V/0270/2024
Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresgewinns der citeq zum 31.12.2023
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Beschlussvorlage
2913 Zeichen
V/0270/2024 V/0270/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresgewinns der citeq zum 31.12.2023 Beratungsfolge 04.06.2024 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 18.06.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 19.06.2024 Hauptausschuss Vorberatung 19.06.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Jahresabschluss der citeq zum 31.12.202 3 (Anlage) wird mit der Bilanzsumme von 74.136.052,50 € und einem Jahresüberschuss/Bilanzgewinn von 1.807.879,55 € festgestellt. 1. Der Jahresüberschuss 2023 wird wie folgt verwendet: a) 329.037,82 € als Gewinnrücklage (Verzinsung der Pensionsrückstellungen) b) 1.478.841,73 € als Gewinnausschüttung an die Stadt 2. Der Lagebericht wird gem. § 26 der EigVO NRW zur Kenntnis genommen. 3. Dem Betriebsausschuss der citeq wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Gewinnausschüttung ist im Haushaltsplan der Stadt Münster wie folgt veranschlagt: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haushalts- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0115 IT-Management (citeq) Zeile 19 Finanzerträge 2024 724.150,00 € Die Ausschüttung in Höhe von 1.478.841,73 € übersteigt den Planansatz um 754.691,73 €. citeq 22.05.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Dominik Telefon: 0251 492-1811 Dominik@c iteq.de - 2 - V/0270/2024 Begründung: Die Dr. Merschmeier + Partner GmbH WP- und StB-Gesellschaft, 48151 Münster, hat den Jahresab- schluss und den Lagebericht des Geschäftsjahres 2023 geprüft. Die citeq erhält für das Geschäftsjahr 2023 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die geprüften Unterlagen sind gemäß § 15 der Betriebssatzung der citeq dem Betriebsausschuss sowie dem Rat vorzulegen. Zu 1. Die Stadt Münster hat sich gegenüber der citeq verpflichtet, den Barwert der übertragenen Pensions- lasten in Höhe von aktuell 6.686.448,01 € zu verzinsen. Für den Jahresabschluss 2023 der citeq wur- de ein Zinssatz von 5,0 % zugrunde gelegt. Die berechneten Zinsen betragen 329.037,82 €. Zu 2.: Die Dr. Merschmeier + Partner GmbH WP - und StB-Gesellschaft, 48151 Münster, hat festgestellt, dass der Lagebericht gemäß § 25 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) in der aktuellen Fassung aufgestellt wurde, im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und sonstige Angaben im Lagebericht keine falschen Vorstellungen von der Lage der eigenbe- triebsähnlichen Einrichtung wecken. Zu 3.: Dem Betriebsausschuss der citeq wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt. Die Entlastung des Betriebsleiters erfolgt gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW in der nächsten Sitzung des Betriebsaus- schusses. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Jahresabschluss und Lagebericht citeq 2023
Jahresabschluss_Lagebericht citeq 2023
69191 Zeichen
Jahresabschluss
Lagebericht
Geschäftsjahr 2023
Impressum:
Herausgeberin
Stadt Münster - citeq
Redaktion
Joachim Dominik
Tel.: 0251/492-18 11
Fax: 0251/492-77 10
E-Mail: dominik@citeq.de
http://www.citeq.de
3
Inhaltsverzeichnis
1 Bilanz zum 31. Dezember 2023 ..................................................................................................................... 4
2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 .................... 6
3 Anhang ........................................................................................................................................................... 7
3.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss .......................................................................................... 7
3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ............................................................................................. 7
3.3 Erläuterungen zur Bilanz ....................................................................................................................... 8
Aktivseite ............................................................................................................................................................ 8
Passivseite ......................................................................................................................................................... 9
3.4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ...............................................................................10
3.5 Sonstige Angaben ...............................................................................................................................11
3.5.1 Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung ............................................................................11
3.5.2 Jahresdurchschnittlich beschäftigte Mitarbeitende und Auszubildende ..........................................11
3.5.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen ................................................................................................12
3.5.4 Honorar des Abschlussprüfers ........................................................................................................12
3.5.5 Gesamtabschluss der Stadt Münster ..............................................................................................12
3.5.6 Organe und Aufwendungen für Organe ..........................................................................................12
Betriebsleitung .................................................................................................................................................12
Betriebsausschuss ...........................................................................................................................................12
Zentralausschuss .............................................................................................................................................13
Arbeitsausschuss .............................................................................................................................................13
3.5.7 Ergebnisverwendungsvorschlag ......................................................................................................14
3.5.8 Nachtragsbericht ..............................................................................................................................14
4 Anlagennachweis .........................................................................................................................................15
5 Lagebericht ...................................................................................................................................................16
5.1 Grundlagen und Rahmenbedingungen ...............................................................................................16
5.2 Organisationsstruktur / Standorte / IT-Infrastruktur .............................................................................16
5.3 Umweltverträglichkeitsanforderungen .................................................................................................17
5.4 Geschäftsmodell ..................................................................................................................................18
5.5 Externe Einflussfaktoren auf das Geschäft .........................................................................................19
5.6 Geschäftsbereichsübergreifende Entwicklung ....................................................................................19
5.6.1 Informationssicherheitsmanagement in der citeq ............................................................................19
5.6.2 Gigabitkoordination für die Stadt Münster .......................................................................................20
5.6.3 Digitalisierung ..................................................................................................................................21
6 Wirtschaftsbericht .........................................................................................................................................22
6.1 Branchenbezogene Rahmenbedingungen ..........................................................................................22
6.2 Geschäftsverlauf ..................................................................................................................................22
6.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage .................................................................................................22
6.4 Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren ........................................................................24
7 Prognose-, Risiko- und Chancenbericht ......................................................................................................25
7.1 Prognosebericht ...................................................................................................................................25
7.2 Risikobericht ........................................................................................................................................25
7.3 Chancenbericht ....................................................................................................................................26
8 Organigramm ................................................................................................................................................27
4
1 Bilanz zum 31. Dezember 2023
A K T I V S E I T E 31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Entgeltlich erworbene Software 1.574.907,00 1.859.845,00
2. Geleistete Anzahlungen 36.228,49 19.929,36
1.611.135,49 1.879.774,36
II. SACHANLAGEN
1. Fahrzeuge 31.026,00 12.047,00
2. Betriebs- u. Geschäftsausstattung 6.582.908,00 6.453.978,00
3. Anlagen im Bau 18.503,85 22.374,06
6.632.437,85 6.488.399,06
III. FINANZANLAGEN
1. Beteiligungen 1.000,00 1.000,00
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 33.688.190,72 32.052.956,42
33.689.190,72 32.053.956,42
41.932.764,06 40.422.129,84
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. VORRÄTE
Betriebsstoffe 241.222,67 202.259,82
II. FORDERUNGEN UND SONSTIGE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 182.062,19 276.567,09
2. Forderungen gegenüber dem Land 43.146,87 0,00
3. Forderungen an die Stadt Münster 28.498.422,70 29.705.309,40
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
31.12.2023 6.686.448,01 €
31.12.2022 6.502.630,01 €
4. Sonstige Vermögensgegenstände 110,00 2.517,45
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
31.12.2023 0,00 €
31.12.2022 0,00 € 28.723.741,76 29.984.393,94
III. GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN 5.599,83 5.214,75
28.970.564,26 30.191.868,51
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 3.232.724,18 2.539.391,23
74.136.052,50 73.153.389,58
5
P A S S I V S E I T E 31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. STAMMKAPITAL 200.000,00 200.000,00
II. GEWINNRÜCKLAGEN
Andere Gewinnrücklagen 11.420.845,95 10.939.714,45
III. BILANZGEWINN 1.807.879,55 1.741.040,06
13.428.725,50 12.880.754,51
B. SONDERPOSTEN AUS ZUSCHÜSSEN
DER ÖFFENTLICHEN HAND ZUR FINANZIERUNG
DES SACHANLAGEVERMÖGENS 1.401,00 6.928,00
C. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen u. ähnliche Verpflichtungen 33.584.568,00 32.496.774,00
2. Steuerrückstellungen 8.892,24 0,00
3. Sonstige Rückstellungen 1.725.233,26 2.099.260,21
35.318.693,50 34.596.034,21
D. VERBINDLICHKEITEN
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3.793.041,29 3.171.279,60
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
31.12.2023 3.793.041,29 €
31.12.2022 3.171.279,60 €
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.149.716,90 1.374.245,66
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
31.12.2023 2.149.716,90 €
31.12.2022 1.374.245,66 €
3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 5.278.035,36 6.241.926,03
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
31.12.2023 5.278.035,36 €
31.12.2022 6.241.926,03 €
4. Sonstige Verbindlichkeiten 14.087.092,57 14.760.872,55
a) davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
31.12.2023 14.087.092,57 €
31.12.2022 14.760.872,55 €
b) davon aus Steuern
31.12.2023 60.182,77 €
31.12.2022 50.149,80 €
25.307.886,12 25.548.323,84
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 79.346,38 121.349,02
74.136.052,50 73.153.389,58
6
2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2023
2023 2023 2022
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 41.202.931,26 39.444.759,77
./. Rückerstattung ÖrV -755.570,66 -982.317,31
40.447.360,60 38.462.442,46
2. Sonstige betriebliche Erträge 462.504,74 533.414,94
3. Gesamtleistung 40.909.865,34 38.995.857,40
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebs-
stoffe und für bezogene Waren 242.741,06 311.912,64
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 13.559.369,99 12.699.631,32
13.802.111,05 13.011.543,96
5. Rohergebnis 27.107.754,29 25.984.313,44
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 14.141.349,60 12.306.985,44
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 3.668.267,35 4.058.305,82
davon für Altersversorgung: 17.809.616,95 16.365.291,26
2023: 1.206.694,75 €
2022: 1.916.888,94 €
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen 4.864.999,43 5.116.391,09
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.737.915,33 1.565.183,95
9. Betriebsergebnis 2.695.222,58 2.937.447,14
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 719.637,11 351.981,74
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.566.998,02 1.516.831,96
davon aus Aufzinsung
2023: 1.565.877,00 €
2022: 1.515.897,00 €
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 39.200,12 30.774,86
13. Ergebnis nach Steuern 1.808.661,55 1.741.822,06
14. Sonstige Steuern 782,00 782,00
15. Jahresüberschuss 1.807.879,55 1.741.040,06
16. Zuführungen zu den Gewinnrücklagen 0,00 0,00
17. Bilanzgewinn 1.807.879,55 1.741.040,06
7
3 Anhang
3.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung citeq der Stadt Münster zum 31. Dezem-
ber 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den ergänzenden Vor-
schriften der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) aufgestellt. Den betriebli-
chen Besonderheiten wurde durch die Erweiterung der Bilanzgliederung um die Posten „Fahrzeuge“,
„Forderungen an die Stadt“, „Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt“ und „Sonderposten aus Zuschüs-
sen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens“ sowie der Gliederung der Gewinn- und Verlustrech-
nung durch die Kürzung der Umsatzerlöse um die Rückerstattung des erzielten Überschusses aus
dem Geschäftsbereich der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖrV) an die Kooperationspartner ent-
sprochen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die nachfolgend darge-
stellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, im Vergleich zum Vorjahr unverändert, angewandt.
