0506/2026
Drittes Kölner Diskriminierungsmonitoring
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/16/161 Vorlagen-Nummer 25.03.2026 0506/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 21.04.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 23.04.2026 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 04.05.2026 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 11.05.2026 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 26.05.2026 Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 28.05.2026 Drittes Kölner Diskriminierungsmonitoring Übersetzung in Einfache Sprache Köln ist eine Stadt mit vielen verschiedenen Menschen. Hier leben Menschen mit un- terschiedlicher Herkunft, Religion und Lebensweise zusammen. Diese Vielfalt ist wich- tig für Köln. Aber: Es gibt auch Diskriminierung in Köln. Das bedeutet: Manche Men- schen werden unfair behandelt. Die Zahl der gemeldeten Fälle steigt. Die höhere Zahl bedeutet nicht nur, dass es mehr Vorfälle gibt. Es bedeutet auch: Mehr Menschen trauen sich, darüber zu sprechen und es zu melden. Trotzdem gibt es noch viel zu tun und Köln will Diskriminierung weiter bekämpfen. Mit dem dritten Diskriminierungs-Monitoring gibt es jetzt zum ersten Mal gute und ver- gleichbare Zahlen über mehrere Jahre zur Diskriminierung in Köln. Veränderungen und Entwicklungen bei Diskriminierung sind jetzt besser zu erkennen und zu verste- hen. Für die Verwaltung ist das Monitoring ein wichtiges Werkzeug. Es hilft, Diskriminie- rung systematisch zu erfassen, sichtbar zu machen und Maßnahmen darauf aufzu- bauen. Der Bericht bereitet Zahlen und Berichte zu Diskriminierungsfällen aus dem Jahr 2024 auf. Der aktuelle Bericht zeigt einen starken Anstieg antisemitischer Vorfälle. Die Zahl der Fälle hat sich mehr als verdoppelt. Besonders stark ist der Anstieg von Antisemitismus mit Bezug zu Israel. Auch der sogenannte Post-Schoa-Antisemitismus nimmt zu. Da- bei geht es um einen problematischen Umgang mit den Verbrechen des Nationalsozi- alismus. Das zeigt sich zum Beispiel durch Täter-Opfer-Umkehr, durch Nazi-Symbole und Parolen oder durch das Leugnen oder Verharmlosen der Schoa. 2 Auch Diskriminierung wegen Geschlecht und geschlechtlicher Identität ist deutlich ge- stiegen. Fast 20 Prozent aller erfassten Fälle sind queerfeindlich. Etwas mehr als ein Viertel der Vorfälle ist transfeindlich. Über 60 Prozent richten sich gegen die sexuelle Identität. Die meisten dieser Vorfälle richten sich gegen schwule Menschen. Durch die Daten vom ZsL Köln und der EUTB „Selbstbestimmt leben“ Köln gibt es jetzt bessere Zahlen zur Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und chroni- scher Erkrankung. Diese Fälle machen inzwischen über acht Prozent aller erfassten Vorfälle aus. Dieser Bereich war bisher oft zu wenig sichtbar. Der Bericht zeigt außerdem einen Anstieg von anti-Schwarzem Rassismus. Viele Diskriminierungen passieren weiterhin im öffentlichen Raum. Vorfälle auf offener Straße haben sich seit 2021 mehr als verdoppelt. Etwa ein Drittel der Fälle passiert an Gedenkorten. Auch Diskriminierung in Medien und im Internet ist seit 2021 deutlich häufiger geworden. Das dritte Kölner Diskriminierungs-Monitoring liefert immer bessere und aussagekräfti- gere Daten. Gleichzeitig bleibt der Handlungsbedarf hoch. Für die Verwaltung ist das Monitoring eine wichtige Grundlage, um Vorbeugung, Unterstützung und Eingreifen weiterzuentwickeln, das Monitoring auszubauen und den Schutz aller Menschen in Köln in den Mittelpunkt zu stellen. Die Daten stammen von Kölner Antidiskriminierungsstellen und spezialisierten Melde- stellen. Der Bericht baut auf den Monitoring-Berichten aus den Jahren 2021 und 2022 auf. In Zukunft sollen weitere Beratungs- und Meldestellen beteiligt werden. Dafür sind eine gemeinsame Weiterentwicklung des Monitoring-Werkzeugs und eine digitale Datenerfassung geplant. Eine Weiterführung dieses Monitoringberichtes wird angestrebt, wenn es die Haus- haltslage der Stadt Köln zulässt. Mitteilungstext Köln ist und bleibt eine Stadt der Vielfalt. Menschen unterschiedlichster Herkunft, Reli- gion, Identität und Lebensweise prägen das gesellschaftliche Miteinander. Gleichzeitig ist klar: Diskriminierung existiert, auch in einer weltoffenen Stadt wie Köln. Die steigende Zahl gemeldeter Diskriminierungsfälle ist ernst zu nehmen. Sie ist je- doch nicht ausschließlich Ausdruck einer Zunahme von Vorfällen, sondern auch ein Zeichen dafür, dass Betroffene heute eher bereit sind, Diskriminierung sichtbar zu ma- chen und zur Anzeige zu bringen. Initiativen und Kampagnen wie „Anzeigen statt aus- halten - Gemeinsam gegen Queerfeindlichkeit“ tragen gezielt dazu bei, diese Bereit- schaft zu stärken und das Bewusstsein für diskriminierendes Verhalten in der Gesell- schaft zu schärfen. Köln wird über die Stadtgrenzen hinaus als offene und vielfältige Metropole wahrge- nommen. Diese Wahrnehmung ist kein Zufall, sondern Ergebnis eines kontinuierlichen Engagements von Stadtgesellschaft, Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Sie darf je- doch nicht darüber hinwegtäuschen, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht. Kölns Stärke liegt darin, beides anzuerkennen: die bestehenden Herausforderungen ebenso wie die gelebte Vielfalt – und daraus den Ansporn zu ziehen, Diskriminierung konse- quent entgegenzutreten und ein respektvolles Miteinander weiter zu fördern. 3 Mit dem dritten Kölner Diskriminierungsmonitoring liegt nun erstmals eine kontinuierli- che und über mehrere Jahre vergleichbare Datengrundlage zum Diskriminierungsge- schehen in Köln vor. Somit konnte eine verlässliche Kontinuität in der Berichterstat- tung hergestellt werden. Entwicklungen und Veränderungen im Diskriminierungsge- schehen sind nun nachvollziehbar und können eingeordnet werden. Das Monitoring hat sich aus Verwaltungssicht als zentrales Instrument etabliert, um Diskriminierung systematisch zu erfassen, sichtbar zu machen und als Grundlage für fachliche Bewer- tung sowie weiteres Verwaltungshandeln zu dienen. Der aktuelle Bericht weist einen deutlichen Anstieg antisemitischer Vorfälle aus. Di e Fallzahlen haben sich im Berichtszeitraum mehr als verdoppelt. Besonders ausge- prägt ist der Zuwachs des israelbezogenen Antisemitismus. Zudem zeigt sich ein An- stieg des sogenannten Post-Schoa-Antisemitismus, der sich auf den gesellschaftli- chen Umgang mit den nationalsozialistischen Massenverbrechen bezieht. Dieser äu- ßert sich unter anderem in Täter-Opfer-Umkehr, der Verwendung nationalsozialisti- scher Symbole und Parolen sowie in der Leugnung oder Relativierung der Schoa. Ebenfalls ist ein deutlicher Anstieg von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und Geschlechtsidentität festzustellen. Queerfeindliche Vorfälle machen im aktuellen Mo- nitoring nahezu 20 Prozent aller erfassten Fälle aus. Durch die vollständige Einbezie- hung der Daten von rubicon e.V. konnte erstmals eine differenziertere Auswertung vorgenommen werden. Diese zeigt, dass etwas mehr als ein Viertel der Vorfälle trans- feindlich motiviert ist, während über 60 Prozent der Fälle Feindlichkeit aufgrund der sexuellen Identität betreffen. Innerhalb dieses Bereichs richten sich die Vorfälle über- wiegend gegen schwule Identitäten. Durch die Erweiterung des Monitorings um die Daten des ZsL Köln sowie der EUTB „Selbstbestimmt leben“ Köln konnten erstmals belastbarere Zahlen zur Diskriminie- rung von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung erhoben werden. Dieser Bereich macht inzwischen zusammen über acht Prozent der erfassten Fälle aus und wird damit als bislang unterrepräsentiertes Diskriminierungsfeld sichtbar. Darüber hinaus verzeichnet der Bericht einen Anstieg von anti-Schwarzem Rassis- mus. Die Ergebnisse verdeutlichen die Notwendigkeit, bestehende rassismuskritische Maßnahmen weiterzuführen und an unterschiedliche Erscheinungsformen von Rassis- mus anzupassen. Weiterhin ist der öffentliche Raum der Ort, an dem besonders viele Menschen diskri- miniert werden. Vorfälle auf offener Straße haben sich seit 2021 mehr als verdoppelt. Rund ein Drittel der dokumentierten Fälle ereignet sich an Gedenkorten. Zudem ist seit 2021 ein weiterer deutlicher Anstieg von Diskriminierung in Medien und im Inter- net festzustellen. Bei den Diskriminierungsformen ist insbesondere eine Zunahme von Beleidigungen sowie übler Nachrede und Verleumdung zu verzeichnen. Auch Sachbeschädigungen bleiben in hohem Umfang präsent. Insgesamt zeigen die Daten, dass Diskriminierung häufiger offen, enthemmter und teilweise in strafrechtlich relevanter Weise auftritt. Zusammenfassend verdeutlicht das dritte Kölner Diskriminierungsmonitoring sowohl die gestiegene Aussagekraft des Instruments als auch die fortbestehende Dringlich- keit weiteren Handelns. Aus Sicht der Verwaltung bildet das Monitoring eine wesentli- che Grundlage, um Präventions-, Interventions- und Unterstützungsstrukturen be- darfsgerecht weiterzuentwickeln, das Monitoring kontinuierlich auszubauen und den Schutz aller in Köln lebenden Menschen sachlich fundiert in den Mittelpunkt des Ver- waltungshandelns zu stellen. 4 In dem vorliegenden Bericht des Diskriminierungsmonitoring Köln werden quantitative und qualitative Daten zu Diskriminierungsfällen von Kölner Antidiskriminierungsbüros sowie phänomenbezogenen Meldestellen aus dem Jahr 2024 aufbereitet. Der Bericht schließt damit an die ersten beiden Diskriminierungsmonitoringberichte aus den Jah- ren 2021 und 2022 an. Ziel des Diskriminierungsmonitorings ist es, Daten der Kölner Beratungs- und Meldestellen systematisch zusammenzuführen und durch die überge- ordnete Auswertungen Diskriminierung in Köln sichtbar zu machen. Eine Weiterführung dieses Monitoringberichtes wird angestrebt, wenn es die Haus- haltslage der Stadt Köln zulässt. Gez. Burmester
Anlage 1 - 3. Diskriminierungsmonitoring Köln 2024_barrierefrei
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Diskriminierungs monitoring Köln Bericht 2024 In Zusammenarbeit mit dem IDA | Institut für Diversity- & Antidiskriminierungsforschung Nain Heiligers Prof. Dr. Dominic Frohn Autor*innen Stadt Köln, Amt für Integration und Vielfalt (Einleitung, Kapitel 8) Nain Heiligers und Prof. Dr. Dominic Frohn (Kapitel 1.1 bis Kapitel 6, Kapitel 7) Ronja Maier und Leo Paulsen für das Queere Netzwerk NRW (Kapitel 6) Kontakt Stadt Köln Amt für Integration und Vielfalt Abteilung Vielfalt Büro für Diversity Management Gürzenichstraße 6 – 16/Kleine Sandkaul 5 50667 Köln diversity@stadt-koeln.de Stand: Dezember 2025 Amt für Integration und Vielfalt Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gestaltung Zentrale Dienste der Stadt Köln 13-HF/028-26/16/02.2026 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 1.1 Zielse tzung und Adressat*innen des Diskriminierungsmonitorings Köln 5 1.2 A ufbau des Berichts 6 1.3 T riggerwarnung/Inhaltshinweis 6 2. K onzepte und Begriffe 7 2.1 D iskriminierung 7 2.2 D iskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 9 2.3 Ebenen v on Diskriminierung 9 2.4 F ormen von Diskriminierung 11 3. E mpirische Befunde zu Diskriminierung in Deutschland 12 4. D iskriminierungsmonitoring in Köln 1 4 4.1 P artizipativer Entstehungsprozess 1 4 4.2 D atenbasis 20 4.3 M ethoden der Datenerhebung 21 5. Diskriminierungsmonitoring 2024: Zentrale Ergebnisse 22 5.1 Demogr afie 22 5.2 Gesam tergebnisse 23 5.3 Z ugrundeliegende Diskriminierungsdimensionen 25 5.3.1 Rassismus 28 5.3.2 Antisemitismus 30 5.3.3 Queerfeindlichkeit 32 5.4 L ebensbereich der Diskriminierung 36 5.4.1 L ebensbereich Wohnen und Nachbarschaft 38 5.4.2 L ebensbereich öffentlicher Raum 39 5.5 F ormen von Diskriminierung 40 5.5.1 D iskriminierungsformen entsprechend AGG 40 5.5.2 Spe zifizierte Diskriminierungsformen 4 2 6. F okusbeitrag: Queerfeindlichkeit 44 6.1 Einleitung 44 6.2 W as ist Queerfeindlichkeit? 46 6.3 H istorische und gesellschaftliche Verortung(en) 48 6.4 F ormen und Mechanismen von Queerfeindlichkeit 49 6.5 D iskriminierung als Teil queerer Lebensrealitäten und Folgenfür Betroffene 54 6.6 F azit 56 7. F azit zur Ausrichtung und Durchführung des Monitorings 57 8. Schluss folgerungen und H andlungsmöglichkeiten 59 9. Lit eratur 61 4 1. Einleitung Köln ist eine Stadt, die ihre Vielfalt wertschätzt und sie als Stärke begreift. Rund 1,1 Millionen Menschen leben hier und nennen Köln ihr Zuhause. Die vielfältige Zusammensetzung der Stadtgesellschaft wird von vielen als Bereicherung des Alltags erlebt und trägt maßgeblich zur Attraktivität Kölns bei. Zugleich ist Vielfalt jedoch kein Garant für Diskriminierungs- freiheit: Auch in Köln erfahren Menschen weiterhin Benachteiligung, Ausgrenzung und Gewalt aufgrund tatsächlicher oder zugeschriebener Merkmale. Mit dem Kölner Diskriminierungsmonitoring hat die Stadt Köln einen wichtigen Schritt unternommen, um Diskriminierung systematisch sichtbar und dem entgegenwirken zu können. Für den Berichtszeitraum 2024 wird nun zum dritten Mal das Diskriminierungs- monitoring vorgelegt. Die vorliegenden drei Berichte zeigen, dass der eingeschlagene Weg hin zu einem kontinuierlich wachsenden Monitoring richtig war. Während im ersten Bericht für das Jahr 2021 die Daten des Antidiskriminierungsbüros (ADB) Köln Öffentlichkeit gegen Gewalt, des Antidiskriminierungsbüros & der Servicestelle Antidiskriminierungsarbeit im Caritasverband sowie der Fachstelle [m²]: Fachstelle gegen Antisemitismus die Grundlage bildeten, konnte das Monitoring im Bericht 2022 um die vollständigen Daten der Ombuds- stelle für Flüchtlinge Köln sowie teilweise um die Daten von rubicon Köln erweitert werden. Im vorliegenden Bericht konnten nun erstmals die vollständigen Datensätze von rubicon Köln berücksichtigt werden. Darüber hinaus fließen die Daten der EUTB „Selbstbestimmt leben“ Köln sowie des Zentrums für selbstbestimmtes Leben (ZsL) Köln in das Monitoring ein. Diese erweiterte Datenlage ermöglicht es, Diskriminierung differenzierter darzustellen und unterschiedliche Diskriminierungsformen sowie betroffene Personengruppen genauer in den Blick zu nehmen. Durch die Auswertung von drei aufeinanderfolgenden Berichtszeiträumen wird zudem sichtbar, welche Formen von Diskriminierung und welche Orte oder Kontexte besonder s häufig betroffen sind. Gleichzeitig muss betont werden, dass die dargestellten Daten lediglich einen Ausschnitt des tatsächlichen Diskriminierungsgeschehens in Köln abbilden k önnen. Nicht alle Fälle werden gemeldet oder können von den beteiligten S tellen bearbeit et werden, unter anderem aufgrund begrenzter finanzieller und personeller Ressourcen. Für zukünftige Berichte ist vorgesehen, das Monitoring weiter auszubauen und auch die für Köln aggregierten Daten der Meldestellen NRW einzubeziehen. Dazu zählen unter anderem die Melde- und Informationsstelle Queerfeindlichkeit (MIQ NRW), die Dokumen tations- und Informationsstelle für Antiziganismus/Antiromaismus (DINA NRW), die Melde- und Dokumentationsstelle für antimuslimischen Rassismus (MEDAR NRW) sowie die Melde- und Informationsstelle für anti-Schwarzen, antiasiatischen und weitere Formen von Rassismus (MIRa NRW). 