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V/0869/2010

Änderung der Gesellschaftsverträge der Wirtschaftsförderung Münster GmbH und ihrer Beteiligungsunternehmen (Technologieförderung Münster GmbH, Center of Nanotechnologie GmbH,

Vorlagen 18.11.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.12.2010, TOP 24.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

8153 Zeichen

V/0869/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der Gesellschaftsverträge der Wirtschaftsförderung Münster GmbH und ihrer 
Beteiligungsunternehmen (Technologieförderung Münster GmbH, CeNTech GmbH und Nano-
Bioanalytik-Zentrum GmbH) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.12.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
08.12.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt den in der Anlage dargestellten Satzungsänderungen für 
die Wirtschaftsförderung Münster GmbH, die Technologieförderung Münster GmbH, die CeN-
Tech GmbH sowie die Nano-Bioanalytik-Zentrum GmbH zu. 
 
2. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung 
Münster GmbH wird ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass 2011 bis 2014 jährliche Transferaufwendungen in Höhe von 
2,35 Mio. € - mithin insgesamt 9,4 Mio. € - entstehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1501 Anteile an Unternehmen    
Zeile 15 
 
 
 
 
Transferaufwendungen 2011 
2012 
2013 
2014 
 
2.350.000 
2.350.000 
2.350.000 
2.350.000 
 
Haushaltsan-
satz für die 
WFM nach 6 
%- Kürzung  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0869/2010 
Auskunft erteilt: 
Frau Haubner 
Ruf: 
492 20 32 
E-Mail: 
HaubnerG@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.11.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0869/2010 
 
Begründung: 
 
 
Ausgangslage:
 
 
Der Betrieb der strukturpolitisch ausgerichteten städtischen Beteiligung Wirtschaftsförde-
rung Münster GmbH (WFM) sowie ihrer direkten und indirekten Beteiligungen - Technologieförde-
rung Münster GmbH (TFM) und CeNTech GmbH (CeNTech) - wird auch in den nächsten Jahren 
zu Fehlbeträgen führen. Zugleich bedarf die WFM-Tochter Nano-Bioanalytik-Zentrum GmbH (NBZ) 
zum Aufbau des Unternehmens der Unterstützung durch Landesmittel und Finanzmittel der WFM.  
 
 
Neugliederung der Finanzflüsse durch Einführung eines Einlagesystems 
 
 
Um angesichts dieser Defizite bzw. Bedarfe  dem jeweiligen satzungsgemäßen Auftrag dauerhaft 
nachkommen zu können, ist die Einführung eines wirkungsvollen Risiko- und Liquiditätsmana-
gements für die Gesellschaften erforderlich. So wird in Abstimmung mit den Gesellschaften bzw. 
federführend entwickelt durch die Geschäftsführungen der Gesellschaft eine Neugliederung der 
Finanzflüsse an die Gesellschaften vorgelegt.  
 
Diese orientiert sich an den jeweiligen inhaltlichen Aufgabenstellungen der Gesellschaften und an 
ihren Liquiditätsplanungen. Mit einer Normierung von Höhe und Struktur der jährlichen Kapi-
taleinlagen im jeweiligen Gesellschaftsvertrag wird die Geschäftsführung ihren gesetzlichen Ver-
pflichtungen nach Kommunal-, Haushalts- und Gesellschaftsrecht zur Einführung und Erfüllung 
eines Risiko- und Liquiditätsmanagements gerecht. Insofern ist eine diesbezügliche Änderung 
der Gesellschaftsverträge  für die WFM, die TFM, die CeNTech und die NBZ vorgesehen. Als 
Anlage
 sind die relevanten Punkte der Änderungsentwürfe der Gesellschaftsverträge beigefügt 
(Anlage 1: WFM, Anlage 2, TFM, Anlage 3: CeNTech, Anlage 4: NBZ). 
 
In den Gesellschaftsverträgen wird vorgesehen, dass die Stadt Münster als Hauptgesellschafte-
rin jährliche Kapitaleinlagen in Höhe von 2.350 T€  an die WFM leistet. Dieser Betrag liegt um 
150 T€ unter dem Ansatz im Entwurf für den Etat 2010 und die Finanzplanung bis 2014 und erfüllt 
somit die 6 %-ige Budgetkürzung entsprechend der Konsolidierungsvorlage  V/0438/2010, 
Anlage 4, S. 74. (Diese Reduzierung ist per Veränderungsblatt an den AFBL in die Haushaltsplan-
beratung und damit in das Konsolidierungspaket eingeflossen.) 
 
Von dieser Kapitaleinlage soll die TFM eine beteiligungsbezogene Einlage in Höhe von 660 T€  
erhalten, von der wiederum 160 T€ als beteiligungsbezogene Einlage an die CeNTech  weiter 
zu leiten sind.  
Für die NBZ werden von Seiten der Stadt über den in 2010 geleisteten Betrag in Höhe von 1,5 
Mio. € hinaus keine weiteren Mittel bereit gestellt. 
 