Der Jahresabschluss wurde unter Zugrundelegung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufge-
stellt.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu An-
schaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nut-
zungsdauer abgeschrieben. Dabei richten sich die Abschreibungssätze nach der betriebsgewöhnli-
chen Nutzungsdauer.
Geringwertige Anlagegüter im Bereich der IT-Ausstattung mit Anschaffungskosten von 250, 00 € bis
410,00 € sowie übrige Vermögensgegenstände von 250,00€ und 800,00 € (ohne Umsatzsteuer) wer-
den im Jahr des Zugangs abgeschrieben und im Anlagennachweis in die Abgänge einbezogen. Aus-
genommen hiervon sind im Nutzungszusammenhang stehende Rechner und Monitore, die unabhän-
gig ihrer Anschaffungskosten aktiviert und über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrie-
ben werden. Übrige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250,00 € netto werden direkt
als Aufwand erfasst.
Die Finanzanlagen sind am Bilanzstichtag zu Anschaffungskosten bewertet. Das Vorliegen einer dau-
erhaften Wertminderung zum Bilanzstichtag wurde überprüft.
Die Vorräte wurden durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt und mit dem gewogenen Durch-
schnittswert unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert unter Berücksichtigung
des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalbeträgen angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Auf-
wand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Beträge
erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
Der Sonderposten aus Zuschüssen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens enthält die für An-
schaffungen der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens verwendeten Zuwendungsbeträge,
vermindert um die Beträge, die den bis zum Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen entspre-
chen.
8
Die Rückstellungen für Pensionen sind versicherungsmathematisch unter Berücksichtigung der Richt-
tafeln 2018 G von Klaus Heubeck angesetzt. Es wurde das Teilwertverfahren angewendet und ein
Rechnungszinsfuß von 5,00 % sowie ein Gehalts- und Rententrend von jeweils 0,00 % zu Grunde
gelegt. Besoldungs- und Gehaltssteigerungen wurden berücksichtigt.
Für die Berechnung der Beihilferückstellungen wurde für die Beamten ein Prozentsatz in Höhe von
24,08 % des Teilwertes für Versorgungsleistungen vom Personal- und Organisationsamt der Stadt
Münster ermittelt; es wurde ein Rechnungszinsfuß von 5,00 % sowie ein Gehalts- und Rententrend
von jeweils 0,00 % zu Grunde gelegt.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen
abzudecken.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zukünftige Preis- und Kos-
tensteigerungen berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen
und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durch-
schnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre vorgenommen wurde.
Der Barwert der Rückstellungen für Verpflichtungen zur Altersteilzeit (ATZ) wurde mit einem Zinssatz
in Höhe von 1,17 % berechnet.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Beträge
erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
3.3 Erläuterungen zur Bilanz
Aktivseite
Zur Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens einschließlich der Angabe der Ab-
schreibungen des Geschäftsjahres verweisen wir auf den beigefügten Anlagennachweis (Anlagen-
spiegel) als Bestandteil dieses Anhangs.
Die Finanzanlagen belaufen sich auf 33.689.190,72 € (Vorjahr: 32.053.956,42 €). Den wesentlichen
Bestandteil bilden zwei Wertpapierfonds, die für Zwecke der Anlage von Rücklagen für Beamtenpen-
sionen aufgelegt wurden, in Höhe von 33.688.190,72 € (Vorjahr: 32.052.956,42 €).
Der Marktwert dieser Wertpapiere beträgt in Summe über beide Fonds zum Stichtag 42.445.906,09 €
(Vorjahr: 37.520.056,55 €). Aufgrund der positiven Entwicklung am Kapitalmarkt lag der Marktwert des
VuS-Fonds etwa 7,9 Mio. € über dem Buchwert, der des WVR-Fonds ca. 0,8 Mio. € über dem Buch-
wert.
Die Forderungen an die Stadt Münster belaufen sich auf 28.498.422,70 € (Vor-
jahr: 29.705.309,40 €). Darin enthalten sind u.a. Forderungen aus
der gestundeten Abgeltung für übernommene, laufende und zukünftige Pensionsverpflichtungen
von der Stadt Münster in Höhe von 6.686.448,01 € (Vorjahr: 6.502.630,01 €); die Erhöhung ist
verursacht durch den Wechsel von zwei Mitarbeitenden der Stadt Münster zur citeq im Laufe des
Geschäftsjahrs,
Guthaben auf Bankkonten der Stadt Münster, die für die citeq geführt werden, in Höhe von
8.620.557,24 € (Vorjahr: 9.329.323,33 €),
einer kurzfristigen Tagesgeldanlage über die Jahreswende aus dem HCM-Abrechnungslauf in
Höhe von 12.899.000,00 € (Vorjahr: 13.598,000,00 €); die korrespondierende Position auf der
Passiv-Seite ist unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen,
Lieferungen und Leistungen in Höhe von 253.599,90 € (Vorjahr: 260.844,31 €).
Die Forderungen gegenüber dem Land über 43.146,87 € (Vorjahr: 0,00 €) betreffen den Anspruch auf
Versorgungslastenausgleich für eine im Geschäftsjahr in den Dienst übernommene Beamtin.
9
Passivseite
Der Jahresüberschuss des Vorjahres wurde in Höhe von 481.131,50 € den Gewinnrücklagen zuge-
führt. Der verbleibende Betrag in Höhe von 1.259.908,56 € wurde an die Stadt Münster ausgeschüttet.
In den Sonderposten aus Zuschüssen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden die passivier-
ten Fördermittel zur Finanzierung der geförderten Anlagegüter ausgewiesen. Die Entwicklung der
Sonderposten verläuft, aufgrund der nachvollzogenen Zugänge, Abgänge und Auflösungen, im Ein-
klang mit der Entwicklung der entsprechenden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind im Berichtsjahr mit
33.584.568,00 € ausgewiesen (Vorjahr: 32.496.774,00 €).
Bezüglich der Bewertung der Pensions- und Beihilferückstellungen ist auf Folgendes hinzuweisen:
Nach § 22 Abs. 3 EigVO NRW in Verbindung mit § 37 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung NRW
(KommHVO NRW) ist bei der Bewertung der Rückstellungen für beamtenrechtliche Pensions- und
Beihilfeverpflichtungen ein vorgegebener Rechnungszins von 5,00 % zu Grunde zu legen. Demge-
genüber sind nach § 253 Abs. 2 und 6 HGB Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnitt-
lichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abzuzinsen. Dabei kann vereinfachend auf Markt-
zinssätze für Verpflichtungen mit einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren Bezug genommen wer-
den.
Diese durchschnittlichen Marktzinssätze werden von der Deutschen Bundesbank ermittelt. Zum
31. Dezember 2023 hat die Deutsche Bundesbank nach diesen Vorgaben einen marktorientierten
Rechnungszins für die Bewertung der Rückstellungen für beamtenrechtliche Pensions- und Beihil-
feverpflichtungen von 1,82 % ermittelt. Bei einer Bewertung mit einem Rechnungszins von 1,82 %
müssten die Pensions- und Beihilferückstellungen in der Bilanz, ausschließlich unter handelsrechtli-
chen Aspekten bilanziert, um 15.816 T€ höher ausgewiesen werden (stille Last).
