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V/0464/2019

Musik-Campus - Ouvertüre für ein deutschlandweit einmaliges Projekt - Grundsatzbeschluss

Vorlagen 28.08.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.10.2019, TOP 13.1

Beschlussvorlage

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Anlage 3 Inhaltliches Konzept - Ein Campus für die Musik

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Anlage 1 Nutzungs- und Betreiberkonzept Musikcampus Muenster

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Anlage 5 Anregung nach § 24 GO NW der Schlossplatzinitiative 00075-2019 - Schlossplatzareal Münster

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Anlage 2 Arbeitsgemeinschaft NetzwerkStadt - scheuvens + wachten plus - Standortanalysen Musik-Campus

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Anlage 4 Antrag Bündnis90_Grüne und CDU-Ratsfraktion A-R-0087_2017 - Ein Musikcampus für Münster

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Anlage A

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Beschlussvorlage

49060 Zeichen

V/0464/2019 
V/0464/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Musik-Campus - Ouvertüre für ein deutschlandweit einmaliges Projekt 
- Grundsatzbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.09.2019 Rat Einbringung 
   17.09.2019 Kulturausschuss Vorberatung 
   25.09.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä-
chenmanagement 
Vorberatung 
   01.10.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   01.10.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   02.10.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   09.10.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat erklärt seinen ausdrücklichen Willen zur Errichtung eines Musik-Campus: 
 
1. Er nimmt die dringenden baulichen Handlungsbedarfe der Westfälischen Schule für Musik 
(WSfM), des Sinfonieorchesters Münster und der Musikhochschule der Westfälischen Wilhelms-
Universität (WWU) zur Kenntnis.   
 
2. Der Rat bekräftigt den Willen zur Intensivierung der Kooperation der benannten drei Institutionen 
und unterstützt ein räumliches Zusammengehen innerhalb eines Musik-Campus, das hierfür die 
grundsätzlichen Voraussetzungen darstellt.   
 
3. Der Rat der Stadt Münster begrüßt das Konzept der inhaltlichen Projektbeschreibung des Musik-
Campus als ein offenes Haus der Bürgerkultur. Der Rat begrüßt, dass dabei die Freie Kultur- und 
Musikszene eingebunden wird und deren Belange bei der weiteren Konzeptentwicklung berück-
sichtigt werden.  
 
Dezernat Oberbürgermeister 
 
28.08.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Dr. Schwintek 
Telefon: 492-6002 
Schwintek@stadt-
muenster.de

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V/0464/2019 
 
4. Der Rat der Stadt Münster nimmt die Projektbeschreibung einschließlich des gemeinsamen 
Raumprogrammes der WSfM, des Sinfonieorchesters und der Musikhochschule zum Musik-
Campus, aufbauend auf den Ergebnissen des Gutachtens der Firma Metrum, zur Kenntnis (An-
lage 1) und stimmt den inhaltlichen Eckpunkten des Musik-Campus zu (siehe Begründung und 
Anlage 3). 
 
5. Der Rat stellt fest, dass das Projekt Musik-Campus eine einmalige Chance zur weiteren Profilie-
rung und Positionierung Münsters ist.  
 
6. Der Rat nimmt die Ergebnisse der Ersteinschätzung zu den Standorten Hittorfstraße (ehemalige 
Pharmazie der WWU Münster), Hörster Parkplatz und Schlossareal im Hinblick auf eine potenzi-
elle Realisierbarkeit des Musik-Campus-Konzeptes anhand vergleichbarer Kriterien zur Kenntnis 
(Anlage 2).  
 
Das  Projekt ist nach derzeitigem Stand im Bereich des Schlossareals einschließlich Hittorfstraße 
realisierbar, weshalb dieser Bereich im nächsten Schritt in die internationale Ideenwerkstatt „Zu-
kunft der Wissenschaftsstadt“ einbezogen und die städtebauliche Standortanalyse ausdifferen-
ziert und abgeschlossen wird (vgl. hierzu auch Beschlusspunkt 6.3 zu „Perspektiven für den 
Schlossplatz und das Schlossareal“, Vorlage V/0774/2019). Allerdings ist eine Umsetzung im Be-
reich des südlichen Schlossplatzareals nicht zu empfehlen, da dies erhebliche Eingriffe in die be-
stehenden Grünflächenanlagen und den Bereich der Promenade bedeuten würde.   
 
 Der Standort „Hörster Parkplatz“ scheidet aufgrund der eingeschränkten Flächengröße aus.  
 
6.1 Der Rat beauftragt die Verwaltung, für den Standort „Hittorfstraße“ zur frühzeitigen Klärung der 
vorhabenspezifischen städtebaulichen und detaillierteren Fragen eine vertiefende Analyse durch-
zuführen. 
6.2 Der Rat nimmt angesichts der vorliegenden Ersteinschätzung der Standorte „Hörster Parkplatz“ 
und „Schlossareal“ zur Kenntnis, dass aufgrund der großen Bedeutung des Hörster Parkplatzes 
und des Schlossplatzes/Schlossareals für die zukünftige Stadtentwicklung von Münster bereits 
parallel zu der noch laufenden Vertiefung der Standortprüfung Umsetzbarkeit des Musik-
Campus-Konzeptes planerische Initiativen für „das Martiniviertel und den Hörster Parkplatz“ 
(V/0781/2019) sowie für den „Schlossplatz und das Schlossareal“ (V/0774/2019) ergriffen wer-
den. 
 
7. Damit das Projekt Musik-Campus weiter Gestalt annehmen kann, beauftragt der Rat der Stadt 
Münster die Verwaltung, in enger Kooperation mit der WWU,  
 
a) ein  zwischen den Projektbeteiligten abgestimmtes Raum-, Funktions- und Nutzungskonzept 
zu entwickeln, 
 
b) den Außen-/Freiflächenbedarf für den Musik-Campus abzuschätzen, 
 
c) ein geeignetes Betreibermodell und Trägermodell zu entwickeln,  
 
d) den finanziellen Umfang abzuschätzen und zu plausibilisieren, 
 
e) sämtliche in Betracht kommende Fördermöglichkeiten für die Realisierung des Musik-
Campus zu prüfen. 
 
8.  Im Haushaltsplanentwurf sind derzeit 100.000 Euro konsumtiv für Projektkosten und 
500.000 Euro investiv für Planungskosten für das Projekt Musik-Campus veranschlagt. Der Rat 
nimmt zur Kenntnis, dass die erforderlichen Haushaltsmittel zur Deckung der Planungs- und Pro-
jektmanagementkosten im Projektverlauf weiter konkretisiert werden.

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9.  Der Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU-Ratsfraktion „Ein Musik-
Campus für Münster – Perspektiven für das Martiniviertel“ A-R/0087/2017 ist damit aufgegriffen 
und wird im Rahmen des weiteren Verfahrens abschließend bearbeitet. 
 
10. Die Anregung nach § 24 GO NRW der Schlossplatzinitiative 2019-00075 “Schlossplatzareal 
Münster“ wird im Rahmen eines Ideenwettbewerbs berücksichtigt und sein Anliegen konzeptio-
nell weiterentwickelt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der notwendige Finanzbedarf für den Bau und den Betrieb des Musik-Campus kann zum jetzigen 
Zeitpunkt noch nicht eingeschätzt und muss im weiteren Prozess ermittelt werden. Er ist abhängig 
vom baulichen Umfang und eines gewählten Betreiber- und Nutzungskonzepts.  
 
 
 
Begründung: 
 
1. Inhaltliches Konzept 
 
Im Jahre 2016 verständigten sich die Stadt Münster und die WWU auf die gemeinsame Planung 
und Realisierung eines Musik-Campus als ein deutschlandweit einmaliges Kooperationspro-
jekt der städtischen und universitären Musik-Einrichtungen gemeinsam mit den Akteuren 
der Freien Musikszene sowie der Laienmusiker. Mit dem Musik-Campus wird ein einzigartiges 
und lebendiges Zentrum für die Musik entstehen, das sich ebenfalls für wissenschaftliche Konfe-
renzen eignen wird. Kulturelles Leben, musikalische Ausbildung und Wissenschaft werden sich 
verbinden.  
 
Sinfonieorchester, WSfM und Musikhochschule werden hier ihren Sitz haben und über zeitgemäße 
Unterrichts-, Proben- und Aufführungsmöglichkeiten verfügen. So werden die bereits bewährten 
Kooperationen dieser Träger untereinander und gemeinsam mit der Freien Musikszene auf eine 
neue Stufe gehoben. Der Musik-Campus wird als kommunikatives und für alle offenes Forum 
gedacht, auf dem sich Musik- und Stadtgesellschaft direkt begegnen. 
 
Herzstück des Musik-Campus sind die Orte der Begegnung. Die Orte des gemeinsamen 
Musizierens und der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure sowie die Foyers als 
Treffpunkte und als Orte der zufälligen Zusammenkünfte. Die gemeinsam genutzten Säle, 
wie beispielsweise der große Konzertsaal, werden die enge künstlerische wie inhaltliche 
Zusammenarbeit versinnbildlichen. 
 
Musik ist grenzenlos - entfesseln wir sie endlich! 
 
 Der Zauber der Musik überwindet alle Grenzen, auch die in den Köpfen. Umso wichtiger ist es, der 
Musik auch Raum zur Entfaltung zu geben. Sowohl der Westfälischen Schule für Musik, der Mu-
sikhochschule, dem Sinfonieorchester als auch der Freien Musikszene und zahlreichen Musikak-
teuren ist die Tatsache gemein, dass keines ihrer Gebäude die Anforderungen an eine angemes-
sene Akustik und musikalische Nutzbarkeit erfüllt. Der Handlungsdruck ist also immens:  
   
  
 Seit einigen Jahren sind die Unterrichtsräume der Westfälischen Schule für Musik am 
Standort der Himmelreichallee bereits vollständig ausgelastet, sodass eine zeitgemäße Ent-
wicklung des Unterrichtsangebotes und die Wahrung der Unterrichtsqualität nicht mehr ge-
währleistet werden kann. Die Musikschule muss aufgrund der wachsenden Nachfrage zum 
Teil auf Wartelisten zurückgreifen, da keine ausreichenden Räumlichkeiten für den Unterricht 
zur Verfügung stehen. Da es sich in dem Gebäude der WSfM an der Himmelreichallee um ein

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ehemaliges Naturkundemuseum mit ausladend gestalteten Foyerbereichen handelt, können 
Konzert- und Probemöglichkeiten für Ensembles und Orchester nur durch einen erheblichen 
Aufwand an Umbaumaßnahmen ermöglicht werden. Durch diese wird der sonstige Unter-
richtsbetrieb jedoch in erheblichem Maße eingeschränkt und aufgrund der Lärmentwicklung 
und der Besucherströme gestört. Adäquate Probenmöglichkeiten für den JazzPop-Bereich mit 
Probebühne und fest wie flexibel installierter Ton- und Lichttechnik fehlen gänzlich, auch der 
Einbau eines Tonstudios für (Proben-)Mitschnitte oder Angebote der Nutzung von digitalen 
Medien oder digitalen Instrumenten sind unmöglich. Darüber hinaus können keine baulichen 
Voraussetzungen für einen frühkindlichen Unterricht bzw. inklusiven Unterricht geschaffen 
werden, sodass das Gebäude einschließlich der Sanitäranlagen nicht barrierefrei gestaltet 
werden kann. 
 
 
 Die mangelnde Akustik im Großen Haus führt zu Einschränkungen beim Repertoire des Sin-
fonieorchesters. Aufgrund eines fehlenden Nachhalls im Großen Haus des Theaters muss 
tontechnisch nachgesteuert werden. Auch die Abstimmung unter den verschiedenen Instru-
mentengruppen ist teilweise nicht möglich, da diese ihr Spiel untereinander nicht hören kön-
nen. Ergänzend zu den eingeschränkten akustischen Möglichkeiten müssen die Besucherin-
nen und Besucher in einzelnen Rängen zum Teil eingeschränkte Sichtverhältnisse im Großen 
Haus akzeptieren.  
 
Ebenfalls ist die Probensituation für das Sinfonieorchester ungeeignet. Nur durch Selbstbe-
schränkung (Lärmampel) können die Orchestermusiker und der Dirigent versuchen, den 
Lärmpegel im Rahmen zu halten; das Musizieren gegen eine Lärmampel bedeutet jedoch eine 
hohe psychische Belastung für Musiker. Die räumlichen Verhältnisse auf der Probebühne las-
sen keinen wirksamen Lärmschutz, d. h. vor allem auch Abstand, zu. Musiker müssen mit 
Ohrstöpseln spielen, auch in Instrumentengruppen, die bei normalen Orchesteraufbauten ei-
gentlich von den lauten Instrumentengruppen wie Blech, Schlagwerk, weit genug entfernt sind. 
Die geringe Größe und die Lautstärkeentwicklung auf der Probebühne führen dazu, dass ein 
Großteil des sinfonischen Repertoires aus dem 19. und 20. Jahrhundert, das wiederum weit 
mehr als die Hälfte des Gesamtrepertoires ausmacht, dort nicht adäquat bzw. gar nicht ge-
probt werden kann. Ebenso können konzertante Opern- oder Orchestersitzproben auf der 
Probebühne nicht durchgeführt werden. 
 
 Derzeit ist der Fachbereich Musik der Westfälischen Wilhelms-Universität an vier Standorten 
im Stadtgebiet verteilt, wodurch es zu langen Transferzeiten sowohl für die Studierenden als 
auch die Lehrenden gleichermaßen kommt. Die einzelnen Gebäude selbst weisen zum Teil 
starke bauliche Mängel auf und die konkrete Ausstattung entspricht nicht mehr dem zeitge-
mäßen Standard. Mit dem Anstieg der Studierendenzahl stehen zu wenig Lehrflächen zur Ver-
fügung, so dass ein akuter Ausbaubedarf besteht. Durch diese Situation ist die hohe Qualität 
und Anerkennung, die sich die Musikhochschule Münster erworben hat, gefährdet und eine 
Weiterentwicklung kaum möglich. 
 
 Die Freie Musikszene sowie die Laienmusiker sind auf Räume angewiesen, die zu kunstaffi-
nen Preisen genutzt werden können. Mehrfach wurde von diesen Musikakteuren die Rück-
meldung gegeben, dass sowohl Produktions- und Proberäume als auch geeignete Konzert- 
und Auftrittsmöglichkeiten, die eine anspruchsvolle technische wie akustische Ausstattung 
vorhalten, nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind.   
 
Ohne die Musizierenden in Münster würde jedoch keine der genannten Institutionen oder die Freie 
Szene erklingen können. Mit ihren 7.200 Schülern ist die WSfM sicherlich die Institution mit den 
meisten Mitgliedern. An der WWU sind 5 .000 Menschen in Chören, Orchestern und Bands der 
WWU aktiv; unabhängig von den rund 500 Musikstudierenden mit ihren 200 Lehrenden. Das Si n-
fonieorchester begeistert in Münster mit seinen 70 Mitgliedern knapp 50.000 Besucher. Auch die 
jährlich 20.000 Gäste der Aaseerenaden bestätigen das große Interesse an klassischen Konzerten 
in Münster ebenso wie das diesjährige JubiläumsOpenAir Pfingsten 2019, zu dem mehr als

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10.000 Besucher kamen. Hinzu kommen noch die unzähligen Besucher zu den Auftritten der 
Freien Musikszene mit ihren mindestens 250 Jazz -, Rock- und Popband und zahlreichen Solisten 
sowie die Laienmusiker. Diese Zahlen belegen, dass die Musiklandschaft nicht nur vielfältig ist, sie 
erreicht auch zahlreiche Menschen – ob als Konzertbesucher oder aktive Musiker.  
 
Neue Allianzen - zusammen, statt allein! 
 
Der künftige Musik-Campus steht für eine vertiefte und engere Zusammenarbeit zwischen allen 
Musikakteuren in Münster und der Region. Mit dem Musik-Campus wird ein Ort geschaffen, an 
dem die Grenzen zwischen den Genres, der Ausbildung und des gemeinsamen Musizierens flie-
ßend sind.  
 
Durch die informellen, eher zufälligen Begegnungen zwischen den einzelnen Nutzern selbst, aber 
auch mit und durch die Besucher des Musik -Campus entstehen fortwährend neue Impul se für 
spontane gemeinsame Projekte und dauerhafte Kooperationen über die Grenzen der eigenen 
Genres und eigenen Einrichtungen hinweg. Der Musik -Campus wird eine stetige Auseinanderse t-
zung mit dem eigenen Wirken herausfordern.  
 
Zugleich steht der Musik-Campus nicht nur für eine räumliche und musikalische Begegnung, son-
dern ebenso auch für die inhaltliche Zusammenarbeit zwischen den Musikakteuren in Münster und 
der Region. Die bereits jetzt bestehenden Kooperationen wie die Jugendakademie, der Einsatz 
von Studierenden im Sinfonieorchester im Rahmen von Orchesterpraktika oder das TheaterJu-
gendOrchester zwischen der WSfM und dem Theater der Stadt Münster werden durch die räumli-
che Nähe intensiviert und weiterentwickelt werden. Beeinflusst die professionelle Freie Musikszene 
bereits heute das Wirken der WSfM, des Sinfonieorchesters und der Musikhochschule, so soll 
künftig auch die Zusammenarbeit gestärkt werden. Bestehende gemeinsame Auftrittsmöglichkei-
ten, wie sie bereits heute im Rahmen von Symphonic+ zwischen dem Sinfonieorchester und der 
Musikszene bestehen, können weiterentwickelt werden. Gemeinsam mit der Freien Musikszene 
und den organisierten Laienmusikern können die Institutionen ein Programm für die musikalische 
Weiterbildung entwickeln, das speziell auf die Bedürfnisse der Freien Musikszene und der Laien-
musiker ausgerichtet ist. Beispielhaft sind hier Angebote für einen gezielten vertiefenden Instru-
mental- oder Stimmbildungsunterricht, aber ebenso auch Kurse zu Rechtsfragen oder spezielle 
Coachings für die Leitung von Ensembles und Musikgruppen. Umgekehrt sollen Musiker der 
Freien Musikszene auch in der Weiterbildung des Musikschulkollegiums und der Orchestermusiker 
mitwirken. So können Musiker der Freien Musikszene als Kursleiter in die Arbeit der WSfM oder im 
Rahmen eines Mentorenprogramms für die Studierendenausbildung der MHS aktiv eingebunden 
werden.  
 
Durch die Schaffung eines stetigen Austauschs und die Intensivierung der bestehenden Kontakte 
wird nicht nur das Netzwerk der Musizierenden in Münster vertieft. Hierdurch werden auch die Im-
pulse für bi- oder trilaterale Musikprojekte und -produktionen gesetzt, deren Realisierung in den 
Räumlichkeiten des Musik-Campus mit seinen Probe- und Aufführungssälen möglich wird. 
Bereits mit dem diesjährig zum ersten Mal stattfindenden HimmelreichOpenAir wurde die Vielfäl-
tigkeit der Musik- und Kulturszene in Münster versinnbildlicht. Zahlreiche Kreative der WSfM und 
aus verschiedenen interkulturellen münsterschen Initiativen sowie professionelle Musiker kamen 
zusammen und erlebten einen vollen Tag multimediales Programm. Der Erfolg dieses OpenAirs 
gibt einen ersten Eindruck, wie ein künftiges MünsterMusik-Festival am Musik-Campus wirken 
kann. Ganz im Sinne des Musik-Campus und dem Grundgedanken, Musik gemeinsam zu erleben, 
bietet er den geeigneten Rahmen, alle Musizierende in Münster, ganz gleich ob Schüler oder Leh-
rer einer Musikschule, freischaffende Künstler, Studierende und Lehrende der Musikhochschule, 
Laienchöre oder das Sinfonieorchester, an einem Wochenende im Jahr zu versammeln. Ein derar-
tiges Festival wird mehr sein, als die Präsentation der Nutzer des Musik-Campus, es wird ein Ein-
blick in die gesamte Musikszene von Münster geben können.  
 
Um die inhaltlichen wie räumlichen Möglichkeiten des Musik-Campus für alle musikalischen Akti-
ven nutzen zu können, ist die Einbindung der Freien Musikszene und der Musikakteure von großer

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Bedeutung. Die Verwaltung wird hierzu in den kommenden Wochen einen Prozess initiieren, der 
die jeweiligen Akteure einlädt, aktiv ihre Belange einzubringen. Vorgesehen ist, in einer ersten 
Kick-off- Veranstaltung zunächst die Bedarfe und Wünsche der heterogenen Musikszene Münsters 
zu ermitteln. Hieraus wird dann gemeinsam abgeleitet, welche Möglichkeiten der Musik-Campus 
bietet und welche Aspekte ggfs. unabhängig vom Musik-Campus aufgegriffen werden.  
 
 Nachhaltig denken - integrativ handeln: Der Musik-Campus als Herzstück eines neuen urbanen 
Stadtquartiers 
 
 Die Bedeutung der Musik kann nicht überschätzt werden. Zahlreiche Studien haben den positiven 
Einfluss, etwa der musikalischen Früherziehung für die Kleinsten, nachgewiesen, was wiederum 
soziale Folgekosten vermeidet. Nachhaltig soll aber nicht nur der Effekt auf die Stadtgesell-
schaft sein, auch der Musik-Campus selbst kann zu einem Leuchtturm zeitgemäßen Bauens 
und zeitgemäßer Stadtplanung werden. Das Areal an der Hittorfstraße etwa bietet eine enge 
Anbindung an den Ring und damit die überregionalen Verkehrsströme, Parkraum ist in der Nähe 
vorhanden. Die Innenstadt wird hier nicht mit weiterem Verkehr belastet. Das Areal ist gut an den 
ÖPNV angebunden und kann in die Planung der Velo-Routen eingebunden werden. Ein nachhalti-
ger Bau und Betrieb des Musik-Campus wird nicht nur international Aufsehen erregen, er zahlt 
auch ganz direkt auf die Nachhaltigkeits-Strategie der Stadt ein. 
 
 Schon die Architektur soll es deutlich machen: Der Musik-Campus ist kein Elfenbeinturm, sondern 
das pulsierende Herz eines lebendigen Stadtquartiers. Die integrative Funktion des Musik-
Campus soll durch großzügige, parkähnliche Grünanlagen unterstrichen werden, die Raum 
für alle Mitglieder der Stadtgesellschaft bieten – Jung und Alt, heimisch und zugewandert, 
Hobby- und Profimusiker. Der Konzertsaal wird durch seine akustischen Qualitäten ein Auffüh-
rungsort mit neuesten internationalen Standards, dessen Qualität wird von allen Bevölkerungs-
schichten genossen werden.  
   
 Durch die Kooperation mit der WWU bieten sich große konzeptionelle und ökonomische 
Synergie-Effekte, die es zu nutzen gilt. Zum Beispiel gemeinsam genutzte Einrichtungen wie 
etwa Medien-Bibliotheken oder ein Konzertsaal, der gleichzeitig als international anerkanntes Kon-
ferenzzentrum dient. Der großflächige Park, der allen offensteht, wird ein Treffpunkt für die Stadt-
gesellschaft werden. Das Mitdenken von großzügigen Grünflächen wird auf dem Areal des ehema-
ligen Instituts für Pharmazie an der Hittorfstraße möglich. Eine Fläche, die die WWU bereit ist, in 
das Projekt miteinzubringen. Hier kann der Musik-Campus außerdem durch die Ansiedlung 
von Gewerbe und Gastronomie im Umfeld zu einem neuen urbanen Zentrum werden und so 
die Brücke von der Innenstadt in den bevölkerungsreichen Westen der Stadt schlagen. 
  
 Mit dem Musik-Campus positioniert sich die Stadt Münster als Stadt der Wissenschaft und Le-
bensart, als Stätte gelebter Kultur. Kunst und Kultur sind in Münster integrativer Bestandteil für die 
Bevölkerung und für die zukünftige Stadtentwicklung gleichermaßen. Der Musik-Campus steht bei-
spielhaft für das Überwinden von Grenzen.   
 
2.  Zum Betrieb des Musik-Campus 
 
Ein gemeinsamer Musik-Campus von Stadt und WWU wird ein Ort für alle Menschen in Münster 
sein. Zuvorderst wird er durch die WSfM, das Sinfonieorchester, die MHS und die Freie Szene g e-
prägt. Einen Teil zur Finanzier ung werden externe Vermietungen z. B. an Konzertanbieter von 
Weltformat beitragen, aber auch die Nutzung des großen Saals für Tagungen und Konferenzen. 
Die Konzertsäle werden dadurch nicht nur an einzelnen Abenden genutzt, sondern sind ganzjährig 
ausgelastet. So wird sich Münster nicht nur als Musikstadt weiterentwickeln, sondern auch als 
Stadt der Wissenschaft wahrgenommen. 
 
Der Musik-Campus wird für die Partner neben individuell reservierten Bereichen zwei weitere, g e-
meinsam genutzte Raumkategorien geben: Im Bereich prioritärer Nutzung stehen Nutzungsflächen 
zu bestimmten Zeiten auch den anderen Partnern zur Verfügung, z. B. die Räumlichkeiten der Mu-

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sikhochschule während der Semesterferien oder die Unterrichtsräume der Musikschule zu b e-
stimmten Tageszeiten. Der allgemeine Bereich, der das Foyer mit Kassenbereich, Gastronomie, 
Garderoben, Lagerräume und Bibliothek/Archiv umfasst, wird uneingeschränkt gemeinsam genutzt 
und dient neben der jeweils konkreten Funktion auch der Begegnung und dem Austausch: zw i-
schen Jung und Alt, Kunstschaffenden und Publikum, Laie und Profi sowie Studierenden und 
Schülern. 
 
Durch die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten entsteht eine deutlich höhere Auslastung und 
ermöglicht damit die Nutzung von Synergieeffekten. Während häufig Kultur-, Verwaltungs - und 
Lehrgebäude jeweils nur zu bestimmten Tageszeiten eine hohe Nutzungsintensität erfahren, wird 
der Musik-Campus künftig ab Vormittags beginnend bis in den späten Abend hinein genutzt. Das 
Leerstehen von bspw. Konzertsälen und Probe räumen wird hierdurch vermieden. Dadurch sinken 
auch die Betriebskosten erheblich, die durch die Stadt getragen werden müssten, würde au s-
schließlich ein städtischer Konzertsaal realisiert werden. Gleichzeitig können durch eine gemei n-
same Ausleihe seltene I nstrumente ebenfalls gemeinsam genutzt bzw. verliehen werden und die 
Nutzung von stark spezialisierter Technik erfolgt von den Projektpartnern. 
 
Voraussetzung für den Erfolg des Musik -Campus ist neben einer anspruchsvollen Architektur und 
gelungenen Einbettung in das städtebauliche Umfeld, die Schaffung eines tragfähigen Organisat i-
ons- sowie Trägermodells. Zudem untersuchte die Firma Metrum in ihrem Gutachten, ob eine g e-
mischte Nutzung einzelner Räume und Konzertsäle und eine Nutzung für Konferenzen wie sie  
beim Musik-Campus vorgesehen ist, im Betriebsablauf funktioniert. Im Ergebnis ist festzustellen, 
dass eine Nutzung durch die unterschiedlichen Akteure möglich ist und die Nachfrage durch den 
benötigten Raumbedarf gedeckt werden kann. Eine Nutzungskonkurre nz entsteht nicht. Zwingend 
erforderlich ist jedoch hierfür, dass u.  a. eine ausgewogene Raumbelegung durch alle Nutzer g e-
währleistet wird. Dementsprechend sind Dispositionsregeln von Bedeutung.  
 
Wichtige Faktoren hierbei sind: 
 
 Berücksichtigung der verschiedenen Planungsvorläufe der Akteure 
 Fairer Ausgleich bei Konfliktfällen 
 Rechtzeitige Freigabe von nicht genutzten Terminen für eine Vermietung an Dritte 
 Gewährleistung von hoher Flexibilität im Rahmen der Möglichkeiten 
 
Eine genaue Ausgestaltung der Dispositionsregeln ist mit der Erstellung des Betriebs - und Tr ä-
germodells verbunden. Dabei werden auch Regelungen zu treffen sein, die eine Entscheidung im 
Falle von Konflikten ermöglichen.  
 
3. Standortprüfung  
 
Ersteinschätzung Standorte anhand vergleichbarer Kriterien zur Umsetzung der Projekt-
philosophie „Musik-Campus“ (zu Beschlusspunkt 6.) 
 
METRUM-Gutachten als Grundlage der Ersteinschätzung 
 
Mit dem Gutachten der METRUM Managementberatung (März 2019) liegt ein standortunabhängi-
ges Nutzungs- und Betreiberkonzept für einen Musik-Campus Münster vor1. Dieses, gemeinsam 
von WWU Münster und Stadt Münster beauftragte Gutachten liefert Aussagen zur Grundidee und 
Projektphilosophie des Musik-Campus, zu einem Nutzungskonzept der voraussichtlichen An-
kernutzer sowie Szenarien für Organisations- und Trägermodelle.  
 
