V/0624/2022
Antrag an den Rat Nr. A-R/0091/2021 "Investitionsprogramm realistischer gestalten" - Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe VOLT im Rat der Stadt Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 -Antrag an den Rat A-R/0091/2021 "Investitionsprogramm realistischer gestalten!"
2530 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0091/2021 BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN Vol E EENETZUMEAREN ca münster Ratsfraktion Münster, 07.12.2021 Investitionsprogramm realistischer gestalten! Ratsantrag Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Ab dem Jahr 2023 werden in das Investitionsprogramm der Stadt Münster nur noch die vollständigen Realisierungskosten für solche Baumaßnahmen mit voraussichtlichen Kosten von über 5 Mio. € aufgenommen, die sich in einem Planungsstand befinden, der eine qualifizierte Kostenschätzung ermöglicht, zum Beispiel nach dem abgeschlossenen Architektenwettbewerb. Bis sich Projekte in diesem Planungsstand befinden können in den Investitionshaushalt nur Planungskosten eingestellt werden. Das investive Dezernatsbudget wird entsprechend angepasst. Die Verwaltung wird beauftragt die jeweiligen Fachausschüsse regelmäßig darüber zu informieren, wie der Umsetzungsstand und der weitere Zeitplan der bereits “ veranschlagten Maßnahmen ist. Vor der Sommerpause soll darüber informiert werden, welche Maßnahmen mit Planungs- und Investitionskosten in das Investitionsprogramm für das kommende Jahr aufgenommen werden sollen. Das Verfahren wird nach der Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2023 im Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft evaluiert. Begründung: Die städtischen Haushalte der letzten Jahre sind gerade im investiven Bereich in den letzten Jahren davon geprägt, dass die für zahlreiche Investitionsmaßnahmen eingestellten Investitionskosten kaum abfließen. Ein weiteres Problem ist, dass die Realisierungskosten für investive Baumaßnahmen, die in Errichtungsbeschlüssen ausgewiesen werden und als Grundlage für die Erstellung des Investitionsprogramms dienen, regelmäßig im Rahmen der Baubeschlüsse und des weiteren Verfahrens erheblich überschritten werden. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 500 468,7 450 890 Mio. Euro 400 350 300 500 Mio. Euro " | SIE: 144 : 140,6 200 150 100 114,1 50 99 2017 2018 . 2019 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Das Bündnis aus Bündnis 90/ Die Grünen/GAL, SPD und Volt hat sich das Ziel gesetzt, den Haushalt transparenter zu gestalten. Dazu gehört auch, dass das städtische, Investitionsprogramm ein realistischeres Bild der tatsächlich realisierbaren Investitionen aufzeigt und:Bürger*innen sich ein besseres Bild davon machen können, welche Baumaßnahmen wann erfolgen. j gez. Christoph Kattentidt Marius Herwig Helene Goldbeck Sylvia Rietenberg und Fraktion Tim Pasch Albert Wenzel und Fraktion
Beschlussvorlage
6247 Zeichen
V/0624/2022 V/0624/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Antrag an den Rat Nr. A-R/0091/2021 "Investitionsprogramm realistischer gestalten" - Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe VOLT im Rat der Stadt Münster Beratungsfolge 25.10.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 26.10.2022 Hauptausschuss Vorberatung 26.10.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass der g emeinsame Antrag an den Rat Nr. A- R/0091/2021 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD -Fraktion und der Ratsgruppe VOLT im Rat der Stadt Münster (Anlage 1), das Investitionsprogramm realistischer zu gestalten, wie nachfolgend dargestellt aufgegriffen und umgesetzt wird: a) Investitionsmaßnahmen (Baumaßnahmen) mit einem voraussichtlichen Volumen von über 2 Mio. € werden bei der Haushaltsplanung zunächst nur mit Planungskosten berücksichtigt. b) Der Rat wird mit Einbringung des jeweiligen Haushaltsplanentwurfes über die vorgesehenen Investitionsmaßnahmen informiert. c) Eine Evaluation des Verfahrens erfolgt ab dem Jahr 2023. 2. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist der Antrag erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Amt für Finanzen und Beteiligungen 12.10.