In diesem Zusammenhang sind auch die stillen Reserven im Deckungsvermögen (Wertpapiere), die
zusammen 8.757 T€ betragen, zu berücksichtigen. In der zusammenfassenden Betrachtung der stil-
len Lasten und stillen Reserven ergibt sich eine stille Last von 7.059 T€. Gleichzeitig besteht eine
Forderung für übernommene Pensionslasten gegenüber der Stadt Münster von 6.686 T€.
In den sonstigen Rückstellungen sind enthalten:
Sonstige Rückstellungen 31.12.2023
€
31.12.2022
€
Urlaub und Überstunden 1.131.996,84 1.204.723,00
Altersteilzeit 72.133,00 34.400,00
Jubiläumszuwendungen 58.274,84 0,00
Ausstehende Rechnungen 386.350,58 782.137,21
Archivierungskosten 53.000,00 46.000,00
Jahresabschlussprüfung 23.478,00 32.000,00
Summe Sonstige Rückstellungen 1.725.233,26 2.099.260,21
Die Rückstellung für Jubiläumszuwendungen wurde im Geschäftsjahr erstmalig gebildet. Sie setzt sich
zusammen aus Teilbeträgen für Jubiläumsgelder und Jubiläumsurlaubstage.
10
Für die Verbindlichkeiten, deren Zusammensetzung nachfolgend aufgezeigt wird, bestehen die fol-
genden Restlaufzeiten:
davon mit einer
Laufzeit
Verbindlichkeiten in T€ Gesamt ≤ 1 Jahr > 1 Jahr > 5 Jahre
Erhaltene Anzahlungen
Vorjahr
3.793
3.171
3.793
3.171
0
0
0
0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Vorjahr
2.150
1.374
2.150
1.374
0
0
0
0
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt
Vorjahr
5.278
6.242
5.278
6.242
0
0
0
0
Sonstige Verbindlichkeiten
Vorjahr
14.087
14.761
14.087
14.761
0
0
0
0
Gesamt
Vorjahr
25.308
25.548
25.308
25.548
0
0
0
0
Zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvor-
behalte an den gelieferten Gegenständen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster belaufen sich auf 5.278.035,36 € (Vor-
jahr: 6.241.926,03 €). Darin enthalten sind
4.680.706,17 € (Vorjahr: 5.589.291,62 €) MEP Finanzierungsausgleich 2007-2023,
344.842,45 € (Vorjahr: 432.907,23 €) Leistungsentgeltrückerstattung 2023 im ÖrV-Bereich,
252.486,74 € (Vorjahr: 219.727,18 €) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten insbesondere die Verbindlichkeiten gegenüber ÖrV-Part-
nern aus der kurzfristigen Termingeldanlage über 12.899.000,00 € (Vorjahr: 13.598.000,00 €) - kor-
respondierend zum Ausweis unter den Forderungen an die Stadt Münster auf der Aktiv-Seite. Eine
weitere wesentliche Position stellt die Leistungsentgeltrückerstattung an die ÖrV-Partner für das Be-
richtsjahr von 410.728,21 € (Vorjahr: 549.410,08 €) dar. Außerdem sind 696.038,28 € (Vor-
jahr: 545.517,69 €) Verbindlichkeiten gegenüber Zweckverbänden unter den sonstigen Verbindlich-
keiten ausgewiesen.
3.4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse der citeq wurden durch die Erbringung von Dienstleistungen an die Ämter und
Einrichtungen der Stadt Münster und an die ÖrV-Kooperationspartner erzielt. Die Dienstleistungen
beinhalten im Wesentlichen die Bereitstellung von Anwendungen, Hardware und Netztechnik und wur-
den nach dem gültigen Preisverzeichnis abgerechnet.
Umsatzerlöse Erträge in €
2023 2022
Dienstleistungen direkt für die Stadt Münster 15.281.019,66 15.067.060,62
Dienstleistungen für den MEP 2.645.072,78 2.719.861,17
Dienstleistungen für die ÖrV – Stadt Münster 8.900.588,93 8.098.759,95
Dienstleistungen für die ÖrV – übrige Kooperationspartner 14.155.977,58 13.343.493,49
Sonstige Leistungen (Veranstaltungen, Schulungen, Bera-
terleistungen, kurzfristige Ausleihungen von Hardware) 220.272,31 215.584,54
Leistungsentgeltforderung/-rückerstattung an die ÖrV-Ko-
operationspartner -755.570,66 -982.317,31
Umsatzerlöse gesamt 40.447.360,60 38.462.442,46
11
Der Materialaufwand betrug 13.802.111,05 € (Vorjahr: 13.011.543,96 €). Darin enthalten sind vor
allem Aufwendungen für bezogene Leistungen von 13.559.369,99 € (Vorjahr: 12.699.631,32 €).
Der Personalaufwand belief sich auf 17.809.616,95 € (Vorjahr: 16.365.291,26 €).
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachan-
lagen betrugen 4.864.999,43 € (Vorjahr: 5.116.391,09 €).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 1.737.915,33 € (Vorjahr: 1.565.183,95 €)
setzen sich zusammen aus:
1.065.944,43 € (Vorjahr: 1.046.694,38 €) Mieten und Reinigung,
224.742,73 € (Vorjahr: 152.614,71 €) Fortbildung,
130.745,64 € (Vorjahr: 172.089,10 €) Prüfung und Beratung,
316.482,53 € (Vorjahr: 193.785,76 €) übrige sonstige betriebliche Aufwendungen.
Das Finanzergebnis betrug - 847.360,91 € (Vorjahr: - 1.164.850,22 €). Wesentliche Posten sind:
719.637,11 € (Vorjahr: 351.981,74 €) Zinserträge und ähnliche Erträge,
- 1.565.877,00 € (Vorjahr: - 1.515.897,00 €) Aufwand Abzinsung Pensionen/Beihilfe).
3.5 Sonstige Angaben
3.5.1 Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung
Die zusätzliche Altersversorgung für die Angestellten erfolgt über die Kommunale Versorgungskasse
für Westfalen-Lippe (kvw), Münster. Diese erhebt im nicht kapitalgedeckten Umlageverfahren neben
der Umlage in Höhe von 4,5 % ein Sanierungsgeld in Höhe von 3,25 % zur Abdeckung von Fehlbe-
trägen der Versorgungskasse. Die Höhe der Unterdeckung der Versorgungskasse ist hier nicht be-
kannt.
Für die Gesellschaft besteht eine mittelbare Pensionsverpflichtung gegenüber den Mitarbeitern und
Rentnern, für die in Ausübung des Wahlrechts des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB keine Rückstellung
passiviert wurde. Umlagen und Sanierungsgelder beliefen sich im Jahr 2023 auf zusammen T€ 889.
Die Summe der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte beträgt T€ 11.484.
3.5.2 Jahresdurchschnittlich beschäftigte Mitarbeitende und Auszubildende
Die durchschnittliche Zahl der nach § 267 Abs. 5 HGB ermittelten Mitarbeitenden beträgt im Ge-
schäftsjahr:
Zeitpunkt Beamte Angestellte
Gesamt
(ohne Auszu-
bildende)
Auszubil-
dende
31.03.2023 29 187 216 8
30.06.2023 30 186 216 8
30.09.2023 30 189 219 11
31.12.2023 33 195 228 11
Durchschnitt zum 31.12.2023 31 189 220 10
Durchschnitt Vorjahr 30 169 199 7
12
3.5.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gesamtsumme vertraglicher Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB beläuft sich für die Folge-
jahre nach dem Berichtsjahr auf voraussichtlich jährlich 11.331 T€. Die Verpflichtungen entstehen aus
Verträgen mit unterschiedlich langen Laufzeiten und betreffen die nachfolgend aufgeführten Sachver-
halte:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus T€
Mieten für Dienstgebäude (Mietverträge mit der Stadt Münster) 955
Mieten für Betriebs- und Geschäftsausstattung 69
Mieten für immaterielle Vermögensgegenstände 2.612
Wartungsaufwendungen für Betriebs- und Geschäftsausstattung 300
Wartungsaufwendungen für immaterielle Vermögensgegenstände 7.395
Summe sonstige finanzielle Verpflichtungen je Jahr 11.331
3.5.4 Honorar des Abschlussprüfers
Das für das Berichtsjahr als Aufwand erfasste Honorar unseres Abschlussprüfers, die Dr. Mer-
schmeier + Partner GmbH, Münster, entfällt im Berichtsjahr in voller Höhe auf Abschlussprüfungsleis-
tungen und beträgt 19.370,00 € (Vorjahr: 26.890,76 €). Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten
die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Prüfung nach § 53 Haushalts-
grundsätzegesetz (HGrG).
3.5.5 Gesamtabschluss der Stadt Münster
Die citeq wird in den Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2023 einbezogen.
3.5.6 Organe und Aufwendungen für Organe
Betriebsleitung
Der Betriebsleiter der citeq ist Herr Holger Nauendorff.
Die Gesamtbezüge der Betriebsleitung betrugen im Jahr 2023 insgesamt 95.092,45 €. Der Betriebs-
leiter Herr Nauendorff wurde im Berichtsjahr als Beamter von Januar bis März nach der Besoldungs-
gruppe A15 und von April bis Dezember nach A16 Landesbesoldungsordnung NRW vergütet. Erfolgs-
bezogene Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung waren in der Vergütung
nicht enthalten.
Für ehemalige Mitglieder der Betriebsleitung und eine Hinterbliebene wurden an Pensionen
167.025,72 € aufgewendet. Für diesen Personenkreis bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe
von 1.237.456,00 €.
