V/0272/2024
Entwicklung Modellquartier südwestlich Steinfurter Straße
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Anlage4_Gutachten_Empfehlung_Einzelhandel
163334 Zeichen
Münster Modell Quartier +IANDEL Impressum Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung mehrerer ge- schlechtsspezifischer Personenbezeichnungen verzichtet. Die gewählte männliche Form schließt stets auch andere Geschlechter mit ein. Die Stadt + Handel Beckmann und Föhrer Stadtplaner GmbH bedient sich für Zuarbeiten und insbesondere empirische Dienstleistungen wie Erhebungen, Befragungen und Zählungen bei der Stadt + Handel Dienstleistungen GbR (Gesellschafter: Ralf M. Beckmann und Marc Föhrer, Hör- der Hafenstraße 11, 44263 Dortmund) als Nachunternehmer. Mitarbeiter der Stadt + Handel Dienstleistungen GbR sind im Impressum durch den Zusatz „(GbR)” kenntlich gemacht. AUFTRAGNEHMER AUFTRAGGEBER Stadt + Handel Beckmann und Stadt Münster Föhrer Stadtplaner GmbH Stadtplanungsamt . . info@stadt-handel.de Abteilung 61.2 /Fachstelle Räumli- che Stadtentwicklung und Flächen- www.stadt-handel.de nutzungsplanung Albersloher Weg 33 48155 Münster Amtsgericht Dortmund, Handelsregisternummer HRB 33826, Hauptsitz: Dortmund FOTO TITELSEITE Angebotsaufforderung/ Standort Dortmund Hörder Hafenstraße 11 44263 Dortmund Fon +49 231 86 26 890 Ausschreibungsunterlagen Fax +49 231 86 26 891 VERFASSER Standort Hamburg Dipl.-Ing. Marc Föhrer Tibarg 21 M. Sc. Mathias Tetzlaff 22459 Hamburg M. Sc. Ramona Kröll Fon +49 405330 96 46 Dortmund Fax +49 405330 9647 11. Mai 2023 Standort Karlsruhe Beiertheimer Allee 22 76137 Karlsruhe Fon +49 72114 5122 62 Fax +49 721145122 63 Standort Leipzig Markt 9 04109 Leipzig Fon +49 341 92 72 39 42 Fax +49 34192 72 39 43 Neue Wege. Klare Pläne. Inhaltsverzeichnis KAPITEL SEITE 1 Untersuchungzsziel 4 2 Rahmenbedingungen 6 2.1 Entwicklungstrends 6 2.2 Zusammenfassende Bewertung der Entwicklungstrends 14 2.3 Aktuelle rechtliche und fachliche Diskussionen 15 3 Standorteigenschaften des Planareals 17 4 Potenzialanalyse für den Angebotsschwerpunkt (Nahversorgung) 21 4.1 Herleitung Versorgungsgebiet 21 4.1 Potenzialanalyse Nahversorgung 22 4.2 Ermittlung des Verkaufsflächenpotenzials für die Magnetbetriebe im Segment Nahversorgung 24 5 Verkaufsflächenableitung für die weiteren Sortimente 35 6 Best Practice-Beispiele 38 7 Empfehlungen für das Quartierszentrum des MMQ 1 42 7.4 Empfehlungen zur städtebaulichen Ausgestaltung des Quartierszentrums 42 72 Empfehlungen zur Organisation des (ruhenden) Verkehrs 44 73 Empfehlungen zum Einzelhandel 47 7.4 Empfehlungen zur Gastronomie 52 7.5 Empfehlungen zu Dienstleistungen 53 8 Prüfung einer möglichen Ausweisung als zentraler Versorgungsbereich 54 8.1 Anforderung aus der Rechtsprechung an einen zentralen Versorgungsbereich 54 82 Vergleich der ausgewiesenen Stadtteilzentren in Münster 55 8.3 Konzeptionelle Einordnung einer Ausweisung als zentraler Versorgungsbereich 59 8.4 Empfehlung 61 9 Zusammenfassung 63 Anhang 65 Abbildungsverzeichnis 77 Tabellenverzeichnis 78 Neue Wege. Klare Pläne. 1 Untersuchungzsziel „Südwestlich der Steinfurter Straße in direkter Verknüpfung mit dem Technolo- giepark, dem Wissenschaftspark und den Wohngebieten am Horstmarer Land- weg ergibt sich für die Stadt Münster die Chance, auf ca. 50 ha heute weitgehend landwirtschaftlich genutzten Flächen ein neves Quartier zu entwickeln. Es soll Wohnen, Technologie und Wissenschaft verknüpfen, eine hohe Alltagstauglichkeit besitzen, vielfältige Stadträume für ein lebendiges Quartiersleben aufweisen und in der quartiersbezogenen Organisation der Mobilität und der Klimaneutralität seiner Zeit voraus sein. Ziel ist, ein neues Quartier zu schaffen, das in vielerlei Hin- sicht Modellcharakter entwickeln kann.” (vgl. Broschüre „Neues Stadtquartier an der Steinfurter Straße: Ein urbanes Modell für das 21. Jahrhundert” des Stadtpla- nungsamtes Münster 2020 (S. 6). Im Rahmen dieser Entwicklung des sogenannten „Münster Modell Quartier 1 (MMQ 1)" ist für die perspektivisch etwa 5.000 - 6.500 neuen Einwohner sowie die Beschäftigten an rd. 4.700 neu entstehenden Arbeitsplätzen die Entwicklung eines Quartierszentrums vorgesehen. In der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt Münster? ist hierzu bereits ein zu entwickelnder Nahversorgungsstandort (Nah- versorgungslage Austermannstraße) ausgewiesen worden. „Die Entwicklung der Nahversorgungslage an der Austermannstraße steht somit in unmittelbarem Zusammenhang mit den Planungen für das neue Stadtquartier an der Steinfurter Straße. Daraus resultieren zusätzliche Anforderungen an die Konzipierung dieser Nahversorgungslage. Der Weg zu dem neuen Stadtquartier wird von einer intensiven Einbindung der Münsteraner Bürgerschaft mit vielfälti- gen Beteiligungsformaten begleitet. [...] Ein Ergebnis des bisherigen Werkstatt- prozesses ist, dass ein Quartierszentrum mit Einzelhandels- und Versorgungsan- geboten innerhalb dieses neuen, urbanen Stadtquartiers entstehen soll - räumlich verortet bspw. im Bereich der ausgewiesenen Nahversorgungslage Austermann- straße bzw. angrenzend.”(Ausschreibungsunterlagen der Stadt Münster) Im Rahmen dieser fachgutachterlichen Empfehlung zur Konzipierung des besag- ten Quartierszentrums für das MMQ 1 werden insbesondere folgende Aspekte be- leuchtet: = Herausarbeiten der wesentlichen stadtentwicklungspolitischen sowie ab- satzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der funktionalen, nut- zungsstrukturellen und städtebaulich-qualitativen Anforderungen für die Entwicklung des Quartierszentrums "= Ermittlung des perspektivischen Ansiedlungspotenzials für Einzelhandels- nutzungen hinsichtlich der absatzwirtschaftlichen Tragfähigkeit und der voraussichtlichen städtebaulichen Verträglichkeit sowie des Nutzungspo- tentials für weitere zentrenergänzende Nutzungen " Nachfolgend als MMQ 1 bezeichnet. ? Stadt + Handel (2018): Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt Münster, Dort- mund. Nachfolgend als EHZK Münster 2018 bezeichnet. STADTHANDEL untersuchungsziel f4 "= In diesem Rahmen absatzwirtschaftliche Potenzial- und Tragfähigkeits- analyse für die vorgesehenen Magnetbetriebe (Lebensmittelmärkte, Dro- geriemarkt) und Ableitung entsprechender Verkaufsflächenspannweiten in Varianten. = Empfehlungen für Qualitäten und einen zukunftsfähigen Mix innerhalb der Hauptnutzungsbereiche (Art des Handels, der Gastronomie, der Dienst- leistungen) unter Berücksichtigung von best practice-Beispielen. = Einordnung des Vorhabens in die Zentrenhierarchie des EHZK Münster 2018 und Empfehlung einer für das Quartierszentrum angemessen er- scheinenden Hierarchiestufe (somit Prüfung, ob die Ausweisung einer Nah- versorgungslage angemessen erscheint, oder ggf. eine Höherstufung zu empfehlen ist). Die vorliegende fachgutachterliche Empfehlung zur Konzipierung eines Quartiers- zentrums soll sodann als Grundlage für die teilnehmenden Planungsgemeinschaf- ten Eingang in das noch ausstehende Wettbewerbsverfahren finden. Es handelt sich somit nicht um die Prüfung und Bewertung eines konkreten Vorhabens, son- dern Empfehlungen zur grundsätzlichen Ausgestaltung des Quartierszentrums des MMQ 1. STADTHANDEL untersuchungsziel 5 2 Rahmenbedingungen 2.1 ENTWICKLUNGSTRENDS Der Einzelhandel und insbesondere die Nahversorgung unterliegen als dynami- sche Wirtschaftsbereiche einem fortwährenden Veränderungsprozess. Maßgeb- lich sind dabei strukturelle Veränderungen auf der Nachfrage- und Angebotsseite. Betriebswirtschaftliche Konzepte, Standortwahl und Verbraucherverhalten de- terminieren sich dabei wechselseitig, weswegen eine klare Differenzierung zwi- schen „Triebfeder" und „Folgeeffekt" nicht immer zweifelsfrei möglich und sinnvoll ist. Auch die Gastronomie erfährt derzeit, insbesondere aufgrund des Einflusses der COVID-19-Pandemie sowie aktueller politischer Entwicklungen (u.a. Energie- krise, Inflation), einen z. T. deutlichen Anpassungsbedarf und steht aktuell wie per- spektivisch vor neuen Herausforderungen aber auch Möglichkeiten. Segmentierung der Nachfragemärkte: Im Wesentlichen können vier Typen des si- tuativen Konsumverhaltens unterschieden werden: Erlebniseinkauf (/ifestyle shopping), Bequemlichkeitseinkauf (convenience shopping), Preiseinkauf (dis- count shopping) und Schnäppcheneinkauf (smart shopping). Neben dem für den nahversorgungsrelevanten Einzelhandel immer noch prägenden preisbewussten Einkauf haben in den vergangenen Jahren zunehmend der Bequemlichkeitsein- kauf und in gewissen sozialen Milieus auch durchaus der Erlebniseinkauf an Be- deutung gewonnen. Je nach aktueller Preisorientierung und aktuellem Bedarf bzw. der jeweiligen Zeitsensibilität verfällt der so genannte „hybride Verbraucher" je nach Situation in eine der entsprechenden Konsumtypen. Kopplung und Entkopplung von Konsum: Aufgrund der bereits skizzierten gesell- schaftlichen Wandlungsprozesse, des hohen Motorisierungsgrades und sinkender Zeitkontingente (insb. durch die individualisierten Lebensformen und die „dop- pelte" Erwerbstätigkeit in Familien) wird der Einkaufsaufwand weiter durch we- niger, aber dafür umfassendere Einkäufe reduziert. Das so genannte one-stop- shopping begünstigt die Bildung von flächenintensiven Kopplungsstandorten. Der Vorteil der Bequemlichkeit und der Angebotsvielfalt schlägt dabei aus Kunden- sicht oft das Kriterium der räumlichen Nähe von Versorgungsstandorten. Ein- kaufswege werden dabei zumeist mit beruflichen oder freizeitbedingten Wegen gekoppelt. Auf der anderen Seite führt die weiter zunehmende Nutzerfreundlich- keit von Online-Einkäufen (insb. durch die Entwicklung des Mobile Commerce auf dem Smartphone) zu einer zeitlichen und räumlichen Entkopplung von Konsum - der Einkauf „abends auf der Couch” ist keine Seltenheit. Dieser Faktor kann durchaus auch positive Impulse auf die generelle einzelhandelsbezogene Ausgab- ebereitschaft haben. Erlebnisorientierung: Der Erlebniseinkauf spielt nicht nur beim klassischen „Ein- kaufsbummel" eine wichtige Rolle. Auch im Bereich der Nahversorgung versuchen die Anbieter durch hochwertigere Warenpräsentation, Erhöhung der Angebots- vielfalt (insb. auch regionale und zielgruppenspezifische Produkte) sowie spezielle Serviceangebote die Aufmerksamkeit der Kunden zu gewinnen. Der Einkauf wird dabei ähnlich emotional aufgeladen wie in anderen Branchen auch. Dies führt u. a. zu einem erhöhten Platzbedarf und damit verbunden höheren Verkaufsflächen- ansprüchen. STADTHANDEL Rahmenbedingungen 6 Preis-/Zielgruppenpolarisierung: Obwohl insgesamt ein Wachstum der Haus- haltseinkommen zu verzeichnen ist, führt die Einkommenssteigerung erst seit den letzten Jahren wieder zu einer minimalen Erhöhung des einzelhandelsrelevanten Ausgabeanteils. Ein stetig wachsender Teil des Budgets der privaten Haushalte wird weiterhin für Wohnen (steigende Mieten und Mietnebenkosten) sowie frei- zeitorientierte Dienstleistungen ausgegeben. Darüber hinaus schlägt sich die zu beobachtende Einkommenspolarisierung auch in einer Polarisierung von Zielgrup- pen und Nachfrage nieder: Hochwertige und hochpreisige Angebote finden ebenso ihren Absatz wie discountorientierte Produkte. Mittelpreisige Anbieter ohne klaren Zielgruppenfokus geraten hingegen unter Druck. Einkaufsverhalten und Wertewandel: Mit jeder Generation ändern sich Wertvor- stellungen, Gewohnheiten und Ansprüche an die Lebensumwelt. Folge dieser zu- nehmenden Pluralisierung sind deutlich stärker ausdifferenzierte und neue Le- bensstile u. a. mit Fokus auf körperliches Wohlbefinden und Nachhaltigkeit?, an denen sich auch der Handel hinsichtlich seiner Angebote und Betriebstypen aus- richtet und diversifiziert. Die Zahl der Privathaushalte steigt in Deutschland weiter an, wobei sich die durchschnittliche Personenzahl je Haushalt stetig reduziert.*Neben dieser quan- titativen Entwicklung führen auch qualitative Aspekte der Individualisierung (z.B. Individualisierung von Lebensbiografien) zu neuen Konsumverhaltensmustern. Die benannten Rahmenbedingungen bedingen eine Ausdifferenzierung von „Ein- kaufstypen": So verstärken o.g. Lebensstile neben dem nach wie vor bedeutsamen wohnortbezogenen Einkauf das Erfordernis für Einkäufe zwischen Arbeits- und Wohnort (im Sinne eine „Third places") und den bequemen Sofortverzehr. Eine wesentliche Triebfeder des Strukturwandels im Einzelhandel ist des Weiteren die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche. Die digitale Affinität umfasst immer größere Bevölkerungsanteile und das Online-Angebot im Lebensmittelein- zelhandel wird durch verschiedene Anbieter bzw. Formate (z. Bsp. Picnic, Fla- schenpost), welche sich auch aufwendigerer Transportlogistik (z. B. Kühlkette, sperrige Produkte) annehmen, immer weiter ausgebaut. Vor allem in NRW ist auf- grund des Sitzes von Picnic ein besonders intensiver Wettbewerb mit hohen zwei- stelligen Wachstumsraten gegeben’. Power of Places (oder „Die Kraft des Ortes”): Die Multifunktionalität der Innen- städte nimmt aufgrund der steigenden Verträglichkeit von Wohnen, Arbeiten und Freizeit und der hohen Attraktivität vieler Innenstädte deutlich zu. Neben der Kon- zentration auf die Innenstadt selbst (Reurbanisierung), gewinnt dabei auch der konkrete, physische Ort als neues „Wohnzimmer" zwischen den Polen „Wohnen"” und „Arbeiten" an Bedeutung. Insbesondere in der heutigen hochmobilen und di- gital vernetzten Arbeitswelt ergibt sich für viele Menschen das Bedürfnis nach ei- ner „Rückbettung" in einen lokalen, real erlebbaren Kontext, wie z.B. der „Kiez" eines Stadtquartieres. ® LOHAS (Lifestyles of Health and Sustainability) “ 2016: rd. 41 Mio. Haushalte, davon rd. 41 % Einpersonenhaushalte; 2035: rd. 43 Mio. Haushalte, davon rd. 56 % Einpersonenhaushalte (vgl. Mikrozensus und Haushaltsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes). > https://www.lebensmittelzeitung.net/handel/online-handel/expansion-in-deutschland-picnic-peilt-die-um- satzmilliarde-an-164769?crefresh=1#:-:text=Picnic%20Nederland%20steigerte%20den%20Umsatz,Heimat- markt%20regional%20bereits%20weitgehend%20ab. STADTHANDEL Rahmenbedingungen 7 Reurbanisierung: Innenstadt-Wohnen liegt wieder im Trend: Bei einer insgesamt stagnierenden bzw. zukünftig auch rückläufigen Bevölkerungszahl sind anhal- tende Bevölkerungswanderungen zu beobachten. Es profitieren v.a. urbane Räume. Stadtwachstum ist dabei nicht nur unbedingt Einwohnerwachstum, son- dern auch Haushaltswachstum. Denn die Zahl der Single-Haushalte wächst. Trä- ger der Reurbanisierung sind insbesondere junge Personengruppen sowie (zukünf- tig) auch verstärkt die sogenannten „jungen Alten”, die ein gewisses urbanes Flair, kurze Wege und hochwertige Infrastruktur bevorzugen. Digitalisierung: Die Digitalisierung der Wirtschaft ist in vollem Gange - insbeson- dere der Einzelhandel erfährt große strukturelle Veränderungen. Services wie Click & Collect, Click & Reserve oder Same-Day-Delivery haben einen hohen Stel- lenwert im Wettbewerb und einen ebenso großen Einfluss auf das Verkehrsver- halten im Personen- und Warenwirtschaftsverkehr. Auch abseits des Einzelhan- dels hat der Trend zu kleinteiligeren Wirtschaftsprozessen und Spezialisierung mehr Verkehrsbeziehungen zur Folge. Auf der anderen Seite löst die Digitalisie- rung im Bereich der Verkehrstechnik (z. B. autonomes Fahren) eine gänzlich neue Dynamik aus. Share Economy: Eine wesentliche Triebfeder der Stadtentwicklung ist die zuneh- mende Digitalisierung aller Lebensbereiche. Auch bei älteren Bevölkerungsgrup- pen steigt die Online-Affinität deutlich an. Der damit einhergehende Sharing-Ge- danke („Nutzen statt Besitzen") wird auf Konsumentenseite immer deutlicher — die reine Nutzungsmöglichkeit wird wichtiger als der eigentliche Besitz. Die Aus- wirkungen auf den stationären Einzelhandel sind entsprechend disruptiv. Aller- dings zeigen sich dabei Warengruppen des kurzfristigen Bedarfs als überaus „ro- bust". Dies liegt zum einen in der Natur der Sache (schnell zu verbrauchende Kon- sumgüter lassen sich nicht teilen bzw. mieten), zum anderen aber auch an einer (noch) vorhandenen Skepsis beim Online-Einkauf von frischen Lebensmittel sowie der dafür nicht ausgelegten Transportlogistik (z. B. Kühlkette). Es ist jedoch da- von auszugehen, dass mittel- bis langfristig auch in diesem Marktsegment gesell- schaftliche und technische Hürden überwunden werden. Diese Entwicklung wird dabei absehbar zuerst in hoch verdichteten Großstädten bzw. Ballungszentren wie dem Ruhrgebiet eintreten. Demografischer Wandel: Die Bevölkerung in Deutschland wird insgesamt - trotz kurzfristiger, migrationsbedingter Sondereffekte - weniger und durchschnittlich älter, wobei mit erheblichen regionalen Unterschieden zu rechnen ist. Zudem nimmt innerhalb der Gruppe der Über-65-Jährigen der Anteil der Hochbetagten zu®. Relevant ist diese Entwicklung vor allem für die örtliche Nahversorgungsstruk- tur, da die Nahraumversorgung für diese Kundengruppe gerade dann an Bedeu- tung gewinnt, wenn mit dem Alter die motorisierte Individualmobilität einge- schränkt wird. Der Handel selbst reagiert auf diese Entwicklungen bereits in An- sätzen mit bestimmten Betriebsformaten, angepasster Ladengestaltung und Serviceleistungen für Senioren (z. B. Bringdienste, breite Gänge in Supermärkten, Sitzgelegenheiten). °. 2015: rd. 20 % älter als 65 Jahre, rd. 5 % älter als 79 Jahre; 2060: rd. 33 % älter als 65 Jahre, rd. 13 % älter als 79 Jahre (vgl. Statistisches Bundesamt 2015). STADTHANDEL Rahmenbedingungen 8 Onlinehandel: Mit den benannten Trends zur Digitalisierung und der zunehmenden Bequemlichkeitseinkäufe geht der Trend zu einer steigenden Onlineaffinität der Kunden einher. Eine besondere Herausforderung für den stationären Einzelhandel stellt daher der Online-Handel dar, dessen Bedeutung in Deutschland im Verlauf der letzten Jahre stetig angewachsen ist (s. nachfolgende Abbildung) und durch die „Begleiterscheinungen" der COVID-19-Pandemie einen nochmaligen Impuls er- halten hat/erhalten wird (s.u.). 3,7 2,9 2,4 " 1 8.153 sfo7f"° 0B2.0835,:9. 1° 1" 03] 0-°- 964 154 ho] 72,175. 0] P* 03 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 m Nettoumsatz Einzelhandel m Nettoumsatz B2C-E-Commerce — Anteil B2( Abbildung 1: Entwicklung des Online-Anteils am Einzelhandelsumsatz (2000 - 2022) Quelle: eigene Darstellung auf Basis Statistisches Bundesamt, Handelsverband Deutschland (HDE). Der Anteil ist sortimentsspezifisch allerdings deutlich unterschiedlich ausgeprägt. Insbesondere in den Warengruppen Papier/Büro/Schreibwaren, Zeitungen/Zeit- schriften, Bücher, Bekleidung, Schuhe/Lederwaren, Elektro/ Leuchten/Haushalts- geräte sowie Neue Medien/Unterhaltungselektronik nimmt der Online-Anteil am Gesamtumsatz im Einzelhandel stetig zu. Im Lebensmitteleinzelhandel nimmt der Online-Anteil ebenfalls, wenn auch auf deutlich geringerem Niveau, weiterhin zu. STADTHANDEL Rahmenbedingungen 9 Onlineanteil Food und Nonfood am Einzelhandel in Prozent I Onlineanteil in Prozent I Umsatzvolumen im gesamtdeutschen Einzelhandel in Mrd. Euro (netto) NONFOOD FOOD** 384 360 374 ih 204 5 157 27 ® 209 2020 2021 209 2020 2021 ** Food: Lebensmittel inkl. Getränke und Tabakwaren Abbildung 2: Quelle: Onlineanteil Food und Nonfood HDE Online-Monitor 2022. Einfluss von COVID-19 Die aktuelle COVID-19-Krise führt zu z. T. massiven Veränderungen im Konsum- entenverhalten. Dass die Bereitschaft und Akzeptanz von Digitalisierung und On- line-Einkauf durch die Krise auch bei bisher eher wenig online-affinen Bevölke- rungsgruppen zugenommen hat, ist offensichtlich und dürfte den stationären Handel noch stärker als bisher prognostiziert unter Druck setzen. Der Anteil ist sortimentsspezifisch allerdings deutlich unterschiedlich ausgeprägt. Insbesondere Branchen wie bspw. Bekleidung/Schuhe oder auch Einrichtung/Haushaltswaren haben deutliche Rückgänge des Umsatzes im stationären Einzelhandel zu ver- zeichnen. Der Lebensmitteleinzelhandel hat in den vergangenen zwei Krisenjahren gegen diesen Trend ein Umsatzplus erfahren’. Vor allem die Stadtteile haben durch die Schließungen der Gastronomie und den gestiegenem home office-Anteil bzw. dem Anteil Mobiles Arbeiten an Bedeutung gewonnen und konnten als ein- zige Lage gemäß BBE Whitepaper 2020 sogar in Summe eine Umsatzsteigerung erfahren. Insbesondere Lebensmittelmärkte haben sich in diesem Zusammen- hang als die stationären Anker der Nahversorgung bewiesen. Dies zeigt unter an- derem auch, dass die Innenstadt mit der Gastronomie eine differente Qualität im Vergleich zu Nahversorgern aufweist und keine wesentliche Konkurrenzbeziehung gegeben ist. Auch wenn sich das Infektionsgeschehen nach der Omikron-Welle deutschland- weit etwas entspannt hat, ist es weiterhin relevant, dem generell gestiegenen Si- cherheitsbedürfnis der Kunden zu entsprechen und die Infrastruktur dafür zu schaffen. Dieser Umstand führt ebenfalls zu einem erhöhten Flächenbedarf, ohne dass es deswegen zu städtebaulichen Auswirkungen kommen würde. Dem zu er- wartenden langfristig bestehenden erhöhten Sicherheitsbedürfnis der Kunden kann am besten entsprochen werden, indem mehr Bewegungsflächen in Lebens- mittelmärkten etabliert werden. ?” Statistisches Bundesamt (2020): Pressemitteilung Nr. 192 vom 29. Mai 2020, abrufbar unter: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/05/PD20_192_45212.html. STADTHANDEL Rahmenbedingungen 10 Ausgabenentwicklung nach Nonfood-Warenkörben Online vs. Offline in Prozent » eg 60 Nonfood Total Büro/Medien/ DIY/Auto/ Einrichten/ Elektro/ Bücher Garten Wohnen Technik/IT EI online BI offline 1 ir Fashion/ Freizeit Lifestyle Sport/Gesundheit 3 35 3 65 LH. 1H]l LH, 1H. LH). 11H. LH. 1H. 1.Hl. 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 018 2020 Abbildung 3: Entwicklung des Onlineanteils von 2019 - 2020 nach Branchen (Nonfood) Quelle: HDE Standortmonitor 2021. Strukturelle Bedeutung von Lebensmittelmärkten 1.H). LH. LH. HL 2019 2020 2019 2020 Die COVID-19 Krise hat die Bedeutung erreichbarer und angemessen dimensio- nierter Lebensmittelmärkte deutlich unterstrichen. Insbesondere Lebensmittel- märkte haben sich in diesem Zusammenhang als die stationären Anker der Nah- versorgung bewiesen. Diese Betriebstypen können heute und künftig eine gute Balance aus Flächenbedarf, Angebotsvielfalt und räumlicher Nähe zum Kunden bieten. Einkaufsstättenportfolio für den Wocheneinkauf (stationär) 2019 Angaben in Prozent Discounter Supermarkt Verbrauchermarkt/SB-Warenhaus Lebensmittelfachgeschäft EEE 36 Wochenmarkt EEE 2 Getränkemarkt EEE Bioladen I] 15 Online | 1 _ E Lebensmittelabteilung Warenhäuser | 2 Erzeuger (z. B. Hofläden) Abbildung 4 Einkaufsstättenportfolio für den Wocheneinkauf (stationär) 2019 Quelle: IFH Köln (2020): Handelsreport Lebensmittel (Corona-Update 2020), S. 12. U E) STADT+HIANDEL Rahmenbedingungen 11 Anforderungen für den Lebensmitteleinzelhandel Mehr denn je gilt: „Handel ist Wandel". Eine dynamische Weiterentwicklung der Betriebsformate, der Sortimentsbreite und -tiefe, der Ladengestaltung und Ziel- gruppenorientierung ist essenziell. Die Anforderungen an den Mikro- und Makro- standort steigen zusehends und entwickeln sich aus dem Trend hin zu größerer Mobilität sowie dem Wandel der Ansprüche an Preis, Sortimentsauswahl und Kopplungsmöglichkeiten. Entscheidende Standortkriterien für eine Neuansied- lung im nahversorgungsrelevanten Einzelhandel sind neben flächenseitigen As- pekten (Flächenangebot) und verkehrsseitigen Aspekten (innerörtliche Verkehrs- anbindung, Parkplatzangebot) in erster Linie absatzwirtschaftliche Gesichts- punkte (Nähe zum Verbraucher, Kaufkraft, Bevölkerungsentwicklung, Bevölke- rungsstruktur, Zentralität des Ortes). Wichtigste Leistungen des Lebensmitteleinzelhandels mit seinen stationären Ladengeschäften aus Verbraucher*innensicht Viele gut erreichbare Geschäfte in meiner Nähe Große Auswahl verschiedener Produkte Produktangebot mit dem bestmöglichen Preis-Leistungs-Verhältnis Immer alles was ich brauche an einem Ort Immer hohe Qualität aller Produkte Angenehme Einkaufsatmosphäre Immer alle Informationen, die ich zu den Produkten brauche verfügbar Kundenorientierte Öffnungszeiten Abbildung 5: Quelle: Ranking Ranking 2020 n Q 0) Wichtigste Leistungen des Lebensmitteleinzelhandels mit seinen stationären Ladengeschäften aus Verbrauchersicht IFH Köln (2020): Handelsreport Lebensmittel (Corona-Update 2020), S. 16. COVID-19-Effekte auf den Gastronomiesektor „In den letzten zehn Jahren verliehen eine gesamtökonomisch positive Entwick- lung sowie eine wachsende Mobilität und Urbanisierung der Bevölkerung dem Au- Ber-Haus- Markt in Deutschland steigende Durchschnittsausgaben und Besucher- zahlen. Dieser positive Trend wurde infolge der Corona-Pandemie im Jahr 2020 harsch unterbrochen. [...] Der Rückgang der Ausgaben resultiert fast ausschließ- lich aus einem Besucherrückgang in Höhe von 32 Prozent. Die Durchschnittsaus- gaben der rund 8,4 Milliarden Gäste im deutschen Außer-Haus-Markt sanken in 2020 lediglich um 4,5 Prozent.” (vgl. BVE 2021, S. 37). STADTHANDEL Rahmenbedingungen 1.200 996 1.000 946 984 859 876 896 919 800 684 o 646 ln 600 .E 400 200 [e} 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Quelle: eigene Darstellung, eigene Berechnung auf Basis Statistisches Bundesamt 2021 und npdgroup Deutschland GmbH 2021. Dabei zeigt sich, „/...] dass die unterschiedlichen Gastronomie-Segmente unter- schiedlich stark betroffen waren und sich unterschiedlich schnell vom ersten Corona-Lockdown in Deutschland im Frühjahr 2020 erholen konnten. Auf der ei- nen Seite profitierten Restaurants aus dem Quickservice-Segment von ihren Er- fahrungen und ihren bestehenden Geschäftskonzepten mit einem bereits geleb- ten To-Go-Geschäft. So konnten diese in 2020 immerhin noch etwas mehr als 83 Prozent ihrer Vorjahresumsätze generieren. Hotels und Restaurants aus dem klassischen Full-Service-Segment, aber insbesondere auch Betriebe in der Erleb- nisgastronomie sowie in der Gemeinschaftsverpflegung kamen im gleichen Zeit- raum nur auf etwas mehr als die Hälfte ihrer Vorjahresumsätze.” (vgl. BVE 2021, S. 37f.). KONSUMAUSGABEN AUSSER-HAUS-MARKT 2020, in Mrd. Euro, Veränderungen gegenüber 2019 in Klammern Bediengastronomie/ Hotelrestaurants* 17,8 (- 44,9%) Schnellgastronomie Erlebnisgastronomie 23,5 (- 16,8%) 53,6 7,2 (-46,2%) MRD. EURO (-35,3 %) Arbeits-/Ausbildungs- Sonstige*** gastronomie** 1,1 (-32,8%) 4,1 (-44,8%) * Hotellerie incl. Frühstück bei Übernachtungen * incl. Vending am Arbeits-/Ausbildungsplatz Quelle: CREST Verbraucherpanel, npdgroup deutschland GmbH *** Vending an Bahnhöfen sowie Airline und Zugcatering) Quelle: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V. (2021): Jahresbericht 2020/21, S. 37. +IANDEL Rahmenbedingungen 13 „Übergreifend über alle Segmente des Außer-Haus-Marktes hinweg erlebten in 2020 vor allem die Betriebe einen weniger gravierenden Einschnitt, die bereits über einen funktionierenden Lieferservice verfügten. Viele Betriebe - insbeson- dere aus der klassischen Bediengastronomie - mussten ihre Lieferserviceange- bote erst aufbauen. Laut der npdgroup in Nürnberg wuchs die Anzahl der Besu- cher im Delivery-Geschöft um zwölf Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 20719.” (vgl. BVE 2027, 5. 38). Es zeigt sich demnach, dass der Bedarf an gastronomischen Angeboten weiterhin besteht und dieser im Zuge der Lockdowns nicht ausreichend gedeckt werden konnte. So konnte zwischen 2020 und 2021 wieder ein deutlicher Anstieg der Au- Ber-Haus-Ausgaben festgestellt werden, wenngleich nur eine Steigerung des Ge- samtumsatzes um 6,2 % erzielt wurde und somit der Umsatz noch deutlich vor den Zahlen vor Corona liegt. KONSUMAUSGABEN AUBER-HAUS-MARKT 2021, in Mrd. Euro, Veränderungen gegenüber 2020 in Klammern Bediengastronomie/ Hotelrestaurants* 19,3 (+8,5%) Schnellgastronomie Erlebnisgastronomie 25,2 (+7,2%) 56,9 7,2 (+ 0,4%) MRD. EURO (+6,2 %) Arbeits-/Ausbildungs- Sonstige*** gastronomie** 1,7 (+9,7%) 3,5 (-2,6%) * Hotellerie inkl. Frühstück bei Übernachtungen * incl. Vending am Arbeits-/Ausbildungsplatz Quelle: CREST Verbraucherpanel, npdgroup deutschland GmbH ##* Vending an Bahnhöfen sowie Airline und Zugcatering) Quelle: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V. (2022): Jahresbericht 2020/21, S. 49. Insbesondere im Hinblick auf den stetig wachsenden Online-Handel, welcher durch den Einfluss der COVID-19-Pandemie zusätzlich verstärkt wurde/wird, kann für das Planareal entsprechend den vorgesehenen Zielstellungen für das Quartier ein deutlicher Fokus auf die Etablierung eines angemessenen Nahver- sorgungsangebotes empfohlen werden (trotz Etablierung der Lieferdienste hat der Lebensmitteleinzelhandel eine hohe Resilienz bewiesen). Weitere Angebote aus dem Nonfood-Sektor sollten bestenfalls ergänzend, jedoch nicht schwer- punktmäßig angesiedelt werden. +IANDEL Rahmenbedingungen 14 Die Veränderung der Nachfragemuster begünstigt bzw. verlangt die Bildung von eher flächenintensiven und Vor-Ort gebündelten Nahversorgungsstandor- ten mit einer großen Auswahl an Produkten und einer guten Erreichbarkeit. Der Vorteil der Bequemlichkeit und der Angebotsvielfalt ist dabei aus Kunden- sicht mindestens so gewichtig wie die räumliche Nähe von Versorgungsstand- orten. Einkaufswege werden dabei auch mit beruflichen oder freizeitbedingten Wegen gekoppelt, sodass positive Effekte durch die geplanten Büro- bzw. Ge- werbeeinheiten und die öffentlichen Einrichtungen zu erwarten sind. Im Gastronomiesektor ist ein deutlicher Einschnitt durch die COVID-19-Pande- mie zu verzeichnen, welcher den zuletzt positiven Nachfragetrend deutlich un- terbricht. Die konsequenten Lockdowns führten je nach Betriebstyp zu mehr oder weniger gravierenden Umsatzeinbußen für die Betreiber und beförderten eine hohe Unsicherheit. Es ist jedoch erkennbar, dass die Nachfrage nach einem gastronomischen Angebot durch die Verbraucher weiterhin gegeben und eine grundsätzliche Erholung der Branche zu erwarten ist. Vor dem Hintergrund ak- tueller politischer und wirtschaftlicher Entwicklungen (insb. Inflationsrate, Energiekrise) ist jedoch auch in näherer Zukunft mit gewissen Unsicherheiten sowohl auf Handelsseite als auch insbesondere im Bereich der Gastronomie zu rechnen. Angesichts der hohen Dynamik ist derzeit jedoch noch keine konkrete Prognose absehbar. 2.3 AKTUELLE RECHTLICHE UND FACHLICHE DISKUSSIONEN Das grundsätzliche Erfordernis, auch großflächige Lebensmittelmärkte plane- risch positiv zu begleiten, ist sowohl in der rechtlichen als auch in der fachlichen Diskussion ein zentrales Thema. Im Zuge der COVID-19-Pandemie hat das bereits umsatzstärkste Sortiment Lebensmittel zusätzlich an Bedeutung gewonnen und eine gewisse Krisenfestigkeit bewiesen (s. Kapitel 2.1). Neben den rein absatzwirt- schaftlichen Parametern sind auf der rechtlichen Ebene, verschiedene Aspekte zur Erlangung des Baurechts zu berücksichtigen. Im Folgenden wird eine Auswahl entsprechender baurechtlicher Hintergründe für das MMQ 1 (bezogen auf die geplanten Gewerbeeinheiten) aufgeführt: " Auf europäischer Ebene hat ein EuGH-Urteil aus 2018 (EUGH, Urteil vom 30.1.2018 - C-360/15, C-31/16, zur RL 2006/123, sog. Dienstleistungsricht- linie) in der deutschen Einzelhandelsteuerung viel Beachtung gefunden. Hieraus geht hervor, dass eine nicht verhältnismäßige (zur Erfüllung des verfolgten Zieles), nicht erforderliche (zwingender Grund des Allgemeinin- teresses) und diskriminierende (mengenmäßige oder territoriale Beschrän- kung) Einschränkung der Entwicklungsmöglichkeiten von Einzelhandel durch Bauleitplanung gegen Unionsrecht verstößt. In diesem Zusammenhang ist die Berechnung der tragfähigen Verkaufsfläche für das MMQ 1 nicht als Kontingentierung zu verstehen, sondern als Grundlage für weitergehende und sodann absatzwirtschaftlich sowie städtebaulich begründete Empfehlungen. Insofern ist das Vorgehen kompatibel zur Rechtsprechung des EuCH. STADTHANDEL Rahmenbedingungen 15 "= Auf bauplanerischer Ebene ist die 2017 in die BauNVO aufgenommene neue Gebietskategorie des Urbanen Gebietes von Besonderem Interesse. Dieses soll genutzt werden „um planerisch eine nutzungsgemischte „Stadt der kurzen Wege” zu verwirklichen. Die neve Gebietskategorie erlaubt eine räumliche Nähe von wichtigen Funktionen, wie Wohnen, Arbeiten, Versor- gung, Bildung, Kultur und Sport [...]. Damit soll auch Verkehr vermieden bzw. reduziert und die Entstehung eines lebendigen öffentlichen Raums gefördert werden. *(BauGBÄndG 2017 - Mustererlass, S. 11). In einem Ur- banen Gebiet sind unterschiedlichste Nutzungen zulässig. Ein wesentlicher Vorteil des Urbanen Gebietes im Vergleich zum Mischgebiet nach 86 BauNVO besteht darin, dass das Verhältnis zwischen Gewerbe- und Wohnnutzung offen gestaltet werden kann (die Nutzungsmischung muss nicht gleichwertig sein). Beim Urbanen Gebiet besteht eine deutlich höhere Nutzungsflexibilität und ein deutlich höherer Entwicklungsspielraum. Im Sinne einer langfristigen und nachhaltigen Quartiersentwicklung ist diese flexible Nutzungsmischung ein wesentlicher Vorteil. Im Quartier könnten somit entsprechende Baugebiete mit der Kategorie Urbanes Gebiet ausgewiesen werden. " Auf Länderebene ist das Urteil vom 09.10.2017 (2 D 98/15.NE) des OVG NRW zu berücksichtigen. Eine Kontingentierung von Verkaufsflächen in- nerhalb eines Plangebietes ist demnach unzulässig, um ein sog. „Wind- hundrennen" potenzieller Investoren und Bauantragssteller zu vermeiden. Das BVerwG führt in seinem Urteil vom 17.10.2019 (4 CN 8.18) hierzu fol- gendes aus: „Besteht das Plangebiet nur aus einem vorhabengeeigneten Baugrundstück, können sich die Eigentumsverhältnisse zwar auch ändern. Das Eigentum bleibt aber stets in der Hand eines Eigentümers. Er kann das Grundstück in den Grenzen der Verkaufsflächenbeschränkungen nut- zen und muss nicht befürchten, durch andere Eigentümer Abstriche an sei- nen Nutzungsmöglichkeiten hinnehmen zu müssen.” Ein sogenanntes „Windhundrennen" zur Ausschöpfung des Kontingents ist im Falle der Entwicklung des MMQ 1 zu vermeiden. STADTHANDEL Rahmenbedingungen 16 3 Standorteigenschaften des Planareals Das rd. 48,5 ha umfassende Planareal befindet sich auf einer aktuell größtenteils unbebauten Fläche in Siedlungsrandlage im Nordwesten der Stadt Münster. Im Südosten schließt das Planareal des MMQ 1 an den Technologiepark Münster an. Weiter südöstlich befindet sich der Leonardo-Campus. Im Südosten befinden sich überwiegend Studentenwohnanlagen. Angesichts seiner Neuerrichtung in einer Siedlungsrandlage ist das MMQ 1 in den weiteren Richtungen von (landwirtschaft- lich genutzten) Freiflächen umgeben. Das Planareal soll multifunktional durch einen Mix aus Wohnen (ca. 1.800 - 2.300 WEH zzgl. rd. 600 Studierendenapartments), Arbeiten (ca. 4.700 Arbeitsplätze, etwa die Hälfte mit Fokus auf „Technologie"), soziale Infrastrukturen (KiTa, Grundschule, ggf. weiterführende Schule) und Gewerbe (Quartierszentrum mit EH, Gastro und DL) gestaltet sein®. Die verkehrliche Anbindung an das Quartier ist absehbar über die Bundesstraße 54 (Steinfurter Straße) sowie die Auster- mannstraße gegeben. Eine konkrete Andienung und verkehrliche Ausgestaltung innerhalb des Quartiers sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschließend be- kannt. Angesichts des noch frühen Projektstadiums und der damit noch ver- gleichsweise offenen Ausgestaltungsmöglichkeiten werden nachfolgend lediglich die wesentlichen Parameter und Standortfaktoren skizziert: Angebots- und nachfrageseitige Aspekte " Aktuell ist im Standortumfeld des geplanten Quartiers ein nur geringer Be- satz an Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomieeinheiten fest- zustellen, welcher räumlich wenig zentriert, sondern eher im Gesamtgebiet verstreut ist. " Dieim Zuge des MMQ 1zu errichtenden Anbieter treffen somit auf ein eher gering ausgeprägtes Wettbewerbsumfeld und werden absehbar eine ge- wisse Strahlkraft entwickeln können. "= Die aktuell bestehenden Wettbewerber werden das neu entstehende Plan- gebiet absehbar nicht vollumfänglich versorgen können, sodass durch den deutlichen Einwohnerzuwachs hohe Entwicklungspotenziale für struktur- prägende Nahversorgungsbetriebe gegeben sein werden. Die nachfolgende Abbildung stellt die nächstgelegenen Wettbewerbsstandorte von nahversorgungsrelevanten Anbietern dar und bewertet diese hinsichtlich ihrer Wettbewerbsbeziehung gegenüber der in Rede stehenden Entwicklung im MMQ 1: ® Gem. „Perspektivplan Münster Modell Quartier 1" (Stand: 12.10.2022); basiert auf der Auswertung der Werk- stattergebnisse von 05/2022. STADT+HANDEL Standorteigenschaften des Planareals 17 \ Da N Standortbereich NVZ Gievenbeck- Heekweg Standortbereich SBZ Grevener Straße - Germania/Yorkcenter - Norden: Germania | Campus - Großflächiger REWE-Marktinkl. Getränkemarkt (ca. 1.500 m? VKF), ergänzt durch kleinteiligen Besatz (EH, Gastro, DL) - Ausrichtung auf die Grundversorgung des unmittelbaren Standortumfelds, keine Überschneidung der Einzugsgebiete mit dem Planareal - Kopplungsstandort REWE (ca. 1.600 m? VKF) und denn's Biomarkt (<800 m? VKF) een F | - Ergänzt durch zahlreiche Gastronomie- - und Dienstleistungsangebote sowie Arztpraxen — hohe Frequenz aufgrund Lage an L 587 „| - Ehergeringe Überschneidung der Somit: kein maßgeblicher Einzugsgebiete mit dem Planareal Wettbewerbsstandort > Somit: kein maßgeblicher v \ Wettbewerbsstandort Standortbereich STZ Gievenbeck-Mitte ] - Moderner LIDL-Markt (> 1.400 m? VKF), Mixed-Use, aktuell nicht mehr marktgängiger REWE-Markt (< 800 m? VKF), ergänzt durch SuperBioMarkt (< 800 m? VKF) sowie kleinteiligen Besatz (EH, Gastro, DL) - Perspektivische verstärkte Versorgungsfunktion und höhere Nachfrage durch Entwicklung des Planareals MMQ2 Standortbereich SBZ Grevener Straße - Germania/Yorkcenter - Süden: York Center — Angebotsstarker Kopplungsstandort aus REWE, ALDI Nord, LIDL (900 - 1.100 m? VKF), SuperBioMarkt und Drogeriefachmarkt dm (je < 800 m?), zahlreiche weitere Fachmärkte, sowie — Ausrichtung auf Gievenbeck, keine kleinteilige Anbieter (EH, Gastro, DL) nennenswerte Überschneidung der I Einzugsgebiete mit dem Planareal ÄEB| - hohe Frequenz aufgrund Lage an L 587 und Yorkring Somit: kein maßgeblicher Wettbewerbsstandort ; e a “kl - Gewisse Überschneidung der — Das - TFT ‚ NE " 2 f N Einzugsgebiete mit dem Planareal IL! Geplante Quartiersentwicklung (MMQ) x ; 7000; 3 iR ‚| Somit: gewisse Wettbewerbsbeziehungen O3 zentraler Versorgungsbereich h Maßstab: 200m — Abbildung 9: Wettbewerbsumfeld des Planareals Quelle: eigene Darstellung; Wettbewerbsdarstellung: Desk-Research Stadt + Handel 01/2023; Kartengrundlage: OpenStreetMap - veröffentlicht unter ODbL. STADTHANDEL Standorteigenschaften des Planareals 18 "= Die perspektivischen Anbieter auf dem Planareal treten in Summe somit in eher geringe Konkurrenz zu den bereits bestehenden Anbietern im wei- teren Standortumfeld. "= Die in Rede stehenden Anbieter werden absehbar von ihrer räumlichen Nähe zum Technologiepark Münster, mit aktuell rd. 3.500 Arbeitsplätzen, sowie den weiteren rd. 4.700 projektierten Arbeitsplätzen? innerhalb des MMGQ 1 profitieren. = Darüber hinaus werden sie eine Versorgungsfunktion für die benachbar- ten, aktuell räumlich nicht fußläufig versorgten Studentenwohnheime ein- nehmen und davon entsprechend profitieren. = Das Kaufkraftniveau der Mantelbevölkerung des Planareals ist aktuell mit rd. 104 als leicht überdurchschnittlich zu bezeichnen (Durchschnitt = 100; vgl. IfH 2022). weitere Faktoren (im Zuge der vorgesehenen Entwicklung des MMQ 1) = Das Planareal wird im Zuge einer vollumfänglichen Gebietsentwicklung neu entstehen und setzt sich in diesem Zuge deutlich vom bisherigen Standortumfeld (langjährig bestehende Wohnbebauung, v. A. Studenten- wohnheime sowie Technologiepark) ab. = Neben der Entwicklung des MMQ 1 ist die Entwicklung des MMQ 2 im wei- teren Standortumfeld (< 1.000 m Entfernung) projektiert (Busso-Peus- Straße). Dort entstehen zusätzliche Wohnbebauung sowie Gewerbe- und Büroflächen. Es ist kein nennenswerter Besatz an Einzelhandel vorgese- hen. Angesichts der Nähe zum ZVB STZ Gievenbeck-Mitte ist jedoch davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung eher positiv für die dortigen An- gebotsstrukturen auswirkt und nur nachrangig positive Effekte für das Planareal zur Folge hat. "= Die verkehrliche Erreichbarkeit mittels MIV ist insbesondere über die Aus- termannstraße sowie die vorgesehenen Planstraßen sichergestellt. Im Os- ten besteht zudem eine Anbindung an die Bundesstraße 54. Das Planareal ist nach außen grundsätzlich verkehrlich gut angebunden, wenngleich die innere Erschließung noch nicht bekannt ist. "= Im Zuge der Gebietsentwicklung sind ebenerdige PKW-Stellplätze grund- sätzlich nicht vorgesehen. "= Die perspektivische PKW-Stellplatzsituation könnte sich demnach als Ein- schränkung für die Entwicklungsmöglichkeiten des Planareals darstellen. Insbesondere strukturprägende Magnetbetriebe im Lebensmittelsegment setzen eine Mindestanzahl an betriebseigenen Parkplätzen in unmittelba- rer räumlicher Nähe voraus. Diese muss für eine Ansiedlung solcher Be- triebe entsprechend gewährleistet sein. Vor diesem Hintergrund wird emp- fohlen entsprechende Stellplatzmöglichkeiten unterhalb der Magnetbe- triebe zu etablieren. ?° Quelle: Schätzung des Stadtplanungsamtes Münster. STADTHANDEL Standorteigenschaften des Planareals 19 Das Quartierszentrum des MMQG 1 wird perspektivisch von seiner guten verkehrlichen Erreichbarkeit profitieren, wenngleich ge- wisse Einschränkungen angesichts des Stellplatzangebotes zu er- warten sind. Unter Berücksichtigung der bestehenden Angebots- strukturen ist festzustellen, dass die in Rede stehenden Anbieter des Planareals perspektivisch eine deutlich hervorgehobene Ver- sorgungsfunktion für eine hohe Mantelbevölkerung (s. Kapitel 4) einnehmen werden. In Zusammenschau mit den zu erwartenden Kaufkraftzuflüssen durch die Beschäftigten des Technologieparks ist von insgesamt positiven Standortfaktoren auszugehen, welche eine überdurchschnittliche Leistungsfähigkeit der zu etablieren- den Betreiber erwarten lässt. 2 STADTHANDEL Standorteigenschaften des Planareals 20 4 Potenzialanalyse für den Angebotsschwerpunkt (Nahversorgung) In diesem Kapitel erfolgt zunächst die Herleitung des Einzugsgebietes auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse aus Kapitel 2 und 3 zum Standort und zur Wettbe- werbssituation sowie den relevanten Vorgaben aus dem EHZK Münster 2018. An- schließend wird das Nachfragepotenzial innerhalb des abzuleitenden Versor- gungsbereiches dargestellt und eine Angebots- und Wettbewerbsanalyse durch- geführt. Auf Basis des berechneten absatzwirtschaftlichen Kaufkraftpotenzials wird sodann ein entsprechendes wirtschaftlich tragfähiges Angebot abgeleitet. Die Bewertung erfolgt - angesichts der noch unklaren tatsächlichen Einwohne- rentwicklung im Zuge des MMQ 1 - in einer Spannweite, welche neben einer kon- servativen Variante auch eine obere Variante umfasst. 4.1 HERLEITUNG VERSORGUNGSGEBIET Die Einzelhandelsentwicklung im Gebiet soll entsprechend der Zielstellungen für das MMQ 1 überwiegend auf die Nahversorgung der im Quartier lebenden Bevöl- kerung sowie die Beschäftigten im Quartier und im näheren Umfeld ausgerichtet sein. Aktuell ist eine Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben im Südosten des MMQ 1, im Bereich der Austermannstraße vorgesehen. Die Betriebe befinden sich somit zwar innerhalb des neuen Quartiers, jedoch auch unmittelbar angrenzend an den bestehenden Technologiepark. Angesichts dieser Randlage versorgen die zu er- richtenden Betriebe absehbar einen Bereich, welcher über das neu zu entwi- ckelnde MMQ 1 hinausgehen wird. Im Rahmen der Herleitung des Versorgungsgebietes ist daher zu ermitteln, ob im Umfeld des Quartiers (unterversorgte) Siedlungsbereiche vorhanden sind, für welche die Nahversorgungsangebote innerhalb des Entwicklungsgebietes eben- falls eine wesentliche Versorgungsfunktion erfüllen können und somit Teil des Ver- sorgungsgebietes und bei der Potenzialanalyse zu berücksichtigen sind. So wären solche Gebiete zu dem Versorgungsgebiet des Quartieres hinzuzuzählen, welche derzeit über keine hinreichende (fußläufige) Nahversorgung verfügen und in fuß- läufiger Nähe zum Entwicklungsgebiet liegen. Für den in Rede stehenden Versorgungsraum wird zunächst eine fußläufige Ent- fernung von max. 1.000 m zum potenziellen Vorhabenstandort im Süden des MMGQ 1 zugrunde gelegt. Im Norden wird die kleiner Streusiedlung, welche per- spektivisch über das MMQ 1 besser angebunden sein wird und über keine eigene Versorgung verfügt, in den Versorgungsraum mit einbezogen. Im Südwesten wer- den die unmittelbar an das MMQ 1 angrenzenden Studierendenwohnanlagen und das Wohnquartier am Gemenweg mit einbezogen. Im Südosten reicht die Aus- dehnung über den Technologiepark hinaus und umfasst die zusammenhängenden Siedlungsbereiche bis zum Orleans-Ring im Osten und die Henriette-Son-Straße im Süden. Diese Bereiche verfügen über eine gute fußläufige Erreichbarkeit zum STADTHANDEL Potenzialanalyse für den Angebotsschwerpunkt (Nahversorgung) 21 potenziellen Angebotsstandort und verfügen aktuell über keinen, strukturprägen- den Lebensmittelmarkt. Die in Rede stehenden Angebotsstrukturen werden somit absehbar auch diese Bereiche mitversorgen. Das so abgegrenzte Versorgungsgebiet, auf welchen die nachfolgenden Berech- nungen und Bewertungen basieren, stellt sich wie folgt dar: 1 Geplante Quartiersentwicklung (MMQ 1) h abgegrenztes Versorgungsgebiet j eng NVL Fresnostraße En > UI] zentraler Versorgungsbereich 1 una) ne Nahversorgungslage a Maßstab: 200 m ———m a =; J ZVB Stadtbereichszentrum$ | - GrevenerStraße 23 Germania/Yorkeenter Ayo E DS 'ZVB NahversorgungsZentrum Gieyenbeck-Heekweg R . so ZVB Stadtteilzentrum Wi Ks N ‚Gievanbeck-Mitte | wrong Westfälische | | Wilhelms- 'y Universität NVL Sentrup-Von- 7. || Esmarch-Straße I Sa ni Er > | SER Abbildung 10: Versorgungsgebiet MMQ 1 Quelle: Darstellung: Stadt + Handel auf Basis EHZK Münster 2018 sowie Aktualisierung durch Desktop-Research 02/2023: Kar- tengrundlage: OpenStreetMap - veröffentlicht unter ODbL Fochnernschulerninuen DEE 4.1. POTENZIALANALYSE NAHVERSORGUNG Zur Herleitung des möglichen Verkaufsflächenpotenzials in den nahversorgungs- relevanten Sortimenten am Standort sind zunächst die monetären Gegebenhei- ten auf Nachfrageseite von Bedeutung. Anhand der ansässigen Bevölkerung und der perspektivischen Einwohnerpotenziale im Zuge der umfassenden Wohnbe- bauung sowie der einzelhandelsrelevanten Kaufkraftdaten innerhalb des definier- ten Versorgungsgebietes lässt sich das vorhandene einzelhandelsrelevante, sorti- mentsgruppenbezogene Kaufkraftpotenzial ermitteln. Gemäß Angaben der Stadt Münster ist im Rahmen der Gebietsentwicklung des MMG 1 ein perspektivisches Einwohnerpotenzial in einer unteren Variante von 5.000 Einwohnern für die Potenzialanalyse zu berücksichtigen. In einer oberen Va- riante ist das Einzelhandelspotenzial für 6.500 Einwohner zu ermitteln. Im Durchschnitt beträgt die Kaufkraftkennziffer in Münster rd. 101 (IfH 2022). Im abgegrenzten Versorgungsgebiet liegt die Kaufkraftkennziffer mit aktuell rd. 104 STADTHANDEL Potenzialanalyse für den Angebotsschwerpunkt (Nahversorgung) 22 etwas darüber. Im Rahmen der Potenzialanalyse wird für die Quartiersentwick- lung die Kaufkraftkennziffer des Umfeldes von rd. 104 zugrunde gelegt. Dies ist zum einen durch den siedlungsräumlichen Zusammenhang zu begründen. Zum an- deren ist, auch unter Berücksichtigung von projektierten geförderten Wohnbau- ten sowie Studierendenapartments, angesichts des Modellcharakters des geplan- ten Quartiers, der modernen und attraktiven Gestaltung sowie der Mischung aus verschiedensten Wohnnutzungen und Arbeitsplätzen von einer in Summe etwas erhöhten und somit in etwa mit dem Umfeld vergleichbaren Kaufkraftkennziffer für die Nachfrageanalyse auszugehen. Zusätzlich sind für die Potenzialberechnungen die Einwohnerpotenziale des er- mittelten Versorgungsgebietes zu berücksichtigen, welche außerhalb der geplan- ten Quartiersentwicklung verortet sind und über keine eigene Nahversorgung ver- fügen. Dieser Bereich (s. Abbildung 10) weist 5.243 Einwohner" (Stand 31.12.2021) auf. Berücksichtigung des sich verändernden Kaufkraftpotenzials In den letzten Jahren sind die Verbrauchsausgaben pro Kopf in den nahversor- gungsrelevanten Sortimenten (Lebensmittel, Drogeriewaren) kontinuierlich ge- stiegen (s. Kapitel 2.1). Im Zuge der COVID-19-Pandemie sind die Verbrauchsaus- gaben für die nahversorgungsrelevanten Sortimente unproportional stark ange- stiegen. In diesem Zusammenhang ist nicht von einem weiteren deutlichen An- stieg in den nächsten Jahren auszugehen, sodass eher von einem abflachen der Verbrauchsausgaben auszugehen ist. Die Einwohnerentwicklung wird i. S. der Quartiersentwicklung bereits berücksichtigt und nicht zusätzlich im Zuge der stadtbezirksweiten Prognose bewertet. In Summe ergibt sich folgendes perspektivisches Nachfragepotenzial in den nah- versorgungsrelevanten Sortimenten: Tabelle 1: Perspektivisches Einwohnerpotenzial und nahversorgungsrelevante Kaufkraft im Versorgungsgebiet in Varianten Einwohnerprognose MMQ 1 zusätzliche Einwohner im abgegrenzten Versor- gungsbereich (außerhalb des Bereiches MMQ 1) Einwohner gesamt Kaufkraftpotenzial Nahrungs- und Genussmittel Ausgaben pro Kopf in Euro Kaufkraftpotenzial in Mio. Euro Kaufkraftpotenzial Drogeriewaren Ausgaben pro Kopf in Euro untere Variante 5.000 10.243 31,4 5.243 3.069 428 obere Variante 6.500 11.743 36,0 Kaufkraftpotenzial in Mio. Euro Quelle: Berechnung Stadt + Handel auf Basis IT.NRW, GfK 2022 sowie Angaben des Auftraggebers; Kaufkraft IfH Köln 2022. 44 "Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis IT.NRW und GfK 2022. 5,0 STADTHANDEL Potenzialanalyse für den Angebotsschwerpunkt (Nahversorgung) 23 Die monetären Gegebenheiten auf der Nachfrageseite finden bei der Herleitung des möglichen Verkaufsflächenpotenzials für die Entwicklungsfragestellung Ver- wendung. Ergänzend sind die Potenziale aus den gewerblichen und wissenschaftsorientier- ten Strukturen im und im Umfeld des Gebietes hinreichend zu beachten. Die Ent- wicklung der Münsteraner Modellquartiere (MMQ 1 und MMQ 2) stellt explizit auf eine enge Verzahnung von Wohnen, Arbeiten und Wissenschaft/Technik ab. Es ist anzunehmen, dass sich die aktuell rd. 3.500 Beschäftigten im näheren Standortumfeld (insb. Technologiepark), sowie die perspektivisch rd. 4.700 Be- schäftigten an den neu entstehenden Arbeitsplätzen im Zuge der Entwicklung des MMQ 1 absehbar am zu etablierenden Quartierszentrum mitversorgen werden (hier insbesondere in den nahversorgungsrelevanten Sortimenten im Zuge der (Mittags-)Pause oder von Versorgungseinkäufen vor/nach Arbeitsbeginn). Dem- nach werden die daraus resultierenden Kaufkraftzuflüsse für die projektierten An- bieter in den Segmenten Nahrungs- und Gennussmittel und Drogeriewaren ent- sprechend anteilig mitberücksichtigt, um eine möglichst realitätsnahe Einschät- zung hinsichtlich der rechnerisch tragfähigen Verkaufsflächen vornehmen zu kön- nen. 4.2 ERMITTLUNG DES VERKAUFSFLÄCHENPOTENZIALS FÜR DIE MAGNETBETRIEBE IM SEGMENT NAHVERSORGUNG Auf Basis der wettbewerbsrelevanten sowie nachfrageseitigen Erkenntnisse wird nachfolgend die maximal zu erwartende Kaufkraftabschöpfung innerhalb des Versorgungsgebietes und das maximale, auf die Nahversorgung des Quartiers bzw. des ermittelten Versorgungsgebietes ausgerichtete Verkaufsflächenpoten- zial ermittelt. Diese erfolgt über die Herleitung der maximal zu erwartenden Flä- chenleistung nahversorgungsrelevanter Magnetbetriebe (bspw. Vollsortimenter, Discounter, Drogeriemarkt). Ermittlung Kaufkraftabschöpfungsquote im Einzugsgebiet Die Prämisse einer ausschließlichen Versorgungsfunktion für das ermittelte Ver- sorgungsgebiet stellt eine erste Grundlage für die Bewertung des tatsächlich ab- schöpfbaren Kaufkraftpotenzials dar. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass wie bei der Abgrenzung des Versorgungsgebietes erwähnt (s. Kapitel 4.1), aus absatz- wirtschaftlicher und wettbewerblicher Sicht ein teilweise weitergefasstes Ein- zugsgebiet zu erwarten ist, sodass zusätzliche Kaufkraftimpulse (bspw. Büros, Schule) induziert werden. Neben den Kaufkraftzuflüssen ist in der Realität auch mit Kaufkraftabflüssen zu rechnen (bspw. Pendlerbeziehungen, Angebotsalter- nativen, weitere Streuumsätze). Im Zuge der Gebietsentwicklung des MMQ 1 werden nach Angaben der Stadt Münster aktuell etwa 4.700 neu hinzutretende Arbeitsplätze (innerhalb des Ge- bietes) angenommen, was zu gewissen Streuzuflüssen für das projektierte Quar- tierszentrum führen wird. Darüber hinaus bestehen im abgegrenzten Versor- gungsgebiet des Vorhabens aktuell bereits ca. 3.500 Arbeitsplätze (hier: insb. Technologiepark). Auch die daraus bedingten Zuflüsse werden in den nachfolgen- den Potenzialanalysen für Nahversorgungsbetriebe (Nahrungs- und Genussmittel und Drogeriewaren) entsprechend anteilig berücksichtigt. STADTHANDEL Potenzialanalyse für den Angebotsschwerpunkt (Nahversorgung) 24 Nahrungs- und Genussmittel Perspektivische rechnerische Kaufkraftbindung im Einzugsgebiet Im Versorgungsgebiet (untere Variante) ist perspektivisch ein rechnerisches Kauf- kraftpotenzial im Sortiment Nahrungs- und Genussmittel von rd. 31,4 Mio. Euro gegeben (s. Kapitel 4.1). In der oberen Variante ist ein Kaufkraftpotenzial von rd. 36,0 Mio. Euro anzunehmen. Rechnerische Bindungsquote Eine 100-%ige rechnerische Bindung dieses Potenzials innerhalb des Quartiers kann im Hinblick auf eine realitätsnahe Betrachtung nicht erreicht werden. Es ist davon auszugehen, dass ein relevanter Anteil der vorhandenen Kaufkraft an die bereits bestehenden Angebotsstrukturen im Umfeld des Quartiers abfließen (insb. SBZ Grevener Straße - Germania/Yorkcenter). Ergänzend ist mit weiteren diffusen Kaufkraftabflüssen im Zuge von Pendlerbeziehungen sowie Streuumsät- zen (Spontaneinkäufe/Verbrauchsausgaben im Urlaub/auf Ausflügen usw.) zu rechnen. Darüber hinaus sind auch Abflüsse in den Onlinehandel zu berücksichti- gen. Im Jahr 2021 betrug dieser rd. 2,7 % im Bereich Nahrungs- und Genussmittel. Zudem sind in den letzten Jahren in diesem Bereich deutlich Wachstumstenden- zen zu erkennen und es kam zur ersten Etablierung von relevanten Wettbewerbs- strukturen in den größeren Städten (z. B. Flaschenpost, Picnic)." Auch zukünftig ist deshalb von steigenden Anteilen des Onlinehandels auszugehen, was in der Herleitung der Abschöpfungsquoten Berücksichtigung fand. Es ist anzunehmen, dass die unterschiedlichen hier in Rede stehenden Betriebsty- pen und Angebotsvarianten im Hinblick auf die zu generierenden Marktanteile un- terschiedliche maximale Kaufkraftabschöpfungsquoten generieren werden: Für das Szenario „Lebensmittelsupermarkt und Lebensmitteldiscounter” wird eine perspektivische Kaufkraftbindung von 70 % im Bereich des Plangebietes an- genommen. Lebensmittelvollsortimenter und -discounter nehmen in Deutschland zusammen einen Marktanteil im Segment Nahrungs- und Genussmittel i. H. v. rd. 85 %? ein. Dabei sind großzügige Formate wie Verbrauchermärkte und SB-Wa- renhäuser inkludiert, welche im hier in Rede stehenden Szenario nicht zu betrach- ten sind. Entsprechend wird eine reduzierte Kaufkraftbindung von max. 70 % un- terstellt, was - nach „Abzug"” der Potenziale für kleinteilige Anbieter - einem persp. Marktanteil der beiden zu ermittelnden Betriebe innerhalb des MMQ 1 von rd. 60 % entspricht. Für die außerhalb der Quartiersentwicklung verorteten Siedlungsbereiche des Versorgungsgebietes wird angesichts der bereits etablierten Versorgungsbezie- hungen zu Angebotsalternativen eine geringere rechnerische Kaufkraftbindung von rd. 35 % angenommen. Es ist davon auszugehen, dass die Bevölkerung in die- sem Teil des Versorgungsgebietes auch weiterhin eine intensivere Orientierung an alternative Angebotsstandorte (insb. SBZ Grevener Straße - Germania/Yorkcen- ter) aufweisen werden. " Quelle: HDE Online-Monitor 2022. 2 Quelle: eigene Berechnungen auf Basis EHI (2022) STADTHANDEL Potenzialanalyse für den Angebotsschwerpunkt (Nahversorgung) 25 Durch die Etablierung zweier sich ergänzender Anbieter ist ein vergleichsweise hö- herer Marktanteil zu erwarten als durch einen ebenfalls in Rede stehenden Einzel- anbieter. Für das Szenario „Verbrauchermarkt"” wird daher eine jeweils geringere maximale Bindungsquote von rd. 50 % im Plangebiet und rd. 25 % im abgegrenz- ten Versorgungsbereich angenommen. Dies entspricht einem Marktanteil inner- halb des MMQG 1 (auch hier nach „Abzug" der Potenziale für kleinteilige Anbieter) von rd. 43 %. Der Marktanteil im Segment Lebensmittelvollsortiment liegt in Deutschland bei rd. 47 %". Es wird angenommen, dass der in Rede stehende Ver- brauchermarkt ein umfassendes vollsortimentiertes Angebot offeriert, sodass rechnerisch entsprechend hohe Marktanteile (innerhalb des MMQ 1) erzielt wer- den können. Ermittlung des Verkaufsflächenpotenzials für Lebensmittelmärkte In der potenziell im Sortiment Nahrungs- und Genussmittel im Versorgungsgebiet zu bindenden Kaufkraft sind auch die perspektivisch zu generierenden Umsätze von Lebensmittelfachgeschäften, Getränkemärkten, des Lebensmittelhandwerk (Bäcker, Metzger), von Tankstellen und von Einzelhandelsbetrieben, die Nah- rungs- und Genussmittel als Randsortimente führen (bspw. Drogeriemärkte), enthalten. Deren Anteil beträgt gemäß Statista 2019 sowie EHI handelsdaten 2022 rd. 15 % am Gesamtumsatz im Lebensmitteleinzelhandel. Dieser Anteil wird auch für die Entwicklung kleinteiliger Angebotsstrukturen (z.B. Lebensmittel- handwerk, Kiosk, Fachgeschäfte etc.) innerhalb des Versorgungsgebietes per- spektivisch angenommen. Zuflüsse durch Berufspendler Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass - wie bereits erwähnt - angesichts des zu- sätzlichen diffusen Kaufkraftpotenzials durch die rd. 3.500 bestehenden sowie rd. 4.700 perspektivisch hinzutretenden Arbeitsplätze ein gewisser Umsatzanteil von außerhalb des Raumes generiert wird. Stadt + Handel hat im Zuge von anderen Projektzusammenhängen bereits vergleichbare Umsatzimpulse ermittelt. Daraus wurde ersichtlich, dass rd. 10 % - 20 % des Umsatzanteils durch ebensolche Streu- umsätze generiert werden können (insb. im Zuge der im Quartier arbeitenden Be- völkerung). Für die nachfolgenden Berechnungen wird daher angenommen, dass die im MMQ 1 und im weiteren Versorgungsgebiet (perspektivisch) arbeitenden Personen jeweils einen Anteil von rd. 15 % ihrer Verbrauchsausgaben im Lebens- mittelsegment (unter Berücksichtigung der Kaufkraftkennziffer der Stadt Müns- ter von rd. 101) am in Rede stehenden Standortbereich tätigen werden. Es ergeben sich somit die nachfolgend dargestellten Verkaufsflächenpotenziale für die beiden benannten Szenarien. 4.2.1 Szenario Lebensmittelsupermarkt und -discounter Für das Szenario einer Ansiedlung eines Lebensmittelsupermarktes und eines Le- bensmitteldiscounters sind für das vorgesehene Quartierszentrum folgende Po- tenziale zu ermitteln: ® Quelle: eigene Berechnungen auf Basis EHI (2022) STADTHANDEL Potenzialanalyse für den Angebotsschwerpunkt (Nahversorgung) 26 In der unteren Variante (ca. 5.000 EW im Zuge des MMQG 1) liegt das rechnerisch bindbare Kaufkraftvolumen im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel perspektivisch bei rd. 16,4 Mio. Hiervon entfallen rd. 10,7 Mio. Euro auf die Einwoh- nerpotenziale innerhalb des Quartiers und rd. 5,6 Mio. Euro auf die im Ergän- zungsbereich des Versorgungsgebietes verortete Bevölkerung. In der oberen Variante (ca. 6.500 EW im Zuge des MMQ 1) liegt das rechnerisch bindbare Kaufkraftvolumen im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel perspektivisch bei rd. 19,6 Mio. Euro. Hiervon entfallen rd. 14,0 Mio. Euro auf die Einwohnerpotenziale innerhalb des Quartiers und ebenfalls rd. 5,6 Mio. Euro auf die im Ergänzungsbereich des Versorgungsgebietes verortete Bevölkerung. Das für Lebensmittelmärkte rechnerisch zur Verfügung stehende Kaufkraftvolu- men im Sortiment Nahrungs- und Genussmittel liegt - nach Abzug der durch kleinteilige Anbieter gebundenen Kaufkraft - demnach bei rd. 14,0 Mio. Euro p. a. (untere Variante) bzw. rd. 16,8 Mio. Euro p.a. (obere Variante). Hinzu kommen je- weils rd. 3,6 Mio. Euro durch die benannten Berufspendler. Rechnerische Kaufkraft im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel im Versorgungsgebiet untere Variante: rd. 31,4 Mio. Euro p.a. obere Variante: rd. 36,0 Mio. Euro p.a. Potenziell zu bindende Kaufkraft im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel im Versorgungsgebiet (70 % im MMQ 1; 35 % im weiteren Versorgungsgebiet) untere Variante: rd. 16,4 Mio. Euro p.a. obere Variante: rd. 19,6 Mio. Euro p.a. rd. 15% durch Lebensmittelhandwerk/ sonstiger LM Einzel- Handel Potenzial zur Entwicklung von strukturprägenden Lebensmittelmärkten untere Variante: rd. 17,6 Mio. Euro p.a. obere Variante: rd. 20,4 Mio. Euro p.a. Abbildung 11: Aufteilung Kaufkraftpotenziale im Segment Nahrungs- und Genussmittel - Lebensmittelsupermarkt und -discounter Quelle: Darstellung: Stadt + Handel. Für ein modernes und funktionales Quartierszentrum ist grundsätzlich von leis- tungsfähigen Betreibern für mögliche Lebensmittelmärkte auszugehen, um eine entsprechend hohe Frequenz und Attraktivität des Standortbereiches zu gewähr- leisten. Zur Ermittlung des Verkaufsflächenpotenzials innerhalb des Quartiers werden deshalb überdurchschnittliche Flächenleistungen der leistungsfähigsten Betreiber im Bereich der Lebensmittelvollsortimenter und Lebensmitteldiscoun- STADTHANDEL Potenzialanalyse für den Angebotsschwerpunkt (Nahversorgung) 27 ter angenommen. Im Bereich der Lebensmittelvollsortimenter ist EDEKA mit ei- ner Flächenproduktivität von rd. 5.130 Euro/m? VKF" p.a. zu nennen. Im Bereich der Lebensmitteldiscounter stellt LIDL den leistungsfähigsten Betreiber mit einer durchschnittlichen Flächenproduktivität von 8.120 Euro/m? VKF p.a. dar"s. Für die nachfolgenden Berechnungen wird eine jeweils um rd. 5 % überhöhte Flächenleis- tung unterstellt. Dabei ist zu betonen, dass es sich nicht um die konkrete Planung des Planvorha- bens, sondern um die Ableitung einer üblichen Annahme für ein Quartierszentrum handelt. Dementsprechend können die Flächenproduktivitäten/Umsätze im Rah- men einer konkreten Fallgestaltung (konkretes Konzept/Betreiber) naturgemäß von diesen angesetzten Werten abweichen. Unter Zugrundelegung der benannten Parameter ergeben sich folgende rech- nerische Verkaufsflächenpotenziale (Mindestwerte im Zuge des Worst Case- Ansatzes): " untere Variante": insgesamt rd. 3.500 - 3.600 m? VKF " obere Variante”: insgesamt rd. 3.900 - 4.200 m? VKF Es ist zu berücksichtigen, dass die vorstehenden Werte aufgrund der Unschärfen in der Berechnungsmethode Anhaltswerte darstellen. Mögliche Aufteilung von Lebensmittelsupermarkt und -discounter Vonseiten der Stadt Münster wurde angeregt ergänzend zu beleuchten, ob die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters der Fa. EDEKA mit 3.000 m? GVKF und eines Lebensmitteldiscounters der Fa. LIDL mit 1.300 m? VKF als trag- fähig zu bewerten wäre. Diesbezüglich ist festzustellen: Die beiden Betriebe wurden als jeweils leistungsfähiger Anbieter bereits im Zuge der bisherigen Berechnungen zugrunde gelegt. Es zeigt sich dabei, dass die in Rede stehenden VKF (insg. 4.300 m?) die abgeleiteten Potenziale von max. 4.200 m? VKF (in der oberen Variante) leicht überschreiten. Die Umsatzerwartung der bei- den Anbieter übersteigt entsprechend die abgeleiteten Nachfragepotenziale, so- dass hier keine rechnerische Tragfähigkeit für diese beiden (leistungsstärksten) Betriebe in diesen Dimensionierungen festzustellen ist: “ Quelle: Hahn Retail Estate Report 2022/2023. 5 (testierter Wert seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH) " Annahme von 5.000 zusätzlichen Einwohnern durch das MMQ 1. ” Annahme von 6.500 zusätzlichen Einwohnern durch das MMQ 1. STADTHANDEL Potenzialanalyse für den Angebotsschwerpunkt (Nahversorgung) 28 Tabelle 2: Perspektivisches Einwohnerpotenzial und nahversorgungsrelevante Kaufkraft im Versorgungsgebiet in Varianten untere Variante (5.000 EW) obere Variante (6.500 EW) Kaufkraftpotenzial Nahrungs- und Genussmittel Kaufkraftpotenzial (NuG) für strukturprägende Le- bensmittelmärkte in Mio. Euro* 17,6 20,4 Umsatz NuG EDEKA (3.000 m? VKF) in Mio. Euro** 12,9 Umsatz NuG LIDL (1.300 m? VKF) in Mio. Euro** 89 Gesamtumsatz NuG strukturprägende Anbieter in 218 Mio. Euro*** Quelle: Berechnung Stadt + Handel auf Basis IT.NRW, GfK 2022 sowie Angaben des Auftraggebers; Kaufkraft IfH Köln 2022; * s. Abbildung 11; ** unter Annahme der betreiberspezifischen durchschnittlichen Flächenproduktivitäten, s. Kapitel 4.2.1.; *** Abweichungen von der Ge- samtsumme sind rundungsbedingt. 4.2.2 Szenario Verbrauchermarkt Für das Szenario einer Ansiedlung eines Verbrauchermarktes sind für das vorge- sehene Quartierszentrum folgende Potenziale zu ermitteln: In der unteren Variante (ca. 5.000 EW im Zuge des MMQG 1) liegt das rechnerisch bindbare Kaufkraftvolumen im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel perspektivisch bei rd. 11,7 Mio. Hiervon entfallen rd. 7,7 Mio. Euro auf die Einwoh- nerpotenziale innerhalb des Quartiers und rd. 4,0 Mio. Euro auf die im Ergän- zungsbereich des Versorgungsgebietes verortete Bevölkerung. In der oberen Variante (ca. 6.500 EW im Zuge des MMQ 1) liegt das rechnerisch bindbare Kaufkraftvolumen im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel perspektivisch bei rd. 14,0 Mio. Euro. Hiervon entfallen rd. 10,0 Mio. Euro auf die Einwohnerpotenziale innerhalb des Quartiers und ebenfalls rd. 4,0 Mio. Euro auf die im Ergänzungsbereich des Versorgungsgebietes verortete Bevölkerung. Das für Lebensmittelmärkte rechnerisch zur Verfügung stehende Kaufkraftvolu- men im Sortiment Nahrungs- und Genussmittel liegt - nach Abzug der durch kleinteilige Anbieter gebundenen Kaufkraft - demnach bei rd. 10,0 Mio. Euro p. a. (untere Variante) bzw. rd. 12,0 Mio. Euro p.a. (obere Variante). Hinzu kommen jeweils rd. 3,6 Mio. Euro durch die benannten Berufspendler, so- dass in Summe ein rechnerisches Potenzial zur Ansiedlung eines Verbraucher- marktes i. H. v. rd. 13,6 Mio. Euro (untere Variante) bzw. rd. 15,6 Mio. Euro p.a. (obere Variante) zur Verfügung steht. STADTHANDEL Potenzialanalyse für den Angebotsschwerpunkt (Nahversorgung) 29 Rechnerische Kaufkraft im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel im Versorgungsgebiet untere Variante: rd. 31,4 Mio. Euro p.a. obere Variante: rd. 36,0 Mio. Euro p.a. Potenziell zu bindende Kaufkraft im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel im Versorgungsgebiet (50 % im MMQ 1; 25 % im weiteren Versorgungsgebiet) untere Variante: rd. 11,7 Mio. Euro p.a. obere Variante: rd. 14,0 Mio. Euro p.a. rd.85 % durch Lebensmittelmärkte untere Variante: rd. 10,0 Mio. Euro p.a. obere Variante: rd. 12,0 Mio. Euro p.a. rd. 15% durch Lebensmittelhandwerk/ zzgl. Kaufkraftzuflüsse (durch (zusätzliche) Arbeitsplätze) sonstiger LM Einzel- rd. 3,6 Mio. Euro p.a. Handel Potenzial zur Entwicklung von strukturprägenden Lebensmittelmärkten untere Variante: rd. 13,6 Mio. Euro p.a. obere Variante: rd. 15,6 Mio. Euro p.a. Abbildung 12: Aufteilung Kaufkraftpotenziale im Segment Nahrungs- und Genussmittel - Verbrauchermarkt Quelle: Darstellung: Stadt + Handel. Für ein modernes und funktionales Quartierszentrums ist grundsätzlich von leis- tungsfähigen Betreibern für mögliche Lebensmittelmärkte auszugehen, um eine entsprechend hohe Frequenz und Attraktivität des Standortbereiches zu gewähr- leisten. Zur Ermittlung des Verkaufsflächenpotenzials innerhalb des Quartiers wird deshalb die durchschnittliche Flächenleistung des leistungsfähigsten Betrei- bers von Verbrauchermärkten (Kaufland) angenommen. Diese liegt bei rd. 5.550 Euro/m? VKF p. a. Auch hier wird eine um rd. 5 % überhöhte Flächenleistung un- terstellt. Dabei ist zu betonen, dass es sich nicht um die konkrete Planung des Planvorha- bens, sondern um die Ableitung einer üblichen Annahme für ein Quartierszentrum handelt. Dementsprechend können die Flächenproduktivitäten/Umsätze im Rah- men einer konkreten Fallgestaltung (konkretes Konzept/Betreiber) naturgemäß von diesem angesetzten Wert abweichen. Unter Zugrundelegung der benannten Parameter ergeben sich rechnerische Verkaufsflächenpotenziale für einen Verbrauchermarkt i. H. v. rd. 3.000 - (un- tere Variante) bzw. 3.400 m? (obere Variante). Es ist zu berücksichtigen, dass der vorstehende Wert aufgrund der Unschärfen in der Berechnungsmethode einen Anhaltswert darstellen. STADTHANDEL Potenzialanalyse für den Angebotsschwerpunkt (Nahversorgung) 30 4.2.3 Drogeriefachmarkt Für die Ableitung einer rechnerisch tragfähigen Verkaufsflächendimensionierung für einen Drogeriefachmarkt am in Rede stehenden Vorhabenstandort ist als we- sentliche Eingangsgröße demnach die im Einzugsgebiet vorhandene Kaufkraft im Sortiment Drogeriewaren von Bedeutung. Die Pro-Kopf-Ausgaben im Sortiment Drogeriewaren betragen unter Berücksich- tigung der Kaufkraftkennziffer von rd. 104 (IfH 2022) rd. 428 Euro. Perspektivische Kaufkraftbindung im Einzugsgebiet Im Versorgungsgebiet (untere Variante) ist perspektivisch ein rechnerisches Kauf- kraftpotenzial im Sortiment Drogeriewaren von rd. 4,4 Mio. Euro gegeben. In der oberen Variante ist ein Kaufkraftpotenzial von rd. 5,0 Mio. Euro anzunehmen. Im Bundesdurchschnitt weisen Drogeriefachmärkte eine Bindungsquote von rd. 60 % der Kaufkraft im Sortiment Drogeriewaren auf", von welcher mindestens auch bei einer Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes im Quartierszentrum des MMQ 1 auszugehen ist. Bei einer Bindung von 60 % der im abgegrenzten Versor- gungsbereich verfügbaren Kaufkraft durch Drogeriefachmärkte ergibt sich ein rechnerisch verfügbares Kaufkraftpotenzial von rd. 2,6 Mio. Euro (untere Vari- ante) bzw. rd. 3,0 Mio. Euro (obere Variante). Insbesondere im Segment Drogeriewaren ist oftmals eine „Präferenz" der Kunden zwischen den beiden marktführenden Anbietern dm und Rossmann festzustellen, welche eine betreiberabhängige Orientierung der Bevölkerung des Quartiers er- warten lassen. Auch im - hinsichtlich seines Angebotsnetzes deutlich weitmaschi- ger aufgestellten - Segment Drogeriewaren ist somit keine 100 %-ige Kaufkraft- bindung durch einen marktgerechten Anbieter zu erwarten. Aus fachgutachterli- cher Sicht ist perspektivisch im Bereich der Quartiersentwicklung des MMQ 1 eine rechnerische Kaufkraftbindung von rd. 80 % anzunehmen. Dies ist insbesondere auf die eher geringen Angebotsstrukturen im Umfeld des Quartiers zurückzufüh- ren (lediglich ein Drogeriefachmarkt im SBZ Grevener Straße - Germa- nia/Yorkcenter). Ergänzend ist mit weiteren diffusen Kaufkraftabflüssen im Zuge von Pendlerbeziehungen sowie Streuumsätzen zu rechnen. Für die außerhalb der Quartiersentwicklung verorteten Siedlungsbereiche des Versorgungsgebietes wird angesichts der bereits bestehenden Versorgungsbezie- hungen mit den bestehenden Anbietern eine geringere rechnerische Kaufkraftbin- dung von rd. 60 % angenommen. Es ist davon auszugehen, dass die Bevölkerung in diesem Teil des Versorgungsgebietes eine im Vergleich zu den persp. Einwoh- nern des MMQ 1 intensivere Orientierung an alternative Angebotsstandorte (insb. SBZ Grevener Straße - Germania/Yorkcenter) aufweisen, sich bei Ansiedlung ei- nes marktgängigen Drogeriefachmarktes dennoch zu einem nennenswerten An- teil im geplanten Quartierszentrum mitversorgen werden. Angesichts des weitmaschigeren Angebotsnetzes von Drogeriemärkten (im Ver- gleich zu Lebensmittelmärkten) wird hier eine leicht höhere Kaufkraftbindung durch die (perspektivischen) Beschäftigten/Pendler zugrunde gelegt, da anzuneh- '® Eigene Berechnungen auf Basis EHI 2022. STADTHANDEL Potenzialanalyse für den Angebotsschwerpunkt (Nahversorgung) 31 men ist, dass ein geringerer Anteil der Beschäftigten über ein entsprechend at- traktives Angebot im Segment Drogeriewaren an ihrem jeweiligen Wohnort ver- fügt und sich entsprechend verstärkt am Vorhabenstandort mitversorgen wird. Zuzüglich des Streuumsatzes durch Berufspendler im Zuge der bestehenden rd. 3.500 sowie perspektivisch hinzutretenden rd. 4.700 Arbeitsplätze i.H.v.rd. 25 % der jeweiligen sortimentsspezifischen Verbrauchsausgaben (entspricht rd. 0,8 Mio. Euro), ergibt sich insgesamt ein Nachfragepotenzial von rd. 2,7 Mio. Euro (untere Variante) bis 3,0 Mio. Euro (obere Variante). Rechnerische Kaufkraft im Sortimentsbereich Drogeriewaren im Versorgungsgebiet untere Variante: rd. 4,4 Mio. Euro p.a. obere Variante: rd. 5,0 Mio. Euro p.a. rd.40 % rd.60 % durch durch Drogeriefachmärkte Lebensmittelmärkte/ untere Variante: rd. 2,6 Mio. Euro p.a. sonstiger Einzelhandel obere Variante: rd. 3,0 Mio. Euro p.a. Potenziell zu bindende Kaufkraft im Sortiment Drogeriewaren im Versorgungsgebiet (80 % im MMQ 1; 60 % im weiteren Versorgungsgebiet) untere Variante: rd. 1,8 Mio. Euro p.a. obere Variante: rd. 2,1 Mio. Euro p.a. zzgl. Kaufkraftzuflüsse (durch (zusätzliche) Arbeitsplätze) rd. 0,8 Mio. Euro p.a. Potenzial zur Entwicklung von strukturprägenden Drogeriefachmärkten untere Variante: rd. 2,7 Mio. Euro p.a. obere Variante: rd. 3,0 Mio. Euro p.a. Abbildung 13: Aufteilung Kaufkraftpotenziale im Segment Drogeriewaren Quelle: Darstellung: Stadt + Handel. Bei Annahme einer - wie auch für die Ermittlung der VKF im Segment Lebensmit- tel in den vorangegangenen Kapiteln um rd. 5 % überhöhten - durchschnittlichen Flächenproduktivität des leistungsstärksten Betreibers dm (mit durchschnittlich rd. 6.855 Euro/m? VKF'?) und einem durchschnittlichen Verkaufsflächenanteil von 60 % im Sortiment Drogeriewaren ergibt sich somit ein rechnerisches Verkaufs- flächenpotenzial von rd. 600 m? GVKF (untere Variante) bzw. rd. 700 m? GVKF (obere Variante) für einen Drogeriefachmarkt. Es ist zu berücksichtigen, dass der vorstehende Wert aufgrund der Unschärfen in der Berechnungsmethode einen Anhaltswert darstellt. ”® Quelle: Hahn Retail Estate Report 2022/2023. STADTHANDEL Potenzialanalyse für den Angebotsschwerpunkt (Nahversorgung) 32 4.2.4 Einschätzung hinsichtlich der städtebaulichen Verträglichkeit der ab- geleiteten Magnetbetriebe Die, wie in den vorangegangenen Kapiteln ermittelte, rechnerische Tragfähigkeit eines Betriebes weist nicht automatisch auch eine städtebauliche Verträglichkeit eines Vorhabens nach. Vorhabenbedingte städtebaulich negative Auswirkungen sind stark abhängig von den Bestandsstrukturen und Entwicklungsperspektiven Vor-Ort und können bspw. dann entstehen, wenn ein grundsätzlich tragfähiger Betrieb auf ein bereits vorgeschädigtes Wettbewerbsumfeld trifft. Im Hinblick auf die in den Kapiteln 4.2.1 bis 4.2.3 abgeleiteten Verkaufsflächendi- mensionierungen ist folgendes festzuhalten: "= Wie in Kapitel 3 aufgeführt, steht das zu errichtende Quartierszentrum des MMQ 1 überwiegend in keinem maßgeblichen Wettbewerb mit den ak- tuell in Münster vorhandenen Bestandsstrukturen. "= Dies ist insbesondere auf die leicht von diesen abgesetzte Lage des MMQ 1 am Rande der Innenstadt sowie die absehbar hohe Ausrichtung der zu etablierenden Betriebe auf die Nahversorgung der Bewohner des MMQ 1 und des näheren Umfeldes zurückzuführen. "= Insbesondere die nächstgelegenen zentralen Versorgungsbereiche des Typs € (hier: STZ Gievenbeck-Mitte und NVZ Gievenbeck-Heekweg) ste- hen dabei angesichts der Wegebeziehungen und ihrer jeweiligen Ausrich- tung auf ihr (unmittelbares) Umfeld absehbar in geringer Konkurrenz zum in Rede stehenden Quartierszentrum. = Das STZ Gievenbeck-Mitte profitiert zudem absehbar stark von den Ent- wicklungen des vorgesehenen MMQ 2 an der Busso-Peuss-Straße. "= Die ebenfalls nahegelegenen ZVB des Typs B (SBZ Grevener Straße - Ger- mania/Yorkcenter (Nord und Süd) treten angesichts der Einzugsgebiets- überschneidungen mit dem in Rede stehenden Vorhaben (im „weiteren Versorgungsgebiet”, s. Abbildung 10) in eine gewisse Wettbewerbssitua- tion mit dem Quartierszentrum des MMQ 1. "= Insgesamt sind in den abgeleiteten Größenordnungen für den Lebensmit- telmarkt bzw. die Lebensmittelmärkte sowie den Drogeriefachmarkt ab- sehbar keine städtebaulich negativen Auswirkungen zu erwarten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine fachgutachterliche Vorein- schätzung handelt, welche es im Zuge des weiteren Projektverlaufes im Rahmen einer vollumfänglichen Verträglichkeitsanalyse umfassend zu prüfen gilt. 4.2.5 Zusammenfassung Die vorhandenen Potenziale innerhalb des Einzugsgebietes für die Entwicklung von nahversorgungsrelevanten Magnetbetrieben stellen sich demnach für die Sor- timente Nahrungs- und Genussmittel und Drogeriewaren wie folgt dar: STADTHANDEL Potenzialanalyse für den Angebotsschwerpunkt (Nahversorgung) 33 Tabelle 3: Einzelhandelsspezifisches Entwicklungspotenzial (Magnetbetriebe Nahversorgung) untere Variante obere Variante Einwohnerprognose MMQ 1 5.000 Einwohner im abgegrenzten Versorgungsbereich Einwohner gesamt 10.243 rechn. Gesamt-VKF Lebensmittelsupermarkt und -dis- counter_(inkl. Randsortimente non-food; Anteil NuG an der GVKF: 80 %) ca. 3.500 - 3.600 m? rechn. VKF Verbrauchermarkt (inkl. Randsortimente ca. 3.000 m? non-food; Anteil NuG an der GVKF: 80 %) rechn. VKF Drogeriefachmarkt (inkl. Randsortimente; 600 m2 Anteil Drogeriewaren an der GVKF: 60 %) 6.500 5.243 11.743 ca. 3.900 - 4.200 m? ca. 3.400 m? 700 m? Quelle: Berechnung Stadt + Handel auf Basis IT.NRW, GfK 2022 sowie Angaben des Auftraggebers; Kaufkraft IfH Köln 2022. Es ist zu berücksichtigen, dass die vorstehenden Werte aufgrund der Unschärfen in der Berechnungsmethode Anhaltswerte darstellen und insbesondere im Hin- blick auf die VKF-Aufteilung zwischen Lebensmittelvollsortimenter und -discoun- ter (in Variante 1) variierbar sind. Dies gilt insbesondere auch unter Berücksichti- gung der hier gewählten, eher konservativen Annahme (höchste zu erwartende Flächenleistungen im Sinne eines (hinsichtlich der vorhabenbedingten Auswirkun- gen) städtebaulichen Worst-Case-Szenarios). Zudem ist darauf hinzuweisen, dass im weiteren Projektverlauf, bei Konkretisie- rung des Vorhabens, eine vollumfängliche Verträglichkeitsanalyse unerlässlich ist. STADTHANDEL Potenzialanalyse für den Angebotsschwerpunkt (Nahversorgung) 34 5 Verkaufsflächenableitung für die weiteren Sortimente Ergänzend zu den tiefergehend analysierten nahversorgungsrelevanten Sorti- menten werden nachfolgend rechnerische Verkaufsflächenpotenziale für die wei- teren Sortimente ermittelt, welche das Angebot innerhalb des Quartiers ergänzen könnten und somit eine höhere Attraktivität des Einzelhandelsangebotes gewähr- leisten würden. Bei der Ermittlung der Verkaufsflächenpotenziale, insbesondere der zentrenrele- vanten Sortimente ist dabei ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass le- diglich Potenziale ermittelt werden, welche auf eine Versorgung des Quartiers ab- zielen und nicht deutlich darüber hinaus strahlen und so negative Auswirkungen auf höherrangige zentrale Versorgungsbereiche verursachen könnten. Für die Ermittlung von Orientierungswerten zu angemessenen VKF-Dimensionie- rungen werden die für die Stadt Münster durchschnittlichen Ausstattungskenn- ziffern aus dem EHZK Münster 2018 herangezogen. Dabei wird die jeweils sorti- mentsspezifische VKF-Ausstattung in den Stadtteilzentren zugrunde gelegt. Auf dieser Basis werden die für die Stadt Münster durchschnittlichen Ausstat- tungswerte in den STZ auf das MMQ 1 projiziert. Die Einwohner des MMQ 1 wären rechnerisch sodann in etwa ausgestattet, wie der „durchschnittliche Münstera- ner". Durch diese Vorgehensweise wird sichergestellt, dass einer Überhöhung des Angebots im persp. Quartierszentrum gegenüber weiterer STZ entgegengewirkt und keine (wesentlich) über die angedachte Versorgungsfunktion hinausgehende Strahlkraft erzeugt wird. Insgesamt sollte die Ausstattung der ergänzenden Einzelhandelsbetriebe (ohne Lebensmittel- und Drogeriemärkte) der Ausstattung von vergleichbaren ZVB in der Stadt Münster entsprechen. Für die Ableitung einer Empfehlung zur Gesamt- verkaufsfläche in diesen Sortimenten wurden daher die Ausstattungen der mit dem in Rede stehenden Quartierszentrum in ihrer räumlichen Ausdehnung in etwa vergleichbaren ZVB STZ Coerde, Gremmendorf, Hiltrup-West und Mecklenbeck- Mitte herangezogen. Anhand der Mittelwerte der Ausstattung in den Sortimen- ten des mittelfristigen und langfristigen Bedarfsbereiches wurde eine (als Orien- tierungswert zu verstehende) „Obergrenze" von rd. 800 m? VKF (zzgl. der in Ka- pitel 4 abgeleiteten Magnetbetriebe) ermittelt. Dies entspricht in etwa auch dem Median der Ausstattung aller Stadtteilzentren (rd. 825 m? VKF). Die abgeleitete „VKF-Obergrenze" ist somit als angemessen - sowohl für, in ihrer Ausdehnung vergleichbare, als auch die Münsteraner Stadtteilzentren insgesamt - zu bewer- ten. Die Ausstattungskennziffern gem. Grundlagendaten des EHZK Münster 2018 so- wie die daraus abgeleiteten VKF stellen sich wie folgt dar: STADTHANDEL Verkaufsflächenableitung für die weiteren Sortimente 35 Tabelle 4: rechnerische Verkaufsflächenpotenziale der weiteren Sortimente (Orientierungswerte) Sortiment 8-VKF in STZ Zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente Apotheken - 130 (Schnitt-)Blumen -80 Zeitungen/Zeitschriften -60 Zoologischer Bedarf - 70 Zentrenrelevante Sortimente Bekleidung - 290 Bücher - 30 Einrichtungszubehör - 50 Elektrokleingeräte - 50 Fahrräder und Zubehör -50 Foto und Zubehör - 20 Glas/Porzellan/Keramik (GPK) -50 Handarbeitsbedarf/Kurzwaren/Meterware Stoffe - 10 Haushaltswaren (Hausrat) -80 Heimtextilien, Haus-/Bett-/Tischwäsche (HBT) -40 Leuchten <10 Musikinstrumente und -zubehör - 30 Optik - 70 Papier/Bürobedarf/Schreibwaren (PBS) - 70 Sanitätsbedarf (med. u. orthop. Artikel einschl. Hörgeräte) - 20 Schuhe/Lederwaren -90 Spielwaren/Basteln -80 Sportartikel - 40 Uhren/Schmuck - 20 Unterhaltungselektronik - 70 Empfehlung zur VKF-Obergrenze (Orientierungswert)* max. 800 Quelle: eigene Darstellung; Berechnung Stadt + Handel auf Basis EHZK Münster 2018; Werte gerundet; *entspricht nicht der Summe der Einzelsortimente (=Pool-Lösung). Bei den so abgeleiteten Verkaufsflächengrößen handelt es sich um rein rechne- risch ermittelte Orientierungswerte, welche sicherstellen, dass die Anbieter des Quartierszentrums nicht überdimensioniert gegenüber (anderen) zentralen Ver- sorgungsbereichen in Münster ausgeprägt werden. Dadurch ist sichergestellt, dass durch die ermittelten Flächenpotenziale keine städtebaulich negativen Auswirkungen auf weitere, (höherrangige) zentrale Ver- sorgungsbereiche im Umfeld des Quartiers zu erwarten sind. Dabei sollen insbe- sondere potenzielle zentrenrelevante und nicht zentrenrelevante Angebote die Magnetbetriebe aus dem Segment Nahversorgung innerhalb des Quartierszent- rums ergänzen. Es ist folglich keine umfassende Versorgung in allen Sortimenten innerhalb des Gebietes vorgesehen. Angesichts des umfangreichen Angebots im ZVB City/Innenstadt, den Stadtbezirkszentren sowie teilweise sehr hohen Um- satzanteilen des Onlinehandels (z. B. 46,5 % im Bereich Fashion & Accessoires, 44% im Bereich CE/Elektro)? ist somit auch bei einem großzügigerem Angebot im Quartier grundsätzlich mit umfangreichen Kaufkraftabflüssen zu rechnen. ®° Quelle: HDE Online Monitor 2022. STADTHANDEL Verkaufsflächenableitung für die weiteren Sortimente 36 Im Hinblick auf die aufgeführten Orientierungswerte ist zu berücksichtigen: ange- sichts der starken Schwankung der Flächenproduktivitäten bei möglichen klein- teiligen Fachgeschäften ist eine empirisch valide Ermittlung genauer Verkaufsflä- chenpotenziale nicht möglich. