V/0377/2021
Entwicklung der städtischen Finanzlage
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Beschlussvorlage
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V/0377/2021 V/0377/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Entwicklung der städtischen Finanzlage Beratungsfolge 22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung 23.06.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt den in dieser Vorlage dargestellten Bericht zur städtischen Finanzlage und zu Maßnahmen zur Haushaltsstabilisierung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird im Zuge der Corona - Pandemie weiterhin anlassbezogen zur Finanzlage berichten. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, 2.1. dem Rat einen Vorschlag für prioritäre Handlungsfelder im städtischen Haushalt vorzulegen, an denen sich zukünftige Investitionsschwerpunkte orientieren werden. 2.2. mit der Vorlage des Haushaltsplanentwurfes 2022 aufzuzeigen, wie die Haushaltssicherung auch über die a ktuelle Mittelfristplanung hinaus weiterhin vermieden und eine nachhaltige Haushaltsstabilisierung angestrebt werden kann, 2.3. dem Rat einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die städtischen Beteiligungen bei der Stabilisie- rung des Haushaltes unterstützen können. 3. Der Antrag der CDU -Fraktion Nr. A -R/0024/2021 „Die Haushaltssicherung abwenden“ ist damit erledigt. Begründung: Zu Beschlusspunkt 1: Die Finanzsituation Münsters war bis in das Jahr 2019 von hohen Plandefiziten bei der Haushaltsauf- stellung bei gleichz eitigen tatsächlichen Überschüssen in den Jahresergebnissen geprägt. Der Aus- bruch der Corona-Pandemie in Europa verändert nun auch die wirtschaftlichen Rahmendaten für die Stadt Münster deutlich, und dieser positive Effekt wird für den Haushalt 2020 und vo raussichtlich auch für die Folgejahre nicht eintreten. Amt für Finanzen und Beteiligungen 10.06.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Möller Telefon: 0251 492 2000 MoellerFrank@stadt- muenster.de - 2 - V/0377/2021 Ohne die Gewissheit, dass die hohen Defizite zukünftig allein über die Ertragsseite im Ist ausgegli- chen werden können, sind die Plandaten und die Budgets selbst einer restriktiven Betrachtung zu unterziehen. Das Handlungserfordernis gibt bereits der Haushalt für das Jahr 2021 und die Planjahre bis 2024 vor: Haushaltsjahr Jahresergebnis in Mio. Euro 2021 -10,7 (ohne Corona-Isolierung: -74,2) 2022 -72,2 2023 -59,2 2024 -56,0 Wichtige Kenngröße ist in diesem Zusammenhang das städtische Eigenkapital. Haushaltsdefizite führen zunächst zu einer Verringerung der Ausgleichsrücklage. Wird das Eigenkapital nach deren vollständigem Verzehr in zwei aufeinander folgenden Jahren durch Haushaltsdefizite um jeweils mehr als 5 Prozent verringert, ist die Stadt verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Mit dem aktuellen Haushalt 2021 und der Mittelfristplanung bis 2024 gibt es bereits mit dem Haushalts- jahr 2024 ein Jahr, in dem diese Grenze über schritten ist. Das Minimalziel zur kurzfristigen Haus- haltsstabilisierung ist daher eine Planung, deren Defizite sich unterhalb der 5 Prozent -Grenze ein- pendeln. Hierfür ist es zunächst unerlässlich, dass Verwaltung und Politik den mit der Mittelfristpla- nung für die Jahre 2022 ff. gesteckten Rahmen einhalten. Langfristig muss die Zielsetzung jedoch weiterhin sein, einen ausgeglichenen Haushalt sowohl in der Planung als auch im Jahresabschluss zu erreichen. Bereits die planerischen Defizite bis zu 60 Mio. € i n den Jahren 2015 bis 2019 verdeutlichen das strukturelle Problem im Haushalt der Stadt und erfordern zwingend, die Ursachen dieser Defizite in den Blick zu nehmen, daraus Schlüsse zu ziehen, konkrete Handlungserfordernisse abzuleiten und Maßnahmen anzustoßen. Ursachen für dauerhaft unausgeglichene städtische Haushalte sind sowohl selbst - als auch fremdbe- stimmt. Zu den selbstbestimmten Ursachen gehören - Investitionsentscheidungen, die zum Aufbau oder zum Vorhalten einer (zu) umfangreichen Inf- rastruktur und damit zu dauerhaft hohen Folgekosten führen, - die qualitative oder quantitative Erweiterung der städtischerseits zu erledigenden Aufgaben, ohne gleichzeitige aufgabenkritische Auseinandersetzung zu Qualität und Quantität bereits bestehender Themenfelder, - das Hinausgehen über gesetzliche Standards, - ein umfangreicher Verwaltungsapparat mit entsprechenden Personalkosten. Fremdbestimmte Ursachen sind regelmäßig - Änderungen der Gesetzeslage, die zu finanziellen Mehrbelastungen führen, ohne (adäquaten) finanziellen Ausgleich (fehlende Konnexität), - auf Tarifverträgen basierende Anpassungen, - der Wegfall wichtiger Industrie- oder Dienstleistungsbereiche, z. B. durch Strukturwandel oder Innovationen, - Veränderungen an finanziellen Ausgleichssystemen zwischen Bund/Land und Kommunen, - Naturereignisse (wie in Münster das Starkregenereignis 2014) oder die aktuelle pandemische Situation (COVID-19) mit ihren globalen wirtschaftlichen Folgen. Die Reduzierung oder gar Vermeidung von Haushaltsdefiziten kann nur gelingen, wenn deren Ursa- chen (soweit möglich) beseitigt bzw. ihre Auswirkungen auf den städtischen Haushalt abgefedert werden. Daneben ist es unerlässlich, fortlaufend die Realisierbarkeit und Auswirkungen