5 Die Ergebnisse und Erkenntnisse des Kölner Diskriminierungsmonitorings liefern der Stadt Köln eine wichtige Grundlage, um die Wirksamkeit bestehender Handlungskonzepte zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Sie machen Handlungsbedarfe sichtbar, unterstützen eine zielgerichtete Weiterentwicklung der Antidiskriminierungsarbeit und tragen dazu bei, die bestehenden Strukturen zu stärken. Ziel bleibt es, alle Menschen in Köln wirksam vor Diskriminierung zu schützen und ein gleichberechtigtes, respektvolles Zusammenleben in einer vielfältigen Stadt zu fördern. 1.1 Zielsetzung und Adressat*innen des Diskriminierungsmonitorings Köln In dem vorliegenden Bericht des Diskriminierungsmonitoring Köln werden quantitative und qualitative Daten zu Diskriminierungsfällen von Kölner Antidiskriminierungsbüros sowie phänomenbezogenen Meldestellen aus dem Jahr 2024 aufbereitet. Der Bericht schließt damit an die ersten beiden Diskriminierungsmonitoringberichte aus den Jahren 2021 und 2022 an (Kluß & Farrokhzad, 2023; Kluß et al., 2024). Ziel des Diskriminierungsmonitorings ist es, Daten der Kölner Beratungs- und Meldestellen systematisch zusammenzuführen und durch die übergeordnete Auswertungen Diskriminierung in Köln sichtbar zu machen. Die kontinuierliche Berichtsfassung ermöglicht dabei auch eine Analyse der Entwicklung von Diskriminierungsfällen in Köln. Die Erstellung des dritten Diskriminierungsmonitorings sowie die Prozesskoordination wurde vom Amt für Vielfalt und Integration Köln als externer Auftrag an das Institut für Diversity- & Antidiskriminierungsforschung vergeben. Die Basis der Datenerfassung bildet ein Monitoringinstrument, das auf Grundlage des Monitoringsystems des Antidiskriminierungsverbands Deutschland (advd) e. V. in Zusammen- arbeit mit den Kölner Beratungs- und Meldestellen entwickelt wurde (ebenda). Mithilfe dieser Zusammenfassung und Auswertung ist eine Analyse der zugrundeliegenden Gründe für die Diskriminierung, der Lebensbereiche sowie Formen und Praxen der Diskriminierung möglich. Die Antidiskriminierungsbüros und phänomenbezogenen Meldestellen, die auch am zweiten Diskriminierungsmonitoring teilnahmen, beteiligten sich erneut an diesem Monitoring und brachten ihre erfassten quantitativen und qualitativen Daten zu Diskriminierungsfällen aus 2024 ein. Zudem konnten weitere Beteiligte hinzugewonnen werden. Zielsetzung des Diskriminierungsmonitorings ist es, den Kreis der Beteiligten auch zukünftig zu erweitern und weitere Beratungs- und Meldestellen einzubeziehen. Hierzu ist eine partizipative Anpassung des Monitoringinstruments sowie der Erhebungsform geplant. 6 1.2 Aufbau des Berichts Nach der Einleitung (Kapitel 1) folgt eine Übersicht über Konzepte und Begriffe im Rahmen des Diskriminierungsmonitorings (Kapitel 2), wobei insbesondere auf Diskriminierung allgemein, Diskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie Ebenen und Formen von Diskriminierung eingegangen wird. Folgend wird ein knapper Überblick zu den seit den letzten beiden Monitoringberichten hinzugewonnenen empirischen Befunden zu Diskriminierung in Deutschland gegeben (Kapitel 3). Anschließend erfolgt zunächst die Darstellung des Erhebungsprozesses, der Datenbasis sowie der Methoden (Kapitel 4) des Diskriminierungsmonitorings 2024, darauffolgend werden die zentralen Ergebnisse aufgeführt (Kapitel 5). Wie auch im vorigen Monitoring enthält der diesjährige Bericht einen Fokusbeitrag, wobei in diesem Jahr Queerfeindlichkeit als zentrales Thema gewählt wurde (Kapitel 6). Abschließend folgen ein Fazit zur Durchführung und Ausrichtung des Monitorings (Kapitel 7) sowie Schlussfolgerungen und Handlungsmöglichkeiten (Kapitel 8). 1.3 Triggerwarnung/Inhaltshinweis In diesem Bericht werden Diskriminierungserfahrungen von Menschen in Köln beschrieben. Diese Darstellungen können insbesondere bei Personen, die selbst Diskriminierung erleben, belastende Erinnerungen hervorrufen und unangenehme Emotionen (re)aktivieren. Sollte dies auf Sie zutreffen, möchten wir Sie darum bitten, für sich zu prüfen, ob, wann und in welcher Dosierung Sie die Inhalte lesen möchten. Teilweise werden in diesem Bericht Erlebnisse von Diskriminierung detaillierter erläutert und beschrieben. Dies dient dazu, Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen, die Menschen in Köln erleben, verständlicher werden zu lassen. Wir bitten ebenso um einen sensiblen Umgang mit den Ausführungen, falls Inhalte des Berichts weiterverwendet werden. 7 2. Konzepte und Begriffe Im ersten Diskriminierungsmonitoringbericht (Kluß & Farrokhzad, 2023) wurde eine umfassende Einordnung zu Diskriminierung aufgeführt, wobei sowohl eine definitorische als auch rechtliche Einordnung erfolgte sowie Ebenen und Formen von Diskriminierung vertiefend erläutert wurden. Im Rahmen dieses Berichts wird zur Einordnung der Daten in diesem Kapitel lediglich ein kurzer definitorischer Überblick gegeben, um umfassende Wiederholungen zu vermeiden und gleichzeitig die Einordnung der darauffolgenden Inhalte und Daten zu erleichtern. 2.1 Diskriminierung Eine definitorische Grundlage für den Diskriminierungsbegriff im Rahmen des Monitorings stellt die Definition des Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit – IDA e. V. (2025) dar: „Diskriminierung ist die ungleiche, benachteiligende und ausgrenzende Behandlung von konstruierten Gruppen und diesen zugeordneten Individuen ohne sachlich gerechtfertigten Grund. Diskriminierung kann sich zeigen als Kontaktvermeidung, Benachteiligung beim Zugang zu Gütern und Positionen, als Boykottierung oder als persönliche Herabsetzung. Der Begriff bezeichnet sowohl den Vorgang als auch das Ergebnis, also die A usgrenzung und strukturelle Benachteiligung der diskriminierten Personen und Gruppen. Diese Benachteiligung kann auf verschiedenen Ebenen s tattfinden. […] Diskriminierung [ist] nicht auf individuelles Handeln beschränkt, sondern auch in gesellschaftlichen, politischen, wirtscha ftlichen und r echtlichen Strukturen verankert […]. Die Durchsetzung von Diskriminierung setzt in der Regel soziale, wirtschaftliche, politische oder diskursive Macht voraus. “ 8 Czollek et al. (2019) betonen in der Definition des Social Justice Instituts die strukturelle Verflochtenheit von Diskriminierung, um deutlich zu machen, dass es keine gesellschaft- lichen Räume gibt, die frei von Diskriminierung sind: „Die Definition von Struktureller Diskriminierung umfasst sowohl die unterschiedlichen Ebenen, auf denen Diskriminierung stattfindet, als auch die Mechanismen, die zu ihrer Erzeugung und Aufrechterhaltung beitragen. [… Wir verstehen] unter Struktureller Diskriminierung das Verwehren eines gleichberechtigten Zugangs zu gesellschaftlichen Ressourcen sowie das Verwehren gesellschaftlicher Anerkennung für Menschen basierend auf ihrer oder der ihnen zugeschriebenen Zugehörigkeit zu bestimmten Diversitykategorien. Strukturelle Diskriminierung ist zudem durch die Mechanismen und Prozesse des Othering gekennzeichnet, bei denen Menschen mittels Stereotypisierung zu Anderen gemacht, als Projektions- fläche imaginiert und dadurch gleichsam ent-subjektiviert werden. Sie findet in ökonomischen, politischen, sozialen wie auch kulturellen Bereichen statt. “ (Czollek et al., 2019, Seite 26) Beide Definitionen zeigen zahlreiche Überschneidungspunkte: (Strukturelle) Diskriminierung, bedeutet demnach ein ungleiches und/oder differenzierendes Verhalten aus einem sachlich nicht gerechtfertigten Grund gegenüber Menschen auf der Basis ihrer (gegebenenfalls zugeschriebenen) Zugehörigkeit zu bestimmten (sozial konstruierten) Gruppen beziehungsweise ihrer (gegebenenfalls zugeschriebenen) Zugehörigkeit zu bestimmten Diversitätskategorien. Diese Gruppenkonstruktionen sowie die jeweiligen Zuschreibungen basieren auf historisch gewachsenen und weiterhin wirksamen Macht- und Herrschaftsverhältnissen. Eine Analyse der Diversitäts- beziehungsweise Vielfalts k ategorien erlaubt eine differenzierte Betrachtung unterschiedlicher Diskriminierungs dimensionen, wie beispielsweise Rassismus, Queerfeindlichkeit, Ableismus und Klassismus sowie deren Ü berschneidungen beziehungsweise Intersektionalitäten. Dies kann sich auf unter schiedlichen Ebenen ( siehe Kapitel 2.3) ausdrücken, beispielsweise im individuellen Kontakt zwischen Personen als auch im Kontakt zu Institutionen. Da Diskriminierung unter anderem sowohl bewusste als auch unbewusste Stereotypisierungen und Vorurteile zugrunde liegen können, kann Diskriminierung ebenfalls bewusst sowie unbewusst statt- finden – die Intention zur Diskriminierung oder Benachteiligung einer Person ist somit kein zwingend v orliegendes Kriterium. Diskriminierung kann sich in unterschiedlichen Formen abbilden (siehe Kapitel 2.4), aus denen resultiert, dass Menschen nicht dieselben Zugänge zu R essourcen (wie zum Beispiel materielle Güter, Gesundheitsversorgung oder auch Positionen in Organisationen) erhalten. 9 2.2 Diskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch Antidiskriminierungsgesetz genannt, besteht seit 2006 und verfolgt die Zielsetzung, Menschen im zivilrechtlichen Kontext vor Ungleichbehandlung zu bewahren. Das AGG schützt bei Diskriminierung aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität (§ 1 AGG). Eine Präzisierung sowie Erweiterung des AGG, um weitere gruppenbezogene Merkmale einzu be ziehen, aufgrund derer Menschen von Diskriminierung betroffen sind, werden seit mehreren Jahren diskutiert (Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), 2025; 2019). 2.3 Ebenen von Diskriminierung In der Literatur bestehen unterschiedliche Auseinandersetzungen und Bezeichnungen bezüglich der Ebenen, auf denen sich Diskriminierung abbilden kann. In den vorigen Monitoringberichten wurde insbesondere ein Modell aufgegriffen, in dem zwischen interaktionaler, institutioneller, struktureller und ideologischer Diskriminierung unter- schieden wird (Kluß & Farrokhzad, 2023; Kluß et al., 2024). Die Autor*innen der in Kapitel 2.1 aufgeführten Definitionen nennen teils unterschiedliche Bezeichnungen für Diskriminierungsebenen, wobei inhaltlich große Überschneidungen bestehen: Das IDA e. V. (2025) differenziert zwischen der interaktionalen, institutionellen sowie gesellschaftlich-strukturellen Ebene von Diskriminierung: „Interaktionale Diskriminierung hingegen bezieht sich auf individuelle Handlungen und Entscheidungen, die diskriminierend sind. Dies umfasst zum Beispiel Vorurteile und Stereotypen, die das Verhalten von Einzelpersonen beeinflussen, sowie bewusste oder unbewusste Vorurteile, die in per sönlichen Interaktionen zum Ausdruck kommen […]. Institutionelle Diskriminierung bezieht sich auf systematische Ungleichheiten, die in den Regeln, P raktiken und Verfahren von Organisationen und Institutionen verankert sind. Diese Form der Diskriminierung ist oft unbewusst und manifestiert sich in Bereichen wie Bildung, Arbeitsmarkt und Justiz, wo beispielsweise bestimmte Gruppen systematisch benachteiligt werden […]. Gesellschaftlich-strukturelle Diskriminierung beschreibt die tief verwurzelten gesellschaftlichen Normen, Werte und Strukturen, die bestimmte Gruppen systematisch benach teiligen. Diese Form der Diskriminierung ist oft in der Kultur und den sozialen Praktiken einer Gesellschaft verankert und beeinflusst, wie Menschen wahrgenommen werden und welche Chancen ihnen offenstehen. “ 10 Auch Czollek et al. (2019, Seite 26) unterscheiden zwischen drei Ebenen von struktureller Diskriminierung: der individuellen, kulturellen sowie institutionellen Ebene: „Strukturelle Diskriminierung bezeichnet das Ineinandergreifen diskriminierender Praxen auf individueller, kultureller und institutioneller Ebene. Die individuelle Ebene von Dis kriminierung be zieht sich auf das diskriminierende Sprechen und Handeln von Einzelpersonen. Die kulturelle Ebene erfasst diskursive und epistemische Dimensionen von Diskriminierung, das heißt Wissen, Normen, Werte und Sprach-/Bilder, die in öffentlichen Diskursen sowie in Musik, Literatur, bildender Kunst, in Filmen (und anderen Künsten) und in der Werbung vermittelt werden. Die institutionelle Ebene von Diskriminierung verweist auf diskriminierende Politiken und Gesetze, rechtlich verankerte Praxen sowie Regeln, N ormen und Sitten, die von Institutionen durchgesetzt und durchgeführt werden. Eine weitere Dimension institutioneller Diskriminierung besteht, wenn Diskriminierungsmöglichkeiten auch rechtlich verankert sind. “ In allen drei Modellen wird mit der interaktionalen beziehungsweise individuellen Ebene die Ebene beschrieben, in der sich Diskriminierung im Kontakt zwischen Einzelpersonen äußert, beispielsweise durch diskriminierendes Sprechen oder benachteiligende Handlungen. Die institutionelle Diskriminierung, die ebenfalls in allen drei Modellen benannt ist, bezieht sich auf Diskriminierung innerhalb von Organisationen und Institutionen, beispielsweise durch diskriminierende Praxen und Vorschriften. Auch finden sich in den drei Modellen Analogien zwischen der ideologischen, gesellschaftlich-strukturellen und kulturellen Ebene von Diskriminierung, die unter anderem gesellschaftlich bestehende diskriminierende N arrative, Normen und Wertvorstellungen umfasst, die sich beispielsweise in Medienberichten widerspiegeln können. 11 2.4 Formen von Diskriminierung Neben Ebenen von Diskriminierung können unterschiedliche Diskriminierungsformen differenziert werden, in denen sich Diskriminierung ausdrücken kann. In §3 des AGG wird zwischen folgenden Formen der Diskriminierung unterschieden: • Unmittelbare Diskriminierung: direkte Ungleichbehandlung aufgrund der im AGG definierten Merkmale, • Mittelbare Diskriminierung: Verwendung scheinbar neutraler Kriterien, die ebenso in einer Benachteiligung aufgrund der im AGG definierten Merkmale resultieren, • Belästigung: beispielsweise Einschüchterung, Beleidigung oder Erniedrigung, • Sexuelle Belästigung: beispielsweise anzügliche Bemerkungen oder körperliche Übergriffe, • Anweisung zur Benachteiligung: Bestimmung einer Person zu einem Verhalten, das eine Benachteiligung aufgrund der im AGG definierten Merkmale bewirkt. Im Fachdiskurs werden neben übergeordneten Formen der Diskriminierung auch zwischen konkretisierenden Diskriminierungspraxen differenziert (siehe Kluß & Farrokhzad, 2023; Kluß et al., 2024). Da sich sowohl Formen von Diskriminierung auf den unterschiedlichen Diskriminierungsebenen überschneiden als auch Praxen zwischen den unterschiedlichen Diskriminierungsformen überlappen, wird im Rahmen des Monitorings übergeordnet die Kategorisierung „Formen von Diskriminierung“ verwendet. Zudem werden auch Formen von Diskriminierung analysiert, die (bislang) nicht im Rahmen des AGG abgebildet werden. 