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei dem in Rede stehenden Standort- bereich absehbar um einen Positivstandort für nahversorgungsrelevante sowie zentrenrelevante Sortimente handeln wird (ZVB des Typs CC, s, Kapitel 8). Folglich können auch in den Sortimenten, welche nur geringe Verkaufsflächenpotenziale aufweisen vereinzelte, kleinteilige Ladeneinheiten innerhalb des Quartierszent- rums entwickelt werden. Angesichts der perspektivischen Ausweisung des Quar- tierszentrums als zentraler Versorgungsbereich sind somit auch grundsätzlich darüber hinausgehende Formate und Dimensionierungen möglich. STADTHANDEL Verkaufsflächenableitung für die weiteren Sortimente 37 6 Best Practice-Beispiele Nachfolgend werden zwei, mit den Planungen und Intentionen des MMQ 1 grund- sätzlich vergleichbare städtebauliche Entwicklungen dargestellt. Ziel der Betrach- tung dieser Referenzprojekte ist die Ableitung von best practise-Bausteinen bzw. die Identifizierung von Chancen hinsichtlich der Ausgestaltung des MMQ 1 (insbe- sondere hinsichtlich Allokation der Gewerbeeinheiten, Städtebau und Gestaltung, sowie Mobilität und Erreichbarkeit). Die beiden best practise-Beispiele sowie deren Übertragbarkeit auf das MMQ 1 werden nachfolgend dargestellt: HEIDELBERG BAHNSTADT Versorgungsfunktion (gem. kommunalem EHK) Nahversorgungszentrum Status: Im Bau, Projektlaufzeit: 2008 bis 2027 Gelände des ehem. Güterbahnhofs 116 ha Fläche ca. 6.800 EW Key Facts ca. 6.000 Arbeitsplätze Passivhausbauweise Zielgruppe: junge Familien Wissensquartier „SkyLabs", Technologiepark und Uni SE Räumliche Analyse Das Einzelhandelsangebot ist im Schwerpunkt am Gadamerplatz verortet, als Magnetbetriebe sind hier ein Le- bensmittelvollsortimenter (SB-Warenhaus mit rd. 5.000 m? VKF), ein Lebensmitteldiscounter sowie ein Drogerie- fachmarkt zu identifizieren. Ergänzt wird das dortige Angebot durch weitere Einzelhandels- sowie Gastronomie- angebote. Als besonders frequenzsteigernd für das Zentrum stellt sich dabei die direkte Lage der Straßenbahnhal- testelle „Gadamerplatz" innerhalb des Zentrums dar. Insbesondere Berufspendler, Studenten sowie Nutzer der kulturellen und sozialen Infrastruktur, die den ÖPNV nutzen, werden somit gezielt in das Zentrum gelenkt. Direkt südlich des Zentrums sind u. a. mit einer Grundschule sowie einem Bürgerhaus weitere Einrichtungen vorhanden, die sich zusätzlich positiv auf die Frequentierung des Zentrums auswirken. Abseits der Einzelhandelsagglomeration am Gadamerplatz ist lediglich ein Biosupermarkt im südöstlichen Bereich des Stadtteils als Magnetbetrieb zu iden- tifizieren. In diesem Bereich ist auch durch mehrere Fachgeschäfte, medizinische Angebote, Dienstleistungen sowie einer Kindertagesstätte eine gewisse Konzentration an Einkaufs- und Versorgungseinrichtungen gegeben. Weitere Einzelhandelsgeschäfte befinden sich insbesondere in Streulage entlang der Achsen Langer Anger sowie Grüne Meile, durch die ausgeprägte Konzentration der Magnetbetriebe am Gadamerplatz hat sich hier jedoch keine Lauf- lage für Kunden entwickelt, wie sie bspw. bei einer knochenartigen Anordnung der Einzelhandelsfunktionen der Fall wäre. STADTHANDEL Best Practice-Beispiele 38 Vergleichbarkeit mit dem MMQ 1 Ähnlichkeiten "= Verknüpfung von Wohnen, Arbeiten und Wissenschaft (SkyLabs als „Herzstück" des Quartiers) "= Entstehung eines neuen Stadtteils in Siedlungsrandlage (bisher: Güterbahnhof und Kasernengelände) "= Fokus auf Nachhaltigkeit "= _Quartierszentrum überwiegend für die Versorgung der neuen Bahnstadt, versorgt jedoch auch angren- zende Siedlungsgebiete (in Teilen) mit Unterschiede "= Mit 116 ha deutlich größer, damit auch höheres Nachfragepotenzial aufgrund höherer Einwohner- und Be- schäftigtenzahlen "= _Bahntrasse als städtebauliche Barriere - MMQ 1 eher durch Technologiepark von bestehender Wohnbe- bauung „getrennt" = Anbindung an den Hauptbahnhof, daher innerstädtische und gut erreichbare Lage, Anbindung ans Stra- Benbahnnetz Best practise Bausteine "= Allokation im Entr&e des neu entstandenen Quartiers - Scharnierfunktion zwischen „Alt und Neu” (Einbe- zug bereits vorhandener, angrenzender Siedlungsstrukturen). "= Angebotsschwerpunkt in Form eines kompakten Quartierszentrums mit Magnetbetrieben mit hauptsäch- lich nahversorgungsrelevanten Leitsortimenten (Lebensmittel, Drogeriewaren) "= _Ausgewogener Betriebstypenmix: Lebensmittelvollsortimenter und -discounter, Drogeriefachmarkt, er- gänzt durch kleinteilige Anbieter, Gastronomie und Dienstleistungen "= Fokussierung auf einen großzügigen Lebensmittelvollsortimenter (hier: rd. 5.000 m? VKF), Lebensmittel- discounter in eher ergänzender, in der Dimensionierung deutlich untergeordneter Funktion (hier: rd. 1.250 m? VKF) "= Offene und attraktive Platzgestaltung zwischen den Ladeneinheiten, kein geschlossenes Einkaufscenter, kein Fachmarktcharakter. Gewerbebetriebe sind durch Mixed-Use-Immobilien ansprechend gestaltet und im Gesamtbild integriert. "= Zugang zu den Magnetbetrieben über den zentral gelegenen Platz dient der Belebung des Platzes und macht diesen als zentralen Treffpunkt wahrnehmbar. Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch entspre- chende Möblierung, Bepflanzung, Beleuchtung sowie durch Bereiche für Außengastronomie. " Gleichzeitig Öffnung „nach außen” durch straßenbegleitende kleinteilige Anbieter (kein geschlossenes Karree) "= Wenige straßenbegleitende Parkplätze sowie zweigeschossige Tiefgarage unterhalb des Geländes mit > 500 Stellplätzen. "= _Quartierszentrum eröffnete erst ca. 10 Jahre nach Baubeginn - zunächst angemessenes Nachfragepo- tenzial schaffen. Quelle: Darstellung Stadt + Handel auf Basis www.heidelberg-bahnstadt.de; Kartengrundlage: OpenStreetMap - veröffentlicht unter ODbtL. STADTHANDEL Best Practice-Beispiele 39 HAMBURG-OBERBILLWERDER Versorgungsfunktion (gem. kommunalem EHK) Status: persp. Ortszentrum Baubeginn 2024, Projektlaufzeit bis 2030 Aktuell Freifläche 118 ha Fläche ca. 6.000 - 7.000 Wohnungen ca. 4.000 - 5.000 Arbeitsplätze innovative Mobilitätskonzepte + Energieeffizienz Modellstadtteil für die „Active City" fünf Quartiere mit eigenständigem Konzept Freiraumkonzept „Green Loop” verbindet die Quartiere Key Facts F— Räumliche Analyse Der zukünftige Schwerpunkt für den Einzelhandel in Hamburg-Oberbillwerder wird sich an zentraler Stelle im BahnQuartier befinden und mit dem bestehenden Zentrum am Fleetplatz in Neuvallermöhe-West verknüpft sein. Das Zentrum dient der Versorgung der Anwohner aus Neuallermöhe-West, Neuallermöhe-Ost sowie Bergedorf- West und der bis zu 15.000 Personen, die perspektivisch in Oberbillwerder wohnen sollen. Der Einzelhandel wird sich aus Supermärkten, Discountern, Drogerien und Bäckern zusammensetzen. Des weiteren besteht Bedarf für Fahrrad-, Zoo- und Elektrohandel, Bekleidungsgeschäfte, Buchhandel, Schuh- und Blumenläden. Auch Optiker, Ju- weliere und Lebensmittel-Spezialanbieter wie ein Biomarkt oder ein Reformhaus könnten ergänzend in Oberbill- werder angesiedelt werden. Das bereits bestehende Nahversorgungszentrum Fleetplatz in Neuallermöhe-West soll als Teil der Connected City modernisiert und vielfältiger werden. Mit der Aufwertung der Bahnunterführung soll eine Flaniermeile zwischen Neuallermöhe-West und Oberbillwerder entstehen. Ergänzungen in den Angebotsstruk- turen finden sich insbesondere an den projektierten Quartiersplätzen sowie der Lauflage im Bereich des BahnQuar- tiers. STADTHANDEL Best Practice-Beispiele 40 Vergleichbarkeit mit dem MMQ 1 Ähnlichkeiten Neuer Stadtteil am Stadtrand Fokus auf innovative Konzepte + Nachhaltigkeit Hochschulstandort (mit ca. 4.500 Studierenden projektiert) Zentrales Stadtteilzentrum überwiegend für die Versorgung von Oberbillwerder, versorgt jedoch auch an- grenzende Siedlungsgebiete (in Teilen) mit Unterschiede Mit 118 ha deutlich größer, damit auch höheres Nachfragepotenzial aufgrund höherer Einwohner- und Be- schäftigtenzahlen Fünf eigens konzipierte Quartiere mit unterschiedlicher Ausrichtung, jedes Quartier verfügt über ein „eige- nes", kleineres Quartierszentrum Bahntrasse als städtebauliche Barriere - MMQ 1 eher durch Technologiepark von bestehender Wohnbe- bauung „getrennt" Best practise Bausteine Allokation im Entr&e des neu entstandenen Stadtteils - Scharnierfunktion zwischen „Alt und Neu” (Einbe- zug bereits vorhandener, angrenzender Siedlungsstrukturen). Zentraler Platz im Bereich des Stadtteilzentrums als Verbindung der Magnetbetriebe Magnetbetriebe (Lebensmittel, Drogeriewaren) im zentralen Stadtteilzentrum projektiert. Kleinteilige Anbieter und zentrenergänzende Funktionen auch an den Quartierszentren und in anderen frequentierten Bereichen (insb. auch an den Plätzen) Mobility Hub im Bereich/in der Nähe des Stadtteilzentrums und der Quartierszentren. Reduktion des Indi- viduvalverkehrs innerhalb des Stadtteils. Dichteste (und höchste) Bebauung im Bereich des Stadtteilzentrums (mit der Entfernung abnehmend). Dies schafft eine ausreichende Grundfrequenz und fußläufig erreichbare Mantelbevölkerung für die projek- tierten Betriebe und wirkt verkehrsreduzierend für den Stadtteil. Bavabschnittsweise Entwicklung von Handelsflächen (mit fortschreitender Entwicklung der Wohnbebau- ung) Quelle: Darstellung Stadt + Handel auf Basis www.oberbillwerder-hamburg.de; Kartengrundlage: OpenStreetMap - veröffentlicht unter ODbL. STADTHANDEL Best Practice-Beispiele 41 7 Empfehlungen für das Quartierszentrum des MMQ@ 1 Nachfolgend werden - u. a. basierend auf den oben dargestellten best practise Beispielen - Empfehlungen hinsichtlich der städtebaulichen Ausgestaltung des projektierten Quartierszentrums getroffen. Der Grundgedanke der Empfehlun- gen beruht auf der vorgesehenen Etablierung eines lebendigen, modernen und nachhaltigen Quartiers, welches zum einen kurze Wege und eine gute Erreichbar- keit, zum anderen eine gebündelte Versorgung am Standort sowohl im Hinblick auf Einzelhandel, als auch den weiteren zentrenergänzenden Funktionen sicher- stellt. Dies erfolgt vor dem Hintergrund einer innovativen Verzahnung von Woh- nen, Wissenschaft und Gewerbe und der Kernfrage des MMQ 1: Wie kann hier neues urbanes Leben und Arbeiten gestaltet werden? Dabei werden im Hinblick auf das Quartierszentrum - ergänzend zu den jeweili- gen nachfolgenden Empfehlungen zu den Nutzungsempfehlungen im Bereich Ein- zelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen - Impulse zur Beantwortung der folgenden Frage aufgezeigt: Welchen Beitrag kann das Quartierszentrum im Hinblick auf die Leitthemen der Entwicklung des MMQ 1 (Öffentlicher Raum und Mobilität, Urbanes Arbeiten und Wohnen, Vielfalt und Zusammenleben, Landschaft und Nachhaltigkeit) liefern? Die Empfehlungen haben dabei nicht nur das klar abzugrenzende Plangebiet des MMQ 1im Blick, sondern berücksichtigen auch die bereits vorhandenen Strukturen und Nutzungen in seiner unmittelbaren Umgebung (Technologiepark, Studenten- wohnheime, etc.). 7.1 EMPFEHLUNGEN ZUR STÄDTEBAULICHEN AUSGESTALTUNG DES QUARTIERSZENTRUMS Angesichts der angestrebten Symbiose von Wohnen, Wissenschaft und Gewerbe wird eine Errichtung des Quartierszentrums an der Schnittstelle des bereits be- stehenden, leistungsfähigen und innovativen Technologieparks und dem neu ent- stehenden MMQ 1 empfohlen, um diese Verbindung nicht nur konzeptionell, son- dern auch räumlich zu verankern. Das Quartierszentrum sollte demnach bestenfalls im Süden des MMQ 1 mit An- bindung an die Austermannstraße entstehen und entsprechend - wie in den be- nannten best practise-Beispielen - als Entree des neu zu entstehenden MMQ 1 fungieren. Denkbar wäre beispielsweise die direkte Erschließung über den Kreis- verkehr oder die Allokation am bereits im EHZK Münster 2018 ausgewiesenen Nahversorgungsstandort Austermannstraße. Dies würde zur Sicherung der Ver- sorgung aller relevanten Standortbereiche (v. a. MMQ 1, Technologiepark, Studen- tenwohnheime am Wasserweg/Wohnquartier am Gemenweg) beitragen und die bereits bestehenden Strukturen im Umfeld des MMQ 1 adäquat mit einbinden und berücksichtigen. Ziel sollte - wie beispielsweise in der neuen Bahnstadt Heidelberg - die Etablie- rung eines kompakten, gut erreichbaren und lebendigen Zentrums mit wenigen STADTHANDEL Empfehlungen für das Quartierszentrum des MMQ 1 42 Magnetbetrieben sowie einer Vielfalt an kleinen Fachgeschäften/Spezialangebo- ten und zentrenergänzenden Funktionen sein. Die Magnetnutzungen gilt es dabei im Sinne einer langfristig attraktiven Haupt- einkaufslage an zentraler und hervorgehobener Stelle im Entree des MMQ 1 zu etablieren und das Angebot somit an einem zentralen, gut erreichbaren Platz zu bündeln. Von einer „Streuung" der Magnetbetriebe innerhalb des MMQ 1 wird aus fachlicher Sicht abgeraten, v. a. um Frequenzunterbrechungen zu vermeiden, die bereits vorhandenen Bestandsstrukturen südlich und westlich des MMQ 1 adä- quat mitzuversorgen und vorhabeninduzierte Mehrverkehre innerhalb des Quar- tiers sowie von außerhalb zu vermeiden/reduzieren. Innerhalb des Quartiers könn- ten (und sollten) jedoch, an weiteren zentralen und/oder frequentierten Stand- ortbereichen ergänzende kleinteilige Angebotsstrukturen etabliert werden, um auch diese Standortbereiche „lebendig" zu gestalten. Für das in Rede stehende Quartierszentrum wird, vergleichbar mit der Heidelber- ger Bahnstadt, ein von allen Seiten barrierefreier Zugang zu den zu etablierenden Einrichtungen (sowohl zu den jeweiligen Gewerbeeinheiten, als auch zum Quar- tierszentrum selbst) sowie die Sicherstellung einer guten Erreichbarkeit zu Fuß, mit dem Fahrrad sowie via ÖPNV und MIV (s. Ausführungen zum Thema Mobili- tät) empfohlen. Die Ansiedlung eines in sich geschlossenen Einkaufszentrums oder von Angebotsstrukturen mit einem reinen „Fachmarktcharakter” (= u.a. großzügige PKW-Stellplätze), erscheint im Hinblick auf die Zielstellungen des MMQ 1 (lebendiges, innovatives und nachhaltiges Quartier) nicht zielführend. Auch hier sollte vielmehr eine Nutzungsmischung und Form von Mixed-Use-Immo- bilien angestrebt werden. Neben Einzelhandelsnutzungen sind auch zentrenergänzende Funktionen, wie etwa Dienstleistungen und Verwaltung, Gastronomie, Bildung und Kultur etc., we- sentliche funktionale Bestandteile einer attraktiven Nutzungsmischung in Quar- tierszentren. Ihre räumliche Konzentration befördert nicht nur die Frequentierung eines Zentrums zu den üblichen Geschäftszeiten, sondern kann auch wesentlich zu einer Belebung eines Zentrums zu frühen Morgen- und späteren Abendstunden beitragen (bspw. durch gastronomische Angebote). Ebenso empfiehlt es sich Bü- ronutzungen oder weitere gewerbliche Nutzungen in oder in der Nähe des Zent- rums vorzusehen, um eine weitere Frequentierung des Zentrums zu Mittagspau- sen- oder Feierabendzeiten auszulösen. In diesem Zusammenhang ist jedoch da- rauf zu achten, dass in der Erdgeschosszone ein möglichst weitgehend geschlos- sener Besatz an Einzelhandel oder einzelhandelsnahen Dienstleistungen realisiert wird, um Nutzungsunterbrechungen, die eine Störung von Lauflagen zur Folge ha- ben können, zu vermeiden. Insbesondere sollten deshalb größere einzelhandels- ferne Einrichtungen wie bspw. Schulen mit Sportanlagen oder mit größeren Frei- flächen nicht direkt im Bereich des Quartierszentrums, sondern bspw. ein bis zwei Wohnblöcke entfernt angesiedelt werden. Im Idealfall kann eine entsprechende Infrastruktur so zur Belebung eines Zentrums beitragen (bspw. indem Schulwege über eine ÖPNV-Haltestellenplanung in das Zentrum führen), ohne dass innerhalb eines Zentrums die Ausbildung einer funktionalen Lauflage gestört wird. Hinsichtlich der städtebaulichen Ausgestaltung und bestmöglichen Attraktivie- rung des Quartierszentrums können zudem folgende Aspekte/Bausteine empfoh- len werden: STADTHANDEL Empfehlungen für das Quartierszentrum des MMQ 1 43 "= Entwicklung einer Platz-/Flanier-/Verweilsituation "= Einrichtung einer Fußgängerzone im Bereich des Quartierszentrums "= Formulierung klarer Eingangssituationen/Ansprechende Verbindungen des Platzes an die umliegenden Siedlungsbereiche/Verkehrsverbindungen "= Grünverbindungen/grüne Inseln schaffen "= Installation von Stadtmobiliar, Grünflächenelementen, Wasserspiel, Be- schattung, Spielgeräten, Kommunikationsinseln "= Ausruhmöglichkeiten in regelmäßigen Abständen in Form von Bänken, die den Anforderungen der älteren Bevölkerung entsprechen (Form, Lehne, Sitzkomfort, Armstütze, Material) "= Vereinheitlichung des Straßenraums (Bodenbeläge, Stadtmobiliar, Stra- Benraumbegrenzung) "= Festlegung von Mindeststandards für Außengastronomiemobiliar "= Reduzierung von Pkw-Stellplätzen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität (s. Ausführungen im nachfolgenden Kapitel). Übergeordnet ist eine lebendige und vielfältige Nutzungsmischung zu empfehlen, welche neben den „klassischen” Konzepten aus Büros, Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen Raum für neue, innovative sowie nachhaltige Konzepte schafft. Denkbar wären beispielsweise Pop-Up-Stores (sowohl für EH als auch Gastronomie), (Fahrrad-)Werkstätten, Showrooms aber auch Co-Working- Spaces, Quartiers- und Begegnungsstätten. 7.2 EMPFEHLUNGEN ZUR ORGANISATION DES (RUHENDEN) VERKEHRS Auf Grund des Wandels der Mobilitätsformen ist die verkehrliche Anbindung und die Bereitstellung eines Stellplatzangebotes obligatorisch. Diese sollte den Han- delsformaten, Dienstleistungsbetrieben und Gastronomiebetrieben und deren Flächen angepasst werden. Üblicherweise verfügen Supermärkte, Discounter und Drogeriefachmärkte als funktionsfähiger Verbundstandort in Stadtteilzentren über ein ebenerdiges Stell- platzangebot (vgl. HypZert 2021, S. 124ff.). Ebenerdige Parkplätze bieten aus Handelssicht unter anderem folgende Vorteile: "= gute Erreichbarkeit und Einsehbarkeit, "= hohe Übersichtlichkeit und Helligkeit, = hierdurch gesteigerte Kundenfrequenzen, "= üblicherweise geringe Baukosten. Aus städtebaulicher Sicht weisen ebenerdige Stellplätze einen hohen Flächenbe- darf auf und führen zu einer gesteigerten Versiegelung. STADTHANDEL Empfehlungen für das Quartierszentrum des MMQ 1 44 In Anbetracht des nur begrenzt verfügbaren Flächenpotenzials im Bereich des de- signierten Entwicklungsstandortes ist aus gutachterlicher Sicht die Schaffung ei- ner Tiefgarage mit ausreichendem Stellplatzpotenzial zur Schaffung des nötigen Parkraumes als städtebaulich idealtypische Variante zu empfehlen und ist nach aktuellem Kenntnisstand auch entsprechend geplant. Diese soll und könnte so- wohl als Parkraum für die Einzelhandelsnutzungen als auch als Quartiersgarage dienen. Neben den unterirdischen Stellplätzen könnte zudem ein untergeordneter Anteil (insb. für mobilitätseingeschränkte Personen) an ebenerdigen Stellplätzen ge- schaffen werden. Diese würden zu einer geringen Versiegelung durch Parkplätze führen und dennoch relevant zur Attraktivitätssteigerung und Funktionsfähigkeit der Einzelhandelsimmobilien beitragen (verbesserte Erreichbarkeit, Minderung der Baukosten). Des Weiteren könnte die Attraktivität des unterirdischen Park- raumes u.a. durch: "= ein übersichtliches Parkleitsystem; "= ausgewiesene Kundenparkplätze; "= eine dynamische Kapazitätenanzeige zur Vermeidung von Park-Such-Ver- kehr; mögliche negative Aspekte einer Tiefgarage gegenüber ebenerdigen Stellplätzen abmildern. Der Bau einer Tiefgarage im Rahmen einer nahversorgungsrelevanten Einzelhan- delsentwicklung stellt insbesondere aufgrund der hohen Baukosten? eher eine Ausnahme dar. Angesichts abnehmender Flächenpotenziale in den Städten fin- den sich jedoch immer mehr Beispiele solcher Entwicklungen auch in - im Vergleich zu Münster - kleineren Kommunen. Exemplarisch lassen sich hier der Bau eines Quartiers in Leverkusen-Opladen und die Entwicklung des vivAtrium? in der In- nenstadt von Emmerich am Rhein nennen (s. Abbildung 14). 2” vgl. BBSR (2015): Untersuchung von Stellplatzsatzungen und Empfehlungen für Kostensenkungen unter Be- achtung moderner Mobilitätskonzepte. 2 Mixed-Use-Immobilie mit einer Mischung aus Wohnen, einem öffentlich zugängigen Dachpark sowie einem Supermarkt und weiterer Handelsflächen. STADTHANDEL Empfehlungen für das Quartierszentrum des MMQ 1 45 Abbildung 14: Best Practice Beispiele von Lebensmittelmärkten mit Tiefgarage Quelle: Links: Bahnhofsquartier Leverkusen-Opladen. Quelle: https://cube-real.estate/bahnhofsquartier-leverkusen-opladen/. Rechts: vivAtrium in Emmerich am Rhein. Quelle: Schoofs Gruppe. Mit einer Bündelung der Stellplätze in einer Tiefgarage im Untergeschoss kann durch eine geeignete Positionierung von Rollsteigen bzw. Aufzügen eine Konzent- ration der Kundenfrequenzen in der Hauptlage erfolgen. Zugleich kann so der Weg für Kunden mit relativ transportempfindlichen Waren (Lebensmittelmarkt) mög- lichst gering (kurze Wege) und komfortabel (lediglich ein Parkdeck) gehalten wer- den. Für den Bau einer Tiefgarage ergeben sich deutlich höhere Baukosten, welche die Attraktivität des Gesamtobjektes für mögliche Investoren verringert. Darüber hinaus werden Tiefgaragen von Kunden schlechter angenommen als ebenerdige Parkplätze mit Tageslicht. Die Organisation des ruhenden Verkehrs ist dabei im Sinne der Stellplatzsatzung der Stadt Münster zu konzipieren: Tabelle 5: Richtzahlen Kfz-Stellplätze der Stadt Münster (Auswahl) Einrichtung/Betrieb Anzahl Stellplätze Besucheranteil N - 2 Verkaufsstätten bis 800 m? VKF 1 Stpl. je 30 - 50 m? VKF, 75% jedoch mind. 2 Stpl. Verkaufsstätten mit 800 - 2.000 m? VKF 1 Stpl. je 10 - 30 m? VKF 75% 1 Stpl. je 10 - 30 m? VKF, Verkaufsstätten mit mehr als 2.000 m? VKF für die über 2.000 m? hinausgehende VKF: 75% 1 Stpl. je 50 m? VKF r u 7 Fr - Gaststätten 1Stpl. je 12 - 18m Gastraumfläche einschl. 75% Thekenbereich Räume mit erheblichem Besucherverkehr, . 3 " (Schalter-, Abfertigungs- oder Beratungs- 1Stpl.je 20 - 30 m? Nutzfläche 75% ” = mind. 3 Stpl. räume, Arztpraxen o. ä.) Quelle: Darstellung Stadt + Handel auf Basis Stellplatzsatzung der Stadt Münster. STADTHANDEL Empfehlungen für das Quartierszentrum des MMQ 1 46 Etwaige Sondereffekte (Nähe zu ÖPNV-Haltestelle sowie Sicherstellung einer wechselseitigen Benutzung zwischen den Betrieben) können den Stellplatzbedarf reduzieren und sind entsprechend zu berücksichtigen. Grober Richtwert: für die in Kapitel 4.2 abgeleiteten Magnetbetriebe (obere Vari- ante) ergibt sich - ohne Sonderfaktoren - ein gemittelter Richtwert von rd. 200 Stellplätzen. Durch (bei konkreter Konzipierung notwendiger) Berücksichtigung der projektier- ten kleinteiligen Anbieter und ergänzenden Funktionen und/oder höherer VKF der Magnetbetriebe erhöht sich dieser Wert. Sonderfaktoren können hingegen redu- zierend wirken. Für das MMQ 1 wird noch ein Verkehrskonzept vorgelegt. Im Sinne der Zielvorstel- lungen der angestrebten Quartiersentwicklung, können aus fachlicher Sicht für das Quartierszentrum folgende Impulse hinsichtlich des Themenkomplexes Mobi- lität und Verkehr formuliert werden (teilweise bereits vorgesehen): = Anbindung an ein leistungsfähigen Radwegenetz = Schaffung von Querungsmöglichkeiten der Austermannstraße zur Anbin- dung an den Technologiepark "= Installation von (überdachten) Radabstellmöglichkeiten, Lade-Station für E-Bike "= Installation von Ladesäulen für E-Autos "= Fokussierung auf Parken im Parkhaus, mit Ausnahmen/Ergänzungen: o Installation kostenloser Kurzzeitparkplätze o Schaffung von Behindertenparkplätzen bzw. barrierefreien Park- plätzen vor Arztpraxen und Apotheken = Mobility Hubs (Parken am Quartierszentrum und „Weiterreise” im Quar- tier über alternative Verkehrsmittel wie Fahrräder, Leih- und Lastenfahr- räder, o. Ä.)® Ziel sollte sein, die städtebaulichen Qualitäten und die Aufenthaltsqualität im Quartierszentrum möglichst wenig zu beeinträchtigen, ohne dabei die Erreichbar- keit übermäßig einzuschränken. Hier können insbesondere die ohnehin im Zuge des nachhaltigen und innovativen Leitbildes angedachten alternativen Mobilitäts- konzepte dienlich sein. Dennoch sollte auch ein gewisses Maß an (unterirdischen) PKW-Stellplätzen geschaffen sein, um die Attraktivität des Standortes, auch für die weiter entfernt lebenden Kunden zu gewährleisten. 7.3 EMPFEHLUNGEN ZUM EINZELHANDEL Die Einzelhandelsnutzungen dienen als wesentliche Frequenzbringer im Quartier. In den eingangs aufgeführten Trends (s. Kapitel 2) sowie auch im Vergleich mit weiteren Quartieren (s. auch best practise-Beispiele in Kapitel 6) sind die soge- nannten „Schnelldreher" (strukturprägende Nahversorgungsbetriebe) als ent- sprechende Frequenzanbieter zu klassifizieren. So weisen alle 14 Stadtteilzentren 2 wie im best practise-Beispiel Hamburg-Oberbillwerder (s. Kapitel 6) STADTHANDEL Empfehlungen für das Quartierszentrum des MMQ 1 47 in Münster (perspektivisch) mindestens einen strukturprägenden Lebensmittelbe- trieb auf (i. d.R. mehrere). Bezugnehmend auf die Geschossigkeit der Einzelhandelsflächen im neuen Einzel- handelsvorhaben ist aufgrund schlechterer Orientierung für den Kunden, geringe- ren Umsätzen im Obergeschoss und damit einhergehend geringeren Mieten oder Leerständen von einer zweigeschossigen Realisierung abzusehen. Durch die klare Wegeführung und einer besseren Vermietbarkeit für den Investor wird eine Reali- sierung des Einzelhandels im Erdgeschoss empfohlen. Anhand der beschriebenen Aspekte hinsichtlich der verkehrlichen Erreichbarkeit wird deutlich, dass eine überwiegende Ausrichtung der zu etablierenden Betriebe auf das unmittelbare Standortumfeld zu bevorzugen ist, um die verkehrliche Be- lastung mittels MIV im Quartier möglichst gering zu halten (eine zu hohe Strahl- kraft generiert zusätzliche Kundenzuflüsse und somit Frequenzen, die insbeson- dere vor dem Hintergrund der Stellplatzthematik zu einer zu hohen verkehrlichen Belastung führen können). Strukturprägende Magnetbetriebe Im Zuge der Potenzialanalyse (s. Kapitel 4) konnten sowohl im Segment Nah- rungs- und Genussmittel als auch Drogeriewaren nennenswerte Nachfragepoten- ziale für die Ansiedlung strukturprägender Anbieter identifiziert werden. In Anbetracht der zwei geprüften Szenarien und nochmals zahlreichen Kombina- tionsmöglichkeiten innerhalb der betrachtenden Variante „Lebensmittelvollsorti- menter und -discounter" (s. Kapitel 4.2.1) sind für das MMQ 1 diverse Ausgestal- tungsmöglichkeiten für die Etablierung von Lebensmittelanbietern gegeben. Im Hinblick auf die Zielstellung der Analyse wird seitens Stadt + Handel in dieser Hinsicht empfohlen: = Ansiedlung zweier strukturprägender Lebensmittelmärkte (somit Szena- rio „Lebensmittelvollsortimenter und -discounter"; "= Fokus auf einen leistungsstarken Lebensmittelvollsortimenter und Ergän- zung durch einen (in der VKF-Dimensionierung geringer zu priorisierenden) Lebensmitteldiscounter (wie beispielsweise im best practise-Beispiel Hei- delberg, s. Kapitel 6); = Ergänzung durch einen marktgängigen Drogeriefachmarkt; "= nach Abstimmung mit der Stadt Münster Orientierung an der (wahr- scheinlicheren) oberen Variante (somit + 6.500 Einwohner im Zuge des MMA I). Im Hinblick auf die avisierte Zielstellung einer möglichst vollumfänglichen (Nah-)Versorgung innerhalb des Quartiers kann Stadt + Handel somit grundsätz- lich empfehlen: Lebensmittelvollsortimenter (Fokus) im Bereich von ca. 3.200 m? VKF + Lebens- mitteldiscounter (ergänzend) im Bereich von ca. 1.000 m? VKF + Drogeriefach- markt im Bereich von ca. 700 m? VKF. STADTHANDEL Empfehlungen für das Quartierszentrum des MMQ 1 48 Hierbei handelt es sich um eine aus fachgutachterlicher Sicht grundsätzlich zu be- fürwortende Entwicklung, welche sich im Rahmen der abgeleiteten VKF-Spann- weiten im Zuge der Potenzialanalyse bewegt und aus fachlicher Sicht eine vollum- fängliche Nahversorgung für das MMQ 1 (sowie sein näheres Umfeld) sicherstellen kann. Diese Werte stellen jedoch, angesichts der benannten Unschärfen in den Berechnungen Orientierungswerte dar und sind im Zuge des weiteren Planungs- prozesses bei Bedarf entsprechend variierbar (s. Ausführungen in Kapitel 4.2.1). Kleinteilige Nutzungen Neben dem strukturprägenden Lebensmittelmarkt bzw. den Lebensmittelmärk- ten mit nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment wird das Einzelhandelsange- bot in einem Quartier üblicherweise durch einen kleinteiligen Einzelhandelsbesatz aus Fachgeschäften und Lebensmittelhandwerk geprägt. Nahversorgungsrelevante Sortimente In Kapitel 4.1 konnte ein Nachfragepotenzial von rd. 2,8 Mio. Euro für kleinteilige, ergänzende Einzelhandelsnutzungen im Sortimentsbereich Nahrungs- und Ge- nussmittel ermittelt werden (15 % des rechnerisch bindbaren Nachfragepotenzi- als in der oberen Variante des empfohlenen Szenarios „Lebensmittelvollsortimen- ter und -discounter”). Hinzu kommen zusätzliche Entwicklungspotenziale durch die Vielzahl an Beschäftigten im Quartier (rd. 4.700) und innerhalb des abge- grenzten Versorgungsgebietes (rd. 3.500), für welche insbesondere das Lebens- mittelhandwerk eine wichtige Versorgungsstruktur darstellt (bspw. Versorgung in der Mittagspause). Entsprechend sollten diese Bedarfe bei der Herleitung eines möglichen Anbietermixes berücksichtigt werden. Die übliche Leistungsfähigkeit von Betrieben des Lebensmittelhandwerks liegt dabei bei rd. 0,3 - 0,4 Mio. Euro. Trinkhallen, Kiosk, Lotto/Toto erzielen üblicher- weise durchschnittliche Umsätze von rd. 0,1 - 0,3 Mio. Euro. In diesem Bereich lie- gen üblicherweise auch weitere Umsätze kleinteiliger und spezialisierter Anbieter im kurzfristigen Bedarfsbereich. Folglich sind insbesondere im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel hinreichende Entwicklungspotenziale für die Ansiedlung mehrerer kleinteiliger An- gebote gegeben. Auch die Ansiedlung eines oder auch mehrerer Blumengeschäfte kann als tragfä- hig und auf die Versorgung des Gebietes ausgerichtet angesehen werden (insg. ca. 80 m? VKF, s. Kapitel 5). So finden sich Blumengeschäfte häufig als kleinteilige Anbieter oder auch Konzessionär in Lebensmittelmärkten in vergleichbaren La- gen, womit grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass ein entspre- chendes Angebot die angestrebte Versorgungsfunktion für das Quartier nicht übersteigt. Eine Apotheke würde darüber hinaus das Nahversorgungsangebot quantitativ wie qualitativ optimieren (insg. bis zu 130 m? VKF, s. Kapitel 5). Auch hier ist grund- sätzlich von einer wirtschaftlichen Tragfähigkeit „aus dem Quartier" heraus aus- zugehen. Gemäß ABDA 2022 weist das Bundesland Nordrhein-Westfalen eine %# ABDA-Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (2022): Die Apotheke. Zahlen - Daten - Fakten 2022, Berlin. STADTHANDEL Empfehlungen für das Quartierszentrum des MMQ 1 49 Gesamtzahl von 3.882 Apotheken auf (Stand 2021). Die Einwohnerzahl in Nord- rhein-Westfalen beträgt im gleichen Zeitraum 17.924.591 Einwohner (Stand 31.12.2021)25. Es kommen somit durchschnittlich 4.617 Einwohner auf eine Apo- theke in Nordrhein-Westfalen. Es ist folglich grundsätzlich davon auszugehen, dass eine Apotheke bei einer Einwohnerzahl von rd. 10.243 in der unteren Variante und von rd. 11.743 in der oberen Variante im definierten Versorgungsgebiet grund- sätzlich tragfähig ist. Zentrenrelevante und nicht zentrenrelevante Sortimente Für Angebotsstrukturen mit zentrenrelevanten Sortimenten konnten in Kapitel 5 rechnerische Orientierungswerte ermittelt werden. Kleinteiliger nicht zentrenre- levanter Einzelhandel ist grundsätzlich als unkritisch im Hinblick auf die Versor- gungsfunktion zu sehen. Im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit des Quartierszentrums sowie eine mög- lichst optimale gebietsbezogene Versorgung können aus gutachterlicher Sicht di- verse auf das Quartier bezogene bzw. die Magnetbetriebe ergänzenden Nutzun- gen mit zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimenten einen rele- vanten Mehrwert liefern, ohne dass hierdurch der angedachte Fokus auf die Ge- bietsversorgung konterkariert wird. Kleinteilige Anbieter mit zentrenrelevanten Sortimenten, wie beispielsweise auch Kunsthandwerk mit Annexhandel im zen- trenrelevanten Bereich (handwerklich hergestellte Artikel aus den Sortimenten GPK/Hausrat/Geschenkartikel, Bilder, Bekleidung, Lederwaren, Schmuck usw.) sind im Hinblick auf die gewünschte Quartiersentwicklung positiv zu sehen und grundsätzlich im Rahmen der aufgezeigten Entwicklungspotenziale zu empfehlen (s. Kapitel 5). Hier würde aufgrund des Fokus auf nachhaltige Aspekte im Quartier beispielsweise ein Fahrradgeschäft (mit Werkstatt) zu einer Optimierung der Versorgung beitragen. Ein entsprechendes Angebot wäre aus gutachterlicher Sicht als förderlich für das Quartier einzustufen. In der nachfolgenden Tabelle wird in diesem Zusammenhang ein tragfähiger, bei- spielhafter Anbietermix für das Quartierszentrum* dargestellt. = Quelle: IT.NRW. Darüber hinaus sollte die Ansiedlung kleinteiliger Anbieter wie bspw. Bäcker, Apotheken, Kioske wie auch ver- einzelter inhabergeführter Fachgeschäfte im gesamten Quartier ermöglicht werden (bspw. an weiteren zent- ralen/höher frequentierten Orten). STADTHANDEL Empfehlungen für das Quartierszentrum des MMQ 1 50 Tabelle 6; Möglicher Anbietermix für ein zu entwickelndes Quartierszentrum (Fokus: nahversorgungsrelevantes Hauptsortiment) Einzelhandelsbetrieb Umfang (grobe Anzahl) Bäckerei || Fleischerei | Schreibwaren, Kiosk, Lotto/Toto (inkl. Paketannahme) HH Blumen | spezialisierte Anbieter des kurzfristigen Bedarfs En (bspw. Wein-, Tee-, Unverpackt-Laden o.ä.) weitere Fachgeschäfte/filialisierter Anbieter/inhabergeführte Be- triebe (bspw. Bekleidungsmärkte, Optiker, Tchibo, Buchladen, Fahr- III 17 | radladen, Handyladen, Concept Stores für Handwerk & Design) Apotheke | Quelle: eigene Darstellung Stadt + Handel. Ein Kästchen entspricht einem Fachgeschäft/Betrieb. Daraus resultieren Verkaufsflächen, welche dem strukturprägenden Einzelhandel in Summe deutlich untergeordnet sind. In diesem Zusammenhang wird eine ent- sprechende Nutzungsmischung erzielt, bei gleichzeitiger Arrondierung des struk- turprägenden Angebots. |. d. R. werden die kleinteiligen Ladeneinheiten im Nach- gang zu den Magnetbetrieben angemietet, sodass angesichts des frühen Pla- nungsstadiums noch keine konkreten Betreiber zu benennen sind. Tabelle 7: Empfehlungen für den kleinteiligen Einzelhandel VKF-Bedarf kleinteiliger Einzelhandel in m? Apotheke 50 - 100 Bäckerei (mit Cafe”) je 50 Fleischerei so Schreibwaren, Kiosk, Lotto/Toto (inkl. Paketannahme) je 50 Blumen 50 - 100 spezialisierte Anbieter des kurzfristigen Bedarfs 50-100 (bspw. Wein-, Tee-, Unverpackt-Laden o.ä.) weitere Fachgeschäfte/filialisierter Anbieter/inhabergeführte Betriebe je 50 - 100, (bspw. Bekleidungsmärkte, Optiker, Tchibo, Buchladen, Fahrradladen, Handyladen, Concept Stores für Handwerk & Design) ggf. größer (z. B. Bekleidung) Empfohlene Gesamt-VKF ca.800 Quelle: eigene Darstellung; Flächenbedarfe: Annahmen auf Basis Erhebungen Stadt + Handel 2008 - 2023 sowie Auswertung von Fachli- teratur; Werte gerundet. In Summe wird für die Entwicklung des MMQ 1 ein Orientierungswert von rd. 800 m? für kleinteilige, ergänzende Einzelhandelsnutzungen innerhalb des zu etablierenden Quartierszentrums empfohlen. ? Der Cafe-Bereich ist nicht als Verkaufsfläche aufzufassen, wird jedoch bei der Bruttogrundfläche mitberück- sichtigt. STADTHANDEL Empfehlungen für das Quartierszentrum des MMQ 1 51 Tabelle 8: Untersc| Attribute Zielgruppenorientierung Gebiet/Versorgung 7.4 EMPFEHLUNGEN ZUR GASTRONOMIE Bezüglich der gastronomischen Nutzungen im neuen Quartier werden nachfol- gend insbesondere Empfehlungen zur Art der Gastronomie getroffen, welche sich primär auf die Versorgung des Quartiers bezieht und nicht deutlich über das Ge- biet hinaus strahlt. Durch die Ansiedlung gastronomischer Einrichtungen ist auch mit einem entspre- chenden Frequenzpotenzial für den Einzelhandel sowie auch wechselseitig für die Gastronomie zu rechnen. Gastronomie ist dabei in der Lage, Frequenzen zu gene- rieren und auf die Positionierungsstrategien in Form von Authentizität, Regiona- lität und Persönlichkeit einzuzahlen und somit das Quartier zu stärken. Art der gastronomischen Einrichtungen Die verschiedenen Betriebstypen (s. Anhang) im Bereich der Gastronomie lassen sich auf Grundlage ausgewählter Attribute nach Versorgungsgastronomie und Erlebnisgastronomie einteilen. Während Versorgungsgastronomie (beispiels- weise bestimmte Restaurant, Cafes, Eiscafes) der Versorgung eines Gebietes die- nen soll und daher üblicherweise im gesamten Stadtgebiet angesiedelt werden kann, übernimmt Erlebnisgastronomie (beispielsweise Fine-Dining-Restaurant, Systemgastronomie) eine über das Gebiet hinausgehende - oder anders ausge- drückt eine zentrale - Versorgungsfunktion. Insb. die Erlebnisgastronomie ist in der Lage, als frequenzbringender Faktor zur aktivierenden Zentrenentwicklung zu agieren. heidung von Versorgungs- und Erlebnisgastronomie Erlebnisgastronomie (über das Gebiet hinausgehende Versor- gungsfunktion) Versorgungsgastronomie (Versorgungsfunktion für das Gebiet) Entertainment, Erlebnis- und Freizeitorien- tierung Besuchsgrund situativ gezielt Einzugsbereich überwiegend Gebiet über das Gebiet hinausgehend über die reine gastronomische Versorgung hinausgehende Aspekte wie stimmungsvolle Gestaltung funktional Musik oder Lichteffekte machen den Besuch zum Erlebnis Zielgruppen universell fokussiert Angebotsmix einfach spezialisiert Flächenbedarf i.d.R. gering i.d. R. hoch Stellplatzbedarf i.d.R. gering i.d. R. hoch Service gering hoch Sitzplätze i.d.R. gering i.d. R. hoch Quelle: Stadt + Handel. Angesichts der Ausrichtung der angestrebten Angebotsstrukturen auf eine Ver- sorgung des Gebietes sollten sich auch die gastronomischen Angebote insbeson- dere auf eine Versorgung des Quartiers beziehen und keine wesentliche Strahl- STADT+IANDEL Empfehlungen für das Quartierszentrum des MMQ 1 52 kraft darüber hinaus entwickeln. Aus gutachterlicher Sicht ist somit Erlebnisgast- ronomie innerhalb des Quartiers im Sinne des gesamtstädtischen Gefüges auszu- schließen, wenngleich dies planungsrechtlich nicht möglich ist. Bereits die baurechtliche Ausgangslage forciert eine gewisse Nutzungsmischung des gastronomischen Angebots. Dies gilt es im Sinne eines vielfältigen Angebots für die wesentlichen Akteure (Bewohner, Büronutzer, Schüler) entsprechend vor- zuhalten, um zu verschiedenen Tageszeiten entsprechende Frequenzen im Quar- tier zu generieren. Für eine attraktive Nutzungsmischung sind beispielsweise die folgenden gastro- nomischen Einheiten im Bereich des Quartierszentrums? zu empfehlen: Tabelle 9: Nutzungsmischung und Lageempfehlung Gastronomie System ggf. Systemgastronomie (bspw. Peter Pane, Hans im Glück, l!'Osteria usw.) (klassisches) Restaurant/Resto-Bar Lageempfehlung Am Quartiersplatz mit Außenbereich Vornehmlich am Quartiersplatz (ggf. mit Außenbe- reich) Cafe (tlw. Annex Bäcker) Vornehmlich am Quartiersplatz mit Außenbereich Imbiss/Take away Vornehmlich Randbereiche Bar Vornehmlich am Quartiersplatz (ggf. mit Außenbe- reich) Eiscafe Am Quartiersplatz mit Außenbereich Quelle: Stadt + Handel 2023. 7.5 EMPFEHLUNGEN ZU DIENSTLEISTUNGEN Für die Ansiedlung von zentrenergänzenden Funktionen und Dienstleistungen wird im Erdgeschoss die Ansiedlung von Nutzungen mit hoher Frequenz und aus- reichender Wirtschaftlichkeit empfohlen, wie z. B. Friseure, Barbier, Kosmetikstu- dio, Bankfiliale oder absehbar eher ein Cashpoint, Fahrschule, Immobilien-/Versi- cherungsbüros, Paketshop/Paketstation, Schlüsseldienst-/Schuhreparatur, Waschsalon, Fahrradwerkstatt und Textil-Reinigung/Schneiderei. Für die oberen Geschosse bieten sich Anbieter wie ein Fitnessstudio, Physiothera- pie oder ähnliches an, welche zum einen vorgesehen medizinische Dienstleistun- gen ergänzen können und auch die Attraktivität und Funktionalität des Quartiers sowohl für die im Quartier lebende Bevölkerung als auch für die Beschäftigten erhöht. Von der Ansiedlung einer Spielhalle oder vergleichbaren Vergnügungsstätten ist Abstand zu nehmen, da Ansiedlungen dieser Art konträr zur gewünschten städte- baulich-funktionalen Wirkung des neuen Wohn- und Geschäftsbereiches wirken. ?® Darüber hinaus Ergänzungen im gesamten Quartier möglich und zu empfehlen. STADTHANDEL Empfehlungen für das Quartierszentrum des MMQ 1 53 8 Prüfung einer möglichen Ausweisung als zentraler Versorgungsbereich Die Einzelhandelsstrukturen innerhalb des geplanten Quartiers sollen perspekti- visch eine möglichst vollumfassende (Nah-)Versorgung innerhalb des Quartiers gewährleisten und sind somit im Hinblick auf die hohe Versorgungsbedeutung als schützenswert einzuordnen. Aus gutachterlicher Sicht wäre somit die Ausweisung eines zentralen Versor- gungsbereiches im Bereich des Quartierszentrums, wo sich die wesentlichen An- gebotsstrukturen konzentrieren sollen, grundsätzlich als empfehlenswert zu er- achten. Zum einen würden die Angebotsstrukturen somit einen entsprechend schützenswerten Status erlangen, sodass bei weiteren Einzelhandelsentwicklun- gen im näheren Umfeld zunächst nachgewiesen werden müsste, dass keine städ- tebaulich negativen Auswirkungen auf die Angebotsstrukturen im Bereich des Quartierszentrums zu erwarten wären. Zum anderen würde somit auch eine ent- sprechende landesplanerische Grundlage geschaffen werden um die in Kapitel 4 abgeleiteten großflächigen Einzelhandelsbetriebe im Bereich des Quartierszent- rums anzusiedeln. Bereits im EHZK Münster 2018 wurde im Hinblick auf die Entwicklung des MMQ 1 die „Nahversorgungslage Austermannstraße” zur Ansiedlung eines Lebensmittel- marktes ausgewiesen. Wie in Kapitel 4 ausgeführt, ist jedoch im Hinblick auf die perspektivisch zu versorgende Bevölkerung ein weitaus größeres Potenzial gege- ben, als dass dieses durch einen solitären Lebensmittelmarkt?? ausreichend abge- deckt werden könnte. Im Hinblick auf die Ergebnisse der Potenzialanalyse und in Abstimmung mit der Stadt Münster, wird entsprechend nachfolgend geprüft, ob das in Rede stehende Quartierszentrum des MMQ 1 perspektivisch als zentraler Versorgungsbereich auszuweisen wäre (und wenn ja, in welcher Hierarchieebene). 8.1 ANFORDERUNG AUS DER RECHTSPRECHUNG AN EINEN ZENTRALEN VERSORGUNGSBEREICH Für eine Ausweisung eines zentralen Versorgungsbereiches müssen dabei nach der gängigen Rechtsprechung? folgende Aspekte im Wesentlichen für den Stand- ortbereich erfüllt sein: "» räumlich abgrenzbarer Bereich der städtebaulich integriert ist, "= der Standortbereich übernimmt nach Lage, Art und Zweckbestimmung eine zentrale Funktion für einen bestimmten Einzugsbereich, 2» In der für Nahversorgungslagen konzeptkonformen Größenordnung von bis zu 1.800 m? GVKF (vgl. EHZK Münster 2018, S. 161). 3° u.a. BVerwG: Urteil vom 11. Oktober 2007; Urteil vom 17. Dezember 2009; OVG NRW: Urteil vom 15.02.2012. STADTHANDEL Prüfung einer möglichen Ausweisung als zentraler Versorgungsbereich 54 " eine Versorgungsfunktion, die über den unmittelbaren Nahbereich hinaus wirkt, "= mindestens einen größeren Nahversorgungsbetrieb, " ein gewisses städtebauliches Gewicht, " häufig: Ergänzung des Einzelhandelsangebotes durch zentrenergänzende Funktionen. Diesbezüglich lässt sich festhalten: " Das Quartierszentrum wird als räumlich abgrenzbarer Bereich einzuord- nen sein, welcher angesichts der anschließenden Wohnbebauung auch als städtebaulich integriert einzuordnen ist. " Die Angebotsstrukturen im Bereich des Quartierszentrums sollen abseh- bar eine möglichst vollumfängliche (Nah-)Versorgung für das gesamte Quartier sowie den in Kapitel 4.1 abgeleiteten Versorgungsbereich darstel- len. "= Das definierte Versorgungsgebiet des Quartierszentrums reicht somit teil- weise über den unmittelbaren Nahbereich hinaus. Ferner werden die An- gebotsstrukturen auch eine Versorgung für die geplanten Büros und Dienstleistungsangebote übernehmen, wodurch mit relevanten Streuum- sätzen zu rechnen ist. " it dem ermittelten Potenzial für einen Lebensmittelmarkt bzw. ggf. zwei Lebensmittelmärkte sowie einen Drogeriefachmarkt wäre absehbar min- destens ein größerer Nahversorgungsbetrieb vorhanden. " Angesichts der Konzentration des Einzelhandelsangebotes im Bereich des Quartierszentrums und den empfohlenen zentrenergänzenden Funktionen wäre perspektivisch auch ein relevantes städtebauliches Gewicht im Be- reich des Quartierszentrums gegeben. Die Anforderungen der Rechtsprechung an zentrale Versorgungsbereiche sind somit für das Quartierszentrum des MMQ 1 absehbar als erfüllt anzusehen. 8.2 VERGLEICH DER AUSGEWIESENEN STADTTEILZENTREN IN MÜNSTER Das im Rahmen dieser Ausarbeitung zu empfehlende Nutzungskonzept und die damit einhergehenden Empfehlungen für das perspektivische Stadtteilzentrum sollen zum einen bedarfsgerecht für seinen perspektivisch zu versorgenden Be- reich sein. Zum anderen sollte dieses auch den grundsätzlichen Anforderungen an ein Stadtteilzentrum in Münster entsprechen und ein für seine Hierarchiestufe an- gemessenes und mit anderen Stadtteilzentren vergleichbares Angebot an Einzel- handel und Komplementärnutzungen aufweisen. In Münster sind aktuell 14 Stadtteilzentren ausgewiesen, welche sich hinsichtlich ihrer Ausstattung wie auch räumlichen Ausdehnung z. T. deutlich voneinander un- terscheiden. STADTHANDEL Prüfung einer möglichen Ausweisung als zentraler Versorgungsbereich 55 Dn u [o] 200 150 100 Anzahl Betriebe/ZEF* u [o} Abbildung 15: Quelle: Die nachfolgende schematische Abbildung stellt die Anzahl der Betriebe sowie die Gesamtverkaufsfläche des Einzelhandels in den Münsteraner Stadtteilzentren (gem. EHZK Münster 2018) dar. 10.000 9.000 8.000 7.000 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 GVKF in m? mm EH-Betriebe Em Zentrenergänzende Nutzungen —VKF inm? Anzahl der Betriebe und Verkaufsflächenausstattung in den Münsteraner Stadtteilzentren (gem. EHZK Münster 2018) eigene Darstellung auf Basis EHZK Münster 2018, *zentrenergänzende Funktionen. Das „durchschnittliche Münsteraner Stadtteilzentrum"” verfügt über etwa 17 Ein- zelhandelsbetriebe und 27 ergänzende Funktionen. Die gemittelte VKF beträgtrd. 3.300 m?. Wie die Abbildung zeigt, sind die STZ in Münster dabei sehr heterogen aufgestellt. So verfügt bspw. der ZVB STZ Hammer Straße gem. EHZK Münster 2018 über 91 EH-Betriebe und darüber hinaus 157 ergänzende Funktionen (GVKF von rd. 9.090 m?). Ein Großteil der STZ verfügt jedoch über deutlich geringere Be- triebszahlen und VKF-Ausstattungen (neun?! von 14 ZVB mit VKF < 4.000 m?). Die Angebotsschwerpunkte der STZ liegen dabei - in den meisten STZ deutlich - im kurzfristigen Bedarfsbereich: im Durschnitt sind rd. 64 % des Angebots dem kurzfristigen Bedarfsbereich zuzuordnen. Auch hier finden sich jedoch z. T. Stadt- teilzentren, die sich hinsichtlich ihrer Angebotsstruktur deutlich voneinander un- terscheiden und von diesem Durchschnittswert wesentlich abweichen: ® ohne projektierte Entwicklungen im ZVB STZ Gremmendorf. STADTHANDEL Prüfung einer möglichen Ausweisung als zentraler Versorgungsbereich 56 Hammer Straße Mauritz-Ost 2% 1% a kurzfristiger Bedarf mmittelfristiger Bedarf = langfristiger Bedarf Abbildung 16: Sortimentsaufteilung der STZ Hammer Straße und Mauritz-Ost Quelle: eigene Darstellung auf Basis EHZK Münster 2018. Dementsprechend sind auch hinsichtlich des Betriebstypenmixes in der Ausstat- tung der Stadtteilzentren Unterschiede festzustellen. Wie der nachfolgenden Ab- bildung zu entnehmen ist, weisen jedoch alle STZ mindestens einen (zumindest eingeschränkt) marktgängigen Lebensmittelmarkt auf?#. In zehn von 14 Fällen wird dabei ein Vollsortimenter durch einen Lebensmitteldiscounter (und ggf. wei- tere strukturprägende Anbieter) ergänzt. Etwa die Hälfte der ZVB verfügt zudem über einen Drogeriefachmarkt. In allen Fällen wird das Angebot durch zahlreiche kleinteilige Anbieter (EH, Gastro, DL) ergänzt. 2 Perspektivisch auch der ZVB STZ Gremmendorf. STADTHANDEL Prüfung einer möglichen Ausweisung als zentraler Versorgungsbereich 57 Warendorfer Straße (C1_3) (C1_5) Hiltrup - West (c1_9) Roxel (C1_12) Coerde (C1_1) Handorf (C1_2) (westlich) (C1_4) Hammer Straße Mauritz Ost - Woll- becker Straße (C1_6) Albersloher Weg/ Yorkkaserne (C1_7) Wolbeck Mitte (C1_8) Mecklenbeck - Mitte (C1_10) Albachten (C111) Gievenbeck - Mitte Nienberge (C1_14) en. ARZRZEATZ ERS EREREZEZEAGER Be |0|0|.|o|. P |. |. |v ml» lo F vI\v|IvIvIvIvIv|v|Iv|v|v|IvIvIv Er: 0/01. o|:|- -|-lolololo ev | v | v | v|v | v|v|v|iviviviviviv ee / | v|v v|v Olun|lv | v inionıv|Iv|v ev | v | v | v|v|v|v|v iv) vimıviIv|iv m | |’ -|o - -\vlv vv |v B v\v|IvIvIvivIv\vIvIv|vIv|\v|v ’ v\v|vIvIviv/v\/In|Iv|v IvIv|v ung/Soziales/Kultur/ ‚vr Iv lol IN l0 Om!“ V_ vorhanden (v) eingeschränkt vorhanden P_ in Planung (®) nicht vorhanden Abbildung 17: Ausstattung der Stadtteilzentren (gem. EHZK Münster 2018) Quelle: EHZK Münster 2018, S. 68. In ihrer räumlichen Ausgestaltung sind die STZ in Münster ebenfalls divers aufge- stellt. Sie reichen von relativ kompakten Zentren, wie dem STZ Hiltrup-West, wel- ches hauptsächlich eine Fachmarktagglomeration umfasst, bis hin zu beispiels- weise dem ZVB STZ Warendorfer Straße, welches eine bandartige Struktur über eine Länge von rd. 1,5 km entlang der Warendorfer Straße einnimmt. Nicht zuletzt an diesen vielfältigen räumlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten zeigt sich die Diversität der Münsteraner Stadtteilzentren. Im Hinblick auf das in Rede stehende Quartierszentrum des MMQ 1 ist somit fest- zuhalten: "= Im Zuge der Potenzialanalyse erscheinen sowohl die Ansiedlung eines marktgängigen Lebensmittelsupermarktes in Ergänzung eines Lebensmit- teldiscounters oder aber eines Verbrauchermarktes (statt zweier Anbie- ter) sowie auch die Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes rechnerisch tragfähig und angemessen für die Versorgung des ermittelten Versor- gungsgebietes (s. Kapitel 4.2). "= Die in Kapitel 7.3 empfohlenen Gesamtverkaufsflächen im Bereich von etwa 4.200 m? für Lebensmittelbetriebe (- 3.200 m? Lebensmittelvollsor- timenter + 1.000 m? -discounter) zzgl. etwa 700 m? für einen Drogerie- fachmarkt und ca. 800 m? für weitere Sortimente bewegen sich dabei in einem für Stadtteilzentren in Münster in Summe (= 5.700 m?) überdurch- schnittlichen, jedoch nicht unüblichen Bereich. STADTHANDEL Prüfung einer möglichen Ausweisung als zentraler Versorgungsbereich 58 = Der Einzelhandelsfokus wird dabei, wie für die Münsteraner Stadtteilzen- tren üblich, absehbar im kurzfristigen Bedarfsbereich liegen (allenfalls Er- gänzungen in weiteren Bedarfsbereichen durch Randsortimente und klein- teilige Anbieter). = Darüber hinaus ist ein ausreichendes Potenzial für kleinteilige Anbieter al- ler Bedarfsbereiche sowie ergänzende Nutzungen aus dem Gastronomie- und Dienstleistungssegment gegeben (s. Kapitel 7.4 und 7.5). = Das in seiner räumlichen Ausdehnung vergleichsweise kompakt projek- tierte Quartierszentrum des MMQ 1 steht in dieser Form den bestehenden STZ in Münster nicht entgegen. Diese sind vielfältig ausgeprägt und rei- chen von kompakten Fachmarktagglomerationen bis hin zu straßenbeglei- tenden ZVB mit z. T. Über 1km Länge. Das Quartierszentrum steht in seiner empfohlenen Dimensionierung dem hie- rarchischen Zentrenkonzept der Stadt Münster - hinsichtlich der Ausprägungen und Angebotsstrukturen der (weiteren) Stadtteilzentren nicht entgegen und fügt sich grundsätzlich in die Systematik ein. 8.3 KONZEPTIONELLE EINORDNUNG EINER AUSWEISUNG ALS ZENTRALER VERSORGUNGSBEREICH Die vorgesehene Quartiersentwicklung MMQ 1 befindet sich am westlichen Sied- lungsrand der Kernstadt Münsters in leicht abgesetzter Lage. Mit dem ZVB SBZ Grevener Straße - Germania/Yorkcenter und dem ZVB STZ Gievenbeck-Mitte be- finden sich bereits zwei zentrale Versorgungsbereiche in räumlicher Nähe zum Vorhabenstandort, welchen eine weitreichende Versorgungsfunktion für die ge- wachsenen Siedlungsbereiche im Münsteraner Westen zukommt. Angesichts der eher abgesetzten Lage des MMQ 1 und seiner perspektivischen Versorgungsfunk- tion für bis zu 6.500 Einwohner im Quartier und 5.243 Einwohner? (Stand 31.12.2021) näheren Umfeld (zzgl. rd. 4.700 Arbeitsplätze im MMQ 1 und 3.500 Arbeitsplätze im Umfeld (insb. Technologiepark)) wäre aus fachlicher Sicht die Ausweisung des Standortbereiches als Stadtteilzentrum (Typ C1) zu prüfen. Gemäß EHZK Münster 2018 zeichnen sich Stadtteilzenten wie folgt aus: = Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis IT.NRW und GfK 2022. STADTHANDEL Prüfung einer möglichen Ausweisung als zentraler Versorgungsbereich 59 Versorgung des Stadtteils und der umliegenden Siedlungsbereiche C Grundversor- Stadtteilzentrum gungs- zentrum Angebote vorrangig im kurzfristigen Bedarfsbereich, ergänzt um Angebote aus dem mittel- und langfristigen Bedarfsbereich Groß- und kleinflächige Einzelhandelsbetriebe Verschiedene zentrenergänzende Funktionen Anforderungskatalog gem. OVG NRW 10D 32/11.NE Abbildung 18: Stadtteilzenten - Versorgungsfunktion, Angebotsstruktur und Typus Quelle: EHZK Münster 2018, S. 65. Überwiegend in den zentralen Kernlagen der Stadtteile Überwiegend gewachsene Stadtteilmitten 2.T. auch im Rahmen der Stadtentwicklung planerisch entwickelte kompakte Versorgungszentren Bei dem in Rede stehenden Quartierszentrum des MMQ 1 würde es sich entspre- chend um den Typus des „pl/anerisch entwickelten kompakten Versorgungszent- rums”handeln. Die „idealtypische Ausstattung” eines solchen Zentrums korreliert dabei stark mit den in Kapitel 4 hergeleiteten und in Kapitel 6 weiter spezifizierten Angebots- strukturen und Betriebsformen: Branchenmix = Marktgängiger Lebensmittelvollsortimenter* = Marktgängiger Lebensmitteldiscounter* = Ergänzende Betriebe des Lebensmittelhandwerks "= Drogeriefachmarkt = Weitere Geschäfte mit Waren des kurzfristigen Bedarfs = Weitere Angebote des mittel- und langfristigen Bedarfs = Ladenähnliche Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe "= Gastronomieangebote = Banken/SB-Terminal, Post/Postagentur Zentrenergänzende Funktionen = Medizinische Einrichtungen = Einrichtungen aus den Bereichen Bildung/Soziales/ Kultur/Freizeit Quelle: Eigene Darstellung Stadt + Handel. *die Verkaufsflächengröße von modernen Lebensmit- telsupermärkten beträgt i.d.R. 1.300 m? bis zu 1.800 m?, die Verkaufsflächengröße von modernen Lebensmitteldiscountern i.d.R. 1.000 m? bis zu 1.300 m?; Abweichun- gen/Unterschiede je nach Betreiber und Standortrahmenbedingungen. Abbildung 19: Idealtypische Ausstattung Stadtteilzenten Quelle: EHZK Münster 2018, S. 65. STADTHANDEL Prüfung einer möglichen Ausweisung als zentraler Versorgungsbereich 60 Wie in den vorangegangenen Kapiteln ausgeführt, können sowohl die benannten nahversorgungsrelevanten Magnetbetriebe als auch die weiteren geforderten An- bieter und ergänzende Funktionen aus absatzwirtschaftlicher Sicht für das Quar- tierszentrum empfohlen werden. Somit wäre die Etablierung solcher Anbieter im Zuge der Ausweisung eines Stadtteilzentrums im MMQ 1 nicht nur eine zu erfül- lende konzeptionelle Anforderung, sondern auch eine absatzwirtschaftlich reali- tätsnahe und zielführende Entwicklung. In zentralen Versorgungsbereichen der Hierarchiestufe Stadtteilzentrum ist gem. Entwicklungsleitsatz Il des EHZK Münster 2018 die Ansiedlung von großen Super- märkten bzw. Verbrauchermärkten von i. d. R. bis zu 3.000 m? GVKF als konzept- konform anzusehen (s. S. 161). Die in Kapitel 4.2 abgeleiteten und in Kapitel 7.3 empfohlenen VKF-Dimensionie- rungen für die Magnetbetriebe Lebensmittelvollsortimenter (- 3.200 m? VKF) und Discounter (- 1.000 m? VKF) entsprechen somit nicht vollumfänglich den konfor- men Betriebsgrößen. Vor dem Hintergrund des hohen Einwohner- und Nachfragepotenzials im ermit- telten Versorgungsgebiet (s. Kapitel 4.1) und des ermittelten Verkaufsflächenpo- tenzials für strukturprägende Lebensmittelmärkte könnte aus Sicht von Stadt + Handel ausnahmsweise auch die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes von über 3.000 m? GVKF bei Ausweisung eines Stadtteilzentrums am Vorhabenstandort begründbar sein, da es hinsichtlich seiner Dimensionierung auf den zugeordneten Versorgungsbereich ausgerichtet und nicht auf wesentliche Kaufkraftzuflüsse von außerhalb des betrachteten Versorgungsraumes (sowie der dort Beschäftig- ten) angewiesen wäre. Um die Anforderungen an eine Ausweisung eines Stadtteilzentrums zu erfüllen und so überhaupt erst eine zum EHZK Münster konforme Ansiedlung eines solchen Verbrauchermarktes zu ermöglichen, müssen und sollen ergänzende Angebote, insbesondere des kurzfristigen Bedarfs (z.B. Bäcker, gastronomische Angebote, Dienstleistungsbetriebe) sowie längerfristiger Bedarfe im Bereich des Quartier- zentrums realisiert werden, um die Ausweisung eines zentralen Versorgungsbe- reiches in Form eines Stadtteilzentrums empfehlen zu können. Bei entsprechender Abgrenzung des ZVB könnte ein kompaktes Zentrum um den Quartiersplatz herum entstehen und konzeptionell fixiert werden. Durch die In- tegration von beispielsweise ergänzenden Bildungseinrichtungen (Bibliothek, Schülerhilfe, Sprachschule, etc.) sowie den Büros/Praxen kann ein zukunftsfähi- ges und vielschichtiges Zentrum geschaffen werden, welches zudem Flexibilisie- rungsspielräume über die derzeit vorgesehenen Einzelhandelsflächen hinaus lie- fert. 84 EMPFEHLUNG Bezüglich der in Rede stehenden Ausweisung des neu zu errichtenden Quartiers- zentrums des MMQ 1 als zentraler Versorgungsbereich ist folgendes festzuhalten: = Die Anforderungen der Rechtsprechung an zentrale Versorgungsbereiche sind für das Quartierszentrum des MMQ 1 absehbar als erfüllt anzusehen (s. Kapitel 8.1). STADTHANDEL Prüfung einer möglichen Ausweisung als zentraler Versorgungsbereich 61 "= Im Hinblick auf die in Rede stehende Dimensionierung und empfohlene An- gebotsausgestaltung, ist aus fachlicher Sicht die Ausweisung als Stadtteil- zentrum (Typ C1) zu empfehlen. = Das Quartierszentrum steht in seiner empfohlenen Dimensionierung dem hierarchischen Zentrenkonzept der Stadt Münster - hinsichtlich der Aus- prägungen und Angebotsstrukturen der (weiteren) Stadtteilzentren nicht entgegen und fügt sich grundsätzlich in die Systematik ein. "= Bei dem in Rede stehenden Quartierszentrum des MMQ 1 würde es sich entsprechend um den Typus des „planerisch entwickelten kompakten Ver- sorgungszentrums” handeln. Die „idealtypische Ausstattung” eines sol- chen Stadtteilzentrums korreliert dabei stark mit den in Kapitel 4 herge- leiteten und in Kapitel 6 weiter spezifizierten Angebotsstrukturen und Be- triebsformen. "= Diein Kapitel 4.2 abgeleiteten und in Kapitel 7.3 empfohlenen VKF-Dimen- sionierungen für die Magnetbetriebe Lebensmittelvollsortimenter (- 3.200 m? VKF) und Discounter (- 1.000 m? VKF) entsprechen dabei jedoch nicht vollumfänglich den konformen Betriebsgrößen (max. 3.000 m? VKF). = Vor dem Hintergrund des hohen Einwohner- und Nachfragepotenzials im ermittelten Versorgungsgebiet (s. Kapitel 4.1) und des ermittelten Ver- kaufsflächenpotenzials für strukturprägende Lebensmittelmärkte könnte aus Sicht von Stadt + Handel ausnahmsweise auch die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes von über 3.000 m? GVKF bei Ausweisung eines Stadtteilzentrums am Vorhabenstandort begründbar sein, da es hinsicht- lich seiner Dimensionierung auf den zugeordneten Versorgungsbereich ausgerichtet und nicht auf wesentliche Kaufkraftzuflüsse von außerhalb des betrachteten Versorgungsraumes (sowie der dort Beschäftigten) an- gewiesen wäre. Aus fachlicher Sicht ist somit die Ausweisung des zu entwickelnden Quartiers- zentrums des MMQ 1 als zentraler Versorgungsbereich der Hierarchiestufe „Stadtteilzentrum (Typ C1)" begründbar und im Hinblick auf die Münsteraner Zentrenstruktur zu empfehlen. STADTHANDEL Prüfung einer möglichen Ausweisung als zentraler Versorgungsbereich 62 9 Zusammenfassung Die Ergebnisse der vorangehenden Analysen sowie die darauf basierenden fach- gutachterlichen Empfehlungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Einwohnerprog- nose MMG 1 Untere Variante Obere Variante 5.000 6.500 rechnerische Ent- wicklungspotenzial strukturprägende Nahversorgung Szenario 1: Lebensmittelvollsortimenter und -discounter mit insgesamt rd. 3.500 - 3.600 m? VKF Szenario 1: Lebensmittelvollsortimenter und -discounter mit insgesamt rd. 3.900 - 4.200 m? VKF oder oder Szenario 2: Verbrauchermarkt mit rd. 3.000 m? VKF Szenario 2: Verbrauchermarkt mit rd. 3.400 m? VKF je zzgl. je zzgl. Drogeriefachmarkt mit rd. 600 m? VKF Drogeriefachmarkt mit rd. 700 m? VKF Empfehlung hin- sichtlich der Mag- netbetriebe Lebensmittelvollsortimenter (Fokus) im Bereich von ca. 3.200 m? VKF + Lebensmitteldis- counter (ergänzend) im Bereich von ca. 1.000 m? VKF + Drogeriefachmarkt im Bereich von ca. 700 m? VKF. Ergänzende Einzel- handelsangebote Ergänzung zu den Magnetbetrieben bis insgesamt ca. 800 m? VKF; dabei Fokus auf nah- versorgungsrelevante Sortimente (Kiosk, Lotto/Toto, Lebensmittelhandwerk, Blumen, Apotheke) sowie kleinteilige Ladeneinheiten. Zentrenrelevanter (und ggf. auch nicht zentrenrelevanter) Einzelhandel als Ergänzung empfehlenswert, s. sortimentsspezifische Orientierungswerte in Kapitel 5); grundsätzlich auch größere Verkaufsflächen denkbar bei Ausweisung als ZVB des Typs C1. Ergänzende Dienst- leistungsangebote Nutzungen mit hoher Frequenz und ausreichender Wirtschaftlichkeit empfohlen (z.B. Fri- seure, Barbier, Kosmetikstudio, Bankfiliale oder absehbar eher ein Cashpoint, Fahrschule, mmobilien-/Versicherungsbüros, Paketshop/Paketstation, Schlüsseldienst-/Schuhrepara- tur, Waschsalon, Fahrradwerkstatt und Textil-Reinigung/Schneiderei). Gastronomie Fokus auf Versorgungsgastronomie mit Fokus auf Gebietsversorgung (u.a. Restaurants, mbisse, Cafes) Verortung inner- halb des Quartiers Das Quartierszentrum sollte bestenfalls im Süden des MMQ 1 mit Anbindung an die Aus- termannstraße entstehen und als Entree des MMQ 1 fungieren. Denkbar wäre beispiels- weise die direkte Erschließung über den Kreisverkehr oder die Allokation am bereits im EHZK Münster 2018 ausgewiesenen Nahversorgungsstandort Austermannstraße. Dies würde zur Sicherung der Versorgung aller relevanten Standortbereiche beitragen und die bereits bestehenden Strukturen im Umfeld des MMQ 1 adäquat mit einbinden und berück- sichtigen. Ziel sollte die Etablierung eines kompakten, gut erreichbaren und lebendigen Zentrums mit wenigen Magnetbetrieben sowie einer Vielfalt an kleinen Fachgeschäften/Spezialangebo- ten und zentrenergänzenden Funktionen sein. Ausweisungsmög- lichkeit ZVB Bei entsprechendem Fokus des Angebots auf das Quartierszentrum sind die von der Recht- sprechung definierten Anforderungen an zentrale Versorgungsbereiche erfüllt. Eine ent- sprechende Ausweisung eines ZVB wird für diesen Bereich sodann seitens Stadt + Handel empfohlen. Entsprechend der auf die Versorgung des Gebietes bezogenen Angebotsstrukturen sowie unter Berücksichtigung der Ausstattungskriterien für Stadtteilzentren gem. EHZK Münster 2018 wird eine Ausweisung des Quartierszentrums als ZVB der Hierarchiestufe „Stadtteil- zentrum (Typ C1)" empfohlen. STADT+IANDEL Zusammenfassung 63 Die vorliegende fachgutachterliche Empfehlung zur Konzipierung eines Quartiers- zentrums soll als Grundlage für die teilnehmenden Planungsgemeinschaften Ein- gang in das noch ausstehende Wettbewerbsverfahren finden. Es handelt sich so- mit nicht um die Prüfung und Bewertung eines konkreten Vorhabens, sondern Empfehlungen zur grundsätzlichen Ausgestaltung des Quartierszentrums des MMQ1. Bei den abgeleiteten und empfohlenen Verkaufsflächendimensionierungen han- delt es sich um eine aus fachgutachterlicher Sicht grundsätzlich zu befürwortende Entwicklung, welche sich im Rahmen der abgeleiteten VKF-Spannweiten im Zuge der Potenzialanalyse bewegt und aus fachlicher Sicht eine vollumfängliche Nah- versorgung für das MMQ 1 (sowie sein näheres Umfeld) sicherstellen kann. Diese Werte stellen jedoch, angesichts der benannten Unschärfen in den Berechnungen Orientierungswerte dar und sind im Zuge des weiteren Planungsprozesses bei Be- darf entsprechend variierbar. STADTHANDEL Zusammenfassung 64 Nachfolgend werden aktuelle Konzepte von führenden Lebensmittelanbietern in Deutschland dargestellt. Diese können bei der konkreten Ausgestaltung der struk- turprägenden Lebensmittelmärkte als best practise-Beispiele herangezogen wer- den und zeigen das aktuell breit aufgestellte Feld an modernen und auf Nachhal- tigkeit ausgerichteten Anbietern im Lebensmittelsegment. Eröffnung: Mai 2020 Verkaufsfläche: 3.500 m? Frische- und Convenience-Stationen bilden den Marktmittelpunkt, rundherum kreisförmige Anord- nung von Wein, Trockensortimenten und Frische- Warengruppen Back-Cafe mit 120 Indoorplätzen Obst- und Gemüseabteilung wird ergänzt durch spe- zielle Angebote wie Ananas-Schneidemaschine und Saftpresse Angebot von „Unverpackt-Artikeln" Großes Angebot aus Eigenproduktion (z. B. Schenke deli) Fischtheke Edles, zurückhaltendes Ladendesign — ö S,fcoterra = r 43 (a Besonderheiten REWE, WIESBADEN-ERBENHEIM Eröffnung: Mai 2021 Verkaufsfläche: 1.500 m? "= _Dachfarm mit Basilikumpflanzen und fünf Bienen- stöcken "= Düngung des Basilikums mit Ausscheidungen der vor Ort gezüchteten Barsche (Aquaponik) " Unverpackt-Abteilung, Sushi-Station, Ananas-Schäl- Besonderheiten maschine, Salatbar, Produkte aus eigener Herstel- lung " Fleisch-, Käse-, Fischtheke, Showküche " Verringerung versiegelter Fläche auf Parkplatz und Schaffung versickerungsfähiger Untergründe - Grünflächen und Insektenweide Nachhaltige Bau- weise aus Holz mit Glasdach STA DT+HAN D E L Neue Wege. Klare Pläne. LIDL METROPOLFILIALE, FRANKFURT NIEDERRAD Eröffnung: September 2019 Verkaufsfläche: 1.800 m? "= _ Zweigeschossige Metropolkonzept verbindet Parken und Einkaufen in einem Gebäude an City-Standor- ten mit begrenzter Grundfläche " Kundenfreundliches, i. d. R. ebenerdiges Parkhaus mit viel Tageslicht, guter Beleuchtung und großen Besonderheiten Stellflächen, E-Ladesäulen " Viele Fahrradstellplätze mit E-Ladesäulen "= Nachhaltige Bauweise mit Wärmerückgewinnung, selbsttönenden Glasfronten, Photovoltaikanlage auf dem Dach "= Frische-Convenience Regal ist größer als üblich " deutlich verbreiterte Gänge STA DT+HAN D E L Neue Wege. Klare Pläne. Eröffnung: Juli 2020 Verkaufsfläche: 1.700 m? Lage im Untergeschoss, mitten im belebten und gut frequentierten Stadtviertel offener Eingangsbereich, großes Presseregal große Brot- und Backwarenstation auch mit regio- nalen Spezialitäten recyclebare Obst- und Gemüsetüten (zu 1 Cent pro Stück) deutlich verbreiterte Gänge großes Convenience-Regal Drogerieabteilung mit Fokus auf Produkte für Babys und Kleinkinder Besonderheiten +IANDEL Eröffnung: Oktober 2022 Verkaufsfläche: 1.600 m? Nachhaltiges Architekturkonzept mit viel Glas, Holz und begrünten Dach Moderner, ansprechender Industrie-Look Besonderheiten Salatbar, rd. 25 m lange Bedientheke (Wurst, Käse, Fisch), teilw. aus eigener Herstellung Angebote von Bio-Produkten der Koro-Drogerie Wein- und Spirituosenabteilung mit regelmäßig stattfindenden Verkostungsevents +IANDEL Eröffnung: November 2021 Verkaufsfläche: 2.500 m? Nachhaltiger Markt, was durch Designelemente aus grün und Holz betont wird Nutzung von Erdwärme, Photovoltaikanlage, be- grüntes Dach und Grünflächen vor dem Markt 20 Meter lange Wurst-, Fleisch-, Käse- und Besonderheiten Fischtheke Markt wird durch 180 Lieferanten beliefert (inkl. lo- kale Bio-Bauern) Sitz- und Spielecke Betonung auf Familienunternehmen (Restaurant wird durch Familie Koch geleitet, Frau Koch entwarf Ladendesign, Familiengeschichte wird durch Bilder im Restaurant dargestellt) +IANDEL zus. Besonderheiten (ruhender 2) Verkehrsgünstige Lage am Kreisknotenpunkt im Ort Verkehr) "= Parkhaus mit zwei Parkdecks und 200 Parkplätzen Barrierefreier Zugang über Rollband und zwei Aufzü- gen STA DT+HAN D E L Neue Wege. Klare Pläne. DIFFERENZIERUNG DER BETRIEBSTYPEN NACH STADT + HANDEL (BASIS U. A. DEHOGA) Imbiss Kleiner Gastronomiebetrieb mit wenigen Sitzmöglichkeiten und einfachen, küche- nfertig vorbereiteten Speisen mit Getränkeausschank. Üblicherweise To-Go-An- gebote. Kantine Eine Kantine ist ein gastronomischer Betrieb der Speisen und Getränke für eine gewisse Personengruppe anbietet. Kantinen stehen meist nur den entsprechen- den Personengruppen exklusiv zur Verfügung. Oftmals werden die Speisen und Getränke dort zu besonders günstigen Preisen angeboten bzw. von einem Betrieb für seine Mitarbeiter subventioniert. Schnellrestaurant Bei einem Schnellrestaurant kommt es insbesondere auf den schnellen Service an. Das Angebot an Speisen, Getränken und Service ist eher begrenzt und die Preise sind entsprechend geringer als in höherwertigen Restaurants. Oftmals sind Schnellrestaurants auch Selbstbedienungsbetriebe. Schnellrestaurants sind im Prinzip Imbissstände mit Sitzplätzen. Fast-Casual-Restaurant Ein Fast-Casual-Restaurant ist ein Restaurant, das durch frische Produkte und einen schnellen, reduzierten Service charakterisiert wird. Es verbindet eine relativ hohe Produktqualität und die Frische von Restaurants mit der Geschwindigkeit der Schnellrestaurants und rechtfertigt so einen höheren Preis gegenüber Fast- food-Angeboten. Häufig werden die Gerichte beim so genannten Front Cooking vor den Augen der Gäste zubereitet. Der Bestell- und Bezahlvorgang findet in der Regel an der Theke statt. Restaurant Unter einem Restaurant versteht man einen gastronomischen Betrieb in dem Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verkauft werden. Der Begriff Restaurant entstand im 18. Jahrhundert in Frankreich und bedeutet so viel wie sich stärken. Der Anspruch an Küche und Service ist hier höher als z. B. beim Im- biss. Fine Dining Restaurant „Fine Dining at a Restaurant” inkludiert den Genuss der gehobenen Gastronomie, sei es in der Haute Cuisine, Sternegastronomie oder im normalen Restaurant mit dem Anspruch besseren Essens im Full-Service-Bereich. Als Ausstattung dieser Restaurants kommen nur hochwertige Werkstoffe und bestes Design zum Ein- satz. Das Personal ist hervorragend ausgebildet und trägt entsprechende Dienst- kleidung. Fine Dining Restaurants sind fast immer kleine Unternehmen. Eisdiele In einer Eisdiele werden insbesondere Speiseeis und ein kleines Sortiment an Ge- tränken und ggf. Snacks zum Verzehr an Ort und Stelle bzw. im Außer-Haus-Ver- kauf angeboten. STA DTHAN D E L Neue Wege. Klare Pläne. Cafe In einem Cafe werden insbesondere Bäckerei- und Konditoreierzeugnisse verkauft und für den Verzehr am Ort angeboten. Daneben sind auch Getränke und gele- gentlich kalte oder warme Snacks im Angebot. Häufig ist ein Cafe direkt an eine Konditorei angeschlossen und man kann die angebotenen Speisen und Getränke auch mitnehmen. Bistro Unter einem Bistro versteht man einen kleinen gastronomischen Betrieb, in dem man Kaffee, Wein oder andere Getränke sowie kleine Speisen zu sich nimmt. Ein klassisches französisches Bistro ist einfach ausgestattet und lädt meist nicht zum langen Verweilen ein. Resto-Bar Als Resto-Bar bezeichnet man einen Gastronomiebetrieb, der als eine Mischform aus Restaurant und Bar angesehen werden kann. Resto-Bars bieten meistens so- wohl eine große Auswahl an Speisen als auch an Getränken, so dass man sowohl zum Essen als auch zum Konsumieren alkoholischer Getränke eine Resto-Bar auf- suchen kann. Oftmals gibt es auch Live-Shows von Musikgruppen oder Tanzdar- bietungen. Trinkhalle Eine Trinkhalle ist ein Betrieb, der ein begrenztes Angebot an Speisen und Geträn- ken (aber auch an Non-Food-Artikeln) aufweist. Meist ist die Abgabe für den Au- Ber-Haus-Verzehr gedacht. Nur wenige Trinkhallen haben auch einige Sitzgele- genheiten. Kneipe In Kneipen wird hauptsächlich getrunken. Typisch ist hier der Ausschank von Fass- bier am Tresen. Biergarten Ein Biergarten ist meist ein Saisonbetrieb in dem Speisen und Getränke zum Ver- zehr an Ort und Stelle verkauft werden. In manchen Biergärten darf man auch das eigene Essen mitbringen und erwirbt nur die Getränke. Biergärten entstanden in Bayern, wo kleine Brauereien ihr Bier direkt aus den Bierkellern angeboten ha- ben. Bar Eine Bar ist eine getränkeorientierte Gastronomie, in der üblicherweise alkoholi- sche Getränke für den Verzehr an Ort und Stelle ausgeschenkt werden. Das Ge- tränkeangebot ist im Gegensatz zur Kneipe meist differenzierter und hochwerti- ger. Üblicherweise werden Cocktails und weitere alkoholische sowie nichtalkoho- lische Mixgetränke angeboten. Tanzlokal Bei einem Tanzlokal handelt es sich um einen Betrieb, in dem es vordergründig um die Unterhaltung mit Musik geht (Tanzveranstaltungen). Dabei werden Getränke für den Verzehr am Ort angeboten, seltener auch kleine Speisen. STA DTHAN D E L Neue Wege. Klare Pläne. Shisha-Bar/Lounge Eine Shisha-Bar/Lounge ist ein gastronomischer Betrieb, der neben normalen Ge- tränken und Snacks auch Shishas bereitstellt. STA DTHAN D E L Neue Wege. Klare Pläne. Unternehmen Abacco’s Steak- house EXPANSIONSTRENDS (AUSWAHL) Stadtgröße/Einzugsbereich Lage A-Lagen, B-Lagen, Verkehrs- knotenpunkte, Shopping- Center Fläche/Ausstattung Freestander: min. 2.500 m?, ansonsten 350-600 m?, EG- Flächen mit Außensitzplätzen im Verhältnis 1:1 Alex Kitchen Backwerk Bavaria Alm Burgerista Cafe del Sol Inner City Cafe del Sol Free- stander Cafe Extrablatt Cafe und Bar Celona Hans im Glück KFC Drive Thru Zwischen 25.000 und 300.000 Einwohnern Ab 40.000 Einwohnern, ab- hängig von tatsächlicher Kaufkraft Ab 80.000 Einwohnern Ab 150.000 Einwohnern Ab 80.000 Einwohnern Ab 35.000 Einwohnern Ab 50.000 Einwohnern Ab 70.000 Einwohnern mit Großstadtcharakter, Touris- ten-/ Universitätsstädte, Kleinstädte mit großem Ein- zugsgebet Einzelhandelskonzentration von rd. 20.000 m? oder ein- zelner großflächiger Einzel- handel mit 30.000 m? VKF als Frequenzbringer STADTHANDEL Innenstadtlagen, Büros und Geschäfte in fußläufiger Ent- fernung Stark frequentierte Fußgän- gerzonen, Einkaufsstraßen, Einkaufscenter, Gewerbege- biete Hochfrequentiert Einfall-, Ausfall- oder Bundesstraße, landschaftlich ansprechende Umgebung, Zufahrt von bei- den Verkehrsrichtungen Von der Straße gut einsehbar Einfall-, Ausfall- oder Bun- desstraße, landschaftlich an- sprechende Umgebung, Zu- fahrt von beiden Verkehrs- richtungen Kleinstädte: repräsentative Objekte an öffentlichen Plät- zen mit Außenterrasse, Mittel- und Großstädte: Marktplätze, Ecklagen in stark frequentierten Laufla- gen, B-Lagen mit Sichtverbin- dung zur Fußgängerzone Gut frequentierte Standorte in Innenstadtlagen Toplagen in Innenstädten oder Quartierszentren, Gast- ronomielagen, gute Verkehrs- anbindung und Fußgänger- frequenz Direkte Zufahrt von Haupt- straße, exponierte Lage im Gewerbegebiet Min. 250 m? Gesamtfläche, reichlich öffentliche Park- möglichkeiten Grundstücke von 5.000- 7.000 m?, keine bestehenden Mietobjekte, zahlreiche kos- tenlose Parkplätze Zwischen 200 und 400 m? Gesamtfläche EG-Fläche min. 300 m? zzgl. Nebenflächen von 150m}, Au- Benterrasse mit min. 70 Sitz- plätzen Grundstücke von 5.000- 7.000 m?, keine bestehenden Mietobjekte Gastraumfläche 240-550 m, zzgl. Min. 160 m? Nebenflä- chen, min. 80 Plätze Außen- bestuhlung auf Terrasse 200-500 m? Gastraumfläche, zzgl. 50 % für Funktions- räume, min. 150 Plätze Au- Benbestuhlung auf Terrasse Min. 250 m? im EG, ab 100 m? Nebenflächen, min. 40 Plätze Außenbestuhlung Ab 1.500 m? Grundstücks- größe Neue Wege. Klare Pläne. KFC Foodcourt In hoch frequentierten Shop- pingmalls Ab 60 m? L’Osteria L’Osteria Free- stander Nordsee Restau- rant Ab 80.000 Einwohnern, Ein- zugsgebiet Einkaufsstraße, viele Büros, Szeneviertel mit studentischem Umfeld Ab 100.000 Einwohnern, 10.000-20.000 Anwohner mittleren Einkommens im 1,5 km-Radius Ab 50.000 Einwohnern 1B oder 2A/B Innenstadtla- gen, weitere Gastronomiebe- triebe in der Umgebung Ein-Ausfallstraße oder Auto- bahnausfahrt mit angrenzen- dem Gewerbegebiet Überdurchschnittlich hohe Passantenfrequenz, A-Lage oder gute B-Lage in Haupt- einkaufsstraßen, Einkaufs- zentren, Bahnhöfen oder Bahnhofsnähe, Flughäfen EG min. 300 m?, max. 450 m?, Nebenflächen rd. 150 m? 2.000-3.500 m? Grund- stücksfläche 120 m? EG, 120-150 m? Ne- benfläche im UG oder OG Nordsee Snack Shop Peter Pane Pizza Hut Ab 50.000 Einwohnern Ab 50.000 Einwohnern, 10.000-20.000 Anwohner mit mittlerem Einkommen im 1km-Radius A-Lage in Haupteinkaufsstra- Ben, Einkaufszentren, Bahn- höfen, Flughäfen Innenstadt- und Stadtteilla- gen mit guter Verkehrsanbin- dung und hoher Fußgänger- frequenz Drei Vertriebsarten: Pizza Hut Dine In Restaurant, Pizza Hut Delivery Store und Pizza Hut Express 80 m? EG oder min. 30-50 m? im EG und 30-50 m? im OG oder UG Gastronomiefläche min. 250 m?, 150-300 m? Nebenflächen 80-200 m, 15-50 Sitzplätze Subway Restau- rant Gute Sichtbarkeit, vielseitige Standortmöglichkeiten 15-250 m? STADTHANDEL Neue Wege. Klare Pläne. Abbildungsverzeichnis ABBILDUNG Abbi Abbi STADTHANDEL dung: ildung 2: ildung 3: ildung 4: ildung 5: ildung 6: ildung 7: ildung 8: ildung 9: dung 10: ildung 11: ildung 12: ildung 13: ildung 14: ildung 15: ildung 16: ildung 17: ildung 18: ildung 19: SEITE Entwicklung des Online-Anteils am Einzelhandelsumsatz (2000 - 2022) 9 Onlineanteil Food und Nonfood 10 Entwicklung des Onlineanteils von 2019 - 2020 nach Branchen (Nonfood) 11 Einkaufsstättenportfolio für den Wocheneinkauf (stationär) 2019 11 Wichtigste Leistungen des Lebensmitteleinzelhandels mit seinen stationären Ladengeschäften aus Verbrauchersicht 12 Entwicklung der Außer-Haus-Konsumausgaben p. P. (2013 - 2020) 13 Entwicklung der Außer-Haus-Konsumausgaben (2019 - 2020) 13 Entwicklung der Außer-Haus-Konsumausgaben (2020 - 2021) 14 Wettbewerbsumfeld des Planareals 18 Versorgungsgebiet MMQ 1 22 Aufteilung Kaufkraftpotenziale im Segment Nahrungs- und Genussmittel - Lebensmittelsupermarkt und -discounter 27 Aufteilung Kaufkraftpotenziale im Segment Nahrungs- und Genussmittel - Verbrauchermarkt 30 Aufteilung Kaufkraftpotenziale im Segment Drogeriewaren 32 Best Practice Beispiele von Lebensmittelmärkten mit Tiefgarage 46 Anzahl der Betriebe und Verkaufsflächenausstattung in den Münsteraner Stadtteilzentren (gem. EHZK Münster 2018) 56 Sortimentsaufteilung der STZ Hammer Straße und Mauritz-Ost 57 Ausstattung der Stadtteilzentren (gem. EHZK Münster 2018) 58 Stadtteilzenten - Versorgungsfunktion, Angebotsstruktur und Typus 60 Idealtypische Ausstattung Stadtteilzenten 60 Neue Wege. Klare Pläne. Tabellenverzeichnis TABELLE Tabe Tabe Tabe Tabe Tabe Tabe Tabe Tabe Tabe STADTHANDEL ei: e5: eb: e7: e®&: e9: SEITE Perspektivisches Einwohnerpotenzial und nahversorgungsrelevante Kaufkraft im Versorgungsgebiet in Varianten Perspektivisches Einwohnerpotenzial und nahversorgungsrelevante Kaufkraft im Versorgungsgebiet in Varianten Einzelhandelsspezifisches Entwicklungspotenzial (Magnetbetriebe Nahversorgung) rechnerische Verkaufsflächenpotenziale der weiteren Sortimente (Orientierungswerte) Richtzahlen Kfz-Stellplätze der Stadt Münster (Auswahl) Möglicher Anbietermix für ein zu entwickelndes Quartierszentrum (Fokus: nahversorgungsrelevantes Hauptsortiment) Empfehlungen für den kleinteiligen Einzelhandel Unterscheidung von Versorgungs- und Erlebnisgastronomie Nutzungsmischung und Lageempfehlung Gastronomie 23 29 34 36 46 51 51 52 53 Neue Wege. Klare Pläne.