von Konsoli- dierungsmaßnahmen im konkreten Kontext zu überprüfen. - 3 - V/0377/2021 Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW aktualisiert auf ihrer Internetseite regelmäßig eine Liste von Kon- solidierungsinstrumenten, die folgende Maßnahmen enthält: - Abbau von Standards, Leistungen und Zuschüssen - Optimierung von Gebühren, Beiträgen, Satzungen und Verträgen - Reorganisation, Optimierung von Geschäftsprozessen - Stellenabbau - Abbau von Flächen, Standorten, Einrichtungen - Finanzwirtschaftliche Maßnahmen - Beiträge von Beteiligungen - Erhöhung von sonstigen Steuern - Erhöhung Grundsteuern - Abbau von Standards bei Repräsentationen, Rat, Fraktionen - IT / Technikeinsatz - Erhöhung Gewerbesteuer - Bauliche oder energetische Optimierung - Spenden und Sponsoring - Interkommunale Zusammenarbeit. Die Maßnahmearten sind in der Reihenfolge ihrer finanziellen Bedeutung in den nordrhein - westfälischen Stärkungspaktkommunen aufgeführt, d. h., die Maßnahme „Abbau von Standards, Leis- tungen und Zuschüssen“ hat in den Stärkungspaktkommunen zu den größten finanziellen Effekten geführt, die „interkommunale Zusammenarbeit“ insgesamt betrachtet zu den niedrigsten. Unabhängig von dieser statistischen Feststellung dürften die genannten Instrumente einzeln oder in Kombination miteinander angewandt ebenfalls zur Vermeidung einer drohenden Haushaltssicherung geeign et sein. Gleichwohl darf nicht außer Acht gelassen werden, dass Wahl und Erfolg von Konsolidierungs- maßnahmen stark von der individuellen Situation einer Kommune abhängig sind. Insbesondere müs- sen sie die Brücke zwischen der haushalterischen Notwendigkeit d er (verstärkt) wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung und den Handlungserfordernissen der Kommune zur Erfüllung ihrer Aufgaben für ihre Bürger:innen schlagen. Dies kann nur durch die Einsicht gelingen, dass der Haus- halt keine Wunschliste darstellt und eine Realisierung sämtlicher gewünschter Investitionen weder in personeller noch in finanzieller Hinsicht umfassend umsetzbar sein können. Dies gilt in besonderer Weise auch für die Stadt Münster. Zur Verzahnung dieser Umstände mit den daraus erwachs enden Handlungserfordernissen hat die Stadtverwaltung kürzlich die Ausweitung der Budgetierung um die Ebene der Dezernate beschlossen: Der Begriff ‚Budgetierung‘ bezeichnet allgemein den Prozess der bedarfsgerechten Planung, Zutei- lung und Überwachung de r F inanzen (Budgets) einer Organisationseinheit. Budgetierung wird als flexible Mittelbewirtschaftung verstanden, indem den Verwaltungsbereichen im Rahmen definierter Aufgaben oder vereinbarter Ziele Finanzmittel zur weitgehend eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zugeteilt werden. So regelt § 9 der Haushaltssatzung des städtischen Haushaltsplans 2021 unter Punkt 1.2: „Alle Sachaufwendungen und die Erträge werden jeweils innerhalb einer Produktgruppe zu Budgets verbunden. Sofern einem Amt mehrere Produktgruppen zugeordnet sind, können die in Satz 1 ge- nannten Aufwendungen und Erträge dieser Produktgruppen zu einem Budget zusammengefasst wer- den.“ Die Budgetierung in Münster ist bislang auf Ebene der Produktgruppen bzw. der städtischen Ämter etabliert. Über den Ansatz, dass die Ämter neben ihrer Fachverantwortung auch die Verantwortung der ihnen zugeordneten Budgets (Ressourcen) tragen, schafft das System der integrierten Fach- und Ressourcenverantwortung klare und einheitliche Verantwortlichkeiten in nerhalb der Verwaltung. Des Weiteren ist mit der integrierten Fach - und Ressourcenverantwortung ein flexibler, effizienter und ef- fektiver Ressourceneinsatz verbunde n. Da er hinsichtlich Haushalts disziplin v.a. bei angespannten Haushaltslagen dem herkömmlic hen Ansatz einer geteilten Fach - und Ressourcenverantwortung - 4 - V/0377/2021 überlegen ist, wird heute sowohl in der einschlägigen Literatur als auch in der Praxis der Ansatz der integrierten Fach- und Ressourcenverantwortung verfolgt. In Münster war bisher die Ebene der Dezernate nicht einbezogen. Um die positiven Effekte vollum- fänglich wirken lassen zu können, soll die Budgetierung und die damit einhergehende integrierte Fach- und Ressourcenverantwortung auf die Dezernate ausgeweitet werden. Konkret heißt das, dass innerhalb eines Dezernates zukünftig alle von den Ämtern des Dezernates bewirtschafteten Produkt- gruppen zu einem (Dezernats -)Budget zusammengefasst werden. Die nachfolgende Grafik verdeut- licht dies: Diese Zusammenfassung von Budgets auf Dezernatsebene ermög licht eine weitergehende Flexibili- sierung: Die zur Verfügung gestellten bzw. stehenden Ressourcen können bestmöglich unter fachli- cher Priorisierung eingesetzt werden. Zunächst ermöglicht bzw. stärkt diese zusätzliche Ebene die integrierte Fach - und Ressourcenver- antwortung innerhalb der Gesamtverwaltung und insbesondere auf der Ebene der Dezernate. So geht mit der Einrichtung der Dezernatsbudgets die Übertragung der Ressourcenverantwortung von der Amtsebene auf die Ebene der Dezernatsleitungen einher. Die d ringend erforderliche fachliche Priori- sierung im Dezernat wird durch eine flexible Planung des Ressourceneinsatzes unterstützt. Positiven wie negativen Budgetveränderungen kann mit eigenen Neu - bzw. Umpriorisierungen