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0506/2026

Drittes Kölner Diskriminierungsmonitoring

Mitteilung Ausschuss 25.03.2026

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik, Sitzung am 28.05.2026, TOP 7.1

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 - 3. Diskriminierungsmonitoring Köln 2024_barrierefrei

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

9880 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161 
 
Vorlagen-Nummer 25.03.2026 
 0506/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 21.04.2026 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 23.04.2026 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 04.05.2026 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 11.05.2026 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 26.05.2026 
Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 28.05.2026 
 
Drittes Kölner Diskriminierungsmonitoring 
Übersetzung in Einfache Sprache 
Köln ist eine Stadt mit vielen verschiedenen Menschen. Hier leben Menschen mit un-
terschiedlicher Herkunft, Religion und Lebensweise zusammen. Diese Vielfalt ist wich-
tig für Köln. Aber: Es gibt auch Diskriminierung in Köln. Das bedeutet: Manche Men-
schen werden unfair behandelt. Die Zahl der gemeldeten Fälle steigt. Die höhere Zahl 
bedeutet nicht nur, dass es mehr Vorfälle gibt. Es bedeutet auch: Mehr Menschen 
trauen sich, darüber zu sprechen und es zu melden. Trotzdem gibt es noch viel zu tun 
und Köln will Diskriminierung weiter bekämpfen. 
 
Mit dem dritten Diskriminierungs-Monitoring gibt es jetzt zum ersten Mal gute und ver-
gleichbare Zahlen über mehrere Jahre zur Diskriminierung in Köln. Veränderungen 
und Entwicklungen bei Diskriminierung sind jetzt besser zu erkennen und zu verste-
hen. 
Für die Verwaltung ist das Monitoring ein wichtiges Werkzeug. Es hilft, Diskriminie-
rung systematisch zu erfassen, sichtbar zu machen und Maßnahmen darauf aufzu-
bauen. Der Bericht bereitet Zahlen und Berichte zu Diskriminierungsfällen aus dem 
Jahr 2024 auf. 
 
Der aktuelle Bericht zeigt einen starken Anstieg antisemitischer Vorfälle. Die Zahl der 
Fälle hat sich mehr als verdoppelt. Besonders stark ist der Anstieg von Antisemitismus 
mit Bezug zu Israel. Auch der sogenannte Post-Schoa-Antisemitismus nimmt zu. Da-
bei geht es um einen problematischen Umgang mit den Verbrechen des Nationalsozi-
alismus. Das zeigt sich zum Beispiel durch Täter-Opfer-Umkehr, durch Nazi-Symbole 
und Parolen oder durch das Leugnen oder Verharmlosen der Schoa.

2 
 
Auch Diskriminierung wegen Geschlecht und geschlechtlicher Identität ist deutlich ge-
stiegen. Fast 20 Prozent aller erfassten Fälle sind queerfeindlich. Etwas mehr als ein 
Viertel der Vorfälle ist transfeindlich. Über 60 Prozent richten sich gegen die sexuelle 
Identität. Die meisten dieser Vorfälle richten sich gegen schwule Menschen. 
 
Durch die Daten vom ZsL Köln und der EUTB „Selbstbestimmt leben“ Köln gibt es 
jetzt bessere Zahlen zur Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und chroni-
scher Erkrankung. Diese Fälle machen inzwischen über acht Prozent aller erfassten 
Vorfälle aus. Dieser Bereich war bisher oft zu wenig sichtbar.  
 
Der Bericht zeigt außerdem einen Anstieg von anti-Schwarzem Rassismus. 
 
Viele Diskriminierungen passieren weiterhin im öffentlichen Raum. Vorfälle auf offener 
Straße haben sich seit 2021 mehr als verdoppelt. Etwa ein Drittel der Fälle passiert an 
Gedenkorten. Auch Diskriminierung in Medien und im Internet ist seit 2021 deutlich 
häufiger geworden.  
 
Das dritte Kölner Diskriminierungs-Monitoring liefert immer bessere und aussagekräfti-
gere Daten. Gleichzeitig bleibt der Handlungsbedarf hoch. Für die Verwaltung ist das 
Monitoring eine wichtige Grundlage, um Vorbeugung, Unterstützung und Eingreifen 
weiterzuentwickeln, das Monitoring auszubauen und den Schutz aller Menschen in 
Köln in den Mittelpunkt zu stellen. 
 
Die Daten stammen von Kölner Antidiskriminierungsstellen und spezialisierten Melde-
stellen. Der Bericht baut auf den Monitoring-Berichten aus den Jahren 2021 und 2022 
auf. In Zukunft sollen weitere Beratungs- und Meldestellen beteiligt werden. 
Dafür sind eine gemeinsame Weiterentwicklung des Monitoring-Werkzeugs und eine 
digitale Datenerfassung geplant. 
 
Eine Weiterführung dieses Monitoringberichtes wird angestrebt, wenn es die Haus-
haltslage der Stadt Köln zulässt.  
 
 
Mitteilungstext 
Köln ist und bleibt eine Stadt der Vielfalt. Menschen unterschiedlichster Herkunft, Reli-
gion, Identität und Lebensweise prägen das gesellschaftliche Miteinander.  
 
Gleichzeitig ist klar: Diskriminierung existiert, auch in einer weltoffenen Stadt wie Köln. 
Die steigende Zahl gemeldeter Diskriminierungsfälle ist ernst zu nehmen. Sie ist je-
doch nicht ausschließlich Ausdruck einer Zunahme von Vorfällen, sondern auch ein 
Zeichen dafür, dass Betroffene heute eher bereit sind, Diskriminierung sichtbar zu ma-
chen und zur Anzeige zu bringen. Initiativen und Kampagnen wie „Anzeigen statt aus-
halten - Gemeinsam gegen Queerfeindlichkeit“ tragen gezielt dazu bei, diese Bereit-
schaft zu stärken und das Bewusstsein für diskriminierendes Verhalten in der Gesell-
schaft zu schärfen. 
 
Köln wird über die Stadtgrenzen hinaus als offene und vielfältige Metropole wahrge-
nommen. Diese Wahrnehmung ist kein Zufall, sondern Ergebnis eines kontinuierlichen 
Engagements von Stadtgesellschaft, Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Sie darf je-
doch nicht darüber hinwegtäuschen, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht. Kölns 
Stärke liegt darin, beides anzuerkennen: die bestehenden Herausforderungen ebenso 
wie die gelebte Vielfalt – und daraus den Ansporn zu ziehen, Diskriminierung konse-
quent entgegenzutreten und ein respektvolles Miteinander weiter zu fördern.

3 
 
Mit dem dritten Kölner Diskriminierungsmonitoring liegt nun erstmals eine kontinuierli-
che und über mehrere Jahre vergleichbare Datengrundlage zum Diskriminierungsge-
schehen in Köln vor. Somit konnte eine verlässliche Kontinuität in der Berichterstat-
tung hergestellt werden. Entwicklungen und Veränderungen im Diskriminierungsge-
schehen sind nun nachvollziehbar und können eingeordnet werden. Das Monitoring 
hat sich aus Verwaltungssicht als zentrales Instrument etabliert, um Diskriminierung 
systematisch zu erfassen, sichtbar zu machen und als Grundlage für fachliche Bewer-
tung sowie weiteres Verwaltungshandeln zu dienen. 
 
Der aktuelle Bericht weist einen deutlichen Anstieg antisemitischer Vorfälle aus. Di e 
Fallzahlen haben sich im Berichtszeitraum mehr als verdoppelt. Besonders ausge-
prägt ist der Zuwachs des israelbezogenen Antisemitismus. Zudem zeigt sich ein An-
stieg des sogenannten Post-Schoa-Antisemitismus, der sich auf den gesellschaftli-
chen Umgang mit den nationalsozialistischen Massenverbrechen bezieht. Dieser äu-
ßert sich unter anderem in Täter-Opfer-Umkehr, der Verwendung nationalsozialisti-
scher Symbole und Parolen sowie in der Leugnung oder Relativierung der Schoa.  
 
Ebenfalls ist ein deutlicher Anstieg von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und 
Geschlechtsidentität festzustellen. Queerfeindliche Vorfälle machen im aktuellen Mo-
nitoring nahezu 20 Prozent aller erfassten Fälle aus. Durch die vollständige Einbezie-
hung der Daten von rubicon e.V.  konnte erstmals eine differenziertere Auswertung 
vorgenommen werden. Diese zeigt, dass etwas mehr als ein Viertel der Vorfälle trans-
feindlich motiviert ist, während über 60 Prozent der Fälle Feindlichkeit aufgrund der 
sexuellen Identität betreffen. Innerhalb dieses Bereichs richten sich die Vorfälle über-
wiegend gegen schwule Identitäten. 
 
Durch die Erweiterung des Monitorings um die Daten des ZsL Köln sowie der EUTB 
„Selbstbestimmt leben“ Köln konnten erstmals belastbarere Zahlen zur Diskriminie-
rung von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung erhoben werden. 
Dieser Bereich macht inzwischen zusammen über acht Prozent der erfassten Fälle 
aus und wird damit als bislang unterrepräsentiertes Diskriminierungsfeld sichtbar. 
 
Darüber hinaus verzeichnet der Bericht einen Anstieg von anti-Schwarzem Rassis-
mus. Die Ergebnisse verdeutlichen die Notwendigkeit, bestehende rassismuskritische 
Maßnahmen weiterzuführen und an unterschiedliche Erscheinungsformen von Rassis-
mus anzupassen. 
 
Weiterhin ist der öffentliche Raum der Ort, an dem besonders viele Menschen diskri-
miniert werden. Vorfälle auf offener Straße haben sich seit 2021 mehr als verdoppelt. 
Rund ein Drittel der dokumentierten Fälle ereignet sich an Gedenkorten. Zudem ist 
seit 2021 ein weiterer deutlicher Anstieg von Diskriminierung in Medien und im Inter-
net festzustellen. 
 
Bei den Diskriminierungsformen ist insbesondere eine Zunahme von Beleidigungen 
sowie übler Nachrede und Verleumdung zu verzeichnen. Auch Sachbeschädigungen 
bleiben in hohem Umfang präsent. Insgesamt zeigen die Daten, dass Diskriminierung 
häufiger offen, enthemmter und teilweise in strafrechtlich relevanter Weise auftritt. 
Zusammenfassend verdeutlicht das dritte Kölner Diskriminierungsmonitoring sowohl 
die gestiegene Aussagekraft des Instruments als auch die fortbestehende Dringlich-
keit weiteren Handelns. Aus Sicht der Verwaltung bildet das Monitoring eine wesentli-
che Grundlage, um Präventions-, Interventions- und Unterstützungsstrukturen be-
darfsgerecht weiterzuentwickeln, das Monitoring kontinuierlich auszubauen und den 
Schutz aller in Köln lebenden Menschen sachlich fundiert in den Mittelpunkt des Ver-
waltungshandelns zu stellen.

4 
 
In dem vorliegenden Bericht des Diskriminierungsmonitoring Köln werden quantitative 
und qualitative Daten zu Diskriminierungsfällen von Kölner Antidiskriminierungsbüros 
sowie phänomenbezogenen Meldestellen aus dem Jahr 2024 aufbereitet. Der Bericht 
schließt damit an die ersten beiden Diskriminierungsmonitoringberichte aus den Jah-
ren 2021 und 2022 an. Ziel des Diskriminierungsmonitorings ist es, Daten der Kölner 
Beratungs- und Meldestellen systematisch zusammenzuführen und durch die überge-
ordnete Auswertungen Diskriminierung in Köln sichtbar zu machen.  
 
Eine Weiterführung dieses Monitoringberichtes wird angestrebt, wenn es die Haus-
haltslage der Stadt Köln zulässt.  
 
Gez. Burmester

Anlage 1 - 3. Diskriminierungsmonitoring Köln 2024_barrierefrei

114493 Zeichen

Diskriminierungs­
monitoring Köln
Bericht 2024

In Zusammenarbeit mit dem
IDA | Institut für Diversity- & Antidiskriminierungsforschung
Nain Heiligers
Prof. Dr. Dominic Frohn
Autor*innen
Stadt Köln, Amt für Integration und Vielfalt (Einleitung, Kapitel 8)
Nain Heiligers und Prof. Dr. Dominic Frohn (Kapitel 1.1 bis Kapitel 6, Kapitel 7)
Ronja Maier und Leo Paulsen für das Queere Netzwerk NRW (Kapitel 6)
Kontakt
Stadt Köln
Amt für Integration und Vielfalt
Abteilung Vielfalt 
Büro für Diversity Management
Gürzenichstraße 6 – 16/Kleine Sandkaul 5
50667 Köln
diversity@stadt-koeln.de
Stand: Dezember 2025
Amt für Integration und Vielfalt
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Gestaltung 
Zentrale Dienste der Stadt Köln
13-HF/028-26/16/02.2026

3
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 4
 1.1 Zielse tzung und Adressat*innen des Diskriminierungsmonitorings Köln  5
 1.2 A ufbau des Berichts  6
 1.3 T riggerwarnung/Inhaltshinweis  6
2. K onzepte und Begriffe  7
 2.1 D iskriminierung  7
 2.2 D iskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)  9
 2.3 Ebenen v on Diskriminierung  9
 2.4 F ormen von Diskriminierung  11
3. E mpirische Befunde zu Diskriminierung in Deutschland  12
4. D iskriminierungsmonitoring in Köln  1 4
 4.1 P artizipativer Entstehungsprozess  1 4
 4.2 D atenbasis  20
 4.3 M ethoden der Datenerhebung  21
5. Diskriminierungsmonitoring 2024: Zentrale Ergebnisse 22
 5.1 Demogr afie  22
 5.2 Gesam tergebnisse  23
 5.3 Z ugrundeliegende Diskriminierungsdimensionen  25
  5.3.1 Rassismus 28
  5.3.2 Antisemitismus 30
  5.3.3 Queerfeindlichkeit 32
 5.4 L ebensbereich der Diskriminierung  36
  5.4.1 L ebensbereich Wohnen und Nachbarschaft  38
  5.4.2 L ebensbereich öffentlicher Raum  39
 5.5 F ormen von Diskriminierung  40
  5.5.1 D iskriminierungsformen entsprechend AGG  40
  5.5.2 Spe zifizierte Diskriminierungsformen  4 2
6. F okusbeitrag: Queerfeindlichkeit  44
 6.1 Einleitung  44
 6.2 W as ist Queerfeindlichkeit?  46
 6.3 H istorische und gesellschaftliche Verortung(en)  48
 6.4 F ormen und Mechanismen von Queerfeindlichkeit  49
 6.5 D iskriminierung als Teil queerer Lebensrealitäten und Folgenfür Betroffene  54
 6.6 F azit   56
7. F azit zur Ausrichtung und Durchführung des Monitorings  57
8. Schluss folgerungen und  H andlungsmöglichkeiten  59
9. Lit eratur   61

4
1. Einleitung
Köln ist eine Stadt, die ihre Vielfalt wertschätzt und sie als Stärke begreift. Rund 1,1 Millionen 
Menschen leben hier und nennen Köln ihr Zuhause. Die vielfältige Zusammensetzung der 
Stadtgesellschaft wird von vielen als Bereicherung des Alltags erlebt und trägt maßgeblich 
zur Attraktivität Kölns bei. Zugleich ist Vielfalt jedoch kein Garant für Diskriminierungs-
freiheit: Auch in Köln erfahren Menschen weiterhin Benachteiligung, Ausgrenzung und 
Gewalt aufgrund tatsächlicher oder zugeschriebener Merkmale.
Mit dem Kölner Diskriminierungsmonitoring hat die Stadt Köln einen wichtigen Schritt 
unternommen, um Diskriminierung systematisch sichtbar und dem entgegenwirken zu 
können. Für den Berichtszeitraum 2024 wird nun zum dritten Mal das Diskriminierungs-
monitoring vorgelegt. Die vorliegenden drei Berichte zeigen, dass der eingeschlagene Weg 
hin zu einem kontinuierlich wachsenden Monitoring richtig war. Während im ersten Bericht 
für das Jahr 2021 die Daten des Antidiskriminierungsbüros (ADB) Köln Öffentlichkeit gegen 
Gewalt, des Antidiskriminierungsbüros & der Servicestelle Antidiskriminierungsarbeit im 
Caritasverband sowie der Fachstelle [m²]: Fachstelle gegen Antisemitismus die Grundlage 
bildeten, konnte das Monitoring im Bericht 2022 um die vollständigen Daten der Ombuds-
stelle für Flüchtlinge Köln sowie teilweise um die Daten von rubicon Köln erweitert werden.
Im vorliegenden Bericht konnten nun erstmals die vollständigen Datensätze von rubicon 
Köln berücksichtigt werden. Darüber hinaus fließen die Daten der EUTB „Selbstbestimmt 
leben“ Köln sowie des Zentrums für selbstbestimmtes Leben (ZsL) Köln in das Monitoring 
ein. Diese erweiterte Datenlage ermöglicht es, Diskriminierung differenzierter darzustellen 
und unterschiedliche Diskriminierungsformen sowie betroffene Personengruppen genauer 
in den Blick zu nehmen.
Durch die Auswertung von drei aufeinanderfolgenden Berichtszeiträumen wird zudem 
 sichtbar, welche Formen von Diskriminierung und welche Orte oder Kontexte  besonder s 
häufig betroffen sind. Gleichzeitig muss betont werden, dass die dargestellten Daten lediglich 
einen Ausschnitt des tatsächlichen Diskriminierungsgeschehens in Köln  abbilden  k önnen. 
Nicht alle Fälle werden gemeldet oder können von den beteiligten  S tellen  bearbeit et werden, 
unter anderem aufgrund begrenzter finanzieller und personeller Ressourcen.
Für zukünftige Berichte ist vorgesehen, das Monitoring weiter auszubauen und auch die für 
Köln aggregierten Daten der Meldestellen NRW einzubeziehen. Dazu zählen unter anderem 
die Melde- und Informationsstelle Queerfeindlichkeit (MIQ NRW), die  Dokumen tations- 
und Informationsstelle für Antiziganismus/Antiromaismus (DINA NRW), die Melde- und 
 Dokumentationsstelle für antimuslimischen Rassismus (MEDAR NRW) sowie die Melde- 
und Informationsstelle für anti-Schwarzen, antiasiatischen und weitere Formen von 
 Rassismus (MIRa NRW).