                                                
1 Die folgenden Ausführungen basieren auf dem Gutachten der METRUM Managementberatung „Nutzungs - und Betreiber-
konzept für einen Musik-Campus Münster (inkl. Raumprogramm Musik -Campus als Anhang)“. Interne Gesamtprojektdok u-
mentation für den Auftraggeber (März 2019).

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Folgende Ankernutzer/Ankernutzungen wurden detailliert erhoben und berücksichtigt: 
 
 WWU Münster: Musikhochschule (MSH)  
 WWU Münster: Tagungen und Konferenzen 
 Stadt Münster: Westfälische Schule für Musik (WSfM)  
 Stadt Münster: Sinfonieorchester Münster (SOM)  
 
Die Klangkörper und Chöre der WWU und der WSfM sowie der Konzertchor Münster sind in den 
Zahlen der Ankernutzer enthalten. Neben den Ankernutzern können auch weitere Nutzergruppen 
freie Kapazitäten des Musik-Campus nutzen, wie z. B. die Freie Kulturszene. Auch ist eine Nut-
zung für das WWU Hochschulleben, für den WWU Lehrbetrieb (außerhalb der MHS) und ergän-
zend für Eigenveranstaltungen der Stadt Münster denkbar.  
Relevant für eine Ersteinschätzung der Standorte „Hittorfstraße“, „Hörster Parkplatz“ und „Schlos-
sareal“ ist insbesondere das von den Ankernutzern erarbeitete sowie von METRUM geprüfte und 
qualifizierte Raumprogramm. Dieses umfasst die reine Nutzfläche (Nutzungsfläche) der Gebäude 
ohne Funktionsflächen (Technikflächen), ohne gebäudeinterne Verkehrsflächen und ohne Grund-
flächen der Konstruktion. Notwendige Flächen außerhalb der Gebäude (z. B. zur Erschließung, für 
den ruhenden Verkehr, Außengelände des Musik-Campus) sind ebenfalls nicht Gegenstand des 
Gutachtens von METRUM. 
 
In Anlehnung an die DIN 277 kommt das METRUM-Gutachten zu folgenden Ergebnissen im Hin-
blick auf den Musik-Campus Münster: 
  
 Die Nutzfläche des Raumprogramms der betrachteten Ankernutzer/-nutzungen beträgt ca. 
17.450 m² (inkl. optionaler Flächen von ca. 320 m² sowie Flächen für Gastronomie von ca. 460 
m²). 
 Ohne optionale Flächen umfasst das Raumprogramm (inkl. Gastronomie) ca. 17.100 m² Nutz-
fläche.  
 
Zur Vereinfachung der weiteren Bearbeitung hat METRUM das Raumprogramm vier verschiede-
nen Gebäudekomplexen zugeteilt, hinzu kommt die Gastronomiefunktion: 
 
 Gebäudekomplex „WWU Musikhochschule“ (Unterrichts- und Begleitinfrastruktur): ca. 6.000 m² 
Nutzfläche 
 Gebäudekomplex „Westfälische Schule für Musik“ (Unterrichts- und Begleitinfrastruktur): 
ca. 2.600 m² Nutzfläche 
 Gebäudekomplex „Veranstaltungen“ (Konzertsaal, Kammermusiksaal, Veranstaltungsinfrastruk-
tur, Orchesterinfrastruktur): 
ca. 6.400 m² Nutzfläche 
 Gebäudekomplex „Seminarzentrum“ (Seminarräume für gemischte Nutzungen): 
ca. 1.700 m² 
 Gastronomie: 460 m² 
 
Auf der Grundlage des Raumprogramms, der Aktivitäten der Ankernutzer und entsprechender 
Nutzungssimulationen hat METRUM eine erste Abschätzung für die Besuchsfrequenz vorgelegt. 
Demnach können jährlich durch die Aktivitäten der Ankernutzer rd. 543.500 Besuche erwartet wer-
den, wobei Personen selbstverständlich mehrfach im Jahr kommen können (z.B. Schüler und Stu-
dierende, Lehrkräfte, Verwaltungsmitarbeiter etc.). Bei angenommenen 330 Tagen im Jahr läge 
die Besuchsfrequenz bei 1.650 Besuchen am Tag durch die Ankernutzer. Die Zahl der Besuche 
von 543.500 lässt sich grob aufteilen: 
 
 Frequenz durch Lehre, Üben, Interaktion und Verwaltung: 332.500 
 Frequenz durch Veranstaltungen: 211.000 (Konzerte/Ankernutzer 163.600; Tagun-
gen/Konferenzen 47.400)

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Beauftragung für eine standörtliche Ersteinschätzung (Projektleitung Prof. Wachten) 
 
Die Stadt Münster hat auf der Grundlage des standortunabhängigen Nutzungs- und Betreiberkon-
zeptes der METRUM Managementberatung die Arbeitsgemeinschaft NetzwerkStadt (Prof. Dr. K. 
Selle)/scheuvens + wachten plus (Projektleitung Prof. K. Wachten) mit der Entwicklung von Krite-
rien für eine vergleichende Standorteinschätzung und eine standörtliche Ersteinschätzung beauf-
tragt. 
 
Prof. K. Wachten war 1999 – 2008 Lehrstuhlinhaber und Leiter des Instituts für Städtebau und 
Landesplanung an der RWTH Aachen, mehrere Jahre Gutachter für Stätten des UNESCO-
Weltkulturerbes und hat eine über 30jährige Erfahrung mit der Bearbeitung von Planwerken und 
Planungsprozessen in Münster. So hat Prof. Wachten wesentlich den „Leitplan Stadterneuerung 
für die Innenstadt von Münster“ mitbearbeitet (1989), im Rahmen der REGIONALE 2004 das 
Wettbewerbsverfahren zum Kulturforum auf dem Schlossplatz betreut und ist aktuell in Arbeitsge-
meinschaft mit Prof. Selle mit der Bearbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Müns-
ter 2030 (ISEK 2030) sowie der vertiefenden Bearbeitung des Letter of Intent „Zukunft der Wissen-
schaftsstadt“ beauftragt.   
 
Auswahl der Standorte für die Ersteinschätzung 
 
In die Ersteinschätzung werden die Standorte „Hittorfstraße/Ecke Einsteinstraße“ (Gelände der 
ehemaligen Pharmazie der WWU Münster), „Hörster Parkplatz“ und „Schlossareal“ einbezogen 
(vgl. Anlage „Ersteinschätzung Standorte Folien 3 und 27ff.). Diese Auswahl geht einerseits auf 
formale Gründe zurück (LoI „Musik-Campus“ WWU Münster/Stadt Münster, Ratsantrag, Anregung 
nach § 24 GO NRW), andererseits wurden auch stadtstrukturelle Gründe und das Ziel der zu-
kunftsorientierten Stärkung der Wissenschaftsstadt Münster berücksichtigt.  
Folgende formale Gründe führen zur Standortauswahl für die Ersteinschätzung: 
 Letter of Intent (LoI) „Planung eines Musik-Campus auf dem Gelände der ehemaligen Pharma-
zie der WWU Münster“ (07.09.2016): Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster und Stadt 
Münster erklären hier ihre Absicht, gemeinsam die Möglichkeiten der Realisierung eines Musik-
Campus unter Einbeziehung von Musikhochschule und städtischer Musikschule sowie eines 
Konferenz- und Veranstaltungsgebäudes zu prüfen.  
 Antrag an den Rat der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU-Ratsfraktion (An-
trag an den Rat Nr. A-R/0087/2017 v. 05.12.2017): „Ein Musik-Campus für Münster – Perspek-
tiven für das Martiniviertel“. Zur Begründung wird ausgeführt: „Das Ziel ist es, die erkennbaren 
Potenziale auf der Grundlage der bislang erstellten bzw. zu erstellenden Konzeptstudien her-
auszuarbeiten, mit dem Ziel für beide Standorte [Hittorfstraße und Hörster Parkplatz] einen 
städtebaulichen Gewinn zu erzielen“. 
 Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW der Initiative Schloss Platz Kultur 2020 (Anre-
gung Nr. 2019-00075 vom 09.05.2019): „Schlossareal durch einen Ideenwettbewerb konzeptio-
nell entwickeln und in Richtung Altstadt als alternativen Standort für einen Musik-Campus prü-
fen“.  
Im Hinblick auf den Standortbereich „Schlossareal“ ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass kei-
nesfalls die Bebauung des Schlossplatzes (ehemaliger Hindenburgplatz) angestrebt wird. Dieser 
soll als Festplatz der Stadt ausdrücklich von Bebauung freigehalten werden. Vielmehr geht es um 
die Prüfung von angrenzenden Standorten wie „Kalkmarkt“, „Universitäts-Parkplatz südlich des 
Schlosses“, „Lindenhofgelände“ und „Gelände der Westfälischen Schule für Musik“ (Himmelreich-
allee 50). Daher wird auch der Begriff „Schlossareal“ für die Umgebung von Schloss und (großem) 
Schlossplatz verwendet.

- 10 - 
V/0464/2019 
Aus inhaltlichen Gründen ist bei der Auswahl der Standorte zur Ersteinschätzung zu berücksichti-
gen, dass eine zukunftsorientierte Entwicklung von Münster nicht ohne eine starke Wissenschafts-
stadt denkbar ist. Dies haben die Szenarioanalyse Münster 2030/20502 und die bisherigen Ergeb-
nisse zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept Münster 20303 nachdrücklich bestätigt. Insbe-
sondere muss es daher das Ziel sein, mit dem Musik-Campus die Multifunktionalität der vorhande-
nen Wissensquartiere zu stärken.  
Zusätzlich unterstützen die Standorte „Schlossareal“ und „Hittorfstraße“ darüber hinaus auch die 
standörtlichen Ziele der WWU Münster, das Schloss als Zentrum der WWU zu stärken und das 
Naturwissenschaftliche Zentrum zu einem attraktiven Quartier zu entwickeln.  
Zugleich sollen die Konferenzmöglichkeiten des Musik-Campus einen Beitrag zur Steigerung der 
nationalen und internationalen Sichtbarkeit der WWU leisten. Größere Konferenzen sollen in mit 
der Universität identifizierten und damit auch identitätsstiftenden Räumen ausgerichtet werden 
können. Damit ist als Suchraum für potenzielle Musik-Campus-Standorte aus stadtstrategischen 
und stadtstrukturellen Gründen der von Hochschul- und Wissenschaftseinrichtungen geprägte 
nordwestliche Stadtbereich (beginnend am Domplatz über Schlossplatz und Botanischer Garten 
bis Coesfelder Kreuz) zu präferieren.  
 
Methodik der Ersteinschätzung und Zwischenergebnisse 
 
Die Ersteinschätzung einer potenziellen Realisierbarkeit des Musik-Campus-Konzeptes für die ge-
nannten Standorte „Hittorfstraße“, „Hörster Parkplatz“ und „Schlossareal“ wird anhand vergleichba-
rer Kriterien vorgenommen. Hierzu hat Prof. Wachten folgende Kriterien vorgeschlagen und heran-
zogen. Eine Erläuterung der Kriterien ist in der Anlage „Ersteinschätzung Standortanalyse“ zu fin-
den (Folien 4 - 7): 
 
 Projektphilosophie Musik-Campus 
 Flächengröße des Standortes 
 Planungs-/Baurecht 
 Erschließungskapazitäten 
 Umfeldbelastungen 
 Struktureffekte 
 Baukulturelle Empfindlichkeit 
 Standortempfindlichkeit 
 
Um insbesondere die Frage einer grundsätzlichen Passung zwischen „Flächenbedarf Musik-
Campus“ und „Flächengröße Standort“ bearbeiten zu können, wurde von Prof. Wachten aus dem 
Raumprogramm des Musik-Campus (Nutzfläche) die Bruttogeschossfläche ermittelt. Diese um-
fasst neben der Nutzfläche auch die Technikflächen (Funktionsflächen), die gebäudeinternen Ver-
kehrsflächen sowie die Konstruktions-Grundfläche. Flächen für Erschließung, ruhenden Verkehr 
(Fahrrad, PKW), Außenflächen etc. bleiben in dieser Berechnung unberücksichtigt, müssen aber 
gleichwohl bei einer vertiefenden Standortanalyse natürlich berücksichtigt werden. 
Die Umrechnung von Nutzfläche in Bruttogeschossfläche erfolgte gemäß DIN 277:2016 anhand 
von pauschalierten Faktoren, die der 2018er Fassung des BKI Baukostenindex entnommen sind.  
Es darauf hinzuweisen, dass es sich nur um eine pauschale Betrachtung handeln kann, da die 
endgültigen Werte stark entwurfsabhängig sind:  
                                                
2 Münster Zukünfte – Eine Szenarioanalyse für die Zukunftshorizonte 2030/2050. Westfälische Wilhelms -Universität Müns-
ter/Institut für Anlagen und Systemtechnologien (Projektleitung: Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Backhaus) (Juli 2019). 
3 Entsprechende Belege find en sich im Schlüsselpersonenbericht zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) wie 
auch in den Ergebnissen des ISEK -Stadtforums „Urbane Wissensquartiere“ am 21.05.2019 (www.zukunft -muenster.de). 
Auch der LoI „Zukunft der Wissenschaftsstadt“ (09/2018) belegt dies eindeutig.

- 11 - 
V/0464/2019 
 Gebäudekomplex „Veranstaltungen“:  
Nutzfläche nach METRUM 6.400 m² zzgl. 5 % für Toiletten x BKI-Faktor „Theater“ (1,688) = 
11.350 m² Bruttogeschossfläche 
 Gebäudekomplex „Seminarzentrum“:  
Nutzfläche nach METRUM 1.700 m² zzgl. 5 % für Toiletten x BKI-Faktor „Büro/Verwaltung“ (ho-
her Standard 1,566) = 2.795 m² Bruttogeschossfläche 
 Gebäudekomplex „WWU Musikhochschule“:  
Nutzfläche nach METRUM 6.000 m² zzgl. 5 % für Toiletten x BKI-Faktor „Institutsgebäude“ 
(1,789) = 11.270 m² Bruttogeschossfläche 
 Gebäudekomplex „Westfälische Schule für Musik“:  
Nutzfläche nach METRUM 2.600 m² zzgl. 5 % für Toiletten x BKI-Faktor „Weiterbildungseinrich-
tungen“ (1,493) = 4.075 m² Bruttogeschossfläche 
 Gebäudekomplex „Gastronomie“:  
Nutzfläche nach METRUM 460 m² (inkl. Toiletten) x BKI-Faktor „Gaststätten, Kantinen, Men-
sen“ (1,372) = 630 m² Bruttogeschossfläche 
 
Insgesamt ergibt sich auf Basis des notwendigen Raumprogramms mit einer Nutzfläche von ca. 
17.100 m² (NUF) unter Einbeziehung der notwendigen Toiletten-Flächen in der pauschalen Be-
trachtung eine Bruttogeschossfläche von ca. 30.100 m². Diese wurde, dem Ansatz von METRUM 
folgend, zur weiteren Bearbeitung vereinfacht auf 5 Gebäudekomplexe aufgeteilt (siehe Anlage 
„Ersteinschätzung Standortanalyse“ Folie 13). 
 
Um erste Erkenntnisse über die Passung des Musik-Campus-Gebäudekomplexes „Veranstaltun-
gen“ mit den einzuschätzenden Standorten zu gewinnen, wurden am Beispiel von realisierten Kul-
turimmobilien als Referenzprojekten die jeweilige Bruttogeschossfläche und der jeweilige standört-
liche Fußabdruck ermittelt. Folgende Kulturimmobilien wurden einbezogen: 
 
 MuK Lübeck: BGF = 18.400 m²; Fußabdruck: 6.800 m²; Verhältnis 0,37 
 Philharmonie Essen: BGF = 21.700 m²; Fußabdruck: 6.500 m²; Verhältnis 0,30 
 Musikforum Bochum: BGF = 8.000 m²; Fußabdruck: 3.500 m²; Verhältnis 0,45 
 Konzerthaus Dortmund: BGF = 35.000 m²; Fußabdruck: 2.500 m²; Verhältnis 0,07 
 
Aufgrund der Ähnlichkeiten in der Nutzung wurde zunächst die Musik- und Kongresshalle Lübeck 
(MuK) mit ihrem Verhältnis von BGF/Fußabdruck von 0,37 zur Einschätzung der Standortpassung 
des Gebäudekomplexes „Veranstaltungen“ herangezogen. Für die weiteren Gebäudekomplexe 
geht die Untersuchung von einer einheitlichen Gebäudebreite von 35 Metern, was ein gängiges 
Maß von Lehr- und Forschungsgebäuden ist, und entsprechenden Annahmen zur differenzierten 
Geschossigkeit der Gebäudekomplexe aus (siehe Anlage „Ersteinschätzung Standortanalyse“ mit 
den entsprechenden Annahmen für die Gebäudekomplexe Folie 17ff.). 
 
Mit diesem methodischen Ansatz lassen sich folgende Fußabdrücke der Gebäudekomplexe ermit-
teln: 
 
 Gebäudekomplex „Veranstaltungen“:  
Fußabdruck als freistehendes Gebäude: 4.200 m² (11.350 m² BGF X 0,37). 
 Gebäudekomplex „Seminarzentrum“:  
Fußabdruck als freistehendes Gebäude: 1.750 m² (angenommene teilweise Zweigeschossig-
keit) 
 Gebäudekomplex „WWU Musikhochschule“:  
Fußabdruck als freistehendes Gebäude: 2.275 m² (angenommene teilweise 4-5 Geschossig-
keit)

- 12 - 
V/0464/2019 
 Gebäudekomplex „Westfälische Schule für Musik“:  
Fußabdruck als freistehendes Gebäude: 2.100 m² (angenommene Zweigeschossigkeit) 
 Gebäudekomplex „Gastronomie“:  
Fußabdruck als freistehendes Gebäude: 630 m² (alles ebenerdig) 
 
Die beispielhaften Gebäudekomplexe mit diesem Fußabdruck sind als Massenmodell in der  
Anlage dargestellt (Folie 25ff.). Dort wird bespielhaft aufgezeigt, wie sich die Massen der Gebäu-
dekomplexe anordnen bzw. stapeln lassen. Die einzelnen Massenmodelle sind auf den jeweiligen 
Standortbereichen angeordnet worden. Sie haben nicht den Anspruch, konkrete architektonische 
Ausformungen abzubilden. 
 
Ergebnisse der Ersteinschätzung im Überblick 
 
Die dargestellte Methodik führt - verdeutlicht durch die Gebäudekomplexe als Massenmodelle auf 
dem jeweiligen Standort - zu folgenden Ergebnissen: 
 
 „Hörster Parkplatz“ 
 
 Angesichts der relativ geringen Grundstücksfläche von rd. 8.200 m² und der notwendigen Ab-
standsflächen zur angrenzenden Wohnbebauung erfordert der „Hörster Parkplatz“ eine indivi-
duelle architektonische Herangehensweise, die bei minimalen Gebäudefußabdrücken eine ma-
ximale Ausnutzung der Grundstücksfläche ermöglicht. Erwartet werden kann zudem eine große 
Gebäudehöhe im Vergleich zur umgebenden Bebauung.  
 
 Die Projektphilosophie des Musik-Campus lässt sich hier nicht umsetzen. Überdies ist die Er-
schließungsfrage inklusive der Unterbringung der technischen Freiflächen ungeklärt. 
 Der Standort ist auch für andere Nutzungen geeignet, die die Innenstadt beleben und Impulse 
für das Martiniviertel setzen. Daher wird die Verwaltung mit der Vorlage V/0781/2019 vorschla-
gen, das große Entwicklungspotenzial dieses Standortes durch einen systematischen Quartier-
sentwicklungsprozess zu erschließen (vgl. V/0781/2019 „Innenstadt weiterdenken: Perspektiven 
für das Martiniviertel und den Hörster Parkplatz“). 
 
 „Hittorfstraße“ 
 
An der „Hittorfstraße“ mit der zugrunde gelegten Grundstücksfläche (rd. 16.600 m² alte Phar-
mazie) ließe sich die Projektphilosophie als architektonisches Campus-Ensemble grundsätzlich 
umsetzen. Allerdings wäre nach den Annahmen ein Eingriff in den Grünbestand notwendig. 
Auch müsste im Hinblick auf die Außenanlagen der ehemalige Pharmaziegarten in die Überle-
gungen einbezogen werden. Ebenso ist eine erhöhte Rücksichtnahme auf die angrenzende 
Wohnbebauung erforderlich. Eine mögliche Realisierung würde eine Aufwertung der Grünräu-
me entlang der Einsteinstraße und eine attraktive Wegeverbindung zwischen Schloss und  
Coesfelder Kreuz verlangen. 
 
 „Schlossareal“: 
 
Von den zur Verfügung stehenden Flächen her wäre es grundsätzlich möglich, einzelne Teile 
(Gebäudekomplexe) des Musik-Campus auf den Teilstandorten rund um den Schlossplatz zu 
realisieren. Dies würde aber ausdrücklich eine Trennung zwischen dem Gebäudekomplex „Ver-
anstaltungen“ und den weiteren Gebäudekomplexen erfordern, was der Projektphilosophie ent-
gegensteht. Der Gebäudekomplex „Veranstaltungen“ würde beispielsweise rein rechnerisch mit 
dem ermittelten Fußabdruck auf den „Universitäts-Parkplatz südlich des Schlosses“ und auf das 
„ehemalige Lindenhofgelände“ passen.  
 
Die Einschätzung einer Notwendigkeit zur Modifizierung der Projektphilosophie trifft grundsätzlich 
auf alle vier Schlossarealvarianten zu: „Universitätsparkplatz südlich Schloss, Lindenhof und

- 13 - 
V/0464/2019 
WSfM“; „Kalkmarkt“; „Universitätsparkplatz südlich Schloss und Kalkmarkt“; „Universitätsparkplatz 
südlich Schloss und Hittorfstraße“ 
 
Folie 42 in der Anlage „Ersteinschätzung Standortanalyse“ stellt die vergleichende Ersteinschät-
zung für die Standorte „Hörster Parkplatz“, „Hittorfstraße“ und „Schlossareal“ anhand der Kriterien 
im Vergleich dar. Folien 43 - 45 enthalten das Fazit der Ersteinschätzung für die Standorte (ein-
schließlich der Schlossareal-Varianten). 
 
Die Ersteinschätzung hat sich zunächst vorrangig auf die Frage der Passung des von METRUM 
gutachterlich ermittelten Raumprogramms und der Projektphilosophie mit der Flächengröße der 
genannten Standorte konzentriert. Im nächsten Schritt müssen die Einschätzungen zu den weite-
ren Kriterien vertiefend qualifiziert werden. Insbesondere erste Hinweise auf den möglichen Stell-
platzbedarf machen bereits jetzt deutlich, dass hier auch entsprechende weitere Flächenfragen zu 
klären sind (Folie 40). Dies gilt auch für notwendige Fahrradabstellflächen. 
 
Zum Abschluss der Standortanalyse und zur Vorbereitung einer qualifizierten abschließenden 
Standortentscheidung sind die städtebaulichen und stadtstrukturellen Entwicklungsbedingungen 
vertiefend zu betrachten wie z. B. die Schaffung einer attraktiven Wegeverbindung zwischen 
Schloss und Coesfelder Kreuz unter Einbeziehung des Botanischen Gartens und Teilen des 
Schlossgartens oder die Aufwertung der Grünräume entlang der Einsteinstraße.  
Von daher wird das Schlossareals einschließlich der Hittorfstraße im Rahmen der internationalen 
Ideenwerkstatt bearbeitet und die städtebauliche Standortanalyse ausdifferenziert und abge-
schlossen. 
 
Vertiefende Analyse des Standortes „Hittorfstraße“ (zu Beschlusspunkt 6.1) 
 Die Ersteinschätzung verdeutlicht, dass der Standort „Hittorfstraße“ grundsätzlich die Projektphilo-
sophie abbilden und ein architektonisches Ensemble als Campus zulassen könnte. Daher eignet er 
sich, eine Reihe von offenen planerischen und städtebaulichen Fragen frühzeitig zu klären. Hierbei 
sind zunächst vorrangig folgende Themen zu bearbeiten, die bereits als Kriterien für eine qualifi-
zierte Standortprüfung formuliert wurden: Planungs-/Baurecht, Erschließungskapazitäten, Umfeld-
belastungen, Struktureffekte, baukulturelle Empfindlichkeit, Standortempfindlichkeit. 
 Konkret lassen sich folgende weitere Themen benennen: Umgang mit dem Grünbstand/ehe-
maligem Arzneimittelgarten4, Rolle der Lärmimmissionen im Hinblick auf die Schutzfunktion des 
angrenzenden Wohnens unter Berücksichtigung der Betriebszeiten des Gebäudekomplexes „Ver-
anstaltungen“, Erschließung, Anlieferung, Umgang mit dem ruhenden Verkehr (PKW-Stellplätze, 
Fahrradstellplätze), (garten)denkmalpflegerische Fragen (u. a. notwendiger Abstand zur Schloss-
gräfte) etc..  
 
 Die Erkenntnisse aus der vertiefenden Analyse sind auch bei allen anderen Standortkonstellatio-
nen im Bereich Schlossareal analog anwendbar. 
 
 Zu Beschlusspunkt 7 
 
 Das Gutachten der Firma Metrum ist standortunabhängig erstellt worden und beinhaltet die von 
den drei künftigen Nutzern jeweils benannten Raumprogramme (Nutzfläche), die sodann durch 
Metrum geprüft und ergänzt wurden. Die jeweiligen Nutzflächen wurden um nutzungsspezifische 
Zuschlagsflächen für Funktions- und Verkehrsflächen ergänzt.  
  
 Die Berechnung der Baukosten fällt nicht in die Expertise von Metrum. Zur Berechnung einer lau-
fenden Instandhaltungsrücklage wurde ausschließlich Herstellungskosten ausgegangen, wobei 
Grundstücks-, Abbruch-, Einrichtungskosten, Außen- und Freiflächen etc. für die Berechnung einer 
Instandhaltungsrücklage nicht relevant sind.  
                                                
4 Grundlagen liefert der Beschluss des AUKB vom 26.03.2019 zur Vorlage V/0189/2019: „Den historischen Arzneipflanze n-
garten an der Hittorfstraße erhalten.“

- 14 - 
V/0464/2019 
 
 Um den finanziellen Umfang der Realisierung des Musik-Campus abzuschätzen und zu plausibili-
sieren, sind folgende weitere Arbeitsschritte erforderlich: 
 
 Konkretisierung und Weiterentwicklung des Raumprogramms, insbesondere hinsichtlich der 
nutzungsspezifischen Verkehrs- und Funktionsflächen  
 
 Abschätzung des standortbezogenen Außen- und Freiflächenbedarfs (inklusive verkehrlicher 
Erschließung, Stellflächen etc.) 
 
 Anhand der dann vorliegenden Ergebnisse 
 
 der erforderlichen Nutzungsflächen nach DIN 277 und 
 
 unter Berücksichtigung sämtlicher Kostengruppen nach DIN 276 kann ein Kostenrahmen für die 
Realisierung des Musik-Campus benannt werden.  
 
 Soweit erforderlich, werden für die Prüfaufträge nach Beschlusspunkt 7 dieser Vorlage externe 
Büros einbezogen und beauftragt.  
 
 
4. Ausblick 
 
 Der Musik-Campus ist eine einmalige Chance für die Stadt Münster, die WWU und das Land 
NRW, ein urbanes Kulturquartier mit internationaler Leuchtturm-Funktion zu entwickeln. 
Gewachsene Kooperationsstrukturen der musikalischen Institutionen können gepflegt und ausge-
baut werden und der Musik endlich eine zeitgemäße Heimat geben. Dieser kreative Ort soll ein 
Raum für alle sein: Hier sollen sich auf ganz neue Weise Musizierende gegenseitig oder im leben-
digen Austausch mit Besucherinnen und Besuchern, Flaneuren, Konferenzteilnehmerinnen und -
teilnehmern oder schlicht Neugierigen begegnen und inspirieren lassen. Musik wird auf dem Mu-
sik-Campus lebendige Realität, das Konzerterlebnis eine natürliche Beschäftigung mit Musik.  
 
 Die zahlreichen Synergieeffekte lassen das Projekt konzeptionell und ökonomisch sinnvoll er-
scheinen. Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Pfeif-
fer-Poensgen, hat die Stadt und die Universität Münster, daher gebeten, die Planungen für das 
Großprojekt Musik-Campus weiter voranzutreiben. Die Ministerin stellte in Aussicht, dass man im 
Anschluss in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Oberbürgermeister Münsters und dem Rek-
tor der WWU die Planungen für eine Art Geberkonferenz potenzieller öffentlicher Geldgeber für 
den Musik-Campus konkretisieren wolle. Man werde sich im Ministerium dafür einsetzen, auch 
bundesdeutsche Fördermittel für das Projekt zu gewinnen. 
 
Der Musik-Campus ist gedacht als ein demokratisches Projekt, das alle Gruppen der Gesellschaft 
integriert. Über eine adäquate Bürgerinformation von der Planung bis hin zum Fundraising können 
alle gesellschaftlichen Gruppen und die regionale Wirtschaft den Campus zu IHREM Projekt ma-
chen. Der Musik-Campus wird so zu einem Projekt aller Menschen in Münster und sichtba-
rer Ausdruck einer Friedensstadt der Wissenschaft und Lebensart.  
 
