V/0869/2021
Errichtungsbeschluss: Neubau einer 5-Gruppen-Kindertageseinrichtung im Oxford-Quartier im Stadtteil Gievenbeck [Wohn- und Stadtbau GmbH]
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Anlage A
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Anlage A zur V/0869/2021 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung auf dem ehemaligen Oxford-Gelände dringend benötigte Betreuungsplätze im Stadtteil Gievenbeck geschaffen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in T agesbetreuung“in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen T agesbetreuungsangebotefür unter 3 - jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung im Oxford-Quartier werden dringend benötigte u3- und ü3-Plätze im Stadtteil Gievenbeck geschaffen. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in T agesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw. Es entstehen Investitionskosten für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von max. 60.000 € pro Gruppe; d. h. für die fünfgruppige Einrichtung insg. maximal 300.000 €. Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel beantragt. Bei Bewilligung durch das Land sind diese zweckgebundenen Zuschüsse in vollem Umfang von der Stadt an den Träger und dann von dem Träger an den Investor weiterzuleiten. Ab dem Jahr 2026 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 1.170.300 € an (für 2025 anteilig: 966.400 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 507.690 € (für 2025 anteilig: 419.240 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 127.000 € (für 2025 anteilig: 104.900 €) gegenüber. Ab 2026 entstehen Folgelasten in Höhe von 60.000 € (für 2025 anteilig: 50.000 €). Die zur Finanzierung erforderlichen konsumtiven Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2025ff. erfolgt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22-26 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 auf 334.774 Einwohner steigen. Im Bereich der u3-Kinder wird eine Zunahme von 740 Kindern und im Bereich der ü3- Kinder eine Zunahme von 767 Kindern prognostiziert (V/0549/2021). Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kitaausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der T agesbetreuungfür Kinder orientieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3- Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksichtigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Anlage 2_Lageplan
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III III III+DG 71.05 B24 N64 N65 N63 B21 N67 N69 B23 N66 B20 N57 N62 N61 N59 B17 N55 B16 B12 N46 N49 N48 N47 B7 B42 B43a B43 B8 B6 B47 B5 B01 N42 N43 B32 N39 N33 N34 N35 N36 N37 N38 N40 B4 N26 B30b B30c B31 N24 N22 N21 N09 N15 N14 N06 N05 N04 N10 N08 N01 N02 N11 N71 N70 N72 N78 N75 N79 N80 N81 N77 N51 N50 N52 B13 N45 N56 N03 N54 B30a N41 N44 N23 N21a N44a N31 N32 N30 N28 N28a N53 N13 N73 B01a III II III III III II III II III II III II III III II III II II II+DG III V III II+DG V II I (Terrassen) I (Terrassen) III+DG III+DG III+DG IV IV II+DG IV IV+DG III+DG III+DG IV II+DG II II+DG II+DG II I II II I III II+DG III II+DG II+DG II II II I+DG I+DG II II II II II I II+DG II+DG II+DG III II+DG II+DG II+DG III II+DG II+DG II+DG III II+DG II+DG II+DG III+DG IIIDG III II+DG II II II II+DG II+DG III III VII II II+DG II+DG II+DG III IV II+DG IV IV IV V IV II+DG II+DG II+DG II+DG II+DG II+DG II+DG II+DG II II III II+DG III III RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD 'Quelle' 'Quelle' GD GD GD GD RWN GD GD GD RWN GD GD GD RWN GD GD GDGD GD RWN GD GD GD GD GDGD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD III III IV III V IV'Quelle' III IV+DG II+DG GD öffentliches Parken Grüner Finger Grüner Trichter Gievenbach Stadtbereichszentrum BG-Roxeler Straße Dieckmannstraße Bernings Kotten Dieckmannstraße Roxeler Straße Gievenbecker Reihe Gievenbecker Reihe Gievenbecker Reihe Neue Fuß- und Radwegverbindung Vorhandene Sportplätze Fachwerk Gievenbeck Turn- und Sportclub Münster e.V. Sportplatz Grünflächen-unterhaltung Basketballl Skatepark Sportplatz Sportplatz Wohnhof Wohnen mit Aussicht Wohnen mit Garten Wohnhof Wohnen mit Garten Neue Zufahrt: "Grünes Tor" fast vollständige Erhaltung der Bestandsbäume Wohnen mit Garten Starterhof Gastronomie Wohnen und Arbeiten am Platz Turnhalle Wohnen Quartiersplatz Quartiersplatz Quartiersplatz Altes Tor bestehendes Pflaster Bus Paradeplatz Wasserspiel bestehendes Baumdach Ev. Lukas Kirchengemeinde Vereine & Schule Oxford-Boulevard Oxford-Boulevard KFZ-Sachverständiger Klaus Hartlieb Feuerwehr Wohn- und Werkhof Wohn- und Werkhof Wohn- und Werkhof Wohn- und Werkhof Wohnhof Wohnhof Wohnhof Wohnhof Kindergarten Wohnhof Wohnhof Regenwasserlauf West-Ost-Graben Raingarden Raingarden Raingarden Raingarden Raingarden Versickerungsmulde Quartiersplatz Versickerungsmulde Schule Raingarden Zentrale Versickerungsmulde Zentrale Versickerungsmulde bestehendes Pflaster bestehendes