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V/0213/2021

Errichtungsbeschluss: Errichtung einer 7-Gruppen-Kindertageseinrichtung im Wohngbiet südl. Hiltruper Straße, Stadtbezirk Südost, Stadtteil Angelmodde

Vorlagen 18.03.2021

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 3 Kostenermittlung V 0213 2021

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Ansehen

Anlage 1 Lageplan V 0213 2021

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Ansehen

Anlage 2 Raumprogramm V 0213 2021

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

10075 Zeichen

V/0213/2021 
V/0213/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Errichtung einer 7-Gruppen-Kindertageseinrichtung im Wohngbiet südl. 
Hiltruper Straße, Stadtbezirk Südost, Stadtteil Angelmodde 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   06.05.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   11.05.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   18.05.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   19.05.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   19.05.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit sieben 
Gruppen im Baugebiet südlich Hiltruper Straße, in Angelmodde, im Bezirk Südost zu.  
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende  
Gruppen beinhaltet 
 
 3 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 - 6 Jahren (G1) 
 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren (G2)  
 2 Gruppen für je 20-25 Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt 120 – 130 Plätze umfasst, davon 38 u3-Plätze und 82 – 92 ü3-Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentli-
chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreu-
ung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel an-
geboten werden.  
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich zum 01.11.2024 erfolgen. 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
15.04.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Gellinek, Frau Eschert, 
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5105 
GellinekS@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0213/2021 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizufüh-
ren.  
 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe betrei-
ben zu lassen.  
Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem  
Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
 
5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung an einen Träger zu vermieten. Die Miethöhe liegt im Rahmen 
der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz. Bei Inanspruchnahme einer investiven Förderung des 
Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung einer Baumaßnahme durch  
das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwen-
dung eine Minderung der Miete verlangt.  
 
6. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägerausschrei-
bung prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in die Förderung des Landes NRW gem. § 48 KiBiz 
„Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten“ aufzunehmen, um so den Eltern die Mög-
lichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. 
 
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Errichtungsbeschluss vorbehaltlich der Rechtskraft des 
Bebauungsplans Nr. 595 Teilabschnitt I (Satzungsbeschluss des Bebauungsplans durch den 
Rat am 19.05.2021, V/0236/2021) erfolgt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von insgesamt 9.081.220 €. Darin sind Baukosten in Höhe 
von 8.661.220 € enthalten. Für die Ersteinrichtung der Kindertageseinrichtung (d. h. Möbel und Inven-
tar) sind Mittel in Höhe von max. 420.000 € erforderlich. 
 
Für die Ausstattung werden Bundes -/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förderprogram-
me vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend.  
Ab dem Jahr 2025 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 1.594.900 € an 
(anteilig für 2024: 264.800 €).  
 
Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 692.000  € (anteilig für 202 4: 
114.900 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 173.000 € (anteilig für 2024: 28.700 €) gegenüber.  
Die Höhe der öffentlich -rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituati-
on der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit 
Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Die v. g. Sachentscheidungen sind wie folgt zu finanzieren:

- 3 - 
V/0213/2021 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta-
gesbetreuung 
   
Investitionsmaßnahme 5090 Kita südlich Hiltruper Straße    
Auszahlungen  für Baumaßnahmen    
   2021 100.000  
   VE 2021 8.661.220  
   2022 2.200.000  
   2023 5.419.000  
   2024 942.220  
   Gesamt 8.661.220  
  von aktivierbaren Zuwendungen 2025 420.000  
   Gesamt 420.000  
Saldo Maßnahme   9.081.220  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Investi-
tionsmaßnahme in den Jahren 2021 bis 2024 in Summe veranschlagt. Die Anpassung der Haus-
haltsansätze in den Jahren 2022 bis 2024 an die voraussichtliche Inanspruchnahme erfolgt im Rah-
men der Anmeldung zum Haushaltsplanentwurf 2022. 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tages-
betreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen  
2024 
2025 ff. 
114.900 
692.000 
Landeszuschüsse 
zu den Betriebs-
kosten*  
 04 Öffentlich-rechtliche Leistungs-
entgelte  
2024 
2025 ff.  
28.700 
173.000 
Elternbeiträge 
(Kita)  
 15 Transferaufwendungen 2024 
2025 ff. 
264.800 
1.594.900 
Betriebskostenzu-
schuss  
  *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan -
entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem 
Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatbe-
ratungen für die Jahre 2024ff. erfolgt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Bedarfs- und Versorgungssituation: 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages-
betreuungsplatz. 
 
In Angelmodde beträgt die u3-Versorgungsquote zum Kitajahr 2020/2021 45 % (144 Plätze für 320  
Kinder). Für die ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote bei 72,6 % (257 Plätze für 354 Kinder). 
Damit liegt die Versorgungsquote sowohl bei den u3-Kindern als auch bei den ü3-Kindern unter dem

- 4 - 
V/0213/2021 
gesamtstädtischen Durchschnitt. Insbesondere im ü3-Bereich fehlen noch notwendige Plätze. 
 