Anlage1_ Dokumentation-Werkstattverfahren-lang
152000 Zeichen
l
Werkstattverfahren
Modellquartiere am Kinderbachbogen
Steinfurter Straße | Busso-Peus-Straße
Dokumentation (Langfassung)
DIALOG 1 – ORIENTIERUNG | 13. Mai 2022
DIALOG 2 – ERGEBNIS | 14. Mai 2022
DIALOG 3 – PERSPEKTIVE | 18. Oktober 2022
Münster Modell Quartiere 1|2
Stadtplanungsamt – Dezernat für Planung, Bau und Wirtschaft
Beiträge zur Stadtforschung, Stadtentwicklung, Stadtplanung 6/2023
AUFTRAGGEBERIN
Stadt Münster
Stadtplanungsamt
Albersloher Weg 33
48155 Münster
BETREUUNG + KOORDINATION
FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH
Rathausufer 14, D-40213 Düsseldorf
E-Mail: office@fsw-info.de
Internet: www.fsw-info.de
T.: +49(0)211.83.68.980
MODERATION + REGIE
Jörg Faltin, FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH
REDAKTION
Stadtplanungsamt Münster:
Mattias Bartmann
Christopher Festersen
Gerd Franke
Prof. Dr. Thomas Hauff
Meike Janssen
René Krusche
gemeinsam mit:
FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH
Antje Ehlert, Andreas M. Sattler, Jana Weiss
LAYOUT + GRAFIKEN
FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH
LAND Germany GmbH
FOTOS
Jörg Faltin, FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH
Miriam Juschkat Fotografie, Wesel
PLANUNGSGRUNDLAGEN UND LUFTBILDER
(falls nicht anders angegeben)
Stadt Münster
FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH
© FSW 2023
Impressum
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die
Modellquartiere 1 | 2
Stadtplanungsamt
René Krusche
Albersloher Weg 33
48155 Münster
02 51 / 4 92-12 61
Krusche@stadt-muenster.de
https://www.stadt-muenster.de/muenstermodellquartiere
https://twitter.com/muenster_de
https://www.facebook.com/stadt.muenster
https://www.instagram.com/stadt_muenster
https://www.youtube.com/c/StadtMS
Inhaltsverzeichnis
EINFÜHRUNG 7
01 - VORBEREITUNG 9
01 | 1 Hintergründe
Münsters Modellcharakter par excellence: urban, grün, vernetzt 13
01 | 2 Zusammenarbeit
Transparente Planungskultur: Bürgerschaft und Expertinnen und
Experten auf Augenhöhe 27
01 | 3 Online-Beteiligung 1
Erste Anregungen und Einschätzungen aus dem Internetportal 33
01 | 4 Fundament
Der Einstieg in die Zukunftsperspektive 35
02 - ANALYSE UND IDEEN 37
02 | 1 Werkstattverfahren
Durch die intensive Vorbereitung der Werkstatt zur bestmöglichen,
modellhaften Konzeption 39
02 | 2 DIALOG 1 – Orientierung
Ortserkundung und Impulse für zwei unterschiedliche Plangebiete 41
02 | 3 DIALOG 2 – Ergebnisse
Kooperative Teamarbeit 45
02 | 4 Auswertung
Emotionen und ein umfangreicher Katalog von Zielen und Maß-
nahmen 65
02 | 5 Fortschreibung
Empfehlungen des Strategieteams zu übergeordneten
Rahmenbedingungen 71
03 - KONZEPT 73
03 | 1 Perspektivpläne
Skizzenhafte Zusammenfassung räumlich-funktionaler
Rahmenbedingungen 75
03 | 2 DIALOG 3 – Perspektive
Konsensgetragene Gesamte rgebnisse mit detaillierten Beiträgen 87
03 | 3 Online-Beteiligung 2
Weitere Hinweise aus dem Internetportal für die Präzisierungenn 93
AUSBLICK 99
7
EINFÜHRUNG
>> Gemeinsam: ein besonderer Weg zu einem Vorbildprojekt für Münster,
>> innovativ und wegweisend
Münster steht vor der Herausforderung eines hohen
Wachstumsdrucks und ist daher gefordert, auch in den
innerstädtischen Randbereichen neue Flächen für Bau-
landentwicklungen in den Blick zu nehmen.
Auf der Grundlage politischer Beschlüsse wurde die Ent-
wicklung der neuen urbanen Modellquartiere an der
Steinfurter Straße / Austermannstraße / Wasserweg
(Modellquartier 1) und an der Busso-Peus-Straße / Gie-
venbecker Weg / Von-Esmarch-Straße (Modellquartier
2) in den letzten Jahren vorbereitet.
Anlass für die Entwicklung ist neben der hohen Wohn-
raumnachfrage insbesondere der von den benachbar-
ten Wissensquartieren artikulierte Erweiterungsbedarf.
Daraus resultiert die Notwendigkeit einer räumlichen
und funktionalen Vernetzung zwischen dem Ortsteil-
zentrum Gievenbeck, den neuen Modellquartieren und
der bestehenden, östlichen Nachbarschaft des Techno-
logieparks, des Naturwissenschaftlichen Zentrums
(NWZplus), der Fachhochschule und weiterer Partner
rund um die Corrensstraße bzw. den Wissensquartieren.
Das übergeordnete Ziel für die Quartiere ist die Schaf-
fung eines adäquaten Angebots zur Deckung des in
Münster bestehenden erhöhten Bedarfs an Wohn- und
Arbeitsstätten, einschließlich erneuerter, zeitgemäßer
Gewerbestrukturen. Auf dem über 60 ha großen Ge-
samtareal der Modellquartiere 1 | 2 und nur wenige
Fahrradminuten vom Stadtzentrum entfernt, soll eine
dichte, vitale Mischung aus Wohnen in allen Facetten,
Wissenschaft und Forschung sowie Technologie sowohl
im gesamten Quartier als auch nach Möglichkeit in den
einzelnen Baufeldern entstehen. Die urbane Vitalität im
Quartier soll durch "lebendige" Erdgeschosse mit öffent-
lichkeitswirksamen bzw. stark frequentierten Nutzungs-
bausteinen befördert werden.
Der die Quartiere umgebene Landschaftsraum des Kin-
derbachbogens soll im Sinne der zu stärkenden Müns-
terschen Stadt-Landschaft im Zusammenhang mit der
geplanten städtebaulichen Entwicklung stehen und
neue Qualitäten entfalten. Die beiden Modellquartiere
bieten besondere Chancen – mit dem Kinderbachbogen
und den Wissensquartieren direkt angrenzend – eine
einzigartige Vernetzung von Stadt und Landschaft her-
stellen zu können. Zusätzlicher Studierendenwohnraum
und vielfältige Wohnangebote sind Teil des Programms.
Die vorliegende Gesamtdokumentation gibt einen
Überblick über die zwischen Mai und Oktober 2022
durchgeführte Werkstatt mit einem intensiven Bürger-
schaftsengagement zur Entwicklung der neuen Quartie-
re sowie Ergebnisse. Sowohl das Werkstattverfahren als
auch die darauf aufbauenden städtebaulich-landschafts-
planerischen Wettbewerbe sind informelle Instrumente
der Stadtplanung, das heiß, sie sind rechtlich nicht bin-
dend. Erst im Anschluss folgt die Bauleitplanung, mit
der dann auch die formellen Rahmenbedingungen der
neuen Stadtquartiere geschaffen werden.
7 8
Technologie und Wissenschaft in der Nachbarschaft der Modellquartiere
Modellquartier 1
„Steinfurter Straße”
Modellquartier 2
„Busso-Peus-Straße”
Luftbild des Betrachtungsraums und der Modellquartiere 1 | 2
01– VORBEREITUNG
>> Spannend: der Nordwesten als ein wichtiges Stadterweiterungsareal
>> für das wachsende und erfolgreiche Münster
1211
Werkstatt im Jahresverlauf 2022
01 | 1 Hintergründe
Münsters Modellcharakter par excellence: urban, grün, vernetzt
Sie soll Münster zukünftig noch grüner, klimagerechter,
facetten- und erlebnisreicher und inklusiver werden.
Die neuen im Nordwesten und Südosten an die Innen-
stadt angrenzenden Modellquartiere sollen mit der In-
nenstadt in enge räumliche Wirkungszusammenhänge
gebracht werden und diese mit großstädtischem Flair,
neuer Urbanität und noch mehr Vielfalt ergänzen.
In diesem Sinne sollen auch die ausgewählten Stand-
orte der neuen Münster Modellquartiere 1 | 2 an der
Steinfurter Straße und an der Busso-Peus-Straße über
die Kernstadt hinweg bis zu den neuen Modellquartie-
ren 3 | 4 | 5 im Bereich der Stadthäfen im Kontext einer
weiter wachsenden Stadt stadträumlich und funktional
in Beziehung zueinander gesetzt werden. So entsteht
eine zukunftsfähige und vernetzte Stadt mit noch mehr
Lebensqualität und Attraktivität.
Diese stadträumlich-funktionale Vernetzung ist unab-
dingbarer Bestandteil der weiteren Stadtentwicklungs-
strategie. Daher sollen auch die neuen Münster Modell-
quartiere entsprechend ihren spezifischen Begabungen
und Potenziale für ein zukunftsfähiges, urbanes und le-
bendiges Münster entwickelt und zügig realisiert wer-
den.
In Hinblick auf eine künftige stadt-, umwelt- und klima-
freundliche Mobilität bieten alle Modellquartiere 1 bis
5 einzigartige Chancen und Qualitäten: Vom Domplatz
aus startend sind mit dem Fahrrad in jeweils ca. 15 Mi-
nuten Fahrtzeit in nord-westlicher Richtung die geplan-
ten neuen Modellquartiere 1 | 2 und in der anderen
südöstlichen Richtung die neu zu entwickelnden Müns-
ter Modellquartiere 3 | 4 | 5 zu erreichen.
Das Leitbild einer „Stadt der kurzen Wege“ kann so in
Münster mit Leben gefüllt werden. Im Sinne einer inte-
grierten Stadtentwicklung sollen zukunftsfähige sowie
nachhaltige neue Stadtquartiere geplant, entwickelt
und realisiert werden. Sie sollen nicht isoliert für sich
betrachtet, sondern mit der für Münster typischen
Stadt-Landschaft vernetzt werden.
14
Charakteristisch für Münsters Innenstadt sind einerseits
ihre urbanen Qualitäten mit kompakten städtebauli-
chen Strukturen, Dichten und Nutzungsmischungen, so-
zialer und kultureller Vielfalt sowie ihren belebten öf-
fentlichen Räumen mit hoher Aufenthaltsqualität. An-
dererseits besticht sie durch viel Grün und ihre Grünver-
bindungen in die sie umgebende Münsterländer Park-
landschaft.
Ein Schlüsselthema der strategischen Stadtentwicklung
Münsters ist daher die Weiterentwicklung der Münster-
schen Stadt-Landschaft. Es gilt, die vorhandenen Quali-
täten der urbanen Innenstadt mit den Qualitäten der an
sie angrenzenden Münsterländer Parklandschaft, die an
vielen Stellen über die bestehenden Grünzüge prägnant
und gut erlebbar in das Herz der Stadt hineinragt, wei-
terzuentwickeln und Vernetzungsqualitäten innerhalb
der Münsterschen Stadt-Landschaft zu stärken und aus-
zubauen.
Die zukünftigen urbanen Qualitäten Münsters sollen da-
bei verstärkt in den Fokus genommen werden. Hierfür
haben die bestehenden Potenzial- und Transformations-
räume, die insbesondere von Nordwesten nach Süd-
osten quer durch die innere Stadt verlaufen, eine he-
rausragende Bedeutung.
Münsters Innenstadt mit der pittoresken Altstadt inner-
halb des Promenadenrings als Nukleus der Gesamtstadt
steht für Behaglichkeit und ein reiches historisches Erbe.
13
Modellquartiere 1 | 2 im städtischen Gefüge
Appelbreistiege: Früher wichtige Handelsroute - heute zentrale Radwegeverbindung zwischen der Innenstadt und Gievenbeck
Vom Hochschulquartier über die „Heisenbergstraße” in die Innenstadt
16
Münster: urban, gru ̈n, vernetzt
Kompakte urbane Strukturen, Grünzüge, die bis in die
innere Stadt hineinreichen und diese durchdringen,
Wegenetze, die eine aktive und nachhaltige Mobilität
fördern – all das sind zugleich Merkmale und Ziele der
räumlichen Stadtentwicklung in Münster. Ein besonde-
rer Fokus im Rahmen der Entwicklung der fünf Quartiere
wird auf der Stärkung und Weiterentwicklung der blau-
grünen Infrastruktur, d. h. von Wasser- und Grünflächen,
liegen, um die Anfälligkeit gegenüber dem Klimawandel
zu minimieren und ein gesundes Stadtklima zu fördern,
bei gleichzeitigem Schutz der Biodiversität und des öko-
logischen Gleichgewichts.
Der Plan „Münster: urban, grün, vernetzt“ zeigt im Sinne
einer Stadt der kurzen Wege die Vernetzung der fünf ur-
banen Quartiere untereinander – von den Quartieren
im Nordwesten über die Altstadt in die Quartiere im
Südosten – sowie in die umgebende Münstersche Stadt-
Landschaft über den Kinderbach im Bereich der Modell-
quartiere 1 und 2 sowie den Dortmund-Ems-Kanal im
Bereich der Modellquartiere 3 | 4 | 5.
Für eine vernetzte Stadt ist es essenziell, dass Distanzen
geringgehalten werden, damit klimaschonende, flä-
chensparende und gesundheitsfördernde Formen der
Mobilität, wie das Fahrradfahren, gestärkt werden. In-
nerhalb von 15 Minuten kann mit dem Fahrrad bei einer
Durchschnittsgeschwindigkeit von 16 km / h ein Radius
von ca. 4 km erreicht werden. Exemplarisch ist in der
Karte die Fahrzeit ab Domplatz in Fahrradminuten ange-
geben.
Der Plan steht auch auf der Website zur Verfügung:
www.stadt-muenster.de/mmq .
15
Die Vernetzung zwischen den Modellquartieren 1-5 - Münster: urban, grün, vernetzt | LAND Germany
1817
Schrägluftbild Modellquartier 2 „Busso-Peus-Straße“
Fünf Modellquartiere: Stadter-
weiterungsflächen und Umnutzungen
Die insgesamt 5 Modellquartiere sind durch ihre zen-
trale Lage nicht unabhängig voneinander zu betrachten
und stehen in engem Zusammenhang zueinander und
zur Gesamtstadt. Die mit der Entstehung der Modell-
quartiere einhergehende Stadterweiterung soll eine
Fortführung der Münsteraner Qualitäten sein, ohne den
Bestand zu reproduzieren.
Neben der Entwicklung umzunutzender Flächen im
Südosten im Bereich der Stadthäfen entlang des Stadt-
und Landschaftsraums am Dortmund-Ems-Kanals (Mo-
dellquartiere 3 | 4 | 5) stehen auch geeignete, noch un-
bebauter Flächen im Nordwesten in unmittelbarer Nähe
zu den bestehenden Technologie- und Wissensquartie-
ren sowie dem umgebenden Landschaftsraum entlang
des Kinderbachbogens im Fokus der Münsteraner Stadt-
entwicklung.
Die Entwicklung aller Modellquartiere 1 bis 5 muss mit
hohen städtebaulichen Qualitäten einhergehen. Zudem
müssen diese das positive Lebensgefühl und die beson-
dere Stadtatmosphäre Münsters widerspiegeln.
Durch ein Um- und Weiterdenken in den unterschied-
lichsten Handlungsfeldern sollen nachhaltige stadt-
räumliche, funktionale, soziale, ökologische, stadttech-
nische, verkehrliche und wirtschaftliche Qualitätsanfor-
derungen geplant und umgesetzt werden. Die Quartiere
sollen dabei Modellcharakter entwickeln und so vor-
bildliche Zukunftsquartiere werden.
Je nach spezifischer Begabung des jeweiligen Standortes
gehören zu diesen Handlungsfeldern:
– Eine Verknüpfung zwischen Wohnen und
Arbeiten, Forschen und Entwickeln, Freizeit
und Kultur
– Eine Nutzungsmischung auf allen Ebenen: im
Quartier, im Block, im Gebäude
– Belebte Erdgeschosse durch Gastronomie,
kulturelle und soziale Gemeinschaftseinrich-
tungen, Handwerk, Kreativwirtschaft und vie-
les mehr
– Neue Wohnformen mit inklusiven Angebo-
ten, geförderter Wohnraum, Möglichkeiten
für Baugruppen und Genossenschaften, stu-
dentisches Wohnen
– Ein Miteinander unterschiedlichster Bevölke-
rungs- und Altersgruppen
– Angemessene Dichten mit im Regelfall vier-
und fünfgeschossigen Basis-Gebäudemodu-
len, die sparsam mit Grund und Boden umge-
hen
– Gemeinschaftliche Räume in Gebäuden und
im Quartier
– Öffentliche und gemeinschaftliche Freiräume
mit hoher Aufenthaltsqualität
– Eine zukunftsfähige Mobilität sowie autofrei-
es Wohnen in Teilquartieren
– Klimaneutrale Quartiersentwicklung und sen-
sibles Wassermanagement
– Partizipative Prozesse und Qualitätsverein-
barungen
Schrägluftbild Modellquartier 1 „Steinfurter Straße“
2019
Münster Modellquartiere 1 | 2
und deren Nachbarschaft
Der Rat der Stadt Münster hat bereits im Jahr 2020 die
Entwicklung neuer Modellquartiere rund um den Land-
schaftsraum des Kinderbachbogens beschlossen. Eng
mit der Entwicklung der Modellquartiere verbunden
sind die Urbanen Wissensquartiere, welche ein wichti-
ges Leitthema in Münsters Zukunftsprozess sind. Es geht
um die Frage, wie wir morgen leben möchten, in der
Stadt von „Wissenschaft und Lebensart“. Im Fokus ste-
hen lebenswerte Wissensquartiere, welche Tausenden
von Menschen neuen Wohnraum und Treffpunkte bie-
ten und Versorgungsmöglichkeiten sowie neue Arbeits-
orte schaffen können. Folglich geht es um klimagerech-
tes, ressourcenschonendes, zukunftsfähiges Planen und
Bauen.
Im Rahmen des Prozesses „Münster Zukünfte 20 | 30 |
50“ wurde bereits deutlich: Münster braucht neue Mo-
dellquartiere, um sich als Wissenschaftsstadt der Zu-
kunft aufzustellen. Die zentrale Erkenntnis lag darin,
dass Erweiterungsmöglichkeiten für Wissenschaftsein-
richtungen, einschließlich des Universitätsklinikums, für
wissensaffine Unternehmen und für studentisches Woh-
nen benötigt werden. Konkret wurde aufgezeigt, dass
der Wissenschaftspark dringend erweitert werden
muss, um Standortvorsorge für neue Forschungsinstitu-
te in Verbindung mit urbanen Wohnformen für Studie-
rende, in der Wissenschaft und am Klinikum Tätige so-
wie als Brückenschlag zum Stadtteil Gievenbeck zu
schaffen.
Gievenbeck
Die Modellquartiere 1 | 2 liegen im Stadtteil Münster-
Gievenbeck, welcher zum Stadtbezirk West zählt und
sich im Norden bis zur Steinfurter Straße, im Osten bis
zur Busso-Peus-Straße, im Süden bis zur Roxeler Straße
und im Westen bis zur Autobahn 1 und Münsterschen
Aa erstreckt. Vorrangig in den letzten Jahrzehnten hat
sich Gievenbeck städtebaulich stark verändert, da der
Stadtteil wächst und sich weiter nach Südwesten aus-
dehnt. Kein anderer Stadtteil Münsters stand und steht
so im Zeichen des expandierenden Wohnungsbaus wie
Gievenbeck. Gerade für das neue Modellquartier 2 ist
die Nähe zum Zentrum von Gievenbeck ein hervor-
ragender Standortvorteil und ein stadträumlicher An-
knüpfungspunkt.
Auch durch die wachsenden Hochschulen und das Uni-
versitätsklinikum Richtung Westen entwickelte sich Gie-
venbeck zu einem Ort auch für Universitätsangehörige
sowie Studierende. Vorrangig zu Beginn der 1970er Jah-
re stand die Schaffung von Wohnraum für Studierende
im Fokus der Bautätigkeit. Ein erneuter Expansionsschub
setzte in den 1980er Jahren ein und machte Gievenbeck
zu einem großstädtischen Wohnstandort.
Bis heute trägt Gievenbeck erheblich zum erfolgreichen
Münsteraner Stadtwachstum bei. Mit den bestehenden
Schulen und Kindergärten existiert hier eine umfangrei-
che öffentliche Infrastruktur. Entwicklungen wie die
Konversion der Oxford-Kaserne zu einem Wohnquartier
oder auch die Bestrebungen, die Modellquartiere 1 | 2
zu urbanen und nutzungsdurchmischten Quartieren zu
gestalten, sind Ausdruck der Stadtentwicklungsstrategie
im Nordwesten der Stadt.
Modellquartier 1
Steinfurter Straße
Modellquartier 2
Busso-Peus-Straße
Wohnen im Zentrum Gievenbecks
Landschaft
Die gewachsenen Strukturen der Nachbarschaft fügen
sich in eine außergewöhnliche Stadtlandschaft ein. Die
Modellquartiere 1 | 2 liegen in einer interessanten
Schnittmenge stadträumlicher und landschaftlicher
Überlagerungen. Nach Norden öffnet sich der Bereich
zwischen den Modellquartieren 1 und 2 zum großzügi-
gen Landschaftsraum des Kinderbachbogens samt des
Tennisvereins TSC und der kommunalen Sportanlage
„Gievenbecker Weg“. Dieses Landschaftsraumerlebnis
wird die Modellquartiere positiv prägen können, wenn
es um die Adressbildung bzw. die weichen Standortfak-
toren, die Naherholung und die landschaftsökologisch-
klimatischen Besonderheiten des Nordwesten Münsters
geht. Der Kinderbachbogen wird zum Mittelpunkt und
Gelenk zwischen dem Bestehenden und den beiden
neuen Modellquartieren 1 | 2.
In den zu entwickelnden Quartieren müssen im Rah-
men einer Hierarchisierung der öffentlichen Räume vor
allem die Verbindungen zwischen den beiden Stand-
orten und folglich zum Kinderbachbogen gestärkt wer-
den. Ein vorskizzierter Korridor ist zum einen durch die
Busso-Peus-Straße und die Austermannstraße mit den
begleitenden Rad- und Fußwegen gegeben. Zum ande-
ren ist die nördliche landschaftliche Wegeverbindung
über den Horstmarer Landweg in Richtung Wasserweg
und perspektivisch weiter über die Barriere der Bundes-
straße 54 hinweg, formend für die künftige Entwicklung.
Die heterogene Nachbarschaft verlangt von der Ent-
wicklung mehr Leben, nachhaltige Mobilität und Nut-
zungsmischung in die bestehenden und die neu zu ent-
wickelnden Quartieren zu bringen. Die Münster Modell-
quartiere 1 | 2 sind aufgrund ihrer stadträumlichen
Lage hochgradig dafür geeignet. Dabei sind die Bega-
bungen der Standorte unterschiedlich und verlangen
nach standortspezifischen Entwicklungshorizonten.
Die Unterschiedlichkeit im Porträt:
22
Wissenschaft
Die Wissenschaft ist einer der wesentlichen Treiber für
den Stadtteil Gievenbeck und insgesamt für eine zu-
kunftsorientierte Stadtentwicklung von Münster sowie
der Modellquartiere 1 | 2. Als ein räumlicher Schwer-
punkt mit herausragenden Forschungsinstituten, hoch-
innovativen Unternehmen sowie einem intensiven Wis-
sens- und Technologietransfer hat sich in den letzten
Jahrzehnten der Wissenschaftspark südlich der Mendel-
straße, westlich der Corrensstraße und östlich der Bus-
so-Peus-Straße entwickelt. Hier sind u. a. der Techno-
logiehof Münster, das Zentrum für Nanotechnologie
(CeNTech), das Max-Planck-Institut für molekulare Bio-
medizin (MPI), das Nano- Bioanalytik-Zentrum (NBZ)
sowie das Center for Soft Nanoscience (SoN) entstan-
den. Als aktuellste Ergänzung kommt der Neubau des
Multiscale Imaging Centre (MIC) an der Röntgenstraße
hinzu. Die genannten Einrichtungen bieten heute be-
reits ca. 1.200 Arbeitsplätze.
21
Einbettung der Quartiere im Wissenschaftssektor | LAND Germany
Größe: ca. 485.000 qm (48,5 ha)
ca. 2,5 km Luftlinie bis zum Domplatz
Nahtstelle zwischen östlich benachbarten Technologie-
und Wohnarealen und der typischen, offenen Kultur-
landschaft des Münsterlandes u. a. über den Wasserweg.
Kernfrage zur Entwicklung:
Wie kann hier neues urbanes Leben und Arbeiten ge-
staltet werden?
Rund 2.500 neue Wohnungen für etwa 5.000 - 6.500 Be-
wohnerinnen und Bewohner könnten hier entstehen –
ein erheblicher Beitrag zur Entlastung des angespann-
ten Münsterschen Wohnungsmarktes. Das allein wäre
schon wichtig genug.
Doch die besondere Bedeutung und die Zukunftsfähig-
keit des Münster Modellquartier 1 liegt in einer weite-
ren Qualität: Hier wird das Wohnen verknüpft mit Arbei-
ten, Technologie und Wissenschaft. So könnten etwa
noch rund 4.700 neue Arbeitsplätze innerhalb des neu-
en Stadtquartiers entstehen.
2423
Blick auf den Technologiepark
Landwirtschaftliche Nutzung entlang des Wasserwegs
Modellquartier 1 von oben
Das Modellquartier 1
„Steinfurter Straße “ stellt sich wie
folgt dar:
Im Spannungsfeld der Übergangszone der weitläufigen
Münsterschen Kulturlandschaft samt Kinderbach zur
heranwachsenden Stadt mit den Technologie- Wohn-
und Hochschulnachbarschaften ist das Areal heute eine
Landwirtschaftsfläche. Prägend ist die leicht bewegte
Topographie mit ihren zum Wasserweg und zur Stein-
furter Straße abfallendem Profil. Es gibt Hof- und Einzel-
gebäudebestände innerhalb des Plangebietes.
Räumliche Verknüpfungspunkte sind u. a:
Im Norden: Übergang in Richtung Stadtteil
Nienberge und Schloss Wilkinghege, Pättken
mit alten Baumbeständen und aktive Hoch
spannungstrasse als Begrenzung.
Im Osten: Münsters Haupteinfallstraße und Autobahn-
zubringer Steinfurter Straße (B 54) als Barriere zur sich
öffnenden Landschaft im Osten.
Im Süden: Heranwachsendes Stadtgefüge an der Aus-
termannstraße mit Technologiepark und Wohnen in vie-
len Facetten einschließlich Studierendenwohnanlagen.
Im Westen: Übergang zum Wasserweg als Wegeführung
in die freie Landschaft mit seinem prägenden Vegetati-
onsbestand, dem Graben sowie Höfen, neueren Wohn-
arrondierungen und Streuobstwiesencharakter.
Besonderheiten:
Repräsentative Lage am Stadteingang an der Steinfurter
Str. als eine der wichtigsten Einfallstraßen Münsters
Reizvolle Lage an der Nahtstelle zwischen bestehendem
Technologiepark, (studentischem) Wohnen sowie at-
traktiven Landschafts- und Naturräumen
Eine planerisch aktivierbare, nahezu nicht bebaute Flä-
che vergleichbarer Lage und Größe gibt es aktuell kein
zweites Mal in Münster
Bundesstraße 54 („Steinfurter Straße”)
Größe: ca. 180.000 qm (18 ha)
ca. 2,5 km Luftlinie bis zum Domplatz
Nahtstelle zwischen östlich benachbarten Wissen-
schaftseinrichtungen und dem Stadtteilzentrum Gie-
venbeck
Kernfrage zur Entwicklung:
Wie kann hier neues urbanes Leben und Arbeiten ge-
staltet werden?
Zwei Herausforderungen treffen hier aufeinander. An
erster Stelle: die Wissenschaftsstadt Münster nebenan.
Insbesondere für den bestehenden Wissenschaftspark
zwischen Orléans-Ring und Busso-Peus-Straße werden
händeringend Erweiterungsflächen gesucht. Zudem
liegt das Zentrum von Gievenbeck gut erreichbar in di-
rekter Nähe des neuen Münster Modellquartiers 2.
Zum zweiten: Das wachsende Münster braucht drin-
gend mehr neuen Wohnraum, insbesondere auch für
Studierende und Beschäftigte des Hochschulbereichs.
Die Antworten auf beide Herausforderungen intelligent
miteinander zu verknüpfen – das ist von entscheidender
Bedeutung für die Zukunft der gesamten Wissenschafts-
stadt Münster und voranzustellende Aufgabe für die
Konzeption des zukünftigen Quartiers.
Das Modellquartier 2
„Busso-Peus-Straße“ stellt sich wie
folgt dar:
Als Gelenkpunkt zwischen dem gewachsenen Stadtteil-
zentrum Gievenbeck und den Wissensquartieren wird
dieses Areal, derzeit genutzt als landwirtschaftliche Flä-
che, welche von Vegetationsbeständen eingerahmt ist,
eher etwas introvertiert wahrgenommen. Prägend ist
eine leichte Topographie im Zusammenhang mit einem
Grabensystem mit begleitenden Wallhecken.
Räumliche Verknüpfungspunkte sind u. a:
Im Norden: Im Übergang zu den Sportanlagen des 1. FC
Gievenbeck und dem Tennisclub Gievenbeck, an der Be-
grenzung des Gievenbecker Weges liegt auch ein zu er-
haltener Hof mit seinen Nebengebäuden.
Im Osten: Modernste Forschungs- und Wissenschafts-
betriebe sowie Studierendenwohnanlagen bilden den
Übergang zum Stadtgefüge mit den öffentlichen Räu-
men der Heisenberg- und Röntgenstraße. Die Hautklinik
des Universitätsklinikums Münster wächst ebenfalls an
die Busso-Peus-Straße heran.
Im Süden: Raumbildende alte Allee der „Appelbreistie-
ge“ als Übergang zur Verbindungslinie der Von-Es-
march-Straße zum Gievenbecker Stadtteilzentrum.
Wohnen in unterschiedlichem Charakter und Gebäude-
höhen prägen das Stadtbild.
Im Westen: Übergang zu den Schulkomplexen samt ih-
rer gewachsenen, starken Eingrünung durch Bestands-
gräben- und Vegetationszonen mit alten Baumbestän-
den als Einrahmungen der Schulhofflächen.
Besonderheiten:
Wissensquartiere rund um das in Aufwertung befindli-
che Naturwissenschaftliche Zentrum
Die Nachbarschaft zu Gievenbeck
25 26
Stadtteilzentrum Gievenbeck
Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin
Modellquartier 2 von oben
Bestandshof als direkter Nachbar zum Modellquartier 2
Das kompetente Strategieteam trat erstmalig bereits im
März und im weiteren im Juni 2022 zusammen und fass-
te im späteren Jahresverlauf die durch die Werkstatt
entstandenen Impulse, Ideen und Konzepte der Bürger-
schaft zusammen. Die ersten Eindrücke und Erkenntnis-
se aus der Sitzung am 23. März 2022 erbrachten bereits
ein gutes Bild zum möglichen Vorbildcharakter des
Münsteraner Weges und zum gesamten Ablauf 2022.
Das Treffen diente zudem auch für die Expertinnen und
Experten zur Einarbeitung und dem Kennenlernen eines
sehr komplexen Planungsraumes mit jeweils besonde-
ren Begabungen und Schwierigkeiten.
Folgende Statements konnten zu dieser digitalen Sit-
zung dokumentiert werden:
28
Die Erarbeitung einer robusten Zukunftsvision für die in-
nenstadtnahen Areale kann nur in kooperativen und
partizipativen Prozessen entstehen. Aus diesem Grund
wurden zur Werkstatt 2022 bürgerinnen- und bürger-
nahe Beteiligungsmöglichkeiten angeboten, welche von
zahlreichen Expertinnen und Experten aus den Berei-
chen Stadtplanung, Städtebau, Stadtsoziologie, Mobili-
tät, Siedlungswasserwirtschaft, Energien, Architektur
und Landschaftsplanung begleitet wurden, um den Pro-
zess mit ihrer Expertise zu bereichern. Auch die unter-
schiedlichen städtischen Ämter der Stadt Münster, die
alle notwendigen Informationen für die Entwicklung der
Quartiere in das Verfahren einspeisen, waren für die Ge-
staltung der Werkstatt maßgeblich. Zur Begleitung wur-
de zusätzlich ein Strategieteam einberufen, um Rich-
tungskorrekturen und Empfehlungen treffen zu können.
Vorrangig profitierte die Werkstatt 2022 von den Beiträ-
gen der Bürgerschaft aus den Quartieren sowie der inte-
ressierten Stadtgesellschaft. In der Ergebniszusammen-
fassung ergibt sich eine robuste und vielschichtige Basis
für die weiteren Planungsphasen und die kontinuierli-
che Umsetzung in den nächsten Jahren.
Strategieteam: Beteiligte
Zur Unterstützung der Werkstatt wurde ein kleines
Team aus diversen Expertinnen und Experten zusam-
mengestellt, um noch vor Beginn den ausgewählten
Weg und erste rahmengebende Inhalte zu besprechen.
Das Gremium diente der empfehlenden Begleitung, vor
allem auch um die Vielzahl der Informationen und
Werkstattbeiträge zu ordnen und die wichtigsten Leit-
ziele für die Umsetzung der Modellhaftigkeit in den
nächsten Jahrzehnten festzuhalten.
Das Team formte alle Ideen zu einer Perspektive und
gab somit wichtige Empfehlungen für die Zusammen-
fassung für die Perspektivpläne mit den wichtigsten Teil-
räumen und Handlungsfeldern. Auch zu den Rahmen-
bedingungen bzw. zu den gesetzten Bestandteilen in
Form einer Präambel, also einer inhaltlichen Klammer
und Einführung, die für beide Modellquartiere 1 | 2 glei-
chermaßen gilt, gab es eine Übereinkunft im Strategie-
team. Folgende Besetzung war beteiligt:
Robin Denstorff, Stadtbaurat der Stadt
Münster
Prof. Kunibert Wachten, Dortmund - Impuls-
geber Städtebau + Strategie
Prof. Jörg Aldinger, Stuttgart - Impulsgeber
Nachhaltigkeit + Architektur
Prof. Tim Rieniets, Hannover - Impulsgeber
Stadtentwicklung + Modellcharakter
Andrea Blome, Vorsitzende Ausschuss für Ver-
kehr und Mobilität
Dr. Robin Korte, ehem. Vorsitzender Ausschuss
für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
Christopher Festersen, Leiter des Stadtpla-
nungsamtes Münster
Jörg Faltin, Düsseldorf - Gesamtmoderation
FALTIN+SATTLER
27
01 | 2 Zusammenarbeit
Transparente Planungskultur: Bürgerschaft und Expertinnen und Experten
auf Augenhöhe
Jörg Faltin und Prof. Kunibert Wachten im Gespräch Strategieteam im regen Austausch
3029
„Ich habe Münster und die Modellquartiere 1 | 2 erstmalig mit dem Fahrrad
erlebt und war sehr erstaunt, wie schnell man von den Arealen im Nordwesten
am Domplatz ist. Wir müssen versuchen, die Münster Modellquartiere noch
besser mit der Innenstadt und der großartigen Kulturlandschaft zu vernetzen
– das gehört zum Charme der Schwarmstadt Münster. Der Zusammenhalt
und die Kompaktheit Münsters sollen sich auf die Modellquartiere übertragen.
Die Münsteranerinnen und Münsteraner sind aufgefordert, mitzuwirken.“
Jörg Faltin, Düsseldorf Gesamtmoderator FALTIN+SATTLER
„Die Verknüpfung des Themas der Mobilität mit der Gestalt des öffentlichen
Raumes ist eine gute Wahl. Für die neuen Bewohnerinnen und Bewohnern
wird es überaus entscheidend sein, wie der Stadtraum gestaltet ist, wie der
Raum angenehm wahrgenommen werden kann, wie er aufgeteilt wird, um
letztendlich auch im Umweltverbund stärkere Akzente setzen zu können.“
Andrea Blome, Vorsitzende Ausschuss für Verkehr und Mobilität
„Münster ist heute Vorbild von städtebaulichen Qualitäten und hochwertiger
Architektur / Baukultur. Gute Rahmenbedingungen und Ausgangsvorausset -
zungen für echte Modellquartiere.“
Prof. Tim Rieniets, Hannover / Essen
„Beide Modellquartiere müssen den Aspekt zur Zielperspektive einer Klima-
neutralität unbedingt abbilden. Hier sind energiesparende Bauweisen, CO2-
freie Energieversorgungen und autoarme Verkehrskonzepte eindeutig in der
Prioritätenliste vorne und frühzeitig zu bearbeiten.“
Dr. Robin Korte, ehem. Vorsitzender Ausschuss für Umweltschutz, Kli-
maschutz und Bauwesen
„Das tradierte Bild der Stadtentwicklung mit samt des Stadtbildes wird
ergänzt durch wichtige Fragen rund um Mobilität, Nachhaltigkeit und Soziales
und erfordert dadurch möglicherweise eine neue Gestalt von Stadt, eine
spannende Auseinandersetzung mit der „neuen“ Vorbildfunktion.“
Prof. Jörg Aldinger, Stuttgart / Biberach
Formulierung einer Entwicklungsstrategie im Sinne der Münsteraner Bürgerschaft
„Eine spannende Zusammenarbeit steht uns bevor. Die Vorprägungen der
freien Räume / Flächen der Modellquartiere 1 | 2 sind sehr bedeutsam für
die Entwicklung Münsters. Gemeinsam müssen wir uns mit der Frage aus -
einandersetzen, wie wir echte Modellquartiere gestalten können, welche
eigene Qualitäten entfalten, identitätsstiftend sind und somit einen unver -
wechselbaren Wiedererkennungswert erlangen. Es müssen sehr früh wichtige
Themen über die Qualität der öffentlichen Räume im Zusammenspiel mit der
Mobilität sowie umfassenden Nachhaltigkeitsaspekten beleuchtet und Vor -
prägungen besprochen werden. Die Qualität, die am Ende in den Modell-
quartieren sichtbar und erlebbar sein wird, kann ganz entscheidend über
das kluge Prozessdesign - durch gute Vorbereitungen und Qualitätssicherungen
geprägt werden. Dazu zählt auch im besonderen Maße die Einbindung der
Bürgerschaft, welche herzlich dazu eingeladen ist, ein Stück Stadt mitzugestalten.“
Robin Denstorff, Stadtbaurat der Stadt Münster
„Der Prozess ist sehr interessant; die Einbindung der technologischen und
wissenschaftsbezogenen Einrichtungen mit ihren Ansiedlungswünschen in
den städtebaulichen und urbanen Kontext ist eine der Herausforderungen.
Das könnte durchaus Modellcharakter entwickeln.“
Prof. Kunibert Wachten, Dortmund
32
Impulsgebende: Ersteindrücke
Das Festhalten erster Bürgereinschätzungen gehörte
ebenso zur Vorbereitungsphase wie die Einarbeitung
des Strategieteams.
Um die Anforderungen vor Ort besser verstehen zu
können wurde im Sommer 2022 eine erste Interview-
kette mit Anwohnenden, Akteurinnen und Akteuren
sowie Interessierten durchgeführt. Dies bot die Mög-
lichkeit, zu einem frühen Zeitpunkt die Wünsche, Sor-
gen und Visionen der Menschen vor Ort zu erfragen.
Die Interviews für die Erstinformation wurden für die
neu eingerichtete Website als Video-Clips aufbereitet
und gaben einen guten ersten Eindruck aus Sicht der
Akteurinnen und Akteure:
31
„Münster entwickelt sich rasant und viele innovative Unternehmen prägen die
Wirtschaftskraft. Was fehlt ist ein Modellquartier, in dem das Leben rund um
Arbeiten und Forschung für die Zukunft mit der Lebensqualität Münsters und
seinen Bewohnerinnen und Bewohnern vernetzt wird.“
Dr. Kathleen Spring, Geschäftsführerin für Bioanalytik Münster e.V.
„Das entstandene urbane Stadtquartier "Hammerby" markierte einen Mei-
lenstein zwischen dem scharfen Übergang von der modernistischen Vor-
stadt zur dicht bebauten, urbanen Innenstadt Stockholms. In den frühen
90er Jahren erlebte die Stadt und ihre Räume eine neue Wendung – Straßen,
Erdgeschosse, Arbeitsplätze, Wohnungen und gemischte Nutzung wurden
wiederentdeckt. Das Quartier wird heute als ein hybrider Teil der Stadt an-
gesehen, in dem Offenheit und Geschlossenheit, Transparenz und Hinter-
grund, Privatheit und Öffentlichkeit eine neue Bedeutung innerhalb des Pro-
jekts erlangten. Münster könnte die Hammerby Seestadt als Vorbild be-
trachten und von ihrer Entwicklung lernen.“
Johannes Tovatt, Architect Sweco, Stockholm
„Die Vision von den Modellquartieren wäre ohne die Mitwirkung der
Jugend der Stadt nicht vorstellbar. Der Jugendrat geht von anpassungs -
fähigen, nachhaltigen und stark durchgrünten Quartieren aus, die auch
die Vielfalt und den Charme der Stadt widerspiegeln müssen.“
Nour Idelbi, Vorstand Jugendrat Münster
„Freiräume und Landschaften, die möglichst produktiv gestaltet werden
sollen, sind heutzutage unverzichtbar im Städtebau. Freiraum steht für öffent-
lichen Raum, Raum für Nachhaltigkeit und die Fähigkeit, den Charakter eines
Ortes zu erfassen. Freiraum formt den Stadtraum und erzeugt neue Qualitäten.
Unsere Aufgabe ist es, die bereits bestehenden hohen Qualitäten von Münster
weiterzuentwickeln und die Stadt durch eine neue, urbane und produktive
Landschaft noch attraktiver zu gestalten.“
Andreas Kipar, LAND Mailand
„Nur im Zusammenspiel von Expertinnen und Experten sowie dem lokalen
Engagement aus Münster können echte Modellquartiere mit Vorbildcharakter
entstehen. Die „15-Minuten-Stadt“ u. a. mit kurzen Fahrradverbindungen
von den Modellquartieren in die Altstadt ist ein enormer Vorteil.“
Jörg Faltin, Moderator und Geschäftsführer
FALTIN+SATTLER Düsseldorf
34
Durch die neuen Website für die Modellquartiere wur-
de die Bürgerschaft dazu ermutigt, ihre Ideen und Kom-
mentare bis kurz vor dem Start der Werkstatt Anfang
Mai 2022 per E-Mail einzureichen.
Die Qualität des Freiraums, insbesondere der Land-
schaftspark Kinderbach als Erholungsgebiet, wurde als
wichtig erachtet und sollte geschützt und erhalten wer-
den. Der Zugang zu diesen gesundheitsfördernden Um-
gebungen sollte für alle gerecht ermöglicht werden, un-
ter Berücksichtigung von freizuhaltenden Möglichkeits-
räumen, demokratischen Verfahren und integrativer
Planung.
Das Projekt sollte Aspekte wie Versieglung, Grundwas-
serschutz und -gewinnung, Freiflächenschutz und Kli-
maresilienz berücksichtigen. Eine angemessene Dichte
mit Rücksicht auf den Charakter des Kinderbachs wurde
angestrebt, wobei sich die neue Bebauung an der Ge-
schossigkeit des Bestands orientieren sollte.
Ein zentraler Wunsch war die Anbindung des neuen
Stadtteils an das Quartierszentrum in Gievenbeck und
die angrenzenden Wissensquartiere, einschließlich der
Weiterentwicklung der Appelbreistiege als wichtige
Radwegeverbindung. Dabei wurde betont, dass das an-
grenzende Wissensquartier spezielle Anforderungen
habe und die neuen Strukturen und Erschließungsfor-
men im Gesamtzusammenhang betrachtet werden soll-
ten.
Die Versorgung im neuen Quartier wurde teilweise
durch das nahe gelegene Quartierszentrum als gesi-
chert angesehen, jedoch könne sie durch kleinere Ange-
bote wie Cafés, Restaurants und Geschäfte ergänzt wer-
den. Diese könnten das Quartier zu einem Zentrum der
Begegnung machen, das durch Kultur- und Sportein-
richtungen ergänzt wird und den Zusammenhalt för-
dert. So könnte ein vielfältiges und zugängliches Quar-
tier entstehen, das eng mit den umliegenden Nachbar-
schaften verbunden ist. Weitere Anregungen konnten
thematisch dokumentiert werden:
Öffentlicher Raum & Mobilität:
Es wurden Vorschläge für ein durchdachtes Fuß- und
Radwegenetz gemacht, das die Quartiere mit dem Be-
stand verbinden soll. Zudem wurden Maßnahmen zur
Förderung nachhaltiger Mobilität vorgeschlagen: Fuß-
gänger und Radfahrer sollten Vorrang haben, Quartiers-
garagen sollten dezentral platziert werden, Car- und
Lastenrad-Sharing-Angebote sowie E-Ladestationen
sollten bereitgestellt werden, und die Reduzierung von
Autos im Quartier wurde empfohlen.
Innovation & Urbanes Arbeiten:
Für die Versorgung der neuen Bewohnerschaft wurde
ein Markthallenkonzept in fußläufiger Nähe zum Tech-
nologiepark 1 vorgeschlagen, das kleinteilige Einzelhan-
dels- und Streetfoodangebote bieten sollte. Die Ver-
knüpfung von urbanem Arbeiten mit urbaner Produkti-
on wurde als identitätsstiftend angesehen. Eine Quar-
tiersapp wurde als innovatives Element vorgeschlagen,
um das Zusammenleben im Quartier zu erleichtern und
die Gemeinschaftsbildung zu fördern.
Vielfalt & Zusammenleben:
Ideen zur Förderung von Vielfalt und Zusammenleben
im Quartier umfassten Gemeinschaftsgärten mit barrie-
refreiem Zugang, offene Sportanlagen wie Speckbrett-
felder und ein Stadtteilhaus als zentrale Anlaufstelle. Es
wurde betont, dass eine gute Durchmischung der
Wohnformen angestrebt werden sollte, einschließlich
gemeinschaftlicher Wohnkonzepte.
Landschaft & Nachhaltigkeit:
Die Qualität des Freiraums in der Nähe der Quartiere
wurde als Alleinstellungsmerkmal angesehen und sollte
geschützt und erhalten werden. Die Umgestaltung des
Kinderbachtals als Erholungsfläche wurde als sinnvoll
erachtet. Der Zugang zu dieser gesundheitsfördernden
Umgebung sollte gerecht ermöglicht werden, unter Ein-
beziehung von freizuhaltenden Möglichkeitsräumen,
demokratischen Verfahren und integrativer Planung.
Die Quartiere sollten klimaneutral sein, was Photovol-
taik-Anlagen, Geothermie und nachhaltige, recycelbare
Baumaterialien erforderte.
33
01 | 3 Online-Beteiligung 1
Erste Anregungen und Einschätzungen aus dem Internetportal
„Fuß- und Radwege NETZ entwickeln - Verknüpfungen
an Bestand herstellen.“
„Mehrere Quartiersgaragen am Rand verteilt damit die
Wege nicht zu groß werden; befahren des Quartiers ma-
ximal zum Be- und entladen; Car-Sharing Angebote; gute
Anbindung an Bus und Velo-Route; ausreichend viele E-
Auto-Ladestationen mit viel Potenzial für den zukünftigen
Ausbau.“
„Was MS-Stadtplaner in jedem Fall und in jedem neuen
Quartier nicht versäumen sollten, sind besondere Wohn-
formen für die stille Gruppe der Menschen mit Behin-
derung bereit zu stellen. Inklusion kann nur sichtbar
werden, wenn sie stattfindet und zwar „mittendrin“.“
„Münsters erste echte Markthalle angelehnt an Berliner
Markthallen als Vorbild entwickeln mit verschiedenen
unterschiedlichen AnbieterInnen, fußläufig zum Tech -
nologiepark 1 über einen Boulevard zu erreichen, An-
schluss Hochschule, kleinteiliger Handel in der Markthalle
als Zentrum oder Keimzelle des Stadtteils, im Winter in
der Halle, im Sommer auch davor, mit täglichen Street-
food-Angeboten von lokalen und/oder Bio-AnbieterInnen,
urbanes Zentrum, das zu Fuß oder mit dem Rad zu errei-
chen ist, beliefert nur durch E-Autos.“
„Etwas weiter ins digitale (und modellhafte!) gedacht
kann eine Quartiersapp (QuAPP) die perfekte Plattform
sein, um fast alle Belange des vielfältigen Zusammenlebens
zu kommunizieren und zu vereinfachen. Wenn man nur
ein bisschen darüber nachdenkt, sind die Anwendungen
in einer solchen Plattformen schier unendlich.“
„Offene" Kleingarten-Anlagen entwickeln bzw. besser
Gemeinschaftsgärten mit freien bzw. barrierefreien Zu-
gängen ähnlich dem Campusgarten an der FH Kunstaka-
demie; offene Sportanlagen wie Sportpark Sentruper
Höhe entwickeln; Stadtteilhaus als Quartiers-Anker.“
„Einrichtung von Speckbrett-Feldern. Öffentliche Plätze
für Münsters Sport Nr.1 gibt es zwar zahlreiche, aber
diese sind leider sehr unregelmäßig verteilt.“
„Kaltluftschneise Kinderbachtal dauerhaft sichern. Im
MMQ2 die beiden großen Wallhecken unbedingt komplett
erhalten - parallel dazu Fuß- und Gehwege mit großzügi-
gem Abstand entwickeln. Im MMQ1 die großen Bäume
auf dem Parkplatz des Studierendenwerks erhalten - zu
einer Allee entwickeln?“
„Das Quartier muss Klimaneutral sein, so viel PV-Anlagen
auf die Dächer wie möglich und auf jeden Fall mit Mie-
terstrom; Beheizung des Quartiers mit Geothermie.“
36
Die Vorbereitungsphase diente dazu, ein besseres Ge-
fühl für die Komplexität und die Besonderheiten rund
um und innerhalb der zwei Plangebiete gewinnen zu
können.
Durch die Annäherung des Strategieteams und die ers-
ten digitalen Anregungen konnte die Ausrichtung der
Perspektive für die Areale am Kinderbachbogen wesent-
lich konkretisiert und wichtige Erkenntnisse für die wei-
teren Schritte gewonnen werden.
Die gemeinsame Vorbereitung hat verdeutlicht, dass
auch eine Erweiterung des Wissenschaftsparks dringend
erforderlich ist. Die Zielvorstellung orientiert sich in
Richtung gemischter urbaner Modellquartiere mit inte-
grierten, ggf. spezifischen Wohnnutzungen. Zudem wur-
de aufgezeigt, dass durch eine Erweiterung des Wissen-
schaftsparks westlich der Busso-Peus-Straße durch ein
gemischtes urbanes Modellquartier auch der Brücken-
schlag zum benachbarten Stadtteil Gievenbeck gelingen
muss.
Die abgeleiteten Ziele für die angestrebten Modellquar-
tiersentwicklungen können wie folgt zusammengefasst
werden:
– Eine angemessen hohe städtebauliche Dichte
bei gleichzeitiger Schonung des angrenzen-
den Freiraums,
– Eine urbane Nutzungsmischung mit ge
mischten städtebaulichen Strukturen für wis-
senschaftliche Einrichtungen, wissenschafts-
affine Unternehmen und integriertem Woh-
nen,
– Ein breiter Wohnungsmix auf der Grundlage
der Regularien der "Sozialgerechten Boden-
nutzung Münster" (SoBoMü) mit Vorrang für
preiswerte Mietwohnungen, für hochschul-
affines, studentisches Wohnen sowie einer
Förderung von lebendigen Nachbarschaften,
– Angebote für wissenschaftliche Einrichtun-
gen und Unternehmen,
– Ein quartierbezogenes Angebot an sozialer,
kultureller und freizeitorientierter Infrastruk
tur,
– Ein zukunftsweisendes Mobilitätskonzept mit
bestmöglicher Erschließung für Fußgänger
(Barrierefreiheit), für Radverkehr und öffent-
lichen Verkehr,
– Ein insgesamt CO2-armes bzw. CO2-neutrales
Quartier mit einer Energieversorgung mit
möglichst hohem Anteil von erneuerbaren
Energien sowie einer energiesparenden Bau-
weise,
– Eine hohe ökologische Qualität durch die
Rücksichtnahme auf Belange des Land-
schafts-, Natur- und Artenschutzes und den
vollen Ausgleich für Eingriffe in Natur und
Landschaft,
– Eine überzeugende Qualifizierung von priva-
ten und öffentlichen Freiflächen als Grund-
lage für Begegnungen, Spielmöglichkeiten,
Freizeitgestaltung und wohnungsnaher Erho-
lung im Quartier.
Die mit der Weiterentwicklung des Wissenschaftsparks
verbundenen übergeordneten Ziele und die im Zuge
der Entwicklung vorgesehene Umsetzung von integra
-
len zukunftsweisenden Konzepten für Mobilität, Klima-
schutz, Stadtentwässerung sowie Ökologie und Frei-
raumqualität erfordern eine umfassende planerische
Programmierung sowie ein koordiniertes Vorgehen der
beiden angestrebten räumlich und funktional in Bezug
stehenden Quartiersentwicklungen westlich der Busso-
Peus-Straße (Modellquartier 2) und südwestlich der
Steinfurter Straße (Modellquartier 1).
Die Stadt Münster hat daher 2020 beschlossen, eine
breite Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen eines
mehrstufigen Werkstattverfahrens sowie darauf aufbau-
ender, separater städtebaulich-freiraumplanerischer
Wettbewerbe durchzuführen.
35
01 | 4 Fundament
Der Einstieg in die Zukunftsperspektive
Gemeinsam auf dem Weg ein lebenswertes Stück Stadt vorzubereiten
02– ANALYSE UND IDEEN
>> Intensiv: gemeinsame Stärken- und Schwächenanalyse, Herausarbeitung
>>von Chancen und Ideen sowie erste Maßnahmen
und Bürger sowie Akteurinnen und Akteure aus Wissen -
schaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. In den vier Ar -
beitsgruppen "Öffentlicher Raum & Mobilität", „Innova -
tion & Urbanes Arbeiten“, „Vielfalt & Zusammenleben“
und „Landschaft & Nachhaltigkeit“ erarbeiteten die Teil -
nehmenden des Werkstattverfahrens umfangreiche Ide -
en für die künftige Entwicklung der Quartiere.
Nach einer intensiven Arbeitsphase präsentierten alle
vier Teams der Werkstatt ihre zentralen Erkenntnisse
und Ergebnisse. Diese werden aus Gründen der Voll-
ständigkeit und der umfangreichen Sammlung für die in
den nächsten Jahren folgenden Planungs- und Erstreali-
sierungsphasen dokumentiert.
40
Im Anschluss an die intensiven Vorbereitungen konnte
die Werkstattarbeit beginnen. Neben den herausgear-
beiteten Grundlagen rund um die vorhandenen Nut-
zungen und Besonderheiten innerhalb der Areale und in
ihren Vernetzungsansprüchen mit den Nachbarschaften
sowie den auch daraus abgeleiteten Ansprüchen an die
Umsetzung (Prozess-Design), standen einige Leitfragen
im Fokus. Diese wurden ebenso wie das interessante
Mitmach- und Zuhörprogramm mit der Einladung inter-
nationaler Vortragender auch über die Internetseite
breit kommuniziert:
Wie sieht ein vorbildliches Mobilitätskonzept aus? Wel-
che neuen Wohnformen und Mischnutzungen mit Ar-
beitsstätten und urbaner Produktion sind denkbar? Was
ist wichtig für ein gut funktionierendes Zusammenleben
in den Quartieren? Und wie gelingen trotz Verdichtung,
Umwelt- und Klimaschutz?
Für diese und weitere Fragen wurden gemeinsam mit al-
len Interessierten Lösungsansätze gesucht.
Das Werkstattwochenende Mitte Mai war dabei der Vor-
bereitung und Orientierung sowie der Arbeit in thema-
tischen Gruppen gewidmet. Neben gemeinsamen Rad-
touren wurde auch nach Besonderheiten in den Plan-
gebieten gesucht. Insgesamt kamen im Freiherr-vom-
Stein-Gymnasium in Gievenbeck am 13. und 14. Mai
2022 mehr als 100 Personen zusammen, um erste Ideen
für die über das Landschaftsband des Kinderbachbo-
gens verbundenen Areale der Modellquartiere 1 | 2 zu
sammeln.
Unter ihnen waren Anwohnende, Vertrete rinnen und
Vertreter aus Politik und Verwaltung, Im pulsgeberinnen
und -geber, interessierte Bürgerinnen
39
02 | 1 Werkstattverfahren
Durch die intensive Vorbereitung der Werkstatt zur bestmöglichen,
modellhaften Konzeption
Ortsbesichtigung als wichtiger Bestandteil der WerkstattarbeitPlansichtung zum Werkstattauftakt
Modellquartier 1 Steinfurter Straße
Modellquartier 2 Busso-Peus-Straße
Arbeit in den Teams, zwischen Ideensammlung und
Diskussion an Strukturmodellen
Werkstatt-Auftakt als Informations -
abend mit Vorträgen
Der Stadtbaurat der Stadt Münster, Robin Denstorff, be-
grüßte die ca. 100 Gäste in der Aula des Freiherr-vom-
Stein Gymnasium in Gievenbeck mit der Frage „Was
macht Münster heute aus und woraus müssen die Mo-
dellquartiere bestehen, um einen wertvollen Beitrag für
die Stadt von morgen leisten zu können?“. Mit dem Plä-
doyer, eine gemeinsame Strategie für die beiden Mo-
dellquartiere zu entwickeln, wurde um 18.00 Uhr der
Vortrags- und Diskussionsabend eröffnet.
Jörg Faltin vom Büro FALTIN+SATTLER aus Düsseldorf
stellte die Rahmenbedingungen im Planungsprozess vor
und gab einen Überblick über die künftig folgenden Pla-
nungsschritte der beiden Quartiere. Der Moderator und
Regisseur der Werkstatt 2022 hielt die Zuhörenden
dazu an, die auch durch die Fahrradtouren entstande-
nen Ideen mithilfe von Modellen auf eine räumliche
Ebene zu transferieren. Nach der Vorstellung des weite-
ren Vorgehens, einem Ausblick und einer Einweisung
der Teamleiterinnen sowie -teilnehmer, lieferten zwei
Vorträge inspirierende Impulse für die Werkstattarbeit
des folgenden Tages.
42
Am Freitag, den 13. Mai 2022 ab 14.30 Uhr war es so
weit, der Einladung der Stadt Münster zu gemeinsamen
Radtouren samt abendlichem DIALOG 1 folgten zahlrei-
che Personen.
Spurensuche rund um den Kinder -
bachbogen
Um in die Herausforderungen der zentralen Flächen ein-
zusteigen, starteten pünktlich um 14.30 Uhr am Freitag,
den 13. Mai 2022 zwei Gruppen zur geführten Fahrrad-
tour. Die ca. 70 Teilnehmenden, verteilt auf zwei bunt
gemischte Gruppen, lernten das Plangebiet vom Fahr-
rad aus kennen. Im Gespräch mit Oberbürgermeister
Markus Lewe wurden dabei gleich erste Zielsetzungen
diskutiert und die grundlegenden Fragestellungen ange-
sprochen, wie die Modellquartiere die Lebensqualität,
Vielfalt und Lebendigkeit Münsters abbilden können.
Expertinnen und Experten vermittelten zusätzlich Hin-
tergrundwissen zu den unterschiedlichen Themen-
schwerpunkten der Aufgabenstellung. Vorgestellt wur-
den zum Beispiel die Wissensquartiere samt ihrer Auf-
bruchsstimmung mit einer Orientierung hin zu mehr Le-
bendigkeit und unternehmerischer Vielfalt. Auch die
landschaftlichen Besonderheiten wurden während der
Tour angesprochen: u. a. der Kinderbach, die Topografie
in den Plangebieten und damit verbundene denkbare
Probleme oder eine Lärmbelastung der Steinfurter Stra-
ße. Im Ergebnis lieferte die Radtour damit eine gute
Grundlage für die anschließende Arbeit der Werkstatt.
Voller neu gewonnenem Tatendrang versammelten sich
die Teilnehmenden nach den geführten Touren wieder
im Veranstaltungsraum der Aula des Freiherr-vom-Stein
Gymnasium in Gievenbeck, um in den DIALOG 1 als
Abendveranstaltung einzusteigen. Der Abend vermittel-
te eine gute inhaltliche Einführung zur komplexen Ent-
wicklungsaufgabe und ergänzte die Erkenntnisse der
Ortsbesichtigung inhaltlich.
41
02 | 2 DIALOG 1 – Orientierung
Ortserkundung und Impulse für zwei unterschiedliche Plangebiete
Verbessertes Verständnis durch Besichtigungen Gut besuchte Plenumsveranstaltung in der Schulaula
4443
Impuls Andreas Kipar, Mailand
Stadtlandschaft - von der Landschaft geprägt und
stark vernetzt: die 15 Minuten-Stadt Münster!
Eindrucksvoll zeigte der Landschaftsarchitekt Andreas
Kipar auf, dass neue Entwicklungen von der Landschaft
aus zu denken sind. Wir leben in einer Zeit des Auf-
bruchs, in der die Belange der nächsten Generationen,
der Nachhaltigkeit sowie der globalen Herausforderun-
gen zentrale Themen sind, so der Experte. Landschaft
verbindet, ist Möglichkeitsraum, vielseitig, dynamisch
und schützenswert. Sie müsse weitergedacht werden
und in ihrer Pluralität erfasst werden. Den Raum aus der
Landschaft zu erfassen und zu prägen, sei entscheidend,
um Qualitäten in einem neuen Stadtquartier zu bewir-
ken. Die frühzeitige Gestaltung der Freiflächen könnte
Vorbild für die Entwicklung der Modellquartiere 1 | 2 in
Münster werden. Münster habe dafür gute Vorausset-
zungen, da Landschaft die Stadt prägt.
Auch an die kurzen Wege und Bezüge zur inneren Stadt
gilt es anzuknüpfen. In der Pandemie wurde deutlich,
dass der Bezugsraum des Quartiers einen enormen Stel-
lenwert einnimmt. Innerhalb kurzer Distanzen wollen
Erledigungen und Versorgungen erreicht sein, was die
15-Minuten-Stadt deutlicher an Bedeutung gewinnen
lässt. Da Münster wächst, liegt die Betrachtung im Klei-
nen als Teil einer größeren Einheit nahe. Dieser Ansatz
zieht aber auch nach sich, dass es neben den bestehen-
den Qualitäten etwas Neues geben muss. Es muss wei-
tergedacht werden und das funktioniert u. a. am erfolg-
reichsten im kleinen Maßstab im Quartier. Die neuen
Stadträume müssen in der Folge lebendig, offen und mit
den anderen Teilen vernetzt sowie dabei sicher und
komfortabel sein. Andreas Kipar wünscht sich zum Ende
seines Vortrages, dass die Stadt der Zukunft auch in
Münster eine attraktive urbane Landschaft wird.
Impuls Johannes Tovatt, Stockholm
Stadtquartier - urbane Lebensgefühle in der Stadt des
21. Jahrhunderts: Hammarby, Stockholm!
Thematisch anknüpfend, konnte Johannes Tovatt aus
Schweden wichtige Tipps für die Entwicklung komple-
xer Stadtentwicklungsprojekte geben.
Städtebauliche Grundstrukturen, welche flexibel und
robust auf Veränderungen reagieren können und den
öffentlichen Raum, die Landschaft und die Architektur
in Einklang bringen, erzeugen nach Überzeugung To-
vatts lebenswerte Räume.
Die Aktivierung der Erdgeschosse trägt dabei mit Ge-
schäften, Dienstleistungen und Gastronomien zur Le-
bendigkeit neuer Stadtquartiere wie der Hammarby
Seestadt bei. Entscheidend ist außerdem, dass die Be-
wohnerinnen und Bewohner sich gut zu Fuß im Quartier
bewegen können, was nicht nur klimatische Vorteile
birgt, sondern ebenfalls zum Wohlbefinden beiträgt.
Wenn die Ränder des Quartiers dann noch zusätzlich
weiche Kanten aufweisen und eine Durchlässigkeit für
vielfältige Vernetzungen in die Nachbarschaften aller
Himmelsrichtungen schaffen, entstehen lebenswerte,
inklusive und lebendige Stadträume.
Beiträge aus der Bürgerschaft
Andreas Kipar mit seinem Impuls über die Landschaft als Möglichkeitsraum
Impulsvortrag Johannes Tovatt – Stockholm als Vorbild
Präsentationen am Nachmittag: 4
Teams, 2 Planungsräume, ein Ziel:
modellhaft
Nach der vormittäglichen, sehr intensiven und kompak-
ten Arbeitsphase wurden die Ergebnisse vorgestellt. Die
4 großen Arbeitsmodelle wurden vor der Bühne insze-
niert und boten Raum zur Betrachtung der Ergebnisse
und angeregte Diskussionen für eine der besonderen
Stadtentwicklungen in Nordrhein-Westfalen. Stadtbau-
rat Robin Denstorff und Moderator Jörg Faltin,
FALTIN+SATTLER eröffneten die Ergebnispräsentation
des DIALOG 2 in der Schulaula. Alle Teams blickten den
Diskussionsergebnissen und den Vorstellungen der
Struktur-Modelle unter dem Motto „4 Teams, 2 Pla-
nungsräume, ein Ziel: modellhaft“ gespannt entgegen.
46
Reflexionen am Vormittag
Nach den inspirierenden Vorträgen und den gesammel-
ten Eindrücken des Vortages begann die Werkstatt-
arbeit in den vier Gruppen am Samstagmorgen. Von
9:00 bis 15.00 Uhr lief die intensive Arbeitsphase im
Freiherr-vom-Stein Gymnasium in Gievenbeck. In vier
Teams wurde gemeinsam anhand verschiedener Leit-
themen an den Zielvorstellungen für die beiden Modell-
quartiere 1 | 2 (Steinfurter Straße; Busso-Peus-Straße)
gearbeitet.
Die Teams, zusammengesetzt aus interessierten Bür-
gerinnen und Bürgern, Münsteraner Vereinen und Orga-
nisationen, Verwaltungsmitarbeiterinnen und Mitarbei-
tern, Politikerinnen und Politkern sowie externen Fach-
leuten, diskutierten die möglichen Entwicklungsszena-
rien der Modellquartiere 1 | 2 in folgenden Themen-
gruppen:
1. Öffentlicher Raum & Mobilität
Moderation: Prof. Bettina Mons, Bielefeld & Peter Lange,
Münster
2. Innovation & Urbanes Arbeiten
Moderation: Dr. Wolfgang Haensch, Köln & Johannes To-
vatt, Stockholm
3. Vielfalt & Zusammenleben
Moderation: Prof. Dr. Petra Teitscheid, Münster & Nadi-
ne Radtke, Berlin zusammen mit Svenja Hennig, Köln
4. Landschaft & Nachhaltigkeit
Moderation: Matthias Rammig, Stuttgart & Andreas Ki-
par, Mailand
Innerhalb der Gruppen herrschte ein reger Austausch.
Einerseits wurden innerhalb der Teams unterschiedliche
Rahmenbedingungen besprochen, andererseits lebten
sich viele kreativ aus oder begannen mit dem Sammeln
von zentralen Elementen.
45
02 | 3 DIALOG 2 – Ergebnisse
Kooperative Teamarbeit
Strukturmodelle als Animation
Abschlusspräsentationen
Verräumlichung der Ideen
Präsentation Team 3 durch Nadine Radtke
Das Plädoyer für eine modellhafte Entwicklung der Mo-
dellquartiere 1 und 2 fiel klar zukunftsgerichtet aus.
Das Team war sich darüber einig, dass die Fußgängerin-
nen- sowie Fußgängerbewegungen mit entsprechenden
Erlebniszonen zuerst vorausgedacht und vorbereitet
werden müssen. In Kombination mit der Münsteraner
Besonderheit des hohen Anteils des Radverkehrs am
Modal Split könne ein Geflecht attraktiver Verbindungs-
linien und öffentlicher Räume entstehen. Im Mittel-
punkt der vorgestellten Ideen steht auch ein klares Be-
kenntnis zu einer Stärkung des ÖPNV und einer eigenen,
inneren Erschließungsoption als „Herzstück“, z. B. nur
für Busse mit modernster Antriebstechnologie mit eige-
nen Haltepositionen im Modellquartier 1.
Die Haupterschließung könnte von der Austermann-
straße bis nach Norden zum Kreuzungspunkt „Wilking-
hege“ geführt werden. Die dort vorhandene Mobilstati-
on sollte zu einer gesamtstädtisch bedeutsamen Mobili-
täts-Station zur Vernetzung aller Verkehrsarten quali-
fiziert werden. Entlang der Steinfurter Straße ist gar ein
Metro- bzw. Schnellbussystem eine willkommene Opti-
on, um auch aus dem regionalen Umfeld zügig in die In-
nenstadt und zum Hauptbahnhof gelangen zu können.
Auch hiervon könnte das gesamte Modellquartier 1
profitieren. Oberstes Ziel für die innere Erschließung
des Modellquartiers 1 sollte eine Minimierung der MIV-
Bewegungen sein – geschickt verteilte kleine Mobilitäts-
Stationen könnten Reduzierungen der Pkw-Aktions-
radien zugunsten von mehr Lebensqualität in den ge-
mischt genutzten Quartieren ermöglichen.
Auch im Modellquartier 2 steht eine autoarme, fahrrad-
gebundene Vernetzung im Fokus. Die Nähe zum Gieven-
becker Stadtteilzentrum sowie das bedeutsame Land-
schaftselement der Appelbreistiege, das zugleich eine
wichtige Verbindungsfunktion in das Stadtteilzentrum
darstellt, sind ebenso wie das östlich benachbarte For-
schungs- und Wissensquartier wichtige Vorprägungen,
die eine mehr als konsequente Haltung gegenüber kur-
zen Wegen nach Möglichkeit ohne Pkw logisch erschei-
nen lassen.
Für beide Modellquartiere wollte sich das Team noch
nicht auf eine ausschließlich autoarme oder autofreie
Konzipierung festlegen. Doch wurde klar artikuliert,
dass hier die städtebaulich-landschaftlichen Struktur-
überlegungen, mit denen der Mobilität überlagert und
weiter qualifiziert werden müssen. Im Sinne des Teams
sind auch Gedanken von ergebnisoffenen Raum- und
Flächenangeboten wichtig, also eine noch nicht allzu
konkrete Festlegung und Codierung aller öffentlichen
Räume, um auch auf zukünftige Änderungen noch ange-
messen reagieren zu können.
48
Kurzprofil Prof. Bettina Mons, Bielefeld
Prof. Bettina Mons ist Professorin an der Fachhochschu-
le Bielefeld im Lehrgebiet Architektur, Planungstheorie
und Projektsteuerung und konnte u. a. im Büro Gerkan,
Marg und Partner in Hamburg Erfahrungen sammeln.
Heute hat sie über ihre Professur und die Einbindung in
viele Hochschulstandorte einen sehr guten Überblick
über die sogenannten Wissensquartiere in Deutschland.
Auch die Forschung rund um neue Lebenswelt(en) und
die Flexibilisierung von Gebäudetypologien prägen ihre
Arbeit.
Kurzprofil Peter Lange, Münster
Peter Lange ist seit 2021 Verkehrsplaner bei der Stadt
Münster und gestaltet die fahrradfreundliche Stadt
Münster entscheidend mit. Um Anreize für den Umstieg
aufs Fahrrad zu schaffen, arbeitet er daran, dass die In-
frastruktur eine sichere, komfortable und vor allem ef-
fektive Nutzung des Fahrrads ermöglicht. Er setzt sich
außerdem mit der Intermodalität, insbesondere mit der
Verknüpfung von Rad und ÖPNV auseinander.
Team 1: Öffentlicher Raum & Mobilität
Moderation: Prof. Bettina Mons, Bielefeld & Peter Lange, Münster
47
„Der öffentliche Raum ist nicht nur als Bewegungs- und Ver-
kehrsraum zu denken, sondern natürlich im Fokus der Auf -
enthaltsqualitäten für die zukünftigen Nutzerinnen und
Nutzer. Welche Öffentlichkeit wird erwartet in den Modell-
quartieren, die ja eigentlich Außen-Stadtquartiere sind und
dennoch eine eigene, modellhafte Identität entwickeln müssen?
Die Bedeutung des öffentlichen Raumes, nicht nur Erschlie -
ßungsfläche zu sein, kann gar nicht hoch genug eingeschätzt
werden.“
Einschätzung der Moderatorin Prof. Bettina Mons
„Öffentlicher Raum und Mobilität sind untrennbare Themenkomplexe. Das
zukünftige Mobilitätsverhalten wird sich an diesen guten und stadträumlich
einzubindenden Angeboten messen lassen können. Auch Verpflichtungen im
weiteren Realisierungsprozess könnten für das Gelingen der Modellquar-
tiersentwicklung eine entscheidende Rolle spielen.“
Einschätzung des Moderators Peter Lange
Nach Einschätzung des Teams um Dr. Wolfgang Haensch
und seinen Teammitgliedern samt städtebaulicher As-
sistenz von Johannes Tovatt ist es von besonderer Be-
deutung, die beiden Modellquartiere 1 und 2 miteinan-
der zu vernetzen. Der Grünzug des Kinderbaches wird
dabei als wichtige landschaftliche Gemeinsamkeit in der
Mitte beider Quartiere verstanden. Im Blick auf die
Nachbarschaften der Wissensquartiere, die Impuls und
Struktur geben können, wird angeregt, die hier begin-
nenden Aufwertungs- und Stärkungsmaßnahmen als
unverzichtbare Rahmenbedingung zur räumlichen- und
funktionalen Vernetzung zu verstehen und weiter in den
Gesamtprozess zu integrieren. Auch die Verbindungen
hin zum Gievenbecker Zentrum wurden vom Team klar
artikuliert und als gewachsene Nachbarschaft klein-
räumlich herausgearbeitet.
Im Modellquartier 1 zeigt das Team eine klare Haltung
gegenüber dem gesamtstädtisch bedeutsamen Land-
schaftsraum am Wasserweg. Mit Sensibilität und ausrei-
chender Gesamtdimensionierung soll der Raum klar he-
rausgearbeitet werden, auch um die Verbindung in die
Münsterländer Kulturlandschaft prägnant in die Zukunft
überführen zu können. Viele potenzielle Baufelder und
damit die gemischt genutzten Bereiche der neuen
Quartiere könnten gar von dem Landschaftsband am
Wasserweg profitieren. Die Topografie des Geländes er-
möglicht hier eine Orientierung zum Landschaftsraum.
Auch die soziale Infrastruktur (Grundschule / Kitas)
könnte zum Wasserweg orientiert sein.
Ein über die Modellquartiere 1 und 2 hinaus bedeut-
sames Stadtteilzentrum samt Nahversorgung verortet
das Team im südlichsten Abschnitt des Modellquartier
1 an der Austermannstraße. Diese entstehende Struktur
könnte als Vermittler zwischen „alt und neu“ fungieren.
In Bezug auf die Verzahnung der neuen Quartiere mit
den Nachbarschaften macht das Team in Form einer
punktuellen Offenheit hin zur Steinfurter Straße einen
weiteren mutigen Vorschlag. Gleichwohl muss der
Lärmeintrag der Bundesstraße in das Modellquartier 1
durch geeignete Maßnahmen verhindert werden.
Die Idee zeigt einen innovativen Umgang mit dem
Stadtentree und der zukünftigen Silhouette, die nicht
ausschließlich über dominante Gebäudestrukturen ge-
prägt sein muss. Diese Offenheit bezieht auch die Land-
schaft jenseits der Steinfurter Straße mit ein und ver-
sucht eine Überwindung der Barriere zu schaffen, die
durch die Bundesstraße besteht.
50
Kurzprofil Dr. Wolfgang Haensch, Köln
Vom Kölner Standort der CIMA Beratung + Manage-
ment GmbH aus berät Dr. Wolfgang Haensch insbeson-
dere Kommunen und Unternehmen in ganz Deutsch-
land. Integrierte Stadtentwicklungskonzepte gehören
ebenso zu seinen Beratungsfeldern wie Gewerbeflä-
chen-, Einzelhandels-, und Tourismuskonzepte. Als Men-
tor für neue Arbeitswelten und gemischt genutzte Mo-
dellquartiere sowie für lebendige Innenstädte bekennt
er sich zum Prinzip der kompakten europäischen Stadt.
Darüber hinaus ist Dr. Wolfgang Haensch seit 2014 Lehr-
beauftragter des Masterstudiengangs Städtebau NRW.
Kurzprofil Johannes Tovatt, Stockholm
Johannes Tovatt gehört zu den erfolgreichsten Städte-
bauern Europas. Eines seiner ersten Projekte, die Stadt-
erweiterung Hammarby Sjöstad in Stockholm, erlangte
internationale Anerkennung wegen der damals wie heu-
te vorbildlichen städtebaulichen Konzeption einer le-
bendigen und urbanen Entwicklung direkt am Wasser.
Die Nachhaltigkeitsansprüche wurden bei diesem Pro-
jekt sehr frühzeitig als integrativer Bestandteil umge-
setzt. Mit der Seestadt Apern in Wien ist Johannes To-
vatt ein weiterer Meilenstein europäischer Städtebau-
kunst gelungen. Das Projekt ist fast vollständig realisiert
und zeichnet sich vor allem durch die Lebendigkeiten
besonderer Erdgeschosszonen im Modellquartier aus.
Team 2: Urbanes Arbeiten & Innovation
Moderation: Dr. Wolfgang Haensch, Köln & Johannes Tovatt, Stockholm
49
“Veränderungen unserer Zeit werden Auswirkungen auf die Modellquartiere
haben, zukünftige Nutzungsmischungen bzw. das Thema Arbeit und Innovation
hat sehr intensiv mit räumlichen und städtischen Beziehungen zu tun. Darüber
müssen wir beraten, ich bringe meine Erfahrungen aus den Projekten
Hammarby (Stockholm) und Aspern (Wien) sehr gerne ein.“
Einschätzung des Moderators Johannes Tovatt
„Das Wecken der Begeisterung und Motivation der Münsteranerinnen und
Münsteraner für ihre Modellquartiere steht auch im Fokus des Prozesses.
Die Neuentwicklungsflächen bieten eine besondere Herausforderung.“
Einschätzung des Moderators Dr. Wolfgang Haensch
52
Eindrücklich präsentieren Prof. Dr. Petra Teitscheid und
Nadine Radtke gemeinsam mit Svenja Hennig, dass bei-
de Modellquartiere „vom Menschen aus“ gedacht und
dazu strukturell vorbereitet werden müssen. Innerhalb
der Quartiere werden Bereiche „für das ganze Leben“
der dort zukünftig wohnenden und arbeitenden Men-
schen entstehen. Zentrale Orte, die Identität stiften, Ge-
meinschaften fördern und zu Mittelpunkten u. a. über
soziale- oder kulturelle Angebote avancieren können,
sind erklärtes Hauptziel. Die gute und weiter zu quali-
fizierende Verzahnung mit den bestehenden Wissens-
quartieren wird dabei eine wichtige Rolle spielen. Die
Potenziale der Nachbarschaft gilt es zu nutzen – eine
gute Verwebung ist obligatorisch – denn neue Stadträu-
me müssen miteinander kommunizieren, besonders
dann, wenn die entstehenden Strukturen große Flächen
umfassen wie auch in den Modellquartieren.
Zudem sollten diese Strukturen modellhaft nachhaltig
geplant und realisiert werden. Multifunktionale Stadt-
räume und das Zusammenbringen wichtiger Frequenz-
bringer wie z.B. Kitas, Cafés, Gemeinschaftsgebäude,
Lehr- und Kulturräume, Schulen und Galerien / Ateliers,
Co-Working Bereiche, aber auch die klassischen Arbeits-
formen rund um Wissenschaft, Technologie und For-
schung müssen ein lebendiges Gefüge ergeben. Das
wird gruppenintern als eine der größten Herausforde-
rungen für die Modellquartiere insgesamt angesehen.
Flexibilität und Aneignung stehen bei den Freiräumen
weit vorne im Zielkatalog und auch die Nutzung des
vorhandenen Knowhows und des Engagements beste-
hender Nachbarschaften können wichtige Partner und
Impulsgeber für die neuen Entwicklungsflächen der Mo-
dellquartiere 1 und 2 sein.
Das Stadtentrée entlang der Bundesstraße 54 sollte
markante Gebäude mit klarer Adressbildung und Lärm-
schutzfunktion zulassen können. Zum Landschaftsband
am Wasserweg ist aus Sicht des Teams vorstellbar Woh-
nen mit einer Öffnung zum Grün entstehen zu lassen.
Das Vordenken und spätere Management der unter-
schiedlichen Entwicklungsphasen und die Prozess-
gestaltung insgesamt sind zudem eine essentielle Auf-
gabe für ein Gelingen des Modellhaften. Dabei werden
auch kleinräumige Angebote zur Identitätsbildung un-
ter Einbezug der Bevölkerung erst den Erfolg bringen
können.
Kurzprofil Prof. Dr. Petra Teitscheid, Münster
Prof. Petra Teitscheid kann auf ein reiches Repertoire an
Tätigkeiten im Themenschwerpunkt Umweltmanage-
ment und Umweltkommunikation zurückgreifen. Ihre
aktuellen Lehr- und Forschungstätigkeiten rund um
Nachhaltigkeitsmanagement, Unternehmensorganisati-
on, Qualitätsmanagement an der Fachhochschule
Münster machen sie zu einer anerkannten Expertin, die
ihr Wissen auch rund um zeitgemäße Stadtentwick-
lungsthemen im Sinne modellhafter und nachhaltiger
Zukunftsquartiere einbringt. In ihrem Projekt ,,So
schmeckt das Münsterland‘‘ wurden Möglichkeiten der
regionalen Versorgung thematisiert, ein ständig präsen-
tes Thema auch bei städtebaulich-landschaftlichen Ent
-
wicklungsdiskussionen.
Kurzprofil Nadine Radtke, Berlin
Als Soziologin mit Arbeitsschwerpunkten in den Berei-
chen soziale Stadtentwicklung, Netzwerkanalysen und
Nutzungskonzepte für soziale Infrastruktur ergänzt Na-
dine Radtke hervorragend die Arbeit rund um die Mo-
dellquartiere. Neben der Begleitung von Städtebaupro-
jekten unterschiedlicher Maßstäbe kann sie ihr Wissen
zu urbanen Entwicklungen und deren „weichen Fak-
toren“ rund um Quartiersmanagement, Integrations-
management sowie zugehörige Handlungskonzepte
einsetzen.
Kurzprofil Svenja Hennig, Köln
Städtebauliche Konzeptionen für Quartiersentwicklun-
gen im Bestand sowie bei neuen Modellprojekten sind
für Svenja Hennig kein unbeschriebenes Blatt. Über ihre
ehemalige Mitarbeit in renommierten Planungsbüros
und ihre aktuelle Tätigkeit im Kölner Team von Dewey
Muller ergeben sich Schwerpunkte auch im Bereich des
Wohnens der Zukunft im städtebaulich-architekto-
nischen Kontext. Ihre letzten Erfolge beschäftigen sich
insbesondere mit der lebendigen, sozialen Mischung in
Quartieren für ein lebenswertes Miteinander.
Team 3: Vielfalt & Zusammenleben
Moderation: Matthias Rammig, Stuttgart & Andreas Kipar, Mailand
51
„Wie wollen wir nachhaltig leben? Wie sieht das Zusammenleben aus in aller
gewünschten Vielfalt? Das sind sehr interessante Themenfelder für die Mo -
dellquartiere. Aus dem Zeitgeist heraus entwickelt, stellt sich auch die Frage,
ob die Entwicklungsvorstellungen in 20 bis 30 Jahren noch Bestand haben
werden. Das Herausarbeiten der Essentials, damit wie Vielfalt und Zusam -
menleben über längere Zeiträume funktionieren, steht im Fokus.“
Einschätzung der Moderatorin Prof. Dr. Petra Teitscheid
“Urbanitätsgedanken, die gute Mischung von Wohnen, Kultur und Arbeiten
etc. erfordern eine besondere und individuelle Strategie und sind bei vielen
Städtebau-Projekten präsent. Das Spektrum der initiierten Werkstatt ist groß
und die Herangehensweise der Ergebnisoffenheit sehr gut. Die Werkstattarbeit
nicht nur über Ideensammlungen und Strukturpläne zu motivieren, sondern
gar an Modellen der 3ten Dimension, bekommt eine besondere Dynamik.“
Einschätzung der Moderatorin Svenja Hennig
In diesem Team wurde insbesondere das Potential des
vorhandenen Naturraumes und die Notwendigkeit ei-
ner nachhaltigen sowie klimafreundlichen Entwicklung
diskutiert. Moderator Matthias Rammig und die Land-
schaftsarchitekten des Büros LAND Srl berichteten, dass
neben den Wallhecken und dem Kinderbach auch die
Ränder des Modellquartier 1 als schützenswerte Berei-
che erfasst wurden und als blaugrüne Magistralen ver-
standen werden sollten (Steinfurter Straße und Wasser-
weg). Dies ist eine Idee, die nach den Vorstellungen des
Teams "mutig weitergeführt werden könnte". Ein Grün
anmutender „Puffer“ zur Steinfurter Straße wird als
schallschützendes Element vorgeschlagen. Die vorhan-
dene Topographie im Gebiet ist prägend, es sollte mit
dem Gelände gearbeitet werden. Die vermutete Anhö-
hung im Mittelpunkt des Modellquartier 1 könnte iden-
titätsstiftend wirken und eventuell auch ein mögliches,
bebautes Zentrum des neuen Quartiers werden.
Der Kinderbach-Grünzug verbindet auch die beiden
Plangebiete der Modellquartiere 1 und 2. Das Gelände
wurde durch frühere Eindämmungsmaßnahmen stark
beschnitten und sollte entsprechend geöffnet werden.
Modellquartier 2 ist gekennzeichnet durch die Nähe zu
Gievenbeck und durch verschiedene Nachbarschafts-
bezüge über die Busso-Peus-Straße hinweg. Insbeson-
dere die geplante begrünte Durchwegung im Wissen-
schaftspark sollte im Modellquartier 2 weitergeführt
werden. Das Verbindungsgelenk zwischen Modellquar-
tier 1 und 2 könnte als verzahnender Landschaftraum
definiert werden, um eine Überbauung langfristig zu
vermeiden. Grün wird folglich nicht als artifizielles Ele-
ment, sondern als Ökosystemdienstleistungen verstan-
den. Biodiversität soll überall in den Modellquartieren
einen Platz finden – auf Dächern, an Fassaden, in „öko-
logischen Trittsteinen“.
Die Auswirkungen der neuen Modellquartiere auf die
Umwelt müssen minimiert werden. Aus Sicht des Teams
hat die Zielsetzung oberste Priorität, klimapositive
Quartiere zu generieren, die mehr CO2-Emissionen auf-
nehmen, als sie erzeugen. Hierfür wird Tiefengeother-
mie angedacht, die auch als baulich sichtbares Zeichen
„eines Kraftwerkes der Zukunft“ verstanden und plat-
ziert werden könnte. Die Prinzipien des klimagerechten
Bauens müssen bei der späteren Realisierung Berück-
sichtigung finden (Ausrichtung zur Besonnung, adäqua-
te Abstände und Höhenentwicklung für Tageslicht und
natürliche Durchlüftung). Lokale Energieerzeugung, -
verschiebung und -speicherung sollte obligatorisch in
einem Modellquartier sein.
Die beiden neuen Modellquartiere sollen klimasensibel
sein, sprich auf die Folgen des Klimawandels angepasst
sein. Die Hauptwindrichtung aus Südwest erfordert eine
Durchlässigkeit der Quartiere für eine gute Durchlüf-
tung und zur Minimierung der Überhitzung im Sommer.
Am Wasserweg wird ein Kaltluftentstehungsgebiet ver-
mutet, das gestärkt werden sollte. Wasser ist zudem
eine Ressource, die lokal zurückgehalten (dann entwe-
der durch Evaporation und Transpiration verdunstet
oder zeitversetzt abgeleitet werden kann) und genutzt
werden sollte (Pflanzenbewässerung und Grauwasser-
nutzung). Der Wasserhaushalt der Kulturlandschaft
muss dabei berücksichtigt werden.
Die Nachbarschaft ist für das Quartier identitätsstiftend.
Es werden „geheime Räume“ für Kinder, inklusive Be-
gegnungsstätten, Kulturangebote, eine gute Durch-
mischung und damit bezahlbarer Wohnraum für „alle“
gewünscht.
54
Kurzprofil Matthias Rammig, Stuttgart
Matthias Rammig schultert als einer der Nachhaltig-
keitsexperten bei Transsolar, Stuttgart zwei Aspekte des
klimagerechten Bauens: Städtebau inkl. Architektur und
Klimaingenieurwesen. Mit ganzheitlichem Blick auf inte-
grale Planung versteht er sowohl den architektonischen,
als auch den ingenieurstechnischen Ansatz. Das erleich-
tert die Vermittlung komplexer Sachverhalte an das De-
signteam und fruchtet in erfolgreichen Projekten. Er lei-
tet weltweit Projekte unterschiedlicher Skalierung und
Komplexität.
Kurzprofil Andreas Kipar, Mailand
Andreas Kipar gehört zu den weltweit agierenden Land-
schaftsarchitekten, die sich in allen Maßstäben der urba-
nen Stadt- und Landschaftsgestaltung „mit den Men-
schen im Mittelpunkt“ zurechtfinden und für hervor-
ragende Konzeptentwicklungen stehen. Er ist Land-
schaftsarchitekt und Städtebauer in einer Person. Sein
Blick für die Bedürfnisse der großen Metropolen und
Städte sucht seinesgleichen, so ist er Urheber des Mo-
dells der grünen Strahlen innerhalb der sehr verdichte-
ten Stadt Mailand und zudem auch der Co-Initiator der
Grünen Hauptstadt Europas - Essen 2017.
Team 4: Landschaft & Nachhaltigkeit
Moderation: Matthias Rammig, Stuttgart & Andreas Kipar, Mailand
.
53
„Landschaft, Nachhaltigkeit und die Begabungen des Ortes sind unzertrennlich
miteinander verbunden – das stellt heute ein großes Betrachtungsfeld dar.
Die künftigen, produktiven Landschaften sind grün-blau und auch durch die
urbanen Bereiche grau und schaffen Lebendigkeiten und Identitäten. Sie sind
bunt mit dem Menschen im Mittelpunkt. Darüber hinaus ist das Thema des
Maßstabes für Mu ̈nster interessant. Zum einen der große Rahmen der
städtischen Entwicklung. Zum anderen die kleinteilige Betrachtung der Mo -
dellquartiere. Betrachtet wird die Urbanität im Kontext der Nachhaltigkeit
und der urbanen Landschaft insgesamt im Bezug auf die Elemente der Mo-
dellquartiere als Potenzialräume.“
Einschätzung des Moderators Andreas Kipar
„Energiefragen und CO2 Reduzierungen / Einsparungen bzw. die Klimaneutralität
stehen im Fokus. Die Modellquartiere müssen hier wirklich Vorbildlichkeiten
erbringen, die z.B. in Bestandsquartieren gar nicht möglich sind. Es darf kein
Modebegriff sein für Münster. Auch das Thema der Resilienz der Stadt wird
uns beschäftigen im Rahmen des Klimawandels in den nächsten 20-30 Jahren.
Biodiversitätsthemen müssen ebenfalls möglichst intensiv integriert werden
können, auch in den urbanen Räumen.“
Einschätzung des Moderators Matthias Rammig
5655
Die Ergebnismodelle der 4 Teams
TEAM 1
Öffentlicher Raum &
Mobilität
TEAM 2
Urbanes Arbeiten &
Innovation
5857
TEAM 3
Vielfalt &
Zusammenleben
TEAM 4
Landschaft &
Nachhaltigkeit
6059
Durch die Überführung der einzelnen Teamarbeiten er-
gibt sich für jedes Quartier und dessen Teilgebiete eine
konsistente Perspektive als Grundlage für die weitere
Ausformulierung und Programmierung. In Gemein-
schaft entstanden robuste und nachhaltige Schwer-
punktsetzungen, wobei die Verbindungen zwischen den
Teilgebieten zentral ist.
Die im DIALOG 2 gemeinsam durchgeführte Stärken-
und Schwächenanalyse ergab ein sehr vielschichtiges
und umfangreiches Bild, welches von den einzelnen
Werkstattteams gleich in eine Gemeinschaftsanalyse
mit umfangreichen Ziel- und Maßnahmenkatalogen für
die beiden zu entwickelnden Modellquartiere 1 | 2
überführt werden konnte.
