Mandari Insight

V/0869/2021

Errichtungsbeschluss: Neubau einer 5-Gruppen-Kindertageseinrichtung im Oxford-Quartier im Stadtteil Gievenbeck [Wohn- und Stadtbau GmbH]

Vorlagen 03.12.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.04.2022, TOP 29

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2_Lageplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3_Folgelastenberechnung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1_Raumprogramm

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

4501 Zeichen

Anlage A zur V/0869/2021
Kurzüberblick
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der
Kindertageseinrichtung auf dem ehemaligen Oxford-Gelände dringend benötigte
Betreuungsplätze im Stadtteil Gievenbeck geschaffen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten
Lebensjahr.
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der
Kindertagesbetreuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in T agesbetreuung“in
zwei Zielen auf.
Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6
Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen T agesbetreuungsangebotefür unter 3 - jährige Kinder
mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.
Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden
Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem
Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“
forciert.
Mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung im Oxford-Quartier werden dringend benötigte u3-
und ü3-Plätze im Stadtteil Gievenbeck geschaffen.
Finanzierung
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in T agesbetreuung
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein x teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein
Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw.
Es entstehen Investitionskosten für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in
Höhe von max. 60.000 € pro Gruppe; d. h. für die fünfgruppige Einrichtung insg. maximal 300.000 €.
Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel beantragt. Bei Bewilligung durch
das Land sind diese zweckgebundenen Zuschüsse in vollem Umfang von der Stadt an den Träger
und dann von dem Träger an den Investor weiterzuleiten.
Ab dem Jahr 2026 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 1.170.300 € an (für 2025
anteilig: 966.400 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd.
507.690 € (für 2025 anteilig: 419.240 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 127.000 € (für 2025
anteilig: 104.900 €) gegenüber. Ab 2026 entstehen Folgelasten in Höhe von 60.000 € (für 2025
anteilig: 50.000 €).
Die zur Finanzierung erforderlichen konsumtiven Ermächtigungen werden in den jeweiligen
Haushaltsplan-Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen,

dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den
eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2025ff. erfolgt.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22-26
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 auf 334.774 Einwohner
steigen. Im Bereich der u3-Kinder wird eine Zunahme von 740 Kindern und im Bereich der ü3-
Kinder eine Zunahme von 767 Kindern prognostiziert (V/0549/2021).
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der
Kitaausbauplanung.
Alle Maßnahmen zum Ausbau der T agesbetreuungfür Kinder orientieren sich an der
kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine
familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte
Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-
Plätzen bei.
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige
Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert
berücksichtigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht
der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als
führender Wirtschaftsstandort.

