Mandari Insight

V/0272/2024

Entwicklung Modellquartier südwestlich Steinfurter Straße

Vorlagen 02.07.2024

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Anlage4_Gutachten_Empfehlung_Einzelhandel

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Anlage1_ Dokumentation-Werkstattverfahren-lang

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Anlage6_Antrag_A-R-0008-2023

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Anlage3_Perspektivplan

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Anlage2_Mobilitaetskonzept_SteinfurterStr

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Anlage5_Auslobungsunterlagen_Entwurf

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage4_Gutachten_Empfehlung_Einzelhandel

163334 Zeichen

Münster
Modell
Quartier

+IANDEL

Impressum

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung mehrerer ge-
schlechtsspezifischer Personenbezeichnungen verzichtet. Die gewählte männliche Form
schließt stets auch andere Geschlechter mit ein.

Die Stadt + Handel Beckmann und Föhrer Stadtplaner GmbH bedient sich für Zuarbeiten und
insbesondere empirische Dienstleistungen wie Erhebungen, Befragungen und Zählungen bei der
Stadt + Handel Dienstleistungen GbR (Gesellschafter: Ralf M. Beckmann und Marc Föhrer, Hör-
der Hafenstraße 11, 44263 Dortmund) als Nachunternehmer. Mitarbeiter der Stadt + Handel
Dienstleistungen GbR sind im Impressum durch den Zusatz „(GbR)” kenntlich gemacht.

AUFTRAGNEHMER AUFTRAGGEBER

Stadt + Handel Beckmann und Stadt Münster

Föhrer Stadtplaner GmbH Stadtplanungsamt . .

info@stadt-handel.de Abteilung 61.2 /Fachstelle Räumli-
che Stadtentwicklung und Flächen-

www.stadt-handel.de

nutzungsplanung

Albersloher Weg 33

48155 Münster

Amtsgericht Dortmund,
Handelsregisternummer HRB
33826, Hauptsitz: Dortmund
FOTO TITELSEITE
Angebotsaufforderung/

Standort Dortmund
Hörder Hafenstraße 11
44263 Dortmund

Fon +49 231 86 26 890

Ausschreibungsunterlagen

Fax +49 231 86 26 891

VERFASSER

Standort Hamburg Dipl.-Ing. Marc Föhrer
Tibarg 21 M. Sc. Mathias Tetzlaff
22459 Hamburg M. Sc. Ramona Kröll
Fon +49 405330 96 46 Dortmund

Fax +49 405330 9647 11. Mai 2023

Standort Karlsruhe
Beiertheimer Allee 22
76137 Karlsruhe

Fon +49 72114 5122 62
Fax +49 721145122 63

Standort Leipzig

Markt 9

04109 Leipzig

Fon +49 341 92 72 39 42
Fax +49 34192 72 39 43

Neue Wege. Klare Pläne.

Inhaltsverzeichnis

KAPITEL SEITE
1 Untersuchungzsziel 4
2 Rahmenbedingungen 6
2.1 Entwicklungstrends 6
2.2 Zusammenfassende Bewertung der Entwicklungstrends 14
2.3 Aktuelle rechtliche und fachliche Diskussionen 15
3 Standorteigenschaften des Planareals 17
4 Potenzialanalyse für den Angebotsschwerpunkt (Nahversorgung) 21
4.1 Herleitung Versorgungsgebiet 21
4.1 Potenzialanalyse Nahversorgung 22
4.2 Ermittlung des Verkaufsflächenpotenzials für die Magnetbetriebe im
Segment Nahversorgung 24
5 Verkaufsflächenableitung für die weiteren Sortimente 35
6 Best Practice-Beispiele 38
7 Empfehlungen für das Quartierszentrum des MMQ 1 42
7.4 Empfehlungen zur städtebaulichen Ausgestaltung des
Quartierszentrums 42
72 Empfehlungen zur Organisation des (ruhenden) Verkehrs 44
73 Empfehlungen zum Einzelhandel 47
7.4 Empfehlungen zur Gastronomie 52
7.5 Empfehlungen zu Dienstleistungen 53
8 Prüfung einer möglichen Ausweisung als zentraler Versorgungsbereich
54
8.1 Anforderung aus der Rechtsprechung an einen zentralen
Versorgungsbereich 54
82 Vergleich der ausgewiesenen Stadtteilzentren in Münster 55
8.3 Konzeptionelle Einordnung einer Ausweisung als zentraler
Versorgungsbereich 59
8.4 Empfehlung 61
9 Zusammenfassung 63
Anhang 65
Abbildungsverzeichnis 77
Tabellenverzeichnis 78

Neue Wege. Klare Pläne.

1

Untersuchungzsziel

„Südwestlich der Steinfurter Straße in direkter Verknüpfung mit dem Technolo-
giepark, dem Wissenschaftspark und den Wohngebieten am Horstmarer Land-
weg ergibt sich für die Stadt Münster die Chance, auf ca. 50 ha heute weitgehend
landwirtschaftlich genutzten Flächen ein neves Quartier zu entwickeln. Es soll
Wohnen, Technologie und Wissenschaft verknüpfen, eine hohe Alltagstauglichkeit
besitzen, vielfältige Stadträume für ein lebendiges Quartiersleben aufweisen und
in der quartiersbezogenen Organisation der Mobilität und der Klimaneutralität
seiner Zeit voraus sein. Ziel ist, ein neues Quartier zu schaffen, das in vielerlei Hin-
sicht Modellcharakter entwickeln kann.” (vgl. Broschüre „Neues Stadtquartier an
der Steinfurter Straße: Ein urbanes Modell für das 21. Jahrhundert” des Stadtpla-
nungsamtes Münster 2020 (S. 6).

Im Rahmen dieser Entwicklung des sogenannten „Münster Modell Quartier 1
(MMQ 1)" ist für die perspektivisch etwa 5.000 - 6.500 neuen Einwohner sowie
die Beschäftigten an rd. 4.700 neu entstehenden Arbeitsplätzen die Entwicklung
eines Quartierszentrums vorgesehen.

In der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt
Münster? ist hierzu bereits ein zu entwickelnder Nahversorgungsstandort (Nah-
versorgungslage Austermannstraße) ausgewiesen worden.

„Die Entwicklung der Nahversorgungslage an der Austermannstraße steht somit
in unmittelbarem Zusammenhang mit den Planungen für das neue Stadtquartier
an der Steinfurter Straße. Daraus resultieren zusätzliche Anforderungen an die
Konzipierung dieser Nahversorgungslage. Der Weg zu dem neuen Stadtquartier
wird von einer intensiven Einbindung der Münsteraner Bürgerschaft mit vielfälti-
gen Beteiligungsformaten begleitet. [...] Ein Ergebnis des bisherigen Werkstatt-
prozesses ist, dass ein Quartierszentrum mit Einzelhandels- und Versorgungsan-
geboten innerhalb dieses neuen, urbanen Stadtquartiers entstehen soll - räumlich
verortet bspw. im Bereich der ausgewiesenen Nahversorgungslage Austermann-
straße bzw. angrenzend.”(Ausschreibungsunterlagen der Stadt Münster)

Im Rahmen dieser fachgutachterlichen Empfehlung zur Konzipierung des besag-
ten Quartierszentrums für das MMQ 1 werden insbesondere folgende Aspekte be-
leuchtet:

= Herausarbeiten der wesentlichen stadtentwicklungspolitischen sowie ab-
satzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der funktionalen, nut-
zungsstrukturellen und städtebaulich-qualitativen Anforderungen für die

Entwicklung des Quartierszentrums

"= Ermittlung des perspektivischen Ansiedlungspotenzials für Einzelhandels-
nutzungen hinsichtlich der absatzwirtschaftlichen Tragfähigkeit und der
voraussichtlichen städtebaulichen Verträglichkeit sowie des Nutzungspo-

tentials für weitere zentrenergänzende Nutzungen

" Nachfolgend als MMQ 1 bezeichnet.
? Stadt + Handel (2018): Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt Münster, Dort-
mund. Nachfolgend als EHZK Münster 2018 bezeichnet.

STADTHANDEL untersuchungsziel f4

"= In diesem Rahmen absatzwirtschaftliche Potenzial- und Tragfähigkeits-
analyse für die vorgesehenen Magnetbetriebe (Lebensmittelmärkte, Dro-
geriemarkt) und Ableitung entsprechender Verkaufsflächenspannweiten

in Varianten.

= Empfehlungen für Qualitäten und einen zukunftsfähigen Mix innerhalb der
Hauptnutzungsbereiche (Art des Handels, der Gastronomie, der Dienst-

leistungen) unter Berücksichtigung von best practice-Beispielen.

= Einordnung des Vorhabens in die Zentrenhierarchie des EHZK Münster
2018 und Empfehlung einer für das Quartierszentrum angemessen er-
scheinenden Hierarchiestufe (somit Prüfung, ob die Ausweisung einer Nah-
versorgungslage angemessen erscheint, oder ggf. eine Höherstufung zu

empfehlen ist).

Die vorliegende fachgutachterliche Empfehlung zur Konzipierung eines Quartiers-
zentrums soll sodann als Grundlage für die teilnehmenden Planungsgemeinschaf-
ten Eingang in das noch ausstehende Wettbewerbsverfahren finden. Es handelt
sich somit nicht um die Prüfung und Bewertung eines konkreten Vorhabens, son-
dern Empfehlungen zur grundsätzlichen Ausgestaltung des Quartierszentrums
des MMQ 1.

STADTHANDEL untersuchungsziel 5

2 Rahmenbedingungen

2.1 ENTWICKLUNGSTRENDS

Der Einzelhandel und insbesondere die Nahversorgung unterliegen als dynami-
sche Wirtschaftsbereiche einem fortwährenden Veränderungsprozess. Maßgeb-
lich sind dabei strukturelle Veränderungen auf der Nachfrage- und Angebotsseite.
Betriebswirtschaftliche Konzepte, Standortwahl und Verbraucherverhalten de-
terminieren sich dabei wechselseitig, weswegen eine klare Differenzierung zwi-
schen „Triebfeder" und „Folgeeffekt" nicht immer zweifelsfrei möglich und sinnvoll
ist. Auch die Gastronomie erfährt derzeit, insbesondere aufgrund des Einflusses
der COVID-19-Pandemie sowie aktueller politischer Entwicklungen (u.a. Energie-
krise, Inflation), einen z. T. deutlichen Anpassungsbedarf und steht aktuell wie per-
spektivisch vor neuen Herausforderungen aber auch Möglichkeiten.

Segmentierung der Nachfragemärkte: Im Wesentlichen können vier Typen des si-
tuativen Konsumverhaltens unterschieden werden: Erlebniseinkauf (/ifestyle
shopping), Bequemlichkeitseinkauf (convenience shopping), Preiseinkauf (dis-
count shopping) und Schnäppcheneinkauf (smart shopping). Neben dem für den
nahversorgungsrelevanten Einzelhandel immer noch prägenden preisbewussten
Einkauf haben in den vergangenen Jahren zunehmend der Bequemlichkeitsein-
kauf und in gewissen sozialen Milieus auch durchaus der Erlebniseinkauf an Be-
deutung gewonnen. Je nach aktueller Preisorientierung und aktuellem Bedarf
bzw. der jeweiligen Zeitsensibilität verfällt der so genannte „hybride Verbraucher"
je nach Situation in eine der entsprechenden Konsumtypen.

Kopplung und Entkopplung von Konsum: Aufgrund der bereits skizzierten gesell-
schaftlichen Wandlungsprozesse, des hohen Motorisierungsgrades und sinkender
Zeitkontingente (insb. durch die individualisierten Lebensformen und die „dop-
pelte" Erwerbstätigkeit in Familien) wird der Einkaufsaufwand weiter durch we-
niger, aber dafür umfassendere Einkäufe reduziert. Das so genannte one-stop-
shopping begünstigt die Bildung von flächenintensiven Kopplungsstandorten. Der
Vorteil der Bequemlichkeit und der Angebotsvielfalt schlägt dabei aus Kunden-
sicht oft das Kriterium der räumlichen Nähe von Versorgungsstandorten. Ein-
kaufswege werden dabei zumeist mit beruflichen oder freizeitbedingten Wegen
gekoppelt. Auf der anderen Seite führt die weiter zunehmende Nutzerfreundlich-
keit von Online-Einkäufen (insb. durch die Entwicklung des Mobile Commerce auf
dem Smartphone) zu einer zeitlichen und räumlichen Entkopplung von Konsum -
der Einkauf „abends auf der Couch” ist keine Seltenheit. Dieser Faktor kann
durchaus auch positive Impulse auf die generelle einzelhandelsbezogene Ausgab-
ebereitschaft haben.

Erlebnisorientierung: Der Erlebniseinkauf spielt nicht nur beim klassischen „Ein-
kaufsbummel" eine wichtige Rolle. Auch im Bereich der Nahversorgung versuchen
die Anbieter durch hochwertigere Warenpräsentation, Erhöhung der Angebots-
vielfalt (insb. auch regionale und zielgruppenspezifische Produkte) sowie spezielle
Serviceangebote die Aufmerksamkeit der Kunden zu gewinnen. Der Einkauf wird
dabei ähnlich emotional aufgeladen wie in anderen Branchen auch. Dies führt u. a.
zu einem erhöhten Platzbedarf und damit verbunden höheren Verkaufsflächen-
ansprüchen.

STADTHANDEL Rahmenbedingungen 6

Preis-/Zielgruppenpolarisierung: Obwohl insgesamt ein Wachstum der Haus-
haltseinkommen zu verzeichnen ist, führt die Einkommenssteigerung erst seit den
letzten Jahren wieder zu einer minimalen Erhöhung des einzelhandelsrelevanten
Ausgabeanteils. Ein stetig wachsender Teil des Budgets der privaten Haushalte
wird weiterhin für Wohnen (steigende Mieten und Mietnebenkosten) sowie frei-
zeitorientierte Dienstleistungen ausgegeben. Darüber hinaus schlägt sich die zu
beobachtende Einkommenspolarisierung auch in einer Polarisierung von Zielgrup-
pen und Nachfrage nieder: Hochwertige und hochpreisige Angebote finden
ebenso ihren Absatz wie discountorientierte Produkte. Mittelpreisige Anbieter
ohne klaren Zielgruppenfokus geraten hingegen unter Druck.

Einkaufsverhalten und Wertewandel: Mit jeder Generation ändern sich Wertvor-
stellungen, Gewohnheiten und Ansprüche an die Lebensumwelt. Folge dieser zu-
nehmenden Pluralisierung sind deutlich stärker ausdifferenzierte und neue Le-
bensstile u. a. mit Fokus auf körperliches Wohlbefinden und Nachhaltigkeit?, an
denen sich auch der Handel hinsichtlich seiner Angebote und Betriebstypen aus-
richtet und diversifiziert.

Die Zahl der Privathaushalte steigt in Deutschland weiter an, wobei sich die
durchschnittliche Personenzahl je Haushalt stetig reduziert.*Neben dieser quan-
titativen Entwicklung führen auch qualitative Aspekte der Individualisierung (z.B.
Individualisierung von Lebensbiografien) zu neuen Konsumverhaltensmustern.

Die benannten Rahmenbedingungen bedingen eine Ausdifferenzierung von „Ein-
kaufstypen": So verstärken o.g. Lebensstile neben dem nach wie vor bedeutsamen
wohnortbezogenen Einkauf das Erfordernis für Einkäufe zwischen Arbeits- und
Wohnort (im Sinne eine „Third places") und den bequemen Sofortverzehr. Eine
wesentliche Triebfeder des Strukturwandels im Einzelhandel ist des Weiteren die
zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche. Die digitale Affinität umfasst
immer größere Bevölkerungsanteile und das Online-Angebot im Lebensmittelein-
zelhandel wird durch verschiedene Anbieter bzw. Formate (z. Bsp. Picnic, Fla-
schenpost), welche sich auch aufwendigerer Transportlogistik (z. B. Kühlkette,
sperrige Produkte) annehmen, immer weiter ausgebaut. Vor allem in NRW ist auf-
grund des Sitzes von Picnic ein besonders intensiver Wettbewerb mit hohen zwei-
stelligen Wachstumsraten gegeben’.

Power of Places (oder „Die Kraft des Ortes”): Die Multifunktionalität der Innen-
städte nimmt aufgrund der steigenden Verträglichkeit von Wohnen, Arbeiten und
Freizeit und der hohen Attraktivität vieler Innenstädte deutlich zu. Neben der Kon-
zentration auf die Innenstadt selbst (Reurbanisierung), gewinnt dabei auch der
konkrete, physische Ort als neues „Wohnzimmer" zwischen den Polen „Wohnen"”
und „Arbeiten" an Bedeutung. Insbesondere in der heutigen hochmobilen und di-
gital vernetzten Arbeitswelt ergibt sich für viele Menschen das Bedürfnis nach ei-
ner „Rückbettung" in einen lokalen, real erlebbaren Kontext, wie z.B. der „Kiez"
eines Stadtquartieres.

® LOHAS (Lifestyles of Health and Sustainability)

“ 2016: rd. 41 Mio. Haushalte, davon rd. 41 % Einpersonenhaushalte; 2035: rd. 43 Mio. Haushalte, davon rd. 56 %
Einpersonenhaushalte (vgl. Mikrozensus und Haushaltsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes).

> https://www.lebensmittelzeitung.net/handel/online-handel/expansion-in-deutschland-picnic-peilt-die-um-
satzmilliarde-an-164769?crefresh=1#:-:text=Picnic%20Nederland%20steigerte%20den%20Umsatz,Heimat-
markt%20regional%20bereits%20weitgehend%20ab.

STADTHANDEL Rahmenbedingungen 7

Reurbanisierung: Innenstadt-Wohnen liegt wieder im Trend: Bei einer insgesamt
stagnierenden bzw. zukünftig auch rückläufigen Bevölkerungszahl sind anhal-
tende Bevölkerungswanderungen zu beobachten. Es profitieren v.a. urbane
Räume. Stadtwachstum ist dabei nicht nur unbedingt Einwohnerwachstum, son-
dern auch Haushaltswachstum. Denn die Zahl der Single-Haushalte wächst. Trä-
ger der Reurbanisierung sind insbesondere junge Personengruppen sowie (zukünf-
tig) auch verstärkt die sogenannten „jungen Alten”, die ein gewisses urbanes Flair,
kurze Wege und hochwertige Infrastruktur bevorzugen.

Digitalisierung: Die Digitalisierung der Wirtschaft ist in vollem Gange - insbeson-
dere der Einzelhandel erfährt große strukturelle Veränderungen. Services wie
Click & Collect, Click & Reserve oder Same-Day-Delivery haben einen hohen Stel-
lenwert im Wettbewerb und einen ebenso großen Einfluss auf das Verkehrsver-
halten im Personen- und Warenwirtschaftsverkehr. Auch abseits des Einzelhan-
dels hat der Trend zu kleinteiligeren Wirtschaftsprozessen und Spezialisierung
mehr Verkehrsbeziehungen zur Folge. Auf der anderen Seite löst die Digitalisie-
rung im Bereich der Verkehrstechnik (z. B. autonomes Fahren) eine gänzlich neue
Dynamik aus.

Share Economy: Eine wesentliche Triebfeder der Stadtentwicklung ist die zuneh-
mende Digitalisierung aller Lebensbereiche. Auch bei älteren Bevölkerungsgrup-
pen steigt die Online-Affinität deutlich an. Der damit einhergehende Sharing-Ge-
danke („Nutzen statt Besitzen") wird auf Konsumentenseite immer deutlicher —
die reine Nutzungsmöglichkeit wird wichtiger als der eigentliche Besitz. Die Aus-
wirkungen auf den stationären Einzelhandel sind entsprechend disruptiv. Aller-
dings zeigen sich dabei Warengruppen des kurzfristigen Bedarfs als überaus „ro-
bust". Dies liegt zum einen in der Natur der Sache (schnell zu verbrauchende Kon-
sumgüter lassen sich nicht teilen bzw. mieten), zum anderen aber auch an einer
(noch) vorhandenen Skepsis beim Online-Einkauf von frischen Lebensmittel sowie
der dafür nicht ausgelegten Transportlogistik (z. B. Kühlkette). Es ist jedoch da-
von auszugehen, dass mittel- bis langfristig auch in diesem Marktsegment gesell-
schaftliche und technische Hürden überwunden werden. Diese Entwicklung wird
dabei absehbar zuerst in hoch verdichteten Großstädten bzw. Ballungszentren
wie dem Ruhrgebiet eintreten.

Demografischer Wandel: Die Bevölkerung in Deutschland wird insgesamt - trotz
kurzfristiger, migrationsbedingter Sondereffekte - weniger und durchschnittlich
älter, wobei mit erheblichen regionalen Unterschieden zu rechnen ist. Zudem
nimmt innerhalb der Gruppe der Über-65-Jährigen der Anteil der Hochbetagten
zu®. Relevant ist diese Entwicklung vor allem für die örtliche Nahversorgungsstruk-
tur, da die Nahraumversorgung für diese Kundengruppe gerade dann an Bedeu-
tung gewinnt, wenn mit dem Alter die motorisierte Individualmobilität einge-
schränkt wird. Der Handel selbst reagiert auf diese Entwicklungen bereits in An-
sätzen mit bestimmten Betriebsformaten, angepasster Ladengestaltung und
Serviceleistungen für Senioren (z. B. Bringdienste, breite Gänge in Supermärkten,
Sitzgelegenheiten).

°. 2015: rd. 20 % älter als 65 Jahre, rd. 5 % älter als 79 Jahre; 2060: rd. 33 % älter als 65 Jahre, rd. 13 % älter als
79 Jahre (vgl. Statistisches Bundesamt 2015).

STADTHANDEL Rahmenbedingungen 8

Onlinehandel: Mit den benannten Trends zur Digitalisierung und der zunehmenden
Bequemlichkeitseinkäufe geht der Trend zu einer steigenden Onlineaffinität der
Kunden einher. Eine besondere Herausforderung für den stationären Einzelhandel
stellt daher der Online-Handel dar, dessen Bedeutung in Deutschland im Verlauf
der letzten Jahre stetig angewachsen ist (s. nachfolgende Abbildung) und durch
die „Begleiterscheinungen" der COVID-19-Pandemie einen nochmaligen Impuls er-
halten hat/erhalten wird (s.u.).

3,7

2,9

2,4 "
1 8.153
sfo7f"° 0B2.0835,:9. 1° 1"

03] 0-°- 964 154 ho] 72,175. 0] P*

03 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

m Nettoumsatz Einzelhandel m Nettoumsatz B2C-E-Commerce — Anteil B2(

Abbildung 1: Entwicklung des Online-Anteils am Einzelhandelsumsatz (2000 - 2022)
Quelle: eigene Darstellung auf Basis Statistisches Bundesamt, Handelsverband Deutschland (HDE).

Der Anteil ist sortimentsspezifisch allerdings deutlich unterschiedlich ausgeprägt.
Insbesondere in den Warengruppen Papier/Büro/Schreibwaren, Zeitungen/Zeit-
schriften, Bücher, Bekleidung, Schuhe/Lederwaren, Elektro/ Leuchten/Haushalts-
geräte sowie Neue Medien/Unterhaltungselektronik nimmt der Online-Anteil am
Gesamtumsatz im Einzelhandel stetig zu. Im Lebensmitteleinzelhandel nimmt der
Online-Anteil ebenfalls, wenn auch auf deutlich geringerem Niveau, weiterhin zu.

STADTHANDEL Rahmenbedingungen 9

Onlineanteil Food und Nonfood am Einzelhandel in Prozent

I Onlineanteil in Prozent

I Umsatzvolumen im gesamtdeutschen Einzelhandel in Mrd. Euro (netto)

NONFOOD FOOD**

384
360 374

ih 204 5
157

27
®

209 2020 2021 209 2020 2021

** Food: Lebensmittel inkl. Getränke und Tabakwaren

Abbildung 2:
Quelle:

Onlineanteil Food und Nonfood
HDE Online-Monitor 2022.

Einfluss von COVID-19

Die aktuelle COVID-19-Krise führt zu z. T. massiven Veränderungen im Konsum-
entenverhalten. Dass die Bereitschaft und Akzeptanz von Digitalisierung und On-
line-Einkauf durch die Krise auch bei bisher eher wenig online-affinen Bevölke-
rungsgruppen zugenommen hat, ist offensichtlich und dürfte den stationären
Handel noch stärker als bisher prognostiziert unter Druck setzen. Der Anteil ist
sortimentsspezifisch allerdings deutlich unterschiedlich ausgeprägt. Insbesondere
Branchen wie bspw. Bekleidung/Schuhe oder auch Einrichtung/Haushaltswaren
haben deutliche Rückgänge des Umsatzes im stationären Einzelhandel zu ver-
zeichnen. Der Lebensmitteleinzelhandel hat in den vergangenen zwei Krisenjahren
gegen diesen Trend ein Umsatzplus erfahren’. Vor allem die Stadtteile haben
durch die Schließungen der Gastronomie und den gestiegenem home office-Anteil
bzw. dem Anteil Mobiles Arbeiten an Bedeutung gewonnen und konnten als ein-
zige Lage gemäß BBE Whitepaper 2020 sogar in Summe eine Umsatzsteigerung
erfahren. Insbesondere Lebensmittelmärkte haben sich in diesem Zusammen-
hang als die stationären Anker der Nahversorgung bewiesen. Dies zeigt unter an-
derem auch, dass die Innenstadt mit der Gastronomie eine differente Qualität im
Vergleich zu Nahversorgern aufweist und keine wesentliche Konkurrenzbeziehung
gegeben ist.

Auch wenn sich das Infektionsgeschehen nach der Omikron-Welle deutschland-
weit etwas entspannt hat, ist es weiterhin relevant, dem generell gestiegenen Si-
cherheitsbedürfnis der Kunden zu entsprechen und die Infrastruktur dafür zu
schaffen. Dieser Umstand führt ebenfalls zu einem erhöhten Flächenbedarf, ohne
dass es deswegen zu städtebaulichen Auswirkungen kommen würde. Dem zu er-
wartenden langfristig bestehenden erhöhten Sicherheitsbedürfnis der Kunden
kann am besten entsprochen werden, indem mehr Bewegungsflächen in Lebens-
mittelmärkten etabliert werden.

?” Statistisches Bundesamt (2020): Pressemitteilung Nr. 192 vom 29. Mai 2020, abrufbar unter:
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/05/PD20_192_45212.html.

STADTHANDEL Rahmenbedingungen 10

Ausgabenentwicklung nach Nonfood-Warenkörben Online vs. Offline
in Prozent

»

eg 60

Nonfood Total Büro/Medien/ DIY/Auto/ Einrichten/ Elektro/
Bücher Garten Wohnen Technik/IT

EI online

BI offline
1
ir
Fashion/ Freizeit
Lifestyle  Sport/Gesundheit

3 35
3 65

LH. 1H]l LH, 1H. LH). 11H. LH. 1H. 1.Hl.
2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 018 2020
Abbildung 3: Entwicklung des Onlineanteils von 2019 - 2020 nach Branchen (Nonfood)

Quelle: HDE Standortmonitor 2021.

Strukturelle Bedeutung von Lebensmittelmärkten

1.H). LH. LH. HL
2019 2020 2019 2020

Die COVID-19 Krise hat die Bedeutung erreichbarer und angemessen dimensio-

nierter Lebensmittelmärkte deutlich unterstrichen.

Insbesondere Lebensmittel-

märkte haben sich in diesem Zusammenhang als die stationären Anker der Nah-

versorgung bewiesen. Diese Betriebstypen können heute und künftig eine gute

Balance aus Flächenbedarf, Angebotsvielfalt und räumlicher Nähe zum Kunden

bieten.

Einkaufsstättenportfolio für den Wocheneinkauf (stationär) 2019
Angaben in Prozent

Discounter
Supermarkt

Verbrauchermarkt/SB-Warenhaus

Lebensmittelfachgeschäft EEE 36
Wochenmarkt EEE 2
Getränkemarkt EEE
Bioladen I] 15

Online | 1
_ E

Lebensmittelabteilung Warenhäuser | 2

Erzeuger (z. B. Hofläden)

Abbildung 4 Einkaufsstättenportfolio für den Wocheneinkauf (stationär) 2019
Quelle: IFH Köln (2020): Handelsreport Lebensmittel (Corona-Update 2020), S. 12.

U E)

STADT+HIANDEL Rahmenbedingungen

11

Anforderungen für den Lebensmitteleinzelhandel

Mehr denn je gilt: „Handel ist Wandel". Eine dynamische Weiterentwicklung der
Betriebsformate, der Sortimentsbreite und -tiefe, der Ladengestaltung und Ziel-
gruppenorientierung ist essenziell. Die Anforderungen an den Mikro- und Makro-
standort steigen zusehends und entwickeln sich aus dem Trend hin zu größerer
Mobilität sowie dem Wandel der Ansprüche an Preis, Sortimentsauswahl und
Kopplungsmöglichkeiten. Entscheidende Standortkriterien für eine Neuansied-
lung im nahversorgungsrelevanten Einzelhandel sind neben flächenseitigen As-
pekten (Flächenangebot) und verkehrsseitigen Aspekten (innerörtliche Verkehrs-
anbindung, Parkplatzangebot) in erster Linie absatzwirtschaftliche Gesichts-
punkte (Nähe zum Verbraucher, Kaufkraft, Bevölkerungsentwicklung, Bevölke-

rungsstruktur, Zentralität des Ortes).

Wichtigste Leistungen des Lebensmitteleinzelhandels mit seinen stationären
Ladengeschäften aus Verbraucher*innensicht

Viele gut erreichbare Geschäfte in
meiner Nähe

Große Auswahl verschiedener Produkte

Produktangebot mit dem bestmöglichen
Preis-Leistungs-Verhältnis

Immer alles was ich brauche an einem Ort

Immer hohe Qualität aller Produkte

Angenehme Einkaufsatmosphäre

Immer alle Informationen, die ich zu den
Produkten brauche verfügbar

Kundenorientierte Öffnungszeiten

Abbildung 5:
Quelle:

Ranking Ranking
2020

n
Q
0)

Wichtigste Leistungen des Lebensmitteleinzelhandels mit seinen stationären Ladengeschäften aus Verbrauchersicht
IFH Köln (2020): Handelsreport Lebensmittel (Corona-Update 2020), S. 16.

COVID-19-Effekte auf den Gastronomiesektor

„In den letzten zehn Jahren verliehen eine gesamtökonomisch positive Entwick-
lung sowie eine wachsende Mobilität und Urbanisierung der Bevölkerung dem Au-
Ber-Haus- Markt in Deutschland steigende Durchschnittsausgaben und Besucher-
zahlen. Dieser positive Trend wurde infolge der Corona-Pandemie im Jahr 2020
harsch unterbrochen. [...] Der Rückgang der Ausgaben resultiert fast ausschließ-
lich aus einem Besucherrückgang in Höhe von 32 Prozent. Die Durchschnittsaus-
gaben der rund 8,4 Milliarden Gäste im deutschen Außer-Haus-Markt sanken in

2020 lediglich um 4,5 Prozent.” (vgl. BVE 2021, S. 37).

STADTHANDEL Rahmenbedingungen

1.200

996
1.000 946 984
859 876 896 919
800
684
o 646
ln 600
.E
400
200
[e}
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Quelle: eigene Darstellung, eigene Berechnung auf Basis Statistisches Bundesamt 2021 und npdgroup Deutschland GmbH 2021.

Dabei zeigt sich, „/...] dass die unterschiedlichen Gastronomie-Segmente unter-
schiedlich stark betroffen waren und sich unterschiedlich schnell vom ersten
Corona-Lockdown in Deutschland im Frühjahr 2020 erholen konnten. Auf der ei-
nen Seite profitierten Restaurants aus dem Quickservice-Segment von ihren Er-
fahrungen und ihren bestehenden Geschäftskonzepten mit einem bereits geleb-
ten To-Go-Geschäft. So konnten diese in 2020 immerhin noch etwas mehr als 83
Prozent ihrer Vorjahresumsätze generieren. Hotels und Restaurants aus dem
klassischen Full-Service-Segment, aber insbesondere auch Betriebe in der Erleb-
nisgastronomie sowie in der Gemeinschaftsverpflegung kamen im gleichen Zeit-
raum nur auf etwas mehr als die Hälfte ihrer Vorjahresumsätze.” (vgl. BVE 2021,
S. 37f.).

KONSUMAUSGABEN AUSSER-HAUS-MARKT
2020, in Mrd. Euro, Veränderungen gegenüber 2019 in Klammern

Bediengastronomie/
Hotelrestaurants*

17,8 (- 44,9%)

Schnellgastronomie Erlebnisgastronomie
23,5 (- 16,8%) 53,6 7,2 (-46,2%)
MRD. EURO
(-35,3 %)

Arbeits-/Ausbildungs- Sonstige***
gastronomie** 1,1 (-32,8%)
4,1 (-44,8%)

* Hotellerie incl. Frühstück bei Übernachtungen
* incl. Vending am Arbeits-/Ausbildungsplatz
Quelle: CREST Verbraucherpanel, npdgroup deutschland GmbH *** Vending an Bahnhöfen sowie Airline und Zugcatering)

Quelle: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V. (2021): Jahresbericht 2020/21, S. 37.

+IANDEL Rahmenbedingungen 13

„Übergreifend über alle Segmente des Außer-Haus-Marktes hinweg erlebten in
2020 vor allem die Betriebe einen weniger gravierenden Einschnitt, die bereits
über einen funktionierenden Lieferservice verfügten. Viele Betriebe - insbeson-
dere aus der klassischen Bediengastronomie - mussten ihre Lieferserviceange-
bote erst aufbauen. Laut der npdgroup in Nürnberg wuchs die Anzahl der Besu-
cher im Delivery-Geschöft um zwölf Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr
20719.” (vgl. BVE 2027, 5. 38).

Es zeigt sich demnach, dass der Bedarf an gastronomischen Angeboten weiterhin
besteht und dieser im Zuge der Lockdowns nicht ausreichend gedeckt werden
konnte. So konnte zwischen 2020 und 2021 wieder ein deutlicher Anstieg der Au-
Ber-Haus-Ausgaben festgestellt werden, wenngleich nur eine Steigerung des Ge-
samtumsatzes um 6,2 % erzielt wurde und somit der Umsatz noch deutlich vor
den Zahlen vor Corona liegt.

KONSUMAUSGABEN AUBER-HAUS-MARKT
2021, in Mrd. Euro, Veränderungen gegenüber 2020 in Klammern

Bediengastronomie/
Hotelrestaurants*

19,3 (+8,5%)

Schnellgastronomie Erlebnisgastronomie
25,2 (+7,2%) 56,9 7,2 (+ 0,4%)
MRD. EURO
(+6,2 %)

Arbeits-/Ausbildungs- Sonstige***
gastronomie** 1,7 (+9,7%)
3,5 (-2,6%)

* Hotellerie inkl. Frühstück bei Übernachtungen
* incl. Vending am Arbeits-/Ausbildungsplatz
Quelle: CREST Verbraucherpanel, npdgroup deutschland GmbH ##* Vending an Bahnhöfen sowie Airline und Zugcatering)

Quelle: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V. (2022): Jahresbericht 2020/21, S. 49.

Insbesondere im Hinblick auf den stetig wachsenden Online-Handel, welcher
durch den Einfluss der COVID-19-Pandemie zusätzlich verstärkt wurde/wird,
kann für das Planareal entsprechend den vorgesehenen Zielstellungen für das
Quartier ein deutlicher Fokus auf die Etablierung eines angemessenen Nahver-
sorgungsangebotes empfohlen werden (trotz Etablierung der Lieferdienste hat
der Lebensmitteleinzelhandel eine hohe Resilienz bewiesen). Weitere Angebote
aus dem Nonfood-Sektor sollten bestenfalls ergänzend, jedoch nicht schwer-

punktmäßig angesiedelt werden.

+IANDEL Rahmenbedingungen 14

Die Veränderung der Nachfragemuster begünstigt bzw. verlangt die Bildung
von eher flächenintensiven und Vor-Ort gebündelten Nahversorgungsstandor-
ten mit einer großen Auswahl an Produkten und einer guten Erreichbarkeit.

Der Vorteil der Bequemlichkeit und der Angebotsvielfalt ist dabei aus Kunden-
sicht mindestens so gewichtig wie die räumliche Nähe von Versorgungsstand-
orten. Einkaufswege werden dabei auch mit beruflichen oder freizeitbedingten
Wegen gekoppelt, sodass positive Effekte durch die geplanten Büro- bzw. Ge-

werbeeinheiten und die öffentlichen Einrichtungen zu erwarten sind.

Im Gastronomiesektor ist ein deutlicher Einschnitt durch die COVID-19-Pande-
mie zu verzeichnen, welcher den zuletzt positiven Nachfragetrend deutlich un-
terbricht. Die konsequenten Lockdowns führten je nach Betriebstyp zu mehr
oder weniger gravierenden Umsatzeinbußen für die Betreiber und beförderten
eine hohe Unsicherheit. Es ist jedoch erkennbar, dass die Nachfrage nach einem
gastronomischen Angebot durch die Verbraucher weiterhin gegeben und eine
grundsätzliche Erholung der Branche zu erwarten ist. Vor dem Hintergrund ak-
tueller politischer und wirtschaftlicher Entwicklungen (insb. Inflationsrate,
Energiekrise) ist jedoch auch in näherer Zukunft mit gewissen Unsicherheiten
sowohl auf Handelsseite als auch insbesondere im Bereich der Gastronomie zu
rechnen. Angesichts der hohen Dynamik ist derzeit jedoch noch keine konkrete

Prognose absehbar.

2.3 AKTUELLE RECHTLICHE UND FACHLICHE DISKUSSIONEN

Das grundsätzliche Erfordernis, auch großflächige Lebensmittelmärkte plane-
risch positiv zu begleiten, ist sowohl in der rechtlichen als auch in der fachlichen
Diskussion ein zentrales Thema. Im Zuge der COVID-19-Pandemie hat das bereits
umsatzstärkste Sortiment Lebensmittel zusätzlich an Bedeutung gewonnen und
eine gewisse Krisenfestigkeit bewiesen (s. Kapitel 2.1). Neben den rein absatzwirt-
schaftlichen Parametern sind auf der rechtlichen Ebene, verschiedene Aspekte zur
Erlangung des Baurechts zu berücksichtigen.

Im Folgenden wird eine Auswahl entsprechender baurechtlicher Hintergründe für
das MMQ 1 (bezogen auf die geplanten Gewerbeeinheiten) aufgeführt:

" Auf europäischer Ebene hat ein EuGH-Urteil aus 2018 (EUGH, Urteil vom
30.1.2018 - C-360/15, C-31/16, zur RL 2006/123, sog. Dienstleistungsricht-
linie) in der deutschen Einzelhandelsteuerung viel Beachtung gefunden.
Hieraus geht hervor, dass eine nicht verhältnismäßige (zur Erfüllung des
verfolgten Zieles), nicht erforderliche (zwingender Grund des Allgemeinin-
teresses) und diskriminierende (mengenmäßige oder territoriale Beschrän-
kung) Einschränkung der Entwicklungsmöglichkeiten von Einzelhandel
durch Bauleitplanung gegen Unionsrecht verstößt.

In diesem Zusammenhang ist die Berechnung der tragfähigen Verkaufsfläche für
das MMQ 1 nicht als Kontingentierung zu verstehen, sondern als Grundlage für
weitergehende und sodann absatzwirtschaftlich sowie städtebaulich begründete
Empfehlungen. Insofern ist das Vorgehen kompatibel zur Rechtsprechung des
EuCH.

STADTHANDEL Rahmenbedingungen 15

"= Auf bauplanerischer Ebene ist die 2017 in die BauNVO aufgenommene
neue Gebietskategorie des Urbanen Gebietes von Besonderem Interesse.
Dieses soll genutzt werden „um planerisch eine nutzungsgemischte „Stadt
der kurzen Wege” zu verwirklichen. Die neve Gebietskategorie erlaubt eine
räumliche Nähe von wichtigen Funktionen, wie Wohnen, Arbeiten, Versor-
gung, Bildung, Kultur und Sport [...]. Damit soll auch Verkehr vermieden
bzw. reduziert und die Entstehung eines lebendigen öffentlichen Raums
gefördert werden. *(BauGBÄndG 2017 - Mustererlass, S. 11). In einem Ur-
banen Gebiet sind unterschiedlichste Nutzungen zulässig. Ein wesentlicher
Vorteil des Urbanen Gebietes im Vergleich zum Mischgebiet nach 86
BauNVO besteht darin, dass das Verhältnis zwischen Gewerbe- und
Wohnnutzung offen gestaltet werden kann (die Nutzungsmischung muss
nicht gleichwertig sein). Beim Urbanen Gebiet besteht eine deutlich höhere
Nutzungsflexibilität und ein deutlich höherer Entwicklungsspielraum. Im
Sinne einer langfristigen und nachhaltigen Quartiersentwicklung ist diese
flexible Nutzungsmischung ein wesentlicher Vorteil.

Im Quartier könnten somit entsprechende Baugebiete mit der Kategorie Urbanes
Gebiet ausgewiesen werden.

" Auf Länderebene ist das Urteil vom 09.10.2017 (2 D 98/15.NE) des OVG
NRW zu berücksichtigen. Eine Kontingentierung von Verkaufsflächen in-
nerhalb eines Plangebietes ist demnach unzulässig, um ein sog. „Wind-
hundrennen" potenzieller Investoren und Bauantragssteller zu vermeiden.

Das BVerwG führt in seinem Urteil vom 17.10.2019 (4 CN 8.18) hierzu fol-
gendes aus: „Besteht das Plangebiet nur aus einem vorhabengeeigneten
Baugrundstück, können sich die Eigentumsverhältnisse zwar auch ändern.
Das Eigentum bleibt aber stets in der Hand eines Eigentümers. Er kann
das Grundstück in den Grenzen der Verkaufsflächenbeschränkungen nut-
zen und muss nicht befürchten, durch andere Eigentümer Abstriche an sei-
nen Nutzungsmöglichkeiten hinnehmen zu müssen.”

Ein sogenanntes „Windhundrennen" zur Ausschöpfung des Kontingents ist im
Falle der Entwicklung des MMQ 1 zu vermeiden.

STADTHANDEL Rahmenbedingungen 16

3 Standorteigenschaften des
Planareals

Das rd. 48,5 ha umfassende Planareal befindet sich auf einer aktuell größtenteils
unbebauten Fläche in Siedlungsrandlage im Nordwesten der Stadt Münster. Im
Südosten schließt das Planareal des MMQ 1 an den Technologiepark Münster an.
Weiter südöstlich befindet sich der Leonardo-Campus. Im Südosten befinden sich
überwiegend Studentenwohnanlagen. Angesichts seiner Neuerrichtung in einer
Siedlungsrandlage ist das MMQ 1 in den weiteren Richtungen von (landwirtschaft-
lich genutzten) Freiflächen umgeben.

Das Planareal soll multifunktional durch einen Mix aus Wohnen (ca. 1.800 - 2.300
WEH zzgl. rd. 600 Studierendenapartments), Arbeiten (ca. 4.700 Arbeitsplätze,
etwa die Hälfte mit Fokus auf „Technologie"), soziale Infrastrukturen (KiTa,
Grundschule, ggf. weiterführende Schule) und Gewerbe (Quartierszentrum mit
EH, Gastro und DL) gestaltet sein®. Die verkehrliche Anbindung an das Quartier
ist absehbar über die Bundesstraße 54 (Steinfurter Straße) sowie die Auster-
mannstraße gegeben. Eine konkrete Andienung und verkehrliche Ausgestaltung
innerhalb des Quartiers sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschließend be-
kannt. Angesichts des noch frühen Projektstadiums und der damit noch ver-
gleichsweise offenen Ausgestaltungsmöglichkeiten werden nachfolgend lediglich
die wesentlichen Parameter und Standortfaktoren skizziert:

Angebots- und nachfrageseitige Aspekte

" Aktuell ist im Standortumfeld des geplanten Quartiers ein nur geringer Be-
satz an Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomieeinheiten fest-
zustellen, welcher räumlich wenig zentriert, sondern eher im Gesamtgebiet
verstreut ist.

" Dieim Zuge des MMQ 1zu errichtenden Anbieter treffen somit auf ein eher
gering ausgeprägtes Wettbewerbsumfeld und werden absehbar eine ge-
wisse Strahlkraft entwickeln können.

"= Die aktuell bestehenden Wettbewerber werden das neu entstehende Plan-
gebiet absehbar nicht vollumfänglich versorgen können, sodass durch den
deutlichen Einwohnerzuwachs hohe Entwicklungspotenziale für struktur-
prägende Nahversorgungsbetriebe gegeben sein werden.

Die nachfolgende Abbildung stellt die nächstgelegenen Wettbewerbsstandorte
von nahversorgungsrelevanten Anbietern dar und bewertet diese hinsichtlich ihrer
Wettbewerbsbeziehung gegenüber der in Rede stehenden Entwicklung im MMQ 1:

® Gem. „Perspektivplan Münster Modell Quartier 1" (Stand: 12.10.2022); basiert auf der Auswertung der Werk-
stattergebnisse von 05/2022.

STADT+HANDEL Standorteigenschaften des Planareals 17

\

Da

N
Standortbereich NVZ Gievenbeck-
Heekweg

Standortbereich SBZ Grevener Straße -
Germania/Yorkcenter - Norden: Germania
| Campus

- Großflächiger REWE-Marktinkl.
Getränkemarkt (ca. 1.500 m? VKF),
ergänzt durch kleinteiligen Besatz (EH,
Gastro, DL)

- Ausrichtung auf die Grundversorgung des
unmittelbaren Standortumfelds, keine
Überschneidung der Einzugsgebiete mit
dem Planareal

- Kopplungsstandort REWE (ca. 1.600 m?
VKF) und denn's Biomarkt (<800 m?
VKF)

een F | - Ergänzt durch zahlreiche Gastronomie-
- und Dienstleistungsangebote sowie
Arztpraxen

— hohe Frequenz aufgrund Lage an L 587

„| - Ehergeringe Überschneidung der

Somit: kein maßgeblicher
Einzugsgebiete mit dem Planareal

Wettbewerbsstandort

> Somit: kein maßgeblicher
v  \ Wettbewerbsstandort
Standortbereich STZ Gievenbeck-Mitte ]

- Moderner LIDL-Markt (> 1.400 m? VKF),
Mixed-Use, aktuell nicht mehr

marktgängiger REWE-Markt (< 800 m?
VKF), ergänzt durch SuperBioMarkt (<
800 m? VKF) sowie kleinteiligen Besatz
(EH, Gastro, DL)

- Perspektivische verstärkte
Versorgungsfunktion und höhere
Nachfrage durch Entwicklung des
Planareals MMQ2

Standortbereich SBZ Grevener Straße -
Germania/Yorkcenter - Süden: York
Center

— Angebotsstarker Kopplungsstandort aus
REWE, ALDI Nord, LIDL (900 - 1.100 m?
VKF), SuperBioMarkt und
Drogeriefachmarkt dm (je < 800 m?),
zahlreiche weitere Fachmärkte, sowie

— Ausrichtung auf Gievenbeck, keine kleinteilige Anbieter (EH, Gastro, DL)

nennenswerte Überschneidung der I
Einzugsgebiete mit dem Planareal ÄEB| - hohe Frequenz aufgrund Lage an L 587

und Yorkring

Somit: kein maßgeblicher

Wettbewerbsstandort ; e a “kl - Gewisse Überschneidung der
— Das - TFT ‚ NE " 2 f N Einzugsgebiete mit dem Planareal
IL! Geplante Quartiersentwicklung (MMQ) x ; 7000; 3 iR ‚| Somit: gewisse Wettbewerbsbeziehungen
O3 zentraler Versorgungsbereich h
Maßstab: 200m —
Abbildung 9: Wettbewerbsumfeld des Planareals
Quelle: eigene Darstellung; Wettbewerbsdarstellung: Desk-Research Stadt + Handel 01/2023; Kartengrundlage: OpenStreetMap - veröffentlicht unter ODbL.

STADTHANDEL Standorteigenschaften des Planareals 18

"= Die perspektivischen Anbieter auf dem Planareal treten in Summe somit
in eher geringe Konkurrenz zu den bereits bestehenden Anbietern im wei-
teren Standortumfeld.

"= Die in Rede stehenden Anbieter werden absehbar von ihrer räumlichen
Nähe zum Technologiepark Münster, mit aktuell rd. 3.500 Arbeitsplätzen,
sowie den weiteren rd. 4.700 projektierten Arbeitsplätzen? innerhalb des
MMGQ 1 profitieren.

= Darüber hinaus werden sie eine Versorgungsfunktion für die benachbar-
ten, aktuell räumlich nicht fußläufig versorgten Studentenwohnheime ein-
nehmen und davon entsprechend profitieren.

= Das Kaufkraftniveau der Mantelbevölkerung des Planareals ist aktuell mit
rd. 104 als leicht überdurchschnittlich zu bezeichnen (Durchschnitt = 100;
vgl. IfH 2022).

weitere Faktoren (im Zuge der vorgesehenen Entwicklung des MMQ 1)

= Das Planareal wird im Zuge einer vollumfänglichen Gebietsentwicklung
neu entstehen und setzt sich in diesem Zuge deutlich vom bisherigen
Standortumfeld (langjährig bestehende Wohnbebauung, v. A. Studenten-
wohnheime sowie Technologiepark) ab.

= Neben der Entwicklung des MMQ 1 ist die Entwicklung des MMQ 2 im wei-
teren Standortumfeld (< 1.000 m Entfernung) projektiert (Busso-Peus-
Straße). Dort entstehen zusätzliche Wohnbebauung sowie Gewerbe- und
Büroflächen. Es ist kein nennenswerter Besatz an Einzelhandel vorgese-
hen. Angesichts der Nähe zum ZVB STZ Gievenbeck-Mitte ist jedoch davon
auszugehen, dass sich diese Entwicklung eher positiv für die dortigen An-
gebotsstrukturen auswirkt und nur nachrangig positive Effekte für das
Planareal zur Folge hat.

"= Die verkehrliche Erreichbarkeit mittels MIV ist insbesondere über die Aus-
termannstraße sowie die vorgesehenen Planstraßen sichergestellt. Im Os-
ten besteht zudem eine Anbindung an die Bundesstraße 54. Das Planareal
ist nach außen grundsätzlich verkehrlich gut angebunden, wenngleich die
innere Erschließung noch nicht bekannt ist.

"= Im Zuge der Gebietsentwicklung sind ebenerdige PKW-Stellplätze grund-
sätzlich nicht vorgesehen.

"= Die perspektivische PKW-Stellplatzsituation könnte sich demnach als Ein-
schränkung für die Entwicklungsmöglichkeiten des Planareals darstellen.
Insbesondere strukturprägende Magnetbetriebe im Lebensmittelsegment
setzen eine Mindestanzahl an betriebseigenen Parkplätzen in unmittelba-
rer räumlicher Nähe voraus. Diese muss für eine Ansiedlung solcher Be-
triebe entsprechend gewährleistet sein. Vor diesem Hintergrund wird emp-
fohlen entsprechende Stellplatzmöglichkeiten unterhalb der Magnetbe-
triebe zu etablieren.

?° Quelle: Schätzung des Stadtplanungsamtes Münster.

STADTHANDEL Standorteigenschaften des Planareals 19

Das Quartierszentrum des MMQG 1 wird perspektivisch von seiner
guten verkehrlichen Erreichbarkeit profitieren, wenngleich ge-
wisse Einschränkungen angesichts des Stellplatzangebotes zu er-
warten sind. Unter Berücksichtigung der bestehenden Angebots-
strukturen ist festzustellen, dass die in Rede stehenden Anbieter
des Planareals perspektivisch eine deutlich hervorgehobene Ver-
sorgungsfunktion für eine hohe Mantelbevölkerung (s. Kapitel 4)
einnehmen werden. In Zusammenschau mit den zu erwartenden
Kaufkraftzuflüssen durch die Beschäftigten des Technologieparks
ist von insgesamt positiven Standortfaktoren auszugehen, welche
eine überdurchschnittliche Leistungsfähigkeit der zu etablieren-
den Betreiber erwarten lässt.

2

STADTHANDEL Standorteigenschaften des Planareals

20

4 Potenzialanalyse für den
Angebotsschwerpunkt
(Nahversorgung)

In diesem Kapitel erfolgt zunächst die Herleitung des Einzugsgebietes auf Basis
der gewonnenen Erkenntnisse aus Kapitel 2 und 3 zum Standort und zur Wettbe-
werbssituation sowie den relevanten Vorgaben aus dem EHZK Münster 2018. An-
schließend wird das Nachfragepotenzial innerhalb des abzuleitenden Versor-
gungsbereiches dargestellt und eine Angebots- und Wettbewerbsanalyse durch-
geführt. Auf Basis des berechneten absatzwirtschaftlichen Kaufkraftpotenzials
wird sodann ein entsprechendes wirtschaftlich tragfähiges Angebot abgeleitet.
Die Bewertung erfolgt - angesichts der noch unklaren tatsächlichen Einwohne-
rentwicklung im Zuge des MMQ 1 - in einer Spannweite, welche neben einer kon-
servativen Variante auch eine obere Variante umfasst.

4.1 HERLEITUNG VERSORGUNGSGEBIET

Die Einzelhandelsentwicklung im Gebiet soll entsprechend der Zielstellungen für
das MMQ 1 überwiegend auf die Nahversorgung der im Quartier lebenden Bevöl-
kerung sowie die Beschäftigten im Quartier und im näheren Umfeld ausgerichtet
sein.

Aktuell ist eine Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben im Südosten des MMQ 1,
im Bereich der Austermannstraße vorgesehen. Die Betriebe befinden sich somit
zwar innerhalb des neuen Quartiers, jedoch auch unmittelbar angrenzend an den
bestehenden Technologiepark. Angesichts dieser Randlage versorgen die zu er-
richtenden Betriebe absehbar einen Bereich, welcher über das neu zu entwi-
ckelnde MMQ 1 hinausgehen wird.

Im Rahmen der Herleitung des Versorgungsgebietes ist daher zu ermitteln, ob im
Umfeld des Quartiers (unterversorgte) Siedlungsbereiche vorhanden sind, für
welche die Nahversorgungsangebote innerhalb des Entwicklungsgebietes eben-
falls eine wesentliche Versorgungsfunktion erfüllen können und somit Teil des Ver-
sorgungsgebietes und bei der Potenzialanalyse zu berücksichtigen sind. So wären
solche Gebiete zu dem Versorgungsgebiet des Quartieres hinzuzuzählen, welche
derzeit über keine hinreichende (fußläufige) Nahversorgung verfügen und in fuß-
läufiger Nähe zum Entwicklungsgebiet liegen.

Für den in Rede stehenden Versorgungsraum wird zunächst eine fußläufige Ent-
fernung von max. 1.000 m zum potenziellen Vorhabenstandort im Süden des
MMGQ 1 zugrunde gelegt. Im Norden wird die kleiner Streusiedlung, welche per-
spektivisch über das MMQ 1 besser angebunden sein wird und über keine eigene
Versorgung verfügt, in den Versorgungsraum mit einbezogen. Im Südwesten wer-
den die unmittelbar an das MMQ 1 angrenzenden Studierendenwohnanlagen und
das Wohnquartier am Gemenweg mit einbezogen. Im Südosten reicht die Aus-
dehnung über den Technologiepark hinaus und umfasst die zusammenhängenden
Siedlungsbereiche bis zum Orleans-Ring im Osten und die Henriette-Son-Straße
im Süden. Diese Bereiche verfügen über eine gute fußläufige Erreichbarkeit zum

STADTHANDEL Potenzialanalyse für den Angebotsschwerpunkt (Nahversorgung) 21

potenziellen Angebotsstandort und verfügen aktuell über keinen, strukturprägen-
den Lebensmittelmarkt. Die in Rede stehenden Angebotsstrukturen werden somit
absehbar auch diese Bereiche mitversorgen.