im Dezernat begegnet werden. Die Einführung einer Budgetierung über vier Ebenen trägt außerdem dazu bei, eine Harmonisierung der Amtsbudgets über fachbezogene Dezernatsziele zu erreichen. Die Dezernatsbudgets fungieren hierbei als Bindeglied zwischen den bestehenden Ebenen Amt und Gesamtstadt. Es erfolgt eine übersichtliche Bündelung der Budgets auf Dezernatsebene (gebündelte Abnahme der Planungser- gebnisse und strukturierte Berichtserstellung) bei gleichzeitiger Beibehaltung der Beteiligung der für die Einzelbudgets auf Produktgruppenebene vera ntwortlichen Amtsleitungen am Budgetierungspro- zess Insgesamt ist das Konzept zur Einführung einer Haushaltsplanung über Dezernatsbudgets dazu ge- eignet, einen Beitrag zur Vermeidung einer Haushaltssicherung zu leisten. Indem das System mit vier Budgetierungsebenen eine flächendeckende und lückenlos aufeinander aufbauende Budgetierung über alle Verwaltungsebenen ermöglicht, wird eine verbesserte Abstimmung von Budgets über die Budgetierungsebenen hinweg erreicht und eine disziplinierte Ausrichtung an Finanz ier- und Leistba- rem ermöglicht. Die vielfach vorhandenen „Puffer“ oder Reservepositionen werden hierdurch transpa- rent und können aufgelöst werden, sodass eine insgesamt straffere Haushaltsplanung möglich wird. Außerdem steht zu erwarten, dass die Einführun g von tatsächlich umsetzbaren Dezernatsbudgets zu - 5 - V/0377/2021 einer weiteren Reduzierung der beantragten Ermächtigungsübertragungen führt und somit zur Einhal- tung der Grundsätze der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit beiträgt. Mittelfristig wird so eine Anpassung der einzelnen Budgets, aber auch des Gesamthaushalts, an die tatsächliche Leistungsfä- higkeit der Stadt möglich. So kann das Budgetierungssystem vor dem Hintergrund einer sich ver- schlechternden Haushaltslage dazu beitragen, die finanzielle Handlungsfähigke it der Stadt zu si- chern. Die Einbeziehung der Dezernatsebene in die Budgetierung wird erstmalig mit der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2022 erfolgen und sich zunächst auf den Finanzplan und damit auf die städti- schen Investitionsmaßnahmen konzentrieren. Welche Erkenntnisse die stärkere Budgetierung des städtischen Finanzplans hervorbringt, zeigt ein Blick auf die Ist -Ergebnisse der Jahre 2018 bis 2020 im Vergleich zum derzeitigen Finanzplanungs- zeitraum 2021 bis 2024: Position Zeile des Finanz- plans Ist 2018-2020 Plan 2021-2024 Durchschnitt (€) Anteil Durchschnitt (€) Anteil Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 18 43.788.302 67,71% 55.358.154 62,43% Einzahlungen gesamt 23 64.668.367 100,00% 88.669.594 100,00% Auszahlungen für Baumaßnahmen 25 87.677.847 52,88% 236.997.220 81,29% Auszahlungen gesamt 30 165.791.264 100,00% 291.546.265 100,00% Saldo (Auszahlungen – Einzahlun- gen) 31 101.122.897 202.876.671 Deckungsquote (Einzahlungen / Auszahlungen) 39,01% 30,41% Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist hier sowohl bei den Einzahlungen als auch den Auszahlungen jeweils nur die finanziell bedeutsamste Ein - bzw. Auszahlungsposition aufgeführt. Insbesondere bei den Auszahlungen für Baumaßnahmen ist das Auseinanderfallen von Ist -Werten (Durchschnittswert pro Jahr von rund 87,7 Mio. Euro) im Vergleich zu den Planwerten (Durchschnittswert pro Jahr von rund 237,0 Mio. Euro) überdeutlich. In den Jahren der aktuellen Mittelfristplanung wir d das 2,7fache der Umsetzung aus den Vorjahren angestrebt. Es wird deutlich: Die Zahlen der Planjahre sind in die- ser Form unerreichbar. Eine realistischere Neuveranschlagung unter besonderer Berücksichtigung der tatsächlichen Realisierbarkeit ist unerlässlich. Daher hat der Verwaltungsvorstand den Beschluss gefasst, für den Haushaltsplanentwurf 2022 das Gesamtbudget an Auszahlungen im Finanzplan auf 862,1 Mio. Euro zu begrenzen. Für die vier Plan- jahre 2022 bis 2025 bedeutet dies ein jährliches Volumen von 215,5 Mio. Euro, welches immer noch als ambitioniert bezeichnet werden darf, da es um fast 50 Mio. Euro jährlich den Durchschnittswert der Jahre 2018 bis 2020 übersteigt (165,8 Mio. Euro in der Tabelle oben). Im Fokus des kommenden Haushaltsentwurfs stehe n daher die tatsächlich umsetzbaren Budgets. Durch eine realitätsnähere Veranschlagung der Investitionsmaßnahmen ergeben sich zudem positive Auswirkungen auf den Ergebnisplan, unter anderem aufgrund niedrigerer (Plan -)Abschreibungs- bedarfe oder niedrigerer Finanzierungsbedarfe. Die aus der Aufstellung des Finanzplans resultierenden Erfahrungen mit der Anwendung des Dezer- natsbudgets werden in einem zweiten Schritt bei der Aufstellung künftiger Haushaltsplanentwürfe auch beim Ergebnisplan berücksichtigt werden. Diese Schritte ermöglichen einen genehmigungsfähigen Haushalt in der Mittelfristplanung bis ein- schließlich in das Jahr 2025, der im besten Falle unter ausschließlichem Zugriff auf die Ausgleichs- rücklage fiktiv ausgeglichen sein wird. Sie entbinden a ber nicht von der Notwendigkeit weiterer um- - 6 - V/0377/2021 fassender Haushaltsstabilisierungsmaßnahmen, um die Ausgeglichenheit künftiger Haushalte sowohl in den Plan- als auch in den Ist-Werten sicherzustellen. Zu Beschlusspunkt 2.1: Der damit einhergehende Konsolidi erungsprozess wird verknüpft werden