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Müller Telefon: 492-2030 MuellerH@stadt- muenster.de - 2 - V/0624/2022 Begründung: Der o. g. Antrag intendiert, künftig nur noch Baumaßnahmen mit konkreten Ansätzen für die Realisie- rung in den Haushalt einzustellen, deren Planungsstand dem Ergebnis des Architektenwettbewerbs (oder vergleichbar) entspricht. So sollen einerseits Haushaltsansätze vermieden werden, die sich als nicht belastbar erweisen und andererseits soll die Haushaltsplanung nur solche Maßnahmen enthal- ten, die aufgrund des qualifizierten Planungsstandes im vorgesehenen Zeitrahmen tatsächlich um- setzbar und finanzierbar sind. Einen ersten Ansatz hierzu stellt die Einführung der investiven Dezer- natsbudgets ab dem Haushalt 2022 dar. Für den Haushaltsplan 2023 wurden „Neue Maßnahmen“ nur dann einzeln veranschlagt, wenn das voraussichtliche Gesamtvolumen unter 2 Mio. € lag. Für alle übrigen neuen Maßnahmen wurden aus- schließlich die Planungskosten veranschlagt. Der relevante Grenzwert wurde auf 2 Mio. € bestimmt, um der neuen Methode erhöhte Wirksamkeit zu verleihen und eine realitätsnahe Veranschlagung einer Vielzahl von Maßnahmen zu gewährleisten. Dem Anliegen der Politik wird damit über den An- trag hinaus Rechnung getragen. Durch die zum Etatplanungsverfahren 2023 veränderte Veranschla- gungssystematik einerseits und die Rahmenvorgaben für die Dezernatsbudgets andererseits konnte erkennbar die Veranschlagung neuer Maßnahmen bereits für den Haushalt 2023 besser strukturiert und priorisiert werden. Die Verwaltung schlägt daher eine Fortführung dieser Vorgehensweise bei künftigen Haushaltsaufstellungsverfahren vor. Der Antrag sieht zudem eine Beauftragung der Verwaltung mit der regelmäßigen Information der je- weiligen Fachausschüsse zum Umsetzungsstand und weiteren Zeitplan der bereits veranschlagten Maßnahmen vor. Vor der Sommerpause soll darüber informiert werden, welche Maßnahmen mit Pla- nungs- und Investitionskosten in das Investitionsprogramm für das kommende Jahr aufgenommen werden sollen. Schließlich soll das Verfahren nach der Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2023 im Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft evaluiert werden. Hierzu weist die Verwaltung darauf hin, dass der Prozess der Etatplanung im investiven Bereich durch die Schrittfolge Rahmenvorgabe für die investiven Dezernatsbudgets Bedarfsmeldung und Priorisierung / Abgleich innerhalb des Dezernats Gesamtfestlegung Verwaltungsvorstand Eingabe der Haushaltsansätze Zusammenfassung im Haushaltsplanentwurf bestimmt wird. Diese ist zeitlich sehr eng getaktet. Eine Information über die geplanten Maßnahmen an die politischen Gremien er folgt mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs -in diesem Jahr Anfang September. Hierdurch wird diesen im Rahmen der Etatberatungen die Möglichkeit gegeben, die neu aufgenommenen Maßnahmen zu bewerten und bedarfsweise anzupassen. Aufgrund der Sommerferien, die in der Regel genau zwischen verwaltungsinterner Planung / Eingabe und Vorlage des Haushaltsplanentwurfes liegen und die für die Plausibilisierung und Erstellung der zahlreichen Anlagen zum Haushaltsplan genutzt werden, ist eine frühere Beteiligung der politischen Gremien der- zeit nicht möglich. Die Verwaltung strebt vor dem Hintergrund der abgeänderten Veranschlagung einerseits und den noch ausstehenden Ergebnissen der konkreten Etatberatung andererseits eine Evaluation der neuen Vorgehensweise im Jahr 2023 sowie in den Folgejahren an. Hierdurch soll insbesondere ermittelt werden, inwieweit sich perspektivisch die Belastbarkeit der nach Abschluss erster Planungen ermittel- ten Kostenrahmen bei den einzelnen Maßnahmen verbessert. Zudem soll ermittelt werden, von wel- chen Faktoren (z. B. Baukostenindexsteigerungen, Veränderungen während des Planungszeitraums) die Belastbarkeit der Kostenrahmen bzw. deren Korrekturen abhängig ist und welche Konsequenzen hieraus für künftige Veranschlagungen resultieren. Hier sind ggf. die entsprechend zu berücksichti- genden Folgelastenberechnungen als ebenfalls relevanter Faktor einzubeziehen, um bewerten zu können, inwieweit die dann nach Abschluss der Planungsphase vorgenommenen Folgelastenberech- nungen vollständig, realistisch und möglicherwiese auch bereits verbindlich für die weitere Etatpla- nung (im Ergebnisplan) sind. Durch diese Maßnahmen wird der o. g. Antrag im Wesentlichen Aufgegriffen und ist damit erledigt. - 3 - V/0624/2022 I.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A: Anlage 1: Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe VOLT im Rat der Stadt Münster Antrag an den A-R/0091/2021 "Investitionsprogramm realistischer gestalten!“
Anlage A
819 Zeichen
Anlage A zur V/0624/2022 Kurzüberblick Durch die vorgesehenen Maßnahmen soll die Haushaltsplanung sowohl bezogen auf die Investi- tionen wie auch auf die Folgebelastungen so realitätsnah wie möglich gestaltet werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Gemäß § 75 Gemeindeordnung (GO) hat die Gemeinde die Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Durch eine realitätsnahe Veran- schlagung von Investitionsmaßnahmen und Folgekosten kann dies erreicht werden. Finanzierung entfällt Pflichtigkeitsgrad entfällt Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die gesamtstädtische Haushaltsplanung hat Auswirkungen auf alle Bereiche und Themen der Stadt Münster.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0624/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.10.2022
- Erstellt
- 05.10.2022 16:50