Mandari Insight

V/0785/2022

Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zur Planänderung im Planfeststellungsverfahren für die Reaktivierung der SPNV WLE-Strecke Sendenhorst-Münster, Strecke 9213 von Bahn-km 14,370 bis Bahn-km 35,531

Vorlagen 10.01.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.03.2023, TOP 18

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

3853 Zeichen

V/0785/2022 
V/0785/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zur Planänderung im Planfeststellungsverfahren für 
die Reaktivierung der SPNV WLE-Strecke Sendenhorst-Münster, Strecke 9213 von Bahn-km 
14,370 bis Bahn-km 35,531 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   14.03.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   15.03.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   22.03.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   22.03.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster stimmt der offen gelegten Planänderung im Planfeststellungsverfahren für 
die Reaktivierung der SPNV WLE-Strecke Sendenhorst-Münster unter Berücksichtigung der 
als Anlage 1 beigefügten Stellungnahme (Stand 12.12.2022) zur Planänderung im Planfest-
stellungsverfahren für die Reaktivierung der SPNV WLE-Strecke Sendenhorst-Münster zu. 
 
 
Begründung: 
 
Im August 2020 fand die erste Auslegung im Zuge der Planfeststellung zur Reaktivierung der WLE 
Strecke statt. Die Planung zur Reaktivierung der SPNV WLE-Strecke Sendenhorst-Münster, Strecke 
9213 von Bahn-km 14,370 bis Bahn-km 35,531 m hat in der Zeit vom 24.08.2020 bis 23.09.2020 of-
fen ausgelegen. 
Die Stellungnahme der Verwaltung vom 10.11.2020 zur o.g. Planfeststellung wurde dem Rat der 
Stadt Münster in Form einer Beschlussvorlage (V/1063/2020) vorgelegt. 
 
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Reaktivierung des SPNV auf der WLE-Strecke hat 
die Vorhabenträgerin, die Westfälische Landes-Eisenbahn, auf Basis der bekannten Argumente un-
strittige Sachverhalte als Planungsänderungen in die bisherige Planung eingearbeitet und damit ein 
sogenanntes Deckblatt A erstellt. Das so ausgearbeitete Deckblatt wurde anschließend an die Be-
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Koops 
Telefon: 492-6590 
GKoops@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0785/2022 
zirksregierung Münster als zuständige Anhörungsbehörde überreicht. Da das Deckblatt Änderungen 
enthält, von denen ein nicht genau bestimmter Personenkreis betroffen ist, ist durch die Anhörungs-
behörde die Entscheidung getroffen worden, das Deckblatt in der Zeit vom 17.10.2022 bis zum 
16.11.2022 offenzulegen. Anschließend wird den von den Änderungen betroffenen Personen bis zum 
30.11.2022 die Gelegenheit gegeben, ihre Einwendungen an die Bezirksregierung Münster zu adres-
sieren, um so ihre Bedenken und Anregungen formell zum Gegenstand des Verfahrens zu machen. 
Die zu den ursprünglichen Planfeststellungsunterlagen (die in der Zeit vom 24.08.2020 bis zum 
23.09.2020 offenlagen) gemachten Einwendungen haben weiterhin Bestand. 
 
Die Bezirksregierung Münster führt aktuell auf Antrag der Westfälischen Landes Eisenbahn GmbH 
das Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 18ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. den §§ 
72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) 
durch. 
 