Betriebsausschuss
Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhalten keine Vergütungen von der citeq.
Der Betriebsausschuss wurde im Jahr 2023 in acht öffentlichen und acht nicht öffentlichen Sitzungen
von der Betriebsleitung über die Entwicklung der citeq und alle wichtigen Angelegenheiten unterrich-
tet. Dabei hat er Entscheidungen im Rahmen seiner Zuständigkeiten getroffen.
13
Der Betriebsausschuss setzt sich am 31.12.2023 wie folgt zusammen (RH = Ratsherr, RF =
Ratsfrau):
Ordentliche Mitglieder
Ratsmitglieder bzw. Sachkundige Bürger*innen
Stellvertretende Mitglieder
Ratsmitglieder bzw. Sachkundige Bürger*innen
1. RH Stefan Weber, IT-Unternehmens-
berater, Vorsitzender 1. RH Dr. Martin Lücke, Tierarzt
2. RH Stefan Leschniok, Rechtsanwalt 2. Philip Neumann, Geschäftsführer
3. RH Jan Gebker, Geschäftsführer / Verwal-
tungsleiter
3. Nadine Tenhagen, Social Media Manage-
rin
4. RH Albert Wenzel, Student
2. stellv. Vorsitzender
4. Joanna Delicaris, Wissenschaftliche
Mitarbeiterin
5. RH Otto Reiners, Referatsleiter 5. Fabian Müller, wissenschaftlicher
Mitarbeiter
6. Beate Rottkemper, Referentin für Soziale
Innovation und Digitalisierung 6. RF Dr. Annika Bürger, Informatikerin
7. RF Sandra Beer, Wirtschaftspsychologin
stellv. Vorsitzende 7. RH Marius Herwig, Student
8. Carsten März, Bereichsleiter 8. Ricarda Holthaus, Studentin
9. Maximilian Kemler, Geschäftsführer 9. Paavo Czwikla, Student
Beratendes Mitglied gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 ff. GO NRW: Franziska Everinghoff, SAP Senior Pro-
fessional, Michael Drüppel, Rentner
Beratende Mitglieder des Zentralausschusses für den Betriebsausschuss:
Herr Klaus Volmer (Stadt Coesfeld) und Herr Bürgermeister Carsten Grawunder (Stadt Drensteinfurt).
Zentralausschuss
Der Zentralausschuss entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten für den ÖrV-Bereich, u. a.
über Umlagen, Produkte und deren Preise. Er hat im Jahr 2023 zweimal getagt.
Mitglieder:
Alle Hauptverwaltungsbeamten der im Rahmen der öffentlich-rechtlichen-Vereinbarung beteiligten Ko-
operationspartner (Stimmanteil in Höhe des Finanzierungsanteils des Vorjahres).
Arbeitsausschuss
Der Arbeitsausschuss bereitet im Wesentlichen die Beschlüsse und Empfehlungen des Zentralaus-
schusses vor. Er hat im Jahr 2023 viermal getagt.
Mitglieder:
Jeweils eine Dienstkraft der für IT-Aufgaben zuständigen Organisationseinheit der Kooperations-
partner (Stimmanteil in Höhe des Finanzierungsanteils des Vorjahres).
14
3.5.7 Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Betriebsleitung schlägt vor, das Jahresergebnis in Höhe von 1.807.879,55 € wie folgt zu verwen-
den:
Einstellung eines Betrags in Höhe von 329.037,82 € (Zinsen Pensionsforderung) in die Ge-
winnrücklage,
Ausschüttung eines Betrages in Höhe von 1.478.841,73 € an die Stadt Münster.
3.5.8 Nachtragsbericht
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung einge-
treten.
Münster, den 31.03.2024
citeq
gez.
Holger Nauendorff
15
4 Anlagennachweis
Anlagennachweis der citeq - Informations-Technologie für Kommunen Posten des Anlage-vermögens Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Kennzahlen Anfangsbe-stand 01.01.2023 Zugang 2023 Abgang 2023 Umbu-chungen 2023 Endstand 31.12.2023 Anfangsbe-stand 01.01.2023 Zugang (d.h. Ab-schreibungen im WJ 2023) Abgang (d.h. ange-sammelte Ab-schreibungen auf die in Spalte 4 aus-gewiesenen Beträge) Endstand 31.12.2023 Restbuchwerte am Ende des WJ Restbuchwerte am Ende des vorangegange-nen WJ Durch-schnittl. Ab-schrei-bungs-satz Durch-schnittl. Rest-buch-wert € € € € € € € € € € € v.H. v.H. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 I. Immaterielle Vermögens-ge-genstände 1. Entgeltlich er-worbene Soft-ware 21.736.414,05 1.265.706,14 97.884,45 9.929,36 22.914.165,10 19.876.569,05 1.560.573,50 97.884,45 21.339.258,10 1.574.907,00 1.859.845,00 2. Geleistete An-zahlung 19.929,36 26.228,49 0,00 -9.929,36 36.228,49 0,00 0,00 0,00 0,00 36.228,49 19.929,36 Summe immaterielle Vermögensgegen-stände 21.756.343,41 1.291.934,63 97.884,45 0,00 22.950.393,59 19.876.569,05 1.560.573,50 97.884,45 21.339.258,10 1.611.135,49 1.879.774,36 6,80 7,02 II. Sachanlagen 1. Fahrzeuge 142.771,77 26.488,00 0,00 0,00 169.259,77 130.724,77 7.509,00 0,00 138.233,77 31.026,00 12.047,00 2. Betriebs- und Geschäftsaus-stattung 22.985.561,45 3.487.963,74 2.917.007,29 2.426,54 23.558.944,44 16.531.583,45 3.296.916,93 2.852.463,94 16.976.036,44 6.582.908,00 6.453.978,00 3. Anlagen im Bau 22.374,06 0,00 1.443,67 -2.426,54 18.503,85 0,00 0,00 0,00 0,00 18.503,85 22.374,06 Summe Sachanlagen 23.150.707,28 3.514.451,74 2.918.450,96 0,00 23.746.708,06 16.662.308,22 3.304.425,93 2.852.463,94 17.114.270,21 6.632.437,85 6.488.399,06 13,92 27,93 III. Finanzanlagen 1. Beteiligungen 1.000,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 2. Wertpapiere des Anlagevermö-gens 32.052.956,42 1.635.234,30 0,00 0,00 33.688.190,72 0,00 0,00 0,00 0,00 33.688.190,72 32.052.956,42 Summe Finanzanla-gen 32.053.956,42 1.635.234,30 0,00 0,00 33.689.190,72 0,00 0,00 0,00 0,00 33.689.190,72 32.053.956,42 0,0 100,0 Gesamtsumme 76.961.007,11 6.441.620,67 3.016.335,41 0,00 80.386.292,37 36.538.877,27 4.864.999,43 2.950.348,39 38.453.528,31 41.932.764,06 40.422.129,84 6,05 52,16
16
5 Lagebericht
5.1 Grundlagen und Rahmenbedingungen
Die citeq, mit Sitz in Münster, ist eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster. Das
Stammkapital beträgt 200.00 0,00 €. Es gilt die Betriebssatzung der Stadt Münster für die „citeq“ in
der Fassung vom 14.12.2000 und der 5. Änderungssatzung vom 20.09.2018.
Gegenstand der Einrichtung ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstech-
nologie (IT) einschließlich der Kommunikationstechnologie für die Stadt Münster, die übrigen Koope-
rationspartner der ÖrV und sonstigen Kunden im Rahmen des § 107 der Gemeindeordnung Nord-
rhein-Westfalen (GO NRW).
Zweck der Einrichtung einschließlich etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe ist die Optimierung des kom-
munalen Leistungsangebots für Bürger*innen durch eine bedarfsorientierte Erbringung von IT-
Dienstleistungen für die Stadtverwaltung Münster, für die städtischen Schulen im Rahmen des Medi-
enentwicklungsplans (MEP) und die übrigen Kooperationspartner der ÖrV. Der Betriebszweck ist im
Rahmen der gesamtstädtischen Zielsetzung der Stadt Münster und unter Beachtung einer wirtschaft-
lichen Leistungserbringung zu erfüllen.
Die Dienstleistungen der citeq umfassen Produkte, Projekte und Einzelmaßnahmen. Der Oberbürger-
meister regelt die Zusammenarbeit zwischen den Ämtern und Einrichtungen der Verwaltung mit der
citeq.
5.2 Organisationsstruktur / Standorte / IT-Infrastruktur
Die citeq ist gemäß dem Dezernatsverteilungsplan der Stadt Münster dem Dezernat I für Personal,
Organisation, Ordnung, Feuerwehr und IT zugeordnet. Der Geschäftsbetrieb ist verteilt auf die Stand-
orte an der Scheibenstraße 109 und am Höfflingerweg 1.
Die citeq betreibt ihre IT-Systeme aus Verfügbarkeitsgründen in mehreren Data-Centern an unter-
schiedlichen Standorten. Server, Datenspeicher, Robotersysteme etc. sind dabei so auf die Data-
Center verteilt, dass der städtische IT-Betrieb auch dann noch - zumindest zu großen Teilen - auf-
rechterhalten werden kann, wenn eines der Data-Center ausfallen sollte.