12 3. Empirische Befunde zu Diskriminierung in Deutschland Im ersten Diskriminierungsmonitoringbericht wurde ein umfangreicher Überblick über empirische Befunde zu Diskriminierung in Deutschland aufgeführt (Kluß & Farrokhzad, 2023). In diesem Bericht werden seitdem hinzugewonnene empirische Erkenntnisse dargelegt, um einen Eindruck zu Entwicklungen von Diskriminierungsfällen in Deutschland sowie zu Beratungsangeboten für von Diskriminierung Betroffene zu gewinnen. In den letzten Jahren werden insbesondere auch Auswirkungen multipler internationaler Krisen in den Entwicklungen des Diskriminierungsgeschehens deutlich (An tidiskriminierungs - stelle des Bundes, 2024): Mit der Corona-Pandemie waren insbesonder e Anstiege von antiasiatischem Rassismus, Antisemitismus sowie Einschränkungen gesellschaftlicher Teilhabe von behinderten Menschen sowie ält eren und jüngeren Personen feststellbar. Bezüglich Russlands Angriffskriegs auf die Ukraine wuchsen in Deutschland Misstrauen und Vorurteile gegenüber aus der Ukraine ge flüchteten Rom*nja sowie Personen aus Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Nach dem Terror-Angriff der Hamas am 07. Oktober 2023 und Israels Militäroffensive gegen P alästinenser*innen sind sowohl antisemitische als auch antimuslimische D iskriminierungsfälle stark gestiegen. Auch bezüglich w eiterer D iskriminierungsdimensionen sind s tagnierende bis hin zu steigende Zahlen zu D iskriminierungsfällen zu beobachten: Mehr als die Hälfte (54 Prozent) rassistisch markierter Personen berichten, mindestens einmal im Monat D iskriminierung zu erf ahren, wobei muslimische (61 Prozent) und Schwarze Frauen (63 Prozent) sowie Schwarze Männer (62 Prozent) besonders häufig subtile D iskriminierungsformen erleben (Fuchs et al., 2025). Untersuchungen zur Arbeitssitua tion queerer Beschäftigter zeigen einen Anstieg der D iskriminierungserfahrungen von lesbischen, schwulen und transgeschlechtlichen Beschäftigten (Frohn & Heiligers, 2024). In den vergangenen Jahren unterlag die bundesweite Antidiskriminierungsberatung einigen Veränderungen: Eine Untersuchung zur deutschlandweiten Entwicklung weist auf eine Verdopplung der Anzahl der Beratungsstellen von 2017 auf 2022 hin, wobei über 30 Prozent der bestehenden Beratungsstellen zwischen 2019 und 2022 initiiert worden waren (Bartel & Kalpaka, 2022). Die Entwicklung der Beratungsangebote ist dabei diskontinuierlich, da diese unter anderem von Bundes- oder Landesförderungen abhängig sind. Beispielsweise wurden die Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit in NRW erweitert und zwischen 2021 und 2022 30 neue Antidiskriminierungsberatungsstellen etabliert. Daneben wurden im März 2025 die Meldeportale vier neuer Online-Meldestellen in NRW für Betroffene von rassistischer und queerfeindlicher Gewalt eröffnet. Gleichzeitig zeigt sich die D iskontinuität in der Entwicklung der Antidiskriminierungsförderung: So wurde beispielsweise Ende 2025 en tschieden, die weitere Förderung des Bundesprogramms „respekt*land“ einzus tellen, mit dem seit 2023 in insgesamt 35 Projekten insbesondere in ländlichen und struktur sch wächeren Regionen Antidiskriminierungsberatung auf- und ausgebaut wurden (advd, 2025). 13 Es besteht also weiterhin oder erneut eine unzureichende Versorgung – insbesondere im ländlichen Raum. Die instabile Finanzierung zeigt den Bedarf einer nachhaltigen F örderung von Beratungsangeboten auf (Bartel & Kalpaka, 2022; González Hauck et al., 2024). Insgesamt wird also der Bedarf der kontinuierlichen, langfristigen und stabilen Förderung flächendeckender Beratungsangebote deutlich. Dabei sollten insbesondere auch Zugangs- hürden (unter anderem vermehrt Angebote in Ballungsräumen, allgemein wenig Bekannt- heit, geringe Einschätzung der Wirksamkeit; FRA, 2024; Pöggel et al., 2024; Reichwald et al., 2024) sowie Faktoren, die die Inanspruchnahme wahrscheinlicher werden lassen (beispielsweise Community-basierte Organisationen, zielgruppenspezifische Angebote, Peer-Counseling sowie Online-Formate; Al-Hashash et al., 2025; Jordan, 2025; Pöggel et al., 2024) berücksichtigt werden. 14 4. Diskriminierungsmonitoring in Köln Die quantitativen und qualitativen Daten des Diskriminierungsmonitoringberichts basieren auf den Daten der Kölner Antidiskriminierungsbüros (ADB) sowie phänomenbezogenen Meldestellen. Wie auch schon in den vorherigen beiden Berichten wurde der Prozess des Monitorings partizipativ mit den beteiligten Stellen begleitet. Dieser Prozess sowie die Datenbasis und Methoden der Datenerhebung sind in den folgenden Kapiteln dargestellt. 4.1 Partizipativer Entstehungsprozess Die Kölner ADB und phänomenbezogenen Meldestellen wurden sowohl in den Prozess der Datenerhebung als auch der Berichterstellung einbezogen. Im dritten Diskriminierungs- monitoring beteiligten sich alle Anlaufstellen, die auch im zweiten Monitoringbericht am Prozess mitwirkten, zusätzlich konnte der Beteiligtenkreis um zwei Beratungsstellen erweitert werden. Nachfolgend sind alle Beteiligten des Diskriminierungsmonitorings Köln 2024 aufgeführt: Antidiskriminierungsbüro (ADB) Köln Öffentlichkeit gegen Gewalt e. V. (ADB Köln/ÖgG) Tätigkeitsbereiche: Einz elfallberatung, Vorträge, Workshops, Qualifizierung, Konzeptarbeit, Vernetzung, ö ffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, Publik ationen, Information Gründung: 1992 T eilnahme am Monitoring: seit 2021 Beratene Fälle: 1 45 (2024) Kontakt: Berliner Straße 97 – 99, 51063 Köln www.oegg.de 15 Antidiskriminierungsbüro & Servicestelle Antidiskriminierungsarbeit im Caritasverband (ADB Caritas) Tätigkeitsbereiche: Einz elfallberatung, Bildungsangebote, Öff entlichkeitsarbeit, Fachkräfteweiterbildung, Kr eativwettbewerbe, Sensibilisierung, E mpowerment, Workshops Tätig seit: 2003 T eilnahme am Monitoring: seit 2021 Beratene Fälle: 1 48 (2024) Kontakt: Bertr amstraße 12 – 22, 51103 Kö ln www.caritas-koeln.de/hilfe-beratung/migration/ an tidiskriminierungsarbeit/ Ergänzende unabhängige T eilhabeberatung „Selbstbestimmt Leben“ Köln (EUTB Köln) Tätigkeitsbereiche: Ber aterinnen mit Behinderung arbeiten in der Ber atungsstelle und haben es sich zum Ziel gesetzt, Ra tsuchende mit Behinderung und ihre Angehörigen zu un terstützen. Schon seit vielen J ahren setzen sich Menschen mit Behinderung für ander e Menschen mit Behinderung ein. So wurde im Z sL Köln (siehe unten) die Beratung von M enschen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung nach dem P eer Counseling-Prinzip schon seit 1987 en twickelt und praktiziert. D ie Erfahrungen, welche in der dieser P eer-zu-Peer-Beratung in den Zentren für Selbs tbestimmtes Leben gemacht wurden, sind in das K onzept der „Ergänzenden unabhängigen T eilhabeberatung“ eingeflossen. Tätig seit: 2018 T eilnahme am Monitoring: seit 2024 Beratene Fälle: 34 (202 4) Kontakt: X antener Straße 46, 50733 Köln www.eutb-sl-koeln.de 16 Fachstelle gegen Antisemitismus, NS-Dokumentationszentrum Köln (zuvor unter dem Namen Meldestelle für antisemitische Vorfälle [m2]) Tätigkeitsbereiche: Dokumen tation von Meldungen antisemitischer V orfälle, Unterstützung der Betroffenen bei der Anz eigenstellung, Suche nach Rechtsbeistand, K ommunikation mit Behörden, Verweis an die benachbart e Betroffenenberatungsstelle, E rfassung von Straftaten ohne direkte Betroffene (zum Beispiel Schmier ereien im öffentlichen Raum oder antisemitische Äußerungen bei Demons trationen) und Strafanzeige bei der Polizei. D ie Fachstelle gegen Antisemitismus umfasst neben der Meldestelle auch die erwähnte Be troffenenberatungsstelle und eine Stelle für an tisemitismuskritische Bildungsarbeit. Tätig seit: Sep tember 2020 T eilnahme am Monitoring: seit 2021 Gemeldete Fälle: 229 (202 4) Kontakt: c /o Info- und Bildungsstelle gegen R echtsextremismus im NS-Dokumen tationszentrum der Stadt Köln, Appellho fplatz 23 – 25, 50667 Köln https:/ /museenkoeln.de/ns-dokumentationszentrum/ https:/ /antisemitismus-melden.koeln 17 Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln (Ombudsstelle) (Beschwerdestelle zur Flüchtlingsunterbringung) Tätigkeitsbereiche: D ie Ombudsstelle nimmt Hinweise auf gr avierende Probleme im Zusammenhang der U nterbringung und Betreuung Geflüchteter in K öln entgegen – und zwar von allen Seiten, also von Geflüchteten, freiwillig Engagierten, Beschä ftigten oder anderen Personen. Sie is t unabhängig und unterliegt keinen f achlichen Weisungen Dritter, da sie weder Teil der Stadtverwaltung noch der Trägerstruktur der Flüch tlingsunterbringung ist. Rechtsträger ist der K ölner Flüchtlingsrat e. V. Tätig seit: 2016 T eilnahme am Monitoring: seit 2022 Gemeldete Fälle: 30 von 155 Beschwerdeverfahren insgesamt Kontakt: N eue Maastrichter Straße 12 – 14 (Hinterhof), 50672 K öln www.ombudsstelle.koeln 18 rubicon e. V. – Beratungs- und Fachstelle (rubicon) Der Paritätische NRW – ADA – Köln – rubicon e.V. (ADA) Tätigkeitsbereiche: Schwerpunkt Rassismus, Homo- und Trans feindlichkeit, Co-Beratung, Unterstützung, Vermittlung an die NRW -geförderten Servicestellen, Infoveranstaltungen, Fortbildungen, Vernetzungsarbeit, Ansprechperson für queere Ge flüchtete, Beratung bei Anzeigen-Er stattung und Unterstützung bei Diskriminierung durch P olizei und Justiz Tätig seit: 2021 T eilnahme am Monitoring: seit 2021 Gemeldete Fälle: 50 (ab A ugust 20241) Landesfachstelle der Queeren Anti-Gewalt-Arbeit (QUAGA) Tätigkeitsbereiche: Schwerpunkt Rassismus, Homo- und Trans feindlichkeit, Co-Beratung, Unterstützung, Vermittlung an die NRW -geförderten Servicestellen, Infoveranstaltungen, Fortbildungen, Vernetzungsarbeit, Ansprechperson für queere Geflücht ete, Beratung bei Anzeigen-Erstattung und Unt erstützung bei Diskriminierung durch Polizei und Justiz, Projektförderung im Anti-Gew alt-Arbeitskontext Tätig seit: 2003 (zuvor un ter dem Namen: Landeskoordination Anti-Gew alt-Arbeit für Lesben, Schwule und Trans* in NRW [V ielfalt statt Gewalt]) T eilnahme am Monitoring: seit 2022 Gemeldete Fälle: 422 (2024) Kontakt: Rubensstr aße 8 – 10, 50676 Köln https:/ /quaga-nrw.de 1 Vor August 2024 konnten aufgrund von fehlender personeller Vertretung keine Beratungen stattfinden. 2 Aus allen Fällen der QUAGA wurden Köln- sowie diskriminierungsspezifische Fälle extrahiert. 19 Zentrum für selbstbestimmtes Leben Köln (ZsL Köln) Tätigkeitsbereiche: D as Zentrum für selbstbestimmtes Leben Köln (ZsL) is t eine Beratungsstelle von behinderten Menschen für behinderte Menschen. Dort wird Beratung nach dem P rinzip des Peer Counseling angeboten; ganzheitlich, parteilich, unabhängig, auf Augenhöhe, emanzipa torisch. Die Beratung erfolgt seit 1987 nach dem Vorbild der Center for Independent Living aus den US A. Das ZsL betreibt (mit 1,5 Vollzeit- äquiv alenten) Interessenvertretung für behinderte M enschen insbesondere auf politischer Ebene, be treibt Öffentlichkeitsarbeit, gestaltet Angebote für behinderte Menschen und bietet weiterhin Ber atung an. Tätig seit: 1987 T eilnahme am Monitoring: seit 2024 Beratene Fälle aufgrund von Diskriminierung: 5 von 32 Beratungsfällen insgesamt (im Jahr 2024) Kontakt: X antener Str. 46, 50733 Köln www.zsl-koeln.de Ende September 2025 fand ein Austauschgespräch mit allen Beteiligten statt, bei dem neben einer Rückschau auf den bisherigen Monitoringprozess das Dokumentationssystem sowie die Datenerfassung für das Diskriminierungsmonitoring 2024 besprochen wurden. Im Anschluss reichten die beteiligten lokalen ADB und Beratungsstellen die jeweils erfassten Fälle ein. Bei einem weiteren Austauschgespräch Anfang Dezember wurden neben den er sten Ergebnissen des Diskriminierungsmonitorings 2024 der zukünftige Monitoring pr ozess besprochen, wobei sowohl die Einbindung weiterer Anlaufstellen sowie die Ü berarbeitung des Dokumentationssystems geplant sind. An dem zweiten Austausch - treffen nahmen daher auch weitere, zukünftig Beteiligte teil. 20 4.2 Datenbasis Die Daten dieses Diskriminierungsmonitoringberichts wurden von den beteiligten ADB und phänomenbezogenen Meldestellen (ADB Caritas, ADB ÖgG, EUTB „Selbstbestimmt leben“ Köln, Fachstelle gegen Antisemitismus, Ombudsstelle für Flüchtlinge Köln, rubicon Köln, ZsL Köln) zur Verfügung gestellt. Teils stammen die Daten aus den Jahresberichten der Anlaufstellen, teils wurden sie für die Erfassung im Diskriminierungsmonitoring aus den jeweiligen Datensätzen extrahiert. Detaillierte Ausführungen zum Datenerfassungssystem sind im ersten Diskriminierungsmonitoringbericht aufgeführt (Kluß & Farrokhzad, 2023). Die vorliegenden Daten bilden lediglich einen Teil der tatsächlich stattfindenden Diskriminierung ab. Es ist davon auszugehen, dass viele Menschen, die in Köln Diskriminierung erleben, sich nicht an eine Beratungsstelle wenden. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Einerseits sind nicht allen Menschen die bestehenden Beratungsstellen bekannt oder zugänglich, andererseits melden von Diskriminierung betroffene Menschen insbesondere häufig stattfindende Alltagsdiskriminierung potenziell seltener. Zudem ist zu benennen, dass phänomenbezogene Meldestellen für gewisse Schwerpunkte hinsich tlich mancher Diversitätsdimensionen stehen und nicht alle Diversitätsdimensionen durch die einbe z ogenen Anlaufstellen in gleicher Weise abgebildet sind. Intersektionalitäten, die Überschneidungen von Diskriminierungsformen, stellen sowohl für Betroffene als auch für Melde- und Beratungsstellen eine weitere Herausforderung bei der Dokumen tation dar, da eine genaue Identifikation der jeweiligen Diskriminierungsgründe und ihrer Überschneidungen häufig nur schwer möglich ist. 21 4.3 Methoden der Datenerhebung Wie durch Kluß und Farrokhzad (2023) erläutert, entwickelten die ADB und phänomen- bezogenen Meldestellen mit der Koordination der Autor*innen ein gemeinsames Daten erfassungssystem, das die unterschiedlichen Kategoriensysteme der Anlaufstellen möglichst adäquat vereint. Im Rahmen des dritten Diskriminierungsmonitoringberichts wurde das Datenerfassungssystem weiter reflektiert und hinsichtlich der Gründe für Diskriminierung und Spezifizierung einiger Diskriminierungsdimensionen (insbesondere Geschlecht und sexuelle Orientierung/Identität) erweitert. Weiterhin stellen die unterschiedlichen Kategoriensysteme der Melde- und Beratungs- stellen eine Herausforderung bei der übergeordneten Auswertung dar: Während einige Anlaufstellen Diskriminierungsfälle anhand von der im Diskriminierungsmonitoringbericht aufgeführten oder vergleichbaren Kategorien erheben, erfassen andere Anlaufstellen Diskriminierung lediglich übergeordnet, beispielsweise ohne spezifische Gründe für oder Formen von Diskriminierung zu erfassen. Daraus ergeben sich unterschiedliche Stich probengrößen3 für die jeweiligen Fragestellungen, was wiederum die Aussagekraft der Daten für manche Diskriminierungsdimensionen beeinflusst4. 