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253146-01 ST

Beschluss zur Einleitung des Planverfahrens sowie zur Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6522-3, „ehem. Post-Areal Kaiser-Karl-Ring“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt

Stellungnahme der Verwaltung 25.08.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.09.2025, TOP 5.10.1

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

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Stellungnahme der Verwaltung 
öffentlich 
253146-01 ST 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
—
—
 
Federführung: 
61 Stadtplanungsamt 
Dezernat: 
Dez. III 
 
 
 
 
 
Beschluss zur Einleitung des Planverfahrens sowie 
zur Veröffentlichung des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes Nr. 6522-3, „ehem. Post-Areal 
Kaiser-Karl-Ring“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil 
Nordstadt 
 
Beratungsfolge 
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme 
Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme 
 
Zu DS-Nr. 253146 gibt die Verwaltung folgende Information: 
  
Im Hinblick auf den im letzten Jahrzehnt bestehenden Mangel an 
vorschulischen Kinderbetreuungsplätzen und um dem Rechtsanspruch auf 
einen Betreuungsplatz gerecht zu werden, sahen und sehen derzeit zahlreiche 
Bauprojekte jeweils auch die Realisierung einer Kindertagesstätte vor. Zur 
planungsrechtlichen Sicherung treffen die für die Projekte erstellten 
Bebauungspläne entsprechende Festsetzungen. So auch der Entwurf des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6522-3. Hier soll im 
Kreuzungsbereich Kaiser-Karl-Ring / Dorotheenstraße eine dreigruppige 
Kindertagesstätte errichtet werden. 
  
Belastbare Bedarfsaussagen für neue Kindertagesstätten zu treffen, die erst in 
ein paar Jahren den Betrieb aufnehmen werden, ist im Rahmen von 
Bebauungsplanverfahren zunehmend erschwert. Gründe hierfür sind u.a. 
sinkende Kinderzahlen, Veränderungen bei bestehenden Kindertagesstätten, 
fehlende kleinräumige Bevölkerungsprognosen und lange Zeiträume bis zur 
Realisierung neuer Kindertagesstätten. 
Ziel ist nach wie vor die flächendeckende Versorgung wohnortnaher 
Betreuungsplätze, ohne jedoch ein Überangebot zu schaffen, das nicht (mehr) 
bedarfsgerecht ist. 
  
Seit 2021 sind die Kinderzahlen der unter Sechsjährigen in Bonn um 1.449 
Kinder gesunken. Besonders stark ist der Rückgang bei den 0–2-Jährigen. Der 
Rückgang ist nicht in allen Bonner Stadtteilen gleich zu verzeichnen.  
Der starke Rückgang der Kinderzahlen in einigen Stadtteilen hat jedoch 
unmittelbare Auswirkungen auf die sich in Planung befindenden 
Kindertageseinrichtungen. 
  
Neben der Kindertagesstätte „Kaiser-Karl-Ring“ ist auch im Bereich des 
Projektes „Wohnquartier Arminiusstraße“ eine dreigruppige Kindertagesstätte 
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Seite 2  
 
 
—
—
geplant. Nach den aktuellen Zahlen sind nach der Inbetriebnahme der 
Kindertagesstätten „Poliklinik“ und „Wilhelmstraße“ aus bedarfsplanerischer 
Sicht die beiden Planungsräume, in denen die geplanten Kindertagesstätten 
„Kaiser-Karl-Ring“ und „Arminiusstraße“ liegen, gut versorgt. Um ein 
Überangebot an Kinderbetreuungsplätzen zu vermeiden, muss vor dem 
Hintergrund weiter sinkender Kinderzahlen in der Altersklasse bis sechs Jahren 
eine Anpassung erfolgen. Es besteht lediglich nur noch für eine der beiden 
Einrichtungen in den Neubaugebieten „Kaiser-Karl-Ring“ oder „Arminiusstraße“ 
ein Bedarf. 
Das Grundstück der Kindertagesstätte „Arminiusstraße“ ist - bezogen auf die 
Lage im Plangebiet und auf die zur Verfügung stehenden Flächen - aus 
fachlicher Sicht als vorteilhafter zu bewerten. Das Quartier Arminiusstraße soll 
naturnah gestaltet werden; ein Drittel der Plangebietsfläche wird begrünt. Die 
großzügige Außenspielfläche der Kindertagesstätte weist ca. 900 m² (Soll 612 
m²) auf. Hieran schließt sich ein Spielplatz mit ca. 1.000 m² Fläche an.  
Auch die Zufahrts- und Haltemöglichkeiten stellen sich an der Arminiusstraße 
entspannter und großzügiger als am zentrumsnahen Kaiser-Karl-Ring dar. Am 
Kaiser-Karl-Ring sollen drei Längsparker im Bereich der geplanten Kita als Hol- 
und Bringzone dienen. Die Sicherheit der Kinder während der Hol- und 
Bringsituation ist damit an der Arminiusstraße einfacher zu gewährleisten. 
Zudem wäre der Kindergarten „Kaiser-Karl-Ring“ einer deutlich höheren 
Lärmbelastung ausgesetzt, dem mit entsprechenden 
Lärmminderungsmaßnahmen entgegenzuwirken wäre. Weiter ist das 
Außengelände der Kindertagesstätte „Kaiser-Karl-Ring“ im Innenblockbereich 
einer umgebenden fünf- bis sechsgeschossigen Wohnbebauung vorgesehen 
und insofern klar begrenzt.  
  
Im Hinblick auf den derzeit bestehenden Bedarf an Kindergartenplätzen und 
unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile der jeweiligen Standorte soll aus 
fachlicher Sicht dem Standort Arminiusstraße Vorrang eingeräumt und hier die 
Planungen fortgeführt werden. Auf eine Kindertagesstätte am Standort Kaiser-
Karl-Ring soll entsprechend verzichtet werden. 
  
Diese Entscheidung zugunsten des Standortes Arminiusstraße hat keine 
negativen Auswirkungen auf das Bebauungsplanverfahren Kaiser-Karl-Ring. So 
berücksichtigen die textlichen Festsetzungen des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes Nr. 6522-3 bereits jetzt den Fall, dass die Kindertagesstätte 
nicht (mehr) benötigt wird. In einem solchen Fall lässt der Bebauungsplan auch 
alle anderen Nutzungen nach § 6 a Abs 2 BauNVO (Urbanes Gebiet) zu, die für 
das übrige Plangebiet festgesetzt sind. 
  
 
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (2)

02.09.2025 Bezirksvertretung Bonn
TOP 8.9.1 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.09.2025 Rat
TOP 5.10.1 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Dorotheenstraße
  • Wilhelmstraße
  • Arminiusstraße
  • Kaiser-Karl-Ring

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Details

Vorlagen-Nr.
253146-01 ST
Typ
Stellungnahme der Verwaltung
Datum
25.08.2025
Erstellt
08.02.2026 04:40