Als wichtige Punkte konnten für die folgenden Pla-
nungsprozesse der nächsten Jahre im Rahmen des An-
spruches an eine Gesamtdokumentation festgehalten
werden:
Zukunftsvisionen der 4 Teams für die Quartiere
im Überblick
Vielfältig: Ideensammlungen
Teamarbeit am Strukturmodell
61
Für das Modellquartier 1
Öffentlicher Raum und Mobilität
Übergreifendes Mobilitätskonzept, lebendige Aufenthaltsqualität, Begegnungsräume, an Nachbarschaften
und Grünräume anknüpfen, kurze Wege, fußläufige Erreichbarkeit von Versorgungseinrichtungen, Anbin-
dung an das ÖPNV-Netz, verkehrsarme Bewegungsräume, kein klassischer Straßenraum, „shared space“,
Vorrang Fußverkehr, mulimodale Mobilitäts-Hubs, Haupterschließung in Nord-Süd Richtung, Quartiersgara-
gen, autofreies Quartier, Schrittgeschwindigkeit, Schnellbuslinie, Trennwirkung von Straßen überwinden,
Radwegeverbindung stärken
Innovation und urbanes Arbeiten
Mischung von Nutzungen, 24-h-Quartier, Ansiedlung von Technologieunternehmen, Standort der Wissens-
anwendung, Versorgungszentrum, Nahversorgungsangebote, hybride Nutzungen, größere und höhere Ge-
bäudestrukturen sowie gewerbliche Nutzungen hin zur Steinfurter Straße, Bestandsgebäude integrieren,
Wohnraumangebote mit Arbeits- Versorgungs- Bildungs- Erholungs- und Freizeitaktivitäten kombinieren,
disziplinübergreifende Innovation, Flexibilität der Immobilie / Nutzungen, Quartiersapp
Vielfalt und Zusammenleben
Partizipative Prozesse, nachbarschaftliche Aktivitäten, Wohnen für verschiedene Zielgruppen, Grundschule,
kleinteilige Wohntypologien, Quartiersmitte als Ort der Gemeinschaft, Monostrukturen vermeiden, kul-
turelle Angebote, breit gefächertes Bewegungsangebot für alle Altersgruppen, Raum für soziale Interaktion,
soziale Durchmischung, Orientierbarkeit und barrierefreie Zugänge, unterschiedliche Wohnangebote, Le-
bensphasen der Menschen zentral, Mehrfachnutzungen, Stadtteilmanagement, belebte Erdgeschosszonen
Landschaft und Nachhaltigkeit
Öffentliche Dachterrassen, Freihaltung von Flächen, Mehrdimensionalität des Gebiets wertschätzen, An-
knüpfung an bestehende Freiraumqualitäten, Hofstrukturen integrieren, unversiegelte Flächen und Grün-
räume, Fortführung von Grünflächen nach Osten, Angebote für verschiedene Altersstrukturen im öffent-
lichen Raum, Implementierung von Nachhaltigkeitszielen, regenerative Energien, quartiersbezogenes Ener-
giemanagement, Pufferzone zum Wasserweg, ressourcenschonendes Bauen, ansprechende Eingangssitua-
tionen, Hochspannungsleitung unterirdisch, Lärmschutz, Ränder als schützenswerte Blau-Grüne Magistra-
len, vorhandene Topografie nutzen, gute Durchlüftung, Kaltluftentstehungsgebiet, Versickerungsflächen,
Pflanzbewässerung + Grauwassernutzung
62
Profil: Technologie & Wohnen
– Das städtebauliche Konzept für die
Entwicklung des Modellquartiers 1 sieht
vor, den Standort für wissens- und techno-
logie orientierte Unternehmensansiedlun-
gen vorzubehalten; es stellt damit eine in-
haltliche Fortsetzung des bestehenden
Technologieparks dar
– Ein West-Ost-Grünzug gliedert das Gebiet in
zwei Bereiche und sichert eine hohe Frei-
raumqualität. Er schafft einen weiträu-
migen Zugang zu den Grünflächen im Quar-
tier, die als Aufenthalts- und Begegnungsort
aber auch für Erholungs- und Freizeitaktivi-
täten dienen. In den Grünzug wird eine
Grundschule eingebettet, sodass angren-
zende Grünflächen mehrfach genutzt wer-
den können. Entlang des Grünzugs werden
kleinteiligere Wohntypologien vorgesehen
– Die Erschließung greift die Zweiteilung des
Quartiers auf, welche einerseits im südli-
chen Teil, an der Austermannstraße bzw. an
den bestehenden Technologiepark an-
knüpft und andererseits Richtung Norden
mit Wohnnutzungen und Grünflächen mehr
vorhandene landschaftlichen Strukturen
annimmt. Vor allem in den zentraleren Ge-
bäudeblöcken des Modellquartier 1 werden
hybride Nutzungen angedacht, welche die
Quartiersmitte als Ort der Gemeinschaft un-
terstützen
–Die Verbindungen treffen sich in einem
„Quartierszentrum“, welches sich zum
Grünzug hin öffnet und Versorgungs- sowie
Freizeit- und Aufenthaltsfunktionen um-
fasst. Öffentliche Nutzungen wie die Grund-
schule sowie ein Stadtteilzentrum (oder
auch Sportflächen) ergänzen diese Funktio-
nen
– Die Haupterschließung des Gebiets erfolgt
in Nord-Süd Richtung. Diese schließt an den
bestehenden Johann-Krane-Weg an und en-
det im nördlichen Teil des Gebietes an der
Steinfurter Straße. Weitere bestehende
Achsen werden als Grünverbindungen im
Quartier vervollständigt
– Die Verkehrsemissionen der Steinfurter
Straße sollen mit typologisch größeren und
höheren Gebäudestrukturen entlang dieser
aus dem Quartier gehalten werden. Ge-
werbliche Nutzungen wie Büronutzungen
und produzierendes Gewerbe sind hier be-
sonders gut denkbar. Dabei sollen Mono-
strukturen vermieden werden
–Des Weiteren sind Sammelgaragen zur Un
terbringung des MIV an den Eingängen des
Quartiers an Hauptverkehrsachsen vorgese-
hen. So soll möglichst wenig motorisierter
Verkehr in das Gebiet eindringen
– Zudem werden Bestandsgebäude auf dem
Plangebiet, wie die Hoffläche im südlichen
Teil als Reserve- / Zukunftsfläche für zukünf-
tige Entwicklungen / Erweiterungen vor
behalten
6463
Für das Modellquartier 2
Öffentlicher Raum und Mobilität
Übergreifendes Mobilitätskonzept, an Nachbarschaften und Grünräume anknüpfen, verschiedene Quartiers-
plätze, Anknüpfung an Gievenbecker Zentrum, Verbindungsglied zwischen den angrenzenden Quartieren,
kurze Wege, Anbindung an das ÖPNV-Netz, Straßenraum als Begegnungsort, Anknüpfungen an bestehende
Siedlungs- und Verkehrsstrukturen, Haupterschließung von Ost nach West sowie von Nord und Süd, Verlän-
gerung der Achse des Max-Planck-Instituts, Verbindungsachse zum Zentrum Gievenbecks
Innovation und urbanes Arbeiten
Identitätsstiftender Standort in der Nachbarschaft, großflächigere Strukturen für Forschung und Universität,
Ansiedlung von Hochschul- und Forschungseinrichtungen, wissensorientierte Unternehmen, Startups, An-
stoß von Transformationsprozessen, Mischung von Zielgruppen an Arbeitsorten, hybride Gebäude, modula-
re Bauweise, kreatives Arbeiten, Quartiersapp
Vielfalt und Zusammenleben
Versorgung durch Nähe Gievenbeck gesichert, partizipative Prozesse, hohe Durchlässigkeit, Barrierefreiheit,
Wohnen für unterschiedliche Zielgruppen, Wohnbereiche im östlichen und südlichen Teil, Begegnungsräu-
me, Sitzgelegenheiten, konsumfreie Verweilmöglichkeiten, Nutzungsmischung, Spiel- und Freizeitflächen,
kurze Entfernungen, bezahlbarer Wohnraum, Kitas und Schulen, generationsübergreifendes Wohnen, Iden-
tifikation stiften
Landschaft und Nachhaltigkeit
Freihaltung von Flächen, Grünflächen und Aufenthaltsbereiche entlang der Wegeverbindungen und im
Übergang zum Kinderbachtal, nachhaltige Baumaterialien, Randbegrünung im Süden erhalten, Verschat-
tung im Sommer, Grünverbindung Appelbreistiege stärken, Verminderung von Hitzestaus, Urban Gardening,
Erfüllung der Klimaneutralität/ positive Klimabilanz, urbane Qualitäten und Freiraumqualitäten verbinden,
Biodiversität, begrünte Dächer und Fassaden, Hochwasserpräventionen
Profil: Forschen & Wohnen
– Das städtebauliche Konzept für Modell
quartier 2 greift die Vorgabe auf, den Stand-
ortbereich bevorzugt für die Unterbringung
von Hochschul- und Forschungseinrichtun-
gen zu nutzen. Die Programmierung lässt je-
doch auch die Ansiedlung insbesondere von
wissensorientierten Unternehmen und
Startups zu, die die Nähe zu den o. g. Ein-
richtungen suchen
– Für Modellquartier 2 zeigt die Konzeption
die Anknüpfungen an bestehende Sied
lungs- und Verkehrsstrukturen. So entsteht
die Haupterschließung von Ost nach West
aus der Anknüpfung der Röntgenstraße des
Wissenschaftsparks sowie im Norden vom
Gievenbecker Weg und im Süden vom Mi-
chaelweg aus.
– Die Verlängerung der Achse des
Max-Planck-Instituts erzeugt einen „Wis-
senschaftsboulevard“, der das neue Quar-
tier an den Bestand knüpft. Zudem führt
eine wichtige Verbindungsachse vom Zen-
trum Gievenbecks, die Waldorfschule pas-
sierend, bis zum Gievenbecker Weg und
schließt somit das Kinderbachtal auf direk-
tem Wege an
– Die bestehende Hoffläche wird in der Pla-
nung berücksichtigt und mit seinen vorhan-
denen Grünelementen erhalten
– Wichtiges hervorzuhebendes Element ist
zudem die bestehende Grünverbindung an
der Appelbreistiege, welche aufgeweitet
und qualifiziert werden soll
– Im westlichen und südlichen Teil des Ge-
biets sollen Wohnbereiche an die bestehen-
den Strukturen von Gievenbeck anschlie-
ßen und somit die Einbindung des neuen
Quartiers in das Bestehende stärken
– Die Nutzungsverteilung reicht über großflä-
chigere Strukturen für Forschung und Uni
versität an der Busso-Peus-Straße, anschlie-
ßende multifunktionale Strukturen im Zen-
trum, bis zu kleinteiligeren Wohnnutzun-
gen an den Rändern des Quartiers
– Grünflächen und Aufenthaltsbereiche ent
stehen zum einen entlang von Wegeverbin-
dungen im zentralen Bereich und zum an
deren im nördlichen Teilbereich als Über-
gang zum Kinderbachtal
6665
Zum Ende des DIALOG 2 wurden einige, vom Team FAL-
TIN+SATTLER spontan ausgewählte Teilnehmende dazu
befragt, was für sie in den kommenden Planungsprozes-
sen von besonderer Relevanz sein würde.
Hierbei konnten einige interessante Statements als per-
sönliches Resümee und Zukunftswunsch festgehalten
werden. Prägend war auch der Wille samt dazugehöri-
gem Engagement, die Modellquartiersentwicklungen
aktiv weiter nach vorne zu bringen und dieses als Beson-
derheit Münsters „packt es an“ zu verstehen.
02 | 4 Auswertung
Emotionen und ein umfangreicher Katalog von Zielen und Maßnahmen
„Es muss nicht alles perfekt geplant sein. Die platzierten Freiflächen im
benachbarten Technologiepark sind zwar grün, aber meist menschenleer
und ungenutzt. Die neuen Quartiere brauchen kein perfektes, sondern
ein funktionierendes und lebendiges Grün mit viel Aufenthaltspotential!
Und Gievenbeck bietet dieses Potential.“
Rebecca Watzal, Studentin der Humangeographie Münster
„Der Landschaftsraum rund um den Wasserweg hat für die heutigen
und die zukünftigen NutzerInnen einen hohen Naherholungswert
und eine kulturlandschaftsprägende Wirkung. Diese Eigenschaften
der grünen Lebensader sind auch in Zukunft zu erhalten und zu stär-
ken.“
Markus Wirsen, Nachbar zum „Wasserweg“
„Münster braucht mehr Flächen für ökologische Landwirtschaft,
um eine Ernährung direkt aus der Nahversorgung sicherstellen
zu können. Dies kann zum Beispiel in Form von Urban Gardening
in die Quartiere integriert werden. Auch die Verwendung von
wiederverwertbaren Materialien, der Einsatz von Fassadenbegrü-
nung sowie eine angepasste Mobilität bilden wichtige Bausteine,
um die Klimaneutralität in den neuen Quartieren gewährleisten
zu können.“
Teresa Häuser, Klimaentscheid Münster
„Die Modellquartiere müssen so geplant werden, dass klimafreundliches
Leben für die Bewohnerinnen und Bewohner, die dort leben und arbeiten
werden, möglich ist. Darüber hinaus gilt es, die Biodiversität zu fördern und die
grünen Räume und Fluchten wieder miteinander zu verbinden und zu vernetzen.
Die derzeitigen Grünflächen sind Brachflächen mit wenig Biodiversität. Mit gut
geplanten neuen Quartieren kann somit mehr Raum für Biodiversität geschaffen
werden, als es bisher der Fall ist.“
Helga Hendricks, Klimabeirat Münster
„Für die Modellquartiere geht es beim Thema Klimaneutralität vor
allem darum, die Technologie der Tiefengeothermie zu prüfen und ein -
zusetzen. Auch eine hohe Dichte an PV-Anlagen zur nachhaltigen Strom-
versorgung soll realisiert werden. Ich habe im Austausch mit den Werk-
stattteilnehmenden eine hohe Akzeptanz wahrgenommen und bin sehr
positiv gestimmt, dass wir gemeinsam echte nachhaltige Quartiere ent -
wickeln können.“
Linda Klümper, Stadtwerke Münster GmbH, Leitung Innovation
6867
„Es geht eigentlich um eine Vision einer Stadt in der Zukunft, die sich aus drei wesentlichen
Punkten zusammensetzt: die soziale Stadt, die grüne Stadt und die produktive Stadt.
Dadurch kann Identität entstehen und über Identität entsteht ein Heimatgefühl, was
über die eigenen vier Wände hinausgeht. Bei den beiden Münster Modellquartieren ist
es komplexer, da die soziale Stadt erst entwickelt werden muss. Die Identifikation mit
dem Ort muss hier erst noch stattfinden. Dafür braucht es attraktive Stadträume,
belebte Erdgeschosszonen sowie großzügige Freiräume.“
Prof. Jörg Aldinger, Architekt und Mitglied des
Strategieteams
„Gute Wohnqualität bedeutet auch gute Nachbarschaft. Im benachbarten
Kreuzviertel funktioniert das schon sehr gut. Deshalb ist es wichtig,
diesen Urbanitätscharakter sowie die Verzahnung der grünen Landschaft
als Leitgedanken in die Planung der neuen Quartiere mitzunehmen.“
Andreas Heilborn, Bürger der Stadt Münster
„Es ist total spannend, die Modellquartiere unter den Gesichtspunkten
Wohnen, Wissenschaft, Forschung und Transfer zu entwickeln. Neben
neuen Wohnungen mit vernetzten Wegebeziehungen und unter -
schiedlichen Aufenthaltsbereichen sollen die Quartiere auch Raum
für Forschung bieten und so den Wissenschaftspark erweitern. Ein
privater Alltag mit stetem Bezug zur Forschung ist hier wünschens -
wert.“
Dr. Klaus-Michael Weltring, Gesellschaft für Bioanalytik
Münster e.V.
„Wir denken Gesundheit als sozialstrukturellen Begriff. Hier geht es
nicht nur um Begegnungsräume, sondern auch um Vielfalt und Zu -
sammenleben in Form von durchmischten Quartieren, wie es auch
die Modellquartiere sein können! Am liebsten würde ich die Quartiere
selbst bauen.“
Lisa Kamphaus
„Genau darum geht es, mehr Treffpunkte schaffen!
Mehr Orte, an welchen Menschen zusammenkommen,
sich gerne aufhalten und mit Freunden treffen können.
Am besten in Verbindung mit kleinen Cafés, Restaurants
oder Bars. So gelingen neue lebendige Stadträume und
die braucht Gievenbeck.“
Tabea Hennecke, Studentin der Humangeogra-
phie, Gievenbeckerin
7069
„Im Verfahren hat mich vor allem das breite Spektrum an Teil -
nehmenden mit ihren unterschiedlichen Anliegen und Interessen
begeistert. Wenn diese unterschiedlichen Anliegen und Interessen
in einem Rahmen wie diesem hier zusammenkommen, kann etwas
sehr Schönes und Produktives entstehen, worin sich jeder wieder-
finden kann.“
Juliette Polenz, Bürgerin der Stadt Münster, Nachbarin der
Modellquartiere
„Wir haben hier in Münster mit diesem Verfahren die Chance, wirklich
was umzusetzen, was Mutiges zu machen. Es entsteht ein schönes Mit-
einander aus Bürgerschaft, Planenden und der Politik. Ich freue mich
ein Teil davon zu sein.“
Daniel Schulze zur Verth, Bürger der Stadt Münster
„Jede und jeder konnte seinen Teil zum Verfahren
beitragen und hatte eine eigene Stimme, welche
gleichermaßen gehört wurde. Ich bin gespannt,
wie es weitergeht und ob man in dem, was am
Ende entsteht, noch Ansätze der heutigen Werk-
stattentwürfe wiederfinden kann.“
Iris Weber, Bürgerin der Stadt Münster,
Nachbarin der Modellquartiere
„Nach zwei spannenden Tagen haben wir eine Vielzahl an Ideen auf dem
Tisch liegen. Jetzt liegt unsere gemeinsame Aufgabe darin, diese Ideen in
die nächsten Planungsphasen zu überführen. Die vielen Teilnehmerinnen
und Teilnehmer kamen teils aus beruflichem oder privatem Interesse
zusammen, um mit uns zu überlegen, wie die gebauten Quartiere der
Zukunft aussehen sollen. Diese Quartiere sollen klimaneutral und
nachhaltig sein und vor allem Orte, wo Menschen gut leben können.“
Robin Denstorff, Stadtbaurat der Stadt Münster
„Wenn Münster die Modellquartiere vorbereitet, dann verantwor-
tungsvoll und mit dem bestmöglichen Wissen und dem dazugehörigen
Prozess „auf Augenhöhe“ der Bürgerschaft mit den städtischen und
hinzugebetenen Expertinnen und Experten. Die zwei Tage wurden
getragen von einem herzlichen Miteinander und klarer Artikulation
für die wichtigen Vorprägungen der Modellquartiere 1 | 2. Mehr
kann man sich zum Auftakt nicht wünschen.“
Jörg Faltin, Moderator - Düsseldorf
Geländetopographie
Die Geländetopographie in den Modellquartieren 1 | 2
muss eine Würdigung erfahren und im Zusammenhang
mit der Regenwasserrückführung betrachtet werden.
Auf eine Überinterpretation im Sinne einer markanten
Landmarke im Modellquartier 1, einer gesonderten Bau-
struktur oder auch einer landschaftlichen Herausarbei-
tung sollte jedoch verzichtet werden.
Urbane Sukzession
Die urbane Sukzession stellt besondere Anforderungen
an die zu findende freiräumliche und städtebauliche
Entwicklungsstrategie. Das Verhältnis sowie die Syner-
gie zwischen dem Gebauten und dem Freiraum stellt ei-
nen zentralen Punkt der Agenda der Modellquartiere
dar. Fragen zu der Ausgestaltung der blau-grünen Infra-
struktur mit samt der Nachbarschaftsvernetzungen
müssen beantwortet werden. Es gilt eine robuste, flexi-
ble und strukturierte Landschaft zu formen, welche
auch den Anforderungen der nächsten Generation ge-
recht werden kann und Möglichkeitsräume bewahrt.
Planungsprozess
Der Modellcharakter der zentralen Flächen Münsters
formt sich auch durch die Betrachtung des gesamten
Planungsprozesses. Die Entwicklung der Teilflächen soll
einen Gesamtbeitrag für ein verdichtetes, generationen-
übergreifendes, inklusives und gendersensibles Münster
leisten. Folglich müssen Leitbild und Werte gleichauf
behandelt werden. Entstehen muss ein räumliches Ord-
nungssystem, auch mit Optionen der Nachverdichtun-
gen oder mit einer urbanen „heatmap“.
Wettbewerbsvorbereitung
Die Wettbewerbsvorbereitung, Wettbewerbsart sowie
die Leistungsbestandteile sind wachsend und dialogori-
entiert. Zentrale Aussagen müssen zu einer Gesamtstra-
tegie mit differenzierten landschaftlichen und städte-
baulichen Gestaltungen getroffen werden. Dies setzt
eine präzise Analyse sowie Gewichtung der Prioritäten
und Bauphasen voraus. Außerdem gilt es, die Partitur
der modellhaften öffentliche Räume mitsamt den dazu-
gehörigen Vertiefungen der Eingangs- und Erdgeschoss-
ebenen in all der geforderten Flexibilität und Lebendig-
keit auszuformulieren. Zusätzlich ist der Umgang mit
Mischnutzungs-Clustern und Sondertypologien erfor-
derlich. Vorrangig für die gewerblichen Forschungs-,
und Technologienutzungen, in gewünschter Kombinati-
on mit dem Wohnen, sind komplexe sowie anspruchs-
volle Ansätze zu wählen.
72
Nach dem erfolgreichen Werkstattwochenende am 13.
und 14. Mai 2022 überführte das Strategieteam die
zahlreichen hervorragenden Ergebnisse in rahmenset-
zende übergeordnete Leitthemen. Diese konnten nur
auf der Basis der Werkstattarbeit formuliert werden.
Für die Qualitätssicherungen sowie als Orientierung für
die Planungsphasen der nächsten Jahre wurden einver-
nehmlich folgende Punkte einer modellhaften Entwick-
lung festgehalten:
Klimaneutralität
Das Thema der Klimaneutralität sollte bereits frühzeitig
vorangestellt und mit Priorität behandelt werden. Et-
waige Vorgaben der Stadt Münster müssen von den
Wettbewerbs-Teams angemessen und erfüllbar sein, sie
dürfen nicht nur statisch bzw. pro forma gesetzt wer-
den. In Hinblick auf die Modellhaftigkeit sollten klima-
neutrale Quartiere der Anspruch sein.
Bauprogramm
Das städtebauliche Programm für die Modellquartiere 1
| 2 muss flexibel und zukunftsoffen sein. Dies gilt auch
für die anstehenden Verkaufsverhandlungen. Im Wett-
bewerb soll im Weiteren eine Ziel-Bruttogeschossfläche
(Mindest-BGF) vorgegeben werden, die realitätsnah und
mit hoher Qualität umgesetzt werden kann.
Kinderbachbogen
Der Kinderbachbogen liegt zwischen den Quartieren
und ist als zentraler Verbindungs- und Verknüpfungs-
raum anzusehen und muss ebenso wie alle östlichen
Anschlüsse an die öffentlichen Räume der Wissensquar-
tiere weiter vorbereitet, analysiert sowie qualifiziert
werden. Alle aktuellen Projekte und Maßnahmen sind
hierbei zu einem Masterplan / Gesamtkonzept zusam-
menzutragen und mit einer eindeutigen Priorisierung
zu versehen.
Magistrale Steinfurter Straße
Die Magistrale der Steinfurter Straße darf nicht als ge-
schlossene, gebaute Schallschutz-Typologie begriffen
werden. Neben der Funktion als Straßenmagistrale gilt
es den nördlichen Teil des Plangebietes als Teil des Kin-
derbachbogens wahrzunehmen und aus der Landschaft
heraus zu entwickeln. Der Übergang zur Steinfurter
Straße ist als grüne Eingangssituation denkbar um den
Ansprüchen der blau-grünen Infrastruktur Rechnung zu
tragen. Die in Richtung Straße abfallende Topografie gilt
es außerdem zu beachten und mit der Regenwasser-
rückführung in Einklang zu bringen. Die Barriere-Über-
windung zu den Landschafts- und Stadträumen jenseits
der Bundesstraße müssen in diesem Teilraum ebenso
gelingen. Diese vielschichtigen Belange verlangen ein
gutes freiraumplanerisches und städtebauliches Kon-
zept.
Mischung und Vielfalt
Die im weiteren Prozess zu entwickelnden gemischt ge-
nutzten Cluster, für Vielfalt sorgende Parzellierungen
und diversen Gebäudetypologien (u. a. Stadtsignets)
müssen auch für die modellhafte Dichtezielsetzung bzw.
die Entwicklung eines urbanen Quartiers weiter ausdif-
ferenziert werden. Für die Wettbewerbe gilt der pro-
zesshafte Beitrag als eine Herausforderung.
Programmheft
Ein Programmheft für den Wettbewerb im Sinne einer
Quartiersagenda bzw. eines Quartiersprogramms sollte
erstellt werden, einschließlich eines Sortierens inhalt-
licher Aspekte und deren Zuordnung zu verschiedenen
Prozessstufen, die im Rahmen der gesamten Quartiers-
entwicklung anstehen. Die Wettbewerbsauslobung
könnte als wachsendes Produkt verstanden werden und
damit als Beitrag des gesamten Prozessdesigns werden.
Die Quartiersentwicklung ist kein statischer Prozess,
sondern benötigt eine fortschreibungsfähige Program-
mierung, wobei auch Bezug genommen werden sollte
auf den baukulturellen Anspruch der Quartiersentwick-
lung. Die Wettbewerbsteilnehmenden könnten gar zu
Mitautoren des Programmheftes werden.
Prozessdesign
Dem Prozessdesign wird eine hohe Bedeutung zuge-
sprochen und es ist als prioritäre und frühzeitige Anfor-
derung anzusehen. Neben den Funktionalitäten sind
Aussagen zur Haltung gegenüber beispielsweise der
langfristigen Baukultur, modellhaften Durchmischung,
den räumlichen Einheiten, der Materialität / Farbgebung
oder auch der Biodiversität wünschenswert.
71
02 | 5 Fortschreibung
Empfehlungen des Strategieteams mit übergeordneten Rahmenbedingungen
Abschlussberatung des Strategieteams an 4 Strukturmodellen
03 – KONZEPT
>> Konsequent: gemeinschaftlich erarbeitete Vision mit wichtigen
>> Informationen für weitere Planungsschritte
76
Aus den Ergebnissen der Werkstattarbeit am 13. und 14.
Mai 2022, den Anregungen und Ideen aus der Online-
Beteiligung sowie den Hinweisen des Strategieteams
hat das Büro FALTIN+SATTLER aus Düsseldorf zwei Per-
spektivpläne für die beiden neuen Quartiere am Kinder-
bachbogen erstellt.
Das räumlich-funktionale Gesamtkonzept, zusammen-
gefasst als Perspektivplan je Plangebiet mit konkreten
Handlungsfeldern zur Entwicklungsvorbereitung der
Modellquartiere 1 | 2 stützt sich maßgeblich auf die
Auswertung und das Zusammenführen der Werkstatt-
ergebnisse, Expertenunterstützung sowie auf die Rich-
tungskorrekturen und Leitziele des Strategieteams.
75
03 | 1 Perspektivpläne
Skizzenhafte Zusammenfassung räumlich-funktionaler Rahmenbedingungen
Kinderbachbogen als Verbindungselement | Skizze Jörg Faltin, FALTIN+SATTLER
Ideensammlung Modellquartiere 1 | 2
Beitragsübersicht aller 4 Werkstatt-Teams vom 13. und 14. Mai 2022
7877
80
Die Perspektivpläne bilden die Grundlage für die künfti-
gen Planungsschritte und geben vor, in welche Richtung
die Entwicklung gehen soll, indem sie Handlungsräume
und ihre Funktionen definieren. So geben sie etwa einen
Überblick über mögliche Nutzungsverteilungen inner-
halb des Quartiers, zeigen auf, wo Vernetzungen mit der
umgebenden Landschaft entstehen könnten, und schla-
gen u. a. einen Standort für ein Quartierszentrum vor.
Hohe Priorität für die weiteren Planungen beider Mo-
dellquartiere hat es, die bestehenden Erholungsflächen
zu schützen und die städtebaulichen Strukturen mit-
einander zu verbinden sowie Schritt für Schritt neue
Nutzungen zu ergänzen. Wie dieses Miteinander aus Alt
und Neu aussehen kann, wurde im Rahmen des Werk-
stattverfahrens intensiv erörtert.
Für die zwei Quartiere sind im Werkstattverfahren un-
terschiedliche Schwerpunktthemen gesetzt worden:
Während auf dem ca. 48,5 ha großen Areal an der Stein-
furter Straße dringend benötigter Wohnraum, neue Ar-
beitsplätze und Versorgungsangebote geschaffen wer-
den sollen, liegt der Fokus beim rund 18 ha großen
Quartier westlich der Busso-Peus-Straße auch auf Wis-
senschaft, Forschung und Bildung inkl. einer Erweite-
rung der Waldorfschule sowie studentischem Wohnen.
Die Perspektivpläne schlagen beispielsweise neue Bau-
felder für ein urbanes Leben, Wohnen und Arbeiten ein-
schließlich verbindender Grünstrukturen in den Quar-
tieren sowie neue Aufenthaltsräume und Standorte für
neue Mobilstationen zur besseren Vernetzung der Quar-
tiere vor. Zentrales Ergebnis der Werkstattarbeit war zu-
dem der Wunsch, die Qualität des Kinderbachbogens
als grüne Mitte zwischen den Modellquartieren 1 und 2
zu erhalten und weiter aufzuwerten. Das Wohnen und
Arbeiten soll zusammen eine gute Mischung erzeugen
und näher aneinanderrücken. Monostrukturen sind
folglich nicht gewünscht, denn eine bestmögliche Mi-
schung an Funktionen und Nutzungen ist ein erklärtes
Ziel. Die Perspektivpläne tragen auch der Notwendig-
keit zur Schaffung von Mischung durch die Integration
sozialer Infrastrukturen, Wohnangeboten sowie Wissen-
schaft und Arbeit Rechnung.
Die Modellquartiere sollen jeweils eine eigene Qualität
und Identität erlangen und eine adäquate Vernetzung
mit dem Bestehenden aufweisen.
Entstehen sollen Quartiere mit Modellcharakter, die in
puncto Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Vielfalt und Mobili-
tät neue Maßstäbe setzen. Sie sollen bezahlbaren
Wohnraum und Raum für neue Wohnformen bieten,
nutzungsgemischt sowie autoarm bzw. in weiten Teilen
autofrei sein. Dem öffentlichen Raum wird als Ort für
Begegnung eine zentrale Rolle zugeschrieben. Ziel ist es,
über eine attraktive Freiraumgestaltung die Klimaresi-
lienz der neuen Quartiere zu stärken. Die Erholungs-
und Freiraumqualität soll in der Planung eine wichtige
Rolle spielen und bis tief in die Quartiere hinein erleb-
bar gemacht werden. Vor allem aber sollen sowohl Pla-
nung als auch die Quartiere selbst flexibel sein, um auf
künftige Veränderungen in der Lebens- und Arbeitswelt
reagieren zu können.
79
Modellquartier 1 „Steinfurter Straße” (l.) und Modellquartier 2 „Busso-Peus-Straße” (r.)
8281
Perspektivplan Steinfurter Straße
Stand 18. Oktober 2022
Modellquartier 1
Perspektivplan Busso-Peus-Straße
Stand 18. Oktober 2022
Modellquartier 2
8483
Klimaneutralität
Entwicklungen der Klimaveränderung antizipieren und
nicht nur negative Entwicklungen mildern: weitreichen-
derer Beitrag nötig. Die Modellquartiere gründen auf
ein Nachhaltigkeitsmanifest und sind klimapositiv
Biodiversität
Quartiere nicht nur für Menschen, Lebensraum für Flo-
ra- und Fauna mit möglichst hoher Artenvielfalt als zeit-
gemäße Verpflichtung verstehen, städtische Strukturen
sind Lebensraum
Verflechtungen
Vernetzungen mit der östlichen Nachbarschaft „in die
Tiefe der Wissensquartiere“
Flexibilität
Weiterentwicklungen ermöglichen, nicht alles städte-
baulich „durch-codieren“ – offenhalten von Optionen
für sich ändernde Bedingungen (auch in zentralen Be-
reichen, nicht nur an „Rändern“), wichtige Setzungen
erst, wenn Leben eingekehrt ist
Mobilität
Autoarmes Gesamtkonzept, nicht jede Adresse ist für
Pkws erschlossen! Neben 1-2 „größeren“ Mobilitäts-Sta-
tionen auch dezentral als Teil der Mikro-Quartiere:
Nachbarschaften mit „Kümmerern“ (Rad / Lastenrad /
Elektromobilität mit Ladestationen etc.). Minimum
Stellplatzschlüssel. Rückbauoptionen von Quartiers-
garagen (rohe Strukturen) mitdenken
Technologie und Forschung
Hybridquartiere fördern, Abschotten / Zonierungen ver-
hindern, normales Stück Stadt (Wohnen und Arbeiten
auf engem Raum) Wissenschaft mit Wohnen. Komple-
xere Strukturen durch Stapelung oder kleinmaßstäbli-
che Cluster unterschiedlicher Nutzungen. Große Flexibi-
lität, um Transformationen in der Lebens- und Arbeits-
welt begleiten zu können
Stadtparterre
Erdgeschoss-Aktivierungen (flexible Überraumhöhen)
fördern, für die gewünschte Nutzungsmischung unver-
zichtbar. Management nach dem Wiener Vorbild (sozia-
le Infrastrukturen + Kultur / Nahversorgung + Gastro-
nomie / Gemeinschaftsangebote inkl. Sport) als Umset-
zungsstrategie. Alle Erdgeschosse haben eine Geschoss-
höhe von 4,00 bis 5,00 Metern hin zu wichtigen öffent-
lichen Räumen / zentralen Bereichen
Öffentlicher Raum
Kein klassischer Straßenraum mehr, Begegnungen im
Fokus. Automobile komplett verbannen aus dem Gefü-
ge erlebbarer, öffentlicher Räume
Quartierszentrum
durchgängig urban und gemischt genutzt an favorisierte
Stelle an der Austermannstraße im Modellquartier 1
auch zur Versorgung der Nachbarschaften der Wissens-
quartiere und der Nachbar-Wohnquartiere (heute na-
hezu unversorgt). Auch: Marktplatz als Motiv und An-
spruch.
Richtungsweisend für die städtebaulichen Qualifizierun-
gen sind ebenfalls die vom Strategieteam formulierten,
den Perspektivplan ergänzenden Handlungsfelder.
Diese wurden vom Strategieteam für die beiden Mo-
dellquartiere 1 | 2 als inhaltlicher Leitfaden wie folgt
konzipiert und stellen eine Würdigung der Ergebnisse
des Öffentlichkeitsbeteiligungsprozesses dar:
Anspruch
Neue Standards für soziale, grüne und produktive Müns-
ter Modellquartiere
Lokale Identität
Entwicklung eines eigenen Charakters und einer Quar-
tiers-DNA, Berücksichtigung der unverwechselbaren
Spuren der Standorte
Urbane Sukzession
Kluge Prozessgestaltung - flexibles und robustes Kon-
zept mit animierender Bildsprache, Offenhalten von Flä-
chen für Entwicklungen und multi-codierter Flächen zur
Erhöhung der Flexibilität
Wasserweg
Lebensader in die Kulturlandschaft, kleine Strukturen
der Höfe erhalten und sensibel / kleinteilig arrondieren
Vielfalt
Konsequente Mischung der Nutzungen in den Modell-
quartieren, auch bei Forschungs- und Technologienut-
zungen, Entwicklung unterschiedlicher Angebote des
Wohnens und Arbeitens, mehrfach nutzbare öffentliche
Räume, breites Spektrum von Rechts- und Nutzungsfor-
men
Siedlungsrand
Die „Westseite“ der Stadt ist eine Membran. Die Land-
schaft hat einen typischen Charakter, der Bezug hierzu
muss in den Quartieren erkennbar sein
Gemeinwohl
Orientierung an dem Lebenszyklus der Bewohnerschaft:
Vielfalt und Zusammenhalt. Soziales Konzept, Anpas-
sungen als Selbstverständlichkeit
Stadtentree
Steinfurter Straße Barrierewirkung reduzieren, keine
„Mauer“ aus Gebäuden, spezielle Gebäudetypologie –
auch „Brückensprung“ zur Landschaft Nordost
Nachhaltigkeit
positive Klimabilanz, Gebrauchs- und Raumqualitäten
durch konsequente Autoreduzierung, Sicherung von
Biodiversität und Wassersensibilität, soziale Ausgewo-
genheit
Management von Stadt
Soziales Konzept ist gefordert. Realisierungs-Manage-
ment mit Klärung von Eigentumsfragen. Dauer-Steue-
rungsaufgabe mit ca. 5-jähriger Reflexion. Dynamischer,
veränderungsfähiger Masterplan
Handlungsfelder
Strukturskizze Münster Modellquartier 1 | Skizze Jörg Faltin, FALTIN+SATTLER
Strukturskizze Münster Modellquartier 2 | Skizze Jörg Faltin, FALTIN+SATTLER
Die Handlungsempfehlungen sowie Skizzen der Modell-
quartiere 1 | 2 dienten als Grundlage für die Perspektiv-
pläne. Während die Strukturpläne denkbare Baufelder-
und Lagequalitäten abbilden, stellt der Perspektivplan
eine reduzierte Darstellung der wesentlichen Entwick-
lungsschwerpunkte dar. Die skizzierte Vogelperspektive
des jeweiligen Modellquartiers zeigt, wie sich Dichte
und Urbanität künftig realisieren lassen könnten. Daraus
können keine konkreten Gestaltungsaufträge abgeleitet
werden, es werden vielmehr Dimensionierungen über-
prüft. Anhand der 3D-Skizze können die räumlichen Zu-
sammenhänge abgelesen werden und die Einbindung in
die Umgebung wird deutlich.
8685
3D-Skizze Münster Modellquartier 1 – Vogelperspektive von Süden | Skizze Jörg Faltin, FALTIN+SATTLER
3D-Skizze Münster Modellquartier 2 – Vogelperspektive von Norden | Skizzen Jörg Faltin, FALTIN+SATTLER
88
Ab 17.00 Uhr füllte sich am 18. Oktober 2022 das Foyer
des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums in Münster-Gie-
venbeck. Bürgerinnen und Bürger der Stadt waren dazu
eingeladen, einem Ausstellungsrundgang und einem in-
formativen Abend mit inspirierenden Redebeiträgen
beizuwohnen. Gegenstand der Veranstaltung war die
Präsentation der Perspektivpläne als Resultat der Werk-
stattarbeit zwischen Mai und Oktober 2022.
Einige Beteiligte waren angetan von der zeichnerischen
Protokollierung und Zusammenfassung zu den Perspek-
tivplänen als Passepartout und gutem Fundament für
die zukünftige Entwicklung der zentralen Flächen im
Nordwesten Münsters.
Nach einem regen Austausch versammelten sich gegen
18.00 Uhr die knapp 120 Gäste in der Aula, wo Stadt-
baurat Robin Denstorff die Gäste willkommen hieß und
in die Thematik der zwei großen Schlüsselflächen für
Münster einführte. Durch die innenstadtnahe Lage ha-
ben die Standorte einen hohen Stellenwert für die Zu-
kunft Münsters und bedürfen durch die Ausrichtung der
Wissenschaft und Innovation eines modellhaften Um-
gangs. Die neu entstehenden Quartiere müssen den An-
sprüchen des 21. Jahrhundert gerecht werden und at-
traktiv weiterentwickelt werden, was eine Auseinander-
setzung mit dem Bestand, der Nachhaltigkeit, einer Au-
tolosigkeit, Flexibilität und vielem mehr miteinschließt.
Stadt wird nicht durch die Politik und Verwaltung ge-
macht, sondern durch die Menschen, welche in ihr le-
ben. Es gilt, gemeinsam wesentliche Rahmenbedingun-
gen für die Standorte festzulegen, wobei Flächen zur
Flexibilität gegenüber den Unwägbarkeiten der Zukunft
freigehalten werden sollen. Der Prozess mit den zahlrei-
chen Akteurinnen und Akteuren steht noch am Anfang,
doch das Prozessdesign soll vielfältige Quartiere entste-
hen lassen. Die Modellquartiere sollen jeweils eine ei-
gene Qualität und Identität bilden und adäquate Struk-
turen im Bestehenden darstellen. Ein integriertes Stadt-
entwicklungskonzept verlangt auch die Schaffung von
Verknüpfungen in die Stadt, um möglichst ohne Auto
auszukommen, wobei die Alternativen attraktiv gestal-
tet sein müssen.
Verknüpfungen sollen auch innerhalb der Nachbarschaf-
ten entstehen. Der Moderator Jörg Faltin, FALTIN+SATT-
LER, Düsseldorf betonte, das die angrenzenden Gefüge
im Zusammenhang mit den Quartieren zu sehen seien,
sodass städtebauliche und funktionale Synergien ent-
stehen können. Die neuen urbanen Modellquartiere 1 |
2 sollen nach Zusammenführung der Werkstattergeb-
nisse die Nachbarschaft zur Hochschule und den Wis-
sensquartieren betonen. Um attraktive und durch-
mischte Stadtquartiere zu gestalten, wird die Ausgestal-
tung der Wegeverbindungen für den Rad- und Fußver-
kehr eine entscheidende Rolle einnehmen. Der Über-
gang zum Max-Plank Areal und zum Ortsteil Gievenbeck
muss künftig ausformuliert, Landschaften und Freiräu-
me geformt und die Wasserrückhaltebereiche mitsamt
der Topografie müssen in die Planung integriert werden.
Der Übergang der Steinfurter Straße könnte als vernetz-
endes Element gestaltet werden, wobei eine grüne und
lockere Bauweise am Rande des Quartiers ein gestalteri-
sches Element werden könne.
Die Vernetzung des Bestands beinhaltet darüber hinaus
die unüberbaubare Qualität des Kinderbachbogens als
grüne Mitte zwischen den Standorten. Die vorgesehe-
nen Freiräume erfordern Dichten, wobei Wohnen und
Arbeiten näher aneinanderrücken und durch eine an-
sprechende Architektur beschrieben werden solle. Mo-
nostrukturen sind folglich nicht gewünscht und eine Mi-
schung an Funktionen und Nutzungen ist ein erklärtes
Ziel.
Die Präsentation des Perspektivplans und seiner Hand-
lungsfelder am 18. Oktober 2022 bildete den öffent-
lichen Abschluss der gesamten Werkstatt als DIALOG 3.
Der Abend endete mit bildreichen Vorträgen von Prof.
Janna Hohn und Andreas Kipar, die nochmals wertvolle
Tipps für die Planungs- und Realisierungsphase geben
konnten:
87
03 | 2 DIALOG 3 – Perspektive
Ausstellung der Ergebnisse sowie Präsentation des Perspektivplans
Impuls Prof. Janna Hohn,
Frankfurt am Main
Stadtproduktivität - Mut zu Nutzungsmischungen und
Hybridclustern, es geht!
Nachdem die Herausforderungen für die Modellquar-
tiere 1 | 2 vielschichtig beleuchtet wurden, öffnete Prof.
Janna Hohn aus Frankfurt den Blick für die produktive
Stadt und alternative Herangehensweisen für die Ge-
staltung von Räumen. Die Expertin leitete mit der neuen
Leipzig-Charta 2020 ein, woraus die Handlungsdimen-
sionen: gerechte Stadt, grüne Stadt und die produktive
Stadt hervorgehen. Eine produktive Stadt verfügt über
urbane Produktion im Bestand und weist eine Mischung
vielfältiger Aktivitäten und unterschiedliche Maßstäb-
lichkeiten auf.
Die urbane Produktion schafft neue Formen von Freiräu-
men und definiert den Übergang zwischen öffentlich
und privat neu. Auch in durchmischten Standorten mit
urbaner Produktion ist die Gemeinschaftsbildung ele-
mentar und Treffpunkte sollten auch in diesen Struktu-
ren geschaffen werden. Die Integration unterschiedli-
cher Funktionen und Nutzungen bedarf einer prozes-
sualen Entwicklung und muss den vorherrschenden Ge-
gebenheiten angepasst werden. Durch die Anpassung
an die gewachsene Struktur erfordert die Förderung der
urbanen Produktion die Integration innovativer Typolo-
gien.
Um diese Zusammenhänge zu verdeutlichen, beleuch-
tete Prof. Janna Hohn verschiedene Aspekte. Zum einen
ist der Übergang zwischen Wohnen und Industrie für
eine gute Mischung entscheidend. Produktion, Kreativ-
wirtschaft und das Wohnen sollten in einem verträgli-
chen Verhältnis und stimmigen Hybridclustern arran-
giert werden. Zum anderen kann eine Mischung aus
Wohnen, Produktion und Landwirtschaft die produktive
Stadt formen. Die Verbindung von Stadt und Landschaft
könnte gelingen, indem das produktive Stadtquartier
als Motor neuer Verbindungslinien verstanden wird,
strategische Routen mit kleinen Plätzen versehen wer-
den und die landwirtschaftlichen Flächen in das neue
Quartier hineingezogen werden.
Darüber hinaus sollten die unterschiedlichen Nutzun-
gen in einer engen und räumlichen Verbindung zuei-
nanderstehen, um Vielfalt und eine Nutzungsmischung
zu erhalten. Eine urbane Dichte und ein enges Neben-
einander unterschiedlicher Nutzungen gewährleisten
dabei Flexibilität und Robustheit für sich verändernde
und zukünftige Bedürfnisse. Diese Strukturen ergeben
sich aus leistungsfähigen sowie innovativen
Gebäudetypologien. Innovative Gebäudetypologien
müssen zahlreiche Kriterien erfüllen, um ein Neben-
einander gewährleisten zu können. Beispielsweise müs-
sen die Typologien Lärmschutz durch unterschiedliche
Orientierungen der Nutzungen gewährleisten oder fle-
xible Grundrisse vorweisen. Bestehende Typologien wie
beispielsweise Produktionshallen, Labore, Büros etc. zu
nutzen stellt ein Potenzial für einen produktiven und
durchmischten Stadtteil mit Hybridclustern dar.
Folglich besteht die Nutzungsmischung auf Quartiers-,
Cluster- und Gebäudeebene. Eine Mischung kann sich
aus Hallen / Produktion, urbaner Landwirtschaft, Werk-
stätten / Ateliers, Wohnen und Dienstleistungen / Büros
in einem Haus oder nebeneinander zusammensetzen.
Stadtplanerinnen und Stadtplaner müssen sich dem-
nach mit den Typologien für die urbane Produktion aus-
einandersetzen, vor allem wenn „hybride Gebäude an-
gestrebt werden mit mehrgeschossige Produktionshal-
len, Büros, Forschungs- und Entwicklungsräume, sowie
Nass- und Trockenlabore und diese Nutzungen auch
vertikal übereinander zu ordnen sind“.
Ziel sei es, dass Produktion und Urbanität zu einem
neuen, attraktiven städtischen Ort verdichtet werden.
So können beispielsweise sogar Bestandsgewerbegebie-
te zu produktiven Stadtquartieren werden.
9089
Impuls Andreas Kipar, Mailand
Stadtentwicklung - „vom menschlichen Maßstab“, die
Natur in den Mittelpunkt rücken!
Von der produktiven Stadt lenkte der Impulsgeber An-
dreas Kipar auf das Thema der produktiven Landschaf-
ten. Eindrucksvoll betonte er die heterogene Bedeutung
des Freiraums innerhalb urbaner Strukturen und den
Wunsch der europäischen Bevölkerung nach mehr Grün
in der Stadt. Für ihn bedarf es neuer ästhetischer Leitbil-
der, welche die Natur in den Mittelpunkt stellen und
ikonische Bilder und Freiräume des Alltags ermöglichen.
Dabei sind Strukturen dynamisch und Räume, welche
auf sich warten lassen, machen unsere Städte interes-
sant und flexibel.
Er identifizierte ein Bedürfnis nach „Leere“ im städti-
schen Gefüge, wonach Freiräume einen hohen Stellen-
wert für die Lebensqualität einnehmen. Demnach
schafft Freiraum Stadtraum, welcher gleichermaßen
auch als Freiraum des Alltags bezeichnet werden könne.
In diesem Zusammenhang referiert der Experte über
verschiedene Formen öffentlicher Freiflächen in der
Stadt, denn Diagonalen und Außenräume, die zu Innen-
räumen werden, seien elementare Bestandteile der Auf-
enthaltsqualität.
Die Achtung des menschlichen Maßstabes sei bei der
Prägung der Räume zu berücksichtigen, damit qualitäts-
volle Orte erwachsen können. Der Anteil des öffent-
lichen Raums solle sich folglich maximieren und im Mit-
telpunkt stehen. Weitergeführt folgerte Andreas Kipar,
dass Landschaften bei der Entwicklung vorangestellt
werden sollten.
Die frühzeitige Gestaltung der Freiflächen könnten
ebenfalls Vorbild für die Entwicklung der Modellquar-
tiere 1 | 2 in Münster werden. Den Raum aus der Land-
schaft zu erfassen und zu prägen, sei entscheidend, um
Qualitäten in einem neuen Stadtquartier zu bewirken.
Münster habe dafür gute Voraussetzungen, da Land-
schaft die Stadt prägt. Auch an die kurzen Wege und Be-
züge zur inneren Stadt gilt es anzuknüpfen. Es soll etwas
Neues entstehen, was sich auf das Bestehende bezieht,
biodivers ist und eine urbane Landschaft erzeugt.
Andreas Kipar zur Münsteraner Landschaft von MorgenGemeinsame Reise vorgetragen von Stadtbaurat Robin Denstorff und Jörg Faltin, FALTIN+SATTLER
Prof. Janna Hohn inspirierte mit Beispielen der gelebten produktiven Stadt
Beiträge aus dem Plenum
Die Impulse und die Vorstellung der Ergebnisse sowie
die daraus resultierenden Handlungsaufträge wurden
ferner durch einzelne Redebeiträge vonseiten der Bür-
gerschaft bereichert.
Die Aufenthaltsqualität war ein zentraler Punkt, wobei
der ruhende Verkehr neu gedacht und aus dem öffent-
lichen Raum rausgehalten werden solle. Mehrfach wur-
de die hohe Bedeutung des zu entstehenden Quartiers-
zentrums im Quartier 1 ergänzt, wobei der soziale As-
pekt und die Erreichbarkeit im Vordergrund stehen sol-
len. In diesem Zusammenhang wurde angeregt, dass
der Platz in die Mitte des Quartiers verlagert werden
könne, da dieser für die zukünftige Bewohnerschaft die-
ne und weniger von den angrenzenden Bürobereichen
genutzt werden würde.
Alternativ zu einem Quartierszentrum wurden mehrere
kleinere Begegnungsstätten vorgeschlagen. Ferner wur-
de der Wunsch nach der Freihaltung von Flächen geäu-
ßert, um künftigen Anforderungen an den Raum ge-
recht werden zu können. Auch wenn Freiräume Dichten
erfordern, bestand das Anliegen, die zu planende Ge-
schossigkeit an dem angrenzenden Bestand zu orientie-
ren.
Weitere Empfehlungen des Strategie -
teams
Auf Basis des Perspektivplans, der Handlungsfelder so-
wie den zentralen Leitthemen und Empfehlungen wer-
den als nächstes die Auslobungsunterlagen für die städ-
tebaulichen Wettbewerbe erstellt. Vorrang hat hierbei
das Modellquartier 2 mit den Herausforderungen der
Bedarfsumsetzung in Abstimmung mit den Partnern aus
den benachbarten Wissensquartieren, der Vernetzung
mit dem Zentrum Gievenbeck, der notwendigen Durch-
mischung und einer Erweiterung der bereits im Nord-
westen des Wettbewerbsgebietes vorhandenen Wal-
dorfschule. Auch im Rahmen der Wettbewerbe – vor-
gesehen für die Jahre 2023 und 2024 – muss es nach
Meinung und Überzeugung des Strategieteams Mög-
lichkeiten für die engagierte Münsteraner Bürgerschaft
geben, sich zu beteiligen.
9291
Stadtbaurat Robin Denstorff
Raum für Fragen und Anregungen
Blick auf die vollbrachte Arbeit der Werkstatt im Mai 2022
Plansichtungen zum DIALOG 3
94
Die Perspektivpläne konnten separat voneinander im
Anschluss an die Ergebnispräsentation – DIALOG 3 – on-
line bis zum 13. November 2022 kommentiert werden.
Die Anregungen wurden auch bei dieser Beteiligung di-
rekt den vier Themen – angelehnt an die Werkstattgrup-
penarbeit – zugeordnet.
Im Rahmen dieser zweiten Online-Beteiligung wurde er-
neut deutlich, dass sich die neuen Strukturen im Quar-
tier denen der Umgebung anpassen sollen und neue
Wegeverbindungen in die umgebenden Räume entste-
hen müssen. Eine naturnahe Freiraumgestaltung mit
vielen Bäumen, die Schatten spenden und das Mikrokli-
ma positiv beeinflussen, wird präferiert. Auch die große
Bedeutung des Kinderbachbogens wurde erneut her-
vorgehoben und als Kaltluftschneise und wichtiger Bei-
trag des Stadtklimas identifiziert. Allgemein lässt sich
vernehmen, dass die Menschen sich einen sensiblen
Umgang mit den Schutzgütern Boden, Luft und Wasser
wünschen. Es ging beispielsweise der Vorschlag ein, dass
die beauftragten Landschaftsplanerinnen und -planer
den entstehenden Bodenaushub vor Ort wieder nutzen
könnten, um Landschafträume zu modellieren.
In Bezug auf den Anspruch der Herstellung klimaange-
passter Quartiere, wurde ebenfalls der Verkehr und die
Mobilität thematisiert. Autofreie Zonen, die Vermei-
dung großflächiger sowie ebenerdiger Parkplätze, die
Stärkung des Fuß- und Radverkehrs und des ÖPNV, eine
Verbindung in die Innenstadt sowie mehr Shared-
Spaces wurden angeregt.
Ein Beitrag erinnerte daran, dass die physische Umwelt
und die sozialen Faktoren einen großen Einfluss auf die
individuelle Gesundheit haben. Der Zugang zu gesund-
heitsfördernden Umgebungen müsse gerecht ermög-
licht werden. Neben einer Herstellung einer Zugangs-
und Verteilungsgerechtigkeit müssen außerdem alle an
dem Findungsprozess beteiligt werden, „denn nur so
lässt sich ein gesundheitsgerechtes Viertel gestalten, in
dem alle gleiche Chancen auf Gesundheit haben und
alle gleichberechtigt mitbestimmen können“. Dafür
braucht es auch freizuhaltende Möglichkeitsräume, de-
mokratische Verfahren und eine integrative Planung.
In Bezug auf das gewünschte gemeinschaftliche, genera-
tionenübergreifende, ökologische und durchmischte
Zusammenleben in den Modellquartieren gingen wei-
tere Anregungen ein. So sollen Bildungs- sowie soziale
Einrichtungen nicht isoliert für sich stehen, sondern auf
Interaktion und Gemeinschaft ausgelegt sein. Dadurch
könnten Begegnungsorte entstehen und eine Mischung
unterschiedlicher Nutzungen erbracht werden.
Im Sinne einer sozialgerechten Quartiersentwicklung
wurde außerdem angemerkt, dass die Grundstücksgrö-
ßen, Eigentums- sowie Mietverhältnisse, Wohnformen
und Preisniveaus vielfältig eingeplant werden sollen. Bei
all der Vielfalt solle jedoch auf einheitliche Baumateria-
lien und Gestaltungsaspekte geachtet werden. Bei der
Planung sollten ökologische Materialien wie Holz, Stroh,
Lehm etc. verwendet werden. Kurze Liefer- und An-
fahrtswege sind bei der Materialienwahl ebenfalls wün-
schenswert, sodass ein geringer Ressourcenverbrauch
erreicht sowie der Bedarf an grauer Energie minimiert
wird.
93
03 | 3 Online-Beteiligung 2
Weitere Hinweise aus dem Internetportal für die Präzisierungen
Besonderheiten Modellquartier 1
„Steinfurter Straße“
Mit Blick auf eine angestrebte Mischung solle im ange-
dachten Quartierszentrum des Modellquartier 1 eine
Versorgungsstruktur entstehen, welche eine lebendige
Mitte mit einer hohen Aufenthaltsqualität erzeugt. Vor-
stellbar wäre für einige auch eine Markthalle, welche
Nutzungen wie beispielsweise einen Drogeriemarkt,
Bio-Supermarkt, Bäcker, Post, Eisdiele, Café, Kiosk oder
eine Apotheke unter einem Dach vereint. Gewünscht
sind Orte, an denen u. a. anwohnende Studierende, Leh-
rende, Familien und ältere Menschen zusammenkom-
men können. Generell wird die Entwicklung eines neuen
Nahversorgungszentrums zur Versorgung der bestehen-
den angrenzenden Wohngebiete und Studierenden-
wohnheime als dringend notwendig betrachtet.
Bezogen auf das Thema Mobilität gingen Anregungen
ein, dass das benachbarte Wohnquartier am Gemenweg
nicht durch zusätzlichen Verkehr beeinträchtigt werden
soll, sollten neue Wohneinheiten über den Wasserweg
erschlossen werden.
Es besteht der Wunsch, dass sich die neue Bebauung in
Nähe des Wasserwegs an der Geschossigkeit bzw. Bau-
höhe des Bestands orientiert.
Die Hochspannungsfreileitung im Norden des Gebietes
wird von einigen als Gefahr gesehen und eine Verlegung
der Leitung in den Boden gefordert.
Die digitale Beteiligung machte zudem deutlich, dass im
Sinne eines Quartiers mit vielfältigen unterschiedlichen
Wohnformen auch eine Tiny-House-Siedlung für einen
Teilbereich im Übergangsraum zur Landschaft in Be-
tracht gezogen werden könnte.
Besonderheiten Modellquartier 2
„Busso-Peus-Straße“
Die Bürgerinnen und Bürger haben sich für das Modell-
quartier 2 die potenziellen Wegeverbindungen genau
angesehen und dahingehend Ideen formuliert. So wird
ein Abzweig auf Höhe des Spielplatzes an der Appelbrei-
stiege in Richtung Norden vorgeschlagen, um eine di-
rekte Radverbindung vom Kreisverkehr Von-Esmarch-
straße über die Appelbreistiege und zum Rudolf-Stei-
ner-Weg sowie zum Wohnquartier Schöppingenweg
auszubilden.
Auch wird auf die Besonderheiten der östlichen Nach-
barschaft hingewiesen. Das Center for Soft Nanoscience
(SoN) ist ein Forschungszentrum, in dem besonders
empfindliche Messungen betrieben werden. Beim Bau
ist besonders auf eine möglichst schwingungsarme Um-
gebung geachtet worden. Schwerer Lastverkehr kann
sich folglich störend auswirken. Deswegen wird eine Er-
schließung des Areals an der im Perspektivplan markier-
ten Stelle kritisch gesehen und stattdessen die Ausbil-
dung eines Fahrradweges in dem Bereich befürwortet.
Zur Belebung des Modellquartiers regen einige an, Flä-
chen auch für Cafés, Restaurants und kleinere Geschäfte
vorzusehen, die als identitätsstiftender Quartiersmittel-
punkt und Begegnungsstätte dienen könnten. Auch
werden Kultur- und Sporteinrichtungen zur Förderung
des Zusammenhalts im Quartier gewünscht.
Kinderbachbogen stadtauswärts
„Die Planung großzügiger Grünflächen wäre wün-
schenswert. Zudem soll eine gesunde Dichte mit an-
gemessenen Abstandsflächen entstehen, welche den
Charakter des Wasserwegs nicht beeinträchtigt.“
„Um den Gemenweg und den Wasserweg zu entlasten
könnten autofreie Siedlungen entstehen (ähnlich zur
Weißenburg Siedlung). Parkplätze oder Tiefgaragen
für die neuen Anwohner könnten Richtung Techno -
logiepark oder Steinfurter Straße geschaffen werden.“
„Disc-Golf Körbe wären eine tolle Möglichkeit, sich
dort aktiv aufzuhalten. In Münster gibt es noch keine
derartigen Anlage.“
„Der Beschluss über den Bau des Landschaftsparks Kin-
derbach solle weiterverfolgt werden und prioritär ent-
wickelt werden. Die neu zu schaffenden Wohneinheiten
und Arbeitsplätze erhöhen die Notwendigkeit der
Schaffung dieser Erholungsfläche.“
Wasserweg als grüner Boulevard
9695
„Der Verkehr der Autos an der Austermannstraße sollte
sich nicht erhöhen bzw. verstärken, sondern wün -
schenswerterweise sogar verringern.“
„Die Hochspannungstrasse im Modellquartier 1 darf
keine Gefahr für die Menschen im Quartier darstellen,
sodass eine Prüfung zur Führung der Leitung im Unter-
grund wünschenswert wäre.“
„Es wäre schön in der Umgebung, in der unter anderem
viele Studierende oder Universitätsangehörige aber
auch Familien oder ältere Leute wohnen und arbeiten
Orte zu schaffen, an denen man sich treffen kann. Zum
Beispiel Cafés oder Bänke und Tische im Außenbereich.“
„Ein Supermarkt nahe der vielen Wohnheime wäre
eine sehr gute Erweiterung, da in diesem Umkreis an-
sonsten nur wenig Möglichkeiten zum Einkauf zur Ver-
fügung stehen.“
„Der Wasserweg ist schon jetzt ein grüner Boulevard
für Spaziergänger, Jogger und Radfahrer - dieses Merkmal
sollte herausgearbeitet und verstärkt werden.“
„Fläche und Möglichkeiten schaffen für eine Tiny-House-
Siedlung.“
„Wichtig fände ich dabei, dass zum Beispiel Grundschule/
Kindergarten/Altenheim/Kulturzentrum Berührungs -
punkte haben und nicht irgendwie verteilt werden,
sondern vielleicht sogar eine gemeinsame räumliche
Schnittmenge haben. Das könnte zum Beispiel eine
gemeinsame Mensa sein, wo Begegnung im Stadtteil
möglich wird, oder ein Park, der von allen genutzt
wird.“
Stimmen aus dem Netz - Beiträge der Bürgerschaft
Hochspannungstrasse im Modellquartier 1 Anknüpfungspunkte an die Nachbarschaft Modellquartier 1
98
Strukturplan: Lebensader
Kinderbachtal
blau-grüne Infrastruktur
Parallel zum Werkstattverfahren erarbeitete das Land-
schaftsarchitekturbüro LAND Germany GmbH einen
Rahmenplan für die grün-blaue Infrastruktur.
Die Quartiere westlich der Busso-Peus-Straße und süd-
lich der Steinfurter Straße grenzen unmittelbar an das
Kinderbachtal, ein wichtiger Landschaftsraum. Das vor-
rangige Ziel der künftigen Entwicklung ist die Schaffung
urbaner Räume mit hoher Aufenthaltsqualität, die
gleichzeitig das ökologische Gleichgewicht schützen
und bewahren. Daher ist geplant, die Landschaftsent-
wicklung eng mit der bestehenden Umgebung zu ver-
knüpfen, um sowohl den Schutz als auch die Nutzung
der vorhandenen Freiräume zu gewährleisten.
Der Strukturplan für diese Quartiere visualisiert entspre-
chende Vorschläge zur Umsetzung dieses Vorhabens.
Die Grundidee hinter diesem Plan ist, eine blau-grüne
Infrastruktur zu schaffen, die ein System von Wasser-
und Grünflächen bildet und die bebauten Bereiche
durchzieht. Diese Infrastruktur erstreckt sich vom Stadt-
rand, über den grünen Schlosspark bis ins Stadtzentrum
und verbindet so die umliegenden Quartiere miteinan-
der. Innerhalb der geplanten Gebiete sind Durchwegun-
gen vorgesehen, die eine kontinuierliche Verbindung
durch die Quartiere schaffen und zur Steigerung der
Freiraumqualität beitragen. Dabei werden bestehende
Rad- und Fußwege integriert, um die Erreichbarkeit zu
verbessern.
DIe Modellquartiere 1 und 2 nehmen eine Schlüssel-
position ein, wenn es um die Gestaltung der blau-grü-
nen Infrastruktur in Münster geht. Im Rahmen der Quar-
tiersentwicklungen entsteht eine Siedlungsrandgestal-
tung entlang des Kinderbachtals, die als Vermittlungs-
raum zwischen Urbanität und Natur dienen soll.
Der Plan kann wie die Ergebnisse des Werkstattverfah-
rens auf der Website eingesehen werden:
www.stadt-muenster.de/mmq .
Die anschließende Fortführung der Planungsgrundlage
97
Strukturplan Modellquartier 1 | 2 – Lebensader Kinderbachtal | LAND Germany
100
Die Zusammenführung der gemeinschaftlich erarbeite-
ten Grundbausteine für die Gestaltung der Quartiere
war durch die Werkstatt gelungen. Die spannenden He-
rausforderungen und weiteren Schritte für die Quali-
tätssicherungen werden in naher Zukunft konkretisiert,
um eine ansprechende urbane Stadterweiterung Müns-
ters vorzubereiten.
Dank analoger und digitaler Beteiligung der Bürgerin-
nen und Bürger ist ein großer Speicher an lokalem Wis-
sen und innovativen Ideen entstanden, der eine große
Bereicherung für die nächsten Schritte im Planungspro-
zess darstellt. Auch im Rahmen der zeitnah nachfolgen-
den Planungsphasen soll der intensive DIALOG mit der
Stadtgesellschaft fortgeführt werden, um gemeinsam an
überzeugenden Lösungen für zukunftsfähige Quartiere
zu arbeiten.
AUSBLICK
>> Weiterführend: Qualitätssicherungsverfahren mit erneuter Öffentlichkeits-
beteiligung vor dem Beginn der Rahmen- sowie Bauleitplanung
99
Auf dem Weg in die Zukunft Münsters
Lesen Sie weiter
Beiträge zur Stadtforschung, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung ISSN 0933-9078 HEFT NR.
Parkraumuntersuchung Altstadt / Hbf. Münster / Westf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/94
Werkstattbericht Stadtentwicklung Münster 2010, Materialien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/94
Dokumentation Kongress, neue Wege für das Rad . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/94
Radverkehr in Fußgängerzonen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4/94
Bauleitplanung und Wohnungsbau 1994 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5/94
Verkehrsbericht Münster 1993 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6/94
Verkehrsmittelwahl und ÖPNV-Akzeptanz der Studierenden in Münster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7/94
Bauleitplanung und Wohnungsbau 1995 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1/95
Programm fahrradfreundliche Stadt Münster
Gemeinsame Benutzung von Sonderfahrstreifen durch Bus- und Radverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/95
Haushaltsbefragung Münster 1994, Zeitbudget und Verkehrsteilnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3/95
Wohnungsbau und Eigenheimbau Wohnwünsche von Wohnungssuchenden und Bauwilligen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4/95
Parkraumuntersuchung im Universitätssektor der Westfälischen Wilhelm-Universität Münster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/96
Optimierung für den Radverkehr an Lichtsignalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/96
Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur im Universitätsbereich / Innenstadtbereich Münster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/96
mensch.mobil ´96 Forum für humane Mobilität. Kongressdokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/97
Nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung - von Rio über Istanbul zur lokalen Agenda . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/97
Zeitstrukturen und Stadt. Das Zeitprofil von Münster - Chance für eine nachhaltige Entwicklung!? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/98
Untersuchung zu Bündelungspotentialen im Wirtschaftsverkehr des Dienstleistungssektors
zum Aufbau einer Branchenlogistik in Münster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/98
Erster Nahverkehrsplan Münster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/98
Entwicklungskorridor Hauptbahnhof Albersloher Weg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/99
Funktionale Stärkung von Stadtteilzentren in Münster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/99
Neues Wohnen im Bestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2000
Regionaler Wohnungsmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/2000
Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung von mobilé - Wahrnehmung und Bewertung der
Mobilitätszentrale Münster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3/2000
Großflächiger Einzelhandel in Münster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4/2000
Wohnbaulandentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2001
Verkehrsbild Münster 2001 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2003
Lokale Agenda – Nachhaltigkeitsbericht 2001 /2002 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/2003
Einzelhandelskonzept Münster – Leitlinien der räumlichen Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2004
Betriebliches Mobilitätsmanagement der Stadtverwaltung Münster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2005
Wohnbaulandentwicklung 2005 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/2005
2. Nahverkehrsplan Stadt Münster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2006
Das alltägliche Verkehrsverhalten der Münsteraner
Ergebnisse einer Haushaltsbefragung im November 2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2008
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2009
Attraktiv, generationengerecht, partnerschaftlich
Münsters Handlungskonzept zum Demografischen Wandel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/2009
Verkehrsentwicklungsplan Münster 2025 Teil 1: Analyse und Bestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/2009
Monitoringbericht zur Einzelhandelsentwicklung in Münster 2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2011
Verkehrsverhalten und Verkehrsmittelwahl der Münsteraner
Ergebnisse einer Haushaltsbefragung im Herbst 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2014
3. Nahverkehrsplan Stadt Münster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2016
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster (2. Fortschreibung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8/2018
Planungswerkstatt 2030
Dokumentation des Prozesses zur Erarbeitung des Wohnsiedlungsflächenkonzepts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1/2019
Zukunftswerkstatt Albachten – Zusammenfassung und Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2020
Integriertes Entwicklungskonzept Coerde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/2020
Stadtteilentwicklungskonzept Nienberge / Häger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/2020
Stadtteilentwicklungskonzept Handorf, Gelmer, Sudmühle, Mariendorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2022
Stadtteilentwicklungskonzept Hiltrup-Ost . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/2022
Neue Stadtquartiere am Dortmund-Ems-Kanal. Theodor-Scheiwe-Straße | Nieberdingstraße |
Am Hawerkamp. Werkstattdokumentation (Kurzfassung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2023
Modellquartiere am Kinderbachbogen, Steinfurter Straße | Busso-Peus-Straße.
Werkstattdokumentation (Kurzfassung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/2023
Beiträge zur Stadtforschung, Stadtentwicklung, Stadtplanung HEFT NR.
Leitfaden Inklusive Beteiligung. Projektbericht. Verbindliche Kriterien und weitere Empfehlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/2023
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Münster-Innenstadt (2023) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4/2023
Neue Stadtquartiere am Dortmund-Ems-Kanal. Theodor-Scheiwe-Straße | Nieberdingstraße | Am Hawerkamp.
Werkstattdokumentation (Langfassung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5/2023
Modellquartiere am Kinderbachbogen. Steinfurter Straße | Busso-Peus-Straße. Werkstattdokumentation (Langfassung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6/2023
Stadt Münster
Stadtplanungsamt
Albersloher Weg 33
48155 Münster
© 2023 Stadt Münster / FALTIN+SATTLER
Anlage6_Antrag_A-R-0008-2023
965 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0008/2023 1 14.03.2023 Menschen-zentrierte Stadtentwicklung Antrag Der Rat möge beschließen: 1. Der Rat erkennt das Ergebnis der Konzeptstudie “Münster Klimaneutralität 2030” im Verkehrsbereich an. Die daraus folgende Minderung des motorisierten Individual- verkehrs (MIV) wird als Ziel der Stadtplanung klar definiert. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei künftigen Baulandentwicklungen, ein Verkehrs- konzept vorzulegen. Dieses soll sowohl Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung als auch zur primären Erschließung über den Umweltverbund aufzeigen. 3. Für bereits in Planung befindliche Baulandentwicklung erarbeitet die Verwaltung Vorschläge, wie die Erschließung über den Umweltverbund maximiert werden kann, und legt diese dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität vor. Begründung: Erfolgt mündlich. gez. Annika Bürger Matthias Glomb Martin Grewer und Fraktion und Fraktion und Gruppe
Anlage3_Perspektivplan
1196 Zeichen
Steinfurter Straße TC Union Münster Leonardo-Campus Wasserweg Wasserweg Austermannstraße Johann-Krane-Weg Horstmarer Landweg Perspektivplan Münster Modell Quartier 1 für Leben, Wohnen, Arbeiten und Technologie Grafik ohne Maßstab Stand 19.12.2023 LegendeLegende MMQ 1MMQ 1 ca. 48,5 ha denkbare Erschließung MIV Mittelerschließung Vorrang Rad/ÖPNV/Fußgänger Veloroute (geplant) Verbindungsweg MMQ1 + 2 (neu) zentraler gestärkter oder neuer Fuß- und Radweg Fußwege / Radwege (Anschlussoption) Plangebietsgrenze Bestandsgebäude Kinderbach/Wasser Höhenlinie Hochspannungstrasse (mit Abständen) Pättken (wertvoller Pfad - alleeartig) Gebaute Silhouette (zurücksetzen) Öffnung zur angrenzenden Landschaft Bau-Arrondierungsoptionen (für Eigentümer) Regenwasser Rückführung Umspannwerk konzeptionsabhängig zu präzisieren / verorten:konzeptionsabhängig zu präzisieren / verorten: Wohnen (gemäß Programmierung) Arbeiten (gemäß Programmierung) soziale Infrastruktur (gemäß Programmierung) Geothermie (tiefe) Kraftwerk (in Vorbereitung) Spiel+Sport Geeignete Standorte für Mobilstationen Quartierszentrum (Suchraum) Hof Steinfurter Str. 159
Anlage2_Mobilitaetskonzept_SteinfurterStr
71699 Zeichen
11.12.2023
Verkehrliche Anforderungen an das
Münster Modellquartier 1 –
Steinfurter Straß e
Ihre Ansprechpersonen:
Verkehrsentwicklungsplanung:
Herr Lange
Durchwahl: 65 08
LangePeter@stadt-muenster.de
Frau Bartz
Durchwahl: 72 34
BartzLeah@stadt-muenster.de
Verkehrsplanung:
Herr Schilder
Durchwahl: 65 97
Schilder@stadt-muenster.de
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Inhalt
1 Einleitung ................................ ................................ ................................ ....................... 3
2 Verkehrsaufkommen durch neue Strukturen ................................ ................................ .. 4
3 Erschließung durch den Kfz-Verkehr ................................ ................................ .............. 5
3.1 Bestandssituation ................................ ................................ ................................ .... 5
3.2 Prognosebezugsfall ................................ ................................ ................................ . 8
3.3 Prognoseplanfall MMQ 1 + 2 ................................ ................................ ..................11
3.4 Prognoseplanfall MMQ1 – Variantenbetrachtung Horstmarer Landweg .................16
3.5 Einschätzung des Straßenausbaus ................................ ................................ ........16
3.6 Einschätzung der Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte ................................ .........17
3.7 Straßenraumgestaltung im Quartier ................................ ................................ .......20
3.8 Ruhender Verkehr im Quartier ................................ ................................ ...............22
4 Erschließung durch den öffentlichen Nahverkehr ................................ ..........................25
5 Nahmobilität ................................ ................................ ................................ ..................28
5.1 Interkommunale Radwegeverbindungen ................................ ................................ 28
5.2 Anknüpfungspunkte für den Fuß- und Radverkehr ................................ .................29
6 Mobilstationen ................................ ................................ ................................ ...............32
7 Anforderungen an ein autoarmes Quartier ................................ ................................ ....33
7.1 Durchmischung / heterogene Stadtstrukturen / Kurze Wege ................................ ..34
7.2 Kfz-Stellplatzangebot für Wohnungen ................................ ................................ ....34
7.3 Stellplätze und Parkraumbewirtschaftung für den Kfz-Verkehr ............................... 34
7.4 Autofreie Teilquartiere ................................ ................................ ............................34
7.5 Lademöglichkeiten E-Mobilität ................................ ................................ ................34
7.6 Hochwertige und attraktive Fahrradstellplätze ................................ ........................35
7.7 Infrastruktur für Fahrradpendler ................................ ................................ ..............35
7.8 Gute ÖV-Anbindung ................................ ................................ ............................... 35
7.9 Gute Radverkehrsanbindung ................................ ................................ ..................35
7.10 Mobilstationen / Sharing-Stationen ................................ ................................ .........35
7.11 Elternhaltestellen und gelbe Füße für KiTas und Schulen ................................ ......36
7.12 Verkehrsreduzierende Maßnahmen, Beispiel mobiles Arbeiten .............................. 36
7.13 Kommunikationskonzept für bestehende Mobilitätsangebote im Quartier ...............36
8 Hinweise und Regelwerke ................................ ................................ .............................37
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1 Einleitung
Mit den Modellquartieren plant die Stadt Münster in fünf Quartieren im Stadtgebiet eine städ-
tebauliche Entwicklung. Die Modellquartiere sollen dabei modellhaft sein für andere Gebiets-
entwicklungen und als Positivbeispiel unter anderem beim Thema Mobilität zukunftsweisende
Lösungsvorschläge aufzeigen.
Die Lage der Modellquartiere 1 und 2 bietet gute Voraussetzungen für die Entwickl ung eines
Quartiers, in dem für viele alltägliche Wege kein motorisierter Individualverkehr (MIV) erforder-
lich wird. Die folgende Abbildung 1 zeigt die Lage der Quartiere.
Abbildung 1 Lage der Modellquartiere 1 und 2
Zu nennen ist hier zum einen die Entfernung zur Innenstadt, die mit 4km in guter Radver-
kehrsentfernung liegt. Die in Kapitel 5 dargestellte Planung des Veloroutenverlaufs unterstützt
diesen Lagevorteil zusätzlich. Zum anderen trägt das Umfeld der beiden Quartiere durch wis-
senschaftliche und universitäre Einrichtungen, den Technologiepark und das weiter südlich
gelegene Universitätsklinikum zu einer hohen Arbeitsplatzdichte und, bei guter Verknüpfung,
somit zu kurzen Arbeitswegen bei. Eine gute Durchmischung innerhalb des Quartiers und eine
auf den Umweltverbund (Fuß, Rad, ÖPNV) orientierte Planung soll en zusätzlich zu kurzen
Wegen beitragen.
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2 Verkehrsaufkommen durch neue Strukturen
Im Modellquartier 1 – Steinfurter Straße entstehen vielfältige neue Strukturen, dazu gehören
neue Wohnstandorte, soziale Infrastruktur wie Kindertagesstätten, eine Schule, Arbeitsplätze
in verschiedenen Branchen sowie Versorgungseinrichtungen.
Aus verkehrsplanerischer Sicht sind insbesondere die aus den neuen Strukturen entstehen-
den Verkehre zu betrachten. Neue Bewohnerinnen und Bewohner sind mobil und Einrichtun-
gen und Arbeitsplätze müssen erreicht werden.
Die gute Nutzungsdurchmischung innerhalb eines neu entwickelten Gebietes ist dabei essen-
tiell. Wege werden dann vor allem innerhalb des Quartiers bzw. im direkten Umfeld durchge-
führt, so dass sie kurzgehalten werden und überwiegend zu Fuß oder mit dem Rad erledigt
werden können. Kurze Wege leisten einen Beitrag Kraftfahrzeugfahrten zu reduzieren, die an-
dernfalls das Umfeld durch Lärm, Emissionen und Flächeninanspruchnahme belasten. Neben
der Durchmischung durch vielfältige Angebote innerhalb des Quartiers ist auch die Verknüp-
fung mit bestehenden Strukturen im Umfeld relevant für das zu erwartende Verkehrsaufkom-
men und die Verkehrsmittelwahl der zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner sowie Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Verknüpfung muss insbesondere den Fuß- und Radver-
kehr sowie den ÖPNV im Fokus haben.
Darüber hinaus kann zusätzlicher Wohnraum im Stadtgebiet dazu beitragen, dass langfristig
Pendlerfahrten reduziert werden, da Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Münster ar-
beiten, zum Wohnen nicht ins Umland ausweichen müssen.
Für die Berechnung der zu erwartenden Verkehre wurden folgende Strukturen angenommen:
Strukturen Modellquartier 1 Steinfurter Straße (MMQ1)
Wohnen: 1.650-2.300
Wohnungen, ca. 600 Stu-
dierendenapartments und
ca. 300 Apartments für
Auszubildende:
ca. 5.000-6.200 Einwoh-
ner
(zur Berechnung gewählt:
6.000 Einwohner)
Ca. 30 Kita-Gruppen
und eine Grund-
schule
Ca. 4.700 Arbeits-
plätze, Büro und
Technologie
Versorgungseinrich-
tung, sonst. Dienstleis-
tungen
Tabelle 1 Strukturen in Modellquartier 1 (MMQ1)
Darüber hinaus ist eine weiterführende Schule im Gespräch, sie wurde in den verkehrserzeu-
genden Strukturen noch nicht berücksichtigt. Sie soll in der Gebietsentwicklung aber einge-
plant werden.
Unter der oben beschriebenen Annahme, dass viele Wege innerhalb des Quartiers und in die
benachbarten Quartiere häufig zu Fuß, mit dem Rad und ÖPNV zurückgelegt werden, ergeben
sich geringere Verkehrsmengen, die per Kfz aus dem Gebiet ausfahren.
Um die räumlichen und funktionalen Verflechtungen zu berücksichtigen, erfolgte n die Ver-
kehrsmengenberechnungen für den Kfz -Verkehr auf Grundlage eines Verkehrsmodells. Die
weiteren Verkehre wurden anhand von Kennwerten abgeleitet. Die Kennwerte basieren dabei
auf den mittleren Verkehrsmittelanteilen der Bewohnenden im Stadtgebiet Münster. Der aus
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diesen Berechnungen resultierende Modal-Split liegt mit Werten von 70 -72% im Umweltver-
bund (Fuß, Rad, ÖPNV) auf einem höheren Niveau als das übrige Stadtgebiet im Mittel. Den-
noch sind die im weiteren Bericht aufgeführten Empfehlungen und Anforderungen noch nicht
vollständig berücksichtigt. Das konkret vom Planungsgebiet zu erwartende Verkehrsauf-
kommen wird in Abhängigkeit des finalen städtebaulichen Konzepts und des Umfangs
der verkehrsreduzierenden Maßnahmen berechnet.
Für die Gebiete wurden unter den vorgenannten vorläufigen Annahmen folgende Neuverkehre
ermittelt:
MMQ1 MMQ2
Fuß 4.300 Wege/24h 1.850 Wege/24h
Rad 16.300 Fahrten/24h 7.000 Fahrten/24h
ÖV 3.800 Personenfahrten/24h 1.650 Personenfahrten/24h
MIV 9.500 Kfz/24h 4.600 Kfz/24h
sonstige 300 Fahrten/24h 150 Fahrten/24h
Gesamt 34.200 Wege/24h 15.250 Wege/24h
Tabelle 2 Neuverkehre in Modellquartier 1+2 (MMQ1+2)
MMQ1 MMQ2
Fuß 12,6 % 12,1 %
Rad 47,7 % 45,9 %
ÖV 11,1 % 10,8 %
MIV 27,7 % 30,2 %
sonstige 0,9 % 1,0 %
Gesamt 34.200 Wege/24h 15.250 Wege/24h
Tabelle 3 Relative Anteile der Neuverkehre in Modellquartier 1+2 (MMQ1+2)
Insbesondere die Vielzahl der Fuß- und Radwege macht die Bedeutung einer zielgerichteten
Planung deutlich. Die Auswirkungen des Kfz-Verkehrs von 9.500 Kfz/24h aus MMQ1 bzw.
4.600 Kfz/24h aus MMQ2 auf das umliegende Straßennetz wird im folgenden Kapitel im De-
tail betrachtet.
3 Erschließung durch den Kfz-Verkehr
3.1 Bestandssituation
Trotz der Zielrichtung eines autoarmen Quartiers ergeben sich aus den geplanten Strukturen
eine Vielzahl an Wegen, bei denen auch zukünftig davon ausgegangen werden muss, dass
sie zum Teil mit dem Kfz erfolgen. Sie ergeben sich aus den Wohnstrukturen ebenso wie aus
den gewerblichen Entwicklungen. Es ist demnach sicherzustellen, dass das umliegende Stra-
ßennetz die Verkehre in das bzw. aus dem Gebiet aufnehmen kann.
Es erfolgt zunächst eine Betrachtung der Bestandssituation. Dabei handelt es sich um Ver-
kehrsmengen bzw. um ein Verkehrsverhalten, das 2019/2020 ohne Einfluss von Covid-19 er-
fasst wurde.
Im Bestand treten im Untersuchungsgebiet an der Steinfurter Straße sowie am Orléans -Ring
als Teil des klassifizierten Straßennetzes (B54) die höchsten Verkehrsmengen auf, sie liegen
zwischen 24.800 und 36.400 Kfz/24h (DTV W). Im Straßenzug Austermannstraße / Busso -
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Peus-Straße liegt das Verkehrsaufkommen bei ca. 7.000 bis 8.000 Kfz/24h und nimmt in Rich-
tung Steinfurter Straße zu. Die von Westen kommenden Verbindungen Horstmarer Landweg,
Gievenbecker Weg un d Von-Esmarch-Straße liegen bei ca. 6.000 -9.000 Kfz/24h. Die Ver-
kehrsmengen sind in der folgenden Tabelle 4 und Abbildung 2 dargestellt.
Straßenname Verkehrsaufkommen
Analyse [Kfz/24h]
Von-Esmarch-Str. 9.400
Horstmarer Landweg 6.400
Gievenbecker Weg 8.200
Busso-Peus-Str. 6.600
Austermannstraße 7.000-8.000
Steinfurter Str. 36.400-41.200
Orléans-Ring 24.800
Tabelle 4 Verkehrsaufkommen ausgewählter Straßen im Planungsgebiet
Die genannten Straßen sind Teil des klassifizierten Straßennetzes und haben innerstädtische
bzw. regionale oder überregionale verbindende Funktionen.
Die Steinfurter Straße ist als B54 die Hauptverbindung zwischen Münster und dem nordwest-
lichen Umland. Sie bindet Münster an der Anschlussstelle Kreuz Münster Nord an das Fern-
straßennetz (Autobahn A1) an. Das Verkehrsaufkommen ist mit 36.000 - 41.000 Kfz/24h ent-
sprechend hoch.
Der Straßenzug Austermannstraße / Busso-Peus-Straße / Roxeler Straße (K7) hat in seinem
Verlauf mehrere Funktionen. Im nördlichen Abschnitt erschließt er den Technologiepark und
das Universitätsgelände. Im weiteren Verlauf bindet er die Stadtteile Gievenbeck und Roxel
an die Stadtmitte an. Dementsprechend steigt das Verkehrsaufkommen im südwestlichen Teil
auf rund 12.600 Kfz/24h bzw. im weiteren Verlauf auf über 16.000 Kfz/24h an.
Die Von-Esmarch-Straße und der Gievenbecker Weg erschließen Gievenbeck. Der Gieven-
becker Weg dient darüber hinaus über den Rüschhausweg der An bindung des Umlands und
der Verbindung mit Nienberge.
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Abbildung 2 Verkehrsaufkommen im Bestand 2020 [Kfz/24h] [Kartengrundlage: Stadt Münster]
0 - 5000
5000 - 10000
10000 - 15000
15000 - 25000
25000 - 50000
50000
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3.2 Prognosebezugsfall
Der Bezugsfall basiert auf dem Analysefall und umfasst darüber hinaus die Bevölkerungsent-
wicklung bis zum Jahr 2035 auf ca. 334.000 Einwohner (342.000 Einwohner abzüglich MMQ
1 + 2) entsprechend der zum Zeitpunkt der Modellaufstellung aktuellen kleinräumigen Bevöl-
kerungsprognose der Stadt Münster. Darin enthalten sind auch die Zuwächse aus dem Wohn-
baulandprogramm jedoch ohne die Gebiete MMQ 1 + 2. Übrige Strukturen wie Arbeitsplätze,
Einkaufs- und Freizeiteinrichtungen u. ä. wurden analog angepasst.
Darüber hinaus wurde das Straßennetz in den Bereichen geändert, in denen im direkten Um-
feld Veränderungen absehbar bzw. bereits konkret geplant sind.
Die Maßnahmen des Wohnbaulandprogramms, der en Realisierung als „mittel“ oder „sicher“
eingestuft wurden, sind maßgebend für die Verteilung der Bevölkerungszuwächse.
Die folgende Tabelle 5 enthält die Maßnahmen, die im direkten Umfeld geplant sind. Dazu
gehört vor allem das Umfeld der Universität, Fachhochschule (Naturwissenschaftliches Zent-
rum+ (NWZ+)) und Universitätsklinikum. Eingerechnet wurden Maßnahmen, die als sicher ein-
gestuft wurden.
Nr. Gebietsbezeichnung Wohneinheiten Arbeitsplätze
Gescherweg 72-84 200 0
7 Mathematik-Campus 0 700
8a Naturwissenschaftliches Zentrum 100 50
8b Wissenschaftspark 200 150
9 Hüffer Campus 0 50
10 Forschungscampus Ost 0 900
11 Projektstandort Musik-Campus 0 100
19 Schmeddingstraße / östl. Josef-Pieper-Str. 70 0
20 Ehem. Wartburgschule 30 0
21 Ehem. Eissporthalle 490 0
34 Muckermannweg 445 0
35 Albert-Schweitzer-Str. / Fliednerstr. 900 0
36 Studierendencampus Tita-Cory-Campus 200 0
Gesamt 2.680 2.050
Tabelle 5 Flächenentwicklungen im Bereich „Urbane Wissensquartiere“
Analog zum Kapitel „Analysesituation“ fasst die folgende Tabelle 6 die Verkehrsmengen und
die Entwicklung des Verkehrsaufkommens im Bezugsfall zusammen.
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Straßenname Verkehrsaufkommen
Analyse [Kfz/24h]
Verkehrsaufkommen
Bezugsfall [Kfz/24h]
Von-Esmarch-Str. 9.400 10.800
Horstmarer Landweg 6.400 8.800
Gievenbecker Weg 8.200 8.600
Busso-Peus-Str. 6.600 9.400
Austermannstraße 7.000-8.000 10.000
Steinfurter Str. 36.400-41.200 38.400-42.200
Orléans-Ring 24.800 25.200
Tabelle 6 Verkehrsaufkommen ausgewählter Straßen im Planungsgebiet, Analyse und Bezugsfall
Im Bereich des NWZ+ ist eine städtebauliche Aufwertung geplant. Damit einher geht die Pla-
nung, vorhandene überdimensionierte Verkehrsflächen anders zu nutzen. Die größte Verän-
derung wird sich dabei in der Corrensstraße einstellen. Der aktuell vierst reifige Ausbau soll
zukünftig verkehrlich beruhigt werden. Das Verkehrsaufkommen wird sich entsprechend redu-
zieren bzw. auf Alternativrouten verlagern. Eine der Alternativrouten wird dabei auch der Stre-
ckenzug Busso-Peus-Str. / Austermannstraße sein.
In der folgenden Abbildung sind die absoluten Verkehrsmengen im Bezugsfall 2035 darge-
stellt.
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Abbildung 3 Verkehrsaufkommen im Bezugsfall 2035 [Kfz/24h] [Kartengrundlage: Stadt Münster]
0 - 5000
5000 - 10000
10000 - 15000
15000 - 25000
25000 - 50000
50000
Seite 11 von 37
3.3 Prognoseplanfall MMQ 1 + 2
Die Berechnung des Prognoseplanfalls erfolgt auf Grundlage des Prognosebezugsfalls. Zu-
sätzlich werden die vorgenannten Strukturen (vgl. Kapitel 2) (Wohneinheiten, Arbeitsplätze,
soziale Einrichtungen und Versorgungseinrichtungen) von MMQ 1 + 2 hinterlegt. Das hat zur
Folge, dass sich das Verkehrsaufkommen im Planungsgebiet weiter erhöht. Die folgende Ta-
belle 7 fasst die Entwicklung an ausgewählten Straßen zusammen.
Straßenname Verkehrsauf-
kommen
Bezugsfall
[Kfz/24h]
Verkehrsauf-
kommen Plan-
fall MMQ1+2
[Kfz/24h]
Zuwachs (gerun-
det)
[Kfz/24h (%)]
Von-Esmarch-Str. 10.800 10.800 0 (0%)
Horstmarer Landweg 8.800 10.000 1.200 (13,6%)
Gievenbecker Weg 8.600 10.200 1.600 (18,6%)
Busso-Peus-Str. 9.400 11.600 2.200 (23,4%)
Austermannstraße 10.000 11.800-13.000 1.800 (18,0%)
Steinfurter Str. 38.400-42.200 40.600-44.000 2.000 (5,0%)
Orléans-Ring 25.200 25.800 600 (2,4%)
Tabelle 7 Verkehrsaufkommensentwicklung im Prognoseplanfall auf den Straßen im Planungsgebiet
Die Anbindung der Fläche an das Straßennetz erfolgt an ausgewählten Anknüpfungspunkten.
Die Anknüpfungspunkte und die sich ergebenden Anforderungen sind nachfolgend in Tabelle
8 und Abbildung 4 dargestellt:
Gebiet Kfz-Anknüpfungspunkte
MMQ1
Kreisverkehrsplatz Austermannstraße / Johann-Krane-Weg / Plangebiet:
Dieser Anschluss ist einer von zwei Haupterschließungspunkten für das neue
Gebiet. Über ihn soll auch die Versorgungseinrichtung erschlossen werden.
Wenn hier gleichzeitig die Erschließung für den Rad- und Fußverkehr erfolgt,
ergeben sich hohe Sicherheitsanforderungen an diesen Knoten. Die Auster-
mannstraße wird zukünftig durch weitere Strukturen darüber hinaus stärker
belastet. Die Gebietserschließung soll daher möglichst gleichmäßig über
beide Anbindungsknoten erfolgen. Ebenfalls soll die vom Kfz-Verkehr unab-
hängige Anbindung des Fuß- und Radverkehrs für möglichst viele Relationen
attraktiver sein als die zum Kfz-Verkehr parallele Führung.
Eine weitere untergeordnete Erschließung vom Rudolf-Harbig-Weg wird nicht
empfohlen, um weitere Flächenversiegelung zu vermeiden und dem Leitbild
der autoarmen Quartiersentwicklung gerecht zu werden.
Signalisierter Knotenpunkt Steinfurter Straße / Wilkinghege / Plangebiet:
Die Erschließungsmöglichkeit über die Steinfurter Straße kann noch nicht ab-
schließend bestätigt werden, da die Abstimmung mit dem Straßenbaulastträ-
ger Straßen.NRW erfolgen muss. Es bedarf jedoch zwingend eines zweiten
Erschließungspunktes. Der Anschluss an die Steinfurter Straße bietet den
Vorteil, Verkehre direkt an das klassifizierte Straßennetz führen zu können
und je nach Struktur des Plangebiets die südliche Anbindung zu entlasten.
Eine Durchfahrt zwischen den beiden Anschlussknoten muss für den ÖPNV
Seite 12 von 37
sichergestellt werden. Gleichzeitig soll die Durchfahrung von Kfz-Schleich-
verkehren durch eine entsprechende Gestaltung vermieden werden . Es soll
keine weitere untergeordnete Erschließung von der Steinfur ter Straße statt-
finden, um Flächenversiegelung zu vermeiden und dem Leitbild der autoar-
men Quartiersentwicklung gerecht zu werden.
Die Arrondierungen am Wasserweg sollen über den Wasserweg erschlossen
werden. Die beiden Anknüpfungspunkte über den Gemenweg im Süden und
den Horstmarer Landweg im Norden bleiben bestehen. Über diese Anknüp-
fungspunkte soll nicht das Modellquartier 1 per Kfz erschlossen werden, da
dies die Leistungsfähigkeit des Wasserwegs nicht zulässt und zudem der
Charakter des Wasserwegs als Freizeitstrecke für Radfahrende, Sportrei-
bende und Spaziergängerinnen und Spaziergänger beibehalten werden soll.
Tabelle 8 Kfz-Anknüpfungspunkte MMQ1
Abbildung 4 Kfz-Erschließung MMQ 1 (rot hervorgehoben)
Die folgenden Abbildung 5 und Abbildung 6 zeigen die räumliche Verteilung der Kfz-Neuver-
kehre durch die beiden Gebiete MMQ1 und MMQ2. Zu erkennen ist dabei die Verflechtung mit
dem direkten Umfeld aber auch die Orientierung in Richtung Stadtmitte. Darüber hinaus ent-
stehen durch die neuen Arbeitsplätze und gewerblichen Strukturen aber auch Verbindungen
mit dem Umland, insbesondere über die Steinfurter Straße (B54).
Entwicklung Wohnen
Entwicklung Arbeit
Entwicklung soziale Infrastruktur
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Abbildung 5 Mehrverkehr durch MMQ1 im Vergleich zum Bezugsfall 2035 [Kfz/24h] [Kartengrundlage: Stadt Müns-
ter]
Seite 14 von 37
Abbildung 6 Mehrverkehr durch MMQ2 im Vergleich zum Bezugsfall 2035 [Kfz/24h] [Kartengrundlage: Stadt Müns-
ter]
In der folgenden Abbildung 7 sind die absoluten Verkehrsmengen im Prognoseplanfall 1 dar-
gestellt.
Seite 15 von 37
Abbildung 7 Verkehrsaufkommen im Prognoseplanfall 1 [Kfz/24h] [Kartengrundlage: Stadt Münster]
0 - 5000
5000 - 10000
10000 - 15000
15000 - 20000
20000 - 50000
50000
Seite 16 von 37
3.4 Prognoseplanfall MMQ1 – Variantenbetrachtung Horstmarer Landweg
Der zuvor beschriebene Prognoseplanfall betrachtet die Entwicklung der Quartiere MMQ 1
und MMQ 2. Ausbau oder Veränderung der Straßeninfrastruktur wurden mit dem Bezugsfall
berücksichtigt. Dies betrifft im direkten Umfeld insbesondere die verkehrliche Beruhigung der
Corrensstraße.
Die Betrachtung der Ergebnisse der Planfallberechnung zeigen eine gegenüber dem Analyse-
fall deutliche Zunahme des Kfz-Verkehrsaufkommens auf dem Horstmarer Landweg. Diese ist
einerseits bereits im Prognosebezugsfall zu beobachten und ist mit dem Wachstum der Be-
völkerung und der weiteren Strukturen zu begründen. Andererseits ist mit MMQ1 und MMQ2
eine weitere Zunahme auf ca. 10.000 Kfz/24h berechnet worden. Der aktuelle Querschnitt der
Straße wird mit diesem Verkehrsaufkommen sehr stark ausgelastet sein.
Bei den Verkehren handelt es sich, analog zur Bestandssituation, zu einem großen Teil um
Ausweichverkehre zur Steinfurter Straße.
Mit dem beschlossenen Fahrradnetz 2.0 und dem Verlauf einer Veloroute über den Horstmarer
Landweg ergeben sich somit verschiedene Nutzungsansprüche, die mit dem aktuellen Aus-
bauzustand nicht übereinstimmen. Es bedarf folglich weiterer Untersuchungen dieses Stre-
ckenabschnitts.
3.5 Einschätzung des Straßenausbaus
Mit der Veränderung des Verkehrsaufkommens und teilweisen Verlagerung von Verkehrsströ-
men ergibt sich der Bedarf, den bestehenden Straßenausbau zu prüfen und Empfehlungen
zum ggfs. erforderlichen Straßenentwurf zu geben.
Der Straßenraumentwurf sollte den Empfehlungen der Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen
(RASt 06) [FGSV, 2006] folgen und dabei zunächst die Belange der Seitenraumnutzung sowie
Zufußgehenden und Radfahrenden berücksichtigen, weiterhin den Nutzungsanspruc h des
ÖPNV und dann die Belange des Kraftfahrzeugverkehrs für die Wahl des Querschnitts einzu-
binden.
Im umliegenden Hauptstraßennetz sind insbesondere die Straßenzüge
Steinfurter Straße
Austermannstraße
Horstmarer Landweg
Busso-Peus-Straße
Gievenbecker Weg
Von-Esmarch-Straße
Roxeler Straße
zu betrachten. Dabei handelt es sich nach der Kategorisierung gemäß RASt 06 um Verbin-
dungsstraßen. Im Fall der Steinfurter Straße, Austermannstraße, Busso-Peus-Straße und Ro-
xeler Straße sind sie darüber hinaus anbaufrei.
