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V/0050/2024

Bedarfsplan für den Brandschutz und die Hilfeleistung in der Stadt Münster (Brandschutzbedarfsplan) Fortschreibung

Vorlagen 28.03.2024

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Anlage1 - Brandschutzbedarfsplan

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage1 - Brandschutzbedarfsplan

533781 Zeichen

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZ - 
BEDARFSPLAN  
 
 
Stand: 05.02.2024 
Redaktionelle Verantwortung: 
 
Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH 
Bismarckstraße 29 
41747 Viersen 
www.luelf-plus.de

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 1 
 
INHALT 
INHALT ................................ ................................ ................................ ................................ ......... 1 
ABKÜRZUNGEN UND DEFINITIONEN ................................ ................................ .............................  4 
GLOSSAR  ................................ ................................ ................................ ................................ ............. 4 
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ................................ ................................ ................................ .................. 5 
0 EXTRAKT UND ZUSAMMENFASSUNG (MANAGEMENTFASSUNG) ................................ .............. 9 
0.1 EINLEITUNG UND ÜBERSICHT ................................ ................................ ................................ ..... 9 
0.2 RISIKOANALYSE UND PLANUNGSGRUNDLAGEN ................................ ................................ ....... 10 
0.3 ABLEITUNG DER SOLL-STRUKTUREN ................................ ................................ .........................  14 
0.4 CONTROLLINGPARAMETER ................................ ................................ ................................ ....... 24 
0.5 MAßNAHMEN- UND PRIORITÄTENÜBERSICHT ................................ ................................ ......... 26 
1 EINLEITUNG UND AUFGABENSTELLUNG ................................ ................................ ................. 28 
1.1 AUSGANGSSITUATION UND AUFTRAG ................................ ................................ ...................... 28 
1.2 GESETZLICHE GRUNDLAGEN UND TECHNISCHE REGELWERKE ................................ ................. 29 
1.3 ERKENNTNISSE AUS DEM BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN 2015 ................................ ................. 31 
2 GEFAHRENPOTENZIAL UND EINSATZGESCHEHEN ................................ ................................ ... 33 
2.1 ECKDATEN DER STADT MÜNSTER ................................ ................................ .............................  33 
2.2 GRUNDSTRUKTUR GEFAHRENPOTENZIAL ................................ ................................ ................. 36 
2.3 BESONDERE OBJEKTE ................................ ................................ ................................ ................ 43 
2.4 LÖSCHWASSERVERSORGUNG ................................ ................................ ................................ ... 46 
2.5 EINSATZGESCHEHEN ................................ ................................ ................................ ................. 47 
2.6 BEWERTUNG RISIKOSTRUKTUR ................................ ................................ ................................ . 52 
3 PLANUNGSGRÖßEN UND SCHUTZZIELE ................................ ................................ .................. 54 
3.1 GRUNDSÄTZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN DER SCHUTZZIELDEFINITION ...............................  54 
3.2 GRUNDSÄTZE ZU HILFSFRISTEN UND EINTREFFZEITEN ................................ ............................  57 
3.3 GRUNDSÄTZE ZU FUNKTIONSSTÄRKEN ................................ ................................ ..................... 59 
3.4 GRUNDSÄTZE ZU CONTROLLING UND ZIELERREICHUNG ................................ ..........................  60 
3.5 DERZEITIGE PLANUNGSGRUNDLAGEN ................................ ................................ ...................... 61 
3.6 FORTSCHREIBUNG DER SCHUTZZIELDEFINITION ................................ ................................ ...... 67 
3.7 ERGÄNZENDE ANFORDERUNG FÜR NICHT-ALLTÄGLICHE GEFAHREN ................................ ...... 74

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BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 2 
 
3.8 CONTROLLINGPARAMETER UND MASSNAHMENÜBERSICHT ................................ ................... 77 
4 STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR ............ 78 
4.1 BESCHREIBUNG DER STANDORTSTRUKTUR IM IST-ZUSTAND ................................ ................... 78 
4.2 BENACHBARTE FEUERWEHREN UND INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEIT .......................  96 
4.3 ALLGEMEINE ANALYSEN ZUR STANDORTSTRUKTUR ................................ ................................ . 99 
4.4 ANALYSEN ZUR STANDORTSTRUKTUR – BERUFSFEUERWEHR ................................ ................ 101 
4.5 ANALYSEN ZUR STANDORTSTRUKTUR – FREIWILLIGE FEUERWEHR ................................ ....... 104 
4.6 ABLEITUNG DER SOLL - STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR ...............................  115 
4.7 ABLEITUNGEN ZUR STANDORTSTRUKTUR DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR ..........................  121 
4.8 CONTROLLINGPARAMETER UND MASSNAHMENÜBERSICHT ................................ ................. 125 
5 BETRIEB UND VORHALTUNGEN IN DER LEITSTELLE ................................ ................................  127 
5.1 IST-ZUSTAND DER LEITSTELLE UND DATENGRUNDLAGE ................................ ........................  127 
5.2 RISIKOABHÄNGIGE BEMESSUNG DER FUNKTIONSBESETZUNG ................................ .............. 135 
5.3 FREQUENZABHÄNGIGE BEMESSUNG DER FUNKTIONSBESETZUNG ................................ ....... 137 
5.4 ZUSAMMENFÜHRUNG DER BEMESSUNGSERGEBNISSE ................................ .........................  139 
5.5 SONDERLAGEN DER LEITSTELLE UND SEKUNDÄRER PERSONALBEDARF ................................  140 
5.6 ABLEITUNG DES BESETZUNGSMODELLS ................................ ................................ ................. 143 
5.7 ÜBERNAHME KRANKENTRANSPORTDISPOSITION ................................ ................................ .. 146 
5.8 CONTROLLINGPARAMETER UND MASSNAHMENÜBERSICHT ................................ ................. 151 
6 BETRIEB UND VORHALTUNGEN IM EINSATZDIENST, FUNKTIONSVORHALTUNG ..................... 152 
6.1 FUNKTIONSBESETZUNGSPLAN IST-ZUSTAND ................................ ................................ .......... 153 
6.2 ANALYSEN ZUR BEWERTUNG DES FUNKTIONSBESETZUNGSPLANS DER BF ...........................  154 
6.3 ANALYSEN ZUR BEWERTUNG DER PERSONALSTRUKTUR DER FF ................................ ............ 156 
6.4 ABLEITUNG DES SOLL-FUNKTIONSBESETZUNGSPLANS ................................ ...........................  168 
6.5 EINBINDUNG UND STRUKTUR DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR ................................ ............ 175 
6.6 CONTROLLINGPARAMETER UND MASSNAHMENÜBERSICHT ................................ ................. 180 
7 TECHNIK UND FAHRZEUGAUSSTATTUNG ................................ ................................ .............. 183 
7.1 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN DIE FAHRZEUG- UND TECHNIKAUSSTATTUNG .............. 183 
7.2 FAHRZEUGAUSSTATTUNG BERUFSFEUERWEHR ................................ ................................ ..... 184

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BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 3 
 
7.3 FAHRZEUGAUSSTATTUNG FREIWILLIGE FEUERWEHR ................................ ............................  188 
7.4 PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG ................................ ................................ ...................... 192 
7.5 MASSNAHMENÜBERSICHT ................................ ................................ ................................ ...... 192 
8 ORGANISATORISCHE UND PERSONALWIRTSCHAFTLICHE ABLEITUNGEN ................................  193 
8.1 IST-ZUSTAND DER FEUERWEHR MÜNSTER ................................ ................................ ............. 193 
8.2 ANALYSE DER ABLAUFORGANISATION ................................ ................................ .................... 195 
8.3 SOLL-STRUKTUR DER AMTSORGANISATION ................................ ................................ ........... 195 
8.4 PERSONALWIRTSCHAFT ................................ ................................ ................................ .......... 198 
8.5 MASSNAHMENÜBERSICHT ................................ ................................ ................................ ...... 204 
9 ANLAGEN ................................ ................................ ................................ .............................  205 
ANLAGE 1: PRIMÄRE ABHÄNGIGKEITEN UND EINFLUSSGRÖßEN BEI DER BEDARFSPLANUNG VON 
FEUERWEHREN ................................ ................................ ................................ .......................  205 
ANLAGE 2: ERLÄUTERUNGEN ZU FAHRZEIT - SIMULATIONEN UND ISOCHRONEN .........................  207 
ANLAGE 3: ERGÄNZENDE DARSTELLUNGEN ZU DEN PLANUNGSSZENARIEN ................................ .. 209 
ANLAGE 4: DETAILDARSTELLUNG DER FEUERWEHRSTANDORTE ................................ .................... 210 
ANLAGE 5: ERGÄNZENDE BETRACHTUNGEN ZUR STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR 235 
ANLAGE 6: DETAILDARSTELLUNGEN ZUR BEMESSUNG DER LEITSTELLE ................................ ......... 240 
ANLAGE 7: FAHRZEUGAUSSTATTUNG IM IST-ZUSTAND ................................ ................................ .. 244

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BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 4 
 
ABKÜRZUNGEN UND DEFINITIONEN  
GLOSSAR  
Ausrückzeit Zeit von der Alarmierung der Feuerwehr bis zum Ausrücken von Fahr-
zeugen 
Eintreffzeit Zeit von der Alarmierung der Feuerwehr bis zum Eintreffen an der Ein-
satzstelle 
Funktion Eine Funktion bedeutet, dass eine qualifizierte Einsatzkraft im Einsatz 
benötigt wird. 
Funktionsbesetzungsplan Aufstellung der Funktionen, die durch die Berufsfeuerwehr an den 
einzelnen Standorten besetzt werden  
Hilfsfrist Zeit von der Signalisierung des Notrufes in der Leitstelle bis zum Ein-
treffen an der Einsatzstelle 
Integrationsdienst Feuerwehrtechnische Bedienstete im Integrationsdienst werden an-
teilig im rückwärtigen Fachstellendienst (Tagesdienst) als auch in defi-
nierten Führungsebenen des Einsatzdienstes eingesetzt. Hierdurch 
wird eine effektive Verzahnung der Kompetenzen aus den Aufgaben 
im rückwärtigen Fachstellendienst mit den Leitungsaufgaben im Ein-
satzdienst erzielt sowie der hierfür erforderliche Erhalt der Einsatzpra-
xis gewährleistet (Synonym: Mischdienst). 
Isochrone Bereiche, die von einem Ausgangspunkt (z. B. Feuerwehrstandort) aus 
in derselben Zeit zu erreichen sind 
Normalwartezeit mittlere Wartezeit eines Anrufs in der Leitstelle, auch falls kein ande-
res Telefonat läuft 
Personalfaktor beschreibt den Personalbedarf, der erforderlich ist, um eine Funktion 
im Einsatzdienst an 365 Tagen im Jahr, 24 Stunden lang – also rund-
um-die-Uhr – zu besetzen 
Schutzziel definiert ein standardisiertes Schadensereignis, für welches Anforde-
rungen zur Eintreffzeit und der notwendigen Funktionsstärke an der 
Einsatzstelle als basisbildende Elemente zur normkonformen Einsatz-
bewältigung festgelegt werden 
Versorgungsniveau Festlegung der maximalen Wartezeiten für Anrufe in der Leitstelle als 
Planungsgrundlage für die Bemessung 
zeitkritischer Einsatz Einsatz, der keinen Zeitverzug duldet 
Beispiel: Wohnungsbrand. Beispiel für nicht-zeitkritischen Einsatz: 
Katze auf Baum 
Zielerreichungsgrad prozentualer Anteil der Einsätze, bei denen die Zielgrößen Hilfsfrist 
und Funktionsstärke eingehalten wurden.

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BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 5 
 
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS  
AAO ................................ ................................ ................................ .............. Alarm- und Ausrückeordnung 
ABC ................................ ....... Atomare, biologische und chemische Gefahren, alternativ CBRN-Gefahren 
AGBF ................................ ................................ .... Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren 
AGT ................................ ................................ ................................ ..................... Atemschutzgeräteträger 
ÄLRD ................................ ................................ ................................ ....... Ärztliche Leitung Rettungsdienst 
ArbZG ................................ ................................ ................................ ..............................  Arbeitszeitgesetz 
AS ................................ ................................ ................................ ................................ ........ Anschlussstelle 
ATS ................................ ................................ ................................ ................................ ........... Atemschutz 
AZVO Feu ................................ ................................ ..............................  Arbeitszeitverordnung Feuerwehr 
BAB ................................ ................................ ................................ ................................ . Bundesautobahn 
BauGB ................................ ................................ ................................ ................................  Baugesetzbuch 
BED ................................ ................................ .... Rufbereitschaft für kurzfristigen Dienstantritt bei Ausfall 
BF ................................ ................................ ................................ ................................ ..... Berufsfeuerwehr 
BHKG ................................ ................................ ................. Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung  
und den Katastrophenschutz Nordrhein-Westfalen 
BHP-B 50 ................................ ................................ ......... Behandlungsplatz-Bereitschaft für 50 Patienten 
BildscharbV ................................ ................................ ................................ ... Bildschirmarbeitsverordnung 
BImSchV ................................ ................................ ................................ ... Bundes-Immissionsschutzgesetz 
BImSchV ................................ ................................ ....... Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz 
BMA ................................ ................................ ................................ .............................  Brandmeldeanlage 
BOI ................................ ................................ ................................ ......... Brandoberinspektor (Dienstgrad) 
BOS ................................ ................................ ..... Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben 
BR ................................ ................................ ................................ ................................ ..... Bezirksregierung 
BSBP ................................ ................................ ................................ ..................... Brandschutzbedarfsplan 
BSZ ................................ ................................ ................................ ................................ ... Bereitschaftszeit 
CBRN ............ Stoffe, von denen chemische, biologische, radiologische oder nukleare Gefahren ausgehen 
DB ................................ ................................ ................................ ................................ ....... Deutsche Bahn 
DEK ................................ ................................ ................................ ..........................  Dortmund-Ems-Kanal 
DGUV ................................ ................................ .........................  Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung 
DIN ................................ ................................ ................................ .... Deutsches Institut für Normung e. V. 
DSF ................................ ................................ ................................ ............................  Dienstschichtführung 
DVGW ................................ ................................ ................ Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches 
ELP ................................ ................................ ................................ ................................ ..... Einsatzleitplatz 
Fe. ................................ ................................ ................................ ................................ ............. Feiertag(e) 
FF ................................ ................................ ................................ .............................. Freiwillige Feuerwehr 
FLZ ................................ ................................ ................................ ................. Führungs- und Lagezentrum 
FM (Sb) .........................  Feuerwehrmann (Sammelbegriff, steht für dienstgrad- und geschlechtsneutral) 
FMS ................................ ................................ ................................ ................................  Funkmeldesystem 
FRW ................................ ................................ ................................ ................. Feuer- und Rettungswache 
Fu ................................ ................................ ................................ ...............................  Funktion (s. Glossar) 
FüAss ................................ ................................ ................................ ..............................  Führungsassistent 
FwDV ................................ ................................ ................................ ........... Feuerwehrdienstvorschrift(en) 
Fzg ................................ ................................ ................................ ................................ ................ Fahrzeug 
G 26.3 ................................ ......................Arbeitsmedizinischer Grundsatz 26 (Atemschutzuntersuchung) 
GAB ................................ ............... Grundausbildung / Grundausbildungslehrgang (der Berufsfeuerwehr) 
GAMS ... Feuerwehr-Merkregel: Gefahr erkennen, Absperren, Menschenrettung, Spezialkräfte anfordern

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BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 6 
 
GF ................................ ................................ ................................ ................................ ....... Gruppenführer 
GG ................................ ................................ ................................ ................................ .......... Grundgesetz 
GSG ................................ ................................ ................................ ............... Gefährliche Stoffe und Güter 
HFS ................................ ................................ ..........................  Hytrans Fire System (Wasserfördersystem) 
HLZ ................................ ................................ ................................ ..........................  Hilfeleistungslöschzug 
IuK ................................ ................................ ...........................  Informations- und Kommunikationsgruppe 
JF ................................ ................................ ................................ ................................ ..... Jugendfeuerwehr 
KatS ................................ ................................ ................................ .............................  Katastrophenschutz 
KGS................................ ................................ ................................ ........ Koordinierungsgruppe des Stabes 
KRITIS ................................ ................................ ................................ ................... Kritische Infrastrukturen 
LDF ................................ ................................ ................................ ................................  Lagedienstführung 
LG 1.2 ................................ ... 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 des feuerwehrtechnischen Dienstest  
(ehem. mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst) 
LG 2.1 ................................ ... 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstest  
(ehem. gehobener feuerwehrtechnischer Dienst) 
LG 2.2 ................................ ... 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstest  
(ehem. höherer feuerwehrtechnischer Dienst) 
LNA ................................ ................................ ................................ ................................ . Leitender Notarzt 
LSt ................................ ................................ ................................ ................................ ................ Leitstelle 
LWV ................................ ................................ ................................ ...................... Löschwasserversorgung 
LZ ................................ ................................ ................................ ................................ ................. Löschzug 
MA ................................ ................................ ................................ ................................ ........... Mitarbeiter 
MANV ................................ ................................ ...................... Massenanfall von Verletzten (Einsatzlage) 
MSWKS ................................  Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW 
NA ................................ ................................ ................................ ................................ .................. Notarzt 
NFW ................................ ................................ ................................ ................................ .. Notfallsanitäter 
NJLZ................................ ................................ ................................ ...................... Nettojahresleistungszeit 
NN ................................ ................................ ................................ ................................ ........... Normal-Null 
NRW ................................ ................................ ................................ ..........................  Nordrhein-Westfalen 
ÖPNV ................................ ................................ ................................ ..... Öffentlicher Personennahverkehr 
PK ................................ ................................ ................................ ................................ ....... Planungsklasse 
PSA ................................ ................................ ................................ .............. Persönliche Schutzausrüstung 
PSNV ................................ ................................ ................................ ....... Psychosoziale Notfallversorgung 
PSU ................................ ................................ ................................ ............... Psychosoziale Unterstützung 
PsychKG ................................ .... Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten 
QM ................................ ................................ ................................ .......................... Qualitätsmanagement 
Rb ................................ ................................ ................................ ................................ ....... Rufbereitschaft 
RD ................................ ................................ ................................ ................................ ....... Rettungsdienst 
RDBP ................................ ................................ ................................ ................ Rettungsdienstbedarfsplan 
RettG NRW................................ ................................ ................................ ................ Rettungsgesetz NRW 
RS ................................ ................................ ................................ ................................ ... Rettungssanitäter 
SGB ................................ ................................ ................................ ................................ . Sozialgesetzbuch 
SoFu ................................ ................................ ................................ .............................  Sonderfunktion(en) 
SpFu ................................ ................................ ................................ ...........................  Springerfunktion(en) 
TD ................................ ................................ ................................ ................................ ........... Tagesdienst 
TEL ................................ ................................ ................................ ..................... Technische Einsatzleitung 
TEP ................................ ................................ ................................ ................................ ... Teilergebnisplan 
TFP ................................ ................................ ................................ ................................ ....... Teilfinanzplan

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 7 
 
TH / THL ................................ ................................ ................................ ............. Technische Hilfe(leistung) 
TIBRO ................................ ...........................  Taktisch-strategisch innovativer Brandschutz auf Grundlage  
risikobasierter Optimierung (Forschungsprojekt) 
TTB ................................ ................................ ................................ ....... Taktisch-Technische Betriebsstelle 
UK ................................ ................................ ................................ ................................ ............ Unfallkasse 
üp-Stelle ................................ ................................ ........................  überplanmäßige Stelle zum Stellenplan 
UVV ................................ ................................ ................................ .................. Unfallverhütungsvorschrift 
VB ................................ ................................ .......... Brandschutzdienststelle (Vorbeugender Brandschutz) 
VF ................................ ................................ ........................  Verbandsführer (Abteilung oder Bereitschaft) 
VÜH ................................ ................................ ................................ ............. Vorgeplante überörtliche Hilfe 
VZÄ................................ ................ Vollzeitäquivalent [Maßeinheit für fiktive Anzahl Vollzeitbeschäftigter 
 ................................ .......................  bei gegebener Wochenarbeitszeit / standardisierte Vergleichsgröße] 
WA ................................ ................................ ................................ ................................ ..... Wachabteilung 
WaKo ................................ ................................ ................................ ..............................  Wachkoordinator 
WAL ................................ ................................ ................................ ..........................  Wachabteilungsleiter 
WAZ ................................ ................................ ................................ ..............................  Wochenarbeitszeit 
WVZ ................................ ................................ ................................ .......................  Wasserversorgungszug 
ZB 1 ................................ ................................ .........................  Zeitbereich 1: Montag bis Freitag tagsüber 
ZB 2 ................................ ........ Zeitbereich2: Montag bis Freitag nachts + Samstag + Sonntag + Feiertage 
ZF ................................ ................................ ................................ ................................ ................ Zugführer

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BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 8 
 
FAHRZEUGE  
AB ................................ ................................ ..............................  Abrollbehälter für Wechselladerfahrzeug 
ABC-ErkKW ............................  ABC-Erkundungs-Kraftwagen (Fahrzeug zum Messen, Spüren und Melden  
radioaktiver und chemischer Kontaminationen und Quellen) 
ATV ................................ ................................ ................................ ................................  All Terrain Vehicle 
CBRN ErkW ................................ ................................ ................ CBRN-Erkundungswagen (s. ABC-ErkKW) 
Dekon-V ................................ ................................ ................................ ....... Dekontamination „Verletzte“ 
DLK / DLA(K) ................................ ................................ ..............................  Drehleiter mit (Rettungs-) Korb 
ELW ................................ ................................ ................................ ................................ .. Einsatzleitwagen 
FLB ................................ ................................ ................................ ................................ ..... Feuerlöschboot 
FwA ................................ ................................ ................................ ............................  Feuerwehranhänger 
FwK ................................ ................................ ................................ ................................ .... Feuerwehrkran 
GTLF ................................ ................................ ................................ ...................... Großtanklöschfahrzeug 
GW ................................ ................................ ........................  Gerätewagen (ggf. mit Zusatzbeschreibung) 
HLF ................................ ................................ ................................ ..... Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 
HuRF ................................ ................................ ............................ Hubrettungsfahrzeug (in der Regel DLK) 
KdoW ................................ ................................ ................................ ............................  Kommandowagen 
KEF / KLEF / KLAF ................................ ................................ ...... Kleineinsatzfahrzeug/Kleinalarmfahrzeug 
LF ................................ ................................ ................................ ...........................  Löschgruppenfahrzeug 
LUF ................................ ................................ ................................ ............... Löschunterstützungsfahrzeug 
MLK ................................ ................................ ................................ ...........................  Messleitkomponente 
MTF / MTW ................................ ............. Mannschaftstransportfahrzeug / Mannschaftstransportwagen 
MZB ................................ ................................ ................................ ................................ .. Mehrzweckboot 
MZF ................................ ................................ ................................ ............................  Mehrzweckfahrzeug 
NEF................................ ................................ ................................ ........................  Notarzteinsatzfahrzeug 
RTB ................................ ................................ ................................ ................................ ........ Rettungsboot 
RTW ................................ ................................ ................................ .................... Rettungstransportwagen 
RW ................................ ................................ ................................ ................................ ............ Rüstwagen 
SoFzg ................................ ................................ ................................ ................................ . Sonderfahrzeug 
SW................................ ................................ ................................ ................................ ...... Schlauchwagen 
TGM / TM ................................ ................................ ................................ ................ Teleskop(gelenk)mast 
TLF ................................ ................................ ................................ ................................  Tanklöschfahrzeug 
WLF ................................ ................................ ............................  Wechselladerfahrzeug für Abrollbehälter

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 9 
 
0 EXTRAKT UND ZUSAMMENFASSUNG (MANAGEMENTFASSUNG)  
0.1 EINLEITUNG UND ÜBERSICHT  
VORBEMERKUNGEN  
Das vorliegende Dokument stellt den Brandschutzbedarfsplan der Stadt Münster zur Aufgabenerfül-
lung gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz 
(§ 3 Abs. 3 BHKG) dar. Entsprechend dem BHKG ist der Brandschutzbedarfsplan spätestens alle 5 Jahre 
fortzuschreiben und auf die sich bis dahin ergebende Gegebenheiten und Entwicklungen anzupassen 
bzw. neu auszurichten. Demzufolge ist grundsätzlich eine Umsetzung dieses Brandschutzbedarfsplans 
nach Möglichkeit bis zum Jahr 2029 abzuschließen. Sollte im Rahmen des regelmäßigen Controllings 
eine dauerhafte Unterschreitung des definierten Zielerreichungsgrades ohne externe Ursache festge-
stellt werden oder sich wesentliche Veränderungen in der Verkehrsinfrastruktur, der baulichen Stadt-
entwicklung oder merkliche Änderungen hinsichtlich personalwirtschaftlicher Rahmenbedingungen 
oder Einsatzkräftestärken der Freiwilligen Feuerwehren ergeben, so ist eine vorzeitige Fortschreibung 
des Brandschutzbedarfsplans zu prüfen. 
Gemäß BHKG ist die Aufstellung und regelmäßige Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen Auf-
gabe der Kommune, die unter Beteiligung der Feuerwehr erfolgt. Die Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH 
unterstützte und begleitete die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans im Auftrag der Stadt 
Münster. Die elementaren Fragestellungen der Bedarfsplanung wurden durch eine Arbeitsgruppe un-
ter Mitwirkung der Feuerwehr, jeweils unter fachlicher Moderation und Beratung der Lülf+ Sicher-
heitsberatung, behandelt. Weitere Ämter (z. B. Vermessungs- und Katasteramt oder Personal- und Or-
ganisationsamt) waren durch Datenbereitstellung und inhaltliche Zuarbeit an dem Prozess beteiligt. 
Der vorliegende Brandschutzbedarfsplan stellt das Ergebnis der Bewertung örtlicher Gegebenheiten 
(insbesondere Risiko- und Gefahrenpotenziale) und perspektivischer Entwicklungen sowie empiri-
schen Daten und Erfahrungen der Feuerwehr Münster dar. 
ECKPUNKTE DER STRUKTUR DER STADT MÜNSTER  
Das Stadtgebiet Münster stellt mit einer Fläche von rund 300 km² das zweitgrößte Stadtgebiet in NRW 
dar. In der kreisfreien Stadt leben insgesamt ca. 313.000 Einwohner. Zudem weist sie einen positiven 
Pendlersaldo von über 50.000 Pendlern auf, wodurch die Tagbevölkerung höher liegt. Die höchsten 
Bevölkerungsdichten ergeben sich im Innenstadtring mit bis zu 20.000 Einwohnern pro km². Aufgrund 
ihrer zentralen Lage als Großstadt in einem im Umland überwiegend ländlich besiedelten Bereich wird 
die Stadt Münster auch als sog. "Provinzialhauptstadt" bezeichnet.  
In der Stadt Münster sind in fast allen Stadtteilen relevante Entwicklungsflächen für die Ausweitung 
der Wohnbebauung vorgesehen. Ursache hierfür ist der anhaltende Zuzug von Menschen in die Stadt 
Münster. Entsprechend des Berichts zur Wohnbaulandentwicklung 2019 besteht innerhalb der Stadt 
Münster bis zum Jahr 2030 das Ziel, jährlich 2.000 Wohneinheiten zu errichten. Gleichzeitig findet eine 
signifikante Entwicklung und Veränderung im Bereich der Infrastruktur statt, die z. B. durch Geschwin-
digkeitsreduzierungen oder Nutzungsänderungen Einfluss auf die Fahrzeiten von Einsatzfahrzeugen 
nehmen.

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 10 
 
ÜBERSICHT ÜBER DIE FEUERWEHR MÜNSTER  
Die Feuerwehr der Stadt Münster besteht 
aus Einheiten der Berufsfeuerwehr (BF) 
und der Freiwilligen Feuerwehr (FF). Die 
Hauptamtlichen Kräfte der Berufsfeuer-
wehr besetzen an 3 Feuer- und Rettungs-
wachen insgesamt 44 Funktionen rund-
um-die-Uhr für den Einsatzdienst im 
Brandschutz (inkl. Führungsdiensten) und 
in der Leitstelle. Funktionen des Rettungs-
dienstes sind hierbei nicht inkludiert. Zu-
sätzlich existieren zwei Rettungswachen 
sowie, als angemietete Überganslösun-
gen, ein Standort, in dem Teile der Aus-/ 
Fortbildung und der Verwaltung unterge-
bracht sind, und ein Standort zur Einlage-
rung von Reserve- und Ergänzungsaus-
stattungen. 
Die Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr 
sind mit 699 ehrenamtlichen Kräften im 
aktiven Einsatzdienst an 20 Standorten 
untergebracht. 
 
 
+ Die Feuerwehr der Stadt Münster besteht aus der Berufsfeuerwehr und 20 Einheiten der 
Freiwilligen Feuerwehr. Bei der Berufsfeuerwehr werden derzeit auf den drei Feuer- und Ret-
tungswachen insgesamt 44 Funktionen im Einsatzdienst rund-um-die-Uhr vorgehalten. 
0.2 RISIKOANALYSE UND PLANUNGSGRUNDLAGEN  
GRUNDLAGEN DER RISIKOANALYSE  
Grundlage einer Bemessung der Feuerwehr im Hinblick auf die operativen Ressourcen bildet eine Be-
wertung der Risikostruktur im Stadtgebiet. Der ingenieurwissenschaftliche Risikobegriff definiert Risiko 
als das Produkt aus Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit. Das Schadensausmaß betrifft im 
Feuerwehreinsatz das Schutzgut Mensch als oberste Priorität. Um dieses möglichst gering zu halten, 
ist in Abhängigkeit des vorliegenden Gefahrenpotenzials ein unterschiedlicher Anforderungsumfang 
an die Feuerwehr gegeben, der maßgeblich für die Bedarfsplanung ist. Das bedeutet, dass für die Be-
wertung der Risikostruktur die vorhandenen Gefahrenpotenziale sowie das tatsächliche Einsatzge-
schehen zu berücksichtigen sind. Eine differenzierte Betrachtung der Risikostrukturen ermöglicht eine 
angepasste Definition differenzierter Planungsgrundlagen anhand der unterschiedlichen örtlichen Ver-
hältnisse.   
Abb. 1: Standorte der Feuerwehr Münster

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Bei der Bewertung der Risikostrukturen werden neben den allgemeinen Eckdaten der Stadt insbeson-
dere folgende Parameter berücksichtigt: 
○ Planungsklassen 
Die Merkmale der Planungsklassen „Brand“ werden über die vorhandenen Gebäude- und Sied-
lungsstrukturen (Strukturtyp) definiert. Die Abgrenzung der Planungsklassen erfolgt vornehmlich 
über die Höhen der Gebäude, da hiernach unterschiedliche Rettungsgeräte der Feuerwehr not-
wendig sind (tragbare Leitern oder Hubrettungsfahrzeug). Als maßgebliches Kriterium ist hier die 
vorherrschende Wohnbebauung zu nennen. Unterschiedliche Strukturen in der Wohnbebauung 
ergeben unterschiedliche Anforderungen an die Feuerwehr bei Brandereignissen (Beispiel: mehr-
geschossiges Wohngebäude im Kernstadtbereich im Vergleich zu einem Einfamilienhaus in einem 
peripheren, eher ländlich geprägten Gebiet). 
○ Besondere Objekte 
Die Betrachtung von Objekten mit einer besonderen bedarfsplanerischen Bedeutung erfolgt vor 
dem Hintergrund der Würdigung von spezifischen Risiken, welche über die auf Basis der Wohnbe-
bauung festzustellenden Risiken hinausgehen. Hierzu erfolgt im Rahmen der Risikoanalyse eine 
Auswahl exemplarischer Objekte, die eine erhöhte Anforderung an einen potenziellen Feuerwehr-
einsatz stellen. 
○ Einsatzstellen-Verteilung 
Als Maß für die Eintrittswahrscheinlichkeit wird die Verteilung der Einsatzstellen über das Stadtge-
biet betrachtet. Es zeigen sich dabei Schwerpunkte der Einsatzstellenverteilung (Trauben) und Be-
reiche, in denen ein Einsatz für die Feuerwehr selten vorkommt. Als weiteres Maß für die Eintritts-
wahrscheinlichkeit ist die Einwohnerdichte zu betrachten, da die Einsatzhäufigkeit mit dieser kor-
reliert. 
+ Die Risikoanalyse des Stadtgebietes bildet die Grundlage einer Bemessung der Feuerwehr 
im Hinblick auf die operativen Ressourcen. Für die Bewertung werden insbesondere die drei 
Analyseschritte Planungsklassen (im Hinblick auf die vorhandenen Gebäude- und Siedlungs-
strukturen), besondere Objekte (mit herausgehobenen Anforderungen an einen potenziellen 
Feuerwehreinsatz) und Einsatzstellen-Verteilung (als Maß für die Eintrittswahrscheinlichkeit) 
zusammengeführt und abschließend als Gesamtstruktur beurteilt. 
BEWERTUNG DER RISIKOSTRUKTUR  
Die Analyse der Gebäude- und Siedlungsstrukturen zeigt im Kernbereich und in den Stadtteilen 
Hiltrup, Gremmendorf und Mecklenbeck großflächig eine geschlossene Bauweise mit Objekten mit 
mehr als 4 Vollgeschossen. Im Innenstadtbereich ist häufig eine geschlossene Block- bzw. Hinterhofbe-
bauung (sog. Bebauung in zweiter und dritter Reihe) mit teils eingeschränkter Zugänglichkeit vorzufin-
den. Außerdem befinden sich hier zahlreiche Sonderobjekte. In den übrigen Bereichen des Stadtgebie-
tes ist eine deutlich offenere Bebauung mit Gebäuden bis zu 3 Vollgeschossen prägend. 
In den Analysen zur geografischen Verteilung der Einsatzstellen verdeutlicht sich der differenzierte Be-
fund der Gefahrenanalyse. Deutliche Einsatzstellenschwerpunkte sind in der Innenstadt und im nördli-
chen Bereich des Stadtteils Kinderhaus festzustellen. Außerdem führen Einzelobjekte zu punktuellen 
Schwerpunkten (insbesondere durch ausgelöste Brandmeldeanlagen).

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Zur Bewertung der Gesamtrisikostruktur wurden die Analysen zur geografischen Verteilung der Ein-
satzstellen, die Planungsklassen hinsichtlich der Wohnbebauung und die Sonderobjekte zusammenge-
führt. Die gemeinsame Bewertung aller Risikoparameter zeigt im Bereich der Kernstadt ein allgemein 
hohes Risiko. Die höchsten Risiken sind dabei in der Innenstadt festzustellen (übereinstimmend für alle 
Risikoparameter). In den Außenbereichen reduziert sich das Risiko deutlich. 
 
Abb. 2: Zusammenfassung der Analyseschritte der Risikostruktur 
+ Die Risikoanalyse zeigt im Bereich der Kernstadt ein allgemein hohes Risiko. Die höchsten 
Risiken sind dabei in der Innenstadt festzustellen (übereinstimmend für alle Risikoparameter), 
insbesondere aufgrund der Bebauungsstruktur mit einer großflächig geschlossenen und teil-
weisen Hinterhof- bzw. Blockbebauung. In den Außenbereichen reduziert sich das Risiko deut-
lich. 
DEFINITION DER PLANUNGSGRUNDLAGEN  
Um die gesetzlich geforderte „den örtlichen Verhältnissen entsprechende“ Leistungsfähigkeit der Feu-
erwehr zu bestimmen, hat sich in der Bedarfsplanung die Verwendung von Schutzzielen etabliert. 
Hiermit wird ein standardisiertes Schadensereignis definiert. Aus Art und Umfang des standardisierten 
Ereignisses lassen sich konkrete Anforderungen an die Feuerwehr ableiten, zum Beispiel hinsichtlich 
der notwendigen Eintreffzeit nach Ereignisbeginn oder der notwendigen Tätigkeiten an der Einsatz-
stelle. 
Der Gesetzgeber hat aus verschiedenen Gründen kein Schutzziel definiert. Zum einen handelt es sich 
beim Brandschutz um eine kommunale Aufgabe, demnach sind Schutzziele in kommunaler Eigenver-
antwortung festzulegen. Zum anderen zielt die Gesetzesnorm auf die örtlichen Verhältnisse ab, die 
zwischen den Kommunen – und häufig auch bereits innerhalb der Kommune – differieren. 
Vor diesem Hintergrund haben sich in Deutschland diverse Schutzzieldefinitionen für den kommuna-
len Brandschutz bzw. die Bedarfsplanung entwickelt. Es ist dabei zu beachten, dass in der aktuellen 
Forschung eine wissenschaftliche Ableitung „normierter“ Planungsszenarien oder eine Validierung der 
in Deutschland etablierten Schutzzielzieldefinitionen nicht gelang.

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 Stand: 05.02.2024 13 
 
In Anlehnung an die aktuellen Empfehlun-
gen und die wissenschaftliche Diskussion, 
dass realistische, an die Risikostruktur an-
gepasste Schutzziele definiert werden sol-
len, die dann aber zuverlässig eingehalten 
werden, wird auch die Schutzzieldefini-
tion für die Stadt Münster fortgeschrie-
ben. 
Da in der Stadt ein unterschiedliches Ge-
fährdungs- und Risikopotenzial vorliegt, 
wird für die Aufgabenbereiche Brandbe-
kämpfung und Technische Hilfeleistung 
eine Differenzierung von Schutzzielen an-
hand der ermittelten Risikostruktur sowie 
anzunehmender Szenarien vorgenom-
men. Die szenarienbasierten Schutzziele 
dienen der Berücksichtigung von Anforde-
rungen an die Feuerwehr, die über die 
Flächenplanung hinausgehen. Hierzu wur-
den auf Basis der Risikoanalyse entspre-
chende Objekte bzw. Szenarien abgeleitet 
und hinsichtlich der entsprechenden An-
forderungen an die Feuerwehr analysiert. 
Das quantitative Ziel ist es, dass die Feuer-
wehr die Anforderungen aus den Schutz-
zielen (Zeit, Stärke und Qualifikationen) 
bei insgesamt ≥ 90 % bezogen auf die 
Summe aller Einsätze gemäß den Schutz-
zielszenarien einhält. 
+ Die Schutzziele definieren den feuerwehrtechnischen Bedarf für zu erwartende standardi-
sierte Schadensereignisse (zeitlich, personell, technisch). In Anlehnung an die aktuellen Emp-
fehlungen und die wissenschaftliche Diskussion werden die Schutzziele für die Stadt Münster in 
der Art fortgeschrieben, realistische, an die Risikostruktur angepasste Schutzziele zu definie-
ren, die dann zuverlässig (in ≥ 90 % bezogen auf die Summe aller Einsätze gemäß den Schutz-
zielszenarien) eingehalten werden. 
  
Abb. 3: Einteilung des Stadtgebiets in Planungsbereiche

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Tab. 1: Zusammenfassung der Planungsgrundlagen 
Die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr ist nicht nur für die Abarbeitung der alltäglichen Gefahren zu-
ständig, sondern muss sich auf größere Einsatzlagen unterhalb des Katastrophenfalls (sog. Großein-
satzlage) sowie auch auf Katastrophenfälle vorbereiten, indem Personal, Material und Gerät vorgehal-
ten werden. Auch die Organisation muss lageabhängig angepasst werden und präventiv auf solche Er-
eignisse eingestellt sein. Hierzu werden über die allgemeinen Planungsgrundlagen ergänzende Anfor-
derungen für nicht-alltägliche Gefahren in folgenden Bereichen definiert und bei der SOLL-Konzeption 
berücksichtigt: 
○ Führung und Kommunikation 
○ Brandbekämpfung 
○ Technische Hilfeleistung 
○ CBRN-Gefahrenabwehr 
○ Gefahren in/auf Gewässern 
○ Organisatorische Bewältigungskapazitäten 
0.3 ABLEITUNG DER SOLL -STRUKTUREN  
STANDORTSTRUKTUR DER FEUERWEHR  
Veränderungsnotwendigkeiten hinsichtlich der Standorte können aus der inneren (baulich-funktiona-
len) Substanz der Standorte oder aus Anforderungen des Einsatzgeschehens, z. B. hinsichtlich der Ge-
bietsabdeckung, der Stadtentwicklung (z. B. Ansiedlung der Bevölkerung oder Anpassung von Ver-
kehrsinfrastrukturen) oder der Erreichung der Einsatzstellen resultieren. 
Die Auswertungen zur Gebietsabdeckung und Einsatzstellenerreichbarkeit zeigen, dass eine Verände-
rung der Standortstruktur der Berufsfeuerwehr aus einsatztaktischen Gründen zur Flächenabdeckung 
Zeit 
[min]
Stärke
[Fu.]
Zeit
[min]
Summe 
Stärke
Schutzziel 1 - Land 10 9 - - - Planungsbereich Land
Schutzziel 1 - Stadt 8 10 - - - Planungsbereich Stadt
Schutzziel 1 - Kern 8 16 - - - Planungsbereich Kern
Schutzziel 2 - - 13 16 - gesamtes Stadtgebiet
Schutzziel 2 - Sonderobjekt
(Szenariobasiert) - - 13 33
LDF und 1x zus. Disponent, 
Einsatzleitung,
Ventilation,
weitere Einsatzkräfte
Krankenhäuser, größere 
Pflegeeinrichtungen
Schutzziel 1 - THL 10 9 - - - innerhalb zusammen-
hängender Bebauung
Schutzziel 2 - THL - - 20 24 - innerhalb zusammen-
hängender Bebauung
Schutzziel 2 - ABC-Abwehr
(Szenariobasiert) - - 20 48
LDF und 1x zus. Disponent, 
Einsatzleitung, ABC-Zug, 
Dekoneinheit, Messeinheit,
weitere Einsatzkräfte
innerhalb zusammen-
hängender Bebauung
BrandbekämpfungHilfeleistung
Einheit / 
Sonderfahrzeug / 
Spezialkräfte
Planungsgrundlage
1. Eintreffzeit 2. Eintreffzeit
HinweisAufgaben-
bereich

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(insb. zum Erreichen der Schutzziele) derzeit nicht erforderlich ist. Jedoch ist bei anhaltender Verände-
rung der Verkehrsinfrastruktur mittelfristig eine Neubewertung durchzuführen, da die Eintreffzeiten 
(auch unter Berücksichtigung der Freiwilligen Feuerwehr) die obersten akzeptablen Grenzbereiche er-
reicht haben. 
+ Die Auswertung zur Gebietsabdeckung und Einsatzstellen-Erreichbarkeit zeigen, dass eine 
Veränderung der Standortstruktur der Berufsfeuerwehr aus einsatztaktischen Gründen zur Flä-
chenabdeckung derzeit nicht erforderlich ist. 
In Bezug auf den baulichen Zustand sind die Standorte der Feuer- und Rettungswachen 1 und 2 als 
derzeit gesetzt anzusehen. An beiden Feuerwachen sind baulich jedoch (umfangreiche) energetische, 
technische und kapazitive Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen erforderlich. Für die im Jahr 
2010 provisorisch eingerichtete Feuer- und Rettungswache 3 ist aufgrund der baulichen und kapaziti-
ven Gegebenheiten ein Neubau erforderlich. Die vorhandene Grundstücksoption im Bereich Hohe 
Geest bietet gute Voraussetzungen für einen neuen Standort (insb. zur Schutzzielerreichung). 
Aufgrund der derzeit vorhandenen kapazitiven Einschränkungen für Gesamtbedarfe der (Berufs-)Feu-
erwehr (insb. Büro-, Ausbildungs- und Lagerkapazitäten) ist neben dem Neubau der Feuerwache 3 ein 
Gesamtkonzept zur Deckung der aktuellen und perspektivischen Gesamtbedarfe zu erstellen. Hierin 
sind die Raum- und Sanierungsbedarfe umfassend zu ermitteln und kurzfristig Umsetzungsmöglichkei-
ten herbeizuführen. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die Aus- und Fortbildung bei der 
Feuerwehr Münster ist kurzfristig die Einrichtung eines Zentrums für die Aus- und Fortbildung für 
Brandschutz und Rettungsdienst erforderlich. Eine Umsetzung einer Interemslösung ist bis zur bauli-
chen Umsetzung erforderlich. Dies umfasst notwendige Flächen sowie die technische Ausstattung. Vor 
dem Hintergrund des sich ggf. perspektivisch ergebenden Bedarfs zur Schaffung eines weiteren Stand-
orts der Berufsfeuerwehr ist zu erwägen, diesen Standort so zu platzieren, dass er den Einstieg in eine 
taktisch sinnvolle Erweiterung der Wachenstruktur bilden könnte.  
+ Aus baulichen und kapazitiven Gründen ist ein Neubau für die Feuer- und Rettungswache 3 
erforderlich. An den beiden anderen Feuerwachen sind (umfangreiche) energetische, techni-
sche und kapazitive Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen erforderlich. Zur Deckung aktu-
eller und perspektivischer Gesamtbedarfe (insbesondere Büro-, Ausbildungs- und Lagerkapazi-
täten) ist ein Gesamtkonzept aufzustellen. 
Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die Aus- und Fortbildung ist kurzfristig die Einrich-
tung eines Zentrums für die Aus- und Fortbildung erforderlich. Eine Umsetzung einer Interems-
lösung ist bis zur baulichen Umsetzung notwendig. 
Auch im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr besteht an fast allen Standorten baulicher Handlungsbe-
darf in teils größerem Umfang. Um in annehmbarer Zeit für alle Einheiten einen entsprechenden Zu-
stand der Standorte zu erreichen, ist das bereits in Umsetzung befindliche bauliche Gesamtkonzept 
fortzuführen. 
+ Das bereits begonnene Konzept zur baulichen Ertüchtigung der Feuerwehrhäuser der Frei-
willigen Feuerwehr ist weiterhin umzusetzen.

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FUNKTIONSVORHALTUNG DER BERUFSFEUERWEHR  
Der Personalbedarf einer Berufsfeuerwehr resultiert aus zwei Kernbereichen: den jeweils pflichtigen 
Aufgaben in Bezug auf den operativen Einsatzdienst sowie den administrativen Bereichen in den je-
weiligen Abteilungen (z. B. Vorbeugender Brandschutz, Technik, Verwaltung). Beide Aufgabenbereiche 
sind eng ineinander verzahnt und stellen im Gesamtbild die Funktionssicherheit einer leistungsfähigen 
Feuerwehr dar. 
Die wesentliche Säule zur Bemessung des Personalbedarfs zur täglichen Sicherstellung des Einsatz-
dienstes ist der sogenannte Funktionsbesetzungsplan. Dieser regelt, welche Funktionen zu welchen 
Zeiten auf den Feuerwachen zu besetzen sind. Der Funktionsbesetzungsplan ist ein wesentlicher Teil 
der Bedarfsplanung in Hinblick auf die Leistungsfähigkeit einer Berufsfeuerwehr im Einsatzdienst.  
OPERATIVER GRUNDSCHUTZ 
Auf Basis der Schutzziele sind für alle drei Feuerwachen als Grundeinheit durchgängig 10 Funktionen 
erforderlich (Funktionsstärkebedarf der 1. Eintreffzeit für den Planungsbereich Stadt). Der höhere 
Funktionsstärkebedarf im Planungsbereich Kern kann im Rendezvous-Verfahren durch die Feuerwa-
chen 1 und 2 gemeinsam erreicht werden. Die Erfüllung der 2. Eintreffzeit im städtischen Bereich kann 
durch die benachbarte Wache der Berufsfeuerwehr oder die Freiwillige Feuerwehr erfolgen. 
Die im Funktionsbesetzungsplan definierten Funktionen sind insbesondere zur Erfüllung der Schutz-
ziele und weiterer einsatzbezogener Sonderaufgaben notwendig. Aus diesem Grund müssen diese 
Funktionen zuverlässig besetzt und dürfen nicht durch kurzfristige Ausfälle (z. B. krankheitsbedingt) 
oder planbare Aufgaben (z. B. Brandsicherheitswachen) reduziert werden.  
+ Auf Basis der Schutzziele sind für alle drei Feuerwachen als Grundeinheit durchgängig 
10 Funktionen erforderlich. 
LEITSTELLE 
Auf Grundlage einer risikoabhängigen und frequenzabhängigen Bemessung der Leitstelle ergeben sich 
folgende notwendige Besetzungszeiten der Einsatzleitplätze (ELP): 
○ Montag - Freitag:  
2 Einsatzleitplätze rund-um-die-Uhr 
○ Montag - Freitag: 
im Zeitraum 07:00 - 24:00 Uhr 
bis zu 2 Einsatzleitplätze zusätzlich 
○ Samstag, Sonntag, Feiertag: 
3 Einsatzleitplätze rund-um-die-Uhr 
○ Samstag:  
im Zeitraum 10:00 - 19:00 Uhr 
ein Einsatzleitplatz zusätzlich 
 
 
 
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
0:00 -
1:00
1:00 -
2:00
2:00 -
3:00
3:00 -
4:00
4:00 -
5:00
5:00 -
6:00
6:00 -
7:00
7:00 -
8:00
8:00 -
9:00
9:00 -
10:00
10:00 -
11:00
11:00 -
12:00
12:00 -
13:00
13:00 -
14:00
14:00 -
15:00
15:00 -
16:00
16:00 -
17:00
17:00 -
18:00
18:00 -
19:00
19:00 -
20:00
20:00 -
21:00
21:00 -
22:00
22:00 -
23:00
23:00 -
0:00
Mittlere Anzahl Telefonate pro Stunde
Uhrzeit
Montag bis Freitag
Samstag
Sonntag/Feiertag
Abb. 4: Tagesganglinie der Telefonate nach Tageskategorien

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Auf Basis der Erkenntnisse zur notwendigen Ad-hoc-Nachbesetzung soll eine Nachbesetzungskapazität 
von mindestens einer Funktion zu jeder Zeit gewährleistet sein. Ergänzend ist zukünftig eine zusätzli-
che Besetzung des Einsatzleitwagens 2 für größere Einsatzlagen aus dem Personal der Leitstelle vorge-
sehen. Da Leitstellenfortbildungen als Wachunterricht innerhalb des Dienstes nicht effektiv durchge-
führt werden können, sollen diese zukünftig verblockt als Tagesdienstveranstaltungen erfolgen. Die 
derzeit innerhalb der Regiezeiten teils erledigten rückwärtigen Tätigkeiten (z. B. Ausbildungsplanung 
und Qualitätssicherung) sollen zur Effizienzsteigerung auf (zusätzliche) rückwärtige Stellen verlagert 
werden. Hierdurch ist die Reduktion der Anzahl Tagverstärker durch die Nutzung der freiwerdenden 
geplanten Inanspruchnahme zur Tischbesetzung möglich. 
In der Leitstelle wird weiterhin eine Führungsfunktion („Lagedienstführung“) zur einsatztaktischen 
Führung und Entscheidung vorgehalten. Die Funktion diensthabende Schichtführung soll weiterhin, 
aber in einem leicht reduzierten Umfang, in die Disposition eingebunden werden. In den übrigen Ar-
beitszeiten während der 24-Stunden-Schicht erfolgen rückwärtige Tätigkeiten, wie die Personalfüh-
rung und Personalverwaltung der Dienstgruppen (als Dienstgruppenleitung). 
Im Ergebnis ergibt sich folgende Funktionsbesetzung für die Leitstelle: 
○ 1 Funktion Lagedienstführung 
○ 1 Funktion diensthabende Schichtführung  
○ 6 Funktionen Disposition* 
○ [1] Funktion Tagverstärkung Montag bis Sonntag tagsüber 
Die einzelnen Tätigkeitsblöcke sind im Rahmen der Umsetzung in einem weiterzuentwickelnden Tisch-
zeitenplan für die rund-um-die-Uhr-Funktionen verteilt vorzusehen, sodass ein Wechsel zwischen 
Tischbesetzungszeiten (ELP) und Bereitschaftszeiten (BSZ) bzw. sonstiger Zeiten (z. B. Fahrzeugbeset-
zung) erfolgt.  
+ Auf Grundlage der Bemessung der Leitstelle (anhand des Telefonie- und Einsatzaufkom-
mens) und der notwendigen Sonderlagenfähigkeit (u.a. Führungsstruktur und Nachbesetzungs-
potenzial) sind zur Besetzung insgesamt 8 Funktionen rund-um-die-Uhr und 1 Funktion Montag 
bis Sonntag tagsüber erforderlich. 
FÜHRUNGSEINHEITEN 
Auf Basis des Gefahrenpotenzials ist innerhalb der 1. Eintreffzeit im städtischen Bereich (Planungsbe-
reiche Stadt und Kern) eine Funktion mit der Qualifikation Zugführer erforderlich. Wie im IST-Zustand 
wird somit weiterhin innerhalb der Grundeinheit auf allen drei Feuerwachen je eine Funktion mit die-
ser Qualifikation besetzt. 
Zur Leitung örtlicher Einsätze mit einem erhöhten Kräfteaufkommen von mehr als einem Zug (Zusam-
menwirken mehrerer Wachen der BF und/oder Einheiten der FF) oder interdisziplinär wirkenden Kräf-
ten als Verband (z. B. Brandschutz, Betreuungsdienst, Wasserrettung) ist die Vorhaltung einer überge-
ordneten Führungsfunktion („B-Dienst“) mit einer Qualifikation und Erfahrung auf Leitungsebene ei-
ner Bereitschaftsführung erforderlich. 
Zur Leitung komplexer Einsätze (insb. Großeinsatzlagen und Katastrophen) mit einem hohen und/oder 
interdisziplinären Kräfteaufkommen ist die Vorhaltung einer obersten Führungsfunktion der taktisch-
 
*) davon 2 Funktionen mit Fahrzeugverzahnung (FüAss B-Dienst und ELW 2)

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operativen Ebene („A-Dienst“) mit einer Qualifikation und Erfahrung auf Leitungsebene einer Abtei-
lungsführung erforderlich. 
Zur Leitung aufwachsender Einsatzlagen (insbes. auch Großeinsatzlagen und Katastrophen) ist für die 
Leitung von Einsätzen eine Führungseinheit bis zur Größe eines taktisch-operativen Führungsstabes 
für eine Einsatzzeit von 72 Stunden vorzubereiten. 
+ Als operative Gesamtführungsstruktur ist weiterhin ein System mit je einer Führungsfunk-
tion innerhalb der Grundeinheit und zwei übergeordneten Führungsfunktionen ab Wache er-
forderlich. 
SONDERFUNKTIONEN 
Zur bedarfsgerechten Abdeckung der gesamten Aufgabenbandbreite der Feuerwehr Münster wurden 
den taktischen Einheiten der BF und der FF Sonderaufgaben zugeteilt. Eine definierte Zuteilung von 
Sonderaufgaben stellt die erforderliche Sonderqualifikation des Personals (sowohl in Aus- und Fortbil-
dung als auch in Erfahrungswissen) sicher. Zur Gewährleistung der zuverlässigen Bereitstellung einzel-
ner Qualifikationen oder Zuführung von Sondertechnik sind für einzelne Aufgaben zusätzliche Funkti-
onsvorhaltungen auf den Wachen erforderlich. 
Auf der Feuer- und Rettungswache 1 sind zur Bewältigung von Einsätzen der schweren Technischen 
Hilfeleistung 4 Sonderfunktionen erforderlich. Gleichzeitig kann hierüber das Konzept zur Einsatzstel-
lenhygiene bedient werden. Durch die Feuer- und Rettungswache 2 werden durch 4 Sonderfunktionen 
die Themen Kleineinsätze und Massenanfall von Verletzten und Erkrankten (gemäß Rettungsdienstbe-
darfsplan) bedient. Hierdurch kann gleichzeitig das notwendige Personal für die Wasserrettung bzw. 
das Tauchen gestellt werden. Die Feuer- und Rettungswache 3 bildet durch die dort stationierte 
Grundeinheit zusammen mit 2 Sonderfunktionen für die notwendige Technik den ABC-Zug der Feuer-
wehr Münster zur Sicherstellung der direkten Gefahrenabwehraufgaben gem. FwDV 500. 
Auf Basis des Gefahrenpotenzials besonderer Objekte (u.a. Windenergieanlagen, Industrieanlagen) 
und ortsveränderlicher Herausforderungen (z. B. Kräne, Fensterreinigung) sowie der Bedeutung der 
Stadt / der Feuerwehr Münster innerhalb der kommunalen Gemeinschaft erscheint die Vorhaltung ei-
ner eigenen Höhenrettungseinheit als bedarfsgerecht. Aufgrund der zu erwartenden Einsatzfrequenz 
dieser Einheit ist eine kombinierte Wahrnehmung mit weiteren Einsatzfunktionen erforderlich. 
+ Zur Bewältigung der auf Basis des Gefahrenpotenzials erforderlichen Sonderaufgaben sind 
auf den Wachen insgesamt 10 Sonderfunktionen sowie die Spezialisierung von Mitarbeitern 
erforderlich.

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RESULTIERENDER FUNKTIONSBESETZUNGSPLAN 
Insgesamt ergibt sich ein Besetzungsbedarf von 50 Funktionen rund-um-die-Uhr und 1 Funktion Mon-
tag bis Sonntag tagsüber (ohne Funktionen des Rettungsdienstes). Dies entspricht einem Mehrbedarf 
zur Funktionsvorhaltung von 6 Funktionen rund-um-die-Uhr bei gleichzeitiger Reduktion um 2 Tages-
funktionen in der Leitstelle. 
 
Abb. 5: SOLL-Funktionsbesetzungsplan* 
 
 
 
 
+ Insgesamt ergibt sich ein Besetzungsbedarf von 50 Funktionen rund-um-die-Uhr und einer 
Funktion Montag bis Sonntag tagsüber auf den 3 Feuer- und Rettungswachen (ohne Funktio-
nen des Rettungsdienstes). 
EINBINDUNG UND STRUKTUR DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR  
Die 20 Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr Münster umfassen derzeit insgesamt 699 Mitglieder im 
aktiven Einsatzdienst (Stand: Februar 2022). Zusammenfassend weisen die Freiwilligen Kräfte ein gu-
tes Niveau bezüglich der wesentlichen Qualifikationen auf. Die Jugendfeuerwehr umfasst derzeit ins-
gesamt 110 Mitglieder. 
Die Freiwillige Feuerwehr ist ein wesentlicher Bestandteil der Gefahrenabwehr in der Stadt Münster. 
Sie gilt gem. § 3 Abs. 1 und § 7 Abs. 2 BHKG NRW als gemeindliche Einrichtung. Die Angehörigen der 
Freiwilligen Feuerwehr sind gem. § 9 BHKG NRW grundsätzlich freiwillig und ehrenamtlich im Dienst 
der Stadt Münster tätig. Die Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr sind im Rahmen der Aufgaben- und 
Schutzzielerfüllung von besonderer Wichtigkeit. Insbesondere die Einheiten in den Außenbereichen 
 
*) Funktion wird durch Leitstelle besetzt 
Führungseinheiten
1 | 0 | 0 KdoW (A-Dienst)
0 | 1 | 0* ELW (B-Dienst)
0 | 1 | 0 Lagedienstführung
0 | 1 | 1 ELW (C-Dienst) 0 | 1 | 1 ELW (C-Dienst) 0 | 1 | 1 ELW (C-Dienst) 0 | 1 | 6 + [1] Disposition
0 | 0 | 6 HLF 20 0 | 0 | 6 HLF 20 0 | 0 | 6 HLF 20
0 | 0 | 2 DLA(K) 0 | 0 | 2 DLA(K) 0 | 0 | 2 DLA(K)
0 | 0 | 4 Schwere THL (RW, FwK) 0 | 0 | 2 Kleineinsätze (KEF) 0 | 0 | 2 ABC-Abwehr (WLF) 0 | 0 | 0* ELW 2
0 | 0 | 0 Hygiene (GW, WLF) [SpFu THL] 0 | 0 | 2 MANV (GW-Rett) 0 | 0 | 0
0 | 0 | 0
0 | 0 | 0 Sonderfahrzeuge [SpFu THL] 0 | 0 | 0 Sonderfahrzeuge [SpFu SoFu] 0 | 0 | 0 Sonderfahrzeuge [SpFu SoFu]
GESAMTSUMME = 1 | 6 | 43 + [1] = 50 + [1] Fu.
SonderfunktionenSonderfunktionen Sonderfunktionen
GESAMT = 0 | 1 | 13 = 14 Fu. GESAMT = 0 | 1 | 13 = 14 Fu. GESAMT = 0 | 1 | 11 = 12 Fu. GESAMT = 1 | 3 | 6 + [1] = 10 + [1] Fu.
Sonderfunktionen
Tiefbauunfälle (WLF) 
[SpFu ABC]Wasserrettung/Tauchen 
(GW, Boot) [SpFu]
Feuer- & Rettungswache 1 Feuer- & Rettungswache 2 Feuer- & Rettungswache 3 Führungs- und Lagezentrum
Grundschutz Grundschutz Grundschutz Leitstelle
Funktionsvorhaltung Rettungsdienst 
Feuer- & Rettungswache 1: 8 + [2] Funktionen (inkl. RW 16) 
Feuer- & Rettungswache 2: 7 + [2] Funktionen (inkl. RW 19) 
Feuer- & Rettungswache 3: 4 + [2] Funktionen (inkl. RW 10) 
Legende 
x    Rund-um-die-Uhr-Funktion 
[x]  Mo.-So. tagsüber besetzt 
x | x | x Funktionsaufteilung: LG 2.2 | LG 2.1 | LG 1.2

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sind planerisch ersteintreffende Einheiten in ihren Zuständigkeitsbereichen und damit wichtiger Fak-
tor für die Erfüllung der 1. Eintreffzeit. 
Aus diesen Gründen sind (auch weiterhin) Maßnahmen zur bedarfsdeckenden Sicherstellung der 
Funktionsstärke, Durchhaltefähigkeit, Qualifikation der Freiwilligen Feuerwehr sowie der grundsätzli-
chen Stärkung des Ehrenamtes der Feuerwehr Münster erforderlich. Hierzu zählen auch: 
○ ein guter baulicher und funktionaler Zustand der Standorte 
○ eine bedarfsgerechte technische und persönliche Ausrüstung 
○ eine angemessene Einbindung in das Einsatzgeschehen 
○ eine Berücksichtigung sozialer Bedarfe und Strukturen zur Stärkung des Ehrenamtes (z. B. Wohn-
raumförderung, Sportförderung, Förderung der Kameradschaftspflege) 
Um auch in Zukunft eine bedarfsdeckende Personalstärke gewährleisten zu können, sind ehrenamts-
fördernde Maßnahmen (z. B. professionelle Werbekampagnen) zum Erhalt des Personalbestandes und 
zum Erhalt sowie zur Förderung des Ehrenamtes durchzuführen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass 
heutzutage sowohl professionelle Werbemaßnahmen als auch eine entsprechende Öffentlichkeitsar-
beit für eine erfolgreiche Mitgliederwerbung erforderlich sind, zum Beispiel über eine Präsenz im In-
ternet bzw. in sozialen Netzwerken. Zur langfristigen Sicherung der Personalverfügbarkeit ist auch wei-
terhin die intensive Unterhaltung und Förderung der Jugendfeuerwehr von besonderer Wichtigkeit. 
Gegebenenfalls ist auch die Einrichtung von Kinderfeuerwehren zu prüfen. 
Die Verfügbarkeit von Einsatzkräften während der üblichen Arbeitszeit (Mo.-Fr. tagsüber) ist reduziert, 
aber im Vergleich zu anderen Städten ähnlicher Struktur noch verhältnismäßig hoch. In Münster findet 
eine hohe arbeitsbedingte Pendlerbewegung innerhalb des Stadtgebietes statt. Somit liegen die Ar-
beitsorte häufig in größerer Entfernung zu den jeweiligen Standorten der Einheiten der Einsatzkräfte, 
sodass das Potenzial für nicht zeitkritische Einsatzeinbindungen wesentlich umfangreicher ist. Zur Ver-
besserung der Tagesverfügbarkeit der Freiwilligen Kräfte (insb. in den Außeneinheiten) sind deshalb 
folgende Maßnahmen zu prüfen: 
○ Bildung von Tagesalarmstandorten 
○ Interne Doppelmitgliedschaften 
○ Externe Doppelmitgliedschaften 
+ Die Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr sind im Rahmen der Aufgaben- und Schutzzieler-
füllung von besonderer Wichtigkeit. Aus diesen Gründen sind (auch weiterhin) Maßnahmen 
zur bedarfsdeckenden Sicherstellung der Funktionsstärke, Durchhaltefähigkeit, Qualifikation 
der Freiwilligen Feuerwehr sowie der grundsätzlichen Stärkung des Ehrenamtes der Feuerwehr 
Münster erforderlich. 
FAHRZEUGE UND TECHNIK  
Der Bedarf der Fahrzeugausstattung wird unterteilt in die Bereiche der Grundschutzkomponenten und 
der Sonderfahrzeuge und aufgeteilt auf die Berufsfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr ausgewie-
sen. Der Umfang der Ausstattung leitet sich für die Grundschutzkomponenten aus den Anforderungen 
der Planungsszenarien (insb. der hierfür erforderlichen Funktionsvorhaltungen und technischen Aus-
stattung von BF und FF) ab. Sonderfahrzeuge orientieren sich am Gefahrenpotenzial und am weiteren

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Bedarf aus den Planungsszenarien. Daneben sind auch eine technische Reserve und Ausbildungsfahr-
zeuge zu berücksichtigen. 
Für die Bewertung der Fahrzeugausstattung und der Ableitung von zukünftigen Anforderungen wurde 
zunächst die vorhandene Fahrzeugstruktur analysiert und bewertet. Die Fahrzeugausstattung im IST-
Zustand basiert auf detaillierten Planungen der Feuerwehr Münster. Das Fahrzeugkonzept ist als wei-
testgehend bedarfsgerecht zu bewerten. Durch die Feuerwehr wird als Geschäft der laufenden Ver-
waltung eine mehrjährige Investitionsplanung fortgeschrieben. Diese bildet die Grundlage für die Er-
stellung des Investitionshaushaltes. Die anzusetzenden Fahrzeugkosten sind jeweils durch eine aktu-
elle Marktanalyse zu ermitteln. 
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt für Feuerwehrfahrzeuge 10 Jahre (gem. AfA-Tabelle 
für die allgemein verwendbaren Anlagegüter). Die tatsächlich mögliche Nutzungsdauer eines Fahrzeu-
ges ist jedoch abhängig vom spezifischen technischen Zustand. Beispielsweise muss für häufig einge-
setzte Fahrzeuge (z. B. Grundschutzfahrzeuge der Berufsfeuerwehr) teilweise früher Ersatz beschafft 
werden. Bei seltener genutzten Sonderfahrzeugen oder Abrollbehältern können je nach Nutzung (u. a. 
auch abhängig von Unterbringung und Pflege) teilweise auch deutlich höhere Nutzungszeiten erreicht 
werden. Vor allem ersteinsatzrelevante Großfahrzeuge haben aktuell lange Beschaffungsdauern, so-
dass rechtzeitig vor Erreichen der Altersgrenzen und einem eventuellen Ausfall eine Ersatzbeschaffung 
vorgesehen werden sollte. Deshalb soll zukünftig auf Basis der vergangenen Erfahrungen zur zuverläs-
sigen Sicherstellung der Verfügbarkeit von Fahrzeugen in der Regel im Jahr 12 der Nutzungsdauer mit 
der Beschaffungs- und Investitionsmittelplanung begonnen werden. 
Der Bedarf an Sonderfahrzeugen ergibt sich aus den örtlichen Gefahren- und Risikopotenzialen, den 
pflichtigen Aufgabenzuweisungen gem. BHKG NRW sowie den untergliederten FwDVen, UVVen und 
anerkannten Regeln der Technik. Pläne für den Einsatz der Feuerwehr gem. § 3 Abs. 3 BHKG NRW 
greifen sowohl auf die oben genannten normativen Vorgaben sowie auf die bedarfsplanerisch festge-
stellten (Sonder-)Vorhaltungen zurück und stellen somit die Aspekte der Einsatzplanung, Einsatzvorbe-
reitung und Einsatzorganisation sicher. 
Zur einheitlichen Einbindung der Freiwilligen Feuerwehren in das Einsatzgeschehen (Grundschutzkom-
ponenten und Sonderkomponenten) sowie zur Schaffung eines hinreichenden Gesamtpotenzials, ins-
besondere für Großeinsatzlagen und Katastrophen, ist eine einheitliche Fahrzeugausstattung für alle 
Einheiten vorzusehen. Aus baulichen Gründen (z. B. Stellplatzanzahl der Feuerwehrhäuser) kann diese 
teilweise erst nach Fertigstellung von Neubauten oder Erweiterungen umgesetzt werden. 
Für alle Einheiten sind insgesamt vier Einsatzfahrzeuge vorzusehen: 
○ Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20) für den breitbandig auszulegenden Ersteinsatz 
○ Löschgruppenfahrzeug 20 Katastrophenschutz (LF 20 KatS) als ergänzendes Löschfahrzeug für Un-
terstützungsaufgaben, Großeinsatzlagen und Katastrophen 
○ Sonderfahrzeug entspr. den Sonderaufgaben der Einheiten bzw. zusätzlichen Anforderungen 
○ Mehrzweckfahrzeug (MZF) für den einsatzbedingten und dienstlichen Personentransport sowie 
einsatzbedingte Unterstützungsaufgaben 
+ Das derzeitige Fahrzeugkonzept ist insgesamt als weitestgehend bedarfsgerecht zu bewer-
ten. In einzelnen Bereichen zur Bewältigung von besonderen Einsatzanlässen ist zusätzliche 
(Fahrzeuge-)Technik erforderlich. Zur einheitlichen Einbindung der Freiwilligen Feuerwehren in 
das Einsatzgeschehen sind für alle Einheiten vier Einsatzfahrzeuge vorzusehen.

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PERSONALWIRTSCHAFTLICHE UND ORGANISATORISCHE ASPEKTE  
Im Folgenden findet die Betrachtung der sich aus der Brandschutzbedarfsplanung ergebenden perso-
nalwirtschaftlichen und organisatorischen Aspekte statt. Dies erfolgte eingebettet in das Gesamtpro-
jekt zur Brandschutzbedarfsplanung. Hierzu wurden gängige Elemente einer Organisationsbetrachtung 
(Datenanalysen, Prozessbewertungen, Interviews) genutzt. 
AUFBAUORGANISATION 
Die gegenwärtige Organisationsstruktur der Feuerwehr Münster mit sechs gleichberechtigten Fachab-
teilungen, zwei direkten Stabsstellen und der medizinisch beratenden Stelle des ÄLRD erscheint im 
quervergleich als sachgerecht und sollte grundsätzlich weiterhin Bestand haben. Sie basiert auf der 
zuletzt durchgeführten Organisationsuntersuchung im Jahre 2018. Die bis zur Erstellung dieser Unter-
suchung bereits festgestellten personellen Mehrbedarfe konnten bisher nicht vollständig realisiert 
werden.  
 
Abb. 6 Organigramm der Feuerwehr Münster im IST-Zustand (Stand: 19.01.2022) 
+ Die gegenwärtige Organisationsstruktur der Feuerwehr Münster ist grundsätzlich sachge-
recht. 
Die Analyse der Aufbau- und Ablauforganisation ergab den Bedarf zur Schaffung einer Fachstelle 37.53 
Liegenschaften. Im Quervergleich zu anderen Berufsfeuerwehren erscheint zudem die Bezeichnung 
des Amtes „37 – Amt für Brandschutz, Notfallrettung und Katastrophenschutz“ sachlogischer. Nachfol-
gend ist die resultierende Soll-Struktur der Amtsorganisation dargestellt.

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Abb. 7 SOLL-Struktur der Amtsorganisation 
+ Die SOLL-Struktur der Feuerwehr Münster berücksichtigt zusätzlich eine Fachstelle 37.53 in 
der Abteilung 5. 
ABLAUFORGANISATION 
Durch den extern beauftragten Organisationsgutachter erfolgte unter anderem auch eine Untersu-
chung spezifischer ablauforganisatorischer Aspekte. Diese sind als Geschäft der laufenden Verwaltung 
Bestandteil eines separaten Berichts zur Organisationsuntersuchung. Die abgeleiteten Maßnahmen 
sind als Kompaktzusammenfassung in der Maßnahmenübersicht des vorliegenden Dokumentes ent-
halten. 
+ Aus der Analyse der Ablauforganisation folgen Maßnahmen, die als Geschäft der laufenden 
Verwaltung umzusetzen sind. 
PERSONALWIRTSCHAFT 
Aus der der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans ergeben sich Anpassungen in der Funktions-
vorhaltung sowie Arbeitsmehrungen in den rückwärtigen Bereichen.  
Die personalwirtschaftlichen Parameter wurden analysiert und der Personalfaktor in der Folge ange-
passt. Der Personalfaktor beschreibt den Personalbedarf, der erforderlich ist, um eine Funktion im Ein-
satzdienst an 365 Tagen im Jahr, 24 Stunden lang – also rund-um-die-Uhr – zu besetzen: 
○ Personalfaktor für die Wachabteilungen: 5,27 (+ 0,19) 
○ Personalfaktor für die Leitstelle:  5,4 (+ 0,32) 
Insgesamt resultiert ein Personalmehrbedarf von 62,31 VZÄ.

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+ Insgesamt erfolgt ein Personalaufwuchs um + 62,31 VZÄ auf 519,95 VZÄ. 
Die Mehrbedarfe sind auf folgende Effekte zurückzuführen: 
Neuberechnung der personalwirtschaftlichen Parameter (Personalfaktor) + 11,67 VZÄ LG1.2 
Anpassung der Verfügersystematik, Ergänzung von Funktionssonderstunden  + 5,0 VZÄ LG1.2 
Neubemessung der Einsatzleitplatzbesetzung     + 3,0 VZÄ LG1.2 
Erhöhung der Funktionsvorhaltung aus BSBP     + 26,0 VZÄ LG1.2 
Anteilige Besetzung des C-Dienstes durch Beschäftigte     - 6,0 VZÄ LG2.1  
des Tagesdienstes im Integrationsdienst („Mischdienst“) 
Anpassung der Führungsstruktur der Leitstelle im     - 2,0 VZÄ LG2.1  
Einklang mit der C-Dienst-Systematik der Wachen  
Kompensation des Besetzungsvolumens der      + 2,0 VZÄ LG 1.2 
entfallenen LG2.1-Stellen in der Leitstelle 
Mehrbedarfe im rückwärtigen Bereich      + 3,54 VZÄ nicht-fwt. 
           + 1,5 VZÄ LG 1.2 
          + 15,6 VZÄ LG 2.1 
          + 2,0 VZÄ LG 2.2 
             
Gesamt-Mehrbedarf         + 3,54 VZÄ nicht-fwt. 
           + 49,17 VZÄ LG1.2 
          + 7,6 VZÄ LG 2.1 
          + 2,0 VZÄ LG 2.2 
Summe          + 62,31 VZÄ 
0.4 CONTROLLING PARAMETER  
Neben der Erfüllung der definierten Schutzziele (Zielerreichung) haben weitere Parameter einen we-
sentlichen Einfluss auf die Qualität und die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr. Die Umsetzung eines 
umfassenden Qualitätsmanagementsystems für die gesamte Feuerwehr ist deshalb ein wesentlicher 
Faktor, um Defizite, die über die reinen operativen Einsatzparameter (Eintreffzeit und Funktions-
stärke) hinausgehen, zu identifizieren und Maßnahmen zur Behebung einzuleiten. Insgesamt sind die 
Datenhaltung und das Controlling bei der Feuerwehr Münster zu verbessern. Es wurden in der Bedarf-
splanung in diesem Zusammenhang weitergehende Handlungsfelder identifiziert und als entspre-
chende konkrete Controllingparameter definiert.

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Allgemein 
○ Erreichung/Einhaltung der Schutzziele bei schutzzielrelevanten Einsätzen 
○ Schutzzielerreichungsgrad 
(ab einem Erreichungsgrad von 70 % ist eine vorzeitige Fortschreibung des BSBP zu prüfen; ab ei-
nem Erreichungsgrad von 50 % ist die vorzeitige Fortschreibung unmittelbar einzuleiten) 
○ Einhaltung administrativer und organisatorischer Aufgaben zur Einsatzbewältigung  
(gesetzliche Fristen und Erreichungsgrade in den Bereichen: Einsatzplanung, Einsatzorganisation 
und Einsatzvorbereitung, Vorbeugender Brandschutz, Aus- und Fortbildung sowie Technische In-
standhaltung und Betrieb) 
○ Überwachung der bedarfsplanerisch festgestellten Risiko- und Gefahrenfaktoren 
(insb. in Bezug auf die Zuordnung von Stadtteilen zu Planungsbereichen) 
 
Einheiten Berufsfeuerwehr 
○ Einhaltung der täglichen Funktionsstärke der Berufsfeuerwehr  
(einschließlich der erforderlichen Qualifikationen) 
○ Ausrückzeit Berufsfeuerwehr 
(im Mittel 1 Minute, im 90 %-Perzentil 1,5 Minuten) 
 
Leitstelle 
○ Qualitative Auswertung von 2 % der Notrufgespräche pro Jahr 
(Notrufreflexion in Anlehnung an die Vorgaben der International Academies of Emergency Dis-
patch) 
○ Gesprächs- und Dispositionszeit in der Leitstelle 
(1,5 Minuten für Notrufe, die zu zeitkritischen Einsätzen führen, in Anlehnung an die Empfehlun-
gen der AGBF) 
 
Einheiten Freiwillige Feuerwehr 
○ Ausrückzeiten Freiwillige Feuerwehr in Bezug auf Anfahrzeiten und das Erreichen von Schutz-
zielanforderungen 
○ Einsatzfrequenzen Freiwillige Feuerwehr: Überwachung und individuelle Abstimmung mit den 
Einheiten 
Ab 150 Einsätzen bzw. Alarmierungen (Alarmierungen mit mehreren Einsätzen, insb. Unwetter, 
sind hierbei nur einfach zu werten) sind entlastende Maßnahmen zu prüfen, ab 200 Einsätzen pro 
Einheit und Jahr sind konkrete Maßnahmen umzusetzen. 
○ Mindestpersonal- und Qualifikationsstärken der Einsatzeinheiten der Freiwilligen Feuerwehr 
Bei Abweichungen sind Maßnahmen zur Steigerung der Personalstärke und/oder den Qualifikatio-
nen, ggf. auch einheitenspezifisch, zu definieren.

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0.5 MAßNAHMEN - UND PRIORITÄTEN ÜBERSICHT  
Die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung des beschriebenen SOLL-Konzeptes werden in eine 
Übersicht überführt und hinsichtlich ihrer Priorität unter Berücksichtigung der zeitlichen Dringlichkeit 
und der Bedeutsamkeit/Auswirkung auf die Gefahrenabwehrstruktur der Stadt Münster bewertet. Da-
bei ist zu beachten, dass einzelne Maßnahmen voneinander abhängen und so nur im Zusammenhang 
umgesetzt werden können. 
Ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass einige Bedarfe und Maßnahmen bereits im Rahmen der gültigen 
Brandschutzbedarfsplanung erkannt und beschlossen wurden. Eine Wiederaufnahme der Bedarfe in 
die nachfolgenden Maßnahmen- und Prioritätenlisten bestätigt nicht nur den seinerzeit schon erkann-
ten Bedarf, sondern signalisiert auch die Überfälligkeit der Umsetzung.  
 
 
Tab. 2: Maßnahmenübersicht Controlling 
 
 
Tab. 3: Maßnahmenübersicht Standortstruktur 
 
 
Tab. 4: Maßnahmenübersicht Leitstelle 
Nr. Thema Maßnahme Umsetzung
CT_1 Controlling 2024
CT_2 Controlling 2024
CT_3 Controlling 2024
Verbesserung des Kennzahlenmanagements (Einführung einer zentralen Datenerfassung und fachliche Analyse der 
definierten Leitungs- und Controllingparameter)
Anpassung der aktuellen Einsatzplanungen und Einsatzorganisation an die bedarfsplanerisch festgestellten 
Planungsgrundlagen und Schutzziele
Einführung eines regelmäßigen Reportings der Leitungs- und Controllingparameter sowie der daraus abgeleiteten Analysen)
Nr. Thema Maßnahme Umsetzung
StS_1 Standortstruktur 2024/2025
StS_2 Standortstruktur Einführung eines georeferenzierten Einsatzmitteltrackings 2024-2029
StS_3 Standortstruktur 2024-2029
StS_4 Standortstruktur 2024/2025
StS_5 Standortstruktur 2024-2029
StS_6 Standortstruktur 2024-2029
StS_7 Standortstruktur 2024/2025
StS_8 Standortstruktur sofort
StS_9 Standortstruktur ab 2024
StS_10 Standortstruktur 2024/2025
Maßnahmen zur Reduktion der Ausrückzeit der Berufsfeuerwehr
(Voralarm, Controlling, bauliche Berücksichtigung)
Neubau der Feuer- und Rettungswache 3 im Bereich Hohe Geest (inkl. Logistikzentrum)
Erstellung eines baulichen Konzeptes für die Feuerwachen 1 und 2 in Verbindung mit dem Bau der Feuerwache 3 
(u.a. Lagerkapazitäten, Werkstätten, Sanierungsbedarf)
Prüfung der Schaffung einer zusätzlichen Ausfahrtmöglichkeit Richtung Nordosten für die Feuerwache 2
Prüfung temporärer Kompensationsmaßnahmen an den Standorten Altstadt, Nienberge, Häger-Uhlenbrock, Kemper, 
Wolbeck und Albachten
weitere Umsetzung des baulichen Konzeptes für die Freiwillige Feuerwehr
Überprüfung der Ausrückbereiche der Freiwilligen Feuerwehr 
(anhand von Fahrzeitbetrachtungen und weitergehender einsatztaktischer und -organisatorischer Aspekte)
Errichtung eines Zentrums für Aus- und Fortbildung für Brandschutz und Rettungsdienst
(mit Schulungsräumen, Übungsflächen, Bürokapazitäten, Fahrzeugstellplätzen und technischer Ausstattung)
Interimslösung zur Schaffung von Ausbildungsmöglichkeiten (Grundausbildungslehrgang BF, Notfallsanitäter), 
Katastrophenschutzlager und rückwärtiger Kapazitäten
Nr. Thema Maßnahme Veränderung 
Funktionen Umsetzung
LSt_1 Leitstelle Erhöhung der S-Funktionen auf 6 Funktionen im mittleren Dienst rund-um-die-Uhr
(Ausweitung der Besetzung der Einsatzleitplätze auf 75 h (Mo-Fr.), 81 h (Sa.) bzw. 72 h (So., Fe.) pro Tag) + 1 Fu. LG 1.2 2024-2029
LSt_2 Leitstelle Reduktion der  Tagverstärkung auf 1 Funktion Mo.-So. für 12 Stunden - [2] Fu. LG 1.2 2024-2029
LSt_3 Leitstelle Besetzung des ELW 2 in Verzahnungsfunktion durch die Disposition in Maßnahme 
LSt_1 enthalten 2024-2029
LSt_4 Leitstelle Beibehaltung der Führungsstruktur in der Leitstelle (Lagedienstführung und Schichtführung) keine 
Veränderung -
LSt_5 Leitstelle Durchführung der Leitstellenfortbildung verblockt als Tagesdienstveranstaltungen - 2024/2025
LSt_6 Leitstelle Verlagerung rückwärtige Tätigkeiten der Disposition (z. B. Ausbildungsplanung und Qualitätssicherung) auf 
(zusätzliche) rückwärtige Stellen - 2024-2029
LSt_7 Leitstelle Etablierung eines Rund-um-die-Uhr-Supports für die EDV-Systeme - 2024-2029

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 Stand: 05.02.2024 27 
 
 
Tab. 5: Maßnahmenübersicht Einsatzstruktur und Funktionsvorhaltung 
 
 
Tab. 6: Maßnahmenübersicht Fahrzeuge und Technik 
 
 
Tab. 7 Maßnahmenübersicht Personal und Organisation 
  
Nr. Thema Maßnahme Veränderung 
Funktionen Umsetzung
BF_1 Funktionsvorhaltung Feuer- und Rettungswache 1
Schwere THL, Einsatzstellenhygiene, Sonderfahrzeuge + 1 Fu. LG 1.2 2024-2029
BF_2 Funktionsvorhaltung Feuer- und Rettungswache 2
Kleineinsätze, Wasserrettung/Tauchen, MANV + 2 Fu. LG 1.2 2024-2029
BF_3 Funktionsvorhaltung Feuer- und Rettungswache 3
ABC-Abwehr + 2 Fu. LG 1.2 2024-2029
BF_4 Funktionsvorhaltung Verstärkte Einbindung des Kleineinsatzfahrzeuges - 2024/2025
BF_5 Funktionsvorhaltung Einführung einer Höhenrettungseinheit - ab 2029
FF_1 Freiwillige Feuerwehr ab 2024
FF_2 Freiwillige Feuerwehr 2024-2029
FF_3 Freiwillige Feuerwehr Prüfung der Einrichtung einer Kinderfeuerwehr 2024-2029
FF_4 Freiwillige Feuerwehr 2024-2029
FF_5 Freiwillige Feuerwehr Überprüfung der Förderung der Kameradschaftspflege 2024-2029
Maßnahmen zur Mitgliederwerbung der Freiwilligen Feuerwehr und Förderung Ehrenamt
Prüfung der Schaffung von Tagalarmstandorten bzw. Verstärkung von internen Doppelmitgliedschaften
Prüfung der verstärkten Einbindung von freiwilligen Einheiten in die Nachführung von Sonderfahrzeugen/-technik
Nr. Thema Maßnahme Umsetzung
FT_1 Fahrzeuge und Technik 2024-2029
FT_2 Fahrzeuge und Technik 2024-2029
FT_3 Fahrzeuge und Technik 2024/2025Erstellung eines Bekleidungskonzeptes auf Basis von Gefährdungsbeurteilungen 
Durchführung der notwendigen (Ersatz-)Beschaffungen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr entsprechend des Fahrzeug-
/Investitionskonzeptes
Durchführung der notwendigen (Ersatz-)Beschaffungen im Bereich der Berufsfeuerwehr entsprechend des Fahrzeug-/ 
Investitionskonzeptes
Nr. Thema Maßnahme Umsetzung
PO_1 Personal und Organisation 2024-2029
PO_2 Personal und Organisation Vorbereitung ab 
2024
PO_3 Personal und Organisation 2024-2029
PO_4 Personal und Organisation 2024-2029
PO_5 Personal und Organisation 2024-2029
PO_6 Personal und Organisation 2024-2029
PO_7 Personal und Organisation 2024-2029
PO_8 Personal und Organisation ab 2024
PO_9 Personal und Organisation 2024-2029
PO_10 Personal und Organisation 2024-2029
PO_11 Personal und Organisation 2024-2029
PO_12 Personal und Organisation ab 2024
PO_13 Personal und Organisation 2024-2029
PO_14 Personal und Organisation Vorbereitung ab 
2024
PO_15 Personal und Organisation 2024-2029
PO_16 Personal und Organisation 2026-2029
Entwicklung einer angemessenen Freischichtsystematik unter gerechter Aufteilung der Verfügung über die Freischichten und Etablierung von 
Anreizsystemen für die freiwillige Übernahme von Diensten
Entwicklung von ämterübergreifenden Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung zur Vermeidung unbesetzter Stellen
Tägliche Planung von 6 Kompensationen (Verfüger oder BED) für kurzfristige Ausfälle bei Umsetzung der SOLL-Funktionsstärke
Vereinheitlichung der Dienstplanung innerhalb der Feuerwehr Münster und übergreifender Einsatz einer Software
Beschaffung einer neueren Version der Software SP-EXPERT unter Berücksichtigung der Schnittstellen zu anderen Softwarelösungen
Festschreiben des Einsatzes der drei A-Funktionen der Leitstelle als Führungsgehilfen der C-Dienste, Prüfung der Verlagerung einsatztaktischer 
Prozesse der Leitstelle direkt in den ELW
Fortlaufendes Controlling der Stärkeeinhaltung und der Entwicklung der Ausfallzeiten
Prüfung der Verlagerung der Aufgaben nach § 14 PsychKG in das Amt 32 und Einrichtung einer Rufbereitschaft in Zusammenhang mit einer 
allgemeinen Rufbereitschaft des Ordnungsamts
oder Prüfung, ob andere Bereiche der Berufsfeuerwehr Münster diese Aufgaben übernehmen können und die hierfür erforderliche 
Personalaustattung herstellen
Anpassung der Regeln zur Besetzung von Brandsicherheitswachen, sodass sich keine Unterschreitung der Funktionsstärke ergibt und 
Verteilung der zu leistenden Stunden auf das gesamte Amt
Ermittlung des Personalbedarfs der Atemschutzwerkstatt mit Hilfe einer semi-analytischen Stellenbedarfsbemessung
Schaffung einer Fachstelle 37.53 Liegenschaften in der Abteilung 5
Erhöhung der Anzahl an Ausbildungsplätzen für die LG1.2  auf 18 pro Jahr (kurzfristig Umsetzung vorübergehend höherer Bedarfe von 20 pro 
Jahr)
Umsetzung des Personalaufwuchses im rückwärtigen Bereich zur Abdeckung der Arbeitsmehrungen und zur Umsetzung der 
Funktionsbesetzung (Führungsdienste)
Festsetzung von dezernatsübergreifenden Regeln für eine jährlich bedarfsangepasste Haushaltsaufstellung und Mittelbewirtschaftung (TEP 
und TFP)  der Feuerwehr, insbesondere für die Umsetzung von Projekten
Entwicklung und Umsetzung eines Teilintegrationsdienstmodells zur Besetzung der Funktion C-Dienst und Anpassung der Struktur der 
Führung Wachabteilungen (Pro Wachabteilung: 1x Wachabteilungsleitung, 2x Stv. WAL, 1x WaKo)
Anpassung der Struktur der Führung der Dienstschichten in der Leitstelle (Pro Dienstschicht: 1x Dienstschichtführer, 2x Stv. DSF)

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 Stand: 05.02.2024 28 
 
1 EINLEITUNG UND AUFGABENSTELLUNG  
Im Folgenden wird auf die Ausgangssituation und den Auftrag eingegangen. Die rechtlichen Grundla-
gen und weitere Planungsunterlagen werden aufgelistet sowie die daraus resultierenden Aufgaben 
der Feuerwehr beschrieben. 
1.1 AUSGANGSSITUATION UND AUFTRAG  
Gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) sind 
Kommunen verpflichtet, Brandschutzbedarfspläne aufzustellen: 
„Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den 
Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzu-
schreiben.“ [§ 3 Abs. 3 BHKG] 
Gemäß BHKG ist die Aufstellung und regelmäßige Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen Auf-
gabe der Kommune, die unter Beteiligung der Feuerwehr erfolgt. Der Brandschutzbedarfsplan defi-
niert in kommunaler Eigenverantwortung sowohl das Schutzziel als auch den zur Erreichung dieses 
Ziels erforderlichen Umfang der kommunalen Feuerwehr.  
Der bisherige Brandschutzbedarfsplan der Stadt Münster stammt aus dem Jahr 2015. Entsprechend 
dem BHKG ist der Brandschutzbedarfsplan alle 5 Jahre fortzuschreiben, die vorliegende Fortschrei-
bung ist somit bereits überfällig. Die nächste Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans ist spätes-
tens im Jahr 2029 erforderlich. Die durch diesen Bedarfsplan avisierten Maßnahmen und Zielsetzun-
gen sollen im Wirkungszeitraum bis 2029 umgesetzt werden. Maßnahmen, die erst später umzusetzen 
sind oder wirksam werden, sind entsprechend gekennzeichnet. 
Sollte im Rahmen des regelmäßigen Controllings eine dauerhafte Unterschreitung des definierten Ziel-
erreichungsgrades ohne externe Ursache festgestellt werden, so ist eine vorzeitige Fortschreibung des 
Brandschutzbedarfsplans zu prüfen. Ähnliches kann erforderlich werden, falls sich wesentliche Verän-
derungen in der Verkehrsinfrastruktur (z. B. Anpassung Fahrgeschwindigkeiten auf Hauptverkehrsstra-
ßen), der baulichen Stadtentwicklung (vgl. Abs. 2.2.5) oder merkliche Änderungen hinsichtlich perso-
nalwirtschaftlicher Rahmenbedingungen oder Einsatzkräftestärken der Freiwilligen Feuerwehren 
ergeben. 
Die Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH unterstützte und begleitete die Fortschreibung des Brandschutz-
bedarfsplans im Auftrag der Stadt Münster. Die elementaren Fragestellungen der Bedarfsplanung wur-
den durch eine Arbeitsgruppe unter Mitwirkung der Feuerwehr, jeweils unter fachlicher Moderation 
und Beratung der Lülf+ Sicherheitsberatung, behandelt. Weitere Ämter (z. B. Vermessungs- und Katas-
teramt oder Personal- und Organisationsamt) waren durch Datenbereitstellung und inhaltliche Zuar-
beit an dem Prozess beteiligt. Der vorliegende Brandschutzbedarfsplan stellt das Ergebnis der Bewer-
tung örtlicher Gegebenheiten (insbesondere Risiko- und Gefahrenpotenziale) und perspektivischer 
Entwicklungen sowie empirischen Daten und Erfahrungen der Feuerwehr Münster dar. 
Alle berücksichtigten Rohdaten stammen, soweit nicht anders angegeben, von der Stadt Münster 
(Stand: Ende 2021). Alle Auswertungen sind, soweit nicht anders angegeben, Stand 2023. Die Analyse 
der Qualifikationen, Wohn- und Arbeitsorte der Freiwilligen Kräfte basiert auf einer in der Feuerwehr 
durchgeführten Erhebung mit Stand Februar 2022. Aufgrund verschiedener Einflüsse (Neueintritte, 
Arbeitsplatzwechsel, Umzug etc.) sind die Daten der Freiwilligen Kräfte dynamisch und die Analysen 
sollten deshalb regelmäßig aktualisiert werden. Gegebenenfalls hat dies dann Konsequenzen für die 
Alarm- und Aufbauorganisation. Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit im Text die männliche Form ge-
wählt wurde, beziehen sich die Angaben stets auf Angehörige aller Geschlechter.