Die Verwaltung legt mit den in der Anlage 1 formulierten Einwendungen und Anregungen der beteilig-
ten Ämter ihre offizielle Stellungnahme zur offen gelegten Reaktivierung und somit zur Planänderung 
im Planfeststellungsverfahren für die Reaktivierung der SPNV WLE-Strecke Sendenhorst-Münster 
vor. Die Verwaltung hat diese Stellungnahme am 22.12.2022 unter dem Vorbehalt des noch ausste-
henden Ratsbeschlusses der Anhörungsbehörde / Bezirksregierung übergeben, da auch die Stadt 
Münster als Träger öffentlicher Belange an die gesetzlichen Fristen gebunden ist. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlage 1: Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zur Planänderung im Planfeststellungsver-
fahren für die Reaktivierung der SPNV WLE-Strecke

Anlage 1

20581 Zeichen

67/00AO/008671 07.12.2022
Otten  6868
Amt 66 
Herrn Kuhn 
Reaktivierung der SPNV WLE-Strecke Sendenhorst-Münster 
- Neue und aktualisierte Planunterlagen als Deckblatt A 
Seitens des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit nehme ich zu dem 
Planungsvorhaben wie folgt Stellung: 
Untere Naturschutzbehörde 
1. Stellungnahme der Stadt Münster vom 10.11.2020 
Die Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde werden aufrechterhalten. 
Hinweise: 
Aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde unterstützt der landschaftspflegerische Begleitplan 
zur Ausbauplanung der WLE diese nicht an allen Stellen in optimaler Weise. Der Maßstab 1: 
1.000 ist für den vielfältig genutzten Raum zu stark generalisiert und stellt die wertgebenden 
Gehölzbestände nicht immer differenziert und lagegerecht dar. Mögliche Eingriffe in die glie-
dernden und belebenden Landschaftselemente, wie zum Beispiel die Baumreihen und her-
ausragenden Einzelgehölze in Hecken, die vielfach über ein hohes Alter und herausragende 
Vitalität verfügen, sind im Lageplan nur flächig dargestellt. Damit lässt der LBP die Prüfung 
und Beurteilung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen nicht immer zu. Auch die 
Abgrenzung von Eingriffen ist nicht möglich, sodass auf Basis der Kartengrundlagen keine 
eindeutigen Grenzen zwischen Verlust und Erhalt gezogen werden können. Der LBP ist in 
diesem Sinne vor einer Genehmigung teilweise zu überarbeiten. Er muss ermöglichen, dass 
Alternativen erkennbar sind und dass alle Minimierungsmaßnahmen ausgeschöpft wurden.  
Beispielhaft wird weiterhin auf den Bau der Entwässerungsgräben verwiesen. Diese führen in 
Abschnitten zu Verlusten im Naturhaushalt, da sie in die begleitenden, wertvollen Gehölzstruk-
turen eingreifen. Um diese Eingriffe jedoch zu hinterfragen und nach Möglichkeit zu suchen, 
diese zu umgehen, fehlt dem LBP eine vergleichende Darstellung von Alternativen. Varianten 
könnten sich gegebenenfalls auch außerhalb der Gehölzbestände auf extensiv genutzten Flä-
chen parallel der Gleise ergeben. Auch die Wahl von platzsparenden Bauweisen gehört zu 
diesem Spektrum und ist detailliert zu untersuchen. 
„Die Anlage des Ausweichgleises am Bahnhof Loddenheide ist auch insofern in die Prüfung 
von Alternativen mit einzubeziehen, dass dargelegt werden sollte, warum ein Eingriff mit um-
fangreichen Fällungen wertvoller Landschaftselemente, die hohe Bedeutung für das Ortsbild 
und das Stadtklima aufweisen, an dieser Stelle notwendig und nicht vermeidbar ist. Weiter 
sollte dargelegt werden, mit welchen Begrünungsmaßnahmen nach dem Bau des Bahnhofes 
wieder eine Einbindung in den Landschaftsraum hergestellt werden kann.“

