Mandari Insight

V/0604/2023

Fortschreibung 3. Nahverkehrsplan - Einstieg in die ÖPNV-Hochleistungsachsen im Korridor Coerde - Hauptbahnhof

Vorlagen 24.10.2023

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2023 Zeichen

Anlage A zur V/0604/2023 
Kurzüberblick 
Die Vorlage beinhaltet die Fortschreibung 3. Nahverkehrsplan - Einstieg in die ÖPNV-
Hochleistungsachsen im Korridor Coerde – Hauptbahnhof. Neben den rein verkehrlichen Belan-
gen werden auch städtebauliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der zukunftsgerechten 
Entwicklung der Innenstadt betrachtet. 
 
Hier ist vor allem die im INSEK Münster-Innenstadt (2023) enthaltene und vom Rat der Stadt 
Münster als prioritär beschlossene Maßnahme „Weitere Planung und Umsetzung des Projektes 
Mikro-Kiez Martiniviertel mit Umgestaltung von Hörsterstraße, Martinistraße, Lotharinger Straße 
und Parkplatz am Bült“ (s. V/0042/2023, M2.13) zu nennen. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen dem Ziel den ÖPNV in den Stadtteilen zu verbessern, 
damit den Umweltverbund weiter zu stärken und echte Alternativen zum Auto zu schaffen. 
Gleichzeitig schafft sie eine wesentliche Voraussetzung zur Realisierung der Maßnahme „Mikro-
Kiez Martiniviertel“, mit der modellhaften Umgestaltung und -nutzung der Hörsterstraße, des 
Parkplatzes am Bült und der Martinistraße. 
 
Finanzierung 
Durch die konzeptionelle Neugestaltung des bestehenden ÖPNV Angebotes im Korridor 
Coerde – Hauptbahnhof entstehen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Der Aufgabenträger Stadt Münster ist gemäß Regionalisierungsgesetz Nordrhein-Westfalen 
(RegG NW) im Rahmen der Daseinsvorsorge verpflichtet, das ÖPNV-Angebot bei Bedarf fortzu-
schreiben. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Maßnahmen dienen der weiteren Verbesserung des ÖPNV und damit insgesamt der Stär-
kung des Umweltverbundes. Es ist zu erwarten, dass weitere Fahrgäste für den ÖPNV gewonnen 
werden können und die Nutzung des eigenen PKW weiter abnimmt.

Beschlussvorlage

29323 Zeichen

V/0604/2023 
V/0604/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Fortschreibung 3. Nahverkehrsplan - Einstieg in die ÖPNV-Hochleistungsachsen im Korridor 
Coerde - Hauptbahnhof 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   14.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   14.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   15.11.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen 
Anhörung 
   16.11.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   27.11.2023 Kommunale Seniorenvertretung Anhörung 
   29.11.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   13.12.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   13.12.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Ergebnisse des mit der Vorlage V/0183/2022 beschlossenen Beteiligungsverfahrens zur 
Neuordnung des ÖPNV-Angebotes im Korridor Coerde – Hauptbahnhof werden zur Kenntnis ge-
nommen. 
 
2. Die Wechselwirkungen zwischen der Buslinienführung im Korridor Coerde – Hauptbahnhof und 
dem im INSEK Münster -Innenstadt (2023) priorisierten Städtebauförderprojekt „MikroKiez Marti-
niviertel“ werden zur Kenntnis genommen. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Stadtbusverkehr im Korridor Coerde – Hauptbahnhof gemäß 
Variante 1a anzupassen. 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
07.11.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr König 
Telefon: 492-6501 
KoenigD@stadt-muenster.de 
 
Frau Thiesing 
Telefon: 492-6189 
Thiesing @stadt-
muenster.de

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V/0604/2023 
4. Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit  der Regionalverkehr Münsterland GmbH einen 
Ersatz für die Betriebshaltestelle Lotharinger Straße und der damit verbundenen Durchfahrung 
der Hörster Straße zu entwickeln. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die konzeptionelle Neugestaltung des bestehenden ÖPNV Angebotes im Korridor Coerde – 
Hauptbahnhof entstehen keine unmittelbaren Kosten. 
 
Mittelbar wirkt sich der Beschluss je nach beschlossener Variante u.U. negativ auf das Städtebauför-
derprojekt „MikroKiez Martiniviertel“ aus. Vergleiche hierzu Vorlage V  V/0397/2022 „Innenstadt stär-
ken: MikroKiez Martiniviertel, Förderantrag und Planungen zum Landeswettbewerb Zukunft Stadt-
Raum“ 
 
 
Begründung: 
 
Bestehende Beschlusslagen: 
 
