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V/0797/2011

Straßenreinigungsgebühren 2012

Vorlagen 14.10.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2011, TOP 16.3

Anlagen 1 - 2

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Beschlussvorlage

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Anlagen 1 - 2

5646 Zeichen

Anlage 1  
zur Ratsvorlage V/0797/2011 
 
 
 
Seite 1 von 1 
 
 
Satzung zur Änderung der  
Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Münster  
 
  
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 14.12.2011 aufgrund 
 
der §§ 7, 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung  für das Land Nordrhein-Westfalen vom 
14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV. 
NRW. S.271), 
 
der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes fü r das Land Nordrhein-Westfalen vom 
21.10.1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV. 
NRW. S. 394), 
 
 
des § 3 des Gesetzes über die Reinigung öffentliche r Straßen vom 18.12.1975 (GV. NRW. S. 
706/SGV. NRW. 2061), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV. NRW. S. 390), 
 
in Verbindung mit der Straßenreinigungssatzung der Stadt Münster 
 
folgende Satzung beschlossen: 
 
 
Artikel 1  
 
 Satz 1 des Gebührentarifes zur Straßenreinigungsgeb ührensatzung der Stadt Münster wird wie 
folgt neu gefasst: 
 
 „Die Gebührensätze betragen jährlich: 
 
Für die Straßenreinigung ohne Winterdienst je vollen Meter der Grundstücksfrontlänge, wenn die 
regelmäßige wöchentliche Reinigung 
 
auf die Fahrbahn beschränkt ist (Fahrbahnreinigung)     2,16 € 
auch die Gehwege umfasst (Vollreinigung)        4,4 4 €“ 
 
 
 
 
 
 
 
Artikel 2  
 
Diese Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.

Anlage 2 
zur Ratsvorlage V/0797/2011 
Straßenreinigung Geb.-Bedarf Geb.-Bedarf Abweichung Rechnungserg. 
2012 2011 2010 
Kosten 
Materialkosten 570.000,00 € 585.000,00 € -15.000,00 € 493.916,24 €
Treibstoffe, Schmiermittel 230.000,00 € 270.000,00 € -40.000,00 € 203.757,24 €
Materiallagerentnahmen 110.000,00 € 100.000,00 € 10.000,00 € 92.889,42 €
Materialdirektverbrauch 120.000,00 € 115.000,00 € 5.000,00 € 86.027,76 €
Kosten für bezogene Leistungen 110.000,00 € 100.000,00 € 10.000,00 € 111.241,82 €
Personalkosten 3.023.000,00 € 3.015.000,00 € 8.000,00 € 2.728.975,93 €
Abschreibungen 438.000,00 € 370.000,00 € 68.000,00 € 378.187,60 €
Sonstige betriebliche Kosten 5.000,00 € 20.000,00 € -15.000,00 € 75.369,14 €
Kalkulatorische Verzinsung 127.000,00 € 133.000,00 € -6.000,00 € 129.977,62 €
Kraftfahrzeugsteuern 3.000,00 € 3.000,00 € 0,00 € 2.938,38 €
Verwertungskosten Straßenkehricht 619.000,00 € 590.000,00 € 29.000,00 € 979.835,88 €
Inanspruchnahme Werkstatt 212.000,00 € 235.000,00 € -23.000,00 € 180.569,58 €
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Verwaltungsgemeinkosten 645.000,00 € 712.000,00 € -67.000,00 € 673.918,78 €
Summe Kosten 5.642.000,00 € 5.663.000,00 € -21.000,00 € 5.643.689,15 €
Erträge 
Erträge aus Nebengeschäften 0,00 € 0,00 € 0,00 € -34.576,58 €
Zinserträge 0,00 € -30.000,00 € 30.000,00 € -5.184,22 €
Erträge aus der Rst. Gebührenüberschüsse 0,00 € -492.000,00 € 492.000,00 € -438.000,00 €
Stadtanteil -1.297.000,00 € -1.251.000,00 € -46.000,00 € -1.262.611,30 €
Sonstige betriebliche Erträge -24.000,00 € -21.000,00 € -3.000,00 € -21.660,96 €
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung -432.000,00 € -449.000,00 € 17.000,00 € -462.559,56 €
Summe der sonstigen Erträge -1.753.000,00 € -2.243.000,00 € 490.000,00 € -2.224.592,62 €
Umlagefähige Kosten 5.642.000,00 € 5.663.000,00 € -21.000,00 € 5.643.689,1 5 €
abzüglich sonstige Erträge -1.753.000,00 € -2.243.000,00 € 490.000,00 € -2.224.59 2,62 €
Gebührenbedarf 3.889.000,00 € 3.420.000,00 € 469.000,00 € 3.419.096,5 3 €
Seite 1 von 2