Die Bewertung der Biotoptypen ist nicht in allen Fällen nachvollziehbar. Die Wertung der Ele-
mente BF 1 reicht in der textlichen Zusammenstellung von 3 bis 9 Biotopwerten. Im Lageplan 
sind diese jedoch den betroffenen Objekten nicht wieder zuzuordnen. Die Bestands- und Kon-
fliktpläne führen für die Biotope lediglich die Bezeichnung BF 1 ohne Hinweis auf Altersstufen 
bzw. die Qualität der Bäume. Dies verhindert die Nachvollziehbarkeit der Bewertung und ist 
zur Nachvollziehbarkeit zu ergänzen. 
Im Folgenden werden konkrete Konfliktpunkte aufgeführt, die bereits jetzt zu erkennen sind. 
Die Aufzählung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da auch der Maßstab der Maßnah-
menpläne zu groß ist, um alle Änderungsbedarfe zu erkennen.  
• Blatt 21 TP 9 westlich des DEK´s führt der Ausbau zum Verlust von Gehölzen. Diese 
sind bedeutend für das Landschaftsbild und zu erhalten bzw. wieder neu anzupflanzen. 
In der Maßnahmenkarte sollten entsprechende Maßnahmen vorgesehen werden. 
• Östlich der Querung Albersloher Weg (südlich Gasometer) fehlt als Maßnahme eine 
Begrünung der Böschung durch Gehölzpflanzungen zum Schutz des Landschaftsbil-
des. Diese ist zu ergänzen.  
• Der Gehölzbestand im Bereich des Boelckeweges ist auf Grund seines Zustandes und 
der Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbildes zu erhalten. 
• Auf Höhe der Kleingartenanlage Waldfrieden ist die nordöstliche Böschung der 
Bahntrasse durch Gehölzpflanzungen zu begrünen. Der Freizeitwert der Anlage ist zu 
erhalten.  
• Die Maßnahmengestaltung am Bahnhof Loddenheide ist den Maßnahmenplänen nicht 
verbindlich zu entnehmen. Auch in dieser Situation ist die Planung in einem geeigneten 
Maßstab zu überarbeiten. Dabei ist das Ergebnis der Prüfung von Alternativen, wie 
oben beschrieben, zu beachten.  
• Zwischen Heumannsweg und der östlich querenden Bahnstrecke auf der Südostseite 
der WLE verursacht die Anlage eines Entwässerungsgrabens einen Gehölzverlust, der 
vermieden werden sollte. Auf der anderen Seite der Strecke zwischen Bahn und Straße 
sollen ebenfalls Gehölze gefällt werden, sodass die Lage des Entwässerungsgrabens 
auf dieser Seite zu prüfen wäre. 
• Grundsätzlich sollten in Anspruch genommene Flächen im Nahbereich der Gleistrasse 
mit Straucharten bzw. Gehölzen 2. Ordnung bepflanzt werden.  
• Die vorhandene Baumreihe an der Straße Am Angelkamp westlich Twenhövenweg ist 
zu erhalten. Eine Änderung der Planung ist möglich, indem eine Alternative für die Glei-
sentwässerung geprüft wird. 
• Zwischen Hiltruper Straße und Petersdamm ist auf der Südseite der Strecke nicht nach-
vollziehbar, warum der Gehölzbestand mit seiner hohen Bedeutung für den Naturhaus-
halt und das Ortsbild nicht erhalten werden kann. Er hat einen großen Abstand zum 
Gleis und ist im Sinne der Vermeidung von Eingriffen zu erhalten. 
• Richtung Stadtgrenze nach Sendenhorst fehlt bei den Maßnahmen eine Berücksichti-
gung der Waldränder. Hier sind geeignete Maßnahmen zum Schutz des Waldklimas 
vorzusehen. 
• Gem. Bauwerksverzeichnis 478 soll der ein Fuß- Radweg auf eine nicht städtische Flä-
che verlegt werden. Die Durchgängigkeit des Wegs ist zu erhalten, sodass die Eigen-
tumsverhältnisse sowie die Flächenverfügbarkeit überprüft werden müssen.

