Mandari Insight

V/0903/2011

Kapitalerhöhung bei der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH

Vorlagen 25.11.2011

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2011, TOP 17

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

3973 Zeichen

V/0903/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kapitalerhöhung bei der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
14.12.2011 Rat Entscheidung
14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat der Stadt Münster empfiehlt der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster 
GmbH folgenden Beschluss zur Annahme:  
 
Der Vertreter der Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschafterversammlung der Flughafen 
Münster/Osnabrück GmbH wird ermächtigt, folgendem Beschluss in der Gesellschafterversamm-
lung der FMO GmbH zuzustimmen:  
 
• Es wird eine dritte Tranche der Kapitalerhöhung des FMO in Höhe von 4.895.934 € von 
den FMO-Gesellschaftern abgerufen.  
 
• Auf den Gesellschafter Stadtwerke Münster entfällt daraus entsprechend seinem Anteil am 
Stammkapital von 35,06% ein Anteil von 1.752.995 €  
 
• Die Mittel aus der Kapitalerhöhung werden der Flughafengesellschaft bis zum 15. Januar 
2012 zur Verfügung gestellt und der Kapitalrücklage des FMO gutgeschrieben.  
 
 
Begründung: 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist 100 %-ige Tochter der Stadt Münster. 1984 wurden die Anteile 
der Stadt Münster an der Flughafen Münster /O snabrück GmbH auf die Stadtwerke Münster 
GmbH übertragen. Dabei wurde beschlossen, dass die Geschäftsführung der Stadtwerke bei der 
künftigen Ausübung ihrer Gesellschafterrechte wichtige Angelegenheiten der Stadt Münster zur 
Entscheidung vorzulegen hat. 
 
Als Begründung führen die Stadtwerke in ihrer Aufsichtratsvorlage aus: 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0903/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Deppe 
Ruf: 
492 20 20 
E-Mail: 
Deppe@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.11.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0903/2011 
„Die Kapitalerhöhung erfolgt nicht zur Finanzierung neuer Maßnahmen im direkten Zusammen-
hang mit der Startbahnverlängerung. 
 
Die Kapitalerhöhung dient zum einen zur Abdeckung von Vorlaufinvestitionen der vergangenen 
Jahre (Abschluss des Grunderwerbs, Verfahrens- und Planungskosten etc.), die nicht in vollem 
Umfang durch die bisherigen Eigenkapitalzuführungen gegenfinanziert waren. Zum anderen dient 
sie zur Finanzierung einer neuen Befeuerungsanlage mit einer Investitionssumme von 1,9 Mio. €. 
Die Erneuerung der bestehenden Befeuerungsanlage war bereits von Beginn an in die Planung 
des langfristigen Eigenkapitalbedarfs des FMO einbezogen und Bestandteil der Gremienbeschlüs-
se zur tranchenweisen Eigenkapitalerhöhung des FMO aus dem Jahr 2005. Durch die Verzöge-
rungen beim Starbahnausbau ist nun aber der Ersatz der jetzigen Anlage zur Aufrechterhaltung 
des operativen Flugbetriebs unerlässlich geworden. 
 
Im Jahr 2006 wurde durch die Stadtwerke Münster eine ihrem Gesellschaftsanteil (35,06 %) ent-
sprechende erste Tranche der Kapitalerhöhung in Höhe von 3.521.950 € zugeführt, in 2007 folgte 
eine zweite Tranche der Stadtwerke Münster in Höhe von 2.454.193 €. Die übrigen Gesellschafter 
haben zu diesen Zeitpunkten ebenfalls ihren anteilgemäßen Verpflichtungen entsprechend ihrer 
Eigenkapitalzuführungen geleistet. 
 
Die Zuführung von Eigenkapital in die Kapitalrücklage ist lt. Geschäftsführung des FMO entspre-
chend dem Gesellschaftsvertrag des FMO mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen der 
Gesellschafter zu entscheiden. 
 
Bis zum heutigen Datum haben lt. Geschäftsführung des FMO bis auf die Gesellschafter Stadtwer-
ke Münster, Stadt Osnabrück und Kreis Steinfurt alle Gesellschafter ihre schriftliche Zustimmung 
zur Kapitalerhöhung eingereicht. Seitens Stadt Osnabrück und Kreis Steinfurt gebe es bereits 
mündliche Zusagen, dass die Zustimmung erfolgen wird. 
 
Der Aufsichtrat des FMO hat in seiner Sitz ung vom 13.10.2011 der Gesellschafterversammlung 
bereits einstimmig den Beschluss zur o. g. Kapitalerhöhung zur Annahme empfohlen.“ 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (3)

07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2011 Hauptausschuss
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.12.2011 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0903/2011
Typ
Vorlagen
Datum
25.11.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37