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 Stand: 05.02.2024 29 
 
1.2 GESETZLICHE GRUNDLAGEN UND TECHNISCHE REGELWERKE  
ÜBERSICHT DER WESENTLICHEN RECHTLICHEN GRUNDLAGEN UND RELEVANTEN PLANUNGS-
UNTERLAGEN  
○ Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 
17.12.2015 
○ Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unter-
nehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24.11.1992 
○ Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) vom 
17.12.1999 
○ Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr - VOFF NRW) vom 09.05.2017 
○ Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung (BauO NRW) vom 21.07.2018 
○ Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO) vom 
11.01.2023 
○ Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung 
- 12. BImSchV) vom 27.06.2000 
○ Verordnung für betriebliche Feuerwehren (VObFw) vom 13.12.2018 
○ Ordnungsbehördliche Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verhütung von Schäden 
durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen - KampfmittelVO 
NRW) vom 12.11.2003 
○ Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV) 
○ Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren (DGUV Vorschrift 49, ehem. GUV-VC 53) 
○ DGUV Information „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ (DGUV Information 205-008, ehem. GUV-I 
8554), Dezember 2016 
○ Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 554) 
○ Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger vom Ministe-
rium für Inneres und Kommunales NRW, Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Ge-
meindebund NRW vom 07.07.2016 
○ Abschlussbericht „Planungsgrundlagen und Strukturen“, AG 2 „Die Organisation der Freiwilligen 
Feuerwehr“, Gemeinschaftsprojekt FEUERWEHRENSACHE NRW, Verband der Feuerwehren in 
NRW e.V. (VdF NRW) und Ministerium für Inneres und Kommunales in Nordrhein-Westfalen (MIK 
NRW), Oktober 2017 
○ Technische Regel / Arbeitsblatt W 405 zur Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche 
Trinkwasserversorgung des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches), Februar 2008 
○ DIN 14092 Feuerwehrhäuser 
○ „Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten“, Fortschreibung der Emp-
fehlungen vom 19.11.2015 durch die AGBF 
○ „Brandschutzbedarfsplanung für kreisangehörige Kommunen ohne Berufsfeuerwehr – Grundsätze 
und Arbeitsanleitung – “, Verband der Feuerwehren in NRW e.V. (VdF NRW) und Städte- und Ge-
meindebund NRW, 2018

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 Stand: 05.02.2024 30 
 
○ Fachempfehlung zur personellen Dimensionierung der Feuerwehr im Rahmen von Schutzzielen 
unter besonderer Beachtung der Einsatzleitung, Informationsblatt Regierungsbezirk Düsseldorf 
vom 16. Januar 2020 
PFLICHTIGE AUFGABEN DER STADT ALS TRÄGERIN DER FEUERWEHR, DES KATASTROPHEN-
SCHUTZES UND DES RETTUNGSDIENSTES  
GRUNDSÄTZLICHE AUFGABE 
Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr als 
Pflichtaufgabe: 
§ 3 Abs. 1 BHKG: „Für den Brandschutz und die Hilfeleistung unterhalten die Gemeinden den örtli-
chen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtungen.“ 
 
ZUFALLSVERTEILTE AUFGABEN 
○ Abwehrender Brandschutz (§ 3 Abs. 1 BHKG) 
○ Technische Hilfe (§ 3 Abs. 1 BHKG) inkl. abwehrendem Umweltschutz 
○ Einsätze in zugewiesenen Einsatzbereichen (z. B. Autobahnen) (§ 3 Abs. 6 BHKG)  
○ Überörtliche Hilfeleistung (§ 39 Abs. 1 BHKG) 
○ Mitwirkung bei Großschadensereignissen (Katastrophenschutz und landesweite Hilfe)  
(§ 3 Abs. 1 BHKG) 
○ Mitwirkung bei der Warnung der Bevölkerung  
(§ 3 Abs. 1 BHKG) 
○ Aufgaben im Rahmen der Amtshilfe (§ 39 BHKG, Art. 35 GG)  
○ Mitwirkung im Rettungsdienst (§ 23 BHKG) 
PLANBARE AUFGABEN (= NICHT „ZUFALLSVERTEILT“) 
○ Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen angemessenen Löschwasserversorgung  
(§ 3 Abs. 2 BHKG) 
○ Aufstellung von Brandschutzbedarfsplänen unter Beteiligung der Feuerwehr (§ 3 Abs. 3 BHKG) 
○ Aus- und Fortbildung (§ 3 Abs. 3 i. V. mit § 32 BHKG) 
○ Einsatzplanung, -vorbereitung und -organisation (§ 3 Abs. 3 BHKG) 
○ Warnung der Bevölkerung (§ 4 Abs. 1 BHKG) 
○ Maßnahmen zur Vorbereitung der Bekämpfung von Großeinsatzlagen und Katastrophen  
(§ 4 Abs. 2 BHKG) 
○ Unterhaltung einer einheitlichen Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastro-
phenschutz und den Rettungsdienst (§ 4 Abs. 4 BHKG) 
○ Vorbeugender Brandschutz (Brandschutzdienststelle, Brandverhütungsschauen, Brandsicherheits-
wachen) (§§ 25, 26, 27 BHKG) 
○ Brandschutzerziehung / Brandschutzaufklärung  
(§ 3 Abs. 5 BHKG)

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 Stand: 05.02.2024 31 
 
○ Wartung, Instandsetzung, Prüfung und Pflege der Feuerwehrstandorte, Fahrzeuge und Geräte der 
Feuerwehr 
○ Brandsicherheitswachdienste (§ 27 Abs. 1 BHKG) 
○ Unterhaltung einer Jugendfeuerwehr (§ 13 Abs. 1 BHKG) 
○ Möglichkeit zur Einrichtung einer Kinderfeuerwehr (§ 13 Abs. 2 BHKG) 
○ Aufgaben außerhalb des BHKG („freiwillige Aufgaben“) 
1.3 ERKENNTNISSE AUS DEM BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN 2015  
Der Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Münster vom 24.11.2015 enthält zusammengefasst fol-
gende wesentliche Aussagen zum Gefahrenpotenzial, zu Schutzzielen, zu den Anforderungen an die 
Feuerwehr sowie zu Handlungsfeldern, die sich aus dem Bedarfsplan ableiten lassen: 
Die Risiken der Stadt Münster liegen im Spektrum auch der anderen deutschen Städte der Größen-
klasse 2 (200.000 bis 400.000 Einwohner/innen). 
Zur Erreichung der Schutzziele agieren die Einheiten der Berufsfeuerwehr sowie der Freiwilligen Feu-
erwehr in Abhängigkeit von Einsatzstichwort, Einsatzort, Tageszeit sowie der Zahl der Paralleleinsätze 
im Rendezvous-Verfahren („integriertes Löschzug-Konzept“). Nach der Alarm- und Aufbauorganisation 
(AAO) werden auf eine Brandmeldung hin folgende Kräfte entsandt: 
○ von der zuständigen Wache der BF: der Löschzug als Basiseinheit, bestehend aus: 
̶ HLF 20/16 (Besatzung 1/5) Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 
̶ DLK 23-12 (Besatzung 1/1) Drehleiter 
̶ TLF 20/40 SL (Besatzung 1/1) Tanklöschfahrzeug mit Sonderlöschmitteln 
○ und als Teil des Rettungsdienstes: 
̶ RTW (Besatzung 1/1) Rettungswagen 
○ von der benachbarten Wache der BF: die Unterstützungseinheit, bestehend aus: 
̶ HLF 20/16 (Besatzung 1/5) Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 
○ von der Hauptfeuerwache immer parallel: die Einsatzleitung, bestehend aus: 
̶ ELW 1 (Besatzung 1/1) Einsatzleitwagen 
Die Freiwillige Feuerwehr Münster besteht im Kern aus 20 Löschzügen mit zusammen ca. 670 aktiven 
Einsatzkräften. Zur Freiwilligen Feuerwehr (FF) gehören ferner die Jugendfeuerwehr mit ca. 140 Ju-
gendlichen. 
Die Festlegung der Schutzziele orientiert sich an den Qualitätskriterien der AGBF und den Empfehlun-
gen der Bezirksregierung Münster. Dabei wird eine Differenzierung zwischen dem städtischen und 
ländlichen Bereich bei der Anzahl der Einsatzkräfte innerhalb der 1. Eintreffzeit sowie dem Errei-
chungsgrad vorgenommen.

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 Stand: 05.02.2024 32 
 
In der Ableitung der Brandschutzbedarfsplanung wurden folgende Handlungsfelder identifiziert: 
○ Personalentwicklung Berufsfeuerwehr (u.a. Nachwuchsgewinnung, Umstellung auf 48-Stunden-
Woche, Fortbildung) 
○ Personalentwicklung Freiwillige Feuerwehr (u.a. Nachwuchsgewinnung, Förderung des Ehrenam-
tes) 
○ Gebäude (u.a. Neubau Feuer- und Rettungswache 3, Neubau Logistikzentrum (2. Bauabschnitt 
FW 3), Sanierungs- und Neubauprogramm für Feuerwehrhäuser 
○ Aus- und Fortbildung 
○ Einsatzplanung 
○ Vorbeugender Brandschutz (u.a. Brandschutzaufklärung/-erziehung, Selbstschutzausbildung) 
○ Leitstelle für Brandschutz, Hilfeleistung, Rettungsdienst und Katastrophenschutz 
○ Rettungsdienst 
○ Katastrophenschutz 
○ Fahrzeugkonzept 
○ Ausrüstung 
○ Öffentlichkeitsarbeit (u.a. soziale Netzwerke und Internetauftritt)

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2 GEFAHRENPOTENZIAL UND EINSATZGESCHEHEN  
In diesem Kapitel wird die Risikostruktur, welche unter anderem die Grundlage für die Ableitung des 
SOLL-Konzepts darstellt, beschrieben. 
Das Risiko definiert sich über das Produkt aus Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit. Das 
Schadensausmaß betrifft im Feuerwehreinsatz das Schutzgut Mensch als oberste Priorität. Um dieses 
möglichst gering zu halten, ist in Abhängigkeit des vorliegenden Gefahrenpotenzials ein unterschiedli-
cher Anforderungsumfang an die Feuerwehr gegeben, der maßgeblich für die Bedarfsplanung ist. Das 
bedeutet, dass für die Bewertung der Risikostruktur die vorhandenen Gefahrenpotenziale sowie das 
tatsächliche Einsatzgeschehen zu berücksichtigen sind.  
Hierzu wird, neben der Betrachtung allgemeiner Eck- und Infrastrukturdaten, die Grundstruktur der 
kreisfreien Stadt hinsichtlich der Gefahrenart „Brand" unterteilt und die vorhandenen Gefahrenpoten-
ziale, vor allem Sonderobjekte, werden in den Bereichen „Brandgefahren", „Technische Hilfeleistun-
gen" „atomare, biologische und chemische Gefahren" (ABC) und "Wassergefahren" betrachtet. An-
schließend wird das Einsatzgeschehen im Stadtgebiet betrachtet und die Risikostruktur zusammenfas-
send bewertet. 
2.1 ECKDATEN DER STADT  MÜNSTER  
ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES STÄDTISCHEN  GEBIETS  
 
Tab. 8: Eckdaten der Kreisfreien Stadt Münster 
Abb. 8: Stadtgebiet Münster 
 Legende  
 Gewerbe-/Industrieflächen 
 Siedlungsflächen

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EINWOHNERVERTEILUNG  
Die Karte beschreibt die Einwohnerdichte 
in den 174 Stadtzellen. Die Verteilung der 
Einwohner auf das Stadtgebiet ist stark 
differenziert.  
Die höchsten Einwohnerdichten mit bis zu 
20.000 Einwohner je Quadratkilometer 
zeigen sich in Stadtzellen im Innenstadt-
ring. Im gesamten Stadtbezirk Mitte sind 
hohe Einwohnerdichten vorzufinden.  
In den Außenbezirken ist die Einwohner-
dichte insgesamt geringer. Es gibt aber 
auch in den Außenbezirken einzelne 
Stadtzellen mit hohen bis höchsten (Brün-
ningheide) Einwohnerdichten.  
Stadtzellen mit hoher Einwohnerdichte 
zeigen gegenüber Gebieten mit geringe-
rer Einwohnerdichte erfahrungsgemäß 
ein erhöhtes Einsatzaufkommen. 
 
 
 
 
EINWOHNER ENTWICKLUNG  
Die Abbildung zeigt die Be-
völkerungsentwicklung bis in 
das Jahr 2030 aufgeteilt in 
die Stadtbezirke. Die Pro-
zentangaben geben den Zu-
wachs gegenüber dem Jahr 
2020 pro Stadtbezirk an. 
 
 
 
 
 
Abb. 9: Einwohnerdichte im Stadtgebiet Münster (Stand: 31.12.2020, 
Datenquelle: Stadt Münster) 
Abb. 10: Bevölkerungsprognose der Stadt Münster (Datenquelle: Stadtplanungsamt 
Stadt Münster)

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Die detaillierte Betrachtung der Bevölke-
rungsentwicklung in den Stadtteilen zeigt 
ein differenziertes Bild. Für die Mehrzahl 
der Stadtteile ist eine ähnliche Bevölke-
rungsanzahl für das Jahre 2030 zu heute 
prognostiziert (in der Karte grün darge-
stellt). In einigen Stadtteilen ist mit einem 
Bevölkerungsrückgang von bis zu 9 % 
(Stadtteil Überwasser) zu rechnen (gelb 
markiert). Stadtteile mit einem Bevölke-
rungszuwachs sind in der Karte rot mar-
kiert. Deutliche Zuwächse sind für die 
Stadtteile Albachten (+ 26,5 %) und 
Hiltrup-Ost (+ 30 %) prognostiziert. In den 
Stadtteilen Hafen (+ 118 %) und Grem-
mendorf-West (+ 87 %) ist mit den höchs-
ten Zuwächsen zu rechnen. 
 
 
 
 
 
DEMOGRAFISCHE ENTWICKLUNG 
Die demografische Entwick-
lung der Bevölkerung zeigt 
kein einheitliches Bild. Die 
Tabelle zeigt die Veränderung 
des Anteils von Altersgruppen 
an der Bevölkerung vom Jahr 
2020 zur prognostizierten Be-
völkerung 2030 aufgeteilt in 
die Stadtbezirke. 
Auffallend, neben Verschiebungen in den Altersgruppen in den Stadtbezirken, ist die insgesamt deutli-
che Zunahme der 60 bis 79-Jährigen verbunden mit einer Abnahme der 40 bis 59-Jährigen. In der Al-
tersgruppe der 60 bis 79-Jährigen ist eine erhöhte Hilfsbedürftigkeit zu erwarten. Durch die deutliche 
Zunahme in dieser Altersgruppe ist mit einem erhöhten Einsatzaufkommen zu rechnen.  
+ Bis zum Jahr 2030 wird für die Stadt Münster eine Einwohnerzunahme um rund 6 % auf 
rund 335.000 Einwohner prognostiziert, welche sich insbesondere in den Stadtbezirken West 
(+ 9 %), Ost (+ 10 %), Südost (+ 20 %) und Hiltrup (+ 8 %) darstellen soll. Die demografische Ent-
wicklung prognostiziert eine deutliche Zunahme in der Altersgruppe der 60- bis 79-Jährigen, 
was zu einem erhöhten Einsatzaufkommen führen kann.  
Abb. 11: Prozentuale Bevölkerungsveränderung in den Stadtteilen  
(Datenquelle: Stadtplanungsamt Stadt Münster) 
00-19 20-39 40-59 60-79 80+
Stadtbezirk Mitte 0,63% -2,87% -1,89% 3,81% 0,33%
Stadtbezirk West -0,05% -1,29% -2,05% 3,29% 0,10%
Stadtbezirk Nord -0,14% -0,94% -0,94% 2,54% -0,52%
Stadtbezirk Ost 0,58% 3,00% -4,86% 2,31% -1,04%
Stadtbezirk Südost 2,26% -0,05% -2,92% 1,63% -0,92%
Stadtbezirk Hiltrup 1,18% 0,12% -3,83% 2,37% 0,16%
Stadt Münster 0,79% -1,56% -2,31% 3,13% -0,05%
Veränderung des Bevölkerungsanteils von 2020 zu 2030
im Alter von … bis … Jahren
Tab. 9: Veränderung des Bevölkerungsanteil nach Altersgruppen von 2020 zu 2030 
(Datenquelle: Stadtplanungsamt Stadt Münster)

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2.2 GRUNDSTRUKTUR GEFAHRENPOTENZIAL  
2.2.1  GEFAHRENPOTENZIAL BRAND  
DEFINITION PLANUNGSKLASSEN 
Die Planungsklassen beziehen sich auf 
Wohnbebauung; Mischgebiete (Gewerbe 
und Wohnen) werden als Wohngebiete 
beplant.  
Industrie- oder Gewerbegebiete werden 
im Planungsprozess über spezifische 
Szenarien beplant, weil die Objekte mit 
dem höchsten Gefahrenpotenzial in den 
Industrie- oder Gewerbegebieten 
regelmäßig Sonderbauten sind.  
Die Merkmale der Planungsklassen 
„Brand“ werden über die vorhandenen 
Gebäude- und Siedlungsstrukturen 
(Strukturtyp) definiert. 
Die Abgrenzung der Planungsklassen 
erfolgt vornehmlich über die Höhen der 
Gebäude, da hiernach unterschiedliche 
Rettungsgeräte der Feuerwehr 
notwendig sind (tragbare Leitern oder 
Hubrettungsfahrzeug). 
In der Einsatzplanung sind neben der 
reinen Betrachtung der Höhen der 
Gebäude auch die Gebäudeklassen (Bauweise) mitzuberücksichtigen (Stichwort: unterschiedliche 
Qualität des Raumabschlusses der Bauprodukte und Bauteile). 
Die Planungsklassen „Brand“ beziehen sich auf den Bereich  
− „im Zusammenhang bebaute Ortsteile“ gemäß § 34 BauGB  
(= der sogenannte „Innenbereich“) oder 
− „innerhalb zusammenhängender Bebauung“. 
Der Begriff „größere Anzahl Gebäude“ wird in den einschlägigen Fachempfehlungen* mit einer Anzahl 
von mindestens 10 Gebäuden im betrachteten Bereich verbunden. 
Hinweis: Die Planungsklassen beziehen sich rein auf den angegebenen Strukturtyp und stehen in keinem Zusammenhang zu 
gleich oder ähnlich lautenden Alarmierungsstichwörtern oder ähnlichem.   
 
*) vgl. „Brandschutzbedarfsplanung für kreisangehörige Kommunen ohne Berufsfeuerwehr“, Verband der Feuer-
wehren in NRW e.V. (VdF NRW) und Städte- und Gemeindebund NRW, 2018, S. 9 
Planungs- 
klasse Strukturtyp
Brand-1
(bis 7 m)
deutlich überwiegend Gebäude geringer Höhe 
(bis 7 m Fußbodenhöhe),
überwiegend offene Bebauung
Brand-2
(7 bis 13 m)
größere Anzahl Gebäude mit mehr als 7 m und max. 13 m 
Fußbodenhöhe (Gebäudeklasse 4)
Brand-3
(13 bis 22 m)
größere Anzahl Gebäude mit mehr als 13 m und max. 22 m 
Fußbodenhöhe
Brand-4
(Sonderobjekte)
Gebäude oberhalb 22 m,
großflächig (geschlossene) Blockbebauung/Hinterhofbebauung,
Sonderbauten,
sonstige Objekte
Tab. 10: Definition der Planungsklassen "Brand"

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EINTEILUNG DES STÄDTISCHEN GEBIETS 
Die Analyse der Gebäude- und Siedlungs-
strukturen erfolgt anhand des jeweils im 
Zusammenhang bebauten Bereichs auf 
Ebene der Stadtteile.  
Hierbei zeigt sich im Kernbereich und in 
den Stadtteilen Hiltrup, Gremmendorf 
und Mecklenbeck großflächig eine ge-
schlossene Bauweise mit Objekten mit 
mehr als 4 Vollgeschossen (Planungs-
klasse Brand-3).  
Im Innenstadtbereich ist häufig eine ge-
schlossene Block- bzw. Hinterhofbebau-
ung (sog. Bebauung in zweiter und dritter 
Reihe) mit teils eingeschränkter Zugäng-
lichkeit vorzufinden. Außerdem befinden 
sich hier zahlreiche Sonderobjekte. Diese 
Bereiche werden somit in die Planungs-
klasse Brand-4 eingestuft. 
In den übrigen Bereichen des Stadtgebie-
tes ist eine deutlich offenere Bebauung 
mit Gebäuden bis zu 3 Vollgeschossen 
prägend. In einigen Stadtteilen ist aber 
auch eine relevante Anzahl an Objekten 
mit 4 Vollgeschossen vorhanden (Pla-
nungsklasse Brand-2). 
Die Einstufung erfolgt anhand der zuvor dargestellten Kriterien (Tab. 10), die die feuerwehrtechni-
schen Anforderungen repräsentieren. Hierbei besteht kein Bezug zu ähnlich lautenden Einstufungen, 
z. B. im Rettungsdienstbedarfsplan. 
Anmerkung: 
Die Einteilung der Planungsklassen erfolgt auf Ebene der Stadtteile der Stadt Münster. Aufgrund der erheblichen Differen-
zierung der Bebauungsstruktur im Stadtteil Nienberge erfolgt eine separate Einstufung der Stadtzelle Häger. 
+ Die Anforderungen aus der allgemeinen Bebauungsstruktur differieren innerhalb des Stadt-
gebietes sehr stark. Im Kernbereich werden durch eine geschlossene Block- bzw. Hinterhofbe-
bauung hohe Anforderungen an die Feuerwehr gestellt. In den Außenbereichen sind diese teil-
weise durch eine großflächige Einfamilienhausbebauung mit maximal 3 Geschossen deutlich 
geringer.  
Die jeweils daraus resultierenden Anforderungen werden durch die flächenbasierten Schutz-
zieldefinitionen in Abschnitt 3.5 für die notwendige Struktur der Feuerwehr berücksichtigt.  
Abb. 12: Einteilung der Stadtteile in Planungsklassen "Brand"

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2.2.2  GEFAHRENPOTENZIALE IM BEREICH DER TECHNISCHEN HILFE  
VERKEHRSWEGE 
Der Einsatzbereich der Feuerwehr Müns-
ter umfasst umfangreiche Straßenab-
schnitte risikologisch relevanter Ver-
kehrswege. 
○ Bundesautobahnen:  
BAB 1, BAB 43 
○ Bundesstraßen:  
B 51, B 54, B 481 
○ zahlreiche Landesstraßen  
 
Zusätzlich sind der Feuerwehr Münster 
auf Basis von § 3 Abs. 6 BHKG durch die 
Bezirksregierung Zuständigkeiten auf 
Verkehrswegen außerhalb des  
Stadtgebietes zugewiesen: 
○ BAB 1 Fahrtrichtung Süden bis  
AS Ascheberg 
○ BAB 1 Fahrtrichtung Norden bis  
AS Greven 
○ BAB 43 Fahrtrichtung Westen bis  
AS Senden 
○ B 54 Abschnitt Fahrtrichtung  
Altenberge 
+ Ein Gefahrenpotenzial für Verkehrsunfälle mit eingeklemmten Personen ist prinzipiell im 
gesamten Stadtgebiet (primär im Bereich der Hauptverkehrsachsen) gegeben. Durch die auch 
überregional bedeutenden Verkehrswege (insb. BAB) mit einem relevanten Schwerlastverkehr 
besteht auch ein Gefahrenpotenzial für die schwere Technische Hilfeleistung.  
Die daraus resultierenden Anforderungen werden durch die flächenbasierten Schutzzieldefini-
tionen sowie die besonderen Szenarien und vorhaltebasierten Anforderungen in den Abschnit-
ten 3.5 und 3.7 für die notwendige Struktur der Feuerwehr berücksichtigt. 
  
Abb. 13: Verkehrswege im Stadtgebiet Münster

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VERKEHRSWEGE – SCHIENENWEGE 
Der Einsatzbereich der Feuerwehr Müns-
ter umfasst umfangreiche Schienenwege, 
die teilweise direkt durch die Kernbebau-
ung verlaufen: 
○ Personenfern- und Personennahver-
kehr mit diversen ICE-, Regional- und 
S-Bahn-Linien 
○ Güterverkehr (mit Gefahrgutanteil) 
durch das Stadtgebiet 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
+ Ein Gefahrenpotenzial für Verkehrsunfälle und Schienenunfälle ist entlang der Strecken ge-
geben. Allgemein besteht die Gefahr durch Personen im Gleisbett. 
Die daraus resultierenden Anforderungen insb. für die schwere Technische Hilfeleistung wer-
den in den vorhaltebasierten Anforderungen im Abschnitt 3.7 für die notwendige Struktur der 
Feuerwehr berücksichtigt. 
  
Abb. 14: Schienenwege im Stadtgebiet Münster

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2.2.3  GEFAHRENPOTENZIALE IM BEREICH DER ABC -GEFA HREN 
Im Stadtgebiet sind Betriebe angesiedelt, 
die in größerem Umfang Gefahrenpoten-
ziale im Bereich atomarer, biologischer 
oder chemischer Gefahren aufweisen. 
Insgesamt 14 Objekte unterliegen der 
Störfallverordnung. 
In der Karte (Abb. 8) sind diese ABC-Ge-
fahrenobjekte dargestellt. Daneben gibt 
es weitere Unternehmen bzw. Einrichtun-
gen mit einem Gefahrstoffumgang, je-
doch in geringerem Umfang (z. B Hand-
werksbetriebe). 
Im Bereich der Hauptverkehrsachsen ist 
mit Gefahrguttransporten zu rechnen. 
Hierdurch besteht Gefahrenpotenzial für 
Unfälle mit gefährlichen Stoffen und Gü-
tern. Insbesondere durch die innerstädti-
sche Streckenführung des Bahnnetzes mit 
einem relevanten Güterverkehr ist bei 
Unfällen mit einer Gefährdung einer grö-
ßeren Personenzahl zu rechnen. 
 
 
+ Im gesamten Stadtgebiet ist sowohl durch Einzelobjekte als auch die Verkehrswege ein re-
levantes Gefahrenpotenzial im Bereich der ABC-Gefahren festzustellen.  
Die daraus resultierenden Anforderungen werden durch die besonderen Szenarien der Schutz-
zieldefinition sowie in den vorhaltebasierten Anforderungen in den Abschnitten 3.6 und 3.7 für 
die notwendige Struktur der Feuerwehr berücksichtigt.  
Abb. 15: ABC-Gefahrenobjekte und Störfallbetriebe

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2.2.4  GEFAHRENPOTENZIALE GEWÄSSER  
Die vorhandenen Gewässer haben durch 
Hochwassergefahren (z. B. aufgrund von 
Starkregenereignissen) als auch durch Er-
trinkungsgefahren Einfluss auf das Gefah-
renpotenzial. 
○ fließende Gewässer/Kanal: 
̶ Dortmund-Ems-Kanal* 
̶ Angel 
̶ Münsterische Aa 
̶ Werse 
○ Stehende Gewässer 
̶ Aasee 
̶ Gittruper Baggersee 
̶ Hiltruper See 
̶ Sandruper Baggersee 
Ein besonderes Gefahrenpotenzial stellen 
der Dortmund-Ems-Kanal (DEK) und der 
Aasee dar: 
̶ Der DEK mit Hafen- und Schleu-
senbereichen wird sowohl für den 
Güterverkehr als auch im Freizeit-
bereich genutzt.  
̶ Durch den Schiffsverkehr auf dem DEK besteht Gefahrenpotenzial für wasserseitige Brandein-
sätze und Technische Hilfeleistungen.  
̶ Auf dem DEK werden auch großen Mengen an Gefahrstoffen transportiert. Durch die unmittel-
bare Nähe der Wohnbebauung an die Wasserstraße und die eingeschränkte Zugänglichkeit 
ergibt sich ein erhöhtes Gefahrenpotenzial.  
̶ Der Kanal wird seit längerem durch den Bund ausgebaut. Zukünftig ist mit Ladungsvolumen 
von bis zu 4.000 Tonnen zu rechnen.  
̶ Auf dem Aasee findet eine intensive Freizeitnutzung (insb. Segeln) statt. 
+ Die vorhandenen Gewässer haben durch Hochwassergefahren (z. B. aufgrund von Starkre-
genereignissen), durch Ertrinkungsgefahren sowie durch die intensive Nutzung im Güterver-
kehr (DEK) Einfluss auf das Gefahrenpotenzial.  
Die daraus resultierenden Anforderungen werden in den vorhaltebasierten Anforderungen im 
Abschnitt 3.7 für die notwendige Struktur der Feuerwehr berücksichtigt. 
 
*) Zuständigkeit auch für Einsatzbereiche außerhalb des Stadtgebiets 
Abb. 16: Relevante Gewässer im Stadtgebiet Münster

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2.2.5  GEPLANTE ENTWICKLUNG DES STADTGEBIETES  
In der Stadt Münster sind in fast allen 
Stadtteilen relevante Entwicklungsflächen 
für die Ausweitung der Wohnbebauung 
vorgesehen. Die Kartendarstellung (Abb. 
10) zeigt die wesentlichen geplanten Ent-
wicklungen im Stadtgebiet.  
Entsprechend des Berichts zur Wohnbau-
landentwicklung 2019 besteht innerhalb 
der Stadt Münster bis zum Jahr 2030 das 
Ziel, jährlich 2.000 Wohneinheiten zu er-
richten. 
Die B51 wird als durchgehende Süd-Ost-
Umgehung auf vier Fahrsteifen ausgebaut 
und gleichzeitig die B481 als Weiterfüh-
rung in Richtung Norden zur BAB1 ge-
schaffen. 
Geplante Stadtregionale Velorouten er-
weitern das Verkehrswegenetz in Müns-
ter und schränken gleichzeitig die Nut-
zung öffentlicher Straßen (auch das Feu-
erwehrvorbehaltsnetz) für Einsatzfahrten 
ein.  
Der Ausbau des ÖPNV wirkt sich positiv 
auf den Individualverkehr aus. Die stär-
kere Nutzung und der Ausbau von Fahr-
bahnrandhaltestellen hindern gleichzeitig 
den Verkehrsfluss und verlängern damit 
die Fahrzeiten zu den Einsatzstellen. Auch 
Geschwindigkeitsreduzierungen und der 
durch Nachverdichtung größere Park-
raumbedarf in den Wohngebieten verlängern die Fahrzeiten. 
+ Die geplante Stadtentwicklung mit zusätzlichen Wohn- und Gewerbegebieten und dem 
Ausbau der Verkehrsinfrastruktur nimmt Einfluss auf die Risikostruktur. Hierbei ist regelmäßig 
zu prüfen, ob sich die allgemeine Bebauungsstruktur in den Stadtteilen ändert (und somit eine 
Zuordnung zu anderen Planungsbereichen erfolgen muss) oder durch besondere Objekte er-
höhte Anforderungen entstehen. Bei Ausweisung von neuen Wohngebieten in Rand- oder Au-
ßenbereichen ist außerdem die Erreichbarkeit von den Standorten der Feuerwehr sowie die 
planerische Einhaltung der Schutzziele zu prüfen. 
Die Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit, die Beeinflussung des Verkehrsflusses 
und Umnutzung/-gestaltung von Verkehrsinfrastrukturen können zukünftig Auswirkungen ins-
besondere auf die Standortstruktur der Feuerwehr haben. Entsprechende Betrachtungen sind 
in Kapitel 4 berücksichtigt  
Abb. 17: Entwicklungsflächen im Stadtgebiet Münster  
(Datenquelle: Stadtplanungsamt Münster)

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2.3 BESONDERE OBJEKTE  
2.3.1  ÜBERSICHT DER OBJEKTE VON BESONDERER BEDARFSPLANERISCHER BEDEUTUNG  
In der nebenstehenden Abb. 18 sind her-
ausragende Einzelobjekte, die (z. B.) über 
die Grundstruktur des Gefahrenpotenzials 
hinausgehen, dargestellt.  
Objekte von besonderer bedarfsplaneri-
scher Bedeutung sind solche, die im Ein-
satzfall Anforderungen an die Feuerwehr 
stellen, die über das Grundgefahrenpo-
tenzial der umliegenden Wohnbebauung 
hinausgehen. 
Bei den dargestellten Objekten handelt es 
sich jeweils um diejenigen, die die höchs-
ten Anforderungen an die Feuerwehr stel-
len. Folgende Objektarten sind darge-
stellt: 
○ Kranken- und Pflegeeinrichtungen  
○ Industrie- und Verkehrsanlagen 
(Bei den Industrieanlagen handelt es 
sich um Objekte, von denen insb. 
ABC-Gefahren ausgehen.) 
○ Störfallbetriebe nach 12. BImSchV  
○ Hochhäuser 
○ sonstige Objekte 
 
+ In Münster gibt es herausragende Objekte, die spezielle Anforderungen an die Feuerwehr 
stellen, die über die allgemeine Bebauung hinausgehen.  
Die daraus resultierenden Anforderungen werden durch die besonderen Szenarien der Schutz-
zieldefinition sowie in den vorhaltebasierten Anforderungen in den Abschnitten 3.6 und 3.7 für 
die notwendige Struktur der Feuerwehr berücksichtigt.  
Abb. 18: Übersicht der Objekte von besonderer bedarfsplanerischer 
Bedeutung im Stadtgebiet Münster

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 Stand: 05.02.2024 44 
 
2.3.2  HUBRETTUNGSFAHRZEUG -PFLICHTIGE OBJEKTE  
In Münster gibt es Objekte, deren 2. Ret-
tungsweg über Rettungsgeräte der Feu-
erwehr sichergestellt werden muss  
(= nahezu jedes Wohngebäude). Hierzu 
werden an allen Standorten der Feuer-
wehr tragbare Leitern vorgehalten. 
Es existieren in Münster jedoch auch Ob-
jekte, deren obere Nutzungseinheiten 
nicht über eine 4-teilige Steckleiter (bzw. 
bei entsprechender Genehmigungslage 
3-teilige Schiebleiter) der Feuerwehr er-
reichbar sind. Diese Objekte befinden 
sich in den Bereichen, die in die Pla-
nungsklassen Brand-2, Brand-3 und 
Brand-4 eingestuft sind (markierter Be-
reich in Abb. 19).  
In Bereichen der Planungsklasse Brand-1 
sind maximal vereinzelte Objekte dieser 
Art vorzufinden. Zur Sicherstellung des 
2. Rettungsweges für diese Objekte un-
terhält die Stadt Münster an den Feuer-
wachen der Berufsfeuerwehr sowie an 
den Standorten der Löschzüge Kinder-
haus, Mecklenbeck, Wolbeck und 
Hiltrup* ein entsprechendes Hubret-
tungsfahrzeug (DLK 23/12). 
  
 
*) Fahrzeug dient als Reservefahrzeug für die anderen Standorte. 
Abb. 19: Übersicht der Stadtteile mit hubrettungsfahrzeug-pflichtigen 
Objekte

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 Stand: 05.02.2024 45 
 
2.3.3  GROß - BZW. SONDERVERANSTALTUNGEN  
Im Stadtgebiet Münster finden regelmäßig größere Veranstaltungen statt. Bei Bedarf erfolgt eine Be-
teiligung der Feuerwehr bei den Sicherheitsbesprechungen und die Erstellung eines Sicherheits- oder 
Brandschutzkonzeptes. 
In der untenstehenden Tabelle sind regelmäßige Veranstaltungen im Stadtgebiet mit mindestens 
5.000 täglichen Besuchern aufgeführt. 
 
Tab. 11: Groß- und Sonderveranstaltungen mit mehr als 5.000 tgl. Besuchern im Stadtgebiet Münster 
+ Großveranstaltungen erhöhen durch die erhöhte Inanspruchnahme der städtischen Infra-
struktur, Sperrungen von Verkehrswegen sowie die Konzentration vieler Menschen auf engem 
Raum temporär das Gefahrenpotenzial.  
Hierauf ist durch eine entsprechende Einsatzplanung und ggf. kompensatorische Maßnahmen 
(z. B. Einrichtung mobiler Wachen, Erhöhung der Funktionsbesetzung) zu reagieren.  
Name Ort (Stadtbezirkt/-teil) Art der Veranstaltung Besucherzahl 
insgeamt
Veranstaltungs-
dauer
Besucherzahl 
täglich Intervall
AaSeerenaden Schloss Musikveranstaltung 15.000 3 5.000 jährlich
CSD-Demo / CSD-Ständefest Hafen Straßenfest 5.000 1 5.000 jährlich
Docklands Festival Hafen Open-Air Festival 15.000 1 15.000 jährlich
Flohmarkt Hafen Verkaufsveranstaltung 35.000 1 35.000 mehrmals pro Jahr
Grünflächenunterhaltung Altstadt Musikveranstaltung 5.000 1 5.000 jährlich
Hafenfest Hafen Stadtfest-Charakter 35.000 - 45.000 3 12.000 - 15.000 jährlich
Hiltruper Frühlingsfest Hiltrup Stadtteilfest 50.000 2 25.000 jährlich
Hochrisikospiele SC Preußen Münster Berg Fidel Sportveranstaltung 14.000 1 14.000 8x pro Jahr
Karnevalsumzug Amelsbüren, Hiltrup, 
Spraktel, Wolbeck Karnevalsveranstaltung 8.000 - 20.000 1 8.000 - 20.000 jährlich
Kreuzviertelfest Kreuz Stadtteilfest 18.000 2 9.000 jährlich
Münster Mittendrin Gesamte Innenstadt Stadtfest 100.000 3 33.000 jährlich
Münster Olé Hafen Open-Air Festival 15.000 1 15.000 jährlich
Münster verwöhnt Schloss Essen und Trinken 60.000 3 20.000 jährlich
Rosenmontagsumzug Altstadt Karnevalsveranstaltung 80.000 - 100.000 1 80.000 - 100.000 jährlich
Send Schloss Volksfest 250.000 - 350.000 5-9 40.000 3x pro Jahr
Sparkassen Münsterland Giro Stadtgebiet Radrennen 50.000 1 50.000 jährlich
Straßenfest Hammer Straße Josef Stadtfest-Charakter 150.000 2 75.000 jährlich
Vainstream Rockfest Hafen Open-Air Festival 16.000 1 16.000 jährlich
Volksbank-Münster-Marathon Stadtgebiet Sportveranstaltung 100.000 1 100.000 jährlich
Weihnachtsmarkt Rathaus Dom Weihnachtsmarkt 170.000 28 6.000 jährlich
Quelle: Daten der Feuerwehr Münster

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 Stand: 05.02.2024 46 
 
2.4 LÖSCHWASSERVERSORGUNG  
ALLGEMEINES  
Gem. § 3 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz 
(BHKG NRW) treffen die Gemeinden Maßnahmen zur Verhütung von Bränden. Sie stellen eine den ört-
lichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher (Grundschutz). Die Stadt Münster ist 
somit für eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung verantwortlich.  
Stellt die Bauaufsichtsbehörde auf der Grundlage einer Stellungnahme der zuständigen Brandschutz-
dienststelle fest, dass im Einzelfall wegen einer erhöhten Brandlast oder Brandgefährdung eine beson-
dere Löschwasserversorgung erforderlich ist, hat hierfür der Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nut-
zungsberechtigte Sorge zu tragen (Objektschutz). 
Die Angemessenheit der kommunalen Löschwasserversorgung orientiert sich mangels gesetzlicher 
Bestimmungen an der Information der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und des 
Deutschen Feuerwehrverbandes in Abstimmung mit dem Deutscher Verein des Gas- und Wasserfa-
ches e. V. "Löschwasserversorgung aus Hydranten in öffentlichen Verkehrsflächen" sowie an dem Ar-
beitsblatt W 405. Die Papiere enthalten Festlegungen und technische Regeln zur „Bereitstellung von 
Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“. Festgestellte Abweichungen zu diesen Fa-
chempfehlungen zur Löschwasserversorgung im Bestand sind im Zuge von Sanierungsarbeiten zu be-
heben. 
Hinweis: Diese Bewertung der Löschwasserversorgung im Brandschutzbedarfsplan stellt kein Lösch-
wasserkonzept nach § 38 Landeswassergesetz NRW dar. Der Brandschutzbedarfsplan beschreibt den 
Bedarf an Fahrzeugen und Technik, um mit der vorhandenen Löschwasserversorgung einen Einsatzer-
folg sicherzustellen. 
EINSCHÄTZUNG DER LÖSCHWASSERVERSORGUNG  
Löschwasserversorgung in den Kernbereichen (im Zusammenhang bebaute Bereiche) 
○ In den Kernbereichen (im Zusammenhang bebaute Bereiche) ist flächendeckend eine stationäre 
Löschwasserversorgung gegeben. Betreiber dieser Sammelwasserversorgung sind die Stadtwerke 
Münster.  
○ Die Dimensionierung des Netzes hinsichtlich der Löschwasserkapazität entspricht weitgehend den 
Anforderungen des Arbeitsblattes W405 des DVGW und orientiert sich an der Art des Baugebietes 
und der Art der Bebauung. Die Abstände der Hydranten entsprechen weitgehend den Anforderun-
gen des Arbeitsblattes W331 des DVGW. In kleineren Teilbereichen (z. B. Gewerbegebiet Nottul-
ner Landweg in Roxel) liegt rechnerisch eine Unterversorgung vor, da Art der Bebauung und erfor-
derliche Löschwasserkapazität nicht zueinander passen. Möglicherweise wurde dieser Mangel 
durch eine Änderung des Bebauungsplanes verursacht. 
○ Nach Auskunft der Stadt Münster läuft der „Konzessionsvertrag über die Lieferung von Wasser“ 
zwischen den Stadtwerken und der Stadt Münster am 31.12.2023 aus. Der Vertrag ist hinsichtlich 
der Lieferung von Löschwasser sowie den Löschwasserkapazitäten zu präzisieren.  
Löschwasserversorgung in Außenbereichen (z. B. abgelegene Einzelanwesen oder Bundesautobahn) 
○ In Außenbereichen ist die stationäre Versorgung naturgemäß eingeschränkt. Die Löschwasserver-
sorgung muss bei Einsätzen teilweise über offene (dabei ist jedoch die witterungsbedingte

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 Stand: 05.02.2024 47 
 
Verfügbarkeit zu beachten) oder sonstige Wasserentnahmestellen (z. B. Löschteiche oder Lösch-
brunnen) und lange Wegstrecken oder durch Pendelverkehr mit (Tank-) Löschfahrzeugen sicherge-
stellt werden.  
○ Dafür sind entsprechende löschwasserführende Fahrzeuge und Komponenten für die Wasserver-
sorgung über lange Wegstrecken vorzuhalten. 
Anmerkung: Bei einer Zahl von 10 Objekten ist von einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit für schutz-
zielrelevante Ereignisse auszugehen und somit nicht von „Einzelanwesen“ zu sprechen (vgl. 
Abs. 2.2.1). Somit ist dann eine stationäre Löschwasserversorgung zur Gewährleistung der in den 
Schutzzielen zugrunde gelegten Entwicklungszeiten an der Einsatzstelle erforderlich. 
+ Die Löschwasserversorgung wird in fast allen Bereichen der zusammenhängenden Bebau-
ung als hinreichend bewertet. Im vorliegenden Brandschutzbedarfsplan wird für die SOLL-Ab-
leitungen an die Feuerwehr zugrunde gelegt, dass die Vorgaben der Fachempfehlungen zum 
Grundschutz in den relevanten Bereichen zukünftig eingehalten werden. Im Zuge einer Neu-
vergabe der Konzession über die Lieferung von Wasser für die Stadt Münster ist die Thematik 
der Löschwasserversorgung im Konzessionsvertrag zu präzisieren und ein Löschwasserversor-
gungskonzept zu entwickeln. 
Die resultierenden Anforderungen zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung bei über den 
Grund- und Objektschutz hinausgehenden Bedarfen, in den Außenbereichen, bei Wald- und 
Vegetationsbränden sowie auf Verkehrswegen außerhalb der Bebauungsstruktur werden in 
den vorhaltebasierten Anforderungen im Abschnitt 3.7 sowie insbesondere in der notwendi-
gen Technikausstattung in Kapitel 7 für die notwendige Struktur der Feuerwehr berücksichtigt. 
2.5 EINSATZGESCHEHEN  
2.5.1  LANGFRISTIGE EINSATZENTWICKLUNG  
Die Einsatzentwicklung der Jahre 2018 
bis 2022 zeigt schwankende Werte. Ab 
dem Jahr 2019 ist der Trend steigend. 
Die 2022 erreichte Einsatzzahl wurde 
aber bereits 2018 erreicht. 
Durchschnittlich lag die Anzahl der 
Einsätze im operativen Dienst (ohne 
z. B. Brandsicherheitswachen) bei rund 
3.600.  
 
 
 
 
 Abb. 20: Jährliche Einsatzzahlen nach Einsatzart 
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
4.500
2018 2019 2020 2021 2022
Anzahl Einsätze
Jahr
Brandeinsätze Technische Hilfeleistungen Umwelt-Einsätze Sonstige Einsätze Überörtliche Einsätze

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 Stand: 05.02.2024 48 
 
 
Tab. 12: Jährliche Einsatzzahlen nach Einsatzart 
2.5.2  ANALYSE DES EINSATZGESCHEHENS  
EINLEITUNG UND DATENMENGE 
Im Rahmen der Brandschutz-
bedarfsplanung werden die 
Einsätze der Feuerwehr von 
einem Jahr (01.01.2021 bis 
31.12.2021) detaillierter be-
trachtet. Weitere Auswertun-
gen befinden sich in den Kapi-
teln 4 und 5. 
Als Grundlage dienen die 
elektronischen Einsatzdaten 
der Leitstelle Münster. Im Be-
trachtungszeitraum wurden 
in diesen Daten 3.483 rele-
vante Einsätze (ohne plan-
bare Einsätze, z. B. Brandsi-
cherheitswachen) dokumen-
tiert. Die feuerwehrinternen 
Dokumentationen der Ge-
samteinsatzzahlen können 
hiervon ggf. abweichen. Es 
werden insgesamt 141 un-
wetterbedingte Einsätze vom 
08.02, 09.02. und 14.07. bei 
der Auswertung nicht berück-
sichtigt. 
Bei der Analyse erfolgt stets eine Aufteilung der Ergebnisse auf zwei Zeitbereiche nach dem erfah-
rungsgemäß unterschiedlichen Einsatzaufkommen sowie der Verfügbarkeit der Freiwilligen Kräfte. Der 
„Zeitbereich 1“ umfasst dabei die übliche Arbeitszeit Montag bis Freitag tagsüber, „Zeitbereich 2“ die 
übrigen Zeiten Montag bis Freitag nachts, Samstag, Sonntag, Feiertag. 
Einsatzart 2018 2019 2020 2021 2022
Brandeinsätze 1.202 1.182 1.172 1.125 1.337
Technische Hilfeleistungen 1.848 1.401 1.478 1.667 1.689
Umwelt-Einsätze 25 23 13 20 38
Sonstige Einsätze 723 707 778 812 825
Überörtliche Einsätze 16 9 5 0 9
Summe 3.814 3.322 3.446 3.624 3.898
Zeitbereich Anzahl 
Einsätze
Jahres-
stunden
Einsätze 
pro Stunde
result.
Faktor
Mo.-Fr. 7-17 Uhr 574 2.540 0,23 1,59
Mo.-Fr. 17-7 Uhr, 
Sa./So./Fe. 884 6.220 0,14 (=1)
Gesamt 1.458 8.760 0,17 -
Mo.-Fr. 7-17 Uhr 859 2.540 0,34 1,80
Mo.-Fr. 17-7 Uhr, 
Sa./So./Fe. 1.166 6.220 0,19 (=1)
Gesamt 2.025 8.760 0,23 -
Mo.-Fr. 7-17 Uhr 1.433 2.540 0,56 1,71
Mo.-Fr. 17-7 Uhr, 
Sa./So./Fe. 2.050 6.220 0,33 (=1)
Gesamt 3.483 8.760 0,40 -
Betrachtungszeitraum: 01.01.2021 - 31.12.2021 (exkl. 141 Einsätze d. unwetterbedingte Einzelereignisse)
zeitkritischnicht zeitkritischalle Einsätze
Tab. 13: Einsätze nach zeitlicher Kritikalität

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 Stand: 05.02.2024 49 
 
Zeitkritische Einsätze sind Einsätze, die keinen Zeitverzug dulden und ein schnellstmögliches Eingreifen 
der Feuerwehr erfordern (z. B. Wohnungsbrand; Beispiel für nicht-zeitkritischen Einsatz: Katze auf 
Baum). Die Einstufung erfolgt anhand der Alarmierungsstichwörter. 
Der resultierende Faktor beschreibt die Eintrittswahrscheinlichkeit im „Zeitbereich 1“ in Bezug zur Ein-
trittswahrscheinlichkeit im „Zeitbereich 2“. Während im „Zeitbereich 2“ durchschnittlich 0,14 zeitkriti-
sche Einsätze pro Stunde aufgetreten sind, waren es im „Zeitbereich 1“ 1,59-mal so viele (0,23 pro 
Stunde).  
+ Die dargestellten Einsatzmengen werden im Folgenden detailliert analysiert, um aus der 
IST-Situation Ableitungen für die SOLL-Struktur der Feuerwehr treffen zu können. Durch die er-
höhte Einsatzfrequenz im Zeitbereich 1 muss hier auch ein verstärkter Fokus auf Duplizitäten 
(Gleichzeitigkeit von Einsätzen) gelegt werden. 
VERTEILUNG DER EINSATZARTEN 
In der Tabelle sind die Ein-
satzarten der Einsätze im Be-
trachtungszeitraum ausge-
wertet.  
Dazu wurden durch Lülf+ die 
Alarmierungsstichwörter (die 
in Münster als Einsatzmittel-
ketten vorliegen) zu den dar-
gestellten Einsatzarten kate-
gorisiert. Aufgrund der Syste-
matik der Stichwörter (als 
Einsatzmittelketten), ist nur 
eine sehr allgemeine Katego-
risierung möglich. 
Diese erfolgt basierend auf 
den allgemeinen hinterlegten 
Einsatzmittelketten: 
○ Kategorie I: 1 Fahrzeug 
(z. B.: HLF, DLK, KEF) 
○ Kategorie II: 1-2 Hilfeleistungslöschzüge (Führungsstufe B) 
○ Kategorie III: mehr als 2 HLZ 
+ Anhand der Einsatzstichworte werden die Einsätze zu 10 Kategorien zusammengefasst. Die 
höchsten Anteile am Einsatzgeschehen machen demnach Alarmierungen zu kleineren (sonsti-
gen) Technischen Hilfeleistungen aus. 
Mo.-Fr. 7-17 Uhr Mo.-Fr. 17-7 Uhr, 
Sa./So./Fe.
absolut absolut absolut relativ
Summe Brand 430 695 1.125 32,3 %
Brand: Kategorie I 107 284 391 11,2 %
Brand: Kategorie II 103 186 289 8,3 %
Brand: Kategorie III 3 7 10 0,3 %
Brand: Brandmeldeanlage 217 218 435 12,5 %
Summe Techn. Hilfeleistung 632 914 1.546 44,4 %
THL: Kategorie I 582 850 1.432 41,1 %
THL: Kategorie II 35 43 78 2,2 %
THL: Kategorie III 8 8 16 0,5 %
THL: ABC/CBRN 7 13 20 0,6 %
Summe Sonstiges 371 441 812 23,3 %
Sonstiges: PsychKG 319 358 677 19,4 %
Sonstiges 52 83 135 3,9 %
Summe 1.433 2.050 3.483 -
Betrachtungszeitraum: 01.01.2021 - 31.12.2021 (exkl. 141 Einsätze d. unwetterbedingte Einzelereignisse)
Einsatzart
Gesamt
Tab. 14: Verteilung der Einsatzarten

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ZEITLICHE VERTEILUNG DER EINSÄTZE 
Die Grafik (Abb. 14) zeigt die zeitliche Verteilung der insgesamt 3.483 Einsätze des Betrachtungszeit-
raumes im Verlauf der Tagesstunden.  
Eine Unterscheidung erfolgt zwischen den Tagesbereichen „Montag bis Freitag“ (links/blau) und 
„Samstag, Sonntag, Feiertag“ (rechts/grün). 
 
Abb. 21: Einsätze im Betrachtungszeitraum: 01.01.2021 - 31.12.2021 (exkl. 141 Einsätze durch unwetterbedingte Einzelereig-
nisse) 
VERTEILUNG DER EINSATZSTELLEN 
Die Kartendarstellung (Abb. 15) zeigt die 
geografische Lage von 1.431 der 1.458 
Einsatzstellen des Betrachtungszeitraums 
im Stadtgebiet ohne Einsätze auf den 
Bundesautobahnen. Die Verortung erfolgt 
anhand der in den Einsatzdaten doku-
mentierten Geokoordinaten. Insgesamt 
27 Einsätze auf Bundesautobahnen oder 
ohne Ortsangabe konnten nicht georefe-
renziert werden.  
Anmerkung: 
Darstellungsbedingt kann es zur Überlagerung ein-
zelner Punkte kommen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
0,000
0,100
0,200
0,300
0,400
0,500
0,600
0,700
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
mittlere Einsatzrate prp Stunde
volle Stunde eines Tages
Montag bis Freitag Samstag, Sonntag, Feiertag
N = 2.448 N = 1.035
Abb. 22: Geografische Verteilung der Einsatzstellen

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+ Die georeferenzierte Darstellung der Einsatzstellen zeigt eine ausschließlich quantitative 
Verteilung über das Stadtgebiet (Qualität = Anforderung an die Feuerwehr bleibt hier unbe-
rücksichtigt). Die Verteilung zeigt eine deutliche Häufung in der Innenstadt. Korrelierend mit 
den geringeren Einwohnerzahlen/-dichten und den niedrigeren Planungsklassen zeigen sich 
deutlich weniger Einsatzstellen in den äußeren Stadtteilen. 
 
Die Karte (Abb. 16) zeigt die Dichte (An-
zahl der Einsatzstellen im Auswertezeit-
raum bezogen auf die Fläche) der zeitkri-
tischen Einsatzstellen im Stadtgebiet des 
Betrachtungszeitraums. 
Anhand dessen sind Einsatzstellenschwer-
punkte in der Innenstadt und im nördli-
chen Bereich des Stadtteils Kinderhaus 
festzustellen. Außerdem führen Einzelob-
jekte zu punktuellen Schwerpunkten 
(insb. durch ausgelöste Brandmeldeanla-
gen). 
  
Abb. 23: Dichte zeitkritischer Einsatzstellen im Stadtgebiet

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 Stand: 05.02.2024 52 
 
2.6 BEWERTUNG RISIKOSTRUKTUR  
 
Abb. 24: Zusammenfassung der Analyseschritte der Risikostruktur 
Die Klassifizierung des Stadtgebiets in Planungsklassen bildet zusammen mit der Identifizierung der 
besonderen Objekte das Gefahrenpotenzial („Kalte Lage“) ab.  
In Verbindung mit der Einsatzdatenanalyse („Heiße Lage“), bei welcher eine Korrelation der Einsatz-
stellenschwerpunkte mit den Planungsklassen und der Grundstruktur festzustellen ist, ergibt sich die 
Risikobewertung. Diese ist Basis für die Schutzzieldefinition und die daraus abgeleitete SOLL-Konzep-
tion. 
+ Für die Bewertung der Risikostruktur wurden die drei Analyseschritte (Planungsklassen, be-
sondere Objekte und Einsatzschwerpunkte) zusammengeführt und abschließend als Ge-
samtstruktur beurteilt.

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 Stand: 05.02.2024 53 
 
Eine Verrechnung zu einem Gesamt-Ri-
siko-Index (Verrechnung Einsatzwahr-
scheinlichkeit und Schadensausmaß) er-
folgt nicht, da ein entsprechender Anfor-
derungsumfang auch unabhängig von der 
Einsatzwahrscheinlichkeit gegeben ist. So 
kann im weiteren Verlauf des Bedarfs-
plans eine spezifische Berücksichtigung 
der jeweils vorliegenden Gefahrenpoten-
ziale und Einsatzwahrscheinlichkeiten für 
unterschiedliche Anforderungen an die 
Feuerwehr erfolgen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
+ Die Risikoanalyse zeigt im Bereich der Kernstadt ein allgemein hohes Risiko. Die höchsten 
Risiken sind dabei in der Innenstadt festzustellen (übereinstimmend für alle Risikoparameter). 
In den Außenbereichen reduziert sich das Risiko deutlich.  
Abb. 25: Risikostruktur des Stadtgebiets Münster

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 Stand: 05.02.2024 54 
 
3 PLANUNGS GRÖßEN UND SCHUTZZIELE  
Die Planungsgrundlagen definieren die wesentliche Basis für die Ableitung der SOLL-Bedarfe (wie z. B. 
Standort, Personal, Technik, Organisation). 
Bei der Definition der Planungsgrundlagen werden die zuvor dargestellten bedarfsplanerischen Er-
kenntnisse berücksichtigt. Zum Beispiel ist die Analyse der Risikostruktur elementare Grundlage für die 
Ableitung szenarienbasierter Planungsgrundlagen („Schutzziele“) für die Aufgabenbereiche der Feuer-
wehr Münster. 
Die Planungsgrundlagen stellen ein zentrales Element eines Brandschutzbedarfsplans dar. In diesem 
Kapitel werden zunächst die einzelnen Parameter der Planungsziele bzw. Schutzziele – die Eintreffzeit, 
die Funktionsstärken und der Zielerreichungsgrad – näher erläutert. Anschließend werden unter Be-
rücksichtigung des Gefahrenpotenzials und des Einsatzgeschehens innerhalb der Stadt die Planungs-
ziele bzw. Schutzziele definiert und beschrieben. 
3.1 GRUNDSÄTZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN  DER SCHUTZZIEL DEFINITION  
Das BHKG fordert in § 3 Abs. 1: „Für den Brandschutz und die Hilfeleistung unterhalten die Gemeinden 
den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtun-
gen.“  
Um die „den örtlichen Verhältnissen entsprechende“ Leistungsfähigkeit zu bestimmen, hat sich in der 
Brandschutzbedarfsplanung die Verwendung von Planungszielen bzw. Schutzzielen etabliert. Hiermit 
wird ein standardisiertes Schadensereignis definiert. Aus Art und Umfang des standardisierten Ereig-
nisses lassen sich konkrete Anforderungen an die Feuerwehr ableiten, zum Beispiel hinsichtlich der 
notwendigen Eintreffzeit nach Ereignisbeginn oder der notwendigen Tätigkeiten an der Einsatzstelle. 
In der Folge ergeben sich aus der definierten Eintreffzeit konkrete Anforderungen unter anderem an 
die Standortstruktur; die erforderlichen Tätigkeiten lassen Rückschlüsse auf die an der Einsatzstelle 
benötigten Funktionen und somit nach weiteren Planungsschritten auf den resultierenden Personal-
bedarf der Feuerwehr zu. Das Planungsziel bzw. Schutzziel stellt somit einen der relevantesten Para-
meter zur Skalierung des Umfangs der Feuerwehrstruktur dar. 
In der Vergangenheit wurde sowohl im bisherigen Brandschutzbedarfsplan der Stadt Münster als auch 
in den Fachempfehlungen zu Bedarfsplanungen der Begriff Schutzziel verwendet. In der aktuellen wis-
senschaftlichen Forschung zu diesem Thema wird allerdings empfohlen den Begriff „Schutzziel“ zur 
Versachlichung der Diskussion um unangemessene Ziele durch den Begriff „Planungsziel“ zu ersetzen 
(vgl. z. B. TIBRO-Information 110 aus dem gleichnamigen Forschungsprojekt). Zur Fortführung der Be-
griffssystematik des bisherigen Brandschutzbedarfsplans wird im vorliegenden Dokument weiterhin 
der Begriff Schutzziel verwendet. 
Der Gesetzgeber hat aus verschiedenen Gründen kein Schutzziel definiert:  
○ Zum einen handelt es sich beim Brandschutz um eine kommunale Aufgabe, dementsprechend sind 
Schutzziele in kommunaler Eigenverantwortung festzulegen.  
○ Zum anderen zielt die Gesetzesnorm auf die örtlichen Verhältnisse ab, die zwischen den Kommu-
nen – und häufig auch bereits innerhalb der Kommune – differieren. Ein auf Landes- oder Bundes-
ebene einheitlich vorgegebenes Schutzziel kann die notwendigen Differenzierungen naturgemäß 
nicht abbilden. 
Vor diesem Hintergrund haben sich in Deutschland diverse Schutzzieldefinitionen für den kommuna-
len Brandschutz bzw. die Bedarfsplanung entwickelt. Es ist dabei zu beachten, dass in der aktuellen

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 Stand: 05.02.2024 55 
 
Forschung eine wissenschaftliche Ableitung „normierter“ Planungsszenarien oder eine Validierung der 
in Deutschland etablierten Schutzzieldefinitionen nicht gelang. Die in diesem Bedarfsplan verwende-
ten Schutzziele sind deshalb anhand ortsspezifischer Parameter aus relevanten Fachempfehlungen ab-
geleitet.  
Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass teilweise auch andere Methoden zur Brand-
schutzbedarfsplanung verwendet werden. So finden sich vereinzelt Ansätze, die beispielsweise auf 
Grundlage der Erwartungshaltung der Bürger zur Eintreffzeit den notwendigen Umfang der Feuerwehr 
zu bestimmen versuchen. Dieser Ansatz erscheint allerdings nicht geeignet, die komplexen lokalen An-
forderungen an die Feuerwehr sachgerecht abzubilden. 
ENTWICKLUNG RELEVANTER FACHEMPFEHLUNGEN  
Im Rahmen der Fachempfehlung „Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städ-
ten“ schlug die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) 1998 den sogenannten 
„kritischen Wohnungsbrand“ als ein mögliches standardisiertes Schadensereignis vor. In einer Fort-
schreibung der Qualitätskriterien im Jahre 2015 wurde die Schutzzieldefinition aufrechterhalten, die 
theoretische Herleitung und die Allgemeingültigkeit der Empfehlung für alle Strukturen aber einge-
schränkt. Für entsprechende, großstädtisch geprägte Wohnquartiere spiegeln die von der AGBF emp-
fohlenen Qualitätskriterien den Stand der Technik der Bedarfsplanung wider. Der kritische Wohnungs-
brand stellt gleichwohl eine anerkannte Basis zur Definition von Schutzzielen dar. 
Gleich mehrere Fachempfehlungen der letzten Jahre aus Nordrhein-Westfalen zielen zusätzlich auf 
eine differenziertere Betrachtung des unbestimmten Begriffs „den örtlichen Verhältnissen entspre-
chend“ ab. Es wird empfohlen, die Planungsgrundlagen bereits in der intrakommunalen Betrachtungs-
ebene anhand jeweiliger örtlicher Gegebenheiten zu differenzieren. In den folgenden Berichten sind 
entsprechende Empfehlungen enthalten: 
○ „Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger“  
(Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- 
und Gemeindebund NRW; zur bundesweiten Umsetzung empfohlen durch den Hauptausschuss 
des Deutschen Städtetages) 
○ Abschlussbericht „Planungsgrundlagen und Strukturen“ des Gemeinschaftsprojekts  
FEUERWEHRENSACHE NRW  
(Gemeinschaftsprojekt des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW und des Verbands der 
Feuerwehren NRW) 
Die inhaltlichen Grundlagen dieser Differenzierung werden im Abschnitt 3.3 ausgeführt. 
Allen vorgenannten Empfehlungen ist gemein, dass – bei Vorliegen entsprechender Gefahren – die 
Definition weiterer, spezifischer Planungsgrundlagen für andere Einsatzarten (z. B. Technische Hilfe-
leistung, ABC-Gefahren) empfohlen wird.  
+ Schutzziele definieren ein standardisiertes Schadensereignis und ermöglichen somit die Ab-
leitung spezifischer Anforderungen an den Aufbau und die Vorhaltungen der Feuerwehr. Die 
Definition von Schutzzielen erfolgt in kommunaler Eigenverantwortung und wird durch politi-
schen Beschluss des Rates als Schutzniveau und verbindliche Handlungsvorgabe festgelegt. 
Eine Differenzierung von Schutzzielen auf Grundlage der Gefahren- und Risikoanalyse wird in

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aktuellen, relevanten Fachempfehlungen gefordert und entspricht somit dem Stand der Tech-
nik der Bedarfsplanung. 
GROßSTÄDTISCHE  STRUKTUREN  – MEHRSTUFIGES PLANUNGSVERFAHREN  
Bei der Bedarfsplanung für Feuerwehren in großstädtischen Strukturen hat sich ein mehrstufiges Pla-
nungsverfahren etabliert. Üblicherweise erfolgt in einem ersten Schritt eine flächenbasierte Planung 
auf Grundlage der für die Wohnbebauung definierten Schutzziele. In einem zweiten Schritt werden 
dann für ein spezifisches Einsatzszenarium in einem oder mehreren Objekten besondere Anforderun-
gen definiert. 
Hintergrund ist, dass besondere Objekte Anforderungen an den Feuerwehreinsatz stellen, die über die 
zeitlichen und personellen Anforderungen des kritischen Wohnungsbrandes hinausgehen. 
Je umfangreicher die Feuerwehrstruktur, desto mehr objektbezogene Anforderungen sind grundsätz-
lich über die vorhandene Feuerwehrstruktur abgedeckt.  
Aus diesem Grund werden aus den in Kapitel 2 betrachteten Objekten solche exemplarisch ausge-
wählt, die 
○ eine gegenüber dem flächendeckenden Schutzziel deutlich erhöhte Anforderung in zeitlicher oder 
personeller Sicht erwarten lassen, 
○ eine grundsätzliche Übertragbarkeit der definierten Anforderungen auf weitere Objekte ermögli-
chen und 
○ insbesondere Auswirkungen auf die besonders sensiblen Schutzgüter „Menschenleben und kör-
perliche Unversehrtheit“ haben. 
In der weiteren Entwicklung einer SOLL-Feuerwehrstruktur wird das zweistufige Planungsverfahren 
dann beibehalten: 
○ Die SOLL-Struktur wird vorrangig zur Erfüllung der flächenbezogenen Anforderungen entwickelt. 
○ Es erfolgt eine Prüfung, ob aus der somit resultierenden SOLL-Struktur die Anforderungen aus den 
objektbezogenen Szenarien erfüllt werden können. 
○ Wenn dies nicht der Fall ist, wird die resultierende SOLL-Struktur an die objektbezogenen Anforde-
rungen angepasst. 
+ Großstädtische Strukturen erfordern ein zweistufiges Planungsverfahren: 
- In einem ersten Schritt erfolgt eine flächenbezogene Planung im Hinblick auf die flächende-
ckend definierten Schutzziele für den Brandeinsatz und die Technische Hilfeleistung.  
- Im zweiten Schritt erfolgt die Überprüfung, ob die resultierende Feuerwehrstruktur zur Reak-
tion auf exemplarisch ausgewählte, besondere Anforderungen von risikologisch herausragen-
den Objekten ausreicht.

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3.2 GRUNDSÄTZE ZU HILFSFRISTEN UND EINTREFFZEITEN  
GRUNDSÄTZLICHES  
Die Eintreffzeit ist die Zeitspanne von der Alarmierung der Feuerwehr bis zum Eintreffen an der Ein-
satzstelle. Auch dieses Kriterium ist gesetzlich nicht definiert. Für entsprechende, großstädtisch ge-
prägte Wohnquartiere spiegelt die von der AGBF empfohlene Eintreffzeit für die ersten Kräfte von 
8 Minuten den Stand der Technik der Bedarfsplanung wider. Die in Anlehnung an den sogenannten 
„Drehleitererlass“ (Erlass des MSWKS vom 29.08.2000) konkretisierend aufgeführte Eingreifzeit für 
eine Drehleiter von 10 Minuten* sind nach Aussage der Bezirksregierung Münster als anerkannter 
Stand anzusetzen. 
Zur Erreichung einer gleichermaßen leistungsfähigen wie wirtschaftlichen Feuerwehrstruktur stellt die 
Eintreffzeit ein wesentliches Qualitätskriterium dar. Sie definiert den Zeitraum zwischen dem Zeit-
punkt der Alarmierung der erforderlichen Einsatzkräfte und Einsatzmittel bis zu ihrem vollständigen 
Eintreffen an der Einsatzstelle. 
Im Gegensatz zur sogenannten „Hilfsfrist“ umfasst die Eintreffzeit nicht die Dispositionszeit (= Zeit von 
der Annahme des Notrufs in der Leitstelle bis zur Alarmierung der Feuerwehr). Die Dispositionszeit 
ergibt sich aus der Notrufannahme und Notrufbearbeitung in der Leitstelle. Die Eintreffzeit dagegen 
wird im Wesentlichen durch die Lage der Standorte beeinflusst.  
Zur detaillierten Betrachtung der Gesamtzeitkette im Einsatzablauf (s. auch Abb. 26) erfolgt somit eine 
getrennte Definition der unterschiedlichen Verursachungsbeiträge. Die Definition der Schutzziele als 
Basis für die grundsätzliche Feuerwehrstruktur (Standort, Personal, Fahrzeuge) erfolgt im Einklang mit 
bundesweit etablierten Standards der Bedarfsplanung nur über den Begriff der „Eintreffzeit“. Die Dis-
positionszeit wird im Rahmen der Bemessung der Leitstelle (Kapitel 5) als Controllingparameter defi-
niert, da sie insbesondere durch organisatorische Rahmenbedingungen beeinflusst wird. 
Beim Vergleich intrakommunal unterschiedlich definierter Eintreffzeiten ist zu beachten, dass auf-
grund örtlicher Gegebenheiten teils erhebliche Unterschiede in den Abläufen an der Einsatzstelle vor-
liegen können. Die Definition unterschiedlicher Eintreffzeiten führt auf Grundlage dieser Unterschiede 
in der Folge zu einem näherungsweisen einheitlichen Zeitpunkt relevanter Einsatzerfolgswerte nach 
Ereignisbeginn, zum Beispiel bei der Übergabe geretteter Personen an den Rettungsdienst. 
Beispiel: Die Erkundungszeit des Einsatzleiters bei einem Brand im OG eines Mehrfamilienhauses in ge-
schlossener Bauweise ist gegenüber der Erkundungszeit bei einem Brand in einem Einfamilienhaus er-
heblich erhöht. In der Folge erfolgt auch die erste Befehlsgabe später. Auch der zur Menschenrettung 
vorgehende Trupp benötigt aufgrund der weiteren Wege länger zum Vorgehen. In der Folge wird die 
Person später gerettet. In der Szenariendefinition wird diesem Umstand durch eine entsprechend kür-
zere Eintreffzeit Rechnung getragen. 
+ Die Eintreffzeit ist die Zeitspanne von der Alarmierung der Feuerwehr bis zum Eintreffen an 
der Einsatzstelle. Sie entspricht der üblichen Größe zur Definition der zeitlichen Anforde-
rung an die Feuerwehr im Rahmen der Bedarfsplanung. 
Unterschiedliche Gegebenheiten an der Einsatzstelle führen zu unterschiedlichen Zeiten bei 
 
*) Diese Zeitangabe bezieht sich auf das Zeitintervall vom Eingang der Schadensmeldung bis zum Eintreffen am 
Schadenort.

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den Abläufen im Einsatz. In der Gesamtbetrachtung aller Zeiten aber resultieren hierdurch 
näherungsweise identische "Einsatzerfolgswerte". 
Zur Erreichung einer leistungsfähigen Feuerwehrstruktur stellt die Eintreffzeit ein wesentli-
ches Qualitätskriterium dar. 
UNTERTEILUNG VERSCHIEDENER EINTREFFZEITEN  
Es ist gängige Praxis der Bedarfsplanung, dass in den Schutzzielen zwischen mehreren Eintreffzeiten 
unterschieden wird. In der Regel wird mindestens eine 1. und eine 2. Eintreffzeit definiert. 
Diese Unterscheidung basiert auf der unterschiedlichen Dringlichkeit der an der Einsatzstelle erforder-
lichen Maßnahmen, die insbesondere auf Grundlage von Feuerwehrdienstvorschriften, Regelungen 
des Arbeits- und Unfallschutzes sowie standardisierter Einsatzabläufe einzuleiten sind. Diese Differen-
zierung dient dem Ausgleich von Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Feuerwehrstruktur. 
Anhand des Szenarios „kritischer Wohnungsbrand – städtische Strukturen“ kann diese Unterscheidung 
verdeutlicht werden: 
Innerhalb der 1. Eintreffzeit sollen die ersten Kräfte am Einsatzort eintreffen und in der Regel bei ei-
nem kritischen Wohnungsbrand primär Aufgaben zur Menschenrettung durchführen. 
Diese werden innerhalb der 2. Eintreffzeit durch weitere Kräfte ergänzt, die im Normalfall primär Auf-
gaben zur Unterstützung bei der Menschenrettung sowie zur Brandbekämpfung durchführen. 
 
Abb. 26: Zeitkette im Einsatzverlauf 
+ Die Definition aufeinanderfolgender Eintreffzeiten in einem Szenario spiegelt die Dringlich-
keit der Erledigung erforderlicher Aufgaben wider und entspricht dem Stand der Technik der 
Bedarfsplanung.

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3.3 GRUNDSÄTZE ZU FUNKTIONSSTÄRKEN  
Die Funktionsstärke beschreibt den benötigten Bedarf an Einsatzkräften an der Einsatzstelle. Sie leitet 
sich ab aus den an der Einsatzstelle erforderlichen, parallel durchzuführenden Tätigkeiten in der je-
weils betrachteten Eintreffzeit. Daneben sind auch die generelle Einsatztaktik der Feuerwehr und gel-
tende Feuerwehrdienstvorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Neben der rei-
nen Gesamtstärke sind auch wesentliche Qualifikationen (insb. Atemschutzgeräteträger und Füh-
rungsqualifikationen) zu berücksichtigen. 
Bei den im jeweiligen Schutzziel definierten Personalstärken handelt es sich um Mindeststärken, die 
zur qualifizierten Bearbeitung der jeweiligen Einsatzart mindestens erforderlich sind. Dieser Ansatz 
wird wiederum gewählt, um eine gleichermaßen wirtschaftliche wie leistungsfähige Feuerwehrstruk-
tur zu erreichen. Neben diesen Mindeststärken ist es zur Abwehr unerwarteter Gefahren, Optimierung 
des Einsatzablaufs zur erhöhten Schadenseingrenzung oder Bildung notwendiger Reserven erforder-
lich, im Rahmen der Alarm- und Aufbauorganisation ggf. höhere Funktionskräfteansätze vorzusehen. 
Analog zu den Eintreffzeiten differieren auch die Funktionsstärken in Abhängigkeit des gewählten 
standardisierten Schadensereignisses. Dies betrifft auf Grundlage der Gefahren- und Risikoanalyse teil-
weise auch ähnliche Ereignisse.  
Erläuterung am Beispiel eines Wohnungsbrands in städtischer Struktur gegenüber einem Woh-
nungsbrand in ländlicher Struktur: 
Bei einem Wohnungsbrand in einem Gebäude geringer Höhe in einem außenliegenden Stadtteil han-
delt es sich in der Regel um Ein- bis Zweifamilienhäuser. Hier sind folgende Differenzen gegenüber ei-
nem Gebäude im innerstädtischen Bereich zu erkennen: 
○ deutlich geringere Geschoss- / Wohnfläche 
○ deutlich geringere Zahl möglicher betroffener / zu rettender Personen 
○ 2. Rettungsweg in der Regel über Steckleiter gesichert (keine Drehleiter erforderlich) 
○ kürzere Entwicklungszeit (Zeit zwischen Eintreffen der Kräfte am Einsatzort und dem Wirksamwer-
den der Maßnahmen / der Rettung der Person) aufgrund der kürzeren Wege vor Ort 
Die vorhandenen unterschiedlichen städtischen Strukturen (Flächennutzung) und deren Erreichbarkeit 
stellen unterschiedliche Anforderungen an die Feuerwehr im Einsatz. Daraus ergibt sich eine differen-
zierte, anforderungsgerechte Schutzzieldefinition bzgl. der Funktionsstärken und Einsatzmittelbedarfe. 
Die Feuerwehr Münster empfiehlt für eine Vergleichbarkeit mit der bisherigen Planung und zur Errei-
chung eines möglichst homogenen Schutzniveaus der Bevölkerung, im Schutzziel keine gleichzeitige 
Differenzierung der Eintreffzeit und Funktionsstärke vorzunehmen.  
Für die Feuerwehr Münster sind, im Rahmen der Bewertung der Schutzzielerreichung, sowohl die Ein-
haltung der Eintreffzeiten als auch der erforderlichen Funktionsstärken gleichermaßen von Bedeutung 
und im Rahmen des Controllings über die eigene Leistungsfähigkeit zu betrachten. Aus diesem Grund 
werden, auf Basis der taktischen Grundkonzeptionen der Feuerwehr Münster, die Einheiten der Frei-
willigen Feuerwehr und der Berufsfeuerwehr mit jeweils gleicher (Mindest-)Funktionsstärke in einheit-
licher bzw. standardisierter Form eingestuft. 
+ Die vorhandenen unterschiedlichen städtischen Strukturen (Flächennutzung) und deren Er-
reichbarkeit stellen unterschiedliche Anforderungen an die Feuerwehr im Einsatz.  
Die in den Planungsgrundlagen definierten Personalstärken sind Mindeststärken, die zur

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qualifizierten Bearbeitung des jeweiligen Einsatzes notwendig sind. Neben der Gesamtstärke 
sind auch wesentliche Qualifikationen, Atemschutzgeräteträger und Füh-rungsqualifikation, zu 
berücksichtigen. 
3.4 GRUNDSÄTZE ZU CONTROLLING UND ZIELERREICHUNG  
ZIELERREICHUNGSGRAD  
Es gibt Empfehlungen zur Brandschutzbedarfsplanung, in denen neben der Hilfsfrist bzw. Eintreffzeit 
und der Funktionsstärke ein Erreichungsgrad (prozentualer Anteil der Einsätze, bei denen die Zielgrö-
ßen Hilfsfrist und Funktionsstärke eingehalten wurden) als drittes Qualitätskriterium eingeführt wird. 
Aufgrund der geringen Anzahl an Einsätzen, die – in den unterschiedlichen Planungsbereichen – dem 
Szenario der Schutzzieldefinition entsprechen (vgl. Einsatzdatenauswertung), ist durch die geringe Da-
tenbasis die alleinige Betrachtung eines Erreichungsgrades nicht zielführend. 
Gleiches ist in der Fortschreibung der AGBF-Qualitätskriterien („Qualitätskriterien für die Bedarfspla-
nung von Feuerwehren in Städten“, Fortschreibung der Empfehlungen vom 19.11.2015 durch die 
AGBF) formuliert:  
„Dieses Verfahren zur Ermittlung des Erreichungsgrades ist nur dann sachgerecht, wenn es für das un-
tersuchte Versorgungsgebiet auf einer hinreichenden Datenbasis erfolgt. Das dürfte bei weniger als 
etwa 50 bemessungsrelevanten Einsätzen nicht mehr der Fall sein. Bis auf wenige Ausnahmen wird 
eine solche Datenbasis nur für das jeweils vollständige Versorgungsgebiet zur Verfügung stehen. 
Wenn dann für die örtliche Bedarfsplanung differenzierte Aussagen zum Beispiel in Bezug auf einzelne 
Stadtteile gewünscht sind, kann die Darstellung seriös nicht mehr über individuelle Erreichungsgrade 
erfolgen.“ 
Zur Bewertung der IST-Situation sowie zur Ableitung von Maßnahmen (Änderungen in der Alarm- und 
Aufbauorganisation, Durchführung von personellen Maßnahmen, Änderungen in der Standortstruktur) 
wird daher eine Einzelbetrachtung von zeitkritischen Einsätzen und Einsätzen entsprechend der 
Schutzzielszenarien durchgeführt. 
Aus bedarfsplanerischer Sicht schafft ein Zielerreichungsgrad primär einen Toleranzbereich für Ein-
sätze, bei denen aufgrund nicht unmittelbar beeinflussbarer Rahmenbedingungen trotz bedarfsge-
rechter Feuerwehrstruktur und Einsatzvorbereitung die Anforderungen der Planungsgrundlagen nicht 
erfüllt wurden. Somit bedeutet ein Zielerreichungsgrad zunächst nicht, dass nur ein Anteil des Sied-
lungsgebietes bzw. der Bevölkerungsstrukturen zu „beplanen“ ist. 
CONTROLLINGPARAMETER  
Neben der Erfüllung der definierten Schutzziele (Zielerreichung) haben weitere Parameter einen we-
sentlichen Einfluss auf die Qualität und die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr. Die Umsetzung eines 
umfassenden Qualitätsmanagementsystems für die gesamte Feuerwehr ist deshalb ein wesentlicher 
Faktor, um Defizite, die über die reinen operativen Einsatzparameter (Eintreffzeit und Funktions-
stärke) hinausgehen, zu identifizieren und Maßnahmen zur Behebung einzuleiten. Beispielsweise kann 
durch eine Verbesserung der Abläufe an der Einsatzstelle die Entwicklungszeit reduziert und somit die 
Sicherheit gesteigert werden.

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Neben der Erreichung/Einhaltung der Schutzziele bei schutzzielrelevanten Einsätzen (Funktionssicher-
stellung in der 1. Eintreffzeit und 2. Eintreffzeit) und dem Schutzzielerreichungsgrad sind somit wei-
tere Parameter im regelmäßigen Controlling zu berücksichtigen. Die im weiteren Verlauf der Bedarfs-
planung identifizierten, weitergehenden Handlungsfelder werden in den folgenden Kapiteln beschrie-
ben und bei Bedarf entsprechende konkrete Controllingparameter definiert. Um ein entsprechendes 
Controlling durchführen zu können, sind auch personelle und technische Ressourcen erforderlich. 
3.5 DERZEITIGE PLANUNGSGRUNDLAGEN  
3.5.1  SCHUTZZIELDEFINITION GEMÄß BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN 2015  
Die derzeitigen Schutzzieldefinitionen basieren auf dem Brandschutzbedarfsplan der Stadt Münster 
aus dem Jahr 2015. Dort sind folgende Festlegungen getroffen: 
Aufgrund der vorstehend beschriebenen gesetzlichen Vorgaben, der Empfehlungen der Be-
zirksregierung Münster sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik werden der 
Brandschutzbedarfsplanung für die Stadt Münster folgende Schutzziele zugrunde gelegt:  
Hilfsfrist: 
• Dispositionszeit in der Leitstelle: max. 1,5 Minuten 
• Ausrück- und Anfahrtzeit:  max. 8,0 Minuten 
Funktionsstärke: 
•  10 Einsatzkräfte nach max. 8 Minuten im städtischen Bereich 
   (Schutzziel 1-S) 
•  9 Einsatzkräfte nach max. 8 Minuten im ländlichen Bereich 
   (Schutzziel 1-L) 
•  16 Einsatzkräfte nach max. 13 Minuten im gesamten Stadtgebiet 
   (Schutzziel 2) 
Erreichungsgrad: 
• 90 % im städtischen Bereich 
• 50 % im ländlichen Bereich / anzustreben sind 70 % 
Die Ausweisung ländlich geprägter Bereiche orientiert sich an der Bevölkerungsdichte sowie an 
den Grenzen der Ausrückbezirke der Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr.  
Die Hilfsfristen sind beschränkt auf die im Bebauungsplan ausgewiesenen Wohngebiete. Für 
die Gewerbe- und Industriegebiete kann im Kern von ähnlichen Hilfsfristen ausgegangen wer-
den, sie sind jedoch nicht planungsrelevant. Gleiches gilt für einzelne Anwese n und kleinste 
Siedlungsbereiche im ländlichen Bereich. 
Zur Sicherstellung des baurechtlich notwendigen zweiten Rettungsweges kann auf die bei der 
Feuerwehr vorhandenen Rettungsgeräte zurückgegriffen werden, sofern diese vorhanden sind 
und rechtzeitig zur Verfügung stehen. Für Gebäude mit Aufenthaltsräumen ober halb des 
2. Obergeschosses (d. h. einer Fußbodenhöhe von mehr als 7 Metern bzw. einer Brüstungs-
höhe von mehr als 8 Metern über der Geländeoberfläche) muss ein Hubrettungsgerät (i.d.R. 
eine Kraftfahrdrehleiter) innerhalb von 10 Minuten nach der Alarmierung an der Einsatzstelle 
eintreffen. 
Quelle: Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Münster, 2015, S. 107 ff.