Projekt „Pferderegion Münsterland“ 
Unter der Projektträgerschaft vom Münsterland e. V. beteiligten sich die Stadt Münster und die 
Nach-barkreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf in den Jahren 2010 – 2014 am Ziel 
2 – Projekt „Pferderegion Münsterland“ mit dem Ziel, den Reit- und Pferdetourismus innerhalb 
der Region zu fördern und die stadtteilbezogene Reitwegeplanung fortzuführen.  
Eine wesentliche Voraussetzung für die von der EU und dem Land NRW bereitgestellten För-
dermittel (80 % der Projektkosten) war die Realisierung einer ca. 1.000 km durchgängigen 
Anker-Reitroute, die eine infrastrukturelle Voraussetzung für die Anbindung der hiesigen Be-
triebe und die touristische Förderung der Region gewährleistet. Die Bindungsfrist für die städ-
tischen Fördermittel endet am 31.12.2028.  
Eine Verlagerung der Reitroute im Bereich „Am Steintor“ ist möglich, jedoch sollte eine unter 
touristischen Gesichtspunkten attraktive und durchgängige Reitroute auch nach den geplanten 
Umbaumaßnahmen an der Bahntrasse zwingend sichergestellt werden.  
Im beiliegenden Übersichtsplan sind die im Umfeld der Stadt Münster ausgewiesenen Reit-
routen und ihre Anschlüsse an die Nachbarkreise Coesfeld, Steinfurt und Warendorf und die 
Bahnquerung der Münsterland-Reitroute mit Anschluss an den Wolbecker Tiergarten darge-
stellt. 
2. Anhörungsverfahren Deckblatt A 
Hinweis:  
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 
Planunterlagen 
Die UNB Münster begrüßt, dass im Deckblattverfahren zur Verdeutlichung der Eingriffssituation 
die Bestands- und Konfliktpläne in einem Maßstab 1.500 überarbeitet worden sind. Die 
Maßnahmenpläne hingegen werden weiterhin in einem Maßstab 1:1000 geführt. Aufgrund der 
kleinteiligen Strukturen im Streckenverlauf der Stadt Münster, insbesondere im Stadtteil 
Gremmendorf, ist eine eindeutige Zuordnung der erhaltenswerten Gehölzstrukturen nicht immer 
möglich. Das betrifft vor allem flächenhafte Gehölze mit ihren unterschiedlichen Strukturen, die 
nur zum Teil vom Eingriff beansprucht werden. Aus diesem Grunde sollte in ausgewählten

