenspricht. Anfragen hierzu richten Sie bitte an unsere Datenschutz-
beauftragte. 
Sie haben das Recht sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, 
dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgt.

„Konzeption“ – AWO Coerde Kita Kiesekampweg 
 
 
30 
 
 Quellenverzeichnis 
• AWO Betreuungsvertrag  
• AWO intern - Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen. https://awo-intern.awo-msl-
re.de/qh/ - QWiki 
 
• AWO Konzept der Kindertagesinrichtungen – Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen  
• AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen „Sexualität von Kindern“ (2020, Ja-
nuar). Umgang mit dem Thema „Sexualität von Kindern. Leitfaden für Mitarbeiter*in-
nen in Kitas des AWO Unterbezirk Münsterland Recklinghausen 
• LWL/LVR „An alle denken“ 
• AWO Bundesverband e.V. Auf dem Weg zur Inklusion- Ein Arbeitsbuch  
• https://www.landesverband-kindertagespflege-nrw.de/media/20191217_big_pdf.pdf 
• Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die gesellschaftliche Teilhabe finden sich in 
folgenden Gesetzen: UN-Kinderrechtskonvention, Grundgesetz, Bürgerliches Gesetz-
buch, SGB VIII und das KiBiz NRW. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
Stand 08.2024

V_0555_2024_3.1_wert-voll_Anschreiben

1060 Zeichen

0
% ) ” Stadt Münster
wert.-Vollsenbn
DIE Rees Are 04 Sen. 202

Amt für Kinder,

Jugendliche und Familien

wert-voll gambh Weißenburger Str. 23 44135 Dortmund

Stadt Münster
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

48127 Münster
Montag, 2. September 2024

Trägerausschreibung am Kiesekampweg im Stadtteil Coerde
(Ausschreibungsnummer 01/2024);
verbindliches Angebot zur Übernahme einer Trägerschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhalten Sie unser verbindliches Angebot, die Trägerschaft für die Kita am
Kiesekampweg im Stadtteil Coerde (Ausschreibungsnummer 01/2024) zu übernehmen.

Auf Grund der angespannten finanziellen Situation der Träger, können wir keinen Eigenanteil
anbieten.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

uk freundlichen Grüßen

Benedikt Stumpf
Geschäftsführung

info@wert-voll.org | Weißenburger Str.23 | T 0231.5869614-0 | Amtsgericht Dortmund HRB15289 | GLS Bank (BIC GENODEMIGLS)
www.wert-voll.org 44135 Dortmund F 0231. 586 9614-19 | Geschäftsführer Benedikt Stumpf | IBAN DE134306 0967 4020 4884 00

V_0555_2024_2.1_AWO_Anschreiben

1682 Zeichen

Anette Fritzen

Von: Grünewald, Nicolle <Nicolle.Gruenewald@awo-msl-re.de>

Gesendet: Donnerstag, 29. August 2024 10:36

An: - Anette Fritzen; Manuela Eschert

Betreff: verbindliches Bewerbungsangebot am Kiesekampweg Stadtteil Coerde
(Ausschreibenummer 01/2024)

Anlagen: AWO Trägerbewerbung Münster Coerde Kiesekampweg.pdf; Schutzkonzept

für Kinder Jugendliche_2023 (002).pdf; Leitfaden für Mitarbeiter_innen in
Kitas zum _Umgang mit Sexualität_.pdf

[Vorsicht Internetmail]: - \
Diese Mail haben Sie über das Internet erhalten. Bitte Anlagen und Links nur öffnen, wenn keine Anhaltspunkte für Viren
vorliegen. Weitere Informationen finden Sie auch in der FAQ Outlook

Guten Tag Frau Fritzen, guten Tag ; Frau Eschert,

hiermit bekunden wir, die AWO Münsterland-Recklinghausen unser verbindliches Bewerbungsangebot für die oben
benannte Ausschreibung.

Herzliche Grüße

Nicolle Grünewald
Fachbereichsleitung Kita-Mitte

Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk
Münsterland-Recklinghausen
Hochstraße 12

48151 Münster
www.awo-msl-re.de

Telefon: 0251 7794-15
Fax: 0251 7794-99
nicolle.gruenewald@awo-msl-re.de

Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen
Clemensstraße 2-4.
45699 Herten

Vorsitzender: Christian Bugzel / Geschäftsführerinnen: Melanie Angermund, Melanie Queck
Mitglied der AWO Bezirk Westliches Westfalen e.V.
Dortmund, Kronenstraße 63-69, Amtsgericht Dortmund VR 1598

Die AWO im Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen bemüht sich um eine vielfaltssensible Sprache. Diese umfasst
einen geschlechterneutralen Sprachgebrauch, der zur Gleichberechtigung der Geschlechter und zu einer inklusiven
Ansprache aller sexuellen und geschlechtlichen Identitäten beiträgt. "

Beschlussvorlage

19418 Zeichen

V/0555/2024 
V/0555/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Trägervergabe für die Kindertageseinrichtung am Kiesekampweg im Stadtteil Coerde, Bezirk Nord 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.11.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   21.11.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.12.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster überträgt die Trägerschaft für die fünfgruppige Kindertageseinrichtung 
am Kiesekampweg im Stadtteil Coerde dem Kinder- und Jugendhilfeträger wert-voll gGmbH (siehe 
Begründung unter Ziffer 3).  
 
Der voraussichtliche Betriebsbeginn der Kindertageseinrichtung ist zum 01.08.2025 geplant. 
 
2. Zur Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten werden folgende vertragliche Vereinbarun-
gen entsprechend getroffen:  
 
2.1. Für die Kindertageseinrichtung werden vertragliche Regelungen zur Trägerschaft (Leistungs-
vereinbarung) zwischen dem Träger wert-voll gGmbH und der Stadt Münster getroffen. Es wird ein 
Trägeranteil von 0,0 % vereinbart. 
 
2.2 Mietvertragliche Regelungen werden zwischen dem Investor, der Holz Familien GbR (Vermieter) 
und dem Träger wert-voll gGmbH getroffen. Die Mietzeit soll für die Dauer von 20 Jahren, plus 
zweimaliger Verlängerungsoption um je 5 Jahre, vereinbart werden. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Auswirkungen auf die Transferaufwendungen im Teilergebnisplan der Produktgruppe 06 01 „Förde-
rung von Kindern in Tagesbetreuung“ (hier: städtischer Anteil an den Betriebskostenzuschüssen). 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
24.10.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Fritzen 
Telefon: 492-5134 
Fritzen@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0555/2024 
Die Betriebskosten für die Kindertageseinrichtung am Kiesekampweg betragen auf der Grundlage der 
unter Ziffer 1 der Begründung genannten Gruppenstrukturen 
 für August bis Dezember 2025 = 586.000 € 
 für 2026 ff. = 1.428.600 €  
Die Kosten teilen sich wie folgt auf Land, Stadt und Träger auf: 
Träger 
Betriebskostenzuschuss  Trägeranteil  
Städt. An-
teil BKZ 
gesamt Gesamt  Land Stadt 
Gesamt, ge-
setzlicher 
Trägeranteil  
Angebot 
Stadt 
(Erforderlicher 
Zuschuss) 
  1 2 3 4 5 6 7 
wert-voll 92,2% 40,0% 52,2% 7,8% 0,0% 7,8% 60,0% 
 
 
Aug. - Dez. 2025 2026 ff 
Träger 
Trägeranteil  
Städtischer  
Trägeranteil  
Städtischer  
Anteil  Anteil BKZ 
Angebot 
Stadt. (erfor-
derlicher 
Zuschuss)  
gesamt  Angebot 
Stadt. erfor-
derlicher 
Zuschuss  
gesamt  
  5 6 7 5 6 7 
wert-voll 0,00 € 45.708,00 € 351.600,00 €   0,00 € 111.430,80 € 857.160,00 € 
 
Die Betriebskostenzuschüsse (Transferaufwendungen) und die übrigen finanziellen Auswirkungen im 
Zusammenhang mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung wurden bereits mit dem Errichtungs-
beschluss V/0138/2021 dargestellt. Mit dem vorgenannten Beschluss wurde zur Kenntnis genommen, 
dass eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatun-
gen für die Jahre 2025ff. erfolgt. Der freiwillige, städtische Zuschuss zum Trägeranteil gilt für die 
Dauer des Betriebs dieser Kita durch den in Ziffer 1 der Sachentscheidung benannten Träger.  
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Der Rat der Stadt Münster hat die bedarfsgerechte Errichtung dieser Kindertageseinrichtung mit der 
Vorlage V/0138/2021 beschlossen. 
Die Trägerschaft für die Kindertageseinrichtung am Kiesekampweg wurde bereits an einen Träger 
vergeben (V/0720/2021). Dieser Träger hat die Trägerschaft jedoch vor der Inbetriebnahme aufgege-
ben. Mit diesem Beschluss soll ein neuer Träger gefunden werden, der die Einrichtung kurzfristig 
übernimmt. 
 
Die Kindertageseinrichtung in Coerde beginnt zunächst mit folgenden Gruppen:  

 3 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1) 
 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (G2)  
 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3) 
 
und umfasst insgesamt 90 – 95 Plätze, davon 28 u3-Plätze und 62 – 67 ü3-Plätze. 
 
Die geplante Rahmenstruktur wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung 
bedarfsgerecht, in Abstimmung mit dem Träger der Einrichtung, festgelegt.

- 3 - 
V/0555/2024 
Neben dem Angebot einer wöchentlichen Betreuung von 45 Stunden werden ebenfalls elterliche 
Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbe-
treuung (Blocköffnungszeit) flexibel angeboten. Mit der Trägerausschreibung wurden die Bewerber 
darauf hingewiesen, dass abhängig von den Bedarfen der Eltern und in Absprache mit dem Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien, Angebote der flexiblen Öffnungszeiten gem. § 48 KiBiz NW ent-
wickelt werden sollen.  
 
Im Rahmen des oben genannten Errichtungsbeschlusses hat der Rat der Stadt Münster beschlossen, 
die Trägerschaft für diese Einrichtung an einen geeigneten freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe 
zu vergeben. 
 
2. Verbindliche Bewerbung freier Träger zur Übernahme der Trägerschaft 
 
Die Träger von Kindertageseinrichtungen in Münster sowie die in der Unter-Arbeitsgemeinschaft gem. 
§ 78 SGB VIII (Kindertagesbetreuung) tätigen Träger wurden am 07.06.2024 über die neu errichtete 
Einrichtung am Kieskampweg und über das Ausschreibungsverfahren für die Betriebsträgerschaft 
informiert und gebeten, bis zum 05.07.2024 ihr Interesse an einer Übernahme der Trägerschaft mitzu-
teilen. Gleichzeitig erfolgte diesbezüglich eine Pressemitteilung am 03.06.2024 und eine Veröffentli-
chung der Ausschreibung auf der Internetseite des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. Die 
Träger, die ihr Interesse bekundet haben, legten zwischen dem 28.06. und 05.07.2024 ihre Konzepte 
und trägerschaftlichen Vorstellungen entsprechend der in Kapitel 3 genannten Kriterien dar. Die Ge-
spräche fanden als Videokonferenzen statt. 
Die Frist zur Abgabe einer daran anschließenden, verbindlichen Bewerbung war der 20.09.2024. 
 
Zwei Träger haben anschließend eine verbindliche Bewerbung abgegeben (in alphabetischer Reihen-
folge): 
 
 AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen, Clemensstr. 2-4, 45699 Herten 
 
 wert-Voll gGmbH, Weißenburger Str. 23, 44135 Dortmund 
 
 
 
3. Trägerauswahl 
 
3.1. Kriterien für den Entscheidungsvorschlag  
 
Die Verwaltung hat mit den Bewerbern umfangreiche Trägergespräche anhand des in der Vorlage 
V/0089/2018 beschriebenen Gesprächsleitfadens geführt und die folgenden, in der Vorlage beschrie-
benen Auswahlkriterien zur Bewertung der Gespräche/Konzepte herangezogen: 
 
- Wirtschaftlichkeit 
- Fachlichkeit/Pädagogik 
o Rahmenkonzept 
o Querschnittsaufgaben wie Integration, Inklusion und Genderthematik 
o Gesundheitsförderung 
o Sozialraumorientierung und Kooperationspartner 
o Erziehungs- und Bildungspartnerschaften 
o Organisationskultur und Qualität sichernde Maßnahmen 
- Besondere Merkmale des Trägers 
 
Die Zusammenfassung der Gesprächsdokumentation sowie die Informationen aus den ausführlichen 
Gesamtkonzeptionen der Träger sind dem im Anhang beigefügten Auswertungsformular zu entneh-
men.

- 4 - 
V/0555/2024 
3.2. Analyse der Wirtschaftlichkeit  
 
Im Rahmen dieser Analyse werden jeweils die jährlichen Kosten für den durchgängigen Betrieb einer 
Kindertageseinrichtung dargestellt. Die anteiligen Betriebskosten ab Inbetriebnahme der Einrichtun-
gen werden unter „II. Finanzielle Auswirkungen“ aufgeführt.  
 
Trägeranteile 
Bezüglich des gesetzlichen Trägeranteils gibt es für die Trägerschaft folgende Angebote: 
Die Angebote der Träger zum Eigenanteil des Trägers an den Betriebskosten sind der folgenden Ta-
belle zu entnehmen. Zur Bewertung der Angebote ist dort zusätzlich der prozentuale Anteil für den 
gesamten städtischen Zuschuss dargestellt (= Gesetzlicher Förderanteil am Betriebskostenzuschuss 
+ freiwilliger städtischer Zuschussanteil am Eigenanteil des Trägers).  
 
a) Vergleichstabelle: Prozentuale Aufteilung der Betriebskosten  
Träger 
Betriebskostenzuschuss  Trägeranteil  
Städt. An-
teil BKZ 
gesamt Gesamt  Land Stadt 
Gesamt, 
gesetzlicher 
Trägeranteil  
Angebot 
Stadt 
(erforderlicher 
Zuschuss) 
  1 2 3 4 5 6 7 
AWO 
92,2% 40,0% 52,2% 7,8% 
0,0% 
7,8% 60,0% 
wert-voll 0,0% 
 
Die jährlichen Betriebskosten für die Kindertageseinrichtung am Kiesekampweg betragen ab 2026 ff. 
1.428.600 € und teilen sich dementsprechend wie folgt auf: 
 
 
b) Vergleichstabelle: Beträge Trägeranteil/Freiwilliger städt. Zuschuss/Städtischer Gesamtanteil BKZ  
  Jährliche Kosten ab 2026 ff 
Träger 
Trägeranteil  
Städtischer  
Anteil BKZ 
Angebot Stadt. (FWZ) gesamt  
% € % € % € 
  5 6 7 
AWO 0,0% 0,00 €   
7,8% 
111.430,80 €  
60,0% 
857.160,00 €  
wert-voll 0,0%  0,00 €   111.430,80 €   857.160,00 €  
 
Beide Bewerber bieten einen Trägeranteil von 0,0% für den Betrieb der Kindertageseinrichtung an, 
sodass ein freiwilliger städtischer Zuschuss von 7,8% bei beiden Bietern notwendig wird. 
 
 
3.3. Analyse der Fachlichkeit/Pädagogik 
 
Anhand der in der Vorlage V/0089/2018 beschriebenen Auswahlkriterien zum Thema der Fachlich-
keit/Pädagogik wurden die Konzepte und Bewerbungsgespräche der interessierten Träger ausgewer-
tet (siehe hierzu auch die ausführlichen Auswertungsformulare im Anhang dieser Vorlage).  
 
Der Träger: 
 AWO Unterbezirk Münster-Recklinghausen 
 Der Träger AWO ist als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe anerkannt. Er betreibt in 
Münster zum aktuellen Zeitpunkt neun Kitas, davon drei Kitas in Coerde (Kita Kiesekampweg, 
Familienzentrum Marderweg, Kita Nerzweg).

- 5 - 
V/0555/2024 
 Auch in anderen Städten betreibt die AWO Unterbezirk Münster-Recklinghausen über 80 Kin-
dertageseinrichtungen in den Kreisen Steinfurt, Borken, Recklinghausen, Coesfeld und Müns-
ter.  
 Der Träger hat diverse Konzepte vorgelegt, die die wesentlichen Eckpunkte der pädagogi-
schen Ausrichtung darlegen.  
 Die konzeptionellen Schwerpunkte liegen in den Bereichen der Partizipation, Selbstorganisati-
on und Gesundheitsförderung (Bewegung, Ernährung, Umgang mit Sexualität). Der Träger 
benannte im Bewerbungsverfahren zudem das Thema Inklusion als einen großen Bestandteil 
der pädagogischen Arbeit in der Kindertageseinrichtung.  
 Im Stadtbezirk Nord bestehen bereits Sozialraumbezüge und Kooperationen des Trägers 
durch die bestehenden Kitas in Coerde. Der Träger stellte heraus, dass sich durch eine neue 
Kindertageseinrichtung in Coerde weitere Synergieeffekte ergeben.  
 Nicht zuletzt plant der Träger für seine Kitas im Stadtteil Coerde den Aufbau einer aus Eigen-
mitteln finanzierten Stelle der Kita-Sozialarbeit. In Kooperation mit dem Stadtteilbüro Coerde 
sollen hier den Eltern beratende und unterstützende Dienste angeboten werden. 
 
Der Träger: 
 wert-voll gGmbH  
 Die wert-voll gGmbH mit Sitz in Dortmund ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe 
und betreibt seit 2018 eine viergruppige Kita in Düsseldorf. 2023 wurde die Trägerschaft der 
Kindertageseinrichtung in Havixbeck übernommen. Ab 2025 ist die Übernahme von neuen 
und bestehenden Einrichtungen in Dortmund und Krefeld geplant.  
 Zudem umfasst das Angebotsspektrum des Trägers Bildungsprogramme in der Kinder- und 
Jugendhilfe, soziale und interkulturelle Projekte und humanitäre Hilfen. Im Rahmen dieser An-
gebote verfügt der Träger über Erfahrungen in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbe-
darf wie z.B. der Dortmunder Nordstadt. 
 Die wert-voll gGmbH hat Konzepte vorgelegt, die die wesentlichen Eckpunkte der pädagogi-
schen Ausrichtungen darlegen. 
 Seine konzeptionellen Schwerpunkte legt der Träger auf eine starke Werteorientierung mit den 
Themen Achtung der Vielfalt, Anteilnahme und Zusammenhalt, Achtung der Lebensalter, In-
klusion, Achtung des Lebens und der natürlichen Lebensgrundlagen. Die Gesundheitsförde-
rung der Kinder mit vielfältigen Bewegungsangeboten, gesunder Ernährung, Projekten zur 
Nachhaltigkeit und Naturverbundenheit stellt einen weiteren Schwerpunkt der konzeptionellen 
Arbeit dar. 
 Der Träger signalisierte das Interesse einer Zertifizierung zur Bewegungs-Kita und plant Ko-
operationen zu bestehenden Sportvereinen des Sozialraumes Coerde. 
 Der Träger plant in der Kleingartenanlage Münster Nord einen Kleingarten als ergänzendes 
Kitaangebot zu pachten. 
 Die Auszeichnung „Nachhaltige Kita“ wird angestrebt. 
 Der Träger ist Mitglied des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes NRW. 
 Die wert-voll gGmbH möchte mit der Bewerbung den Standort Münster erschließen und damit 
zur Erhöhung der Trägervielfalt im Stadtgebiet beitragen. 
 
4. Gesamtbewertung / Fazit 
 
Die Verwaltung schlägt abschließend vor, dem Träger wert-voll gGmbH die Trägerschaft für die 
Kindertageseinrichtung am Kiesekampweg in Coerde zu übertragen. 
Beide Bewerber bieten einen Trägeranteil von 0%. 
 
Die eingereichten Konzepte und Zusatzinformationen in den Bewerbungsgesprächen der Träger wa-
ren in allen Punkten im Bereich der Fachlichkeit/Pädagogik überzeugend. 
Das gesamte Auswahlverfahren belegt eine hohe Fachlichkeit beider Träger, die sich abschließend 
für die Trägerschaft einer Kita verbindlich beworben haben.