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3.5.2  ANALYSE DER DERZEITIGEN SCHUTZZIELE  
Die Analyse der derzeitigen Zielerreichung erfolgt anhand der zuvor dargestellten Schutzziele des 
Brandschutzbedarfsplans 2015 getrennt für die Bereiche Stadt und Land (Schutzziel 1) sowie das 
Schutzziel 2.  
Als Grundlage für die Analyse der Schutzziele dienen die in der Leitstelle elektronisch dokumentierten 
FMS-Statuszeiten und Funktionsstärken der Fahrzeuge. Es wurden sowohl Einheiten der Berufsfeuer-
wehr als auch der Freiwilligen Feuerwehr berücksichtigt. Ausgewertet werden alle Einsatzstichwörter, 
die gemäß der AAO mindestens die Alarmierung eines Zuges vorsehen. Für den detaillierten Zielerrei-
chungsgrad wird das Jahr 2021 herangezogen. Abschließend ist die Entwicklung seit dem Jahr 2015 
dargestellt. 
Für die Freiwillige Feuerwehr können die innerhalb der Einsatzdaten konkret dokumentierten Fahr-
zeugstärken verwendet werden. Für die Berufsfeuerwehr müssen aufgrund fehlender Dokumentation 
die planerischen Fahrzeugbesetzungen verwendet werden. Unter- oder Überbesetzungen finden so-
mit keinen Eingang in die Auswertung. 
Da innerhalb der Einsatzdaten keine Angabe über einen Einsatzabbruch enthalten ist, kann dieses bei 
der Auswertung der Schutzziele nicht berücksichtigt werden und ggf. zu einer negativen Verzerrung 
führen. Als Mindestkriterium für die Auswertbarkeit eines Einsatzes ist deshalb festgelegt, dass im Ein-
satzverlauf mindestens so viele Einsatzkräfte an der Einsatzstelle eingetroffen sein müssen, wie für das 
Schutzziel erforderlich. Anderenfalls ist von einem Einsatzabbruch oder fehlerhaften Daten aufzu-
gehen. 
SCHUTZZIELANALYSE 2021 
Schutzziel 1 - Stadt 
Für das Schutzziel 1 - Stadt sind 621 Einsätze relevant, von denen insgesamt 530 für die Berechnung 
des Zielerreichungsgrades auswertbar sind. Insgesamt ergibt sich ein Zielerreichungsgrad von 64,0 %. 
Der definierte Erreichungsgrad von 90 % wird somit nicht erreicht. Auch in der Folgeminute liegt der 
Wert nur bei 78,1 %. Das Erreichen der definierten Stärke (10 Funktionen) in Abhängigkeit der Eintreff-
zeit ist im folgenden Diagramm Abb. 27 dargestellt. 
Insgesamt ist bei der Auswertung auffällig, dass eine sehr große Abweichung zwischen dem Eintreffen 
des ersten Großfahrzeuges und dem Erreichen einer Funktionsstärke von 10 Funktionen vorliegt. Da 
der als städtisch definierte Bereich von den Feuerwachen der Berufsfeuerwehr planerisch innerhalb 
der 1. Eintreffzeit von 8 Minuten erreicht werden kann und auf allen Feuerwachen eine Funktions-
stärke von 10 Funktionen vorgehalten wird, wäre hier von einer hohen Korrelation auszugehen. Eine 
Abweichung würde sich somit nur bei Abwesenheit einzelner Fahrzeuge oder des Zuges von der Wa-
che (z. B. externe Ausbildung), duplizitären Einsätzen oder Unterbesetzungen (s. Anmerkung oben) er-
geben. Bei einer stichprobenartigen Prüfung nicht erfüllter Einsätze können diese Gründe allerdings 
nicht festgestellt werden. Trotzdem sind auch im Nahbereich der Wache zahlreiche Einsätze nicht er-
füllt, da einzelne Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr, trotz gleichzeitigem Ausrücken von der Wache, ge-
mäß der FMS-Statuszeiten erst deutlich später eintreffen (s. Abb. 30). Insgesamt wird der errechnete 
Zielerreichungsgrad deshalb als unplausibel betrachtet.

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Abb. 27: Zielerreichungsgrad je Minutenintervall für das Schutzziel 1 - Stadt 
Schutzziel 1 - Land 
Für das Schutzziel 1 - Land sind 180 Einsätze relevant, von denen insgesamt 128 für die Berechnung 
des Zielerreichungsgrades auswertbar sind. Insgesamt ergibt sich ein Zielerreichungsgrad von 12,5 %. 
Der definierte Erreichungsgrad von mindestens 50 % wird somit nicht erreicht. Auch in der Folgemi-
nute liegt der Wert nur bei 25,0 %. Das Erreichen der definierten Stärke (9 Funktionen) in Abhängig-
keit der Eintreffzeit ist im folgenden Diagramm Abb. 28 dargestellt. 
Da sich in den außenliegenden Stadtteilen zahlreiche Einsatzstellen außerhalb der zusammenhängen-
den Bebauung und Schutzziele entsprechend der Fachempfehlungen für im Zusammenhang bebaute 
Bereiche definiert werden, ist im Diagramm zusätzlich der Erreichungsgrad dargestellt, der sich in die-
sem Fall ergibt („Innenbereich“). Damit liegt der Zielerreichungsgrad für das Schutzziel 1 – Land bei 
20,0 %. 
83,0 %
64,0 %
78,1 %
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
100 %
≤ 1 ≤ 2 ≤ 3 ≤ 4 ≤ 5 ≤ 6 ≤ 7 ≤ 8 ≤ 9 ≤ 10 ≤ 11 ≤ 12 ≤ 13 ≤ 14
Anteil Einsätze
Eintreffzeit [min]
 Eintreffzeitbetrachtung 1. Großfahrzeug
 Zielerreichungsgrad je Minutenintervall
 definierter Zielerreichungsgrad
N = 530
90 %

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Abb. 28: Zielerreichungsgrad je Minutenintervall für das Schutzziel 1 - Land 
Schutzziel 2 
Für das Schutzziel 2 sind 801 Einsätze relevant, von denen insgesamt 449 für die Berechnung des Ziel-
erreichungsgrades auswertbar sind. Insgesamt ergibt sich ein Zielerreichungsgrad von 81,7 %. Der de-
finierte Erreichungsgrad von 90 % wird somit nicht erreicht. In der Folgeminute liegt der Wert nur bei 
88,4 %. Das Erreichen der definierten Stärke (16 Funktionen) in Abhängigkeit der Eintreffzeit ist im fol-
genden Diagramm Abb. 29 dargestellt. 
20,0 %
12,5 %
25,0 %
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
100 %
≤ 1 ≤ 2 ≤ 3 ≤ 4 ≤ 5 ≤ 6 ≤ 7 ≤ 8 ≤ 9 ≤ 10 ≤ 11 ≤ 12 ≤ 13 ≤ 14
Anteil Einsätze
Eintreffzeit [min]
 Zielerreichungsgrad im Innenbereich
 Zielerreichungsgrad je Minutenintervall
 definierter Zielerreichungsgrad
N = 128
50 %
70 %

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 Stand: 05.02.2024 65 
 
 
Abb. 29: Zielerreichungsgrad je Minutenintervall für das Schutzziel 2 
Kartographische Darstellung 
Die Kartendarstellung Abb. 30 zeigt die Erfül-
lung des Schutzziels 1 innerhalb des Stadtgebie-
tes. Insbesondere die hohe Zahl an nicht erfüll-
ten Einsätzen im städtischen Bereich im Nah-
feld der Feuerwache ist auffällig und in Summe 
als unplausibel zu bewerten. 
 
 
 
 
 
  
81,7 %
88,4 %
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
100 %
≤ 1 ≤ 2 ≤ 3 ≤ 4 ≤ 5 ≤ 6 ≤ 7 ≤ 8 ≤ 9 ≤ 10 ≤ 11 ≤ 12 ≤ 13 ≤ 14 ≤ 15 ≤ 16 ≤ 17
Anteil Einsätze
Eintreffzeit [min]
Zielerreichungsgrad je Minutenintervall
definierter Zielerreichungsgrad
N = 449
90 %
Abb. 30: Erfüllung des Schutzziels 1 (markiert ist der städtische 
Bereich)

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 Stand: 05.02.2024 66 
 
TRENDANALYSE 
Neben der detaillierten Auswertung der Erfüllung der Schutzziele für das Jahr 2021 wurde die Entwick-
lung der vergangenen Jahre analysiert. Insgesamt sind für alle Zielerreichungsgrade leichte Rückgänge 
festzustellen. Aufgrund der zuvor beschriebenen Unplausibilitäten in den Rohdaten ist auch von dieser 
Auswertung nur eine geringe Aussagekraft möglich. Im folgenden Diagramm Abb. 31 ist für die drei 
Schutzziele der jeweilige Erreichungsgrad seit dem Jahr 2015 dargestellt. 
 
Abb. 31: Entwicklung der Zielerreichungsgrade für die einzelnen Schutzziele seit 2015 
Im Brandschutzbedarfsplan 2015 wurden für alle Zielerreichungsgrade für die Jahre 2011 bis 2013 
Werte oberhalb der definierten Erreichungsgrade berechnet. Da sich seit 2015 keine deutliche Verrin-
gerung der Erreichungsgrade gezeigt hat, ist nicht davon auszugehen, dass zwischen 2013 und 2015 
eine tatsächliche Veränderung der Erreichungsgrade stattgefunden hat (es hat keine Veränderung in 
der Struktur der Feuerwehr gegeben). Aufgrund der unterschiedlichen Auswertesystematiken und der 
festgestellten Probleme in der Dokumentation ist nicht von einer Vergleichbarkeit auszugehen. 
+ Die hier errechneten Zielerreichungsgrade stellen aufgrund der teils unplausiblen Daten-
grundlage keinen repräsentativen Wert für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Münster dar. 
Im weiteren Verlauf des Bedarfsplans werden deshalb detaillierte Betrachtungen der einzelnen 
Faktoren durchgeführt, um die SOLL-Struktur der Feuerwehr Münster abzuleiten. 
  
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
100 %
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Anteil Einsätze
Jahr
 Zielerreichungsgrad Schutzziel 2
 Zielerreichungsgrad Stadt
 Zielerreichungsgrad Land

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3.6 FORTSCHREIBUNG DER SCHUTZZIELDEFINITION  
Die bisher gültigen Schutzziele aus dem Brandschutzbedarfsplan 2015 sehen relativ einheitliche Vorga-
ben im gesamten Stadtgebiet in Bezug auf die zeitlichen Anforderungen und die Funktionsstärke vor 
(Differenzierung lediglich von einer Funktion in der 1. Eintreffzeit zwischen städtischem und ländli-
chem Bereich). Eine deutliche Unterscheidung erfolgt bei Anteilen, in denen diese Vorgaben eingehal-
ten werden sollen (Zielerreichungsgrad). Für den ländlichen Bereich wird hier nur bei der Hälfte der 
Einsätze von einer Erfüllung der Anforderungen ausgegangen.  
In den aktuellen Empfehlungen und der wissenschaftlichen Diskussion hat sich hier in den vergange-
nen Jahren eine Entwicklung insofern gezeigt, dass realistische, an die Risikostruktur angepasste 
Schutzziele definiert werden, die dann aber zuverlässig eingehalten werden (vgl. Abschnitt 3.1). Ab-
weichungen sollen sich nicht auf Basis der Planung, sondern nur durch nicht vorhersehbare Effekte 
(z. B. Witterungsverhältnisse) ergeben. 
Deshalb werden nachfolgend neue Schutzziele für die Stadt Münster in einer Flächenbetrachtung so-
wie szenarienbasiert definiert.  
Da in der Stadt ein unterschiedliches Gefährdungs- und Risikopotenzial vorliegt, wird auf Grundlage 
der aktuellen Fachempfehlungen für die Aufgabenbereiche Brandbekämpfung und Technische Hilfe-
leistung eine Differenzierung von Schutzzielen anhand der ermittelten Risikostruktur sowie anzuneh-
mender Szenarien vorgenommen. Die szenarienbasierten Schutzziele dienen der Berücksichtigung von 
Anforderungen an die Feuerwehr, die über die Flächenplanung hinausgehen. Hierzu wurden auf Basis 
der Risikoanalyse (Kapitel 2) entsprechende Objekte bzw. Szenarien abgeleitet und auf die entspre-
chenden Anforderungen an die Feuerwehr analysiert. 
Es ergeben sich somit folgende Schutz-
ziele für die Feuerwehr Münster: 
Aufgabenbereich Brandbekämpfung 
○ Schutzziel 1 - Land  
(im Planungsbereich Land) 
○ Schutzziel 1 - Stadt  
(im Planungsbereich Stadt) 
○ Schutzziel 1 - Kern  
(im Planungsbereich Kern) 
○ Schutzziel 2  
(im gesamten Stadtgebiet) 
○ Schutzziel 2 - Sonderobjekt 
(szenariobasiert) 
Aufgabenbereich Hilfeleistung 
○ Schutzziel - THL  
(im gesamten Stadtgebiet) 
○ Schutzziel 2 - ABC-Abwehr 
(szenariobasiert) 
Hinweis: Die definierten Eintreffzeiten in den 
Schutzzielen beziehen sich auf im Zusammenhang 
bebaute Stadtteile. Außerhalb gelegene Einsatz-
stelle werden ggf. später erreicht.  Abb. 32: Einteilung des Stadtgebiets in Planungsbereiche

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BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 68 
 
AUFGABENBEREICH BRAND BEKÄMPFUNG  
SCHUTZZIEL 1 - LAND  
  
 
 
SCHUTZZIEL 1 - STADT 
  
 
  
Szenario 
Kritischer Wohnungsbrand 
○ im Obergeschoss eines Wohngebäudes in offener Bauweise, 
○ mit einer gefährdeten Person in der betroffenen Wohnung 
○ und einer Rauchausbreitung auf die Rettungswege. 
Anforderung an die Feuerwehr 
Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr: 
○ innerhalb von 10 Minuten (= 1. Eintreffzeit) nach der Alarmie-
rung mit mind. 9 Funktionen 
○ mit mind. 4 Atemschutzgeräteträgern und  
mind. einem Gruppenführer 
am Einsatzort ist. 
Szenario 
Kritischer Wohnungsbrand 
○ im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohngebäudes in 
geschlossener Bauweise 
○ mit einer gefährdeten Person in der betroffenen Wohnung 
○ und einer Rauchausbreitung auf die Rettungswege. 
Anforderung an die Feuerwehr 
Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr: 
○ innerhalb von 8 Minuten (= 1. Eintreffzeit) nach der Alarmie-
rung mit mind. 10 Funktionen 
○ mit mind. 4 Atemschutzgeräteträgern und  
mind. einem Zugführer 
am Einsatzort ist. 
Abb. 33: Bereich Schutzziel 1 - Land 
Abb. 34: Bereich Schutzziel 1 - Stadt

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BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 69 
 
SCHUTZZIEL 1 - KERN 
  
 
 
SCHUTZZIEL 2 - GESAMTES STADTGEBIET 
 
 
 
Szenario 
Kritischer Wohnungsbrand 
○ im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohngebäudes im 
Hinterhof 
○ mit einer gefährdeten Person in der betroffenen Wohnung 
○ und einer Rauchausbreitung auf die Rettungswege. 
Anforderung an die Feuerwehr 
Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr: 
○ innerhalb von 8 Minuten (= 1. Eintreffzeit) nach der Alarmie-
rung mit mind. 16 Funktionen 
○ mit mind. 8 Atemschutzgeräteträgern und  
mind. einem Zugführer 
am Einsatzort ist. 
Szenario 
○ Entsprechend des jeweiligen Planungsbereichs 
Anforderung an die Feuerwehr 
Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr: 
○ innerhalb von 13 Minuten (= 2. Eintreffzeit) nach der Alarmie-
rung mit insgesamt mindestens 16 Funktionen 
○ mit insgesamt mind. 8 Atemschutzgeräteträgern und  
mind. einem Zugführer 
am Einsatzort ist. 
Abb. 35: Bereich Schutzziel 1 - Kern 
Abb. 36: Bereiche Schutzziel 2

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BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 70 
 
SCHUTZZIEL 2 - SONDEROBJEKT 
  
 
 
Anmerkung zum Szenario Sonderobjekt: 
Für eine umfassende Gefahrenabwehr bei einem entsprechenden Szenario in einem Krankenhaus 
oder einer großen stationären Pflegeeinrichtung ist für einen optimalen Einsatzablauf in der ersten 
Eintreffzeit in der Theorie ein höherer Funktionsstärkeansatz erforderlich. In der Abwägung der Ver-
hältnismäßigkeit und unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots ist eine Ausrichtung der 
Feuerwehrstruktur für ein derartiges Szenario nicht angemessen, da für das Risikopotenzial des übri-
gen Stadtgebiets auch geringere Ansätze hinreichend sind. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass 
die Anforderungen an die Feuerwehr durch eine objektorientierte Einsatzplanung im Wesentlichen auf 
die zweite Eintreffzeit sowie den Ressourcenbedarf des späteren Einsatzverlaufs ausgerichtet werden. 
Diese Vorgehensweise stellt einen Kompromiss aus Angemessenheit und Sicherheit dar, mit dem eine 
bedarfsgerechte Bearbeitung des Szenarios weiterhin möglich ist und eine Sicherung des Schutzgutes 
Mensch gewährleistet werden kann. Anforderungen an die Feuerwehr (Funktionsstärkeansätze), die 
einen optimalen Einsatzverlauf zulassen, sind im Anhang dargestellt.  
Szenario 
Zimmerbrand 
○ im Obergeschoss eines Krankenhauses / einer stationären 
Pflegeeinrichtung.  
○ mit einer gefährdeten Person in dem betroffenen Zimmer 
○ und einer Rauchausbreitung auf die Rettungswege der be-
troffenen Station. 
Anforderung an die Feuerwehr 
Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr: 
○ innerhalb von 13 Minuten (= 2. Eintreffzeit) nach der  
Alarmierung mit mind. 33 Funktionen 
○ mit mind. 12 Atemschutzgeräteträgern und  
mind. einem Verbandsführer 
am Einsatzort ist. 
Sonderanforderung an die Feuerwehr 
Zusätzlich sind folgende Sondereinheiten und Spezialkräfte erforderlich: 
○ Ad-hoc in der Leitstelle: Lagedienstführung und 1x Disponent zur Verstärkung 
○ Einsatzleitung (A-, B-Dienst, ELW 2) 
○ Ventilation 
○ zusätzliche Einsatzkräfte zur Durchführung weiterer Einsatzmaßnahmen  
(Wasserversorgung, Unterstützung bei der internen Evakuierung, Brandbekämpfung/Riegelstel-
lung, Kräfteablösung, Einsatzstellenhygiene, Versorgung, Bereitstellungsraumbewirtschaftung, 
IuK-Einheit) 
Abb. 37: Krankenhäuser und größere 
stationäre Pflegeeinrichtungen

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BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 71 
 
AUFGABENBEREICH HILFELEISTUNG  
SCHUTZZIEL 1 - THL 
  
 
 
SCHUTZZIEL 2 - THL 
 
Anmerkung Bundesautobahn:  
Die Errichtung und der Betrieb von BAB obliegen nicht einer Kommune. Die Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr auf BAB 
wird von den städtischen Feuerwehren neben ihrer kommunalen Zuständigkeit gemäß Weisung der Bezirksregierung wahr-
genommen. Diese Aufteilung der Zuständigkeiten und die Besonderheiten des Einsatzablaufs (z. B. schwierige Erreichung der 
Einsatzstelle in Abhängigkeit von der Entfernung der Einsatzstelle von der Auffahrt und der Rückstausituation) führen dazu, 
dass in der kommunalen Bedarfsplanung für Einsätze auf der BAB keine zeitlichen Anforderungen festgeschrieben werden. 
  
Szenario 
Verkehrsunfall 
○ mit 2 beteiligten PKW 
○ auf einem Verkehrsweg innerhalb der zusammenhängenden 
Bebauung 
○ bei dem eine Person im einem PKW eingeklemmt und durch 
technische Maßnahmen zu retten ist. 
Anforderung an die Feuerwehr 
Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr: 
○ innerhalb von 10 Minuten (= 1. Eintreffzeit) nach der Alarmie-
rung mit mind. 9 Funktionen 
○ mit mind. 2 Atemschutzgeräteträgern und  
mind. einem Gruppenführer 
am Einsatzort ist. 
Anforderung an die Feuerwehr 
Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr: 
○ innerhalb von 20 Minuten (= 2. Eintreffzeit) nach der Alarmie-
rung mit insgesamt mindestens 24 Funktionen 
○ mit insgesamt mind. 4 Atemschutzgeräteträgern und  
mind. einem Zugführer 
am Einsatzort ist. 
Abb. 38: Verkehrswege im Stadtgebiet

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BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 72 
 
SCHUTZZIEL 2 – ABC-ABWEHR 
  
 
 
  
Szenario 
Leckage an einem Gefahrstofftransport-LKW (Tankfahrzeug) 
○ mit Austritt größerer Mengen einer gefährlichen Flüssigkeit 
○ und einer gefährdeten Person im unmittelbaren Bereich des 
austretenden Gefahrstoffs 
○ auf einem Verkehrsweg innerhalb der zusammenhängenden 
Bebauung. 
Anforderung an die Feuerwehr 
Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr: 
○ innerhalb von 20 Minuten (= 2. Eintreffzeit) nach der  
Alarmierung mit mind. 48 Funktionen 
○ mit mind. 12 Atemschutzgeräteträgern und  
mind. einem Verbandsführer 
am Einsatzort ist. 
Sonderanforderung an die Feuerwehr 
Zusätzlich sind folgende Sondereinheiten und Spezialkräfte erforderlich: 
○ Ad-hoc in der Leitstelle: Lagedienstführung und 1x Disponent zur Verstärkung 
○ Einsatzleitung (A-, B-Dienst, ELW 2) 
○ ABC-Zug 
○ Dekoneinheit 
○ Messeinheit 
○ Fachberatung 
○ Warnung der Bevölkerung 
○ Sonderlöschmittel 
○ zusätzliche Einsatzkräfte zur Durchführung weiterer Einsatzmaßnahmen nach Lage 
(Technische Hilfeleistung/Bergung, Unterstützung bei der Evakuierung der Umgebung, Kräfte-
ablösung, Einsatzstellenhygiene, Bereitstellungsraumbewirtschaftung, IuK-Einheit) 
Abb. 39: Verkehrswege im Stadtgebiet

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BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 73 
 
ZIELERREICHUNGSGRAD  
 
ZUSAMMENFASSUNG DER SCHUTZZIELE  
Auf Basis von aktuellen Empfehlungen und der wissenschaftlichen Diskussion werden im Vergleich 
zum Brandschutzbedarfsplan 2015 neue Schutzziele definiert. Hierbei erfolgt eine Anpassung der An-
forderungen an die differenzierte Risikostruktur des Stadtgebiets. Diese Anforderungen sind dann 
aber innerhalb der Planung zuverlässig (mit einem übergreifenden Zielerreichungsgrad von ≥ 90 %) 
einzuhalten. 
Die definierten Schutzziele stellen somit eine wesentliche Grundlage für die Ableitung der angemesse-
nen Feuerwehrstruktur dar. Sie werden im weiteren Verlauf durch weitere Betrachtungen, zum Bei-
spiel zu besonderen Szenarien und zur Gleichzeitigkeit von Ereignissen (Duplizitäten) ergänzt, um ne-
ben einer angemessenen Standortstruktur auch den angemessenen Umfang der Funktionsvorhaltung 
zu ermitteln. 
 
Tab. 15: Zusammenfassung der Planungsgrundlagen 
  
Zeit 
[min]
Stärke
[Fu.]
Zeit
[min]
Summe 
Stärke
Schutzziel 1 - Land 10 9 - - - Planungsbereich Land
Schutzziel 1 - Stadt 8 10 - - - Planungsbereich Stadt
Schutzziel 1 - Kern 8 16 - - - Planungsbereich Kern
Schutzziel 2 - - 13 16 - gesamtes Stadtgebiet
Schutzziel 2 - Sonderobjekt
(szenariobasiert) - - 13 33
LDF und 1x zus. Disponent, 
Einsatzleitung,
Ventilation,
weitere Einsatzkräfte
Krankenhäuser, größere 
Pflegeeinrichtungen
Schutzziel 1 - THL 10 9 - - - innerhalb zusammen-
hängender Bebauung
Schutzziel 2 - THL - - 20 24 - innerhalb zusammen-
hängender Bebauung
Schutzziel 2 - ABC-Abwehr
(szenariobasiert) - - 20 48
LDF und 1x zus. Disponent, 
Einsatzleitung, ABC-Zug, 
Dekoneinheit, Messeinheit,
weitere Einsatzkräfte
innerhalb zusammen-
hängender Bebauung
HinweisAufgaben-
bereich
BrandbekämpfungHilfeleistung
Einheit / 
Sonderfahrzeug / 
Spezialkräfte
Planungsgrundlage
1. Eintreffzeit 2. Eintreffzeit
Anforderung an die Feuerwehr 
Das quantitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr: 
die Anforderungen aus den Schutzzielen (Zeit, Stärke und Qualifikationen) bei insgesamt ≥ 90 %  
bezogen auf die Summe aller Einsätze gemäß den Schutzzielszenarien einhält.

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 Stand: 05.02.2024 74 
 
3.7 ERGÄNZENDE ANFORDERUNG FÜR NICHT -ALLTÄGLICHE GEFAHREN  
Die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr ist nicht nur für die Abarbeitung der alltäglichen Gefahren zu-
ständig, sondern muss sich auf größere Einsatzlagen unterhalb des Katastrophenfalls (sog. Großein-
satzlage) sowie auch auf Katastrophenfälle vorbereiten, indem Personal, Material und Gerät vorgehal-
ten werden. Auch die Organisation muss lageabhängig angepasst werden und präventiv auf solche Er-
eignisse eingestellt sein. 
Im globalen sowie auch im lokalen Kontext steht der Katastrophenschutz vor großen Herausforderun-
gen. Die zunehmende Erderwärmung und der dadurch bedingte Klimawandel sorgen nicht nur für im-
mer häufiger auftretende Extremwetterereignisse, wie z. B. Starkregenereignisse, Stürme und Dürre-
perioden, sondern beeinflussen auch das Verhalten der Gesellschaft in vielerlei Hinsicht. Zunehmende 
Immigration und Fluchtbewegung aus verschiedensten Bereichen der Erde sorgen für einen Wandel 
der gesellschaftlichen Werte und lokal zu einer steigenden Urbanisierung. Der stetig steigende Infor-
mationsfluss und die Verbreitung von „Fake-News“ tragen zur Entstehung von sozialen Differenzen 
ebenso bei, wie eine immer breiter werdende Schere zwischen den Einkommensverhältnissen. Die 
Vielzahl von Einflussfaktoren auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die gesellschaftliche Struktur 
und somit auch das Verhalten der verschiedenen Bevölkerungsgruppen unterliegen einem dauerhaf-
ten Wandel und machen im Zusammenspiel mit den zunehmenden Umwelteinflüssen und Extremwet-
terereignissen eine starke und gut durchdachte Katastrophenschutzkonzeptionierung und eine Stär-
kung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr unerlässlich.  
Das eigene, städtische Gefahrenabwehrsystem (operativ und administrativ) muss sich resilient aufstel-
len, um die öffentliche Ordnung und Sicherheit aufrechterhalten zu können. Hierbei ist ein besonderes 
Augenmerk auf die administrative Ebene der Verwaltung zu legen, welche ebenfalls eine Kritische Inf-
rastruktur (KRITIS) darstellt. Der Ausfall der Stromversorgung ist in vielen Bereichen die weitrei-
chendste Problemstellung mit Einfluss auf alle Bereiche der Gefahrenabwehr: Bei einem Ausfall von 
Telekommunikationseinrichtungen ist auch mit einem Ausfall der Alarmierungs- und Warneinrichtun-
gen zu rechnen. Betriebsmittel können durch die Tankstellen im Regelbetrieb nicht mehr ausgegeben 
werden und es kommen kaskadierende, weitere Problemstellungen und Minderversorgungen zu-
stande. Grundversorgungseinrichtungen wie Wasserwerk, Klärwerk und Pumpstationen können gar 
nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden und die Sicherstellung der Grundversorgung für die 
Bevölkerung ist stark gefährdet.  
Ergänzend zu den grundsätzlichen Anforderungen der Schutzziele sind daher auf Basis des gesetzli-
chen Auftrages, des vorhandenen Gefahrenpotenzials, des Einsatzgeschehens und der Struktur der 
Feuerwehr sowie des Stadtgebiets weitere spezifische Bewältigungskapazitäten erforderlich. Gleich-
zeitig werden Anforderungen definiert, die die Handlungsfähigkeit der Feuerwehr der Stadt Münster 
als KRITIS auch im Rahmen von nicht-alltäglichen (Groß-)Schadensereignissen sicherstellen. 
FÜHRUNG UND KOMMUNIKATION  
○ Einsatzleitung (Führung und Organisation von umfangreichen/aufwachsenden Einsatzstellen) 
̶ Übergeordnete Führungseinheiten und -einrichtungen zur Abdeckung der Führungsstufen B 
bis D gem. FwDV 100 
̶ Führungsunterstützung (Fernmeldebetriebsstelle, Abschnittsführungsstellen, IuK- Kompo-
nente, erweiterte Notrufabfragekapazitäten) 
̶ Messleit-Komponente (Nachweis einer umfangreichen Schadstoffausbreitung im Stadtgebiet)

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BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 75 
 
○ Der Führungsstab der Feuerwehr Münster ist mit technischen und personellen Ressourcen so aus-
zustatten, dass dieser über einen Zeitraum von sieben Tagen vollkontinuierlich arbeiten kann.  
○ Die Möglichkeit zur mobilen Einsatzleitung in größerem Umfang mit räumlichen und technischen 
Redundanzen ist vorzusehen. 
○ Ständige Mitglieder des Führungsstabes sind zu definieren, ereignisbezogene Mitglieder mit spezi-
eller Expertise einzubeziehen und die Alarmierung und Erreichbarkeit sicherzustellen.  
○ Möglichkeiten zur umfassenden Erkundung und kontinuierlichen Lagedarstellung durch den Füh-
rungsstab sowie Reaktion auf Lageänderungen und lokale Ereignisse. 
○ Sicherstellung der Alarmierung der Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr, ggf. mit Dienstanweisung 
zur Besetzung der Feuerwehrstandorte bei Ausfall der Alarmierung. 
○ Die Warnung und Information der Bevölkerung muss allgemein verständlich, adressatengerecht 
und zeitnah unter Berücksichtigung einer möglichen Stromlosigkeit und Nutzung eines Warn- 
Mixes (verschiedenste Kanäle) erfolgen.  
○ Die Arbeitsfähigkeit der Leitstelle sowie die Alarmierungsfähigkeit muss trotz eines Stromausfalls 
oder trotz Infrastrukturschäden räumlich, technisch, personell und organisatorisch sichergestellt 
werden. 
BRANDBEKÄMPFUNG  
○ Für größere Brandereignisse, wie Wald - und Vegetationsbrände, sind entsprechende Einsatzpläne 
sowie materielle Ressourcen vorzuhalten, die eine angemessene Brandbekämpfung und körperliche 
Arbeit unter den Bedingungen einer Hitzewelle ermöglichen. Darüber h inaus ist eine regelmäßige 
Erkundung von gefährdeten Gebieten erforderlich. 
○ Die Abarbeitung von erhöhtem Einsatzaufkommen ist durch Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr 
sowie der Berufsfeuerwehr sicherzustellen. 
○ Wald- und Vegetationsbrände 
̶ Brandbekämpfungs-Komponenten zu Wald- und Vegetationsbränden 
̶ Wasserversorgungs-Komponenten über lange Wegstrecken 
○ Umfangreiche Brandbekämpfung bei Großeinsätzen 
̶ Vorhaltung diverser Sonderlöschmittel in größeren Mengen  
̶ Wasserversorgungs-Komponenten über lange Wegstrecken 
̶ Ventilations-/Entrauchungs-Komponenten für große/ausgedehnte Gebäude und Anlagen 
○ Brandbekämpfung in großen Höhen und/oder mit großer Ausladung 
TECHNISCHE HILFELEISTUNG  
○ Sicherstellung von Personal und Ausrüstung zur schweren technischen Hilfeleistung (z. B. Unfälle 
mit LKW/Bussen, Güter/Personenzügen) 
̶ Material/Fahrzeuge zur schweren Technischen Hilfeleistung 
○ Mehrere Einheiten (mind. Staffel/Gruppe) der technischen Gefahrenabwehr sind personell und ma-
teriell so auszustatten, dass parallel arbeitende Einheiten zum Befreien von Menschen aus Zwangs-
lagen bei einem  Stromausfall und zum Auspumpen und Herstellen von temporären baulichen

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 Stand: 05.02.2024 76 
 
Schutzmaßnahmen (Schwerpunkt KRITIS) bei „speziellen“ Unwettereinsätzen zeitgerecht eingesetzt 
werden können.  
○ Die Feuerwehr ist technisch dafür auszustatten, zeitgerecht und effektiv auf Ausfälle der Betriebs - 
und Redundanztechnik in kritischen Infrastrukturen zu reagieren. 
○ Einsätze in großen Tiefen und Höhen, auch mit großer Ausladung 
̶ Rettung von Personen aus großen Höhen und Tiefen (SRHT) 
○ Technische Hilfeleistung in großen Höhen und/oder mit großer Ausladung 
CBRN -GEFAHRENABWEHR  
○ Einheiten der Feuerwehr sind technisch und personell so auszustatten, dass eine effektive und stan-
dardisierte Detektion von gefährlichen Stoffen und Gütern möglich ist. Dazu zählt auch die Validie-
rung des Ergebnisses.  
○ Für die Dekontamination von Personen, Verletzten und Geräten ist Personal mit geeigneter Schutz-
kleidung und geeigneten Dekontaminationsmitteln auszustatten.  
○ ABC-Gefahrstoffaustritt aus Fahrzeugen, Anlagen oder Gebäuden 
̶ ABC-Abwehr-Komponente 
̶ Dekontaminations-Komponenten (Personal, Patienten, Geräte) 
̶ Mess-Komponente 
̶ Hygiene/Logistik-Komponente 
GEFAHREN IN/AUF GEWÄSSERN  
○ Suche und Rettung von vermissten Personen (Tauchen) 
○ Hilfeleistung und Brandbekämpfung bei Schiffshavarien auf dem Gewässer 
ORGANISATORISCHE BEWÄLTIGUNGSKAPAZITÄTEN  
○ Die Feuerwehr muss dauerhaft in der Lage sein, einen Grundschutz für die alltägliche Gefahrenab-
wehr aufrecht zu erhalten (Grundschutzfähigkeit, Notstromversorgung, Lagerkapazitäten oder 
Prüfung eigener Betroffenheit von Standorten, z. B. Lage im Überschwemmungsgebiet). 
○ Durch geeignete Gebäudetechnik ist die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr kontinuierlich aufrechtzu-
erhalten.  
○ Großeinsatzlagen und Katastrophen (z. B. Flächenlagen wie Starkregegen, Sturm, Hochwasser, 
Schnee, Dürre, Stromausfälle, Massenerkrankungen) 
̶ Gleichzeitige Bewältigung einer Vielzahl an Einsatzstellen (geringe Komplexität)  
̶ Bewältigung komplexer und lang andauernder Einsatzlagen 
̶ Durchhaltefähigkeit/Autarkie von mindestens 72 Stunden 
̶ Logistik-Komponenten zur Versorgung von Einsatzkräften (mit Kraftstoff, Verpflegung, Einsatz-
materialien etc.)

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 Stand: 05.02.2024 77 
 
3.8 CONTROLLINGPARAMETER UND MASSNAHMENÜBERSICHT  
CONTROLLINGPARAMETER  
Die Einhaltung der definierten Schutzziele ist durch ein regelmäßiges Controlling zu überwachen. Die-
ses ist insgesamt bei der Feuerwehr Münster zu verbessern. Hierzu zählt auch eine entsprechende Da-
tenhaltung und Datenüberwachung insbesondere im Bereich der Einsatzdaten (z. B. Fahrzeugstärken, 
Einsatzabbrüche, alarmierte und tatsächliche Lage). Allgemein werden folgende Controllingparameter 
definiert, weitere sind in den nachfolgenden Kapiteln enthalten: 
○ Erreichung/Einhaltung der Schutzziele bei schutzzielrelevanten Einsätzen 
○ Schutzzielerreichungsgrad 
(ab einem Erreichungsgrad von 70 % ist eine vorzeitige Fortschreibung des BSBP zu prüfen; ab ei-
nem Erreichungsgrad von 50 % ist die vorzeitige Fortschreibung unmittelbar einzuleiten) 
○ Überwachung der bedarfsplanerisch festgestellten Risiko- und Gefahrenfaktoren 
(insb. in Bezug auf die Zuordnung von Stadtteilen zu Planungsbereichen) 
MASSNAHMENÜBERSICHT CONTROLLING  
Es ergeben sich folgende konkrete Anpassungsmaßnahmen:  
 
Tab. 16: Maßnahmenübersicht Controlling 
  
Nr. Thema Maßnahme Umsetzung
CT_1 Controlling 2024
CT_2 Controlling 2024
CT_3 Controlling 2024
Verbesserung des Kennzahlenmanagements (Einführung einer zentralen Datenerfassung und fachliche Analyse der 
definierten Leitungs- und Controllingparameter)
Anpassung der aktuellen Einsatzplanungen und Einsatzorganisation an die bedarfsplanerisch festgestellten 
Planungsgrundlagen und Schutzziele
Einführung eines regelmäßigen Reportings der Leitungs- und Controllingparameter sowie der daraus abgeleiteten Analysen)

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 Stand: 05.02.2024 78 
 
4 STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER  
FREIWILLIGEN FEUERWEHR  
Die Standortstruktur der Feuerwehr hat – neben der realen Einsatzstellenverteilung – wesentlichen 
Einfluss auf die Eintreffzeiten der benötigten Einheiten an der Einsatzstelle und somit maßgeblichen 
Einfluss auf das Schutzniveau und die Leistungsfähigkeit der Gefahrenabwehr. 
Neben einer homogenen Abdeckung des Stadtgebietes gilt es, vor allem die Gefahren- und Einsatz-
schwerpunkte in möglichst kurzen mittleren Eintreffzeiten zu erreichen, um sowohl planerisch als 
auch in der Realität ein bedarfsgerechtes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Deshalb sind zwei Para-
meter bei der Untersuchung der Standortstruktur zu betrachten: Eintreffzeiten gemäß Definition der 
Planungsgrundlagen und die Risikostruktur (d. h. die Abdeckung der Gefahren- und Einsatzschwer-
punkte). 
Im Rahmen der Analyse der IST-Struktur und zur Ableitung der SOLL-Standortstruktur für die Freiwil-
lige Feuerwehr werden neben der Gebietsabdeckung der einzelnen Standorte auch die Wohn- und Ar-
beitsorte der Freiwilligen Kräfte bewertet. 
Zusätzlich wird die bauliche Situation der Feuerwachen und Feuerwehrhäuser bewertet. 
4.1 BESCHREIBUNG DER STANDORTSTRUKTUR IM IST -ZUSTAND  
ECKPUNKTE DER ORGANISATION UND DER STANDORTSTRUKTUR  
Die Feuerwehr der Stadt Münster besteht 
aus der Berufsfeuerwehr und 20 Einhei-
ten der Freiwilligen Feuerwehr. Der Ein-
satzdienst im Brandschutz der Berufsfeu-
erwehr ist an drei Feuer- und Rettungs-
wachen untergebracht. Zusätzlich existie-
ren zwei Rettungswachen sowie ein 
Standort, in dem Teile der Aus-/Fortbil-
dung und der Verwaltung untergebracht 
sind. Insgesamt werden an den drei Feu-
erwachen rund-um-die-Uhr für den Ein-
satzdienst im Brandschutz inklusive Füh-
rungsdienst und Leitstelle 44 Funktionen 
vorgehalten. Hiervon erfolgt die anteilige 
Besetzung der Leitstelle für Feuerwehr 
und Rettungsdienst durch 7 Funktionen 
rund-um-die-Uhr inkl. einer Lagedienst-
führung.  
Auf Grundlage des bisherigen Rettungs-
dienstbedarfsplanes (Stand: 2016) wer-
den zusätzlich insgesamt 15 Funktionen 
rund-um-die-Uhr und 6 Funktionen tags-
über im Rettungsdienst durch Beamte der 
Berufsfeuerwehr sowie der mitwirkenden 
 Abb. 40: Standorte der Feuerwehr Münster

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 Stand: 05.02.2024 79 
 
Hilfsorganisationen besetzt. Die Freiwillige Feuerwehr verfügt über 699 Freiwillige Kräfte in der 
Einsatzabteilung (Stand: Februar 2022). Daneben besteht eine Unterstützungsabteilung gemäß § 9 
Abs. 2 BHKG, die bei rückwärtigen Aufgaben oder Großschadenslagen unterstützen kann. Zusätzlich 
gibt es Ehrenabteilungen und musiktreibende Einheiten. 
Die Feuerwehr nimmt im gesamten Einsatzgebiet alle Aufgaben des Brandschutzes und der 
Technischen Hilfe gem. BHKG wahr. Ferner wurden ihr folgende kommunale Pflichtaufgaben 
übertragen 
○ untere Katastrophenschutzbehörde 
○ Trägerin des Rettungsdienstes 
○ Ordnungsbehörde für die Kampfmittelbeseitigung 
○ Ordnungsbehörde zur Unterbringung psychisch erkrankter Personen

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 Stand: 05.02.2024 80 
 
OPERATIVE STANDORTS TRUKTUR DER FEUERWEHR  
Im Folgenden sind die im Brandschutz operativ aktiven Standorte der Feuerwehr dargestellt. 
Standorte der Berufsfeuerwehr 
Feuer- und Rettungswache 1 
Feuer- und Rettungswache 2 
Feuer- und Rettungswache 3 
Standorte der Freiwilligen Feuerwehr 
LZ 4 Altstadt (an FRW 1) 
LZ 5 Gievenbeck  
LZ 6 Kinderhaus 
LZ 7 Gremmendorf  
LZ 9 Geist 
LZ 10 Mecklenbeck 
LZ 11 Roxel 
LZ 12 Nienberge  
LZ 12 Nienberge (Neubau)* 
LZ 13 Häger-Uhlenbrock 
LZ 14 Sprakel 
LZ 15 Gelmer  
LZ 16 Kemper  
LZ 17 Handorf  
LZ 18 Werse-Laer 
LZ 19 Wolbeck 
LZ 20 Angelmodde  
LZ 21 Hiltrup  
LZ 22 Amelsbüren 
LZ 23 Loevelingloh 
LZ 24 Albachten 
LZ 24 Albachten (Neubau)* 
  
 
*) Für die bereits feststehenden bzw. in Umsetzung befindlichen Neubauten wird bei den folgenden Analysen 
nur der zukünftige Standort betrachtet. 
Abb. 41: Operative Standorte der Feuerwehren in Münster

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BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 81 
 
BAULICHE FUNKTIONALITÄT DER BERUFSFEUERWEHRSTANDORTE  
EINLEITUNG 
Auf der Karte ist zusammenfassend das 
Ergebnis der Bewertung der Feuerwa-
chen der Berufsfeuerwehr dargestellt.  
Es werden dabei die wesentlichen Merk-
male behandelt, die zur Bewertung der 
grundsätzlichen baulichen Funktion der 
Standorte notwendig sind und damit be-
sondere Relevanz für den Bedarfsplan ha-
ben.  
Eine kompakte Beschreibung der Stand-
orte und baulichen Defizite ist im Folgen-
den aufgeführt. Eine detaillierte Bewer-
tung der baulichen Funktionalität ist in 
der Anlage dargestellt. 
Hierbei werden u. a. die folgenden 
Grundlagen zur Bewertung herangezo-
gen: 
○ Unfallverhütungsvorschrift Feuerweh-
ren  
(DGUV Vorschrift 49,  
ehem. GUV-VC 53) 
○ DGUV Information „Sicherheit 
im Feuerwehrhaus“  
(DGUV Information 205-008, 
ehem. GUV-I 8554) 
○ DIN 14092 Feuerwehrhäuser 
○ Technische Regeln für Gefahr-
stoffe (TRGS 554) 
 
Die Gesamt-Bewertung erfolgt zunächst aus bedarfsplanerischer Sicht mit einem Ampel-System. Die 
Berücksichtigung aller relevanten Faktoren und damit die Ableitung des tatsächlichen Handlungsbe-
darfes erfolgt im SOLL-Konzept. 
  
Feuer- und Rettungswache 1 
Feuer- und Rettungswache 2 
Feuer- und Rettungswache 3 
relevante Abweichungen von den Anforderungen/Empfehlungen 
Abweichungen von den Anforderungen/Empfehlungen | 
Maßnahmen erforderlich 
Zustand in Ordnung |  
entspricht den Anforderungen/Empfehlungen 
keine Relevanz 
Abb. 42: Bauliche Bewertung der Feuer- und Rettungswachen 
Feuer- und Rettungswache 1 
Feuer- und Rettungswache 2 
Feuer- und Rettungswache 3

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 82 
 
FEUER- UND RETTUNGSWACHE 1 
Baujahr 1971 / Erweiterung des 
Hauptgebäudes 2012  
Einsatzdienstbezogene Nutzung: 
○ Dienstort für 307 Mitarbeitende der 
Feuerwehr Münster* 
○ Vorhaltung von 20 Funktionen rund-um-
die-Uhr im Brandschutz und 6 Funktionen 
im Rettungsdienst* 
○ Grundvorhaltung: Hilfeleistungs-Löschzug 
○ Sonderkomponente(n): Rüstzug, 
Hygiene/Logistik-Komponente, Atemschutz-Komponente 
○ Standort für Fachabteilungen, Führungs- und Lagezentrum (einschl. Leitstelle), Dienstleitungs- und 
Logistikbereiche (u.a. Atemschutzwerkstatt, Kfz-Werkstatt), FF Altstadt auf gleichem Gelände 
Wesentliche bauliche und funktionale Mängel: 
○ Der bauliche, energetische und technische Zustand ist grundsätzlich sanierungsbedürftig. Eine 
Notstromversorgung ist als Festeinbau vorhanden. Es ist eine Energiebilanz über die Versorgung 
der bestehenden Verbraucher vorzunehmen. 
○ Die Gesamtanzahl an Stellplätzen auf den Wachen der Berufsfeuerwehr ist nicht hinreichend. Die 
Abstände entsprechen im Wesentlichen den Anforderungen der UVV und DIN. In einzelnen Hallen 
sind durch Lagerung die Abstände eingeschränkt. Eine Absauganlage ist vorhanden, eine 
Drucklufterhaltung nicht. 
○ Es sind diverse Werkstattbereiche für spezifische Arbeiten vorhanden. Die Größe und Ausstattung 
der Werkstätten sind teilweise eingeschränkt.  
○ Die Anzahl und Größe der Büroräume, insbesondere für die Fachabteilungen, sind nicht 
hinreichend. Es ist bereits eine Verlagerung zu einem externen Standort erfolgt. Ebenso sind die 
verfügbaren Flächen für die Aus- und Fortbildung sowie den Dienstsport nicht hinreichend. Die 
Kapazitäten der Aufenthalts-, Besprechung- und Küchenräume sind hinreichend. Die Sanitär-, 
Spind- und Ruheräume sind sowohl in der Anzahl und Ausgestaltung (insbesondere 
Geschlechtertrennung und Einzelbelegung zur Unisexnutzung) nicht hinreichend dimensioniert. 
○ Die Lagerkapazitäten am Standort sind nicht hinreichend. Einsatzrelevantes Material ist teilweise 
an externe Standorte ausgelagert. 
+ Bewertung des Standorts 
Der Standort ist in Bezug auf seine Funktionalität und Kapazität als erschöpft und als sanie-
rungsbedürftig einzustufen. 
→ Handlungsbedarf gegeben  
 
*) Die Zahlen sehen den Mehrbedarf aus dem RDBP und BSBP noch nicht vor. 
Abb. 43: Feuer- und Rettungswache 1 (Quelle Bildmaterial: Lülf+)

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 83 
 
FEUER- UND RETTUNGSWACHE 2 
Baujahr 2004 
Einsatzdienstbezogene Nutzung:  
○ Dienstort für 98 Mitarbeitende der 
Feuerwehr Münster* 
○ Vorhaltung von 13 Funktionen rund-um-
die-Uhr im Brandschutz und 3 Funktionen 
im Rettungsdienst* 
○ Grundvorhaltung: Hilfeleistungs-Löschzug 
○ Sonderkomponente(n): MANV-Zug, Tauch-
Zug 
○ Standort für Dienstleitungs- und 
Logistikbereich (Kfz-Werkstatt), Abschnitts- 
führungsstelle (temp. Ausweichleitstelle) 
Wesentliche bauliche und funktionale Mängel: 
○ Der energetische und technische Zustand entspricht nicht den Gebäudeleitlinien der Stadt 
Münster. Eine Notstromversorgung ist als Festeinbau vorhanden. Es ist eine Energiebilanz über die 
Versorgung der bestehenden Verbraucher vorzunehmen. 
○ Der Rettungsdienstbereich ist abgetrennt. Die Abstände entsprechen den Anforderungen der UVV 
und DIN. Eine Absauganlage ist vorhanden, eine Drucklufterhaltung nicht. 
○ Die Anzahl und Größe der Büroräume sind erschöpft. Die Kapazitäten der Aufenthalts-, 
Besprechung- und Küchenräume sind hinreichend. Die Sanitär-, Spind- und Ruheräume sind 
sowohl in der Anzahl und Ausgestaltung (insbesondere Geschlechtertrennung und Einzelbelegung 
zur Unisexnutzung) nicht hinreichend dimensioniert.  
○ Die verfügbaren Flächen für die Aus- und Fortbildung (insbesondere die Gewässerrettung) sind 
nicht hinreichend. (Die Übungsanlage für Taucher an der Feuer- und Rettungswache 1 ist nicht 
hinreichend).  
○ Die Lagerkapazitäten am Standort sind nicht hinreichend. Einsatzrelevantes Material ist teilweise 
in eine benachbarte Halle ausgelagert. 
○ Die temp. Ausweichleitstelle entspricht nicht mehr den technischen, funktionalen und kapazitiven 
Anforderungen.  
+ Bewertung des Standorts 
Der Standort ist hinsichtlich der Funktionalität als insgesamt hinreichend zu betrachten. 
Insbesondre sind Maßnahmen zur Erweiterung der Kapazitäten und Funktionsbereiche er-
forderlich. 
→ Handlungsbedarf gegeben 
  
 
*) Die Zahlen sehen den Mehrbedarf aus dem RDBP und BSBP noch nicht vor. 
Abb. 44: Feuer- und Rettungswache 2 (Quelle Bildmaterial: Lülf+)

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BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 84 
 
FEUER- UND RETTUNGSWACHE 3 
Baujahr 1970er  
Einsatzdienstbezogene Nutzung: 
○ Dienstort für 66 Mitarbeitende der 
Feuerwehr Münster* 
○ Vorhaltung von 10 Funktionen rund-um-
die-Uhr im Brandschutz und 2 Funktionen 
im Rettungsdienst* 
○ Grundvorhaltung: Hilfeleistungs-Löschzug 
○ Sonderkomponente(n): ABC-Zug, Rüst-
Komponente für Tiefbauunfälle 
Wesentliche bauliche und funktionale Mängel: 
○ Es handelt sich um eine provisorische Feuer- und Rettungswache seit 2009 in einer ehemaligen 
Industriehalle. Für eine Notstromversorgung ist eine Einspeisestelle vorhanden. 
○ Die Stellplätze der Brandschutzfahrzeuge befinden sich in einer Halle mit einer gemeinsamen 
Ausfahrt durch ein Tor mit begrenzter Größe. Somit ist ein Rangieren innerhalb der Halle 
erforderlich. Die Abstände unterschreiten die Anforderungen der UVV deutlich. Eine Absauganlage 
ist vorhanden, eine Drucklufterhaltung nicht. 
○ Die Umkleiden befinden sich in der Fahrzeughalle, die Kapazität ist erschöpft. 
○ Die Kapazitäten des Aufenthalts-, Schulungs- und Sportraumes sowie der Sanitärbereiche sind 
erschöpft bis nicht hinreichend. Die Anzahl der Ruheräume ist nicht hinreichend (derzeit sind 
kombinierte Büro- und Funktionsräume als Ruheräume in der Nutzung). 
○ Die Lagerkapazitäten am Standort sind nicht hinreichend. Einzelnes Material kann nur in der 
Fahrzeughalle gelagert werden. 
    
Abb. 46: Stellplätze der Abrollbehälter an der Feuer- und Rettungswache 3 (Quelle Bildmaterial: Fw Münster) 
+ Bewertung des Standorts 
Der Standort ist hinsichtlich der Baulichkeit und der Funktionalität als nicht hinreichend zu 
betrachten. Auf die Erforderlichkeit eines Neubaus zur Erfüllung der Normvorgaben wurde 
durch die Feuerwehr seit Jahren hingewiesen. 
→ Handlungsbedarf gegeben (Neubau erforderlich)  
 
*) Die Zahlen sehen den Mehrbedarf aus dem RDBP und BSBP noch nicht vor. 
Abb. 45: Feuer- und Rettungswache 3 (Quelle Bildmaterial: Lülf+)

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 85 
 
BAULICHE FUNKTIONALITÄT DER STANDORTE DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR  
EINLEITUNG 
Auf der Karte ist zusammenfassend das 
Ergebnis der Bewertung der Feuerwehr-
häuser der Freiwilligen Feuerwehr darge-
stellt. 
Es werden dabei die wesentlichen Merk-
male behandelt, die zur Bewertung der 
grundsätzlichen baulichen Funktion der 
Standorte notwendig sind und damit be-
sondere Relevanz für den Bedarfsplan ha-
ben. Eine Analyse von einsatztaktischen 
Aspekten (Lage in Bezug auf Einsatzgebiet 
und Wohn-/Arbeitsorte) erfolgt im 
Abs. 4.5.  
Eine kompakte Beschreibung der Stand-
orte und baulichen Defizite ist im Folgen-
den aufgeführt. Eine detaillierte Bewer-
tung der baulichen Funktionalität ist in der 
Anlage dargestellt. 
Hierbei werden u. a. die folgenden Grund-
lagen berücksichtigt: 
○ Unfallverhütungsvorschrift  
Feuerwehren  
(DGUV Vorschrift 49,  
ehem. GUV-VC 53) 
○ DGUV Information „Sicherheit 
im Feuerwehrhaus“  
(DGUV Information 205-008, 
ehem. GUV-I 8554) 
○ DIN 14092 Feuerwehrhäuser 
○ Technische Regeln für Gefahr-
stoffe (TRGS 554) 
Die Gesamt-Bewertung erfolgt zunächst aus bedarfsplanerischer Sicht mit einem Ampel-System. Die 
Zusammenführung aller relevanten Faktoren und damit die Ableitung des tatsächlichen Handlungsbe-
darfes erfolgt im SOLL-Konzept (Abs. 4.7).  
Abb. 47: Bauliche Bewertung der Feuerwehrhäuser FF 
relevante Abweichungen von den Anforderungen/Empfehlungen 
Abweichungen von den Anforderungen/Empfehlungen | 
Maßnahmen erforderlich 
Zustand in Ordnung |  
entspricht den Anforderungen/Empfehlungen 
keine Relevanz

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 86 
 
LZ 4 FF ALTSTADT 
○ Die Alarmeinfahrt und -ausfahrt sind nicht 
getrennt. Die vorhandenen Parkplätze wer-
den durch die Wachabteilung und den Ta-
gesdienst der Berufsfeuerwehr genutzt. 
Die anrückenden Kräfte kreuzen den Weg 
mit dem ausrückenden Einsatzfahrzeug. 
Die Laufwege sind nicht kreuzungsfrei. Die 
Ausleuchtung ist (teilweise) grenzwertig. 
○ Die Einsatzkleidung wird im rückwärtigen 
Bereich der Fahrzeughalle gelagert. Die Ka-
pazität ist nicht hinreichend. Eine Absaug-
anlage ist zwar vorhanden, jedoch stellen 
die Abgasabsaugschläuche eine Unfallge-
fahr dar.  
○ Die Abstände in der Fahrzeughalle unter-
schreiten teilweise die Anforderungen der 
UVV. Es existiert keine Vorrichtung zur 
Drucklufterhaltung. 
○ Die Kapazitäten von Büro und Schulungsraum sind nicht hinreichend. 
→ umfangreicher Handlungsbedarf gegeben, es bestehen bereits Vorplanungen für einen Neubau 
am Standort 
 
LZ 5 FF GIEVENBECK 
○ Das Gebäude befindet sich in einem guten 
baulichen Zustand. 
○ Die Umkleidebereiche befinden sich im 
rückwärtigen Bereich der Fahrzeughalle. 
Eine Geschlechtertrennung besteht nicht.  
○ Die Kapazitäten des Schulungsraums sind 
erschöpft. Die Lagermöglichkeiten sind 
nicht hinreichend. 
→ Handlungsbedarf gegeben 
  
Abb. 48: Feuerwehrhaus FF Altstadt (Quelle Bildmaterial: Lülf+) 
Abb. 49: Feuerwehrhaus FF Gievenbeck  
(Quelle Bildmaterial: Lülf+)

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 87 
 
LZ 6 FF KINDERHAUS 
Das Gebäude befindet sich in einem guten bau-
lichen Zustand. Aufgrund des aktuellen Neu-
baus sind keine relevanten Einschränkungen 
vorhanden. 
→ kein unmittelbarer Handlungsbedarf ge-
geben (Maßnahmen der üblichen Bauun-
terhaltung) 
 
 
 
 
 
 
LZ 7 FF GREMMENDORF 
Das Gebäude befindet sich in einem adäqua-
ten baulichen Zustand. Die Deckenkonstruk-
tion in der Fahrzeughalle ist abgängig und wird 
aktuell durch ein Absturznetz gesichert. 
Alarmeinfahrt und -ausfahrt sind nicht ge-
trennt und nicht kreuzungsfrei. Die Laufwege 
sind nicht kreuzungs- bzw. hindernisfrei. 
Die Umkleiden befinden sich in der Fahrzeug-
halle. Eine Geschlechtertrennung (auch der 
Sanitäreinrichtungen) ist nicht vorhanden. 
Es existiert kein Büro. 
→ Handlungsbedarf gegeben 
  
Abb. 50: Feuerwehrhaus FF Kinderhaus  
(Quelle Bildmaterial: Lülf+) 
Abb. 51: Feuerwehrhaus FF Gremmendorf  
(Quelle Bildmaterial: Lülf+)

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BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 88 
 
LZ 9 FF GEIST 
Das Gebäude befindet sich in einem guten bau-
lichen Zustand. Die Fahrzeughalle wurde im 
Jahr 2021 saniert, der weitere Baukörper als 
Neubau realisiert. Eine alternative Standortent-
wicklung ist aufgrund fehlender geeigneter Flä-
chen nicht möglich gewesen. Insgesamt sind 
aufgrund der aktuellen baulichen Maßnahmen 
keine relevanten Einschränkungen vorhanden. 
→ kein unmittelbarer Handlungsbedarf ge-
geben (Maßnahmen der üblichen Bauun-
terhaltung) 
 
 
 
LZ 10 FF MECKLENBECK 
Das Gebäude befindet sich in einem guten bau-
lichen Zustand.  
Alarmeinfahrt und -ausfahrt sind nicht getrennt 
und nicht kreuzungsfrei. Die Anzahl der Alarm-
parkplätze ist erschöpft. 
Die Umkleidemöglichkeiten befinden sich in 
der Fahrzeughalle und besitzen keine Ge-
schlechtertrennung. 
Die Abstände in der Fahrzeughalle teilweise die 
Anforderungen der UVV. 
Die Lagermöglichkeiten sind erschöpft. 
→ Handlungsbedarf gegeben 
  
Abb. 52: Feuerwehrhaus FF Geist (Quelle Bildmaterial: Lülf+) 
Abb. 53: Feuerwehrhaus FF Mecklenbeck  
(Quelle Bildmaterial: Lülf+)

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BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 89 
 
LZ 11 FF ROXEL 
Das Gebäude befindet sich in einem guten bau-
lichen Zustand. Aufgrund des aktuellen Neu-
baus sind keine relevanten Einschränkungen 
vorhanden. 
Abweichend von allen anderen Liegenschaften 
ist hier neben einer (grundversorgenden) Kü-
che auch eine Edelstahlküche mit Gasherd, 
Kühlraum(/-zelle), langlebiger Lebensmittelbe-
vorratung zur Versorgung von bis zu 200 Ein-
satzkräften vorhanden. 
→ kein unmittelbarer Handlungsbedarf ge-
geben (Maßnahmen der üblichen Bauun-
terhaltung) 
 
LZ 12 FF NIENBERGE 
Das Gebäude befindet sich in einem guten bau-
lichen Zustand.  
Alarmeinfahrt und -ausfahrt sind nicht ge-
trennt und nicht kreuzungsfrei. Die Anzahl der 
Alarmparkplätze ist grenzwertig. Die Laufwege 
sind nicht kreuzungs- bzw. hindernisfrei. Die 
Ausleuchtung ist grenzwertig. 
Die Umkleidemöglichkeiten befinden sich in 
der Fahrzeughalle. Es wird keine Geschlechter-
trennung vorgenommen. 
Die Abstände in der Fahrzeughalle unterschrei-
ten teilweise die Anforderungen der UVV. Es 
existieren Unfallgefahren. 
Die Kapazität des Schulungsraums ist nicht hin-
reichend. Es existiert kein Büro. Die Lagermög-
lichkeiten sind erschöpft. 
→ umfangreicher Handlungsbedarf gegeben, es bestehen bereits konkrete Planungen für einen 
Neubau an einem anderen Standort (der politische Beschluss liegt bereits vor) 
  
Abb. 54: Feuerwehrhaus FF Roxel (Quelle Bildmaterial: Lülf+) 
Abb. 55: Feuerwehrhaus FF Nienberge  
(Quelle Bildmaterial: Lülf+)

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BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 90 
 
LZ 13 FF HAGER-UHLENBROCK 
Das Gebäude befindet sich in einem guten bau-
lichen Zustand.  
Die Alarmeinfahrt und -ausfahrt sind nicht ge-
trennt. Die Anzahl der zur Verfügung stehen-
den Alarmparkplätze ist begrenzt. Die anrü-
ckenden Kräfte kreuzen den Weg mit dem aus-
rückenden Einsatzfahrzeug. Die Laufwege sind 
nicht kreuzungsfrei. Die Ausleuchtung ist (teil-
weise) grenzwertig. 
Die Umkleidemöglichkeiten befinden sich in 
der Fahrzeughalle, teilweise auch neben den 
Fahrzeugen. Eine Geschlechtertrennung ist 
nicht vorhanden und die Kapazitäten sind nicht 
mehr hinreichend. Die Kapazität der sanitären 
Einrichtungen ist nicht hinreichend. 
Die Abstände in der Fahrzeughalle unterschreiten teilweise die Anforderungen der UVV. Es bestehen 
Unfallgefahren in der Fahrzeughalle (insbesondere bei den Umkleidebereichen in der Fahrzeughalle). 
Lagermöglichkeiten sind vorhanden, die Kapazitäten sind jedoch erschöpft. Gleiches gilt für den Schu-
lungsraum. Ein Büro ist in dem Gebäude nicht vorhanden. 
→ umfangreicher Handlungsbedarf gegeben 
 
LZ 14 FF SPRAKEL 
Das Gebäude befindet sich in einem guten bau-
lichen Zustand. Aufgrund des aktuellen Neu-
baus sind keine relevanten Einschränkungen 
vorhanden. 
→ kein unmittelbarer Handlungsbedarf ge-
geben (Maßnahmen der üblichen Bauun-
terhaltung) 
  
Abb. 56: Feuerwehrhaus FF Hager-Uhlenbrock  
(Quelle Bildmaterial: Lülf+) 
Abb. 57: Feuerwehrhaus FF Sprakel  
(Quelle Bildmaterial: Fw Münster)

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 91 
 
LZ 15 FF GELMER 
Das Gebäude befindet sich in einem guten 
baulichen Zustand. Das Feuerwehrhaus wurde 
in 2019/2020 um einen Stellplatz erweitert. 
Die Planungen zum zweiten Bauabschnitt 
(Schaffung von Sanitär- und Umkleideberei-
chen etc.) sind aufgenommen. 
Alarmeinfahrt und -ausfahrt sind nicht ge-
trennt und nicht kreuzungsfrei. 
Die Umkleidemöglichkeiten befinden sich in 
der Fahrzeughalle, teilweise auch neben den 
Fahrzeugen. Eine Geschlechtertrennung ist 
nicht vorhanden. Die Kapazitäten der sanitären 
Einrichtungen sind nicht hinreichend. 
Es existiert kein Büro. 
→ Handlungsbedarf gegeben, die Planungen für eine Erweiterung des Sozialbereichs laufen 
 
LZ 16 FF KEMPER 
Das Gebäude befindet sich in einem guten bau-
lichen Zustand.  
Auf den 3 Stellplätzen sind 4 Fahrzeuge und 
1 Anhänger abgestellt. Hierdurch werden die 
Anforderungen der UVV zu Abständen unter-
schritten. 
Die Umkleidemöglichkeiten befinden sich in 
der Fahrzeughalle, teilweise auch neben den 
Fahrzeugen. Eine Geschlechtertrennung ist 
nicht vorhanden und die Kapazitäten sind 
grenzwertig. 
→ Handlungsbedarf gegeben 
  
Abb. 58: Feuerwehrhaus FF Gelmer (Quelle Bildmaterial: Lülf+) 
Abb. 59: Feuerwehrhaus FF Kemper (Quelle Bildmaterial: Lülf+)

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 92 
 
LZ 17 FF HANDORF 
Das Gebäude befindet sich in einem guten bau-
lichen Zustand. Aufgrund des aktuellen Neu-
baus sind keine relevanten Einschränkungen 
vorhanden. 
→ kein unmittelbarer Handlungsbedarf ge-
geben (Maßnahmen der üblichen Bauun-
terhaltung) 
 
 
 
 
 
 
LZ 18 FF WERSE-LAER 
Das Gebäude befindet sich in einem guten bau-
lichen Zustand.  
Alarmeinfahrt und -ausfahrt sind nicht ge-
trennt und nicht kreuzungsfrei. 
Die Umkleidemöglichkeiten befinden sich in 
der Fahrzeughalle, teilweise auch neben den 
Fahrzeugen. Eine Geschlechtertrennung ist 
nicht vorhanden. 
→ Handlungsbedarf gegeben 
  
Abb. 60: Feuerwehrhaus FF Handorf (Quelle Bildmaterial: Lülf+) 
Abb. 61: Feuerwehrhaus FF Werse-Laer 
(Quelle Bildmaterial: Lülf+)

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 93 
 
LZ 19 FF WOLBECK 
Das Gebäude befindet sich im Wesentlichen in 
einem guten baulichen Zustand.  
Alarmeinfahrt und -ausfahrt sind nicht ge-
trennt und nicht kreuzungsfrei. Die Ausfahrt 
befindet sich in einer Kurve. 
Die Anzahl der zur Verfügung stehenden 
Alarmparkplätze ist begrenzt. Die Laufwege 
sind nicht kreuzungsfrei. Die Ausleuchtung im 
und um das Feuerwehrhaus ist teilweise grenz-
wertig. 
Die Umkleidemöglichkeiten befinden sich zum 
Teil in der Fahrzeughalle, teilweise auch neben 
den Fahrzeugen. Eine Geschlechtertrennung ist 
nicht vorhanden und die Kapazitäten sind nicht 
mehr hinreichend. Die Duschen sind derzeit 
nicht nutzbar (die vorhandene Räumlichkeit 
wird als Lagerraum genutzt). 
Die Abstände in der Fahrzeughalle unterschreiten teilweise die Anforderungen der UVV. Die Tore sind 
nicht hinreichend groß. 
Es bestehen Unfallgefahren in der Fahrzeughalle (insbesondere bei den Umkleidebereichen in der 
Fahrzeughalle). 
→ umfangreicher Handlungsbedarf gegeben 
 
LZ 20 FF ANGELMODDE 
Das Gebäude befindet sich in einem guten 
baulichen Zustand.  
Alarmeinfahrt und -ausfahrt sind nicht ge-
trennt und nicht kreuzungsfrei. 
Die Anzahl der zur Verfügung stehenden 
Alarmparkplätze ist begrenzt. Die Laufwege 
sind nicht kreuzungsfrei. Die Ausleuchtung im 
und um das Feuerwehrhaus ist teilweise grenz-
wertig. 
→ Handlungsbedarf gegeben 
  
Abb. 62: Feuerwehrhaus FF Wolbeck (Quelle Bildmaterial: Lülf+) 
Abb. 63: Feuerwehrhaus FF Angelmodde  
(Quelle Bildmaterial: Lülf+)

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BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 94 
 
LZ 21 FF HILTRUP 
Das Gebäude befindet sich im Wesentlichen in 
einem guten baulichen Zustand.  
Die Anzahl der zur Verfügung stehenden 
Alarmparkplätze ist begrenzt. Die weiteren 
Freiwilligen Kräfte parken im Straßenverlauf. 
Die Parksituation ist in den Abendstunden und 
am Wochenende zunehmend angespannt. 
Die Laufwege sind im Wesentlichen kreuzungs-
frei. Die Ausleuchtung im und um das Feuer-
wehrhaus ist teilweise grenzwertig. 
Die Umkleidemöglichkeiten befinden sich teil-
weise in der Fahrzeughalle. Eine Geschlechter-
trennung ist nicht vorhanden und die Kapazitä-
ten sind grenzwertig. 
→ Handlungsbedarf gegeben 
 
LZ 22 FF AMELSBÜREN 
Das Gebäude befindet sich in einem guten 
baulichen Zustand.  
Alarmeinfahrt und -ausfahrt sind zwar ge-
trennt, aber nicht kreuzungsfrei. Die Laufwege 
sind nicht kreuzungsfrei. 
Die Anzahl der zur Verfügung stehenden 
Alarmparkplätze ist begrenzt. 
Die Umkleidemöglichkeiten sind erschöpft 
und befinden sich in der Fahrzeughalle. Eine 
Geschlechtertrennung ist nicht vorhanden.  
Es bestehen Unfallgefahren in der Fahrzeug-
halle (insbesondere bei den Umkleideberei-
chen in der Fahrzeughalle). 
→ Handlungsbedarf gegeben 
  
Abb. 64: Feuerwehrhaus FF Hiltrup (Quelle Bildmaterial: Lülf+) 
Abb. 65: Feuerwehrhaus FF Amelsbüren  
(Quelle Bildmaterial: Lülf+)

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 95 
 
LZ 23 FF LOEVELINGLOH 
Das Gebäude befindet sich in einem guten bau-
lichen Zustand.  
Die Anzahl der zur Verfügung stehenden 
Alarmparkplätze ist begrenzt. Die weiteren 
Freiwilligen Kräfte parken im Straßenverlauf. 
Die Parksituation ist in den Abendstunden und 
am Wochenende zunehmend angespannt. 
Alarmeinfahrt und -ausfahrt sind nicht ge-
trennt und nicht kreuzungsfrei.  
Die Umkleidemöglichkeiten befinden sich in 
der Fahrzeughalle, teilweise auch neben den 
Fahrzeugen. Eine Geschlechtertrennung ist 
nicht vorhanden.  
Lagermöglichkeiten sind vorhanden, die Kapa-
zitäten sind jedoch erschöpft.  
→ Handlungsbedarf gegeben 
 
LZ 24 FF ALBACHTEN 
Der bauliche Zustand ist sanierungsbedürftig. 
Die Anzahl der zur Verfügung stehenden 
Alarmparkplätze ist begrenzt Die Ausleuchtung 
im und um das Feuerwehrhaus ist teilweise 
grenzwertig. 
Die Umkleidemöglichkeiten befinden sich in 
der Fahrzeughalle und die Kapazitäten sind er-
schöpft. Eine Geschlechtertrennung ist nicht 
vorhanden. Auch die sanitären Anlagen sind 
von der Kapazität her erschöpft. 
Die Abstände in der Fahrzeughalle unterschrei-
ten teilweise die Anforderungen der UVV. Es 
bestehen Unfallgefahren in der Fahrzeughalle 
(insbesondere bei den Umkleidebereichen in 
der Fahrzeughalle). 
Es existiert kein Büro. Die Kapazitäten von Schulungsraum und Lager sind nicht hinreichend. 
→ umfangreicher Handlungsbedarf gegeben, es bestehen bereits Planungen für einen Neubau 
Abb. 66: Feuerwehrhaus FF Loevelingloh  
(Quelle Bildmaterial: Lülf+) 
Abb. 67: Feuerwehrhaus FF Albachten  
(Quelle Bildmaterial: Lülf+)

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BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 96 
 
4.2 BENACHBARTE FEUERWEHREN UND INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEIT  
INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEIT UND EINBINDUNG IN ÜBERÖRTLICHE KONZEPTE  
Die Feuerwehr Münster leistet grundsätzlich bundesweit überörtliche Hilfe auf Grundlage des BHKG 
NRW und kann diese auch bei eigenem Bedarf in Anspruch nehmen. 
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit unterstützen sich die Feuerwehr Münster und die 
Feuerwehrwehren in den benachbarten Gebietskörperschaften (insbesondere bei Großeinsatzlagen) 
regelmäßig. Die gegenseitigen Unterstützungsleistungen liegen sowohl in der unmittelbaren Sofort-
hilfe durch die Entsendung angeforderter Einheiten oder Sondergeräte als auch in der Entwicklung ge-
meinsamer Einsatzkonzepte. 
Die Feuerwehr Münster (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr) ist, nach Weisung durch die Be-
zirksregierung Münster oder auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen, in folgende 
überörtliche Einsatzkonzepte eingebunden: 
○ Vorgeplante überörtliche Hilfe im Brand- und Katastrophenschutz im Land Nordrhein-Westfalen 
̶ Alarmierung für die Bezirksabteilung durch die Leitstelle (Alarmierungsleitstelle) 
̶ Führung der Bezirksabteilung 1 mittels Führungsstabes und ELW 2 (Abteilungsführung) 
̶ Einheiten innerhalb der Bezirksbereitschaft 5 (1 Löschzug, Logistikzug und diverse Sonderkom-
ponenten) 
(Bezirksbereitschaft 5 der Bezirksregierung Münster, gemeinsam mit dem Kreis Warendorf) 
̶ Entsendung eines Einsatzstabes oder einzelner Führungskräfte im Rahmen der Mobile Füh-
rungsunterstützung (MoFüst) 
̶ Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 (gemeinsam mit den im KatS mitwirkenden örtlichen Hilfsor-
ganisationen) 
̶ ABC-Bereitschaft, Mess-Bereitschaft und Logistik-Zug 
Die Einbindung von Einheiten der Feuerwehr Münster befindet sich aktuell in der Abstimmung 
mit der Bezirksregierung Münster. 
○ Technische Hilfeleistung und Rettung bei regionalen Bahnunfällen größeren Umfangs (Regional-
konzept Bahnunfälle, vormals BahnRegio) 
(Das Konzept befindet sich, in Kooperation mit den Kreisen Warendorf und Coesfeld sowie der 
BR Münster, aktuell in der Fortschreibung.) 
○ Bekämpfung von Wald- und Vegetationsbrände größeren Umfangs (Regionalkonzept Wald-/Vege-
tationsbrandbekämpfung) 
(Das Konzept befindet sich, in Kooperation mit den Kreisen Warendorf und Coesfeld sowie dem 
Landesbetrieb Wald und Forst NRW und der BR Münster, aktuell in der Entwicklung.)

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 97 
 
Auf Grundlage § 3 Abs. 6 BHKG sind der Feuerwehr Münster auf folgenden Verkehrswegen Einsatzab-
schnitte durch die Bezirksregierung zugewiesen (s. auch Abschnitt 2.2) 
○ B54 
○ BAB1 
○ BAB43 
○ Dortmund-Ems-Kanal 
Auf Basis von öffentlich-rechtlichen Ver-
einbarungen oder Verträgen übernimmt 
die Feuerwehr Münster im Rahmen der 
interkommunalen Zusammenarbeit fol-
gende Aufgaben außerhalb des Stadtge-
bietes, da sie hier schneller als die örtlich 
zuständigen Einheiten Eintreffen kann: 
○ Brandschutz in den Ortsteilen  
Altenberge-Hansell, Hohenhorst-
Ost und -Südost sowie  
Waltrup-Südost 
○ Brandschutz im Ortsteil 
Greven-Fuestrup (Kreis Steinfurt) 
○ Brandschutz Haus Heidhorn  
(Pflegeeinrichtung im Kreis  
Warendorf an der Stadtgrenze) 
 
 
 
 
 
  
Abb. 68: Zuständigkeitsbereiche der Feuerwehr Münster außerhalb 
des Stadtgebietes

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 Stand: 05.02.2024 98 
 
WERKFEUERWEHREN  
UNIVERSITÄTSKLINIKUM MÜNSTER 
○ Status: angeordnete Werkfeuerwehr 
○ Personal: Hauptberufliche Kräfte 
○ Funktionsbesetzung: 10 Funktionen 
rund-um-die-Uhr  
+ 1 Funktion Einsatzzentrale 
○ Sondertechnik: - 
○ Werkfeuerwehr rückt entsprechend 
einer Zusammenarbeitsvereinbarung 
mit max. 4 Funktionen auch zu Objek-
ten im Zuständigkeitsbereich der Feu-
erwehr Münster aus. 
BASF COATINGS GMBH  
○ Status: angeordnete Werkfeuerwehr 
○ Personal: Hauptberufliche Kräfte 
○ Funktionsbesetzung: 10 Funktionen 
rund-um-die-Uhr 
○ Sondertechnik: TM 37 
○ Entsprechend einer Zusammenarbeits-
vereinbarung können die Ressourcen 
der Werkfeuerwehr im Einzelfall ange-
fordert werden. Ein planerischer Ein-
satz außerhalb des Werksgeländes ist 
nicht vorgesehen und möglich. 
  
Abb. 69: Werkfeuerweh-
ren im Stadtgebiet 
Münster 
Legende  
 Bereiche, die durch  
 Werkfeuerwehr geschützt sind

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 Stand: 05.02.2024 99 
 
4.3 ALLGEMEINE ANALYSEN ZUR STANDORTSTRUKTUR  
ANALYSE DER ABDECKUNG DER ZEITKRITISCHEN EINSATZSTELLEN  
Als Grundlage für die Auswertung der Eintreffzeiten dienen die in der Leitstelle elektronisch dokumen-
tierten FMS-Statuszeiten der Fahrzeuge. Zusätzlich hat eine manuelle Plausibilitätsprüfung der Zeiten 
stattgefunden. 
Die Eintreffzeit wurde anhand der dokumentierten Statuszeit für das erste relevante Großfahrzeug 
(ohne z. B. MTW, ELW) ohne Berücksichtigung der Personalbesetzung der Fahrzeuge getrennt für die 
Planungsbereiche Kern und Stadt (ETZ 8 Minuten) und Land (ETZ 10 Minuten) bestimmt. Es wurden 
sowohl Einheiten der Berufsfeuerwehr als auch der Freiwilligen Feuerwehr berücksichtigt.  
Von den 1.458 zeitkritischen Einsatzstellen waren insgesamt 1.293 für die Betrachtung auswertbar.  
Markiert ist in den Diagrammen in orange (███) jeweils die definierte 1. Eintreffzeit der Schutzziele 
(8 bzw. 10 Minuten) sowie in rot (███) der Minutenwert, innerhalb dessen mehr als 90 % der Eins-
ätze erreicht werden konnten. Demnach trifft die Feuerwehr bei zeitkritischen Einsätzen zuverlässig 
(in 90 % der Einsätze) im Planungsbereich Kern und Stadt nach rund 10 Minuten und im Planungsbe-
reich Land nach rund 13 Minuten ein.  
+ Mindestens ein erstes Großfahrzeug der Feuerwehr trifft bei zeitkritischen Einsätzen zuver-
lässig nach rund 10 Minuten in den Planungsbereichen Kern und Stadt an der Einsatzstelle ein. 
Im Planungsbereich Land nach rund 13 Minuten. 
  
Abb. 70: Diagramm der Eintreffzeit für das erste relevante 
Großfahrzeug in den Planungsbereichen Kern und Stadt 
Abb. 71: Diagramm der Eintreffzeit für das erste relevante 
Großfahrzeug im Planungsbereich Land

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 Stand: 05.02.2024 100 
 
GEOREFERENZIERTE DARSTELLUNG 
Die Kartendarstellungen zeigen die zeitkritischen Einsatzstellen, welche innerhalb einer Eintreffzeit 
von 8 bzw. 10 Minuten durch das erste relevante Großfahrzeug erreicht werden konnten.  
Von den 1.431 verortbaren zeitkritischen Einsatzstellen im Stadtgebiet waren 1.290 für die Betrach-
tung auswertbar und georeferenzierbar.  
Vereinzelte Einsatzstellen im Kernstadtbereich mit einer nicht erreichten Eintreffzeit können beispiels-
weise auch auf witterungsbedingte Einflüsse, fehlerhafte FMS-Statuszeiten oder Duplizitätsereignisse 
zurückzuführen sein. 
Anmerkung:  
Für die Eintreffzeit relevant sind in dieser Darstellung die Statuszeiten von Löschfahrzeugen der Berufsfeuerwehr und der 
Freiwilligen Feuerwehr sowie Drehleitern und Rüstwagen. 
Es werden nur zeitkritische Einsätze innerhalb des Stadtgebietes betrachtet (s. Einsatzstellenverteilung). 
  
Abb. 72: Zeitkritische Einsatzstellen nach ETZ 8 Minuten Abb. 73: Zeitkritische Einsatzstellen nach ETZ 10 Minuten 
Eintreffzeit 8 Minuten Eintreffzeit 10 Minuten

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4.4 ANALYSEN ZUR STANDORTSTRUKTUR – BERUFSFEUERWEHR  
FAHRZEIT -ISOCHRONEN ZUR ABSCHÄTZUNG DER ABDECKUNG  
1. EINTREFFZEIT 
Für die Standorte der Berufsfeuerwehr wurde, basierend auf der 1. Eintreffzeit von 8 bzw. 10 Minu-
ten, unter Berücksichtigung einer planerischen Ausrückzeit von 1 Minute, eine Fahrzeit von 7 bzw. 
9 Minuten zugrunde gelegt, um die mögliche Gebietsabdeckung darzustellen. 
  
Eintreffzeit 8 Minuten Eintreffzeit 10 Minuten 
Abb. 74: Gebietsabdeckung durch die Berufsfeuerwehr für 
eine Eintreffzeit von 8 Minuten 
Abb. 75: Gebietsabdeckung durch die Berufsfeuerwehr für 
eine Eintreffzeit von 10 Minuten

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 Stand: 05.02.2024 102 
 
2. EINTREFFZEIT 
Für die Standorte der Berufsfeuerwehr wurde, 
basierend auf der 2. Eintreffzeit von 13 Minuten, 
unter Berücksichtigung einer planerischen Aus-
rückzeit von 1 Minute, eine Fahrzeit von 12 Minu-
ten zugrunde gelegt, um die mögliche Gebietsab-
deckung darzustellen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
EINSATZFREQUENZEN DER BERUFSFEUERWEHR  
Die Tab. 17 zeigt die Beteiligung der einzelnen Wachen der Berufsfeuerwehr am Einsatzgeschehen. 
Die Relativwerte beschreiben dabei den Anteil der Einsätze, an denen die jeweilige Wache beteiligt 
war. 
 
Tab. 17: Beteiligung der einzelnen Wachen der Berufsfeuerwehr am Einsatzgeschehen 
Anmerkung: 
Im Laufe des Jahres wurde das taktische Grundmodell der Löschzüge auf den 3 Feuer- und Rettungswachen verändert (vgl. 
Kapitel 5), wodurch die Einsatzfrequenz Führungsdienste für die Zukunft nicht repräsentativ sind. 
  
Mo.-Fr. 7-17 Uhr Mo.-Fr. 17-7 Uhr, 
Sa./So./Fe. Mo.-Fr. 7-17 Uhr Mo.-Fr. 17-7 Uhr, 
Sa./So./Fe. Mo.-Fr. 7-17 Uhr Mo.-Fr. 17-7 Uhr, 
Sa./So./Fe.
absolut absolut absolut relativ absolut absolut absolut relativ absolut absolut absolut relativ
Führungsdienste 344 432 776 22,3 % 298 397 695 47,7 % 46 35 81 4,0 %
Feuer- und Rettungswache 1 839 1.058 1.897 54,5 % 361 555 916 62,8 % 478 503 981 48,4 %
Feuer- und Rettungswache 2 691 971 1.662 47,7 % 403 546 949 65,1 % 288 425 713 35,2 %
Feuer- und Rettungswache 3 244 373 617 17,7 % 155 207 362 24,8 % 89 166 255 12,6 %
Summe Beteiligungen 2.118 2.834 4.952 - 1.217 1.705 2.922 - 901 1.129 2.030 -
3.483 Einsätze führten zu 4.952 Einsatzbeteiligungen 1.458 zeitkritische Einsätze führten zu 2.922 Einsatzbeteiligungen 2.025 nicht-zeitkritische Einsätze führten zu 2.030 EinsatzbeteiligungenBetrachtungszeitraum: 
01.01.2021 - 31.12.2021 Anm.: Die Relativwerte stellen Einsatzbeteiligungen in Bezug zur jeweiligen Gesamteinsatzzahl dar.
Einheit
alle Einsätze zeitkritische Einsätze nicht-zeitkritische Einsätze
Gesamt Gesamt Gesamt
Eintreffzeit 13 Minuten 
Abb. 76: Gebietsabdeckung durch die Berufsfeuerwehr für 
eine Eintreffzeit von 13 Minuten

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AUSRÜCKZEITEN DER BERUFSFEUERWEHR  
Für die Auswertung der Ausrückzeiten der Berufsfeuerwehr wurden nur zeitkritische Einsätze inner-
halb des Stadtgebiets herangezogen. Für die Datengrundlage besteht stets ein Fehlerpotenzial auf-
grund möglicher fehlerhafter FMS-Statuszeiten. Eine Grobkontrolle der Zeiten wurde durchgeführt 
und unplausible Werte (z. B. negative Ausrückzeit) von der Auswertung ausgeschlossen. Die Ergeb-
nisse sind in Tab. 18 dargestellt. 
Die Fahrzeuge rücken demnach im Mittel nach rund 1 bis 2 Minuten aus. In 10 % der Fälle wird eine 
Ausrückzeit von rund 2,5 Minuten erreicht. Zwischen den einzelnen Fahrzeugen, Wachen und Zeitbe-
reichen zeigen sich nur geringe Unterschiede. 
Die festgestellten Ausrückzeiten (insb. im 90 %-Perzentil) erscheinen auch im Quervergleich zu ande-
ren Berufsfeuerwehren verhältnismäßig lang. Um eine hinreichende Gebietsabdeckung erreichen zu 
können, ist eine Reduktion angezeigt. Die möglichen Ursachen können neben organisatorischen Grün-
den auch in baulichen Gegebenheiten (z. B. lange Laufwege) bedingt sein (siehe Abschnitt 4.1).  
Als Zielwert sollte eine mittlere Ausrückzeit von 1 Minute und eine zuverlässige Ausrückzeit (im 90 %-
Perzentil) von 1,5 Minuten angestrebt werden. Zur Erreichung dieses Ziels sind folgende Maßnahmen 
in den Dienstbetrieb bzw. in strukturelle und bauliche Planungen zu übernehmen: 
○ Automatisierung des Wachalarms einschl. der konsequenten Nutzung eines Voralarms (insb. bei 
kritischen bzw. schutzzielrelevanten Einsätzen). 
○ Kontinuierliches Controlling der Alarmierungs- und Ausrückzeiten im Zuge der Erfassung und Über-
wachung von Qualitätskriterien bzw. Leistungsfähigkeitsparametern und regelmäßige Sensibilisie-
rung der Mitarbeitenden über die Bedeutung eines schnellen Ausrückens. 
○ Berücksichtigung der Abläufe im Alarmfall bei Neu- bzw. Umbauten von Wachen. 
 
