V/0213/2021
Errichtungsbeschluss: Errichtung einer 7-Gruppen-Kindertageseinrichtung im Wohngbiet südl. Hiltruper Straße, Stadtbezirk Südost, Stadtteil Angelmodde
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Beschlussvorlage
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V/0213/2021 V/0213/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss: Errichtung einer 7-Gruppen-Kindertageseinrichtung im Wohngbiet südl. Hiltruper Straße, Stadtbezirk Südost, Stadtteil Angelmodde Beratungsfolge 27.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 06.05.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 11.05.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 18.05.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 19.05.2021 Hauptausschuss Vorberatung 19.05.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit sieben Gruppen im Baugebiet südlich Hiltruper Straße, in Angelmodde, im Bezirk Südost zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 3 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 - 6 Jahren (G1) 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren (G2) 2 Gruppen für je 20-25 Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren (G3) und insgesamt 120 – 130 Plätze umfasst, davon 38 u3-Plätze und 82 – 92 ü3-Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentli- chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreu- ung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel an- geboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich zum 01.11.2024 erfolgen. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 15.04.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Gellinek, Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti Telefon: 492-5105 GellinekS@stadt- muenster.de - 2 - V/0213/2021 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizufüh- ren. 4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe betrei- ben zu lassen. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung an einen Träger zu vermieten. Die Miethöhe liegt im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz. Bei Inanspruchnahme einer investiven Förderung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung einer Baumaßnahme durch das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwen- dung eine Minderung der Miete verlangt. 6. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägerausschrei- bung prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in die Förderung des Landes NRW gem. § 48 KiBiz „Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten“ aufzunehmen, um so den Eltern die Mög- lichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. 7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Errichtungsbeschluss vorbehaltlich der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 595 Teilabschnitt I (Satzungsbeschluss des Bebauungsplans durch den Rat am 19.05.2021, V/0236/2021) erfolgt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen Investitionskosten in Höhe von insgesamt 9.081.220 €. Darin sind Baukosten in Höhe von 8.661.220 € enthalten. Für die Ersteinrichtung der Kindertageseinrichtung (d. h. Möbel und Inven- tar) sind Mittel in Höhe von max. 420.000 € erforderlich. Für die Ausstattung werden Bundes -/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förderprogram- me vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2025 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 1.594.900 € an (anteilig für 2024: 264.800 €). Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 692.000 € (anteilig für 202 4: 114.900 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 173.000 € (anteilig für 2024: 28.700 €) gegenüber. Die Höhe der öffentlich -rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituati- on der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die v. g. Sachentscheidungen sind wie folgt zu finanzieren: - 3 - V/0213/2021 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta- gesbetreuung Investitionsmaßnahme 5090 Kita südlich Hiltruper Straße Auszahlungen für Baumaßnahmen 2021 100.000 VE 2021 8.661.220 2022 2.200.000 2023 5.419.000 2024 942.220 Gesamt 8.661.220 von aktivierbaren Zuwendungen 2025 420.000 Gesamt 420.000 Saldo Maßnahme 9.081.220 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Investi- tionsmaßnahme in den Jahren 2021 bis 2024 in Summe veranschlagt. Die Anpassung der Haus- haltsansätze in den Jahren 2022 bis 2024 an die voraussichtliche Inanspruchnahme erfolgt im Rah- men der Anmeldung zum Haushaltsplanentwurf 2022. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tages- betreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2024 2025 ff. 114.900 692.000 Landeszuschüsse zu den Betriebs- kosten* 04 Öffentlich-rechtliche Leistungs- entgelte 2024 2025 ff. 28.700 173.000 Elternbeiträge (Kita) 15 Transferaufwendungen 2024 2025 ff. 264.800 1.594.900 Betriebskostenzu- schuss *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan - entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatbe- ratungen für die Jahre 2024ff. erfolgt. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages- betreuungsplatz. In Angelmodde beträgt die u3-Versorgungsquote zum Kitajahr 2020/2021 45 % (144 Plätze für 320 Kinder). Für die ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote bei 72,6 % (257 Plätze für 354 Kinder). Damit liegt die Versorgungsquote sowohl bei den u3-Kindern als auch bei den ü3-Kindern unter dem - 4 - V/0213/2021 gesamtstädtischen Durchschnitt. Insbesondere im ü3-Bereich fehlen noch notwendige Plätze. Die neue Kindertageseinrichtung wird als siebengruppige Einrichtung flexibel aufgestellt. Sie wird mit insg. 38 u3-Plätzen und 82 - 92 ü3-Plätzen entstehen. Eine Umstrukturierung der Plätze entspre- chend der tatsächlichen Bedarfe ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. Insbesondere zur Inbetrieb- nahme ist von einem höheren Anteil an u3-Kindern auszugehen. Die Kita wird den maßnahmenbedingten Bedarf, der durch die Errichtung des neuen Baugebiets südl. Hiltruper Straße (B-Plan 595 I) entsteht, abdecken. Zusätzlich werden zwei weitere Gruppen an die- sem Standort entstehen, um die bereits bestehenden Bedarfe des Stadtteils abzudecken und die Versorgungsquoten perspektivisch zu erhöhen. Konkret werden für die bestehenden Stadtteilbedarfe 16 u3- und bis zu 25 ü3-Plätze geschaffen, die jährlich den Bedarfen angepasst werden können. Zur Erhöhung der Versorgungsquoten sind weitere Maßnahmen in Planung. 2. Maßnahmenplanung: Die Errichtung der siebengruppigen Kindertageseinrichtung wird auf Basis der Planung des Amtes für Immobilienmanagement durchgeführt. Das ca. 2.950 m² große, zu bebauende Grundstück liegt süd- lich der Hiltruper Straße im Bereich des B-Plans 595 Teilabschnitt I. Die Kita ist durch die Nähe zur Hiltruper Straße gut für den Bring- und Abholverkehr angebunden. Die Planung sieht ein 2- geschossiges Gebäude aus massiver Bauweise mit einem nördlich gelegenen eingeschossigen An- bau vor. Die Nettogrundfläche beträgt ca. 1.245 m², die Bruttogrundfläche ca. 1.550 m². Laut B -Plan ist ein Verblender vorgesehen. Das Gebäude wird barrierefrei erschlossen und besitzt einen Aufzug. Umlau- fende Balkone sichern die Rettung im Brandfall. Eine Außentreppe als Rettungsweg ist im Nord - Westen des Gebäudes vorgesehen. Die auf der Südseite des Gebäudes angeordneten Gruppen räu- me sind durch vorgelagerte Screens, die auf sich auf der Außenseite der Rettungsbalkone befinden, verschattet. Das Gebäude besitzt ein Flachdach, das mit einem Gründach versehen ist. Zudem wird eine Photovoltaikanlage vorgerüstet/vorgesehen. Bei der Umsetzung des Vorhabens sind die Gebäu- deleitlinien 2020 der Stadt Münster zu berücksichtigen. Für jede Kitagruppe wird von 300 m 2 Außen- fläche (Nutzfläche und Spielfläche) ausgegangen, d.h. insg. von 2 .100 m2. Als reine Spielfläche sind ca.1.320 m2 vorgesehen. Die Bauzeit ab Errichtungsbeschluss beträgt ca. 3,5 Jahre, eine Fertigstellung ist passend zu einer Inbetriebnahme am 01.11.2024 geplant. Die Einrichtung soll parallel zur Errichtung der Wohngebäude erbaut werden, um die neu entstehenden Bedarfe des Stadtteils Angelmodde und der Wohnbebau- ung südl. Hiltruper Straße aufzunehmen. Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt 3. Vergabe der Trägerschaft: Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder- und Jugendhilfe als Betreiber der Kinder- tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren den beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. - 5 - V/0213/2021 4. Fazit: Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere benötigte Plätze für u3- und ü3-Kinder in Angelmodde geschaffen. In Vertretung Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1 Raumprogramm Anlage 2 Lageplan Anlage 3 Kostenermittlung
Anlage 3 Kostenermittlung V 0213 2021
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Amt für Immobilienmanagement 23.42.0004 PROJEKT KOSTENERMITTLUNG KOSTENANSATZ KG 100 Grundstück ohne Berücksichtigung KG 200 Herrichten+Erschließen ohne Baugrunduntersuchung o.ä. 168.129,54 168.129,54 € KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 3.590.950,80 3.590.950,80 € KG 400 Bauwerk - TGA 559.471,87 559.471,87 € KG 500 Aussenanlagen 408.600,00 408.600,00 € KG 600 Ausstattung+Kunstwerke 420.000,00 420.000,00 € KG 700 Baunebenkosten Nebenkosten und Honorare nach HOAI 2013 LP 1-4 in Eigenplanung 722.649,12 € VgV-Verfahren 124.512,68 € Summe 5.994.314,01 € 10% Risiko 599.431 € 10% Sicherheit 599.431 € GESAMTKOSTEN 2020 7.193.176,81 € Steigerung Baupreisindex bis 2024 4 Jahre mit ca. 6% p.a. 1.888.043,18 € KOSTENANSATZ 2024 9.081.220,00 € Grundlagen: südl. Hiltruper Straße, Münster - Hiltrup Annnahme BGF ca. 1552 m² aufgestellt, 26.11.2020, Michaela Selberg Selberg Wieczorek Mümken Kostenermittlung nach DIN 276 Grobkostenrahmen Neubau einer 7-Gruppen-KiTa südl. Hiltruper Str.
