V/0457/2013
Künftige Unterbringung der VHS,
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13062013_Synergiepapier_Rademacher_1
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Gemeinsame Unterbringung von Volkshochschule mit Westfälischer Schule für Musik und Schulpsychologie: mögliche Synergien Eine gemeinsame Unterbringung von Musikschule, Volkshochschule und Schulpsy- chologie in einem Gebäudekomplex würde vorwiegend qualitative Synergien (1) ermöglichen, in begrenztem Maße ergäben sich zusätzliche Synergien durch ge- meinsame Nutzung von Flächen und Services (2). In Zusammenhang mit einem möglichen Standort Hörster Parkplatz würden durch die Nachbarschaft mit Theater, Orchester, Bibliothek und der Innenstadt zusätzliche Perspektiven eröffnet (3). 1. Qualitative Synergien Auch wenn VHS, WSfM und Schulpsychologie unterschiedliche Zielgruppen mit unterschiedlichen Formaten und Angebotsformen bedienen ergeben sich reizvolle Perspektiven konzeptioneller Zusammenarbeit und Weiterentwicklung. Schulpsychologie und VHS nannten in diesem Zusammenhang Bereiche wie Veranstaltungsmanagement, Kooperation (etwa Referententätigkeit) bei Veran- staltungen, Kooperation für den Bereich Erziehung und Schule, Fortbildung für Dozenten, die mit Kindern und Jugendliche arbeiten. Für Schulpsychologie und Musikschule ging es um Fortbildungen für Lehrkräf- te zu Kind-/ Verhaltensspezifischen Themen, Supervision Unterstützung thera- pienaher Unterrichtsangebote, Beratung zum Umgang mit „schwierigen“ Kindern und heterogenen Gruppen in Zusammenhang mit Inklusion, Evaluation pädagogi- scher Prozesse, Begleitung von Begabtenförderung (speziell in Zusammenhang mit der Jugendakademie von WSfM und Musikhochschule) sowie Musikangebote als schulpsychologische Förderangebote. Zwischen VHS und WSfM bietet sich eine Zusammenarbeit bei der Begleitung von Konzertangeboten, im Veranstaltungsmanagement, bei der Abstimmung von Angeboten für Erwachsene und allen musiktheoretischen Angeboten an. 2. Synergien bei Flächen und Services VHS, WSfM und Schulpsychologie verfügen derzeit gemeinsam über eine Flä- che von ca. 8.000 m² . Auf die VHS entfallen 5.000 m², auf die WSfM 2000m², auf die Schulpsychologie 1000m². Auch die Verkehrsflächen bieten ein nicht unbe- trächtliches Synergiepotential 40 der insgesamt ca. 80 Fach-, Unterrichts-, und Veranstaltungsräume der drei Institute wären innerhalb eines intelligenten Raumkonzeptes mit einem ge- meinsamen Raummanagement und entsprechender Ausstattung (incl. 100% akustischer Trennung, und Hausmeister- bzw. Umbauservice) gemeinsam zu nutzen . Nach Abgleich der derzeitigen Belegungszeiten kommen die drei Insti- tutsleitung zu der Einschätzung, dass so bis zu 10 von 40 Räumen eingespart werden könnten. Der derzeit 160 m² große und für bis zu 150 Teilnehmende nutzbare Veranstal- tungsraum , über den die VHS derzeit verfügt, sollte auf 300 Plätze (200 Plätze mit Erweiterungspotential für Veranstaltungen mit bis zu 300 Besuchern) mit Bühnentechnik sowohl für die Nutzung als Vortrags/Seminarraum mit Konfe- renztechnik als auch als Konzert-/Probemöglichkeit von Solo bis Sinfonieorches- ter ausgelegt werden und stünde allen drei Instituten zur Verfügung. 