Anlage 2 
zur Ratsvorlage V/0797/2011 
Straßenreinigung 
Vorausschätzung der Gebühren für das Jahr 2012 
Anzahl der 
Leistungen 
2011 
Verän- 
derungen 
2011/2012 
Anzahl der 
Leistungen 
2012 
Derzeitige 
Gebührensätze 
Gebührenauf- 
kommen ohne 
Anhebung 
Neu festzu- 
setzende 
Gebühren 
Gebühren- 
aufkommen 
einschl. 
Anhebung 
1. Vollreinigung d. Anliegerstr. 
a) 1 x w. (710, 740) 351154 2746 353900 3,96 € 1.401.444, 00 € 4,44 € 1.571.316,00 €
b) 2 x w. (720, 750) 14950 0 14950 7,92 € 118.404,00 € 8,88 € 132.756,00 €
c) 3 x w. (730) 7420 0 7420 11,88 € 88.149,60 € 13,32 € 98.834,40 €
d) 6 x w. (770) 8714 0 8714 23,76 € 207.044,64 € 26,64 € 232.140,96 €
2. Vollreinigung d. Anliegerstr. (Hinterlieger) 
a) 1 x w. (712) 19675 2032 21707 3,96 € 85.959,72 € 4,44 € 96.379,08 €
b) 2 x w. (722) 118 0 118 7,92 € 934,56 € 8,88 € 1.047,84 €
c) 3 x w. (732) 169 0 169 11,88 € 2.007,72 € 13,32 € 2.251,08 €
d) 6 x w. (772) 18 0 18 23,76 € 427,68 € 26,64 € 479,52 €
3. Vollreinigung Durchgangsstraßen 
a) 1 x w. (610,640) 151974 84 152058 3,48 € 529.161,84 € 3,96 € 602.149,68 €
b) 2 x w. (620,650) 14209 65 14274 6,96 € 99.347,04 € 7,92 € 113.050,08 €
c) 3 x w. (630) 3947 0 3947 10,44 € 41.206,68 € 11,88 € 46.890,36 €
d) 6 x w. (670) 3141 0 3141 20,88 € 65.584,08 € 23,76 € 74.630,16 €
4. Vollreinigung Durchgangsstraßen (Hinterlieger) 
a) 1 x w. (612) 10577 214 10791 3,48 € 37.552,68 € 3,96 € 42.732,36 €
b) 2 x w. (622) 276 -10 266 6,96 € 1.851,36 € 7,92 € 2.106,72 €
c) 3 x w. (632) 30 0 30 10,44 € 313,20 € 11,88 € 356,40 €
5. Fahrbahnreinigung Anliegerstraßen 
 1 x w. (760, 780, 782) 256732 3829 260561 1,92 € 500.277 ,12 € 2,16 € 562.811,76 €
 14tg. (763, 783, 784) 241656 6667 248323 0,96 € 238.390 ,08 € 1,08 € 268.188,84 €
6. Fahrbahnreinigung Durchgangsstr. 
 1 x w. (660, 680, 682) 10731 -56 10675 1,68 € 17.934,00 € 1,92 € 20.496,00 €
 14tg. (663, 683, 684) 21296 -37 21259 0,84 € 17.857,56 € 0,96 € 20.408,64 €
Gesamt 1116787 15534 1132321 3.453.847,56 € 3.889.025,88 €
Durch Gebühren zu deckende Kosten gem. Gebührenkalkulation (auf volle 1.000 Euro gerundet): 3.889.000,00 €
Deckungsgrad: 100,00% 
Differenz zwischen Kosten und Gebührenaufkommen: 25,88 €
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Beschlussvorlage

7633 Zeichen

V/0797/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Straßenreinigungsgebühren 2012 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.11.2011 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
14.12.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Die „Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Münster“ wird 
beschlossen (Anlage 1). 
 
2. Die Straßenreinigungsgebühren werden gemäß der beigefügten Gebührenkalkulation um 
durchschnittlich 13,71 % angehoben. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt (Anlage 2). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten der Straßenreinigung 5.642.000 Euro und die 
Kosten der Winterwartung 2.000.000 Euro betragen. 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Die Kosten der Straßenreinigung  werden über Straßenreinigungsgebühren in Höhe von 
3.889.000 Euro, innerbetrieblichen Verrechnungen von 432.000 Euro und sonstigen Erträgen in 
Höhe von 24.000 Euro finanziert. 
 