Das so abgegrenzte Versorgungsgebiet, auf welchen die nachfolgenden Berech-
nungen und Bewertungen basieren, stellt sich wie folgt dar:

1 Geplante Quartiersentwicklung (MMQ 1)

h

abgegrenztes Versorgungsgebiet

j eng

NVL Fresnostraße

En

>

UI] zentraler Versorgungsbereich
1

una)
ne

Nahversorgungslage

a

Maßstab: 200 m ———m a

=; J
ZVB Stadtbereichszentrum$ |

- GrevenerStraße 23
Germania/Yorkeenter

Ayo E

DS
'ZVB NahversorgungsZentrum
Gieyenbeck-Heekweg

R .

so ZVB Stadtteilzentrum Wi Ks
N ‚Gievanbeck-Mitte |

wrong

Westfälische | |
Wilhelms-
'y Universität

NVL Sentrup-Von- 7. ||
Esmarch-Straße I

Sa ni Er
> | SER
Abbildung 10: Versorgungsgebiet MMQ 1
Quelle: Darstellung: Stadt + Handel auf Basis EHZK Münster 2018 sowie Aktualisierung durch Desktop-Research 02/2023: Kar-
tengrundlage: OpenStreetMap - veröffentlicht unter ODbL

Fochnernschulerninuen

DEE

4.1. POTENZIALANALYSE NAHVERSORGUNG

Zur Herleitung des möglichen Verkaufsflächenpotenzials in den nahversorgungs-
relevanten Sortimenten am Standort sind zunächst die monetären Gegebenhei-
ten auf Nachfrageseite von Bedeutung. Anhand der ansässigen Bevölkerung und
der perspektivischen Einwohnerpotenziale im Zuge der umfassenden Wohnbe-
bauung sowie der einzelhandelsrelevanten Kaufkraftdaten innerhalb des definier-
ten Versorgungsgebietes lässt sich das vorhandene einzelhandelsrelevante, sorti-
mentsgruppenbezogene Kaufkraftpotenzial ermitteln.

Gemäß Angaben der Stadt Münster ist im Rahmen der Gebietsentwicklung des
MMG 1 ein perspektivisches Einwohnerpotenzial in einer unteren Variante von
5.000 Einwohnern für die Potenzialanalyse zu berücksichtigen. In einer oberen Va-
riante ist das Einzelhandelspotenzial für 6.500 Einwohner zu ermitteln.

Im Durchschnitt beträgt die Kaufkraftkennziffer in Münster rd. 101 (IfH 2022). Im
abgegrenzten Versorgungsgebiet liegt die Kaufkraftkennziffer mit aktuell rd. 104

STADTHANDEL Potenzialanalyse für den Angebotsschwerpunkt (Nahversorgung) 22

etwas darüber. Im Rahmen der Potenzialanalyse wird für die Quartiersentwick-
lung die Kaufkraftkennziffer des Umfeldes von rd. 104 zugrunde gelegt. Dies ist
zum einen durch den siedlungsräumlichen Zusammenhang zu begründen. Zum an-
deren ist, auch unter Berücksichtigung von projektierten geförderten Wohnbau-
ten sowie Studierendenapartments, angesichts des Modellcharakters des geplan-
ten Quartiers, der modernen und attraktiven Gestaltung sowie der Mischung aus
verschiedensten Wohnnutzungen und Arbeitsplätzen von einer in Summe etwas
erhöhten und somit in etwa mit dem Umfeld vergleichbaren Kaufkraftkennziffer
für die Nachfrageanalyse auszugehen.

Zusätzlich sind für die Potenzialberechnungen die Einwohnerpotenziale des er-
mittelten Versorgungsgebietes zu berücksichtigen, welche außerhalb der geplan-
ten Quartiersentwicklung verortet sind und über keine eigene Nahversorgung ver-
fügen. Dieser Bereich (s. Abbildung 10) weist 5.243 Einwohner" (Stand 31.12.2021)
auf.

Berücksichtigung des sich verändernden Kaufkraftpotenzials

In den letzten Jahren sind die Verbrauchsausgaben pro Kopf in den nahversor-
gungsrelevanten Sortimenten (Lebensmittel, Drogeriewaren) kontinuierlich ge-
stiegen (s. Kapitel 2.1). Im Zuge der COVID-19-Pandemie sind die Verbrauchsaus-
gaben für die nahversorgungsrelevanten Sortimente unproportional stark ange-
stiegen. In diesem Zusammenhang ist nicht von einem weiteren deutlichen An-
stieg in den nächsten Jahren auszugehen, sodass eher von einem abflachen der
Verbrauchsausgaben auszugehen ist. Die Einwohnerentwicklung wird i. S. der
Quartiersentwicklung bereits berücksichtigt und nicht zusätzlich im Zuge der
stadtbezirksweiten Prognose bewertet.

In Summe ergibt sich folgendes perspektivisches Nachfragepotenzial in den nah-
versorgungsrelevanten Sortimenten:

Tabelle 1: Perspektivisches Einwohnerpotenzial und nahversorgungsrelevante Kaufkraft im Versorgungsgebiet in

Varianten

Einwohnerprognose MMQ 1

zusätzliche Einwohner im abgegrenzten Versor-
gungsbereich (außerhalb des Bereiches MMQ 1)

Einwohner gesamt

Kaufkraftpotenzial Nahrungs- und Genussmittel

Ausgaben pro Kopf in Euro
Kaufkraftpotenzial in Mio. Euro
Kaufkraftpotenzial Drogeriewaren

Ausgaben pro Kopf in Euro

untere Variante

5.000

10.243

31,4

5.243

3.069

428

obere Variante

6.500

11.743

36,0

Kaufkraftpotenzial in Mio. Euro

Quelle: Berechnung Stadt + Handel auf Basis IT.NRW, GfK 2022 sowie Angaben des Auftraggebers; Kaufkraft IfH Köln 2022.

44

"Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis IT.NRW und GfK 2022.

5,0

STADTHANDEL Potenzialanalyse für den Angebotsschwerpunkt (Nahversorgung)

23

Die monetären Gegebenheiten auf der Nachfrageseite finden bei der Herleitung
des möglichen Verkaufsflächenpotenzials für die Entwicklungsfragestellung Ver-
wendung.

Ergänzend sind die Potenziale aus den gewerblichen und wissenschaftsorientier-
ten Strukturen im und im Umfeld des Gebietes hinreichend zu beachten. Die Ent-
wicklung der Münsteraner Modellquartiere (MMQ 1 und MMQ 2) stellt explizit auf
eine enge Verzahnung von Wohnen, Arbeiten und Wissenschaft/Technik ab.

Es ist anzunehmen, dass sich die aktuell rd. 3.500 Beschäftigten im näheren
Standortumfeld (insb. Technologiepark), sowie die perspektivisch rd. 4.700 Be-
schäftigten an den neu entstehenden Arbeitsplätzen im Zuge der Entwicklung des
MMQ 1 absehbar am zu etablierenden Quartierszentrum mitversorgen werden
(hier insbesondere in den nahversorgungsrelevanten Sortimenten im Zuge der
(Mittags-)Pause oder von Versorgungseinkäufen vor/nach Arbeitsbeginn). Dem-
nach werden die daraus resultierenden Kaufkraftzuflüsse für die projektierten An-
bieter in den Segmenten Nahrungs- und Gennussmittel und Drogeriewaren ent-
sprechend anteilig mitberücksichtigt, um eine möglichst realitätsnahe Einschät-
zung hinsichtlich der rechnerisch tragfähigen Verkaufsflächen vornehmen zu kön-
nen.

4.2 ERMITTLUNG DES VERKAUFSFLÄCHENPOTENZIALS FÜR DIE
MAGNETBETRIEBE IM SEGMENT NAHVERSORGUNG

Auf Basis der wettbewerbsrelevanten sowie nachfrageseitigen Erkenntnisse wird
nachfolgend die maximal zu erwartende Kaufkraftabschöpfung innerhalb des
Versorgungsgebietes und das maximale, auf die Nahversorgung des Quartiers
bzw. des ermittelten Versorgungsgebietes ausgerichtete Verkaufsflächenpoten-
zial ermittelt. Diese erfolgt über die Herleitung der maximal zu erwartenden Flä-
chenleistung nahversorgungsrelevanter Magnetbetriebe (bspw. Vollsortimenter,
Discounter, Drogeriemarkt).

Ermittlung Kaufkraftabschöpfungsquote im Einzugsgebiet

Die Prämisse einer ausschließlichen Versorgungsfunktion für das ermittelte Ver-
sorgungsgebiet stellt eine erste Grundlage für die Bewertung des tatsächlich ab-
schöpfbaren Kaufkraftpotenzials dar. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass wie
bei der Abgrenzung des Versorgungsgebietes erwähnt (s. Kapitel 4.1), aus absatz-
wirtschaftlicher und wettbewerblicher Sicht ein teilweise weitergefasstes Ein-
zugsgebiet zu erwarten ist, sodass zusätzliche Kaufkraftimpulse (bspw. Büros,
Schule) induziert werden. Neben den Kaufkraftzuflüssen ist in der Realität auch
mit Kaufkraftabflüssen zu rechnen (bspw. Pendlerbeziehungen, Angebotsalter-
nativen, weitere Streuumsätze).

Im Zuge der Gebietsentwicklung des MMQ 1 werden nach Angaben der Stadt
Münster aktuell etwa 4.700 neu hinzutretende Arbeitsplätze (innerhalb des Ge-
bietes) angenommen, was zu gewissen Streuzuflüssen für das projektierte Quar-
tierszentrum führen wird. Darüber hinaus bestehen im abgegrenzten Versor-
gungsgebiet des Vorhabens aktuell bereits ca. 3.500 Arbeitsplätze (hier: insb.
Technologiepark). Auch die daraus bedingten Zuflüsse werden in den nachfolgen-
den Potenzialanalysen für Nahversorgungsbetriebe (Nahrungs- und Genussmittel
und Drogeriewaren) entsprechend anteilig berücksichtigt.

STADTHANDEL Potenzialanalyse für den Angebotsschwerpunkt (Nahversorgung) 24

Nahrungs- und Genussmittel

Perspektivische rechnerische Kaufkraftbindung im Einzugsgebiet

Im Versorgungsgebiet (untere Variante) ist perspektivisch ein rechnerisches Kauf-
kraftpotenzial im Sortiment Nahrungs- und Genussmittel von rd. 31,4 Mio. Euro
gegeben (s. Kapitel 4.1). In der oberen Variante ist ein Kaufkraftpotenzial von rd.
36,0 Mio. Euro anzunehmen.

Rechnerische Bindungsquote

Eine 100-%ige rechnerische Bindung dieses Potenzials innerhalb des Quartiers
kann im Hinblick auf eine realitätsnahe Betrachtung nicht erreicht werden. Es ist
davon auszugehen, dass ein relevanter Anteil der vorhandenen Kaufkraft an die
bereits bestehenden Angebotsstrukturen im Umfeld des Quartiers abfließen
(insb. SBZ Grevener Straße - Germania/Yorkcenter). Ergänzend ist mit weiteren
diffusen Kaufkraftabflüssen im Zuge von Pendlerbeziehungen sowie Streuumsät-
zen (Spontaneinkäufe/Verbrauchsausgaben im Urlaub/auf Ausflügen usw.) zu
rechnen. Darüber hinaus sind auch Abflüsse in den Onlinehandel zu berücksichti-
gen. Im Jahr 2021 betrug dieser rd. 2,7 % im Bereich Nahrungs- und Genussmittel.
Zudem sind in den letzten Jahren in diesem Bereich deutlich Wachstumstenden-
zen zu erkennen und es kam zur ersten Etablierung von relevanten Wettbewerbs-
strukturen in den größeren Städten (z. B. Flaschenpost, Picnic)." Auch zukünftig
ist deshalb von steigenden Anteilen des Onlinehandels auszugehen, was in der
Herleitung der Abschöpfungsquoten Berücksichtigung fand.

Es ist anzunehmen, dass die unterschiedlichen hier in Rede stehenden Betriebsty-
pen und Angebotsvarianten im Hinblick auf die zu generierenden Marktanteile un-
terschiedliche maximale Kaufkraftabschöpfungsquoten generieren werden:

Für das Szenario „Lebensmittelsupermarkt und Lebensmitteldiscounter” wird
eine perspektivische Kaufkraftbindung von 70 % im Bereich des Plangebietes an-
genommen. Lebensmittelvollsortimenter und -discounter nehmen in Deutschland
zusammen einen Marktanteil im Segment Nahrungs- und Genussmittel i. H. v. rd.
85 %? ein. Dabei sind großzügige Formate wie Verbrauchermärkte und SB-Wa-
renhäuser inkludiert, welche im hier in Rede stehenden Szenario nicht zu betrach-
ten sind. Entsprechend wird eine reduzierte Kaufkraftbindung von max. 70 % un-
terstellt, was - nach „Abzug"” der Potenziale für kleinteilige Anbieter - einem
persp. Marktanteil der beiden zu ermittelnden Betriebe innerhalb des MMQ 1 von
rd. 60 % entspricht.

Für die außerhalb der Quartiersentwicklung verorteten Siedlungsbereiche des
Versorgungsgebietes wird angesichts der bereits etablierten Versorgungsbezie-
hungen zu Angebotsalternativen eine geringere rechnerische Kaufkraftbindung
von rd. 35 % angenommen. Es ist davon auszugehen, dass die Bevölkerung in die-
sem Teil des Versorgungsgebietes auch weiterhin eine intensivere Orientierung an
alternative Angebotsstandorte (insb. SBZ Grevener Straße - Germania/Yorkcen-
ter) aufweisen werden.

" Quelle: HDE Online-Monitor 2022.
2 Quelle: eigene Berechnungen auf Basis EHI (2022)

STADTHANDEL Potenzialanalyse für den Angebotsschwerpunkt (Nahversorgung) 25

Durch die Etablierung zweier sich ergänzender Anbieter ist ein vergleichsweise hö-
herer Marktanteil zu erwarten als durch einen ebenfalls in Rede stehenden Einzel-
anbieter. Für das Szenario „Verbrauchermarkt"” wird daher eine jeweils geringere
maximale Bindungsquote von rd. 50 % im Plangebiet und rd. 25 % im abgegrenz-
ten Versorgungsbereich angenommen. Dies entspricht einem Marktanteil inner-
halb des MMQG 1 (auch hier nach „Abzug" der Potenziale für kleinteilige Anbieter)
von rd. 43 %. Der Marktanteil im Segment Lebensmittelvollsortiment liegt in
Deutschland bei rd. 47 %". Es wird angenommen, dass der in Rede stehende Ver-
brauchermarkt ein umfassendes vollsortimentiertes Angebot offeriert, sodass
rechnerisch entsprechend hohe Marktanteile (innerhalb des MMQ 1) erzielt wer-
den können.

Ermittlung des Verkaufsflächenpotenzials für Lebensmittelmärkte

In der potenziell im Sortiment Nahrungs- und Genussmittel im Versorgungsgebiet
zu bindenden Kaufkraft sind auch die perspektivisch zu generierenden Umsätze
von Lebensmittelfachgeschäften, Getränkemärkten, des Lebensmittelhandwerk
(Bäcker, Metzger), von Tankstellen und von Einzelhandelsbetrieben, die Nah-
rungs- und Genussmittel als Randsortimente führen (bspw. Drogeriemärkte),
enthalten. Deren Anteil beträgt gemäß Statista 2019 sowie EHI handelsdaten
2022 rd. 15 % am Gesamtumsatz im Lebensmitteleinzelhandel. Dieser Anteil wird
auch für die Entwicklung kleinteiliger Angebotsstrukturen (z.B. Lebensmittel-
handwerk, Kiosk, Fachgeschäfte etc.) innerhalb des Versorgungsgebietes per-
spektivisch angenommen.

Zuflüsse durch Berufspendler

Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass - wie bereits erwähnt - angesichts des zu-
sätzlichen diffusen Kaufkraftpotenzials durch die rd. 3.500 bestehenden sowie rd.
4.700 perspektivisch hinzutretenden Arbeitsplätze ein gewisser Umsatzanteil von
außerhalb des Raumes generiert wird. Stadt + Handel hat im Zuge von anderen
Projektzusammenhängen bereits vergleichbare Umsatzimpulse ermittelt. Daraus
wurde ersichtlich, dass rd. 10 % - 20 % des Umsatzanteils durch ebensolche Streu-
umsätze generiert werden können (insb. im Zuge der im Quartier arbeitenden Be-
völkerung). Für die nachfolgenden Berechnungen wird daher angenommen, dass
die im MMQ 1 und im weiteren Versorgungsgebiet (perspektivisch) arbeitenden
Personen jeweils einen Anteil von rd. 15 % ihrer Verbrauchsausgaben im Lebens-
mittelsegment (unter Berücksichtigung der Kaufkraftkennziffer der Stadt Müns-
ter von rd. 101) am in Rede stehenden Standortbereich tätigen werden.

Es ergeben sich somit die nachfolgend dargestellten Verkaufsflächenpotenziale
für die beiden benannten Szenarien.
4.2.1 Szenario Lebensmittelsupermarkt und -discounter

Für das Szenario einer Ansiedlung eines Lebensmittelsupermarktes und eines Le-
bensmitteldiscounters sind für das vorgesehene Quartierszentrum folgende Po-
tenziale zu ermitteln:

® Quelle: eigene Berechnungen auf Basis EHI (2022)

STADTHANDEL Potenzialanalyse für den Angebotsschwerpunkt (Nahversorgung) 26

In der unteren Variante (ca. 5.000 EW im Zuge des MMQG 1) liegt das rechnerisch
bindbare Kaufkraftvolumen im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel
perspektivisch bei rd. 16,4 Mio. Hiervon entfallen rd. 10,7 Mio. Euro auf die Einwoh-
nerpotenziale innerhalb des Quartiers und rd. 5,6 Mio. Euro auf die im Ergän-
zungsbereich des Versorgungsgebietes verortete Bevölkerung.

In der oberen Variante (ca. 6.500 EW im Zuge des MMQ 1) liegt das rechnerisch
bindbare Kaufkraftvolumen im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel
perspektivisch bei rd. 19,6 Mio. Euro. Hiervon entfallen rd. 14,0 Mio. Euro auf die
Einwohnerpotenziale innerhalb des Quartiers und ebenfalls rd. 5,6 Mio. Euro auf
die im Ergänzungsbereich des Versorgungsgebietes verortete Bevölkerung.

Das für Lebensmittelmärkte rechnerisch zur Verfügung stehende Kaufkraftvolu-
men im Sortiment Nahrungs- und Genussmittel liegt - nach Abzug der durch
kleinteilige Anbieter gebundenen Kaufkraft - demnach bei rd. 14,0 Mio. Euro p. a.
(untere Variante) bzw. rd. 16,8 Mio. Euro p.a. (obere Variante). Hinzu kommen je-
weils rd. 3,6 Mio. Euro durch die benannten Berufspendler.

Rechnerische Kaufkraft im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel im Versorgungsgebiet
untere Variante: rd. 31,4 Mio. Euro p.a.
obere Variante: rd. 36,0 Mio. Euro p.a.

Potenziell zu bindende Kaufkraft im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel im
Versorgungsgebiet (70 % im MMQ 1; 35 % im weiteren Versorgungsgebiet)
untere Variante: rd. 16,4 Mio. Euro p.a.
obere Variante: rd. 19,6 Mio. Euro p.a.

rd. 15%
durch
Lebensmittelhandwerk/
sonstiger LM Einzel-
Handel

Potenzial zur Entwicklung von strukturprägenden Lebensmittelmärkten
untere Variante: rd. 17,6 Mio. Euro p.a.
obere Variante: rd. 20,4 Mio. Euro p.a.

Abbildung 11: Aufteilung Kaufkraftpotenziale im Segment Nahrungs- und Genussmittel - Lebensmittelsupermarkt und -discounter
Quelle: Darstellung: Stadt + Handel.

Für ein modernes und funktionales Quartierszentrum ist grundsätzlich von leis-
tungsfähigen Betreibern für mögliche Lebensmittelmärkte auszugehen, um eine
entsprechend hohe Frequenz und Attraktivität des Standortbereiches zu gewähr-
leisten. Zur Ermittlung des Verkaufsflächenpotenzials innerhalb des Quartiers
werden deshalb überdurchschnittliche Flächenleistungen der leistungsfähigsten
Betreiber im Bereich der Lebensmittelvollsortimenter und Lebensmitteldiscoun-

STADTHANDEL Potenzialanalyse für den Angebotsschwerpunkt (Nahversorgung) 27

ter angenommen. Im Bereich der Lebensmittelvollsortimenter ist EDEKA mit ei-
ner Flächenproduktivität von rd. 5.130 Euro/m? VKF" p.a. zu nennen. Im Bereich
der Lebensmitteldiscounter stellt LIDL den leistungsfähigsten Betreiber mit einer
durchschnittlichen Flächenproduktivität von 8.120 Euro/m? VKF p.a. dar"s. Für die
nachfolgenden Berechnungen wird eine jeweils um rd. 5 % überhöhte Flächenleis-
tung unterstellt.

Dabei ist zu betonen, dass es sich nicht um die konkrete Planung des Planvorha-
bens, sondern um die Ableitung einer üblichen Annahme für ein Quartierszentrum
handelt. Dementsprechend können die Flächenproduktivitäten/Umsätze im Rah-
men einer konkreten Fallgestaltung (konkretes Konzept/Betreiber) naturgemäß
von diesen angesetzten Werten abweichen.

Unter Zugrundelegung der benannten Parameter ergeben sich folgende rech-
nerische Verkaufsflächenpotenziale (Mindestwerte im Zuge des Worst Case-
Ansatzes):

" untere Variante": insgesamt rd. 3.500 - 3.600 m? VKF

" obere Variante”: insgesamt rd. 3.900 - 4.200 m? VKF

Es ist zu berücksichtigen, dass die vorstehenden Werte aufgrund der Unschärfen
in der Berechnungsmethode Anhaltswerte darstellen.

Mögliche Aufteilung von Lebensmittelsupermarkt und -discounter

Vonseiten der Stadt Münster wurde angeregt ergänzend zu beleuchten, ob die
Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters der Fa. EDEKA mit 3.000 m?
GVKF und eines Lebensmitteldiscounters der Fa. LIDL mit 1.300 m? VKF als trag-
fähig zu bewerten wäre. Diesbezüglich ist festzustellen:

Die beiden Betriebe wurden als jeweils leistungsfähiger Anbieter bereits im Zuge
der bisherigen Berechnungen zugrunde gelegt. Es zeigt sich dabei, dass die in Rede
stehenden VKF (insg. 4.300 m?) die abgeleiteten Potenziale von max. 4.200 m?
VKF (in der oberen Variante) leicht überschreiten. Die Umsatzerwartung der bei-
den Anbieter übersteigt entsprechend die abgeleiteten Nachfragepotenziale, so-
dass hier keine rechnerische Tragfähigkeit für diese beiden (leistungsstärksten)
Betriebe in diesen Dimensionierungen festzustellen ist:

“ Quelle: Hahn Retail Estate Report 2022/2023.

5 (testierter Wert seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH)
" Annahme von 5.000 zusätzlichen Einwohnern durch das MMQ 1.

” Annahme von 6.500 zusätzlichen Einwohnern durch das MMQ 1.

STADTHANDEL Potenzialanalyse für den Angebotsschwerpunkt (Nahversorgung) 28

Tabelle 2: Perspektivisches Einwohnerpotenzial und nahversorgungsrelevante Kaufkraft im Versorgungsgebiet in
Varianten

untere Variante (5.000 EW) obere Variante (6.500 EW)

Kaufkraftpotenzial Nahrungs- und Genussmittel

Kaufkraftpotenzial (NuG) für strukturprägende Le-

bensmittelmärkte in Mio. Euro* 17,6 20,4
Umsatz NuG EDEKA (3.000 m? VKF) in Mio. Euro** 12,9
Umsatz NuG LIDL (1.300 m? VKF) in Mio. Euro** 89
Gesamtumsatz NuG strukturprägende Anbieter in 218

Mio. Euro***

Quelle: Berechnung Stadt + Handel auf Basis IT.NRW, GfK 2022 sowie Angaben des Auftraggebers; Kaufkraft IfH Köln 2022; * s. Abbildung
11; ** unter Annahme der betreiberspezifischen durchschnittlichen Flächenproduktivitäten, s. Kapitel 4.2.1.; *** Abweichungen von der Ge-
samtsumme sind rundungsbedingt.

4.2.2 Szenario Verbrauchermarkt

Für das Szenario einer Ansiedlung eines Verbrauchermarktes sind für das vorge-
sehene Quartierszentrum folgende Potenziale zu ermitteln:

In der unteren Variante (ca. 5.000 EW im Zuge des MMQG 1) liegt das rechnerisch
bindbare Kaufkraftvolumen im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel
perspektivisch bei rd. 11,7 Mio. Hiervon entfallen rd. 7,7 Mio. Euro auf die Einwoh-
nerpotenziale innerhalb des Quartiers und rd. 4,0 Mio. Euro auf die im Ergän-
zungsbereich des Versorgungsgebietes verortete Bevölkerung.

In der oberen Variante (ca. 6.500 EW im Zuge des MMQ 1) liegt das rechnerisch
bindbare Kaufkraftvolumen im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel
perspektivisch bei rd. 14,0 Mio. Euro. Hiervon entfallen rd. 10,0 Mio. Euro auf die
Einwohnerpotenziale innerhalb des Quartiers und ebenfalls rd. 4,0 Mio. Euro auf
die im Ergänzungsbereich des Versorgungsgebietes verortete Bevölkerung.

Das für Lebensmittelmärkte rechnerisch zur Verfügung stehende Kaufkraftvolu-
men im Sortiment Nahrungs- und Genussmittel liegt - nach Abzug der durch
kleinteilige Anbieter gebundenen Kaufkraft - demnach bei rd. 10,0 Mio. Euro p. a.
(untere Variante) bzw. rd. 12,0 Mio. Euro p.a. (obere Variante).

Hinzu kommen jeweils rd. 3,6 Mio. Euro durch die benannten Berufspendler, so-
dass in Summe ein rechnerisches Potenzial zur Ansiedlung eines Verbraucher-
marktes i. H. v. rd. 13,6 Mio. Euro (untere Variante) bzw. rd. 15,6 Mio. Euro p.a.
(obere Variante) zur Verfügung steht.

STADTHANDEL Potenzialanalyse für den Angebotsschwerpunkt (Nahversorgung) 29

Rechnerische Kaufkraft im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel im Versorgungsgebiet
untere Variante: rd. 31,4 Mio. Euro p.a.
obere Variante: rd. 36,0 Mio. Euro p.a.

Potenziell zu bindende Kaufkraft im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel im
Versorgungsgebiet (50 % im MMQ 1; 25 % im weiteren Versorgungsgebiet)
untere Variante: rd. 11,7 Mio. Euro p.a.
obere Variante: rd. 14,0 Mio. Euro p.a.

rd.85 %
durch Lebensmittelmärkte
untere Variante: rd. 10,0 Mio. Euro p.a.
obere Variante: rd. 12,0 Mio. Euro p.a.

rd. 15%
durch

Lebensmittelhandwerk/ zzgl. Kaufkraftzuflüsse (durch (zusätzliche) Arbeitsplätze)

sonstiger LM Einzel- rd. 3,6 Mio. Euro p.a.
Handel

Potenzial zur Entwicklung von strukturprägenden Lebensmittelmärkten
untere Variante: rd. 13,6 Mio. Euro p.a.
obere Variante: rd. 15,6 Mio. Euro p.a.

Abbildung 12: Aufteilung Kaufkraftpotenziale im Segment Nahrungs- und Genussmittel - Verbrauchermarkt
Quelle: Darstellung: Stadt + Handel.

Für ein modernes und funktionales Quartierszentrums ist grundsätzlich von leis-
tungsfähigen Betreibern für mögliche Lebensmittelmärkte auszugehen, um eine
entsprechend hohe Frequenz und Attraktivität des Standortbereiches zu gewähr-
leisten. Zur Ermittlung des Verkaufsflächenpotenzials innerhalb des Quartiers
wird deshalb die durchschnittliche Flächenleistung des leistungsfähigsten Betrei-
bers von Verbrauchermärkten (Kaufland) angenommen. Diese liegt bei rd. 5.550
Euro/m? VKF p. a. Auch hier wird eine um rd. 5 % überhöhte Flächenleistung un-
terstellt.

Dabei ist zu betonen, dass es sich nicht um die konkrete Planung des Planvorha-
bens, sondern um die Ableitung einer üblichen Annahme für ein Quartierszentrum
handelt. Dementsprechend können die Flächenproduktivitäten/Umsätze im Rah-
men einer konkreten Fallgestaltung (konkretes Konzept/Betreiber) naturgemäß
von diesem angesetzten Wert abweichen.

Unter Zugrundelegung der benannten Parameter ergeben sich rechnerische
Verkaufsflächenpotenziale für einen Verbrauchermarkt i. H. v. rd. 3.000 - (un-
tere Variante) bzw. 3.400 m? (obere Variante).

Es ist zu berücksichtigen, dass der vorstehende Wert aufgrund der Unschärfen in
der Berechnungsmethode einen Anhaltswert darstellen.

STADTHANDEL Potenzialanalyse für den Angebotsschwerpunkt (Nahversorgung) 30

4.2.3 Drogeriefachmarkt

Für die Ableitung einer rechnerisch tragfähigen Verkaufsflächendimensionierung
für einen Drogeriefachmarkt am in Rede stehenden Vorhabenstandort ist als we-
sentliche Eingangsgröße demnach die im Einzugsgebiet vorhandene Kaufkraft im
Sortiment Drogeriewaren von Bedeutung.

Die Pro-Kopf-Ausgaben im Sortiment Drogeriewaren betragen unter Berücksich-
tigung der Kaufkraftkennziffer von rd. 104 (IfH 2022) rd. 428 Euro.

Perspektivische Kaufkraftbindung im Einzugsgebiet

Im Versorgungsgebiet (untere Variante) ist perspektivisch ein rechnerisches Kauf-
kraftpotenzial im Sortiment Drogeriewaren von rd. 4,4 Mio. Euro gegeben. In der
oberen Variante ist ein Kaufkraftpotenzial von rd. 5,0 Mio. Euro anzunehmen.

Im Bundesdurchschnitt weisen Drogeriefachmärkte eine Bindungsquote von rd.
60 % der Kaufkraft im Sortiment Drogeriewaren auf", von welcher mindestens
auch bei einer Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes im Quartierszentrum des
MMQ 1 auszugehen ist. Bei einer Bindung von 60 % der im abgegrenzten Versor-
gungsbereich verfügbaren Kaufkraft durch Drogeriefachmärkte ergibt sich ein
rechnerisch verfügbares Kaufkraftpotenzial von rd. 2,6 Mio. Euro (untere Vari-
ante) bzw. rd. 3,0 Mio. Euro (obere Variante).

Insbesondere im Segment Drogeriewaren ist oftmals eine „Präferenz" der Kunden
zwischen den beiden marktführenden Anbietern dm und Rossmann festzustellen,
welche eine betreiberabhängige Orientierung der Bevölkerung des Quartiers er-
warten lassen. Auch im - hinsichtlich seines Angebotsnetzes deutlich weitmaschi-
ger aufgestellten - Segment Drogeriewaren ist somit keine 100 %-ige Kaufkraft-
bindung durch einen marktgerechten Anbieter zu erwarten. Aus fachgutachterli-
cher Sicht ist perspektivisch im Bereich der Quartiersentwicklung des MMQ 1 eine
rechnerische Kaufkraftbindung von rd. 80 % anzunehmen. Dies ist insbesondere
auf die eher geringen Angebotsstrukturen im Umfeld des Quartiers zurückzufüh-
ren (lediglich ein Drogeriefachmarkt im SBZ Grevener Straße - Germa-
nia/Yorkcenter). Ergänzend ist mit weiteren diffusen Kaufkraftabflüssen im Zuge
von Pendlerbeziehungen sowie Streuumsätzen zu rechnen.

Für die außerhalb der Quartiersentwicklung verorteten Siedlungsbereiche des
Versorgungsgebietes wird angesichts der bereits bestehenden Versorgungsbezie-
hungen mit den bestehenden Anbietern eine geringere rechnerische Kaufkraftbin-
dung von rd. 60 % angenommen. Es ist davon auszugehen, dass die Bevölkerung
in diesem Teil des Versorgungsgebietes eine im Vergleich zu den persp. Einwoh-
nern des MMQ 1 intensivere Orientierung an alternative Angebotsstandorte (insb.
SBZ Grevener Straße - Germania/Yorkcenter) aufweisen, sich bei Ansiedlung ei-
nes marktgängigen Drogeriefachmarktes dennoch zu einem nennenswerten An-
teil im geplanten Quartierszentrum mitversorgen werden.

Angesichts des weitmaschigeren Angebotsnetzes von Drogeriemärkten (im Ver-
gleich zu Lebensmittelmärkten) wird hier eine leicht höhere Kaufkraftbindung
durch die (perspektivischen) Beschäftigten/Pendler zugrunde gelegt, da anzuneh-

'® Eigene Berechnungen auf Basis EHI 2022.

STADTHANDEL Potenzialanalyse für den Angebotsschwerpunkt (Nahversorgung) 31

men ist, dass ein geringerer Anteil der Beschäftigten über ein entsprechend at-
traktives Angebot im Segment Drogeriewaren an ihrem jeweiligen Wohnort ver-
fügt und sich entsprechend verstärkt am Vorhabenstandort mitversorgen wird.

Zuzüglich des Streuumsatzes durch Berufspendler im Zuge der bestehenden rd.
3.500 sowie perspektivisch hinzutretenden rd. 4.700 Arbeitsplätze i.H.v.rd. 25 %
der jeweiligen sortimentsspezifischen Verbrauchsausgaben (entspricht rd.
0,8 Mio. Euro), ergibt sich insgesamt ein Nachfragepotenzial von rd. 2,7 Mio. Euro
(untere Variante) bis 3,0 Mio. Euro (obere Variante).

Rechnerische Kaufkraft im Sortimentsbereich Drogeriewaren im Versorgungsgebiet
untere Variante: rd. 4,4 Mio. Euro p.a.
obere Variante: rd. 5,0 Mio. Euro p.a.

rd.40 % rd.60 %
durch durch Drogeriefachmärkte
Lebensmittelmärkte/ untere Variante: rd. 2,6 Mio. Euro p.a.
sonstiger Einzelhandel obere Variante: rd. 3,0 Mio. Euro p.a.

Potenziell zu bindende Kaufkraft im Sortiment Drogeriewaren im
Versorgungsgebiet (80 % im MMQ 1; 60 % im weiteren
Versorgungsgebiet)
untere Variante: rd. 1,8 Mio. Euro p.a.
obere Variante: rd. 2,1 Mio. Euro p.a.

zzgl. Kaufkraftzuflüsse (durch (zusätzliche) Arbeitsplätze)
rd. 0,8 Mio. Euro p.a.

Potenzial zur Entwicklung von strukturprägenden Drogeriefachmärkten
untere Variante: rd. 2,7 Mio. Euro p.a.
obere Variante: rd. 3,0 Mio. Euro p.a.

Abbildung 13: Aufteilung Kaufkraftpotenziale im Segment Drogeriewaren
Quelle: Darstellung: Stadt + Handel.

Bei Annahme einer - wie auch für die Ermittlung der VKF im Segment Lebensmit-
tel in den vorangegangenen Kapiteln um rd. 5 % überhöhten - durchschnittlichen
Flächenproduktivität des leistungsstärksten Betreibers dm (mit durchschnittlich
rd. 6.855 Euro/m? VKF'?) und einem durchschnittlichen Verkaufsflächenanteil von
60 % im Sortiment Drogeriewaren ergibt sich somit ein rechnerisches Verkaufs-
flächenpotenzial von rd. 600 m? GVKF (untere Variante) bzw. rd. 700 m? GVKF
(obere Variante) für einen Drogeriefachmarkt.

Es ist zu berücksichtigen, dass der vorstehende Wert aufgrund der Unschärfen in
der Berechnungsmethode einen Anhaltswert darstellt.

”® Quelle: Hahn Retail Estate Report 2022/2023.

STADTHANDEL Potenzialanalyse für den Angebotsschwerpunkt (Nahversorgung) 32

4.2.4 Einschätzung hinsichtlich der städtebaulichen Verträglichkeit der ab-
geleiteten Magnetbetriebe

Die, wie in den vorangegangenen Kapiteln ermittelte, rechnerische Tragfähigkeit
eines Betriebes weist nicht automatisch auch eine städtebauliche Verträglichkeit
eines Vorhabens nach. Vorhabenbedingte städtebaulich negative Auswirkungen
sind stark abhängig von den Bestandsstrukturen und Entwicklungsperspektiven
Vor-Ort und können bspw. dann entstehen, wenn ein grundsätzlich tragfähiger
Betrieb auf ein bereits vorgeschädigtes Wettbewerbsumfeld trifft.

Im Hinblick auf die in den Kapiteln 4.2.1 bis 4.2.3 abgeleiteten Verkaufsflächendi-
mensionierungen ist folgendes festzuhalten:

"= Wie in Kapitel 3 aufgeführt, steht das zu errichtende Quartierszentrum
des MMQ 1 überwiegend in keinem maßgeblichen Wettbewerb mit den ak-
tuell in Münster vorhandenen Bestandsstrukturen.

"= Dies ist insbesondere auf die leicht von diesen abgesetzte Lage des MMQ 1
am Rande der Innenstadt sowie die absehbar hohe Ausrichtung der zu
etablierenden Betriebe auf die Nahversorgung der Bewohner des MMQ 1

und des näheren Umfeldes zurückzuführen.

"= Insbesondere die nächstgelegenen zentralen Versorgungsbereiche des
Typs € (hier: STZ Gievenbeck-Mitte und NVZ Gievenbeck-Heekweg) ste-
hen dabei angesichts der Wegebeziehungen und ihrer jeweiligen Ausrich-
tung auf ihr (unmittelbares) Umfeld absehbar in geringer Konkurrenz zum
in Rede stehenden Quartierszentrum.

= Das STZ Gievenbeck-Mitte profitiert zudem absehbar stark von den Ent-

wicklungen des vorgesehenen MMQ 2 an der Busso-Peuss-Straße.

"= Die ebenfalls nahegelegenen ZVB des Typs B (SBZ Grevener Straße - Ger-
mania/Yorkcenter (Nord und Süd) treten angesichts der Einzugsgebiets-
überschneidungen mit dem in Rede stehenden Vorhaben (im „weiteren
Versorgungsgebiet”, s. Abbildung 10) in eine gewisse Wettbewerbssitua-
tion mit dem Quartierszentrum des MMQ 1.

"= Insgesamt sind in den abgeleiteten Größenordnungen für den Lebensmit-
telmarkt bzw. die Lebensmittelmärkte sowie den Drogeriefachmarkt ab-
sehbar keine städtebaulich negativen Auswirkungen zu erwarten.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine fachgutachterliche Vorein-
schätzung handelt, welche es im Zuge des weiteren Projektverlaufes im Rahmen

einer vollumfänglichen Verträglichkeitsanalyse umfassend zu prüfen gilt.

4.2.5 Zusammenfassung

Die vorhandenen Potenziale innerhalb des Einzugsgebietes für die Entwicklung
von nahversorgungsrelevanten Magnetbetrieben stellen sich demnach für die Sor-
timente Nahrungs- und Genussmittel und Drogeriewaren wie folgt dar:

STADTHANDEL Potenzialanalyse für den Angebotsschwerpunkt (Nahversorgung) 33

Tabelle 3: Einzelhandelsspezifisches Entwicklungspotenzial (Magnetbetriebe Nahversorgung)

untere Variante

obere Variante

Einwohnerprognose MMQ 1 5.000
Einwohner im abgegrenzten Versorgungsbereich

Einwohner gesamt 10.243

rechn. Gesamt-VKF Lebensmittelsupermarkt und -dis-
counter_(inkl. Randsortimente non-food; Anteil NuG an
der GVKF: 80 %)

ca. 3.500 - 3.600 m?

rechn. VKF Verbrauchermarkt (inkl. Randsortimente ca. 3.000 m?
non-food; Anteil NuG an der GVKF: 80 %)
rechn. VKF Drogeriefachmarkt (inkl. Randsortimente; 600 m2

Anteil Drogeriewaren an der GVKF: 60 %)

6.500

5.243

11.743

ca. 3.900 - 4.200 m?

ca. 3.400 m?

700 m?

Quelle: Berechnung Stadt + Handel auf Basis IT.NRW, GfK 2022 sowie Angaben des Auftraggebers; Kaufkraft IfH Köln 2022.

Es ist zu berücksichtigen, dass die vorstehenden Werte aufgrund der Unschärfen
in der Berechnungsmethode Anhaltswerte darstellen und insbesondere im Hin-
blick auf die VKF-Aufteilung zwischen Lebensmittelvollsortimenter und -discoun-
ter (in Variante 1) variierbar sind. Dies gilt insbesondere auch unter Berücksichti-

gung der hier gewählten, eher konservativen Annahme (höchste zu erwartende

Flächenleistungen im Sinne eines (hinsichtlich der vorhabenbedingten Auswirkun-

gen) städtebaulichen Worst-Case-Szenarios).

Zudem ist darauf hinzuweisen, dass im weiteren Projektverlauf, bei Konkretisie-
rung des Vorhabens, eine vollumfängliche Verträglichkeitsanalyse unerlässlich ist.

STADTHANDEL Potenzialanalyse für den Angebotsschwerpunkt (Nahversorgung)

34

5 Verkaufsflächenableitung für
die weiteren Sortimente

Ergänzend zu den tiefergehend analysierten nahversorgungsrelevanten Sorti-
menten werden nachfolgend rechnerische Verkaufsflächenpotenziale für die wei-
teren Sortimente ermittelt, welche das Angebot innerhalb des Quartiers ergänzen
könnten und somit eine höhere Attraktivität des Einzelhandelsangebotes gewähr-
leisten würden.

Bei der Ermittlung der Verkaufsflächenpotenziale, insbesondere der zentrenrele-
vanten Sortimente ist dabei ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass le-
diglich Potenziale ermittelt werden, welche auf eine Versorgung des Quartiers ab-
zielen und nicht deutlich darüber hinaus strahlen und so negative Auswirkungen
auf höherrangige zentrale Versorgungsbereiche verursachen könnten.

Für die Ermittlung von Orientierungswerten zu angemessenen VKF-Dimensionie-
rungen werden die für die Stadt Münster durchschnittlichen Ausstattungskenn-
ziffern aus dem EHZK Münster 2018 herangezogen. Dabei wird die jeweils sorti-
mentsspezifische VKF-Ausstattung in den Stadtteilzentren zugrunde gelegt.

Auf dieser Basis werden die für die Stadt Münster durchschnittlichen Ausstat-
tungswerte in den STZ auf das MMQ 1 projiziert. Die Einwohner des MMQ 1 wären
rechnerisch sodann in etwa ausgestattet, wie der „durchschnittliche Münstera-
ner". Durch diese Vorgehensweise wird sichergestellt, dass einer Überhöhung des
Angebots im persp. Quartierszentrum gegenüber weiterer STZ entgegengewirkt
und keine (wesentlich) über die angedachte Versorgungsfunktion hinausgehende
Strahlkraft erzeugt wird.

Insgesamt sollte die Ausstattung der ergänzenden Einzelhandelsbetriebe (ohne
Lebensmittel- und Drogeriemärkte) der Ausstattung von vergleichbaren ZVB in
der Stadt Münster entsprechen. Für die Ableitung einer Empfehlung zur Gesamt-
verkaufsfläche in diesen Sortimenten wurden daher die Ausstattungen der mit
dem in Rede stehenden Quartierszentrum in ihrer räumlichen Ausdehnung in etwa
vergleichbaren ZVB STZ Coerde, Gremmendorf, Hiltrup-West und Mecklenbeck-
Mitte herangezogen. Anhand der Mittelwerte der Ausstattung in den Sortimen-
ten des mittelfristigen und langfristigen Bedarfsbereiches wurde eine (als Orien-
tierungswert zu verstehende) „Obergrenze" von rd. 800 m? VKF (zzgl. der in Ka-
pitel 4 abgeleiteten Magnetbetriebe) ermittelt. Dies entspricht in etwa auch dem
Median der Ausstattung aller Stadtteilzentren (rd. 825 m? VKF). Die abgeleitete
„VKF-Obergrenze" ist somit als angemessen - sowohl für, in ihrer Ausdehnung
vergleichbare, als auch die Münsteraner Stadtteilzentren insgesamt - zu bewer-
ten.

Die Ausstattungskennziffern gem. Grundlagendaten des EHZK Münster 2018 so-
wie die daraus abgeleiteten VKF stellen sich wie folgt dar:

STADTHANDEL Verkaufsflächenableitung für die weiteren Sortimente 35

Tabelle 4:

rechnerische Verkaufsflächenpotenziale der weiteren Sortimente (Orientierungswerte)

Sortiment 8-VKF in STZ
Zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente

Apotheken - 130
(Schnitt-)Blumen -80
Zeitungen/Zeitschriften -60
Zoologischer Bedarf - 70
Zentrenrelevante Sortimente

Bekleidung - 290
Bücher - 30
Einrichtungszubehör - 50
Elektrokleingeräte - 50
Fahrräder und Zubehör -50
Foto und Zubehör - 20
Glas/Porzellan/Keramik (GPK) -50
Handarbeitsbedarf/Kurzwaren/Meterware Stoffe - 10
Haushaltswaren (Hausrat) -80
Heimtextilien, Haus-/Bett-/Tischwäsche (HBT) -40
Leuchten <10
Musikinstrumente und -zubehör - 30
Optik - 70
Papier/Bürobedarf/Schreibwaren (PBS) - 70
Sanitätsbedarf (med. u. orthop. Artikel einschl. Hörgeräte) - 20
Schuhe/Lederwaren -90
Spielwaren/Basteln -80
Sportartikel - 40
Uhren/Schmuck - 20
Unterhaltungselektronik - 70
Empfehlung zur VKF-Obergrenze (Orientierungswert)* max. 800

Quelle: eigene Darstellung; Berechnung Stadt + Handel auf Basis EHZK Münster 2018; Werte gerundet; *entspricht nicht der Summe der

Einzelsortimente (=Pool-Lösung).

Bei den so abgeleiteten Verkaufsflächengrößen handelt es sich um rein rechne-
risch ermittelte Orientierungswerte, welche sicherstellen, dass die Anbieter des
Quartierszentrums nicht überdimensioniert gegenüber (anderen) zentralen Ver-
sorgungsbereichen in Münster ausgeprägt werden.

Dadurch ist sichergestellt, dass durch die ermittelten Flächenpotenziale keine
städtebaulich negativen Auswirkungen auf weitere, (höherrangige) zentrale Ver-
sorgungsbereiche im Umfeld des Quartiers zu erwarten sind. Dabei sollen insbe-
sondere potenzielle zentrenrelevante und nicht zentrenrelevante Angebote die
Magnetbetriebe aus dem Segment Nahversorgung innerhalb des Quartierszent-
rums ergänzen. Es ist folglich keine umfassende Versorgung in allen Sortimenten
innerhalb des Gebietes vorgesehen. Angesichts des umfangreichen Angebots im
ZVB City/Innenstadt, den Stadtbezirkszentren sowie teilweise sehr hohen Um-
satzanteilen des Onlinehandels (z. B. 46,5 % im Bereich Fashion & Accessoires,
44% im Bereich CE/Elektro)? ist somit auch bei einem großzügigerem Angebot
im Quartier grundsätzlich mit umfangreichen Kaufkraftabflüssen zu rechnen.

®° Quelle: HDE Online Monitor 2022.

STADTHANDEL Verkaufsflächenableitung für die weiteren Sortimente 36

Im Hinblick auf die aufgeführten Orientierungswerte ist zu berücksichtigen: ange-
sichts der starken Schwankung der Flächenproduktivitäten bei möglichen klein-
teiligen Fachgeschäften ist eine empirisch valide Ermittlung genauer Verkaufsflä-
chenpotenziale nicht möglich.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei dem in Rede stehenden Standort-
bereich absehbar um einen Positivstandort für nahversorgungsrelevante sowie
zentrenrelevante Sortimente handeln wird (ZVB des Typs CC, s, Kapitel 8). Folglich
können auch in den Sortimenten, welche nur geringe Verkaufsflächenpotenziale
aufweisen vereinzelte, kleinteilige Ladeneinheiten innerhalb des Quartierszent-
rums entwickelt werden. Angesichts der perspektivischen Ausweisung des Quar-
tierszentrums als zentraler Versorgungsbereich sind somit auch grundsätzlich
darüber hinausgehende Formate und Dimensionierungen möglich.

STADTHANDEL Verkaufsflächenableitung für die weiteren Sortimente 37

6 Best Practice-Beispiele

Nachfolgend werden zwei, mit den Planungen und Intentionen des MMQ 1 grund-
sätzlich vergleichbare städtebauliche Entwicklungen dargestellt. Ziel der Betrach-
tung dieser Referenzprojekte ist die Ableitung von best practise-Bausteinen bzw.
die Identifizierung von Chancen hinsichtlich der Ausgestaltung des MMQ 1 (insbe-
sondere hinsichtlich Allokation der Gewerbeeinheiten, Städtebau und Gestaltung,
sowie Mobilität und Erreichbarkeit).

Die beiden best practise-Beispiele sowie deren Übertragbarkeit auf das MMQ 1
werden nachfolgend dargestellt:

HEIDELBERG BAHNSTADT

Versorgungsfunktion (gem. kommunalem EHK) Nahversorgungszentrum
Status: Im Bau, Projektlaufzeit: 2008 bis 2027

Gelände des ehem. Güterbahnhofs

116 ha Fläche

ca. 6.800 EW

Key Facts ca. 6.000 Arbeitsplätze
Passivhausbauweise

Zielgruppe: junge Familien

Wissensquartier „SkyLabs", Technologiepark und Uni

SE

Räumliche Analyse

Das Einzelhandelsangebot ist im Schwerpunkt am Gadamerplatz verortet, als Magnetbetriebe sind hier ein Le-
bensmittelvollsortimenter (SB-Warenhaus mit rd. 5.000 m? VKF), ein Lebensmitteldiscounter sowie ein Drogerie-
fachmarkt zu identifizieren. Ergänzt wird das dortige Angebot durch weitere Einzelhandels- sowie Gastronomie-
angebote. Als besonders frequenzsteigernd für das Zentrum stellt sich dabei die direkte Lage der Straßenbahnhal-
testelle „Gadamerplatz" innerhalb des Zentrums dar. Insbesondere Berufspendler, Studenten sowie Nutzer der
kulturellen und sozialen Infrastruktur, die den ÖPNV nutzen, werden somit gezielt in das Zentrum gelenkt. Direkt
südlich des Zentrums sind u. a. mit einer Grundschule sowie einem Bürgerhaus weitere Einrichtungen vorhanden,
die sich zusätzlich positiv auf die Frequentierung des Zentrums auswirken. Abseits der Einzelhandelsagglomeration
am Gadamerplatz ist lediglich ein Biosupermarkt im südöstlichen Bereich des Stadtteils als Magnetbetrieb zu iden-
tifizieren. In diesem Bereich ist auch durch mehrere Fachgeschäfte, medizinische Angebote, Dienstleistungen sowie
einer Kindertagesstätte eine gewisse Konzentration an Einkaufs- und Versorgungseinrichtungen gegeben. Weitere
Einzelhandelsgeschäfte befinden sich insbesondere in Streulage entlang der Achsen Langer Anger sowie Grüne
Meile, durch die ausgeprägte Konzentration der Magnetbetriebe am Gadamerplatz hat sich hier jedoch keine Lauf-
lage für Kunden entwickelt, wie sie bspw. bei einer knochenartigen Anordnung der Einzelhandelsfunktionen der Fall

wäre.

STADTHANDEL Best Practice-Beispiele 38

Vergleichbarkeit mit dem MMQ 1

Ähnlichkeiten
"= Verknüpfung von Wohnen, Arbeiten und Wissenschaft (SkyLabs als „Herzstück" des Quartiers)
"= Entstehung eines neuen Stadtteils in Siedlungsrandlage (bisher: Güterbahnhof und Kasernengelände)
"= Fokus auf Nachhaltigkeit

"=  _Quartierszentrum überwiegend für die Versorgung der neuen Bahnstadt, versorgt jedoch auch angren-
zende Siedlungsgebiete (in Teilen) mit

Unterschiede

"= Mit 116 ha deutlich größer, damit auch höheres Nachfragepotenzial aufgrund höherer Einwohner- und Be-
schäftigtenzahlen

"=  _Bahntrasse als städtebauliche Barriere - MMQ 1 eher durch Technologiepark von bestehender Wohnbe-
bauung „getrennt"

= Anbindung an den Hauptbahnhof, daher innerstädtische und gut erreichbare Lage, Anbindung ans Stra-
Benbahnnetz

Best practise Bausteine

"= Allokation im Entr&e des neu entstandenen Quartiers - Scharnierfunktion zwischen „Alt und Neu” (Einbe-
zug bereits vorhandener, angrenzender Siedlungsstrukturen).

"=  Angebotsschwerpunkt in Form eines kompakten Quartierszentrums mit Magnetbetrieben mit hauptsäch-
lich nahversorgungsrelevanten Leitsortimenten (Lebensmittel, Drogeriewaren)

"= _Ausgewogener Betriebstypenmix: Lebensmittelvollsortimenter und -discounter, Drogeriefachmarkt, er-
gänzt durch kleinteilige Anbieter, Gastronomie und Dienstleistungen

"= Fokussierung auf einen großzügigen Lebensmittelvollsortimenter (hier: rd. 5.000 m? VKF), Lebensmittel-
discounter in eher ergänzender, in der Dimensionierung deutlich untergeordneter Funktion (hier: rd.
1.250 m? VKF)

"= Offene und attraktive Platzgestaltung zwischen den Ladeneinheiten, kein geschlossenes Einkaufscenter,
kein Fachmarktcharakter. Gewerbebetriebe sind durch Mixed-Use-Immobilien ansprechend gestaltet und
im Gesamtbild integriert.

"= Zugang zu den Magnetbetrieben über den zentral gelegenen Platz dient der Belebung des Platzes und
macht diesen als zentralen Treffpunkt wahrnehmbar. Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch entspre-
chende Möblierung, Bepflanzung, Beleuchtung sowie durch Bereiche für Außengastronomie.

" Gleichzeitig Öffnung „nach außen” durch straßenbegleitende kleinteilige Anbieter (kein geschlossenes
Karree)

"= Wenige straßenbegleitende Parkplätze sowie zweigeschossige Tiefgarage unterhalb des Geländes mit
> 500 Stellplätzen.

"= _Quartierszentrum eröffnete erst ca. 10 Jahre nach Baubeginn - zunächst angemessenes Nachfragepo-
tenzial schaffen.

Quelle: Darstellung Stadt + Handel auf Basis www.heidelberg-bahnstadt.de; Kartengrundlage: OpenStreetMap - veröffentlicht unter
ODbtL.

STADTHANDEL Best Practice-Beispiele 39

HAMBURG-OBERBILLWERDER

Versorgungsfunktion (gem. kommunalem EHK)
Status:

persp. Ortszentrum
Baubeginn 2024, Projektlaufzeit bis 2030

Aktuell Freifläche

118 ha Fläche

ca. 6.000 - 7.000 Wohnungen

ca. 4.000 - 5.000 Arbeitsplätze

innovative Mobilitätskonzepte + Energieeffizienz
Modellstadtteil für die „Active City"

fünf Quartiere mit eigenständigem Konzept
Freiraumkonzept „Green Loop” verbindet die Quartiere

Key Facts

F—

Räumliche Analyse

Der zukünftige Schwerpunkt für den Einzelhandel in Hamburg-Oberbillwerder wird sich an zentraler Stelle im
BahnQuartier befinden und mit dem bestehenden Zentrum am Fleetplatz in Neuvallermöhe-West verknüpft sein.
Das Zentrum dient der Versorgung der Anwohner aus Neuallermöhe-West, Neuallermöhe-Ost sowie Bergedorf-
West und der bis zu 15.000 Personen, die perspektivisch in Oberbillwerder wohnen sollen. Der Einzelhandel wird
sich aus Supermärkten, Discountern, Drogerien und Bäckern zusammensetzen. Des weiteren besteht Bedarf für
Fahrrad-, Zoo- und Elektrohandel, Bekleidungsgeschäfte, Buchhandel, Schuh- und Blumenläden. Auch Optiker, Ju-
weliere und Lebensmittel-Spezialanbieter wie ein Biomarkt oder ein Reformhaus könnten ergänzend in Oberbill-
werder angesiedelt werden. Das bereits bestehende Nahversorgungszentrum Fleetplatz in Neuallermöhe-West soll
als Teil der Connected City modernisiert und vielfältiger werden. Mit der Aufwertung der Bahnunterführung soll
eine Flaniermeile zwischen Neuallermöhe-West und Oberbillwerder entstehen. Ergänzungen in den Angebotsstruk-
turen finden sich insbesondere an den projektierten Quartiersplätzen sowie der Lauflage im Bereich des BahnQuar-

tiers.

STADTHANDEL Best Practice-Beispiele 40

Vergleichbarkeit mit dem MMQ 1

Ähnlichkeiten

Neuer Stadtteil am Stadtrand
Fokus auf innovative Konzepte + Nachhaltigkeit
Hochschulstandort (mit ca. 4.500 Studierenden projektiert)

Zentrales Stadtteilzentrum überwiegend für die Versorgung von Oberbillwerder, versorgt jedoch auch an-
grenzende Siedlungsgebiete (in Teilen) mit

Unterschiede

Mit 118 ha deutlich größer, damit auch höheres Nachfragepotenzial aufgrund höherer Einwohner- und Be-
schäftigtenzahlen

Fünf eigens konzipierte Quartiere mit unterschiedlicher Ausrichtung, jedes Quartier verfügt über ein „eige-
nes", kleineres Quartierszentrum

Bahntrasse als städtebauliche Barriere - MMQ 1 eher durch Technologiepark von bestehender Wohnbe-
bauung „getrennt"

Best practise Bausteine

Allokation im Entr&e des neu entstandenen Stadtteils - Scharnierfunktion zwischen „Alt und Neu” (Einbe-
zug bereits vorhandener, angrenzender Siedlungsstrukturen).