3. Grundsätzlich verlangt die gemeinsame Unterbringu ng von WSfM, VHS und Schulpsychologie in einem Gebäudekomplex nach einer aufwändigen 100- prozentigen akustischen Trennung. Gemeinsam nutzbar wären auch Foyer, Sanitärbereich (teilweise), Cafeteria, Kinderbetreuung, Garderobe, Parkmöglichkeiten und eine Infothek/ein Call- center (erweiterte „Pforte“), in der alle Einrichtungen über die gesamte Öffnungs- zeit Basisinformationen beispielsweise über Sprechzeiten, Preise/Gebühren, Öff- nungszeiten, Vertretungen, Unterrichtsausfälle/Krankheiten und Zuständigkeiten etc. anbieten könnten. Alle Einrichtungen würden auch von gemeinsamem Haus- meister-, Umbau- und Raummanagement – Service profitieren. Keine Synergieeffekte sind von einer Zusammenlegung der Verwaltungen zu erwarten. Durch die an Kursverwaltung/Entgelten orientierte VHS und die an Schülern/Gebühren orientierte WSfM mit jeweils vollkommen unterschiedlich kon- zipierter Software ergeben sich spezifische Abläufe, die selbst Vertretungsper- spektiven nur in Ausnahmefällen sinnvoll erscheinen lassen. Weitere Einschränkungen ergeben sich aus den Vorgaben des Datenschutzes insbesondere in Zusammenhang mit der Schulpsychologie. Auch Erfahrungen aus Städten wie Stuttgart und Neuss, in denen VHS und Mu- sikschulen gemeinsam untergebracht sind sowie eine Umfrage unter Volkshoch- schulen, die mit anderen kommunalen Einrichtungen kooperieren, lassen keine signifikanten Synergieeffekte erwarten. 3. Zusätzliche Perspektiven im Zusammenhang mit dem Standort Hörster Parkplatz Eine unmittelbare Nachbarschaft von Westfälischer Schule für Musik mit Theater und Orchester – im Übrigen am Ort der gemeinsamen Gründung im Jahre 1919 - eröffnet zusätzliche Chancen. a) Den Ausbau und die Vereinfachung bereits bestehender Kooperationen beim Theaterjugendorchester, den Kinderkonzerten, der Mitwirkung von Musikschülern oder Musikschulensembles in Theater- und Orchesterpro- duktionen, den Tagen der Barockmusik und dem Klangzeitfestival. b) Von Lehrenden begleitete Probenbesuche mit Musikschülern beim Sinfo- nieorchester/bei Opernproduktionen, Nutzung von Spezial- Instrumentari- um des Orchesters, Gewinnung von hoch qualifizierten Lehrkräften für weniger nachgefragte aber für die Ensemblearbeit der Musikschule wichti- ge Instrumente aus den Reihen der Orchestermitglieder, tägliche Nutzung von Restkarten für Musikschüler, die von Lehrenden begleitet in Theater, Oper oder Konzert gehen. Die zurzeit 5.100 Schülerinnen und Schüler der Musikschule mit ihren Familien sind ein bisher zu wenig ausgeschöpftes Besucherpotenzial für das Theater. Sie böten ideale Voraussetzungen für den Ausbau von be- reits bestehenden Audience Development Projekten wie zum Beispiel „HörMusik“. Gerade durch die Zusammenarbeit der WSfM mit allgemein- bildenden Schulen, in deren Rahmen vorwiegend ganze Klassenverbände unterrichtet werden, würden so bildungsbenachteiligte Kinder selbstver- ständlich mit einbezogen. c) Über die gemeinsam von WSfM und Musikhochschule konzipiert e „Ju- gendakademie“ wäre auch die Musikhochschule mit dem Schwerpunkt Hochbegabtenförderung räumlich und konzeptionell einbezogen. d) Zusammen mit dem Bildungs-Angebot der Innenstadt - Kirchen und Ein- richtungen wie beispielsweise dem Haus der Niederlande würde durch Bü- cherei, Theater, VHS und Musikschule ein Kultur- und Bildungszentrum entstehen, das den bisherigen Nutzern einer einzelnen Einrichtung die Vielfalt und Qualität aller Partnereinrichtungen erschließen könnte. Das Bringen und Abholen eines Kindes zur/von der Musikschule oder die Teil- nahme an einem