- 6 - 
V/0555/2024 
Die Verwaltung empfiehlt aus den folgenden Gründen die Trägerschaft für die o.g. Kindertagesein-
richtung in diesem Verfahren an den Träger wert-voll gGmbH zu übertragen: 
 
 
 Mit den Themen Bewegungsförderung, gesunde Ernährung, Nachhaltigkeit und Naturverbunden-
heit setzt der Träger wert-voll gGmbH einen für den Sozialraum Coerde passenden Schwerpunkt, 
der sich positiv auf die Gesundheitsentwicklung der Kinder auswirken kann.  
Hinsichtlich des Gesundheitszustandes sind der Anteil an Kindern mit Übergewicht und der Anteil 
an Kindern mit schlechtem Zahnzustand in Coerde im Vergleich zum gesamtstädtischen Durch-
schnitt deutlich höher (Quelle: InSEK Coerde). Gemäß der Ergebnisse der Schuleingangsunter-
suchungen 2022 in Coerde wiesen 6,3% der Kinder in Coerde Übergewicht und 12,6% Adipositas 
auf. 26,9% wiesen ein behandlungsbedürftiges Gebiss auf. Radfahren ohne Stützräder konnten 
laut Elternangabe 63,1% der Kinder in Coerde. Die Schwimmfähigkeit der Kinder in Coerde fiel 
laut Elternangabe geringer aus als der münstersche Durchschnitt. 78,8% der Kinder wurden als 
nicht sichere Schwimmer*innen eingestuft.   
 
Zudem plant der Träger die Anpachtung einer kitanahen Kleingartenanlage. 
Im Stadtteil Coerde leben viele Kinder in beengten Wohnverhältnissen. Eine Gartennutzung steht 
nur den wenigsten Kindern zur Verfügung. Mit der Anpachtung einer kitanahen Kleingartenanlage 
bietet sich den Kindern ein weiterer wertvoller Bewegungs- und Erfahrungsraum. 
 
Mit seinem konzeptionellen Schwerpunkt der chancengerechten und nachhaltigen Bewegungs- 
und Gesundheitsförderung greift der Träger wert-voll gGmbH die Zielsetzungen der Stadt Münster 
für den Stadtteil Coerde „Coerde in Bewegung“ (InSEK Coerde) auf und stellt zu bereits beste-
henden bzw. geplanten Gesundheitsprojekten im Stadtteil Coerde eine gute Ergänzung dar. 
  
 Die wert-voll gGmbH ist ein recht junger Träger, der über Erfahrungen im Aufbau und der Führung 
von Kindertageseinrichtungen verfügt. Im Rahmen des weiteren Angebotsspektrums des Trägers 
(Bildungsprogramme in der Kinder- und Jugendhilfe, soziale und interkulturelle Projekte und hu-
manitäre Hilfen) verfügt der Träger über Erfahrungen in Stadtteilen mit besonderem Entwick-
lungsbedarf wie z.B. der Dortmunder Nordstadt. 
 
 Durch die Anbindung an den Dachverband des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes NRW gewähr-
leistet der Träger wert-voll gGmbH fachkompetente Beratung und Begleitung auch in herausfor-
dernden Situationen. 
 
 Durch die 2023 übernommene Trägerschaft der Kindertageseinrichtung in Havixbeck kann der 
Träger wert-voll gGmbH zukünftig sowohl fachliche als auch personelle Synergien zur Kinderta-
geseinrichtung in Münster Coerde nutzen. 
 
 
Aufgrund der hier beschriebenen Gründe wird von der Verwaltung die Übergabe der Trägerschaft an 
den Träger wert-voll gGmbH vorgeschlagen.  
 
 
 
Ergänzend  wird darauf hingewiesen, dass sich drei von acht Kitas in Coerde (alle drei Kitas liegen 
nordwestlich in unmittelbarer Nähe zueinander) in Trägerschaft der AWO befinden. Auch die neue 
Kita am Kiesekampweg ist hier verortet. Im Sinne einer Trägervielfalt wäre es wünschenswert, wenn 
in diesem Einzugsgebiet ein weiteres Trägerangebot bestehen würde.  
Wie im Kindertagesbetreuungsbericht 2024 dargelegt, ist Coerde einer der am stärksten betroffenen 
Wohnbereiche, in denen aufgrund des Fachkräftemangels vorhandene Kita-Plätze nicht belegt wer-
den können (vgl. V/0383/2024 - KTBB 2024). Bestehende Kindertageseinrichtungen in Coerde stehen 
daher aktuell vor der Herausforderung, das vorhandene Betreuungsangebot sicher zu stellen und die 
Angebote zu stabilisieren.

- 7 - 
V/0555/2024 
Abschließend sollte berücksichtigt werden, dass sich die Anzahl der bewerbenden freien Träger im 
Vergleich zu den Trägerausschreibungen der letzten Jahre verringert hat. Um auch zukünftig zu ge-
währleisten, dass neu errichtete Kindertageseinrichtungen von Trägern der freien Kinder- und Ju-
gendhilfe übernommen werden, sollte die Trägerlandschaft in Münster erweitert werden. Mit der 
Vergabe der Trägerschaft an die wert-voll gGmbH kann die Stadt Münster ein Signal setzen, auch 
kleineren überregionalen Trägern die Chance zu geben in Münster eine Kita zu übernehmen und da-
mit die Trägervielfalt der Kindertageseinrichtungen in Münster zu erhöhen.  
 
Die Trägerschaft für die Kindertageseinrichtung am Kiesekampweg wurde bereits an einen Träger 
vergeben (V/0720/2021). Dieser hat die Trägerschaft jedoch vor der Inbetriebnahme aufgegeben. Mit 
diesem Beschluss soll ein neuer Träger gefunden werden, der die Einrichtung kurzfristig übernimmt. 
Da sich die Errichtung der Kita bereits in der Endphase befindet (geplante Fertigstellung ist der 
01.11.2024) müssen bauliche Gegebenheiten hinsichtlich der Räumlichkeiten übernommen werden. 
Auch die Außenanlage ist weitestgehend fertig gestellt, sodass keine Änderungen möglich sind.  
 
Um dem neuen Träger einen adäquaten Zeitrahmen für Kita -Ausstattung und Personalakquise zu 
gewähren, soll die Inbetriebnahme voraussichtlich zum 01. August 2025 erfolgen. Sollte eine frühere 
Inbetriebnahme seitens des Trägers möglich sein, so wird diese umgesetzt. Nach Vergabe der Trä-
gerschaft werden zeitnahe Abstimmungsgespräche zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien und dem neuen Träger erfolgen.  
 
Der Verwaltungsvorschlag hatte die Aufgabe, aus zwei Bewerbern unter der gleichgewichteten Wür-
digung der Fachlichkeit / Pädagogik und der Wirtschaftlichkeit einen Vorschlag darzustellen.  
Das in der Vorlage V/0089/2018 beschriebene Verfahren zur Trägerauswahl liegt der Bewertung der 
Bewerber zu Grunde. 
 
 
 
 
I.V. 
 
Gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
 
1. Auswertungsformulare der Träger 
 
2. Bewerbungsunterlagen: AWO, Clemensstraße 2-4, 45699 Herten 
 
3. Bewerbungsunterlagen: wert-voll, Weißenburger Str. 23, 44135 Dortmund 
 
 
 
Hinweis: 
Die umfangreichen Bewerbungsunterlagen der einzelnen Träger (Anlagen 2 bis 3 Bewerbungen und 
Konzepte) stehen ausschließlich als pdf-Dateien im Ratsinformationssystem der Stadt Münster als 
Download unter der Vorlagennummer V/0720/2021 zur Verfügung.  
Link: https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/info.php

Anlage A

4636 Zeichen

Anlage A zur V/0555/2024 
Kurzüberblick 
Die Verwaltung schlägt vor, dem Träger wert-voll gGmbH die Trägerschaft für die Kindertagesein-
richtung am Kiesekampweg im Stadtteil Coerde zu übertragen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreu-
ung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf.  
Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzu-
stellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versor-
gungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden  
Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und  
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn-
wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert.   
 
Der Rat der Stadt Münster hat die bedarfsgerechte Errichtung der Kindertageseinrichtung am Kie-
sekampweg und die anschließende Trägervergabe mit der Vorlage V/0138/2021 beschlossen. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, dem Träger wert-voll gGmbH die Trägerschaft für die Kindertagesein-
richtung am Kiesekampweg im Stadtteil Coerde zu übertragen. 
 
Die Trägerschaft für diese Kindertageseinrichtung wurde bereits an einen Träger vergeben 
((V/0720/2021). Dieser hat die Trägerschaft noch vor der Inbetriebnahme aufgegeben. Mit diesem 
Beschluss soll ein neuer Träger gefunden werden, der die Einrichtung kurzfristig und umgehend 
übernimmt.  Die tatsächliche Inbetriebnahme wird nach dem Trägerauswahlverfahren in Abstim-
mung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien möglichst zeitnah erfolgen.   
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Haushaltsplanentwurf 2025 enthalten? X  Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Die Betriebskostenzuschüsse (Transferaufwendungen) wurden bereits mit dem Errichtungsbe-
schluss V/0138/2021 dargestellt. Mit dem vorgenannten Beschluss wurde zur Kenntnis genommen, 
dass eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatbera-
tungen für die Jahre 2025ff. erfolgt. Der freiwillige, städtische Zuschuss zum Trägeranteil gilt für die 
Dauer des Betriebs dieser Kita durch den in Ziffer 1 der Sachentscheidung benannten Träger.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gesetzliche Grundlagen:  SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen (V/0093/2024) könnte die Bevölkerung bis 2033 auf 333.401 
Einwohner steigen. Mit Blick auf die für die Kita relevanten Altersgruppen, wird ein Zuwachs im u3-
Bereich prognostiziert. Somit nimmt im u3-Bereich das Wachstum um 7,8 % zu. Die wachsende 
Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster 
stellen muss. 
 
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kitaaus-
bauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der 
kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine fami-
lienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaf-
fung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen 
bei. 
  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige Aspekte 
wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksichtigt und 
unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kin-
dertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirt-
schaftsstandort.

V_0555_2024_3.2_wert-voll_Konzept

86937 Zeichen

KONZEPTION 
der  
KINDERTAGESSTÄTTE KIESEKAMPWEG

Seite | 2  
 
INHALTSVERZEICHNIS 
 
 
 
1. Trägerkompetenz und Referenzen      4 
 
1.1. Spitzenverband Wohlfahrtspflege/anerkannter Träger der Kinder- 
und Jugendhilfe         4 
 
1.2. Fachberatung Spitzenverband/Beratung Insoweit erfahrene Fachkraft  4 
 
1.3. Erfahrung institutionelle Kinderbetreuung     4 
 
1.4. Mitwirkung in Fachgremien / AGs       5 
 
1.5. Zuverlässigkeit des Trägers        5 
 
1.6. Gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit (drohender) 
Behinderung          5 
 
2. Personal           6 
 
2.1. Vergütung nach Tarifvertrag TvöD SuE      7 
 
2.2. Ausbildungskonzept         7 
 
2.3. Personalgewinnungs- und -entwicklungskonzept     7 
 
2.4. Ausfallmanagement         8 
 
3. Pädagogisches Konzept        10 
 
3.1. Querschnittsaufgaben        10 
3.1.1. Bildungsverständnis        10 
3.1.2. Leitbild          10 
3.1.2.1. Achtung der Vielfalt: das Fremde wird das Bekannte   11 
3.1.2.2. Anteilnahme und Zusammenhalten: Altruismus entwickeln  11 
3.1.2.3. Achtung der Lebensalter: Bereicherung durch Begegnung 
der Generationen       11 
3.1.2.4. Inklusion leben        12 
3.1.2.5. Achtung des Lebens und der natürlichen Lebensgrundlagen: 
Ganzheitlich denken und handeln     12 
3.1.3. Eingewöhnung         12 
3.1.4. Demokratische Bildung und Partizipation      12 
3.1.5. Erziehungs- und Bildungspartner*innenschaft     14

Seite | 3  
 
3.1.6. Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische, 
geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung   15 
3.1.7. Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM)   15 
3.1.8. Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung   17 
3.1.9. Methoden der Beobachtung und Dokumentation     19 
3.1.10. Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung     19 
 
3.2. Bildungsbereiche         19 
3.2.1. Bildungsgrundsätze NRW        19 
3.2.2. Frühkindliche Bildung        19 
3.2.3. Alltagsintegrierte Sprachbildung       20 
3.2.4. Gesundheit, Hygiene und Sicherheit      21 
3.2.5. Prävention         23 
3.2.6. Medienbildung         26 
 
3.3. Qualitätsentwicklung/Qualitätsmanagement     26 
3.3.1. Konzeptionelle Vereinbarung zur Weiterentwicklung der     
Einrichtungskonzeption        26 
3.3.2. Qualitätsmanagement        27 
3.3.3. Fortbildungen         28 
 
3.4. Sozialraumorientierung/Kooperation      28 
3.4.1. Beschreibung/Analyse Sozialraum      28 
3.4.2. Konzeptionelle Ausrichtung/Schwerpunktsetzung wg. Sozialraumanalyse   28 
3.4.3. Transitionsprozesse/Kultur des Übergangs     29 
3.4.4. Netzwerkzusammenarbeit (konzeptionell)     31 
3.4.5. Aufnahmekriterien (Sozialraum)       31 
3.4.6. Familienzentrum NRW Zertifizierung      31 
3.4.7. Flexible/erweiterte Öffnungszeiten / Schließzeiten    31 
3.4.8. Zertifizierung plusKITA        32

Seite | 4  
 
1. Trägerkompetenz und Referenzen 
 
1.1. Spitzenverband Wohlfahrtspflege/anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe 
 
Die 2002 gegründete gemeinnützige wert-voll GmbH (www.wert-voll.org) ist anerkannter 
Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII, Mitglied des Paritätischen 
Wohlfahrtsverbandes NRW und des Paritätischen Jugendwerkes NRW. 
Wir sind zudem Mitglied der „Landesarbeitsgemeinschaft 21 - Netzwerk Nachhaltigkeit 
NRW“ sowie Teilhaber im „Netzwerk Stiftungen und Bildung“ und haben uns der „Initiative 
Transparente Zivilgesellschaft“ angeschlossen. 
 
Die wert-voll ggmbh möchte mit ihrer Arbeit zur Lösung drängender Zukunftsfragen 
beitragen: Zum Beispiel das Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen und Generationen 
sowie der Schutz der Umwelt. 
Die entscheidenden Weichenstellungen für die Gestaltung der Zukunft verfolgen wir mit 
einer starken Werteorientierung. Dabei fühlen wir uns einem undogmatischen 
Kommunitarismus, einer am Gemeinwohl orientierten sozial-philosophischen Lehre, 
verbunden. 
 
Unsere Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, u.a. 2012 mit dem Jugendkulturpreis NRW 
und 2017 mit dem „PSD-Bank Förderpreis Soziale Stadt“. 
 
1.2. Fachberatung Spitzenverband/Beratung Insoweit erfahrene Fachkraft 
 
Wir werden seit Jahren in verschiedenen Kommunen im Bedarfsfall durch die 
Fachberatungen sowie die Insoweit erfahrenen Fachkräfte des Paritätischen 
Wohlfahrtsverbandes beraten und begleitet. 
 
Kinderschutz ist durch eine qualifizierte Fachkraft für Kinderschutz beim Träger auf höchster 
Ebene strukturell verankert. 
 
1.3. Erfahrung institutionelle Kinderbetreuung 
 
Seit Frühjahr 2018 betreibt die wert-voll ggmbh Kindertagesstätten (www.wert-voll-
kita.org), beginnend mit einer viergruppigen Einrichtung in einem Containerprovisorium in 
Düsseldorf-Wersten. Dieses Provisorium wird im nächsten Jahr in einen sechsgruppigen 
Neubau in Holzbauweise am Sportplatz des SV Wersten übergehen.  
 
In Dortmund wurde die wert-voll ggmbh vom Jugendamt Dortmund als Träger sowohl einer 
sechsgruppigen Einrichtung in Dortmund-Westerfilde, die zum 01. März 2024 eröffnet hat 
(wegen Verzögerung bei der Fertigstellung des Neubaus zunächst in einer 
Übergangslösung), als auch einer viergruppigen Einrichtung im 
Kaiserstraßenviertel/Innenstadt-Ost, deren Inbetriebnahme für das Kitajahr 2024/25 
geplant ist, einer dreigruppigen Einrichtung in Berghofen, die für das Kindergartenjahr 
2024/2025 vorgesehen ist, und einer viergruppigen Einrichtung in Lütgendortmund, deren 
Eröffnung im Kitajahr 2025/26 erfolgen soll, ausgewählt.

Seite | 5  
 
In Krefeld eröffnete der Träger im März 2024 im zentral gelegenen Stadtteil Kempener 
Feld/Baakeshof eine neue sechsgruppige Einrichtung. Darüber hinaus ist nach einem 
umfangreichen Umbau ab 2024 der Betrieb einer zweigruppigen Einrichtung am Standort 
der bisherigen städtischen Kindertageseinrichtung Breite Straße/Innenstadt geplant. 
In Havixbeck (Kreis Coesfeld) hat die wert-voll ggmbh zum 01. November 2023 eine 
zweigruppige Elterninitiative übernommen und ist als Träger für zusätzliche Einrichtungen 
im Kreis im Gespräch. 
 
Weitere Standorte in NRW (u.a. Wuppertal, Duisburg, Gelsenkirchen und Essen) sind in 
Planung. 
 
Wir streben danach, je Kommune ein Cluster aus mindestens drei Einrichtungen zu bilden, 
die sich untereinander unterstützen können. 
 
1.4. Mitwirkung in Fachgremien / AGs 
 
Der Träger wird in den Fachgremien und Arbeitsgemeinschaften nach § 78 mitwirken. 
 
1.5. Zuverlässigkeit des Trägers 
 
Die wert-voll ggmbh hat 2018 mit dem Betrieb von Kindertagesstätten begonnen und 
verfügt somit über mehrjährige Erfahrungen hinsichtlich der Rahmenbedingungen, der 
Betriebsabläufe sowie der Zusammenarbeit mit den verschiedensten Akteuren (Eltern, 
kommunales Jugendamt, Landesjugendamt, Fachberatung des Paritätischen 
Wohlfahrtsverbandes etc.). 
 
Nach dem Start in Düsseldorf arbeitet der Träger nun intensiv auch mit anderen Kommunen, 
die ihm die Übernahme weiterer Einrichtungen angetragen haben. 
Ihn zeichnet eine geringe Fluktuation beim Personal, gute Anbindung an den Paritätischen 
Wohlfahrtsverband, hohe fachliche Kompetenz, jahrzehntelange Erfahrung in der 
Bildungsarbeit, gute personelle Ausstattung und gesicherte Zahlungsfähigkeit/Liquidität aus. 
 
Mit der ersten Einrichtung wurde für die Verwaltung das Programm „KitaPlus“, eingeführt. 
In der Kombination aus transparenter, cloud-basierter Verwaltung und regelmäßigen 
persönlichen Besuchen funktioniert der Betrieb von Dortmund aus problemlos. 
 
Nach langjähriger Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe und in Bildungsprogrammen hat 
die wert-voll ggmbh ihren Arbeitsschwerpunkt in den Bereich der institutionellen 
Kinderbetreuung verlegt und weitet ihr Angebot nun sukzessive in NRW aus. 
 