mit einer Diskussion zwi- schen Verwaltung und Politik zu strategischen Zielen und priorisierten Handlungsfeldern. Kommuna- les Handeln soll sich umfassend an Zielen orientieren. Ziele ermöglichen die Einordnung von Hand- lungen und Maßnahmen, bieten aktuelle und perspektivische Steuerungsansätze und verbessern die Transparenz kommunalen und damit auch kommunalpolitischen Handelns. Richtet man den Blick auf die seinerzeitige Intention des Landesgesetzgebers, mit der Einführung des ‚Neuen Kommunalen Finanzmanagements‘ (NKF) ein durchgängiges Ziel- und Kennzahlensystem im städtischen Haushalt zu verankern, das auf allen Ebenen des Haushalts eine Zielsteuerung ermögli- chen sollte, so ist dieser Ansatz einerseits modelltheoretisch bestechend. In der praktischen kommu- nalen Umsetzung hat sich andererseits in vielen Städten gezeigt, dass die einmal eingeführten Ziel - und Kennzahlensysteme nicht durchgängig oder teilweise gar nicht zur Steuerung genutzt wurden. Dieses Faktum führte zu d er Erkenntnis des Landesgesetzgebers, die Kommunalhaushaltsverord- nung (KomHVO) hinsichtlich der Abbildung von Zielen und Kennzahlen weiterzuentwickeln: So ist der bisherige § 12 Gemeindehaushaltsverordnung (als Vorgängerregelung der KomHVO) weggefallen. Eine umfassende Abbildung von Zielen und Kennzahlen für jedes städtische Produkt im Haushalts- plan ist damit nicht mehr erforderlich. Die Darstellung soll sich nunmehr auf „bedeutsame“ Produkte beschränken. Eine wichtige Neuerung ergibt sich auch aus § 7 Abs. 2 KomHVO. Danach soll der Vorbericht Aussagen enthalten über die „wesentlichen Ziele und Strategien der Kommune“. Der Vor- bericht erfährt damit eine Aufwertung und kann zukünftig ein relevantes Instrument für die Darstellung wesentlicher städtischer Ziele oder Handlungsfelder werden. Die Verwaltung prüft derzeit, wie die Ausgestaltung des § 7 Abs. 2 KomHVO in Münster erfolgen soll. Letztlich muss mit der Fokussierung auf ausgewählte Ziele oder Handlungsfelder eine Priorisierung von Maßnahmen im städtischen Haushalt erfolgen. Eine solche Fokussierung ist insbesondere ange- zeigt, um die nicht unendlich vorhandenen Ressourcen bestmöglich zu steuern und damit einen mög- lichst guten Beitrag zur Erreichung der Ziele bzw. zur Erfüllung der Handlungsfelder leisten zu kön- nen. Im Antrag der CDU -Fraktion (Anlage 1) wird bereits ein Priorisierungsvorschlag unterbreitet, der sich auf die Bereiche Bildung, Wohnungsbau und die Modernisierung der Mobilitätsinfrastruktur be- zieht. Die Verwaltung greift diese Priorisierung auf und bereitet sie in einer separaten Vorlage auf. Zu Beschlusspunkt 2.2: Wie in der Begründung zu Beschlusspunkt 1 ausgeführt, gibt es zahlreiche Maßnahmen und Möglich- keiten, eine Stabilisierung des städtischen Haushalts zu erreichen und die Haushaltssi cherung dau- erhaft zu vermeiden. Das wird wie auch in den zurückliegenden Jahren nicht mit einem einzelnen Instrument oder einer Einzelmaßnahme gelingen, vielmehr bedarf es eines gezielten und kombinierten Instrumenteneinsat- zes. Hieran wird die Verwaltung im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2022 arbei- ten. Wie in den vergangenen Jahren üblich stellt die Verwaltung auch dieses Jahr anhand der Haushalts- eckwerte die Ausgangslage für den Haushaltsplanentwurf 2022 dar. Bis Anfang Mai erfolgte als erster Schritt des Aufstellungsverfahrens für den Haushaltsplanentwurf 2022 bis 2025 die turnusmäßige Abfrage bei Ämtern mit relevantem Haushaltsvolumen über Fortschreibungen der Haushaltsdaten 2022 bis 2024 und ersten Schätzungen für 2025. - 7 - V/0377/2021 Ertragsseite des städtischen Haushalts: Im Bereich der Steuern (und ähnlichen Abgaben) kann trotz der Corona-bedingten Auswirkungen und Verwerfungen mit kontinuierlich steigenden Erträgen gerechnet werden. So steigen die Ansätze von 2022 mit 623 Mio. Euro auf knapp 681 Mio. Euro im Jahr 2025. Die Gewerbesteuer wird in den Jah- ren 2023 bis 2025 mit 330 Mio. Euro veranschlagt und im Jahr 2023 gegenüber der bisherigen Pla- nung erhöht. Damit hat sie bereits 2022 das Vor -Corona-Niveau wieder erreicht und bestätigt die Dominanz im Haushalt der Stadt Münster. Gleichwohl können die dynamischen Steigerungen der Vorjahre perspektivisch nicht mehr angenommen werden. Sowohl hier als auch beim Gemeindeanteil an der Einkommen - und Umsatzsteuer ist die aktuelle Steuerschätzung des Ar beitskreises Steuer- schätzung aus Mai 2021 bei der Ansatzbildung bereits berücksichtigt worden. Auch die Zuwendungen (und allgemeine Umlagen) wurden auf der Ertragsseite angehoben. Dies folgt unter anderem aus den überwiegend positiven Veränderungen bei de n Schlüsselzuweisungen. Die Realisierung dieses positiven Effekts ist jedoch abhängig davon, ob und welche Veränderungen das Land beim Gemeindefinanzierungsgesetz vornehmen wird. Betrachtet man die Ertragsseite in Gänze , stellt man ein kontinuierliches Wa chstum von rund 1,26 Mrd. Euro (2022) auf 1,31 Mrd. Euro (2025) fest. Festhalten lässt sich an dieser Stelle, dass die schwierige haushalterische Lage jedenfalls nicht, wie in der Vergangenheit, in den nächsten Jahren durch überdurchschnittliche Ertragsred uzierungen verursacht wird und die Corona -bedingten Rück- gänge bereits in der kommenden Mittelfristplanung ausgeglichen sein werden. Aufwandsseite des städtischen Haushalts: Die Personal- und Versorgungsaufwendungen liegen bis 2024 auf Höhe der bisherigen Planzahlen aus dem Haushaltsplan 2021, was sich stabilisierend auf die Aufwandsseite auswirkt. 