Anlage 2_Lageplan

5850 Zeichen

III
III
III+DG
71.05
B24
N64
N65
N63
B21
N67
N69
B23
N66
B20
N57
N62
N61
N59
B17
N55
B16
B12
N46
N49
N48
N47
B7
B42
B43a
B43
B8
B6
B47
B5
B01
N42
N43
B32
N39
N33
N34
N35
N36
N37
N38
N40
B4
N26
B30b B30c
B31
N24
N22
N21
N09
N15
N14
N06
N05
N04
N10
N08
N01
N02
N11
N71
N70
N72
N78
N75
N79
N80 N81 N77
N51
N50
N52
B13
N45
N56
N03
N54
B30a
N41
N44
N23
N21a
N44a
N31
N32
N30
N28
N28a
N53
N13
N73
B01a
III
II
III
III
III
II
III
II
III
II
III
II
III
III
II
III
II
II
II+DG
III
V
III
II+DG
V
II
I (Terrassen)
I (Terrassen)
III+DG
III+DG
III+DG
IV
IV
II+DG
IV
IV+DG
III+DG
III+DG
IV
II+DG
II
II+DG
II+DG
II
I
II
II
I
III
II+DG
III
II+DG
II+DG
II
II
II
 I+DG
I+DG
II
II
II
II
II
I
II+DG
II+DG
II+DG
III
II+DG
II+DG
II+DG
III
II+DG
II+DG
II+DG
III
II+DG
II+DG
II+DG
III+DG
IIIDG
III
II+DG
II
II
II
II+DG
II+DG
III
III
VII
II
II+DG
II+DG
II+DG
III
IV
II+DG
IV
IV
IV
V
IV
II+DG
II+DG
II+DG
II+DG
II+DG
II+DG
II+DG
II+DG
II
II
III
II+DG
III
III
RWN
RWN
RWN
RWN
RWN RWN
RWN
RWN
RWN
RWN
RWN
RWN
RWN
RWN
RWN
RWN
RWN
RWN
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
'Quelle'
'Quelle'
GD
GD
GD
GD
RWN
GD
GD
GD
RWN
GD
GD
GD
RWN
GD
GD
GDGD
GD
RWN
GD
GD
GD
GD
GDGD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
III
III
IV
III
V
IV'Quelle'
III
IV+DG
II+DG
GD
öffentliches Parken
Grüner Finger
Grüner Trichter
Gievenbach
Stadtbereichszentrum
BG-Roxeler Straße
Dieckmannstraße
Bernings
 Kotten
Dieckmannstraße
Roxeler
 Straße
Gievenbecker
 Reihe
Gievenbecker
 Reihe
Gievenbecker
 Reihe
Neue
 Fuß-
 und Radwegverbindung
Vorhandene Sportplätze
Fachwerk Gievenbeck
Turn- und Sportclub
Münster e.V.
Sportplatz
Grünflächen-unterhaltung
Basketballl
Skatepark
Sportplatz
Sportplatz
Wohnhof
Wohnen mit Aussicht
Wohnen
mit Garten Wohnhof
Wohnen mit Garten
Neue Zufahrt: "Grünes Tor"
fast vollständige Erhaltung
der Bestandsbäume
Wohnen mit Garten
Starterhof
Gastronomie
Wohnen
 und
 Arbeiten
 am
 Platz
Turnhalle
Wohnen
Quartiersplatz
Quartiersplatz
Quartiersplatz
Altes Tor
bestehendes
 Pflaster
Bus
Paradeplatz
Wasserspiel
bestehendes Baumdach
Ev. Lukas Kirchengemeinde
Vereine
& Schule
Oxford-Boulevard
Oxford-Boulevard
KFZ-Sachverständiger
Klaus
 Hartlieb
Feuerwehr
Wohn- und Werkhof
Wohn- und Werkhof
Wohn- und Werkhof
Wohn- und Werkhof
Wohnhof
Wohnhof
Wohnhof
Wohnhof
Kindergarten
Wohnhof
Wohnhof
Regenwasserlauf
West-Ost-Graben
Raingarden
Raingarden
Raingarden
Raingarden
Raingarden
Versickerungsmulde
Quartiersplatz
Versickerungsmulde
Schule
Raingarden
Zentrale
Versickerungsmulde
Zentrale
Versickerungsmulde
bestehendes
 Pflaster
bestehendes
 Pflaster
Versickerungsmulde
Wohnen
Raingarden
Raingarden
öffentliches Parken
Poller
Poller
Poller
Poller
öffentliches Parken
TG-EINFAHRT
privates Parken
privates Parken
privates Parken
privates Parken
privates Parken
öffentliches Parken
privates Parken
privates Parken
öffentliches Parken
öffentliches Parken
öffentliches Parken
öffentliches Parken
privates Parken
öffentliches Parken
öffentliches Parken
Bring-
 und
 Holzone
 Schule
Kindergarten/
Wohnen
Schulhof
Mulde
Wendepunkt
Müllfahrzeug
Bernings Kotten
Freibereich KITA
öffentliches Parken
privates Parken
WendepunktPKW
Wendepunkt
Müllfahrzeug
Kindergarten/
Wohnen
Raingarden
Raingarden
öffentliches Parken
privates Parken
Wohnhof
Wohnhof
Altes Tor
privates Parken
privates Parken
Versickerungsmulde
öffentliches Parken
öffentliches Parken
öffentliches Parken
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Freibereich KITA
Freibereich KITA
Flex-Parken
Flex-Parken
Raingarden
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Poller
AWM-Recyclinghof
Freibereich KITA
Wasserpavillion
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
51
 PKW
53 PKW
49 PKW
42 PKW
51 PKW
36 PKW
32 PKW
86 PKW
24 PKW
32 PKW
114
 PKW
58 PKW
32 PKW
49 PKW
46 PKW
60
 PKW
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
Spielfläche
 A-Bereich
 