1.6. Gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit Migrationshintergrund / 
(drohender) Behinderung 
 
Wir sind davon überzeugt, dass jedes Kind über individuelle Stärken, Fähigkeiten und 
Vorlieben wie auch über eigene Grenzen verfügt, individuelle Schwierigkeiten erlebt und 
eigene Bedürfnisse und Bedarfe hat. In der alltäglichen pädagogischen Arbeit ist es unser 
Anspruch, jedes Kind in seiner Einzigartigkeit wahrzunehmen. Dabei ist uns eine 
ressourcenorientierte Sicht besonders wichtig. Wir schauen auf das, was ein Kind an

Seite | 6  
 
Potenzialen mitbringt, nutzen seine Stärken und stellen uns die Frage, was es braucht, um 
sich in unserer Einrichtung optimal entwickeln zu können. Die Auffassung, dass jedes Kind, 
ob mit oder ohne Behinderung, zunächst einmal ein Kind ist, bildet die zentrale Grundlage 
unserer inklusiven Bemühungen. 
Konsequenterweise machen wir keine Angebote für einige wenige Kinder mit besonderem 
Förderbedarf, sondern gestalten unseren pädagogischen Alltag so, dass sich alle Kinder 
gleichermaßen entfalten können. Wir nehmen jedes Kind vorbehaltlos an, wie es ist. Das 
bedeutet nicht, die Augen vor individuellen Schwierigkeiten und Förderbedarfen eines 
Kindes zu verschließen, macht es uns aber möglich, dem Kind in seiner Gesamtheit zu 
begegnen, es mit seinen Stärken zu sehen und ihm mit Respekt und Wertschätzung zu 
begegnen. Potenziale werden so erkannt und der einzigartige Wert eines jeden Menschen 
offenbar. 
Im Team tauschen wir uns regelmäßig über die Kinder und ihre Bedarfe aus, gleichen unsere 
Sichtweisen ab, identifizieren die aktuellen Bildungsthemen der Kinder und formulieren die 
daraus resultierenden Bildungsziele. Bildungsprozesse und -ergebnisse werden 
dokumentiert und dienen als Grundlage für die Ableitung neuer Bildungsziele, ohne dass 
dabei die Altersangemessenheit des individuellen Ziels im Fokus steht. In unserem 
Verständnis ist Inklusion nicht die Aufgabe einer einzelnen Integrationskraft, sondern immer 
der zentrale Auftrag an das gesamte Team. Wir verstehen uns dabei als Lernende, mit dem 
Ziel, kindliche Entwicklungsprozesse zu beschreiben und zu verstehen. 
In Abstimmung mit den Eltern suchen wir gezielt Kontakt zu Frühförderstellen und 
Therapeuten der bei uns betreuten Kinder. Wir bemühen uns um fachlichen Austausch und 
regen Hospitationen in unserer Einrichtung an. Unsere Eindrücke zu einzelnen Kindern 
verschriftlichen wir und stellen die Informationen den behandelnden Fachkräften auf 
Wunsch und mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten gerne zur Verfügung.  
Großen Wert legen wir auch auf die Kooperation mit den Eltern. Dabei bieten wir dem 
engen Austausch mit Eltern von Kindern mit besonderem Förderbedarf gleichermaßen 
Raum wie dem Austausch mit der übrigen Elternschaft. Wir sind uns der Tatsache bewusst, 
dass gerade in inklusiv arbeitenden Einrichtungen Eltern besonderer Aufklärung und 
Information bedürfen. In diesem Zusammenhang ist es uns ein wichtiges Anliegen, jedes 
Kind unserer Einrichtung vor Ausgrenzung oder Schuldzuweisung zu schützen. Dies 
erreichen wir durch sachliche Informationen, Aufklärung und Selbstverständlichkeit im Tun. 
Für die Kinder formulieren wir als ein wesentliches Bildungsziel, dass sie lernen sollen, 
eigene Grenzen und die Grenzen Anderer zu erkennen und ihr Handeln darauf 
abzustimmen. Wir schulen Empathie und fordern Kinder zu rücksichtsvollem und 
einfühlsamem Umgang miteinander auf. Die Erkenntnis, dass tatsächlich jeder etwas 
Anderes besser kann, soll in unseren Einrichtungen bei allen Kindern und Erwachsenen 
reifen. 
 
 
2. Personal 
 
Das Team besteht aus pädagogischen, sozial-pädagogischen und therapeutischen Fachkräften 
entsprechend der Vorgaben im KiBiz (§ 10). 
Wir streben eine paritätische Verteilung männlicher und weiblicher Fachkräfte an. 
 
Die Leitung wird entsprechend KiBiz (§ 29) von der pädagogischen Arbeit freigestellt.

Seite | 7  
 
In der gemeinsamen Bildung und Erziehung von Kindern mit und ohne Förderbedarf ist die Arbeit 
in multiprofessionellen Teams als Voraussetzung zu sehen. Dafür bildet der Träger Teams mit 
pädagogischen Fachkräften sowie Ergänzungskräften und weiteren Fachkräften, wie zum Beispiel 
Ergotherapeut*innen oder Logopäd*innen. 
Ergänzt und erweitert wird diese multiprofessionelle Perspektive bei Bedarf durch den fachlichen 
Austausch und die Kooperation mit externen Fachkräften oder Institutionen. 
Ein Koch/eine Köchin wird täglich für ein frisches, gesundes und abwechslungsreiches 
Mittagessen sorgen. Darüber hinaus sind mehrere Hauswirtschaftskräfte für die Reinigung 
zuständig. 
 
2.1. Vergütung nach Tarifvertrag TvöD SuE 
 
Das Entgelt der pädagogischen Mitarbeiter*innen richtet sich nach §§ 12-17, Besonderer 
Teil Sozial- und Erziehungsdienst (SuE). 
 
2.2. Ausbildungskonzept 
 
Die Qualität der Bildungsarbeit in unseren Einrichtungen ist in hohem Maße von der 
Kompetenz unserer Mitarbeitenden abhängig. Als werteorientierter Arbeitgeber begreifen 
wir die Ausbildung junger Menschen als unsere Aufgabe. In all unseren Einrichtungen bilden 
wir daher in jedem Kita-Jahr konsequent aus. Wir bieten sowohl Ausbildungsplätze für die 
praxisintegrierte Ausbildung als auch Beschäftigungsmöglichkeiten für Praktikant*innen im 
Anerkennungsjahr. Da wir uns der besonderen Bindungssensitivität von Unter-Dreijährigen 
bewusst sind, setzen wir Jahrespraktikanten grundsätzlich nicht in der Gruppenform II ein. - 
Pia-Auszubildende sind davon ausgenommen. 
Wir suchen und pflegen die Kooperation mit den lokalen Ausbildungsinstituten und 
informieren uns fortlaufend über die Entwicklung der Ausbildungsgänge. Die 
Praxisanleitungen unserer Auszubildenden übernehmen pädagogische Fachkräfte mit 
mehrjähriger Berufserfahrung, die sich regelmäßig fortbilden. 
 
Die Auszubildenden werden von der Einrichtungsleitung zu Feedbackgesprächen 
eingeladen. Zusätzlich werden die erlernten Fähigkeiten dokumentiert und mit den 
Praktikumsbetreuer*innen besprochen.  
Den Auszubildenden werden bei Beginn ein*e Erzieher*in zur Seite gestellt, welche*r als 
Anleiter*in und Ansprechpartner*in dient. 
Wir haben bereits mehrere Auszubildende nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung als 
Erzieher*innen übernehmen können und sind froh diese weiterhin als Mitarbeitende zu 
beschäftigen.  
 
2.3. Personalgewinnungs- und -entwicklungskonzept 
 
Wir verstehen Personalentwicklung als Trägeraufgabe, die wir nicht in den einzelnen 
Einrichtungen, sondern in unserer Zentrale in Dortmund verorten.  
 
Personalgewinnung gelingt uns durch die Zusammenarbeit mit Ausbildungsinstitutionen, 
dem Zur-Verfügung-Stellen von Praktikumsplätzen für Studierende und PIA-Auszubildende 
(nicht im Bereich U3) sowie Unternehmenspräsentationen in unterschiedlichen Kontexten.

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Unserem visuellen Erscheinungsbild kommt bei der Akquise interessierter Fachkräfte eine 
wichtige Bedeutung zu. 
Des Weiteren arbeiten wir bei der Akquise mit unterschiedlichen Jobportalen wie 
„kita.nrw“, der Rubrik „Stellenangebote“ auf der Webseite „Der Paritätische 
Wohlfahrtsverband NRW“ oder der Jobbörse „INDEED“. 
Die Passung der Eignung wird im Einstellungsgespräch geprüft. An diesen Gesprächen 
nimmt neben der Einrichtungsleitung auch ein fachkompetenter Trägervertreter teil.  
 
Zum Abgleich von Soll-Ist sowie zur Definition von Zielen und zur Erfassung von Wünschen 
und Perspektiven finden regelmäßige Mitarbeitergespräche statt, auf deren Basis in 
Zusammenarbeit von Leitung und Geschäftsführung für jede Einrichtung ein bedarfs- und 
interessengeleiteter Fortbildungsplan erstellt wird.  
Die Bildungsinhalte orientieren sich stark an der qualitativen Ausrichtung des Trägers, der 
Konzeption der Einrichtung und dem individuellen Bedarf. Kinderschutz und Prävention sind 
Pflichtthemen. 
 
Des Weiteren bieten wir unseren Mitarbeiter*innen gesundheitliche Vorsorge in Form von 
einer Förderung für Sportkurse sowie die Möglichkeit der Teilnahme am Programm JobRad 
(Jobradleasing) an. 
Darüber hinaus wird eine betriebliche Altersvorsorge angeboten. 
 
2.4. Ausfallmanagement 
 
Bildung kann nur gelingen, wenn die uns anvertrauten Kinder kontinuierlich und verlässlich  
von einer hinreichend großen Anzahl von Mitarbeitenden betreut werden. Der 
Mindestbedarf ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben nach Kinderbildungsgesetz und gilt 
uns als Mindeststandard. Durch Definition von Schließzeiten und vorausschauender 
Urlaubsplanung stellen wir sicher, dass der Betrieb während der Öffnungszeiten stets in 
allen Gruppen gewährleistet ist. 
 
Bei unerwarteten Ausfällen greift ein dreistufiges Ausfallmanagement: 
 Stufe 1 
nicht alle pädagogischen Bereiche können besetzt werden 
o Überprüfung, welche Aktivitäten wegfallen bzw. durch Ressourcen sparende 
Alternativanagebote ersetzt werden können 
o Personalbindende Zusatzangebote absagen. 
o nicht erforderliche Elterngespräche und Arbeitskreise verschieben. 
o Anpassen des Dienstplanes 
o Prüfen, ob Bestandspersonal vorübergehend mehr arbeiten möchte. 
o Entlastung evtl. auch durch Hauswirtschafts-, Alltagshelfer oder Bürokräfte 
möglich? 
o Prüfen, ob es Unterstützung in der Elternschaft geben kann. 
 Stufe 2 
Beginn bei dauerhafter Überbelastung (z.B. Mehrstunden, um die Öffnungszeiten 
aufrecht erhalten zu können) 
o Öffnungszeiten einschränken 
 Stufe 3 
Beginn Unterschreitung der personellen Mindestbesetzung

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o Berechnung der personellen Mindestbesetzung anhand der Anzahl der 
tatsächlich zu betreuenden Kinder gemäß Kibiz-Personalstundenrechner 
(www.lwl.org). 
Grobe Orientierung: 
Personalschlüssel schlechter als U3: 1:5 (1 MA für 5 Kinder) / Ü3: 1:10 (1 MA 
für 10 Kinder) 
Um die Aufsichtsplicht und das Wohl des Kindes gewährleisten zu können, 
dürfen nur noch eine bestimmte Anzahl von Kindern betreut 
werden/Reduzierung der Kinderzahl. (Teilschließung - hier §47 Meldung 
beim Landesjugendamt/Jugendamt über den Träger bei Unterschreitung der 
Mindestpersonalbesetzung gemäß § 36 Abs. 4 in Relation zu den tatsächlich 
anwesenden Kindern, insbesondere in den gravierenden und länger 
anhaltenden Fällen. Die Meldung wird vom Träger abgesetzt.) 
Die Kinder werden, unter Berücksichtigung von abgefragten Elternbedarfen, 
sozialen Kriterien und pädagogischen Gründen in Gruppen à 5 Kinder (U3) 
und á 10 Kinder (Ü3) vom Team gemeinsam eingeteilt. 
Gemäß des errechneten Personalschlüssels (Kibiz-Rechner des 
Landesjugendamtes) kann nur die errechnete Anzahl an Gruppen betreut 
werden. Sollten Kinder aus den zu betreuenden Gruppen die Betreuung 
nicht in Anspruch nehmen, rücken Kinder aus den anderen Gruppen nach. 
Hierzu können Eltern Ihren Bedarf akut angeben. 
 
Kommunikationswege: 
o Über die aktuell gültige Stufe werden Eltern stets mittels ausgehängtem 
Ampelsystem im Eingangsbereich informiert. 
o Bei Inkrafttreten und Beendigung der Stufen 2 und 3 werden der Träger und 
Elternrat per Mail informiert. Die Elternschaft wird per Elternapp informiert. 
o Der Elternrat unterstützt die Kommunikation an die Eltern begleitend per 
WhatsApp. 
o Das Landesjugendamt wird über die Teilschließung nach §47 über den 
Träger (alternativ durch die Leitung) umgehend informiert. 
 
Sonstiges: 
o Der Stufenplan wird jährlich mit dem Team und dem Elternrat evaluiert. 
 
Zusätzlich bestehen Kooperationen mit Anbietern aus dem Bereich „Personalüberlassung“, 
die sich in der Vergangenheit bereits bewährt haben. Um die Bedeutung von 
kontinuierlichen und verlässlichen Bezugsbeziehungen wissend, soll der Einsatz von 
externen Kräften jedoch niemals den Regelfall darstellen, sondern lediglich als Intervention 
im Notfall zum Tragen kommen. 
Auf das Vorhandensein eine*r Bezugserzieher*in wird geachtet.

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3. Pädagogisches Konzept 
 
3.1. Querschnittsaufgaben 
 
3.1.1. Bildungsverständnis 
Kinder unterscheiden sich in ihrer Persönlichkeit und sind durch Individualität 
gekennzeichnet. Jedes von ihnen bietet ein Spektrum einzigartiger Besonderheiten auf 
Grund seines Temperamentes, seiner Anlagen, Stärken, Bedingungen des Aufwachsens, 
seiner Eigenaktivitäten und seines Entwicklungstempos. 
Die Entwicklung eines Kindes ist ein komplexes, individuell verlaufendes Geschehen. 
 
Kinder gestalten ihre Bildung und Entwicklung von Geburt an aktiv mit und 
übernehmen dabei entwicklungsangemessene Verantwortung, denn der Mensch ist auf 
Selbstbestimmung und Selbsttätigkeit hin angelegt. 
Allerdings können sie nur in einem Umfeld aktiv lernen und sich positiv entwickeln, in 
dem sie sich wohl, sicher und geborgen fühlen sowie täglich ausreichend Möglichkeit 
erhalten, sich zu bewegen – insbesondere im Freien. 
 
Die Freiräume für die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder schmelzen in unserer 
komplett durchorganisierten Gesellschaft immer weiter zusammen. Dadurch lernen 
Kinder immer weniger, mit sich selbst und ihren Emotionen umzugehen und in einem 
sozialen Gefüge zu agieren. Dem arbeiten die „wert-voll – Kindertagesstätten“ 
entgegen. Dies geschieht weniger durch angeleitete Tätigkeiten, sondern vielmehr 
durch die Schaffung eines Rahmens, in dem die Kinder mit all ihren Sinnen, Emotionen, 
Erfahrungen, geistigen Fähigkeiten und Ausdrucksformen ihr Potenzial frei entfalten 
und erfahren können. 
Kinder sollen nachhaltig lernen- d.h., dass sie die Möglichkeit haben, eigenaktiv und 
selbständig lernen zu können, dass sie eigenen Ideen und Interessen nachgehen 
können, dass sie selbst Entdeckungen machen können und eigenständig Antworten auf 
ihre Fragen finden dürfen. 
 
Insbesondere der Förderung von Resilienz (Widerstandsfähigkeit der Psyche) wird 
große Bedeutung beigemessen. 
 
3.1.2. Leitbild 
Unsere Gesellschaft benötigt eine Besinnung auf Werte, um zukunftsfähig zu werden. 
Diese müssen von Kindheit an erlebbar sein und verinnerlicht werden, denn die Kinder 
von heute sind die Gestalter unserer Gesellschaft von morgen. 
Die „wert-voll - Kindertagesstätten“ sind deshalb Orte, an denen Werte von zentraler 
Bedeutung vermittelt und vor allem gelebt werden. 
Sie verfolgen die Vision einer aufgeschlossenen Gesellschaft, die dem Einzelnen mehr 
Gemeinschaftssinn abverlangt, ihm gleichzeitig aber auch mehr gesellschaftliche 
Verantwortung und Beteiligung einräumt. Eine zukunftsfähige Gesellschaft kann nur 
gelingen, wenn diese Haltung bereits in der Kindheit vermittelt und erlebt wird. 
 
In den „wert-voll - Kindertagesstätten“ wird ein respektvoller und achtsamer Umgang 
mit sich selbst, miteinander und mit der Mitwelt gelebt. Sie wirken darauf hin, dass alle 
Kinder trotz unterschiedlicher Herkunft und sozialem Status sowie mit und ohne

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Behinderung für sich die Entwicklungsmöglichkeiten finden können, die für ein 
gelingendes Leben und eine zukunftsfähige Gesellschaft erforderlich sind. 
Darin verstehen die „wert-voll - Kindertagesstätten“ ihren Bildungs-, Erziehungs-, und 
Betreuungsauftrag. 
 
Die „wert-voll - Kindertagesstätten“ sind weltanschaulich unabhängig und nur ihren 
zentralen Werten verpflichtet. Sie sind ein werbefreier Raum. 
Auf der Grundlage ihres Wertekanons übernehmen die „wert-voll - Kindertagesstätten“ 
ausgewählte Sichtweisen und Methoden reformpädagogischer Ansätze - wie z. B. 
Waldorf, Montessori, Emmi-Pikler, Wald-, Erlebnis- und Umweltpädagogik und 
erweitert sie um aktuelle Aspekte. Es entsteht so ein neues pädagogisches und 
kulturelles Konzept, das innovativ und prozessorientiert ist. Es bleibt flexibel und „auf 
dem Wege“, denn jede weitere Kindertagesstätte bereichert die gesamte Konzeption 
und passt sie an neue Herausforderungen an. 
 
Die „wert-voll - Kindertagesstätten“ orientieren sich für ihr pädagogisches Handeln an 
folgenden Prinzipien und Grundsätzen: 
 
3.1.2.1. Achtung der Vielfalt: das Fremde wird das Bekannte 
Kulturelle und religiöse Vielfalt stellen einen erhaltenswerten Reichtum 
unserer Gesellschaft dar. 
Der Respekt vor dieser Vielfalt bildet die Grundlage, um die darin 
enthaltenen Potenziale zu erschließen und sie für die individuelle 
Entwicklung zu nutzen. Aus dem Erleben der kulturellen und religiösen 
Vielfalt ergeben sich gegenseitiges Verständnis und Kenntnisse der anderen 
Kulturen und Religionen. Kinder werden darin bestärkt, diese Vielfalt als 
Bereicherung zu sehen. In den „wert-voll - Kindertagesstätten“ werden 
deshalb Interreligiosität und Interkulturalität durch das gemeinsame Feiern 
z.B. des Weihnachtsfestes, des Festes des Fastenbrechens oder des 
Laubhüttenfestes gelebt. 
Die Verpflegung in unseren Einrichtungen ist so gestaltet, dass alle Kinder 
unabhängig von ihrem religiösen und kulturellen Hintergrund partizipieren 
können. 
 
3.1.2.2. Anteilnahme und Zusammenhalten: Altruismus entwickeln 
Anteilnahme, gegenseitiges Helfen und voneinander Lernen fördern den 
gesellschaftlichen Zusammenhalt und überwinden die Trennung, die aus 
sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Merkmalen resultiert.  
Altruismus ist eine Chance. Er wirkt sich positiv auf die 
Persönlichkeitsentwicklung von Kindern aus, fördert deren soziale 
Kompetenz und ist der „Kitt“ einer zukunftsfähigen Gesellschaft. Deshalb ist 
eine ausgewogene Mischung nicht nur der Religionen und Kulturen, sondern 
auch der der verschiedenen sozialen Milieus ein unverzichtbarer Bestandteil 
der „wert-voll - Kindertagesstätten“. 
 
3.1.2.3. Achtung der Lebensalter: Bereicherung durch Begegnung der Generationen 
Die „wert-voll - Kindertagesstätten“ nutzen die Potenziale, welche durch die 
Begegnung von Kindern und Senior*innen bei verschiedensten

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Gelegenheiten geweckt werden: kindliche Unbefangenheit und Kreativität 
treffen auf Lebenserfahrung und -erkenntnis. Alle Beteiligten profitieren - 
lebenslanges Lernen wird veranlagt und praktiziert. 
 
3.1.2.4. Inklusion leben 
Wir unterstützen das elementare Bedürfnis aller Menschen nach 
selbständiger Entwicklung und den Wunsch dazuzugehören. Damit dieses 
Recht auf Teilhabe gelebt werden kann, besuchen auch Kinder mit 
besonderem Entwicklungsbedarf unsere „wert-voll - Kindertagesstätten“ und 
tragen so zur Vielfalt bei. (vgl. 1.6) 
 
3.1.2.5. Achtung des Lebens und der natürlichen Lebensgrundlagen: Ganzheitlich  
denken und handeln 
Wir sind in die Natur um uns herum eingebettet und tragen für sie 
Verantwortung. Diesen ganzheitlichen Ansatz leben die „wert-voll - 
Kindertagesstätten“ und vermittelt ihn den Kindern. 
 
