V/0797/2011
Straßenreinigungsgebühren 2012
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Anlagen 1 - 2
5646 Zeichen
Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0797/2011 Seite 1 von 1 Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Münster Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 14.12.2011 aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV. NRW. S.271), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes fü r das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV. NRW. S. 394), des § 3 des Gesetzes über die Reinigung öffentliche r Straßen vom 18.12.1975 (GV. NRW. S. 706/SGV. NRW. 2061), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV. NRW. S. 390), in Verbindung mit der Straßenreinigungssatzung der Stadt Münster folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Satz 1 des Gebührentarifes zur Straßenreinigungsgeb ührensatzung der Stadt Münster wird wie folgt neu gefasst: „Die Gebührensätze betragen jährlich: Für die Straßenreinigung ohne Winterdienst je vollen Meter der Grundstücksfrontlänge, wenn die regelmäßige wöchentliche Reinigung auf die Fahrbahn beschränkt ist (Fahrbahnreinigung) 2,16 € auch die Gehwege umfasst (Vollreinigung) 4,4 4 €“ Artikel 2 Diese Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft. Anlage 2 zur Ratsvorlage V/0797/2011 Straßenreinigung Geb.-Bedarf Geb.-Bedarf Abweichung Rechnungserg. 2012 2011 2010 Kosten Materialkosten 570.000,00 € 585.000,00 € -15.000,00 € 493.916,24 € Treibstoffe, Schmiermittel 230.000,00 € 270.000,00 € -40.000,00 € 203.757,24 € Materiallagerentnahmen 110.000,00 € 100.000,00 € 10.000,00 € 92.889,42 € Materialdirektverbrauch 120.000,00 € 115.000,00 € 5.000,00 € 86.027,76 € Kosten für bezogene Leistungen 110.000,00 € 100.000,00 € 10.000,00 € 111.241,82 € Personalkosten 3.023.000,00 € 3.015.000,00 € 8.000,00 € 2.728.975,93 € Abschreibungen 438.000,00 € 370.000,00 € 68.000,00 € 378.187,60 € Sonstige betriebliche Kosten 5.000,00 € 20.000,00 € -15.000,00 € 75.369,14 € Kalkulatorische Verzinsung 127.000,00 € 133.000,00 € -6.000,00 € 129.977,62 € Kraftfahrzeugsteuern 3.000,00 € 3.000,00 € 0,00 € 2.938,38 € Verwertungskosten Straßenkehricht 619.000,00 € 590.000,00 € 29.000,00 € 979.835,88 € Inanspruchnahme Werkstatt 212.000,00 € 235.000,00 € -23.000,00 € 180.569,58 € Innerbetriebliche Leistungsverrechnung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Verwaltungsgemeinkosten 645.000,00 € 712.000,00 € -67.000,00 € 673.918,78 € Summe Kosten 5.642.000,00 € 5.663.000,00 € -21.000,00 € 5.643.689,15 € Erträge Erträge aus Nebengeschäften 0,00 € 0,00 € 0,00 € -34.576,58 € Zinserträge 0,00 € -30.000,00 € 30.000,00 € -5.184,22 € Erträge aus der Rst. Gebührenüberschüsse 0,00 € -492.000,00 € 492.000,00 € -438.000,00 € Stadtanteil -1.297.000,00 € -1.251.000,00 € -46.000,00 € -1.262.611,30 € Sonstige betriebliche Erträge -24.000,00 € -21.000,00 € -3.000,00 € -21.660,96 € Innerbetriebliche Leistungsverrechnung -432.000,00 € -449.000,00 € 17.000,00 € -462.559,56 € Summe der sonstigen Erträge -1.753.000,00 € -2.243.000,00 € 490.000,00 € -2.224.592,62 € Umlagefähige Kosten 5.642.000,00 € 5.663.000,00 € -21.000,00 € 5.643.689,1 5 € abzüglich sonstige Erträge -1.753.000,00 € -2.243.000,00 € 490.000,00 € -2.224.59 2,62 € Gebührenbedarf 