Der bestehende vierstreifige Ausbau der Steinfurter Straße ist mit den zukünftigen Verkehrs-
mengen für den Umweltverbund nicht ausreichend dimensioniert. Es besteht ein Ausbaube-
Seite 17 von 37
darf für einen separaten ÖV-Sonderfahrstreifen sowie für die Nebenanlage des Fuß- und Rad-
verkehrs in stadteinwärts führende Richtung angrenzend an das Modellquartier 1. Um die
schützenswerten Bestandsgehölze an der Steinfurter Straße im Zuge der benannten Ausbau-
bedarfe zu erhalten, ist ein technischer Planungskorridor von 20 m B reite angrenzend an die
Grundstücksgrenze Steinfurter Straße (Flurstücke 68 und 153) innerhalb des Baugebietes frei-
zuhalten.
Der bestehende zweistreifige Ausbau von Austermannstraße, Busso-Peus-Str., Gievenbecker
Weg und Von-Esmarch-Straße ist auch mit den zukünftigen Verkehrsmengen ausreichend di-
mensioniert.
Die Situation des Horstmarer Landwegs ist im vorhergehenden Kapitel 3.4 beschrieben wor-
den. Demnach ist eine bauliche oder verkehrsrechtliche Anpassung im Verlauf des Str aßen-
zuges abzuwägen.
Zu beobachten ist außerdem die Entwicklung im Verlauf der Roxeler Straße in Richtung Roxel.
Durch die vielfältigen Entwicklungen bis hin zum Oxford-Quartier steigt das Verkehrsaufkom-
men bei gleichbleibendem Verkehrsverhalten auf ca. 20.000 Kfz/24h.
3.6 Einschätzung der Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte
Für die Einschätzung der Leistungsfähigkeit eines Knotenpunkts sind Leistungsfähigkeitsbe-
rechnungen erforderlich, die die Spitzenstundenbelastungen der morgendlichen und abendli-
chen Spitzenstunden betrachten. Sie berücksichtigen bei signalisierten Knotenpunkten das
jeweilige Signalprogramm. Diese sind sinnvollerweise erst dann zu berechnen, wenn konkre-
tere Planungen des Gebiets vorliegen.
Auf Grundlage der hier vorliegenden Tagesverkehrsmengen erfolgt zunächst nur eine vorläu-
fige Einschätzung der Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte anhand der Eckwerte sowie der
Veränderung des Verkehrsaufkommens. Herangezogen werden hierbei die Empfehlungen
des Merkblatts für die Anlage von Kreisverkehren [FGSV, 2006] sowie die Eignung von Kno-
tenpunktarten entsprechend der RASt 06.
Insbesondere bezüglich der Gestaltung der neuen Anschlussknoten wird auf die Priorisierung
der Verkehrsarten des Umweltverbunds hingewiesen. Dieses Vorgehen basiert auf der ak tu-
ellen Empfehlung zur Anwendung und Weiterentwicklung von FGSV -Veröffentlichungen im
Bereich Verkehr zur Erreichung von Klimaschutzzielen (E Klima 2022, FGSV 2022).
Die Knotenpunkte sind in Tabelle 9 aufgeführt und werden in Abbildung 8 graphisch veran-
schaulicht.
Seite 18 von 37
Abbildung 8 Übersicht der betrachteten Knotenpunkte
Knotenpunkt Erläuterung
Steinfurter Str. /
Wilkinghege /
Anschluss MMQ1
Der signalisierte Knotenpunkt ist in der Prognose mit 55.200 Kfz/24h
sehr hoch belastet. Bereits im Bestand ist die Abbiegebeziehung in
Richtung Kinderhaus zeitweise überlastet. Der Umbau zu einem vier-
armigen Knotenpunkt erfordert eine Umverteilung der Freigabezeiten,
außerdem ist mit einer Mobilstation in Knotenpunktnähe mit höheren
Anforderungen durch einen zunehmenden Fuß- und Radverkehr zu
rechnen. Es ist mit einem Ausbau des Knotenpunktes und zeitweisen
Überlastungen zu rechnen.
Austermannstr. /
Steinfurter Str.
Der Knotenpunkt stellt eine wichtige Anknüpfung der betrachteten Ge-
biete an die Steinfurter Straße dar. Er ist in der Prognose mit ca.
45.000 Kfz/24h belastet. Das Verkehrsaufkommen aus der Auster-
mannstraße nimmt um ca. 2.000 Kfz/24h zu.
Der Knoten ist im Bestand bereits großzügig dimensioniert und verfügt
in der Austermannstraße über zwei Linksabbiegefahrstreifen. Es ist
Austermannstr. / Steinfurter Str.
Austermannstr. / Johann -Krane-
Weg / Anschluss MMQ1
Horstmarer Landweg / Auster-
mannstr.
Austermannstr. / Gievenbecker
Weg / Busso -Peus-Str. / Men-
delstr.
Von-Esmarch-Str. / Busso -Peus-
Str. / Roxeler Str.
Albert-Schweitzer-Str. / Roxeler
Str.
Steinfurter Str. / Wilkinghege / An-
schluss MMQ1
Seite 19 von 37
Knotenpunkt Erläuterung
weiterhin von einem leistungsfähigen Verkehrsablauf auszugehen.
Für den Fall, dass der Durchgangsverkehr im Horstmarer Landweg
unterbunden wird , tritt auch an diesem Knoten an der Steinfurter
Straße mehr Verkehr auf. In diesem Fall ist von einer zeitweisen Über-
lastung auszugehen.
Austermannstr. /
Johann-Krane-
Weg / Anschluss
MMQ1
Bei einem kleinen Kreisverkehr wird für einen gleichmäßigen Ver-
kehrsfluss eine möglichst ähnliche Verkehrsbelastung aller Knoten-
punktarme empfohlen. Die beiden Arme der Austermannstraße wer-
den auch mit Anbindung des Gebiets MMQ 1 am stärksten belastet
sein. Die Summe der einfahrenden Ströme liegt mit ca. 17.000
Kfz/24h in einem Bereich, in dem der Kreisverkehr leistungsfähig be-
trieben werden kann.
Horstmarer Land-
weg /
Austermannstr.
Allgemein ist ein kleiner Kreisverkehr als Knotenpunktform für zwei
kreuzende Hauptverkehrsstraßen geeignet.
Die Summe der einfahrenden Ströme sollte jedoch einen Wert von
12.000-18.000 Kfz/24h1 nicht überschreiten. Diese Grenze wird mit
19.800 Kfz/24h in der Prognose erreicht. Es ist zu erwarten, dass der
Knotenpunkt zeitweise die Leistungsfähigkeitsgrenze erreicht oder
überschreitet. A n diesem Knotenpunkt quert die Veloroute entlang
des Horstmarer Landwegs die Austermannstr. bzw. Busso -Peus-Str.
Insbesondere die Leichtigkeit und Sicherheit des Radverkehrs ist hier
vor den Verkehrsmengen des Kfz-Verkehrs maßgebend.
Austermannstr. /
Gievenbecker Weg
/ Busso-Peus-Str. /
Mendelstr.
Allgemein ist ein kleiner Kreisverkehr als Knotenpunktform für zwei
kreuzende Hauptverkehrsstraßen geeignet.
Die Summe der einfahrenden Ströme sollte jedoch einen Wert von
12.000-18.000 Kfz/24h nicht überschre iten. Diese Grenze wird mit
21.000 Kfz/24h im Planfall überschritten. Es ist zu erwarten, dass der
Knotenpunkt zeitweise die Leistungsfähigkeitsgrenze überschreitet.
Von-Esmarch-Str. /
Busso-Peus-Str. /
Roxeler Str.
Allgemein ist ein kleiner Kreisverkehr a ls Knotenpunktform für zwei
kreuzende Hauptverkehrsstraßen geeignet.
Die Summe der einfahrenden Ströme sollte jedoch einen Wert von
12.000-18.000 Kfz/24h nicht überschr eiten. Diese Grenze wird mit
24.000 Kfz/24h im Planfall erheblich überschritten. Es ist zu erwarten,
dass der Knotenpunkt die Leistungsfähigkeitsgrenze überschreitet.
Eine andere Regelung bspw. ein signalisierter Knotenpunkt ist zu
empfehlen. An diesem Knotenpunkt quert weiterhin eine Hauptroute
des Radverkehrs. Die Sicherheit des Radverkehrs ist hier vor den Ver-
kehrsmengen des Kfz-Verkehrs maßgebend.
Die Planung soll mit Kenntnis über die Entwicklung von MMQ1 und
MMQ2 vertieft werden.
Albert-Schweitzer-
Str. / Roxeler Str.
Mit der Zunahme des Verkehrsaufkommens an der Roxeler Str. wird
auch dieser Knoten höher belastet. Es ist weiterhin ein starker Rechts-
abbiegestrom in die Albert-Schweitzer-Str. zu erwarten.
Tabelle 9 Einschätzung der Leistungsfähigkeit an Knotenpunkten
1 vgl. Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren 2006, S. 12 [FGSV 2006]
Seite 20 von 37
Die Tabelle zeigt, dass der Straßenzug Bus so-Peus-Str. / Austermannstraße und insbeson-
dere die anliegenden Kreisverkehre bei unverändertem Mobilitätsverhalten ihre Leistungsfä-
higkeitsgrenze voraussichtlich erreichen bzw. überschreiten.
Für die Realisierung des Modellquartiers 1 wird daher an dieser Stelle die Bedeutung der au-
toarmen Gestaltung und ihrer verkehrsmindernden Wirkung hervorgehoben (vgl. E-Klima).
3.7 Straßenraumgestaltung im Quartier
Die Verkehrsplanung sieht für Wohngebiete ein zweistufiges Hierarchiesystem mit unter-
schiedlichen Anforderungen vor. Als Haupterschließung dienen „Tempo-30-Straßen“, die die
Quartiersverkehre bündeln und eine Verbindung an das bereits vorhandene Straßennetz si-
cherstellen. Die kleinteilige Erschließung (z.B. von Wohnhöfen) wird dann über geringer di-
mensionierte „Verkehrsberuhigte Bereiche“ sichergestellt. Für alle Straßenräume gilt gleicher-
maßen, dass die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden gewährleistet sein muss. Dies
schließt ausdrücklich alle Verkehrsarten (Kfz-, ÖPNV, Rad und Fußverkehr) und insbesondere
die Anforderungen von mobilitätseingeschränkten Personen an die Barrierefreiheit mit ein. Die
Querschnittsgestaltung ist demnach von den gewünschten städtebaulichen Funktionen im di-
rekten Umfeld und den daraus zu erwartenden Verkehrsbelastungen der u nterschiedlichen
Verkehrsarten sowie den gewählten Ver- und Entsorgungskonzepten auf den jeweiligen Stra-
ßenabschnitten abhängig. Gleichzeitig sind die Regelungen der „Musterrichtlinien für die Feu-
erwehr“ einzuhalten und die Anfahrbarkeit eines jeden Gebäudes notwendigerweise zu ge-
währleisten.
Tempo-30-Straßen
Für Tempo-30-Straßen ist ein technischer Planungskorridor von 17m Breite unter Berücksich-
tigung der verkehrlichen, entwässerungs- und versorgungstechnischen Anforderungen realis-
tisch. Bei einer Unterschreitung können die verschiedenen Anforderungen an den öffentlichen
Raum je nach gewähltem Ver - und Entsorgungskonzept unter Umständen nicht abgebildet
werden. Vielmehr sind zur Förderung der Aufenthaltsqualität und der Stadtökologie für einen
qualitätsvollen öffentlichen Raum in Abhängigkeit zur unmittelbaren städtebaulichen Randnut-
zung Flächenaufschläge notwendig. Zusätzlich sind je nach geplantem Ver- und Entsorgungs-
konzept für korrespondierende Infrastrukturelemente (z.B. Ortsnetzstationen, Stromvert eiler-
kästen, Ladeinfrastrukturen, Regenwasser -Behandlungsanlagen, Pumpwerke, etc.) Flächen
außerhalb dieser Planungskorridore vorzusehen. Eine ausreichende Begrünung mit Baum -
und Pflanzstandorten bei gleichzeitiger Leitungsfreiheit (= keine Bäume auf Leitungstrassen)
ist sicherzustellen. Aus rein verkehrlicher Sicht ist mindestens eine Fahrgasse von 6m Breite
notwendig, um den Begegnungsverkehr von Pkw und Lkw zu ermöglichen. Ist auf einem Ab-
schnitt die Befahrung durch Busverkehr gewünscht, so beträgt die Fahrgassenbreite 6,5m.
Wiederkehrende punktuelle Einengungen durch Versätze, Baumscheiben oder Querungshil-
fen auf Fuß- und Radwegeachsen sind im Rahmen der Verkehrsberuhigung zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit einzuplanen. Die Rest-Fahrgasse muss dabei mindestens eine Breite von
4,25m aufweisen. Die Befahrbarkeit der Straßenzüge ist mit dem größten zu erwartenden
Fahrzeug (in der Regel das dreiachsige Abfallsammelfahrzeug; bei Busverkehr der Gelenk-
bus) über Schleppkurven nachzuweisen.
Seite 21 von 37
Für Baumscheiben ist eine Fläche von 12m² pro Baum einzuplanen, um sowohl die nachhal-
tigen Entwicklungspotenziale zu fördern, als auch Unterhaltungsprobleme z.B. durch hochdrü-
ckende Baumwurzeln zu vermeiden. Offene Regenwassermulden/ -gräben sind je nach Kon-
zept neben der Fahr gasse zu platzieren und entsprechende Grundstücksüberfahrten zu be-
rücksichtigen. Parallelparkstände können in einen „blau/grün/naturnahen“ Multifunktionsstrei-
fen integriert werden. Diese sind 3m breit und beherbergen Aufenthaltsflächen mit z.B. Bänken
und Bäumen und können in diesem Zusammenhang auch Fahrrad- oder Lastenradabstellan-
lagen, Kfz-Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Personen oder Lade- und Lieferzonen auf-
nehmen. Abgesehen davon ist ein Halten am Fahrbahnrand nach den Maßgaben der Stra-
ßenverkehrsordnung ebenfalls möglich. Straßenbegleitende Gehwege sind bei beidseitiger
Bebauung auch auf beiden Straßenseiten vorzusehen und mindestens 2,50m breit. Bei erwar-
teten Haupt-Fußverkehrsrouten sind diese auf eine Breite von mindestens 3m zu erweitern.
Verkehrsberuhigte Bereiche
Für einen verkehrsberuhigten Bereich ist ein Planungskorridor von 11m Breite unter Berück-
sichtigung der verkehrlichen, entwässerungs- und versorgungstechnischen Anforderungen re-
alistisch. Bei einer Unterschreitung können die verschiedenen Anforderungen an den öffentli-
chen Raum je nach gewähltem Ver- und Entsorgungskonzept unter Umständen nicht abgebil-
det werden. Vielmehr sind zur Förderung der Aufenthaltsqualität und der Stadtökologie für
einen qualitätsvollen öffentlichen Raum in Abhängigkeit zur unmittelbaren städtebaulichen
Randnutzung Flächenaufschläge notwendig. Zusätzlich sind je nach geplantem Ver- und Ent-
sorgungskonzept für korrespondierende Infrastrukturelemente (z.B. Ortsnetzstationen, Strom-
verteilerkästen, Ladeinfrast rukturen, Regenwasser -Behandlungsanlagen, Pumpwerke, etc.)
Flächen außerhalb dieser Planungskorridore vorzusehen. Eine ausreichende Begrünung mit
Baum- und Pflanzstandorten bei gleichzeitiger Leitungsfreiheit (= keine Bäume auf Leitungs-
trassen) ist sicherzustellen. Aus rein verkehrlicher Sicht ist mindestens eine geringer dimensi-
onierte Fahrgasse von 4,25m Breite notwendig, die den Begegnungsverkehr von Pkw und
Lastenrad aufnehmen kann. In regelmäßigen Abständen ist eine Aufweitung der Fahrgasse
auf 6m notwendig, um auch den Begegnungsfall Pkw und Lkw zu ermöglichen. Das Verhältnis
von engerer zu breiterer Fahrgasse wird dabei maßgeblich durch die zu erwartende Kfz -Fre-
quentierung bestimmt, die sich aus den geplanten städtebaulichen Nutzungen der Umgebung
ergibt. Die beschriebenen Einengungen der Fahrgasse können sowohl durch Versätze des
Straßenraumes z.B. durch Baumscheiben, als auch durch Möblierungselemente wie z.B. Fahr-
rad- oder Lastenradabstellanlagen, Kfz-Stellplätzen für mobilitätseingeschränkte Personen o-
der Lade- und Lieferzonen (wo notwendig) erreicht werden. Senkrechtstellplätze am verkehrs-
beruhigten Bereich sind zu vermeiden, da die zum Ein- und Ausparken notwendigen Wende-
manöver im selben Straßenraum stattfinden müssen, in dem auch die zu Fuß Gehenden lau-
fen. Für Baumscheiben ist eine Fläche von 12m² pro Baum einzuplanen, um sowohl die nach-
haltigen Entwicklungspotenziale zu fördern, als auch Unterhaltungsprobleme z.B. durch hoch-
drückende Baumwurzeln zu vermeiden. Offene Regenwassermulden/ -gräben si nd je nach
Konzept neben der Fahrgasse zu platzieren und entsprechende Grundstücksüberfahrten zu
berücksichtigen.
Seite 22 von 37
3.8 Ruhender Verkehr im Quartier
Die Entwicklung eines autoarmen Quartiers und autofreier Teilquartiere in Modellquartier 1 ist
ausdrücklich erwünscht. Als autoarm wird dabei verstanden, die Anzahl der Fahrzeuge und
die zurückgelegten Wege im MIV zu reduzieren, um Straßenräume möglichst frei von parken-
den und fließenden Kraftfahrzeugen zu halten. Als autofreie Teilquartiere werden dabei Berei-
che verstanden, die gänzlich frei von fließendem und ruhendem Kfz-Verkehr sind. Das wird
ermöglicht durch eine Struktur der Erschließungsstraßen, die d ie Erreichbarkeit sichert (Not-
fall- und Versorgungsfahrten), aber keine engmaschige Befahrbarkeit ermöglicht . Dazu kön-
nen beispielsweise die oben beschriebenen Fahrradzonen beitragen.
Dadurch können fahrzeugbedingte Emissionen (CO2-Emissionen, antriebsunabhängige Emis-
sionen wie Reifen- und Bremsabrieb sowie Lärmemissionen) reduziert und gleichzeitig durch
eine gerechte Flächenverteilung neue Qualitäten in den öffentlichen Räumen geschaffen wer-
den. Damit werden lebenswerte Bewegungsräume ermöglicht, die die aktive Nahmobilität und
Verkehrsmittel des Umweltverbunds fördern. Die autoarme Gestaltung bedeutet ausdrücklich
nicht, dass der Verkehrsraum geringer zu dimensionieren ist. Vielmehr sind innerhalb des Ver-
kehrsraums größere zusammenhängende Grünflächen zu schaffen, die einen geringeren Ver-
siegelungsgrad der öffentlichen Verkehrsflächen zur Folge haben. Sie dienen damit einerseits
den Zielen des Klimaschutzes (Baumstandorte, Blue -Green-Streets) und tragen gleichzeitig
zur Verkehrsberuhigung und zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität bei, indem sie zum Begeg-
nen und Verweilen einladen.
Die Anzahl der privaten Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder bemisst
sich nach der Stellplatzsatzung der Stadt Münster (vgl. Kapitel 8).
Infobox: Fahrradzonen
Mit § 39 Absatz 1b wurde 2020 das Verkehrszeichen der „Fahrradzone“ in die StVO aufge-
nommen. Fahrradzonen verbinden die Vorteile von Fahrradstraßen mit denen von Tempo-
30-Zonen. In Fahrradzonen wird die Straße in eine Fahrspur und Nebenanlagen für den
Fußverkehr unterteilt. Auf der Fahrbahn sind grundsätzlich nur Fahrräder und Elektro -
Kleinstfahrzeuge zugelassen und es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h. Radfah-
rende und Elektro -Kleinstfahrzeuge dürfen nebeneinander fahren. Nur durch Zusatzzei-
chen (wie z.B. Lieferverkehr frei) können auch andere Fahrzeugarten in einer Fahrradzone
zugelassen werden. „[Damit] bieten [Fahrradzonen] die große Chance, durch die Verrin-
gerung bzw. Vermeidung von Kfz-Verkehr auch die Lebens- und Aufenthaltsqualität in der
gesamten Zone spürbar zu verbessern und damit Potenziale freizusetzen, die weit über die
Radverkehrsförderung hinausgehen“ (Graf 2021).
Fahrradzonen so llen im Modellquartier 1 als verkehrsplanerisches Instrument frühzeitig
mitgedacht werden und in die Bauleitplanung einfließen. Der Einsatz ist insbesondere für
die Bereiche der Wohnstraßen, die der Feinerschließung dienen, zu empfehlen. Damit kön-
nen bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt autoarme Quartiere entstehen, die Vorbild- bzw.
Modellcharakter entwickeln und so als Blaupause dienen können.
.
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Die Anzahl der öffentlichen Stellplätze für Besucherverkehre aller Verkehrsträger beträgt 10%
der entstehenden Wohneinheiten. Mindestens 50% der ermittelten Anzahl sind Abstellplätze
für aktive Verkehrsmittel (Fahrrad, Lastenrad, E-Roller, …). Diese sollen in direkter Standort-
nähe der Gebäude ebenerdig in Multifunktionsstreifen im Straßenraum verortet werden. Dabei
können Anlehnbügel auch als Instrument der Verkehrsberuhigung und Sicherstellung von
freien Sichtachsen in Kreuzungsbereichen dienen. Die dafür in Summe notwendige Fläche
reduziert in gleichem Maße die Fläche für Kfz-Parkstände, die in den an den Hauptachsen
und/oder an den Eingängen des Plangebietes verorteten Quartiersgaragen nachgewiesen
werden sollen (nähere Ausführungen zu Quartiersgaragen nachstehend).
Ausschließlich Parkstände für Kraftfahrzeuge von Menschen mit Behinderung und Carsharing
sowie Zonen für Lade-/ Liefer- und Andienungsvorgänge sollen im öffentlichen Straßenraum
(Multifunktionsstreifen) errichtet werden.
Beispielrechnung Besucherparken:
3.000 Wohneinheiten würden zu 300 Parkständen mit einem Flächenbedarf von 3.600 qm
führen, wenn allesamt von Kfz (12qm pro Fahrzeug) genutzt würden. Da nun aber mindestens
150 Stellplätze für aktive Verkehrsmittel vorgehalten werden müssen, reduzieren diese mit
einem angenommenen Flächenbedarf von in Summe 300 qm (2 qm pro Fahrzeug) die Fläche
fürs Kfz-Parken auf ca. 3.300 qm. Dies entspricht etwa 275 Parkstände. Es stehen somit also
„nur noch“ 91,7 Prozent der geforderten Parkstände (10% der entstehenden Wohneinheiten)
fürs Kfz-Parken (Kfz-Parkstände für Besuchsverkehr) zur Verfügung.
Ruhender Kfz-Verkehr im Quartier
Um ein autoarmes Quartier zu realisieren, sollen die bauordnungsrechtlich notwendigen Kfz-
Infobox: Stellplatzsatzung der Stadt Münster § 3 Abs. 8 S.1
Die Stellplatzsatzung der Stadt Münster eröff net mit § 3 Abs. 8 S. 1 die Möglichkeit, die
Anzahl der bauordnungsrechtlich verpflichtend herzustellenden Stellplätze für Kraftfahr-
zeuge zu reduzieren, soweit Maßnahmen ergriffen werden, die zu Reduzierungen des mo-
torisierten Individualverkehrs beitragen und eine Verlagerung auf die Verkehrsträger des
Umweltverbunds begünstigen:
„Die Pflicht zur Herstellung der notwendigen Stellplätze kann im Einzelfall aufgrund beson-
derer Maßnahmen (Mobilitätskonzepte) ganz oder anteilig ausgesetzt werden, solange und
soweit nachgewiesen wird, dass der Stellplatzbedarf durch diese Maßnahmen nachhaltig
verringert wird“ (Stellplatzsatzung der Stadt Münster §3 Abs. 8, Satz 1).
Dazu zählen u.a. übertragbare ÖPNV -Zeitkarten für die private Nutzung, die Einrichtung
von Carsharing, Carsharing-Mitgliedschaften, die Einrichtung zusätzlicher Fahrradabstell-
plätze gem. § 4 Abs. 6 der Stellplatzsatzung der Stadt Münster oder die Einrichtung von
Lastenrad-Sharing für die private Nutzung (Liste ist nicht abschließend).
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Stellplätze möglichst direkt an der Haupterschließung und/oder an den Eingängen des Plan-
gebiets in Form von Quartiersgaragen, wie die Abbildung 9 exemplarisch veranschaulicht, ge-
sammelt werden. Dabei sind die Quartiersgaragen, soweit dies möglich ist, als integrierte oder
räumlich direkt anschließende Bestandteile der öffentlichen Mobilstationen (nähere Ausfüh-
rungen zu Mobilstationen nachstehend) zu realisieren. Parken im öffentlichen Straßenraum
wird somit, mit Ausnahme der zuvor beschriebenen Ausnahmen, ausgeschlossen.
Tiefgaragen im unmittelbaren Bereich der Wohnbebauung sollen nach Möglichkeit nicht vor-
gesehen werden. Durch die modulare Hochbauweise der Quartiersgaragen lassen sich diese
mit weiteren Funktionen kombinieren und bei verändertem Nutzungsverhalten zurückbauen.
Zudem ermöglichen sie eine intensive Fassaden-/Dachbegrünung oder lassen sich mit Pho-
tovoltaik-Anlagen ausstatten. Eine Kombination aus Quartiersgaragen und angemeldetem öf-
fentlichen Bedarf wie beispielsweise Begegnungs- und Kulturproduktionsräumen ist ausdrück-
lich erwünscht (zum Beispiel im Erdgeschoss Räume für Nachbarschafts- und Vereinstreffen
und 2. + 3. OG Quartiersparken), sofern die Nutzungen miteinander verträglich sind. Die Ge-
bäude der Quartiersgaragen können darüber hinaus für Einrichtungen der Energie- und Wär-
meversorgung genutzt werden.
Private Pkws sollen in einer Entfernung bis maximal ca. 300 m von den jeweiligen Wohnein-
heiten entfernt geparkt werden können, um eine möglichst große Akzeptanz zu gewährleisten
(vgl. § 4 I 3 Stellplatzsatzung Münster, Kapitel 8). Ausnahmen stellen Stellplätze für Carsha-
ring-Fahrzeuge sowie für Menschen mit Behinderung und Lade- und Lieferzonen (Kurzzeit-
parken) dar, die in direkter Standortnähe nachzuweisen sind. Die Dimensionierung der Quar-
tiersgaragen ist dem entstehenden Bedarf durch die WE anzupassen.
Auf Basis des entstehenden ÖPNV-Angebots (300m Einzugsradien und 10‘-Takt) kann die
nach der Stellplatzsatzung der Stadt Münster zu ermittelnde Anzahl an Stellplätzen für private
Kraftfahrzeuge für Bauvorhaben im Modellquartier 1 um 15% reduziert werden (v gl. § 3 I 3
Stellplatzsatzung Münster, Kapitel 8).
Abbildung 9 Beispiel einer Quartiersgarage in Kopenhagen: Park’N’Play: Freizeitanlage auf dem Dach
[Bildquelle: LK Argus, 2017]
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Fahrradparken
Um ein Quartier zu realisieren, das die aktive Nahmobilität fördert, spielt das Fahrradparken
eine wichtige Rolle. Bauordnun gsrechtlich notwendige Fahrrad stellplätze sollen in direkter
Standortnähe der jeweiligen Nutzung verortet werden und sicher, witterungsgeschützt sowie
barrierefrei zugänglich sein. Es wird empfohlen, Fahrradstellplätze sowohl im Erdgeschoss der
Gebäude zu integrieren als auch auf den privat en Flächen zwischen Gebäude und öffentli-
chem Raum (z.B. auch in Wohnhöfen) zu installieren. Damit wird sichergestellt, dass Fahrrä-
der tagsüber möglichst zugänglich und nachts möglichst sicher geparkt werden können.
Öffentliche Fahrradstellplätze sind so zu planen, dass sie gut öffentlich einsehbar sind. Auch
diese sollen barrierefrei zugänglich sein und anteilig zum Witterungsschutz überdacht werden.
4 Erschließung durch den öffentlichen Nahverkehr
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) mit Bus und Bahn h at einen hohen Stellenwert
in der aktuellen und langfristigen Verkehrsplanung der Stadt Münster. Zusammen mit dem
Fuß- und Radverkehr bildet der ÖPNV eine wichtige Säule in Münsters starkem Umweltver-
bund. Erklärtes Ziel der Stadt Münster ist es, die Positi on des ÖPNV als umweltverträgliches
Verkehrsmittel und als Bestandteil des Umweltverbundes zu sichern, auszubauen und zu stär-
ken.
Für Bushaltestellen wurde im 3. Nahverkehrsplan der Stadt Münster ein Haltestelleneinzugs-
radius von 300 m bis 500 m beschlossen. Das Modellquartier 1 an der Steinfurter Straße soll
aufgrund seines Modellcharakters mit einem 300m -Radius vollständig erschlossen werden.
Die Distanz zwischen Wohneinheiten und ÖPNV soll zur Zielumsetzung eines autoarmen
Quartiers nicht größer sein al s die maximale Distanz zwischen Wohneinheiten und privaten
Kfz-Stellplätzen.
In unmittelbarer Nähe am nordöstlichen Rand des Plangebiets entlang der Steinfurter Straße
verläuft die Stadtbuslinie 9 zwischen Hiltrup und Sprakel über Kinderhaus im 20‘-Takt und die
Kooperationslinien 7/R72/R73 Altenberge – Nienberge – Hauptbahnhof – Kappenberger
Damm – Ottmarsbocholt ebenfalls im 20‘-Takt. Die Stadtbuslinie 13 fährt auf der Austermann-
straße zwischen dem Hauptbahnhof in Münster und Technologiepark im 20‘-Takt. Wie Abbil-
dung 10 veranschaulicht, soll eine Stadtbuslinie im 20‘-Takt (perspektivisch im 10‘-Takt) das
Plangebiet über die urbanen Wissensquartiere an den Hauptbahnhof Münster anbinden. Diese
soll im Norden auf Höhe der Kreuzung Steinfurter Straße / Wilkinghege / Planstraße im Plan-
gebiet enden. Hierfür ist eine Wendeanlage für Stadtbusse im Plangebiet an entsprechender
Verortung der Endhaltestelle baulich zu berücksichtigen. Mit zwei weiteren Haltestellen auf der
Austermannstraße und auf der Nordsüd -Achse im Plangebiet ist eine optimale Stadtbuser-
schließung für das Plangebiet gesichert. Die konkrete Verortung der Haltestellen orientiert sich
an der entstehenden städtebaulichen Struktur und Ordnung im Plangebiet. Die Bushaltestellen
und insbesondere die Buswendeanlage sind Bestandteil der entstehenden Mobilstationen
(mehr zu Mobilstationen siehe nachstehend) und sollen deshalb in ihrer Verortung aufeinander
abgestimmt werden.
Je nach städtebaulicher Struktur (insbesondere Stadtteilzentrum und Schule) und Lage der
Mobilstation ist eine alternative Linienführung über den Rudolf -Harbig-Weg denkbar (Verlauf
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in Abbildung 10 gestrichelt dargestellt). In diesem Fall ist auch die Zusammenlegung mit der
Linie 2 (blau) denkbar, sodass der Endhaltepunkt „Alte Sternwarte“ entfallen könnte.
Die Nachtbuslinie N85 verkehrt ab 21.00 Uhr zwischen Wolbeck und Nienberge über den
Hauptbahnhof Münster und Gievenbeck im 30‘ -Takt und kann perspektivisch in den Abend-
stunden zu einem 20‘-Takt verdichtet werden.
Beabsichtigtes Ziel der Stadt Münster ist es, die Hierarchie des Busliniennetzes in Münster zu
stärken und auf nachfragestarken Achsen ein Hochleistungssystem mit Metrobussen einzu-
richten. Für das Metrobussystem gelten verbindl iche Qualitätsstandards (u.a. Taktangebot,
Reisegeschwindigkeit, Beförderungskapazitäten). Zur Gewährleistung der Qualitätsstandards
der Metrobusse sollte eine konsequente Bevorrechtigung der Busse an den Lichtsignalanla-
gen und eine Führung auf möglichst unabhängigen Fahrspuren erfolgen. Weiterhin sollen die
Haltestellenabstände deutlich größer angelegt sein als im übrigen liniengebundenen Verkehr
und gute Anbindungen bzw. Umsteigebeziehungen (vom/zum Hauptbahnhof Münster) einge-
richtet werden.
Entlang der Steinfurter Straße wird die Einrichtung einer Metrobusachse empfohlen. Aufgrund
der beschriebenen Qualitätsstandards wird ein separater Bussonderfahrstreifen westlich an-
grenzend an die Grundstücksgrenze Steinfurter Straße (Flurstücke 68 und 153) innerhalb des
Baugebietes angelegt. Dieser dient dem Regional- und Stadtbusverkehr sowie der empfohle-
nen Metrobuslinie, die entlang der Achse der Steinfurter Straße geführt werden. Der dafür
freizuhaltende technische Planungskorridor hat eine Breite von 20 m ( beinhaltet ebe nfalls
Grünflächen und eine Fuß- und Radverkehrsanlage, vgl. Kap. 3.5).
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Abbildung 10 ÖPNV-Angebot mit Anpassung der Linienverläufe im Umfeld der Modellquartiere
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5 Nahmobilität
Das Plangebiet soll von allen Seiten optimal für den Fuß - und Radverkehr erschlossen sein
sowie innerhalb des Plangebiets kurze und direkte Fuß - und Radwegeverbindungen berück-
sichtigen, damit der MIV -Anteil möglichst geringgehalten werden kann. Die Nahmobilität ist
der Grundbaustein für eine effiziente, gesunde, klima - und ressourcenschonende und nicht
zuletzt bezahlbare Mobilität aller Altersgruppen ( siehe auch VM Nordrhein-Westfalen 2022,
Kapitel 8). Die Ausgestaltung der Nahmobilität entfaltet in der städtebaulichen Quartiersent-
wicklung größte R elevanz, weil durch diese maßgebend die Verkehrssicherheit, die Aufent-
haltsqualität sowie die Wirkung von Maßnahmen zur Veränderung des Mobilitätsverhalten
(Verringerung des motorisierten Individualverkehrs und Stärkung der Verkehrsträger des Um-
weltverbunds) beeinflusst werden.
5.1 Interkommunale Radwegeverbindungen
Münster verfügt über ein hierarchisch abgestuftes, engmasch iges Radverkehrsnetz. Von in-
terkommunaler Bedeutung sind die sogenannten vierzehn Velorouten, welche von der Müns-
teraner Promenade über die Stadtteile bis in die Umlandgemeinden führen.
Westlich des Modellquartier 1 verläuft entlang des Horstmarer Landwegs die Veloroute 3 von
Münster nach Altenberge über Nienberge (vgl. Velorouten Stadt Münster, Kapitel 8). Entlang
der Steinfurter Straße im Osten und der Austermannstraße im Süden verlaufen zwei Haupt-
routen des Radverkehrsnetzes, ergänzend verl äuft eine Basisroute im Norden des Bebau-
ungsplangebietes entlang des Wasserweges in West-Ost-Richtung.
Die Netzelemente in Modellquartier 1 sind auf Abbildung 11 verortet:
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5.2 Anknüpfungspunkte für den Fuß- und Radverkehr
Der Verkehrsraum ist grundsätzlich von außen nach innen mit den entsprechenden Regelbrei-
ten für den Fuß - und Radverkehr (vgl. Kapitel 3.7 ) zu planen. So soll gewährleistet werden,
dass für Zufußgehende und Radfahrende ein attraktives und differenziertes Verkehrsnetz ent-
steht. Dabei sind ebenfalls reine Fuß- und Radverkehrsachsen zu berücksichtigen. Eine Ver-
knüpfung des Wegenetzes mit dem Bestand wird ausdrücklich erwartet.
Abbildung 11 Fahrradnetz 2.0 mit möglicher Netzerweiterung (Stand: Dezember 2023)
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Dies bedeutet für das Modellquartier 1:
Es sind sinnvolle und attraktive Vernetzungen zu den Bestandsquartieren im Südwes-
ten und Südosten einzuplanen.
Aus Südwesten sind ausreichend Verknüpfungspunkte an den Wasserweg und den
Gemenweg mitzudenken. Empfohlen wird hier unter anderem eine Verlängerung von
Haus Kucklenburg in das Plangebiet, um eine attraktive Fuß- und Radwegeverbindung
zum Zentrum von Gievenbeck zu ermöglichen.
Im Südosten ist eine weitere Erschließung an der Austermannstraße gegenüber der
Wilhelm-Schickard-Straße denkbar.
Im Nordosten soll ein zweiter Fuß- und Radweganknüpfungspunkt an die Steinfurter
Straße mitgeplant werden, um das Quartier hier für Fuß- und Radverkehr durchlässiger
zu gestalten.
Ein weiterer Anknüpfungspunkt für den Fuß- und Radverkehr an der Kreuzung Stein-
furter Straße / Austermannstraße wird empfohlen, um das Quartier in Richtung Nord-
osten (Innenstadt und Uppenberg) durchlässiger zu gestalten.
Im Norden wird ein Durchstich zur Tennissportanlage sowie erweitert zur Unterführung
der Steinfurter Straße als Verbindung Richtung Kinderhaus angeregt.
Diese und w eitere Fuß- und Radewegeerschließungen sowie innerquartierliche Ver-
netzungen sind der entstehenden städtebaulichen Struktur und Ordnung anzupassen.
Siehe hierzu auch die Darstellung der Anknüpfungspunkte in Abbildung 12:
Dabei sollen für die Nahmobilitätswegeplanung die (Hoch)Schulwege besondere Berücksich-
tigung finden, da hier besonders hohe Fuß- und Fahrradverkehrsströme zu erwarten sind.
Abbildung 12 Fuß- und Radwegeerschließung in MMQ1
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Können für die Verknüpfung oder Erschließung relevante Wegeverbindungen aus eigentums-
rechtlichen Bedingungen nicht vorgesehen werden, sind Grunderwerbsverhandlungen seitens
Amt 23 erforderlich.
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6 Mobilstationen
Um die Verkehrsmittel des Umweltverbundes weiter zu stärken und inter - sowie multimodale
Wegeketten zu erleichtern, sollen an geeigneten Stellen, an denen eine Verknüpfung von Mo-
bilitätsangeboten sinnvoll hergestellt werden kann, Mobilstationen vorgesehen werden. In Ab-
grenzung zu klassischen Park & Ride - oder Park & Rail -Plätzen, die ausschließlich auf die
Verknüpfung von motorisiertem Individualverkehr mit dem Liniennetz der Busse und Bahnen
ausgerichtet sind, ist das Konzept der Mobilstationen offener angelegt und zielt auf die Ver-
knüpfung verschiedenster Mobilitätsangebote ab. Unter dem Stichwort „Mobility as a Service“
(MaaS) sollen den Menschen Mobilitätangebote in Zukunft einfach und bequem zugänglich
gemacht werden. Dabei geht es darum Mobilitätsangebote bedarfsgerecht für die Nutzungs-
dauer bereitzustellen, damit kein eigenes Verkehrsmittel erford erlich ist („Teilen statt besit-
zen“). Durch die räumliche Konzentration und verkehrliche Integration vielfältiger und unter-
schiedlicher Nutzungsbedarfe berücksichtigender Mobilitätsangebote im Rahmen von Mobil-
stationen können die Vorteile der einzelnen Ang ebote situationsabhängig kombiniert sowie
deren jeweilige Nachteile kompensiert werden. Mobilstationen können in verschiedene Grö-
ßenklassen unterteilt werden (s . Mobilstationskonzept der Stadt Münster – Teil A: Qualitäts-
standards, Kapitel 8). Die Anzahl, Größe und konkrete Lokalisierung der Mobilstationen orien-
tiert sich an der Struktur und Ordnung des städtebaulichen Entwurfs, der Größe des Plange-
biets, der Nutzungsmischung und der ÖPNV-Linienführung. Es gelten in Anlehnung zu Halte-
stellen-Erschließungsradien anzusetzende Radien für Einzugsgebiete von 300-500 m. In den
Mobilstationen ist eine standortspezifisch sinnvolle Kombination der folgenden Mobilitäts- und
Serviceangebote unterzubringen:
Fahrradanlehnbügel
Lastenradstellplätze
Bike-Sharing-Stellplätze
Lastenrad-Sharing-Stellplätze
Sitzbänke
New-Mobility-Sharing-Flächen zum geordneten Abstellen von E-Scootern
Car-Sharing-Stellplätze (ausschließlich E-Car-Sharing)
E-Ladesäulen für Car-Sharing-Fahrzeuge
Kfz-Stellplätze
Stellplätze für Kurzzeitparken (Lade-, Liefer- und Andienungsvorgänge, Taxis)
Trafostation (ebenerdig)
Bushaltestellen inkl. Wartehallen
Schließfächer/Ladeschränke
Anbieterunabhängige Packstation
Notruf-/Infosäulen/Dynamische Fahrgastinformation (DFI) (an den Bushaltestellen)
Fahrrad-Reparaturstation
Grünelemente
Im Modellquartier 1 an der Steinfurter Straße wird empfohlen, mindestens vier modular aufge-
baute Mobilstationen ei nzurichten. Mobilstationen soll en an einer Haup terschließung und
(möglichst) an Fahrradnetzverbindungen positioniert sein und einer größtmöglichen sozialen
Kontrolle unterliegen. Folgende Verortungen werden empfohlen:
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Im südlichen Quartierseingangsbereich in der Nähe der Kreuzung Austermannstraße /
Johann-Krane-Weg / Planstraße,
zentral im Quartier (in räumlicher Abstimmung zur Bushaltestelle) und
im nördlichen Quartierseingangsbereich an der Kreuzung St einfurter Straße/ Wilking-
hege.
Weiterhin wird eine Mobilstation am nördlichen Ende des Rudolf-Harbig-Wegs ange-
regt, die das Bestandsquartier am Gemenweg sowie die Studierendenwohnheime im
Bestand berücksichtigt. Außerdem wird aus verkehrsplanerischer Sicht eine Verortung
von Schule und KiTa im südöstlichen Bereich des Modellquartiers im Quartiersein-
gangsbereich empfohlen, um möglichst kurze Verkehrswege zu erreichen. Auch diese
Nutzungen liegen in diesem Fall im Einzugsbereich der Mobilstation.
Die konkrete Verortung ist an die entstehende städtebauliche Struktur und Ordnung anzupas-
sen. Insgesamt sind im Rahmen der vier Mobilstationen mindestens 3.500 Quadratmeter
(Nutzfläche inkl. Bewegungsfläche) für die Angebote des Umweltverbundes vorzusehen.
Ergänzend hinzu kommen Stellplätze für private Pkw inkl. E-Lademöglichkeiten, die als Quar-
tiersgaragen räumlich in die Mobilstationen integriert werden können (siehe Abschnitt Kfz-Ver-
kehr). Hierfür benötigte Flächen sind in der oben dargestellten Mindestfläche ausdrücklich
nicht enthalten.
7 Anforderungen an ein autoarmes Quartier
Die im Kapitel 3.3 beschriebenen Entwicklungen stellen eine Fortschreibung der aktuellen ver-
kehrlichen Situation dar. Das bedeutet konkret , dass das bestehende Verkehrsverhalten mit
Blick auf die Fahrtenhäufigkeit, Reiseweiten und Verkehrsmittelwahl ähnlich bleibt, wie es bis-
lang in der Stadt Münster festzustellen ist. Bei einem bereits heute geringen Anteil des Kfz -
Verkehrs am Modal Split wird also auch für die neu zu entwickelnden Flächen von einem im
Vergleich mit anderen Städten geringeren Zuwachs im Kfz -Verkehrsaufkommen ausgegan-
gen.
Um die ambitionierten Ziele, insbesondere den motorisierten Individualverkehr weiter massiv
zu reduzieren, zu erreichen, sind zusätzliche Maßnahmen des Mobilitätsmanagements erfor-
derlich. Die Maßnahmen betreffen dabei auch neu geplante Quartiere, die so gestaltet werden,
dass sie für Fuß, Rad und ÖPNV möglichst attraktiv geplant werden. Das spiegelt sich in den
Anforderungen, die in den Kapiteln 3.7 bis 6 dargestellt sind, bereits wider.
Wichtig bei der Ausw ahl der Maßnahmen ist, dass sie langfristig zu einer Reduzierung des
Besitzes und der Benutzung von Kraftfahrzeugen führen, wobei die Erreichbarkeit für den Kfz-
Verkehr weiterhin gewährleistet wird.
Entscheidend für einen wirkungsvollen Einsatz von Mobilit ätsmanagementmaßnahmen sind
Angebote, die
die Bedürfnisse der Zielgruppen befriedigen,
in der Lage gut integriert und gut erreichbar sind,
eine angemessene Laufzeit der Maßnahmen nachweisen und
eine ausreichende Kommunikation der Maßnahmen ausweisen.
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Im Folgenden sind mögliche Maßnahmen des Mobilitätsmanagements als nicht abschließende
Liste aufgeführt.
7.1 Durchmischung / heterogene Stadtstrukturen / Kurze Wege
Eine der wichtigsten Maßnahmen zur Kfz-Verkehrsreduzierung ist es, kurze Wege zu ermög-
lichen. Mobilitätsbedürfnisse, die aufgrund kurzer Wegelängen mit dem Rad oder Fuß erfüllt
werden können, tragen zu einem geringeren Kfz -Verkehrsaufkommen bei. Dazu gehören
Wege
zur Arbeit
zum Einkaufen (u.a. Dinge des täglichen Bedarfs)
zu Schulen bzw. Kindertagesstätten
zu sonstigen Dienstleistungen
zu Freizeiteinrichtungen
Attraktive und lebenswerte Wegenetze mit hoher Aufenthaltsqualität können diese Wirkung
unterstützen. Nutzungen, die viele Kfz-Verkehre verursachen, sollen möglichst an einer Haupt-
erschließungsstraße liegen, um die Kfz-Verkehre so gering wie möglich zu halten.
7.2 Kfz-Stellplatzangebot für Wohnungen
Kfz-Stellplätze für Wohnungen können durch Quartiersgaragen abgedeckt werden und sollen
dementsprechend nicht in unmittelbarer Standortnähe der Wohneinheiten liegen, sondern an
der Haupterschließung sowie möglichst an den Eingängen des Quartiers. Entsprechend dem
nachfolgenden Punkt sollen Fahrzeuge grundsätzlich nicht im öffentlichen Straßenraum abge-
stellt werden können.
7.3 Stellplätze und Parkraumbewirtschaftung für den Kfz-Verkehr
Im öffentlichen Straßenraum soll en für den Kfz -Verkehr nur Stellplätze für mobilitätseinge-
schränkte Personen, E-Carsharing-Fahrzeuge sowie für Lade -/ Liefer- und Andienungsver-
kehr zur Verfügung stehen. Verfügbare Parkstände im öffentlichen Straßenraum sind flächen-
deckend zu bewirtschaften. Die Bewirtschaftung kann über Bepreisung, zeitliche Einschrän-
kung und Adressatenbeschränkung stattfinden.
7.4 Autofreie Teilquartiere
In Verbindung mit der zuvor beschriebenen Ordnung des ruhenden Verkehrs durch Quartiers-
garagen und der Bewirtschaftung im öffentlichen Raum, sollen durch die räumliche Aufteilung
der Straßeninfrastruktur und die Bebauung autofreie Teilquartiere entstehen. Als autofreie
Teilquartiere werden Bereiche verstanden, di e gänzlich frei von fließendem und ruhendem
Kfz-Verkehr sind. Das wird ermöglicht durch eine Struktur der Erschließungsstraßen, die die
Erreichbarkeit sichert, insbesondere auch Notfall - und Versorgungsfahrten sicherstellt, aber
keine engmaschige Befahrbarkeit ermöglicht. Dazu können beispielsweise Fahrradzonen bei-
tragen.
7.5 Lademöglichkeiten E-Mobilität
Ziel vieler vorgenannter Maßnahmen ist es, ein autoarmes Quartier zu gestalten. Um im Kfz-
Verkehr den Anteil an Elektrofahrzeugen zu erhöhen, ist die Errichtung von Ladeinfrastruktur
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sinnvoll. Dies ist sowohl im öffentlichen Straßenraum relevant (z.B. für Carsharing) als auch in
der Immobilienentwicklung bzw. bei Stellplätzen im privaten Raum. So müssen private Kfz -
Stellplätze entsprechend des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) mit Lade-
möglichkeiten für Elektroautos ausgestattet werden. Weiterhin sind Ladestationen bzw. Lade-
schränke für E-Bikes und Pedelecs eine wichtige Ergänzung, um Lademöglichkeiten in der E-
Mobilität für den Radverkehr zu schaffen.
7.6 Hochwertige und attraktive Fahrradstellplätze
Der zunehmende Wert von Fahrrädern, Pedelecs und E-Bikes erhöht den Bedarf an hochwer-
tigen, anteilig auch gesicherten Fahrradstellplätzen. Fahrrad stellplätze, die über mehrere
Stunden, beispielsweise an Arbeitsplätzen, genutzt werden, sollen weiterhin einen Schutz vor
Niederschlag bieten. Fahrräder nehmen dabei zunehmend individuelle Formen an. Radabstel-
lanlagen soll en auch z.B. mit Lastenrädern , Fahrradanhängern und Sonderr ädern nutzbar
sein.
7.7 Infrastruktur für Fahrradpendler
Für Arbeitnehmende sind längere Strecken per Rad häufi g unattraktiv, da bei Arbeitgebern
entsprechende Infrastruktur wie Duschen, Umkleideräume und Trockenräume für Kleidung
und Ausrüstung fehlen. Bei neu geplanten Quartieren soll dem entgegengewirkt werden.
7.8 Gute ÖV-Anbindung
Eine gute ÖV-Anbindung ist ein wichtiger Baustein, um den Umweltverbund (Fuß, Rad, ÖPNV)
zu stärken. Dabei wird mit einer guten Anbindung nicht nur die innerörtliche Anbindung ermög-
licht, sondern auch die Verbindung zum überörtlichen öffentlichen Nah- und Fernverkehr her-
gestellt. Mit Konzepten wie beispielsweise den „Schnuppertickets“ kann das ÖPNV-Angebot
neuen Bewohnerinnen und Bewohnern zugänglich gemacht werden. Umweltfreundliche Alter-
nativen zur Kfz-Nutzung werden somit frühzeitig aufgezeigt.
Wichtig ist dabei neben der Angebotsqualität (Takt, Haltestellendichte, Direktverbindungen)
auch die Aufenthaltsqualität an Haltestellen durch Beleuchtung und Sitzmöglichkeiten, die In-
formation und Verbreitung, beispielsweise durch Wegweiser zu Haltestellen oder Verbreitung
von Fahrplandaten in Wohnhäusern.
7.9 Gute Radverkehrsanbindung
Die Anbindung des Radverkehrs ist insbesondere in Münster bereits fester Bestandteil einer
Gebietsentwicklung. Wichtig ist, die relevanten Verkehrsbeziehungen in benachbarte Gebiete
zu identifizieren und entsprechend attraktive Verbindungen zu schaffen. Dabei ist einerseits
die Breite der Radverkehrsanlagen von Bedeutung, die je nach Verkehrsnachfrage die Regel-
breite überschreiten kann, und andererseits eine durchgängige Trassierung mit einer fahrrad-
freundlichen Gestaltung der Kreuzungsbereiche.
7.10 Mobilstationen / Sharing-Stationen
Mobilstationen werden ebenfalls bei vielen Gebietsentwicklungen bereits mitgedacht. Wichtig
ist hier ein alltagstaugliches Angebot im Bereich der Sharing-Angebote. Neben Car- und Bike-
sharing-Angeboten wird auch ein La stenrad- oder Transporter-Angebot empfohlen (Flotten-
mix). Das Angebot soll ergänzt werden um Packstationen und Briefkästen oder weitere Ser-
viceangebote wie beispielsweise Fahrradservice-Stationen.
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7.11 Elternhaltestellen und gelbe Füße für KiTas und Schulen
Kindertagesstätten und Schulen erzeugen verhältnismäßig viele Kfz-Fahrten durch Bring- und
Holverkehre. Dadurch wird auch das Unfallrisiko für Kinder erhöht. Zudem erlernen Kinder
damit ein autoaffines Mobilitätsverhalten, welches auf der Fortbewegung per Kfz beruht. So-
genannte Elternhaltestellen sollen zur Kfz -Fahrtenvermeidung beitragen und gleichzeitig die
Verkehrskompetenz der Kinder stärken. Eine Elternhaltestelle ist ein ausgewiesener Haltebe-
reich in fußläufiger Distanz von KiTa- und Schulgebäuden, an dem Eltern ihre Kinder absetzen
können (Kiss & Ride-Zone). Von dort werden die Kinder optional zu vereinbarten Uhrzeiten bis
zur KiTA bzw. Schule zu Fuß begleitet. Gelbe Füße sind Bodenmarkierungen an mark anten
Punkten auf öffentlichen G ehwegen. Gehende Füße weisen den Kindern die Richtung und
stehende Füße zeigen ihnen an, dass sie stehen bleiben und sich vergewissern müssen, ob
die Straße frei ist und überquert werden kann.
7.12 Verkehrsreduzierende Maßnahmen, Beispiel mobiles Arbeiten
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass das Verkehrsaufkommen stark veränderlich sein
kann. Dazu beigetragen haben auch viele Arbeitnehmende, deren Arbeitswege aufgrund von
mobilem Arbeiten nicht stattgefunden haben. Einige Firmen behalten diese Entwicklung bei
und bieten langfristig die Möglic hkeit des mobilen Arbeitens an. Fahrten zur Arbeit werden
damit vermieden. Diese Entwicklung kann unterstützt werden durch Angebote, die das mobile
Arbeiten für Mitarbeitende und Firmen erleichtern, beispielsweise Coworking-Spaces, flexible
Tagesbüros und Ähnliches.
7.13 Kommunikationskonzept für bestehende Mobilitätsangebote im Quartier
Die Bereitstellung von Informationen über vorhandene Mobilitätsangebote ist ein essentieller
Bestandteil, der über die Akzeptanz und Nutzungsrate entscheidet. So können beispielswiese
Flyer und Broschüren als „Willkommens-Pakete“ verteilt werden, die vorhandenen Mobilitäts-
angebote in eine Nachbarschafts-App integriert oder persönliche Mobilitätsberatungen ange-
boten werden. Insbesondere für Menschen, die neu nach Münster ziehen, ist dies relevant.
Diese kennen sich häufig noch nicht gut in der Stadt und mit dem vorhandenen Verkehrsan-
gebot aus. Zudem stellt ein Umzug auch eine gute Gelegenheit dar, um vorhandene Routinen
im Mobilitätsverhalten zu überdenken.
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8 Hinweise und Regelwerke
Dokument Quellangabe oder Verlinkung
Empfehlungen zur Anwendung und Weiter-
entwicklung von FGSV-Veröffentlichungen
im Bereich Verkehr zur Erreichung von Kli-
maschutzzielen [E Klima 2022]
Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen (FGSV), 2022
Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren
Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen (FGSV), Juli 2006
ISBN 3-937356-83-5
Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
[RASt 06]
Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen (FGSV), November 2008
ISBN 978-3-939715-21-4
Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
[ERA]
Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen (FGSV), Dezember 2010
ISBN 978-3-941790-63-6
Hinweise zur Nahmobilität – Strategien zur
Stärkung des nichtmotorisierten Verkehrs
auf Quartiers- und Ortsteilebene
Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen (FGSV), November 2014
ISBN 978-3-86446-083-8
Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen
[EFA]
Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen (FGSV), September 2002
Handbuch für die Bemessung von
Straßenverkehrsanlagen [HBS]
Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen (FGSV), September 2015
ISBN 978-3-86446-103-3
Fahrradstraßen und Fahrradzonen Institut für innovative Städte, Thiemo Graf,
2021 (2. Auflage), ISBN 978-3-940217-32-5
Stellplatzsatzung der Stadt Münster
https://www.stadt-muenster.de/recht/orts-
recht/satzungen/detailansicht/satzungsnum-
mer/63.13
Velorouten der Stadt Münster https://www.veloregion.de/routen/
Radnetz 2.0 in Münster https://geo7.stadt-muenster.de/webgis/rad-
netz_20/
Mobilstationskonzept der Stadt Münster –
Teil A: Qualitätsstandards
https://www.stadt-muenster.de/session-
net/session-
netbi/vo0050.php?__kvonr=2004047435
Haushaltsbefragung 2019
https://www.stadt-muenster.de/session-
net/session-
netbi/vo0050.php?__kvonr=2004047857
Zwischenbericht Masterplan Mobilität 2035+
https://www.stadt-muenster.de/session-
net/session-
netbi/vo0050.php?__kvonr=2004050001
Entwicklung der urbanen Wissensquartiere https://www.muensterzukunft.de/leitthe-
men/urbane-wissensquartiere.html
Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen
zur Nahmobilität, 2022
https://www.vm.nrw.de/verkehr/nahmobili-
taet/index.php
Anlage5_Auslobungsunterlagen_Entwurf
255869 Zeichen
Stadtplanungsamt – Dezernat für Planung, Bau und Wirtschaft
Auslobung – Modell Quartier 1
Stand 02.08.2024 zur politischen Freigabe der Stadt Münster
Modellquartier südwestlich der
Steinfurter Straße
Zweiphasiger städtebaulich-landschaftsplanerischer
Wettbewerb nach RPW 2013
AUSLOBERIN
Stadt Münster
Stadtplanungsamt
Albersloher Weg 33
48155 Münster
BETREUUNG + KOORDINATION
FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH
Rathausufer 14, D-40213 Düsseldorf
E-Mail: office@fsw-info.de
Internet: www.fsw-info.de
T.: +49(0)211.83.68.980
LAYOUT + GRAFIKEN
FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH
FOTOS
Jörg Faltin, FALTIN + SATTLER
Miriam Juschkat Fotografie, Wesel
PLANGRUNDLAGEN UND LUFTBILDER
(falls nicht anders angegeben)
Stadt Münster
FALTIN + SATTLER, Düsseldorf
© FSW 2024
Impressum
Inhalt
Vorwort 4
01. EINFÜHRUNG 6
02. SITUATION 7
2.1 Münsters Modellcharakter par excellence: urban, 8
grün, vernetzt
2.2 Fünf Modellquartiere: Stadterweiterungsflächen 10
und Konversionen
2.3 Hintergründe und Vorbereitungsphase Modell- 11
quartiere 1 | 2
2.4 Modellquartier 1 Kurzprofil 14
03. DAS WERKSTATTVERFAHREN 16
3.1 Werkstattarbeit 18
3.2 Bürgerinnen- und Bürgerideen für den Planungs- 20
prozess
3.3 Der Perspektivplan 22
04. AUFGABE 26
4.1 Vernetzungen für eine gute Stadtraum- und 30
Landschaftsintegration
4.2 Klimaqualität für die Gesamtstadt suchen und ein
nachhaltiges Quartier schaffen 33
4.3 Differenzierung in Flächensegmente und Ziel 34
eines urbanen Quartiers
4.4 Leitfragen als Aufruf für gute Lösungen 37
05. HINWEISE 42
5.1 Das städtebauliche Programm 42
5.2 Die detaillierten Funktionseinheiten und
Ansprüche der Fachressorts 61
5.3 Der Umgang mit den Schutzgütern 78
5.4 Wasserwirtschaft 82
5.5 Klimaschuatz und Klimaanpassung 85
06. VERFAHREN 88
6.1 Ausloberin und Betreuung 88
6.2 Allgemeines 88
6.3 Wettbewerbsart 88
6.4 Vorbereitende, besondere Münster-Öffentlich- 88
keitsbeteiligung
6.5 Kurzprofil der Aufgabe 89
6.6 Wettbewerbssummen 90
6.7 Konsequenzen aus dem Wettbewerb 91
6.8 Verhandlungsverfahren (im Anschluss an die 92
Phase 2)
6.9 Schriftliche Teilnahmebestätigung und Einver- 93
ständnis
6.10 Eigentum, Urheberrecht und Rücksendung 93
6.11 Bekanntgabe 93
6.12 Verstöße 93
6.13 Zulassung und Beurteilung der Wettbewerbs- 93
arbeiten
6.14 Haftungsausschluss und Verschwiegenheit 94
6.15 Beurteilungskriterien 94
6.16 Rückfragen 94
6.17 Anonymität (zur Phase 1 und 2) 94
6.18 Einlieferung / Abgabe 95
6.19 Planunterlagen 96
07. LEISTUNGEN 97
7.1 Phase 1 – Digitale Abgabeleistungen (anonym) 97
7.2 Phase 1 – Analoge Abgabeleistungen (anonym) 98
7.3 Phase 2 – Digitale Abgabeleistungen (anonym) 98
7.4 Phase 2 – Analoge Abgabeleistungen (anonym) 98
08. BETEILIGTE 101
8.1 Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter 101
8.2 Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter 101
8.3 Beratung 101
8.5 Teilnehmende 102
09. TERMINE 104
Wir leben in einer wissensbasierten Dienstleistungs-
gesellschaft. Hier steht der Austausch von Informatio-
nen und die Vernetzung von Menschen im Mittelpunkt.
Diese Faktoren sind von entscheidender Bedeutung für
wirtschaftliche Stärke und Wachstum, das vor allem
durch Innovation vorangetrieben wird. Betrachten wir
Münster als ein lebendiges Beispiel: Die Stadt verfügt
über eine breite Palette hochqualifizierter Arbeitskräfte,
innovative Unternehmen und eine der größten Univer-
sitäten Deutschlands.
Diese Universität ist bekannt für ihre exzellente For-
schung und Lehre, insbesondere in den Bereichen Geis-
teswissenschaften, Naturwissenschaften und Medizin.
Ihre Forschungsaktivitäten und Absolventinnen und Ab-
solventen haben kontinuierlich dazu beigetragen, dass
sich weitere forschungsorientierte Unternehmen in
Münster angesiedelt haben. Ein jüngstes Beispiel hierfür
sind Forschungseinrichtungen im Bereich der Batterie-
technologie, einer Schlüsseltechnologie für die Zukunft.
In Münster erleben die Beschäftigten ein offenes und
vielfältiges Umfeld, zu dem sie mit ihrem Lebensstil bei-
tragen. Dieser Lebensstil spiegelt den Wunsch nach Di-
versität, Offenheit und Toleranz wider und zeigt sich in
einem breiten Spektrum kultureller Interessen sowie
differenzierter Konsumwünsche.
Um eine modellhafte Quartiersentwicklung zu gestal-
ten, welche den Menschen und den Unwägbarkeiten
der Zukunft gerecht wird, sollten Innovationen begüns-
tigt werden. „Wir brauchen einen Überschuss an Mög-
lichkeiten“, formulierte einst der renommierte Denker
Alexander Kluge. Ein solcher Überfluss an Möglichkeiten
ist essenziell, sei es im wirtschaftlichen, wissenschaftli-
chen oder sozialen Kontext, um den Bedürfnissen der
Menschen gerecht zu werden und Innovationen zu för-
dern. Die Modellquartiere 1 | 2 könnten in dieser Hin-
sicht Leuchtturmprojekte sein.
Die Quartiere sollten bestenfalls inspirierend auf ihre
Bewohnerschaft, Besuchenden und Beschäftigten wir-
ken und ein pulsierendes Stadtteilerlebnis ermöglichen.
Hier sollten Menschen unterschiedlicher Hintergründe
und Milieus zusammenkommen und Gedanken, Lebens-
stilprojekte, Geschäftsideen und vieles mehr austau-
schen können.
Innovation und Innovationsfähigkeit sind Schlüsselthe-
men für die Entwicklung wissensbasierter Gesellschaf-
ten und die wirtschaftliche Prosperität attraktiver Städ-
te. Ebenso sind sie entscheidend für die Erreichung un-
serer Klimaschutzziele und die Schaffung lebenswerter
und selbstbestimmter Gemeinschaften. Innovation
kann nicht allein durch regulative Maßnahmen her-
gestellt werden; sie gedeiht in einem Umfeld, das Raum
für kreatives Experimentieren bietet, den Entschluss, un-
konventionelle Pfade zu betreten, Offenheit für Neues
fördert und die Gelegenheit zur aktiven Beteiligung
schafft. Das Schaffen von Freiräumen für Nutzung, Ge -
staltung und Mitbestimmung bei der Planung und Ent-
wicklung der Modellquartiere 1 | 2 könnte das Modell-
hafte an diesem Vorhaben verdeutlichen.
4
Vorwort
Der Technologiepark an der Austermannstraße als direkter Nachbar (Blick Richtung Südwesten)
5
Alle Modellquartiere 1 bis 5 zeichnet die Nähe zur In-
nenstadt und die kurzen Wegebeziehungen untereinan-
der, aber auch zur Kernstadt aus. Gerade die Areale rund
um den Landschaftsraum des Kinderbachbogens wer-
den u. a. durch die Nähe zum Technologiepark Münster,
den Leonardo-Campus und den Wissenschaftspark süd-
lich der Mendelstraße und die Entwicklung des Natur-
wissenschaftlichen Zentrums zum Naturwissenschaftli-
chen Zentrum Plus (NWZ Plus) positiv vorgeprägt. Die
hier vorhandenen und über die neuen, innovativen Mo-
dellquartiere zu stärkenden Nutzungsangebote – rund
um wissenschaftsnahe und technologieorientierte Wirt-
schaft, Forschung, Lehre und anderen Dienstleistungen,
Sport und Naherholung par excellence, zudem das
Wohnen in allen Facetten inkl. Studentisches Wohnen -
sind von gesamtstädtischer Bedeutung.
Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern wurden für
die Modellquartiere 1 | 2 grundsätzliche, städtebauli-
che Zielvorstellungen für die Bereiche südlich Steinfur-
ter Straße / westlich Austermannstraße / östlich Wasser-
weg (Modellquartier 1) und westlich Busso-Peus-Stra-
ße / südlich Gievenbecker Weg / nördlich Von-Esmarch-
Straße (Modellquartier 2) definiert.
Die zentralen Zielaussagen wurden in je einem Perspek-
tivplan grafisch zusammengefasst, die nun auch als
Grundlage für städtebauliche Qualifizierungsverfahren
in Form der Wettbewerbe dienen.
Aufgrund seines städtebaulichen Potenzials und seiner
prominenten Lage als Stadtentrée soll das Modellquar-
tier 1 in naher Zukunft realisiert werden. Auch die Lage
am (bedeutenden) nordwestlichen Technologie- und
Wissenschaftsstandort in direkter Nachbarschaft zum
Technologiepark und Leonardo-Campus sowie die un-
mittelbare Nähe zum markanten Kultur- und Land-
schaftsraum des Kinderbachbogens samt Wasserlauf
trägt zu diesem städtebaulichen Potenzial bei.
Gesucht wird ein zukunftsweisendes, den Anforderun-
gen des 21. Jahrhunderts gerecht werdendes, städte-
baulich-landschaftsplanerisches Konzept sowie Ideen
für ein soziales, durchmischtes und kulturell inspirieren-
des, damit produktiv-urbanes, verkehrlich innovatives,
grünes, klimaangepasstes, gesundes und mit neuen bzw.
gestärkten Freiräumen ausgestattetes Quartier, welches
darüber hinaus die gesellschaftliche Vielfalt widerspie-
gelt und bedarfsgerecht nutzbar ist. Unterschiedliche
Lebenssituationen der zukünftigen Nutzerinnen und
Nutzer jeden Alters und jeden Geschlechts, jeder Kultur
und jeden Milieus sollen im gesamten Planungsprozess
berücksichtigt werden.
01. EINFÜHRUNG
>> Gemeinsam: ein besonderer Weg zu einem Vorbildpr ojekt für Münster,
>> innovativ und wegweisend
6
Modellquartiere 1 - 5 im städtischen Gefüge
Einführung
Im Rahmen der Münster Zukünfte 20 | 30 | 50 und des
Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK 2030)
wurde das Leitthema „Urbane Wissensquartiere“ erar-
beitet.
Ergebnis einer anschließenden internationalen Ideen-
werkstatt war u. a., dass mit der Erweiterung westlich
der Steinfurter Straße (Modellquartier 1) als ein ge-
mischtes urbanes Quartier der Brückenschlag zum Be-
standsareal des Technologieparks samt Leonardo-Cam-
pus gelingen können soll. Der Rat der Stadt Münster hat
am 26. August 2020 auf Basis der Vorlage V/0180/2020
den Grundsatzbeschluss gefasst, die Fläche westlich der
Steinfurter Straße in den nächsten Jahren städtebaulich
zu entwickeln.
7
02. SITUATION
>> Spannend: der Nordwesten als ein wichtiges Stadt erweiterungsareal für das
wachsende und erfolgreiche Münster mit der landscha ftlichen Mitte des Kin -
derbachbogens
Situation
2.1 Münsters Modellcharakter par
excellence: urban, grün, vernetzt
Um die Zielsetzung zu den Modellquartieren 1 | 2 ein-
zuordnen, ist eine Betrachtung des gesamtstädtischen
Kontextes naheliegend. Charakteristisch für Münsters
Innenstadt sind einerseits ihre urbanen Qualitäten mit
kompakten städtebaulichen Strukturen, Dichten und
Nutzungsmischungen, sozialer und kultureller Vielfalt
sowie ihren belebten öffentlichen Räumen mit hoher
Aufenthaltsqualität. Andererseits besticht sie durch viel
Grün mitsamt ihrer Grünverbindungen in die sie umge-
bende Münsterländer Parklandschaft.
Ein Schlüsselthema der strategischen Stadtentwicklung
Münsters ist daher die Weiterentwicklung der Münster-
schen Stadt-Landschaft. Es gilt, die vorhandenen Quali-
täten der urbanen Innenstadt mit den Qualitäten der an
sie angrenzenden Parklandschaft, die an vielen Stellen
über die bestehenden Grünzüge prägnant und gut er-
lebbar in das Herz der Stadt hineinragt, weiterzuent-
wickeln und Vernetzungsqualitäten innerhalb der
Münsterschen Stadt-Landschaft zu stärken und aus-
zubauen.
Die zukünftigen urbanen Qualitäten Münsters sollen da-
bei verstärkt in den Fokus genommen werden. Hierfür
haben die bestehenden Potenzial- und Transformations-
räume, die insbesondere von Nordwesten nach Süd-
osten quer durch die innere Stadt verlaufen, eine he-
rausragende Bedeutung.
Münsters Innenstadt mit der pittoresken Altstadt inner-
halb des Promenadenrings als Nukleus der Gesamtstadt
steht für Behaglichkeit und ein reiches historisches Erbe.
Sie soll zukünftig noch grüner, klimagerechter, inklusiver
und mehr auf die vielfältigen Bedürfnisse der Menschen
ausgerichtet werden. Die neuen im Nordwesten und
Südosten an die Innenstadt angrenzenden Modellquar-
tiere sollen mit der Innenstadt in enge räumliche Wir-
kungszusammenhänge gebracht werden und diese mit
großstädtischem Flair, neuer Urbanität und noch mehr
Vielfalt ergänzen.
In diesem Sinne sollen auch die ausgewählten Stand-
orte der neuen Münster Modellquartiere 1 | 2 an der
Steinfurter Straße und an der Busso-Peus-Straße über
die Kernstadt hinweg bis zu den neuen Modellquartie-
ren 3 | 4 | 5 im Bereich der Stadthäfen im Kontext einer
weiter wachsenden Stadt stadträumlich und funktional
in Beziehung zueinander gesetzt werden. Auch zwi-
schen den neu entstehenden Modellquartieren 1 | 2
sollen räumlich-funktionale Synergien entstehen. So
entsteht eine zukunftsfähige und vernetzte Stadt mit
noch mehr Attraktivität und Lebensqualität .
Diese stadträumlich-funktionale Vernetzung ist unab-
dingbarer Bestandteil der weiteren Stadtentwicklungs-
strategie. Daher sollen die neuen Münster Modellquar-
tiere entsprechend ihren spezifischen Begabungen für
ein zukunftsfähiges, urbanes und lebendiges Münster
entwickelt und zügig realisiert werden.
In Hinblick auf eine künftige stadt-, umwelt- und klima-
freundliche Mobilität bieten alle Modellquartiere 1 bis
5 einzigartige Chancen und Qualitäten: Vom Domplatz
aus startend sind mit dem Fahrrad in jeweils ca. 15 Mi-
nuten Fahrtzeit in nordwestlicher Richtung die geplan-
ten neuen Modellquartiere 1 | 2 und in südöstlichen
Richtung die künftig zu entwickelnden Münster Modell-
quartiere 3 | 4 | 5 zu erreichen.
Das Leitbild der „Stadt der kurzen Wege“ kann durch die
Herstellung einer vorbildlichen Mobilität in Münster mit
Leben gefüllt werden. Im Sinne einer integrierten Stadt-
entwicklung sollen zukunftsfähige und nachhaltige
neue Stadtquartiere geplant, entwickelt und realisiert
werden, die nicht isoliert für sich betrachtet, sondern
mit der für Münster typischen Stadt-Landschaft vernetzt
werden.
8 Situation
9Situation
Areale der Modellquartiere 1 | 2 im Landschaftsraum Kinderbachbogen
Modellquartier 1
Steinfurter Straße
Modellquartier 2
Busso-Peus-Straße
2.2 Fünf Modellquartiere: Stadterwei -
terungsflächen und Konversionen
Münster steht in den nächsten Jahren vor der Herausfor-
derung eines hohen Wachstumsdrucks und ist daher
auch gefordert, innerstädtische Randbereiche für neue
Stadtquartiere in den Blick zu nehmen. Aus diesem
Grund rücken neben der Entwicklung geeigneter Flä-
chen im Nordwesten der Stadt auch die umzunutzen-
den Flächen im Südosten im Bereich der Stadthäfen
entlang des Stadt- und Landschaftsraums am Dort-
mund-Ems-Kanal in den Fokus der Münsteraner Stadt-
entwicklung. Daraus abgeleitet wurden alle insgesamt
fünf urbanen Münster Modellquartiere 2022 über zwei
Werkstattverfahren mit der Beteiligung der Münstera-
nerinnen und Münsteraner für eine gestaffelte Realisie-
rung vorbereitet, um Münster zu einem Vorbild für
urbane Zukunftsquartiere zu machen. Die Entwicklung
der Modellquartiere 1 bis 5 muss dabei mit hohen städ-
tebaulichen Qualitäten einhergehen. Zudem müssen
diese das positive Lebensgefühl und die besondere
Stadtatmosphäre Münsters widerspiegeln.
Durch ein Um- und Weiterdenken in den unterschied-
lichsten Handlungsfeldern sollen nachhaltige stadt-
räumliche, funktionale, soziokulturelle und
künstlerische, ökologische, stadttechnische, verkehr-
liche und wirtschaftliche Qualitätsanforderungen ge-
plant und umgesetzt werden. Die Quartiere sollen dabei
einen Modellcharakter entwickeln, um so zu vorbild-
lichen Zukunftsquartieren zu werden. Je nach spezifi-
scher Begabung des jeweiligen Standortes gehören zu
diesen Handlungsfeldern:
– Eine Verknüpfung zwischen Wohnen und Arbei-
ten, Forschen und Entwickeln
– Eine Nutzungsmischung auf allen Ebenen: im
Quartier, im Block, im Gebäude
– Verknüpfung zwischen den Nutzungsbaustei-
nen nach Gender Mainstreaming-Kriterien (Be-
rücksichtigung unterschiedlichster Bedarfe und
Auswirkungen auf Geschlechter entsprechend
ihrer Lebenssituationen)
– Belebte Erdgeschosse durch Gastronomie, kul-
turelle und soziale Gemeinschaftseinrichtun-
gen, konsumfreie Räume, Handwerk, Kreativ-
wirtschaft und vieles mehr
– Neue Wohnformen und -typologien mit inklusi-
ven Angeboten, geförderter Wohnraum, Mög-
lichkeiten für Baugruppen und Genossenschaf-
ten, studentisches Wohnen sowie eine kind-
und jugendgerechte (Frei-)Raumentwicklung
– Ein Miteinander unterschiedlichster Bevölke-
rungs- und Altersgruppen
– Angemessene Dichten mit im Regelfall vier-
und fünfgeschossigen Basis-Gebäudemodulen,
die sparsam mit Grund und Boden umgehen
– Gemeinschaftliche Räume in Gebäuden und im
Quartier
– Öffentliche und gemeinschaftliche Freiräume
mit hoher Aufenthaltsqualität
– Eine zukunftsfähige Mobilität sowie autofreies
Wohnen in Teilquartieren
– Klimaneutrale Quartiersentwicklung und sensi-
bles Wassermanagement
– Partizipative Prozesse und Qualitätsverein-
barungen
10 Situation
2.3 Hintergründe und Vorbereitungs -
phase Modellquartiere 1 | 2
Eine hohe Lebensqualität sowie die Attraktivität als
Wohn- und Arbeitsstandort kennzeichnen die Stadt
Münster genauso wie ihre Wissenschaftseinrichtungen,
das rege Studentenleben und ihre kulturell vielfältigen
Angebote. Gerade deswegen bleibt die Nachfrage nach
bezahlbarem Wohnraum in innenstadtnaher Lage an-
haltend hoch und auch freie Standorte für technologie-
orientierte Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen
werden weiterhin dringend gesucht und benötigt.
Um dieser Nachfrage mangels geeigneter Baulandflä-
chen in ausreichender Anzahl und Lage gerecht werden
zu können, wird die Entwicklung des neuen urbanen
Modellquartiers 1 an der Steinfurter Straße angestrebt,
das als Modellquartier des 21. Jahrhunderts die
Schwerpunkte urbanes Wohnen, Arbeiten und Techno-
logie umfassen soll, denen als wichtige Handlungsfelder
für die konkrete Zukunftsgestaltung der Stadt Münster
in den nächsten Jahren eine besondere Bedeutung zu-
kommt.
Die geplante Quartiersentwicklung an der Steinfurter
Straße entspricht der im Rahmen der Diskussionen der
Planungswerkstatt 2030 erörterten und vom Rat fest-
gelegten Strategie, dass die Wohnbaulandbedarfe der
wachsenden Stadt Münster am besten durch eine Kom-
bination aus kleinteiligeren („Zwiebelschalen-Modell“)
und großflächigen Stadtteilerweiterungen (in Abgren-
zung zu einem gänzlich neuen Stadtteil) zu decken sind.
Zudem haben die Bürgerumfragen 2016 („Ziele der
Stadtentwicklung“) und 2018 („Standortbestimmung
MünsterZukünfte 20 | 30 | 50“) deutlich gemacht, dass
ein ausreichendes Angebot an leistbarem Wohnraum
ein prioritäres Ziel für eine nachhaltige und zukunftsori-
entierte Stadtentwicklung in Münster ist, welche in ei-
nem hohen Maße den Wünschen der Bürgerinnen und
Bürger dieser Stadt entspricht. Im Zusammenhang mit
der Zuzugsumfrage 2013 und weiteren Umfragen bleibt
festzuhalten, dass insbesondere die Innenstadt und die
Innenstadtrandlagen gesucht und präferiert werden.
Der Stadtraum südwestlich der Steinfurter Straße, nord-
westlich der Austermannstraße, östlich des Wasser-
weges bietet ein herausragendes Potenzial für ein neues
urbanes Stadtquartier in Innenstadtrandlage. Eine pla-
nerisch aktivierbare, nahezu nicht bebaute Fläche ver-
gleichbarer Lage und Größe gibt es aktuell kein zweites
Mal in Münster.
Die mit der Entwicklung eines Modellquartiers an der
Steinfurter Straße verbundenen übergeordneten Ziele
der Nutzungsmischung, einem breiten Mix insbesonde-
re auch preiswerter Wohnangebote sowie Wohntypolo-
gien als auch zukunftsweisenden Konzepten für Mobili-
tät, Klimaschutz, Stadtentwässerung sowie Ökologie
und Landschaftsqualität erfordern eine umfassende pla-
nerische Programmierung sowie ein koordiniertes Vor-
gehen der angestrebten Quartiersentwicklung unter
breiter Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des
2022 durchgeführten, mehrstufigen Werkstattverfah-
rens sowie dieses darauf aufbauenden, separaten städ-
tebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs.
Die Entwicklung des neuen Modellquartiers an der
Steinfurter Straße ist eingebettet in das Integrierte
Stadtentwicklungskonzept (ISEK 2030) im Rahmen der
Münster Zukünfte 20|30|50 und ist räumlicher und in-
haltlicher Bestandteil des Leitthemas „Urbane Wissens-
quartiere“. In diesem Rahmen wurde eine Internationa-
le Ideenwerkstatt durchgeführt, in der Vorschläge für
die Weiterentwicklung eines Sektors erarbeitet worden
sind, der sich vom Domplatz über Schlossplatz / Schloss-
garten und das Coesfelder Kreuz bis zum Technologie-
park an der Steinfurter Straße und den Wissenschafts-
park an der Mendelstraße / Busso-Peus-Straße erstreckt.
Als ein sogenannter Schwerpunktraum wurde das Ge-
biet des Modellquartiers 1 zwischen Steinfurter Straße,
Austermannstraße und Wasserweg strukturell intensi-
ver betrachtet.
Neben der grundsätzlichen Abstimmung über die Rah-
menbedingungen zur Entwicklung des Modellquartiers
1 an der Steinfurter Straße wurden darüber hinaus der
weitere Planungsprozess sowie die Überlegungen zur
Anwendung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaß-
nahme und zu den liegenschaftlichen Prozessen ge-
11Situation
meinsam mit NRW.URBAN Kommunale Entwicklung
(KE) GmbH als Spezialist für eine kooperative Bauland-
entwicklung und den Einsatz des Instruments einer
Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gem. §§ 165
ff. BauGB erarbeitet und abgestimmt. Dieser Prozess
läuft derzeit mit dem Ziel einer freiwilligen Einigung mit
den unterschiedlichen privaten Grundstückseigentü-
mern parallel zum städtebaulich-landschaftsplaneri-
schen Wettbewerb.
ZUSAMMENFASSUNG DER ZIELE
Das übergeordnete Ziel für die Modellquartiersentwick-
lung an der Steinfurter Straße ist die Schaffung eines ad-
äquaten Angebots zur Deckung des in Münster beste-
henden erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten.
Die daraus abgeleiteten Ziele für die angestrebte Ent-
wicklung eines Modellquartiers 1 im Bereich südwest-
lich der Steinfurter Straße, nordwestlich der Auster-
mannstraße, östlich des Wasserwegs können wie folgt
zusammengefasst werden:
– Eine angemessen hohe städtebauliche Dichte
bei gleichzeitiger Schonung des umgebenden
Landschaftsraums,
– Eine urbane Nutzungsmischung mit horizontal
und vertikal gemischten städtebaulichen Struk-
turen für Wohnen, Arbeiten und Technologie,
– Ein breiter Wohnungsmix auf der Grundlage der
Regularien der sozialgerechten Bodennutzung
Münster (SoBoMü) mit Vorrang für preiswerte
Mietwohnungen und mit Angeboten für Wohn-
gruppen, Wohngemeinschaften, Haus- und
Pflegewohngemeinschaften, Mehrgeneratio-
nenwohnen, Einfamilienhäuser in verdichteter
Bauweise (untergeordnet) sowie studentisches
Wohnen und einer Förderung von lebendigen
Nachbarschaften,
– Angebote für technologieorientierte, wissens-
basierte sowie dienstleistungsbezogene Unter-
nehmen,
– Eine gute Lebensmittelversorgung für das neue
Stadtquartier und die angrenzende Bestands-
bebauung sowie eine breite Palette an kleintei-
ligen Versorgungsangeboten,
– Ein vielfältiges Angebot an sozialer, kultureller
und freizeitorientierter Infrastruktur,
– Ein zukunftsweisendes Mobilitätskonzept mit
bestmöglicher Erschließung für Fußgänger (Bar-
rierefreiheit), für Radverkehr und öffentlichen
Verkehr,
– Ein insgesamt CO2-armes bzw. CO2-neutrales
Quartier mit einer Energieversorgung mit mög-
lichst hohem Anteil von erneuerbaren Energien
sowie einer energiesparenden Bauweise,
– Eine hohe ökologische Qualität durch die Rück-
sichtnahme auf Belange des Landschafts-, Na-
tur- und Artenschutzes und den vollen Aus-
gleich für Eingriffe in Natur und Landschaft,
– Eine überzeugende baukulturelle Qualifizierung
von privaten und öffentlichen Freiflächen als
Grundlage für Begegnungen, Spielmöglichkei-
ten, Freizeitgestaltung und wohnungsnaher Er-
holung im Quartier,
– Klimafolgenanpassung und wassersensible
Quartiersentwicklung.
12 Situation
13Situation
Das Wettbewerbsgebiet zum Modellquartier 1
2.4 Modellquartier 1 Kurzprofil
Die beiden neuen Modellquartiere 1 | 2 bieten beson-
dere Chancen – mit dem Kinderbachbogen und den
Wissensquartieren direkt angrenzend – eine einzigarti-
ge Vernetzung von Stadt und Landschaft herstellen zu
können. Sie sind aufgrund ihrer stadträumlichen Lage
hochgradig dafür geeignet.
DAS MODELLQUARTIER 1 STELLT SICH WIE FOLGT DAR
Standortvorteil:
Stadtentrée-Situation für Münster „Nordwest“ sowie
eine der letzten größeren Flächenreserven im Münstera-
ner Stadtgebiet mit Kontakt zum Kinderbachbogen
Größe: ca. 48.500 qm (48,5 ha)
ca. 2,7 km Luftlinie bis zum Domplatz
Nahtstelle zwischen dem östlich benachbarten Techno-
logiepark samt Leonardo-Campus der Fachhochschule
Münster und dem Kultur- und Landschaftsraum des
Wasserweges
Zielvorstellungen:
– Gemischtes, urbanes, autoarmes, klimapositi-
ves Quartier
– Wasserweg mit kleinteiligen Hofstrukturen er-
halten und sensibel / kleinteilig arrondieren
– Science-Boulevard im Quartier fortsetzen
– Vielfältiges Quartierszentrum auch zur Versor-
gung der benachbarten Quartiere
– Infrastruktur für nachhaltige Energieversorgung
mitdenken (Tiefe Geothermie, Umspannwerk)
– Landschaftssprung über die Steinfurter Straße
Kernfragen zur Entwicklung:
Die Kernfrage zum städtebaulich-landschaftsplaneri-
schen Wettbewerb lautet: Wie kann hier neues urbanes
Leben und Arbeiten gestaltet werden?
Rund 1.650 – 2.150 neue Wohnungen sowie etwa 600
Apartments für Studierende und 300 Apartments für
Auszubildende für insgesamt etwa 5.000 – 6.200 Be-
wohnerinnen und Bewohner könnten hier entstehen –
ein erheblicher Beitrag zur Entlastung des angespann-
ten Wohnungsmarktes in Münster.
Die besondere Bedeutung und die Zukunftsfähigkeit
des Münster Modellquartiers 1 liegt in einer weiteren
Qualität: Hier wird das Wohnen verknüpft mit Arbeiten,
Technologie und Wissenschaft. So könnten etwa noch
rund 4.700 neue Arbeitsplätze innerhalb des neuen
Stadtquartiers entstehen, zudem ein Quartierszentrum,
welches auch die unterversorgte Nachbarschaft der
Wissensquartiere und die angrenzenden Wohnquartie-
re mit bedienen kann.
14 Situation
15Situation
Die Stadt Münster führte im Mai und Oktober 2022 ein
Werkstattverfahren mit der Bürgerschaft sowie Exper-
tinnen und Experten unterschiedlicher Fachressorts als
Vorbereitung der weiteren Planungsschritte, insbeson-
dere der nachfolgenden städtebaulich-landschaftspla-
nerischen Wettbewerbe durch.
In drei abgeschlossenen Dialog-Veranstaltungen – wei-
tere sind im Rahmen des Wettbewerbs und darüber hi-
naus in Planung – wurden die Wettbewerbsvorbereitun-
gen umfänglich erarbeitet.
Die Dialoge 1 und 2 Mitte Mai 2022 waren der Vorberei-
tung, Orientierung sowie Arbeit in thematischen Grup-
pen gewidmet.
16 Das Werkstattverfahren
03. DAS WERKSTATTVERFAHREN
>> Kooperativ: durch die intensive Vorbereitung der Werkstatt zur
>> bestmöglichen modellhaften Konzeption für das Model lquartier 1
Werkstatt-Einstieg: Geführte Radtour im Untersuchungsraum
Werkstattarbeit im Freiherr-vom-Stein Gymnasium Gievenbeck
Die erarbeiteten Grundlagen sowie Ideen flossen in ei-
nen zusammenfassenden Perspektivplan für das gesam-
te Plangebiet rund um die Lebensader des Kinderbach-
bogens, bestehend aus zwei Modellquartieren, ein.
Am 18. Oktober 2022 fand über den DIALOG 3 die gro-
ße Abschlusspräsentation der intensiven Zusammen-
arbeit statt. Zum Wettbewerb sind weitere Beteligungs-
möglichkeiten vorgesehen, um die gemeinsam erarbei-
teten Ziele im Sinne der Münsteraner Planungskultur
fortzusetzen.
17Das Werkstattverfahren
Die Beteiligung der Öffentlichkeit – DIALOG 1 - 3 (4 zum Wettbewerb)
3.1 Werkstattarbeit
Mehr als 100 Personen kamen am 13. und 14. Mai 2022
zum DIALOG 1+2 zusammen, um erste Ideen für die
über das Landschaftsband des Kinderbachbogens ver-
bundenen Areale der Modellquartiere Busso-Peus-Stra-
ße sowie Steinfurter Straße zu sammeln. Unter ihnen in-
teressierte Bürgerinnen und Bürger, Anwohnende, Ak-
teurinnen und Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft
und Zivilgesellschaft sowie Vertreterinnen und Vertreter
aus Politik und Verwaltung.
In den vier Werkstattgruppen „Öffentlicher Raum & Mo-
bilität“, „Urbanes Arbeiten & Innovation“, „Vielfalt & Zu-
sammenleben“ und „Landschaft & Nachhaltigkeit“ ha-
ben die Teilnehmenden intensiv diskutiert und am städ-
tebaulichen Arbeitsmodell skizziert, wie die Quartiere
zukünftig aussehen können und welche Programmie-
rungen / Besonderheiten für die Zukunft wichtig sind.
Nach einer intensiven Arbeitsphase präsentierten alle
vier Gruppen ihre zentralen Erkenntnisse.
TEAM 1 „ÖFFENTLICHER RAUM & MOBILITÄT“
Moderation:
Prof. Bettina Mons, Peter Lange
Das Plädoyer für eine modellhafte Entwicklung der Mo-
dellquartiere 1 und 2 fiel klar zukunftsgerichtet aus.
Das Team war sich darüber einig, dass die Fußgängerin-
nen- und Fußgängerbewegungen und Erlebniszonen zu-
erst vorausgedacht und vorbereitet werden müssen. In
Kombination mit der Münsteraner Besonderheit des ho-
hen Anteils des Radverkehrs am Modal Split könne ein
Geflecht attraktiver Verbindungslinien und öffentlicher
Räume entstehen. Im Mittelpunkt der vorgestellten Ide-
en steht auch ein klares Bekenntnis zu einer ÖPNV-Stär-
kung und einer eigenen, inneren Erschließungsoption
als „Herzstück“.
Oberstes Ziel für die innere Erschließung der Modell-
quartiere sollte eine Minimierung der MIV-Bewegungen
sein – geschickt verteilte kleine Mobilitätshubs könnten
Reduzierungen der PKW-Aktionsradien zugunsten von
mehr Lebensqualität in den gemischt genutzten Quar-
tieren ermöglichen. Die Nähe zum Gievenbecker Stadt-
teilzentrum sowie zum bedeutsamen Landschaftsele-
ment der Applebreistiege, welches zugleich eine wichti-
ge Verbindungsfunktion in das Stadtteilzentrum dar-
stellt, sind ebenso wie das östlich benachbarte For-
schungs- und Wissensquartier wichtige Vorprägungen,
die eine mehr als konsequente Haltung in Bezug zu kur-
zen Wegen nach Möglichkeit ohne Pkw logisch erschei-
nen lassen. Für die Modellquartiere gilt, dass die städte-
baulich-landschaftlichen Überlegungen, mit denen der
Mobilität überlagert / qualifiziert werden müssen.
Im Sinne des Teams sind auch Gedanken von ergebnis-
offenen Raum- und Flächenangeboten wichtig, also eine
noch nicht allzu konkrete Festlegung und Codierung al-
ler öffentlichen Räume, um auch auf zukünftige Ände-
rungen noch angemessen reagieren zu können.
TEAM 2 „URBANES ARBEITEN & INNOVATION“
Moderation:
Dr. Wolfgang Haensch, Johannes Tovatt
Nach Einschätzung des Teams von Dr. Wolfgang Ha-
ensch und seinen Teammitgliedern samt städtebauli-
cher Assistenz von Johannes Tovatt ist es von besonde-
rer Bedeutung, die beiden Modellquartiere 1 und 2
miteinander zu vernetzen. Der Grünzug des Kinder-
baches wird dabei als wichtige landschaftliche Gemein-
samkeit in der Mitte beider Quartiere verstanden. Im
Blick auf die Nachbarschaften der Wissensquartiere, die
Impulse und Struktur geben können, wird angeregt, die
hier beginnenden Aufwertungs- und Stärkungsmaßnah-
men als unverzichtbare Rahmenbedingung zur räumli-
chen und funktionalen Vernetzung zu verstehen und
weiter in den Gesamtprozess zu integrieren. Auch die
Verbindungen zum Gievenbecker Zentrum wurden vom
Team klar artikuliert und als gewachsene Nachbarschaft
kleinräumlich herausgearbeitet.
Zu den Modellquartieren zeigt das Team eine klare Hal-
tung zum gesamtstädtisch bedeutsamen Landschafts-
raum am Kinderbach. Mit Sensibilität und ausreichen-
18 Das Werkstattverfahren
der Gesamtdimensionierung soll der Raum klar heraus-
gearbeitet werden, auch, um die Verbindung in die
Münsterländer Kulturlandschaft prägnant in die Zukunft
überführen zu können. Die über die Modellquartiere 1
und 2 hinausgehende Nahversorgung mit einem Stadt-
teilzentrum verortet das Team im südlichsten Abschnitt
des Modellquartier 1 Areals an der Austermannstraße
und somit als Vermittler zwischen „alt und neu“.
TEAM 3 „VIELFALT & ZUSAMMENLEBEN“
Moderation:
Prof. Dr. Petra Teitscheid, Nadine Radtke,
Svenja Hennig
Prof. Dr. Petra Teitscheid und Nadine Radtke präsentier-
ten gemeinsam mit Svenja Hennig, dass beide Modell-
quartiere „vom Menschen aus“ gedacht und dazu struk-
turell vorbereitet werden müssen. Innerhalb der Quar-
tiere werden Bereiche „für das ganze Leben“ der dort
zukünftig wohnenden und arbeitenden Menschen ent-
stehen. Zentrale Orte, die Identität stiften, Gemein-
schaften fördern und zu Mittelpunkten u. a. über soziale
Infrastrukturangebote oder kulturelle Angebote avan-
cieren können, sind ein erklärtes Hauptziel. Die gute
und weiter zu qualifizierende Verzahnung mit den be-
stehenden Wissensquartieren wird dabei eine wichtige
Rolle spielen. Die Potentiale der Nachbarschaft gilt es zu
nutzen, eine gute Verwebung ist obligatorisch. Neue
Stadträume müssen miteinander kommunizieren, die
Modellquartiere umfassen zukünftig große Flächen. Zu-
dem sollten sie modellhaft nachhaltig geplant und reali-
siert werden. Multifunktionale Stadträume und das Zu-
sammenbringen wichtiger Frequenzbringer wie z.B. Ki-
tas, Cafés, Gemeinschaftsgebäude, Lehr- und Kulturräu-
me, Schulen und Galerien / Ateliers, Co-Working Berei-
che, aber auch die klassischen Arbeitsformen rund um
Wissenschaft, Technologie und Forschung müssen ein
lebendiges Gefüge ergeben. Das ist eine der größten
Herausforderungen für die Modellquartiere insgesamt.
Flexibilität und Aneignung steht bei den Freiräumen
weit vorne im Zielkatalog und auch die Nutzung des
vorhandenen Knowhows und des Engagements beste-
hender Nachbarschaften können wichtige Partner und
Impulsgeber für die neuen Entwicklungsflächen des Mo-
dellquartiers 1 und 2 sein.
Das Vordenken und spätere Management der unter-
schiedlichen Entwicklungsphasen und die Prozess-
gestaltung insgesamt sind zudem eine essenzielle Auf-
gabe für ein Gelingen des Modellhaften. Dabei werden
auch kleinräumige Angebote zur Identitätsbildung un-
ter Einbezug der Bevölkerung erst den Erfolg bringen
können.