3 Die jeweiligen Stichprobengrößen und Datenquellen sind in den Abbildungen im Kapitel 5 angegeben. 4 Wenn beispielsweise die ADB oder phänomenbezogenen Meldestellen Formen von Diskriminierung nicht erheben, kann sich daraus ergeben, dass spezifische Diskriminierungserfahrungen über die in Kapitel 4.2 aufgeführten Einschränkungen hinaus unterrepräsentiert sind. 22 5. Diskriminierungsmonitoring 2024: Zentrale Ergebnisse In diesem Kapitel sind die zentralen Erkenntnisse der gesammelten Daten aus dem Jahr 2024 aufgeführt. Die erfassten quantitativen Daten werden durch individuelle, anon ymisierte Fallbeispiele ergänzt, die durch die ADB und Beratungsstellen zugesandt wurden. 5.1 Demografie Die Bevölkerungszahl in Köln ist weiterhin wachsend: Am 31.12.2024 lebten 1,097 M illionen Menschen in Köln (Stadt Köln, 2025a). 51,2 Prozent der Ende 2024 in Köln lebenden Menschen waren weiblich sowie 48,2 Prozent männlich, jeweils 51 Personen trugen den Personenstand „divers“ oder „keine Angabe“ . 15,9 Prozent der Kölner*innen waren zwischen 0 und 17 Jahre alt, der Anteil an 18- bis unter 30-Jährigen betrug 16,2 Prozent sowie der Anteil der 30- bis unter 50-Jährigen 29,5 Prozent. 20,4 Prozent der Kölner*innen waren zwischen 50 und unter 65, 12,2 Prozent zwischen 65 und unter 80 sowie 5,9 Prozent über 80 Jahre alt. 78,8 Prozent hatten die deutsche Staatsangehörigkeit, 21,2 Prozent hatten keine deutsche Staatsangehörigkeit. Einen sogenannten statistischen Migrations hin tergrund hatten insgesamt 42,7 Prozent der Kölner*innen, demnach entsprechend 21,5 P rozent der deutschen Kölner*innen. Im Vergleich zu den Vorjahren ist der Anteil der M enschen mit sogenanntem Migrationshintergrund weiterhin steigend. Insgesamt meldeten im Jahr 2024 8,9 Prozent der Kölner*innen eine Schwerbehinderung (Stadt Köln, 2025b). Zu v erschiedenen Religionsgemeinschaften liegen nur wenige Zahlen vor: Für das Jahr 2024 meldete die Stadt Köln einen Bevölkerungsanteil von 26,5 Prozent katholischer sowie 11,9 Prozent evangelischer Konfessionszugehörigkeit (Stadt Köln, 2025a). Bezüglich queerer Identitäten sind kaum Daten vorhanden, die valide Rückschlüsse auf die realen Bevölkerungsanteile zulassen. Aus Befragungen geht ein Anteil von circa 11 Prozent bis 12 Prozent von Menschen in Deutschland beziehungsweise Köln hervor, die sich als LSBTIQA* identifizieren, wobei bei jüngeren Generationen der Anteil deutlich erhöht ist (Ipsos, 2024; Stadt Köln, 2025c). Auch zu weiteren Vielfaltsdimensionen oder einzelnen Kategorien/Gruppen bestehen kaum bis keine Daten, weswegen hier keine weiteren Angaben zu den Be völkerungsanteilen gegeben werden können. 23 5.2 Gesamtergebnisse Die beteiligten Kölner ADB und phänomenbezogenen Meldestellen berichten für das Jahr 2024 von insgesamt 683 Diskriminierungsfällen. Im Vergleich zum zweiten Diskriminierungsmonitoringbericht ist demnach ein moderater Anstieg zu beobachten (2022: 611 Fälle; 2021: 436 Fälle). Dies ist einerseits mit dem Einbezug weiterer Beratungs- stellen (EUTB „Selbstbestimmt leben” Köln sowie ZsL Köln) zu begründen. Andererseits gibt eine differenzierte Betrachtung der gemeldeten Fälle der jeweiligen Beteiligten im Jahresvergleich Hinweise auf unterschiedliche Entwicklungen in den jeweiligen ADB und phänomenbe zogenen Meldestellen: In Abbildung 1 ist der Jahresvergleich zwischen 2022 und 2024 für die jeweiligen Beratungs- beziehungsweise Meldestellen aufgeführt. Sowohl beim ADB Caritas, der Fachstelle gegen Antisemitismus, der ADA rubicon sowie der Ombudsstelle sind Anstiege der gemeldeten beziehungsweise beratenen Diskriminierungsfälle zu beobachten: Die Fachstelle gegen Antisemitismus meldet einen 2,75-fachen Anstieg von 83 zu 229 Fällen, bei den weiteren benannten ADB beziehungs- weise Meldestellen sind zwischen 1,25- und 1,5-fache Anstiege zu beobachten. Hervor- zuheben ist hierbei, dass die Fälle der ADA rubicon lediglich auf 5 Monate des Jahres zurückgehen, da zuvor wegen mangelnder personeller Ressourcen keine Beratungen durchgeführt werden konnten. Beim ADB Köln/ÖgG sind 2024 mit 145 Fällen deutlich weniger Beratungen durchgeführt worden als im Jahr 2022 (308 Fälle). Dieser R ückgang wurde seitens ÖgG mit personellen Veränderungen und daher zeitweise weniger Beratungsmöglichkeiten eingeordnet. Die Fachstelle QUAGA meldet mit 42 Fällen einen leichten Rückgang der Beratungsfälle. Da sowohl ÖgG als auch ADA rubicon eine zeitweise personelle Unterbesetzung angeben, die zu weniger Beratungsmöglichkeiten geführt haben, kann vermutet werden, dass unter ander en personellen Voraussetzungen noch ein deutlich stärkerer Anstieg der Gesam t zahlen zu beobach ten gewesen wäre. 24 Abbildung 1: Diskriminierungsfälle pro ADB beziehungsweise Beratungsstelle im Jahresvergleich (2022 vs. 2024) Anmerkung: Die beratenen Fälle in der ADA rubicon fanden zwischen August und Dezember 2024 statt, da zuvor aufgrund von fehlender personeller Vertretung keine Beratung stattfinden konnte. Die EUTB „Selbstbestimmt leben” Köln sowie das ZsL Köln nahmen erstmalig in diesem Jahr am Diskriminierungs- monitoring teil, weshalb keine Vergleichsdaten zu 2022 vorliegen. 25 5.3 Zugrundeliegende Diskriminierungsdimensionen Folgend sind die Angaben der jeweiligen Diskriminierungsdimensionen beziehungsweise (zugeschriebenen) Diversitätsmerkmale, die die Grundlage für die Diskriminierung bildeten, dargestellt (siehe Abbildung 2). Abbildung 2: Diskriminierung auf Grundlage von Diskriminierungs- beziehungsweise Diversitätsdimensionen Anmerkung: Einige D iskriminierungsfälle wurden mehr als einer Dimension zugeordnet. 7813 Angaben bei n = 683 Fällen. 26 Mit 39,5 Prozent (n = 270) wurde die Dimension Rassismus wie auch in den Vorjahres- berichten am häufigsten gemeldet. Alle Beratungs- beziehungsweise Meldestellen bis auf die EUTB „Selbstbestimmt leben” , die Fachstelle gegen Antisemitismus sowie das ZsL geben Fälle von rassistischer Diskriminierung an. Diskriminierung aufgrund der Staatsange hörigkeit be ziehungsweise des Aufenthaltsstatus (2,0 Prozent; n = 4) sowie aufgrund der Sprache (0,6 Prozent; n = 4) können sowohl in Kombination mit rassistischer Diskriminierung auftreten als auch als eigenständige Diskriminierungsform. Die Angaben sind im Vergleich zu den Vorjahresberichten niedriger. Diskriminierung auf der Grundlage von Antisemitismus macht mit 34,4 Prozent (n = 235) den zweitgrößten Anteil der Diskriminierungsfälle aus. Wie bereits aus dem Anstieg der gemeldeten Fälle der Fachstelle gegen Antisemitismus hervorging, ist hier im Vergleich zu den Vorjahresberichten ein starker Anstieg zu beobachten (im Vergleich 2022: 14 Prozent). Unter die Fälle von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beziehungsweise der Geschlechtsidentität (10,1 Prozent; n = 69) können sowohl Fälle aufgrund von Frauen- feindlichkeit beziehungsweise Sexismus 5 fallen als auch aufgrund der Geschlechtlichkeit (Interfeindlichkeit) sowie der Geschlechtsidentität (Transfeindlichkeit sowie Feindlichk eit gegenüber nicht-binären Personen). Somit ergeben sich ebenfalls Überlappungen zu der Dimension Queerfeindlichkeit, aufgrund derer 13,3 Prozent (n = 91) der Fälle gemeldet wurden. 6,3 Prozent (n = 43) der Fälle machen zudem Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität aus, wobei hier ebenso Überschneidungen zur Dimension Queerfeindlichkeit bestehen können (für eine genauere Differenzierung siehe Kapitel 5.4.3). 7,9 Prozent der Fälle (n = 54) gehen auf Diskriminierung aufgrund von Behinderung sowie 0,4 Prozent (n = 3) aufgrund von chronischer Krankheit zurück. 1,9 Prozent (n = 13) machen zudem Diskriminierung aufgrund des sozialen Status, 1,5 Prozent (n = 10) Diskriminierung aufgrund der religiösen Anschauung sowie jeweils 0,1 Prozent (n = 1) aufgrund des Lebensalters sowie aufgrund der Weltanschauung aus. Diskriminierung aufgrund der Dimension „äußeres Erscheinungsbild“ wurde von den beteiligten Organisationen nicht erfasst beziehungsweise keine diesbezüglichen Fälle gemeldet. 5 Auch Frauenfeindlichkeit beziehungsweise Sexismus kann sich sowohl gegen endo-cis-geschlechtliche als auch inter- und/oder transgeschlechtliche Frauen richten. 27 Wie in Kapitel 4.2 erläutert, können einige Unterschiede in den gemeldeten Zahlen einer- seits auf die unterschiedlichen Schwerpunkte der Beratungsstellen zurückgeführt werden. Nicht alle Diversitätsdimensionen beziehungsweise Diskriminierungsformen sind durch die beteiligten ADB und phänomenbezogenen Meldestellen in gleicher Form abgebildet, was die im Diskriminierungsmonitoring gemeldeten Zahlen beeinflusst. Des Weiteren führen die benannten Hürden im Zugang zu Beratung bei Diskriminierungsfällen ebenfalls zu einer Beeinflussung und möglichen Unterrepräsentation von Fällen in den Gesamtdaten. Analog zu den Vorjahresberichten wurden für einige Diskriminierungsdimensionen spezifizierte Kategorien erhoben. Neben den Formen von Rassismus sowie von Antisemitismus werden im Rahmen des dritten Diskriminierungsmonitoringberichts auch Formen von Queerfeindlichkeit differenziert. Für weitere Diskriminierungsdimensionen liegen vergleichbare Spezifizierungen bislang nicht vor, da durch die ADB und Meldestellen entweder keine Fälle aufgrund der jeweiligen Unterkategorien erhoben wurden oder das Dokumentationssystem die Spezifizierung (bislang) nicht enthält 6. 6 Die unterschiedliche Differenzierung geht unter anderem auf die Entstehung des Dokumentationssystems in Zusammenarbeit mit den ADB und Meldestellen sowie die jeweiligen unterschiedlichen Erfassungs- systeme zurück (siehe Kluß & Farrokhzad, 2023; Kluß et al., 2024). Für zukünftige Diskriminierungs- monitoringberichte ist eine Überarbeitung des Dokumentationssystems geplant. 28 5.3.1 Rassismus In Abbildung 3 sind gruppenspezifische Formen von Rassismus aufgeführt. Nicht alle ADB beziehungsweise Meldestellen, die rassistische Diskriminierung erfassten, kategorisierten diese Fälle in der aufgeführten Spezifizierung. Von den insgesamt 79 spezifizierten Fällen wurden 38,0 Prozent als anti-Schwarzer Rassismus sowie 35,4 Prozent als anti- muslimischer Rassismus eingestuft. 24,1 Prozent gehen auf andere rassistische und/oder Herkunfts- zuschreibungen sowie 2,5 Prozent auf Rassismus gegen Rom*nja/Sinti*zze zurück. Abbildung 3: Formen von Rassismus Anmerkung: Nicht alle angegebenen Fälle aufgrund von Rassismus konnten in gruppenspezifische Formen kategorisiert werden. Die Prozentwerte bilden sich aus den Angaben in Relation zu den kategorisierten Fällen (n = 79 von n = 270 Gesamtfällen). 29 Das folgende Fallbeispiel veranschaulicht den Beratungsfall einer Person, die nicht selbst von Rassismus betroffen war, aber rassistische Diskriminierung und die Auswirkungen auf Mitschüler*innen am Ausbildungsplatz miterlebte: Fallbeispiel: Rassismus „Eine nicht von Rassismus selbst betroffene Ratsuchende bemerkt, dass es in ihrer Ausbildungsstätte häufig offene, rechtsradikale Äußerungen von Mitschüler*innen gibt, bei welchen die Lehrkräfte meistens nicht wider spr echen. Die Sprüche gehen von Entmenschlichung bis hin zu Mord dr ohungen. Mehrere Personen, welche von Rassismus betroffen sind, verlassen daraufhin die Ausbildungsstätte. Die Beratungsstelle bat einen Workshop für Freiwillige in der Organisation an, jedoch wird Rassismus als Problem nicht von der Schulleitung anerkannt. Da die Schülerin sich selbst in einem Abhängigkeitsverhältnis befindet und zudem enorm psychisch belastet ist, führt die Beratungsstelle immer wieder Entlastungsgespräche mit ihr, mit der Aussicht, am Ende ihrer Ausbildung einen Beschwerdebrief mit konkreten strukturellen Maßnahmen an der Schule zu schreiben. “ (ADB Caritas) 30 5.3.2 Antisemitismus Im Folgenden sind spezifizierte Formen der kategorisierten Fälle von Antisemitismus aufgeführt (siehe Abbildung 4). Abbildung 4: Formen von Antisemitismus Anmerkung: Nicht alle angegebenen Fälle aufgrund von Antisemitismus konnten in gruppenspezifische Formen kategorisiert werden. Die Prozentwerte bilden sich aus den Angaben in Relation zu den kategorisierten Fällen (n = 229 von n = 235 Gesamtfällen). Einige Fälle sind mehreren Formen von Antisemitismus zuweisbar, weshalb sich n = 364 Nennungen von n = 229 kategorisierten Fällen ergeben. 31 65,5 Prozent der kategorisierten Fälle (n = 229) machen israelbezogenen Antisemitismus (unter anderem antisemitische Symbole und Bilder zur Beschreibung von Israel oder Israelis, Verneinung des Existenzrechts Israels) sowie 45,0 Prozent Post-Schoa-Antisemitismus aus (unter anderem antisemitische Bezugnahme auf die Schoa). Beide Formen sind im Vergleich zu den von der Fachstelle erfassten Zahlen im Jahr 2023 stark angestiegen (Post-Schoa- Antisemitismus um 80 Prozent, israelbezogener Antisemitismus um 54 Prozent; Fachstelle gegen Antisemitismus, 2025). Die folgenden Fallbeispiele veranschaulichen die jeweiligen Formen von Antisemitismus: Fallbeispiel: Post-Schoa-Antisemitismus „Mitte Februar betrat eine Frau ein Ladengeschäft, um Lebensmittel einzu- kaufen, als eine Verkäuferin in Anwesenheit weiterer Kund*innen wiederholt und deutlich hörbar „Arbeit macht frei“ sagte. Zu einem späteren Zeitpunkt bezog sie sich außerdem positiv auf den Nationalsozialismus (‚So schlecht war die Geschichte ja nicht‘). “ (Fachstelle gegen Antisemitismus) Fallbeispiel: Israelbezogener Antisemitismus „Der Meldende wurde auf der Brüsseler Straße von einer Person nach dem Weg zum Rathenauplatz gefragt. Als der Betroffene nebenbei erwähnte, dass der Rathenauplatz direkt gegenüber der Synagoge und beides nicht zu verfehlen sei, erwiderte der Mann mit einem breiten Grinsen: „Ah, genocide central!“ („Genozid-Zentrale“). Der Betroffene fragte, was denn eine Synagoge in Deutschland damit zu tun habe, doch der Mann winkte ab und ging los. Dann drehte er sich nochmals um und sagte „Israel has no legitimacy“ . Bei dem angetrunkenen Mann handelte es sich offenbar um einen Touristen. “ (Fachstelle gegen Antisemitismus) 32 31,4 Prozent der kategorisierten Diskriminierungsfälle aufgrund von Antisemitismus gehen zudem auf Othering (Beschreibung von Jüdinnen*Juden als „fremd“ oder „nicht zugehörig“), 10,9 Prozent auf modernen Antisemitismus (beispielsweise antisemitische Verschwörungs- mythen) sowie 6,1 Prozent auf antijudaistischen Antisemitismus zurück. Fallbeispiel: Othering „In einer S-Bahn unterhielten sich einige betrunkene Fahrgäste, wobei einer laut sagte: ‚Unter Muslimen und Christen ist alles friedlich, sobald ein Jude dabei ist, gibt es nur Ärger und alles fliegt in die Luft. ‘“ (Fachstelle gegen Antisemitismus) Fallbeispiel: Moderner Antisemitismus „In einer Toilette der Universität zu Köln fand der Meldende den Satz ‚ I mpfungen sind Judengift‘ . “ (Fachstelle gegen Antisemitismus) 5.3.3 Queerfeindlichkeit Folgend sind die differenzierten Kategorien zu Formen von Queerfeindlichkeit dargestellt (siehe Abbildung 5). 