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V/0190/2022

Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH: Zukunftsfähige Aufstellung und Weiterentwicklung, Wiederbesetzungsverfahren

Vorlagen 10.03.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.04.2022, TOP 33

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

3118 Zeichen

Anlage A zur V/0190/2022
Kurzüberblick
Darstellung des umfänglichen Prozesses zur zukunftsfähigen Aufstellung und Weiterentwicklung
der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, der anlässlich des im Jahr 2023 anstehenden
Leitungswechsels unter Berücksichtigung von Fachexpertise auf kommunaler sowie auf Bundes-
und Landeseben vorgenommen worden ist. Der Prozess bestätigte auf der einen Seite
eindrucksvoll die hohe Reputation und überregionale Ausstrahlung des Hauses. Gerade auf der
Basis der besonderen Programmatik und einer noch stärkeren Verzahnung der internationalen
und lokalen Präsentation und (Ko-)Produktion konnten zentrale Ansatzpunkte und
Handlungsfelder einer strategischen Weiterentwicklung und Profilschärfung erarbeitet werden.
Auf der anderen Seite ist auch im Benchmarking mit vergleichbaren freien Theaterhäusern eine
bereits bestehende strukturelle Unterbesetzung (insbesondere im Bereich der
Geschäftsführung/künstlerischen Leitung sowie T echnik/Produktion)des Hauses deutlich
geworden. Um anschlussfähig zu bleiben und auf dem beanspruchten Niveau erfolgreich tätig
sein zu können, sind entsprechende strukturelle Verbesserungen im Sinne einer tragfähigen
Personalstruktur erforderlich und durch Anpassungen der institutionellen Zuschüsse unter
Beteiligung des Landes NRW abzusichern. Sie bilden die Basis und Voraussetzung für die
weiteren Schritte des aktuell anstehenden Ausschreibungs- und Wiederbesetzungsverfahrens
der Geschäftsführung/künstlerischen Leitung, für das eine Findungskommission gebildet werden
soll.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Es werden die Ziele verfolgt:
1. Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler
Ausstrahlung entwickeln
2. Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität
weiterentwickeln:
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der
Stadtgesellschaft
3. Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „T oleranz
durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln.
Als T eilzielwird auf der Basis der skizzierten Weiterentwicklung des Hauses sowie des
Benchmarkings mit vergleichbaren Theaterhäusern eine tragfähige Personalstruktur im
Theaterhaus Pumpenhaus durch finanzielle Anpassungen auch unter Einbezug des
Landes NRW bewirkt und etabliert.
Für das Ausschreibungs- und Wiederbesetzungsverfahren der Geschäftsführung /
künstlerischen Leitung des Hauses wird eine Findungskommission gebildet.
Finanzierung
Produktgruppe: 0401 Kulturmanagement/Kulturförderung
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja X Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein
Bereits veranschlagt? Ja X Nein

Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
X vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Keine.

Beschlussvorlage

30859 Zeichen

V/0190/2022
V/0190/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH: Zukunftsfähige Aufstellung und Weiterentwicklung,
Wiederbesetzungsverfahren
Beratungsfolge
24.03.2022 Kulturausschuss Vorberatung
05.04.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung
06.04.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster begrüßt den anlässlich des im Jahr 2023 anstehenden
Leitungswechsels vorgenommenen umfänglichen Prozess zur zukunftsfähigen Aufstellung
und Weiterentwicklung der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH unter Berücksichtigung von
Fachexpertise auf kommunaler sowie auf Bundes- und Landesebene.
2. Der Rat begrüßt die hohe fachliche Reputation des Theaters im Pumpenhaus und nimmt die
vorgenommenen Ansatzpunkte einer zukunftsfähigen Weiterentwicklung und Profilschärfung
zustimmend zur Kenntnis.
3. Der Rat der Stadt Münster nimmt die auch im Benchmarking mit vergleichbaren Einrichtungen
identifizierte strukturelle Unterbesetzung des Hauses mit einer erforderlichen Anpassung im
Bereich der Geschäftsführung/künstlerischen Leitung sowie T echnik/Produktionzur Kenntnis.
4. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass für die Sicherstellung eines
zukunftsfähigen Geschäftsführungsmodells bereits zum Zeitpunkt der Ausschreibung der
neuen Leitung Ende April / Anfang Mai 2022 die finanziellen Mehraufwendungen i.H.v.
147.000 Euro ab 2024 ff. abgesichert sein müssen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Zuschusserhöhungen für den
Betriebskostenzschuss an das Theater im Pumpenhaus bereits im Etatentwurf für 2023 ff.
vorzusehen.
Kulturamt
17.03.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Schnell
T elefon:492-4100
Schnell@stadt-muenster.de