Zentraler Platz im Bereich des Stadtteilzentrums als Verbindung der Magnetbetriebe

Magnetbetriebe (Lebensmittel, Drogeriewaren) im zentralen Stadtteilzentrum projektiert. Kleinteilige
Anbieter und zentrenergänzende Funktionen auch an den Quartierszentren und in anderen frequentierten
Bereichen (insb. auch an den Plätzen)

Mobility Hub im Bereich/in der Nähe des Stadtteilzentrums und der Quartierszentren. Reduktion des Indi-
viduvalverkehrs innerhalb des Stadtteils.

Dichteste (und höchste) Bebauung im Bereich des Stadtteilzentrums (mit der Entfernung abnehmend).
Dies schafft eine ausreichende Grundfrequenz und fußläufig erreichbare Mantelbevölkerung für die projek-
tierten Betriebe und wirkt verkehrsreduzierend für den Stadtteil.

Bavabschnittsweise Entwicklung von Handelsflächen (mit fortschreitender Entwicklung der Wohnbebau-
ung)

Quelle: Darstellung Stadt + Handel auf Basis www.oberbillwerder-hamburg.de; Kartengrundlage: OpenStreetMap - veröffentlicht unter

ODbL.

STADTHANDEL Best Practice-Beispiele 41

7 Empfehlungen für das
Quartierszentrum des MMQ@ 1

Nachfolgend werden - u. a. basierend auf den oben dargestellten best practise
Beispielen - Empfehlungen hinsichtlich der städtebaulichen Ausgestaltung des
projektierten Quartierszentrums getroffen. Der Grundgedanke der Empfehlun-
gen beruht auf der vorgesehenen Etablierung eines lebendigen, modernen und
nachhaltigen Quartiers, welches zum einen kurze Wege und eine gute Erreichbar-
keit, zum anderen eine gebündelte Versorgung am Standort sowohl im Hinblick
auf Einzelhandel, als auch den weiteren zentrenergänzenden Funktionen sicher-
stellt. Dies erfolgt vor dem Hintergrund einer innovativen Verzahnung von Woh-
nen, Wissenschaft und Gewerbe und der Kernfrage des MMQ 1: Wie kann hier
neues urbanes Leben und Arbeiten gestaltet werden?

Dabei werden im Hinblick auf das Quartierszentrum - ergänzend zu den jeweili-
gen nachfolgenden Empfehlungen zu den Nutzungsempfehlungen im Bereich Ein-
zelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen - Impulse zur Beantwortung der
folgenden Frage aufgezeigt:

Welchen Beitrag kann das Quartierszentrum im Hinblick auf die Leitthemen der
Entwicklung des MMQ 1 (Öffentlicher Raum und Mobilität, Urbanes Arbeiten und
Wohnen, Vielfalt und Zusammenleben, Landschaft und Nachhaltigkeit) liefern?

Die Empfehlungen haben dabei nicht nur das klar abzugrenzende Plangebiet des
MMQ 1im Blick, sondern berücksichtigen auch die bereits vorhandenen Strukturen
und Nutzungen in seiner unmittelbaren Umgebung (Technologiepark, Studenten-
wohnheime, etc.).

7.1 EMPFEHLUNGEN ZUR STÄDTEBAULICHEN AUSGESTALTUNG
DES QUARTIERSZENTRUMS

Angesichts der angestrebten Symbiose von Wohnen, Wissenschaft und Gewerbe
wird eine Errichtung des Quartierszentrums an der Schnittstelle des bereits be-
stehenden, leistungsfähigen und innovativen Technologieparks und dem neu ent-
stehenden MMQ 1 empfohlen, um diese Verbindung nicht nur konzeptionell, son-
dern auch räumlich zu verankern.

Das Quartierszentrum sollte demnach bestenfalls im Süden des MMQ 1 mit An-
bindung an die Austermannstraße entstehen und entsprechend - wie in den be-
nannten best practise-Beispielen - als Entree des neu zu entstehenden MMQ 1
fungieren. Denkbar wäre beispielsweise die direkte Erschließung über den Kreis-
verkehr oder die Allokation am bereits im EHZK Münster 2018 ausgewiesenen
Nahversorgungsstandort Austermannstraße. Dies würde zur Sicherung der Ver-
sorgung aller relevanten Standortbereiche (v. a. MMQ 1, Technologiepark, Studen-
tenwohnheime am Wasserweg/Wohnquartier am Gemenweg) beitragen und die
bereits bestehenden Strukturen im Umfeld des MMQ 1 adäquat mit einbinden und
berücksichtigen.

Ziel sollte - wie beispielsweise in der neuen Bahnstadt Heidelberg - die Etablie-
rung eines kompakten, gut erreichbaren und lebendigen Zentrums mit wenigen

STADTHANDEL Empfehlungen für das Quartierszentrum des MMQ 1 42

Magnetbetrieben sowie einer Vielfalt an kleinen Fachgeschäften/Spezialangebo-
ten und zentrenergänzenden Funktionen sein.

Die Magnetnutzungen gilt es dabei im Sinne einer langfristig attraktiven Haupt-
einkaufslage an zentraler und hervorgehobener Stelle im Entree des MMQ 1 zu
etablieren und das Angebot somit an einem zentralen, gut erreichbaren Platz zu
bündeln. Von einer „Streuung" der Magnetbetriebe innerhalb des MMQ 1 wird aus
fachlicher Sicht abgeraten, v. a. um Frequenzunterbrechungen zu vermeiden, die
bereits vorhandenen Bestandsstrukturen südlich und westlich des MMQ 1 adä-
quat mitzuversorgen und vorhabeninduzierte Mehrverkehre innerhalb des Quar-
tiers sowie von außerhalb zu vermeiden/reduzieren. Innerhalb des Quartiers könn-
ten (und sollten) jedoch, an weiteren zentralen und/oder frequentierten Stand-
ortbereichen ergänzende kleinteilige Angebotsstrukturen etabliert werden, um
auch diese Standortbereiche „lebendig" zu gestalten.

Für das in Rede stehende Quartierszentrum wird, vergleichbar mit der Heidelber-
ger Bahnstadt, ein von allen Seiten barrierefreier Zugang zu den zu etablierenden
Einrichtungen (sowohl zu den jeweiligen Gewerbeeinheiten, als auch zum Quar-
tierszentrum selbst) sowie die Sicherstellung einer guten Erreichbarkeit zu Fuß,
mit dem Fahrrad sowie via ÖPNV und MIV (s. Ausführungen zum Thema Mobili-
tät) empfohlen. Die Ansiedlung eines in sich geschlossenen Einkaufszentrums
oder von Angebotsstrukturen mit einem reinen „Fachmarktcharakter” (= u.a.
großzügige PKW-Stellplätze), erscheint im Hinblick auf die Zielstellungen des
MMQ 1 (lebendiges, innovatives und nachhaltiges Quartier) nicht zielführend.
Auch hier sollte vielmehr eine Nutzungsmischung und Form von Mixed-Use-Immo-
bilien angestrebt werden.

Neben Einzelhandelsnutzungen sind auch zentrenergänzende Funktionen, wie
etwa Dienstleistungen und Verwaltung, Gastronomie, Bildung und Kultur etc., we-
sentliche funktionale Bestandteile einer attraktiven Nutzungsmischung in Quar-
tierszentren. Ihre räumliche Konzentration befördert nicht nur die Frequentierung
eines Zentrums zu den üblichen Geschäftszeiten, sondern kann auch wesentlich
zu einer Belebung eines Zentrums zu frühen Morgen- und späteren Abendstunden
beitragen (bspw. durch gastronomische Angebote). Ebenso empfiehlt es sich Bü-
ronutzungen oder weitere gewerbliche Nutzungen in oder in der Nähe des Zent-
rums vorzusehen, um eine weitere Frequentierung des Zentrums zu Mittagspau-
sen- oder Feierabendzeiten auszulösen. In diesem Zusammenhang ist jedoch da-
rauf zu achten, dass in der Erdgeschosszone ein möglichst weitgehend geschlos-
sener Besatz an Einzelhandel oder einzelhandelsnahen Dienstleistungen realisiert
wird, um Nutzungsunterbrechungen, die eine Störung von Lauflagen zur Folge ha-
ben können, zu vermeiden. Insbesondere sollten deshalb größere einzelhandels-
ferne Einrichtungen wie bspw. Schulen mit Sportanlagen oder mit größeren Frei-
flächen nicht direkt im Bereich des Quartierszentrums, sondern bspw. ein bis zwei
Wohnblöcke entfernt angesiedelt werden. Im Idealfall kann eine entsprechende
Infrastruktur so zur Belebung eines Zentrums beitragen (bspw. indem Schulwege
über eine ÖPNV-Haltestellenplanung in das Zentrum führen), ohne dass innerhalb
eines Zentrums die Ausbildung einer funktionalen Lauflage gestört wird.

Hinsichtlich der städtebaulichen Ausgestaltung und bestmöglichen Attraktivie-
rung des Quartierszentrums können zudem folgende Aspekte/Bausteine empfoh-
len werden:

STADTHANDEL Empfehlungen für das Quartierszentrum des MMQ 1 43

"= Entwicklung einer Platz-/Flanier-/Verweilsituation
"= Einrichtung einer Fußgängerzone im Bereich des Quartierszentrums

"= Formulierung klarer Eingangssituationen/Ansprechende Verbindungen

des Platzes an die umliegenden Siedlungsbereiche/Verkehrsverbindungen
"= Grünverbindungen/grüne Inseln schaffen

"= Installation von Stadtmobiliar, Grünflächenelementen, Wasserspiel, Be-
schattung, Spielgeräten, Kommunikationsinseln

"= Ausruhmöglichkeiten in regelmäßigen Abständen in Form von Bänken, die
den Anforderungen der älteren Bevölkerung entsprechen (Form, Lehne,
Sitzkomfort, Armstütze, Material)

"= Vereinheitlichung des Straßenraums (Bodenbeläge, Stadtmobiliar, Stra-
Benraumbegrenzung)

"= Festlegung von Mindeststandards für Außengastronomiemobiliar

"= Reduzierung von Pkw-Stellplätzen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität

(s. Ausführungen im nachfolgenden Kapitel).

Übergeordnet ist eine lebendige und vielfältige Nutzungsmischung zu empfehlen,
welche neben den „klassischen” Konzepten aus Büros, Einzelhandel, Gastronomie
und Dienstleistungen Raum für neue, innovative sowie nachhaltige Konzepte
schafft. Denkbar wären beispielsweise Pop-Up-Stores (sowohl für EH als auch
Gastronomie), (Fahrrad-)Werkstätten, Showrooms aber auch Co-Working-
Spaces, Quartiers- und Begegnungsstätten.

7.2 EMPFEHLUNGEN ZUR ORGANISATION DES (RUHENDEN)
VERKEHRS

Auf Grund des Wandels der Mobilitätsformen ist die verkehrliche Anbindung und
die Bereitstellung eines Stellplatzangebotes obligatorisch. Diese sollte den Han-
delsformaten, Dienstleistungsbetrieben und Gastronomiebetrieben und deren
Flächen angepasst werden.

Üblicherweise verfügen Supermärkte, Discounter und Drogeriefachmärkte als
funktionsfähiger Verbundstandort in Stadtteilzentren über ein ebenerdiges Stell-
platzangebot (vgl. HypZert 2021, S. 124ff.).

Ebenerdige Parkplätze bieten aus Handelssicht unter anderem folgende Vorteile:

"= gute Erreichbarkeit und Einsehbarkeit,

"= hohe Übersichtlichkeit und Helligkeit,

= hierdurch gesteigerte Kundenfrequenzen,
"= üblicherweise geringe Baukosten.

Aus städtebaulicher Sicht weisen ebenerdige Stellplätze einen hohen Flächenbe-
darf auf und führen zu einer gesteigerten Versiegelung.

STADTHANDEL Empfehlungen für das Quartierszentrum des MMQ 1 44

In Anbetracht des nur begrenzt verfügbaren Flächenpotenzials im Bereich des de-
signierten Entwicklungsstandortes ist aus gutachterlicher Sicht die Schaffung ei-
ner Tiefgarage mit ausreichendem Stellplatzpotenzial zur Schaffung des nötigen
Parkraumes als städtebaulich idealtypische Variante zu empfehlen und ist nach
aktuellem Kenntnisstand auch entsprechend geplant. Diese soll und könnte so-
wohl als Parkraum für die Einzelhandelsnutzungen als auch als Quartiersgarage
dienen.

Neben den unterirdischen Stellplätzen könnte zudem ein untergeordneter Anteil
(insb. für mobilitätseingeschränkte Personen) an ebenerdigen Stellplätzen ge-
schaffen werden. Diese würden zu einer geringen Versiegelung durch Parkplätze
führen und dennoch relevant zur Attraktivitätssteigerung und Funktionsfähigkeit
der Einzelhandelsimmobilien beitragen (verbesserte Erreichbarkeit, Minderung
der Baukosten). Des Weiteren könnte die Attraktivität des unterirdischen Park-
raumes u.a. durch:

"= ein übersichtliches Parkleitsystem;
"= ausgewiesene Kundenparkplätze;

"= eine dynamische Kapazitätenanzeige zur Vermeidung von Park-Such-Ver-
kehr;

mögliche negative Aspekte einer Tiefgarage gegenüber ebenerdigen Stellplätzen
abmildern.

Der Bau einer Tiefgarage im Rahmen einer nahversorgungsrelevanten Einzelhan-
delsentwicklung stellt insbesondere aufgrund der hohen Baukosten? eher eine
Ausnahme dar. Angesichts abnehmender Flächenpotenziale in den Städten fin-
den sich jedoch immer mehr Beispiele solcher Entwicklungen auch in - im Vergleich
zu Münster - kleineren Kommunen. Exemplarisch lassen sich hier der Bau eines
Quartiers in Leverkusen-Opladen und die Entwicklung des vivAtrium? in der In-
nenstadt von Emmerich am Rhein nennen (s. Abbildung 14).

2” vgl. BBSR (2015): Untersuchung von Stellplatzsatzungen und Empfehlungen für Kostensenkungen unter Be-
achtung moderner Mobilitätskonzepte.

2 Mixed-Use-Immobilie mit einer Mischung aus Wohnen, einem öffentlich zugängigen Dachpark sowie einem
Supermarkt und weiterer Handelsflächen.

STADTHANDEL Empfehlungen für das Quartierszentrum des MMQ 1 45

Abbildung 14: Best Practice Beispiele von Lebensmittelmärkten mit Tiefgarage

Quelle: Links: Bahnhofsquartier Leverkusen-Opladen. Quelle: https://cube-real.estate/bahnhofsquartier-leverkusen-opladen/.

Rechts: vivAtrium in Emmerich am Rhein. Quelle: Schoofs Gruppe.

Mit einer Bündelung der Stellplätze in einer Tiefgarage im Untergeschoss kann
durch eine geeignete Positionierung von Rollsteigen bzw. Aufzügen eine Konzent-

ration der Kundenfrequenzen in der Hauptlage erfolgen. Zugleich kann so der Weg

für Kunden mit relativ transportempfindlichen Waren (Lebensmittelmarkt) mög-
lichst gering (kurze Wege) und komfortabel (lediglich ein Parkdeck) gehalten wer-

den. Für den Bau einer Tiefgarage ergeben sich deutlich höhere Baukosten, welche

die Attraktivität des Gesamtobjektes für mögliche Investoren verringert. Darüber
hinaus werden Tiefgaragen von Kunden schlechter angenommen als ebenerdige

Parkplätze mit Tageslicht.

Die Organisation des ruhenden Verkehrs ist dabei im Sinne der Stellplatzsatzung

der Stadt Münster zu konzipieren:

Tabelle 5: Richtzahlen Kfz-Stellplätze der Stadt Münster (Auswahl)

Einrichtung/Betrieb Anzahl Stellplätze Besucheranteil
N - 2
Verkaufsstätten bis 800 m? VKF 1 Stpl. je 30 - 50 m? VKF, 75%
jedoch mind. 2 Stpl.
Verkaufsstätten mit 800 - 2.000 m? VKF 1 Stpl. je 10 - 30 m? VKF 75%
1 Stpl. je 10 - 30 m? VKF,
Verkaufsstätten mit mehr als 2.000 m? VKF für die über 2.000 m? hinausgehende VKF: 75%
1 Stpl. je 50 m? VKF
r u 7 Fr -
Gaststätten 1Stpl. je 12 - 18m Gastraumfläche einschl. 75%
Thekenbereich
Räume mit erheblichem Besucherverkehr, . 3 "
(Schalter-, Abfertigungs- oder Beratungs- 1Stpl.je 20 - 30 m? Nutzfläche 75%
” = mind. 3 Stpl.
räume, Arztpraxen o. ä.)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel auf Basis Stellplatzsatzung der Stadt Münster.
STADTHANDEL Empfehlungen für das Quartierszentrum des MMQ 1 46

Etwaige Sondereffekte (Nähe zu ÖPNV-Haltestelle sowie Sicherstellung einer
wechselseitigen Benutzung zwischen den Betrieben) können den Stellplatzbedarf
reduzieren und sind entsprechend zu berücksichtigen.

Grober Richtwert: für die in Kapitel 4.2 abgeleiteten Magnetbetriebe (obere Vari-
ante) ergibt sich - ohne Sonderfaktoren - ein gemittelter Richtwert von rd. 200
Stellplätzen.

Durch (bei konkreter Konzipierung notwendiger) Berücksichtigung der projektier-
ten kleinteiligen Anbieter und ergänzenden Funktionen und/oder höherer VKF der
Magnetbetriebe erhöht sich dieser Wert. Sonderfaktoren können hingegen redu-
zierend wirken.

Für das MMQ 1 wird noch ein Verkehrskonzept vorgelegt. Im Sinne der Zielvorstel-
lungen der angestrebten Quartiersentwicklung, können aus fachlicher Sicht für
das Quartierszentrum folgende Impulse hinsichtlich des Themenkomplexes Mobi-

lität und Verkehr formuliert werden (teilweise bereits vorgesehen):

= Anbindung an ein leistungsfähigen Radwegenetz

= Schaffung von Querungsmöglichkeiten der Austermannstraße zur Anbin-

dung an den Technologiepark

"= Installation von (überdachten) Radabstellmöglichkeiten, Lade-Station für
E-Bike

"= Installation von Ladesäulen für E-Autos
"= Fokussierung auf Parken im Parkhaus, mit Ausnahmen/Ergänzungen:
o Installation kostenloser Kurzzeitparkplätze

o Schaffung von Behindertenparkplätzen bzw. barrierefreien Park-

plätzen vor Arztpraxen und Apotheken

= Mobility Hubs (Parken am Quartierszentrum und „Weiterreise” im Quar-
tier über alternative Verkehrsmittel wie Fahrräder, Leih- und Lastenfahr-

räder, o. Ä.)®

Ziel sollte sein, die städtebaulichen Qualitäten und die Aufenthaltsqualität im
Quartierszentrum möglichst wenig zu beeinträchtigen, ohne dabei die Erreichbar-
keit übermäßig einzuschränken. Hier können insbesondere die ohnehin im Zuge
des nachhaltigen und innovativen Leitbildes angedachten alternativen Mobilitäts-
konzepte dienlich sein. Dennoch sollte auch ein gewisses Maß an (unterirdischen)
PKW-Stellplätzen geschaffen sein, um die Attraktivität des Standortes, auch für
die weiter entfernt lebenden Kunden zu gewährleisten.

7.3 EMPFEHLUNGEN ZUM EINZELHANDEL

Die Einzelhandelsnutzungen dienen als wesentliche Frequenzbringer im Quartier.
In den eingangs aufgeführten Trends (s. Kapitel 2) sowie auch im Vergleich mit
weiteren Quartieren (s. auch best practise-Beispiele in Kapitel 6) sind die soge-
nannten „Schnelldreher" (strukturprägende Nahversorgungsbetriebe) als ent-
sprechende Frequenzanbieter zu klassifizieren. So weisen alle 14 Stadtteilzentren

2 wie im best practise-Beispiel Hamburg-Oberbillwerder (s. Kapitel 6)

STADTHANDEL Empfehlungen für das Quartierszentrum des MMQ 1 47

in Münster (perspektivisch) mindestens einen strukturprägenden Lebensmittelbe-
trieb auf (i. d.R. mehrere).

Bezugnehmend auf die Geschossigkeit der Einzelhandelsflächen im neuen Einzel-
handelsvorhaben ist aufgrund schlechterer Orientierung für den Kunden, geringe-
ren Umsätzen im Obergeschoss und damit einhergehend geringeren Mieten oder
Leerständen von einer zweigeschossigen Realisierung abzusehen. Durch die klare
Wegeführung und einer besseren Vermietbarkeit für den Investor wird eine Reali-
sierung des Einzelhandels im Erdgeschoss empfohlen.

Anhand der beschriebenen Aspekte hinsichtlich der verkehrlichen Erreichbarkeit
wird deutlich, dass eine überwiegende Ausrichtung der zu etablierenden Betriebe
auf das unmittelbare Standortumfeld zu bevorzugen ist, um die verkehrliche Be-
lastung mittels MIV im Quartier möglichst gering zu halten (eine zu hohe Strahl-
kraft generiert zusätzliche Kundenzuflüsse und somit Frequenzen, die insbeson-
dere vor dem Hintergrund der Stellplatzthematik zu einer zu hohen verkehrlichen
Belastung führen können).

Strukturprägende Magnetbetriebe

Im Zuge der Potenzialanalyse (s. Kapitel 4) konnten sowohl im Segment Nah-
rungs- und Genussmittel als auch Drogeriewaren nennenswerte Nachfragepoten-
ziale für die Ansiedlung strukturprägender Anbieter identifiziert werden.

In Anbetracht der zwei geprüften Szenarien und nochmals zahlreichen Kombina-
tionsmöglichkeiten innerhalb der betrachtenden Variante „Lebensmittelvollsorti-
menter und -discounter" (s. Kapitel 4.2.1) sind für das MMQ 1 diverse Ausgestal-
tungsmöglichkeiten für die Etablierung von Lebensmittelanbietern gegeben.

Im Hinblick auf die Zielstellung der Analyse wird seitens Stadt + Handel in dieser
Hinsicht empfohlen:

= Ansiedlung zweier strukturprägender Lebensmittelmärkte (somit Szena-
rio „Lebensmittelvollsortimenter und -discounter";

"= Fokus auf einen leistungsstarken Lebensmittelvollsortimenter und Ergän-
zung durch einen (in der VKF-Dimensionierung geringer zu priorisierenden)
Lebensmitteldiscounter (wie beispielsweise im best practise-Beispiel Hei-
delberg, s. Kapitel 6);

= Ergänzung durch einen marktgängigen Drogeriefachmarkt;

"= nach Abstimmung mit der Stadt Münster Orientierung an der (wahr-
scheinlicheren) oberen Variante (somit + 6.500 Einwohner im Zuge des
MMA I).

Im Hinblick auf die avisierte Zielstellung einer möglichst vollumfänglichen
(Nah-)Versorgung innerhalb des Quartiers kann Stadt + Handel somit grundsätz-
lich empfehlen:

Lebensmittelvollsortimenter (Fokus) im Bereich von ca. 3.200 m? VKF + Lebens-

mitteldiscounter (ergänzend) im Bereich von ca. 1.000 m? VKF + Drogeriefach-
markt im Bereich von ca. 700 m? VKF.

STADTHANDEL Empfehlungen für das Quartierszentrum des MMQ 1 48

Hierbei handelt es sich um eine aus fachgutachterlicher Sicht grundsätzlich zu be-
fürwortende Entwicklung, welche sich im Rahmen der abgeleiteten VKF-Spann-
weiten im Zuge der Potenzialanalyse bewegt und aus fachlicher Sicht eine vollum-
fängliche Nahversorgung für das MMQ 1 (sowie sein näheres Umfeld) sicherstellen
kann. Diese Werte stellen jedoch, angesichts der benannten Unschärfen in den
Berechnungen Orientierungswerte dar und sind im Zuge des weiteren Planungs-
prozesses bei Bedarf entsprechend variierbar (s. Ausführungen in Kapitel 4.2.1).

Kleinteilige Nutzungen

Neben dem strukturprägenden Lebensmittelmarkt bzw. den Lebensmittelmärk-
ten mit nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment wird das Einzelhandelsange-
bot in einem Quartier üblicherweise durch einen kleinteiligen Einzelhandelsbesatz
aus Fachgeschäften und Lebensmittelhandwerk geprägt.

Nahversorgungsrelevante Sortimente

In Kapitel 4.1 konnte ein Nachfragepotenzial von rd. 2,8 Mio. Euro für kleinteilige,
ergänzende Einzelhandelsnutzungen im Sortimentsbereich Nahrungs- und Ge-
nussmittel ermittelt werden (15 % des rechnerisch bindbaren Nachfragepotenzi-
als in der oberen Variante des empfohlenen Szenarios „Lebensmittelvollsortimen-
ter und -discounter”). Hinzu kommen zusätzliche Entwicklungspotenziale durch
die Vielzahl an Beschäftigten im Quartier (rd. 4.700) und innerhalb des abge-
grenzten Versorgungsgebietes (rd. 3.500), für welche insbesondere das Lebens-
mittelhandwerk eine wichtige Versorgungsstruktur darstellt (bspw. Versorgung
in der Mittagspause). Entsprechend sollten diese Bedarfe bei der Herleitung eines
möglichen Anbietermixes berücksichtigt werden.

Die übliche Leistungsfähigkeit von Betrieben des Lebensmittelhandwerks liegt
dabei bei rd. 0,3 - 0,4 Mio. Euro. Trinkhallen, Kiosk, Lotto/Toto erzielen üblicher-
weise durchschnittliche Umsätze von rd. 0,1 - 0,3 Mio. Euro. In diesem Bereich lie-
gen üblicherweise auch weitere Umsätze kleinteiliger und spezialisierter Anbieter
im kurzfristigen Bedarfsbereich.

Folglich sind insbesondere im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel
hinreichende Entwicklungspotenziale für die Ansiedlung mehrerer kleinteiliger An-
gebote gegeben.

Auch die Ansiedlung eines oder auch mehrerer Blumengeschäfte kann als tragfä-
hig und auf die Versorgung des Gebietes ausgerichtet angesehen werden (insg.
ca. 80 m? VKF, s. Kapitel 5). So finden sich Blumengeschäfte häufig als kleinteilige
Anbieter oder auch Konzessionär in Lebensmittelmärkten in vergleichbaren La-
gen, womit grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass ein entspre-
chendes Angebot die angestrebte Versorgungsfunktion für das Quartier nicht
übersteigt.

Eine Apotheke würde darüber hinaus das Nahversorgungsangebot quantitativ
wie qualitativ optimieren (insg. bis zu 130 m? VKF, s. Kapitel 5). Auch hier ist grund-
sätzlich von einer wirtschaftlichen Tragfähigkeit „aus dem Quartier" heraus aus-
zugehen. Gemäß ABDA 2022 weist das Bundesland Nordrhein-Westfalen eine

%# ABDA-Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (2022): Die Apotheke. Zahlen - Daten - Fakten
2022, Berlin.

STADTHANDEL Empfehlungen für das Quartierszentrum des MMQ 1 49

Gesamtzahl von 3.882 Apotheken auf (Stand 2021). Die Einwohnerzahl in Nord-
rhein-Westfalen beträgt im gleichen Zeitraum 17.924.591 Einwohner (Stand
31.12.2021)25. Es kommen somit durchschnittlich 4.617 Einwohner auf eine Apo-
theke in Nordrhein-Westfalen. Es ist folglich grundsätzlich davon auszugehen,
dass eine Apotheke bei einer Einwohnerzahl von rd. 10.243 in der unteren Variante
und von rd. 11.743 in der oberen Variante im definierten Versorgungsgebiet grund-
sätzlich tragfähig ist.

Zentrenrelevante und nicht zentrenrelevante Sortimente

Für Angebotsstrukturen mit zentrenrelevanten Sortimenten konnten in Kapitel 5
rechnerische Orientierungswerte ermittelt werden. Kleinteiliger nicht zentrenre-
levanter Einzelhandel ist grundsätzlich als unkritisch im Hinblick auf die Versor-
gungsfunktion zu sehen.

Im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit des Quartierszentrums sowie eine mög-
lichst optimale gebietsbezogene Versorgung können aus gutachterlicher Sicht di-
verse auf das Quartier bezogene bzw. die Magnetbetriebe ergänzenden Nutzun-
gen mit zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimenten einen rele-
vanten Mehrwert liefern, ohne dass hierdurch der angedachte Fokus auf die Ge-
bietsversorgung konterkariert wird. Kleinteilige Anbieter mit zentrenrelevanten
Sortimenten, wie beispielsweise auch Kunsthandwerk mit Annexhandel im zen-
trenrelevanten Bereich (handwerklich hergestellte Artikel aus den Sortimenten
GPK/Hausrat/Geschenkartikel, Bilder, Bekleidung, Lederwaren, Schmuck usw.)
sind im Hinblick auf die gewünschte Quartiersentwicklung positiv zu sehen und
grundsätzlich im Rahmen der aufgezeigten Entwicklungspotenziale zu empfehlen
(s. Kapitel 5). Hier würde aufgrund des Fokus auf nachhaltige Aspekte im Quartier
beispielsweise ein Fahrradgeschäft (mit Werkstatt) zu einer Optimierung der
Versorgung beitragen. Ein entsprechendes Angebot wäre aus gutachterlicher
Sicht als förderlich für das Quartier einzustufen.

In der nachfolgenden Tabelle wird in diesem Zusammenhang ein tragfähiger, bei-
spielhafter Anbietermix für das Quartierszentrum* dargestellt.

= Quelle: IT.NRW.

Darüber hinaus sollte die Ansiedlung kleinteiliger Anbieter wie bspw. Bäcker, Apotheken, Kioske wie auch ver-
einzelter inhabergeführter Fachgeschäfte im gesamten Quartier ermöglicht werden (bspw. an weiteren zent-
ralen/höher frequentierten Orten).

STADTHANDEL Empfehlungen für das Quartierszentrum des MMQ 1 50

Tabelle 6; Möglicher Anbietermix für ein zu entwickelndes Quartierszentrum (Fokus: nahversorgungsrelevantes

Hauptsortiment)

Einzelhandelsbetrieb Umfang (grobe Anzahl)
Bäckerei ||
Fleischerei |
Schreibwaren, Kiosk, Lotto/Toto (inkl. Paketannahme) HH
Blumen |
spezialisierte Anbieter des kurzfristigen Bedarfs En

(bspw. Wein-, Tee-, Unverpackt-Laden o.ä.)

weitere Fachgeschäfte/filialisierter Anbieter/inhabergeführte Be-

triebe (bspw. Bekleidungsmärkte, Optiker, Tchibo, Buchladen, Fahr- III 17 |
radladen, Handyladen, Concept Stores für Handwerk & Design)

Apotheke |

Quelle: eigene Darstellung Stadt + Handel. Ein Kästchen entspricht einem Fachgeschäft/Betrieb.

Daraus resultieren Verkaufsflächen, welche dem strukturprägenden Einzelhandel
in Summe deutlich untergeordnet sind. In diesem Zusammenhang wird eine ent-
sprechende Nutzungsmischung erzielt, bei gleichzeitiger Arrondierung des struk-
turprägenden Angebots. |. d. R. werden die kleinteiligen Ladeneinheiten im Nach-
gang zu den Magnetbetrieben angemietet, sodass angesichts des frühen Pla-
nungsstadiums noch keine konkreten Betreiber zu benennen sind.

Tabelle 7: Empfehlungen für den kleinteiligen Einzelhandel

VKF-Bedarf kleinteiliger Einzelhandel

in m?
Apotheke 50 - 100
Bäckerei (mit Cafe”) je 50
Fleischerei so
Schreibwaren, Kiosk, Lotto/Toto (inkl. Paketannahme) je 50
Blumen 50 - 100
spezialisierte Anbieter des kurzfristigen Bedarfs 50-100
(bspw. Wein-, Tee-, Unverpackt-Laden o.ä.)
weitere Fachgeschäfte/filialisierter Anbieter/inhabergeführte Betriebe je 50 - 100,

(bspw. Bekleidungsmärkte, Optiker, Tchibo, Buchladen, Fahrradladen,
Handyladen, Concept Stores für Handwerk & Design)

ggf. größer (z. B. Bekleidung)

Empfohlene Gesamt-VKF ca.800

Quelle: eigene Darstellung; Flächenbedarfe: Annahmen auf Basis Erhebungen Stadt + Handel 2008 - 2023 sowie Auswertung von Fachli-

teratur; Werte gerundet.

In Summe wird für die Entwicklung des MMQ 1 ein Orientierungswert von rd.
800 m? für kleinteilige, ergänzende Einzelhandelsnutzungen innerhalb des zu
etablierenden Quartierszentrums empfohlen.

? Der Cafe-Bereich ist nicht als Verkaufsfläche aufzufassen, wird jedoch bei der Bruttogrundfläche mitberück-
sichtigt.

STADTHANDEL Empfehlungen für das Quartierszentrum des MMQ 1 51

Tabelle 8: Untersc|

Attribute

Zielgruppenorientierung Gebiet/Versorgung

7.4 EMPFEHLUNGEN ZUR GASTRONOMIE

Bezüglich der gastronomischen Nutzungen im neuen Quartier werden nachfol-
gend insbesondere Empfehlungen zur Art der Gastronomie getroffen, welche sich
primär auf die Versorgung des Quartiers bezieht und nicht deutlich über das Ge-
biet hinaus strahlt.

Durch die Ansiedlung gastronomischer Einrichtungen ist auch mit einem entspre-
chenden Frequenzpotenzial für den Einzelhandel sowie auch wechselseitig für die
Gastronomie zu rechnen. Gastronomie ist dabei in der Lage, Frequenzen zu gene-
rieren und auf die Positionierungsstrategien in Form von Authentizität, Regiona-
lität und Persönlichkeit einzuzahlen und somit das Quartier zu stärken.

Art der gastronomischen Einrichtungen

Die verschiedenen Betriebstypen (s. Anhang) im Bereich der Gastronomie lassen
sich auf Grundlage ausgewählter Attribute nach Versorgungsgastronomie und
Erlebnisgastronomie einteilen. Während Versorgungsgastronomie (beispiels-
weise bestimmte Restaurant, Cafes, Eiscafes) der Versorgung eines Gebietes die-
nen soll und daher üblicherweise im gesamten Stadtgebiet angesiedelt werden
kann, übernimmt Erlebnisgastronomie (beispielsweise Fine-Dining-Restaurant,
Systemgastronomie) eine über das Gebiet hinausgehende - oder anders ausge-
drückt eine zentrale - Versorgungsfunktion. Insb. die Erlebnisgastronomie ist in
der Lage, als frequenzbringender Faktor zur aktivierenden Zentrenentwicklung zu
agieren.

heidung von Versorgungs- und Erlebnisgastronomie

Erlebnisgastronomie
(über das Gebiet hinausgehende Versor-
gungsfunktion)

Versorgungsgastronomie
(Versorgungsfunktion für das Gebiet)

Entertainment, Erlebnis- und Freizeitorien-

tierung
Besuchsgrund situativ gezielt
Einzugsbereich überwiegend Gebiet über das Gebiet hinausgehend

über die reine gastronomische Versorgung
hinausgehende Aspekte wie stimmungsvolle

Gestaltung funktional Musik oder Lichteffekte machen den Besuch
zum Erlebnis

Zielgruppen universell fokussiert

Angebotsmix einfach spezialisiert

Flächenbedarf i.d.R. gering i.d. R. hoch

Stellplatzbedarf i.d.R. gering i.d. R. hoch

Service gering hoch

Sitzplätze i.d.R. gering i.d. R. hoch

Quelle: Stadt + Handel.

Angesichts der Ausrichtung der angestrebten Angebotsstrukturen auf eine Ver-
sorgung des Gebietes sollten sich auch die gastronomischen Angebote insbeson-
dere auf eine Versorgung des Quartiers beziehen und keine wesentliche Strahl-

STADT+IANDEL

Empfehlungen für das Quartierszentrum des MMQ 1 52

kraft darüber hinaus entwickeln. Aus gutachterlicher Sicht ist somit Erlebnisgast-
ronomie innerhalb des Quartiers im Sinne des gesamtstädtischen Gefüges auszu-
schließen, wenngleich dies planungsrechtlich nicht möglich ist.

Bereits die baurechtliche Ausgangslage forciert eine gewisse Nutzungsmischung
des gastronomischen Angebots. Dies gilt es im Sinne eines vielfältigen Angebots
für die wesentlichen Akteure (Bewohner, Büronutzer, Schüler) entsprechend vor-
zuhalten, um zu verschiedenen Tageszeiten entsprechende Frequenzen im Quar-
tier zu generieren.

Für eine attraktive Nutzungsmischung sind beispielsweise die folgenden gastro-
nomischen Einheiten im Bereich des Quartierszentrums? zu empfehlen:

Tabelle 9: Nutzungsmischung und Lageempfehlung Gastronomie

System

ggf. Systemgastronomie (bspw. Peter Pane, Hans im
Glück, l!'Osteria usw.)

(klassisches) Restaurant/Resto-Bar

Lageempfehlung

Am Quartiersplatz mit Außenbereich

Vornehmlich am Quartiersplatz (ggf. mit Außenbe-

reich)
Cafe (tlw. Annex Bäcker) Vornehmlich am Quartiersplatz mit Außenbereich
Imbiss/Take away Vornehmlich Randbereiche
Bar Vornehmlich am Quartiersplatz (ggf. mit Außenbe-
reich)
Eiscafe Am Quartiersplatz mit Außenbereich

Quelle: Stadt + Handel 2023.

7.5 EMPFEHLUNGEN ZU DIENSTLEISTUNGEN

Für die Ansiedlung von zentrenergänzenden Funktionen und Dienstleistungen
wird im Erdgeschoss die Ansiedlung von Nutzungen mit hoher Frequenz und aus-
reichender Wirtschaftlichkeit empfohlen, wie z. B. Friseure, Barbier, Kosmetikstu-
dio, Bankfiliale oder absehbar eher ein Cashpoint, Fahrschule, Immobilien-/Versi-
cherungsbüros, Paketshop/Paketstation, Schlüsseldienst-/Schuhreparatur,
Waschsalon, Fahrradwerkstatt und Textil-Reinigung/Schneiderei.

Für die oberen Geschosse bieten sich Anbieter wie ein Fitnessstudio, Physiothera-
pie oder ähnliches an, welche zum einen vorgesehen medizinische Dienstleistun-
gen ergänzen können und auch die Attraktivität und Funktionalität des Quartiers
sowohl für die im Quartier lebende Bevölkerung als auch für die Beschäftigten
erhöht.

Von der Ansiedlung einer Spielhalle oder vergleichbaren Vergnügungsstätten ist
Abstand zu nehmen, da Ansiedlungen dieser Art konträr zur gewünschten städte-
baulich-funktionalen Wirkung des neuen Wohn- und Geschäftsbereiches wirken.

?® Darüber hinaus Ergänzungen im gesamten Quartier möglich und zu empfehlen.

STADTHANDEL Empfehlungen für das Quartierszentrum des MMQ 1 53

8 Prüfung einer möglichen
Ausweisung als zentraler
Versorgungsbereich

Die Einzelhandelsstrukturen innerhalb des geplanten Quartiers sollen perspekti-
visch eine möglichst vollumfassende (Nah-)Versorgung innerhalb des Quartiers
gewährleisten und sind somit im Hinblick auf die hohe Versorgungsbedeutung als
schützenswert einzuordnen.

Aus gutachterlicher Sicht wäre somit die Ausweisung eines zentralen Versor-
gungsbereiches im Bereich des Quartierszentrums, wo sich die wesentlichen An-
gebotsstrukturen konzentrieren sollen, grundsätzlich als empfehlenswert zu er-
achten. Zum einen würden die Angebotsstrukturen somit einen entsprechend
schützenswerten Status erlangen, sodass bei weiteren Einzelhandelsentwicklun-
gen im näheren Umfeld zunächst nachgewiesen werden müsste, dass keine städ-
tebaulich negativen Auswirkungen auf die Angebotsstrukturen im Bereich des
Quartierszentrums zu erwarten wären. Zum anderen würde somit auch eine ent-
sprechende landesplanerische Grundlage geschaffen werden um die in Kapitel 4
abgeleiteten großflächigen Einzelhandelsbetriebe im Bereich des Quartierszent-
rums anzusiedeln.

Bereits im EHZK Münster 2018 wurde im Hinblick auf die Entwicklung des MMQ 1
die „Nahversorgungslage Austermannstraße” zur Ansiedlung eines Lebensmittel-
marktes ausgewiesen. Wie in Kapitel 4 ausgeführt, ist jedoch im Hinblick auf die
perspektivisch zu versorgende Bevölkerung ein weitaus größeres Potenzial gege-
ben, als dass dieses durch einen solitären Lebensmittelmarkt?? ausreichend abge-
deckt werden könnte.

Im Hinblick auf die Ergebnisse der Potenzialanalyse und in Abstimmung mit der
Stadt Münster, wird entsprechend nachfolgend geprüft, ob das in Rede stehende
Quartierszentrum des MMQ 1 perspektivisch als zentraler Versorgungsbereich
auszuweisen wäre (und wenn ja, in welcher Hierarchieebene).

8.1 ANFORDERUNG AUS DER RECHTSPRECHUNG AN EINEN
ZENTRALEN VERSORGUNGSBEREICH

Für eine Ausweisung eines zentralen Versorgungsbereiches müssen dabei nach
der gängigen Rechtsprechung? folgende Aspekte im Wesentlichen für den Stand-
ortbereich erfüllt sein:

"» räumlich abgrenzbarer Bereich der städtebaulich integriert ist,

"= der Standortbereich übernimmt nach Lage, Art und Zweckbestimmung
eine zentrale Funktion für einen bestimmten Einzugsbereich,

2»

In der für Nahversorgungslagen konzeptkonformen Größenordnung von bis zu 1.800 m? GVKF (vgl. EHZK
Münster 2018, S. 161).
3° u.a. BVerwG: Urteil vom 11. Oktober 2007; Urteil vom 17. Dezember 2009; OVG NRW: Urteil vom 15.02.2012.

STADTHANDEL Prüfung einer möglichen Ausweisung als zentraler Versorgungsbereich 54

" eine Versorgungsfunktion, die über den unmittelbaren Nahbereich hinaus

wirkt,
"= mindestens einen größeren Nahversorgungsbetrieb,
" ein gewisses städtebauliches Gewicht,

" häufig: Ergänzung des Einzelhandelsangebotes durch zentrenergänzende

Funktionen.

Diesbezüglich lässt sich festhalten:

" Das Quartierszentrum wird als räumlich abgrenzbarer Bereich einzuord-
nen sein, welcher angesichts der anschließenden Wohnbebauung auch als
städtebaulich integriert einzuordnen ist.

" Die Angebotsstrukturen im Bereich des Quartierszentrums sollen abseh-
bar eine möglichst vollumfängliche (Nah-)Versorgung für das gesamte
Quartier sowie den in Kapitel 4.1 abgeleiteten Versorgungsbereich darstel-

len.

"= Das definierte Versorgungsgebiet des Quartierszentrums reicht somit teil-
weise über den unmittelbaren Nahbereich hinaus. Ferner werden die An-
gebotsstrukturen auch eine Versorgung für die geplanten Büros und
Dienstleistungsangebote übernehmen, wodurch mit relevanten Streuum-

sätzen zu rechnen ist.

" it dem ermittelten Potenzial für einen Lebensmittelmarkt bzw. ggf. zwei

Lebensmittelmärkte sowie einen Drogeriefachmarkt wäre absehbar min-

destens ein größerer Nahversorgungsbetrieb vorhanden.

" Angesichts der Konzentration des Einzelhandelsangebotes im Bereich des
Quartierszentrums und den empfohlenen zentrenergänzenden Funktionen
wäre perspektivisch auch ein relevantes städtebauliches Gewicht im Be-

reich des Quartierszentrums gegeben.

Die Anforderungen der Rechtsprechung an zentrale Versorgungsbereiche sind
somit für das Quartierszentrum des MMQ 1 absehbar als erfüllt anzusehen.

8.2 VERGLEICH DER AUSGEWIESENEN STADTTEILZENTREN IN
MÜNSTER

Das im Rahmen dieser Ausarbeitung zu empfehlende Nutzungskonzept und die
damit einhergehenden Empfehlungen für das perspektivische Stadtteilzentrum
sollen zum einen bedarfsgerecht für seinen perspektivisch zu versorgenden Be-
reich sein. Zum anderen sollte dieses auch den grundsätzlichen Anforderungen an
ein Stadtteilzentrum in Münster entsprechen und ein für seine Hierarchiestufe an-
gemessenes und mit anderen Stadtteilzentren vergleichbares Angebot an Einzel-
handel und Komplementärnutzungen aufweisen.

In Münster sind aktuell 14 Stadtteilzentren ausgewiesen, welche sich hinsichtlich
ihrer Ausstattung wie auch räumlichen Ausdehnung z. T. deutlich voneinander un-
terscheiden.

STADTHANDEL Prüfung einer möglichen Ausweisung als zentraler Versorgungsbereich 55

Dn
u
[o]

200

150

100

Anzahl Betriebe/ZEF*

u
[o}

Abbildung 15:
Quelle:

Die nachfolgende schematische Abbildung stellt die Anzahl der Betriebe sowie die
Gesamtverkaufsfläche des Einzelhandels in den Münsteraner Stadtteilzentren
(gem. EHZK Münster 2018) dar.

10.000
9.000
8.000
7.000
6.000
5.000
4.000
3.000
2.000
1.000

GVKF in m?

mm EH-Betriebe Em Zentrenergänzende Nutzungen —VKF inm?

Anzahl der Betriebe und Verkaufsflächenausstattung in den Münsteraner Stadtteilzentren (gem. EHZK Münster 2018)
eigene Darstellung auf Basis EHZK Münster 2018, *zentrenergänzende Funktionen.

Das „durchschnittliche Münsteraner Stadtteilzentrum"” verfügt über etwa 17 Ein-
zelhandelsbetriebe und 27 ergänzende Funktionen. Die gemittelte VKF beträgtrd.
3.300 m?. Wie die Abbildung zeigt, sind die STZ in Münster dabei sehr heterogen
aufgestellt. So verfügt bspw. der ZVB STZ Hammer Straße gem. EHZK Münster
2018 über 91 EH-Betriebe und darüber hinaus 157 ergänzende Funktionen (GVKF
von rd. 9.090 m?). Ein Großteil der STZ verfügt jedoch über deutlich geringere Be-
triebszahlen und VKF-Ausstattungen (neun?! von 14 ZVB mit VKF < 4.000 m?).

Die Angebotsschwerpunkte der STZ liegen dabei - in den meisten STZ deutlich -
im kurzfristigen Bedarfsbereich: im Durschnitt sind rd. 64 % des Angebots dem
kurzfristigen Bedarfsbereich zuzuordnen. Auch hier finden sich jedoch z. T. Stadt-
teilzentren, die sich hinsichtlich ihrer Angebotsstruktur deutlich voneinander un-
terscheiden und von diesem Durchschnittswert wesentlich abweichen:

® ohne projektierte Entwicklungen im ZVB STZ Gremmendorf.

STADTHANDEL Prüfung einer möglichen Ausweisung als zentraler Versorgungsbereich 56

Hammer Straße Mauritz-Ost

2% 1%

a kurzfristiger Bedarf mmittelfristiger Bedarf = langfristiger Bedarf

Abbildung 16: Sortimentsaufteilung der STZ Hammer Straße und Mauritz-Ost
Quelle: eigene Darstellung auf Basis EHZK Münster 2018.

Dementsprechend sind auch hinsichtlich des Betriebstypenmixes in der Ausstat-
tung der Stadtteilzentren Unterschiede festzustellen. Wie der nachfolgenden Ab-
bildung zu entnehmen ist, weisen jedoch alle STZ mindestens einen (zumindest
eingeschränkt) marktgängigen Lebensmittelmarkt auf?#. In zehn von 14 Fällen
wird dabei ein Vollsortimenter durch einen Lebensmitteldiscounter (und ggf. wei-
tere strukturprägende Anbieter) ergänzt. Etwa die Hälfte der ZVB verfügt zudem
über einen Drogeriefachmarkt. In allen Fällen wird das Angebot durch zahlreiche
kleinteilige Anbieter (EH, Gastro, DL) ergänzt.

2  Perspektivisch auch der ZVB STZ Gremmendorf.

STADTHANDEL Prüfung einer möglichen Ausweisung als zentraler Versorgungsbereich 57

Warendorfer
Straße (C1_3)
(C1_5)
Hiltrup - West
(c1_9)
Roxel (C1_12)

Coerde (C1_1)
Handorf (C1_2)
(westlich) (C1_4)
Hammer Straße
Mauritz Ost - Woll-
becker Straße (C1_6)
Albersloher Weg/
Yorkkaserne (C1_7)
Wolbeck Mitte
(C1_8)
Mecklenbeck - Mitte
(C1_10)
Albachten (C111)
Gievenbeck - Mitte
Nienberge (C1_14)

en.  ARZRZEATZ ERS EREREZEZEAGER
Be |0|0|.|o|. P |. |. |v ml» lo
F vI\v|IvIvIvIvIv|v|Iv|v|v|IvIvIv
Er: 0/01. o|:|- -|-lolololo
ev | v | v | v|v | v|v|v|iviviviviviv
ee / | v|v v|v Olun|lv | v inionıv|Iv|v
ev | v | v | v|v|v|v|v iv) vimıviIv|iv
m | |’ -|o - -\vlv vv |v
B v\v|IvIvIvivIv\vIvIv|vIv|\v|v
’ v\v|vIvIviv/v\/In|Iv|v IvIv|v
ung/Soziales/Kultur/ ‚vr Iv lol IN l0 Om!“
V_ vorhanden (v) eingeschränkt vorhanden P_ in Planung (®) nicht vorhanden

Abbildung 17: Ausstattung der Stadtteilzentren (gem. EHZK Münster 2018)
Quelle: EHZK Münster 2018, S. 68.

In ihrer räumlichen Ausgestaltung sind die STZ in Münster ebenfalls divers aufge-
stellt. Sie reichen von relativ kompakten Zentren, wie dem STZ Hiltrup-West, wel-
ches hauptsächlich eine Fachmarktagglomeration umfasst, bis hin zu beispiels-
weise dem ZVB STZ Warendorfer Straße, welches eine bandartige Struktur über
eine Länge von rd. 1,5 km entlang der Warendorfer Straße einnimmt. Nicht zuletzt
an diesen vielfältigen räumlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten zeigt sich die
Diversität der Münsteraner Stadtteilzentren.

Im Hinblick auf das in Rede stehende Quartierszentrum des MMQ 1 ist somit fest-
zuhalten:

"= Im Zuge der Potenzialanalyse erscheinen sowohl die Ansiedlung eines
marktgängigen Lebensmittelsupermarktes in Ergänzung eines Lebensmit-
teldiscounters oder aber eines Verbrauchermarktes (statt zweier Anbie-
ter) sowie auch die Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes rechnerisch
tragfähig und angemessen für die Versorgung des ermittelten Versor-

gungsgebietes (s. Kapitel 4.2).

"= Die in Kapitel 7.3 empfohlenen Gesamtverkaufsflächen im Bereich von
etwa 4.200 m? für Lebensmittelbetriebe (- 3.200 m? Lebensmittelvollsor-
timenter + 1.000 m? -discounter) zzgl. etwa 700 m? für einen Drogerie-
fachmarkt und ca. 800 m? für weitere Sortimente bewegen sich dabei in
einem für Stadtteilzentren in Münster in Summe (= 5.700 m?) überdurch-
schnittlichen, jedoch nicht unüblichen Bereich.

STADTHANDEL Prüfung einer möglichen Ausweisung als zentraler Versorgungsbereich 58

= Der Einzelhandelsfokus wird dabei, wie für die Münsteraner Stadtteilzen-
tren üblich, absehbar im kurzfristigen Bedarfsbereich liegen (allenfalls Er-
gänzungen in weiteren Bedarfsbereichen durch Randsortimente und klein-
teilige Anbieter).

= Darüber hinaus ist ein ausreichendes Potenzial für kleinteilige Anbieter al-
ler Bedarfsbereiche sowie ergänzende Nutzungen aus dem Gastronomie-
und Dienstleistungssegment gegeben (s. Kapitel 7.4 und 7.5).

= Das in seiner räumlichen Ausdehnung vergleichsweise kompakt projek-
tierte Quartierszentrum des MMQ 1 steht in dieser Form den bestehenden
STZ in Münster nicht entgegen. Diese sind vielfältig ausgeprägt und rei-
chen von kompakten Fachmarktagglomerationen bis hin zu straßenbeglei-
tenden ZVB mit z. T. Über 1km Länge.

Das Quartierszentrum steht in seiner empfohlenen Dimensionierung dem hie-
rarchischen Zentrenkonzept der Stadt Münster - hinsichtlich der Ausprägungen
und Angebotsstrukturen der (weiteren) Stadtteilzentren nicht entgegen und
fügt sich grundsätzlich in die Systematik ein.

8.3 KONZEPTIONELLE EINORDNUNG EINER AUSWEISUNG ALS
ZENTRALER VERSORGUNGSBEREICH

Die vorgesehene Quartiersentwicklung MMQ 1 befindet sich am westlichen Sied-
lungsrand der Kernstadt Münsters in leicht abgesetzter Lage. Mit dem ZVB SBZ
Grevener Straße - Germania/Yorkcenter und dem ZVB STZ Gievenbeck-Mitte be-
finden sich bereits zwei zentrale Versorgungsbereiche in räumlicher Nähe zum
Vorhabenstandort, welchen eine weitreichende Versorgungsfunktion für die ge-
wachsenen Siedlungsbereiche im Münsteraner Westen zukommt. Angesichts der
eher abgesetzten Lage des MMQ 1 und seiner perspektivischen Versorgungsfunk-
tion für bis zu 6.500 Einwohner im Quartier und 5.243 Einwohner? (Stand
31.12.2021) näheren Umfeld (zzgl. rd. 4.700 Arbeitsplätze im MMQ 1 und 3.500
Arbeitsplätze im Umfeld (insb. Technologiepark)) wäre aus fachlicher Sicht die
Ausweisung des Standortbereiches als Stadtteilzentrum (Typ C1) zu prüfen.

Gemäß EHZK Münster 2018 zeichnen sich Stadtteilzenten wie folgt aus:

= Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis IT.NRW und GfK 2022.

STADTHANDEL Prüfung einer möglichen Ausweisung als zentraler Versorgungsbereich 59

Versorgung des
Stadtteils und der
umliegenden
Siedlungsbereiche

C  Grundversor- Stadtteilzentrum
gungs-

zentrum

Angebote vorrangig
im kurzfristigen
Bedarfsbereich,
ergänzt um Angebote
aus dem mittel- und
langfristigen
Bedarfsbereich

Groß- und
kleinflächige
Einzelhandelsbetriebe

Verschiedene
zentrenergänzende
Funktionen

Anforderungskatalog
gem. OVG NRW 10D
32/11.NE

Abbildung 18: Stadtteilzenten - Versorgungsfunktion, Angebotsstruktur und Typus

Quelle: EHZK Münster 2018, S. 65.

Überwiegend in den
zentralen Kernlagen
der Stadtteile

Überwiegend
gewachsene
Stadtteilmitten

2.T. auch im Rahmen
der Stadtentwicklung
planerisch entwickelte
kompakte
Versorgungszentren

Bei dem in Rede stehenden Quartierszentrum des MMQ 1 würde es sich entspre-

chend um den Typus des „pl/anerisch entwickelten kompakten Versorgungszent-

rums”handeln.

