V/0190/2022
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH: Zukunftsfähige Aufstellung und Weiterentwicklung, Wiederbesetzungsverfahren
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Anlage A
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Anlage A zur V/0190/2022 Kurzüberblick Darstellung des umfänglichen Prozesses zur zukunftsfähigen Aufstellung und Weiterentwicklung der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, der anlässlich des im Jahr 2023 anstehenden Leitungswechsels unter Berücksichtigung von Fachexpertise auf kommunaler sowie auf Bundes- und Landeseben vorgenommen worden ist. Der Prozess bestätigte auf der einen Seite eindrucksvoll die hohe Reputation und überregionale Ausstrahlung des Hauses. Gerade auf der Basis der besonderen Programmatik und einer noch stärkeren Verzahnung der internationalen und lokalen Präsentation und (Ko-)Produktion konnten zentrale Ansatzpunkte und Handlungsfelder einer strategischen Weiterentwicklung und Profilschärfung erarbeitet werden. Auf der anderen Seite ist auch im Benchmarking mit vergleichbaren freien Theaterhäusern eine bereits bestehende strukturelle Unterbesetzung (insbesondere im Bereich der Geschäftsführung/künstlerischen Leitung sowie T echnik/Produktion)des Hauses deutlich geworden. Um anschlussfähig zu bleiben und auf dem beanspruchten Niveau erfolgreich tätig sein zu können, sind entsprechende strukturelle Verbesserungen im Sinne einer tragfähigen Personalstruktur erforderlich und durch Anpassungen der institutionellen Zuschüsse unter Beteiligung des Landes NRW abzusichern. Sie bilden die Basis und Voraussetzung für die weiteren Schritte des aktuell anstehenden Ausschreibungs- und Wiederbesetzungsverfahrens der Geschäftsführung/künstlerischen Leitung, für das eine Findungskommission gebildet werden soll. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Es werden die Ziele verfolgt: 1. Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrahlung entwickeln 2. Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 3. Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „T oleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln. Als T eilzielwird auf der Basis der skizzierten Weiterentwicklung des Hauses sowie des Benchmarkings mit vergleichbaren Theaterhäusern eine tragfähige Personalstruktur im Theaterhaus Pumpenhaus durch finanzielle Anpassungen auch unter Einbezug des Landes NRW bewirkt und etabliert. Für das Ausschreibungs- und Wiederbesetzungsverfahren der Geschäftsführung / künstlerischen Leitung des Hauses wird eine Findungskommission gebildet. Finanzierung Produktgruppe: 0401 Kulturmanagement/Kulturförderung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
Beschlussvorlage
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V/0190/2022 V/0190/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH: Zukunftsfähige Aufstellung und Weiterentwicklung, Wiederbesetzungsverfahren Beratungsfolge 24.03.2022 Kulturausschuss Vorberatung 05.04.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung 06.04.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster begrüßt den anlässlich des im Jahr 2023 anstehenden Leitungswechsels vorgenommenen umfänglichen Prozess zur zukunftsfähigen Aufstellung und Weiterentwicklung der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH unter Berücksichtigung von Fachexpertise auf kommunaler sowie auf Bundes- und Landesebene. 2. Der Rat begrüßt die hohe fachliche Reputation des Theaters im Pumpenhaus und nimmt die vorgenommenen Ansatzpunkte einer zukunftsfähigen Weiterentwicklung und Profilschärfung zustimmend zur Kenntnis. 3. Der Rat der Stadt Münster nimmt die auch im Benchmarking mit vergleichbaren Einrichtungen identifizierte strukturelle Unterbesetzung des Hauses mit einer erforderlichen Anpassung im Bereich der Geschäftsführung/künstlerischen Leitung sowie T echnik/Produktionzur Kenntnis. 4. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass für die Sicherstellung eines zukunftsfähigen Geschäftsführungsmodells bereits zum Zeitpunkt der Ausschreibung der neuen Leitung Ende April / Anfang Mai 2022 die finanziellen Mehraufwendungen i.H.v. 147.000 Euro ab 2024 ff. abgesichert sein müssen. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Zuschusserhöhungen für den Betriebskostenzschuss an das Theater im Pumpenhaus bereits im Etatentwurf für 2023 ff. vorzusehen. Kulturamt 17.03.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schnell T elefon:492-4100 Schnell@stadt-muenster.de - 10 - V/0190/2022 5. Der Rat begrüßt es, dass die Verwaltung und die Geschäftsführung der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH auf eine finanzielle Beteiligung des Landes NRW hingewirkt hat und eine entsprechende Absichtserklärung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW in Vorbereitung ist, die in Kürze vorliegen soll. 6. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die Stelle der Geschäftsführung/künstlerischen Leitung öffentlich ausgeschrieben und zur fachlichen Begleitung der Auswahlentscheidung eine Findungskommission gebildet wird, mit dem Ziel ihrer Wiederbesetzung spätestens zum 01.08.2023. II. Finanzielle Auswirkungen: Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haushalts jahr Betrag € Bemerkungen Produkt- gruppe 0401 Kulturmanagement/ Kulturförderung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2024 ff. 49.000 (Absichtserklärung des MKW NRW ist in Vorbereitung) Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 ff. 147.000 Erhöhung des Zuschusses an die Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (kommunale Vorleistung: Anpassung nach vorliegender Erklärung des MKW NRW über anteilige Übernahme) Saldo 2024 ff. 98.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen i.H.v. 147.000 Euro in den Jahren 2024 ff. sind im Haushaltsplanentwurf 2023 zu veranschlagen. Dies gilt auch, soweit eine Bewilligung von Landesmitteln erfolgt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Beschlussfassung bereits eine Haushaltsbelastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2024 ff. eingegangen wird. Der Rat ist sich darüber bewusst, dass im Falle einer zukünftigen Entlastung des Theaterhauses Pumpenhaus von der Bewirtschaftung und/oder dem Betrieb der Immobilie Hoppengarten entsprechende Reduktionen der Zuschüsse an das Theaterhaus Pumpenhaus vorzunehmen sind, da die Belastungen für den Hoppengarten dann der städtische Haushalt trägt. Begründung: 1. Hintergrund Mit Beschluss des Rates in seiner Sitzung vom 28.08.2020 wurde die Wiederwahl als Geschäftsführer und letztmalige Verlängerung des Arbeitsvertrages des aktuell amtierenden Geschäftsführers um zwei Jahre bis Mitte 2023 festgelegt. - 10 - V/0190/2022 Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung des Theaters im Pumpenhaus in der Kulturlandschaft Münsters sollte die verlängerte Vertragslaufzeit auch genutzt werden, um ein geeignetes Wiederbesetzungsverfahren für die Geschäftsführung zu ermitteln und dem Rat der Stadt Münster im Dezember 2021 vorzulegen. Mit Blick auf ggf. bestehende Transformationserfordernisse sollte dabei in einem ersten Schritt zunächst eine kritische Überprüfung des aktuellen Konzepts des Theaters im Pumpenhaus vorgenommen und dem Rat ebenfalls gleichzeitig vorgelegt werden. In enger Abstimmung mit dem amtierenden Geschäftsführer hat die Kulturverwaltung im Zeitraum Juli bis Oktober 2021 einen umfänglichen Prozess zur zukunftsfähigen Aufstellung und Weiterentwicklung des Hauses mittels Gesprächen und Interviews, Begehungen, Workshops, Recherchen und einem Benchmarking mit vergleichbaren Häusern vorgenommen. Die Perspektiven, Erfahrungswerte und Kenntnisse lokaler Kulturakteure (z.B. Mitglieder des Theaterkuratoriums, Vertreter der professionellen lokalen Ensembles) wurden dabei notwendigerweise ergänzt um die externe Fachexpertise relevanter Kulturakteure, Leitungspersonen vergleichbarer Freier Theaterhäuser im Bundesgebiet (z.B. Forum Freies Theater Düsseldorf, Ringlokschuppen in Mülheim an der Ruhr, Theater im Depot Dortmund, Schwankhalle Bremen) sowie Verantwortlicher in den Fachverbänden und/oder Ministerien auf Landes- und Bundesebene (z.B. Vertreter des Landes- sowie des Bundesverbandes Freie Darstellende Künste, NRW Landesbüro für Freie Darstellende Künste, Bezirksregierung Münster, MKW NRW). Ausgehend von der Historie und dem aktuellen Konzept des Theaters im Pumpenhaus konnten in dem Prozess umfängliche Erkenntnisse zur Positionierung des Hauses im nationalen Kontext