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V/0470/2021

Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr Münster

Vorlagen 27.05.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.06.2021, TOP 15

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Satzung z Änderung EntschädigSatzung

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Ansehen

Beschlussvorlage

29389 Zeichen

V/0470/2021 
V/0470/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr Münster 
2. Satzung zur Änderung der "Entschädigungssatzung Ehrenamtliche Einsatzkräfte" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   15.06.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   23.06.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung 
1.  Der Rat nimmt die unter Ziffer 1 der Vorlage dargelegte Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehr für 
die Erreichung der Schutzziele der Stadt Münster im Brandschutz zur Kenntnis. 
2.   Der Rat nimmt den Bericht unter Ziffer 2 der Vorlage zu den bisherigen Fördermaßnahmen der 
Stufe 1, basierend auf der Vorlage V/0604/2012 „Förderu ng des Ehrenamts in der  
Freiwilligen Feuerwehr Münster“ zur Kenntnis. 
3.  Der Rat beschließt die unter Ziffer 3 der Vorlage dargelegten Fördermaßnahmen der Stufe 2, in -
klusive der hierzu erforderlichen Finanzmittel i. H. v. 186.862 € (2022) sowie 161.862 € (2023 ff). 
4.  Der Rat beschließt die anliegende Satzung zur Änderung der „Entschädigungssatzung ehrenamt-
liche Einsatzkräfte“, Stand 16.12.2016 (Anpassung der Aufwandsentschädigungen für Angehöri-
ge der Freiwilligen Feuerwehr gemäß Fördermaßnahmen der Stufe 2).  
5.  Die Verwaltung wird beauftragt, die unter Ziffer 3 der Vorlage dargelegten Fördermaßnahmen der 
Stufe 2 umzusetzen.  
Feuerwehr 
 
02.06.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Dr. Langenberg 
Telefon: 492-8200 
LangenbergJ@stadt-
muenster.de

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V/0470/2021 
II. Finanzielle Auswirkungen 
Die vorgenannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung HH-Jahr Betrag / € Bemerkungen 
Produktgruppe 0209 Brand- und Katastrophenschutz    
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2022 186.862  
   2023 ff 161.862  
Die für die Finanzierung erforderlichen Mittel für die Jahre 2022 ff werden zu den jeweiligen Haus-
haltsplanentwürfen bei der o.g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass 
mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor der eigentli-
chen Etatberatung der jeweiligen Jahre erfolgt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Betrieb der Freiwilligen Feuerwehr zur Sicherstellung der Gefahrenabwehr  
    in der Stadt Münster  
 
Die Stadt Münster ist als Aufgabenträger zuständig für alle Gefahrenabwehrmaßnahmen im Brand-
schutz, in der Hilfeleistung, im Rettungsdienst sowie im Katastrophenschutz und unterhält hierzu eine 
leistungsfähige Feuerwehr. Dies beinhaltet gleichermaßen die Durchführung der jeweiligen Einsätze 
und Einsatzarten sowie deren Koordinierung und Planung. Die vom Rat der Stadt Münster beschlos-
sene Vorlage V/0948/2015 „Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Münster“  legt hierzu für den 
Brand- und Katastrophenschutz die Schutzziele in Ziffer 13 und 13.7 fest.  
Die Sicherstellung dieser Schutzziele erfolgt eine enge Verzahnung einer leistungsfähigen Berufsfeu-
erwehr mit e iner leistungsfähigen Freiwilligen Feuerwehr.  Hierbei ist es unter anderem zwingend er-
forderlich, dass die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr schnell (d.h. möglichst in 
4 Minuten), mit körperlicher Fitness (d.h. atemschutztauglich) und i n ausreichender Anzahl (d.h. in 
SOLL-Stärke) am Feuerwehrhaus eintreffen. Zur Sicherstellung der gesetzlichen Hilfsfrist bleiben 
dann noch weitere 4  Minuten, da in 50 % der Fälle der Einsatzort nach 8  Minuten zu erreichen ist 
(Schutzziel 1 nach Brandschutzbedarfsplan). 
 
Die Bedeutung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr für die kommunale Gefahrenabwehr 
wurde zurückliegend auch in der Vorlage V/0604/2012 „Förderung des Ehrenamts in der Freiwil-
ligen Feuerwehr“ erläutert. Für den Fall, dass nicht genügend Bürgerinnen und Bürger zur ehren-
amtlichen Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr bereit sind, sieht das Recht eine Ausweitung der 
Wachen der Berufsfeuerwehr oder die Einrichtung einer Pflichtfeuerwehr mit einem Pflichtdienst für 
alle Bürgerinnen und Bürger vom 18. bis zum 60. Lebensjahr vor. 
 
Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz  NRW führt 
hierzu aus: „Die im Einsatzdienst tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) 
sind freiwillig und ehrenamtlich im Dienst der Gemeinde tätig“ (§ 9 BHKG). Die Kommune als „Aufga-
benträger des Brandschutzes“ „fördert die Tätigkeit im Ehrenamt und widmet dem Ehrenamt zur Er-
haltung einer leistungsfähigen Feuerwehr besondere Aufmerksamkeit“. 
 
