Mandari Insight

V/0624/2022

Antrag an den Rat Nr. A-R/0091/2021 "Investitionsprogramm realistischer gestalten" - Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe VOLT im Rat der Stadt Münster

Vorlagen 05.10.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.10.2022, TOP 21

Anlage 1 -Antrag an den Rat A-R/0091/2021 "Investitionsprogramm realistischer gestalten!"

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 -Antrag an den Rat A-R/0091/2021 "Investitionsprogramm realistischer gestalten!"

2530 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0091/2021

BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN Vol E
EENETZUMEAREN ca münster Ratsfraktion

Münster, 07.12.2021

Investitionsprogramm realistischer gestalten!

Ratsantrag

Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:

1.

Ab dem Jahr 2023 werden in das Investitionsprogramm der Stadt Münster nur noch
die vollständigen Realisierungskosten für solche Baumaßnahmen mit
voraussichtlichen Kosten von über 5 Mio. € aufgenommen, die sich in einem
Planungsstand befinden, der eine qualifizierte Kostenschätzung ermöglicht, zum
Beispiel nach dem abgeschlossenen Architektenwettbewerb. Bis sich Projekte in
diesem Planungsstand befinden können in den Investitionshaushalt nur
Planungskosten eingestellt werden. Das investive Dezernatsbudget wird
entsprechend angepasst.

Die Verwaltung wird beauftragt die jeweiligen Fachausschüsse regelmäßig darüber
zu informieren, wie der Umsetzungsstand und der weitere Zeitplan der bereits

“ veranschlagten Maßnahmen ist. Vor der Sommerpause soll darüber informiert

werden, welche Maßnahmen mit Planungs- und Investitionskosten in das
Investitionsprogramm für das kommende Jahr aufgenommen werden sollen.
Das Verfahren wird nach der Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2023 im
Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft evaluiert.

Begründung:

Die städtischen Haushalte der letzten Jahre sind gerade im investiven Bereich in den letzten
Jahren davon geprägt, dass die für zahlreiche Investitionsmaßnahmen eingestellten
Investitionskosten kaum abfließen. Ein weiteres Problem ist, dass die Realisierungskosten für
investive Baumaßnahmen, die in Errichtungsbeschlüssen ausgewiesen werden und als
Grundlage für die Erstellung des Investitionsprogramms dienen, regelmäßig im Rahmen der
Baubeschlüsse und des weiteren Verfahrens erheblich überschritten werden.

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
500 468,7

450 890 Mio. Euro

400

350
300 500 Mio. Euro

" | SIE:

144 : 140,6

200
150

100

114,1

50 99

2017 2018 . 2019 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025

Das Bündnis aus Bündnis 90/ Die Grünen/GAL, SPD und Volt hat sich das Ziel gesetzt, den
Haushalt transparenter zu gestalten. Dazu gehört auch, dass das städtische,
Investitionsprogramm ein realistischeres Bild der tatsächlich realisierbaren Investitionen
aufzeigt und:Bürger*innen sich ein besseres Bild davon machen können, welche
Baumaßnahmen wann erfolgen. j

gez.
Christoph Kattentidt Marius Herwig Helene Goldbeck
Sylvia Rietenberg und Fraktion Tim Pasch
Albert Wenzel

und Fraktion

Beschlussvorlage

6247 Zeichen

V/0624/2022 
V/0624/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0091/2021 "Investitionsprogramm realistischer gestalten" - 
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der 
Ratsgruppe VOLT im Rat der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   25.10.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   26.10.2022 Hauptausschuss Vorberatung 
   26.10.2022 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass der g emeinsame Antrag an den Rat Nr. A-
R/0091/2021 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD -Fraktion und der Ratsgruppe 
VOLT im Rat der Stadt Münster  (Anlage 1), das Investitionsprogramm realistischer zu gestalten, 
wie nachfolgend dargestellt aufgegriffen und umgesetzt wird: 
a) Investitionsmaßnahmen (Baumaßnahmen) mit einem voraussichtlichen Volumen von über 2 
Mio. € werden bei der Haushaltsplanung zunächst nur mit Planungskosten berücksichtigt. 
b) Der Rat wird mit Einbringung des jeweiligen Haushaltsplanentwurfes über die vorgesehenen 
Investitionsmaßnahmen informiert. 
c) Eine Evaluation des Verfahrens erfolgt ab dem Jahr 2023. 
 
2. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist der Antrag erledigt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
12.10.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Müller 
Telefon: 492-2030 
MuellerH@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0624/2022 
Begründung: 
 