Die „idealtypische Ausstattung” eines solchen Zentrums korreliert dabei stark mit
den in Kapitel 4 hergeleiteten und in Kapitel 6 weiter spezifizierten Angebots-

strukturen und Betriebsformen:

Branchenmix

= Marktgängiger Lebensmittelvollsortimenter*
= Marktgängiger Lebensmitteldiscounter*

= Ergänzende Betriebe des Lebensmittelhandwerks

"= Drogeriefachmarkt
= Weitere Geschäfte mit Waren des kurzfristigen Bedarfs
= Weitere Angebote des mittel- und langfristigen Bedarfs

= Ladenähnliche Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe
"= Gastronomieangebote

= Banken/SB-Terminal, Post/Postagentur

Zentrenergänzende Funktionen

= Medizinische Einrichtungen

= Einrichtungen aus den Bereichen Bildung/Soziales/
Kultur/Freizeit

Quelle: Eigene Darstellung Stadt + Handel. *die Verkaufsflächengröße von modernen Lebensmit-
telsupermärkten beträgt i.d.R. 1.300 m? bis zu 1.800 m?, die Verkaufsflächengröße von
modernen Lebensmitteldiscountern i.d.R. 1.000 m? bis zu 1.300 m?; Abweichun-
gen/Unterschiede je nach Betreiber und Standortrahmenbedingungen.

Abbildung 19: Idealtypische Ausstattung Stadtteilzenten

Quelle: EHZK Münster 2018, S. 65.

STADTHANDEL Prüfung einer möglichen Ausweisung als zentraler Versorgungsbereich 60

Wie in den vorangegangenen Kapiteln ausgeführt, können sowohl die benannten
nahversorgungsrelevanten Magnetbetriebe als auch die weiteren geforderten An-
bieter und ergänzende Funktionen aus absatzwirtschaftlicher Sicht für das Quar-
tierszentrum empfohlen werden. Somit wäre die Etablierung solcher Anbieter im
Zuge der Ausweisung eines Stadtteilzentrums im MMQ 1 nicht nur eine zu erfül-
lende konzeptionelle Anforderung, sondern auch eine absatzwirtschaftlich reali-
tätsnahe und zielführende Entwicklung.

In zentralen Versorgungsbereichen der Hierarchiestufe Stadtteilzentrum ist gem.
Entwicklungsleitsatz Il des EHZK Münster 2018 die Ansiedlung von großen Super-
märkten bzw. Verbrauchermärkten von i. d. R. bis zu 3.000 m? GVKF als konzept-
konform anzusehen (s. S. 161).

Die in Kapitel 4.2 abgeleiteten und in Kapitel 7.3 empfohlenen VKF-Dimensionie-
rungen für die Magnetbetriebe Lebensmittelvollsortimenter (- 3.200 m? VKF) und
Discounter (- 1.000 m? VKF) entsprechen somit nicht vollumfänglich den konfor-
men Betriebsgrößen.

Vor dem Hintergrund des hohen Einwohner- und Nachfragepotenzials im ermit-
telten Versorgungsgebiet (s. Kapitel 4.1) und des ermittelten Verkaufsflächenpo-
tenzials für strukturprägende Lebensmittelmärkte könnte aus Sicht von Stadt +
Handel ausnahmsweise auch die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes von über
3.000 m? GVKF bei Ausweisung eines Stadtteilzentrums am Vorhabenstandort
begründbar sein, da es hinsichtlich seiner Dimensionierung auf den zugeordneten
Versorgungsbereich ausgerichtet und nicht auf wesentliche Kaufkraftzuflüsse
von außerhalb des betrachteten Versorgungsraumes (sowie der dort Beschäftig-
ten) angewiesen wäre.

Um die Anforderungen an eine Ausweisung eines Stadtteilzentrums zu erfüllen
und so überhaupt erst eine zum EHZK Münster konforme Ansiedlung eines solchen
Verbrauchermarktes zu ermöglichen, müssen und sollen ergänzende Angebote,
insbesondere des kurzfristigen Bedarfs (z.B. Bäcker, gastronomische Angebote,
Dienstleistungsbetriebe) sowie längerfristiger Bedarfe im Bereich des Quartier-
zentrums realisiert werden, um die Ausweisung eines zentralen Versorgungsbe-
reiches in Form eines Stadtteilzentrums empfehlen zu können.

Bei entsprechender Abgrenzung des ZVB könnte ein kompaktes Zentrum um den
Quartiersplatz herum entstehen und konzeptionell fixiert werden. Durch die In-
tegration von beispielsweise ergänzenden Bildungseinrichtungen (Bibliothek,
Schülerhilfe, Sprachschule, etc.) sowie den Büros/Praxen kann ein zukunftsfähi-
ges und vielschichtiges Zentrum geschaffen werden, welches zudem Flexibilisie-
rungsspielräume über die derzeit vorgesehenen Einzelhandelsflächen hinaus lie-
fert.

84 EMPFEHLUNG
Bezüglich der in Rede stehenden Ausweisung des neu zu errichtenden Quartiers-
zentrums des MMQ 1 als zentraler Versorgungsbereich ist folgendes festzuhalten:

= Die Anforderungen der Rechtsprechung an zentrale Versorgungsbereiche
sind für das Quartierszentrum des MMQ 1 absehbar als erfüllt anzusehen
(s. Kapitel 8.1).

STADTHANDEL Prüfung einer möglichen Ausweisung als zentraler Versorgungsbereich 61

"= Im Hinblick auf die in Rede stehende Dimensionierung und empfohlene An-
gebotsausgestaltung, ist aus fachlicher Sicht die Ausweisung als Stadtteil-
zentrum (Typ C1) zu empfehlen.

= Das Quartierszentrum steht in seiner empfohlenen Dimensionierung dem
hierarchischen Zentrenkonzept der Stadt Münster - hinsichtlich der Aus-
prägungen und Angebotsstrukturen der (weiteren) Stadtteilzentren nicht
entgegen und fügt sich grundsätzlich in die Systematik ein.

"= Bei dem in Rede stehenden Quartierszentrum des MMQ 1 würde es sich
entsprechend um den Typus des „planerisch entwickelten kompakten Ver-
sorgungszentrums” handeln. Die „idealtypische Ausstattung” eines sol-
chen Stadtteilzentrums korreliert dabei stark mit den in Kapitel 4 herge-
leiteten und in Kapitel 6 weiter spezifizierten Angebotsstrukturen und Be-
triebsformen.

"= Diein Kapitel 4.2 abgeleiteten und in Kapitel 7.3 empfohlenen VKF-Dimen-
sionierungen für die Magnetbetriebe Lebensmittelvollsortimenter (-
3.200 m? VKF) und Discounter (- 1.000 m? VKF) entsprechen dabei jedoch
nicht vollumfänglich den konformen Betriebsgrößen (max. 3.000 m? VKF).

= Vor dem Hintergrund des hohen Einwohner- und Nachfragepotenzials im
ermittelten Versorgungsgebiet (s. Kapitel 4.1) und des ermittelten Ver-
kaufsflächenpotenzials für strukturprägende Lebensmittelmärkte könnte
aus Sicht von Stadt + Handel ausnahmsweise auch die Ansiedlung eines
Verbrauchermarktes von über 3.000 m? GVKF bei Ausweisung eines
Stadtteilzentrums am Vorhabenstandort begründbar sein, da es hinsicht-
lich seiner Dimensionierung auf den zugeordneten Versorgungsbereich
ausgerichtet und nicht auf wesentliche Kaufkraftzuflüsse von außerhalb
des betrachteten Versorgungsraumes (sowie der dort Beschäftigten) an-
gewiesen wäre.

Aus fachlicher Sicht ist somit die Ausweisung des zu entwickelnden Quartiers-
zentrums des MMQ 1 als zentraler Versorgungsbereich der Hierarchiestufe
„Stadtteilzentrum (Typ C1)" begründbar und im Hinblick auf die Münsteraner
Zentrenstruktur zu empfehlen.

STADTHANDEL Prüfung einer möglichen Ausweisung als zentraler Versorgungsbereich 62

9

Zusammenfassung

Die Ergebnisse der vorangehenden Analysen sowie die darauf basierenden fach-
gutachterlichen Empfehlungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Einwohnerprog-
nose MMG 1

Untere Variante Obere Variante

5.000 6.500

rechnerische Ent-
wicklungspotenzial
strukturprägende
Nahversorgung

Szenario 1:
Lebensmittelvollsortimenter und -discounter
mit insgesamt rd. 3.500 - 3.600 m? VKF

Szenario 1:
Lebensmittelvollsortimenter und -discounter
mit insgesamt rd. 3.900 - 4.200 m? VKF
oder oder

Szenario 2:
Verbrauchermarkt mit rd. 3.000 m? VKF

Szenario 2:
Verbrauchermarkt mit rd. 3.400 m? VKF

je zzgl. je zzgl.
Drogeriefachmarkt mit rd. 600 m? VKF Drogeriefachmarkt mit rd. 700 m? VKF

Empfehlung hin-
sichtlich der Mag-
netbetriebe

Lebensmittelvollsortimenter (Fokus) im Bereich von ca. 3.200 m? VKF + Lebensmitteldis-
counter (ergänzend) im Bereich von ca. 1.000 m? VKF + Drogeriefachmarkt im Bereich von
ca. 700 m? VKF.

Ergänzende Einzel-
handelsangebote

Ergänzung zu den Magnetbetrieben bis insgesamt ca. 800 m? VKF; dabei Fokus auf nah-
versorgungsrelevante Sortimente (Kiosk, Lotto/Toto, Lebensmittelhandwerk, Blumen,
Apotheke) sowie kleinteilige Ladeneinheiten.

Zentrenrelevanter (und ggf. auch nicht zentrenrelevanter) Einzelhandel als Ergänzung
empfehlenswert, s. sortimentsspezifische Orientierungswerte in Kapitel 5); grundsätzlich
auch größere Verkaufsflächen denkbar bei Ausweisung als ZVB des Typs C1.

Ergänzende Dienst-
leistungsangebote

Nutzungen mit hoher Frequenz und ausreichender Wirtschaftlichkeit empfohlen (z.B. Fri-
seure, Barbier, Kosmetikstudio, Bankfiliale oder absehbar eher ein Cashpoint, Fahrschule,
mmobilien-/Versicherungsbüros, Paketshop/Paketstation, Schlüsseldienst-/Schuhrepara-
tur, Waschsalon, Fahrradwerkstatt und Textil-Reinigung/Schneiderei).

Gastronomie

Fokus auf Versorgungsgastronomie mit Fokus auf Gebietsversorgung (u.a. Restaurants,
mbisse, Cafes)

Verortung inner-
halb des Quartiers

Das Quartierszentrum sollte bestenfalls im Süden des MMQ 1 mit Anbindung an die Aus-
termannstraße entstehen und als Entree des MMQ 1 fungieren. Denkbar wäre beispiels-
weise die direkte Erschließung über den Kreisverkehr oder die Allokation am bereits im
EHZK Münster 2018 ausgewiesenen Nahversorgungsstandort Austermannstraße. Dies
würde zur Sicherung der Versorgung aller relevanten Standortbereiche beitragen und die
bereits bestehenden Strukturen im Umfeld des MMQ 1 adäquat mit einbinden und berück-
sichtigen.

Ziel sollte die Etablierung eines kompakten, gut erreichbaren und lebendigen Zentrums mit
wenigen Magnetbetrieben sowie einer Vielfalt an kleinen Fachgeschäften/Spezialangebo-
ten und zentrenergänzenden Funktionen sein.

Ausweisungsmög-
lichkeit ZVB

Bei entsprechendem Fokus des Angebots auf das Quartierszentrum sind die von der Recht-
sprechung definierten Anforderungen an zentrale Versorgungsbereiche erfüllt. Eine ent-
sprechende Ausweisung eines ZVB wird für diesen Bereich sodann seitens Stadt + Handel
empfohlen.

Entsprechend der auf die Versorgung des Gebietes bezogenen Angebotsstrukturen sowie
unter Berücksichtigung der Ausstattungskriterien für Stadtteilzentren gem. EHZK Münster
2018 wird eine Ausweisung des Quartierszentrums als ZVB der Hierarchiestufe „Stadtteil-
zentrum (Typ C1)" empfohlen.

STADT+IANDEL Zusammenfassung

63

Die vorliegende fachgutachterliche Empfehlung zur Konzipierung eines Quartiers-
zentrums soll als Grundlage für die teilnehmenden Planungsgemeinschaften Ein-
gang in das noch ausstehende Wettbewerbsverfahren finden. Es handelt sich so-
mit nicht um die Prüfung und Bewertung eines konkreten Vorhabens, sondern
Empfehlungen zur grundsätzlichen Ausgestaltung des Quartierszentrums des
MMQ1.

Bei den abgeleiteten und empfohlenen Verkaufsflächendimensionierungen han-
delt es sich um eine aus fachgutachterlicher Sicht grundsätzlich zu befürwortende
Entwicklung, welche sich im Rahmen der abgeleiteten VKF-Spannweiten im Zuge
der Potenzialanalyse bewegt und aus fachlicher Sicht eine vollumfängliche Nah-
versorgung für das MMQ 1 (sowie sein näheres Umfeld) sicherstellen kann. Diese
Werte stellen jedoch, angesichts der benannten Unschärfen in den Berechnungen
Orientierungswerte dar und sind im Zuge des weiteren Planungsprozesses bei Be-

darf entsprechend variierbar.

STADTHANDEL Zusammenfassung 64

Nachfolgend werden aktuelle Konzepte von führenden Lebensmittelanbietern in
Deutschland dargestellt. Diese können bei der konkreten Ausgestaltung der struk-
turprägenden Lebensmittelmärkte als best practise-Beispiele herangezogen wer-
den und zeigen das aktuell breit aufgestellte Feld an modernen und auf Nachhal-
tigkeit ausgerichteten Anbietern im Lebensmittelsegment.

Eröffnung: Mai 2020
Verkaufsfläche: 3.500 m?

Frische- und Convenience-Stationen bilden den
Marktmittelpunkt, rundherum kreisförmige Anord-
nung von Wein, Trockensortimenten und Frische-
Warengruppen

Back-Cafe mit 120 Indoorplätzen

Obst- und Gemüseabteilung wird ergänzt durch spe-
zielle Angebote wie Ananas-Schneidemaschine und
Saftpresse

Angebot von „Unverpackt-Artikeln"

Großes Angebot aus Eigenproduktion (z. B. Schenke
deli)

Fischtheke

Edles, zurückhaltendes Ladendesign

—

ö S,fcoterra
= r 43 (a

Besonderheiten

REWE, WIESBADEN-ERBENHEIM

Eröffnung: Mai 2021
Verkaufsfläche: 1.500 m?

"= _Dachfarm mit Basilikumpflanzen und fünf Bienen-
stöcken

"= Düngung des Basilikums mit Ausscheidungen der vor
Ort gezüchteten Barsche (Aquaponik)

" Unverpackt-Abteilung, Sushi-Station, Ananas-Schäl-

Besonderheiten maschine, Salatbar, Produkte aus eigener Herstel-

lung

" Fleisch-, Käse-, Fischtheke, Showküche

" Verringerung versiegelter Fläche auf Parkplatz und
Schaffung versickerungsfähiger Untergründe -
Grünflächen und Insektenweide Nachhaltige Bau-
weise aus Holz mit Glasdach

STA DT+HAN D E L Neue Wege. Klare Pläne.

LIDL METROPOLFILIALE, FRANKFURT NIEDERRAD

Eröffnung: September 2019
Verkaufsfläche: 1.800 m?

"= _ Zweigeschossige Metropolkonzept verbindet Parken
und Einkaufen in einem Gebäude an City-Standor-
ten mit begrenzter Grundfläche

" Kundenfreundliches, i. d. R. ebenerdiges Parkhaus
mit viel Tageslicht, guter Beleuchtung und großen

Besonderheiten Stellflächen, E-Ladesäulen

" Viele Fahrradstellplätze mit E-Ladesäulen

"= Nachhaltige Bauweise mit Wärmerückgewinnung,
selbsttönenden Glasfronten, Photovoltaikanlage
auf dem Dach

"= Frische-Convenience Regal ist größer als üblich

" deutlich verbreiterte Gänge

STA DT+HAN D E L Neue Wege. Klare Pläne.

Eröffnung: Juli 2020
Verkaufsfläche: 1.700 m?

Lage im Untergeschoss, mitten im belebten und gut
frequentierten Stadtviertel

offener Eingangsbereich, großes Presseregal

große Brot- und Backwarenstation auch mit regio-
nalen Spezialitäten

recyclebare Obst- und Gemüsetüten (zu 1 Cent pro
Stück)

deutlich verbreiterte Gänge

großes Convenience-Regal

Drogerieabteilung mit Fokus auf Produkte für Babys
und Kleinkinder

Besonderheiten

+IANDEL

Eröffnung: Oktober 2022
Verkaufsfläche: 1.600 m?

Nachhaltiges Architekturkonzept mit viel Glas, Holz

und begrünten Dach

Moderner, ansprechender Industrie-Look
Besonderheiten Salatbar, rd. 25 m lange Bedientheke (Wurst, Käse,

Fisch), teilw. aus eigener Herstellung

Angebote von Bio-Produkten der Koro-Drogerie

Wein- und Spirituosenabteilung mit regelmäßig

stattfindenden Verkostungsevents

+IANDEL

Eröffnung: November 2021
Verkaufsfläche: 2.500 m?

Nachhaltiger Markt, was durch Designelemente aus
grün und Holz betont wird

Nutzung von Erdwärme, Photovoltaikanlage, be-
grüntes Dach und Grünflächen vor dem Markt

20 Meter lange Wurst-, Fleisch-, Käse- und

Besonderheiten Fischtheke

Markt wird durch 180 Lieferanten beliefert (inkl. lo-
kale Bio-Bauern)

Sitz- und Spielecke

Betonung auf Familienunternehmen (Restaurant
wird durch Familie Koch geleitet, Frau Koch entwarf
Ladendesign, Familiengeschichte wird durch Bilder
im Restaurant dargestellt)

+IANDEL

zus. Besonderheiten (ruhender 2) Verkehrsgünstige Lage am Kreisknotenpunkt im Ort
Verkehr) "= Parkhaus mit zwei Parkdecks und 200 Parkplätzen

Barrierefreier Zugang über Rollband und zwei Aufzü-
gen

STA DT+HAN D E L Neue Wege. Klare Pläne.

DIFFERENZIERUNG DER BETRIEBSTYPEN NACH STADT + HANDEL (BASIS U. A.
DEHOGA)

Imbiss

Kleiner Gastronomiebetrieb mit wenigen Sitzmöglichkeiten und einfachen, küche-
nfertig vorbereiteten Speisen mit Getränkeausschank. Üblicherweise To-Go-An-
gebote.

Kantine

Eine Kantine ist ein gastronomischer Betrieb der Speisen und Getränke für eine
gewisse Personengruppe anbietet. Kantinen stehen meist nur den entsprechen-
den Personengruppen exklusiv zur Verfügung. Oftmals werden die Speisen und
Getränke dort zu besonders günstigen Preisen angeboten bzw. von einem Betrieb
für seine Mitarbeiter subventioniert.

Schnellrestaurant

Bei einem Schnellrestaurant kommt es insbesondere auf den schnellen Service an.
Das Angebot an Speisen, Getränken und Service ist eher begrenzt und die Preise
sind entsprechend geringer als in höherwertigen Restaurants. Oftmals sind
Schnellrestaurants auch Selbstbedienungsbetriebe. Schnellrestaurants sind im
Prinzip Imbissstände mit Sitzplätzen.

Fast-Casual-Restaurant

Ein Fast-Casual-Restaurant ist ein Restaurant, das durch frische Produkte und
einen schnellen, reduzierten Service charakterisiert wird. Es verbindet eine relativ
hohe Produktqualität und die Frische von Restaurants mit der Geschwindigkeit
der Schnellrestaurants und rechtfertigt so einen höheren Preis gegenüber Fast-
food-Angeboten. Häufig werden die Gerichte beim so genannten Front Cooking
vor den Augen der Gäste zubereitet. Der Bestell- und Bezahlvorgang findet in der
Regel an der Theke statt.

Restaurant

Unter einem Restaurant versteht man einen gastronomischen Betrieb in dem
Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verkauft werden. Der Begriff
Restaurant entstand im 18. Jahrhundert in Frankreich und bedeutet so viel wie
sich stärken. Der Anspruch an Küche und Service ist hier höher als z. B. beim Im-
biss.

Fine Dining Restaurant

„Fine Dining at a Restaurant” inkludiert den Genuss der gehobenen Gastronomie,
sei es in der Haute Cuisine, Sternegastronomie oder im normalen Restaurant mit
dem Anspruch besseren Essens im Full-Service-Bereich. Als Ausstattung dieser
Restaurants kommen nur hochwertige Werkstoffe und bestes Design zum Ein-
satz. Das Personal ist hervorragend ausgebildet und trägt entsprechende Dienst-
kleidung. Fine Dining Restaurants sind fast immer kleine Unternehmen.

Eisdiele

In einer Eisdiele werden insbesondere Speiseeis und ein kleines Sortiment an Ge-
tränken und ggf. Snacks zum Verzehr an Ort und Stelle bzw. im Außer-Haus-Ver-
kauf angeboten.

STA DTHAN D E L Neue Wege. Klare Pläne.

Cafe

In einem Cafe werden insbesondere Bäckerei- und Konditoreierzeugnisse verkauft
und für den Verzehr am Ort angeboten. Daneben sind auch Getränke und gele-
gentlich kalte oder warme Snacks im Angebot. Häufig ist ein Cafe direkt an eine
Konditorei angeschlossen und man kann die angebotenen Speisen und Getränke
auch mitnehmen.

Bistro

Unter einem Bistro versteht man einen kleinen gastronomischen Betrieb, in dem
man Kaffee, Wein oder andere Getränke sowie kleine Speisen zu sich nimmt. Ein
klassisches französisches Bistro ist einfach ausgestattet und lädt meist nicht zum
langen Verweilen ein.

Resto-Bar

Als Resto-Bar bezeichnet man einen Gastronomiebetrieb, der als eine Mischform
aus Restaurant und Bar angesehen werden kann. Resto-Bars bieten meistens so-
wohl eine große Auswahl an Speisen als auch an Getränken, so dass man sowohl
zum Essen als auch zum Konsumieren alkoholischer Getränke eine Resto-Bar auf-
suchen kann. Oftmals gibt es auch Live-Shows von Musikgruppen oder Tanzdar-
bietungen.

Trinkhalle

Eine Trinkhalle ist ein Betrieb, der ein begrenztes Angebot an Speisen und Geträn-
ken (aber auch an Non-Food-Artikeln) aufweist. Meist ist die Abgabe für den Au-
Ber-Haus-Verzehr gedacht. Nur wenige Trinkhallen haben auch einige Sitzgele-
genheiten.

Kneipe

In Kneipen wird hauptsächlich getrunken. Typisch ist hier der Ausschank von Fass-
bier am Tresen.

Biergarten

Ein Biergarten ist meist ein Saisonbetrieb in dem Speisen und Getränke zum Ver-
zehr an Ort und Stelle verkauft werden. In manchen Biergärten darf man auch
das eigene Essen mitbringen und erwirbt nur die Getränke. Biergärten entstanden
in Bayern, wo kleine Brauereien ihr Bier direkt aus den Bierkellern angeboten ha-
ben.

Bar

Eine Bar ist eine getränkeorientierte Gastronomie, in der üblicherweise alkoholi-
sche Getränke für den Verzehr an Ort und Stelle ausgeschenkt werden. Das Ge-
tränkeangebot ist im Gegensatz zur Kneipe meist differenzierter und hochwerti-
ger. Üblicherweise werden Cocktails und weitere alkoholische sowie nichtalkoho-
lische Mixgetränke angeboten.

Tanzlokal

Bei einem Tanzlokal handelt es sich um einen Betrieb, in dem es vordergründig um
die Unterhaltung mit Musik geht (Tanzveranstaltungen). Dabei werden Getränke
für den Verzehr am Ort angeboten, seltener auch kleine Speisen.

STA DTHAN D E L Neue Wege. Klare Pläne.

Shisha-Bar/Lounge

Eine Shisha-Bar/Lounge ist ein gastronomischer Betrieb, der neben normalen Ge-
tränken und Snacks auch Shishas bereitstellt.

STA DTHAN D E L Neue Wege. Klare Pläne.

Unternehmen

Abacco’s Steak-
house

EXPANSIONSTRENDS (AUSWAHL)

Stadtgröße/Einzugsbereich

Lage

A-Lagen, B-Lagen, Verkehrs-
knotenpunkte, Shopping-
Center

Fläche/Ausstattung

Freestander: min. 2.500 m?,

ansonsten 350-600 m?, EG-
Flächen mit Außensitzplätzen
im Verhältnis 1:1

Alex Kitchen

Backwerk

Bavaria Alm

Burgerista

Cafe del Sol

Inner City

Cafe del Sol Free-
stander

Cafe Extrablatt

Cafe und Bar
Celona

Hans im Glück

KFC Drive Thru

Zwischen 25.000 und
300.000 Einwohnern

Ab 40.000 Einwohnern, ab-
hängig von tatsächlicher
Kaufkraft

Ab 80.000 Einwohnern

Ab 150.000 Einwohnern

Ab 80.000 Einwohnern

Ab 35.000 Einwohnern

Ab 50.000 Einwohnern

Ab 70.000 Einwohnern mit
Großstadtcharakter, Touris-
ten-/ Universitätsstädte,
Kleinstädte mit großem Ein-
zugsgebet

Einzelhandelskonzentration

von rd. 20.000 m? oder ein-

zelner großflächiger Einzel-

handel mit 30.000 m? VKF
als Frequenzbringer

STADTHANDEL

Innenstadtlagen, Büros und
Geschäfte in fußläufiger Ent-
fernung

Stark frequentierte Fußgän-

gerzonen, Einkaufsstraßen,

Einkaufscenter, Gewerbege-
biete

Hochfrequentiert Einfall-,
Ausfall- oder Bundesstraße,
landschaftlich ansprechende
Umgebung, Zufahrt von bei-

den Verkehrsrichtungen

Von der Straße gut einsehbar

Einfall-, Ausfall- oder Bun-
desstraße, landschaftlich an-
sprechende Umgebung, Zu-
fahrt von beiden Verkehrs-
richtungen

Kleinstädte: repräsentative
Objekte an öffentlichen Plät-
zen mit Außenterrasse,

Mittel- und Großstädte:
Marktplätze, Ecklagen in
stark frequentierten Laufla-
gen, B-Lagen mit Sichtverbin-
dung zur Fußgängerzone

Gut frequentierte Standorte
in Innenstadtlagen

Toplagen in Innenstädten
oder Quartierszentren, Gast-
ronomielagen, gute Verkehrs-

anbindung und Fußgänger-
frequenz

Direkte Zufahrt von Haupt-
straße, exponierte Lage im
Gewerbegebiet

Min. 250 m? Gesamtfläche,
reichlich öffentliche Park-
möglichkeiten

Grundstücke von 5.000-
7.000 m?, keine bestehenden
Mietobjekte, zahlreiche kos-
tenlose Parkplätze

Zwischen 200 und 400 m?
Gesamtfläche

EG-Fläche min. 300 m? zzgl.

Nebenflächen von 150m}, Au-

Benterrasse mit min. 70 Sitz-
plätzen

Grundstücke von 5.000-
7.000 m?, keine bestehenden
Mietobjekte

Gastraumfläche 240-550 m,
zzgl. Min. 160 m? Nebenflä-
chen, min. 80 Plätze Außen-

bestuhlung auf Terrasse

200-500 m? Gastraumfläche,
zzgl. 50 % für Funktions-
räume, min. 150 Plätze Au-
Benbestuhlung auf Terrasse

Min. 250 m? im EG, ab 100 m?
Nebenflächen, min. 40 Plätze
Außenbestuhlung

Ab 1.500 m? Grundstücks-
größe

Neue Wege. Klare Pläne.

KFC Foodcourt

In hoch frequentierten Shop-
pingmalls

Ab 60 m?

L’Osteria

L’Osteria Free-
stander

Nordsee Restau-
rant

Ab 80.000 Einwohnern, Ein-

zugsgebiet Einkaufsstraße,

viele Büros, Szeneviertel mit
studentischem Umfeld

Ab 100.000 Einwohnern,
10.000-20.000 Anwohner
mittleren Einkommens im 1,5
km-Radius

Ab 50.000 Einwohnern

1B oder 2A/B Innenstadtla-
gen, weitere Gastronomiebe-
triebe in der Umgebung

Ein-Ausfallstraße oder Auto-
bahnausfahrt mit angrenzen-
dem Gewerbegebiet

Überdurchschnittlich hohe
Passantenfrequenz, A-Lage
oder gute B-Lage in Haupt-
einkaufsstraßen, Einkaufs-
zentren, Bahnhöfen oder
Bahnhofsnähe, Flughäfen

EG min. 300 m?, max. 450 m?,
Nebenflächen rd. 150 m?

2.000-3.500 m? Grund-
stücksfläche

120 m? EG, 120-150 m? Ne-
benfläche im UG oder OG

Nordsee Snack
Shop

Peter Pane

Pizza Hut

Ab 50.000 Einwohnern

Ab 50.000 Einwohnern,
10.000-20.000 Anwohner
mit mittlerem Einkommen im
1km-Radius

A-Lage in Haupteinkaufsstra-
Ben, Einkaufszentren, Bahn-
höfen, Flughäfen

Innenstadt- und Stadtteilla-
gen mit guter Verkehrsanbin-
dung und hoher Fußgänger-
frequenz

Drei Vertriebsarten: Pizza
Hut Dine In Restaurant, Pizza
Hut Delivery Store und Pizza

Hut Express

80 m? EG oder min. 30-50 m?
im EG und 30-50 m? im OG
oder UG

Gastronomiefläche min. 250
m?, 150-300 m? Nebenflächen

80-200 m, 15-50 Sitzplätze

Subway Restau-
rant

Gute Sichtbarkeit, vielseitige
Standortmöglichkeiten

15-250 m?

STADTHANDEL

Neue Wege. Klare Pläne.

Abbildungsverzeichnis

ABBILDUNG

Abbi

Abbi

STADTHANDEL

dung:

ildung 2:
ildung 3:

ildung 4:

ildung 5:

ildung 6:

ildung 7:

ildung 8:

ildung 9:

dung 10:

ildung 11:

ildung 12:

ildung 13:
ildung 14:

ildung 15:

ildung 16:

ildung 17:

ildung 18:

ildung 19:

SEITE
Entwicklung des Online-Anteils am Einzelhandelsumsatz
(2000 - 2022) 9
Onlineanteil Food und Nonfood 10
Entwicklung des Onlineanteils von 2019 - 2020 nach
Branchen (Nonfood) 11
Einkaufsstättenportfolio für den Wocheneinkauf
(stationär) 2019 11

Wichtigste Leistungen des Lebensmitteleinzelhandels mit
seinen stationären Ladengeschäften aus Verbrauchersicht 12

Entwicklung der Außer-Haus-Konsumausgaben p. P. (2013 -

2020) 13
Entwicklung der Außer-Haus-Konsumausgaben (2019 -

2020) 13
Entwicklung der Außer-Haus-Konsumausgaben (2020 -

2021) 14
Wettbewerbsumfeld des Planareals 18
Versorgungsgebiet MMQ 1 22
Aufteilung Kaufkraftpotenziale im Segment Nahrungs- und
Genussmittel - Lebensmittelsupermarkt und -discounter 27

Aufteilung Kaufkraftpotenziale im Segment Nahrungs- und
Genussmittel - Verbrauchermarkt 30

Aufteilung Kaufkraftpotenziale im Segment Drogeriewaren 32
Best Practice Beispiele von Lebensmittelmärkten mit
Tiefgarage 46

Anzahl der Betriebe und Verkaufsflächenausstattung in
den Münsteraner Stadtteilzentren (gem. EHZK Münster

2018) 56
Sortimentsaufteilung der STZ Hammer Straße und
Mauritz-Ost 57
Ausstattung der Stadtteilzentren (gem. EHZK Münster

2018) 58
Stadtteilzenten - Versorgungsfunktion, Angebotsstruktur

und Typus 60
Idealtypische Ausstattung Stadtteilzenten 60

Neue Wege. Klare Pläne.

Tabellenverzeichnis

TABELLE

Tabe

Tabe

Tabe

Tabe

Tabe

Tabe

Tabe
Tabe
Tabe

STADTHANDEL

ei:

e5:
eb:

e7:
e®&:
e9:

SEITE

Perspektivisches Einwohnerpotenzial und
nahversorgungsrelevante Kaufkraft im Versorgungsgebiet
in Varianten

Perspektivisches Einwohnerpotenzial und
nahversorgungsrelevante Kaufkraft im Versorgungsgebiet
in Varianten

Einzelhandelsspezifisches Entwicklungspotenzial
(Magnetbetriebe Nahversorgung)

rechnerische Verkaufsflächenpotenziale der weiteren
Sortimente (Orientierungswerte)

Richtzahlen Kfz-Stellplätze der Stadt Münster (Auswahl)

Möglicher Anbietermix für ein zu entwickelndes
Quartierszentrum (Fokus: nahversorgungsrelevantes
Hauptsortiment)

Empfehlungen für den kleinteiligen Einzelhandel
Unterscheidung von Versorgungs- und Erlebnisgastronomie

Nutzungsmischung und Lageempfehlung Gastronomie

23

29

34

36
46

51
51
52
53

Neue Wege. Klare Pläne.

Anlage1_ Dokumentation-Werkstattverfahren-lang

152000 Zeichen

l 
  Werkstattverfahren  
 Modellquartiere am Kinderbachbogen 
  Steinfurter Straße | Busso-Peus-Straße  
  Dokumentation (Langfassung) 
  DIALOG 1 – ORIENTIERUNG | 13. Mai 2022  
  DIALOG 2 – ERGEBNIS       | 14. Mai 2022 
  DIALOG 3 – PERSPEKTIVE      | 18. Oktober 2022  
Münster Modell Quartiere 1|2  
 
Stadtplanungsamt – Dezernat für Planung, Bau und Wirtschaft
Beiträge zur Stadtforschung, Stadtentwicklung, Stadtplanung 6/2023

AUFTRAGGEBERIN 
Stadt Münster 
Stadtplanungsamt 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
 
BETREUUNG + KOORDINATION 
FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH 
Rathausufer 14, D-40213 Düsseldorf 
E-Mail: office@fsw-info.de 
Internet: www.fsw-info.de 
T.: +49(0)211.83.68.980 
 
 
MODERATION + REGIE 
Jörg Faltin, FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH 
 
 
REDAKTION 
Stadtplanungsamt Münster: 
Mattias Bartmann 
Christopher Festersen 
Gerd Franke 
Prof. Dr. Thomas Hauff 
Meike Janssen 
René Krusche 
 
gemeinsam mit:  
FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH 
Antje Ehlert, Andreas M. Sattler, Jana Weiss 
 
 
LAYOUT + GRAFIKEN  
FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH 
LAND Germany GmbH 
 
 
FOTOS  
Jörg Faltin, FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH 
Miriam Juschkat Fotografie, Wesel 
 
 
PLANUNGSGRUNDLAGEN UND LUFTBILDER  
(falls nicht anders angegeben) 
Stadt Münster  
FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH 
 
 
 
 
 
© FSW 2023
 
Impressum
 
 
 
 
 
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! 
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die  
Modellquartiere 1 | 2 
 
 
Stadtplanungsamt 
René Krusche 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
02 51 / 4 92-12 61  
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https://www.facebook.com/stadt.muenster 
 
https://www.instagram.com/stadt_muenster 
 
https://www.youtube.com/c/StadtMS

Inhaltsverzeichnis 
EINFÜHRUNG                                                                                                              7  
 
 
01 - VORBEREITUNG                                                                                      9  
  
     01 | 1   Hintergründe  
     Münsters Modellcharakter par excellence: urban, grün, vernetzt              13 
 
     01 | 2   Zusammenarbeit  
     Transparente Planungskultur: Bürgerschaft und Expertinnen und  
     Experten auf Augenhöhe                                                                                     27  
 
     01 | 3   Online-Beteiligung 1    
     Erste Anregungen und Einschätzungen aus dem Internetportal                33  
                                                                                                                                           
     01 | 4   Fundament                                                                                                    
    Der Einstieg in die Zukunftsperspektive                                                           35  
 
 
02 - ANALYSE UND IDEEN                                                                      37  
 
     02 | 1   Werkstattverfahren     
     Durch die intensive Vorbereitung der Werkstatt zur bestmöglichen,  
     modellhaften Konzeption                                                                                   39                
 
     02 | 2   DIALOG 1 – Orientierung    
     Ortserkundung und Impulse für zwei unterschiedliche Plangebiete         41  
                                                                                                                                           
     02 | 3   DIALOG 2 – Ergebnisse   
     Kooperative Teamarbeit                                                                                     45 
 
     02 | 4   Auswertung     
     Emotionen und ein umfangreicher Katalog von Zielen und Maß-  
     nahmen                                                                                                                  65
     02 | 5   Fortschreibung  
     Empfehlungen des Strategieteams zu übergeordneten  
     Rahmenbedingungen                                                                                          71  
 
 
03 - KONZEPT                                                                                                   73  
  
     03 | 1   Perspektivpläne   
     Skizzenhafte Zusammenfassung räumlich-funktionaler  
     Rahmenbedingungen                                                                                           75  
 
     03 | 2   DIALOG 3 – Perspektive  
     Konsensgetragene Gesamte rgebnisse mit detaillierten Beiträgen             87  
 
     03 | 3   Online-Beteiligung 2     
     Weitere Hinweise aus dem Internetportal für die Präzisierungenn           93  
 
 
AUSBLICK                                                                                                                   99  
                                                                                                                                        7

EINFÜHRUNG  
 
>> Gemeinsam: ein besonderer Weg zu einem Vorbildprojekt für Münster,  
>> innovativ und wegweisend 
Münster steht vor der Herausforderung eines hohen 
Wachstumsdrucks und ist daher gefordert, auch in den 
innerstädtischen Randbereichen neue Flächen für Bau-
landentwicklungen in den Blick zu nehmen.  
 
Auf der Grundlage politischer Beschlüsse wurde die Ent-
wicklung der neuen urbanen Modellquartiere an der 
Steinfurter Straße / Austermannstraße / Wasserweg 
(Modellquartier 1) und an der Busso-Peus-Straße / Gie-
venbecker Weg / Von-Esmarch-Straße (Modellquartier 
2) in den letzten Jahren vorbereitet.  
 
Anlass für die Entwicklung ist neben der hohen Wohn-
raumnachfrage insbesondere der von den benachbar-
ten Wissensquartieren artikulierte Erweiterungsbedarf. 
Daraus resultiert die Notwendigkeit einer räumlichen 
und funktionalen Vernetzung zwischen dem Ortsteil-
zentrum Gievenbeck, den neuen Modellquartieren und 
der bestehenden, östlichen Nachbarschaft des Techno-
logieparks, des Naturwissenschaftlichen Zentrums 
(NWZplus), der Fachhochschule und weiterer Partner 
rund um die Corrensstraße bzw. den Wissensquartieren. 
 
Das übergeordnete Ziel für die Quartiere ist die Schaf-
fung eines adäquaten Angebots zur Deckung des in 
Münster bestehenden erhöhten Bedarfs an Wohn- und 
Arbeitsstätten, einschließlich erneuerter, zeitgemäßer 
Gewerbestrukturen. Auf dem über 60 ha großen Ge-
samtareal der Modellquartiere 1 | 2 und nur wenige 
Fahrradminuten vom Stadtzentrum entfernt, soll eine  
 
dichte, vitale Mischung aus Wohnen in allen Facetten,  
Wissenschaft und Forschung sowie Technologie sowohl 
im gesamten Quartier als auch nach Möglichkeit in den 
einzelnen Baufeldern entstehen. Die urbane Vitalität im 
Quartier soll durch "lebendige" Erdgeschosse mit öffent-
lichkeitswirksamen bzw. stark frequentierten Nutzungs-
bausteinen befördert werden. 
 
Der die Quartiere umgebene Landschaftsraum des Kin-
derbachbogens soll im Sinne der zu stärkenden Müns-
terschen Stadt-Landschaft im Zusammenhang mit der 
geplanten städtebaulichen Entwicklung stehen und 
neue Qualitäten entfalten. Die beiden Modellquartiere 
bieten besondere Chancen – mit dem Kinderbachbogen 
und den Wissensquartieren direkt angrenzend – eine 
einzigartige Vernetzung von Stadt und Landschaft her-
stellen zu können. Zusätzlicher Studierendenwohnraum 
und vielfältige Wohnangebote sind Teil des Programms. 
 
Die vorliegende Gesamtdokumentation gibt einen 
Überblick über die zwischen Mai und Oktober 2022 
durchgeführte Werkstatt mit einem intensiven Bürger-
schaftsengagement zur Entwicklung der neuen Quartie-
re sowie Ergebnisse. Sowohl das Werkstattverfahren als 
auch die darauf aufbauenden städtebaulich-landschafts-
planerischen Wettbewerbe sind informelle Instrumente 
der Stadtplanung, das heiß, sie sind rechtlich nicht bin-
dend. Erst im Anschluss folgt die Bauleitplanung, mit 
der dann auch die formellen Rahmenbedingungen der 
neuen Stadtquartiere geschaffen werden. 
 
7 8
Technologie und Wissenschaft in der Nachbarschaft der Modellquartiere
Modellquartier 1  
„Steinfurter Straße”
Modellquartier 2  
„Busso-Peus-Straße”  
Luftbild des Betrachtungsraums und der Modellquartiere 1 | 2

01– VORBEREITUNG  
>> Spannend: der Nordwesten als ein wichtiges Stadterweiterungsareal  
>> für das wachsende und erfolgreiche Münster

1211
Werkstatt im Jahresverlauf 2022

01 | 1 Hintergründe  
 
Münsters Modellcharakter par excellence: urban, grün, vernetzt
Sie soll Münster zukünftig noch grüner, klimagerechter, 
facetten- und erlebnisreicher und inklusiver werden. 
Die neuen im Nordwesten und Südosten an die Innen-
stadt angrenzenden Modellquartiere sollen mit der In-
nenstadt in enge räumliche Wirkungszusammenhänge 
gebracht werden und diese mit großstädtischem Flair, 
neuer Urbanität und noch mehr Vielfalt ergänzen. 
 
In diesem Sinne sollen auch die ausgewählten Stand-
orte der neuen Münster Modellquartiere 1 | 2 an der 
Steinfurter Straße und an der Busso-Peus-Straße über 
die Kernstadt hinweg bis zu den neuen Modellquartie-
ren 3 | 4 | 5 im Bereich der Stadthäfen im Kontext einer 
weiter wachsenden Stadt stadträumlich und funktional 
in Beziehung zueinander gesetzt werden. So entsteht 
eine zukunftsfähige und vernetzte Stadt mit noch mehr 
Lebensqualität und Attraktivität. 
 
Diese stadträumlich-funktionale Vernetzung ist unab-
dingbarer Bestandteil der weiteren Stadtentwicklungs-
strategie. Daher sollen auch die neuen Münster Modell-
quartiere entsprechend ihren spezifischen Begabungen  
 
und Potenziale für ein zukunftsfähiges, urbanes und le-
bendiges Münster entwickelt und zügig realisiert wer-
den. 
 
In Hinblick auf eine künftige stadt-, umwelt- und klima-
freundliche Mobilität bieten alle Modellquartiere 1 bis 
5 einzigartige Chancen und Qualitäten: Vom Domplatz 
aus startend sind mit dem Fahrrad in jeweils ca. 15 Mi-
nuten Fahrtzeit in nord-westlicher Richtung die geplan-
ten neuen Modellquartiere 1 | 2 und in der anderen 
südöstlichen Richtung die neu zu entwickelnden Müns-
ter Modellquartiere 3 | 4 | 5 zu erreichen. 
 
Das Leitbild einer „Stadt der kurzen Wege“ kann so in 
Münster mit Leben gefüllt werden. Im Sinne einer inte-
grierten Stadtentwicklung sollen zukunftsfähige sowie 
nachhaltige neue Stadtquartiere geplant, entwickelt 
und realisiert werden. Sie sollen nicht isoliert für sich 
betrachtet, sondern mit der für Münster typischen 
Stadt-Landschaft vernetzt werden. 
14
Charakteristisch für Münsters Innenstadt sind einerseits 
ihre urbanen Qualitäten mit kompakten städtebauli-
chen Strukturen, Dichten und Nutzungsmischungen, so-
zialer und kultureller Vielfalt sowie ihren belebten öf-
fentlichen Räumen mit hoher Aufenthaltsqualität. An-
dererseits besticht sie durch viel Grün und ihre Grünver-
bindungen in die sie umgebende Münsterländer Park-
landschaft. 
 
Ein Schlüsselthema der strategischen Stadtentwicklung 
Münsters ist daher die Weiterentwicklung der Münster-
schen Stadt-Landschaft. Es gilt, die vorhandenen Quali-
täten der urbanen Innenstadt mit den Qualitäten der an 
sie angrenzenden Münsterländer Parklandschaft, die an 
vielen Stellen über die bestehenden Grünzüge prägnant 
und gut erlebbar in das Herz der Stadt hineinragt, wei-
terzuentwickeln und Vernetzungsqualitäten innerhalb 
der Münsterschen Stadt-Landschaft zu stärken und aus-
zubauen.  
 
Die zukünftigen urbanen Qualitäten Münsters sollen da-
bei verstärkt in den Fokus genommen werden. Hierfür 
haben die bestehenden Potenzial- und Transformations-
räume, die insbesondere von Nordwesten nach Süd-
osten quer durch die innere Stadt verlaufen, eine he-
rausragende Bedeutung. 
 
Münsters Innenstadt mit der pittoresken Altstadt inner-
halb des Promenadenrings als Nukleus der Gesamtstadt 
steht für Behaglichkeit und ein reiches historisches Erbe.  
 
13
 
Modellquartiere 1 | 2 im städtischen Gefüge
Appelbreistiege: Früher wichtige Handelsroute - heute zentrale Radwegeverbindung zwischen der Innenstadt und Gievenbeck
 Vom Hochschulquartier über die „Heisenbergstraße” in die Innenstadt

16
Münster: urban, gru ̈n, vernetzt  
 
Kompakte urbane Strukturen, Grünzüge, die bis in die 
innere Stadt hineinreichen und diese durchdringen, 
Wegenetze, die eine aktive und nachhaltige Mobilität 
fördern – all das sind zugleich Merkmale und Ziele der 
räumlichen Stadtentwicklung in Münster. Ein besonde-
rer Fokus im Rahmen der Entwicklung der fünf Quartiere 
wird auf der Stärkung und Weiterentwicklung der blau-
grünen Infrastruktur, d. h. von Wasser- und Grünflächen, 
liegen, um die Anfälligkeit gegenüber dem Klimawandel 
zu minimieren und ein gesundes Stadtklima zu fördern, 
bei gleichzeitigem Schutz der Biodiversität und des öko-
logischen Gleichgewichts. 
 
Der Plan „Münster: urban, grün, vernetzt“ zeigt im Sinne 
einer Stadt der kurzen Wege die Vernetzung der fünf ur-
banen Quartiere untereinander – von den Quartieren 
im Nordwesten über die Altstadt in die Quartiere im 
Südosten – sowie in die umgebende Münstersche Stadt-
Landschaft über den Kinderbach im Bereich der Modell-
quartiere 1 und 2 sowie den Dortmund-Ems-Kanal im 
Bereich der Modellquartiere 3 | 4 | 5. 
 
Für eine vernetzte Stadt ist es essenziell, dass Distanzen 
geringgehalten werden, damit klimaschonende, flä-
chensparende und gesundheitsfördernde Formen der 
Mobilität, wie das Fahrradfahren, gestärkt werden. In-
nerhalb von 15 Minuten kann mit dem Fahrrad bei einer 
Durchschnittsgeschwindigkeit von 16 km / h ein Radius 
von ca. 4 km erreicht werden. Exemplarisch ist in der 
Karte die Fahrzeit ab Domplatz in Fahrradminuten ange-
geben. 
 
Der Plan steht auch auf der Website zur Verfügung: 
www.stadt-muenster.de/mmq .
15
Die Vernetzung zwischen den Modellquartieren 1-5 - Münster: urban, grün, vernetzt | LAND Germany

1817
Schrägluftbild Modellquartier 2  „Busso-Peus-Straße“
Fünf Modellquartiere: Stadter-  
weiterungsflächen und Umnutzungen  
 
Die insgesamt 5 Modellquartiere sind durch ihre zen-
trale Lage nicht unabhängig voneinander zu betrachten 
und stehen in engem Zusammenhang zueinander und 
zur Gesamtstadt. Die mit der Entstehung der Modell-
quartiere einhergehende Stadterweiterung soll eine 
Fortführung der Münsteraner Qualitäten sein, ohne den 
Bestand zu reproduzieren.  
 
Neben der Entwicklung umzunutzender Flächen im 
Südosten im Bereich der Stadthäfen entlang des Stadt- 
und Landschaftsraums am Dortmund-Ems-Kanals (Mo-
dellquartiere 3 | 4 | 5) stehen auch geeignete, noch un-
bebauter Flächen im Nordwesten in unmittelbarer Nähe 
zu den bestehenden Technologie- und Wissensquartie-
ren sowie dem umgebenden Landschaftsraum entlang 
des Kinderbachbogens im Fokus der Münsteraner Stadt-
entwicklung. 
 
Die Entwicklung aller Modellquartiere 1 bis 5 muss mit 
hohen städtebaulichen Qualitäten einhergehen. Zudem 
müssen diese das positive Lebensgefühl und die beson-
dere Stadtatmosphäre Münsters widerspiegeln. 
 
Durch ein Um- und Weiterdenken in den unterschied-
lichsten Handlungsfeldern sollen nachhaltige stadt-
räumliche, funktionale, soziale, ökologische, stadttech-
nische, verkehrliche und wirtschaftliche Qualitätsanfor-
derungen geplant und umgesetzt werden. Die Quartiere 
sollen dabei Modellcharakter entwickeln und so vor-
bildliche Zukunftsquartiere werden.  
 
Je nach spezifischer Begabung des jeweiligen Standortes 
gehören zu diesen Handlungsfeldern: 
 
– Eine Verknüpfung zwischen Wohnen und  
   Arbeiten, Forschen und Entwickeln, Freizeit  
   und Kultur 
 
– Eine Nutzungsmischung auf allen Ebenen: im 
   Quartier, im Block, im Gebäude 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
– Belebte Erdgeschosse durch Gastronomie,  
   kulturelle und soziale Gemeinschaftseinrich-   
   tungen, Handwerk, Kreativwirtschaft und vie-    
   les mehr 
 
– Neue Wohnformen mit inklusiven Angebo-
   ten, geförderter Wohnraum, Möglichkeiten 
   für Baugruppen und Genossenschaften, stu- 
   dentisches Wohnen 
 
– Ein Miteinander unterschiedlichster Bevölke-
   rungs- und Altersgruppen 
 
– Angemessene Dichten mit im Regelfall vier- 
   und fünfgeschossigen Basis-Gebäudemodu-  
   len, die sparsam mit Grund und Boden umge-    
   hen 
 
– Gemeinschaftliche Räume in Gebäuden und 
   im Quartier 
 
– Öffentliche und gemeinschaftliche Freiräume 
   mit hoher Aufenthaltsqualität 
 
– Eine zukunftsfähige Mobilität sowie autofrei-  
   es Wohnen in Teilquartieren  
 
– Klimaneutrale Quartiersentwicklung und sen-
   sibles Wassermanagement 
 
– Partizipative Prozesse und Qualitätsverein-
   barungen 
 
Schrägluftbild Modellquartier 1 „Steinfurter Straße“

2019
Münster Modellquartiere 1 | 2 
und deren Nachbarschaft  
 
 
Der Rat der Stadt Münster hat bereits im Jahr 2020 die 
Entwicklung neuer Modellquartiere rund um den Land-
schaftsraum des Kinderbachbogens beschlossen. Eng 
mit der Entwicklung der Modellquartiere verbunden 
sind die Urbanen Wissensquartiere, welche ein wichti-
ges Leitthema in Münsters Zukunftsprozess sind. Es geht 
um die Frage, wie wir morgen leben möchten, in der 
Stadt von „Wissenschaft und Lebensart“. Im Fokus ste-
hen lebenswerte Wissensquartiere, welche Tausenden 
von Menschen neuen Wohnraum und Treffpunkte bie-
ten und Versorgungsmöglichkeiten sowie neue Arbeits-
orte schaffen können. Folglich geht es um klimagerech-
tes, ressourcenschonendes, zukunftsfähiges Planen und 
Bauen.  
 
Im Rahmen des Prozesses „Münster Zukünfte 20 | 30 | 
50“ wurde bereits deutlich: Münster braucht neue Mo-
dellquartiere, um sich als Wissenschaftsstadt der Zu-
kunft aufzustellen. Die zentrale Erkenntnis lag darin, 
dass Erweiterungsmöglichkeiten für Wissenschaftsein-
richtungen, einschließlich des Universitätsklinikums, für 
wissensaffine Unternehmen und für studentisches Woh-
nen benötigt werden. Konkret wurde aufgezeigt, dass 
der Wissenschaftspark dringend erweitert werden 
muss, um Standortvorsorge für neue Forschungsinstitu-
te in Verbindung mit urbanen Wohnformen für Studie-
rende, in der Wissenschaft und am Klinikum Tätige so-
wie als Brückenschlag zum Stadtteil Gievenbeck zu 
schaffen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gievenbeck  
Die Modellquartiere 1 | 2 liegen im Stadtteil Münster-
Gievenbeck, welcher zum Stadtbezirk West zählt und 
sich im Norden bis zur Steinfurter Straße, im Osten bis 
zur Busso-Peus-Straße, im Süden bis zur Roxeler Straße 
und im Westen bis zur Autobahn 1 und Münsterschen 
Aa erstreckt. Vorrangig in den letzten Jahrzehnten hat 
sich Gievenbeck städtebaulich stark verändert, da der 
Stadtteil wächst und sich weiter nach Südwesten aus-
dehnt. Kein anderer Stadtteil Münsters stand und steht 
so im Zeichen des expandierenden Wohnungsbaus wie 
Gievenbeck. Gerade für das neue Modellquartier 2 ist 
die Nähe zum Zentrum von Gievenbeck ein hervor-
ragender Standortvorteil und ein stadträumlicher An-
knüpfungspunkt.  
 
Auch durch die wachsenden Hochschulen und das Uni-
versitätsklinikum Richtung Westen entwickelte sich Gie-
venbeck zu einem Ort auch für Universitätsangehörige 
sowie Studierende. Vorrangig zu Beginn der 1970er Jah-
re stand die Schaffung von Wohnraum für Studierende 
im Fokus der Bautätigkeit. Ein erneuter Expansionsschub 
setzte in den 1980er Jahren ein und machte Gievenbeck 
zu einem großstädtischen Wohnstandort.
 
 
Bis heute trägt Gievenbeck erheblich zum erfolgreichen 
Münsteraner Stadtwachstum bei. Mit den bestehenden 
Schulen und Kindergärten existiert hier eine umfangrei-
che öffentliche Infrastruktur. Entwicklungen wie die 
Konversion der Oxford-Kaserne zu einem Wohnquartier 
oder auch die Bestrebungen, die Modellquartiere 1 | 2 
zu urbanen und nutzungsdurchmischten Quartieren zu 
gestalten, sind Ausdruck der Stadtentwicklungsstrategie 
im Nordwesten der Stadt. 
 
Modellquartier 1  
Steinfurter Straße
Modellquartier 2  
Busso-Peus-Straße   
Wohnen im Zentrum Gievenbecks

Landschaft
 
Die gewachsenen Strukturen der Nachbarschaft fügen 
sich in eine außergewöhnliche Stadtlandschaft ein. Die 
Modellquartiere 1 | 2 liegen in einer interessanten 
Schnittmenge stadträumlicher und landschaftlicher 
Überlagerungen. Nach Norden öffnet sich der Bereich 
zwischen den Modellquartieren 1 und 2 zum großzügi-
gen Landschaftsraum des Kinderbachbogens samt des 
Tennisvereins TSC und der kommunalen Sportanlage 
„Gievenbecker Weg“. Dieses Landschaftsraumerlebnis 
wird die Modellquartiere positiv prägen können, wenn 
es um die Adressbildung bzw. die weichen Standortfak-
toren, die Naherholung und die landschaftsökologisch-
klimatischen Besonderheiten des Nordwesten Münsters 
geht. Der Kinderbachbogen wird zum Mittelpunkt und 
Gelenk zwischen dem Bestehenden und den beiden 
neuen Modellquartieren 1 | 2.  
 
In den zu entwickelnden Quartieren müssen im Rah-
men einer Hierarchisierung der öffentlichen Räume vor 
allem die Verbindungen zwischen den beiden Stand-
orten und folglich zum Kinderbachbogen gestärkt wer-
den. Ein vorskizzierter Korridor ist zum einen durch die 
Busso-Peus-Straße und die Austermannstraße mit den 
begleitenden Rad- und Fußwegen gegeben. Zum ande-
ren ist die nördliche landschaftliche Wegeverbindung 
über den Horstmarer Landweg in Richtung Wasserweg 
und perspektivisch weiter über die Barriere der Bundes-
straße 54 hinweg, formend für die künftige Entwicklung.  
 