Die hier vorlieg ende Vorlage V/1032/2020 „Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamts in der 
Freiwilligen Feuerwehr Münster“ aktualisiert nun die bisherigen Fördermaßnahmen und schreibt 
das Förderprogramm fort. Das Leitmotiv und unveränderte Ziel ist dabei die Erhaltung einer leistungs- 
und mitgliederstarken Freiwilligen Feuerwehr für die Stadt Münster. Demgemäß beinhaltet die vorlie-
gende Fortschreibung zwei Hauptaspekte:

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A) Schutz der ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilung und Erstattung von Aufwänden. 
Schwerpunkte der Fö rdermaßnahmen hierzu sind die Anpassung der Entschädigung für entstan-
dene Aufwände im Dienst für die Stadt Münster sowie die Optimierung des Unfallversicherungs-
schutzes.  
B) Vorhaltung einer Freiwilligen Feuerwehr mit ausreichender Mitgliederzahl für die Sicherstellung der 
Schutzziele im Brand- und Katastrophenschutz nach Brandschutzbedarfsplan. 
Schwerpunkte der Fördermaßnahmen hierzu sind die Wohnsitznahme möglichst in der Nähe der 
Feuerwehrhäuser und die Mitgliederwerbung. 
 
 
2. Bericht zu den Fördermaßnahmen der Stufe 1  
 
Mit der Vorlage V/0604/2012 „Förderung des Ehrenamts in der Freiwilligen Feuerwehr“ wurden im 
Jahr 2012 Fördermaßnahmen geplant, die unter der dortigen Ziffer 8.1 zusammengefasst sind. Zur 
Umsetzung dieser Maßnahmen wird nachfolgend Bericht erstattet. 
 
2.1 Etablierung des Arbeitskreises „Förderung Ehrenamt“ 
Die Ausarbeitung der einzelnen Fördermaßnahmen erfolgt kontinuierlich in dem etablierten Arbeits-
kreis „Förderung Ehrenamt“ der Feuerwehr Münster. Dieser bewertet die Bedarfe und gestaltet Eck-
werte und Details der einzelnen Fördermaßnahmen. Der Arbeitskreis setzt sich zusammen aus dem 
Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr und dessen Vertretern, dem Vorsitzenden des Verbandes der 
Feuerwehr der Stadt Münster e.V., der für die Freiwillige Feuerwe hr zuständigen Fachstelle der Feu-
erwehr Münster, weiteren Delegierten der Freiwilligen Feuerwehr sowie dem stellvertretenden Leiter 
der Feuerwehr als Vorsitzenden. 
 
2.2 Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr mit Gebäude- und Fahrzeugtechnik  
(vgl. Ziffer 8.1.2 - 8.1.3, V/0604/2012) 
Die Ausstattung des Ehrenamtes mit leistungsfähigen Fahrzeugen und funktionalen Feuerwehrhäu-
sern wird - neben dem funktionalen Erfordernis - immer wieder als Motivationsfaktor und Wertschät-
zung des Ehrenamts empfunden. Gleichzeit ig sind die Eckwerte der technischen Ausstattung der 
Freiwilligen Feuerwehr fixiert im Brandschutzbedarfsplan der Stadt Münster.  
Seit Beschluss der V/0604/2012 erfolgten folgende Bau- und Planungsmaßnahmen:  
Inbetriebnahme der Feuerwehrhäuser Kinderhaus, Handorf und Geist, Inbetriebnahme einer Hallen-
erweiterung in Gelmer aus Unfallverhütungsgründen, laufende Neubaumaßnahme in Roxel, laufende 
Neubauplanung der Feuerwehr häuser Nienberge, Albachten und Sprakel sowie die Sicherung von 
Raumbedarfen für die Mus ikzüge der Feuerwehr sowie für die historische Oldtimersammlung der 
Feuerwehr Münster in Form von Hallenplätzen in der ehemaligen York-Kaserne. 
Über die laufende Investitionsplanung des Amtes 37 wird das Sanierungs- und Neubauprogramm der 
Bestands-Feuerwehrhäuser aus den 60er Jahren kontinuierlich fortgesetzt, um die technischen, be-
trieblichen und arbeitsschutzbezogenen Anforderungen umzusetzen. Der zusätzliche Motivationsas-
pekt für die diensthabenden ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr ist  dabei nicht zu 
unterschätzen. 
Als weitere Einzelmaßnahme mit besonderer Bedeutung für das Ehrenamt ist geplant, eine Ersatzlö-
sung zur Unterbringung der historischen Feuerwehr -Oldtimer anzubieten, die über die ehrenamtliche 
Oldtimergruppe der Feuerwehr Münster erhalten werden. 
Weiterhin ist vorgesehen, die bereits vorgeplanten optionalen Hallenerweiterungen an den neueren 
Feuerwehrhäusern (4. Stellplatz) baulich zu realisieren, um mit weiteren Mannschaftstransport wagen 
eine Verbesserung der Mobilität de r Ehrenamtlichen im Dienstbetrieb und der Jugendfeuerwehr zu 
ermöglichen. Die jetzt im Planungsstadium befindlichen Feuerwehrhäuser in Nienberge und Albach-
ten werden bereits aktuell mit einer vierten Halle geplant. 
Für die Bereitstellung eines leistungssta rken Fuhrparks wurde zurückliegend ein intensives Pro-
gramm zur Vereinheitlichung der Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr mit jeweils zwei schlagkräfti-
gen Löschfahrzeugen der sogenannten 20 -er Klasse abgeschlossen (Hilfeleistungslöschfahrzeug 
HLF-20 und Lö schfahrzeug LF20-KatS für die Brandbekämpfung, die Technische Hilfeleistung und 
den Einsatz bei Großeinsatz - oder Katastrophenlagen). Lediglich an einzelnen Standorten fehlen

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noch angekündigte LF20-KatS des Bundes und des Landes, um ältere Löschfahrzeuge L F8 zu erset-
zen. Gleichzeitig ist mit der Vollausstattung an Hilfeleistungslöschfahrzeugen HLF -20 nach intensiver 
Vorplanung nun eine technische Einheitlichkeit und Kompatibilität der erstausrückenden Fahrzeuge 
von Freiwilliger Feuerwehr und Berufsfeuerwehr erreicht worden. 
 