3.889.000,00 € 3.420.000,00 € 469.000,00 € 3.419.096,5 3 € Seite 1 von 2 Anlage 2 zur Ratsvorlage V/0797/2011 Straßenreinigung Vorausschätzung der Gebühren für das Jahr 2012 Anzahl der Leistungen 2011 Verän- derungen 2011/2012 Anzahl der Leistungen 2012 Derzeitige Gebührensätze Gebührenauf- kommen ohne Anhebung Neu festzu- setzende Gebühren Gebühren- aufkommen einschl. Anhebung 1. Vollreinigung d. Anliegerstr. a) 1 x w. (710, 740) 351154 2746 353900 3,96 € 1.401.444, 00 € 4,44 € 1.571.316,00 € b) 2 x w. (720, 750) 14950 0 14950 7,92 € 118.404,00 € 8,88 € 132.756,00 € c) 3 x w. (730) 7420 0 7420 11,88 € 88.149,60 € 13,32 € 98.834,40 € d) 6 x w. (770) 8714 0 8714 23,76 € 207.044,64 € 26,64 € 232.140,96 € 2. Vollreinigung d. Anliegerstr. (Hinterlieger) a) 1 x w. (712) 19675 2032 21707 3,96 € 85.959,72 € 4,44 € 96.379,08 € b) 2 x w. (722) 118 0 118 7,92 € 934,56 € 8,88 € 1.047,84 € c) 3 x w. (732) 169 0 169 11,88 € 2.007,72 € 13,32 € 2.251,08 € d) 6 x w. (772) 18 0 18 23,76 € 427,68 € 26,64 € 479,52 € 3. Vollreinigung Durchgangsstraßen a) 1 x w. (610,640) 151974 84 152058 3,48 € 529.161,84 € 3,96 € 602.149,68 € b) 2 x w. (620,650) 14209 65 14274 6,96 € 99.347,04 € 7,92 € 113.050,08 € c) 3 x w. (630) 3947 0 3947 10,44 € 41.206,68 € 11,88 € 46.890,36 € d) 6 x w. (670) 3141 0 3141 20,88 € 65.584,08 € 23,76 € 74.630,16 € 4. Vollreinigung Durchgangsstraßen (Hinterlieger) a) 1 x w. (612) 10577 214 10791 3,48 € 37.552,68 € 3,96 € 42.732,36 € b) 2 x w. (622) 276 -10 266 6,96 € 1.851,36 € 7,92 € 2.106,72 € c) 3 x w. (632) 30 0 30 10,44 € 313,20 € 11,88 € 356,40 € 5. Fahrbahnreinigung Anliegerstraßen 1 x w. (760, 780, 782) 256732 3829 260561 1,92 € 500.277 ,12 € 2,16 € 562.811,76 € 14tg. (763, 783, 784) 241656 6667 248323 0,96 € 238.390 ,08 € 1,08 € 268.188,84 € 6. Fahrbahnreinigung Durchgangsstr. 1 x w. (660, 680, 682) 10731 -56 10675 1,68 € 17.934,00 € 1,92 € 20.496,00 € 14tg. (663, 683, 684) 21296 -37 21259 0,84 € 17.857,56 € 0,96 € 20.408,64 € Gesamt 1116787 15534 1132321 3.453.847,56 € 3.889.025,88 € Durch Gebühren zu deckende Kosten gem. Gebührenkalkulation (auf volle 1.000 Euro gerundet): 3.889.000,00 € Deckungsgrad: 100,00% Differenz zwischen Kosten und Gebührenaufkommen: 25,88 € Seite 2 von 2
Beschlussvorlage
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V/0797/2011
DER OBERBÜRGERMEISTER
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Betrifft
Straßenreinigungsgebühren 2012
Beratungsfolge
22.11.2011 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung
14.12.2011 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die „Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Münster“ wird
beschlossen (Anlage 1).
2. Die Straßenreinigungsgebühren werden gemäß der beigefügten Gebührenkalkulation um
durchschnittlich 13,71 % angehoben. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt (Anlage 2).
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten der Straßenreinigung 5.642.000 Euro und die
Kosten der Winterwartung 2.000.000 Euro betragen.
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Die Kosten der Straßenreinigung werden über Straßenreinigungsgebühren in Höhe von
3.889.000 Euro, innerbetrieblichen Verrechnungen von 432.000 Euro und sonstigen Erträgen in
Höhe von 24.000 Euro finanziert.