Mit der Vorlage V/0891/2021 „Teilfortschreibung 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster“ hat die Verwal-
tung in Abstimmung mit der Stadtwerke Münster GmbH die Neuordnung des Stadtbusangebotes im 
Korridor Coerde angestoßen. Dem darin gemachten Vorschlag hat sich der Rat nach Vorberatungen 
in den Fachgremien und der darin geübten Kritik an der Neuordnung der Linienführung nicht ange-
schlossen. Vielmehr wurde die Verwaltung mit Beschluss der Vorlage V/0183/2022 „Teilfortschrei-
bung 3. Nahverkehrsplan - Beschluss zum Beteiligungsverfahren“ beauftragt, vor der Entscheidung 
über eine mögliche Neuordnung der ÖPNV-Hauptachsen Albersloher Weg - Coerde / Weseler Straße 
– Kinderhaus, ein umfassendes Beteiligungsverfahren durchzuführen und die Ergebnisse des Beteili-
gungsverfahrens den politischen Gremien zur Vorbereitung der Fortschreibung des 3. Nahverkehrs-
planes zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
 
Politische Beschlusslage zur von der ÖPNV -Achsenführung betroffenen INSEK Münster-Innenstadt-
Maßnahme „Mikro-Kiez Martiniviertel“ (Maßnahme 2.13) 
Ungeachtet der rein verkehrlichen Belange sind auch städtebauliche Fragestellungen im Zusammen-
hang mit der zukunftsgerechten Entwicklung der Innenstadt, hier vor allem des Martiniviertels, eine 
wichtige Entscheidungsgrundlage zur Frage der zukünftigen Linienführung der Stadtbuslinien 6 und 8. 
 
Zu benennen ist hier vor allem die im INSEK Münster-Innenstadt (2023) enthaltene und vom Rat der 
Stadt Münster als prioritär beschlossene Maßnahme „Weitere Planung und Umsetzung des Projektes 
Mikro-Kiez Martiniviertel mit Umgestaltung von Hörsterstraße, Martinistraße, Lotharinger Straße und 
Parkplatz am Bült“ (s. V/0042/2023, M2.13). Für diese Maßnahme konnten im zweistufigen Landes-
wettbewerb „Zukunft StadtRaum“ erfolgreich Städtebaufördermittel eingeworben werden. 
 
Am 26.10.2022 hatte der Rat der Stadt Münster Vorentwürfe zu diesem Vorhaben, die eine Heraus-
nahme des ÖPNV-Verkehrs aus der Hörsterstraße als eine Grundlage der angestrebten gesamtheitli-
chen Umgestaltung und -nutzung des Straßenraumes vorsehen, befürwortet. Ebenso hat der Rat die 
Verwaltung damit beauftragt, die nächsten Planungsschritte für dieses Vorhaben vorzubereiten und 
auszuführen (s. V/0397/2022). Hierzu gehört auch die Ausarbeitung eines Mobilitätskonzeptes mit der 
genauen Verkehrsführung für Pkw und Busse im Bereich des Martiniviertels. 
 
Insbesondere im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Städtebaufördermittel in Höhe von rd. 4,11 
Mio. € sind die einzuhaltenden Rahmenbedingen, z. B. die dazugehörige Zielerreichung des Förder-
vorhabens in die Abwägungen zur Buslinienführung mit einzubeziehen.

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V/0604/2023 
 
Bürgerinformation, Online-Beteiligung und Fahrgastbefragung zur Führung der Stadtbuslinien 6 und 
8: 
 
Den Auftrag der Politik aufnehmend hat die Verwaltung gemeinsam mit den Stadtwerken in zwei Bür-
gersprechstunden im Einzugsbereich der Kanalstraße (29.11.2022, 14.00 bis 19.00 Uhr) und im 
Stadtteil Coerde (05.12.2022, 14.00 bis 19.00 Uhr) umfangreich zur geplanten Liniennetzänderung 
informiert und die Argumente der Bürgerinnen und Bürger entgegengenommen. Über einen Flyer, der 
an die Haushalte im Einzugsbereich der Kanalstraße und im Stadtteil Coerde verteilt wurde, wurde 
über die Planungen informiert und auf die Bürgerinformation sowie auf die Möglichkeit einer Onlinebe-
teiligung (Januar bis Februar 2022) per mail hingewiesen. 
 
Mit einer Ausnahme haben sich alle Teilnehmer:innen der Bürgersprechstunden gegen die geplante 
Linienwegänderung ausgesprochen. Hauptkritikpunkt war sowohl für die Kanalstraße als auch für den 
Stadtteil Coerde die fehlende Direktanbindung an die Haltestelle Altstadt/Bült sowie die verlängerten 
Fußwege von der Kanalstraße zu den Haltestellen in der Gartenstraße. 
 
Ausdrücklicher Wunsch fast aller anwesenden Bürgerinnern und Bürger war, dass mindestens eine 
Stadtbuslinie die Anbindung der Kanalstraße und des Stadtteils Coerde in Direktfahrt an die Haltestel-
le Altstadt/Bült gewährleistet. 
 
Nicht ganz so eindeutig, aber auch hier in der mehrheitlich haben sich die Teilnehmer:innen der Onli-
ne-Beteiligung geäußert. Die Möglichkeit eines Feedbacks per Mail zur geplanten Linienumlegung 
nutzten insgesamt 105 Personen. Hiervon sehen ca. 6 % die geplante Änderung positiv, ca. 62 % 
hingegen negativ. Die restlichen Rückmeldungen beinhalten sowohl Rückfragen als auch Verbesse-
rungsvorschläge (ca. 32 %). 
 