Auf dem Weg in die Gesellschaft von morgen verfolgen wir unsere 
ganzheitliche Haltung bei der Gestaltung und Ausstattung des Gebäudes/der 
Räumlichkeiten und des Außengeländes, bei dem Umgang mit Ressourcen 
und bei der Ernährung der Kinder. Außerdem erzeugt eine qualitativ 
hochwertige und anregende Umgebung Achtung vor den Dingen und übt 
einen positiven Effekt auf das Verhalten der Kinder und pädagogischen Kräfte 
aus. Der Raum ist ein pädagogischer Faktor. 
 
Die Achtung des Lebens und der natürlichen Lebensgrundlagen findet ihren 
Ausdruck auch in einer vegetarischen Küche. Unseren Einrichtungen ist es ein 
Anliegen, den Kindern eine gesunde, ausgewogene und mit verschiedensten 
Religionen und Kulturen kompatible Verpflegung anzubieten. 
 
3.1.3. Eingewöhnung 
Die Fachkräfte informieren die Eltern bereits im ersten Gespräch über das 
Eingewöhnungskonzept der Einrichtung. Die Eingewöhnung erfolgt in enger Absprache 
mit den Eltern. In der Regel wird das partizipatorische Modell angewendet. Bei Bedarf 
werden aber auch andere Formen aufgegriffen. (vgl. 3.4.3. Transitionsprozesse/ Kultur 
des Übergangs) 
 
3.1.4. Demokratische Bildung und Partizipation 
Die UN–Kinderrechtskonvention hat die Partizipation als Grundrecht im Artikel 12 
„Unter Berücksichtigung des Kindeswillens“ folgendermaßen festgeschrieben: 
 
„Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu 
bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten 
frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und 
entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“

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Wir sind in der Gestaltung der „wert-voll - Kindertagesstätten“ diesen demokratischen 
Werten und Rechten verpflichtet. Das gilt für alle - Kinder, Eltern und 
Mitarbeiter*innen. 
Wir nehmen die Kinder ernst, trauen ihnen etwas zu, nehmen Rücksicht auf Ängste, 
Gefühle und Interessen. Wir kommen ihnen mit Achtung, Wertschätzung und Respekt 
entgegen. Wenn Kinder dies selbst erfahren, sind auch sie in der Lage, anderen 
Menschen mit Respekt und Achtung zu begegnen. 
Wir versuchen somit ein Vorbild im Umgang mit den Kindern, Eltern und 
Kollegen*innen zu sein. Dabei lernen die Kinder, Entscheidungen zu treffen und ihre 
eigenen Interessen zu vertreten, Kompromisse einzugehen, zu erarbeiten und auch zu 
diskutieren. Dadurch machen die Kinder zahlreiche Erfahrungen. 
Wir beteiligen Kinder altersgerecht an den sie betreffenden Themen und 
Entscheidungen, soweit möglich und mit unserer Verantwortung für das Wohl der 
Kinder vereinbar. 
Wir informieren Kinder in verständlicher Sprache und altersgerecht über ihre Rechte 
und Möglichkeiten von Mitbestimmung. 
Wir sind überzeugt, dass Kinder durch Beteiligung lernen, für sich und andere 
Verantwortung zu übernehmen. 
Wir ermuntern Kinder, sich zu beteiligen und sich eine eigene Meinung zu bilden, z. B. 
indem wir bewusst Fragen stellen. Wir vermeiden es, wenn möglich, eigenen 
Entscheidungen und Lösungen von Kindern vorwegzugreifen. 
Partizipation verstehen wir dabei nicht ausschließlich als demokratisches 
Abstimmungsverfahren, sondern als Dialog und gemeinsame Entscheidungsfindung der 
Kinder untereinander und mit den pädagogischen Fachkräften.  
Wir nehmen dabei die Meinungen, Bedürfnisse und auch die Kritik der Kinder ernst und 
begründen ihnen gegenüber unsere Entscheidungen. 
 
Partizipation umfasst auch die Möglichkeit zur „Beschwerde“. Kindliche Beschwerden 
bieten im günstigsten Fall Anlass für hochmotivierte Selbstbildungsprozesse.  
Je jünger Kinder sind, umso größer ist aber die Herausforderung, ihre Beschwerden als 
solche wahrzunehmen. Kinder signalisieren diese oft eher als allgemeines Unwohlsein 
(z.B. „mir ist langweilig“) oder bringen sie nonverbal zum Ausdruck. Demzufolge steht 
zunächst die Sensibilisierung aller Fachkräfte für das bewusste Wahrnehmen und 
Aufgreifen der kleinen und großen Beschwerden der Kinder im Kita-Alltag im Zentrum. 
Kinder nutzen alle ihnen zur Verfügung stehenden Ausdrucksformen, um sich zu 
beschweren.  
Wir möchten erreichen, dass alle Fachkräfte im Dialog mit den Kindern ihre 
Beschwerden wahrnehmen und als berechtigt zulassen. Dafür ist es wesentlich, dass 
die Kinder in der gesamten Einrichtung ein „beschwerdefreundliches Klima“ erleben: 
dies ist dann der Fall, wenn in der Kita eine lebendige Partizipationskultur (s.o.) besteht, 
in der es gewünscht ist, sich einzumischen und sich aktiv einzubringen. Zentraler 
Bestandteil der Beschwerdekultur ist auch die wechselseitige Wahrnehmung der 
Mitarbeiter*innen untereinander und die Offenheit, sich gegenseitig „einmischen“ zu 
dürfen, wenn der Eindruck entsteht, dass ein*e Kolleg*in eine Beschwerde nicht 
hinreichend wahr oder ernst genommen hat.  
Aufbauend auf der Wahrnehmung und Interpretation kindlicher Beschwerden können 
im nächsten Schritt gemeinsame Lösungen gesucht und gefunden werden. Dabei spielt 
eine bewusste Zurückhaltung der Erwachsenen im Blick auf (vorschnelle) Lösungen eine

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wichtige Rolle (s.o.). (vgl. 3.1.8. Beschwerdemanagement und Verfahren zur 
Selbstvertretung) 
 
3.1.5. Erziehungs- und Bildungspartner*innenschaft 
Eine gute Betreuung des Kindes basiert auf der verlässlichen und vertrauensvollen 
Zusammenarbeit zwischen Eltern und Fachkräften. Gegenseitige Wertschätzung und 
Rollenbewusstsein sowie Entwicklung eines gemeinsamen Bildungsverständnisses 
bilden die Grundlage für unsere Erziehungspartner*innenschaft. Dies wird durch 
folgende Maßnahmen erreicht: 
In einem ausführlichen Erstgespräch vor der Aufnahme des Kindes informieren sich die 
Fachkräfte über das Lebensumfeld der Familie, lernen die Eltern und das Kind kennen. 
Die Fachkräfte informieren die Eltern über das Eingewöhnungskonzept der Einrichtung.  
Die Aufnahme des Kindes in die Kindergartengruppe und der Übergang von der 
Kindergartengruppe in die Schule sind sensible Phasen. Sie werden mit den Eltern 
besprochen und der Prozess des Übergangs gemeinsam gestaltet. Den pädagogischen 
Fachkräften ist bewusst, dass sich die Familie des Kindes in einer Übergangsphase 
(siehe Transitionsforschung) befindet, in der gewohnte Strukturen verändert werden 
und ambivalente Gefühle bei den Eltern Verständnis und Empathie erfordern. 
 
Ein täglicher informeller Austausch stärkt die Verantwortlichkeit der Eltern und das 
Vertrauen der Zusammenarbeit mit den pädagogischen Kräften. 
Ausführliche Entwicklungsgespräche können jederzeit vereinbart werden. Regelmäßige 
Elternabende sowie gemeinsame Unternehmungen und Aktionen ermöglichen den 
Eltern, am Lebensraum „Kindertageseinrichtung“ teilhaben zu können. Beschwerden 
werden von den Fachkräften mit Offenheit entgegengenommen und zeitnah geklärt. 
Grundsätzlich gilt, dass die Eltern in den „wert-voll - Kindertagesstätten“ nicht als 
Kunden des Betreuungsangebotes verstanden werden. Sie bringen sich 
partnerschaftlich mit ihren Anliegen und Möglichkeiten in die Kindertagesstätte ein. 
Ihre Wünsche, Sorgen und Anregungen werden aufgenommen. Eltern sind und bleiben 
die wichtigsten Bezugspersonen im Leben der Kinder. Sie sind unersetzlich und in ihrer 
Eigenschaft als primäre Bezugsperson von den Fachkräften vorbehaltlos zu akzeptieren 
und wertzuschätzen. 
Die „wert-voll - Kindertagesstätten“ legen deshalb großen Wert auf eine offene, 
partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern. Sie erkennen 
ihre besondere Expertise an und stärken ihre Rolle durch konsequente und individuelle 
Rückmeldungen. 
 
Eltern sind zur Hospitation in den Einrichtungen willkommen. Außerdem werden 
regelmäßig gemeinsame Aktionen, Ausflüge und Feste veranstaltet, so dass die für die 
Kinder stark getrennten Lebensbereiche „Kindertagesstätte“ und „zu Hause“ mit den 
jeweils handelnden Personen ab und an eine erkennbare Schnittmenge erhalten. 
 
In regelmäßigen Abständen werden themenzentrierte Elternabende angeboten, in 
denen über das aktuelle Gruppengeschehen berichtet wird und den Eltern allgemeine 
Einblicke in die Arbeit gegeben werden. Ziel ist es, Transparenz und Vertrauen zu 
schaffen. Darüber hinaus soll im gemeinsamen Austausch die Entwicklung 
gemeinsamer Ziele ermöglicht werden.

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Bei diesen Gelegenheiten werden auch die Vertreter des Elternbeirats entsprechend 
den gesetzlichen Vorgaben gewählt. 
 
Eltern werden ermutigt, ihre Sichtweise in die Gremien einzubringen. 
Die wert-voll ggmbh sucht den regelmäßigen Austausch mit den gewählten 
Vertreter*innen/Mandatsträger*innen und bindet sie entsprechend ein. 
 
Der Elternbeirat gibt Informationen über die Belange der Eltern an das Team weiter 
und hat sowohl vermittelnde wie beratende Funktion. Der Elternbeirat wird vom Träger 
und der Leitung der Einrichtung rechtzeitig und umfassend über wesentliche 
Entscheidungen informiert.  
Vertreter des Elternbeirats, der pädagogisch Mitarbeitenden und Trägervertreter 
bilden den Rat der Tageseinrichtung, der z.B. Aufnahmekriterien erörtert und die 
Grundsätze der pädagogischen Arbeit sowie die sächliche und personelle Ausstattung 
der Kindertageseinrichtung berät und ggf. Vereinbarungen trifft. 
 
Die „wert-voll - Kindertagesstätten“ begrüßen und fördern das Engagement von Eltern, 
aber im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Denn grundsätzlich gilt, dass die 
Kindertagesstätte die Eltern unterstützen will und nicht zu einem - letztendlich zu 
Lasten der Kinder gehenden - Mehr an Verpflichtungen führen soll. 
 
3.1.6. Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische, 
geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung 
Unsere „wert-voll - Kindertagesstätten“ möchten Erfahrungsmöglichkeiten von Kindern 
nicht durch stereotype Rollenerwartungen einschränken. Stattdessen soll Kindern die 
gesamte Bandbreite an Erfahrungen ermöglicht und sollen sie bei der Entwicklung einer 
eigenständigen Identität unterstützt werden. 
Dies verfolgen wir, indem wir Rollen im Alltag und im Spiel berücksichtigen, Interaktion 
unter den Kindern bewusst begleiten, Projekte und Angebote sensibel gestalten, 
Räume reflektiert nutzen; Spielmaterial und Medien reflektiert auswählen und auch die 
Eltern zur Reflexion anregen. 
 
3.1.7. Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM) 
Als verantwortlich handelnder Träger von Kindertagesstätten fühlen wir uns dem 
Schutz der uns anvertrauten Kinder vor jeder Form von psychischer, physischer oder 
sexueller Gewalt in oder außerhalb unserer Einrichtungen uneingeschränkt verpflichtet. 
Dabei haben wir den Anspruch, nicht ausschließlich nur auf Gefährdungslagen zu 
reagieren, sondern konsequent präventiv zu handeln, in dem wir die kindliche 
Entwicklung zu selbstbewussten und selbstbestimmt handelnden Persönlichkeiten aktiv 
unterstützen und Kinder so bestmöglich vor Vernachlässigung und Gewalt schützen. 
Selbstverständlich ist uns bewusst, dass Kinder, wie selbstbewusst sie auch sein mögen, 
Gefährdungslagen und Missbrauchssituationen niemals allein vermeiden oder gar 
beenden können. Wir haben jedoch auch verinnerlicht, dass selbstbestimmt 
auftretende, mutig agierende und ihre Rechte kennende Kinder seltener Gefahr laufen, 
Opfer von (sexualisierter) Gewalt zu werden. Kinder die sich ihrer Selbstwirksamkeit 
bewusst sind, können sich deutlicher abgrenzen, auf Gefährdungssituationen hinweisen 
und sind besser in der Lage, Mitbestimmung und Hilfe einzufordern. Unsere

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Bildungsziele erreichen wir durch alltagsintegrierte Präventionsarbeit und partizipative 
Bildung (vgl. 3.2.5 Prävention).  
 
Es ist uns ein großes Anliegen den Kindern unserer Einrichtungen einen besonderen 
Schutz zu bieten.  
 
Wir erstellen ein einrichtungsbezogenes, partizipatives Schutzkonzept, welches die 
Schutzbedarfe und Risiken aller Betreffenden sowie einrichtungsbezogene Risiken 
identifiziert und beachtet. Dieses wird unter Einbeziehung aller, im Besonderen der 
Kinder, aber auch der Eltern, Erzieher*innen, Leitung sowie des Jugendamtes und des 
Landesjugendamtes erstellt und verpflichtend beschlossen. So wurde auch in der seit 
2018 betriebenen 4-gruppigen Einrichtung in Düsseldorf verfahren. 
Bei Ereignissen oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl von Kindern zu 
beeinträchtigen, erfolgt unverzüglich eine Meldung nach §47 an das Landesjugendamt. 
 
All unsere Mitarbeiter*innen werden regelmäßig zu Themen der Prävention 
(sexualisierter) Gewalt und zum Kinderschutz geschult. Dabei begreifen wir Prävention 
nicht nur als Aufgabe, die es mit Blick auf die kindliche Beziehung zu seinem familiären 
Umfeld zu bewältigen gilt, sondern beziehen unsere Einrichtungen aktiv mit ein. 
Selbstverständlich hinterfragen wir regelmäßig die Strukturen unserer Einrichtungen 
und nehmen eine konsequente Risikoanalyse vor. Dabei überprüfen wir kritisch, ob wir 
wirklich alle Anstrengungen unternehmen, um Kinder in unseren Einrichtungen 
bestmöglich zu schützen. Leitfragen unserer Analyse sind unter anderem: 
 Arbeiten wir so transparent und offen, dass wir korrigierende und kritische 
Impulse von außen wahrnehmen können? 
 Sind wir bereit, kritische Anregungen anzunehmen? 
 Arbeiten wir gleichzeitig hinreichend geschlossen, dass niemand ohne weitere 
Prüfung in unseren Räumlichkeiten ein Vertrauensverhältnis zu den uns 
anvertrauten Kindern aufbauen kann? 
 Achten wir die Rechte der Kinder und machen sie auf diese aufmerksam? 
 Stellen wir unmissverständlich klar, dass wir wachsam sind und 
Kindeswohlgefährdungen gleich welcher Art unter keinen Umständen 
hinnehmen werden? 
 Halten wir im Umgang mit Kindern und Eltern das Gleichgewicht zwischen Nähe 
und Distanz? 
 Hinterfragen wir uns und unser Tun in ausreichendem Maße?  
 
Unsere Fachkräfte werden regelmäßig geschult und sind deshalb mit möglichen 
Anzeichen für Kindeswohlgefährdung und sexuellen Missbrauch vertraut. Das Thema 
hat allerhöchste Priorität für uns, weshalb entsprechende Kompetenz auch beim Träger 
angesiedelt ist. Wir beschäftigen in der Dortmunder Unternehmenszentrale eine 
kompetente Mitarbeiterin, die die Qualifizierung zur Insoweit erfahrenen Fachkraft 
nach § 8a SGB VIII absolviert hat und unseren Einrichtungen schulend und beratend zur 
Seite steht.  
  
Besteht der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung, so haben wir ein fest definiertes 
Handlungsschema, das es uns erlaubt, die Gefährdungslage abzuschätzen und ggf. 
geeignete Maßnahmen einzuleiten, um die (potentielle) Gefährdung abzuwehren. Bei

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einem Verdachtsfall tauschen sich unsere Mitarbeitenden zunächst auf der Basis ihrer 
umfangreichen Dokumentation im Team aus. Erhärtet sich der Verdacht einer 
einzelnen Fachkraft durch die Reflexion im Team, so wird der Träger informiert und die 
Insoweit erfahrene Fachkraft gemäß § 8a SGB VIII eingebunden. Die Empfehlung der 
Fachkraft wird dokumentiert und konsequent umgesetzt. 
Vom skizzierten Schema wird abgewichen, wenn der Verdacht auf 
Kindeswohlgefährdung innerhalb der eigenen Einrichtung und somit die Möglichkeit 
besteht, dass die Gefährdung von einem Mitglied des Kollegiums ausgehen könnte. In 
diesem Fall wird auf den Austausch im Team bewusst verzichtet, die Fachkraft sucht 
unmittelbar den Kontakt zum Träger und zur Insoweit erfahrenen Fachkraft; diese zieht 
eine weitere Insoweit erfahrene Fachkraft außerhalb unserer Trägerschaft zur 
Sicherung der Objektivität hinzu. Eine entsprechende Kooperation mit Fachkräften des 
Paritätischen Wohlfahrtsverband als unserem Dachverband ist aufgebaut. Im 
Bedarfsfall werden wir in enger Zusammenarbeit mit dem Paritätischen 
Wohlfahrtsverband Münster unter der Fachberatung eine unabhängige Beurteilung 
durch den Kinderschutzbund Münster durchführen lassen. 
 
Grundsätzlich fühlen wir uns auch im Handlungsfeld Kinderschutz der 
partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Eltern des Kindes verpflichtet. Deshalb 
wird das Vorgehen im Verdachtsfall mit den Eltern abgestimmt, es sei denn, die 
unmittelbare Gefahr für das Kind ist zu groß. Dem Kind gestehen wir das Recht auf 
Selbstbestimmung zu. Wir binden deshalb das Kind altersangemessen in unser Handeln 
ein und verzichten auf Versprechungen, die wir nicht sicher einhalten können.  
 
3.1.8. Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung 
Eltern wird jederzeit die Möglichkeit geboten, Beschwerden einzureichen. Dazu stehen 
Ihnen je nach Vorliebe und Möglichkeit unterschiedliche Beschwerdewege zur 
Verfügung. 
Die uns anvertrauten Kinder und ihr Wohl stehen im Zentrum all unserer Bemühungen. 
Ihre Rechte achtend und überzeugt von ihren Kompetenzen und Fähigkeiten, gestehen 
wir Ihnen das Recht zu, im Hinblick auf alle sie betreffenden Angelegenheiten 
Beschwerde zu führen. Die gilt auch und uneingeschränkt für Kinder, die sich (noch) 
nicht sprachlich äußern können. Ihr Protest und Widerspruch signalisierenden 
Handlungen und Ausdrücke werden wahr- und ernstgenommen, als Beschwerde 
begriffen, als solche dokumentiert und anschließend entsprechend bearbeitet. 
Kritik oder Einwände sehen wir als wertvolle Rückmeldung zu unserer Arbeit und als 
Möglichkeit zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung. Lösungsmöglichkeiten werden 
im Team und in regelmäßigen Besprechungen mit dem Träger entwickelt und 
dokumentiert. Eingeleitete Maßnahmen werden zeitnah an den Beschwerdeführer 
zurückgemeldet.  
 
Wir sehen das Beschwerdemanagement als einen wichtigen Teil der partizipativen 
Kultur, die wir in unseren Einrichtungen leben wollen. Kinder und Eltern sollen Prozesse 
und Vorgaben in leichter Sprache begreifen und mitgestalten dürfen. Durch die 
Wahrnehmung der Bedürfnisse der Kinder und der Eltern als Erziehungsberechtigte 
sowie die Möglichkeit der freien Äußerung von Kritik sollen der Kinderschutz, 
Kinderrechte und die Qualität der Betreuung gesichert werden.

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Dabei fühlen wir uns den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der UN verpflichtet, an 
deren Erreichung wir auch im Rahmen unserer Projekte arbeiten.  
 