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V/0190/2022
5. Der Rat begrüßt es, dass die Verwaltung und die Geschäftsführung der Theaterhaus
Pumpenhaus gGmbH auf eine finanzielle Beteiligung des Landes NRW hingewirkt hat und
eine entsprechende Absichtserklärung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW in
Vorbereitung ist, die in Kürze vorliegen soll.
6. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die Stelle der
Geschäftsführung/künstlerischen Leitung öffentlich ausgeschrieben und zur fachlichen
Begleitung der Auswahlentscheidung eine Findungskommission gebildet wird, mit dem Ziel
ihrer Wiederbesetzung spätestens zum 01.08.2023.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haushalts
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produkt-
gruppe
0401 Kulturmanagement/
Kulturförderung
Zeile 02 Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
2024 ff. 49.000 (Absichtserklärung des MKW NRW ist
in Vorbereitung)
Zeile 15 Transferaufwendungen
2024 ff. 147.000
Erhöhung des Zuschusses an die
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH
(kommunale Vorleistung: Anpassung
nach vorliegender Erklärung des MKW
NRW über anteilige Übernahme)
Saldo 2024 ff. 98.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen i.H.v. 147.000 Euro in den Jahren 2024 ff. sind
im Haushaltsplanentwurf 2023 zu veranschlagen. Dies gilt auch, soweit eine Bewilligung von
Landesmitteln erfolgt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Beschlussfassung bereits eine Haushaltsbelastung
der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2024 ff. eingegangen
wird.
Der Rat ist sich darüber bewusst, dass im Falle einer zukünftigen Entlastung des Theaterhauses
Pumpenhaus von der Bewirtschaftung und/oder dem Betrieb der Immobilie Hoppengarten
entsprechende Reduktionen der Zuschüsse an das Theaterhaus Pumpenhaus vorzunehmen sind,
da die Belastungen für den Hoppengarten dann der städtische Haushalt trägt.
Begründung:
1. Hintergrund
Mit Beschluss des Rates in seiner Sitzung vom 28.08.2020 wurde die Wiederwahl als Geschäftsführer
und letztmalige Verlängerung des Arbeitsvertrages des aktuell amtierenden Geschäftsführers um zwei
Jahre bis Mitte 2023 festgelegt.

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Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung des Theaters im Pumpenhaus in der
Kulturlandschaft Münsters sollte die verlängerte Vertragslaufzeit auch genutzt werden, um ein
geeignetes Wiederbesetzungsverfahren für die Geschäftsführung zu ermitteln und dem Rat der Stadt
Münster im Dezember 2021 vorzulegen. Mit Blick auf ggf. bestehende Transformationserfordernisse
sollte dabei in einem ersten Schritt zunächst eine kritische Überprüfung des aktuellen Konzepts des
Theaters im Pumpenhaus vorgenommen und dem Rat ebenfalls gleichzeitig vorgelegt werden.
In enger Abstimmung mit dem amtierenden Geschäftsführer hat die Kulturverwaltung im Zeitraum Juli
bis Oktober 2021 einen umfänglichen Prozess zur zukunftsfähigen Aufstellung und Weiterentwicklung
des Hauses mittels Gesprächen und Interviews, Begehungen, Workshops, Recherchen und einem
Benchmarking mit vergleichbaren Häusern vorgenommen. Die Perspektiven, Erfahrungswerte und
Kenntnisse lokaler Kulturakteure (z.B. Mitglieder des Theaterkuratoriums, Vertreter der
professionellen lokalen Ensembles) wurden dabei notwendigerweise ergänzt um die externe
Fachexpertise relevanter Kulturakteure, Leitungspersonen vergleichbarer Freier Theaterhäuser im
Bundesgebiet (z.B. Forum Freies Theater Düsseldorf, Ringlokschuppen in Mülheim an der Ruhr,
Theater im Depot Dortmund, Schwankhalle Bremen) sowie Verantwortlicher in den Fachverbänden
und/oder Ministerien auf Landes- und Bundesebene (z.B. Vertreter des Landes- sowie des
Bundesverbandes Freie Darstellende Künste, NRW Landesbüro für Freie Darstellende Künste,
Bezirksregierung Münster, MKW NRW).
Ausgehend von der Historie und dem aktuellen Konzept des Theaters im Pumpenhaus konnten in
dem Prozess umfängliche Erkenntnisse zur Positionierung des Hauses im nationalen Kontext
gewonnen sowie zentrale Ansatzpunkte einer zukunftsfähigen Weiterentwicklung des Hauses
erarbeitet und dem Kulturausschuss in seiner Sitzung vom 16.11.2021 vorgelegt werden
(V/0812/2021). Im Zuge des Prozesses und dem darin erfolgten Benchmarking mit identifizierten
vergleichbaren Häusern wurden jedoch auch erhebliche Defizite in der personellen und strukturellen
Verfassung des Hauses deutlich, die eine zukunftsfähige Entwicklung des Hauses nicht zulassen.
Vor diesem Hintergrund erfolgte die Beschlussfassung:
„Der Kulturausschuss der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass das Haus u.a. auch im Bereich der
Geschäftsführung/künstlerischen Leitung personell unterbesetzt ist. Im Zuge der Weiterentwicklung
müssen Anpassungen mit dem Ziel einer tragfähigen Personalstruktur vorgenommen werden, für die
kurz- bis mittelfristig auch finanzielle Anpassungen erforderlich sind.
Der Kulturausschuss der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung auf der Basis der dargestellten
Ansätze und unter Einbezug der personellen Ausbaunotwendigkeiten das Aufgabenprofil der
Geschäftsführung/künstlerischen Leitung sowie das vorgeschlagene Wiederbesetzungsverfahren
weiter zu konkretisieren und dem Rat das Ergebnis im Frühjahr 2022 vorzulegen. In diesen Prozess
wird das Land NRW als strukturell maßgeblicher Förderer des Theaters im Pumpenhaus
einbezogen.“
In einem Sondertermin im Januar 2022 erfolgte zudem eine intensive Diskussion der Ergebnisse
dieses Prozesses mit kulturpolitischen Vertretern aller Parteien. Ihre eingebrachten Perspektiven
und Hinweise sind bei den folgenden Empfehlungen zur Weiterentwicklung berücksichtigt.
2. Zentrale Ergebnisse: Profil des Hauses und zukunftsfähige Weiterentwicklung
Das Theater im Pumpenhaus, 1985 als eines der ersten freien Theaterhäuser in Deutschland
gegründet und seit 1998 als städtische gGmbH geführt, hat für die Kulturlandschaft und die
überregionale Strahlkraft Münsters eine herausragende Relevanz. Der umfängliche