VHS-Kurs könnte beispielsweise mit dem Kauf einer Theaterkarte, dem Ausleihen eines Buches, einem Einkauf oder einem Ca- fe/Bistrobesuch kombiniert werden (für Autofahrer, ohne den Parkplatz wechseln zu müssen). Mit schon jetzt deutlich über 300.000 jährlich ge- zählten Besuchen der drei Einrichtungen würde das neue Kultur- und Bil- dungszentrum so ganzjährig und vom frühen Morgen bis zum späten Abend ein Anziehungspunkt für Menschen aller Generationen : Für Kleinkinder mit ihren Eltern in der musikalischen Frühförderung, Vorschul- kinder, Schülerinnen und Schüler, Studierende bis zu Berufstätige und Senioren. Eine dort angesiedelte KiTa könnte mit musischem Schwer- punkt konzipiert werden und nach dem Vorbild des von Barenboim inspi- rierten Berliner Modells oder etwa dem der Museumsinsel Hombroich an- gegliederten Kindergarten zu einem über den Stadtteil hinaus attraktiven Angebot werden. Zusätzlich könnte eine Bertreuung für Kinder von Nut- zern und Mitarbeitern der dort angesiedelten Einrichtungen abgeboten werden. e) Der Veranstaltungsraum für WSfM und VHS könnte so kon zipiert werden, dass er für das Sinfonieorchester Münster regelmäßig vormittags als quali- tativ hochwertige Alternative zur Probebühne IV zur Verfügung stünde, darüber hinaus auch für die Durchführung von Kammerkonzerten. Die bis- herige Anmietung eines Probensaales durch das Orchester sowie die auf- wändigen, teils mehrfach täglichen Transporte von Musikern und Material sowie der Bedarf für das ca. 120 m² genutzte Mozart-Foyer der Musikschu- le würden entfallen. 13. Juni 2013 Prof. Ulrich Rademacher
Beschlussvorlage
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V/0457/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Künftige Unterbringung der VHS; hier: Ausschluss und Vermarktungsfreigabe der Immobilie Wartburg-Hauptschule Beratungsfolge 04.07.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 04.07.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 09.07.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 10.07.2013 Hauptausschuss Vorberatung 10.07.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Grundstück W artburg-Hauptschule für eine Unterbrin- gung der VHS und ggf. weiterer städt. Nutzungen nicht weiterverfolgt wird. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen zur Direktvermarktung des Grundstücks an das Universitätsklinikum Münster wieder aufzunehmen. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 3.1 für eine gemeinsame Unterbringung der VHS mit der Westf. Schule für Musik und der Schulpsychologischen Beratungsstelle in akzeptabler stadtzentraler Lage der Hörster Parkplatz geprüft wird, 3.2 für eine alleinige Unterbringung der VHS damit die Optionen PSD -Bank, Herwarthstra- ße sowie der Verbleib am Standort Aegidiimarkt verbleiben. Vorlagen-Nr.: V/0457/2013 Auskunft erteilt: Herr Ehling Ruf: 492 40 00 E-Mail: Ehling@stadt-muenster.de Datum: 10.06.