Der Restbetrag in Höhe von 1.297.000 Euro, der das öffentliche Interesse an der Stadtsauberkeit
widerspiegelt, wird durch den allgemeinen Haushalt getragen.
Der Winterdienst wird durch den städtischen Haushalt mit 1.800.000 Euro und durch Kostenbetei-
ligungen der Stadtwerke in Höhe von 200.000 Euro finanziert.
Vorlagen-Nr.:
V/0797/2011
Auskunft erteilt:
Herr Dornseif
Ruf:
60 52 16
E-Mail:
Dornseif@awm.stadt-muenster.de
Datum:
26.10.2011
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0797/2011
Begründung:
Gegenüber dem Vorjahr verändert sich das Kostenvolumen, das zur Durchführung der Reinigung
benötigt wird, nur geringfügig um 21.000 Euro. Dass die Reinigungsleistungen für den Bürger den-
noch um durchschnittlich 13,71% teurer werden, begründet sich aus den nicht mehr vorhandenen
Rückstellungen aus Gebührenüberschüssen. Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz müssen er-
zielte Überdeckungen aus Vorjahren spätestens nach 3 Jahren dem Gebührenzahler gutgebracht
werden. In 2011 wurden letztmalig 492.000 Euro in die Kalkulation eingestellt, um Gebührenstabili-
tät zu gewährleisten. Ab 2012 werden diese Kosten vom Bürger getragen.
Entwicklung der Straßenreinigungsgebühren
Die letzte Gebührensteigerung zu Reinigungsgebühren fand im Jahr 2003 statt. Die Gebührensät-
ze wurden um durchschnittlich 15% angehoben. Der Mehrbedarf an Gebühren resultierte aus er-
höhten Reinigungsleistungen in den Innenstadtbereichen sowie aus der Kürzung des Stadtanteils
um 20%. Danach wurden die Straßenreinigungsgebühren zweimal hintereinander in 2004 um rd.
20% und in 2005 um rd. 12% gesenkt. Die Kürzung in 2004 ist der Ausgliederung der Winter-
dienstkosten geschuldet, die seitdem aus allgemeinen Haushaltsmitteln bestritten werden (siehe
unten). Die Senkung in 2005 beruhte auf Rückstellungsauflösungen gemäß § 6 KAG. Seit 2005
haben sich die Gebühren nicht mehr verändert.
Die Gebühr für die Straßenreinigung steigt gemäß beigefügter Gebührenkalkulation durchschnitt-
lich um rd. 13,71 %. Die Gebührensätze betragen für die regelmäßige wöchentliche Reinigung je
Frontmeter:
2005 bis 2011 ab 2012
Vollreinigung Anliegerstraßen 3,96 Euro 4,44 Euro (+12,1 %)
Vollreinigung Durchgangsstraßen 3,48 Euro 3,96 Euro (+13,8 %)
Fahrbahnreinigung Anliegerstraßen 1,92 Euro 2,16 Euro (+12,5 %)
Fahrbahnreinigung Durchgangsstraßen 1,68 Euro 1,92 Euro (+14,3 %)
Gebührenprognose bis 2016
Ziel der Abfallwirtschaftsbetriebe ist es erneut, einen langen Zeitraum der Gebührenkonstanz zu
gewährleisten. Unter Berücksichtigung dieses Ziels ist auch die Gebührenprognose erstellt wor-
den.
Grundlage dafür ist eine moderate Kostensteigerung im Bereich Materialverbrauch (z.B. bei den
Treibstoffen) um rd. 3% sowie Steigerungsraten bei den Personalkosten um 1,5% jährlich. Die
Abschreibungen werden sich – wie auch die sonstigen betrieblichen Kosten, die kalkulatorische
Verzinsung und die Fahrzeugsteuern – bis 2016 voraussichtlich nicht verändern. Für Werkstatt-
und Verwaltungskosten wird eine jährliche Steigerung in Höhe von 3% geschätzt.
Die Kosten für die Verwertung des Straßenkehrichts werden sich voraussichtlich ab 2015 um rd.
30.000 Euro verringern. Dies entspricht einer Einsparung von etwa 10% der Behandlungskosten
des Kehrichts in der MBRA Münster. Die Kostensenkung resultiert aus einem veränderten und ab
diesem Zeitpunkt geltenden Abfallwirtschaftskonzeptes.