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Rechercheprozess hat die überregionale Beachtung und hohe fachliche Reputation des Hauses, die
in seiner besonderen Programmatik begründet ist, eindrücklich bestätigt.
Im Mittelpunkt der Programmarbeit des Pumpenhauses steht von Beginn an die Suche nach
Statements auf der Höhe der Zeit und nach erkennbaren künstlerischen Handschriften unabhängig
von Zuschauerquoten und propagierten Trends. Dabei realisiert es
- zum einen ein ambitioniertes internationales Koproduktions- und Gastspielprogramm mit
(inter-) nationaler Strahlkraft und Reputation und zählt diesbezüglich zu den wichtigsten
Adressen und Impulsgebern bundes- und landesweit im Bereich der Freien Darstellenden
Künste. Mit dem aktuellen besonderen Schwerpunkt im Bereich des zeitgenössischen T anzes
gilt es zudem als unersetzliche Plattform in der Region.
- zum anderen gleichermaßen eine organisch mit dem Haus verbundene Koproduktion,
Präsentation und Förderung der professionellen lokalen Theaterlabels und ist damit
zugleich die wichtigste Adresse für die Entwicklung und Qualifizierung der freien darstellenden
Label vor Ort. Im Sinne der intendierten interdisziplinären Bezüge und Formate gilt es zudem
als zentrale Plattform und wichtigster Ankerpunkt in der Freien Szene.
Diese doppelte Zielsetzung (international und lokal) in Kombination mit dem Betrieb des dem Haus
angeschlossenen und bedeutsamen Produktions- und Probezentrums Hoppengarten, welches zu den
größten Produktionszentren in NRW zählt, wird landesweit und auch im bundesweiten Abgleich als
modellhaft und für Münster als „passgenaue Ausrichtung“ angesehen.
Das breite und interdisziplinäre Aufgabenprofil des Pumpenhauses erweist sich dabei nicht nur als
zeitgemäß, sondern erfährt im Sinne eines Ortes des gesellschaftlichen Diskurses zu den drängenden
globalen Fragen dieser Zeit, den stadtspezifischen Herausforderungen und Fragen eines „guten
Zusammenlebens“ eine gesteigerte Relevanz.
Empfohlene Weiterentwicklung mit beispielhaften Maßnahmen
In diesem Modell liegen zentrale Herausforderungen, aber auch Chancen im Sinne einer
bedarfsgerechten und progressiven Weiterentwicklung des Hauses, die perspektivisch auch einem
nachhaltigen und klimaschonenden Kulturbetrieb Rechnung tragen muss. Zudem gilt es in den
aktuellen Umbruchzeiten mehr denn je, das Haus als kultur- und gesellschaftspolitischen Akteur zu
qualifizieren und für noch breitere Bevölkerungskreise zu erschließen.
Ziel und Anspruch der Weiterentwicklung sollte sein:
- die internationalen Perspektiven mit Künstler:innen vor Ort und der diversen Stadt-
gesellschaften in einen kontinuierlichen, offenen und vielfältigen Austausch zu bringen,
- in besonderer Weise Diskurs- und Laborräume zu eröffnen, die gerade in ihrer
interdisziplinären und kooperativen Arbeitsweise den drängenden komplexen Fragen dieser
Zeit mit künstlerisch-kulturellen Mitteln begegnen,
- mittels einer intensivierten Vermittlungsarbeit, innovativen Beteiligungsformaten und Debatten
breite Bevölkerungskreise ansprechen, erschließen und einbinden.
Insbesondere einer noch weitergehenden Verschränkung der (inter-)nationalen und lokalen Ebene,
klugen Allianzen und zielführenden Kooperationen kommt in identifizierten zentralen
Entwicklungsfeldern (1. Nachhaltig International, 2. Stark Lokal, 3. Kooperativ Qualifiziert, 4.
Progressiv Gefördert, 5. Bedarfsgerecht Produziert) u.a. mit folgenden beispielhaft genannten
Maßnahmen eine besondere Bedeutung zu:

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- Die internationalen Gastspiele durch verlängerte Verweildauern für nachhaltigere Impulse,
den fachlichen Austausch sowie mögliche Kooperationen mit den lokalen Akteuren nutzbar
machen.
- Beteiligung an einem Auf- und Ausbau von Bündnissen mit geeigneten Freien Häusern im
(inter-)nationalen Raum, um in einem dezentralen Modell der Zusammenarbeit
Koproduktionen, Künstlerresidenzen etc. zu realisieren und die Gastspielmöglichkeiten der
lokalen (Ko-)Produktionen außerhalb Münsters zu erhöhen (local goes Europe).
- Dabei auch im Sinne eines „Artist Empowerment“ die (inter-)nationalen Netzwerke und
Koproduktionspartner der lokalen Label vor Ort in dem Modell der Zusammenarbeit strukturell
verankern und nutzbar machen.
- Ausbau der Kooperationsbezüge der lokalen Produktionsvorhaben professioneller lokaler
Label mit Akteur:innen der Stadtgesellschaft, um interdisziplinäre Diskurs- und Laborräume zu
eröffnen und partizipative und dialogische Formate anzuregen. Idealerweise werden dadurch
kulturelle Zugänge in verschiedene Richtungen geschaffen und ggf. vorhandene Barrieren
abgebaut bzw. langfristige Beziehungen zu den vielfältigen Besuchergruppen im jeweiligen
ortspezifischen Umfeld aufgebaut.
- Stärkung der Vermittlerrolle des Pumpenhauses zu anderen möglichen lokalen Bühnen und
Räumen (z.B. Studiobühne, Bühne im Kreativhaus, Theater Münster).
- Stärkung des Produktionsstandortes durch die Weiterentwicklung des Probezentrums
Hoppengarten und Verbesserung der Produktionsbedingungen.
- Eine gezielte und systematischere Nachwuchs- und Qualifizierungsarbeit, die sowohl die
(inter-)nationale als auch vor Ort gewachsene Expertise im Bereich Darstellende Künste
strukturell einbindet. Entwicklung einer modellhaften Verzahnung der künstlerischen Praxis vor
Ort mit dem Weiterbildungsprogramm des NRW Landesbüros Darstellende Künste sowie
geeigneten Hochschulen in Münster.
Eine vollständige und ausführliche Darstellung und Erörterung der Ziele sowie Ansatzpunkte und
Maßnahmen der Weiterentwicklung in den identifizierten Handlungsfeldern erfolgte mit Anlage 3 zur
Vorlage V/0812/2021.
3. Aktuelle Ausstattung/Ressourcen des Hauses und erforderliche Anpassungen
Im Zuge der intensiven inhaltlichen Auseinandersetzung mit aktuellen T endenzenund Entwicklungen
im Bereich der Freien Darstellenden Künste und relevanter Freier Häuser im Bundesgebiet wurden
auch zentrale quantitative Daten und Kennwerte zur finanziellen, infrastrukturellen und personellen
Ausstattung vergleichbarer Häuser erfasst und in einer Synopse zusammengestellt (s. Anlage 2 zur
Vorlage V/0812/2021).
Es erfolgte dabei eine Konzentration auf diejenigen Freien Häuser auf der Ebene der Mittelstädte, die
vergleichbar mit dem Freien Theater im Pumpenhaus, in Bezug auf Qualität und Strahlkraft ihres
Programms eine vergleichbare Reputation genießen wie z.B. das dem Bündnis Internationaler
Produktionshäuser angehörige FFT in der Großstadt Düsseldorf. Im bundesweiten Abgleich trifft dies
in besonderer Weise auf die Schwankhalle in Bremen sowie den Ringlokschuppen in Mülheim zu.
Mit Blick auf das anstehende Besetzungsverfahren der Geschäftsführung/künstlerischen Leitung des
Theaters im Pumpenhaus standen dabei auch die jeweils praktizierten Leitungsmodelle sowie die
personellen Ressourcen der Einrichtungen im Fokus. Dabei wurde deutlich, dass im Theater im
Pumpenhaus erhebliche Defizite in der aktuellen Personalausstattung bestehen, die eine
zukunftsfähige Entwicklung des Hauses nicht zulassen. Es wurde offenkundig, dass das im Jahr 1985