 
 
 
gez. Markus Lewe 
Oberbürgermeister

- 15 - 
V/0464/2019 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1  Nutzungs- und Betreiberkonzept Musik-Campus Münster - Langtext 
Anlage 2  Arbeitsgemeinschaft NetzwerkStadt/scheuvens + wachten plus: Standortanalyse Musik-
Campus – Ersteinschätzung (August 2019) 
Anlage 3  Inhaltliches Konzept der Ankernutzer – „Ein Campus für die Musik“ 
Anlage 4   Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU-Ratsfraktion „Ein Mu-
sik-Campus für Münster – Perspektiven für das Martiniviertel“ A-R/0087/2017 
Anlage 5  Anregung nach § 24 GO NRW der Schlossplatzinitiative 2019-00075 „Schlossplatzareal 
Münster“

Anlage 3 Inhaltliches Konzept - Ein Campus für die Musik

25730 Zeichen

Ein Campus für die
und ganz Münster packt mit an
25 Fragen, 
25 Antworten 
zum Musik-Campus – 
einer deutschland-
weit einzigartigen 
Vision

1 
Was will der Musik-Campus 
überhaupt sein? 
Der Musik-Campus Münster wird ein 
Ort kulturell inspirierender Begeg-
nungen und hoher Lebensqualität, 
ein kommunikatives Forum der Mu-
sik-Vermittlung sowie erstklassiger 
künstlerischer und pädagogischer 
Ausbildung der Jugend. Laien, an-
gehende Profis und Studierende aus 
der ganzen Welt treten hier in Dialog 
mit denen, die Musikausübung auf 
höchstem Niveau zu ihrem Beruf  
gemacht haben. Auf dem Musik- 
Campus werden die Westfälische 
Schule für Musik (WSfM), das Sin-
fonieorchester und die Musikhoch-
schule Münster (MHS) der West-
fälischen Wilhelms-Universität 
(WWU) ihre neue Adresse bekom-
men. Zugleich wird er für Konzerte 
und Produktionen von der Freien 
Musikszene genutzt werden. Der 
Musik-Campus wird auch ein Ort für 
wissenschaftliche Konferenzen der 
WWU. Er wird damit zu einer offenen 
Stätte zukunftsweisender, interna-
tional bedeutsamer künstlerischer 
Exzellenz, Tagungsgeschehens, des 
wissenschaftlichen Diskurses und der 
Forschung.
2 
Was braucht das Sinfonie-
orchester?  
Unter den optimalen Bedingungen 
eines auf professionelle Erfordernisse 
zugeschnittenen Orchesterproben-
saales erhält die qualitative Weiter-
entwicklung des Sinfonieorchesters 
den entscheidenden Schub. Bereits 
ab der ersten Probe wird künftig 
am Orchesterklang gearbeitet; der 
bisherige Schallschutz ist dann nicht 
mehr notwendig. Für Proben in grö-
ßerer Besetzung bzw. mit Beteiligung 
von Sängern muss nun nicht mehr 
externer Raum angemietet werden. 
Im eigenen Probensaal kann konti-
nuierlich und uneingeschränkt an der 
Vervollkommnung der gemeinsamen 
Interpretation von Werken aller Epo-
chen gearbeitet werden.
3 
Was möchte die Musik- 
hochschule? 
Klassik, Pop, Elektronik oder 
Welt-Musik – die Musikpraxis, und 
damit auch die Musikausbildung, 
hat sich in den letzten 100 Jahren 
sehr entwickelt und sie wird dies 
auch weiter tun. Entsprechend 
ausdifferenziert ist der Bedarf der 
Musikhochschule, die Übe- und 
Probenräume, Studios, Konzertsäle 
für Klassik und Pop, Hörsäle und 
Experimentallabore benötigt. Der 
Musik-Campus bietet die Chance, 
mit einem dem State of the Art 
entsprechenden Gebäude hier zu-
kunftsfähig Abhilfe zu schaffen.
4 
Was benötigt die WSfM?   
Eine moderne Zentrale mit 
Aufführungs- und Probenräumlich-
keiten in herausragender Akustik 
insbesondere für Ensemble- und 
Chorarbeit. Alles vereint mit an-
sprechenden Kurs- und Aufenthalts- 
räumen, familienfreundlich und 
barrierefrei, attraktiv für Nutzer 
aller Altersgruppen. Das ermöglicht 
zugleich neue Formen des Musik-
unterrichtes, von Musikproduktion, 
Sounddesign und multimedialer, 
spartenübergreifender Kunstver-
mittlung.
5 
Ist der Musik-Campus ein 
„Jahrhundert-Projekt“?  
Ein klares Ja! Vor genau 100 Jahren 
nahm die Geschichte der Musik- 
Stadt Münster durch die Gründung 
von Sinfonieorchester, WSfM und 
MHS einen entscheidenden Schritt. 
Der Musik-Campus kann diese 
Player, ergänzt durch die Freie Sze-
ne und internationale Kongresse, 
in und durch das nächste Jahr-
hundert geleiten – es ist Zeit, das 
Projekt anzugehen!
M
wie Münster, 
Mucke, Mut
MUSIK
»Ein Jahrhundert-Projekt«
Was ist eigentlich der Musik- 
Campus?
…die gemeinsame Heimat von 
WSfM, Sinfonieorchester und 
MHS. Auch die Freie Szene und 
wissenschaftliche Tagungsteil-
nehmer der Uni werden sich hier 
tummeln. Der Musik-Campus 
soll spektakuläre Architektur mit 
ganz viel Grün drumherum ver-
binden.

6 
Geht Musik ohne Grün?  
Nein! Ein Musik-Campus soll eine grüne Lunge wer-
den, die Musik atmet und Kreativität verstärkt. Deshalb 
ist wichtig, dass das Grundstück groß genug ist. Das 
Umfeld des Musik-Campus soll Platz bieten für Ruhe 
und Erholung, viele Grünflächen, hohe Bäume. Hier 
werden MusikerInnen oder TagungsteilnehmerInnen in 
ihren Pausen ebenso flanieren, wie Familien und Musik- 
Freunde, hier ist Platz für Jam-Sessions oder Open Airs 
mitten in der Natur und in einem begeisternden architek- 
tonischen Umfeld. 
7 
Bedeutet ein Musik-Campus nicht noch mehr 
Verkehr für die Stadt? 
Grundsätzlich schon. Deshalb soll der Musik-Campus 
mit Fahrrad und Bus gut erreichbar sein, eine direkte 
Anbindung an die Velorouten wird möglich sein. 
Deshalb ist die Standortwahl so wichtig. Im Idealfall ist 
der Musik-Campus auch gut für den regionalen und 
überregionalen Autoverkehr zu erreichen, bietet bereits 
Parkmöglichkeiten in der Nähe und verschärft nicht die 
Verkehrslage in der Innenstadt. 
8 
Was bedeutet der Musik-Campus für die  
Innenstadt?  
Münster wird durch den Musik-Campus auf die Bürger-
schaft, das direkte und weitere Umland eine ganz neue 
kulturelle Anziehungskraft entwickeln. Die Innenstadt 
wird durch den Campus bunter und internationaler.  
Davon profitieren ganz direkt Wirtschaft und Kauf- 
leute der Stadt.  
9 
Entsteht mit dem Musik-Campus ein Musik- 
Viertel? 
Gut möglich! Im Umfeld und auf dem Musik-Campus- 
Areal eröffnen sich Chancen für die Quartiersentwicklung 
und Impulse für eine musikspezifische gewerbliche Nut-
zung wie instrumentenbauliche Gewerke, Musikalienhan-
del und natürlich auch Gastronomie und Musik-Kneipen. 
Interessant sind auch Querverbindungen zum Institut 
für Sportmedizin und zur Musikerambulanz des UKM. 
Somit wird der Musik-Campus auch ein wahrnehm-
barer Standortfaktor im Arbeitsmarkt und ergänzt die 
Dienstleistungsbranche um noch mehr Kreativwirt-
schaft.
10 
Welche weiteren Kooperationen werden 
durch den Musik-Campus möglich? 
Der Aufbau einer gemeinsamen Noten- und Medienbib-
liothek ist geplant, deren analoger und digitaler Bestand 
zentral für alle Akteurskreise gewartet wird. In ähnlicher 
Weise könnte es für alle Nutzer des Musik-Campus einen 
zentral verwalteten Bestand an Sonderinstrumenten 
geben. Ein weiterer Anlaufpunkt für Musiker weit über 
den Bereich der Stadt hinaus.
U
wie Urbanität, 
Unser Projekt, 
Umwelt
MUSIK
»Eine grüne 
Lunge, die 
Musik atmet«
Ist das wirklich so eng an der 
WSfM?
Ja, es gibt an der Himmelreich-
allee weder adäquate Probe-
möglichkeiten, noch Tonstudio, 
noch Angebote der Nutzung von 
digitalen Medien oder digitalen 
Instrumenten.
Und frühkindlicher und inklusiver 
Unterricht ist an der WSfM zur 
Zeit auch nicht barrierefrei mög-
lich.
Umgebaut werden muss deshalb 
ohnehin.

S
11 
Wie könnte ein Betriebs- 
und Trägerkonzept aus-
sehen?  
Ein gemeinsamer Musik-Campus von 
Stadt und WWU wird ein „place to 
be“ für alle in Münster sein. Zuvor-
derst natürlich geprägt durch die 
WSfM, das Sinfonieorchester, die 
MHS und die Freie Szene. Einen Teil 
zur Finanzierung werden externe 
Vermietungen z. B. an Konzertanbie-
ter von Weltformat beitragen, aber 
auch die Nutzung des großen Saals 
für Tagungen und Konferenzen. Die 
Konzertsäle werden dadurch nicht 
nur an einzelnen Abenden genutzt, 
sondern sind ganzjährig ausge-
lastet. So wird sich Münster nicht 
nur als Musikstadt weiterentwickeln, 
sondern auch als Stadt der Wissen-
schaft wahrgenommen. 
12 
Wie wichtig ist, dass 
im Musik-Campus auch 
Konferenzen stattfinden können?   
Sehr wichtig! Für die WWU ist ein 
Manko auf dem Weg zu mehr inter-
nationaler Sichtbarkeit, dass sie 
keine Räume für große internationa-
le Tagungen mit bis zu 1500 Teilneh-
merInnen besitzt. Diese könnten in 
einem multifunktionalen Konzertsaal 
eines Musik-Campus durchgeführt 
werden. Zugleich würde diese ge-
meinsam genutzte Immobilie zum 
Ausdruck der engen Verbindung von 
Stadt und WWU werden. Außer-
dem ist die Universität nicht nur 
wichtigster Arbeitgeber und ein 
Aushängeschild der Stadt – jede 
BesucherIn fördert über Übernach-
tungen, Einkäufe und Restaurant-
besuche ganz direkt die hiesige 
Wirtschaft!
13 
Wie soll der Platz im  
Musik-Campus aufge-
teilt werden? 
Es soll für die Partner neben indivi- 
duell reservierten Bereichen zwei 
weitere, gemeinsam genutzte 
Raumkategorien geben: Im Bereich 
prioritärer Nutzung stehen Nutzungs- 
flächen zu bestimmten Zeiten auch 
den anderen Partnern zur Verfügung, 
z. B. die Räumlichkeiten der Musik-
hochschule während der Semester-
ferien oder die Unterrichtsräume der 
Musikschule zu bestimmten Tages-
zeiten. Der allgemeine Bereich, der 
das Foyer mit Kassenbereich, Gastro-
nomie, Garderoben, Lagerräume 
und Bibliothek/Archiv umfasst, wird 
uneingeschränkt gemeinsam ge-
nutzt und dient neben der konkreten 
Funktion auch der Begegnung und 
dem Austausch: zwischen jung und 
alt, KünstlerInnen und Publikum, Laie 
und Profi, Studierenden und Schüler-
Innen, Einheimischen und Zugewan-
derten. Das ist Integration pur auf 
allen Ebenen!
für die angehenden Profis öffnen. 
Ähnliches gilt für die pädagogisch- 
vermittelnden Studiengänge der 
Musikhochschule Münster, die durch 
eine konzeptionelle Neuaufstellung 
der an der Westfälischen Schule für 
Musik stattfindenden Unterrichts-
hospitationen und -praktika im 
Sinne von „Referendariaten“ eine 
wesentlich fundiertere Praxisorien-
tierung erfahren werden. Auch die 
frühe Förderung von Hochbegabten 
als attraktives Arbeitsfeld steht im 
Fokus der Musikhochschule und wird 
in der „Jugendakademie“, in vertrag-
lich vereinbarter Kooperation mit 
der Westfälischen Schule für Musik, 
realisiert und inhaltlich ausgeweitet 
werden.
15 
Warum jetzt?  
Durch die Kooperation 
von Stadt und WWU bietet sich 
die einmalige Chance, der Musik in 
Münster auch für das nächste Jahr-
hundert ein Zuhause zu geben. Der 
Handlungsdruck ist schon lange im-
mens, gebaut werden muss ohnehin. 
S
wie Synergien, 
Schönheit, 
Szene
14 
Wie kooperieren  
Orchester, WSfM und 
Musikhochschule? Die drei Partner 
streben eine starke Intensivierung 
ihrer Zusammenarbeit an.  
Im Fokus steht dabei die Praxis-
orientierung der Lehre, die gelegent-
lich jetzt schon durch vereinzelte 
Orchesterpraktika erzielt wird. Im 
Kontext des Musik-Campus wird 
aber eine grundsätzliche Quali-
fizierung der Angebote angestrebt, 
die Studierenden auf verschiedene 
Weise den Zugang zur 
Berufspraxis erleichtern 
sollen – im Rahmen des 
ERASMUS-Studiums 
oder eines dualen 
Master-Studienganges 
etwa, die ein intensiv 
betreutes Praktikum im 
Sinfonieorchester ein-
schließen. Aber auch 
andere Studierende 
können dann dessen Arbeit beobach-
ten und hospitierend Praktisches 
lernen; unter einem gemeinsamen 
Dach mit der Musikhochschule wird 
das Sinfonieorchester seine Proben 
MUSIK
»Ein Ort für  
alle Menschen«
Stimmt es, dass das Sinfonieor-
chester zurzeit nicht mal richtig 
proben kann?
Ja, die Musiker müssen Ohrstöp-
sel bei Proben tragen, weil die 
Probebühne so klein ist.
Außerdem haben die Besucher- 
Innen von manchen Rängen nicht 
mal Sicht auf das Orchester.
Die Akustik im Großen Haus ent-
spricht auch nicht mehr moder-
nen Standards.

16 
Wird der Musik-Campus allen offen stehen?   
Ja, es soll ein Raum für alle sein: Jung und Alt, 
einheimisch und zugewandert, Profi und Amateur! Hier 
sollen sich auf ganz neue Weise Musizierende gegenseitig 
oder im lebendigen Austausch mit BesucherInnen, Fla-
neuren, TagungsteilnehmerInnen oder schlicht Neugie- 
rigen begegnen und inspirieren lassen. Musik wird auf 
dem Musik-Campus lebendige Realität, das Konzerterleb-
nis eine natürliche Beschäftigung mit Musik. Architekto-
nisch soll der Musik-Campus daher durch eine offene 
Bauweise diese Wirkung unterstützen und so einen 
neuen Ort in Münster schaffen, der für interkulturelle 
Lebendigkeit, künstlerisches Schaffen und kulturellen 
Genuss steht.
17 
Wie kann die Freie Szene eingebunden  
werden?  
Eine Einbindung der Freien Musikszene wird durch die 
Bereitstellung von angemessenen Probe-, Produktions-, 
Workshop- und Präsentationsmöglichkeiten gewähr-
leistet. Freie Szene und Ankernutzer können durch den 
Musik-Campus stärker kooperieren. Ihre Genrevielfalt 
– von freien Chören über experimentelle Neue Musik-
ensembles bis hin zu Rock- und Popbands unterschied-
lichster Ausrichtung – lassen entsprechend differenzierte 
Anforderungen an die Räumlichkeiten, ihre Ausstattung 
und Nutzungskonditionen sowie an das „Klima“ und eine 
inspirierende Gesamtatmosphäre dieses Kreativ-Zen-
trums erwarten. Technische und logistische Heraus-
forderungen können auf dem Musik-Campus in echter 
Kooperation gemeinsam bewältigt werden.
18 
Warum ist die Zusammenarbeit mit der 
Freien Szene so wichtig?  
Ganz einfach: Durch sie wird die Musik-Landschaft 
noch bunter. Angetrieben von der Freien Musikszene 
verschwimmen die Grenzen zwischen den einzelnen 
Musikgenres. Wo früher scharfe Abgrenzungen wie  
beispielsweise zwischen Klassik, Jazz, Rock und Pop, 
Laien- und Profimusikern bestanden, fordert die Freie  
Musikszene die klassischen Musikinstitutionen gezielt 
heraus – und sorgt so für neue Impulse.
I
wie Integration,  
Ideen, Impulse
MUSIK
20 
Warum braucht die Friedensstadt einen 
Musik-Campus?  
Keine menschliche Kulturform hat eine derart integrative 
Wirkung wie die Musik. Sie begeistert Jung und Alt, Men-
schen gleich welcher Nationalität. Der Musik-Campus 
wird ein einmaliger Ort der Kommunikation, des „Zu-
sammen-Stadt-Erlebens“ werden. Mit Stolz nennt sich 
Münster Friedensstadt: Wie könnte sich der Begriff 
besser manifestieren, als in einem solchen Campus? 
Hier wird er für alle täglich erlebbar: Kinder, die Freunde 
klassischer Musik und die der Rockmusik, die zahllosen 
Chöre und Ensembles, Menschen aus Münster und aus 
dem Umland, Deutsche und Zugewanderte. Wenn wir es 
richtig anpacken, kann der Campus zu einem nie da ge-
wesen Gemeinschaftsprojekt nicht nur der Institutionen, 
sondern der ganzen Stadtgesellschaft werden. Wenn wir 
alle ihn denn als UNSER Projekt begreifen.
»Die Verkörperung  
von Wissenschaft und 
Lebensart«
I
Und wo klemmt es bei der  
Musikhochschule?
Naja, der Fachbereich Musik der 
WWU ist derzeit an vier Stand-
orten in der Stadt weitläufig 
verteilt. Die MHS platzt aus allen 
Nähten.
19 
Wird auch die Bürgerschaft an den Pla-
nungen beteiligt? 
Natürlich. Der Musik-Campus soll die Musik in Münster 
demokratisieren. Es ist vorgesehen, in einem transpa-
renten Informationsprozess die Konzepte vorzustellen. 
Denkbar ist zum Beispiel ein Runder Tisch mit Vertreter-
Innen aller möglichen Teilgenres bzw. -sparten der Freien 
Musikszene, um Möglichkeiten und Bedarfe auszuloten.

K
wie Köpfe, 
Klang,  
Kreativität
MUSIK
K
»Leuchtturm der  
Nachhaltigkeit – finanziell,  
kulturell und ökologisch «
21 
Was ist das Besondere an Münsters Musik-
landschaft?  
Das 100-jährige Jubiläum in Münster steht exemplarisch 
für ein besonderes Alleinstellungsmerkmal: In der Musik-
stadt Münster sind die Musikhochschule, die Westfälische 
Schule für Musik und das Sinfonieorchester gemeinsam 
mit der Freien Musikszene über Jahrzehnte gewachsen. 
Diese Zusammenarbeit ist derzeit deutschlandweit 
die einzige alle Bereiche von Musik und Musikalischer 
Bildung durchdringende Partnerschaft. Beispielhaft 
sind die Jugendakademie, der Einsatz von Studierenden 
im Sinfonieorchester im Rahmen von Orchesterpraktika 
oder das Jugendtheaterorchester zwischen der WSfM und 
dem Theater der Stadt Münster zu nennen. 
22 
Ist der Musik-Campus ein Wettbewerbs- 
Faktor? 
Ganz klar, ja! Eine zeitgemäße musikalische Infrastruktur 
ist und wird ein ganz handfester Faktor im Wettbewerb 
um die besten Köpfe und ihre Familien bleiben. Mit dem 
Musik-Campus wird das Sinfonieorchester auch jenen 
zahlreichen Münsteraner Musikbegeisterten, die es bisher 
vorzogen, in Dortmund, Essen oder Bochum Konzerte zu 
besuchen, ein adäquates Angebot machen können. Wer 
hohe Ansprüche an die musikalische und akustische 
Qualität von Sinfoniekonzerten, aber auch an die bau-
liche Attraktivität des Konzertsaales hat, findet nun 
in seiner Heimatstadt vor, was er bisher in der weite-
ren Umgebung suchen musste. Die Identifikation mit 
Münster steigt und mit ihr auch die Besucherzahlen der 
städtischen Sinfoniekonzerte.
23 
Kommen dann wieder mehr Weltklasse- 
Künstler nach Münster?  
Aber sicher! Mit einem konkurrenzfähigen Konzertsaal 
verbessern sich schlagartig auch die Möglichkeiten, 
Künstler von international herausragender Bedeutung an 
das Sinfonieorchester zu binden und gemeinsam zu prä-
sentieren. Auch für Orchester von Weltrang wird Münster 
wieder zu einem interessanten Anlaufpunkt; sie setzen 
mit ihren Gastspielen die Standards, die als Maßstab 
für das Städtische Sinfonieorchester und sein Publikum 
gelten mögen. Auch jenseits der klassischen Musik wird 
Münster so zu einem Anlaufpunkt für echte Weltstars.   
24 
Wer ist überhaupt die „Freie Szene“?  
Freie Szene – das sind natürlich irgendwie 
wir alle, die wir musizieren. Das sind die zahllosen Chöre 
der Stadt, Schüler-Combos oder Indie-Bands, aber auch 
Götz Alsmann oder The Dandys. Im klassischen Sinne der 
Kulturpolitik sind aber vor allem die gemeint, die von ihrer 
Kunst leben, aber nicht institutionell gefördert werden. 
Diejenigen, die professionell und erfolgreich auch den 
öffentlichen Raum nutzen – und zwar in allen Stadtteilen. 
25 
Was ist das Besondere am Musik- 
Campus? 
Das wird der von allen Beteiligten genutzte, 1.200 Plätze 
bietende Konzertsaal sein, der höchsten akustischen An-
sprüchen genügt und für Konferenzen auf 1.500 Plätze 
erweiterbar ist. Hier kann das Sinfonieorchester jene 
Klangtiefe erzeugen, die modernsten akustischen 
Standards entspricht.
Hat die Freie Szene denn auch 
was von dem Musik-Campus?
Klar, denn es fehlen in der Stadt 
für die Teilgenres der Freien Szene 
geeignete Konzertmöglichkeiten 
mit anspruchsvoller technischer 
und akustischer Ausstattung.

7:00
8:00
9:00
10:00
11:00
12:00
13:00
14:00
15:00
16:00
17:00
18:00
19:00
20:00
21:00
22:00
23:00
24:002.500 Menschen in 16 Stunden
Das Potenzial einer „Cité de la Musique“ für die Stadtgesellschaft
7:00 
Uhr Die etwa 30 Ver-
waltungs- und Technik-
mitarbeiterInnen der WSfM und der 
Musikhochschule kommen an ihre 
Arbeitsplätze. 
8:00 
Uhr Musikstudierende der 
Hochschule belegen die 
Probenräume, um auf den Instru-
menten der Hochschule zu üben. 
Insgesamt werden es bis spät am 
Abend verteilt bis zu 500 Studieren-
de sein
8:00 
Uhr Die letzten Aufbau-
ten eines internationalen 
Wissenschaftskongresses, der in den 
letzten beiden Tagen etwa 1.200 
WissenschaftlerInnen aus zwei Dut-
zend Ländern nach Münster geführt 
hat, werden abgefahren. Diese Kon-
gresse belegen neben dem großen 
Konzertsaal als Plenum meist auch 
einige Probenräume für Workshops 
sowie das Foyer für Informations-
stände und den Austausch in den 
Pausen.
8:00 
Uhr Die Eltern-Kind- 
Gruppe der WSfM trifft 
sich zur musikalischen Früherzie-
hung – heute im Perkussionproben-
raum des Sinfonieorchesters, weil die 
Knirpse die großen Trommeln und 
das Tam Tam entdecken werden.
10:00 
Uhr Das Sinfonie-
orchester probt „Die 
Moldau“ vom Smetana. Die Probe 
ist öffentlich. Zwei JeKits-Klassen 
aus Kinderhaus und Handorf besu-
chen mit ihren MusiklehrerInnen die 
Probe. In der letzten Stunde hatten 
sie mit gefüllten Wasserflaschen 
„Geräuschmusik“ gemacht und die 
Hauptmotive auf ihren Instrumen-
ten gespielt.
11:00 
Uhr Der Programmbei-
rat des Musik-Campus 
trifft sich, um die Schwerpunkte und 
Akzente für die öffentlichen Kon-
zertveranstaltungen des nächsten 
Halbjahres zu besprechen. Neben 
den drei Institutionen sind Vertreter-
Innen der Freien Szene und privater 
KonzertveranstalterInnen vertreten. 
15:15 
Uhr Studierende des Du-
alen Ausbildungsgangs 
„Musikpädagogik“, getragen von 
WSfM und Musikhochschule, treffen 
sich und tauschen Erfahrungen aus, 
die sie beim Hospitieren in Grund-
schulklassen im ganzen Stadtgebiet 
gesammelt haben. 
16:00 
Uhr Der Aufenthalts-
bereich im Musikschul-
trakt ist mit einem bunten Gemisch 
aus Schulranzen, Kinderwägen und 
Instrumentenkoffern vollgestellt, in 
der Krabbelecke ist richtig was los. 
Die Tische sind von eifrig mit Haus-
aufgaben beschäftigten SchülerIn-
nen belegt – sie nutzen den Freiraum 
zwischen Instrumentalunterricht 
und Ensembleprobe. Neugierig 
schauen begleitende Großeltern die 
Flügelsammlung der Musikhoch-
schule an, während ihre Enkel im 
Vororchester spielen.
14:00 
Uhr Am Nachmittag 
sind die Probenräume 
vor allem durch den Vokal- und Ins-
trumentalunterricht der WSfM sowie 
den laufenden Hochschulbetrieb be-
legt. Mitglieder des Sinfonieorches-
ters engagieren sich als Lehrende.
14:45 
Uhr Der Transport mit 
dem Band-Equipment 
für die heute und morgen im Thea-
ter Münster stattfindenden Vorstel-
lungen des Theater-Jugend-Orches-
ters setzt sich in Bewegung. 
16:30 
Uhr Lehrende von 
WSfM und Musikhoch-
schule sowie des „Education“- 
Programms des Sinfonieorchesters 
diskutieren neue Schulungsforma-
te, mit denen die Reichweite von 
Musikerziehung in allen Altersklassen 
und allen Bereichen der Stadtgesell-
schaft erweitert werden soll. 
18:00 
Uhr Ein offenes „Rush-
Hour-Konzert“ des 
Sinfonieorchesters lädt zu kurzen 
fünfminütigen Stippvisiten im 
Konzertsaal mit seinen aus diesem 
Anlass offenen Türen ein. Dieses An-
gebot erreicht auch Menschen, die 
das Foyer des offenen Hauses nur 
als Durchgang nutzen oder sich hier 
treffen, weil sie die Aufenthaltsquali-
tät im Gebäude und sein lebendiges 
Umfeld schätzen. 
18:00 
Uhr Das erste von drei 
Prüfungskonzerten des 
Abends startet auf der Popbühne.
18:30 
Uhr Die Probenräume, 
die tagsüber von Musik- 
hochschule und WSfM genutzt wur-
den, stehen abends den Orchestern, 
Ensembles und Chören der Freien 
Szene zur Verfügung und sind alle 
belegt.
19:00 
Uhr Im Kammer-
konzertsaal findet an 
diesem Abend ein Konzert der Welt-
musik-Initiative Münster statt. 
19:30 
Uhr Im Probenraum 1 
beginnt die Probe der 
münsterschen Heavy-Metal-Band 
„Yllux“, Streichensemble und einem 
freien Chor, die gemeinsam ein 
Musikprojekt zum kommenden Ju-
biläum von „münsterbandnetz.de“ 
und für das Festival „Vainstream“ 
erarbeiten. 
20:00 
Uhr Der große Saal er-
lebt an diesem Abend 
den ersten Auftritt der Berliner 
Philharmoniker in Münster seit vielen 
Jahren. Veranstalter ist ein privater 
Konzertanbieter. 
24:00 
Uhr Die letzten Besu-
cherInnen der Konzer-
te haben das Gebäude verlassen, 
die Konzertsäle und Probenräume 
sind leer, die letzten Gespräche über 
das Konzert der Berliner in der Bar 
dauern noch an…
In mehr als 17 Stunden  
haben etwa 2.500 Menschen 
aller Bevölkerungsschichten und  
Altersklassen den  
„Musik-Campus“ belebt.