Der o. g. Antrag intendiert, künftig nur noch Baumaßnahmen mit konkreten Ansätzen für die Realisie-
rung in den Haushalt einzustellen, deren Planungsstand dem Ergebnis des Architektenwettbewerbs 
(oder vergleichbar) entspricht. So sollen einerseits Haushaltsansätze vermieden werden, die sich als 
nicht belastbar erweisen und andererseits soll die Haushaltsplanung nur solche Maßnahmen enthal-
ten, die aufgrund des qualifizierten Planungsstandes im vorgesehenen Zeitrahmen tatsächlich um-
setzbar und finanzierbar sind. Einen ersten Ansatz hierzu stellt die Einführung der investiven Dezer-
natsbudgets ab dem Haushalt 2022 dar.  
Für den Haushaltsplan 2023 wurden „Neue Maßnahmen“ nur dann einzeln veranschlagt, wenn das 
voraussichtliche Gesamtvolumen unter 2 Mio. € lag. Für alle übrigen neuen Maßnahmen wurden aus-
schließlich die Planungskosten veranschlagt. Der relevante Grenzwert wurde auf 2 Mio. € bestimmt, 
um der neuen Methode erhöhte Wirksamkeit zu verleihen und eine realitätsnahe Veranschlagung 
einer Vielzahl von Maßnahmen zu gewährleisten. Dem Anliegen der Politik wird damit über den An-
trag hinaus Rechnung getragen. Durch die zum Etatplanungsverfahren 2023 veränderte Veranschla-
gungssystematik einerseits und die Rahmenvorgaben für die Dezernatsbudgets andererseits konnte 
erkennbar die Veranschlagung neuer Maßnahmen bereits für den Haushalt 2023 besser strukturiert 
und priorisiert werden. Die Verwaltung schlägt daher eine Fortführung dieser Vorgehensweise bei 
künftigen Haushaltsaufstellungsverfahren vor. 
 
Der Antrag sieht zudem eine Beauftragung der Verwaltung mit der regelmäßigen Information der je-
weiligen Fachausschüsse zum Umsetzungsstand und weiteren Zeitplan der bereits veranschlagten 
Maßnahmen vor. Vor der Sommerpause soll darüber informiert werden, welche Maßnahmen mit Pla-
nungs- und Investitionskosten in das Investitionsprogramm für das kommende Jahr aufgenommen 
werden sollen. Schließlich soll das Verfahren nach der Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2023 
im Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft evaluiert werden.  
Hierzu weist die Verwaltung darauf hin, dass der Prozess der Etatplanung im investiven Bereich 
durch die Schrittfolge 
 Rahmenvorgabe für die investiven Dezernatsbudgets 
 Bedarfsmeldung und Priorisierung / Abgleich innerhalb des Dezernats 
 Gesamtfestlegung Verwaltungsvorstand 
 Eingabe der Haushaltsansätze 
 Zusammenfassung im Haushaltsplanentwurf 
bestimmt wird. Diese ist zeitlich sehr eng getaktet. Eine Information über die geplanten Maßnahmen 
an die politischen Gremien er folgt mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs -in diesem Jahr 
Anfang September. Hierdurch wird diesen im Rahmen der Etatberatungen die Möglichkeit gegeben, 
die neu aufgenommenen Maßnahmen zu bewerten und bedarfsweise anzupassen. Aufgrund der 
Sommerferien, die in der Regel genau zwischen verwaltungsinterner Planung / Eingabe und Vorlage 
des Haushaltsplanentwurfes liegen und die für die Plausibilisierung und Erstellung der zahlreichen 
Anlagen zum Haushaltsplan genutzt werden, ist eine frühere Beteiligung der politischen Gremien der-
zeit nicht möglich. 
 
Die Verwaltung strebt vor dem Hintergrund der abgeänderten Veranschlagung einerseits und den 
noch ausstehenden Ergebnissen der konkreten Etatberatung andererseits eine Evaluation der neuen 
Vorgehensweise im Jahr 2023 sowie in den Folgejahren an. Hierdurch soll insbesondere ermittelt 
werden, inwieweit sich perspektivisch die Belastbarkeit der nach Abschluss erster Planungen ermittel-
ten Kostenrahmen bei den einzelnen Maßnahmen verbessert. Zudem soll ermittelt werden, von wel-
chen Faktoren (z. B. Baukostenindexsteigerungen, Veränderungen während des Planungszeitraums) 
die Belastbarkeit der Kostenrahmen bzw. deren Korrekturen abhängig ist und welche Konsequenzen 
hieraus für künftige Veranschlagungen resultieren. Hier sind ggf. die entsprechend zu berücksichti-
genden Folgelastenberechnungen als ebenfalls relevanter Faktor einzubeziehen, um bewerten zu 
können, inwieweit die dann nach Abschluss der Planungsphase vorgenommenen Folgelastenberech-
nungen vollständig, realistisch und möglicherwiese auch bereits verbindlich für die weitere Etatpla-
nung (im Ergebnisplan) sind.  
 
Durch diese Maßnahmen wird der o. g. Antrag im Wesentlichen Aufgegriffen und ist damit erledigt.

- 3 - 
V/0624/2022 
I.V. 
 
gez. 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A: 
Anlage 1: Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion 
und der Ratsgruppe VOLT im Rat der Stadt Münster Antrag an den A-R/0091/2021 
"Investitionsprogramm realistischer gestalten!“

Anlage A

819 Zeichen

Anlage A zur V/0624/2022 
 
Kurzüberblick 
Durch die vorgesehenen Maßnahmen soll die Haushaltsplanung sowohl bezogen auf die Investi-
tionen wie auch auf die Folgebelastungen so realitätsnah wie möglich gestaltet werden.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Gemäß § 75 Gemeindeordnung (GO) hat die Gemeinde die Haushaltswirtschaft so zu planen und 
zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Durch eine realitätsnahe Veran-
schlagung von Investitionsmaßnahmen und Folgekosten kann dies erreicht werden. 
 
Finanzierung 
entfällt 
 
Pflichtigkeitsgrad 
entfällt 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die gesamtstädtische Haushaltsplanung hat Auswirkungen auf alle Bereiche und Themen der 
Stadt Münster.

Beratungsverlauf (3)

25.10.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2022 Hauptausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2022 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0624/2022
Typ
Vorlagen
Datum
05.10.2022
Erstellt
05.10.2022 16:50