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als eines der ersten freien Theaterhäuser in Deutschland gegründete und ursprünglich als
Wirkungsort von dem Theaterinitiative Münster e.V. (TIM e.V.) – einem Verbund lokal ansässiger freier
Theaterlabel – betriebene Haus noch stark der typischen Personalaufstellung der Gründergeneration
freier Einrichtungen verhaftet ist. Charakteristisch für diese bottom-up-generierten Einrichtungen sind
die äußerst geringe Anzahl festangestellter Personen sowie die vergleichsweise hohe Anzahl von
freien Honorar- und Aushilfskräften, Auszubildenden sowie Bundesfreiwilligenbediensteten.
Auch mit Blick auf den Generationenwechsel (Stichwort: work-life-balance), die zunehmend
komplexen und differenzierten Anforderungen an einen professionellen Produktions- und
Präsentationsbetrieb und die über die Jahre deutlich gestiegenen Anforderungen im Bereich des
Arbeitsschutzes, stößt dieses Arbeitsmodell deutlich an Leistungsgrenzen.
Laut aktuellem Wirtschaftsplan 2022 verfügt das Pumpenhaus über folgende Finanz- und
Personalausstattung:
Einnahmen
Zuschuss Stadt
(incl. Hoppengarten)
524.870 Euro seit 2019 erfolgt eine dynamische Anhebung
des Zuschusses um jeweils 2% jährlich
Zuschuss Land
(incl. Mittelzentren T anz)
376.267 Euro
Weitere Einnahmen 118.000 Euro z.B. Projektzuschüsse, Warenverkauf,
Eintrittseinnahmen Nutzungsentgelt
Proberäume,
Einnahmen Gesamt 1.004.937 Euro
Ausgaben
Personalkosten 326.748 Euro
Programmkosten 315.600 Euro
Sachkosten 362.553 Euro
Ausgaben Gesamt 1.004.937 Euro
Der Personalstand besteht seit 2018 im Kern aus zwei Vollzeit- und zwei T eilzeitangestellten
(1 Geschäftsführung/künstlerische Leitung Vollzeit; 1 T echnische Leitung, 35 Std./Woche; 1
Buchhaltung, 24 Std./Woche; 1 Bürokraft/Assistenz, 30 Std./Woche) plus 3
Bundesfreiwilligenbedienstete, 3 Auszubildende und Aushilfen (Honorarkräfte/geringfügig
Beschäftigte) im Umfang von ca. 15 Personen.
Dieser Personalstand konnte 2019 geschaffen und seitdem gehalten werden, nachdem das Theater
im Pumpenhaus resultierend aus einer allgemeinen Ausweitung des Förderbudgets für das Freie
Theater wie andere Theaterhäuser in NRW ebenfalls von einer Anhebung des Landeszuschusses
profitieren konnte. Zuvor wurde der städtische Zuschuss ebenfalls angehoben.
Demgegenüber sind in den identifizierten vergleichbaren Häusern im Zuge ihrer jeweiligen
Entwicklungsprozesse deutlich mehr festangestellte Mitarbeiter:innen beschäftigt. Der
Personalbestand im FFT Düsseldorf beläuft sich auf 16 festangestellte Mitarbeitende, davon 2
Auszubildende. Im Ringlokschuppen sind 18 Personen in Voll- oder T eilzeit festangestellt, davon 5
Auszubildende. Die Schwankhalle in Bremen beschäftigt aktuell Festangestellte im Umfang von 16
Vollzeitäquivalenten (VZÄ), darunter 1 Auszubildenden und 4 geringfügig Beschäftigte. Alle Häuser
arbeiten zudem projekt- und/oder anlassbezogen mit externem Personal (z.B. Steuerbüro, besondere