Darum braucht Münster 
den Musik-Campus...
 +  Musik ist für Münster ein wesentlicher Bestandteil seines Profils als 
Stadt der Wissenschaft und Lebensart 
 +  Die bestehende Infrastruktur ist unzureichend und wird in den nächsten 
Jahren ohnehin hohe Investitionen erfordern 
 +  Durch die Kooperation mit der WWU lassen sich einzigartige Synergie- 
Effekte nutzen – orientiert an kultureller, ökologischer und auch  
finanzieller Nachhaltigkeit 
 +  Der Musik-Campus bietet einmalige Möglichkeiten – sowohl bezüglich  
der Weiterentwicklung der Innenstadt als auch einer nachhaltigen 
Verkehrsgestaltung 
 +  Der Musik-Campus kann ein Leuchtturm CO₂-neutraler Architektur 
werden, der international für Aufsehen sorgt und gleichzeitig eine  
grüne Oase mitten in der Stadt werden  
 +  Im Wettbewerb um die besten Köpfe positioniert sich Münster endlich  
auf Augenhöhe mit den meisten Städten in der näheren und weiteren 
Umge-bung, die längst über ähnliche Kultur-Foren verfügen 
 +  Die integrative Wirkung auf alle Mitglieder der Stadtgesellschaft  
unter-streicht Münsters Rolle als Friedensstadt 
 +  Durch die Einbeziehung aller musikalischer Akteure entstehen nie 
dagewesene Impulse der kulturellen Vielfalt – das Musikleben wird  
noch bunter, transparenter und reichhaltiger 
 +  Der Musik-Campus ist die moderne Institution für eine Kultur der  
offenen Gesellschaft 
 +  Der Musik-Campus wird die Wirtschaftskraft der Stadt stärken
Der Oberbürgermeister der Stadt Münster  |  Der Rektor der Westfälischen Wilhelms-Universität
M
100 Jahre  
Münster Musik
Fritz Volbach gründete das Sinfonieorchester Münster 
und formte es innerhalb kürzester Zeit zu einem Klang-
körper von Rang. Bereits wenige Jahre später hatte 
Münster als Musikstadt einen besonderen Stellenwert.  
Es spielt meist im Großen Haus des Theaters.
Seit 1919 bildet, zusätzlich zur Orchesterpraxis, die Aus-
bildung von Profis und Laien in der städtischen Westfäli-
schen Schule für Musik (ca. 7200 SchülerInnen) sowie der 
Musikhochschule an der WWU (ca. 500 Studierende) das 
Rückgrat der vielfältigen Musiklandschaft in der Musik-
stadt Münster.
Dazu verfügt die münstersche Musiklandschaft in einer 
Freien Szene über Vokalensembles, universitäre, kirchliche 
oder unabhängige Chöre und Orchester, sowie etwa 250 
Bands. Auch international renommierte KünstlerInnen 
wie Multiinstrumentalist Götz Alsmann, die Alternati-
ve-Band H-Blockx, Musiker und DJ Westbam, die Post-
rock-Band Long Distance Calling oder Musicalstar Ute 
Lemper haben ihre Wurzeln in Münster. 
Musiklandschaft Münster 
Wir sind die Vielen!
 500 Musikstudierende 
der WWU mit ihren 200 
Lehrenden
 5.000 aktiv Musizierende  
in den kirchlichen Ensembles
250 Jazz-, Rock- und  
Pop-Bands in Münster
7.200 SchülerInnen der WSfM 
mit ihren Familien – das macht 
über 20.000 MünsteranerInnen
 10.000 BesucherInnen 
kamen zum  
JubiläumsOpenAir von 
Münster Musik auf dem  
Prinzipalmarkt zu 
Pfingsten 2019
 20.000 BürgerInnen besuchen 
regelmäßig die AaSeerenaden
 5.000 aktiv Musizierende in den Chören, 
Orchestern und Bands der WWU
 70 Mitglieder  
des Sinfonieorchester 
Münster
E ST.
1919

Impressum:
Stadt Münster
48127 Münster
Gestaltung: Nieschlag + Wentrup
Fotos: Peter Leßmann, Oliver Berg
www.stadt-muenster.de

Anlage 1 Nutzungs- und Betreiberkonzept Musikcampus Muenster

84113 Zeichen

– 1 –
Nutzungs- und Betreiberkonzept Musikcampus Münster 
Projektergebnisse und Projektverlauf 
METRUM Managementberatung GmbH, München 
Stand 30. August 2019  
Inhalt 
A) ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG .................................................................... 3
B) VORBEMERKUNGEN ............................................................................................ 5
B.1 Projekthintergrund ....................................................................................................... 5	
B.2 Verwendete Abkürzungen ........................................................................................... 6	
B.3 Projektauftrag .............................................................................................................. 6	
B.4 Methodik  ..................................................................................................................... 7	
B.5 Verwendung des Begriffs „Ankernutzer“ ..................................................................... 8	
C) PROJEKTERGEBNISSE ...................................................................................... 10
C.1 Konzept des Musikcampus ....................................................................................... 10	
C.2 Nutzungskonzept und räumliche Anforderungen ...................................................... 11	
C.2.1 Grundsätzliche Vorgehensweise ................................................................... 11	
C.2.2 Zusammenfassung Ergebnisse ..................................................................... 12	
C.2.3 Definition von Veranstaltungsformaten und Umrechnung auf Belegungen ... 12	
C.2.4 Gliederungslogik der Flächen und Nutzungsanteile der Ankernutzer ............ 13	
C.2.5 Raumprogramm ............................................................................................. 17	
C.2.6 Auslastung und Nutzungsprofile der Räume ................................................. 19	
C.2.7 Funktionale Raumanforderungen .................................................................. 25	
C.3 Kosten des laufenden Betriebs ................................................................................. 29	
C.3.1 Definition von Kostengruppen und des „Verursacherprinzips“ ....................... 29	
C.3.2 Definition von Gebäudekomplexen und Hochrechnung der Gesamtfläche des 
Musikcampus .................................................................................................. 31	
C.3.3 Annahmen zu der Rolle der Betreibergesellschaft ......................................... 33	
C.3.4 Gesamtkosten des laufenden Betriebs unabhängig von dem Organisations- 
und Trägermodell ............................................................................................ 33	
C.3.5 Thema Vermietung ........................................................................................ 35	
C.3.6 Thema Gastronomie ...................................................................................... 36	
C.4 Organisations- und Trägermodell .............................................................................. 37	
C.4.1 Vorbemerkung ............................................................................................... 37	
C.4.2 Betrachtete Organisations- und Trägermodelle ............................................. 37	
C.4.3 Betrachtung der Kosten des laufenden Betriebs für Variante 2 des 
Organisations- und Trägermodells .................................................................. 40	
Anlage 1 zur V/0464/2019

– 2 – 
Genderhinweis:  In den folgenden Ausführungen wird die folgende Regel verwendet:  Sind konkrete Personen gemeint, wird das Gendersternchen verwendet, welches bei Personenbezeichnungen zugleich Männer und Frauen, und zusätzlich auch alle anderen Geschlechteridentitäten bezeichnet. Beispiele sind: „Musiker*innen“ oder „Teilnehmer*innen“.  Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei abstrakteren Begriffen ohne ein-deutigen Personenbezug die männliche Form verwendet. Mit entsprechenden Be-griffen sind im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich alle Geschlechter gemeint. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung. Beispiele sind: „Nut-zer“ oder „Akteur“.

– 3 – 
A) ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG  Das Projekt Musikcampus Münster hat das Potenzial, ein Jahrhundertprojekt mit vielfältiger positiver Wirkung für die Stadt Münster und das Land Nordrhein- Westfalen zu werden.   Der Musikcampus würde zunächst die erheblichen räumlichen Probleme lösen, die durch den Sanierungsstau an zentral genutzten Gebäuden in Münster entstan-den sind und mit denen die Institutionen des Musiklebens seit vielen Jahren kon-frontiert sind. Das gesamtgesellschaftlich so wichtige Wirken von Universität, universitärer Musikhochschule, städtischer Musikschule und städtischem Sinfo-nieorchester für die Stadt und Region würde hierdurch substantiell gestärkt wer-den.   Das Konzept des Musikcampus baut gemäß der Maxime, dass das Ganze mehr ist als die Summe seiner Teile, nicht auf Insellösungen, sondern auf die Vernet-zung der beteiligten Institutionen. Der Musikcampus ist darauf ausgelegt, die Ak-teure des Musiklebens in Münster näher zusammen zu bringen und gleichzeitig einen öffentlich zugänglichen Ort zu schaffen, an dem für alle sozialen Bevölke-rungsgruppen ein inspirierender Austausch stattfinden kann. Durch die gemein-same Verortung verschiedener Nutzer und Akteure an einem Standort werden Synergien und neue kreative Potenziale entstehen, die gesellschaftliche Relevanz haben.  Der Musikcampus Münster ist ein Projekt für das gesamte Musikleben in Münster und in der Region. Die geplante Nutzungsvielfalt ist unerlässlich für die volle Po-tenzialentfaltung der Projektidee. Das Nutzungskonzept berücksichtigt nicht nur die projektauslösenden Institutionen, sondern auch klassische Konzertveranstal-ter und die zahlreichen Chöre, Ensembles und Orchester aus Stadt und Region inklusive denen der sogenannten Freien Szene. Hierdurch wird die auch von der Stadt Münster als zentral wichtig erachtete Durchmischung und Zugänglichkeit für alle Nutzergruppen in der Praxis sichergestellt.  Der gesellschaftliche Wert, den der Musikcampus als neuer Ort für Münster und die Region haben wird, ist monetär nicht messbar. So gut wie sicher ist, dass ver-schiedene Einzellösungen in vergleichbarer Qualität kostspieliger wären, als es die berechneten Kostenanteile der Ankernutzer am Gesamtbetrieb des Musikcam-pus sind. Die neuen Veranstaltungssäle werden erst durch die gemeinsame Nut-zung gerechtfertigt und angemessen ausgelastet.  Im Wettbewerb der Städte und Regionen um kreative Köpfe und innovative Ge-schäftsmodelle nehmen Universitäten und Kultureinrichtungen eine besondere und prägende Rolle ein. Die Stadt Münster und das Land Nordrhein-Westfalen können sich mit dem Projekt Musikcampus besonders profilieren und gleichzeitig neue Angebote für ihre Bevölkerung schaffen.

– 4 – 
Die größte Chance des Projekts ist gleichzeitig seine größte Herausforderung: Der Musikcampus wird nur als Gemeinschaftsprojekt des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Münster gelingen. Daraus leiten sich komplexe Anforderungen an ein kluges Betreiber- und Finanzierungsmodell, an eine ausgewogene Raumbele-gung durch alle Nutzer und an die Wahl des richtigen Standorts ab. Unstimmigkei-ten in diesen Bereichen stellen die größten Risiken für eine erfolgreiche Umsetzung des Projekts Musikcampus dar. Werden diese zentralen Fragen auf Basis des vorliegenden Gutachtens von Stadt und Land im Konsens gelöst, kann der Musikcampus Münster ein großer Erfolg und ein Vorbild für Kultur- und Bil-dungseinrichtungen der Zukunft werden.

– 5 – 
B) VORBEMERKUNGEN  B.1 Projekthintergrund  In Münster wird seit längerer Zeit über Ansätze zur Verbesserung der Infrastruktur als Kultur- und Musikstandort diskutiert. Dies geschieht unter anderem vor dem Hintergrund von akuten Raumdefiziten: Die Musikhochschule in der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster leidet unter Platzproblemen und ist zudem über ver-schiedene Standorte in der Stadt verstreut. Der Betrieb der städtischen Musik-schule in der denkmalgeschützten Immobilie in der Himmelreichallee unterliegt deutlichen räumlichen Restriktionen, beispielsweise mit Blick auf Barrierefreiheit und eine kinder- und familiengerechte Begleitinfrastruktur. Die Proben- und Kon-zertmöglichkeiten des Sinfonieorchesters im städtischen Theater gelten als sehr problematisch, Sanierungsmaßnahmen stehen an. Allgemein hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster fakultätsübergreifend großen Bedarf an zusätzli-chem Raum für internationale wissenschaftliche Konferenzen, für die die Räum-lichkeiten eines Musikcampus ergänzend genutzt werden könnten. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass alle drei Institutionen Universität, Mu-sikschule und Sinfonieorchester derzeit aufgrund dieser Defizite nicht nur bei der Wahrnehmung ihres Auftrags, sondern auch in ihrer Weiterentwicklung einge-schränkt sind.  Vor diesem Hintergrund haben die Westfälische Wilhelms-Universität Münster und die Stadt Münster die gemeinsame Idee eines „Musikcampus“ entwickelt. Um zu überprüfen, ob die Idee tragfähig ist, wurde die Firma METRUM mit einem Gut-achten beauftragt.

– 6 – 
B.2 Verwendete Abkürzungen  WSfM   Westfälische Schule für Musik SOM   Sinfonieorchester Münster WWU   Westfälische Wilhelms-Universität Münster WWU MHS   Musikhochschule der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster  d. h.   das heißt NF    Nutzfläche NGF   Nettogrundrissfläche JEKISS   Projekt „Jedem Kind seine Stimme“1 JeKits   Projekt „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen2 Kap.   Kapitel u. Ä.    und Ähnlich(es) z. B.    zum Beispiel s. o.   Siehe oben TEUR   Tausend Euro u. v. m.   und vieles mehr VF    Verkehrsfläche vgl.    vergleiche FF    Funktionsfläche  Alle genannten Zahlen verstehen sich brutto d. h. inklusive der gesetzlichen Um-satzsteuer.    B.3 Projektauftrag  Eine Arbeitsgemeinschaft aus Westfälischer Wilhelms-Universität Münster und Stadt Münster hat METRUM im März bzw. Oktober 2018 damit beauftragt, fol-gende Inhalte zu prüfen und konzeptionell auszuarbeiten:  1. Nutzungskonzept und räumliche Anforderungen  2. Kosten des laufenden Betriebs  3. Organisations- und Trägermodell   Für die Arbeit von METRUM galt die Grundprämisse einer standortunabhängigen Betrachtung. Alleine die verschiedenen Nutzungen, Funktionen und ihr optimiertes Zusammenwirken sollten untersucht werden.  
 1 Musikpädagogische Programme für Kitas und Grundschulen, u. a. gefördert durch das Land Nordrhein-Westfalen 2 S. o.

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 Abbildung 1: Übersicht Projektmodule   B.4 Methodik   Die Projekterarbeitung wurde durch einen Projektlenkungskreis begleitet, in dem Vertreter*innen der Auftraggeber sowie des Projektteams von METRUM vertreten waren: • Markus Lewe, Oberbürgermeister der Stadt Münster • Cornelia Wilkens, Stadträtin, Dezernat für Soziales, Integration, Kultur und Sport • Florian Meyer, Referent Dezernat V • Prof. Dr. Johannes Wessels, Rektor der Westfälischen Wilhelms-Universi-tät Münster  • Matthias Schwarte, Kanzler der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster  • Dr. Thomas Bilda, persönlicher Referent des Kanzlers der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster  • Peter Gartiser, Gründer und Partner METRUM • Meike Schlicht, Partnerin und Geschäftsführerin METRUM  Der Projektlenkungskreis tagte im Projektverlauf zwei Mal: einmal zum Zwischen-bericht in der Projektmitte (November 2018), und einmal zur Vorstellung der Pro-jektergebnisse (März 2019).  Die wichtigsten methodischen Bausteine zur Erarbeitung des Gutachtens waren: • Persönliche Gespräche mit den voraussichtlichen Ankernutzern des Mu-sikcampus (WWU MHS, WSfM und SOM) • Workshop mit Vertreter*innen der voraussichtlichen Ankernutzer des Mu-sikcampus zur beabsichtigten Nutzung und räumlichen Anforderungen (Art und Anzahl der geplanten Veranstaltungen, funktionale Anforderungen an die Räumlichkeiten) • Diverse weitere Abstimmungen und Rücksprachen mit den voraussichtli-chen Ankernutzern des Musikcampus zu Raumbedarfen und -anforderun-gen (telefonisch, per Mail) 
Modul 1
Nutzungs-konzept und räumliche Anforderungen
Modul 2
Kosten des laufenden Betriebs (Hochrechnung)
Modul 3
Organisations-und Trägermodell
Nutzungs-und Betreiberkonzept für einen Musikcampus in Münster
Grundprämisse: standortunabhängige Betrachtung

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• Hintergrundgespräche mit weiteren Akteuren der Musik- und Kulturszene aus Münster aus den Bereichen Stadtmarketing, Freie Szene und private Konzertveranstalter sowie mit Kongressveranstaltern im Wissenschaftsbe-reich und Vertreter*innen von naturwissenschaftlichen Fakultäten der WWU • Auswertung von Veranstaltungsstatistiken der WWU zum Thema Konfe-renzen • Hochrechnungen von METRUM auf Basis von Erfahrungswerten und der getroffenen Annahmen • Gastronomieexpertise durch Ingo Wessel hospitality development   Die folgende Übersicht zeigt den zeitlichen Projektverlauf:   
 Abbildung 2: Übersicht Projektverlauf   B.5 Verwendung des Begriffs „Ankernutzer“  Wenn der Musikcampus Münster realisiert wird, wird die WWU MHS alle vier der-zeit genutzten Standorte auf den Musikcampus verlagern. Die WSfM wird mit den Räumlichkeiten und Angeboten, die bislang am Standort Himmelreichallee ange-siedelt sind, auf den Musikcampus umziehen. Das SOM wird seine Konzerttätig-keit und die vollständige Probentätigkeit für Konzert und Oper auf den Musikcampus verlagern, wobei es weiterhin als Theaterorchester die Opernauf-führungen im Theater durchführen wird. In den folgenden Ausführungen werden die WWU Musikhochschule (inkl. des Instituts für Musikpädagogik, welches zum 01.10.2017 Teil der WWU wurde), die WSfM und das SOM daher als „Ankernutzer“ des Musikcampus bezeichnet.   
April 18Mai 18Juni 18Juli 18Aug. 18Sept. 18Okt. 18Nov. 18Dez. 18
Vorbereitungsphase Projektphase
23.4.Erstes informelles Projekt-treffen in Münster
29./30.5.Erste Nutzer-gespräche in Münster
4.7.PMzu Gut-ach-ten
Hintergrundgespräche
13.9.Nutzer-workshop
9.10.Vorbe-spre-chung Len-kungs-kreis
16.11.Len-kungs-kreis
Mitte Juli bis Ende Aug.: Sommerpause Nutzer
Erste Analysen
Jan. 19Feb. 19März 19
Interne Verifizierungen Auftraggeber insb. zu künftigen Betriebskosten
25.3.Len-kungs-kreis
Projekt-ab-schluss

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Der Begriff Ankernutzer bezeichnet in Kulturimmobilien Nutzergruppen, die nicht nur einzelne Veranstaltungen, sondern einen wichtigen Anteil ihrer gesamten Ak-tivitäten in der jeweiligen Immobilie ausüben. Ankernutzer stellen die Grundaus-lastung von Kulturimmobilien sicher und haben teilweise besondere Belegungsrechte (z. B. Erstbelegungsrechte für bestimmte Veranstaltungsreihen). In fast allen Kulturimmobilien gibt es neben Ankernutzern weitere wichtige Nutzer-gruppen, die Räumlichkeiten anmieten. Auch für den Musikcampus Münster wer-den ergänzende Nutzungen durch andere Nutzergruppen als die Ankernutzer angenommen.  Das SOM, die WSfM und die WWU MHS haben in ihren Planungen für den Mu-sikcampus bei der Abschätzung der benötigten Raumkapazitäten und Raumbele-gungen Chöre und Ensembles mitberücksichtigt, die mit ihnen eng verbunden sind. Der Begriff „Ankernutzer“ wird somit nicht eng, sondern breit interpretiert.  Die folgende Abbildung zeigt die Chöre, Ensembles und Orchester, die mit den Ankernutzern eng verbunden sind:  
 Abbildung 3: Chöre, Ensembles und Orchester der Ankernutzer  Während es sich bei den Ankernutzern um institutionell geförderte Einrichtungen handelt (d. h. um Einrichtungen, die eine regelmäßige Grundfinanzierung erhalten) sind mit der „Freien Szene“ produzierende Künstler*innen, Ensembles und Ein-richtungen in freier Trägerschaft gemeint. Hierzu zählen beispielsweise Orchester und Kammermusikensembles, Chöre, Vokalensembles und Bands, die sich selbstständig oder durch Projektförderungen tragen. Die „Freie Szene“ ist eine von mehreren Nutzergruppen, von denen angenommen wird, dass sie den Musikcam-pus zusätzlich zu den Ankernutzern nutzen.     
SOM Sinfonieorchester MünsterKonzertchor Münster
WSfM
Junges StreichensembleJunges StreichorchesterJunges Westfälisches Barockensemble
Salonorchester MünsterWestfälisches JugendkammerorchesterWestfälisches Jugendsinfonieorchester
GievenbeckerStreichensemble6 große Kammermusikensembles3 Combos
Kinderchöre „Kolibiris“ Gemischter Chor für JugendlicheJEKISS-Chöre
Young Voices The Sound ofMusical Conbrio
Cantilena Cantugaudentes Chor 60 plus
Bon tempo
WWU MHS
MHS-Orchester Ensemble für Neue MusikA-capella-Chor
Universitätschor Studentischer MadrigalchorInstitutschor Musikpädagogik
Ensemble 22 StudentenorchesterJunges Sinfonieorchester
GalaxyBrass Big Band I Big Band II
Oratorienchor MünsterPopchora-capella Collegium MusicumInstrumentale

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C) PROJEKTERGEBNISSE  C.1 Konzept des Musikcampus  Der Musikcampus Münster soll ein neuer, herausragender Ort der Musik in Müns-ter werden.   Das Konzept des Musikcampus setzt auf die Potenziale und Synergien, die aus der gemeinsamen Verortung verschiedener Akteure des Musiklebens in einem Im-mobilienkomplex entstehen. Der Musikcampus Münster wird verschiedene Pro-fessionalisierungsstufen und Wertschöpfungsstufen kultureller Projekte und Produktionen an einem Ort vereinen. Die Schwerpunktnutzung Musik wird dabei offen und nicht eindimensional verstanden. Auch Populärmusik und spartenüber-greifende Projekte werden geeignete Produktions- und Aufführungsbedingungen erhalten. Das Konzept wird durch die räumliche Nähe Kooperationen zwischen den Nutzern fördern, z. B. Projekte wie das Theaterjugendorchester oder die Ju-gendakademie von WWU und WSfM.   Der Musikcampus wird kein „closed shop“ sein, sondern ein öffentlich zugängli-cher Ort, der vielen verschiedenen Nutzern und ihrem Publikum offensteht. Er wird den Anspruch an eine moderne und lebendige Kulturimmobilie erfüllen, die zu Be-gegnung, Austausch und Aufenthalt einlädt.    Das Konzept des Musikcampus umfasst viele verschiedene Nutzungseinheiten und Veranstaltungsräumlichkeiten. Es greift den Bedarf an zusätzlichen Veran-staltungsräumen in Münster in verschiedenen – auch kleineren und mittelgroßen – Größenklassen auf. Der Konzertsaal auf dem Musikcampus wird dem Sinfonie-orchester Münster erstmalig die Möglichkeit geben, seine Konzerte in Münster un-ter angemessenen akustischen Bedingungen zu spielen, und wird darüber hinaus auch Gastorchestern zur Verfügung stehen. Der Konzertsaal auf dem Musikcam-pus wird so geplant, dass er sich für eine ergänzende internationale Konferenz-nutzung durch die WWU eignet. Dies ist einerseits für die Auslastung und damit auch für die Wirtschaftlichkeit des Betriebs sinnvoll. Gleichzeitig entsteht auf diese Weise eine Synthese zweier zentraler Kompetenz- und Profilbereiche der Stadt Münster: der Musik und der Wissenschaft.

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C.2 Nutzungskonzept und räumliche Anforderungen  C.2.1 Grundsätzliche Vorgehensweise   Kern des Projekts war eine detaillierte Erhebung der künftig geplanten jährlichen Veranstaltungen der Ankernutzer einschließlich der mit ihnen eng verbundenen Chöre, Ensembles und Orchester.   Es steht außer Frage, dass die Veranstaltungstätigkeit von Institutionen und Akt-euren keine gleichbleibende Konstante ist, sondern dass sie in der Realität von Jahr zu Jahr variieren kann. Dennoch ist die präzise Erfassung eines heute ab-sehbaren Mengengerüstes an Veranstaltungen und der daraus resultierenden räumlichen Anforderungen eine wichtige Grundlage eines Nutzungskonzepts. Der Anspruch der Erhebung war, die grundsätzlichen Dimensionen und den Charakter der Aktivitäten der Ankernutzer angemessen zu erfassen.  Zur einheitlichen Erhebung der geplanten Aktivitäten wurden Veranstaltungsfor-mate definiert (etwa: „Konzert lang“, „Konzert kurz“, „Unterrichts-/Lehreinheit 45-90 Minuten“). Für diese Veranstaltungsformate wurden die jeweils zu erwartenden Nutzungsumfänge in Absprache mit den Ankernutzern abgeschätzt.  Für weitere Nutzergruppen (z. B. Akteure der Freien Szene, Konzertveranstalter) wurden auf Basis der Hintergrundgespräche und auf der Grundlage von Markt-analysen von METRUM Annahmen zu den künftigen Nutzungsumfängen getrof-fen.   Das Raumprogramm wurde auf Basis der ermittelten Nutzungen in einem iterati-ven Prozess zunächst in einem Entwurf aufgestellt, mehrfach überarbeitet und mit den Ankernutzern rückgekoppelt, und schließlich final aufgestellt.  Die erhobenen Veranstaltungen wurden in einer Belegungssimulation entspre-chend den Raumanforderungen auf die Räume des Musikcampus verteilt. Auf diese Weise kann die voraussichtliche Mindestauslastung der Veranstaltungs- und Probenräume abgeschätzt werden. Gleichzeitig bietet der Umfang der pro An-kernutzer geplanten Belegungen die Grundlage für die mögliche Aufteilung der Kosten des laufenden Betriebs unter den Ankernutzern.

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C.2.2 Zusammenfassung Ergebnisse  Die Bedarfserhebung ergibt insgesamt ein stimmiges Nutzungskonzept und einen Flächenbedarf von rd. 17.100 qm Nutzfläche.3   Die WWU hat unter den Ankernutzern den größten Bedarf an alleine genutzten Räumen. Gleichzeitig werden viele Räume bzw. Flächen von den Ankernutzern gemeinsam genutzt. Dies veranschaulicht eine zentrale Idee des Musikcampus: die Nutzung von Synergien in einem gemeinsamen Immobilienkomplex.  Die Belegung des Musikcampus durch die Ankernutzer gewährleistet die Grund-auslastung und lässt gleichzeitig Raum für Belegungen durch Veranstaltungen weiterer Akteure aus Münster und der Region (z. B. Orchester, Ensembles und Chöre der Freien Szene).   Die Belegungssimulation hat gezeigt, dass die ergänzende Konferenznutzung durch die WWU für die angemessene Auslastung des Konzertsaals erforderlich ist. Es wird angenommen, dass der Musikcampus im Konferenzbereich aus-schließlich durch die WWU genutzt wird. Eine Nutzung darüber hinaus, d. h. durch externe Kongressveranstalter, scheint mit Blick auf die verfügbaren Kapazitäten des Konzertsaals nicht realistisch, und in Anbetracht der in Münster andernorts vorhandenen Räumlichkeiten (v. a. Messe und Congress Centrum Halle Münster-land) auch nicht sinnvoll.   C.2.3 Definition von Veranstaltungsformaten und Umrechnung auf Belegungen  Als Grundlage für die Aufstellung des Raumprogramms und zur Simulation der voraussichtlichen Belegung wurden insgesamt 13 Veranstaltungsformate defi-niert. Diese unterscheiden sich einerseits hinsichtlich ihrer räumlichen Anforderun-gen (Beispiel: ein Konzert hat andere räumliche und akustische Anforderungen als eine performanceorientierte Aufführung). Zudem unterscheiden sich die Veran-staltungsformate hinsichtlich ihrer Dauer und mit Blick auf die Belegungen, die sie verursachen. Viele Veranstaltungen erfordern Umrüstzeiten für Auf- und Abbauten und lösen damit nicht nur während ihrer Durchführung, sondern auch vorher und/oder nachher Raumbelegungen aus. Dieser Aspekt wurde berücksichtigt, um ein möglichst realistisches Bild von der Nutzung der Veranstaltungsräume zu er-halten, und um die Anzahl der realisierbaren Veranstaltungen nicht zu überschät-zen.     3 Weitere rd. 300 qm sind als optional eingestuft und in dieser Summe nicht enthalten. Bei den opti-onalen Flächen handelt es sich beispielsweise um zusätzliche Informationsflächen im Foyer und weitere Lagerflächen zusätzlich zu den ohnehin vorgesehenen.