Die neue Kindertageseinrichtung wird als siebengruppige Einrichtung flexibel aufgestellt. Sie wird mit 
insg. 38 u3-Plätzen und 82 - 92 ü3-Plätzen entstehen. Eine Umstrukturierung der Plätze entspre-
chend der tatsächlichen Bedarfe ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. Insbesondere zur Inbetrieb-
nahme ist von einem höheren Anteil an u3-Kindern auszugehen.  
 
Die Kita wird den maßnahmenbedingten Bedarf, der durch die Errichtung des neuen Baugebiets südl. 
Hiltruper Straße (B-Plan 595 I) entsteht, abdecken. Zusätzlich werden zwei weitere Gruppen an die-
sem Standort entstehen, um die bereits bestehenden Bedarfe des Stadtteils abzudecken und die 
Versorgungsquoten perspektivisch zu erhöhen. Konkret werden für die bestehenden Stadtteilbedarfe 
16 u3- und bis zu 25 ü3-Plätze geschaffen, die jährlich den Bedarfen angepasst werden können.  
 
Zur Erhöhung der Versorgungsquoten sind weitere Maßnahmen in Planung.  
 
 
2. Maßnahmenplanung: 
 
Die Errichtung der siebengruppigen Kindertageseinrichtung wird auf Basis der Planung des Amtes für 
Immobilienmanagement durchgeführt. Das ca. 2.950 m² große, zu bebauende Grundstück liegt süd-
lich der Hiltruper Straße im Bereich des B-Plans 595 Teilabschnitt I. Die Kita ist durch die Nähe zur 
Hiltruper Straße gut für den Bring- und Abholverkehr angebunden. Die Planung sieht ein 2-
geschossiges Gebäude aus massiver Bauweise mit einem nördlich gelegenen eingeschossigen An-
bau vor.  
 
Die Nettogrundfläche beträgt ca. 1.245 m², die Bruttogrundfläche ca. 1.550 m². Laut B -Plan ist ein 
Verblender vorgesehen. Das Gebäude wird barrierefrei erschlossen und besitzt einen Aufzug. Umlau-
fende Balkone sichern die Rettung im Brandfall. Eine Außentreppe als Rettungsweg ist im Nord -
Westen des Gebäudes vorgesehen. Die auf der Südseite des Gebäudes angeordneten Gruppen räu-
me sind durch vorgelagerte Screens, die auf sich auf der Außenseite der Rettungsbalkone befinden, 
verschattet. Das Gebäude besitzt ein Flachdach, das mit einem Gründach versehen ist. Zudem wird 
eine Photovoltaikanlage vorgerüstet/vorgesehen. Bei der Umsetzung des Vorhabens sind die Gebäu-
deleitlinien 2020 der Stadt Münster zu berücksichtigen. Für jede Kitagruppe wird von 300 m 2 Außen-
fläche (Nutzfläche und Spielfläche) ausgegangen, d.h. insg. von 2 .100 m2. Als reine Spielfläche sind 
ca.1.320 m2 vorgesehen. 
 
Die Bauzeit ab Errichtungsbeschluss beträgt ca. 3,5 Jahre, eine Fertigstellung ist passend zu einer 
Inbetriebnahme am 01.11.2024 geplant. Die Einrichtung soll parallel zur Errichtung der Wohngebäude 
erbaut werden, um die neu entstehenden Bedarfe des Stadtteils Angelmodde und der Wohnbebau-
ung südl. Hiltruper Straße aufzunehmen. 
 
Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt 
 
 
3. Vergabe der Trägerschaft: 
 
Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder- und Jugendhilfe als Betreiber der Kinder-
tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren 
den beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.

- 5 - 
V/0213/2021 
4. Fazit: 
 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere benötigte Plätze für u3- und ü3-Kinder in 
Angelmodde geschaffen.  
 
 
In Vertretung 
 
 
Gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 Raumprogramm 
Anlage 2 Lageplan 
Anlage 3 Kostenermittlung

Anlage 3 Kostenermittlung V 0213 2021

1162 Zeichen

Amt für Immobilienmanagement 23.42.0004
PROJEKT
KOSTENERMITTLUNG KOSTENANSATZ
KG 100 Grundstück
ohne Berücksichtigung  
KG 200 Herrichten+Erschließen
ohne Baugrunduntersuchung o.ä. 168.129,54                           
168.129,54 €
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion
3.590.950,80                        
3.590.950,80 €
KG 400 Bauwerk - TGA
559.471,87                           
559.471,87 €
KG 500 Aussenanlagen
408.600,00                           
408.600,00 €
KG 600 Ausstattung+Kunstwerke
420.000,00                           
420.000,00 €
KG 700 Baunebenkosten
Nebenkosten und 
Honorare              
nach HOAI 2013
LP 1-4 in Eigenplanung 722.649,12 €
VgV-Verfahren 124.512,68 €
Summe 5.994.314,01 €
10% Risiko 599.431 €
10% Sicherheit 599.431 €
GESAMTKOSTEN 2020 7.193.176,81 €
Steigerung Baupreisindex bis 2024
4 Jahre 
mit ca. 6% p.a. 1.888.043,18 €
KOSTENANSATZ 2024 9.081.220,00 €
Grundlagen: südl. Hiltruper Straße, Münster - Hiltrup
Annnahme BGF ca. 1552 m²
aufgestellt, 26.11.2020, Michaela Selberg
Selberg Wieczorek Mümken
Kostenermittlung nach DIN 276                                 Grobkostenrahmen
Neubau einer 7-Gruppen-KiTa südl. Hiltruper Str.