Unser transparentes Beschwerdeverfahren bietet folgende Schritte für kleine, wie für 
große Anliegen, je nach Akteur: 
 
 Bei Beschwerden von Kindern: 
Kinder die unsere Einrichtung besuchen sollen Selbstwirksamkeit und 
Anerkennung erfahren. Daher begegnen unsere Erzieher*innen ihnen auf eine 
offene, freundliche und vorbehaltslose Weise. Da jedoch nicht alle Kinder 
bereits gelernt haben Ihre Bedürfnisse klar zu äußern, sollen Ihnen auch 
indirekte oder non-verbale Möglichkeiten geboten werden, ihre Bedürfnisse 
und Beschwerden zu äußern. So steht in jedem Gruppenraum ein 
Kummerkasten, der jedem Kind vorgestellt wird. In diesen können vorgemalte 
Bilder mit Stimmungen oder selbstgemalte Bilder, die auf Themen und 
Probleme hinweisen, eingeworfen werden. Diese werden dann persönlich oder 
in der Gruppe besprochen. 
Auch Verhalten von Kindern wird als Beschwerde wahrgenommen, verstanden 
und entsprechend bearbeitet (z.B. bei sozialem Rückzug, Verweigerung von 
Nahrung etc.). 
Ist eine Beschwerde schwerwiegend, wird diese dokumentiert und an die 
Einrichtungsleitung kommuniziert um dann mit den Eltern, dem Elternbeirat 
oder dem Träger zeitnah besprochen zu werden. 
 
 Bei Beschwerden von Eltern: 
Eltern sollen unsere Kindertagesstätten als einen Ort der Bildungs- und 
Erziehungspartnerschaft erleben. Die wert-voll ggmbh ist dankbar für das 
Vertrauen der Eltern, die ihre Kinder in die Betreuung der Erzieher*innen 
geben und ist sich dieser Verantwortung auch bewusst. So werden 
Beschwerden und Verbesserungsvorschläge als Anreize zur Verbesserung 
verstanden und aufgenommen.  
 
Die Partizipativen Organe für die Elternschaft, wie der Elternbeirat oder der Rat 
der Kindertagesstätte, sind hier direkte Möglichkeiten, um mit der Verwaltung 
der KiTa auf Augenhöhe zu kommunizieren. Dabei stehen diese in ständigem 
Kontakt mit den Eltern. 
Wird eine Beschwerde direkt an eine*n Erzieher*in herangetragen, sind 
folgende Schritte für diese*n verbindlich: 
o Wir nehmen die Beschwerde zur Kenntnis und signalisieren den Eltern, dass 
wir sie ernst nehmen und offen für ihre Sorgen und Wünsche sind. 
o Anschließend wird das Anliegen der pädagogischen Leitung vorgetragen, 
die das weitere Vorgehen beschließt. 
o Bei Bedarf wird die Beschwerde im (Klein-)Team dargestellt und 
gemeinsam darüber diskutiert. 
o Die Eltern erhalten eine Rückmeldung zum beschlossenen Vorgehen. 
 
Wichtig ist uns dabei eine lösungsorientierte und zeitnahe Kommunikation mit den 
Beschwerdeführern. So werden kleinere Anliegen in einem direkten Gespräch,

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schwerwiegende Vorwürfe in gesonderten Gesprächsterminen ggfs. mit unserer 
Insoweit erfahrenen Fachkraft zu Kinderschutz etc. geklärt. 
 
3.1.9. Methoden der Beobachtung und Dokumentation 
Die Entwicklung des Kindes ist kein linearer Prozess, sondern eine Abfolge von 
individuellen Entwicklungsphasen. Regelmäßige Beobachtung und Dokumentation sind 
für uns die Grundlage, den ganzheitlichen Entwicklungsprozess des Kindes 
wahrzunehmen und die eigene Arbeit zu reflektieren. 
Dabei wenden wir vielfältige Beobachtungsformen an, die sowohl auf freier wie auch 
auf strukturierter Beobachtung basieren. Ein wesentliches Mittel ist die tägliche, 
urteilsfreie Rückschau auf die pädagogische Arbeit mit den Kindern und auf uns selbst 
als pädagogische Kräfte. 
Portfolio wird als prozessorientiertes Verfahren und BaSiK als ergebnisorientiertes für 
den Bildungsbereich Sprache eingesetzt. (vgl. 3.2.3. Alltagsintegrierte Sprachbildung) 
 
Die Bildungsdokumentation in den Gruppen unserer Einrichtung geht auf folgende 
Entwicklungsbereiche des Kindes ein: 
 Bewegung 
 Körper, Gesundheit und Ernährung 
 Sprache und Kommunikation 
 Soziale und (inter-)kulturelle Bildung 
 Musisch-ästhetische Bildung 
 Religion und Ethik 
 Mathematische Bildung 
 Naturwissenschaftlich-technische Bildung 
 Ökologische Bildung 
 Medien 
 
3.1.10. Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung 
Die Raumgestaltung und -ausstattung unserer Einrichtungen bietet den Kindern die 
Möglichkeit im Alltag selbständig Ihren Interessen und Aktivitäten nachzugehen. 
Sie spricht alle Sinne an, hat eine klare Struktur, ist reizreduziert und bedarfsgerecht. 
Es gibt Räume für die Stammgruppen und Funktionsräume. 
 
3.2. Bildungsbereiche 
 
3.2.1. Bildungsgrundsätze NRW 
Die pädagogische Arbeit orientiert sich an den in § 13a (2) KiBiz formulierten  
Bildungsgrundsätzen in Verbindung mit den „Bildungsgrundsätzen für Kinder von 0 bis 
10 Jahren in Kindertagesbetreuung und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-
Westfalen“ 
 
3.2.2. Frühkindliche Bildung 
Die frühe Kindheit ist von einer enormen Entwicklungsdichte geprägt. In keiner anderen 
Lebensphase entwickelt der Mensch derart grundlegende Fähigkeiten. Dabei ist jeder 
Entwicklungsverlauf von immenser inter- und intraindividueller Variabilität der 
beteiligten Reifungs- und Lernprozesse geprägt, die eine enorme Vielfalt im 
Entwicklungsgeschehen sichtbar werden lassen. Wir begreifen Kinder dabei als

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„Akteure ihrer eigenen Entwicklung“, die ihre Bildungsprozesse vom ersten Lebenstag 
an entscheidend mitgestalten. Intrinsische Motivation und Neugierde wirken als Motor 
des Entwicklungsgeschehens, qualifizierte Fachkräfte gestalten den Rahmen, in dem 
das Kind sich aktiv und selbstwirksam mit seiner Umwelt auseinandersetzen kann.  
Dieser Überzeugung entsprechend legen wir in unseren Einrichtungen großen Wert auf 
die Umsetzung der Bildungsbereiche der Bildungsvereinbarung NRW im pädagogischen 
Alltag. Die Planung unserer Bildungsarbeit wird somit durch die Kinder geprägt, die wir 
als kompetent und wissend betrachten. Uns ist es wichtig, dass das Kind in seiner 
Einzigartigkeit wahrgenommen wird, damit so an seine Interessen und an seinen 
individuellen Entwicklungsstand angeknüpft werden kann. Das Kind lernt dabei durch 
sein eigenes Handeln im Alltag der Kindertagesstätte  
Die Entwicklung des Kindes wird durch die Arbeit der pädagogischen Fachkräfte 
unterstützt. Sie sehen sich als Begleiter und Impulsgeber des Kindes. Wir motivieren 
und unterstützen das Kind in seiner Tätigkeit und regen es an, den jeweils nächsten 
Schritt zu tun. Dem Kind begegnen wir auf Augenhöhe und bringen ihm ein hohes Maß 
an Aufmerksamkeit, Respekt und Wertschätzung entgegen.  
 
Wir begreifen das kindliche Spiel als wesentliche Quelle von Lernen und Verstehen und 
geben ihm daher ausreichend Raum. Dabei sind wir uns der Tatsache bewusst, dass 
konzentriertes, freies, entdeckendes und neugieriges Spiel nur auf Basis einer sicheren 
Bindungsbeziehung entstehen kann. Wir definieren uns daher als 
Entwicklungsbegleiter, deren wesentliche Aufgaben darin bestehen, den Kindern eine 
sichere und verlässliche Bindungsperson zu sein und ihnen angemessene, 
bedarfsorientierte Lernumwelten zu gestalten und zu erschließen. 
 
Uns als Einrichtung ist es wichtig, dass wir die unterschiedlichen, individuellen 
kindlichen Bedürfnisse respektieren und jedes Kind in seiner Art wertschätzen. Dies 
unterstützt sie, Vertrauen aufzubauen und gibt ihnen Sicherheit darin, dass wir als 
pädagogische Fachkräfte sie jederzeit in ihrer Eigeninitiative bestärken. Ein täglich 
wiederkehrender Tagesablauf gibt den Kindern Sicherheit, Struktur und Halt.  
Die Interessen der Kinder, ihre Stärken und ihre individuellen Bildungsthemen sind uns 
Leitfaden für die Gestaltung des pädagogischen Alltags. Wir nehmen Ideen und Impulse 
der Kinder wahr, greifen sie auf und richten unsere Angebotsgestaltung danach aus. Die 
Kinder wählen deshalb ihre Spielpartner, das Spielmaterial, den Spielort und die 
Spieldauer über weite Phasen des Tages selbst aus. 
 
3.2.3. Alltagsintegrierte Sprachbildung 
Das Konzept der „wert-voll – Kindertagesstätten“ stellt für die Sprachförderung sowohl 
eine Herausforderung als auch eine Chance dar. 
 
Kinder aus bildungsfernen Milieus und/oder mit Migrationshintergrund weisen einen 
besonderen Bedarf in der Begleitung hinsichtlich ihrer Sprachentwicklung auf. Für diese 
Kinder stellt eine langsam verlaufende Sprachentwicklung das größte Problem in ihrer 
weiteren Entwicklung dar. Wenn Kinder mit mangelnden Sprachkenntnissen 
eingeschult werden, wirkt dieses Defizit während der gesamten Bildungslaufbahn und 
kann nur schwer kompensiert werden. Der Spracherwerb erfolgt bei Kindern im 
Wesentlichen innerhalb ihrer ersten sechs Lebensjahre. Wenn diese Entwicklung aber

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im Elternhaus aufgrund fehlender deutscher Sprachkenntnisse nicht genügend 
gefördert werden kann, ist die Kindertageseinrichtung der Ort des Spracherwerbs. 
Kinder erlernen eine oder mehrere Sprachen durch die Interaktion mit anderen 
Menschen, die diese Sprache beherrschen.  
Hier spielt das Vorbild der pädagogischen Kräfte eine große Rolle. Das wechselseitige 
Hören und Sprechen, aber auch der große nonverbale Anteil an Kommunikation 
(Sprachmelodie, Rhythmus, Tonfall, Mimik, Gestik, Körperhaltung) sind 
Voraussetzungen für jegliche Sprachentwicklung und Sprachförderung. 
Die pädagogischen Kräfte haben dies im Bewusstsein bei der Unterstützung des 
Spracherwerbs des Kindes. 
Die Freude der pädagogischen Kräfte an der Sprache und an ihren 
Ausdrucksmöglichkeiten bildet ein „Sprachbad“ für die Kinder. 
Die Fachkräfte arbeiten bewusst an ihrer eigenen Sprache und achten auf Aussprache, 
Akzentuierung, Sprachfluss, Wortschatz und Wortwahl. Insbesondere künstlerische 
Sprachgestaltung gehört zu den pädagogischen Qualitätsmerkmalen 
Alltagsintegrierte Sprachbildung und Förderung findet statt bei Dialogen mit und unter 
Kindern und den vorbildlich wirkenden Gesprächen mit Eltern und Kolleg*innen, wie 
auch bei der Pflege des Zuhörens. 
Gelegenheiten zum Dialog ergeben sich besonders in den Pflegesituationen, bei den 
gemeinsamen Mahlzeiten und dem gemeinsamen Tun. 
Im Alltag unserer Einrichtung wird eine sinnvolle sprachliche Begleitung der 
Handlungen der pädagogischen Kräfte gelebt. Die unmittelbare Zuwendung bei allen 
sprachlichen Äußerungen ist uns wichtig. 
Sprüche, Reime, Verse, Lieder, Fingerspiele und Handgestenspiele begleiten den Alltag 
der Kinder. 
Altersgemäße Lieder und Reigen, rhythmische Erzählungen, Märchen ab dem 
Kindergartenalter, Puppenspiele, Singspiele, frei erzählte Geschichten, erste schöne 
(bewegliche) Bilderbücher ergänzen das sprachliche Spektrum. Bei den Inhalten dieser 
vielen verbalen und kommunikativen Anregungen wird bewusst der kulturellen Vielfalt 
der Kinder und deren Elternhäuser Rechnung getragen. So werden z.B. Märchen, 
Erzählungen und Lieder aus vielen Kulturkreisen in den kulturellen Kanon der 
Kindertagesstätte übernommen. 
 
Neben dem nachahmenden Lernen von den erwachsenen Fachkräften spielt aber auch 
die Interaktion mit den Gleichaltrigen eine zentrale Rolle bei dem Spracherwerb. Der 
Einfluss der Peer-Group dabei darf nicht unterschätzt werden. Hier liegt eine besondere 
Möglichkeit des Konzeptes der „wert-voll - Kindertagesstätten“. Auf Grund der 
verschiedenen Milieus ist mindestens die Hälfte der Kinder in ihrem Spracherwerb auf 
einem guten Weg, wovon wiederum andere Kinder profitieren können. Die dadurch 
zustande kommende Peer-Education wirkt sich positiv auf die Sprachentwicklung 
gerade der Kinder aus, welche Deutsch als Zweitsprache lernen. 
 
Für die Dokumentation der Sprachentwicklung wird BaSiK genutzt. 
 
3.2.4. Gesundheit, Hygiene und Sicherheit 
Gesundheit betrachten wir im ganzheitlichen Sinne nicht nur als Abwesenheit von 
Krankheit, sondern beziehen vielfältige Facetten in den Gesundheitsbegriff mit ein. 
Gesundheitsförderung manifestiert sich für uns in der Förderung von Bewegung,

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Körper- und Eigenwahrnehmung sowie sinnlichem Erleben, im Bereich der Hygiene, der 
gesunden Ernährung, der Prävention jedweder Form von Gewalt sowie der Förderung 
von seelischem Wohlbefinden. 
Die gesunde Ernährung des Kindes ist für seine individuelle Entwicklung von 
entscheidender Bedeutung. Daher legen wir großen Wert auf eine ausgewogene und 
vielfältige Ernährung.  
In unseren Einrichtungen gilt der Grundsatz, dass Lebensmittel keine Erziehungsmittel 
sind. Sie werden grundsätzlich weder zur Belohnung noch zur Sanktion oder als 
Verstärker eingesetzt.  
Genussmittel wie Süßigkeiten, Eis, Kuchen, Kekse oder ähnliches werden in unseren 
Einrichtungen anlassbezogen angeboten – beispielsweise beim Feiern von 
Geburtstagen oder besonderen Festen. Die Kinder lernen, Genussmittel nicht zur 
Sättigung zu sich zu nehmen und den Konsum zu begrenzen.  
Wir achten darauf, Kinder im Umgang mit Langeweile zu befähigen, damit sie im Fall 
der Fälle nicht auf Genuss- oder Lebensmittel zu Beschäftigung ausweichen. Auch 
achten wir darauf, dass Lebensmittel nicht zum Trost eingesetzt werden. 
Im Rahmen unserer pädagogischen Bemühungen im Bildungsbereich Ernährung 
begleiten wir die Kinder während der Mahlzeiten aktiv, um ihre Körperwahrnehmung 
zu schulen. Dabei sensibilisieren wir für das Bauchgefühl bei Hunger und Sättigung und 
schulen die Wahrnehmung für den Füllstand des Magens. 
Tischsituationen werden von den Fachkräften pädagogisch begleitet, so dass diese als 
Modell wirken können. Sie ermuntern die Kinder, neue Lebensmittel auszuprobieren 
und deren Geschmack bewusst wahrzunehmen. Wir vermitteln Faktenwissen darüber, 
wie verschiedene Lebensmittel aussehen, schmecken, riechen, woher sie stammen und 
wie man sie zubereitet. Außerdem thematisieren wir Fakten zur gesunden Ernährung 
im Gespräch, aber auch über den gezielten Einsatz von Büchern und Spielmaterialien.  
Wir schulen die Kinder im Umgang mit Lebensmitteln, beteiligen sie an deren 
Zubereitung und vermitteln ihnen dabei auch wichtige Hygieneregeln. Die Kinder 
werden außerdem beim Decken und Abräumen des Tisches eingebunden und erfahren 
so, dass vor und nach dem Essen der Tisch geputzt werden muss. Wir vermitteln hierbei 
den angemessenen Umgang mit Reinigungsutensilien und schaffen ein Bewusstsein für 
Hygienestandards. Im Waschraum leiten wir die Kinder an, sich die Hände nach dem 
Toilettengang sorgfältig zu waschen und üben mit ihnen die korrekte Benutzung von 
Sanitäranlagen. 
 
Zur Schaffung einer sicheren Umgebung für die uns anvertrauten Kinder orientieren wir 
uns an gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsstandards und entfernen grobe 
Gefahrenquellen. Darüber hinaus legen wir aber vor allem Wert auf eine kindgerechte, 
alltagsintegrierte Sicherheitserziehung, die wir als wesentlichen Beitrag zur Verhütung 
von Unfällen im Kindergartenalltag aber auch darüber hinaus begreifen. Kinder sollen 
lernen, mit Gefahren umzugehen und diese selbständig einzuschätzen. Das impliziert, 
dass wir mögliche Gefahrenpunkte nicht konsequent vermeiden, sondern unsere 
pädagogischen Bemühungen vielmehr darauf ausrichten, die Kinder zum richtigen 
Umgang mit ihnen zu befähigen. So kommen in unseren Einrichtungen beispielsweise 
Türstopper als Klemmschutz nicht pauschal zum Einsatz, sondern lernen die Kinder den 
vorsichtigen Umgang mit Tür und Schubladen unter Begleitung ihrer Bezugspersonen 
im Alltag. So sind sie auch außerhalb der Einrichtung wirksam vor entsprechenden 
Gefahrenpunkten geschützt. Wir befähigen Kinder, bei Gefahren und Verletzungen

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Hilfe zu holen. Kinder werden darüber hinaus für den adäquaten Umgang mit 
erkrankten und verletzten Kindern sensibilisiert. 
 
Bestandteil unserer pädagogischen Bemühungen im Gesundheitsschutz ist auch eine 
Sicherheitserziehung, die das Ziel verfolgt, das Kind zu sensibilisieren, aufzuklären und 
zu verantwortlichem, vorsichtigem und umsichtigem Handeln zu befähigen.  
Sozialraumerkundungen sind fester Bestandteil unserer Bildungsbemühungen. In 
Kleingruppen und von den Fachkräften begleitet, bewegen sich die Kinder außerhalb 
der Einrichtung, um beispielsweise alltägliche Besorgungen zu machen und damit die 
sichere Orientierung im Straßenverkehr einzuüben. Verkehrserziehung unter 
Einbeziehung der Fachkräfte bei der Polizei gehört darüber hinaus zur 
Vorschulerziehung in unseren Einrichtungen. 
 
Die Zahngesundheit fördern wir, indem wir mit den Kindern die Grundlagen für gute 
Zahnhygiene erarbeiten. Das bedeutet, dass die Kinder die Handhabung der Zahnbürste 
einüben. Wichtig ist uns dabei vor allem die Etablierung von Gewohnheiten durch die 
wiederholte Koppelung von Ereignissen: Nach dem Essen: Zähneputzen. In Projekten 
lernen Kinder den Aufbau und die Funktion des Gebisses kennen und werden über 
Zahnkrankheiten informiert. Hierzu gehört auch der Besuch in einer kooperierenden 
Zahnarztpraxis am Ort. Die Kinder können die Praxis und ihre Abläufe kennen lernen 
und Vertrauen aufbauen. Wir thematisieren mit Kindern, welche Nahrungsmittel für 
die Zähne gut oder schlecht sind und dass Süßigkeiten und gezuckerte Getränke nur in 
geringen Maßen konsumiert werden sollten. 
 
Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass eine gesunde Lebensweise einen 
ausgewogenen Wechsel zwischen Aktivitäts- und Ruhephasen beinhaltet. Kinder sollen 
deshalb lernen, ihren Erregungszustand wahrzunehmen und ihren individuellen Bedarf 
an Erholung oder Aktivierung abzuleiten und angemessen zu artikulieren. Durch 
Entspannungsübungen und Ruheangebote erhalten sie Instrumente zur wirksamen 
Selbstregulation bei Überreizung an die Hand. Neben den Ruhephasen achten wir 
andererseits auf regelmäßige und abwechslungsreiche Bewegungsmöglichkeiten im 
Kindergartenalltag.  
Um Fehlhaltungen der Halt- und Stützapparatur und ihren Folgen vorzubeugen, achten 
wir auf die Körperhaltung der Kinder und stellen ihnen altersgerechtes Mobiliar zur 
Verfügung.  
 
3.2.5. Prävention 
Unsere Präventionsarbeit verfolgt das Ziel, Kinder konsequent und bestmöglich vor 
(sexualisierter) Gewalt zu schützen. Diesem Auftrag fühlen wir uns in unseren 
Einrichtungen konsequent verpflichtet. Fachkräfte in unseren Einrichtungen werden im 
Rahmen von Schulungen für ihren Schutzauftrag und ihre Verantwortung sensibilisiert. 
Die Bedeutung von Prävention betonen wir in aller Deutlichkeit, um potentiellen Tätern 
die Botschaft zu vermitteln, dass wir uns dem Schutz der Kinder kompromisslos 
verpflichtet fühlen. 
Im Wissen um die besondere Gefährdung bedürftiger und sich selbst als wenig wirksam 
erlebender Kinder legen wir auf Präventionsarbeit mit den Kindern besonderen Wert. 
Dabei leiten wir Bildungsziele und Handlungsbedarfe vor allem aus bekannte 
Täterstrategien ab. Sexualisierte Gewalt geschieht in der Regel nicht zufällig und

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einmalig. Die Täterinnen und Täter kommen vielfach aus dem Nahbereich und bahnen 
ihre Taten an, indem sie Abhängigkeiten schaffen, Grenzen systematisch verschieben, 
die kindliche Wehrfähigkeit testen, Widerstand brechen und Schweigen sicherstellen. 
Konsequenterweise setzen wir deshalb auf alltagsintegrierte Prävention und nehmen 
dabei den Nahbereich besonders in den Fokus. Denn: Grenzen setzen fällt bei 
bestehender Beziehung und gegenseitiger Sympathie besonders schwer und muss 
dementsprechend in Alltagssituationen mit vertrauten Personen eingeübt werden. 
Projekte und externe Angebote zur Stärkung von Selbstbewusstsein und 
Handlungsfähigkeit von Kindern können sinnvolle Ergänzungen sein, ersetzen aber 
keinesfalls die Präventionsarbeit im täglichen Miteinander und scheinen uns für die 
Zielgruppe der Kleinkinder aufgrund der fehlenden Bindungsbeziehung zwischen 
Anbieter und Kindern grundsätzlich ungeeignet.  
Für unsere alltagsintegrierte Präventionsarbeit haben wir die nachstehenden 
Handlungsfelder definiert: 
 
 Mein Körper 
Kinder sind nur dann sicher vor Gewalt und Missbrauch geschützt, wenn sie 
ihren Körper kennen, annehmen und seine Hinweise deuten können. Wir 
fördern die Sprachfähigkeit von Kindern, indem wir ihnen korrekte und 
eindeutige Begrifflichkeiten für ihre Körperteile anbieten und ihnen korrekte 
Sachinformationen über ihren Körper und seine Funktionen vermitteln. Milieu- 
und kindersprachliche Begriffe für Sexualität sowie für Sexual- und 
Ausscheidungsorgane werden bei den Kindern geduldet, sofern, sie frei von 
Gewalt und Diskriminierung sind, über korrektives Feedback jedoch 
eingeordnet. Unsererseits werden grundsätzlich keine milieusprachlichen 
Begriffe für Sexual- und Ausscheidungsorgane verwendet. Die Kinder werden 
altersangemessen aufgeklärt und erhalten die Botschaft, dass über Sexualität 
und Geschlecht gesprochen werden darf. Fragen sind jederzeit erlaubt und 
willkommen. Sprachfähigkeit betrachten wir als Grundvoraussetzung für 
Handlungsfähigkeit. Nur wenn Kinder ihren Körper kennen, sind sie in der Lage, 
Körpergrenzen zu erkennen und bei Bedarf verbal anzuzeigen. Neben der 
Sprachfähigkeit sind deshalb die Förderung der Selbstwahrnehmung und des 
Körpergefühls wichtige Bildungsziele unserer täglichen pädagogischen Arbeit. 
Wir fördern die Sinneswahrnehmung durch sensumotorische Angebote im 
Alltag und sensibilisieren die Kinder für die Signale des eigenen Körpers. So 
fordern wir sie in Essenssituationen beispielsweise auf, gezielt auf ihren Bauch 
zu achten und zu prüfen, ob sie Hunger haben oder Sättigung erleben (vgl. 
oben). Wir verzichten konsequent darauf, Körpergefühle von Kindern zu 
bewerten und fördern damit das Vertrauen des Kindes in die 
Eigenwahrnehmung.  
 
 Gefühle und Intuition 
Gefühle sind ein wichtiger Indikator für (verletzte) Bedürfnisse und 
unverzichtbar im Kinderschutz. Damit einem „etwas komisch vorkommen 
kann“, braucht es jedoch einen guten Zugang zum eigenen Affekt und das 
Vertrauen in die Selbstwahrnehmung. Wie bei den Körpergefühlen verzichten 
wir deshalb auch bei emotionalen Ausdrücken der Kinder im Alltag auf eine 
Bewertung aus Erwachsenensicht. Wir bestärken Kinder darin, ihr Gefühl zu

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prüfen und diesem zu vertrauen. Die emotionale Entwicklung unterstützen wir 
durch eine Förderung von Selbstbewusstsein und Ich-Identität. Die Kinder 
werden regelmäßig im Gespräch mit den Fachkräften mit ihren Wünschen und 
Vorlieben in Kontakt gebracht, sie betrachten und erstellen Selbstbildnisse und 
dokumentieren mit unserer Hilfe, wie sich ihre Vorlieben, Wünsche, 
Abneigungen und Präferenzen verändern. Kindliche Gefühlsäußerungen 
werden von den Fachkräften aufgegriffen und gespiegelt, ihr (sozial-
verträgliches) Ausagieren gefördert und eingeübt. Kinder erhalten bei uns die 
Botschaft, dass alle Gefühle willkommen sind und ihre Berechtigung haben. Wir 
betonen den Kindern gegenüber deutlich, dass ein „Nein-Gefühl“ verlässlich ist, 
seine Berechtigung hat und geäußert werden darf. 
Die umfassende Förderung im sozial-emotionalen Bildungsbereich dient neben 
den präventiven Bemühungen selbstverständlich auch der allgemeinen 
Entwicklungsförderung sowie der Förderung der psychosozialen Gesundheit. 
Der Mensch als soziales Wesen benötigt Fähigkeiten, um eigene Bedürfnisse 
und die anderer Personen wahrzunehmen, adäquat auszudrücken, angemessen 
zu berücksichtigen und auszuhandeln. Die Fähigkeiten zur Eigenwahrnehmung 
und Empathie sowie zum Aushalten von Frustration sind grundlegende 
Voraussetzung für ein erfolgreiches Agieren im sozialen Miteinander und damit 
wichtige Voraussetzung für seelisches Wohlbefinden allgemein. 
 
 Freundschaft und Liebe  
Die Kindertagesstätte ist in der Regel der erste Ort sozialer Beziehungen 
außerhalb der Familie und damit ein wichtiger Erfahrungsraum, insbesondere 
für die Begegnung mit Gleichaltrigen. Kinder erfahren bei uns im Alltag, dass 
Freundschaften selbstbestimmt gewählt und Beziehungen ausverhandelt 
werden dürfen. Dabei ist uns die Botschaft wichtig, dass Freundschaften 
durchaus auch problematisch und konfliktreich werden dürfen. Wir fördern die 
Konfliktfähigkeit der Kinder im Alltag und sensibilisieren sie für die Erfahrung, 
dass nicht jeder Konflikt beigelegt werden muss. Es ist „in Ordnung“, wenn 
Interaktionspartner sich unterschiedlich sympathisch sind und es gehört zum 
Leben dazu, dass Beziehungsangebote vom Gegenüber gelegentlich nicht 
erwidert werden.  
 
 Nein Sagen und Hilfe holen 
Wir befähigen Kinder zu einem kompetenten Umgang mit ihren eigenen 
(Körper-)Grenzen, indem wir achtsam und grenzsensibel mit ihnen 
kommunizieren. Wir achten ihre Privatsphäre im Alltag, weisen sie immer 
wieder auf ihre Rechte hin und begegnen ihnen mit einer fragenden Haltung. 
Wir stellen grundsätzlich keine Frage, wo wir kein Nein zu akzeptieren bereit 
sind und fordern die Kinder aktiv auf, ihre Grenzen zu erspüren und 
anzuzeigen. Wo wir ihr Unbehagen wahrnehmen, unterstützen wir sie darin, 
dieses zu äußern und anzuzeigen. Wir unterstützen sie darin, sich Hilfe zu 
holen, wo sie ihre Interessen und Anliegen nicht vollumfänglich allein vertreten 
können und klären sie altersangemessen über ihre Rechte auf.

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 Partizipation  
Partizipation wir in unseren Einrichtungen alltagsintegriert gelebt, auch 
deshalb, weil sie durch Stärkung von Selbstbewusstsein und Selbstbestimmung 
entscheidend zum Schutz von Kindern beiträgt. Wir begegnen allen Kindern in 
der Einrichtung grundsätzlich in der Haltung, dass sie ein Recht darauf haben, 
ihren Standpunkt zu allen wesentlichen sie betreffenden Aspekten des 
täglichen Miteinanders einzubringen und gewürdigt zu wissen. (vgl. 3.1.4. 
Demokratische Bildung und Partizipation) 
 
3.2.6. Medienbildung 
Da digitale Medien die kindliche Sozialisation wesentlich prägen, sollen die Kinder in 
den „wert-voll - Kindertagesstätten“ begleitet durch die Erzieher*innen Grundlagen für 
Medienkompetenz und einen altersgerechten Zugang zu modernen Medien erhalten. 
Eine durchdachte Medienbildung wird dabei in den Alltag integriert. Kinder sollen mit 
und durch Medien verschiedene Nutzungsmöglichkeiten lernen: 
 als Mittel des Ausdrucks und der Gestaltung für Erlebnisse, Eindrücke und 
Ideen 
 als Mittel zum Informieren und Forschen aber auch zur Unterhaltung 
 zur Präsentation von Abläufen und Ereignissen 
 
Besondere Lernchancen entfalten sich dann, wenn Kinder, Erzieher*innen und Medien 
interagieren. 
 
Ein besonderes Augenmerk gilt in unseren Kindertagesstätten bei der Medienbildung 
der Sicherheit (Persönlichkeitsrechte, Recht auf Beteiligung sowie Privatsphäre und 
Datenschutz)  
 
3.3. Qualitätsentwicklung/Qualitätsmanagement 
 
3.3.1. Konzeptionelle Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption 
Grundlegend gehören zu den Merkmalen der guten gelebten Praxis, dass die räumliche, 
personelle wie auch zeitliche Gestaltung der Betreuung so einzurichten ist, dass den 
elementaren Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes bestmöglich 
entsprochen wird und die Mitarbeiter*innen die fachlichen Anforderungen erfüllen. 
Im Rahmen der Qualitätsentwicklung der „wert-voll - Kindertagesstätten“ werden das 
pädagogische Konzept und die Organisationsform beschrieben, reflektiert und 
überarbeitet. An dieser Arbeit sind sowohl die Pädagog*innen als auch die Eltern und 
der Träger beteiligt. So wird sichergestellt, dass die Qualitätsentwicklung als Prozess die 
aktuellen Fragen und Bedürfnisse aller aufgreift. Dementsprechend zeigen sich die 
Ergebnisse der Qualitätsarbeit im Leitbild und in der aktuellen Einrichtungskonzeption. 
Die schriftliche Konzeption der Arbeit der Kindertageseinrichtung, in der die Leitlinien 
für die pädagogische Arbeit und die Trägerschaft in einem eigenen Profil formuliert 
sind, versteht sich als Grundlage der Qualitätsarbeit. 
In regelmäßigen Abständen wird die Konzeption überprüft, weiterentwickelt und an die 
äußeren und inneren Bedingungen angepasst. 
 
Die „wert-voll - Kindertagesstätten“ schätzen ihre Mitarbeiter*innen und sorgen durch 
qualifizierende Weiterbildungen dafür, dass sie verantwortungsbewusst und sinnerfüllt

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tätig sein können. Ihre Anregungen sind sowohl pädagogisch als auch für die Strukturen 
der Einrichtungen hilfreich.  
 
3.3.2. Qualitätsmanagement 
Unser Ziel ist eine kontinuierliche hohe Qualität und damit verbunden gute Bildungs- 
und Entwicklungsmöglichkeiten für alle Kinder mit unterschiedlichen Fähigkeiten und  
Persönlichkeiten. 
Grundlage unseres Handelns ist unsere pädagogische Konzeption, die regelmäßig 
überarbeitet und an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst wird.  
Wir sind der Einhaltung der „Grundsätze der Bildungsförderung für Kinder von 0-10 
Jahren“ sowie der „Bildungsvereinbarung des Landes NRW“ verpflichtet und richten 
unser Handeln entsprechend aus.  
 
Wir sehen uns als eine lernende Organisation, in der wir die Beziehungsgestaltung und 
den Dialog zwischen Kind, pädagogischer Fachkraft und Eltern als zentral betrachten. 
Wichtigstes Qualitätskriterium sind dabei die Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes 
sowie die Zufriedenheit aller am Bildungsprozess Beteiligten. 
Zentraler Baustein jeder Qualitätsverbesserung sind Beobachtungen und 
Dokumentationen über die Lernentwicklung sowie die Bildungsprozesse des einzelnen 
Kindes. Die dort gewonnenen Erkenntnisse bilden die Grundlagen für strukturierte 
Elterngespräche und jedwedes pädagogisches Handeln der Fachkräfte.  
Elterngespräche finden täglich im Tür- und Angelkontakt statt, anlassunabhängig 
mindestens zweimal pro Jahr und darüber hinaus bedarfsbezogen. 
Teambesprechungen und Teamsupervisionen dienen der Qualitätssicherung der 
pädagogischen Arbeit im Kita-Alltag und gehören bei uns zum Standard.  
Regelmäßige einrichtungsübergreifende Treffen mit dem Träger ermöglichen 
Austausch der Fachkräfte an Erfahrungen und Wissen.  
Über den Paritätischen Wohlfahrtsverband als Dachverband steht die Fachberatung zur 
Verfügung. Die Möglichkeit des Austausches wird regelmäßig genutzt.  
Zur ständigen Weiterentwicklung der Mitarbeitenden sind regelmäßige Fort- und 
Weiterbildungen fester Bestandteil unserer Arbeit. Teamtage werden zur Reflexion der 
pädagogischen Arbeit und durch externe Referenten bereichert. Schwächen der 
täglichen Arbeit sollen erkannt und gezielt behoben werden.  
 
Die „wert-voll - Kindertagesstätten“ werden durch die Fachberatung des Paritätischen 
Wohlfahrtsverbandes als Spitzenverband begleitet. 
Wir lassen unsere Mitarbeiter*innen in regelmäßigen Abständen extern beraten und 
supervidieren.  
Evaluationen durch die wert-voll ggmbh helfen die hohen Qualitätsansprüche 
langfristig zu erfüllen. 
In diesem Zusammenhang soll u.a. auch das Qualitätsentwicklungsinstrument PQ-
SysKiQ des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes NRW genutzt werden.  
Wesentlich zur Qualitätssicherung tragen die Vernetzung der Einrichtung und die 
Unterstützung durch die Fachberatung bei.

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3.3.3. Fortbildungen 
Die wert-voll ggmbh sichert die Qualität in ihren Einrichtungen, indem sie alle 
Mitarbeitenden regelmäßig bedarfsbezogen fortbildet und dabei auf ein großes 
Spektrum an Qualifikationen achtet. 
 
3.4. Sozialraumorientierung/Kooperation 
 
3.4.1. Beschreibung/Analyse Sozialraum 
Die geplante Kindertagesstätte befindet sich im südwestlichen Bereich des neuen 
Wohnquartiers am Kieskampweg, das am westlichen Rand des maßgeblich in den 
Jahren 1962 bis 1970 entstandenen Stadtteils Coerde liegt. 
Das mehr als 15.000 qm große neue Wohnquartier besteht aus acht Gebäuden, in 
denen sich ca. 200 Wohnungen (zu einem großen Teil geförderter Wohnungsbau; 80 
seniorengerechte Wohnungen), Geschäfte sowie die fünfgruppige Kindertagesstätte 
befinden. 
 
Die Struktur der Bevölkerung von Corde zeichnet sich durch einen deutlich über dem 
Münsteraner Durchschnitt von 17,4% liegenden 26,7%igen Bevölkerungsanteil der 
unter 20-Jährigen und einem mit 27,7% ebenfalls weit über dem Durchschnitt von 
10,9% liegenden Ausländeranteil aus. 
 
3.4.2. Konzeptionelle Ausrichtung/Schwerpunktsetzung wg. Sozialraumanalyse  
Für die pädagogische Arbeit soll die Nähe zu dem Kleingartenverein „Münster Nord 
e.V.“ (Kemperweg 45), einem der größten Kleingartenvereine Münsters, genutzt 
werden (fußläufige Entfernung ca. 600 Meter). 
In Anlehnung an das Konzept „Kleingarten-Kita“ (https://www.gemeinsinn-
stärken.de/kindergarten; ein Vorhaben der Gesellschaft für Gemeinsinn e.V., gefördert 
durch die Wilhelm Weidemann Jugendstiftung und die friede springer stiftung) ist 
geplant, einen Kleingarten zu pachten – als weiteres grünes Refugium neben dem Kita-
Gelände. 
Im Unterschied zum Außengelände wird ein Schrebergarten fortlaufend bearbeitet. Er 
ist ein Stück Natur, dass die Kinder über einen langen Zeitraum frei gestalten, begleiten 
und beobachten können. Es ergeben sich Projekte zum Wandel der Jahreszeiten, zum 
Leben von Pflanzen und Tieren, zum Säen, Ernten und Haltbarmachen von Obst und 
Gemüse sowie zu den vier Elementen. 
In Hochbeeten werden Früchte, Kräuter und Gemüse angebaut, die gegessen und 
verarbeitet werden können (unter Berücksichtigung der Vorgaben der Unfallkasse 
NRW). 
 
Der Träger hat bereits diverse Aktivitäten in den Bereichen „Urban Gardening“ und 
„Urban Farming“ realisiert und kann hier auf Erfahrungen aus seinen Projekten „Selber 
machen!“ (www.wert-voll.org/projekte/sonstige/) und „dreizeit - miteinander 
entdecken, voneinander lernen“ (www.dreizeit.org) zurückgreifen. 
Ein kontinuierlicher Kontakt zur Natur sensibilisiert die Kinder und fördert einen 
behutsamen Umgang mit ihr. 
 
Für die pädagogische Arbeit sind regelmäßige Ausflüge in das Waldgebiet „Großer 
Busch“ (fußläufige Entfernung ca. 800 Meter) sowie sozialräumliche Kooperationen mit

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anderen Kindertageseinrichtungen, der Norbert Grundschule (1,2 Kilometer 
Entfernung) und dem Pflegestützpunkt im neuen Wohnquartier, der insbesondere die 
Bewohner der dort geschaffenen seniorengerechten Wohnungen (siehe 3.4.1) 
betreuen soll, vorgesehen. Hier kann der Träger auf Erfahrungen aus seiner Einrichtung 
in Dortmund-Westerfilde zurückgreifen, die sich in einem Gebäude mit betreutem 
Wohnen auf den darüberliegenden Etagen befindet. 
 