Neben den Beteiligungsformaten wurde auch die Datenbasis aus dem Jahr 2017 überprüft. Dazu 
wurden im Frühjahr 2023 im Rahmen einer Fahrgastzählung und -befragung auf den nördlichen Li-
nienabschnitten der 6, 8 und 17 die Fahrgastverflechtungen zwischen den Haltest ellen ermittelt. Ab-
bildung 1 zeigt als Ergebnis dieser Erhebung die Fahrgastverflechtungen zwischen den einzelnen 
Haltestellen im Verlauf der Stadtbuslinien 6, 8 und 17. Abbildung 1 zeigt einen Auszug aus der Ver-
flechtungsmatrix. In den Zeilen sind die Einstiegshaltestellen in Coerde sowie die jeweiligen Zielhalte-
stellen der Fahrgäste im Verlauf der Linien 6 und 8. So fahren beispielsweise von der Haltestelle Co-
erde (Zeile 1) 85 Fahrgäste zum Bült und 97 Fahrgäste zum Hauptbahnhof. Insgesamt ist festzustel-
len, dass das Verhältnis der Fahrgäste die aus dem Stadtteil Coerde kommend die Haltestelle Alt-
stadt/Bült bzw. den Hauptbahnhof zum Ziel haben in etwa gleich ist (vgl. Abbildung 1). Eine weitere 
Erkenntnis der Fahrgastzählung ist, dass im Zuge der Kanalstra ße 670 Fahrgäste in die Stadtbusli-
nien 6 und 8 ein- bzw. aussteigen. 
 
 
 
 
 
Abbildung 1: Ergebnisse der Fahrgastzählung und -befragung  (April 2023, Auszug) 
 
Konzeptioneller Hintergrund 
 
Die Überlegungen zu einer neuen Führung der Stadtbuslinien 6 und 8 ist eingebettet in eine gesamt-
städtische Strategie zur Neuausrichtung des ÖPNV in Münster. Um seinen Beitrag zu einem klima-
Bült Hbf

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V/0604/2023 
neutralen Verkehr leisten zu können,  muss der ÖPNV attraktiver und leistungsfähiger we rden. Mit 
dem Hochleistungs-ÖPNV sollen die Münsteraner Stadtteile besser an die Innenstadt angebunden 
werden. Darüber hinaus sollen der ein- und ausbrechende Motorisierte Individualverkehr (MIV) in den 
Stadt-Umland-Beziehungen an den Endpunkten der Hauptachsen auf den ÖPNV gelenkt werden. Ein 
Hochleistungs-Busverkehr könnte eine Vorläuferlösung für ein perspektivisch anzustrebendes Stadt-
bahnsystem sein; beide Lösungen sollen kompatibel zueinander sein (vgl. V/0003/2023). 
 
Aus diesem Grundsatz sowie den Ergebnissen zweier Workshops mit politischen Vertretern im Rah-
men des Masterplan Mobilität Münster 2035+ lassen sich zur Neuausrichtung des ÖPNV-Angebotes 
in Münster Planungsprämissen ableiten, die ein hierarchisch abgestuftes Netz mit einer klaren Funk-
tionszuordnung für die einzelnen Netzelemente vorsehen (vgl. V/0003/2023 „ Neugestaltung des 
ÖPNV-Angebotes der Stadt Münster“: 
 
 Ebene 1: ÖPNV-Hauptachsen (Hochleistungslinien) 
 Ebene 2: Achsenzwischenräume (Ergänzungslinien) 
Ringlinie 
 Ebene 3:  Stadtteilverbindungen 
Ergänzende Bedarfsverkehre (LOOPmünster) & multimodale Angebote 
 
Diese Planungsprämissen sind mit dem Sachstand des in der Erarbeitung befindlichen Masterplan 
Mobilität Münster 2035+ (MMM2035+) abgestimmt. Eine zentrale Maßnahme zur Steigerung der Leis-
tungsfähigkeit im Busverkehr ist gemäß MMM2035+ die Einrichtung von ÖPNV-Hochleistungsachsen 
in nachfragestarken Bedienungskorridoren (vgl. Abbildung 2). Das Identifizieren von Korridoren und 
Straßenabschnitten, die zu ÖPNV -Hochleistungsachsen ausgebaut werden sollten, erfolgte auf 
Grundlage einer differenzierten Auswertung der Verkehrsströme im Stadtgebiet Münsters für den 
Binnenverkehr und den Quell-Ziel-Verkehr im Trendszenario (2035) sowie von Zi elwerten relations-
spezifisch für den angestrebten ÖPNV-Anteil am motorisierten Verkehr. Für den auf diese Weise er-
mittelten Beförderungsbedarf wurde das notwendige Beförderungsangebot in der Tagesspitzenstunde 
ermittelt, wobei sich das Beförderungsangebot aus der Beförderungskapazität der angesetzten Fahr-
zeuge (s. o.), den Vorgaben zur maximalen Auslastung der Beförderungskapazitäten und der Taktfol-
ge der Fahrzeuge ergibt.  
Es wurden neun ÖPNV -Hochleistungsachsen im Stadtgebiet Münsters identifiziert, die sich weitge-
hend an den radialen Hauptverkehrsstraßen zwischen den Außenstadtteilen und der Innenstadt ori-
entieren (Abbildung 2). 
Der Gutachter bestätigt damit eine ÖPNV -Hochleistungsachse der Priorität II (bis zu 12 Fahr-
ten/Stunde und Richtung) zwischen Coe rde und dem Hauptbahnhof und empfiehlt diese zur Umset-
zung.