2025 erfolgt eine tarifbedingte Erhöhung gegenüber 2024.Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind dagegen Erhöhungen gemeldet worden, unter anderem im Bereich der Unterhaltung und Bewirt- schaftung bebauter Grundstücke. Während die bilanziellen Abschreibungen nur leicht angepasst werden mussten, fallen die Erhöhun- gen bei den Transferaufwendungen erheblich aus. Der Haushalt verschlechtert sich dadurc h im Mi- nimum um 9,3 Mio. Euro im Jahr 2023 und im Maximum um 25,4 Mio. Euro im Jahr 2025. Betrachtet man die Aufwandsseite in Gänze , so liegt jedes Planjahr erheblich oberhalb der Erträge des jeweiligen Jahres. Finanzergebnis und außerordentliches Ergebnis: Zur Ermittlung des umfassenden Jahresergebnisses, müssen noch das Finanzergebnis und das au- ßerordentliche Ergebnis hinzugerechnet werden. Beim Finanzergebnis konnte aufgrund des weiterhin sehr niedrigen Zinsniveaus und der Realisierungsquote der veran schlagten Investitionen der Haus- haltsansatz für Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen in jedem Planjahr reduziert werden. Das außerordentliche Ergebnis erhält durch die sog. Corona -Isolierung nach dem NKF -CIG derzeit eine erhebliche Bedeutung. So darf au fgrund der niedrigeren Ansätze beim Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer gegenüber der Planung für den Haushalt 2020 für das Planjahr 2022 an dieser Stelle in selber Höhe (22 Mio. Euro) ein außerordentlicher Ertrag angesetzt werden. Das entlastet das Jahresergebnis in selber Höhe, wirkt sich aber (ebenso wie die außerordentlichen Erträ- ge aus 2020 und 2021) ab dem Haushaltsjahr 2025 negativ aus, da ab diesem Jahr die aufgrund der Corona-Isolierung gebildete sog. Bilanzierungshilfe aufwandswirksa m über 50 Jahre abgeschrieben wird. Schlussendlich zeigt das Jahresergebnis weiterhin ganz erhebliche Plandefizite in jedem einzelnen Planjahr: - 8 - V/0377/2021 Haushaltsjahr Jahresergebnis in Mio. Euro (Planungsstand Juni 2021) 2022 -69,6 2023 -72,2 2024 -70,8 2025 -80,0 Diese anpassungsnotwendigen Werte schreiben die Entwicklung der vergangenen Jahre fort, in de- nen Haushaltsansätze ohne Bezug zum tatsächlich zur Verfügung stehenden Finanzrahmen geplant wurden. Auch wenn die Corona -bedingten Ertragsausfälle im Ve rgleich zu stärker betroffenen Kom- munen ausweislich der aktuell zur Verfügung stehenden Prognosen weniger belasten, zeigen sie doch deutlich, dass der noch in 2019 angenommene fortwährende Anstieg gebremst ist und mehr denn je ein disziplinierter Umgang mit der Aufwandsseite über gedeckelte Budgets erforderlich ist. Die von den Ämtern gemeldeten Eckwerte haben die bereits aus dem Haushaltsplan 2021 vorhande- nen Defizite für die Jahre 2023 bis 2024 noch weiter erhöht; für 2025 entsteht ein nochmals um über 9 Mio. Euro höheres Defizit. Die bereits vorhandenen Haushaltsprobleme werden dadurch vergrößert, und es zeigt sich, dass die mit dem Haushalt 2021 beschlossene Mittelfristplanung bis 2024 nicht als verbindliche Richtschnur betrachtet wurde. Der Haushaltsplan 2022 bis 2025 kann auf der Grundlage der Eckwerte folglich nicht annähernd ausgeglichen dargestellt werden. Maßgabe wird sein, die Defi- zite so zu reduzieren, dass die allgemeine Rücklage um jeweils weniger als 5 % in Anspruch genom- men und die Planung über die kommenden vier Jahre um rd. 40 Mio. Euro entlastet wird. Um dieses Volumen zu erreichen, wird die Verwaltung die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um, dem Rat Ende September einen Haushaltsplanentwurf vorzulegen, der allen haushaltsrechtlichen Anforderungen entspricht. Hierbei wird die Verwaltung u.a. auf die Ergebnisse ihrer Szenario-Analyse zurückgreifen, in der die wesentlichen Haushaltspositionen bereits auf Einsparpotenziale untersucht worden sind. Die Verbesserungen im Umfang von 40 Mio. Euro, die zu einem genehmigungsfähigen Haushaltspla- nentwurf führen, sind unter anderem über die nachfolgenden Punkte zu erreichen: - Maßgabe sind die Budgets der aktuellen Mittelfristplanung; bereits in den Eckwerten eingetra- gene aufwandserhöhende Maßnahmen werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert. - Aufwands- und korrespondierende Ertragspositionen werden im Hinblick auf eine Verbesse- rung des Saldos überprüft. - Ertragspositionen werden unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse in den nächsten Wo- chen (z. B. im Bereich des kommunalen Finanzausgleichs) aktualisiert. - Die einzelnen Haushaltspositionen werden im Hinblick auf die Ist-Ergebnisse des Jahres 2020 kritisch überprüft. Setzt man die in Rede stehenden 40 Mio. Euro ins Verhältnis zum gesamten Haushaltsvolumen von rund 1,4 Mrd. Euro, handelt es sich um eine Haushaltsanp assung von etwa 3 Prozent, die von der Verwaltung bis zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs Ende September vorgenommen wird. Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass die beschriebenen Handlungs - und Haushaltsstabi- lisierungserfordernisse auch unt er Berücksichtigung des Jahresabschlusses 2020, der derzeit durch die Verwaltung finalisiert wird, Bestand haben. Dieser ist b ei der Betrachtung der Entnahmen aus Ausgleichsrücklage und allgemeiner Rücklage zu berücksichtigen . Es ist bereits absehbar, dass das geplante Defizit in Höhe von 40,5 Mio. Euro niedriger als geplant ausfallen wird. Grund hierfür sind die Möglichkeiten der Corona -bedingten Isolierungen, die zwar das Ergebnis entlasten, jedoch keine liquiditätsmäßige Verbesserung bedeuten. - 9 - V/0377/2021 Zu Beschlusspunkt 2.3: Zwischen Kernverwaltung und städtischen Beteiligungen bestehen zahlreiche finanzielle Verflechtun- gen, die im städtischen Haushalt im Wesentlichen in der Produktgruppe 15 01 „Anteile an Unterneh- men“ abgebildet sind. Daneben finden sich städ tische Beteiligungen in weiteren Produktgruppen, da- runter - Produktgruppe 01 15 „IT-Management (citeq)“ - Produktgruppe 04 07 „Theater Münster“ - Produktgruppe 11 02 „Abfallwirtschaft (AWM)“ - Produktgruppe 15 02 „Stadtmarketing (MM)“. Während die erstgenannte Pr oduktgruppe (15 01) die städtischen Gesellschaften in privatrechtlicher Organisationsform abbildet, sind die letztgenannten Produktgruppen für die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt eingerichtet worden. Zu insgesamt 13 Beteiligungen berichtet die Verwaltung regelmäßig im Rahmen des Konzernbe- richtswesens über die wirtschaftliche Entwicklung und gibt eine Vorschau auf den voraussichtlichen Jahreserfolg. Die Corona-Pandemie hat auf nahezu alle Beteiligungen teilweise erheblichen Einfluss. So führten die Pandemie und die damit verbundenen Auswirkungen teilweise zu deutlicher Mehrarbeit, in anderen Gesellschaften bzw. eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen musste dagegen Kurzarbeit angeordnet werden. Nur unter Berücksichtigung von Unterstützungszahlungen von Bund und Land NRW ist es im zurückliegenden Jahr 2020 gelungen, dass einige Unternehmen / eigenbetriebsähnlichen Einrichtun- gen ihr Planergebnis in etwa erreichen konnten. Bei wenigen Unternehmen konnte aufgrund der zeit- weiligen Schließung des Betriebs ein verbessertes Jahresergebnis ausgewiesen werden. Unter Berücksichtigung dieser Ausgangslage muss ein Weg zur Unterstützung der städtischen Betei- ligungen bei der Stabilisierung des Haushaltes gefunden werden. Dabei ist in den Blick zu nehmen, wie sich die Corona -Pandemie auf die einzelne Gesellschaft bzw. eigenbetriebsähnliche Einrichtung ausgewirkt hat, weiter auswirkt und wie sich die Tätigkeit der Gesellschaft perspektivisch entwickeln wird. Die Verwaltung ist hierzu bereits im Austausch mit za hlreichen Gesellschaften und eigenbetriebsähn- lichen Einrichtungen und wird im Rahmen von Vorlagen den politischen Gremien berichten (z. B. über Vorlagen zum Managementkontrakt). Wie in früheren Ratsperioden plant die Verwaltung eine Grund- satzvorlage zur Struktur der städtischen Beteiligungen, die im Herbst den politischen Gremien vorge- legt werden soll. Kurzfristig kann sich auch das Erfordernis abzeichnen, mit einer zusätzlichen Gewinnabführung z. B. gegen Ende des Finanzplanungszeitraums die schwierige städtische Finanzlage zu stabilisieren. Zu Beschlusspunkt 3: Die Verwaltung hat die Einzelaspekte des in der Anlage 1 beigefügten Antrags der CDU -Fraktion mit dieser Vorlage aufgegriffen bzw. empfiehlt dem Rat eine weitergehende Beauftragung gemäß Be- schlusspunkt 2. In Vertretung gez. Zeller Stadtkämmerin - 10 - V/0377/2021 Anlagen: - Anlage A - Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion Nr. A-R/0024/2021 „Die Haushaltssicherung abwenden“
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Antrag an den Rat A-/0024/2021 RATSANTRAG – geänderte Fassung Münster, 9. März 2021 Die Haushaltssicherung abwenden Städtische Finanzen genau im Blick behalten – Maßvolle Reduktion von Aufwendungen und wirtschaftliche Optimierung der Beteiligungen Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. bis auf weiteres zu jeder Sitzung des Finanzauss chusses einen Bericht zur städtischen Finanzlage und Beteiligungen der Stadt vorzulegen, um einen jeweils aktuellen Überblick über die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der Corona- Pandemie zu geben. Dabei ist auf absehbare Einnahmeausfälle und erhöhte Kosten aufgrund der besonderen Pandemiesituation im Vergleich zu den Planzahlen aus 2021 hinzuweisen sowie Vorschläge zu Einsparungen zu unterbreiten, um diesen Einnahmeausfällen und Mehraufwendungen zu begegnen. 2. bis auf weiteres zu jeder Sitzung des Finanzauss chusses diesen Bericht zu Ziff.1 auch dahingehend zu erstatten, wie sich die Haushaltsbegleitbeschlüsse 2021 auf die städtischen Finanzen auswirken. 3. die in der mittelfristigen Finanzplanung vorgese henen Investitionen so zu priorisieren, dass die Stadt finanziell handlungsfähig bleibt. Priorität haben die Bereiche Bildung, Wohnungsbau und die Modernisierung der Mobilitätsinfrastruktur. 