2.170
 qm
Parksport
, Parcoursport
 und 
Sportgelegenheiten
Spielfläche
 
B/C-Bereich
 
1.080
 qm
Tartanfeld
 22x44 970m2
Lauf-
 und
 Weitsprungbahn
Spielfläche
 
B/C-Bereich
 
1.200
 qm
10
 Velos
20 Velos
20 Velos
10 Velos
20 Velos
20
 Velos
10 Velos
20 Velos
30 Velos
10 Velos
30
 Velos
20 Velos
100
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
10
 Velos
20 Velos
40
 Velos
20
 Velos
80 Velos
20 Velos
20 Velos
40 Velos
40 Velos
30
 Velos
10
 Velos
20
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
30
 Velos
30 Velos
50 Velos
10 Velos
10 Velos
30 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
10 Velos
20 Velos
30
 Velos
10
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
10 Velos
40
 Velos
20 Velos
20 Velos
40 Velos
10
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
10
 Velos
20
 Velos
10
 Velos
40 Velos
30 Velos
80
 Velos
50 Velos
20 Velos
80
 Velos
30 Velos
10 Velos
20 Velos
10
 Velos
10 Velos
20 Velos
30 Velos
30 Velos
40 Velos
26 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10 Velos
30
 Velos
30 Velos
30
 Velos
30
 Velos
10 Velos
10 Velos
10 Velos
10 Velos
10 Velos
20
 Velos
10 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
30 Velos
30
 Velos
30
 Velos
  
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
Wendeschleife
Anlieferung
Erschließung
 Turnhalle
Wendeschleife
Wendeschleife
Wendeschleife
*
*
*
*
*
*
*
*
Zentrale
Versickerungsmulde
Zentrale
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Raingarden
Raingarden
Raingarden
Raingarden
Raingarden
Raingarden
TG
Keré-Architecture
Schultz-Granberg
Städtebau und Architektur
bbz landschaftsarchitekten 
bbz landschaftsarchitekten Berlin GmbH
OXF Prof. Dr. Mathias Uhl
Siedlungswasserwirtschaft

Anlage 3_Folgelastenberechnung

2494 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 3
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 14.02.2022
Amt: 51
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 0601
Investitionsmaßnahme 0210 Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr.
Jahr der Fertigstellung: 2025
Nutzungsdauer: 5 Jahre
B
Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0 0,00
2. Beiträge 0 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 2024 300.000 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 300.000 100,00
C
Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden 0 0,00
2. Baukosten 0 0,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 2024 300.000 100,00
4. Fahrzeug (e) 0 0,00
Gesamtkosten 300.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 0 0,00
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 0 0,00
Zwischensumme 0 0,00
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 0 0,00
Transferaufwendungen, Zeile 15 Ergebnisplan
7. Auflösung Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) für geleistete Zuwendungen 60.000 4,86
8. Zuschüsse für laufende Zwecke 1.170.300 94,78
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
9. Mieten und Pachten 0 0,00
10. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0 0,00
Zwischensumme 1.230.300 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
11. Fremdkapitalzinsen 4.500 0,36
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 4.500 € p.a.
+ Tilgung 9.000 € p.a.
= Schuldendienst 13.500 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 1.234.800 0,36
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2026 507.690 79,99
2. Auflösung Sonderposten 0 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 2026 127.000 20,01
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 634.690 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 600.110
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 200,04
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen (siehe Rückseite)

Beschlussvorlage

8763 Zeichen

V/0869/2021
V/0869/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Errichtungsbeschluss: Neubau einer 5-Gruppen-Kindertageseinrichtung im Oxford-Quartier im
Stadtteil Gievenbeck [Wohn- und Stadtbau GmbH]
Beratungsfolge
10.03.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
31.03.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
05.04.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung
06.04.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit fünf
Gruppen im Oxford-Quartier an der Gumprichstraße zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter
Kindertagesbetreuungsangebote zu.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende
Gruppen beinhaltet
 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1)
 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)
 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3)
und insgesamt 80-85 Plätze umfasst, davon 32 u3 - Plätze und 48-53 ü3 - Plätze.
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer
wöchentlichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer
wöchentlichen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung
(Blocköffnungszeit) flexibel angeboten werden.
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im 1. Quartal 2025 erfolgen.
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
23.02.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Gerick, Frau Eschert,
Frau Kratz-Trutti
T elefon:492-5528
Gerick@stadt-muenster.de