Die heterogene Nachbarschaft verlangt von der Ent-
wicklung mehr Leben, nachhaltige Mobilität und Nut-
zungsmischung in die bestehenden und die neu zu ent-
wickelnden Quartieren zu bringen. Die Münster Modell-
quartiere 1 | 2 sind aufgrund ihrer stadträumlichen 
Lage hochgradig dafür geeignet. Dabei sind die Bega-
bungen der Standorte unterschiedlich und verlangen 
nach standortspezifischen Entwicklungshorizonten.   
 
Die Unterschiedlichkeit im Porträt: 
22
Wissenschaft  
Die Wissenschaft ist einer der wesentlichen Treiber für 
den Stadtteil Gievenbeck und insgesamt für eine zu-
kunftsorientierte Stadtentwicklung von Münster sowie 
der Modellquartiere 1 | 2. Als ein räumlicher Schwer-
punkt mit herausragenden Forschungsinstituten, hoch-
innovativen Unternehmen sowie einem intensiven Wis-
sens- und Technologietransfer hat sich in den letzten 
Jahrzehnten der Wissenschaftspark südlich der Mendel-
straße, westlich der Corrensstraße und östlich der Bus-
so-Peus-Straße entwickelt. Hier sind u. a. der Techno-
logiehof Münster, das Zentrum für Nanotechnologie 
(CeNTech), das Max-Planck-Institut für molekulare Bio-
medizin (MPI), das Nano- Bioanalytik-Zentrum (NBZ) 
sowie das Center for Soft Nanoscience (SoN) entstan-
den. Als aktuellste Ergänzung kommt der Neubau des 
Multiscale Imaging Centre (MIC) an der Röntgenstraße 
hinzu. Die genannten Einrichtungen bieten heute be-
reits ca. 1.200 Arbeitsplätze. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
21
Einbettung der Quartiere im Wissenschaftssektor | LAND Germany

Größe: ca. 485.000 qm (48,5 ha) 
ca. 2,5 km Luftlinie bis zum Domplatz 
 
Nahtstelle zwischen östlich benachbarten Technologie- 
und Wohnarealen und der typischen, offenen Kultur-
landschaft des Münsterlandes u. a. über den Wasserweg. 
 
Kernfrage zur Entwicklung: 
Wie kann hier neues urbanes Leben und Arbeiten ge-
staltet werden?  
 
Rund 2.500 neue Wohnungen für etwa 5.000 - 6.500 Be-
wohnerinnen und Bewohner könnten hier entstehen – 
ein erheblicher Beitrag zur Entlastung des angespann-
ten Münsterschen Wohnungsmarktes. Das allein wäre 
schon wichtig genug.  
 
Doch die besondere Bedeutung und die Zukunftsfähig-
keit des Münster Modellquartier 1 liegt in einer weite-
ren Qualität: Hier wird das Wohnen verknüpft mit Arbei-
ten, Technologie und Wissenschaft. So könnten etwa 
noch rund 4.700 neue Arbeitsplätze innerhalb des neu-
en Stadtquartiers entstehen. 
 
2423
Blick auf den Technologiepark 
Landwirtschaftliche Nutzung entlang des Wasserwegs
Modellquartier 1 von oben 
Das Modellquartier 1 
„Steinfurter Straße “ stellt sich wie 
folgt dar: 
 
Im Spannungsfeld der Übergangszone der weitläufigen 
Münsterschen Kulturlandschaft samt Kinderbach zur 
heranwachsenden Stadt mit den Technologie- Wohn- 
und Hochschulnachbarschaften ist das Areal  heute eine 
Landwirtschaftsfläche. Prägend ist die leicht bewegte 
Topographie mit ihren zum Wasserweg und zur Stein-
furter Straße abfallendem Profil. Es gibt Hof- und Einzel-
gebäudebestände innerhalb des Plangebietes.  
 
Räumliche Verknüpfungspunkte sind u. a:  
 
Im Norden: Übergang in Richtung Stadtteil 
Nienberge und Schloss Wilkinghege, Pättken 
mit alten Baumbeständen und aktive Hoch
spannungstrasse als Begrenzung. 
 
Im Osten: Münsters Haupteinfallstraße und Autobahn-
zubringer Steinfurter Straße (B 54) als Barriere zur sich 
öffnenden Landschaft im Osten. 
 
Im Süden: Heranwachsendes Stadtgefüge an der Aus-
termannstraße mit Technologiepark und Wohnen in vie-
len Facetten einschließlich Studierendenwohnanlagen.  
 
Im Westen: Übergang zum Wasserweg als Wegeführung 
in die freie Landschaft mit seinem prägenden Vegetati-
onsbestand, dem Graben sowie Höfen, neueren Wohn-
arrondierungen und Streuobstwiesencharakter. 
 
Besonderheiten: 
Repräsentative Lage am Stadteingang an der Steinfurter 
Str. als eine der wichtigsten Einfallstraßen Münsters  
 
Reizvolle Lage an der Nahtstelle zwischen bestehendem 
Technologiepark, (studentischem) Wohnen sowie at-
traktiven Landschafts- und Naturräumen 
 
Eine planerisch aktivierbare, nahezu nicht bebaute Flä-
che vergleichbarer Lage und Größe gibt es aktuell kein 
zweites Mal in Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bundesstraße 54 („Steinfurter Straße”)

Größe: ca. 180.000 qm (18 ha) 
ca. 2,5 km Luftlinie bis zum Domplatz 
 
Nahtstelle zwischen östlich benachbarten Wissen-
schaftseinrichtungen und dem Stadtteilzentrum Gie-
venbeck 
 
Kernfrage zur Entwicklung: 
Wie kann hier neues urbanes Leben und Arbeiten ge-
staltet werden? 
 
Zwei Herausforderungen treffen hier aufeinander. An 
erster Stelle: die Wissenschaftsstadt Münster nebenan. 
Insbesondere für den bestehenden Wissenschaftspark 
zwischen Orléans-Ring und Busso-Peus-Straße werden 
händeringend Erweiterungsflächen gesucht. Zudem 
liegt das Zentrum von Gievenbeck gut erreichbar in di-
rekter Nähe des neuen Münster Modellquartiers 2.  
 
Zum zweiten: Das wachsende Münster braucht drin-
gend mehr neuen Wohnraum, insbesondere auch für 
Studierende und Beschäftigte des Hochschulbereichs. 
Die Antworten auf beide Herausforderungen intelligent 
miteinander zu verknüpfen – das ist von entscheidender 
Bedeutung für die Zukunft der gesamten Wissenschafts-
stadt Münster und voranzustellende Aufgabe für die 
Konzeption des zukünftigen Quartiers. 
Das Modellquartier 2  
„Busso-Peus-Straße“ stellt sich wie  
folgt dar: 
 
Als Gelenkpunkt zwischen dem gewachsenen Stadtteil-
zentrum Gievenbeck und den Wissensquartieren wird 
dieses Areal, derzeit genutzt als landwirtschaftliche Flä-
che, welche von Vegetationsbeständen eingerahmt ist, 
eher etwas introvertiert wahrgenommen. Prägend ist 
eine leichte Topographie im Zusammenhang mit einem 
Grabensystem mit begleitenden Wallhecken.  
 
Räumliche Verknüpfungspunkte sind u. a:  
 
Im Norden: Im Übergang zu den Sportanlagen des 1. FC 
Gievenbeck und dem Tennisclub Gievenbeck, an der Be-
grenzung des Gievenbecker Weges liegt auch ein zu er-
haltener Hof mit seinen Nebengebäuden. 
 
Im Osten: Modernste Forschungs- und Wissenschafts-
betriebe sowie Studierendenwohnanlagen bilden den 
Übergang zum Stadtgefüge mit den öffentlichen Räu-
men der Heisenberg- und Röntgenstraße. Die Hautklinik 
des Universitätsklinikums Münster wächst ebenfalls an 
die Busso-Peus-Straße heran.    
 
Im Süden: Raumbildende alte Allee der „Appelbreistie-
ge“ als Übergang zur Verbindungslinie der Von-Es-
march-Straße zum Gievenbecker Stadtteilzentrum. 
Wohnen in unterschiedlichem Charakter und Gebäude-
höhen prägen das Stadtbild. 
 
Im Westen: Übergang zu den Schulkomplexen samt ih-
rer gewachsenen, starken Eingrünung durch Bestands-
gräben- und Vegetationszonen mit alten Baumbestän-
den als Einrahmungen der Schulhofflächen. 
 
Besonderheiten: 
Wissensquartiere rund um das in Aufwertung befindli-
che Naturwissenschaftliche Zentrum  
 
Die Nachbarschaft zu Gievenbeck  
 
 
 
 
 
25 26
Stadtteilzentrum Gievenbeck
Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin
Modellquartier 2 von oben 
Bestandshof als direkter Nachbar zum Modellquartier 2

Das kompetente Strategieteam trat erstmalig bereits im 
März und im weiteren im Juni 2022 zusammen und fass-
te im späteren Jahresverlauf die durch die Werkstatt 
entstandenen Impulse, Ideen und Konzepte der Bürger-
schaft zusammen. Die ersten Eindrücke und Erkenntnis-
se aus der Sitzung am 23. März 2022 erbrachten bereits 
ein gutes Bild zum möglichen Vorbildcharakter des 
Münsteraner Weges und zum gesamten Ablauf 2022. 
Das Treffen diente zudem auch für die Expertinnen und 
Experten zur Einarbeitung und dem Kennenlernen eines 
sehr komplexen Planungsraumes mit jeweils besonde-
ren Begabungen und Schwierigkeiten.  
 
Folgende Statements konnten zu dieser digitalen Sit-
zung dokumentiert werden: 
 
 
 
 
 
28
 
 
Die Erarbeitung einer robusten Zukunftsvision für die in-
nenstadtnahen Areale kann nur in kooperativen und 
partizipativen Prozessen entstehen. Aus diesem Grund 
wurden zur Werkstatt 2022 bürgerinnen- und bürger-
nahe Beteiligungsmöglichkeiten angeboten, welche von 
zahlreichen Expertinnen und Experten aus den Berei-
chen Stadtplanung, Städtebau, Stadtsoziologie, Mobili-
tät, Siedlungswasserwirtschaft, Energien, Architektur 
und Landschaftsplanung begleitet wurden, um den Pro-
zess mit ihrer Expertise zu bereichern. Auch die unter-
schiedlichen städtischen Ämter der Stadt Münster, die 
alle notwendigen Informationen für die Entwicklung der 
Quartiere in das Verfahren einspeisen, waren für die Ge-
staltung der Werkstatt maßgeblich. Zur Begleitung wur-
de zusätzlich ein Strategieteam einberufen, um Rich-
tungskorrekturen und Empfehlungen treffen zu können. 
 
Vorrangig profitierte die Werkstatt 2022 von den Beiträ-
gen der Bürgerschaft aus den Quartieren sowie der inte-
ressierten Stadtgesellschaft. In der Ergebniszusammen-
fassung ergibt sich eine robuste und vielschichtige Basis 
für die weiteren Planungsphasen und die kontinuierli-
che Umsetzung in den nächsten Jahren. 
 
Strategieteam: Beteiligte  
Zur Unterstützung der Werkstatt wurde ein kleines 
Team aus diversen Expertinnen und Experten zusam-
mengestellt, um noch vor Beginn den ausgewählten 
Weg und erste rahmengebende Inhalte zu besprechen. 
Das Gremium diente der empfehlenden Begleitung, vor 
allem auch um die Vielzahl der Informationen und 
Werkstattbeiträge zu ordnen und die wichtigsten Leit-
ziele für die Umsetzung der Modellhaftigkeit in den 
nächsten Jahrzehnten festzuhalten.  
 
Das Team formte alle Ideen zu einer Perspektive und 
gab somit wichtige Empfehlungen für die Zusammen-
fassung für die Perspektivpläne mit den wichtigsten Teil-
räumen und Handlungsfeldern. Auch zu den Rahmen-
bedingungen bzw. zu den gesetzten Bestandteilen in 
Form einer Präambel, also einer inhaltlichen Klammer 
und Einführung, die für beide Modellquartiere 1 | 2 glei-
chermaßen gilt, gab es eine Übereinkunft im Strategie-
team. Folgende Besetzung war beteiligt: 
 
Robin Denstorff, Stadtbaurat der Stadt  
Münster 
 
Prof. Kunibert Wachten, Dortmund - Impuls-
geber Städtebau + Strategie 
 
Prof. Jörg Aldinger, Stuttgart - Impulsgeber 
Nachhaltigkeit + Architektur 
 
Prof. Tim Rieniets, Hannover - Impulsgeber 
Stadtentwicklung + Modellcharakter 
 
Andrea Blome, Vorsitzende Ausschuss für Ver-
kehr und Mobilität 
 
Dr. Robin Korte, ehem. Vorsitzender Ausschuss 
für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen 
 
Christopher Festersen, Leiter des Stadtpla-
nungsamtes Münster 
 
Jörg Faltin, Düsseldorf - Gesamtmoderation 
FALTIN+SATTLER  
27
01 | 2 Zusammenarbeit  
 
Transparente Planungskultur: Bürgerschaft und Expertinnen und Experten  
auf Augenhöhe
Jörg Faltin und Prof. Kunibert Wachten im Gespräch Strategieteam im regen Austausch

3029
„Ich habe Münster und die Modellquartiere 1 | 2 erstmalig mit dem Fahrrad 
erlebt und war sehr erstaunt, wie schnell man von den Arealen im Nordwesten 
am Domplatz ist. Wir müssen versuchen, die Münster Modellquartiere noch 
besser mit der Innenstadt und der großartigen Kulturlandschaft zu vernetzen 
– das gehört zum Charme der Schwarmstadt Münster. Der Zusammenhalt  
und die Kompaktheit Münsters sollen sich auf die Modellquartiere übertragen. 
Die Münsteranerinnen und Münsteraner sind aufgefordert, mitzuwirken.“  
 
Jörg Faltin, Düsseldorf Gesamtmoderator FALTIN+SATTLER 
„Die Verknüpfung des Themas der Mobilität mit der Gestalt des öffentlichen 
Raumes ist eine gute Wahl. Für die neuen Bewohnerinnen und Bewohnern  
wird es überaus entscheidend sein, wie der Stadtraum gestaltet ist, wie der  
Raum angenehm wahrgenommen werden kann, wie er aufgeteilt wird, um  
letztendlich auch im Umweltverbund stärkere Akzente setzen zu können.“ 
 
Andrea Blome, Vorsitzende Ausschuss für Verkehr und Mobilität
„Münster ist heute Vorbild von städtebaulichen Qualitäten und hochwertiger 
Architektur / Baukultur. Gute Rahmenbedingungen und Ausgangsvorausset -
zungen für echte Modellquartiere.“ 
 
 Prof. Tim Rieniets, Hannover / Essen  
„Beide Modellquartiere müssen den Aspekt zur Zielperspektive einer Klima-
neutralität unbedingt abbilden. Hier sind energiesparende Bauweisen, CO2-
freie Energieversorgungen und autoarme Verkehrskonzepte eindeutig in der 
Prioritätenliste vorne und frühzeitig zu bearbeiten.“ 
 
Dr. Robin Korte, ehem. Vorsitzender Ausschuss für Umweltschutz, Kli-
maschutz und Bauwesen 
„Das tradierte Bild der Stadtentwicklung mit samt des Stadtbildes wird  
ergänzt durch wichtige Fragen rund um Mobilität, Nachhaltigkeit und Soziales 
und erfordert dadurch möglicherweise eine neue Gestalt von Stadt, eine  
spannende Auseinandersetzung mit der „neuen“ Vorbildfunktion.“ 
 
Prof. Jörg Aldinger, Stuttgart / Biberach 
Formulierung einer Entwicklungsstrategie im Sinne der Münsteraner Bürgerschaft
„Eine spannende Zusammenarbeit steht uns bevor. Die Vorprägungen der  
freien Räume / Flächen der Modellquartiere 1 | 2 sind sehr bedeutsam für 
die Entwicklung Münsters. Gemeinsam müssen wir uns mit der Frage aus -
einandersetzen, wie wir echte Modellquartiere gestalten können, welche  
eigene Qualitäten entfalten, identitätsstiftend sind und somit einen unver -
wechselbaren Wiedererkennungswert erlangen. Es müssen sehr früh wichtige 
Themen über die Qualität der öffentlichen Räume im Zusammenspiel mit der 
Mobilität sowie umfassenden Nachhaltigkeitsaspekten beleuchtet und Vor -
prägungen besprochen werden. Die Qualität, die am Ende in den Modell-
quartieren sichtbar und erlebbar sein wird, kann ganz entscheidend über 
das kluge Prozessdesign - durch gute Vorbereitungen und Qualitätssicherungen 
geprägt werden. Dazu zählt auch im besonderen Maße die Einbindung der  
Bürgerschaft, welche herzlich dazu eingeladen ist, ein Stück Stadt mitzugestalten.“  
 Robin Denstorff, Stadtbaurat der Stadt Münster
„Der Prozess ist sehr interessant; die Einbindung der technologischen und 
wissenschaftsbezogenen Einrichtungen mit ihren Ansiedlungswünschen in 
den städtebaulichen und urbanen Kontext ist eine der Herausforderungen. 
Das könnte durchaus Modellcharakter entwickeln.“ 
 
 Prof. Kunibert Wachten, Dortmund

32
Impulsgebende: Ersteindrücke  
 
 
Das Festhalten erster Bürgereinschätzungen gehörte 
ebenso zur Vorbereitungsphase wie die Einarbeitung 
des Strategieteams. 
 
Um die Anforderungen vor Ort besser verstehen zu 
können wurde im Sommer 2022 eine erste Interview-
kette mit Anwohnenden, Akteurinnen und Akteuren 
sowie Interessierten durchgeführt. Dies bot die Mög-
lichkeit, zu einem frühen Zeitpunkt die Wünsche, Sor-
gen und Visionen der Menschen vor Ort zu erfragen.  
 
Die Interviews für die Erstinformation wurden für die 
neu eingerichtete Website als Video-Clips aufbereitet 
und gaben einen guten ersten Eindruck aus Sicht der 
Akteurinnen und Akteure: 
31
„Münster entwickelt sich rasant und viele innovative Unternehmen prägen die 
Wirtschaftskraft. Was fehlt ist ein Modellquartier, in dem das Leben rund um 
Arbeiten und Forschung für die Zukunft mit der Lebensqualität Münsters und  
seinen Bewohnerinnen und Bewohnern vernetzt wird.“ 
 
Dr. Kathleen Spring, Geschäftsführerin für Bioanalytik Münster e.V.  
 
„Das entstandene urbane Stadtquartier "Hammerby" markierte einen Mei-
lenstein zwischen dem scharfen Übergang von der modernistischen Vor-
stadt zur dicht bebauten, urbanen Innenstadt Stockholms. In den frühen 
90er Jahren erlebte die Stadt und ihre Räume eine neue Wendung – Straßen, 
Erdgeschosse, Arbeitsplätze, Wohnungen und gemischte Nutzung wurden 
wiederentdeckt. Das Quartier wird heute als ein hybrider Teil der Stadt an-
gesehen, in dem Offenheit und Geschlossenheit, Transparenz und Hinter-
grund, Privatheit und Öffentlichkeit eine neue Bedeutung innerhalb des Pro-
jekts erlangten. Münster könnte die Hammerby Seestadt als Vorbild be-
trachten und von ihrer Entwicklung lernen.“ 
 
Johannes Tovatt, Architect Sweco, Stockholm  
„Die Vision von den Modellquartieren wäre ohne die Mitwirkung der 
Jugend der Stadt nicht vorstellbar. Der Jugendrat geht von anpassungs -
fähigen, nachhaltigen und stark durchgrünten Quartieren aus, die auch  
die Vielfalt und den Charme der Stadt widerspiegeln müssen.“ 
 
Nour Idelbi, Vorstand Jugendrat Münster  
 
„Freiräume und Landschaften, die möglichst produktiv gestaltet werden  
sollen, sind heutzutage unverzichtbar im Städtebau. Freiraum steht für öffent-
lichen Raum, Raum für Nachhaltigkeit und die Fähigkeit, den Charakter eines 
Ortes zu erfassen. Freiraum formt den Stadtraum und erzeugt neue Qualitäten. 
Unsere Aufgabe ist es, die bereits bestehenden hohen Qualitäten von Münster 
weiterzuentwickeln und die Stadt durch eine neue, urbane und produktive  
Landschaft noch attraktiver zu gestalten.“ 
 
Andreas Kipar, LAND Mailand 
„Nur im Zusammenspiel von Expertinnen und Experten sowie dem lokalen  
Engagement aus Münster können echte Modellquartiere mit Vorbildcharakter 
entstehen. Die „15-Minuten-Stadt“ u. a. mit kurzen Fahrradverbindungen 
von den Modellquartieren in die Altstadt ist ein enormer Vorteil.“ 
 
Jörg Faltin, Moderator und Geschäftsführer  
FALTIN+SATTLER Düsseldorf

34
Durch die neuen Website für die Modellquartiere wur-
de die Bürgerschaft dazu ermutigt, ihre Ideen und Kom-
mentare bis kurz vor dem Start der Werkstatt Anfang 
Mai 2022 per E-Mail einzureichen.  
 
Die Qualität des Freiraums, insbesondere der Land-
schaftspark Kinderbach als Erholungsgebiet, wurde als 
wichtig erachtet und sollte geschützt und erhalten wer-
den. Der Zugang zu diesen gesundheitsfördernden Um-
gebungen sollte für alle gerecht ermöglicht werden, un-
ter Berücksichtigung von freizuhaltenden Möglichkeits-
räumen, demokratischen Verfahren und integrativer 
Planung. 
 
Das Projekt sollte Aspekte wie Versieglung, Grundwas-
serschutz und -gewinnung, Freiflächenschutz und Kli-
maresilienz berücksichtigen. Eine angemessene Dichte 
mit Rücksicht auf den Charakter des Kinderbachs wurde 
angestrebt, wobei sich die neue Bebauung an der Ge-
schossigkeit des Bestands orientieren sollte. 
 
Ein zentraler Wunsch war die Anbindung des neuen 
Stadtteils an das Quartierszentrum in Gievenbeck und 
die angrenzenden Wissensquartiere, einschließlich der 
Weiterentwicklung der Appelbreistiege als wichtige 
Radwegeverbindung. Dabei wurde betont, dass das an-
grenzende Wissensquartier spezielle Anforderungen 
habe und die neuen Strukturen und Erschließungsfor-
men im Gesamtzusammenhang betrachtet werden soll-
ten. 
 
Die Versorgung im neuen Quartier wurde teilweise 
durch das nahe gelegene Quartierszentrum als gesi-
chert angesehen, jedoch könne sie durch kleinere Ange-
bote wie Cafés, Restaurants und Geschäfte ergänzt wer-
den. Diese könnten das Quartier zu einem Zentrum der 
Begegnung machen, das durch Kultur- und Sportein-
richtungen ergänzt wird und den Zusammenhalt för-
dert. So könnte ein vielfältiges und zugängliches Quar-
tier entstehen, das eng mit den umliegenden Nachbar-
schaften verbunden ist. Weitere Anregungen konnten 
thematisch dokumentiert werden: 
 
 
 
Öffentlicher Raum & Mobilität: 
Es wurden Vorschläge für ein durchdachtes Fuß- und 
Radwegenetz gemacht, das die Quartiere mit dem Be-
stand verbinden soll. Zudem wurden Maßnahmen zur 
Förderung nachhaltiger Mobilität vorgeschlagen: Fuß-
gänger und Radfahrer sollten Vorrang haben, Quartiers-
garagen sollten dezentral platziert werden, Car- und 
Lastenrad-Sharing-Angebote sowie E-Ladestationen 
sollten bereitgestellt werden, und die Reduzierung von 
Autos im Quartier wurde empfohlen. 
 
Innovation & Urbanes Arbeiten: 
Für die Versorgung der neuen Bewohnerschaft wurde 
ein Markthallenkonzept in fußläufiger Nähe zum Tech-
nologiepark 1 vorgeschlagen, das kleinteilige Einzelhan-
dels- und Streetfoodangebote bieten sollte. Die Ver-
knüpfung von urbanem Arbeiten mit urbaner Produkti-
on wurde als identitätsstiftend angesehen. Eine Quar-
tiersapp wurde als innovatives Element vorgeschlagen, 
um das Zusammenleben im Quartier zu erleichtern und 
die Gemeinschaftsbildung zu fördern. 
 
Vielfalt & Zusammenleben: 
Ideen zur Förderung von Vielfalt und Zusammenleben 
im Quartier umfassten Gemeinschaftsgärten mit barrie-
refreiem Zugang, offene Sportanlagen wie Speckbrett-
felder und ein Stadtteilhaus als zentrale Anlaufstelle. Es 
wurde betont, dass eine gute Durchmischung der 
Wohnformen angestrebt werden sollte, einschließlich 
gemeinschaftlicher Wohnkonzepte. 
 
Landschaft & Nachhaltigkeit: 
Die Qualität des Freiraums in der Nähe der Quartiere 
wurde als Alleinstellungsmerkmal angesehen und sollte 
geschützt und erhalten werden. Die Umgestaltung des 
Kinderbachtals als Erholungsfläche wurde als sinnvoll 
erachtet. Der Zugang zu dieser gesundheitsfördernden 
Umgebung sollte gerecht ermöglicht werden, unter Ein-
beziehung von freizuhaltenden Möglichkeitsräumen, 
demokratischen Verfahren und integrativer Planung. 
Die Quartiere sollten klimaneutral sein, was Photovol-
taik-Anlagen, Geothermie und nachhaltige, recycelbare 
Baumaterialien erforderte. 
 
33
01 | 3 Online-Beteiligung 1 
 
Erste Anregungen und Einschätzungen aus dem Internetportal 
„Fuß- und Radwege NETZ entwickeln - Verknüpfungen 
an Bestand herstellen.“ 
„Mehrere Quartiersgaragen am Rand verteilt damit die 
Wege nicht zu groß werden; befahren des Quartiers ma-
ximal zum Be- und entladen; Car-Sharing Angebote; gute 
Anbindung an Bus und Velo-Route; ausreichend viele E-
Auto-Ladestationen mit viel Potenzial für den zukünftigen 
Ausbau.“ 
„Was MS-Stadtplaner in jedem Fall und in jedem neuen 
Quartier nicht versäumen sollten, sind besondere Wohn-
formen für die stille Gruppe der Menschen mit Behin-
derung bereit zu stellen. Inklusion kann nur sichtbar  
werden, wenn sie stattfindet und zwar „mittendrin“.“
„Münsters erste echte Markthalle angelehnt an Berliner 
Markthallen als Vorbild entwickeln mit verschiedenen 
unterschiedlichen AnbieterInnen, fußläufig zum Tech -
nologiepark 1 über einen Boulevard zu erreichen,  An-
schluss Hochschule, kleinteiliger Handel in der Markthalle 
als Zentrum oder Keimzelle des Stadtteils, im Winter in 
der Halle, im Sommer auch davor, mit täglichen Street-
food-Angeboten von lokalen und/oder Bio-AnbieterInnen, 
urbanes Zentrum, das zu Fuß oder mit dem Rad zu errei-
chen ist, beliefert nur durch E-Autos.“ 
„Etwas weiter ins digitale (und modellhafte!) gedacht 
kann eine Quartiersapp (QuAPP) die perfekte Plattform 
sein, um fast alle Belange des vielfältigen Zusammenlebens 
zu kommunizieren und zu vereinfachen. Wenn man nur 
ein bisschen darüber nachdenkt, sind die Anwendungen 
in einer solchen Plattformen schier unendlich.“  
„Offene" Kleingarten-Anlagen entwickeln bzw. besser  
Gemeinschaftsgärten mit freien bzw. barrierefreien Zu-
gängen ähnlich dem Campusgarten an der FH Kunstaka-
demie; offene Sportanlagen wie Sportpark Sentruper  
Höhe entwickeln; Stadtteilhaus als Quartiers-Anker.“ 
„Einrichtung von Speckbrett-Feldern. Öffentliche Plätze 
für Münsters Sport Nr.1 gibt es zwar zahlreiche, aber 
diese sind leider sehr unregelmäßig verteilt.“ 
„Kaltluftschneise Kinderbachtal dauerhaft sichern.  Im  
MMQ2 die beiden großen Wallhecken unbedingt komplett 
erhalten - parallel dazu Fuß- und Gehwege mit großzügi-
gem Abstand entwickeln. Im MMQ1 die großen Bäume 
auf dem Parkplatz des Studierendenwerks erhalten - zu 
einer Allee entwickeln?“ 
„Das Quartier muss Klimaneutral sein, so viel PV-Anlagen 
auf die Dächer wie möglich und auf jeden Fall mit Mie-
terstrom; Beheizung des Quartiers mit Geothermie.“

36
Die Vorbereitungsphase diente dazu, ein besseres Ge-
fühl für die Komplexität und die Besonderheiten rund 
um und innerhalb der zwei Plangebiete gewinnen zu 
können.  
 
Durch die Annäherung des Strategieteams und die ers-
ten digitalen Anregungen konnte die Ausrichtung der 
Perspektive für die Areale am Kinderbachbogen wesent-
lich konkretisiert und wichtige Erkenntnisse für die wei-
teren Schritte gewonnen werden. 
 
Die gemeinsame Vorbereitung hat verdeutlicht, dass 
auch eine Erweiterung des Wissenschaftsparks dringend 
erforderlich ist. Die Zielvorstellung orientiert sich in 
Richtung gemischter urbaner Modellquartiere mit inte-
grierten, ggf. spezifischen Wohnnutzungen. Zudem wur-
de aufgezeigt, dass durch eine Erweiterung des Wissen-
schaftsparks westlich der Busso-Peus-Straße durch ein 
gemischtes urbanes Modellquartier auch der Brücken-
schlag zum benachbarten Stadtteil Gievenbeck gelingen 
muss. 
 
Die abgeleiteten Ziele für die angestrebten Modellquar-
tiersentwicklungen können wie folgt zusammengefasst 
werden: 
 
– Eine angemessen hohe städtebauliche Dichte 
   bei gleichzeitiger Schonung des angrenzen-  
   den Freiraums, 
 
– Eine urbane Nutzungsmischung mit ge
   mischten städtebaulichen Strukturen für wis- 
   senschaftliche Einrichtungen, wissenschafts-
   affine Unternehmen und integriertem Woh-
   nen, 
 
– Ein breiter Wohnungsmix auf der Grundlage 
   der Regularien der "Sozialgerechten Boden-  
   nutzung Münster" (SoBoMü) mit Vorrang für 
   preiswerte Mietwohnungen, für hochschul-
   affines, studentisches Wohnen sowie einer 
   Förderung von lebendigen Nachbarschaften, 
 
– Angebote für wissenschaftliche Einrichtun-
   gen und Unternehmen, 
– Ein quartierbezogenes Angebot an sozialer, 
   kultureller und freizeitorientierter Infrastruk
   tur, 
 
– Ein zukunftsweisendes Mobilitätskonzept mit 
   bestmöglicher Erschließung für Fußgänger 
   (Barrierefreiheit), für Radverkehr und öffent-
   lichen Verkehr, 
 
– Ein insgesamt CO2-armes bzw. CO2-neutrales 
   Quartier mit einer Energieversorgung mit 
   möglichst hohem Anteil von erneuerbaren    
   Energien sowie einer energiesparenden Bau-
   weise, 
 
– Eine hohe ökologische Qualität durch die 
   Rücksichtnahme auf Belange des Land- 
   schafts-, Natur- und Artenschutzes und den 
   vollen Ausgleich für Eingriffe in Natur und 
   Landschaft, 
 
– Eine überzeugende Qualifizierung von priva-
   ten und öffentlichen Freiflächen als Grund-
   lage für Begegnungen, Spielmöglichkeiten, 
   Freizeitgestaltung und wohnungsnaher Erho-
   lung im Quartier. 
 
 
Die mit der Weiterentwicklung des Wissenschaftsparks 
verbundenen übergeordneten Ziele und die im Zuge 
der Entwicklung vorgesehene Umsetzung von integra
-
len zukunftsweisenden Konzepten für Mobilität, Klima-
schutz, Stadtentwässerung sowie Ökologie und Frei-
raumqualität erfordern eine umfassende planerische 
Programmierung sowie ein koordiniertes Vorgehen der 
beiden angestrebten räumlich und funktional in Bezug 
stehenden Quartiersentwicklungen westlich der Busso-
Peus-Straße (Modellquartier 2) und südwestlich der 
Steinfurter Straße (Modellquartier 1).  
 
Die Stadt Münster hat daher 2020 beschlossen, eine 
breite Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen eines 
mehrstufigen Werkstattverfahrens sowie darauf aufbau-
ender, separater städtebaulich-freiraumplanerischer 
Wettbewerbe durchzuführen.
35
01 | 4 Fundament 
 
Der Einstieg in die Zukunftsperspektive 
Gemeinsam auf dem Weg ein lebenswertes Stück Stadt vorzubereiten

02– ANALYSE UND IDEEN   
>> Intensiv: gemeinsame Stärken- und Schwächenanalyse, Herausarbeitung  
 >>von Chancen und Ideen sowie erste Maßnahmen

und Bürger sowie Akteurinnen und Akteure aus Wissen -
schaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. In den vier Ar -
beitsgruppen "Öffentlicher Raum & Mobilität", „Innova -
tion & Urbanes Arbeiten“, „Vielfalt & Zusammenleben“ 
und „Landschaft & Nachhaltigkeit“ erarbeiteten die Teil -
nehmenden des Werkstattverfahrens umfangreiche Ide -
en für die künftige Entwicklung der Quartiere.  
 
Nach einer intensiven Arbeitsphase präsentierten alle 
vier Teams der Werkstatt ihre zentralen Erkenntnisse 
und Ergebnisse. Diese werden aus Gründen der Voll-
ständigkeit und der umfangreichen Sammlung für die in 
den nächsten Jahren folgenden Planungs- und Erstreali-
sierungsphasen dokumentiert. 
40
Im Anschluss an die intensiven Vorbereitungen konnte 
die Werkstattarbeit beginnen. Neben den herausgear-
beiteten Grundlagen rund um die vorhandenen Nut-
zungen und Besonderheiten innerhalb der Areale und in 
ihren Vernetzungsansprüchen mit den Nachbarschaften 
sowie den auch daraus abgeleiteten Ansprüchen an die 
Umsetzung (Prozess-Design), standen einige Leitfragen 
im Fokus. Diese wurden ebenso wie das interessante 
Mitmach- und Zuhörprogramm mit der Einladung inter-
nationaler Vortragender auch über die Internetseite 
breit kommuniziert: 
 
Wie sieht ein vorbildliches Mobilitätskonzept aus? Wel-
che neuen Wohnformen und Mischnutzungen mit Ar-
beitsstätten und urbaner Produktion sind denkbar? Was 
ist wichtig für ein gut funktionierendes Zusammenleben 
in den Quartieren? Und wie gelingen trotz Verdichtung, 
Umwelt- und Klimaschutz? 
 
Für diese und weitere Fragen wurden gemeinsam mit al-
len Interessierten Lösungsansätze gesucht. 
 
Das Werkstattwochenende Mitte Mai war dabei der Vor-
bereitung und Orientierung sowie der Arbeit in thema-
tischen Gruppen gewidmet. Neben gemeinsamen Rad-
touren wurde auch nach Besonderheiten in den Plan-
gebieten gesucht. Insgesamt kamen im Freiherr-vom-
Stein-Gymnasium in Gievenbeck am 13. und 14. Mai 
2022 mehr als 100 Personen zusammen, um erste Ideen 
für die über das Landschaftsband des Kinderbachbo-
gens verbundenen Areale der Modellquartiere 1 | 2 zu 
sammeln.  
 
Unter ihnen waren Anwohnende, Vertrete rinnen und 
Vertreter aus Politik und Verwaltung, Im pulsgeberinnen 
und -geber, interessierte Bürgerinnen  
 
39
02 | 1 Werkstattverfahren 
 
Durch die intensive Vorbereitung der Werkstatt zur bestmöglichen,  
modellhaften Konzeption 
Ortsbesichtigung als wichtiger Bestandteil der WerkstattarbeitPlansichtung zum Werkstattauftakt
Modellquartier 1   Steinfurter Straße  
Modellquartier 2   Busso-Peus-Straße    
 
Arbeit in den Teams, zwischen Ideensammlung und  
Diskussion an Strukturmodellen

Werkstatt-Auftakt als Informations -
abend mit Vorträgen  
 
Der Stadtbaurat der Stadt Münster, Robin Denstorff, be-
grüßte die ca. 100 Gäste in der Aula des Freiherr-vom-
Stein Gymnasium in Gievenbeck mit der Frage „Was 
macht Münster heute aus und woraus müssen die Mo-
dellquartiere bestehen, um einen wertvollen Beitrag für 
die Stadt von morgen leisten zu können?“. Mit dem Plä-
doyer, eine gemeinsame Strategie für die beiden Mo-
dellquartiere zu entwickeln, wurde um 18.00 Uhr der 
Vortrags- und Diskussionsabend eröffnet.  
 
Jörg Faltin vom Büro FALTIN+SATTLER aus Düsseldorf 
stellte die Rahmenbedingungen im Planungsprozess vor 
und gab einen Überblick über die künftig folgenden Pla-
nungsschritte der beiden Quartiere. Der Moderator und 
Regisseur der Werkstatt 2022 hielt die Zuhörenden 
dazu an, die auch durch die Fahrradtouren entstande-
nen Ideen mithilfe von Modellen auf eine räumliche 
Ebene zu transferieren. Nach der Vorstellung des weite-
ren Vorgehens, einem Ausblick und einer Einweisung 
der Teamleiterinnen sowie -teilnehmer, lieferten zwei 
Vorträge inspirierende Impulse für die Werkstattarbeit 
des folgenden Tages. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
42
Am Freitag, den 13. Mai 2022 ab 14.30 Uhr war es so 
weit, der Einladung der Stadt Münster zu gemeinsamen 
Radtouren samt abendlichem DIALOG 1 folgten zahlrei-
che Personen.  
 
 
Spurensuche rund um den Kinder -
bachbogen  
 
Um in die Herausforderungen der zentralen Flächen ein-
zusteigen, starteten pünktlich um 14.30 Uhr am Freitag, 
den 13. Mai 2022 zwei Gruppen zur geführten Fahrrad-
tour. Die ca. 70 Teilnehmenden, verteilt auf zwei bunt 
gemischte Gruppen, lernten das Plangebiet vom Fahr-
rad aus kennen. Im Gespräch mit Oberbürgermeister 
Markus Lewe wurden dabei gleich erste Zielsetzungen 
diskutiert und die grundlegenden Fragestellungen ange-
sprochen, wie die Modellquartiere die Lebensqualität, 
Vielfalt und Lebendigkeit Münsters abbilden können.  
 
Expertinnen und Experten vermittelten zusätzlich Hin-
tergrundwissen zu den unterschiedlichen Themen-
schwerpunkten der Aufgabenstellung. Vorgestellt wur-
den zum Beispiel die Wissensquartiere samt ihrer Auf-
bruchsstimmung mit einer Orientierung hin zu mehr Le-
bendigkeit und unternehmerischer Vielfalt. Auch die 
landschaftlichen Besonderheiten wurden während der 
Tour angesprochen: u. a. der Kinderbach, die Topografie 
in den Plangebieten und damit verbundene denkbare 
Probleme oder eine Lärmbelastung der Steinfurter Stra-
ße. Im Ergebnis lieferte die Radtour damit eine gute 
Grundlage für die anschließende Arbeit der Werkstatt. 
 
Voller neu gewonnenem Tatendrang versammelten sich 
die Teilnehmenden nach den geführten Touren wieder 
im Veranstaltungsraum der Aula des Freiherr-vom-Stein 
Gymnasium in Gievenbeck, um in den DIALOG 1 als 
Abendveranstaltung einzusteigen. Der Abend vermittel-
te eine gute inhaltliche Einführung zur komplexen Ent-
wicklungsaufgabe und ergänzte die Erkenntnisse der 
Ortsbesichtigung inhaltlich.  
 
 
 
41
02 | 2 DIALOG 1 –  Orientierung 
 
Ortserkundung und Impulse für zwei unterschiedliche Plangebiete  
Verbessertes Verständnis durch Besichtigungen Gut besuchte Plenumsveranstaltung in der Schulaula

4443
Impuls Andreas Kipar, Mailand 
Stadtlandschaft - von der Landschaft geprägt und 
stark vernetzt: die 15 Minuten-Stadt Münster!  
 
Eindrucksvoll zeigte der Landschaftsarchitekt Andreas 
Kipar auf, dass neue Entwicklungen von der Landschaft 
aus zu denken sind. Wir leben in einer Zeit des Auf-
bruchs, in der die Belange der nächsten Generationen, 
der Nachhaltigkeit sowie der globalen Herausforderun-
gen zentrale Themen sind, so der Experte. Landschaft 
verbindet, ist Möglichkeitsraum, vielseitig, dynamisch 
und schützenswert. Sie müsse weitergedacht werden 
und in ihrer Pluralität erfasst werden. Den Raum aus der 
Landschaft zu erfassen und zu prägen, sei entscheidend, 
um Qualitäten in einem neuen Stadtquartier zu bewir-
ken. Die frühzeitige Gestaltung der Freiflächen könnte 
Vorbild für die Entwicklung der Modellquartiere 1 | 2 in 
Münster werden. Münster habe dafür gute Vorausset-
zungen, da Landschaft die Stadt prägt.  
 
Auch an die kurzen Wege und Bezüge zur inneren Stadt 
gilt es anzuknüpfen. In der Pandemie wurde deutlich, 
dass der Bezugsraum des Quartiers einen enormen Stel-
lenwert einnimmt. Innerhalb kurzer Distanzen wollen 
Erledigungen und Versorgungen erreicht sein, was die 
15-Minuten-Stadt deutlicher an Bedeutung gewinnen 
lässt. Da Münster wächst, liegt die Betrachtung im Klei-
nen als Teil einer größeren Einheit nahe. Dieser Ansatz 
zieht aber auch nach sich, dass es neben den bestehen-
den Qualitäten etwas Neues geben muss. Es muss wei-
tergedacht werden und das funktioniert u. a. am erfolg-
reichsten im kleinen Maßstab im Quartier. Die neuen 
Stadträume müssen in der Folge lebendig, offen und mit 
den anderen Teilen vernetzt sowie dabei sicher und 
komfortabel sein. Andreas Kipar wünscht sich zum Ende 
seines Vortrages, dass die Stadt der Zukunft auch in 
Münster eine attraktive urbane Landschaft wird.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Impuls Johannes Tovatt, Stockholm  
Stadtquartier - urbane Lebensgefühle in der Stadt des 
21. Jahrhunderts: Hammarby, Stockholm! 
 
Thematisch anknüpfend, konnte Johannes Tovatt aus 
Schweden wichtige Tipps für die Entwicklung komple-
xer Stadtentwicklungsprojekte geben.  
 
Städtebauliche Grundstrukturen, welche flexibel und 
robust auf Veränderungen reagieren können und den 
öffentlichen Raum, die Landschaft und die Architektur 
in Einklang bringen, erzeugen nach Überzeugung To-
vatts lebenswerte Räume.  
 
Die Aktivierung der Erdgeschosse trägt dabei mit Ge-
schäften, Dienstleistungen und Gastronomien zur Le-
bendigkeit neuer Stadtquartiere wie der Hammarby 
Seestadt bei. Entscheidend ist außerdem, dass die Be-
wohnerinnen und Bewohner sich gut zu Fuß im Quartier 
bewegen können, was nicht nur klimatische Vorteile 
birgt, sondern ebenfalls zum Wohlbefinden beiträgt.  
 
Wenn die Ränder des Quartiers dann noch zusätzlich 
weiche Kanten aufweisen und eine Durchlässigkeit für 
vielfältige Vernetzungen in die Nachbarschaften aller 
Himmelsrichtungen schaffen, entstehen lebenswerte, 
inklusive und lebendige Stadträume.  
 
Beiträge aus der Bürgerschaft
Andreas Kipar mit seinem Impuls über die Landschaft als Möglichkeitsraum
Impulsvortrag Johannes Tovatt – Stockholm als Vorbild

Präsentationen am Nachmittag: 4  
Teams, 2 Planungsräume, ein Ziel:  
modellhaft  
 
Nach der vormittäglichen, sehr intensiven und kompak-
ten Arbeitsphase wurden die Ergebnisse vorgestellt. Die 
4 großen Arbeitsmodelle wurden vor der Bühne insze-
niert und boten Raum zur Betrachtung der Ergebnisse 
und angeregte Diskussionen für eine der besonderen 
Stadtentwicklungen in Nordrhein-Westfalen. Stadtbau-
rat Robin Denstorff und Moderator Jörg Faltin, 
FALTIN+SATTLER eröffneten die Ergebnispräsentation 
des DIALOG 2 in der Schulaula. Alle Teams blickten den 
Diskussionsergebnissen und den Vorstellungen der 
Struktur-Modelle unter dem Motto „4 Teams, 2 Pla-
nungsräume, ein Ziel: modellhaft“ gespannt entgegen. 
46
Reflexionen am Vormittag  
 
Nach den inspirierenden Vorträgen und den gesammel-
ten Eindrücken des Vortages begann die Werkstatt-
arbeit in den vier Gruppen am Samstagmorgen. Von 
9:00 bis 15.00 Uhr lief die intensive Arbeitsphase im 
Freiherr-vom-Stein Gymnasium in Gievenbeck. In vier 
Teams wurde gemeinsam anhand verschiedener Leit-
themen an den Zielvorstellungen für die beiden Modell-
quartiere 1 | 2 (Steinfurter Straße; Busso-Peus-Straße) 
gearbeitet.   
 
Die Teams, zusammengesetzt aus interessierten Bür-
gerinnen und Bürgern, Münsteraner Vereinen und Orga-
nisationen, Verwaltungsmitarbeiterinnen und Mitarbei-
tern, Politikerinnen und Politkern sowie externen Fach-
leuten, diskutierten die möglichen Entwicklungsszena-
rien der Modellquartiere 1 | 2 in folgenden Themen-
gruppen: 
 
 
1. Öffentlicher Raum & Mobilität 
Moderation: Prof. Bettina Mons, Bielefeld & Peter Lange, 
Münster 
 
2. Innovation & Urbanes Arbeiten 
Moderation: Dr. Wolfgang Haensch, Köln & Johannes To-
vatt, Stockholm 
 
3. Vielfalt & Zusammenleben 
Moderation: Prof. Dr. Petra Teitscheid, Münster & Nadi-
ne Radtke, Berlin zusammen mit Svenja Hennig, Köln 
 
4. Landschaft & Nachhaltigkeit 
Moderation: Matthias Rammig, Stuttgart & Andreas Ki-
par, Mailand 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Innerhalb der Gruppen herrschte ein reger Austausch. 
Einerseits wurden innerhalb der Teams unterschiedliche 
Rahmenbedingungen besprochen, andererseits lebten 
sich viele kreativ aus oder begannen mit dem Sammeln 
von zentralen Elementen.  
 
 
45
02 | 3 DIALOG 2 –  Ergebnisse  
 
Kooperative Teamarbeit 
Strukturmodelle als Animation
Abschlusspräsentationen
Verräumlichung der Ideen 
Präsentation Team 3 durch Nadine Radtke

Das Plädoyer für eine modellhafte Entwicklung der Mo-
dellquartiere 1 und 2 fiel klar zukunftsgerichtet aus. 
Das Team war sich darüber einig, dass die Fußgängerin-
nen- sowie Fußgängerbewegungen mit entsprechenden 
Erlebniszonen zuerst vorausgedacht und vorbereitet 
werden müssen. In Kombination mit der Münsteraner 
Besonderheit des hohen Anteils des Radverkehrs am 
Modal Split könne ein Geflecht attraktiver Verbindungs-
linien und öffentlicher Räume entstehen. Im Mittel-
punkt der vorgestellten Ideen steht auch ein klares Be-
kenntnis zu einer Stärkung des ÖPNV und einer eigenen, 
inneren Erschließungsoption als „Herzstück“, z. B. nur 
für Busse mit modernster Antriebstechnologie mit eige-
nen Haltepositionen im Modellquartier 1. 
 
Die Haupterschließung könnte von der Austermann-
straße bis nach Norden zum Kreuzungspunkt „Wilking-
hege“ geführt werden. Die dort vorhandene Mobilstati-
on sollte zu einer gesamtstädtisch bedeutsamen Mobili-
täts-Station zur Vernetzung aller Verkehrsarten quali-
fiziert werden. Entlang der Steinfurter Straße ist gar ein 
Metro- bzw. Schnellbussystem eine willkommene Opti-
on, um auch aus dem regionalen Umfeld zügig in die In-
nenstadt und zum Hauptbahnhof gelangen zu können. 
Auch hiervon könnte das gesamte Modellquartier 1 
profitieren. Oberstes Ziel für die innere Erschließung 
des Modellquartiers 1 sollte eine Minimierung der MIV- 
 
Bewegungen sein – geschickt verteilte kleine Mobilitäts- 
Stationen könnten Reduzierungen der Pkw-Aktions-
radien zugunsten von mehr Lebensqualität in den ge-
mischt genutzten Quartieren ermöglichen. 
 
Auch im Modellquartier 2 steht eine autoarme, fahrrad-
gebundene Vernetzung im Fokus. Die Nähe zum Gieven-
becker Stadtteilzentrum sowie das bedeutsame Land-
schaftselement der Appelbreistiege, das zugleich eine 
wichtige Verbindungsfunktion in das Stadtteilzentrum 
darstellt, sind ebenso wie das östlich benachbarte For-
schungs- und Wissensquartier wichtige Vorprägungen, 
die eine mehr als konsequente Haltung gegenüber kur-
zen Wegen nach Möglichkeit ohne Pkw logisch erschei-
nen lassen. 
 
Für beide Modellquartiere wollte sich das Team noch 
nicht auf eine ausschließlich autoarme oder autofreie 
Konzipierung festlegen. Doch wurde klar artikuliert, 
dass hier die städtebaulich-landschaftlichen Struktur-
überlegungen, mit denen der Mobilität überlagert und 
weiter qualifiziert werden müssen. Im Sinne des Teams 
sind auch Gedanken von ergebnisoffenen Raum- und 
Flächenangeboten wichtig, also eine noch nicht allzu 
konkrete Festlegung und Codierung aller öffentlichen 
Räume, um auch auf zukünftige Änderungen noch ange-
messen reagieren zu können. 
 
48
Kurzprofil Prof. Bettina Mons, Bielefeld 
Prof. Bettina Mons ist Professorin an der Fachhochschu-
le Bielefeld im Lehrgebiet Architektur, Planungstheorie 
und Projektsteuerung und konnte u. a. im Büro Gerkan, 
Marg und Partner in Hamburg Erfahrungen sammeln. 
Heute hat sie über ihre Professur und die Einbindung in 
viele Hochschulstandorte einen sehr guten Überblick 
über die sogenannten Wissensquartiere in Deutschland. 
Auch die Forschung rund um neue Lebenswelt(en) und 
die Flexibilisierung von Gebäudetypologien prägen ihre 
Arbeit. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kurzprofil Peter Lange, Münster 
 
Peter Lange ist seit 2021 Verkehrsplaner bei der Stadt 
Münster und gestaltet die fahrradfreundliche Stadt 
Münster entscheidend mit. Um Anreize für den Umstieg 
aufs Fahrrad zu schaffen, arbeitet er daran, dass die In-
frastruktur eine sichere, komfortable und vor allem ef-
fektive Nutzung des Fahrrads ermöglicht. Er setzt sich 
außerdem mit der Intermodalität, insbesondere mit der 
Verknüpfung von Rad und ÖPNV auseinander.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Team 1: Öffentlicher Raum & Mobilität   
Moderation: Prof. Bettina Mons, Bielefeld & Peter Lange, Münster
47
 „Der öffentliche Raum ist nicht nur als Bewegungs- und Ver-
kehrsraum zu denken, sondern natürlich im Fokus der Auf -
enthaltsqualitäten für die zukünftigen Nutzerinnen und  
Nutzer. Welche Öffentlichkeit wird erwartet in den Modell-
quartieren, die ja eigentlich Außen-Stadtquartiere sind und 
dennoch eine eigene, modellhafte Identität entwickeln müssen? 
Die Bedeutung des öffentlichen Raumes, nicht nur Erschlie -
ßungsfläche zu sein, kann gar nicht hoch genug eingeschätzt 
werden.“ 
 
Einschätzung der Moderatorin Prof. Bettina Mons 
„Öffentlicher Raum und Mobilität sind untrennbare Themenkomplexe. Das  
zukünftige Mobilitätsverhalten wird sich an diesen guten und stadträumlich  
einzubindenden Angeboten messen lassen können. Auch Verpflichtungen im  
weiteren Realisierungsprozess könnten für das Gelingen der Modellquar-
tiersentwicklung eine entscheidende Rolle spielen.“ 
 
Einschätzung des Moderators Peter Lange

Nach Einschätzung des Teams um Dr. Wolfgang Haensch 
und seinen Teammitgliedern samt städtebaulicher As-
sistenz von Johannes Tovatt ist es von besonderer Be-
deutung, die beiden Modellquartiere 1 und 2 miteinan-
der zu vernetzen. Der Grünzug des Kinderbaches wird 
dabei als wichtige landschaftliche Gemeinsamkeit in der 
Mitte beider Quartiere verstanden. Im Blick auf die 
Nachbarschaften der Wissensquartiere, die Impuls und 
Struktur geben können, wird angeregt, die hier begin-
nenden Aufwertungs- und Stärkungsmaßnahmen als 
unverzichtbare Rahmenbedingung zur räumlichen- und 
funktionalen Vernetzung zu verstehen und weiter in den 
Gesamtprozess zu integrieren. Auch die Verbindungen 
hin zum Gievenbecker Zentrum wurden vom Team klar 
artikuliert und als gewachsene Nachbarschaft klein-
räumlich herausgearbeitet. 
 
Im Modellquartier 1 zeigt das Team eine klare Haltung 
gegenüber dem gesamtstädtisch bedeutsamen Land-
schaftsraum am Wasserweg. Mit Sensibilität und ausrei-
chender Gesamtdimensionierung soll der Raum klar he-
rausgearbeitet werden, auch um die Verbindung in die 
Münsterländer Kulturlandschaft prägnant in die Zukunft 
überführen zu können. Viele potenzielle Baufelder und 
damit die gemischt genutzten Bereiche der neuen 
Quartiere könnten gar von dem Landschaftsband am 
Wasserweg profitieren. Die Topografie des Geländes er-
möglicht hier eine Orientierung zum Landschaftsraum. 
Auch die soziale Infrastruktur (Grundschule / Kitas) 
könnte zum Wasserweg orientiert sein. 
 
Ein über die Modellquartiere 1 und 2 hinaus bedeut-
sames Stadtteilzentrum samt Nahversorgung verortet 
das Team im südlichsten Abschnitt des Modellquartier 
1 an der Austermannstraße. Diese entstehende Struktur 
könnte als Vermittler zwischen „alt und neu“ fungieren. 
In Bezug auf die Verzahnung der neuen Quartiere mit 
den Nachbarschaften macht das Team in Form einer 
punktuellen Offenheit hin zur Steinfurter Straße einen 
weiteren mutigen Vorschlag. Gleichwohl muss der 
Lärmeintrag der Bundesstraße in das Modellquartier 1 
durch geeignete Maßnahmen verhindert werden. 
 
 
 
Die Idee zeigt einen innovativen Umgang mit dem 
Stadtentree und der zukünftigen Silhouette, die nicht 
ausschließlich über dominante Gebäudestrukturen ge-
prägt sein muss. Diese Offenheit bezieht auch die Land-
schaft jenseits der Steinfurter Straße mit ein und ver-
sucht eine Überwindung der Barriere zu schaffen, die 
durch die Bundesstraße besteht. 
50
Kurzprofil Dr. Wolfgang Haensch, Köln 
 
Vom Kölner Standort der CIMA Beratung + Manage-
ment GmbH aus berät Dr. Wolfgang Haensch insbeson-
dere Kommunen und Unternehmen in ganz Deutsch-
land. Integrierte Stadtentwicklungskonzepte gehören 
ebenso zu seinen Beratungsfeldern wie Gewerbeflä-
chen-, Einzelhandels-, und Tourismuskonzepte. Als Men-
tor für neue Arbeitswelten und gemischt genutzte Mo-
dellquartiere sowie für lebendige Innenstädte bekennt 
er sich zum Prinzip der kompakten europäischen Stadt. 
Darüber hinaus ist Dr. Wolfgang Haensch seit 2014 Lehr-
beauftragter des Masterstudiengangs Städtebau NRW. 
 