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V/0604/2023 
 
Abbildung 2: ÖPNV-Hauptachsen im Stadtgebiet Münster (Auszug aus dem Masterplan Mobilität 
Münster 2035+ (in Erarbeitung)) 
 
Variantenentwicklung 
 
Auf Basis der vorange gangenen Ausführungen wurden von den Stadtwerken und Abstimmung mit 
der Verwaltung zwei mögliche Varianten zur Führung der Stadtbuslinien 6 und 8 entwickelt, die wei-
testgehend alle verkehrlichen und städtebaulichen Ansprüche erfüllen. In einem interfraktionellen Ar-
beitskreis am 22.08.2023 wurden Varianten zur zukünftigen der Stadtbuslinie 6 und 8 vorgestellt und 
mit den politischen Vertretern ergebnisoffen diskutiert. 
 
Neben den seitens der Stadtwerke in Abstimmung mit der Verwaltung vorgeschlagen Lösungen (im 
Folgenden Varianten 1 und 2) wurde von der Politik eine weitere Variante zur Untersuchung vorge-
schlagen (im Folgenden Variante 3). 
 
Variante 1 
 
Die Variante 1 sieht eine Splittung der Stadtbuslinien 6 und 8 vor. Während die 6 direkt ab der 
Haltestelle Lublinring/Pumpenhaus im Sinne einer Hochleistungsachse direkt über die Gartenstraße 
in Richtung Hauptbahnhof und von dort wie heute in den Korridor Albersloher Weg geführt wird, bleibt 
die Stadtbusliniue 8 auf dem heutigen Linineweg in der Kanalstraße, wi rd aber von dort über 
Lotharinger Straße bzw. Maximilianstraße zur Gartenstraße geführt. Ab dem Landeshaus biegt sie 
dann nach rechts auf die Nordtangente ab und bedient dabei auch die Haltestelle Altstadt Bült um von 
dort weiter in Richtung Westen und dann über Schlossplatz und Am Stadtgraben geführt zu werden. 
(vgl. Abbildung 3). 
 
Eine mögliche Untervariante besteht darin, auf eine Bedienung der Kanalstraße zu verzichten 
Abbildung 3, V1b.

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Abbildung 3: Variante V1a/V1b 
 
Verkehrliche Einschätzung Variante V1a/V1b: 
 
a) Netzgeometrie 
 
• Erhalt der bestehender, „konkavförmigen“ Hauptachsen: 
• M1: Kinderhaus – Mecklenbeck (Linie 15/16) 
• M2: Coerde – Hiltrup Bhf (Linie 6) 
• Ergänzungslinien erschließen im Sinne der Planungsprämissen (siehe oben) die Fläche 
• Teilasttausch Linie 8 und 15 im Süden erforderlich, nicht parallel zur Hochleistungslinie 
• Kinderhaus – Wolbeck  
• Coerde (Speicherstadt) – Albachten 
• ab Coerde fährt die Linie 8 nicht mehr über den Hbf  
 
b) Verbindungen 
 
• Erhalt fast aller Quelle-Ziel-Relationen 
• Direktanbindung des Stadtteils Coerde an den Hauptbahnhof (Linie 6) und an die Haltestelle 
Altsstadt Bült (Linie 8) 
• Bedingt durch den erforderlich Teilasttausch neue Direktverbindung aus Coerde in Richtung Süd-
Westen (Linie 8) Mecklenbeck 
• Grundsätzlich besteht die Option, die Metrobuslinie auch bis nach Albachten (statt Mecklenbeck) 
zu führen 
• Keine Direktanbindung der Kanalstraße an den Hauptbahnhof, Umstieg an der Haltestelle 
Hörstertor erforderlich 
 
Verkehrliche Einschätzung Variante V1b: 
 