- 4 -
V/0869/2021
3. Die Kindertageseinrichtung wird durch die Wohn- und Stadtbau als Investor errichtet.
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe
betreiben zu lassen.
Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem
Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer zweimaligen
Option der Verlängerung von je 5 Jahren an einen Träger zu vermieten. Die Miethöhe liegt im
Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz. Bei Inanspruchnahme einer investiven
Förderung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung einer Baumaßnahme durch
das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der
Zuwendung eine Minderung der Miete verlangt.
6. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der
Trägerausschreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in die Förderung des Landes NRW
gem. § 48 KiBiz „Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten“ aufzunehmen, um so
den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Investitionskosten für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe
von max. 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese fünfgruppige Einrichtung insg. maximal 300.000 €
(siehe unten Zuschuss an den Träger).
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
T agesbetreuung
Zeile 11 Auszahlungen von
aktivierbaren Zuwendungen
0210 Zusch. z. Ausbau KiT a-Betr. 2024 300.000 € Zuschuss an
den Träger
(Ausstattung)
Summe aller Auszahlungen
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g.
Investitionsmaßnahme veranschlagt.
Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel beantragt. Bei Bewilligung durch das
Land sind diese zweckgebundenen Zuschüsse in vollem Umfang von der Stadt an den Träger und
dann von dem Träger an den Investor weiterzuleiten.
Bei einer Förderung der Baukosten des Investors durch Bundes- oder Landesmittel entstehen
zweckgebundene und budgetneutrale Einzahlungen und Auszahlungen bei der Finanzstelle 0210.
Diese führen nicht zu zusätzlichen Kosten für die Stadt. Die Höhe der Beträge ist aufgrund des
aktuellen Planungsstandes noch nicht bekannt und wird deswegen nicht in der T abelledargestellt.
Ab dem Jahr 2026 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 1.170.300 € an (für 2025
anteilig: 966.400 €).

- 4 -
V/0869/2021
Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 507.690 € (für 2025 anteilig:
419.240 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 127.000 € (für 2025 anteilig: 104.900 €) gegenüber.
Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der
Einkommenssituation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o.
g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
T agesbetreuung
Zeile 02 Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
2025
2026ff
419.240
507.690
Landeszuschüs
se zu den
Betriebskosten*
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
2025
2026ff
104.900
127.000
Elternbeiträge
(Kita)
Zeile 15 Transferaufwendungen 2025
2026ff
966.400
1.170.300
Betriebskosten
zuschüsse an
den Träger
2025
2026ff.
50.000
60.000
Folgekosten
(Auflösung
ARAP für
Zuschuss zur
Ausstattung)
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem
Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen
Etatberatungen für die Jahre 2025ff. erfolgt.
Begründung:
1. Allgemeines
Auf dem Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne werden durch die Wohnbauentwicklung ca. 1.200
Wohneinheiten (102 EFA / 1.098 MEFA) entstehen.
Hieraus ergibt sich ein maßnahmenbedingter Kitabedarf von 14 Gruppen. Diese verteilen sich wie
folgt auf insgesamt drei Standorte:
Oxford-Kaserne Kita 1: 5 Gruppen am Sonja-Kutner-Weg (Stadt Münster / NRW.URBAN),
Errichtungsbeschluss bereits erfolgt, vgl. V/1187/2019
Oxford-Kaserne Kita 2: 5 Gruppen an der Gumprichstraße (Wohn- und Stadtbau)
Standort dieses Errichtungsbeschlusses
Oxford-Kaserne Kita 3: 4 Gruppen am Meta-Seelig-Weg (KonvOY GmbH)
Mit dieser Vorlage soll die Errichtung der fünfgruppigen Kindertageseinrichtung durch die Wohn- und
Stadtbau GmbH an der Gumprichstraße beschlossen werden (vgl. Anlage 2).
Ebenso folgt, sobald auch die weitere Maßnahme am Meta-Seelig-Weg entscheidungsreif ist, eine
entsprechende Vorlage für den Errichtungsbeschluss.
Zusätzlich zu den o.g. Einrichtungen wird die bereits bestehende, sechsgruppige DRK Kita Hand in