5
Die Ergebnisse und Erkenntnisse des Kölner Diskriminierungsmonitorings liefern der Stadt 
Köln eine wichtige Grundlage, um die Wirksamkeit bestehender Handlungskonzepte zu 
überprüfen und weiterzuentwickeln. Sie machen Handlungsbedarfe sichtbar, unterstützen 
eine zielgerichtete Weiterentwicklung der Antidiskriminierungsarbeit und tragen dazu bei, 
die bestehenden Strukturen zu stärken. Ziel bleibt es, alle Menschen in Köln wirksam vor 
Diskriminierung zu schützen und ein gleichberechtigtes, respektvolles Zusammenleben in 
einer vielfältigen Stadt zu fördern.
1.1 Zielsetzung und Adressat*innen des  
Diskriminierungsmonitorings Köln
In dem vorliegenden Bericht des Diskriminierungsmonitoring Köln werden quantitative und 
qualitative Daten zu Diskriminierungsfällen von Kölner Antidiskriminierungsbüros sowie 
phänomenbezogenen Meldestellen aus dem Jahr 2024 aufbereitet. Der Bericht schließt 
damit an die ersten beiden Diskriminierungsmonitoringberichte aus den Jahren 2021 und 
2022 an (Kluß & Farrokhzad, 2023; Kluß et al., 2024). Ziel des Diskriminierungsmonitorings 
ist es, Daten der Kölner Beratungs- und Meldestellen systematisch zusammenzuführen 
und durch die übergeordnete Auswertungen Diskriminierung in Köln sichtbar zu machen. 
Die kontinuierliche Berichtsfassung ermöglicht dabei auch eine Analyse der Entwicklung 
von Diskriminierungsfällen in Köln. Die Erstellung des dritten Diskriminierungsmonitorings 
sowie die Prozesskoordination wurde vom Amt für Vielfalt und Integration Köln als externer 
Auftrag an das Institut für Diversity- & Antidiskriminierungsforschung vergeben.
Die Basis der Datenerfassung bildet ein Monitoringinstrument, das auf Grundlage des 
Monitoringsystems des Antidiskriminierungsverbands Deutschland (advd) e. V. in Zusammen-
arbeit mit den Kölner Beratungs- und Meldestellen entwickelt wurde (ebenda). Mithilfe dieser 
Zusammenfassung und Auswertung ist eine Analyse der zugrundeliegenden Gründe für die 
Diskriminierung, der Lebensbereiche sowie Formen und Praxen der Diskriminierung möglich.
Die Antidiskriminierungsbüros und phänomenbezogenen Meldestellen, die auch am zweiten 
Diskriminierungsmonitoring teilnahmen, beteiligten sich erneut an diesem Monitoring und 
brachten ihre erfassten quantitativen und qualitativen Daten zu Diskriminierungsfällen 
aus 2024 ein. Zudem konnten weitere Beteiligte hinzugewonnen werden. Zielsetzung des 
 Diskriminierungsmonitorings ist es, den Kreis der Beteiligten auch zukünftig zu erweitern 
und weitere Beratungs- und Meldestellen einzubeziehen. Hierzu ist eine partizipative 
Anpassung des Monitoringinstruments sowie der Erhebungsform geplant.

6
1.2 Aufbau des Berichts
Nach der Einleitung (Kapitel 1) folgt eine Übersicht über Konzepte und Begriffe im Rahmen 
des Diskriminierungsmonitorings (Kapitel 2), wobei insbesondere auf Diskriminierung 
 allgemein, Diskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie Ebenen 
und Formen von Diskriminierung eingegangen wird. Folgend wird ein knapper Überblick zu 
den seit den letzten beiden Monitoringberichten hinzugewonnenen empirischen Befunden 
zu Diskriminierung in Deutschland gegeben (Kapitel 3). Anschließend erfolgt zunächst 
die Darstellung des Erhebungsprozesses, der Datenbasis sowie der Methoden (Kapitel 4) 
des Diskriminierungsmonitorings 2024, darauffolgend werden die zentralen Ergebnisse 
 aufgeführt (Kapitel 5). Wie auch im vorigen Monitoring enthält der diesjährige Bericht 
einen Fokusbeitrag, wobei in diesem Jahr Queerfeindlichkeit als zentrales Thema gewählt 
wurde (Kapitel 6). Abschließend folgen ein Fazit zur Durchführung und Ausrichtung des 
 Monitorings (Kapitel 7) sowie Schlussfolgerungen und Handlungsmöglichkeiten (Kapitel 8).
1.3 Triggerwarnung/Inhaltshinweis
In diesem Bericht werden Diskriminierungserfahrungen von Menschen 
in Köln beschrieben. Diese Darstellungen können insbesondere bei 
Personen, die selbst Diskriminierung erleben, belastende Erinnerungen 
hervorrufen und unangenehme Emotionen (re)aktivieren. Sollte dies auf Sie 
zutreffen, möchten wir Sie darum bitten, für sich zu prüfen, ob, wann und 
in welcher Dosierung Sie die Inhalte lesen möchten. Teilweise werden in 
diesem Bericht Erlebnisse von Diskriminierung detaillierter erläutert und 
beschrieben. Dies dient dazu, Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen, 
die Menschen in Köln erleben, verständlicher werden zu lassen. Wir bitten 
ebenso um einen sensiblen Umgang mit den Ausführungen, falls Inhalte des 
Berichts weiterverwendet werden.

7
2. Konzepte und Begriffe
Im ersten Diskriminierungsmonitoringbericht (Kluß & Farrokhzad, 2023) wurde eine 
 umfassende Einordnung zu Diskriminierung aufgeführt, wobei sowohl eine definitorische 
als auch rechtliche Einordnung erfolgte sowie Ebenen und Formen von Diskriminierung 
vertiefend erläutert wurden. Im Rahmen dieses Berichts wird zur Einordnung der Daten 
in diesem Kapitel lediglich ein kurzer definitorischer Überblick gegeben, um umfassende 
 Wiederholungen zu vermeiden und gleichzeitig die Einordnung der darauffolgenden Inhalte 
und Daten zu erleichtern.
2.1 Diskriminierung 
Eine definitorische Grundlage für den Diskriminierungsbegriff im Rahmen des Monitorings 
stellt die Definition des Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit – 
IDA e. V. (2025) dar: 
„Diskriminierung ist die ungleiche, benachteiligende und ausgrenzende 
Behandlung von konstruierten Gruppen und diesen zugeordneten 
 Individuen ohne sachlich gerechtfertigten Grund. Diskriminierung kann sich 
zeigen als Kontaktvermeidung, Benachteiligung beim Zugang zu Gütern 
und Positionen, als Boykottierung oder als persönliche Herabsetzung. 
Der Begriff bezeichnet sowohl den Vorgang als auch das Ergebnis, also 
die  A usgrenzung und strukturelle Benachteiligung der diskriminierten 
Personen und Gruppen. Diese Benachteiligung kann auf verschiedenen 
Ebenen  s tattfinden. […] Diskriminierung [ist] nicht auf individuelles Handeln 
beschränkt, sondern auch in gesellschaftlichen, politischen,  wirtscha ftlichen 
und  r echtlichen Strukturen verankert […]. Die Durchsetzung von 
 Diskriminierung setzt in der Regel soziale, wirtschaftliche, politische oder 
diskursive Macht voraus. “

8
Czollek et al. (2019) betonen in der Definition des Social Justice Instituts die strukturelle 
Verflochtenheit von Diskriminierung, um deutlich zu machen, dass es keine gesellschaft-
lichen Räume gibt, die frei von Diskriminierung sind:
„Die Definition von Struktureller Diskriminierung umfasst sowohl die 
 unterschiedlichen Ebenen, auf denen Diskriminierung stattfindet, als auch 
die Mechanismen, die zu ihrer Erzeugung und Aufrechterhaltung beitragen.  
[… Wir verstehen] unter Struktureller Diskriminierung das Verwehren eines 
gleichberechtigten Zugangs zu gesellschaftlichen Ressourcen sowie 
das Verwehren gesellschaftlicher Anerkennung für Menschen basierend 
auf ihrer oder der ihnen zugeschriebenen Zugehörigkeit zu bestimmten 
 Diversitykategorien. Strukturelle Diskriminierung ist zudem durch die 
Mechanismen und Prozesse des Othering gekennzeichnet, bei denen 
 Menschen mittels Stereotypisierung zu Anderen gemacht, als Projektions-
fläche imaginiert und dadurch gleichsam ent-subjektiviert werden.  
Sie findet in ökonomischen, politischen, sozialen wie auch kulturellen 
 Bereichen statt. “
(Czollek et al., 2019, Seite 26)
Beide Definitionen zeigen zahlreiche Überschneidungspunkte: (Strukturelle) 
 Diskriminierung, bedeutet demnach ein ungleiches und/oder differenzierendes Verhalten 
aus einem sachlich nicht gerechtfertigten Grund gegenüber Menschen auf der Basis ihrer 
(gegebenenfalls zugeschriebenen) Zugehörigkeit zu bestimmten (sozial konstruierten) 
Gruppen beziehungsweise ihrer (gegebenenfalls zugeschriebenen) Zugehörigkeit zu 
bestimmten Diversitätskategorien. Diese Gruppenkonstruktionen sowie die jeweiligen 
Zuschreibungen basieren auf historisch gewachsenen und weiterhin wirksamen Macht- und 
Herrschaftsverhältnissen. Eine Analyse der Diversitäts- beziehungsweise Vielfalts k ategorien 
erlaubt eine differenzierte Betrachtung unterschiedlicher Diskriminierungs dimensionen,  
wie beispielsweise Rassismus, Queerfeindlichkeit, Ableismus und Klassismus sowie 
deren  Ü berschneidungen beziehungsweise Intersektionalitäten.  Dies kann sich auf 
unter schiedlichen Ebenen ( siehe Kapitel 2.3) ausdrücken, beispielsweise im individuellen 
Kontakt zwischen Personen als auch im Kontakt zu Institutionen. Da Diskriminierung 
unter anderem sowohl bewusste als auch unbewusste Stereotypisierungen und Vorurteile 
zugrunde liegen können, kann Diskriminierung ebenfalls bewusst sowie unbewusst statt-
finden – die Intention zur Diskriminierung oder Benachteiligung einer Person ist somit kein 
zwingend  v orliegendes Kriterium. Diskriminierung kann sich in unterschiedlichen Formen 
abbilden (siehe Kapitel 2.4), aus denen resultiert, dass Menschen nicht dieselben Zugänge 
zu  R essourcen (wie zum Beispiel materielle Güter, Gesundheitsversorgung oder auch 
 Positionen in Organisationen) erhalten.

9
2.2 Diskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch Antidiskriminierungsgesetz 
genannt, besteht seit 2006 und verfolgt die Zielsetzung, Menschen im zivilrechtlichen 
Kontext vor Ungleichbehandlung zu bewahren. Das AGG schützt bei Diskriminierung aus 
rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder 
Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität (§ 1 AGG). 
Eine Präzisierung sowie Erweiterung des AGG, um weitere gruppenbezogene Merkmale 
einzu be ziehen, aufgrund derer Menschen von Diskriminierung betroffen sind, werden seit 
 mehreren Jahren diskutiert (Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), 2025; 2019).
2.3 Ebenen von Diskriminierung
In der Literatur bestehen unterschiedliche Auseinandersetzungen und Bezeichnungen 
bezüglich der Ebenen, auf denen sich Diskriminierung abbilden kann. In den vorigen 
 Monitoringberichten wurde insbesondere ein Modell aufgegriffen, in dem zwischen 
 interaktionaler, institutioneller, struktureller und ideologischer Diskriminierung unter-
schieden wird (Kluß & Farrokhzad, 2023; Kluß et al., 2024). Die Autor*innen der in  
Kapitel 2.1 aufgeführten Definitionen nennen teils unterschiedliche Bezeichnungen für 
 Diskriminierungsebenen, wobei inhaltlich große Überschneidungen bestehen:
Das IDA e. V. (2025) differenziert zwischen der interaktionalen, institutionellen sowie 
 gesellschaftlich-strukturellen Ebene von Diskriminierung:
„Interaktionale Diskriminierung hingegen bezieht sich auf individuelle 
 Handlungen und Entscheidungen, die diskriminierend sind. Dies umfasst zum 
Beispiel Vorurteile und Stereotypen, die das Verhalten von Einzelpersonen 
beeinflussen, sowie bewusste oder unbewusste Vorurteile, die in  per sönlichen 
Interaktionen zum Ausdruck kommen […]. Institutionelle Diskriminierung 
bezieht sich auf systematische Ungleichheiten, die in den Regeln,  P raktiken 
und Verfahren von Organisationen und Institutionen verankert sind. Diese 
Form der Diskriminierung ist oft unbewusst und manifestiert sich in 
 Bereichen wie Bildung, Arbeitsmarkt und Justiz, wo beispielsweise bestimmte 
Gruppen systematisch benachteiligt werden […]. Gesellschaftlich-strukturelle 
Diskriminierung beschreibt die tief verwurzelten gesellschaftlichen Normen, 
Werte und Strukturen, die bestimmte Gruppen systematisch  benach teiligen. 
Diese Form der Diskriminierung ist oft in der Kultur und den sozialen 
 Praktiken einer Gesellschaft verankert und beeinflusst, wie Menschen 
 wahrgenommen werden und welche Chancen ihnen offenstehen. “

10
Auch Czollek et al. (2019, Seite 26) unterscheiden zwischen drei Ebenen von struktureller 
Diskriminierung: der individuellen, kulturellen sowie institutionellen Ebene:
„Strukturelle Diskriminierung bezeichnet das Ineinandergreifen 
 diskriminierender Praxen auf individueller, kultureller und institutioneller 
Ebene. Die individuelle Ebene von Dis kriminierung be zieht sich auf das 
diskriminierende Sprechen und Handeln von Einzelpersonen. Die kulturelle 
Ebene erfasst diskursive und epistemische Dimensionen von Diskriminierung, 
das heißt Wissen, Normen, Werte und Sprach-/Bilder, die in öffentlichen 
Diskursen sowie in Musik, Literatur, bildender Kunst, in Filmen (und anderen 
Künsten) und in der Werbung vermittelt werden. Die institutionelle Ebene 
von Diskriminierung verweist auf diskriminierende Politiken und Gesetze, 
 rechtlich verankerte Praxen sowie Regeln,  N ormen und Sitten, die von 
 Institutionen durchgesetzt und durchgeführt werden. Eine weitere Dimension 
institutioneller Diskriminierung besteht, wenn Diskriminierungsmöglichkeiten 
auch rechtlich verankert sind. “
In allen drei Modellen wird mit der interaktionalen beziehungsweise individuellen Ebene die 
Ebene beschrieben, in der sich Diskriminierung im Kontakt zwischen Einzelpersonen äußert, 
beispielsweise durch diskriminierendes Sprechen oder benachteiligende Handlungen. Die 
institutionelle Diskriminierung, die ebenfalls in allen drei Modellen benannt ist, bezieht sich 
auf Diskriminierung innerhalb von Organisationen und Institutionen, beispielsweise durch 
diskriminierende Praxen und Vorschriften. Auch finden sich in den drei Modellen Analogien 
zwischen der ideologischen, gesellschaftlich-strukturellen und kulturellen Ebene von 
 Diskriminierung, die unter anderem gesellschaftlich bestehende diskriminierende  N arrative, 
Normen und Wertvorstellungen umfasst, die sich beispielsweise in Medienberichten 
 widerspiegeln können.

11
2.4 Formen von Diskriminierung
Neben Ebenen von Diskriminierung können unterschiedliche Diskriminierungsformen 
differenziert werden, in denen sich Diskriminierung ausdrücken kann. In §3 des AGG wird 
zwischen folgenden Formen der Diskriminierung unterschieden:
• Unmittelbare Diskriminierung: direkte Ungleichbehandlung aufgrund der im AGG 
 definierten Merkmale, 
• Mittelbare Diskriminierung: Verwendung scheinbar neutraler Kriterien, die ebenso in einer 
Benachteiligung aufgrund der im AGG definierten Merkmale resultieren,
• Belästigung: beispielsweise Einschüchterung, Beleidigung oder Erniedrigung,
• Sexuelle Belästigung: beispielsweise anzügliche Bemerkungen oder körperliche Übergriffe,
• Anweisung zur Benachteiligung: Bestimmung einer Person zu einem Verhalten, das eine 
Benachteiligung aufgrund der im AGG definierten Merkmale bewirkt.
Im Fachdiskurs werden neben übergeordneten Formen der Diskriminierung auch zwischen 
konkretisierenden Diskriminierungspraxen differenziert (siehe Kluß & Farrokhzad, 2023; 
Kluß et al., 2024). Da sich sowohl Formen von Diskriminierung auf den unterschiedlichen 
Diskriminierungsebenen überschneiden als auch Praxen zwischen den unterschiedlichen 
Diskriminierungsformen überlappen, wird im Rahmen des Monitorings übergeordnet die 
Kategorisierung „Formen von Diskriminierung“ verwendet. Zudem werden auch Formen von 
Diskriminierung analysiert, die (bislang) nicht im Rahmen des AGG abgebildet werden.

