V/0869/2010
Änderung der Gesellschaftsverträge der Wirtschaftsförderung Münster GmbH und ihrer Beteiligungsunternehmen (Technologieförderung Münster GmbH, Center of Nanotechnologie GmbH,
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Beschlussvorlage
8153 Zeichen
V/0869/2010
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Finanzen und Beteiligungen
Betrifft
Änderung der Gesellschaftsverträge der Wirtschaftsförderung Münster GmbH und ihrer
Beteiligungsunternehmen (Technologieförderung Münster GmbH, CeNTech GmbH und Nano-
Bioanalytik-Zentrum GmbH)
Beratungsfolge
01.12.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung
08.12.2010 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt den in der Anlage dargestellten Satzungsänderungen für
die Wirtschaftsförderung Münster GmbH, die Technologieförderung Münster GmbH, die CeN-
Tech GmbH sowie die Nano-Bioanalytik-Zentrum GmbH zu.
2. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung
Münster GmbH wird ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass 2011 bis 2014 jährliche Transferaufwendungen in Höhe von
2,35 Mio. € - mithin insgesamt 9,4 Mio. € - entstehen.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1501 Anteile an Unternehmen
Zeile 15
Transferaufwendungen 2011
2012
2013
2014
2.350.000
2.350.000
2.350.000
2.350.000
Haushaltsan-
satz für die
WFM nach 6
%- Kürzung
Vorlagen-Nr.:
V/0869/2010
Auskunft erteilt:
Frau Haubner
Ruf:
492 20 32
E-Mail:
HaubnerG@stadt-muenster.de
Datum:
24.11.2010
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0869/2010
Begründung:
Ausgangslage:
Der Betrieb der strukturpolitisch ausgerichteten städtischen Beteiligung Wirtschaftsförde-
rung Münster GmbH (WFM) sowie ihrer direkten und indirekten Beteiligungen - Technologieförde-
rung Münster GmbH (TFM) und CeNTech GmbH (CeNTech) - wird auch in den nächsten Jahren
zu Fehlbeträgen führen. Zugleich bedarf die WFM-Tochter Nano-Bioanalytik-Zentrum GmbH (NBZ)
zum Aufbau des Unternehmens der Unterstützung durch Landesmittel und Finanzmittel der WFM.
Neugliederung der Finanzflüsse durch Einführung eines Einlagesystems
Um angesichts dieser Defizite bzw. Bedarfe dem jeweiligen satzungsgemäßen Auftrag dauerhaft
nachkommen zu können, ist die Einführung eines wirkungsvollen Risiko- und Liquiditätsmana-
gements für die Gesellschaften erforderlich. So wird in Abstimmung mit den Gesellschaften bzw.
federführend entwickelt durch die Geschäftsführungen der Gesellschaft eine Neugliederung der
Finanzflüsse an die Gesellschaften vorgelegt.
Diese orientiert sich an den jeweiligen inhaltlichen Aufgabenstellungen der Gesellschaften und an
ihren Liquiditätsplanungen. Mit einer Normierung von Höhe und Struktur der jährlichen Kapi-
taleinlagen im jeweiligen Gesellschaftsvertrag wird die Geschäftsführung ihren gesetzlichen Ver-
pflichtungen nach Kommunal-, Haushalts- und Gesellschaftsrecht zur Einführung und Erfüllung
eines Risiko- und Liquiditätsmanagements gerecht. Insofern ist eine diesbezügliche Änderung
der Gesellschaftsverträge für die WFM, die TFM, die CeNTech und die NBZ vorgesehen. Als
Anlage
sind die relevanten Punkte der Änderungsentwürfe der Gesellschaftsverträge beigefügt
(Anlage 1: WFM, Anlage 2, TFM, Anlage 3: CeNTech, Anlage 4: NBZ).
In den Gesellschaftsverträgen wird vorgesehen, dass die Stadt Münster als Hauptgesellschafte-
rin jährliche Kapitaleinlagen in Höhe von 2.350 T€ an die WFM leistet. Dieser Betrag liegt um
150 T€ unter dem Ansatz im Entwurf für den Etat 2010 und die Finanzplanung bis 2014 und erfüllt
somit die 6 %-ige Budgetkürzung entsprechend der Konsolidierungsvorlage V/0438/2010,
Anlage 4, S. 74. (Diese Reduzierung ist per Veränderungsblatt an den AFBL in die Haushaltsplan-
beratung und damit in das Konsolidierungspaket eingeflossen.)
Von dieser Kapitaleinlage soll die TFM eine beteiligungsbezogene Einlage in Höhe von 660 T€
erhalten, von der wiederum 160 T€ als beteiligungsbezogene Einlage an die CeNTech weiter
zu leiten sind.