- 4 -
V/0869/2021
Hand auf dem Gelände bestehen bleiben.
2. Bedarfs- und Versorgungssituation:
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen
Kindertagesbetreuungsplatz.
Durch die Wohnbauentwicklung im Oxford-Quartier und der Entstehung von ca. 1.200 Wohneinheiten
ergibt sich für die gesamte Fläche ein zusätzlicher Kitabedarf.
Für die u3-Kinder soll eine Versorgungsquote von mindestens 50% erreicht werden, für die ü3-Kinder
wird eine Vollversorgung angestrebt.
Sowohl für die u3- als auch für die ü3-Kinder sind daher diese und weitere Plätze in
Kindertageseinrichtungen erforderlich.
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3- und ü3-Plätzen
ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich.
3. Maßnahmenplanung
Auf dem Gelände des Oxford-Quartiers wird die Wohn- und Stadtbau GmbH als Investor, im Rahmen
der Quartiersentwicklung, eine fünfgruppige Kindertageseinrichtung mit 32 u3-Plätzen und 48-53 ü3-
Plätzen errichten.
Die Einrichtung an der Gumprichstraße wird nach den Raumempfehlungen des LWL-
Landesjugendamtes, inklusive der erforderlichen Außenanlagen (Außenfläche mit Spielflächen und
Spielgeräten) errichtet.
Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind als Anlage beigefügt. Die Fertigstellung der Einrichtung
wird voraussichtlich im 1. Quartal 2025 erfolgen.
4. Vergabe der Trägerschaft
Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder- und Jugendhilfe als Betreiber der
Kindertageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen
Trägervergabeverfahren den beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.
5. Fazit
Mit dem Ausbau dieser Kindertageseinrichtung werden auf dem Gelände der ehemaligen Oxford-
Kaserne in Gievenbeck zukünftig benötigte Plätze für u3- und ü3-Kinder geschaffen.
I. V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Raumprogramm
Anlage 3: Folgelastenberechnung

Anlage 1_Raumprogramm

2534 Zeichen

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand: 09.11.2021
1. Gruppenstruktur
2x G I = 20 Kinder 2 - 6 Jahre
2x G II = 10 Kinder 0 - 3 Jahre
1x G III = 20-25 Kinder 3 - 6 Jahre
2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2021/2022
Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate)
Gruppenstärke 5
lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm 900
monatl. Mietzins im Kitajahr 11,07 €
refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 119.556,00 €
2x G I = 20 Kinder 185 qm
2x G II = 10 Kinder 185 qm
1x G III = 20-25 Kinder 160 qm
A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges.
A1 Gruppenraum 5 45 225
A2 Nebenraum 5 18 90
A3 Wasch-/WC 5 12 60 jeweils inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 ist z.B. in einem Personal-WC (siehe A11) zu integrieren
A4 Garderobe 5 0 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren
A5 Abstellraum 5 6 30
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 2 20 40
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 18 72
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 20 20
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 Lichte Höhe mind. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
602
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 25 25
A11 2 6 12
A12 Küche 1 20 20 Mindestgröße der Versorgungsküche
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
74
Sonstige entwurfsabhängige Räume
A14 Hausanschlussraum 1
A15 Putzraum 1
900
B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
B1 Spielfläche
B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad)
B3 Entsorgungsflächen
B4 Zuwegung
Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 1.500
C - GESAMTFLÄCHE EINER 5-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG 2.400
 (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt 
werden, sodass die Grundfläche reduziert werden kann)
A16 Eingangsbereich / Verkehrsflächen inkl. 
Kinderwagenabstellfläche
Insgesamt ca. 
1.500
pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche =
800 qm - 1.020 qm
Innenfläche + Außenfläche
Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse 
verteilt werdenInnenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt
Bemerkungen 
Personal- D-WC/H-WC
davon ein WC behindertengerecht
224 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der 
o.g. Mietobergrenze 
Erforderliches Raumprogramm für eine 5-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis
 Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung
Kindertageseinrichtung: Oxford-Quartier
Entwurf für eine 5-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich)
In der Regel wird folgende Gruppenstruktur in einer 5-Gruppen-Einrichtung vorgesehen:

Beratungsverlauf (5)

10.03.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
31.03.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.04.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2022 Hauptausschuss
TOP 22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2022 Rat
TOP 29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Gumprichstraße
  • Sonja-Kutner-Weg
  • Meta-Seelig-Weg
  • Gievenbecker Reihe
  • Roxeler Straße
  • Dieckmannstraße
  • Bernings Kotten

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0869/2021
Typ
Vorlagen
Datum
03.12.2021
Erstellt
17.11.2021 11:52