TEAM 4 „LANDSCHAFT & NACHHALTIGKEIT“
Moderation:
Matthias Rammig, Prof. Andreas Kipar
In diesem Team wurde insbesondere das Potential des
vorhandenen Naturraumes und die Notwendigkeit ei-
ner nachhaltigen sowie klimafreundlichen Entwicklung
diskutiert. Der Grünzug entlang des Kinderbaches ver-
bindet die beiden Modellquartiere 1 und 2. Er ist durch
frühere Eindämmungsmaßnahmen stark beschnitten
worden und sollte wieder in Szene gesetzt werden.
Moderator Matthias Rammig und die Landschaftsarchi-
tekten des Büros LAND Srl berichteten, dass neben den
vorhandenen Naturdenkmälern und dem Kinderbach
auch die Ränder der Modellquartiere als schützenswer-
te Bereiche erfasst wurden und als blaugrüne Magistra-
len verstanden werden sollten - eine Idee, die nach dem
Willen des Teams innovativ weitergeführt werden könn-
te. Auch die vorhandene Topografie in den Gebieten ist
prägend.
Modellquartier 2 ist gekennzeichnet durch die Nähe zu
Gievenbeck und durch verschiedene Nachbarbezüge
über die Busso-Peus-Straße hinweg. Insbesondere die
geplante begrünte Durchwegung im Wissenschaftspark,
sollte im Modellquartier 2 weitergeführt werden.
Das Verbindungsgelenk zwischen Modellquartier 1 und
2 sollte als verzahnender Landschaftraum definiert wer-
den, um eine Überbauung langfristig zu vermeiden.
19Das Werkstattverfahren
Grün wird nicht als artifizielles Element verstanden, son-
dern als Ökosystemdienstleistungen. Biodiversität soll
überall in den Modellquartieren einen Platz finden –
auf Dächern, an Fassaden, in „ökologischen Trittstei-
nen“.
Die Auswirkungen der neuen Modellquartiere auf die
Umwelt müssen minimiert werden. Aus Sicht des Teams
hat die Zielsetzung oberste Priorität, „klimapositive“
Quartiere zu generieren, die mehr CO2-Emissionen auf-
nehmen, als sie erzeugen. Hierfür wird Tiefengeother-
mie angedacht, die auch als baulich sichtbares Zeichen
„eines Kraftwerkes der Zukunft“ verstanden und plat-
ziert werden könnte. Die Prinzipien des klimagerechten
Bauens müssen bei der späteren Realisierung Berück-
sichtigung finden (Ausrichtung zur Besonnung, adäqua-
te Abstände und Höhenentwicklung für Tageslicht und
natürliche Lüftung). Lokale Energieerzeugung, -verschie-
bung und -speicherung sollte obligatorisch in einem
Modellquartier sein.
Die beiden neuen Modellquartiere sollen klimasensibel
sein, also auf die Folgen des Klimawandels angepasst
sein. Die Hauptwindrichtung aus Südwest erfordert eine
Durchlässigkeit der Quartiere für eine gute Durchlüf-
tung und zur Minimierung der Überhitzung im Sommer.
Wasser ist zudem eine Ressource, die lokal zurückgehal-
ten (dann entweder durch Evaporation und Transpirati-
on verdunstet oder zeitversetzt abgeleitet werden
kann) und genutzt werden sollte (Pflanzenbewässerung
und Grauwassernutzung). Der Wasserhaushalt der Kul-
turlandschaft muss dabei berücksichtigt werden.
Die Nachbarschaft ist für das Quartier identitätsstiftend.
Er werden „geheime Räume“ für Kinder, Begegnungs-
räume, Kulturangebote, eine gute Durchmischung und
bezahlbarer Wohnraum für „alle“ gewünscht.
3.2 Bürgerinnen- und Bürgerideen für
den Planungsprozess
Der aus der Werkstattarbeit entwickelte Perspektivplan
basiert unter anderem auf den Ideen der Bürgerschaft.
Für eine gute Übersichtlichkeit werden an dieser Stelle
die identifizierten Aspekte sowie Ideen des Werkstatt-
verfahrens für das Modellquartier 1 aufgeführt.
1. Öffentlicher Raum und Mobilität
Quartiersübergreifendes Mobilitätskonzept, an
Nachbarschaften und Grünräume anknüpfen,
Ausbildung mehrerer Quartiersplätze mit eige-
nem Charakter, Anknüpfung an Gievenbecker
Zentrum, Verbindungsglied zwischen den an-
grenzenden Quartieren, Ausbildung kurzer
Wege, Anbindung an das ÖPNV-Netz, Straßen-
raum als Begegnungsort verstehen, Haupt-
erschließung von Ost nach West sowie von
Nord nach Süd, Verlängerung der Achse des
Max-Planck-Instituts.
2. Innovation und urbanes Arbeiten
Identitätsstiftender Wissenschaftsstandort in
der Nachbarschaft, großflächigere Strukturen
für Forschung und Universität, Ansiedlung von
Hochschul- und Forschungseinrichtungen, wis-
sensorientierte Unternehmen, Startups, An-
stoß von Transformationsprozessen, Mi-
schung von Zielgruppen an Arbeitsorten, hybri-
de Gebäude, modulare Bauweise, kreatives Ar-
beiten, Quartiersapp.
3. Vielfalt und Zusammenleben
Versorgung durch Nähe Gievenbeck gesichert,
partizipative Prozesse fördern, hohe Durchläs-
sigkeit schaffen, Barrierefreiheit, Wohnen für
unterschiedliche Zielgruppen, Wohnbereiche
im westlichen und südlichen Teil, Begegnungs-
räume, Sitzgelegenheiten, konsumfreie Ver-
weilmöglichkeiten, Nutzungsmischung, Spiel-
und Freizeitflächen, kurze Entfernungen, be-
zahlbarer Wohnraum, Kitas, Schulen, gene-
rationsübergreifendes Wohnen, Identifikation.
20 Das Werkstattverfahren
4. Landschaft und Nachhaltigkeit
Freihaltung von Flächen, Grünflächen und Auf-
enthaltsbereiche entlang der Wegeverbindun-
gen und im Übergang zum Kinderbachbogen,
nachhaltige Baumaterialien, Randbegrünung
im Süden erhalten, Verschattung im Sommer,
Grünverbindung Appelbreistiege stärken, Ver-
minderung von Hitzestaus, Urban Gardening,
Erfüllung der Klimaneutralität / positive Klima-
bilanz, urbane Qualitäten und Freiraumqualitä-
ten verbinden, Biodiversität, begrünte Dächer
und Fassaden, Hochwasserprävention.
ONLINE-BETEILIGUNG
Durch den zusätzlichen Beteiligungsweg gingen ergän-
zende Aspekte ein. Ein zentraler Aspekt der Online-Bei-
träge war der Erhalt der schützenswerten Grünstruktu-
ren in Nähe der beiden Modellquartiere.
Die Qualität des Freiraums wird als Alleinstellungsmerk-
mal angesehen, welches zu schützen sowie zu erhalten
gilt. Der Bau des Landschaftsparks Kinderbach als Erho-
lungsfläche wird in diesem Zusammenhang als wün-
schenswert erachtet. Der Zugang zu diesen gesund-
heitsfördernden Umgebungen müsse gerecht ermög-
licht werden. Dafür braucht es auch freizuhaltende
Möglichkeitsräume, demokratische Verfahren und eine
integrative Planung.
Das Projekt muss allgemein der geringen Versieglung,
dem Grundwasserschutz sowie -gewinnung, Freiflä-
chenschutz und der Klimaresilienz Rechnung tragen.
Zudem soll eine gesunde Dichte mit angemessenen Ab-
standsflächen entstehen, welche den Charakter des Kin-
derbachbogens nicht beeinträchtigt. Dabei besteht zu-
nächst der Wunsch, dass sich die neue Bebauung an der
Geschossigkeit bzw. Bauhöhe des Bestands orientiert.
21Das Werkstattverfahren
3.3 Der Perspektivplan
Die Zusammenführung der gesammelten Ideen der
Werkstatt und der Online-Beteiligungen sowie den
Empfehlungen des Strategieteams formte den Perspek-
tivplan. Das Strategieteam setzte sich aus dem Stadt-
baurat, Fachplanern und -planerinnen sowie Sachkundi-
gen zusammen, welche als Expertinnen- / Expertengre-
mium den Prozess begleitete.
Der Perspektivplan bildet die Grundlage für den städte-
baulich-landschaftsplanerischen Wettbewerb für das
Modellquartier 1 und gibt vor, in welche Richtung die
Entwicklung gehen soll, indem er Handlungsräume und
ihre Funktionen definiert. Er gibt einen Überblick über
einzelne mögliche Nutzungsverteilungen innerhalb der
Quartiere, zeigt auf, wo Vernetzungen mit der umge-
benden Landschaft entstehen könnten, und schlägt
Standorte u. a. für Mobilitätsstationen, Energieversor-
gung und ein Quartierszentrum vor.
Das neue urbane Modellquartier 1 soll auch in der städ-
tebaulichen Ausformung Bindeglied zwischen der öst-
lich angrenzenden Technologie-, Hochschul- und Insti-
tutslandschaft und der Landschafts- und Kulturverbin-
dung des Wasserweges werden. Um ein attraktives und
durchmischtes Stadtquartier zu entwickeln, wird die
Ausgestaltung der Wegeverbindungen für den Rad- und
Fußverkehr eine entscheidende Rolle einnehmen. Die
Übergänge in alle Himmelsrichtungen müssen künftig
ausformuliert, Landschaften und Freiräume geformt und
die Wasserrückhaltebereiche mitsamt der Topografie in
die Planung integriert werden.
Die Vernetzung des Bestands beinhaltet auch die zu er-
haltene Qualität des Kinderbachbogens als grüne Mitte
zwischen den Modellquartieren 1 | 2. Die vorgesehe-
nen Freiräume erfordern Dichten, wobei das Wohnen
und Arbeiten näher aneinanderrücken und durch eine
ansprechende Architektur beschrieben werden soll. Mo-
nostrukturen sind folglich nicht gewünscht und eine Mi-
schung an Funktionen und Nutzungen ist ein erklärtes
Ziel. Der Perspektivplan trägt der Notwendigkeit der
Schaffung von Mischung durch die Integration sozialer
Infrastrukturen, Wohnangebote sowie Technologie,
Wissenschaft und Arbeit Rechnung. Das Modellquartier
1 soll eine eigene Qualität und Identität bilden und eine
adäquate Struktur im Bestehenden darstellen.
HANDLUNGSFELDER DES MODELLQUARTIERS 1 IM
ÜBERBLICK
Modellanspruch: Neue Standards für soziale, grüne und
produktive „Münster Modellquartiere“
Lokale Identität: Entwicklung eines eigenen Charakters,
einer Quartiers-DNA, Berücksichtigung der unverwech-
selbaren Spuren der Standorte
Urbane Sukzession: Kluge „interkulturelle“ Prozess-
gestaltung – flexibles und robustes Konzept mit animie-
render Bildsprache, Offenhalten von Flächen für Ent-
wicklungen und multi-codierter Flächen zur Erhöhung
von Flexibilität, Recht auf Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen mitdenken
Nachhaltigkeit: Positive Klimabilanz, Gebrauchs- und
Raumqualitäten durch konsequente Autoreduzierung,
Sicherung von Biodiversität und Wassersensibilität, so-
ziale Ausgewogenheit, gutes ausgewogenes Raumma-
nagement (hohe Auslastungsquote von Raumressour-
cen) besonders in den Wissensquartieren – Zugang, Er-
lebbarkeit von Wissen mitdenken (Stichwort: die bil-
dende Stadt), Empowermentprozesse der Bewohner-
schaft mitdenken (Stichwort die kreative/engagierte
Stadt)
Vielfalt: Konsequente Mischung der Nutzungen, auch
bei Forschungs- und Technologienutzungen, Einbindung
kreativwirtschaftlicher Ansätze, Entwicklung unter-
schiedlicher Angebote des Wohnens und Arbeitens,
mehrfach nutzbare öffentliche Räume (Innen und Au-
ßen), unterschiedliche Raumqualitäten (belebtere Räu-
me, Räume des Rückzugs), informelle Kommunikations-
elemente mitdenken, breites Spektrum von Rechts- und
Nutzungsformen
22 Das Werkstattverfahren
23Das Werkstattverfahren
Perspektivplan
Siedlungsrand: „Westseite“ der Stadt ist eine Membran.
Die Landschaft hat einen typischen Charakter, der Bezug
hierzu muss in den Quartieren erkennbar sein
Verflechtungen: Nachbarschaft Ost Vernetzungen „in
die Tiefe der Wissensquartiere“
Wasserweg: Lebensader in die Kulturlandschaft, kleine
Strukturen der Höfe erhalten und sensibel / kleinteilig
arrondieren
Stadtentree: Steinfurter Straße Barrierewirkung redu-
zieren, keine „Mauer“ aus Gebäuden, spezielle Gebäu-
detypologie – auch „Brückensprung“ zur Landschaft
Nordost
Management von Stadt: Soziales Konzept ist gefordert.
Realisierungs-Management mit Klärung von Eigentums-
fragen unter Einhaltung der Regularien der Sozialge-
rechten Bodennutzung Münster (SoBoMü). Dauer-
Steuerungsaufgabe mit ca. 5-jähriger Reflexion. Dyna-
mischer, veränderungsfähiger Masterplan
Klimaneutralität: Entwicklungen der Klimaveränderung
antizipieren und nicht nur negative Entwicklungen mil-
dern: weitreichenderer Beitrag nötig. Die Modellquar-
tiere gründen auf ein Nachhaltigkeitsmanifest und sind
klimapositiv
Biodiversität: Quartiere nicht nur für Menschen, Le-
bensraum für Flora und Fauna mit möglichst hoher Ar-
tenvielfalt als zeitgemäße Verpflichtung verstehen, städ-
tische Strukturen sind Lebensraum
Gemeinwohl: Orientierung an dem Lebenszyklus der
Bewohnerschaft: Vielfalt und Zusammenhalt. Soziokul-
turelles Konzept mit notwendigem Management, An-
passungen und Moderation als Selbstverständlichkeit.
Denken neuer Verantwortungsformen im Hinblick auf
anteilige Mitfinanzierung z. B. Kulturfonds des Quartiers
und oder Kulturbausteine in städtebaulichen Verträgen
mitdenken, z. B. Finanzierung von Ateliers, Werkräumen
o. ä.
Öffentlicher Raum: Kein klassischer Straßenraum mehr,
Begegnungen und Bewegung im Fokus. Automobile
komplett verbannen aus dem Gefüge erlebbarer, öffent-
licher Räume
Mobilität: Autoarmes Gesamtkonzept, nicht jede Adres-
se ist für Privat-PKWs erschlossen! Neben 1-2 „Größe-
ren“ Mobilitätsstationen auch dezentral als Teil der Mi-
kro-Quartiere: Nachbarschaften mit „Kümmerern“
(Rad / Lastenrad / Elektromobilität mit Ladestationen
etc.). Minimum Stellplatzschlüssel. Rückbauoptionen
von Quartiersgaragen (rohe Strukturen) mitdenken
Technologie und Forschung: Hybridquartiere fördern,
Abschotten / Zonierungen verhindern, normales Stück
Stadt (Wohnen und Arbeiten auf engem Raum) Wissen-
schaft mit Wohnen. Komplexere Strukturen durch Sta-
pelung oder kleinmaßstäbliche Cluster unterschiedli-
cher Nutzungen. Große Flexibilität, um Transformatio-
nen in der Lebens- und Arbeitswelt begleiten zu können
Stadtparterre: Weiterentwicklungen ermöglichen,
nicht alles städtebaulich „durch-codieren“ – Offenhal-
ten von Optionen für sich ändernde Bedingungen (auch
in zentralen Bereichen, nicht nur an „Rändern“), wichti-
ge Setzungen erst, wenn Leben eingekehrt ist. Räume
für und mit Kultur (Präsentation, Rezeption und Eigen-
aktivität) mitdenken, inkl. Betriebsformen
Flexibilität: Erdgeschoss-Aktivierungen (flexible Über-
raumhöhen) fördern, für die gewünschte Nutzungs-
mischung unverzichtbar. Management nach dem Wie-
ner Vorbild (soziale Infrastrukturen + Kultur / Nahver-
sorgung + Gastronomie / Gemeinschaftsangebote inkl.
Sport) als Umsetzungsstrategie. Alle Erdgeschosse ha-
ben eine Geschosshöhe von 4,00 bis 5,00 Metern zu
wichtigen öffentlichen Räumen hin / zum zentralen Be-
reich
Quartierszentrum: Durchgängig urban und gemischt
genutzt an favorisierter Stelle an der Austermannstraße
im Modellquartier 1 auch zur Versorgung der Nachbar-
schaften der Wissensquartiere und der Nachbar-Wohn-
quartiere (heute nahezu unversorgt). Auch: Marktplatz
als Motiv und Anspruch
24 Das Werkstattverfahren
ZWEITE ONLINE-BETEILIGUNG
Im Rahmen einer zweiten Online-Beteiligung, die im
Nachgang der öffentlichen Abschlussveranstaltung DIA-
LOG 3 vom 18. Oktober 2022 durchgeführt worden ist,
wurden erneut zahlreiche Anregungen und Ideen ein-
gereicht. Häufig wurde der herzustellende Bezug zur
Natur genannt, wobei die Natur in der Stadt integriert
werden und Freizeitanlagen, Wohnungs- sowie Gewer-
benutzungen in durchmischten Quartieren stattfinden
sollen. In diesem Zusammenhang wurde außerdem der
Klimawandel adressiert und die Belange des Stadtkli-
mas inklusive der Versorgung der Innenstadt mit kalter
Frischluft hervorgehoben.
Im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung gingen
zahlreiche Wünsche zum Ausbau der Fuß- und Radweg-
einfrastruktur sowie dem ÖPNV ein. Daran angelehnt
besteht der Wunsch, ökologische Materialien einzuset-
zen, ressourcensparend zu planen, das Verkehrsaufkom-
men zu minimieren (beispielsweise solle das Wohn-
quartier am Gemenweg nicht durch zusätzliches Kfz-
Verkehrsaufkommen negativ beeinträchtigt werden),
eine standortgebundene Landschaftsmodellierung vor-
zunehmen, diagonale Verbindungen zu schaffen sowie
die Versiegelung gering zu halten.
Generell wird die Entwicklung eines neuen Nahversor-
gungszentrums zur Versorgung der bestehenden an-
grenzenden Wohngebiete und Studierendenwohnhei-
me als dringend notwendig betrachtet. Mit Blick auf
eine angestrebte Mischung solle im angedachten Quar-
tierszentrum des Modellquartiers 1 eine Versorgungs-
struktur entstehen, welche eine lebendige Mitte mit ei-
ner hohen Aufenthaltsqualität erzeugt. Vorstellbar wäre
für einige auch eine Markthalle, welche Nutzungen wie
beispielsweise einen Drogeriemarkt, Bio-Supermarkt,
Bäcker, Post, Eisdiele, Café, Kiosk oder eine Apotheke
unter einem Dach vereint. Gewünscht sind Orte, an de-
nen u. a. Studierende, Schülerinnen und Schüler, Leh-
rende, Familien und ältere Menschen zusammenkom-
men können. Neben der Eignung eines Zentrums an der
Austermannstraße wurde der Wunsch eines im Quartier
zentral gelegenen Versorgungsstandorts mit einem
kleinteiligen Angebot angeführt.
In der Beteiligung wurde der Wunsch geäußert, dass
sich die neuen Baustrukturen auch in ihrer Geschossig-
keit in die Umgebung – insbesondere im Bereich des
Wasserwegs – einfügen sollen und es die Möglichkeit
geben solle, privates Eigentum zu bilden.
Die digitale Beteiligung machte zudem deutlich, dass im
Sinne eines Quartiers mit vielfältigen unterschiedlichen
Wohnformen auch eine Tiny-House-Siedlung für einen
Teilbereich im Übergangsraum zur Landschaft in Be-
tracht gezogen werden könnte.
Einige Beiträge bezogen sich auf einzuplanende Freizeit-
und Erholungsstandorte, ergänzt durch kulturelle sowie
soziale Infrastrukturen. Diese Nutzungen müssen auch
mit der Hochspannungstrasse verträglich sein, die op-
tionale Verlegung der Trasse sollte geprüft werden. Folg-
lich soll ein gesundes, durchmischtes, Altersgruppen
übergreifendes, barrierefreies sowie inklusives Quartier
entstehen, welches außerdem Freiflächen als zukünftige
Möglichkeitsräume vorbehält.
25Das Werkstattverfahren
Die Bürgerschaft Münsters, Verwaltung, Politik, Interes-
sensvertreterinnen und -vertreter der Nachbarschaft so-
wie viele weitere zentrale Akteurinnen und Akteure der
Stadtgesellschaft, so unter anderem aus dem Kreis der
benachbarten Wissensquartiere, sind sich einig:
Das ca. 48,5 ha große Projektgebiet des Modellquar-
tiers 1 im Spannungsbogen an einer der wichtigsten
Einfallstraßen für Münster und in räumlicher Nähe zum
wichtigen Grünbereich des Kinderbachbogens samt
dem direkt angrenzenden Wasserweg als Lebensader in
die Kulturlandschaft, muss über eine geschickte städte-
baulich-landschaftsplanerische Konzeption ein solides
und möglichst hochgradig durchmischtes Stück Müns-
ter werden. Zudem müssen die Modellquartiere 1 | 2
miteinander verknüpft werden und Synergien eingehen.
Die folgende Aufgabenstellung basiert auf dem Werk-
stattverfahren und den Empfehlungen des Strategie-
teams. Diese Grundlagen müssen nun über den Wett-
bewerb konkretisiert werden und zu guten Lösungen
führen.
04. AUFGABE
>> Vernetzend: eine Anknüpfung an die südöstlichen Wissensquartiere samt
>> Technologiepark und zum Landschaftsraum Wasserweg sowie eine
>> vorbildliche Nutzungsmischung als Herausforderung
26
Schrägluftbild Modellquartier 1 (Blick aus Westen)
Aufgabe
27Aufgabe
28 Aufgabe
Kinderbachbogen stadtauswärts
Modellquartier Steinfurter Straße Landwirtschaftliche Nutzung entlang des Wasserwegs
29Aufgabe
Bundesstraße 54 („Steinfurter Straße”)
4.1 Vernetzungen für eine gute Stadt -
raum- und Landschaftsintegration
Für alle Vernetzungsbereiche im großenräumigen Um-
feld des Wettbewerbsgebietes wurde das “Integrierte
Freiraumentwicklungskonzept Kinderbachtal" (IFEK) er-
stellt. Dieses liefert u.a. wertvolle Informationen zum
Landschaftsbestand und dessen Entwicklungsoptionen.
Das Konzept steht im engen Zusammenhang mit den
beiden Quartiersentwicklungen westlich der Busso-
Peus-Straße und südwestlich Steinfurter Straße: Die
Stadt Münster setzt sich im Kontext des Integrierten Flä-
chenkonzepts Münster (IFM) das Ziel, städtebauliche
Entwicklungen immer gleichzeitig mit Projekten einer
aktiven Landschaftsentwicklung zu verknüpfen - Land-
schaftsentwicklung erfolgt damit im Huckepack der
Siedlungsentwicklung.
Im Norden: Übergang zu Wilkinghege samt Park &
Ride Platz, einem landschaftstypischen „Pättken“ und
der Restriktion einer Hochspannungstrasse
Das Wettbewerbsgebiet des Modellquartiers 1 liegt an
einer interessanten Schnittstelle zwischen stadträumli-
chen und landschaftlichen Strukturen im nordwest-
lichen Stadtsegment Münsters. Im Norden ist über die
Verbindung der Steinfurter Straße (Bundesstraße 54)
mit dem Stadtteil Nienberge und der Autobahn 1 samt
paralleler Rad- und Fußgängerwegeführung eine ge-
samtstädtisch prägende Entreesituation gegeben.
Mit dem Golfclub Münster Wilkinghege e.V., dem
Schloss Wilkinghege mit einer Hotelnutzung sowie dem
Tennisclub Union e.V. konzentrieren sich hier zudem re-
levante Nutzungen rund um das vielfältige Naherho-
lungs- und Sportangebot Münsters. Der Stadtteil Kin-
derhaus schließt unmittelbar im Nordosten an. Dieses
Stadtentrée- und Landschaftsraumerlebnis wird das
Modellquartier 1 positiv prägen können, wenn es um
die Adressbildung bzw. die weichen Standortfaktoren,
die Naherholung samt informellen, vereinsgebundenen
und kommerziellen Sportangeboten sowie die land-
schaftsökologisch-klimatischen Besonderheiten des
Nordwesten Münsters geht. Eine städtebaulich-land-
schaftsplanerische Ausbildung dieser Entréesituation ist
Teil der Aufgabenstellung und muss konzeptionell die
gesamte Abwicklung der Steinfurter Straße bis zum Be-
reich rund um den Leonardo Campus im Südosten ein-
beziehen.
Der Erhalt und die sinnvolle Einbindung des alten Land-
schaftsweges – des „Pättken“ – ist im Norden des Wett-
bewerbsgebietes ebenso obligatorisch wie die Berück-
sichtigung einer bleibenden Hochspannungstrasse (110
kV) samt dazugehöriger Anforderung einer neuen Um-
spannstation im gleichen Segment des Planareals.
Bei Betrachtung des Wettbewerbsgebietes im überge-
ordneten Maßstab und im Zusammenhang mit dem
weiträumigen Landschaftsraum rund um den Kinder-
bach ist das Modellquartier 1 ein zentraler Bestandteil
der nordwestlichen Stadtentwicklung und in der Mitte
des Kinderbachbogens gelegen. Allein aus dieser Er-
kenntnis erwächst eine der Aufgabenstellungen, das
neue Modellquartier 1 in alle Umgebungen und damit
zu diesem großen Landschaftsraum zu öffnen.
Der Kinderbachbogen ist Mittelpunkt und Gelenk zwi-
schen dem Bestehenden und den beiden neuen Mo-
dellquartieren 1 | 2. Er reicht bis weit in das Stadtgefü-
ge hinein, von der Quelle im Stadtteil Nienberge im
Nordwesten über den markanten Bogen und das Beglei-
ten der Gasselstiege über den Stadtteil Kinderhaus hi-
naus. Abgeleitet von dem Namen des Stadtteils Kinder-
haus, erhält der Bach seine Prägung. Von dort aus fließt
er weiter in östlicher Richtung und mündet zwischen
Kinderhaus und Coerde in der Münsterschen Aa.
Im Modellquartier 1 müssen im Rahmen einer Hierar-
chisierung der öffentlichen Räume vor allem auch die
Verbindungen zum neuen Modellquartier 2 und damit
zum Kinderbachbogen gestärkt werden. Ein vorskizzier-
ter Korridor ist durch den die Busso-Peus-Straße und
die Austermannstraße begleitenden Rad- und Fußwege
gegeben. Zum anderen ist die nördliche landschaftliche
Wegeverbindung über den Horstmarer Landweg und in
Nachbarschaft des Studierendenwohnheims (Alte
Sternwarte) in Richtung Wasserweg ins Modellquartier
1 und perspektivisch weiter über die Barriere der B 54
hinweg formend für die künftige Entwicklung.
30 Aufgabe
Rund um das Modellquartier 1 müssen auch die Reten-
tions- und Regenwasserrückführungsansprüche u. a.
über die vorhandene Topographie und die Gräben in
Richtung Kinderbach Berücksichtigung finden – ein zeit-
gemäßes Thema in Bezug auf die Resilienz der Städte u.
a. bei anstehenden Starkregenereignissen.
Im Osten: die Steinfurter Straße als lineare Tangente
und wichtige Innenstadtzuführung, mit dem Über-
gang in den nordöstlichen Landschaftsraum
Das städtebaulich-landschaftsplanerische Konzept muss
eine intelligente Lösung hervorbringen, die keine her-
kömmliche straßenbegleitende Bebauung als „gebaute
Mauer“ zugunsten einer auch landschaftlich motivierten
Entréesituation, trotz aller Lärmschutznotwendigkeiten
für das Innere des Modellquartiers 1, bevorzugt. Neben
der perspektivischen Verbindung aus der Mitte des Mo-
dellquartiers 1 zum nordöstlichen Landschaftsraum
mit seinen Landwirtschaftsflächen und eingestreuten
Höfen kann so auch die visuelle Barrierewirkung der
Steinfurter Straße reduziert werden. Die Verhinderung
einer stringenten, durchgehenden, straßenbegleiten-
den, höheren Bebauung ist ein erklärtes Ziel. Auch darf
die historische Sichtachse entlang der Steinfurter Straße
in Richtung innerstädtischer Kirchtürme nicht beein-
trächtigt werden.
Eine zur Steinfurter Straße orientierte, parallele Stark-
regen- bzw. Regenwassersammlung wird durch die to-
pographischen Verhältnisse begünstigt und ist bereits
heute als kleiner, straßenbegleitender Grünraum im
südöstlichen Bereich an der Kreuzung Steinfurter Straße
/ Austermannstraße vorhanden. Hieran lässt sich im
Rahmen der Entwässerungskonzeptionen gut anknüp-
fen.
Im Süden: Technologiepark, Leonardo-Campus mit
Kunstakademie und der Universitäts-Sport-Campus
als direkte Nachbarn
Schon sehr früh wurde erkannt, dass die räumliche
Nähe des Wettbewerbsgebietes zum nördlichen Teil der
Münsterschen Wissensquartiere ein großer Standort-
vorteil ist. Der direkte Anschluss an den Technologie-
park mit vielen bekannten Unternehmen Münsters, dem
Leonardo-Campus der Fachhochschule der münster-
school of architecture und der münsterschool of design
und mit der Kunstakademie und dem Universitäts-
Sport-Campus bieten viele Anknüpfungspunkte, wenn
es darum geht, im Wettbewerbsgebiet selbst eine neue
urbane Mischung herzustellen, die neben dem Wohnen
in vielen Facetten auch zukunftsgerichtete Arbeitsplätze
im technologischen Sektor anbieten kann - aber ins-
besondere auch, wenn es um die Förderung des inter-
disziplinären Austausches im Sinne der Innovationsför-
derung geht.
31Aufgabe
Blick auf den Technologiepark
Die Voraussetzungen können hier kaum besser sein. Als
innere Lebensader wurde bereits in den vorbereitenden
Planungen so unter anderem in der internationalen Ide-
enwerkstatt „Zukunft der Wissenschaftsstadt“ 2019 mit
den Partnerinnen und Partnern der Wissensquartiere
und dem Werkstattverfahren 2022 gemeinsam mit der
Bürgerschaft und Expertinnen und Experten der soge-
nannte „Science-Boulevard“ identifiziert. Dieser bietet
das Potenzial, attraktive Formen der Wissenschaftskom-
munikation zu entwickeln. Didaktische und gestalteri-
sche Konzeptionen im Sinne einer breitenwirksamen
Community Education – die ggf. auch kulturelle Metho-
den nutzen – sollten frühzeitig zusammengedacht wer-
den. Dieser innere öffentliche Raum soll als ablesbar ge-
staltete, zentrale Fußgänger- und Radfahrerverbindung
bis tief in die Nachbarschaft reichen und perspektivisch
auch über die umzugestaltende und heute überdimen-
sionierte Corrensstraße mit dem Naturwissenschaftli-
chen Zentrum / NWZPlus bis an das Universitätskli-
nikum Münster heranführen.
Die Anschlusssituation für das Modellquartier 1 bzw.
das Wettbewerbsgebiet ist über den Johann-Krane-Weg
am Leonardo-Campus gegeben. Eine bereits an der Aus-
termannstraße / am Johann-Krane-Weg vorbereitete Er-
schließungsanbindung kann und muss daher mehr als
eine Erschließungsstraße sein. Der „Science-Boulevard“
übernimmt in der Hierarchie der öffentlichen Räume
eine sehr ernst zunehmende Leitfunktion und muss da-
her im Inneren des Wettbewerbsgebietes konsequent
fortgesetzt werden. Dies schließt auch gestalterisch-
funktionale Modifizierungen des bestehenden Johann-
Krane-Weges mit ein.
Im Westen: Der direkte Übergang zum Kinderbachbo-
gen samt Wasserweg mit seinen Hofarealen und dem
studentischen Wohnen
Als wichtige „Lebensader“ für den Nordwesten der
Stadt Münster fungiert der Wasserweg. Er ist nicht nur
Zuführung in Richtung des nördlich gelegenen Stadt-
teils Nienberge, sondern er verbindet auch ein weiträu-
miges Netz an Rad- und Fußgängerwegen aus den Wis-
sensquartieren heraus in die Kulturlandschaft des Müns-
terlandes.
Daraus ergeben sich selbstverpflichtend besondere An-
sprüche des Erhalts und der Stärkung im Rahmen der
städtebaulich-landschaftsplanerischen Aufgabenstel-
lung zum Wettbewerb.
Die leichte Topographie eines kleinen Höhenrückens,
von Norden kommend, bietet nicht nur die Chance, das
natürliche Gefälle in Richtung Wasserweg für die Samm-
lung von Regenwasser und Retentionen im Rahmen der
integrierten Entwässerungsplanungen zu nutzen, son-
dern kann auch zu besonderen städtebaulichen Akzen-
tuierungen führen. Dabei wird ein erhöhtes Maß an Sen-
sibilität gegenüber dem kleinteiligen hofgeprägten Be-
stand nachgewiesen werden müssen. Auch darf die heu-
tige Grabensituation parallel und auf der Westseite des
Wasserweges nicht zu Überflutungen führen. Unmittel-
bare kleinteilige, städtebauliche Arrondierungen als ein-
zelne Potenzialflächen am Wasserweg sollen im Sinne
der sensiblen Stärkung des Wasserwegs einen Beitrag
leisten, sofern damit kein nennenswerter Neuverkehr
auf dem Wasserweg verbunden ist. Denkbare, neue und
kleinere Arrondierungsbaufelder im Sinne der Kultur-
achse Wasserweg könnten dem ländlich-regionalen und
vorbildlichen Bauen vorbehalten bleiben.
Der Wasserweg ist auch wichtige Membran und Über-
gangszone zum Kinderbachbogen im Westen mit sei-
nen Naherholungs-, Sport- und Naturraumangeboten.
Mit den hier vorhandenen Studierendenwohnheimen
„Rudolf-Harbig-Weg“ und „Alte Sternwarte“ sowie dem
Wohnquartier am Gemenweg ist hier die Vernetzung
vorgezeichnet. Bei einer verbesserten landschaftlichen
Verbindung eines Fuß- und Radweges ist auch die ge-
plante Veloroute für das überregionale Radfahren ent-
lang des Horstmarer Landwegs, das Modellquartier 2
an der Busso-Peus-Straße, zudem die Sportangebote
rund um den Sportpark des 1. FC Gievenbeck und der
gesamte Stadtteil Gievenbeck mit seinen Angeboten
schnell erreichbar. Als denkbar günstigste Wegeverbin-
dung aus dem Herzen des Modellquartiers 1 und als er-
gänzendes Angebot zum Rad- und Fußweg parallel zur
Austermannstraße / Busso-Peus-Straße gilt ein Korridor
nördlich des Studierendenwohnheims “Alte Sternwar-
te“.
32 Aufgabe
33Aufgabe
4.2 Klimaqualität für die Gesamtstadt
sichern und ein nachhaltiges Quartier
schaffen
Dem Thema Mikroklima, Klimaanpassung und Klima-
schutz kommt im Wettbewerb eine zentrale Bedeutung
zu und ist eines der größten Hauptthemen in dem
Wettbewerb. Ziel ist es aufzuzeigen, wie ein nachhalti-
ges und innovatives Quartier entstehen kann, das ins-
besondere die lokal produzierte Kaltluft und die beste-
hende Belüftung angrenzender Gebiete möglichst we-
nig beeinträchtigt. Die Schaffung eines nachhaltigen
Stadtquartiers, das nicht nur den Bedürfnissen der Be-
wohnerschaft gerecht wird, sondern auch einen ent-
scheidenden Beitrag zum Klimaschutz und zur Klima-
anpassung leistet, erfordert eine sorgfältige Planung
und Umsetzung. In diesem Kontext spielen verschiede-
ne Faktoren eine entscheidende Rolle, um die Klima-
qualität sowohl innerhalb des Quartiers als auch für die
gesamte Stadt zu sichern.
Flächensparendes Bauen, kompakte Gebäude und hohe
Energieeffizienzstandards sind Bausteine eines klima -
freundlichen Quartiers. Eine kompakte Bauweise und
die Vermeidung freistehender Einfamilienhäuser sind
grundlegende Voraussetzungen. Sie tragen dazu bei, die
Flächenversiegelung zu minimieren und den natürli-
chen Wasserkreislauf zu unterstützen. Dies beinhaltet
funktionale Maßnahmen wie die Regenwassersrückhal-
tung und gestalterische Ansprüche zur Freiraumgestal-
tung.
Eine angepasste Bebauung kann zusätzlich eine gute
Durchlüftung gewährleisten und die Vermeidung som-
merlicher Hitzeinseln bewirken. Eine kompakte Bauwei-
se, welche unterschiedliche Nutzungen unter einem
Dach vereint, fördert außerdem die Idee einer „Stadt
der kurzen Wege“ und trägt zu einer nachhaltigen Mobi-
lität bei. Dies bedeutet eine Reduzierung des motori-
sierten Verkehrs, innovative Mobilitätslösungen und
Barrierefreiheit. Die enge Verknüpfung von Klima und
Mobilität erfordert nachhaltige Verkehrskonzepte, die
den CO2-Ausstoß reduzieren und gleichzeitig eine um-
weltfreundliche und effiziente Fortbewegung in unse -
ren Städten fördern. Die Förderung von öffentlichem
Nahverkehr, Fahrradwegen und Elektromobilität sind
entscheidende Schritte, um die Klimabilanz im Ver-
kehrssektor zu verbessern.
Im Kontext der nachhaltigen Entwicklung des Quartiers
ist die Energieversorgung von entscheidender Bedeu-
tung. Zusammen mit der vorbildlichen Geothermie als
zentrale Energiequelle, wird auch das Thema der Solar-
energie zentral sein. Dabei ist die Ausrichtung der Ge-
bäude und Dachflächen in Bezug auf die Solarenergie-
nutzung von entscheidender Bedeutung. Eine intel-
ligente Gestaltung ermöglicht die effiziente Nutzung
von Photovoltaik und Solarthermie. Darüber hinaus soll-
te die Gestaltung von Fassaden und Flächen das Mikro-
klima positiv beeinflussen, indem helle Farbtöne und
Begrünung verwendet werden. Die Reduzierung von
„grauer Energie“ durch nachhaltige Baustoffe und eine
wassersensible Stadtentwicklung tragen ebenfalls zum
Klimaschutz bei. Der Schutz von Baumbeständen, sinn-
volle Baumstandorte und die Berücksichtigung von
Schutzabständen zu Waldgebieten sind wichtige Maß-
nahmen.
Im Rahmen des Wettbewerbs werden weiterführende
Anforderungen definiert, die den aktuellen Nachhaltig-
keitsthemen gerecht werden. Alle Modellquartiere für
Münster basieren auf einem Nachhaltigkeitsmanifest
und streben eine positive Klimabilanz an. Sie sind nicht
nur für die Bewohnerinnen und Bewohner konzipiert,
sondern auch als Lebensraum für Flora und Fauna mit
hoher Artenvielfalt gedacht. Eine konsequente Reduzie-
rung des motorisierten Verkehrs, die Sicherung von Bio-
diversität und Wassersensibilität sowie soziale Aus-
gewogenheit sind die erklärten Ziele, die diese Quartie-
re als überregionale Vorbilder auszeichnen. An diesen
Zielen werden sich alle Wettbewerbsbeiträge messen.
4.3 Differenzierung in Flächenseg -
mente und Ziel eines urbanen
Quartiers
Die vorab skizzierten Besonderheiten des Wettbewerbs-
gebietes und seiner städtebaulich-landschaftsplaneri-
schen Anschlusssituationen bzw. Nachbarschaften legen
es nahe, die jeweiligen Standortrahmenbedingungen
auch in eine grobe Flächeneinteilung zu überführen.
NORD
Der Norden ist dabei wegen der gesamtstädtisch be-
deutsamen Entréesituation und der natürlichen Trenn-
linie des vorhandenen Pättkens sowie insbesondere der
zu sichernden Hochspannungstrasse und einer südöst-
lich davon gelegenen Wallhecke einer besonderen städ-
tebaulich-landschaftsplanerischen Lösung vorbehalten.
Unter der im Konzept zu integrierenden Hochspan-
nungstrasse dürfen keine sensiblen Nutzungen ange-
ordnet werden, es gilt das Freihaltegebot von je 20 Me-
tern ab Mittelachse der Trassierung, also ein Korridor
von 40 Metern.
Im Übergang zur B 54, in Höhe des auf der gegenüber-
liegenden Straßenseite liegenden Park & Ride-Platzes,
wird im nördlichen Teilareal zugleich einer der zentra-
len Erschließungskorridore angeordnet werden müssen.
Dieser dient für alle Verkehrsarten gleichermaßen und
auch für den erklärten Modellquartierscharakter mit ei-
nem Vorrang für ÖPNV und den Fuß- und Radverkehr.
Begründet ist diese vorgegebene Anschlusssituation
nicht nur aufgrund der Verbindung Steinfurter Straße
mit der Straße Wilkinghege und der vorhandenen Licht-
signalanlage, sondern auch durch den Umstand, dass di-
rekte, weitere Anschlussoptionen an die Steinfurter
Straße als Bundesstraße in Richtung Süden voraussicht-
lich nicht möglich sein werden. Eine Abstimmung mit
dem Straßenbaulastträger Straßen.NRW Regionalnie-
derlassung Münsterland steht noch aus.
OST
Der Osten in Richtung der Steinfurter Straße als auch
landschaftlich motivierte Adressbildung ist prädesti-
niert für eine urbane Ausprägung, deren genauere Aus-
differenzierung den Teilnehmenden am Wettbewerbs-
verfahren überlassen bleibt. Im Zusammenspiel mit der
Gestaltung der Landschaft zur Bundesstraße 54, soll
auch der perspektivisch gewünschte visuelle Land-
schaftssprung über diese Straßenbarriere ausformuliert
werden. Begleitet wird diese Gestaltung von Lärm-
schutzanforderungen innerhalb des Quartiers und an
dessen Rändern als eine anspruchsvolle und herausfor-
dernde Aufgabenstellung zum Wettbewerb.
34 Aufgabe
Hochspannungstrasse (Blick aus Norden)
SÜD
In einer komplexen Verzahnung muss der südliche Flä-
chenanteil des Modellquartiers 1 in Richtung Techno-
logiepark und Leonardo-Campus unter konsequenter
Fortsetzung des Themas des „Science Boulevards“ als
wichtigster öffentlicher Raum die zentrale Vernetzung
zu den Wissensquartieren herstellen. Direkt an der Aus-
termannstraße ist ein zentrales Quartierszentrum für
die Versorgung des Modellquartiers aber auch ins-
besondere der bisher unterversorgten angrenzenden
Wohnquartiere vorgesehen. Die Erreichbarkeit für alle
Verkehrsarten ist hier optimal.
Auch zum Quartierszentrum ist die Konzeption einer
guten städtebaulichen Konfiguration vor dem Hinter-
grund der definierten Programmbausteine und der ge-
wünschten Vorbildfunktion auch in der Mischkonfigura-
tion mit anderen Nutzungen rund um Wohnen und Ar-
beiten eine besondere Herausforderung. Im Inneren des
Quartiers werden dadurch kleinteiligere Angebote auch
rund um die Nahversorgung z. B. nach Wiener Vorbild in
den Erdgeschosszonen und mit besonderen Manage-
mentnotwendigkeiten nicht ausgeschlossen.
An der Austermannstraße in Richtung Wasserweg
schließt unmittelbar die Studierendenwohnanlage des
Rudolf-Harbig-Weges samt dazugehörigem Parkplatz
an. Hier liegt eine der zentralen städtebaulichen Vernet-
zungsbereiche auch hin zur Lebensader des Wasser-
weges, der in der Verlängerung nach Südosten über die
Beziehung der Bentelerstraße auch in die Tiefe der Wis-
sensquartiere und dem Universitäts-Sport-Campus
führt. Wie die Situation des Parkplatzes zusammen mit
den prägenden Baumbeständen zukünftig in das Städte-
baukonzept eingebunden wird, ist ebenfalls Teil der Auf-
gabe zum südlichen Teilbereich des Modellquartiers.
WEST
Topographisch befindet sich der Wasserweg in einer
kleinen Senke und ist über die namensgebende, oft was-
serführende Grabensituation auf der Westseite des We-
ges geprägt. Gerade seine von der Mitte des Wegs in
Richtung Modellquartier 1 leicht ansteigenden Rand-
bereiche sind heute noch über die Einzelhöfe oder die
kleine Hofsiedlung geprägt. Hofeingrünungen in Form
von Einzelbäumen kennzeichnen heute das Bild der Le-
bensader, die aus den urbanen Bereichen führend eine
wichtige Verbindung in die umgebende Münsterländer
Kulturlandschaft darstellt.
Der Wasserweg ist Teil dieses besonderen Landschafts-
bildes. Aus dieser Situation heraus und der skizzierten
Gesamtverantwortung bedarf der gesamte, dem Mo-
dellquartier zugeordnete Teilbereich parallel zum Land-
schaftsraum des Wasserwegs, einer angemessenen städ-
tebaulich-landschaftsplanerischen Konzeption. Der Ide-
envielfalt zum Wettbewerb sollen dabei keine Grenzen
gesetzt werden. Der Teilbereich am Wasserweg soll sen-
sibel und am Bestand orientiert ergänzt werden und
auch geringfügiges Arrondierungspotenzial für indivi-
duelle Eigentümerinteressen vorhalten.
Den Landschaftsraum des Wasserwegs erhalten und
35Aufgabe
Austermannstraße mit Bestandshof im Hintergrund
stärken als „Lebensader in die Kulturlandschaft“ ist das
erklärte Leitmotiv, zu dem jetzt im Rahmen der Wett-
bewerbsbearbeitung gute Lösungsvorschläge gefunden
werden müssen.
DIE MITTE UND ALLE TEILAREALE
Der akute und dringende Wohnungsbedarf Münsters
muss auch im Modellquartier 1 durch ein neues Ange-
bot schnellstmöglich ergänzend entlastet werden. Die
Umsetzung mit hohen Qualitäten kann aufgrund der
knappen Flächenressourcen und der prominenten Lage
nur über den qualitätsvollen Geschosswohnungsbau
mit einem Höchstmaß an realistischen Mischnutzungs-
anteilen, verschiedenen Wohntypologien, gemein-
schaftlich zu nutzenden Räumen ebenso wie eine unter-
geordnete Anzahl an verdichteten Einfamilienhäusern
im westlichen Randbereich am Wasserweg erreicht wer-
den.
Denn trotz der skizzierten Differenzierung aufgrund der
Standortbegabungen bleibt das oberste Ziel eine vor-
bildliche Durchmischung des Modellquartiers 1 für Le-
ben, Wohnen, Arbeiten / Technologie. Diese Rahmenbe-
dingung wird sich in allen Teilbereichen widerspiegeln
müssen, eine der zentralen Anforderungen an ein hoch-
gradig lebendiges, urbanes Stadtquartier für Münster.
Hierbei spielen die einzelnen Funktionsbausteine bzw.
Module und deren räumliche Konfigurationsmöglich-
keiten des städtebaulichen Programms eine große Rolle
– ergänzend auch die Bedeutung der Erdgeschosszonen
mit Überraumhöhen und dem Zusammenspiel stärker
frequentierter oder öffentlichkeitswirksamer Nutzun-
gen mit dem öffentlichen Raum. Hinzu kommen Son-
derbausteine rund um den Sport, die Kindertagesein-
richtungen und Schulnutzungen samt nötiger Zukunfts-
optionen sowie neben vielen Themen rund um das Ar-
beiten – auch die für das Quartiersleben unverzicht-
baren Bestandteile wie z. B. soziokulturelle Begegnungs-
orte oder vergleichbare Angebote.
Auch dezentrale Mobilstationen sollten mehr Funktio-
nen vereinen und bündeln, als sich ausschließlich der in-
telligenten Vernetzung aller Verkehrsarten zu widmen.
Neue Bildungsbauten bieten das Potenzial , im Sinne ei-
nes achtsamen und multifunktionalen Raum- und Bil-
dungsmanagements konzipiert zu werden (Stichwort:
Schule als Quartierszentrum und auch Ort des lebens-
langen Lernens).
Die Lösungsvorschläge des Wettbewerbs zu beiden Auf-
gabenbestandteilen – zum einen die Vernetzung in alle
Himmelrichtungen und zum anderen die differenzierte
Betrachtung der sich aus den Standortbegabungen er-
gebende Teilareale – werden dazu führen, das Modell-
quartier 1 stadtstrukturell zu integrieren und als urba-
nen Bestandteil Münsters wahrnehmen zu können. Die
Lagequalitäten mit einer in rund 15 Minuten komforta-
bel mit dem Rad erreichbaren vitalen Münsteraner
Kern- und Innenstadt sprechen für sich und können
nicht günstiger sein. Das Modellquartier 1 ist als logi-
sche Stadterweiterungsfläche im Nordwesten der Stadt
mit der Qualität des Stadt-Landschaftsraums am Kinder-
bachbogen und der benachbarten Technologie- und
Wissensquartiere zu begreifen.
36 Aufgabe
„Lebensader“ Wasserweg
4.4 Leitfragen als Aufruf für
gute Lösungen
Das Werkstattverfahren im Jahr 2022 wurde vom Strate-
gieteam begleitet und durch externe sowie in Münster
ansässige Expertinnen und Experten besetzt. Das Team
hat die Präambel zur ortsspezifischen Modellhaftigkeit
mitentwickelt und für die spezifischen Aufgabenstellun-
gen weitere Rahmenbedingungen definiert und Emp-
fehlungen ausgesprochen.
Neben den bereits erwähnten zentralen Aufgaben-
bestandteilen konnten die akkurat auf das Münster Mo-
dellquartier 1 zugeschnittenen Besonderheiten spezifi-
ziert werden. Außerdem wurden konzeptionell städte-
baulich-landschaftsplanerisch zu beantwortende Leit-
fragen für die Wettbewerbs-Bearbeitungsgemeinschaf-
ten pointiert. Diese Leitfragen stellen sich wie folgt dar:
37Aufgabe
Vorbildlichkeit
Das Modellhafte soll neue Maßstäbe setzen und keine
Worthülse sein. Daraus folgt, dass die urbane Nut-
zungsmischung die Entwicklung des Modellquartiers
bestimmt, wodurch unterschiedliche Bereiche adres-
siert werden. Zum einen soll das innovative Arbeiten
in Münster in Bezug auf die Wissenschaft – Lehre –
Forschung gestärkt werden. Zum anderen ist das fi-
nanzierbare, sozial gerechte Wohnen sowie insbeson-
dere auch das fundiert zu verteilende Studierenden-
wohnen ein zentrales Element, um den diversen An-
sprüchen gerecht zu werden.
Vor allem in den lebendig auszugestaltenden Erd-
geschosszonen können die anderen Bausteine gemäß
der im folgenden Kapitel gelisteten Programmierun-
gen einen großen Beitrag leisten. Neben den über die
Werkstatt und die Empfehlungen des Strategieteams
formulierten Zielsetzungen für das Modellquartier 1
steht auch ein erheblicher Beitrag zu einer positiven
Klimabilanz inkl. besonderer Mobilität mit dem weit-
gehenden Verzicht auf das Auto in der Aufgaben-
beschreibung.
Leitfrage: Wie kann die Umsetzung des Modellhaften für
eine wachsende und erfolgreiche Stadt Münster für das
Modellquartier 1 konkret aussehen und welche Besonder-
heiten sollten gleich im Städtebau-Rahmenkonzept Ein-
gang finden, gerade auch in Bezug zu Nutzungsmischung,
zur positiven Klimabilanz, innovativer Mobilität, Prozess-
design etc.?
38 Aufgabe
Vorbildlichkeit
Das Modellhafte soll neue Maßstäbe setzen und keine
Worthülse sein. Daraus folgt, dass die urbane Nut-
zungsmischung die Entwicklung des Modellquartiers
bestimmt, wodurch unterschiedliche Bereiche adres-
siert werden. Zum einen soll das innovative Arbeiten
in Münster in Bezug auf die Wissenschaft – Lehre –
Forschung gestärkt werden. Zum anderen ist das fi-
nanzierbare, sozial gerechte Wohnen sowie insbeson-
dere auch das fundiert zu verteilende Studierenden-
wohnen ein zentrales Element, um den diversen An-
sprüchen gerecht zu werden.
Vor allem in den lebendig auszugestaltenden Erd-
geschosszonen können die anderen Bausteine gemäß
der im folgenden Kapitel gelisteten Programmierun-
gen einen großen Beitrag leisten. Neben den über die
Werkstatt und die Empfehlungen des Strategieteams
formulierten Zielsetzungen für das Modellquartier
steht auch ein erheblicher Beitrag zu einer positiven
Klimabilanz inkl. besonderer Mobilität mit dem weit-
gehenden Verzicht auf das Auto in der Aufgaben-
beschreibung.
Leitfrage :Wie kann die Umsetzung des Modellhaften für
eine wachsende und erfolgreiche Stadt Münster für das
Modellquartier 2 konkret aussehen und welche Besonder-
heiten sollten gleich im Städtebau-Rahmenkonzept Ein-
gang finden, gerade auch in Bezug zu Nutzungsmischung,
zur positiven Klimabilanz, innovativer Mobilität, Prozess-
design etc.?
Phasierung
Eine Phasierung und zeitlich gestaffelte Realisierung
muss dazu führen, dass kleinere Cluster in der ge-
wünschten urbanen Nutzungsmischung eine sofortige
Adressbildung und Lebendigkeit ermöglichen. Die je-
weils individuell zu betrachtenden Teilareale ergeben
sich aus den umgebenden Stadt- und Landschaftsräu-
men bzw. den standortspezifischen Nachbarschaften
und sind Teil der Aufgabenstellung. Unter keinen Um-
ständen darf eine Monostruktur oder ein Torso ohne
funktionale Eigenständigkeit entstehen, wenn sich
zum Beispiel Rahmenbedingungen in der längeren
Realisierungs- und Entwicklungszeit ändern. Die ca.
48 ha große Fläche, inklusive der sensibleren Zonen
am Wasserweg, der erforderlichen Wertschätzung der
Topographie, der zu planenden Entwässerungs-
systematik und zu integrierenden Landschafts-
bestandteile, ist die größte Fläche aller fünf Modell-
quartiere. Dies verlangt nach einer besonderen städ-
tebaulichen Konzeption eines Quartiers mit wiede-
rum eigenen, kleineren Identitäten und der ge-
wünschten urbanen Dichte.
Leitfrage: Wie kann der kurz- bis mittelfristige Aufbau des
neuen Quartiers konkret ausgestaltet werden und wie
könnte dann die langfristige Perspektive zur Vervollständi-
gung im Sinne eines Modellquartiers 1 gestaltet werden
und welche Zukunftsoffenheiten für sich ändernde Bedin -
gungen könnten Teil der Entwicklungsstrategie sein?
Verflechtung
Das Landschafts- und Freizeiterlebnis des Kinderbach-
bogens als die grüne Lebensader im Nordwesten
Münsters und wichtigste öffentliche Verbindungen in
die freie Landschaft, wie zum Beispiel der Wasserweg
als Teil der westlichen Membran, erfreuen sich zuneh-
mender Beliebtheit aller Generationen. Hier gilt es,
die räumlichen und funktionalen Rahmenbedingun-
gen weiter zu qualifizieren und zu stärken und ins-
besondere auch die beiden Modellquartiere 1 | 2, per-
spektivisch auch über den Kinderbachbogen, noch
besser zu verbinden. Diese Anforderung muss sich
klar innerhalb der Vernetzungsstruktur der beiden
Modellquartiere 1 | 2 widerspiegeln, denn die überge-
ordneten Verbindungen müssen klar herausgearbei-
tet und erkennbar sein. Beide Quartiere werden zu-
sammen mit den östlichen Wissensquartieren, u. a.
über den „Science Boulevard“ in einen Dialog treten,
bei dem z. B. neben dem Naturerlebnis auch die zahl-
reichen informellen und vereinsgebundenen Sport-
angebote eine prägende Rolle übernehmen könnten.
Leitfrage: Welche Ausprägung und Qualitäten des öffent-
lichen Raumes über den Grünzug des Kinderbachbogens
hinweg gilt es aus den Mitten der Modellquartiere 1 | 2 he-
raus zukünftig besondere Aufmerksamkeit zukommen zu
lassen? Welche Gestalt- und Funktionsempfehlungen gibt
es aus Sicht der Teilnehmenden am Wettbewerb für die he-
rauszuarbeitenden Verbindungen, die aufgrund des land-
schaftlichen und des gesamträumlichen Kontextes der
Nachbarschaften im Fokus stehen und die Verflechtungen
sicherstellen?
39Aufgabe
Silhouette
Vor allem die neue Stadtsilhouette an der Kernstadt-
zuführung der Steinfurter Straße/ B 54, mit ihren be-
gleitenden Rad- und Fußwegen, ist zugleich neue Ad-
resse der urbanen Modellquartiersentwicklung als
auch Ausdruck der aufstrebenden Wissensstadt
Münster und ihrer metropolitanen Qualitäten. Entste-
hen soll keine gebaute Mauer trotz nötiger Lärmprä-
ventionen an der stark befahrenen und lärmbelaste-
ten Straße, dies erfordert auch eine klare landschaft-
lich - freiraumplanerische Grundhaltung. Auch ein
perspektivischer „Sprung“ über die Barriere der Bun-
desstraße ist hier vorzubereiten bzw. mitzudenken.
Auch die südöstliche Übergangssituation in Richtung
Technologiepark wird samt neuem Quartierszentrum
eine der prägenden Silhouetten im stadträumlichen
Zusammenhang. Welche städtebaulichen Höhenent-
wicklungen und Körnigkeiten sind vor allem hier, so
wie auch im gesamten Quartier, vor dem Hintergrund
der gewünschten Urbanität und nötiger Sensibilitäten
anzusetzen? Dies gilt es als eine wichtige Aufgaben-
stellung zu lösen.
Leitfrage: Welche Silhouette wird aus städtebaulicher
Sicht vor allem zur Steinfurter Straße im Zusammenspiel
Landschaft / Freiraum und Städtebau empfohlen? Gibt es
vor dem Hintergrund der skizzierten Programmierungen
besondere, prominente Lagen und Pointierungen auch in
der Höhe und ein Herausarbeiten der Adresse? Sollten sich
diese in Bezug zum Osten des Modellquartiers 1 am Stra-
ßenverlauf oder an ganz anderen, übergeordneten städte-
baulich-landschaftsplanerischen Konfigurationen orientie-
ren?
Prozessdesign
Die besondere Transformation und Prozesshaftigkeit
ist Teil des Aufgabenprofils. Zentral wird es sein, die
Wertemaßstäbe zu definieren, ohne alles durchzude-
klinieren. Ebenso ist der Weg der Umsetzung Teil des
Modellcharakters: Veränderbarkeiten und Zukunfts-
offenheiten sind mitzudenken und trotz der klaren
städtebaulichen Programmierung zu konkretisieren
und ergänzend zu den geforderten Vorschlägen für
eine phasenweise Realisierung zu beleuchten. Die
Wettbewerbsteilnehmenden sind dazu angehalten,
auf Grundlage ihrer Erfahrung Aussagen zu einem ein-
bindenden und zugleich inspirierenden Prozessdesign
des Modellquartiers 1 zu treffen.
Leitfrage: Welches Prozessdesign und welche Transforma-
tionsschritte können gerade für das an der verfügbaren
Fläche gemessen größte aller Münster Modellquartiere
enorm wichtig und für dieses Stadterweiterungsareal in
seiner gewünschten Durchmischung entscheidend sein?
Wie kann reagiert werden bzw. welche Flexibilitäten sind
nötig und welches Engagement der Realisierungspartner
mit allen nötigen Management- / Betreuungsnotwendigkei-
ten hin zu einer Modellhaftigkeit?
40
Identität
Das Areal des Modellquartiers 1 hat durch die angren-
zenden räumlich-funktionalen Besonderheiten ein Al-
leinstellungsmerkmal. Es ergibt sich ein gesonderter
Auftrag, die umliegenden Bereiche zu verknüpfen und
Synergien zwischen dem Kinderbachbogen und ins-
besondere dem Wasserweg direkt am Wettbewerbs-
gebiet aufzubauen. Die unterschiedlichen konzeptio-
nellen Ansätze der Wettbewerbsteams werden die
bestmögliche Auswahl für weitere, kleinteilige, ge-
mischt zu nutzende Cluster und Identitäten im Innern
des neuen Quartiers vorbereiten. Dabei den neu hin-
zugewonnenen Stadtraum nicht nur als Wohnent-
wicklungsareal oder Erweiterung des Technologie-
parks zu verstehen, sondern als vollständig durch-
mischtes Quartier eines lebendigen Münsters von
Morgen mit allen dazugehörigen Konsequenzen und
Innovationen, ist die zentrale Herausforderung.
Leitfrage: Welche zukünftige innere „Identität“ kann über
das städtebaulich-landschaftsplanerische Konzept unter-
stützt werden, was muss zum Beispiel ein deutlich ables-
barer und identitätsstiftender öffentlicher Raum bieten
und ist es ein größerer zentraler Raum oder ein Gefüge mit
Wechselwirkungen?
Vielfalt
Die städtebauliche Programmierung und die Werk-
stattergebnisse bilden den Rahmen dieser Aufgaben-
beschreibung. Obgleich nicht alle Fragen durch die
städtebaulich-landschaftsplanerischen Konzepte des
Wettbewerbs beantwortet werden können, wird ihr
Beitrag zur Vielfalt im neuen Modellquartier das Ver-
fahren begleiten. Ziel ist es, durch eine Verzahnung
von geeignetem Städtebau und präzisen Prozess-
design die angestrebte Vielfalt im Quartier zu fördern.
Das betrifft die Erdgeschosszonen sowie die Diversität
in den Gebäuden und im Gesamtquartier. Vielfalt wird
auch von den Bewohnenden geprägt, die verschie-
dene Altersgruppen, Milieus und Kulturen mitbringen
können.
Die Planungskultur sollte auf Diversität setzen, um
unterschiedliche kulturelle Perspektiven zu nutzen.
Beispielprojekte zeigen, dass Modellhaftigkeit nicht
immer eine Neuerfindung erfordert, sondern man
von den Erfahrungen anderer Modellquartiere profi-
tieren kann und das vorhandene Wissen systematisch
nutzen kann. Die Einbindung von Künstlerinnen und
Künstlern in interdisziplinäre Planungsteams kann
ebenfalls die Vielfalt bereichern, indem sie innovative
Fragestellungen einbringen und die Kreativität in den
Gestaltungsprozess einfließen lassen.
Leitfrage: Welche Vielfalt mit welchen Bautypologien,
Dichteansätzen und Nutzungstypen sind an dieser neu zu
definierenden und prominenten, zukünftig hochgradig ur-
banen Adresse in Münster die richtigen, wie muss das ei-
genständige, städtebauliche Profil des Modellquartiers 1
zwischen Kinderbachbogen und der Tangente der Steinfur-
ter Straße ausgestaltet werden?
Aufgabe
41Aufgabe
Mobilität
Das Mobilitätskonzept muss Innovationen zugunsten
des nicht motorisierten Verkehrs vorbereiten und er-
fordert auch für das Modellquartier 1 gesamtstädti-
sche Konsequenzen. Schon die Weiterentwicklung
der Vision des Science Boulevards ins Innere des Mo-
dellquartiers 1 als zentraler öffentlicher Raum bis
zum Knotenpunkt Wilkinghege / Steinfurter Straße ist
wegweisend für den Vorrang der Bewegungen mit
dem ÖPNV, zu Fuß oder mit dem Rad. In Verlängerung
des Johann-Krane-Weges aus der Tiefe der Wissen-
schaftsquartiere und des Leonardo-Campus gleicher-
maßen bietet dies die richtigen Ansätze auf dem Weg
zum zunehmenden Verzicht auf das Auto. Gerade die
Erwartungshaltungen in der Fahrradstadt Münster
sind hoch. Die Veloroute entlang des Horstmarer
Landwegs als wichtige und zukünftig besonders kom-
fortable Radwegeverbindung bis nach Altenberge bie-
tet weitere gute Anknüpfungsoptionen rund
um den Kinderbachbogen. Zukunftsorientierte Ansät-
ze zum ruhenden Verkehr und der Unterbringung in
Mobilitätsstationen als Gemeinschaftaufgabe, samt
dazugehörig denkbarer Autofreiheiten von Teilquar-
tieren, müssen auch das Gesamtprojekt Modellquar-
tier vorbildlich prägen. Hierzu zählen neben einem
vorbildlich modellhaft reduzierten Stellplatzschlüssel
bei grundsätzlichem Verzicht auf ebenerdige, versie-
gelte Parkplätze auch angemessene Stellplatzkontin-
gente für Räder.
Leitfrage: Wie können weitere Stärkungen der „sanften“
Mobilität wie selbstverständlich und Münster typisch für
das Modellquartier 1 aussehen inkl. zentraler und dezen-
traler Mobilitätsstationen mit Verknüpfungsansprüchen al-
ler Verkehrsarten?
Resilienz
Die nötige Resilienz der Städte muss gerade auch in
den Modellquartieren von vorneherein Maßstäbe für
die Gesamtstadt Münster setzen. Neben den Gesamt-
zielsetzungen der neuen Energieversorgungsstrategie
hin zur positiven Klimabilanzierung u. a. mit der Nut-
zung von Tiefengeothermie sind u. a. die Bewältigung
von Starkregenereignissen und Dürreperioden, die In-
tegration der Biodiversität und viele andere Bestand-
teile nachzuweisen. Durch die Nähe zum Kinderbach-
bogen und seiner Zufluss- und Rückhalteoptionen er-
wächst ohnehin eine besondere Verantwortung bei
der Entwicklung der Modellquartiere 1 | 2.
Leitfrage: Wie kann das Regenwasser-Rückhalte- und
Rückführungskonzept im Rahmen des Freiraumkonzeptes
ausgestaltet werden und welche Maßnahmen u. a. zur po-
sitiven Klimabilanz können auf Städtebauebene einen Teil-
beitrag liefern?
5.1 Das städtebauliche Programm
Für die städtebauliche Zielprogrammierung wurden im
Anschluss an die Werkstatt im Mai 2022 Orientierungs-
werte erarbeitet und das spezielle Programm rund um
Leben / Wohnen inklusive Studierendenwohnen, Arbei-
ten / Technologie sowie weitere Besonderheiten wie das
Quartierszentrum, soziale Infrastrukturen (z. B. Schulen,
Sporteinrichtungen, Kindertagesstätten, Soziokulturel-
les und Künstlerisches etc.) weiter qualifiziert.
Im Sinne einer sehr urbanen Ausnutzung und Dichte-
vorstellung mit allen Lagevorteilen der Nähe zum Kin-
derbachbogen mit Wasserweg, Technologiepark und
Leonardo-Campus bzw. zu den Wissensquartieren mit
der „kleinen Schwester“ des Modellquartiers 2 dienen
diese Werte als Rahmen, der von den Wettbewerbsteil-
nehmenden eigenverantwortlich zu prüfen ist und der
zu einer maximal möglichen Qualität im Modellquar-
tier 1 führen muss.
Das bedeutet, dass es nicht um eine Maximierung von
Bruttogeschossflächen geht, sondern um den Vorschlag
eines angemessenen, urbanen und hochgradig ge-
mischten und qualitätsvollen Städtebau- und Land-
schaftskonzeptes, bei dem in Münster in städtebaulich
begründeten Fällen und von den Wettbewerbsteilneh-
menden gewünschten Pointierungen auch hohe Häuser
(über 7 Geschosse – Querverweis an die maximale
Wohnbau-Förderfähigkeit) miteingeplant werden kön-
nen.
Hinsichtlich der Gebäudehöhen ist das Denkmal „Haus
Wilkinghege“ (Steinfurter Straße 374) zu berücksichti-
gen: Im kulturlandschaftlichen Fachbeitrag zum Regio-
nalplan Münsterland ist das Wasserschloss als konsti-
tuierendes Element des regional bedeutsamen Kultur-
landschaftsbereichs „D 5.4 Münster, Telgte, Wolbeck“
aufgeführt. Es handelt sich um ein raumwirksames und
kulturlandschaftsprägendes Objekt. Eines der Leitbilder
und Grundsätze des Kulturlandschaftsbereichs ist der
„Erhalt der Solitärstellung – keine Nachverdichtung im
Umgebungsbereich solitär stehender Schlossanlagen
und Adelssitze“ (S. 90). Insofern ist bei der städtebauli-
chen Konzeption das „Haus Wilkinghege“, hinsichtlich
der behutsamen Entwicklung der Gebäudehöhen, um
eine visuelle Dominierung zulasten der Raumwirkung
des Schlosses auszuschließen, zu berücksichtigen. Die
Anlage sollte weiterhin innerhalb ihrer durch Freiflä-
chen und Gehölzstreifen geprägten Umgebung wahr-
nehmbar sein.
Das Hauptgebäude der Hofstelle Steinfurter Str. 159 ist
zu erhalten und könnte ein stadtbaukultureller Identifi-
kationsort für das Quartier werden. Es muss von den Pla-
nungsgemeinschaften in ihren Konzepten städtebaulich
und nutzungsstrukturell sinnvoll integriert werden.
Folgende Zielprogrammierungen sind im Rahmen der
Wettbewerbsbearbeitung zu würdigen. Hierbei gilt das
Grundprinzip einer maximalen Nutzungsmischung, die
aus Sicht der Wettbewerbsteilnehmenden über den je-
weiligen städtebaulich-landschaftsplanerischen Beitrag
zur Vorbereitung modellhafter Hybridquartiere artiku-
liert werden müssen.
05. HINWEISE
>> Modellhaft: klare Programmierung für Wohnen, Leb en, Arbeiten /
>> Technologie sowie weitere Besonderheiten
42 Aufgabe
43Hinweise
Nachbarschaft Technologiepark Münster
Blick auf den Technologiepark
Angrenzende Wohnbebauung
Die Planung der weiterführenden Schule ist vorrangig
Teil der Aufgabe. Als Nebenzeichnung soll eine Planung
ohne die Schule und mit einem höheren Wohnanteil
abgebildet werden.
Die Stellplätze und Kitabedarfe sind entsprechend des
Programms anzupassen.
44 Hinweise
Städtebauliche Kennwerte Modellquartier Steinfurter Straße
Variante
mit weiterführender Schule
Variante
ohne weiterführender Schule
Fläche Gesamtareal (100%)
ca. 485.000 qm
ca. 485.000 qm
Park- und Grünflächen (25%)
ca. 120.000 qm
ca. 120.000 qm
Platz- und Erschließungsfächen (15%)
ca. 75.000 qm
ca. 75.000 qm
Nettobaufläche (60 %) ca. 290.000 qm
ca. 290.000 qm
GFZ zzgl. Quartiersgarage ca.1,54 ca.1,65
45Hinweise
Städtebauliches Programm Modellquartier Steinfurter Straße
BGF (qm)
mit weiterführender Schule
BGF (qm)
ohne weiterführender Schule
Allgemeines Wohnenrk
165.000
215.000
Studentisches Wohnen
24.000
24.000
Wohnen für Auszubildende
12.000
12.000
Arbeiten (Büros & Institute & Dienstleistungen)
100.000
100.000
Gewerbe & Handwerk (technologieorientiert)
100.000
100.000
Quartierszentrum
9.120
9.120
Grundschule 4 Züge mit 3-Fach Sporthalle
6.900
6.900
weiterführende Schule
18.350
0
Kitas
6.640
8.230
Reserve-Kitas
2.108
2.385
Tiefe Geothermie-Anlage
1.500
1.500
Quartiersgaragen / Mobilstationen
konzeptionsabhängig
konzeptionsabhängig
Summe BGF zzgl. Quartiersgaragen
445.618
479.135
Bruttogeschossfläche (BGF) Zielvorstellung für Woh-
nen und Arbeiten
>> 401.000 – 451.000 qm BGF
(oberirdisch) gesamt bei Reduzierung der BGF Wohnen
für die optional nachzuweisende, weiterführende Schu-
le (mit Zweifach-Sporthalle).
5.1.1 Wohnen
>> 201.000 – 251.000 qm Bruttogeschossfläche BGF
Wohnen gesamt
davon als Orientierungswerte zum Wettbewerb bezo-
gen auf die BGF Wohnen:
„Gängiges“ Wohnen:
>> 165.000 – 215.000 qm Bruttogeschossfläche BGF
ca. 1.650 – 2.150 Wohneinheiten (WE) über „verein-
fachten“ Berechnungsschlüssel 100 qm BGF je WE für
den Wettbewerb. Davon:
– 40 % frei finanziert
– 30 % förderfähig
– 30 % gefördert
1 WE = 2,5 Einwohnerinnen und Einwohner
Bei 1.650 – 2.150 WE entspricht dies einer Summe von
ca. 4.125 – 5.375 EW
Stadthaustypen sind untergeordnet und im Sinne der
Urbanität bzw. Mischung der Wohnvielfalt denkbar
(hier: ca. 50 WE bzw. 5.000 qm BGF).
Entlang des Wasserweges sollen städtebauliche Arron-
dierungsoptionen den privaten Eigentümerparteien
vorbehalten sein, die sich aktuell in Grundstücksver-
handlungen mit der Stadt Münster befinden. Für diese
Parteien sollen zwischen Wasserweg 114 / 116 und 160
/ 162 insgesamt ca. 24 Wohneinheiten vorgesehen wer-
den.
Ergänzend sind im Quartier auch Wohnungen für Stu-
dierende und Auszubildende zur Erhöhung der Attrakti-
vität der Stadt Münster als Ausbildungsstandort ebenso
wie bezahlbarer Wohnraum für am Wohnungsmarkt be-
nachteiligte Zielgruppen wie von Wohnungslosigkeit
betroffene Menschen vorzusehen.
Studierendenapartments:
Studentisches Wohnen stellt ein gesondertes Thema für
eine urbane Mischstruktur und als Beitrag der ge-
wünschten Belebung des Quartiers dar. Die Wohnein-
heiten sollten daher sinnvoll räumlich im Quartier und
passend zu den übrigen Nutzungsbausteinen verteilt
werden.
>> 24.000 qm Bruttogeschossfläche BGF
600 Wohnheimplätze (WHP) über „festgelegten“ Be-
rechnungsschlüssel 40 qm BGF je Wohnheimplatz /
Apartment für den Wettbewerb entspricht: BGF ca.
24.000 qm
1 WHP = 1 Studierende oder Studierender = ca. 600
Apartments für Auszubildende:
400 Apartments über „festgelegten“ Berechnungs-
schlüssel 30 qm BGF je Apartment für den Wettbewerb
entspricht: BGF ca. 12.000 qm
1 Apartment = 1 Auszubildender
Bei 400 vorgesehenen Apartments entspricht dies einer
Summe von 400 Auszubildenden
Normales Wohnen und Studierende und Auszubildende
= Summe ca. 5.125 – 6.375 Einwohnerinnen und Ein-
wohner
Übergangseinrichtung für Geflüchtete:
Mindestens eine Übergangseinrichtung für Geflüchtete
für 50 Personen mit einer Wohn- und Nutzfläche von
700 – 750 qm (bei 3-geschossiger Flachdachbauweise
und einer GRZ von 0,4 ist ein Grundstück zur Größe von
ca. 1000 qm erforderlich).
46 Hinweise
47Hinweise
5.1.2 Arbeiten
Der Bereich „Arbeiten“ umschließt insbesondere tech-
nologieorientiertes Gewerbe und Büronutzungen, aber
auch das Handwerk.
>> 200.000 qm Bruttogeschossfläche BGF
Arbeitsplätze (AP) gesamt ca. 4.700
davon als Orientierungswerte zum Wettbewerb bezo-
gen auf diese BGF Arbeiten & mehr (Technologie etc.):
Büros / Institute / Dienstleistungen:
>> 100.000 qm Bruttogeschossfläche BGF
= Arbeitsplätze (AP) ca. 3.300
Technologieorientiertes Gewerbe und Handwerk:
>> 100.000 qm Bruttogeschossfläche BGF
= Arbeitsplätze (AP) ca. 1.400
5.1.3 Quartierszentrum
>> 9.120 qm Bruttogeschossfläche BGF
(ohne zugehörige Ergänzung über Wohnen und Arbei-
ten) über „vereinfachten“ Berechnungsschlüssel:
Verkaufsfläche (VKF) von ca. 5.700 qm x 1,6 = 9.120 qm
BGF
Vielfältiges Quartierszentrum u. a. mit folgendem Profil:
– auch zur Versorgung der Nachbarschaften der
Wissensquartiere und der benachbarten Wohn-
quartiere (heute nahezu unversorgt)
– durchgängig urban und gemischt genutzt
– Marktplatz als Motiv und Anspruch
– Gemeinwohlorientierte Räume und Flächen
(soziokulturelle und künstlerische Infrastruk-
tur)
Bestehend aus den folgenden Einzelhandels-Funktions-
bausteinen:
>> Vollsortimenter VKF 3.200 qm
(entspricht ca. 5.120 qm BGF)
>> Discounter VKF 1.000 qm
(entspricht ca. 1.600 qm BGF)
>> Drogeriemarkt VKF 700 qm
(entspricht ca. 1.120 qm BGF)
>> Kleinflächiger Handel VKF 800 qm
(entspricht ca. 1.280 qm BGF)
Die Einzelhandelsangebote sind zudem durch Dienst-
leistungsangebote mit hoher Frequenz (z. B. Friseur,
Kosmetikstudio, Fahrschule, Paketshops, Waschsalon,
Fahrradwerkstatt) und gastronomische Nutzungen mit
Fokus auf Versorgungsgastronomie (Restaurants, Imbis-
se, Cafés) zu ergänzen (s. dazu Ausführungen im Gut-
achten des Büros Stadt+Handel).
Städtebauliche Hinweise zum Quartierszentrum:
– für das Quartierszentrum stehen 35.000 qm
Gesamtfläche zur Verfügung
– Ausbildung von äußeren Raumkanten (insb.
entlang der Austermannstraße und des Sci-
ence-Boulevards)
– Städtebauliche Fassung des Quartiersplatzes
und geschickte Anordnung kleinteiliger Nut-
zungen gastronomischer und sozialkultureller
Natur zur Schaffung von Aufenthaltsqualität,
Förderung der Nutzungsmischung und sozialen
Kontrolle auch nach Schließungszeiten des Ein-
zelhandels
– Herstellen von Fuß- und Radwegebeziehungen
zwischen der Studierendenwohnanlage Rudolf-
Harbig-Weg 55-61, dem Quartierzentrum, der
neu zu verortenden Bushaltestelle und dem Sci-
ence Boulevard
– Vermeidung von Rückseitenbildungen; Anliefe-
rung der gewerblichen Einheiten so planen,
dass sich diese unauffällig und funktionell
durchführbar in das Gebiet einfügt, unter Be-
rücksichtigung von entstehenden Lärmemissio-
nen gegenüber angrenzender (neu entstehen-
der) Wohnbebauung
– für die Erdgeschosse der Einzelhandelskom-
ponenten sollen Geschosshöhen von ca. 6 m
vorgesehen werden
– Eine teilweise Überbauung der Handelsflächen
ist vorgesehen und im Sinne einer vertikalen ur-
banen Nutzungsmischung zu belegen
– Ergänzung der Einzelhandels-Funktionsbaustei-
ne durch die Verortung eines Service-Hubs
(Nutzung z.B. für click & collect)
– eine Sichtbarkeit des Quartierszentrums von
der Steinfurter Straße / Ecke Austermannstraße
ist erforderlich.
Hinweise zur Stellplatzanforderung im
Quartierszentrum:
Zur Reduzierung hoher Investitionskosten und im Sinne
der grundsätzlichen Strategie CO2-intensive Baumate-
rialien und Bauwerke zu vermeiden, sind gegenüber ei-
ner Tiefgarage wirtschaftlich günstigere Parksysteme zur
Unterbringung von Stellplätzen planungsseitig vorge-
sehen. Die ebenerdige Stellplatzanlage soll eine Grö-
ßenordnung von ca. 250 Stellplätzen umfassen und mit
großkronigen Bäumen versehen werden. Der Parkplatz
und der Vollsortimenter sollen von der Austermannstra-
ße sichtbar sein. Um das Ziel einer autoarmen Siedlung
zu unterstützen, ist eine Erschließung des Parkplatzes,
der den Bewohnerinnen und Bewohnern des Quartiers
außerhalb der Geschäftszeiten zur Verfügung stehen
wird, von einer Verlängerung der Wilhelm-Schickard-
Straße aus vorzusehen. Im Hinblick auf eine zukünftig
eintretende Mobilitätswende, sollte eine Überbauung
der Stellplatzanlage im südwestlichen Bereich des Quar-
tierszentrums vorausgedacht werden.
Die Organisation des ruhenden Verkehrs ist im Sinne
der Stellplatzsatzung der Stadt Münster insbesondere
auch unter Berücksichtigung des § 3 Abs. 8 Satz 1 zu
konzipieren (Erstellung eines Mobilitätskonzeptes zur
max. Reduktion von Kfz-Stellplätzen).
Folgende gutachterlich von dem Büro Stadt+Handel
hinsichtlich des Themenkomplexes Mobilität und Ver-
kehr formulierten Impulse werden in die Auslobung
übernommen:
– Anbindung an ein leistungsfähiges Rad-
wegenetz
– Schaffung von Querungsmöglichkeiten der Aus-
termannstraße zur Anbindung an den Techno-
logiepark
– Installation von (überdachten) ebenerdigen
Radabstellmöglichkeiten auch für Lastenräder,
Lade-Stationen für E-Bikes
– Installation von Ladesäulen für E-Autos
– Mobilstationen (Parken am Quartierszentrum
und „Weiterreise“ im Quartier über alternative
Verkehrsmittel wie Fahrräder, Leih- und Lasten-
fahrräder, o. Ä.)
48 Hinweise
49
Hinweise
Das geplante Quartierszentrum im Suchraum an der Austermannstraße dient nicht nur der Versorgung des neuen MMQ 1
sondern auch der benachbarten Wissensquartiere und Wohnnachbarschaften
50 Hinweise
5.1.4 Soziale Infrastruktur
Zusätzlich zu den neu geplanten Wohneinheiten, Ar-
beitsstätten und dem Quartierszentrum, sind soziale
Einrichtungen vorzusehen. Teil des neuen Modellquar-
tiers sollen eine Grundschule, optional eine weiterfüh-
rende Schule sowie Kitas sein.
Studierendenwohnheim an der alten Sternwarte
Kita Chamäleon am Rudolf-Harbig Weg
51Hinweise
Grundschule (mit Dreifach-Sporthalle)
Züge
Bruttogeschossfläche (BGF)
Nutzungsfläche (NUF)
Vollgeschosse
Dachnutzung
Größe des Schulhofs
Erweiterungsoption berücksichtigen (Ja, nein, Aufsto-
ckung, Ergänzungsbau)
Ggf. zusätzlich zu berücksichtigende (Flächen-)Bedarfe,
wie z. B. der Musikschule, VHS, Kultur, Versammlungs-
stätten
Erschließungsbesonderheiten
4 Züge
6.900 qm
5.150 qm
Max. 3 Geschosse
Grundsätzlich mit Dachbegrünung und Photovoltai-
kanalgen (s. V/0770/2019/2 und V/0531/2020).
Mindestgröße 5 qm pro Schüler*in = 2.400 qm reine
Schulhoffläche ohne Zuwegungen und Nebenflächen
(Stellplätze etc.)
Innovative Schulhofkonzepte als Orte des Lernens: z. B.
mit Flächen zur kreativen Aneignung oder die das Ser-
vice- und / oder Outdoor-Learning unterstützen
nein
Für den Standort wäre eine Versammlungsstätte (480
Sitzplätze) mitzudenken.
Im weiteren Planungsverlauf sind die Verortung von
räumlichen Bedarfen der Musikschule, VHS, Kultur und
der offenen Kinder- und Jugendarbeit vorstellbar. Die
Bedarfe sind stark davon abhängig, welche Zielgruppen
in den neuen Quartieren untergebracht werden sollen.
Dies würde ggf. zusätzlichen Flächenbedarf auslösen.
Es wird eine Kfz-Verkehrsvermeidung im unmittelbaren
Umfeld der Schule angestrebt, die die Verkehrssicher-
heit für zu Fuß gehende und fahrradfahrende Kinder
steigert. Zudem sind für die Erreichbarkeit des Schul-
standortes attraktive, ver kehrssichere und ausreichend
dimensionierte Fuß- und Radwegeanbindungen zu be-
rücksichtigen, da der Fuß- und Radverkehr weiter geför-
dert werden soll. Eine direkte Anfahrbarkeit des Schul-
geländes sowie Haltemöglichkeit in unmittelbarer Nähe
des Gebäudes für Rettungsfahrzeuge, Wirtschaftsver-
kehre (z.B. Belieferung der Mensa, Handwerker, o.ä.)
und Menschen mit Behinderung ist sicherzustellen.
Erforderliche Stellplätze Pkw
Erforderliche Stellplätze Fahrräder
Denkbare Synergieeffekte mit anderen Nutzungen
Kommunale Schulsportflächen der Grundschule
Flächengröße insgesamt
Vorzusehende Anlagen
Außerschulische Nutzung möglich?
Nutzung durch optionale weiterführende Schule mög-
lich?
Stellplatznachweis für Versammlungsstätte und Sport-
betrieb gem. Stellplatzsatzung der Stadt MS bei max.
Reduktion von Kfz-Stellplätzen durch Aufstellung eines
Mobilitätskonzeptes sowie Berücksichtigung von ÖPNV-
Gunstfaktoren. Modellhaft wäre die Mitnutzung einer
Quartiersgarage denkbar (schnelle Erreichbarkeit müss-
te gewährleistet sein), muss jedoch quartierunabhängig
hinsichtlich der konkreten Realisierbarkeit (Betreiber-
konzepte usw.) überprüft werden.
Gem. Stellplatzsatzung Stadt Münster und anpassbar im
Zusammenhang mit einem Mobilitätskonzept.
Schule, Sport, Kultur, Musik, ggf. Kita,
Kinder- & Jugendhilfeangebote
25 Meter Laufbahn: 3 Laufbahnen je 1,20 m Breite
Sprunggrube (8 x 4 m)
Kleinspielfeld (22 x 45 m)
Ja (gem. Schulhofsatzung)
Nein, da andere Anforderungen
52 Hinweise
Option: Weiterführende Schule
(mit Zweifach-Sporthalle)
Aufgabe ist es zwei Konzeptionsvarianten darzustellen.
Zum einen integriert der Entwurf eine weiterführende
Schule und zum anderen werden andere Nutzungen
vorgesehen. Wenn der schulischen Nutzung keine Flä-
che zugeordnet wird, sollten Überlegungen angestellt
werden, diese Fläche anderen Nutzungen zuzuführen
und weiteren Wohnraum zu schaffen.
Die Option bei Planung der weiterführenden Schule
stellt sich wie folgt dar:
Weiterführende Schule mit Zweifach-Sporthalle
Züge
Bruttogeschossfläche (BGF)
Nutzungsfläche (NUF)
Vollgeschosse
Dachnutzung
Größe des Schulhofs
Zusätzlich zu berücksichtigende (Flächen-)Bedarfe, wie
z. B. der Musikschule, VHS, Kultur, Versammlungsstätten
4 Züge
18.350 qm
12.340 qm
4-5 geschossig
Grundsätzlich mit Dachbegrünung und Photovoltai-
kanalgen (s. V/0770/2019/2 und V/0531/2020). Ander-
weitige bzw. zusätzliche Nutzung von Dachflächen (z. B.
in Form von Sportflächen oder Schulhof / Schulgarten)
sind nicht von vornherein auszuschließen. Es sollten in-
telligente Lösungen gefunden werden
Mindestens 5 qm pro Schüler/in = 4.800 qm reine
Schulhoffläche ohne Zuwegungen und Nebenflächen
(Stellplätze etc.)
Ein Forum wäre als Versammlungsstätte (750 Sitzplätze)
mitzudenken. Im weiteren Planungsverlauf sind die Ver-
ortung von räumlichen Bedarfen der Musikschule, VHS,
Kultur und der offenen Kinder- und Jugendarbeit vor-
stellbar. Bedarfe können auf die Grundschule und wei-
terführende Schule aufgeteilt werden. Die Bedarfe sind
stark davon abhängig, welche Zielgruppen in den neuen
Quartieren untergebracht werden sollen und würden
den Flächenbedarf ggf. vergrößern.
53Hinweise
Erschließungsbesonderheiten
Erforderliche Stellplätze Pkw
Erforderliche Stellplätze Fahrräder
Denkbare Synergieeffekte mit anderen Nutzungen
Eine direkte Anfahrbarkeit des Schulgeländes sowie Hal-
temöglichkeit in unmittelbarer Nähe des Gebäudes für
Rettungsfahrzeuge, Wirtschaftsverkehre (z.B. Beliefe-
rung der Mensa, Handwerker, o.ä.) und Menschen mit
Behinderung ist sicherzustellen
Stellplatznachweis für Versammlungsstätte und Sport-
betrieb, gem. Stellplatzsatzung der Stadt MS. bei max.
Reduktion von Kfz-Stellplätzen durch Aufstellung eines
Mobilitätskonzeptes sowie Berücksichtigung von ÖPNV-
Gunstfaktoren
Gem. Stellplatzsatzung Stadt Münster und anpassbar im
Zusammenhang mit einem Mobilitätskonzept
Schule, Sport, Kultur, Musik, ggf. Kita, Kinder- & Jugend-
hilfeangebote
Bei Realisierung mit dem Grundschulstandort zu den-
ken
Zweifach-Sporthalle der weiterführenden Schule
Abmessung gemäß Raumprogramm
Nutzungsfläche (NUF)
Gymnastikraum
Dachnutzung
Erschließungsbesonderheiten
Erforderliche Stellplätze Pkw
22 x 45 m
990,00 qm
1.473,00 qm
140–160 qm
Grundsätzlich mit Dachbegrünung und Photovoltai-
kanalgen (s. V/0770/2019/2 und V/0531/2020). Ander-
weitige bzw. zusätzliche Nutzung von Dachflächen (z. B.
in Form von Sportflächen oder Schulhof / Schulgarten)
sind nicht von vornherein auszuschließen. Es sollten in-
telligente Lösungen gefunden werden
Barrierefrei nach DIN 18040
Stellplatznachweis gemäß Stellplatzsatzung der Stadt
MS unter Berücksichtigung von Mobilitätskonzept und
ÖPNV-Gunstfaktoren, mit max. Reduktion Kfz-Stpl.
54 Hinweise
Erforderliche Stellplätze Fahrräder
Gem. Stellplatzsatzung Stadt Münster und anpassbar im
Zusammenhang mit einem Mobilitätskonzept.
Flächengröße
Vorzusehende Anlagen
Außerschulische Nutzung möglich?
Nutzung durch Grundschule möglich?
105 x 60 m Großspielfeld mit
400 m Laufbahn (Breite 4 x 1,25 Meter) = 105 x 80 m
o. g. Großspielfeld in Kombination mit Sprunggrube
In Kombination mit Schulhofgestaltung sind sportliche
Anlagen vorzusehen (z.B. Parcours oder Bouldern)
Ja (gem. Schulhofsatzung)
Bedingt (u.a. abhängig von Nutzungszeiten durch die
weiterführende Schule
55Hinweise
Kommunale Schulsportflächen der weiterführenden Schule
Ergänzende Ausführungen und Hinweise zu den
Schulen:
Nutzung von Dachflächen: Es existieren politische Be-
schlüsse, nach denen Flachdächer öffentlicher Gebäude
grundsätzlich mit Dachbegrünung und Photovoltaik-
anlagen auszustatten sind. Im Sinne einer Modellhaftig-
keit und vor dem Hintergrund eines sparsamen Um-
gangs mit Grund und Boden, sollte trotz der Beschlüsse
eine anderweitige bzw. zusätzliche Nutzung von Dach-
flächen nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Es
sollten intelligente Lösungen gefunden werden, um die
Dachflächen sinnvoll zu nutzen.
Geschossigkeit / Baukörper:
Im Sinne eines flächensparsamen Umgangs mit Grund
und Boden sollten Schulgebäude mehrgeschossig er-
richtet werden, jedoch bezogen auf Grundschulen nicht
höher als mit 3 Geschossen.
Sporthallen unterirdisch zu planen, um die Flächen da-
rüber für schulische Nutzungen vorzusehen ist sehr kos-
tenintensiv und dementsprechend keine Lösung für das
Modellquartier. Gleichwohl gilt im Grundsatz die Maxi-
me eine flächensparende Konzeption zu entwickeln.
Doppelstöckige Sporthallen mit angegliederten multi-
funktional nutzbaren kleineren Bewegungs-/Gymnastik-
räumen können hierzu einen Beitrag leisten.
Verflechtung mit dem sozialen Umfeld:
Es sollten wechselseitige Nutzungen zwischen der sozia-
len Infrastruktur und dem Quartier gefördert werden (z.
B. Aula separat vom Schulbetrieb nutzbar, Schulhof wird
nach Schulschluss zur Freizeitgestaltung mitgenutzt).
Gleichzeitig muss eine soziale Kontrolle auf den frei zu-
gänglichen Flächen erfolgen – es dürfen keine Angsträu-
me entstehen.
Schulhöfe stehen in Münster grundsätzlich bis auf sonn-
tags der Allgemeinheit nach Schulschluss zur Verfügung.
Z.T. sind Beschwerden und Klagen gegen diese Art der
Nutzung bekannt und eingereicht worden. Umso wich-
tiger ist es daher, die soziale Infrastruktur so in das Quar-
tier zu integrieren, dass durch „friedliche Nutzer“ eine
soziale Kontrolle entsteht und Vandalismus und Ruhe-
störung vorgebeugt wird.
Kommunale Schulsportflächen stehen nach Schul-
schluss der Öffentlichkeit zur Verfügung, dadurch gehen
von diesen Flächen noch zu ermittelnde Immissionen
aus. In Münster sind diese städtischen Schulsportflä-
chen bis zum Einbruch der Dämmerung, aber maximal
bis 22:00 Uhr zur Nutzung freigegeben. Die Wohn-
bebauung sollte sich daran orientieren, sodass es weder
zu Beeinträchtigungen der Wohnqualität noch zu Ein-
schränkungen für den Breitensportbetrieb kommt.
Die Sportfreianlagen für den Schul- und Vereinssport
sollen räumlich und nutzungsstrukturell mit den Sport-
und Bewegungsflächen im öffentlichen Raum und de -
ren Umfeld vernetzt werden.
Kita-Bedarf
Voraussichtliche Bewohnerinnen und Bewohner des
Modellquartiers 1
Voraussichtliche Anzahl der Kinder bis 6 Jahre
im Modellquartier 1 (Annahme 10%)
Maßnahmenbedingter
Betreuungsbedarf
Maßnahmenbedingte Kita-Nettogebäudefläche
Maßnahmenbedingte Kita-BGF (Annahme: Faktor 1,5)
Zzgl. Kita-Außenflächen
Pkw- & Fahrradstellflächen
Kindertageseinrichtung
Die Kita-Bedarfe berechnen sich nach der voraussicht-
lichen Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner im
Quartier. Auf Grund der optional vorzuhaltenden Fläche
für eine weiterführende Schule liegt die voraussicht-
liche Bewohnerzahl zwischen 5.000 und 6.200. Es wer-
den für beide Varianten nachfolgend die ermittelten
Kita-Bedarfe tabellarisch zusammengefasst:
Ohne weiterführende Schule
6.200 inkl. Studierende
620
31 Kitagruppen
(plus Flächenreserven für 9 Kitagruppen)
5.485 qm
8.230 qm
9.300 qm (davon 6.840 qm reine Spielfläche)
Außenflächen auf dem Dach sind nicht einzuplanen
Gem. Stellplatzsatzung der Stadt Münster
Max. Reduktion von Kfz-Stellplätzen durch Aufstellung
eines Mobilitätskonzeptes sowie Berücksichtigung von
ÖPNV-Gunstfaktoren notwendig
56 Hinweise
Zusätzlich zu den 31 Kitagruppen sind Reserveflächen
für neun weitere Kitagruppen (1.590 qm in der Kita und
2.700 qm im Außengelände) für mögliche höhere Be-
treuungsbedarfe vorzuhalten. Inwieweit diese Gruppen
dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung gestellt
werden müssen, kann noch nicht abschließend fest-
gelegt werden. Wenn die Flächen, die ursprünglich für
den Betrieb von Kindertagesstätten vorgesehen waren,
nicht mehr dauerhaft für diesen Zweck benötigt wer-
den, sollten Überlegungen getroffen werden, diese Flä-
chen anderen Nutzungen zuzuführen.