Bereiche Detailschnitte z.B. in einem Maßstab 1:100 bzw. 1:50 erarbeitet werden, die die 
geplanten Maßnahmen verdeutlichen. 
Zusätzlich sind die festgesetzten Schutzgebiete in den Planunterlagen darzustellen. 
Zusammenfassende Darstellung der unvermeidbaren erheblichen Beeinträchtigungen von 
Biotopen  
In der Tabelle 33 werden die verbleibenden erheblichen Beeinträchtigungen von Biotopen 
dargestellt. Zusammenfassend kommt es im Vergleich zu dem Antrag zur Planfeststellung vom 
08.05.2020 zu einer Erhöhung der vom Eingriff betroffenen Fläche. Bei den baubedingten 
Verlusten (TP1) erhöht sich Fläche von 73.148 qm auf 155.632 qm. Bei den anlagenbedingten 
dauerhaften Verlusten (TP2) von 127.778 qm auf 140.584 qm. Aus welchen Gründen sich die 
Dimension für die baubedingten und anlagenbedingten Verluste sich erheblich erhöht haben, 
geht aus den textlichen Erläuterungen nicht hervor.  
Artenschutzprüfung  
In den Jahren 2015/16 wurden Kartierungen zu folgenden Artengruppen durchgeführt: 
 Fledermäuse 
 Amphibien 
 Reptilien 
 Weitere Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie 
 Vögel 
Es ist nicht klar, worauf sich der angegebene Literaturhinweis Ökoplan, 2018 (Floristische und 
faunistische Untersuchungen zum Projekt Reaktivierung des SPNV WLE-Strecke Sendenhorst 
– Münster. Unveröffentlichtes Gutachten), s. S. 23, 30, 91, 107 der Artenschutzprüfung bezieht. 
Eine Aktualisierung / bzw. Überprüfung auf Plausibilität hinsichtlich Veränderungen wie am 
23.03.22 in einer Videokonferenz mit der Bezirksregierung vereinbart, hat offensichtlich nicht 
stattgefunden. Die Daten sind daher in 2023 veraltet, was Auswirkungen auf die Planfeststellung 
haben kann.  
Im Deckblattverfahren sind abweichend von der ursprünglichen Fassung nun vorsorglich 
Ersatzquartiere für Fledermäuse und Feldsperlinge vorgesehen. Hinsichtlich der Zauneidechse 
wird entsprechend der Kartierergebnisse nicht mit artenschutzrechtlichen Konflikten gerechnet. 
Sofern im Rahmen der Umweltbaubegleitung Zauneidechsen festgestellt werden sollten, sind 
noch festzulegende Maßnahmen notwendig.  
Zu Kap 5.1 Maßnahmen zur Vermeidung  
Bäume mit quartierrelevanten Strukturen sind zeitlich vorgezogen mehrere Wochen vor der 
Fällung durch Fledermausexperten auf Besatz von Fledermäusen zu untersuchen, um ggfs. 
noch angemessen reagieren zu können. Nicht belegte Quartierpotentiale sind zu entwerten, z. 
B. durch Einwegverschlüsse.  
Sonstige Hinweise  
Städtischer Baumbestand, der im Zuge der Baumaßnahme entfernt wird, ist finanziell 
auszugleichen. Die Erstellung eines Wertgutachtens erfolgt im Vorgriff der Maßnahme in 
Abstimmung mit der Abteilung Grün- und Sportflächenunterhaltung, Forsten der Stadt Münster.

Untere Immissionsschutzbehörde 
Im Rahmen der TÖB-Beteiligung 2020 zum Planfeststellungverfahren wurde seitens der un-
teren Immissionsschutzbehörde eine Stellungnahme abgegeben. In dieser wurden die fol-
genden Punkte angemerkt: 
1. Grundlagen der Umweltplanung (GUP): Hier wird der Aspekt der Untersuchung des Ge-
samtlärms behandelt, falls im potentiellen lärmtechnischen Einwirkungsbereich der 
WLE-Trasse eine Lärmvorbelastung im Bereich der verfassungsmäßigen Zumutbar-
keitssschwelle von 70/ 60 dB(A) auftritt. Es wird dort nicht weiter auf die Möglichkeit ein-
gegangen. Nach den Erkenntnissen der Umweltbehörde befinden sich aber einige Ge-
bäude in Gremmendorf durch den Straßenverkehrslärm im Bereich der verfassungsmä-
ßigen Zumutbarkeitssschwelle (Quelle: Schallimmissionsplan Amt 67, 2017). 
Es sind zu nennen: 
 Münnichweg 3a  70/ 61dB(A) Tag/ Nacht 
 Ketteler Ort 6a 66/ 56 dB(A) Tag/ Nacht 
Betroffen mit hohen Straßenverkehrslärmpegeln allerdings an der 
schienenabgewandten Fassadenseite der Wohnhäuser sind 
 Albersloher Weg 419-433 und 
 Gremmendorfer Weg 5-13 
Deutliche Überschreitungen von 70/ 60 dB(A) treten auch am Kreuzungsbereich 
Albersloher Weg mit dem Hansaring mit bis zu 73/ 62 dB(A) auf. Allerdings befindet sich 
dieser Abschnitt bereits außerhalb des Untersuchungsgebietes. 
2. Schadstoffbelastung: Eine belastbare Aussage zu den erwartenden vorhabensbezo-
genen Emissionen und Immissionen durch den Schienenverkehr im Nahbereich der 
Trasse sollte den Planfeststellungsunterlagen beigefügt werden. 
3. Verkehrliche Grundannahmen: In der lärmtechnischen Untersuchung von Peutz Con-
sult vom 06.05.20 (Nr. VE 7177-2) wird in Anlage 2.1 und 2.2 als verkehrliche Grund-
annahmen im Plan-Nullfall 34 und im Plan-Mitfall 94 Zugfahrten pro Tag zugrunde ge-
legt.  Die Angabe zum Plan-Nullfall scheint vor dem Hintergrund der schalltechnischen 
Untersuchung zum B-Plan 509 „Am Steintor/ Petersheide“ von Uppenkamp und Part-
ner deutlich zu hoch. Dort wird von 4 Zügen pro Tag im Analyse-Nullfall ausgegangen. 
Erfahrungsgemäß wird die Strecke derzeit auch nicht mit vier Zugbewegungen pro Tag 
frequentiert. Die verkehrliche Annahme im Planfeststellungsverfahren ist daher erklä-
rungsbedürftig. 
Zu 1. 
Laut dem Gesamtänderungsprotokoll wurden keine Änderungen im GUP vorgenommen. 
Auch im Schallgutachten wird weiterhin nicht auf die Vorbelastung durch den Straßenver-
kehrslärm im Bereich der verfassungsmäßigen Zumutbarkeitssschwelle von 70/ 60 dB(A) 
eingegangen. Aus Sicht der unteren Immissionsschutzbehörde ist eine Erläuterung hin-
sichtlich einer Gesamtlärmbetrachtung erforderlich. Es wird auf den Erlass vom Ministe-
rium für Verkehr NRW aus dem Jahre 1997 verwiesen. Eine Kopie ist dieser Stellung-
nahme angehängt.