 
Kurzprofil Johannes Tovatt, Stockholm  
 
Johannes Tovatt gehört zu den erfolgreichsten Städte-
bauern Europas. Eines seiner ersten Projekte, die Stadt-
erweiterung Hammarby Sjöstad in Stockholm, erlangte 
internationale Anerkennung wegen der damals wie heu-
te vorbildlichen städtebaulichen Konzeption einer le-
bendigen und urbanen Entwicklung direkt am Wasser. 
Die Nachhaltigkeitsansprüche wurden bei diesem Pro-
jekt sehr frühzeitig als integrativer Bestandteil umge-
setzt. Mit der Seestadt Apern in Wien ist Johannes To-
vatt ein weiterer Meilenstein europäischer Städtebau-
kunst gelungen. Das Projekt ist fast vollständig realisiert 
und zeichnet sich vor allem durch die Lebendigkeiten 
besonderer Erdgeschosszonen im Modellquartier aus.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Team 2: Urbanes Arbeiten & Innovation  
Moderation: Dr. Wolfgang Haensch, Köln & Johannes Tovatt, Stockholm
49
“Veränderungen unserer Zeit werden Auswirkungen auf die Modellquartiere 
haben, zukünftige Nutzungsmischungen bzw. das Thema Arbeit und Innovation 
hat sehr intensiv mit räumlichen und städtischen Beziehungen zu tun. Darüber 
müssen wir beraten, ich bringe meine Erfahrungen aus den Projekten  
Hammarby (Stockholm) und Aspern (Wien) sehr gerne ein.“ 
 
Einschätzung des Moderators Johannes Tovatt
„Das Wecken der Begeisterung und Motivation der Münsteranerinnen und 
Münsteraner für ihre Modellquartiere steht auch im Fokus des Prozesses.  
Die Neuentwicklungsflächen bieten eine besondere Herausforderung.“ 
 
Einschätzung des Moderators Dr. Wolfgang Haensch

52
Eindrücklich präsentieren Prof. Dr. Petra Teitscheid und 
Nadine Radtke gemeinsam mit Svenja Hennig, dass bei-
de Modellquartiere „vom Menschen aus“ gedacht und 
dazu strukturell vorbereitet werden müssen. Innerhalb 
der Quartiere werden Bereiche „für das ganze Leben“ 
der dort zukünftig wohnenden und arbeitenden Men-
schen entstehen. Zentrale Orte, die Identität stiften, Ge-
meinschaften fördern und zu Mittelpunkten u. a. über 
soziale- oder kulturelle Angebote avancieren können, 
sind erklärtes Hauptziel. Die gute und weiter zu quali-
fizierende Verzahnung mit den bestehenden Wissens-
quartieren wird dabei eine wichtige Rolle spielen. Die 
Potenziale der Nachbarschaft gilt es zu nutzen – eine 
gute Verwebung ist obligatorisch – denn neue Stadträu-
me müssen miteinander kommunizieren, besonders 
dann, wenn die entstehenden Strukturen große Flächen 
umfassen wie auch in den Modellquartieren. 
 
Zudem sollten diese Strukturen modellhaft nachhaltig 
geplant und realisiert werden. Multifunktionale Stadt-
räume und das Zusammenbringen wichtiger Frequenz-
bringer wie z.B. Kitas, Cafés, Gemeinschaftsgebäude, 
Lehr- und Kulturräume, Schulen und Galerien / Ateliers, 
Co-Working Bereiche, aber auch die klassischen Arbeits-
formen rund um Wissenschaft, Technologie und For-
schung müssen ein lebendiges Gefüge ergeben. Das 
wird gruppenintern als eine der größten Herausforde-
rungen für die Modellquartiere insgesamt angesehen. 
 
Flexibilität und Aneignung stehen bei den Freiräumen 
weit vorne im Zielkatalog und auch die Nutzung des 
vorhandenen Knowhows und des Engagements beste-
hender Nachbarschaften können wichtige Partner und 
Impulsgeber für die neuen Entwicklungsflächen der Mo-
dellquartiere 1 und 2 sein. 
 
Das Stadtentrée entlang der Bundesstraße 54 sollte 
markante Gebäude mit klarer Adressbildung und Lärm-
schutzfunktion zulassen können. Zum Landschaftsband 
am Wasserweg ist aus Sicht des Teams vorstellbar Woh-
nen mit einer Öffnung zum Grün entstehen zu lassen. 
 
 
 
 
Das Vordenken und spätere Management der unter-
schiedlichen Entwicklungsphasen und die Prozess-
gestaltung insgesamt sind zudem eine essentielle Auf-
gabe für ein Gelingen des Modellhaften. Dabei werden 
auch kleinräumige Angebote zur Identitätsbildung un-
ter Einbezug der Bevölkerung erst den Erfolg bringen 
können.
Kurzprofil Prof. Dr. Petra Teitscheid, Münster  
 
Prof. Petra Teitscheid kann auf ein reiches Repertoire an 
Tätigkeiten im Themenschwerpunkt Umweltmanage-
ment und Umweltkommunikation zurückgreifen. Ihre 
aktuellen Lehr- und Forschungstätigkeiten rund um 
Nachhaltigkeitsmanagement, Unternehmensorganisati-
on, Qualitätsmanagement an der Fachhochschule 
Münster machen sie zu einer anerkannten Expertin, die 
ihr Wissen auch rund um zeitgemäße Stadtentwick-
lungsthemen im Sinne modellhafter und nachhaltiger 
Zukunftsquartiere einbringt. In ihrem Projekt ,,So 
schmeckt das Münsterland‘‘ wurden Möglichkeiten der 
regionalen Versorgung thematisiert, ein ständig präsen-
tes Thema auch bei städtebaulich-landschaftlichen Ent
-
wicklungsdiskussionen. 
 
 
Kurzprofil Nadine Radtke, Berlin 
 
Als Soziologin mit Arbeitsschwerpunkten in den Berei-
chen soziale Stadtentwicklung, Netzwerkanalysen und 
Nutzungskonzepte für soziale Infrastruktur ergänzt Na-
dine Radtke hervorragend die Arbeit rund um die Mo-
dellquartiere. Neben der Begleitung von Städtebaupro-
jekten unterschiedlicher Maßstäbe kann sie ihr Wissen 
zu urbanen Entwicklungen und deren „weichen Fak-
toren“ rund um Quartiersmanagement, Integrations-
management sowie zugehörige Handlungskonzepte 
einsetzen.  
 
 
Kurzprofil Svenja Hennig, Köln 
 
Städtebauliche Konzeptionen für Quartiersentwicklun-
gen im Bestand sowie bei neuen Modellprojekten sind 
für Svenja Hennig kein unbeschriebenes Blatt. Über ihre 
ehemalige Mitarbeit in renommierten Planungsbüros 
und ihre aktuelle Tätigkeit im Kölner Team von Dewey 
Muller ergeben sich Schwerpunkte auch im Bereich des 
Wohnens der Zukunft im städtebaulich-architekto-
nischen Kontext. Ihre letzten Erfolge beschäftigen sich 
insbesondere mit der lebendigen, sozialen Mischung in 
Quartieren für ein lebenswertes Miteinander. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Team 3: Vielfalt & Zusammenleben  
Moderation: Matthias Rammig, Stuttgart & Andreas Kipar, Mailand 
51
„Wie wollen wir nachhaltig leben? Wie sieht das Zusammenleben aus in aller 
gewünschten Vielfalt? Das sind sehr interessante Themenfelder für die Mo -
dellquartiere. Aus dem Zeitgeist heraus entwickelt, stellt sich auch die Frage,  
ob die Entwicklungsvorstellungen in 20 bis 30 Jahren noch Bestand haben  
werden. Das Herausarbeiten der Essentials, damit wie Vielfalt und Zusam -
menleben über längere Zeiträume funktionieren, steht im Fokus.“ 
  
Einschätzung der Moderatorin Prof. Dr. Petra Teitscheid 
“Urbanitätsgedanken, die gute Mischung von Wohnen, Kultur und Arbeiten  
etc. erfordern eine besondere und individuelle Strategie und sind bei vielen  
Städtebau-Projekten präsent. Das Spektrum der initiierten Werkstatt ist groß 
und die Herangehensweise der Ergebnisoffenheit sehr gut. Die Werkstattarbeit 
nicht nur über Ideensammlungen und Strukturpläne zu motivieren, sondern  
gar an Modellen der 3ten Dimension, bekommt eine besondere Dynamik.“ 
  
Einschätzung der Moderatorin Svenja Hennig

In diesem Team wurde insbesondere das Potential des 
vorhandenen Naturraumes und die Notwendigkeit ei-
ner nachhaltigen sowie klimafreundlichen Entwicklung 
diskutiert. Moderator Matthias Rammig und die Land-
schaftsarchitekten des Büros LAND Srl berichteten, dass 
neben den Wallhecken und dem Kinderbach auch die 
Ränder des Modellquartier 1 als schützenswerte Berei-
che erfasst wurden und als blaugrüne Magistralen ver-
standen werden sollten (Steinfurter Straße und Wasser-
weg). Dies ist eine Idee, die nach den Vorstellungen des 
Teams "mutig weitergeführt werden könnte". Ein Grün 
anmutender „Puffer“ zur Steinfurter Straße wird als 
schallschützendes Element vorgeschlagen. Die vorhan-
dene Topographie im Gebiet ist prägend, es sollte mit 
dem Gelände gearbeitet werden. Die vermutete Anhö-
hung im Mittelpunkt des Modellquartier 1 könnte iden-
titätsstiftend wirken und eventuell auch ein mögliches, 
bebautes Zentrum des neuen Quartiers werden. 
 
Der Kinderbach-Grünzug verbindet auch die beiden 
Plangebiete der Modellquartiere 1 und 2. Das Gelände 
wurde durch frühere Eindämmungsmaßnahmen stark 
beschnitten und sollte entsprechend geöffnet werden. 
 
Modellquartier 2 ist gekennzeichnet durch die Nähe zu 
Gievenbeck und durch verschiedene Nachbarschafts-
bezüge über die Busso-Peus-Straße hinweg. Insbeson-
dere die geplante begrünte Durchwegung im Wissen-
schaftspark sollte im Modellquartier 2 weitergeführt 
werden. Das Verbindungsgelenk zwischen Modellquar-
tier 1 und 2 könnte als verzahnender Landschaftraum 
definiert werden, um eine Überbauung langfristig zu 
vermeiden. Grün wird folglich nicht als artifizielles Ele-
ment, sondern als Ökosystemdienstleistungen verstan-
den. Biodiversität soll überall in den Modellquartieren 
einen Platz finden – auf Dächern, an Fassaden, in „öko-
logischen Trittsteinen“. 
 
Die Auswirkungen der neuen Modellquartiere auf die 
Umwelt müssen minimiert werden. Aus Sicht des Teams 
hat die Zielsetzung oberste Priorität, klimapositive 
Quartiere zu generieren, die mehr CO2-Emissionen auf-
nehmen, als sie erzeugen. Hierfür wird Tiefengeother-
mie angedacht, die auch als baulich sichtbares Zeichen 
„eines Kraftwerkes der Zukunft“ verstanden und plat-
ziert werden könnte. Die Prinzipien des klimagerechten 
Bauens müssen bei der späteren Realisierung Berück-
sichtigung finden (Ausrichtung zur Besonnung, adäqua-
te Abstände und Höhenentwicklung für Tageslicht und 
natürliche Durchlüftung). Lokale Energieerzeugung, -
verschiebung und -speicherung sollte obligatorisch in 
einem Modellquartier sein. 
 
Die beiden neuen Modellquartiere sollen klimasensibel 
sein, sprich auf die Folgen des Klimawandels angepasst 
sein. Die Hauptwindrichtung aus Südwest erfordert eine 
Durchlässigkeit der Quartiere für eine gute Durchlüf-
tung und zur Minimierung der Überhitzung im Sommer. 
Am Wasserweg wird ein Kaltluftentstehungsgebiet ver-
mutet, das gestärkt werden sollte. Wasser ist zudem 
eine Ressource, die lokal zurückgehalten (dann entwe-
der durch Evaporation und Transpiration verdunstet 
oder zeitversetzt abgeleitet werden kann) und genutzt 
werden sollte (Pflanzenbewässerung und Grauwasser-
nutzung). Der Wasserhaushalt der Kulturlandschaft 
muss dabei berücksichtigt werden. 
 
Die Nachbarschaft ist für das Quartier identitätsstiftend. 
Es werden „geheime Räume“ für Kinder, inklusive Be-
gegnungsstätten, Kulturangebote, eine gute Durch-
mischung und damit bezahlbarer Wohnraum für „alle“ 
gewünscht.
54
Kurzprofil Matthias Rammig, Stuttgart 
 
Matthias Rammig schultert als einer der Nachhaltig-
keitsexperten bei Transsolar, Stuttgart zwei Aspekte des 
klimagerechten Bauens: Städtebau inkl. Architektur und 
Klimaingenieurwesen. Mit ganzheitlichem Blick auf inte-
grale Planung versteht er sowohl den architektonischen, 
als auch den ingenieurstechnischen Ansatz. Das erleich-
tert die Vermittlung komplexer Sachverhalte an das De-
signteam und fruchtet in erfolgreichen Projekten. Er lei-
tet weltweit Projekte unterschiedlicher Skalierung und 
Komplexität. 
 
 
Kurzprofil Andreas Kipar, Mailand  
 
Andreas Kipar gehört zu den weltweit agierenden Land-
schaftsarchitekten, die sich in allen Maßstäben der urba-
nen Stadt- und Landschaftsgestaltung „mit den Men-
schen im Mittelpunkt“ zurechtfinden und für hervor-
ragende Konzeptentwicklungen stehen. Er ist Land-
schaftsarchitekt und Städtebauer in einer Person. Sein 
Blick für die Bedürfnisse der großen Metropolen und 
Städte sucht seinesgleichen, so ist er Urheber des Mo-
dells der grünen Strahlen innerhalb der sehr verdichte-
ten Stadt Mailand und zudem auch der Co-Initiator der 
Grünen Hauptstadt Europas - Essen 2017. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Team 4: Landschaft & Nachhaltigkeit  
Moderation: Matthias Rammig, Stuttgart & Andreas Kipar, Mailand  
. 
53
„Landschaft, Nachhaltigkeit und die Begabungen des Ortes sind unzertrennlich 
miteinander verbunden – das stellt heute ein großes Betrachtungsfeld dar. 
Die künftigen, produktiven Landschaften sind grün-blau und auch durch die   
urbanen Bereiche grau und schaffen Lebendigkeiten und Identitäten. Sie sind 
bunt mit dem Menschen im Mittelpunkt. Darüber hinaus ist das Thema des 
Maßstabes für Mu ̈nster interessant. Zum einen der große Rahmen der  
städtischen Entwicklung. Zum anderen die kleinteilige Betrachtung der Mo -
dellquartiere. Betrachtet wird die Urbanität im Kontext der Nachhaltigkeit  
und der urbanen Landschaft insgesamt im Bezug auf die Elemente der Mo-
dellquartiere als Potenzialräume.“ 
 
Einschätzung des Moderators Andreas Kipar 
„Energiefragen und CO2 Reduzierungen / Einsparungen bzw. die Klimaneutralität 
stehen im Fokus. Die Modellquartiere müssen hier wirklich Vorbildlichkeiten 
erbringen, die z.B. in Bestandsquartieren gar nicht möglich sind. Es darf kein  
Modebegriff sein für Münster. Auch das Thema der Resilienz der Stadt wird 
uns beschäftigen im Rahmen des Klimawandels in den nächsten 20-30 Jahren. 
Biodiversitätsthemen müssen ebenfalls möglichst intensiv integriert werden  
können, auch in den urbanen Räumen.“ 
 
Einschätzung des Moderators Matthias Rammig

5655
Die Ergebnismodelle der 4 Teams  
  
  TEAM 1 
  Öffentlicher Raum &   
  Mobilität
  TEAM 2 
  Urbanes Arbeiten &  
  Innovation

5857
  TEAM 3 
  Vielfalt &  
  Zusammenleben
  TEAM 4 
  Landschaft & 
  Nachhaltigkeit

6059
Durch die Überführung der einzelnen Teamarbeiten er-
gibt sich für jedes Quartier und dessen Teilgebiete eine 
konsistente Perspektive als Grundlage für die weitere 
Ausformulierung und Programmierung. In Gemein-
schaft entstanden robuste und nachhaltige Schwer-
punktsetzungen, wobei die Verbindungen zwischen den 
Teilgebieten zentral ist.  
 
Die im DIALOG 2 gemeinsam durchgeführte Stärken- 
und Schwächenanalyse ergab ein sehr vielschichtiges 
und umfangreiches Bild, welches von den einzelnen 
Werkstattteams gleich in eine Gemeinschaftsanalyse 
mit umfangreichen Ziel- und Maßnahmenkatalogen für 
die beiden zu entwickelnden Modellquartiere 1 | 2 
überführt werden konnte. 
 
 
Als wichtige Punkte konnten für die folgenden Pla-
nungsprozesse der nächsten Jahre im Rahmen des An-
spruches an eine Gesamtdokumentation festgehalten 
werden: 
 
 
 
Zukunftsvisionen der 4 Teams für die Quartiere  
im Überblick
Vielfältig: Ideensammlungen
 Teamarbeit am Strukturmodell

61
Für das Modellquartier 1
Öffentlicher Raum und Mobilität  
Übergreifendes Mobilitätskonzept, lebendige Aufenthaltsqualität, Begegnungsräume, an Nachbarschaften 
und Grünräume anknüpfen, kurze Wege, fußläufige Erreichbarkeit von Versorgungseinrichtungen, Anbin-
dung an das ÖPNV-Netz, verkehrsarme Bewegungsräume, kein klassischer Straßenraum, „shared space“, 
Vorrang Fußverkehr, mulimodale Mobilitäts-Hubs, Haupterschließung in Nord-Süd Richtung, Quartiersgara-
gen, autofreies Quartier, Schrittgeschwindigkeit, Schnellbuslinie, Trennwirkung von Straßen überwinden, 
Radwegeverbindung stärken 
 
 
Innovation und urbanes Arbeiten  
Mischung von Nutzungen, 24-h-Quartier, Ansiedlung von Technologieunternehmen, Standort der Wissens-
anwendung, Versorgungszentrum, Nahversorgungsangebote, hybride Nutzungen, größere und höhere Ge-
bäudestrukturen sowie gewerbliche Nutzungen hin zur Steinfurter Straße, Bestandsgebäude integrieren, 
Wohnraumangebote mit Arbeits- Versorgungs- Bildungs- Erholungs- und Freizeitaktivitäten kombinieren, 
disziplinübergreifende Innovation, Flexibilität der Immobilie / Nutzungen, Quartiersapp 
 
 
Vielfalt und Zusammenleben  
Partizipative Prozesse, nachbarschaftliche Aktivitäten, Wohnen für verschiedene Zielgruppen, Grundschule, 
kleinteilige Wohntypologien, Quartiersmitte als Ort der Gemeinschaft, Monostrukturen vermeiden, kul-
turelle Angebote, breit gefächertes Bewegungsangebot für alle Altersgruppen, Raum für soziale Interaktion, 
soziale Durchmischung, Orientierbarkeit und barrierefreie Zugänge, unterschiedliche Wohnangebote, Le-
bensphasen der Menschen zentral, Mehrfachnutzungen, Stadtteilmanagement, belebte Erdgeschosszonen 
 
 
Landschaft und Nachhaltigkeit  
Öffentliche Dachterrassen, Freihaltung von Flächen, Mehrdimensionalität des Gebiets wertschätzen, An-
knüpfung an bestehende Freiraumqualitäten, Hofstrukturen integrieren, unversiegelte Flächen und Grün-
räume, Fortführung von Grünflächen nach Osten, Angebote für verschiedene Altersstrukturen im öffent-
lichen Raum, Implementierung von Nachhaltigkeitszielen, regenerative Energien, quartiersbezogenes Ener-
giemanagement, Pufferzone zum Wasserweg, ressourcenschonendes Bauen, ansprechende Eingangssitua-
tionen, Hochspannungsleitung unterirdisch, Lärmschutz, Ränder als schützenswerte Blau-Grüne Magistra-
len, vorhandene Topografie nutzen, gute Durchlüftung, Kaltluftentstehungsgebiet, Versickerungsflächen, 
Pflanzbewässerung + Grauwassernutzung
 
 
 
62
  Profil: Technologie & Wohnen  
 
– Das städtebauliche Konzept für die 
   Entwicklung des Modellquartiers 1 sieht 
   vor, den Standort für wissens- und techno- 
   logie orientierte Unternehmensansiedlun- 
   gen vorzubehalten; es stellt damit eine in- 
   haltliche Fortsetzung des bestehenden  
   Technologieparks dar 
 
 
– Ein West-Ost-Grünzug gliedert das Gebiet in  
   zwei Bereiche und sichert eine hohe Frei- 
   raumqualität. Er schafft einen weiträu- 
   migen Zugang zu den Grünflächen im Quar- 
   tier, die als Aufenthalts- und Begegnungsort  
   aber auch für Erholungs- und Freizeitaktivi-
   täten dienen. In den Grünzug wird eine  
   Grundschule eingebettet, sodass angren- 
   zende Grünflächen mehrfach genutzt wer- 
   den können. Entlang des Grünzugs werden  
   kleinteiligere Wohntypologien vorgesehen 
 
 
– Die Erschließung greift die Zweiteilung des  
   Quartiers auf, welche einerseits im südli- 
   chen Teil, an der Austermannstraße bzw. an  
   den bestehenden Technologiepark an- 
   knüpft und andererseits Richtung Norden 
   mit Wohnnutzungen und Grünflächen mehr 
   vorhandene landschaftlichen Strukturen  
   annimmt. Vor allem in den zentraleren Ge- 
   bäudeblöcken des Modellquartier 1 werden  
   hybride Nutzungen angedacht, welche die  
   Quartiersmitte als Ort der Gemeinschaft un- 
   terstützen 
 
 
–Die Verbindungen treffen sich in einem  
   „Quartierszentrum“, welches sich zum  
   Grünzug hin öffnet und Versorgungs- sowie  
   Freizeit- und Aufenthaltsfunktionen um- 
   fasst. Öffentliche Nutzungen wie die Grund- 
   schule sowie ein Stadtteilzentrum (oder  
   auch Sportflächen) ergänzen diese Funktio- 
   nen 
 
 
 
– Die Haupterschließung des Gebiets erfolgt  
   in Nord-Süd Richtung. Diese schließt an den  
   bestehenden Johann-Krane-Weg an und en- 
   det im nördlichen Teil des Gebietes an der  
   Steinfurter Straße. Weitere bestehende  
   Achsen werden als Grünverbindungen im  
   Quartier vervollständigt 
 
 
– Die Verkehrsemissionen der Steinfurter  
   Straße sollen mit typologisch größeren und  
   höheren Gebäudestrukturen entlang dieser  
   aus dem Quartier gehalten werden. Ge- 
   werbliche Nutzungen wie Büronutzungen  
   und produzierendes Gewerbe sind hier be- 
   sonders gut denkbar. Dabei sollen Mono- 
   strukturen vermieden werden 
 
 
–Des Weiteren sind Sammelgaragen zur Un
   terbringung des MIV an den Eingängen des 
   Quartiers an Hauptverkehrsachsen vorgese-
   hen. So soll möglichst wenig motorisierter 
   Verkehr in das Gebiet eindringen 
 
 
– Zudem werden Bestandsgebäude auf dem 
   Plangebiet, wie die Hoffläche im südlichen 
   Teil als Reserve- / Zukunftsfläche für zukünf-
   tige Entwicklungen / Erweiterungen vor  
   behalten

6463
Für das Modellquartier 2
Öffentlicher Raum und Mobilität  
Übergreifendes Mobilitätskonzept, an Nachbarschaften und Grünräume anknüpfen, verschiedene Quartiers-
plätze, Anknüpfung an Gievenbecker Zentrum, Verbindungsglied zwischen den angrenzenden Quartieren, 
kurze Wege, Anbindung an das ÖPNV-Netz, Straßenraum als Begegnungsort, Anknüpfungen an bestehende 
Siedlungs- und Verkehrsstrukturen, Haupterschließung von Ost nach West sowie von Nord und Süd, Verlän-
gerung der Achse des Max-Planck-Instituts, Verbindungsachse zum Zentrum Gievenbecks 
 
 
Innovation und urbanes Arbeiten  
Identitätsstiftender Standort in der Nachbarschaft, großflächigere Strukturen für Forschung und Universität, 
Ansiedlung von Hochschul- und Forschungseinrichtungen, wissensorientierte Unternehmen, Startups, An-
stoß von Transformationsprozessen, Mischung von Zielgruppen an Arbeitsorten, hybride Gebäude, modula-
re Bauweise, kreatives Arbeiten, Quartiersapp 
 
 
Vielfalt und Zusammenleben  
Versorgung durch Nähe Gievenbeck gesichert, partizipative Prozesse, hohe Durchlässigkeit, Barrierefreiheit, 
Wohnen für unterschiedliche Zielgruppen, Wohnbereiche im östlichen und südlichen Teil, Begegnungsräu-
me, Sitzgelegenheiten, konsumfreie Verweilmöglichkeiten, Nutzungsmischung, Spiel- und Freizeitflächen, 
kurze Entfernungen, bezahlbarer Wohnraum, Kitas und Schulen, generationsübergreifendes Wohnen, Iden-
tifikation stiften 
 
 
Landschaft und Nachhaltigkeit  
Freihaltung von Flächen, Grünflächen und Aufenthaltsbereiche entlang der Wegeverbindungen und im 
Übergang zum Kinderbachtal, nachhaltige Baumaterialien, Randbegrünung im Süden erhalten, Verschat-
tung im Sommer, Grünverbindung Appelbreistiege stärken, Verminderung von Hitzestaus, Urban Gardening, 
Erfüllung der Klimaneutralität/ positive Klimabilanz, urbane Qualitäten und Freiraumqualitäten verbinden, 
Biodiversität, begrünte Dächer und Fassaden, Hochwasserpräventionen 
 
 
  Profil: Forschen & Wohnen  
 
– Das städtebauliche Konzept für Modell 
   quartier 2 greift die Vorgabe auf, den Stand- 
   ortbereich bevorzugt für die Unterbringung 
   von Hochschul- und Forschungseinrichtun-
   gen zu nutzen. Die Programmierung lässt je- 
   doch auch die Ansiedlung insbesondere von 
   wissensorientierten Unternehmen und  
   Startups zu, die die Nähe zu den o. g. Ein-     
   richtungen suchen 
 
 
– Für Modellquartier 2 zeigt die Konzeption 
   die Anknüpfungen an bestehende Sied
   lungs- und Verkehrsstrukturen. So entsteht 
   die Haupterschließung von Ost nach West 
   aus der Anknüpfung der Röntgenstraße des 
   Wissenschaftsparks sowie im Norden vom  
   Gievenbecker Weg und im Süden vom Mi- 
   chaelweg aus. 
 
 – Die Verlängerung der Achse des 
   Max-Planck-Instituts erzeugt einen „Wis-
   senschaftsboulevard“, der das neue Quar-
   tier an den Bestand knüpft. Zudem führt  
   eine wichtige Verbindungsachse vom Zen- 
    trum Gievenbecks, die Waldorfschule pas- 
   sierend, bis zum Gievenbecker Weg und  
   schließt somit das Kinderbachtal auf direk- 
   tem Wege an  
    
 
– Die bestehende Hoffläche wird in der Pla-
   nung berücksichtigt und mit seinen vorhan-
   denen Grünelementen erhalten 
 
 
– Wichtiges hervorzuhebendes Element ist 
   zudem die bestehende Grünverbindung an 
   der Appelbreistiege, welche aufgeweitet    
   und qualifiziert werden soll 
 
 
 
 
 
 
 
– Im westlichen und südlichen Teil des Ge-
   biets sollen Wohnbereiche an die bestehen-
   den  Strukturen von Gievenbeck anschlie- 
   ßen und somit die Einbindung des neuen  
   Quartiers in das Bestehende stärken 
 
 
– Die Nutzungsverteilung reicht über großflä-
   chigere Strukturen für Forschung und Uni 
   versität an der Busso-Peus-Straße, anschlie-
   ßende multifunktionale Strukturen im Zen-
   trum, bis zu kleinteiligeren Wohnnutzun-
   gen an den Rändern des Quartiers 
 
 
– Grünflächen und Aufenthaltsbereiche ent 
   stehen zum einen entlang von Wegeverbin-
   dungen im zentralen Bereich und zum an
   deren im nördlichen Teilbereich als Über-
   gang zum Kinderbachtal

6665
Zum Ende des DIALOG 2 wurden einige, vom Team FAL-
TIN+SATTLER spontan ausgewählte Teilnehmende dazu 
befragt, was für sie in den kommenden Planungsprozes-
sen von besonderer Relevanz sein würde. 
 
Hierbei konnten einige interessante Statements als per-
sönliches Resümee und Zukunftswunsch festgehalten 
werden. Prägend war auch der Wille samt dazugehöri-
gem Engagement, die Modellquartiersentwicklungen 
aktiv weiter nach vorne zu bringen und dieses als Beson-
derheit Münsters „packt es an“ zu verstehen. 
 
02 | 4 Auswertung  
 
Emotionen und ein umfangreicher Katalog von Zielen und Maßnahmen  
„Es muss nicht alles perfekt geplant sein. Die platzierten Freiflächen im 
benachbarten Technologiepark sind zwar grün, aber meist menschenleer 
und ungenutzt. Die neuen Quartiere brauchen kein perfektes, sondern  
ein funktionierendes und lebendiges Grün mit viel Aufenthaltspotential! 
Und Gievenbeck bietet dieses Potential.“ 
 
Rebecca Watzal, Studentin der Humangeographie Münster 
„Der Landschaftsraum rund um den Wasserweg hat für die heutigen 
und die zukünftigen NutzerInnen einen hohen Naherholungswert 
und eine kulturlandschaftsprägende Wirkung. Diese Eigenschaften 
der grünen Lebensader sind auch in Zukunft zu erhalten und zu stär-
ken.“ 
 
Markus Wirsen, Nachbar zum „Wasserweg“ 
 „Münster braucht mehr Flächen für ökologische Landwirtschaft, 
um eine Ernährung direkt aus der Nahversorgung sicherstellen 
zu können. Dies kann zum Beispiel in Form von Urban Gardening 
in die Quartiere integriert werden. Auch die Verwendung von  
wiederverwertbaren Materialien, der Einsatz von Fassadenbegrü-
nung sowie eine angepasste Mobilität bilden wichtige Bausteine, 
um die Klimaneutralität in den neuen Quartieren gewährleisten 
zu können.“ 
 
Teresa Häuser, Klimaentscheid Münster 
 „Die Modellquartiere müssen so geplant werden, dass klimafreundliches  
Leben für die Bewohnerinnen und Bewohner, die dort leben und arbeiten  
werden, möglich ist. Darüber hinaus gilt es, die Biodiversität zu fördern und die 
grünen Räume und Fluchten wieder miteinander zu verbinden und zu vernetzen. 
Die derzeitigen Grünflächen sind Brachflächen mit wenig Biodiversität. Mit gut 
geplanten neuen Quartieren kann somit mehr Raum für Biodiversität geschaffen 
werden, als es bisher der Fall ist.“ 
 
Helga Hendricks, Klimabeirat Münster 
 
„Für die Modellquartiere geht es beim Thema Klimaneutralität vor  
allem darum, die Technologie der Tiefengeothermie zu prüfen und ein -
zusetzen. Auch eine hohe Dichte an PV-Anlagen zur nachhaltigen Strom-
versorgung soll realisiert werden. Ich habe im Austausch mit den Werk-
stattteilnehmenden eine hohe Akzeptanz wahrgenommen und bin sehr  
positiv gestimmt, dass wir gemeinsam echte nachhaltige Quartiere ent -
wickeln können.“ 
  
Linda Klümper, Stadtwerke Münster GmbH, Leitung Innovation

6867
„Es geht eigentlich um eine Vision einer Stadt in der Zukunft, die sich aus drei wesentlichen 
Punkten zusammensetzt: die soziale Stadt, die grüne Stadt und die produktive Stadt.  
Dadurch kann Identität entstehen und über Identität entsteht ein Heimatgefühl, was  
über die eigenen vier Wände hinausgeht. Bei den beiden Münster Modellquartieren ist 
es komplexer, da die soziale Stadt erst entwickelt werden muss. Die Identifikation mit 
dem Ort muss hier erst noch stattfinden. Dafür braucht es attraktive Stadträume,  
belebte Erdgeschosszonen sowie großzügige Freiräume.“ 
 
Prof. Jörg Aldinger, Architekt und Mitglied des  
Strategieteams 
„Gute Wohnqualität bedeutet auch gute Nachbarschaft. Im benachbarten 
Kreuzviertel funktioniert das schon sehr gut. Deshalb ist es wichtig,  
diesen Urbanitätscharakter sowie die Verzahnung der grünen Landschaft 
als Leitgedanken in die Planung der neuen Quartiere mitzunehmen.“ 
   
Andreas Heilborn, Bürger der Stadt Münster 
„Es ist total spannend, die Modellquartiere unter den Gesichtspunkten 
Wohnen, Wissenschaft, Forschung und Transfer zu entwickeln. Neben 
neuen Wohnungen mit vernetzten Wegebeziehungen und unter -
schiedlichen Aufenthaltsbereichen sollen die Quartiere auch Raum 
für Forschung bieten und so den Wissenschaftspark erweitern. Ein  
privater Alltag mit stetem Bezug zur Forschung ist hier wünschens -
wert.“ 
 
Dr. Klaus-Michael Weltring, Gesellschaft für Bioanalytik  
Münster e.V. 
 
 „Wir denken Gesundheit als sozialstrukturellen Begriff. Hier geht es  
nicht nur um Begegnungsräume, sondern auch um Vielfalt und Zu -
sammenleben in Form von durchmischten Quartieren, wie es auch  
die Modellquartiere sein können! Am liebsten würde ich die Quartiere 
selbst bauen.“ 
 
Lisa Kamphaus
 „Genau darum geht es, mehr Treffpunkte schaffen!  
Mehr Orte, an welchen Menschen zusammenkommen, 
sich gerne aufhalten und mit Freunden treffen können. 
Am besten in Verbindung mit kleinen Cafés, Restaurants 
oder Bars. So gelingen neue lebendige Stadträume und 
die braucht Gievenbeck.“ 
 
Tabea Hennecke, Studentin der Humangeogra-
phie, Gievenbeckerin

7069
„Im Verfahren hat mich vor allem das breite Spektrum an Teil -
nehmenden mit ihren unterschiedlichen Anliegen und Interessen 
begeistert. Wenn diese unterschiedlichen Anliegen und Interessen 
in einem Rahmen wie diesem hier zusammenkommen, kann etwas 
sehr Schönes und Produktives entstehen, worin sich jeder wieder-
finden kann.“ 
 
Juliette Polenz, Bürgerin der Stadt Münster, Nachbarin der 
Modellquartiere 
 
„Wir haben hier in Münster mit diesem Verfahren die Chance, wirklich 
was umzusetzen, was Mutiges zu machen. Es entsteht ein schönes Mit-
einander aus Bürgerschaft, Planenden und der Politik. Ich freue mich  
ein Teil davon zu sein.“ 
 
Daniel Schulze zur Verth, Bürger der Stadt Münster 
„Jede und jeder konnte seinen Teil zum Verfahren 
beitragen und hatte eine eigene Stimme, welche 
gleichermaßen gehört wurde. Ich bin gespannt, 
wie es weitergeht und ob man in dem, was am  
Ende entsteht, noch Ansätze der heutigen Werk-
stattentwürfe wiederfinden kann.“ 
   
Iris Weber, Bürgerin der Stadt Münster, 
Nachbarin der Modellquartiere 
„Nach zwei spannenden Tagen haben wir eine Vielzahl an Ideen auf dem 
Tisch liegen. Jetzt liegt unsere gemeinsame Aufgabe darin, diese Ideen in 
die nächsten Planungsphasen zu überführen. Die vielen Teilnehmerinnen 
und Teilnehmer kamen teils aus beruflichem oder privatem Interesse 
zusammen, um mit uns zu überlegen, wie die gebauten Quartiere der  
Zukunft aussehen sollen. Diese Quartiere sollen klimaneutral und  
nachhaltig sein und vor allem Orte, wo Menschen gut leben können.“ 
 
Robin Denstorff, Stadtbaurat der Stadt Münster
„Wenn Münster die Modellquartiere vorbereitet, dann verantwor-
tungsvoll und mit dem bestmöglichen Wissen und dem dazugehörigen 
Prozess „auf Augenhöhe“ der Bürgerschaft mit den städtischen und  
hinzugebetenen Expertinnen und Experten. Die zwei Tage wurden  
getragen von einem herzlichen Miteinander und klarer Artikulation 
für die wichtigen Vorprägungen der Modellquartiere 1 | 2. Mehr 
kann man sich zum Auftakt nicht wünschen.“ 
 
Jörg Faltin, Moderator - Düsseldorf

Geländetopographie 
Die Geländetopographie in den Modellquartieren 1 | 2 
muss eine Würdigung erfahren und im Zusammenhang 
mit der Regenwasserrückführung betrachtet werden. 
Auf eine Überinterpretation im Sinne einer markanten 
Landmarke im Modellquartier 1, einer gesonderten Bau-
struktur oder auch einer landschaftlichen Herausarbei-
tung sollte jedoch verzichtet werden.  
 
Urbane Sukzession 
Die urbane Sukzession stellt besondere Anforderungen 
an die zu findende freiräumliche und städtebauliche 
Entwicklungsstrategie. Das Verhältnis sowie die Syner-
gie zwischen dem Gebauten und dem Freiraum stellt ei-
nen zentralen Punkt der Agenda der Modellquartiere 
dar. Fragen zu der Ausgestaltung der blau-grünen Infra-
struktur mit samt der Nachbarschaftsvernetzungen 
müssen beantwortet werden. Es gilt eine robuste, flexi-
ble und strukturierte Landschaft zu formen, welche 
auch den Anforderungen der nächsten Generation ge-
recht werden kann und Möglichkeitsräume bewahrt.  
 
Planungsprozess 
Der Modellcharakter der zentralen Flächen Münsters 
formt sich auch durch die Betrachtung des gesamten 
Planungsprozesses. Die Entwicklung der Teilflächen soll 
einen Gesamtbeitrag für ein verdichtetes, generationen-
übergreifendes, inklusives und gendersensibles Münster 
leisten. Folglich müssen Leitbild und Werte gleichauf  
 
 
behandelt werden. Entstehen muss ein räumliches Ord-
nungssystem, auch mit Optionen der Nachverdichtun-
gen oder mit einer urbanen „heatmap“.  
 
Wettbewerbsvorbereitung 
Die Wettbewerbsvorbereitung, Wettbewerbsart sowie 
die Leistungsbestandteile sind wachsend und dialogori-
entiert. Zentrale Aussagen müssen zu einer Gesamtstra-
tegie mit differenzierten landschaftlichen und städte-
baulichen Gestaltungen getroffen werden. Dies setzt 
eine präzise Analyse sowie Gewichtung der Prioritäten 
und Bauphasen voraus. Außerdem gilt es, die Partitur 
der modellhaften öffentliche Räume mitsamt den dazu-
gehörigen Vertiefungen der Eingangs- und Erdgeschoss-
ebenen in all der geforderten Flexibilität und Lebendig-
keit auszuformulieren. Zusätzlich ist der Umgang mit 
Mischnutzungs-Clustern und Sondertypologien erfor-
derlich. Vorrangig für die gewerblichen Forschungs-, 
und Technologienutzungen, in gewünschter Kombinati-
on mit dem Wohnen, sind komplexe sowie anspruchs-
volle Ansätze zu wählen.  
72
Nach dem erfolgreichen Werkstattwochenende am 13. 
und 14. Mai 2022 überführte das Strategieteam die 
zahlreichen hervorragenden Ergebnisse in rahmenset-
zende übergeordnete Leitthemen. Diese konnten nur 
auf der Basis der Werkstattarbeit formuliert werden.  
 
Für die Qualitätssicherungen sowie als Orientierung für 
die Planungsphasen der nächsten Jahre wurden einver-
nehmlich folgende Punkte einer modellhaften Entwick-
lung festgehalten:  
 
Klimaneutralität 
Das Thema der Klimaneutralität sollte bereits frühzeitig 
vorangestellt und mit Priorität behandelt werden. Et-
waige Vorgaben der Stadt Münster müssen von den 
Wettbewerbs-Teams angemessen und erfüllbar sein, sie 
dürfen nicht nur statisch bzw. pro forma gesetzt wer-
den. In Hinblick auf die Modellhaftigkeit sollten klima-
neutrale Quartiere der Anspruch sein. 
 
Bauprogramm 
Das städtebauliche Programm für die Modellquartiere 1 
| 2 muss flexibel und zukunftsoffen sein. Dies gilt auch 
für die anstehenden Verkaufsverhandlungen. Im Wett-
bewerb soll im Weiteren eine Ziel-Bruttogeschossfläche 
(Mindest-BGF) vorgegeben werden, die realitätsnah und 
mit hoher Qualität umgesetzt werden kann.  
 
Kinderbachbogen  
Der Kinderbachbogen liegt zwischen den Quartieren 
und ist als zentraler Verbindungs- und Verknüpfungs-
raum anzusehen und muss ebenso wie alle östlichen 
Anschlüsse an die öffentlichen Räume der Wissensquar-
tiere weiter vorbereitet, analysiert sowie qualifiziert 
werden. Alle aktuellen Projekte und Maßnahmen sind 
hierbei zu einem Masterplan / Gesamtkonzept zusam-
menzutragen und mit einer eindeutigen Priorisierung 
zu versehen.  
 
Magistrale Steinfurter Straße 
Die Magistrale der Steinfurter Straße darf nicht als ge-
schlossene, gebaute Schallschutz-Typologie begriffen 
werden. Neben der Funktion als Straßenmagistrale gilt 
es den nördlichen Teil des Plangebietes als Teil des Kin-
derbachbogens wahrzunehmen und aus der Landschaft 
heraus zu entwickeln. Der Übergang zur Steinfurter 
Straße ist als grüne Eingangssituation denkbar um den 
Ansprüchen der blau-grünen Infrastruktur Rechnung zu 
tragen. Die in Richtung Straße abfallende Topografie gilt 
es außerdem zu beachten und mit der Regenwasser-
rückführung in Einklang zu bringen. Die Barriere-Über-
windung zu den Landschafts- und Stadträumen jenseits 
der Bundesstraße müssen in diesem Teilraum ebenso 
gelingen. Diese vielschichtigen Belange verlangen ein 
gutes freiraumplanerisches und städtebauliches Kon-
zept.  
 
Mischung und Vielfalt 
Die im weiteren Prozess zu entwickelnden gemischt ge-
nutzten Cluster, für Vielfalt sorgende Parzellierungen 
und diversen Gebäudetypologien (u. a. Stadtsignets) 
müssen auch für die modellhafte Dichtezielsetzung bzw. 
die Entwicklung eines urbanen Quartiers weiter ausdif-
ferenziert werden. Für die Wettbewerbe gilt der pro-
zesshafte Beitrag als eine Herausforderung.  
 
Programmheft 
Ein Programmheft für den Wettbewerb im Sinne einer 
Quartiersagenda bzw. eines Quartiersprogramms sollte 
erstellt werden, einschließlich eines Sortierens inhalt-
licher Aspekte und deren Zuordnung zu verschiedenen 
Prozessstufen, die im Rahmen der gesamten Quartiers-
entwicklung anstehen. Die Wettbewerbsauslobung 
könnte als wachsendes Produkt verstanden werden und 
damit als Beitrag des gesamten Prozessdesigns werden. 
Die Quartiersentwicklung ist kein statischer Prozess, 
sondern benötigt eine fortschreibungsfähige Program-
mierung, wobei auch Bezug genommen werden sollte 
auf den baukulturellen Anspruch der Quartiersentwick-
lung. Die Wettbewerbsteilnehmenden könnten gar zu 
Mitautoren des Programmheftes werden.  
 
Prozessdesign 
Dem Prozessdesign wird eine hohe Bedeutung zuge-
sprochen und es ist als prioritäre und frühzeitige Anfor-
derung anzusehen. Neben den Funktionalitäten sind 
Aussagen zur Haltung gegenüber beispielsweise der 
langfristigen Baukultur, modellhaften Durchmischung, 
den räumlichen Einheiten, der Materialität / Farbgebung 
oder auch der Biodiversität wünschenswert.  
71
02 | 5 Fortschreibung  
 
Empfehlungen des Strategieteams mit übergeordneten Rahmenbedingungen
Abschlussberatung des Strategieteams an 4 Strukturmodellen

03 – KONZEPT   
>> Konsequent: gemeinschaftlich erarbeitete Vision mit wichtigen  
>> Informationen für weitere Planungsschritte

76
Aus den Ergebnissen der Werkstattarbeit am 13. und 14. 
Mai 2022, den Anregungen und Ideen aus der Online-
Beteiligung sowie den Hinweisen des Strategieteams 
hat das Büro FALTIN+SATTLER aus Düsseldorf zwei Per-
spektivpläne für die beiden neuen Quartiere am Kinder-
bachbogen erstellt. 
 
Das räumlich-funktionale Gesamtkonzept, zusammen-
gefasst als Perspektivplan je Plangebiet mit konkreten 
Handlungsfeldern zur Entwicklungsvorbereitung der 
Modellquartiere 1 | 2 stützt sich maßgeblich auf die 
Auswertung und das Zusammenführen der Werkstatt-
ergebnisse, Expertenunterstützung sowie auf die Rich-
tungskorrekturen und Leitziele des Strategieteams. 
 
 
 
75
03 | 1 Perspektivpläne  
 
Skizzenhafte Zusammenfassung  räumlich-funktionaler Rahmenbedingungen
Kinderbachbogen als Verbindungselement | Skizze Jörg Faltin, FALTIN+SATTLER

Ideensammlung Modellquartiere 1 | 2  
Beitragsübersicht aller 4 Werkstatt-Teams vom 13. und 14. Mai 2022
7877

80
Die Perspektivpläne bilden die Grundlage für die künfti-
gen Planungsschritte und geben vor, in welche Richtung 
die Entwicklung gehen soll, indem sie Handlungsräume 
und ihre Funktionen definieren. So geben sie etwa einen 
Überblick über mögliche Nutzungsverteilungen inner-
halb des Quartiers, zeigen auf, wo Vernetzungen mit der 
umgebenden Landschaft entstehen könnten, und schla-
gen u. a. einen Standort für ein Quartierszentrum vor. 
 
Hohe Priorität für die weiteren Planungen beider Mo-
dellquartiere hat es, die bestehenden Erholungsflächen 
zu schützen und die städtebaulichen Strukturen mit-
einander zu verbinden sowie Schritt für Schritt neue 
Nutzungen zu ergänzen. Wie dieses Miteinander aus Alt 
und Neu aussehen kann, wurde im Rahmen des Werk-
stattverfahrens intensiv erörtert. 
 
Für die zwei Quartiere sind im Werkstattverfahren un-
terschiedliche Schwerpunktthemen gesetzt worden: 
Während auf dem ca. 48,5 ha großen Areal an der Stein-
furter Straße dringend benötigter Wohnraum, neue Ar-
beitsplätze und Versorgungsangebote geschaffen wer-
den sollen, liegt der Fokus beim rund 18 ha großen 
Quartier westlich der Busso-Peus-Straße auch auf Wis-
senschaft, Forschung und Bildung inkl. einer Erweite-
rung der Waldorfschule sowie studentischem Wohnen. 
 
Die Perspektivpläne schlagen beispielsweise neue Bau-
felder für ein urbanes Leben, Wohnen und Arbeiten ein-
schließlich verbindender Grünstrukturen in den Quar-
tieren sowie neue Aufenthaltsräume und Standorte für 
neue Mobilstationen zur besseren Vernetzung der Quar-
tiere vor. Zentrales Ergebnis der Werkstattarbeit war zu-
dem der Wunsch, die Qualität des Kinderbachbogens 
als grüne Mitte zwischen den Modellquartieren 1 und 2 
zu erhalten und weiter aufzuwerten. Das Wohnen und 
Arbeiten soll zusammen eine gute Mischung erzeugen 
und näher aneinanderrücken. Monostrukturen sind 
folglich nicht gewünscht, denn eine bestmögliche Mi-
schung an Funktionen und Nutzungen ist ein erklärtes 
Ziel. Die Perspektivpläne tragen auch der Notwendig-
keit zur Schaffung von Mischung durch die Integration 
sozialer Infrastrukturen, Wohnangeboten sowie Wissen-
schaft und Arbeit Rechnung.  
 
Die Modellquartiere sollen jeweils eine eigene Qualität 
und Identität erlangen und eine adäquate Vernetzung 
mit dem Bestehenden aufweisen. 
 
Entstehen sollen Quartiere mit Modellcharakter, die in 
puncto Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Vielfalt und Mobili-
tät neue Maßstäbe setzen. Sie sollen bezahlbaren 
Wohnraum und Raum für neue Wohnformen bieten, 
nutzungsgemischt sowie autoarm bzw. in weiten Teilen 
autofrei sein. Dem öffentlichen Raum wird als Ort für 
Begegnung eine zentrale Rolle zugeschrieben. Ziel ist es, 
über eine attraktive Freiraumgestaltung die Klimaresi-
lienz der neuen Quartiere zu stärken. Die Erholungs- 
und Freiraumqualität soll in der Planung eine wichtige 
Rolle spielen und bis tief in die Quartiere hinein erleb-
bar gemacht werden. Vor allem aber sollen sowohl Pla-
nung als auch die Quartiere selbst flexibel sein, um auf 
künftige Veränderungen in der Lebens- und Arbeitswelt 
reagieren zu können. 
 
79
Modellquartier 1 „Steinfurter Straße” (l.) und Modellquartier 2 „Busso-Peus-Straße” (r.)

8281
Perspektivplan Steinfurter Straße  
Stand 18. Oktober 2022  
 
Modellquartier 1
Perspektivplan Busso-Peus-Straße  
Stand 18. Oktober 2022  
 
Modellquartier 2

8483
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Klimaneutralität
 
Entwicklungen der Klimaveränderung antizipieren und 
nicht nur negative Entwicklungen mildern: weitreichen-
derer Beitrag nötig. Die Modellquartiere gründen auf 
ein Nachhaltigkeitsmanifest und sind klimapositiv 
 
Biodiversität 
Quartiere nicht nur für Menschen, Lebensraum für Flo-
ra- und Fauna mit möglichst hoher Artenvielfalt als zeit-
gemäße Verpflichtung verstehen, städtische Strukturen 
sind Lebensraum 
 
Verflechtungen 
Vernetzungen mit der östlichen Nachbarschaft „in die 
Tiefe der Wissensquartiere“ 
 
Flexibilität  
Weiterentwicklungen ermöglichen, nicht alles städte-
baulich „durch-codieren“ – offenhalten von Optionen 
für sich ändernde Bedingungen (auch in zentralen Be-
reichen, nicht nur an „Rändern“), wichtige Setzungen 
erst, wenn Leben eingekehrt ist 
 
Mobilität 
Autoarmes Gesamtkonzept, nicht jede Adresse ist für 
Pkws erschlossen! Neben 1-2 „größeren“ Mobilitäts-Sta-
tionen auch dezentral als Teil der Mikro-Quartiere: 
Nachbarschaften mit „Kümmerern“ (Rad / Lastenrad / 
Elektromobilität mit Ladestationen etc.). Minimum 
Stellplatzschlüssel. Rückbauoptionen von Quartiers-
garagen (rohe Strukturen) mitdenken 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Technologie und Forschung
 
Hybridquartiere fördern, Abschotten / Zonierungen ver-
hindern, normales Stück Stadt (Wohnen und Arbeiten 
auf engem Raum) Wissenschaft mit Wohnen. Komple-
xere Strukturen durch Stapelung oder kleinmaßstäbli-
che Cluster unterschiedlicher Nutzungen. Große Flexibi-
lität, um Transformationen in der Lebens- und Arbeits-
welt begleiten zu können  
 
Stadtparterre  
Erdgeschoss-Aktivierungen (flexible Überraumhöhen) 
fördern, für die gewünschte Nutzungsmischung unver-
zichtbar. Management nach dem Wiener Vorbild (sozia-
le Infrastrukturen + Kultur / Nahversorgung + Gastro-
nomie / Gemeinschaftsangebote inkl. Sport) als Umset-
zungsstrategie. Alle Erdgeschosse haben eine Geschoss-
höhe von 4,00 bis 5,00 Metern hin zu wichtigen öffent-
lichen Räumen / zentralen Bereichen 
 
Öffentlicher Raum 
Kein klassischer Straßenraum mehr, Begegnungen im 
Fokus. Automobile komplett verbannen aus dem Gefü-
ge erlebbarer, öffentlicher Räume 
 
Quartierszentrum  
durchgängig urban und gemischt genutzt an favorisierte 
Stelle an der Austermannstraße im Modellquartier 1 
auch zur Versorgung der Nachbarschaften der Wissens-
quartiere und der Nachbar-Wohnquartiere (heute na-
hezu unversorgt). Auch: Marktplatz als Motiv und An-
spruch.  
Richtungsweisend für die städtebaulichen Qualifizierun-
gen  sind ebenfalls die vom Strategieteam formulierten, 
den Perspektivplan ergänzenden Handlungsfelder.  
 
Diese wurden vom Strategieteam für die beiden Mo-
dellquartiere 1 | 2 als inhaltlicher Leitfaden wie folgt 
konzipiert und stellen eine Würdigung der Ergebnisse 
des Öffentlichkeitsbeteiligungsprozesses dar: 
 
Anspruch 
Neue Standards für soziale, grüne und produktive Müns-
ter Modellquartiere 
 
Lokale Identität 
Entwicklung eines eigenen Charakters und einer Quar-
tiers-DNA, Berücksichtigung der unverwechselbaren 
Spuren der Standorte  
 
Urbane Sukzession  
Kluge Prozessgestaltung - flexibles und robustes Kon-
zept mit animierender Bildsprache, Offenhalten von Flä-
chen für Entwicklungen und multi-codierter Flächen zur 
Erhöhung der Flexibilität 
 
Wasserweg 
Lebensader in die Kulturlandschaft, kleine Strukturen 
der Höfe erhalten und sensibel / kleinteilig arrondieren 
 
Vielfalt 
Konsequente Mischung der Nutzungen in den Modell-
quartieren, auch bei Forschungs- und Technologienut-
zungen, Entwicklung unterschiedlicher Angebote des 
Wohnens und Arbeitens, mehrfach nutzbare öffentliche 
Räume, breites Spektrum von Rechts- und Nutzungsfor-
men  
 
Siedlungsrand 
Die „Westseite“ der Stadt ist eine Membran. Die Land-
schaft hat einen typischen Charakter, der Bezug hierzu 
muss in den Quartieren erkennbar sein  
 
Gemeinwohl  
Orientierung an dem Lebenszyklus der Bewohnerschaft: 
Vielfalt und Zusammenhalt. Soziales Konzept, Anpas-
sungen als Selbstverständlichkeit 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stadtentree  
Steinfurter Straße Barrierewirkung reduzieren, keine 
„Mauer“ aus Gebäuden, spezielle Gebäudetypologie – 
auch „Brückensprung“ zur Landschaft Nordost 
 
Nachhaltigkeit 
positive Klimabilanz, Gebrauchs- und Raumqualitäten 
durch konsequente Autoreduzierung, Sicherung von 
Biodiversität und Wassersensibilität, soziale Ausgewo-
genheit  
 
Management von Stadt 
Soziales Konzept ist gefordert. Realisierungs-Manage-
ment mit Klärung von Eigentumsfragen. Dauer-Steue-
rungsaufgabe mit ca. 5-jähriger Reflexion. Dynamischer, 
veränderungsfähiger Masterplan
 
Handlungsfelder 
 
Strukturskizze Münster Modellquartier 1 | Skizze Jörg Faltin, FALTIN+SATTLER
Strukturskizze Münster Modellquartier 2 | Skizze Jörg Faltin, FALTIN+SATTLER

Die Handlungsempfehlungen sowie Skizzen der Modell-
quartiere 1 | 2 dienten als Grundlage für die Perspektiv-
pläne. Während die Strukturpläne denkbare Baufelder- 
und Lagequalitäten abbilden, stellt der Perspektivplan 
eine reduzierte Darstellung der wesentlichen Entwick-
lungsschwerpunkte dar. Die skizzierte Vogelperspektive 
des jeweiligen Modellquartiers zeigt, wie sich Dichte 
und Urbanität künftig realisieren lassen könnten. Daraus 
können keine konkreten Gestaltungsaufträge abgeleitet 
werden, es werden vielmehr Dimensionierungen über-
prüft. Anhand der 3D-Skizze können die räumlichen Zu-
sammenhänge abgelesen werden und die Einbindung in 
die Umgebung wird deutlich. 
8685
3D-Skizze Münster Modellquartier 1 – Vogelperspektive von Süden | Skizze Jörg Faltin, FALTIN+SATTLER 
3D-Skizze Münster Modellquartier 2 – Vogelperspektive von Norden | Skizzen Jörg Faltin, FALTIN+SATTLER

88
Ab 17.00 Uhr füllte sich am 18. Oktober 2022 das Foyer 
des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums in Münster-Gie-
venbeck. Bürgerinnen und Bürger der Stadt waren dazu 
eingeladen, einem Ausstellungsrundgang und einem in-
formativen Abend mit inspirierenden Redebeiträgen 
beizuwohnen. Gegenstand der Veranstaltung war die 
Präsentation der Perspektivpläne als Resultat der Werk-
stattarbeit zwischen Mai und Oktober 2022. 
 