Kita-Bedarfe
Voraussichtliche Bewohnerinnen und Bewohner des
Modellquartiers 1
Voraussichtliche Anzahl der Kinder bis 6 Jahre im Mo-
dellquartier 1 (Annahme 10%)
Maßnahmenbedingter Betreuungsbedarf
Maßnahmenbedingte Kita-Nettogebäudefläche
Maßnahmenbedingte Kita-BGF (Annahme: Faktor 1,5)
Zzgl. Kita-Außenflächen
Pkw- & Fahrradstellflächen
Mit weiterführender Schule
5.000 inkl. Studierende
500
25 Kitagruppen
(plus Flächenreserven für 8 Kitagruppen)
4.425 qm
6.640 qm
7.500 qm (davon 5.520 qm reine Spielfläche)
Gem. Stellplatzschlüssel (s. Punkt 5.2.2)
57Hinweise
Zusätzlich zu den 25 Kitagruppen sind Reserveflächen
für acht weitere Kitagruppen (1.405 qm in der Kita und
2.400 qm im Außengelände) für mögliche höhere Be-
treuungsbedarfe vorzuhalten. Inwieweit diese Gruppen
dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung gestellt
werden müssen, kann noch nicht abschließend fest-
gelegt werden.
Die Reserveflächen für die Kitas sollten so verortet wer-
den, dass sie ggf. einer anderen Nutzung zugeführt wer-
den können, sollten sich die Betreuungsbedarfe in Zu-
kunft verändern. Sofern auch Kita-Flächenbedarfe nicht
dauerhaft für Kitazwecke genutzt werden müssen, so
sollten auch diese Flächen einer anderen Nutzung zu-
führbar sein können.
Es wird favorisiert, Einrichtungen mit je sechs bis vier
Gruppen zu planen. Aus wirtschaftlichen Gesichtspunk-
ten ist eine 4-Gruppen-Kita die Minimalgröße. Die
Raumprogramme für eine 4-, 5- und 6-Gruppen-Kita
sind Bestandteil der Auslobungsunterlagen. Die bauli-
chen Anforderungen und die Gebäudeplanung von Ki-
tas in Münster sind in einem abgestimmten „Anfor-
derungsprofil und Raumbuch für Kitas“ aufgeführt.
Es ist sicherzustellen, dass mindestens ein Kita-Standort
in einem ersten Bauabschnitt realisierbar ist. Mit jedem
Bauabschnitt muss der notwendige Kitabedarf abge-
deckt werden.
Die Kita-Bedarfe sind grundsätzlich im Geschosswoh-
nungsbau bzw. in Kombination mit den o. g. Nutzungen
nachzuweisen. Von den gesamten Kita-Bedarfen sind
nur im Falle eines besonderen städtebaulichen Erforder-
nisses maximal zwei Kitas in Solitärbauweise mit ins-
gesamt maximal zehn Gruppen (2 mal 5 Gruppen, oder
eine 4-Gruppen-Kita und eine 6-Gruppen-Kita) vorzu-
sehen.
Für die Solitär-Kitas gelten folgende Anforderungen an
das Grundstück:
– Die Mindesttiefe des Baufeldes von 22 m bei 2-
geschossiger Bauweise kann aus brandschutz-
rechtlichen Anforderungen (umlaufender
Fluchtbalkon) nicht unterschritten werden.
Clusterartige Bebauungen, die auch möglich
sein sollten, erfordern größere Bebauungstiefen
– Die Baufelder sollten möglichst großzügig
rechtwinklig geschnitten und nicht zu stark von
„Sonderformen“ geprägt sein, um möglichst va-
riabel auf sonstige Grundstücksparameter (Aus-
richtung, Baumbestand etc.) in der Gebäude-
planung reagieren zu können und Potential für
individuelle Planungen zu bieten
Die Mindestgröße der Außenspielfläche ist von der An-
zahl der betreuten Kinder abhängig (mind. 10–12
qm/Kind). Die Kalkulation der Mindest-Außenspielflä-
che erfolgte mit 10 qm und einer max. möglichen Bele-
gung von 27 (25) Kindern pro Gruppe. Die tatsächlich
erforderliche Belegungsdichte ist standortscharf mit
dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im Einzel-
fall abzustimmen.
Die Außenspielflächen der Kitas sind von Beginn an so
zu planen bzw. zu verorten, dass Kinder sich dort gefahr-
los aufhalten können. Dies betrifft die Berücksichtigung
einer gefahrlosen Vegetation in den Außenflächen und
ihrer direkten Umgebung. Ebenso sind oberirdische Ent-
wässerungssysteme so zu planen, dass diese sich nicht
auf Außenflächen der Kitas befinden. Die Kita-Außen-
spielflächen sind gemäß den Anforderungen des Lan-
desjugendamtes zur alleinigen Nutzung durch die Kin-
dertageseinrichtung anzulegen und entsprechend ein-
zufrieden.
Zum Schutz der Kinder gegen Ertrinken, sind auf Spiel-
flächen der Kindertagesreinrichtungen keinerlei Gewäs-
ser vorzusehen. Standorte für Kitas sollen so verortet
werden, dass sie nicht an (temporäre) Gewässer angren-
zen, um Gefahren für Kinder zu minimieren. Nachbar-
schaften zu öffentlichen (Grün-) Räumen sind natürlich
möglich. Oberirdische Einstaumöglichkeiten zur Stark-
regenüberflutungsvorsorge sollten nicht in den Außen-
anlagen der Kitas verortet werden. Sollte eine Rückhal-
tung auf dem Kita-Gelände notwendig erscheinen, sind
diese als unterirdische Retentionskonzepte vorzusehen.
Der Flächenbedarf für die sinnvollen Hol- und Bringver-
58 Hinweise
kehr-Stellplätze ist bedarfsgerecht darzustellen. Die An-
forderungen an die Stellplätze sind im Kontext der bau-
ordnungsrechtlichen Grundlagen zu berücksichtigen,
die sich auf die aktuelle Stellplatzordnung der Stadt
Münster bezieht. Eine Verortung der erforderlichen
Stellplätze ist auch in Mobilstationen mit Quartiersgara-
gen möglich, die in der Nähe der Kita liegen. Bring- und
Holverkehre können so dargestellt werden, wenn die
Fußwege z.B. von der Mobilstation zur Kita für Familien
mit kleinen Kindern gut, sicher und zeitnah zu realisie-
ren sind. An der jeweiligen Kita selbst müssen behinder-
tengerechte Stellplätze eingeplant werden und Stellflä-
chen für die Lieferung von Lebensmitteln bzw. Speisen
vorhanden sein.
Mit Blick auf die Nutzungsmischung und soziale Vielfalt
in den Münster Modellquartieren kann die Kombination
von Kindertageseinrichtungen mit anderen Institutio-
nen und Arbeitgeberinnen und -gebern sinnvoll sein.
Bei all den hier genannten Denkmodellen müssen die
Rahmenbedingungen, die sich aus dem Schutz der Kin-
der im Alter von null bis sechs Jahren ergeben, gewähr-
leistet sein. Neben der Kita-Zuordnung zum Wohnen
sind denkbar:
– Kita in Kombination mit geplanten wohnver-
träglichen Arbeitsstätten
– Kita in Kombination mit geplanten Kunst- und
Kultureinrichtungen
– Kita in Kombination mit Altenwohnungen mit
generationsübergreifendem Konzeptions-
schwerpunkt
– Verortung der Kita in Kombination mit sozialen,
ökologischen sowie caritativen Einrichtungen
Besondere bauliche Anforderungen ergeben sich u. a.
aus dem Ziel, zukünftig geeignete Bedingungen für die
inklusive Betreuung von Kindern mit Beeinträchtigun-
gen zu schaffen. Hier könnten innovative Ansätze ent-
wickelt werden, die Modellcharakter für andere Kita-
Standorte haben. Eine Erreichbarkeit der Einrichtungen
für Menschen mit Beeinträchtigungen, aber auch für
Verpflegungslieferungen, Müllentsorgung etc., muss ge-
währleistet sein.
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Aufgrund der in der Vorlage V/0506/2021 „4. Münstera-
ner Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025“ dar-
gestellten Berechnungsgrundlage für den Bereich der
offenen Kinder- und Jugendarbeit zeigt sich bereits ak-
tuell eine Unterdeckung der Angebotsstunden in den
Stadtteilen Gievenbeck / Sentrup, wodurch sich ein
Raumbedarf auf mindestens 150 qm für das Modell-
quartier 1 prognostizieren lässt.
Raumbedarf offene Kinder- und Jugendarbeit:
ca. 150 qm
Dieser wird im Sinne einer integrierten Planung in Kom-
bination mit einer Ganztagsgrundschule oder aber in
Kombination mit einer Kindertageseinrichtung präfe-
riert. Möglich ist dabei eine flexible Raumnutzung durch
ein entsprechendes Raumnutzungskonzept.
Ebenfalls in Kombination mit anderen Einrichtungen
kann der Raumbedarf für die Familienbildungsstätten
sowie der Frühen Hilfen gedacht werden. Für die Famili-
enbildungsstätten ist dabei ein Bedarf von ca. 50 qm zu
prognostizieren. Bei den Frühen Hilfen sind es ca. 100
qm. Zu beachten ist, dass die Flächen multifunktional
einsetzbar sein müssen, um gegebenenfalls bei sich zu-
künftig ändernden Rahmenbedingungen auch andere
Nutzungen in den Räumlichkeiten zu ermöglichen.
Raumbedarf Familienbildungsstätten:
ca. 50 qm
Raumbedarf Frühe Hilfen:
ca. 100 qm
Für den Bereich der Hilfen zur Erziehung werden keine
Infrastrukturbedarfe angemeldet.
59Hinweise
5.1.5 Geothermie
Geothermie: Geologische Voruntersuchungen zeigen
(bezogen auf Münster insgesamt) gute Voraussetzun-
gen zur Nutzung von Geothermie, die weiter untersucht
werden. Daher soll im Modellquartier 1 eine Fläche für
eine Tiefengeothermie-Anlage verortet werden.
Eine kurze Beschreibung der wesentlichen Anforderun-
gen lautet:
>> Angenommene Gebäudegrundfläche:
ca. 1.000 – 1.500 qm BGF
>> Grundstücksflächenbedarf in der Bauphase:
ca. 6.000 – 8.000 qm
>> Grundstücksflächenbedarf in der Betriebsphase:
ca. 4.000 – 6.000 qm
Die Grundstücksgröße ist aufgrund der funktionalen
und technischen Anforderungen (auch: Wartung / Si-
cherheit etc.) nötig und von Bebauung freizuhalten. Die
Flächen werden für technische Geräte im Wartungsfall
benötigt. Dies schließt Doppelnutzungen oder eine Ge-
staltung als Multifunktionsfläche mit temporären Nut-
zungen (ev. auch Spiel und Sport etc.) im öffentlichen
Raum nicht aus. Konzeptionell sollten die technisch-
funktionalen Anforderungen, z. B. durch Verzicht auf
Baumpflanzungen etc., berücksichtigt werden.
In die öffentliche Grünflächenbilanz ist diese Fläche
nicht einzubeziehen. Eine integrierte Betrachtung mit
anderen Flächennutzungen wie Erholung, Freiraum,
Grün ist jedoch sinnvoll.
Es sollte eine Zufahrt für min. 40 t-Sattelschlepper be-
rücksichtigt werden. Über eine in der Austermannstraße
vorhandene Leitung ist ein Anschluss an das bestehende
Fernwärmenetz möglich.
Eine zentrale Kälteversorgung bietet besonders für Er-
gänzungsnutzungen, wie z. B. Wissenschaft und For-
schung etc., effiziente Kühlung und gilt an diesem
Standort zu prüfen. Die Kälte wird zur Klimatisierung
und ggf. für ihre technischen Prozesse der anliegenden
Gewerbe- und Forschungsbetriebe benötigt. Als Syner-
giepotenzial ergibt sich: der Kältebedarf ist nichts Ande-
res als überschüssige Abwärme, die als Quelle der Wär-
meerzeugung nutzbar gemacht werden kann. Zentrale
technische Anlagen (Wärmepumpen) können integriert
Wärme und Kälte für separate Wärme- und Kältenetze
erzeugen. Auch zu diesem Zwecke wäre der Standort
der Tiefengeothermie grundsätzlich nutzbar.
5.1.6 Mobilstationen/ Quartiersgara -
gen
Mobilstationen/ Quartiersgaragen
Um die Verkehrsmittel des Umweltverbundes weiter zu
stärken und inter- sowie multimodale Wegeketten zu
erleichtern, sollen an geeigneten Stellen, an denen eine
Verknüpfung von Mobilitätsangeboten sinnvoll her-
gestellt werden kann, Mobilstationen vorgesehen wer-
den. In Abgrenzung zu klassischen Park & Ride- oder
Park & Rail-Plätzen, die ausschließlich auf die Verknüp-
fung von motorisiertem Individualverkehr mit dem Lini-
ennetz der Busse und Bahnen ausgerichtet sind, ist das
Konzept der Mobilstationen offener angelegt und zielt
auf die Verknüpfung verschiedenster Mobilitätsange-
bote ab (detaillierte Informationen sind dem Mobilitäts-
konzept zu entnehmen).
Die Anzahl, Größe und konkrete Lokalisierung der Mo-
bilstationen orientiert sich an der Struktur und Ordnung
des städtebaulichen Entwurfs, der Größe des Plan-
gebiets, der Nutzungsmischung und der ÖPNV-Linien-
führung. Es gelten in Anlehnung zu Haltestellen-Er-
schließungsradien anzusetzende Radien für Einzugs-
gebiete von Mobilstationen von 300–500 m.
Es wird empfohlen, mindestens vier modular aufgebau-
te Mobilstationen einzurichten. Mobilstationen sollen
an einer Haupterschließung und (möglichst) an Fahr-
radnetzverbindungen positioniert sein und einer größt-
möglichen sozialen Kontrolle unterliegen. Folgende Ver-
ortungen werden empfohlen:
60 Hinweise
– im südlichen Quartierseingangsbereich in der
Nähe der Kreuzung Austermannstraße / Jo-
hann-Krane-Weg / Planstraße
– zentral im Quartier (in räumlicher Abstimmung
zur Bushaltestelle)
– im nördlichen Quartierseingangsbereich an der
Kreuzung Steinfurter Straße / Wilkinghege
– Weiterhin ist eine Mobilstation am nördlichen
Ende des Rudolf-Harbig-Wegs denkbar, die das
Bestandsquartier am Gemenweg sowie die Stu-
dierendenwohnheime im Bestand berücksich-
tigt
Außerdem wird aus verkehrsplanerischer Sicht eine Ver-
ortung von Schule und KiTa im südlichen Bereich des
Modellquartiers im Quartierseingangsbereich empfoh-
len, um möglichst kurze Verkehrswege zu erreichen.
Auch diese Nutzungen liegen in diesem Fall im Einzugs-
bereich der Mobilstation.
Die konkrete Verortung ist an die entstehende städte-
bauliche Struktur und Ordnung anzupassen. Insgesamt
sind im Rahmen der vier Mobilstationen mindestens
3.500 qm (Nutzfläche inkl. Bewegungsfläche) für die An-
gebote des Umweltverbundes vorzusehen.
Ergänzend hinzu kommen Stellplätze für private Pkw
inkl. E-Lademöglichkeiten, die z.B. als Quartiersgaragen
räumlich in die Mobilstationen integriert werden kön-
nen. Hierfür benötigte Flächen sind in der oben dar-
gestellten Mindestfläche ausdrücklich nicht enthalten.
Eine Ziel-BGF für die Mobilstationen in Kombination mit
Quartiersgaragen wird daher nicht festgelegt.
5.2 Die detaillierten Funktionseinhei -
ten und Ansprüche der Fachressorts
Aus den Ansprüchen der Fachressorts formt sich zum ei-
nen das städtebauliche Programm, zum anderen lassen
sich konkrete Rahmenbedingungen für die Quartiers-
entwicklung ableiten. Diese sind im Folgenden zusam-
mengefasst und werden in den Unterkapiteln im Weite-
ren detailliert erläutert:
Städtebauliche Struktur:
– Das Quartier soll in verschiedene Bauabschnitte
unterteilt werden
– Die Gebäudehöhen sollen sich in die umgeben-
de Bebauung einfügen
– Der öffentliche Raum soll großzügig und fuß-
gängerfreundlich gestaltet werden
Energetische Anforderungen:
– Es sind hohe Energiestandards für Gebäude ein-
zuhalten, insbesondere in Bezug auf Wärme-
dämmung und erneuerbare Energiequellen
Verkehr und Mobilität:
– Die Planung soll auf eine Reduzierung des Auto-
verkehrs und die Förderung nachhaltiger Ver-
kehrsmittel wie Radfahren und öffentlicher Ver-
kehrsmittel abzielen
– Es sollen ausreichend Fahrradabstellmöglich-
keiten und Ladestationen für Elektrofahrzeuge
vorhanden sein
Soziale Infrastruktur:
– Es ist ein ausreichendes Angebot an Kitas, Schu-
len und anderen sozialen Einrichtungen sicher-
zustellen
Wirtschaftliche Struktur:
– Die Planung soll eine Mischung aus Wohn- und
Gewerbeflächen berücksichtigen
61Hinweise
Freiraum und Landschaft:
– Mindestens 25 % der Gesamtfläche sollen öf-
fentliche Grünflächen sein
– Ein Stadtquartierspark mit einer Mindestgröße
von 3,0 ha soll geplant werden
– Die Freiflächen sollen für alle Altersgruppen ge-
eignete Angebote für Sport, Spiel und Erholung
bieten
– Ökologische und stadtklimatische Aspekte sol-
len in der Freiraumgestaltung berücksichtigt
werden
Der Umgang mit den Schutzgütern Wasser, Boden
und Luft im Quartier:
– Dezentrale Versickerung von Regenwasser ist
zu verwerfen, stattdessen dezentraler Rückhalt
vor der Einleitung in Oberflächengewässer
– Naturnahe Stillgewässer sollen erhalten bleiben
– Eine hydraulische Betrachtung und abgestimm-
te Entwässerungskonzeption sind erforderlich
– Altlasten sind nicht vorhanden
– Schutzwürdige Böden sind vor Bebauung zu
schützen und für Grünflächen zu nutzen
– Entsorgungsinseln für Altglas, E-Schrott und Alt-
kleider sind vorzusehen
– Lärm- und Luftschadstoffbelastungen sollten
unter den Grenzwerten bleiben
– Ein Sicherheitsabstand zur Hochspannungslei-
tung ist einzuhalten
Diese Vorgaben sind wesentliche Richtlinien für die Pla-
nung und sollen sicherstellen, dass die Umweltauswir-
kungen minimiert und die Anforderungen an Nachhal-
tigkeit und Lebensqualität erfüllt werden.
5.2.1 Wärme und Energieversorgung
Wärmeversorgung
Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Klima-
schutzziele der Stadt Münster (Klimaneutralität bis
2030) hat der Rat der Stadt Münster entschieden, dass
die Wärmeversorgung von neuen Baugebieten – so
auch die des Modellquartiers 1 – durch erneuerbare
Energien erfolgen muss (vgl. V/0317/2022).
Die Fern- und Nahwärme hat für die Gesamtstadt Müns-
ter eine Schlüsselfunktion hin zu einer klimaneutralen
Wärmeversorgung. Ausgehend vom heutigen Fernwär-
menetz im Stadtgebiet (Kernstadt, Mecklenbeck, Gie-
venbeck, Nord, Coerde, Gremmendorf, Angelmodde)
befindet sich das Modellquartier 1 in unmittelbarer
Nähe der Austermannstraße, in der sich eine Fernwär-
meleitung der Stadtwerke Münster befindet. Diese Art
der Wärmeversorgung ist bereits als hocheffizienter
Stand der Technik anzusehen, sodass die Stadt Münster
hier einen Anschluss befürwortet.
In die Zukunft blickend arbeiten die Stadtwerke Müns-
ter intensiv an der Transformation (Transformationsplan
nach der „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“
– kurz BEW ab 2023 beginnend) hin zu einer „Grünen
Fernwärme“, womit die Fernwärmeversorgung erneuer-
bar und nachhaltig bis 2045 erzeugt werden soll. Zu-
dem wird der Wärmepreis damit unabhängiger von Gas-
, Heizöl- oder CO2-Preisen und weniger variabel. Fester
Bestandteil der Transformation ist dabei:
– Die Nutzung der Umweltwärme durch den ver-
stärkten Einsatz von Großwärmepumpen
– Der Einsatz von Großflächen-Solarthermie
– Die Nutzung von Großwärmespeichern
– Die Forcierung der Tiefengeothermie
Ein Modellquartier nutzt diese erneuerbare Fernwärme
und erzeugt sie vor Ort. So ermöglicht das Modellquar-
tier in Kombination mit dem bestehenden Fernwär-
menetz Synergieeffekte in der Versorgung von ganz
Münster.
62 Hinweise
Energieversorgung / Umspannwerk
Im Bereich des Modellquartiers 1 Steinfurter Straße ist
für eine zukunftssichere Versorgung der Bau eines neu-
en Umspannwerkes entscheidend. Es wird ein Grund-
stück von etwa 130 m x 50 m benötigt. Die lange Seite
der 130 m ist entlang einer Straßenfront zu verorten.
Das Grundstück muss im nördlichen Teil des Plangebie-
tes an der 110 kV Freileitung der Westnetz östlich des
Grundstücks Wasserweg 216 liegen (idealerweise an ei-
nem Freileitungsmast).
>> Grundstücksflächenbedarf: ca. 6.700 qm
Die maximale Höhe für die Gebäudeteile, die drei Groß-
transformatoren beherbergen werden, liegt bei 10 m
(Flachdach). Das Gebäude soll eine Grundfläche von 40
m x 15 m aufweisen. Für die elektrische Energieversor-
gung müssen Standorte für Transformatorstationen
(Ortsnetzstationen – ONS – und ggf. Kundenstationen)
eingeplant werden. Die genaue Anzahl und Verortung
ist von verschiedensten Faktoren abhängig, die sich erst
im weiteren Planungsprozess herauskristallisieren wer-
den. Zu nennen sind hier vor allem mögliche dezentrale
Wärmepumpen sowie der Energiebedarf durch die Elek-
tromobilität. Als Richtwert sollte von ca. einer ONS pro
100 WE ausgegangen werden (Flächenmaße einer ONS
ca. 8,50 m x 5,00 m). Grundsätzlich sind die Standorte
für die ONS als separate Grundstücke vorzusehen. Die
Lage sollte sich im öffentlichen Bereich, nahe der (elek-
trischen) Lastschwerpunkte orientieren. Lastschwer-
punkte in diesem Sinne sind z. B. eine starke Häufung
von Wohneinheiten oder bspw. Parkplätze / Tiefgaragen
mit einer hohen Anzahl von geplanten Ladepunkten.
Für die Versorgung von Gewerbe und Büroflächen sind
zwingend zusätzliche weitere Standorte für kunden-
eigene Trafostationen notwendig, da diese Standorte
häufig aus der Mittelspannung versorgt werden.
Wasserstoff
Bis zum Jahr 2032 soll in Deutschland ein Wasserstoff
Kernnetz entstehen. Darin vorgesehene Wasserstofflei -
tungen der Ferngasnetzbetreiber durchqueren auch das
Stadtgebiet von Münster. Die Stadtnetze Münster befin-
den sich daher im Austausch mit diesen Ferngasnetz-
betreibern über mögliche Wasserstoffanschlusspunkte.
Erste technische Analysen für die Versorgung dieses Ge-
biets mit Wasserstoff wurden bereits ausgearbeitet und
als realisierbar bewertet. Besonders für die im Quartier
vorgesehenen Gewerbeflächen, ist grüner Wasserstoff
ein möglicher zukunftsfähiger und nachhaltiger Energie-
träger.
Solarenergienutzung / Solarstandard
Gemäß Münsters Solarstandard ist auf oder an Wohn-
gebäuden Photovoltaik im Umfang von 1 kW Peak je WE
einzuplanen.
Auf oder an Nichtwohngebäuden sind Solaranlagen auf
einer Fläche von 50 % der Grundfläche (bebaute Fläche)
einzuplanen.
63Hinweise
5.2.2 Mobilität und Ruhender Verkehr
Ein klimagerechtes Quartier erfordert klimagerechte
Mobilitätsangebote. Klimagerechte Mobilität bedeutet
eine verkehrliche Erschließung des Quartiers, die stark
autoreduziert, innovativ, barrierefrei und zukunfts-
gerichtet ist unter einer Minimierung des ruhenden und
fließenden MIV. Die nachfolgenden Elemente sind als
mögliche Lösungsanstöße zu verstehen, die gleichzeitig
keine restrktiven Entwurfsvorgaben darstellen. Gefor-
dert sind zukunftsgerichtete Entwurfslösungen und am-
bitionierte Mobilitätskonzepte:
– Autoarmes Quartier mit einer minimalen An-
zahl von PKW-Stellplätzen; Stellplatzunterbrin-
gung zuvorderst in Mobilstationen und Quar-
tiersgaragen, hilfsweise Tiefgaragen, sowie
durch Förderung von Carsharing
– im ebenerdigen Straßenraum öffentliche Kfz-
Parkstände für Carsharing, Menschen mit Be-
hinderung und öffentliche Lade-/ Liefer- und
Andienungszonen
– optimale Anschlüsse an den ÖPNV; Kombinati-
on von Haltepunkten und Mobilstationen
– Vorbildliche Vernetzung und modellhafte Ange-
bote für die Nahmobilität
– Zukunftsfähiges Logistikkonzept
Vorzugsweise sollen Kfz-Stellplätze in zeitgemäßen mul-
timodalen und multifunktionalen Mobilitätsstationen
und Quartiersgaragen, zentral und/oder dezentral, je
nach Mobilitätskonzept, nachgewiesen werden. Krite-
rien, die deren dauerhafte Akzeptanz bestimmen, sind
– eine stadtraumangemessene und nutzungs-
adäquate Größenordnung,
– eine quartiers-/ teilquartiers-/gebäudekomplex-
bezogene realistische Nutzenden-Entfernung
und intelligente Zuordnung sowie
– die innere und äußere Umfeld- und Sozialver-
träglichkeit.
Tiefgaragen sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen:
Ihre Planung ist, insbesondere in der Zielnutzung Woh-
nen, bzgl. städtebaulich-gestalterischer und wirtschaft-
lich-nachhaltiger Aspekte entwurfs- und ortsbezogen in
Effizienz/Funktionalität und stadträumlicher Wirkung/
Verträglichkeit abzuwägen.
64 Hinweise
Autoarm
bedeutet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Abhän-
gigkeit vom motorisierten Individualverkehr zu ver-
ringern, indem die Anzahl der Fahrzeuge und gefahre-
nen Strecken reduziert werden. Dies geschieht, um
Straßenräume weitestgehend von parkenden und
fließenden Autos freizuhalten. Ziel ist es, die Emissio-
nen, darunter CO2, Reifen- und Bremsabrieb sowie
Lärm, zu minimieren und den öffentlichen Raum ge -
rechter aufzuteilen. Durch diese Maßnahmen entste-
hen lebenswerte Bewegungsbereiche, die die Nut-
zung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln und
aktive Nahmobilität fördern. Es ist wichtig zu beto-
nen, dass „autoarm“ nicht einfach eine optische Ver-
änderung bedeutet, sondern eine tatsächliche Redu-
zierung bis hin zur Einschränkung des motorisierten
Verkehrs, einschließlich Lieferverkehr.
Das Team der Verkehrsentwicklungsplanung und der
Verkehrsplanung der Stadt Münster hat eine Expertise
„Verkehrliche Anforderungen an das Münster Modell-
quartier 1 – Steinfurter-Straße“ erstellt. Das Dokument
mit wichtigen Rahmenbedingungen und Empfehlung ist
Teil der Wettbewerbsunterlagen (s. auch 6.19 Plan-
unterlagen).
Zusätzlich zu den genannten Zielzahlen der oberirdi-
schen „Programm-BGF“ aller genannten Nutzungsbau-
steine sind die erforderlichen, baulichen Anlagen (auch
oberirdische) für den ruhenden Verkehr Bestandteil der
Programmierung des Modellquartiers 1.
Vorzugsweise sind Kfz-Stellplätze in zeitgemäßen Mobi-
litätsstationen zentral und dezentral je nach Mobilitäts-
konzept der Wettbewerbsteilnehmenden nachzuwei-
sen. Dabei ist auf eine nachbarschaftsverträgliche sozial-
kontrollierte Dimensionierung und städtebauliche Inte-
gration zu achten. Tiefgaragensysteme sind nicht aus-
geschlossen, aber vor dem Hintergrund der Hauptziel-
setzung zum Wohnen und der Strategie CO2-intensive
Bauwerke wie Tiefgaragen zu vermeiden (vgl. Leitfaden
klimagerechte Bauleitplanung) auch kritisch zu hinter-
fragen. Diese lassen sich langfristig kaum zurückbauen.
Die nachzuweisenden Zahlen im Überblick:
Fahrräder:
Je nach Mobilitätskonzept sind konzeptionsabhängig
ausreichende Stellplätze für Räder / Lastenräder / Sha-
ring-Räder etc. (auch geschützt an / innerhalb baulicher
Anlagen / Gebäuden) einzuplanen (s. dazu auch 6.19
Planunterlagen Mobilitätskonzept).
>> Mindestens 4 Rad-Stellplätze je Wohneinheit
(WE = 100 qm BGF)
für die nachzuweisenden Privatstellplätze
Hinzu kommen in Abhängigkeit zur unmittelbaren städ-
tebaulichen Randnutzung im Plangebiet verteilte öf-
fentliche Abstellanlagen im öffentlichen Raum.
Für alle weiteren Nutzungsbausteine gilt für den Wett-
bewerb zunächst ein einheitlicher, nutzungsübergrei-
fender Stellplatzschlüssel von
>> 2 Rad-Stellplätzen je Nutzungseinheit
(NE = 50 qm BGF)
Kraftfahrzeuge (Kfz):
Für das innovative Modellquartier wird – abweichend
von der Stellplatzsatzung der Stadt Münster – für die
Wohnungen ein Stellplatzschlüssel von 0,5 Stellplätzen
im Sinne der Qualitätsziele angenommen. Zum Wett-
bewerb gilt daher der Nachweis von:
>> 0,5 Kfz-Stellplätzen je Wohneinheit
(WE = 100 qm BGF)
für die nachzuweisenden Privatstellplätze
Weitere Stellplätze in Höhe von 10 % der Gesamtzahl an
Wohneinheiten für Besuchende des Plangebiets sind zu-
sätzlich einzuplanen. Diese sollen in Teilen als Stellplät-
ze für mobilitätseingeschränkte Personen und unter
Umständen für Laden / Liefern im öffentlichen Straßen-
raum in Abhängigkeit zur unmittelbaren städtebauli-
chen Randnutzung sinnvoll verteilt werden. Die restli-
chen Stellplätze sollten im Sinne eines zukunftsgerich-
teten Mobilitätskonzepts z.B. dezentral in Quartiers-
garagen ergänzt werden, müssen dort allerdings öffent-
lich zugänglich sein.
Für alle weiteren Nutzungsbausteine gilt für den Wett-
bewerb zunächst ein einheitlicher, nutzungsübergrei-
fender Stellplatzschlüssel von weiteren
>> 0,5 Kfz-Stellplätzen je Nutzungseinheit
(NE = 50 qm BGF)
Erschließung
Parallel zur Steinfurter Straße soll ein Planungskorridor
von 20 m von einer Bebauung freigehalten werden, um
dort bei Erhalt der bestehenden straßenbegleitenden
Vegetation zukünftige Mobilitätsansprüche (u.a. Metro-
buskonzept) berücksichtigen zu können. Der Korridor
dient darüber hinaus zur Erweiterung des Grünstreifens
als multicodierte Fläche u.a. zum Zwecke der Entwässe-
rung.
Es werden zwei Haupterschließungen für das neue Mo-
dellquartier 1 notwendig sein.
65Hinweise
Kreisverkehrsplatz Austermannstraße / Johann-Krane-
Weg / Plangebiet: Dieser Anschluss ist einer von zwei
Haupterschließungspunkten für das neue Gebiet. Wenn
hier gleichzeitig die Erschließung für den Rad- und Fuß-
verkehr erfolgt, ergeben sich hohe Sicherheitsanfor-
derungen an diesen Knoten.
Die Austermannstraße wird zukünftig durch weitere
Strukturen darüber hinaus stärker belastet. Die Gebiets-
erschließung soll daher möglichst gleichmäßig über bei-
de Anbindungsknoten erfolgen. Ebenfalls soll die vom
Kfz-Verkehr unabhängige Anbindung des Fuß- und Rad-
verkehrs für möglichst viele Relationen attraktiver sein
als die zum Kfz-Verkehr parallele Führung.
Signalisierter Knotenpunkt Steinfurter Straße / Wil-
kinghege / Plangebiet: Die Erschließungsmöglichkeit
über die Steinfurter Straße kann noch nicht abschlie-
ßend bestätigt werden, da die Abstimmung mit dem
Straßenbaulastträger Straßen.NRW erfolgen muss. Es
bedarf jedoch zwingend eines zweiten Erschließungs-
punktes. Der Anschluss an die Steinfurter Straße bietet
den Vorteil, Verkehre direkt an das klassifizierte Straßen-
netz führen zu können und je nach Struktur des Plan-
gebiets die südliche Anbindung zu entlasten. Von den
Planungsgemeinschaften ist zudem eine Erschließungs-
möglichkeit eines möglichen Grundstücks nördlich des
„Pättkens“ einzuplanen.
Eine Durchfahrt zwischen den beiden Anschlussknoten
muss für den ÖPNV sichergestellt werden. Gleichzeitig
soll die Durchfahrung von Kfz-Schleichverkehren durch
eine entsprechende Gestaltung vermieden werden. Es
soll keine weitere untergeordnete Erschließung von der
Steinfurter Straße stattfinden, um Flächenversiegelung
zu vermeiden und dem Leitbild der autoarmen Quar-
tiersentwicklung gerecht zu werden.
Wasserweg: Die Arrondierungen am Wasserweg sind
über den Wasserweg zu erschließen. Die beiden An-
knüpfungspunkte über den Gemenweg im Süden und
den Horstmarer Landweg im Norden bleiben bestehen.
Über diese Anknüpfungspunkte soll nicht das Modell-
quartier 1 per Kfz erschlossen werden, da dies die Leis-
tungsfähigkeit des Wasserwegs nicht zulässt und zudem
der Charakter des Wasserwegs als Freizeitstrecke für
Radfahrende, Sportreibende und Spaziergängerinnen
und Spaziergänger beibehalten werden soll.
66 Hinweise
5.2.3 Wohnen, Arbeiten und Leben
im Modellquartier
Wohnraumförderung - Quartiersentwicklung
Das Modellquartier 1 sollte mindestens die Anfor-
derungen erfüllen, die das zuständige Landesministeri-
um an eine neue qualitätsvolle Quartiersentwicklung
neuer Wohnquartiere stellt, damit die Chance besteht,
für das Quartier dringend benötigte, zusätzliche Wohn-
raumfördermittel zu akquirieren.
Im Einzelnen wird seitens des Ministeriums auf folgende
Punkte besonderer Wert gelegt:
– Schaffung von sozial gemischten, generationen-
übergreifenden und inklusiven Wohnquartieren
– Neben den Themen soziale Mischung und qua-
litätsvoller Wohnungsbau spielen die Themen
Klimaschutz und klimaneutrale Energie- und
Wärmeerzeugung eine besondere Rolle
– Wohnquartiere sollen generationengerecht die
selbstständige Lebensführung aller Altersgrup-
pen unterstützen und die Privatsphäre wahren,
d. h. die geförderten Gebäude und Wohnungen
sowie das Wohnumfeld sollen barrierefrei sein
und sich in zentraler, infrastrukturell gut er-
schlossener und ausgestatteter Lage mit Ge-
schäften des täglichen Bedarfs, Arztpraxen,
Apotheken usw. befinden
– Es ist im Wohnquartier für eine soziale Durch-
mischung (geförderter Mietwohnraum und frei
finanzierte Wohneinheiten sowohl zur Miete als
auch im Eigentum) zu sorgen, die es Jung und
Alt, Singles und Familien, besser und weniger
Verdienenden sowie Menschen mit und ohne
Behinderung erlaubt, gemeinsam in einem
Quartier zu wohnen
– Besonderes Augenmerk wird auch auf das An-
gebot quartiersbildender Maßnahmen (zum
Beispiel Quartiersplatz, Gemeinschaftsräume)
gelegt. Angebote zur Förderung des Wohn-
umfelds und wohnungsnaher sozialer Infra-
struktur können so zur Aufwertung von Quar-
tieren genutzt werden (siehe auch unten zu
„Quartiersmaßnahmen und Wohnumfeld“)
Wohnraumförderung – Anforderungen für
den Mietwohnraum
Im Modellquartier 1 ist nach dem Beschluss der Stadt
Münster zur Sozialgerechten Bodennutzung Münster
(SoBoMü) mindestens ein Anteil von 30 % der entste-
henden Nettowohnfläche im Geschosswohnungsbau als
öffentlich geförderter Mietwohnraum vorzusehen, zum
Wettbewerbsverfahren vereinfacht bezogen auf die ge-
samte Bruttogeschossfläche (BGF) Wohnen.
Der geförderte Mietwohnraum muss nach den derzeit
geltenden Wohnraumförderungsbestimmungen (Stand
2024) insbesondere folgende Anforderungen erfüllen:
Die Förderung von Mietwohnraum setzt voraus, dass
deren Planung auf ein bedarfsgerechtes Verhältnis von
Wohnungen unterschiedlicher Größe und Zimmerzahl
sowie für verschiedene Nutzergruppen ausgerichtet
wird. Den Anforderungen an Wohnraum für Menschen
mit Behinderungen ist in einem Münster Modellquar-
tier in besonderem Maße gerecht zu werden.
– Die geförderten Wohnungen dürfen nicht an ei-
ner Stelle im Modellquartier 1 konzentriert
werden, sondern sind gleichmäßig auf das ge-
samte Quartier zu verteilen
– Die Förderung von Mietwohnraum setzt voraus,
dass dessen Standortqualität (insbesondere
Lage des Baugrundstücks, Erreichbarkeit von
Versorgungseinrichtungen, Erschließung, Lärm-
belästigung, Angebot an wohnungsnahen Spiel-
und Freizeitflächen) die Voraussetzungen für
gesundes und ruhiges Wohnen bietet
67Hinweise
– Gebäude, in denen (auch anteilig) geförderter
Wohnraum entstehen soll, dürfen grundsätzlich
nicht mehr als sechs Vollgeschosse (zuzüglich
Nicht-Vollgeschosse) enthalten
– Die Hauseingänge der Gebäude mit geförder-
tem Mietwohnraum müssen eine eindeutige
Orientierung zur öffentlichen Verkehrsfläche
aufweisen.
– Nach den Vorgaben der Wohnraumförderungs-
bestimmungen müssen zur Förderfähigkeit von
Wohnungen die dafür vorgesehenen Grundstü-
cke über ausreichende eigene Grünflächen
(mindestens ein Drittel der Grundstücksfläche)
verfügen, davon mindestens die Hälfte als ein
als Begegnungsort nutzbarer Teil. Sind in die-
sem Sinn keine ausreichenden Grünflächen auf
den einzelnen Vorhabengrundstücken vorhan-
den, können fehlende Grünflächenanteile ggf.
in großen zentralen Grünflächen mit sehr hoher
Aufenthaltsqualität kompensiert werden, vo-
rausgesetzt, es verbleiben zumindest kleine –
von der Bewohnerschaft nutzbare – Grünflä-
chen auf den einzelnen Baugrundstücken. Für
die Ausgestaltung solch zentraler Grünflächen
eignen sich besonders die Bereiche, die aus bo-
denklimatischer Sicht besondere Funktionen
erfüllen. Eine Unterschreitung der geforderten
Grünfläche ist auch zulässig, wenn sie mindes-
tens im gleichen Umfang der Unterschreitung
durch eine Dachbegrünung und/oder einen
nutzbaren Dachgarten kompensiert wird.
Eigentumsbildung
Zur Stabilisierung des Modellquartier 1 soll ca. 20 % der
entstehenden Nettowohnfläche im Geschosswoh-
nungsbau zugunsten von selbst genutzten Eigentums-
wohnungen vorgesehen werden, auch hier vereinfacht
zum Wettbewerb bezogen auf die gesamte Brutto-
geschossfläche (BGF) Wohnen. Diese Eigentumsquote
ist keine Zusätzliche im Vergleich zu Kapitel 5.1.1. Sie
kann sowohl im Rahmen des allgemein freifinanzierten
(= 40 %) als auch im Bereich des förderfähigen freifinan-
zierten Wohnraums (= 30 %) umgesetzt werden.
Gemäß dem Leitfaden zur klimagerechten Bauleitpla-
nung werden freistehende Einfamilienhäuser nur in spe-
zifisch begründeten Ausnahmefällen und Reihen- oder
Doppelhäuser nur bei besonderen Lagen geplant. Bei
der Planung von Einfamilienhäusern, sind diese grund-
sätzlich als verdichtete Einfamilienhausstrukturen mit
eigenen Gärten und Wohnflächen von mind. 130 qm
Wohnfläche zu planen. Die Grundstücksgrößen sollten
zwischen 180 und 200 qm für Reihenmittelhäuser und
max. 300 qm bei Reihenendhäusern bzw. Doppelhaus-
hälften aufweisen.
Gemeinschaftswohnen
Die Ausweisung von Baufeldern, deren Bespielbarkeit
durch mehrere unterschiedliche Baugruppen / gemein-
schaftliche Wohnprojekte im Prozess der Konzeptaus-
schreibung noch weiter ausgestaltet werden können, ist
anzudenken. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass erst im
Rahmen oder nach erfolgter Konzeptentwicklung die
Parzellierung, das Maß der baulichen Nutzung, die Aus-
nutzbarkeit der Grundstücke (ggf. keine Festschreibung
von Mindestgebäudehöhen samt Ermöglichen unter-
schiedlicher Trauf-, First- bzw. Attikahöhen) und die Bau-
weise (offene, geschlossene oder abweichende Bauwei-
se) konkretisiert werden sollten und insofern eine ge-
wisse Flexibilität innerhalb der Baufelder für Baugrup-
pen / gemeinschaftliche Wohnprojekte gegeben sein
sollte. Dadurch können maßgeschneiderte Grundstücke
und Nachbarschaften geschaffen werden.
Zudem haben die Baugruppen erfahrungsgemäß sehr
unterschiedliche Bedürfnisse / finanzielle Kapazitäten
hinsichtlich der Unterbringung von Verkehrsmitteln.
Daher sollte nach Möglichkeit die Realisierung von Tief-
garagen vermieden werden und stattdessen planungs-
seitig wirtschaftlich günstigere Parksysteme vorgesehen
werden, vor allem in Form von Hochgaragen.
Bei der Sonderausbildung der Erdgeschosszonen muss
für die Standorte der gemeinschaftlichen Wohnprojekte
beachtet werden, dass insbesondere bei selbstnutzen-
den gemeinschaftlichen Wohnprojekten / Gruppen, die
Erdgeschosszonen von den Bewohnenden eigengenutzt
werden können. Diese Gruppen können in der Regel
68 Hinweise
nicht als Betreiber von gewerblich genutzten Flächen
oder Flächen des sozialen Bedarfs herangezogen wer-
den.
Quartiersmaßnahmen und Wohnumfeld
Es sind Begegnungs- und Bewegungsräume mit hoher
Aufenthaltsqualität, Möglichkeiten der Geselligkeit und
Gemeinschaft (auch konsumunabhängig) zu schaffen
und einhergehend Nachbarschaften, Bildungs- und Kul-
turangebote zu stärken. Das Hauptgebäude der Hofstel-
le Steinfurter Str. 159 ist zu erhalten und könnte ein
stadtbaukultureller Identifikationsort für das Quartier
werden. Es muss von den Planungsgemeinschaften in ih-
ren Konzepten städtebaulich und nutzungsstrukturell
sinnvoll integriert werden.
Gemeinsam genutzte Sharing-Angebote im Wohn-
umfeld, wie zum Beispiel Wasch- und Trockenräume,
Werkstatträume etc. vermeiden im Sinne der Nachhal-
tigkeit unnötige Mehrfachanschaffungen.
Die Quartiersmaßnahmen sollten einen möglichst zen-
tralen Quartiersplatz mit großer Grünanlage (Lage sollte
entwurfsabhängig gewählt werden), ergänzt um einen
integrativen und generationsübergreifenden Spielplatz,
umfassen. Ein zentraler Platz, oder mehrere kleinteilige,
miteinander verwobene Plätze sollten als gemeinsamer
Treffpunkt aller Bewohnerinnen und Bewohner dienen.
Vielfältige Angebote sollten an diesen Orten gebündelt
werden, um damit einen attraktiven und stark frequen-
tierten öffentlichen Raum zu schaffen. Die zentralen
Grünanlagen sollen dabei zusätzlich als qualitätsvoller
Erholungs- und Spielraum (hinsichtlich Größe und Aus-
stattung Spielbereich Typ „A“ für alle Nutzergruppen)
fungieren. Damit die öffentlichen Plätze auch ihren
Zweck erfüllen können, müssen diese um einen Quar-
tierstreff ergänzt werden, in dem Aktionen und Ver-
anstaltungen sowie Betreuungsangebote für die Bewoh-
nerinnen und Bewohner des Quartiers geplant und um-
gesetzt werden können.
Erdgeschosszonen
Die Entwicklung des Münster Modellquartier 1 erfor-
dert eine hohe Anpassungsfähigkeit an sich ändernde
gesellschaftliche, demografische und technische Rah-
menbedingungen. Dabei sollte auch die Versorgungs-
infrastruktur auf Veränderungen reagieren können und
das städtebauliche Konzept unterschiedliche Gebäude-
strukturen, Dichten sowie Typologien zeigen, welche
mit wechselnden Bedarfen der Nutzerinnen und Nutzer
umgehen können. Alle mit den Ergänzungsnutzungen
gemäß städtebaulicher Programmierung zu planenden
EG-Zonen sollten im Sinne einer flexiblen Gebäudenut-
zung eine lichte Raumhöhe zwischen 4,00 und 5,00 m
zu wichtigen öffentlichen Räumen / zum zentralen Be-
reich hin aufweisen.
Mischungen
Im Kontext der Gestaltung eines Stadtteils oder Quar-
tiers bezieht sich die Mischung auf die gezielte Kom-
bination verschiedener Funktionen, Nutzungen und Ak-
tivitäten innerhalb derselben Nachbarschaft. Eine solche
Mischung kann in vielerlei Hinsicht erfolgen:
Nutzungsmischung: Dies bezieht sich auf die Kombina-
tion von Wohn-, Gewerbe-, Handels-, Handwerks-, Frei-
zeit- und / oder Industrieflächen innerhalb eines Stadt-
teils. Eine ausgewogene Nutzungsmischung kann die Le-
bensqualität erhöhen, da sie kurze Wege zu Arbeitsplät-
zen, Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitaktivitäten er-
möglicht.
Soziale Mischung: Eine soziale Mischung bezieht sich
auf die Integration von Menschen mit unterschiedli-
chem Einkommen, Alter, ethnischer Zugehörigkeit und
Lebensstil in einer Gemeinschaft. Dies fördert soziale In-
tegration, Vielfalt und gegenseitige Akzeptanz.
Architektonische Mischung: Dies bezieht sich auf die
Vielfalt der Gebäudearten und -stile in einem Stadtvier-
tel. Eine architektonische Mischung kann das Stadtbild
bereichern und die Attraktivität eines Bereichs erhöhen.
69Hinweise
Funktionale Mischung: Dies bedeutet, dass verschiede-
ne Aktivitäten und Dienstleistungen in unmittelbarer
Nähe zueinander angeboten werden. Beispielsweise
können Wohnungen, Handwerksbetriebe, Büros, Res-
taurants und Geschäfte in einem Gebäudekomplex ver-
ortet sein.
Die Förderung der Mischung in einem Stadtviertel kann
dazu beitragen, die Lebensqualität zu steigern, die Ver-
kehrsbelastung zu reduzieren, die wirtschaftliche Viel-
falt zu fördern und die soziale Integration zu unterstüt-
zen. Es ermöglicht auch eine effizientere Nutzung von
Ressourcen und fördert nachhaltige Entwicklungsprakti-
ken in urbanen Gebieten.
Die tatsächlichen Nutzungen in dem durchmischten
Modellquartier 1 werden neben den gesetzten Pro-
grammierungsbestandteilen durch die Nachfrage, den
Mietpreis und die Präferenzen der Objekteigentümer /
Vermieter bestimmt. Hohe Anforderungen und Investi-
tionskosten, potenzielle Störungen der Nachbarschaft
und die Immissionsbelastung erschweren die Integrati-
on von Produktion und Laboren mit Wohnen. Die Frage
der Körnigkeit der Baufelder bzw. der Nachbarschaft-
bzw. Blockgrößen spielen bei der Implementierung von
Vielfalt und Durchmischung eine zentrale Rolle. Anfor-
derungen sind daher:
– kleine Grundstücke / Cluster bilden, die schach-
brettartig angeordnet sind für bedarfsgerechte,
auch gemischtgenutzte Gebäude
– Investmentoptionen für Eigennutzer schaffen
(Unternehmen / Unternehmerfamilien)
– Nicht nur inhaltliche, sondern auch zeitliche
Nutzungsmischung ermöglichen (24 Stunden
Leben)
Technologieorientiertes Gewerbe
Die Ziele, die mit dem Technologiepark I am Johann-
Krane-Weg ursprünglich verfolgt wurden, nämlich tech-
nologie- und hochschulaffine Unternehmen auf engem
Raum zu platzieren, gehen inzwischen verloren, weil am
Mietmarkt die technologieorientierten Unternehmen
des Standortes durch die Hochschulen verdrängt wer-
den und es keine Grundstücke für bedarfsorientierte In-
vestitionen von Unternehmen mehr gibt.
Wachsende, innovative und technologieorientierte Un-
ternehmen aus dem Wissenschafts- und Hochschul-
umfeld finden über die Stadt Münster bzw. die Wirt-
schaftsförderung Münster keine Flächenperspektiven im
Umfeld der Hochschulen, insbesondere im Westen der
Stadt. Die Fläche südwestlich der Steinfurter Straße bie-
tet daher als Erweiterung des Technologieparks eine op-
timale Voraussetzung für die Neuansiedlung und Erwei-
terung von technologieorientierten gewerblichen Nut-
zungen.
Nichtstörende Nutzungen lassen sich mit Wohnen mi-
schen und kombinieren: Wohnen / Büro; Wohnen / „Ex-
perimentierräume“; Wohnen / wenig emittierende
Werkstätten (Beispiel „Wilhelm Schickard Campus“ mit
Mietern wie GeBioM und Demcon Systec Industries).
Produktion / Labore und Wohnen sind nach wie vor
eher nicht innerhalb eines Gebäudes kombinierbar.
In geplant durchmischten Quartieren erfolgt eine
Steuerung der tatsächlichen Nutzung in der Regel durch
den „Markt“ nach gewerblichen Flächen, das heißt die
Nachfrage, der Mietpreis und auch die Präferenzen der
Objekteigentümer / Vermieter bestimmen letztlich den
konkreten Besatz in Nachbarschaften und hybriden Ge-
bäuden.
Je höher die Anforderungen an die Ausstattung und da-
mit an die Investitionskosten, die potenziellen Störun-
gen der Nachbarschaft, die Immissionsbelastung sind,
umso eher wird die Integration von Produktion und La-
boren unwahrscheinlich.
70 Hinweise
Handwerk
Auch das Handwerk spielt eine wesentliche Rolle in ei-
nem produktiven und durchmischten Stadtquartier, das
verschiedene Funktionen wie Wohnen und Gewerbe
eng miteinander verknüpft. Innerhalb eines solchen
Quartiers werden Werkstätten, kleinere Dienstleistungs-
und Produktionsstätten geschaffen, die das Handwerk
in vielfältigen Formen integrieren.
Diese Integration des Handwerks fördert nicht nur die
lokale Wirtschaft, sondern schafft auch Arbeitsplätze
vor Ort und trägt zur kulturellen Vielfalt sowie sozialen
Interaktion in der Nachbarschaft bei. Die Nähe zu ande-
ren Funktionen wie Wohnraum und Gewerbe schafft Sy-
nergien und fördert kurze Wege, was wiederum die Effi -
zienz und Attraktivität des Handwerks steigert.
Die Mischung von Handwerk mit anderen Nutzungen
trägt zur Vielfalt und Resilienz der Wirtschaft bei. Darü-
ber hinaus betont sie die Bedeutung des Handwerks als
integralen Bestandteil einer modernen urbanen Produk-
tionslandschaft, die auf Nachhaltigkeit, Flexibilität und
innovative Lösungen setzt. Das Ziel ist, einen lebendigen
Stadtteil zu entwickeln, bei dem die Erdgeschosse für
handwerkliche Aktivitäten (Werkstätten, kleinere
Dienstleistungs- und Produktionsstätten etc.) genutzt
werden können, ohne dabei ein herkömmliches Hand-
werksquartier zu schaffen. Dieser Ansatz verfolgt die
Idee, das Handwerk in die urbanen Lebensräume zu in-
tegrieren, anstatt es in abgegrenzten Standorten zu
konzentrieren. Es betont die Idee, dass Handwerk und
städtisches Leben eng miteinander verflochten sein
können. Über die Verteilung des Handwerks in den Erd-
geschosszonen im Quartier hinaus, ist auch die Ver-
ortung eines Handwerkerhofes durchaus gewünscht
und über kombinierbare, ergänzende Nutzungen wie
Fab Labs, Ateliers, Quartierscafés, Start-Ups etc. bei Kon-
zipierung einer intelligenten Immissionsschutz- und Er-
schließungsmöglichkeit als belebenden Baustein im
Quartier zu integrieren.
Diversitätssensibilität
Das Migrationsleitbild wurde zum ersten Mal 2008 vom
Rat der Stadt Münster beschlossen und gilt als wesentli-
cher Teil des Integrationskonzepts der Stadt Münster.
Das aktuelle Migrationsleitbild besteht aus unterschied-
lichen Handlungsfeldern mit dem Ziel der Umsetzung in
den jeweiligen Projekten. Impulse für das Modellquar-
tier 1 für eine diversitätssensible modellhafte Quartiers-
entwicklung könnten eine breite Angebotslandschaft im
Quartier mit der Einrichtung von Begegnungsräumen
im öffentlichen Raum sein.
Bei der Planung des Quartiers sind die Bedarfe und Aus-
wirkungen auf die zukünftigen Nutzerinnen- und Nut-
zergruppen zu betrachten und dabei deren unter-
schiedlicher Blickwinkel einzunehmen (Persona-Metho-
de). Ziel ist es, dass die Planung bereits auf das durch-
mischte, inklusive, chancengerechte und tolerante Zu-
sammenleben im Quartier hinarbeitet.
Geschlecht, Alter, Behinderung, sozioökonomische Un-
terschiede und soziale Rollen sind zu berücksichtigen.
Unterschiedliche Sicherheitsbedürfnisse, Mobilitäts-
und Freizeitverhalten und die Unterstützung von Care-
Aufgaben sind einzuplanen (beispielsweise Maßnah-
men wie beleuchtete, breite Gehwege, ausreichend
Bänke, Schattenplätze, gemeinsame Wasch- und Tro-
ckenräume, eine Werkstatt und barrierefreie Toiletten
wünschenswert. Auch Skateranlagen und Spielplätze
mit offenen Ballspielflächen sind für eine geschlechter -
gerechte Quartiersplanung sinnvoll).
Wichtige konzeptionelle Grundlagen für eine altenge-
rechte, inklusive Quartiersentwicklung bilden der kom-
munale „Masterplan altengerechte, inklusive Quartiere“
sowie die Bestandsaufnahme und das Handlungskon-
zept „Mobilität im Alter und für mobilitätseingeschränk-
te Menschen stärken – selbstverständlich selbstständig“.
71Hinweise
Inklusion und Vielfalt
Inklusion und Vielfalt werden zusammen mit der Barrie-
refreiheit als universelles Prinzip für alle städtischen Pro-
zesse und damit auch für das Modellquartier an der
Steinfurter Straße berücksichtigt. Das Leitziel lautet: Die
Wohnraumversorgung für Menschen mit Behinderung
soll bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.
Durch geeignete und wirksame Maßnahmen soll ge-
währleistet werden, dass Menschen mit Behinderung
gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufent-
haltsort zu wählen und zu entscheiden, wo sie wohnen,
ohne auf besondere Wohnformen angewiesen zu sein.
Um dies zu gewährleisten, ist ein ausreichendes Ange-
bot an barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnun-
gen sowie flexibel nutzbarer Wohnraum von Nöten,
welcher für kleine Wohngruppen, Service-Wohnungen
und andere Wohnformen geeignet ist. Für die Stärkung
des selbständigen und selbstbestimmten Wohnens von
Menschen mit Behinderung ist darüber hinaus der Zu-
gang zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten ein-
schließlich der persönlichen Assistenz wichtig.
Hierfür sind quartiersbezogene Unterstützungsange-
bote sowie gute Nachbarschaftsstrukturen wichtig. Eine
wichtige Rolle nehmen dabei Quartierstreffpunkte ein,
die Raum für Begegnung, Beratung und Unterstützung
bieten.
Es ist auf eine gute Anbindung an den ÖPNV sowie eine
gut erreichbare und barrierefreie Infrastruktur (Nahver-
sorgung, Arztpraxen etc.) zu achten. In der Planung der
Außenanlagen sollten inklusive Spielplätze sowie eine
ausreichende Anzahl an Sitzmöglichkeiten (Sitzbänke
mit Armlehnen, Sitzbänke mit angrenzenden Stellflä-
chen für Rollstühle) selbstverständlich sein. Darüber hi-
naus sollte eine „Toilette für alle“ nach dem Modell der
Stiftung Leben pur vorgesehen werden.
Gesundheit
Ein Modellquartier zeichnet sich dadurch aus, dass es
ein gesundes Quartier ist. Die Notwendigkeit für ein sol-
ches Denken hat uns nicht zuletzt die Corona-Pandemie
unmittelbar vor Augen geführt. Ein gesundes Quartier
bietet allen Bewohnerinnen und Bewohnern ein ge-
sundheitsförderliches Umfeld und damit gesunde Le-
benswelten. Stadtplanung, Quartiersentwicklung und
Gesundheitsförderung werden miteinander verzahnt
bzw. zusammengedacht. Protektive Gesundheitsfak-
toren werden gestärkt und gesundheitsschädigende
Faktoren reduziert. Ein gesundes Quartier ist demnach
insbesondere gekennzeichnet durch:
– Klima-Resilienz: Vorbereitung auf Klimawandel
und Extremwetter
– Lärmminimierung
– Fahrrad- und Fußgängerfreundlichkeit; PKW-
Reduktion
– lebendige Strukturen, die den sozialen Zusam-
menhalt und die Identifikation mit dem Quar-
tier stärken
72 Hinweise
73Hinweise
Pättken im Norden
Nördlicher Wasserweg mit Hofgebäude
Landschaft mit hohem Freizeit und Erholungswert
5.2.4 Freiraum und Landschaft
Landschafts- und Naturraum
Der Planungsraum des Modellquartiers 1 ist abschnitts-
weise Teil des zweiten Grünringes der Grünordnung
Münster (vgl. Abb. 9). Die Steinfurter Straße bildet in
nordöstlicher Richtung eine physische Grenze zum
Grünzug Vorbergshügel-Gasselstiege. In unmittelbarer,
südwestlicher Nachbarschaft befindet sich ein eigen-
ständiger und stadtklimatisch wichtiger Grünzug am
westlichen Teil des Kinderbachs. Dieser Grünzug ist ein
Verbund aus naturnahen Erholungs-, gewässerbezoge-
nen Biotop- sowie agrarisch genutzten Flächen und be-
sitzt einen hohen Stellenwert in der Münsteraner Bevöl-
kerung. Ebenfalls befinden sich in unmittelbarer Nach-
barschaft des zukünftigen Modellquartiers 1 klassische
Strukturen der Münsterländer Parklandschaft, wie Höfe,
Felder und Heckenstrukturen.
Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
hat zusammen mit dem Büro bgmr Landschaftsarchi-
tekten aus Berlin das „Integrierte Freiraumentwick-
lungskonzept Kinderbachtal“ erarbeitet. Das gemein-
sam mit der Öffentlichkeit in verschiedenen digitalen
und analogen Beteiligungsformaten erarbeitete Leitbild
und Maßnahmenkonzept ist bei der städtebaulich-land-
schaftsplanerischen Konzeption im Wettbewerb zu be-
achten. Das Integrierte Freiraumentwicklungskonzept
Kinderbachtal wird den Planungsgemeinschaften als Be-
standteil der Auslobung zur Verfügung gestellt. Es ent-
hält Hinweise zu Schnittstellenthemen, die für den städ-
tebaulichen Entwurf von Relevanz sind. Hierzu zählen
neben stadt-ökologischen Inhalten ebenfalls das Ziel ei-
ner räumlichen Vernetzung zwischen Modellquartier 1
und 2. Damit einhergehend ist ebenfalls eine sinnvolle
Anbindung des Landschaftsparks Kinderbach südlich
des Horstmarer Landwegs für den Fuß- und Radverkehr
im städtebaulichen Wettbewerb zu bedenken. Das Kon-
zept beschreibt erste Ansätze, wie eine Siedlungsrand-
gestaltung zwischen vorhandener Landschaft und neuer
Bebauung gestaltet werden kann.
Die Stadt- bzw. Siedlungsentwicklung muss eine Quali-
fizierung der natürlichen, angrenzenden Umgebung un-
terstützen. Der Planungsraum und insbesondere der
Siedlungsrand sind demnach durch entsprechende Ge-
staltungskonzepte angemessen in den übergeordneten
Landschafts- und Naturraum einzubinden. Ökologische
Aufwertungen spielen im Kontext der Verknüpfung von
Stadt und Landschaft eine entscheidende Rolle. Maß-
nahmen für Natur-, Arten- und Klimaschutz müssen
gleichermaßen Anwendung finden. Dennoch – und das
ist eine besondere Herausforderung – müssen Anfor-
derungen der bestehenden und einer neuen Nutzer-
schaft für Freizeit, Erholung und Bewegung erfüllt wer-
den.
5.2.4.1 Allgemeine Freiflächenqualität
und Nutzungsaspekte
Grundsätzlich sollten Grünflächen sowie Freiräume für
Sport, Spiel, Freizeit und Erholung sowie Angebote für
alle Altersklassen beinhalten. Die Themen Barrierefrei-
heit und Inklusion sollen im Sinne der Entwicklung eines
integrativen Modellquartiers beachtet werden. In Bezug
darauf, vorbildhafte Quartiere zu entwickeln, soll der
Perspektivwechsel einer Planung vom Freiraum her be-
tont werden. Dabei soll eine Gleichwertigkeit des Frei-
raumkonzeptes zum Bebauungskonzept hergestellt und
74 Hinweise
Ausschnitt Grünordnung Münster – Freiraumkonzept
damit einhergehend Qualitäten der Freiflächen differen -
ziert aufgezeigt werden. Das Freiraumkonzept soll iden-
titätsstiftenden Charakter besitzen und ein attraktives,
vielfältiges Quartiersleben ermöglichen.
Im Sinne des Umwelt-, Arten- und Klimaschutzes sollen
Freiflächen einen hohen ökologischen Wert besitzen
und der Artenvielfalt und Biodiversität dauerhaft zugu-
tekommen. Je nach Funktion und Gesamtkonzept sind
urban geprägte Freiflächen ebenfalls mit nachhaltigen
Standards und ausreichender Begrünung konzeptionell
vorzusehen und damit in ein zusammenhängendes
Grünsystem einzubinden. Der Anspruch an eine nach-
haltige, umwelt- und klimabewusste Freiraumgestal-
tung ist mit der Anforderung einer hohen Nutzungsqua-
lität für Freiflächen in Einklang zu bringen.
Mit der Schaffung von multifunktionalen Räumen und
Treffpunkten werden soziale Interaktion und individuel-
le Nutzungen ermöglicht. Freiflächen, die für Quartiers-
feste, kleine Märkte und Veranstaltungen genutzt wer-
den können, sind vorzusehen. Die Gestaltung des öf-
fentlichen Raumes soll gute Voraussetzungen für ein le-
bendiges Quartiersleben schaffen. Ebenfalls sind Frei-
räume vorzusehen, die ruhige Nutzungen und Rück-
zugsmöglichkeiten bieten.
Zukunftsweisende Ideen, bei denen Dachflächen inten-
siv begrünt werden und ggf. als öffentliche Freiflächen
genutzt werden können, sind in Betracht zu ziehen.
Angebote, die bereits vorhandene Nutzungsgruppen
benachbarter Quartiere (bspw. Studierende und Famili-
en) ansprechen, sollen eingebracht werden. Die Gestal-
tung der Freiflächen soll grundsätzlich soziale Teilhabe
für alle Bevölkerungsgruppen begünstigen. In diesem
Sinne sollen „gesunde“ Freiräume mit gutem Raumkli-
ma geschaffen werden, die ganzjährig genutzt werden
können.
Neben klassischen Spiel-, Sport- und Bewegungsange-
boten für Kinder und Jugendliche sollen ebenfalls Ange-
bote für Erwachsene und Seniorinnen und Senioren im
Planungsraum geschaffen werden. Räumlich zusam-
menhängende Angebote wie bspw. ein „Outdoor Fit-
ness Park“ sind Einzelelementen vorzuziehen.
Öffentliche Freiflächen müssen von allen Wohneinhei-
ten gut erreichbar sein. Wegeverbindungen für Fuß- und
Radverkehr sollen intuitiv und sicher im Quartier verlau-
fen. Öffentliche Grünflächen sollen in maximal fünf Geh -
minuten für die gesamte Bewohnerschaft von den
Wohnhäusern zu erreichen sein. Ebenfalls ist die Anbin-
dung benachbarter, bestehender Wohnquartiere sowie
die Vernetzungsfunktion angrenzender Stadtteile zu be-
denken. Diese Ziele sind im Abschnitt 3.3 „Der Perspek-
tivplan“ beschrieben und festgelegt.
Öffentliche Freiflächen sind generell so zu planen, dass
eine Erreichbarkeit und wirtschaftliche Pflege, Unterhal-
tung, Ausstattung und Bepflanzung der Flächen und Ge-
hölze ermöglicht wird.
5.2.4.2 Ökologische und stadtklima -
tische Freiraumaspekte
Der Abstand zwischen besonders prägenden Baumrei-
hen benötigt ein Mindestmaß zwischen Baumkronen-
traufe und neuer Bebauung von 10,0 m. Dies betrifft ins-
besondere die Heckenzüge samt Überhälter im Nord-
westen des Betrachtungsraumes (nördlich und südlich
der Freileitungstrasse). Diese Grünstrukturen sind Be-
standteile von Biotopstrukturen (LANUV) und sind da-
her soweit möglich in ein zukünftiges Nutzungsszenario
sinnvoll zu integrieren.
Ebenfalls sollten die Baumreihen (vor allem Linden) ent-
lang der Steinfurter Straße weitestgehend erhalten blei-
ben und sind sinnvoll in eine Grünraumgestaltung ein-
zubeziehen. Die projizierten Flächen der Baumkronen
(Kronendurchmesser sind im Höhenaufmaß festgehal-
ten) sind von Versiegelung freizuhalten.
Durch eine angemessene Raumgebung für die Vegetati-
onsentwicklung soll u. a. der Artenschutz dauerhaft pro-
fitieren. Darüber hinaus sollen Begrünungsmaßnahmen
im Wohnumfeld der Verbesserung des Mikroklimas so-
wie der Erhöhung der lokalen Klima-Resilienz dienen.
Hierzu zählen Standards wie großflächige Dach- und
75Hinweise
Fassadenbegrünung, der Einsatz sogenannter „Zukunfts-
bäume“ (Zukunftsbäume sind Bäume, die besonders an
die Bedürfnisse der Stadt der Zukunft angepasst sind:
Sie zeichnen sich durch eine hohe Trockenstresstoleranz
und Hitzeresistenz, aber auch Frosthärte und insgesamt
eine geringe Anfälligkeit für Schädlinge und Krankheiten
aus), die Verschattung von versiegelten Flächen sowie
der Einsatz wasserdurchlässiger Oberflächen. Ebenfalls
sind vegetative Lösungen in Kombination mit baulichen
Konzepten im Sinne des Immissionsschutzes (Lärm,
Staub, Hitze, etc.) zu bevorzugen.
Verkehrsräume sind mit identitätsstiftenden Grünstruk-
turen (Baumreihen, Alleen, Baumgruppen etc.) zu ver-
sehen und sorgen so konzeptionell für eine Vernetzung
von Vegetationsstrukturen im Quartier.
Techniken des Regenwassermanagements – um das Nie-
derschlagswasser im Kreislauf zu behalten und in be-
denklichen Hitzeperioden die Vegetation zu schützen –
sollen konzeptionell, gestalterisch Verwendung finden.
Mit der Umsetzung des zukünftigen Modellquartiers 1
entsteht insbesondere in Richtung Wasserweg eine
„Siedlungsrandgestaltung“ zum Kinderbachtal. Diese
Randbereiche des Modellquartiers sollen als Vermitt-
lungsräume zwischen Urbanität und Landschaft wahr-
genommen werden.
5.2.4.3 Freiflächenanteil
Um ein lebenswertes, nachhaltiges und gesundes Um-
feld zu schaffen, soll der öffentliche Grünflächenanteil
im Quartier mindestens 25 % der Gesamtfläche betra-
gen. Pro Einwohner bzw. Einwohnerin sollten demnach
20 - 25 qm öffentliche Grünfläche vorhanden sein.
Private Freiflächen sollen in Abhängigkeit der städte-
baulichen Dichte (GRZ) in ausreichender Menge ermög-
licht werden. Die Darstellung von privaten und öffent-
lichen Grünräumen und Freiflächen soll zeichnerisch
klar erkennbar sein. Zugängliche Innenhöfe sind keine
öffentlichen Grünräume, sondern i.d.R. privat / gemein-
schaftlich.
Flächen mit primär funktionaler Gestaltung, wie Ver-
kehrsflächen, Stellplätze, technische Regenrückhaltean-
lagen o. ä., werden nicht als öffentliche Freifläche oder
Grünraum angerechnet. Verkehrsflächen sollten den-
noch nicht als rein funktionale Flächen verstanden, son-
dern als lebenswertes Umfeld für die Quartiers-Bewoh-
nerschaft entwickelt werden.
5.2.4.4 Programmierung des Frei -
raums und Hinweise zum Kinderspiel
Die Freiräume sollen gleichermaßen den Nutzungs-
erfordernissen wie auch den gestalterischen, stadtöko-
logischen und stadtklimatischen Anforderungen Rech-
nung tragen. Dies erfordert in Abgleich mit den Nut-
zungsszenarien der Freiflächen ein ausgewogenes Ver-
hältnis zwischen intensiv genutzten Räumen und Flä-
chen, die eine extensive, naturnahe Gestaltung inneha-
ben. Die Planungen müssen geeignete Standortbedin-
gungen für Stadtbäume aufweisen.
Der städtebauliche Entwurf soll einen für die gesamte
Bewohnerschaft gut erreichbaren Stadtquartierspark
aufweisen. Dieser muss eine Mindestgröße von ca. 3,0
ha aufweisen und durch eine zentrale Lage bestmöglich
für alle Bewohnenden des Quartiers zu erreichen sein.
Die Gesamtfläche öffentlicher Spielanlagen orientiert
sich an Vorgaben der Grünordnung Münster. Aufgrund
der vorgesehenen, städtebaulichen Dichte im Modell-
quartier 1 werden pro bewohnende Person 2,25 qm
Spielfläche benötigt. Daraus ergibt sich ein Bedarf von
ca. 11.250 qm–13.950 qm erforderliche Spielfläche. Zu-
sätzlich zu wohnumfeldnahen, kleineren Spielplätzen
soll ein größerer Spielbereich mit einer Mindestgröße
von 4.000 qm vorgesehen werden. Die Spielbereiche
sollten nach Möglichkeit in räumlicher Verbindung zu
Grünflächen stehen. Die derzeit fehlende Versorgung an
Spielplätzen im südlich angrenzenden Siedlungsbereich
zwischen Horstmarer Landweg und Wasserweg soll
durch entsprechende Verortung von Angeboten Beach-
tung finden. Im Sinne einer familienfreundlichen Stadt-
entwicklung sollen auch weitere Freiräume durch ihre
Gestaltung spielerisch erfahren werden können. Der für
76 Hinweise
das Einzugsgebiet ermittelte Gesamtspielflächenbedarf
wird zu je 50 % geteilt in Spielbereich A und Spiel-
bereich B / C. Im Bereich öffentlicher Spielplätze sollten
die Empfehlungen der DIN 18034 Anwendung finden.
Rückstauflächen sollten demnach nicht höher als 20 cm
einstauen. Neben den verpflichtenden Flächenanteilen,
sind im Sinne des modellhaften die Kriterien der kind-
gerechten Stadt auf das ganze Quartier anzulegen.
5.2.4.5 Dezentrale Sportangebote
Für das Zusammenleben im Modellquartier 1 und seiner
stadträumlichen Vernetzung in die Nachbarschaften ist
es für die neuen Bewohnerinnen und Bewohner und
Nachbarinnen und Nachbarn entscheidend, dezentrale
Sportangebote zur Verfügung zu stellen. So ist gewähr-
leistet, dass sich zukunftsweisende Arbeitsplätze und
neue Berufszweige innerhalb der favorisierten Sport-
angebote in vereinsungebundenen Sportgruppen für
den Freizeitsport zusammenfinden. Es sind möglichst
verschiedene, kleinteilige Angebote inmitten des Land-
schaftskonzeptes vorzusehen, um die Akzeptanz und
die Nutzung zu erhöhen. Die sportaffine Stadt Münster
ist hier schon heute Vorbild, aus dieser Verantwortung
heraus muss auch in den Modellquartieren der vereins-
ungebundene Sport berücksichtigt werden. Für das Mo-
dellquartier 1 sind dezentrale Sportangebote vorzu-
sehen. Diese können als Platzhalter entsprechend dem
Vorbild des Bewegungsparks Hiltrup Süd (Vorlage
V/0428/2019) mit ca. 150 qm mehrfach in die Entwick-
lung der Flächen eingebracht werden.
Darüber hinaus ist es sinnvoll, notwendige Naherho-
lungszonen/ Parkanlagen mit Sportangeboten zu ergän-
zen.
5.2.4.6 Zusammenfassung der
Programmzahlen
– Die geplante Freiflächenstruktur und Grün-
raumvernetzung soll in einem zusätzlichen
Schwarzplan für Grünflächen visualisiert wer-
den
– Mindestens 25 % der Gesamtfläche soll öffent -
liche Grünfläche sein (bzw. mindestens 20,0 qm
pro Person)
- dies entspricht bei 5.000 Menschen
ca. 25,0 qm pro Person
- dies entspricht bei 6.200 Menschen
ca. 20,0 qm pro Person
– Schaffung eines Stadtquartiersparks mit einer
Mindestgröße von 3,0 ha
– 13.950 qm Spielfläche bei 6.200 bewohnenden
Personen benötigt (2,25 qm pro Person)
- Schaffung eines großen, nach Mög-
lichkeit in Grünflächen eingebunde
nen und gut erreichbaren Spielplatzes
(Mindestgröße 4.000 qm)
- die derzeit nicht vorhandene Versor-
gung der Stadtzelle 519 (Wasserweg)
mit Spielplätzen ist in der Planung zu
beachten
– Zielwert der Erreichbarkeit öffentlicher Grünflä -
chen: maximal 5-Minuten Gehweg, auch für vul-
nerable Personengruppen
77Hinweise
5.3 Der Umgang mit den Schutzgütern
Wasser, Boden und Luft im Quartier
5.3.1 Versickerung
Das Umweltkataster (Bodenkarte 1:5.000) zeigt in dem
Planungsbereich Braunerde-Pseudogley sowie Typischer
Pseudogley an. Diese Böden sind schlecht wasserdurch-
lässig. Dies wurde gutachterlich bestätigt (Versicke-
rungsgutachten vom 11.10.2022).
Der Baugrund wird wesentlich durch die wasserstauen-
den Geschiebelehme / Geschiebemergel mit nur weni-
gen, dann bei widrigen Witterungsverhältnissen meist
durchweg wasserführenden Sandlagen geprägt. In Gru-
ben / Gräben oder auch Abtragsplanen in diesen Leh-
men / Mergeln stauen sich Regenwässer bis zur Gelän-
deoberkante, teils mit Pfützen auch darüber hinaus, ein
und sind daher bauzeitlich abzuführen, entsprechende
Bauwerke / Fahrbahnen und ähnliches auch nachbau-
zeitlich vor den sich einstauenden Wässer zu schützen.
Aus diesem Konsens heraus ist eine dezentrale Versicke-
rung von Regenwasser im Modellquartier 1 zu verwer-
fen. Es sollte vorrangig der dezentrale Rückhalt von Nie-
derschlagswasser (Gründächer, Zisternen) vor der Ein-
leitung über ein öffentliches Netz, mit ggf. notwendiger
zentraler Rückhaltung, in Oberflächengewässer erfol-
gen. Wenn die Versickerung aufgrund der örtlichen Ge-
gebenheiten nicht möglich ist, müssen alternative Me-
thoden zur Regenwasserbehandlung in Betracht gezo-
gen werden. Dies kann die Nutzung von Regenwasser-
behandlungsanlagen, Retentionsbecken oder anderen
technischen Lösungen umfassen.
5.3.2 Stillgewässer
Im Umweltkataster ist für das Planungsgebiet ein Still-
gewässer entlang des Wasserwegs aufgeführt (Gewässer
Nummer 245). Bei diesem Stillgewässer handelt es sich
um einen naturnahen Grünlandteich, der im Rahmen
der weiteren Planung erhalten werden sollte.
5.3.3 Altlasten
Im Plangebiet sind keine Altlasten- / Verdachtsflächen
vorhanden.
5.3.4 Schutzwürdige Böden
Im Plangebiet ist die großmaßstäbige Bodenkarte vor-
handen. Es sind Pseudogleye vergesellschaftet. Diese
sind gemäß der Karte der schutzwürdigen Böden im
Maßstab 1:5.000 hinsichtlich ihres großen Wasserrück-
haltevermögens schutzwürdig. Wegen ihrer Regulati-
onsfunktion im Wasserhaushalt haben diese Böden eine
hohe Bedeutung für die Klimawandelfolgenanpassung.
So tragen diese Böden neben Hochwasser- und Überflu-
tungsschutz auch zu einer Verbesserung des Stadtkli-
mas durch ihre Kühlfunktion bei. Abgrabungen und Ver-
siegelung stellen die größten Eingriffe auf diese Boden-
funktion dar. Dies sollte im weiteren Verfahren berück-
sichtigt werden.
Im Plangebiet sind in der Gesamtbewertung der Boden-
teilfunktionen Böden mit einer mittleren bis hohen Leis-
78 Hinweise
Stillgewässer entlang des Wasserwegs (Gewässer Nummer 245)
tungsfähigkeit vorhanden. Aus Sicht der Unteren Bo-
denschutzbehörde sind Flächen in dieser Art der Funk-
tionsausprägung, hier schutzwürdiger Boden mit ho-
hem Wasserrückhaltevermögen, von Bebauung frei-
zuhalten bzw. der Planungsraum entsprechend boden-
schonend zu entwickeln.
Studierende der Universität Münster (Landschaftsöko-
logie) haben im Rahmen eines Studienprojektes den
bodenkundlichen Ist-Zustand im Planungsraum konkre-
tisiert. Ziel des Studienprojektes war es, Bereiche im
Baugebiet zu definieren, deren klimarelevante Boden-
funktion, hier die besonders hohe Wasserspeicherkapa-
zität, einen positiven Beitrag zur Klimaanpassung (Kühl-
leistung) leisten. Diese Bereiche sind besonders geeig-
net für die Anlage von Grünflächen bzw. sollten in diese
integriert werden.
Im Modellquartier 1 wurden die größten Kohlenstoff-
vorräte an den peripher gelegenen Bereichen der Bo-
dentypen Pseudogley und Plaggenesch gemessen. Je
höher der Anteil an organischem Kohlenstoff im Boden,
desto besser verläuft die Nährstoff- und Wasserspeiche-
rung. Die Wasserrückhaltekapazität korreliert wiederum
positiv mit der Kühlfunktion des Bodens (Verdunstung
des gespeicherten Wassers).
Einen erheblichen Einfluss auf den Anteil des organi-
schen Kohlenstoffs und damit auf das Kühlleistungs-
potenzial des Bodens hat die Nutzung. Aus diesem
Grund ist die Kühlleistung auf den geplanten Grünflä-
chen durch eine standortgerechte und verdunstungs-
intensive Bepflanzung sowie durch Sicherstellung einer
ausreichenden Wasserzufuhr und gezielten Bodenver-
besserung zu optimieren.
Hinsichtlich baubedingter Beeinträchtigungen des
Schutzguts Boden sind Bodenverdichtungen auf den ge-
planten Grünflächen, z. B. durch Befahrung oder Lager-
flächen, zu vermeiden. Eine dadurch resultierende Ver-
ringerung des Bodenlebens und folglich des Humus-
gehaltes würde die Bodenwasserspeicherkapazität ver-
ringern.
Die Ergebnisse des Studienprojektes verdeutlichen au-
ßerdem, dass die höchsten organischen Kohlenstoff-
gehalte in der oberen Bodenschicht (0–10 cm) vorlie-
gen. Aus diesem Grund ist im Rahmen der Baumaßnah-
men ein nachhaltiger Umgang mit humosem Ober-
boden zu berücksichtigen. Um klimarelevante Funktio-
nen der bestehenden Böden und Oberböden zu erhal-
ten, ist ein professionelles Bodenmanagement während
der späteren, konkreten Planung und Umsetzung durch-
zuführen.
79Hinweise
Kohlenstoffvorräte [t/ha]
(Studienprojekt Universität Münster „Steinfurter Straße“
und „Busso-Peus-Straße“ und ihre Bedeutung für das Kühl-
leistungspotenzial)
5.4.5 Abfallwirtschaft
Das Depotcontainersystem für Altglas wird von dem
dualen System in enger Abstimmung mit den Abfallwirt-
schaftsbetrieben Münster (AWM) betrieben. Ziel ist es,
pro 800 Einwohner einen Glascontainer bereit zu stel-
len. Für das Plangebiet sollte eine Entsorgungsinsel vor-
gehalten werden. Auf der Fläche müssen zwei bis vier
Glascontainer, ein E-Schrottcontainer und ein Altklei-
dercontainer Platz finden. Die Anzahl der Glascontainer
muss je nach Wohneinheiten festgelegt werden. Für die
Entsorgung der Glascontainer muss ein Sattelauflieger
den Standplatz anfahren können.
Für größere Wohnanlagen bzw. Objekte mit vielen
Wohn- und Gewerbeeinheiten sollten Unterflurcontai-
ner (UFC) vorgesehen werden. UFC werden unter die
Erdoberfläche und damit aus dem Blickfeld verlegt.
Formschöne und der Umgebung angepasste Einwurf-
säulen „schlucken“ bei minimalem Platzbedarf verschie-
dene Fraktionen (z.B. Restabfall, Papier, Wertstoffe) und
fassen bis zu fünf Kubikmeter Abfall.
Bei der Auswahl des Standplatzes sind folgende Aspekte
zu berücksichtigen:
Einbau:
– Maximale Entfernung zur Abfuhrstraße (5 cbm
UFC): nicht mehr als 6 m bei einem Behälterge-
wicht von 1.140 kg
– Abstand der UFC zur Hauswand: mind. 1,5 m
– Untergrund muss an der Einbaustelle frei von
Leitungen, Kanalisation etc. sein
– keine Hindernisse (Parkbänke, Autos, Laternen
etc.) 3 m rund um den Standplatz des UFC
– Traglast des Untergrundes (z. B. Pflasterung) für
das Fahrzeug: min. 30 t
– Rund um die Unterflurbehälter sollten keine
größeren Bäume gepflanzt werden
Entleerung:
– Das AWM-Entsorgungsfahrzeug muss den UFC
leicht erreichen können
– Der Standplatz muss durchgängig in „Vorwärts-
fahrt“ an- und abzufahren sein
– Lichte Höhe zwischen UFC und Fahrzeug: mind.
8 - 10 m (für den Kran: keine Baumkronen, Lei-
tungen o. ä. im Schwenkbereich)
– Fahrzeuggesamthöhe: 3,90 m; wichtig bei
Durchfahrten und Baumbestand
Während des Entleerungsvorgangs:
– Dürfen keine PKW kreuzen
– Muss der Fußweg abgesichert werden
– Rangier- bzw. Wendefläche von 18,00 m plus
1,00 m Sicherheitsstreifen
5.4.6 Immissionen
Der Umweltbehörde liegt zum Straßen- und Schienen-
verkehrslärm ein Schallimmissionsplan (2017) vor, der
gemäß den nationalen Berechnungsgrundlagen erstellt
wurde.
Straßenverkehrslärm: Durch den Straßenverkehr auf
der Steinfurter Straße wird in einer Entfernung von 30
m von der Straßenachse eine Lärmvorbelastung von bis
zu 67/ 60 dB(A) Tag/ Nacht verursacht. Die Lärmpegel
überschreiten die Orientierungswerte nach der DIN
18005, Teil 1 für MI-Gebiete von 60/ 50 dB(A) um 7 bzw.
10 dB(A).
Im Bereich der Austermannstraße sind die Lärmimmis-
sionen durch den Verkehr deutlich geringer.
Anlagenbezogener Lärm: Erhebliche gewerbliche Im-
missionen, die auf das Gebiet einwirken, sind nicht zu
erwarten.
80 Hinweise
Luftschadstoffe: Im Umweltkataster sind Informationen
(Grobscreening 2012) zur straßenverkehrsbedingten
Luftschadstoffbelastung (Feinstaub PM10 und Stick-
stoffdioxid) enthalten. Eine Luftschadstoffbelastung im
Bereich der Grenzwerte der 39. BImSchV ist danach
nicht wahrscheinlich.
Elektrosmog: Im nördlichen Bereich des Plangebietes
ist eine 110-kV Hochspannungsleitung vorhanden. Zur
Einhaltung der Grenzwerte für niederfrequente elektri-
sche und magnetische Felder der 26. BImSchV „Verord-
nung über elektromagnetische Felder“ ist ein Sicher-
heitsabstand von 20 m zwischen der Achse der Hoch-
spannungsleitung und den Baugrenzen der Wohn-
bebauung einzuhalten.
Die Hochspannungsleitung ist in den städtebaulichen
Entwurf zu integrieren, die Anforderungen eines Um-
spannwerkes sind zu berücksichtigen.
Geruch: Im Nahbereich sind mehrere landwirtschaftli-
che Betriebe inkl. genehmigter Tierhaltung vorhanden
(Wasserweg 255, 214, 160, 114). Auf der Basis liegt eine
Immissionsprognose vor. Hierbei ist jedoch zu berück-
sichtigen, dass die Tierhaltung zum Teil bereits aufgege-
ben wurde bzw. mit Entwicklung des Plangebietes auf-
gegebenen wird. Danach ist lediglich der nordwestliche
Bereich an der Hochspannungstrasse leicht von Ge-
ruchsimmissionen betroffen.
81Hinweise
Geruchsimmissionen im „Ist“-Zustand
Immissionsschutzgutachten aus 2020 des Ingenieurbüros
Jedrusiak
Geruchsimmissionen im „Planzustand"
Immissionsschutzgutachten aus 2020 des Ingenieurbüros
Jedrusiak
5.4 Wasserwirtschaft
5.4.1 Regenwasserbewirtschaftung /
Siedlungswasserwirtschaft
Für das Modellquartier ist ein Entwässerungskonzept
unter Berücksichtigung des naturnahen Wasserhaus-
halts zu entwickeln. Folgende Leitgedanken für eine mo-
dellhafte Wasser- und Abwasserbewirtschaftung im
Quartier sind zu berücksichtigen:
1. Das Thema Wasser soll nicht als Restriktion,
sondern auf den unterschiedlichen Maßstä-
ben als städtebauliche Chance und baukul-
turelles Element gesehen werden. Der Um-
gang mit Wasser im Gebiet ist eng mit der An-
passung an die Folgen des Klimawandels ver-
knüpft.
– Wasser und seine Erfordernisse an Flächen und
Trassen von Anbeginn der städtebaulichen Pla-
nungen einbinden
– Wasser als ökologisches und baukulturelles Ele-
ment integrieren
– Integration der Belange und Maßnahmen von
Wasserwirtschaft und Klimavorsorge im städte-
baulichen Entwurf
2. Der Wasserhaushalt des Plangebiets soll sich
am natürlichen Wasserhaushalt der Region
orientieren.
– Die Versiegelung von Flächen soll auf ein Min-
destmaß reduziert werden
– Den Regenabfluss befestigter Flächen am Ent-
stehungsort zurückhalten, sodass ein Teil des
Wassers durch Verdunstung dem Abfluss entzo-
gen wird. Diese Verdunstungsförderung verbes-
sert das Kleinklima (Grünflächen, Gründächer,
Fassadenbegrünung)
– Regenwasser, das zum Abfluss gelangt, soll
nicht klassisch über einen in der Straße verorte-
ten Regenwasserkanal abgeführt werden, son-
dern in straßenbegleitenden Ableitungsmulden
geführt werden
– Der Anteil des Regenwassers der als Oberflä-
chenabfluss anfällt, soll gedrosselt in ein Ober-
flächengewässer eingeleitet werden – entspre-
chend der Immissionsanforderungen der Unte-
ren Wasserbehörde der Stadt Münster
Folgende Zielgrößen zur Aufstellung der Wasserbilanz
müssen beachtet werden:
– Gesamtniederschlag (langjähriges Mittel) = 880
mm (100 %)
– Abfluss = 47,5 %
– Grundwasserneubildung = 13 %
– Verdunstung = 39,5 %
3. Multifunktionale und -codierte Flächen füh-
ren automatisch zu weniger Flächenver-
brauch in enger Abstimmung mit Städtebau,
Landschaftsgestaltung und Verkehr
– Dachbegrünung mit Nutzung als Dachgarten
oder zur Solarstromproduktion kombinieren
– Straßenzüge breiter mit Mulden und modular
anlegen, um auf zukünftige Anforderungen rea-
gieren zu können
– Straßen und Freiflächen als prioritäre Überflu-
tungstrassen für Starkregen vorsehen. Die risi-
koarme Ableitung von Starkregen soll durch ein
Netz dafür ausreichend dimensionierter Stra-
ßen, Freiflächen und Gräben erfolgen (Stich-
wort Notwasserwege)
– Es soll geprüft werden, ob vorhandene blau-
grüne Strukturen, z. B. Grabenstrukturen zwi-
82 Hinweise
schen Stillgewässern, genutzt werden können,
auch um die natürliche Wasserspeisung der
vorhandenen und zu erhaltenden Stillgewässer
sowie die potentiell in den Gräben entwickel-
ten ökologischen Strukturen zu erhalten
– Wasserflächen im Gebiet vor dem Hintergrund
der Klimaanpassungsziele als Feuchtigkeits-
spender und zur Kühlung erlebbar machen. Aus
gewässerökologischen Gründen ist von Regen-
rückhaltebecken im Dauerstau oder Stillgewäs-
sern mit Überlauf ins Gewässer abzusehen
4. Wasser wird zu einem knappen Gut! Neben
der Sicherstellung der öffentlichen Wasser-
versorgung kann es, auch nach Nutzung, als
Quelle und Ressource für andere Anwen-
dungsfälle genutzt werden.
– Regenwasser nutzen für Bewässerung und Toi-
lettenspülung
– Grauwasser wiederaufbereiten oder zur Wär-
megewinnung nutzen
– Schwarzwasser zur Wärmegewinnung nutzen
5. Den Technologiestandort nutzen, um das The-
ma Regenwasserbewirtschaftung als wissen-
schaftliches Element zu implementieren.
– Die Regenwasserbewirtschaftung soll den
Stand von Wissenschaft und Technik zeigen und
künftig Forschung und Entwicklung auf diesem
Gebiet ermöglichen
– Klimaangepasste, wasserbewusste, attraktive
Freiräume sollen Orte des Networking der un-
terschiedlichen Wissenschafts- und Techno-
logiebranchen werden
Neben den aufgezeigten Leitgedanken, sind folgende
technische Randbedingungen zu berücksichtigen:
– Im Plangebiet sind eigenverantwortlich durch
die Entwässerungsplaner entsprechende Flä-
chen für notwendige SW-Pumpwerke vorzu-
sehen
– Sämtliche aus den vorgenannten Leitgedanken
resultierende entwässerungstechnische Anla-
gen o. ä. sind im Rahmen des Wettbewerbs vor-
zudimensionieren, sodass sichergestellt wird,
dass die aufgezeigten Lösungen mit den ent-
sprechenden Flächenannahmen auch realisier-
bar und umsetzbar sind
– Ein Versickerungsgutachten, aus dem Kenntnis-
se über die vorhandenen Böden gewonnen
werden können, ist den Auslobungsunterlagen
als Anlage beigefügt
– Die Entwässerung des Plangebiets soll sich – vor
dem Hintergrund eines effizienten Boden -
managements – an den bestehenden Höhen-
verhältnissen orientieren. Eine grobe Fließweg-
analyse ist der nachfolgenden Abbildung zu
entnehmen
83Hinweise
Fließweganalyse
5.4.2 Fließgewässer
(Hochwasserschutz)
Das Modellquartier 1 Steinfurter Straße ist durch seine
Geländeform zweigeteilt. In Nordsüdlicher Richtung be-
findet sich ein Höhenrücken. Vor dem Hintergrund, dass
möglichst geringe Bodenbewegungen stattfinden soll-
ten, ist eine zweigeteilte Entwässerung in westliche und
östliche Richtung erforderlich.
Am westlichen Rand des Planungsgebietes liegt der
Wasserweggraben (Nr. 33282), welcher südlich vom
Modellquartier nach einer längeren Verrohrungsstrecke
in den Kinderbach (Nr. 3328) mündet. Dieser ist im Be-
stand bereits nur begrenzt leistungsfähig. Sowohl vor
diesem Hintergrund als auch wegen des Verschlechte-
rungsverbotes für die Unterlieger sind im Sinne des
Hochwasserschutzes für HQ100 am westlichen Rand
des Gebietes für den Rückhalt bei Hochwasser HQ100
Flächen in einer Größenordnung von ca. 9.000 qm vor-
zuhalten. Diese sollten multifunktional in vielfacher Hin-
sicht als Hochwasserrückhaltebereich, Freiraum, Land-
schaftsraum, Raum zur Verbesserung des Mikroklimas
und als Kaltluftschneise genutzt werden.
Östlich vom Planungsgebiet verläuft der Kinderbach (Nr.
3328) in nördliche Richtung. Die Ableitung der Hoch-
wasserabflüsse für HQ100 sollte hier sinnvollerweise am
südöstlichen Eckpunkt über das Nebengewässer (Nr.
332814) erfolgen. Auch hier sind Flächen zur Rückhal-
tung des Hochwasserabflusses HQ100 in einer Größen-
ordnung von ca. 10.000 qm vorzuhalten und multifunk-
tional zu nutzen.
Die genannten erforderlichen Flächen sind unabhängig
von den im Planungsgebiet erforderlichen Rückhalte-
maßnahmen für die kleinen Jährlichkeiten zu sehen.
(siehe Abschnitt 5.4.1 Regenwasserbewirtschaftung).
Die aktuell ermittelten Ergebnisse im Rahmen der Stark-
regengefahrenkarten sind in den Planungen zu berück-
sichtigen.
Rückhalteflächen für HQ100 Hochwasser:
>> Westlicher Gebietsrand: ca. 9.000 qm
>> Südöstlicher Eckpunkt: ca. 10.000 qm
5.5 Klimaschutz und Klimaanpassung
Es sollten folgende Kriterien berücksichtigt werden, die
im Detail dem „Leitfaden klimagerechte Bauleitpla-
nung“ (vgl. V/0123/2023) zu entnehmen sind:
– Nutzungsvielfalt: Das Quartier weist im Sinne
einer „Stadt der kurzen Wege“ eine funktionale
Nutzungsvielfalt auf, so dass verschiedene Ein-
richtungen des alltäglichen Bedarfs im Quartier
verortet sind
84 Hinweise
Fließgewässer
– Ausrichtung der Baukörper hinsichtlich Solar-
energienutzung: Die Stellung der Baukörper
und die Art der Dachflächen müssen so aus-
gerichtet sein, dass eine aktive Nutzung solarer
Energien (Photovoltaik und Solarthermie) auf
Dachflächen und ggf. Fassaden gewährleistet
ist. Durch bauliche Zuordnungen (Bauhöhe und
Bauabstände) kann eine Verschattung der So-
larflächen vermieden werden. Ggf. kann dazu
eine Solarstudie durchgeführt werden
– Ausrichtung der Baukörper hinsichtlich Luft-
ströme: Um die Bildung von sommerlichen Hit-
zeinseln zu vermeiden, muss die Bebauung hin-
sichtlich der Lage in Kaltluftbahnen und Frisch-
luftstrom ausgerichtet sein. So kann nächtliche
Kaltluft aus Kaltluftentstehungsgebieten durch
das Quartier fließen und den lokalen Luftaus-
tausch fördern. Die Ausgangslage der klima-
tischen Verhältnisse sind dem lokalen Klimagut-
achten von 2021 zu entnehmen, welches Be-
standteil der Auslobungsunterlagen ist
– Flächensparendes Bauen: Die Flächen(neu-)
versiegelung durch Gebäude, Stellplätze, Ne-
benanlagen und Erschließungsanlagen sollte so
gering wie möglich gehalten werden, um Auf-
heizungseffekte zu vermeiden und den natürli-
chen Wasserkreislauf zu ermöglichen. Freiste-
hende Einfamilienhäuser werden grundsätzlich
nicht geplant (nur in spezifisch begründeten
Ausnahmefällen) und Reihen- oder Doppelhäu-
ser nur bei besonderen Lagen. Gleichzeitig sind
solche Bereiche von Versiegelung freizuhalten,
die besondere klimatische Funktionen (Kühl-
funktion) erfüllen. Die Kühlfunktion von Böden
kann dem Wärmeinseleffekt entgegenwirken
– Kompaktheit der Gebäude: Kompakte Baukör-
per (mit wenigen Vor- und Rücksprüngen) mi-
nimieren den Heizwärmebedarf. Wohngebäude
sind daher überwiegend als kompakte mehr-
geschossige Wohnanlagen zu planen
– Energieeffizienz der Gebäude (Gebäudeener -
giestandard): Ein hoher Gebäudeenergiestan-
dard minimiert den Energiebedarf und schafft
die geeigneten Voraussetzungen für den effi -
zienten Einsatz erneuerbarer Energien. Gemäß
Ratsbeschluss müssen Wohngebäude sowie
Nichtwohngebäude mit einer Raum-Solltem-
peratur von mindestens 19°C als KfW-Effizienz -
haus / -gebäude 40 geplant werden
– Klimaangepasste Gestaltung von Fassaden
und Flächen: Die Gestaltung bebauter Flächen
hat eine hohe Auswirkung auf das Mikroklima
im Quartier: Im Hochsommer heizen sich Fassa-
denflächen und versiegelte Flächen stark auf.