2.3 Ausstattung Schutz- und Dienstkleidung  
(vgl. Ziffer 8.1.1, V/0604/2012) 
Neben der zwingend notwendigen persönlichen Schutzausrüstung (PSA) der Einsatzkräfte besteht für 
die Freiwillige Feuerwehr ein besonderer Bedarf an zusätzlichen  Wetterschutzjacken. Vor allem für 
gesellschaftliche Anlässe und für repräsentative Aufgaben, ebenso wie für Trauerfälle, ist die schwere 
Schutzausrüstung kein geeigneter Schutz bei ungünstiger Witterung. Dementsprechend wurden in 
einem mehrjährigen Programm über 650 Wetterschutzkleidungen beschafft. 
Darüber hinaus gilt der Grundsatz der identischen Ausstattung von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr 
mit Schutzausrüstung. Demgemäß erfolgte die Umstellung des Feuerwehrhelm-Typs auf einen neuen 
technischen Mod elltyp einheitlich und als Komplettausstattung von Berufs - und Freiwilliger Feuer-
wehr. Die Beschaffung weiterer Schutz - und Dienstkleidung wird derzeit nach Vorschlägen der Frei-
willigen Feuerwehr im Amt 37 fachlich und finanztechnisch erörtert. Kontinuierl ich wird für die Feuer-
wehr Münster im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen überprüft, welche Schutzkleidung hinsicht-
lich ihrer Schutzwirkung einen ausreichend guten und zeitgemäßen Schutz bietet.  
 
2.4 Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Einsatzkräfte 
(vgl. Ziffer 8.1.4 - 8.1.5, V/0604/2012) 
Die eingeführte Aufwandsentschädigung an die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Feuerwehr Münster 
stellt sicher, dass neben den umfangreichen Pflichten für den Übungsdienst und Einsatz nicht zusätz-
lich auch noch eine p rivate Finanzierung des Systems der Freiwilligen Feuerwehr durch eigene Aus-
lagen erfolgen muss. Hierzu wurden im Jahr 2012 die anfallenden Kosten abgeschätzt und als „Auf-
wandsentschädigung“ im Ortsrecht der Stadt Münster in der „Entschädigungssatzung Ehren amtliche 
Einsatzkräfte“ verankert. Die Höhe der Aufwandsentschädigung wurde seinerzeit auf 2,- € je Übungs-
abend oder Einsatz festgesetzt. Ausbilder erhalten 10,- € je Übungstermin, für Führungskräfte sind im 
Ortsrecht weitere Entschädigungen ausgewiesen. B asierend hierauf werden aktuell insgesamt ca. 
17.300 € p.a. an Aufwandsentschädigungen für die etwa 730 Einsatzkräfte ausgezahlt. Da der reale 
Aufwand heute deutlich höher als 2, - € pro Dienstabend / Einsatz ist, ist die Anpassung der Auf-
wandsentschädigung für ehrenamtliche Einsatzkräfte der Feuerwehr Münster ein wesentlicher Aspekt 
für die Fortschreibung der Fördermaßnahmen des Ehrenamtes mit der hier vorliegenden Vorlage 
(siehe Ziffer 3.1 dieser Vorlage). 
 
2.5 Förderung technischer Ausbildungen und Steigerung des Arbeitsschutzes 
(vgl. Ziffer 8.1.6 - 8.1.7, V/0604/2012) 
Für die Mitwirkung in der Einsatzabteilung der Feuerwehr werden umfangreiche Ausbildungen ver-
langt und notwendige Lehrgänge über die Feuerwehr angeboten. Gleichzeitig ist festzustellen, dass  
bestimmte Ausbildungskontingente limitiert sind, da der dienstliche Bedarf eine kalkulatorische Kos-
tengrenze hat oder andere Rahmenbedingungen eine Limitierung von Ausbildungsumfängen festle-
gen. Vor diesem Hintergrund wurden durch den „Arbeitskreis Ehrena mt“ Förder - und Ausbildungs-
maßnahmen identifiziert, die über den Rahmen des Pflichtangebotes hinaus eine Leistungssteigerung 
der Feuerwehr und einen Gewinn an Arbeitssicherheit ermöglichen und dabei gleichzeitig einen indi-
viduellen Zusatznutzen für die Ehr enamtlichen bieten. In diesem Zusammenhang werden heute in 
zahlreichen Einzelmaßnahmen folgende Ausbildungen finanziell gefördert: 
- LKW-Führerschein-Erwerb (Klasse C) über das dienstliche Mindestkontingent hinaus, 
- Motorkettensägen-Ausbildungen über das dienstliche Mindestkontingent hinaus, 
- Fahrsicherheitstrainings LKW sowie  
- Fahrsicherheitstrainings PKW 
- Flash-Over-Trainings und Realbrandtrainings im Innenangriff

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2.6 Training der Führungskräfte 
(vgl. Ziffer 8.1.8, V/0604/2012) 
Die Anforderungen an das Ehrenamt bei der Feuerwehr sind zurückliegend kontinuierlich gestiegen. 
Dies betrifft insbesondere die Verantwortung der ehrenamtlichen Führungskräfte mit den Themen der 
Mitarbeiter- und Menschenführung, aber auch die des Controllings und des Arbeits schutzes. Auch 
kommt es vor, dass ehrenamtliche Feuerwehrangehörige in die Position einer Führungskraft gelan-
gen, für die sie aus ihrer privaten oder beruflichen Erfahrung noch über wenig Führungspraxis verfü-
gen. Aus diesen Gründen wird heute ein regelmäßiges Trainingsprogramm für die Führungskräfte der 
Freiwilligen Feuerwehr angeboten. Tagungswochenenden hierzu beinhalten spezifische Themen, von 
der Menschenführung bis zum Jugendschutz. 
 