Das so über Satzungsänderungen für alle Gesellschaften eingeführte Einlagesystem  glie-
dert die Kapitaleinlagen im Grundsatz in thematisch für die jeweilige Gesellschaft notwen-
dige Festbetragseinlagen  und wird – falls wirtschaftlich notwendig – um variable Einlagen er-
gänzt, die in ihrer absoluten Höhe begrenzt sind.

- 3 - 
V/0869/2010 
Die Neugliederung der Finanzzuflüsse bringt auch eine strikte und zugleich transparente Unter-
scheidung der weiteren Finanzmittel nach ihrer Herkunfts- und Verwendungsart mit sich. So 
wurde in den Satzungsänderungen neben dem Einlagesystem bzgl. der. Zuführungen in Form von 
Kapitaleinlagen der Fördermittelerhalt durch die Gesellschaften zur Verwirklichung des Gesell-
schaftszwecks und die treuhänderische Verwaltung  und Ausreichung von Finanzmittel für 
Zwecke Dritter, also für außerhalb der städtischen Beteiligungsgesellschaften stehende juristische 
Personen, geregelt. D.h. die Verwendung von Fördermitteln, die den jeweiligen Gesellschaften in 
unterschiedlicher Höhe und zur Verwirklichung eigener  Zwecke (Fördermittel aus EU-, Bundes- 
oder Landesmittel, z. B. zum Bau eines Technologiezentrums) zugehen, werden gesellschaftsver-
traglich und buchhalterisch von denjenigen Finanzmittel getrennt geführt, die die WFM, die TFM, 
die CeNTech und die NBZ aus EU-, Bundes-, Landes- und städtischen Mitteln erhalten, um zur 
Verwirklichung von Zwecken Dritter (z. B. Arbeits platzunterstützungs- oder Betriebsansiedlungszu-
schüsse) mit beizutragen. 
 
 
Grafische Darstellung am Beispiel der TFM:
 
 
Das wie oben dargestellt in den geänderten Satzungen der vier Gesellschaften abgebildete Einla-
gensystem ist komplex. 
 
Daher sei im Folgenden exemplarisch für die TFM  zum einen dargestellt, welche Arten von Fi-
nanzzuflüssen die Gesellschaft danach grundsätzlich – neben Einnahmen aus Rechnungslegung 
– erhält: 
 
   neue 
Unterteilung 
der Finanz- 
ausstattung 
 
   
  
Einlagen- 
Grundsätze 
 
    
Zuwendungen 
 
       
 
„Festbetrags“- 
Einlagen 
  
„variable“ 
Einlagen 
 Förder-
programme 
von EU, Bund, 
Land 
  
tw. programm- 
gebunden 
§ 4b des 
geänderten 
Gesellschafts-
vertrages 
 § 4c des 
geänderten 
Gesellschafts- 
Vertrages 
 § 17a Abs. 1 
des 
geänderten 
Gesellschafts-
vertrages 
 § 17 a Abs. 2 
des 
geänderten 
Gesellschafts-
vertrages

- 4 - 
V/0869/2010 
 
Zum zweiten sollen die Festbetragseinlagen als Kernaspekt des neuen Systems  exemplarisch 
für die TFM in 2011 aufgeführt werden: 
 
  Festbetragseinlagen 
(beschränkt) 
gesamt 660 T€ 
in 2011 
  
   
 
 
  
Festbetragseinlage 
I Nr.1 
Festbetragseinlage  
I Nr. 2 
Festbetragseinlage 
II 
Festbetragseinlage 
III 
Festbetragseinlage IV 
Allgemeine 
Betriebskosten 
Besondere 
Betriebskosten 
Innovationen Unternehmens- 
gründungen 
Beteiligungen 
183 T€ in 2011 259 T€ in 2011 44 T€ in 2011 14 T€ in 2011 160 T€ in 2011 
 
 
 
Abwicklung:
 
 
Der Zahlungseingang der städtischen Einlagen wird, um den Aspekten des Risiko- und Liquidiäts-
managements zu genügen, als systemtolerabler max. Korridor von drei Tagen vor und nach 
dem jeweiligen in der Satzung genannten Fälligkeitstermin ausgestaltet. Die Geschäftsführung 
wird den fälligen Gesamtbetrag rechtzeitig und unter Angabe der darin zusammengefassten Fest-
betragsteileinlagen schriftlich anfordern. Die den Satzungen und dem Risiko- bzw. Liquiditätsma-
nagement entsprechende Weiterleitung an die TFM und von dort an die CeNTech regeln die Ge-
sellschaften untereinander. 
 
 
Verfahrenshinweis:
 
 
Die Änderungen der Gesellschaftsverträge wurden in den jeweils zuständigen Aufsichtsräten vor-
beraten und beschlossen. Die danach im Rahmen des Anzeigeverfahrens nach § 115 GO NW von 
der Bezirksregierung gewünschten Ergänzungen wurden in den anliegenden Satzungen bereits 
umgesetzt und fließen in die finale Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlungen ein. 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (3)

01.12.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2010 Hauptausschuss
TOP 22.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2010 Rat
TOP 24.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0869/2010
Typ
Vorlagen
Datum
18.11.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37