gewonnen sowie zentrale Ansatzpunkte einer zukunftsfähigen Weiterentwicklung des Hauses erarbeitet und dem Kulturausschuss in seiner Sitzung vom 16.11.2021 vorgelegt werden (V/0812/2021). Im Zuge des Prozesses und dem darin erfolgten Benchmarking mit identifizierten vergleichbaren Häusern wurden jedoch auch erhebliche Defizite in der personellen und strukturellen Verfassung des Hauses deutlich, die eine zukunftsfähige Entwicklung des Hauses nicht zulassen. Vor diesem Hintergrund erfolgte die Beschlussfassung: „Der Kulturausschuss der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass das Haus u.a. auch im Bereich der Geschäftsführung/künstlerischen Leitung personell unterbesetzt ist. Im Zuge der Weiterentwicklung müssen Anpassungen mit dem Ziel einer tragfähigen Personalstruktur vorgenommen werden, für die kurz- bis mittelfristig auch finanzielle Anpassungen erforderlich sind. Der Kulturausschuss der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung auf der Basis der dargestellten Ansätze und unter Einbezug der personellen Ausbaunotwendigkeiten das Aufgabenprofil der Geschäftsführung/künstlerischen Leitung sowie das vorgeschlagene Wiederbesetzungsverfahren weiter zu konkretisieren und dem Rat das Ergebnis im Frühjahr 2022 vorzulegen. In diesen Prozess wird das Land NRW als strukturell maßgeblicher Förderer des Theaters im Pumpenhaus einbezogen.“ In einem Sondertermin im Januar 2022 erfolgte zudem eine intensive Diskussion der Ergebnisse dieses Prozesses mit kulturpolitischen Vertretern aller Parteien. Ihre eingebrachten Perspektiven und Hinweise sind bei den folgenden Empfehlungen zur Weiterentwicklung berücksichtigt. 2. Zentrale Ergebnisse: Profil des Hauses und zukunftsfähige Weiterentwicklung Das Theater im Pumpenhaus, 1985 als eines der ersten freien Theaterhäuser in Deutschland gegründet und seit 1998 als städtische gGmbH geführt, hat für die Kulturlandschaft und die überregionale Strahlkraft Münsters eine herausragende Relevanz. Der umfängliche - 10 - V/0190/2022 Rechercheprozess hat die überregionale Beachtung und hohe fachliche Reputation des Hauses, die in seiner besonderen Programmatik begründet ist, eindrücklich bestätigt. Im Mittelpunkt der Programmarbeit des Pumpenhauses steht von Beginn an die Suche nach Statements auf der Höhe der Zeit und nach erkennbaren künstlerischen Handschriften unabhängig von Zuschauerquoten und propagierten Trends. Dabei realisiert es - zum einen ein ambitioniertes internationales Koproduktions- und Gastspielprogramm mit (inter-) nationaler Strahlkraft und Reputation und zählt diesbezüglich zu den wichtigsten Adressen und Impulsgebern bundes- und landesweit im Bereich der Freien Darstellenden Künste. Mit dem aktuellen besonderen Schwerpunkt im Bereich des zeitgenössischen T anzes gilt es zudem als unersetzliche Plattform in der Region. - zum anderen gleichermaßen eine organisch mit dem Haus verbundene Koproduktion, Präsentation und Förderung der professionellen lokalen Theaterlabels und ist damit zugleich die wichtigste Adresse für die Entwicklung und Qualifizierung der freien darstellenden Label vor Ort. Im Sinne der intendierten interdisziplinären Bezüge und Formate gilt es zudem als zentrale Plattform und wichtigster Ankerpunkt in der Freien Szene. Diese doppelte Zielsetzung (international und lokal) in Kombination mit dem Betrieb des dem Haus angeschlossenen und bedeutsamen Produktions- und Probezentrums Hoppengarten, welches zu den größten Produktionszentren in NRW zählt, wird landesweit und auch im bundesweiten Abgleich als modellhaft und für Münster als „passgenaue Ausrichtung“ angesehen. Das breite und interdisziplinäre Aufgabenprofil des Pumpenhauses erweist sich dabei nicht nur als zeitgemäß, sondern erfährt im Sinne eines Ortes des gesellschaftlichen Diskurses zu den drängenden globalen Fragen dieser Zeit, den stadtspezifischen Herausforderungen und Fragen eines „guten Zusammenlebens“ eine gesteigerte Relevanz. Empfohlene Weiterentwicklung mit beispielhaften Maßnahmen In diesem Modell liegen zentrale Herausforderungen, aber auch Chancen im Sinne einer bedarfsgerechten und progressiven Weiterentwicklung des Hauses, die perspektivisch auch einem nachhaltigen und klimaschonenden Kulturbetrieb Rechnung tragen muss. Zudem