Helle Farbtöne, sowie Dach- und Fassaden-
begrünung verringern die Außenraumtempera-
turen und erhöhen den Komfort im Gebäude.
Es ist eine Dachbegrünung gem. Vorlage
V/0531/2020 vorzusehen
– CO2-arme Bauweisen / Reduktion "grauer
Energie": Bei einem Neubau macht die sog.
„graue Energie" etwa 50 % des Energiever-
brauchs im Lebenszyklus aus. „Graue Energie"
ist die Energiemenge, welche zur Produktion
von Baustoffen benötigt wird. Es sind Maßnah-
men zur Reduzierung grauer Energie zu ergrei-
fen, bspw. indem CO2-intensive Baumaterialien
und Bauwerke (wie z. B. Tiefgaragen) vermie-
den werden, nachwachsende, CO2-arme und
recycelte Baustoffe für den Bau genutzt werden
und / oder die Recyclebarkeit oder Umnutzbar-
keit der Neubauten (z. B. durch flexible Bauwei-
sen) in der Zukunft mitgedacht wird
– Wassersensible Stadtentwicklung und Über-
flutungsschutz: Eine wassersensible Stadtent-
wicklung ist ein notwendiger Baustein der Kli-
mafolgenanpassung des Quartiers gegenüber
Starkregenereignissen und Dürreperioden. Die-
se werden durch den Klimawandel extremer
und häufiger auftreten. Die wassersensible
Stadtentwicklung orientiert sich an dem natür-
lichen Wasserhaushalt, berücksichtigt den
85Hinweise
Überflutungsschutz und sorgt dafür, dass Nie-
derschläge möglichst im Gebiet zurückgehalten
werden. Für das neue Quartier ist Regenrück-
halteraum vor Einleitung in das Gewässer ein-
zuplanen, um die hydraulische Belastung des
Kinderbaches nicht zu verstärken sowie auch
Verdunstung zu begünstigen. Eine gezielte Ver-
sickerung ist im Bereich des Modellquartiers 1
laut Boden- und Versickerungsgutachten nicht
möglich
– Baumbestand und Baumstandorte: Bäume
leisten aufgrund ihrer Verdunstungsleistung
und ihrer Beschattungsfunktion einen wichti-
gen Beitrag zur Hitzeresilienz des Quartiers.
Diese Funktion erhöht sich stark mit dem Alter
des Baumes, weshalb der Erhalt von Bäumen,
insbesondere Großbäumen, wichtig ist
– Schutzabstände zwischen Wald und größeren
Baumbeständen gegenüber Gebäuden: Eine
effektive Vorsorgemaßnahme durch umstür-
zende Bäume bei Sturmlagen besteht in der
Einhaltung von Schutzabständen zwischen
Wald- und Forstflächen oder größeren Baum-
beständen gegenüber Gebäuden sowie emp-
findlichen Nutzungen
– (Bauliche) Gestaltung im Außenraum: im Sin-
ne der Klimaanpassung, z. B. Schaffung von Kli-
maoasen im öffentlichen sowie privatem Raum
mit geringstmöglicher (Teil-) Versiegelung,
oberflächig geführtes (Niederschlags-) Wasser
und mit natürlichen und künstlichen Verschat-
tungselementen
– Klimagerechte Mobilität: Ein klimagerechtes
Quartier erfordert klimagerechte Mobilitäts-
angebote. Klimagerechte Mobilität bedeutet
eine verkehrliche Erschließung des Quartiers,
die autofrei oder stark autoreduziert, innovativ,
barrierefrei und zukunftsgerichtet ist. Detaillier-
te Angaben dazu im Abschnitt 5.2.2 „Mobilität“
In der zweiten Phase des Wettbewerbs wird eine geson-
derte und externe gutachterliche Überprüfung der
Wettbewerbsarbeiten hinsichtlich der vorangegange-
nen aufgeführten Kriterien erfolgen, um die nachhaltige
Entwicklung und Anpassung an die Klimaveränderun-
gen sicherzustellen. Der Entwurf sollte auch Maßnah-
men zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels be-
rücksichtigen, einschließlich des Schutzes vor Über-
schwemmungen, Hitzewellen und anderen Extrem-
ereignissen. Die Berücksichtigung dieser Klimaaspekte
im städtebaulichen Entwurf trägt dazu bei, lebenswerte
und nachhaltige Städte und Quartiere zu schaffen, die
den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen des
Klimawandels gerecht werden.
5.5.1 Ergebnisse des Klimagutachtens
Aus dem Klimagutachten zur Fläche des Modellquar-
tiers 1 (GEO-NET Umweltconsulting GmbH aus 2021)
lassen sich aus klima-ökologischer Sicht folgende Ergeb-
nisse und Empfehlungen festhalten:
Nachts stellt das Plangebiet vor allem für den angren-
zenden Technologiepark eine klimawirksame Aus-
gleichsfläche dar. Die Funktion beschränkt sich aller-
dings eher auf den Bereich der Durchlüftung: eine durch
die Freifläche bedingte Absenkung der Wärmebelastung
während der Nachtstunden ist nur sehr lokal begrenzt
vorhanden.
Die Freifläche im Plangebiet ist Teil eines übergeord-
neten Durchlüftungssystems zwischen westlichem Kin-
derbachtal und Vorbergshügel-Gasselstiege und sorgt
ebenso durch die lokal produzierte Kaltluft für eine Be-
lüftung angrenzender Gebiete. Die für eine Bewertung
wichtige Kaltluftversorgung von angrenzenden und neu
zu schaffenden Wohngebieten wird daher mit Umset-
zung der Planungen vermutlich geringer ausfallen als
heutzutage, aber bei einer optimierten Bebauung kann
ein Absinken auf ein kritisches Maß verhindert werden.
Ebenso wird eine signifikante Abschwächung der Strö-
mungen innerhalb der Kaltluftleitbahnen im Kinder-
bachtal und nordöstlich der Steinfurter Straße und eine
damit einhergehende schlechtere Belüftung der weiter-
86 Hinweise
entfernt gelegenen südöstlichen Stadtteile als eher un-
wahrscheinlich eingestuft. Voraussetzung dafür ist eine
klimaoptimierte Bauweise innerhalb des Plangebietes,
die die dortige nächtliche Überwärmung minimiert.
Damit sich die bioklimatische Situation in den angren-
zenden Siedlungsgebieten aufgrund einer zukünftigen
Bebauung des Plangebietes nicht verschlechtert, sind
im folgenden stadtklimatische Empfehlungen an die
städtebauliche Neuplanung und Maßnahmen für ein kli-
maoptimiertes Bauen erläutert. Die aufgeführten Aspek-
te und Maßnahmen tragen essentiell zum Erhalt oder
zur Verbesserung des jeweiligen lokalen Kaltlufthaus-
halts bei und zeigen zusätzlich Möglichkeiten auf, die
Wärmebelastung am Tage zu reduzieren.
Die Anordnung der Gebäude ist parallel verlaufend zu
der Strömungsrichtung und somit zu den vorgeschlage-
nen Grünachsen auszurichten (annähernd Nordwest
nach Südost-Ausrichtung).
>> Keine Gebäuderiegel quer zur Strömungsrichtung
>> Grünachsen einhalten
Die Bebauungsdichte und Typologie sollte sich an der
Klimafunktion der Teilflächen orientieren. Dabei wird im
Gutachten zwischen Suchräumen für eine Mischnut-
zung geringerer Dichte und größerer Dichte unterschie-
den.
Der Suchraum mit geringerer Dichte kann in der Nacht
gut mit Kaltluft aus dem Bereich des Kinderbachtals
durchströmt werden und ist somit potentiell für Wohn-
bebauung vorzusehen. Um den Kaltluftvolumenstrom
nicht zu blockieren und zusätzlich Kaltluft auf dem Areal
entstehen zu lassen, wird aus Sicht des Klimagutachtens
empfohlen, eine Bebauung von maximal 50 % des Ge-
biets anzudenken, die restliche Fläche sollte mit kaltluft-
aktiven Grünflächen wie Pocket-Park- und Gartenstruk-
turen versehen werden.
Der Suchraum für Mischnutzungen größerer Dichte er-
hält auch ausreichend Kaltluft aus den angrenzenden
Bereichen, um für Wohnnutzung in Frage zu kommen.
Aufgrund der Lage im Gebiet wird empfohlen, hier eine
Bebauung der Fläche von bis zu 70 % zu realisieren, die
restliche Fläche sollte mit kaltluftaktiven Grünflächen
wie Pocket-Park- und Grünstrukturen versehen werden.
Zudem ist die Geschossigkeit der Bauten nach Möglich-
keit an die Nachbarbebauung anzugleichen. Bei höhe-
ren Geschossigkeiten ist der Windkomfort im Plan-
gebiet zu berücksichtigen und evtl. separat zu unter-
suchen. Es wird eine zentrale Grünachse in Nordwest-
Südost-Richtung in einer Breite von mind. 50 m emp-
fohlen, um Kaltluftströmung effektiv ins Plangebiet vor-
stoßen zu lassen. Der südliche Teil der Grünachse ist
nach Möglichkeit noch breiter zu realisieren, um hier
eine Durchlüftungsachse bis zu den Universitätssport-
anlagen entstehen lassen zu können.
Es wird empfohlen, eine zusätzliche Grünachse in Nord-
ost-Südwest-Richtung mit einer Breite von mindestens
50 m zu schaffen, um eine thermische Ausgleichsströ-
mung zwischen landwirtschaftlichen Flächen und neuer
Bebauung zu ermöglichen. Der Übergang zur Steinfur-
ter Straße sollte idealerweise eine breitere Öffnung
Richtung Osten aufweisen. Wohnbaugärten sollten strö-
mungsgünstig angeordnet werden. Weitere Klimaopti-
mierungsmaßnahmen aus dem Gutachten der GEO-NET
Umweltconsulting GmbH von 2021 sind bei der Ent-
wurfskonzeption, wenn möglich, zu berücksichtigen.
87Hinweise
Klimaökologische Empfehlungen
(GEO-NET Umweltconsulting GmbH aus 2021)
6.1 Ausloberin und Betreuung
Stadt Münster
Stadtplanungsamt
Albersloher Weg 33
48155 Münster
Die Betreuung erfolgt durch FALTIN+SATTLER, FSW Düs-
seldorf GmbH, Rathausufer 14, 40231 Düsseldorf.
6.2 Allgemeines
Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die Richtlini-
en für Planungswettbewerbe (RPW) 2013 zugrunde.
Die vorliegende Auslobung wurde verbindlich für beide
Phasen des Wettbewerbs entwickelt. An der Vorberei-
tung der Auslobung hat die Architektenkammer NRW
beratend mitgewirkt (§ 2 Absatz 4 RPW 2013). Das
Wettbewerbsverfahren wurde von der Architektenkam-
mer NRW vorbehaltlich der letztendlichen Freigabe
nach der erfolgreichen Durchführung des Preisrichter-
vorgesprächs mit der Übermittlung des Protokolls und
der Schlussversion der Auslobung registriert. Im Einver-
nehmen mit der Architektenkammer NRW wird in Aus-
nahmefällen und aus sachlich zwingenden Gründen von
einzelnen Vorschriften der RPW 2013 abgewichen. Dies
betrifft insbesondere eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor
der Preisgerichtssitzung der Phase 2 in Form einer be-
treuten Ausstellung. Diese Abweichungen sind jeweils
gesondert benannt.
Ausloberin, Teilnehmende sowie alle am Verfahren Be-
teiligte erkennen den Inhalt dieser Auslobung als ver-
bindlich an.
6.3 Wettbewerbsart
Der Wettbewerb wird als nichtoffener zweiphasiger
städtebaulich-landschaftsplanerischer Realisierungs-
wettbewerb gemäß der RPW 2013 ausgelobt.
Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Teilnahmeberechtigt sind Bearbeitungsgemeinschaften
bestehend aus Stadtplanerinnen und Stadtplanern mit
Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten
sowie Entwässerungsingenieurinnen und Entwässe-
rungsingenieure. Architektinnen und Architekten sind
nur in Bearbeitungsgemeinschaft mit Vorgenannten
teilnahmeberechtigt.
In Phase 1 sind maximal 25 Bearbeitungsgemeinschaf-
ten beteiligt, davon werden 5 Bearbeitungsgemein-
schaften von der Ausloberin gesetzt, 20 Bearbeitungs-
gemeinschaften werden über ein EU-offenes Bewer-
bungsverfahren ermittelt.
Alle Bearbeitungsgemeinschaften erfüllen die gleichen
Teilnahmevoraussetzungen.
Das Preisgericht bestimmt aus dem Verfahren der 1.
Wettbewerbsphase hervorgehende Bearbeitungs-
gemeinschaften, die sich dadurch für eine Teilnahme an
der 2. Wettbewerbsphase qualifizieren (ca. 12 Teilneh-
mende / ca. 12 Beiträge). Die genaue Festlegung der An-
zahl der Bearbeitungsgemeinschaften zur Phase 2 ob-
liegt dem Preisgericht.
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Vorentwurf einer
städtebaulich-landschaftsplanerischen Rahmenplanung
samt integrierter Entwässerungskonzeption. Über das
Verfahren soll eine Bearbeitungsgemeinschaft gefunden
werden, um die städtebaulichen Rahmenplanleistungen
zu erbringen.
6.4 Vorbereitende, besondere
Münster-Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Umsetzung der Modellquartiere zählt zu den wich-
tigsten Vorhaben der Stadt Münster und war in der Ver-
gangenheit mehrfach Thema von vorbereitenden Stadt-
entwicklungs- und Fachplanungen inklusive dazugehöri-
ger Öffentlichkeitsbeteiligungen.
Die Stadt Münster legt daher großen Wert auf die Fort-
schreibung der Beteiligung aller interessierten Bürgerin-
nen und Bürger sowie der Stakeholder und Nachbarn,
06. VERFAHREN
>> Klar artikuliert: fairer, konkurrierender und tr ansparenter Prozess für die >>
>> Vorbereitung des Masterplans zum Vorbild-Projekt
88 Verfahren
damit aufgrund des Informationsflusses, der vielfältigen
Interessenlagen, der Ortskenntnis und der Einbindung
in die Planung eine größtmögliche Transparenz und Ak-
zeptanz erreicht werden kann. Bereits im Vorfeld des
Wettbewerbsverfahrens wurde eine intensive Betei-
ligung der Öffentlichkeit im Rahmen eines Werkstatt-
verfahrens auf Augenhöhe mit internationalen Expertin-
nen und Experten der Fachdisziplinen Stadtplanung, Ar-
chitektur und Landschaftsarchitektur sowie Mobilität
und Nachhaltigkeit durchgeführt, um alle relevanten
Gruppen der Stadtgesellschaft mitzunehmen und wich-
tige Anregungen in das Wettbewerbsverfahren ein-
zuspeisen. Das Werkstattverfahren wurde u. a. mit den
öffentlichen DIALOGEN 1–3 begleitet. Diese Dialogkul-
tur wird nun zum Wettbewerbsverfahren fortgeschrie-
ben und erfolgt wie folgt:
Ein DIALOG 4 unmittelbar vor dem Preisgericht der Pha-
se 2 wird auf besonderen Wunsch der Ausloberin und
abweichend von der RPW zur Herstellung maximaler
Transparenz / Partizipation in Form einer anonymisier-
ten, betreuten Halbtages-Ausstellung aller Wett-
bewerbsbeiträge mit Einführungs- und Erläuterungs-
Symposium durchgeführt: Hier kann die Bürgerschaft
im Gespräch mit den Betreuern, bestehend aus Vertre-
tern des Stadtplanungsamtes der Stadt Münster und
des Betreuungsbüros FALTIN+SATTLER Anregungen z. B.
auf Kommentarkärtchen geben. Die anonymisierten
Städtebaumodelle der Wettbewerbsteilnehmenden
werden dabei im Fokus der Planungskultur-Diskussio-
nen für ein wichtiges Münsteraner Stadtquartier stehen
und auch konsequent die Ideensammlung und Struktur-
modellarbeiten des vorbereiteten Werkstattverfahrens
fortschreiben.
Das Stadtwachstum rund um den Kinderbachbogen im
Nordwesten Münsters kann somit hervorragend über
die Wettbewerbsbeiträge kommuniziert werden, dies
führt zu einer bestmöglichen Akzeptanz. Gerade die
Modellquartiere 1 | 2 sind von den Nachbarschaften
zum Stadtteil Gievenbeck und den Wissensquartieren
und seiner für Münster sehr bedeutenden Akteure ge-
prägt, eine Beteiligungskultur als Fortschreibung der
Werkstatt-Aktivitäten im Jahr 2022 ist daher zwingend
geboten – und zwar bewusst vor einer Entscheidung zu
den besten Arbeiten des Wettbewerbs durch ein fach-
lich motiviertes Preisgericht.
Die protokollarische Auswertung inhaltlicher Beiträge
zu den Wettbewerbsarbeiten des DIALOG 4 wird dem
Preisgericht zum Sitzungstag präsentiert. Dabei können
die Anregungen und Hinweise der Bürgerschaft in Fort-
schreibung des Werkstattverfahrens 2022 auch zu The-
men zusammengefasst werden. Es erfolgt keine Einzel-
bewertung von Beiträgen oder gar die Festlegung einer
Rangfolge aus Sicht der Bürgerschaft.
Der DIALOG 4 steht in der Verantwortung der kon-
sequenten Öffentlichkeitsbeteiligung in Münster, es gilt
ein Fotografie-Verbot, die Mitglieder des Preisgerichtes
haben keinen Zugang.
DIALOG 5: Nach Abschluss des Preisgerichtes der Phase
2 und als Vorstellung der ausgewählten Preisträger und
Preisträgerinnen und dem Auftakt der weiteren Pla-
nungsschritte der Rahmen- und Bebauungsplanung ist
eine weitere Veranstaltung im Rahmen einer RPW-kon-
formen Ausstellung möglich.
6.5 Kurzprofil der Aufgabe
Charakteristisch für Münster ist die urbane Qualität und
das viele Grün samt Grünverbindungen in die umgeben-
de Münsterländer Parklandschaft. Ein Schlüsselthema
der strategischen Stadtentwicklung Münsters ist die
Weiterentwicklung dieser Münsterschen Stadt-Land-
schaft und seiner metropolitanen Qualitäten. Es gilt Vor-
handenes weiterzuentwickeln und Vernetzungen zu
stärken. Die zukünftigen urbanen Begabungen Münsters
sollen dabei verstärkt in den Fokus genommen werden.
Hierfür haben die bestehenden Potenzial- und Transfor-
mationsräume, die insbesondere von Nordwesten nach
Südosten quer durch die innere Stadt verlaufen, eine
herausragende Bedeutung. In diesem Sinne soll der aus-
gewählte Standort des neuen Münster Modellquartiers
1 an der Steinfurter Straße und in der Nähe der Wis-
sensquartiere über die Kernstadt hinweg bis zu den
neuen Münster Modellquartieren 3 | 4 | 5 im Bereich
der Stadthäfen und des Dortmund-Ems-Kanals im Kon-
89Verfahren
text einer weiterwachsenden Stadt stadträumlich und
funktional in Beziehung zueinander gesetzt werden. So
entsteht eine zukunftsfähige und vernetzte Stadt mit
noch mehr Lebensqualität und Attraktivität.
Im Hinblick auf eine künftige stadt-, umwelt- und klima-
freundliche Mobilität bietet das Münster Modellquar-
tier 1 einzigartige Chancen und Qualitäten: Vom Dom-
platz aus startend ist das Areal mit dem Fahrrad in ca. 15
Minuten Fahrtzeit in nordwestlicher Richtung zu errei-
chen. Das Leitbild einer „Stadt der kurzen Wege“ kann
so in Münster im Sinne vorbildlicher Mobilität mit Le-
ben gefüllt werden!
Das Modellquartier 1 an der Steinfurter Straße ist u. a.
für eine modellhafte Nutzungsmischung von Leben,
Wohnen, Arbeiten und Technologie, eine inklusive
Quartiersentwicklung und dem Anspruch zur Vorberei-
tung einer vorbildlichen Klimaneutralität auf ca. 48,5 ha
vorgesehen. Das Areal ist Stadtentrée im Nordwesten
der Kernstadt und zudem in unmittelbarer Nähe zum
Technologiepark und Leonardo-Campus sowie den Wis-
sensquartieren gelegen. Mindestens 2.000 neue Woh-
nungen / Studierendenapartments für bis zu etwa 6.200
Bewohnerinnen und Bewohner könnten hier entstehen
– ein erheblicher Beitrag zur Entlastung des angespann-
ten Münsterschen Wohnungsmarktes. Die besondere
Bedeutung und die Zukunftsfähigkeit des Münster Mo-
dellquartiers 1 liegt in einer weiteren Qualität: Hier soll
das Wohnen zukünftig exemplarisch verknüpft werden
mit Arbeiten, Technologie und Wissenschaft. So könn-
ten etwa noch rund 4.700 neue Arbeitsplätze innerhalb
des neuen Modellquartiers entstehen. Über ein vor-
bereitendes Werkstattverfahren wurden wesentliche
städtebauliche und landschaftsplanerische Ziele ge-
meinsam mit der Bürgerschaft formuliert, die nun den
Rahmen für das Wettbewerbsverfahren und die folgen-
den Planungsschritte bilden. U. a. ist im Spannungsfeld
des nordwestlichen Stadtentrées an der Steinfurter
Straße keine „gebaute und massive Silhouette“ das er-
klärte Ziel, auf der anderen Plangebietsseite zum Kultur-
und Landschaftsraum des Wasserweges gilt es, eine be-
sondere Konzeption zu finden, die neben der Bedeu-
tung als „Lebensader“ und Naherholungsverbindung in
die freie Landschaft auch das Thema der wassersensi-
blen Stadt erfüllt. Der prägnante Kinderbachbogen wird
zum Mittelpunkt zwischen dem Modellquartier 1 und
der kleineren Schwester in Form des Modellquartiers 2
für Mischnutzungsinhalte und Forschungs- und Wissen-
schaftsschwerpunkte.
6.6 Wettbewerbssummen
6.6.1 Wettbewerbssumme Phase 1
Für den Wettbewerb steht insgesamt eine Wett-
bewerbssumme von netto 380.000,00 EUR (452.200,00
EUR inkl. 19 % Umsatzsteuer) zur Verfügung.
Es ist die Auswahl von ca. 12 Teilnehmenden für die Pha-
se 2 durch das Preisgericht vorgesehen.
Im Falle von insgesamt 12 Teilnehmenden / Bearbei-
tungsgemeinschaften erhalten diese jeweils netto
10.000,00 EUR (11.900,00 EUR inkl. 19 % Umsatzsteuer)
als Bearbeitungshonorar der Phase 2.
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Be-
schluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme
der Phase 1 vorzunehmen bzw. an die tatsächliche Defi-
nition der Anzahl der Beiträge anzupassen. Die Gesamt-
summe zur Phase 1 kommt dabei immer zur Ausschüt-
tung.
6.6.2 Wettbewerbssumme Phase 2
Für den Wettbewerb der Phase 2 steht insgesamt eine
Wettbewerbssumme von netto 260.000 EUR
(309.400,00 EUR inkl. 19 % Umsatzsteuer) zur Ver-
fügung. Folgende Verteilung ist vorgesehen:
1. Preis – 88.400,00 EUR netto
(105.196,00 EUR inkl. 19 % Umsatzsteuer)
2. Preis – 59.800,00 EUR netto
(71.162,00 EUR inkl. 19 % Umsatzsteuer)
3. Preis – 39.000,00 EUR netto
(46.410,00 EUR inkl. 19 % Umsatzsteuer)
90 Verfahren
4. Preis – 31.200,00 EUR netto
(37.128,00 EUR inkl. 19 % Umsatzsteuer)
sowie 2 Anerkennungen mit je 20.800,00 EUR netto
(24.752,00 EUR inkl. 19 % Umsatzsteuer).
Das Preisgericht ist berechtigt, die Wettbewerbssumme
durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen. Die
Wettbewerbssumme der Phase 2 kommt dabei immer
zur Ausschüttung.
6.7 Konsequenzen aus dem
Wettbewerb
6.7.1 Weitere Beauftragung nach
Abschluss des Wettbewerbs
Die Ausloberin wird – in Würdigung der Empfehlungen
des Preisgerichtes und den in §8 Abs.2 RPW 2013 ge-
nannten Voraussetzungen sowie den Vorgaben der VgV
– eine der Preisträgerinnen / einen der Preisträger, in der
Regel der Gewinnerin / dem Gewinner, die für die Um-
setzung und weitere Bearbeitung des Wettbewerbsent-
wurfes notwendigen weiteren Planungsleistungen über-
tragen,
– sofern kein wichtiger Grund einer Bearbeitung
entgegensteht, insbesondere
– soweit und sobald die dem Wettbewerb zu-
grunde liegende Aufgabe realisiert werden soll.
Die Rahmenplanerstellung dient u. a. der Vorbereitung
und Begleitung eines späteren Bauleitplanverfahrens.
Die Bauleitplanung wird von der Stadt Münster in Eigen-
leistung oder unter der Hinzuziehung eines geeigneten
Fachbüros erarbeitet und durchgeführt. Die weitere Be-
auftragung bezieht sich daher ausdrücklich nicht auf
den Bebauungsplan oder die Begleitung und Durchfüh-
rung von Bauleitplanverfahren nach BauGB.
Im Falle einer Beauftragung werden durch den Wett-
bewerb bereits erbrachte Leistungen der Teilnehmen-
den / Bearbeitungsgemeinschaften bis zur Höhe des zu-
erkannten Preises (Preisgeld) der Phase 2 nicht erneut
vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in
seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren
Bearbeitung zugrunde gelegt wird und auch nur für den
Fall, dass der städtebaulich-landschaftsplanerische Ent-
wurf komplett beauftragt wird. Eine Verrechnung bei
Beauftragung von anderen Leistungen als den im Wett-
bewerb erbrachten ist nicht möglich.
6.7.2 Städtebauliche und
landschaftsplanerische Leistungen
Es wird zugesichert, die Erstellung eines städtebaulichen
Entwurfs / Rahmenplans gem. Merkblatt 51 der Archi-
tektenkammer Baden-Württemberg (Stand Dezember
2020) in den Leistungsphasen 1-3 / Honorarzone III zu
beauftragen. Dabei werden die Fachdisziplinen Stadt-
planung / Städtebau und Landschaftsplanung als Pla-
nungsteam beauftragt.
Die Beauftragung des Entwässerungskonzeptes wird in
Abhängigkeit zur Überarbeitung des städtebaulichen
Entwurfs und im Detaillierungsgrad angepasst an den
städtebaulichen Entwurf ebenfalls zugesichert.
Die Beauftragung der Landschaftsplanung erfolgt dabei
gemäß HOAI 2021 Teil 2 „Flächenplanung“; Abschnitt 2
Landschaftsplanung/hier: § 24 „Grünordnungsplan“ (LP
1- 4 / / Honorarzone III, umfasst jedoch nicht das Bear-
beiten der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung) als
Vorstufe zum Rechtsplan nach BauGB – soweit und so-
bald die dem Wettbewerb zu Grunde liegende Aufgabe
weiter konkretisiert wird.
Die Rahmenplanung beinhaltet darüber hinaus die
ganzheitliche, gestalterische, strategische und konzep-
tionelle Bearbeitung und integrierte Darstellung aller
wesentlichen städtebaulichen Elemente zu einer räum-
lichen Entwicklung. Sie macht Aussagen insbesondere
zu baulich-räumlichen, gestalterischen, funktionalen,
verkehrlichen und landschaftlich / freiräumlichen Di-
91Verfahren
mensionen. Ziel ist die Erreichung eines überarbeiteten
städtebaulichen Rahmenkonzepts / Rahmenplans mit
integrierter Landschaftsplanung / Grünordnungspla-
nung / Entwässerungsplanung als Vorstufe zum Rechts-
plan nach BauGB (u. a. zeichnerische Festsetzungen).
Die Beauftragung kann auch stufenweise erfolgen und
wird an den Planungsfortschritt des Gesamtprojekts an-
gepasst. Werden nur Abschnitte ausgeführt, so erfolgt
die Anrechnung in angemessenem Verhältnis.
Die Preisträgerinnen und Preisträger verpflichten sich
im Falle einer Beauftragung, die weitere Bearbeitung zu
übernehmen und die wirtschaftlichen Ziele der Aus-
loberin umzusetzen. Die Leistungsfähigkeit des zu Be-
auftragenden für die Weiterbearbeitung ist grundsätz-
lich an die Anforderungen des Projektes anzupassen.
6.8 Verhandlungsverfahren
(im Anschluss an die Phase 2)
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur
weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe
gem. RPW 2013, § 8 (2). Im Anschluss an die Preis-
gerichtssitzung wird ein Verhandlungsverfahren mit der
ersten Preisträgerin / dem ersten Preisträger durch-
geführt. Sollte eine Beauftragung der ersten Preisträge-
rin / dem ersten Preisträger aus wichtigem Grunde nicht
möglich sein, beabsichtigt die Ausloberin die Verhand-
lungen mit allen weiteren Preisträgerinnen / Preisträ-
gern fortzuführen.
Das Wettbewerbsergebnis fließt hierbei mit 45 % in das
Verhandlungsverfahren ein, wobei der 1. Preisträger im
Wettbewerb gegenüber dem 2. Preisträger mindestens
einen Vorsprung in Höhe von 12 % der Gesamtpunkte
erhält. Die verbleibenden 55 % werden aus nachfolgen-
den Zuschlagskriterien ermittelt: Realisierbarkeit (35 %),
Projektorganisation (10 %) und Honorarangebot (10 %).
Die endgütigen Vergabeunterlagen mit den Zuschlags-
kriterien einschließlich des verbindlichen Vertragsent-
wurfs werden den Teilnehmenden am Verhandlungs-
verfahren zu Beginn des Verfahrens mitgeteilt.
6.9 Schriftliche Teilnahmebestätigung
und Einverständnis
Mit der schriftlichen Teilnahmebestätigung am Wett-
bewerbsverfahren erkennen die Teilnehmenden, das
Preisgericht und alle Personen der Beratung die Regeln
und Termine des Wettbewerbs an.
6.10 Eigentum, Urheberrecht
und Rücksendung
Die Entwurfsbeiträge, auch die mit Preisen ausgezeich-
neten Arbeiten und Anerkennungen, werden vollstän-
dig Eigentum der Ausloberin und werden abweichend
von § 8 Absatz 4 der RPW 2013 nicht zurückgeschickt.
Begründet ist dies auch dadurch, da die Ausloberin alle
Pläne für das Preisgericht plottet und keine physische
Planabgabe vorgesehen ist. Die von der Ausloberin ge-
druckten Pläne verbleiben folglich u. a. für geplante Aus-
stellungen im Besitz der Ausloberin. Der Transportauf-
wand ist im Vergleich zu den Druckkosten der geforder-
ten Leistungen bzw. Pläne zu hoch. Ein Recht des Teil-
nehmenden auf Rückübergabe ist insoweit ausgeschlos-
sen. Die Modelle werden auf Anforderung der Teilneh-
menden kostenfrei zurückgesandt.
Gemäß § 8 Absatz 3 RPW 2013 gilt: alle Wettbewerbs-
arbeiten dürfen von der Ausloberin und dem Kooperati-
onspartner veröffentlicht werden. Sie dürfen für den
vorgesehenen Zweck genutzt werden, wenn die Verfas-
serinnen / Verfasser mit der weiteren Bearbeitung nach
Abschluss des Wettbewerbes beauftragt sind. Ansons-
ten verbleiben alle Rechte nach dem Urheberrechts-
gesetz bei den Verfasserinnen / Verfassern. Urheber-
rechtlich und wettbewerbsrechtlich geschützte Teillö-
sungen von Wettbewerbsteilnehmenden, die bei der
Auftragserteilung nicht berücksichtigt worden sind, dür-
fen nur gegen eine angemessene Vergütung genutzt
werden.
Die Verfasserinnen / Verfasser stellen die Ausloberin von
den Rechten Dritter an den eingereichten Unterlagen
frei.
92 Verfahren
6.11 Bekanntgabe
Die Ausloberin wird das Ergebnis des Wettbewerbs un-
ter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechti-
gung den Teilnehmenden durch Übersendung des Pro-
tokolls über die Preisgerichtssitzung unverzüglich mit-
teilen und der Öffentlichkeit sobald wie möglich be-
kannt machen.
6.12 Verstöße
Die Entscheidungen und Beurteilungen obliegen dem
Preisgericht und sind endgültig. Sie unterliegen nicht
der gerichtlichen Nachprüfung.
6.13 Zulassung und Beurteilung
der Wettbewerbsarbeiten
Jeder / jede Teilnehmende / jede Bearbeitungsgemein-
schaft darf nur einen Entwurf einreichen. Varianten,
auch die Abwandlung von Entwurfsteilen unter Beibe-
haltung der Gesamtlösung, sind – soweit nicht aus-
drücklich vom Preisgericht im Rahmen des Dialoges
bzw. im Rahmen der Auslobung (optionale weiterfüh-
rende Schule) gefordert – unzulässig. Nicht verlangte
Leistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen
und können in begründeten Einzelfällen zum Ausschluss
der Arbeit führen. Das Preisgericht lässt darüber hinaus
alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die
– termingerecht eingegangen sind,
– den formalen Bedingungen entsprechen,
– keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grund-
satz der Anonymität erkennen lassen,
– in wesentlichen Teilen dem geforderten Leis-
tungsumfang entsprechen.
Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht. Die
Entscheidungen, insbesondere über den Ausschluss von
Arbeiten, werden protokolliert.
Es gibt keine bindenden inhaltlichen Vorgaben, die bei
Nichterfüllung zum Ausschluss der Arbeit führen wür-
den.
6.14 Haftungsausschluss und
Verschwiegenheit
Die bereitgestellten Informationen in der Auslobung so-
wie auf und in den Planunterlagen wurden durch die
Ausloberin sorgfältig recherchiert und geprüft. Jedoch
wird keine Haftung, Garantie oder Gewähr dafür über-
nommen, dass alle Angaben vollständig, richtig und in
letzter Aktualität zur Verfügung gestellt worden sind.
Weder die Auslobung, die Planunterlagen noch ihr In-
halt dürfen ohne die vorherige ausdrückliche Genehmi-
gung der Ausloberin auf irgendeine Art verändert oder
an Dritte verteilt oder übermittelt werden.
Die Freigabe zur Veröffentlichung der Wettbewerbsbei-
träge erfolgt exklusiv von der Ausloberin. Die Teilneh-
menden verpflichten sich dazu, die Beiträge vor dieser
Freigabe nicht zu veröffentlichen.
6.15 Beurteilungskriterien
Die eingehenden Arbeiten werden in beiden Phasen u.
a. nach den folgenden Kriterien bewertet:
– Qualität der städtebaulich-landschaftsplaneri-
schen Gesamtkonzeption
– Gestalt- und Nutzungsqualität vor allem in Be-
zug zur gewünschten Mischung inkl. dazuge-
höriger Landschafts- und Entwässerungskon-
zeption
– Zukunftsorientiertes Mobilitäts- und Parkie-
rungskonzept
– Ideen zum Prozessdesign eines Modellquar-
tiers, Realisierungsfähigkeit in Baustufen und
Wirtschaftlichkeit
93Verfahren
– Zukunftsfähigkeit der Planung im Hinblick auf
Klimaschutz, Klimaanpassung, Ökologie und
Nachhaltigkeit
Das Preisgericht behält sich für die Bewertung der ein-
gereichten Arbeiten vor, die angegebenen Kriterien zu
differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen.
Die Anregungen und Meinungen aus der Öffentlich-
keitsbeteiligung werden zur Kenntnis genommen.
6.16 Rückfragen
Schriftliche Rückfragen können bis zu dem in der Ter-
minübersicht genannten Zeitpunkt per E-Mail an das
Betreuungsbüro unter der folgenden E-Mail-Adresse ge-
stellt werden:
wb_mmq1@fsw-info.de
Die Fragen müssen sich auf die Gliederungsnummern
der Auslobung beziehen. Die beantworteten Rückfragen
aller Bearbeitungsgemeinschaften werden zum Be-
standteil der Auslobung und allen Verfahrensbeteiligten
im Anschluss an die Beantwortung durch die Ausloberin
zur Verfügung gestellt. Den Teilnehmenden, dem Preis-
gericht und allen Beraterinnen / Beratern sowie den
Vorprüferinnen / Vorprüfern sind diese Informationen
jederzeit zugänglich.
6.17 Anonymität (zur Phase 1 und 2)
Die Wettbewerbsarbeiten sind zur Phase 1 und 2 grund-
sätzlich anonym – ohne Hinweise auf die Verfasserinnen
/ Verfasser – zu den in der Terminübersicht benannten
Abgabeterminen auf Kosten der Teilnehmenden ein-
zureichen – vgl. Punkt 7.1 und 7.2.
Jede Wettbewerbsarbeit ist auf jeder Teilleistung – Plä-
ne, Schriftstücke – durch eine 6-stellige, gut lesbare Zahl
in arabischen Ziffern mit zufälliger Folge in der rechten
oberen Ecke zu kennzeichnen. Bei allen Plänen ist die
Kennzahl in einem Feld von 6 cm Breite und 2 cm Höhe
in der rechten oberen Ecke aller Blätter anzuordnen.
Die digital eingereichten Unterlagen sind ebenfalls mit
dieser Kennzahl zu versehen.
Die Daten sind wie folgt zu kennzeichnen:
Kennzahl_Dateiname.Dateityp
(Beispiel: 123456_Blatt1.TIF)
Die Verfassererklärung (vgl. Punkt 7.2.2 und 7.4.2) ist in
einem neutralen, verschlossenen Umschlag (A4 oder
C4) einzureichen – auch dieser Umschlag ist mit der
gleichen Kennzahl zu versehen.
Die Vorprüfung wird die Kennzahlen der eingereichten
Arbeiten der Verfasserinnen / Verfasser durch Tarnzah-
len ersetzen.
6.18 Einlieferung / Abgabe
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen zur Corona-Pan-
demie und im Sinne einer ressourcenschonenden Ab-
wicklung soll eine weitgehend kontaktfreie und digitale
Abgabe in beiden Wettbewerbsphasen erfolgen. Dazu
wird die Abgabe in zwei Elemente unterteilt:
• Digitale Abgabe
Alle Wettbewerbsleistungen gemäß der Punkte
unter 7.1 (Phase 1) und 7.3 (Phase 2)
• Physische Abgabe
Modell und Verfassererklärung gemäß der
Punkte unter 7.2 (Phase 1) und 7.4 (Phase 2)
Im Folgenden werden diese Abgaben jeweils beschrie-
ben.
6.18.1 Digitale Abgabe
Jeder / jede Teilnehmende / jede Bearbeitungsgemein-
schaft hat zur Abgabe eine anonyme E-Mail-Adresse ent-
sprechend der gewählten Kennzahl der Teilnehmenden
/ der Bearbeitungsgemeinschaft anzulegen, dem das
Kürzel „mmq1“ vorangestellt ist (z. B.: mmq1_123456
@domain.net).
94 Verfahren
Die Einrichtung derartiger Adressen ist kostenfrei und
durch die freie Wahl der Domain auch anonym. Der / die
Teilnehmende / Bearbeitungsgemeinschaft hat zudem
sicherzustellen, dass er über diese Adresse mindestens
14 Tage nach den Abgabeterminen ständig erreichbar
ist. Etwaige Korrespondenz wird protokolliert und dem
Preisgericht auf Nachfrage vollständig zur Einsicht zur
Verfügung gestellt.
Zum fristgerechten Eingang ist bis zum Abgabetermin
(Submissionstermin) mit der oben genannten ano-
nymen E-Mail-Adresse ein deutlich erkennbarer und
funktionsfähiger Download-Link der Abgabedateien zu
übermitteln.
Dabei ist durch den / die Teilnehmende / Bearbeitungs-
gemeinschaft das Datenpaket (eine ZIP-Datei mit allen
definierten Abgabeleistungen) hochzuladen und der je-
weilige Link zum Download an die nachfolgende Abga-
be-Mailadresse zu senden:
wb_mmq1@fsw-info.de
Zur Vermeidung der SPAM Aussortierung ist die Betreff-
Zeile des Email-Programms erkennbar auszufüllen (Ab-
gabe MMQ 1 z. B.: 123456).
Die Eingänge werden vollständig protokolliert. Zudem
wird der formale Eingang der Unterlagen durch das Be-
treuungsbüro bestätigt.
6.18.2 Physische Abgabe
Ausschließlich die gesondert benannte Verfassererklä-
rung sowie die unter den folgenden Punkten 7.2.1 und
7.4.1 geforderten Modellbauleistungen beider Phasen
(andere Abgabeadresse in Münster!) ist physisch zum in
der Übersicht benannten Termin einzureichen bei:
FALTIN + SATTLER
FSW Düsseldorf GmbH
Stichwort: Wettbewerb MMQ 1
Rathausufer 14
D-40213 Düsseldorf
Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die o.g.
Adresse auf allen Versandpapieren einzutragen bzw. auf
den Umschlägen anzugeben. Die Nichtbeachtung der
formalen Leistungsbestandteile – Beachtung der Einlie-
ferungsfristen, Verletzung der Anonymität – führen zum
Ausschluss aus dem Wettbewerbsverfahren.
6.19 Planunterlagen
Im Rahmen des Wettbewerbs werden u. a. bereit-
gestellt:
A) Auslobungsbroschüre
B) DXF und Pläne
– Amtlicher Lageplan als DXF / DWG-Datei (u. a.
allen Höhenkoten Gelände / Nachbarbebau-
ungen sowie mit Eintragung des 100 % WB Ge-
bietes)
– Senkrecht- und Schrägluftbilder farbig
– Stadtplan und Schwarzplan
– Datennutzungslizenz, PDF
C) Formblätter
– Flächen / Kennwerte
– Verfassererklärung
D) Sonstiges
– Werkstattdokumentation MMQ1+2 als PDF
– ISEK Dokumentation (Baustein E: Bilanz 2020:
Räumliches Leitbild) als PDF
– Baugrund- und Versickerungsgutachten als PDF
– Beispielvorlage Inhalte und Darstellungen des
Entwässerungskonzepts als PDF
– Klimagutachten – Zwischenbericht zum Status
Quo als PDF
95Verfahren
– Expertise „Verkehrliche Anforderungen an das
Münster Modellquartier 1 – Steinfurter Straße“
als PDF
– Fachgutachterliche Empfehlung zur Konzipie-
rung eines Quartierszentrums im Modellquar-
tier 1 als PDF
– Perspektivplan FALTIN+SATTLER 2022 als PDF
– Raumprogramme Kitagruppen als PDF
– Integriertes Freiraumentwicklungskonzept Kin-
derbachtal als PDF
Diese Auflistung ist nicht abschließend, bei Bedarf wer-
den weitere Plangrundlagen zur Verfügung gestellt. Die
Bereitstellung erfolgt ausschließlich digital auf einem
FTP-Server.
96 Verfahren
7.1 Phase 1 – digitale Abgabeleistun -
gen (anonym)
Präsentationsblatt (als PDF und JPG Datei – Hinweis: Der
Plan wird für das Preisgericht von der Ausloberin aus-
geplottet und liegt dem Preisgericht zur Sitzung vor).
1 Blatt im Format DIN A0 im Querformat (die genaue
Blattaufteilung zur Abbildung aller Leistungsbestandtei-
le wird nicht vorgegeben), mit den benannten Inhalten:
7.1.1 Modellquartier 1 - Städtebauidee
– Städtebaulich-landschaftsplanerisches Struk-
turkonzept mit Darstellung der Gebäude
(Dachaufsicht), mit Angabe der Geschosse, Dar-
stellung der Freiräume / der blau-grünen Infra-
struktur, Aussagen zur Vernetzung u. a. über die
Steinfurter Straße hinweg in den Landschafts-
raum, zum Technologiepark 1, Leonardo-Cam-
pus und Science-Boulevard bzw. auch zur be-
stehenden Nachbarschaft bspw. am Gemenweg
und zum Studierendenwohnheim, sowie zur
Gesamterschließung aller Verkehrsarten (Maß-
stab 1:2.000 - genordet)
– Sonstige zum Verständnis des Entwurfs not-
wendigen Piktogramme zu folgenden Themen
(ohne Maßstab):
- Erschließungskonzept aller Verkehre /
Mobilitätskonzept inkl. Stellplatzkonzept
inkl. Anlieferungen und Rettung
- Landschaftskonzept mit Verbindungen in
alle Himmelsrichtungen
- Entwässerungskonzept (vorgesehene
Elemente einer wassersensiblen Stadtpla-
nung, Lage und Größe erforderlicher Flä-
chen für öffentliche Anlagen der Regen-
wasserbewirtschaftung, Fließwegebezie-
hungen)
- Nebenzeichnung ohne weiterführende
Schule
– Nutzungskonzept bzw. Verortung der Program-
mierungs-Bestandteile / Investitionspartner ge-
mäß vorgegebenem Colour-Code des Form-
blattes „städtebauliche Kennwerte mit BGF und
Anzahl von Stellplätzen"
– Realisierungsabschnitte inkl. Ideen zum Pro-
zessdesign der Umsetzung eines besonderen
Modellquartiers. (Es soll gezeigt werden, wie
das Quartier stufenweise entwickelt werden
kann und sichergestellt ist, dass auch vor Fertig-
stellung aller Bauphasen eine qualitätvolle städ-
tebauliche Struktur inklusive funktionierenden
öffentlichen belebten Räumen sichergestellt
wird)
– Alle wesentlichen Aussagen des Erläuterungs-
berichts zum Konzept (auf den Plänen)
7.1.2 Erläuterungsbericht
(als WORD- und PDF-Datei)
Erläuterungsbericht auf insgesamt max. 2 DIN A4 Seiten;
entsprechend der Gliederungspunkte.
7.1.3 Formblätter und Prüfpläne
Formblätter:
(Excel-Tabelle und PDF-Datei)
Ausgefüllter Vordruck „städtebauliche Kennwerte“
Prüfpläne:
(PDF- und DWG Datei)
Blattformat frei wählbar. Prüfblätter sind grundsätzlich
auf weißem Grund ohne zusätzliche Erläuterungen zu
erstellen.
– Prüfplan – städtebauliche Kennwerte (Maßstab
1:1.000)
97
07. LEISTUNGEN
>> Kompakt: Abgabebestandteile mit Vernetzungsplan und
>> Städtebaumodell zum Finale
Leistungen
98 Leistungen
7.1.4 Präsentationsdatei (PDF Datei)
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass mit großen
Preisgerichten keine ausschließliche Wertung an den
Planformaten durchgeführt werden können. Im Sinne
der Teilnehmenden ist daher eine anonym einzurei-
chende Präsentationsdatei, die als Unterstützung im In-
formations- und Wertungsrundgängen herangezogen
wird und die eine individuelle Prononcierung der Kon-
zeptionen zum Ausdruck bringt.
Die digitale Präsentation der Wettbewerbsarbeit ist als
PDF-Datei zum in der Terminübersicht benannten Zeit-
punkt abzugeben. Auf Videos, animierte Folien etc. ist
zu verzichten. Die Präsentation muss die auf das Seiten-
format 16:9 angepasste und maximale Auflösung bie-
ten. Es dürfen ausschließlich Abbildungen integriert
werden, die sich aus den genannten Leistungen gemäß
Punkte 7.1.1 und 7.1.2 (keine Kennwerte etc.) ergeben
und maximal 14 Einzel-PDF Seiten / Folien inkl. Titel-
bzw. Deckblatt nicht überschreiten.
7.1.5 Bilddaten
Bild- und Präsentationsdaten (JPEG-Dateien): Animatio-
nen, Modellfotos etc. sind als separate Bilddaten mit ei-
ner Mindestgröße von 21 x 30 cm bei einer Auflösung
von 300 dpi als JPEG (maximale Qualität) einzureichen.
7.2 Phase 1 - Analoge
Abgabeleistungen (anonym)
7.2.1 Städtebau-Arbeitsmodell
Einfaches, städtebauliches Styrodur-Arbeitsmodell auf
einem definierten Senkrechtluftbild-Ausschnitt ohne
Topographie für die Baumassen-Diskussion (z. B. Kappa-
Grundlage) (Maßstab 1:2.000 - genordet).
Die Darstellung der umliegenden Bebauung unterliegt
den Teilnehmenden und kann sich auf markante räumli-
che Strukturen / Nachbargebäude beschränken.
Abgabe in Münster an die in der Terminübersicht ge-
nannten Adresse.
7.2.2 Umschlag Verfassererklärung
Umschlag im Format DIN A4, mit Kennzahl versehen
und mit folgendem Inhalt: Ausdruck Formblatt „Verfas-
sererklärung”.
Angaben aller Verfasserinnen / Verfasser einschließlich
aller Kooperationspartner / -partnerinnen und externer
Fachingenieure / Fachingenieurinnen mit Vor- und
Nachnamen, Anschrift, Tel. / Fax. sowie E-Mail-Adressen
etc.; entsprechend Formblatt „Verfassererklärung” un-
terschrieben durch die Entwurfsverfasser und mit Büro-
stempel versehen.
– Digitale Fassung der „Verfassererklärung“ als
Daten-CD oder USB-Stick mit
a. Word-Datei mit Namen aller Verfasser
b. Scan der schriftl. und unterzeichneten
Verfassererklärung, mit Angaben aller
Verfasser einschließlich aller Koope-
rationspartner / -partnerinnen und ex-
terner Fachingenieure / Fachingenieu-
rinnen mit Vor- und Nachnamen, An-
schrift, Tel./Fax. sowie E-Mail-Adressen
etc.; entsprechend Formblatt „Verfa-
ssererklärung” unterschrieben durch
die Entwurfsverfasser und mit Büro-
stempel versehen
7.3 Phase 2 - Digitale
Abgabeleistungen (anonym)
(als PDF und JPG Datei-Hinweis: Die Pläne werden für
das Preisgericht von der Ausloberin ausgeplottet und
liegen dem Preisgericht zur Sitzung vor)
2 Blätter im Format DIN A0 im Querformat (die genaue
Blattaufteilung zur Abbildung aller Leistungsbestandtei-
le wird nicht vorgegeben), mit den benannten Inhalten:
7.3.1 Modellquartier 1 -
Stadtraumvernetzung
– Überarbeiteter städtebaulich-landschaftsplane-
rischer Gestaltungsplan mit Darstellung der Ein-
gangsebene, mit Angabe der Geschosse, Dar-
stellung der Landschaft inkl. Entwässerungssys-
tematik, Aussagen zur Vernetzung u.a. zum
Landschaftsraum des Kinderbachtals und Tech-
nologiepark u. zur Gesamterschließung aller
Verkehrsarten (Maßstab 1:1.000 - genordet)
– Sonstige zum Verständnis des Entwurfs not-
wendigen Piktogramme zu folgenden Themen
(ohne Maßstab):
- Erschließungskonzept aller Verkehrs-
arten/ Mobilitätskonzept inkl. Stellplatz-
konzept inkl. Anlieferungen und Rettung
- Landschaftskonzept mit Verbindungen in
alle Himmelsrichtungen
- Entwässerungskonzept (vorgesehene
Elemente einer wassersensiblen Stadtpla-
nung, Lage und Größe erforderlicher Flä-
chen für öffentliche Anlagen der Regen-
wasserbewirtschaftung, Geländemodula-
tion / Höhenplanung, Fließwegebeziehun-
gen sowie Wasserbilanzierung anhand der
vorgesehenen Flächenbilanz)
- Nutzungsverteilung bzw. Verortung der
Programmierungs-Bestandteile gemäß
vorgegebenem Colour-Code des Form-
blattes „städtebauliche Kennwerte mit
BGF Angaben und Anzahl von Stellplätzen
sowie Dichteerhöhung mit Geschoss- und
BGF Angaben / Erweiterung von Stellplatz-
kontingenten
- Realisierungsabschnitte inkl. Ideen zum
Prozessdesign der Umsetzung eines be-
sonderen Modellquartiers
- Nebenzeichnung ohne weiterführende
Schule
7.3.2 Modellquartier 1 –
Städtebaugestaltung
– Ein Teilausschnitt des Gesamtkonzeptes zur Fo-
kussierung eines besonders prägnanten öffent-
lichen Raumes und schematischer Erdgeschoss-
zuordnung (genauer Ausschnitte konzeptions-
abhängig / nach Wahl, (jedoch nicht größer als
DIN A3) als städtebaulich-landschaftsplaneri-
scher Gestaltungsplan (Maßstab 1:500, genor-
det) mit einer zum Verständnis beitragender
Schnitt-Ansicht
– Ein dazu passendes skizzenhaftes / atmosphäri-
sches Detail (hier: Fußgängerperspektiven) zur
Verdeutlichung der Konzeption nach Wahl
– Alle wesentlichen Aussagen des Erläuterungs-
berichts zum Konzept (auf den Plänen)
7.3.3 Erläuterungsbericht
(als WORD- und PDF-Datei)
Erläuterungsbericht auf insgesamt max. 2 DIN A4 Seiten;
entsprechend der Gliederungspunkte Aussagen zu den
unten aufgeführten Inhalten.
7.3.4 Formblätter und Prüfpläne
Formblätter:
(Excel-Tabelle und PDF-Datei)
– Ausgefüllter Vordruck „städtebauliche Kenn-
werte“
Prüfpläne:
(PDF- und DWG Datei)
Blattformat frei wählbar. Prüfblätter sind grundsätzlich
auf weißem Grund ohne zusätzliche Erläuterungen zu
erstellen.
– Prüfplan – städtebauliche Kennwerte (Maßstab
1:1.000)
99Leistungen
100 Leistungen
7.3.5 Präsentationsdatei (PDF Datei)
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass mit großen
Preisgerichten keine ausschließliche Wertung an den
Planformaten durchgeführt werden können. Im Sinne
der Teilnehmenden ist daher eine anonym einzurei-
chende Präsentationsdatei, die als Unterstützung im In-
formations- und Wertungsrundgängen herangezogen
wird und die eine individuelle Prononcierung der Kon-
zeptionen zum Ausdruck bringt.
Die digitale Präsentation der Wettbewerbsarbeit ist als
PDF-Datei zum in der Terminübersicht benannten Zeit-
punkt abzugeben.
Auf Videos, animierte Folien etc. ist zu verzichten. Die
Präsentation muss die auf das Seitenformat 16:9 ange-
passte und maximale Auflösung bieten. Es dürfen aus-
schließlich Abbildungen integriert werden, die sich aus
den genannten Leistungen gemäß Punkte 7.3.1 und
7.3.2 (keine Kennwerte etc.) ergeben und maximal 20
Einzel-PDF Seiten / Folien inkl. Titel- bzw. Deckblatt nicht
überschreiten.
7.3.6 Bilddaten
Bild- und Präsentationsdaten (JPEG-Dateien): Animatio-
nen, Perspektiven, Modellfotos etc. sind als separate
Bilddaten mit einer Mindestgröße von 21 x 30 cm bei
einer Auflösung von 300 dpi als JPEG (maximale Quali-
tät) einzureichen.
7.4 Phase 2 -
Analoge Abgabeleistungen (anonym)
7.4.1 Städtebaumodell
Städtebauliches Modell als Einsatz (die dazugehörigen
Platten und Versandkisten werden den Teilnehmenden
der Phase 2 zur Verfügung gestellt - Maßstab 1:1.000)
im vorgegebenen Ausschnitt passend zum Rahmenmo-
dell mit Abgabe in Münster an die in der Terminüber-
sicht genannten Adresse.
7.4.2 Umschlag Verfassererklärung
Umschlag im Format DIN A4, mit Namen der Bearbei-
tungsgemeinschaft versehen und mit folgendem Inhalt:
Ausdruck Formblatt „Verfassererklärung”.
Angaben aller Verfasser einschließlich aller Kooperati-
onspartner / -partnerinnen und externer Fachingenieure
/ Fachingenieurinnen mit Vor- und Nachnamen, An-
schrift, Tel./Fax. sowie E-Mail-Adressen etc.; entspre-
chend Formblatt „Verfassererklärung” unterschrieben
durch die Entwurfsverfasser und mit Bürostempel ver-
sehen.
– Digitale Fassung der „Verfassererklärung“ als
Daten-CD oder USB-Stick mit
a. Word-Datei mit den Namen aller Ver-
fasser
b. Scan der schriftl. und unterzeichneten
Verfassererklärung, mit Angaben aller
Verfasser einschließlich aller Koope-
rationspartner / -partnerinnen und ex-
terner Fachingenieure / Fachingenieu-
rinnen mit Vor- und Nachnamen, An-
schrift, Tel./Fax. sowie E-Mail-Adressen
etc.; entsprechend Formblatt „Verfa-
ssererklärung” unterschrieben durch
die Entwurfsverfasser und mit Büro-
stempel versehen
8.1 Fachpreisrichterinnen und
Fachpreisrichter
Fachpreisgericht:
1. N.N. (Stadtplanung)
2. Robin Denstorff , Stadtbaurat der Stadt
Münster
3. N.N. (Landschaftsplanung)
4. N.N. (Wassersysteme)
5. N.N. (Architektur)
Stellvertretungen:
– Christopher Festersen, Leiter des Stadtpla-
nungsamtes Münster (Bauassessor)
– Jörg Krause, Dezernent für Planungs- und Bau-
koordination Stadt Münster
– N.N. (Stadtplanung)
– N.N. (Landschaftsplanung)
– N.N. (Wassersysteme)
– N.N. (Architektur)
8.2 Sachpreisrichterinnen und
Sachpreisrichter
Sachpreisgericht:
1. N.N. Vorsitzende/r Ausschuss für Stadtplanung
und Stadtentwicklung
2. N.N. Bezirksbürgermeister Münster-West
Stellvertretungen:
– N.N. Stv. Vorsitz Ausschuss für Stadtplanung
und Stadtentwicklung
– N.N. Stv. Bezirksbürgermeister Münster-West
8.3 Beratung
– Prof. Dr. Thomas Hauff, Stadtplanungsamt, Lei-
ter „Strategische Stadtentwicklung / Wissen-
schaftsstadt“, Münster
– Patrick Henke, Thomas Harten, Handwerks-
kammer Münster
– Jan-Hendrik Schade, Kreishandwerkerschaft
Münster
– N.N. Wirtschaftsförderung Münster
– N.N. Studierendenwerk Münster
8.4 Projektteam; und Vorprüfung
– Antje Ehlert, (Stadtplanerin AKNW) und An-
dreas M. Sattler (Stadtplaner AKNW),
FALTIN+SATTLER FSW Düsseldorf GmbH
– Jörg Faltin und Aleksandra Babina,
FALTIN+SATTLER FSW Düsseldorf GmbH
– Mattias Bartmann, Gerd Franke, René
Krusche, Stadtplanungsamt der Stadt Münster,
Vorbereitende Planung, Stadterneuerung
101
08. BETEILIGTE
>> Bewährt: externes und internes Know-how verschie dener Fachdisziplinen
>> für konzeptionelle Vielfalt und Richtungsfestlegung
Beteiligte
– Alexander Hensing, Jan-Fabian Köster, Jochen
Völlmecke, Stadtplanungsamt der Stadt Müns-
ter, Bebauungsplanung Städtebau
– Peter Lange, Björn Schilder, Leah Bartz, Amt
für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster,
Verkehrsplanung und Verkehrsentwicklungspla-
nung
– Sonja Kramer, Julian Langner, Amt für Mobili-
tät und Tiefbau der Stadt Münster, Stadtentwäs-
serung
– Gordon Klammer, Amt für Grünflächen, Um-
welt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster
– Alexandra Wirtz, Amt für Wohnungswesen der
Stadt Münster
– Oliver Schülting, Florian Petrina, Freio Herbst,
Stadtwerke Münster
– Veit Muddemann, Stabsstelle Klima Stadt
Münster
– Manuela Eschert, Lena Brehm, Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien
– Verena Schulte-Sienbeck,
Sozialamt, Teilhabe und Pflege
– Merle Heitkötter, Gesundheits- und Veterinär-
amt
– Stephan Zurfähr, Amt für Schule und Weiterbil-
dung
– Markus Hengstmann, Patrick Suhre, Amt für
Immobilienmanagement
– Rainer Bergmann, Sportamt
– Thomas Oennigmann, Stadtnetze
Die Ausloberin behält sich vor, jederzeit weitere Per-
sonen der sachverständigen Beratung zu benennen.
8.5 Teilnehmende (Bearbeitungs -
gemeinschaften)
Stadtplanerinnen / Stadtplaner mit Landschaftsarchi-
tektinnen / Landschaftsarchitekten und Entwässe-
rungsingenieurinnen und -ingenieure (Für diese Fach-
disziplin zählt ebenso der Nachweis zur Berechtigung
der Berufsbezeichnung, hier: „Ingenieur“ (z. B. Kam-
mereintrag oder Diplomzeugnis) zusammen mit zwei
Referenzen zu Leistungen der Entwässerungsplanung.
Architektinnen und Architekten sind nur teilnahme-
berechtigt in Bearbeitungsgemeinschaft mit Vor-
genannten.
8.5.1 Eingeladen
Team 01
N.N. Stadtplanung (Architektur nur in Bearbeitungs-
gemeinschaft mit Stadtplanung)
mit N.N. Landschaftsarchitektur
sowie Entwässerungsingenieurinnen und Entwässe-
rungsingenieure
Team 02
N.N. Stadtplanung (Architektur nur in Bearbeitungs-
gemeinschaft mit Stadtplanung)
mit N.N. Landschaftsarchitektur
sowie Entwässerungsingenieurinnen und Entwässe-
rungsingenieure
Team 03
N.N. Stadtplanung (Architektur nur in Bearbeitungs-
gemeinschaft mit Stadtplanung)
mit N.N. Landschaftsarchitektur
sowie Entwässerungsingenieurinnen und Entwässe-
rungsingenieure
Team 04
N.N. Stadtplanung (Architektur nur in Bearbeitungs-
gemeinschaft mit Stadtplanung)
102 Beteiligte
mit N.N. Landschaftsarchitektur
sowie Entwässerungsingenieurinnen und Entwässe-
rungsingenieure
Team 05
N.N. Stadtplanung (Architektur nur in Bearbeitungs-
gemeinschaft mit Stadtplanung)
mit N.N. Landschaftsarchitektur
sowie Entwässerungsingenieurinnen und Entwässe-
rungsingenieure
8.5.2 Aus dem EU-offenen Bewer -
bungsverfahren
Team 06
Muster-Bearbeitungsgemeinschaft
N.N. Stadtplanung (Architektur nur in Bearbeitungs-
gemeinschaft mit Stadtplanung)
mit N.N. Landschaftsarchitektur
sowie Entwässerungsingenieurinnen und Entwässe-
rungsingenieure
…
Team 25
Muster-Bearbeitungsgemeinschaft
N.N. Stadtplanung (Architektur nur in Bearbeitungs-
gemeinschaft mit Stadtplanung)
mit N.N. Landschaftsarchitektur
sowie Entwässerungsingenieurinnen und Entwässe-
rungsingenieure
103Beteiligte
43. KW Ende und Auswahl weiterer 20 Teams
31.10.2024 Preisrichterinnen- und Preisrichtervorgespräch 1 - Auslobung
13.30 - 15.30 Uhr (digital)
06.11.2024 Versand der Planunterlagen (digital)
15.11.2024 Schriftliche Rückfragen
bis 10.00 Uhr an:
wb_mmq1@fsw-info.de
26.11.2024 Preisrichterinnen- und Preisrichtervorgespräch 2 und Rückfragenkolloquium
13.30 Uhr bis ca. 17.00 Uhr (analog)
Ort: wird noch bekannt gegeben
13:30 - 14:30 Uhr Preisrichterinnen- und Preisrichtervorgespräch
14:30 Uhr Willkommen und Ortsbesichtigung in 2 Teams (ca. 60 Min.)
15:30 Uhr Rückfragekolloquium
ca. 17:00 Uhr Ende der Veranstaltung
22.01.2025 Digitale Abgabe Phase 1
Leistungen (siehe Punkte 7.1)
bis 12.00 Uhr per E-Mail an:
wb_mmq1@fsw-info.de
29.01.2025 Analoge Abgabe Phase 1
Verfassererklärung (siehe Punkt 7.2.2)
bis 14.00 Uhr an:
FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH
Stichwort: Wettbewerb MMQ 1
Rathausufer 14, D-40213 Düsseldorf
05.02.2025 Analoge Abgabe Phase 1
Städtebau-Arbeitsmodell (siehe Punkt 7.2.1)
bis 14.00 Uhr an:
Stadtplanungsamt
Raum D 406
Albersloher Weg 33, D-48155 Münster
13.03.2025 Preisgericht Phase 1 (zweitägig)
14.03.2025 Tag 1: 09:00 - 18:00 Uhr
Tag 2: 09:00 - 13:00 Uhr
Ort: wird noch bekannt gegeben
EU BEWERBUNGSVERFAHREN
104 Termine
09. TERMINE
PHASE 1
26.03.2025 Versand Protokoll Preisgericht (mit Empfehlungen für die Phase 2)
04.04.2025 Schriftliche Rückfragen
bis 14.00 Uhr an:
wb_mmq1@fsw-info.de
28.05.2025 Digitale Abgabe Phase 2
Leistungen (siehe Punkte 7.3)
bis 14.00 Uhr per E-Mail an:
wb_mmq1@fsw-info.de
04.06.2025 Analoge Abgabe Phase 2
Verfassererklärung (siehe Punkt 7.4.2)
bis 14.00 Uhr an:
FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH
Stichwort: Wettbewerb MMQ 1
Rathausufer 14, D-40213 Düsseldorf
11.06.2025 Analoge Abgabe Phase 2
Städtebau-Einsatzmodell (siehe Punkt 7.4.1)
bis 14.00 Uhr an:
Stadtplanungsamt
Raum D 406
Albersloher Weg 33, D-48155 Münster
25.06.2025 Preview DIALOG 4
18:00 - 20:00 Uhr
Betreute Ausstellung mit den anonymisierten Beiträgen - Kommentierungsoption durch die
Bürgerschaft z.B. anhand von Moderationskarten. Diese werden Teil der Anregungen zur Phase
2 für die ausgewählten Teams. Ort: z.B. Aula Freiherr-vom-Stein-Gymnasium
26.06.2025 Preisgericht Phase 2
09:00 - 18:00 Uhr
Ort: wird noch bekannt gegeben
105Termine
PHASE 2
Stadt Münster
Stadtplanungsamt
Albersloher Weg 33
48155 Münster
© 2024 Stadt Münster / FALTIN+SATTLER
Beschlussvorlage
24699 Zeichen
V/0272/2024 V/0272/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Entwicklung Modellquartier südwestlich Steinfurter Straße: Auslobung eines städtebaulich- landschaftsplanerischen Realisierungswettbewerbs Beratungsfolge 21.08.2024 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be- hinderungen Vorberatung 28.08.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar- beitsförderung Vorberatung 29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-West Vorberatung 03.09.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 04.09.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 05.09.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 10.09.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 11.09.2024 Hauptausschuss Vorberatung 11.09.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt die Gesamtdokumentation des Werkstattverfahrens (Anlage 1) zur Entwicklung der Modellquartiere südwestlich Steinfurter Straße und westlich Busso-Peus-Straße zur Kenntnis. 2. Der Rat nimmt das Verkehrs- und Mobilitätsgutachten für das Modellquartier südwestlich Steinfur- ter Straße (Anlage 2) ebenso wie den aktualisierten Perspektivplan (Anlage 3) und die gutachterli- chen Empfehlungen zur Konzipierung eines Quartierszentrums mit Einzelhandelsbausteinen (Anla- ge 4) als Grundlagen für das anschließende städtebauliche Qualifizierungsverfahren zur Kenntnis. 3. Der Rat beschließt die städtebaulichen (Ziel-) Kennwerte für das Modellquartier südwestlich Steinfurter Straße (gem. der Begründung zu Beschlusspunkt 3.), die auf Grundlage des Werkstatt- verfahrens konkretisiert wurden und Eingang in das folgende Qualifizierungsverfahren finden wer- den. Stadtplanungsamt 02.08.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Krusche Telefon: 492-1261 Krusche@stadt-muenster.de - 2 - V/0272/2024 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, als nächsten Schritt ein städtebauliches Qualifizierungsverfah- ren für die Entwicklung des Modellquartiers südwestlich der Steinfurter Straße durchzuführen und dafür einen begrenzt offenen, zweiphasigen städtebaulich-landschaftsplanerischen Realisierungs- wettbewerb auf Basis des Entwurfs des Auslobungstextes (Anlage 5) nach der Richtlinie für Pla- nungswettbewerbe (RPW 2013) auszuloben und auf Grundlage des Ergebnisses des Wettbewerbs im Anschluss daran im Sinne einer weiteren Qualifizierung ein VgV-Verfahren durchzuführen. 5. Der Antrag der Ratsfraktionen Bündnis 90 Die Grünen, SPD und Volt an den Rat Nr. A- R/0008/2023 (Anlage 6) ist mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens und das daran anschließende VgV-Verfahren für das Modellquartier südwestlich der Steinfurter Straße voraussicht- lich Kosten in Höhe von brutto 1.000.000 € entstehen: Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr HH- Ansatz € Bemerkungen Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwick- lung, Stadtplanung Investitionsmaßnahme 4033 Modellquartier Steinfurter Straße Auszahlung aus sonstigen Investitionen 2024 550.000 2025 450.000 Summe aller Auszahlungen 1.000.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o. g. Investi- tionsmaßnahme veranschlagt. Der Beschluss dient dazu, im Rahmen des durchzuführenden städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbsverfahrens und der darauf aufbauenden weiteren Qualifizierung der Ergebnisse, städte- baulich und wirtschaftlich (z.B. im Sinne von kompakter Erschließung) gute Lösungsideen für die ge- plante Realisierung eines großen Neubauquartiers zu finden. Daher können naturgemäß zum jetzigen frühen Zeitpunkt der Planung noch keine Angaben zu den Folgelasten getätigt werden. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat am 26. August 2020 die Entwicklung neuer urbaner Stadtquartiere in den Bereichen südwestlich der Steinfurter Straße (s. V/018 0/2020) und westlich der Busso-Peus- Straße (s. V/0417/2020) beschlossen. Mit den Beschlüssen erfolgte die Ausschreibung und Vergabe der Konzeptionierung, fachlichen Betreuung, Moderation und Dokumentation eines Werkstattverfahrens sowie zweier separater sich anschließender Qualifizierungsverfahren. Das Werkstattverfahren ist zwischen April und November - 3 - V/0272/2024 2022 du rchgeführt worden und hat die Quartiersentwicklung eingeläutet. Ein städtebaulich - landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb für das Modellquartier westlich Busso -Peus- Straße konnte bereits erfolgreich im 1. Quartal 2024 abgeschlossen werden. Als nächster wichtiger Planungsschritt soll auf Grundlage der vorliegenden Vorlage ein Beschluss für die Auslobung eines zweiphasigen städtebaulich -landschaftsplanerischen Wettbewerbsverfahrens für den Bereich südwestlich der Steinfurter Straße gefasst werden. Das Bewerbungsverfahren für die am Wettbewerb teilnehmen den Planungsgemeinschaften soll zeitnah im Anschluss an die Beschlussfassung beginnen. Zu Beschlusspunkt 1.: Eine Kurzfassung der Dokumentation des Werkstattverfahrens war bereits Bestandteil der Vorlage V/0176/2023 im Kontext der Auslobung eines städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs für das Modellquartier 2 westlich der Busso -Peus-Straße. Nun liegt darüber hinaus die ausführliche Druckfassung der Dokumentation des Werkstattverfahrens für beide Modellquartiere vor. Zu Beschlusspunkt 2.: Die Ergebnisse der Werkstattarbeit wurden durch das begleitende Planungsbüro FALTIN+SATTLER GmbH aus Düsseldorf in zwei Perspektivplänen grafisch zusammengefasst (vgl. Anlage 1, Seite 81– 82). Die Perspektivpläne geben einen Überblick über mögliche Nutzungsverteilungen innerhalb der Quartiere, zeigen auf, wo Vernetzungen mit der umgebenden Landschaft entstehen könnten, und schlagen Standorte u. a. für Mobilstationen, Energieversorgung und ein Quartierszentrum vor. Entstehen sollen Quartiere mit Modellcharakter, die in puncto Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Vielfalt und Mobilität neue Maßstäbe für Münster setzen. Sie sollen bezahlbaren Wohnraum und Raum für neue Wohnformen bieten, nutzungsgemischt sowie autoarm sein. Dem öffentlichen Raum wird als Raum für Begegnung eine zentrale Rolle zugeschrieben. Ziel ist es, über eine attraktive Freiraumgestaltung die Klimaresilienz der neuen Quartiere zu stärken. Vor allem aber sollen sowohl die Planung als auch die Quartiere selbst flexibel sein, um auf künftige Veränderungen in der Lebens- und Arbeitswelt rea- gieren zu können. Die Perspektivpläne wurden der Öffentlichkeit am 18. Oktober 2022 im Freiherr - vom-Stein-Gymnasium präsentiert und konnten anschließend online bis zum 13. N ovember 2022 kommentiert werden. Der Perspektivplan für das Modellquartier südwestlich Steinfurter Straße (vgl. Anlage 3) bildet die Grundlage für das nun nachfolgende städtebaulich-landschaftsplanerische Qualifizierungsverfahren. Die aus diesem Qualifizierungsverfahren hervorgehenden Entwürfe fließen dann in die weitere städ- tebaulich-landschaftsplanerische Rahmenplanung und schließlich in die Bauleitplanung ein. Parallel zum Werkstattverfahren erarbeitete das Amt für Mobilität und Tiefbau ein Konzept hinsichtlich der verkehrlichen Anforderungen im Umfeld des Wissenschaftssektors mit Empfehlungen für die bei- den Quartiersentwicklungen. Für das Modellquartier südwestlich der Steinfurter Straße liegt ein eige- nes Konzept vor, welches den an dem städtebaulich-landschaftsplanerischen Qualifizierungsverfah- ren teilnehmenden Planungsgemeinschaften als Grundlage an die Hand gegeben wird (vgl. Anlage 2). Hierbei wurden u.a. die Erschließungspunkte für den Fuß- und Radverkehr sowie für den motori- sierten Verkehr nochmals aus fachlicher Sicht und im Hinblick auf die anstehende Auslobung des städtebaulich-landschaftsplanerischen Qualifizierungsverfahrens beurteilt. Aufbauend auf den Er- kenntnissen des Mobilitätskonzepts wurde die graphische Darstellung des Perspektivplans überarbei- tet (vgl. Anlage 3). Im Zuge der Entwicklung des Modellquartiers südwestlich Steinfurter Straße soll ein Quartierszentrum mit Einzelhandels- und Versorgungsangeboten für die neue Bewohnerschaft und neuen Beschäftig- ten in dem Plangebiet entstehen. Das Quartierszentrum soll darüber hinaus die bestehenden und bekannten Versorgungsdefizite im unmittelbaren Umfeld (z. B. Horstmarer Landweg, Rudolf -Harbig- Weg) auflösen. Diesbezüglich ist bereits im bestehenden Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster (Fortschreibung 2018) eine sog. Nahversorgungslage an der Austermannstraße, südlich des Kreis- - 4 - V/0272/2024 verkehrs, ausgewiesen. Aus den Planungen für das neue Stadtquartier resultieren somit zusätzliche Anforderungen an die Entwicklung der Nahversorgungslage in der avisierten Funktion als Quartiers- zentrum. Zur Konkretisierung hat das Gutachterbüro Stadt+Handel im Auftrag der Stadt Münster eine fachgutachterliche Empfehlung zur Konzipierung eines Quartierszentrums mit Einzelhandelsbaustei- nen im Modellquartier südwestlich Steinfurter Straße erstellt (vgl. Anlage 4). Zentrale Ergebnisse und Empfehlungen des Gutachtens sind: Lage des Quartierszentrums an der Austermannstraße im Süden des Quartiers, im Bereich des Kreisverkehrs, an der Schnittstelle zum Technologiepark Etablierung einer möglichst vollumfänglichen Nahversorgung für das neue Stadtquartier und das unmittelbare Umfeld mit Ansiedlung o eines Lebensmittelvollsortimenters im Bereich von ca. 3.200 m² Verkaufsflächen (VKF), o eines Lebensmitteldiscounters mit ca. 1.000 m² VKF und o eines Drogeriefachmarktes von ca. 700 m² VKF Ergänzung der o. g. strukturprägenden Nahversorgungsbetriebe durch kleinteilige Einzelhandels- nutzungen bzw. Fachgeschäfte und das Lebensmittelhandwerk auf rund 800 m² Arrondierung der Einzelhandelsnutzungen durch auf die Gebietsversorgung fokussierte gastro- nomische Nutzungen (keine Erlebnisgastronomie) und zentrenergänzende Funktionen und Dienstleistungen im Erdgeschoss (z. B. Friseur, Paketshop, Reinigung etc.) und in den Oberge- schossen (z. B. Physiotherapie, Fitnessstudio etc.) Breite Nutzungsmischung in Form von Mixed -Used-Immobilien, von allen Seiten barrierefreier Zugang (Vermeidung eines „geschlossenen Einkaufszentrums“ bzw. reinen Fachmarktstandortes) Ausbildung einer möglichst unterbrechungsfreien Erdgeschosszone durch Einzelhandel und ein- zelhandelsnahe Dienstleistungen Entwicklung einer attraktiven Platz-/Flanier-/Verweilsituation Schaffung einer Quartiersgarage mit ausreichend Stellplatzangeboten. Die Ausweisung als Nahversorgungslage im bestehenden Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Fort- schreibung 2018) wird den Anforderungen an die Entwicklung eines Quartierszentrums hinsichtlich der konzeptionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr gerecht. Vor dem Hintergrund der avisierten nutzungsstrukturellen Dimensionierung und Ausgestaltung des Quartierszentrums und im Abgleich mit der Zentrenstruktur in der Gesamtstadt wird die Ausweisung des zu entwickelnden Quartierszentrums als zentraler Versorgungsbereich der Hierarchiestufe Stadtte ilzentrum (Typ C1) angestrebt. Dies ist bei der bereits eingeleiteten Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkon- zeptes zu berücksichtigen (vgl. V/0433/2023). Das hinsichtlich seiner wesentlichen Ergebnisse und Empfehlungen angeführte Gutachten des Büros Stadt+Handel, dessen Hinweise bei der weiteren städtebaulich-landschaftsplanerischen Qualifizie- rung zu berücksichtigen sind, ist Bestandteil der Auslobungsunterlagen. Zu Beschlusspunkt 3.: Im Grundsatzbeschluss zur Entwicklung des Mod ellquartiers südwestlich Steinfurter Straße (s. V/0180/2020) wurden zur ersten Orientierung über potenzielle Wohneinheiten und gewerbliche Flä- chenentwicklungen Annahmen in Form von städtebaulichen Kenndaten getroffen. Angenommen wur- den insgesamt etwa 2.000 potenziell zu realisierende Wohneinheiten bei einer durchschnittlichen Ge- schossflächenzahl (GFZ) von ca. 1,3 – 1,4 (die GFZ ist Ausdruck der städtebaulichen Dichte und gibt an, wieviel Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche errichtet werden da rf). Die Verwal- tung wurde diesbezüglich durch ergänzenden Ratsbeschluss beauftragt zu prüfen, ob die Planung an der Steinfurter Straße dahingehend modifiziert werden kann, dass im Plangebiet mindestens 25 % Wohnungen zusätzlich entstehen können. Dies sollte ggf. durch eine entsprechende Reduzierung der Büronutzungen oder eine höhere Dichte erreicht werden. Bestandteil des Werkstattverfahrens war bewusst eine Arbeit am städtebaulichen Strukturmodell, an dem sich auch Höhen und Dichten leicht ablesen ließen. Im Ergebnis wurde durch die Werkstattarbeit bestätigt, dass eine höhere Dichte grundsätzlich möglich und städtebaulich verträglich ist. Durch die- - 5 - V/0272/2024 se höhere Dichte (Erhöhung der GFZ auf durchschnittlich 1,65) können nun bis zu ca. 2.150 Wohneinheiten zzgl. 6 00 Apartments für Studierende (diese entsprechen aufgrund ihrer geringen Größe ca. 240 durchschnittlichen, rechnerischen Wohneinheiten) und zzgl. 400 Apartments für Aus- zubildende – auf Grund des bestehenden Bedarfs sowie äquivalent zum ergänzten Ratsbeschluss zur Auslobung des Wettbewerbs für das Modellquartier westlich Busso -Peus-Straße – (diese entspre- chen aufgrund ihrer geringen Größe ca. 120 durchschnittlichen, rechnerischen Wohneinheiten) reali- siert werden, was einer Steigerung um 25 % entspricht. Eine Reduzierung der nutzbaren Flächen für technologieorientierte Unternehmen, Büronutzungen und Dienstleistungen ist damit nicht verbunden. Die in den unten aufgeführten Kenndaten angegebene Varianz von ca. 1.650 bis 2.150 potenziell realisierbaren Wohneinheiten (zzgl. 600 Apartments für Studierende und 400 Apartments für Auszu- bildende) ergibt sich insbesondere aus der Option, einen Standort für eine weiterführende Schule im Plangebiet vorzuhalten. Mit der o.a. Anzahl an realisierbaren Wohneinheiten wird dem Ratsprüfauftrag positiv entsprochen. Die städtebaulichen Kenndaten aus der Grundsatzvorlage wurden entsprechend überarbeitet und sollen somit als (Ziel-) Kennwerte in einen städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerb für das Areal südwestlich der Steinfurter Straße einfließen. Kennwerte Modellquartier südwestlich Steinfurter Straße Fläche des Gesamtareals: ca. 48,5 ha (100 %) abzgl. Park- u. Grünflächen: ca. 12,0 ha (25 %) abzgl. Platz- u. Erschließungsflächen: ca. 7,5 ha (15 %) Verbleibende Nettobaufläche: ca. 29,0 ha (60 %) Wohnen Bruttogeschossfläche: ca. 201.000 – 251.000 m² Wohneinheiten: ca. 1.650 – 2.150 („normales Wohnen“) zzgl. 600 Apartments für Studierende zzgl. 400 Apartments für Auszubildende Arbeiten Büro / Institute / Dienst- leistungen Bruttogeschossfläche: ca. 100.000 m² Arbeiten Technologieorientiertes Gewerbe und Handwerk Bruttogeschossfläche ca. 100.000 m² Daraus resultierende durchschnittliche Geschossflächenzahl (GFZ): 1,65 Zu Beschlusspunkt 4.: Auf Grundlage der Ergebnisse des im Jahr 2022 durchgeführten Werks tattverfahrens und auf Basis des Perspektivplans soll – nachdem bereits für das Modellquartier westlich Busso-Peus-Straße das städtebaulich-landschaftsplanerische Wettbewerbsverfahren abgeschlossen wurde – nun ein städte- baulich-landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb (RPW 2013) für das Modellquartier süd- westlich Steinfurter Straße folgen. Die Quartiersentwicklung soll innerhalb einer durchmischten und zukunftsorientierten städtebaulichen Struktur einen erheblichen Beitrag zur Entlastung des in Münster angespannten Wohnungsmarktes leisten und ebenso Ansiedlungsmöglichkeiten für technologieorien- - 6 - V/0272/2024 tierte- und spezielle handwerkliche gewerbliche Entwicklungen bieten. Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen der Steinfurter Straße im Nord-Osten, der Austermannstraße im Süd-Osten, dem Wasserweg im Süd-Westen sowie dem Pättken zwischen Wasserweg und Steinfurter Straße im Nor- den. Übergeordnetes Ziel der Quartiersentwicklung ist ein nutzungsgemischtes Quartier für Wohnen und Arbeiten insbesondere in Form von technologieorientiertem Gewerbe sowie Handwerk . Hinsichtlich des Bestandteils Wohnen ist die Realisierung eines breiten Wohnungsmixes mit langfristig ca. 1.650 – 2.150 neuen Wohnungen (zzgl. Apartments für Studierende und Auszubildende) angedacht. Davon sollen 40 % als frei finanzierte, 30 % als förderfähige und 30 % als geförderte Wohnungen vorgese- hen werden. Da die Stadt Münster den vollständigen Erwerb der Grundstücke im Plangebiet anstrebt, stellt der vorgesehene Wohnungsmix eine Abweichung gegenüber dem Beschluss der Vorlage V/0039/2014 dar, in dem eine Selbstverpflichtung von 60 % gefördertem Wohnungsbau bei städti- schen Grundstücken festgelegt wurde. Auf Grund der Größe der Quartiersentwicklung würde der An- teil von 60 % gefördertem Wohnungsbau zu einem Ungleichgewicht führen, das der angestrebten Vielfalt an herzustellenden Wohnungsangeboten entgegenstehen würde und darüber hinaus nicht zur beabsichtigten sozialen Mischung führen, die sich auf die Integration von Menschen mit unterschiedli- chem Einkommen, Alter, ethnischer Zugehörigkeit und Lebensstilen bezieht. Darüber hinaus sollen 6 00 Apartments für Studierende und 4 00 Apartments für Auszubildende im Quartier integriert werden. Das gesamte Wohnungsangebot soll insbesondere ein finanziell leistbares Wohnen im Sinne der „Sozialgerechten Bodennutzung Münster" (SoBoMü) ermöglichen und somit einen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes in Münster leisten. Zur Berücksichtigung individueller Entwic klungsinteressen von Eigentümerparteien, die derzeit Grundstücke im Plangebiet besitzen, fanden mehrere Gespräche statt. Die Ergebnisse der Gesprä- che sind in den Entwurf des Auslobungstextes eingeflossen und sollen somit von den Planungsge- meinschaften in ihren Konzepten beachtet werden. Durch die räumlichen Gegebenheiten – u.a. mit dem westlich benachbarten Kernbereich des Kinder- bachtals – werden hohe Ansprüche an den Aspekt der Freiraumplanung gestellt. Ebenso ist ein intel- ligentes Entwässerungskonzept zu erarbeiten, da die räumlichen Gegebenheiten eine Versickerung vor Ort nahezu ausschließen. Im Wettbewerb ist daher ein integrales Gesamtkonzept für das Plange- biet zu entwickeln, weshalb Planungsgemeinschaften gesucht werden, in denen neben der Disziplin Stadtplanung/Städtebau auch die Disziplinen Freiraum/-Landschaftsplanung und Siedlungshydrologie vertreten sind. Gegenstand des Wettbewerbs ist die Erarbeitung eines städtebaulich-landschaftsplanerischen Ent- wurfs / Rahmenplans auf Basis der Werkstattergebnisse inklusive des aktualisierten Perspektivplans und unter Berücksichtigung der vom Rat am 26.08.2020 zur Vorlage V/0180/2020 beschlossenen Planungsleitlinien. Die Wettbewerbsaufgabe soll in der ersten Phase von maximal 25 Teams bearbei- tet werden, von dene n zwanzig Bearbeitungsgemeinschaften über ein EU-offenes Bewerbungsver- fahren ermittelt und fünf durch etablierte Planungsbüros gebildet werden sollen (letztere auf Einla- dung). Formal wird der Wettbewerb nach den geltenden Regeln der Richtlinie für Planungs wettbe- werbe (RPW 2013) durchgeführt. Bei dem Wettbewerbsverfahren handelt es sich um einen begrenzt offenen, zweiphasigen Realisierungswettbewerb, dem aufgrund der Schwellenwert -Überschreitung ein EU-Bewerbungsverfahren mit vorbehaltlicher Losziehung bei gleichen Qualifikationen vorgeschal- tet werden soll. Der beste Lösungsansatz für die Aufgabenstellung soll durch ein Preisgericht prämiert werden. Es ist beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen der Preisträger (in der Regel den Siegerentwurf) mit den weiteren Plan ungsleistungen für eine s tädtebaulich- landschaftsplanerische Rahmenplanung für den Wettbewerbsraum als Grundlage für die nachfolgen- de Aufstellung eines Bebauungsplanes zu beauftragen. Bereits im Rahmen des Werkstattverfahrens wurde auf eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit Wert gelegt, um es der Stadtgesellschaft bzw. möglichst allen interessierten Akteuren und Akteurin- nen zu ermöglichen, ihre Ideen und Anregungen einzubringen. Die Dialogkultur soll im Zuge des - 7 - V/0272/2024 Wettbewerbsverfahrens fortgeführt werden. Unmittelbar vor der Preisgerichtssitzung soll daher – wie bereits im Wettbewerbsverfahren für das Modellquartier westlich Busso-Peus-Straße erfolgreich prak- tiziert – eine anonymisierte, betreute Ausstellung aller Wettbewerbsbeiträge mit Einführungs - und Erläuterungs-Symposium durchgeführt werden. Bürgerinnen und Bürger sollen so die Möglichkeit erhalten, Anregungen z. B. auf Kommentarkärtchen abzugeben. Eine protokollarische Auswert ung der Anregungen zu den Wettbewerbsbeiträgen soll dem Preisgericht zum Sitzungstag präsentiert werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Abschlussergebnisse nach Entscheidung des Preisge- richts der interessierten Öffentlichkeit in Form einer Ausstellung zu präsentieren. Auf Grund der hohen Anforderungen an die funktionale, bauliche und gestalterische Konfiguration des Quartierszentrums, ist beabsichtigt, nach Abschluss des städtebaulich-landschaftsplanerischen Wett- bewerbs für die Gesamtquartiersentwicklun g, ein separates städtebaulich-architektonisches Qualifi- zierungsverfahren für das Quartierszentrum durchzuführen. Zu Beschlusspunkt 5: Zum 1. Antragspunkt: Anerkennung des Ergebnisses der Konzeptstudie Klimaneutralität 2030 und Definition des Ziels den motorisierten Individualverkehr zu mindern Klimaneutrale Mobilität ist eines von insgesamt sechs Oberzielen des Masterplans Mobilität Münster 2035+ (V/0164/2024). Um dieses Ziel zu erreichen, wurde als ein Teilziel die stetige Verringerung von verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen benannt, die unter anderem aus der Minderung des mo- torisierten Individualverkehrs resultiert. Entscheidend für den Erfolg und die Anwendung des Master- plans 2035+ ist u.a., diesen in die Stadtplanung zu integrieren, indem bei künft igen Baugebietsent- wicklungen ein konsequenter Abgleich mit den Zielen und Maßnahmen des Masterplans Mobilität 2035+ erfolgt und diese, sofern planerisch und baulich umsetzbar, berücksichtigt werden. Zum 2. Antragspunkt: Vorlage von Verkehrskonzepten bei künftigen Baulandentwicklungen Das grundsätzliche Prinzip, bei künftigen Baugebietsentwicklungen jeweils ein begleitendes integrier- tes Verkehrs- bzw. Mobilitätskonzept vorzulegen, wird bereits von der Verwaltung umgesetzt (vgl. z.B. das Mobilitätskonzept zur Neuentwicklung der Stadthäfen i.V.m. V/0378/2023 oder das Verkehrs- und Mobilitätskonzept Busso-Peus-Straße i.V.m. V/0176/2023). Auch für das zukünftige urbane Stadt- quartier südwestlich der Steinfurter Straße wurde ein eigenes Verkehrs - und Mobilitätskonzept vom Amt für Mobilität und Tiefbau erarbeitet (s. Anlage 2). Es dient als planerische Grundlage für die Pla- nungsteams, die am städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerb teilnehmen werden, und an- schließend auch zur weiteren Überarbeitung des Sieg erentwurfs zum st ädtebaulich- landschaftsplanerischen Rahmenplan. Zum 3. Antragspunkt: Erarbeitung von Vorschlägen zur Maximierung des Umweltverbunds bei in Pla- nung befindlichen Baulandentwicklungen Die Verwaltung wird künftig stets prüfen, bei welchen Bau gebietsentwicklungen, die in das Bauland- programm aufgenommen wurden bzw. künftig werden, welche spezifisch geeigneten Maßnahmen zur Maximierung des Umweltverbundes umgesetzt werden können. Daraus hervorgehende Maßnahmen- vorschläge sollen dann im Zuge der er forderlichen Bebauungsplan-Vorlagen zur öffentlichen Ausle- gung der Planung u.a. auch dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität vorgelegt werden. In Vertretung gez. Denstorff Stadtbaurat - 8 - V/0272/2024 Anlagen: Anlage A Anlage 1: Dokumentation des Werkstattverfahrens (Langfassung) Anlage 2: Verkehrs- und Mobilitätskonzept Steinfurter Straße Anlage 3: Aktualisierter Perspektivplan Modellquartier Steinfurter Straße Anlage 4: Fachgutachterliche Empfehlungen zur Konzipierung eines Quartierszentrums mit Ein- zelhandelsbausteinen Anlage 5: Entwurf der Auslobungsunterlagen für das städtebaulich-landschaftsplanerische Quali- fizierungsverfahren für den Bereich südwestlich Steinfurter Straße Anlage 6: Antrag der Ratsfraktionen Bündnis 90 Die Grünen, SPD und Volt an den Rat Nr. A- R/0008/2023
Anlage A
3264 Zeichen
Anlage A zur V/0272/2024 Kurzüberblick Mit der vorliegenden Vorlage wird über das Ergebnis des Werkstattverfahrens der beiden Modell- quartiere südwestlich Steinfurter und westlich Busso-Peus-Str. berichtet. Angestrebt wird ein Beschluss über die städtebaulichen Ziel-Kennwerte sowie über die Durchfüh- rung eines städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs für das Modellquartier südwest- lich Steinfurter Straße. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden insbesondere folgende Ziele bzw. Leitorientierungen aus dem ISM- Prozess verfolgt: Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein- Westfalen Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein teilw. Für die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens für das Modellquartier Steinfurter Straße ent- stehen voraussichtlich Kosten in Höhe von brutto 1.000.000 €. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Bereits mit der Vorlage V/0180/2020 (Grundsatzbeschluss zur Quartiersentwicklung) wurde der Grundstein für ein städtebauliches Wettbewerbsverfahren gelegt, indem dort bereits die Aus- schreibung der Wettbewerbsbetreuung beschlossen wurde. Mit der Wettbewerbsbetreuung wurde das Büro FALTIN+SATTLER Düsseldorf GmbH nach EU-weitem Ausschreibungsverfahren beauf- tragt. Nach Abschluss des Werkstattverfahrens Ende 2022 ist die Durchführung eines städtebau- lich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs der anschließende Schritt zur weiteren Qualifizierung der Fläche südwestlich der Steinfurter Straße. Die weitere Qualifizierung des Areals als Vorbereitung zur Bauleitplanung trägt langfristig dazu bei, einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des in Münster hohen Bedarfs an Wohn- und Ar- beitsstätten zu leisten. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage berührt das Themenfeld der Demographie direkt, da Münster als wachsende Stadt für die weitere Einwohner- und Arbeitsstättenentwicklung entsprechende Entwicklungsflächen für die Realisierung neuer Forschungs- und Arbeitsstätten im Wissenschaftsbereich sowie zum Bau neuer bedarfsgerechter Wohnungen zur Verfügung stellen muss, um insbesondere seiner (ober- zentralen) Funktion gerecht werden zu können. Die Vorlage hat insoweit auch klimaschutzrelevante Aspekte als in ihr die Siedlungsflächenent- wicklung für weitere neue Wohnungen und Arbeitsstätten behandelt wird. Jede Siedlungsflächen- entwicklung hat grundsätzlich - neben zahlreichen anderen Belangen - auch klimaschutzrelevante Aspekte zu berücksichtigen.
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (47)
- Steinfurter Straße 36
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- Verth
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Details
- Aktenzeichen
- V/0272/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.07.2024
- Erstellt
- 18.04.2024 13:54