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Veranstaltungstechnik, Öffentlichkeitsarbeit) und Aushilfskräften (z.B. Abendbetreuung, Gastronomie,
Reinigung).
Der Abgleich mit den identifizierten vergleichbaren Einrichtungen macht deutlich, dass in allen Fällen
der grundständige Betrieb des Hauses überwiegend durch die institutionelle öffentliche Förderung
seitens Kommune und Land sichergestellt wird. Dabei beläuft sich der grundständige Betriebs- und
Programmkostenzuschuss beim FFT Düsseldorf seitens der Kommune auf gut 1.003.000 Euro und
seitens des Landes NRW auf 391.467 Euro. Der Ringlokschuppen in Mülheim an der Ruhr erhält eine
kommunale institutionelle Zuwendung seitens der Kommune i.H.v. 820.000 Euro sowie eine
grundständige institutionelle Förderung des Landes NRW i.H.v. 412.000 Euro. Die Schwankhalle in
Bremen erhält aufgrund der besonderen Verfasstheit des Stadtstaates Bremen nur einen
grundständigen Zuschuss des Landes i.H.v. 812.000 Euro.
Bedarfsgerechter struktureller Ausbau
Die extrem schlanke Personalausstattung des Theaters im Pumpenhaus betrifft alle Aufgabenfelder
der Einrichtung (Leitung, Kommunikation, Produktion, T echnik,Verwaltung), ist jedoch insbesondere
im Bereich T echnik/Produktion sowie Geschäftsführung/künstlerische Leitung defizitär und äußerst
bedenklich. Ohne die mit dem hohen Anteil an Honorarkräften (auch) gegebenen Vorteile einer
starken Flexibilität vollständig abzulösen, sind sehr gezielte Nachbesserungen erforderlich.
Die geringe Ausstattung mit nur einer festangestellten T echnischen Leitung bzw. ausgebildeten
Fachkraft entspricht weder den erforderlichen zeitlichen Ressourcen des produzierenden und
präsentierenden Hauses noch ist im Falle eines Ausfalls dieser Person eine hausinterne Vertretung
möglich, die den gestiegenen arbeitsschutzrechtlichen Auflagen entspricht. Folgerichtig ist in den
Vergleichseinrichtungen neben einer T echnischen Leitung mindestens eine weitere Fachkraft
festangestellt beschäftigt.
Der deutliche Schwerpunkt im Bereich der Koproduktionen von (inter-)nationalen sowie lokalen
Ensembles erfordert zudem eine personelle Stärkung im Bereich der Koordination und Organisation
bei umfänglichen Produktions- und Projektvorhaben.
Die im Zuge der Professionalisierung der Freien Häuser immer komplexeren und neuen
Anforderungen an die Geschäftsführung /künstlerische Leitung eines Hauses führten zudem in den
vergangenen Jahren andernorts zunehmend zu verschiedenen arbeitsteiligen Leitungsmodellen. So
verfügen vergleichbare Einrichtungen, wie z.B. die Schwankhalle in Bremen und der Ringlokschuppen
in Mülheim oder auch etwas kleinere Häuser, wie z.B. das Depot in Dortmund, aktuell jeweils über ein
Leitungsteam mit ver- bzw. aufgeteilter Verantwortlichkeit in Bezug auf die geschäftsführenden (z.B.
strategischen, betrieblichen, organisatorischen Aufgaben) sowie die künstlerischen (z.B.
programmatische Gesamtverantwortung, dramaturgische Betreuung, Vermittlung und Beratung etc.)
Leitungsaufgaben. Die genaue Aufgabenaufteilung ist dabei je nach Trägerschaft, Genese sowie
Arbeitsschwerpunkten der Häuser unterschiedlich.
Das Betriebskonzept des Theaters im Pumpenhaus als städtische gGmbH und die im
Gesellschaftsvertrag der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH definierten Aufgaben und Befugnisse der
Geschäftsführung erfordern dabei eine eindeutig verortete Zuständigkeit und Verantwortlichkeit der
gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung der Gesellschaft, die an eine Person gebunden sein
muss. Vor diesem Hintergrund bietet sich eine gleichwertige Leitung/Geschäftsführung des Hauses
durch zwei oder mehrere Personen nicht an. Stattdessen empfiehlt sich die Fortsetzung der im
aktuellen Arbeitsmodell praktizierten Geschäftsführung/künstlerischen Leitung in Vollzeit im Sinne
sowohl der kaufmännischen Geschäftsführung als auch der künstlerisch-programmatischen