12
3. Empirische Befunde zu  
Diskriminierung in Deutschland
Im ersten Diskriminierungsmonitoringbericht wurde ein umfangreicher Überblick über 
empirische Befunde zu Diskriminierung in Deutschland aufgeführt (Kluß & Farrokhzad, 
2023). In diesem Bericht werden seitdem hinzugewonnene empirische Erkenntnisse 
 dargelegt, um einen Eindruck zu Entwicklungen von Diskriminierungsfällen in Deutschland 
sowie zu Beratungsangeboten für von Diskriminierung Betroffene zu gewinnen.
In den letzten Jahren werden insbesondere auch Auswirkungen multipler internationaler 
 Krisen in den Entwicklungen des Diskriminierungsgeschehens  deutlich (An tidiskriminierungs -
stelle des Bundes, 2024): Mit der Corona-Pandemie waren  insbesonder e Anstiege von 
antiasiatischem Rassismus, Antisemitismus sowie Einschränkungen gesellschaftlicher 
Teilhabe von behinderten Menschen sowie  ält eren und jüngeren Personen feststellbar. 
Bezüglich Russlands Angriffskriegs auf die Ukraine wuchsen in Deutschland Misstrauen 
und Vorurteile gegenüber aus der Ukraine  ge flüchteten Rom*nja sowie Personen aus 
Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Nach dem Terror-Angriff der Hamas am 
07. Oktober 2023 und Israels Militäroffensive gegen  P alästinenser*innen sind sowohl 
 antisemitische als auch antimuslimische  D iskriminierungsfälle stark gestiegen. Auch 
 bezüglich  w eiterer  D iskriminierungsdimensionen sind  s tagnierende bis hin zu steigende 
Zahlen zu  D iskriminierungsfällen zu beobachten: Mehr als die Hälfte (54 Prozent) rassistisch 
markierter Personen berichten, mindestens einmal im Monat  D iskriminierung zu  erf ahren, 
wobei muslimische (61 Prozent) und Schwarze Frauen (63 Prozent) sowie Schwarze 
 Männer (62 Prozent) besonders häufig subtile  D iskriminierungsformen erleben (Fuchs et al., 
2025). Untersuchungen zur  Arbeitssitua tion queerer Beschäftigter zeigen einen Anstieg 
der  D iskriminierungserfahrungen von  lesbischen,  schwulen und transgeschlechtlichen 
 Beschäftigten (Frohn & Heiligers, 2024).
In den vergangenen Jahren unterlag die bundesweite Antidiskriminierungsberatung einigen 
Veränderungen: Eine Untersuchung zur deutschlandweiten Entwicklung weist auf eine 
 Verdopplung der Anzahl der Beratungsstellen von 2017 auf 2022 hin, wobei über 30 Prozent 
der bestehenden Beratungsstellen zwischen 2019 und 2022 initiiert worden waren (Bartel & 
Kalpaka, 2022). Die Entwicklung der Beratungsangebote ist dabei diskontinuierlich, da diese 
unter anderem von Bundes- oder Landesförderungen abhängig sind. Beispielsweise wurden 
die Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit in NRW erweitert und zwischen 2021 und 
2022 30 neue Antidiskriminierungsberatungsstellen etabliert. Daneben wurden im März 2025 
die Meldeportale vier neuer Online-Meldestellen in NRW für Betroffene von rassistischer und 
queerfeindlicher Gewalt eröffnet. Gleichzeitig zeigt sich die  D iskontinuität in der Entwicklung 
der Antidiskriminierungsförderung: So wurde beispielsweise Ende 2025  en tschieden, die 
weitere Förderung des Bundesprogramms „respekt*land“  einzus tellen, mit dem seit 2023 
in insgesamt 35 Projekten insbesondere in ländlichen und struktur sch wächeren Regionen 
 Antidiskriminierungsberatung auf- und ausgebaut wurden (advd, 2025).

13
Es besteht also weiterhin oder erneut eine unzureichende Versorgung – insbesondere im 
ländlichen Raum. Die instabile Finanzierung zeigt den Bedarf einer nachhaltigen  F örderung 
von Beratungsangeboten auf (Bartel & Kalpaka, 2022; González Hauck et al., 2024). 
 Insgesamt wird also der Bedarf der kontinuierlichen, langfristigen und stabilen Förderung 
flächendeckender Beratungsangebote deutlich. Dabei sollten insbesondere auch Zugangs-
hürden (unter anderem vermehrt Angebote in Ballungsräumen, allgemein wenig Bekannt-
heit, geringe Einschätzung der Wirksamkeit; FRA, 2024; Pöggel et al., 2024; Reichwald 
et al., 2024) sowie Faktoren, die die Inanspruchnahme wahrscheinlicher werden lassen 
(beispielsweise Community-basierte Organisationen, zielgruppenspezifische Angebote, 
Peer-Counseling sowie Online-Formate; Al-Hashash et al., 2025; Jordan, 2025; Pöggel et al., 
2024) berücksichtigt werden.

14
4. Diskriminierungsmonitoring 
in Köln
Die quantitativen und qualitativen Daten des Diskriminierungsmonitoringberichts basieren 
auf den Daten der Kölner Antidiskriminierungsbüros (ADB) sowie phänomenbezogenen 
Meldestellen. Wie auch schon in den vorherigen beiden Berichten wurde der Prozess des 
Monitorings partizipativ mit den beteiligten Stellen begleitet. Dieser Prozess sowie die 
Datenbasis und Methoden der Datenerhebung sind in den folgenden Kapiteln dargestellt.
4.1 Partizipativer Entstehungsprozess
Die Kölner ADB und phänomenbezogenen Meldestellen wurden sowohl in den Prozess der 
Datenerhebung als auch der Berichterstellung einbezogen. Im dritten Diskriminierungs-
monitoring beteiligten sich alle Anlaufstellen, die auch im zweiten Monitoringbericht am 
Prozess mitwirkten, zusätzlich konnte der Beteiligtenkreis um zwei Beratungsstellen 
 erweitert werden. Nachfolgend sind alle Beteiligten des Diskriminierungsmonitorings Köln 
2024 aufgeführt:
Antidiskriminierungsbüro (ADB) Köln
Öffentlichkeit gegen Gewalt e. V. (ADB Köln/ÖgG)
Tätigkeitsbereiche: Einz elfallberatung, Vorträge, Workshops,  
 Qualifizierung,  Konzeptarbeit, Vernetzung,  
 ö ffentlichkeitswirksame Veranstaltungen,  
 Publik ationen, Information
Gründung: 1992
T eilnahme am Monitoring: seit 2021
Beratene Fälle: 1 45 (2024)
Kontakt: Berliner  Straße 97 – 99, 51063 Köln
 www.oegg.de

15
Antidiskriminierungsbüro & Servicestelle Antidiskriminierungsarbeit  
im Caritasverband (ADB Caritas)
Tätigkeitsbereiche: Einz elfallberatung, Bildungsangebote,  
 Öff entlichkeitsarbeit, Fachkräfteweiterbildung,  
 Kr eativwettbewerbe, Sensibilisierung,  
 E mpowerment, Workshops  
Tätig seit: 2003
T eilnahme am Monitoring: seit 2021
Beratene Fälle: 1 48 (2024)
Kontakt: Bertr amstraße 12 – 22, 51103 Kö ln
 www.caritas-koeln.de/hilfe-beratung/migration/ 
 an tidiskriminierungsarbeit/
Ergänzende unabhängige T eilhabeberatung „Selbstbestimmt Leben“ Köln 
(EUTB Köln)
Tätigkeitsbereiche: Ber aterinnen mit Behinderung arbeiten in der  
 Ber atungsstelle und haben es sich zum Ziel gesetzt,  
 Ra tsuchende mit Behinderung und ihre  
 Angehörigen zu un terstützen. Schon seit vielen  
 J ahren setzen sich Menschen mit Behinderung für  
 ander e Menschen mit Behinderung ein. So wurde  
 im Z sL Köln (siehe unten) die Beratung von 
 M enschen mit Behinderung für Menschen mit  
 Behinderung nach dem P eer Counseling-Prinzip  
 schon seit 1987 en twickelt und praktiziert.  
 D ie Erfahrungen, welche in der dieser  
 P eer-zu-Peer-Beratung in den Zentren für  
 Selbs tbestimmtes Leben gemacht wurden, sind in  
 das K onzept der „Ergänzenden unabhängigen  
 T eilhabeberatung“ eingeflossen. 
Tätig seit: 2018
T eilnahme am Monitoring: seit 2024
Beratene Fälle: 34 (202 4)
Kontakt: X antener Straße 46, 50733 Köln
 www.eutb-sl-koeln.de

16
Fachstelle gegen Antisemitismus, NS-Dokumentationszentrum Köln  
(zuvor unter dem Namen Meldestelle für antisemitische Vorfälle [m2])
Tätigkeitsbereiche: Dokumen tation von Meldungen antisemitischer  
 V orfälle, Unterstützung der Betroffenen bei der  
 Anz eigenstellung, Suche nach Rechtsbeistand,  
 K ommunikation mit Behörden, Verweis an die  
 benachbart e Betroffenenberatungsstelle,  
 E rfassung von Straftaten ohne direkte Betroffene  
 (zum Beispiel Schmier ereien im öffentlichen Raum 
  oder  antisemitische Äußerungen bei  
 Demons trationen) und Strafanzeige bei der Polizei.  
 D ie Fachstelle gegen Antisemitismus umfasst  
 neben der  Meldestelle auch die erwähnte  
 Be troffenenberatungsstelle und eine Stelle für  
 an tisemitismuskritische Bildungsarbeit.
Tätig seit: Sep tember 2020
T eilnahme am Monitoring: seit 2021
Gemeldete Fälle: 229 (202 4)
Kontakt: c /o Info- und Bildungsstelle gegen  
 R echtsextremismus  
 im NS-Dokumen tationszentrum der Stadt Köln,  
 Appellho fplatz 23 – 25, 50667 Köln
 https:/ /museenkoeln.de/ns-dokumentationszentrum/ 
 https:/ /antisemitismus-melden.koeln

17
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln (Ombudsstelle)
(Beschwerdestelle zur Flüchtlingsunterbringung)
Tätigkeitsbereiche: D ie Ombudsstelle nimmt Hinweise auf  
 gr avierende Probleme im Zusammenhang der  
 U nterbringung und Betreuung Geflüchteter in  
 K öln entgegen – und zwar von allen Seiten,  
 also von Geflüchteten, freiwillig Engagierten,  
 Beschä ftigten oder anderen Personen.  
 Sie is t unabhängig und unterliegt keinen  
 f achlichen Weisungen Dritter, da sie weder Teil  
 der  Stadtverwaltung noch der Trägerstruktur der  
 Flüch tlingsunterbringung ist.  Rechtsträger ist der  
 K ölner Flüchtlingsrat e. V.
Tätig seit: 2016
T eilnahme am Monitoring: seit 2022
Gemeldete Fälle: 30 von 155 Beschwerdeverfahren insgesamt
Kontakt: N eue Maastrichter Straße 12 – 14 (Hinterhof), 
 50672 K öln
 www.ombudsstelle.koeln

18
rubicon e. V. – Beratungs- und Fachstelle (rubicon)
Der Paritätische NRW – ADA – Köln – rubicon e.V. (ADA)
Tätigkeitsbereiche: Schwerpunkt Rassismus,  Homo- und  
 Trans feindlichkeit, Co-Beratung, Unterstützung,  
 Vermittlung an die NRW -geförderten  
 Servicestellen,  Infoveranstaltungen,  
 Fortbildungen, Vernetzungsarbeit, Ansprechperson 
 für queere Ge flüchtete, Beratung bei  
 Anzeigen-Er stattung und Unterstützung bei  
 Diskriminierung durch P olizei und Justiz
Tätig seit: 2021
T eilnahme am Monitoring: seit 2021
Gemeldete Fälle: 50 (ab A ugust 20241)
Landesfachstelle der Queeren Anti-Gewalt-Arbeit (QUAGA) 
Tätigkeitsbereiche:
 Schwerpunkt Rassismus,  Homo- und  
 Trans feindlichkeit, Co-Beratung, Unterstützung,  
 Vermittlung an die NRW -geförderten  
 Servicestellen,  Infoveranstaltungen, Fortbildungen,  
 Vernetzungsarbeit,  Ansprechperson für queere  
 Geflücht ete, Beratung bei Anzeigen-Erstattung  
 und Unt erstützung bei Diskriminierung durch  
 Polizei und Justiz, Projektförderung im  
 Anti-Gew alt-Arbeitskontext
Tätig seit: 2003 (zuvor un ter dem Namen: Landeskoordination  
 Anti-Gew alt-Arbeit für Lesben, Schwule und Trans*  
 in NRW [V ielfalt statt Gewalt])
T eilnahme am Monitoring: seit 2022
Gemeldete Fälle: 422 (2024)
Kontakt: Rubensstr aße 8 – 10,  50676 Köln
 https:/ /quaga-nrw.de
1 Vor August 2024 konnten aufgrund von fehlender personeller Vertretung keine Beratungen stattfinden. 
2 Aus allen Fällen der QUAGA wurden Köln- sowie diskriminierungsspezifische Fälle extrahiert.

19
Zentrum für selbstbestimmtes Leben Köln (ZsL Köln)
Tätigkeitsbereiche: D as Zentrum für selbstbestimmtes Leben Köln (ZsL)  
 is t eine Beratungsstelle von behinderten Menschen  
 für  behinderte Menschen. Dort wird Beratung nach  
 dem P rinzip des Peer Counseling angeboten;  
 ganzheitlich,  parteilich, unabhängig, auf Augenhöhe, 
 emanzipa torisch. Die Beratung erfolgt seit 1987  
 nach dem Vorbild der Center for Independent Living  
 aus den US A. Das ZsL betreibt (mit 1,5 Vollzeit- 
 äquiv alenten) Interessenvertretung für behinderte  
 M enschen insbesondere auf politischer Ebene,  
 be treibt Öffentlichkeitsarbeit, gestaltet Angebote  
 für  behinderte Menschen und bietet weiterhin  
 Ber atung an.
Tätig seit: 1987
T eilnahme am Monitoring: seit 2024
Beratene Fälle  
aufgrund von  
Diskriminierung: 5 von 32 Beratungsfällen insgesamt (im Jahr 2024)
Kontakt: X antener Str. 46, 50733 Köln
 www.zsl-koeln.de
Ende September 2025 fand ein Austauschgespräch mit allen Beteiligten statt, bei dem 
neben einer Rückschau auf den bisherigen Monitoringprozess das Dokumentationssystem 
sowie die Datenerfassung für das Diskriminierungsmonitoring 2024 besprochen wurden. 
Im Anschluss reichten die beteiligten lokalen ADB und Beratungsstellen die jeweils  
erfassten Fälle ein. Bei einem weiteren Austauschgespräch Anfang Dezember wurden 
neben den  er sten Ergebnissen des Diskriminierungsmonitorings 2024 der zukünftige 
Monitoring pr ozess besprochen, wobei sowohl die Einbindung weiterer Anlaufstellen sowie 
die  Ü berarbeitung des Dokumentationssystems geplant sind. An dem zweiten Austausch -
treffen nahmen daher auch weitere, zukünftig Beteiligte teil.

20
4.2 Datenbasis
Die Daten dieses Diskriminierungsmonitoringberichts wurden von den beteiligten ADB und 
phänomenbezogenen Meldestellen (ADB Caritas, ADB ÖgG, EUTB „Selbstbestimmt leben“ 
Köln, Fachstelle gegen Antisemitismus, Ombudsstelle für Flüchtlinge Köln, rubicon Köln,  
ZsL Köln) zur Verfügung gestellt. Teils stammen die Daten aus den Jahresberichten der 
Anlaufstellen, teils wurden sie für die Erfassung im Diskriminierungsmonitoring aus den 
jeweiligen Datensätzen extrahiert. Detaillierte Ausführungen zum Datenerfassungssystem 
sind im ersten Diskriminierungsmonitoringbericht aufgeführt (Kluß & Farrokhzad, 2023).
Die vorliegenden Daten bilden lediglich einen Teil der tatsächlich stattfindenden 
 Diskriminierung ab. Es ist davon auszugehen, dass viele Menschen, die in Köln 
 Diskriminierung erleben, sich nicht an eine Beratungsstelle wenden. Die Gründe hierfür 
sind vielfältig: Einerseits sind nicht allen Menschen die bestehenden Beratungsstellen 
bekannt oder zugänglich, andererseits melden von Diskriminierung betroffene Menschen 
insbesondere häufig stattfindende Alltagsdiskriminierung potenziell seltener. Zudem ist zu 
benennen, dass phänomenbezogene Meldestellen für gewisse Schwerpunkte  hinsich tlich 
mancher Diversitätsdimensionen stehen und nicht alle Diversitätsdimensionen durch die 
einbe z ogenen Anlaufstellen in gleicher Weise abgebildet sind. Intersektionalitäten, die 
Überschneidungen von Diskriminierungsformen, stellen sowohl für Betroffene als auch 
für Melde- und Beratungsstellen eine weitere Herausforderung bei der  Dokumen tation 
dar, da eine genaue Identifikation der jeweiligen Diskriminierungsgründe und ihrer 
 Überschneidungen häufig nur schwer möglich ist.

21
4.3 Methoden der Datenerhebung
Wie durch Kluß und Farrokhzad (2023) erläutert, entwickelten die ADB und phänomen-
bezogenen Meldestellen mit der Koordination der Autor*innen ein gemeinsames 
 Daten erfassungssystem, das die unterschiedlichen Kategoriensysteme der Anlaufstellen 
möglichst adäquat vereint. Im Rahmen des dritten Diskriminierungsmonitoringberichts 
wurde das Datenerfassungssystem weiter reflektiert und hinsichtlich der Gründe für 
Diskriminierung und Spezifizierung einiger Diskriminierungsdimensionen (insbesondere 
Geschlecht und sexuelle Orientierung/Identität) erweitert.
Weiterhin stellen die unterschiedlichen Kategoriensysteme der Melde- und Beratungs-
stellen eine Herausforderung bei der übergeordneten Auswertung dar: Während einige 
Anlaufstellen Diskriminierungsfälle anhand von der im Diskriminierungsmonitoringbericht 
aufgeführten oder vergleichbaren Kategorien erheben, erfassen andere Anlaufstellen 
 Diskriminierung lediglich übergeordnet, beispielsweise ohne spezifische Gründe für 
oder Formen von Diskriminierung zu erfassen. Daraus ergeben sich unterschiedliche 
 Stich probengrößen3 für die jeweiligen Fragestellungen, was wiederum die Aussagekraft  
der Daten für manche Diskriminierungsdimensionen beeinflusst4.
3 Die jeweiligen Stichprobengrößen und Datenquellen sind in den Abbildungen im Kapitel 5 angegeben.
4 Wenn beispielsweise die ADB oder phänomenbezogenen Meldestellen Formen von Diskriminierung nicht 
erheben, kann sich daraus ergeben, dass spezifische Diskriminierungserfahrungen über die in Kapitel 4.2 
aufgeführten Einschränkungen hinaus unterrepräsentiert sind.