Anlage 1 Lageplan V 0213 2021
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Druckansicht Maßstab 1: 4000 Datum: 23.03.2021 Notizen: © Stadt Münster H 5751 553 R 409 526 R 410 534 H 5752 209 0 50 100 Meter
Anlage 2 Raumprogramm V 0213 2021
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Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Anlage 2: Raumprogramm zur V/0213/2021 1. Gruppenstruktur 3 x G I = 20 Kinder 2 - 6 Jahre 2 x G II = 10 Kinder 0 - 3 Jahre 2 x G III = 20-25 Kinder 3 - 6 Jahre 2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2021/2022 Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate) Gruppenstärke 7 lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm 1.245 monatl. Mietzins im Kitajahr 11,07 € refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 165.385,80 € 3 x G I = 20 Kinder 185 qm 2 x G II = 10 Kinder 185 qm 2 x G III = 20-25 Kinder 160 qm A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges. A1 Gruppenraum 7 43 301 A2 Nebenraum 7 17 119 A3 Wasch-/WC 7 12 84 A3a Duschbereich 1 3 A4 Garderobe 7 0 A5 Abstellraum 7 6 42 A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 3 19 57 A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 5 17 85 A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 2 19 38 A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 A9 Abstellraum MZR 1 10 10 791 Allgemeinräume A10 Personalraum 1 34 34 A11 3 6 18 A12 Küche 1 30 30 A12a AR Küche 1 5 5 A13 Büro Leitung 1 12 12 99 Sonstige entwurfsabhängige Räume A14 Hausanschlussraum 1 A15 Putzraum 1 Innenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 1.245 Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG B1 Spielfläche B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad) B3 Entsorgungsflächen B4 Zuwegung Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 2.100 C - GESAMTFLÄCHE EINER 7-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG 3.345 (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden, sodass die Grundfläche reduziert werden kann) A16 Eingangsbereich / Verkehrsflächen inkl. Kinderwagenabstellfläche Insgesamt ca. 2.100 pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche = 1.200 qm - 1.560 qm Innenfläche + Außenfläche 355 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der o.g. Mietobergrenze ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung Neubau 7-Gruppen-Kita Baugebiet südl.Hiltruper Straße (Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich) In der Regel wird folgende Gruppenstruktur in einer 7-Gruppen-Einrichtung vorgesehen: Mindestgröße der Versorgungsküche Erforderliches Raumprogramm für eine 7-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis jeweils inkl. Wickelbereiche ist z.B. in einem Personal-WC (siehe A11) zu integrieren Bemerkungen Personal- D-WC/H-WC davon ein WC behindertengerecht Lichte Höhe mind. 3,5 m
Anlage A
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Anlage A zur V/0213/2021 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der Kita südlich Hiltruper Straße maßnahmenbedingte Plätze sowie Plätze für den Stadtteil geschaf- fen. Damit werden dringend benötigte Betreuungsplätze für den Wohnbereich Angelmodde be- reitgestellt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil- dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien- freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Mit der Errichtung der Kita südlich Hiltruper Straße werden die u3- und ü3-Plätze im Wohnbereich Angelmodde ausgebaut. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein teilw. Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein teilw. Es entstehen Investitionskosten in Höhe von insgesamt 9.081.220 €. Darin sind Baukosten in Höhe von 8.661.220 € enthalten. Für die Ersteinrichtung der Kindertageseinrichtung (d. h. Möbel und Inventar) sind Mittel in Höhe von max. 420.000 € erforderlich. Für die Ausstattung werden Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förderpro- gramme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der entspre- chenden Investitionsmaßnahme veranschlagt. Ab dem Jahr 2025 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 1.594.900 € an (anteilig für 2024: 264.800 €). Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Hö- he von rd. 692.000 € (anteilig für 2024: 114.900 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 173.000 € (anteilig für 2024: 28.700 €) gegenüber. Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungs- entgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituation der Eltern abhängig, deren Kinder zu- künftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kal- kulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan- entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit die- sem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2024ff. erfolgt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3- Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hiltruper Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0213/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.03.2021
- Erstellt
- 10.03.2021 10:06