Der Restbetrag in Höhe von 1.297.000 Euro, der das öffentliche Interesse an der Stadtsauberkeit 
widerspiegelt, wird durch den allgemeinen Haushalt getragen. 
 
Der Winterdienst wird durch den städtischen Haushalt mit 1.800.000 Euro und durch Kostenbetei-
ligungen der Stadtwerke in Höhe von 200.000 Euro finanziert. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0797/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Dornseif 
Ruf: 
60 52 16 
E-Mail: 
Dornseif@awm.stadt-muenster.de  
Datum: 
26.10.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0797/2011 
Begründung: 
 
Gegenüber dem Vorjahr verändert sich das Kostenvolumen, das zur Durchführung der Reinigung 
benötigt wird, nur geringfügig um 21.000 Euro. Dass die Reinigungsleistungen für den Bürger den-
noch um durchschnittlich 13,71% teurer werden, begründet sich aus den nicht mehr vorhandenen 
Rückstellungen aus Gebührenüberschüssen. Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz müssen er-
zielte Überdeckungen aus Vorjahren spätestens nach 3 Jahren dem Gebührenzahler gutgebracht 
werden. In 2011 wurden letztmalig 492.000 Euro in die Kalkulation eingestellt, um Gebührenstabili-
tät zu gewährleisten. Ab 2012 werden diese Kosten vom Bürger getragen. 
 
 
Entwicklung der Straßenreinigungsgebühren
 
 
Die letzte Gebührensteigerung zu Reinigungsgebühren fand im Jahr 2003 statt. Die Gebührensät-
ze wurden um durchschnittlich 15% angehoben. Der Mehrbedarf an Gebühren resultierte aus er-
höhten Reinigungsleistungen in den Innenstadtbereichen sowie aus der Kürzung des Stadtanteils 
um 20%. Danach wurden die Straßenreinigungsgebühren zweimal hintereinander in 2004 um rd. 
20% und in 2005 um rd. 12% gesenkt. Die Kürzung in 2004 ist der Ausgliederung der Winter-
dienstkosten geschuldet, die seitdem aus allgemeinen Haushaltsmitteln bestritten werden (siehe 
unten). Die Senkung in 2005 beruhte auf Rückstellungsauflösungen gemäß § 6 KAG. Seit 2005 
haben sich die Gebühren nicht mehr verändert. 
 
Die Gebühr für die Straßenreinigung steigt gemäß beigefügter Gebührenkalkulation durchschnitt-
lich um rd. 13,71 %. Die Gebührensätze betragen für die regelmäßige wöchentliche Reinigung je 
Frontmeter: 
 
 2005 bis 2011 ab 2012 
Vollreinigung Anliegerstraßen 3,96 Euro 4,44 Euro (+12,1 %) 
Vollreinigung Durchgangsstraßen 3,48 Euro 3,96 Euro (+13,8 %) 
Fahrbahnreinigung Anliegerstraßen 1,92 Euro 2,16 Euro (+12,5 %) 
Fahrbahnreinigung Durchgangsstraßen 1,68 Euro 1,92 Euro (+14,3 %) 
 
 
Gebührenprognose bis 2016
 
 
Ziel der Abfallwirtschaftsbetriebe ist es erneut, einen langen Zeitraum der Gebührenkonstanz zu 
gewährleisten. Unter Berücksichtigung dieses Ziels ist auch die Gebührenprognose erstellt wor-
den. 
 
Grundlage dafür ist eine moderate Kostensteigerung im Bereich Materialverbrauch (z.B. bei den 
Treibstoffen) um rd. 3% sowie Steigerungsraten bei den Personalkosten um 1,5% jährlich. Die 
Abschreibungen werden sich – wie auch die sonstigen betrieblichen Kosten, die kalkulatorische 
Verzinsung und die Fahrzeugsteuern – bis 2016 voraussichtlich nicht verändern. Für Werkstatt- 
und Verwaltungskosten wird eine jährliche Steigerung in Höhe von 3% geschätzt. 
 
Die Kosten für die Verwertung des Straßenkehrichts werden sich voraussichtlich ab 2015 um rd. 
30.000 Euro verringern. Dies entspricht einer Einsparung von etwa 10% der Behandlungskosten 
des Kehrichts in der MBRA Münster. Die Kostensenkung resultiert aus einem veränderten und ab 
diesem Zeitpunkt geltenden Abfallwirtschaftskonzeptes.