gilt es in den aktuellen Umbruchzeiten mehr denn je, das Haus als kultur- und gesellschaftspolitischen Akteur zu qualifizieren und für noch breitere Bevölkerungskreise zu erschließen. Ziel und Anspruch der Weiterentwicklung sollte sein: - die internationalen Perspektiven mit Künstler:innen vor Ort und der diversen Stadt- gesellschaften in einen kontinuierlichen, offenen und vielfältigen Austausch zu bringen, - in besonderer Weise Diskurs- und Laborräume zu eröffnen, die gerade in ihrer interdisziplinären und kooperativen Arbeitsweise den drängenden komplexen Fragen dieser Zeit mit künstlerisch-kulturellen Mitteln begegnen, - mittels einer intensivierten Vermittlungsarbeit, innovativen Beteiligungsformaten und Debatten breite Bevölkerungskreise ansprechen, erschließen und einbinden. Insbesondere einer noch weitergehenden Verschränkung der (inter-)nationalen und lokalen Ebene, klugen Allianzen und zielführenden Kooperationen kommt in identifizierten zentralen Entwicklungsfeldern (1. Nachhaltig International, 2. Stark Lokal, 3. Kooperativ Qualifiziert, 4. Progressiv Gefördert, 5. Bedarfsgerecht Produziert) u.a. mit folgenden beispielhaft genannten Maßnahmen eine besondere Bedeutung zu: - 10 - V/0190/2022 - Die internationalen Gastspiele durch verlängerte Verweildauern für nachhaltigere Impulse, den fachlichen Austausch sowie mögliche Kooperationen mit den lokalen Akteuren nutzbar machen. - Beteiligung an einem Auf- und Ausbau von Bündnissen mit geeigneten Freien Häusern im (inter-)nationalen Raum, um in einem dezentralen Modell der Zusammenarbeit Koproduktionen, Künstlerresidenzen etc. zu realisieren und die Gastspielmöglichkeiten der lokalen (Ko-)Produktionen außerhalb Münsters zu erhöhen (local goes Europe). - Dabei auch im Sinne eines „Artist Empowerment“ die (inter-)nationalen Netzwerke und Koproduktionspartner der lokalen Label vor Ort in dem Modell der Zusammenarbeit strukturell verankern und nutzbar machen. - Ausbau der Kooperationsbezüge der lokalen Produktionsvorhaben professioneller lokaler Label mit Akteur:innen der Stadtgesellschaft, um interdisziplinäre Diskurs- und Laborräume zu eröffnen und partizipative und dialogische Formate anzuregen. Idealerweise werden dadurch kulturelle Zugänge in verschiedene Richtungen geschaffen und ggf. vorhandene Barrieren abgebaut bzw. langfristige Beziehungen zu den vielfältigen Besuchergruppen im jeweiligen ortspezifischen Umfeld aufgebaut. - Stärkung der Vermittlerrolle des Pumpenhauses zu anderen möglichen lokalen Bühnen und Räumen (z.B. Studiobühne, Bühne im Kreativhaus, Theater Münster). - Stärkung des Produktionsstandortes durch die Weiterentwicklung des Probezentrums Hoppengarten und Verbesserung der Produktionsbedingungen. - Eine gezielte und systematischere Nachwuchs- und Qualifizierungsarbeit, die sowohl die (inter-)nationale als auch vor Ort gewachsene Expertise im Bereich Darstellende Künste strukturell einbindet. Entwicklung einer modellhaften Verzahnung der künstlerischen Praxis vor Ort mit dem Weiterbildungsprogramm des NRW Landesbüros Darstellende Künste sowie geeigneten Hochschulen in Münster. Eine vollständige und ausführliche Darstellung und Erörterung der Ziele sowie Ansatzpunkte und Maßnahmen der Weiterentwicklung in den identifizierten Handlungsfeldern erfolgte mit Anlage 3 zur Vorlage V/0812/2021. 3. Aktuelle Ausstattung/Ressourcen des Hauses und erforderliche Anpassungen Im Zuge der intensiven inhaltlichen Auseinandersetzung mit aktuellen T endenzenund Entwicklungen im Bereich der Freien Darstellenden Künste und relevanter Freier Häuser im Bundesgebiet wurden auch zentrale quantitative Daten und Kennwerte zur finanziellen, infrastrukturellen und personellen Ausstattung vergleichbarer Häuser erfasst und in einer Synopse zusammengestellt (s. Anlage 2 zur Vorlage V/0812/2021). Es erfolgte dabei eine Konzentration auf diejenigen Freien Häuser auf der Ebene der Mittelstädte, die vergleichbar mit dem Freien Theater im Pumpenhaus, in Bezug auf Qualität und Strahlkraft ihres Programms eine vergleichbare Reputation genießen wie z.B. das dem Bündnis Internationaler Produktionshäuser angehörige FFT in der Großstadt Düsseldorf. Im bundesweiten Abgleich trifft dies in besonderer Weise auf die Schwankhalle in Bremen