Tab. 18: Ausrückzeiten der Berufsfeuerwehr 
+ Die Fahrzeuge rücken demnach im Mittel nach rund 1 bis 2 Minuten aus. In 10 % der Fälle 
wird eine Ausrückzeit von rund 2,5 Minuten erreicht. Die Ausrückzeiten erscheinen auch im 
Quervergleich zu anderen Berufsfeuerwehren verhältnismäßig lang 
Anmerkung: 
Das Perzentil ist ein Maß für die Wahrscheinlichkeit, mit der ein (Mess-) Wert aus einer Wertemenge oberhalb oder unter-
halb einer Schranke (hier: Minutenwert) liegt.  
Beispiel: Das 90 %-Perzentil der Ausrückzeit bedeutet, dass der angegebene Minutenwert bei 10 % der Einsätze überschritten 
wird, also die Feuerwehr in 10 % der Fälle länger zum Ausrücken braucht als den angegebenen Minutenwert.  
Daten-
sätze
Mittel-
wert
80%-
Perzentil
90%-
Perzentil
Daten-
sätze
Mittel-
wert
80%-
Perzentil
90%-
Perzentil
Daten-
sätze
Mittel-
wert
80%-
Perzentil
90%-
Perzentil
ELW C-Dienst 174 01:28 01:50 02:03 227 01:36 02:05 02:17 401 01:33 01:56 02:15
HLF 296 01:36 01:57 02:09 483 01:47 02:14 02:29 779 01:43 02:06 02:22
DLK 179 01:45 02:03 02:27 247 01:49 02:13 02:34 426 01:47 02:10 02:31
ELW C-Dienst 198 01:28 01:46 01:59 262 01:43 02:09 02:20 460 01:37 01:59 02:15
HLF 323 01:38 02:04 02:19 475 01:48 02:16 02:34 798 01:44 02:12 02:28
DLK 199 01:46 02:11 02:25 282 01:54 02:20 02:33 481 01:51 02:16 02:31
ELW C-Dienst 69 01:44 02:11 02:27 90 01:52 02:17 02:35 159 01:48 02:13 02:31
HLF 126 01:42 02:03 02:33 171 01:56 02:26 02:42 297 01:50 02:19 02:38
DLK 57 01:40 01:59 02:16 94 01:56 02:26 02:49 151 01:50 02:20 02:44
1.621 01:38 01:59 02:18 2.331 01:48 02:15 02:32 3.952 01:44 02:10 02:27
Betrachtungszeitraum: 01.01.2021 - 31.12.2021; Zeitangaben in [min]
Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe. Gesamter Zeitbereich
Gesamt (alle o.g. Fahrzeuge)
Fahrzeug
Mo.-Fr. 7-17 Uhr
FW 1FW 2FW 3

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 Stand: 05.02.2024 104 
 
4.5 ANALYSEN ZUR STANDORTSTRUKTUR – FREIWILLIGE FEUERWEHR  
ANALYSE DER FAHRZEITEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR  
Für die Einheiten der Freiwilligen Feuer-
wehr wurde anhand des im Zusammen-
hang bebauten Bereichs abgeschätzt, wel-
che Fahrzeiten von den Standorten für 
eine Erreichbarkeit erforderlich sind. 
 
 
 
Dieser Ansatz dient der bedarfsplanerischen Abschätzung der Anforderungen an die Einheiten, da un-
terschiedliche Strukturen (z. B. Ausdehnung des bebauten Bereichs) auch unterschiedliche Anforde-
rungen bedingen. Für die Einsatzplanung (z. B. Festlegung von Ausrück- und Unterstützungsbereichen) 
sind andere Verfahren bzw. Werte für die Ausrückzeit heranzuziehen. 
Auf Basis dieser aktualisierten Fahrzeitbetrachtungen sind die Ausrückbereiche der einzelnen Freiwilli-
gen Einheiten zu überprüfen und ggf. anzupassen (z. B Einheiten LZ 7 Gremmendorf und LZ 20 Angel-
modde). Hierbei sind neben einer reinen Fahrzeitbetrachtung im Rahmen der möglichen Schutzzielein-
haltung auch weitergehende einsatztaktische und einsatzorganisatorische Aspekte zu berücksichtigen 
(z. B. Einsatzfrequenz der Einheiten). 
+ Zur Abdeckung der im Zusammenhang bebauten Stadtteile (Kernbereiche) sind von den 
Standorten Fahrzeiten von 1 bis 6 Minuten notwendig.  
  
Notwendige Fahrzeiten
LZ 4 Altstadt 5 Minuten
LZ 5 Gievenbeck 5 Minuten
LZ 6 Kinderhaus 4 Minuten
LZ 7 Gremmendorf 4 Minuten
LZ 9 Geist 5 Minuten
LZ 10 Mecklenbeck 4 Minuten
LZ 11 Roxel 3 Minuten
LZ 12 Nienberge 3 Minuten
LZ 13 Häger -Uhlenbrock 1 Minuten
LZ 14 Sprakel 3 Minuten
LZ 15 Gelmer 2 Minuten
LZ 16 Kemper 5 Minuten
LZ 17 Handorf 3 Minuten
LZ 18 Werse -Laer 5 Minuten
LZ 19 W olbeck 4 Minuten
LZ 20 Angelmodde 2 Minuten
LZ 21 Hiltrup 6 Minuten
LZ 22 Amelsbüren 2 Minuten
LZ 23 Loevelingloh 1 Minuten
LZ 24 Albachten 2 Minuten
Abb. 77: Fahrzeitabschätzung zur Abdeckung der Kernbereiche

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 Stand: 05.02.2024 105 
 
EINSATZFREQUENZEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR  
Die Tab. 19 zeigt die Beteiligung der einzelnen Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr am Einsatzgesche-
hen.  
 
 
Tab. 19: Beteiligung der einzelnen Einheiten am Einsatzgeschehen 
+ Die Einheiten weisen Einsatzbeteiligungen zwischen 15 und 72 pro Jahr auf und liegen da-
mit erfahrungsgemäß in einem Bereich einer angemessenen und leistbaren Einbindung.  
  
Mo.-Fr. 7-17 Uhr Mo.-Fr. 17-7 Uhr, 
Sa./So./Fe. Mo.-Fr. 7-17 Uhr Mo.-Fr. 17-7 Uhr, 
Sa./So./Fe. Mo.-Fr. 7-17 Uhr Mo.-Fr. 17-7 Uhr, 
Sa./So./Fe.
LZ 4 Altstadt 17 26 43 11 15 26 6 11 17
LZ 5 Gievenbeck 26 37 63 20 29 49 6 8 14
LZ 6 Kinderhaus 18 34 52 12 27 39 6 7 13
LZ 7 Gremmendorf 21 21 42 15 13 28 6 8 14
LZ 9 Geist 12 37 49 7 26 33 5 11 16
LZ 10 Mecklenbeck 27 29 56 16 18 34 11 11 22
LZ 11 Roxel 26 46 72 13 27 40 13 19 32
LZ 12 Nienberge 25 37 62 12 13 25 13 24 37
LZ 13 Häger-Uhlenbrock 7 8 15 3 1 4 4 7 11
LZ 14 Sprakel 11 18 29 6 11 17 5 7 12
LZ 15 Gelmer 16 19 35 14 16 30 2 3 5
LZ 16 Kemper 21 34 55 18 27 45 3 7 10
LZ 17 Handorf 20 25 45 11 11 22 9 14 23
LZ 18 Werse-Laer 11 13 24 3 7 10 8 6 14
LZ 19 Wolbeck 18 23 41 12 11 23 6 12 18
LZ 20 Angelmodde 19 20 39 13 7 20 6 13 19
LZ 21 Hiltrup 26 26 52 19 22 41 7 4 11
LZ 22 Amelsbüren 24 8 32 17 4 21 7 4 11
LZ 23 Loevelingloh 27 41 68 22 32 54 5 9 14
LZ 24 Albachten 7 12 19 5 4 9 2 8 10
Summe Beteiligungen 379 514 893 249 321 570 130 193 323
zeitkritische Einsätze nicht-zeitkritische Einsätze
Gesamt Gesamt
alle Einsätze
Gesamt
Einheit
Betrachtungszeitraum: 01.01.2021 - 31.12.2021 (exkl. 141 Einsätze d. unwetterbedingte Einzelereignisse)

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 Stand: 05.02.2024 106 
 
ERREICHBARKEIT DER FEUERWEHRHÄUSER  
DARSTELLUNG DER WOHNORTE 
Dargestellt sind auf der Karte (Abb. 78) 
die Wohnorte von 658 der 699 Freiwilli-
gen Kräfte sowie deren Zuordnung zu den 
Standorten. 
Die übrigen 41 Wohnorte konnten nicht 
dargestellt werden, da hierzu keine Anga-
ben vorliegen oder sie sich außerhalb des 
Kartenausschnitts befinden (s.u.). 
Die Zuordnung der Wohnorte zu den 
Standorten bzw. Stadtteilen ist überwie-
gend nachvollziehbar und richtig. Verein-
zelt ist eine gewisse Durchmischung der 
Wohnorte festzustellen. Insbesondere im 
Innenstadtbereich befinden sich die 
Wohnorte verschiedener Einheiten. 
 
Anmerkung:  
Darstellungsbedingt kann es zur Überlagerung ein-
zelner Punkte kommen. 
 
 
 
 
  
Abb. 78: Wohnorte der Freiwilligen Kräfte mit Zuordnung zu den 
Standorten

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 Stand: 05.02.2024 107 
 
DARSTELLUNG DER ARBEITSORTE 
Dargestellt sind auf der Karte (Abb. 79) die 
Arbeitsorte von 298 Freiwilligen Kräften, 
welche montags bis freitags tagsüber von 
ihrem Arbeitsplatz abkömmlich sind, sowie 
deren Zuordnung zu den einzelnen Stand-
orten. Daneben sind weitere 47 Kräfte im 
Stadtgebiet für Einsätze verfügbar, die 
aber keinen festen Arbeitsplatz besitzen 
(s.u.). 
Zusätzlich haben 34 Kräfte, die außerhalb 
des Kartenausschnittes arbeiten, angege-
ben, in diesem Zeitbereich für Einsätze zur 
Verfügung zu stehen. 46 Kräfte haben ei-
nen wechselnden Arbeitsort außerhalb 
und konnten nicht auf der Karte darge-
stellt werden. Diese Kräfte stehen somit 
nur zeitverzögert für Einsätze zur Verfü-
gung 
 
Anmerkung:  
Darstellungsbedingt kann es zur Überlagerung ein-
zelner Punkte kommen. 
 
 
 
  
Abb. 79: Arbeitsorte der Mo.-Fr. tagsüber verfügbaren Freiwilligen 
Kräfte

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 Stand: 05.02.2024 108 
 
AUSRÜCKZEITEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR  
Als Grundlage für die Auswertung der Ausrückzeiten dienen die in der Leitstelle elektronisch doku-
mentierten FMS-Statuszeiten der Fahrzeuge für die Jahr 2019 bis 2021. Zusätzlich hat eine manuelle 
Plausibilitätsprüfung der Zeiten stattgefunden. 
Ausgewertet wurde die Ausrückzeit des erstausrückenden Fahrzeugs (ohne MTF) der jeweiligen Ein-
heit bei zeitkritischen Einsätzen.  
Nicht ausgewertet wurden überörtliche Einsätze (ggf. verlängerte Ausrückzeit) und Einsätze, bei denen 
die Statuszeit des Ausrückens (Status 3) nicht dokumentiert ist. 
 
Tab. 20: Ausrückzeit der Freiwilligen Feuerwehr* 
(Betrachtungszeitraum: 01.01.2019 – 31.12.2021)  
 
*) Gesamtzahl auswertbarer Einsätze zur Berechnung aus mathematischen Gründen nicht hinreichend.  
Einheit Zeitbereich auswertbare
Einsätze
Mittelwert
[min]
Median
[min]
80 %-Perzentil
[min]
90 %-Perzentil
[min]
ZB 1 26 7,4 8,4 9,1 10,1
ZB 2 31 7,9 7,9 9,4 13,5
ZB 1 36 7,6 6,9 9,5 10,5
ZB 2 62 6,4 6,2 7,8 8,7
ZB 1 31 6,9 6,6 8,2 9,7
ZB 2 70 5,5 5,6 6,9 7,6
ZB 1 21 6,2 5,7 6,9 10,0
ZB 2 28 4,0 3,8 5,1 6,5
ZB 1 15 7,9 8,0 10,2 10,8
ZB 2 37 7,8 7,3 9,9 10,6
ZB 1 32 7,3 7,2 7,9 8,4
ZB 2 49 6,8 6,5 7,9 8,8
ZB 1 24 3,4 3,1 4,4 4,9
ZB 2 69 3,3 3,1 4,3 4,6
ZB 1 23 3,9 3,7 4,4 4,6
ZB 2 38 3,9 3,9 4,6 5,0
ZB 1 4 8,2 6,5 - * - *
ZB 2 7 5,2 5,2 - * - *
ZB 1 12 7,7 6,3 10,5 11,1
ZB 2 19 4,8 4,6 5,7 6,1
ZB 1 30 5,6 5,4 6,7 7,1
ZB 2 47 5,4 4,9 6,6 7,1
ZB 1 36 9,0 9,0 10,7 11,1
ZB 2 58 7,7 7,7 8,9 9,7
LZ 15 Gelmer
LZ 10 Mecklenbeck
LZ 11 Roxel
LZ 12 Nienberge
LZ 13 Häger-Uhlenbrock
LZ 14 Sprakel
LZ 16 Kemper
LZ 4 Altstadt
LZ 5 Gievenbeck
LZ 6 Kinderhaus
LZ 7 Gremmendorf
LZ 9 Geist

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 Stand: 05.02.2024 109 
 
 
Tab. 21: Ausrückzeit der Freiwilligen Feuerwehr (Forts.)* 
(Betrachtungszeitraum: 01.01.2019 – 31.12.2021) 
Anmerkung: 
Das Perzentil ist ein Maß für die Wahrscheinlichkeit, mit der ein (Mess-) Wert aus einer Wertemenge oberhalb oder unter-
halb einer Schranke (hier: Minutenwert) liegt.  
Beispiel: Das 90 %-Perzentil der Ausrückzeit bedeutet, dass der angegebene Minutenwert bei 10 % der Einsätze überschritten 
wird, also die Feuerwehr in 10 % der Fälle länger zum Ausrücken braucht als den angegebenen Minutenwert. 
  
 
*) Gesamtzahl auswertbarer Einsätze zur Berechnung aus mathematischen Gründen nicht hinreichend.  
Einheit Zeitbereich auswertbare
Einsätze
Mittelwert
[min]
Median
[min]
80 %-Perzentil
[min]
90 %-Perzentil
[min]
ZB 1 28 4,7 4,5 5,2 5,8
ZB 2 42 3,9 3,8 4,4 4,7
ZB 1 9 7,6 7,0 - * - *
ZB 2 16 7,2 7,4 8,0 10,1
ZB 1 26 5,5 5,2 5,9 7,3
ZB 2 40 4,3 4,1 5,1 5,5
ZB 1 27 5,5 5,0 6,3 8,6
ZB 2 48 3,5 3,2 4,4 4,6
ZB 1 47 6,1 6,2 7,7 8,1
ZB 2 46 4,4 4,3 5,4 5,9
ZB 1 41 4,8 4,7 5,8 6,1
ZB 2 25 4,6 4,3 5,5 6,1
ZB 1 52 7,9 7,6 8,8 10,2
ZB 2 77 6,7 6,4 7,3 8,7
ZB 1 15 5,8 5,8 7,0 7,4
ZB 2 23 5,2 5,2 6,0 6,8
LZ 17 Handorf
LZ 18 Werse-Laer
LZ 19 Wolbeck
LZ 20 Angelmodde
LZ 21 Hiltrup
LZ 22 Aelsbüren
LZ 23 Loevelingloh
LZ 24 Albachten

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 Stand: 05.02.2024 110 
 
EINTREFFZEITEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR  
Die Kartendarstellung (Abb. 80) zeigt die 
zeitkritischen Einsatzstellen der Jahre 
2019-2021, welche innerhalb einer Ein-
treffzeit von 10 Minuten durch das erste 
relevante Großfahrzeug der Freiwilligen 
Feuerwehr erreicht werden konnten.  
Für diese Auswertung konnten 1.058 zeit-
kritische Einsatzstellen unter Beteiligung 
der Freiwilligen Feuerwehr betrachtet wer-
den.  
Es zeigt sich, dass im Kernstadtbereich eine 
Eintreffzeit von 10 Minuten durch die Frei-
willige Feuerwehr (aufgrund der erforderli-
chen Fahrzeiten) nicht erreicht werden 
kann. Somit kann eine Einbeziehung in die 
dort definierte Eintreffzeit von 8 Minuten 
nicht erfolgen, sodass hier eine Abdeckung 
durch die Berufsfeuerwehr erforderlich ist. 
Insbesondere in den außenliegenden 
Stadtteilen kann eine Eintreffzeit von 
10 Minuten durch die Freiwillige Feuer-
wehr aber zuverlässig sichergestellt wer-
den. 
 
+ Eine Einbindung der Freiwilligen Feuerwehr in die definierte Eintreffzeit von 8 Minuten im 
Kernstadtbereich ist auf Basis der ausgewerteten Daten nicht möglich. Die Eintreffzeit von 
10 Minuten in den Außenstadtteilen kann aber zuverlässig sichergestellt werden. 
EINZELANALYSE VON EINSÄTZEN  
Im Folgenden wird die Erfüllung der Schutzziele durch die Freiwillige Feuerwehr in Bereichen, die ge-
mäß der Fahrzeitanalyse (Abs. 4.4) durch die Berufsfeuerwehr planerisch nicht oder nur knapp inner-
halb der 1. Eintreffzeit erreicht werden können, näher analysiert, um den Bedarf für eine zusätzliche 
Abdeckung durch die Berufsfeuerwehr zu ermitteln. 
Für diese Detailanalyse von Einsätzen bzgl. der Erfüllung der Kriterien der Planungsgrundlagen (= Zeit 
und Stärke) werden Brandeinsätze mit der Alarmierung mindestens eines Zuges im Zeitraum 
01.01.2019 - 31.12.2021 ausgewertet, die auf Basis der Alarmierungssystematik relevant sind im Sinne 
der Planungsgrundlagen. Als Grundlage für diese Auswertung dienen die elektronischen Einsatzdaten 
(insb. Statuszeiten der Fahrzeuge und Fahrzeugstärken). Im Rahmen der folgenden Betrachtungen 
werden alle eingesetzten Einsatzmittel der Freiwilligen Feuerwehr berücksichtigt. 
Abb. 80: Zeitkritische Einsatzstellen (2019-2021) mit Eintreffzeit 
10 min. für erstes relevantes Großfahrzeug der FF

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 Stand: 05.02.2024 111 
 
Weiße Felder stehen für Zeiten, die aufgrund eines vorherigen Einsatzabbruchs nicht betrachtet bzw. 
aufgrund fehlender Zeiten oder Stärken nicht ausgewertet werden können.  
Bei der Bewertung der Stärken wird zwischen der 1. Eintreffzeit (10 Minuten) und der 2. Eintreffzeit 
(13 Minuten) unterschieden. Zusätzlich werden die jeweiligen Stärken der Folgeminute angegeben, da 
durch geringe Abweichungen in der Datenerfassung (Statuszeiten) diese in das nächste Intervall fallen 
können. In der Gesamtstärke werden alle Fahrzeugstärken der Freiwilligen Feuerwehr unabhängig von 
der Eintreffzeit aufsummiert. 
Wurden die Stärken gemäß den Schutzzielen der jeweiligen Eintreffzeit erreicht, so sind die Felder 
grün markiert (Stärke 1. ETZ: ███; Stärke 2. ETZ: ███). Konnten die notwendigen Funktionen nicht 
erreicht werden, sind die Felder orange (███) markiert. War die Berufsfeuerwehr (ohne ELW) im ent-
sprechenden Zeitfenster bereits an der Einsatzstelle eingetroffen und hat so zusätzliche Funktionen 
gestellt, sind die Felder blau (███) markiert.  
Insgesamt werden folgende Einsatzmengen für die einzelnen Stadtteile mit einer eingeschränkten Er-
reichbarkeit von den Standorten der Berufsfeuerwehr (s. Abs. 4.4) hinsichtlich ihrer Schutzzielerfüllung 
betrachtet. Alle Stadtteile sind dem Planungsbereich Land zugeordnet. 
○ Roxel: 20 
○ Sprakel: 7 
○ Gelmer: 5 
○ Handorf: 10 
○ Wolbeck: 10 
○ Albachen: 7 
 
 
Tab. 22: Berücksichtigte Schutzziele für die Einzelanalyse von Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr 
  
Zeit [min] Stärke [Fu.] Zeit [min] Summe 
Stärke
Schutzziel 1 - Land 10 9 - - Planungsbereich Land
Schutzziel 2 - - 13 16 gesamtes Stadtgebiet
Planungsgrundlage
1. Eintreffzeit 2. Eintreffzeit
Hinweis

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 Stand: 05.02.2024 112 
 
EINZELANALYSE VON EINSÄTZEN IM STADTTEIL ROXEL 
Zeitbereich 1: Mo.-Fr. 7-17 Uhr 
 
Tab. 23: Einzelanalyse im Stadtteil Roxel im Zeitbereich 1 
Zeitbereich 2: Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa., So., Fe.  
 
EINZELANALYSE VON EINSÄTZEN IM STADTTEIL SPRAKEL 
Zeitbereich 1: Mo.-Fr. 7-17 Uhr 
 
Tab. 25: Einzelanalyse im Stadtteil Sprakel im Zeitbereich 1 
Zeitbereich 2: Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa., So., Fe.  
 
Tab. 26: Einzelanalyse im Stadtteil Sprakel im Zeitbereich 2 
  
8 min 9 min 10 min 11 min 12 min 13 min 14 min 15 min 16 min 17 min
21 Mittwoch 09:24 Explosion 11 min 0 0 0 5 5 5 5 5 5 5 33 außerhalb Planungszielbereich
22 Montag 11:46 Brand_C_HLZ1_TLF1 13 min - - - - - - - - - - - fehlende Stärkeangabe(n)
23 Dienstag 12:24 Brand_C_HLZ1_HLF1 13 min 0 0 0 0 0 4 4 4 4 4 8
Eintreffzeit 
erstes 
Fahrzeug
Lfd.
Nr. Wochentag Uhrzeit
1. Alarm Alarmstichwort
aufsummierte Stärken an der Einsatzstelle nach x Minuten (Eintreffzeit) Gesamt-
stärke
Kurzbemerkung
zu nicht auswertbaren
(Teil-)Einsätzen
8 min 9 min 10 min 11 min 12 min 13 min 14 min 15 min 16 min 17 min
24 Samstag 09:54 Brand_B_HLZ2 13 min 0 0 0 0 0 7 7 7 7 7 7
25 Sonntag 18:21 Feuer_1 6 min 10 10 10 10 10 - - - - - 10 Abbruch vor 2. ETZ
26 Montag 20:19 Brand_C_HLZ1 10 min 0 0 5 5 5 5 5 5 5 5 8
27 Feiertag 21:29 Feuer_1 7 min - - - - - - - - - - - fehlende Stärkeangabe(n)
Eintreffzeit 
erstes 
Fahrzeug
Lfd.
Nr. Wochentag Uhrzeit
1. Alarm Alarmstichwort
aufsummierte Stärken an der Einsatzstelle nach x Minuten (Eintreffzeit) Gesamt-
stärke
Kurzbemerkung
zu nicht auswertbaren
(Teil-)Einsätzen
Tab. 24: Einzelanalyse im Stadtteil Roxel im Zeitbereich 2

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EINZELANALYSE VON EINSÄTZEN IM STADTTEIL GELMER 
Zeitbereich 1: Mo.-Fr. 7-17 Uhr 
 
Tab. 27: Einzelanalyse im Stadtteil Gelmer im Zeitbereich 1 
Zeitbereich 2: Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa., So., Fe.  
 
Tab. 28: Einzelanalyse im Stadtteil Gelmer im Zeitbereich 2 
Anmerkung: Keiner der Einsätze liegt im eigentlichen Ortsgebiet Gelmer 
EINZELANALYSE VON EINSÄTZEN IM STADTTEIL HANDORF 
Zeitbereich 1: Mo.-Fr. 7-17 Uhr 
 
Tab. 29: Einzelanalyse im Stadtteil Handorf im Zeitbereich 1 
Zeitbereich 2: Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa., So., Fe.  
 
Tab. 30: Einzelanalyse im Stadtteil Handorf im Zeitbereich 2

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EINZELANALYSE VON EINSÄTZEN IM STADTTEIL WOLBECK 
Zeitbereich 1: Mo.-Fr. 7-17 Uhr 
 
Tab. 31: Einzelanalyse im Stadtteil Wolbeck im Zeitbereich 1 
Zeitbereich 2: Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa., So., Fe.  
 
Tab. 32: Einzelanalyse im Stadtteil Wolbeck im Zeitbereich 2 
EINZELANALYSE VON EINSÄTZEN IM STADTTEIL ALBACHTEN 
Zeitbereich 1: Mo.-Fr. 7-17 Uhr 
 
Tab. 33: Einzelanalyse im Stadtteil Albachten im Zeitbereich 1 
Zeitbereich 2: Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa., So., Fe.  
 
Tab. 34: Einzelanalyse im Stadtteil Albachten im Zeitbereich 2

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4.6 ABLEITUNG DER SOLL  - STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR  
4.6.1  ANFORDERUNGEN AN DIE  STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR  
Veränderungsnotwendigkeiten hinsichtlich der Standorte können aus der inneren (baulich-funktiona-
len) Substanz der Standorte oder aus Anforderungen des Einsatzgeschehens, z. B. hinsichtlich der Ge-
bietsabdeckung oder der Erreichung der Einsatzstellen, resultieren. 
Die Standorte der Feuer- und Rettungswachen 1 und 2 sind im Hinblick auf die Erreichung der Einsatz-
stellen und die Abdeckung der Bereiche mit den höchsten Gefahrenpotenzialen gut orientiert. Wäh-
rend die bauliche und funktionale Struktur der Feuer- und Rettungswache 2 den wesentlichen Anfor-
derungen entspricht, ist bei der Feuer- und Rettungswache 1 insbesondere eine Erschöpfung der 
räumlichen Kapazitäten festzustellen. Dieses wird zusätzlich durch die bereits umgesetzte Auslagerung 
der Ausbildung sowie Verlagerung zu externen Standorten unterstrichen. 
Am Standort der Feuer- und Rettungswache 3 besteht umfangreicher Handlungsbedarf hinsichtlich 
der Funktionalität. Die Feuerwache wurde im Jahr 2009 in einer funktional ausgebauten ehemaligen 
Industriehalle für eine geplante Dauer von 5 Jahren eingerichtet. Gleichzeitig bestehen hier Optimie-
rungsmöglichkeiten in der Gebietsabdeckung, sodass ein Neubau der Wache mit einer Verlagerung 
des Standortes angezeigt ist. 
Durch ein automatisiertes und systemgestütztes Fleetmanagement (mittels georeferenziertem GPS-
Tracking sowie Stärke-, FMS-Status- und Einsatzdatenübermittlung) kann deutliche Verbesserung in 
der Nutzung der verfügbaren Ressourcen erzielt werden. Insbesondere auf Grund der hohen Ver-
kehrsbelastung im Stadtgebiet kann durch ein einsatzbezogen konsequentes Tracking auf Basis der 
aktuellen Verkehrssituation die Erreichung der Planungsziele verbessert werden, indem das Fahrzeug 
bzw. die Einheit mit der geringsten aktuellen Fahrzeit zum Einsatzort alarmiert wird. Hierdurch kann 
auch ein motivierender Effekt im Ehrenamt hervorgerufen werden, da eine Alarmierung immer dann 
erfolgt, wenn die Notwendigkeit und der Nutzen bestehen. Außerdem kann das Einsatzmitteltracking 
zur Verbesserung der Datengrundlage für die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans und Ver-
wertbarkeit in der strategischen Planung (z. B. für Aussagen zum Einfluss von Veränderungen der Ver-
kehrsinfrastruktur) genutzt werden. 
+ Die Standorte der Feuer- und Rettungswachen 1 und 2 sind im Hinblick auf die Erreichung 
der Einsatzstellen und die Abdeckung der Bereiche mit den höchsten Gefahrenpotenzialen gut 
orientiert. Hier ist aber eine Erschöpfung der räumlichen Kapazitäten festzustellen 
Für die Feuer- und Rettungswache 3 ist aufgrund der baulichen und funktionalen Situation ein 
Neubau erforderlich.

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EINTREFFZEIT 8 MINUTEN (PLANUNGSBEREICHE STADT UND KERN) 
Die städtischen Bereiche mit einer defi-
nierten Eintreffzeit von 8 Minuten können 
planerisch durch die derzeitigen Stand-
orte der Berufsfeuerwehr fast vollständig 
erreicht werden. Der Bereich des höchs-
ten Risikos (Planungsbereich Kern) kann 
durch zwei Feuerwachen innerhalb der 
1. Eintreffzeit erreicht werden. Eine Ein-
beziehung der Freiwilligen Feuerwehr für 
die 1. Eintreffzeit ist in diesem Bereich 
anhand der tatsächlichen Eintreffzeiten 
(s. Abs. 4.5) aufgrund der erforderlichen 
Fahrzeiten nicht zuverlässig möglich.* 
Auf Basis der tatsächlichen Eintreffzei-
ten zeigen sich in den Randbereichen von 
Gievenbeck, Kinderhaus, Coerde und 
Mecklenbeck häufige Überschreitungen 
der definierten Zeit. Diese Einsatzstellen 
werden erst in den Folgeminuten durch 
das erste Fahrzeug erreicht. 
Die planerische Gebietsabdeckung an-
hand der Fahrzeitsimulation zeigt in die-
sen Bereichen ebenfalls den Grenzbereich 
der Erreichbarkeit. Somit können hier in 
gewissen Zeitbereichen, z. B. bei erhöh-
tem Verkehrsaufkommen, die Zeiten 
überschritten werden. Außerdem können 
die gegenüber der planerischen Annahme 
erhöhten Ausrückzeiten (s. Abschnitt 4.3) 
hier einen Einfluss haben. 
Insgesamt ist aber derzeit eine hinreichende Erreichbarkeit für die Bereiche mit einer Eintreffzeit von 
8 Minuten gegeben. Die Einrichtung einer zusätzlichen Wache ist nicht bedarfsgerecht. 
Die Auswertungen zeigen aber auch, dass in einigen Randlagen Grenzbereiche der Erreichbarkeit be-
stehen. Durch eine Veränderung der Verkehrsinfrastruktur, wodurch die möglichen Fahrgeschwindig-
keiten für die Einsatzfahrzeuge verringert werden, würde eine Neubewertung der Standortstruktur 
der Berufsfeuerwehr erforderlich (s. Anhang). 
  
 
*) Markiert (durchgezogene Linie) ist der städtische Bereich, in dem eine 1. Eintreffzeit von 8 Minuten definiert 
wurde (Planungsbereiche Stadt und Kern). Im übrigen Stadtgebiet wurde eine 1. Eintreffzeit von 10 Minuten de-
finiert (Planungsbereich Land). 
Abb. 81: Planerische Gebietsabdeckung durch die Berufsfeuerwehr in 
einer Eintreffzeit von 8 Minuten*

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EINTREFFZEIT 10 MINUTEN (PLANUNGSBEREICH LAND) 
Das Stadtgebiet kann großflächig durch die 
Berufsfeuerwehr innerhalb einer Eintreff-
zeit von 10 Minuten planerisch erreicht 
werden. * 
Einzelne außenliegende Stadtteile werden 
nicht oder nur teilweise abgedeckt (vgl. 
Karte). Die tatsächliche Einsatzstellenerrei-
chung und Detailanalysen in diesen Berei-
chen (s. Abs. 4.5) zeigen allerdings auch 
eine gute Erfüllung der Eintreffzeiten und 
Schutzziele durch die Freiwillige Feuer-
wehr. Insbesondere im Zeitbereich 1 (Mo.-
Fr. tagsüber) sind teilweise die Daten-
grundlagen sehr gering und die planeri-
schen Verfügbarkeiten der Freiwilligen 
Feuerwehr niedrig. Deshalb sind hier Maß-
nahmen zur Stärkung der Tagesverfügbar-
keit erforderlich (s. Abs. 6.5). 
Im südlichen Bereich deckt die Feuerwa-
che 3 einen großen, nicht besiedelten Be-
reich ab, sodass eine Verschiebung dieser 
Wache Richtung Norden möglich und sinn-
voll ist. 
 
 
Insgesamt ist durch die Kombination von Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr somit derzeit 
eine hinreichende Zielerreichung für die als ländlich definierten Bereiche mit einer Eintreffzeit von 
10 Minuten gegeben. Eine vollständige Aufgabenwahrnehmung durch die Berufsfeuerwehr scheint 
derzeit nicht erforderlich und nicht bedarfsgerecht. Aufgrund der Ausdehnung des Stadtgebietes wäre 
eine Erfüllung der 1. Eintreffzeit durch die Berufsfeuerwehr in allen im Zusammenhang besiedelten 
Bereichen nur durch mehrere zusätzliche Wachen umsetzbar. Dieses ist aufgrund der hohen Leis-
tungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr und in Bezug zum Gefahrenpotenzial der Stadt derzeit aller-
dings nicht bedarfsgerecht. 
  
 
*) Markiert (durchgezogene Linie) ist der städtische Bereich, in dem eine 1. Eintreffzeit von 8 Minuten definiert 
wurde (Planungsbereiche Stadt und Kern). Im übrigen Stadtgebiet wurde eine 1. Eintreffzeit von 10 Minuten de-
finiert (Planungsbereich Land). 
Abb. 82: Planerische Gebietsabdeckung durch die Berufsfeuerwehr in 
einer Eintreffzeit von 10 Minuten*

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RÜCKWÄRTIGE BEDARFE 
Die Anzahl und Größe der Büroräume, insbesondere für die Fachabteilungen, sind nicht hinreichend. 
Es ist bereits eine Verlagerung zu einen externen Standort erfolgt. Durch die Anpassung der 
Funktionsvorhaltung (siehe Kapitel 6 und auf Basis des RDBP) erhöhen sich die räumlichen Bedarfe des 
Einsatzdienstpersonals an den Feuer- und Rettungswachen, wodurch sich die Raumsituation weiter 
verschärfen wird. 
Ebenso sind die verfügbaren Flächen für die Aus- und Fortbildung nicht hinreichend. Vor dem 
Hintergrund der steigenden Ausbildungsbedarfe für die Laufbahnausbildung (Erhöhung der Anzahl 
Grundausbildungslehrgänge) und für die Notfallsanitäterausbildung werden die Flächen und 
Raumbedarfe an den bisherigen Standorte nicht ausreichen, sodass bereits kurzfristig Lösungen 
erforderlich sind. Langfristig ist zudem auf Basis eines Quervergleichs von einer Steigerung dieser 
Bedarfe auszugehen. 
Resultierend ergibt sich der Bedarf zur Schaffung weiterer räumlicher Kapazitäten für rückwärtige 
Tätigkeiten und zur Durchführung von Aus- und Fortbildungen. 
Vor dem Hintergrund des sich ggf. perspektivisch ergebenden Bedarfs zur Schaffung eines weiteren 
Standorts der Berufsfeuerwehr (siehe Anlage 5) ist zu erwägen, einen zusätzlichen Ausbildungs- und 
Bürostandort der Feuerwehr so zu platzieren, dass er den Einstieg in eine taktisch sinnvolle 
Erweiterung der Wachenstruktur bilden könnte. 
+ Die Anzahl und Größe der Büroräume, insbesondere für die Fachabteilungen, sind bezogen 
auf die gesamte Feuerwehr nicht hinreichend. Ebenso sind die verfügbaren Flächen für die Aus- 
und Fortbildung nicht hinreichend. Resultierend ergibt sich der Bedarf zur Schaffung weiterer 
räumlicher Kapazitäten für rückwärtige Tätigkeiten und zur Durchführung von Aus- und Fortbil-
dungen.

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4.6.2  SOLL-STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR  
Die zuvor dargestellten Auswertungen zei-
gen, dass eine Veränderung der Standort-
struktur der Berufsfeuerwehr aus einsatz-
taktischen Gründen zur Flächenabdeckung 
(insb. zum Erreichen der Schutzziele) derzeit 
nicht erforderlich ist. Jedoch ist bei anhal-
tender Veränderung der Verkehrsinfrastruk-
tur mittelfristig eine Neubewertung durch-
zuführen, da die Eintreffzeiten (auch unter 
Berücksichtigung der Freiwilligen Feuer-
wehr) die obersten akzeptablen Grenzberei-
che erreicht haben. 
In Bezug auf den baulichen Zustand sind die 
Standorte der Feuerwachen 1 und 2 als der-
zeit gesetzt anzusehen. An beiden Feuerwa-
chen sind aber (umfangreiche) energeti-
schen als auch baulich-technischen Sanie-
rungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Ka-
pazitätserweiterung erforderlich. 
Aufgrund der Grundstückslage der Feuerwa-
che 2 besteht derzeit nur eine Ausfahrtmög-
lichkeit über eine öffentliche Straße. Damit 
auch im Fall einer blockierten Ausfahrt (z. B. 
durch Unfall) weiterhin ein Ausrücken mög-
lich ist und zur Verkürzung der Anfahrts-
wege, ist die Schaffung einer zusätzlichen 
(öffentlichen) Ausfahrtmöglichkeit in Rich-
tung Nordosten (Lütkenbecker Weg) zu prüfen. 
Für die Feuerwache 3 ist aufgrund der baulichen Situation (es handelt sich eigentlich nur um ein Provi-
sorium) ein Neubau erforderlich. Die vorhandene Grundstücksoption im Bereich Hohe Geest bietet 
gute Voraussetzung für einen neuen Standort (insb. zur Schutzzielerreichung). 
○ Es ist keine Veränderung der Gebietsabdeckung der Siedlungsbereiche im Süden zu erwarten. 
○ Für den Kernbereich (höchstes Risikopotenzial) ist eine schnellere Unterstützung möglich. 
○ Durch den Neubau sind ggf. auch kapazitive Entlastungen der Feuerwache 1 und 2 möglich  
(insb. Büro- und Lagerkapazitäten). 
Aufgrund der derzeit vorhandenen kapazitiven Einschränkungen für Gesamtbedarfe der (Berufs-)Feu-
erwehr (insb. Büro-, Ausbildungs- und Lagerkapazitäten) ist neben dem Neubau der Feuerwache 3 
(inkl. des geplanten Logistikzentrums) ein Gesamtkonzept zur Deckung der aktuellen und perspektivi-
schen Gesamtbedarfe zu erstellen. Hierin sind die Raum- und Sanierungsbedarfs umfassend zu ermit-
teln und kurzfristig Umsetzungsmöglichkeiten herbeizuführen. Dabei sind auch der derzeit vorhan-
dene Verwaltungsstandort (Entscheidung zur Beibehaltung oder Rückintegration in die Feuerwachen) 
und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen der Feuerwachen 1 und 2 mit einzubeziehen. In diesem 
Zusammenhang (insb. durch die auch noch anstehenden Veränderungen durch RDBP, BSBP, 
Abb. 83: Planerische Gebietsabdeckung durch die SOLL-Standorte der 
Berufsfeuerwehr in einer Eintreffzeit von 10 Minuten

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 Stand: 05.02.2024 120 
 
Bedeutung KatS, Personalfaktorentwicklung, organisatorische Anpassungen) ist auch die aktuelle Bau-
planung für die Feuerwache 3 zu überprüfen und ggf. anzupassen.  
Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die Aus- und Fortbildung bei der Feuerwehr Münster 
(qualitative Anforderungen im Brandschutz und Rettungsdienst sowie quantitative Umfänge für den 
Grundausbildungslehrgang Berufsfeuerwehr und Notfallsanitäter Rettungsdienst) ist kurzfristig die 
Einrichtung eines Zentrums für die Aus- und Fortbildung für Brandschutz und Rettungsdienst mit Schu-
lungsräumen, Übungsflächen, Bürokapazitäten und Fahrzeugstellplätzen inklusive Räumlichkeiten für 
eine entsprechende konzentrierte (rückwärtige) Organisationseinheit erforderlich. Neben dem Ziel der 
qualitativen Verbesserung und der quantitativen Kapazitätserweiterung können hierdurch auch die 
Feuerwachen 1 und 2 entlastet und Kapazitäten für andere rückwärtige Bedarfe geschaffen werden. 
Vor dem Hintergrund des sich ggf. perspektivisch ergebenden Bedarfs zur Schaffung eines weiteren 
Standorts der Berufsfeuerwehr (siehe Anlage 5) ist zu erwägen, diesen Standort so zu platzieren, dass 
er den Einstieg in eine taktisch sinnvolle Erweiterung der Wachenstruktur bilden könnte. Da bereits 
kurzfristig ein erhöhter Ausbildungsbedarf besteht (Anpassung der Funktionsvorhaltung BSBP (siehe 
Kapitel 6) und auf Basis des RDBP), ist bis zur Umsetzung des Zentrums für Aus- und Fortbildung eine 
Interimslösung erforderlich. Ggf. könnten hierdurch auch die akuten Bedarfe im Bereich Katastrophen-
schutzlager (bis zur Fertigstellung an der neuen Feuerwache 3) und rückwärtige (Büro-)Bedarfe vo-
rübergehend gedeckt werden.

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 Stand: 05.02.2024 121 
 
4.7 ABLEITUNGEN ZUR STANDORTSTRUKTUR DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR  
4.7.1  ANFORDERUNGEN AN DIE  STANDORTSTRUKTUR DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR  
Grundsätzlich sollte in den Feuerwehrhäu-
sern, als Ausgangspunkt für das Tätigwer-
den der Freiwilligen Kräfte, ein sicheres 
Arbeiten möglich sein. Es sind alle notwen-
digen technischen und organisatorischen 
Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um dies 
zu ermöglichen. Daneben trägt ein be-
darfsgerechter baulicher Zustand auch zur 
Konservierung der Mitgliederstärke und 
Motivation bei. 
Bauliche und funktionale Handlungsbe-
darfe in teils größerem Umfang mit unter-
schiedlicher Dringlichkeit sind an zahlrei-
chen Standorten der Freiwilligen Feuer-
wehr gegeben. Zum Erhalt der baulichen 
Grundsubstanz sind an einigen Standorten 
kurzfristig Maßnahmen erforderlich bzw. 
bereits in Planung. 
Zur Erzielung eines akzeptablen funktiona-
len Zustandes, der die wesentlichen Anfor-
derungen insbesondere zum Unfallschutz 
erfüllt, sind darüber hinaus weiterge-
hende, teils umfangreiche bauliche Maß-
nahmen mittel- bis langfristig erforderlich. 
Je nach zeitlicher Dauer bis zur mittel-
/langfristigen Maßnahme sollte diese auch 
direkt umgesetzt werden. 
In der nachfolgenden Tab. 35 sind, neben den Maßnahmen, die möglichen neuen Bewertungen der 
baulichen Situation des Standortes aufgeführt. Eine Beurteilung der baulichen Umsetzbarkeit ist hier 
nicht durchgeführt worden und wird ggf. als Prüfauftrag vermerkt. In den mittel-/langfristigen Maß-
nahmen ist jeweils eine vollständige Behebung der baulich-funktionalen Mängel vorgesehen. Hierbei 
ist jeweils zu prüfen, ob eine vollständige bzw. akzeptable Umsetzung durch Umbauten oder Erweite-
rungen am Standort möglich ist. Anderenfalls wäre ein Neubau erforderlich. 
Um in annehmbarer Zeit für alle Einheiten einen entsprechenden Zustand der Standorte zu erreichen, 
ist das bereits in Umsetzung befindliche bauliche Gesamtkonzept fortzuführen. 
 
 
 
Abb. 84: Bauliche Bewertung der Feuerwehrhäuser FF

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 Stand: 05.02.2024 122 
 
ÜBERGEORDNETE THEMENFELDER 
○ Schwarz-Weiß-Trennung / Einsatzstellenhygiene 
̶ An einigen Standorten der Freiwilligen Feuerwehr besteht keine Schwarz-Weiß-Trennung. 
̶ Eine bauliche Schwarz-Weiß-Trennung in den Feuerwehrhäusern ist auch durch ein Konzept 
zur Durchführung einer frühzeitigen Einsatzstellenhygiene an der Einsatzstelle zu ergänzen. 
Durch die Einführung einer wirksamen Einsatzstellenhygiene kann bereits an der Einsatzstelle 
Kontaminationsverschleppung deutlich reduziert werden. Aus Sicht der UK NRW ersetzt es je-
doch nicht die normativen und funktionalen Anforderungen an eine gegebene Schwarz-Weiß-
Trennung in den Feuerwehrhäusern. 
̶ Ein wirksames und konsequent umgesetztes Konzept zur Einsatzstellenhygiene kann somit teil-
weise eine fehlende bauliche Schwarz-Weiß-Trennung in den Feuerwehrhäusern kompensie-
ren und als organisatorische Kompensationsmaßnahme (im Sinne einer Gefährdungsbeurtei-
lung der Feuerwehrhäuser) definiert werden.  
̶ Die Feuerwehr Münster hat bereits ein Konzept zur Umsetzung einer Einsatzstellenhygiene. 
Durch die Berufsfeuerwehr wird im Bedarfsfall ein GW-Hygiene besetzt und bei relevanten 
Brandereignissen an die Einsatzstelle gebracht. 
○ Notstromversorgung  
̶ Die Feuerwehr muss auch bei einem ggf. länger andauernden Ausfall essenzieller Energieträ-
ger, z. B. bei einem mehrtägigen flächendeckenden Stromausfall, handlungsfähig sein. Hierzu 
ist neben einer Einspeisestelle auch ein separat vorgehaltenes Stromaggregat erforderlich, um 
die Stromversorgung des Feuerwehrhauses unabhängig von den Einsatzfahrzeugen sicherstel-
len zu können.  
̶ An allen Feuerwehrhäusern wurden eine Notstromeinspeisestelle nachgerüstet. 
○ Brandmeldeanlagen / Brandfrüherkennung 
̶ Im Brandfall kann eine wirksame Brandfrüherkennung das Ausmaß von Sachschäden minimie-
ren und auch einem ggf. längeren Ausfall eines Feuerwehrstandortes entgegenwirken. 
̶ Insbesondere bei einem Neubau von Feuerwehrhäusern sollte die Installation einer Brandfrüh-
erkennung geprüft werden.  
BAUSTANDARDS FÜR DIE PLANUNG DER FEUERWEHRHÄUSER 
Im Nachgang zum Brandschutzbedarfsplan 2015 wurden für die Feuerwehrhäuser der Freiwilligen 
Feuerwehr Baustandards festgelegt, die bei Neubauten berücksichtigt werden. Diese umfassen unter 
anderem: 
○ Unterbringung Taktischer Einheiten mit 4 Fahrzeugstellplätzen (Einsatzfahrzeuge der Grundvorhal-
tung und Sonderfunktion; mindestens 50 männliche und weibliche Einsatzkräfte sowie 10-15 An-
gehörige der Jugendfeuerwehr) 
○ Positionierung der Feuerwehrhäuser unter Beachtung der erforderlichen Flächenversorgung durch 
die Taktischen Einheiten sowie als fußläufig erreichbare Notrufmeldestelle für die Bevölkerung 
○ Attraktives äußeres und inneres Erscheinungsbild der Freiwilligen Feuerwehr zur Stärkung und 
Motivation der Ehrenamtsstrukturen 
○ Autarkie des Gebäudes zwecks Funktionssicherstellung für den Betrieb einer Abschnittsführungs-
stelle, einer Notrufmeldestelle sowie der untergebrachten Einheiten im Katastrophenfall (mind. 
72 Stunden).

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 Stand: 05.02.2024 123 
 
Die Feuerwehrhäuser der Einheiten Geist, Roxel, Kinderhaus, Handorf sind Neubauten der letzten 
Jahre, die jeweils als Wiederholungsplanung stetig optimiert wurden. Aus Konsolidierungsgründen 
sind diese Gebäude in der Planungs- und Errichtungsphase als Reduktionsvarianten mit Erweite-
rungsoptionen realisiert worden. Für alle Feuerwehrhäuser wurde der einsatztaktische Bedarf eines 
4. Einstellplatzes im Brandschutzbedarfsplan 2015 festgestellt, welcher in den o.g. Planungen lediglich 
als Erweiterungsoption vorgesehen wurde. 
STANDORTWAHL VON FEUERWEHRHÄUSERN 
Bei der Wahl der Lage von Feuerwehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehr (bei Neubauten) sind aus 
bedarfsplanerischer Sicht neben einer reinen Erreichbarkeitsbetrachtung des Zuständigkeitsbereichs 
weitergehende Aspekte insb. in Bezug zu den Freiwilligen Kräften zu berücksichtigen. Darüber hinaus 
können hier auch weitergehende Aspekte des Katastrophenschutzes berücksichtigt werden. Insgesamt 
können folgende Punkte als wesentliche Kriterien für die Standortwahl von Feuerwehrhäusern der 
Freiwilligen Feuerwehr definiert werden: 
○ Erreichbarkeit des Zuständigkeitsbereichs 
̶ Maximale Fahrzeit zur Abdeckung des im Zusammenhang bebauten Bereichs 
̶ Erreichbarkeit der Einsatzstellen- bzw. Risikoschwerpunkte 
○ Aspekte der Freiwilligen Kräfte  
̶ Erreichbarkeit von den Wohnorten 
̶ Erreichbarkeit von den Arbeitsorten 
○ Weitergehende Aspekte des Katastrophenschutzes 
̶ fußläufig erreichbare Notrufmeldestelle für die Bevölkerung (s. auch Baustandards für die Pla-
nung der Feuerwehrhäuser) 
̶ äußere Einflüsse (z. B. Überschwemmungsgebiet)

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 Stand: 05.02.2024 124 
 
4.7.2  BAULICHE MAßNAHMEN FREIWILLIGE FEUERWEHR  
 
Tab. 35: Bauliche Maßnahmen Freiwillige Feuerwehr 
  
LZ 04 Altstadt umfangreicher 
Handlungsbedarf 1970
Neubau am 
Standort in 
Vorplanung
Prüfung temporärer 
Kompensationen am derzeitigen 
Standort (insb. Abstände Fzg-Halle)
Neubau -
LZ 05 Gievenbeck Handlungsbedarf 2010 - -
Schaffung von separaten, 
geschlechtergetrennten 
Umkleidebereichen, Erweiterung der 
Lagerkapazitäten
Entsprechend der Sonderaufgabe der Einheit sind zusätzliche 
Räumlichkeiten für die Mess-/Leitkomponente erforderlich.
LZ 06 Kinderhaus kein unmittelbarer 
Handlungsbedarf 2017 - - Maßnahmen der üblichen 
Bauunterhaltung -
LZ 07 Gremmendorf  Handlungsbedarf 1979 / 2011 - Prüfung der Trennung von Alarmein- 
und Ausfahrt sowie der Laufwege
Schaffung von separaten, 
geschlechtergetrennten 
Umkleidebereichen, eines Büros und 
Notstromversorgung
-
LZ 09 Geist kein unmittelbarer 
Handlungsbedarf 1977 / 2021 - - Maßnahmen der üblichen 
Bauunterhaltung -
LZ 10 Mecklenbeck Handlungsbedarf 2004 -
Prüfung von Kompensations-
maßnahmen bzgl. der Abstände in 
der Fzg-Halle
Schaffung von separaten, 
geschlechtergetrennten 
Umkleidebereichen, Erweiterung der 
Lagerkapazitäten
-
LZ 11 Roxel kein unmittelbarer 
Handlungsbedarf 2021 - - Maßnahmen der üblichen 
Bauunterhaltung -
LZ 12 Nienberge umfangreicher 
Handlungsbedarf 1975 / 1995 Neubau in Planung
Neubau
bis dahin: Prüfung temporärer 
Kompensationen am derzeitigen 
Standort (insb. Abstände Fzg-Halle)
Maßnahmen der üblichen 
Bauunterhaltung
Die Verlagerung des Standortes ist aufgrund der Kompaktheit des 
Stadtteils innerhalb des im Zusammenhang besiedelten Bereichs 
unproblematisch.
LZ 13 Häger-Uhlenbrock umfangreicher 
Handlungsbedarf 1989 / 2012 -
Prüfung temporärer 
Kompensationen am derzeitigen 
Standort (insb. Abstände Fzg-Halle)
bauliche Möglichkeiten prüfen 
(Erweiterung oder Neubau)
Die Verlagerung des Standortes ist aufgrund der Kompaktheit des 
Stadtteils innerhalb des im Zusammenhang besiedelten Bereichs 
unproblematisch.
LZ 14 Sprakel kein unmittelbarer 
Handlungsbedarf 2023 - - Maßnahmen der üblichen 
Bauunterhaltung -
LZ 15 Gelmer Handlungsbedarf 1984 Erweiterung in 
Planung
Schaffung von separaten, 
geschlechtergetrennten 
Umkleidebereichen, hinreichenden 
Sanitärräumen, eines Büros und 
Notstromversorgung
Maßnahmen der üblichen 
Bauunterhaltung -
LZ 16 Kemper Handlungsbedarf 1999 -
Prüfung temporärer 
Kompensationen am derzeitigen 
Standort
bauliche Möglichkeiten prüfen 
(Erweiterung oder Neubau)
Die Wohnorte der Einheit sind sehr auseinander gezogen. Der 
derzeitige Standort stellt einen gewissen Kompromiss der 
Erreichbarkeit dar, wäre tendenziell etwas in Richtung Innenstadt aber 
optimaler.
LZ 17 Handorf kein unmittelbarer 
Handlungsbedarf 2017 - - Maßnahmen der üblichen 
Bauunterhaltung -
LZ 18 Werse-Laer Handlungsbedarf 2004 - Prüfung der Trennung von Alarmein- 
und Ausfahrt sowie der Laufwege
Schaffung von separaten, 
geschlechtergetrennten 
Umkleidebereichen, eines Büros und 
Notstromversorgung
Die Wohnorte der Einheit sind sehr verteilt. Prinzipiell wäre eine Lage 
des Standortes in Richtung Innenstadt optimaler. 
LZ 19 Wolbeck umfangreicher 
Handlungsbedarf 1962 / 2008 -
Prüfung temporärer 
Kompensationen am derzeitigen 
Standort (insb. Abstände Fzg-Halle)
bauliche Möglichkeiten prüfen 
(Erweiterung oder Neubau)
Aufgrund der Wohnortverteilung ist weiterhin ein Standort im 
nördlichen Stadtteil erforderlich.
LZ 20 Angelmodde Handlungsbedarf 1965/ 2008 -
Prüfung der Trennung von Alarmein- 
und Ausfahrt sowie der Laufwege 
und Schaffung zusätzlicher 
Alarmparkplätze
- -
LZ 21 Hiltrup Handlungsbedarf 1966 - -
Schaffung von separaten, 
geschlechtergetrennten 
Umkleidebereichen
-
LZ 22 Amelsbüren Handlungsbedarf 1975 / 1989 -
Prüfung der Trennung von 
Laufwegen und Schaffung 
zusätzlicher Alarmparkplätze
Schaffung von separaten, 
geschlechtergetrennten 
Umkleidebereichen und einer 
Notstromversorgung
Entsprechend der Sonderaufgabe der Einheit sind zusätzliche 
Räumlichkeiten für die IuK-Komponente erforderlich.
LZ 23 Loevelingloh Handlungsbedarf 1998 -
Prüfung der Trennung von Alarmein- 
und Ausfahrt und Schaffung 
zusätzlicher Alarmparkplätze
Schaffung von separaten, 
geschlechtergetrennten 
Umkleidebereichen und einer 
Notstromversorgung
-
LZ 24 Albachten umfangreicher 
Handlungsbedarf 1948 / 1978 Neubau in Planung
Prüfung temporärer 
Kompensationen am derzeitigen 
Standort (insb. Abstände Fzg-Halle)
Neubau
Die Verlagerung des Standortes ist aufgrund der Kompaktheit des 
Stadtteils innerhalb des im Zusammenhang besiedelten Bereichs 
unproblematisch.
kurzfristig mittel- / langfristig
BaujahrEinheit Bewertung 
IST-Zustand
derzeit 
geplante
Maßnahmen
Bauliche Maßnahmen
Bemerkung

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MÖGLICHE PRIORISIERUNG BAULICHER UND FUNKTIONALER HANDLUNGSBEDARFE 
Die Tab. 36 zeigt eine 
Übersicht der zuvor fest-
gestellten Handlungsbe-
darfe. 
Aus bedarfsplanerischer 
Sicht ergibt sich auf Ba-
sis der baulichen, funkti-
onalen und einsatztakti-
schen Handlungsbedarfe 
an den Standorten die in 
der Tabelle dargestellte 
mögliche Priorisierung. 
 
 
 
 
 
 
 
 
4.8 CONTROLLINGPARAMETER UND MASSNAHMENÜBERSICHT  
CONTROLLINGPARAMETER  
Für die Einhaltung der Schutzziele sind verschiedene Parameter aus der Standortstruktur wesentliche 
Voraussetzungen. Um frühzeitig und ursachenspezifisch Abweichungen von der Einhaltung der Schutz-
ziele erkennen zu können, sind neben den Schutzzielen selbst weitere Parameter zu überwachen. 
Hierzu werden folgende Controllingparameter definiert: 
○ Ausrückzeit Berufsfeuerwehr 
(im Mittel 1 Minute, im 90 %-Perzentil 1,5 Minuten) 
○ Ausrückzeiten Freiwillige Feuerwehr in Bezug auf Anfahrzeiten und das Erreichen von Schutz-
zielanforderungen* (s. Tab. 37) 
○ Einsatzfrequenzen Freiwillige Feuerwehr: Überwachung und individuelle Abstimmung mit den 
Einheiten 
Ab 150 Einsätzen bzw. Alarmierungen (Alarmierungen mit mehreren Einsätzen, insb. Unwetter, 
 
*) Entsprechend den Auswertungen in Abs. 4.6.1 müssen die außenliegenden Einheiten die Anforderungen an 
die 1. Eintreffzeit von 10 Minuten erfüllen (Schutzziel 1 - Land, Schutzziel 1 - THL). Die übrigen Einheiten werden 
für die Anforderungen der 2. Eintreffzeit von 13 Minuten berücksichtigt (Schutzziel 2).  
Lfd. Nr. Standort / Einheit Bewertung 
IST-Zustand Priorität Derzeitige bzw. geplante Maßnahmen
1 LZ 12 Nienberge hoch Neubau in Planung
2 LZ 24 Albachten hoch Neubau in Planung
3 LZ 04 Altstadt hoch Neubau am Standort in Vorplanung
4 LZ 19 Wolbeck hoch
5 LZ 13 Häger-Uhlenbrock hoch
6 LZ 16 Kemper mittel
7 LZ 07 Gremmendorf mittel
8 LZ 15 Gelmer mittel
9 LZ 23 Loevelingloh mittel
10 LZ 10 Mecklenbeck mittel
11 LZ 20 Angelmodde mittel
12 LZ 21 Hiltrup mittel
13 LZ 22 Amelsbüren mittel
14 LZ 18 Werse-Laer mittel
15 LZ 05 Gievenbeck mittel
16 LZ 06 Kinderhaus -
17 LZ 17 Handorf -
18 LZ 09 Geist -
19 LZ 11 Roxel -
20 LZ 14 Sprakel -
Tab. 36: Prioritätenliste der Handlungsbedarfe an den Feuerwehrhäusern

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sind hierbei nur einfach zu werten) sind entlastende Maßnahmen zu prüfen, ab 200 Einsätzen pro 
Einheit und Jahr sind konkrete Maßnahmen umzusetzen. 
 
Tab. 37: Controllingparameter für die Ausrückzeit der 
Freiwilligen Feuerwehr 
MASSNAHMENÜBERSICHT STANDORTSTRUKTUR  
Aus der SOLL-Konzeption ergeben sich folgende konkrete Anpassungsmaßnahmen:  
 
Tab. 38: Maßnahmenübersicht Standortstruktur 
  
Einheit
erforderliche 
Eintreffzeit
[min]
notwendige 
Fahrzeit
[min]
resultierende 
Ausrückzeit
[min]
LZ 4 Altstadt 13 5 8
LZ 5 Gievenbeck 13 5 8
LZ 6 Kinderhaus 13 4 9
LZ 7 Gremmendorf 13 4 9
LZ 9 Geist 13 5 8
LZ 10 Mecklenbeck 13 4 9
LZ 11 Roxel 10 3 7
LZ 12 Nienberge 13 3 10
LZ 13 Häger-Uhlenbrock 13 1 12
LZ 14 Sprakel 10 3 7
LZ 15 Gelmer 10 2 8
LZ 16 Kemper 13 5 8
LZ 17 Handorf 10 3 7
LZ 18 Werse-Laer 13 5 8
LZ 19 Wolbeck 10 4 6
LZ 20 Angelmodde 13 2 11
LZ 21 Hiltrup 13 6 7
LZ 22 Amelsbüren 13 2 11
LZ 23 Loevelingloh 13 1 12
LZ 24 Albachten 10 2 8
Nr. Thema Maßnahme Umsetzung
StS_1 Standortstruktur 2024/2025
StS_2 Standortstruktur Einführung eines georeferenzierten Einsatzmitteltrackings 2024-2029
StS_3 Standortstruktur 2024-2029
StS_4 Standortstruktur 2024/2025
StS_5 Standortstruktur 2024-2029
StS_6 Standortstruktur 2024-2029
StS_7 Standortstruktur 2024/2025
StS_8 Standortstruktur sofort
StS_9 Standortstruktur ab 2024
StS_10 Standortstruktur 2024/2025
Maßnahmen zur Reduktion der Ausrückzeit der Berufsfeuerwehr
(Voralarm, Controlling, bauliche Berücksichtigung)
Neubau der Feuer- und Rettungswache 3 im Bereich Hohe Geest (inkl. Logistikzentrum)
Erstellung eines baulichen Konzeptes für die Feuerwachen 1 und 2 in Verbindung mit dem Bau der Feuerwache 3 
(u.a. Lagerkapazitäten, Werkstätten, Sanierungsbedarf)
Prüfung der Schaffung einer zusätzlichen Ausfahrtmöglichkeit Richtung Nordosten für die Feuerwache 2
Prüfung temporärer Kompensationsmaßnahmen an den Standorten Altstadt, Nienberge, Häger-Uhlenbrock, Kemper, 
Wolbeck und Albachten
weitere Umsetzung des baulichen Konzeptes für die Freiwillige Feuerwehr
Überprüfung der Ausrückbereiche der Freiwilligen Feuerwehr 
(anhand von Fahrzeitbetrachtungen und weitergehender einsatztaktischer und -organisatorischer Aspekte)
Errichtung eines Zentrums für Aus- und Fortbildung für Brandschutz und Rettungsdienst
(mit Schulungsräumen, Übungsflächen, Bürokapazitäten, Fahrzeugstellplätzen und technischer Ausstattung)
Interimslösung zur Schaffung von Ausbildungsmöglichkeiten (Grundausbildungslehrgang BF, Notfallsanitäter), 
Katastrophenschutzlager und rückwärtiger Kapazitäten

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5 BETRIEB UND VORHALTUNGEN IN DER LEITSTELLE  
In diesem Kapitel werden die für die Funktionsbesetzung der Leitstelle relevanten Bemessungsergeb-
nisse dargestellt und ein entsprechendes Besetzungsmodell abgeleitet. 
Die Leitstelle stellt nicht nur durch die Annahme des europaweit einheitlichen Notrufs 112 und der 
Alarmierung der Einheiten der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr das zentrale Kernelement des Füh-
rungs- und Lagezentrums der Feuerwehr Münster zur Sicherstellung täglicher Aufgaben und aufwach-
sender Lagen (Großeinsatzlagen und Katastrophen) dar. 
Zur Bemessung des Personalbedarfs im Dispositionsbetrieb wird eine Prozessbetrachtung von Notruf-
annahme und Notrufbearbeitung, Disposition, Alarmierung und der weitergehenden Bearbeitung von 
Einsätzen (Regelbetrieb und „besondere Lagen“) durchgeführt und hiermit bedarfsgerechte und opti-
mierte Besetzungszeiten der Einsatzleitplätze (Tischbesetzungszeiten) abgeleitet. 
Hierzu wird eine Bemessung in zwei Ebenen durchgeführt, die die verschiedenen Tätigkeitsbereiche 
im operativen Dienstbetrieb der Leitstelle abbilden und in Kombination die notwendige Vorhaltung 
ergeben: 
○ risikoabhängige Bemessung pro Stundenintervall zur adäquaten Bediensicherheit der Notruf- und 
Anrufentgegennahme unter Berücksichtigung der empirisch aufgetretenen Duplizitätsereignisse 
○ frequenzabhängige Bemessung pro Stundenintervall zur adäquaten Bearbeitungssicherheit der 
einsatzbegleitenden Tätigkeiten (auf Basis Einsatz- und Telefonieaufkommen)  
Zur Umsetzung der in der Gesamtheit resultierenden Besetzungsbedarfe werden weitergehende ein-
satzbezogene Bedarfe (z. B. Führungsstruktur, Nachbesetzungen) sowie andere Determinanten (z. B. 
grundsätzliche Arbeitszeitgestaltung) berücksichtigt. 
5.1 IST-ZUSTAND DER LEITSTELLE  UND DATENGRUNDLAGE  
Im Dispositionsbetrieb ist folgende Besetzung der Einsatzleitplätze umgesetzt: 
○ 2 Einsatzleitplätze rund-um-die-Uhr 
○ 1 Einsatzleitplatz Montag bis Freitag 7:30-20:00 Uhr und Samstag, Sonntag, Feiertag 9:00-
19:00 Uhr 
○ 1 Einsatzleitplatz Montag bis Freitag 9:00-16:00 Uhr 
Zur Besetzung der Einsatzleitplätze sind rund-um-die-Uhr 5 S-Funktionen der Disposition und 1 Funk-
tion diensthabende Schichtführung im Dienst. Davon wird durch eine Funktion der Führungsassistent 
B-Dienst während der Bereitschaftszeit besetzt. Zusätzlich werden Montag bis Freitag 3 Tagesdispo-
nenten, an Wochenenden und Feiertagen ein Tagesdisponent besetzt. Darüber hinaus wird rund-um-
die-Uhr eine Funktion im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst zur Lagedienstführung vorgehal-
ten. 
Unter Beachtung der mittleren Anzahl von Wochenfeiertagen beläuft sich der Umfang der gesamten 
Besetzzeiten der Einsatzleitplätze auf einen Umfang von 23.180 h/p. a. Hierzu werden Disponenten, 
ein diensthabender Schichtführer und ein Lagedienstführer an 69.570 h/p. a. in der Leitstelle vorgehal-
ten. 
Neben der Besetzung der Einsatzleitplätze sind für die Beschäftigten Zeiten für Ausbildung, Dienst-
sport und Regietätigkeiten vorgesehen (im Umfang von 2-3 Stunden pro Funktion und Tag).

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 Stand: 05.02.2024 128 
 
 
Tab. 39: Besetzungsstunden der Leitstelle im IST-Zustand 
+ Im IST-Zustand werden in der Leitstelle 5 S-Funktionen rund-um-die-Uhr sowie eine zusätz-
liche Tagverstärkung vorgehalten. 
BESETZUNGSZEITEN DER EINSATZLEITPLÄTZE  
Im Folgenden sind die Besetzungszeiten der Leitstelle im IST-Zustand dargestellt. Die einzelnen Tätig-
keitsblöcke sind im Rahmen eines Tischzeitenplans für die rund-um-die-Uhr-Funktionen verteilt vorge-
sehen, sodass ein Wechsel zwischen Tischbesetzungszeiten (ELP) und Bereitschaftszeiten (BSZ) bzw. 
sonstiger Zeiten erfolgt. Folgende Bedeutungen und Einteilung der Dienstzeiten sind verwendet: 
Dienstzeiten mit geplanter Inanspruchnahme: 
ELP: Einsatzleitplatzbesetzung 
AZ*: Arbeitszeit (Regiezeit, Sport, Ausbildung) 
 
Dienstzeiten ohne geplante Inanspruchnahme: 
BSZ: Bereitschaftszeit (Verfügbarkeit zur Ad-hoc-Verstärkung) 
Fzg: Bereitschaftszeit (Fahrzeugbesetzung) 
LDF/SF: Bereitschaftszeit für operativ-taktische Führung (Lage-
dienstführung/diensthabende Schichtführung) 
MONTAG BIS DONNERSTAG 
 
Abb. 85: Besetzungszeiten der Leitstelle im IST-Zustand Montag bis Donnerstag 
 
*) Die Arbeitszeit ist für die einzelnen Funktionen über den Tag verteilt vorgesehen.  
Lagedienstführung 24 24 24 8.760           
diensthabende Schichtführung 24 24 24 8.760           
Disposition 149 146 130 52.050         
Gesamt 197 194 178 69.570         
Besetzungsart
Besetzungsstunden [IST]
Montag-
Donnerstag
[200 Tage]
Freitag
[50 Tage]
Sa. / So. / 
Feiertag
[115 Tage]
Gesamt
[IST]
Lagedienstführung 0 24 24
Dienstschichtführung
SF
AZ
SF
ELP
SF
AZ
AZ
SF 11 13 24
Einsatzleitplatz 6
Tagesfunktion
BSZ
ELP
BSZ
ELP
ELP 7,5 1 8,5
Einsatzleitplatz 5
Tagesfunktion
ELP
ELP
BSZ
ELP
BSZ 7,5 1 8,5
Einsatzleitplatz 4
Tagesfunktion
ELP
ELP
AZ
AZ
BSZ
BSZ
AZ
AZ
ELP
BSZ
ELP
ELP
BSZ
ELP 10 2 12
Einsatzleitplatz 3
BSZ
ELP 0,5 23,5 24
Einsatzleitplatz 2
ELP
BSZ
BSZ
ELP
ELP
BSZ
ELP
BSZ
ELP
BSZ
BSZ
ELP
BSZ
ELP 14,5 9,5 24
Einsatzleitplatz 1 24 0 24
Bereitschaftsfunktion 2
Ad-hoc-Verstärkung 13 11 24
Bereitschaftsfunktion 1
Fahrzeugbesetzung 0 24 24
88 109 197
10,4 13,6 24,0
BSZ
Mittel pro Funktion
(ohne LDF, DSF und Tagesfunktionen)
Summe
Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg
BSZ BSZ BSZ BSZAZ AZ AZ AZ AZ AZ
FzgFzg Fzg Fzg Fzg Fzg FzgFzg Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg
AZ AZ AZ AZ AZ AZ BSZ BSZ BSZ BSZ BSZ BSZAZ BSZ
ELPELP ELP ELP ELP ELP ELPELP ELP ELP ELP ELP ELPELP ELP ELP ELP ELP ELP
BSZ ELP ELP ELP
ELP ELP ELP ELP ELP
ELP BSZ ELP BSZ BSZ
BSZ BSZ
ELP ELP BSZ ELP ELP ELP BSZ ELP
BSZ BSZ BSZ BSZ BSZ BSZBSZ BSZ BSZ BSZ BSZ BSZBSZ BSZ BSZ BSZ BSZ BSZ BSZ BSZ
ELP ELP ELP ELPELP
ELP ELP ELP ELP ELPELP
ELP ELP ELPELP ELP ELP
AZ AZ AZ AZSF SF SF SF SF SF ELP ELP
LDF LDF LDF LDFLDF LDF LDF LDF LDF LDFLDF LDF LDF LDF LDF LDF
ELP SF SF SFELP AZ SFSF
LDF LDF LDF LDF LDF LDF
14:00 - 
15:00
15:00 - 
16:00
16:00 - 
17:00
17:00 - 
18:00
18:00 - 
19:00
19:00 - 
20:00
8:00 - 
9:00
9:00 - 
10:00
10:00 - 
11:00
11:00 - 
12:00
12:00 - 
13:00
13:00 - 
14:00
LDF LDF
0:00 - 
1:00
1:00 - 
2:00
2:00 - 
3:00
3:00 - 
4:00
4:00 - 
5:00
5:00 - 
6:00
6:00 - 
7:00
7:00 - 
8:00
Funktion
Besetzungsplan Leitstelle  –  Montag bis Donnerstag Dienstzeiten [h]
geplante 
Inanspruch-
nahme
ohne geplante 
Inanspruch-
nahme
Summe20:00 - 
21:00
21:00 - 
22:00
22:00 - 
23:00
23:00 - 
24:00

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FREITAG 
 
Abb. 86: Besetzungszeiten der Leitstelle im IST-Zustand Freitag 
SAMSTAG, SONNTAG, FEIERTAG 
 
Abb. 87: Besetzungszeiten der Leitstelle im IST-Zustand Samstag, Sonntag, Feiertag 
  
Lagedienstführung 0 24 24
Dienstschichtführung
SF
AZ
AZ
SF
SF
ELP
SF
AZ
AZ
ELP
ELP
SF 11,5 12,5 24
Einsatzleitplatz 6
Tagesfunktion
ELP
BSZ 6,5 0,5 7
Einsatzleitplatz 5
Tagesfunktion
ELP
ELP
BSZ
ELP 6,5 0,5 7
Einsatzleitplatz 4
Tagesfunktion
ELP
ELP
AZ
AZ
BSZ
BSZ
AZ
AZ
ELP
ELP
BSZ
BSZ
ELP
ELP
BSZ
ELP 9,5 2,5 12
Einsatzleitplatz 3
BSZ
ELP
BSZ
ELP
BSZ
ELP 1,5 22,5 24
Einsatzleitplatz 2
ELP
BSZ
BSZ
ELP
ELP
BSZ
BSZ
ELP
ELP
BSZ
BSZ
ELP 14 10 24
Einsatzleitplatz 1 24 0 24
Bereitschaftsfunktion 2
Ad-hoc-Verstärkung 10 14 24
Bereitschaftsfunktion 1
Fahrzeugbesetzung 0 24 24
83,5 110,5 194
9,9 14,1 24,0
BSZ
Mittel pro Funktion
(ohne LDF, DSF und Tagesfunktionen)
Summe
Fzg Fzg Fzg Fzg FzgFzg Fzg Fzg Fzg Fzg FzgFzg Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg
BSZ
Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg
BSZ BSZ BSZ BSZ BSZ BSZAZ BSZ BSZ BSZ BSZ BSZAZ AZ AZ AZ AZ AZ AZ AZ AZ BSZ BSZ
ELPELP ELP ELP ELP ELP ELPELP ELP ELP ELP ELP ELPELP ELP ELP ELP ELP ELP
ELP BSZ BSZ ELP
ELP ELP ELP ELP ELP
ELP BSZ BSZ BSZ ELP
BSZ
ELP ELP BSZ ELP ELP ELP BSZ ELP ELP
BSZ BSZ BSZ BSZ BSZ BSZBSZ BSZ BSZ BSZ BSZ BSZBSZ BSZ BSZ BSZ BSZ BSZ BSZ
ELP ELP ELP ELP
ELP ELP ELP ELP ELP
ELP ELP ELPELP ELP ELP
LDF LDFLDF LDF LDF LDF LDF LDF
ELP ELP SFSF SF ELP ELP ELPSF AZ AZ AZSF SF SF SF SF SF
20:00 - 
21:00
21:00 - 
22:00
22:00 - 
23:00
23:00 - 
24:00
LDF LDF LDF LDF LDF LDF
14:00 - 
15:00
15:00 - 
16:00
16:00 - 
17:00
17:00 - 
18:00
18:00 - 
19:00
19:00 - 
20:00
8:00 - 
9:00
9:00 - 
10:00
10:00 - 
11:00
11:00 - 
12:00
12:00 - 
13:00
13:00 - 
14:00
LDF LDF LDF LDF LDF LDFLDF LDF LDF LDF
0:00 - 
1:00
1:00 - 
2:00
2:00 - 
3:00
3:00 - 
4:00
4:00 - 
5:00
5:00 - 
6:00
6:00 - 
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Funktion
Besetzungsplan Leitstelle  –  Freitag Dienstzeiten [h]
geplante 
Inanspruch-
nahme
ohne geplante 
Inanspruch-
nahme
Summe

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 130 
 
DATENGRUNDLAGE  FÜR DIE BEMESSUNG  
Zur Bemessung der bedarfsgerechten Be-
setzung der Leitstelle werden alle Telefon-
gespräche und Einsätze des Zeitraums 
01.01.2021 bis 31.12.2021 (1 Jahr) analy-
siert. 
Aufgrund des überproportionalen Anruf- 
und Einsatzaufkommens am 01.01. (Neu-
jahr), 01.02. (Sturmlage), 14.07. (Starkre-
gen) sowie im Zeitraum 07.-11.02. 
(Schnee) werden diese Tage von der Aus-
wertung exkludiert. 
Damit können insgesamt 180.037 ein- und 
ausgehende Telefonate für die weitere 
Auswertung berücksichtigt werden. (Einge-
laufene Brandmeldeanlagen werden ana-
log zu eingehenden Telefonaten berück-
sichtigt.) 
Den Anrufarten werden folgende Prioritäten der Anrufbearbeitung zugeordnet: 
Priorität 1: Notruf, BMA, Polizei, andere Leitstellen 
Priorität 2: Krankentransport („19222“) 
Priorität 3: allgemeine ein- und ausgehende Telefonate 
Daneben wird die Einsatzhäufigkeit in der 
Leitstelle betrachtet. Im selben Zeitraum 
wurden insgesamt 40.653 relevante Ein-
sätze dokumentiert. Neben den Einsätzen 
von Feuerwehr, Notfallrettung und Kran-
kentransport umfasst dies auch Doku-
mentationen im Einsatzleitsystem (z. B. 
Dokumentation von Sicherheitswachen 
und Übungen), ggf. ohne Fahrzeugbewe-
gungen. 
  
Notruf 68.151 66.344
BMA 424 407
Krankentransport 17.088 16.570
Polizei/Leitstellen 5.623 5.468
Allgemeine Telefonate 59.067 56.514
Abgehende Telefonate 36.376 34.734
Summe 186.729 180.037
Anrufart Telefonate zur 
Auswertung
Gesamtzahl 
Telefonate
Tab. 40: Gesamtzahlen der Telefonie 
Feuerwehr 2.893 2.607
Notfallrettung 25.906 25.274
Krankentransport 12.704 12.359
Dokumentationen 430 413
Summe 41.933 40.653
Gesamtzahl 
EinsätzeEinsatzart Einsätze zur 
Auswertung
Tab. 41: Gesamtzahlen der Einsätze

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 131 
 
ANALYSE DES TELEFONIEAUFKOMMENS IN ABHÄNGIGKEIT VON DER TAGESZEIT  
Datenbasis für die Auswertung der dargestellten Tagesganglinie waren alle Telefonate (180.037) in der 
Leitstelle im Betrachtungszeitraum (insg. 357 Tage). 
Im Diagramm (Abb. 88) ist die durchschnittliche Anzahl an Telefongesprächen in der jeweiligen Stunde 
des Tages, differenziert in 3 Tageskategorien, dargestellt. Die nach Wochentagen differenzierte Dar-
stellung des Tagespegels zeigt im Zeitbereich Montag bis Freitag 7:00 bis 17:00 Uhr ein erhöhtes An-
rufaufkommen gegenüber den Wochenendtagen und Feiertagen.  
 
Abb. 88: Tagesganglinien für alle Telefonate 
+ Im Zeitbereich Montag bis Freitag 7:00 bis 17:00 Uhr ist ein erhöhtes Anrufaufkommen ge-
genüber den Wochenendtagen und Feiertagen festzustellen.  
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Mittlere Anzahl Telefonate pro Stunde
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BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 132 
 
Beispielhaft sind zusätzlich 
die separaten Tagesgangli-
nien für die Telefonate der 
Priorität 1 (Abb. 89) sowie die 
Anrufe zum Krankentransport 
(Abb. 88; „19222“) darge-
stellt. Die mittlere Anzahl der 
Telefonate der Priorität 1 
zeigt für alle Wochentage 
ähnliche Verläufe. In den 
Nachtstunden liegt die mitt-
lere Anzahl an den Wochen-
end- und Feiertagen höher 
als Montag bis Freitag. Tags-
über ist die mittlere Anzahl 
an Sonn- und Feiertagen et-
was geringer. Für die Anrufe 
zum Krankentransport ist ein 
erhöhtes Aufkommen im 
Zeitbereich Montag bis Frei-
tag 8:00 bis 18:00 Uhr festzu-
stellen. In diesen Zeitraum 
fallen rund zwei Drittel aller 
Anrufe unter der Telefon-
nummer „19222“. In den 
Nachtstunden ist die mittlere 
Anzahl Anrufe pro Stunde an 
allen Tageskategorien ähnlich 
gering. 
 
+ An allen Wochen- und Feiertagen ist ein vergleichbares Telefonieaufkommen der Priorität 
1 festzustellen. Für den Krankentransport ist im Zeitraum Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr 
das Anrufaufkommen erhöht gegenüber den übrigen Tageskategorien. 
ANALYSE DES EINSATZAUFKOMMENS IN ABHÄNGIGKEIT VON DER TAGESZEIT  
Datenbasis für die Auswertung der dargestellten Tagesganglinien waren alle in der Leitstelle dokumen-
tierten Einsätze (40.653) im Betrachtungszeitraum (insg. 357 Tage). 
Im Diagramm (Abb. 91) ist die durchschnittliche Anzahl Einsätze (zum Alarmierungszeitpunkt) in der 
jeweiligen Stunde des Tages, differenziert in 3 Tageskategorien, dargestellt. 
Die nach Wochentagen differenzierte Darstellung des Tagespegels zeigt im Zeitbereich Montag bis 
Freitag 8:00 bis 13:00 Uhr ein erhöhtes Einsatzaufkommen gegenüber den Wochenendtagen und Fei-
ertagen. 
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Abb. 89: Tagesganglinien für die Anrufe mit der Priorität 1 
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Mittlere Anzahl Telefonate pro Stunde
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Montag bis Freitag
Samstag
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Abb. 90: Tagesganglinien der Anrufe zum Krankentransport

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BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 133 
 
 
Abb. 91: Tagesganglinien für alle Einsätze 
Beispielhaft sind zusätzlich 
die separaten Tagesgangli-
nien für die Einsätze der Not-
fallrettung sowie für die Kran-
kentransporte dargestellt. 
In der Notfallrettung wie 
auch bei den Feuerwehrein-
sätzen sind ähnliche Verläufe 
des stündlichen Einsatzauf-
kommens an allen Wochenta-
gen festzustellen.  
Für die Einsätze der Notfall-
rettung liegt die mittlere An-
zahl Einsätze pro Stunde in 
den Nachtstunden an den 
Wochenend- und Feiertagen 
etwas höher als Montag bis 
Freitag. Dafür ist am Vormit-
tag Montag bis Freitag ein 
etwas höheres Einsatzauf-
kommen gegeben. 
  
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Mittlere Anzahl Einsätze pro Stunde
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Abb. 92: Tagesganglinien der Einsätze zur Notfallrettung

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BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 134 
 
Bei den Krankentransporten 
zeigt sich ein erhöhtes Ein-
satzaufkommen im Zeitbe-
reich Montag bis Freitag 7:00 
bis 16:00 Uhr. In diesen Zeit-
raum fallen rund 60 % aller 
Krankentransporte. In den 
Nachtstunden ist die mittlere 
Anzahl Einsätze pro Stunde in 
allen Tageskategorien ähnlich 
gering. 
 
 
+ An allen Wochen- und Feiertagen ist ein vergleichbares Einsatzaufkommen für die Notfall-
rettung und Feuerwehreinsätze festzustellen. Bei den Krankentransporten ist Montag bis Frei-
tag tagsüber das Aufkommen höher gegenüber den übrigen Tageskategorien und Nachtstun-
den. 
AUFGABENWAHRNEHMUNG IM IST -ZUSTAND  
Im Mittel lag die Wartezeit bei Notrufen im Betrachtungszeitraum bei 10,4 Sekunden. 
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese Wartezeit nicht allein durch die Duplizität von Anrufen zu-
stande kommt (mehr gleichzeitige Anrufe als zur Verfügung stehende Annahmeplätze). Auch wenn 
kein weiteres Telefonat lief, betrug die mittlere Wartezeit eines Notrufs 10,0 Sekunden. Diese „Nor-
malwartezeit“ tritt also immer unabhängig von laufenden Anrufen auf. Als Zielwert ist hier eine Zeit 
von 5 Sekunden anzustreben. 
Die festgestellte mittlere Normalwartezeit ist auch im Vergleich zu anderen Leitstellen als hoch einzu-
stufen. Mögliche Gründe hierfür können sein: 
Hohe Arbeitsauslastung in der Disposition neben der Anrufannahme (u.a. Einsatzbegleitung, Führen 
von Funkgesprächen) 
Technische Verzögerung zwischen dem Eingang eines Gesprächs in der Leitstelle (dokumentierter Zeit-
stempel des Beginns) und der Signalisierung in der Leitstelle. 
Aus Sicht von Lülf+ sind folgende Versorgungsniveaus für die maximalen (zusätzlichen) Wartezeiten* 
bedarfsgerecht, die durch die Verzögerung bei Duplizitäten von Anrufen auftreten: 
○ Versorgungsniveau 1: 10 Sekunden   für Anrufe der Priorität 1: Notruf, BMA,  
Polizei, andere Leitstellen 
○ Versorgungsniveau 2: 20 Sekunden  für Anrufe zum Krankentransport 
○ Versorgungsniveau 3: 30 Sekunden  für allgemeine Telefonate 
 
*) Wartezeiten, die über die mittlere Normalwartezeit hinausgehen 
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Mittlere Anzahl Einsätze pro Stunde
Uhrzeit
Montag bis Freitag
Samstag
Sonntag/Feiertag
Abb. 93: Tagesganglinien der Krankentransporte

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BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 135 
 
Diese Versorgungsniveaus werden als Grundlagen für die risikoabhängige SOLL-Bemessung herangezo-
gen. 
Die Erfüllung dieser Versorgungsniveaus im IST-Zustand ist in der Tabelle dargestellt. 
(Eine stundengenaue Auswertung ist als Anlage aufgeführt.) 
 
Tab. 42: Erfüllung der Versorgungsniveaus im IST-Zustand* 
5.2 RISIKOABHÄNGIGE  BEMESSUNG DER FUNKTIONSBESETZUNG  
5.2.1  ERLÄUTERUNG DER VORGEHENSWEISE  
EINLEITUNG UND PLANUNGSANSATZ 
In der risikoabhängigen Bemessung wird ermittelt, wie viele Einsatzleitplätze besetzt sein müssen, um 
eine zeitgerechte Annahme gleichzeitiger Anrufe entsprechend den zuvor definierten Versorgungsni-
veaus gewährleisten zu können (Annahmesicherheit). 
Dazu wird im Rahmen einer Simulation die theoretische Wartezeit von Anrufen bei verschiedener An-
zahl besetzter Einsatzleitplätze ermittelt. Basis hierfür sind die tatsächlichen Telefonate in der Leit-
stelle im Betrachtungszeitrum mit ihrer jeweiligen Eingangszeit und ihrer Gesprächsdauer. 
Anschließend erfolgt eine Auswertung der Anzahl nicht innerhalb der definierten Versorgungsniveaus 
bedienbarer Anrufe in Bezug auf Stundenintervalle und Tagesbereiche (Montag bis Freitag, Samstag, 
Sonn-/Feiertag). Ein Toleranzbereich dient dabei zum Aufzeigen von Möglichkeiten zur wirtschaftli-
chen und dienstplanerischen Glättung von Spitzen in einzelnen Stundenintervallen für das abschlie-
ßende Besetzungsmodell. 
+ Planungsansatz: 99 % der Telefonate sollen innerhalb des Versorgungsniveau bedient wer-
den können (Toleranzwert: 1 %-Punkt). 
→ maximal 1 % (Toleranzbereich 2 %) der Anrufe sollen eine längere Wartezeit als das Versor-
gungsniveau aufweisen.  
 