Einige Beteiligte waren angetan von der zeichnerischen 
Protokollierung und Zusammenfassung zu den Perspek-
tivplänen als Passepartout und gutem Fundament für 
die zukünftige Entwicklung der zentralen Flächen im 
Nordwesten Münsters.  
 
Nach einem regen Austausch versammelten sich gegen 
18.00 Uhr die knapp 120 Gäste in der Aula, wo Stadt-
baurat Robin Denstorff die Gäste willkommen hieß und 
in die Thematik der zwei großen Schlüsselflächen für 
Münster einführte. Durch die innenstadtnahe Lage ha-
ben die Standorte einen hohen Stellenwert für die Zu-
kunft Münsters und bedürfen durch die Ausrichtung der 
Wissenschaft und Innovation eines modellhaften Um-
gangs. Die neu entstehenden Quartiere müssen den An-
sprüchen des 21. Jahrhundert gerecht werden und at-
traktiv weiterentwickelt werden, was eine Auseinander-
setzung mit dem Bestand, der Nachhaltigkeit, einer Au-
tolosigkeit, Flexibilität und vielem mehr miteinschließt.  
 
Stadt wird nicht durch die Politik und Verwaltung ge-
macht, sondern durch die Menschen, welche in ihr le-
ben. Es gilt, gemeinsam wesentliche Rahmenbedingun-
gen für die Standorte festzulegen, wobei Flächen zur 
Flexibilität gegenüber den Unwägbarkeiten der Zukunft 
freigehalten werden sollen. Der Prozess mit den zahlrei-
chen Akteurinnen und Akteuren steht noch am Anfang, 
doch das Prozessdesign soll vielfältige Quartiere entste-
hen lassen. Die Modellquartiere sollen jeweils eine ei-
gene Qualität und Identität bilden und adäquate Struk-
turen im Bestehenden darstellen. Ein integriertes Stadt-
entwicklungskonzept verlangt auch die Schaffung von 
Verknüpfungen in die Stadt, um möglichst ohne Auto 
auszukommen, wobei die Alternativen attraktiv gestal-
tet sein müssen.  
 
Verknüpfungen sollen auch innerhalb der Nachbarschaf-
ten entstehen. Der Moderator Jörg Faltin, FALTIN+SATT-
LER, Düsseldorf betonte, das die angrenzenden Gefüge 
im Zusammenhang mit den Quartieren zu sehen seien, 
sodass städtebauliche und funktionale Synergien ent-
stehen können. Die neuen urbanen Modellquartiere 1 | 
2 sollen nach Zusammenführung der Werkstattergeb-
nisse die Nachbarschaft zur Hochschule und den Wis-
sensquartieren betonen. Um attraktive und durch-
mischte Stadtquartiere zu gestalten, wird die Ausgestal-
tung der Wegeverbindungen für den Rad- und Fußver-
kehr eine entscheidende Rolle einnehmen. Der Über-
gang zum Max-Plank Areal und zum Ortsteil Gievenbeck 
muss künftig ausformuliert, Landschaften und Freiräu-
me geformt und die Wasserrückhaltebereiche mitsamt 
der Topografie müssen in die Planung integriert werden. 
Der Übergang der Steinfurter Straße könnte als vernetz-
endes Element gestaltet werden, wobei eine grüne und 
lockere Bauweise am Rande des Quartiers ein gestalteri-
sches Element werden könne.  
 
Die Vernetzung des Bestands beinhaltet darüber hinaus 
die unüberbaubare Qualität des Kinderbachbogens als 
grüne Mitte zwischen den Standorten. Die vorgesehe-
nen Freiräume erfordern Dichten, wobei Wohnen und 
Arbeiten näher aneinanderrücken und durch eine an-
sprechende Architektur beschrieben werden solle. Mo-
nostrukturen sind folglich nicht gewünscht und eine Mi-
schung an Funktionen und Nutzungen ist ein erklärtes 
Ziel.  
 
Die Präsentation des Perspektivplans und seiner Hand-
lungsfelder am 18. Oktober 2022 bildete den öffent-
lichen Abschluss der gesamten Werkstatt als DIALOG 3.  
 
Der Abend endete mit bildreichen Vorträgen von Prof. 
Janna Hohn und Andreas Kipar, die nochmals wertvolle 
Tipps für die Planungs- und Realisierungsphase geben 
konnten: 
 
 
 
 
 
 
87
03 | 2 DIALOG 3 – Perspektive  
 
Ausstellung der Ergebnisse sowie Präsentation des Perspektivplans 
Impuls Prof. Janna Hohn,  
Frankfurt am Main  
Stadtproduktivität - Mut zu Nutzungsmischungen und 
Hybridclustern, es geht! 
 
Nachdem die Herausforderungen für die Modellquar-
tiere 1 | 2 vielschichtig beleuchtet wurden, öffnete Prof. 
Janna Hohn aus Frankfurt den Blick für die produktive 
Stadt und alternative Herangehensweisen für die Ge-
staltung von Räumen. Die Expertin leitete mit der neuen 
Leipzig-Charta 2020 ein, woraus die Handlungsdimen-
sionen: gerechte Stadt, grüne Stadt und die produktive 
Stadt hervorgehen. Eine produktive Stadt verfügt über 
urbane Produktion im Bestand und weist eine Mischung 
vielfältiger Aktivitäten und unterschiedliche Maßstäb-
lichkeiten auf.  
 
Die urbane Produktion schafft neue Formen von Freiräu-
men und definiert den Übergang zwischen öffentlich 
und privat neu. Auch in durchmischten Standorten mit 
urbaner Produktion ist die Gemeinschaftsbildung ele-
mentar und Treffpunkte sollten auch in diesen Struktu-
ren geschaffen werden. Die Integration unterschiedli-
cher Funktionen und Nutzungen bedarf einer prozes-
sualen Entwicklung und muss den vorherrschenden Ge-
gebenheiten angepasst werden. Durch die Anpassung 
an die gewachsene Struktur erfordert die Förderung der 
urbanen Produktion die Integration innovativer Typolo-
gien. 
 
Um diese Zusammenhänge zu verdeutlichen, beleuch-
tete Prof. Janna Hohn verschiedene Aspekte. Zum einen 
ist der Übergang zwischen Wohnen und Industrie für 
eine gute Mischung entscheidend. Produktion, Kreativ-
wirtschaft und das Wohnen sollten in einem verträgli-
chen Verhältnis und stimmigen Hybridclustern arran-
giert werden. Zum anderen kann eine Mischung aus 
Wohnen, Produktion und Landwirtschaft die produktive 
Stadt formen. Die Verbindung von Stadt und Landschaft 
könnte gelingen, indem das produktive Stadtquartier 
als Motor neuer Verbindungslinien verstanden wird, 
strategische Routen mit kleinen Plätzen versehen wer-
den und die landwirtschaftlichen Flächen in das neue 
Quartier hineingezogen werden.  
 
 
 
 
 
 
Darüber hinaus sollten die unterschiedlichen Nutzun-
gen in einer engen und räumlichen Verbindung zuei-
nanderstehen, um Vielfalt und eine Nutzungsmischung 
zu erhalten. Eine urbane Dichte und ein enges Neben-
einander unterschiedlicher Nutzungen gewährleisten 
dabei Flexibilität und Robustheit für sich verändernde 
und zukünftige Bedürfnisse. Diese Strukturen ergeben 
sich aus leistungsfähigen sowie innovativen 
Gebäudetypologien. Innovative Gebäudetypologien 
müssen zahlreiche Kriterien erfüllen, um ein Neben-
einander gewährleisten zu können. Beispielsweise müs-
sen die Typologien Lärmschutz durch unterschiedliche 
Orientierungen der Nutzungen gewährleisten oder fle-
xible Grundrisse vorweisen. Bestehende Typologien wie 
beispielsweise Produktionshallen, Labore, Büros etc. zu 
nutzen stellt ein Potenzial für einen produktiven und 
durchmischten Stadtteil mit Hybridclustern dar.  
 
Folglich besteht die Nutzungsmischung auf Quartiers-, 
Cluster- und Gebäudeebene. Eine Mischung kann sich 
aus Hallen / Produktion, urbaner Landwirtschaft, Werk-
stätten / Ateliers, Wohnen und Dienstleistungen / Büros
 
in einem Haus oder nebeneinander zusammensetzen. 
Stadtplanerinnen und Stadtplaner müssen sich dem-
nach mit den Typologien für die urbane Produktion aus-
einandersetzen, vor allem wenn „hybride Gebäude an-
gestrebt werden mit mehrgeschossige Produktionshal-
len, Büros, Forschungs- und Entwicklungsräume, sowie 
Nass- und Trockenlabore und diese Nutzungen auch 
vertikal übereinander zu ordnen sind“. 
 
 Ziel sei es, dass Produktion und Urbanität zu einem 
neuen, attraktiven städtischen Ort verdichtet werden. 
So können beispielsweise sogar Bestandsgewerbegebie-
te zu produktiven Stadtquartieren werden.

9089
Impuls Andreas Kipar, Mailand  
Stadtentwicklung - „vom menschlichen Maßstab“, die 
Natur in den Mittelpunkt rücken! 
 
Von der produktiven Stadt lenkte der Impulsgeber An-
dreas Kipar auf das Thema der produktiven Landschaf-
ten. Eindrucksvoll betonte er die heterogene Bedeutung 
des Freiraums innerhalb urbaner Strukturen und den 
Wunsch der europäischen Bevölkerung nach mehr Grün 
in der Stadt. Für ihn bedarf es neuer ästhetischer Leitbil-
der, welche die Natur in den Mittelpunkt stellen und 
ikonische Bilder und Freiräume des Alltags ermöglichen. 
Dabei sind Strukturen dynamisch und Räume, welche 
auf sich warten lassen, machen unsere Städte interes-
sant und flexibel.  
 
Er identifizierte ein Bedürfnis nach „Leere“ im städti-
schen Gefüge, wonach Freiräume einen hohen Stellen-
wert für die Lebensqualität einnehmen. Demnach 
schafft Freiraum Stadtraum, welcher gleichermaßen 
auch als Freiraum des Alltags bezeichnet werden könne. 
In diesem Zusammenhang referiert der Experte über 
verschiedene Formen öffentlicher Freiflächen in der 
Stadt, denn Diagonalen und Außenräume, die zu Innen-
räumen werden, seien elementare Bestandteile der Auf-
enthaltsqualität.  
 
Die Achtung des menschlichen Maßstabes sei bei der 
Prägung der Räume zu berücksichtigen, damit qualitäts-
volle Orte erwachsen können. Der Anteil des öffent-
lichen Raums solle sich folglich maximieren und im Mit-
telpunkt stehen. Weitergeführt folgerte Andreas Kipar, 
dass Landschaften bei der Entwicklung vorangestellt 
werden sollten.  
 
Die frühzeitige Gestaltung der Freiflächen könnten 
ebenfalls Vorbild für die Entwicklung der Modellquar-
tiere 1 | 2 in Münster werden. Den Raum aus der Land-
schaft zu erfassen und zu prägen, sei entscheidend, um 
Qualitäten in einem neuen Stadtquartier zu bewirken. 
Münster habe dafür gute Voraussetzungen, da Land-
schaft die Stadt prägt. Auch an die kurzen Wege und Be-
züge zur inneren Stadt gilt es anzuknüpfen. Es soll etwas 
Neues entstehen, was sich auf das Bestehende bezieht, 
biodivers ist und eine urbane Landschaft erzeugt. 
 
 
 
 Andreas Kipar zur Münsteraner Landschaft von MorgenGemeinsame Reise vorgetragen von Stadtbaurat Robin Denstorff und Jörg Faltin, FALTIN+SATTLER
Prof. Janna Hohn inspirierte mit Beispielen der gelebten produktiven Stadt

Beiträge aus dem Plenum  
 
 
 
Die Impulse und die Vorstellung der Ergebnisse sowie 
die daraus resultierenden Handlungsaufträge wurden 
ferner durch einzelne Redebeiträge vonseiten der Bür-
gerschaft bereichert.  
 
Die Aufenthaltsqualität war ein zentraler Punkt, wobei 
der ruhende Verkehr neu gedacht und aus dem öffent-
lichen Raum rausgehalten werden solle. Mehrfach wur-
de die hohe Bedeutung des zu entstehenden Quartiers-
zentrums im Quartier 1 ergänzt, wobei der soziale As-
pekt und die Erreichbarkeit im Vordergrund stehen sol-
len. In diesem Zusammenhang wurde angeregt, dass 
der Platz in die Mitte des Quartiers verlagert werden 
könne, da dieser für die zukünftige Bewohnerschaft die-
ne und weniger von den angrenzenden Bürobereichen 
genutzt werden würde.  
 
Alternativ zu einem Quartierszentrum wurden mehrere 
kleinere Begegnungsstätten vorgeschlagen. Ferner wur-
de der Wunsch nach der Freihaltung von Flächen geäu-
ßert, um künftigen Anforderungen an den Raum ge-
recht werden zu können. Auch wenn Freiräume Dichten 
erfordern, bestand das Anliegen, die zu planende Ge-
schossigkeit an dem angrenzenden Bestand zu orientie-
ren.  
 
Weitere Empfehlungen des Strategie -
teams  
 
Auf Basis des Perspektivplans, der Handlungsfelder so-
wie den zentralen Leitthemen und Empfehlungen wer-
den als nächstes die Auslobungsunterlagen für die städ-
tebaulichen Wettbewerbe erstellt. Vorrang hat hierbei 
das Modellquartier 2 mit den Herausforderungen der 
Bedarfsumsetzung in Abstimmung mit den Partnern aus 
den benachbarten Wissensquartieren, der Vernetzung 
mit dem Zentrum Gievenbeck, der notwendigen Durch-
mischung und einer Erweiterung der bereits im Nord-
westen des Wettbewerbsgebietes vorhandenen Wal-
dorfschule. Auch im Rahmen der Wettbewerbe – vor-
gesehen für die Jahre 2023 und 2024 – muss es nach 
Meinung und Überzeugung des Strategieteams Mög-
lichkeiten für die engagierte Münsteraner Bürgerschaft 
geben, sich zu beteiligen.   
9291
Stadtbaurat Robin Denstorff 
Raum für Fragen und Anregungen 
Blick auf die vollbrachte Arbeit der Werkstatt im Mai 2022
Plansichtungen zum DIALOG 3

94
Die Perspektivpläne konnten separat voneinander im 
Anschluss an die Ergebnispräsentation – DIALOG 3 – on-
line bis zum 13. November 2022 kommentiert werden. 
Die Anregungen wurden auch bei dieser Beteiligung di-
rekt den vier Themen – angelehnt an die Werkstattgrup-
penarbeit – zugeordnet. 
 
Im Rahmen dieser zweiten Online-Beteiligung wurde er-
neut deutlich, dass sich die neuen Strukturen im Quar-
tier denen der Umgebung anpassen sollen und neue 
Wegeverbindungen in die umgebenden Räume entste-
hen müssen. Eine naturnahe Freiraumgestaltung mit 
vielen Bäumen, die Schatten spenden und das Mikrokli-
ma positiv beeinflussen, wird präferiert. Auch die große 
Bedeutung des Kinderbachbogens wurde erneut her-
vorgehoben und als Kaltluftschneise und wichtiger Bei-
trag des Stadtklimas identifiziert. Allgemein lässt sich 
vernehmen, dass die Menschen sich einen sensiblen 
Umgang mit den Schutzgütern Boden, Luft und Wasser 
wünschen. Es ging beispielsweise der Vorschlag ein, dass 
die beauftragten Landschaftsplanerinnen und -planer 
den entstehenden Bodenaushub vor Ort wieder nutzen 
könnten, um Landschafträume zu modellieren. 
 
In Bezug auf den Anspruch der Herstellung klimaange-
passter Quartiere, wurde ebenfalls der Verkehr und die 
Mobilität thematisiert. Autofreie Zonen, die Vermei-
dung großflächiger sowie ebenerdiger Parkplätze, die 
Stärkung des Fuß- und Radverkehrs und des ÖPNV, eine 
Verbindung in die Innenstadt sowie mehr Shared-
Spaces wurden angeregt. 
 
Ein Beitrag erinnerte daran, dass die physische Umwelt 
und die sozialen Faktoren einen großen Einfluss auf die 
individuelle Gesundheit haben. Der Zugang zu gesund-
heitsfördernden Umgebungen müsse gerecht ermög-
licht werden. Neben einer Herstellung einer Zugangs- 
und Verteilungsgerechtigkeit müssen außerdem alle an 
dem Findungsprozess beteiligt werden, „denn nur so 
lässt sich ein gesundheitsgerechtes Viertel gestalten, in 
dem alle gleiche Chancen auf Gesundheit haben und 
alle gleichberechtigt mitbestimmen können“. Dafür 
braucht es auch freizuhaltende Möglichkeitsräume, de-
mokratische Verfahren und eine integrative Planung. 
 
In Bezug auf das gewünschte gemeinschaftliche, genera-
tionenübergreifende, ökologische und durchmischte 
Zusammenleben in den Modellquartieren gingen wei-
tere Anregungen ein. So sollen Bildungs- sowie soziale 
Einrichtungen nicht isoliert für sich stehen, sondern auf 
Interaktion und Gemeinschaft ausgelegt sein. Dadurch 
könnten Begegnungsorte entstehen und eine Mischung 
unterschiedlicher Nutzungen erbracht werden. 
 
Im Sinne einer sozialgerechten Quartiersentwicklung 
wurde außerdem angemerkt, dass die Grundstücksgrö-
ßen, Eigentums- sowie Mietverhältnisse, Wohnformen 
und Preisniveaus vielfältig eingeplant werden sollen. Bei 
all der Vielfalt solle jedoch auf einheitliche Baumateria-
lien und Gestaltungsaspekte geachtet werden. Bei der 
Planung sollten ökologische Materialien wie Holz, Stroh, 
Lehm etc. verwendet werden. Kurze Liefer- und An-
fahrtswege sind bei der Materialienwahl ebenfalls wün-
schenswert, sodass ein geringer Ressourcenverbrauch 
erreicht sowie der Bedarf an grauer Energie minimiert 
wird. 
93
03 | 3 Online-Beteiligung 2  
 
Weitere Hinweise aus dem Internetportal für die Präzisierungen
Besonderheiten Modellquartier 1  
„Steinfurter Straße“ 
 
 
Mit Blick auf eine angestrebte Mischung solle im ange-
dachten Quartierszentrum des Modellquartier 1 eine 
Versorgungsstruktur entstehen, welche eine lebendige 
Mitte mit einer hohen Aufenthaltsqualität erzeugt. Vor-
stellbar wäre für einige auch eine Markthalle, welche 
Nutzungen wie beispielsweise einen Drogeriemarkt, 
Bio-Supermarkt, Bäcker, Post, Eisdiele, Café, Kiosk oder 
eine Apotheke unter einem Dach vereint. Gewünscht 
sind Orte, an denen u. a. anwohnende Studierende, Leh-
rende, Familien und ältere Menschen zusammenkom-
men können. Generell wird die Entwicklung eines neuen 
Nahversorgungszentrums zur Versorgung der bestehen-
den angrenzenden Wohngebiete und Studierenden-
wohnheime als dringend notwendig betrachtet. 
 
Bezogen auf das Thema Mobilität gingen Anregungen 
ein, dass das benachbarte Wohnquartier am Gemenweg 
nicht durch zusätzlichen Verkehr beeinträchtigt werden 
soll, sollten neue Wohneinheiten über den Wasserweg 
erschlossen werden. 
Es besteht der Wunsch, dass sich die neue Bebauung in 
Nähe des Wasserwegs an der Geschossigkeit bzw. Bau-
höhe des Bestands orientiert. 
 
Die Hochspannungsfreileitung im Norden des Gebietes 
wird von einigen als Gefahr gesehen und eine Verlegung 
der Leitung in den Boden gefordert. 
 
Die digitale Beteiligung machte zudem deutlich, dass im 
Sinne eines Quartiers mit vielfältigen unterschiedlichen 
Wohnformen auch eine Tiny-House-Siedlung für einen 
Teilbereich im Übergangsraum zur Landschaft in Be-
tracht gezogen werden könnte. 
 
 
 
 
 
 
 
Besonderheiten Modellquartier 2  
„Busso-Peus-Straße“  
 
 
Die Bürgerinnen und Bürger haben sich für das Modell-
quartier 2 die potenziellen Wegeverbindungen genau 
angesehen und dahingehend Ideen formuliert. So wird 
ein Abzweig auf Höhe des Spielplatzes an der Appelbrei-
stiege in Richtung Norden vorgeschlagen, um eine di-
rekte Radverbindung vom Kreisverkehr Von-Esmarch-
straße über die Appelbreistiege und zum Rudolf-Stei-
ner-Weg sowie zum Wohnquartier Schöppingenweg 
auszubilden. 
 
Auch wird auf die Besonderheiten der östlichen Nach-
barschaft hingewiesen. Das Center for Soft Nanoscience 
(SoN) ist ein Forschungszentrum, in dem besonders 
empfindliche Messungen betrieben werden. Beim Bau 
ist besonders auf eine möglichst schwingungsarme Um-
gebung geachtet worden. Schwerer Lastverkehr kann 
sich folglich störend auswirken. Deswegen wird eine Er-
schließung des Areals an der im Perspektivplan markier-
ten Stelle kritisch gesehen und stattdessen die Ausbil-
dung eines Fahrradweges in dem Bereich befürwortet. 
 
Zur Belebung des Modellquartiers regen einige an, Flä-
chen auch für Cafés, Restaurants und kleinere Geschäfte 
vorzusehen, die als identitätsstiftender Quartiersmittel-
punkt und Begegnungsstätte dienen könnten. Auch 
werden Kultur- und Sporteinrichtungen zur Förderung 
des Zusammenhalts im Quartier gewünscht. 
 
Kinderbachbogen stadtauswärts

„Die Planung großzügiger Grünflächen wäre wün-
schenswert. Zudem soll eine gesunde Dichte mit an-
gemessenen Abstandsflächen entstehen, welche den 
Charakter des Wasserwegs nicht beeinträchtigt.“ 
„Um den Gemenweg und den Wasserweg zu entlasten 
könnten autofreie Siedlungen entstehen (ähnlich zur 
Weißenburg Siedlung). Parkplätze oder Tiefgaragen  
für die neuen Anwohner könnten Richtung Techno -
logiepark oder Steinfurter Straße geschaffen werden.“
„Disc-Golf Körbe wären eine tolle Möglichkeit, sich  
dort aktiv aufzuhalten. In Münster gibt es noch keine 
derartigen Anlage.“
„Der Beschluss über den Bau des Landschaftsparks Kin-
derbach solle weiterverfolgt werden und prioritär ent-
wickelt werden. Die neu zu schaffenden Wohneinheiten 
und Arbeitsplätze erhöhen die Notwendigkeit der  
Schaffung dieser Erholungsfläche.“
 
Wasserweg als grüner Boulevard
9695
„Der Verkehr der Autos an der Austermannstraße sollte 
sich nicht erhöhen bzw. verstärken, sondern wün -
schenswerterweise sogar verringern.“
„Die Hochspannungstrasse im Modellquartier 1 darf 
keine Gefahr für die Menschen im Quartier darstellen, 
sodass eine Prüfung zur Führung der Leitung im Unter-
grund wünschenswert wäre.“
„Es wäre schön in der Umgebung, in der unter anderem 
viele Studierende oder Universitätsangehörige aber  
auch Familien oder ältere Leute wohnen und arbeiten 
Orte zu schaffen, an denen man sich treffen kann. Zum 
Beispiel Cafés oder Bänke und Tische im Außenbereich.“
„Ein Supermarkt nahe der vielen Wohnheime wäre  
eine sehr gute Erweiterung, da in diesem Umkreis an-
sonsten nur wenig Möglichkeiten zum Einkauf zur Ver-
fügung stehen.“
„Der Wasserweg ist schon jetzt ein grüner Boulevard 
für Spaziergänger, Jogger und Radfahrer - dieses Merkmal 
sollte herausgearbeitet und verstärkt werden.“
„Fläche und Möglichkeiten schaffen für eine Tiny-House-
Siedlung.“
„Wichtig fände ich dabei, dass zum Beispiel Grundschule/ 
Kindergarten/Altenheim/Kulturzentrum Berührungs -
punkte haben und nicht irgendwie verteilt werden,  
sondern vielleicht sogar eine gemeinsame räumliche 
Schnittmenge haben. Das könnte zum Beispiel eine  
gemeinsame Mensa sein, wo Begegnung im Stadtteil 
möglich wird, oder ein Park, der von allen genutzt  
wird.“
Stimmen aus dem Netz - Beiträge der Bürgerschaft  
 
Hochspannungstrasse im Modellquartier 1  Anknüpfungspunkte an die Nachbarschaft Modellquartier 1

98
Strukturplan: Lebensader  
Kinderbachtal 
blau-grüne Infrastruktur  
 
Parallel zum Werkstattverfahren erarbeitete das Land-
schaftsarchitekturbüro LAND Germany GmbH einen 
Rahmenplan für die grün-blaue Infrastruktur.   
 
Die Quartiere westlich der Busso-Peus-Straße und süd-
lich der Steinfurter Straße grenzen unmittelbar an das 
Kinderbachtal, ein wichtiger Landschaftsraum. Das vor-
rangige Ziel der künftigen Entwicklung ist die Schaffung 
urbaner Räume mit hoher Aufenthaltsqualität, die 
gleichzeitig das ökologische Gleichgewicht schützen 
und bewahren. Daher ist geplant, die Landschaftsent-
wicklung eng mit der bestehenden Umgebung zu ver-
knüpfen, um sowohl den Schutz als auch die Nutzung 
der vorhandenen Freiräume zu gewährleisten. 
 
Der Strukturplan für diese Quartiere visualisiert entspre-
chende Vorschläge zur Umsetzung dieses Vorhabens. 
Die Grundidee hinter diesem Plan ist, eine blau-grüne 
Infrastruktur zu schaffen, die ein System von Wasser- 
und Grünflächen bildet und die bebauten Bereiche 
durchzieht. Diese Infrastruktur erstreckt sich vom Stadt-
rand, über den grünen Schlosspark bis ins Stadtzentrum 
und verbindet so die umliegenden Quartiere miteinan-
der. Innerhalb der geplanten Gebiete sind Durchwegun-
gen vorgesehen, die eine kontinuierliche Verbindung 
durch die Quartiere schaffen und zur Steigerung der 
Freiraumqualität beitragen. Dabei werden bestehende 
Rad- und Fußwege integriert, um die Erreichbarkeit zu 
verbessern. 
 
DIe Modellquartiere 1 und 2 nehmen eine Schlüssel-
position ein, wenn es um die Gestaltung der blau-grü-
nen Infrastruktur in Münster geht. Im Rahmen der Quar-
tiersentwicklungen entsteht eine Siedlungsrandgestal-
tung entlang des Kinderbachtals, die als Vermittlungs-
raum zwischen Urbanität und Natur dienen soll. 
 
Der Plan kann wie die Ergebnisse des Werkstattverfah-
rens auf der Website eingesehen werden: 
www.stadt-muenster.de/mmq .
 
Die anschließende Fortführung der Planungsgrundlage
97
Strukturplan Modellquartier 1 | 2 – Lebensader Kinderbachtal | LAND Germany

100
Die Zusammenführung der gemeinschaftlich erarbeite-
ten Grundbausteine für die Gestaltung der Quartiere 
war durch die Werkstatt gelungen. Die spannenden He-
rausforderungen und weiteren Schritte für die Quali-
tätssicherungen werden in naher Zukunft konkretisiert, 
um eine ansprechende urbane Stadterweiterung Müns-
ters vorzubereiten. 
 
Dank analoger und digitaler Beteiligung der Bürgerin-
nen und Bürger ist ein großer Speicher an lokalem Wis-
sen und innovativen Ideen entstanden, der eine große 
Bereicherung für die nächsten Schritte im Planungspro-
zess darstellt. Auch im Rahmen der zeitnah nachfolgen-
den Planungsphasen soll der intensive DIALOG mit der 
Stadtgesellschaft fortgeführt werden, um gemeinsam an 
überzeugenden Lösungen für zukunftsfähige Quartiere 
zu arbeiten.
AUSBLICK 
 
>> Weiterführend: Qualitätssicherungsverfahren mit erneuter Öffentlichkeits-  
      beteiligung vor dem Beginn der Rahmen- sowie Bauleitplanung 
99
Auf dem Weg in die Zukunft Münsters

Lesen Sie weiter  
Beiträge zur Stadtforschung, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung ISSN 0933-9078                  HEFT NR. 
Parkraumuntersuchung Altstadt / Hbf. Münster / Westf  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/94 
Werkstattbericht Stadtentwicklung Münster 2010, Materialien  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/94 
Dokumentation Kongress, neue Wege für das Rad  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/94 
Radverkehr in Fußgängerzonen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4/94 
Bauleitplanung und Wohnungsbau 1994  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5/94 
Verkehrsbericht Münster 1993  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6/94 
Verkehrsmittelwahl und ÖPNV-Akzeptanz der Studierenden in Münster  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7/94 
Bauleitplanung und Wohnungsbau 1995  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1/95 
Programm fahrradfreundliche Stadt Münster 
     Gemeinsame Benutzung von Sonderfahrstreifen durch Bus- und Radverkehr  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/95 
Haushaltsbefragung Münster 1994, Zeitbudget und Verkehrsteilnahme  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3/95 
Wohnungsbau und Eigenheimbau Wohnwünsche von Wohnungssuchenden und Bauwilligen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4/95 
Parkraumuntersuchung im Universitätssektor der Westfälischen Wilhelm-Universität Münster  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/96 
Optimierung für den Radverkehr an Lichtsignalanlagen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/96 
Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur im Universitätsbereich / Innenstadtbereich Münster  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/96 
mensch.mobil ´96 Forum für humane Mobilität. Kongressdokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/97 
Nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung - von Rio über Istanbul zur lokalen Agenda  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/97 
Zeitstrukturen und Stadt. Das Zeitprofil von Münster - Chance für eine nachhaltige Entwicklung!? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/98 
Untersuchung zu Bündelungspotentialen im Wirtschaftsverkehr des Dienstleistungssektors  
     zum Aufbau einer Branchenlogistik in Münster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/98 
Erster Nahverkehrsplan Münster  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/98 
Entwicklungskorridor Hauptbahnhof Albersloher Weg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/99 
Funktionale Stärkung von Stadtteilzentren in Münster  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/99 
Neues Wohnen im Bestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2000 
Regionaler Wohnungsmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/2000 
Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung von mobilé - Wahrnehmung und Bewertung der 
     Mobilitätszentrale Münster  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3/2000 
Großflächiger Einzelhandel in Münster  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4/2000 
Wohnbaulandentwicklung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2001 
Verkehrsbild Münster 2001 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2003 
Lokale Agenda – Nachhaltigkeitsbericht 2001 /2002  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/2003 
Einzelhandelskonzept Münster – Leitlinien der räumlichen Entwicklung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2004 
Betriebliches Mobilitätsmanagement der Stadtverwaltung Münster  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2005 
Wohnbaulandentwicklung 2005  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/2005 
2. Nahverkehrsplan Stadt Münster  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2006 
Das alltägliche Verkehrsverhalten der Münsteraner
 
     Ergebnisse einer Haushaltsbefragung im November 2007  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2008 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2009 
Attraktiv, generationengerecht, partnerschaftlich  
     Münsters Handlungskonzept zum Demografischen Wandel  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/2009 
Verkehrsentwicklungsplan Münster 2025 Teil 1: Analyse und Bestand  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/2009 
Monitoringbericht zur Einzelhandelsentwicklung in Münster 2010  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2011 
Verkehrsverhalten und Verkehrsmittelwahl der Münsteraner 
     Ergebnisse einer Haushaltsbefragung im Herbst 2013  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2014 
3. Nahverkehrsplan Stadt Münster  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2016 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster (2. Fortschreibung)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8/2018 
Planungswerkstatt 2030  
     Dokumentation des Prozesses zur Erarbeitung des Wohnsiedlungsflächenkonzepts  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1/2019 
Zukunftswerkstatt Albachten – Zusammenfassung und Ergebnisse  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2020 
Integriertes Entwicklungskonzept Coerde  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/2020 
Stadtteilentwicklungskonzept Nienberge / Häger  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/2020 
Stadtteilentwicklungskonzept Handorf, Gelmer, Sudmühle, Mariendorf  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2022 
Stadtteilentwicklungskonzept Hiltrup-Ost  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/2022 
Neue Stadtquartiere am Dortmund-Ems-Kanal. Theodor-Scheiwe-Straße | Nieberdingstraße |  
     Am Hawerkamp. Werkstattdokumentation (Kurzfassung)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2023 
Modellquartiere am Kinderbachbogen, Steinfurter Straße | Busso-Peus-Straße.  
     Werkstattdokumentation (Kurzfassung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/2023 
 
Beiträge zur Stadtforschung, Stadtentwicklung, Stadtplanung                                                                                           HEFT NR. 
Leitfaden Inklusive Beteiligung. Projektbericht. Verbindliche Kriterien und weitere Empfehlungen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/2023 
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Münster-Innenstadt (2023)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4/2023 
Neue Stadtquartiere am Dortmund-Ems-Kanal. Theodor-Scheiwe-Straße | Nieberdingstraße | Am Hawerkamp.                                                                                                
     Werkstattdokumentation (Langfassung)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5/2023 
Modellquartiere am Kinderbachbogen. Steinfurter Straße | Busso-Peus-Straße. Werkstattdokumentation (Langfassung)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6/2023

Stadt Münster 
Stadtplanungsamt 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
© 2023 Stadt Münster / FALTIN+SATTLER

Anlage6_Antrag_A-R-0008-2023

965 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0008/2023 
 
1 
 
 
 
 
 
 
 
 
14.03.2023 
 
Menschen-zentrierte Stadtentwicklung 
 
Antrag 
Der Rat möge beschließen: 
1. Der Rat erkennt das Ergebnis der Konzeptstudie “Münster Klimaneutralität 2030” 
im Verkehrsbereich an. Die daraus folgende Minderung des motorisierten Individual-
verkehrs (MIV) wird als Ziel der Stadtplanung klar definiert. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei künftigen Baulandentwicklungen, ein Verkehrs-
konzept vorzulegen. Dieses soll sowohl Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung als 
auch zur primären Erschließung über den Umweltverbund aufzeigen. 
3. Für bereits in Planung befindliche Baulandentwicklung erarbeitet die Verwaltung 
Vorschläge, wie die Erschließung über den Umweltverbund maximiert werden kann, 
und legt diese dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität vor. 
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich. 
 
 
 
gez. 
Annika Bürger    Matthias Glomb  Martin Grewer 
und Fraktion    und Fraktion   und Gruppe

Anlage3_Perspektivplan

1196 Zeichen

Steinfurter Straße
TC Union Münster
Leonardo-Campus
Wasserweg
Wasserweg
Austermannstraße
Johann-Krane-Weg
Horstmarer Landweg
Perspektivplan Münster Modell Quartier 1
für Leben, Wohnen, Arbeiten und Technologie
Grafik ohne Maßstab                                                                   Stand 19.12.2023
LegendeLegende
MMQ 1MMQ 1
ca. 48,5 ha 
denkbare Erschließung MIV
Mittelerschließung Vorrang Rad/ÖPNV/Fußgänger
Veloroute (geplant)
Verbindungsweg MMQ1 + 2 (neu)
zentraler gestärkter oder neuer Fuß- und Radweg
Fußwege / Radwege (Anschlussoption)
Plangebietsgrenze
Bestandsgebäude
Kinderbach/Wasser
Höhenlinie
Hochspannungstrasse (mit Abständen)
Pättken (wertvoller Pfad - alleeartig)
Gebaute Silhouette (zurücksetzen)
Öffnung zur angrenzenden Landschaft
Bau-Arrondierungsoptionen (für Eigentümer)
Regenwasser Rückführung
Umspannwerk
konzeptionsabhängig zu präzisieren / verorten:konzeptionsabhängig zu präzisieren / verorten:
Wohnen (gemäß Programmierung)
Arbeiten (gemäß Programmierung)
soziale Infrastruktur (gemäß Programmierung)
Geothermie (tiefe) Kraftwerk (in Vorbereitung)
Spiel+Sport 
Geeignete Standorte für Mobilstationen
Quartierszentrum (Suchraum)
Hof Steinfurter Str. 159

Anlage2_Mobilitaetskonzept_SteinfurterStr

71699 Zeichen

11.12.2023 
 
 
 
 
 
 
   
Verkehrliche Anforderungen an das   
Münster Modellquartier 1 –  
Steinfurter Straß e 
 
 
 
 
 
  
 
Ihre Ansprechpersonen: 
 
Verkehrsentwicklungsplanung: 
Herr Lange 
Durchwahl: 65 08 
LangePeter@stadt-muenster.de 
 
Frau Bartz 
Durchwahl: 72 34 
BartzLeah@stadt-muenster.de 
 
 
Verkehrsplanung: 
Herr Schilder 
Durchwahl: 65 97 
Schilder@stadt-muenster.de

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Inhalt 
 
1 Einleitung ................................ ................................ ................................ ....................... 3 
2 Verkehrsaufkommen durch neue Strukturen ................................ ................................ .. 4 
3 Erschließung durch den Kfz-Verkehr ................................ ................................ .............. 5 
3.1 Bestandssituation ................................ ................................ ................................ .... 5 
3.2 Prognosebezugsfall ................................ ................................ ................................ . 8 
3.3 Prognoseplanfall MMQ 1 + 2 ................................ ................................ ..................11 
3.4 Prognoseplanfall MMQ1 – Variantenbetrachtung Horstmarer Landweg .................16 
3.5 Einschätzung des Straßenausbaus ................................ ................................ ........16 
3.6 Einschätzung der Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte ................................ .........17 
3.7 Straßenraumgestaltung im Quartier ................................ ................................ .......20 
3.8 Ruhender Verkehr im Quartier ................................ ................................ ...............22 
4 Erschließung durch den öffentlichen Nahverkehr ................................ ..........................25 
5 Nahmobilität ................................ ................................ ................................ ..................28 
5.1 Interkommunale Radwegeverbindungen ................................ ................................ 28 
5.2 Anknüpfungspunkte für den Fuß- und Radverkehr ................................ .................29 
6 Mobilstationen ................................ ................................ ................................ ...............32 
7 Anforderungen an ein autoarmes Quartier ................................ ................................ ....33 
7.1 Durchmischung / heterogene Stadtstrukturen / Kurze Wege ................................ ..34 
7.2 Kfz-Stellplatzangebot für Wohnungen ................................ ................................ ....34 
7.3 Stellplätze und Parkraumbewirtschaftung für den Kfz-Verkehr ............................... 34 
7.4 Autofreie Teilquartiere ................................ ................................ ............................34 
7.5 Lademöglichkeiten E-Mobilität ................................ ................................ ................34 
7.6 Hochwertige und attraktive Fahrradstellplätze ................................ ........................35 
7.7 Infrastruktur für Fahrradpendler ................................ ................................ ..............35 
7.8 Gute ÖV-Anbindung ................................ ................................ ............................... 35 
7.9 Gute Radverkehrsanbindung ................................ ................................ ..................35 
7.10 Mobilstationen / Sharing-Stationen ................................ ................................ .........35 
7.11 Elternhaltestellen und gelbe Füße für KiTas und Schulen ................................ ......36 
7.12 Verkehrsreduzierende Maßnahmen, Beispiel mobiles Arbeiten .............................. 36 
7.13 Kommunikationskonzept für bestehende Mobilitätsangebote im Quartier ...............36 
8 Hinweise und Regelwerke ................................ ................................ .............................37

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1 Einleitung 
 
Mit den Modellquartieren plant die Stadt Münster in fünf Quartieren im Stadtgebiet eine städ-
tebauliche Entwicklung. Die Modellquartiere sollen dabei modellhaft sein für andere Gebiets-
entwicklungen und als Positivbeispiel unter anderem beim Thema Mobilität zukunftsweisende 
Lösungsvorschläge aufzeigen.  
Die Lage der Modellquartiere 1 und 2 bietet gute Voraussetzungen für die Entwickl ung eines 
Quartiers, in dem für viele alltägliche Wege kein motorisierter Individualverkehr (MIV) erforder-
lich wird. Die folgende Abbildung 1 zeigt die Lage der Quartiere.  
 
 
Abbildung 1 Lage der Modellquartiere 1 und 2 
Zu nennen ist hier zum einen die Entfernung zur Innenstadt, die mit 4km in guter Radver-
kehrsentfernung liegt. Die in Kapitel 5 dargestellte Planung des Veloroutenverlaufs unterstützt 
diesen Lagevorteil zusätzlich. Zum anderen trägt das Umfeld der beiden Quartiere durch wis-
senschaftliche und universitäre Einrichtungen, den Technologiepark und das weiter südlich 
gelegene Universitätsklinikum zu einer hohen Arbeitsplatzdichte und, bei guter Verknüpfung, 
somit zu kurzen Arbeitswegen bei. Eine gute Durchmischung innerhalb des Quartiers und eine 
auf den Umweltverbund (Fuß, Rad, ÖPNV) orientierte Planung soll en zusätzlich zu kurzen 
Wegen beitragen.

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2 Verkehrsaufkommen durch neue Strukturen 
 
Im Modellquartier 1 – Steinfurter Straße entstehen vielfältige neue Strukturen, dazu gehören 
neue Wohnstandorte, soziale Infrastruktur wie Kindertagesstätten, eine Schule, Arbeitsplätze 
in verschiedenen Branchen sowie Versorgungseinrichtungen.  
 
Aus verkehrsplanerischer Sicht sind insbesondere die aus den neuen Strukturen entstehen-
den Verkehre zu betrachten. Neue Bewohnerinnen und Bewohner sind mobil und Einrichtun-
gen und Arbeitsplätze müssen erreicht werden.  
Die gute Nutzungsdurchmischung innerhalb eines neu entwickelten Gebietes ist dabei essen-
tiell. Wege werden dann vor allem innerhalb des Quartiers bzw. im direkten Umfeld durchge-
führt, so dass sie kurzgehalten werden und überwiegend zu Fuß oder mit dem Rad erledigt 
werden können. Kurze Wege leisten einen Beitrag Kraftfahrzeugfahrten zu reduzieren, die an-
dernfalls das Umfeld durch Lärm, Emissionen und Flächeninanspruchnahme belasten. Neben 
der Durchmischung durch vielfältige Angebote innerhalb des Quartiers ist auch die Verknüp-
fung mit bestehenden Strukturen im Umfeld relevant für das zu erwartende Verkehrsaufkom-
men und die Verkehrsmittelwahl der zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner sowie Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Verknüpfung muss insbesondere den Fuß- und Radver-
kehr sowie den ÖPNV im Fokus haben.  
 
Darüber hinaus kann zusätzlicher Wohnraum im Stadtgebiet dazu beitragen, dass langfristig 
Pendlerfahrten reduziert werden, da Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Münster ar-
beiten, zum Wohnen nicht ins Umland ausweichen müssen.  
 
Für die Berechnung der zu erwartenden Verkehre wurden folgende Strukturen angenommen:  
 
Strukturen Modellquartier 1 Steinfurter Straße (MMQ1) 
Wohnen: 1.650-2.300 
Wohnungen, ca. 600 Stu-
dierendenapartments und 
ca. 300 Apartments für 
Auszubildende:  
ca. 5.000-6.200 Einwoh-
ner  
(zur Berechnung gewählt: 
6.000 Einwohner) 
Ca. 30 Kita-Gruppen 
und eine Grund-
schule 
Ca. 4.700 Arbeits-
plätze, Büro und 
Technologie 
Versorgungseinrich-
tung, sonst. Dienstleis-
tungen 
Tabelle 1 Strukturen in Modellquartier 1 (MMQ1) 
Darüber hinaus ist eine weiterführende Schule im Gespräch, sie wurde in den verkehrserzeu-
genden Strukturen noch nicht berücksichtigt. Sie soll in der Gebietsentwicklung aber einge-
plant werden. 
Unter der oben beschriebenen Annahme, dass viele Wege innerhalb des Quartiers und in die 
benachbarten Quartiere häufig zu Fuß, mit dem Rad und ÖPNV zurückgelegt werden, ergeben 
sich geringere Verkehrsmengen, die per Kfz aus dem Gebiet ausfahren.  
Um die räumlichen und funktionalen Verflechtungen zu berücksichtigen, erfolgte n die Ver-
kehrsmengenberechnungen für den Kfz -Verkehr auf Grundlage eines Verkehrsmodells. Die 
weiteren Verkehre wurden anhand von Kennwerten abgeleitet. Die Kennwerte basieren dabei 
auf den mittleren Verkehrsmittelanteilen der Bewohnenden im Stadtgebiet Münster. Der aus

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diesen Berechnungen resultierende Modal-Split liegt mit Werten von 70 -72% im Umweltver-
bund (Fuß, Rad, ÖPNV) auf einem höheren Niveau als das übrige Stadtgebiet im Mittel. Den-
noch sind die im weiteren Bericht aufgeführten Empfehlungen und Anforderungen noch nicht 
vollständig berücksichtigt. Das konkret vom Planungsgebiet zu erwartende Verkehrsauf-
kommen wird in Abhängigkeit des finalen städtebaulichen Konzepts und des Umfangs 
der verkehrsreduzierenden Maßnahmen berechnet.  
Für die Gebiete wurden unter den vorgenannten vorläufigen Annahmen folgende Neuverkehre 
ermittelt:  
 
 MMQ1 MMQ2 
Fuß 4.300 Wege/24h 1.850 Wege/24h 
Rad 16.300 Fahrten/24h 7.000 Fahrten/24h 
ÖV 3.800 Personenfahrten/24h 1.650 Personenfahrten/24h 
MIV 9.500 Kfz/24h 4.600 Kfz/24h 
sonstige 300 Fahrten/24h 150 Fahrten/24h 
Gesamt 34.200 Wege/24h 15.250 Wege/24h 
Tabelle 2 Neuverkehre in Modellquartier 1+2 (MMQ1+2) 
 MMQ1 MMQ2 
Fuß 12,6 % 12,1 % 
Rad 47,7 % 45,9 % 
ÖV 11,1 % 10,8 % 
MIV 27,7 % 30,2 % 
sonstige 0,9 % 1,0 % 
Gesamt 34.200 Wege/24h 15.250 Wege/24h 
Tabelle 3 Relative Anteile der Neuverkehre in Modellquartier 1+2 (MMQ1+2) 
Insbesondere die Vielzahl der Fuß- und Radwege macht die Bedeutung einer zielgerichteten 
Planung deutlich. Die Auswirkungen des Kfz-Verkehrs von 9.500 Kfz/24h aus MMQ1 bzw. 
4.600 Kfz/24h aus MMQ2 auf das umliegende Straßennetz wird im folgenden Kapitel im De-
tail betrachtet. 
3 Erschließung durch den Kfz-Verkehr 
 
3.1 Bestandssituation 
 
Trotz der Zielrichtung eines autoarmen Quartiers ergeben sich aus den geplanten Strukturen 
eine Vielzahl an Wegen, bei denen auch zukünftig davon ausgegangen werden muss, dass 
sie zum Teil mit dem Kfz erfolgen. Sie ergeben sich aus den Wohnstrukturen ebenso wie aus 
den gewerblichen Entwicklungen. Es ist demnach sicherzustellen, dass das umliegende Stra-
ßennetz die Verkehre in das bzw. aus dem Gebiet aufnehmen kann.  
Es erfolgt zunächst eine Betrachtung der Bestandssituation. Dabei handelt es sich um Ver-
kehrsmengen bzw. um ein Verkehrsverhalten, das 2019/2020 ohne Einfluss von Covid-19 er-
fasst wurde. 
 
Im Bestand treten im Untersuchungsgebiet an der Steinfurter Straße sowie am Orléans -Ring 
als Teil des klassifizierten Straßennetzes (B54) die höchsten Verkehrsmengen auf, sie liegen 
zwischen 24.800 und 36.400 Kfz/24h (DTV W). Im Straßenzug Austermannstraße / Busso -

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Peus-Straße liegt das Verkehrsaufkommen bei ca. 7.000 bis 8.000 Kfz/24h und nimmt in Rich-
tung Steinfurter Straße zu. Die von Westen kommenden Verbindungen Horstmarer Landweg, 
Gievenbecker Weg un d Von-Esmarch-Straße liegen bei ca. 6.000 -9.000 Kfz/24h. Die Ver-
kehrsmengen sind in der folgenden Tabelle 4 und Abbildung 2 dargestellt.  
 
Straßenname Verkehrsaufkommen  
Analyse [Kfz/24h] 
Von-Esmarch-Str. 9.400 
Horstmarer Landweg 6.400 
Gievenbecker Weg 8.200 
Busso-Peus-Str. 6.600 
Austermannstraße 7.000-8.000 
Steinfurter Str. 36.400-41.200 
Orléans-Ring 24.800 
Tabelle 4 Verkehrsaufkommen ausgewählter Straßen im Planungsgebiet 
Die genannten Straßen sind Teil des klassifizierten Straßennetzes und haben innerstädtische 
bzw. regionale oder überregionale verbindende Funktionen.  
Die Steinfurter Straße ist als B54 die Hauptverbindung zwischen Münster und dem nordwest-
lichen Umland. Sie bindet Münster an der Anschlussstelle Kreuz Münster Nord an das Fern-
straßennetz (Autobahn A1) an. Das Verkehrsaufkommen ist mit 36.000 - 41.000 Kfz/24h ent-
sprechend hoch. 
Der Straßenzug Austermannstraße / Busso-Peus-Straße / Roxeler Straße (K7) hat in seinem 
Verlauf mehrere Funktionen. Im nördlichen Abschnitt erschließt er den Technologiepark und 
das Universitätsgelände. Im weiteren Verlauf bindet er die Stadtteile Gievenbeck und Roxel 
an die Stadtmitte an. Dementsprechend steigt das Verkehrsaufkommen im südwestlichen Teil 
auf rund 12.600 Kfz/24h bzw. im weiteren Verlauf auf über 16.000 Kfz/24h an.  
Die Von-Esmarch-Straße und der Gievenbecker Weg erschließen Gievenbeck. Der Gieven-
becker Weg dient darüber hinaus über den Rüschhausweg der An bindung des Umlands und 
der Verbindung mit Nienberge.

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Abbildung 2 Verkehrsaufkommen im Bestand 2020 [Kfz/24h] [Kartengrundlage: Stadt Münster]   
0 - 5000
5000 - 10000
10000 - 15000
15000 - 25000
25000 - 50000
50000

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3.2 Prognosebezugsfall 
 
Der Bezugsfall basiert auf dem Analysefall und umfasst darüber hinaus die Bevölkerungsent-
wicklung bis zum Jahr 2035 auf ca. 334.000 Einwohner (342.000 Einwohner abzüglich MMQ 
1 + 2) entsprechend der zum Zeitpunkt der Modellaufstellung aktuellen kleinräumigen Bevöl-
kerungsprognose der Stadt Münster. Darin enthalten sind auch die Zuwächse aus dem Wohn-
baulandprogramm jedoch ohne die Gebiete MMQ 1 + 2. Übrige Strukturen wie Arbeitsplätze, 
Einkaufs- und Freizeiteinrichtungen u. ä. wurden analog angepasst.  
Darüber hinaus wurde das Straßennetz in den Bereichen geändert, in denen im direkten Um-
feld Veränderungen absehbar bzw. bereits konkret geplant sind.  
Die Maßnahmen des Wohnbaulandprogramms, der en Realisierung als „mittel“ oder „sicher“ 
eingestuft wurden, sind maßgebend für die Verteilung der Bevölkerungszuwächse.  
Die folgende Tabelle 5 enthält die Maßnahmen, die im direkten Umfeld geplant sind. Dazu 
gehört vor allem das Umfeld der Universität, Fachhochschule (Naturwissenschaftliches Zent-
rum+ (NWZ+)) und Universitätsklinikum. Eingerechnet wurden Maßnahmen, die als sicher ein-
gestuft wurden.  
 
Nr.  Gebietsbezeichnung Wohneinheiten Arbeitsplätze 
 Gescherweg 72-84 200 0 
7 Mathematik-Campus 0 700 
8a Naturwissenschaftliches Zentrum 100 50 
8b Wissenschaftspark 200 150 
9 Hüffer Campus 0 50 
10 Forschungscampus Ost 0 900 
11 Projektstandort Musik-Campus 0 100 
19 Schmeddingstraße / östl. Josef-Pieper-Str. 70 0 
20 Ehem. Wartburgschule 30 0 
21 Ehem. Eissporthalle 490 0 
34 Muckermannweg 445 0 
35 Albert-Schweitzer-Str. / Fliednerstr. 900 0 
36 Studierendencampus Tita-Cory-Campus 200 0 
 Gesamt 2.680 2.050 
Tabelle 5 Flächenentwicklungen im Bereich „Urbane Wissensquartiere“  
Analog zum Kapitel „Analysesituation“ fasst die folgende Tabelle 6 die Verkehrsmengen und 
die Entwicklung des Verkehrsaufkommens im Bezugsfall zusammen.

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Straßenname Verkehrsaufkommen  
Analyse [Kfz/24h] 
Verkehrsaufkommen  
Bezugsfall [Kfz/24h] 
Von-Esmarch-Str. 9.400 10.800 
Horstmarer Landweg 6.400 8.800 
Gievenbecker Weg 8.200 8.600 
Busso-Peus-Str. 6.600 9.400 
Austermannstraße 7.000-8.000 10.000 
Steinfurter Str. 36.400-41.200 38.400-42.200 
Orléans-Ring 24.800 25.200 
Tabelle 6 Verkehrsaufkommen ausgewählter Straßen im Planungsgebiet, Analyse und Bezugsfall 
Im Bereich des NWZ+ ist eine städtebauliche Aufwertung geplant. Damit einher geht die Pla-
nung, vorhandene überdimensionierte Verkehrsflächen anders zu nutzen. Die größte Verän-
derung wird sich dabei in der Corrensstraße einstellen. Der aktuell vierst reifige Ausbau soll 
zukünftig verkehrlich beruhigt werden. Das Verkehrsaufkommen wird sich entsprechend redu-
zieren bzw. auf Alternativrouten verlagern. Eine der Alternativrouten wird dabei auch der Stre-
ckenzug Busso-Peus-Str. / Austermannstraße sein.  
 
In der folgenden Abbildung sind die absoluten Verkehrsmengen im Bezugsfall 2035 darge-
stellt.

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Abbildung 3 Verkehrsaufkommen im Bezugsfall 2035 [Kfz/24h] [Kartengrundlage: Stadt Münster]   
0 - 5000
5000 - 10000
10000 - 15000
15000 - 25000
25000 - 50000
50000

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3.3 Prognoseplanfall MMQ 1 + 2 
 
Die Berechnung des Prognoseplanfalls erfolgt auf Grundlage des Prognosebezugsfalls. Zu-
sätzlich werden die vorgenannten Strukturen (vgl. Kapitel 2) (Wohneinheiten, Arbeitsplätze, 
soziale Einrichtungen und Versorgungseinrichtungen) von MMQ 1 + 2 hinterlegt. Das hat zur 
Folge, dass sich das Verkehrsaufkommen im Planungsgebiet weiter erhöht. Die folgende Ta-
belle 7 fasst die Entwicklung an ausgewählten Straßen zusammen.  
 