22
5. Diskriminierungsmonitoring 2024: 
Zentrale Ergebnisse
In diesem Kapitel sind die zentralen Erkenntnisse der gesammelten Daten aus dem Jahr 2024 
aufgeführt. Die erfassten quantitativen Daten werden durch individuelle,  anon ymisierte 
 Fallbeispiele ergänzt, die durch die ADB und Beratungsstellen zugesandt wurden.
5.1 Demografie
Die Bevölkerungszahl in Köln ist weiterhin wachsend: Am 31.12.2024 lebten 1,097  M illionen 
Menschen in Köln (Stadt Köln, 2025a). 51,2 Prozent der Ende 2024 in Köln lebenden 
 Menschen waren weiblich sowie 48,2 Prozent männlich, jeweils 51 Personen trugen den 
 Personenstand „divers“ oder „keine Angabe“ . 15,9 Prozent der Kölner*innen waren zwischen 
0 und 17 Jahre alt, der Anteil an 18- bis unter 30-Jährigen betrug 16,2 Prozent sowie der 
Anteil der 30- bis unter 50-Jährigen 29,5 Prozent. 20,4 Prozent der Kölner*innen waren 
 zwischen 50 und unter 65, 12,2 Prozent zwischen 65 und unter 80 sowie 5,9 Prozent über 
80 Jahre alt. 78,8 Prozent hatten die deutsche Staatsangehörigkeit, 21,2 Prozent hatten 
keine deutsche Staatsangehörigkeit. Einen sogenannten statistischen Migrations hin tergrund 
hatten insgesamt 42,7 Prozent der Kölner*innen, demnach entsprechend 21,5  P rozent der 
deutschen Kölner*innen. Im Vergleich zu den Vorjahren ist der Anteil der  M enschen mit 
 sogenanntem Migrationshintergrund weiterhin steigend. Insgesamt meldeten im Jahr 2024 
8,9 Prozent der Kölner*innen eine Schwerbehinderung (Stadt Köln, 2025b). Zu  v erschiedenen 
Religionsgemeinschaften liegen nur wenige Zahlen vor: Für das Jahr 2024 meldete die 
Stadt Köln einen Bevölkerungsanteil von 26,5 Prozent katholischer sowie 11,9 Prozent 
evangelischer Konfessionszugehörigkeit (Stadt Köln, 2025a). Bezüglich queerer Identitäten 
sind kaum Daten vorhanden, die valide Rückschlüsse auf die realen Bevölkerungsanteile 
zulassen. Aus Befragungen geht ein Anteil von circa 11 Prozent bis 12 Prozent von Menschen 
in Deutschland beziehungsweise Köln hervor, die sich als LSBTIQA* identifizieren, wobei bei 
jüngeren Generationen der Anteil deutlich erhöht ist (Ipsos, 2024; Stadt Köln, 2025c). Auch 
zu weiteren Vielfaltsdimensionen oder einzelnen Kategorien/Gruppen bestehen kaum bis 
keine Daten, weswegen hier keine weiteren  Angaben zu den Be völkerungsanteilen gegeben 
werden können.

23
5.2 Gesamtergebnisse
Die beteiligten Kölner ADB und phänomenbezogenen Meldestellen berichten für das  
Jahr 2024 von insgesamt 683 Diskriminierungsfällen. Im Vergleich zum zweiten 
 Diskriminierungsmonitoringbericht ist demnach ein moderater Anstieg zu beobachten 
(2022: 611 Fälle; 2021: 436 Fälle). Dies ist einerseits mit dem Einbezug weiterer Beratungs-
stellen (EUTB „Selbstbestimmt leben” Köln sowie ZsL Köln) zu begründen. Andererseits 
gibt eine differenzierte Betrachtung der gemeldeten Fälle der jeweiligen Beteiligten im 
Jahresvergleich Hinweise auf unterschiedliche Entwicklungen in den jeweiligen ADB 
und  phänomenbe zogenen Meldestellen: In Abbildung 1 ist der Jahresvergleich zwischen 
2022 und 2024 für die jeweiligen Beratungs- beziehungsweise Meldestellen aufgeführt. 
Sowohl beim ADB Caritas, der Fachstelle gegen Antisemitismus, der ADA rubicon 
sowie der Ombudsstelle sind Anstiege der gemeldeten beziehungsweise beratenen 
 Diskriminierungsfälle zu beobachten: Die Fachstelle gegen Antisemitismus meldet einen 
2,75-fachen Anstieg von 83 zu 229 Fällen, bei den weiteren benannten ADB beziehungs-
weise Meldestellen sind zwischen 1,25- und 1,5-fache Anstiege zu beobachten. Hervor-
zuheben ist hierbei, dass die Fälle der ADA rubicon lediglich auf 5 Monate des Jahres 
zurückgehen, da zuvor wegen  mangelnder  personeller Ressourcen keine Beratungen 
 durchgeführt werden konnten. Beim ADB Köln/ÖgG sind 2024 mit 145 Fällen deutlich 
weniger Beratungen durchgeführt worden als im Jahr 2022 (308 Fälle). Dieser  R ückgang 
wurde seitens ÖgG mit personellen Veränderungen und daher zeitweise weniger 
 Beratungsmöglichkeiten eingeordnet. Die Fachstelle QUAGA meldet mit 42 Fällen einen 
leichten Rückgang der Beratungsfälle. Da sowohl ÖgG als auch ADA rubicon eine zeitweise 
personelle Unterbesetzung angeben, die zu weniger Beratungsmöglichkeiten geführt 
haben, kann vermutet werden, dass unter  ander en personellen Voraussetzungen noch ein 
deutlich stärkerer Anstieg der  Gesam t  zahlen zu beobach ten gewesen wäre.

24
Abbildung 1: Diskriminierungsfälle pro ADB beziehungsweise Beratungsstelle im Jahresvergleich 
(2022 vs. 2024)
Anmerkung: Die beratenen Fälle in der ADA rubicon fanden zwischen August und Dezember 2024 statt,  
da zuvor aufgrund von fehlender personeller Vertretung keine Beratung stattfinden konnte. Die EUTB 
 „Selbstbestimmt leben” Köln sowie das ZsL Köln nahmen erstmalig in diesem Jahr am Diskriminierungs-
monitoring teil, weshalb keine Vergleichsdaten zu 2022 vorliegen.

25
5.3 Zugrundeliegende Diskriminierungsdimensionen
Folgend sind die Angaben der jeweiligen Diskriminierungsdimensionen beziehungsweise 
(zugeschriebenen) Diversitätsmerkmale, die die Grundlage für die Diskriminierung bildeten, 
dargestellt (siehe Abbildung 2).
Abbildung 2: Diskriminierung auf Grundlage von Diskriminierungs- beziehungsweise Diversitätsdimensionen
Anmerkung: Einige D
iskriminierungsfälle wurden mehr als einer Dimension zugeordnet. 7813 Angaben bei  
n = 683 Fällen.

26
Mit 39,5 Prozent (n = 270) wurde die Dimension Rassismus wie auch in den Vorjahres-
berichten am häufigsten gemeldet. Alle Beratungs- beziehungsweise Meldestellen bis 
auf die EUTB „Selbstbestimmt leben” , die Fachstelle gegen Antisemitismus sowie das 
ZsL geben Fälle von rassistischer Diskriminierung an. Diskriminierung aufgrund der 
Staatsange hörigkeit be ziehungsweise des Aufenthaltsstatus (2,0 Prozent; n = 4) sowie 
aufgrund der Sprache (0,6 Prozent; n = 4) können sowohl in Kombination mit rassistischer 
 Diskriminierung auftreten als auch als eigenständige Diskriminierungsform. Die Angaben 
sind im  Vergleich zu den Vorjahresberichten niedriger.
Diskriminierung auf der Grundlage von Antisemitismus macht mit 34,4 Prozent (n = 235) 
den zweitgrößten Anteil der Diskriminierungsfälle aus. Wie bereits aus dem Anstieg der 
gemeldeten Fälle der Fachstelle gegen Antisemitismus hervorging, ist hier im Vergleich zu 
den Vorjahresberichten ein starker Anstieg zu beobachten (im Vergleich 2022: 14 Prozent).
Unter die Fälle von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beziehungsweise der 
Geschlechtsidentität (10,1 Prozent; n = 69) können sowohl Fälle aufgrund von Frauen-
feindlichkeit beziehungsweise Sexismus
5 fallen als auch aufgrund der Geschlechtlichkeit 
(Interfeindlichkeit) sowie der Geschlechtsidentität (Transfeindlichkeit sowie  Feindlichk eit 
gegenüber nicht-binären Personen). Somit ergeben sich ebenfalls  Überlappungen 
zu der Dimension Queerfeindlichkeit, aufgrund derer 13,3 Prozent (n = 91) der Fälle 
 gemeldet  wurden.  6,3 Prozent (n = 43) der Fälle machen zudem Diskriminierung  aufgrund 
der  sexuellen Identität aus, wobei hier ebenso Überschneidungen zur Dimension 
 Queerfeindlichkeit bestehen können (für eine genauere Differenzierung siehe Kapitel 5.4.3).
7,9 Prozent der Fälle (n = 54) gehen auf Diskriminierung aufgrund von Behinderung sowie 
0,4 Prozent (n = 3) aufgrund von chronischer Krankheit zurück. 1,9 Prozent (n = 13) machen 
zudem Diskriminierung aufgrund des sozialen Status, 1,5 Prozent (n = 10)  Diskriminierung 
aufgrund der religiösen Anschauung sowie jeweils 0,1 Prozent (n = 1) aufgrund des 
 Lebensalters sowie aufgrund der Weltanschauung aus. Diskriminierung aufgrund der 
Dimension „äußeres Erscheinungsbild“ wurde von den beteiligten Organisationen nicht 
erfasst beziehungsweise keine diesbezüglichen Fälle gemeldet.
5 Auch Frauenfeindlichkeit beziehungsweise Sexismus kann sich sowohl gegen endo-cis-geschlechtliche 
als auch inter- und/oder transgeschlechtliche Frauen richten.

27
Wie in Kapitel 4.2 erläutert, können einige Unterschiede in den gemeldeten Zahlen einer-
seits auf die unterschiedlichen Schwerpunkte der Beratungsstellen zurückgeführt werden. 
Nicht alle Diversitätsdimensionen beziehungsweise Diskriminierungsformen sind durch die 
beteiligten ADB und phänomenbezogenen Meldestellen in gleicher Form abgebildet, was 
die im Diskriminierungsmonitoring gemeldeten Zahlen beeinflusst. Des Weiteren führen 
die benannten Hürden im Zugang zu Beratung bei Diskriminierungsfällen ebenfalls zu einer 
Beeinflussung und möglichen Unterrepräsentation von Fällen in den Gesamtdaten.
Analog zu den Vorjahresberichten wurden für einige Diskriminierungsdimensionen 
 spezifizierte Kategorien erhoben. Neben den Formen von Rassismus sowie von 
 Antisemitismus werden im Rahmen des dritten Diskriminierungsmonitoringberichts auch 
Formen von Queerfeindlichkeit differenziert. Für weitere Diskriminierungsdimensionen 
liegen vergleichbare Spezifizierungen bislang nicht vor, da durch die ADB und Meldestellen 
entweder keine Fälle aufgrund der jeweiligen Unterkategorien erhoben wurden oder das 
Dokumentationssystem die Spezifizierung (bislang) nicht enthält
6.
6 Die unterschiedliche Differenzierung geht unter anderem auf die Entstehung des Dokumentationssystems 
in Zusammenarbeit mit den ADB und Meldestellen sowie die jeweiligen unterschiedlichen Erfassungs-
systeme zurück (siehe Kluß & Farrokhzad, 2023; Kluß et al., 2024). Für zukünftige Diskriminierungs-
monitoringberichte ist eine Überarbeitung des Dokumentationssystems geplant.

28
5.3.1 Rassismus
In Abbildung 3 sind gruppenspezifische Formen von Rassismus aufgeführt. Nicht alle ADB 
beziehungsweise Meldestellen, die rassistische Diskriminierung erfassten, kategorisierten 
diese Fälle in der aufgeführten Spezifizierung. Von den insgesamt 79 spezifizierten Fällen 
wurden 38,0 Prozent als anti-Schwarzer Rassismus sowie 35,4 Prozent als anti- muslimischer 
Rassismus eingestuft. 24,1 Prozent gehen auf andere rassistische und/oder Herkunfts-
zuschreibungen sowie 2,5 Prozent auf Rassismus gegen Rom*nja/Sinti*zze zurück.
Abbildung 3: Formen von Rassismus
Anmerkung: Nicht alle angegebenen Fälle aufgrund von Rassismus konnten in gruppenspezifische Formen 
kategorisiert werden. Die Prozentwerte bilden sich aus den Angaben in Relation zu den kategorisierten Fällen 
(n = 79 von n = 270 Gesamtfällen).

29
Das folgende Fallbeispiel veranschaulicht den Beratungsfall einer Person, die nicht selbst 
von Rassismus betroffen war, aber rassistische Diskriminierung und die Auswirkungen auf 
Mitschüler*innen am Ausbildungsplatz miterlebte:
Fallbeispiel: Rassismus
„Eine nicht von Rassismus selbst betroffene Ratsuchende bemerkt, dass 
es in ihrer Ausbildungsstätte häufig offene, rechtsradikale Äußerungen 
von Mitschüler*innen gibt, bei welchen die Lehrkräfte meistens nicht 
wider spr echen. Die Sprüche gehen von Entmenschlichung bis hin zu 
Mord dr ohungen. Mehrere Personen, welche von Rassismus betroffen sind, 
verlassen daraufhin die Ausbildungsstätte. Die Beratungsstelle bat einen 
Workshop für Freiwillige in der Organisation an, jedoch wird Rassismus als 
Problem nicht von der Schulleitung anerkannt. Da die Schülerin sich selbst 
in einem Abhängigkeitsverhältnis befindet und zudem enorm psychisch 
belastet ist, führt die Beratungsstelle immer wieder Entlastungsgespräche 
mit ihr, mit der Aussicht, am Ende ihrer Ausbildung einen Beschwerdebrief 
mit konkreten strukturellen Maßnahmen an der Schule zu schreiben. “
(ADB Caritas)

30
5.3.2 Antisemitismus
Im Folgenden sind spezifizierte Formen der kategorisierten Fälle von Antisemitismus 
 aufgeführt (siehe Abbildung 4).
Abbildung 4: Formen von Antisemitismus
Anmerkung: Nicht alle angegebenen Fälle aufgrund von Antisemitismus konnten in gruppenspezifische  Formen  
kategorisiert werden. Die Prozentwerte bilden sich aus den Angaben in Relation zu den kategorisierten Fällen 
(n = 229 von n = 235 Gesamtfällen). Einige Fälle sind mehreren Formen von Antisemitismus zuweisbar, weshalb 
sich n = 364 Nennungen von n = 229 kategorisierten Fällen ergeben.

31
65,5 Prozent der kategorisierten Fälle (n = 229) machen israelbezogenen Antisemitismus 
(unter anderem antisemitische Symbole und Bilder zur Beschreibung von Israel oder Israelis, 
Verneinung des Existenzrechts Israels) sowie 45,0 Prozent Post-Schoa-Antisemitismus aus 
(unter anderem antisemitische Bezugnahme auf die Schoa). Beide Formen sind im Vergleich 
zu den von der Fachstelle erfassten Zahlen im Jahr 2023 stark angestiegen (Post-Schoa-
Antisemitismus um 80 Prozent, israelbezogener Antisemitismus um 54 Prozent; Fachstelle 
gegen Antisemitismus, 2025). Die folgenden Fallbeispiele veranschaulichen die jeweiligen 
Formen von Antisemitismus:
Fallbeispiel: Post-Schoa-Antisemitismus
„Mitte Februar betrat eine Frau ein Ladengeschäft, um Lebensmittel einzu-
kaufen, als eine Verkäuferin in Anwesenheit weiterer Kund*innen wiederholt 
und deutlich hörbar „Arbeit macht frei“ sagte. Zu einem späteren Zeitpunkt 
bezog sie sich außerdem positiv auf den Nationalsozialismus (‚So schlecht 
war die Geschichte ja nicht‘). “ 
(Fachstelle gegen Antisemitismus)
Fallbeispiel: Israelbezogener Antisemitismus
„Der Meldende wurde auf der Brüsseler Straße von einer Person nach dem 
Weg zum Rathenauplatz gefragt. Als der Betroffene nebenbei erwähnte, 
dass der Rathenauplatz direkt gegenüber der Synagoge und beides nicht  
zu verfehlen sei, erwiderte der Mann mit einem breiten Grinsen:  
„Ah, genocide central!“ („Genozid-Zentrale“). Der Betroffene fragte, was 
denn eine Synagoge in Deutschland damit zu tun habe, doch der Mann 
winkte ab und ging los. Dann drehte er sich nochmals um und sagte  
„Israel has no legitimacy“ . Bei dem angetrunkenen Mann handelte es sich 
offenbar um einen Touristen. “
(Fachstelle gegen Antisemitismus)

32
31,4 Prozent der kategorisierten Diskriminierungsfälle aufgrund von Antisemitismus gehen 
zudem auf Othering (Beschreibung von Jüdinnen*Juden als „fremd“ oder „nicht zugehörig“), 
10,9 Prozent auf modernen Antisemitismus (beispielsweise antisemitische Verschwörungs-
mythen) sowie 6,1 Prozent auf antijudaistischen Antisemitismus zurück.
Fallbeispiel: Othering
„In einer S-Bahn unterhielten sich einige betrunkene Fahrgäste, wobei einer 
laut sagte: ‚Unter Muslimen und Christen ist alles friedlich, sobald ein Jude 
dabei ist, gibt es nur Ärger und alles fliegt in die Luft. ‘“
(Fachstelle gegen Antisemitismus)
Fallbeispiel: Moderner Antisemitismus 
„In einer Toilette der Universität zu Köln fand der Meldende den Satz 
‚ I mpfungen sind Judengift‘ . “
(Fachstelle gegen Antisemitismus)
5.3.3 Queerfeindlichkeit
Folgend sind die differenzierten Kategorien zu Formen von Queerfeindlichkeit dargestellt 
(siehe Abbildung 5). 61,4 Prozent der kategorisierten Fälle von Queerfeindlichkeit  
(n = 70) machen Feindlichkeiten aufgrund der sexuellen Identität aus. 27,1 Prozent gehen 
auf  Transfeindlichkeit, 10,0 Prozent auf Feindlichkeit gegenüber nicht-binären Personen 
sowie 1,4 Prozent auf Interfeindlichkeit zurück7.
7 Weitere Formen von Queerfeindlichkeit, wie die Diskriminierung aufgrund der romantischen Identität, 
 wurden bislang durch die Beratungsstellen nicht erfasst.