61,4 Prozent der kategorisierten Fälle von Queerfeindlichkeit (n = 70) machen Feindlichkeiten aufgrund der sexuellen Identität aus. 27,1 Prozent gehen auf Transfeindlichkeit, 10,0 Prozent auf Feindlichkeit gegenüber nicht-binären Personen sowie 1,4 Prozent auf Interfeindlichkeit zurück7. 7 Weitere Formen von Queerfeindlichkeit, wie die Diskriminierung aufgrund der romantischen Identität, wurden bislang durch die Beratungsstellen nicht erfasst. 33 Abbildung 5: Formen von Queerfeindlichkeit Anmerkung: Die Prozentwerte bilden sich aus den Angaben in Relation zu den kat egorisierten Fällen (n = 70 von n = 91 Gesamtfällen). Das folgende Fallbeispiel des rubicon verdeutlicht die Auswirkungen der Diskriminierung aufgrund von Transfeindlichkeit nach einem Coming-Out in der Schule: Fallbeispiel: Transfeindlichkeit „Jugendliche*r hat sich in der Schule als trans* geoutet und bekommt seit- dem massive Gewaltandrohungen von Mitschülern. “ (rubicon) 34 Auch bei den Formen von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität wurden die jeweiligen kategorisierten Fälle (n = 42) differenziert ausgewertet (siehe Abbildung 6): Den größten Anteil von Diskriminierungsfällen machen mit 73,8 Prozent der Fälle Diskriminierung aufgrund der schwulen Identität aus, 16,7 Prozent der Fälle gehen auf Lesbenfeindlichkeit sowie 9,5 Prozent auf Bifeindlichkeit zurück. Abbildung 6: Formen von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität Anmerkung: Nicht alle angegebenen Fälle aufgrund von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Iden tität konnten in gruppenspezifische Formen kategorisiert werden. Die Pr ozentwerte bilden sich aus den Angaben in Relation zu den kategorisierten Fällen (n = 42 von n = 43 Gesamtfällen). Für weitere Formen von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität, Acefeindlichkeit (Diskriminierung aufgrund der asexuellen Identität), Panfeind lichkeit so wie aufgrund weiterer Selbstbezeichnungen, wurden 2024 keine Fälle erfasst. 35 Die folgenden drei Fallbeispiele veranschaulichen drei Diskriminierungsfälle aufgrund von Schwulen- sowie Lesbenfeindlichkeit: Fallbeispiele: Schwulenfeindlichkeit „Der Klient wird am Rudolfplatz von vier Personen mit Schneebällen beworfen und schwulenfeindlich beleidigt. Er war von der Arbeit auf dem Weg zur U-Bahn. Nachdem mehrere Schneebälle mit in seinen Worten ‚ekligen Beleidigungen‘ in seine Richtung geworfen worden waren, flieht er Richtung U-Bahn, die vier Angreifer hinter ihm her. Er kann direkt in die U-Bahn springen und bringt sich so aus der Gefahrenzone. “ (rubicon) „Beim Anhalten auf dem Fahrrad wird ein Klient verbal angegriffen mit unter anderem: „Scheiß Schwuchtel. “ und „Ich bringe dich um. “ Er flüchtet, bevor mehr passieren kann. Da der Angriff in seinem direkten Wohnumfeld statt- gefunden hat, fühlt er sich dort nicht mehr sicher. “ (rubicon) Fallbeispiel: Lesbenfeindlichkeit „Die Klientin outet sich vor ihrem Vater als lesbisch. Daraufhin beschimpft ihr Vater sie massiv und droht ihr unter anderem mit Rauswurf aus dem Elternhaus. Außerdem droht er ihr sie in der Freikirche zu outen und so ihren Ausschluss aus ihrer Gemeinde herbeizuführen. “ (rubicon) 36 5.4 Lebensbereich der Diskriminierung Nachfolgend sind die Lebensbereiche der Diskriminierung der jeweilig kategorisierten Fälle (n = 594) dargestellt (siehe Abbildung 7). Mit 30,0 Prozent wurde am häufigsten der öffentliche Raum genannt (für die Differenzierung siehe Kapitel 5.4.2), gefolgt von Diskriminierung am Arbeitsplatz (14,3 Prozent), im Bildungsbereich (14,0 Prozent) sowie in den Medien oder im Internet (11,8 Prozent). 6,6 Prozent der Fälle machen Diskriminierung im Bereich Wohnen beziehungsweise Nachbarschaft aus (Differenzierung siehe Kapitel 5.4.1), 5,6 Prozent im Bereich Güter beziehungsweise Dienstleistungen sowie 3,9 Prozent bei Behörden. 3,0 Prozent der Fälle gehen auf Diskriminierung im Gesundheitssystem, 2,2 Prozent auf Diskriminierung im ÖPNV sowie jeweils 2,0 Prozent auf Diskriminierung bei der beziehungsweise durch die Polizei sowie im persönlichen Nachbereich zurück. Des Weiteren wurden 0,7 Prozent dem Bereich soziale Dienste, 0,2 Prozent Justiz beziehungs- weise Gerichte sowie 3,9 Prozent der Kategorie „unbekannt“ zugeordnet. Abbildung 7: Lebensbereich der Diskriminierung Anmerkung: Nicht für alle Diskriminierungsfälle wurde der Lebensbereich erfasst. Die Pro zentwerte bilden sich aus den Angaben in Relation zu den kategorisierten Fällen (n = 594 von n = 683 Gesamtfällen). 37 Die folgenden Fallbeispiele veranschaulichen Diskriminierungsfälle im Lebensbereich Gesundheitssystem sowie im Bereich ÖPNV: Fallbeispiel: Behindertenfeindlichkeit/Ableismus „Personen suchen einen Arzt ihres Vertrauens haben aber keine freie Arztwahl, weil der Arzt nicht barrierefrei ist. “ (ZsL Köln) Fallbeispiel: Behindertenfeindlichkeit/Ableismus „Die ratsuchende Person braucht Hilfe, um in das öffentliche Verkehrs- mittel einzusteigen. Sie fühlt sich, als wäre sie dem Busfahrer und anderen Fahrgästen lästig. “ (ZsL Köln) 38 5.4.1 Lebensbereich Wohnen und Nachbarschaft Für den Lebensbereich Wohnen und Nachbarschaft erfassten einige Antidiskriminierungs- büros und Meldestellen weitere Differenzierungen (siehe Abbildung 8). 66,7 Prozent der kategorisierten Fälle in diesem Lebensbereich (Gesamtzahl der kategorisierten Fälle: n = 21) gehen auf Diskriminierung im Bereich Nachbarschaft zurück, 23,8 Prozent auf Diskriminierung in der Wohnung der Herkunftsfamilie. 9,5 Prozent der Diskriminierung fand in der Wohnung der Täter*innen statt. 23,8 % Wohnung Herkunftsfamilie 9,5 % Wohnung Täter*innen 66,7 % Nachbarschaft Abbildung 8: Spezifizierung des Lebensbereichs Wohnen und Nachbarschaft Anmerkung: Nicht für alle Diskriminierungsfälle im Lebensbereich Wohnen/ Nachbarscha ft wurde die Spezifizierung erfasst. Die Prozentwerte bilden sich aus den Angaben in Relation zu den k ategorisierten Fällen (n = 21 von n = 39 Gesamtfällen im Bereich Wohnen/ Nachbarscha ft). Für die Bereiche Unterkunft für Geflüchtete sowie eigene Wohnung wurden 2024 keine Fälle erfasst. 39 5.4.2 Lebensbereich öffentlicher Raum Analog zum Lebensbereich Wohnen und Nachbarschaft wurde auch der Lebens bereich öffentlicher Raum weiter spezifiziert (siehe Abbildung 9). Von den kategorisierten Diskriminierungsfällen im öffentlichen Raum (n = 141) fanden 53,9 Prozent auf der Straße sowie 34,8 Prozent an einem Gedenkort statt. 7,8 Prozent wurden in einer öffentlichen Grünanlage sowie 0,7 Prozent in einem öffentlichen Gebäude gemeldet. 2,8 Prozent wurden der Kategorie „anderer öffentlicher Raum“ zugeteilt. Abbildung 9: Spezifizierung des Lebensbereichs öffentlicher Raum 2,8 % anderer öffentlicher Raum 53,9 % Straße 0,7 % öffentliches Gebäude 7,8 % öffentliche Grünanlage 34,8 % Gedenkort Anmerkung: Nicht für alle Diskriminierungsfälle im Lebensbereich öffentlicher Raum wurde die Spezifizierung erfasst. Die Prozentwerte bilden sich aus den Angaben in Relation zu den kategorisierten Fällen (n = 141 von n = 178 Gesamtfällen im Bereich öffentlicher Raum). Für die Bereiche religiöse Einrichtung, Stadion sowie Friedhof wurden 2024 keine Fälle erfasst. 40 5.5 Formen von Diskriminierung Einige der beteiligten Antidiskriminierungsbüros und phänomenbezogenen Melde- stellen erfassen die Formen und Praxen der jeweiligen Diskriminierungsfälle. Zur Analyse der unterschiedlichen Formen werden im Folgenden einerseits Diskriminierungs- formen entsprechend des AGG sowie andererseits weitere, durch die Beratungsstellen dokumentierte spezifizierte Diskriminierungsformen näher betrachtet. 5.5.1 Diskriminierungsformen entsprechend AGG In Abbildung 10 sind die Formen von Diskriminierung gemäß AGG von den Fällen aufgeführt, die durch die ADB und Meldestellen entsprechend kategorisiert werden (n = 142). Mit 97,9 Prozent liegt der größte Teil dieser Fälle im Bereich unangemessenes Verhalten beziehungsweise Würdeverletzung. Weitere 1,4 Prozent sind im Bereich sexuelle Belästigung sowie 0,7 Prozent unter Benachteiligung beziehungsweise Schlechterbehandlung einzuordnen. Abbildung 10: Formen von Diskriminierung gemäß AGG Anmerkung: Nicht für alle Diskriminierungsfälle wurde die Form der Diskriminierung gemäß AGG erfasst. Die Prozent- werte bilden sich aus den Angaben in Relation zu den kategorisierten Fällen (n = 142). Für die Formen Ausschluss/ Teilhabeverweigerung, Belästigung sowie Fehlen angemessener Vorkehrungen wurden 2024 keine Fälle erfasst. 41 Da lediglich 142 der 683 Gesamtfälle den Formen der Diskriminierung gemäß AGG zugeordnet wurden, ist davon auszugehen, dass unter den weiteren Fällen aller Wahrscheinlichkeit nach auch andere AGG-relevante Formen von Diskriminierung einzuordnen sind. Das folgende Fallbeispiel veranschaulicht das Fehlen angemessener Vorkehrungen sowie den Ausschluss im Kontext Behindertenfeindlichkeit beziehungsweise Ableismus: Fallbeispiel: Behindertenfeindlichkeit/Ableismus „Eine Ratsuchende wollte ein Konzert besuchen. Die Anzahl der Rollstuhl- plätze ist immer verhältnismäßig gering im Vergleich zu denen, die allen anderen offenstehen. Sie hat sich eine normale Karte für Nichtbehinderte Personen gekauft, war ihrerseits nicht darauf angewiesen auf einem bestimmten Platz zu sitzen, wurde erst ohne weiteres auf das Konzert gelassen und nach einer Pause und Personalwechsel hat man sie nicht mehr hineingelassen mit der Begründung, Sie hätte nicht die richtige Karte. “ (ZsL Köln) 42 5.5.2 Spezifizierte Diskriminierungsformen Einige der erfassten Fälle wurden von den ADB und phänomenbezogenen Meldestellen in spezifizierte Diskriminierungsformen außerhalb des AGG eingeordnet (n = 160, siehe Abbildung 11). 24,4 Prozent der Fälle sind in den Bereich Beleidigung, 22,5 Prozent unter üble Nachrede beziehungsweise Verleumdung sowie 20,6 Prozent unter Agitation bei Versammlungen einzuordnen. Bei weiteren 13,3 Prozent der kategorisierten Fälle wurde Eigentum beschädigt sowie bei 9,4 Prozent körperliche Gewalt ausgeübt. 4,4 Prozent der Fälle fallen in den Bereich Bedrohung, Anfeindung beziehungsweise Nötigung, 1,9 Pr ozent unter Mikroaggression beziehungsweise grenzüberschreitendes Verhalten sowie 1,3 Prozent unter Mobbing. 2,5 Prozent wurden als andere Straftat kategorisiert. Abbildung 11: Spezifizierte Diskriminierungsformen 4,4 % Bedrohung / Anf eindung / Nö tigung 24,4 % Beleidigung 1,9 % Mikroaggression / Grenzüber schreitendes Verhalten / Alltagsdiskriminierung 22,5 % üble Nachrede / Verleumdung 9,4 % körperliche Gewalt 20,6 % Agitation bei Versammlungen 2,5 % andere Straftat 1,3 % Mobbing 13,1 % Beschädigung von Eigentum Anmerkung: Nicht für alle Diskriminierungsfälle wurden spezifizierte Diskriminierungsformen erfasst. Die Prozentwerte bilden sich aus den Angaben in Relation zu den kate gorisierten F ällen (n = 160). Für die Formen Massenzuschriften, diskriminierende Gesetzgebung sowie sonstige Formen außerhalb des AGG wurden 2024 keine Fälle erfasst. 43 Das folgende Fallbeispiel verdeutlicht einen Diskriminierungs- beziehungsweise Beratungs- fall im Kontext einer Offenen Ganztagsschule (OGS), bei dem sich Diskriminierung aufgrund der religiösen Anschauung in verschiedenen Formen von Diskriminierung äußerte: Fallbeispiel: Diskriminierung aufgrund der religiösen Anschauung „Eine Mutter suchte die Beratungsstelle auf, da ihre Tochter in der OGS von Mitarbeiter*innen diskriminierend und abwertend behandelt wird. Die Tochter darf aus religiösen Gründen kein Fleisch essen. Nachdem die Mutter dies telefonisch mit der Leitung klärte, wurde das Essen entsprechend angepasst. Daraufhin änderte sich aber das Verhalten der OGS-Mitarbeiterin gegenüber Mutter und Kind: • Unfreundliches, vermeidendes Verhalten, • Abwertende Kommentare gegenüber der Tochter (zum Beispiel nach einem Missgeschick), • Weitergabe wichtiger Informationen an die Mutter wird verweigert, • Allgemein aggressives und beschämendes Verhalten. Auch in andere Gruppe kam es zu ähnlichen Abwertungen: Kind wurde ignoriert oder unfreundlich behandelt, bei Konflikten unverhältnismäßig sanktioniert. Die Mutter wandte sich wiederholt an Leitung, Schulsozial- arbeiterinnen und Lehrkräfte, stieß jedoch auf Ablehnung, Zuständigkeits- verweise oder Nicht-Erreichbarkeit. Folgen für das Kind: • Psychische Belastung, Angststörung, gesundheitliche Probleme, • Ärztlich bescheinigt: Therapie notwendig, • Vermeidet die OGS. Die Beratungsstelle unterstützte bei Dokumentation, Entlastungsgespräche mit Mutter und nahm Kontakt zur Schulleitung auf. Daraufhin kam es zu einem Gespräch zwischen Schulleitung, OGS-Leitung, Mutter und ADA Beraterin. Es wurde vereinbart, dass die Mutter sich künftig sofort bei der Schulleitung melden kann, wenn Probleme auftreten, und die Schule umgehend reagiert. Ziel war ein respektvoller Umgang mit der Tochter, sichere Mahlzeiten nach religiösen Vorgaben und eine stressfreie Betreuung des Kindes in der OGS. “ (ADB Caritas) 44 6. Fokusbeitrag: Queerfeindlichkeit Queerfeindlichkeit. Mechanismen, aktuelle Dynamiken und Perspektiven für Köln Ronja Maier und Leo Paulsen 6.1 Einleitung Queerfeindliche Diskriminierung und Gewalt stellen in Deutschland zunehmend eine Bedrohung für die demokratische und gesellschaftliche Stabilität dar. Queerfeindlichkeit gefährdet nicht nur auf individueller Ebene, sondern untergräbt demokratische Grund- prinzipien wie Gleichberechtigung, Vielfalt und die Anerkennung unterschiedlicher Lebens- weisen. Wenn bestimmte Gruppen systematisch ausgegrenzt, bedroht oder angegriffen werden, verschiebt sich die gesellschaftliche Norm in Richtung Intoleranz und Autoritarismus. In Deutschland wurden in den vergangenen Jahren vermehrt Maßnahmen ergriffen, um Queerfeindlichkeit auf individueller, institutioneller sowie kultureller Ebene entgegenzu- wirken und die rechtliche und gesellschaftliche Situation queerer Menschen zu verbessern. Dazu gehören unter anderem das Selbstbestimmungsgesetz, das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen, die Abschaffung diskriminierender Regelungen zur Blutspende für Männer, die Sex mit Männern haben, und die Anerkennung des diversen Geschlechts- eintrags. Trotzdem lässt sich anhand der bundesweit steigenden Zahlen von queerfeind- lichen Vorfällen feststellen, dass queere Menschen und Lebenswelten nach wie vor bedroht sind und eine erhöhte Verletzungsoffenheit besteht. Hinzu kommt, dass erst in den letzten Jahren begonnen wurde, Queerfeindlichkeit breiter zu erfassen und wissenschaftlich zu beleuchten. Dies hat zur Konsequenz, dass kaum Langzeitdaten vorliegen, sich Entwicklungen teilweise schwer nachvollziehen lassen und der Phänomenbereich ein extrem großes Dunkelfeld aufweist. Ein Großteil der queerfeind- lichen Vorfälle wurde und wird nach wie vor statistisch nicht erfasst. Queerfeindlichkeit ist nicht abstrakt, sondern trifft Menschen in unterschiedlichen Formen sehr konkret. Der Monitoring-Bericht der Opferberatung Rheinland für das Jahr 2024 zeigt, dass rechte Gewalt in NRW mit 728 dokumentierten Betroffenen auf einem Höchst- stand ist. 8 Im Bereich Queerfeindlichkeit verzeichnet die Opferberatungsstelle Rheinland 8 Op ferberatung Rheinland: Jahresbilanz rechter Gewalt 2024. Ein neuer Höchststand in NRW. Langf assung, 2024. URL: opferberatung-rheinland.de/fileadmin/user_upload/pdf/OBR_Hintergrundpapier_ Monitoring_2024_Langfassung.pdf (zuletzt aufgerufen 20.11.2025) 45 insgesamt 50 Vorfälle in NRW. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 79 Prozent. Die Hälfte der dokumentierten Fälle bezieht sich auf Köln. Die Polizei erfasst in Köln für das Jahr 2024 insgesamt 183 Vorfälle queerfeindlicher Gewalt.9 Damit verzeichnet Köln einen Höchstwert an Gewalt gegen LSBTIAQ*10. Insofern ist Queerfeindlichkeit in und für Köln eine zentrale Herausforderung. Insbesondere weil in Köln viele queere Menschen leben, kommt auch dem Schutz queerer Lebenswelten eine besondere Bedeutung zu. Die aktuellen Zahlen deuten auf einen Anstieg queerfeind- licher Gewalt und Diskriminierung hin, der keine Einzelfälle darstellt, sondern Teile der Stadtgesellschaft betrifft. Die Stadt Köln erkennt diese Herausforderung an, beispielsweise indem sie mit dem LSBTI-Förderprogramm Projekte fördert, die sich gegen Queerfeindlichkeit einsetzen. Auch die städtische Kampagne „Anzeigen statt Aushalten“ will die Anzeigebereitschaft von Betroffenen und Zeug*innen erhöhen und sendet das Signal, dass Queerfeindlichkeit nicht normalisiert und toleriert werden soll. Mit Blick auf eine gesamtgesellschaftliche Verantwortungsübernahme im Abbau von queerfeindlicher Gewalt und Diskriminierung nehmen diese Maßnahmen einen zentralen Stellenwert ein. Gleichzeitig ist zu betonen, dass eine zunehmende Sichtbarkeit queerer Lebensweisen nicht mit einer automatischen Sicherheit einhergeht, sondern dass diese – ebenso wie deren Akzeptanz und Rechte – aktiv geschützt und weiterentwickelt werden müssen. Die Förderung der Melde- und Informationsstelle Queerfeindlichkeit NRW (MIQ) auf Landesebene und ähnlicher Projekte auf Bundesebene ist vor diesem Hintergrund wichtig und notwendig. Zentrale zivilgesellschaftliche Dokumentations- und Meldestellen tragen langfristig zur Erhellung des Dunkelfeldes bei und stehen in direktem Kontakt zu queeren Communities. Ihre Arbeit unterstützt Land und Kommunen, bessere Hilfsangebote für Betr offene zu entwickeln, Queerfeindlichkeit abzubauen und Demokratie und Vielfalt zu fördern. Vor diesem Hintergrund gibt der folgende Beitrag einen Überblick über den Phänomenbereich Queerfeindlichkeit und aktuelle Dynamiken. Er grenzt ein, was derzeit unter Queerfeindlichk eit verstanden wird, zeigt historische Kontinuitäten auf, umreißt verschiedene Formen von Queerfeindlichkeit und weist auf die Folgen für Betroffene hin. 9 WDR: 17 P rozent mehr queerfeindliche Übergriffe in Köln. 11.04.2025. URL: https:/ /www1.wdr.de/nach- richten/rheinland/anstieg-queerfeindlichkeit-koeln-100.html (zuletzt aufgerufen 20.11.2025) 10 Das Akronym LSBTIAQ* steht für lesbisch, schwul, bi+sexuell, trans* , inter* , asexuell, queer (* und weitere geschlechtliche, sexuelle oder romantische Orientierungen und Identitäten. Diese Begriffe rund um queere Lebensweisen werden unter dem Abschnitt „Was ist Queerfeindlichkeit?“ genauer beschrieben. 46 6.2 Was ist Queerfeindlichkeit? Die Definition von Queerfeindlichkeit ist – ähnlich wie die Definition des Begriffs queer selbst – auf mehreren Ebenen komplex. Einerseits existiert kein einheitliches Verständnis davon, was „queer sein“ bedeutet. Andererseits verändern sich sowohl queere Selbstbilder, Lebensrealitäten und Community-Strukturen als auch die auf sie bezogenen queerfeind- lichen Diskriminierungsformen und Narrative fortlaufend. Eine erste Eingrenzung des Begriffs wurde im Rahmen der Aufbauphase der Melde- und Informationsstelle Queerfeindlichkeit NRW (MIQ NRW) erarbeitet und lautet: Queerfeindlichkeit bezeichnet die Diskriminierung und Gewalt gegenüber queeren oder als queer wahrgenommen Personen und Lebensrealitäten. Der Begriff Queer umfasst verschiedene Identitäten und sexuelle oder romantische Orientierungen, die sich von der cis-geschlechtlichen, binären, dyadischen oder heterosexuellen Norm unterscheiden, wie zum Beispiel lesbisch, schwul, bi+sexuell, trans* , inter* , asexuell oder queer (LSBTIAQ*). Queerfeindlichkeit kann auch Teil einer Mehrfachdiskriminierung sein. Diese Definition bezieht sich auf verschiedene Punkte, auf die in den folgenden Kapiteln genauer eingegangen wird. Sie versucht zum einen, keine Definition ex negativum zu sein, die Queerness als Nicht-Heterosexualität, Nicht-Cis-Geschlechtlichkeit oder Nicht-Endo- Geschlechtlichkeit beschreibt. Zum anderen soll sie aufzeigen, dass von Queerfeindlichkeit sowohl queere als auch queer wahrgenommene Menschen betroffen sein können und Queerfeindlichkeit als Diskriminierungsform intersektional gedacht werden muss. Sie schließt außerdem Diskriminierung aufgrund der romantischen Orientierung mit ein – ein Diskriminierungsbezug, der in fachwissenschaftlicher Literatur bisher wenig beachtet wird. In der Definition wird neben dem Begriff queer auch das Akronym LSBTIAQ* verwendet, da sich nicht alle gleichermaßen unter dem Sammelbegriff queer wiederfinden. Gleichzeitig gehören zu queeren Communities noch sehr viel mehr (Selbst-)Bezeichnungen geschlecht- licher Identitäten und sexueller oder romantischer Orientierungen, die nicht mit dem Akronym explizit benannt sind.11 11 D as Glossar auf der Webseite von MIQ NRW enthält Kurzerklärungen verschiedener Begriffe, um Diskriminierung und Gewalt gegen queere oder als queer wahrgenommene Menschen und mehr- dimensionale Diskriminierung zu beschreiben (URL: https:/ /www.miq.nrw/de/queerfeindlichkeit#glossary). 47 Ähnlich wie es in der Diskriminierungsforschung in Bezug auf Rassismus üblich ist, kann auch von primären und sekundären Erfahrungen von Queerfeindlichkeit bei Betroffenen gesprochen werden. 12 Dabei sind primäre Erfahrungen direkte oder indirekte Bo tschaften, zum Beispiel Beleidigungen; sekundäre Erfahrungen sind jene, die gemacht werden, wenn eigene Diskriminierungserfahrungen zum Thema oder auch bewusst nicht zum Thema gemacht werden. Beispielhaft heißt das, eine betroffene Person kann die primär e Diskriminierungserfahrung machen, auf der Straße beleidigt zu werden. Wenn sie anschließend einer anderen Person von dem Vorfall berichtet, macht sie unter Umständen die sekundäre Diskriminierungserfahrung, dass sie nicht ernst genommen wird oder ihr die Diskriminierungserfahrung gänzlich abgesprochen wird. Mit dem Begriff Queerfeindlichkeit werden sowohl Fälle von Gewalt als auch Diskriminierung beschrieben. Wissenschaftliche Definitionen von Gewalt- und Diskriminierungsphänomenen sind nicht immer trennscharf voneinander abgegrenzt. Die Phänomene überschneiden sich in ihren Erscheinungsformen und Wirkungsweisen, was dazu führt, dass ihre theoretische Unterscheidung – je nach disziplinärem Zugang oder gesellschaftlichem Kontext – unterschiedlich vorgenommen wird. Diskriminierung bezeichnet in der Alltagssprache abwertendes Sprechen und benach- teiligendes Handeln, welchem negative Emotionen und Stereotype zu Grunde liegen. Essenziell für die Eingrenzung des Begriffs Diskriminierung ist das Verständnis von Diskriminierung als soziales Phänomen.13 Das bedeutet, dass Diskriminierung nicht nur als isolierte individuelle Handlung verstanden wird, sondern als ein komplexes System sozialer Verhältnisse und Beziehungen, welches ungerechte Folgen für bestimmte soziale Gruppen hat. 14 Einzelne Diskriminierungsfälle müssen stets im Kontext gesamtgesellschaft- licher Strukturen (zum Beispiel ökonomischer, politischer, rechtlicher oder soziokultureller) und institutioneller Einschr eibungen, zum Beispiel Strukturen von und in Organisationen und Institutionen, gesehen werden. So können Zusammenhänge von Diskriminierungs- strukturen und -pr aktiken und ihre Bedeutungen für die Zuweisung sozialer Positionen in gesellschaftlichen Ungleichheits- und Machtverhältnissen sinnvoll analysiert werden.15 12 Çiçek , A.; Heinemann, A.; Mecheril, P .: Warum die Rede, die direkt oder indirekt rassistische Unterscheidungen aufruft, verletzen kann. In: Gudrun Hentges, Kristina Nottbohm, Mechtild M. Jansen, Jamila Adamou (Hg.), Sprache – Macht – Rassismus. Berlin 2014, Seite 309-326. 13 Scherr , A.: Soziologische Diskriminierungsforschung. In: Albert Scherr, Aladin El-Mafaalani, Gökçen Yüksel (Hg.): Handbuch Diskriminierung. Wiesbaden 2017, Seite 40. 14 v gl. ebd. 15 v gl. ebd. 48 Auch Gewalt wirkt auf verschiedenen Ebenen. Sie kann sich körperlich oder psychisch zeigen, aber auch in gesellschaftlichen Strukturen und Institutionen verankert sein. Ein solcher weiter Gewaltbegriff, der häufig in der Antidiskriminierungsarbeit verwendet wird, geht davon aus, dass Fälle von Gewalt in Gewaltverhältnissen – also Strukturen, die Verletzungsoffenheit herstellen und auf deren Grundlage Gewalthandeln erfolgen kann – analysiert werden müssen. 16 Auch Gewaltfälle müssen, wie Diskriminierung, inter- sektional gedacht und analysiert werden und im Kontext von gesellschaftlichen Macht- und Ungleichheitsverhältnissen. 6.3 Historische und gesellschaftliche Verortung(en) Queerfeindlichkeit hat in Deutschland eine lange historische Kontinuität, die tief in gesellschaftlichen Normen, staatlichen Institutionen und rechtlichen Strukturen verankert ist. Mit der Einführung des § 175 im 19. Jahrhundert wurde männliche Homosexualität kriminalisiert und ein normatives Verständnis von Sexualität staatlich festgeschrieben. Diese rechtliche Verfolgung prägte nicht nur das gesellschaftliche Klima, sondern e tablierte auch Formen institutioneller Gewalt, die das Verhältnis zwischen queeren Menschen und staatlichen Akteur*innen bis in die Gegenwart beeinflussen. Das historisch bedingte Misstrauen gegenüber Polizei und Justiz ist heute eine identifizierte Ursache für das hohe statistische Dunkelfeld im Bereich Queerfeindlichkeit.17 In der Zeit des Nationalsozialismus wurden queere Menschen verfolgt; viele von ihnen wurden ermordet. Der nationalsozialistische Staat behandelte queere Menschen als Bedro- hung der „Volksgemeinschaft“ und die gesellschaftliche Stigmatisierung wurde zu recht- licher und biopolitischer Gewalt. Diese Kontinuität staatlicher Repression setzte sich auch nach 1945 fort, da der verschärfte Paragraph 175 in der Bundesrepublik und in modifizierter Form auch in der DDR weiterhin galt und queere Menschen strafrechtlich verfolgt und gesellschaftlich ausgegrenzt wurden. Erst ab den 1970er-Jahren führten gesellschaftliche Protestbewegungen, Selbstorganisierung und zunehmende Sichtbarkeit queerer Lebens- weisen zu schrittweisen Liberalisierungen. Die sogenannte AIDS-Krise der 1980er-Jahre markierte jedoch erneut einen Höhepunkt queerfeindlicher Stigmatisierung und führte zur Marginalisierung und sozialen Isolation queerer Menschen. 16 Sauer , B.: Geschlechtergewalt intersektional denken. Begriffliche Überlegungen. In: Katja von Auer et al. (Hg.): Intersektionalität und Gewalt. Verwundbarkeiten von marginalisierten Personen und Gruppen sich tbar machen. Münster 2023, Seite 36. 17 P onti, S.: Queerfeindliche Hasskriminalität in Deutschland. In: Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (Hg.). Wissen schafft Demokratie. Schwerpunkt Antifeminismus & Hasskriminalität, Band 13, Online- A usgabe. Jena 2023, Seite 112 – 125. 49 Auch nach den durch queere Communities langwierig erkämpften rechtlichen Fortschritten – wie der Abschaffung des § 175 im Jahr 1994, der Einführung der „Ehe für Alle“ im Oktober 2017 und dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 – wirken queerfeindliche Strukturen fort. Sie zeigen sich in anhaltender gesellschaftlicher Abwertung, digitalem Hass, Angriffen auf queere Schutzräume sowie in politischen Strategien, die queere Sichtbarkeit und Gleichberechtigung delegitimieren. Aktuell wird dies besonders deutlich im starken Anstieg trans*- und nichtbinär-feindlicher Diskurse und Übergriffe, die belegen, dass Queerfeindlichkeit sich zwar wandelt, aber diskriminierende Muster, Praxen und Narrative auch übertragen werden. Queerfeindlichkeit bleibt ein s trukturelles gesellschaftliches Phänomen, das historische Kontinuitäten fortführt und in neuen gesellschaftlichen Konfliktfeldern sichtbar wird.18 6.4 Formen und Mechanismen von Queerfeindlichkeit Unter Queerfeindlichkeit sind verschiedene Formen der Diskriminierung und Gewalt gegen LSBTIAQ*-Personen und queere Lebensrealitäten subsumiert, die jeweils spezifische Ausprägungen haben können, sich aber auch ganz allgemein gegen Queerness richten. Queerfeindlichkeit kann sich sowohl auf die geschlechtliche Identität als auch auf die sexuelle oder romantische Orientierung von Personen beziehen. Sie betrifft zudem auch Menschen, die sich selbst nicht als queer verorten, von anderen jedoch als queer wahrgenommen werden und deshalb Zielscheibe abwertender oder ausgrenzender Handlungen werden. Zu Queerfeindlichkeit gehören unter anderem Lesbenfeindlichkeit, Schwulenfeindlichkeit, Bi+feindlichkeit, Trans*feindlichkeit, Inter*feindlichkeit, Acefeindlichkeit (anti-asexuelle Diskriminierung) oder Nichtbinärfeindlichkeit. Diese Formen überschneiden sich häufig, können sich aber in ihren Ursachen, Ausdrucksweisen und gesellschaftlichen Wirkungs- mechanismen unterscheiden. Die folgenden Definitionen geben einen Überblick über verschiedene Formen von Queerfeindlichkeit. Sie sind jedoch keineswegs eine vollständige Darstellung aller möglichen Formen und Ausprägungen. 18 Sehmer , J.: Queerfeindliche Narrative. Transformationen tradierter LGBTI*Q-Feindlichkeit und Einbettung in Rhetoriken liberaler Offenheit. In: Soz Passagen 13, 2021, Seiten 351 – 368. 