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Die folgende Übersicht zeigt die Veranstaltungsformate, die für das Projekt defi-niert wurden, und deren Umrechnung in Belegungen:  
 Abbildung 4: Veranstaltungsformate und Belegungen   C.2.4 Gliederungslogik der Flächen und Nutzungsanteile der Ankernutzer  Der von METRUM in enger Abstimmung mit den Ankernutzern ermittelte Raum-bedarf bezieht sich auf die Nutzfläche des Musikcampus.4 Die folgende Abbildung zeigt die Gliederungslogik der Netto-Grundfläche, die neben der Nutzfläche auch Funktions- und Verkehrsflächen beinhaltet.  
 4 Funktions- und Verkehrsflächen sind von entsprechenden Fachplanern in den nächsten Realisie-rungsschritten hinzuzufügen, d. h. Räumlichkeiten wie Vervielfältigungsräume, Teeküchen, Toilet-ten, Besuchergarderoben, u. Ä. Einzige Ausnahme: Für den Gastronomiebereich sind Sanitärräume bereits mit eingeplant, da diese in der eingeholten Fachexpertise bereits enthalten sind. Foyers sind der Nutzfläche zugeordnet, da sie auch für Veranstaltungen genutzt werden (können) bzw. im un-mittelbaren Kontext mit der Kernnutzung der Immobilie stehen.  
Veranstaltungsformat Umrechnung
Kategorie 1
Konzert kurz [ca. 1h]
1 Veranstaltungseinheit = 1 Belegung VM, NM oderAbendProbeneinheit Orchester und Chöre [ca. 2-3h]
Probeneinheit Kammermusik [ca. 2-3h]
CD-Aufnahmen [4-5h]
Kategorie 2
Konzert lang [ca. 2-3h] 1 Veranstaltungseinheit  > 1 Belegung VM, NM, oder Abend; Aufgrund der Auf-und Abbauten verursachen diese Veranstaltungen auch geringfügige Belegungen in den angrenzenden Tageszeiten
Szenische Aufführung [ca. 2-3h]
Kategorie 3
Unterrichts-/Lehreinheit Theorie [ca. 45-90min] 3 Veranstaltungseinheiten = 1 Belegung VM, NM oder Abend
Annahme: Lehrveranstaltungen können gut und knapp aufeinanderfolgend disponiert werden
Unterrichts-/Lehreinheit Instrument/Vokal Kleingruppe [ca. 45-90min]
Unterrichts-/Lehreinheit Instrument/Vokal Einzel und Doppel [ca. 45-90min]
Kategorie 4
Wertungsvorspiele und Auditions [Anzahl Belegtage]1 Veranstaltungseinheit = je1 Belegung VM, NM und Abend
Ausnahme: Konferenzen (hier pauschale Belegtageschätzung)
Probentag Orchester und Chöre [Anzahl Belegtage]
Sonderveranstaltungen [Anzahl Belegtage]
Konferenzen [Anzahl Belegtage]

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 Abbildung 5: Gliederung Netto-Grundfläche  Der ermittelte Raumbedarf unterteilt sich in Raumkategorien, Raumtypen und kon-krete Räume:  
 Abbildung 6: Raumkategorien, Raumtypen und Räume                
Gliederung der Netto-Grundfläche nach Nutzungsgruppe (DIN 277-2)
Netto-Grundfläche
Nutzfläche FunktionsflächeVerkehrsfläche
Räume und Flächen, die mit der Nutzung des Gebäudes in direktem Zusammenhang stehen, z. B. in den Bereichen•Aufenthalt (z. B. Foyers, Pausenräume),
•Büroarbeit (z. B. Büroräume),
•Produktion (z. B. Werkstätten, Veranstaltungs-technik),
•Lagern, Verteilen, Verkaufen (z. B. Ausstellungs-und Verkaufsräume),
•Bildung, Unterricht, Kultur (z. B. Veranstaltungs-, Unterrichts-und Überäume, Bühnen-und Studioräume)
Unterbringung von allgemein benötigten haustechnischen Einrichtungen, d. h.
•Technische Anlagen (z. B. Heizung, elektrische Strom-versorgung, Aufzugs-und Förderanlagen)
Zugangund Verlassenvon Nutz-oder Funktionsflächen oder dem Verkehr zwischen diesen Flächen
•Verkehrs-erschließung und Sicherung (z. B. Flure, Hallen, Treppen)
✓ X X
Raumkategorieübergeordnet Raumtypzusammenfassend Raumkonkret
Nutzfläche

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Im Bereich der Raumkategorien werden fünf Typen unterschieden:  
 Abbildung 7: Beschreibung Raumkategorien  Die Raumkategorien wiederum gliedern sich in Raumtypen, die in der folgenden Übersicht dargestellt sind:  
 Abbildung 8: Raumtypen          
Veranstal-tungssäle
Lehre, Üben, Interaktion
Begleit-infrastruktur
Verwaltung
Gastronomie
Räume, die in der Regel mindestens zur Hälfte für (halb-)öffentliche Veranstaltungen genutzt werden(z. B. Konzertsaal, Werkstattbühne) 
Räume, die hauptsächlich dem Unterricht, dem selbständigen Üben, oder Workshopsdienen(z.B. Orchesterprobenraum, Chorprobenraum, Unterrichtsräume, Überäume)
Räume, die zur Durchführung der Aktivitäten in den Räumen der Kategorien Veranstaltungssäleund Lehre, Üben, Interaktion notwendigsind (z. B. Bühnentechnik Konzertsaal, Stühlelager, Künstlergarderoben, Set-Up Raum Schlagzeug, Büroräume Veranstaltungstechniker)
Räume der Verwaltung(z.B. Büroräume, Besprechungsräume)
Öffentlichesowie nicht-öffentliche Gastronomie (z.B. Restaurant, Pausencafé, Kantine) –inklusive sämtlicher dazugehöriger Begleitinfrastruktur –
RaumkategorieRaumtypen
Veranstaltungs-säle
Großer Veranstaltungssaal
Mittelgroßer Veranstaltungssaal
Kleiner Veranstaltungssaal
Lehre, Üben, Interaktion
Probenraum
Überaum
Unterrichtsraum
Produktionsraum
Ausstellungsraum
Lernraum
Projektraum
RaumkategorieRaumtypen
Begleit-infrastruktur
Umkleide, Garderobe und Einspielraum
Lagerraum
Technikraum
Aufenthalts-und Sozialraum
Funktionsraum
Informations-und Verkaufsfläche
Verwaltung
Büroraum
Besprechungsraum
Gastronomie
Öffentliches Café
Mitarbeiterkantine und Mensa
Vorbereitungsraum
Sanitärraum

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Anhand der prozentualen Verteilung der fünf Raumkategorien lässt sich der Cha-rakter des Immobilienkomplexes „Musikcampus Münster“ erkennen. Über die Hälfte der Nutzfläche ist der Kategorie „Lehre, Üben, Interaktion“ zuzuordnen. Die Veranstaltungssäle machen rd. 13% der Nutzfläche aus, die Verwaltung rd. 7%.   
 Abbildung 9: Nutzungsanteile Raumkategorien  Für die Nutzungsanteile der Ankernutzer ergibt sich das folgende Bild: Die WWU hat den größten Anteil an alleine genutzten Räumen. Dies ist v. a. auf die Vielzahl der benötigten Lehr- und Unterrichtsräume für die insgesamt rd. 500 Studierenden und ihre Professor*innen und Lehrbeauftragten zurückzuführen. 16% der Fläche sind ausschließlich der WSfM zugeordnet, 5% ausschließlich dem SOM.  Insbesondere die Veranstaltungsräume mit der zugehörigen Begleitinfrastruktur (Garderoben, Lager, sonstige Backstagebereiche) werden von mehreren oder al-len Ankernutzern gemeinsam genutzt. Diese gemeinsam genutzten Räume und Flächen verdeutlichen die Synergien, die das Konzept des Musikcampus beinhal-tet. Würde jeder Nutzer eigene, ausschließlich alleine genutzte Immobilien planen, gäbe es einige Räume mehrfach und viele Räume würden weniger intensiv ge-nutzt.            
13%
52%
25%
7%3%
Veranstaltungssälerd. 2.200 qm
Lehre, Üben, Interaktionrd. 9.000 qm
Begleitinfrastrukturrd. 4.300 qm
Verwaltungrd. 1.200 qm
Gastronomierd. 460 qm

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 Abbildung 10: Nutzungsanteile Ankernutzer5  Nach Raumkategorien und Raumtypen bilden die konkreten Räume die kleinste Gliederungsebene des Flächenbedarfs ab. Das Raumprogramm wird im Folgen-den erläutert.    C.2.5 Raumprogramm  In der Kategorie „Lehre, Üben, Interaktion“ sind für die Ankernutzer die Räumlich-keiten eingeplant, die für die Lehr- und Unterrichtsprogramme sowie als Über-räume für die Schüler*innen und Studierenden benötigt werden. Diese Räume werden in der Regel durch die jeweiligen Ankernutzer alleine genutzt, da die Lehr-veranstaltungen oft gleichzeitig stattfinden und die Überäume und  -zellen in der Regel ganztägig für die Studierenden und Schüler*innen benötigt werden.  Die wichtigsten Raumtypen des Raumprogramms in der Kategorie „Lehre, Üben, Interaktion“ sind: • Unterrichtsräume für Gruppen- und Einzelunterricht (teilweise spezialisiert für mediengestützten Unterricht oder bestimmte Instrumentengruppen  oder Ensemblegrößen) • Diverse kleinere Proben- und Überäume  • Diverse Seminarräume für den Unterricht6  • Multifunktionsräume  • Lern- und Arbeitsräume mit Aufenthaltsmöglichkeiten • Arbeitsflächen für Studierende mit Einzelarbeitsplätzen    5 Ein Raum wurde als „gemeinsam genutzt“ klassifiziert, sobald mehr als einer der Ankernutzer „MHS“, „SOM“ und „WSfM“ ihn nutzen. 6 Hier sind nicht die Seminarräume gemeint, die als Breakouträume für Konferenzen benötigt wer-den. 
5%
16%
35%
43%
SOMrd. 850 qm
WSfMrd. 2.800 qm
WWUrd. 6.000 qm
Mischnutzungrd. 7.400 qm

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Die Räume der quantitativ größten Kategorie „Lehre, Üben, Interaktion“ beinhalten zudem drei Orchesterprobenräume und einen Chorprobenraum. Der Orchester-probenraum 1 ist primär dem SOM zugeordnet (inkl. Konzertchor), der Orchester-probenraum 2 den Klangkörpern und Chören der WSfM und Orchesterprobenraum 3 der MHS. Der Chorprobenraum soll gemeinsam genutzt werden.  Zur gemeinsamen Nutzung sind weiterhin Seminarräume in verschiedenen Grö-ßen als Breakouträume für die Konferenznutzung vorgesehen. Für WWU MHS und WSfM sind Bibliotheken geplant, die Bibliothek der WSfM integriert eine In-strumentenausleihe. WWU MHS und WSfM erhalten Tonstudios.  In der Kategorie Veranstaltungsräume sieht das Raumprogramm folgende ge-meinsam genutzte Veranstaltungssäle vor: • Konzertsaal mit rd. 1.200 Plätzen, idealerweise erweiterbar um 200-300 Plätze bei Konferenznutzung  • Kammermusiksaal mit bis zu rd. 400 Plätzen  • Pop-Bühne mit bis zu rd. 200 Plätzen  • Werkstattbühne mit bis zu rd. 200 Plätzen   Wichtige Räume der Kategorie „Begleitinfrastruktur“ sind beispielsweise (wie die Veranstaltungsräume überwiegend gemeinsam genutzt): • Dirigenten- und Solistenzimmer • Stimmzimmer für die verschiedenen Instrumentengruppen  • Regie- und Inspizientenräume • Flügellager, Technik- und Stuhllager  • Sonstige Instrumentenlager • Umkleiden, bspw. für Chöre und Gastorchester  Im Bereich der Verwaltung sind für die Ankernutzer Räumlichkeiten für das Lehr-personal und die Administration geplant. Das SOM beabsichtigt, sein Orchester-büro samt Notenbibliothek auf den Musikcampus zu verlagern. MHS und WSfM werden ihre Verwaltungen auf dem Musikcampus installieren.   Das Raumprogramm für die Gastronomie sieht eine Campusgastronomie mit ei-nem öffentlichen Bereich und einer Kantine für Mitarbeiter*innen vor. Der öffentli-che Bereich verfügt über einen Außenbereich sowie einen Gastraum, der in verschiedenen Größen nutzbar ist.  Es wird angeregt, zusätzlich zu dem ermittelten Raumprogramm kleine, vermiet-bare Einheiten auf dem Musikcampus zu installieren, um den Musikcampus so lebendig wie möglich zu gestalten. Beispiele für die Nutzung dieser Einheiten könnten sein: Werkstätten von Instrumentenbauern, Büros von Ensembles der Freien Szene, ein Bürgerbüro, ein Copyshop, ein Blumenladen oder eine Eisdiele. Es wird unter anderem vom Standort und dessen Umfeld abhängig sein, ob solche zusätzlichen Einheiten auf dem Musikcampus realisiert werden können. Im Sinne

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des Konzepts des Musikcampus wäre dies empfehlenswert. In der Wirtschaftlich-keitsbetrachtung sind derartige zusätzliche Einheiten nicht enthalten, da das Kon-zept standortunabhängig aufgesetzt ist, und da die finanzielle Größenordnung im laufenden Betrieb im Verhältnis zu den Gesamtrelationen eine untergeordnete Rolle spielen würde.  Auch ein Hotel auf dem Musikcampus oder in direkter räumlicher Nähe des Mu-sikcampus wäre sinnvoll. Vgl. hierzu die definierten funktionalen Anforderungen (Kap. C.2.7 Funktionale Raumanforderungen).   C.2.6 Auslastung und Nutzungsprofile der Räume  Im Folgenden wird die Nutzung der Veranstaltungs- und Probenräume beschrie-ben. Zudem wird als Orientierungswert eine Mindestauslastung, unterschieden nach Tages- und Abendauslastung, angegeben.   Hierzu sind folgende Erläuterungen zur richtigen Interpretation erforderlich:   Der Begriff „Mindestauslastung“ wird deswegen gewählt, weil sich die genannten Zahlen im vorsichtig-konservativen Bereich bewegen: Sie kalkulieren den Effekt von Angebotsausweitungen, die häufig mit neuen, attraktiven Kulturimmobilien einhergehen („Elbphilharmonie-Effekt“), bewusst nicht ein. Der Effekt der erfolg-reichen Angebotsausweitung tritt zwar in der Realität oft ein, ist aber nicht genau planbar.   Zudem werden die Aussagen zur Mindestauslastung der Veranstaltungssäle nicht – wie es in vereinfachten Betrachtungen häufig der Fall ist – aus den aggregierten Veranstaltungs- bzw. Belegungszahlen eines gesamten Tages gebildet. Vielmehr werden Tages- und Abendbelegungen unterschieden und somit bei der Berech-nung der Mindestauslastung „aufgesplittet“.   In fast allen kulturellen Veranstaltungsimmobilien liegt die Tagesauslastung deut-lich unter der Abendauslastung, da in der Regel abends mehr Veranstaltungen als tagsüber stattfinden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn separate Proben-möglichkeiten vorhanden sind, und nicht alle Proben in den Veranstaltungssälen stattfinden (müssen).   In den meisten Veranstaltungsimmobilien werden ca. 4-6 Wochen für eine Som-merpause bzw. für anstehende Revisionen genutzt. In dieser Zeit können keine Veranstaltungen bzw. Vermietungen stattfinden. Die Aussagen zu den Min-destauslastungen beziehen sich daher auf rd. 330 nutzbare Veranstaltungstage jährlich.

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Nutzungsprofil Konzertsaal • Mindestauslastung tagsüber: 50% • Mindestauslastung abends: 70%   Belegungen Ankernutzer tagsüber (gesamt mind. 40% Auslastung) • Probendienste SOM (Generalproben und Orchester-allein-Proben) • Konzerte und Generalproben der WSfM im Rahmen von JEKISS, JeKits und Schulkooperationen • Generalproben der WSfM für Konzerte am Abend • Probeneinheiten und Generalproben für Orchesterkonzerte und Ab-schlusskonzerte der MHS • Konzert WDR Klassikpreis • Generalproben Orchester MHS aus den Bereichen Lehramt inkl. UniKunst-Kultur, Allg. Studien und inkl. Generalproben Chöre • Konferenzen der WWU mit insgesamt ca. 55 Belegtagen (entspricht, je nach Dauer, beispielsweise 9 Veranstaltungen mit je 6 Belegtagen) • Mehrtägige Ganztagesbelegung für das mensch.musik.festival (inkl. Be-leuchtungs-, Durchlauf- und Generalproben, Gala- und Konzertabend, öf-fentliche Festivaltage)  • Hochschultag der WWU  Belegungen Ankernutzer abends (gesamt mind. 50% Auslastung) • Sinfoniekonzerte des SOM • Sonderkonzerte des SOM • Teilweise Probendienste des SOM (Orchester-allein-Proben, Hauptpro-ben)  • Abendkonzerte und Orchesterkonzerte der WSfM • Orchesterkonzerte mit Konzertexamen und Abschlusskonzerte der MHS • Konzerte Münster Vocal Festival • Orchesterkonzerte von Studentenorchester, Junges Sinfonieorchester, Collegium Musicum Instrumentale der MHS und anderen • Chorkonzerte von Universitätschor, Studentischer Madrigalchor, Insti-tutschor Musikpädagogik, Ensemble 22, Oratorienchor, Popchor und an-deren • Konferenzen der WWU mit insgesamt ca. 55 Belegtagen (entspricht, je nach Dauer, beispielsweise 9 Veranstaltungen mit je 6 Belegtagen) • Mehrtägige Ganztagesbelegung für das mensch.musik.festival (inkl. Be-leuchtungs-, Durchlauf- und Generalproben, Gala- und Konzertabend, öf-fentliche Festivaltage)  • Hochschultag der WWU  Ergänzende Nutzungen (gesamt weitere mind. 10% Auslastung tagsüber sowie 20% abends) • Proben und/oder Konzerte von freien Orchestern und Ensembles (zusätz-lich zu WWU- und Musikschulensembles)

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• Proben und/oder Konzerte von Chören aus Münster und der Region (zu-sätzlich zu WWU- und Musikschulchören) • Konzerte von professionellen Konzert-/Kulturveranstaltern, evtl. mit Pro-ben • Veranstaltungen der Kategorie „WWU Hochschulleben“ (z. B. Erstsemes-terbegrüßungen) • Proben und/oder Konzerte der freien Szene (Populärmusik und evtl. wei-tere Sparten) • Sonstige Veranstaltungen der Stadt Münster   Weitere ergänzende Nutzungen zusätzlich zu den hier genannten sind möglich.  Anmerkung zu der angenommenen Konferenznutzung durch die WWU: 55 Beleg-tage sind auf Basis der IST Zahlen der WWU eine realistische Größenordnung: Die WWU hat 2017 in den bestehenden Räumlichkeiten in der Größenklasse ab 1.000 Teilnehmer*innen wissenschaftliche Konferenzen mit 66 Belegtagen veran-staltet. Konferenzen, die bisher aufgrund der begrenzten Kapazität der vorhande-nen Räumlichkeiten von den Instituten und Fakultäten erst gar nicht bei der zentralen Raumvergabe der WWU angefragt wurden, sind hierhin nicht berück-sichtigt und stellen ein zusätzliches Potenzial dar. Generell ist bei der Disposition zu bedenken, dass im Konzertsaal des Musikcampus sowohl der Konzertbetrieb als auch die ergänzende Konferenznutzung terminlich berücksichtigt müssen. Dass die insgesamt vorgesehenen Mindestbelegungen des Konzertsaals unter Beachtung saisonaler Aspekte innerhalb eines Kalenderjahrs disponierbar sind, wurde mit einer beispielhaften termingenauen Saisonplanung verifiziert.   Nutzungsprofil Kammermusiksaal • Mindestauslastung tagsüber: 40% • Mindestauslastung abends: 80%   Belegungen Ankernutzer tagsüber (gesamt mind. 30% Auslastung) • Probeneinheiten Kammermusik des SOM • Konzerte (inkl. Matineen) der WSfM • Generalproben der WSfM für Konzerte am Vormittag und am Abend • Unterrichts-/Lehreinheiten der MHS zum Thema Bühnenpräsenz • Konzerte der MHS  • Regional- oder Landeswettbewerb Jugend Musiziert (WSfM) • WESPE-Klassikpreis (WSfM) • Förderpreis Musik der MHS (Vor- und Endrunde) • Hochschulwettbewerb Wertungsvorspiel • mensch.musik.festival (inkl. Beleuchtungs-, Durchlauf- und Generalpro-ben, Gala- und Konzertabend, öffentliche Festivaltage)

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Belegungen Ankernutzer abends (gesamt mind. 70% Auslastung) • Kammerkonzerte und Akademiekonzerte des SOM • Konzerte des Ensembles für Neue Musik des Sinfonieorchesters Münster Compania • Serenadenkonzerte der WSfM inkl. General- bzw. Anspielprobe • Konzerte der WSfM • Konzerte der MHS • Regional- oder Landeswettbewerb Jugend Musiziert (WSfM) • WESPE-Klassikpreis (WSfM) • Förderpreis Musik der MHS (Vor- und Endrunde) • Hochschulwettbewerb Wertungsvorspiel • mensch.musik.festival (inkl. Beleuchtungs-, Durchlauf- und Generalpro-ben, Gala- und Konzertabend, öffentliche Festivaltage)  Ergänzende Nutzungen (gesamt weitere mind. 10% Auslastung tagsüber sowie 10% abends) • Proben und/oder Konzerte von freien Orchestern und Ensembles (zusätz-lich zu WWU- und Musikschulensembles) • Proben und/oder Konzerte von Chören aus Münster und der Region (zu-sätzlich zu WWU- und Musikschulchören) • Konzerte von professionellen Konzert-/Kulturveranstaltern, evtl. mit Pro-ben • Veranstaltungen der Kategorie „WWU Hochschulleben“ (z. B. Erstsemes-terbegrüßungen) • Sonstige Veranstaltungen der Stadt Münster   Weitere ergänzende Nutzungen zusätzlich zu den hier genannten sind möglich.   Nutzungsprofil Werkstattbühne • Mindestauslastung tagsüber: 70% • Mindestauslastung abends: 70%   Belegungen Ankernutzer tagsüber (gesamt mind. 60%) • Matineen der WSfM • Nachmittagskonzerte der WSfM • Generalproben für Konzerte der WSfM  • Klangzeit*Werkstatt Langzeitkonzert der MHS • CD-Einspielungen im Rahmen von Projekten der MHS • Proben von Kinder- und Jugendchören der MHS (zusätzlich zu der Nut-zung des Chorprobenraums) • Konzerte der MHS (z. B. After Work Concerts, Klangzeit*Räume) • Regional- oder Landeswettbewerb Jugend musiziert (WSfM) • WESPE-Klassikpreis • Öffentliche Meisterkurse, Workshops und Wettbewerbe der MHS

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• Probentage bzw. -wochen für szenische Projekte der MHS (inkl. General- und Beleuchtungsproben) • mensch.musik.festival (inkl. Beleuchtungs-, Durchlauf- und Generalpro-ben, Gala- und Konzertabend, öffentliche Festivaltage)  Belegungen Ankernutzer abends (gesamt mind. 50% Auslastung) • Abendkonzerte der WSfM • Proben Erwachsenenchöre der WSfM (zusätzlich zu den Proben im Chor-probenraum) • Klangzeit*Werkstatt Langzeitkonzert der MHS • Konzerte Klangzeit*Werkstatt und Klangzeit*Räume der MHS • Konzerte der MHS (z. B. Gitarrenkonzerte, Neue Musik) bzw. Veranstal-tungen (öffentliche Meisterkurse, Wettbewerbe, Workshops) • Aufführungen für Opernprojekte/szenische Projekte der MHS • Regional- oder Landeswettbewerb Jugend musiziert (WSfM) • WESPE-Klassikpreis • Öffentliche Meisterkurse, Workshops und Wettbewerbe der MHS • Probentage bzw. -wochen für szenische Projekte der MHS (inkl. General- und Beleuchtungsproben) • mensch.musik.festival (inkl. Beleuchtungs-, Durchlauf- und Generalpro-ben, Gala- und Konzertabend, öffentliche Festivaltage)  Ergänzende Nutzungen (gesamt weitere mind. 10% Auslastung tagsüber sowie 20% abends) • Proben und/oder Konzerte von freien Orchestern und Ensembles (zusätz-lich zu WWU- und Musikschulensembles) • Proben und/oder Konzerte von Chören aus Münster und der Region (zu-sätzlich zu WWU- und Musikschulchören) • Konzerte von professionellen Konzert-/Kulturveranstaltern, evtl. mit Pro-ben • Proben und/oder Konzerte von freien Künstlern/Gruppierungen im Bereich Populärmusik, sowie aus weiteren Sparten • Sonstige Veranstaltungen der Stadt Münster   Weitere ergänzende Nutzungen zusätzlich zu den hier genannten sind möglich.

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Nutzungsprofil Pop-Bühne • Mindestauslastung tagsüber: 70% • Mindestauslastung abends: 70%   Belegungen Ankernutzer (gesamt mind. 60% Auslastung) • Probeeinheiten Combos der MHS • Unterrichts-/Lehreinheiten Combos der MHS • Abschlussprüfungen Pop der MHS • Generalproben Bereich Lehramt der MHS • Generalproben für Konzerte am Abend der WSfM  Belegungen Ankernutzer abends (gesamt mind. 60% Auslastung) • Konzerte des Fachbereichs Jazz/Pop der WSfM • Konzerte des Bereichs Pop, Pop-Veranstaltungen der Studienrichtung „Musik im Kontext“ der MHS • Konzerte des Bereichs Lehramt (z. B. Open-Stage, Jazz-Night) der MHS • Probeeinheiten Combos der MHS • Unterrichts-/Lehreinheiten Combos der MHS  Ergänzende Nutzungen (gesamt weitere mind. 10% Auslastung tagsüber sowie 10% abends) • Konzerte von professionellen Konzert-/Kulturveranstaltern, evtl. mit Pro-ben • Proben und/oder Konzerte von freien Künstlern/Gruppierungen im Bereich Populärmusik sowie aus weiteren Sparten • Sonstige Veranstaltungen der Stadt Münster  Weitere ergänzende Nutzungen zusätzlich zu den hier genannten sind möglich.   Anmerkung zur Termindisposition:   Eine ausgewogene Raumbelegung durch alle Nutzer ist für den Erfolg des Pro-jekts Musikcampus zentral. Dementsprechend sind Dispositionsregeln von Bedeu-tung. Wichtige Faktoren hierbei sind: • Berücksichtigung der verschiedenen Planungsvorläufe der Akteure • Fairer Ausgleich bei Konfliktfällen • Rechtzeitige Freigabe von nicht genutzten Terminen für eine Vermietung an Dritte • Gewährleistung von hoher Flexibilität im Rahmen der Möglichkeiten Nach erster Einschätzung wäre eine Bedarfsanmeldung mit einem Vorlauf, der dem längsten Planungsvorlauf aller Akteure entspricht, sinnvoll. Bei den auf die-sen Anmeldungen basierenden Verhandlungen könnte dann ein System ange-wandt werden, bei dem jeder Nutzer entsprechend den Anteilen an der Finanzierung umstrittene Termine bekommt.