Zu 2. 
Im Deckblattverfahren wurde eine neue Unterlage (Nr.24) ergänzt „„Aussagen zu Luft-
schadstoffimmissionen“. In diesem Gutachten (exemplarische Luftschadstoffimmissions-
berechnung) heißt es, dass die Zusatzbelastung durch die WLE im ungünstigsten Fall an 
einem dem Haltepunkt nächstgelegenen Gebäude für Feinstaub 0,6 µg/m³ beträgt und für 
Stickstoffdioxid 5,5 µg/m³. Überraschend ist die hohe Zunahme von NO2 durch die Reakti-
vierung. In der dargestellten Prognose von NO2 sind maximal 22,2 µg/m³ als Jahresmittel 
ausgewiesen. Insgesamt liegt dieses Mittel deutlich unter dem geltenden Jahresgrenzwert 
von 40 µg/m³, aber über dem in der EU diskutierten zukünftigen Grenzwert von 20 µg/m³. 
Die für die Prognose berücksichtigte Windklassenstatistik des DWD ist sehr untypisch. In 
den bisherigen Gutachten zur Lufthygiene sind deutlich andere Windverteilungen aufge-
führt. Vergleichend ist die Windverteilung des Gutachtens zur Reaktivierung mit einer Ver-
teilung aus einem anderen Gutachten zu einem B-Plan dargestellt (Anlage). Die Differen-
zen sind sehr groß. Die Windklassenstatistik aus dem Gutachten ist vor dem Hintergrund 
nicht nachvollziehbar und die Verwendung ist zu erläutern. 
Zu 3.  
Die verkehrlichen Grundannahmen in den Anlagen 2.1 und 2.2. der schalltechnischen Un-
tersuchung sind unverändert. Lediglich im Erläuterungsbericht wurde der folgende Passus 
ergänzt: „Personenzugfahrten werden unregelmäßig als Sonderfahrten durchgeführt“. Aus 
Sicht der unteren Immissionsschutzbehörde sind die Annahmen weiterhin erklärungsbe-
dürftig.  
Weitere Stellungnahme zum Anhörungsverfahren Deckblatt A 
- Die Änderungen im Schalltechnischen Gutachten sind für die Schutzabschnitte im 
Stadtgebiet Münster (6,7,8,9,10,11 und 12) unerheblich. Das Ergebnis der Bewertung 
nach 16. BImSchV (Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen) für die betrachteten Im-
missionsorte in den o.g. Schutzabschnitten ist unverändert. Auch die vorgesehenen 
Schallschutzmaßnahmen, Kombination aus Schienenstegabschirmung und passivem 
Schallschutz, sind unverändert.  
- Neben den Schutzabschnitten wurden außerdem einzelne Gebäude betrachtet. Die mit 
dem Deckblattverfahren vorgelegten neuen Berechnungen ergeben für den Immissi-
onsort 252 (Am Steintor 58) in Wolbeck, dass im Vergleich zu vorher die Anspruchs-
voraussetzungen nach 16. BImSchV nicht mehr erfüllt sind. In der alten Berechnung 
wurde der Immissionsgrenzwert um bis zu 3,1 dB(A) überschritten. Aus Sicht der un-
teren Immissionsschutzbehörde wäre eine Erklärung des neuen Berechnungsergeb-
nisses im Gesamtänderungsprotokoll hilfreich.  
- Es wurde die Unterlage Nr. 23 „Aussagen zu den Baulärm- und Erschütterungsimmis-
sionen“ im Rahmen des Deckblattverfahrens ergänzt. Aus Sicht der unteren Immissi-
onsschutzbehörde sind die hier getroffenen Aussagen nachvollziehbar.  
- Das bereits in 2020 vorgelegte Erschütterungsgutachten ist unverändert.  
Untere Bodenschutzbehörde / Abfallwirtschaftsbehörde 
Vorsorgender Bodenschutz  
In der Stellungnahme aus 2020 wurde darauf hingewiesen, dass eine aktualisierte Auflage der 
Karte der Schutzwürdigen Böden des Geologischen Dienstes NRW vorliegt. Entsprechend