sowie den Ringlokschuppen in Mülheim zu. Mit Blick auf das anstehende Besetzungsverfahren der Geschäftsführung/künstlerischen Leitung des Theaters im Pumpenhaus standen dabei auch die jeweils praktizierten Leitungsmodelle sowie die personellen Ressourcen der Einrichtungen im Fokus. Dabei wurde deutlich, dass im Theater im Pumpenhaus erhebliche Defizite in der aktuellen Personalausstattung bestehen, die eine zukunftsfähige Entwicklung des Hauses nicht zulassen. Es wurde offenkundig, dass das im Jahr 1985 - 10 - V/0190/2022 als eines der ersten freien Theaterhäuser in Deutschland gegründete und ursprünglich als Wirkungsort von dem Theaterinitiative Münster e.V. (TIM e.V.) – einem Verbund lokal ansässiger freier Theaterlabel – betriebene Haus noch stark der typischen Personalaufstellung der Gründergeneration freier Einrichtungen verhaftet ist. Charakteristisch für diese bottom-up-generierten Einrichtungen sind die äußerst geringe Anzahl festangestellter Personen sowie die vergleichsweise hohe Anzahl von freien Honorar- und Aushilfskräften, Auszubildenden sowie Bundesfreiwilligenbediensteten. Auch mit Blick auf den Generationenwechsel (Stichwort: work-life-balance), die zunehmend komplexen und differenzierten Anforderungen an einen professionellen Produktions- und Präsentationsbetrieb und die über die Jahre deutlich gestiegenen Anforderungen im Bereich des Arbeitsschutzes, stößt dieses Arbeitsmodell deutlich an Leistungsgrenzen. Laut aktuellem Wirtschaftsplan 2022 verfügt das Pumpenhaus über folgende Finanz- und Personalausstattung: Einnahmen Zuschuss Stadt (incl. Hoppengarten) 524.870 Euro seit 2019 erfolgt eine dynamische Anhebung des Zuschusses um jeweils 2% jährlich Zuschuss Land (incl. Mittelzentren T anz) 376.267 Euro Weitere Einnahmen 118.000 Euro z.B. Projektzuschüsse, Warenverkauf, Eintrittseinnahmen Nutzungsentgelt Proberäume, Einnahmen Gesamt 1.004.937 Euro Ausgaben Personalkosten 326.748 Euro Programmkosten 315.600 Euro Sachkosten 362.553 Euro Ausgaben Gesamt 1.004.937 Euro Der Personalstand besteht seit 2018 im Kern aus zwei Vollzeit- und zwei T eilzeitangestellten (1 Geschäftsführung/künstlerische Leitung Vollzeit; 1 T echnische Leitung, 35 Std./Woche; 1 Buchhaltung, 24 Std./Woche; 1 Bürokraft/Assistenz, 30 Std./Woche) plus 3 Bundesfreiwilligenbedienstete, 3 Auszubildende und Aushilfen (Honorarkräfte/geringfügig Beschäftigte) im Umfang von ca. 15 Personen. Dieser Personalstand konnte 2019 geschaffen und seitdem gehalten werden, nachdem das Theater im Pumpenhaus resultierend aus einer allgemeinen Ausweitung des Förderbudgets für das Freie Theater wie andere Theaterhäuser in NRW ebenfalls von einer Anhebung des Landeszuschusses profitieren konnte. Zuvor wurde der städtische Zuschuss ebenfalls angehoben. Demgegenüber sind in den identifizierten vergleichbaren Häusern im Zuge ihrer jeweiligen Entwicklungsprozesse deutlich mehr festangestellte Mitarbeiter:innen beschäftigt. Der Personalbestand im FFT Düsseldorf beläuft sich auf 16 festangestellte Mitarbeitende, davon 2 Auszubildende. Im Ringlokschuppen sind 18 Personen in Voll- oder T eilzeit festangestellt, davon 5 Auszubildende. Die Schwankhalle in Bremen beschäftigt aktuell Festangestellte im Umfang von 16 Vollzeitäquivalenten (VZÄ), darunter 1 Auszubildenden und 4 geringfügig Beschäftigte. Alle Häuser arbeiten zudem projekt- und/oder anlassbezogen mit externem Personal (z.B. Steuerbüro, besondere - 10 - V/0190/2022 Veranstaltungstechnik, Öffentlichkeitsarbeit) und Aushilfskräften (z.B. Abendbetreuung, Gastronomie, Reinigung). Der Abgleich mit den identifizierten vergleichbaren Einrichtungen macht deutlich, dass in allen Fällen der grundständige Betrieb des Hauses überwiegend durch die institutionelle öffentliche Förderung seitens Kommune und Land sichergestellt wird. Dabei beläuft sich der grundständige Betriebs- und Programmkostenzuschuss beim FFT Düsseldorf seitens der Kommune auf gut 1.003.000 Euro und seitens des Landes NRW auf 391.467 Euro. Der Ringlokschuppen in Mülheim an der Ruhr erhält eine kommunale institutionelle Zuwendung seitens der Kommune i.H.v. 820.000 Euro sowie eine grundständige institutionelle Förderung des Landes NRW i.H.v. 412.000 Euro. Die Schwankhalle in Bremen erhält aufgrund der besonderen