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C.2.7 Funktionale Raumanforderungen  Bei der Realisierung des Raumprogramms sind die folgenden funktionalen Anfor-derungen zu berücksichtigen:  Konzertsaal Dieser Raum wird primär als Konzertsaal geplant, mit einer ergänzenden Nutzung durch internationale Wissenschaftskonferenzen. Die funktionalen Anforderungen lauten dementsprechend: • Ausgezeichnete und international anerkannte Akustik für unverstärkte Mu-sik (Sinfonieorchester und Solos/Recitals), sowohl für das Publikum als auch für die Musizierenden auf der Bühne • Möglichkeit der elektroakustischen Verstärkung von Musikveranstaltungen bei Bedarf, z. B. bei Konzerten aus dem Bereich Jazz/Weltmusik • Nutzbarkeit und entsprechende akustische Eignung für Wortveranstaltun-gen, insbesondere Tagungen und Konferenzen • Zumindest teilweise ebenerdig und unbestuhlt nutzbar, um eine möglichst hohe Multifunktionalität sicherzustellen (beispielsweise wichtig für die par-lamentarische Bestuhlung bei Tagungen und Konferenzen oder für andere Veranstaltungen, die ebenerdige Flächen benötigen) Bezogen auf die Saalgröße des Konzertsaals gilt die folgende Einschätzung: Für die Konzertnutzung wird in Münster eine Größe von rd. 1.200 Plätzen in der Regel ausreichend sein. Idealerweise können bei Konferenznutzung weitere 200-300 Plätze hinzugefügt werden, etwa durch hinzuschaltbare Emporen, die im regulä-ren Konzertbetrieb nicht benutzt werden. Es ist bei der architektonischen Umset-zung sicherzustellen, dass der Konzertsaal bei mittelgroßen Veranstaltungen nicht „überdimensioniert“ oder „halbleer“ wirkt. Im Zweifelsfall sollte sich die Anzahl der Sitzplätze eher an der Kernnutzung Konzertbetrieb als an der Ergänzungsnutzung für Konferenzen orientieren. Die gleichzeitige Nutzung des Konzertsaals für Konzerte und WWU-Konferenzen ist ein zentraler Aspekt des Nutzungskonzepts. Nach Einschätzung des Akustik-büros Müller-BBM sind eine hervorragende Konzertakustik und eine ergänzende Konferenznutzung miteinander vereinbar, was Konzerthäuser wie die Koerner Hall in Toronto, das KKL in Luzern oder die Philharmonie in Essen veranschaulichen.7  Voraussetzungen für die Veranstaltung von WWU-Konferenzen auf dem Mu-sikcampus sind insbesondere ein professionelles Veranstaltungsmanagement und die sehr gute Erreichbarkeit und Verfügbarkeit von Hotelkapazitäten. Ideal wäre die Ansiedelung eines Hotels auf dem Musikcampus oder in der direkten Nähe des Musikcampus.     7 Schriftliche Einschätzung Akustikbüro Müller-BBM zum Thema Musikcampus

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Kammermusiksaal • Ca. 400 Plätze • Ausgezeichnete und anerkannte Akustik für unverstärkte Musik schwer-punktmäßig in kleineren Besetzungsgrößen (Kammermusik bis Kammer-orchester sowie Vokalmusik) • Bedarfsweise auch für sinfonische Orchester nutzbar (bis zu einer Beset-zungsgröße von ca. 60-70 Musiker*innen) • Möglichkeit der elektroakustischen Verstärkung von Musikveranstaltungen bei Bedarf, z. B. bei Konzerten aus dem Bereich Jazz/Weltmusik • Nutzbarkeit und entsprechende akustische Eignung für ergänzende Wort-veranstaltungen, z. B. Vorträge, Lesungen  Werkstattbühne • Bis zu ca. 200 Plätze (auch in kleineren Veranstaltungsgrößen gut nutzbar) • Akustisch optimal für unverstärkte Musik in kleinen Besetzungsformen inkl. unverstärkter Vokalmusik (Formate wie Opernstudio der MHS, Vorspiele, Solos/Recitals, Konzerte von Vokalensembles und evtl. auch kleinere Chorkonzerte) • Elektroakustische Verstärkung nicht grundsätzlich vorgesehen, aber mit mobilem Equipment bedarfsweise realisierbar • Multifunktional nutzbarer Veranstaltungsraum mit eher „rohem“ Charakter (nicht fest bestuhlt, keine feste Bühne) • Geeignet für einfache szenische Formate, jedoch keine vollwertige Thea-terbühne (Holzschwingboden und leistungsfähige Lichtanlage sinnvoll, je-doch kein Schnürboden, keine Beleuchterbrücke, o. Ä.) • Idealerweise variable Größe, z. B. durch optionales Hinzuschalten eines Foyers • Charakter: im Vergleich zu Konzertsaal und Kammermusiksaal eher expe-rimentell, szenig, „niedrigschwellig“  Pop-Bühne • Bis zu ca. 200 Plätze (wie Werkstattbühne auch in kleineren Veranstal-tungsgrößen gut nutzbar) • Ausgelegt für akustisch verstärkte Konzerte, z. B. aus den Bereichen Pop, Jazz, Big Band, Singer Songwriter – insbesondere benötigt vor dem Hin-tergrund der Popularmusikausbildung der MHS • Ergänzend nutzbar für Bandproben • Elektroakustische Verstärkung und leistungsfähige Beleuchtung fest instal-liert • Keine feste Bestuhlung, variable Bühne • Integrierte Bar  • Idealerweise variable Größe, z. B. durch optionales Hinzuschalten eines Foyers

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• Wie Werkstattbühne im Vergleich zu Konzertsaal und Kammermusiksaal eher experimentell, szenig, „niedrigschwellig“  Seminarräume • Trockene, für Wortveranstaltungen optimal geeignete Raumakustik (kurze Nachhallzeit, optimal für Workshops, Konferenzsessions, Projektarbeiten, Vorträge, Lehrveranstaltungen) • Fest installierte Tonanlagen für medial unterstützte Vermittlungsformen • Nur in den größeren Räumen fest installierte Sprachanlagen • Verschiedene Raumgrößen, die in Summe die Personenkapazität des Konzertsaals aufnehmen können • Räume idealweise wiederum größenvariabel nutzbar (z. B. durch mobile Wände) Die Seminarräume sind in ihrer Anzahl bzw. Kapazität so ausgelegt, dass sich bei Wissenschaftskonferenzen nach Veranstaltungen im Plenum im Konzertsaal alle Konferenzteilnehmer*innen auf Workshop- bzw. Breakouträume aufteilen können.  Probenräume • Sehr gute Raumakustik für unverstärkte Musik (Orchester, Kammermusik, Vokalmusik), idealerweise ähnlich der Akustik der Konzertsäle • Keine (oder nur geringe) Publikumsbestuhlung (keine vollwertige Ausstat-tung wie ein Veranstaltungssaal) • Auch für kleine Konzerte oder Probenbesuche mit „informellem“ Charakter nutzbar (jedoch kein Nutzungsschwerpunkt)  Neben den raumbezogenen Anforderungen gelten folgende allgemeine funktio-nale Anforderungen an die räumliche Gestaltung des Musikcampus: • Parallele Bespielbarkeit der Veranstaltungssäle (akustische Trennung, je-weils eigene Begleitinfrastruktur) • Akustische Entkopplung der Probenräume untereinander und Schallisolie-rung nach außen • Konsequente Trennung von Publikumsflächen, Backstagebereichen, Be-gleitinfrastruktur und Verwaltung • Möglichst kurze Auftrittswege für die Künstler*innen ohne Querung von un-bedachten Außenflächen • Vermeidung von Querungen/Vermischungen verschiedener Nutzergrup-pen in der Besucherführung bzw. Wegeleitung • Erreichbarkeit der Breakouträume ohne Querung von nicht überdachten Außenflächen • Ausreichende Aufenthaltsflächen für die Nutzer und Besucher*innen des Musikcampus, auch draußen (Frei-/Grünflächen)

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• Großzügige Gestaltung von Foyers: Das Konzertsaalfoyer wird bei einigen Konferenzen als Ausstellungsfläche benötigt werden. Daher muss die Fo-yerfläche mindestens so groß sein wie die Grundfläche des Konzertsaals. Die Foyers (auch die der übrigen Veranstaltungsräume) sollten generell optional auch als Veranstaltungsflächen nutzbar sein, entsprechend sind Bodentanks, evtl. auch Verdunkelungsmöglichkeiten u. Ä., vorzusehen. Wie genau die Räume des Raumprogramms sich auf dem Musikcampus verteilen werden, ist im Rahmen der baulichen Planung im Detail auszuarbeiten. Aus heu-tiger Sicht erscheint es sinnvoll, neben den gemeinsam genutzten Gebäudeein-heiten (z. B. Veranstaltungssäle, einige Probensäle, Breakouträume für die Konferenznutzung) für WWU und WSfM auch eigene Gebäudeteile vorzusehen. In diesen wären die alleine genutzten Raumeinheiten wie die Unterrichtsräume und Überäume angesiedelt.

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C.3 Kosten des laufenden Betriebs  C.3.1 Definition von Kostengruppen und des „Verursacherprinzips“  Entsprechend dem Projektauftrag wurde eine Hochrechnung der ungefähr zu er-wartenden Kosten des laufenden Betriebs des Musikcampus vorgenommen.  Die Kosten des laufenden Betriebs werden dabei in folgende Blöcke unterglie-dert:  1. Betriebskosten Hierunter werden folgende Kosten verstanden: Heizung, Wasser, Strom, Klimatisierung, Reinigung (Annahme: Fremdvergabe), Bewachung, Schönheitsreparaturen 2. Personalkosten Hierunter werden folgende Kosten verstanden: Kosten für Leitung (im Sinne einer Geschäftsführung), Disposition, allgemeine Verwaltung, Sek-retariat, Vertrieb und Marketing (in der Rolle als Vermieter, nicht als Ver-anstalter), Veranstaltungstechnik, Veranstaltungsleitung, Hausmeister*in/ Haustechnik, Pforte 3. Verwaltungskosten Hierunter werden Sachkosten für Büromaterial, IT/Software, Telefonie, Fuhrpark, etc. für den Gebäudebetrieb verstanden. Steuern und Versiche-rungen sind nicht beinhaltet. Gebäudeversicherungen könnten auch beim Gebäudeeigentümer und nicht bei der Betreibergesellschaft liegen, und eine steuerliche Einschätzung müsste durch eine Steuerberatung erfolgen und war nicht Gegenstand des Gutachtens. 4. Instandhaltungsrücklage Hierunter werden Kosten für die regelmäßige Wartung fest montierter Ge-bäudeteile (z. B. Klimaanlage, Aufzüge) verstanden. Außerdem sind hier Instandsetzungen am Gebäude selbst oder an direkt und fest mit dem Ge-bäude verbundenen Einbauten sowie an „Dach und Fach“ gemeint.  In der Regel fallen Instandhaltungskosten nicht jedes Jahr in gleicher Höhe an, sondern werden in Form einer Rücklage angespart, bis größere Sanie-rungen nötig sind. Bei Bauten im öffentlichen Besitz ist es nicht ungewöhn-lich keine Instandhaltungsrücklage zu bilden, sondern umfangreichere Sanierungen dann, wenn sie anfallen, aus Sondermitteln zu finanzieren. Kosten für die Instandhaltung liegen häufig nicht bei der Betreibergesell-schaft einer Kulturimmobilie, sondern werden vom Immobilieneigentümer getragen. Instandhaltungskosten bzw. -rücklagen werden für die Betreiber-gesellschaft des Musikcampus dennoch zumindest als optionaler Kosten-block beziffert, um sie nicht gänzlich außer Acht zu lassen. Wenn sie anfallen, ist ihre Größenordnung nicht zu unterschätzen.

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Die bei der Hochrechnung der verschiedenen Kostenblöcke angewandte Metho-dik ist in der folgenden Abbildung aufgeführt: 
 Abbildung 11: Übersicht Kostenblöcke  Die im Raumprogramm als optional gekennzeichneten Flächen (rd. 300 qm) ge-hen im Folgenden nicht in die Berechnungen ein, da diese Flächen nicht unbedingt notwendig sind. Wegen der geringen Gesamtquadratmeterzahl würde aber auch eine spätere Hinzuzählung die Ergebnisse nicht wesentlich ändern.  Die Hochrechnung bezieht sich auf den Musikcampus im „laufenden Betrieb“, nachdem eventuelle Sondereffekte durch die Inbetriebnahme abgeklungen sind.  Die Berechnung von Baukosten fällt nicht in den Bereich der Expertise von MET-RUM. Für die Veranschlagung einer laufenden Instandhaltungsrücklage werden  auf Basis des Kostenrahmens der WWU Herstellungskosten in Höhe von rd. 160 Mio. EUR angenommen. Der Wert von rd. 160 Mio. EUR versteht sich ohne Grundstücks-, Abbruchs-, Umzugs- und Einrichtungskosten, da diese für die Be-rechnung der Instandhaltungskosten nicht relevant sind.  Die Gastronomie ist als eigenständige wirtschaftliche Einheit zu sehen, welche anhand ihrer Vollkosten bewertet und voraussichtlich verpachtet wird.         
Vier Gruppen der Kostenschätzung –jeweils im „laufenden Betrieb“, d. h. nachdem eventuelle Sondereffekte durch die Inbetriebnahme abgeklungen sind –
•Heizung•Wasser•Strom•Klimatisierung•Reinigung (Annahme: Fremdvergabe)•Bewachung•Schönheitsreparaturen
„Betriebskosten“
•Regelmäßige Wartung fest montierter Gebäudeteile (z. B. Klimaanlage, Aufzüge, Bestuhlung)•Instandsetzungen am Gebäude selbst oder an direkt und fest mit dem Gebäude verbundenen Einbauten, sowie an „Dach und Fach“
„Instandhaltungsrücklage“
•Leitung•Disposition•Allgemeine Verwaltung•Sekretariat•Vertrieb und Marketing•Veranstaltungstechnik•Veranstaltungsleitung•Hausmeister/-technik•Pforte
„Personalkosten“
•Büromaterial, IT/ Software, Telefonie, Fuhrpark, etc.•Exkl. Steuern und Versicherungen
„Verwaltungskosten“
Bei der Schätzung angewandte Methoden
•Benchmarks•Experten-einschätzungen
Bei der Schätzung angewandte Methoden
•Annahme der Herstellungs-kosten auf Basis des Kostenrahmens der WWU•Grobschätzung: 1,5% p. a. bezogenaufdieHerstellungskosten
Bei der Schätzung angewandte Methoden
•METRUM-Personalbedarfs-schätzung•Pauschalwert für Arbeitgeberkosten
Bei der Schätzung angewandte Methode
•METRUM-Erfahrungswerte

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In der von METRUM angewendeten Methodik werden erst die gesamten Kosten des laufenden Betriebs abgeschätzt und in einem nächsten Schritt nach dem Ver-ursacherprinzip verteilt. „Verursacherprinzip“ bedeutet:  • Jeder Nutzer trägt einen Anteil der Betriebskosten, welcher dem jeweiligen Anteil an der gesamten Nutzung entspricht. An dieser Stelle wird die aus-führlich erhobene Nutzung der verschiedenen Räume durch die Ankernut-zer relevant. • Falls durch die Vermietung von freien Zeiten Einnahmen erwirtschaftet werden, reduzieren diese direkt die Betriebskosten des jeweiligen Gebäu-deteils und nutzen damit allen Nutzern eines Gebäudeteils. Durch das Prinzip der Verteilung der Betriebskosten nach dem Verursacherprinzip wird noch nicht festgelegt, wie genau diese Kosten abgerechnet werden. Denkbar sind sowohl eine Pauschale auf Basis einer im Vorhinein angenommenen Nut-zung, eine veranstaltungsgenaue Abrechnung, sowie Mischformen dieser beiden Varianten.   C.3.2 Definition von Gebäudekomplexen und Hochrechnung der Gesamtfläche des Musikcampus  Zur Vereinfachung der weiteren Bearbeitung hat METRUM das Raumprogramm vier verschiedenen Gebäudekomplexen zugeteilt. Diese Einteilung erfolgt aus-schließlich vor dem Hintergrund der Kostenberechnung für den laufenden Betrieb. Sie ist nicht als Empfehlung für die architektonische Gestaltung zu verstehen. Die vier Gebäudekomplexe lauten:8  1. Gebäudekomplex „Veranstaltungen“ (Konzertsaal, Kammermusiksaal, Veranstaltungsinfrastruktur, Orchesterinfrastruktur) NF = ca. 6.400 qm 2. Gebäudekomplex WSfM (Unterrichts- und Begleitinfrastruktur) NF = ca. 2.600 qm 3. Gebäudekomplex „WWU Musikhochschule“ (Unterrichts- und Begleitinfra-struktur) NF = ca. 6.000 qm 4. Gebäudekomplex „Seminarzentrum“ (Seminarräume für die gemischte Nutzung: Workshop-/Breakouträume für Tagungen und Konferenzen) NF = ca. 1.700 qm  Bei der Hochrechnung der Betriebskosten werden Benchmarkwerte verwendet, die sich auf die gesamte Nettogrundrissfläche (NGF) von Kulturimmobilien bezie-hen. Hierbei werden für den Gebäudekomplex „Veranstaltungen“ Benchmark-werte von Kulturimmobilien (insbesondere von Konzerthäusern) zugrunde gelegt,  8 Die Differenz der Summe dieser vier Gruppen (16.700 qm) zu den zuvor genannten 17.100 qm Nutzfläche ist dadurch zu erklären, dass die Gastronomie hier nicht enthalten ist. Die Gastronomie wurde anhand ihrer Vollkosten separat betrachtet.

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und für die Gebäudekomplexe „WSfM“, „WWU Musikhochschule“ und „Seminar-zentrum“ Einschätzungen bzw. Erfahrungswerte der WWU.  Da die verwendeten Erfahrungswerte Kosten pro Jahr pro qm NGF abbilden, ist es erforderlich, basierend auf der ermittelten Nutzfläche die ungefähre Netto-grundrissfläche zu berechnen. Hierbei wird auf Durchschnittswerte verschiedener Gebäudetypen zurückgegriffen. Für den Musikcampus ergibt sich in Summe eine Nettogrundrissfläche von 26.000 qm. Dieser Wert ist als ungefähre Größenord-nung zu verstehen. Er ist u. a. von der architektonisch-baulichen Gestaltung ab-hängig, die zum heutigen Zeitpunkt noch nicht bekannt ist.  Bei der Aufteilung der Betriebskosten auf die Nutzer werden sechs verschiedene Gruppen der Ankernutzer unterschieden: • Sinfonieorchester Münster (SOM) • WWU Musikhochschule (WWU MHS) • Städtische Nutzungen zusätzlich zum SOM (Stadt allg.) • WWU Tagungen und Konferenzen (WWU T&K) • Westfälische Schule für Musik (WSfM) • WWU Hochschulleben und sonstiges (WWU allg.) Jedem Raum des Raumprogramms wird nach Zugehörigkeit zu einem Gebäude-komplex eine NGF und darauf basierend eine Summe an Betriebskosten pro Jahr zugeteilt.  Für jeden Raum des Raumprogramms werden die Betriebskosten entweder: • Einem alleinigen Nutzer zugeschlagen (nur SOM, WWU MHS und WSfM) • Bei Räumen mit Veranstaltungsbezug entsprechend der Belegung des zu-gehörigen Veranstaltungsraums prozentual auf die verschiedenen Nutzer aufgeteilt. Dabei werden Vor- und Nachmittagsbelegungen mit 50% und Abendbelegungen mit 100% gewichtet.9 • Bei sonstigen Räumen gleichmäßig auf die vier Nutzer SOM, WWU MHS, WWU T&K und WSfM aufgeteilt. Für die Gebäudekomplexe „Veranstaltungen“ und „Seminarzentrum“ wird ange-nommen, dass durch Vermietungen an Dritte10 die von den Nutzern zu tragenden Betriebskosten reduziert werden.       
 9 Hintergrund dieser Gewichtung ist die Annahme, dass die Nutzungsintensität und damit auch die entstehenden Kosten bei Abendveranstaltungen durchschnittlich höher sind. 10 „Dritte“ meint in diesem Fall alle Nutzergruppen, die nicht zu den Ankernutzern gezählt werden.

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C.3.3 Annahmen zu der Rolle der Betreibergesellschaft11  Folgende Aufgaben der Betreibergesellschaft werden angenommen: • Koordination der Raumbelegungen der Ankernutzer  • Vermarktung von freien Terminen an öffentliche und/oder private Fremdnutzer („Dritte“) • Technische und organisatorische Betreuung der Veranstaltungen • Facility Management  Es wird zu diesem Zeitpunkt nicht angenommen, dass der Betrieb durch eine künstlerisch verantwortliche Intendanz außerhalb bzw. zusätzlich zu den An-kernutzern geführt wird, oder dass Veranstaltungen in eigener wirtschaftlicher Ver-antwortung der Betreibergesellschaft durchgeführt werden.   C.3.4 Gesamtkosten des laufenden Betriebs unabhängig von dem Organisati-ons- und Trägermodell  In einer ersten Näherung sind die Kosten des laufenden Betriebs unabhängig von dem Organisations- und Trägermodell, also der Frage, wie genau die Betreiber-gesellschaft (bzw. die Betreibergesellschaften) strukturiert wird (bzw. werden), und wie das Verhältnis zwischen Betreibergesellschaft(en) und (Anker)nutzern ge-staltet ist.  Die Gesamtkosten des Betriebs aller Gebäudeteile sind einerseits eine nahelie-gende und relevante Kennzahl, andererseits sind sie anfällig für Fehlinterpretatio-nen. Bei der Interpretation und Bewertung der gesamten laufenden Betriebskosten des Musikcampus ist zu bedenken, dass diese Kosten zum Teil – nach Einschät-zung der Ankernutzer sogar größtenteils – bereits heute in den Haushalten von Stadt bzw. WWU anfallen. Die Gesamtkosten des laufenden Betriebs sind somit keine Mehrkosten.   Hinzu kommt, dass bei Realisierung des Musikcampus an anderen Stellen Min-derbelastungen oder sogar zusätzliche Einnahmepotenziale entstehen (letzteres z. B. durch Vermietung frei werdender Termine im Theater).   Unabhängig vom Organisations- und Trägermodell werden die Gesamtkosten des laufenden Betriebs auf rd. 3 Mio. EUR p. a. geschätzt (exkl. Instandhaltung).         11 Im Folgenden wird der Lesbarkeit halber teilweise abstrakt der Singular „Betreibergesellschaft“ verwendet, auch, wenn es sich teilweise auch um mehrere Betreibergesellschaften handeln könnte.

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Dieser Wert setzt sich zusammen aus:  • Rd. 1,7 Mio. EUR Betriebskosten, mögliche Einnahmen aus der Vermie-tung in Höhe von rd. 400 TEUR bereits gegengerechnet (Miete und Mietnebeneinnahmen).12 Vor Abzug von Vermietungseinnahmen betragen die jährlichen Betriebs-kosten rd. 2,1 Mio. EUR. Die WWU hat unabhängig von den Berechnungen durch METRUM eine eigene Schätzung zu den Betriebskosten erstellt. Die WWU erhält in Summe für den gesamten Musikcampus von ca. 2,2 Mio. EUR. Dieser Wert passt sehr gut zu dem von METRUM errechneten Wert.  • Rd. 1,2 Mio. EUR p. a. Personal  Hierin beinhaltet ist das Personal für das Facility Management, die techni-sche und organisatorische Betreuung der Veranstaltungen, die Vermark-tung von freien Terminen an öffentliche und/oder private Fremdnutzer und die Leitung der Betreibergesellschaft.   Folgende Stellenprofile sind in den Personalkosten enthalten: Veranstal-tungstechnik, Veranstaltungsleitungen, Hausmeister*in/Haustechnik, Pforte, Disposition, Vertrieb/Marketing, allgemeine Verwaltung/Sekretariat, Leitung (Charakter eine Geschäftsführung, keine Intendanz außerhalb bzw. zusätzlich zu den Ankernutzern des Musikcampus).  Bei Veranstaltungen benötigtes Garderoben- oder Einlasspersonal wird entweder direkt vom Veranstalter engagiert oder diese Kosten werden vom Betreiber der Immobilie 1:1 an den jeweiligen Veranstalter weitergegeben.  • Rd. 70 TEUR p. a. allgemeine Sach- und Verwaltungskosten Unter „allgemeine Sach- und Verwaltungskosten“ wird verstanden: allge-meines Büromaterial, Porto, Leasing PCs, Drucker, etc., Telefonie (inkl. mobil), EDV-/Softwarelizenzen, Kontoführung, IT-Betreuung, Buchführung (extern vergeben), Abschluss- und Prüfungskosten, Fuhrpark (z. B. Lea-sing Fahrzeuge für Hausmeister und Leitung), Basisbudget Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Signaletik/Besucherführung auf dem Campus, Basisausstattung Werbemittel und Website).  • Unter der Annahme, dass jährlich rd. 1,5% der Herstellungskosten für die Instandhaltung eingeplant werden, und dass die Herstellungskosten exkl. Grundstücks-, Abbruchs-, Umzugs- und Einrichtungskosten rd. 160 Mio. EUR betragen, liegen die jährlichen Instandhaltungskosten bei rd. 2,4 Mio. EUR (ggf. als Rücklage).   12 Aufgrund der getätigten Vereinfachungen und Annahmen ist bei den Betriebskosten mit einer Schwankungsbreite von ca. 20% zu rechnen. Mietnebeneinnahmen aus Sicht der Betreibergesell-schaft können z. B. Einnahmen aus der Bereitstellung von technischem Personal oder von techni-scher Ausstattung sein.

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C.3.5 Thema Vermietung  Vermietungseinnahmen meinen die Einnahmen, die durch Nutzergruppen, die nicht den Ankernutzern zugeordnet sind, entstehen. Dazu zählen auch Mietneben-einnahmen wie z. B. Einnahmen aus der Bereitstellung von technischem Personal oder von technischer Ausstattung.  Es werden folgende Vermietungen an Dritte angenommen (alle Werte jährlich): • Konzertsaal: 41 Vermietungen, davon 13 Vermietungen an nicht-kommer-zielle Nutzer • Kammermusiksaal: 27 Vermietungen an Dritte, davon 17 Vermietungen an nicht-kommerzielle Nutzer • Werkstattbühne: 61 Vermietungen an Dritte, davon 46 Vermietungen an nicht-kommerzielle Nutzer • Pop-Bühne: 30 Vermietungen an Dritte, davon 17 Vermietungen an nicht-kommerzielle Nutzer • Seminarräume: 100 Vermietungen eines einzelnen Raums an Drittnutzer Das Konzept des Musikcampus ist das eines offenen Orts (vgl. Kap. C.1 Konzept des Musikcampus). Damit auch nichtkommerzielle Nutzergruppen aus der Freien Szene die Räumlichkeiten des Musikcampus nutzen können, müssen die Mieten für sie entsprechend moderat gestaltet werden.  Dies könnte grundsätzlich durch zwei unterschiedliche Ansätze gewährleistet wer-den: 1. Die nichtkommerziellen Nutzergruppen aus der Freien Szene der Stadt Münster zahlen von vornherein geringere Mieten als die anderen Drittnut-zer.  2. Die nichtkommerziellen Nutzergruppen aus der Freien Szene zahlen die regulären, marktüblichen Mieten an die Betreibergesellschaft, erhalten aber von der Stadt Münster Mietzuschüsse in Höhe von 50% auf die regu-läre Miete.  Variante 1 würde eine indirekte Subventionierung dieser Nutzung durch die WWU bedeuten, da dann die für alle Nutzer betriebskostenmindernden Einnahmen re-duziert würden. Dieser Mechanismus wäre unter Umständen problematisch.  Es wird daher angenommen, dass die Stadt Münster im Sinne der Variante 2 un-abhängig von dem Betrieb des Musikcampus die Vermietung an nichtkommerzi-elle Nutzer durch Übernahme von 50% der Miete fördert. Dies bedeutet Gesamtkosten für die Stadt außerhalb der hier vorgenommenen Betrachtung von rd. 90 TEUR p. a. Die Umsetzung könnte z. B. im Rahmen von Projektförderungen, durch Einrichtung eines eigenen „Fördertopfs“ für die Raumnutzung auf dem Mu-sikcampus, oder auf andere geeignete Weise erfolgen.

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C.3.6 Thema Gastronomie  Zusätzliche Finanzierungsbeiträge durch eine Gastronomieverpachtung sind möglich und wurden in einer Fachexpertise berechnet. Das jährliche Pachtpoten-zial liegt demnach im mittleren fünfstelligen Bereich und ist u. a. standortabhängig (City- oder Außenstandort). Allerdings sind Investitionen im hohen sechsstelligen Bereich Voraussetzung dafür, die Gastronomie verpachten zu können. Pachtpo-tenziale sind in den oben zitierten Kosten des laufenden Betriebs daher nicht ge-gengerecht, zumal offen ist, ob die Betreibergesellschaft diese Pacht für sich verbuchen könnte. Es ist z. B. auch denkbar, dass Pachteinnahmen beim Immo-bilieneigentümer verbleiben, soweit dieser nicht identisch mit dem Immobilenbe-treiber ist.