wurde die Bestandsbewertung zum „Landschaftsfaktor Boden“ im Landschaftspflegerischen 
Begleitplan überarbeitet. Es bestehen keine Bedenken hinsichtlich der aktualisierten Planun-
terlagen.  
Altlasten-/Altlastenverdachtsflächen 
Es bestehen keine Bedenken hinsichtlich der aktualisierten Planunterlagen. Die Stellung-
nahme aus 2020 ist weiterhin gültig.  
Untere Abfallwirtschaftsbehörde 
Es bestehen keine Bedenken hinsichtlich der aktualisierten Planunterlagen. Die Stellung-
nahme aus 2020 ist weiterhin gültig.  
Untere Wasserbehörde / Gewässerbenutzungen / Anlagen an Gewässern 
Oberflächengewässer 
1. Einleitungsmengen: 
Die Einleitungsmengen sind im Vergleich zu den bisherigen Planungen bei einzelnen Ein-
leitungsstellen deutlich erhöht. Im der Videokonferenz vom 28.10.2022 wurde dargelegt, 
dass dies auf Änderungen im Entwässerungssystem zurückzuführen ist. So werden in den 
neuen Unterlagen vermehrt Bahnseitengräben durch Tiefenentwässerungen ersetzt. Dies 
führt dazu, dass die in den langgezogenen Bahnseitengräben erfolgende Retention nicht 
mehr erfolgt und sich die Einleitungsmengen deutlich erhöhen.  
Für die Gewässer Sandbach (3272), Nebengewässer der Angel (328994), Werse (32) und 
Loddenbach (32916) sind die Erhöhungen der Einleitungsmengen aufgrund der vorge-
brachten Begründung der Flächenverfügbarkeit tolerabel.  
Für das Gewässer Vornholtgraben (32912) sollte geprüft werden, inwiefern die Erhöhung 
der Einleitungsmengen abgemildert werden kann.  
Das Gewässer wird zurzeit von der Stadt Münster von seinem Ursprung auf dem Westfal-
engelände bis zum Durchlass unter dem Angelmodder Weg überplant. Teil dieser Planun-
gen sind verschiedene Maßnahmen von der Entrohrung entlang der WLE-Trasse über die 
Erneuerung zahlreicher Durchlässe bis zu Aufweitungen im Gewässerprofil. Ziel dieser 
Maßnahmen ist die naturnahen Umgestaltung des Gewässers sowie die hydraulische Ent-
lastung des Gewässersystems. 
2. Einleitungsqualität: 
In den bisherigen Planungen wurde von einer Vorreinigung des Niederschlagswassers 
durch die belebte Bodenzone der Bahnseitengräben ausgegangen (vergleiche alte An-
tragsunterlagen).  
Da die Seitengräben nicht durchgängig vorhanden sind und in den neuen Planungen ver-
mehrt durch Tiefenentwässerungen ersetzt werden, ist zu klären inwiefern das Nieder-
schlagswasser unbehandelt in Oberflächengewässer eingeleitet werden darf. 
Gemäß DWA-A 102-2/BWK-A 3-2 Anhang A Tabelle A.1 werden Gleisanlagen in verschie-
dene Belastungskategorien eingeteilt. Diese Kategorisierung und somit die Behandlungs-
bedürftigkeit ist von mehreren Faktoren abhängig. Dazu zählt zum Beispiel die Verkehrs-
belastung der Strecke in Bruttoregistertonnen pro Tag und Gleis (BRT), der Aufbau des 
Bahnkörpers (Schotteroberbau/feste Fahrbahn) oder der Einsatz von Pestizide zur Vege-
tationskontrolle.