Auf Grund der Lage ist eine Zertifizierung als „Bewegungskindergarten“ beabsichtigt. In 
diesem Zusammenhang soll mit dem Sportverein „SV Teutonie Coerde 60 e.V.“, dessen 
Sportplatz 800 Meter entfernt ist, kooperiert werden. 
Außerdem strebt die Einrichtung eine Auszeichnung als „Nachhaltige KiTa“ an. 
Mit ihrem Claim „Zukunft gestalten“ und ihrer Werteorientierung eignet sich die wert-
voll ggmbh auf besondere Weise als Träger der neuen Kindertagesstätte. Sie kann in die 
konzeptionelle Ausrichtung der Einrichtung Erfahrungen aus der langjährigen 
Projekttätigkeit des Trägers zu Zukunftsthemen wie dem Miteinander unterschiedlicher 
Generationen, sozialer Milieus (z.B. das Programm „dreizeit“ / www.dreizeit.org) sowie 
Religionen und Kulturen (z. B. „abraham & Co.“ / https://www.wert-
voll.org/projekte/abraham-co-look-at-me/ und das mit dem Jugendzentrum im Paul-
Gerhard-Haus/Münster realisierte Projekt „Begegnung / https://www.wert-
voll.org/projekte/begegnung/) einbringen. 
Bei mehreren Projekten wurden und werden Kindern mit sonderpädagogischen 
Unterstützungsbedarf involviert (insbesondere im Rahmen des Bundesprogramms 
“Bündnisse für Bildung / Kultur macht stark“). 
 
3.4.3. Transitionsprozesse/Kultur des Übergangs 
Die Aufnahme des Kindes in die Kindergartengruppe und der Übergang von der 
Kindergartengruppe in die Schule sind sensible Phasen. Sie werden mit den Eltern 
besprochen und der Prozess des Übergangs gemeinsam gestaltet. Den pädagogischen 
Fachkräften ist bewusst, dass sich die Familie des Kindes in einer Übergangsphase 
befindet, in der gewohnte Strukturen verändert werden und ambivalente Gefühle bei 
den Eltern Verständnis und Empathie erfordern. 
 
Als Träger von Kindertageseinrichtungen sind wir uns der Bedeutung von erfolgreichen 
Übergangserfahrungen für den Bildungs- und Entwicklungserfolg eines Kindes in der 
Kindertagesstätte sehr bewusst. Aus der modernen Bindungsforschung wissen wir 
heute, dass die Erfahrungen mit frühen Transitionen das Erleben bei künftigen 
Übergängen im Lebensverlauf nachhaltig prägen. Kindliche Übergangserfahrungen sind 
selten von Freiwilligkeit geprägt und bedürfen deshalb einer besonders achtsamen und 
sensiblen Begleitung, insbesondere da die Trennung von der Hauptbezugsperson zu 
den größten Stressfaktoren in der frühen Kindheit zählt. Eine achtsame, 
leitliniengestützte Eingewöhnung bildet deshalb die Grundlage all unserer 
pädagogischen Bemühungen. 
 
Um die Tatsache wissend, dass Betreuungswechsel speziell im Kleinkindalter einen 
gewichtigen Risikofaktor für die Bindungssicherheit der Kinder sowie für die Entstehung 
von Frühmutismen darstellen, begleiten wir eine evtl. Transition 
betreuungsvorerfahrener Kinder in eine unserer Einrichtungen mit besonderer 
Aufmerksamkeit. Die Kontakte zu den Trägern der Kindertagespflege werden im

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Sozialraum gepflegt und ein fallbezogener Austausch unter Einbeziehung der Eltern 
forciert. Eltern und Tagespflegeperson sind eingeladen, die frühsten 
Transitionserfahrungen des Kindes gemeinsam mit der eingewöhnenden Fachkraft in 
unserer Einrichtung zu reflektieren. Mit Hilfe einer Checkliste werden die Erfahrungen 
des Kindes und seine Entwicklung im ersten Bereuungssetting nachvollzogen. Wissen 
um Rituale, Bedarfe, Fähigkeiten, Vorlieben und Abneigungen sowie Gewohnheiten des 
Kindes hilft der eingewöhnenden Fachkraft in unserer Einrichtung ein individuelles 
Setting für den Beziehungsaufbau zu gestalten. Abschied und Neuanfang werden 
gemeinsam mit der abgebenden Tagespflegekraft besprochen und der individuelle 
Übergang unter Einbeziehung der Eltern gemeinsam besprochen.  
 
Neben der Eingewöhnung und dem Bindungsaufbau legen wir in unserer Einrichtung 
großen Wert auf die Anbahnung des Ablösungsprozesses und die Begleitung der 
Transition von der Kita in die Grundschule. Vorschularbeit beginnt deshalb bereits mit 
der Aufnahme in unsere Einrichtung und nicht erst im letzten Jahr vor der Einschulung. 
Wir vertreten die Auffassung, dass Kinder lernen, wenn sie bereit und motiviert dazu 
sind. Selbstbildungsprozesse sind hoch individuell und nicht auf das letzte Kitajahr 
beschränkt. 
Schulfähigkeit beschreibt für uns nicht eine »Checkliste« von »Vorschulwissen und 
Fertigkeiten«. Wir streben vielmehr einen grundlegenden Entwicklungsstand des 
Kindes an, der es ihm ermöglicht, den neuen Alltag innerhalb und außerhalb der Schule 
eigenständig zu bewältigen. Vorschularbeit ist somit nicht von Selbstbildungsprozessen 
und der Begleitung und Unterstützung des Kindes in seiner eigenen Entwicklung zu 
unterscheiden. 
Auch wenn Vorschularbeit zentraler Teil unseres pädagogischen Alltags ist, sind wir 
überzeugt davon, dass ergänzende Vorschularbeit in altershomogenen Gruppen wichtig 
für die Identität der Kinder ist. Sich als Vorschulkind zu erleben und sich so mit dem 
bevorstehenden Übergang zu konfrontieren, sehen wir als bedeutsam an.  
Wir bemühen uns deshalb um intensive Kooperation mit den abnehmenden 
Grundschulen im Einzugsgebiet und versuchen so, die Kinder schon vor dem Wechsel 
mit der neuen Institution vertraut zu machen. Regelmäßig gleichen wir zudem die 
Bildungsziele unserer Vorschulinhalte mit denen der Grundschulen ab, damit bereits 
gewohnte Inhalte von den Kindern in der Grundschule wiedererkannt und erweitert 
werden können. Dabei sollen gleichermaßen sozial-emotionale sowie schulbezogene 
Fähigkeiten über die KiTa-Jahre gefördert werden.  
 
Einen besonderen Fokus legen wir auf die Elternbeteiligung in der Kultur des 
Übergangs. Ihre Einstellung gegenüber der Schule und den Herausforderungen des 
Kindes prägen maßgeblich neue Situationen. So ermöglichen wir bereits im Voraus ein 
Kennenlernen der Eltern mit der neuen Schule über Veranstaltungen oder persönliche 
Kontakte.  
 
Den Abschied aus unserer Einrichtung gestalten wir mit einem Ritual, da unserer 
Auffassung nach Abschied einer klaren Handlung und eines deutlichen äußeren Signals 
bedarf, um angemessen bewältigt zu werden.  
 
Neben den großen Übergängen versuchen wir im pädagogischen Alltag auch aktiv, die 
Kinder bei Mikrotransitionen, wie sie im Kitaalltag vielfach durch den Wechsel von

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Spiel- oder Angebotssituationen entstehen, zu unterstützen und ihre Belastungen zu 
reduzieren, indem wir den Tagesablauf ritualisieren. Dabei ist uns nicht wichtig, dass 
bestimmte Elemente immer zur gleichen Uhrzeit stattfinden, sondern vielmehr, dass 
eine Aktion konsequent auf die nächste folgt und der Ablauf damit für die Kinder plan- 
und kontrollierbar erscheint. 
Für die Bring- und Abholsituation sind uns selbstinitiierte Trennungen zur Reduktion 
der trennungsindizierten Belastungen beim Kind sehr wichtig. Deshalb bitten wir die 
Bezugspersonen, morgens und nachmittags ausreichend Zeit für Abschied und 
Übergang einzuplanen und allzu hohe Termindichte für die Kinder zu vermeiden. 
 
3.4.4. Netzwerkzusammenarbeit (konzeptionell) 
Die „wert-voll - Kindertagesstätte“ wird mit anderen Institutionen/Einrichtungen im 
Sozialraum, wie Grundschulen, Sportvereinen und Kulturvereinen sowie anderen 
Kindertageseinrichtungen kooperieren (vgl. 3.4.2 und 3). 
Über den Paritätischen ist der Träger in den Austausch und die Zusammenarbeit mit 
zum selben Wohlfahrtsverband gehörenden Einrichtungen eingebunden. - Am Standort 
Düsseldorf wird dies bereits seit mehreren Jahren praktiziert. 
Der Träger ist seit vielen Jahren in der Kinder- und Jugendhilfe tätig und verfügt über 
ein umfangreiches Netzwerk aus Wald-, Ernährungs-, Bauernhof-, Religions-, Theater- 
und Musikpädagogen. Dieses Netzwerk wird bei Bedarf für die Kindertagesstätte 
hinzugezogen. 
 
3.4.5. Aufnahmekriterien (Sozialraum) 
Die Aufnahmekriterien werden bedarfsorientiert und überkonfessionell gestaltet, mit 
den Ergebnissen der örtlichen Jugendhilfeplanung fortgeschrieben und jährlich im  
Rahmen der Sitzungen des Rates der Einrichtungen besprochen und festgelegt. 
In der „wert-voll - Kindertagesstätte“ gelten nach Priorität geordnet die folgenden 
Kriterien: 
 Geschwisterkind 
 Mischung der sozialen Milieus und Kulturen/Religionen 
 Geschlecht und Alter 
 Berufstätigkeit der Eltern (Vereinbarkeit Familie und Beruf) 
 Zeitpunkt der Anmeldung 
 
Es werden vornehmlich Kinder aus dem direkten Wohnumfeld aufgenommen. Die 
Einrichtung ist bereit, auf Zuweisung des Jugendamtes mit bis zu fünf Prozent 
überzubelegen. 
 
Die Einrichtung erhebt keine Zusatzgebühren. 
 
3.4.6. Familienzentrum NRW Zertifizierung 
Die Einrichtung ist bereit, sich als Familienzentrum NRW zertifizieren zu lassen (u.U. 
auch im trägerübergreifenden Verbund). 
 
3.4.7. Flexible/erweiterte Öffnungszeiten / Schließzeiten 
Die Einrichtung ist montags bis freitags von 7.00 - 16.30 Uhr geöffnet. Bei Bedarf wird 
sich der Träger bemühen, die Randzeiten auf 6 und 18 Uhr oder länger auszuweiten.

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In den Sommerferien gibt es eine Schließzeit von 3 Wochen und in den 
Weihnachtsferien gibt es eine Schließzeit von einer Woche. 
 
3.4.8. Zertifizierung plusKITA 
Die Einrichtung ist bereit, sich als plusKita zertifizieren zu lassen.

V_0555_2024_1._Auswertungsformulare

24965 Zeichen

1 
 
Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster 
 
Auswertungsformular 
 
Ausgeschriebene Einrichtung:  
Kindertageseinrichtung Kiesekampweg im Stadtteil Coerde 
 
Name und Adresse des Trägers: 
AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen 
Clemensstraße 2-4 
45699 Herten 
 
1. Trägerhintergrund / Trägerdarstellung 
Mögliche Beschreibung des Trägers und seiner Betätigungsfelder, Verbandszugehörigkeit, 
Leitbild etc.  
- Die AWO ist ein unabhängiger, anerkannter Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege  
- Der AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen ist anerkannter Träger der freien Ju-
gendhilfe und betreibt 360 Einrichtungen, davon über 80 Kitas in den Kreisen Steinfurt, Bor-
ken, Recklinghausen, Coesfeld und Münster 
- AWO-Kitas im Stadtteil Coerde: Kiesekampweg, Marderweg, Nerzweg; daher gutes Netz-
werk in Coerde; Synergien können genutzt werden 
- Motivation zur Bewerbung Kiesekampweg: Interesse an der Trägerschaft einer größeren 
Einrichtung / eines Neubaus 
- Fachberatung und Personal fürs Recruiting wird vorgehalten 
 
2. Wirtschaftlichkeit 
Angebotener Trägeranteil 
0 % 
 
3. Fachlichkeit / Pädagogik 
3.1. Rahmenkonzept 
Alle fachlichen Anforderungen umfassend erfüllt / Erfahrungen in der Kindertagesbetreuung lie-
gen vor. 
- Leitziel der AWO: Gesellschaftliche Teilhabe durch Information über Kinderechte, Partizipa-
tion, Inklusion, nachhaltiges Handeln, gesundheitsbewusstes Leben 
- Erfahren der Grundwerte des gesellschaftlichen Zusammenlebens (Menschenwürde, Tole-
ranz, Chancengleichheit, Solidarität) 
- Kinder sind Entdecker, Erfinder und Forscher, die sich aktiv und kreativ mit ihrer Umwelt 
auseinandersetzen (Selbstbildung) 
- Stärkung der Resilienz und Erlernen von Basiskompetenzen (Selbst-, Sach- und Metho-
denkompetenz) 
- Angebote der Bildungsbereiche (Bewegung, Körper, Gesundheit und Ernährung, Sprache 
und Kommunikation, Soziale- und (inter-)kulturelle Bildung, Musisch-ästhetische Bildung, 
Religion und Ethik, Mathematische Bildung, Naturwissenschaftlich-technische Bildung, Öko-
logische Bildung, Medien) 
- Alltagsintegrierte Sprachförderung 
- Bildungsdokumentation mithilfe der Bildungsschnecke (Schlaaf-Kirschner) und BaSik,  
- Leitfaden zur Gestaltung des Übergangs von der Kita zur Grundschule  
- 1x wöchentliche Vorschulangebote (Polizei, Bücherei, Kinderschutzbund etc.) 
Flexible Betreuung: 
- Öffnungszeiten 7.30-16.30 Uhr, bei Bedarf Ausweitung auf 6.00-18.00 Uhr 
- Schließzeiten: 2-3 Wochen während der Sommerferien, 1 Woche Weihnachten und Neujahr, 
Brückentage, Fortbildungen o.ä. werden jährlich bekannt gegeben

2 
 
- Es besteht die Möglichkeit der Notbetreuung durch Synergien der AWO Kitas Kiese-
kampweg, Marderweg, Nerzweg 
- Niederschwellige, familienorientierte Angebote zu Bring- und Abholzeiten 
 
3.2. Querschnittsaufgaben wie Integration, Inklusion und Genderthematik 
Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Querschnittsaufgaben vor. Der Träger stellt fol-
gende Merkmale besonders hervor: 
- Zu Querschnittsthemen finden freiwillige und verpflichtende Fortbildungen statt 
Inklusion: 
- Anerkennung der Grundwerte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit 
- Ablehnung jeder Art von Diskriminierung (Geschlecht, Sprache, Religion, nationale, ethni-
sche, soziale Herkunft, Hautfarbe, Geburt, Vermögen, Behinderung, Status)  
- Entwicklung einer professionellen Haltung der Fachkräfte zu Vielfalt, Chancengleichheit und 
Anti-Diskriminierung 
- Professioneller Umgang mit dem Thema Migrationshintergrund / Fluchterfahrungen (Nutzung 
von Übersetzungshilfen; Bildungsdokumentation mit speziellen Fragebögen) 
- Diverse Familienbilder werden in ihrer Vielfältigkeit respektiert und finden sich in Büchern 
und Spielmaterialien wieder 
- Zahlungspflichtige Angebote werden so gestaltet, dass alle Kinder einer Einrichtung daran 
teilnehmen können 
- Individuelle Förderung / Entwicklung eines Teilhabe- und Förderplanes für Kinder mit erhöh-
tem Förderbedarf in Zusammenarbeit mit den Eltern 
- Fachberatung „Inklusion“ begleitet die päd. Fachkräfte bei I-Anträgen, Erstellen von Förder-
plänen in Zusammenarbeit und Reflexion mit den Eltern 
- Arbeitskreis „Inklusion“ mit Fachberatung, verpflichtend für alle päd. Fachkräften 
Partizipation: 
- Partizipation als zentraler Baustein der Arbeit  
- Ziel: altersspezifisches Erlernen der Selbstorganisation (Kinderparlament, Kinderkonferen-
zen, Mitgestaltung des Tagesablaufes, offenes Frühstücksbuffet von 8:00 – 10:00 Uhr, Mor-
genkreis, Freispiel & wählbare Angebote und Projekte (Atelier, Bewegung etc.)  
- Kinder werden unterstützt ihre Rechte wahrzunehmen und sich frei zu entfalten, unabhängig 
von individuellen Fähigkeiten, ethnischer wie sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter 
- Kinder haben das Recht auf Mitsprache und Beteiligung an Entscheidungsprozessen 
- Gemeinsame Entwicklung von Regeln und Grenzen unter Einbeziehung der Eltern 
- Beschwerdemanagement & Leistungsverbesserung als kontinuierlicher Prozess 
Gender: 
- Wertschätzung und Schutz der eigenen geschlechtlichen und sexuellen Identität als Teil des 
Persönlichkeitsrechtes, in Unabhängigkeit bestehender Geschlechterklischees 
- Stärkung der Ich-Identität und des ungezwungenen Erforschens des eigenen Körpers 
- Bildungs- und Beschäftigungsmaterial vermittelt Diversität 
- Siehe auch: Leitfaden „Sexualität von Kindern“  
 
3.3. Gesundheitsförderung 
Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Gesundheitsförderung vor. Der Träger stellt fol-
gende Merkmale besonders hervor: 
Ernährung 
- Ovo lacto-vegetarische Ernährung wird z.Zt. eingeführt (ab August entsprechendes Früh-
stück, danach auch Mittagessen) / Schulungen der Hauswirtschaftskräfte 
- Berücksichtigung der Speisevorschriften verschiedener Kulturen 
Bewegung: 
- Umfangreiches Bewegungsangebot drinnen und draußen 
- 1 fester Turntag in der Woche, mittwochs „offene Turnhalle“, 1x wöchentlich Yoga, 2x jähr-
lich Besuch der Turnhalle der nahegelegenen Grundschule 
- Spaziergänge

3 
 
Hygiene & Gesundheit 
- alle Fragen zum Hygiene- und Gesundheitsgesetz werden in Zusammenarbeit mit dem Ge-
sundheitsamt abgedeckt 
- Teilnahme am Programm „Kita mit Biss“ (Zahngesundheit) 
- Hinweis an die Eltern auf jährliche Vorsorgeuntersuchungen 
Sexualpädagogischer Leitfaden 
- Umgang mit Geschlechterrollen 
- Umgang mit Doktorspielen 
- Grenzsetzung (Respekt, Akzeptanz und Einhaltung der individuellen Grenzen der Kinder) 
- Erkennen und Einstufen von sexuellem Verhalten und Übergriffen 
- Orientierung an gesetzlichen Vorgaben und Meldepflicht wird gewährleistet 
- Mitarbeitende erhalten Schulungen und Fortbildungen  
- Päd. Fachkräfte sind gut informiert und fortgebildet, um das Thema der kindlichen Sexualität 
an Eltern zu transportieren (Fachlichkeit, Wissen um Vorbehalte und Ängste) 
Prävention/Kinderschutz 
- Kinderschutzkonzept liegt vor (wesentliche Grundlagen sind die Zusammenarbeit zwischen 
Eltern, Mitarbeitenden, insoweit erfahrener Fachkraft und dem Jugendamt) 
- Checkliste für die Umsetzung des Schutzkonzeptes liegt vor 
- Verhaltenskodex für die pädagogische Arbeit liegt vor 
- Prüfschema für Kindeswohlgefährdung liegt vor 
- Veröffentlichung von Leitlinien zur geschlechtsspezifischen Antigewaltarbeit in der AWO  
- Verantwortung der AWO beginnt bei der Wahrnehmung von persönlichen Grenzen, der Ver-
hinderung jeglicher Übergriffe und des Einsatzes gegen Cybergewalt 
- Regelmäßige Fachkräfteschulungen im Bereich „Kinderschutz“ 
- Zusammenarbeit mit dem Fachdienst für Gewaltprävention und Kinderschutz (eine zustän-
dige Ansprechperson für jede Einrichtung) 
 
3.4. Sozialraumorientierung und Kooperationspartner 
- Netzwerk in Coerde ist durch die Kita Marderweg (Familienzentrum), Nerzweg und Kiese-
kampweg vorhanden 
- Ein Verbund mit dem bestehenden AWO Familienzentrum in Coerde wird angestrebt 
- Bestehende Kooperationspartner: Erziehungs- und Familienberatung, Frühförderstellen, 
UKM, Kindertagespflege, Schuldner- und Migrationsberatung, musikalische Frühförderung, 
Ergotherapie, Logopädie, zahnärztlichen Dienst, Sozialpädiatrisches Zentrum, Fachdienst 
Gewaltprävention und Kinderschutz, Fachdienst Sozialpädagogik, Schulsozialarbeit, Stadt-
teilbüro 
- Vernetzungen zu den Grundschulen 
- Vernetzung mit umliegenden Kitas (Runder Tisch / Arbeitskreis) 
- Aufbau der Kita-Sozialarbeit im Stadtteil Coerde mit Schaffung einer entsprechenden Fach-
kraftstelle ist angedacht (Aufgaben: Koordination und Vermittlung in den beschriebenen 
Netzwerken; Beratungsangebote für Familien und Mitarbeitende der AWO Kitas; Anwesen-
heit in allen AWO Kitas in Coerde z.B. zu Bring- und Abholzeiten oder die Teilnahme an 
Teamsitzungen und Elternabenden)  
- Aufbau eines Stadtteilbüros als Ort der Begegnung und Anlaufstelle für Familien und Bür-
ger*innen aus Coerde (Beratungsangebote; Kontaktvermittlung zu anderen unterstützenden 
Diensten; Unterstützung bei verschiedenen Antragsverfahren; Raumnutzung für andere Insti-
tutionen des Stadtteils etc.) 
 