50 Acefeindlichkeit bezeichnet Diskriminierung und Gewalt, die sich gegen asexuelle M enschen und Lebensweisen richtet. Im asexuellen Spektrum (auch ace oder ace spec) verorten sich Menschen, die kein oder nur zeitweise ein sexuelles Begehren zu anderen Menschen verspüren. Viele asexuelle Menschen erleben Diskriminierungen, die ein fehlendes oder geringes sexuelles Begehren als „defizitär“ markieren. Diese Abwertung ist eng mit hetero- sexuellen Normen verbunden, die Sexualität als zentralen Bestandteil menschlicher I dentität und sozialer Teilhabe voraussetzen. In einer heteronormativen Ordnung gilt sexuelles Begehr en als selbstverständlich und wünschenswert; Partner*innenschaften, Be ziehungen und Lebens- planung werden hier über sexuelle Interaktion definiert. Menschen, deren E rfahrung von Sexualität von diesem Normbild abweicht, erleben häufig Stigmatisierung und Abwertung. Bi+feindlichkeit betrifft Menschen, die sich romantisch oder sexuell zu mehr als einem Geschlecht hingezogen fühlen. Diese Form der Diskriminierung äußert sich oft in der Leugnung oder Abwertung bi+sexueller Identitäten – etwa durch die stereotype Annahme, b i+sexuelle Per- sonen seien „unentschlossen“ oder „nicht wirklich queer“. Bi+sexuelle M enschen erleben häufig homofeindliche Diskriminierung und gleichzeitig spezifische F ormen von Bi+feindlichkeit.19 Inter*feindlichkeit bezeichnet Diskriminierung, Marginalisierung und Gewalt gegenüber inter* Menschen oder Personen, die als inter* wahrgenommen werden. Sie beruht auf der gesellschaftlichen Annahme einer binären Geschlechterordnung, die Körper und I dentitäten außerhalb der Kategorien „männlich“ und „weiblich“ als abweichend markiert. Eine zentrale Form von Inter*feindlichkeit ist die Pathologisierung intergeschlechtlicher Körper, also deren Deutung als medizinisch „defizitär“ oder „zu korrigierend“ . Diese Sichtweise legitimiert bis heute nicht notwendige medizinische Eingriffe an inter* Kindern und Jugend- lichen, die häufig ohne deren informierte Einwilligung erfolgen. Ziel dieser Behandlungen ist meist die Angleichung an gesellschaftliche Vorstellungen „eindeutiger“ Geschlechtlichkeit. Solche Eingriffe sind Formen struktureller Gewalt, die das Recht auf körperliche Selbstbe- stimmung verletzen und häufig langfristige physische und psychische Folgen haben. Neben der medizinischen Dimension zeigt sich Inter*feindlichkeit auch in rechtlicher Unsicht- barkeit, sozialem Ausschluss und fehlender Repräsentation. Lesbenfeindlichkeit kann sich gegen lesbische Frauen, nichtbinäre oder genderqueere Menschen oder auch Personen, die als lesbisch wahrgenommen werden, richten. Sie v erbindet oftmals (hetero-)sexistische und patriarchale Muster: Lesben werden in vielen gesellschaftlichen Kontexten unsichtbar gemacht, sexualisiert oder auch durch Ab weichungen von Geschlechternormen ausgegrenzt oder abgewertet. Wie bei Bi+feindlichkeit kann sich Lesbenfeindlichkeit auch darin äußern, dass lesbische Sexualität nicht ernstgenommen oder als minderwertig angesehen wird.20 Auf struktureller Ebene zeigt sich Lesbenfeindlichkeit auch im Bereich der Familiengestaltung (zum Beispiel die „Stiefkindadoption“) oder durch fehlende politische oder mediale Repräsentation. 19 v gl. Lüter, A.; Breidscheid, D.; Konradi, M.; Riese, S.: Berliner Monitoring Queerfeindliche Gewalt. Schwerpunktthema Bi+-Feindlichkeit und Gewalt. Dritte Ausgabe 2024. 20 v gl. Debus, K.; Laumann, V. (Hg.): Pädagogik geschlechtlicher, amouröser und sexueller Vielfalt. Zwischen Sensibilisierung und Empowerment. Berlin 2018, Seiten 53ff. 51 Nichtbinärfeindlichkeit beschreibt die Abwertung, Unsichtbarmachung und strukturelle Benachteiligung nichtbinärer Personen und ist Ausdruck normativer Geschlechter- ordnungen, die Differenzen hierarchisieren und geschlechtliche Vielfalt negieren. Nichtbinäre (auch enby oder nonbinary) Menschen haben eine geschlechtliche Identität, die nicht, nicht ganz oder nicht immer „männlich“ oder „weiblich“ ist. Der Begriff dient zugleich als Selbstbezeichnung und Sammelbegriff für verschiedene Identitäten wie genderqueer oder genderfluid; viele nichtbinäre Personen verstehen sich zudem als trans* . Nichtbinäre Menschen erfahren Diskriminierungen auf individueller, institutioneller sowie kultur eller Ebene die auf der tief verankerten Norm der Geschlechterbinarität beruhen. Diese strukturiert rechtliche, administrative und kulturelle Systeme und führt dazu, dass nicht- binäre Identitäten häufig nicht anerkannt werden. In zahlreichen Lebensbereichen – etwa in amtlichen Dokumenten, im Gesundheitssystem oder am Arbeitsplatz – werden nichtbinäre Personen gezwungen, sich binären Kategorien zuzuordnen. Diese Unsichtbarmachung kann zu psychischen Belastungen, sozialer Exklusion und der Verweigerung grundlegender Rechte führen und zeigt sich auch im Alltag durch Misgendern, Abwertung oder die Infrage- stellung der Geschlechtsidentität. Schwulenfeindlichkeit hingegen richtet sich gegen schwule Männer, die emotionale oder sexuelle Beziehungen zu anderen Männern eingehen oder denen eine schwule sexuelle Orientierung zugeschrieben wird. Sie knüpft häufig an normative Vorstellungen von Männlichkeit an, die Homosexualität als Abweichung von hegemonialer, he terosexueller Männlichkeit markieren. Es gibt auch nichtbinäre und genderqueere Personen, die sich als schwul verorten und Schwulenfeindlichkeit erleben können. Ein besonders persistierendes Narrativ für Schwulenfeindlichkeit ist die historisch entstandene und bis heute f ortwirkende narrative Kopplung von Homosexualität und sexualisierter Gewalt gegen Kinder.21 Diese diskriminierende Verknüpfung entstand im 19. und 20. J ahrhundert in medizinischen, r eligiösen und juristischen Diskursen, in denen Homosexualität patho logisiert und kriminalisiert wur de und diente der Legitimation von Repression, Kriminalisierung und gesellschaftlicher Ausgrenzung. Das Narrativ wird in aktuellen antifeministischen und rechten Diskursen teilweise wieder aufgegriffen. Eine schwulen - feindliche D iskriminierungspraxis auf individueller, institutioneller sowie kultureller Ebene ist auch die Verwendung des Wortes „schwul“ als Beleidigung, insbesondere in Jugend- und Umgangssprachekontexten. Trans*feindlichkeit bezeichnet Diskriminierung und Gewalt gegenüber trans* Personen – Personen, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem ihnen bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt. Trans*feindlichkeit ist, wie auch Nichtbinär- oder Inter*feind- lichkeit, tief in gesellschaftlichen Geschlechternormen verankert und beruht oftmals auf der Vorstellung, dass Geschlecht ausschließlich biologisch determiniert sei. Trans* Personen erleben vielfältige Diskriminierungen, die von sozialer Stigmatisierung, Fremdoutings und Misgendern bis hin zu körperlicher Gewalt reichen. Institutionell zeigt sich Trans*feindlich- keit etwa in rechtlichen Hürden bei Namens- und Personenstandsänderungen, in patho- logisierenden medizinischen Begutachtungsverfahren oder im eingeschränkten Zugang zu 21 ebd. 52 Gesundheitsversorgung. Auf gesellschaftlicher Ebene wird Trans*feindlichkeit zunehmend durch trans*feindliche Diskurse verstärkt, die in medialen, politischen und digitalen Räumen zirkulieren. Diese Diskurse stellen die Legitimität von trans* Identitäten infrage und tragen zur Normalisierung diskriminierender Haltungen bei. Diese unterschiedlichen Phänomene sind bislang wissenschaftlich nicht vollum fänglich untersucht. Zwar existieren verschiedene empirische Studien, doch insbesondere Bi+-, Ace- oder Nichtbinärfeindlichkeit sind bisher kaum erforscht. Auch intersektionale Zusammenhänge zwischen Queerfeindlichkeit und anderen Diskriminierungsdimensionen wie Rassismus, Ableismus oder Klassismus werden erst allmählich stärker in den Fokus genommen. Die Forschungslage ist daher fragmentarisch, und viele queere Erfahrungen bleiben im Dunkelfeld verborgen. Auch decken die vorangegangenen Beschreibungen längst nicht alle Formen von Queerfeindlichkeit ab. Die Daten von Melde-, Informations- und Beratungsstellen können langfristig helfen, neue Erkenntnisse über Häufigkeit, Formen und Kontexte von queer- bezogener Diskriminierung zu liefern. Solche Daten sind nicht nur für wissenschaftliche Analysen, sondern auch für politische Maßnahmen und Schutzkonzepte unverzichtbar. Den meisten Formen von Queerfeindlichkeit ist gemeinsam, dass sie sich in individuellen, institutionellen und strukturellen Diskriminierungspraxen zeigen können. Auf der individuellen Ebene zeigen sich Diskriminierungshandlungen häufig in Form von Beleidigungen, Ausgrenzungen, gezielten Herabwürdigungen oder Mobbing. Solche Über- griffe können im Alltag, am Arbeitsplatz, in Bildungseinrichtungen, im Gesundheitswesen oder im öffentlichen Raum stattfinden. Auch körperliche Gewalt, Bedrohungen und sexuelle Übergriffe sind Ausdruck queerfeindlicher Haltungen. Nicht selten werden queere Personen auf offener Straße beschimpft oder attackiert, ihre körperliche Sicherheit ist insbesondere im öffentlichen Raum und im Nachtleben gefährdet. Auf der institutionellen Ebene manifestieren sich queerfeindliche Strukturen in rechtlichen, bürokratischen oder organisatorischen Hürden. Dazu gehören die mangelnde Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt in amtlichen Dokumenten oder Formularen, fehlende Schutz- räume in Schulen, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen sowie eine unzureichende Sensi bilisierung v on Fachpersonal. Auch die Tatsache, dass viele queere Menschen Diskriminierungserfahrungen aus Angst vor weiteren Benachteiligungen nicht melden oder anzeigen, verweist auf große institutionelle Hürden. Aus der Studie „Queer durch NRW – Lebenslagen und Erfahrungen von LSBTIQ*“ geht hervor, dass weniger als 10 Prozent der Befragten Vorfälle melden oder bei der Polizei anzeigen. 22 22 Eine Einordnung der Studienergebnisse mit Blick auf Queerfeindlichkeit erfolgt unter „Diskriminierung als Teil queerer Lebensrealitäten und Folgen für Betroffene“ . Die Studie ist von der Landesregierung NRW in Auftrag gegeben und im Frühling dieses Jahres veröffentlicht worden. Quelle: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (Hg.): Queer durch NRW. Studie zu Lebenslagen und Erfahrungen von LSBTIQ* . 2025, URL: https:/ /www.mkjfgfi.nrw/system/files/ media/document/file/queer-durch-nrw-gesamtfassung_bf.pdf (zuletzt aufgerufen 20.11.2025) 53 Die kulturelle Ebene von Queerfeindlichkeit bezieht sich auf gesellschaftliche Normen, Werte und Machtverhältnisse, die zum Beispiel Heterosexualität, Cis- oder Endogeschlecht- lichkeit als selbstverständlich und überlegen markieren. Diese Strukturen prägen soziale Erwartungen, Diskurse und Alltagspraktiken und führen dazu, dass queere Lebensweisen als „abweichend“ oder „nicht normal“ gesehen werden. Strukturelle Queerfeindlichkeit zeigt sich etwa in Sprache, Medienrepräsentationen oder kulturellen Leitbildern, die geschlecht- liche und sexuelle Vielfalt marginalisieren oder unsichtbar machen. Dadurch wird soziale Ungleichheit nicht nur reproduziert, sondern auch legitimiert. Queerfeindliche Einstellungen erscheinen als Ausdruck vermeintlicher „Normalität“ und verfestigen so bestehende Hierarchien von Geschlecht und Sexualität. Darüber hinaus existieren digitale Formen queerfeindlicher Gewalt: Hassrede, Cyber- mobbing oder gezielte Diffamierungskampagnen in sozialen Netzwerken. Diese digitale Gewalt kann weitreichende psychische Folgen haben, da sie öffentlich sichtbar, schwer kontrollierbar und oft dauerhaft abrufbar ist. Auch internalisierte Queerfeindlichkeit stellt eine relevante Ausprägung sozialer Gewalt dar. Sie beschreibt Prozesse, in denen queere Menschen gesellschaftliche Vorurteile über- nehmen und gegen sich selbst richten, etwa durch Scham, Selbstablehnung oder das Bedürfnis, sich an heteronormative Erwartungen anzupassen. Diese psychische Dimension queerfeindlicher Gewalt zeigt, dass Diskriminierung nicht nur von außen wirkt, sondern auch in subjektive Selbstverhältnisse eingeschrieben sein kann. 54 6.5 Diskriminierung als T eil queerer Lebensrealitäten und Folgen für Betroffene Die bereits erwähnte Studie „Queer durch NRW – Lebenslagen und Erfahrungen von LSBTIQ*“ , die im April 2025 von der Landesregierung NRW veröffentlicht wurde, stellt erstmals eine umfassende Datengrundlage zu Lebensrealitäten in Nordrhein-Westfalen bereit. 23 An der Studie haben insgesamt 5.397 lesbische, schwule, bisexuelle, trans* , inter* , queere und non-binäre Menschen teilgenommen, 5.171 Fachkräfte und 775 Angehörige von queer en Menschen. Die Ergebnisse zeigen eine Diskrepanz zwischen hoher Akz eptanz queerer sexueller Orientierungen und niedriger Akzeptanz queerer geschlechtlicher Identitäten. Jede zweite Person hat in den vergangenen fünf Jahren Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung erlebt. Die Studie zeigt, dass 75 Prozent der trans* , inter* und nichtbinären Menschen (TIN*) mit Diskriminierung und Ausgrenzung im Allt ag konfrontiert sind. Außerdem sind queere Menschen of Color massiven und meistens mehrdimensionalen Diskriminierungen überproportional ausgesetzt. Für den Lebensbereich Schule gab fast die Hälfte der Befragten an, negative Erfahrungen gemacht zu haben. Über 25 Prozent der Befragten geben an, negative Erfahrungen in Ämtern und Behörden und im Sport gemacht zu haben. 80 Prozent der befragten queeren Menschen befürchten eine V erschlechterung der eigenen Lebenssituation angesichts der gesellschaftlichen Polarisierung und bestätigten ein Vermeidungsverhalten im öffentlichen Raum. Zusammen- fassend zeigt die Studie deutlich, dass Queerfeindlichkeit Teil queerer Lebensrealitäten ist und den Alltag queerer Menschen beeinflusst. Vor diesem Hintergrund lässt sich nachzeichnen, dass sich Queerfeindlichkeit auf unterschiedlichen Ebenen auf das Leben von queeren Menschen auswirkt und tiefgreifende materielle, emotionale und soziale Folgen haben kann. Diese sind nicht nur individuell spürbar, sondern Ausdruck gesellschaftlicher Machtverhältnisse, die bestimmte Lebens- weisen auf- und andere abwerten. Queerfeindlichkeit ist somit kein zufälliges Phänomen sozialer Interaktionen, sondern strukturell verwurzelt und zeigt sich in Normen, Institutionen und alltäglicher Kommunikation. Auf materieller Ebene kann queerfeindliche Diskriminierung unmittelbar Einfluss auf Erwerbs- und Lebenschancen haben. Die Studie „Out im Office?!“ aus dem Jahr 2017 zeigt auf, dass es zwar eine größere Offenheit am Arbeitsplatz von lesbischen und schwulen Beschäftigten hinsichtlich ihrer sexuellen Orientierung gibt, die Diskriminierungs- erfahrungen jedoch nicht weniger geworden sind in einer Zeitspanne von zehn Jahren.24 23 Quelle: siehe vorherige Fußnote. 24 F rohn, D.; Meinhold, F .; Schmidt, C. (2017). „Out im Office?!“ Sexuelle Identität und Geschlech tsidentität, (Anti-)Diskriminierung und Diversity am Arbeitsplatz. Köln: IDA | Institut für Diversity- & Antidiskriminierungsforschung (Hrsg.). 