Verfasstheit des Stadtstaates Bremen nur einen grundständigen Zuschuss des Landes i.H.v. 812.000 Euro. Bedarfsgerechter struktureller Ausbau Die extrem schlanke Personalausstattung des Theaters im Pumpenhaus betrifft alle Aufgabenfelder der Einrichtung (Leitung, Kommunikation, Produktion, T echnik,Verwaltung), ist jedoch insbesondere im Bereich T echnik/Produktion sowie Geschäftsführung/künstlerische Leitung defizitär und äußerst bedenklich. Ohne die mit dem hohen Anteil an Honorarkräften (auch) gegebenen Vorteile einer starken Flexibilität vollständig abzulösen, sind sehr gezielte Nachbesserungen erforderlich. Die geringe Ausstattung mit nur einer festangestellten T echnischen Leitung bzw. ausgebildeten Fachkraft entspricht weder den erforderlichen zeitlichen Ressourcen des produzierenden und präsentierenden Hauses noch ist im Falle eines Ausfalls dieser Person eine hausinterne Vertretung möglich, die den gestiegenen arbeitsschutzrechtlichen Auflagen entspricht. Folgerichtig ist in den Vergleichseinrichtungen neben einer T echnischen Leitung mindestens eine weitere Fachkraft festangestellt beschäftigt. Der deutliche Schwerpunkt im Bereich der Koproduktionen von (inter-)nationalen sowie lokalen Ensembles erfordert zudem eine personelle Stärkung im Bereich der Koordination und Organisation bei umfänglichen Produktions- und Projektvorhaben. Die im Zuge der Professionalisierung der Freien Häuser immer komplexeren und neuen Anforderungen an die Geschäftsführung /künstlerische Leitung eines Hauses führten zudem in den vergangenen Jahren andernorts zunehmend zu verschiedenen arbeitsteiligen Leitungsmodellen. So verfügen vergleichbare Einrichtungen, wie z.B. die Schwankhalle in Bremen und der Ringlokschuppen in Mülheim oder auch etwas kleinere Häuser, wie z.B. das Depot in Dortmund, aktuell jeweils über ein Leitungsteam mit ver- bzw. aufgeteilter Verantwortlichkeit in Bezug auf die geschäftsführenden (z.B. strategischen, betrieblichen, organisatorischen Aufgaben) sowie die künstlerischen (z.B. programmatische Gesamtverantwortung, dramaturgische Betreuung, Vermittlung und Beratung etc.) Leitungsaufgaben. Die genaue Aufgabenaufteilung ist dabei je nach Trägerschaft, Genese sowie Arbeitsschwerpunkten der Häuser unterschiedlich. Das Betriebskonzept des Theaters im Pumpenhaus als städtische gGmbH und die im Gesellschaftsvertrag der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH definierten Aufgaben und Befugnisse der Geschäftsführung erfordern dabei eine eindeutig verortete Zuständigkeit und Verantwortlichkeit der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung der Gesellschaft, die an eine Person gebunden sein muss. Vor diesem Hintergrund bietet sich eine gleichwertige Leitung/Geschäftsführung des Hauses durch zwei oder mehrere Personen nicht an. Stattdessen empfiehlt sich die Fortsetzung der im aktuellen Arbeitsmodell praktizierten Geschäftsführung/künstlerischen Leitung in Vollzeit im Sinne sowohl der kaufmännischen Geschäftsführung als auch der künstlerisch-programmatischen - 10 - V/0190/2022 Gesamtverantwortung, der strategischen und inhaltich-konzeptionellen Weiterentwicklung des Hauses. Mit Blick auf die damit verbundenen komplexen Aufgabenbereiche (auch im Sinne der empfohlenen bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Hauses in Bezug auf Bündnisstrukturen, Kooperationen, Audience Development etc.) ist jedoch dringend eine Entlastung durch eine mitwirkende Person erforderlich. Es bedarf damit einer Nachschärfung der Stellenprofile und Ausweitung der Personalstruktur in folgendem Umfang: - Neben der vorhandenen Position der Geschäftsführung/Künstlerischen Leitung (in Anlehnung an TVöD E 14, Vollzeit) eine zusätzliche Stelle „Mitarbeiter:in der Künstlerischen Leitung / Geschäftsführung“ in Anlehnung an E 11 TVöD mit 30 Std./Woche für den Bereich: o Dramaturgie, Zusammenarbeit und Stärkung professionelle lokale Freie Theaterlabel und Koproduktionsvorhaben o (interdisziplinäre) Kooperationsprojekte (innerhalb der Stadt, überregional) o Entwicklung von innovativen Vermittlungs-, Diskurs- und T eilhabeformaten, Audience Development o Strategien und Umsetzung im Bereich Nachwuchsförderung und Qualifizierungsprogramme o Identifikation geeigneter