2.7 Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit  
(vgl. Ziffer 8.1.9, V/0604/2012) 
Die Schutzzielerreichung in der Stadt Münster basiert nach Brandschutzbedarfsplan (siehe Ziffer 1 
dieser Vorlage) gleichermaßen auf dem Betrieb einer leistungsfähigen Berufsfeuerwehr, wie auch 
einer leistungsfähigen Freiwilligen Feuerwehr. 
Demgemäß gelten auch für die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrmitglieder für den Einsatz besondere 
Anforderungen hinsichtlich der körperlichen Leistungsfähigkeit. Für den Brandeinsatz ergeben sich 
diese aus der Atemschutztauglichkeit nach der Feuer wehrdienstvorschrift 7 und der medizinischen 
Vorsorgeuntersuchung G26.3. Während bei der Berufsfeuerwehr quasi alle Einsatzkräfte diese Leis-
tungen erfüllen, ist es auch für die ehrenamtlichen Kräfte zumindest ein hoher Anteil an atemschutz-
tauglichen Einsatzkräften erforderlich. Für die Sicherstellung der Schutzziele ergibt sich für die Feu-
erwehr Münster die Anforderung, dass 2/3 der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr die körperli-
che Leistungsfähigkeit gemäß G26.3 erfüllen müssen. 
Angesichts der in der  Gesellschaft allgemein abnehmenden körperlichen Fitness ist die Förderung 
der körperlichen Leistungsfähigkeit von besonderer Bedeutung für die Mitwirkung der Freiwilligen 
Feuerwehr in der Gefahrenabwehr. Dementsprechend wurde durch den „Arbeitskreis Ehre namt“ ein 
Förderprogramm ausgearbeitet. Dieses umfasst heute eine Finanzierung von personifizierten Jahres-
verträgen in Fitnessstudios oder Sportvereinen mit einer Förderhöhe von 50 % (max. 120,- p.a.). Wei-
terhin werden Startgelder für den Münster Marathon und den Staffel-Marathon erstattet. 
 
3. Fördermaßnahmen der Stufe 2  
 
In der Vorlage V/0604/2012 wurden unter Ziffer 9 weitere Fördermaßnahmen der „Stufe  2“ vorgese-
hen, die seinerzeit noch zu spezifizieren waren. Vor dem Hintergrund der Bedarfe der Freiwil ligen 
Feuerwehr hat der „Arbeitskreises Ehrenamt“ diese Fördermaßnahmen der Stufe 2 konkretisiert; als 
Ergebnis werden klar definierte Maßnahmenfortschreibungen empfohlen für die Bereiche „Aufwands-
entschädigungen“, „feuerwehrspezifische Versicherungen“, „S icherstellung der Verfügbarkeit ehren-
amtlicher Feuerwehrangehörige durch (orts -)zentrumsnahen Wohnsitz“, „Erhöhung des Anteils eh-
renamtlicher Feuerwehrangehöriger in der Stadtverwaltung“, „ermäßigte Nutzung des ÖPNV“ sowie 
„Mitgliedergewinnung für die Freiwillige Feuerwehr“.  
Die Einzelmaßnahmen sind in den nachfolgenden Ziffern 3.1 bis 3.6 beschrieben. 
 
Zur Realisierung dieser Fördermaßnahmen der Stufe 2 sind folgende Finanzmittel im Teilergebnis-
plan der Produktgruppe 0209 (Brand- und Katastrophenschutz) zusätzlich erforderlich: 
2022:   186.862 € 
2023 ff: 161.862 € p.a. 
 
3.1 Anpassung der Aufwandsentschädigungen 
Die bestehende Aufwandsentschädigung beträgt seit 2012 für ehrenamtliche Einsatzkräfte 2, - € je 
Übungsabend oder Einsatz (siehe Ziffer 2.4). Mit d ieser Summe sind jedoch die realen Aufwendun -
gen für Fahrtkosten, Reinigung eines Teils der Dienstkleidung, Verpflegungsmehraufwand, Telefon - / 
Internetkosten nicht mehr abgedeckt. Zudem beinhaltet die bisherige Aufwandsentschädigung einen