*) bezogen auf auswertbare Telefonate 
absolut Anteil *
Versorgungsniveau 1 72.219 11.410 52.818 86,9%
Versorgungsniveau 2 16.570 322 14.684 90,4%
Versorgungsniveau 3 91.248 35.928 54.189 98,0%
Gesamt 180.037 47.660 121.691 91,9%
Anm.: Betrachtung nur für eingehende Anrufe. Nicht auswertbare Telefonate durch fehlende 
Zeiten oder Auflegen nach wenigen Sekunden (geringer als Normalwartezeit).	 	 	 	 	 	 	
Versorgungsniveau Gesamtzahl 
Telefonate
 Niveau erreichtdavon nicht 
auswertbar

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 Stand: 05.02.2024 136 
 
SIMULATION DER DOKUMENTIERTEN TELEFONATE 
Folgende Annahmen werden bei der Simulation zugrunde gelegt: 
○ Mittlere Normalwartezeit: 5 Sekunden 
○ Sind mehrere Anrufe gleichzeitig in der Warteschleife, werden diese entsprechend ihrer Priorität 
angenommen. 
○ Alle Einsatzleitplätze nehmen alle Anrufe an. 
○ Bei Anrufen, zu denen keine tatsächliche Gesprächsdauer ermittelt werden kann (z. B. aufgelegte 
Anrufe), wird wie folgt verfahren: 
̶ Ist bei aufgelegten Anrufen die Zeit zwischen Anrufeingang und Auflegen kleiner als die Nor-
malwartezeit, erfolgt keine Berücksichtigung des Anrufs. (Auch wenn kein anderes Telefonat 
lief, hätte dieser Anruf nicht abgenommen werden können.) 
̶ Ansonsten wird eine mittlere Gesprächsdauer angenommen (mittlere gerundete Gesprächs-
dauern im Betrachtungszeitraum). 
○ Bei ausgelösten Brandmeldeanlagen wird eine „Gesprächsdauer“ von 60 Sekunden angenommen. 
○ Abgehende Telefonate werden zum Zeitpunkt des Beginns wie eingehende Anrufe behandelt. 
○ Laufende Gespräche (insbesondere allgemeine Telefonate) werden nicht aufgelegt, um einen an-
deren Anruf (z. B. Notruf) anzunehmen. 
→ Maximalbetrachtung 
○ Damit Einzelereignisse keinen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtergebnis haben, wird für jedes 
Stundenintervall die maximale Anzahl an Notrufen bzw. Telefonaten in einer Stunde ermittelt. Lag 
diese maximale Anzahl deutlich oberhalb des zweithöchsten Wertes, so wird dieses einzelne Stun-
denintervall an dem entsprechenden Tag nicht ausgewertet. 
5.2.2  ERGEBNISSE DER RISIKOABHÄNGIGEN BEMESSUNG  
MONTAG BIS FREITAG 
 
Tab. 43: Anteil Telefonate außerhalb Versorgungsniveau Montag bis Freitag

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 Stand: 05.02.2024 137 
 
SAMSTAG 
 
Tab. 44: Anteil Telefonate außerhalb Versorgungsniveau Samstag 
SONNTAG/FEIERTAG 
 
Tab. 45: Anteil Telefonate außerhalb Versorgungsniveau Sonntag/Feiertag 
 
5.3 FREQUENZABHÄNGIGE BEMESSUNG DER FUNKTIONSBESETZUNG  
5.3.1  ERLÄUTERUNG DER VORGEHENSWEISE  
In der frequenzabhängigen Bemessung wird ermittelt, wie viele Einsatzbearbeiter in der Leitstelle not-
wendig sind, um eine Bearbeitung der einsatzbegleitenden Tätigkeiten gewährleisten zu können (Be-
arbeitungssicherheit). 
Basis ist hierbei die tageszeitliche Verteilung des tatsächlichen Einsatzgeschehens und der Gesprächs-
dauern der Telefonate im Betrachtungszeitraum. (Die Einsätze sind zum Zeitpunkt der Alarmierung 
berücksichtigt.) 
Die Bearbeitungszeiten in der Leitstelle der einzelnen Einsätze werden differenziert nach der Einsatz-
art berücksichtigt. Auf Basis von Lülf+‑Erfahrungswerten für die vorliegende Organisation beanspru-
chen die Einsätze folgende Zeitbedarfe für die rückwärtige Einsatzsteuerung (z. B. Entgegennahme von 
Rückmeldungen) in der Leitstelle: 
○ Feuerwehr: 30,0 Minuten 
○ Notfallrettung: 7,5 Minuten 
○ Krankentransport: 6,0 Minuten 
○ Dokumentationen: 2,5 Minuten 
Bei den Zeitbedarfen ist zu berücksichtigen, dass sich diese über den gesamten Einsatzverlauf vertei-
len und nicht alle zum Zeitpunkt der Alarmierung anfallen. Außerdem handelt es sich teilweise um

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 Stand: 05.02.2024 138 
 
Tätigkeiten, die nicht ad hoc durchgeführt werden müssen, sondern eine gewisse zeitliche Flexibilität 
aufweisen. 
Zu diesen Bearbeitungszeiten kommt die Inanspruchnahme der Disponenten durch die geführten Te-
lefonate in der Leitstelle anhand der tatsächlichen Gesprächsdauern in den jeweiligen Stundeninter-
vallen hinzu. 
Zur Bemessung erfolgt eine Analyse der stündlichen Inanspruchnahme der Einsatzbearbeiter in der 
Leitstelle (durch Einsatzbearbeitung und Telefonate). Im Sinne eines Stresstests wird die stündliche 
Inanspruchnahme im 95 %-Perzentil für die weitere Bemessung berücksichtigt. (In 95 % der Stunden-
intervalle war die Inanspruchnahme geringer.)  
Ausgehend von dieser stündlichen Inanspruchnahme erfolgt eine Auswertung der entstehenden Aus-
lastung in Abhängigkeit der Anzahl besetzter Einsatzleitplätze in Bezug auf Stundenintervalle und Ta-
gesbereiche (Montag bis Freitag, Samstag, Sonn-/Feiertag). 
Um eine hinreichend zuverlässige Wahrnehmung der Aufgaben und arbeitsbegleitenden Tätigkeiten 
gewährleisten zu können, wird eine maximale Auslastung von 90 % angesetzt (Toleranzbereich: 95 %). 
5.3.2  ERGEBNISSE DER FREQUENZABHÄNGIGEN BEMESSUNG  
MONTAG BIS FREITAG 
 
Tab. 46: Auslastung der ELP im 95 % -Perzentil Montag bis Freitag 
SAMSTAG 
 
Tab. 47: Auslastung der ELP im 95 % -Perzentil Samstag

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 Stand: 05.02.2024 139 
 
SONNTAG/FEIERTAG 
 
Tab. 48: Auslastung der ELP im 95 % -Perzentil Sonntag/Feiertag 
 
5.4 ZUSAMMENFÜHRUNG DER BEMESSUNGSERGEBNISSE  
MONTAG BIS FREITAG  
 
Tab. 49: Bemessungsergebnisse und resultierende SOLL-Besetzung Montag bis Freitag 
SAMSTAG  
 
Tab. 50: Bemessungsergebnisse und resultierende SOLL-Besetzung Samstag

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 Stand: 05.02.2024 140 
 
SONNTAG/FEIERTAG  
 
Tab. 51: Bemessungsergebnisse und resultierende SOLL-Besetzung Sonntag/Feiertag 
 
5.5 SONDERLAGEN DER LEITSTELLE UND SEKUNDÄRER PERSONALBEDARF  
AD-HOC-NACHBESETZUNG  
Zur Reaktion auf die allgemeinen Standardabweichungen von den ausgewerteten Mittelwerten hin-
sichtlich des allgemeinen gesetzlichen Sicherstellungsauftrags ist es erforderlich, dass die lagefähige 
Personalvorhaltung der Leitstelle mit möglichst geringem Vorlauf („ad hoc“) erhöht werden kann. 
Im Einzugsbereich der Leitstelle sind vielfältige Risiken für koordinationsaufwändige Einsatzlagen vor-
handen.  
Die teilweise reduktiv berücksichtigten Toleranzbereiche im Besetzungsmodell und die erhöhten Risi-
ken langfristiger Personalbindung in der Notrufbearbeitung (z. B. bei der Bearbeitung sogenannter 
„Telefonreanimationen“) unterstreichen diesen Bedarf zusätzlich. 
Darüber hinaus ist zu beachten, dass komplexe Einzelereignisse (z. B. Massenanfall von Verletzten, 
Brand in komplexem Sonderobjekt) eine Verstärkung verzögerungsfrei ad hoc erforderlich machen. 
Dies ergibt sich zum einen aus der Notwendigkeit, auf ein erhöhtes Notrufaufkommen zu reagieren. 
Zum anderen sind unmittelbar einsatzkritische Entscheidungen zu treffen, umzusetzen und an die 
alarmierten Kräfte zu kommunizieren.  
Im Quervergleich mit anderen Leitstellen vergleichbarer Größe ist es daher erforderlich, hierzu in der 
Regel eine vollständig unverplante Funktion am Standort der Leitstelle vorzuhalten.  
Für länger andauernde Einsatzlagen mit hohem Personalbedarf oder Lagen mit kurzen Vorwarnzeiten 
(z. B. flächendeckende Unwetterlagen) sind darüber hinaus weitere Regeln zur Nachbesetzung (z. B. 
Alarmierung dienstfreier Kräfte oder ausgebildete Springerfunktionen im Einsatzdienst) weiterhin 
sachgerecht und erforderlich.

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 Stand: 05.02.2024 141 
 
+ Für die Leitstelle soll zur Ad-hoc-Verstärkung bei einem übermäßigen Notrufaufkommen in 
der Regel eine vollständig unverplante Funktion am Standort der Leitstelle vorgehalten wer-
den. 
FÜHRUNGSSTRUKTUR DER LEITSTELLE  
In der Leitstelle wird eine Führungsfunktion („Lagedienstführung“) zur einsatztaktischen Führung und 
Entscheidung vorgehalten. Diese Funktion nimmt unter anderem folgende Aufgaben wahr: 
○ kontinuierliche und ganzheitliche Lageerfassung und -bewertung 
○ Sicherstellung des Grundschutzes im Stadtgebiet 
○ Koordinationsaufgaben im Rahmen komplexer (über)örtlicher Schadenslagen, beispielsweise: 
̶ Festlegung von Bereitstellungsräumen und Heranführen von Einheiten 
̶ Warnung- und Information der Bevölkerung 
̶ Anpassung von Einsatzmittelketten nach einsatztaktischer Bewertung des Lage-/Meldebildes 
̶ Priorisierung von Einsatzstellen bei flächendeckenden Unwetterlagen 
̶ Koordination der Einsatzleitplätze in Sonderlagen / Zuweisung von Sonderrollen (z. B. einsatz-
führender Platz Feuerwehr, Bettenabfrage Kliniken) 
̶ lageabhängige Entscheidung über die Alarmierung von Ad-Hoc-Verstärkung, Rufbereitschaften 
oder dienstfreien Disponenten 
̶ Alarmierung und initiale Einrichtung einer Aufbauorganisation zur Einsatzleitung (taktisch-ope-
rative Ebene) 
̶ einsatztaktische und informatorische Pressearbeit 
̶ Alarmierung des Krisenstabes und der KST-Koordinierungsgruppe 
̶ Absetzen von Sofortmeldungen gem. „Melde-Erlass NRW“ 
̶ Alarmierung und Zusammenführung von Einheiten der vorgeplanten überörtlichen Hilfe sowie 
der nachbarschaftlichen Soforthilfe  
Zusätzlich wird innerhalb der Disposition eine Funktion „diensthabende Schichtführung“ besetzt. Diese 
übernimmt neben der Besetzung eines Einsatzleitplatzes zusätzlich Aufgaben der inneren Organisation 
des Dienstbetriebes im Tagesgeschäft. 
○ Organisation des inneren Dienstbetriebs der Leitstelle 
̶ Personalführung (insbesondere unter Beachtung dienstlicher Vorgaben und Regelungen sowie 
des Qualitätsmanagements in der LSt) 
̶ Koordination der Störungsbeseitigung und Sicherung der eigenen Handlungsfähigkeit bei Stö-
rungen von Einsatzleitsystem, Kommunikationstechnik oder Alarmierungseinrichtungen 
̶ Entscheidungs- und Lösungsinstanz bei Personalausfällen und technischen Defekten 
○ Leitung der Fernmeldebetriebsstelle und der Ausnahme-Notrufabfrage 
○ Unterstützung der Lagedienstführung 
○ Betriebliche Funktionssicherstellung der Aufgaben der TTB

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 Stand: 05.02.2024 142 
 
In der Stadt Münster sind entsprechende Einzelszenarien mit einem hohen Koordinierungsaufwand 
aufgrund der vorhandenen Risikostruktur (u. a. Störfallbetriebe und verkehrliche Infrastruktur) abzu-
leiten. Insbesondere besteht die Besonderheit einer historisch gewachsenen Siedlungs- und Industrie-
struktur mit resultierender Unterschreitung der im BImSchG vorgesehenen Achtungsabstände. 
Im Ergebnis ist die kontinuierliche Besetzung einer zusätzlich zum Dispositionsbetrieb vorgehaltenen 
Lagedienstführung in der Leitstelle sachgerecht. Daneben soll weiterhin innerhalb der Disposition die 
Funktion diensthabende Schichtführung (ggf. mit verringertem Anteil der Einsatzleitplatzbesetzung 
bzw. nicht vollständig ausgelasteter ELP des Spitzenbedarfs) besetzt werden. 
SICHERSTELLUNG DER HOCHVERFÜGBARKEITSSYSTEME  
Die Leitstelle ist als zentrale Melde- und Koordinierungsstelle der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr 
ein relevanter Baustein der öffentlichen Daseinsfürsorge.  
Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Gefahrenabwehr und der ho-
hen technischen Komplexität der verwendeten Systeme stellt sie eine kritische Infrastruktur dar. 
Zur Sicherung der kontinuierlichen Verfügbarkeit der benötigten EDV-Systeme ist daher ein Rund-um-
die-Uhr-Support erforderlich. Die Sicherstellung soll derzeit durch ein mit dem Lieferanten der System-
technik vereinbartes hohes Servicelevel gewährleistet sein. In der Praxis erweist sich dieses System 
nicht als hinreichend leistungsfähig. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass nicht alle vorhan-
denen Hochverfügbarkeitssysteme durch den Servicevertrag abgedeckt werden können. Zum anderen 
zeigen sich in der Praxis Abgrenzungsprobleme zwischen Systemkomponenten und Eingriffsnotwen-
digkeiten an Hardwarekomponenten vor Ort, die einen wiederkehrenden Einsatz der Mitarbeiter der 
Systemadministration außerhalb ihrer Arbeitszeiten erforderlich machen. Darüber hinaus können 
komplexe Schnittstellen und Prozesse durch einzelne, den technischen Komponenten zugeordnete 
Supports (z. B. Telefonanlage, Einsatzleitsystem) nicht überblickt und zusammenhängend bearbeitet 
werden. 
Zur Vermeidung resultierender arbeitszeitrechtlicher Risiken und zur zuverlässigen Umsetzung des ge-
setzlichen Sicherstellungsauftrags ist daher die Umsetzung eines entsprechend geeigneten Systems 
zur Rufbereitschaft erforderlich.  
+ Zur Störungsdiagnostik, Störungsbeseitigung und zur Koordination des Einsatzes von 
Fremdfirmen ist eine organisierte Rufbereitschaft der Systemadministration bedarfsgerecht. 
SEKUNDÄRER PERSONALBEDARF  
BILDSCHIRMARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG 
Die gemäß Anhang (Punkt 6) zur Arbeitsstättenverordnung erforderlichen organisatorischen Schutz-
maßnahmen für Beschäftigte an Bildschirmarbeitsplätzen (ehemals § 5 BildscharbV) sind durch die er-
möglichten Erholungspausen gem. ArbZG sowie insbesondere durch die bereits heute wahrgenom-
mene und in der Personalausstattung auch weiterhin berücksichtigte Möglichkeit der Wahrnehmung 
von Kurzpausen und des kurzfristigen Verlassens des Einsatzleitplatzes gewährleistet (vgl. auch resul-
tierende mittlere Inanspruchnahme in Kap. 3.4).

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 Stand: 05.02.2024 143 
 
ÜBERGABEZEITEN 
Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Übergabe zu Dienstbeginn wird aus Sicht von Lülf+ eine 
entsprechende Übergabezeit für die Rund-um-die-Uhr-Disponenten empfohlen. Diese Zeiträume 
(15 Minuten je Mitarbeiter und Schicht) sind bei der Personalbedarfsberechnung entsprechend zu be-
rücksichtigen. 
RÜSTZEITEN 
Eine zusätzliche Vergütung der persönlichen Rüstzeit (Anlegen der Uniform) ist derzeit in der 
Dienstvereinbarung nicht vorgesehen. Aus Sicht von Lülf+ ist dies auch im Quervergleich zu vergleich-
baren Organisationseinheiten unüblich und nicht erforderlich.  
Das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen (6 A 2151/14 vom 03.11.2016) ist aus Sicht von Lülf+ nicht 
einschlägig, da es sich in den Urteilsgründen insbesondere auf besondere funktionale Ausrüstungsge-
genstände stützt. Hinsichtlich der Uniform als solches gilt unverändert, dass sich eine zwingende Rüst-
zeit nur ergibt, wenn das Tragen auf dem Weg zur Dienststelle nicht zumutbar („IKEA-Urteil“) oder – 
z. B. wie im Rettungsdienst aus hygienischen Gründen – nicht erlaubt ist. Zur Vermeidung rechtlicher 
Unsicherheiten ist durch den Dienstherrn klarzustellen, dass die Dienstkleidung auf dem Weg zum und 
vom Dienst getragen werden darf und es sich bei den zur Verfügung gestellten Spinden um freiwillige 
Angebote handelt. 
5.6 ABLEITUNG DES BESETZUNGSMODELLS  
RAHMENBEDINGUNGEN DER SOLL -BESETZUNG  
Im derzeitigen Besetzungsmodell sind für die Funktionen im 24-Stunden-Dienst im Mittel folgende ge-
planten Inanspruchnahmen vorgesehen: 
○ für Einsatzleitplatzbesetzung:  rund 8,0 h 
○ gesamte geplante Inanspruchnahme: rund 10,5 h 
Neben der Einsatzleitplatzbesetzung sind derzeit täglich (Mo.-Fr.) pro Funktion 2-2,5 Stunden als wei-
tere Arbeitszeiten für Ausbildung, Sport oder als Regiezeiten festgelegt. Aus Sicht von Lülf+ ist eine 
Leitstellenfortbildung als Wachunterricht innerhalb des Dienstes nicht effektiv umsetzbar (u.a. be-
grenzter Teilnehmerkreis durch Einsatzleitplatzbesetzung). Deshalb wird empfohlen, die Leitstellen-
fortbildung vollständig verblockt als Tagesdienstveranstaltungen durchzuführen. Hierdurch kann ein 
größerer Teilnehmerkreis erreicht werden und eine qualitative Gestaltung erfolgen. Hierzu sind somit 
zusätzliche Ausfallzeiten für die Disposition zu berücksichtigen sowie es ist entsprechendes Personal 
für die Vorbereitung und Durchführung erforderlich. Gleichzeitig ist dadurch die Reduktion der Anzahl 
Tagverstärker durch die Nutzung der freiwerdenden geplanten Inanspruchnahme zur Tischbesetzung 
möglich, sodass eine gleichbleibende Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Innerhalb der Regiezeiten werden 
auch rückwärtige Tätigkeiten (z. B. Ausbildungsplanung und Qualitätssicherung) wahrgenommen. 
Hierzu wird empfohlen, diese auf (zusätzliche) rückwärtige Stellen zu verlagern. Zur dauerhaften Ge-
sundheitserhaltung und Gewährleistung der Einsatztauglichkeit sind weiterhin neben der Besetzung 
der Einsatzleitplätze pro Tag und Mitarbeiter im 24-Stunden-Dienst je 1 Stunde Dienstsport vorgese-
hen (außer Samstag). Des Weiteren werden neben der Einsatzleitplatzbesetzung ansonsten nur Ar-
beitszeiten für die Leitstellenkoordination (täglich 1 Stunde) sowie zur Fahrzeugübernahme (je 0,5 
Stunden) berücksichtigt. Zur Kompensation der Reduktion der täglichen Leitstellenkoordination sind 
rückwärtige Stellen, u.a. für den Aufgabenbereich des Qualitätsmanagements, erforderlich. Die

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 Stand: 05.02.2024 144 
 
Berücksichtigung und Darstellung dieser Arbeitszeit erfolgen im Folgenden aufsummiert. Im Rahmen 
der Entwicklung des Sitzzeitenplans ist hier eine konkrete Festlegung der Zeiten und Inhalte für die 
einzelnen Funktionen zu treffen. 
Zur Gewährleistung einer qualitativen Arbeit innerhalb der Leitstelle und der Mitarbeiterattraktivität 
(auch im Vergleich zum Einsatzdienst der Wachabteilungen) soll die geplante Inanspruchnahme (aus 
Einsatzleitplatzbesetzung und weiterer Arbeitszeit) für die Rund-um-die-Uhr-Funktionen von 12 Stun-
den nicht überschritten werden. Die übrigen Zeiten sind Bereitschaftszeiten zur Ad-hoc-Verstärkung 
oder Fahrzeugbesetzung. 
Die Funktion diensthabende Schichtführung soll weiterhin, aber in einem leicht reduzierten Umfang, 
in die Disposition eingebunden werden. In den übrigen Arbeitszeiten während der 24-Stunden-Schicht 
erfolgen rückwärtige Tätigkeiten, wie die Personalführung und Personalverwaltung der Dienstgruppen 
(als Dienstgruppenleitung). 
Ergänzend ist zukünftig eine zusätzliche Besetzung des Einsatzleitwagens 2 für größere Einsatzlagen 
aus dem Personal der Leitstelle vorgesehen. Hierdurch kann die im Fahrzeug integrierte Anbindung an 
das Einsatzleitsystem zeitnah und bestmöglich genutzt werden und so bei größeren Einsätzen auch 
eine Entlastung der Leitstelle erfolgen. Außerdem ergibt sich der Vorteil, dass bei Flächenlagen (z. B. 
Unwetter), bei denen in der Regel kein Ausrücken des ELW 2 erforderlich ist, eine zusätzliche Ad-hoc-
Verstärkung für die Leitstelle zur Verfügung steht. 
RESULTIERENDE S OLL-BESETZUNG  
Im Folgenden sind die SOLL-Besetzungszeiten der Leitstelle dargestellt. Die einzelnen Tätigkeitsblöcke 
sind im Rahmen des weiterzuentwickelnden Tischzeitenplans für die rund-um-die-Uhr-Funktionen ver-
teilt vorzusehen, sodass ein Wechsel zwischen Tischbesetzungszeiten (ELP) und Bereitschaftszeiten 
(BSZ) bzw. sonstiger Zeiten erfolgt. Folgende Bedeutungen und Einteilung der Dienstzeiten werden 
verwendet: 
Dienstzeiten mit geplanter Inanspruchnahme: 
ELP: Einsatzleitplatzbesetzung 
SP*: Sport 
AZ*: sonstige Arbeitszeit 
 
Dienstzeiten ohne geplante Inanspruchnahme: 
BSZ: Bereitschaftszeit (Verfügbarkeit zur Ad-hoc-Verstärkung) 
Fzg: Bereitschaftszeit (Fahrzeugbesetzung) 
LDF/SF: Bereitschaftszeit für operativ-taktische Führung (Lage-
dienstführung/diensthabende Schichtführung) 
 
*) Arbeitszeit und Sport sind für die einzelnen Funktionen über den Tag verteilt vorgesehen.

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 Stand: 05.02.2024 145 
 
MONTAG BIS FREITAG 
 
Abb. 94: SOLL-Besetzungszeiten der Leitstelle Montag bis Freitag 
SAMSTAG 
 
Abb. 95: SOLL-Besetzungszeiten der Leitstelle Samstag 
SONNTAG/FEIERTAG 
 
Abb. 96: SOLL-Besetzungszeiten der Leitstelle Montag bis Freitag 
Lagedienstführung 0 24 24
Schichtführung 11 13 24
Einsatzleitplatz 4
Tagesfunktion 11 1 12
Einsatzleitplatz 3 12 12 24
Einsatzleitplatz 2 24 0 24
Einsatzleitplatz 1 24 0 24
Bereitschaftsfunktion 3
Ad-hoc-Verstärkung 7 17 24
Bereitschaftsfunktion 2
ELW 2
AZ
Fzg 0,5 23,5 24
Bereitschaftsfunktion 1
FüAss B-Dienst
AZ
Fzg 0,5 23,5 24
90 114 204
11,3 12,7 24,0
0:00 - 
1:00
1:00 - 
2:00
2:00 - 
3:00
3:00 - 
4:00
4:00 - 
5:00
5:00 - 
6:00
6:00 - 
7:00
7:00 - 
8:00
Funktion
Besetzungsplan Leitstelle  –  Montag bis Freitag Dienstzeiten [h]
geplante 
Inanspruch-
nahme
ohne geplante 
Inanspruch-
nahme
Summe20:00 - 
21:00
21:00 - 
22:00
22:00 - 
23:00
23:00 - 
24:00
LDF LDF LDF LDF LDF LDF
14:00 - 
15:00
15:00 - 
16:00
16:00 - 
17:00
17:00 - 
18:00
18:00 - 
19:00
19:00 - 
20:00
8:00 - 
9:00
9:00 - 
10:00
10:00 - 
11:00
11:00 - 
12:00
12:00 - 
13:00
13:00 - 
14:00
LDF LDF LDF LDF LDF LDFLDF LDF LDF LDF LDF LDFLDF LDF LDF LDF LDF LDF
SP SF SF SF SF SFSF ELP ELP ELP ELP AZSF AZ AZ AZ AZ AZSF SF SF SF SF SF
BSZ BSZ BSZ BSZ BSZ BSZ
ELPELP BSZ ELP ELP ELP ELPELP ELP ELP ELP ELP
BSZ ELP ELP ELP ELP ELPELP ELP BSZ BSZ BSZ ELPBSZ BSZ ELP ELP ELP ELP
ELP ELP ELP ELP ELP ELP
ELP ELP ELP ELP ELP ELPELP ELP ELP ELP ELP ELPELP ELP ELP ELP ELP ELPELP ELP ELP ELP ELP ELP
ELP ELP ELP ELP ELP ELPELP ELP ELP ELP ELP ELPELP ELP ELP ELP ELP ELP
Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg
BSZ BSZ BSZ BSZ BSZ BSZBSZ BSZ BSZ BSZ BSZ BSZAZ BSZ BSZ BSZ BSZ BSZSP SP SP SP SP SP
Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg FzgFzg Fzg Fzg Fzg Fzg FzgFzg Fzg Fzg Fzg Fzg
FzgFzg Fzg Fzg Fzg Fzg FzgFzg Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg FzgFzg Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg
Summe
Mittel pro Funktion
(ohne LDF und Tagesfunktionen)
Lagedienstführung 0 24 24
Schichtführung 11 13 24
Einsatzleitplatz 4
Tagesfunktion 11 1 12
Einsatzleitplatz 3 18 6 24
Einsatzleitplatz 2 24 0 24
Einsatzleitplatz 1 24 0 24
Bereitschaftsfunktion 3
Ad-hoc-Verstärkung 1 23 24
Bereitschaftsfunktion 2
ELW 2
AZ
Fzg 0,5 23,5 24
Bereitschaftsfunktion 1
FüAss B-Dienst
AZ
Fzg 0,5 23,5 24
90 114 204
11,3 12,7 24,0
0:00 - 
1:00
1:00 - 
2:00
2:00 - 
3:00
3:00 - 
4:00
4:00 - 
5:00
5:00 - 
6:00
6:00 - 
7:00
7:00 - 
8:00
Funktion
Besetzungsplan Leitstelle  –  Samstag Dienstzeiten [h]
geplante 
Inanspruch-
nahme
ohne geplante 
Inanspruch-
nahme
Summe20:00 - 
21:00
21:00 - 
22:00
22:00 - 
23:00
23:00 - 
24:00
LDF LDF LDF LDF LDF LDF
14:00 - 
15:00
15:00 - 
16:00
16:00 - 
17:00
17:00 - 
18:00
18:00 - 
19:00
19:00 - 
20:00
8:00 - 
9:00
9:00 - 
10:00
10:00 - 
11:00
11:00 - 
12:00
12:00 - 
13:00
13:00 - 
14:00
LDF LDF LDF LDF LDF LDFLDF LDF LDF LDF LDF LDFLDF LDF LDF LDF LDF LDF
SP SF SF SF SF SFSF ELP ELP ELP ELP AZSF AZ AZ AZ AZ AZSF SF SF SF SF SF
ELP ELP ELP ELP ELP ELP
ELPELP BSZ ELP ELP ELP ELPELP ELP ELP ELP ELP
ELP ELP ELP ELP ELP ELPELP ELP BSZ BSZ BSZ ELPELP BSZ BSZ BSZ ELP ELP
ELP ELP ELP ELP ELP ELP
ELP ELP ELP ELP ELP ELPELP ELP ELP ELP ELP ELPELP ELP ELP ELP ELP ELPELP ELP ELP ELP ELP ELP
ELP ELP ELP ELP ELP ELPELP ELP ELP ELP ELP ELPELP ELP ELP ELP ELP ELP
Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg
BSZ BSZ BSZ BSZ BSZ BSZBSZ BSZ BSZ BSZ BSZ BSZBSZ BSZ BSZ BSZ BSZ BSZAZ BSZ BSZ BSZ BSZ BSZ
Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg FzgFzg Fzg Fzg Fzg Fzg FzgFzg Fzg Fzg Fzg Fzg
FzgFzg Fzg Fzg Fzg Fzg FzgFzg Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg FzgFzg Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg
Summe
Mittel pro Funktion
(ohne LDF und Tagesfunktionen)
Lagedienstführung 0 24 24
Schichtführung 11 13 24
Einsatzleitplatz 4
Tagesfunktion 11 1 12
Einsatzleitplatz 3 12 12 24
Einsatzleitplatz 2 21 3 24
Einsatzleitplatz 1 24 0 24
Bereitschaftsfunktion 3
Ad-hoc-Verstärkung 7 17 24
Bereitschaftsfunktion 2
ELW 2
AZ
Fzg 0,5 23,5 24
Bereitschaftsfunktion 1
FüAss B-Dienst
AZ
Fzg 0,5 23,5 24
87 117 204
10,8 13,2 24,0
0:00 - 
1:00
1:00 - 
2:00
2:00 - 
3:00
3:00 - 
4:00
4:00 - 
5:00
5:00 - 
6:00
6:00 - 
7:00
7:00 - 
8:00
Funktion
Besetzungsplan Leitstelle  –  Sonntag/Feiertag Dienstzeiten [h]
geplante 
Inanspruch-
nahme
ohne geplante 
Inanspruch-
nahme
Summe20:00 - 
21:00
21:00 - 
22:00
22:00 - 
23:00
23:00 - 
24:00
LDF LDF LDF LDF LDF LDF
14:00 - 
15:00
15:00 - 
16:00
16:00 - 
17:00
17:00 - 
18:00
18:00 - 
19:00
19:00 - 
20:00
8:00 - 
9:00
9:00 - 
10:00
10:00 - 
11:00
11:00 - 
12:00
12:00 - 
13:00
13:00 - 
14:00
LDF LDF LDF LDF LDF LDFLDF LDF LDF LDF LDF LDFLDF LDF LDF LDF LDF LDF
SP SF SF SF SF SFSF ELP ELP ELP ELP AZSF AZ AZ AZ AZ AZSF SF SF SF SF SF
ELP ELP ELP ELP ELP ELP
ELPELP BSZ ELP ELP ELP ELPELP ELP ELP ELP ELP
BSZ ELP ELP ELP ELP ELPBSZ BSZ BSZ BSZ BSZ BSZELP BSZ BSZ BSZ BSZ BSZ
ELP ELP ELP ELP ELP ELP
ELP ELP ELP ELP ELP ELPELP ELP BSZ BSZ BSZ ELPELP ELP ELP ELP ELP ELPELP ELP ELP ELP ELP ELP
ELP ELP ELP ELP ELP ELPELP ELP ELP ELP ELP ELPELP ELP ELP ELP ELP ELP
Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg
BSZ BSZ BSZ BSZ BSZ BSZBSZ BSZ BSZ BSZ BSZ BSZAZ BSZ BSZ BSZ BSZ BSZSP SP SP SP SP SP
Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg FzgFzg Fzg Fzg Fzg Fzg FzgFzg Fzg Fzg Fzg Fzg
FzgFzg Fzg Fzg Fzg Fzg FzgFzg Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg
Summe
Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg Fzg
Mittel pro Funktion
(ohne LDF und Tagesfunktionen)

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 Stand: 05.02.2024 146 
 
VERGLEICH DER BESETZUNGZEITEN  
Insgesamt resultieren rund 75.000 Jahresvorhaltestunden aus dem SOLL-Besetzungsmodell. Dies ent-
spricht einem Mehrbedarf im Umfang von rund 5.000 Jahresvorhaltestunden (= 7 %), der auf die Aus-
weitung der Einsatzleitplatzbesetzung und zusätzliche Fahrzeugbesetzung zurückzuführen ist. 
 
Tab. 52: Vergleich der Besetzungszeiten 
Der hier dargestellte Personalmehrbedarf konnte durch die Einschränkung des Umfangs der Leitstel-
lenkoordination und Fortbildungszeiten im 24-Stunden-Dienst reduziert werden. Im Gegenzug ent-
steht der Bedarf an rückwärtiger Personalausstattung für die Aufgabenbereiche Qualitätsmanagement 
sowie Aus- und Fortbildung und Ausfallzeiten für Fortbildungen im Tagesdienst.  
Es handelt sich hierbei um den Brutto-Stundenbedarf. Es ist zu beachten, dass der Mehrbedarf über-
wiegend in Form von Bereitschaftsfunktionen entsteht. 
+ Aus der Bemessung der Leitstelle resultiert ein Mehrbedarf im Umfang von rund 5.000 Jah-
resvorhaltestunden (= 7 %). 
5.7 ÜBERNAHME KRANKENTRANSPORTDISPOSITION  
5.7.1  PLANUNG UND EINSATZZAHLEN  
Von Seiten der Feuerwehr Münster besteht derzeit die Planung, die gesamte Krankentransportdisposi-
tion der Stadt durch die Leitstelle der Feuerwehr durchzuführen. Hierzu sollen die durch die Organisa-
tionen und Unternehmen durchgeführten Krankentransporte ebenfalls durch die Leitstelle der Feuer-
wehr disponiert werden. 
Deshalb wird im Folgenden untersucht bzw. abgeschätzt, welche Auswirkungen dies auf die notwen-
dige Besetzung der Leitstelle hätte. 
Folgende Einsatzzahlen wären somit zukünftig durch die Leitstelle zu bewältigen (auf Basis der Eins-
ätze 2021): 
○ Bisherige Krankentransporte innerhalb der Leitstelle:  12.704 
○ Krankentransporte durch Unternehmen nach §17 RettG NRW:  6.297 
○ Summe der zukünftigen Krankentransporte:  19.001 
Eine zeitliche Verteilung der Krankentransporte, die bisher durch Unternehmen nach § 17 durchge-
führt werden, ist nicht zu ermitteln. Deshalb wird diese auf Basis eines Vergleichs zu anderen Feuer-
wehren/Leitstellen für die zukünftige Abschätzung angenommen, da eine andere Verteilung als der 
bisherigen Krankentransporte erwartet wird. Im Diagramm (Abb. 97) ist die für die weitere Betrach-
tung angenommene durchschnittliche Anzahl Krankentransporte in der jeweiligen Stunde des Tages, 
operative Führung 37 36,5 37 13.480         37 37 37 13.505         25
Disposition 66,5 66,5 57 23.180         75 81 72 27.330         4.150
Bereitschafts- und übrige Arbeitszeiten 93,5 91 84 32.910         92 86 95 33.625         715
Gesamt 197 194 178 69.570         204 204 204 74.460         4.890
Montag-
Donnerstag
[200 Tage]
Freitag
[50 Tage]
Sa. / So. / 
Feiertag
[115 Tage]
Gesamt
[IST]
Montag-
Freitag
[250 Tage]
Samstag
[50 Tage]
Sonntag / 
Feiertag
[65 Tage]
Gesamt
[SOLL]
Besetzungsstunden [IST] Besetzungsstunden [SOLL] Differenz
[IST / SOLL]
Besetzungsart

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 Stand: 05.02.2024 147 
 
differenziert in 3 Tageskategorien, dargestellt. Zum Vergleich ist gepunktet die derzeitige Verteilung 
der Krankentransporte angegeben. 
(In einzelnen Stundenintervallen am Wochenende liegt die mittlere Anzahl auf Basis des Vergleichs zu 
anderen Feuerwehren/Leitstellen leicht unterhalb der bisher festgestellten Einsatzrate. In diesem Fall 
wird die bisherige Einsatzrate unverändert angenommen.)  
 
Abb. 97: Erwartete Tagesganglinien für die Krankentransporte (gepunktet sind die IST-Kurven dargestellt) 
5.7.2  ANPASSUNG DER BEMESSUNG  
Zur Berücksichtigung der zusätzlichen Einsätze des Krankentransportes wird eine Abschätzung für die 
Einflüsse auf die frequenzabhängige Bemessung durchgeführt. Die risikoabhängige Bemessung wird 
unverändert für die notwendige Besetzung von Einsatzleitplätzen herangezogen. 
Folgende Herangehensweise zur Abschätzung der Inanspruchnahme im 95 %-Perzentil unter Berück-
sichtigung der zusätzlichen Krankentransporte wird verwendet. 
Im ersten Schritt erfolgt die Ermittlung der Inanspruchnahme im 95 %-Perzentil unverändert zur bishe-
rigen Bemessung. 
Auf Grundlage der mittleren zusätzlich zu erwartenden Anzahl Krankentransporte pro Stunde (Diffe-
renz der bisherigen Einsatzrate und der auf Basis des Vergleichs zu erwartenden Einsatzrate) wird die 
daraus resultierende Inanspruchnahme pro Stunde anhand des auch in der regulären Bemessung ver-
wendeten Zeitbedarfs von 6 Minuten pro Einsatz ermittelt. 
Da bei den Krankentransporten eine deutlich geringere Schwankungsbreite der Anzahl pro Stunde vor-
liegt, wird dieser Mittelwert mit einem Zuschlag von 10 % versehen (auf Basis einer empirischen Ablei-
tung) und dann mit dem ermittelten 95 %-Perzentil addiert. 
Um auch die frequenzabhängige Belastung durch zusätzliche Telefonate zu berücksichtigen, werden 
die Gesprächsdauern aus dem Bereich Krankentransport mit dem Faktor der Erhöhung der Einsatzzah-
len (1,5) versehen und so in die frequenzabhängige Bemessung erhöht eingebracht. 
0
1
2
3
4
5
6
7
8
0:00 -
1:00
1:00 -
2:00
2:00 -
3:00
3:00 -
4:00
4:00 -
5:00
5:00 -
6:00
6:00 -
7:00
7:00 -
8:00
8:00 -
9:00
9:00 -
10:00
10:00 -
11:00
11:00 -
12:00
12:00 -
13:00
13:00 -
14:00
14:00 -
15:00
15:00 -
16:00
16:00 -
17:00
17:00 -
18:00
18:00 -
19:00
19:00 -
20:00
20:00 -
21:00
21:00 -
22:00
22:00 -
23:00
23:00 -
0:00
Mittlere Anzahl Einsätze pro Stunde
Uhrzeit
Montag bis Freitag
Samstag
Sonntag/Feiertag

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 Stand: 05.02.2024 148 
 
Die Ergebnisse dieser veränderten frequenzabhängigen Bemessung sind im Folgenden dargestellt. 
ERGEBNISSE DER FREQUENZABHÄNGIGEN BEMESSUNG 
Montag bis Freitag 
 
Tab. 53: Auslastung der ELP im 95 %-Perzentil Montag bis Freitag 
SAMSTAG 
 
Tab. 54: Auslastung der ELP im 95 %-Perzentil Samstag 
SONNTAG/FEIERTAG 
 
Tab. 55: Auslastung der ELP im 95 %-Perzentil Sonntag/Feiertag

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 Stand: 05.02.2024 149 
 
5.7.3  ZUSAMMENFASSUNG DER BEMESSUNGSERGEBNISSE  UND ABLEITUNGEN FÜR DIE 
SOLL -BESETZUNG  
MONTAG BIS FREITAG 
 
Abb. 98: Bemessungsergebnisse und resultierende SOLL-Besetzung Montag bis Freitag 
SAMSTAG 
 
Abb. 99: Bemessungsergebnisse und resultierende SOLL-Besetzung Samstag

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 Stand: 05.02.2024 150 
 
SONNTAG/FEIERTAG 
 
Abb. 100: Bemessungsergebnisse und resultierende SOLL-Besetzung Sonntag/Feiertag 
 
FAZIT 
Durch die Übernahme der zusätzlichen Krankentransportdisposition wäre auf Basis eines Vergleichs zu 
anderen Feuerwehren/Leitstellen insbesondere im Zeitbereich 9 bis 17 Uhr eine Steigerung der Ein-
satzzahlen in diesem Bereich zu erwarten. Bezogen auf die bisherigen Gesamteinsatzzahlen würde 
dies einer Steigerung von rund 15 % entsprechen. 
Da in der Bemessung auf Basis der IST-Einsatzzahlen ein großer Anteil der notwendigen Tischbeset-
zung aus der risikoabhängigen Bemessung resultiert, ergeben sich durch die steigenden Einsatzzahlen 
keine notwendigen Veränderungen in den Besetzungszeiten. Es resultieren lediglich im Zeitraum Mon-
tag bis Freitag tagsüber etwas höhere mittlere Auslastungen in der Disposition während der Tischbe-
setzungszeiten.

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 Stand: 05.02.2024 151 
 
5.8 CONTROLLINGPARAMETER  UND MASSNAHMENÜBERSICHT  
CONTROLLINGPARAMTER  
Die Einhaltung der definierten Versorgungsniveaus für die Anrufannahme (Abs. 5.1) ist durch ein re-
gelmäßiges Controlling zu überwachen. Daneben ist ein allgemeines Qualitätsmanagement, insb. be-
züglich der qualitativen Führung der Notrufgespräche und Dispositionsableitungen, sowie ein Control-
ling der zeitlichen Bearbeitung der Notrufe erforderlich. Hierzu werden folgende Controllingparameter 
definiert: 
○ Qualitative Auswertung von 2 % der Notrufgespräche pro Jahr 
(Notrufreflexion in Anlehnung an die Vorgaben der International Academies of Emergency Dis-
patch) 
○ Gesprächs- und Dispositionszeit in der Leitstelle 
(1,5 Minuten für Notrufe, die zu zeitkritischen Einsätzen führen, in Anlehnung an die Empfehlun-
gen der AGBF) 
MASSNAHMENÜBERSICHT LEITSTELLE  
Aus der SOLL-Konzeption ergeben sich folgende konkrete Anpassungsmaßnahmen: 
 
Tab. 56: Maßnahmenübersicht Leitstelle 
  
Nr. Thema Maßnahme Veränderung 
Funktionen Umsetzung
LSt_1 Leitstelle Erhöhung der S-Funktionen auf 6 Funktionen im mittleren Dienst rund-um-die-Uhr
(Ausweitung der Besetzung der Einsatzleitplätze auf 75 h (Mo-Fr.), 81 h (Sa.) bzw. 72 h (So., Fe.) pro Tag) + 1 Fu. LG 1.2 2024-2029
LSt_2 Leitstelle Reduktion der  Tagverstärkung auf 1 Funktion Mo.-So. für 12 Stunden - [2] Fu. LG 1.2 2024-2029
LSt_3 Leitstelle Besetzung des ELW 2 in Verzahnungsfunktion durch die Disposition in Maßnahme 
LSt_1 enthalten 2024-2029
LSt_4 Leitstelle Beibehaltung der Führungsstruktur in der Leitstelle (Lagedienstführung und Schichtführung) keine 
Veränderung -
LSt_5 Leitstelle Durchführung der Leitstellenfortbildung verblockt als Tagesdienstveranstaltungen - 2024/2025
LSt_6 Leitstelle Verlagerung rückwärtige Tätigkeiten der Disposition (z. B. Ausbildungsplanung und Qualitätssicherung) auf 
(zusätzliche) rückwärtige Stellen - 2024-2029
LSt_7 Leitstelle Etablierung eines Rund-um-die-Uhr-Supports für die EDV-Systeme - 2024-2029

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 Stand: 05.02.2024 152 
 
6 BETRIEB UND VORHALTUNGEN IM EINSATZDIENST,  
FUNKTIONSVORHALTUNG  
In diesem Kapitel wird die für die Brandschutzbedarfsplanung relevante Funktionsstruktur der Feuer-
wehr zur Sicherstellung der taktisch-operativen Aufgaben der Feuerwehr (Abwehrender Brandschutz, 
Technische Hilfe etc.) dargestellt und bewertet. Dazu werden die relevanten Personaldaten der haupt- 
und ehrenamtlichen Einsatzkräfte dargestellt und analysiert. 
Die Kosten einer Berufsfeuerwehr werden wesentlich durch die Personalvorhaltung bestimmt (rund 
80 % der Kosten einer Berufsfeuerwehr sind erfahrungsgemäß Personalkosten). 
Der Personalbedarf einer Berufsfeuerwehr resultiert aus zwei Kernbereichen: den jeweils pflichtigen 
Aufgaben in Bezug auf den operativen Einsatzdienst sowie den administrativen Bereichen in den je-
weiligen Abteilungen (z. B. Vorbeugender Brandschutz, Technik, Verwaltung). Beide Aufgabenbereiche 
sind eng ineinander verzahnt und stellen im Gesamtbild die Funktionssicherheit einer leistungsfähigen 
Feuerwehr dar.  
Die wesentliche Säule zur Bemessung des Personalbedarfs zur täglichen Sicherstellung des Einsatz-
dienstes ist der sogenannte Funktionsbesetzungsplan. Dieser regelt, welche Funktionen zu welchen 
Zeiten auf den Feuerwachen zu besetzen sind. Der Funktionsbesetzungsplan ist ein wesentlicher Teil 
der Bedarfsplanung in Hinblick auf die Leistungsfähigkeit einer Berufsfeuerwehr im Einsatzdienst. Die 
Ableitung des Funktionsbesetzungsplans erfolgt anhand der Planungsgrundlagen und der ergänzenden 
Analysen in diesem Kapitel.

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 Stand: 05.02.2024 153 
 
6.1 FUNKTIONSBESETZUNGSPLAN IST-ZUSTAND  
 
 
Abb. 101: Funktionsbesetzungsplan IST-Zustand* 
 
 
 
 
+ Im IST-Zustand werden durch die Feuerwehr Münster im Brandschutz auf den 3 Feuerwa-
chen und im Führungs- und Lagezentrum insgesamt 44 Funktionen rund-um-die-Uhr und 
3 Funktionen Montag bis Freitag tagsüber besetzt. 
  
 
*) Funktion wird durch Leitstelle besetzt 
**) im Zeitbereich 1 durch Tagesdienst gestellt 
***) Spitzenbedarf Rettungsdienst 
Führungseinheiten
1 | 0 | 0 KdoW (A-Dienst)
0 | 1 | 0* ELW (B-Dienst)
0 | 1 | 0 Lagedienstführung
0 | 0 | 0 Einweiser**
0 | 1 | 1 ELW (C-Dienst) 0 | 1 | 1 ELW (C-Dienst) 0 | 1 | 1 ELW (C-Dienst) 0 | 1 | 5 + [3] Disposition
0 | 0 | 6 HLF 20 0 | 0 | 6 HLF 20 0 | 0 | 6 HLF 20
0 | 0 | 2 DLA(K) 0 | 0 | 2 DLA(K) 0 | 0 | 2 DLA(K)
0 | 0 | 2 FwK 0 | 0 | 2 GW-Tauchen
0 | 0 | 1 GW-Hygiene
0 | 0 | 0 WLF, RW [SpFu DLK] 0 | 0 | 0 WLF, GW-Rett [SpFu DLK] 0 | 0 | 0 WLF [SpFu DLK]
0 | 0 | 0 Einweiser [SpFu ELW] 0 | 0 | 0 Einweiser [SpFu ELW] 0 | 0 | 0 Einweiser [SpFu ELW]
0 | 0 | 0 RTW*** [SpFu HLF] 0 | 0 | 0 RTW*** [SpFu HLF]
0 | 0 | 0 RTW*** [SpFu FwK] 0 | 0 | 0 RTW*** [SpFu GW]
GESAMTSUMME = 1 | 6 | 37 + [3] = 44 + [3] Fu.
GESAMT = 0 | 1 | 11 = 12 Fu.GESAMT = 0 | 1 | 12 = 13 Fu.
Führungs- und LagezentrumFeuer- & Rettungswache 1
Sonderfunktionen Sonderfunktionen
Feuer- & Rettungswache 3
Grundschutz
Feuer- & Rettungswache 2
GrundschutzGrundschutz
GESAMT = 1 | 3 | 5 + [3] = 9 + [3] Fu.GESAMT = 0 | 1 | 9 = 10 Fu.
Leitstelle
Sonderfunktionen
Funktionsvorhaltung Rettungsdienst 
Feuer- & Rettungswache 1: 8 + [2] Funktionen (inkl. RW 16) 
Feuer- & Rettungswache 2: 7 + [2] Funktionen (inkl. RW 19) 
Feuer- & Rettungswache 3: 4 + [2] Funktionen (inkl. RW 10) 
Legende 
x    Rund-um-die-Uhr-Funktion 
[x]  Mo.-Fr. tagsüber besetzt 
x | x | x Funktionsaufteilung: LG 2.2 | LG 2.1 | LG 1.2

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 Stand: 05.02.2024 154 
 
6.2 ANALYSEN ZUR BEWERTUNG DES FUNKTIONSBESETZUNGSPLANS DER BF 
ANALYSEN DER EINSATZFAHRTEN DER SONDERFAHRZEUGE  
 
Tab. 57: Analysen der Einsatzfahrten der Sonderfahrzeuge 
Hinweis: Nach Aussage der Feuerwehr Münster ist die Frequenz der Sonderfahrzeuge für das Jahr 2021 aus di-
versen, nicht näher zu spezifizierenden Gründen, nicht repräsentativ. 
AUSWERTUNG GLEICHZEITIGKEIT VON ALARMIERUNGSANLÄSSEN  
EINLEITUNG 
Die Auswertung der Gleichzeitigkeit von Einsätzen erfolgt als eine retrospektive Analyse auf der Basis 
der tatsächlichen Einsätze und deren Dauer des Jahres 2021. 
Als Dauer eines Einsatzes (Bindung der Ressourcen) wird die jeweilige Gesamteinsatzdauer verwendet 
(Erstalarm, bis das letzte Fahrzeug wieder Status 2 erreicht hat).  
→ Maximalbetrachtung (da häufig einzelne Ressourcen auch früher wieder verfügbar sind) 
Als maximale Gesamteinsatzdauer wird eine Zeit von 3 Stunden angesetzt*. 
Pro Alarmierung zu einem Einsatz wird betrachtet, ob bereits ein weiterer Einsatz läuft, und bestimmt, 
wie viele Ressourcen (z. B. (H)LF) im Stadtgebiet notwendig waren. Dazu wird anhand des Einsatzstich-
wortes jedem Einsatz eine notwendige Anzahl von Ressourcen für die 1. Eintreffzeit zugeordnet. Die 
notwendige Anzahl an Ressourcen je Einsatzstichwort wird auf Basis der derzeitigen Alarm- und Auf-
bauorganisation entsprechend festgelegt. 
 
*) Für Einsätze mit einer höheren Gesamtzeit ist davon auszugehen, dass mindestens einzelne Ressourcen be-
reits früher wieder verfügbar sind, bzw. eine Nachbesetzung der Feuerwachen (z. B. durch die Freiwillige Feuer-
wehr) stattgefunden hat. 
Mo.-Fr. 7-17 Uhr Mo.-Fr. 17-7 Uhr, 
Sa./So./Fe. Gesamt Mo.-Fr. 7-17 Uhr Mo.-Fr. 17-7 Uhr, 
Sa./So./Fe. Gesamt Mo.-Fr. 7-17 Uhr Mo.-Fr. 17-7 Uhr, 
Sa./So./Fe. Gesamt
ELW 2 3 0 3 0 0 0 3 0 3
FwK 10 9 19 8 8 16 2 1 3
RW 11 23 34 8 13 21 3 10 13
GW-Rett 0 1 1 0 1 1 0 0 0
WLF 10 5 15 6 4 10 4 1 5
AB-Atemschutz 4 3 7 4 3 7 0 0 0
AB-Kran 1 0 1 0 0 0 1 0 1
AB-Schaum 0 1 1 0 1 1 0 0 0
RW 4 5 9 0 2 2 4 3 7
KEF 42 122 164 0 2 2 42 120 162
GW-L2 16 24 40 13 23 36 3 1 4
GW-Tauch 9 5 14 4 4 8 5 1 6
RTB 0 1 1 0 1 1 0 0 0
WLF 7 5 12 2 3 5 5 2 7
AB-Tank 1 0 1 0 0 0 1 0 1
AB-Öl-Wasser 4 1 5 1 0 1 3 1 4
WLF 7 5 12 7 5 12 0 0 0
AB-ABC 11 8 19 8 7 15 3 1 4
AB-Bau 1 0 1 0 0 0 1 0 1
141 218 359 61 77 138 80 141 221
Betrachtungszeitraum: 01.01.2021 - 31.12.2021 (exkl. 141 Einsätze d. unwetterbedingte Einzelereignisse)
alle Fahrten
Summe
Fahrten zu zeitkritischen Einsätzen Fahrten zu nicht-zeitkritischen Einsätzen
Feuerwache 1
Fahrzeug
Feuerwache 2FW 3

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 Stand: 05.02.2024 155 
 
Als notwendiges Versorgungsniveau wird auf Stadtebene ein Wert von 95 % angestrebt. 
EMPIRISCHE ERMITTLUNG NOTWENDIGER (H)LF-RESSOURCEN IM STADTGEBIET 
Basis: Alle HLF-relevanten Einsätze des Betrachtungszeitraums (n = 2.374). 
 
Tab. 58:Empirische Ermittlung notwendiger (H)LF-Ressourcen im Stadtgebiet 
+ Zur Sicherstellung eines Versorgungsniveaus ≥ 95 % sind bei der Betrachtung der empiri-
schen Duplizitätsereignisse 3 (H)LF im Stadtgebiet notwendig. 
EMPIRISCHE ERMITTLUNG NOTWENDIGER DLK-RESSOURCEN IM STADTGEBIET 
Basis: Alle DLK-relevanten Einsätze des Betrachtungszeitraums (n = 1.275). 
 
Tab. 59: Empirische Ermittlung notwendiger DLK-Ressourcen im Stadtgebiet 
+ Zur Sicherstellung eines Versorgungsniveaus ≥ 95 % im Stadtgebiet sind bei der Betrach-
tung der empirischen Duplizitätsereignisse 3 DLK im Stadtgebiet notwendig. 
  
Durchführbare 
Einsätze 
(Absolut)
Anzahl 
Duplizitäts-
ereignisse im 
Zeitraum
Wiederkehrzeit 
von Duplizitäts-
ereignissen 
[h]
Häufigkeit von 
Duplizitäts-
ereignissen
[pro Woche]
Planerisches 
Versorgungs-
niveau
Durchführbare 
Einsätze 
(Absolut)
Anzahl 
Duplizitäts-
ereignisse im 
Zeitraum
Wiederkehrzeit 
von Duplizitäts-
ereignissen 
[h]
Häufigkeit von 
Duplizitäts-
ereignissen
[pro Woche]
Planerisches 
Versorgungs-
niveau
1 514 461 5,5 10,89 52,7 % 870 529 11,8 9,19 62,2 %
2 854 121 21,0 2,86 87,6 % 1.270 129 48,2 2,24 90,8 %
3 938 37 68,6 0,87 96,2 % 1.369 30 207,3 0,52 97,9 %
4 966 9 282,2 0,21 99,1 % 1.395 4 1.555,0 0,07 99,7 %
5 973 2 1.270,0 0,05 99,8 % 1.399 0 - - 100,0 %
6 975 0 - - 100,0 % 1.399 0 - - 100,0 %
7 975 0 - - 100,0 % 1.399 0 - - 100,0 %
Anzahl
(H)LF-
Ressourcen
Mo.-Fr. 7-17 Uhr Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe.
Durchführbare 
Einsätze 
(Absolut)
Anzahl 
Duplizitäts-
ereignisse im 
Zeitraum
Wiederkehrzeit 
von Duplizitäts-
ereignissen 
[h]
Häufigkeit von 
Duplizitäts-
ereignissen
[pro Woche]
Planerisches 
Versorgungs-
niveau
Durchführbare 
Einsätze 
(Absolut)
Anzahl 
Duplizitäts-
ereignisse im 
Zeitraum
Wiederkehrzeit 
von Duplizitäts-
ereignissen 
[h]
Häufigkeit von 
Duplizitäts-
ereignissen
[pro Woche]
Planerisches 
Versorgungs-
niveau
1 227 314 8,1 7,42 42,0 % 356 378 16,5 6,56 48,5 %
2 481 60 42,3 1,42 88,9 % 681 53 117,4 0,92 92,8 %
3 520 21 121,0 0,50 96,1 % 716 18 345,6 0,31 97,5 %
4 537 4 635,0 0,09 99,3 % 734 0 - - 100,0 %
5 539 2 1.270,0 0,05 99,6 % 734 0 - - 100,0 %
Anzahl
Ressourcen
Mo.-Fr. 7-17 Uhr Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe.

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 Stand: 05.02.2024 156 
 
6.3 ANALYSEN ZUR BEWERTUNG DER PERSONALSTRUKTUR DER FF 
6.3.1  STRUKTUR  UND QUALIFIKATION  DER FREIWILLIGEN  KRÄFTE  
PERSONALSTÄRKE DER EINHEITEN 
Die Feuerwehr Münster hat im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr derzeit eine Personalstärke von ins-
gesamt rund 700 Kräften im aktiven Einsatzdienst (Einsatzabteilung). Zusätzlich sind derzeit 5 externe 
Kräfte zur Unterstützung während ihrer Arbeitszeiten aktiv. 
Die einzelnen Einheiten weisen Personalstärken zwischen 26 und 44 Kräften auf. 
 
Tab. 60: Personalstärke der Freiwilligen Feuerwehr 
Im Zeitraum von 2012 bis 2019 sind tendenziell steigende Mitgliederzahlen festzustellen. Seitdem ist 
ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Insgesamt ist in den vergangenen 10 Jahren ein Mitgliederzu-
wachs von rund 40 Kräften zu verzeichnen. Der Trend bei den einzelnen Einheiten ist unterschiedlich. 
Deutliche Rückgänge sind aber bei keiner Einheit zu festzustellen. 
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
LZ 4 Altstadt 33 28 32 32 32 34 34 37 31 33 33 0
LZ 5 Gievenbeck 36 35 34 37 40 40 42 48 39 38 36 0
LZ 6 Kinderhaus 34 37 37 36 31 31 31 37 34 34 31 -3
LZ 7 Gremmendorf 24 24 28 28 31 33 33 36 35 34 31 +7
LZ 9 Geist 38 42 43 41 41 43 47 52 47 45 39 +1
LZ 10 Mecklenbeck 33 31 34 35 33 33 34 34 32 33 33 0
LZ 11 Roxel 34 32 37 39 38 37 37 34 33 35 31 -3
LZ 12 Nienberge 41 40 41 43 43 41 45 42 44 44 40 -1
LZ 13 Häger-Uhlenbrock 32 35 38 39 38 42 46 45 44 44 44 +12
LZ 14 Sprakel 27 30 31 25 24 25 25 28 28 30 31 +4
LZ 15 Gelmer 28 29 30 33 33 32 35 36 32 35 32 +4
LZ 16 Kemper 31 31 31 35 34 35 37 38 39 40 33 +2
LZ 17 Handorf 41 36 35 39 38 42 42 45 43 41 40 -1
LZ 18 Werse-Laer 23 24 22 22 25 24 23 28 31 33 32 +9
LZ 19 Wolbeck 31 31 33 35 34 35 38 38 41 39 34 +3
LZ 20 Angelmodde 40 41 39 39 39 38 40 41 40 41 42 +2
LZ 21 Hiltrup 35 33 34 35 36 44 44 41 38 41 38 +3
LZ 22 Amelsbüren 24 24 23 26 27 29 25 26 27 26 26 +2
LZ 23 Loevelingloh 34 35 33 31 30 32 29 29 32 31 31 -3
LZ 24 Albachten 33 31 29 33 35 36 40 43 41 40 42 +9
Summe 652 649 664 683 682 706 727 758 731 737 699 +47
Datenquelle 2012-2021: Feuerwehr Münster
Einheit
Anzahl FM (Sb) Veränderung
'12 - '22

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 Stand: 05.02.2024 157 
 
 
Abb. 102: Personalstärke der Freiwilligen Feuerwehr (Datenquelle 2012-2021: Feuerwehr Münster) 
ALTERSSTRUKTUR FREIWILLIGEN KRÄFTE 
Das Diagramm zeigt die Anzahl der Einsatzkräfte für das jeweilige Alter. Basis für die Berechnung ist 
das Geburtsjahr der Einsatzkräfte. Das Durchschnittsalter liegt, bezogen auf die gesamte Freiwillige 
Feuerwehr, bei 37 Jahren. 
Das Diagramm zeigt insgesamt eine Altersstruktur mit einer Abnahme an Kräften mit zunehmendem 
Alter bzw. einem hohen Potenzial an jüngeren Kräften und stellt damit eine im Vergleich zu anderen 
Freiwilligen Feuerwehr repräsentative Verteilung dar. Diese Verteilung unterscheidet sich zwischen 
den Einheiten aber deutlich (s. Tab. 61). 
 
Abb. 103: Altersverteilung der freiwilligen Kräfte in der Einsatzabteilung  
0
100
200
300
400
500
600
700
800
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Anzahl FM (Sb)
Jahr
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
20
22
24
26
28
30
32
34
36
18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67
Anzahl FM (Sb)
Alter

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 Stand: 05.02.2024 158 
 
Die Tab. 61 zeigt die Altersverteilung der Freiwilligen Kräfte in den Einsatzabteilungen der einzelnen 
Einheiten. 
 
Tab. 61: Altersverteilung der Freiwilligen Kräfte in Einsatzabteilungen der Einheiten 
+ Die Altersstruktur der einzelnen Einheiten ist teilweise sehr unterschiedlich. Die Alters-
durchschnitte liegen zwischen 34 und 41 Jahren.  
  
absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in %
LZ 4 Altstadt 33 11 33% 12 36% 8 24% 2 6% 0 0% 35
LZ 5 Gievenbeck 36 13 36% 8 22% 7 19% 7 19% 1 3% 36
LZ 6 Kinderhaus 31 14 45% 7 23% 6 19% 4 13% 0 0% 35
LZ 7 Gremmendorf 31 12 39% 9 29% 4 13% 6 19% 0 0% 36
LZ 9 Geist 39 18 46% 11 28% 5 13% 3 8% 2 5% 34
LZ 10 Mecklenbeck 33 14 42% 4 12% 8 24% 7 21% 0 0% 36
LZ 11 Roxel 30 11 37% 7 23% 4 13% 4 13% 4 13% 39
LZ 12 Nienberge 40 10 25% 13 33% 9 23% 8 20% 0 0% 38
LZ 13 Häger-Uhlenbrock 44 20 45% 8 18% 5 11% 10 23% 1 2% 37
LZ 14 Sprakel 31 10 32% 9 29% 8 26% 3 10% 1 3% 36
LZ 15 Gelmer 32 8 25% 6 19% 9 28% 6 19% 3 9% 41
LZ 16 Kemper 33 9 27% 15 45% 3 9% 6 18% 0 0% 37
LZ 17 Handorf 40 17 43% 6 15% 4 10% 13 33% 0 0% 37
LZ 18 Werse-Laer 32 14 44% 6 19% 4 13% 7 22% 1 3% 36
LZ 19 Wolbeck 34 8 24% 12 35% 6 18% 8 24% 0 0% 38
LZ 20 Angelmodde 42 11 26% 20 48% 6 14% 5 12% 0 0% 34
LZ 21 Hiltrup 38 14 37% 16 42% 5 13% 3 8% 0 0% 33
LZ 22 Amelsbüren 26 10 38% 4 15% 7 27% 2 8% 3 12% 39
LZ 23 Loevelingloh 30 8 27% 6 20% 6 20% 8 27% 2 7% 40
LZ 24 Albachten 42 16 38% 9 21% 6 14% 8 19% 3 7% 37
Gesamt 697 248 36% 188 27% 120 17% 120 17% 21 3% 37
Durch-
schnitts-
alter
[Jahre]
60 - 67 Jahre
Altersverteilung
Einheit
Auswert-
bare
Aktive
18 - 29 Jahre 30 - 39 Jahre 40 - 49 Jahre 50 - 59 Jahre

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 Stand: 05.02.2024 159 
 
QUALIFIKATIONSSTRUKTUR DER FREIWILLIGEN KRÄFTE 
Die Tabelle 45 zeigt den Ausbildungsstand der wesentlichen Qualifikationen der Freiwilligen Kräfte in 
den Einsatzabteilungen der einzelnen Einheiten. 
 
Tab. 62: Ausbildungsstand der wesentlichen Qualifikationen der Freiwilligen Kräfte in den Einsatzabteilungen der Einheiten* 
Anmerkung / Hinweis:  
Bei den Qualifikationen sind Mehrfachnennungen möglich. Beispiel: Jemand verfügt sowohl über die Qualifikation Atem-
schutzgeräteträger als auch Maschinist und ist somit jeweils in beiden Spalten enthalten. 
+ Die Einheiten haben hinsichtlich der wesentlichen Qualifikationen einen guten Ausbil-
dungsstand. 
  
 
*) Die Qualifikation AGT wurde nur gewertet, wenn neben der Ausbildung auch ein e gültige arbeitsmedizinische 
Untersuchung G26.3 vorlag. 
absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in %
LZ 4 Altstadt 33 25 76% 19 58% 19 58% 11 33% 3 9% 2 6%
LZ 5 Gievenbeck 36 17 47% 20 56% 19 53% 10 28% 5 14% 2 6%
LZ 6 Kinderhaus 31 27 87% 22 71% 17 55% 10 32% 6 19% 4 13%
LZ 7 Gremmendorf 31 24 77% 19 61% 18 58% 9 29% 5 16% 3 10%
LZ 9 Geist 39 26 67% 20 51% 20 51% 10 26% 6 15% 3 8%
LZ 10 Mecklenbeck 33 24 73% 23 70% 22 67% 10 30% 3 9% 2 6%
LZ 11 Roxel 31 15 48% 19 61% 19 61% 8 26% 3 10% 3 10%
LZ 12 Nienberge 40 25 63% 29 73% 31 78% 16 40% 8 20% 7 18%
LZ 13 Häger-Uhlenbrock 44 22 50% 22 50% 22 50% 10 23% 4 9% 3 7%
LZ 14 Sprakel 31 18 58% 17 55% 15 48% 12 39% 3 10% 1 3%
LZ 15 Gelmer 32 17 53% 23 72% 20 63% 12 38% 4 13% 2 6%
LZ 16 Kemper 33 25 76% 25 76% 24 73% 14 42% 4 12% 2 6%
LZ 17 Handorf 40 25 63% 23 58% 26 65% 10 25% 6 15% 6 15%
LZ 18 Werse-Laer 32 17 53% 16 50% 14 44% 13 41% 7 22% 5 16%
LZ 19 Wolbeck 34 15 44% 20 59% 18 53% 10 29% 2 6% 0 0%
LZ 20 Angelmodde 42 31 74% 25 60% 22 52% 14 33% 5 12% 3 7%
LZ 21 Hiltrup 38 19 50% 28 74% 27 71% 9 24% 4 11% 3 8%
LZ 22 Amelsbüren 26 17 65% 17 65% 19 73% 5 19% 3 12% 2 8%
LZ 23 Loevelingloh 31 13 42% 21 68% 21 68% 10 32% 3 10% 1 3%
LZ 24 Albachten 42 23 55% 20 48% 28 67% 9 21% 4 10% 1 2%
Summe 699 425 61% 428 61% 421 60% 212 30% 88 13% 55 8%
Führerschein
> 7,5 t Gruppenführer Zugführer Verbandsführer
Einheit Anzahl
Aktive
Atemschutz-
geräteträger * Maschinisten

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 Stand: 05.02.2024 160 
 
Die Tab. 63 zeigt den Ausbildungsstand der erweiterten Qualifikationen der Freiwilligen Kräfte in den 
Einsatzabteilungen der einzelnen Einheiten. 
 
Tab. 63: Ausbildungsstand der erweiterten Qualifikationen der Freiwilligen Kräfte in den Einsatzabteilung der Einheiten 
ALTERSBEDINGTES AUSSCHEIDEN VON KRÄFTEN 
Durch die Neuordnung der Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land 
Nordrhein-Westfalen (VOFF NRW) vom 09.05.2017 gilt als Höchstaltersgrenze die Regelaltersgrenze 
nach § 35 SGB VI. Damit scheiden Mitglieder nunmehr erst mit Vollendung des 67. Lebensjahres aus 
dem aktiven Einsatzdienst aus. 
Höchstaltersgrenze 67 Jahre 
Die Tab. 64 zeigt die Anzahl der Einsatzkräfte sowie deren Qualifikationen, die aufgrund der gesetzli-
chen Höchstaltersgrenze von 67 Jahren in den nächsten 5 Jahren (beginnend mit dem Jahr 2022) für 
den Einsatzdienst der Feuerwehr nicht mehr zur Verfügung stehen werden.  
absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in %
LZ 4 Altstadt 33 4 12% 12 36% 17 52% 4 12% 1 3% 18 55% 0 0%
LZ 5 Gievenbeck 36 1 3% 2 6% 13 36% 10 28% 2 6% 12 33% 1 3%
LZ 6 Kinderhaus 31 12 39% 14 45% 13 42% 13 42% 3 10% 16 52% 1 3%
LZ 7 Gremmendorf 31 4 13% 8 26% 10 32% 7 23% 4 13% 15 48% 2 6%
LZ 9 Geist 39 4 10% 5 13% 10 26% 7 18% 3 8% 18 46% 0 0%
LZ 10 Mecklenbeck 33 13 39% 4 12% 12 36% 10 30% 10 30% 2 6% 2 6%
LZ 11 Roxel 31 4 13% 5 16% 15 48% 13 42% 3 10% 16 52% 1 3%
LZ 12 Nienberge 40 7 18% 7 18% 18 45% 16 40% 8 20% 22 55% 1 3%
LZ 13 Häger-Uhlenbrock 44 3 7% 3 7% 15 34% 8 18% 1 2% 20 45% 2 5%
LZ 14 Sprakel 31 2 6% 3 10% 13 42% 1 3% 0 0% 13 42% 0 0%
LZ 15 Gelmer 32 0 0% 0 0% 9 28% 8 25% 1 3% 17 53% 3 9%
LZ 16 Kemper 33 7 21% 7 21% 21 64% 17 52% 7 21% 16 48% 3 9%
LZ 17 Handorf 40 2 5% 2 5% 10 25% 2 5% 3 8% 25 63% 3 8%
LZ 18 Werse-Laer 32 0 0% 2 6% 7 22% 7 22% 0 0% 12 38% 0 0%
LZ 19 Wolbeck 34 15 44% 5 15% 11 32% 11 32% 6 18% 12 35% 0 0%
LZ 20 Angelmodde 42 4 10% 3 7% 19 45% 16 38% 4 10% 21 50% 8 19%
LZ 21 Hiltrup 38 12 32% 4 11% 14 37% 14 37% 1 3% 24 63% 3 8%
LZ 22 Amelsbüren 26 0 0% 0 0% 8 31% 4 15% 0 0% 9 35% 0 0%
LZ 23 Loevelingloh 31 0 0% 0 0% 0 0% 3 10% 0 0% 8 26% 0 0%
LZ 24 Albachten 42 1 2% 0 0% 4 10% 0 0% 0 0% 27 64% 1 2%
Summe 699 95 14% 86 12% 239 34% 171 24% 57 8% 323 46% 31 4%
Einheit Anzahl
Aktive
BootMa-DLK Ma-WLF ABC 1 CSA Träger ABC 2 MKS

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 Stand: 05.02.2024 161 
 
 
Tab. 64: Anzahl der aufgrund von Alter (67 Jahre) in den nächsten 5 Jahren ausscheidenden Einsatzkräfte sowie deren Qualifi-
kationen* 
In den nächsten 5 Jahren scheiden somit aufgrund der Altersgrenze (67 Jahre) 14 Freiwillige Kräfte aus 
dem Einsatzdienst der Feuerwehr aus. Für den Bereich der einsatzbereiten Atemschutzgeräteträger ist 
zu beachten, dass eine entsprechende Eignung bereits vor Erreichen der Altersgrenze nicht mehr ge-
geben sein kann. Hier ist, analog zu der (umfangreichen) Führungskräfteausbildung, eine frühzeitige 
Aus- und Weiterbildung erforderlich. 
Des Weiteren ist zu beachten, dass neben dem altersbedingten Ausscheiden eine Vielzahl weiterer 
Fluktuationsgründe bestehen. Diese sind aufgrund ihrer Individualität nicht berechenbar, aber hin-
sichtlich des statistischen Umfangs signifikant. 
Altersgrenze 60 Jahre 
Bei einem vorzeitigen Ausscheiden auf Basis einer verbreiteten Altersgrenze von 60 Jahren würden in 
den nächsten 5 Jahren 72 Kräfte nicht mehr für den Einsatzdienst zur Verfügung stehen. 
Die Tab. 65 zeigt die Anzahl der Einsatzkräfte sowie deren Qualifikationen, die aufgrund eines vorzeiti-
gen Ausscheidens mit einer Altersgrenze von 60 Jahren in den nächsten 5 Jahren (beginnend mit dem 
Jahr 2022) für den Einsatzdienst der Feuerwehr nicht mehr zur Verfügung stehen werden. 
 
*) Die Qualifikation AGT wurde nur gewertet, wenn neben der Ausbildung auch ein e gültige arbeitsmedizinische 
Untersuchung G26.3 vorlag. 
absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in %
LZ 4 Altstadt 33 33 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%
LZ 5 Gievenbeck 36 36 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%
LZ 6 Kinderhaus 31 31 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%
LZ 7 Gremmendorf 31 31 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%
LZ 9 Geist 39 37 0 0% 2 10% 2 10% 1 10% 1 17% 1 33%
LZ 10 Mecklenbeck 33 33 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%
LZ 11 Roxel 31 28 0 0% 1 5% 2 11% 0 0% 0 0% 0 0%
LZ 12 Nienberge 40 40 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%
LZ 13 Häger-Uhlenbrock 44 43 0 0% 1 5% 1 5% 1 10% 1 25% 1 33%
LZ 14 Sprakel 31 30 0 0% 0 0% 0 0% 1 8% 1 33% 0 0%
LZ 15 Gelmer 32 32 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%
LZ 16 Kemper 33 33 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%
LZ 17 Handorf 40 40 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%
LZ 18 Werse-Laer 32 32 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%
LZ 19 Wolbeck 34 34 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 -
LZ 20 Angelmodde 42 42 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%
LZ 21 Hiltrup 38 38 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%
LZ 22 Amelsbüren 26 23 1 6% 3 18% 3 16% 1 20% 1 33% 0 0%
LZ 23 Loevelingloh 31 30 0 0% 1 5% 1 5% 0 0% 0 0% 0 0%
LZ 24 Albachten 42 39 0 0% 0 0% 3 11% 0 0% 0 0% 0 0%
Summe 699 685 1 0% 8 2% 12 3% 4 2% 4 5% 2 4%
Einheit Anzahl
Aktive
Atemschutz-
geräteträger * Maschinisten Führerschein
> 7,5 t Gruppenführer Zugführer VerbandsführerAnzahl
Aktive
in 5 Jahren

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 Stand: 05.02.2024 162 
 
 
Tab. 65: Anzahl der aufgrund des Alters (60 Jahre) vorzeitig ausscheidenden Einsatzkräfte in den kommenden 5 Jahren* 
6.3.2  AUSWERTUNG DER ARBEITSORTE  
Die Auswertung der Arbeitsorte und damit die Verfügbarkeit der Freiwilligen Kräfte im Zeitbereich 
Montag bis Freitag tagsüber erfolgt auf Basis einer in der Feuerwehr durchgeführten Erhebung mit 
Stand Februar 2022. Dabei wurden im Rahmen einer Selbsteinschätzung der Kräfte Daten zur Verfüg-
barkeit für Einsätze während der Arbeitszeit und zum Arbeitsort erfasst. 
Für rund 80 Kräfte kann keine Aussage zu den Arbeitsorten getroffen werden, da hierzu keine (voll-
ständigen) Angaben vorliegen. Dies bezieht sich insbesondere auf 4 Einheiten, von denen jeweils von 
einem relevanten Anteil Angaben unvollständig sind und somit nur eingeschränkt eine Aussage zur 
Verfügbarkeit im Zeitbereich Montag bis Freitag tagsüber getroffen werden kann. 
Unter Zugrundelegung der vorliegenden Angaben zu den Arbeitsorten sind von den Freiwilligen Kräf-
ten Mo.-Fr. tagsüber rund 40 % (277 Kräfte) nicht verfügbar, da ihr Arbeitsort außerhalb der Stadt liegt 
oder sie ihren Arbeitsplatz nicht verlassen können.  
Im gesamten Stadtgebiet sind Mo.-Fr. tagsüber planerisch 312 Kräfte (rd. 45 %) verfügbar. Zusätzlich 
arbeiten insgesamt 89 Kräfte (rd. 13 %) im Schichtdienst und stehen somit anteilig auch im Zeitbereich 
Mo.-Fr tagsüber für Einsätze zur Verfügung. 
  
 
*) Die Qualifikation AGT wurde nur gewertet, wenn neben der Ausbildung auch ein e gültige arbeitsmedizinische 
Untersuchung G26.3 vorlag. 
absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in %
LZ 4 Altstadt 33 32 0 0% 1 5% 1 5% 0 0% 0 0% 0 0%
LZ 5 Gievenbeck 36 32 1 6% 3 15% 2 11% 3 30% 3 60% 1 50%
LZ 6 Kinderhaus 31 30 0 0% 1 5% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%
LZ 7 Gremmendorf 31 27 3 13% 4 21% 3 17% 2 22% 2 40% 2 67%
LZ 9 Geist 39 35 1 4% 4 20% 4 20% 2 20% 2 33% 2 67%
LZ 10 Mecklenbeck 33 31 2 8% 2 9% 2 9% 2 20% 1 33% 1 50%
LZ 11 Roxel 31 26 1 7% 2 11% 3 16% 1 13% 1 33% 1 33%
LZ 12 Nienberge 40 37 0 0% 3 10% 3 10% 0 0% 0 0% 0 0%
LZ 13 Häger-Uhlenbrock 44 36 2 9% 7 32% 7 32% 6 60% 3 75% 2 67%
LZ 14 Sprakel 31 30 0 0% 0 0% 0 0% 1 8% 1 33% 0 0%
LZ 15 Gelmer 32 25 3 18% 6 26% 5 25% 2 17% 1 25% 0 0%
LZ 16 Kemper 33 30 2 8% 2 8% 3 13% 3 21% 2 50% 1 50%
LZ 17 Handorf 40 36 1 4% 3 13% 4 15% 2 20% 1 17% 1 17%
LZ 18 Werse-Laer 32 28 0 0% 4 25% 4 29% 3 23% 2 29% 0 0%
LZ 19 Wolbeck 34 32 1 7% 2 10% 2 11% 0 0% 0 0% 0 -
LZ 20 Angelmodde 42 40 1 3% 2 8% 2 9% 1 7% 1 20% 0 0%
LZ 21 Hiltrup 38 37 1 5% 1 4% 1 4% 1 11% 1 25% 1 33%
LZ 22 Amelsbüren 26 22 1 6% 4 24% 4 21% 1 20% 1 33% 0 0%
LZ 23 Loevelingloh 31 23 0 0% 8 38% 8 38% 5 50% 2 67% 1 100%
LZ 24 Albachten 42 38 0 0% 0 0% 4 14% 0 0% 0 0% 0 0%
Summe 699 627 20 5% 59 14% 62 15% 35 17% 24 27% 13 24%
Einheit Anzahl
Aktive
Anzahl
Aktive
in 5 Jahren
Atemschutz-
geräteträger * Maschinisten Führerschein
> 7,5 t Gruppenführer Zugführer Verbandsführer

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 Stand: 05.02.2024 163 
 
 
Tab. 66: Auswertung der Arbeitsorte der Freiwilligen Kräfte 
ABSCHÄTZUNG DER VERFÜGBARKEIT 
Zur Abschätzung der Verfügbarkeit der einzelnen Einheiten im Zeitbereich Mo.-Fr. tagsüber sind in 
Tab. 67 die unterschiedlichen Angaben aus der Auswertung der Arbeitsorte zusammengefasst. Zusätz-
lich zu den Kräften, deren Arbeitsplatz in ihrem Ausrückbereich liegt (Verfügbarkeit I), sind die im 
Schichtdienst arbeitenden Kräfte (Verfügbarkeit II) sowie die verfügbaren Kräfte aus anderen Einhei-
ten (Verfügbarkeit III) in den einzelnen Ausrückbereichen dargestellt. Die im Schichtdienst arbeitenden 
Kräfte wurden planerisch mit 1/3 Verfügbarkeit angesetzt.  
 
Tab. 67: Abschätzung der Verfügbarkeiten im Zeitbereich Mo.-Fr. tagsüber 
absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in %
LZ 4 Altstadt 33 0 0% 0 0% 1 3% 12 36% 6 18% 0 0% 14 42% 7 21%
LZ 5 Gievenbeck 36 7 19% 7 19% 3 8% 8 22% 6 17% 2 6% 3 8% 6 17%
LZ 6 Kinderhaus 31 7 23% 8 26% 3 10% 4 13% 6 19% 3 10% 0 0% 9 29%
LZ 7 Gremmendorf 31 5 16% 15 48% 2 6% 1 3% 3 10% 4 13% 1 3% 4 13%
LZ 9 Geist 39 0 0% 0 0% 6 15% 0 0% 10 26% 0 0% 23 59% 1 3%
LZ 10 Mecklenbeck 33 10 30% 3 9% 0 0% 9 27% 10 30% 0 0% 1 3% 8 24%
LZ 11 Roxel 31 4 13% 5 16% 0 0% 0 0% 7 23% 3 10% 12 39% 4 13%
LZ 12 Nienberge 40 8 20% 8 20% 1 3% 4 10% 3 8% 5 13% 11 28% 5 13%
LZ 13 Häger-Uhlenbrock 44 4 9% 11 25% 1 2% 6 14% 19 43% 3 7% 0 0% 1 2%
LZ 14 Sprakel 31 1 3% 8 26% 7 23% 7 23% 8 26% 0 0% 0 0% 5 16%
LZ 15 Gelmer 32 10 31% 6 19% 2 6% 4 13% 8 25% 0 0% 2 6% 1 3%
LZ 16 Kemper 33 3 9% 12 36% 0 0% 5 15% 8 24% 5 15% 0 0% 9 27%
LZ 17 Handorf 40 6 15% 11 28% 7 18% 6 15% 8 20% 0 0% 2 5% 3 8%
LZ 18 Werse-Laer 32 4 13% 14 44% 0 0% 7 22% 5 16% 1 3% 1 3% 4 13%
LZ 19 Wolbeck 34 1 3% 3 9% 3 9% 6 18% 12 35% 5 15% 4 12% 6 18%
LZ 20 Angelmodde 42 3 7% 16 38% 3 7% 6 14% 14 33% 0 0% 0 0% 7 17%
LZ 21 Hiltrup 38 7 18% 6 16% 4 11% 12 32% 6 16% 0 0% 3 8% 7 18%
LZ 22 Amelsbüren 26 2 8% 12 46% 0 0% 8 31% 4 15% 0 0% 0 0% 1 4%
LZ 23 Loevelingloh 31 7 23% 6 19% 3 10% 3 10% 10 32% 2 6% 0 0% 0 0%
LZ 24 Albachten 42 15 36% 10 24% 1 2% 5 12% 11 26% 0 0% 0 0% 1 2%
Gesamt 699 104 15% 161 23% 47 7% 113 16% 164 23% 33 5% 77 11% 89 13%
Einheit Anzahl 
Aktive
Kategorie 1
Tages-
aufenthaltsort im 
Ortsteil der 
eigenen Einheit 
und abkömmlich
Kategorie 2
Tages-
aufenthaltsort im 
Ortsteil einer 
anderen Einheit
Kategorie 3
wechselnder 
Tagesaufent-
haltsort innerhalb 
der Kommune
Kategorie 4
Tages-
aufenthaltsort in 
Kommune, aber 
nicht abkömmlich
Kategorie 5
Tages-
aufenthaltsort 
außerhalb der 
Kommune
Kategorie 6
hauptamtlich bei 
der Feuerwehr
Schichtdienst-
leistende der 
Kategorie
4 / 5 / 6
Kategorie 7
keine oder 
unvollständige 
Angaben zum 
Tagesauf-
enthaltsort
LZ 4 Altstadt 33 0 7 2,3 28 30,3 1
LZ 5 Gievenbeck 36 9 6 11,0 11 22,0 3
LZ 6 Kinderhaus 31 8 9 11,0 7 18,0 3
LZ 7 Gremmendorf 31 8 4 9,3 26 35,3 2
LZ 9 Geist 39 5 1 5,3 24 29,3 6
LZ 10 Mecklenbeck 33 10 8 12,6 10 22,6 0
LZ 11 Roxel 31 5 4 6,3 0 6,3 0
LZ 12 Nienberge 40 8 5 9,6 1 10,6 1
LZ 13 Häger-Uhlenbrock 44 4 1 4,3 0 4,3 1
LZ 14 Sprakel 31 1 5 2,6 0 2,6 7
LZ 15 Gelmer 32 13 1 13,3 3 16,3 2
LZ 16 Kemper 33 5 9 8,0 3 11,0 0
LZ 17 Handorf 40 7 3 8,0 5 13,0 7
LZ 18 Werse-Laer 32 4 4 5,3 11 16,3 0
LZ 19 Wolbeck 34 2 6 4,0 3 7,0 3
LZ 20 Angelmodde 42 4 7 6,3 0 6,3 3
LZ 21 Hiltrup 38 8 7 10,3 7 17,3 4
LZ 22 Amelsbüren 26 2 1 2,3 1 3,3 0
LZ 23 Loevelingloh 31 7 0 7,0 1 8,0 3
LZ 24 Albachten 42 15 1 15,3 0 15,3 1
Gesamt 699 125 89 154,6 141 295,6 47
Anzahl Verfügbare mit 
wechselndem Aufenthaltsort 
innerhalb der Kommune
Verfügbarkeit III
im ZB 1 theoretisch Verfügbare
(inkl. Schichtdienst anteilig, 
weitere interne Pendler)
Einheit Anzahl 
Aktive
Verfügbarkeit I
im Ausrückbezirk Verfügbare 
der Einheit (inkl. Externe und 
eingesetzte interne Pendler)
im Gebiet der Kommune nicht 
Abkömmliche bzw. außerorts 
Arbeitende aber im 
Schichtdienst
Verfügbarkeit II
im ZB 1 rechnerisch Verfügbare
(inkl. Schichtdienst anteilig) im Ausrückbezirk (zusätzlich) 
Verfügbare anderer Einheiten

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 Stand: 05.02.2024 164 
 
Hinweis: 
Die dargestellten Verfügbarkeiten in Tab. 67 von Kräften stellen eine theoretische Betrachtung dar und sind stark von wech-
selnden Bedingungen beeinflusst (z. B. temporäre Einschränkungen der Abkömmlichkeit aufgrund von Arbeitsbedingungen, 
urlaubsbedingter Anwesenheit von Kräften am Wohnort). 
+ Zusätzlich zu den Aktiven, die ihren Arbeitsplatz im Stadtgebiet haben und abkömmlich 
sind, steht tagsüber auch ein Teil der im Schichtdienst arbeitenden Einsatzkräfte (89 Kräfte) zur 
Verfügung. Insgesamt sind somit innerhalb des Stadtgebiets planerisch rund 343 Kräfte verfüg-
bar. Diese verteilen sich aber sehr ungleichmäßig auf die Einheiten. 
Entsprechend der Abschätzung der Verfügbarkeiten in Tab. 67 erfolgt in der folgenden Tab. 68 eine 
detaillierte Betrachtung der Qualifikationen der verfügbaren Kräfte. 
 