3.5. Erziehungs- und Bildungspartnerschaften 
Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Erziehungs- und Bildungspartnerschaften vor. 
Der Träger stellt folgende Merkmale besonders hervor: 
- Eltern sind Experten für die Entwicklung ihres Kindes 
- Arbeit nach dem Berliner Eingewöhnungsmodell 
- Elternsprechzeiten, terminierte Elterngespräche, Tür- und Angelgespräche, Entwicklungsge-
spräche (Bildungsdokumentation) 
- Elternmitwirkung durch Elternbeirat, Elternvollversammlung, Kitabeirat

4 
 
- Regelmäßige Themenorientierte Elternveranstaltungen (Themen z.B. Sexualpädagogik) 
- Feste & Feiern, Tag der offenen Tür, 1x jährliches Sommerfest 
- Päd. Fachkräfte stehen Eltern als Berater*innen und Unterstützer*innen zur Verfügung 
- Regelmäßige Förderplangespräche mit den Eltern und Therapeuten 
- Gute Kommunikation und wertschätzende Haltung zwischen Erziehungsberechtigten und 
Fachkräften 
- Beschwerdemanagement (Kummerkasten; Kontakt mit dem Fachpersonal oder Elternbeirat) 
- Jährliche Elternabfrage zur Überprüfung der Bedürfnisse der Familien 
- Niederschwellige, familienorientierte Angebote zu Bring- und Abholzeiten 
- AWO CONNECT App - soziales Netzwerk der AWO im Unterbezirk Münsterland-Recklingha-
usen zur direkten Kontaktaufnahme mit den einzelnen Einrichtungen in Form von Chats, 
Blogs, Videogesprächen 
- Nutzung der Kita-App „Stramplerbande“ zur Vernetzung von Erziehenden und Eltern 
 
3.6. Organisationskultur und Qualität sichernde Maßnahmen 
Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Organisationskultur und Qualität sichernden 
Maßnahmen vor. Der Träger stellt folgende Merkmale besonders hervor: 
- Pädagogische Konzeption als Grundlage der pädagogischen Arbeit 
- Orientierung an Grundsätzen der Bildungsförderung für Kinder von 0-10 Jahren und Bil-
dungsvereinbarung des Landes NRW 
- Kontinuierliche Reflexion und Überarbeitung des pädagogischen Konzeptes in Zusammenar-
beit von Einrichtung, Träger und Eltern (Anpassung an Bedürfnisse der Kinder) 
- Plattform für Qualitätsstandards (enthält Dokumentationen, Handlungsanweisungen etc. und 
beinhaltet die Möglichkeit der Aufgabenzuweisungen oder des Einreichens von Verbesse-
rungsvorschlägen) 
- 1x wöchentliches Jour Fixe der Gruppenleitungen, 14-tägiges Fachbereichsleitungstreffen, 
1x monatliche Leitungsrunde, 1x jährliche zweitägige Fachtagung für Leitungen 
- Fachtagungen zu unterschiedlichen Themen 
- Teilnahme der Fachbereichsleiter am AWO-internen 3 Jahres Programm MAGNET AWO 
(versteht sich als Handlungskonzept, um die Arbeitgeberattraktivität in den AWO Einrichtun-
gen zu steigern) 
- Teilnahme am ESF-Programm (Europäischen Sozialfonds) „Kinder Stärken – Rückenwind“ / 
Kita-Sozialarbeit Beratungs- und Unterstützungsangebote in der Kita 
Personalgewinnung / Personalbindung:  
- In den AWO-Kitas arbeiten päd. Fachkräfte, Kita-Helfer*innen, Hauswirtschaftskräfte und 
sonstiges Personal 
- In den meisten Einrichtungen sind Auszubildende und FSJ-ler - pro Kita eine Kolleg*in, die 
Azubis begleitet, Kooperationen mit Berufskollegs 
- Tarif AWO Münsterland-Recklinghausen ist weitgehend dem TVöD angeglichen 
- Betriebsrat steht Mitarbeitenden bei Bedarf zur Seite 
- Das erweiterte Team umfasst die päd. Fachberatung, Fachberatung Inklusion, eine Person 
aus dem Fachdienst Gewaltprävention, Fachdienst Sozialpädagogik, Fachbereichsleitung, 
sowie alle Kooperationsstellen 
- Zeitnahe Vertragsabschlüsse  
 
4. Besondere Merkmale / Eignung 
- Großes bestehendes Netzwerk in Coerde 
- Kooperationen zum bestehendes AWO Familienzentrum können genutzt werden 
- Coerde als Stadtteil voranbringen 
- AWO hat viele Fachdienste (in Münster der Fachdienst Sexualpädagogik oder Refugium für 
Familien mit Fluchterfahrungen) 
- Zusammenarbeit mit der Musikschule 
- Schwerpunktthemen: gesunde Ernährung, Sexualität als Bestandteil der Persönlichkeitsent-
wicklung und der sozialen Erziehung

5 
 
Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster 
 
Auswertungsformular 
 
Ausgeschriebene Einrichtung:  
Kindertageseinrichtung Kiesekampweg im Stadtteil Coerde 
 
Name und Adresse des Trägers: 
wert-voll gGmbH 
Weißenburger Str. 23 
44135 Dortmund 
 
1. Trägerhintergrund / Trägerdarstellung 
Mögliche Beschreibung des Trägers und seiner Betätigungsfelder, Verbandszugehörigkeit, 
Leitbild etc.  
- Der Träger wurde 2002 gegründet und ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe 
- Seit 2018 ist wert-voll Träger einer viergruppigen Kita in Düsseldorf; 2023 wurde eine Träger-
schaft in Havixbeck übernommen; ab 2025 neue Einrichtungen in Dortmund, Düsseldorf und 
Krefeld; weitere Standorte (Wuppertal, Duisburg, Gelsenkirchen und Essen) in Planung 
- Ein Cluster aus 3 Einrichtungen je Kommune wird angestrebt, Einrichtungen sollen sich ge-
genseitig unterstützen 
- Vorherige Tätigkeiten des Trägers: Projekte (Bildungsgerechtigkeit, Jugendliche in Arbeit 
bringen, Schwerpunkt in Brennpunkten: Dortmunder Nordstadt) 
- Institutionelle Kindertagesbetreuung als neuer Schwerpunkt 
- Motivation für das Projekt am Kiesekampweg: Mitgestaltung in Münster, Übernahme von 
Verantwortung als Träger, Erfahrungen im sozialen Brennpunkt in Dortmund 
- Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband und dem Paritätischen Jugendwerk NRW, Zu-
griff auf spitzenverbandliche Fachberatung gewährleistet 
 
2. Wirtschaftlichkeit 
Angebotener Trägeranteil 
0% 
 
3. Fachlichkeit / Pädagogik 
3.1.  Rahmenkonzept 
Alle fachlichen Anforderungen umfassend erfüllt / Erfahrungen in der Kindertagesbetreuung lie-
gen vor. 
- Inklusion als Grundlage des pädagogischen Alltags 
- wert-voll KiTas sind weltanschaulich unabhängig 
- Kinder werden in ihrer Individualität mit ihren jeweiligen Voraussetzungen, Stärken und Inte-
ressen sowie in ihrem eigenen Entwicklungstempo angenommen und gefördert 
- Kita als Ort, an dem Kinder sicher und geborgen lernen und sich frei bewegen können, Ei-
genaktivität wird gefördert 
-  „“wert-voll Werte: 
1. „Achtung der Vielfalt: das Fremde wird das Bekannte“ 
2. „Anteilnahme und Zusammenhalten: Altruismus entwickeln“ 
3. „Achtung der Lebensalter: Bereicherung durch Begegnung der Generationen“ 
4. „Inklusion leben“ 
5. „Achtung des Lebens und der natürlichen Lebensgrundlagen: Ganzheitlich denken und 
handeln“ 
- Pädagogisches Konzept bezieht ausgewählte Aspekte verschiedener reformpädagogischer 
Ansätze ein (z.B. Waldorf, Montessori, Pikler, Wald-, Erlebnis und Umweltpädagogik) 
- Konzept wird stetig weiterentwickelt, erweitert und an aktuelle Herausforderungen angepasst 
- Fachkräfte als Bindungspersonen und sichere Basis 
- Feste Gruppen, Raumgestaltung mit Gruppen- und Funktionsräumen

6 
 
- Schwerpunkte:  
1. Jeder wird so angenommen wer er/sie ist und was er/sie mitbringt 
2. Partizipation situativ (Kinder mitnehmen) 
3. Viel Natur + soziales Umfeld ( Bewusstsein für Natur und den Menschen schaffen) 
4. Ressourcen vom Team nutzen 
5. Vegetarisches Frühstück + Mittagessen 
6. Nachhaltigkeit-Naturverbundenheit-Bewegung 
- Öffnungszeiten 7.00-16.30 Uhr 
- Bei Bedarf bemüht sich der Träger um eine Ausweitung der Öffnungszeiten auf 6.00-18.00 
Uhr 
- Schließzeiten: 3 Wochen Sommerferien, 1 Woche Weihnachtsferien 
 
3.2.     Querschnittsaufgaben wie Integration, Inklusion und Genderthematik 
Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Querschnittsaufgaben vor. Der Träger stellt fol-
gende Merkmale besonders hervor: 
Integration / Inklusion: 
- Gemeinsame Betreuung und Bildung von Kindern mit und ohne Migrationshintergrund bzw. 
Behinderung zentrales Selbstverständnis des Trägers 
- Gestaltung des Alltags, sodass alle Kinder sich nach ihren Möglichkeiten entwickeln und ihre 
individuellen Potenziale entfalten können (statt Förderangeboten für einzelne) 
- Zusammenarbeit mit Eltern, Frühförderstellen und Therapeut*innen  
- Kinder sollen Empathie und gegenseitige Rücksichtnahme lernen 
- Alltagsintegrierte Sprachbildung 
- Sprachförderung: verschiedensprachige Fachkräfte / Übersetzerbüros 
- Inklusion: Generationsübergreifende Arbeit (Senioren) / Kinder mit allen Einschränkungen 
werden betreut / barrierefreie Ausstattung der Einrichtungen  Anforderungen an die Ein-
richtungen 
Partizipation:  
- Kinder werden altersgerecht an Entscheidungen beteiligt 
- Partizipation wird als Dialog und gemeinsame Entscheidungsfindung verstanden 
- Fachkräfte sollen befähigt werden, Beschwerden auch von Kleinkindern als solche zu erken-
nen  
- In den Einrichtungen soll ein beschwerdefreundliches Klima geschaffen werden 
- Ein Konzept für ein Beschwerdemanagement für Kinder und Eltern liegt vor 
Gender: 
- Kinder sollen nicht durch stereotype Rollenerwartungen eingeschränkt werden 
- Unterstützung bei der Entwicklung der eigenen Identität 
- Berücksichtigung von Rollenbildern im Alltag und im Spiel, bewusste Begleitung durch Fach-
kräfte / Reflektierte Nutzung von Räumen, Materialien und Medien 
- Austausch mit den Eltern, Anregung zur Reflexion von Geschlechterrollen  
- Offenheit der Mitarbeitenden / Fortbildungen / Materialien zum Thema Gender 
 
3.3.      Gesundheitsförderung 
Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Gesundheitsförderung vor. Der Träger stellt fol-
gende Merkmale besonders hervor: 
Ernährung 
- Gesunde, ausgewogene und vielfältige Ernährung spielt eine entscheidende Rolle 
- Genussmittel (Süßigkeiten usw.) werden anlassbezogen angeboten 
- Aktive Beteiligung der Kinder an der Zubereitung 
- Aktive Begleitung der Mahlzeiten, Sensibilisierung für Körperwahrnehmung bei Hunger und 
Sättigung 
- Zahngesundheit: Zähneputzen nach dem Essen, Projekte, Besuch der Zahnarztpraxis vor 
Ort 
- Gesunde Ernährung (Vegetarisch, Vollwertkost, zuckerfrei) 
 Träger hat positive Erfahrungen mit Apetito gemacht 
 Frühstück wird selbst hergestellt

7 
 
- Bildung für Naturthemen + Ernährung (Wie und Wann wächst etwas?) 
Bewegung 
- Vielfältige Bewegungsmöglichkeiten, Wechsel von Bewegungs- und Ruhephasen 
- Frühsport, 3-4x Woche Sport im Freien; Bewegungsraum ist immer geöffnet; es wird viel Zeit 
in der Natur verbracht 
Hygiene 
- Hygiene im Alltag: 
o Sauber machen vor und nach dem Essen 
o Kinder sollen Umgang mit Hygienematerialien lernen 
o Regelmäßiges Händewaschen 
o Unterstützung bei der Nutzung von Sanitäranlagen 
Sicherheit 
- Gesetzliche Sicherheitsstandards, Entfernung grober Gefahrenquellen 
- Ansonsten Unterstützung der Kinder im Umgang mit Gefahren  
o Sicherheitserziehung im Alltag 
o Verkehrserziehung im Alltag und in Projekten mit der Polizei 
Prävention/Kinderschutz 
- Kinderschutzkonzept wird einrichtungsbezogen erstellt 
o Einrichtungsbezogene Risikoanalyse 
- Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter*innen zu Kinderschutz 
- Eigene insoweit erfahrene Fachkraft in der Dortmunder Zentrale 
- Zusammenarbeit mit Fachkräften des Paritätischen 
- Festes Handlungsschema bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 
- Förderung der Sprachfähigkeit von Kindern (über Körper und Gefühle) 
- Beschwerdemöglichkeiten für Kinder (verbal, über Kummerkasten für gemalte Bilder, Verhal-
tensänderungen) 
- Beschwerdemöglichkeiten für Eltern (Partizipative Organe / Elternbeirat / Rat der KiTa) 
- Offenheit unter den Mitarbeiter*innen, einmischen, wenn der Eindruck entsteht, Beschwer-
den werden nicht ausreichend ernst genommen 
 
3.4.      Sozialraumorientierung und Kooperationspartner 
- Nähe zum Kleingartenverein „Münster Nord e.V.“ soll genutzt werden: In Anlehnung an das 
Konzept „Kleingarten-Kita“ der Gesellschaft für Gemeinsinn e.V. soll ein Kleingarten gepach-
tet werden (Refugium neben dem Kitagelände)  
- Nutzung des angrenzenden Waldgebietes 
- Vernetzung und Kooperation mit anderen Institutionen/Einrichtungen im Sozialraum, wie 
Grundschulen, Sportvereinen, Kulturvereinen, anderen Kindertageseinrichtungen sowie 
Therapeuten geplant 
- Kooperation mit Tagespflegepersonen im Sozialraum (Übergangsgestaltung) 
- Vernetzung mit dem Pflegestützpunkt (seniorengerechte Wohnungen) im neuen Wohnquar-
tier 
- Zertifizierung als Bewegungs-Kita ist beabsichtigt in Kooperation mit „SV Teutonia Coerde 
60 e.V.“ 
- Auszeichnung als „Nachhaltige Kita“ wird angestrebt 
- Bevorzugte Aufnahme von Kindern aus dem direkten Wohnumfeld 
- Ziel: Mehrere Häuser in einer Stadt, um Synergien zu schaffen 
- Zertifizierung als Familienzentrum wird angestrebt 
 
3.5.      Erziehungs- und Bildungspartnerschaften 
Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Erziehungs- und Bildungspartnerschaften vor. 
Der Träger stellt folgende Merkmale besonders hervor: 
- Rollenbewusstsein, gegenseitige Wertschätzung und Aufbau eines gemeinsamen Bildungs-
verständnisses als Grundlage 
- Eltern sind nicht Kunden der Kita, sondern als primäre Bezugspersonen ihrer Kinder wertzu-
schätzen und einzubeziehen 
- Täglicher informeller Austausch zwischen Fachkräften und Eltern

8 
 
- Ausführliche Elterngespräche jederzeit nach Vereinbarung 
- Regelmäßige Elternabende 
- Hospitationen, Beteiligung bei Ausflügen und Veranstaltungen möglich 
- Eltern dürfen sich einbringen, Kita soll aber keine zusätzliche Verpflichtung werden 
- Themenbezogene Elternabende 
- Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat 
- Festes Vorgehen zum Beschwerdemanagement 
- Beobachtung und Dokumentation über Portfolio, Dokumentation der Sprachentwicklung über 
BaSiK 
- App für einen schnellen Informationsaustausch 
 
3.6.      Organisationskultur und Qualität sichernde Maßnahmen 
Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Organisationskultur und Qualität sichernden 
Maßnahmen vor. Der Träger stellt folgende Merkmale besonders hervor: 
- Pädagogische Konzeption als Grundlage der pädagogischen Arbeit 
- Orientierung an Grundsätze der Bildungsförderung für Kinder von 0-10 Jahren und Bildungs-
vereinbarung des Landes NRW 
- Kontinuierliche Reflexion und Überarbeitung des pädagogischen Konzepts in Zusammenar-
beit von Einrichtung, Träger und Eltern: Selbstbild als „lernende Organisation“ 
- Zufriedenheit aller Beteiligten und Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder als wichtigste Qua-
litätskriterien 
- Beobachtung und Dokumentation als zentrale Mittel zur Qualitätsentwicklung 
- Regelmäßiger Austausch zwischen Eltern und Fachkräften, Fachkräften untereinander sowie 
mit dem Träger 
- Teamsupervision und Team-Tage mit externen Referenten 
- Fachberatung, Supervision und Beratung durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband 
- Qualitätsentwicklungsinstrument PQ-Sys-KiQ des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes NRW 
soll genutzt werden 
- Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen 
 
Personalgewinnung / Personalbindung:  
- Entgelt der päd. Fachkräfte nach §§12-17 Teil SuE (Sozial- und Erziehungsdienst) 
- Zusätzliche Angebote: Betriebliche Altersversorge, Job-Bike, JobTicket. Gesundheitsvor-
sorge durch Förderung von Sportkursen 
- Multiprofessionelle Teams (pädagogisch, therapeutisch, hauswirtschaftlich) 
- Personalentwicklung als Trägeraufgabe (Zentrale Dortmund) 
- Zusammenarbeit mit Ausbildungsinstitutionen / Anbieten von PiA- und Praktikumsstellen  
- Regelmäßige Mitarbeitergespräche auf deren Basis Leitungen und Geschäftsführung für 
jede Einrichtung einen bedarfsgerechten Fort- und Weiterbildungsplan erarbeiten 
- In fast allen Kitas ist das Personal gut aufgestellt 
- Qualität liegt im Kleinunternehmen 
 
4. Besondere Merkmale / Eignung 
- Wertvoll ist nicht nur der Name des Trägers sondern auch dessen Haltung 
- Kleiner Träger sehr persönlich und nahbar 
- seit vielen Jahren in der Kinder- und Jugendhilfe tätig 
- verfügt über ein umfangreiches Netzwerk aus Wald-, Ernährungs-, Bauernhof-, Religions-, 
Theater- und Musikpädagogen sowie Erfahrungen in Projekten, die unterschiedliche soziale 
Milieus und Generationen zusammenbringen 
- Bereitschaft zur Zertifizierung als Familienzentrum und plusKita 
- Bereitschaft auf Zuweisung des Jugendamts bis zu 5% über zu belegen 
- Freude an der Arbeit durch Zusammenhalt und Wertschätzung 
- Viel Erfahrungen für den Stadtteil Coerde 
- Erfahrungen mit alt & jung

Beratungsverlauf (5)

05.11.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.11.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.27 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Hauptausschuss
TOP 29 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Rat
TOP 36 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Kiesekampweg 2
  • Kemperweg 45
  • Marderweg
  • Nerzweg
  • Hochstraße 12

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0555/2024
Typ
Vorlagen
Datum
16.10.2024
Erstellt
04.09.2024 13:40