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hohen Verwaltungsaufwand zur Ermittlung des individuellen Entschädigungsbetrages bei den ehren-
amtlichen Mitgliedern und Führungskräften und der Fachstelle „Freiwillige Feuerwehr“.  
Mit dem Ziel der Deckung der entstehenden realen Aufwände und der Verwaltungsvereinfachung hat 
der Arbeitskreis „Förderung Ehrenamt“ den nachfolgenden Beschlussvorschlag erarbeitet. 
Bezugsgröße der Aufwandsentschädigung:  Gemäß Verband der Feuerwehren NRW orientiert 
sich diese üblicher Weise an der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Ver-
tretungen und Ausschüsse; Entschädigungsverordnung (EntschVO). 
Geeignet als Bezugsgröße sind die Sitzungsgelder für „sachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie 
sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner“ gemäß §  2 EntschVO, diese betragen entspr echend 
der Einwohnerzahl Münsters gemäß EntschVO in der Fassung v. 01.11.2020 37,20 € p.M. 
Für Angehörige der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Münster ist nach Einschätzung des 
„Arbeitskreises Ehrenamt“ eine monatliche Aufwandsentschädigung i.H.v. 0,5 x Bezugsgröße sachge-
recht (ergibt 18,60 €); dies entspricht bei durchschnittlich vier Diensten pro Monat (2  Übungsdienste, 
2 Einsätze) einer  
Entschädigung je Dienst oder Einsatz von 4,65 €.  
Aufgrund des erhöhten Zeitaufwandes in Verbindung durch d ie zusätzliche Verantwortungsübernah-
me erhalten Führungsfunktionen der Freiwilligen Feuerwehr Münster eine zusätzliche, nach Aufwand 
gestaffelte Entschädigung: 
Ergänzende Aufwandsentschädigung für Führungskräfte 
Gruppenführer Bezugsgröße x 0,25 monatlich:  9,30 Anzahl: 100  
Zugführer / Verbandführer Bezugsgröße x 0,5 18,60 50 
Stellv. Einheitsführer Bezugsgröße x 1 37,20 25 
Einheitsführer Bezugsgröße x 1,5 55,80 20 
Jugendwart Bezugsgröße x 0,25      9,30 30 
Jugendgruppenleiter Bezugsgröße x 0,5    18,60 6 
Stellv. Stadtjugendfeuerwehrwart Bezugsgröße x 1    37,20 2 
Stadtjugendfeuerwehrwart Bezugsgröße x 1,5 55,80 1 
Stellv. Sprecher der Freiw. Feuerwehr Bezugsgröße x 2    74,40 2 
Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr Bezugsgröße x 3  111,60 1 
Resultierende Mittelanpassung p.a.: 
  162.266 € Entschädigung für Dienst oder Einsatz 
(0,5 x Bezugsgröße = 18,60 p.M. (entspr. 4,65 €  x 4 Diensten / Einsätzen p.M.),  
incl. Erhöhung der Anzahl der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr von 660 in 
2012 gemäß V/0604/2012 auf 727 im Jahr 2020) 
    54.896 € Ergänzende Entschädigung für Führungskräfte (gemäß Tabelle) 
-   75.300 €  abzüglich Kosten der bisherigen Aufwandsentschädigung 
  141.862 € 
 
3.2 Optimierung feuerwehrspezifischer Versicherungen 
Bereits seit vielen Jahren gewährt die Stadt Münster den ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilli-
gen Feuerwehr einen Versicherungsschutz, der über die gesetzlichen Versicherungsleistungen der 
kommunalen Unfallversicherer hinausgeht und z.B. Zusatzleistungen bei Unfal l, Invalidität oder für 
zusätzliche chirurgische Operationen nach Brandverletzungen enthält. Dieses Versicherungspaket ist 
verwandt mit dem „Baustein A“ der Zusatzversicherungen, den der Verband der Feuerwehren in 
NRW empfiehlt.  
Darüber hinaus rät der Ver band der Feuerwehren in NRW den Kommunen, ihre ehrenamtlichen Ein-
satzkräfte mit weiteren Versicherungsleistungen („Bausteine A -plus und B“) abzusichern. Diese bein-
halten die Absicherung des Herztod - und Herzinvaliditätsrisikos bei Einsätzen und Übungen, ve rsi-
chern auch körperliche Schäden bei Sportveranstaltungen mit Wettbewerbscharakter und rechnen 
unter bestimmten Voraussetzungen Vorerkrankungen nicht an. In zusätzlichem Umfang werden Leis-

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tungen für Unfall, Krankenhaustagegeld, kosmetische Operationen, Be rgungskosten und Todesfall 
übernommen. 
Der Arbeitskreis „Förderung Ehrenamt hat sich einstimmig für die Ausweitung des Versicherungs-
schutzes auf die Empfehlungen des Verbandes der Feuerwehren NRW ausgesprochen (sogenannte 
„Bausteine A, A-plus und B“). 
Kosten: ca. 15.000 € p.a. 
Hingegen nicht empfohlen wird eine Zusatzabsicherung in Form einer sogenannten „Feuerwehrren-
te“. Einzelne Kommunen wenden diese „Feuerwehrrente“ an. Mit einem Anreizsystem geprägt von 
der Teilnahmehäufigkeit und der Dauer der Mitglied schaft in der Freiwilligen Feuerwehr werden dort 
ab dem 60. Lebensjahr monatliche Zahlungen generiert. Für Münster wird dieses System nicht emp-
fohlen, da zum einen für monatliche „Renten“ -Zahlungen von unter 100 € bereits eine Kostenhöhe 
erreicht würde, di e oberhalb der Summe aller bisherigen Fördermaßnahmen der Stufe  1 läge und 
zum anderen der unmittelbare Anreiz einer „Feuerwehrrente“ für junge, neue Mitglieder als nur be-
grenzt eingeschätzt wird.   
 