4. einen Vorschlag für kurz- und mittelfristige Ein sparungen zu unterbreiten, die in Summe dazu führen, dass die Aufwendungen der Stadt im laufenden Jahr 2021 und auch in den Folgejahren insgesamt um 5 % gegenüber den Planzahlen im Haushaltsentwurf für das Jahr 2021 sinken, damit die Haushaltssicherung vermieden wird. 5. einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die städtisch en Beteiligungen wirtschaftlich effizienter geführt werden können (Aufgabenschärfung- und straffung) und in welcher Höhe von diesen sinnvollerweise ein finanzieller Beitrag für die derzeitige Haushaltssituation geleistet werden kann. Seite 2 von 4 Begründung Die städtischen Finanzen sehen in der kurz- und mittelfristigen Finanzplanung nach dem derzeitigen Haushaltsentwurf problematisch aus. Bisher war es so, dass die Erträge die Aufwendungen überstiegen haben. Die Zahlen haben sich in 2020 in Folge der Corona- Pandemie anders entwickelt. Nach den Ansätzen für das Jahr 2020 übersteigen die Aufwendungen mit 1, 325 Mrd. EUR die Erträge um etwas mehr als 4 %. Konkrete Auswirkungen von COVID-19 werden sich perspektivisch auf den Finanzplan und somit das Investitionsprogramm der Stadt Münster und ihre finanzielle Handlungsfähigkeit weiter auswirken. Die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind durch sinkende Steuereinnahmen und Zuwendungen des Bundes und des Landes bestimmt. Der sinkenden Einkommens- und Gewerbesteuer sowie höheren Ausgaben stehen zwar Gewerbesteuerausgleich und weitere Hilfen entgegen. Jedoch weist der Haushaltsplan regelmäßige sinkende Erträge und steigende Ausgaben für die nächsten Jahre aus. Nach Schätzungen des Deutschen Städtetags werden die Steuerausfälle durch Corona für die Städte in NRW in 2021 und 2022 noch dramatischer sein als die erste Schätzung dies im Mai 2020 aufzeigte. Um hier rechtzeitig politisch erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, ist eine kurzfristige Finanzplanung erforderlich, die die Veränderungen gegenüber den Planzahlen und Einsparungsmöglichkeiten aufzeigt. Münster geht es auch dank der ernsthaften Sparmaßnahmen der vergangenen Jahre im Verhältnis zu anderen Städten gut. Münster ist bisher gut durch die Coronakrise gekommen, die zwar in erster Linie eine pandemische Katastrophe darstellt, aber sich für einen großen Teil seiner Bürgerinnen und Bürger in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht auswirkt. Ziel zukünftiger Haushaltspolitik muss sich daher an folgenden fünf Punkten ausrichten: Kinder sind das Wertvollste, was wir haben: Der sichere Betrieb an Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen muss auch finanziell gewährleistet sein. Wirtschaft und Arbeitsplätze erhalten: Gelder für Maßnahmen zur Beseitigung der Folgen der Pandemie müssen kurzfristig bereitgestellt werden. Nachhaltige Ausgabenpolitik : Ausgabenpolitik muss in kurzen Abständen geprüft werden, damit die Aufwendungen die Erträge nicht übersteigen. Es bedarf insgesamt einer Einsparung in Höhe von 5 % in Summe, damit der Haushalt ausgeglichen bleibt. Ausgabentransparenz: Die Finanzierung freier Träger muss Budget- und Projektgruppenbezogen und nicht Trägerbezogen erfolgen, damit transparent wird, wie Förderungen bei den Bürgern ankommen. Sinnvolle Vermögensverwaltung: Die städtischen Beteiligungen müssen sich – ohne ihre effiziente Aufgabenerfüllung zu beeinträchtigen – an der Finanzierungsaufgabe der städtischen Finanzen beteiligen. Aufgaben sind zu schärfen und zu straffen. Eigenkapitalquote und Ausschüttungsverhalten muss sich der derzeitigen Haushaltssituation anpassen. Seite 3 von 4 Damit der Haushalt genehmigungsfähig bleibt und die Stadt Münster ihre finanzielle Unabhängigkeit behalten kann, ist eine Priorisierung aller bisher geplanten Maßnahmen aus dem Investitionsprogramm und Projekte unter neuen finanziellen Rahmenbedingungen notwendig. Diese Priorisierung dient ebenfalls dem Erhalt der Arbeitsgrundlage in Zeiten der durch die Corona-Pandemie bedingten schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen. Der derzeit noch positive Bestand bei den Bestandteilen des Eigenkapitals, der Ausgleichsrück- lage und der bilanziellen Rücklage muss geschützt werden. Dieses Bestreben muss über allen Finanzierungsvorschlägen stehen. Ausgenommen hiervon sind Ausgaben für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen. Hier fordern wir eine sichere Lernumgebung, die mit ausreichend Luftfiltern ausgestattet sind, sowie digitale Endgeräte für jede Schülerin und jeden Schüler. Alle Kinder sollten Teil haben an moderner Bildung, wozu auch die Beschäftigung mit einem digitalen Endgerät (beispielsweise IPad) gehört – und das nicht nur auf Teilungsbasis mit anderen Schülerinnen und Schülern. Trotz aller Sparnotwendigkeiten müssen wir verantwortungsvoll dafür sorgen, dass die Folgen der Pandemie, die sich auf Wirtschaft und ihre dort arbeitenden Menschen katastrophal auswirken, gemildert werden. Hierfür sind maßvolle aber effiziente Wirtschaftshilfen, wie wir sie beispielsweise bereits in unserem Antrag zur Stärkung des Einzelhandels dargestellt haben, notwendig. Wir müssen im Übrigen eine nachhaltige Ausgabenpolitik betreiben. Das bedeutet, in Summe dürfen die Aufwendungen nicht die Erträge übersteigen. Dies ist nicht nur Allgemeinplatz konservativer Ausgabenpolitik, sondern Gebot der Stunde. An dem vorgelegten Haushaltsplan 2021 ist zu erkennen, dass bei unveränderter oder verstärkter Ausgabenpolitik unweigerlich in Kürze die Haushaltssicherung droht. Dem kann nur durch angemessene Reduktion der Aufwendungen begegnet werden. Wir erwarten hier von der