V/0566/2024
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2025
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Anlage A
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Anlage A zur V/0566/2024 Kurzüberblick Tarifvorlage gemäß § 41 Absatz 1 Buchstabe i GO NRW Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Tarife werden benötigt, um privatrechtliche Leistungen im Rahmen der Straßenreinigung und der Abfallwirtschaft abzurechnen. Finanzierung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) entfällt
Anlage: Tarif für Leistungen der awm
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Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0566/2024 Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2025 Nachrichtlich: Tarif des Vorjahres Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster in seiner Sitzung am 11.12.2024 beschlossen. Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: I. Personalkosten je Stunde I. Personalkosten je Stunde Handwerker Fahrer Hilfskräfte Handwerker Fahrer Hilfskräfte Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Normalstunde: 43,26 € 41,60 € 38,46 € 41,73 € 40,09 € 36,43 € 1/6 Stundensatz 7,21 € 6,93 € 6,41 € 6,96 € 6,68 € 6,07 € Handwerker Fahrer Hilfskräfte Handwerker Fahrer Hilfskräfte Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 4,26 € 4,14 € 3,87 € 4,10 € 3,98 € 3,72 € Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 4,26 € 4,14 € 3,87 € 4,10 € 3,98 € 3,72 € Sonntags 25% 5,32 € 5,17 € 4,84 € 5,12 € 4,97 € 4,65 € 24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 7,45 € 7,24 € 6,77 € 7,17 € 6,96 € 6,51 € Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135% 28,75 € 27,93 € 26,11 € 27,64 € 26,85 € 25,11 € Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. II. Sachkosten je Stunde: II. Sachkosten je Stunde: Anfahrtspauschale Kehrmaschine 21,00 € 21,00 € je 1/6 Stunde je Stunde je 1/6 Stunde je Stunde Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 4,50 € 26,97 € 3,94 € 23,66 € Lkw bis 7,5 t 2,15 € 12,90 € 2,17 € 13,01 € Lkw über 7,5 t 5,18 € 31,07 € 5,23 € 31,35 € Kehrmaschine 7,13 € 42,80 € 7,20 € 43,18 € Kleinkehrmaschine 6,45 € 38,70 € 6,51 € 39,04 € Radwegbetreuungsgerät 2,64 € 15,83 € 2,66 € 15,97 € Pressmüllwagen 5,28 € 31,66 € 5,32 € 31,94 € III. Allgemeines III. Allgemeines Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. und dem Auftraggeber können für Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen a) Altholz A I - III 45,00 €/t b) Altholz A IV 75,00 €/t c) Wurzelstöcke 45,00 €/t d) Flachglas 80,00 €/t e) Reifen 2,50 €/Stück f) Reifen mit Felge 12,50 €/Stück g) Grünabfälle 45,00 €/t h) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung 230,00 €/t i) Mineralwolle 750,00 €/t j) Asbestabfälle 290,00 €/t Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben. 45,00 €/t 230,00 €/t 750,00 €/t 290,00 €/t 12,50 €/Stück Zeitzuschläge je Stunde: 45,00 €/t 75,00 €/t 45,00 €/t 80,00 €/t 2,50 €/Stück
Beschlussvorlage
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V/0566/2024 V/0566/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2025 Beratungsfolge 27.11.2024 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 11.12.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der „Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2025“ wird beschlossen (An- lage). II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung NRW obliegt dem Rat neben der Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) auch die Festsetzung allge- mein geltender privatrechtlicher Entgelte. Soweit daher für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) keine Gebühren erhoben, sondern privatrechtliche Entgelte in Rechnung gestellt werden, sind diese vom Rat festzusetzen, so- fern keine individuelle Kostenberechnung erfolgt. Die Tarifleistungen der awm beinhalten im Wesentlichen Entgelte für den zu leistenden Bereitschafts- dienst, für Sonderabfuhren und Sonderreinigungen sowie für die Annahme von verwertbaren Abfällen am Entsorgungszentrum und an den Recyclinghöfen. Abfallw irtschaftsbetriebe Münster 11.11.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Wedding Telefon: 6052-42 WeddingC@aw m.stadt- muenster.de - 2 - V/0566/2024 Personalkosten Die Personalkosten der in Betracht kommenden Lohngruppen wurden anhand der Durchschnittssätze für das Jahr 2023 – aufgestellt durch das Personal- und Organisationsamt – einschließlich eines Ver- waltungs- und Betriebskostenzuschlages ermittelt. Eine Veränderung des Durchschnittskostensatzes resultiert im Wesentlichen aus tariflich bedingten Lohnsteigerungen, aus geleisteten und ausgezahl- ten Überstundenentgelten, aus Mehrkosten aufgrund von Beförderungen der Mitarbeiter und aus Minderkosten aufgrund des Ausscheidens älterer Mitarbeiter in den Ruhestand. Für die im Rahmen dieser Vorlage entscheidenden Entgeltgruppen sind folgende Veränderungen gegenüber dem Vorjahr eingetreten: Der Stundensatz eines Mitarbeitenden der Lohngruppe 4 steigt um 5,27% auf 38,46 Euro. De r Satz eines Mitarbeitenden der Lohngruppe 6 steigt um 3,77% auf 41,60 Euro und der Satz eines Mitarbeitenden eingestuft in Lohngruppe 7 steigt um 3,67% auf 43,26 Euro. Sachkosten Die Sachkosten ergeben sich aus Abschreibungen und Zinsen sowie den Unterhalts-, Werkstatt- und Betriebskosten sowie eines Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlags. Für die Kalkulation der Fahr- zeugtarife werden die tatsächlichen aus der Betriebsabrechnung ermittelten Ist-Kosten zugrunde ge- legt. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sic h für einzelne Fahrzeuggruppen Veränderungen gemäß beigefügter Anlage. Anfahrtspauschale für Straßenreinigung Die Anfahrtspauschale für die Fahrten zum Einsatzort beträgt unverändert 21,00 Euro. Entgelte für die Annahme von Abfällen Das Entgelt für die Annahme von verwertbaren Abfällen ermittelt sich je nach Abfallfraktion aus den Behandlungs- und Entsorgungskosten einschließlich des Verwaltungs - und Betriebskostenzuschla- ges. Gegenüber dem laufenden Jahr sind hier keine Änderungen erforderlich. Zum Vergleich der Preisentwicklung ist der zurzeit gültige Tarif nachrichtlich der Anlage beigefügt. I.V. gez. Minas Stadtrat Anlagen: - Tarif für Leistungen der awm - Anlage A
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0566/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.09.2024
- Erstellt
- 11.09.2024 10:05