Die einzelnen Data-Center sind gegen Überhitzung durch redundant ausgelegte Klimaanlagen und
bei Stromausfall durch Netzersatzanlagen (NEA) abgesichert. Dabei sichern die teils gemeinsam mit
der Feuerwehr und dem Amt für Immobilienmanagement (AfIM) konzipierten NEA nicht nur die Data-
Center ab, sondern darüber hinaus noch Büros mit mehreren Dutzend Endgeräten, die im Falle eines
stadtweiten Stromausfalls (Blackout) als Notfall-Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.
Das überwiegend aus citeq-eigenen Glasfaserkabeln bestehende städtische Datennetz verbindet die
Data-Center und mehr als 200 städtische Dienstgebäude, Schulen, KiTas, Feuerwachen usw. Es ist
so robust konzipiert, dass der IT-Betrieb in einem Standort häufig selbst dann in kurzer Zeit wieder-
hergestellt werden kann, wenn eine Leitung ausfällt (z. B. weil ein Lichtwellenkabel bei Baggerarbeiten
durchtrennt wurde). Intelligente Netzwerk-Komponenten überwachen das Netz laufend und schalten
bei erkannten Störungen teils automatisch auf alternative Leitungswege um.
Die Infrastruktur berücksichtigt damit die IT-Verfügbarkeit über die gesamte IT-Wertschöpfungskette:
vom Data-Center über die Gebäude- und Hausnetze bis hin zu den (Notfall-)Arbeitsplätzen in den
städtischen Gebäuden und ermöglicht so einen sicheren und gemäß Bundesamt für IT-Sicherheit zer-
tifizierten IT-Betrieb.
17
5.3 Umweltverträglichkeitsanforderungen
In ihrem Handeln berücksichtigt die citeq neben der Wirtschaftlichkeit, Benutzerfreundlichkeit und Ver-
fügbarkeit auch die Umweltverträglichkeit. Bei ihren Beschaffungen beachtet sie das allgemeine
Vergaberecht und die städtischen Geschäftsanweisungen für Ausschreibungen und Vergaben (GA
AV und citeq AVR), in denen unter anderem die Berücksichtigung von Klima- und Umweltstandards
vorgegeben wird.
Gem. Ziffer 3.8.1 der GA AV sind bei allen Vergaben der Stadt Münster umweltverträgliche bzw. um-
weltfreundliche Eigenschaften von Produkten und Verfahren zu berücksichtigen. Die haushaltsrecht-
lichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit schließen eine nachhaltige Beschaffung
nicht aus, selbst wenn diese teurer ist.
Neben den gesetzlichen Belangen zum Umweltschutz sind zusätzlich die Beschlüsse des Rates, der
Fachausschüsse und die Verwaltungsverfügungen zu beachten.
Die citeq fordert bei der Beschaffung von Hardware grundsätzlich u.a. folgende Zertifikate ein:
o RoHS-Konformität 2011/65/EU und gem. dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rück-
nahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)
sowie die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
Hierbei handelt es sich um Bestimmungen für die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen
Stoffen in Elektro- und Elektrotechnikgeräten, um einen Beitrag zum Schutz der menschlichen Ge-
sundheit und der Umwelt einschließlich der umweltgerechten Verwertung und Beseitigung von
Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu leisten.
o Mindestens TCO Certified Generation 8 for Displays in Verbindung mit TEC-Wert (Typical
Energy Consumption) in Kilowattstunden pro Jahr gemäß Definition der ENERGY STAR Pro-
gram Requirements for Displays Version 8.0
Der TEC-Wert für Multimediabildschirme garantiert folgende Eigenschaften: Emissionen (Reduzie-
rung magnetischer und elektrischer Felder), niedriger Energieverbrauch im Standby-Modus, Vorbe-
reitung für das Recycling.
In besonderen Fällen, beispielsweise bei der Beschaffung von Servern, Druckern und Kopierern, wird
der Stromverbrach explizit abgefragt und bewertet. So wird der gesamte Stromverbrauch über die
Nutzungsdauer des Gerätes unter Berücksichtigung realistischer Einsatzszenarien berechnet und mit
dem aktuellen Strompreis monetär bewertet. In der vergaberechtlichen Bewertung werden die so er-
mittelten Stromkosten über die Gesamtnutzungsdauer auf den Angebotspreis addiert. Die Energieef-
fizienz ist damit ein überdurchschnittliches Vergabekriterium.
Neben der umweltgerechten Neubeschaffung von Geräten setzt die citeq bereits bei der Planung und
beim Einsatz der Technik auf Ressourcenschonung. So verfolgt die citeq die Möglichkeiten zur Ener-
gieeinsparung im Bereich Kühlung der IT-Geräte im Data Center. Innovative und energiesparende
Konzepte wie Kalt- und Warmgang-Einhausungen werden bei Neu- oder Umbauplanungen favorisiert
und verfolgt. Es werden Präzisionsklimageräte zur Klimatisierung vorgesehen und verwendet, die über
eine Sensorik verfügen, um einen optimalen Luftaustausch zu regeln und damit Energie einzusparen.
Ferner werden Klimasysteme eingesetzt, die einen möglichst hohen Anteil an sogenannter „Freier
Kühlung“ ermöglichen, um die Außenluft zur Kühlung mit heranzuziehen. Der Handlungsspielraum der
citeq ist hier auf Marktrecherche, Informationsweitergabe und Anforderungsdefinition beschränkt, da
die Umsetzung und Ausführung in der Verantwortung des AfIM liegt.
Die Klimatisierung im Rechenzentrum ist dabei ein wichtiger Faktor. Hier wird regelmäßig auf die rich-
tige Raumtemperatur geachtet, denn je niedriger die Temperatur desto höher der Energiebedarf. Wei-
terhin wird im Rechenzentrum durch Verkabelungsinfrastrukturmaßnahmen stromverbrauchende ak-
tive Netzwerktechnik eingespart.
18
Für das Jahr 2026 ist ein weiterer großer Schritt in Richtung „Green-IT“ durch Verlagerung eines der
Rechenzentren der citeq in das Datacenter Münster-Osnabrück geplant.
Die von der citeq eingesetzte energieeffiziente IT spart Stromkosten. Weil neuere Technik zumeist
energieeffizienter ist, werden alle älteren IT-Systeme regelmäßig ersetzt.
Die citeq plant die Ausstattung ihrer Netzwerkräume bedarfsgerecht und sorgt für ressourcenscho-
nende Netzwerkinstallationen. Nur wirklich benötigte Datendosen werden geschaltet, so dass die
Netzwerk-Switche optimal geplant und belegt werden können.
Auch auf zusätzliche Büro-Switche wird verzichtet, Endgeräte werden möglichst über zentrale Switche
angebunden, so werden die vorhandenen Ressourcen besser ausgenutzt und weitere Stromverbrau-
cher vermieden.
Die citeq setzt die PoE Technik (Power over Ehernet) ein. Ein PoE-Switch versorgt IP-Geräte wie
Telefone und Access Points mit Strom. Er nutzt dafür dasselbe Ethernet-Kabel, über das auch die
Daten übertragen werden. So werden weniger Stromkabel benötigt und gleichzeitig wird weniger
Strom verbraucht.
Seit Jahren forciert die citeq den Breitbandausbau mit dem Ziel, dezentrale Server-Systeme und TK-
Systeme zu zentralisieren. Die Zentralisierung ermöglicht weiterhin, dezentrale IT-Systeme in den Au-
ßenstandorten abzubauen. Durch diese Maßnahmen - die gemeinsame Nutzung zentraler Dienste,
Daten- und Telefonleitungen - konnte der Stromverbrauch in vielen städtischen Einrichtungen in den
letzten Jahren bereits reduziert werden. Die citeq sieht in diesem Vorgehen ein großes Energieein-
sparpotential und arbeitet stetig daran, das städtische Glasfasernetz weiter auszubauen.
5.4 Geschäftsmodell
Die citeq hat die Doppelrolle als Querschnittseinrichtung der Stadt Münster und gleichzeitig als exter-
ner Dienstleister für weitere Behörden und stellt damit eine Besonderheit unter den kommunalen IT-
Dienstleistern in Deutschland dar.
Innerhalb der Stadt Münster nimmt die citeq im Jahr 2023 sowohl die Funktionen der IT-Steuerung als
auch der IT-Dienstleisterin ein. Im Jahr 2024 wird die Funktion der IT-Steuerung schrittweise auf das
Personal- und Organisationsamt der Stadt Münster verlagert.
Kunden der citeq innerhalb der Stadt Münster sind alle Ämter und Einrichtungen innerhalb der Ver-
waltung sowie die städtischen Schulen. Die citeq nimmt für die Stadt Münster die Rolle der Gigabit-
und der Mobilfunkkoordination wahr.
Als externer IT-Dienstleister ist die Stadt Münster seit dem 01.01.2019 mit 28 umliegenden Kreis-,
Stadt- und Gemeindeverwaltungen über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung verbunden und er-
bringt im Rahmen des Leistungsaustauschs im Zweckverband KDN für 400 weitere Behörden IT-
Leistungen.
Von der Doppelrolle der citeq als dienstleistende Querschnittseinrichtung und als externer Dienstleis-
ter profitieren sowohl die Stadt Münster als auch ihre ÖrV-Partner in vielfältiger Hinsicht.
19
5.5 Externe Einflussfaktoren auf das Geschäft
Auch im Jahr 2023 haben stellenweise Probleme in den weltweiten Lieferketten zu Verzögerungen im
laufenden Betrieb und in Projekten geführt und erforderten laufend Gegenmaßnahmen.
