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V/0100/2021

Überleitung der Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule in der städtischen evangelischen Martin-Luther-Schule

Vorlagen 25.01.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2021, TOP 15

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

8234 Zeichen

V/0100/2021 
V/0100/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Überleitung der Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule in der städtischen, evangelischen 
Martin-Luther-Schule 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.02.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   25.02.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   02.03.2021 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Vorberatung 
   09.03.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   10.03.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   17.03.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   17.03.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Müns ter überträgt die Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule in der 
evangelischen Martin-Luther-Schule zum Schuljahr 2021/2022 dem Kinder - und Jugendhilfeträ-
ger Schule, Jugend, Kids und Co e.V. 
2. Die Umsetzung der Sachentscheidung erfolgt vorbehaltlich einer  noch abzuschließenden 
Dienstvereinbarung zwischen der Stadtverwaltung und dem Personalrat. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
18.02.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Paschert 
Telefon: 492-5890 
paschert@stadt-muenster.de  
Frau Schild 
Telefon: 492-5143 
schildK@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0100/2021 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Pro-
dukt-
gruppe 
0602 Kinder- und Jugend-
arbeit 
   
Zeile 11 Personalaufwendun-
gen 
2021 
2022 ff. 
-73.840 
-180.410 
Noch vom Träger zu besetzende 
Stellen, für die im Rahmen des (Teil-) 
Betriebsübergang kein Personal von 
der Stadt Münster gestellt werden 
kann (2021 = 5 Monate, 2022 +1,8 % 
TVöD) 
 
 13 Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleis-
tungen 
2021 
2022 ff. 
73.840 
180.410 
Zuschuss an den freien Träger zur 
Finanzierung der nicht besetzten 
Stellen (OGS-Koordination, 2 Grup-
penleitungen, 3 Unterstützungskräf-
te) 
 
  Saldo 2021 
2022 ff. 
0 
0 
Die Finanzierung ist kostenneutral ! 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind bei der o. g. Produktgruppe über Verände-
rungsblätter in den Haushaltsplan-Entwurf 2021 einzustellen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass 
die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssat-
zung 2021 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
Die weiteren, für den Betrieb der Offenen Ganztagsschu le in der Martin-Luther-Schule, erforderli-
chen Finanzmittel stehen bereits im Haushaltsplan -Entwurf 2021 zur Verfügung und sind nicht Ge-
genstand dieser Vorlage. 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. 
 
Ausgangslage 
 
Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/330/2020  die sukzessive Überleitung der Offenen 
Ganztagsschulen zu den Trägern der freien Jugendhilfe beschlossen.  
 
Unabhängig von diesem Prozess hat die Schulleitung der Martin -Luther-Schule bereits vor Jahren 
Kontakt zum freien Jugendhilfeträger Schule, Jugend,  Kids und Co e.V. aufgenommen, um die Trä-
gerschaft des öffentlichen Trägers abzulösen. Zum damaligen Zeitpunkt hatte sich das Leitungs-
team noch gegen die Überleitung entschieden. Im Mai 2020 teilte die Schulleitung der Verwaltung 
mit, die Trägerschaft zum Verein Schule, Jugend, Kids und Co e.V. wechseln zu wollen.

- 3 - 
V/0100/2021 
Die Verwaltung unterstützt die Absicht der Schule und sieht in diesem Fall von einem Interessens-
bekundungsverfahren ab, da der Träger schon über einen so langen Zeitraum mit der Schule kon-
zeptionelle Gespräche geführt hat und die Entscheidung bereits 2017 grundsätzlich für einen Trä-
gerwechsel gefallen ist. Ein aktueller Schulkonferenzbeschluss liegt der Verwaltung vor. 
 
 
Die Entwicklung des Offenen Ganztags in der Martin-Luther-Schule 
 
Die Martin-Luther-Schule wird seit dem Schuljahr 2005/2006 als Offene Ganztagsschule geführt. Die 
OGS-Teilnehmerzahlen sind, im stadtweiten Vergleich, im Kreuzviertel rasant gestiegen. So wird die 
Schule inzwischen als fünfgruppige Einrichtung mit 142 OGS -Kindern und  26 für die Bis -Mittag-
Betreuung angemeldeten Kindern geführt. Damit besuchen 79,78 % der Schülerinnen und Schüler 
die Angebote der OGS. 
 