3.3 Sicherstellung der Verfügbarkeit von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen durch (orts-) 
zentrumsnahen Wohnsitz 
Vor dem Hintergrund der für die Stadt Münster pflichtigen Schutzzielerreichung ist es gemäß Zif-
fer 1.2 dieser Vorlage entscheidend, dass ein ausreichender Anteil der ehrenamtlichen Einsatzkräfte 
im nahen Umfeld der Feuerwehrhäuser seinen Wohnsitz hat, um bei den Einsätzen innerhalb der 
notwendigen Zeit von vier Minuten am Feuerwehrhaus einzutreffen. Hierzu empfiehlt der „Arbeitskreis 
Ehrenamt“ nachfolgende konkrete Maßnahmen: 
3.3.1 Baulandvergabe 
Bereits zurückliegend wurde die Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr im Bereich der Baulandverga-
be durch zusätzliche Boni im Punktesystem des Bewerbungsverfahrens gewürdigt. Gemäß den 
„Richtlinien für die Vergabe städt. Einfamilienhausgrundstücke zur Förde rung der Eigentumsbildung“ 
werden seit Beschluss des Rates vom 22.05.2019 bei der Baulandvergabe zusätzlich 9  Punkte aner-
kannt für „Freiwillige Tätigkeiten der Bewerber in einer allgemein anerkannten Organisation der Hilfs - 
/ Rettungsdienste seit mehr als 3 Jahren mit einem Zeitaufwand von mindestens 150 Stunden p.a.“. 
Kosten: Keine 
 
3.3.2 Wohnungen an neuen Feuerwehrhäusern  
Im Rahmen der Grundsatzdiskussionen zum Mindest -Raumprogramm von Feuerwehrhäusern, die 
am Beispiel des Feuerwehrhauses in Kinderhaus geführt wurde, machte die Verwaltung die Notwen-
digkeit einer Gerätewartwohnung für den Betrieb der Feuerwehr deutlich. Der Gerätewart unterstützt 
insbesondere im Einsatzfall essentiell, verringert die Ausrückezeiten und ist in der Regel selbst mit 
ausrückendes Löschzugmitglied. Heute wird in allen neuen Feuerwehrhäusern eine Gerätewartwoh-
nung errichtet. Aus Sicht des Arbeitskreises „Förderung Ehrenamt“ ist es zukünftig notwendig, in den 
Feuerwehrhäusern eine darüber hinaus gehende höhere Anzahl an Wohnungen  für Feuerwehrange-
hörige bereitzustellen. Unter Bezug auf rechtliche Anforderungen sind nach Einschätzung der beteilig-
ten städtischen Ämter bei entsprechender frühzeitiger Planung und Genehmigung üblicher Weise ein 
bis zwei Wohnungen an Gerätehäusern reali sierbar. Die Realisierung von zwei Wohnungen bedingt 
erhöhten Planungsaufwand.  
Kosten: Erhöhte Baukosten, weitgehend refinanziert durch Mieteinnahmen. 
 
3.3.3 Vermietung von Wohnungen durch die Wohn+Stadtbau GmbH und die Stadt Münster  
Wohnungen der Stadt Münster in Feuerwehrhäusern sollen bei Neuvermietung zunächst ehrenamtli-
chen Einsatzkräften angeboten werden, um damit eine Abwanderung aus dem Stadtgebiet und den 
ortsnahen Bereichen zu verhindern und die gesetzlichen Schutzziele für die Stadt Münster sic herzu-
stellen. Entsprechende Vermietungsregeln können durch das städtische Wohnungsunternehmen für 
ihre Wohnungen im näheren Umkreis von Feuerwehrhäusern angepasst werden. Die Verwaltung wird 
die Wohn+Stadtbau GmbH bitten, hierzu eine Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat einreichen. 
Kosten: Keine

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3.4 Erhöhung des Anteils ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger bei den Beschäftigten der 
Stadtverwaltung Münster 
Hintergrund dieses Ziels ist zum einen die Ermöglichung ortsnaher Arbeitsplätze im Stadtgebiet 
Münster, ebenso aber auch die Nutzung von Vorteilen einer gleichzeitigen ehrenamtlichen und 
hauptamtlichen Tätigkeit für die Stadt Münster. Jedoch ergeben sich Grenzen für die Einstellung bei 
den Auswahlverfahren aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) . Hierauf basierend 
kann nach Einschätzung der Verwaltung die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr gegenüber 
den konkreten berufsbezogenen Aspekten kein ausschlaggebendes Kriterium sein.  
Um dennoch den Anteil der Freiwilligen Feuerwehr in der Stad tverwaltung zu erhöhen, werden seit 
geraumer Zeit die Stellenausschreibungen der Stadt Münster systematisch auch im Bereich der Frei-
willigen Feuerwehr bereitgestellt.  
Weiterhin soll geprüft werden, ob mit spezifischen Werbe - und Informationsmaßnahmen ein erhöhter 
Eintritt von bereits bei der Stadt Münster beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in die Frei-
willige Feuerwehr Münster erwirkt werden kann. Hierzu sei auf den Aspekt zur Mitgliederwerbung 
unter Ziffer 3.6 verwiesen. 
Kosten: Keine 
 
3.5 Ermäßigung bei der Nutzung des ÖPNV 
Um für Ausbildungsveranstaltungen und Dienstabende den ÖPNV ermäßigt nutzen zu können, wur-
den Gespräche mit den Stadtwerken zur Nutzung der Vergünstigungen des Jobtickets geführt. Im 
Ergebnis konnte eine Vereinbarung mit  den Stadtwerken Münster erzielt werden, bei der die Konditi-
onen des Jobtickets (Stadtbereich Münster) nun auch auf die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr 
übertragen wurden. 
Kosten: Keine 
 