33
Abbildung 5: Formen von Queerfeindlichkeit
Anmerkung: Die Prozentwerte bilden sich aus den Angaben in Relation zu den  kat egorisierten Fällen  
(n = 70 von n = 91 Gesamtfällen).
Das folgende Fallbeispiel des rubicon verdeutlicht die Auswirkungen der Diskriminierung 
aufgrund von Transfeindlichkeit nach einem Coming-Out in der Schule:
Fallbeispiel: Transfeindlichkeit
„Jugendliche*r hat sich in der Schule als trans* geoutet und bekommt seit-
dem massive Gewaltandrohungen von Mitschülern. “
(rubicon)

34
Auch bei den Formen von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität wurden die 
jeweiligen kategorisierten Fälle (n = 42) differenziert ausgewertet (siehe Abbildung 6):  
Den größten Anteil von Diskriminierungsfällen machen mit 73,8 Prozent der Fälle 
 Diskriminierung aufgrund der schwulen Identität aus, 16,7 Prozent der Fälle gehen auf 
 Lesbenfeindlichkeit sowie 9,5 Prozent auf Bifeindlichkeit zurück.
Abbildung 6: Formen von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität
Anmerkung: Nicht alle angegebenen Fälle aufgrund von Diskriminierung aufgrund der  sexuellen  Iden tität 
konnten in gruppenspezifische Formen kategorisiert werden. Die  Pr ozentwerte bilden sich aus den 
 Angaben in Relation zu den kategorisierten Fällen (n = 42 von n = 43 Gesamtfällen). Für weitere Formen von 
 Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität, Acefeindlichkeit (Diskriminierung aufgrund der asexuellen 
Identität), Panfeind lichkeit so wie aufgrund weiterer Selbstbezeichnungen, wurden 2024 keine Fälle erfasst.

35
Die folgenden drei Fallbeispiele veranschaulichen drei Diskriminierungsfälle aufgrund von 
Schwulen- sowie Lesbenfeindlichkeit:
Fallbeispiele: Schwulenfeindlichkeit
„Der Klient wird am Rudolfplatz von vier Personen mit Schneebällen 
 beworfen und schwulenfeindlich beleidigt. Er war von der Arbeit auf dem 
Weg zur U-Bahn. Nachdem mehrere Schneebälle mit in seinen Worten 
‚ekligen Beleidigungen‘ in seine Richtung geworfen worden waren, flieht 
er Richtung U-Bahn, die vier Angreifer hinter ihm her. Er kann direkt in die 
U-Bahn springen und bringt sich so aus der Gefahrenzone. “
(rubicon)
„Beim Anhalten auf dem Fahrrad wird ein Klient verbal angegriffen mit unter 
anderem: „Scheiß Schwuchtel. “ und „Ich bringe dich um. “ Er flüchtet, bevor 
mehr passieren kann. Da der Angriff in seinem direkten Wohnumfeld statt-
gefunden hat, fühlt er sich dort nicht mehr sicher. “
(rubicon)
Fallbeispiel: Lesbenfeindlichkeit
„Die Klientin outet sich vor ihrem Vater als lesbisch. Daraufhin beschimpft 
ihr Vater sie massiv und droht ihr unter anderem mit Rauswurf aus dem 
Elternhaus. Außerdem droht er ihr sie in der Freikirche zu outen und so ihren 
Ausschluss aus ihrer Gemeinde herbeizuführen. “
(rubicon)

36
5.4 Lebensbereich der Diskriminierung
Nachfolgend sind die Lebensbereiche der Diskriminierung der jeweilig kategorisierten 
Fälle (n = 594) dargestellt (siehe Abbildung 7). Mit 30,0 Prozent wurde am häufigsten 
der  öffentliche Raum genannt (für die Differenzierung siehe Kapitel 5.4.2), gefolgt von 
 Diskriminierung am Arbeitsplatz (14,3 Prozent), im Bildungsbereich (14,0 Prozent) sowie in 
den Medien oder im Internet (11,8 Prozent). 6,6 Prozent der Fälle machen Diskriminierung 
im Bereich Wohnen beziehungsweise Nachbarschaft aus (Differenzierung siehe Kapitel 
5.4.1), 5,6 Prozent im Bereich Güter beziehungsweise Dienstleistungen sowie 3,9 Prozent 
bei Behörden. 3,0 Prozent der Fälle gehen auf Diskriminierung im Gesundheitssystem,  
2,2 Prozent auf Diskriminierung im ÖPNV sowie jeweils 2,0 Prozent auf Diskriminierung 
bei der beziehungsweise durch die Polizei sowie im persönlichen Nachbereich zurück. Des 
 Weiteren wurden 0,7 Prozent dem Bereich soziale Dienste, 0,2 Prozent Justiz beziehungs-
weise Gerichte sowie 3,9 Prozent der Kategorie „unbekannt“ zugeordnet.
Abbildung 7: Lebensbereich der Diskriminierung
Anmerkung: Nicht für alle Diskriminierungsfälle wurde der Lebensbereich erfasst. Die  Pro zentwerte bilden sich 
aus den Angaben in Relation zu den kategorisierten Fällen (n = 594 von n = 683 Gesamtfällen).

37
Die folgenden Fallbeispiele veranschaulichen Diskriminierungsfälle im Lebensbereich 
Gesundheitssystem sowie im Bereich ÖPNV:
Fallbeispiel: Behindertenfeindlichkeit/Ableismus
„Personen suchen einen Arzt ihres Vertrauens haben aber keine freie  
Arztwahl, weil der Arzt nicht barrierefrei ist. “
(ZsL Köln)
Fallbeispiel: Behindertenfeindlichkeit/Ableismus
„Die ratsuchende Person braucht Hilfe, um in das öffentliche Verkehrs-
mittel einzusteigen. Sie fühlt sich, als wäre sie dem Busfahrer und anderen 
 Fahrgästen lästig. “ 
(ZsL Köln)

38
5.4.1 Lebensbereich Wohnen und Nachbarschaft
Für den Lebensbereich Wohnen und Nachbarschaft erfassten einige Antidiskriminierungs-
büros und Meldestellen weitere Differenzierungen (siehe Abbildung 8). 66,7 Prozent der 
kategorisierten Fälle in diesem Lebensbereich (Gesamtzahl der kategorisierten Fälle:  
n = 21) gehen auf Diskriminierung im Bereich Nachbarschaft zurück, 23,8 Prozent auf 
 Diskriminierung in der Wohnung der Herkunftsfamilie. 9,5 Prozent der Diskriminierung fand 
in der Wohnung der Täter*innen statt.
23,8 %
Wohnung Herkunftsfamilie
9,5 %
Wohnung  
Täter*innen
66,7 %
Nachbarschaft
Abbildung 8: Spezifizierung des Lebensbereichs Wohnen und Nachbarschaft
Anmerkung: Nicht für alle Diskriminierungsfälle im Lebensbereich Wohnen/ Nachbarscha ft wurde die 
 Spezifizierung erfasst. Die Prozentwerte bilden sich aus den Angaben in  Relation zu den k ategorisierten 
Fällen (n = 21 von n = 39 Gesamtfällen im Bereich Wohnen/ Nachbarscha ft). Für die Bereiche Unterkunft für 
 Geflüchtete sowie eigene Wohnung wurden 2024 keine Fälle erfasst.

39
5.4.2 Lebensbereich öffentlicher Raum
Analog zum Lebensbereich Wohnen und Nachbarschaft wurde auch der Lebens bereich 
öffentlicher Raum weiter spezifiziert (siehe Abbildung 9). Von den kategorisierten 
 Diskriminierungsfällen im öffentlichen Raum (n = 141) fanden 53,9 Prozent auf der Straße 
sowie 34,8 Prozent an einem Gedenkort statt. 7,8 Prozent wurden in einer öffentlichen 
Grünanlage sowie 0,7 Prozent in einem öffentlichen Gebäude gemeldet. 2,8 Prozent wurden 
der Kategorie „anderer öffentlicher Raum“ zugeteilt.
Abbildung 9: Spezifizierung des Lebensbereichs öffentlicher Raum
2,8 %
anderer öffentlicher Raum
53,9 %
Straße
0,7 %
öffentliches Gebäude
7,8 %
öffentliche Grünanlage
34,8 %
Gedenkort
Anmerkung: Nicht für alle Diskriminierungsfälle im Lebensbereich öffentlicher Raum wurde die Spezifizierung 
erfasst. Die Prozentwerte bilden sich aus den Angaben in Relation zu den kategorisierten Fällen (n = 141 von  
n = 178 Gesamtfällen im Bereich öffentlicher Raum). Für die Bereiche religiöse Einrichtung, Stadion sowie 
Friedhof wurden 2024 keine Fälle erfasst.

40
5.5 Formen von Diskriminierung
Einige der beteiligten Antidiskriminierungsbüros und phänomenbezogenen Melde-
stellen erfassen die Formen und Praxen der jeweiligen Diskriminierungsfälle. Zur Analyse 
der unterschiedlichen Formen werden im Folgenden einerseits Diskriminierungs-
formen  entsprechend des AGG sowie andererseits weitere, durch die Beratungsstellen 
 dokumentierte spezifizierte Diskriminierungsformen näher betrachtet.
5.5.1 Diskriminierungsformen entsprechend AGG
In Abbildung 10 sind die Formen von Diskriminierung gemäß AGG von den Fällen aufgeführt, 
die durch die ADB und Meldestellen entsprechend kategorisiert werden (n = 142). Mit  
97,9 Prozent liegt der größte Teil dieser Fälle im Bereich unangemessenes Verhalten 
 beziehungsweise Würdeverletzung. Weitere 1,4 Prozent sind im Bereich sexuelle Belästigung 
sowie 0,7 Prozent unter Benachteiligung beziehungsweise Schlechterbehandlung einzuordnen.
Abbildung 10: Formen von Diskriminierung gemäß AGG
Anmerkung: Nicht für alle Diskriminierungsfälle wurde die Form der Diskriminierung gemäß AGG erfasst. Die Prozent-
werte bilden sich aus den Angaben in Relation zu den kategorisierten Fällen (n = 142). Für die Formen Ausschluss/
Teilhabeverweigerung, Belästigung sowie Fehlen angemessener Vorkehrungen wurden 2024 keine Fälle erfasst.

41
Da lediglich 142 der 683 Gesamtfälle den Formen der Diskriminierung gemäß AGG 
 zugeordnet wurden, ist davon auszugehen, dass unter den weiteren Fällen aller 
 Wahrscheinlichkeit nach auch andere AGG-relevante Formen von Diskriminierung 
 einzuordnen sind. Das folgende Fallbeispiel veranschaulicht das Fehlen angemessener 
Vorkehrungen sowie den Ausschluss im Kontext Behindertenfeindlichkeit beziehungsweise 
Ableismus:
Fallbeispiel: Behindertenfeindlichkeit/Ableismus
„Eine Ratsuchende wollte ein Konzert besuchen. Die Anzahl der Rollstuhl-
plätze ist immer verhältnismäßig gering im Vergleich zu denen, die allen 
anderen offenstehen. Sie hat sich eine normale Karte für Nichtbehinderte 
Personen gekauft, war ihrerseits nicht darauf angewiesen auf einem 
bestimmten Platz zu sitzen, wurde erst ohne weiteres auf das Konzert 
 gelassen und nach einer Pause und Personalwechsel hat man sie nicht mehr 
hineingelassen mit der Begründung, Sie hätte nicht die richtige Karte. “
(ZsL Köln)

42
5.5.2 Spezifizierte Diskriminierungsformen
Einige der erfassten Fälle wurden von den ADB und phänomenbezogenen Meldestellen 
in spezifizierte Diskriminierungsformen außerhalb des AGG eingeordnet (n = 160, siehe 
 Abbildung 11). 24,4 Prozent der Fälle sind in den Bereich Beleidigung, 22,5 Prozent unter 
üble Nachrede beziehungsweise Verleumdung sowie 20,6 Prozent unter Agitation bei 
 Versammlungen einzuordnen. Bei weiteren 13,3 Prozent der kategorisierten Fälle wurde 
Eigentum beschädigt sowie bei 9,4 Prozent körperliche Gewalt ausgeübt. 4,4 Prozent der 
Fälle fallen in den Bereich Bedrohung, Anfeindung beziehungsweise Nötigung, 1,9  Pr ozent 
unter Mikroaggression beziehungsweise grenzüberschreitendes Verhalten sowie  
1,3  Prozent unter Mobbing. 2,5 Prozent wurden als andere Straftat kategorisiert.
Abbildung 11: Spezifizierte Diskriminierungsformen
4,4 %
Bedrohung / Anf eindung / Nö tigung
24,4 %
Beleidigung
1,9 %
Mikroaggression / Grenzüber schreitendes 
Verhalten / Alltagsdiskriminierung  
22,5 %
üble Nachrede /
Verleumdung
9,4 %
körperliche Gewalt
20,6 %
Agitation bei  
Versammlungen
2,5 %
andere Straftat 
1,3 %
Mobbing
13,1 %
Beschädigung 
von Eigentum
Anmerkung: Nicht für alle Diskriminierungsfälle wurden spezifizierte Diskriminierungsformen erfasst. Die 
Prozentwerte bilden sich aus den Angaben in Relation zu den kate gorisierten F ällen (n = 160). Für die Formen 
Massenzuschriften, diskriminierende Gesetzgebung sowie sonstige Formen außerhalb des AGG wurden 2024 
keine Fälle erfasst.

43
Das folgende Fallbeispiel verdeutlicht einen Diskriminierungs- beziehungsweise Beratungs-
fall im Kontext einer Offenen Ganztagsschule (OGS), bei dem sich Diskriminierung aufgrund 
der religiösen Anschauung in verschiedenen Formen von Diskriminierung äußerte:
Fallbeispiel: Diskriminierung aufgrund der religiösen Anschauung
„Eine Mutter suchte die Beratungsstelle auf, da ihre Tochter in der OGS von 
Mitarbeiter*innen diskriminierend und abwertend behandelt wird. Die  Tochter 
darf aus religiösen Gründen kein Fleisch essen. Nachdem die  Mutter dies 
telefonisch mit der Leitung klärte, wurde das Essen entsprechend angepasst. 
Daraufhin änderte sich aber das Verhalten der OGS-Mitarbeiterin gegenüber 
Mutter und Kind:
• Unfreundliches, vermeidendes Verhalten,
• Abwertende Kommentare gegenüber der Tochter  
(zum Beispiel nach einem Missgeschick),
• Weitergabe wichtiger Informationen an die Mutter wird verweigert,
• Allgemein aggressives und beschämendes Verhalten.
Auch in andere Gruppe kam es zu ähnlichen Abwertungen: Kind wurde 
ignoriert oder unfreundlich behandelt, bei Konflikten unverhältnismäßig 
sanktioniert. Die Mutter wandte sich wiederholt an Leitung, Schulsozial-
arbeiterinnen und Lehrkräfte, stieß jedoch auf Ablehnung, Zuständigkeits-
verweise oder Nicht-Erreichbarkeit. Folgen für das Kind:
• Psychische Belastung, Angststörung, gesundheitliche Probleme,
• Ärztlich bescheinigt: Therapie notwendig,
• Vermeidet die OGS.
Die Beratungsstelle unterstützte bei Dokumentation, Entlastungsgespräche 
mit Mutter und nahm Kontakt zur Schulleitung auf. Daraufhin kam es zu 
einem Gespräch zwischen Schulleitung, OGS-Leitung, Mutter und ADA 
Beraterin. Es wurde vereinbart, dass die Mutter sich künftig sofort bei 
der Schulleitung melden kann, wenn Probleme auftreten, und die Schule 
 umgehend reagiert.
Ziel war ein respektvoller Umgang mit der Tochter, sichere Mahlzeiten nach 
religiösen Vorgaben und eine stressfreie Betreuung des Kindes in der OGS. “
(ADB Caritas)