Das Risiko von Cyber-Angriffen gegenüber Kommunen und ihren kommunalen IT-Dienstleistern ist
weiter angestiegen. Mehr als 100 Kommunen in NRW waren von den Auswirkungen eines erfolgrei-
chen Cyber-Angriffs einer Hacker-Gruppierung betroffen. Diese Entwicklung bestätigt im Nachhinein
die vor mehr als zehn Jahren getroffene Entscheidung der citeq, das eigene IT-Sicherheitsniveau
systematisch durch Einrichtung eines IT-Sicherheitsmanagementsystems mit nachfolgender Zertifi-
zierung nach ISO 27001 nach BSI-Grundschutz weiterzuentwickeln.
Eine umfassende Sicherheit ist auf diesem Weg jedoch auch nicht zu erzielen. Daher werden sowohl
innerhalb der Stadt Münster als auch im ÖRV-Verbund die bereits laufenden Anstrengungen im Be-
reich der Vorbereitungen für eine Notfallbewältigung durch IT-Ausfälle fortgeführt und sogar intensi-
viert.
Die schon länger angespannte personelle Situation der citeq konnte im Jahr 2023 durch gemeinsame
Anstrengungen mit dem Personal- und Organisationsamtes weiter verbessert werden. Breit angelegte
Veränderungsprozesse in der citeq tragen darüber hinaus dazu bei, dass die Stadt Münster, insbe-
sondere die citeq, zunehmend als attraktiver Arbeitgeber für IT-Fachkräfte wahrgenommen wird.
5.6 Geschäftsbereichsübergreifende Entwicklung
5.6.1 Informationssicherheitsmanagement in der citeq
Die citeq betreibt ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) gemäß ISO 27001 auf
Basis der IT-Grundschutz-Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Im Februar 2020 hat die Zertifizierungsstelle des BSI der citeq das „ISO 27001-Zertifikat auf Basis von
IT-Grundschutz“ erteilt. Gegenstand dieses Zertifikates sind die organisatorischen Prozesse, Daten
und Informationen, Anwendungen, Netzwerkkomponenten, IT-Systeme und die Infrastrukturkompo-
nenten, die für den Rechenzentrums-Basisbetrieb erforderlich sind.
Nach dem Abschluss des dreijährigen Zyklus der Erst-Zertifizierung befindet sich die citeq zurzeit im
Prozess der Re-Zertifizierung. Der zertifizierungsrelevante IT-Verbund wurde im Vergleich zur Erst-
Zertifizierung um den Teilnehmer-Anschluss (VN TNA) für das Netz des Bundes und Fachanwendun-
gen zur Internetbasierten Fahrzeugzulassung erweitert.
Das Audit zur Re-Zertifizierung wurde im November 2023 abgeschlossen. Der Bescheid des BSI wird
im ersten Quartal 2024 erwartet.
Der Betrieb des Verfahrensmoduls „i-Kfz Stufe 4“ für die internetbasierte Fahrzeugzulassung erfordert
die Erfüllung besonderer Sicherheitsanforderungen des KBA. Die citeq ist über den 31.12.2023 hinaus
für i-Kfz Stufe 4 freigeschaltet. Im ersten Quartal 2024 sind ergänzende Härtungsmaßnahmen vorge-
sehen. Bei erfolgreicher Umsetzung ist anschließend der unbefristete Regelbetrieb von Stufe 4 i-Kfz
sichergestellt.
Bereits im Vorjahr erforderte die Bedrohungslage durch Cyberkriminalität eine besondere Beachtung
durch den gesamten Rechenzentrumsbetrieb der citeq. Im Jahr 2023 hat sich die Situation nochmals
erheblich verschärft. Besonders bedeutsam und alarmierend war der Ransomware-Angriff auf den IT-
Dienstleister Südwestfalen-IT (SIT). Die SIT ist ein Zweckverband der südwestfälischen Kommunen
mit Sitz in Hemer und Siegen, der als Dienstleister die IT für 72 Kommunen betreibt. Die räumliche
Nähe und die vergleichbare Organisation der SIT führte zu weiteren ergänzenden Sicherheitsmaß-
nahmen bei der citeq.
Die Sensibilisierung für die Thematik IT-Sicherheit und Notfallvorsorge ist in den Verwaltungen der
Stadt Münster und der Kommunen des ÖrV-Verbundes insgesamt erheblich gestiegen. U.a. auch
deswegen wurde das Team für das IT-Sicherheitsmanagement der citeq im Jahr 2023 nochmals per-
sonell verstärkt.
20
5.6.2 Gigabitkoordination für die Stadt Münster
Auch in der Stadt Münster hat der von Bund und Land NRW geförderte, eigenwirtschaftliche Glasfa-
serausbau einen hohen Stellenwert. In diesem Zusammenhang ist die citeq vor Jahren personell ver-
stärkt worden und seitdem mit der Koordination der stadtweiten Gigabitaktivitäten betraut. Dies bein-
haltet u.a. die Vernetzung der Akteure der Dienste-Anbieter, der Stadt sowie der Unternehmen bei
gleichzeitiger Einbeziehung der Interessen der Bürgerschaft. Über das Kooperationsprojekt zwischen
der Deutschen Telekom und den Stadtwerken Münster werden bis zum Jahr 2030 rund 160.000 Müns-
teraner Haushalte mit einem direkten Glasfaseranschluss versorgt.
Zusätzlich zu den eigenwirtschaftlichen Ausbaumaßnahmen werden in den Außenbezirken und Ge-
werbegebieten Förderprogramme von Bund und Land eingesetzt, um die flächendeckende Versor-
gung mit Glasfaser im Stadtgebiet Münster zu erreichen.
o Glasfaserausbau in den Gewerbegebieten von Münster
Münster strebt danach, sämtliche Gewerbe- und Industriegebiete mit einer zukunftsfähigen
Gigabit-Infrastruktur zu versehen, die nachhaltig und leistungsstark ist. Um dieses Ziel zu er-
reichen, beschloss der Rat am 11. Dezember 2019 in Vorlage V/0716/2019, die unterversorg-
ten Gewerbegebiete mithilfe des Förderprogramms "Sonderaufruf Gewerbegebiete" von Bund
und Land flächendeckend mit Glasfaser auszubauen. Im November 2021 begann die Stadt
Münster gemeinsam mit NDIX und Vodafone Deutschland mit dem Ausbau in mehreren Ge-
werbegebieten. Die Arbeiten stehen kurz vor dem Abschluss und sind bis Ende 2023 zu 80%
fertiggestellt. Das letzte Ausbaucluster (Kleimannbrücke/Schiffahrter Damm) wird voraussicht-
lich im Sommer 2024 abgeschlossen sein. Danach erfolgt die Einreichung des Endverwen-
dungsnachweises bei Bund und Land NRW.
o Glasfaserausbau in den unterversorgten „White Spots“
Die Stadtwerke Münster erhielten im Sommer 2020 den Auftrag, rund 2000 Wohnadressen im
Außenbereich der Stadt sowie etwa 100 Gewerbeadressen mit Glasfaser zu versorgen. Dieses
Ausbauprojekt wird maßgeblich durch Fördergelder des Bundes (50%) und des Landes (40%)
finanziert. Die Tiefbauarbeiten im südlichen Teil von Münster, in Hiltrup und Amelsbüren (Clus-
ter 4, 5 und 6), sind nahezu abgeschlossen. Gleichzeitig laufen die Ausbauarbeiten in Wolbeck
(Cluster 10) und Handorf (Cluster 8). Anfang 2024 sollen die Tiefbauarbeiten in Amelsbüren,
Roxel und Nienberge (Cluster 1, 2 und 7) beginnen. Das Ausbauprojekt wird voraussichtlich
Ende 2024 komplett abgeschlossen sein.
o Das Graue Flecken-Förderprogramm
Nach Abschluss aller derzeit laufenden und angekündigten privatwirtschaftlichen Ausbaupro-
jekte wird es aufgrund erschwerter Bedingungen nicht möglich sein, sämtliche Adressen im
Stadtgebiet Münster mit einem Glasfaseranschluss zu versorgen. Zur genauen Ermittlung der
betroffenen Adressen wurde ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Hierbei wurden
sämtliche Telekommunikationsanbieter in der Region aufgefordert, ihre bestehenden oder ge-
planten Ausbaumaßnahmen für die nächsten drei Jahre zu dokumentieren.
Insbesondere im Hinblick auf weiteren geplanten eigenwirtschaftlichen Ausbau konnten etwa
1.600 Adressen identifiziert werden, die in den kommenden drei Jahren voraussichtlich nicht
durch ein Glasfasernetz mit einer Mindestgeschwindigkeit von 500 Mbit/s im Download und
200 Mbit/s im Upload erschlossen werden. Diese Adressen erfordern eine Erschließung durch
das Graue-Flecken Förderprogramm. Am 04.10.2023 wurde daher ein Förderantrag gemäß
der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes für diese Adressen gestellt. Der vorläufige Zuwendungs-
bescheid vom 27.11.2023 in Höhe von 29.688.784 Euro (Wirtschaftlichkeitslücke) bestätigte
offiziell die Bewilligung des Förderantrags der Stadt Münster.