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C.4 Organisations- und Trägermodell  C.4.1 Vorbemerkung  Das Projekt Musikcampus ist ein komplexes Vorhaben. Der künftige laufende Be-trieb lässt sich nicht isoliert betrachten – u. a. die Schnittstellen zu der Errichtung und zu der Finanzierung des Baus müssen betrachtet werden. Folgende Schlüs-selfragen zum Organisations- und Trägermodell des Musikcampus sind von Be-deutung:   • Wer finanziert den Bau des Musikcampus?  • Wer baut den Musikcampus? • Wem gehören die Gebäude des Musikcampus nach Fertigstellung? • Wird eine Rendite für die Finanzierung des Baus erwartet? • Soll es einen oder mehrere Betreiber des Musikcampus geben? • Welche Organisationseinheit(en) betreiben den Musikcampus? Auf Basis erster Einschätzungen zu diesen Schlüsselfragen werden drei Szena-rien eines Organisations-/Trägermodells für den laufenden Betrieb des Musikcam-pus betrachtet. Alle Szenarien und Schlüsselfragen sind in den nächsten Schritten auch juristisch und steuerlich zu prüfen.   C.4.2 Betrachtete Organisations- und Trägermodelle  Die drei entwickelten Szenarien eines Organisations-/Trägermodells für den lau-fenden Betrieb lauten:  1. Szenario 1: Kostenfreie Überlassung der Gebäude an eine (g)GmbH, die für den gesamten Betrieb zuständig ist 2. Szenario 2: Kostenfreie Überlassung der Gebäude an mehrere für den Be-trieb verantwortliche Organisationen 3. Szenario 3: Refinanzierung des Baus der gemischt genutzten Gebäude über eine GmbH für den Veranstaltungsbetrieb  In Szenario 1 existiert eine einzige Betreibergesellschaft. Diese könnte verschie-dene Gesellschafter haben (z. B. Stadt und Land), dies ist jedoch nicht obligato-risch. Die Betreibergesellschaft erhält die Gebäude zur kostenfreien Nutzung und vermietet nach unterschiedlichen Prinzipien an die Ankernutzer:   Die Stadt Münster zahlt für die durch die WSfM und das SOM alleine genutzten Gebäude(bereiche) pauschale Kostenmieten, d. h. sie erstattet der Betreiberge-sellschaft die tatsächlich konkret für diese Gebäude(bereiche) anfallenden Kosten, unabhängig von der konkreten Nutzung. Eine Berücksichtigung der konkreten Nut-zung ist hier nicht erforderlich, da keine gemeinsame Nutzung durch verschiedene Ankernutzer stattfindet und die Nutzungsanteile für eine Kostenaufteilung daher

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nicht auseinandergerechnet werden müssen. Analog erstattet die WWU in Szena-rio 1 für die nur durch die WWU MHS genutzten Gebäude(bereiche) die anfallen-den Kosten durch eine Kostenmiete.  Alle Ankernutzer, die die Gebäudekomplexe „Veranstaltungen“ und „Seminarzent-rum“ nutzen, zahlen an die Betreibergesellschaft entsprechend ihren Nutzungsar-ten und -umfängen pro Einzelveranstaltung Kostenmieten. Mit diesen Kostenmieten werden die Vollkosten des Betriebs entsprechend der Nutzungsin-tensität umgelegt.  „Dritte“ Nutzer, die nicht den Ankernutzern zugerechnet werden, zahlen soge-nannte Marktmieten pro Veranstaltung. Marktmiete bedeutet, dass – anders als bei Kostenmieten – nicht die realen Vollkosten die Berechnungsgrundlage sind, sondern eben Mietsätze, die im lokalen Markt als angemessen gelten können. Marktmieten können theoretisch sowohl unter als auch über Kostenmieten liegen. In der Praxis liegen sie oft unterhalb von Kostenmieten – vor allem dann, wenn Kostenmieten die Refinanzierung der Immobilienerrichtung beinhalten.  Die folgende Abbildung zeigt die wichtigsten Merkmale von Szenario 1 im Über-blick:  
 Abbildung 12: Szenario 1 des Organisations- und Trägermodells  Szenario 2 unterscheidet sich dahingehend von Szenario 1, dass nur die Gebäu-dekomplexe „Veranstaltungen“ und „Seminarzentrum“ von einer Betreibergesell-schaft betrieben werden, an der sich mehrere Gesellschafter (z. B. Stadt und Land) beteiligen können. Die alleine genutzten Gebäude bzw. Gebäudebereiche 
Szenario 1: Kostenfreie Überlassung der Gebäude an eine (g)GmbH, die für den gesamten Betrieb zuständig ist
Öffentliche(r) Immobilieneigentümer (z. B. Land und/oder Stadt)
Überlässt alle Bauten kostenfrei zu Nutzung
Vermietet pauschal nach Kostenmiete
An WWU: Gebäudekomplex WWU MHS
An SOM: reindurch das SOM genutzte Räume im Gebäudekomplex „Veranstaltungen“
An WSfM: Gebäudekomplex WSfM
Vermietet pro Einzelveranstaltung nach Kostenmiete
An WWU MHS, WWU T&K, WWU allg., Stadt allg., SOM und WSfM: Veranstaltungsräume und Begleitinfrastruktur in den Gebäudekomplexen „Veranstaltungen“ und „Seminarzentrum“
Vermietet pro Einzelveranstaltung nach Marktmiete
An Dritte Nutzer: Veranstaltungsräume und Begleitinfrastruktur in den Gebäudekomplexen „Veranstaltungen“ und „Seminarzentrum“
Musikcampus (g)GmbH
•Anteile z. B. 50% Land (evtl. vertreten durch WWU), 50% Stadt•Satzung regelt Dispositionsregeln der öffentlichen Nutzer•Verantwortung für den Betrieb aller Gebäude, nie Veranstalterrolle•Verwaltet die Marke „Musikcampus“•Finanzierung durch Vermietung primär an öffentliche Nutzer und ergänzend auch an Dritte•Trägt Instandhaltungskosten bzw. zahlt in eine Rücklage des Immobilieneigentümers ein (insbesondere dann von Bedeutung, wenn Nutzung nicht Eigentumsverhältnissen entspricht)
Wichtig: Damit die (g)GmbH keinen positiven Umsatzsteuersaldo hat (welcher zu einem Liquiditätsabfluss an das Finanzamt führen würde), müssen die Mieten an die öffentlichen Nutzer mit deutlich reduziertem Umsatzsteuersatz durchgeführt werden dürfen.

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„WWU MHS“ und „WSfM“ betreiben WWU und Stadt jeweils eigenverantwortlich – so, wie es bereits heute mit den bestehenden Gebäuden der Fall ist.   Die sonstigen Mechanismen gleichen den in Szenario 1 beschriebenen: Alle An-kernutzer, die die Gebäudekomplexe „Veranstaltungen“ und „Seminarzentrum“ nutzen, zahlen an die Betreibergesellschaft entsprechend ihren Nutzungsarten und -umfängen pro Einzelveranstaltung Kostenmieten. „Dritte“ Nutzer, die nicht den Ankernutzern zugerechnet werden, zahlen sogenannte Marktmieten pro Ver-anstaltung. Die folgende Abbildung zeigt die wichtigsten Merkmale von Szenario 2 im Überblick:  
 Abbildung 13: Szenario 2 des Organisations- und Trägermodells  In Szenario 1 und 2 wird angenommen, dass die Gebäudekomplexe „Veranstal-tungen“ und „Seminarzentrum“ den jeweiligen Betreibern kostenfrei zur Nutzung überlassen werden. In Szenario 3 hingegen lautet die Annahme, dass der Besitzer der Gebäudekomplexe „Veranstaltungen“ und „Seminarzentrum“ über die Vermie-tung  eine Refinanzierung der Investition in diese Gebäude anstrebt und entspre-chende Beiträge zusätzlich zu den Kostenmieten erhebt. Die folgende Abbildung zeigt die wichtigsten Merkmale von Szenario 3 im Überblick:    
Szenario 2: Kostenfreie Überlassung der Gebäude an mehrere für den Betrieb verantwortliche Organisationen
Land besitzt Gebäudekomplex WWU MHS
WWU
Öffentlicher Immobilieneigentümer (z. B. Land und/oder Stadt) besitzt Gebäudekomplex „Veranstaltungen“ und „Seminarzentrum“
Kostenfreie Überlassung Kostenfreie Überlassung
Musikcampus Veranstaltung (g)GmbH
•Anteile z. B. 50% Land (evtl. vertreten durch WWU), 50% Stadt•Satzung regelt Dispositionsregeln der öffentlichen Nutzer•Verantwortung für den Betrieb der beiden Gebäudekomplexe, nie Veranstalterrolle•Finanzierung des laufenden Betriebs durch Vermietung primär an öffentliche Nutzer und ergänzend auch an Dritte•Trägt Instandhaltungskosten bzw. zahlt in eine Rücklage des Immobilieneigentümers ein
Wichtig: Damit die (g)GmbH keinen positiven Umsatzsteuersaldo hat (welcher zu einem Liquiditätsabfluss an das Finanzamt führen würde), müssen die Mieten an die öffentlichen Nutzer mit deutlich reduziertem Umsatzsteuersatz durchgeführt werden dürfen.
Vermietet pauschal nach Kostenmiete
An SOM: rein durch das SOM genutzte Räume im Gebäudekomplex „Veranstaltungen“
Vermietet pro Einzel-veranstaltung nach Kostenmiete
An WWU T&K, WWU allg., Stadt allg., SOM: Gemischt genutzte Räume in den Gebäudekomplexen „Veranstaltungen“ und „Seminarzentrum“
An Dritte Nutzer: Gemischt genutzte Räume in den Gebäudekomplexen „Veranstaltungen“ und „Seminarzentrum“
Stadt besitzt Gebäudekomplex WSfM
WSfM
Kostenfreie Nutzung
Vermietet pro Einzel-veranstal-tungnach Marktmiete

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 Abbildung 14: Szenario 3 des Organisations- und Trägermodells  Das Szenario 2 erscheint derzeit am praktikabelsten. Daher wurde es durch den Lenkungskreis des Auftraggebers als Vorzugsszenario für eine Detailbetrachtung ausgewählt. Die Kostenberechnung für den laufenden Betrieb wurde entspre-chend auf dieses Szenario fokussiert und wird im Folgenden erläutert.   C.4.3 Betrachtung der Kosten des laufenden Betriebs für Variante 2 des Organi-sations- und Trägermodells  Es entstehen in Szenario 2 drei Betreiber:  • die WWU für den Gebäudekomplex WWU MHS • die Stadt Münster für den Gebäudekomplex WSfM • die Musikcampus Veranstaltung (g)GmbH für die Gebäudekomplexe „Ver-anstaltungen“ und „Seminarzentrum“ Die Kosten für den Betrieb der (g)GmbH können gemäß dem Verursacherprinzip auf die Ankernutzer aufgeteilt werden. Sie lägen gemäß diesem Prinzip zu ca. einem Drittel bei der Stadt Münster und zu ca. zwei Dritteln bei der WWU. Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick über die Kostenverteilung:  
Szenario 3: Refinanzierung des Baus der gemischt genutzten Gebäude über eine GmbH für den Veranstaltungsbetrieb
Land besitzt Gebäudekomplex WWU MHS
WWU
Land besitzt Gebäudekomplexe „Veranstaltungen“ und „Seminarzentrum“
Kostenfreie Überlassung Leasing-Modell o. ä.
Musikcampus Veranstaltung GmbH
•Anteile: 100% Land (evtl. durch WWU)•Verantwortung für den Betrieb der beiden Gebäudekomplexe, nie Veranstalterrolle•Finanzierung des laufenden Betriebs durch Vermietung primär an öffentliche Nutzer und ergänzend auch an Dritte•Stadt zahlt deutlich erhöhte Mieten / Finanzierungsbeiträge für die Nutzung, um Teile der Baukosten des Land über einen Zeitraum von Jahrzehnten zu refinanzieren (entweder pro Veranstaltung oder als jährliche Pauschale)•Auf Instandhaltungsrücklage kann evtl. verzichtet werden, da der Gebäudebesitz und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Vorteile komplett beim Land liegenWichtig: Aus steuerlicher Sicht zu prüfen! Eventuell ist es fragwürdig, wenn ein Nutzer (WWU) geringere Mieten / Finanzierungs-beiträge zahlt als ein anderer (Stadt).
Vermietet pauschal nach Kostenmiete + Refinanzierung
An SOM: rein durch das SOM genutzte Räume im Gebäudekomplex „Veranstaltungen“
Vermietet pro Einzelveran-staltung nach Kostenmiete
An Stadt allg., SOM: Gemischt genutzte Räume in den Gebäudekomplexen „Veranstaltungen“ und „Seminarzentrum“
An Dritte Nutzer: Gemischt genutzte Räume in den Gebäudekomplexen „Veranstaltungen“ und „Seminarzentrum“
Stadt besitzt Gebäudekomplex WSfM
WSfM
Kostenfreie Nutzung
Vermietet pro Einzelveran-staltung nach Marktmiete
Vermietet pro Einzelveran-staltung nach Kostenmiete + Refinanzierung
An WWU T&K, WWU allg., Gemischt genutzte Räume in den Gebäudekomplexen „Veranstaltungen“ und „Seminarzentrum“

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 Abbildung 15: Kostenaufteilung Gebäudekomplexe „Veranstaltungen“ und „Seminarzentrum“ in Sze-nario 2 Die Kosten der Gruppe 1 („Betriebskosten“) sind – wie in den vorangegangenen Ausführungen – bereits um Einnahmen aus der Vermietung an Dritte (Nicht-An-kernutzer) reduziert.13   Die Kosten für den Gebäudekomplex WWU MHS wird in Szenario 2 allein die WWU tragen, die Kosten für den Gebäudekomplex WSfM alleine die Stadt Müns-ter. In Szenario 2 werden der Stadt für den Betrieb des Gebäudekomplexes „WSfM“ rd. 400 TEUR (ohne Instandhaltung) zugerechnet. Hierin sind, zusätzlich zu den Betriebskosten nach obiger Definition, auch anteilige Personalkosten und anteilige Verwaltungskosten enthalten. Der WWU werden für den Betrieb des Ge-bäudekomplexes „WWU MHS“ rd. 960 TEUR (ohne Instandhaltung) zugerechnet. Auch hier sind, zusätzlich zu den Betriebskosten nach obiger Definition, auch an-teilige Personalkosten und anteilige Verwaltungskosten enthalten.  Diese Kosten für Stadt und WWU sind jeweils zusätzlich zu den anteiligen Kosten an den Gebäudekomplexen „Veranstaltungen“ und „Seminarzentrum“ zu verste-hen. Gleichzeitig ist zu bedenken, dass die WWU MHS und die WSfM bereits heute eigene Gebäude betreiben, so dass es sich aus der Perspektive der jewei-ligen Gesamthaushalte nicht um additive Kosten handelt. Beispielsweise die Per-sonalkosten könnten vermutlich durch bereits vorhandenes Personal abgedeckt werden.    
 13 Die Unterstützung der nichtkommerziellen Drittnutzer (z. B. freie Musikszene Münster) durch die Stadt Münster ist in dieser Betrachtung nicht beinhaltet und ist additiv zu verstehen. 
Kostenaufteilung für die Gebäudekomplexe „Veranstaltungen“ und „Seminarzentrum“ in Szenario 2
Gebäudekomplexe „Veranstaltungen“ und „Seminarzentrum“ (der (g)GmbH zugeordnet, welche von allen Nutzern entsprechend der Nutzung finanziert wird)
Kosten[Brutto, in TEUR] SOMWWU MHSWWU T&KWWUallg.Stadt allg.WSfMSUMME
Gruppe 1: Betriebskosten13014518570 10 75 615
Gruppe 2: Personalkosten22524026080 15 115 935
Gruppe 3: Verwaltungskosten10 10 10 0 0 5 35
SUMME Gruppe 1-3 36539545515025 1951.585
Gruppe 4: Instandhaltungsrücklage28430733111123 1451.201
SUMME Gruppe 1-4 64970278626148 3402.786
Anteil Stadt (SOM + WSfM + Stadt allg.):
585 TEUR (ca. 37%)
Anteil WWU (MHS + T&K + allg.):
1.000 TEUR (ca. 63%)
Übernahme durch Nutzer eventuell nicht erforderlich?

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Die folgende Tabelle zeigt abschließend die Kosten für die Stadt Münster und die WWU in der Übersicht.14 Die zusammenfassende Darstellung versteht sich zuzüg-lich einer evtl. anfallenden Instandhaltungsrücklage (Anteil der Stadt: 806 TEUR, WWU: 1.595 TEUR). Ob eine Übernahme durch die Ankernutzer erforderlich sein wird, ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht sicher absehbar.  
 Abbildung 16: Zusammenfassung Kosten laufender Betrieb (exkl. Instandhaltung)      
 14 Entsprechend der Logik zuvor sind die Betriebskosten bereits um Einnahmen aus der Vermietung an Dritte reduziert. 
ZUSAMMENFASSUNG
Kosten [Brutto, in TEUR] Stadt 
gesamt
WWU 
gesamt
Gebäudekomplexe „Veranstaltungen“ 
und „Seminarzentrum“ 
585 1.000
Gebäudekomplex „WWU MHS“ 0 960
Gebäudekomplex „WSfM“ 400 0
GESAMT (ohne Instandhaltungsrücklage)985 1.960

Anlage 5 Anregung nach § 24 GO NW der Schlossplatzinitiative 00075-2019 - Schlossplatzareal Münster

48 Zeichen

Anregung Nr. 2019-00075
Anlage 5 zur V/0464/2019

Anlage 2 Arbeitsgemeinschaft NetzwerkStadt - scheuvens + wachten plus - Standortanalysen Musik-Campus

30083 Zeichen

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Standortanalyse Musikcampus
Ersteinschätzung
Anlage 2 zur V/0464/2019

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Vorspann: Ausgangspunkte
AusgangspunkteDer Ersteinschätzung der Eignung von Standorten für die Realisierung des „Musikcampus Münster“ liegen folgende Ratsbeschlüsse, Anträge, Absichtserklärungen und Gutachten zugrunde:• Antrag der CDU-Fraktion zur Schlossplatzgestaltung vom 28. Januar 2013,• Antrag der Ratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU zum Musikcampus und denPerspektiven für das Martiniviertel vom 5. Dezember 2017,• Anregung der Initiative SchlossPlatzKultur2020 nach §24 GO NRW zur Durchführung einesIdeenwettbewerbs für das Schlossareal und dessen Prüfung als Standort für den Musikcampus, • gemeinsame Absichtserklärung von WWU und Stadt Münster vom 7. September 2016 zur Planungdes Musikcampus mit Kongressfunktionen auf dem Standort Hittorfstraße,• Letter ofIntent„Wissenschaftsstadt der Zukunft“ von WWU, Universitätsklinikum, FH Münster,Studierendenwerk, BLB NRW und Stadt Münster vom 7. September 2018,• interne Projektdokumentation von METRUM Managementberatung vom März 2019 „Nutzungs-undBetreiberkonzept Musikcampus Münster“ (inkl. Raumprogramm als Anhang),• Management Summary von METRUM Managementberatung vom 4. Juli 2019 und• Broschüre der WWU zum Musikcampus vom 4. Juli 2019
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Vorspann: Standorte
Standorte Aus den Ratsbeschlüssen, Anträgen und Absichtserklärungen resultiert die Prüfung von drei Standorten.Diese werden anhand einheitlicher Kriterien auf ihre Eignung für das Projekt Musikcampus einer Ersteinschätzung unterzogen:• Standort 1 „Hörster Parkplatz“,• Standort 2 „Hittorfstraße/Ecke Einsteinstraße“ und• Standort 3 „Schlossareal“.Die Standortprüfung Schlossareal geht nicht von einer Bebauung des Schlossplatzes, sondern nur von angrenzenden Standorten aus: Parkplatz südlich des Schlosses, Kalkmarkt, Lindenhof-Areal. Das Schlossareal lässt überdies verschiedene Kombinationsmöglichkeiten der Standorte zu. Diese sind als Varianten des Standortes Schlossareal erfasst:• a: Uni-Parkplatz südlich Schloss, kombiniert mit Lindenhof und heutiger Westfälischer Schule für Musik,• b: Kalkmarkt,• c: Uni-Parkplatz südlich Schloss, kombiniert mit Kalkmarkt und auch• d: Uni-Parkplatz südlich Schloss, kombiniert mit Hittorfstraße.
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Vorspann: Standorte
Hittorfstraße
Schlossareal 
Hörster Parkplatz
Standort 2 Standort 1und VariantenStandort 3
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Vorspann: Eignungskriterien
EignungskriterienMETRUM Managementberatung wurde mit der Erstellung eines standortunabhängigen Nutzungs-und Betreiberkonzeptes beauftragt. Deshalb gilt es, für die Einschätzung der Eignung der zu prüfenden Standorte städtebauliche, räumliche wie funktionale Kriterien in Betracht zu ziehen. Entscheidend für das Verständnis des Projektes Musikcampus ist die „Philosophie“, die das Projekt verfolgt. Deshalb nimmt die Projektphilosophie neben den städtebaulichen Aspekten innerhalb der Kriterien einen eigenen Platz ein. Im Rahmen dieser Ersteinschätzung werden die Fragen der Größenordnung und der Projektphilosophie genauer betrachtet, die weiteren städtebaulichen Gesichtspunkte zunächst nur grob und später vertieft untersucht. Folgende Kriterien werden für die Standorteignung in Betracht gezogen:• Flächengröße des Standortes,• Planungs-und Baurecht,• Projektphilosophie,• Erschließungskapazitäten,• Umfeldbelastungen,• Struktureffekte,• Baukulturelle Empfindlichkeit und• Standortempfindlichkeit.
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Vorspann: Eignungskriterien –zur Erklärung
EignungskriterienZunächst werden quantitative und formale Gesichtspunkte in Betracht gezogen, wie die Flächengröße des Standortes und seine planungs-und baurechtlichen Rahmenbedingungen. Und dann ist mit Vorrang die Frage zu beantworten, ob sich an den jeweiligen Standorten die „Philosophie“ des Projektes umsetzen lässt. Die Erschließungskapazitäten, die der jeweilige Standort aufweist, sind ebenfalls in Betracht zu ziehen. Und schließlich werden anhand von vier Kriterien die Wirkungen, Belastungen und Potenziale betrachtet, Umfeldbelastungen, Struktureffekte, baukulturelle Empfindlichkeiten und Standortempfindlichkeiten.FlächengrößeDie Standorte weisen unterschiedliche Flächengrößen auf. Die im METRUM-Gutachten ermittelten Flächengrößen des Raum-und Funktionsprogramms schlagen sich daher in unterschiedlichen Dichten, Höhenentwicklungen und architektonischen Ausprägungen nieder. Für die Standorte werden lagebedingte Abstände zur Grundstücksgrenze unterstellt, die noch keine baurechtlichen Abstandsflächen darstellen, weil diese von der jeweiligen Baukonzeption abhängig sind.Planungs-und BaurechtWegen des Realisierungsdrucks bedarf es der Auseinandersetzung mit den planungs-und baurechtlichen Rahmenbedingungen, mit der Erforderlichkeit von B-Plänen und Änderungen des Flächennutzungsplanes.
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Vorspann: Eignungskriterien –zur Erklärung
EignungskriterienProjektphilosophieMit dem Projekt ist ein akademischer, kultureller und didaktischer Anspruch verbunden, der das Projekt besonders und einmalig macht und sich in der räumlich-funktionalen Konstellation eines Campus niederschlägt. Campus steht für den integrativen Charakter des Projektes im Zusammenwirken von Lehren, Forschen, Proben und Aufführen, im Zusammenspiel der „musikalischen Ausbildung in allen Professionalisierungsstufen“, in der funktionalen Offenheit gegenüber Anforderungen für Tagungen und Kongresse und in der kulturellen Offenheit gegenüber der freien Musikszene. Der Musikcampus ist also deutlich mehr als ein Konzertsaal.ErschließungskapazitätenDie kapazitärenBedingungen der äußeren Verkehrserschließung sind bei den zu prüfenden Standorten ebenso unterschiedlich wie die Möglichkeiten, Aufstellflächen für Service-und Übertragungsfahrzeuge, die Unterbringung von Fahrrad-und PKW-Stellplätzen und Vorfahrtsmöglichkeiten zu realisieren.UmfeldbelastungenDie Belastungen für die umliegenden Quartiere und Standorte, beispielsweise mit Verkehr und Lärm jeglicher Art sind einzuschätzen.
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Vorspann: Eignungskriterien –zur Erklärung
EignungskriterienStruktureffekteDie strukturellen Wirkungen hinsichtlich Standort-und Umfeldaufwertungen, funktionalen Verknüpfungen, Sichtbarkeiten und Ausstrahlungen bedürfen vor allem hinsichtlich der Profilierung des Themas Wissenschaftsstadt der besonderen Betrachtung.Baukulturelle EmpfindlichkeitFragen des Umgebungsschutzes von Denkmälern, der historischen Bedeutung von Standorten und der Prominenz im Stadtgefüge spielen für die Einschätzung der Standorteignung eine Rolle. StandortempfindlichkeitenDie Einbindung der Standorte in den städtischen Kontext und die städtebaulichen und funktionalen Nachbarschaften sind unterschiedlich. Daraus resultieren unterschiedliche städtebauliche, bauliche, ökologische, vegetationssubstanzielle und nutzungsbedingte Empfindlichkeiten.
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Raum-und Funktionsprogramm nach Studie „Metrum“ (Stand März 2019)
Bei den Nutzflächen (NUF) handelt es sich um die Nutzflächen nach Raumprogramm von METRUM ohne Optionsflächen.
Gebäudekomplex* NUFBGF Veranstaltungen6.720**11.350 m2(inkl. SOM)Seminare1.785**2.795 m2Musikhochschule6.300**11.270 m2WSfM2.730**4.075 m2Gastronomie460630 m2
17.99530.120 m2
*   Die Einzelkomplexe gehen aus der funktionalen Aufteilung des Raumprogrammes hervor** WC-Infrastruktur addiert, bei der Gastronomie bereits im Raumprogramm inkludiert.
Veranstaltungssäle
Proben-und Übungssäle inkl. Flächen des SOM
Seminar-räume
Gastro-nomie
Musikhochschule
Westfälische Schule für Musik
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"Fußabdruck" eines Gebäudesam Beispiel von Referenzprojekten:
MuKLübeckBGF = 18.400 m2Fußab. =6.800 m20,37
Philharmonie EssenBGF = 21.700 m2Fußab. =6.500 m20,30
Musikforum BochumBGF = 8.000 m2Fußab. =3.500 m20,45
Konzerthaus DortmundBGF = 35.000 m2Fußab. =2.500 m20,07
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"Fußabdruck" eines Gebäudesam Beispiel von Referenzprojekten:
MuKLübeckBGF = 18.400 m2Fußab. =6.800 m20,37
Philharmonie EssenBGF = 21.700 m2Fußab. =6.500 m20,30
Musikforum BochumBGF = 8.000 m2Fußab. =3.500 m20,45
Konzerthaus DortmundBGF = 35.000 m2Fußab. =2.500 m20,07
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Disclaimer
Sämtliche Flächenangaben in dieser Untersuchung sind –soweit nachvollziehbar –dem "Nutzungs-und Betreiberkonzept" der Metrum Managementberatung vom März 2019 entnommen und ggf. entsprechend der Angaben im Konzept ergänzt. Die Kennwerte haben –in Ermangelung eines final beschlossenen Raumprogramms und Entwurfskonzepts -keinen Anspruch auf Richtigkeit und stellen lediglich eine Erstabschätzungdar. Die Umrechnung von Nutzungsfläche in Bruttogrundfläche gem. DIN 277: 2016 erfolgt anhand von pauschalierten Faktoren, die der 2018er Fassung des BKI Baukostenindex entnommen sind. Endgültige Flächenwerte sind stark –insbesondere im Bereich Veranstaltungsnutzung –entwurfsabhängig und können deutlich variieren. Dies gilt auch für die Abschätzung von "Gebäudefußabdrücken" (= Geschossfläche im Erdgeschoss), die je nach zulässiger/gewünschter Gebäudehöhe und Dichte ebenfalls sehr stark variieren können.
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Disclaimer
Grundsätzlich ist der spätere Gebäudekomplex "Veranstaltung" wesentlich durch die gewünschte Ausführung / Größe des zentralen Konzertsaalsbestimmt. Wodurch dieser Gebäudekomplex als Sonderbaustein zu betrachten ist, dessen resultierendes Bild im Stadtraum erst mit dem eigentlichen architektonischen Entwurf entwickelt werden kann. Für die weiteren Gebäudekomplexe (WWU, WSfMetc.) gehen wir in unserer Untersuchung von einer einheitlichen Gebäudebreite von 35 m aus. Dies ist eine Breite, die insbesondere im Bereich der universitären bzw. schulischen Nutzung ein hohes Maß an Flexibilität bietet und auch Sondernutzungen im Gebäude (Bibliothek, Studios, Hörsäle etc.) abbilden kann. Durch die einheitliche Breite können alle Massenmodelle additiv gehandhabt werden. Für den Standort Hörster Parkplatz ist dieses Prinzip nicht durchzuhalten: Hier ist von einer sehr ortsangepassten dichten und entsprechend in die Höhe wachsenden Architektur auszugehen. Für ein Regelgeschosswerden in dieser Untersuchung 4 m Geschosshöhe angesetzt, um auch in diesem Bereich eine möglichst große Flexibilität in der Baumasse zu gewährleisten. So werden auch die tatsächliche Geschosshöhenerst mit dem finalen Raumprogramm und dem resultierenden Architekturentwurf festgelegt werden können.
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Flächenanspruch
Bei den Nutzflächen (NUF) handelt es sich um die Nutzflächen nach Raumprogramm von METRUM ohne Optionsflächen.
Gebäudekomplex* NUFBGF Veranstaltungen6.720**11.350 m2(inkl. SOM)Seminare1.785**2.795 m2Musikhochschule6.300**11.270 m2WSfM2.730**4.075 m2Gastronomie460630 m2
17.99530.120 m2
*   Die Einzelkomplexe gehen aus der funktionalen Aufteilung des Raumprogrammes hervor** WC-Infrastruktur addiert, bei der Gastronomie bereits im Raumprogramm inkludiert.
Veranstaltungssäle
Proben-und Übungssäle inkl. Flächen des SOM
Seminar-räume
Gastro-nomie
Musikhochschule
Westfälische Schule für Musik
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NetzwerkStadt und scheuvens + wachten plus | Musikcampus August 2019
Gebäudekomplex "Veranstaltungen"NUF-Flächen (ca.) nach Studie "Metrum":Gebäudekomplex: 6.400 m2davon Veranstaltungssäle: 2.200 m2-Konzertsaal1.200 m2Bsp. Musikforum Bochum: LxBxH= 40 x 25 x 18 m1.000 Sitzplätze -> x 1,2: ca. LxBxH= 44 x 28 x 20 m-Kammermusiksaal450 m2Bsp. kl. Saal Elbphilharmonie: LxBxH= 30 x 15 x 15 m-Werkstattbühne275 m2Bsp. resonanzraum-Pop-Bühne275 m2Bsp. resonanzraum
inkl. Probesäle 1, 2 und Chorinkl. Foyerflächenje Saalinkl. Verwaltung SOMinkl. Infrastrukturzzgl. Toiletten/FM (5%)320 m2
ges. Gebäudekomplex: 6.720 m2
Veranstaltungssäle
Proben-und Übungssäle inkl. Flächen des SOM
Seminar-räume
Gastro-nomie
Musikhochschule
Westfälische Schule für Musik
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NetzwerkStadt und scheuvens + wachten plus | Musikcampus August 2019
Gebäudekomplex "Veranstaltungen"NUF-Flächen (ca.) nach Studie "Metrum":Gebäudekomplex: 6.400 m2davon Veranstaltungssäle: 2.200 m2-Konzertsaal1.200 m2Bsp. Musikforum Bochum: LxBxH= 40 x 25 x 18 m1.000 Sitzplätze -> x 1,2: ca. LxBxH= 44 x 28 x 20 m-Kammermusiksaal450 m2Bsp. kl. Saal Elbphilharmonie: LxBxH= 30 x 15 x 15 m-Werkstattbühne275 m2Bsp. resonanzraum-Pop-Bühne275 m2Bsp. resonanzraum
inkl. Probesäle 1, 2 und Chorinkl. Foyerflächenje Saalinkl. Verwaltung SOMinkl. Infrastrukturzzgl. Toiletten/FM (5%)320 m2
ges. Gebäudekomplex: 6.720 m2
Herleitung der BGF:Der Faktor BGF/NUF gem. BKI in der Kategorie Theater beträgt 1,688NUF = 6.720 m2
BGF = 6.720 x 1,688 =11.350 m2
"Fußabdruck" als freistehendes Gebäude:àFußabdruck analog Beispielprojekt MuKin Lübeck (ähnliche Nutzung)Fußabdruck = 11.350 x 0,37 = 4.200 m2mit teilweise mind. 20 m Höhe
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NetzwerkStadt und scheuvens + wachten plus | Musikcampus August 2019
Gebäudekomplex "Seminarzentrum"NUF-Flächen (ca.) nach Studie "Metrum":ges. Gebäudekomplex: 1.700 m2
inkl. Seminarräume: inkl. Foyerflächeninkl. Infrastrukturzzgl. Toiletten/FM (5%)85 m2
ges. Gebäudekomplex: 1.785 m2
Veranstaltungssäle
Proben-und Übungssäle inkl. Flächen des SOM
Seminar-räume
Gastro-nomie
Musikhochschule
Westfälische Schule für Musik
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NetzwerkStadt und scheuvens + wachten plus | Musikcampus August 2019
Gebäudekomplex "Seminarzentrum"NUF-Flächen (ca.) nach Studie "Metrum":ges. Gebäudekomplex: 1.700 m2
inkl. Seminarräume: inkl. Foyerflächeninkl. Infrastrukturzzgl. Toiletten/FM (5%)85 m2
ges. Gebäudekomplex: 1.785 m2
Herleitung der BGF:Der Faktor BGF/NUF gem. BKI in der Kategorie Büro-/ Verwaltung (hoher Standard) beträgt 1,566NUF = 1.785 m2
BGF = 1.785 x 1,566=2.795 m2
"Fußabdruck" als freistehendes Gebäude:àFußabdruck bei einer Gebäudebreite von ca. 35 Metern (Dreibund) und einer angenommenen teilweiseZweigeschossigkeitergibt sich eine Gebäudelänge von rund 50 Metern.Fußabdruck = 50 x 35 = 1.750 m2mit teilweise mind. 8 m Höhe
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NetzwerkStadt und scheuvens + wachten plus | Musikcampus August 2019
Gebäudekomplex "WWU Musikhochschule"NUF-Flächen (ca.) nach Studie "Metrum":ges. Gebäudekomplex: 6.000 m2
inkl. Unterricht und Lehre inkl. Verwaltungzzgl. Toiletten/FM (5%)300 m2
ges. Gebäudekomplex: 6.300 m2Veranstaltungssäle
Proben-und Übungssäle inkl. Flächen des SOM
Seminar-räume
Gastro-nomie
Musikhochschule
Westfälische Schule für Musik
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NetzwerkStadt und scheuvens + wachten plus | Musikcampus August 2019
Herleitung der BGF:Der Faktor BGF/NUF gem. BKI in der Kategorie Institutsgebäude beträgt 1,789NUF = 6.300 m2
BGF = 6.300 x 1,789=11.270 m2
"Fußabdruck" als freistehendes Gebäude:àFußabdruck bei einer Gebäudebreite von ca. 35 m (Dreibund) und einer angenommenen 4-5-Geschossigkeit ergibt sich eine Gebäudelänge von rund 65 Metern.Fußabdruck = 65 x 35 = 2.275 m2mit tlw. mind. 20 m Höhe
Gebäudekomplex "WWU Musikhochschule"NUF-Flächen (ca.) nach Studie "Metrum":ges. Gebäudekomplex: 6.000 m2
inkl. Unterricht und Lehre inkl. Verwaltungzzgl. Toiletten/FM (5%)300 m2
ges. Gebäudekomplex: 6.300 m2
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Gebäudekomplex "Westfälische Schule für Musik (WSfM)"NUF-Flächen (ca.) nach Studie "Metrum":ges. Gebäudekomplex: 2.600 m2
inkl. Unterricht und Lehre inkl. Verwaltungzzgl. Toiletten/FM (5%)130 m2
ges. Gebäudekomplex: 2.730 m2Veranstaltungssäle
Proben-und Übungssäle inkl. Flächen des SOM
Seminar-räume
Gastro-nomie
Musikhochschule
Westfälische Schule für Musik
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Herleitung der BGF:Der Faktor BGF/NUF gem. BKI in der Kategorie Weiterbildungseinrichtungen beträgt 1,493NUF = 2.730 m2
BGF = 2.730 x 1,493=4.075 m2
"Fußabdruck" als freistehendes Gebäude:àFußabdruck bei einer Gebäudebreite von ca. 35 Metern (Dreibund) und einer angenommenen überwiegend Zweigeschossigkeitergibt sich eine Gebäudelänge von rund 60 Metern.Fußabdruck = 60 x 35 = 2.100 m2mit tlw. mind. 8 m Höhe
Gebäudekomplex "Westfälische Schule für Musik (WSfM)"NUF-Flächen (ca.) nach Studie "Metrum":ges. Gebäudekomplex: 2.600 m2
inkl. Unterricht und Lehre inkl. Verwaltungzzgl. Toiletten/FM (5%)130 m2
ges. Gebäudekomplex: 2.730 m2
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Gebäudekomplex "Gastronomie"NUF-Flächen (ca.) nach Studie "Metrum":ges. Gebäudekomplex: 460 m2
inkl. GrandCaféinkl. Kantineinkl. Toiletten/FM Veranstaltungssäle
Proben-und Übungssäle inkl. Flächen des SOM
Seminar-räume
Gastro-nomie
Musikhochschule
Westfälische Schule für Musik
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Herleitung der BGF:Der Faktor BGF/NUF gem. BKI in der Kategorie Gaststätten, Kantinen und Mensen beträgt 1,372NUF = 460 m2
BGF = 460 x 1,372=630 m2
"Fußabdruck" als freistehendes Gebäude:àFußabdruck alles ebenerdig und eingeschossigFußabdruck = 18 x 35 = 630 m2
Gebäudekomplex "Gastronomie"NUF-Flächen (ca.) nach Studie "Metrum":ges. Gebäudekomplex: 460 m2
inkl. GrandCaféinkl. Kantineinkl. Toiletten/FM 
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Veranstaltungssäle
Proben-und Übungssäle inkl. Flächen des SOM
Seminar-räume
Gastro-nomie
Musikhochschule
Westfälische Schule für Musik
24Gebäudekomplexe nach Studie „Metrum“ (Stand März 2019)
Gebäudekomplex NUFBGF Bei den Nutzflächen handelt es sich um die Nutzflächen nach Raumprogramm von METRUM ohne Optionsflächen.
Veranstaltungen6.720*11.350 m2(inkl. SOM)Seminare1.785*2.795 m2Musikhochschule6.300*11.270 m2WSfM2.730*4.075 m2Gastronomie460630 m2
17.99530.120 m2
* WC-Infrastruktur addiert, bei der Gastronomie bereits im Raumprogramm inkludiert.