44
6. Fokusbeitrag: Queerfeindlichkeit 
Queerfeindlichkeit. Mechanismen, aktuelle Dynamiken und  
Perspektiven für Köln
Ronja Maier und Leo Paulsen
6.1 Einleitung
Queerfeindliche Diskriminierung und Gewalt stellen in Deutschland zunehmend eine 
 Bedrohung für die demokratische und gesellschaftliche Stabilität dar. Queerfeindlichkeit 
gefährdet nicht nur auf individueller Ebene, sondern untergräbt demokratische Grund-
prinzipien wie Gleichberechtigung, Vielfalt und die Anerkennung unterschiedlicher Lebens-
weisen. Wenn bestimmte Gruppen systematisch ausgegrenzt, bedroht oder angegriffen 
werden, verschiebt sich die gesellschaftliche Norm in Richtung Intoleranz und Autoritarismus.
In Deutschland wurden in den vergangenen Jahren vermehrt Maßnahmen ergriffen, um 
Queerfeindlichkeit auf individueller, institutioneller sowie kultureller Ebene entgegenzu-
wirken und die rechtliche und gesellschaftliche Situation queerer Menschen zu verbessern. 
Dazu gehören unter anderem das Selbstbestimmungsgesetz, das Gesetz zum Schutz vor 
Konversionsbehandlungen, die Abschaffung diskriminierender Regelungen zur Blutspende 
für Männer, die Sex mit Männern haben, und die Anerkennung des diversen Geschlechts-
eintrags. Trotzdem lässt sich anhand der bundesweit steigenden Zahlen von queerfeind-
lichen Vorfällen feststellen, dass queere Menschen und Lebenswelten nach wie vor bedroht 
sind und eine erhöhte Verletzungsoffenheit besteht. 
Hinzu kommt, dass erst in den letzten Jahren begonnen wurde, Queerfeindlichkeit breiter 
zu erfassen und wissenschaftlich zu beleuchten. Dies hat zur Konsequenz, dass kaum 
 Langzeitdaten vorliegen, sich Entwicklungen teilweise schwer nachvollziehen lassen und 
der Phänomenbereich ein extrem großes Dunkelfeld aufweist. Ein Großteil der queerfeind-
lichen Vorfälle wurde und wird nach wie vor statistisch nicht erfasst.
Queerfeindlichkeit ist nicht abstrakt, sondern trifft Menschen in unterschiedlichen Formen 
sehr konkret. Der Monitoring-Bericht der Opferberatung Rheinland für das Jahr 2024 
zeigt, dass rechte Gewalt in NRW mit 728 dokumentierten Betroffenen auf einem Höchst-
stand ist.
8 Im Bereich Queerfeindlichkeit verzeichnet die Opferberatungsstelle Rheinland 
8 Op ferberatung Rheinland: Jahresbilanz rechter Gewalt 2024. Ein neuer Höchststand in NRW.  Langf assung, 
2024. URL: opferberatung-rheinland.de/fileadmin/user_upload/pdf/OBR_Hintergrundpapier_ 
Monitoring_2024_Langfassung.pdf (zuletzt aufgerufen 20.11.2025)

45
 insgesamt 50 Vorfälle in NRW. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 79 Prozent. 
Die Hälfte der dokumentierten Fälle bezieht sich auf Köln. Die Polizei erfasst in Köln für das 
Jahr 2024 insgesamt 183 Vorfälle queerfeindlicher Gewalt.9 Damit verzeichnet Köln einen 
Höchstwert an Gewalt gegen LSBTIAQ*10.
Insofern ist Queerfeindlichkeit in und für Köln eine zentrale Herausforderung. Insbesondere 
weil in Köln viele queere Menschen leben, kommt auch dem Schutz queerer Lebenswelten 
eine besondere Bedeutung zu. Die aktuellen Zahlen deuten auf einen Anstieg queerfeind-
licher Gewalt und Diskriminierung hin, der keine Einzelfälle darstellt, sondern Teile der 
Stadtgesellschaft betrifft.
Die Stadt Köln erkennt diese Herausforderung an, beispielsweise indem sie mit dem 
LSBTI-Förderprogramm Projekte fördert, die sich gegen Queerfeindlichkeit einsetzen. 
Auch die städtische Kampagne „Anzeigen statt Aushalten“ will die Anzeigebereitschaft 
von Betroffenen und Zeug*innen erhöhen und sendet das Signal, dass Queerfeindlichkeit 
nicht normalisiert und toleriert werden soll. Mit Blick auf eine gesamtgesellschaftliche 
 Verantwortungsübernahme im Abbau von queerfeindlicher Gewalt und Diskriminierung 
nehmen diese Maßnahmen einen zentralen Stellenwert ein. Gleichzeitig ist zu betonen, 
dass eine zunehmende Sichtbarkeit queerer Lebensweisen nicht mit einer automatischen 
 Sicherheit einhergeht, sondern dass diese – ebenso wie deren Akzeptanz und Rechte – 
aktiv geschützt und weiterentwickelt werden müssen.
Die Förderung der Melde- und Informationsstelle Queerfeindlichkeit NRW (MIQ) auf 
 Landesebene und ähnlicher Projekte auf Bundesebene ist vor diesem Hintergrund wichtig und 
notwendig. Zentrale zivilgesellschaftliche Dokumentations- und Meldestellen tragen langfristig 
zur Erhellung des Dunkelfeldes bei und stehen in direktem Kontakt zu queeren  Communities. 
Ihre Arbeit unterstützt Land und Kommunen, bessere Hilfsangebote für  Betr offene zu 
 entwickeln, Queerfeindlichkeit abzubauen und Demokratie und Vielfalt zu fördern.
Vor diesem Hintergrund gibt der folgende Beitrag einen Überblick über den 
 Phänomenbereich Queerfeindlichkeit und aktuelle Dynamiken. Er grenzt ein, was derzeit 
unter  Queerfeindlichk eit verstanden wird, zeigt historische Kontinuitäten auf, umreißt 
 verschiedene Formen von Queerfeindlichkeit und weist auf die Folgen für Betroffene hin.
9 WDR: 17 P rozent mehr queerfeindliche Übergriffe in Köln. 11.04.2025. URL: https:/ /www1.wdr.de/nach-
richten/rheinland/anstieg-queerfeindlichkeit-koeln-100.html (zuletzt aufgerufen 20.11.2025)
10 Das Akronym LSBTIAQ* steht für lesbisch, schwul, bi+sexuell, trans* , inter* , asexuell, queer (* und weitere 
geschlechtliche, sexuelle oder romantische Orientierungen und Identitäten. Diese Begriffe rund um queere 
Lebensweisen werden unter dem Abschnitt „Was ist Queerfeindlichkeit?“ genauer beschrieben.

46
6.2 Was ist Queerfeindlichkeit?
Die Definition von Queerfeindlichkeit ist – ähnlich wie die Definition des Begriffs queer 
selbst – auf mehreren Ebenen komplex. Einerseits existiert kein einheitliches Verständnis 
davon, was „queer sein“ bedeutet. Andererseits verändern sich sowohl queere Selbstbilder, 
Lebensrealitäten und Community-Strukturen als auch die auf sie bezogenen queerfeind-
lichen Diskriminierungsformen und Narrative fortlaufend.
Eine erste Eingrenzung des Begriffs wurde im Rahmen der Aufbauphase der Melde- und 
Informationsstelle Queerfeindlichkeit NRW (MIQ NRW) erarbeitet und lautet:
Queerfeindlichkeit bezeichnet die Diskriminierung und Gewalt gegenüber 
queeren oder als queer wahrgenommen Personen und Lebensrealitäten. 
Der Begriff Queer umfasst verschiedene Identitäten und sexuelle oder 
romantische Orientierungen, die sich von der cis-geschlechtlichen, binären, 
dyadischen oder heterosexuellen Norm unterscheiden, wie zum Beispiel 
lesbisch, schwul, bi+sexuell, trans* , inter* , asexuell oder queer (LSBTIAQ*). 
Queerfeindlichkeit kann auch Teil einer Mehrfachdiskriminierung sein.
Diese Definition bezieht sich auf verschiedene Punkte, auf die in den folgenden Kapiteln 
genauer eingegangen wird. Sie versucht zum einen, keine Definition ex negativum zu sein, 
die Queerness als Nicht-Heterosexualität, Nicht-Cis-Geschlechtlichkeit oder Nicht-Endo-
Geschlechtlichkeit beschreibt. Zum anderen soll sie aufzeigen, dass von Queerfeindlichkeit 
sowohl queere als auch queer wahrgenommene Menschen betroffen sein können und 
Queerfeindlichkeit als Diskriminierungsform intersektional gedacht werden muss. Sie 
schließt außerdem Diskriminierung aufgrund der romantischen Orientierung mit ein – ein 
Diskriminierungsbezug, der in fachwissenschaftlicher Literatur bisher wenig beachtet wird. 
In der Definition wird neben dem Begriff queer auch das Akronym LSBTIAQ* verwendet, da 
sich nicht alle gleichermaßen unter dem Sammelbegriff queer wiederfinden. Gleichzeitig 
gehören zu queeren Communities noch sehr viel mehr (Selbst-)Bezeichnungen geschlecht-
licher Identitäten und sexueller oder romantischer Orientierungen, die nicht mit dem 
 Akronym explizit benannt sind.11
11 D as Glossar auf der Webseite von MIQ NRW enthält Kurzerklärungen verschiedener Begriffe, um 
 Diskriminierung und Gewalt gegen queere oder als queer wahrgenommene Menschen und mehr-
dimensionale Diskriminierung zu beschreiben (URL: https:/ /www.miq.nrw/de/queerfeindlichkeit#glossary).

47
Ähnlich wie es in der Diskriminierungsforschung in Bezug auf Rassismus üblich ist, kann 
auch von primären und sekundären Erfahrungen von Queerfeindlichkeit bei Betroffenen 
gesprochen werden.
12 Dabei sind primäre Erfahrungen direkte oder indirekte  Bo tschaften, 
zum Beispiel Beleidigungen; sekundäre Erfahrungen sind jene, die gemacht werden, 
wenn eigene Diskriminierungserfahrungen zum Thema oder auch bewusst nicht zum 
Thema gemacht werden. Beispielhaft heißt das, eine betroffene Person kann die  primär e 
 Diskriminierungserfahrung machen, auf der Straße beleidigt zu werden. Wenn sie 
 anschließend einer anderen Person von dem Vorfall berichtet, macht sie unter Umständen 
die sekundäre Diskriminierungserfahrung, dass sie nicht ernst genommen wird oder ihr die 
Diskriminierungserfahrung gänzlich abgesprochen wird.
Mit dem Begriff Queerfeindlichkeit werden sowohl Fälle von Gewalt als auch 
 Diskriminierung beschrieben. Wissenschaftliche Definitionen von Gewalt- und 
 Diskriminierungsphänomenen sind nicht immer trennscharf voneinander abgegrenzt. Die 
Phänomene überschneiden sich in ihren Erscheinungsformen und Wirkungsweisen, was 
dazu führt, dass ihre theoretische Unterscheidung – je nach disziplinärem Zugang oder 
gesellschaftlichem Kontext – unterschiedlich vorgenommen wird.
Diskriminierung bezeichnet in der Alltagssprache abwertendes Sprechen und benach-
teiligendes Handeln, welchem negative Emotionen und Stereotype zu Grunde liegen. 
Essenziell für die Eingrenzung des Begriffs Diskriminierung ist das Verständnis von 
 Diskriminierung als soziales Phänomen.13 Das bedeutet, dass Diskriminierung nicht nur 
als isolierte individuelle Handlung verstanden wird, sondern als ein komplexes System 
sozialer Verhältnisse und Beziehungen, welches ungerechte Folgen für bestimmte soziale 
Gruppen hat.
14 Einzelne Diskriminierungsfälle müssen stets im Kontext gesamtgesellschaft-
licher Strukturen (zum Beispiel ökonomischer, politischer, rechtlicher oder soziokultureller) 
und institutioneller  Einschr eibungen, zum Beispiel Strukturen von und in Organisationen 
und Institutionen, gesehen werden. So können Zusammenhänge von Diskriminierungs-
strukturen und  -pr aktiken und ihre Bedeutungen für die Zuweisung sozialer Positionen in 
gesellschaftlichen Ungleichheits- und Machtverhältnissen sinnvoll analysiert werden.15
12 Çiçek , A.; Heinemann, A.; Mecheril, P .: Warum die Rede, die direkt oder indirekt rassistische 
 Unterscheidungen aufruft, verletzen kann. In: Gudrun Hentges, Kristina Nottbohm, Mechtild M. Jansen, 
Jamila Adamou (Hg.), Sprache – Macht – Rassismus. Berlin 2014, Seite 309-326.
13 Scherr , A.: Soziologische Diskriminierungsforschung. In: Albert Scherr, Aladin El-Mafaalani, Gökçen Yüksel 
(Hg.): Handbuch Diskriminierung. Wiesbaden 2017, Seite 40.
14 v gl. ebd.
15 v gl. ebd.

48
Auch Gewalt wirkt auf verschiedenen Ebenen. Sie kann sich körperlich oder psychisch 
zeigen, aber auch in gesellschaftlichen Strukturen und Institutionen verankert sein. Ein 
solcher weiter Gewaltbegriff, der häufig in der Antidiskriminierungsarbeit verwendet 
wird, geht davon aus, dass Fälle von Gewalt in Gewaltverhältnissen – also Strukturen, 
die Verletzungsoffenheit herstellen und auf deren Grundlage Gewalthandeln erfolgen 
kann – analysiert werden müssen.
16 Auch Gewaltfälle müssen, wie Diskriminierung, inter-
sektional gedacht und analysiert werden und im Kontext von gesellschaftlichen Macht- und 
Ungleichheitsverhältnissen.
6.3 Historische und gesellschaftliche Verortung(en)
Queerfeindlichkeit hat in Deutschland eine lange historische Kontinuität, die tief in 
 gesellschaftlichen Normen, staatlichen Institutionen und rechtlichen Strukturen verankert 
ist. Mit der Einführung des § 175 im 19. Jahrhundert wurde männliche Homosexualität 
 kriminalisiert und ein normatives Verständnis von Sexualität staatlich festgeschrieben. 
Diese rechtliche Verfolgung prägte nicht nur das gesellschaftliche Klima, sondern  e tablierte 
auch Formen institutioneller Gewalt, die das Verhältnis zwischen queeren Menschen 
und staatlichen Akteur*innen bis in die Gegenwart beeinflussen. Das historisch bedingte 
 Misstrauen gegenüber Polizei und Justiz ist heute eine identifizierte Ursache für das hohe 
statistische Dunkelfeld im Bereich Queerfeindlichkeit.17
In der Zeit des Nationalsozialismus wurden queere Menschen verfolgt; viele von ihnen 
 wurden ermordet. Der nationalsozialistische Staat behandelte queere Menschen als Bedro-
hung der „Volksgemeinschaft“ und die gesellschaftliche Stigmatisierung wurde zu recht-
licher und biopolitischer Gewalt. Diese Kontinuität staatlicher Repression setzte sich auch 
nach 1945 fort, da der verschärfte Paragraph 175 in der Bundesrepublik und in modifizierter 
Form auch in der DDR weiterhin galt und queere Menschen strafrechtlich verfolgt und 
gesellschaftlich ausgegrenzt wurden. Erst ab den 1970er-Jahren führten gesellschaftliche 
Protestbewegungen, Selbstorganisierung und zunehmende Sichtbarkeit queerer Lebens-
weisen zu schrittweisen Liberalisierungen. Die sogenannte AIDS-Krise der 1980er-Jahre 
markierte jedoch erneut einen Höhepunkt queerfeindlicher Stigmatisierung und führte zur 
Marginalisierung und sozialen Isolation queerer Menschen.
16 Sauer , B.: Geschlechtergewalt intersektional denken. Begriffliche Überlegungen. In: Katja von Auer et al. (Hg.): 
Intersektionalität und Gewalt. Verwundbarkeiten von marginalisierten Personen und Gruppen  sich tbar 
machen. Münster 2023, Seite 36.
17 P onti, S.: Queerfeindliche Hasskriminalität in Deutschland. In: Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft 
(Hg.). Wissen schafft Demokratie. Schwerpunkt Antifeminismus & Hasskriminalität, Band 13,  
Online- A usgabe. Jena 2023, Seite 112  –  125.

49
Auch nach den durch queere Communities langwierig erkämpften rechtlichen Fortschritten –  
wie der Abschaffung des § 175 im Jahr 1994, der Einführung der „Ehe für Alle“ im Oktober 
2017 und dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 – wirken 
queerfeindliche Strukturen fort. Sie zeigen sich in anhaltender gesellschaftlicher Abwertung, 
digitalem Hass, Angriffen auf queere Schutzräume sowie in politischen Strategien, die 
queere Sichtbarkeit und Gleichberechtigung delegitimieren. Aktuell wird dies besonders 
deutlich im starken Anstieg trans*- und nichtbinär-feindlicher Diskurse und Übergriffe, 
die belegen, dass Queerfeindlichkeit sich zwar wandelt, aber diskriminierende Muster, 
Praxen und Narrative auch übertragen werden. Queerfeindlichkeit bleibt ein  s trukturelles 
 gesellschaftliches Phänomen, das historische Kontinuitäten fortführt und in neuen 
 gesellschaftlichen Konfliktfeldern sichtbar wird.18
6.4 Formen und Mechanismen von Queerfeindlichkeit
Unter Queerfeindlichkeit sind verschiedene Formen der Diskriminierung und Gewalt gegen 
LSBTIAQ*-Personen und queere Lebensrealitäten subsumiert, die jeweils spezifische 
 Ausprägungen haben können, sich aber auch ganz allgemein gegen Queerness richten. 
Queerfeindlichkeit kann sich sowohl auf die geschlechtliche Identität als auch auf die sexuelle 
oder romantische Orientierung von Personen beziehen. Sie betrifft zudem auch Menschen, 
die sich selbst nicht als queer verorten, von anderen jedoch als queer wahrgenommen werden 
und deshalb Zielscheibe abwertender oder ausgrenzender Handlungen werden.
Zu Queerfeindlichkeit gehören unter anderem Lesbenfeindlichkeit, Schwulenfeindlichkeit, 
Bi+feindlichkeit, Trans*feindlichkeit, Inter*feindlichkeit, Acefeindlichkeit (anti-asexuelle 
Diskriminierung) oder Nichtbinärfeindlichkeit. Diese Formen überschneiden sich häufig, 
können sich aber in ihren Ursachen, Ausdrucksweisen und gesellschaftlichen Wirkungs-
mechanismen unterscheiden. Die folgenden Definitionen geben einen Überblick über 
verschiedene Formen von Queerfeindlichkeit. Sie sind jedoch keineswegs eine vollständige 
Darstellung aller möglichen Formen und Ausprägungen. 
18 Sehmer , J.: Queerfeindliche Narrative. Transformationen tradierter LGBTI*Q-Feindlichkeit und Einbettung 
in Rhetoriken liberaler Offenheit. In: Soz Passagen 13, 2021, Seiten 351 –  368.