Tab. 68: Detaillierte Betrachtung der Qualifikationen der verfügbaren Kräfte im Zeitbereich Mo.-Fr. tagsüber* 
 
 
  
 
*) Die Qualifikation AGT wurde nur gewertet, wenn neben der Ausbildung auch ein e gültige arbeitsmedizinische 
Untersuchung G26.3 vorlag. 
FM (SB) AGT* Ma FS LKW
[>7,5t] GF FM (SB) AGT* Ma FS LKW
[>7,5t] GF FM (SB) AGT* Ma FS LKW
[>7,5t] GF
LZ 4 Altstadt 33 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2,3 2,0 1,3 2,0 1,0 30,3 19,0 13,3 12,0 5,0
LZ 5 Gievenbeck 36 9,0 5,0 8,0 7,0 5,0 11,0 6,0 9,0 8,3 5,3 22,0 14,0 17,0 17,3 11,3
LZ 6 Kinderhaus 31 8,0 7,0 6,0 4,0 2,0 11,0 10,0 8,7 6,7 3,7 18,0 15,0 14,7 11,7 6,7
LZ 7 Gremmendorf 31 8,0 7,0 5,0 6,0 3,0 9,3 7,7 6,0 7,0 3,7 35,3 23,7 22,0 25,0 13,7
LZ 9 Geist 39 5,0 4,0 4,0 4,0 1,0 5,3 4,3 4,3 4,3 1,3 29,3 19,3 17,3 15,3 7,3
LZ 10 Mecklenbeck 33 10,0 5,0 6,0 6,0 2,0 12,7 7,7 8,3 8,0 3,0 22,7 12,7 15,3 14,0 4,0
LZ 11 Roxel 31 5,0 2,0 3,0 4,0 2,0 6,3 3,3 4,3 5,3 2,7 6,3 3,3 4,3 5,3 2,7
LZ 12 Nienberge 40 8,0 5,0 6,0 7,0 2,0 9,7 6,3 7,7 8,7 3,7 10,7 6,3 8,7 9,7 3,7
LZ 13 Häger-Uhlenbrock 44 4,0 2,0 1,0 1,0 1,0 4,3 2,0 1,3 1,3 1,3 4,3 2,0 1,3 1,3 1,3
LZ 14 Sprakel 31 1,0 1,0 1,0 0,0 0,0 2,7 1,7 2,0 1,0 1,0 2,7 1,7 2,0 1,0 1,0
LZ 15 Gelmer 32 13,0 5,0 11,0 11,0 9,0 13,3 5,3 11,3 11,3 9,3 16,3 8,3 12,3 13,3 10,3
LZ 16 Kemper 33 5,0 4,0 4,0 5,0 2,0 8,0 6,7 7,0 8,0 3,7 11,0 7,7 9,0 10,0 4,7
LZ 17 Handorf 40 7,0 5,0 5,0 5,0 4,0 8,0 6,0 5,7 5,7 4,0 13,0 6,0 8,7 8,7 6,0
LZ 18 Werse-Laer 32 4,0 1,0 4,0 3,0 3,0 5,3 1,7 4,3 3,3 3,0 16,3 8,7 11,3 10,3 7,0
LZ 19 Wolbeck 34 2,0 1,0 2,0 2,0 2,0 4,0 2,7 3,7 3,7 3,3 7,0 4,7 5,7 4,7 3,3
LZ 20 Angelmodde 42 4,0 4,0 2,0 1,0 1,0 6,3 6,0 3,3 2,3 1,7 6,3 6,0 3,3 2,3 1,7
LZ 21 Hiltrup 38 8,0 7,0 5,0 4,0 1,0 10,3 8,3 7,3 6,0 1,3 17,3 11,3 10,3 9,0 1,3
LZ 22 Amelsbüren 26 2,0 2,0 1,0 2,0 1,0 2,3 2,0 1,3 2,3 1,3 3,3 2,0 2,3 3,3 2,3
LZ 23 Loevelingloh 31 7,0 5,0 6,0 5,0 3,0 7,0 5,0 6,0 5,0 3,0 8,0 6,0 6,0 5,0 3,0
LZ 24 Albachten 42 15,0 6,0 4,0 10,0 2,0 15,3 6,3 4,3 10,3 2,3 15,3 6,3 4,3 10,3 2,3
Gesamt 699 125,0 78,0 84,0 87,0 46,0 154,7 101,0 107,3 110,7 59,7 295,7 184,0 189,3 189,7 98,7
Verfügbarkeit II
im ZB 1 rechnerisch Verfügbare
(inkl. Schichtdienst anteilig)
Verfügbarkeit III
im ZB 1 theoretisch Verfügbare
(inkl. Schichtdienst anteilig und weitere interne 
Pendler)
Einheit Anzahl 
Aktive
Verfügbarkeit I
im Ausrückbezirk Verfügbare der Einheit (inkl. 
Einpendler und eingesetzte interne Pendler)

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 Stand: 05.02.2024 165 
 
6.3.3  JUGENDFEUERWEHR  
Die Jugendfeuerwehr Münster besteht aus 6 Gruppen, die jeweils 
die gemeinsame Jugendarbeit von 2 bis 4 Einheiten darstellen. 
Derzeit umfasst die Jugendfeuerwehr insgesamt 110 Mitglieder. In 
den Daten sind auch Mitglieder verzeichnet, die bereits das 18. Le-
bensjahr vollendet haben und damit bereits kurzfristig in die Einsatz-
abteilung wechseln werden (aufgrund des Erfassungszeitpunktes). 
Das Eintrittsalter liegt bei 12 Jahren. 
 
 
 
+ In den nächsten 5 Jahren besteht ein Potenzial von 102 Übertritten aus der Jugendfeuer-
wehr in den aktiven Dienst der Feuerwehr. Erfahrungsgemäß kann jedoch nur rund 1/3 der Ju-
gendlichen tatsächlich vor Ort langfristig gebunden werden. Die Anzahl der potenziellen Über-
tritte verteilt sich unterschiedlich auf die einzelnen Einheiten.  
0
5
10
15
20
25
30
12 13 14 15 16 17 18
Anzahl FM (Sb)
Alter
LZ 4 Altstadt 6
LZ 5 Gievenbeck 6
LZ 6 Kinderhaus 4
LZ 7 Gremmendorf 7
LZ 9 Geist 5
LZ 10 Mecklenbeck 5
LZ 11 Roxel 9
LZ 12 Nienberge 2
LZ 13 Häger-Uhlenbrock 4
LZ 14 Sprakel 7
LZ 15 Gelmer 7
LZ 16 Kemper 4
LZ 17 Handorf 9
LZ 18 Werse-Laer 3
LZ 19 Wolbeck 7
LZ 20 Angelmodde 8
LZ 21 Hiltrup 6
LZ 22 Amelsbüren 5
LZ 23 Loevelingloh 5
LZ 24 Albachten 1
Gesamt 110
FF Einheit Anzahl 
Mitglieder
Tab. 69: Anzahl der JF-Mitglieder nach 
potenzieller Einsatzabteilung 
Abb. 104: Altersverteilung der Mitglieder der Jugendfeuerwehr

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 Stand: 05.02.2024 166 
 
6.3.4  SONDERAUFGABEN DER EINHEITEN IM IST-ZUSTAND  
Die einzelnen Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr nehmen jeweils für das gesamte Stadtgebiet unter 
anderem folgende Sonderaufgaben wahr: 
LZ 4 Altstadt Führungsunterstützung (ELW 2, FLZ, Drohne), Wachbesetzung FRW 1 
LZ 5 Gievenbeck CBRN-Abwehr Messen, Einsatzstellenausleuchtung 
LZ 6 Kinderhaus VÜH-Bezirks-Bereitschaft, Wachbesetzung FRW 1 (nach LZ 4) 
LZ 7 Gremmendorf CBRN-Abwehr Löschwasserrückhaltung, Wachbesetzung FRW 2  
(nach LZ 9), Kulturgutschutz 
LZ 9 Geist Wachbesetzung FRW 2, VÜH-BHP-B 50 Massenanfall von Verletzten, 
VÜH-Bezirks-Bereitschaft 
LZ 10 Mecklenbeck Löschwasserversorgung, Logistik, Wachbesetzung FRW 3 (nach LZ 21), 
perspektivisch: Löschwasserversorgung (vom LZ 11) 
LZ 11 Roxel Einsatzstellenverpflegung, Logistik, Löschwasserversorgung,  
VÜH-Bezirks-Bereitschaft 
LZ 12 Nienberge Sonderlöschmitteleinsatz,  
perspektivisch: Wald-/Vegetationsbrandbekämpfung 
LZ 13 Häger-Uhlenbrock CBRN-Abwehr (Verletzten-)Dekontamination, VÜH-Bezirks-Bereitschaft 
LZ 14 Sprakel -  
LZ 15 Gelmer Sonderlöschmitteleinsatz, Gefahrenabwehr auf dem Wasser 
LZ 16 Kemper CBRN-Abwehr Dekontamination, VÜH-Bezirks-Bereitschaft 
LZ 17 Handorf Rüsten/Hilfeleistung-Bahn, Löschwasserversorgung 
LZ 18 Werse-Laer Löschwasserversorgung, Logistik 
LZ 19 Wolbeck - 
LZ 20 Angelmodde CBRN-Abwehr Messen, Gefahrenabwehr auf Gewässern 
LZ 21 Hiltrup CBRN-Abwehr Dekontamination, Sonderlöschmitteleinsatz, Wachbeset-
zung FRW 3,  
perspektivisch: Wald-/Vegetationsbrandbekämpfung 
LZ 22 Amelsbüren Führungsunterstützung (IuK / Energieversorgung ELW2),  
VÜH-Bezirks-Abteilungsführung 
LZ 23 Loevelingloh Sonderlöschmitteleinsatz 
LZ 24 Albachten -

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6.3.5  ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG DER PERSONALSTRUKTUR DER FREIWILLIGEN 
FEUERWEHR  
In den letzten Jahren ist ein Zuwachs bei den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr festzustellen. 
Derzeit sind 699 Freiwillige Kräfte in den 20 Einheiten aktiv. 
Das Durchschnittsalter liegt, bezogen auf die gesamte Freiwillige Feuerwehr, bei 37 Jahren. Insgesamt 
zeigt sich eine Altersstruktur mit einer Abnahme an Kräften mit zunehmendem Alter bzw. einem ho-
hen Potenzial an jüngeren Kräften und dies stellt damit eine im Vergleich zu anderen Freiwilligen Feu-
erwehr repräsentative Verteilung dar. Diese Verteilung unterscheidet sich zwischen den Einheiten 
aber deutlich. 
Die Jugendfeuerwehr Münster besteht aus 6 Gruppen, die jeweils die gemeinsame Jugendarbeit von 2 
bis 4 Einheiten darstellen. Derzeit umfasst die Jugendfeuerwehr insgesamt 110 Mitglieder. In den 
nächsten 5 Jahren besteht ein Potenzial von 102 Übertritten aus der Jugendfeuerwehr in den aktiven 
Dienst der Feuerwehr. Erfahrungsgemäß kann jedoch nur rund 1/3 der Jugendlichen tatsächlich vor 
Ort langfristig gebunden werden. Die Anzahl der potenziellen Übertritte verteilt sich sehr unterschied-
lich auf die einzelnen Einheiten. 
Die Einheiten haben hinsichtlich der wesentlichen Qualifikationen (u. a. Atemschutzgeräteträger, Füh-
rerscheininhaber, Führungsqualifikationen) einen guten Ausbildungsstand.  
Die Verfügbarkeit der Freiwilligen Kräfte ist Montag bis Freitag tagsüber eingeschränkt. Unter der Zu-
grundelegung der Arbeitsorte sind rund 40 % nicht verfügbar, da ihr Arbeitsort außerhalb des Stadtge-
biets liegt oder sie nicht abkömmlich sind. Hiervon sind 89 Kräfte im Schichtdienst beschäftigt, sodass 
sie zu gewissen Anteilen auch in diesem Zeitbereich für Einsätze zur Verfügung stehen. Insgesamt sind 
innerhalb des Stadtgebiets, unter einer anteiligen Hinzurechnung der im Schichtdienst arbeitenden 
Kräfte, rund 343 Kräfte verfügbar. Dieses Potenzial an verfügbaren Kräften verteilt sich allerdings sehr 
ungleichmäßig auf die einzelnen Einheiten.

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6.4 ABLEITUNG DES SOLL -FUNKTIONSBESETZUNGSPLAN S 
6.4.1  EINLEITUNG  
DETERMINANTEN UND ABHÄNGIGKEITEN 
Einflussfaktoren 
Wesentliche Einflussfaktoren der Funktionsbesetzung sind unter anderem: 
○ die auf Basis der Schutzziele abzuleitenden Funktionsbedarfe 
○ die auf Basis der Schutzziele abgeleitete Standortstruktur 
○ die Möglichkeit, Funktionsbedarfe der 2. Eintreffzeit aus benachbarten Wachen oder dem Ehren-
amt zu erfüllen 
○ die Einhaltung von Anforderungen der Unfallverhütung und Feuerwehrdienstvorschriften 
○ Sonderbedarfe für z. B. Großeinsatzlagen oder Sonderlagen 
○ zu erwartende Duplizitätsereignisse 
○ die Verfügbarkeit des Ehrenamtes in unterschiedlichen Zeitbereichen 
 
Betrachtungsebenen 
Die benannten Einflussfaktoren wurden auf den vorstehenden Seiten untersucht. Die Analyseergeb-
nisse werden unterteilt nach folgenden Betrachtungsebenen bewertet und in ein Gesamtkonzept 
überführt: 
○ Grundschutz / taktische Grundvorhaltungen 
○ Führungseinheiten 
○ Sonderfunktionen / taktische Sondervorhaltungen 
6.4.2  FUNKTIONSBESETZUNG GRUNDSCHUTZ  
OPERATIVER GRUNDSCHUTZ 
Auf Basis der Schutzziele sind für alle drei Feuerwachen als Grundeinheit durchgängig 10 Funktionen 
erforderlich (Funktionsstärkebedarf der 1. Eintreffzeit für den Planungsbereich Stadt). Der höhere 
Funktionsstärkebedarf im Planungsbereich Kern kann im Rendezvous-Verfahren durch die Feuerwache 
1 und 2 gemeinsam erreicht werden. 
Die Erfüllung der 2. Eintreffzeit im städtischen Bereich kann durch die benachbarte Wache der Berufs-
feuerwehr oder die Freiwillige Feuerwehr erfolgen. 
Durch diese Funktionsvorhaltung können auch die Anforderungen für den Planungsbereich Land (9 
Funktionen) erfüllt werden, soweit die Berufsfeuerwehr als ersteintreffende Einheit planerisch vorge-
sehen ist (vgl. Kapitel 4) 
Durch das im Jahr 2021 aktualisierte Grundkonzept des auf allen FRW einheitlichen Hilfeleistungs-
Löschzuges (bestehend nun aus ELW, HLF und DLK) wurde die funktionale Aufgabenbandbreite der 
taktischen (Grund-)Einheiten der Berufsfeuerwehr deutlich verbessert und an die bestehenden

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 Stand: 05.02.2024 169 
 
Bedarfe angepasst. Unter anderem führt der Zugführer der Berufsfeuerwehr seit der Umsetzung die-
ses Konzeptes ein eigenes Führungsmittel (ELW) mit und wird von einem Melder unterstützt. Neben 
der verbesserten Mobilität und Schnelligkeit der Taktischen Einheit selbst, konnte im Rahmen der Füh-
rungsorganisation der Feuerwehr Münster ein bis dahin fehlender Baustein ergänzt werden, durch 
den nun bei aufwachsenden Einsatzlagen die Bildung einer Führungsstruktur innerhalb von Einsatzab-
schnitten möglich ist. Diese strukturelle und technische Entwicklung entspricht einem bewährten 
Standard vergleichbarer Berufsfeuerwehren. Durch diese Umstrukturierung ist aber gleichzeitig das 
Potenzial zur Besetzung von Sonderfahrzeugen aus der Grundeinheit heraus geringer. 
Die im Funktionsbesetzungsplan definierten Funktionen sind insbesondere zur Erfüllung der Schutz-
ziele und weiterer einsatzbezogener Sonderaufgaben notwendig. Aus diesem Grund müssen diese 
Funktionen zuverlässig besetzt und dürfen nicht durch kurzfristige Ausfälle (z. B. krankheitsbedingt) 
oder planbare Aufgaben (z. B. Brandsicherheitswachen) reduziert werden. Deshalb sind eine entspre-
chende personelle Ausstattung der Wachabteilungen und geeignete organisatorische Vorkehrungen 
erforderlich, um Ausfälle und Abwesenheiten zu verhindern oder nachbesetzen zu können. 
LEITSTELLE 
Die Besetzung der Grundeinheit in der Leitstelle zur Besetzung der notwendigen Einsatzleitplätze  
erfolgt wie in Kapitel 5 beschrieben durch 7 S-Funktionen rund-um-die-Uhr (inkl. 1 Funktion dienstha-
bende Schichtführung) sowie [1] Funktion Mo.-So. tagsüber. 
+ Somit ergibt sich die folgende Besetzung im Grundschutz: 
̶ 3 x 10 Funktionen Grundeinheit (ELW, HLF, DLK) 
+ Die Besetzung der Grundeinheit in der Leitstelle zur Besetzung der notwendigen Einsatzleit-
plätze erfolgt anhand der Leitstellenbemessung in Kapitel 5: 
̶ 1 Funktion diensthabende Schichtführung  
̶ 6 Funktionen Disposition* 
̶ [1] Funktion Tagverstärkung Montag bis Sonntag tagsüber 
6.4.3  FUNKTIONSBESETZUNG FÜHRUNGS EINHEITEN  
ZUGFÜHRUNG (C-DIENST) 
Auf Basis des Gefahrenpotenzials ist innerhalb der 1. Eintreffzeit im städtischen Bereich (Planungsbe-
reiche Stadt und Kern) eine Funktion mit der Qualifikation Zugführer erforderlich. Wie im IST-Zustand 
wird somit weiterhin innerhalb der Grundeinheit auf allen drei Feuerwachen je eine Funktion mit die-
ser Qualifikation besetzt.  
Die Funktion C-Dienst bildet mit seinem Melder und dem ELW 1 eine Führungseinheit zur Leitung von 
Einsätzen der Führungsstufe A sowie der Führung von Einsatzabschnitten ab der Führungsstufe B gem. 
FwDV 100. 
 
*) davon 2 Funktionen mit Fahrzeugverzahnung (FüAss B-Dienst und ELW 2)

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BEREITSCHAFTS-/VERBANDFÜHRUNG (B-DIENST) 
Zur Leitung örtlicher Einsätze mit einem erhöhten Kräfteaufkommen von mehr als einem Zug (Zusam-
menwirken mehrerer Wachen der BF und/oder Einheiten der FF) oder interdisziplinär wirkenden Kräf-
ten als Verband (z. B. Brandschutz, Betreuungsdienst, Wasserrettung) ist die Vorhaltung einer überge-
ordneten Führungsfunktion („B-Dienst“) mit einer Qualifikation und Erfahrung auf Leitungsebene ei-
ner Bereitschaftsführung erforderlich. 
Zur Unterstützung und zum Aufbau einer Einsatzleitung ist auch für diese Funktion ein Führungsassis-
tent (weiterhin aus der Leitstelle) und ein entsprechend ausgestattetes Führungsfahrzeug (ELW 1) er-
forderlich. 
Die Funktion B-Dienst bildet mit seinem Führungsassistenten und dem ELW 1 eine Führungseinheit zur 
Leitung von Einsätzen der Führungsstufe B gem. FwDV 100 (Führungstrupp). Aufgrund der zeitlichen 
Anforderungen im Einsatzablauf ist eine Besetzung ab Wache erforderlich. 
ABTEILUNGS-/VERBANDSFÜHRUNG (A-DIENST) 
Zur Leitung komplexer Einsätze (insb. Großeinsatzlagen und Katastrophen) mit einem hohen und/oder 
interdisziplinärem Kräfteaufkommen ist die Vorhaltung einer obersten Führungsfunktion der taktisch-
operativen Ebene („A-Dienst“) mit einer Qualifikation und Erfahrung auf Leitungsebene einer Abtei-
lungsführung erforderlich.  
Beispiele für Einsatzlagen sind: 
○ flächendeckende Schadenslagen mit einer Vielzahl von Einsatzstellen 
○ Einsätze mit einer Vielzahl lokaler und regionaler Züge oder Bereitschaften, die hinsichtlich ihrer 
Anzahl den Aufbau einer Technischen Einsatzleitung erfordern 
○ Einzeleinsätze, die neben einer komplexen Einsatzleitung vor Ort aufgrund ihrer Auswirkungen die 
Führung weiterer Einsatzabschnitte im Stadtgebiet (z. B. Spüren und Messen im ABC-Einsatz) er-
fordern 
○ komplexe, interdisziplinäre Einsätze von Feuerwehr und Rettungsdienst 
○ Zusammenwirken mit dem Krisenstab der Stadt 
Die Funktion A-Dienst bildet mit einem unterstellten Führungstrupp oder Führungsstab eine Führungs-
einheit zur Leitung von Einsätzen der Führungsstufen C oder D gem. FwDV 100. Aus organisatorischen 
Gründen oder unter Berücksichtigung weiterer Anforderungen innerhalb der Stadt/Feuerwehr kann 
eine feste Besetzung ab Wache umgesetzt werden. 
LAGEDIENSTFÜHRUNG 
Aus der Betrachtungsebene der Leitstelle resultiert aus den in Kapitel 5 dargestellten Gründen dar-
über hinaus die weitere Vorhaltung einer Lagedienstführung. 
WEITERE ANFORDERUNGEN AN DIE FÜHRUNGSSTRUKTUR 
Unter Berücksichtigung der Vorgaben der FwDV 100 entspricht die Führungsstruktur der Feuerwehr 
den grundsätzlichen Vorgaben.  
Zur Sicherstellung einer unterbrechungsfreien Aufgabenwahrnehmung wurde die Funktion Einsatzlei-
ter gem. § 33, 34 und 37 BHKG unmittelbar auf die Beamten des A-Dienstes übertragen. Eine weiter-
führende Delegation von Leitungsaufgaben im Einsatz erfolgt mittelbar per AAO als Dienstanweisung 
an die Führungsebenen der B- und C-Dienste sowie der Lagedienstführung.

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 Stand: 05.02.2024 171 
 
Zur Bildung einer Einsatzleitung in der Größe eines taktisch-operativen Stabes besteht ein Führungs-
konzept als Aufbauorganisation in die AAO integriert. Dieses sieht vor, im Einsatzfall feuerwehrtechni-
sche und zivile Mitarbeitende aus den Fachabteilungen für diese Tätigkeit heranzuziehen. Hierzu sind 
sie entsprechend auszubilden und jährlich fortzubilden. Die Einsatzdauer des Stabes ist auf eine Ein-
satzzeit von 72 Stunden auszulegen.  
Die Fortbildung von Führungskräften ist mit einen jährlichen Stundenumfang von mindestens 30 Stun-
den im Tagesdienst erforderlich. 
+ Damit ergibt sich folgende Funktionsbesetzung im Rahmen der Führungsstruktur: 
̶ 1 Funktion A-Dienst zur Leitung von Einsätzen der Führungsstufen C und D  
̶ 1 Funktionen B-Dienst zur Leitung von Einsätzen der Führungsstufen B und Bildung einer örtli-
chen Einsatzleitung der Führungsstufen C und D (zzgl. Führungsassistenten aus der Leit-
stelle/Disposition) 
̶ [3x 0 Funktionen C-Dienst zur Leitung von Einsätzen der Führungsstufe A und der Führung von 
Einsatzabschnitten ab der Führungsstufe B (sind Bestandteil der taktischen Grundeinheiten] 
̶ 1 Funktion Lagedienstführung in der Leitstelle für Einsätze der Führungsstufen A bis B sowie 
für die Steuerung des Grundschutzes bei Einsatzlagen der Führungsstufen C und D 
̶ Zur Leitung aufwachsender Einsatzlagen (insbes. auch Großeinsatzlagen und Katastrophen) ist 
für die Leitung von Einsätzen eine Führungseinheit bis zur Größe eines taktisch-operativen 
Führungsstabes für eine Einsatzzeit von 72 h vorzubereiten.* 
6.4.4  FUNKTIONSBESETZUNG SONDERFUNKTIONEN  
Zur bedarfsgerechten Abdeckung der gesamten Aufgabenbandbreite der Feuerwehr Münster wurden 
den Taktischen Einheiten der BF und der FF Sonderaufgaben zugeteilt. Eine definierte Zuteilung von 
Sonderaufgaben stellt die erforderliche Sonderqualifikation des Personals (sowohl in Aus- und Fortbil-
dung als auch in Erfahrungswissen) sicher. Zur Gewährleistung der zuverlässigen Bereitstellung einzel-
ner Qualifikationen oder Zuführung von Sondertechnik sind für einzelne Aufgaben zusätzliche Funkti-
onsvorhaltungen auf den Wachen erforderlich. 
SCHWERE TECHNISCHE HILFELEISTUNG 
Technischen Hilfeleistungen in einfachem oder mittlerem Umfang (z. B. Verkehrsunfälle mit einem 
PKW) können i. d. R. durch die Hilfeleistungs-Löschzüge als Taktische (Grund-)Einheiten selbständig 
abgewickelt werden. Für umfangreiche Einätze im Bereich der Technischen Hilfeleistung (z. B. Ver-
kehrsunfälle mit mehreren eingeklemmten Personen, LKW oder Zügen) wird neben der umfangrei-
chen Ausstattung (Rüstwagen, Feuerwehrkran, Wechselladerfahrzeug mit Abrollbehältern) auch spezi-
alisiertes Fachwissen an der Einsatzstelle benötigt. Diese Vorhaltung ist auf Basis des 
 
*) Aufgrund der Häufigkeit derartiger Ereignisse und der gleichzeitig erforderlichen Personalmenge ist die Um-
setzung als Rufbereitschaft nicht sinnvoll. Es besteht allerdings der Bedarf der Vorplanung und entsprechender 
Regelungen (z. B. freiwillige Anreizsysteme). Im Einzelfall können ereignisbezogen auch Rufbereitschaft en erfor-
derlich werden.

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Gefahrenpotenzials und der Bedeutung der Stadt / der Feuerwehr Münster innerhalb der kommuna-
len Gemeinschaft bedarfsgerecht. 
Diese Einsätze und Ausstattung erfordern ein hohes Maß an Aus- und Fortbildung, die nur durch einen 
begrenzten Mitarbeiterpool absolviert werden können. Deshalb ist eine Besetzung dieser Fahrzeuge 
durch 4 Sonderfunktionen auf der Feuer- und Rettungswache 1 erforderlich. 
→ Damit ergibt sich folgende Vorhaltung:  
4 Funktionen Schwere Technische Hilfeleistung (RW, FwK) auf der Feuer- und Rettungswache 1 
EINSATZSTELLENHYGIENE 
Das Konzept zur Einsatzstellenhygiene der Feuerwehr Münster sieht die Zuführung eines entsprechen-
den Gerätewagens (GW-Hygiene) zur Einsatzstelle bei Brandeinsätzen vor, in denen Einsatzkräfte 
durch Brandrauch und Ruß kontaminiert wurden. Bei großen Einsatzstellen kommt ergänzend ein WLF 
mit dem AB-Atemschutz hinzu. Dieses Konzept entspricht dem aktuellen Standard vergleichbarer und 
größerer Feuerwehren. 
Diese Zuführung erfolgt nachgeordnet und ist nicht zeitkritisch, sodass die Wahrnehmung auch durch 
andere Sonderfunktionen mit einer abweichenden Hauptaufgabe stattfinden kann. Aufgrund der An-
zahl der vorgehaltenen Sonderfunktionen soll diese Aufgabe zukünftig von der Feuerwache 1 aus 
übernommen werden. 
→ Damit ergibt sich folgende Vorhaltung:  
0 Funktionen Einsatzstellenhygiene (GW-Hygiene, AB-Atemschutz) auf der Feuer- und Ret-
tungswache 1 [4 Springerfunktionen schwere THL] 
KLEINEINSÄTZE 
Im Stadtgebiet Münster, insbesondere in den Kernstadtbereichen, fällt eine hohe Anzahl an Kleinein-
sätzen an, für deren Bearbeitung auch eine geringe Funktionsstärke hinreichend ist. Um für diese Eins-
ätze keine Funktionen der Grundeinheit zu nutzen, die damit für größere Einsätze nicht direkt zur Ver-
fügung steht, ist hierfür eine zusätzliche Einheit davon unabhängig mit 2 Funktionen für Kleineinsätze 
vorzuhalten. Im IST-Zustand ist eine im Vergleich zu anderen Städten geringe Einsatzfrequenz dieses 
Fahrzeuges vorhanden. Deshalb ist zu prüfen, welche Einsätze dieses Fahrzeug zusätzlich eigenstän-
dige übernehmen kann. 
Um eine gute Erreichbarkeit sowohl des Kernstadtbereichs als auch des übrigen Stadtgebiets zu erzie-
len, soll das hierzu bestehende Kleineinsatzfahrzeug (KEF) auf der Feuer- und Rettungswache 2 statio-
niert werden. 
→ Damit ergibt sich folgende Vorhaltung:  
2 Funktionen Kleineinsätze (KEF) auf Feuer- und Rettungswache 2 
MASSENANFALL VON VERLETZTEN UND ERKRANKTEN (MANV) 
Die Stadt Münster ist verpflichtet, Planungen und Vorhaltungen für den Massenanfall von verletzten 
und erkrankten Personen zu treffen (sog. MANV). Nach landesweitem Standard sollen die Kreise und 
kreisfreien Städte in der Lage sein, eine Erstversorgung von bis zu 50 Patienten sicherzustellen und 
den Transport zur Weiterbehandlung in umliegende Klinken zu organisieren. 
Als technische Sonderausstattung stehen hierzu entsprechend des RDBP an der Feuer- und Rettungs-
wache 2 ein GW-Rettung und ein AB-MANV zu Verfügung. Aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit, 
dass bei einem Massenanfall von Verletzten auch die Funktionen des Grundschutzes im Einsatz sind,

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 Stand: 05.02.2024 173 
 
müssen diese Funktionen davon unabhängig besetzt werden können. Aufgrund der geringen Einsatz-
frequenz kann auch die Einbeziehung von Sonderfunktionen mit einer abweichenden Hauptaufgabe 
(KEF) stattfinden. Somit sind lediglich 2 zusätzliche Sonderfunktionen erforderlich. 
→ Damit ergibt sich folgende Vorhaltung:  
2 Funktionen MANV (GW-Rettung, AB-MANV) auf Feuer- und Rettungswache 2  
[zzgl. 2 Springerfunktionen KEF] 
WASSERRETTUNG/TAUCHEN 
Die Vorhaltung einer Taucheinheit bei der Feuerwehr Münster ist auf Basis des Gefahrenpotenzials 
(u.a. Dortmund-Ems-Kanal) und der Bedeutung der Stadt / der Feuerwehr Münster innerhalb der kom-
munalen Gemeinschaft bedarfsgerecht. 
Die Tauchereinheit erfordert gem. FwDV 8 die Vorhaltung von zwei Taucher-Funktionen (Feuerwehr-
taucher und Sicherheitstaucher i. d. Stufe 2 gem. FwDV 8) sowie zwei Unterstützungsfunktionen 
(Bootsführer und Sicherungsleinenführer). Aufgrund der geringeren Einsatzfrequenz ist es vertretbar, 
diese Funktionen multifunktional mit anderen Sonderfunktionen zu kombinieren.  
Die Vorhaltung eines entsprechenden Gerätewagens (GW-Tauch) und eines zu beschaffenden brand-
bekämpfungs- und hilfeleistungsfähigen Mehrzweckbootes (MZB) ist hierzu weiterhin erforderlich 
(s. Kapitel 7). 
→ Damit ergibt sich folgende Vorhaltung:  
0 Funktionen Wasserrettung/Tauchen (GW-Tauch) auf der Feuer- und Rettungswache 2  
[4 Springerfunktionen KEF und MANV] 
ABC-ABWEHR 
Die Stadt Münster ist verpflichtet, Planungen und Vorhaltungen für die Abwehr von atomaren, biologi-
schen und chemischen Gefahrstoffen zu treffen. Gemäß FwDV 500 sind hierzu spezialisierte Einheiten 
zur direkten Gefahrenabwehr (Menschenrettung und Eindämmung/Aufnahme von Gefahrstoffen), zur 
Dekontamination von Personen/Patienten (einschließlich eigener Einsatzkräfte) und Geräten sowie 
zum Messen und Aufspüren von Gefahrstoffen vorzuhalten. Aufgrund der vielfältigen Spezialaufgaben 
wurden diese unterschiedlichen Einheiten der BF und FF zugeordnet.  
An der Feuer- und Rettungswache 3 wird ein WLF mit dem AB-ABC-Abwehr vorgehalten. Dieser er-
gänzt bei ABC-Einsätzen die dort stationierte Grundeinheit und bildet den ABC-Zug der Feuerwehr 
Münster, zur Sicherstellung der direkten Gefahrenabwehraufgaben gem. FwDV 500.  
Die Vorhaltung eines ABC-Zuges ist auf Basis des vorhandenen Gefahrenpotenzials und der Feuerwehr 
Münster in Art und Umfang bedarfsgerecht. 
→ Damit ergibt sich folgende Vorhaltung:  
2 Funktionen ABC-Abwehr (WLF mit AB-ABC) auf Feuer- und Rettungswache 3 
TIEFBAUUNFÄLLE 
Für Tiefbauunfälle erfolgt die Vorhaltung von speziellem Gerät sowie die besondere Qualifikation der 
Mitarbeiter der Feuer- und Rettungswache 3. Um dieses Gerät unabhängig der Funktionen des Grund-
schutzes der Einsatzstelle zuzuführen, sind hierfür Sonderfunktionen erforderlich. Aufgrund der gerin-
gen Einsatzfrequenz und des geringen Duplizitätsrisikos kann dieses auch durch Sonderfunktionen mit 
einer abweichenden Hauptaufgabe (ABC) stattfinden.

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→ Damit ergibt sich folgende Vorhaltung:  
0 Funktionen Tiefbauunfälle auf der Feuer- und Rettungswache 3  
[0 Springerfunktionen ABC-Abwehr] 
HÖHENRETTUNG 
Bisher erfolgt bei der Feuerwehr Münster 
keine Vorhaltung einer Höhenrettungs-
einheit. Aufgrund der Anfahrt der nächs-
ten Einheiten bzw. der Organisationsform 
(teilw. ehrenamtliche Einheiten) ergeben 
sich deutliche Verzögerungen. Auf Basis 
des Gefahrenpotenzials besonderer Ob-
jekte (u.a. Windenergieanlagen, Industrie-
anlagen, s. Abb. 105) und ortsveränderli-
che Herausforderungen (z. B. Kräne, Fens-
terreinigung) sowie der Bedeutung der 
Stadt / der Feuerwehr Münster innerhalb 
der kommunalen Gemeinschaft erscheint 
die Vorhaltung einer eigenen Höhenret-
tungseinheit als bedarfsgerecht.  
Aufgrund der zu erwartenden Einsatzfre-
quenz dieser Einheit ist eine kombinierte 
Wahrnehmung mit weiteren Einsatzfunk-
tionen erforderlich. Somit entsteht hier-
durch kein zusätzlicher Funktionsbedarf. 
Die Kosten der Vorhaltung einer Höhen-
rettungsgruppe beschränken sich somit 
auf die Kosten für die Aus- und Fortbil-
dung (Personalkosten für geleistete Stun-
den außerhalb des Einsatzdienstes) sowie 
die notwendige Ausrüstung. 
Eine Bündelung der in Dienst befindlichen Kräfte der Höhenrettung auf einer Wache bzw. einem Fahr-
zeug stellen einen Optimalzustand dar (Reduktion des Duplizitätsrisiko und der dienstplanerischen An-
forderungen). Die Berücksichtigung im Rahmen der Dienstplanung als Sekundärfunktion, sodass eine 
Mindestanzahl qualifizierter Kräfte tagesaktuell im Dienst ist, ist somit erforderlich. Um eine zeitnahe 
Verfügbarkeit gewährleisten zu können, sollte diese Mindestanzahl möglichst im Brandschutz einge-
teilt sein. 
Die Vorhaltung eines entsprechenden Fahrzeuges ist hierzu sinnvoll, kann aber über weiteres Personal 
(auch ohne die Höhenrettungsqualifikation) der Einsatzstelle zugeführt werden. 
→ Damit ergibt sich folgende Vorhaltung: 0 Funktionen Höhenrettung [Sekundärfunktionen] 
SONDERFAHRZEUGE/-TECHNIK UND NACHSCHUB 
Die Zuführung weiterer Sonderfahrzeuge/-technik (insb. Wechselladerfahrzeuge mit Abrollbehältern, 
Gerätewagen/Logistikfahrzeuge und Nachschubgüter) kann auch durch die vorhandenen Sonderfunk-
tionen erfolgen, die für das jeweilige Einsatzszenario in ihrer eigentlichen Funktion nicht benötigt 
Abb. 105: Besondere Objekte im Stadtgebiet mit einer potenziellen 
Höhenrettung

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 Stand: 05.02.2024 175 
 
werden. Des Weiteren erfolgt eine Einbindung definierter Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr, wel-
che eine Einweisung in die Bedienung von BF-Fahrzeugen erhalten haben, zur Sicherstellung dieses 
Aufgabenbereichs (sog. FF-Wachbesetzer). 
SPITZENBEDARF RETTUNGSDIENST 
Durch Funktionen der Grundeinheiten der Feuer- und Rettungswachen 1 und 2 erfolgt in Springer-
funktion derzeit die Besetzung von je 2 Rettungswagen für den Spitzenbedarf im Rettungsdienst. Im 
Jahr 2019 wurden diese Fahrzeuge insgesamt zu 3.558 Einsätzen (Quelle: RDBP Münster 2022, ent-
spricht 2,4 Einsätzen pro Tag und Fahrzeug) alarmiert. Die bisher absolvierte Einsatzfrequenz führt zu 
einer häufigen Reduktion der Brandschutzfunktionsbesetzung, die nicht mehr als Ausnahmefall ange-
sehen werden kann. Im Rahmen des Rettungsdienstbedarfsplans 2022 erfolgt eine Dislozierung der 
RTW-Vorhaltung im Stadtgebiet von 4 Fahrzeugen rund-um-die-Uhr sowie eine Veränderung der 
hierzu erforderlichen personellen Vorhaltungen. Eine Inanspruchnahme von Funktionen aus dem Be-
reich Brandschutz-/Hilfeleistung zur Abdeckung von Spitzenbedarfen im Rettungsdienst ist auf maxi-
mal einen Einsatz pro Tag und Wache zu begrenzen (entsprechend Erlasslage aus RDBP 2022). 
6.5 EINBINDUNG UND STRUKTUR DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR  
EINBINDUNG DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR  
Die Freiwillige Feuerwehr ist ein wesentlicher Bestandteil der Gefahrenabwehr in der Stadt Münster. 
Sie gilt gem. § 3 Abs. 1 und § 7 Abs. 2 BHKG NRW als gemeindliche Einrichtung. Die Angehörigen der 
Freiwilligen Feuerwehr sind gem. § 9 BHKG NRW grundsätzlich freiwillig und ehrenamtlich im Dienst 
der Stadt Münster tätig.  
Die Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr sind im Rahmen der Aufgaben- und Schutzzielerfüllung von 
besonderer Wichtigkeit. Insbesondere die Einheiten in den Außenbereichen sind planerisch erstein-
treffende Einheiten in ihren Zuständigkeitsbereichen und damit wichtiger Faktor für die Erfüllung der 
1. Eintreffzeit. 
Neben der Zusammenarbeit mit der Berufsfeuerwehr in der alltäglichen Gefahrenabwehr ist sie auch 
für folgende Aufgaben weiterhin von besonderer Wichtigkeit für das Schutzniveau in der Stadt Müns-
ter: 
○ Durchführung von Sonderaufgaben (z. B. Schadstoffmessung und Dekontamination bei ABC-Einsät-
zen, Löschwasserversorgung über lange Strecken, Vegetations- und Waldbrandbekämpfung, Füh-
rungsunterstützung). 
○ Eigenständige Einsatzdurchführung, insbesondere bei Großeinsatzlagen und Katastrophen (z. B. 
Starkregenereignisse, Stürme, überörtliche Einsätze). 
○ Eigenständige Sicherstellung des Grundschutzes in der Stadt Münster durch Besetzung der Wa-
chen der Berufsfeuerwehr bei länger andauernden Einsätzen der BF-Einheiten und parallelen  
Einsätzen. 
Aus diesen Gründen sind (auch weiterhin) Maßnahmen zur bedarfsdeckenden Sicherstellung der 
Funktionsstärke, Durchhaltefähigkeit, Qualifikation der Freiwilligen Feuerwehr sowie der grundsätzli-
chen Stärkung des Ehrenamtes der Feuerwehr Münster erforderlich.

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 Stand: 05.02.2024 176 
 
Hierzu zählen auch: 
○ ein guter baulicher und funktionaler Zustand der Standorte 
○ eine bedarfsgerechte technische und persönliche Ausrüstung 
○ eine angemessene Einbindung in das Einsatzgeschehen 
○ eine Berücksichtigung sozialer Bedarfe und Strukturen zur Stärkung des Ehrenamtes (z. B. Wohn-
raumförderung, Sportförderung, Förderung der Kameradschaftspflege) 
+ Die Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr sind im Rahmen der Aufgaben- und Schutzzieler-
füllung von besonderer Wichtigkeit. Die nachhaltige Stärkung des Ehrenamtes als integraler 
Bestandteil der Strukturen der Feuerwehr Münster ist von besonderer Bedeutung. 
PERSONAL - UND QUALIFIKATIONSSTRUKTUR DER EINHEITEN  
Die Controllingwerte für die Qualifikationsstruktur der Freiwilligen Feuerwehr werden anhand der an 
die Freiwillige Feuerwehr gestellten Anforderungen definiert. Diese umfassen die Stellung des Schutz-
ziels 1 Land mit 9 Funktionen (Gruppe) und der gleichzeitigen Besetzung eines Sonderfahrzeuges mit 3 
Funktionen (Selbstständiger Trupp). Um bedarfsgerechte und ausfallsichere Werte zu erhalten, ist die 
mehrfache Vorhaltung (bzw. Vorhaltung einer Reserve) der erforderlichen Qualifikationsstärken not-
wendig. Für die Erreichung der Mindestanforderungen wird dazu der Faktor 3 angesetzt (200 % Re-
serve). Um auch langfristig die Anforderungen erfüllen zu können für eine stärkere Resilienz sowie zur 
Abschätzung der baulichen Gestaltung der Feuerwehrhäuser und des Aus- und Fortbildungsbedarfs, 
wird zusätzlich ein Zielwert mit dem Faktor 4 (300 % Reserve) festgelegt. Gleiche Werte ergeben sich 
bei der Betrachtung von langandauernden Lagen, bei denen durch die Einheiten der FF jeweils zwei 
(Lösch-)Fahrzeuge mit jeweils 6 Funktionen (Staffel) im Mehrschichtsystem besetzt werden sollen. 
Es ergeben sich somit die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Werte für die einzelnen Qualifi-
kationen. 
 
Tab. 70: Definition von Qualifikationsstärken für die Freiwillige Feuerwehr* 
In der folgenden Tab. 71 ist der Abgleich dieser Anforderungen mit der aktuellen Personal- und Quali-
fikationsausstattung dargestellt. Wird der entsprechende Zielwert erreicht oder überschritten, ist die-
ser grün (███) markiert. Unterhalb des Wertes orange (███) und unterhalb des Mindestwerts rot  
(███). 
 
*) aufgrund der geringen Gesamtmenge und häufiger Doppelqualifikationen wird die Qualifikation pro Fahrzeug 
zweimal angesetzt. 
Schutzziel 1 SoFzg Summe Mindestwert Zielwert
Personalstärke 9 3 12 36 48
Taugliche Atemschutzgeräteträger 4 2 6 18 24
Führerschein Klasse C / Maschinist* 2 2 4 12 16
Gruppenführer 1 1 2 6 8
Zugführer 1 1 2 6 8
Anforderungen Resultierende SOLL-Werte
Qualifikation

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Tab. 71: Abgleich der SOLL-Stärken mit den IST-Werten 
  
LZ 4 Altstadt 33 -3 -15 25 7 1 19 7 3 11 5 3 3 0 -1
LZ 5 Gievenbeck 36 0 -12 17 -1 -7 20 8 4 10 4 2 5 2 1
LZ 6 Kinderhaus 31 -5 -17 27 9 3 22 10 6 10 4 2 6 3 2
LZ 7 Gremmendorf 31 -5 -17 24 6 0 19 7 3 9 3 1 5 2 1
LZ 9 Geist 39 3 -9 26 8 2 20 8 4 10 4 2 6 3 2
LZ 10 Mecklenbeck 33 -3 -15 24 6 0 23 11 7 10 4 2 3 0 -1
LZ 11 Roxel 31 -5 -17 15 -3 -9 19 7 3 8 2 0 3 0 -1
LZ 12 Nienberge 40 4 -8 25 7 1 29 17 13 16 10 8 8 5 4
LZ 13 Häger-Uhlenbrock 44 8 -4 22 4 -2 22 10 6 10 4 2 4 1 0
LZ 14 Sprakel 31 -5 -17 18 0 -6 17 5 1 12 6 4 3 0 -1
LZ 15 Gelmer 32 -4 -16 17 -1 -7 23 11 7 12 6 4 4 1 0
LZ 16 Kemper 33 -3 -15 25 7 1 25 13 9 14 8 6 4 1 0
LZ 17 Handorf 40 4 -8 25 7 1 23 11 7 10 4 2 6 3 2
LZ 18 Werse-Laer 32 -4 -16 17 -1 -7 16 4 0 13 7 5 7 4 3
LZ 19 Wolbeck 34 -2 -14 15 -3 -9 20 8 4 10 4 2 2 -1 -2
LZ 20 Angelmodde 42 6 -6 31 13 7 25 13 9 14 8 6 5 2 1
LZ 21 Hiltrup 38 2 -10 19 1 -5 28 16 12 9 3 1 4 1 0
LZ 22 Amelsbüren 26 -10 -22 17 -1 -7 17 5 1 5 -1 -3 3 0 -1
LZ 23 Loevelingloh 31 -5 -17 13 -5 -11 21 9 5 10 4 2 3 0 -1
LZ 24 Albachten 42 6 -6 23 5 -1 20 8 4 9 3 1 4 1 0
Summe 699 -21 -261 425 65 -55 428 188 108 212 92 52 88 28 8
Abw.
Ziel
Einheit
Atemschutz-
geräteträger
Führerschein Kl. C /
Maschinist GruppenführerPersonalstärke
IST Abw.
Min.
Abw.
Ziel
Zugführer
IST IST ISTAbw.
Min. ISTAbw.
Min.
Abw.
Ziel
Abw.
Ziel
Abw.
Min.
Abw.
Ziel
Abw.
Min.

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 Stand: 05.02.2024 178 
 
STÄRKUNG UND VERBESSERUNG DER TAGESVERFÜGBARKEIT  
Die Verfügbarkeit von Einsatzkräften wäh-
rend der üblichen Arbeitszeit (Mo.-Fr. 
tagsüber) ist reduziert, aber im Vergleich 
zu anderen Städten ähnlicher Struktur 
noch verhältnismäßig hoch.  
In der Gesamtbetrachtung, auch unter Be-
rücksichtigung der im Schichtdienst arbei-
tenden Kräfte, steht in rund der Hälfte der 
Einheiten mindestens eine Staffel zeitnah 
(Tagesaufenthaltsorte im eigenen Zustän-
digkeitsgebiet) zur Verfügung. 
In Münster findet eine hohe arbeitsbe-
dingte Pendlerbewegung innerhalb des 
Stadtgebietes statt. Somit liegen die Ar-
beitsorte häufig in größerer Entfernung zu 
den jeweiligen Standorten der Einheiten 
der Einsatzkräfte, sodass das Potenzial für 
nicht zeitkritische Einsatzeinbindungen 
wesentlich umfangreicher ist.  
 
 
 
 
Zur Verbesserung der Tagesverfügbarkeit der freiwilligen Kräfte sind deshalb folgende Maßnahmen zu 
prüfen: 
○ Bildung von Tagesalarmstandorten 
Hierbei fahren alle verfügbaren Kräfte in einem Bereich einen gemeinsamen Standort unabhängig 
ihrer zugeordneten Einheit an, um von dort gemeinsam ausrücken zu können. Hierdurch wird die 
Anfahrtsstrecke zum Feuerwehrhaus der eigenen Einheit reduziert und es steht an einem Stand-
ort eine größere Anzahl von Kräften zur Verfügung. 
Hierzu zählen insbesondere auch Kooperationen mit ortsansässigen Firmen und Einrichtungen, in 
denen ausgebildete ehrenamtliche Einsatzkräften in erhöhter Anzahl tätig sind. 
○ Interne Doppelmitgliedschaften 
Durch primäre Mitgliedschaft in einer FF-Einheit in der Nähe des Wohnortes sowie gleichzeitige 
Mitgliedschaft in einer Einheit in der Nähe des Arbeitsortes.  
○ Externe Doppelmitgliedschaften 
Darüber hinaus soll geprüft werden, ob weitere Feuerwehr-Angehörige aus anderen Kommunen, 
die in unmittelbarer Nähe zum Stadtgebiet wohnen oder sich dort über einen längeren Zeitraum 
aufhalten, unterstützend tätig werden. 
Insbesondere in den außenliegenden Stadtteilen, die planerisch die 1. Eintreffzeit eigenständig sicher-
stellen müssen, ist die Einbindung von verfügbaren Kräften anderer Einheiten verstärkt zu prüfen. 
Abb. 106: Karte mit den Arbeitsorten der tagesverfügbaren freiwilli-
gen Kräfte

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 Stand: 05.02.2024 179 
 
Für alle drei Varianten sind zusätzliche Rahmenbedingungen erforderlich, die u.a. bei baulichen Maß-
nahmen und Investitionen für die Standorte berücksichtigt werden müssen: 
○ Beachtung zusätzlicher räumlicher und technischer Kapazitäten 
○ Vorhaltung persönlicher Schutzausrüstung für die zusätzlichen Kräfte 
○ Organisation und Kommunikation bezüglich der notwendigen Ablauforganisation im Alarmfall 
○ gemeinsame Aus- und Fortbildung 
MITGLIEDERWERBUNG UND FÖRDERUNG EHRENAMT  
Um auch in Zukunft eine bedarfsdeckende Personalstärke gewährleisten zu können, sind ehrenamts-
fördernde Maßnahmen (z. B. professionelle Werbekampagnen) zum Erhalt des Personalbestandes und 
zum Erhalt sowie zur Förderung des Ehrenamtes durchzuführen. Entsprechend der Auswertungen in 
Abschnitt 6.3.1 (Abnahme an Kräften mit zunehmendem Alter) ist dabei ein verstärkter Fokus auf die 
Mitgliederbindung auszurichten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass heutzutage sowohl professionelle 
Werbemaßnahmen als auch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit für eine erfolgreiche Mitglieder-
werbung erforderlich sind, zum Beispiel über eine Präsenz im Internet bzw. in sozialen Netzwerken. 
Die professionelle, zielgruppenorientierte und bandbreite Nutzung sozialer Medien ist gesellschaftlich 
erforderlicher Standard auf Basis etablierter Kommunikationsplattformen. Der Umgang mit diesen 
Medien erfordert jedoch eine hohe Sensibilität und Aktualität der betreuenden Personen im Hinblick 
auf die Außendarstellung und den Dialog mit der Gesellschaft. Dafür ist eine adäquate finanzielle, per-
sonelle und technische Ausstattung erforderlich. 
Der Umgang mit sozialen Medien erfordert eine hohe Sensibilität der betreuenden Personen im Hin-
blick auf problematische Teilbereiche von Webauftritten, ermöglicht jedoch bei vergleichsweise gerin-
gem Aufwand das Erreichen von zahlreichen Menschen. 
Ermäßigungen für ehrenamtliche Kräfte bei öffentlichen Einrichtungen und im ÖPNV können als Anreiz 
zur Gewinnung ehrenamtlicher Feuerwehrkräfte sowie zur Motivationssteigerung der bereits aktiven 
Kräfte beitragen. Weitere denkbare Maßnahmen wären die besondere Berücksichtigung der ehren-
amtlichen Kräfte bei der Vergabe von Bau- oder Kitaplätzen (Schutz vor Abwanderung auch durch 
Schaffung von Wohnraum/Eigentum) sowie Ermäßigungen bei Steuern und Gebühren (z. B. Grund-
steuer, Kita-Gebühren). Neben der Attraktivitätssteigerung können einzelne Maßnahmen weitere Vor-
teile für den Einsatzdienst bringen, z. B. ist durch freien Eintritt zu Schwimmbädern oder Zeiten zur 
Nutzung von Sporthallen auch die Erhaltung und Steigerung der Fitness bedacht. 
Zur langfristigen Sicherung der Personalverfügbarkeit ist auch weiterhin die intensive Unterhaltung 
und Förderung der Jugendfeuerwehr von besonderer Wichtigkeit. Gegebenenfalls ist auch die Einrich-
tung von Kinderfeuerwehren zu prüfen. Hierzu wären zunächst verschiedene Rahmenbedingungen 
(u.a. Notwendigkeit pädagogischer Unterstützung, Aufbau und Organisation der Kinderfeuerwehr, 
notwendige Räumlichkeiten und Kapazitäten) zu prüfen (s. Ratsvorlage V/602/2022). Für eine Mitglie-
derwerbung im Bereich der Jugendfeuerwehr ist eine ansprechende und bedarfsgerechte Infrastruk-
tur erforderlich. Eine Mitgliederwerbung kann auch im Rahmen der Brandschutzerziehung in Schulen 
und Kindergärten erfolgen.  
Zur Koordination der Maßnahmen und Nachverfolgung des Erfolgs ist bereits ein Arbeitskreis „Förde-
rung Ehrenamt“ etabliert.  
Zur Durchführung einer zeitgemäßen Standortausbildung und der notwendigen Verwaltungsarbeit ist 
die Ausstattung der Einheiten mit einer angemessenen EDV-Ausstattung (u. a. Darstellungsmedien,

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 Stand: 05.02.2024 180 
 
leistungsfähige PC, Internetzugang, Anbindung an die interne Netzwerkstruktur und Software) erfor-
derlich. 
Zur Förderung des Ehrenamtes besteht in Münster der Verband der Feuerwehr der Stadt Münster 
e. V. Zur angemessenen Würdigung und Berücksichtigung des Ehrenamtes gemäß § 9 Abs. 3 BHKG soll 
eine Überprüfung der Förderung der Kameradschaftspflege erfolgen. 
+ Um auch in Zukunft eine hinreichende Personalstärke gewährleisten zu können, sind eh-
renamtsfördernde Maßnahmen (z. B. professionelle Werbekampagnen) zum Erhalt des Perso-
nalbestandes und zum Erhalt sowie zur Förderung des Ehrenamtes durchzuführen.  
6.6 CONTROLLINGPARAMETER UND MA SSNAHMENÜBERSICHT  
SOLL -FUNKTIONSBESETZUNGSPLAN  BERUFSFEUERWEHR  
 
Abb. 107: SOLL-Funktionsbesetzungsplan* 
 
 
 
 
Die dargestellten Funktionen sind zuverlässig zu besetzen und dürfen nicht durch kurzfristige Ausfälle 
(z. B. krankheitsbedingt) oder planbare Aufgaben (z. B. Brandsicherheitswachen) reduziert werden. 
+ Insgesamt ergibt sich ein Bedarf von 50 + [1] Funktionen rund-um-die-Uhr.  
 
 
*) Funktion wird durch Leitstelle besetzt 
Führungseinheiten
1 | 0 | 0 KdoW (A-Dienst)
0 | 1 | 0* ELW (B-Dienst)
0 | 1 | 0 Lagedienstführung
0 | 1 | 1 ELW (C-Dienst) 0 | 1 | 1 ELW (C-Dienst) 0 | 1 | 1 ELW (C-Dienst) 0 | 1 | 6 + [1] Disposition
0 | 0 | 6 HLF 20 0 | 0 | 6 HLF 20 0 | 0 | 6 HLF 20
0 | 0 | 2 DLA(K) 0 | 0 | 2 DLA(K) 0 | 0 | 2 DLA(K)
0 | 0 | 4 Schwere THL (RW, FwK) 0 | 0 | 2 Kleineinsätze (KEF) 0 | 0 | 2 ABC-Abwehr (WLF) 0 | 0 | 0* ELW 2
0 | 0 | 0 Hygiene (GW, WLF) [SpFu THL] 0 | 0 | 2 MANV (GW-Rett) 0 | 0 | 0
0 | 0 | 0
0 | 0 | 0 Sonderfahrzeuge [SpFu THL] 0 | 0 | 0 Sonderfahrzeuge [SpFu SoFu] 0 | 0 | 0 Sonderfahrzeuge [SpFu SoFu]
GESAMTSUMME = 1 | 6 | 43 + [1] = 50 + [1] Fu.
SonderfunktionenSonderfunktionen Sonderfunktionen
GESAMT = 0 | 1 | 13 = 14 Fu. GESAMT = 0 | 1 | 13 = 14 Fu. GESAMT = 0 | 1 | 11 = 12 Fu. GESAMT = 1 | 3 | 6 + [1] = 10 + [1] Fu.
Sonderfunktionen
Tiefbauunfälle (WLF) 
[SpFu ABC]Wasserrettung/Tauchen 
(GW, Boot) [SpFu]
Feuer- & Rettungswache 1 Feuer- & Rettungswache 2 Feuer- & Rettungswache 3 Führungs- und Lagezentrum
Grundschutz Grundschutz Grundschutz Leitstelle
Funktionsvorhaltung Rettungsdienst 
Feuer- & Rettungswache 1: 8 + [2] Funktionen (inkl. RW 16) 
Feuer- & Rettungswache 2: 7 + [2] Funktionen (inkl. RW 19) 
Feuer- & Rettungswache 3: 4 + [2] Funktionen (inkl. RW 10) 
Legende 
x    Rund-um-die-Uhr-Funktion 
[x]  Mo.-So. tagsüber besetzt 
x | x | x Funktionsaufteilung: LG 2.2 | LG 2.1 | LG 1.2

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 Stand: 05.02.2024 181 
 
VERÄNDERUNG IN DER FUNKTIONSVORHALTUNG BERUFSFEUERWEHR  
Aus der SOLL-Konzeption zur Einsatzstruktur ergeben sich folgende konkrete Veränderungen in der 
Funktionsvorhaltung: 
FÜHRUNGS- UND LAGEZENTRUM 
Leitstelle (vgl. Kapitel 5) 
○ Anpassung der Einsatzleitplatzbesetzung und  + 1 Funktion rund-um-die-Uhr (LG 1.2) 
Organisation der Leitstelle - [2] Funktionen Mo.-Fr. tagsüber (LG 1.2) 
(auf Basis frequenz- und risikoabhängiger  
Bemessung, Verlagerung der Fortbildung und  
rückwärtiger Tätigkeiten in den Tagesdienst) 
○ Fahrzeugbesetzung Einsatzleitwagen 2 ± 0 Funktionen 
(als Verzahnungsfunktion aus der Disposition) 
Führungseinheiten 
○ Keine Veränderung 
FEUER- UND RETTUNGSWACHEN 
Grundschutz 
○ Keine Veränderung 
Sonderfunktionen 
○ Feuer- und Rettungswache 1 + 1 Funktion rund-um-die-Uhr (LG 1.2) 
Schwere THL, Einsatzstellenhygiene, Sonderfahrzeuge 
○ Feuer- und Rettungswache 2 + 2 Funktion rund-um-die-Uhr (LG 1.2) 
Kleineinsätze, Wasserrettung/Tauchen, MANV 
○ Feuer- und Rettungswache 3 + 2 Funktion rund-um-die-Uhr (LG 1.2) 
ABC-Abwehr 
○ Einführung einer Höhenrettungseinheit  ± 0 Funktionen 
(als Sekundärfunktionen) 
+ Insgesamt ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf zur Funktionsvorhaltung von 6 Funktionen 
rund-um-die-Uhr. Gleichzeitig kann in der Leitstelle um 2 Tagesfunktionen reduziert werden.

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 Stand: 05.02.2024 182 
 
CONTROLLINGPARAMETER  
Für die Einhaltung der Schutzziele sind verschiedene Parameter aus der Einsatzstruktur wesentliche 
Voraussetzungen. Um frühzeitig und ursachenspezifisch Abweichungen von der Einhaltung der Schutz-
ziele erkennen zu können, sind, neben den Schutzzielen selbst, weitere Parameter zu überwachen. 
Hierzu werden folgende Controllingparameter definiert: 
○ Einhaltung der täglichen Funktionsstärke der Berufsfeuerwehr  
(einschließlich der erforderlichen Qualifikationen) 
○ Mindestpersonal- und Qualifikationsstärken der Einsatzeinheiten der Freiwilligen Feuerwehr 
Hierbei sind nachfolgende SOLL-Werte anzusetzen. Bei Abweichungen sind Maßnahmen zur Stei-
gerung der Personalstärke und/oder den Qualifikationen, ggf. auch einheitenspezifisch, zu definie-
ren. 
 
Tab. 72: SOLL-Qualifikationsstärken für die Freiwillige Feuerwehr 
MASSNAHMENÜBERSICHT EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG  
Aus der SOLL-Konzeption zur Einsatzstruktur und zur Funktionsvorhaltung ergeben sich folgende kon-
krete Anpassungsmaßnahmen: 
 
Tab. 73: Maßnahmenübersicht Einsatzstruktur und Funktionsvorhaltung  
Mindestwert Zielwert
Personalstärke 36 48
Taugliche Atemschutzgeräteträger 18 24
Führerschein Klasse C / Maschinist 12 16
Gruppenführer 6 8
Zugführer 6 8
SOLL-Werte
Qualifikation
Nr. Thema Maßnahme Veränderung 
Funktionen Umsetzung
BF_1 Funktionsvorhaltung Feuer- und Rettungswache 1
Schwere THL, Einsatzstellenhygiene, Sonderfahrzeuge + 1 Fu. LG 1.2 2024-2029
BF_2 Funktionsvorhaltung Feuer- und Rettungswache 2
Kleineinsätze, Wasserrettung/Tauchen, MANV + 2 Fu. LG 1.2 2024-2029
BF_3 Funktionsvorhaltung Feuer- und Rettungswache 3
ABC-Abwehr + 2 Fu. LG 1.2 2024-2029
BF_4 Funktionsvorhaltung Verstärkte Einbindung des Kleineinsatzfahrzeuges - 2024/2025
BF_5 Funktionsvorhaltung Einführung einer Höhenrettungseinheit - ab 2029
FF_1 Freiwillige Feuerwehr ab 2024
FF_2 Freiwillige Feuerwehr 2024-2029
FF_3 Freiwillige Feuerwehr Prüfung der Einrichtung einer Kinderfeuerwehr 2024-2029
FF_4 Freiwillige Feuerwehr 2024-2029
FF_5 Freiwillige Feuerwehr Überprüfung der Förderung der Kameradschaftspflege 2024-2029
Maßnahmen zur Mitgliederwerbung der Freiwilligen Feuerwehr und Förderung Ehrenamt
Prüfung der Schaffung von Tagalarmstandorten bzw. Verstärkung von internen Doppelmitgliedschaften
Prüfung der verstärkten Einbindung von freiwilligen Einheiten in die Nachführung von Sonderfahrzeugen/-technik

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7 TECHNIK UND FAHRZEUGAUSSTATTUNG  
In diesem Kapitel wird die Fahrzeug- und Technikausstattung der Feuerwehr betrachtet und das SOLL-
Konzept für zukünftige Beschaffungen dargestellt. 
Der Bedarf an Fahrzeugausstattung wird unterteilt in die Bereiche der Grundschutzkomponenten und 
der Sonderfahrzeuge und aufgeteilt auf die Berufsfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr ausgewie-
sen. Der Umfang der Ausstattung leitet sich für die Grundschutzkomponenten aus den Anforderungen 
der Planungsszenarien (insb. der hierfür erforderlichen Funktionsvorhaltungen und technischen Aus-
stattung von BF und FF) ab. Sonderfahrzeuge orientieren sich am Gefahrenpotenzial und weiterem Be-
darf aus den Planungsszenarien. Daneben sind auch eine technische Reserve und Ausbildungsfahr-
zeuge zu berücksichtigen. 
Das Kapitel gliedert sich in die folgenden Abschnitte: 
 7.1 Allgemeine Anforderungen an die Fahrzeug- und Technikausstattung 
 7.2 Fahrzeugausstattung Berufsfeuerwehr 
 7.3 Fahrzeugausstattung Freiwillige Feuerwehr 
 7.4 Persönliche Schutzausrüstung 
 7.5 Massnahmenübersicht 
7.1 ALLGEMEINE  ANFORDERUNGEN  AN DIE  FAHRZEUG - UND T ECHNIKAUSSTATTUNG  
Für die Bewertung der Fahrzeugausstattung und die Ableitung von zukünftigen Anforderungen wurde 
zunächst die vorhandene Fahrzeugstruktur analysiert und bewertet. Die Fahrzeugausstattung im IST-
Zustand basiert auf detaillierten Planungen der Feuerwehr Münster. Das Fahrzeugkonzept ist als wei-
testgehend bedarfsgerecht zu bewerten. 
Durch die Feuerwehr wird als Geschäft der laufenden Verwaltung eine mehrjährige Investitionspla-
nung fortgeschrieben. Diese bildet die Grundlage für die Erstellung des Investitionshaushaltes. Die an-
zusetzenden Fahrzeugkosten sind jeweils durch eine aktuelle Marktanalyse zu ermitteln. 
NUTZUNGSZEITEN  DER FAHRZEUGE  
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer entsprechend der „AfA-Tabelle für die allgemein verwendba-
ren Anlagegüter“ des Bundesministeriums der Finanzen vom 15.12.2000 beträgt für Feuerwehrfahr-
zeuge 10 Jahre. Die tatsächlich mögliche Nutzungsdauer eines Fahrzeuges ist jedoch abhängig vom 
spezifischen technischen Zustand. Beispielsweise muss für häufig eingesetzte Fahrzeuge (z. B. Grund-
schutzfahrzeuge der Berufsfeuerwehr) teilweise früher Ersatz beschafft werden. Bei seltener genutz-
ten Sonderfahrzeugen oder Abrollbehältern können je nach Nutzung (u. a. auch abhängig von Unter-
bringung und Pflege) teilweise auch deutlich höhere Nutzungszeiten erreicht werden. 
Vor allem ersteinsatzrelevante Großfahrzeuge haben aktuell lange Beschaffungsdauern, sodass recht-
zeitig vor Erreichen der Altersgrenzen und einem eventuellen Ausfall eine Ersatzbeschaffung vorgese-
hen werden sollte. Deshalb soll zukünftig auf Basis der vergangenen Erfahrungen zur zuverlässigen Si-
cherstellung der Verfügbarkeit von Fahrzeugen in der Regel im Jahr 12 der Nutzungsdauer mit der Be-
schaffungs- und Investitionsmittelplanung begonnen werden.

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 Stand: 05.02.2024 184 
 
BLOCKBESCHAFFUNGEN  
Zur Durchführung von Fahrzeugbeschaffungen gleichen Typs (z. B. HLF 20) können auch Blockbeschaf-
fungen einer größeren Anzahl von Fahrzeugen geprüft werden. Hierdurch können sich durch die bau-
gleichen Fahrzeuge notwendige Aus- und Fortbildungen verringern, die Wartung und Instandhaltung 
vereinfacht und ggf. geringere Kaufpreise durch die höhere Stückzahl erzielt werden. Gleichzeitig be-
steht aber auch ein Risiko bei bauartbedingten Mängeln oder Defiziten in der Fahrzeuggestaltung. Au-
ßerdem ist zu beachten, dass hierzu mit einem langfristigen Zeithorizont stark konzentriert Investiti-
onsmittel im Rahmen der Haushaltsplanung zur Verfügung gestellt werden müssen. 
TECHNISCHE ANFORDERUNGEN AN DIE FAHRZEUGE  
Die vorhandenen Vegetationsflächen im Stadtgebiet stellen Anforderungen an die Fahrgestelle. Vor 
diesem Hintergrund sind auch entsprechende Allradfahrgestelle bei einem Teil der Fahrzeuge notwen-
dig.  
7.2 FAHRZEUGAUSSTATTUNG BERUFSFEUERWEHR  
FAHRZEUGAUSSTATTUNG IM IST-ZUSTAND  
An allen Standorten der Berufsfeuerwehr werden die Grundschutzkomponenten entsprechend der 
Funktionsbesetzung vorgehalten. Sonderfahrzeuge sind über die 3 Wachen verteilt. Fahrzeuge für den 
Dienstbetrieb sind vornehmlich auf der Feuerwache 1 untergebracht. 
In der folgenden Tabelle ist eine Übersicht der derzeitigen Fahrzeugausstattung der Berufsfeuerwehr 
dargestellt. Die detaillierte Fahrzeugausstattung im IST-Zustand ist in Anlage 8 aufgeführt. Reine 
Dienstfahrzeuge zur Erledigung rückwärtiger Aufgaben sind nicht aufgeführt. 
 
Tab. 74: Fahrzeugausstattung Berufsfeuerwehr im IST-Zustand 
  
Hilfe-
leistungs-
löschfahr-
zeuge
Führungs-
fahrzeuge
Hub-
rettungs-
fahrzeuge
Rüst-
wagen
Geräte-
wagen, 
Mehr-
zweck-
fahrzeuge
Mann-
schafts-
transport-
fahrzeuge
sonstige 
Fahr-
zeuge
Anhänger Abroll-
behälter Boote
Feuer- und Rettungswache 1 3 7 2 2 4 3 2 23 - 8 -
Feuer- und Rettungswache 2 1 1 1 - 5 3 1 12 - 2 1
Feuer- und Rettungswache 3 1 1 1 - 1 1 1 6 1 2 -
Summe 5 9 4 2 10 7 4 41 1 12 1
Standort
Gesamt-
summe 
Fahrzeuge

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SOLL -FAHRZEUGAUSSTATTUNG GRUNDSCHUTZKOMPONENTEN  
Aus der Standortstruktur und der definierten Funktionsvorhaltung resultiert folgende Fahrzeuggrund-
ausstattung der Berufsfeuerwehr: 
Für die Grundschutzkomponenten der Berufsfeuerwehr ist pro Wache eine standardisierte Fahrzeug-
ausstattung vorzusehen:  
○ ELW 1 
○ HLF 20  
○ DLA(K) 23 
Für das Führungs- und Lagezentrum (Feuer- und Rettungswache 1) ist eine Grundvorhaltung von nach-
folgenden Führungsfahrzeugen vorzusehen: 
○ KdoW (A-Dienst) 
○ ELW 1 (B-Dienst) 
○ ELW 2 
Für die Grundschutzkomponenten ist eine entsprechende Anzahl an Reservefahrzeugen erforderlich, 
um eine durchgehende Verfügbarkeit auch bei technischen Defekten oder Werkstattaufenthalten 
(z. B. Wartung) zu gewährleisten. Ergänzend können diese Fahrzeuge zu praktischen Ausbildungszwe-
cken der Feuerwehr genutzt werden. 
Somit ergibt sich folgender Bedarf an Reserve- und Ausbildungsfahrzeugen: 
○ 2 Führungsfahrzeug (ELW 1) 
○ 3 Hilfeleistungslöschfahrzeug 
○ 1 Hubrettungsfahrzeug 
Hierdurch ergibt sich folgender Gesamtfahrzeugbedarf zur Sicherstellung der Grundschutzkomponen-
ten für die Berufsfeuerwehr (im FLZ sowie den FRW): 
○ Führungsfahrzeuge: 9 Fahrzeuge (± 0 ggü. IST-Zustand) 
○ Hilfeleistungslöschfahrzeug: 6 Fahrzeuge (± 0 ggü. IST-Zustand) 
○ Hubrettungsfahrzeug: 4 Fahrzeuge (± 0 ggü. IST-Zustand) 
SONDERFAHRZEUGKONZEPT  
Der Bedarf an Sonderfahrzeugen ergibt sich aus den örtlichen Gefahren- und Risikopotenzialen, den 
pflichtigen Aufgabenzuweisungen gem. BHKG NRW sowie den untergliederten FwDVen, UVVen und 
anerkannten Regeln der Technik. Pläne für den Einsatz der Feuerwehr gem. § 3 Abs. 3 BHKG NRW 
greifen sowohl auf die oben genannten normativen Vorgaben sowie auf die bedarfsplanerisch festge-
stellten (Sonder-)Vorhaltungen zurück und stellen somit die Aspekte der Einsatzplanung, Einsatzvorbe-
reitung und Einsatzorganisation sicher. 
Auf der folgenden Seite ist deshalb ein Sonderfahrzeugkonzept auf Basis der derzeitigen IST-Vorhal-
tung und des vorgesehenen Investitionskonzeptes dargestellt.  
Der Bedarf an Dienstfahrzeugen (Personentransport und Kommandowagen) sowie Fahrzeugen für die 
Fachabteilungen hängt stark von der rückwärtigen Organisation ab und ist deshalb hier nicht darge-
stellt. Er ist auf Basis interner Bedarfsermittlungen festzulegen. Hierbei ist auch eine synergetische

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 Stand: 05.02.2024 186 
 
Nutzung dieser Fahrzeuge im Einsatzdienst als Kommandowagen oder Erkundungsfahrzeuge für Groß- 
oder Sonderlagen zu berücksichtigen. Dabei kann auch eine spezielle Ausstattung dieser Fahrzeuge 
erforderlich werden (z. B. auch Geländefähigkeit). 
ZUSÄTZLICHER FAHRZEUGBEDARF 
Über die dargestellten Fahrzeuge hinaus wurde bereits mit BSBP 2015 nachfolgender Bedarf an Soder-
fahrzeugen und -technik erkannt. Der anhaltende Bedarf wird mit diesem Bedarfsplan, insbesondere 
der erfolgten Risiko- und Gefahrenanalyse der Stadt Münster, erneut bestätigt und sollte im Rahmen 
von Investitions- und Einsatzplanungen in den kommenden fünf Jahren zur Umsetzung kommen.  
Auf Basis des Risiko- und Gefahrenpotenzials und der bisherigen Ableitungen des Brandschutzbedarfs-
plans sind nachfolgend aufgeführte Fähigkeiten derzeit nicht hinreichend abgedeckt und durch zusätz-
liche technische Ausstattung im Einklang mit den einsatztaktischen Planungen erforderlich. 
Durch den Dortmund-Ems-Kanal, mittig durch das Stadtgebiet führend und mit einer relevanten Nut-
zung im Güterverkehr (einschl. Gefahrstoffen) sowie im Freizeitbereich, ist ein nicht unerhebliches Ri-
siko für Einsätze auf oder an Gewässern vorhanden. Deshalb ist hier ein wendiges, witterungsunab-
hängiges und geschlossenes Mehrzweckboot (MZB) mit Einsatzmöglichkeiten zur schnellen Menschen-
rettung, Brandbekämpfung und Technischen Hilfeleistung sowie einer größeren Personenaufnahme-
kapazität (z. B. für Tauchereinsätze oder die Aufnahme und Erstversorgung mehrerer geretteter Perso-
nen) erforderlich, welches ständig im Wasser vorgehalten wird. 
Zur Rettung von Personen, Brandbekämpfung und Technischen Hilfeleistung in größeren Höhen oder 
schwer zu erreichenden Bereichen in der Höhe, die ausschließlich mit großer Ausdehnung zu errei-
chen sind (insb. Altstadtbereich), ist die Vorhaltung eines Teleskop-Gelenkmastes (TGM), dessen Leis-
tungsfähigkeit über die der vorhandenen Drehleitern hinausgeht, zur Abdeckung des Risiko- und Ge-
fahrenpotenzials der Stadt Münster bedarfsgerecht.  
Für technische Unterstützungsarbeiten in den Einsatzarten Brandbekämpfung (z. B. Auseinanderzie-
hen von Heu und Stroh bei Bauernhofbränden) und Technische Hilfeleistung (z. B. das Entladen von 
Gebinden bei ABC-Einsätzen) kann ein Teleskoplader eingesetzt werden. 
Aufgrund großvolumiger Gebäudestrukturen sind die regulären Druckbelüfter auf den Löschfahrzeu-
gen nicht mehr vollumfänglich auskömmlich. In einem gestaffelten Konzept sollen Lüfter mit größerem 
Luftstrom auf den bestehenden Drehleitern nachgerüstet werden. Für besonders ausgedehnte Ob-
jekte (z. B. unterirdische Großgaragen, Industriebauten) besteht der Bedarf für ein selbstfahrendes 
und kombiniertes Belüftungs- und Löschgerät nach Standard vergleichbarer Feuerwehren (Löschun-
terstützungsfahrzeug, LUF). 
Für die entsprechend den Ausführungen in Abschnitt 6.4.4 einzurichtende Höhenrettungseinheit ist 
die notwendige Ausstattung sowie Transportmöglichkeiten durch einen Gerätewagen erforderlich. 
Bei der Umsetzung eines Einsatzmittel- bzw. Katastrophenschutzzentrums im Rahmen des Neubaus 
der Feuerwache 3 sind entsprechende Kapazitäten für die Transportlogistik erforderlich (GW-L). Der 
Bedarf an zusätzlich vorzuhaltender Technik für Katastrophen ist im Rahmen einer Katastrophen-
schutz(bedarfs)planung abzuleiten. 
SOLL-IST-VERGLEICH 
In der folgenden Tabelle ist die Ausstattung mit Sonderfahrzeugen der Berufsfeuerwehr Münster zu-
sammenfassend dargestellt. In der Spalte „SOLL“ sind Maßnahmen (sowohl konzeptionelle als auch

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klassische Ersatzbeschaffungen), die kurz- oder mittelfristig, d. h. innerhalb der nächsten 5 Jahre vor-
zusehen sind, hellblau hinterlegt. 
 
Tab. 75: SOLL-IST-Vergleich Sonderfahrzeugkonzept Berufsfeuerwehr 
 
Erläuterungen zur Tabelle 
Stand der IST-Fahrzeugausstattung: Mitte 2022 
Alter der Fahrzeuge: 
Bezugsjahr: 2023 
In der Spalte „Alter“ sind Fahrzeuge farbig hervorgehoben, die definierte Altersgrenzen erreicht bzw. über-
schritten haben. Das tatsächliche Erfordernis zur Außerdienststellung eines Fahrzeuges hängt vom spezifi-
schen technischen Zustand ab. 
Kleinfahrzeuge:  Großfahrzeuge:  
hellgelb wenn ≥ 10 Jahre hellgelb wenn ≥ 15 Jahre 
orange wenn ≥ 15 Jahre orange wenn ≥ 20 Jahre 
weitere Fahrzeuge: 
In der Spalte „Alter“ sind weitere Fahrzeuge farbig in grau hervorgehoben. Bei diesen Fahrzeu-
gen ist eine pauschale Alterseinteilung nicht möglich (z. B. Anhänger, Abrollbehälter, Boote).  
Hierbei ist der vom spezifischen technischen Zustand zu bewerten 
voraussichtliche Ersatz- bzw. Neubeschaffung: 
Für die im SOLL-Konzept blau markierten Fahrzeuge ist voraussichtlich im Zeitraum bis zur Fort-
schreibung des Bedarfsplans Ersatz zu beschaffen. 
Fahrzeug Baujahr Alter
[Jahre] Fahrzeug
(Ersatz)be-
schaffung im 
Jahr
ELW 2 2004 19 ELW 2 2024 -
RW 2014 9 RW - -
RW 2002 21 RW 2026 Ausbildung / Reserve
FwK-45 2002 21 FwK-45 2026 -
GW - L2 2012 11 GW - Hygiene 2023 Verlagerung von FRW 2
WLF-Kran 2006 17 WLF32-Kran 2022 -
WLF 2020 3 WLF - -
AB - Atemschschutz 2000 23 AB - Atemschschutz 2024 -
AB - Kran 1988 35 AB - Kran 2024 -
AB - Mulde 2013 10 AB - Mulde - -
AB - NEA 2016 7 AB - NEA - -
AB - Schaum 5000 2021 2 AB - Schaum 5000 - -
AB - Tank 2020 3 AB - Tank - -
AB - V-Dekon 2010 13 AB - V-Dekon - Landesfahrzeug
GW - Tauch 2009 14 GW - Tauch 2028 -
KEF 2007 16 KEF 2026 -
- - - MZB 2027 Wasserlieger
RTB 2022 1 RTB - inkl. Trailer
GW - Rett 2002 21 GW - Rett 2024 entsprechend RDBP, Verlagerung von FRW 1
AB - MANV 2005 18 GW - Rett 2024 entsprechend RDBP, Verlagerung von FRW 1
WLF 2011 12 WLF26 2025 -
AB - SLM 1992 31 - - -
AB - W - Öl 1987 36 AB - W - Öl 2023 -
WLF 2020 3 WLF26 - -
AB - ABC 2022 1 AB - ABC - -
AB - Bau 1996 27 AB Rüst/TH 2023 Standort aus einsatzplanerischer Sicht noch offen
- - - GW-L offen nach Fertigstellung Neubau
Anh. NEA 1989 34 - - -
- - - GW-Höhe offen Standort entsprechend Einsatzplanung
- - - TGM 2025 Standort entsprechend Einsatzplanung
- - - Teleskoplader 2026 Standort entsprechend Einsatzplanung
- - - LUF offen Standort entsprechend Einsatzplanung
- - - AB - Betreuung 2025 Standort entsprechend Einsatzplanung
- - - AB - Mobile Wache 2025 Standort entsprechend Einsatzplanung
Standort
IST 
Bemerkung
SOLL
Feuer- und 
Rettungswache 3
Standort offen
Feuer- und 
Rettungswache 2
Feuer- und 
Rettungswache 1

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7.3 FAHRZEUGAUSSTATTUNG FREIWILLIGE FEUERWEHR  
FAHRZEUGAUSSTATTUNG IM IST-ZUSTAND  
An allen Standorten der Freiwilligen Feuerwehr werden mindestens zwei wasserführende Löschfahr-
zeuge vorgehalten. Jeweils eines dieser Fahrzeuge ist mit einer erweiterten Beladung für die Techni-
sche Hilfeleistung ausgestattet. Die Grundvorhaltung der Freiwilligen Feuerwehr mit einem HLF 20 
und einem LF 20 KatS ist bedarfsgerecht.  
An fast allen Standorten ist darüber hinaus mindestens ein Sonderfahrzeug stationiert. Analog zu den 
Einheiten der Berufsfeuerwehr bildet die Kombination aus Fahrzeugen der Grundvorhaltung und Son-
derfahrzeugen jeweils eine Sondereinheit (z. B. WVZ: LF 20 KatS + SW). 
In der folgenden Tabelle ist eine Übersicht der derzeitigen Fahrzeugausstattung der Freiwilligen Feuer-
wehr dargestellt. Die detaillierte Fahrzeugausstattung im IST-Zustand ist in Anlage 8 aufgeführt. 
 
Tab. 76: Fahrzeugausstattung Freiwillige Feuerwehr im IST-Zustand 
Die Altersverteilung der Großfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr (Abb. 108) zeigt, dass Fahrzeuge 
bereits die kalkulatorische Laufzeit von 20 Jahren überschritten haben oder dieses Alter in weniger als 
5 Jahren erreichen werden. Planerisch muss somit auf Basis der kalkulatorischen Laufzeit in den nächs-
ten 5 Jahren für 18 Großfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Ersatz beschafft werden.  
ohne 
Wasser-
tank
Wasser-
tank 
≤1.000l
Wasser-
tank 
>1.000l
Summe 
Lösch-
fahrzeuge
davon mit 
Hilfe-
leistungs-
satz
Führungs-
fahrzeuge
Tanklösch-
fahrzeuge 
(Trupp)
Hub-
rettungs-
fahrzeuge
Rüst-
wagen
Geräte-
wagen
Mann-
schafts-
transport-
fahrzeuge
sonstige 
Fahr-
zeuge
Löschfahr-
zeuge
sonstige 
Fahr-
zeuge
Anhänger
LZ 4 Altstadt - - 1 1 1 - - - - - 1 - 1 - 3 -
LZ 5 Gievenbeck - 1 1 2 1 - - - - - 1 - - 1 4 1
LZ 6 Kinderhaus - 1 1 2 1 - - 1 - - - - - - 3 -
LZ 7 Gremmendorf - 1 1 2 1 - - - - 1 - - - - 3 -
LZ 9 Geist - 1 1 2 1 - - - - - 1 - - - 3 -
LZ 10 Mecklenbeck - 1 1 2 1 - - 1 - - - - - - 3 -
LZ 11 Roxel - 1 1 2 1 - - - - 1 1 - - - 4 1
LZ 12 Nienberge - 1 1 2 1 - 1 - - - - - - - 3 -
LZ 13 Häger-Uhlenbrock - 1 1 2 1 - - - - - 1 - - - 3 -
LZ 14 Sprakel - 1 1 2 1 - - - - - - - - - 2 -
LZ 15 Gelmer - 1 1 2 1 - 1 - - - - - - - 3 -
LZ 16 Kemper - 1 1 2 1 - - - - 1 1 - - - 4 1
LZ 17 Handorf - - 1 1 1 - - - - - 1 - 1 - 3 -
LZ 18 Werse-Laer - - 1 1 1 - - - - 1 - - 1 - 3 -
LZ 19 Wollbeck - 1 1 2 1 - - 1 - - - - - - 3 -
LZ 20 Angelmodde - 1 1 2 1 - - - - - 1 - - 1 4 1
LZ 21 Hiltrup - - 1 1 1 - 1 1 - - - - 1 1 5 -
LZ 22 Amelsbüren - 1 1 2 1 - - - - 1 - - - - 3 1
LZ 23 Loevelingloh - 1 1 2 1 - 1 - - - - - - - 3 -
LZ 24 Albachten - 1 1 2 1 - - - - - - - - - 2 -
Summe 0 16 20 36 20 0 4 4 0 5 8 0 4 3 64 5
Einheit /
Standort
Löschfahrzeuge
(Staffel oder Gruppe) Gesamt-
summe 
Fahrzeuge
Bundes-, Landes-,
KreisfahrzeugeSpezial-Fahrzeuge

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Abb. 108: Altersverteilung der Großfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr (Bezugsjahr: 2022) 
FAHRZEUG -SOLL -KONZEPT  
EINHEITLICHE FAHRZEUGAUSSTATTUNG 
Zur einheitlichen Einbindung aller Einheiten in das Einsatzgeschehen (Grundschutzkomponenten und 
Sonderkomponenten) sowie zur Schaffung eines hinreichenden Gesamtpotenzials insbesondere für 
Großeinsatzlagen und Katastrophen ist eine einheitliche Fahrzeugausstattung für alle Einheiten vorzu-
sehen. Aus baulichen Gründen (z. B. Stellplatzanzahl der Feuerwehrhäuser) kann diese teilweise erst 
nach Fertigstellung von Neubauten oder Erweiterungen umgesetzt werden. 
Für alle Einheiten sind insgesamt 4 Einsatzfahrzeuge vorzusehen: 
○ Für den breitbandig auszulegenden Ersteinsatz ist bei allen Einheiten ein Hilfeleistungslöschgrup-
penfahrzeug 20 (HLF 20) stationiert. 
○ Als ergänzendes Löschfahrzeug für Unterstützungsaufgaben, Großeinsatzlagen und Katastrophen 
werden alle Einheiten zusätzlich mit einem Löschgruppenfahrzeug 20 Katastrophenschutz (LF 20 
KatS) ausgestattet. Dieses kann entsprechend der Zuweisungen aus Landes- oder Bundesbereit-
stellungen stammen. 
○ Entsprechend der Sonderaufgaben der Einheiten bzw. zusätzlichen Anforderungen für den Erstzu-
griff (Hubrettungsfahrzeug) wird jeweils ein Sonderfahrzeug untergebracht. 
○ Für den einsatzbedingten und dienstlichen Personentransport, die Bewältigung von Kleineinsätzen 
bei Großeinsatzlagen (z. B. Absperrmaßnahmen oder kleine Sägearbeiten bei Stürmen) sowie ein-
satzbedingten Unterstützungsaufgaben (Einrichtung einer mobilen Notrufmeldestelle und War-
nung der Bevölkerung) wird allen Einheiten zusätzlich ein Mehrzweckfahrzeug (MZF) zugewiesen. 
  
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0
1
2
3
4
5
6
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 >30
Anzahl Fahrzeuge
Alter (in Jahren)

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SOLL-IST-VERGLEICH 
Der SOLL-IST-Vergleich der Fahrzeugausstattung für die Freiwillige Feuerwehr ist auf Basis des vorhan-
denen Investitionskonzeptes der Stadt Münster auf den folgenden Seiten in tabellarischer Form darge-
stellt. 
Es sind – unter anderem resultierend aus Änderungen in der Normung – einige Veränderungen hin-
sichtlich der Fahrzeugtypen vorgesehen. Diese werden – im Rahmen der altersbedingten Außerdienst-
stellung von Fahrzeugen – jedoch teilweise erst langfristig wirksam. 
In der Spalte „SOLL“ sind Maßnahmen (sowohl konzeptionelle als auch klassische Ersatzbeschaffun-
gen), die kurz- oder mittelfristig, d. h. innerhalb der nächsten 5 Jahre vorzusehen sind, hellblau hinter-
legt. 
Insgesamt ergibt sich damit der Bedarf zur Ersatzbeschaffung von 22 Großfahrzeugen und 7 Kleinfahr-
zeugen in den nächsten 5 Jahren. 
 
Erläuterungen zur Tabelle 
Stand der IST-Fahrzeugausstattung: Mitte 2022 
Alter der Fahrzeuge: 
Bezugsjahr: 2023 
In der Spalte „Alter“ sind Fahrzeuge farbig hervorgehoben, die definierte Altersgrenzen erreicht bzw. über-
schritten haben. Das tatsächliche Erfordernis zur Außerdienststellung eines Fahrzeuges hängt vom spezifi-
schen technischen Zustand ab. 
Kleinfahrzeuge:  Großfahrzeuge:  
hellgelb wenn ≥ 10 Jahre hellgelb wenn ≥ 15 Jahre 
orange wenn ≥ 15 Jahre orange wenn ≥ 20 Jahre 
weitere Fahrzeuge: 
In der Spalte „Alter“ sind weitere Fahrzeuge farbig in grau hervorgehoben. Bei diesen Fahrzeu-
gen ist eine pauschale Alterseinteilung nicht möglich (z. B. Anhänger, Abrollbehälter, Boote).  
Hierbei ist der vom spezifischen technischen Zustand zu bewerten 
voraussichtliche Ersatz- bzw. Neubeschaffung: 
Für die im SOLL-Konzept blau markierten Fahrzeuge ist voraussichtlich im Zeitraum bis zur Fort-
schreibung des Bedarfsplans Ersatz zu beschaffen.