Pflaster Versickerungsmulde Wohnen Raingarden Raingarden öffentliches Parken Poller Poller Poller Poller öffentliches Parken TG-EINFAHRT privates Parken privates Parken privates Parken privates Parken privates Parken öffentliches Parken privates Parken privates Parken öffentliches Parken öffentliches Parken öffentliches Parken öffentliches Parken privates Parken öffentliches Parken öffentliches Parken Bring- und Holzone Schule Kindergarten/ Wohnen Schulhof Mulde Wendepunkt Müllfahrzeug Bernings Kotten Freibereich KITA öffentliches Parken privates Parken WendepunktPKW Wendepunkt Müllfahrzeug Kindergarten/ Wohnen Raingarden Raingarden öffentliches Parken privates Parken Wohnhof Wohnhof Altes Tor privates Parken privates Parken Versickerungsmulde öffentliches Parken öffentliches Parken öffentliches Parken Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Freibereich KITA Freibereich KITA Flex-Parken Flex-Parken Raingarden Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Poller AWM-Recyclinghof Freibereich KITA Wasserpavillion Ortsnetzstation Ortsnetzstation Ortsnetzstation Ortsnetzstation Ortsnetzstation Ortsnetzstation Ortsnetzstation Ortsnetzstation 51 PKW 53 PKW 49 PKW 42 PKW 51 PKW 36 PKW 32 PKW 86 PKW 24 PKW 32 PKW 114 PKW 58 PKW 32 PKW 49 PKW 46 PKW 60 PKW TG TG TG TG TG TG TG TG TG TG TG TG TG TG TG Spielfläche A-Bereich 2.170 qm Parksport , Parcoursport und Sportgelegenheiten Spielfläche B/C-Bereich 1.080 qm Tartanfeld 22x44 970m2 Lauf- und Weitsprungbahn Spielfläche B/C-Bereich 1.200 qm 10 Velos 20 Velos 20 Velos 10 Velos 20 Velos 20 Velos 10 Velos 20 Velos 30 Velos 10 Velos 30 Velos 20 Velos 100 Velos 20 Velos 20 Velos 10 Velos 20 Velos 40 Velos 20 Velos 80 Velos 20 Velos 20 Velos 40 Velos 40 Velos 30 Velos 10 Velos 20 Velos 10 Velos 10 Velos 20 Velos 20 Velos 30 Velos 30 Velos 50 Velos 10 Velos 10 Velos 30 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 10 Velos 20 Velos 30 Velos 10 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 10 Velos 40 Velos 20 Velos 20 Velos 40 Velos 10 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 10 Velos 20 Velos 10 Velos 40 Velos 30 Velos 80 Velos 50 Velos 20 Velos 80 Velos 30 Velos 10 Velos 20 Velos 10 Velos 10 Velos 20 Velos 30 Velos 30 Velos 40 Velos 26 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 30 Velos 30 Velos 30 Velos 30 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 20 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 30 Velos 30 Velos 30 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos Wendeschleife Anlieferung Erschließung Turnhalle Wendeschleife Wendeschleife Wendeschleife * * * * * * * * Zentrale Versickerungsmulde Zentrale Versickerungsmulde Versickerungsmulde Raingarden Raingarden Raingarden Raingarden Raingarden Raingarden TG Keré-Architecture Schultz-Granberg Städtebau und Architektur bbz landschaftsarchitekten bbz landschaftsarchitekten Berlin GmbH OXF Prof. Dr. Mathias Uhl Siedlungswasserwirtschaft
Anlage 3_Folgelastenberechnung
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Folgelastenberechnung Anlage 3 Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 14.02.2022 Amt: 51 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 0601 Investitionsmaßnahme 0210 Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr. Jahr der Fertigstellung: 2025 Nutzungsdauer: 5 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 0 0,00 2. Beiträge 0 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 2024 300.000 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 300.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0 0,00 2. Baukosten 0 0,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 2024 300.000 100,00 4. Fahrzeug (e) 0 0,00 Gesamtkosten 300.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 0 0,00 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 0 0,00 Zwischensumme 0 0,00 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 0 0,00 Transferaufwendungen, Zeile 15 Ergebnisplan 7. Auflösung Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) für geleistete Zuwendungen 60.000 4,86 8. Zuschüsse für laufende Zwecke 1.170.300 94,78 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 9. Mieten und Pachten 0 0,00 10. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0 0,00 Zwischensumme 1.230.300 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 11. Fremdkapitalzinsen 4.500 0,36 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 4.500 € p.a. + Tilgung 9.000 € p.a. = Schuldendienst 13.500 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 1.234.800 0,36 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2026 507.690 79,99 2. Auflösung Sonderposten 0 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 2026 127.000 20,01 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 634.690 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 600.110 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 200,04 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen (siehe Rückseite)
