253146-01 ST
Beschluss zur Einleitung des Planverfahrens sowie zur Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6522-3, „ehem. Post-Areal Kaiser-Karl-Ring“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253146-01 ST Die Oberbürgermeisterin — — Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Beschluss zur Einleitung des Planverfahrens sowie zur Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6522-3, „ehem. Post-Areal Kaiser-Karl-Ring“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme Zu DS-Nr. 253146 gibt die Verwaltung folgende Information: Im Hinblick auf den im letzten Jahrzehnt bestehenden Mangel an vorschulischen Kinderbetreuungsplätzen und um dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gerecht zu werden, sahen und sehen derzeit zahlreiche Bauprojekte jeweils auch die Realisierung einer Kindertagesstätte vor. Zur planungsrechtlichen Sicherung treffen die für die Projekte erstellten Bebauungspläne entsprechende Festsetzungen. So auch der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6522-3. Hier soll im Kreuzungsbereich Kaiser-Karl-Ring / Dorotheenstraße eine dreigruppige Kindertagesstätte errichtet werden. Belastbare Bedarfsaussagen für neue Kindertagesstätten zu treffen, die erst in ein paar Jahren den Betrieb aufnehmen werden, ist im Rahmen von Bebauungsplanverfahren zunehmend erschwert. Gründe hierfür sind u.a. sinkende Kinderzahlen, Veränderungen bei bestehenden Kindertagesstätten, fehlende kleinräumige Bevölkerungsprognosen und lange Zeiträume bis zur Realisierung neuer Kindertagesstätten. Ziel ist nach wie vor die flächendeckende Versorgung wohnortnaher Betreuungsplätze, ohne jedoch ein Überangebot zu schaffen, das nicht (mehr) bedarfsgerecht ist. Seit 2021 sind die Kinderzahlen der unter Sechsjährigen in Bonn um 1.449 Kinder gesunken. Besonders stark ist der Rückgang bei den 0–2-Jährigen. Der Rückgang ist nicht in allen Bonner Stadtteilen gleich zu verzeichnen. Der starke Rückgang der Kinderzahlen in einigen Stadtteilen hat jedoch unmittelbare Auswirkungen auf die sich in Planung befindenden Kindertageseinrichtungen. Neben der Kindertagesstätte „Kaiser-Karl-Ring“ ist auch im Bereich des Projektes „Wohnquartier Arminiusstraße“ eine dreigruppige Kindertagesstätte Seite 1 von 2 Seite 2 — — geplant. Nach den aktuellen Zahlen sind nach der Inbetriebnahme der Kindertagesstätten „Poliklinik“ und „Wilhelmstraße“ aus bedarfsplanerischer Sicht die beiden Planungsräume, in denen die geplanten Kindertagesstätten „Kaiser-Karl-Ring“ und „Arminiusstraße“ liegen, gut versorgt. Um ein Überangebot an Kinderbetreuungsplätzen zu vermeiden, muss vor dem Hintergrund weiter sinkender Kinderzahlen in der Altersklasse bis sechs Jahren eine Anpassung erfolgen. Es besteht lediglich nur noch für eine der beiden Einrichtungen in den Neubaugebieten „Kaiser-Karl-Ring“ oder „Arminiusstraße“ ein Bedarf. Das Grundstück der Kindertagesstätte „Arminiusstraße“ ist - bezogen auf die Lage im Plangebiet und auf die zur Verfügung stehenden Flächen - aus fachlicher Sicht als vorteilhafter zu bewerten. Das Quartier Arminiusstraße soll naturnah gestaltet werden; ein Drittel der Plangebietsfläche wird begrünt. Die großzügige Außenspielfläche der Kindertagesstätte weist ca. 900 m² (Soll 612 m²) auf. Hieran schließt sich ein Spielplatz mit ca. 1.000 m² Fläche an. Auch die Zufahrts- und Haltemöglichkeiten stellen sich an der Arminiusstraße entspannter und großzügiger als am zentrumsnahen Kaiser-Karl-Ring dar. Am Kaiser-Karl-Ring sollen drei Längsparker im Bereich der geplanten Kita als Hol- und Bringzone dienen. Die Sicherheit der Kinder während der Hol- und Bringsituation ist damit an der Arminiusstraße einfacher zu gewährleisten. Zudem wäre der Kindergarten „Kaiser-Karl-Ring“ einer deutlich höheren Lärmbelastung ausgesetzt, dem mit entsprechenden Lärmminderungsmaßnahmen entgegenzuwirken wäre. Weiter ist das Außengelände der Kindertagesstätte „Kaiser-Karl-Ring“ im Innenblockbereich einer umgebenden fünf- bis sechsgeschossigen Wohnbebauung vorgesehen und insofern klar begrenzt. Im Hinblick auf den derzeit bestehenden Bedarf an Kindergartenplätzen und unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile der jeweiligen Standorte soll aus fachlicher Sicht dem Standort Arminiusstraße Vorrang eingeräumt und hier die Planungen fortgeführt werden. Auf eine Kindertagesstätte am Standort Kaiser- Karl-Ring soll entsprechend verzichtet werden. Diese Entscheidung zugunsten des Standortes Arminiusstraße hat keine negativen Auswirkungen auf das Bebauungsplanverfahren Kaiser-Karl-Ring. So berücksichtigen die textlichen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6522-3 bereits jetzt den Fall, dass die Kindertagesstätte nicht (mehr) benötigt wird. In einem solchen Fall lässt der Bebauungsplan auch alle anderen Nutzungen nach § 6 a Abs 2 BauNVO (Urbanes Gebiet) zu, die für das übrige Plangebiet festgesetzt sind. Anlage/n Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Dorotheenstraße
- Wilhelmstraße
- Arminiusstraße
- Kaiser-Karl-Ring
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 253146-01 ST
- Typ
- Stellungnahme der Verwaltung
- Datum
- 25.08.2025
- Erstellt
- 08.02.2026 04:40