55 Aus den Folgeerhebungen aus 202025 und 202326 geht sogar hervor, dass der Anteil von lesbischen und schwulen Beschäftigten, die keine Diskriminierung am Arbeitsplatz erleben, in den letzten Jahren zurückgegangen ist. So berichteten die Befragten von Benachteiligungen bei Beförderungen, Ausschlüssen von Kolleg*innen und erhöhtem Stress durch das Verbergen des Privatlebens. Bei bi+sexuellen und trans* Beschäftigten sind die Entwicklungen zur Offenheit weniger eindeutig: Der Anteil der verschlossenen Personen ist bei bi+sexuellen Beschäftigten von 2017 bis 2023 angestiegen. Bei trans* Personen ist der Anteil der Beschäftigten, die äußerst hohe Diskriminierung am Arbeitsplatz erleben, in den letzten Jahren angestiegen. Zudem berichten trans* Personen im Vergleich zu lesbischen, schwulen oder bi+sexuellen Menschen circa zwei bis dreimal so häufig von direkt arbeits- platzrelevanter Diskriminierung (zum Beispiel aufgrund der geschlechtlichen beziehungs- weise sexuellen Identität einen Arbeitsplatz nicht bekommen, eine Versetzung oder eine Kündigung erlebt zu haben). Die emotionalen und psychischen Folgen sind für Betroffene von Queerfeindlichkeit ebenso gravierend. Queerfeindlichkeit führt zu Angst, Stress, internalisierter Abwertung und vermindertem Selbstwertgefühl. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschafts- forschung und der Universität Bielefeld aus dem Jahr 2021 hat ergeben, dass queere Menschen deutlich häufiger von körperlichen und psychischen Erkrankungen, wie zum Beispiel Depressionen, Angststörungen, aber auch Herzerkrankungen und Migräne, betroffen sind als der Durchschnitt in Deutschland.27 Die Erkrankungen werden dabei als Folgen von chronischem Stress eingestuft. Auch gaben queere Menschen fast doppelt so häufig an, von Einsamkeit betroffen zu sein. Viele queere Menschen entwickeln Bewältigungsstrategien, die auf Anpassung und Rückzug setzen - das Vermeiden öffentlicher Orte, das Verstecken der eigenen Identität, das Zurückhalten von Gesten der Zuneigung gegenüber Partner*innen in der Öffentlichkeit oder das Aushalten feindlicher Umgebungen. 25 Frohn, D.; Wiens, M.; Buhl, S.; Peitzmann, M.; Heiligers, N. (2020). „Inter* im Office?!“ Die Arbeitssituation von inter* Personen in Deutschland unter differenzieller Perspektive zu (endo*) LSBT*Q+ Personen. Köln: IDA | Institut für Diversity- & Antidiskriminierungsforschung (Hrsg.). 26 Frohn, D.; Heiligers, N. (2024). „Out im Office?!“ Die Arbeitssituation von LSBTIQA* Personen in Deutschland. Köln: IDA| Institut für Diversity- & Antidiskriminierungsforschung (Hrsg.). 27 Kasprowski, D.; Fischer, M.; Chen, X.; de Vries, L.; Kroh, M.; Kühne, S.; Richter, D.; Zindel, Z. (2021): Geringere Chancen auf ein gesundes Leben für LGBTQI*-Menschen. DIW Wochenberich t 88 (6), Seiten 80–88. 56 6.6 Fazit Wie aufgezeigt wurde, ist Queerfeindlichkeit eine gesellschaftliche Herausforderung, die in Zukunft stärkere politische Maßnahmen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene erfordert. Aufgrund des großen Dunkelfeldes braucht es Dokumentations- und Melde- stellen, die Daten und Erkenntnisse liefern, um effektiv gegen Queerfeindlichkeit vorgehen zu können. Damit einher geht die Notwendigkeit, das Netz der Hilfs- und Beratungs- angebote für Betroffene zu stärken und weiter auszubauen. Es braucht gut ausgestattete, queersensible Beratungsstellen, welche die Betroffenen nach queerfeindlichen Vorfällen psychosozial und rechtlich begleiten. Die Auswirkungen von Queerfeindlichkeit sind nicht nur vielfältig, sondern auch über lange Zeiträume spürbar. Betroffene dürfen mit Queerfeindlichkeit nicht alleingelassen werden. Parallel benötigt es auf präventiver Ebene Sensibilisierung und Aufklärung hinsichtlich queerer Lebensrealitäten und dem Phänomenbereich Queerfeindlichkeit. Dazu zählt auch eine langfristige Verankerung von Antidiskriminierungs- und Präventionsarbeit in Bildungs- einrichtungen, Verwaltungen und Sicherheitsbehörden, um struktureller Benachteiligung frühzeitig entgegenzuwirken. Ebenso braucht es eine konsequentere politische Umsetzung bestehender Gleichstellungsziele sowie eine angemessene Förderung von Monitoring- und Forschungsprojekten. Nur durch ein Zusammenspiel aus Prävention, Intervention, Forschung und gesellschaft- licher Aufklärung lässt sich der Normalisierung queerfeindlicher Einstellung entgegenwirken. Letztlich ist eine solidarische und diskriminierungssensible Gesellschaft Grundvoraussetzung dafür, dass queere Menschen sicher, chancengleich und selbst- bestimmt leben können und Demokratie gestärkt wird. 57 7. Fazit zur Ausrichtung und Durchführung des Monitorings Die kontinuierliche Analyse von Diskriminierungsfällen in Köln stellt einen wichtigen Beitrag dar, um Diskriminierung entgegenzuwirken. Mit dem dritten Diskriminierungsmonitoring war es möglich, die bestehenden Analysen und Berichte fortzuführen und zu erweitern. So konnten neben den bereits im vorigen Bericht beteiligten Antidiskriminierungsbüros und phänomenbezogenen Meldestellen neue Beratungsstellen hinzugewonnen wurden, wodurch sich das Bild zu Kölner Diskriminierungsfällen weiter präzisiert. Die thematische Schwerpunktsetzung im Fokusbeitrag erlaubt eine differenziertere Betrachtung der bisher noch nicht so ausführlich betrachteten Dimension Queerfeindlichkeit. Für die Zukunft ist zu empfehlen, das Diskriminierungsmonitoring weiter zu verstetigen und somit kontinuierlich übergeordnete Daten zu Diskriminierungsfällen und ihrer Entwicklung in Köln zu erhalten. Multiple globale Krisen sowie politische und gesellschaftliche Veränderungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Auftretenswahrscheinlichkeit von Diskriminierung. Das resultierend erhöhte Diskriminierungsgeschehen verdeutlicht die Notwendigkeit von Beratungsmöglichkeiten als auch weiterer Aktivitäten zum Abbau von Diskriminierung. Gerade auch die diskontinuierlichen Entwicklungen durch volatile Finanzierungssituationen und die gestiegenen Anfragen an Beratungsstellen bei gleichzeitig knappen personellen Ressourcen verstärken die Bedeutung eines kontinuierlichen Monitorings der Entwicklungen von Diskriminierung. Im Rahmen zukünftiger Monitorings ist es zieldienlich, den Kreis der beteiligten Organisationen weiterhin zu vergrößern, um gerade auch bislang weniger fokussierte Diskriminierungsdimensionen sowie Intersektionalitäten besser abbilden zu können. In dem Zusammenhang ist auch der Einbezug der vier seit 2025 aktiven NRW-weiten Online-Meldestellen zu rassistischer und queerfeindlicher Diskriminierung zu nennen. Für das partizipativ erarbeitete Datenerfassungssystem bedarf es dabei ebenfalls einer stetigen Aktualisierung, um die individuellen Systeme sowie veränderte Diskurse, beispiels- weise zu Begrifflichkeiten oder Diskriminierungsformen, adäquat abzubilden. Auch die Differenzierung zwischen Meldestellen und Beratungsstellen gilt es dabei zu adressieren. 58 Es empfiehlt sich zudem eine Systematisierung der Datenerfassungssysteme über die beteiligten Organisationen hinweg, um etwaige Verzerrungen durch unterschiedlich differenzierte Erfassungssysteme zu minimieren und Diskriminierungsgründe, bereiche und -formen gleichermaßen differenziert analysieren zu können. Um die Erhebung und den Aufwand für die Beratungsstellen zu erleichtern, ist hier eine möglichst ressourcensparende Erfassungsform sinnvoll, wie sie mit einer Online-Anwendung für zukünftige Monitoring- prozesse geplant ist. Eine Systematisierung der jeweiligen Erfassungssysteme würde ebenfalls zu dieser Aufwandsreduktion beitragen, da dies sowohl das Eintragen durch die Beratungsstellen als auch das Auswerten erleichtert würden. Bei der Analyse der Zahlen zu Diskriminierungsfällen und ihrem Vergleich zu den Berichten der früheren Jahre sind Interpretationen weiterhin nur bedingt möglich. Die dokumentierten Diskriminierungsfälle der ADB und Meldestellen bilden nur einen Teil der in Köln statt- findenden Diskriminierung ab. Auch zeigen Veränderungen der beteiligten Beratungsstellen, unterschiedliche Erfassungssysteme sowie variierende und teils eingeschränkte personelle Ressourcen jeweils Einflüsse auf die im Monitoring erfassten Fälle. Die thematische Schwerpunktsetzung im Fokusbeitrag erlaubt wiederum – gerade bei der bislang weniger fokussierten – Dimensionen der Queerfeindlichkeit eine wertvolle inhaltliche Ergänzung zu den quantitativen Daten. Zusammenfassend liefert das Diskriminierungsmonitoring auch in diesem Jahr einen bedeutsamen Beitrag, um ein umfassenderes Bild zu Diskriminierung in Köln zu erlangen. Die Ergebnisse des Monitorings bilden eine relevante Grundlage für Politik und Gesellschaft, um konkrete Handlungsstrategien und Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung abzuleiten Um diese Funktion des Monitorings auch zukünftig zu nutzen zu können ist sowohl eine Verstetigung des jährlichen Monitorings als auch eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Monitorings an gesellschaftliche und politische Veränderungen notwendig. 59 8. Schlussfolgerungen und Handlungsmöglichkeiten Köln ist und bleibt eine Stadt der Vielfalt. Menschen unterschiedlichster Herkunft, Religion, Identität und Lebensweise prägen das gesellschaftliche Miteinander. Gleichzeitig ist klar: Diskriminierung existiert, auch in einer weltoffenen Stadt wie Köln. Die steigende Zahl gemeldeter Diskriminierungsfälle ist ernst zu nehmen. Sie ist jedoch nicht ausschließlich Ausdruck einer Zunahme von Vorfällen, sondern auch ein Zeichen dafür, dass Betroffene heute eher bereit sind, Diskriminierung sichtbar zu machen und zur Anzeige zu bringen. Initiativen und Kampagnen wie „Anzeigen statt aushalten - Gemeinsam gegen Queerfeindlichkeit“ tragen gezielt dazu bei, diese Bereitschaft zu stärken und das Bewusst- sein für diskriminierendes Verhalten in der Gesellschaft zu schärfen. Köln wird über die Stadtgrenzen hinaus als offene und vielfältige Metropole wahrgenommen. Diese Wahrnehmung ist kein Zufall, sondern Ergebnis eines kontinuierlichen Engagements von Stadtgesellschaft, Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Sie darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht. Kölns Stärke liegt darin, beides anzuerkennen: die bestehenden Herausforderungen ebenso wie die gelebte Vielfalt – und daraus den Ansporn zu ziehen, Diskriminierung konsequent entgegenzutreten und ein respektvolles Miteinander weiter zu fördern. Mit dem dritten Kölner Diskriminierungsmonitoring ist es gelungen, eine verlässliche Kontinuität in der Berichterstattung herzustellen. Erstmals können Entwicklungen über mehrere Jahre hinweg nachvollzogen und Veränderungen im Diskriminierungsgeschehen in Köln klarer eingeordnet werden. Das Monitoring hat sich damit als wichtiges Instrument etabliert, um Diskriminierung sichtbar zu machen und eine fundierte Grundlage für weiteres Handeln zu schaffen. Der aktuelle Bericht zeigt, dass ein deutlicher Anstieg antisemitischer Vorfälle zu verzeichnen ist, deren Fallzahlen sich im aktuellen Berichtszeitraum mehr als verdoppelt haben. Hervorzuheben ist dabei insbesondere der starke Zuwachs des israelbezogenen Antisemitismus. Ebenso besorgniserregend ist der Anstieg des Post-Schoa- Antisemitismus, der sich auf den gesellschaftlichen Umgang mit den nationalsozialistischen Massen- verbrechen bezieht. Dieser äußert sich unter anderem in Täter-Opfer-Umkehr, der Verwendung nationalsozialistischer Symbole und Parolen sowie in der Leugnung oder Relativierung der Schoa. Diese Entwicklungen verdeutlichen den anhaltend hohen Handlungsbedarf im Bereich der Antisemitismusprävention und -bekämpfung. 60 Auch Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und Geschlechtsidentität hat deutlich zugenommen. Queerfeindlichkeit und Diskriminierung aufgrund sexueller Identität machen im aktuellen Monitoring nahezu 20 Prozent aller erfassten Fälle aus und verzeichnen damit einen starken Anstieg im Vergleich zu den vorherigen Berichten. Gleichzeitig ermöglicht die vollständige Einbeziehung der Daten von rubicon Köln erstmals eine differenziertere Analyse dieser Diskriminierungsformen. Diese zeigt, dass etwas mehr als ein Viertel der queerfeindlichen Vorfälle transfeindlich motiviert ist, während über 60 Prozent der Fälle Feindlichkeit aufgrund der sexuellen Identität betreffen. Innerhalb dieses Bereichs richten sich die Anfeindungen überwiegend gegen schwule Identitäten, die rund 73 Prozent der Fälle ausmachen. Durch die Erweiterung des Monitorings um die Daten des ZsL Köln und der EUTB „Selbstbestimmt leben“ Köln konnten erstmals belastbarere Zahlen im Bereich Behinderung erhoben werden. Diskriminierung aufgrund von Behinderung und chronischer Erkrankung macht zusammen inzwischen über 8 Prozent der erfassten Fälle aus und verdeutlicht einen bislang häufig unterrepräsentierten Diskriminierungsbereich. Zudem ist ein Anstieg von anti-Schwarzem Rassismus zu verzeichnen, der die Notwendig- keit unterstreicht, rassismuskritische Maßnahmen weiter auszubauen und gezielt auf unterschiedliche Erscheinungsformen von Rassismus einzugehen. Ein Blick auf die Orte von Diskriminierung zeigt, dass der öffentliche Raum weiterhin beson- ders betroffen ist. Vorfälle auf offener Straße haben sich seit 2021 mehr als verdoppelt. Darüber hinaus ereignet sich rund ein Drittel der dokumentierten Fälle an Gedenkorten, was die besondere gesellschaftliche Brisanz dieser Vorfälle verdeutlicht. Auch Diskriminierung in Medien und im Internet nimmt seit 2021 weiter deutlich zu und bleibt ein zentraler Handlungsbereich. Bei den spezifizierten Diskriminierungsformen ist insbesondere eine Zunahme von Beleidigungen sowie übler Nachrede und Verleumdung festzustellen. Gleichzeitig ist auch die Beschädigung von Eigentum weiterhin in hohem Maße präsent. Diese Entwicklungen zeigen, dass Diskriminierung zunehmend offen, enthemmter und auch in strafrechtlich relevanten Formen auftritt. Insgesamt verdeutlicht das dritte Kölner Diskriminierungsmonitoring sowohl die wachsende Aussagekraft des Instruments als auch die Dringlichkeit weiteren Handelns. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Diskriminierung in Köln vielfältig, dynamisch und in Teilen zunehmend aggressiv auftritt. Sie unterstreichen die Notwendigkeit, Präventions-, Interventions- und Unterstützungsstrukturen weiter zu stärken, das Monitoring kontinuierlich auszubauen und den Schutz aller Menschen in Köln konsequent in den Mittelpunkt zu stellen. 61 9. Literatur advd (2025, 16. November). Pressemitteilung: Antidiskriminierungsberatung droht Rückbau nach Ende von respekt*land. advd. https:/ /www.antidiskriminierung.org/ neuigkeiten-1/2025/11/26/pressemitteilung-antidiskriminierungsberatung-droht-rckbau- nach-ende-von-respektland Al-Hashash, S., Mai, H. H. A. & Sträter, T. (2025). Von der „Community-basierten Beratung gegen Rassismus“ lernen: Empfehlungen für eine diskriminierungskritische Beratung. Organisationsberatung, Supervision, Coaching, 32, 93–107. https:/ /doi.org/10.1007/ s11613-024-00919-6 Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2025). 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Beratungsverlauf (6)
Beschluss: Kenntnis genommen
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- Aktenzeichen
- 0506/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 25.03.2026
- Erstellt
- 23.02.2026 13:22