3.6 Mitgliederwerbung für die Freiwillige Feuerwehr  
Diese Mitgliederwerbung wird bislang in den Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr individuell im Um-
fang und im örtlichen Design umgesetzt.  
Ziel ist es zukünftig, mit dem einheitlichen Logo von Feuerwehr Münster und Stadtfeuerwehrverband 
im CD der Stadt Mün ster professionell gestaltete Materialien zur Mitgliedergewinnung und Öffentlich-
keitsarbeit bereitzustellen. Dies sollen sowohl an zentraler Stelle der Feuerwehr Münster, als auch in 
den örtlichen Einheiten individuell genutzt werden. 
Die individuelle Mitgliederwerbung auf Ebene der Einheiten (Stadtteile) ist dabei von besonderer Be-
deutung, da die Mitgliederbedarfe in den Stadtteilen sehr unterschiedlich sind. Während einzelne 
zentrumsnahe Löschzüge eine maximale Personalbesetzung haben und keine besondere Mitglieder-
werbungen benötigen, ist für andere Einheiten die Mitgliedergewinnung von entscheidender Bedeu-
tung für die Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit.  
Zielführend kann zudem eine gezielte Mitgliedergewinnung sein, die potenzielle Neumitglieder an-
spricht, die tagsüber an einem Arbeitsplatz im entsprechenden Löschzugbezirk arbeiten. Zurücklie-
gend konnten so z.B. bereits im Bereich Hessenweg zahlreiche neue Mitglieder gewonnen werden, 
die tagsüber im Löschzug Gelmer aktiv sind und die Einsatzstärke erhöhen. Damit wurde das System 
der „Zweitausrücker“ als „Tagesausrücker“ als Beitrag zur Sicherstellung der Stärke der Freiwilligen 
Feuerwehr zurückliegend bereits eingeführt. Diese punktuellen Lösungen können mit gezielter Mit-
gliederwerbung in den Bedarfsbereichen flächendeckend umgesetzt werden. 
Als konkrete Fördermaßnahmen zur Mitgliederwerbung ist vorgesehen, eine Marketing -Agentur mit 
der Erstellung von gezielten Materialien zu beauftragen, die dann dauerhaft für alle Einheiten zur ört-
lichen Mitgliedergewinnung genutzt werden können. 
Kosten: 2022: 30.000 €,   2023 ff: 5.000 € p.a.  
Darüber hinaus ist die Ausstattung eines in der Investitionsplanung bereits vorgesehenen Logistik-
fahrzeuges geplant, welches neben der Einsatzfunktion auch zu Werbezwecken gen utzt werden soll. 
Hierzu wird das Fahrzeug werbewirksam gestaltet und zusätzlich mit einer Wechselbeladung für die 
Öffentlichkeitsarbeit ausgestattet.

- 9 - 
V/0470/2021 
 
i.V. 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
 
Anlagen: 
 
Satzung zur Änderung der „Entschädigungssatzung ehrenamtliche Einsatzkräfte“ vom 16.12.2016 
 