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Tab. 77: Fahrzeug-SOLL-Konzept Freiwillige Feuerwehr  
Fahrzeug Baujahr Alter
[Jahre] Fahrzeug
(Ersatz)be-
schaffung im 
Jahr
HLF 20 2018 5 HLF 20 - -
LF 20 KatS 2021 2 LF 20 KatS - Landesfahrzeug
MZF 2012 11 MZF offen Drohne
- - - ATV 2025 Erkundung
HLF 20/16 2008 15 HLF 20 2028 -
LF 20 KatS 2018 5 LF 20 KatS - -
MZF 2012 11 MLK offen Messleitkomponente
ABC ErkKW 2013 10 ABC ErkKW - Landesfahrzeug
Anh. LIMA 1987 36 Anh. LIMA 2023 -
HLF 20 2014 9 HLF 20 - -
LF 20 KatS 2018 5 LF 20 KatS - -
DLA(K) 23/12 2008 15 DLK 23 2024 -
HLF 20/16 2012 11 HLF 20 2028 -
LF 20 KatS 2017 6 LF 20 KatS - -
GW 2019 4 GW - Löschwasserrückhaltung
HLF 20/16 2014 9 HLF 20 - -
LF 20 KatS 2013 10 LF 20 KatS - -
MZF 2012 11 MZF offen Mess- und Warnfahrzeug
LF 16/12 2003 20 HLF 20 2023 -
LF 20 KatS 2017 6 LF 20 KatS - -
DLA(K) 23/12 2005 18 SW 2000 - Verlagerung DLK zu LZ 24
LF 16/12 2003 20 HLF 20 2023 -
LF 10/6 2003 20 LF 20 KatS 2024 -
SW 2000 2002 21 - - -
MTF 2008 15 MZF 2025 Versorgung und Logistik
Feldküche 2005 18 GW-Versorgung 2022 -
HLF 20/16 2004 19 HLF 20 2023 -
LF 20 KatS 2013 10 LF 20 KatS* - -
TLF 24/48 2002 21 TLF 8000 - in Beschaffung
- - - MZF offen nach Neubau
- - - ATV 2025 Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung
HLF 20/16 2008 15 HLF 20 2028 -
LF 20 KatS 2018 5 LF 20 KatS - -
MZF 2012 11 MZF offen Mess- und Warnfahrzeug
HLF 20 2022 1 HLF 20 - -
LF 8/6 2001 22 LF 20 KatS offen ggf. Landesfahrzeug
- - - MZF 2023 -
LF 16/12 2003 20 HLF 20 2023 -
LF 20 KatS 2012 11 LF 20 KatS - -
TLF 20/40 SL 2009 14 TLF 8000 2023 in Beschaffung
- - - FwA RTB 1 2022 -
HLF 20/16 2012 11 HLF 20 2028 -
LF 8/6 1999 24 LF 20 KatS* offen -
MZF 2012 11 MZF - Mess- und Warnfahrzeug
GW - Dekon P 2000 23 GW - Dekon P* offen -
Anhänger 1988 35 - - -
HLF 20 2014 9 HLF 20 - -
LF 20 KatS 2016 7 LF 20 KatS - Bundesfahrzeug
- - GW L-Bahn/TH 2024 -
MTF 2010 13 MZF 2025 -
HLF 20/16 2008 15 HLF 20 2028 -
LF 20 KatS 2020 3 LF 20 KatS - Bundesfahrzeug
SW 2000 2001 22 SW 2000 2026 -
- - - MZF offen nach baulichen Möglichkeiten
HLF 20 2014 9 HLF 20 - -
LF 20 KatS 2017 6 LF 20 KatS - -
DLA(K) 23/12 2005 18 DLK 23 2024 -
HLF 16/12 2001 22 HLF 20 2023 -
LF 20 KatS 2012 11 LF 20 KatS - -
MZF 2012 11 MZF offen Mess- und Warnfahrzeug
ABC ErkKW 2001 22 ABC ErkKW - Bundesfahrzeug
RTB 2001 22 FwA RTB 1 2022 inkl. Anhänger
HLF 20 2022 1 HLF 20 - -
LF 20 KatS 2020 3 LF 20 KatS* - Bundesfahrzeug
DLA(K) 23/12 2010 13 DLK 23 2024 Reservefahrzeug
TLF 24/48 P 1997 26 TLF 8000 - in Beschaffung
SW 2000 2015 8 SW 2000 - Bundesfahrzeug
- - - MZF - -
- - - ATV 2025 Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung
HLF 20 2022 1 HLF 20 - -
LF 20 KatS 2017 6 LF 20 KatS - -
GW IuK 2019 4 GW IuK - -
- - - ATV 2025 IuK
Anh. NEA 2019 4 Anh. NEA - 40 kW
HLF 20/16 2004 19 HLF 20 2023 -
LF 20 KatS 2013 10 LF 20 KatS - -
TLF 20/40 SL 2010 13 TLF 8000 - in Beschaffung
HLF 20 2022 1 HLF 20 - -
LF 20 KatS 2017 6 LF 20 KatS - -
- - - DLK 23 2024 Verlagerung von LZ 10 nach Neubau
HLF 16/12 1999 24 HLF - Weiternutzung
HLF 16/12 1999 24 HLF - Weiternutzung
Einheit /
Standort
IST SOLL
Bemerkung
LZ 5 Gievenbeck
LZ 6 Kinderhaus
LZ 7 Gremmendorf
LZ 9 Geist
LZ 15 Gelmer
LZ 14 Sprakel
LZ 4 Altstadt
LZ 12 Nienberge
LZ 10 Mecklenbeck
LZ 11 Roxel
LZ 13 Häger-Uhlenbrock
LZ 23 Loevelingloh
LZ 24 Albachten
LZ 16 Kemper
LZ 17 Handorf
LZ 19 Wollbeck
LZ 20 Angelmodde
LZ 22 Amelsbüren
Reservefahrzeuge
LZ 18 Werse-Laer
LZ 21 Hiltrup

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 Stand: 05.02.2024 192 
 
7.4 PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG  
Die Einsatzkräfte müssen für einen sicheren und anforderungsgerechten Einsatzdienst mit geeigneter 
persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ausgestattet sein. Die Notwendigkeit und die Auswahl einer ge-
eigneten PSA muss im Sinne des Arbeitsschutzes über eine Gefährdungsbeurteilung abgeleitet wer-
den. Dabei sind die spezifischen Einsatzbereiche mit unterschiedlichen Anforderungen (z. B. Innen-
brandbekämpfung und Vegetationsbrandbekämpfung) zu berücksichtigen. 
Die Vorhaltung persönlicher Schutzausrüstung muss auch Reserven berücksichtigen. So müssen alle 
notwendigen Funktionen auch nach einem Brandeinsatz, wenn Kleidung gereinigt werden muss, be-
setzt werden können. 
Vor dem Hintergrund des Klimawandels, der zunehmenden Anzahl von Einsätzen bei hochsommerli-
chen Temperaturen und bei Vegetationsbränden sowie aufgrund von stunden- bis tagelangen Unwet-
tereinsätzen ist es bedarfsgerecht, dass zusätzlich zur Brandschutzkleidung eine „leichte“ PSA für TH- 
und Vegetationsbrandeinsätze vorgehalten wird. Hierzu ist ein Bekleidungskonzept auf Basis von Ge-
fährdungsbeurteilungen für verschiedene Einsatzlagen (insb. Vegetationsbrände bei hochsommerli-
chen Temperaturen) zu erstellen. Die Umsetzung als persönliche Zuweisung oder Poollösung, ggf. 
auch nur für Einheiten, die als Sonderaufgabe speziell in die Vegetationsbrandbekämpfung eingebun-
den sind, ist in diesem Rahmen zu beurteilen. 
7.5 MASSNAHMENÜBERSICHT  
MASSNAHMENÜBERSICHT FAHRZEUGE UND TECHNIK  
Aus der SOLL-Konzeption zur Fahrzeugvorhaltung ergeben sich folgende konkrete Anpassungsmaß-
nahmen: 
 
Tab. 78: Maßnahmenübersicht Fahrzeuge und Technik 
  
Nr. Thema Maßnahme Umsetzung
FT_1 Fahrzeuge und Technik 2024-2029
FT_2 Fahrzeuge und Technik 2024-2029
FT_3 Fahrzeuge und Technik 2024/2025Erstellung eines Bekleidungskonzeptes auf Basis von Gefährdungsbeurteilungen 
Durchführung der notwendigen (Ersatz-)Beschaffungen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr entsprechend des Fahrzeug-
/Investitionskonzeptes
Durchführung der notwendigen (Ersatz-)Beschaffungen im Bereich der Berufsfeuerwehr entsprechend des Fahrzeug-/ 
Investitionskonzeptes

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 Stand: 05.02.2024 193 
 
8 ORGANISATORISCHE UND PERSONALWIRTSCHAFTLICHE ABLEI-
TUNGEN  
In Folge des durch Lülf+ für die Stadt Münster erstellten Brandschutzbedarfsplans soll weitergehend 
eine Untersuchung der daraus resultierenden organisatorischen Ableitungen erfolgen. Schwerpunkt 
dieser Untersuchung sind folgende Aspekte: 
○ Personalbedarf Einsatzdienst und rückwärtige Bereiche sowie der Leitstelle 
○ Analyse der durch die Bedarfsplanung initiierten organisatorischen Optimierungspotenziale im Ab-
lauf und Aufbau  
○ Prüfung der Aufgabenwahrnehmung hinsichtlich des Integrationsdienstes der Einsatzleitdienste  
○ Schnittstellenbetrachtung zwischen Einsatzdienst, rückwärtigen Bereichen, Fachstellen und Abtei-
lungen der Feuerwehr Münster  
In dieser Betrachtung ist die umfassende Untersuchung der Aufgabenwahrnehmung des rückwärtigen 
Bereichs ausgenommen.  
8.1 IST-ZUSTAND DER FEUERWEHR MÜNSTER  
ORGANIGRAMM DER FEUERWEHR MÜNSTER IM IST -ZUSTAND  
 
Abb. 109 Organigramm der Feuerwehr Münster im IST-Zustand (Stand: 19.01.2022) 
Die gegenwärtige Organisationsstruktur der Feuerwehr Münster mit sechs gleichberechtigten Fachab-
teilungen, zwei direkten Stabsstellen und der medizinisch beratenden Stelle des ÄLRD erscheint im 
quervergleich als sachgerecht und sollte grundsätzlich weiterhin Bestand haben. Sie basiert auf der 
zuletzt durchgeführten Organisationsuntersuchung im Jahre 2018. Die bis zur Erstellung dieser Unter-
suchung bereits festgestellten personellen Mehrbedarfe konnten bisher nicht vollständig realisiert 
werden.

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 Stand: 05.02.2024 194 
 
+ Die gegenwärtige Organisationsstruktur der Feuerwehr Münster ist grundsätzlich sachge-
recht. 
FUNKTIONSBESETZUNGSPLAN (INKL. RETTUNGSDIENST) UND PERSONALAUSSTATTUNG IM 
IST-ZUSTAND  
Die Feuerwehr Münster besetzt an den Feuer- und Rettungswachen und dem Führungs- und Lage-
zentrum rund-um-die-Uhr 65 Funktionen. Zusätzlich sind 10 Funktionen Montag bis Freitag tagsüber 
besetzt. Die Funktionsbesetzung des LNA erfolgt nachts und an den Wochenenden in Rufbereitschaft. 
 
*) 
Abb. 110 IST-Funktionsbesetzungsplan der Berufsfeuerwehr1 
 
*) Funktion wird durch Leitstelle besetzt 
**) im Zeitbereich 1 durch Tagesdienst gestellt 
***) Spitzenbedarf Rettungsdienst 
****) koord. NA, tagsüber Mo.-Fr./nachts und an den WE durch Rufbereitschaft 
1 Gem. RDBP ist es verabschiedetes Planungsziel, vier RTW aus dem Sonder- und Spitzenbedarf in eine 24h-Re-
gelvorhaltung zu übernehmen und an dislozierten (neuen) Standorten im Stadtgebiet zu stationieren (4 Fu. NFS, 
4 Fu. RS; einschl. der erforderlichen Ausbildung). Hiervon wird ein RTW unmittelbar zuge setzt und durch Perso-
nal der Berufsfeuerwehr besetzt. Zudem werden zwei RTW im Rahmen einer öffentlich -rechtlichen Ausschrei-
bung als externe Dienstleitung vergeben. Für den vierten RTW steht eine Entscheidung hinsichtlich der Umset-
zung (Eigenbesetzung oder Vergabe) aus. Im SOLL-Funktionsbesetzungsplan wird daher nur einer von vier zu-
sätzlichen RTW gem. RDBP entsprechend berücksichtigt. 
Führungsdienst
1 | 0 | 0 KdoW (A-Dienst)
0 | 1 | 0* ELW (B-Dienst)
0 | 1 | 0 Lagedienstführung
0 | 0 | 0 Einweiser**
0 | 1 | 1 ELW (C-Dienst) 0 | 1 | 1 ELW (C-Dienst) 0 | 1 | 1 ELW (C-Dienst) 0 | 1 | 5 + [3] Disposition
0 | 0 | 6 HLF 20 0 | 0 | 6 HLF 20 0 | 0 | 6 HLF 20
0 | 0 | 2 DLA(K) 0 | 0 | 2 DLA(K) 0 | 0 | 2 DLA(K)
0 | 0 | 2 FwK 0 | 0 | 2 GW-Tauchen
0 | 0 | 1 GW-Hygiene
0 | 0 | 0 WLF, RW [SpFu DLK] 0 | 0 | 0 WLF, GW-Rett [SpFu DLK] 0 | 0 | 0 WLF [SpFu DLK]
0 | 0 | 0 Einweiser [SpFu ELW] 0 | 0 | 0 Einweiser [SpFu ELW] 0 | 0 | 0 Einweiser [SpFu ELW]
0 | 0 | 0 RTW*** [SpFu HLF] 0 | 0 | 0 RTW*** [SpFu HLF]
0 | 0 | 0 RTW*** [SpFu FwK] 0 | 0 | 0 RTW*** [SpFu GW]
0 | 0 | 6 + [2] RTW (einschl. RW 16) 0 | 0 | 6 + [2] RTW (einschl. RW 19) 0 | 0 | 4 + [2] RTW (einschl. RW 10) (1) | 0 | 0 LNA [SpFu 2. NEF FRW 1]****
1 | 0 | 2 NEF 1 | 0 | 1 NEF [1] | 0 | 0 koord. NA [bei Anwesenheit auch LNA]
GESAMTSUMME = (1) + 3 + [1] | 6 | 56 + [9] = (1) + 65 + [10] Fu.
Rettungsdienst Rettungsdienst Rettungsdienst
Sonderfunktionen Sonderfunktionen
GESAMT = 1 | 1 | 20 + [2] = 22 + [2] Fu. GESAMT = 1 | 1 | 18 + [2] = 20 + [2] Fu. GESAMT = 0 | 1 | 13 + [2] = 14 + [2] Fu. GESAMT = (1) + 1 + [1] | 3 | 5 + [3] = (1) + 9 + [4] Fu.
Sonderfunktionen
Rettungsdienst
Feuer- & Rettungswache 1 Feuer- & Rettungswache 2 Feuer- & Rettungswache 3 Führungs- und Lagezentrum
Grundschutz Grundschutz Grundschutz Leitstelle
Legende 
x    Rund-um-die-Uhr-Funktion 
[x]  Mo.-Fr. tagsüber besetzt 
x | x | x Funktionsaufteilung: LG 2.2 | LG 2.1 | LG 1.2

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 Stand: 05.02.2024 195 
 
+ Im IST-Zustand werden durch die Feuerwehr Münster im Führungs- und Lagezentrum sowie 
auf die Feuer- und Rettungswachen 65 Funktionen rund-um-die-Uhr und 10 Funktionen 
tagsüber besetzt. Die Funktionsbesetzung des LNA erfolgt nachts und an den Wochenenden in 
Rufbereitschaft. 
Von den 65 Funktion entfallen 35 auf den Bereich Brandschutz und Technische Hilfeleistung, 21 
auf den Rettungsdienst, 6 auf die Leitstelle und 3 Funktionen auf die Führungsdienste. 
+ Insgesamt stehen dem Amt 37 - Feuerwehr 457,64 VZÄ zur Verfügung, wovon sich rund 
72 % auf die Wachabteilungen und die Leitstelle verteilen. 
8.2 ANALYSE DER ABLAUFORGANISATION  
Durch den extern beauftragten Organisationsgutachter erfolgte unter anderem auch eine Untersu-
chung spezifischer ablauforganisatorischer Aspekte. Diese sind als Geschäft der laufenden Verwaltung 
Bestandteil eines separaten Berichts zur Organisationsuntersuchung. Die abgeleiteten Maßnahmen 
sind als Kompaktzusammenfassung in der Maßnahmenübersicht des vorliegenden Dokumentes ent-
halten. 
+ Aus der Analyse der Ablauforganisation folgen Maßnahmen, die als Geschäft der laufenden 
Verwaltung umzusetzen sind. 
8.3 SOLL -STRUKTUR DER AMTSORGANISATION  
Nachfolgend ist die resultierende Soll-Struktur der Amtsorganisation dargestellt. Festzuhalten ist be-
reits jetzt, dass im Quervergleich die Bezeichnung des Amtes „37 – Amt für Brandschutz, Notfallret-
tung und Katastrophenschutz“ sachlogischer erscheint.

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 Stand: 05.02.2024 196 
 
 
Abb. 111 SOLL-Struktur der Amtsorganisation 
 
Im Folgenden werden die Aufgaben, Strukturen und Änderungen der jeweiligen Abteilungen kurz um-
rissen: 
ABTEILUNG 1  
Die Abteilung gliedert sich in ein Sachgebiet und 3 Fachstellen und führt im Wesentlichen das Personal 
des Einsatzdienstes und übernimmt die Einsatzplanung. Durch den neuen BSBP ist mit einer Vergröße-
rung der Abteilung durch Personalzuwachs in den FRW zu rechnen, was auch die Dienstplanung, das 
Personalcontrolling und die mit dem C-Integrationsdienst verbundenen Aufgaben aufwachsen lässt. 
+ Aus der Fortschreibung des BSBP resultiert ein Personalzuwachs in den Feuer- und Ret-
tungswachen. Es folgen Aufgabenmehrung in der Abteilung 1, u. a. in den Bereichen Dienstpla-
nung, Personalcontrolling, und aus der Umsetzung des Teilintegrationsdienstmodells für die C-
Dienste. 
ABTEILUNG 2  
Die Abteilung übernimmt eine zentrale Rolle für die Sicherstellung der Anforderungen in den Berei-
chen Einsatzführung, Informationstechnologien und Digitalisierung sowie für die Motivation und Ein-
bindung ehrenamtlicher Einheiten. In der Fachstelle 37.21 ist die Leitstelle verortet, die perspektivisch 
ihren Personalkörper vergrößern wird. Mit den geplanten Veränderungen wird es Mehraufwände in 
den IT-Systemen, damit einhergehenden Schulungen und dem QM geben.

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 Stand: 05.02.2024 197 
 
+ Aus der Fortschreibung des BSBP resultiert ein Personalzuwachs in der Leitstelle und ein 
erhöhter Bedarf im Bereich der IT (Bereitstellung/Aktualisierung von IT-Produkten). Es folgen 
Aufgabenmehrungen in der Abteilung 2, u. a. in den Bereichen Aus- und Fortbildung und Quali-
tätsmanagement der Leitstelle sowie im Bereich der IT. 
ABTEILUNG 3  
Wesentliche Aufgaben dieser Abteilung sind neben der Bedarfs- und Einsatzplanung die Beteiligung an 
städtebaulichen Planungen und Entwicklungen. Grundsätzliche Fragestellungen werden durch die Mit-
arbeitenden der Abteilung in Bezug auf den Brandschutz geklärt. Zukünftig sind die noch bestehenden 
Arbeitsrückstände abzubauen und perspektivisch zu vermeiden. Das Controlling, Risikomanagement 
sowie das Reporting wird aus dieser Abteilung zu leisten sein, ebenso wie die Fortschreibung der AAO. 
+ Aus der Fortschreibung des BSBP resultieren in der Abteilung 3 die Erfassung und das Con-
trolling von Kennzahlen sowie die Fortschreibung der Alarm- und Aufbauorganisation. Im Vor-
beugenden Brandschutz sind Arbeitsrückstände abzubauen.  
ABTEILUNG 4  
Die umfänglichen Aufgaben der Abteilung erstrecken sich nicht nur auf die Aus- Fortbildung der BF, FF 
und des RD, sondern auch auf die Nachwuchsgewinnung, auf Auswahlverfahren sowie Lehrgänge und 
Ausbildungen der „Feuer- und Rettungsdienstschule. Durch den allgemeinen Personalzuwachs der 
Feuerwehr Münster und dem Bedarf an Nachwuchs werden auch die Anforderungen und das Arbeits-
volumen an diese Abteilung zunehmen. Zusätzlich werden Schulungen für Sonderfahrzeuge und Ge-
räte sowie Fortbildungen für Führungskräfte aufzusetzen sein.  
+ Aus der Fortschreibung des BSBP resultiert ein Personalmehrbedarf in den Wachabteilun-
gen, in der Leitstelle und im Tagesdienst. Es resultiert in der Abteilung 4 ein Mehrbedarf im Be-
reich der Aus- und Fortbildung. 
ABTEILUNG 5  
Als Garant für die Betriebs- und Funktionssicherheit der Feuerwehr Münster ist die Abteilung 5 mit ih-
ren Aufgaben in Bezug auf Technik und Liegenschaften zu betrachten. Darüber hinaus ist sie verant-
wortlich für die Konzeption und Beschaffung von Materialen für die Feuerwehr, den Rettungsdienst 
und in Teilen für den KatS.  
Zur Erfüllung dieser Maßnahmen sind bauliche Mängel zeitnah abzustellen, die Raumressourcen auf-
zustocken und Konzepte zur einheitlichen Fahrzeug- und Gerätebeschaffung zu erstellen. 
Es erscheint aus externer Sicht als sachgerecht, eine eigene Fachstelle „Liegenschaften“ (FS 37.53) zu 
schaffen, um sowohl die sehr breite Führungsspanne weiter aufzuteilen als auch dem anstehenden 
und aktuellen Aufgabenspektrum gerecht zu werden. Eine Priorisierung der Aufgaben kann derzeit

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 Stand: 05.02.2024 198 
 
aufgrund der Überlast meist nicht sachgerecht erfolgen. Stattdessen verdrängen dringende Aufgaben 
regelmäßig wichtige Tätigkeiten. Im Rahmen der BSBP Umsetzung stehen Neu- bzw. Umbauten an so-
wie bauliche Konzepte für die Berufs- als auch für die Freiwillige Feuerwehr. Diese Fachstelle ist mit +2 
VZÄ in der LG2.1 auszustatten.  
+ Aus der Fortschreibung des BSBP resultiert ein erhöhter Raum- und (technischer) Ressour-
cenbedarf. Es resultiert eine Aufgabenmehrung in der Abteilung 5 im Bereich des Immobilien-
managements und im Bereich des Beschaffungswesens. 
Es soll eine Fachstelle „Liegenschaften“ (FS 37.53) geschaffen werden zur Reduktion der Füh-
rungsspanne in der FS 37.52 und somit zu einer besseren Steuerung der Prozesse im Bereich 
der Liegenschaften. Dies ist zur Umsetzung der umfangreichen insb. baulichen Maßnahmen im 
Bereich der Liegenschaften der Freiwilligen Feuerwehr als auch der Berufsfeuerwehr erforder-
lich. 
ABTEILUNG 6  
Wesentliche personelle und finanzielle Ressourcen, auch in Bezug auf die Besetzung der PSNV/ PSU, 
werden durch die Abteilung 6 gestellt. Im Katastrophen- oder Krisenfall stellen die Mitarbeiter zu gro-
ßen Teilen die KGS und sind der Meldekopf des Amtes.  
Perspektivisch werden die verankerten Aufgaben aufgrund des Personalzuwachses umfangreicher und 
durch das Bewerbungsmanagement, die Fachlaufbahnumsetzung sowie Anpassungen der Haushalts- 
und Investitionsplanung weiter zunehmen.  
+ Aus der Fortschreibung des BSBP resultieren Mehrbedarfe in verschiedenen Bereichen der 
Feuerwehr (insb. Personalmehrbedarfe) mit Auswirkungen auf die Verwaltung. Es resultieren 
daher Aufgabenmehrungen in der Abteilung 6 in der zentralen Personalverwaltung, im Bewer-
bermanagement und in der Haushalts- und Investitionsplanung. 
8.4 PERSONALWIRTSCHAFT  
Die Personalkosten bilden in der Gesamtkostenstruktur der Feuerwehr Münster den größten Anteil ab 
und entstehen durch die Aufgabenwahrnehmung der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und perspekti-
visch zunehmend im Katastrophenschutz.  
8.4.1  PERSONALBEDARF IN DEN WACHABTEILUNGEN UND IN DER LEITSTELLE  
ERMITTLUNG DER NETTOJAHRESLEISTUNGSZEITEN DER WACHABTEILUNGEN UND DER LEITSTELLE 
Der Auswertung der NJLZ der Wachabteilungen und der Leitstelle liegen die mittlere Abwesenheitszei-
ten je Mitarbeiter, die beispielsweise in Urlaub, Feiertagen, Aus- und Fortbildung aber auch unplanmä-
ßigen Abwesenheiten begründet sind, zu Grunde. Betrachtet werden im Kern die Jahre 2018, 2019 
und 2022, wobei Corona-bedingte Effekte bereinigt wurden.

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 Stand: 05.02.2024 199 
 
Die Berechnungen sind stetig fortzuschrieben, um etwaige Veränderungen zu berücksichtigen.  
+ In Anbetracht aller Abwesenheiten ergibt sich für die Wachabteilungen eine mittlere An-
wesenheit von 34,6 Wochen je Jahr und Beschäftigten. Dies entspricht einem Personalausfall-
faktor von 5,27. 
Für die Leitstelle ergibt sich eine mittlere Anwesenheit von 33,79 Wochen pro Jahr und Be-
schäftigten. Dies entspricht einem Personalausfallfaktor von 5,4. 
ERMITTLUNG DER AUSBILDUNGSBEDARFE  
Durch natürliche altersbedingte Fluktuation (bis 2040) bzw. Wechsel der Dienststellen (Betrachtung 
2018-2021) entstehen natürliche Aus-und Fortbildungsbedarfe, die im gleichen Maße wie die Anzahl 
der Abgänge geleistet werden müssen, um den Personalkörper zu halten. Die Gesamtfluktuation be-
trägt aktuell 15,59 MA pro Jahr (entspricht 4 %).  
Rechnerich ergeben sich 18 Lehrgangsplätze für die feuerwehrtechnische Grundausbildung, wobei 
diese kurzfristig eher auf 20 Plätze erhöht werden müssen und dann langfristig gesehen wieder redu-
ziert werden können. Berücksichtigt sind hier auch BOI-Anwärter und Brandreferendare. Wenn mittel- 
und langfristig die etablierten Ausbildungskapazitäten intern nicht mehr benötigt werden, könnten 
diese anderen Feuerwehren angeboten werden.  
+ Um die erforderliche SOLL-Personalausstattung im feuerwehrtechnischen Dienst (siehe 
nachfolgender Abschnitt) konstant zu halten, sind – nach der Erreichung dieser SOLL-Personal-
ausstattung – jährlich 18 Lehrgangsplätze für die feuerwehrtechnische Grundausbildung erfor-
derlich. Vorübergehend besteht ein erhöhter Ausbildungsbedarf. 
SOLL-PERSONALBEDARF UND VERGLEICH ZUM IST-ZUSTAND 
In der nachfolgenden Tabelle sind die Personalbedarfe zusammengefasst und vergleichend gegen-
übergestellt. 
Bei der Ermittlung des Personalbedarfs sind zusätzliche Abwesenheiten, die nicht personenbezogen 
entstehen, sondern in Abhängigkeit der Funktionsvorhaltung, nicht in den zuvor abgeleiteten Ausfall-
zeiten, sondern als Besetzungsbedarf berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um folgende Bedarfe: 
○ Kompensationen für kurzfristige Ausfälle (insgesamt 6 Kompensationen je Tag) 
○ Sonderstunden als 2,5 % der Jahresfunktionsstunden (Abwesenheiten, wie Dienstbesprechungen, 
länger andauernde Einsätze oder arbeitsmedizinische Untersuchungen, die nur schwer zu quantifi-
zieren sind) 
+ Insgesamt ergibt sich somit ein SOLL-Personalbedarf zur Funktionsbesetzung in den Wach-
abteilungen und der Leitstelle in Höhe von rund 370 VZÄ. Dies entspricht einem Mehrbedarf 
gegenüber dem IST-Stellenplan i. H. v. rund 40 VZÄ.

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 Stand: 05.02.2024 200 
 
UMSETZUNGSKONZEPT  
Zur Sicherstellung der Aufgaben der Wachabteilungen der Feuerwehr Münster sind zukünftig 311 VZÄ 
vorzusehen. Insgesamt sind 9 VZÄ Wachabteilungsleitung, 18 VZÄ stellvertretende Wachabteilungslei-
tung, 9 VZÄ Wachabteilungskoordination und 275 VZÄ Beamte im allgemeinen feuerwehrtechnischen 
Dienst erforderlich. Dies entspricht einem Mehrbedarf gegenüber dem IST-Stellenplan von 30 VZÄ. 
In der Leitstelle sind zukünftig 59 VZÄ vorzusehen. Diese verteilen sich pro Dienstschicht auf 1 VZÄ 
Dienstschichtführung, 2 VZÄ stellvertretende Dienstschichtführung und rund 17 VZÄ Disposition. Ins-
gesamt entspricht dies einem Mehrbedarf gegenüber dem IST-Stellenplan von 10 VZÄ. 
8.4.2  PERSONALBEDARF IM RÜCKWÄRTIGEN BEREICH  
UMSETZUNG DER FÜHRUNGSDIENSTE 
Um in allen Einsatzlagen, auch Sonderlagen, aus Sicht einer soliden Führung handlungsfähig zu sein, 
verfolgt die Stadt Münster ein Modell mit A-, B- und C-Dienst, die jeweils 24 Stunden zur Verfügung 
stehen.  
Der A-Dienst (LG 2.2) als höchste Führungsebene übernimmt die Funktion des bestellten Einsatzleiters 
in größeren Lagen. Mitarbeiter dieser Qualifikation besetzen als ständige Mitglieder den Krisenstab 
der Stadt, bzw. mobile Führungsstäbe. Die Funktion wird als Bereitschaftsfunktion im 24-Stunden-
Dienst sichergestellt. Hierfür sind 10 VZÄ in der LG2.2 mit B6-Qualifikation erforderlich. Dies ent-
spricht einem Mehrbedarf von 3 VZÄ im Vergleich zum IST-Zustand. 
Für die Besetzung der Funktionen B- und L-Dienst sind rechnerisch 26 Personen mit der fw.-techn. 
Qualifikation für die LG2.1 erforderlich. Um eine erhöhte Ausfallsicherheit und Resilienz der Führungs-
organisation insb. im Rahmen der AAO-Stufe II gewährleisten zu können, ist jedoch der Personalansatz 
von 32 Personen mit der entsprechenden fw.-techn. Qualifikation mittelfristig anzustreben. Dieser 
Personalansatz ist bereits durch das Personal- und Organisationsamt anerkannt.  
Innerhalb der Führungsebene C sind 16 VZÄ in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt vorzuse-
hen, um eine Besetzung des C-Dienstes im Integrationsdienst sicherzustellen. Darüber hinaus sind wei-
tere Beschäftigte innerhalb der Führungsebene C im Rahmen der AAO-Stufe II vorzusehen. 
 
Insgesamt resultieren 16,0 VZÄ an Personalmehrbedarf zur Besetzung der Führungsdienste im rück-
wärtigen Bereich, von denen jedoch 8 VZÄ durch die Verschiebung des entsprechenden Personalvolu-
mens aus den Wachabteilungen und der Leitstelle gedeckt sind. 
Im Rahmen von zukünftig festgestellten Mehrbedarfen im rückwärtigen Bereich sind die bereits aner-
kannten Mehrbedarfe von 6 VZÄ zur Besetzung des B/L-Dienstes umzusetzen. Diese sind daher als 
Entwicklungsbedarfe in der obenstehenden Tabelle ausgewiesen. 
+ Aus der Anpassung der Besetzungssystematik der Führungsdienste entsteht de facto ein 
Mehrbedarf i. H. v. 8 VZÄ. Diese verteilen sich zu 3 VZÄ in der Laufbahngruppe 2, zweites Ein-
stiegsamt und zu 5 VZÄ in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt.

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 Stand: 05.02.2024 201 
 
ERMITTLUNG DER PERSONALBEDARFE IM RÜCKWÄRTIGEN BEREICH 
Einhergehend mit den zuvor dargestellten Bedarfen zur Besetzung der Führungsdienste der Feuer-
wehr Münster stehen auch bereits erkannte und absehbare Personalmehrbedarfe, die sich insbeson-
dere aus den vorhandenen Feststellungen der Prozess- und Strukturanalysen des Amtes 10, politi-
schen Beschlüssen der Stadt Münster (z. B. Klimaanpassungskonzept) sowie den im Rahmen der 
Brandschutzbedarfsplanung festgestellten Bedarfen und Entwicklungstendenzen ergeben. 
Um zu überprüfen, ob die entsprechend höhere Personalausstattung wirtschaftlich sinnvoll ist, wer-
den daher im Folgenden die Personalbedarfe im rückwärtigen Bereich analysiert. 
Die Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans hat auf die Abteilungen zusammengefasst folgende Aus-
wirkungen.

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 Stand: 05.02.2024 202 
 
 
 
LG 2.2 LG 2.1 LG 1.2 nicht-fwt.
Stellvertretende Amtsleitung, Konzeption Katastrophenschutz: 
Konzeption Bevölkerungsschutz, Mitwirkung Konzeption 
städtisches Krisenmanagement, Umsetzung Maßnahmen aus 
Katastrophenschutzbedarfsplanung
+ 1,0 - - -
Abteilung 1
FS 37.13
Wachbetrieb: Inventarisierung, Überprüfung und Wartung von 
Material auf FRW; Zunahme der Vorhaltung im Zusammenhang 
mit täglichen und besonderen Gefahrenlagen
- - + 1,0 -
FS 37.21
Aus- und Fortbildung, Qualitätsmanagement: Verlagerung der 
Aufgabenwahrnehmung aus dem Dispositionsbetrieb in den 
rückwärtigen Bereich
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Risiko- und 
Krisenkommunikation
Bevölkerungsinformation, Prävention und Selbstschutz: 
Präventive Kommunikation und Verbesserung Selbstschutz
Personaleinsatzplanung Leitstelle: Steigender Personalbedarf
- + 4,0 - -
FS 37.22
IT-Koordination und -Systemverwaltung: Neubeschaffung SP-
Expert; Zunahme einsatzbezogener und hochverfügbarer IT, die 
teilweise disloziert und movil vorgehalten werden muss
Elektroniker Digitalfunk: Einführung TETRA-Digitalfunk und 
deutlich gestiegene Anzahl Endgeräte
- - - + 2,5
FS 37.23
Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr, des Katastrophenschutzes 
und Jugendfeuerwehr: Intensivierung Betreuung Ehrenamt, 
steigende Mitgliederzahlen
Betrieb Katastrophenschutzeinheiten: Intensivierung Betreuung 
Ehrenamt, Entlastung und Förderung
- + 2,0 - -
FS 37.31
Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung, 
Schulalarmproben: Pflichtige Durchführung von 
Brandschutzerziehung und -aufklärung sowie Schulalarmproben
Stellungnahmen zu Baugenehmigungsverfahren, 
Brandverhütungsschauen, Objektsachbearbeitung: Kompensation 
des reduzierten Sachbearbeitungsanteils aus 
Integrationsdiensteinbindung
Löschwasserversorgung und Schulalarmproben: Verstetigung üp-
Stelle, pflichtige Kontrolle der Löschwasserversorgung, pflichtige 
jährliche Durchführung von Schulalarmproben
- + 2,0 + 0,5 -
FS 37.32
Brandschutz-, Rettungsdienst- und 
Katastrophenschutzbedarfsplanung, Risikoanalysen, Statistik: 
Aufstellung und Fortschreibung von BSBP, RDBP, KatSBP
Bevölkerungsschutz, KRITIS: Betreuung und Aufsicht von KRITIS
- + 1,6 - -
FS 37.41
Ausbildung Feuerwehrdienst: Höherer Ausbildungsbedarf 
Laufbahnausbildung von alle 2 Jahre 1x auf 3x pro Jahr
Teamassistenz: Höherer Ausbildungsbedarf Laufbahnausbildung 
von alle 2 Jahre 1x auf jährlich mit höherer Teilnehmerzahl und 
Aufgabenverlagerung aus Atemschutzwerkstatt in Abteilung 4
- + 3,0 - + 0,54
FS 37.42 Fachausbildung Führung: Steigender Fortbildungsbedarf von 
Führungskräften der BF und FF - + 1,0 - -
FS 37.51
Kammerverwaltung: Steigende Mitgliederzahl, Steigende Anzahl 
Ausrüstungsgegenstände pro Einsatzkraft aufgrund höherer 
Anforderungen an Ausrüstung
- - - + 0,5
FS 37.52
Sachbearbeitung Beschaffungswesen: Vergrößertes Inventar und 
regelmäßige Ersatzbeschaffungen (höhere Anforderungen an 
Ausfallsicherheit -> kürzere Beschaffungsintervalle), komplexere 
und längere Ausschreibungsverfahren
+ 1,0
FS 37.53
Fachstellenleitung Immobilienmanagement und 
Immobilienmanagement der BF und FF: Mehrere bauliche 
Maßnahmen aus BSBP resultierend; Synchronisierung der 
Baumaßnahmen mit dem Dienstbetrieb der Feuerwehr
- + 2,0 - -
+ 1,0 + 16,6 + 1,5 + 3,54
Personalbedarfssteigerungen im rückwärtigen Bereich - Tagesdienst
Abteilung 2Abteilung 3Abteilung 4Abteilung 5
Auswirkung [VZÄ]
GESAMT Tagesdienst
Tagesdienst
Bedarf Herkunft
Amtsleitung

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 Stand: 05.02.2024 203 
 
+ Die Personalmehrbedarfe im rückwärtigen Bereich des Feuerwehr Münster belaufen sich 
auf insgesamt 22,64 VZÄ. Hiervon sind 16 VZÄ ohnehin erforderlich, um die erhöhten Bedarfe 
zur Besetzung der Führungsdienste umzusetzen. Weitere 6,64 VZÄ (insbesondere nicht-fw-
technisch bzw. Laufbahngruppe Eins, zweites Einstiegsamt) ergeben sich aus weiteren Bedar-
fen aus rückwärtigen Arbeitsmengen. Durch die Verschiebung von 8 VZÄ der LG2.1 in den Ta-
gesdienst ergibt sich hierfür ein Gesamt-Mehrbedarf von 14,64 VZÄ. 
Es ist somit zusammenfassend festzustellen, dass die Anpassung des Besetzungsmodells der 
Führungsstufe C wirtschaftlich ist, da hierdurch ein inhaltlich begründeter Zusatzbedarf im 
rückwärtigen Bereich von insgesamt 22,64 VZÄ in einem teilweisen Umfang von 8 VZÄ kosten-
neutral gedeckt werden kann. 
8.4.3  ZUSAMMENFASSUNG UND SOLL -IST-VERGLEICH  
+ Der Gesamtpersonalbedarf beträgt 519,95 VZÄ. Daraus resultiert ein Gesamtpersonalmehr-
bedarf in Höhe von rund 62 VZÄ.  
Die Mehrbedarfe sind auf folgende Effekte zurückzuführen: 
Neuberechnung der personalwirtschaftlichen Parameter (Personalfaktor) + 11,67 VZÄ LG1.2 
Anpassung der Verfügersystematik, Ergänzung von Funktionssonderstunden   + 5,0 VZÄ LG1.2 
Neubemessung der Einsatzleitplatzbesetzung     + 3,0 VZÄ LG1.2 
Erhöhung der Funktionsvorhaltung aus BSBP     + 26,0 VZÄ LG1.2 
Anteilige Besetzung des C-Dienstes durch Beschäftigte     - 6,0 VZÄ LG2.1  
des Tagesdienstes im Integrationsdienst („Mischdienst“) 
Anpassung der Führungsstruktur der Leitstelle im     - 2,0 VZÄ LG2.1  
Einklang mit der C-Dienst-Systematik der Wachen 
Kompensation des Besetzungsvolumens der      + 2,0 VZÄ LG 1.2 
entfallenen LG2.1-Stellen in der Leitstelle 
Mehrbedarfe im Rückwärtigen Bereich      + 3,54 VZÄ nicht-fwt. 
           + 1,5 VZÄ LG 1.2 
          + 16,6 VZÄ LG 2.1 
          + 1,0 VZÄ LG 2.2 
             
Gesamt-Mehrbedarf         + 3,54 VZÄ nicht-fwt. 
           + 49,17 VZÄ LG1.2 
          + 8,6 VZÄ LG 2.1 
          + 1,0 VZÄ LG 2.2 
Summe          + 62,31 VZÄ

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 Stand: 05.02.2024 204 
 
8.5 MASSNAHMENÜBERSICHT  
MASSNAHMENÜBERSICHT PERSONAL UND ORGANISATION  
Aus der SOLL-Konzeption zum Personal und zur Organisation ergeben sich folgende konkrete Anpas-
sungsmaßnahmen: 
 
Tab. 79: Maßnahmenübersicht Personal und Organisation 
 
Nr. Thema Maßnahme Umsetzung
PO_1 Personal und Organisation 2024-2029
PO_2 Personal und Organisation Vorbereitung ab 
2024
PO_3 Personal und Organisation 2024-2029
PO_4 Personal und Organisation 2024-2029
PO_5 Personal und Organisation 2024-2029
PO_6 Personal und Organisation 2024-2029
PO_7 Personal und Organisation 2024-2029
PO_8 Personal und Organisation ab 2024
PO_9 Personal und Organisation 2024-2029
PO_10 Personal und Organisation 2024-2029
PO_11 Personal und Organisation 2024-2029
PO_12 Personal und Organisation ab 2024
PO_13 Personal und Organisation 2024-2029
PO_14 Personal und Organisation Vorbereitung ab 
2024
PO_15 Personal und Organisation 2024-2029
PO_16 Personal und Organisation 2026-2029
Entwicklung einer angemessenen Freischichtsystematik unter gerechter Aufteilung der Verfügung über die Freischichten und Etablierung von 
Anreizsystemen für die freiwillige Übernahme von Diensten
Entwicklung von ämterübergreifenden Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung zur Vermeidung unbesetzter Stellen
Tägliche Planung von 6 Kompensationen (Verfüger oder BED) für kurzfristige Ausfälle bei Umsetzung der SOLL-Funktionsstärke
Vereinheitlichung der Dienstplanung innerhalb der Feuerwehr Münster und übergreifender Einsatz einer Software
Beschaffung einer neueren Version der Software SP-EXPERT unter Berücksichtigung der Schnittstellen zu anderen Softwarelösungen
Festschreiben des Einsatzes der drei A-Funktionen der Leitstelle als Führungsgehilfen der C-Dienste, Prüfung der Verlagerung einsatztaktischer 
Prozesse der Leitstelle direkt in den ELW
Fortlaufendes Controlling der Stärkeeinhaltung und der Entwicklung der Ausfallzeiten
Prüfung der Verlagerung der Aufgaben nach § 14 PsychKG in das Amt 32 und Einrichtung einer Rufbereitschaft in Zusammenhang mit einer 
allgemeinen Rufbereitschaft des Ordnungsamts
oder Prüfung, ob andere Bereiche der Berufsfeuerwehr Münster diese Aufgaben übernehmen können und die hierfür erforderliche 
Personalaustattung herstellen
Anpassung der Regeln zur Besetzung von Brandsicherheitswachen, sodass sich keine Unterschreitung der Funktionsstärke ergibt und 
Verteilung der zu leistenden Stunden auf das gesamte Amt
Ermittlung des Personalbedarfs der Atemschutzwerkstatt mit Hilfe einer semi-analytischen Stellenbedarfsbemessung
Schaffung einer Fachstelle 37.53 Liegenschaften in der Abteilung 5
Erhöhung der Anzahl an Ausbildungsplätzen für die LG1.2  auf 18 pro Jahr (kurzfristig Umsetzung vorübergehend höherer Bedarfe von 20 pro 
Jahr)
Umsetzung des Personalaufwuchses im rückwärtigen Bereich zur Abdeckung der Arbeitsmehrungen und zur Umsetzung der 
Funktionsbesetzung (Führungsdienste)
Festsetzung von dezernatsübergreifenden Regeln für eine jährlich bedarfsangepasste Haushaltsaufstellung und Mittelbewirtschaftung (TEP 
und TFP)  der Feuerwehr, insbesondere für die Umsetzung von Projekten
Entwicklung und Umsetzung eines Teilintegrationsdienstmodells zur Besetzung der Funktion C-Dienst und Anpassung der Struktur der 
Führung Wachabteilungen (Pro Wachabteilung: 1x Wachabteilungsleitung, 2x Stv. WAL, 1x WaKo)
Anpassung der Struktur der Führung der Dienstschichten in der Leitstelle (Pro Dienstschicht: 1x Dienstschichtführer, 2x Stv. DSF)

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 Stand: 05.02.2024 205 
 
9 ANLAGEN  
ANLAGE 1: PRIMÄRE ABHÄNGIGKEITEN UND EINFLUSSGRÖßEN BEI DER BEDARFSPLA-
NUNG VON FEUERWEHREN  
PRIMÄRE ABHÄNGIGKEITEN UND EINFLUSSGRÖßEN  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ERLÄUTERUNGEN 
Schutzziel-Definition = zentrales Element einer Bedarfsplanung 
Schutzziel = angestrebter Zustand eines Schutzgutes bei Eintritt eines Schadereignisses  
Schutzgüter für den Bereich der Feuerwehr sind in der Regel: 
○ Erhalt der Unversehrtheit von Menschenleben  
○ Erhalt der Unversehrtheit von Tieren  
○ Erhalt von Sachwerten 
Hierfür abgeleitete Maßnahmen für die Feuerwehr = Eintreffzeit und Funktionsstärke 
 
 
 
 
Abb. 112: Wesentliche Merkmale einer Feuerwehr

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 Stand: 05.02.2024 206 
 
Eintreffzeit und Funktionsstärke werden maßgeblich durch das Gefahrenpotenzial und das vorhan-
dene Einsatzgeschehen beeinflusst. 
○ Beispiel Wohnungsbrand: 
Die notwendige Funktionsstärke zur Durchführung einer Menschenrettung bei einem freistehen-
den Einfamilienhaus geringer Höhe (ein Angriffs- und Rettungsweg oft hinreichend) ist i. d. R. ge-
ringer als z. B. bei einem Mehrfamilienhaus mittlerer Höhe (potenziell mehr Personen betroffen, 
ggf. mehrere Angriffs- und Rettungswege erforderlich). 
Die Schutzziel-Definition sowie das Gefahrenpotenzial und das Einsatzgeschehen beeinflussen direkt 
bzw. indirekt die Hauptmerkmale einer Feuerwehr: 
○ Personal (notwendige Funktionsstärke und Qualifikationen zur Bearbeitung der vorhandenen 
Schadereignisse) 
○ Feuerwehrhäuser (Anzahl und Lage zur Einhaltung der definierten Eintreffzeit) 
○ Fahrzeuge (notwendige Technik für die verschiedenen Schadszenarien)

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ANLAGE 2: ERLÄUTERUNGEN ZU FAHRZEIT  - SIMULATIONEN UND ISOCHRONEN  
Die dargestellten Fahrzeit-Isochronen und Fahrzeit-
Simulationen stellen das Ergebnis eines rechnerge-
stützten Simulationsmodells dar (unter „mittleren An-
nahmen“). Im Gegensatz zu realen Einsatzfahrten oder 
auch Messfahrten unter Einsatzbedingungen unterlie-
gen sie nicht den jeweils ortsüblichen oder tageszeit-
abhängigen Umwelteinflüssen. Beispielhaft sind hier 
Witterungseinflüsse, ein erhöhtes Verkehrsaufkom-
men, eine Straßensperrung durch Baustellen oder 
auch eine schlechte Fahrbahnbeschaffenheit zu nen-
nen. 
Für die Simulation wird ein spezifisches Geschwindig-
keitsprofil verwendet, welches unterschiedliche Stra-
ßenkategorien, wie zum Beispiel verkehrsberuhigte 
Bereiche oder Kraftfahrstraßen, mit jeweils individuel-
len Geschwindigkeiten bei einer mittleren Verkehrs-
auslastung berücksichtigt. Im Kartenmaterial hinter-
legte Geschwindigkeitsbeschränkungen werden dabei 
ebenfalls berücksichtigt.  
Die zur Berechnung verwendete Geschwindigkeit ist abhängig von der simulierten Fahrstrecke: 
○ Für Fahrten vom Wohn- oder Arbeitsort zum Feuerwehrstandort werden Parameter für einen Pkw 
verwendet. 
○ Die Geschwindigkeiten und weitere Parameter für Fahrten vom Feuerwehrstandort zur Einsatz-
stelle mit einem Einsatzfahrzeug sind für einen Lkw ausgelegt. 
○ Das verwendete Kartenmaterial bzw. das sog. Routingnetz entspricht handelsüblichen Kartenda-
ten und weist keine feuerwehrspezifischen Eigenschaften auf. 
Isochronen sind Linien gleicher Zeit. Das bedeutet, dass alle Punkte auf der Linie vom Ausgangspunkt 
(dem Standort) in der gleichen Zeit erreicht werden können. Damit wird die Gebietsabdeckung sowohl 
für den IST-Zustand als auch für die theoretischen Standortmodelle sichtbar. Mitunter werden in der 
kartografischen Darstellung der Isochronen weitläufig nicht erschlossene Bereiche abgedeckt (z. B. 
Waldgebiete oder Seen). Dies ist auf die Interpolation der Isochronenflächen zurückzuführen, welche 
durch die verwendete Software durchgeführt wird, um die Bildung von „Inseln“ zu vermeiden. 
Aufgrund der Einflüsse auf das reale Verkehrsgeschehen ist es erforderlich, die Isochronen bzw. Ge-
bietsabdeckung nicht zwangsläufig als trennscharf zu interpretieren (Isochronen stellen ein Modell un-
ter definierten Annahmen dar und keine Prognose). In der Realität ist stets eine nicht quantifizierbare 
Abweichung von den Isochronen zu erwarten. Diese kann sich sowohl in Form einer Abdeckung über 
die Isochrone hinaus als auch in Form einer reduzierten Erreichbarkeit darstellen. 
Abb. 113: Exemplarische Darstellung einer  
„Standardabweichung“ von Fahrzeitisochronen auf-
grund positiver sowie negativer Einflüsse

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 Stand: 05.02.2024 208 
 
ABGLEICH ZWISCHEN ISOCHRONEN UND TATSÄCHLICHER FAHRZEIT  
Die nachfolgenden Karten zeigen einen Vergleich der Fahrzeitsimulation von der Feuer- und Rettungs-
wache 1 mit 7 bzw. 9 Minuten sowie den zeitkritischen Einsatzstellen, die von einem Großfahrzeug der 
Feuer- und Rettungswache 1 angefahren wurden. Die Färbung der Einsatzstellen erfolgt dabei, ob hier 
die jeweilige Fahrzeit (Differenz Status 3 und 4) unter- oder überschritten wurde. 
Einzelne Einsatzstellen im Nahbereich der Wache, die eine längere Fahrzeit aufgewiesen haben, kön-
nen auch durch Fehler der Statusgabe entstanden oder auf außergewöhnliche Ereignisse zurückzufüh-
ren sein. 
Insgesamt zeigt sich für die Fahrzeitsimulation aber eine gute Näherung hinsichtlich der tatsächlichen 
Gegebenheiten. Es liegen gerade im Randbereich der Isochronen Einsatzstellen mit einer höheren 
Fahrzeit innerhalb als auch Einsatzstellen mit einer geringeren Fahrzeit außerhalb der Isochronen. 
 
 
 
  
Abb. 114: Abgleich zwischen Isochrone und tatsächlicher 
Fahrzeit für 7 Minuten von der Feuer- und Rettungswache 1 
Abb. 115: Abgleich zwischen Isochrone und tatsächlicher 
Fahrzeit für 9 Minuten von der Feuer- und Rettungswache 1

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 Stand: 05.02.2024 209 
 
ANLAGE 3: ERGÄNZENDE DARSTELLUNGEN ZU DEN PLANUNGSSZENARIEN  
SZENARIO BRANDEINSATZ – KRANKENHAUS  
 
Abb. 116: Szenariobeschreibung Brandeinsatz – Krankenhaus

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 Stand: 05.02.2024 210 
 
ANLAGE 4: DETAILDARSTELLUNG DER FEUERWEHRSTANDORTE  
BAULICHE FUNKTIONALITÄT DER BERUFSFEUERWEHRSTANDORTE  
Auf den folgenden Seiten werden die de-
taillierten Ergebnisse der Begehung der 
Feuerwachen aufgelistet.  
Es werden dabei die wesentlichen Merk-
male behandelt, die zur Bewertung der 
grundsätzlichen baulichen Funktion der 
Standorte notwendig sind und damit Re-
levanz für den Bedarfsplan haben. Die Be-
wertung von Einzel-Merkmalen ist im Fol-
genden dargestellt. 
Hierbei werden u. a. die folgenden Grund-
lagen berücksichtigt: 
○ Unfallverhütungsvorschrift  
Feuerwehren  
(DGUV Vorschrift 49,  
ehem. GUV-VC 53) 
○ DGUV Information „Sicherheit im Feu-
erwehrhaus“  
(DGUV Information 205-008,  
ehem. GUV-I 8554) 
○ DIN 14092 Feuerwehrhäuser 
○ Technische Regeln für Gefahrstoffe 
(TRGS 554) 
Die Bewertung der Einzel-Merk-
male erfolgt zunächst aus bedarfs-
planerischer Sicht mit einem Am-
pel-System. Die Berücksichtigung 
aller relevanten Faktoren und da-
mit die Ableitung des tatsächlichen 
Handlungsbedarfes erfolgt im SOLL-
Konzept. 
 
 
 
  
relevante Abweichungen von den Anforderungen/Empfehlungen 
Abweichungen von den Anforderungen/Empfehlungen | 
Maßnahmen erforderlich 
Zustand in Ordnung |  
entspricht den Anforderungen/Empfehlungen 
keine Relevanz 
 
Abb. 117: Bauliche Bewertung der Feuer- und Rettungswachen 
Feuer- und Rettungswache 1 
Feuer- und Rettungswache 2 
Feuer- und Rettungswache 3

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FEUER- UND RETTUNGSWACHE 1 
 
Tab. 80: Bewertungstabelle Feuer- und Rettungswache 1 
  
Brandschutz 22 Funktionen rund-um-die-Uhr (inkl. Leitstelle)
Rettungsdienst 7 Funktionen rund-um-die-Uhr + bis zu 5 Fu. zeitl. differenziert
Sonderkomponente(n) Rüstzug, Hygiene/Logistik-Komponente, Atemschutz-Komponente
Nutzung
Baulicher Zustand 8 sanierungsbedürftig
Notstromversorgung P Festeinbau vorhanden
Brandfrüherkennung 8 teilweise vorhanden
Laufwege kreuzungs-/hindernisfrei P Laufwege kreuzungsfrei
in separatem Raum P -
Geschlechtertrennung O nicht vorhanden
Kapazität hinreichend O Kapazität nicht hinreichend
Toiletten 8 Kapazität erschöpft
Duschen 8 Kapazität erschöpft
schwarz/weiß-Trennung O nicht vorhanden
Anzahl Stellplätze 31
Anzahl hinreichend O
Abstände hinreichend P im Wesentlichen hinreichend, vereinzelt eingeschränkt
Tore hinreichend groß P hinreichend
Abgasabsauganlage vorhanden P vorhanden
Drucklufterhaltung vorhanden O nicht vorhanden
keine Unfallgefahren vorhanden P -
Typen u.a. Atemschutz, KFZ,  Schlauch, Kleiderkammer, Kantine
Arbeitssicherheit 8 teilweise eingeschränkt
Lagermöglichkeiten hinreichend O Kapazität nicht hinreichend
Einsatzzentrale W Leitstelle am Standort
Schulungsraum P vorhanden und hinreichend
Büroräume O Anzahl für Abteilungen nicht hinreichend 
(bereits externe Verlagerung)
Küche P vorhanden und hinreichend
Aufenthaltsraum P vorhanden und hinreichend
Sportraum 8 Kapazität erschöpft
Ruheräume Anzahl: ~30 8 Mehrfachbelegung
Fahrzeughalle
(ohne Rettungsdienst)
Werkstätten und Lager
Werkstätten
Sozial- und Funktionsräume
Standort
Feuer- und Rettungswache 1
Baujahr 1971 / 2012
Anzahl der 
Funktionen
Feuer- und Rettungswache, Leitstelle, LZ Altstadt
Gebäude
Umkleiden und sanitäre Anlagen
Umkleiden

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 Stand: 05.02.2024 212 
 
FEUER- UND RETTUNGSWACHE 2 
 
Tab. 81: Bewertungstabelle Feuer- und Rettungswache 2 
  
Brandschutz 12 Funktionen rund-um-die-Uhr
Rettungsdienst 5 Funktionen rund-um-die-Uhr + bis zu 4 Fu. zeitl. differenziert
Sonderkomponente(n) MANV-Zug, Tauch-Zug
Nutzung
Baulicher Zustand 8 vereinzelter Sanierungsbedarf
Notstromversorgung P Festeinbau vorhanden
Brandfrüherkennung P vorhanden
Laufwege kreuzungs-/hindernisfrei P Laufwege kreuzungsfrei
in separatem Raum P -
Geschlechtertrennung P vorhanden
Kapazität hinreichend 8 Kapazität erschöpft
Toiletten 8 Kapazität erschöpft
Duschen 8 Kapazität erschöpft
schwarz/weiß-Trennung P vorhanden und hinreichend
Anzahl Stellplätze 8
Anzahl hinreichend 8
Abstände hinreichend P hinreichend
Tore hinreichend groß P hinreichend
Abgasabsauganlage vorhanden P vorhanden
Drucklufterhaltung vorhanden O nicht vorhanden
keine Unfallgefahren vorhanden P -
Typen KFZ-Werkstatt
Arbeitssicherheit P hinreichend
Lagermöglichkeiten hinreichend O nicht hinreichend
Einsatzzentrale 8 Notleitstelle mit geringer Kapazität vorhanden
Schulungsraum P vorhanden und hinreichend
Büroräume 8 Kapazität erschöpft
Küche P vorhanden und hinreichend
Aufenthaltsraum P vorhanden und hinreichend
Sportraum P vorhanden und hinreichend
Ruheräume Anzahl: 12 8 für Einzelbelegung nicht hinreichend
Sozial- und Funktionsräume
Standort
Feuer- und Rettungswache 2
Baujahr 2004
Anzahl der 
Funktionen
Feuer- und Rettungswache, einzelne rückwärtige Abteilungen
Gebäude
Umkleiden und sanitäre Anlagen
Umkleiden
Fahrzeughalle
(ohne Rettungsdienst)
Gesamtpotenzial auf den Wachen BF nicht hinreichend
Werkstätten und Lager
Werkstätten

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FEUER- UND RETTUNGSWACHE 3 
 
Tab. 82: Bewertungstabelle Feuer- und Rettungswache 3 
  
Brandschutz 10 Funktionen rund-um-die-Uhr
Rettungsdienst 2 Funktionen rund-um-die-Uhr + 2 Fu. Mo.-Fr. tagsüber
Sonderkomponente(n) ABC-Gefahrenabwehr
Nutzung
Baulicher Zustand O Provisorium
Notstromversorgung 8 Einspeisung vorhanden
Brandfrüherkennung P vorhanden
Laufwege kreuzungs-/hindernisfrei P Laufwege kreuzungsfrei
in Fahrzeughalle O -
Geschlechtertrennung O nicht vorhanden
Kapazität hinreichend 8 Kapazität erschöpft
Toiletten 8 vorhanden, Kapazität erschöpft
Duschen 8 vorhanden, Kapazität erschöpft
schwarz/weiß-Trennung O nicht vorhanden
Anzahl Stellplätze 4+2*
Anzahl hinreichend P
Abstände hinreichend O Abstände unterschreiten Anforderungen der UVV deutlich
Tore hinreichend groß O Torgröße eingeschränkt
Abgasabsauganlage vorhanden P vorhanden
Drucklufterhaltung vorhanden O nicht vorhanden
keine Unfallgefahren vorhanden O Rangieren in der Halle erforderlich
Typen -
Arbeitssicherheit W -
Lagermöglichkeiten hinreichend O Kapazität nicht hinreichend (Lagerung in der Halle)
Einsatzzentrale W -
Schulungsraum O vorhanden, Kapazität nicht hinreichend
Büroräume P vorhanden und hinreichend
Küche P vorhanden und hinreichend
Aufenthaltsraum 8 vorhanden (beengte Platzverhältnisse)
Sportraum 8 Abgetrennter Raum Fzg-Halle (Kapazität erschöpft)
Ruheräume Anzahl:  6 O Mehrfachbelegung, Nutzung von Büro- und Funktions-
räumen
Sozial- und Funktionsräume
Umkleiden
Fahrzeughalle
Halle mit gemeinsamer Ausfahrt
(ohne Rettungsdienst)
*) Abrollbehälter
Werkstätten und Lager
Werkstätten
Standort
Feuer- und Rettungswache 3
Baujahr 1970er
Anzahl der 
Funktionen
provisorische Feuer- und Rettungswache seit 2009
Gebäude
Umkleiden und sanitäre Anlagen

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BAULICHE FUNKTIONALITÄT DER STANDORTE FREIWILLIGE FEUERWEHR  
Auf den nächsten Seiten werden die de-
taillierten Ergebnisse der Begehung der 
Feuerwehrhäuser dargestellt. 
Es werden dabei die wesentlichen Merk-
male behandelt, die zur Bewertung der 
grundsätzlichen baulichen Funktion der 
Standorte notwendig sind und damit Rele-
vanz für den Bedarfsplan haben. Die Be-
wertung von Einzel-Merkmalen ist im Fol-
genden dargestellt. 
Hierbei werden u. a. die folgenden Grund-
lagen berücksichtigt: 
○ Unfallverhütungsvorschrift  
Feuerwehren  
(DGUV Vorschrift 49,  
ehem. GUV-VC 53) 
○ DGUV Information „Sicherheit im Feu-
erwehrhaus“  
(DGUV Information 205-008,  
ehem. GUV-I 8554) 
○ DIN 14092 Feuerwehrhäuser 
○ Technische Regeln für Gefahrstoffe 
(TRGS 554) 
Die Bewertung der Einzel-Merkmale 
erfolgt zunächst aus bedarfsplaneri-
scher Sicht mit einem Ampel-Sys-
tem. Die Berücksichtigung aller rele-
vanten Faktoren und damit die Ab-
leitung des tatsächlichen Handlungs-
bedarfes erfolgt im SOLL-Konzept. 
 
 
 
 
 
 
 
  
relevante Abweichungen von den Anforderungen/Empfehlungen 
Abweichungen von den Anforderungen/Empfehlungen | 
Maßnahmen erforderlich 
Zustand in Ordnung |  
entspricht den Anforderungen/Empfehlungen 
keine Relevanz 
 
Abb. 118: Zusammenfassung der Bewertung der FF-Standorte

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FEUERWEHRHAUS LZ 04 ALTSTADT  
 
Tab. 83: Bewertungstabelle Feuerwehrhaus LZ 04 Altstadt  
Baujahr 1970
Anzahl 0
hinreichend O Parkplätze durch WA / TD besetzt
Alarmein-/ausfahrt kreuzungsfrei 8 Getrennte Alarmeinfahrt mit Kreuzungsbereich
Laufwege kreuzungs-/hindernisfrei O 0
Ausleuchtung hinreichend 8 (teilweise) grenzwertig
in separatem Raum O 0
Geschlechtertrennung P 0
Kapazität hinreichend O 0
Toiletten 8 keine Geschlechtertrennung
Duschen P 0
Schwarz-/Weiß-Trennung 8 Trennung organisatorisch / an der Einsatzstelle
Anzahl Stellplätze 3
Anzahl Fahrzeuge 3
Abstände hinreichend O 0
Tore hinreichend groß P 0
Abgasabsauganlage vorhanden P 0
Drucklufterhaltung vorhanden O 0
keine Unfallgefahren vorhanden O Abgasabsaugschläuche
Brandfrüherkennung P 0
Schulungsraum 8 Kapazität nicht hinreichend
Büro 8 Kapazität nicht hinreichend
Teeküche P 0
Werkstatt O 0
Einsatzzentrale W kein Bedarf gegeben
Lagermöglichkeiten W kein Bedarf gegeben
Notstromversorgung W kein Bedarf gegeben
Funkstation O 0
Fahrzeugfunk P 0
Telefon P 0
Fax O 0
Internet P 0
Beamer / Bildschirm P 0
Bemerkung 0
Baulicher Zustand 8 im Wesentlichen gut
Standort
Werkstätten, Funktionsräume und Lagerkapazitäten
Einheit LZ 04 Altstadt
Adresse York-Ring 25
Anfahrt und Laufwege im Einsatz
Alarmparkplätze
EDV und 
Kommunikations-
mittel
Umkleiden und sanitäre Anlagen
Umkleiden
Fahrzeugstellplätze
0

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 216 
 
FEUERWEHRHAUS LZ 05 GIEVENBECK 
 
Tab. 84: Bewertungstabelle Feuerwehrhaus LZ 05 Gievenbeck 
  
Baujahr 2010
Anzahl 22
hinreichend P 0
Alarmein-/ausfahrt kreuzungsfrei P 0
Laufwege kreuzungs-/hindernisfrei P 0
Ausleuchtung hinreichend P 0
in separatem Raum O 0
Geschlechtertrennung O 0
Kapazität hinreichend P separater Umkleideraum, nicht alarmrelevant
Toiletten P 0
Duschen P 0
Schwarz-/Weiß-Trennung 8 Trennung organisatorisch / an der Einsatzstelle
Anzahl Stellplätze 4
Anzahl Fahrzeuge 4
Abstände hinreichend P 0
Tore hinreichend groß P 0
Abgasabsauganlage vorhanden P 0
Drucklufterhaltung vorhanden O 0
keine Unfallgefahren vorhanden P 0
Brandfrüherkennung O 0
Schulungsraum 8 Kapazität nicht hinreichend
Büro P 0
Teeküche P 0
Werkstatt P Werkbank vorhanden
Einsatzzentrale W kein Bedarf gegeben
Lagermöglichkeiten O Kapazität nicht hinreichend
Notstromversorgung 8 Einspeisung möglich, Aggregat nicht vorhanden
Funkstation O 0
Fahrzeugfunk P 0
Telefon P 0
Fax O 0
Internet P 0
Beamer / Bildschirm P 0
Bemerkung 0
Baulicher Zustand P gut
Standort
Werkstätten, Funktionsräume und Lagerkapazitäten
Einheit LZ 05 Gievenbeck
Adresse Bernings Kotten 16
Anfahrt und Laufwege im Einsatz
Alarmparkplätze
EDV und 
Kommunikations-
mittel
Umkleiden und sanitäre Anlagen
Umkleiden
Fahrzeugstellplätze
zzgl. 1 Anhänger

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 217 
 
FEUERWEHRHAUS LZ 06 KINDERHAUS 
 
Tab. 85: Bewertungstabelle Feuerwehrhaus LZ 06 Kinderhaus 
  
Baujahr 2017
Anzahl 28
hinreichend P 0
Alarmein-/ausfahrt kreuzungsfrei P 0
Laufwege kreuzungs-/hindernisfrei P 0
Ausleuchtung hinreichend P 0
in separatem Raum P 0
Geschlechtertrennung P 0
Kapazität hinreichend P 0
Toiletten P 0
Duschen P 0
Schwarz-/Weiß-Trennung P 0
Anzahl Stellplätze 3
Anzahl Fahrzeuge 3
Abstände hinreichend P 0
Tore hinreichend groß P 0
Abgasabsauganlage vorhanden P 0
Drucklufterhaltung vorhanden O 0
keine Unfallgefahren vorhanden P 0
Brandfrüherkennung P 0
Schulungsraum P 0
Büro P 0
Teeküche P 0
Werkstatt P Kleinreparaturen möglich
Einsatzzentrale W kein Bedarf gegeben
Lagermöglichkeiten P 0
Notstromversorgung 8 Einspeisung möglich, Aggregat nicht vorhanden
Funkstation O 0
Fahrzeugfunk P 0
Telefon P 0
Fax O 0
Internet P 0
Beamer / Bildschirm P 0
Bemerkung 0
Baulicher Zustand P gut
EDV und 
Kommunikations-
mittel
0
Werkstätten, Funktionsräume und Lagerkapazitäten
Alarmparkplätze
Standort
Einheit LZ 06 Kinderhaus
Adresse Kristiansandstraße 120
Anfahrt und Laufwege im Einsatz
Umkleiden und sanitäre Anlagen
Umkleiden
Fahrzeugstellplätze

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 218 
 
FEUERWEHRHAUS LZ 07 GREMMENDORF 
 
Tab. 86: Bewertungstabelle Feuerwehrhaus LZ 07 Gremmendorf 
  
Baujahr 1979 / 2011
Anzahl 13
hinreichend 8 0
Alarmein-/ausfahrt kreuzungsfrei O 0
Laufwege kreuzungs-/hindernisfrei O 0
Ausleuchtung hinreichend P 0
in separatem Raum O 0
Geschlechtertrennung O 0
Kapazität hinreichend P 0
Toiletten P 0
Duschen 8 Kapazität nicht hinreichend
Schwarz-/Weiß-Trennung 8 Trennung organisatorisch / an der Einsatzstelle
Anzahl Stellplätze 3
Anzahl Fahrzeuge 3
Abstände hinreichend P 0
Tore hinreichend groß P 0
Abgasabsauganlage vorhanden P 0
Drucklufterhaltung vorhanden O 0
keine Unfallgefahren vorhanden P 0
Brandfrüherkennung O 0
Schulungsraum P 0
Büro O 0
Teeküche P 0
Werkstatt P Werkbank vorhanden
Einsatzzentrale W kein Bedarf gegeben
Lagermöglichkeiten P 0
Notstromversorgung 8 Einspeisung möglich, Aggregat nicht vorhanden
Funkstation O 0
Fahrzeugfunk P 0
Telefon P 0
Fax O 0
Internet P 0
Beamer / Bildschirm P 0
Bemerkung 0
Baulicher Zustand P gut
Standort
Werkstätten, Funktionsräume und Lagerkapazitäten
Einheit LZ 07 Gremmendorf
Adresse Erbdrostenweg 21
Anfahrt und Laufwege im Einsatz
Alarmparkplätze
EDV und 
Kommunikations-
mittel
Umkleiden und sanitäre Anlagen
Umkleiden
Fahrzeugstellplätze
0

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 219 
 
FEUERWEHRHAUS LZ 09 GEIST 
 
Tab. 87: Bewertungstabelle Feuerwehrhaus LZ 09 Geist 
  
Baujahr 1977 / 2021
Anzahl 24
hinreichend P 0
Alarmein-/ausfahrt kreuzungsfrei P 0
Laufwege kreuzungs-/hindernisfrei P 0
Ausleuchtung hinreichend P 0
in separatem Raum P 0
Geschlechtertrennung P 0
Kapazität hinreichend P 0
Toiletten P 0
Duschen P 0
Schwarz-/Weiß-Trennung P 0
Anzahl Stellplätze 3
Anzahl Fahrzeuge 3
Abstände hinreichend P 0
Tore hinreichend groß P 0
Abgasabsauganlage vorhanden P 0
Drucklufterhaltung vorhanden O 0
keine Unfallgefahren vorhanden P 0
Brandfrüherkennung P 0
Schulungsraum P 0
Büro P 0
Teeküche P 0
Werkstatt P Werkbank vorhanden
Einsatzzentrale W kein Bedarf gegeben
Lagermöglichkeiten P 0
Notstromversorgung 8 Einspeisung möglich, Aggregat nicht vorhanden
Funkstation O 0
Fahrzeugfunk P 0
Telefon P 0
Fax O 0
Internet P 0
Beamer / Bildschirm P 0
Bemerkung 0
Baulicher Zustand P gut
Standort
Werkstätten, Funktionsräume und Lagerkapazitäten
Einheit LZ 09 Geist
Adresse Düesbergweg 4
Anfahrt und Laufwege im Einsatz
Alarmparkplätze
EDV und 
Kommunikations-
mittel
Umkleiden und sanitäre Anlagen
Umkleiden
Fahrzeugstellplätze
0

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 220 
 
FEUERWEHRHAUS LZ 10 MECKLENBECK 
 
Tab. 88: Bewertungstabelle Feuerwehrhaus LZ 10 Mecklenbeck 
  
Baujahr 2004
Anzahl 14
hinreichend 8 0
Alarmein-/ausfahrt kreuzungsfrei O 0
Laufwege kreuzungs-/hindernisfrei P 0
Ausleuchtung hinreichend P 0
in separatem Raum O 0
Geschlechtertrennung O 0
Kapazität hinreichend P 0
Toiletten P 0
Duschen P 0
Schwarz-/Weiß-Trennung 8 Trennung organisatorisch / an der Einsatzstelle
Anzahl Stellplätze 3
Anzahl Fahrzeuge 3
Abstände hinreichend O 0
Tore hinreichend groß P 0
Abgasabsauganlage vorhanden P 0
Drucklufterhaltung vorhanden O 0
keine Unfallgefahren vorhanden P 0
Brandfrüherkennung O 0
Schulungsraum P 0
Büro P 0
Teeküche P 0
Werkstatt P Werkbank vorhanden
Einsatzzentrale W kein Bedarf gegeben
Lagermöglichkeiten O Kapazität nicht hinreichend
Notstromversorgung 8 Einspeisung möglich, Aggregat nicht vorhanden
Funkstation O 0
Fahrzeugfunk P 0
Telefon P 0
Fax O 0
Internet P 0
Beamer / Bildschirm P 0
Bemerkung 0
Baulicher Zustand P gut
Standort
Werkstätten, Funktionsräume und Lagerkapazitäten
Einheit LZ 10 Mecklenbeck
Adresse Dingbängerweg 15
Anfahrt und Laufwege im Einsatz
Alarmparkplätze
EDV und 
Kommunikations-
mittel
Umkleiden und sanitäre Anlagen
Umkleiden
Fahrzeugstellplätze
0

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 221 
 
FEUERWEHRHAUS LZ 11 ROXEL 
 
 
  
Baujahr 2021
Anzahl 28
hinreichend P 0
Alarmein-/ausfahrt kreuzungsfrei P 0
Laufwege kreuzungs-/hindernisfrei P 0
Ausleuchtung hinreichend P 0
in separatem Raum P 0
Geschlechtertrennung P 0
Kapazität hinreichend P 0
Toiletten P 0
Duschen P 0
Schwarz-/Weiß-Trennung P 0
Anzahl Stellplätze 4
Anzahl Fahrzeuge 4
Abstände hinreichend P 0
Tore hinreichend groß P 0
Abgasabsauganlage vorhanden P 0
Drucklufterhaltung vorhanden O 0
keine Unfallgefahren vorhanden P 0
Brandfrüherkennung P 0
Schulungsraum P 0
Büro P 0
Teeküche P 0
Werkstatt P Werkbank vorhanden
Einsatzzentrale W kein Bedarf gegeben
Lagermöglichkeiten P 0
Notstromversorgung 8 Einspeisung möglich, Aggregat nicht vorhanden
Funkstation O 0
Fahrzeugfunk P 0
Telefon P 0
Fax O 0
Internet P 0
Beamer / Bildschirm P 0
Bemerkung 0
Baulicher Zustand P gut
Standort
Werkstätten, Funktionsräume und Lagerkapazitäten
Einheit LZ 11 Roxel
Adresse Tilbecker Straße 33
Anfahrt und Laufwege im Einsatz
Alarmparkplätze
EDV und 
Kommunikations-
mittel
Umkleiden und sanitäre Anlagen
Umkleiden
Fahrzeugstellplätze
0
Tab. 89: Bewertungstabelle Feuerwehrhaus LZ 11 Roxel

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 222 
 
FEUERWEHRHAUS LZ 12 NIENBERGE 
 
Tab. 90: Bewertungstabelle Feuerwehrhaus LZ 12 Nienberge 
  
Baujahr 1975 / 1995
Anzahl 3
hinreichend 8 0
Alarmein-/ausfahrt kreuzungsfrei O 0
Laufwege kreuzungs-/hindernisfrei O 0
Ausleuchtung hinreichend 8 (teilweise) grenzwertig
in separatem Raum O 0
Geschlechtertrennung O 0
Kapazität hinreichend P 0
Toiletten P 0
Duschen 8 keine Geschlechtertrennung
Schwarz-/Weiß-Trennung 8 Trennung organisatorisch / an der Einsatzstelle
Anzahl Stellplätze 3
Anzahl Fahrzeuge 3
Abstände hinreichend O 0
Tore hinreichend groß P 0
Abgasabsauganlage vorhanden P 0
Drucklufterhaltung vorhanden O 0
keine Unfallgefahren vorhanden O 0
Brandfrüherkennung O 0
Schulungsraum 8 Kapazität nicht hinreichend
Büro O 0
Teeküche P 0
Werkstatt P Werkbank vorhanden
Einsatzzentrale W kein Bedarf gegeben
Lagermöglichkeiten O Kapazität nicht hinreichend
Notstromversorgung 8 Einspeisung möglich, Aggregat nicht vorhanden
Funkstation O 0
Fahrzeugfunk P 0
Telefon P 0
Fax O 0
Internet P 0
Beamer / Bildschirm P 0
Bemerkung 0
Baulicher Zustand 8 im Wesentlichen gut
Standort
Werkstätten, Funktionsräume und Lagerkapazitäten
Einheit LZ 12 Nienberge
Adresse Kurneystraße 21
Anfahrt und Laufwege im Einsatz
Alarmparkplätze
EDV und 
Kommunikations-
mittel
Umkleiden und sanitäre Anlagen
Umkleiden
Fahrzeugstellplätze
0

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 223 
 
FEUERWEHRHAUS LZ 13 HÄGER-UHLENBROCK 
 
Tab. 91: Bewertungstabelle Feuerwehrhaus LZ 13 Häger-Uhlenbrock 
  
Baujahr 1989 / 2012
Anzahl 16
hinreichend 8 0
Alarmein-/ausfahrt kreuzungsfrei O 0
Laufwege kreuzungs-/hindernisfrei O 0
Ausleuchtung hinreichend 8 (teilweise) grenzwertig
in separatem Raum O 0
Geschlechtertrennung O 0
Kapazität hinreichend O 0
Toiletten 8 Kapazität nicht hinreichend
Duschen 8 Kapazität nicht hinreichend
Schwarz-/Weiß-Trennung 8 Trennung organisatorisch / an der Einsatzstelle
Anzahl Stellplätze 3
Anzahl Fahrzeuge 3
Abstände hinreichend O 0
Tore hinreichend groß P 0
Abgasabsauganlage vorhanden P 0
Drucklufterhaltung vorhanden O 0
keine Unfallgefahren vorhanden O 0
Brandfrüherkennung O 0
Schulungsraum 8 Kapazität nicht hinreichend
Büro O 0
Teeküche P 0
Werkstatt P Werkbank vorhanden
Einsatzzentrale W kein Bedarf gegeben
Lagermöglichkeiten 8 Kapazität erschöpft
Notstromversorgung 8 Einspeisung möglich, Aggregat nicht vorhanden
Funkstation O 0
Fahrzeugfunk P 0
Telefon P 0
Fax O 0
Internet P 0
Beamer / Bildschirm P 0
Bemerkung 0
Baulicher Zustand P gut
Standort
Werkstätten, Funktionsräume und Lagerkapazitäten
Einheit LZ 13 Häger-Uhlenbrock
Adresse Schmitthausweg 12
Anfahrt und Laufwege im Einsatz
Alarmparkplätze
EDV und 
Kommunikations-
mittel
Umkleiden und sanitäre Anlagen
Umkleiden
Fahrzeugstellplätze
1 Stellplatz nur Kleinfahrzeug

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 224 
 
FEUERWEHRHAUS LZ 14 SPRAKEL 
Keine detaillierte Bewertung, da Neubaufertigstellung 2023.