Förderprogramme, Mittelakquise (jährlicher Finanzbedarf: 52.000 Euro) - ab 2024 eine zusätzliche Stelle im Bereich T echnik Meister:in der Veranstaltungstechnik in Anlehnung an E 9a TVöD mit 30 Std./Woche (jährlicher Finanzbedarf: 42.000 Euro) - Zusätzliche Stelle(n) im Bereich der Produktion/Organisation Produktions- und Projektassistenzen, Produktionsleitungen bei Koproduktionen, Koordination, Organisation in Anlehnung an TVöD E 8 im Umfang von 30 Std./Woche (auch möglich in zeitlich befristeten Verträgen bezogen auf die jeweiligen Produktionsvorhaben) (Jährlicher Finanzbedarf: 38.000 Euro) - Sowie Anpassungen der Entlohnung im Bereich der bestehenden Position Buchhaltung in Anlehnung an TVöD E 8 (Nachbesserung um 8.000 Euro jährlich) sowie bzgl. der T echnikstellein Anlehnung an TVöD E 9a (Nachbesserung um 7.000 Euro jährlich) und damit insgesamt um 15.000 Euro pro Jahr. Bei vollständiger (kurz- bis mittelfristiger) Umsetzung dieses Personalaufbaus ergibt sich insgesamt ein erhöhter institutioneller Zuschussbedarf an das Pumpenhaus i.H.v. 147.000 ab 2024 ff. Euro jährlich. Im Jahr 2023 ist zudem ein einmaliger Betrag i.H.v. ca. 21.000 Euro zur Finanzierung der Überschneidung in der Einarbeitungszeit der zu besetzenden Geschäftsführung/künstlerischen Leitung erforderlich, der von der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH übernommen wird. 4. und 5. Absicherung der notwendigen Zuschusserhöhung in der mittelfristigen Finanzplanung Um anschlussfähig zu bleiben und auf dem beanspruchten Niveau erfolgreich weiter tätig sein zu können, sind entsprechende strukturelle Verbesserungen im Sinne einer tragfähigen Personalstruktur zu bewirken und durch Anpassung der institutionellen Zuschüsse abzusichern. - 10 - V/0190/2022 Dabei muss bereits zum Zeitpunkt der Ausschreibung Ende April / Anfang Mai 2022 die notwendige Zuschusserhöhung in der mittelfristigen Finanzplanung abgesichert sein, um im Rahmen des aktuell anstehenden Besetzungsverfahrens geeignete Bewerber:innen generieren und ein zukunftsfähiges Geschäftsführungsmodell sicherstellen zu können. Mit Blick auf die bestehenden und offensichtlich erkennbaren Personaldefizite ist es erforderlich, bereits in der Ausschreibung auf die perspektivisch intendierte Anpassung der personellen Aufstellung hinweisen zu können. In Bezug auf das Anforderungsprofil der aktuell zu besetzenden Position sollte Klarheit darüber herrschen, dass und in welcher Form durch die perspektivisch vorgesehene zusätzliche Stelle im Bereich der Leitung Entlastungsmöglichkeiten und Aufgabenteilungen bestehen können. Die Empfehlung aus den Erfahrungen bei den Wiederbesetzungsverfahren bei vergleichbaren Freien Theaterhäusern ist es, die Anforderungen an die Stelle(n) im Vorfeld möglichst klar zu definieren, um zu einer fundierten Bewertung des Bewerberkreises kommen zu können. Für den Fall, dass die perspektivisch intendierten Anpassungen des Personalbestands nicht bereits im Zuge der Ausschreibung benannt werden können, steht zu befürchten, dass sich das potentielle Bewerbertableau erheblich einschränkt bzw. die entsprechend hochqualifizierten Kandidaten nicht erreicht werden können. In letzter Konsequenz steht damit nicht nur eine zeitgemäße Weiterentwicklung des Hauses, sondern auch die Fortsetzung der bislang sehr erfolgreichen Arbeit und deutlich überregionalen Ausstrahlung des Hauses auf dem Spiel. Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Freien Theaters im Pumpenhaus für die Kulturlandschaft in NRW sowie deutlich darüber hinaus, erhält das Haus eine grundständige Landesförderung (s.v.). Mit den in dieser Vorlage dargestellten Ergebnissen des Prozesses zur zukunftsfähigen Aufstellung der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH haben sich Kulturverwaltung und der amtierende Geschäftsführer auch an das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW (MKW NRW) gewandt, um die Beteiligungsmöglichkeiten des Landes an den erforderlichen Mehraufwendungen auszuloten. Von Seiten der zuständigen Ansprechpartner:innen im MKW NRW wurde die hohe fachliche Qualität des Hauses, seine landesweite Bedeutung für den Bereich der zeitgenössischen Darstellenden Kunst im Bereich Theater und T anz eindrücklich betont und die modellhaft gelebte