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Gesamtverantwortung, der strategischen und inhaltich-konzeptionellen Weiterentwicklung des
Hauses. Mit Blick auf die damit verbundenen komplexen Aufgabenbereiche (auch im Sinne der
empfohlenen bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Hauses in Bezug auf Bündnisstrukturen,
Kooperationen, Audience Development etc.) ist jedoch dringend eine Entlastung durch eine
mitwirkende Person erforderlich.
Es bedarf damit einer Nachschärfung der Stellenprofile und Ausweitung der Personalstruktur in
folgendem Umfang:
- Neben der vorhandenen Position der Geschäftsführung/Künstlerischen Leitung (in Anlehnung
an TVöD E 14, Vollzeit) eine zusätzliche Stelle „Mitarbeiter:in der Künstlerischen Leitung /
Geschäftsführung“ in Anlehnung an E 11 TVöD mit 30 Std./Woche für den Bereich:
o Dramaturgie, Zusammenarbeit und Stärkung professionelle lokale Freie Theaterlabel
und Koproduktionsvorhaben
o (interdisziplinäre) Kooperationsprojekte (innerhalb der Stadt, überregional)
o Entwicklung von innovativen Vermittlungs-, Diskurs- und T eilhabeformaten,
Audience Development
o Strategien und Umsetzung im Bereich Nachwuchsförderung und
Qualifizierungsprogramme
o Identifikation geeigneter Förderprogramme, Mittelakquise
(jährlicher Finanzbedarf: 52.000 Euro)
- ab 2024 eine zusätzliche Stelle im Bereich T echnik
Meister:in der Veranstaltungstechnik in Anlehnung an E 9a TVöD mit 30 Std./Woche (jährlicher
Finanzbedarf: 42.000 Euro)
- Zusätzliche Stelle(n) im Bereich der Produktion/Organisation Produktions- und
Projektassistenzen, Produktionsleitungen bei Koproduktionen, Koordination, Organisation in
Anlehnung an TVöD E 8 im Umfang von 30 Std./Woche (auch möglich in zeitlich befristeten
Verträgen bezogen auf die jeweiligen Produktionsvorhaben) (Jährlicher Finanzbedarf: 38.000
Euro)
- Sowie Anpassungen der Entlohnung im Bereich der bestehenden Position Buchhaltung in
Anlehnung an TVöD E 8 (Nachbesserung um 8.000 Euro jährlich) sowie bzgl. der
T echnikstellein Anlehnung an TVöD E 9a (Nachbesserung um 7.000 Euro jährlich) und damit
insgesamt um 15.000 Euro pro Jahr.
Bei vollständiger (kurz- bis mittelfristiger) Umsetzung dieses Personalaufbaus ergibt sich insgesamt
ein erhöhter institutioneller Zuschussbedarf an das Pumpenhaus i.H.v. 147.000 ab 2024 ff. Euro
jährlich.
Im Jahr 2023 ist zudem ein einmaliger Betrag i.H.v. ca. 21.000 Euro zur Finanzierung der
Überschneidung in der Einarbeitungszeit der zu besetzenden Geschäftsführung/künstlerischen
Leitung erforderlich, der von der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH übernommen wird.
4. und 5. Absicherung der notwendigen Zuschusserhöhung in der mittelfristigen Finanzplanung
Um anschlussfähig zu bleiben und auf dem beanspruchten Niveau erfolgreich weiter tätig sein zu
können, sind entsprechende strukturelle Verbesserungen im Sinne einer tragfähigen Personalstruktur
zu bewirken und durch Anpassung der institutionellen Zuschüsse abzusichern.

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Dabei muss bereits zum Zeitpunkt der Ausschreibung Ende April / Anfang Mai 2022 die notwendige
Zuschusserhöhung in der mittelfristigen Finanzplanung abgesichert sein, um im Rahmen des aktuell
anstehenden Besetzungsverfahrens geeignete Bewerber:innen generieren und ein zukunftsfähiges
Geschäftsführungsmodell sicherstellen zu können.
Mit Blick auf die bestehenden und offensichtlich erkennbaren Personaldefizite ist es erforderlich,
bereits in der Ausschreibung auf die perspektivisch intendierte Anpassung der personellen
Aufstellung hinweisen zu können. In Bezug auf das Anforderungsprofil der aktuell zu besetzenden
Position sollte Klarheit darüber herrschen, dass und in welcher Form durch die perspektivisch
vorgesehene zusätzliche Stelle im Bereich der Leitung Entlastungsmöglichkeiten und
Aufgabenteilungen bestehen können. Die Empfehlung aus den Erfahrungen bei den
Wiederbesetzungsverfahren bei vergleichbaren Freien Theaterhäusern ist es, die Anforderungen an
die Stelle(n) im Vorfeld möglichst klar zu definieren, um zu einer fundierten Bewertung des
Bewerberkreises kommen zu können.
Für den Fall, dass die perspektivisch intendierten Anpassungen des Personalbestands nicht bereits
im Zuge der Ausschreibung benannt werden können, steht zu befürchten, dass sich das potentielle
Bewerbertableau erheblich einschränkt bzw. die entsprechend hochqualifizierten Kandidaten nicht
erreicht werden können. In letzter Konsequenz steht damit nicht nur eine zeitgemäße
Weiterentwicklung des Hauses, sondern auch die Fortsetzung der bislang sehr erfolgreichen Arbeit
und deutlich überregionalen Ausstrahlung des Hauses auf dem Spiel.
Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Freien Theaters im Pumpenhaus für die Kulturlandschaft in
NRW sowie deutlich darüber hinaus, erhält das Haus eine grundständige Landesförderung (s.v.). Mit
den in dieser Vorlage dargestellten Ergebnissen des Prozesses zur zukunftsfähigen Aufstellung der
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH haben sich Kulturverwaltung und der amtierende Geschäftsführer
auch an das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW (MKW NRW) gewandt, um die
Beteiligungsmöglichkeiten des Landes an den erforderlichen Mehraufwendungen auszuloten.
Von Seiten der zuständigen Ansprechpartner:innen im MKW NRW wurde die hohe fachliche Qualität
des Hauses, seine landesweite Bedeutung für den Bereich der zeitgenössischen Darstellenden Kunst
im Bereich Theater und T anz eindrücklich betont und die modellhaft gelebte Verbindung
internationaler und lokaler Präsentationen und Koproduktionen herausgestellt. Vor dem Hintergrund
wurde bereits das positive Signal gegeben, die Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH bei den auch aus
Sicht des MKW NRW berechtigten Mehraufwendungen mit einer grundständigen Zuschusserhöhung
anteilig (i.H.v. 49.000 Euro) unterstützen zu wollen. Auch das MKW NRW hat dabei erkannt, dass
eine frühzeitige Absicherung der Zuschusserhöhung notwendig ist. Eine entsprechende
Absichtserklärung seitens des Ministeriums ist in Vorbereitung und wird kurzfristig auf den Weg
gebracht. Diese gilt vorbehaltlich des erfolgreichen Beteiligungsverfahrens des Finanzministeriums,
welches bei der Erhöhung institutioneller Förderungen grundsätzlich erforderlich ist.
Eine finanzielle Vorleistung der Kommune ist laut Auskunft des MKW NRW förderunschädlich für die
Erhöhung des grundständigen Landeszuschusses.
6. Wiederbesetzungsverfahren
Die Bestellung zum Geschäftsführer und der Dienstvertrag mit dem amtierenden Geschäftsführer /
künstlerischen Leiter enden am 31.07.2023. Mit dem Ziel ihrer Wiederbesetzung spätestens zum
01.08.2023, wird sie Ende April / Mai 2022 öffentlich ausgeschrieben, um einen ausreichenden
zeitlichen Vorlauf für das Bewerbungsverfahren (s.u.) gewährleisten zu können. Im Sinne des