• Wie V1a, aber Auslassung Kanalstraße und Piusallee

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Variante 2 
 
Die Variante 2 sieht wie Variante 1 eine Splittung der Stadtbuslinien 6 und 8 vor. Auch hier wird die 6 
direkt ab der Haltestelle Lublinring/Pumpenhaus im Sinne einer Hochleistungsachse direkt über die 
Gartenstraße in Richtung Hauptbahnhof. Von dort wird sie allerings abweichend vom Bestand über 
den Ludgeriplatz in Richtung Mecklenbeck/Albachten geführt. Gleichzeitig wird die 
Hochleistungsachse aus dem Korridor Kinderhaus in den Korridor Albersloher Weg geführt. Die 
Stadtbusliniue 8 verbleibt wie in Variante 1 auf auf dem heutigen Linineweg in der Kanalstraße und 
wird von dort über Lotharinger Straße bzw. Maximilianstraße zur Gartenst raße geführt. Ab dem 
Landeshaus biegt sie dann nach rechts auf die Nordtangente ab und bedient dabei auch die 
Haltestelle Altstadt Bült um von dort weiter in Richtung Westen und dann über Schlossplatz und Am 
Stadtgraben geführt zu werden. (vgl. Abbildung 4). 
 
Eine mögliche Untervariante besteht darin, auf eine Bedienung der Kanalstraße zu verzichten 
Abbildung 4, V2b).  
 
 
Abbildung 4: Variante V2a/V2b 
 
Verkehrliche Einschätzung Variante V2a: 
 
a) Netzgeometrie 
 
• Es enstehen mit M1 und M2 zwei neue, sich am Hauptbahnhof kreuzende Hauptachsen: 
• M1: Coerde – Mecklenbeck (6 und 16) 
• M2: Kinderhaus – Hiltrup Bhf (15 und 6) 
• Ergänzungslinien erschließen im Sinne der Planungsprämissen (siehe oben) die Fläche 
• Teilasttausch Linie 8 und 15 im Süden erforderlich, fahren allerdings parallel zur 
Hochleistungslinie

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• Kinderhaus – Albachten 
• Coerde – Wolbeck 
• Linie 8 ab Coerde fährt nicht mehr über den Hbf 
 
b) Verbindungen 
 
• Direktanbindung des Stadtteils Coerde an den Hauptbahnhof (Linie 6) und an die  Haltestelle 
Altstadt Bült (Linie 8) 
• Konflikt: Direktanbindung Albachten entweder Hauptbahnhof oder Altstadt/Bült  
• Keine Direktanbindung der Kanalstraße an den Hauptbahnhof, Umstieg an der Haltestelle 
Hörster Tor erforderlich 
• Neue Direktverbindungen, weniger Erhalt bestehender Direktverbindungen 
 
Verkehrliche Einschätzung Variante V2b: 
 
• Wie V2a, aber Auslassung Kanalstraße und Piusallee 
 
 
Variante 3 
 
Wie schon die Varianten 1 und 2 sieht auch diese Variante eine Splittung der Stadtbuslinien 6 und 8 
vor. Während die 6 direkt ab der Haltestelle Lublinring/Pumpenhaus im Sinne einer 
Hochleistungsachse direkt über die Gartenstraße in Richtung Hauptbahnhof und von dort wie heute in 
den Korridor Albersloher Weg geführt wird, bleibt die Stadtbusliniue 8 auf dem heutigen Linienweg in 
der Kanalstraße und von dort weiter durch die Hörster Straße, über die Haltestelle Altstadt/Bült in 
Richtung Hauptbahnhof. 
 
 
Abbildung 5: Variante 3 
Verkehrliche Einschätzung Variante V3 
 
a) Netzgeometrie 
 
• Es ensteht eine schnelle Verbingung von Coerde in Richtung Hauptbahnhof als möglicher 
Vorläufer einer zukünftigen Hauptachse 
• Die neue Linie 6 ab Coerde fährt nicht mehr über die Haltestelle Altstadt/Bült

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• Alle übrigen Verbindungen bleiben wie im Status Quo, d.h. die Stadtbuslinie 8 sichert die 
Erreichbarkeit der Haltestelle Altstadt/Bült ab Coerde und bedient weiterhin die Kanalstraße 
 
b) Verbindungen 
 
• Alle heute bestehenden Fahrbeziehungen bleiben erhalten 
 
 
Verkehrliche Einordnung im Hinblick auf die Überführung in ein neues ÖPNV-Netz 
 
• Die aufgezeigten Varianten bieten die Chance, im bestehenden Liniennetz erste Schritte hin zu 
einem neuen, hierarchisierten Liniennetz 
• Sie berücksichtigung den Arbeitsstandes des Masterplan Mobilität Münster 2035+ 
• Sie bieten Potential zur Taktverdichtung auf „neuen“ ÖPNV-Hauptachsen 
• Reduzierung einer Stadtbuslinie vom Hauptbahnhof 
• Realisierung einer neuen Stadtbuserschließung zwischen Weseler Straße  Schlossplatz  
Münzstraße  Bült 
• Sehr moderate Auswirkungen auf bestehende Fahrgastrelationen 
• Fahrgäste können zwischen kurzer Fahrzeit (Metrobus) und längerer Fahrzeit mit mehr 
Direktverbindungen wählen 
 
 
Erforderliche Anpassung der Infrastruktur (Haltestelle Maximilianstraße) 
 
Die neue Linienführung der Stadtbuslinie 8, stadtauswärts über die Lotharinger Straße zur 
Gartenstraße, stadteinwärts über Maximilianstraße, macht eine Verlegung der Haltestelle 
Maximilianstraße erforderlich. 
 