21
5.6.3 Digitalisierung
o OZG-Umsetzung
Die Münsteraner OZG-Umsetzung der citeq setzt auf einen Mix aus nachgenutzten, standar-
disierten Lösungen sowie Eigenentwicklungen. Dabei fokussiert sie zuvorderst die bundesweit
nach Relevanz ermittelten TOP100-OZG-Leistungen aus Bürger-, Unternehmens- und Ver-
waltungssicht. Dies entspricht der gängigen Praxis auf Landes- und Bundesebene.
Bezogen auf die Umsetzung der TOP100-OZG-Leistungen ist zum Ende des Jahres 2023 ein
Umsetzungsgrad von 97% erreicht worden. Über die TOP100-Leistungen hinaus wurden 63
weitere OZG-Lösungen in der Stadtverwaltung Münster eingeführt, da zusätzlich sowohl nach-
nutzbare EfA-Leistungen als auch Formularlösungen (nachgenutzt sowie Eigenproduktion) zur
Verfügung gestellt werden konnten.
Für das Jahr 2024 wurde eine Strategie zur Fortführung der OZG-Umsetzung entwickelt, deren
Umsetzung noch vom VV und der neuen IT-Steuerung formal beschlossen werden muss.
o DMS-Programm
Im Sinne der ursprünglichen DMS-Programmdefinition liegt das Programm fast im Plan. Er-
reicht wurde dies durch Effizienzgewinne, die durch zunehmende Standardisierung von Tech-
nik & Prozessen und zunehmende Wiederverwendbarkeit realisiert werden.
Eine wichtige Rolle spielt dabei der Einsatz der von der citeq entwickelten, hoch standardisier-
ten Allgemeinen E-Akte Münster (AEAM) in der Münsteraner Stadtverwaltung. Mit der AEAM
können jährlich etwa sechs Ämter oder Einrichtungen mit einer E-Aktenlösung versorgt wer-
den. Parallel dazu wird auch die Einführung von E-Fachakten fortgesetzt, so dass in Summe
eine stetig wachsende Versorgung mit E-Akten-Lösungen zu verzeichnen ist.
Zum Ende des Jahres 2023 waren in der Münsteraner Verwaltung ca. 62% der geplanten
DMS-Arbeitsplätze (basierend auf der vorgegebenen 70%-Abdeckung) mit E-Akten ausgestat-
tet.
22
6 Wirtschaftsbericht
6.1 Branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat sich fortgesetzt. Die NRW-Kommunen werden bereits
heute von einer immer kleiner werdenden Anzahl deutlich größerer IT-Dienstleister versorgt. Gleich-
zeitig hat sich der Leistungsaustausch bei der Bereitstellung komplexer Fachanwendungen zwischen
den IT-Dienstleistern intensiviert; der Trend geht hier zum Fachrechenzentrum.
Die kommunalen Spitzenverbände NRW haben Ende 2022 gemeinsam einem Beratungskonsortium
den Auftrag erteilt, gutachterlich Empfehlungen zur Konsolidierung der kommunalen IT in NRW zu
unterbreiten. Diese Entwicklung hat die citeq in ihrem laufenden Strategieprozess berücksichtigt.
6.2 Geschäftsverlauf
Im Jahr 2023 konnten im Bereich der Digitalisierung der Stadt Münster große Fortschritte erzielt wer-
den. In Umsetzung der bestehenden Digitalisierungsstrategie hat die citeq mit ihren Kunden in der
Verwaltung konsequent die verschiedenen priorisierten Handlungsfelder der Digitalisierung durch Pro-
gramme und Projekte bzw. durch betriebliche Weiterentwicklung bearbeitet. Schwerpunkte bildeten
dabei die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen für Bürger*innen und Unternehmen, die weitere
Einführung von elektronischen Akten an den Verwaltungsarbeitsplätzen, der Ausbau der Werkzeuge
für die digitale Zusammenarbeit sowie die zunehmende Ausstattung der Beschäftigten in der Verwal-
tung mit Endgeräten, die es das mobile Arbeiten ermöglichen.
Die Leistungen im Umfeld der ÖRV-Zusammenarbeit konnten weiter ausgebaut werden. Hier sind
beispielhaft die sehr positiven Entwicklungen im Produktumfeld von Infoma newsystem sowie der
funktionale Ausbau der VOIS-Plattform mit ihren Modulen und Anwendungen zu nennen.
Der Bereich der IT an Schulen entwickelt sich weiterhin sehr gut. Im Jahr 2023 hat die citeq gemein-
sam mit dem Amt für Schulen und Weiterbildung ihr Leistungsangebot in dem ersten Berufskolleg der
Stadt Münster erfolgreich einführen dürfen.
Im Zukunftsprozess der citeq, einem breit angelegten Veränderungsprozess, der sich sowohl auf die
citeq als auch auf die IT-Service- und –Steuerungsprozesse in der Stadt Münster bezieht, konnten in
allen wesentlichen Handlungsfeldern wichtige Weichenstellungen vorgenommen werden.
6.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die Bilanzsumme zum 31.12.2023 beläuft sich auf 74.136 T€ und ist damit um 983 T€ höher als zum
31.12.2022. Der Anstieg der Bilanzsumme ist hauptsächlich bedingt durch die Erhöhung der Finanz-
anlagen. Wie im Vorjahr kam es auch im Berichtsjahr zu einer Bilanzverlängerung aufgrund einer
Termingeldanlage über die Jahreswende über 12.899 T€ (Vorjahr: 13.598 T€).
Im Jahr 2023 wurden Investitionen in Höhe von 6.441 T€ vorgenommen und durch Eigenmittel und
Kassenkredite finanziert. Davon entfallen auf Finanzanlagen 1.635 T€, die im Wesentlichen zur Rück-
deckung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen erworben wurden. Die verbleibenden 4.806 T€
verteilen sich auf Softwareprodukte (1.266 T€), Rechnersysteme (1.362 T€), Monitore, Drucker und
sonstige DV-Peripherie (531 T€), Netztechnik (945 T€), Telekommunikationstechnik (162 T€), Tech-
nische Ausstattung (26 T€), PKW (27 T€) und geringwertige Vermögensgegenstände in Form von
Trivialsoftware sowie Netz- und TK-Technik (insgesamt 461 T€) und Anzahlungen auf Softwarepro-
dukte (26 T€). Den Investitionen stehen Abschreibungen in Höhe von 4.865 T€ gegenüber.
Das Umlaufvermögen verringerte sich um 1.221 T€ auf 28.970 T€, insbesondere aufgrund niedrigerer
Forderungen an die Stadt Münster, die u.a. auch die zuvor erwähnte kurzfristige Termingeldanlage
enthalten.
Das Eigenkapital zum 31.12.2023 in Höhe von 13.429 T€ (Vorjahr: 12.881 T€) deckt 18,1 % der Bi-
lanzsumme (Vorjahr: 17,6 %). Im Vergleich zur Bilanzsumme stieg das Eigenkapital leicht überpro-
portional. Bereinigt um die kurzfristige, bilanzverlängernde Termingeldanlage ergibt sich eine Eigen-
kapitalquote von 21,9 % (Vorjahr: 21,6 %) für das Berichtsjahr. Bei Einbeziehung der Sonderposten
aus Zuschüssen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens ändert sich die Eigenkapitalquote nicht.
23
Die Finanzlage der citeq ergibt sich aus der nachfolgenden, z. T. vereinfachten Kapitalflussrechnung:
Kapitalflussrechnung [T€] 2023 2022
Periodenergebnis 1.808 1.741
+ Abschreibungen 4.865 5.116 +/- Veränderung Pensionsrückstellungen 1.088 1.328
+/- Veränderung sonstige Rückstellungen & Steuerrückstellungen - 365 72
+/- Veränderung Vorräte, Forderungen & sonstige Vermögensgegenstände,
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten *1 - 888 192
+/- Veränderung Verbindlichkeiten, Sonderposten aus öffentlichen Zuschüs-
sen, Passive Rechnungsabgrenzungsposten *1 411 - 382
= Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit 6.919 8.066
-/+ Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle- und Sach-Anlagever-
mögen / Verluste aus Abgängen von Vermögensgegenständen - 4.740 - 4.723 - Auszahlungen für Investitionen in das Finanz-Anlagevermögen - 1.635 - 1.193
= Cash-Flow aus Investitionstätigkeit - 6.376 - 5.916 - Ergebnisabführung an die Stadt Münster - 1.260 - 500
= Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit - 1.260 - 500
= Zahlungswirksame Veränderung Finanzmittelfonds *2 - 717 1.650 + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 9.343 7.693
= Finanzmittelfonds am Ende der Periode 8.626 9.343
*1 Die kurzfristigen Tagesgeldanlagen über die Jahreswenden 2022/2023 und 2023/2024, die jeweils korrespondierend in
den Forderungen und Verbindlichkeiten zum 31.12.2022 bzw. 31.12.2023 ausgewiesen wurden, sind heraussaldiert worden.
*2 Der Finanzmittelfonds umfasst eigene liquide Mittel und die für die citeq auf städtischen Bankkonten geführte Liquidität.
Obwohl der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit um 1.147 T€ geringer ausfiel als im Jahr
2022, konnten die notwendigen und zukunftssichernden Investitionen wie im Vorjahr daraus finanziert
werden.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit hat aufgrund der höheren Ergebnisabführung an die Stadt
Münster im Berichtsjahr den Finanzmittelfonds mit 760 T€ stärker belastet als im Vorjahr.