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erforderlichen Wissenstransfers und einer Einarbeitung durch den scheidenden Geschäftsführer ist
zudem eine mehrmonatige Übergangsphase vorzusehen, in der die neue Geschäftsführung
stundenweise gegen Honorar bereits zur Verfügung steht.
Die Ausschreibung in Vollzeit erfolgt für fünf Jahre mit Option auf Verlängerung in entsprechenden
einschlägigen, überregionalen Fachpublikationen, -portalen und -verteilern (z.B. Theater der Zeit,
Theater heute, Nachkritik, Verteiler Bundes- und Landesverband freie Darstellende Künste).
Voraussetzung ist eine evtl. notwendige Verlagerung des Lebensmittelpunktes nach Münster oder
Umgebung.
Gemäß der Bedeutung des Hauses und des Anspruchs einer qualifizierten fachlichen
Wiederbesetzung der Leitungsposition wird für die Begleitung des Auswahlverfahrens und für die
Entscheidungsfindung eine Findungskommission gebildet. Vorgesehen ist, dass sie unter Vorsitz der
Beigeordneten für Kultur aus max. fünf externen Fachexpert:innen besteht und eine Einbindung der
Kulturpolitik erfolgt.
Die konkrete Zusammenstellung wird in enger Absprache von Kulturverwaltung, der Theaterhaus
Pumpenhaus gGmbH, seinem Beirat sowie der Gesellschafterversammlung vorgenommen. Vor dem
Hintergrund der besonderen Genese und Ausrichtung des Hauses wird bei der Auswahl und
Zusammenstellung der hinzuziehenden Fachexpert:innen darauf geachtet, dass sowohl
Persönlichkeiten mit profunden Kenntnissen und Erfahrungswerten des (inter-)nationalen
zeitgenössischen T anz- und Theaterbetriebes als auch Persönlichkeiten mit profunden Kenntnissen
der lokalen Gegebenheiten und Wirkungszusammenhänge vertreten sind. Ihre sich ergänzende
Expertise sollte die für eine erfolgreiche Geschäftsführung erforderlichen Kompetenzen abbilden, wie
z.B. eigene Leitungserfahrungen eines vergleichbaren Hauses der Freien Theaterpräsentation und -
produktion, profunde Kenntnisse der aktuellen (inter-) nationalen zeitgenössischen Trends, Diskurse,
Netzwerke, Förderstrukturen, Vermittlungsformate im Bereich der Freien Darstellenden Künste sowie
interdisziplinärer, kooperativer Formate und Arbeitsweisen ebenso wie betriebs-wirtschaftliche- und
Führungserfahrungen.
Die Findungskommission wirkt möglichst bereits bei der zusätzlichen Ansprache potentiell geeigneter
Kandidaten und Kandidatinnen sowie bei der Sichtung der Bewerbungen bis hin zu den
Bewerbungsgesprächen in der Endauswahl mit. Nähere Verfahrensabsprachen treffen die Mitglieder
der Findungskommission.
Die Bestellung der neuen Geschäftsführung erfolgt zum Abschluss des Auswahlverfahrens nach den
Vorgaben des Gesellschaftervertrages im Spätherbst 2022.
i.V.
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage A

Beratungsverlauf (4)

24.03.2022 Kulturausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.04.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2022 Hauptausschuss
TOP 26 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2022 Rat
TOP 33 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hoppengarten

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Details

Aktenzeichen
V/0190/2022
Typ
Vorlagen
Datum
10.03.2022
Erstellt
09.03.2022 16:34