Die heute südlich des Knotens Kanalstraße/Maximilanstraße verortete Haltsposition in Fahrtrichtung 
stadtauswärts wird nach Norden in den Bereich des Senkrechtparkens verschoben. Damit könne die 
Busse aus der Maximilianstraße rechtsabbiegend in die Kanalstraße diese Halteposition anfahren. 
 
Die stadteinwärtige Halteposition sowie die Haltelinie vor der LSA müssen aufgrund der Schleppkurve 
der stadtauswärtsfahrenden Busse ebenfalls ein Stück nach Norden verschoben werden. 
 
Die neue n Haltespositionen werden zunächst provisorisch eingerichtet. Im Zuge der ohnehin 
vorgesehenen vollständigen Überplanung der Kanalstraße wird dann der Endausbau der Haltestelle 
Maximilianstraße erfolgen. Die Kosten für die provisorische Verlegung der Halte stelle belaufen sich 
auf ca. 15.000 €. Zusätzlich sind ggf. ca. 50.000 € Fördermittel, die für den barrierefreien Ausbau der 
bestehenden Haltestelle Maximailianstraße gewährt wurden, zurückzuzahlen. 
 
 
 
Regionalverkehr: Betriebshaltestelle der S60/S90/X90 in der Lotharinger Straße 
 
Die Haltestelle Altstadt/Bült ist heute Start- und Endhaltestelle der Schnellbuslinien S60, S90 und X90 
der Regionalverkehr Münsterland GmbH. Um das Ein- und Aussetzen der Busse sowie Pausen der 
Busfahrer:innen zu gewährleisten ve rfügt die RVM über eine Betriebshaltestelle in der Lotharinger 
Straße. Damit von dort die Haltestelle Altstadt/Bült erreicht werden kann, durchfahren die 
Schnellbusse die Hörster Straße. In Abstimmung mit der RVM sucht die Verwaltung nach Lösungen, 
diese „ Leerfahrten“ durch die Hörster Straße zu vermeiden. Dazu muss der RVM ein neuer 
Betriebshalt zur Verfügung gestellt werden, der in zumutbarer Nähe zur Haltestelle Alststadt/Bült liegt. 
Eine Möglichkeit wäre eine Buswende im Bereich des Neutor auf dem nördl ichen Zipfel des 
Schlossplatzes. Hier ist gemäß Mobilstationskonzept (vgl. Vorlage V/0397/2023 
„Mobilstationskonzept der Stadt Münster – Tei B: Standortkonzept“) eine Mobilstation vorgeschlagen, 
was Synergieeffekte mit sich bringen würde.

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V/0604/2023 
Städtebauliche Bewertung 
 
Die in Variante 3 vorgeschlagene Beibehaltung einer Buslinienführung durch die Hörsterstraße hätte 
weitreichende Folgen für die bisherigen Planungen zur Umgestaltung der Hörsterstraße im Rahmen 
des Städtebauförderprojektes „Mikrokiez Martiniviertel“. Mehrere charakteristische Entwurfsmerkmale 
des bisherigen Planungsansatzes könnten nicht in der bislang vorgesehenen Form weiterverfolgt 
werden und müssten angepasst oder verworfen werden.  
 
Im Entwurf zur Umgestaltung der Hörster Straße ist bislang eine Regel-Fahrbahnbreite von 4,00 m 
vorgesehen, was der absoluten Mindestbreite für den Begegnungsfall Bus -Fahrrad entspricht. Im 
südwestlichen Teilbereich zwischen dem Einmündungsbereich Stiftsherrenstraße und dem Bült 
werden die 4,00 m teilweise untersc hritten. Die Hörsterstraße besitzt eine wichtige 
Verbindungsfunktion im gesamtstädtischen Radverkehrsnetz und stellt in direkter Verlängerung der 
Fahrradstraße Bohlweg die Verknüpfungsstrecke zwischen den Velorouten aus Greven und Telgte 
und dem Altstadtkern dar. Das Radvekrehrsaufkommen ist bereits heute entsprechend hoch und wird 
zukünftig weiter anwachsen. Unter diesen Umständen kann die bislang vorgesehene Fahrbahnbreite 
für eine verkehrssichere Abwicklung des hohen Radvekrehrsaufkommens bei entgegenkommendem 
Busverkehr nicht als ausreichend angesehen werden. Die notwendige Verbreiterung der Fahrgasse 
im Entwurf zur Umgestaltung der Hörsterstraße würde die im Randbereich vorgesehehen Flächen für 
den Fußverkehr wiederum einschränken. In weiten Teilen  könnten die vorgesehenen gestalterischen 
Bausteine (Sitzgelegenheiten, Bäume, Außengastronomieflächen) voraussichtlich nicht mehr 
realisiert werden.   
 