 
Der Träger – Schule, Jugend, Kids und Co e.V. 
 
Der Verein gründete sich mit dem Ziel, offene Kinder - und Jugendarbeit in Münster-Mecklenbeck an-
zubieten. Im Jahr 2005 übernahm der Träger die Offene Ganztagsschule an der Peter -Wust-Schule 
und ist seit 2009 OGS -Träger an der Pleisterschule und seit 2017 der Grundschule Loevelingloh. In 
der Gemeinde Senden ist er an weiteren vier Grundschulen Träger der OGS. Darüber hinaus bietet er 
die sogenannte „Bis -Mittag-Betreuung“ an der Pleisterschule, der Grundschule Loevelingloh und an 
allen vier Standorten in Senden sowie eine Übermittag-Betreuung an der Erich-Klausener-Realschule 
in Münster an. Der Träger führt stadtweit und jeweils im gesamten Schuljahr an bis zu 12 Grundschu-
len ganztägige Ferienangebote durch. Er ist außerdem Träger der Förderinsel an der Marienschule in 
Hiltrup.  
 
Der Träger hat ein Konzept vorgelegt, das die wes entlichen Eckpunkte der pädagogischen Ausrich-
tung darlegt und die Qualitätsstandards der Stadt Münster erfüllt. Er weist darauf hin, dass das Kon-
zept dem Schulprogramm angepasst und stetig verändert werden muss.  
Die Vertretung der Gruppenleitungen im Krankheitsfall kann durch den Träger gesichert werden. 
Der Träger überzeugte die Schulgemeinschaft außerdem durch die Schwerpunkte seiner pädagogi-
schen Arbeit wie die zentrale Einstellung von mitarbeitenden Experten (u.a. Zirkuspädagogen, 
Psychologen, Künstler und Handwerker) die dezentral an mehreren Standorten in den Offenen Ganz-
tagsschulen des Trägers Arbeitsgemeinschaften anbieten.  
 
 
 
 
 
Personalorganisation 
 
Mit der Absichtserklärung der Schule, den Träger zu wechseln, wurden im Sinne eines transparenten 
Vorgehens von Beginn an Gespräche mit allen Fach -, Unterstützungs- und Niedrigteilzeitkräften der 
Stadt Münster an der Martin-Luther-Schule geführt.  
 
Voraussichtlich wollen alle Mitarbeitenden zunächst an der Martin -Luther-Schule bleiben. Nach Be-
schluss durch den Rat ist das Verfahren zum (Teil -)Betriebsübergang gem. § 613a BGB inkl. Mitbe-
stimmung des Personalrats 1 durchzuführen. Abhängig von den individuellen Entscheidungen der 
städtischen Mitarbeitenden in der Martin-Luther-Schule ist ein Personalgestellungsvertrag mit Schule, 
Jugend, Kids und Co e.V. abzuschließen, über den der Verbleib der städtischen Beschäftigten in der 
Martin-Luther-Schule sichergestellt werden kann. Die Fachaufsicht über das Personal trägt dann der 
                                                
1 Privatisierung i.S.d. § 72 Abs. 4 S. 1Nr.22 LPVG NW

- 4 - 
V/0100/2021 
freie Träger, die Dienstaufsicht üb er die gestellten Mitarbeitenden verbliebe bei der Stadt Münster. 
Schule, Jugend, Kids und Co e.V. wird die freiwerdenden Stellen mit seinen Kräften besetzen. 
 
 
Zu 2.  
 
Der Vorlage V/0330/2020 zur Überleitung der Offenen Ganztagsschulen in die Trägerschaft  der 
freien Jugendhilfe wurde vorbehaltlich einer noch abzuschließenden Dienstvereinbarung zwischen 
der Stadtverwaltung und dem Personalrat zugestimmt, die sich zum jetzigen Zeitpunkt noch in der 
Bearbeitung befindet.  
Eine Überleitung der Martin -Luther-Schule zum freien Träger Schule, Jugend, Kids und Co e.V. er-
folgt demzufolge ebenso unter der Berücksichtigung der Rahmenbedingungen benannter 
Dienstvereinbarung.   
 