50
Acefeindlichkeit bezeichnet Diskriminierung und Gewalt, die sich gegen asexuelle  M enschen 
und Lebensweisen richtet. Im asexuellen Spektrum (auch ace oder ace spec) verorten 
sich Menschen, die kein oder nur zeitweise ein sexuelles Begehren zu anderen Menschen 
 verspüren. Viele asexuelle Menschen erleben Diskriminierungen, die ein fehlendes oder 
 geringes sexuelles Begehren als „defizitär“ markieren. Diese Abwertung ist eng mit hetero-
sexuellen Normen verbunden, die Sexualität als zentralen Bestandteil menschlicher  I dentität 
und sozialer Teilhabe voraussetzen. In einer heteronormativen Ordnung gilt sexuelles  Begehr en 
als selbstverständlich und wünschenswert; Partner*innenschaften,  Be ziehungen und Lebens-
planung werden hier über sexuelle Interaktion definiert. Menschen, deren  E rfahrung von 
 Sexualität von diesem Normbild abweicht, erleben häufig Stigmatisierung und Abwertung.
Bi+feindlichkeit betrifft Menschen, die sich romantisch oder sexuell zu mehr als einem 
Geschlecht hingezogen fühlen. Diese Form der Diskriminierung äußert sich oft in der Leugnung 
oder Abwertung bi+sexueller Identitäten – etwa durch die stereotype Annahme,  b i+sexuelle Per-
sonen seien „unentschlossen“ oder „nicht wirklich queer“. Bi+sexuelle  M enschen erleben häufig 
homofeindliche Diskriminierung und gleichzeitig spezifische  F ormen von Bi+feindlichkeit.19 
Inter*feindlichkeit bezeichnet Diskriminierung, Marginalisierung und Gewalt gegenüber 
inter* Menschen oder Personen, die als inter* wahrgenommen werden. Sie beruht auf der 
gesellschaftlichen Annahme einer binären Geschlechterordnung, die Körper und  I dentitäten 
außerhalb der Kategorien „männlich“ und „weiblich“ als abweichend markiert. Eine 
 zentrale Form von Inter*feindlichkeit ist die Pathologisierung intergeschlechtlicher Körper, 
also deren Deutung als medizinisch „defizitär“ oder „zu korrigierend“ . Diese Sichtweise 
 legitimiert bis heute nicht notwendige medizinische Eingriffe an inter* Kindern und Jugend-
lichen, die häufig ohne deren informierte Einwilligung erfolgen. Ziel dieser Behandlungen ist 
meist die Angleichung an gesellschaftliche Vorstellungen „eindeutiger“ Geschlechtlichkeit. 
Solche Eingriffe sind Formen struktureller Gewalt, die das Recht auf körperliche Selbstbe-
stimmung verletzen und häufig langfristige physische und psychische Folgen haben. Neben 
der medizinischen Dimension zeigt sich Inter*feindlichkeit auch in rechtlicher Unsicht-
barkeit, sozialem Ausschluss und fehlender Repräsentation.
Lesbenfeindlichkeit kann sich gegen lesbische Frauen, nichtbinäre oder genderqueere 
 Menschen oder auch Personen, die als lesbisch wahrgenommen werden, richten. 
Sie  v erbindet oftmals (hetero-)sexistische und patriarchale Muster: Lesben werden 
in vielen gesellschaftlichen Kontexten unsichtbar gemacht, sexualisiert oder auch 
durch  Ab weichungen von Geschlechternormen ausgegrenzt oder abgewertet. Wie bei 
 Bi+feindlichkeit kann sich Lesbenfeindlichkeit auch darin äußern, dass lesbische Sexualität 
nicht ernstgenommen oder als minderwertig angesehen wird.20 Auf struktureller Ebene 
zeigt sich Lesbenfeindlichkeit auch im Bereich der Familiengestaltung (zum Beispiel die 
 „Stiefkindadoption“) oder durch fehlende politische oder mediale Repräsentation.
19 v gl. Lüter, A.; Breidscheid, D.; Konradi, M.; Riese, S.: Berliner Monitoring Queerfeindliche Gewalt. 
 Schwerpunktthema Bi+-Feindlichkeit und Gewalt. Dritte Ausgabe 2024.
20 v gl. Debus, K.; Laumann, V. (Hg.): Pädagogik geschlechtlicher, amouröser und sexueller Vielfalt.  
Zwischen Sensibilisierung und Empowerment. Berlin 2018, Seiten 53ff.

51
Nichtbinärfeindlichkeit beschreibt die Abwertung, Unsichtbarmachung und strukturelle 
Benachteiligung nichtbinärer Personen und ist Ausdruck normativer Geschlechter-
ordnungen, die Differenzen hierarchisieren und geschlechtliche Vielfalt negieren. 
 Nichtbinäre (auch enby oder nonbinary) Menschen haben eine geschlechtliche Identität, die 
nicht, nicht ganz oder nicht immer „männlich“ oder „weiblich“ ist. Der Begriff dient zugleich 
als Selbstbezeichnung und Sammelbegriff für verschiedene Identitäten wie genderqueer 
oder genderfluid; viele nichtbinäre Personen verstehen sich zudem als trans* . Nichtbinäre 
Menschen erfahren Diskriminierungen auf individueller, institutioneller sowie  kultur eller 
Ebene die auf der tief verankerten Norm der Geschlechterbinarität beruhen. Diese 
 strukturiert rechtliche, administrative und kulturelle Systeme und führt dazu, dass nicht-
binäre Identitäten häufig nicht anerkannt werden. In zahlreichen Lebensbereichen – etwa in 
amtlichen Dokumenten, im Gesundheitssystem oder am Arbeitsplatz – werden nichtbinäre 
Personen gezwungen, sich binären Kategorien zuzuordnen. Diese Unsichtbarmachung 
kann zu psychischen Belastungen, sozialer Exklusion und der Verweigerung grundlegender 
Rechte führen und zeigt sich auch im Alltag durch Misgendern, Abwertung oder die Infrage-
stellung der Geschlechtsidentität.
Schwulenfeindlichkeit hingegen richtet sich gegen schwule Männer, die emotionale oder 
sexuelle Beziehungen zu anderen Männern eingehen oder denen eine schwule sexuelle 
Orientierung zugeschrieben wird. Sie knüpft häufig an normative Vorstellungen von 
 Männlichkeit an, die Homosexualität als Abweichung von hegemonialer,  he terosexueller 
Männlichkeit markieren. Es gibt auch nichtbinäre und genderqueere Personen, die 
sich als schwul verorten und Schwulenfeindlichkeit erleben können. Ein besonders 
 persistierendes Narrativ für Schwulenfeindlichkeit ist die historisch entstandene und bis 
heute  f ortwirkende narrative Kopplung von Homosexualität und sexualisierter Gewalt 
gegen Kinder.21 Diese diskriminierende Verknüpfung entstand im 19. und 20.  J ahrhundert 
in medizinischen,  r eligiösen und juristischen Diskursen, in denen Homosexualität 
patho logisiert und  kriminalisiert wur de und diente der Legitimation von Repression, 
Kriminalisierung und gesellschaftlicher Ausgrenzung. Das Narrativ wird in aktuellen 
 antifeministischen und rechten Diskursen teilweise wieder aufgegriffen. Eine schwulen -
feindliche  D iskriminierungspraxis auf individueller, institutioneller sowie kultureller Ebene 
ist auch die Verwendung des Wortes „schwul“ als Beleidigung, insbesondere in Jugend- 
und Umgangssprachekontexten.
Trans*feindlichkeit bezeichnet Diskriminierung und Gewalt gegenüber trans* Personen – 
Personen, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem ihnen bei der Geburt zugewiesenen 
Geschlecht übereinstimmt. Trans*feindlichkeit ist, wie auch Nichtbinär- oder Inter*feind-
lichkeit, tief in gesellschaftlichen Geschlechternormen verankert und beruht oftmals auf der 
Vorstellung, dass Geschlecht ausschließlich biologisch determiniert sei. Trans* Personen 
erleben vielfältige Diskriminierungen, die von sozialer Stigmatisierung, Fremdoutings und 
Misgendern bis hin zu körperlicher Gewalt reichen. Institutionell zeigt sich Trans*feindlich-
keit etwa in rechtlichen Hürden bei Namens- und Personenstandsänderungen, in patho-
logisierenden medizinischen Begutachtungsverfahren oder im eingeschränkten Zugang zu 
21 ebd.

52
Gesundheitsversorgung. Auf gesellschaftlicher Ebene wird Trans*feindlichkeit zunehmend 
durch trans*feindliche Diskurse verstärkt, die in medialen, politischen und digitalen Räumen 
zirkulieren. Diese Diskurse stellen die Legitimität von trans* Identitäten infrage und tragen 
zur Normalisierung diskriminierender Haltungen bei.
Diese unterschiedlichen Phänomene sind bislang wissenschaftlich nicht  vollum fänglich 
untersucht. Zwar existieren verschiedene empirische Studien, doch insbesondere Bi+-, 
Ace- oder Nichtbinärfeindlichkeit sind bisher kaum erforscht. Auch intersektionale 
 Zusammenhänge zwischen Queerfeindlichkeit und anderen Diskriminierungsdimensionen 
wie Rassismus, Ableismus oder Klassismus werden erst allmählich stärker in den Fokus 
genommen. Die Forschungslage ist daher fragmentarisch, und viele queere Erfahrungen 
bleiben im Dunkelfeld verborgen.
Auch decken die vorangegangenen Beschreibungen längst nicht alle Formen von 
 Queerfeindlichkeit ab. Die Daten von Melde-, Informations- und Beratungsstellen können 
langfristig helfen, neue Erkenntnisse über Häufigkeit, Formen und Kontexte von queer-
bezogener Diskriminierung zu liefern. Solche Daten sind nicht nur für wissenschaftliche 
Analysen, sondern auch für politische Maßnahmen und Schutzkonzepte unverzichtbar.
Den meisten Formen von Queerfeindlichkeit ist gemeinsam, dass sie sich in individuellen, 
institutionellen und strukturellen Diskriminierungspraxen zeigen können.
Auf der individuellen Ebene zeigen sich Diskriminierungshandlungen häufig in Form von 
Beleidigungen, Ausgrenzungen, gezielten Herabwürdigungen oder Mobbing. Solche Über-
griffe können im Alltag, am Arbeitsplatz, in Bildungseinrichtungen, im Gesundheitswesen 
oder im öffentlichen Raum stattfinden. Auch körperliche Gewalt, Bedrohungen und sexuelle 
Übergriffe sind Ausdruck queerfeindlicher Haltungen. Nicht selten werden queere Personen 
auf offener Straße beschimpft oder attackiert, ihre körperliche Sicherheit ist insbesondere 
im öffentlichen Raum und im Nachtleben gefährdet.
Auf der institutionellen Ebene manifestieren sich queerfeindliche Strukturen in rechtlichen, 
bürokratischen oder organisatorischen Hürden. Dazu gehören die mangelnde Anerkennung 
geschlechtlicher Vielfalt in amtlichen Dokumenten oder Formularen, fehlende Schutz-
räume in Schulen, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen sowie eine unzureichende 
 Sensi bilisierung v on Fachpersonal. Auch die Tatsache, dass viele queere Menschen 
 Diskriminierungserfahrungen aus Angst vor weiteren Benachteiligungen nicht melden oder 
anzeigen, verweist auf große institutionelle Hürden. Aus der Studie „Queer durch NRW –  
Lebenslagen und Erfahrungen von LSBTIQ*“ geht hervor, dass weniger als 10 Prozent der 
Befragten Vorfälle melden oder bei der Polizei anzeigen.
22
22 Eine Einordnung der  Studienergebnisse mit Blick auf Queerfeindlichkeit erfolgt unter „Diskriminierung als 
Teil queerer Lebensrealitäten und Folgen für Betroffene“ . Die Studie ist von der Landesregierung NRW in 
Auftrag gegeben und im Frühling dieses Jahres veröffentlicht worden. Quelle: Ministerium für Kinder,  Jugend,  
 Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (Hg.): Queer durch NRW. 
Studie zu Lebenslagen und Erfahrungen von LSBTIQ* . 2025, URL: https:/ /www.mkjfgfi.nrw/system/files/ 
media/document/file/queer-durch-nrw-gesamtfassung_bf.pdf (zuletzt aufgerufen 20.11.2025)

53
Die kulturelle Ebene von Queerfeindlichkeit bezieht sich auf gesellschaftliche Normen, 
Werte und Machtverhältnisse, die zum Beispiel Heterosexualität, Cis- oder Endogeschlecht-
lichkeit als selbstverständlich und überlegen markieren. Diese Strukturen prägen soziale 
Erwartungen, Diskurse und Alltagspraktiken und führen dazu, dass queere Lebensweisen 
als „abweichend“ oder „nicht normal“ gesehen werden. Strukturelle Queerfeindlichkeit zeigt 
sich etwa in Sprache, Medienrepräsentationen oder kulturellen Leitbildern, die geschlecht-
liche und sexuelle Vielfalt marginalisieren oder unsichtbar machen. Dadurch wird soziale 
Ungleichheit nicht nur reproduziert, sondern auch legitimiert. Queerfeindliche  Einstellungen 
erscheinen als Ausdruck vermeintlicher „Normalität“ und verfestigen so bestehende 
 Hierarchien von Geschlecht und Sexualität.
Darüber hinaus existieren digitale Formen queerfeindlicher Gewalt: Hassrede, Cyber-
mobbing oder gezielte Diffamierungskampagnen in sozialen Netzwerken. Diese digitale 
Gewalt kann weitreichende psychische Folgen haben, da sie öffentlich sichtbar, schwer 
kontrollierbar und oft dauerhaft abrufbar ist.
Auch internalisierte Queerfeindlichkeit stellt eine relevante Ausprägung sozialer Gewalt 
dar. Sie beschreibt Prozesse, in denen queere Menschen gesellschaftliche Vorurteile über-
nehmen und gegen sich selbst richten, etwa durch Scham, Selbstablehnung oder das 
Bedürfnis, sich an heteronormative Erwartungen anzupassen. Diese psychische Dimension 
queerfeindlicher Gewalt zeigt, dass Diskriminierung nicht nur von außen wirkt, sondern 
auch in subjektive Selbstverhältnisse eingeschrieben sein kann.

54
6.5 Diskriminierung als T eil queerer Lebensrealitäten und Folgen 
für Betroffene
Die bereits erwähnte Studie „Queer durch NRW – Lebenslagen und Erfahrungen von 
LSBTIQ*“ , die im April 2025 von der Landesregierung NRW veröffentlicht wurde, stellt 
erstmals eine umfassende Datengrundlage zu Lebensrealitäten in Nordrhein-Westfalen 
bereit.
23 An der Studie haben insgesamt 5.397 lesbische, schwule, bisexuelle, trans* , inter* , 
queere und non-binäre Menschen teilgenommen, 5.171 Fachkräfte und 775 Angehörige 
von  queer en Menschen. Die Ergebnisse zeigen eine Diskrepanz zwischen hoher  Akz eptanz 
queerer sexueller Orientierungen und niedriger Akzeptanz queerer geschlechtlicher 
 Identitäten. Jede zweite Person hat in den vergangenen fünf Jahren Diskriminierung 
aufgrund der sexuellen Orientierung erlebt. Die Studie zeigt, dass 75 Prozent der trans* , 
inter* und nichtbinären Menschen (TIN*) mit Diskriminierung und Ausgrenzung im  Allt ag 
konfrontiert sind. Außerdem sind queere Menschen of Color massiven und meistens 
 mehrdimensionalen Diskriminierungen überproportional ausgesetzt. Für den Lebensbereich 
Schule gab fast die Hälfte der Befragten an, negative Erfahrungen gemacht zu haben. 
Über 25 Prozent der Befragten geben an, negative Erfahrungen in Ämtern und Behörden 
und im Sport gemacht zu haben. 80 Prozent der befragten queeren Menschen befürchten 
eine  V erschlechterung der eigenen Lebenssituation angesichts der gesellschaftlichen 
 Polarisierung und bestätigten ein Vermeidungsverhalten im öffentlichen Raum. Zusammen-
fassend zeigt die Studie deutlich, dass Queerfeindlichkeit Teil queerer Lebensrealitäten ist 
und den Alltag queerer Menschen beeinflusst.
Vor diesem Hintergrund lässt sich nachzeichnen, dass sich Queerfeindlichkeit auf 
 unterschiedlichen Ebenen auf das Leben von queeren Menschen auswirkt und tiefgreifende 
materielle, emotionale und soziale Folgen haben kann. Diese sind nicht nur individuell 
 spürbar, sondern Ausdruck gesellschaftlicher Machtverhältnisse, die bestimmte Lebens-
weisen auf- und andere abwerten. Queerfeindlichkeit ist somit kein zufälliges Phänomen 
sozialer Interaktionen, sondern strukturell verwurzelt und zeigt sich in Normen, Institutionen 
und alltäglicher Kommunikation.
Auf materieller Ebene kann queerfeindliche Diskriminierung unmittelbar Einfluss auf 
Erwerbs- und Lebenschancen haben. Die Studie „Out im Office?!“ aus dem Jahr 2017 zeigt 
auf, dass es zwar eine größere Offenheit am Arbeitsplatz von lesbischen und schwulen 
Beschäftigten hinsichtlich ihrer sexuellen Orientierung gibt, die Diskriminierungs-
erfahrungen jedoch nicht weniger geworden sind in einer Zeitspanne von zehn Jahren.24 
23 Quelle: siehe vorherige Fußnote.
24 F rohn, D.; Meinhold, F .; Schmidt, C. (2017). „Out im Office?!“ Sexuelle Identität und  Geschlech tsidentität, 
(Anti-)Diskriminierung und Diversity am Arbeitsplatz. Köln: IDA | Institut für Diversity- & 
 Antidiskriminierungsforschung (Hrsg.).