Beschlussvorlage
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V/0869/2021 V/0869/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer 5-Gruppen-Kindertageseinrichtung im Oxford-Quartier im Stadtteil Gievenbeck [Wohn- und Stadtbau GmbH] Beratungsfolge 10.03.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 31.03.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 05.04.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung 06.04.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit fünf Gruppen im Oxford-Quartier an der Gumprichstraße zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) und insgesamt 80-85 Plätze umfasst, davon 32 u3 - Plätze und 48-53 ü3 - Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentlichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im 1. Quartal 2025 erfolgen. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 23.02.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Gerick, Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti T elefon:492-5528 Gerick@stadt-muenster.de - 4 - V/0869/2021 3. Die Kindertageseinrichtung wird durch die Wohn- und Stadtbau als Investor errichtet. 4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe betreiben zu lassen. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer zweimaligen Option der Verlängerung von je 5 Jahren an einen Träger zu vermieten. Die Miethöhe liegt im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz. Bei Inanspruchnahme einer investiven Förderung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung einer Baumaßnahme durch das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwendung eine Minderung der Miete verlangt. 6. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägerausschreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in die Förderung des Landes NRW gem. § 48 KiBiz „Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten“ aufzunehmen, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen Investitionskosten für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von max. 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese fünfgruppige Einrichtung insg. maximal 300.000 € (siehe unten Zuschuss an den Träger). Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in T agesbetreuung Zeile 11 Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 0210 Zusch. z. Ausbau KiT a-Betr. 2024 300.000 € Zuschuss an den Träger (Ausstattung) Summe aller Auszahlungen Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel beantragt. Bei Bewilligung durch das Land sind diese zweckgebundenen Zuschüsse in vollem Umfang von der Stadt an den Träger und dann von dem Träger an den Investor weiterzuleiten. Bei einer Förderung der Baukosten des Investors durch Bundes- oder Landesmittel entstehen zweckgebundene und budgetneutrale Einzahlungen und Auszahlungen bei der Finanzstelle 0210. Diese führen nicht zu zusätzlichen Kosten für die Stadt. Die Höhe der Beträge ist aufgrund des aktuellen Planungsstandes noch nicht bekannt und wird deswegen nicht in der T abelledargestellt. Ab dem Jahr 2026 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 1.170.300 € an (für 2025 anteilig: 966.400 €). - 4 - V/0869/2021 Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 507.690 € (für 2025 anteilig: 419.240 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 127.000 € (für 2025 anteilig: 104.900 €) gegenüber. Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in T agesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2025 2026ff 419.240 507.690 Landeszuschüs se zu den Betriebskosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2025 2026ff 104.900 127.000 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2025 2026ff 966.400 1.170.300 Betriebskosten zuschüsse an den Träger 2025 2026ff. 50.000 60.000 Folgekosten (Auflösung ARAP für Zuschuss zur Ausstattung) *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan- Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2025ff. erfolgt. Begründung: 1. Allgemeines Auf dem Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne werden durch die Wohnbauentwicklung ca. 1.200 Wohneinheiten (102 EFA / 1.098 MEFA) entstehen. Hieraus ergibt sich ein maßnahmenbedingter Kitabedarf von 14 Gruppen. Diese verteilen sich wie folgt auf insgesamt drei Standorte: Oxford-Kaserne Kita 1: 5 Gruppen am Sonja-Kutner-Weg (Stadt Münster / NRW.URBAN), Errichtungsbeschluss bereits erfolgt, vgl. V/1187/2019 Oxford-Kaserne Kita 2: 5 Gruppen an der Gumprichstraße (Wohn- und Stadtbau) Standort dieses Errichtungsbeschlusses Oxford-Kaserne Kita 3: 4 Gruppen am Meta-Seelig-Weg (KonvOY GmbH) Mit dieser Vorlage soll die Errichtung der fünfgruppigen Kindertageseinrichtung durch die Wohn- und Stadtbau GmbH an der Gumprichstraße beschlossen werden (vgl. Anlage 2). Ebenso folgt, sobald auch die weitere Maßnahme am Meta-Seelig-Weg entscheidungsreif ist, eine entsprechende Vorlage für den Errichtungsbeschluss. Zusätzlich zu den o.g. Einrichtungen wird die bereits bestehende, sechsgruppige DRK Kita Hand in - 4 - V/0869/2021 Hand auf dem Gelände bestehen bleiben. 2. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertagesbetreuungsplatz. Durch die Wohnbauentwicklung im Oxford-Quartier und der Entstehung von ca. 1.200 Wohneinheiten ergibt sich für die gesamte Fläche ein zusätzlicher Kitabedarf. Für die u3-Kinder soll eine Versorgungsquote von mindestens 50% erreicht werden, für die ü3-Kinder wird eine Vollversorgung angestrebt. Sowohl für die u3- als auch für die ü3-Kinder sind daher diese und weitere Plätze in Kindertageseinrichtungen erforderlich. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3- und ü3-Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 3. Maßnahmenplanung Auf dem Gelände des Oxford-Quartiers wird die Wohn- und Stadtbau GmbH als Investor, im Rahmen der Quartiersentwicklung, eine fünfgruppige Kindertageseinrichtung mit 32 u3-Plätzen und 48-53 ü3- Plätzen errichten. Die Einrichtung an der Gumprichstraße wird nach den Raumempfehlungen des LWL- Landesjugendamtes, inklusive der erforderlichen Außenanlagen (Außenfläche mit Spielflächen und Spielgeräten) errichtet. Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind als Anlage beigefügt. Die Fertigstellung der Einrichtung wird voraussichtlich im 1. Quartal 2025 erfolgen. 4. Vergabe der Trägerschaft Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder- und Jugendhilfe als Betreiber der Kindertageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren den beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 5. Fazit Mit dem Ausbau dieser Kindertageseinrichtung werden auf dem Gelände der ehemaligen Oxford- Kaserne in Gievenbeck zukünftig benötigte Plätze für u3- und ü3-Kinder geschaffen. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm Anlage 3: Folgelastenberechnung
Anlage 1_Raumprogramm
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Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand: 09.11.2021 1. Gruppenstruktur 2x G I = 20 Kinder 2 - 6 Jahre 2x G II = 10 Kinder 0 - 3 Jahre 1x G III = 20-25 Kinder 3 - 6 Jahre 2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2021/2022 Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate) Gruppenstärke 5 lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm 900 monatl. Mietzins im Kitajahr 11,07 € refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 119.556,00 € 2x G I = 20 Kinder 185 qm 2x G II = 10 Kinder 185 qm 1x G III = 20-25 Kinder 160 qm A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges. A1 Gruppenraum 5 45 225 A2 Nebenraum 5 18 90 A3 Wasch-/WC 5 12 60 jeweils inkl. Wickelbereiche A3a Duschbereich 1 3 ist z.B. in einem Personal-WC (siehe A11) zu integrieren A4 Garderobe 5 0 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren A5 Abstellraum 5 6 30 A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 2 20 40 A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 18 72 A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 20 20 A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 Lichte Höhe mind. 3,5 m A9 Abstellraum MZR 1 10 10 602 Allgemeinräume A10 Personalraum 1 25 25 A11 2 6 12 A12 Küche 1 20 20 Mindestgröße der Versorgungsküche A12a AR Küche 1 5 5 A13 Büro Leitung 1 12 12 74 Sonstige entwurfsabhängige Räume A14 Hausanschlussraum 1 A15 Putzraum 1 900 B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG B1 Spielfläche B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad) B3 Entsorgungsflächen B4 Zuwegung Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 1.500 C - GESAMTFLÄCHE EINER 5-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG 2.400 (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden, sodass die Grundfläche reduziert werden kann) A16 Eingangsbereich / Verkehrsflächen inkl. Kinderwagenabstellfläche Insgesamt ca. 1.500 pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche = 800 qm - 1.020 qm Innenfläche + Außenfläche Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werdenInnenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt Bemerkungen Personal- D-WC/H-WC davon ein WC behindertengerecht 224 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der o.g. Mietobergrenze Erforderliches Raumprogramm für eine 5-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung Kindertageseinrichtung: Oxford-Quartier Entwurf für eine 5-Gruppen-Kita (Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich) In der Regel wird folgende Gruppenstruktur in einer 5-Gruppen-Einrichtung vorgesehen:
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Gumprichstraße
- Sonja-Kutner-Weg
- Meta-Seelig-Weg
- Gievenbecker Reihe
- Roxeler Straße
- Dieckmannstraße
- Bernings Kotten
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Details
- Aktenzeichen
- V/0869/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.12.2021
- Erstellt
- 17.11.2021 11:52