Verwaltung bis zu den nächsten Haushaltsberatungen Vorschläge. Folgendes sollte insbesondere geprüft werden: Mietausgaben der Stadt sind kurz- und mittelfristi g einsparbar, weil ein Stadthaus IV entsteht und deswegen mehr Raum zur Verfügung steht Die Zeit des Lockdowns in der Pandemie hat gezeigt , dass viele Bedienstete von der Möglichkeit des Homeoffice Gebrauch machen. Hier ist von der Verwaltungsseite zu prüfen, welche Arbeitsplätze zukünftig nicht mehr vorgehalten werden müssen, weil die Homeoffice-Situation beibehalten werden soll. Im Bereich der Bautechnik ist über Kosteneinsparun gen nachzudenken, beispielsweise durch die Anwendung moderner Bautechniken, konsequenter Modulbau und durch eine stärkere Digitalisierung (BIM) Die Finanzierung der freien Träger ist transparent er durch Umstellung auf Budgetorientierung und mehr Controlling zu gestalten, damit die Gelder besser bei den zu fördernden Gruppen ankommen. Einsparungen durch Einstellungsstopp Durch eine weitere Digitalisierung der Arbeits- un d Ablauforganisation der Stadtverwaltung lassen sich ebenfalls hohe Aufwendungen einsparen. Das finanzielle Verhältnis zu den städtischen Beteiligungen muss geprüft werden. Dabei ist auf folgendes zu achten: Der Wert der Beteiligungen muss erhalten und ggf. gesteigert werden. Es ist zu vermeiden, dass durch aktuelle und spontane – weil nicht in allen Konsequenzen durchdachte - Maßnahmen Werte bei den Beteiligungen vernichtet werden. Für einen Seite 4 von 4 von der Region finanzierten Flughafen durch politische Äußerungen eines Teils der Ratsmitglieder die Existenz zu gefährden, ohne hier die Konsequenzen solchen Handelns und mögliche Alternativen seriös geprüft zu haben, vernichtet Werte, die unseren Bürgerinnen und Bürgern gehören. Ein einmal so in Schieflage gebrachtes Unternehmen dieser Art hat kaum Erholungsmöglichkeiten nach der Pandemie bedingten Wirtschaftskrise. Beteiligungen müssen sich an den angespannten Haus halten beteiligen. Das bedeutet, sie beschaffen sich das benötigte Kapital für Projekte auf dem Kapitalmarkt selbst. Dies sollte nur durch Kapitalerhöhung aus dem städtischen Haushalt erfolgen, sofern dies auf dem Kapitalmarkt nicht möglich ist. Ein solches Vorgehen ist auch steuerlich sinnvoller. Die Kapitalerhöhung aus dem städtischen Haushalt führt dazu, dass die Kosten der Kapitalbeschaffung gegen die Erträge aus dem Projekt steuerlich geltend gemacht werden kann. Überdies ist ein solches Vorgehen aus haushaltspolitischen Gründen unsinnig, weil es Aufwendungen erhöht. Wenn die Stadt das Kapital durch Kapitalerhöhung zur Verfügung stellt, muss der städtische Haushalt die Kapitalkosten tragen, was weitere Aufwendungen (hin auf dem Weg zur Haushaltssicherung) darstellt. Die Leistungen der Beteiligungen (vornehmlich Wohn en und Energie) dürfen nicht signifikant teurer werden. Sollte bei der regelmäßigen Geschäftstätigkeit jedoch ein Gewinn anfallen, ist dieser in den städtischen Haushalt auszuschütten. Letztlich ist die Ausschüttung das Äquivalent für die Investition in die Beteiligung, auf die nicht verzichtet werden kann. Es ist durch die Verwaltung und / oder unabhängige Wirtschaftsprüfer zu prüfen, ob nicht über das derzeitige Maß hinaus eine Steigerung der Ausschüttungen möglich ist. Es ist unsinnig, Kapital in Beteiligungen zu belassen, wenn es dort nicht benötigt wird und stattdessen als kommunaler Haushalt zusätzliche Darlehn aufzunehmen. Es ist – ggf. durch ein externes Gutachten zu prüf en, ob durch eine Straffung der Aufgaben bei den Beteiligungen und ggf. einer Schärfung der Aufgabenverteilung Synergieeffekte gehoben werden können. Mobilitätsplanung ist beispielsweise ausschließlich eine Aufgabe für die Stadtwerke Münster GmbH. gez. Stefan Weber und Fraktion
Anlage A
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Anlage A zur V/0377/2021 Kurzüberblick Die Vorlage beschreibt die Entwicklung der städtischen Finanzlage und leitet angelehnt an den Antrag der CDU-Fraktion Nr. A-R/0024/2021 ab, wie eine Stabilisierung der Haushaltslage er- reicht werden kann. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, eine Stabilisierung des städtischen Haushalts zu erreichen und die Haushaltssicherung zu vermeiden. Finanzierung Ein Finanzierungserfordernis ergibt sich aus dieser Vorlage nicht. Die Vorlage soll dafür sensibili- sieren, bei allen städtischen Vorlagen die Finanzierung und gegebenenfalls dauerhafte zusätzliche Haushaltsbelastungen in den Blick zu nehmen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Ohne Einleitung von Haushaltsstabilisierungsmaßnahmen könnte mit der Aufstellung des Haus- haltsplanentwurfs 2022 die Verpflichtung entstehen, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustel- len. Diese Verpflichtung ist gegeben, wenn bestimmte Schwellenwerte beim Abbau des Eigenka- pitals überschritten werden. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Münster muss nachhaltig erhalten bleiben, damit Querschnittsthemen wie Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz und Migrati- on weiterhin in angemessenem Umfang weiterbearbeitet werden können.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0377/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.05.2021
- Erstellt
- 07.05.2021 08:32