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beispielhafte Gebäudekomplexe als MassenmodellAbhängig von späteren Entwurfslösungen und Raumprogrammen. Realisierungsfähigkeit von Grundrisstypologien nicht geprüft! Höhere Geschossigkeit möglich!
ca. 70 mca. 35 m
ca. 60 mca. 65 m
ca. 35 mca. 35 mca. 35 m
ca. 60 mca. 50 mca. 20 m
Abhängig von späteren Entwurfslösungen und Raumprogrammen. Realisierungsfähigkeit von Grundrisstypologien nicht geprüft! Höhere Geschossigkeit möglich!
Veranstaltung (IV+)EG* = 4.200 m21.OG*= 2.500 m22.OG*= 2.500 m23.OG*= 2.500 m2= 11.700 m2 (dargestellt)11.350 m2 (errechnet)* sehr stark entwurfsabhängig
WWU (V)EG = 2.275 m21.OG= 2.275 m22.OG= 2.275 m23.OG= 2.275 m24.OG= 2.275 m2= 11.375 m2 (dargestellt)11.270 m2 (errechnet)
WSfM(II)EG = 2.100 m21.OG= 2.100 m2= 4.200 m2 (dargestellt)4.075 m2 (errechnet)
Seminar (II)EG = 1.750 m21.OG= 1.750 m2= 3.500 m2 (dargestellt)2.795 m2 (errechnet)
Gastro(I)EG = 700 m2= 700 m2 (dargestellt)630 m2 (errechnet)
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Aktuelle gebaute "Gebäudefußabdrücke" aus Münster zum Vergleich (ca. Angaben)
Nano-Bioanalytik40 x 40 m, III
Center forSoft Nanoscience30 x 125 m, III+
MultiscaleImaging Center 50 x 75 m, III -VI
Institutsgebäude Geowissenschaften41 x 41 m, VI+
"Schlossplatz 5"60 x 85 m, III+
26

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Standorte
Hittorfstraße
Schlossareal 
Hörster Parkplatz
Standort 2 Standort 1und VariantenStandort 3
27

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Standort: Hörster Parkplatz
Grundstücksfläche: 8.230 m2
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Standort: Hittorfstraße
Grundstücksfläche: 16.603 m2
Grundstücksfläche: 3.216 m2
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Standort: Schlossareal mit Uni-Parkplatz südlich Schloss und Lindenhof
Grundstücksfläche: 5.101 m2
Grundstücksfläche: 2.353 m2
Grundstücksfläche: 9.219 m2
Grundstücksfläche: 2.076 m2
Uni-Parkplatz südlich Schloss
Hüfferstraße
Lindenhof
Westfälische Schule für Musik
30

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Standort: Schlossareal Kalkmarkt31
Grundstücksfläche: 3.592 m2

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beispielhafte Gebäudekomplexe als Massenmodell Standort 1 „Hörster Parkplatz“ 
VeranstaltungWWUWSfMSeminarGastro
z.B. Solitärbaukörper für Veranstaltungenz.B. Lückenschluss mit angrenzender Bebauung zum "Block"Der Standort "Hörster Parkplatz" erfordert aufgrund der geringen Flächenverfügbarkeit, der angrenzenden Wohnbebauung und der erforderlichen Abstände eine individuelle architektonische Herangehensweise, die bei minimalen Gebäudefußabdrücken eine maximale Ausnutzung der Grundstücksfläche ermöglicht. Erwartet werden kann zudem eine große Gebäudehöhe im Vergleich zur umgebenden Bebauung.
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NetzwerkStadt und scheuvens + wachten plus | Musikcampus August 2019
beispielhafte Gebäudekomplexe als Massenmodell –Standort 1 "Hörster Parkplatz"
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NetzwerkStadt und scheuvens + wachten plus | Musikcampus August 2019
beispielhafte Gebäudekomplexe als Massenmodell –Standort 2 "Hittorfstraße"
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NetzwerkStadt und scheuvens + wachten plus | Musikcampus August 2019
beispielhafte Gebäudekomplexe als Massenmodell –Standort 3 „Schlossareal“: Variante 3a “Uni-Parkplatz südlich Schloss und Lindenhof und WSfM“
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beispielhafte Gebäudekomplexe als Massenmodell –Standort 3 „Schlossareal“: Variante 3b “Kalkmarkt“
z.B. Solitärbaukörper mit allen Nutzungsbausteinen
Veranstaltungen, WWU, WSfM, Seminar, Gastro
Der Standort “Kalkmarkt" erfordert aufgrund der geringen Flächenverfügbarkeit, der angrenzenden historischen Bebauung des Schlosses, der Wohnbebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite und der erforderlichen Abstände eine individuelle architektonische Herangehensweise, die bei minimalen Gebäudefußabdrücken eine maximale Ausnutzung der Grundstücksfläche ermöglicht. Erwartet werden kann zudem eine große Gebäudehöhe im Vergleich zur umgebenden Bebauung.
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NetzwerkStadt und scheuvens + wachten plus | Musikcampus August 2019
N
beispielhafte Gebäudekomplexe als Massenmodell –Standort 3 „Schlossareal“: Variante 3b “Kalkmarkt“37

NetzwerkStadt und scheuvens + wachten plus | Musikcampus August 2019
N
beispielhafte Gebäudekomplexe als Massenmodell –Standort 3 „Schlossareal“: Variante 3c “Uni-Parkplatz südlich Schloss und Kalkmarkt“
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beispielhafte Gebäudekomplexe als Massenmodell –Standort 3 „Schlossareal“: Variante 3d “Uni-Parkplatz südlich Schloss und Hittorfstraße“39

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Stellplatzüberlegungen
Gebäudekomplex BerechnungGrundlageØ-ErgebnisVeranstaltungen1 Stp. je 5-10 Sitzplätzeca. 2.500 Sitzplätze330 StellplätzeSeminare1 Stp. je 5-10 Sitzplätzeca. 1.500 Sitzplätze200 Stellplätze Musikhochschule1 Stp. je 4 Lehrer/Stud.ca. 500 Personen 125 StellplätzeWSfM1 Stp. je 4 Lehrer/Stud.ca. 200 Personen zeitgl.50 StellplätzeGastronomie1 Stp. je 15 m2NUFca. 400 m2NUF27 Stellplätze
=732 Stellplätze
Flächenbedarf (inkl. Andienung und Zuwegung) von ca. 30m2je Stellplatz àca. 22.000 m2Hinzu kommt der Flächenbedarf für die Unterbringung von Fahrrädern, geschützt und offen.
Eine Reduzierung des Stellplatzbedarfs im Rahmen eines ÖPNV-Bonus ist je nach Lage des Musik-Campus weiterhin möglich. Des Weiteren sind Liefer-und Andienungszonen vorzuhalten. Diese könnten ggf. auch flexibel über die oberirdischen Stellplatzflächen mitorganisiert werden. Ansonsten wäre auch hier ein entsprechender Flächenbedarf zu ermitteln/festzulegen.
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Erstes Fazit
Kriterium / StandortStandort 1:Hörster ParkplatzStandort 2:HittorfstraßeStandort 3: a: Uni-Parkplatz + Lindenhof + WSfMStandort 3:b: KalkmarktStandort 3:c: Uni-Parkplatz + KalkmarktStandort 3:d: Uni-Parkplatz + HittorfstraßeFlächengröße--+----oPlanungs-/BaurechtooooooProjektphilosophie-+ +o--o+Erschließungskapazitäten--++ ++++++ +Umfeldbelastungen--+++++Struktureffekteo+ ++ +++++ +Baukulturelle Empfindlichkeit-+----Standortempfindlichkeitoo-+oo
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Erstes Fazit
Kriterium / StandortStandort 1:Hörster ParkplatzStandort 2:HittorfstraßeStandort 3:a: Uni-Parkplatz + Lindenhof + WSfMStandort 3:b: KalkmarktStandort 3:c: Uni-Parkplatz + KalkmarktStandort 3:d: Uni-Parkplatz + HittorfstraßeFlächengröße--+----oPlanungs-/BaurechtooooooProjektphilosophie-+ +o--o+Erschließungskapazitäten--++ ++++++ +Umfeldbelastungen--+++++Struktureffekteo+ ++ +++++ +Baukulturelle Empfindlichkeit-+----Standortempfindlichkeitoo-+oo
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Erstes Fazit
Standort 1 „Hörster Parkplatz“Aufgrund der eingeschränkten Flächengröße lässt sich das Projekt nur bei einer sehr kompakten Bauweise mit einer hohen baulichen Dichte realisieren, was dem Anspruch und der „Philosophie“ des offenen Musikcampus widerspricht. Überdies ist die Erschließungsfrage inklusive der Unterbringung der technischen Freiflächen ungeklärt. Der Standort ist auch für andere Nutzungen geeignet, die die Altstadt beleben und Impulse für das Martiniviertel setzen.Standort 2 „Hittorfstraße“Das Projekt lässt sich hier umsetzen. Der Standort ermöglicht es, die „Projektphilosophie“ abzubilden und lässt ein architektonisches Ensemble als Campus mit der gewünschten Offenheit zu. Eine Realisierung verlangt aber Eingriffe in den Grünbestand, die Aufwertung der Grünräume entlang der Einsteinstraße, die integrative Behandlung des Projekts „Pharmaziegarten“, attraktive Wegeverbindung zwischen Schloss und CoesfelderKreuz, eine erhöhte Rücksichtnahme auf die Wohnumgebung und eine sorgfältige Integration der technischen Freiflächen. Für das Parken könnte vermutlich das Parkhaus am CoesfelderKreuz zur Verfügung stehen.
43

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Erstes Fazit
Standort 3a „Uni-Parkplatz südlich Schloss, Lindenhof und WSfM“Nur sehr bedingt lässt sich das Projekt umsetzen. Denn es verlangt die Modifizierung der Projektphilosophie mit einer Trennung zwischen Musik-und Kongressveranstaltungen und Lehre und „Musik-Werkstatt“. Die zur Verfügung stehenden Flächen lassen sich aufgrund historischer Standortempfindlichkeiten (z. Bsp. alte Umflutam Lindenhof) nur eingeschränkt nutzen. Überdies sind eine sensible Einfügung in das „architektonische Gerüst“ der Schlaun‘schenAnlage, attraktive Verbindungen über die Hüfferstraße, Rücksichtnahme auf die Grünräume und ihre Aufwertung erforderlich. Aufgrund der unterschiedlichen stadträumlichen Bedingungen an den Teilstandorten ist es schwierig, einen erkennbaren gestalterischen Zusammenhang herzustellen.Standort 3b „Kalkmarkt“Das Projekt lässt sich nur bei einer sehr kompakten Bauweise und einer dem Standort unangemessenen Höhenentwicklung umsetzen. Es wird sogar problematisch, den für den Veranstaltungskomplex notwendigen Fußabdruck unterzubringen, evt. nur über Nutzung von Unterflurflächen. Die Kompaktheit verlangt auch eine Abkehr von der „Projektphilosophie“, insbesondere von dem Anspruch eines offenen Campus. Denn die „Prominenz“ des Standortes und die notwendige Kompaktheit sind nicht vereinbar mit der Campus-Idee. Die äußere Erschließung ist unproblematisch, nicht aber die Unterbringung der technischen Freiflächen. Denn der Standort bietet zu allen Seiten eine hohe Sichtbarkeit und lässt kaum Rückseiten zu. Die Realisierung könnte bedingt nur dann möglich sein, wenn die Fläche über die Verlängerung der Überwasserstraße hinaus vergrößert würde, was im Rahmen dieser Ersteinschätzung aber ausgeschlossen wurde.
44

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Erstes Fazit
Standort 3c „Uni-Parkplatz südlich Schloss und Kalkmarkt“Auch diese Variante lässt die Umsetzung des Projektes nur sehr bedingt zu, weil auch in diesem Fall die Trennung zwischen Musik-und Kongressveranstaltungen und Lehre und „Musik-Werkstatt“ erforderlich ist. Auch der Campus-Charakter lässt sich nicht umsetzen, da zwei sehr prominente Standorte im Gefüge der Stadt besetzt werden. In dieser Variante ist mit einer noch höheren Sorgfalt der sensiblen Einfügung in das „architektonische Gerüst“ der Schlaun‘schenAnlage erforderlich, da der Schlossplatz zwei neue bauliche Flanken erfährt. Die äußere Erschließung ist unproblematisch, nicht aber die Unterbringung der technischen Freiflächen.Standort 3d „Uni-Parkplatz südlich Schloss und Hittorfstraße“Die Realisierung des Projektes ist bedingt möglich, verlangt aber ebenfalls die Modifizierung der Projektphilosophie, weil die Trennung zwischen Musik-und Kongressveranstaltungen und Lehre und „Musik-Werkstatt“ die Voraussetzung ist. In dieser Kombination lässt sich aber auf dem Standort Hittorfstraße ein eingeschränkter Campus-Charakter umsetzen. Die sensible Einfügung in das „architektonische Gerüst“ der Schlaun‘schenAnlage ist für den Veranstaltungs-und Kongressbereich zwingend. Ebenso sind die Aufwertung der Grünräume entlang der Einsteinstraße und vor allem attraktive Wegeverbindung zwischen Schloss und CoesfelderKreuz erforderlich. Die Erschließung wie auch die Unterbringung der technischen Freiflächen erscheinen lösbar.
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Standortanalyse MusikcampusErsteinschätzungArbeitsgemeinschaft NetzwerkStadt und scheuvens + wachten plusFriedenstraße 18D-44139 DortmundTelefon 0049 231 189987 10muenster@scheuvens-wachten.deM.Sc. Susann HollbachM.Sc. Ronja KlopmeierDipl.-Ing. Lars SchuchardProf. Dipl.-Ing. Kunibert Wachten

Anlage 4 Antrag Bündnis90_Grüne und CDU-Ratsfraktion A-R-0087_2017 - Ein Musikcampus für Münster

1856 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0087/2017 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
5. Dezember 2017
Ein Musikcampus für Münster – Perspektiven für das Martiniviertel 
D
er Rat möge beschließen: 
1. Der Rat begrüßt die Initiativen zur städtebaulichen Entwicklung und strukturellen Aufwer-
tung an den Standorten Hittorfstraße (Musikcampus) und/oder Hörster-Parkplatz.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Potenziale (Chancen und Risiken) für beide Standorte
unter Berücksichtigung der vorliegenden Gutachten und noch anzufertigen Gutachten darzu-
stellen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt,
3.1 die Projektüberlegungen für einen Musikcampus Münster mit dem Nutzungsspektrum: 
 Proben- und Konzertbetrieb Symphonieorchester Münster,
 Westfälische Schule für Musik,
 WWU Münster – Musikhochschule und Musikpädagogik,
 WWU Münster - Konferenz- und Veranstaltungszentrum,
 WWU Münster und Westfälische Schule für Musik – junge Akademie,
 Musikveranstaltungen der Stadt Münster und Dritter sowie
 Musikveranstaltungen der freien Szene
darzulegen. 
3.2 Dem Rat möglichst im ersten Quartal 2018 des nächsten Jahres im Rahmen eines Berichts 
über den aktuellen Stand der Prüfungen und Verhandlungen zu informieren und ggf. weiter-
gehende Beschlüsse zur Beratung vorzulegen. 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die erkennbaren Potenziale auf der Grundlage der bislang
erstellten bzw. zu erstellenden Konzeptstudien herauszuarbeiten, mit dem Ziel für beide
Standorte einen städtebaulichen Gewinn zu erzielen.
Begründung: 
Das Ziel ist, die erkennbaren Potenziale auf der Grundlage der bislang erstellten bzw. zu erstellenden 
Konzeptstudien herauszuarbeiten, mit dem Ziel für beide Standorte einen städtebaulichen Gewinn zu 
erzielen.   
gez. Stefan Weber gez. Otto Reiners 
und Fraktion und Fraktion 
Anlage 4 zur V/0464/2019

Anlage A

3621 Zeichen

Anlage A zur V/0464/2019 
Kurzüberblick 
Ein „Musik-Campus“ ist – konsequent gedacht – die Chance auf ein bundesweit einzigartiges 
Pilotkonzept. Eine solche Gesamtkonzeption ist unter den aktuellen räumlichen Bedingungen 
nicht realisierbar. Münster braucht diese Leuchttürme. Sie tun der Zukunft unserer Stadt gut. Wir 
wollen Wandel und wir setzen auf zeitgemäße Strategien für unsere wertvollen Institutionen. Ein 
gemeinsamer Standort für die Musikhochschule, das Sinfonieorchester und die städtische Musik-
schule ist so einer! Er kann nicht nur die musikalische Ausbildung und Talentförderung deutlich 
verbessern. Nein – ein Musikcampus dient der Attraktivität und Anziehungskraft der Stadt insge-
samt. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Realisierung eines „Musik-Campus“ ist das Ziel verbunden, den akuten Handlungsbedarf 
der beteiligten Institutionen zu erfüllen und zugleich Synergieeffekte in der Zusammenarbeit und 
der räumlichen Nutzung der Flächen zu generieren. So bietet sich insbesondere eine gemeinsa-
me Nutzung von variabel zu erstellenden Konzert-, Übe- und Aufführungssälen an, die den zeit-
gemäßen Ansprüchen entsprechen. Hierzu zählen unter anderem die Ton-, Licht und Aufnahme-
techniken.  
 
Die Bündelung der genannten Funktionen an einem Standort lässt im gleichen Zuge maßgebliche 
positive stadtstrukturelle Effekte für Münster und das den Standort umgebende Quartier erwarten. 
Die städtebaulich ebenso intelligente wie sensible Einbindung eines derartigen Vorhabens mit 
großer Strahlkraft kann Impulsgeber für die Weiterentwicklung des näheren und weiteren Stadt-
bereiches im Sinne einer Standort-, Quartiersstärkung und -entwicklung sein.  
 
Mit dem „Musik-Campus“ kann eine neue, zeitgemäße Kulturimmobilie in Münster realisiert wer-
den. Dieses Projekt kann vielfältige positive Effekte für die unmittelbar beteiligten Akteure und die 
Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Region mit sich bringen. Der „Musik-Campus“ als Leucht-
turmprojekt kann eine große Ausstrahlung für das Land NRW entfalten. Durch das neue Raum-
angebot eines „Musik-Campus“ können die bestehenden, teils gravierenden, Raumprobleme der 
Musikhochschule (MHS), der Westfälischen Schule für Musik (WSfM) und des Sinfonieorchesters 
Münster (SOM) gelöst werden. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG 1501 Bezeichnung der PG Anteile an Unternehmen  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplans 2020 enthalten?  Ja X Nein    
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein  teilw.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Der Musik-Campus:  
 öffnet sich für alle gesellschaftlichen Bereiche der Stadtgesellschaft und macht das Musik-
leben Münsters für alle sichtbar und greifbar.  
 
 umschließt sowohl die musikalische Bildung in der Breite als auch die Spitzenförderung – 
beides einkommensunabhängig und ausschließlich gekoppelt an Neigung und Talent. 
 bindet neben den drei Institutionen die freie Szene und andere Akteure des Musiklebens 
ein.  
 soll ein so weit wie möglich CO2-neutraler Bau und Betrieb werden.  
 erhöht in der Breite deutlich die Reichweite des Musikerlebens „für alle“ durch kostenlose, 
öffentliche Proben und Konzerte sowie vielfältige Möglichkeiten des Probens, Aufführens 
und Partizipierens.

Beratungsverlauf (8)

11.09.2019 Rat
TOP 11 Einbringung Entscheidung

Beschluss: Vorlage eingebracht

Zur Sitzung
17.09.2019 Kulturausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.09.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
01.10.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
01.10.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung
02.10.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 8.1 Vorberatung
Zur Sitzung
09.10.2019 Rat
TOP 13.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (9)

  • Himmelreichallee
  • Hittorfstraße
  • Einsteinstraße
  • Hüfferstraße
  • Schlossplatz 5
  • Überwasserstraße
  • Prinzipalmarkt
  • Kinderhaus
  • Promenade

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Details

Aktenzeichen
V/0464/2019
Typ
Vorlagen
Datum
28.08.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37