Die zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds betrug in Summe -717 T€ und hat sich
gegenüber dem Vorjahr um 2.367 T€ verschlechtert. Die citeq ist daher weiterhin auf finanzielle Un-
terstützung der Stadt Münster angewiesen.
24
Die citeq erzielt Umsätze in den Bereichen Münster, ÖrV und MEP. Die Umsatzerlöse über alle Pro-
duktbereiche der citeq betragen im Berichtsjahr 40.447 T€ und waren damit um 1.985 T€ höher als im
Vorjahr. Die positive Abweichung erstreckt sich über alle wesentlichen Produktbereiche. Im Ergebnis
konnte für das Geschäftsjahr 2023 ein Überschuss von 1.808 T€ erzielt werden.
Die Herkunft des um 1.455 T€ höheren Jahresergebnisses im Vergleich zum Plan bereinigt um MEP
& ÖrV kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Der Vergleich zum Plan ist nur bedingt
aussagekräftig (Aufwendungen), da wie im Ist der Plan-Umsatz und das Plan-Ergebnis um die Ergeb-
nisse der Geschäftsbereiche MEP und ÖrV für einen Vergleich zu bereinigen sind:
Im Jahr 2023 konnten nicht alle geplanten Projekte umgesetzt werden. Daher liegen die Umsätze
unter dem Planniveau. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten einen Ertrag von 240 T€ aus der
Ausbuchung einer Lieferantenverbindlichkeit, für die die Verjährung eingetreten ist.
Der Personalaufwand liegt hauptsächlich aufgrund der unbesetzten Stellen um 3.954 T€ niedriger als
der Planwert. Im Materialaufwand führten Insbesondere die nicht abgerufenen externen Dienstleistun-
gen für Bereitstellung und Unterhaltung der Fachanwendungen zu einer positiven Abweichung von
1.997 T€ gegenüber dem bereinigten Plan. Die Abschreibungen unterschreiten den Planwert aufgrund
der im Geschäftsjahr nicht begonnenen Projekte. Das Zinsergebnis profitierte von der veränderten
Zinslandschaft und trug damit zu einer verbesserten Gesamtaufwandsposition bei.
In Summe konnte das Jahresergebnis im Vergleich zum bereinigten Plan um 1.455 T€ übertroffen
werden.
Alle nach dem Abschlussstichtag relevant gewordenen Ereignisse sind in angemessener Weise im
Jahresabschluss berücksichtigt.
6.4 Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
Ein Indikator für die Leistungsfähigkeit der citeq ist neben der Verfügbarkeit auch die Qualität der
angebotenen Produkte. Aufgrund der von der citeq mit den Kooperationspartnern gemeinsam betrie-
benen Weiterentwicklungen zeigt sich eine hohe Stabilität in den Kundenbeziehungen. Dieses ist auch
ein Anzeichen für wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Produkte.
Der durchschnittliche Personalbestand hat sich von insgesamt 199 Personen im Jahr 2022 (exkl. 8
Auszubildende) auf 220 Personen im Berichtsjahr (exkl. 10 Auszubildende) erhöht. In Vollzeitstellen
beschäftigt die citeq 211,61 Vollzeitäquivalente (VZÄ) per 31.12.2023. Daneben waren weitere 37,73
Stellen (VZÄ) zum Stichtag nicht besetzt, darin enthalten sind 4,82 VZÄ nicht zu besetzende Teilzeit-
anteile.
Die Nachhaltigkeits-Anstrengungen der citeq sind eingebettet in das Klimaschutzkonzept und die
Nachhaltigkeits-Strategie der Stadt Münster. Hinsichtlich dieser Aspekte verweisen wir auf unsere Er-
läuterungen zum Gliederungspunkt 5.3.
Angaben in T€ Plan 2023
Plan 2023
MEP & ÖrV
bereinigt
Ist 2023
Differenz
Ist/Plan
bereinigt
Umsatzerlöse 47.039 46.232 40.447 -5.785
sonstige betriebliche Erträge 120 120 463 343
Summe Erträge 47.159 46.352 40.910 -5.442
Materialaufwand 15.799 15.799 13.802 1.997
Personalaufwand 21.764 21.764 17.810 3.954
Abschreibungen 5.504 5.504 4.865 639
sonstige betriebliche Aufwendungen 1.678 1.678 1.738 -60
Zinsergebnis 1.225 1.225 847 378
Steuern 29 29 40 -11
Summe Aufwendungen 45.999 45.999 39.102 6.897
Jahresergebnis 1.160 353 1.808 1.455
25
7 Prognose-, Risiko- und Chancenbericht
7.1 Prognosebericht
Die citeq geht auf Grund ihrer Integration in die Stadt Münster als Hauptabnehmer der citeq-Leistun-
gen, der längerfristig angelegten Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern im Rahmen der be-
stehenden ÖRV und aufgrund des seit Jahren wachsenden Leistungsaustauschs innerhalb des
Zweckverbands KDN im Bereich der kommunalen Fachanwendungen für die nähere Zukunft von ei-
nem stabilen Kerngeschäft aus.
Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen haben gemeinsam ein Gutachten zur Ent-
wicklung von Empfehlungen für eine Neuausrichtung der kommunalen IT in NRW in Auftrag gegeben.
Die Beratungstätigkeit ist seitens der Firmen Kienbaum und Sopra Steria Anfang 2022 begonnen wor-
den.
Das beauftragte Gutachten liegt seit Ende 2023 mit einer Empfehlung zur schrittweisen Entwicklung
eines zentralen kommunalen IT-Dienstleisters in NRW vor und birgt noch intensiven Diskussions- und
Konzeptionsbedarf hinsichtlich der nächsten Schritte. Folgt die kommunale Gemeinschaft in NRW
diesen Empfehlungen, werden sich in den Folgejahren grundlegende Veränderungen im Leistungs-
portfolio der citeq ergeben.
Die citeq bereitet sich im Rahmen ihres Zukunftsprozesses auf diese Entwicklung in unterschiedlichen
Szenarien vor. Sie begrüßt und unterstützt das Gutachten, das unter anderem einen Beitrag zur Ver-
einfachung der kontinuierlich komplexer werdenden Rahmenbedingungen der kommunalen Informa-
tionstechnik leisten kann.
Darüber hinaus setzt die citeq auch im Jahr 2024, in enger Zusammenarbeit mit den Ämtern und
Einrichtungen der Stadt Münster und den kommunalen ÖRV-Partnern, ihren Veränderungsprozess
mit einer klaren Kundenorientierung konsequent fort.
7.2 Risikobericht
Die citeq hat auf Grund ihrer besonderen Verpflichtung zur Erhaltung des Vermögens und der Leis-
tungsfähigkeit (§10 EigVO NRW) und entsprechend den für Aktiengesellschaften geltenden gesetzli-
chen Bestimmungen ein Risikomanagementsystem aufgebaut. Ziel ist es bestehende und mögliche
Risiken für alle Betriebsbereiche zu identifizieren, zu bewerten und strategische Maßnahmen zur Re-
duzierung und Vermeidung von Risiken zu planen, umzusetzen und deren Umsetzung zu kontrollie-
ren.
Das Risikomanagement wurde fortgeschrieben und die erkennbaren Entwicklungen ausgewertet.
Bei allen IT-Maßnahmen wird berücksichtigt, dass die Bedeutung der IT, aber auch deren Gefährdun-
gen und damit auch die Anforderungen an die IT-Sicherheit in den letzten Jahren zugenommen haben
und weiter zunehmen werden. Dieser Aufwandsanstieg bezieht sich einerseits auf den zentralen IT-
Sicherheitsbereich der citeq, aber auch auf die in den Organisationsbereichen verantwortlichen und
operativ tätigen Mitarbeitenden im System- und Anwendungsbetrieb.
Auch wenn die citeq im Jahr 2023 in enger Zusammenarbeit mit dem Personal- und Organisationsamt
der Stadt Münster sehr erfolgreich IT-Fachkräfte gewinnen konnte, muss sie weiterhin systematisch
Maßnahmen entwickeln, um dem steigenden Fachkräftemangel begegnen zu können.
Auch die Rahmenbedingungen im kommunalen Umfeld sind gekennzeichnet durch eine steigende
Volatilität, Unsicherheit, Komplexität und Mehrdeutigkeit (siehe auch VUCA). Dies erfordert von der
citeq eine erhöhte Veränderungsbereitschaft und -fähigkeit.
26
7.3 Chancenbericht
Die unter 7.1 und 7.2 beschriebenen Entwicklungen nutzt die citeq, um sich gemeinsam mit ihren
Kunden strategisch neu zu positionieren. Die anstehende Digitalisierung der Verwaltungsprozesse bei
der Stadt Münster und den ÖrV-Partnern ist Aufgabe und Chance der citeq. Sie bietet für die kom-
menden Jahre Möglichkeiten, neue Anwendungen zu entwickeln, Dienstleistungen zu erbringen und
eine Ausweitung des bisherigen Betriebs im BSI-zertifizierten Rechenzentrum vorzunehmen. Die citeq
wird diese Chance nutzen und ihre Beiträge leisten.
Münster, den 31.03.2024
citeq
gez.
Holger Nauendorff
27
8 Organigramm
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Scheibenstraße 109
- Höfflingerweg 1
- Schiffahrter Damm
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0270/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.04.2024
- Erstellt
- 18.04.2024 11:37