Das DWA-A 102-2/BWK-A 3-2 ist jedoch ausdrücklich nicht für Gleisanlagen außerhalb 
geschlossener Ortschaften anzuwenden. Daher ist es auf einen Teilbereich der Strecke 
auf dem Stadtgebiet Münster nicht unmittelbar anwendbar.  
Es sollten dennoch eine Aussage bezüglich der Behandlungsbedürftigkeit in Anlehnung an 
die Kategorisierung des DWA-A 102-2/BWK-A 3-2 in die Antragsunterlagen aufgenommen 
werden.  
Gewässerentwicklung: 
Die für die Reaktivierung vorgesehene Bahnstrecke 9213 zwischen Sendenhorst und Müns-
ter kreuzt auf dem Stadtgebiet Münster folgende Fließgewässer: 
3272 (Sandbach) bei km 26,169 
328994 bei km 28,192 
32 (Werse) bei km 29,635 
32912 (Vornholtgraben) bei km 30,258 
Hinweis: 
Bei eventuell geplanten Erneuerungen von Bauwerken zur Gewässerkreuzung (z.B.: Durch-
lässe) sind die Vorgaben für bauliche Anlagen aus der Blauen Richtlinie (Richtlinie für die Ent-
wicklung naturnaher Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen) zu beachten.  
Im Auftrag 
Otten

Schadstoffgutachten Reaktivierung des SPNV 06/22 
 
    Lufthygienisches Fachgutachten Münster B-Plan 609, 12/19

Beratungsverlauf (6)

28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.03.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 6.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2023 Hauptausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2023 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (16)

  • Twenhövenweg
  • Münnichweg 3a
  • Albersloher Weg 419
  • Gremmendorfer Weg 5
  • Hansaring
  • Angelmodder Weg
  • Am Angelkamp
  • Am Steintor 58
  • Hiltruper Straße
  • Loddenheide
  • Heumannsweg
  • Ketteler-Ort 6a
  • Petersdamm
  • Tiergarten
  • Petersheide
  • Werse

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0785/2022
Typ
Vorlagen
Datum
10.01.2023
Erstellt
07.12.2022 12:08