Verbindung internationaler und lokaler Präsentationen und Koproduktionen herausgestellt. Vor dem Hintergrund wurde bereits das positive Signal gegeben, die Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH bei den auch aus Sicht des MKW NRW berechtigten Mehraufwendungen mit einer grundständigen Zuschusserhöhung anteilig (i.H.v. 49.000 Euro) unterstützen zu wollen. Auch das MKW NRW hat dabei erkannt, dass eine frühzeitige Absicherung der Zuschusserhöhung notwendig ist. Eine entsprechende Absichtserklärung seitens des Ministeriums ist in Vorbereitung und wird kurzfristig auf den Weg gebracht. Diese gilt vorbehaltlich des erfolgreichen Beteiligungsverfahrens des Finanzministeriums, welches bei der Erhöhung institutioneller Förderungen grundsätzlich erforderlich ist. Eine finanzielle Vorleistung der Kommune ist laut Auskunft des MKW NRW förderunschädlich für die Erhöhung des grundständigen Landeszuschusses. 6. Wiederbesetzungsverfahren Die Bestellung zum Geschäftsführer und der Dienstvertrag mit dem amtierenden Geschäftsführer / künstlerischen Leiter enden am 31.07.2023. Mit dem Ziel ihrer Wiederbesetzung spätestens zum 01.08.2023, wird sie Ende April / Mai 2022 öffentlich ausgeschrieben, um einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf für das Bewerbungsverfahren (s.u.) gewährleisten zu können. Im Sinne des - 10 - V/0190/2022 erforderlichen Wissenstransfers und einer Einarbeitung durch den scheidenden Geschäftsführer ist zudem eine mehrmonatige Übergangsphase vorzusehen, in der die neue Geschäftsführung stundenweise gegen Honorar bereits zur Verfügung steht. Die Ausschreibung in Vollzeit erfolgt für fünf Jahre mit Option auf Verlängerung in entsprechenden einschlägigen, überregionalen Fachpublikationen, -portalen und -verteilern (z.B. Theater der Zeit, Theater heute, Nachkritik, Verteiler Bundes- und Landesverband freie Darstellende Künste). Voraussetzung ist eine evtl. notwendige Verlagerung des Lebensmittelpunktes nach Münster oder Umgebung. Gemäß der Bedeutung des Hauses und des Anspruchs einer qualifizierten fachlichen Wiederbesetzung der Leitungsposition wird für die Begleitung des Auswahlverfahrens und für die Entscheidungsfindung eine Findungskommission gebildet. Vorgesehen ist, dass sie unter Vorsitz der Beigeordneten für Kultur aus max. fünf externen Fachexpert:innen besteht und eine Einbindung der Kulturpolitik erfolgt. Die konkrete Zusammenstellung wird in enger Absprache von Kulturverwaltung, der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, seinem Beirat sowie der Gesellschafterversammlung vorgenommen. Vor dem Hintergrund der besonderen Genese und Ausrichtung des Hauses wird bei der Auswahl und Zusammenstellung der hinzuziehenden Fachexpert:innen darauf geachtet, dass sowohl Persönlichkeiten mit profunden Kenntnissen und Erfahrungswerten des (inter-)nationalen zeitgenössischen T anz- und Theaterbetriebes als auch Persönlichkeiten mit profunden Kenntnissen der lokalen Gegebenheiten und Wirkungszusammenhänge vertreten sind. Ihre sich ergänzende Expertise sollte die für eine erfolgreiche Geschäftsführung erforderlichen Kompetenzen abbilden, wie z.B. eigene Leitungserfahrungen eines vergleichbaren Hauses der Freien Theaterpräsentation und - produktion, profunde Kenntnisse der aktuellen (inter-) nationalen zeitgenössischen Trends, Diskurse, Netzwerke, Förderstrukturen, Vermittlungsformate im Bereich der Freien Darstellenden Künste sowie interdisziplinärer, kooperativer Formate und Arbeitsweisen ebenso wie betriebs-wirtschaftliche- und Führungserfahrungen. Die Findungskommission wirkt möglichst bereits bei der zusätzlichen Ansprache potentiell geeigneter Kandidaten und Kandidatinnen sowie bei der Sichtung der Bewerbungen bis hin zu den Bewerbungsgesprächen in der Endauswahl mit. Nähere Verfahrensabsprachen treffen die Mitglieder der Findungskommission. Die Bestellung der neuen Geschäftsführung erfolgt zum Abschluss des Auswahlverfahrens nach den Vorgaben des Gesellschaftervertrages im Spätherbst 2022. i.V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hoppengarten
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Details
- Aktenzeichen
- V/0190/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.03.2022
- Erstellt
- 09.03.2022 16:34