 
Fazit 
 
Alle am Schulleben beteiligten Lehr - und Fachkräfte werden die Aufgaben am Vor - und Nachmittag 
der Schule in einem durch den OGS -Fachdienst begleiteten Entwicklungsprozess gemeinsam ge-
stalten.  
 
Die Übertragung der OGS-Trägerschaft auf einen freien Träger greift dabei gleichzeitig die Subsidiari-
tätsverpflichtung der Jugendhilfe gem. § 4 A bs. 2 SGB VIII auf, erhöht darüber hinaus die Trägerviel-
falt an den Offenen Ganztagsschulen in Münster und dient der Zielsetzung des Rates der Stadt 
Münster, alle Offenen Ganztagsschulen in die freie Trägerschaft zu überführen. 
 
 
 
 
i.V. 
 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A

Anlage A

3857 Zeichen

Anlage A zur V/0100/2021 
 
Kurzüberblick 
Die Verwaltung und die Schulleitung schlagen mit dem Schulkonferenzbeschluss einstimmig vor, 
dem Träger Schule, Jugend, Kids und Co e.V. für die Offenen Ganztagsschule in der städtischen, 
evangelischen Martin-Luther-Schule zum Schuljahr 2021/2022 zu übertragen. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Verwaltung wurde mit dem Antrag A-R/0039/2016 „Qualitätsoffensive die gute (offene) Ganz-
tagsschule“ beauftragt, ein Gesamtkonzept der Offenen Ganztagsschulen zu entwickel n und 
mehr als 25% der Offenen Ganztagsschulen in die Trägerschaft anerkannter freier Träger der 
Jugendhilfe überzuleiten. 
 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden wir die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden 
Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden 
Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln. 
 
Die Verwaltung und die Schulkonferenz der Martin -Luther-Schule schlagen vor, dem Träger 
Schule, Jugend, Kids und Co e.V. die Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule zum Schuljahr 
2021/22 zu übertragen. 
 
Weitere Detailplanungen (Dienstvereinbarung) werden in Kooperation mit dem Träger, der Schul-
leitung und der Verwaltung vor der Übernahme getroffen. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplans 2021 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, Plätze für die Kinde r und Jugendlichen 
im schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhal-
ten (§24 Absatz 4 SGB III). Die Kommune kann diese Verpflichtung auch durch entsprechende 
Angebote an Schulen erfüllen, soweit die Bildungs -, Erziehungs- und Betreuungsangebote nach 
den Grundsätzen des SGB VIII gestaltet werden (§5 Absatz 1 KiBiz).“ RdErl. D. Ministeriums für 
Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABI.NRW.01/11 S.38, berichtigt 02/11 S.85)

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Münster gehört zu den am stärksten wachsende Städten in Nordrhein -Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne  starke Flüchtlingszuzü-
ge 
im Basisszenario „Dynamischer Wissenschafts - und Wirtschaftsstandort“ auf 326.000 Einwohner 
steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachstum 
noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wach-
sende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich 
Münster stellen muss. 
 
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil des weite-
ren Ausbaus der Offenen Ganztagsschule (OGS). Alle Maßnahmen zum Ausbau der OGS orien-
tieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf aus-
gerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern.  
 
Dazu trägt in sbesondere der bedarfsgerechte Ausbau der OGS bei. Im Rahmen der unter -
schiedlichen Arbeitsfelder der OGS werden wichtige Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, 
Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksichtigt und unterstützen eine familie n-
freundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der quantitative und qualitative Ausbau von 
Angeboten der Offenen Ganztagsschulen im Einklang mit der Ausrichtung als führender Wirt-
schaftsstandort.

Beratungsverlauf (7)

23.02.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
25.02.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.03.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.03.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2021 Hauptausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2021 Rat
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung

Orte (1)

  • Loevelingloh

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Details

Aktenzeichen
V/0100/2021
Typ
Vorlagen
Datum
25.01.2021
Erstellt
22.01.2021 12:37