Für die NBZ werden von Seiten der Stadt über den in 2010 geleisteten Betrag in Höhe von 1,5
Mio. € hinaus keine weiteren Mittel bereit gestellt.
Das so über Satzungsänderungen für alle Gesellschaften eingeführte Einlagesystem glie-
dert die Kapitaleinlagen im Grundsatz in thematisch für die jeweilige Gesellschaft notwen-
dige Festbetragseinlagen und wird – falls wirtschaftlich notwendig – um variable Einlagen er-
gänzt, die in ihrer absoluten Höhe begrenzt sind.
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Die Neugliederung der Finanzzuflüsse bringt auch eine strikte und zugleich transparente Unter-
scheidung der weiteren Finanzmittel nach ihrer Herkunfts- und Verwendungsart mit sich. So
wurde in den Satzungsänderungen neben dem Einlagesystem bzgl. der. Zuführungen in Form von
Kapitaleinlagen der Fördermittelerhalt durch die Gesellschaften zur Verwirklichung des Gesell-
schaftszwecks und die treuhänderische Verwaltung und Ausreichung von Finanzmittel für
Zwecke Dritter, also für außerhalb der städtischen Beteiligungsgesellschaften stehende juristische
Personen, geregelt. D.h. die Verwendung von Fördermitteln, die den jeweiligen Gesellschaften in
unterschiedlicher Höhe und zur Verwirklichung eigener Zwecke (Fördermittel aus EU-, Bundes-
oder Landesmittel, z. B. zum Bau eines Technologiezentrums) zugehen, werden gesellschaftsver-
traglich und buchhalterisch von denjenigen Finanzmittel getrennt geführt, die die WFM, die TFM,
die CeNTech und die NBZ aus EU-, Bundes-, Landes- und städtischen Mitteln erhalten, um zur
Verwirklichung von Zwecken Dritter (z. B. Arbeits platzunterstützungs- oder Betriebsansiedlungszu-
schüsse) mit beizutragen.
Grafische Darstellung am Beispiel der TFM:
Das wie oben dargestellt in den geänderten Satzungen der vier Gesellschaften abgebildete Einla-
gensystem ist komplex.
Daher sei im Folgenden exemplarisch für die TFM zum einen dargestellt, welche Arten von Fi-
nanzzuflüssen die Gesellschaft danach grundsätzlich – neben Einnahmen aus Rechnungslegung
– erhält:
neue
Unterteilung
der Finanz-
ausstattung
Einlagen-
Grundsätze
Zuwendungen
„Festbetrags“-
Einlagen
„variable“
Einlagen
Förder-
programme
von EU, Bund,
Land
tw. programm-
gebunden
§ 4b des
geänderten
Gesellschafts-
vertrages
§ 4c des
geänderten
Gesellschafts-
Vertrages
§ 17a Abs. 1
des
geänderten
Gesellschafts-
vertrages
§ 17 a Abs. 2
des
geänderten
Gesellschafts-
vertrages
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Zum zweiten sollen die Festbetragseinlagen als Kernaspekt des neuen Systems exemplarisch
für die TFM in 2011 aufgeführt werden:
Festbetragseinlagen
(beschränkt)
gesamt 660 T€
in 2011
Festbetragseinlage
I Nr.1
Festbetragseinlage
I Nr. 2
Festbetragseinlage
II
Festbetragseinlage
III
Festbetragseinlage IV
Allgemeine
Betriebskosten
Besondere
Betriebskosten
Innovationen Unternehmens-
gründungen
Beteiligungen
183 T€ in 2011 259 T€ in 2011 44 T€ in 2011 14 T€ in 2011 160 T€ in 2011
Abwicklung:
Der Zahlungseingang der städtischen Einlagen wird, um den Aspekten des Risiko- und Liquidiäts-
managements zu genügen, als systemtolerabler max. Korridor von drei Tagen vor und nach
dem jeweiligen in der Satzung genannten Fälligkeitstermin ausgestaltet. Die Geschäftsführung
wird den fälligen Gesamtbetrag rechtzeitig und unter Angabe der darin zusammengefassten Fest-
betragsteileinlagen schriftlich anfordern. Die den Satzungen und dem Risiko- bzw. Liquiditätsma-
nagement entsprechende Weiterleitung an die TFM und von dort an die CeNTech regeln die Ge-
sellschaften untereinander.
Verfahrenshinweis:
Die Änderungen der Gesellschaftsverträge wurden in den jeweils zuständigen Aufsichtsräten vor-
beraten und beschlossen. Die danach im Rahmen des Anzeigeverfahrens nach § 115 GO NW von
der Bezirksregierung gewünschten Ergänzungen wurden in den anliegenden Satzungen bereits
umgesetzt und fließen in die finale Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlungen ein.
i.V.
gez.
Bickeböller
Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0869/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.11.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37