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0457/2013 Begründung: 1. Antrag- und Beschlusslage Im Zusammenhang mit den Etatberatungen für das Jahr 2012 wurde die Verwaltung im Herbst 2011 beauftragt, das Gebäude der Josefschule sowie der Wartburg -Hauptschule zu veräußern. Im Zuge der Beratungen um die künftige Unterbringung der VHS nach absehbarem Wegfall des Gebäudes der Überwasserschule sind verwaltungsseitig unterschie dliche Mietobjekte geprüft worden, die aus unterschiedlichen Gründen aber nicht den Anforderungen entspr a- chen. Von der Verwaltung wurde zu dem Zeitpunkt ein Verbleib am Aegidiimarkt zuzüglich einer Erweiterung um ein ehemaliges Ladenlokal favorisiert. Im Dezember 2012 hat der Rat der Stadt Münster die Verwaltung beauftragt, „…verschiedene Neubauvarianten zu prüfen unter Berücksichtigung einer gemeins a- men Unterbringung der VHS mit der Westf. Schule für Musik, der Schulpsycholog i- schen Beratungsstelle und ggf. weiterer, mit der Nutzung fachlich und sachlich verträg- licher Verwaltungseinheiten oder pädagogische Einrichtungen.“ Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, mit der Westf. Bauindustrie GmbH ein Einve r- nehmen herzustellen, dass das Ladenlokal Kettner vorläufig nur zwischenvermietet wird. Mit dem gleichen Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, „Bis zur Ratssitzung am 06.02.2013 ein Konzept zu erstellen, wie die wegfallenden Räumlichkeiten der VHS im Gebäude Überwasserschule bis zur E ntscheidung und Realisierung einer dauerhaften neuen Unterbringung provisorisch ersetzt werden kö n- nen.“ Gleichzeitig hat der Rat beschlossen, dass die Flächen Herwarthstraße / von -Steuben- Straße sowie Hörster Parkplatz für die Nutzung weiter in Betracht kommen und im Hinblick auf eine Nutzung durch die VHS und die weiteren Institutionen ausdrücklich in die Prüfung einbezogen werden. Im Februar 2013 hat der Rat zunächst temporäre Nutzungen bzw. Erweiterungen am Aegidiimarkt für drei Jahre zuzüglich drei Optionen für jeweils ein weiteres Jahr beschlossen. Im Wesentlichen ist der Beschluss gefasst worden, die Verwaltung zu beauftragen, im ersten Halbjahr 2013 dem Rat verschiedene Neubauvarianten zur Beschlussfassung vorzulegen. In diesem Zusammenhang hat der Rat beschlossen, dass, abweichend von der bisherigen B e- schlussfassung (n.ö. Vorlage V/0747/2012 - Verhandlungen zur Direktvermarktung an das Universitätsklinikum Münster -), der Standort Wartburg -Hauptschule ausdrücklich in die Pr ü- fung mit einbezogen werden soll. 2. Gemeinsame Unterbringung der drei Einrichtungen Derzeit wird durch die drei genannten Einrichtungen gemeinsam mit dem Amt für Immob ili- enmanagement ein Raumprogramm für eine gemeinsame Unterbringung entwickelt. Es zeichnet sich ab, dass es auf der einen Seite inhaltliche Synergien gibt, andererseits es auch zu Flächeneinsparungen kommen kann. Dies im Wesentlichen bei gemeinsamen Verkehr s- flächen und Infrastrukturen, aber auch durch eine gut abgestimmte Nutzung gemeinsamer Multifunktionsräume. - 3 - V/0457/2013 Das Ergebnis der Untersuchungen wird den politischen Gremien unmittelbar nach der So m- merpause vorgestellt werden. Eine gemeinsame Unterbringung aller drei Einrichtungen unter einem Dach setzt neben der entsprechenden Fläche einen für alle drei Einrichtungen geeigneten Standort voraus. Bei der näheren Betrachtung der einzelnen Standorte stellt für eine gemeinsame Unterbringung der Hörster Parkplatz sowie für eine separate Unterbringung der VHS ein Neubau an der PSD - Bank sowie der Verbleib im Aegid iimarkt, die aus Sicht der Verwaltung guten Perspektiven dar. Auch der vom Verkehr umspülte Standort Herwarthstraße erscheint allenfalls für eine separate Unterbringung der VHS geeignet. Gerade für die Zielgruppe der Musi kschule: von Müttern und Vätern beg leitete Kleinkinder, oft mit Kinderwagen, unbegleitete Kinder im Grundschulalter, meist mit Fahrrad und die wachsende Gruppe der Senioren w äre der Standort weder einladend noch sicher. Entscheidend aber wäre der damit verbundene Ve r- zicht auf die inhaltlich en und pädagogischen Synergien für ein Bildungs - und Kulturzentrum in der Innenstadt, wie sie unter Punkt 3 der Anlage 1 erläutert werden. Der Standort Wartburg-Hauptschule hat bezogen auf die beabsichtigten Nutzungen deutlich geringere Attraktivität. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, diesen Standort bei der weit eren Untersuchung nicht weiterzuverfolgen und stattdessen einer Vermarktung zuzuführen. 3. Der Standort Wartburg-Hauptschule Nach Freistellung des Gebäudes der Wartburg -Hauptschule im Som mer 2011 sind von der Verwaltung entsprechend dem damaligen politischen Auftrag (s. oben) Vermarktungsg e- spräche mit dem UKM aufgenommen worden, die sich konkretisiert haben. Das UKM plant eine Neuordnung von zahlreichen seiner Nutzungen. Ein Bestan dteil ist die Konzentration der Schulen des UKM auf dem Gelände der Wartburg -Hauptschule. Hierzu ist vom UKM eine Machbarkeitsstudie erstellt worden, die die Schaffung zusätzlicher Flächen vorsieht; das UKM geht von einer nutzbaren Gesamtfläche von rd. 4.000 m² aus. Eine A b- stimmung dieser Studie mit der Planungsverwaltung hinsichtlich der Beachtung des Den k- malschutzes hat einvernehmlich stattgefunden. In einem Gespräch mit der Geschäftsführung des UKM zur perspektivischen Unte rbringung der Helen-Keller-Schule haben die Vertreter des UKM die Planungen dargestellt. Die Ko n- zentration der schulischen Nutzungen auf dem Gelände der Wartburg -Hauptschule ist bei der Gesamtplanung, die ein Zusammenziehen bzw. eine Neuordnung verschiedener Nu t- zungen beinhaltet, ein wesen tlicher Mosaikstein, an dem in dessen Folge erhebliche Baui n- vestitionen umgesetzt würden. Die Fläche würde - auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie des UKM - ausschließlich für eine Unterbringung der VHS ausreichend sein. Ob die Realisierung weiterer Nutzflächen möglich ist und damit weitere Nutzungen wie Musikschule und andere dort konzentriert we r- den könnten, ist fraglich und bedürfte näherer Prüfungen. Entscheidend ist aber auch, dass die Lage im Stadtgebiet für eine VHS sicher nur bedingt geeignet ist. Die Verwaltung hat die Vorsitzenden der Fraktionen sowie die schul - und liegenschaftspoliti- schen Sprecherinnen und Sprecher der im Rat der Stadt Münster vertretenen Parteien im März dieses Jahres über diesen Sachverhalt informiert. Die Verwaltung s chlägt vor, insb e- sondere wegen der übergreifenden Planungsüberlegungen des UKM und auch einer daraus absehbaren Entspannung und deutlichen Verbesserung der räumlichen Situation der Helen - Keller-Schule die Prüfung des Areals für die VHS nicht weiterzuverfol gen und die Vermar k- tung an das UKM voranzutreiben. - 4 - V/0457/2013 4. Weiteres Verfahren Die Verwaltung wird den politischen Gremien nach der Sommerpause die Ergebnisse der Überlegungen und Untersuchungen zur Entscheidung über das weitere Verfahren vorlegen. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlage Synergiepapier
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Von-Steuben-Straße
- Herwarthstraße
- Aegidiimarkt
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0457/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.06.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37