55
Aus den Folgeerhebungen aus 202025 und 202326 geht sogar hervor, dass der Anteil 
von lesbischen und schwulen Beschäftigten, die keine Diskriminierung am Arbeitsplatz 
erleben, in den letzten Jahren zurückgegangen ist. So berichteten die Befragten von 
 Benachteiligungen bei Beförderungen, Ausschlüssen von Kolleg*innen und erhöhtem Stress 
durch das Verbergen des Privatlebens. Bei bi+sexuellen und trans* Beschäftigten sind die 
Entwicklungen zur Offenheit weniger eindeutig: Der Anteil der verschlossenen Personen ist 
bei bi+sexuellen Beschäftigten von 2017 bis 2023 angestiegen. Bei trans* Personen ist der 
Anteil der Beschäftigten, die äußerst hohe Diskriminierung am Arbeitsplatz erleben, in den 
letzten Jahren angestiegen. Zudem berichten trans* Personen im Vergleich zu lesbischen, 
schwulen oder bi+sexuellen Menschen circa zwei bis dreimal so häufig von direkt arbeits-
platzrelevanter Diskriminierung (zum Beispiel aufgrund der geschlechtlichen beziehungs-
weise sexuellen Identität einen Arbeitsplatz nicht bekommen, eine Versetzung oder eine 
Kündigung erlebt zu haben).
Die emotionalen und psychischen Folgen sind für Betroffene von Queerfeindlichkeit 
ebenso gravierend. Queerfeindlichkeit führt zu Angst, Stress, internalisierter Abwertung 
und  vermindertem Selbstwertgefühl. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschafts-
forschung und der Universität Bielefeld aus dem Jahr 2021 hat ergeben, dass queere 
 Menschen deutlich häufiger von körperlichen und psychischen Erkrankungen, wie zum 
 Beispiel Depressionen, Angststörungen, aber auch Herzerkrankungen und Migräne, 
 betroffen sind als der Durchschnitt in Deutschland.27 Die Erkrankungen werden dabei als 
Folgen von chronischem Stress eingestuft. Auch gaben queere Menschen fast doppelt so 
häufig an, von Einsamkeit betroffen zu sein. 
Viele queere Menschen entwickeln Bewältigungsstrategien, die auf Anpassung und 
 Rückzug setzen - das Vermeiden öffentlicher Orte, das Verstecken der eigenen Identität, das 
Zurückhalten von Gesten der Zuneigung gegenüber Partner*innen in der Öffentlichkeit oder 
das Aushalten feindlicher Umgebungen.
25 Frohn, D.; Wiens, M.; Buhl, S.; Peitzmann, M.; Heiligers, N. (2020). „Inter* im Office?!“ Die Arbeitssituation 
von inter* Personen in Deutschland unter differenzieller Perspektive zu (endo*) LSBT*Q+ Personen. Köln: 
IDA | Institut für Diversity- & Antidiskriminierungsforschung (Hrsg.).
26
 Frohn, D.; Heiligers, N. (2024). „Out im Office?!“ Die Arbeitssituation von LSBTIQA* Personen in 
 Deutschland. Köln: IDA| Institut für Diversity- & Antidiskriminierungsforschung (Hrsg.).
27 Kasprowski, D.; Fischer, M.; Chen, X.; de Vries, L.; Kroh, M.; Kühne, S.; Richter, D.; Zindel, Z. (2021): Geringere 
Chancen auf ein gesundes Leben für LGBTQI*-Menschen. DIW Wochenberich t 88 (6), Seiten 80–88.

56
6.6 Fazit
Wie aufgezeigt wurde, ist Queerfeindlichkeit eine gesellschaftliche Herausforderung, die 
in Zukunft stärkere politische Maßnahmen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene 
erfordert. Aufgrund des großen Dunkelfeldes braucht es Dokumentations- und Melde-
stellen, die Daten und Erkenntnisse liefern, um effektiv gegen Queerfeindlichkeit vorgehen 
zu können. Damit einher geht die Notwendigkeit, das Netz der Hilfs- und Beratungs-
angebote für Betroffene zu stärken und weiter auszubauen. Es braucht gut ausgestattete, 
queersensible Beratungsstellen, welche die Betroffenen nach queerfeindlichen Vorfällen 
psychosozial und rechtlich begleiten. Die Auswirkungen von Queerfeindlichkeit sind 
nicht nur vielfältig, sondern auch über lange Zeiträume spürbar. Betroffene dürfen mit 
 Queerfeindlichkeit nicht alleingelassen werden.
Parallel benötigt es auf präventiver Ebene Sensibilisierung und Aufklärung hinsichtlich 
queerer Lebensrealitäten und dem Phänomenbereich Queerfeindlichkeit. Dazu zählt auch 
eine langfristige Verankerung von Antidiskriminierungs- und Präventionsarbeit in Bildungs-
einrichtungen, Verwaltungen und Sicherheitsbehörden, um struktureller Benachteiligung 
frühzeitig entgegenzuwirken. Ebenso braucht es eine konsequentere politische Umsetzung 
bestehender Gleichstellungsziele sowie eine angemessene Förderung von Monitoring- und 
Forschungsprojekten.
Nur durch ein Zusammenspiel aus Prävention, Intervention, Forschung und gesellschaft-
licher Aufklärung lässt sich der Normalisierung queerfeindlicher Einstellung 
 entgegenwirken. Letztlich ist eine solidarische und diskriminierungssensible Gesellschaft 
Grundvoraussetzung dafür, dass queere Menschen sicher, chancengleich und selbst-
bestimmt leben können und Demokratie gestärkt wird.

57
7. Fazit zur Ausrichtung und  
Durchführung des Monitorings
Die kontinuierliche Analyse von Diskriminierungsfällen in Köln stellt einen wichtigen Beitrag 
dar, um Diskriminierung entgegenzuwirken. Mit dem dritten Diskriminierungsmonitoring 
war es möglich, die bestehenden Analysen und Berichte fortzuführen und zu erweitern. 
So konnten neben den bereits im vorigen Bericht beteiligten Antidiskriminierungsbüros 
und phänomenbezogenen Meldestellen neue Beratungsstellen hinzugewonnen wurden, 
wodurch sich das Bild zu Kölner Diskriminierungsfällen weiter präzisiert. Die thematische 
Schwerpunktsetzung im Fokusbeitrag erlaubt eine differenziertere Betrachtung der bisher 
noch nicht so ausführlich betrachteten Dimension Queerfeindlichkeit.
Für die Zukunft ist zu empfehlen, das Diskriminierungsmonitoring weiter zu verstetigen und 
somit kontinuierlich übergeordnete Daten zu Diskriminierungsfällen und ihrer Entwicklung 
in Köln zu erhalten.
Multiple globale Krisen sowie politische und gesellschaftliche Veränderungen haben 
erhebliche Auswirkungen auf die Auftretenswahrscheinlichkeit von Diskriminierung. Das 
resultierend erhöhte Diskriminierungsgeschehen verdeutlicht die Notwendigkeit von 
 Beratungsmöglichkeiten als auch weiterer Aktivitäten zum Abbau von Diskriminierung. 
Gerade auch die diskontinuierlichen Entwicklungen durch volatile  Finanzierungssituationen 
und die gestiegenen Anfragen an Beratungsstellen bei gleichzeitig knappen  personellen 
Ressourcen verstärken die Bedeutung eines kontinuierlichen Monitorings der 
 Entwicklungen von Diskriminierung.
Im Rahmen zukünftiger Monitorings ist es zieldienlich, den Kreis der beteiligten 
 Organisationen weiterhin zu vergrößern, um gerade auch bislang weniger fokussierte 
Diskriminierungsdimensionen sowie Intersektionalitäten besser abbilden zu können. 
In dem Zusammenhang ist auch der Einbezug der vier seit 2025 aktiven NRW-weiten 
Online-Meldestellen zu rassistischer und queerfeindlicher Diskriminierung zu nennen. 
Für das partizipativ erarbeitete Datenerfassungssystem bedarf es dabei ebenfalls einer 
stetigen Aktualisierung, um die individuellen Systeme sowie veränderte Diskurse, beispiels-
weise zu Begrifflichkeiten oder Diskriminierungsformen, adäquat abzubilden. Auch die 
 Differenzierung zwischen Meldestellen und Beratungsstellen gilt es dabei zu adressieren.

58
Es empfiehlt sich zudem eine Systematisierung der Datenerfassungssysteme über die 
beteiligten Organisationen hinweg, um etwaige Verzerrungen durch unterschiedlich 
 differenzierte Erfassungssysteme zu minimieren und Diskriminierungsgründe, bereiche 
und -formen gleichermaßen differenziert analysieren zu können. Um die Erhebung und den 
Aufwand für die Beratungsstellen zu erleichtern, ist hier eine möglichst ressourcensparende 
Erfassungsform sinnvoll, wie sie mit einer Online-Anwendung für zukünftige Monitoring-
prozesse geplant ist. Eine Systematisierung der jeweiligen Erfassungssysteme würde 
ebenfalls zu dieser Aufwandsreduktion beitragen, da dies sowohl das Eintragen durch die 
Beratungsstellen als auch das Auswerten erleichtert würden.
Bei der Analyse der Zahlen zu Diskriminierungsfällen und ihrem Vergleich zu den Berichten 
der früheren Jahre sind Interpretationen weiterhin nur bedingt möglich. Die dokumentierten 
Diskriminierungsfälle der ADB und Meldestellen bilden nur einen Teil der in Köln statt-
findenden Diskriminierung ab. Auch zeigen Veränderungen der beteiligten Beratungsstellen, 
unterschiedliche Erfassungssysteme sowie variierende und teils eingeschränkte personelle 
Ressourcen jeweils Einflüsse auf die im Monitoring erfassten Fälle.
Die thematische Schwerpunktsetzung im Fokusbeitrag erlaubt wiederum – gerade bei 
der bislang weniger fokussierten – Dimensionen der Queerfeindlichkeit eine wertvolle 
 inhaltliche Ergänzung zu den quantitativen Daten.
Zusammenfassend liefert das Diskriminierungsmonitoring auch in diesem Jahr einen 
bedeutsamen Beitrag, um ein umfassenderes Bild zu Diskriminierung in Köln zu 
 erlangen. Die Ergebnisse des Monitorings bilden eine relevante Grundlage für Politik und 
 Gesellschaft, um konkrete Handlungsstrategien und Maßnahmen zur Bekämpfung von 
 Diskriminierung abzuleiten Um diese Funktion des Monitorings auch zukünftig zu nutzen zu 
können ist sowohl eine Verstetigung des jährlichen Monitorings als auch eine  kontinuierliche 
Weiterentwicklung des Monitorings an gesellschaftliche und politische Veränderungen 
notwendig.

59
8. Schlussfolgerungen und 
 Handlungsmöglichkeiten
Köln ist und bleibt eine Stadt der Vielfalt. Menschen unterschiedlichster Herkunft, Religion, 
Identität und Lebensweise prägen das gesellschaftliche Miteinander. 
Gleichzeitig ist klar: Diskriminierung existiert, auch in einer weltoffenen Stadt wie Köln. Die 
steigende Zahl gemeldeter Diskriminierungsfälle ist ernst zu nehmen. Sie ist jedoch nicht 
ausschließlich Ausdruck einer Zunahme von Vorfällen, sondern auch ein Zeichen dafür, dass 
Betroffene heute eher bereit sind, Diskriminierung sichtbar zu machen und zur Anzeige 
zu bringen. Initiativen und Kampagnen wie „Anzeigen statt aushalten - Gemeinsam gegen 
Queerfeindlichkeit“ tragen gezielt dazu bei, diese Bereitschaft zu stärken und das Bewusst-
sein für diskriminierendes Verhalten in der Gesellschaft zu schärfen.
Köln wird über die Stadtgrenzen hinaus als offene und vielfältige Metropole wahrgenommen. 
Diese Wahrnehmung ist kein Zufall, sondern Ergebnis eines kontinuierlichen Engagements 
von Stadtgesellschaft, Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Sie darf jedoch nicht darüber 
hinwegtäuschen, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht. Kölns Stärke liegt darin, beides 
anzuerkennen: die bestehenden Herausforderungen ebenso wie die gelebte Vielfalt – 
 und daraus den Ansporn zu ziehen, Diskriminierung konsequent entgegenzutreten und ein 
respektvolles Miteinander weiter zu fördern. 
Mit dem dritten Kölner Diskriminierungsmonitoring ist es gelungen, eine verlässliche 
 Kontinuität in der Berichterstattung herzustellen. Erstmals können Entwicklungen über 
mehrere Jahre hinweg nachvollzogen und Veränderungen im Diskriminierungsgeschehen 
in Köln klarer eingeordnet werden. Das Monitoring hat sich damit als wichtiges Instrument 
etabliert, um Diskriminierung sichtbar zu machen und eine fundierte Grundlage für weiteres 
Handeln zu schaffen.
Der aktuelle Bericht zeigt, dass ein deutlicher Anstieg antisemitischer Vorfälle zu 
 verzeichnen ist, deren Fallzahlen sich im aktuellen Berichtszeitraum mehr als verdoppelt 
haben. Hervorzuheben ist dabei insbesondere der starke Zuwachs des israelbezogenen 
Antisemitismus. Ebenso besorgniserregend ist der Anstieg des Post-Schoa- Antisemitismus, 
der sich auf den gesellschaftlichen Umgang mit den nationalsozialistischen Massen-
verbrechen bezieht. Dieser äußert sich unter anderem in Täter-Opfer-Umkehr, der 
 Verwendung nationalsozialistischer Symbole und Parolen sowie in der Leugnung oder 
Relativierung der Schoa. Diese Entwicklungen verdeutlichen den anhaltend hohen 
 Handlungsbedarf im Bereich der Antisemitismusprävention und -bekämpfung.

60
Auch Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und Geschlechtsidentität hat deutlich 
zugenommen. Queerfeindlichkeit und Diskriminierung aufgrund sexueller Identität machen 
im aktuellen Monitoring nahezu 20 Prozent aller erfassten Fälle aus und verzeichnen damit 
einen starken Anstieg im Vergleich zu den vorherigen Berichten. Gleichzeitig ermöglicht 
die vollständige Einbeziehung der Daten von rubicon Köln erstmals eine differenziertere 
Analyse dieser Diskriminierungsformen. Diese zeigt, dass etwas mehr als ein Viertel der 
queerfeindlichen Vorfälle transfeindlich motiviert ist, während über 60 Prozent der Fälle 
Feindlichkeit aufgrund der sexuellen Identität betreffen. Innerhalb dieses Bereichs richten 
sich die Anfeindungen überwiegend gegen schwule Identitäten, die rund 73 Prozent der 
Fälle ausmachen.
Durch die Erweiterung des Monitorings um die Daten des ZsL Köln und der EUTB 
 „Selbstbestimmt leben“ Köln konnten erstmals belastbarere Zahlen im Bereich Behinderung 
erhoben werden. Diskriminierung aufgrund von Behinderung und chronischer Erkrankung 
macht zusammen inzwischen über 8 Prozent der erfassten Fälle aus und verdeutlicht einen 
bislang häufig unterrepräsentierten Diskriminierungsbereich.
Zudem ist ein Anstieg von anti-Schwarzem Rassismus zu verzeichnen, der die Notwendig-
keit unterstreicht, rassismuskritische Maßnahmen weiter auszubauen und gezielt auf 
 unterschiedliche Erscheinungsformen von Rassismus einzugehen.
Ein Blick auf die Orte von Diskriminierung zeigt, dass der öffentliche Raum weiterhin beson-
ders betroffen ist. Vorfälle auf offener Straße haben sich seit 2021 mehr als verdoppelt. 
Darüber hinaus ereignet sich rund ein Drittel der dokumentierten Fälle an Gedenkorten, was 
die besondere gesellschaftliche Brisanz dieser Vorfälle verdeutlicht. Auch  Diskriminierung 
in Medien und im Internet nimmt seit 2021 weiter deutlich zu und bleibt ein zentraler 
Handlungsbereich.
Bei den spezifizierten Diskriminierungsformen ist insbesondere eine Zunahme von 
 Beleidigungen sowie übler Nachrede und Verleumdung festzustellen. Gleichzeitig ist auch 
die Beschädigung von Eigentum weiterhin in hohem Maße präsent. Diese Entwicklungen 
zeigen, dass Diskriminierung zunehmend offen, enthemmter und auch in strafrechtlich 
relevanten Formen auftritt.
Insgesamt verdeutlicht das dritte Kölner Diskriminierungsmonitoring sowohl die 
 wachsende Aussagekraft des Instruments als auch die Dringlichkeit weiteren Handelns. 
Die  Ergebnisse machen deutlich, dass Diskriminierung in Köln vielfältig, dynamisch und in 
Teilen  zunehmend aggressiv auftritt. Sie unterstreichen die Notwendigkeit,  Präventions-, 
 Interventions- und Unterstützungsstrukturen weiter zu stärken, das  Monitoring 
 kontinuierlich auszubauen und den Schutz aller Menschen in Köln konsequent in den 
 Mittelpunkt zu stellen.

61
9. Literatur
advd (2025, 16. November). Pressemitteilung: Antidiskriminierungsberatung droht  
Rückbau nach Ende von respekt*land. advd. https:/ /www.antidiskriminierung.org/ 
neuigkeiten-1/2025/11/26/pressemitteilung-antidiskriminierungsberatung-droht-rckbau-
nach-ende-von-respektland
Al-Hashash, S., Mai, H. H. A. & Sträter, T. (2025). Von der „Community-basierten Beratung 
gegen Rassismus“ lernen: Empfehlungen für eine diskriminierungskritische Beratung. 
Organisationsberatung, Supervision, Coaching, 32, 93–107. https:/ /doi.org/10.1007/
s11613-024-00919-6
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2025). Weitere Diskriminierungsmerkmale. ADS. 
https:/ /www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/diskriminierungsmerk-
male/weitere-diskriminierungsmerkmale/weitere-diskriminierungsmerkmale-node.html
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2019). Rechtsexpertise zum Bedarf einer 
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Beratungsverlauf (6)

21.04.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 5.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.04.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.05.2026 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.05.2026 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.05.2026 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.05.2026 Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0506/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
25.03.2026
Erstellt
23.02.2026 13:22