- 3 - 
V/0797/2011 
Die nachfolgende Tabelle stellt eine mögliche Gebührenentwicklung der Jahre 2013 bis 2016 bei-
spielhaft dar. 
 
Gebührenvorschau ab 2013 Geb.-
Planung 
2012 
Geb.-
Vorschau 
2013 
Geb.-
Vorschau 
2014 
Geb.-
Vorschau 
2015 
Geb.-
Vorschau 
2016 
1. Materialkosten 570.000 € 587.000 € 605.0 00 € 623.000 € 642.000 € 
2. Personalkosten 3.023.000 € 3.068.000 € 3.114.000 € 3.161. 000 € 3.208.000 € 
3. Abschreibungen 438.000 € 438.000 € 438.0 00 € 438.000 € 438.000 € 
4. Sonstige betriebliche Kosten 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 
5. Kalkulatorische Verzinsung 127.000 € 127.000 € 127.0 00 € 127.000€ 127.000 € 
6. Steuern 3.000 € 3.000 € 3.000 € 3.000 € 3.000 € 
7. Verwertung Straßenkehricht 619.000 € 619.000 € 619.0 00 € 589.000 € 589.000 € 
8. Werkstattkosten  212.000 € 218.000 € 225.0 00 € 232.000 € 239.000 € 
9. Umlage der Verwaltungskosten 645.000 € 664.000 € 684.0 00 € 705.000 € 726.000 € 
 Gesamtaufwand 5.642.000 € 5.729.000 € 5.820.000 € 5.883. 000 € 5.977.000 € 
       
10. Sonstige Erlöse und Nebenge-
schäfte 
1.321.000 € 1.408.000 € 1.499.000 € 1.562. 000 € 1.656.000 € 
11. Innerbetriebliche Leistungsver-
rechnung 
432.000 € 432.000 € 432.0 00 € 432.000 € 432.000 € 
12. Auflösung von Rückstellun-
gen 
0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 
 Gesamtertrag 1.753.000 € 1.840.000 € 1.931.000 € 1.994. 000 € 2.088.000 € 
       
13. Gesamtgebührenbedarf 3.889.000 € 3.889.000 € 3.889.000 € 3.889. 000 € 3.889.000 € 
 Steigerung der Gesamtgebühr 
gegenüber dem Vorjahr 
13,71% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 
 
 
Winterdienst 
 
Seit dem Wirtschaftsjahr 2004 werden aufgrund des ergangenen Urteils des OVG Münster vom 
25.07.2003 (9 A 4716/00) die Kosten der Winterwartung zugunsten einer rechtssicheren Straßen-
reinigungsgebührensatzung aus der Gebührenkalkulation ausgegrenzt und aus städtischen Haus-
haltsmitteln bestritten. 
 
Die Winterdienstkosten des Wirtschaftsjahres 2012 steigen gegenüber 2011 um 685.000 Euro auf 
2.000.000 Euro. Sie werden mit 1.800.000 Euro überwiegend aus städtischen Haushaltsmitteln 
bestritten. 200.000 Euro werden durch die Stadtwerke Münster getragen. 
 
Die Kostensteigerung ergibt sich aus Optimierungsmaßnahmen, die sich aus dem Ablauf der ver-
gangenen zwei Winterdienstperioden ergeben haben. Eine detaillierte Aufstellung aller Maßnah-
men ist der Ratsvorlage V/0210/2011 zu entnehmen. 
Die Aufwendungen für Streumittel werden um 210.000 Euro auf 300.000 Euro aufgestockt. Für den 
Einsatz von privaten Winterdienstfirmen werden zusätzlich 215.000 Euro eingeplant. Der gesamte 
Ansatz beträgt dann 450.000 Euro. Mit der bewilligten Anschaffung von zusätzlichem Winter-

- 4 - 
V/0797/2011 
dienstgerät und dem Bau einer zusätzlichen Sa lzhalle (V/0210/2011) steigen auch die jährlichen 
Abschreibungen um 149.000 Euro auf insgesamt 384.000 Euro. Weitere Ansätze (Material-
verbrauch, Treibstoffe etc.) werden um insgesamt 111.000 Euro angehoben. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen:  Änderungssatzung (Anlage 1) 
  Gebührenkalkulation (Anlage 2)

Beratungsverlauf (4)

22.11.2011 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2011 Hauptausschuss
TOP 14.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2011 Rat
TOP 16.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0797/2011
Typ
Vorlagen
Datum
14.10.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37