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 225 
 
FEUERWEHRHAUS LZ 15 GELMER 
 
Tab. 92: Bewertungstabelle Feuerwehrhaus LZ 15 Gelmer 
  
Baujahr 1984
Anzahl 25
hinreichend P 0
Alarmein-/ausfahrt kreuzungsfrei O 0
Laufwege kreuzungs-/hindernisfrei P 0
Ausleuchtung hinreichend P 0
in separatem Raum O 0
Geschlechtertrennung O 0
Kapazität hinreichend P 0
Toiletten 8 Kapazität nicht hinreichend
Duschen 8 Kapazität nicht hinreichend
Schwarz-/Weiß-Trennung 8 Trennung organisatorisch / an der Einsatzstelle
Anzahl Stellplätze 3
Anzahl Fahrzeuge 3
Abstände hinreichend P 0
Tore hinreichend groß P 0
Abgasabsauganlage vorhanden P 0
Drucklufterhaltung vorhanden O 0
keine Unfallgefahren vorhanden P 0
Brandfrüherkennung O 0
Schulungsraum P 0
Büro O 0
Teeküche P 0
Werkstatt P Werkbank vorhanden
Einsatzzentrale W kein Bedarf gegeben
Lagermöglichkeiten P 0
Notstromversorgung 8 Einspeisung möglich, Aggregat nicht vorhanden
Funkstation O 0
Fahrzeugfunk P 0
Telefon P 0
Fax O 0
Internet P 0
Beamer / Bildschirm P 0
Bemerkung 0
Baulicher Zustand P gut
Standort
Werkstätten, Funktionsräume und Lagerkapazitäten
Einheit LZ 15 Gelmer
Adresse Gittruper Straße 24
Anfahrt und Laufwege im Einsatz
Alarmparkplätze
EDV und 
Kommunikations-
mittel
Umkleiden und sanitäre Anlagen
Umkleiden
Fahrzeugstellplätze
0

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 226 
 
FEUERWEHRHAUS LZ 16 KEMPER 
 
Tab. 93: Bewertungstabelle Feuerwehrhaus LZ 16 Kemper 
  
Baujahr 1999
Anzahl 24
hinreichend P 0
Alarmein-/ausfahrt kreuzungsfrei P 0
Laufwege kreuzungs-/hindernisfrei P 0
Ausleuchtung hinreichend P 0
in separatem Raum O 0
Geschlechtertrennung O 0
Kapazität hinreichend 8 0
Toiletten P 0
Duschen P 0
Schwarz-/Weiß-Trennung 8 Trennung organisatorisch / an der Einsatzstelle
Anzahl Stellplätze 3
Anzahl Fahrzeuge 4
Abstände hinreichend P 0
Tore hinreichend groß P 0
Abgasabsauganlage vorhanden P 0
Drucklufterhaltung vorhanden O 0
keine Unfallgefahren vorhanden P 0
Brandfrüherkennung O 0
Schulungsraum P 0
Büro P 0
Teeküche P 0
Werkstatt O 0
Einsatzzentrale W kein Bedarf gegeben
Lagermöglichkeiten 8 Kapazität erschöpft
Notstromversorgung 8 Einspeisung möglich, Aggregat nicht vorhanden
Funkstation O 0
Fahrzeugfunk P 0
Telefon P 0
Fax O 0
Internet P 0
Beamer / Bildschirm P 0
Bemerkung 0
Baulicher Zustand P gut
Standort
Werkstätten, Funktionsräume und Lagerkapazitäten
Einheit LZ 16 Kemper
Adresse Rudolf-Diesel-Straße 51
Anfahrt und Laufwege im Einsatz
Alarmparkplätze
EDV und 
Kommunikations-
mittel
Umkleiden und sanitäre Anlagen
Umkleiden
Fahrzeugstellplätze
zzgl. 1 Anhänger
kein Anbau möglich

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 227 
 
FEUERWEHRHAUS LZ 17 HANDORF 
 
Tab. 94: Bewertungstabelle Feuerwehrhaus LZ 17 Handorf 
  
Baujahr 2017
Anzahl 22
hinreichend P 0
Alarmein-/ausfahrt kreuzungsfrei P 0
Laufwege kreuzungs-/hindernisfrei P 0
Ausleuchtung hinreichend P 0
in separatem Raum P 0
Geschlechtertrennung P 0
Kapazität hinreichend P Damenumkleide als JF-Umkleide genutzt
Toiletten P 0
Duschen P 0
Schwarz-/Weiß-Trennung P 0
Anzahl Stellplätze 3
Anzahl Fahrzeuge 3
Abstände hinreichend P 0
Tore hinreichend groß P 0
Abgasabsauganlage vorhanden P 0
Drucklufterhaltung vorhanden O 0
keine Unfallgefahren vorhanden P 0
Brandfrüherkennung P 0
Schulungsraum P 0
Büro P 0
Teeküche P 0
Werkstatt P Werkbank vorhanden
Einsatzzentrale W kein Bedarf gegeben
Lagermöglichkeiten P 0
Notstromversorgung 8 Einspeisung möglich, Aggregat nicht vorhanden
Funkstation O 0
Fahrzeugfunk P 0
Telefon P 0
Fax O 0
Internet P 0
Beamer / Bildschirm P 0
Bemerkung 0
Baulicher Zustand P gut
Standort
Werkstätten, Funktionsräume und Lagerkapazitäten
Einheit LZ 17 Handorf
Adresse Hobbeltstraße 140
Anfahrt und Laufwege im Einsatz
Alarmparkplätze
EDV und 
Kommunikations-
mittel
Umkleiden und sanitäre Anlagen
Umkleiden
Fahrzeugstellplätze
0

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 228 
 
FEUERWEHRHAUS LZ 18 WERSE-LAER 
 
Tab. 95: Bewertungstabelle Feuerwehrhaus LZ 18 Werse-Laer 
  
Baujahr 2004
Anzahl 20
hinreichend P 0
Alarmein-/ausfahrt kreuzungsfrei O 0
Laufwege kreuzungs-/hindernisfrei P 0
Ausleuchtung hinreichend P 0
in separatem Raum O 0
Geschlechtertrennung O 0
Kapazität hinreichend P 0
Toiletten P 0
Duschen P 0
Schwarz-/Weiß-Trennung P 0
Anzahl Stellplätze 3
Anzahl Fahrzeuge 3
Abstände hinreichend P 0
Tore hinreichend groß P 0
Abgasabsauganlage vorhanden P 0
Drucklufterhaltung vorhanden O 0
keine Unfallgefahren vorhanden P 0
Brandfrüherkennung O 0
Schulungsraum P 0
Büro P 0
Teeküche P 0
Werkstatt P Werkbank vorhanden
Einsatzzentrale W kein Bedarf gegeben
Lagermöglichkeiten P 0
Notstromversorgung 8 Einspeisung möglich, Aggregat nicht vorhanden
Funkstation O 0
Fahrzeugfunk P 0
Telefon P 0
Fax O 0
Internet P 0
Beamer / Bildschirm P 0
Bemerkung 0
Baulicher Zustand P gut
Standort
Werkstätten, Funktionsräume und Lagerkapazitäten
Einheit LZ 18 Werse-Laer
Adresse Wolbecker Straße 404
Anfahrt und Laufwege im Einsatz
Alarmparkplätze
EDV und 
Kommunikations-
mittel
Umkleiden und sanitäre Anlagen
Umkleiden
Fahrzeugstellplätze
0

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 229 
 
FEUERWEHRHAUS LZ 19 WOLBECK 
 
Tab. 96: Bewertungstabelle Feuerwehrhaus LZ 19 Wolbeck 
  
Baujahr 1962 / 2008
Anzahl 10
hinreichend 8 0
Alarmein-/ausfahrt kreuzungsfrei O Ausrücksituation in einer Kurve
Laufwege kreuzungs-/hindernisfrei O 0
Ausleuchtung hinreichend 8 (teilweise) grenzwertig
in separatem Raum 8 Umkleide teilweise in der Fahrzeughalle
Geschlechtertrennung P 0
Kapazität hinreichend P 0
Toiletten P 0
Duschen P 0
Schwarz-/Weiß-Trennung 8 Trennung organisatorisch / an der Einsatzstelle
Anzahl Stellplätze 3
Anzahl Fahrzeuge 3
Abstände hinreichend O 0
Tore hinreichend groß O 0
Abgasabsauganlage vorhanden P 0
Drucklufterhaltung vorhanden O 0
keine Unfallgefahren vorhanden O 0
Brandfrüherkennung O 0
Schulungsraum P 0
Büro P 0
Teeküche P 0
Werkstatt P Werkbank vorhanden
Einsatzzentrale W kein Bedarf gegeben
Lagermöglichkeiten P 0
Notstromversorgung 8 Einspeisung möglich, Aggregat nicht vorhanden
Funkstation O 0
Fahrzeugfunk P 0
Telefon P 0
Fax O 0
Internet P 0
Beamer / Bildschirm P 0
Bemerkung 0
Baulicher Zustand 8 im Wesentlichen gut
Standort
Werkstätten, Funktionsräume und Lagerkapazitäten
Einheit LZ 19 Wolbeck
Adresse Hofstraße 45
Anfahrt und Laufwege im Einsatz
Alarmparkplätze
EDV und 
Kommunikations-
mittel
Umkleiden und sanitäre Anlagen
Umkleiden
Fahrzeugstellplätze
0

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 230 
 
FEUERWEHRHAUS LZ 20 ANGELMODDE 
 
Tab. 97: Bewertungstabelle Feuerwehrhaus LZ 20 Angelmodde 
  
Baujahr 1965 / 2008
Anzahl 10
hinreichend 8 0
Alarmein-/ausfahrt kreuzungsfrei O 0
Laufwege kreuzungs-/hindernisfrei O 0
Ausleuchtung hinreichend 8 (teilweise) grenzwertig
in separatem Raum P 0
Geschlechtertrennung P 0
Kapazität hinreichend P 0
Toiletten P 0
Duschen P 0
Schwarz-/Weiß-Trennung 8 Trennung organisatorisch / an der Einsatzstelle
Anzahl Stellplätze 4
Anzahl Fahrzeuge 4
Abstände hinreichend P 0
Tore hinreichend groß P 0
Abgasabsauganlage vorhanden P 0
Drucklufterhaltung vorhanden O 0
keine Unfallgefahren vorhanden P 0
Brandfrüherkennung O 0
Schulungsraum P 0
Büro P 0
Teeküche P 0
Werkstatt P Werkbank vorhanden
Einsatzzentrale W kein Bedarf gegeben
Lagermöglichkeiten P 0
Notstromversorgung 8 Einspeisung möglich, Aggregat nicht vorhanden
Funkstation O 0
Fahrzeugfunk P 0
Telefon P 0
Fax O 0
Internet P 0
Beamer / Bildschirm P 0
Bemerkung 0
Baulicher Zustand P gut
Standort
Werkstätten, Funktionsräume und Lagerkapazitäten
Einheit LZ 20 Angelmodde
Adresse Alt Angelmodde 2d
Anfahrt und Laufwege im Einsatz
Alarmparkplätze
EDV und 
Kommunikations-
mittel
Umkleiden und sanitäre Anlagen
Umkleiden
Fahrzeugstellplätze
0

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 231 
 
FEUERWEHRHAUS LZ 21 HILTRUP 
 
Tab. 98: Bewertungstabelle Feuerwehrhaus LZ 21 Hiltrup 
  
Baujahr 1966
Anzahl 18
hinreichend 8 0
Alarmein-/ausfahrt kreuzungsfrei P 0
Laufwege kreuzungs-/hindernisfrei P 0
Ausleuchtung hinreichend 8 (teilweise) grenzwertig
in separatem Raum 8 Umkleide teilweise in der Fahrzeughalle
Geschlechtertrennung O 0
Kapazität hinreichend 8 ohne feste Abtrennung von Fahrzeughalle
Toiletten P 0
Duschen P 0
Schwarz-/Weiß-Trennung 8 Trennung organisatorisch / an der Einsatzstelle
Anzahl Stellplätze 6
Anzahl Fahrzeuge 6
Abstände hinreichend P 0
Tore hinreichend groß P 0
Abgasabsauganlage vorhanden P 0
Drucklufterhaltung vorhanden O 0
keine Unfallgefahren vorhanden P 0
Brandfrüherkennung O 0
Schulungsraum P 0
Büro P 0
Teeküche P 0
Werkstatt P Werkbank vorhanden
Einsatzzentrale W kein Bedarf gegeben
Lagermöglichkeiten P 0
Notstromversorgung 8 Einspeisung möglich, Aggregat nicht vorhanden
Funkstation O 0
Fahrzeugfunk P 0
Telefon P 0
Fax O 0
Internet P 0
Beamer / Bildschirm P 0
Bemerkung 0
Baulicher Zustand 8 im Wesentlichen gut
Standort
Werkstätten, Funktionsräume und Lagerkapazitäten
Einheit LZ 21 Hiltrup
Adresse Friedhofstraße 15
Anfahrt und Laufwege im Einsatz
Alarmparkplätze
EDV und 
Kommunikations-
mittel
Umkleiden und sanitäre Anlagen
Umkleiden
Fahrzeugstellplätze
0

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 232 
 
FEUERWEHRHAUS LZ 22 AMELSBÜREN 
 
Tab. 99: Bewertungstabelle Feuerwehrhaus LZ 22 Amelsbüren 
  
Baujahr 1975 / 1989
Anzahl 4
hinreichend 8 0
Alarmein-/ausfahrt kreuzungsfrei 8 Getrennte Alarmeinfahrt mit Kreuzungsbereich
Laufwege kreuzungs-/hindernisfrei O 0
Ausleuchtung hinreichend P 0
in separatem Raum O 0
Geschlechtertrennung O 0
Kapazität hinreichend 8 0
Toiletten P 0
Duschen P 0
Schwarz-/Weiß-Trennung 8 Trennung organisatorisch / an der Einsatzstelle
Anzahl Stellplätze 3
Anzahl Fahrzeuge 3
Abstände hinreichend P 0
Tore hinreichend groß P 0
Abgasabsauganlage vorhanden P 0
Drucklufterhaltung vorhanden O 0
keine Unfallgefahren vorhanden O 0
Brandfrüherkennung O 0
Schulungsraum P 0
Büro P 0
Teeküche P 0
Werkstatt P Werkbank vorhanden
Einsatzzentrale W kein Bedarf gegeben
Lagermöglichkeiten P 0
Notstromversorgung 8 Einspeisung möglich, Aggregat nicht vorhanden
Funkstation O 0
Fahrzeugfunk P 0
Telefon P 0
Fax O 0
Internet P 0
Beamer / Bildschirm P 0
Bemerkung 0
Baulicher Zustand P gut
Standort
Werkstätten, Funktionsräume und Lagerkapazitäten
Einheit LZ 22 Amelsbüren
Adresse Davertstraße 73
Anfahrt und Laufwege im Einsatz
Alarmparkplätze
EDV und 
Kommunikations-
mittel
Umkleiden und sanitäre Anlagen
Umkleiden
Fahrzeugstellplätze
0

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BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 233 
 
FEUERWEHRHAUS LZ 23 LOEVELINGLOH 
 
Tab. 100: Bewertungstabelle Feuerwehrhaus LZ 23 Loevelingloh 
  
Baujahr 1998
Anzahl 10
hinreichend 8 0
Alarmein-/ausfahrt kreuzungsfrei O 0
Laufwege kreuzungs-/hindernisfrei P 0
Ausleuchtung hinreichend P 0
in separatem Raum O 0
Geschlechtertrennung O 0
Kapazität hinreichend P 0
Toiletten P 0
Duschen 8 keine Geschlechtertrennung
Schwarz-/Weiß-Trennung 8 Trennung organisatorisch / an der Einsatzstelle
Anzahl Stellplätze 3
Anzahl Fahrzeuge 3
Abstände hinreichend P 0
Tore hinreichend groß P 0
Abgasabsauganlage vorhanden P 0
Drucklufterhaltung vorhanden O 0
keine Unfallgefahren vorhanden P 0
Brandfrüherkennung O 0
Schulungsraum P 0
Büro P 0
Teeküche P 0
Werkstatt O 0
Einsatzzentrale W kein Bedarf gegeben
Lagermöglichkeiten 8 Kapazität erschöpft
Notstromversorgung 8 Einspeisung möglich, Aggregat nicht vorhanden
Funkstation O 0
Fahrzeugfunk P 0
Telefon P 0
Fax O 0
Internet P 0
Beamer / Bildschirm P 0
Bemerkung 0
Baulicher Zustand P gut
Standort
Werkstätten, Funktionsräume und Lagerkapazitäten
Einheit LZ 23 Loevelingloh
Adresse Wiedaustraße 125
Anfahrt und Laufwege im Einsatz
Alarmparkplätze
EDV und 
Kommunikations-
mittel
Umkleiden und sanitäre Anlagen
Umkleiden
Fahrzeugstellplätze
0

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 Stand: 05.02.2024 234 
 
FEUERWEHRHAUS LZ 24 ALBACHTEN 
 
Tab. 101: Bewertungstabelle Feuerwehrhaus LZ 24 Albachten 
  
Baujahr 1948 / 1978
Anzahl 3
hinreichend 8 0
Alarmein-/ausfahrt kreuzungsfrei P 0
Laufwege kreuzungs-/hindernisfrei P 0
Ausleuchtung hinreichend 8 (teilweise) grenzwertig
in separatem Raum O 0
Geschlechtertrennung O 0
Kapazität hinreichend 8 0
Toiletten 8 Kapazität nicht hinreichend
Duschen 8 keine Geschlechtertrennung
Schwarz-/Weiß-Trennung 8 Trennung organisatorisch / an der Einsatzstelle
Anzahl Stellplätze 2
Anzahl Fahrzeuge 2
Abstände hinreichend O 0
Tore hinreichend groß P 0
Abgasabsauganlage vorhanden P 0
Drucklufterhaltung vorhanden O 0
keine Unfallgefahren vorhanden O 0
Brandfrüherkennung O 0
Schulungsraum 8 Kapazität nicht hinreichend
Büro O 0
Teeküche P 0
Werkstatt O 0
Einsatzzentrale W kein Bedarf gegeben
Lagermöglichkeiten O Kapazität nicht hinreichend
Notstromversorgung 8 0
Funkstation O 0
Fahrzeugfunk P 0
Telefon P 0
Fax O 0
Internet P 0
Beamer / Bildschirm P 0
Bemerkung 0
Baulicher Zustand O (teilw.) sanierungsbedürftig
Standort
Werkstätten, Funktionsräume und Lagerkapazitäten
Einheit LZ 24 Albachten
Adresse Dülmener Straße 41
Anfahrt und Laufwege im Einsatz
Alarmparkplätze
EDV und 
Kommunikations-
mittel
Umkleiden und sanitäre Anlagen
Umkleiden
Fahrzeugstellplätze
0

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BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 235 
 
ANLAGE 5: ERGÄNZENDE BETRACHTUNGEN ZUR STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEU-
ERWEHR  
BETRACHTUNG ZUSÄTZLICHE WACHE BERUFSFEUERWEHR  
Durch die abgeleitete Standortstruktur 
mit 3 Feuerwachen der Berufsfeuerwehr 
bleiben wie beschrieben einzelne Berei-
che in den außenliegenden Stadtteilen 
durch die Berufsfeuerwehr nicht inner-
halb der 1. Eintreffzeit erreichbar und 
werden weiterhin durch die Freiwillige 
Feuerwehr abgedeckt. 
Sollen diese Bereiche auch durch die Be-
rufsfeuerwehr innerhalb der 1. Eintreff-
zeit abgedeckt werden, so ist dies nur 
durch eine zusätzliche Wache nicht mög-
lich, da die Bereiche auf die verschiede-
nen Randgebiete des Stadtgebiets verteilt 
sind (s. Abb. 119). 
Selbst durch 4 Wachen an optimierten 
Standorten ist eine vollständige Abde-
ckung des Stadtgebiets innerhalb der 
1. Eintreffzeit durch die Berufsfeuerwehr 
nicht möglich. 
Durch eine (theoretische) zusätzliche Wa-
che im Westen des Stadtgebiets (Meck-
lenbeck) ist nur eine sehr geringfügige 
Verbesserung der Eintreffzeiten möglich 
(es wird nur der Stadtteil Albachten zu-
sätzlich innerhalb der 1. Eintreffzeit durch 
die Berufsfeuerwehr abgedeckt). 
 
  
Abb. 119: Planerische Gebietsabdeckung durch die Berufsfeuerwehr 
mit einer zusätzlichen Wache in einer Eintreffzeit von 10 Minuten

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 Stand: 05.02.2024 236 
 
ZUKUNFTSBETRACHTUNG STANDORTSTRUKTUR BERUFSFEUERWEHR  
REDUKTION DER FAHRGESCHWINDIGKEITEN 
Im Folgenden wird die Auswirkung einer 
Reduktion der möglichen Fahrgeschwin-
digkeiten für die Einsatzfahrzeuge auf die 
Gebietsabdeckung und damit notwendige 
Standortstruktur der Berufsfeuerwehr 
betrachtet. 
Hierzu wird innerhalb der Fahrzeitsimula-
tion für die Straßen mit einer bisherigen 
Geschwindigkeitsbegrenzung von 
50 km/h eine Reduktion vergleichbar zu 
Straßen mit einer Geschwindigkeitsbe-
grenzung von 30 km/h angenommen. 
In der Karte ist die dabei resultierende 
reduzierte Isochrone mit einer Fahrzeit 
von 7 Minuten (≙ Eintreffzeit 8 Minuten) 
für die Feuerwache 1 im Vergleich zu den 
regulären Fahrgeschwindigkeiten darge-
stellt. 
Sollten verkehrliche Maßnahmen zu einer 
potenziellen Reduktion der Fahrge-
schwindigkeit für Einsatzfahrzeuge füh-
ren, könnten als Kompensation beispiels-
weise Maßnahmen zur Verbesserung der 
Kreuzungsquerung geprüft werden.  
○ Forschungsprojekt SIRENE 
○ GPS-gestützte Ampelbeeinflussung 
  
Abb. 120: Resultierende reduzierte Isochrone mit einer Fahrzeit von 
7 Minuten (≙ Eintreffzeit 8 Minuten) für die Feuerwache 1 im Ver-
gleich zu den regulären Fahrgeschwindigkeiten

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 Stand: 05.02.2024 237 
 
SOLL-STRUKTUR MIT REDUZIERTEN FAHRGESCHWINDIGKEITEN 
Dargestellt ist die Gebietsabdeckung in 
einer 1. Eintreffzeit von 8 Minuten Fahr-
zeit von den SOLL-Standorten. Dazu ist, 
unter Berücksichtigung einer planeri-
schen Ausrückzeit von 1 Minute, eine 
Fahrzeit von 7 Minuten zugrunde gelegt. 
Durch die reduzierten Fahrgeschwindig-
keiten ergeben sich im Planungsbereich 
mit einer definierten Eintreffzeit von 
8 Minuten durch die Berufsfeuerwehr 
planerische Abdeckungslücken in den 
Randbereichen von Gievenbeck und Co-
erde. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anmerkung:  
markiert ist in den folgenden Karten (durchgezogene Linie) der städtische Bereich, in dem eine 1. Eintreffzeit von 8 Minuten 
definiert wurde (Planungsbereiche Stadt und Kern). Im übrigen Stadtgebiet wurde eine 1. Eintreffzeit von 10 Minuten defi-
niert (Planungsbereich Land). 
  
Abb. 121: Planerische Gebietsabdeckung durch die Berufsfeuerwehr 
mit reduzierten Fahrgeschwindigkeiten in einer Eintreffzeit von 8 Mi-
nuten

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 Stand: 05.02.2024 238 
 
GEBIETSABDECKUNG VERSCHIEBUNG FEUERWACHE 2 
Durch eine Verschiebung der Feuerwa-
che 2 Richtung Norden könnte planerisch 
auch der Bereich Coerde wieder inner-
halb von einer Eintreffzeit von 8 Minuten 
durch die Berufsfeuerwehr erreicht wer-
den. Eine Abdeckungslücke besteht wei-
terhin im Randbereich von Gievenbeck, 
Mecklenbeck und Angelmodde.  
 
 
 
 
 
 
 
 
  
Abb. 122: Planerische Gebietsabdeckung durch die Berufsfeuerwehr 
mit reduzierten Fahrgeschwindigkeiten und verlagerter Feuerwache 2 
in einer Eintreffzeit von 8 Minuten

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 Stand: 05.02.2024 239 
 
GEBIETSABDECKUNG MIT 4 FEUERWACHEN 
Mit einer zusätzlichen Feuerwache könnte bei den reduzierten Fahrgeschwindigkeiten wieder der 
städtische Bereich mit einer definierten Eintreffzeit von 8 Minuten abgedeckt werden. 
Für den ländlichen Bereich (Eintreffzeit 10 Minuten) ist auch in dieser Struktur keine vollständige Ab-
deckung durch die Berufsfeuerwehr möglich. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
Abb. 124: Planerische Gebietsabdeckung durch die Berufs-
feuerwehr mit reduzierten Fahrgeschwindigkeiten und zu-
sätzlicher Feuerwache in einer Eintreffzeit von 10 Minuten 
Abb. 123: Planerische Gebietsabdeckung durch die Berufs-
feuerwehr mit reduzierten Fahrgeschwindigkeiten und zu-
sätzlicher Feuerwache in einer Eintreffzeit von 8 Minuten

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 Stand: 05.02.2024 240 
 
ANLAGE 6: DETAILDARSTELLUNGEN ZUR BEMESSUNG DER LEITSTELLE  
ERFÜLLUNG DER VERSORGUNGSNIVEAUS IM IST -ZUSTAND  
MONTAG BIS FREITAG 
 
Abb. 125: Erfüllung der Versorgungsniveaus im IST-Zustand - Montag bis Freitag 
SAMSTAG 
 
Abb. 126: Erfüllung der Versorgungsniveaus im IST-Zustand – Samstag 
  
0:00 - 
1:00
1:00 - 
2:00
2:00 - 
3:00
3:00 - 
4:00
4:00 - 
5:00
5:00 - 
6:00
6:00 - 
7:00
7:00 - 
8:00
8:00 - 
9:00
9:00 - 
10:00
10:00 - 
11:00
11:00 - 
12:00
12:00 - 
13:00
13:00 - 
14:00
14:00 - 
15:00
15:00 - 
16:00
16:00 - 
17:00
17:00 - 
18:00
18:00 - 
19:00
19:00 - 
20:00
20:00 - 
21:00
21:00 - 
22:00
22:00 - 
23:00
23:00 - 
0:00 Gesamt
Anzahl 
Telefonate 991 830 760 638 568 615 872 1.553 1.955 2.254 2.427 2.540 2.435 2.361 2.428 2.573 2.582 2.644 2.465 2.285 1.873 1.690 1.562 1.315 42.216
nicht 
erreicht 86 89 87 88 66 75 118 289 377 357 395 405 292 306 289 327 349 326 326 264 289 226 178 137 5.741
Anteil 8,7 % 10,7 % 11,4 % 13,8 % 11,6 % 12,2 % 13,5 % 18,6 % 19,3 % 15,8 % 16,3 % 15,9 % 12,0 % 13,0 % 11,9 % 12,7 % 13,5 % 12,3 % 13,2 % 11,6 % 15,4 % 13,4 % 11,4 % 10,4 % 13,6%
Anzahl 
Telefonate 97 80 80 70 64 91 155 350 950 1.346 1.450 1.436 1.251 980 1.040 1.019 864 668 512 363 269 221 169 146 13.671
nicht 
erreicht 8 8 7 6 4 5 6 39 142 142 169 143 115 75 84 96 80 64 60 36 27 25 6 14 1.361
Anteil 8,2 % 10,0 % 8,8 % 8,6 % 6,3 % 5,5 % 3,9 % 11,1 % 14,9 % 10,5 % 11,7 % 10,0 % 9,2 % 7,7 % 8,1 % 9,4 % 9,3 % 9,6 % 11,7 % 9,9 % 10,0 % 11,3 % 3,6 % 9,6 % 10,0%
Anzahl 
Telefonate 699 293 254 238 271 308 1.236 2.911 2.832 3.394 3.676 3.274 2.825 3.013 2.683 2.770 2.306 1.732 2.078 2.097 1.694 1.440 830 807 43.661
nicht 
erreicht 9 6 8 9 6 11 14 37 74 69 100 63 63 45 42 74 66 37 40 35 60 26 12 16 922
Anteil 1,3 % 2,0 % 3,1 % 3,8 % 2,2 % 3,6 % 1,1 % 1,3 % 2,6 % 2,0 % 2,7 % 1,9 % 2,2 % 1,5 % 1,6 % 2,7 % 2,9 % 2,1 % 1,9 % 1,7 % 3,5 % 1,8 % 1,4 % 2,0 % 2,1%
Anzahl 
Telefonate 1.787 1.203 1.094 946 903 1.014 2.263 4.814 5.737 6.994 7.553 7.250 6.511 6.354 6.151 6.362 5.752 5.044 5.055 4.745 3.836 3.351 2.561 2.268 99.548
nicht 
erreicht 103 103 102 103 76 91 138 365 593 568 664 611 470 426 415 497 495 427 426 335 376 277 196 167 8.024
Anteil 5,8 % 8,6 % 9,3 % 10,9 % 8,4 % 9,0 % 6,1 % 7,6 % 10,3 % 8,1 % 8,8 % 8,4 % 7,2 % 6,7 % 6,7 % 7,8 % 8,6 % 8,5 % 8,4 % 7,1 % 9,8 % 8,3 % 7,7 % 7,4 % 8,1%
Uhrzeit
Versorgungs-
niveau 1
Versorgungs-
niveau 2
Versorgungs-
niveau 3Gesamt
0:00 - 
1:00
1:00 - 
2:00
2:00 - 
3:00
3:00 - 
4:00
4:00 - 
5:00
5:00 - 
6:00
6:00 - 
7:00
7:00 - 
8:00
8:00 - 
9:00
9:00 - 
10:00
10:00 - 
11:00
11:00 - 
12:00
12:00 - 
13:00
13:00 - 
14:00
14:00 - 
15:00
15:00 - 
16:00
16:00 - 
17:00
17:00 - 
18:00
18:00 - 
19:00
19:00 - 
20:00
20:00 - 
21:00
21:00 - 
22:00
22:00 - 
23:00
23:00 - 
0:00 Gesamt
Anzahl 
Telefonate 333 316 305 253 199 167 152 223 277 373 471 455 474 461 462 514 481 523 530 462 397 396 369 390 8.983
nicht 
erreicht 38 33 43 39 37 24 14 50 47 44 43 46 47 49 42 65 51 61 66 72 58 72 43 36 1.120
Anteil 11,4 % 10,4 % 14,1 % 15,4 % 18,6 % 14,4 % 9,2 % 22,4 % 17,0 % 11,8 % 9,1 % 10,1 % 9,9 % 10,6 % 9,1 % 12,6 % 10,6 % 11,7 % 12,5 % 15,6 % 14,6 % 18,2 % 11,7 % 9,2 % 12,5%
Anzahl 
Telefonate 31 19 15 17 16 14 17 31 58 65 112 109 86 118 84 83 85 60 59 53 48 39 26 20 1.265
nicht 
erreicht 2 1 1 3 3 0 0 4 6 3 8 8 2 14 0 9 11 5 6 5 6 4 2 0 103
Anteil 6,5 % 5,3 % 6,7 % 17,6 % 18,8 % 0,0 % 0,0 % 12,9 % 10,3 % 4,6 % 7,1 % 7,3 % 2,3 % 11,9 % 0,0 % 10,8 % 12,9 % 8,3 % 10,2 % 9,4 % 12,5 % 10,3 % 7,7 % 0,0 % 8,1%
Anzahl 
Telefonate 206 96 74 67 63 73 201 248 259 359 410 392 391 327 273 345 337 312 346 283 312 180 151 170 5.875
nicht 
erreicht 3 4 5 1 2 1 1 2 4 9 6 11 7 6 4 5 5 3 5 5 7 4 1 3 104
Anteil 1,5 % 4,2 % 6,8 % 1,5 % 3,2 % 1,4 % 0,5 % 0,8 % 1,5 % 2,5 % 1,5 % 2,8 % 1,8 % 1,8 % 1,5 % 1,4 % 1,5 % 1,0 % 1,4 % 1,8 % 2,2 % 2,2 % 0,7 % 1,8 % 1,8%
Anzahl 
Telefonate 570 431 394 337 278 254 370 502 594 797 993 956 951 906 819 942 903 895 935 798 757 615 546 580 16.123
nicht 
erreicht 43 38 49 43 42 25 15 56 57 56 57 65 56 69 46 79 67 69 77 82 71 80 46 39 1.327
Anteil 7,5 % 8,8 % 12,4 % 12,8 % 15,1 % 9,8 % 4,1 % 11,2 % 9,6 % 7,0 % 5,7 % 6,8 % 5,9 % 7,6 % 5,6 % 8,4 % 7,4 % 7,7 % 8,2 % 10,3 % 9,4 % 13,0 % 8,4 % 6,7 % 8,2%
Uhrzeit
Versorgungs-
niveau 1
Versorgungs-
niveau 2
Versorgungs-
niveau 3Gesamt

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 241 
 
SONNTAG/FEIERTAG 
 
Abb. 127: Erfüllung der Versorgungsniveaus im IST-Zustand – Sonntag/Feiertag 
DETAILERGEBNISSE DER RISIKOABHÄNGIGEN BEMESSUNG  
MONTAG BIS FREITAG – TELEFONATE VERSORGUNGSNIVEAU 1 
 
Abb. 128: Anteil Telefonate außerhalb Versorgungsniveau 1 - Montag bis Freitag 
MONTAG BIS FREITAG – TELEFONATE VERSORGUNGSNIVEAU 2 
 
Abb. 129: Anteil Telefonate außerhalb Versorgungsniveau 2 - Montag bis Freitag 
  
0:00 - 
1:00
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23:00 - 
0:00 Gesamt
Anzahl 
Telefonate 436 379 355 301 246 224 157 229 306 393 460 483 499 504 539 509 504 559 541 561 440 383 315 287 9.610
nicht 
erreicht 41 48 56 37 27 36 25 45 40 39 44 44 45 49 57 53 46 41 66 118 83 42 30 18 1.130
Anteil 9,4 % 12,7 % 15,8 % 12,3 % 11,0 % 16,1 % 15,9 % 19,7 % 13,1 % 9,9 % 9,6 % 9,1 % 9,0 % 9,7 % 10,6 % 10,4 % 9,1 % 7,3 % 12,2 % 21,0 % 18,9 % 11,0 % 9,5 % 6,3 % 11,8%
Anzahl 
Telefonate 29 20 24 23 13 16 27 30 52 82 105 93 119 112 82 71 71 69 48 61 49 42 39 35 1.312
nicht 
erreicht 1 3 5 3 2 2 1 4 5 5 10 6 4 8 6 8 4 2 2 3 7 4 3 2 100
Anteil 3,4 % 15,0 % 20,8 % 13,0 % 15,4 % 12,5 % 3,7 % 13,3 % 9,6 % 6,1 % 9,5 % 6,5 % 3,4 % 7,1 % 7,3 % 11,3 % 5,6 % 2,9 % 4,2 % 4,9 % 14,3 % 9,5 % 7,7 % 5,7 % 7,6%
Anzahl 
Telefonate 235 116 119 88 53 55 216 293 272 254 286 284 353 337 356 302 292 270 329 404 365 186 142 177 5.784
nicht 
erreicht 5 3 3 5 0 2 2 1 0 7 3 1 6 9 5 4 7 11 5 16 5 2 1 2 105
Anteil 2,1 % 2,6 % 2,5 % 5,7 % 0,0 % 3,6 % 0,9 % 0,3 % 0,0 % 2,8 % 1,0 % 0,4 % 1,7 % 2,7 % 1,4 % 1,3 % 2,4 % 4,1 % 1,5 % 4,0 % 1,4 % 1,1 % 0,7 % 1,1 % 1,8%
Anzahl 
Telefonate 700 515 498 412 312 295 400 552 630 729 851 860 971 953 977 882 867 898 918 1.026 854 611 496 499 16.706
nicht 
erreicht 47 54 64 45 29 40 28 50 45 51 57 51 55 66 68 65 57 54 73 137 95 48 34 22 1.335
Anteil 6,7 % 10,5 % 12,9 % 10,9 % 9,3 % 13,6 % 7,0 % 9,1 % 7,1 % 7,0 % 6,7 % 5,9 % 5,7 % 6,9 % 7,0 % 7,4 % 6,6 % 6,0 % 8,0 % 13,4 % 11,1 % 7,9 % 6,9 % 4,4 % 8,0%
Uhrzeit
Versorgungs-
niveau 1
Versorgungs-
niveau 2
Versorgungs-
niveau 3Gesamt
0:00 - 
1:00
1:00 - 
2:00
2:00 - 
3:00
3:00 - 
4:00
4:00 - 
5:00
5:00 - 
6:00
6:00 - 
7:00
7:00 - 
8:00
8:00 - 
9:00
9:00 - 
10:00
10:00 - 
11:00
11:00 - 
12:00
12:00 - 
13:00
13:00 - 
14:00
14:00 - 
15:00
15:00 - 
16:00
16:00 - 
17:00
17:00 - 
18:00
18:00 - 
19:00
19:00 - 
20:00
20:00 - 
21:00
21:00 - 
22:00
22:00 - 
23:00
23:00 - 
0:00
5 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,1 % 0,1 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,2 % 0,3 % 0,1 % 0,1 % 0,0 % 0,4 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
4 0,1 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,1 % 0,4 % 0,4 % 0,8 % 0,6 % 0,3 % 0,4 % 0,4 % 0,5 % 0,8 % 0,4 % 0,4 % 0,2 % 0,5 % 0,0 % 0,3 % 0,0 %
3 0,3 % 0,2 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,2 % 0,1 % 0,6 % 2,5 % 2,5 % 4,3 % 3,4 % 2,2 % 2,0 % 2,6 % 3,0 % 3,0 % 1,5 % 1,5 % 1,5 % 1,6 % 0,8 % 1,5 % 0,2 %
2 2,2 % 1,8 % 1,7 % 1,0 % 1,4 % 1,5 % 1,6 % 5,9 % 10,6 % 15,6 % 19,0 % 17,3 % 13,8 % 12,6 % 14,2 % 14,2 % 13,6 % 10,2 % 10,2 % 8,3 % 7,4 % 6,7 % 6,6 % 3,8 %
1  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -
Gesamtzahl 
Telefonate 999 826 753 628 572 609 867 1.570 1.972 2.275 2.458 2.566 2.454 2.365 2.450 2.584 2.593 2.661 2.474 2.295 1.884 1.703 1.570 1.303
Anzahl ELP
Anteil Telefonate außerhalb Versorgungsniveau 1  –  Montag bis Freitag
0:00 - 
1:00
1:00 - 
2:00
2:00 - 
3:00
3:00 - 
4:00
4:00 - 
5:00
5:00 - 
6:00
6:00 - 
7:00
7:00 - 
8:00
8:00 - 
9:00
9:00 - 
10:00
10:00 - 
11:00
11:00 - 
12:00
12:00 - 
13:00
13:00 - 
14:00
14:00 - 
15:00
15:00 - 
16:00
16:00 - 
17:00
17:00 - 
18:00
18:00 - 
19:00
19:00 - 
20:00
20:00 - 
21:00
21:00 - 
22:00
22:00 - 
23:00
23:00 - 
0:00
5 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,1 % 0,2 % 0,1 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
4 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,3 % 0,4 % 0,9 % 0,4 % 0,2 % 0,1 % 0,0 % 0,1 % 0,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,5 % 0,0 % 0,0 %
3 1,0 % 1,3 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,6 % 2,1 % 2,1 % 3,6 % 2,9 % 2,0 % 1,7 % 0,8 % 1,5 % 1,3 % 1,2 % 0,6 % 0,8 % 0,4 % 0,5 % 0,0 % 1,4 %
2 1,0 % 2,5 % 1,3 % 1,5 % 0,0 % 0,0 % 0,6 % 2,9 % 10,3 % 11,4 % 15,7 % 12,8 % 11,1 % 8,4 % 8,8 % 10,1 % 8,3 % 6,6 % 4,3 % 5,8 % 3,3 % 3,6 % 0,6 % 4,8 %
1  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -
Gesamtzahl 
Telefonate 97 80 80 68 64 91 155 350 951 1.340 1.451 1.437 1.252 980 1.040 1.019 864 668 507 363 269 221 170 147
Anzahl ELP
Anteil Telefonate außerhalb Versorgungsniveau 2  –  Montag bis Freitag

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 242 
 
MONTAG BIS FREITAG – TELEFONATE VERSORGUNGSNIVEAU 3 
 
Abb. 130: Anteil Telefonate außerhalb Versorgungsniveau 3 - Montag bis Freitag 
 
SAMSTAG – TELEFONATE VERSORGUNGSNIVEAU 1 
 
Abb. 131: Anteil Telefonate außerhalb Versorgungsniveau 1 – Samstag 
SAMSTAG – TELEFONATE VERSORGUNGSNIVEAU 2 
 
Abb. 132: Anteil Telefonate außerhalb Versorgungsniveau 2 – Samstag 
SAMSTAG – TELEFONATE VERSORGUNGSNIVEAU 3 
 
Abb. 133: Anteil Telefonate außerhalb Versorgungsniveau 3 – Samstag 
  
0:00 - 
1:00
1:00 - 
2:00
2:00 - 
3:00
3:00 - 
4:00
4:00 - 
5:00
5:00 - 
6:00
6:00 - 
7:00
7:00 - 
8:00
8:00 - 
9:00
9:00 - 
10:00
10:00 - 
11:00
11:00 - 
12:00
12:00 - 
13:00
13:00 - 
14:00
14:00 - 
15:00
15:00 - 
16:00
16:00 - 
17:00
17:00 - 
18:00
18:00 - 
19:00
19:00 - 
20:00
20:00 - 
21:00
21:00 - 
22:00
22:00 - 
23:00
23:00 - 
0:00
5 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
4 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,1 % 0,0 % 0,1 % 0,1 % 0,4 % 0,2 % 0,1 % 0,1 % 0,1 % 0,3 % 0,2 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,1 % 0,0 %
3 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,2 % 0,2 % 1,0 % 1,9 % 2,4 % 1,9 % 1,3 % 1,0 % 1,2 % 1,9 % 1,6 % 0,6 % 0,5 % 0,4 % 0,3 % 0,2 % 0,3 % 0,5 %
2 0,5 % 0,3 % 0,5 % 0,5 % 0,2 % 0,5 % 1,4 % 2,5 % 9,0 % 12,8 % 16,7 % 14,0 % 11,2 % 11,3 % 10,6 % 14,3 % 12,3 % 8,0 % 6,4 % 5,6 % 4,4 % 3,6 % 3,6 % 2,6 %
1  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -
Gesamtzahl 
Telefonate 1.121 706 587 551 520 555 1.632 3.702 4.358 5.292 5.796 5.142 4.533 4.838 4.386 4.494 3.844 3.080 3.385 3.283 2.612 2.356 1.604 1.401
Anzahl ELP
Anteil Telefonate außerhalb Versorgungsniveau 3  –  Montag bis Freitag
0:00 - 
1:00
1:00 - 
2:00
2:00 - 
3:00
3:00 - 
4:00
4:00 - 
5:00
5:00 - 
6:00
6:00 - 
7:00
7:00 - 
8:00
8:00 - 
9:00
9:00 - 
10:00
10:00 - 
11:00
11:00 - 
12:00
12:00 - 
13:00
13:00 - 
14:00
14:00 - 
15:00
15:00 - 
16:00
16:00 - 
17:00
17:00 - 
18:00
18:00 - 
19:00
19:00 - 
20:00
20:00 - 
21:00
21:00 - 
22:00
22:00 - 
23:00
23:00 - 
0:00
5 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,2 % 0,0 % 0,6 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
4 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,8 % 0,0 % 1,7 % 0,0 % 0,0 % 0,5 % 0,3 % 0,0 % 0,0 %
3 0,6 % 0,3 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,4 % 0,4 % 0,8 % 2,7 % 0,9 % 0,4 % 1,1 % 1,1 % 1,9 % 1,9 % 4,2 % 1,8 % 0,9 % 1,7 % 2,4 % 0,0 % 0,8 %
2 5,1 % 2,1 % 2,3 % 2,0 % 2,5 % 0,6 % 3,3 % 2,2 % 4,6 % 5,9 % 11,0 % 9,2 % 9,0 % 10,4 % 8,4 % 7,8 % 9,9 % 13,4 % 10,5 % 6,3 % 9,7 % 6,1 % 1,6 % 5,8 %
1  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -
Gesamtzahl 
Telefonate 314 292 305 253 199 158 153 225 263 373 474 458 476 442 463 514 484 524 496 462 401 377 371 363
Anzahl ELP
Anteil Telefonate außerhalb Versorgungsniveau 1  –  Samstag
0:00 - 
1:00
1:00 - 
2:00
2:00 - 
3:00
3:00 - 
4:00
4:00 - 
5:00
5:00 - 
6:00
6:00 - 
7:00
7:00 - 
8:00
8:00 - 
9:00
9:00 - 
10:00
10:00 - 
11:00
11:00 - 
12:00
12:00 - 
13:00
13:00 - 
14:00
14:00 - 
15:00
15:00 - 
16:00
16:00 - 
17:00
17:00 - 
18:00
18:00 - 
19:00
19:00 - 
20:00
20:00 - 
21:00
21:00 - 
22:00
22:00 - 
23:00
23:00 - 
0:00
5 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 1,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
4 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,9 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 2,4 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
3 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,9 % 2,8 % 1,2 % 3,4 % 0,0 % 4,8 % 1,2 % 0,0 % 3,4 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
2 3,2 % 11,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 1,9 % 4,6 % 7,3 % 9,2 % 3,5 % 13,6 % 6,0 % 10,8 % 10,6 % 5,0 % 10,2 % 5,6 % 6,5 % 2,6 % 3,8 % 0,0 %
1  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -
Gesamtzahl 
Telefonate 31 18 14 17 16 14 17 30 53 65 109 109 86 118 84 83 85 60 59 54 46 39 26 20
Anzahl ELP
Anteil Telefonate außerhalb Versorgungsniveau 2  –  Samstag
0:00 - 
1:00
1:00 - 
2:00
2:00 - 
3:00
3:00 - 
4:00
4:00 - 
5:00
5:00 - 
6:00
6:00 - 
7:00
7:00 - 
8:00
8:00 - 
9:00
9:00 - 
10:00
10:00 - 
11:00
11:00 - 
12:00
12:00 - 
13:00
13:00 - 
14:00
14:00 - 
15:00
15:00 - 
16:00
16:00 - 
17:00
17:00 - 
18:00
18:00 - 
19:00
19:00 - 
20:00
20:00 - 
21:00
21:00 - 
22:00
22:00 - 
23:00
23:00 - 
0:00
5 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
4 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,2 % 0,0 % 0,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,3 % 0,0 % 0,0 %
3 0,3 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,3 % 0,0 % 0,3 % 1,2 % 2,2 % 0,3 % 1,4 % 0,4 % 0,4 % 0,0 % 0,5 % 0,5 % 0,2 % 0,4 % 1,1 % 0,0 % 0,0 %
2 2,6 % 2,6 % 2,1 % 1,4 % 0,0 % 0,0 % 1,1 % 1,2 % 2,8 % 7,1 % 8,5 % 9,7 % 6,2 % 6,6 % 7,3 % 4,7 % 7,5 % 4,2 % 8,4 % 3,1 % 3,7 % 8,6 % 1,6 % 1,5 %
1  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -
Gesamtzahl 
Telefonate 342 227 140 140 138 138 273 340 422 591 601 639 641 576 494 549 598 577 549 455 492 362 316 330
Anzahl ELP
Anteil Telefonate außerhalb Versorgungsniveau 3  –  Samstag

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 243 
 
SONNTAG/FEIERTAG – TELEFONATE VERSORGUNGSNIVEAU 1 
 
Abb. 134: Anteil Telefonate außerhalb Versorgungsniveau 1 – Sonntag/Feiertag 
SONNTAG/FEIERTAG – TELEFONATE VERSORGUNGSNIVEAU 2 
 
Abb. 135: Anteil Telefonate außerhalb Versorgungsniveau 2 – Sonntag/Feiertag 
SONNTAG/FEIERTAG – TELEFONATE VERSORGUNGSNIVEAU 3 
 
Abb. 136: Anteil Telefonate außerhalb Versorgungsniveau 3 – Sonntag/Feiertag 
  
0:00 - 
1:00
1:00 - 
2:00
2:00 - 
3:00
3:00 - 
4:00
4:00 - 
5:00
5:00 - 
6:00
6:00 - 
7:00
7:00 - 
8:00
8:00 - 
9:00
9:00 - 
10:00
10:00 - 
11:00
11:00 - 
12:00
12:00 - 
13:00
13:00 - 
14:00
14:00 - 
15:00
15:00 - 
16:00
16:00 - 
17:00
17:00 - 
18:00
18:00 - 
19:00
19:00 - 
20:00
20:00 - 
21:00
21:00 - 
22:00
22:00 - 
23:00
23:00 - 
0:00
5 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
4 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,2 % 0,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,2 % 0,2 % 0,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
3 0,2 % 0,0 % 0,6 % 0,0 % 0,4 % 0,5 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 1,1 % 0,4 % 0,0 % 1,6 % 0,8 % 0,9 % 0,2 % 0,4 % 0,9 % 1,8 % 2,3 % 1,7 % 0,8 % 0,0 % 0,4 %
2 4,1 % 1,7 % 4,2 % 2,0 % 1,6 % 2,9 % 0,6 % 2,8 % 3,5 % 4,6 % 5,8 % 3,9 % 8,3 % 6,3 % 8,1 % 5,1 % 5,2 % 7,1 % 5,7 % 8,6 % 7,9 % 7,3 % 3,2 % 1,4 %
1  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -
Gesamtzahl 
Telefonate 437 363 356 301 248 207 158 218 283 373 462 484 503 508 540 514 482 562 545 521 416 385 317 276
Anzahl ELP
Anteil Telefonate außerhalb Versorgungsniveau 1  –  Sonntag/Feiertag
0:00 - 
1:00
1:00 - 
2:00
2:00 - 
3:00
3:00 - 
4:00
4:00 - 
5:00
5:00 - 
6:00
6:00 - 
7:00
7:00 - 
8:00
8:00 - 
9:00
9:00 - 
10:00
10:00 - 
11:00
11:00 - 
12:00
12:00 - 
13:00
13:00 - 
14:00
14:00 - 
15:00
15:00 - 
16:00
16:00 - 
17:00
17:00 - 
18:00
18:00 - 
19:00
19:00 - 
20:00
20:00 - 
21:00
21:00 - 
22:00
22:00 - 
23:00
23:00 - 
0:00
5 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
4 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
3 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,9 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
2 0,0 % 0,0 % 4,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 3,8 % 3,3 % 0,0 % 1,2 % 3,0 % 4,3 % 6,9 % 5,4 % 2,4 % 2,8 % 2,8 % 4,3 % 0,0 % 3,4 % 2,1 % 2,6 % 0,0 % 0,0 %
1  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -
Gesamtzahl 
Telefonate 29 20 24 23 13 16 26 30 52 82 100 93 116 112 82 71 71 69 46 59 48 39 39 35
Anzahl ELP
Anteil Telefonate außerhalb Versorgungsniveau 2  –  Sonntag/Feiertag
0:00 - 
1:00
1:00 - 
2:00
2:00 - 
3:00
3:00 - 
4:00
4:00 - 
5:00
5:00 - 
6:00
6:00 - 
7:00
7:00 - 
8:00
8:00 - 
9:00
9:00 - 
10:00
10:00 - 
11:00
11:00 - 
12:00
12:00 - 
13:00
13:00 - 
14:00
14:00 - 
15:00
15:00 - 
16:00
16:00 - 
17:00
17:00 - 
18:00
18:00 - 
19:00
19:00 - 
20:00
20:00 - 
21:00
21:00 - 
22:00
22:00 - 
23:00
23:00 - 
0:00
5 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
4 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
3 0,0 % 0,0 % 0,4 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,2 % 0,6 % 0,3 % 0,7 % 0,9 % 0,2 % 0,0 % 1,0 % 0,2 % 0,3 % 0,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
2 2,1 % 0,8 % 3,0 % 1,0 % 0,0 % 3,2 % 0,0 % 0,3 % 0,7 % 2,1 % 2,3 % 4,2 % 2,9 % 7,1 % 7,4 % 4,5 % 2,0 % 5,4 % 3,1 % 4,3 % 2,9 % 2,7 % 1,0 % 1,0 %
1  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -
Gesamtzahl 
Telefonate 385 253 237 207 156 126 270 367 416 376 476 499 595 581 569 536 503 497 520 606 544 334 291 310
Anzahl ELP
Anteil Telefonate außerhalb Versorgungsniveau 3  –  Sonntag/Feiertag

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 244 
 
ANLAGE 7: FAHRZEUGAUSSTATTUNG IM IST -ZUSTAND  
 
Erläuterungen zu den Tabellen 
Stand der IST-Fahrzeugausstattung: Mitte 2022 
Alter der Fahrzeuge: 
Bezugsjahr: 2023 
In der Spalte „Alter“ sind Fahrzeuge farbig hervorgehoben, die definierte Altersgrenzen erreicht bzw. über-
schritten haben. Das tatsächliche Erfordernis zur Außerdienststellung eines Fahrzeuges hängt vom spezifi-
schen technischen Zustand ab. 
Kleinfahrzeuge:  Großfahrzeuge:  
hellgelb, wenn ≥ 10 Jahre hellgelb, wenn ≥ 15 Jahre 
orange, wenn ≥ 15 Jahre orange, wenn ≥ 20 Jahre 
weitere Fahrzeuge: 
In der Spalte „Alter“ sind weitere Fahrzeuge farbig in grau hervorgehoben. Bei diesen Fahrzeu-
gen ist eine pauschale Alterseinteilung nicht möglich (z. B. Anhänger, Abrollbehälter, Boote).  
Hierbei ist der vom spezifischen technischen Zustand zu bewerten 
BERUFSFEUERWEHR  
 
Tab. 102: Fahrzeugausstattung Berufsfeuerwehr im IST-Zustand (I)  
Fahrzeug Baujahr Alter
[Jahre]
KdoW 2021 2 Amtsleiter
KdoW 2019 4 A-Dienst
ELW 1 2022 1 C-Dienst
ELW 1 2022 1 C-Dienst Reserve
ELW 1 2009 14 B-Dienst
ELW 1 2009 14 -
ELW 2 2004 19 -
HLF 20 2018 5 -
HLF 20 2022 1 Ausbildungsfahrzeug
HLF 20/16 2008 15 Ausbildungsfahrzeug
DLA(K) 23/12 2021 2 -
DLA(K) 23/12 2021 2 Ausbildung / Reserve
RW 2014 9 -
RW 2002 21 Ausbildung / Reserve
FwK-45 2002 21 -
GW - Kurier 2012 11 -
GW - Rett 2002 21 -
MTF 2010 13 -
MTF 2012 11 -
MTF 2019 4 -
PKW 2012 11 Einweiser
WLF-Kran 2006 17 -
WLF 2020 3 -
AB - Atemschschutz 2000 23 -
AB - Kran 1988 35 -
AB - MANV 2005 18 Landesfahrzeug
AB - Mulde 2013 10 -
AB - NEA 2016 7 -
AB - Schaum 5000 2021 2 -
AB - Tank 2020 3 -
AB - V-Dekon 2010 13 Landesfahrzeug
Feuer- und 
Rettungswache 1
BemerkungEinheit /
Standort

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 245 
 
 
Tab. 103: Fahrzeugausstattung Berufsfeuerwehr im IST-Zustand (II) 
ALTERSVERTEILUNG DER GROßFAHRZEUGE 
 
Abb. 137: Altersverteilung der Großfahrzeuge Berufsfeuerwehr 
 
Fahrzeug Baujahr Alter
[Jahre]
ELW 1 2022 1 C-Dienst
HLF 20 2018 5 -
DLA(K) 23/12 2021 2 -
GW - Tauch 2009 14 -
GW - L2 2012 11 Einsatzstellenhygiene
GW - Ausbildung 2014 9 -
KEF 2007 16 -
MTF 2012 11 -
MTF 2014 9 -
MTF 2019 4 -
PKW 2012 11 Einweiser
RTB 2022 1 inkl. Trailer
WLF 2011 12 -
AB - SLM 1992 31 -
AB - W - Öl 1987 36 -
ELW 1 2022 1 C-Dienst
HLF 20 2018 5 -
DLA(K) 23/12 2021 2 -
MTF 2012 11 -
PKW 2010 13 Einweiser
WLF 2020 3 -
AB - ABC 2022 1 -
AB - Bau 1996 27 -
Anh. NEA 1989 34 Standort: York-Kaserne
Feuer- und 
Rettungswache 2
Feuer- und 
Rettungswache 3
BemerkungEinheit /
Standort
​
​
​
​
​
​
​ ​ ​
​
​
​
​
​
​
​ ​ ​
​
​
​
​
​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​
0
1
2
3
4
5
6
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 >30
Anzahl Fahrzeuge
Alter (in Jahren)

STADT MÜNSTER  
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN  
 
 
 
 
 Stand: 05.02.2024 246 
 
ALTERSVERTEILUNG DER KLEINFAHRZEUGE 
 
Abb. 138: Altersverteilung der Kleinfahrzeuge Berufsfeuerwehr 
FREWILLIGE FEUERWEHR  
 
Tab. 104: Fahrzeugausstattung Freiwillige Feuerwehr im IST-Zustand (I) 
​
0
1
2
3
4
5
6
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 >30
Anzahl Fahrzeuge
Alter (in Jahren)
Fahrzeug Baujahr Alter
[Jahre]
HLF 20 2018 5 -
LF 20 KatS 2021 2 Landesfahrzeug
MZF 2012 11 Drohne
HLF 20/16 2008 15 -
LF 20 KatS 2018 5 -
MZF 2012 11 Mess- und Warnfahrzeug
ABC ErkKW 2013 10 Landesfahrzeug
Anh. LIMA 1987 36 -
HLF 20 2014 9 -
LF 20 KatS 2018 5 -
DLA(K) 23/12 2008 15 -
HLF 20/16 2012 11 -
LF 20 KatS 2017 6 -
GW 2019 4 Löschwasserrückhaltung
HLF 20/16 2014 9 -
LF 20 KatS 2013 10 -
MZF 2012 11 Mess- und Warnfahrzeug
LF 16/12 2003 20 -
LF 20 KatS 2017 6 -
DLA(K) 23/12 2005 18 künftig LZ 24, LZ 10 bekommt dann SW 2000
LF 16/12 2003 20 -
LF 10/6 2003 20 -
SW 2000 2002 21 entfällt zukünftig
MTF 2008 15 -
Feldküche 2005 18 -
HLF 20/16 2004 19 -
LF 20 KatS 2013 10 -
TLF 24/48 2002 21 ersetzt durch TLF 8000 V in 2023
HLF 20/16 2008 15 -
LF 20 KatS 2018 5 -
MZF 2012 11 Mess- und Warnfahrzeug
HLF 20 2022 1 Indienststellung 2022
LF 8/6 2001 22 -
Einheit /
Standort Bemerkung
LZ 5 Gievenbeck
LZ 6 Kinderhaus
LZ 7 Gremmendorf
LZ 4 Altstadt
LZ 14 Sprakel
LZ 9 Geist
LZ 10 Mecklenbeck
LZ 11 Roxel
LZ 12 Nienberge
LZ 13 Häger-Uhlenbrock

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 Stand: 05.02.2024 247 
 
 
Tab. 105: Fahrzeugausstattung Freiwillige Feuerwehr im IST-Zustand (II) 
  
Fahrzeug Baujahr Alter
[Jahre]
LF 16/12 2003 20 -
LF 20 KatS 2012 11 -
TLF 20/40 SL 2009 14 ersetzt durch TLF 8000 P in 2023
HLF 20/16 2012 11 -
LF 8/6 1999 24 -
MZF 2012 11 Mess- und Warnfahrzeug
GW - Dekon P 2000 23 -
Anhänger 1988 35 Dekon-G
HLF 20 2014 9 -
LF 20 KatS 2016 7 Bundesfahrzeug
MTF 2010 13 -
HLF 20/16 2008 15 -
LF 20 KatS 2020 3 Bundesfahrzeug
SW 2000 2001 22 -
HLF 20 2014 9 -
LF 20 KatS 2017 6 -
DLA(K) 23/12 2005 18 -
HLF 16/12 2001 22 -
LF 20 KatS 2012 11 -
MZF 2012 11 Mess- und Warnfahrzeug
ABC ErkKW 2001 22 Bundesfahrzeug
RTB 2001 22 auf Trailer
HLF 20 2022 1 Indienststellung 2022
LF 20 KatS 2020 3 Bundesfahrzeug
DLA(K) 23/12 2010 13 Reservefahrzeug
TLF 24/48 P 1997 26 ersetzt durch TLF 8000 V in 2023
SW 2000 2015 8 Bundesfahrzeug
MZF 2012 11 Mess- und Warnfahrzeug
HLF 20 2022 1 Indienststellung 2022
LF 20 KatS 2017 6 -
GW IuK 2019 4 -
Anh. NEA 2019 4 40 kW
HLF 20/16 2004 19 -
LF 20 KatS 2013 10 -
TLF 20/40 SL 2010 13 ersetzt durch TLF 8000 P in 2023
HLF 20 2022 1 Indienststellung 2022
LF 20 KatS 2017 6 -
HLF 16/12 1999 24 Reservefahrzeug (Altfahrzeug)
HLF 16/12 1999 24 Reservefahrzeug (Altfahrzeug)
Einheit /
Standort Bemerkung
LZ 21 Hiltrup
LZ 22 Amelsbüren
LZ 24 Albachten
Reservefahrzeuge
LZ 23 Loevelingloh
LZ 18 Werse-Laer
LZ 19 Wollbeck
LZ 20 Angelmodde
LZ 15 Gelmer
LZ 16 Kemper
LZ 17 Handorf

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 Stand: 05.02.2024 248 
 
ALTERSVERTEILUNG DER GROßFAHRZEUGE 
 
Abb. 139: Altersverteilung der Großfahrzeuge Freiwillige Feuerwehr 
 
ALTERSVERTEILUNG DER KLEINFAHRZEUGE 
 
Abb. 140: Altersverteilung der Kleinfahrzeuge Freiwillige 
 
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Anzahl Fahrzeuge
Alter (in Jahren)

Beschlussvorlage

25769 Zeichen

V/0050/2024 
V/0050/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bedarfsplan für den Brandschutz und die Hilfeleistung in der Stadt Münster 
(Brandschutzbedarfsplan) 
Fortschreibung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.04.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   18.04.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   23.04.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   24.04.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   24.04.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
I.1. Der fortgeschriebene Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Münster (Stand 05.02.2024, Anlage 1) 
mit den dort empfohlenen Schutzzielen und erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung und Errei-
chung der flächendeckenden Gefahrenabwehr und Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des 
Brandschutzes und der Hilfeleistung wird beschlossen.  
  
I.2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Brandschutzbedarfsplan die gültige Gesetzgebung 
berücksichtigt und den aktuellen Stand von Technik, Wissenschaft und Normenwerken  abbildet und 
von der Bezirksregierung Münster als zuständige Aufsichtsbehörde als bedarfsgerecht dimensionier-
tes Gefahrenabwehrsystem bewertet wird.   
  
I.3. Die Verwaltung wird beauftragt, die durch den Brandschutzbedarfsplan ermittelten Bedarfe und 
Zielsetzungen umzusetzen (materielle Ausstattung und ständiger Unterhalt) und hierzu in separaten 
Vorlagen fachlich aufzuarbeiten und zum Beschluss vorzulegen. 
 
I.4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Liegenschaften der Feuerwehr durch Neubaumaßnahmen 
und/oder Sanierungen an den bedarfsgerechten Stand anzupassen.  
 
I.5 Die Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes erfolgt nach Beschluss durch den Rat. Eine Fort-
schreibung ist spätestens Anfang des Jahres 2029 vorzulegen.   
 
Feuerw ehr 
 
05.04.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Wingler-Scholz 
Telefon: 492-8000 
Wingler-ScholzG@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0050/2024 
I.6 Die Verwaltung wird beauftragt zur Umsetzung des fortgeschriebenen Brandschutzbedarfsplans in 
den Jahren 2024 bis 2028, die durch den Plan ermittelten Stellenbedarfe im Stellenplan der Stadt 
Münster zu verankern.  
 
Zur Umsetzung des fortgeschriebenen Brandschutzbedarfsplans werden zum 01.07.2024 die nach-
folgenden Stellen eingerichtet.  
 
2024 Verstetigungen 
 
Stelle Stellenwert Funktion  
5,4 VZÄ A09 L1E2 / 
A9L1E2Z* 
Leitstellendisponent/-in 
0,5 VZÄ A09 L1E2 Sachbearbeitung (SB) Löschwasserversorgung, Schul-
alarmproben 
0,5 VZÄ A10 SB Ausbildung Feuerwehr 
1,0 VZÄ A13 LE2 / A14 
L2E2* 
SB Projektmanagement, Führungsebene A 
1,0 VZÄ A15 Stellvertretende Amtsleitung, Konzeption Katastrophen-
schutz, Führungsebene A 
0,54 VZÄ E06 Teamassistenz Ausbildung 
0,5 VZÄ E07 Elektroniker/-in Funkgeräte, Digitalfunk 
  
In der Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes ist beabsichtigt zu den Stellenplänen 2026 bis 2028 
die folgenden Stellen einzurichten: 
 
2025 
 
Stelle Stellenwert Funktion  
11,67 VZÄ A08 bis A09L1E2Z Anpassung Personalfaktor 
10,54 VZÄ A09 L1E2* bis A10* Sonderfunktionen Feuerwache 1 und 2 
1,0 VZÄ A11 L2E1 SB Aus - und Fortbildung Leitstelle, Qualitätsmanage-
ment, Führungsebene C  
0,5 VZÄ A11 L2E1 SB Personaleinsatzplanung Leitstelle,  
Führungsebene C 
1,5 VZÄ A11 L2E1 SB Ausbildung Feuerwehr, Führungsebene C 
1,0 VZÄ A11 L2E1 SB Freiwillige Feuerwehr, Jugend feuerwehr, Führungs-
ebene C 
0,6 VZÄ A11 L2E1 SB Statistik und Risikobewertung, Führungsebene C 
1,0 VZÄ*** E09C* bis E10* SB Immobilienmanagement*** 
1,0 VZÄ E10* SB IT-Koordination und Systemverwaltung 
 
2026 
 
Stelle Stellenwert Funktion  
5,27 VZÄ A08 bis A09 L1E2 Sonderfunktion FRW 2 
5,0 VZÄ A08 – A09 L1E2 Sicherstellung Einsatzdienst – Grundvorhaltung -  
1,0 VZÄ A11 L2E1 SB Ausbildung Feuerwehr, Führungsebene C 
1,0 VZÄ A12 L2E1 SB Führungsfortbildung, Führungsebene B 
0,5 VZÄ E06* SB Kleiderkammer 
1,0 VZÄ E10* / A10 L2E1* SB IT-Koordination und Systemverwaltung 
 
2027 
 
Stelle Stellenwert Funktion  
5,27 VZÄ A08 L1E2 Sonderfunktion FRW 3

- 3 - 
V/0050/2024 
1,0 VZÄ A08 L1E2 bis 
A09L1E2* 
SB Wachbetrieb FRW 3 
 
2028 
 
Stelle Stellenwert Funktion  
5,27 VZÄ A09 L1E2* bis 
A9L1E2* 
Sonderfunktion FRW 3 
 
 
*Stellenwerte müssen ggfls. jeweils im Vorjahr des Haushaltsjahres überprüft und der Stellenwert zum Stel-
lenplan in dem Haushaltsjahr angepasst werden.  
*** Die Stelle wird nach VV Beschluss erst verankert. 
 
2025 – 2027: Je Fortschritt der Umsetzung und Aufnahme von Stellen im Stellenplan der Stadt Müns-
ter, der personellen jährlichen Entwicklungen und der Umsetzung von organisatorischen Maßnahmen 
in den Führungsebenen und Abteilungen werden vorhandene Stellen finanzneutral zu r Umsetzung 
des Brandschutzbedarfsplanes sukzessive bis 2027 verlagert. 
 
7,5 VZÄ** A11 L2E1 Führungsebene C sowie Sachbearbeitung – je 1,0 VZÄ 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Mit der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes ergeben sich in folgenden Handlungsberei-
chen im Zeitraum bis 2029 haushaltsrelevante Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
Nr. Bezeichnung  
Haush.
- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0209 Brandschutz und feuer-
wehrtechnische Hilfeleis-
tung 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2024 791.800  
   2025 2.929.800  
   2026 3.938.300  
   2027 4.342.300  
   2028 4.748.300  
 
Die in 2024 anfallenden Personalaufwendungen werden im verwaltungsweiten Personalaufwands-
budget aufgefangen. Für die Jahre ab 2025 werden die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigun-
gen in den Haushaltsplanentwurf 2025 aufgenommen. 
 
Die sich bei der Umsetzung des fortgeschriebenen Brandschutzbedarfsplans durch Investitionen er-
gebenden finanziellen Auswirkungen werden in separaten Beschlussvorlagen maßnahmenbezogen 
dargestellt.

- 4 - 
V/0050/2024 
Begründung: 
 
Der Schutz der Bevölkerung bei Brandgefahren (Brandschutz) und bei Unglücksfällen oder solchen 
öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse ver-
ursacht werden (Hilfeleistung) ist gem. § § 3 und 4 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfe-
leistung und den Katastrophenschutz NRW (BHKG NRW) ein Kernelement der Daseinsvorsorge der 
Stadt Münster. Das BHKG bildet die gesetzliche Grundlage für das leistungsfähige Aufstellen der 
Feuerwehr Münster zur Gefahrenabwehr in der Stadt Münster.  
 
Das BHKG NRW verpflichtet die Stadt Münster als Trägerin des Brandschutzes und der Hilfeleis-
tung zur Übernahme der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung (§ 2 Abs. 1 und 2 BHKG 
NRW). Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der Bevölke-
rung ist die Stadt Münster in diesem Zusammenhang verpflichtet, eine leistungsfähige Feuerwehr 
sowie eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung zu unterhalten. Die 
hierzu erforderlichen Maßnahmen und Aufwendungen sind in einem Brandschutzbedarfsplan aufzu-
schlüsseln und spätestens bis zu seiner Fortschreibung umzusetzen (§ 3 Abs.3 BHKG NRW).  
 
Zu I.1 
 
Der auf Grundlage von § 3 Abs. 3 BHKG NRW fortgeschriebene und als Anlage beigefügte Brand-
schutzbedarfsplan schafft die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen zur Sicherstellung 
eines bedarfsgerecht dimensionierten Gefahrenabwehrsystems für die Aufgabenbereiche Brand-
schutz und Hilfeleistung in der Stadt Münster.  
 
Die Bedarfsplanung erfolgte erstmals unter Beteiligung eines anerkannten Sachverständigenbüros 
sowie anhand bundesweit etablierter Planungsstandards und Planungsmethoden. Als Planungs-
grundlagen wurden u. a. die vorhandene und die sich entwickelnden Flächennutzungen, die Bevölke-
rungsentwicklungen und demografischen Entwicklungen, erkennbare Gefahren und Risiken für die 
Bevölkerung sowie die aktuelle Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Münster herangezogen.   
 
Zu I.2 
 
In der Managementfassung des Brandschutzbedarfsplanes sind im Kapitel 0 ( Seite 9 bis 27 ) die 
rechtlichen sowie methodischen Grundlagen insbesondere zur Risikoanalyse, die abgeleiteten Maß-
nahmen sowie die jeweiligen Zusammenhänge untereinander komprimiert dargestellt. 
 
Vor dem Hintergrund der gutachterlichen Gefahren - und Risikoanalyse werden durch den Brand-
schutzbedarfsplan differenzierte Schutzziele für die Aufgabenbereiche Brandschutz und Hilfeleistung 
festgelegt, die durch Ratsbeschluss das Schutzniveau für die Bevölkerung und zu schützender Werte 
darstellen und festlegen. Die daraus resultierende Bedarfsermittlung ergibt sich aus einer IST-/SOLL-
Analyse und beschreibt umfassend alle operativen und rückwärtigen Teilaufgaben, die zum Erreichen 
der Schutzziele, Aufgabenbewältigung und städtischen Anforderungen und der damit verbundenen 
Leistungsfähigkeit der Feuerwehr erforderlich sind. Die Feuerwehr Münster wird somit durch Umset-
zung des Brandschutzbedarfsplanes leistungs - und bedarfsgerecht mit jetzigen Erkenntnisstand in-
nerhalb der nächsten fünf Jahren weiterentwickelt. 
 
Als wesentlicher Faktor für die Darstellung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr ist insbesondere der 
Erreichungsgrad über die Einhaltung der festgelegten Schutzziele (sogenannter Zielerreichungsgrad) 
zu nennen. Der Erreichungsgrad liegt aktuell gemäß Produktplan der Stadt Münster bei 64% und wird 
gutachterlich unabhängig bestätigt und aufgenommen.  
 
Zukünftiges planerisches Soll des Zielerreichungsgrades ist der bundesweite Standard von 90% über 
das betrachtungsrelevante Stadtgebiet und dessen Risiken. 
 
Die Ursachen für die anhaltende Unterschreitung sind vielschichtig und werden durch den Brand-
schutzbedarfsplan detailliert bewertet. Neben der defizitären personel len Aufstellung der Berufsfeu-

- 5 - 
V/0050/2024 
erwehr und der stagnierenden personellen Aufstellung der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuer-
wehr sind auch städtebauliche Einflüsse auf das Gefahrenabwehrsystem ausschlaggebend. Vorder-
gründig sind in diesem Zusammenhang die Faktoren Bevölkerungszuwachs und Bevölkerungsdemo-
grafie, Veränderungen der Verkehrsinfrastrukturen und der Flächennutzung sowie der Baustandards 
der taktischen Standorte von Feuerwehrliegenschaften und verzögerte Umsetzung von Neubauerfor-
dernissen (insbes. der geplanten Feuer- und Rettungswache 3) zu nennen.  
 
Zum Auffangen der personellen Defizite werden sowohl die Einrichtung von Planstellen zur Deckung 
der Personalressourcen bei der Berufsfeuerwehr und der personellen Aufstockung der Freiwilligen 
Feuerwehr aufgezeigt. Dabei wurden die Aufgabenschwerpunkte Aus- und Fortbildung, Aufgabenor-
ganisation sowie eine nachhaltig wirkende Personalbewirtschaftung bedarfsplanerisch in den Fokus 
genommen und mit den zuständigen Fachämtern erörtert.  
 
Als zentrale Maßnahme wurden deutliche Bedarfe zur Aus - und Fortbildung u. a. von Brandmeister-
anwärtern/innen und ehrenamtlichen Einsatzkräften identifiziert. Die verfügbaren personellen, techni-
schen und baulichen Ressourcen (insbes. die angemieteten Räumlichkeiten am Höff lingerweg) sind 
nicht ausreichend, um die zukünftigen personellen und fachliche Bedarfe der Feuerwehr nachhaltig 
zu decken (vgl. auch Vorlagenziffer I.5). Aus diesem Grund wird durch den Brandschutzbedarfsplan 
die zeitnahe Einrichtung eines zentralen Aus- und Fortbildungszentrums mit hoher Umsetzungspriori-
tät beschrieben.  
 
Die Bezirksregierung Münster hat als Aufsichtsbehörde nach § 53 (2) BHKG den Brandschutzbedarf-
splan am 21.03.2024 zur Kenntnis genommen und als bedarfsgerecht dimensionierte Gefahrenab-
wehrplanung bewertet. 
 
Zu I.3 bis I.5 
 
Durch den Brandschutzbedarfsplan wurden auf Grundlage einer IST-/SOLL-Analyse sowie unter De-
finition von Planungsstandards unterschiedliche Bedarfe zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der 
Feuerwehr erkannt. Hierzu zähen gleichermaßen die Bedarfe der Berufsfeuerwehr und der Freiwilli-
gen Feuerwehr. Zur Umsetzung der Bedarfe in der personellen Aufstellung, der materiellen Ausstat-
tung und des stän digen Unterhaltens werden unterschiedliche Maßnahmen beschrieben, die grund-
sätzlich in synergetischen Zusammenhang stehen und systematisch aufeinander aufbauen.  
 
Um die Anforderungen zur Erreichung der Schutzziele und die Verbesserung des Erreichungsgrades 
zu erfüllen, sind Prioritäten zur Umsetzung erforderlich.  
 
 Priorität 1: Einrichtung eines zentralen Aus- und Fortbildungszentrums  
 
Die Forcierung der Ausbildung ist erforderlich, um dem Fachkräftemangel, den Fluktuationen, 
defizitären Stellenbesetzungen und den Mehrbedarfen zu begegnen. Hierzu sollen die Lehr-
gangsfrequenzen und Lehrgangsteilnehmerzahlen der Grundausbildungen, u. a. Brandmeis-
teranwärterausbildung und Truppmannausbildung ehrenamtlicher Einsatzkräfte, durch die Be-
reitstellung von Ausbilderstellen und Ausbildungskapazitäten für die erforderlichen Raum- und 
Flächenbedarfe erhöht werden.  
Aufgrund des hohen Handlungsdrucks ist zunächst die dringende Etablierung eines Aus- und 
Fortbildungszentrums als Interimslösung in einer geeigneten Mietlieg enschaft anzustreben. 
Zudem sollen Kooperationsmöglichkeiten mit bestehenden Ausbildungseinrichtungen in Müns-
ter geprüft werden. 
 
 Priorität 2: Ausgleich der personellen Bedarfe  
 
Aufgrund der hohen Aufgabenbandbreite und der in diesem Zusammenhang bedarfsp lane-
risch festgestellten Defizite in der Aufgabenerledigung sowie arbeitsrechtlicher und gesell-
schaftlicher Veränderungen ergibt sich in nahezu allen Organisationseinheiten der Feuerwehr 
Münster ein personeller Mehrbedarf. Dieses zeigt sich im Brandschutzb edarfsplan in viel-

- 6 - 
V/0050/2024 
schichtiger Form durch die Notwendigkeit zur Anpassung des Personalfaktors für die Einsatz-
dienstfunktionen, die erforderlichen Funktionsvorhaltungen im Einsatzdienst zur Sicherstellung 
des Grundschutzes und von Sonderfunktionen, die Erfordernisse zur Gewinnung und Ausbil-
dung von Nachwuchskräften für die Berufsfeuerwehr und die Freiwilligen Feuerwehr sowie die 
Einrichtung fachspezifischer Planstellen in verschiedenen Abteilungen und Fachstellen der 
Feuerwehr Münster.   
 
Notrufentgegennahme mit 99 % Versorgungsniveau 
Um das Versorgungsniveau bei gleichbleibendem Aufkommen an Notrufen erreichen zu kön-
nen, ist eine Disponenten/innenfunktion erforderlich. Aktuell ist der Personalfaktor mit 5,4 er-
mittelt worden. D. h., um eine Funktion sicherzustellen, sind 5,4 Einsatzbeamte/innen erforder-
lich. 
 
Stabilisierung der 10 Funktionen je Löschzug der Berufsfeuerwehr  
Die Notwendigkeit der Stabilisierung der Funktionsvorhaltungen der drei Löschzüge der Be-
rufsfeuerwehr und Vorhalteerweiterung auf den Wachen zur Erreichung der Leistungsfähig-
keit, ist dringlich. 
 
Zur Erläuterung wird der Hinweis gegeben, dass durch die feuerwehrspezifische Besonderheit 
der Faktorberechnung für den 24/7-Dienst sich entsprechende Stellen ergeben. Zur Leistungs-
fähigkeit der Feuerwehr sind Funktionen zur Besetzung von Einsatzfahrzeugen erforderlich. 
Eine Funktion ist 24 Stunden und sieben Tage die Woche zur Sicherstellung der Vorhaltung 
über den Personalfaktor verknüpft. Eine Funktion wird mit dem Personalfaktor multipli ziert, 
sodass sich die notwendigen Vollzeitäquivalente ergeben, um den 24/7 Dienst sicherzustellen. 
Aktuell ist der Personalfaktor mit 5,27 ermittelt worden. D. h. , um eine Funktion sicherzustel-
len, sind 5,27 Einsatzbeamte/innen erforderlich. 
 
 Priorität 3: Ausgleich für bauliche und technische Bedarfe  
In den nächsten fünf Jahren sind planmäßig fünf Neubaumaßnahmen von 
Feuerwehrhäusern für die Freiwillige Feuerwehr, die Errichtung und der Bezug der in Neu-
bauplanung befindlichen der Feuer- und Rettungswache 3 und der Bau von vier neuen Ret-
tungswachen vorzubereiten und zu begleiten. Daneben sind 25 bestehende Feuerwehr -
Liegenschaften zu unterhalten und auf den Stand der Technik anzupassen. 
 
 Priorität 4: Anpassung der Aufgabenorganisation, der Personalbewirtsch aftung und des 
Controllings zur Wirksamkeitsüberprüfung 
Die Datenauswertung und ein kontinuierliches Reporting für die Bewertung der Leistungsfä-
higkeit (Risiko- und Gefahrenbewertung der Flächennutzung, Personalverfügbarkeiten und -
auslastungen, Schutzziel- und Erreichungsgradeinhaltung, etc.) ist auszubauen und anzupas-
sen. 
 
Durch die Komplexität und gegenseitigen synergetischen Abhängigkeiten sind die jeweiligen Maß-
nahmen zeit- bzw. fristgerecht umzusetzen. Als Zielsetzung für die Umsetzung der in diesem Brand-
schutzbedarfsplan verankerten Maßnahmen ist das Jahr 2029 anzusetzen, da die Frist zur nächsten 
Fortschreibung in dem Jahr beginnt. Erforderliche Personalzusetzungen sind für die Haushaltsjahre 
2025 bis 2029 umzusetzen. 
 
Gleichzeitig ist der Schutz der  Bevölkerung bei Brandgefahren (Brandschutz) und bei Unglücksfällen 
oder solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vor-
kommnisse verursacht werden (Hilfeleistung)  sowie die in diesem Zusammenhang stehende Leis-
tungsfähigkeit der Feuerwehr unter den Gesichtspunkten der perspektivischen Entwicklungen der 
Stadt Münster weiterzuentwickeln. Dieses schließt insbesondere die anstehenden Bedarfsplanungen 
für Katastrophen und Großeinsatzlagen sowie den verstärkten Ausbau ein er übergreifenden bzw. 
interkommunalen Zusammenarbeit mit benachbarten Einrichtungen und Gebietskörperschaften mit 
ein.

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V/0050/2024 
Im Zuge der Weiterentwicklung der gesamtstädtischen Aufgaben u. a. des SmartCity Projektes, der 
Mobilitätsneugestaltung sowie der Lärm - und Klimaanpassungskonzeptionen sind die Belange der 
Feuerwehr zu berücksichtigen, um insbesondere eine absehbare Verbesserung im Erreichungsgrad 
nach deren Umsetzung durch organisatorisch-technische Maßnahmen zu erreichen. 
 
 Beeinflussung der Ampelanlagen – Projektstart war 2004 mit dem Arbeitstitel „Greenway Sys-
tems“. Im Januar 2021 ist das Projekt erneut aufgenommen worden.  Hier sind Systement-
scheidungen zu treffen. 
 
 Aktualisierung und Bestätigung des Vorbehaltsstraßennetz „Feuerwehr und Rettungsdienste“ 
nach Flächennutzungsplan1 der Stadt Münster.  
 
 Betrieb und Weiterentwicklung eines digitalen Fleetmanagementsystems für Feuerwehrfahr-
zeuge zur Auswertung und Bewertung verkehrstechnischer Einflüsse auf das Gefahrenab-
wehrsystem.  
 
 Weitere Verbesserung des Baustellenmanagements, da erwartungsgemäß die Ewigkeitslast 
von notwendigen Tiefbaumaßnahmen Alarmfahrten beeinflusst. 
 
 
 
Zu I.6 
 
Die im Brandschutzbedarfsplan abgeleiteten Stellenbedarfe bilden den Mindestbedarf ab und sind 
unter stellenwirtschaftlichen Betrachtungen im Soll / Ist Abgleich abgeleitet worden. 
 
Für eine Refinanzierbarkeit über Gebühren der Krankenkassen sind Stellen nach Brandschutzbedarf-
splanung nicht ansatzfähig.  
 
Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird es als erforderlich angesehen, in den Jahren bis 2028 
gestuft Stellen im Umfang von insgesamt rund 63 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) zuzusetzen.  
 
Diese setzen sich hauptsächlich aus der Stellenzusetzung durch fünf feuerwehrtechnische Funkti-
onsausweitungen mit 26,35 VZÄ im 24/ 7 Einsatzdienst auf den drei Feuerwachen und 5,4 VZÄ im 
24/7 im Einsatzdienst der integrierten Leitstelle der Feuerwehr zusammen.   
 
Die 6 Funktionen Mehrbedarf in Einsatzdienst und der Leitstelle bedeuten daher im Ergebnis 31,75 
zusätzliche Stellen. Die A npassung des Personalfaktors im Einsatzdienst erfolgt von derzeit 5,08 
nach 5,27 (vgl. I.4 Faktorauswirkung). Erstmalig wurde zudem für die Leitstelle ein separater Perso-
nalfaktor von 5,4 errechnet. Durch die Neuermittlung des Personalfaktors sind des  Weiteren für die 
vorgehaltenen Funktionen 11,67 Stellen erforderlich. In der Summe unterliegen rund 43 neue Stellen 
im Brandschutzbedarfsplan der Faktorisierung. 
 
Die für die kommenden Jahre vorgesehene n rund 20 weiteren Stellen im Brandschutzbedarfsplan  
liegen außerhalb der Faktorberechnung. Diese Stellen sind Bedarfe in den defizitären Bereichen der 
sechs Abteilungen (wie Ausbildung, Werkstätten, IT etc.) und liegen im Wesentlichen im  
Tagesdienst einer 41 h Woche. 
 
                                                 
1 Zum Vorbehaltsstraßennetz sind entsprechende Abhandlungen im Erläuterungsbericht zur Fortschreibung 
des Flächennutzungsplans der Stadt Mü nster, Teil A, Allgemeine Inhalte und Darstellungen, Stand: Genehmi-
gung durch Bez.Reg. Münster am 14.01.2004, wirksam seit 08.04.2004 der Stadt Münster aufgenommen wor-
den. Dieser ist allgemein über die städtische Homepage verfügbar. Der Link lautet: https://www.stadt -
muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/61_stadtplanung/pdf/fnp/FNP -000_Erlaeuterungsbericht.pd f 
Des Weiteren ist ein durch den Rat der Stadt Münst er getroffener Beschluss  vom 10.09.1997 zum Vorbehalts-
straßennetz (Vorlage 144/1997) vorhanden.

- 8 - 
V/0050/2024 
Es entsteht nach schrittweiser Umsetzung aller Personalmaßnahmen in den kommenden Jahren ein 
finanzieller Mehrbedarf in Höhe von insgesamt rund 4,8 Mio. Euro p.a.  
 
Je Fortschritt der Umsetzung und Aufnahme von Stellen im Stellenplan der Stadt Münster, der perso-
nellen jährlichen Entwicklungen und der Umsetzung von organisatorischen Maßnahmen in den Füh-
rungsebenen und Abteilungen werden vorhandene Stellen finanzneutral zur Umsetzung des Brand-
schutzbedarfsplanes sukzessive bis 2027 verlagert: 
 
7,5 VZÄ** A11 L2E1 Führungsebene C sowie Sachbearbeitung – je 1,00 VZÄ 
-  
 Aus- und Fortbildung Leitstelle, Qualitätsma-
nagement 
 Beschaffungswesen 
 Bevölkerungsschutz, Kritische Infrastruktur 
 Stellungnahmen Baugenehmigungsverfahren, 
Brandverhütungsschauen 
 Betrieb Katastrophenschutzeinheiten 
 Brandschutzerziehung und –aufklärung 
 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
 
Führungsebene C sowie Sachbearbeitung - 0,5 VZÄ - 
 Bevölkerungsinformation, Prävention und Selbst-
schutz  
 
 
**Finanzierung erfolgt durch Verlagerung vorhandener Stellen 
 
Die personalwirtschaftlichen Umsetzungen des Brandschutzbedarfsplanes erfordern sowohl unver-
zügliche, als auch gestaffelte Aufnahmen in den Stellenplan der Stadt Münster.  
 
Unverzügliche Stellenzusetzungen in 2024: 
 
Zur Umsetzung des fortgeschriebenen Brandschutzbedarfsplanes werden zum 01.07.2024 im Teiler-
gebnisplan 0209 die folgenden Stellen verstetigt. Durch diese Verstetigung von insgesamt rund 9,5 
VZÄ für bereits eingerichtete unabweisbare Aufgaben fallen jährlich Personalkosten in Höhe von rund 
791.800 Euro an. 
 
 Hierzu zählt auch die Sicherstellung der Notrufannahme in der Leitstelle. 
 
Stellenzusetzungen in 2025 bis 2028 zeitlich gestaffelt nach Maßnahmen: 
 
1. Stellenplan 2025: 
 
Die Zusetzung von rund 28,31 VZÄ ergibt sich aus der Anpassung des Person alfaktors mit 11,67 
VZÄ, der taktisch-operativen Funktionsstärkenvorhaltung im Einsatzdienst mit 10,54 VZÄ und für die 
Bedarfe in den defizitären Abteilungsaufgaben mit 6,1 VZÄ. Es fallen jährliche Personalkosten in Hö-
he von rund 2,148 Mio. Euro an. 
 
2. Stellenplan 2026: 
 
Durch die Zusetzung von 13,77 VZÄ zur Anpassung einer taktisch -operativen Funktionsstärke (5,27 
VZÄ) im Einsatzdienst 24/7, 5 VZÄ Sicherstellung Grundfunktionen und 3,5 VZÄ für die Fachausbil-
dung Führung und Ausbildung, IT Systemverwaltung und SB Bekleidungsservice fallen jährliche Per-
sonalkosten in der Höhe von rund 998.500,00 Euro an.

- 9 - 
V/0050/2024 
3. Stellenplan 2027: 
 
Durch die Zusetzung von 6,27 VZÄ zur Anpassung der taktisch -operativen Funktionsstärke (5,27 
VZÄ) und für ein VZÄ Sachbearbeitung Wachbetrieb fallen jährliche Personalkosten in der Höhe von 
rund 404.000 Euro an. 
 
4. Stellenplan 2028: 
 
Durch Zusetzung von 5,27 VZÄ zur Anpassung der taktisch-operativen Funktionsstärken Wachbetrieb 
fallen jährliche Personalkosten in der Höhe von rund 406.000 Euro an 
 
5. Ausbildungsbedarfe 
 
Neben den Stellenbedarfen sind die Ausbildung und Qualifizierung von Brandmeistern/innen und eh-
renamtlichen Kräften der Freiwilligen Feuerwehr den demografischen Entwicklungen und dem Ar-
beitsmarkt anzupassen.  
 
Bis 2024 ergeben sich folgende nach planerischen Bedarfe und Anforderungen für die Ausbildung 
von Brandmeisteranwärtern/innen nach jetzigem Stand. Anhand der aktuell besetzten Stellen sind die 
Bedarfe ableitgeleitet und die Bedarfe aus der Brandschutzbedarfsplanung separat ausgewiesen.  
 
Personal-
bestand 
01.01.2024 
ausgelöste 
Bedarfe durch 
Pensionierung 
durchschnittliche 
Fluktuations- 
verluste unter 
Beachtung 
Fluktations-
gewinne 
Zwischen-
summe 
Stellen-
Zusetzungen 
nach BSBPl 
im Einsatz-
dienst 
notwendiger 
Ausbildungs-
bedarf 
notwendiges 
Ausbilungs-
jahr  
Jahr             
2024 7 6 13   13 2023 
2025 11 6 17 22,21 39,21 2024 
2026 8 6 14 10,54 24,54 2025 
2027 13 6 19 5,27 24,27 2026 
2028 10 6 16 5,27 21,27 2027 
2029 11 6 17   17 2028 
2030 12 6 18   18 2029 
2031 20 6 26   26 2030 
2032 15 6 21   21 2031 
2033 10 6 16   16 2032 
2034 12 6 18   18 2033 
2035 13 6 19   19 2034 
2036 21 6 27   27 2035 
2037 8 6 14   14 2036 
2038 15 6 21   21 2037 
2039 19 6 25   25 2038 
2040 14 6 20   20 2039 
Summe 219 102 321 43,29 364,29   
 
Der Bedarf der Brandmeister/innenausbildung über die nächsten Jahre ist mit Lehrgängen je 26 Teil-
nehmer/innen abzubilden. Die personalwirtschaftlichen Bedarfe an Ausbilder/innen und die räumli-
chen Voraussetzungen sind für die Zielerreichung der Deckung der Ausbildungsbedarfe dringend 
erforderlich. Im Jahr 2024 besteht ein Bedarf von 13 Brandmeisteranwärtern/innen, der nicht gedeckt

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V/0050/2024 
wird, da aus kapazitiven Gründen kein Brandmeisterlehrgang angeboten werden konnte. Für 2025 ist 
ein Lehrgang mit 18 Brandmeistern/innen aktuell in der Planung. 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1 Brandschutzbedarfsplan

Anlage A

3127 Zeichen

Anlage A zur V/0050/2024 
Kurzüberblick 
Fortschreibung des Bedarfsplans für den Brandschutz und die Hilfeleistung in der Stadt Münster, 
gem. § 3 Absatz 3 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz 
Nordrhein-Westfalen (BHKG NRW) 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Schutz der Bevölkerung bei Brandgefahren (Brandschutz) und bei Unglücksfällen oder sol-
chen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkomm-
nisse verursacht werden (Hilfeleistung) ist gem. §§ 3 und 4 Gesetz über den Brandschutz, die 
Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) ein Kernelement der Daseinsvorsorge 
der Stadt Münster. Das BHKG NRW verpflichtet die Stadt Münster als Trägerin des Brandschut-
zes und der Hilfeleistung zur Übernahme der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung (§ 2 
Abs. 1 und 2 BHKG NRW).  
 
Ziel ist die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben durch Sicherstellung einer bedarfsgerechten 
und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung in der Stadt Münster, durch Unterhaltung 
einer leistungsfähigen Feuerwehr als kommunale Eirichtung (als Berufsfeuerwehr und Freiwilli-
ge Feuerwehr) sowie durch Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen angemessenen 
Löschwasserversorgung. Die hierzu erforderlichen Maßnahmen und Aufwendungen sind in ei-
nem Brandschutzbedarfsplan aufzuschlüsseln und spätestens bis zu seiner Fortschreibung um-
zusetzen (§ 3 Abs.3 BHKG NRW).  
 
Auf Grundlage einer Gefahren- und Risikobewertung sowie einer IST-Analyse des bestehenden 
Gefahrenabwehrsystems weist der Brandschutzbedarfsplan Schutz- und Planungsziele als zu-
sammenhängende bzw. aufeinander aufbauende Teilzielsetzungen aus. Diese beziehen sich 
auf die Bedarfe im Bereich der personellen, technischen und räumlichen Ressourcen sowie or-
ganisatorischer Weiterentwicklungsbedarfe.   
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0209 Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
       
Belastungen in zukünftigen Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz Nordrhein-Westfalen 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
- Personalgewinnung und Ausbildung 
Nachhaltig wirkende Gewinnung sowie Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften für die 
Berufsfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr  
 
- Bevölkerungsentwicklung, Stadtentwicklung und Infrastruktur  
Sicherstellung eines ausreichenden Bevölkerungsschutzes in Hinblick auf die seit 2015 1 
anhaltende Bevölkerungszunahme, verändernde Flächennutzung durch Stadtentwicklung 
sowie neuer Gefahren- und Risikopotentiale. 
1 Verabschiedung des aktuell gültigen Brandschutzbedarfsplanes, vom 24.11.2015 (s. V/0948/2015)

Beratungsverlauf (5)

11.06.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2024 Hauptausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
19.06.2024 Rat
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (27)

  • Wasserstraße
  • Hohenhorst
  • Lütkenbecker Weg
  • Kristiansandstraße 120
  • Tilbecker Straße 33
  • Gittruper Straße 24
  • Rudolf-Diesel-Straße 51
  • Wolbecker Straße 404
  • Hammer Straße
  • Bernings Kotten 16
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  • Schmitthausweg 12
  • Hobbeltstraße 140
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  • Davertstraße 73
  • Dülmener Straße 41
  • Loevelingloh 1
  • Düesbergweg 4
  • Dingbängerweg 15
  • Kurneystraße 21
  • Wiedaustraße 125
  • Kinderhaus 4
  • Hohe Geest
  • York-Ring 25
  • Hofstraße 45
  • Werse

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Details

Aktenzeichen
V/0050/2024
Typ
Vorlagen
Datum
28.03.2024
Erstellt
18.01.2024 13:06