Anlage 1 Lageplan V 0213 2021

128 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 4000
Datum: 23.03.2021
Notizen:
© Stadt Münster
H 5751 553
R 409 526
R 410 534
H 5752 209
0 50 100
Meter

Anlage 2 Raumprogramm V 0213 2021

2551 Zeichen

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Anlage 2: Raumprogramm zur V/0213/2021
1. Gruppenstruktur
3 x G I = 20 Kinder 2 - 6 Jahre
2 x G II = 10 Kinder 0 - 3 Jahre
2 x G III = 20-25 Kinder 3 - 6 Jahre
2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2021/2022
Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate)
Gruppenstärke 7
lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm 1.245
monatl. Mietzins im Kitajahr 11,07 €
refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 165.385,80 €
3 x G I = 20 Kinder 185 qm
2 x G II = 10 Kinder 185 qm
2 x G III = 20-25 Kinder 160 qm
A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges.
A1 Gruppenraum 7 43 301
A2 Nebenraum 7 17 119
A3 Wasch-/WC 7 12 84
A3a Duschbereich 1 3
A4 Garderobe 7 0
A5 Abstellraum 7 6 42
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 3 19 57
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 5 17 85
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 2 19 38
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
791
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 34 34
A11 3 6 18
A12 Küche 1 30 30
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
99
Sonstige entwurfsabhängige Räume
A14 Hausanschlussraum 1
A15 Putzraum 1
Innenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 1.245 Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden
B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
B1 Spielfläche
B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad)
B3 Entsorgungsflächen
B4 Zuwegung
Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 2.100
C - GESAMTFLÄCHE EINER 7-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG 3.345
 (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden, 
sodass die Grundfläche reduziert werden kann)
A16 Eingangsbereich / Verkehrsflächen inkl. 
Kinderwagenabstellfläche
Insgesamt ca. 
2.100
pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche =
1.200 qm - 1.560 qm
Innenfläche + Außenfläche
355 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der o.g. 
Mietobergrenze 
ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren
 Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung
Neubau 7-Gruppen-Kita Baugebiet südl.Hiltruper Straße 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich)
In der Regel wird folgende Gruppenstruktur in einer 7-Gruppen-Einrichtung vorgesehen:
Mindestgröße der Versorgungsküche
Erforderliches Raumprogramm für eine 7-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis
jeweils inkl. Wickelbereiche
ist z.B. in einem Personal-WC (siehe A11) zu integrieren
Bemerkungen 
Personal- D-WC/H-WC
davon ein WC behindertengerecht
Lichte Höhe mind. 3,5 m

Anlage A

5210 Zeichen

Anlage A zur V/0213/2021 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der  
Kita südlich Hiltruper Straße maßnahmenbedingte Plätze sowie Plätze für den Stadtteil geschaf-
fen. Damit werden dringend benötigte Betreuungsplätze für den Wohnbereich Angelmodde be-
reitgestellt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in  
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen  
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 
Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder 
mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. 
 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil-
dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden 
Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien-
freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert.  
 
Mit der Errichtung der Kita südlich Hiltruper Straße werden die u3- und ü3-Plätze im Wohnbereich 
Angelmodde ausgebaut. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein  teilw. 
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein  teilw. 
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von insgesamt 9.081.220 €. Darin sind Baukosten in 
Höhe von 8.661.220 € enthalten. Für die Ersteinrichtung der Kindertageseinrichtung (d. h. Möbel 
und Inventar) sind Mittel in Höhe von max. 420.000 € erforderlich.  
Für die Ausstattung werden Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förderpro-
gramme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Die 
zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der entspre-
chenden Investitionsmaßnahme veranschlagt. 
 
Ab dem Jahr 2025 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 1.594.900 
€ an (anteilig für 2024: 264.800 €). Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Hö-
he von rd. 692.000 € (anteilig für 2024: 114.900 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 
173.000 € (anteilig für 2024: 28.700 €) gegenüber. Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungs-
entgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituation der Eltern abhängig, deren Kinder zu-
künftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kal-
kulation. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit die-
sem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen 
Etatberatungen für die Jahre 2024ff. erfolgt.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen  
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die  
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der  
sich Münster stellen muss. 
 
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an 
der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine  
familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte  
Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3- 
Plätzen bei. 
 
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort

Beratungsverlauf (6)

08.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.06.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.06.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.29 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2021 Hauptausschuss
TOP 26.1 Vorberatung
Zur Sitzung
23.06.2021 Rat
TOP 29.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hiltruper Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0213/2021
Typ
Vorlagen
Datum
18.03.2021
Erstellt
10.03.2021 10:06