Anlage A

Anlage A

4654 Zeichen

Anlage A zur V/1032/2020 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung der kommunalen Aufgaben nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfe-
leistung und den Katastrophenschutz NRW, konkretisiert durch den Brandschutzbedarfsplan der 
Stadt Münster, ist eine leistungsfähige Feuerwehr, bestehend aus Berufs- und Freiwilliger Feuer-
wehr zwingende Voraussetzung. Die Vorlage beinhaltet zielgerichtete Maßnahmen zur Förderung 
des Ehrenamtes, um eine leistungsfähige Feuerwehr auch zukünftig sicherzustellen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Übergeordnetes Ziel der vorliegenden Vorlage ist die Sicherstellung einer leistungsfähigen Feuer-
wehr, konkretisiert durch den Ratsbeschluss der Vorlage V/0948/2015 „Brandschutzbedarfsplan 
für die Stadt Münster“ mit den Schutzzielen im Brand- und Katastrophenschutz (Ziffern 13 und 
13.7 des Brandschutzbedarfsplans, gleichzeitig Ziel (2.) zum Produkt 020901 Brandbekämpfung 
im Haushaltsplan).  
Zur Sicherstellung dieser Schutzziele für den Bereich der Freiwilligen Feuerwehr ist es erforder-
ich, dass die ehrenamtlichen Mitglieder schnell (d.h. möglichst in 4 Minuten), mit körperlicher Fit-
ness (d.h. atemschutztauglich) und in ausreichender Anzahl (d.h. in SOLL-Stärke) im Einsatzfall 
am Feuerwehrhaus eintreffen.  
Dieses Leitmotiv der Vorlage führt zu Fördermaßnahmen in den nachfolgenden Bereichen: 
A) Erstattung von Aufwänden und Optimierung des Versicherungsschutzes und 
B) Wohnsitznahme möglichst in der Nähe der Feuerwehrhäuser und Mitgliederwerbung. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0209 Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW verpflich-
tet gemäß § 3 zur Unterhaltung einer „leistungsfähigen Feuerwehr“ (bestehend für kreisfreie Städ-
te aus einer leistungsfähigen Berufsfeuerwehr und einer leistungsfähigen Freiwilligen Feuerwehr 
unter gemeinsamer Führung). Die Gemeinde hat dementsprechend auch für das Ehrenamt in der 
Feuerwehr die Personalverfügbarkeit sicherzustellen und entsprechende Fördermaßnahmen 
durchzuführen. § 9 führt hierzu aus: „Die im Einsatzdienst tätigen Angehörigen der Freiwilligen 
Feuerwehr (Einsatzabteilung) sind freiwillig und ehrenamtlich im Dienst der Gemeinde tätig“. Die 
Kommune als „Aufgabenträger des Brandschutzes“ „fördert die Tätigkeit im Ehrenamt und widmet 
dem Ehrenamt zur Erhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr besondere Aufmerksamkeit“.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Demografie:  
Die Förderung der Freiwilligen Feuerwehr erhält aufgrund der aktuellen demografischen Entwick-
lung eine besondere Bedeutung:  
a) Da das Ehrenamt im Einsatzdienst überwiegend aus jüngeren Feuerwehrangehörigen besteht, 
diese aber aus Kostengründen ihren Wohnsitz häufig in Randbereichen oder außerhalb des 
Stadtgebiets einnehmen, ist die Förderung der Verfügbarkeit der Ehrenamtlichen im Stadtgebiet 
Münster von besonderer Bedeutung (Ziffern 3.3, 3.4 und 3.6 der Vorlage) 
b) Die sportliche Leistungsfähigkeit der Jugendlichen nimmt seit Jahren stetig ab, ist aber eine 
fundamentale Voraussetzung zur Mitwirkung im Einsatzdienst. Hier kommt der Sportförderung 
eine besondere Bedeutung zu (Ziffer 2.7 der Vorlage). 
Klimaschutz: 
a) Die ermäßigte Nutzung des ÖPNV (Jobticket) konnte auch für die Freiwillige Feuerwehr erwirkt 
werden. Damit einher gehen eine verstärkte ÖPNV-Nutzung für Übungen und Dienstabende im 
Stadtgebiet, aber auch anderweitige, zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten des Tickets (Ziffer 3.5 
der Vorlage). 
b) Die bereits eingetretenen und noch zu erwartenden Klimaveränderungen führen immer häufi-
ger zu immer stärker ausgeprägten Extremwetterereignissen. Hochwasser-, Starkregen-, Schnee-
, Sturm- und Hitze-Ereignisse erfordern eine immer stärkere Antwort der Feuerwehr bei Groß-
einsatz- und Katastrophenlagen. Für großflächige Ereignisse ist dabei die umfangreihe Mitwir-
kung der Freiwilligen Feuerwehr ein zentraler Bestandteil (siehe auch V/0948/2015 „Brandschutz-
bedarfsplan“, Ziffer 13.7.4). Vor dem Hintergrund immer stärkerer Extremwetterlagen bekommen 
die Fördermaßnahmen der Freiwilligen Feuerwehr heute eine neue fundamentale Bedeutung.

Satzung z Änderung EntschädigSatzung

2354 Zeichen

Satzung der Stadt Münster zur Änderung der  
 
Satzung der Stadt Münster über die Gewährung des Ersatzes von Verdienst-
ausfall für beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen 
Feuerwehr sowie der anerkannten Hilfsorganisationen, über die Zahlungen  
von fortgewährtem Arbeitsverdienst für private Arbeitgeber und von 
Aufwandsentschädigungen  
(Entschädigungsverordnung ehrenamtliche Einsatzkräfte) 
vom 16.12.2016 
 
Der Rat der Stadt Münster beschließt aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW 
S. 666), zuletzt geändert durch Art. 3 NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG – sowie 
zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften vom 29. September 2020 (GV. NRW. 
S. 916), sowie gemäß der §§ 3 Abs. 1 und 22 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfe-
leistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 (GV. NRW S. 886), geändert durch 
Gesetz vom 17. Mai 2018 (GV. NRW. S. 244), in seiner Sitzung am 23.06.2021 folgende 
Satzung: 
 
§ 1  
 
§ 2 der Entschädigungsverordnung ehrenamtliche Einsatzkräfte erhält folgende Fassung:  
 (1) Die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr Münster erhalten für geleistete Dienste 
folgende Aufwandsentschädigung auf der Basis Verordnung über die Entschädigung der Mit-
glieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung - EntschVO) 
  Berechnung der monatlichen Aufwands-
entschädigung auf Basis von § 2 Abs. 1 lit d  
der EntschVO (Bezugsgröße) 
Angehörige der Einsatzabteilung  
der Freiwilligen Feuerwehr Münster 
 
Bezugsgröße x 0,5 
Ergänzende Aufwandsentschädigung  
für Führungskräfte: 
 
Gruppenführer Bezugsgröße x 0,25 
Zugführer / Verbandführer Bezugsgröße x 0,5 
Stellv. Einheitsführer Bezugsgröße x 1 
Einheitsführer Bezugsgröße x 1,5 
Jugendwart Bezugsgröße x 0,25 
Jugendgruppenleiter Bezugsgröße x 0,5 
Stellv. Stadtjugendfeuerwehrwart Bezugsgröße x 1 
Stadtjugendfeuerwehrwart Bezugsgröße x 1,5 
Stellv. Sprecher der Freiw. Feuerwehr Bezugsgröße x 2 
Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr Bezugsgröße x 3 
 
§ 2 Inkrafttreten 
 
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster in 
Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige „Entschädigungssatzung ehrenamtliche Einsatzkräfte“ 
vom 16.12.2016 außer Kraft.

Beratungsverlauf (4)

15.06.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2021 Hauptausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2021 Rat
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kinderhaus
  • Hessenweg

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Details

Aktenzeichen
V/0470/2021
Typ
Vorlagen
Datum
27.05.2021
Erstellt
27.05.2021 16:32