Bei Beibehaltung einer Buslinienführung müsste zudem vom vorgesehenen Nullniveau -Ausbau mit 
höhengleichen F ahrbahn- und Gehwegbereichen abgesehen werden. Aus 
Verkehrssicherheitsgründen wäre eine deutlichere Trennung zwischen Geh - und Fahrbereichen 
notwendig, etwa über ein 3 -cm-Rollbord, wordurch sich die angestrebte Verbesserung der 
Barrierefreiheit verringern würde. Das planerische Ziel der Ausweisung des gesamten Straßenzuges 
als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h könnte jedoch 
weiterhin verfolgt werden. 
 
Weiterhin könnte der in den Mikrokiez -Planungen vorgesehene Umbau von einer Asphalt - auf eine 
gepflasterte Fahrbahn voraussichtlich nicht realisiert werden. Die eingesetzten Großfahrzeuge 
würden einen klassischen Pflasteraufbau aufgrund der entstehenden Scherkräfte  (insbesondere in 
der leichten Kurvenlage) innerhal b kürzester Zeit lockern und beschädigen. Eine ausreichende 
Haltbarkeit wäre nur mit Pflaster in gebundener Bauweise zu erreichen, was jedoch einen enormen 
Mehraufwand bei späteren Eingriffen in die unterirdische Infrastruktur, z. B. im Reparaturfall, 
bedeuten würde. Entsprechend wäre in der Umgestaltung unter Beibehaltung des Buslinienverkehrs 
auch der Einbau einer Asphaltfahrbahn vorzusehen. Die Verwendung einer farbigen/helleren 
Asphaltdeckschicht zugunsten einer geringeren Aufhitzung durch Sonneneinstra hlung wäre zu 
prüfen, wobei hier auch die voraussichtlich schnelle Verschmutzung durch den Reifenabrieb der 
Großfahrzeuge berücksichtig werden müsste. 
 
Die vorgesehene Regenwasserführung in einer überdeckelten Rinne müsste bautechnisch auf die 
regelmäßige Befahrung durch die Großfahrzeuge ausgelegt werden. Zudem wäre zu prüfen, ob die 
gedeckelte Regenwasserführung im Bereich der Straßenquerung in Richtung Martinigarten realisiert 
werden sollte, oder ob das Regenwasser hier unterirdisch in Richtung Martiniga rten geführt werden 
müsste. Aufgrund der notwendigen Anhebung der Gehwege gegenüber der Fahrbahnbereiche kann 
die Deckelung der Regenwasserführung auch nicht länger als taktiles Leitelement vorgesehen 
werden. Die Planung müsste um entsprechende Leiteinrich tungen für Menschen mit 
Sehbehinderungen in den Gehwegbereichen ergänzt werden.  
 
Neben diesen technischen Anforderungen ist davon auszugehen, dass der anvisierte 
„Flaniercharakter“ mit entsprechender Aufenthaltsqualität weitestgehend nicht erreicht werden kann, 
wenn die o. g. Einschränkungen für die Gestaltung berücksichtigt werden müssen und in 
regelmäßigen Abständen Großfahrzeuge den engen Straßenzug befahren. Derzeit wäre von zwei bis

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drei Bussen pro Stunde auszugehen – davon ausgehend, dass die Verlage rung der RVM -
Betriebshaltestelle von der Lotharinger Straße an einen anderen Standort realisiert werden kann. 
 
 
Abhängigkeiten zur Umsetzung der priorisierten INSEK-Innenstadt-Maßnahme „MikroKiez Mar-
tiniviertel“ (M 2.13) und der Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln 
 
Mit der Neuordnung der ÖPNV-Hauptachsen 6 und 8 sind unmittelbare Auswirkungen auf die im Inte-
grierten städtebaulichen Entwicklungskonzept Münster-Innenstadt (INSEK Münster-Innenstadt, 2023) 
enthaltene priorisierte Maßnahme 2.13 „Weitere Planung und Umsetzung des Projektes „Mikro-Kiez 
Martiniviertel mit Umgestaltung von Hörsterstraße, Martinistraße, Lotharinger Straße und Parkplatz 
am Bült“ verbunden.  
Dies betrifft auch die Inanspruchnahme von bereits hierfür bewilligten Städtebaufördermitteln. 
Zum Hintergrund 
Die Stadt Münster beteiligte sich im Jahr 2021 mit der Maßnahme „Mikro -Kiez Martiniviertel“ erfolg-
reich am Landesfördermittelwettbewerb „Zukunft StadtRaum“ und erhielt im August 2023 einen Zu-
wendungsbescheid über eine Städtebauförderung in Höhe von rd. 4,11 Mio. € für die Umsetzung die-
ses Vorhabens. Gesucht wurden im Wettbewerb Projekte, die eine konsequente, ganzheitliche Neu-
aufteilung der Fläche einer Straße zugunsten von Aufenthalt, Bewegung, Spiel und Begrünung vor-
sieht.  
Mit der Realisierung der Maßnahme „Mikro -Kiez Martiniviertel“ sind eine modellhafte Umgestaltung 
und -nutzung der Hörsterstraße, des Parkplatzes am Bült und der Martinistraße vorgesehen. Folgen-
de Zielsetzungen, die auch ausschlaggebend für den Fördermittelzuschlag waren, werden dabei ver-
folgt: 
eine verkehrsberuhigte Zone entsteht und löst die Dominanz von Bussen und Autos ab,  
keine bzw. weniger Stellplätze und parkende Autos,  
mehr Platz für Radfahrende und zu Fuß Gehende,  
eine Verbesserung der Barrierefreiheit,  
mehr Raum für Fahrradparken,  
mehr Orte zum Verweilen auch ohne Konsumzwang,  
Klimagerechtigkeit durch mehr Grün, innovative Regenwasserbewirtschaftung, Wasserspeicher 
und weniger Versiegelung,  
eine stadtgestalterische Aufwertung, durch die auch die Denkmäler in Wert gesetzt werden. 
 