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V/0797/2011
Die nachfolgende Tabelle stellt eine mögliche Gebührenentwicklung der Jahre 2013 bis 2016 bei-
spielhaft dar.
Gebührenvorschau ab 2013 Geb.-
Planung
2012
Geb.-
Vorschau
2013
Geb.-
Vorschau
2014
Geb.-
Vorschau
2015
Geb.-
Vorschau
2016
1. Materialkosten 570.000 € 587.000 € 605.0 00 € 623.000 € 642.000 €
2. Personalkosten 3.023.000 € 3.068.000 € 3.114.000 € 3.161. 000 € 3.208.000 €
3. Abschreibungen 438.000 € 438.000 € 438.0 00 € 438.000 € 438.000 €
4. Sonstige betriebliche Kosten 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 €
5. Kalkulatorische Verzinsung 127.000 € 127.000 € 127.0 00 € 127.000€ 127.000 €
6. Steuern 3.000 € 3.000 € 3.000 € 3.000 € 3.000 €
7. Verwertung Straßenkehricht 619.000 € 619.000 € 619.0 00 € 589.000 € 589.000 €
8. Werkstattkosten 212.000 € 218.000 € 225.0 00 € 232.000 € 239.000 €
9. Umlage der Verwaltungskosten 645.000 € 664.000 € 684.0 00 € 705.000 € 726.000 €
Gesamtaufwand 5.642.000 € 5.729.000 € 5.820.000 € 5.883. 000 € 5.977.000 €
10. Sonstige Erlöse und Nebenge-
schäfte
1.321.000 € 1.408.000 € 1.499.000 € 1.562. 000 € 1.656.000 €
11. Innerbetriebliche Leistungsver-
rechnung
432.000 € 432.000 € 432.0 00 € 432.000 € 432.000 €
12. Auflösung von Rückstellun-
gen
0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Gesamtertrag 1.753.000 € 1.840.000 € 1.931.000 € 1.994. 000 € 2.088.000 €
13. Gesamtgebührenbedarf 3.889.000 € 3.889.000 € 3.889.000 € 3.889. 000 € 3.889.000 €
Steigerung der Gesamtgebühr
gegenüber dem Vorjahr
13,71% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00%
Winterdienst
Seit dem Wirtschaftsjahr 2004 werden aufgrund des ergangenen Urteils des OVG Münster vom
25.07.2003 (9 A 4716/00) die Kosten der Winterwartung zugunsten einer rechtssicheren Straßen-
reinigungsgebührensatzung aus der Gebührenkalkulation ausgegrenzt und aus städtischen Haus-
haltsmitteln bestritten.
Die Winterdienstkosten des Wirtschaftsjahres 2012 steigen gegenüber 2011 um 685.000 Euro auf
2.000.000 Euro. Sie werden mit 1.800.000 Euro überwiegend aus städtischen Haushaltsmitteln
bestritten. 200.000 Euro werden durch die Stadtwerke Münster getragen.
Die Kostensteigerung ergibt sich aus Optimierungsmaßnahmen, die sich aus dem Ablauf der ver-
gangenen zwei Winterdienstperioden ergeben haben. Eine detaillierte Aufstellung aller Maßnah-
men ist der Ratsvorlage V/0210/2011 zu entnehmen.
Die Aufwendungen für Streumittel werden um 210.000 Euro auf 300.000 Euro aufgestockt. Für den
Einsatz von privaten Winterdienstfirmen werden zusätzlich 215.000 Euro eingeplant. Der gesamte
Ansatz beträgt dann 450.000 Euro. Mit der bewilligten Anschaffung von zusätzlichem Winter-
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V/0797/2011
dienstgerät und dem Bau einer zusätzlichen Sa lzhalle (V/0210/2011) steigen auch die jährlichen
Abschreibungen um 149.000 Euro auf insgesamt 384.000 Euro. Weitere Ansätze (Material-
verbrauch, Treibstoffe etc.) werden um insgesamt 111.000 Euro angehoben.
I. V.
gez.
Bickeböller
Stadtkämmerin
Anlagen: Änderungssatzung (Anlage 1)
Gebührenkalkulation (Anlage 2)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0797/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.10.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37