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V/0566/2024

Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2025

Vorlagen 11.09.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2024, TOP 16.8

Anlage A

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Anlage: Tarif für Leistungen der awm

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Beschlussvorlage

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Anlage A

671 Zeichen

Anlage A zur V/0566/2024 
Kurzüberblick 
 
Tarifvorlage gemäß § 41 Absatz 1 Buchstabe i GO NRW 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Die Tarife werden benötigt, um privatrechtliche Leistungen im Rahmen der Straßenreinigung und 
der Abfallwirtschaft abzurechnen. 
 
 
Finanzierung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
entfällt

Anlage: Tarif für Leistungen der awm

3063 Zeichen

Anlage 1
zur Ratsvorlage V/0566/2024
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2025 Nachrichtlich: Tarif des Vorjahres
Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe
Münster in seiner Sitzung am 11.12.2024 beschlossen.
Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige
Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen:
I. Personalkosten je Stunde I. Personalkosten je Stunde
Handwerker Fahrer Hilfskräfte Handwerker Fahrer Hilfskräfte
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4
Normalstunde: 43,26 € 41,60 € 38,46 € 41,73 € 40,09 € 36,43 €
1/6 Stundensatz 7,21 € 6,93 € 6,41 € 6,96 € 6,68 € 6,07 €
Handwerker Fahrer Hilfskräfte Handwerker Fahrer Hilfskräfte
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4
Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 4,26 € 4,14 € 3,87 € 4,10 € 3,98 € 3,72 €
Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 4,26 € 4,14 € 3,87 € 4,10 € 3,98 € 3,72 €
Sonntags 25% 5,32 € 5,17 € 4,84 € 5,12 € 4,97 € 4,65 €
24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 7,45 € 7,24 € 6,77 € 7,17 € 6,96 € 6,51 €
Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135% 28,75 € 27,93 € 26,11 € 27,64 € 26,85 € 25,11 €
Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig
geltenden tarifvertraglichen Regelungen.
II. Sachkosten je Stunde: II. Sachkosten je Stunde:
Anfahrtspauschale Kehrmaschine 21,00 € 21,00 €
je 1/6 
Stunde je Stunde je 1/6 Stunde je Stunde
Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 4,50 € 26,97 € 3,94 € 23,66 €
Lkw bis 7,5 t 2,15 € 12,90 € 2,17 € 13,01 €
Lkw über 7,5 t 5,18 € 31,07 € 5,23 € 31,35 €
Kehrmaschine 7,13 € 42,80 € 7,20 € 43,18 €
Kleinkehrmaschine 6,45 € 38,70 € 6,51 € 39,04 €
Radwegbetreuungsgerät 2,64 € 15,83 € 2,66 € 15,97 €
Pressmüllwagen 5,28 € 31,66 € 5,32 € 31,94 €
III. Allgemeines III. Allgemeines
Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6
Stundensatz zugrunde gelegt.
Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben
Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. und dem Auftraggeber können für Leistungen getroffen werden,
die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind.
IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen
a) Altholz A I - III 45,00 €/t
b) Altholz A IV 75,00 €/t
c) Wurzelstöcke 45,00 €/t
d) Flachglas 80,00 €/t
e) Reifen 2,50 €/Stück
f) Reifen mit Felge 12,50 €/Stück
g) Grünabfälle 45,00 €/t
h) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung 230,00 €/t
i) Mineralwolle 750,00 €/t
j) Asbestabfälle 290,00 €/t
Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben.
45,00 €/t
230,00 €/t
750,00 €/t
290,00 €/t
12,50 €/Stück
Zeitzuschläge je Stunde:
45,00 €/t
75,00 €/t
45,00 €/t
80,00 €/t
2,50 €/Stück

Beschlussvorlage

3617 Zeichen

V/0566/2024 
V/0566/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2025 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.11.2024 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
   04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.12.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der „Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2025“ wird beschlossen (An-
lage). 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung NRW obliegt dem Rat neben der Festsetzung 
allgemein geltender öffentlicher Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) auch die Festsetzung allge-
mein geltender privatrechtlicher Entgelte. 
 
Soweit daher für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) keine Gebühren erhoben, 
sondern privatrechtliche Entgelte in Rechnung gestellt werden, sind diese vom Rat festzusetzen, so-
fern keine individuelle Kostenberechnung erfolgt. 
 
Die Tarifleistungen der awm beinhalten im Wesentlichen Entgelte für den zu leistenden Bereitschafts-
dienst, für Sonderabfuhren und Sonderreinigungen sowie für die Annahme von verwertbaren Abfällen 
am Entsorgungszentrum und an den Recyclinghöfen. 
 
 
Abfallw irtschaftsbetriebe 
Münster 
 
11.11.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Wedding 
Telefon: 6052-42 
WeddingC@aw m.stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0566/2024 
Personalkosten 
 
Die Personalkosten der in Betracht kommenden Lohngruppen wurden anhand der Durchschnittssätze 
für das Jahr 2023 – aufgestellt durch das Personal- und Organisationsamt – einschließlich eines Ver-
waltungs- und Betriebskostenzuschlages ermittelt. Eine Veränderung des Durchschnittskostensatzes 
resultiert im Wesentlichen aus tariflich bedingten Lohnsteigerungen, aus geleisteten und ausgezahl-
ten Überstundenentgelten, aus Mehrkosten aufgrund von Beförderungen der Mitarbeiter und aus 
Minderkosten aufgrund des Ausscheidens älterer Mitarbeiter in den Ruhestand. 
 
Für die im Rahmen dieser Vorlage entscheidenden Entgeltgruppen sind folgende Veränderungen 
gegenüber dem Vorjahr eingetreten: Der Stundensatz eines Mitarbeitenden der Lohngruppe 4 steigt 
um 5,27% auf 38,46 Euro. De r Satz eines Mitarbeitenden der Lohngruppe 6 steigt um 3,77% auf 
41,60 Euro und der Satz eines Mitarbeitenden eingestuft in Lohngruppe 7 steigt um 3,67% auf 43,26 
Euro. 
 
 
Sachkosten 
 
Die Sachkosten ergeben sich aus Abschreibungen und Zinsen sowie den Unterhalts-, Werkstatt- und 
Betriebskosten sowie eines Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlags. Für die Kalkulation der Fahr-
zeugtarife werden die tatsächlichen aus der Betriebsabrechnung ermittelten Ist-Kosten zugrunde ge-
legt. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sic h für einzelne Fahrzeuggruppen Veränderungen gemäß 
beigefügter Anlage. 
 
 
Anfahrtspauschale für Straßenreinigung  
 
Die Anfahrtspauschale für die Fahrten zum Einsatzort beträgt unverändert 21,00 Euro. 
 
 
Entgelte für die Annahme von Abfällen 
 
Das Entgelt für die Annahme von verwertbaren Abfällen ermittelt sich je nach Abfallfraktion aus den 
Behandlungs- und Entsorgungskosten einschließlich des Verwaltungs - und Betriebskostenzuschla-
ges. Gegenüber dem laufenden Jahr sind hier keine Änderungen erforderlich. 
 
 
Zum Vergleich der Preisentwicklung ist der zurzeit gültige Tarif nachrichtlich der Anlage beigefügt. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Minas 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: - Tarif für Leistungen der awm 
  - Anlage A

Beratungsverlauf (4)

27.11.2024 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.36 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Hauptausschuss
TOP 10.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Rat
TOP 16.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0566/2024
Typ
Vorlagen
Datum
11.09.2024
Erstellt
11.09.2024 10:05