Auswirkungen der Entscheidung über die zukünftige Buslinienführung auf diese Fördermaßnahme  
Ein bedeutender Projektbestandteil für eine zielgerechte Umsetzung der Gesamtmaßnahme „Mikro-
Kiez Martiniviertel“, der auch zum Wettbewerbssieg und damit zur Städtebauförderung beigetragen 
hat, ist die Herausnahme des Busverkehrs aus der Hörsterstraße.  
Es wird darauf hingewiesen, dass die mit den vorliegenden Vorentwürfen angestrebten un d dem 
Wettbewerbsbeitrag sowie dem Städtebauantrag bzw. der -bewilligung zugrundliegenden Zielsetzun-
gen nicht vollumfänglich erreicht werden können, wenn weiterhin Linienbusse die Hörsterstraße pas-
sieren werden.  
Dies kann zur Folge haben, dass die Städteb aufördermittel nicht für diese Maßnahme in Anspruch 
genommen werden können, da eine Zielerreichung der Gesamtmaßnahme nicht sichergestellt wer-
den kann. 
Dies ist in die Entscheidung über die zukünftige Linienführung der ÖPNV -Hauptachsen 6 und 8 ein-
zubeziehen.

- 12 - 
V/0604/2023 
Gesamtbetrachtung 
 
Bei den Überlegungen zur Führung der Stadtbuslinien 6 und 8 im Korridor Hauptbahnhof – Coerde 
sind neben den rein verkehrlichen Belangen, die Belange der Kundinnen und Kunden sowie die mit 
der geförderten INSEK Münster-Innenstadt-Maßnahme „Mikro-Kiez Martiniviertel“ verbundenen (städ-
tebaulich-funktionalen) Belange zu berücksichtigen. 
 
Aus Sicht der Veraltung wird der bestmögliche Kompromiss mit der Variante 1 erreicht. Diese Varian-
te bietet mit der gestreckten Fü hrung der Stadtbuslinie 6 den Einstieg in das Hochleistungsnetz. 
Gleichzeitig sichert sie durch die Stadtbuslinie 8 die Anbindung des Stadtteiles Coerde an die Halte-
stelle Altstadt/Bült. Aus der Kanalstraße kann die Haltestelle Hauptbahnhof mit einem einfachen Um-
stieg an der Haltestelle Hörster Platz erreicht werden. Zusätzlich kann mit der weiteren Führung über 
die Nordtangente – Schlossplatz – Am Stadtgraben erstmalig eine Nord-Süd-Verbindung westlich der 
Innenstadt angeboten werden. Damit nimmt sie einen Prüfauftrag zur Vorlage V/0003/2022 auf: 
 
Zur Erprobung einer neuen Netzgeometrie, wird die Führung mindestens einer Buslinie über die 
Haltepunkte Antoniuskirche, Schlossplatz, Neutor ohne direkte Anbindung an den Hbf im Rah-
men eines Modellversuchs getestet. 
 
Auch die Zielsetzungen des Vorhabens „Mikro-Kiez Martiniviertel“ sind mit dieser Variante erreichbar. 
 
Die Variante V1a kann durch eine einfache Fortschreibung des bestehenden 3. Nahverkehrsplanes 
umgesetzt werden. 
 
 
In Vertretung  
 
 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: Anlage A

Beratungsverlauf (9)

14.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.10 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.11.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.11.2023 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.11.2023 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.02.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 6.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2024 Hauptausschuss
TOP 18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2024 Rat
TOP 27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (18)

  • Martinistraße
  • Hörsterstraße
  • Weseler Straße
  • Kanalstraße
  • Gartenstraße
  • Maximilianstraße
  • Münzstraße
  • Schlossplatz
  • Ludgeriplatz
  • Am Stadtgraben
  • Stiftsherrenstraße
  • Albersloher Weg
  • Kinderhaus
  • Lublinring
  • Piusallee 7v
  • Neutor
  • Bohlweg
  • Bült 9v

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Details

Aktenzeichen
V/0604/2023
Typ
Vorlagen
Datum
24.10.2023
Erstellt
06.10.2023 09:38