Straßenname Verkehrsauf-
kommen  
Bezugsfall 
[Kfz/24h] 
Verkehrsauf-
kommen Plan-
fall MMQ1+2 
[Kfz/24h] 
Zuwachs (gerun-
det) 
[Kfz/24h (%)] 
Von-Esmarch-Str. 10.800 10.800 0 (0%) 
Horstmarer Landweg 8.800 10.000 1.200 (13,6%) 
Gievenbecker Weg 8.600 10.200 1.600 (18,6%) 
Busso-Peus-Str. 9.400 11.600 2.200 (23,4%) 
Austermannstraße 10.000 11.800-13.000 1.800 (18,0%) 
Steinfurter Str. 38.400-42.200 40.600-44.000 2.000 (5,0%) 
Orléans-Ring 25.200 25.800 600 (2,4%) 
Tabelle 7 Verkehrsaufkommensentwicklung im Prognoseplanfall auf den Straßen im Planungsgebiet 
Die Anbindung der Fläche an das Straßennetz erfolgt an ausgewählten Anknüpfungspunkten. 
Die Anknüpfungspunkte und die sich ergebenden Anforderungen sind nachfolgend in Tabelle 
8 und Abbildung 4 dargestellt:  
 
Gebiet Kfz-Anknüpfungspunkte 
MMQ1 
Kreisverkehrsplatz Austermannstraße / Johann-Krane-Weg / Plangebiet:  
Dieser Anschluss ist einer von zwei Haupterschließungspunkten für das neue 
Gebiet. Über ihn soll auch die Versorgungseinrichtung erschlossen werden. 
Wenn hier gleichzeitig die Erschließung für den Rad- und Fußverkehr erfolgt, 
ergeben sich hohe Sicherheitsanforderungen an diesen Knoten. Die Auster-
mannstraße wird zukünftig durch weitere Strukturen darüber hinaus stärker 
belastet. Die Gebietserschließung soll daher möglichst gleichmäßig über 
beide Anbindungsknoten erfolgen. Ebenfalls soll die vom Kfz-Verkehr unab-
hängige Anbindung des Fuß- und Radverkehrs für möglichst viele Relationen 
attraktiver sein als die zum Kfz-Verkehr parallele Führung.  
Eine weitere untergeordnete Erschließung vom Rudolf-Harbig-Weg wird nicht 
empfohlen, um weitere Flächenversiegelung zu vermeiden und dem Leitbild 
der autoarmen Quartiersentwicklung gerecht zu werden.  
Signalisierter Knotenpunkt Steinfurter Straße / Wilkinghege / Plangebiet:  
Die Erschließungsmöglichkeit über die Steinfurter Straße kann noch nicht ab-
schließend bestätigt werden, da die Abstimmung mit dem Straßenbaulastträ-
ger Straßen.NRW erfolgen muss. Es bedarf jedoch zwingend eines zweiten 
Erschließungspunktes. Der Anschluss an die Steinfurter Straße bietet den 
Vorteil, Verkehre direkt an das klassifizierte Straßennetz führen zu können 
und je nach Struktur des Plangebiets die südliche Anbindung zu entlasten. 
Eine Durchfahrt zwischen den beiden Anschlussknoten muss für den ÖPNV

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sichergestellt werden. Gleichzeitig soll die Durchfahrung von Kfz-Schleich-
verkehren durch eine entsprechende Gestaltung vermieden werden . Es soll 
keine weitere untergeordnete Erschließung von der Steinfur ter Straße statt-
finden, um Flächenversiegelung zu vermeiden und dem Leitbild der autoar-
men Quartiersentwicklung gerecht zu werden. 
 Die Arrondierungen am Wasserweg sollen über den Wasserweg erschlossen 
werden. Die beiden Anknüpfungspunkte über den Gemenweg im Süden und 
den Horstmarer Landweg im Norden bleiben bestehen. Über diese Anknüp-
fungspunkte soll nicht das Modellquartier 1 per Kfz erschlossen werden, da 
dies die Leistungsfähigkeit des Wasserwegs nicht zulässt und zudem der 
Charakter des Wasserwegs als Freizeitstrecke für Radfahrende, Sportrei-
bende und Spaziergängerinnen und Spaziergänger beibehalten werden soll.  
Tabelle 8 Kfz-Anknüpfungspunkte MMQ1 
 
 
Abbildung 4 Kfz-Erschließung MMQ 1 (rot hervorgehoben) 
 
Die folgenden Abbildung 5 und Abbildung 6 zeigen die räumliche Verteilung der Kfz-Neuver-
kehre durch die beiden Gebiete MMQ1 und MMQ2. Zu erkennen ist dabei die Verflechtung mit 
dem direkten Umfeld aber auch die Orientierung in Richtung Stadtmitte. Darüber hinaus ent-
stehen durch die neuen Arbeitsplätze und gewerblichen Strukturen aber auch Verbindungen 
mit dem Umland, insbesondere über die Steinfurter Straße (B54).  
 
Entwicklung Wohnen 
Entwicklung Arbeit 
Entwicklung soziale Infrastruktur

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Abbildung 5 Mehrverkehr durch MMQ1  im Vergleich zum Bezugsfall 2035 [Kfz/24h] [Kartengrundlage: Stadt Müns-
ter]

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Abbildung 6 Mehrverkehr durch MMQ2 im Vergleich zum Bezugsfall 2035 [Kfz/24h] [Kartengrundlage: Stadt Müns-
ter] 
In der folgenden Abbildung 7 sind die absoluten Verkehrsmengen im Prognoseplanfall 1 dar-
gestellt.

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Abbildung 7 Verkehrsaufkommen im Prognoseplanfall 1 [Kfz/24h] [Kartengrundlage: Stadt Münster] 
  
0 - 5000
5000 - 10000
10000 - 15000
15000 - 20000
20000 - 50000
50000

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3.4 Prognoseplanfall MMQ1 – Variantenbetrachtung Horstmarer Landweg 
 
Der zuvor beschriebene Prognoseplanfall betrachtet die Entwicklung der Quartiere MMQ 1 
und MMQ 2. Ausbau oder Veränderung der Straßeninfrastruktur wurden mit dem Bezugsfall 
berücksichtigt. Dies betrifft im direkten Umfeld insbesondere die verkehrliche Beruhigung der 
Corrensstraße.  
 
Die Betrachtung der Ergebnisse der Planfallberechnung zeigen eine gegenüber dem Analyse-
fall deutliche Zunahme des Kfz-Verkehrsaufkommens auf dem Horstmarer Landweg. Diese ist 
einerseits bereits im Prognosebezugsfall zu beobachten und ist mit dem Wachstum der Be-
völkerung und der weiteren Strukturen zu begründen. Andererseits ist mit MMQ1 und MMQ2 
eine weitere Zunahme auf ca. 10.000 Kfz/24h berechnet worden. Der aktuelle Querschnitt der 
Straße wird mit diesem Verkehrsaufkommen sehr stark ausgelastet sein. 
Bei den Verkehren handelt es sich, analog zur Bestandssituation, zu einem großen Teil um 
Ausweichverkehre zur Steinfurter Straße.  
 
Mit dem beschlossenen Fahrradnetz 2.0 und dem Verlauf einer Veloroute über den Horstmarer 
Landweg ergeben sich somit verschiedene Nutzungsansprüche, die mit dem aktuellen Aus-
bauzustand nicht übereinstimmen. Es bedarf folglich weiterer Untersuchungen dieses Stre-
ckenabschnitts.  
 
3.5 Einschätzung des Straßenausbaus 
 
Mit der Veränderung des Verkehrsaufkommens und teilweisen Verlagerung von Verkehrsströ-
men ergibt sich der Bedarf, den bestehenden Straßenausbau zu prüfen und Empfehlungen 
zum ggfs. erforderlichen Straßenentwurf zu geben.  
Der Straßenraumentwurf sollte den Empfehlungen der Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen 
(RASt 06) [FGSV, 2006] folgen und dabei zunächst die Belange der Seitenraumnutzung sowie 
Zufußgehenden und Radfahrenden berücksichtigen, weiterhin den Nutzungsanspruc h des 
ÖPNV und dann die Belange des Kraftfahrzeugverkehrs für die Wahl des Querschnitts einzu-
binden.  
 
Im umliegenden Hauptstraßennetz sind insbesondere die Straßenzüge  
 Steinfurter Straße 
 Austermannstraße  
 Horstmarer Landweg 
 Busso-Peus-Straße 
 Gievenbecker Weg 
 Von-Esmarch-Straße 
 Roxeler Straße 
 
zu betrachten. Dabei handelt es sich nach der Kategorisierung gemäß RASt 06 um Verbin-
dungsstraßen. Im Fall der Steinfurter Straße, Austermannstraße, Busso-Peus-Straße und Ro-
xeler Straße sind sie darüber hinaus anbaufrei.  
Der bestehende vierstreifige Ausbau der Steinfurter Straße ist mit den zukünftigen Verkehrs-
mengen für den Umweltverbund nicht ausreichend dimensioniert. Es besteht ein Ausbaube-

Seite 17 von 37 
 
 
darf für einen separaten ÖV-Sonderfahrstreifen sowie für die Nebenanlage des Fuß- und Rad-
verkehrs in stadteinwärts führende Richtung angrenzend an das Modellquartier 1. Um die 
schützenswerten Bestandsgehölze an der Steinfurter Straße im Zuge der benannten Ausbau-
bedarfe zu erhalten, ist ein technischer Planungskorridor von 20 m B reite angrenzend an die 
Grundstücksgrenze Steinfurter Straße (Flurstücke 68 und 153) innerhalb des Baugebietes frei-
zuhalten.  
Der bestehende zweistreifige Ausbau von Austermannstraße, Busso-Peus-Str., Gievenbecker 
Weg und Von-Esmarch-Straße ist auch mit den zukünftigen Verkehrsmengen ausreichend di-
mensioniert.  
Die Situation des Horstmarer Landwegs ist im vorhergehenden Kapitel 3.4 beschrieben wor-
den. Demnach ist eine bauliche oder verkehrsrechtliche Anpassung im Verlauf des Str aßen-
zuges abzuwägen. 
Zu beobachten ist außerdem die Entwicklung im Verlauf der Roxeler Straße in Richtung Roxel. 
Durch die vielfältigen Entwicklungen bis hin zum Oxford-Quartier steigt das Verkehrsaufkom-
men bei gleichbleibendem Verkehrsverhalten auf ca. 20.000 Kfz/24h.  
 
3.6 Einschätzung der Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte 
 
Für die Einschätzung der Leistungsfähigkeit eines Knotenpunkts sind Leistungsfähigkeitsbe-
rechnungen erforderlich, die die Spitzenstundenbelastungen der morgendlichen und abendli-
chen Spitzenstunden betrachten. Sie berücksichtigen bei signalisierten Knotenpunkten das 
jeweilige Signalprogramm. Diese sind sinnvollerweise erst dann zu berechnen, wenn konkre-
tere Planungen des Gebiets vorliegen.  
Auf Grundlage der hier vorliegenden Tagesverkehrsmengen erfolgt zunächst nur eine vorläu-
fige Einschätzung der Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte anhand der Eckwerte sowie der 
Veränderung des Verkehrsaufkommens. Herangezogen werden hierbei die Empfehlungen 
des Merkblatts für die Anlage von Kreisverkehren [FGSV, 2006] sowie die Eignung von Kno-
tenpunktarten entsprechend der RASt 06.  
 
Insbesondere bezüglich der Gestaltung der neuen Anschlussknoten wird auf die Priorisierung 
der Verkehrsarten des Umweltverbunds hingewiesen. Dieses Vorgehen basiert auf der ak tu-
ellen Empfehlung zur Anwendung und Weiterentwicklung von FGSV -Veröffentlichungen im 
Bereich Verkehr zur Erreichung von Klimaschutzzielen (E Klima 2022, FGSV 2022). 
 
Die Knotenpunkte sind in  Tabelle 9 aufgeführt und werden in Abbildung 8 graphisch veran-
schaulicht.

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Abbildung 8 Übersicht der betrachteten Knotenpunkte 
 
Knotenpunkt Erläuterung 
Steinfurter Str. / 
Wilkinghege /  
Anschluss MMQ1 
Der signalisierte Knotenpunkt ist in der Prognose mit 55.200 Kfz/24h 
sehr hoch belastet. Bereits im Bestand ist die Abbiegebeziehung in 
Richtung Kinderhaus zeitweise überlastet. Der Umbau zu einem vier-
armigen Knotenpunkt erfordert eine Umverteilung der Freigabezeiten, 
außerdem ist mit einer Mobilstation in Knotenpunktnähe mit höheren 
Anforderungen durch einen zunehmenden Fuß- und Radverkehr zu 
rechnen. Es ist mit einem Ausbau des Knotenpunktes und zeitweisen 
Überlastungen zu rechnen. 
Austermannstr. / 
Steinfurter Str. 
Der Knotenpunkt stellt eine wichtige Anknüpfung der betrachteten Ge-
biete an die Steinfurter Straße dar. Er ist in der Prognose mit ca. 
45.000 Kfz/24h belastet. Das Verkehrsaufkommen aus der Auster-
mannstraße nimmt um ca. 2.000 Kfz/24h zu.  
Der Knoten ist im Bestand bereits großzügig dimensioniert und verfügt 
in der Austermannstraße über zwei  Linksabbiegefahrstreifen. Es ist 
Austermannstr. / Steinfurter Str.  
Austermannstr. / Johann -Krane-
Weg / Anschluss MMQ1 
Horstmarer Landweg / Auster-
mannstr. 
Austermannstr. / Gievenbecker 
Weg / Busso -Peus-Str. / Men-
delstr. 
Von-Esmarch-Str. / Busso -Peus-
Str. / Roxeler Str. 
Albert-Schweitzer-Str. / Roxeler 
Str. 
Steinfurter Str. / Wilkinghege / An-
schluss MMQ1

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Knotenpunkt Erläuterung 
weiterhin von einem leistungsfähigen Verkehrsablauf auszugehen. 
Für den Fall, dass der Durchgangsverkehr im Horstmarer Landweg 
unterbunden wird , tritt auch an diesem Knoten an der Steinfurter 
Straße mehr Verkehr auf. In diesem Fall ist von einer zeitweisen Über-
lastung auszugehen.  
Austermannstr. / 
Johann-Krane-
Weg / Anschluss 
MMQ1 
Bei einem kleinen Kreisverkehr wird für einen gleichmäßigen Ver-
kehrsfluss eine möglichst ähnliche Verkehrsbelastung aller Knoten-
punktarme empfohlen. Die beiden Arme der Austermannstraße wer-
den auch mit Anbindung des Gebiets MMQ 1 am stärksten belastet 
sein. Die Summe der einfahrenden Ströme liegt mit ca. 17.000 
Kfz/24h in einem Bereich, in dem der Kreisverkehr leistungsfähig be-
trieben werden kann.  
Horstmarer Land-
weg /  
Austermannstr.  
Allgemein ist ein kleiner Kreisverkehr als Knotenpunktform für zwei 
kreuzende Hauptverkehrsstraßen geeignet.  
Die Summe der einfahrenden  Ströme sollte jedoch einen Wert von 
12.000-18.000 Kfz/24h1  nicht überschreiten. Diese Grenze wird mit 
19.800 Kfz/24h in der Prognose erreicht. Es ist zu erwarten, dass der 
Knotenpunkt zeitweise die Leistungsfähigkeitsgrenze erreicht oder 
überschreitet. A n diesem Knotenpunkt quert die Veloroute entlang 
des Horstmarer Landwegs die Austermannstr. bzw. Busso -Peus-Str. 
Insbesondere die Leichtigkeit und Sicherheit des Radverkehrs ist hier 
vor den Verkehrsmengen des Kfz-Verkehrs maßgebend. 
Austermannstr. / 
Gievenbecker Weg 
/ Busso-Peus-Str. / 
Mendelstr. 
Allgemein ist ein kleiner Kreisverkehr als Knotenpunktform für zwei 
kreuzende Hauptverkehrsstraßen geeignet.  
Die Summe der einfahrenden Ströme sollte jedoch einen Wert von 
12.000-18.000 Kfz/24h nicht überschre iten. Diese Grenze wird mit 
21.000 Kfz/24h im Planfall überschritten. Es ist zu erwarten, dass der 
Knotenpunkt zeitweise die Leistungsfähigkeitsgrenze überschreitet.  
Von-Esmarch-Str. / 
Busso-Peus-Str. / 
Roxeler Str. 
Allgemein ist ein kleiner Kreisverkehr a ls Knotenpunktform für zwei 
kreuzende Hauptverkehrsstraßen geeignet.  
Die Summe der einfahrenden Ströme sollte jedoch einen Wert von 
12.000-18.000 Kfz/24h nicht überschr eiten. Diese Grenze wird mit 
24.000 Kfz/24h im Planfall erheblich überschritten. Es ist zu erwarten, 
dass der Knotenpunkt die Leistungsfähigkeitsgrenze überschreitet. 
Eine andere Regelung bspw. ein signalisierter Knotenpunkt ist zu 
empfehlen. An diesem Knotenpunkt quert weiterhin eine Hauptroute 
des Radverkehrs. Die Sicherheit des Radverkehrs ist hier vor den Ver-
kehrsmengen des Kfz-Verkehrs maßgebend.  
Die Planung soll  mit Kenntnis über die Entwicklung von MMQ1 und 
MMQ2 vertieft werden. 
Albert-Schweitzer-
Str. / Roxeler Str.  
Mit der Zunahme des Verkehrsaufkommens an der Roxeler Str. wird 
auch dieser Knoten höher belastet. Es ist weiterhin ein starker Rechts-
abbiegestrom in die Albert-Schweitzer-Str. zu erwarten.  
Tabelle 9 Einschätzung der Leistungsfähigkeit an Knotenpunkten 
                                                
1 vgl. Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren 2006, S. 12 [FGSV 2006]

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Die Tabelle zeigt, dass der Straßenzug Bus so-Peus-Str. / Austermannstraße und insbeson-
dere die anliegenden Kreisverkehre bei unverändertem Mobilitätsverhalten ihre Leistungsfä-
higkeitsgrenze voraussichtlich erreichen bzw. überschreiten.  
Für die Realisierung des Modellquartiers 1 wird daher an dieser Stelle die Bedeutung der au-
toarmen Gestaltung und ihrer verkehrsmindernden Wirkung hervorgehoben (vgl. E-Klima). 
 
3.7 Straßenraumgestaltung im Quartier 
 
Die Verkehrsplanung sieht für Wohngebiete ein zweistufiges Hierarchiesystem mit unter-
schiedlichen Anforderungen vor. Als Haupterschließung dienen „Tempo-30-Straßen“, die die 
Quartiersverkehre bündeln und eine Verbindung an das  bereits vorhandene Straßennetz si-
cherstellen. Die kleinteilige Erschließung (z.B. von Wohnhöfen)  wird dann über geringer di-
mensionierte „Verkehrsberuhigte Bereiche“ sichergestellt. Für alle Straßenräume gilt gleicher-
maßen, dass die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden gewährleistet sein muss. Dies 
schließt ausdrücklich alle Verkehrsarten (Kfz-, ÖPNV, Rad und Fußverkehr) und insbesondere 
die Anforderungen von mobilitätseingeschränkten Personen an die Barrierefreiheit mit ein. Die 
Querschnittsgestaltung ist demnach von den gewünschten städtebaulichen Funktionen im di-
rekten Umfeld und den daraus zu erwartenden Verkehrsbelastungen der u nterschiedlichen 
Verkehrsarten sowie den gewählten Ver- und Entsorgungskonzepten auf den jeweiligen Stra-
ßenabschnitten abhängig. Gleichzeitig sind die Regelungen der „Musterrichtlinien für die Feu-
erwehr“ einzuhalten und die Anfahrbarkeit eines jeden Gebäudes notwendigerweise zu ge-
währleisten.  
 
Tempo-30-Straßen 
 
Für Tempo-30-Straßen ist ein technischer Planungskorridor von 17m Breite unter Berücksich-
tigung der verkehrlichen, entwässerungs- und versorgungstechnischen Anforderungen realis-
tisch. Bei einer Unterschreitung können die verschiedenen Anforderungen an den öffentlichen 
Raum je nach gewähltem Ver - und Entsorgungskonzept unter Umständen nicht abgebildet 
werden. Vielmehr sind zur Förderung der Aufenthaltsqualität und der Stadtökologie für einen 
qualitätsvollen öffentlichen Raum in Abhängigkeit zur unmittelbaren städtebaulichen Randnut-
zung Flächenaufschläge notwendig. Zusätzlich sind je nach geplantem Ver- und Entsorgungs-
konzept für korrespondierende Infrastrukturelemente (z.B. Ortsnetzstationen, Stromvert eiler-
kästen, Ladeinfrastrukturen, Regenwasser -Behandlungsanlagen, Pumpwerke, etc.) Flächen 
außerhalb dieser Planungskorridore vorzusehen. Eine ausreichende Begrünung mit Baum - 
und Pflanzstandorten bei gleichzeitiger Leitungsfreiheit (= keine Bäume auf Leitungstrassen) 
ist sicherzustellen. Aus rein verkehrlicher Sicht ist mindestens eine Fahrgasse von 6m Breite 
notwendig, um den Begegnungsverkehr von Pkw und Lkw zu ermöglichen. Ist auf einem Ab-
schnitt die Befahrung durch Busverkehr  gewünscht, so beträgt die Fahrgassenbreite 6,5m. 
Wiederkehrende punktuelle Einengungen durch Versätze, Baumscheiben oder Querungshil-
fen auf Fuß- und Radwegeachsen sind im Rahmen der Verkehrsberuhigung zur Erhöhung der 
Verkehrssicherheit einzuplanen. Die Rest-Fahrgasse muss dabei mindestens eine Breite von 
4,25m aufweisen. Die Befahrbarkeit der Straßenzüge ist mit dem größten zu erwartenden 
Fahrzeug (in der Regel das dreiachsige Abfallsammelfahrzeug; bei Busverkehr der Gelenk-
bus) über Schleppkurven nachzuweisen.

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Für Baumscheiben ist eine Fläche von 12m² pro Baum einzuplanen, um sowohl die nachhal-
tigen Entwicklungspotenziale zu fördern, als auch Unterhaltungsprobleme z.B. durch hochdrü-
ckende Baumwurzeln zu vermeiden. Offene Regenwassermulden/ -gräben sind je nach Kon-
zept neben der Fahr gasse zu platzieren und entsprechende Grundstücksüberfahrten zu be-
rücksichtigen. Parallelparkstände können in einen „blau/grün/naturnahen“ Multifunktionsstrei-
fen integriert werden. Diese sind 3m breit und beherbergen Aufenthaltsflächen mit z.B. Bänken 
und Bäumen und können in diesem Zusammenhang auch Fahrrad- oder Lastenradabstellan-
lagen, Kfz-Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Personen oder Lade- und Lieferzonen auf-
nehmen. Abgesehen davon ist ein Halten am Fahrbahnrand nach den Maßgaben der Stra-
ßenverkehrsordnung ebenfalls möglich. Straßenbegleitende Gehwege sind bei beidseitiger 
Bebauung auch auf beiden Straßenseiten vorzusehen und mindestens 2,50m breit. Bei erwar-
teten Haupt-Fußverkehrsrouten sind diese auf eine Breite von mindestens 3m zu erweitern. 
 
Verkehrsberuhigte Bereiche 
 
Für einen verkehrsberuhigten Bereich ist ein Planungskorridor von 11m Breite unter Berück-
sichtigung der verkehrlichen, entwässerungs- und versorgungstechnischen Anforderungen re-
alistisch. Bei einer Unterschreitung können die verschiedenen Anforderungen an den öffentli-
chen Raum je nach gewähltem Ver- und Entsorgungskonzept unter Umständen nicht abgebil-
det werden. Vielmehr sind zur Förderung der Aufenthaltsqualität und der Stadtökologie für 
einen qualitätsvollen öffentlichen Raum  in Abhängigkeit zur unmittelbaren städtebaulichen 
Randnutzung Flächenaufschläge notwendig. Zusätzlich sind je nach geplantem Ver- und Ent-
sorgungskonzept für korrespondierende Infrastrukturelemente (z.B. Ortsnetzstationen, Strom-
verteilerkästen, Ladeinfrast rukturen, Regenwasser -Behandlungsanlagen, Pumpwerke, etc.) 
Flächen außerhalb dieser Planungskorridore vorzusehen. Eine ausreichende Begrünung mit 
Baum- und Pflanzstandorten bei gleichzeitiger Leitungsfreiheit (= keine Bäume auf Leitungs-
trassen) ist sicherzustellen. Aus rein verkehrlicher Sicht ist mindestens eine geringer dimensi-
onierte Fahrgasse von 4,25m Breite notwendig, die den Begegnungsverkehr von Pkw und 
Lastenrad aufnehmen kann. In regelmäßigen Abständen ist eine Aufweitung der Fahrgasse 
auf 6m notwendig, um auch den Begegnungsfall Pkw und Lkw zu ermöglichen. Das Verhältnis 
von engerer zu breiterer Fahrgasse wird dabei maßgeblich durch die zu erwartende Kfz -Fre-
quentierung bestimmt, die sich aus den geplanten städtebaulichen Nutzungen der Umgebung 
ergibt. Die beschriebenen Einengungen der Fahrgasse können sowohl durch Versätze des 
Straßenraumes z.B. durch Baumscheiben, als auch durch Möblierungselemente wie z.B. Fahr-
rad- oder Lastenradabstellanlagen, Kfz-Stellplätzen für mobilitätseingeschränkte Personen o-
der Lade- und Lieferzonen (wo notwendig) erreicht werden. Senkrechtstellplätze am verkehrs-
beruhigten Bereich sind zu vermeiden, da die zum Ein- und Ausparken notwendigen Wende-
manöver im selben Straßenraum stattfinden müssen, in dem auch die zu Fuß Gehenden lau-
fen. Für Baumscheiben ist eine Fläche von 12m² pro Baum einzuplanen, um sowohl die nach-
haltigen Entwicklungspotenziale zu fördern, als auch Unterhaltungsprobleme z.B. durch hoch-
drückende Baumwurzeln zu vermeiden. Offene Regenwassermulden/ -gräben si nd je nach 
Konzept neben der Fahrgasse zu platzieren und entsprechende Grundstücksüberfahrten zu 
berücksichtigen.

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3.8 Ruhender Verkehr im Quartier 
 
Die Entwicklung eines autoarmen Quartiers und autofreier Teilquartiere in Modellquartier 1 ist 
ausdrücklich erwünscht. Als autoarm wird dabei verstanden, die Anzahl der Fahrzeuge und 
die zurückgelegten Wege im MIV zu reduzieren, um Straßenräume möglichst frei von parken-
den und fließenden Kraftfahrzeugen zu halten. Als autofreie Teilquartiere werden dabei Berei-
che verstanden, die gänzlich frei von fließendem und ruhendem  Kfz-Verkehr sind. Das wird 
ermöglicht durch eine Struktur der Erschließungsstraßen, die d ie Erreichbarkeit sichert (Not-
fall- und Versorgungsfahrten), aber keine engmaschige Befahrbarkeit ermöglicht . Dazu kön-
nen beispielsweise die oben beschriebenen Fahrradzonen beitragen. 
Dadurch können fahrzeugbedingte Emissionen (CO2-Emissionen, antriebsunabhängige Emis-
sionen wie Reifen- und Bremsabrieb sowie Lärmemissionen) reduziert und gleichzeitig durch 
eine gerechte Flächenverteilung neue Qualitäten in den öffentlichen Räumen geschaffen wer-
den. Damit werden lebenswerte Bewegungsräume ermöglicht, die die aktive Nahmobilität und 
Verkehrsmittel des Umweltverbunds fördern. Die autoarme Gestaltung bedeutet ausdrücklich 
nicht, dass der Verkehrsraum geringer zu dimensionieren ist. Vielmehr sind innerhalb des Ver-
kehrsraums größere zusammenhängende Grünflächen zu schaffen, die einen geringeren Ver-
siegelungsgrad der öffentlichen Verkehrsflächen zur Folge haben. Sie dienen damit einerseits 
den Zielen des Klimaschutzes (Baumstandorte, Blue -Green-Streets) und tragen gleichzeitig 
zur Verkehrsberuhigung und zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität bei, indem sie zum Begeg-
nen und Verweilen einladen.  
 
Die Anzahl der privaten Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder bemisst 
sich nach der Stellplatzsatzung der Stadt Münster (vgl. Kapitel 8).  
 
Infobox: Fahrradzonen 
 
Mit § 39 Absatz 1b wurde 2020 das Verkehrszeichen der „Fahrradzone“ in die StVO aufge-
nommen. Fahrradzonen verbinden die Vorteile von Fahrradstraßen mit denen von Tempo-
30-Zonen. In Fahrradzonen wird die Straße in eine Fahrspur und Nebenanlagen für den 
Fußverkehr unterteilt. Auf der Fahrbahn sind grundsätzlich nur Fahrräder und Elektro -
Kleinstfahrzeuge zugelassen und es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h. Radfah-
rende und Elektro -Kleinstfahrzeuge dürfen nebeneinander fahren. Nur durch Zusatzzei-
chen (wie z.B. Lieferverkehr frei) können auch andere Fahrzeugarten in einer Fahrradzone 
zugelassen werden.  „[Damit] bieten [Fahrradzonen] die große Chance, durch die Verrin-
gerung bzw. Vermeidung von Kfz-Verkehr auch die Lebens- und Aufenthaltsqualität in der 
gesamten Zone spürbar zu verbessern und damit Potenziale freizusetzen, die weit über die 
Radverkehrsförderung hinausgehen“ (Graf 2021).  
 
Fahrradzonen so llen im Modellquartier 1  als verkehrsplanerisches Instrument frühzeitig 
mitgedacht werden und in die Bauleitplanung einfließen. Der Einsatz ist insbesondere für 
die Bereiche der Wohnstraßen, die der Feinerschließung dienen, zu empfehlen. Damit kön-
nen bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt autoarme Quartiere entstehen, die Vorbild- bzw. 
Modellcharakter entwickeln und so als Blaupause dienen können.  
.

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Die Anzahl der öffentlichen Stellplätze für Besucherverkehre aller Verkehrsträger beträgt 10% 
der entstehenden Wohneinheiten. Mindestens 50% der ermittelten Anzahl sind Abstellplätze 
für aktive Verkehrsmittel (Fahrrad, Lastenrad, E-Roller, …). Diese sollen in direkter Standort-
nähe der Gebäude ebenerdig in Multifunktionsstreifen im Straßenraum verortet werden. Dabei 
können Anlehnbügel auch als Instrument der Verkehrsberuhigung und Sicherstellung von 
freien Sichtachsen in Kreuzungsbereichen dienen. Die dafür in Summe notwendige Fläche 
reduziert in gleichem Maße die Fläche für Kfz-Parkstände, die in den an den Hauptachsen 
und/oder an den Eingängen des Plangebietes verorteten Quartiersgaragen nachgewiesen 
werden sollen (nähere Ausführungen zu Quartiersgaragen nachstehend).  
 
Ausschließlich Parkstände für Kraftfahrzeuge von Menschen mit Behinderung und Carsharing 
sowie Zonen für Lade-/ Liefer- und Andienungsvorgänge sollen im öffentlichen Straßenraum 
(Multifunktionsstreifen) errichtet werden. 
 
Beispielrechnung Besucherparken:  
3.000 Wohneinheiten würden zu 300 Parkständen mit einem Flächenbedarf von 3.600 qm 
führen, wenn allesamt von Kfz (12qm pro Fahrzeug) genutzt würden. Da nun aber mindestens 
150 Stellplätze für aktive Verkehrsmittel vorgehalten werden müssen, reduzieren diese mit 
einem angenommenen Flächenbedarf von in Summe 300 qm (2 qm pro Fahrzeug) die Fläche 
fürs Kfz-Parken auf ca. 3.300 qm. Dies entspricht etwa 275 Parkstände. Es stehen somit also 
„nur noch“ 91,7 Prozent der geforderten Parkstände (10% der entstehenden Wohneinheiten) 
fürs Kfz-Parken (Kfz-Parkstände für Besuchsverkehr) zur Verfügung. 
 
 
 
Ruhender Kfz-Verkehr im Quartier 
 
Um ein autoarmes Quartier zu realisieren, sollen die bauordnungsrechtlich notwendigen Kfz-
Infobox: Stellplatzsatzung der Stadt Münster § 3 Abs. 8 S.1 
 
Die Stellplatzsatzung der Stadt Münster eröff net mit § 3 Abs. 8 S. 1 die Möglichkeit, die 
Anzahl der bauordnungsrechtlich verpflichtend herzustellenden Stellplätze für Kraftfahr-
zeuge zu reduzieren, soweit Maßnahmen ergriffen werden, die zu Reduzierungen des mo-
torisierten Individualverkehrs beitragen und eine Verlagerung auf die Verkehrsträger des 
Umweltverbunds begünstigen: 
 
„Die Pflicht zur Herstellung der notwendigen Stellplätze kann im Einzelfall aufgrund beson-
derer Maßnahmen (Mobilitätskonzepte) ganz oder anteilig ausgesetzt werden, solange und 
soweit nachgewiesen wird, dass der Stellplatzbedarf durch diese Maßnahmen nachhaltig 
verringert wird“ (Stellplatzsatzung der Stadt Münster §3 Abs. 8, Satz 1).  
 
Dazu zählen u.a. übertragbare ÖPNV -Zeitkarten für die private Nutzung, die Einrichtung 
von Carsharing, Carsharing-Mitgliedschaften, die Einrichtung zusätzlicher Fahrradabstell-
plätze gem. § 4 Abs. 6 der Stellplatzsatzung der Stadt Münster oder die Einrichtung von 
Lastenrad-Sharing für die private Nutzung (Liste ist nicht abschließend).

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Stellplätze möglichst direkt an der Haupterschließung und/oder an den Eingängen des Plan-
gebiets in Form von Quartiersgaragen, wie die Abbildung 9 exemplarisch veranschaulicht, ge-
sammelt werden. Dabei sind die Quartiersgaragen, soweit dies möglich ist, als integrierte oder 
räumlich direkt anschließende Bestandteile der öffentlichen Mobilstationen (nähere Ausfüh-
rungen zu Mobilstationen nachstehend) zu realisieren. Parken im öffentlichen Straßenraum 
wird somit, mit Ausnahme der zuvor beschriebenen Ausnahmen, ausgeschlossen. 
Tiefgaragen im unmittelbaren Bereich der Wohnbebauung sollen nach Möglichkeit nicht vor-
gesehen werden. Durch die modulare Hochbauweise der Quartiersgaragen lassen sich diese 
mit weiteren Funktionen kombinieren und bei verändertem  Nutzungsverhalten zurückbauen. 
Zudem ermöglichen sie eine intensive Fassaden-/Dachbegrünung oder lassen sich mit Pho-
tovoltaik-Anlagen ausstatten. Eine Kombination aus Quartiersgaragen und angemeldetem öf-
fentlichen Bedarf wie beispielsweise Begegnungs- und Kulturproduktionsräumen ist ausdrück-
lich erwünscht (zum Beispiel im Erdgeschoss Räume für Nachbarschafts- und Vereinstreffen 
und 2. + 3. OG Quartiersparken), sofern die Nutzungen miteinander verträglich sind. Die Ge-
bäude der Quartiersgaragen können darüber hinaus für Einrichtungen der Energie- und Wär-
meversorgung genutzt werden.  
 
Private Pkws sollen in einer Entfernung bis maximal ca. 300 m von den jeweiligen Wohnein-
heiten entfernt geparkt werden können, um eine möglichst große Akzeptanz zu gewährleisten 
(vgl. § 4 I 3 Stellplatzsatzung Münster, Kapitel 8). Ausnahmen stellen Stellplätze für Carsha-
ring-Fahrzeuge sowie für Menschen mit Behinderung und  Lade- und Lieferzonen (Kurzzeit-
parken) dar, die in direkter Standortnähe nachzuweisen sind. Die Dimensionierung der Quar-
tiersgaragen ist dem entstehenden Bedarf durch die WE anzupassen.  
 
Auf Basis des entstehenden ÖPNV-Angebots (300m Einzugsradien und 10‘-Takt) kann die 
nach der Stellplatzsatzung der Stadt Münster zu ermittelnde Anzahl an Stellplätzen für private 
Kraftfahrzeuge für Bauvorhaben im Modellquartier 1 um 15% reduziert werden (v gl. § 3  I 3 
Stellplatzsatzung Münster, Kapitel 8). 
 
 
Abbildung 9 Beispiel einer Quartiersgarage in Kopenhagen: Park’N’Play: Freizeitanlage auf dem Dach  
[Bildquelle: LK Argus, 2017]

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Fahrradparken 
 
Um ein Quartier zu realisieren, das die aktive Nahmobilität fördert, spielt das Fahrradparken 
eine wichtige Rolle. Bauordnun gsrechtlich notwendige Fahrrad stellplätze sollen in direkter 
Standortnähe der jeweiligen Nutzung verortet werden und sicher, witterungsgeschützt sowie 
barrierefrei zugänglich sein. Es wird empfohlen, Fahrradstellplätze sowohl im Erdgeschoss der 
Gebäude zu integrieren als auch auf den privat en Flächen zwischen Gebäude und öffentli-
chem Raum (z.B. auch in Wohnhöfen) zu installieren. Damit wird sichergestellt, dass Fahrrä-
der tagsüber möglichst zugänglich und nachts möglichst sicher geparkt werden können. 
Öffentliche Fahrradstellplätze sind so zu planen, dass sie gut öffentlich einsehbar sind. Auch 
diese sollen barrierefrei zugänglich sein und anteilig zum Witterungsschutz überdacht werden. 
4 Erschließung durch den öffentlichen Nahverkehr 
 
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) mit Bus und Bahn h at einen hohen Stellenwert 
in der aktuellen und langfristigen Verkehrsplanung der Stadt Münster. Zusammen mit dem 
Fuß- und Radverkehr bildet der ÖPNV eine wichtige Säule in Münsters starkem Umweltver-
bund. Erklärtes Ziel der Stadt Münster ist es, die Positi on des ÖPNV als umweltverträgliches 
Verkehrsmittel und als Bestandteil des Umweltverbundes zu sichern, auszubauen und zu stär-
ken. 
 
Für Bushaltestellen wurde im 3. Nahverkehrsplan der Stadt Münster ein Haltestelleneinzugs-
radius von 300 m bis 500 m beschlossen. Das Modellquartier 1 an der Steinfurter Straße soll 
aufgrund seines Modellcharakters mit einem 300m -Radius vollständig erschlossen  werden. 
Die Distanz zwischen Wohneinheiten und ÖPNV soll zur Zielumsetzung eines autoarmen 
Quartiers nicht größer sein al s die maximale Distanz zwischen Wohneinheiten und privaten 
Kfz-Stellplätzen. 
In unmittelbarer Nähe am nordöstlichen Rand des Plangebiets entlang der Steinfurter Straße 
verläuft die Stadtbuslinie 9 zwischen Hiltrup und Sprakel über Kinderhaus im 20‘-Takt und die 
Kooperationslinien 7/R72/R73 Altenberge – Nienberge – Hauptbahnhof – Kappenberger 
Damm – Ottmarsbocholt ebenfalls im 20‘-Takt. Die Stadtbuslinie 13 fährt auf der Austermann-
straße zwischen dem Hauptbahnhof in Münster und Technologiepark im 20‘-Takt. Wie Abbil-
dung 10 veranschaulicht, soll eine Stadtbuslinie im 20‘-Takt (perspektivisch im 10‘-Takt) das 
Plangebiet über die urbanen Wissensquartiere an den Hauptbahnhof Münster anbinden. Diese 
soll im Norden auf Höhe der Kreuzung Steinfurter Straße / Wilkinghege / Planstraße im Plan-
gebiet enden. Hierfür ist eine Wendeanlage für Stadtbusse im Plangebiet an entsprechender 
Verortung der Endhaltestelle baulich zu berücksichtigen. Mit zwei weiteren Haltestellen auf der 
Austermannstraße und auf der Nordsüd -Achse im Plangebiet ist eine optimale Stadtbuser-
schließung für das Plangebiet gesichert. Die konkrete Verortung der Haltestellen orientiert sich 
an der entstehenden städtebaulichen Struktur und Ordnung im Plangebiet. Die Bushaltestellen 
und insbesondere  die Buswendeanlage sind Bestandteil der entstehenden Mobilstationen 
(mehr zu Mobilstationen siehe nachstehend) und sollen deshalb in ihrer Verortung aufeinander 
abgestimmt werden.  
Je nach städtebaulicher Struktur (insbesondere Stadtteilzentrum und Schule) und Lage der 
Mobilstation ist eine alternative Linienführung über den Rudolf -Harbig-Weg denkbar (Verlauf

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in Abbildung 10 gestrichelt dargestellt). In diesem Fall ist auch die Zusammenlegung mit der 
Linie 2 (blau) denkbar, sodass der Endhaltepunkt „Alte Sternwarte“ entfallen könnte. 
 
Die Nachtbuslinie N85 verkehrt ab 21.00 Uhr zwischen Wolbeck und Nienberge über den 
Hauptbahnhof Münster und Gievenbeck im 30‘ -Takt und kann perspektivisch in den Abend-
stunden zu einem 20‘-Takt verdichtet werden. 
 
Beabsichtigtes Ziel der Stadt Münster ist es, die Hierarchie des Busliniennetzes in Münster zu 
stärken und auf nachfragestarken Achsen ein Hochleistungssystem mit Metrobussen einzu-
richten. Für das Metrobussystem gelten verbindl iche Qualitätsstandards (u.a. Taktangebot, 
Reisegeschwindigkeit, Beförderungskapazitäten). Zur Gewährleistung der Qualitätsstandards 
der Metrobusse sollte eine konsequente Bevorrechtigung der Busse an den Lichtsignalanla-
gen und eine Führung auf möglichst unabhängigen Fahrspuren erfolgen. Weiterhin sollen die 
Haltestellenabstände deutlich größer angelegt sein als im übrigen liniengebundenen Verkehr 
und gute Anbindungen bzw. Umsteigebeziehungen (vom/zum Hauptbahnhof Münster) einge-
richtet werden.  
Entlang der Steinfurter Straße wird die Einrichtung einer Metrobusachse empfohlen. Aufgrund 
der beschriebenen Qualitätsstandards wird ein separater Bussonderfahrstreifen westlich an-
grenzend an die Grundstücksgrenze Steinfurter Straße (Flurstücke 68 und 153) innerhalb des 
Baugebietes angelegt. Dieser dient dem Regional- und Stadtbusverkehr sowie der empfohle-
nen Metrobuslinie, die entlang  der Achse der Steinfurter Straße  geführt werden. Der dafür 
freizuhaltende technische Planungskorridor hat eine Breite von 20 m ( beinhaltet ebe nfalls 
Grünflächen und eine Fuß- und Radverkehrsanlage, vgl. Kap. 3.5).

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Abbildung 10 ÖPNV-Angebot mit Anpassung der Linienverläufe im Umfeld der Modellquartiere

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5 Nahmobilität 
 
Das Plangebiet soll von allen Seiten optimal für den Fuß - und Radverkehr erschlossen sein 
sowie innerhalb des Plangebiets kurze und direkte Fuß - und Radwegeverbindungen berück-
sichtigen, damit der MIV -Anteil möglichst geringgehalten werden kann. Die Nahmobilität ist 
der Grundbaustein für eine effiziente, gesunde, klima - und ressourcenschonende und nicht 
zuletzt bezahlbare Mobilität aller Altersgruppen ( siehe auch VM Nordrhein-Westfalen 2022, 
Kapitel 8). Die Ausgestaltung der Nahmobilität entfaltet in der städtebaulichen Quartiersent-
wicklung größte R elevanz, weil durch diese maßgebend die Verkehrssicherheit, die Aufent-
haltsqualität sowie die Wirkung von Maßnahmen zur  Veränderung des Mobilitätsverhalten 
(Verringerung des motorisierten Individualverkehrs und Stärkung der Verkehrsträger des Um-
weltverbunds) beeinflusst werden. 
 
5.1 Interkommunale Radwegeverbindungen 
 
Münster verfügt über ein hierarchisch abgestuftes, engmasch iges Radverkehrsnetz. Von in-
terkommunaler Bedeutung sind die sogenannten vierzehn Velorouten, welche von der Müns-
teraner Promenade über die Stadtteile bis in die Umlandgemeinden führen. 
 
Westlich des Modellquartier 1 verläuft entlang des Horstmarer Landwegs die Veloroute 3 von 
Münster nach Altenberge über Nienberge (vgl. Velorouten Stadt Münster, Kapitel 8). Entlang 
der Steinfurter Straße im Osten und der Austermannstraße im Süden verlaufen zwei Haupt-
routen des Radverkehrsnetzes, ergänzend verl äuft eine Basisroute im Norden des Bebau-
ungsplangebietes entlang des Wasserweges in West-Ost-Richtung.  
 
Die Netzelemente in Modellquartier 1 sind auf Abbildung 11 verortet:

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5.2 Anknüpfungspunkte für den Fuß- und Radverkehr 
 
Der Verkehrsraum ist grundsätzlich von außen nach innen mit den entsprechenden Regelbrei-
ten für den Fuß - und Radverkehr (vgl. Kapitel 3.7 ) zu planen. So soll gewährleistet werden, 
dass für Zufußgehende und Radfahrende ein attraktives und differenziertes Verkehrsnetz ent-
steht. Dabei sind ebenfalls reine Fuß- und Radverkehrsachsen zu berücksichtigen. Eine Ver-
knüpfung des Wegenetzes mit dem Bestand wird ausdrücklich erwartet. 
Abbildung 11 Fahrradnetz 2.0 mit möglicher Netzerweiterung (Stand: Dezember 2023)

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Dies bedeutet für das Modellquartier 1:  
 
 Es sind sinnvolle und attraktive Vernetzungen zu den Bestandsquartieren im Südwes-
ten und Südosten einzuplanen.  
 Aus Südwesten sind ausreichend Verknüpfungspunkte an den Wasserweg und den 
Gemenweg mitzudenken. Empfohlen wird hier unter anderem eine Verlängerung von 
Haus Kucklenburg in das Plangebiet, um eine attraktive Fuß- und Radwegeverbindung 
zum Zentrum von Gievenbeck zu ermöglichen.  
 Im Südosten ist eine weitere Erschließung an der Austermannstraße gegenüber der 
Wilhelm-Schickard-Straße denkbar.  
 Im Nordosten soll ein zweiter Fuß- und Radweganknüpfungspunkt an die Steinfurter 
Straße mitgeplant werden, um das Quartier hier für Fuß- und Radverkehr durchlässiger 
zu gestalten.  
 Ein weiterer Anknüpfungspunkt für den Fuß- und Radverkehr an der Kreuzung Stein-
furter Straße / Austermannstraße wird empfohlen, um das Quartier in Richtung Nord-
osten (Innenstadt und Uppenberg) durchlässiger zu gestalten. 
 Im Norden wird ein Durchstich zur Tennissportanlage sowie erweitert zur Unterführung 
der Steinfurter Straße als Verbindung Richtung Kinderhaus angeregt.  
 Diese und w eitere Fuß- und Radewegeerschließungen sowie innerquartierliche Ver-
netzungen sind der entstehenden städtebaulichen Struktur und Ordnung anzupassen. 
 
Siehe hierzu auch die Darstellung der Anknüpfungspunkte in Abbildung 12: 
 
 
 
Dabei sollen für die Nahmobilitätswegeplanung die (Hoch)Schulwege besondere Berücksich-
tigung finden, da hier besonders hohe Fuß- und Fahrradverkehrsströme zu erwarten sind.  
Abbildung 12 Fuß- und Radwegeerschließung in MMQ1

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Können für die Verknüpfung oder Erschließung relevante Wegeverbindungen aus eigentums-
rechtlichen Bedingungen nicht vorgesehen werden, sind Grunderwerbsverhandlungen seitens 
Amt 23 erforderlich.

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6 Mobilstationen 
 
Um die Verkehrsmittel des Umweltverbundes weiter zu stärken und inter - sowie multimodale 
Wegeketten zu erleichtern, sollen an geeigneten Stellen, an denen eine Verknüpfung von Mo-
bilitätsangeboten sinnvoll hergestellt werden kann, Mobilstationen vorgesehen werden. In Ab-
grenzung zu klassischen Park & Ride - oder Park & Rail -Plätzen, die ausschließlich auf  die 
Verknüpfung von motorisiertem Individualverkehr mit dem Liniennetz der Busse und Bahnen 
ausgerichtet sind, ist das Konzept der Mobilstationen offener angelegt und zielt auf die Ver-
knüpfung verschiedenster Mobilitätsangebote ab. Unter dem Stichwort „Mobility as a Service“ 
(MaaS) sollen den Menschen Mobilitätangebote in Zukunft einfach und bequem zugänglich 
gemacht werden. Dabei geht es darum Mobilitätsangebote bedarfsgerecht für die Nutzungs-
dauer bereitzustellen, damit kein eigenes Verkehrsmittel erford erlich ist („Teilen statt besit-
zen“). Durch die räumliche Konzentration und verkehrliche Integration vielfältiger und unter-
schiedlicher Nutzungsbedarfe berücksichtigender Mobilitätsangebote im Rahmen von Mobil-
stationen können die Vorteile der einzelnen Ang ebote situationsabhängig kombiniert sowie 
deren jeweilige Nachteile kompensiert werden. Mobilstationen können in verschiedene Grö-
ßenklassen unterteilt werden (s . Mobilstationskonzept der Stadt Münster – Teil A: Qualitäts-
standards, Kapitel 8). Die Anzahl, Größe und konkrete Lokalisierung der Mobilstationen orien-
tiert sich an der Struktur und Ordnung des  städtebaulichen Entwurfs, der Größe des Plange-
biets, der Nutzungsmischung und der ÖPNV-Linienführung. Es gelten in Anlehnung zu Halte-
stellen-Erschließungsradien anzusetzende Radien für Einzugsgebiete von 300-500 m. In den 
Mobilstationen ist eine standortspezifisch sinnvolle Kombination der folgenden Mobilitäts- und 
Serviceangebote unterzubringen: 
 
 Fahrradanlehnbügel 
 Lastenradstellplätze 
 Bike-Sharing-Stellplätze 
 Lastenrad-Sharing-Stellplätze 
 Sitzbänke 
 New-Mobility-Sharing-Flächen zum geordneten Abstellen von E-Scootern 
 Car-Sharing-Stellplätze (ausschließlich E-Car-Sharing) 
 E-Ladesäulen für Car-Sharing-Fahrzeuge 
 Kfz-Stellplätze 
 Stellplätze für Kurzzeitparken (Lade-, Liefer- und Andienungsvorgänge, Taxis) 
 Trafostation (ebenerdig) 
 Bushaltestellen inkl. Wartehallen 
 Schließfächer/Ladeschränke 
 Anbieterunabhängige Packstation 
 Notruf-/Infosäulen/Dynamische Fahrgastinformation (DFI) (an den Bushaltestellen) 
 Fahrrad-Reparaturstation 
 Grünelemente 
 
Im Modellquartier 1 an der Steinfurter Straße wird empfohlen, mindestens vier modular aufge-
baute Mobilstationen ei nzurichten. Mobilstationen soll en an einer Haup terschließung und 
(möglichst) an Fahrradnetzverbindungen positioniert sein und einer größtmöglichen sozialen 
Kontrolle unterliegen. Folgende Verortungen werden empfohlen:

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 Im südlichen Quartierseingangsbereich in der Nähe der Kreuzung Austermannstraße / 
Johann-Krane-Weg / Planstraße, 
 zentral im Quartier (in räumlicher Abstimmung zur Bushaltestelle) und 
 im nördlichen Quartierseingangsbereich an der Kreuzung St einfurter Straße/ Wilking-
hege. 
 Weiterhin wird eine Mobilstation am nördlichen Ende des Rudolf-Harbig-Wegs ange-
regt, die das Bestandsquartier am Gemenweg sowie die Studierendenwohnheime im 
Bestand berücksichtigt. Außerdem wird aus verkehrsplanerischer Sicht eine Verortung 
von Schule und KiTa im südöstlichen Bereich des Modellquartiers im Quartiersein-
gangsbereich empfohlen, um möglichst kurze Verkehrswege zu erreichen. Auch diese 
Nutzungen liegen in diesem Fall im Einzugsbereich der Mobilstation. 
 
Die konkrete Verortung ist an die entstehende städtebauliche Struktur und Ordnung anzupas-
sen. Insgesamt sind im Rahmen der vier Mobilstationen mindestens 3.500 Quadratmeter  
(Nutzfläche inkl. Bewegungsfläche) für die Angebote des Umweltverbundes vorzusehen. 
 
Ergänzend hinzu kommen Stellplätze für private Pkw inkl. E-Lademöglichkeiten, die als Quar-
tiersgaragen räumlich in die Mobilstationen integriert werden können (siehe Abschnitt Kfz-Ver-
kehr). Hierfür benötigte Flächen sind in der oben dargestellten Mindestfläche ausdrücklich 
nicht enthalten. 
7 Anforderungen an ein autoarmes Quartier  
 
Die im Kapitel 3.3 beschriebenen Entwicklungen stellen eine Fortschreibung der aktuellen ver-
kehrlichen Situation dar. Das bedeutet konkret , dass das bestehende Verkehrsverhalten mit 
Blick auf die Fahrtenhäufigkeit, Reiseweiten und Verkehrsmittelwahl ähnlich bleibt, wie es bis-
lang in der Stadt Münster festzustellen ist. Bei einem bereits heute geringen Anteil des Kfz -
Verkehrs am Modal Split wird also auch für die neu zu entwickelnden Flächen von einem im 
Vergleich mit anderen Städten geringeren Zuwachs im Kfz -Verkehrsaufkommen ausgegan-
gen.  
Um die ambitionierten Ziele, insbesondere den motorisierten Individualverkehr weiter massiv 
zu reduzieren, zu erreichen, sind zusätzliche Maßnahmen des Mobilitätsmanagements erfor-
derlich. Die Maßnahmen betreffen dabei auch neu geplante Quartiere, die so gestaltet werden, 
dass sie für Fuß, Rad und ÖPNV möglichst attraktiv geplant werden. Das spiegelt sich in den 
Anforderungen, die in den Kapiteln 3.7 bis 6 dargestellt sind, bereits wider.  
Wichtig bei der Ausw ahl der Maßnahmen ist, dass sie langfristig zu einer Reduzierung des 
Besitzes und der Benutzung von Kraftfahrzeugen führen, wobei die Erreichbarkeit für den Kfz-
Verkehr weiterhin gewährleistet wird. 
Entscheidend für einen wirkungsvollen Einsatz von Mobilit ätsmanagementmaßnahmen sind 
Angebote, die 
 
 die Bedürfnisse der Zielgruppen befriedigen, 
 in der Lage gut integriert und gut erreichbar sind, 
 eine angemessene Laufzeit der Maßnahmen nachweisen und 
 eine ausreichende Kommunikation der Maßnahmen ausweisen.

Seite 34 von 37 
 
 
 
Im Folgenden sind mögliche Maßnahmen des Mobilitätsmanagements als nicht abschließende 
Liste aufgeführt. 
 
7.1 Durchmischung / heterogene Stadtstrukturen / Kurze Wege 
Eine der wichtigsten Maßnahmen zur Kfz-Verkehrsreduzierung ist es, kurze Wege zu ermög-
lichen. Mobilitätsbedürfnisse, die aufgrund kurzer Wegelängen mit dem Rad oder Fuß erfüllt 
werden können, tragen zu einem geringeren Kfz -Verkehrsaufkommen bei. Dazu gehören  
Wege 
 zur Arbeit 
 zum Einkaufen (u.a. Dinge des täglichen Bedarfs) 
 zu Schulen bzw. Kindertagesstätten 
 zu sonstigen Dienstleistungen 
 zu Freizeiteinrichtungen 
 
Attraktive und lebenswerte Wegenetze mit hoher Aufenthaltsqualität können diese Wirkung 
unterstützen. Nutzungen, die viele Kfz-Verkehre verursachen, sollen möglichst an einer Haupt-
erschließungsstraße liegen, um die Kfz-Verkehre so gering wie möglich zu halten.  
 
7.2 Kfz-Stellplatzangebot für Wohnungen 
Kfz-Stellplätze für Wohnungen können durch Quartiersgaragen abgedeckt werden und sollen 
dementsprechend nicht in unmittelbarer Standortnähe der Wohneinheiten liegen, sondern an 
der Haupterschließung sowie möglichst an den Eingängen des Quartiers. Entsprechend dem 
nachfolgenden Punkt sollen Fahrzeuge grundsätzlich nicht im öffentlichen Straßenraum abge-
stellt werden können. 
  
7.3 Stellplätze und Parkraumbewirtschaftung für den Kfz-Verkehr 
Im öffentlichen Straßenraum soll en für den Kfz -Verkehr nur Stellplätze für mobilitätseinge-
schränkte Personen, E-Carsharing-Fahrzeuge sowie für Lade -/ Liefer- und Andienungsver-
kehr zur Verfügung stehen. Verfügbare Parkstände im öffentlichen Straßenraum sind flächen-
deckend zu bewirtschaften. Die Bewirtschaftung kann über Bepreisung, zeitliche Einschrän-
kung und Adressatenbeschränkung stattfinden.  
 
7.4 Autofreie Teilquartiere 
In Verbindung mit der zuvor beschriebenen Ordnung des ruhenden Verkehrs durch Quartiers-
garagen und der Bewirtschaftung im öffentlichen Raum, sollen durch die räumliche Aufteilung 
der Straßeninfrastruktur und die Bebauung autofreie Teilquartiere entstehen. Als autofreie 
Teilquartiere werden Bereiche verstanden, di e gänzlich frei von fließendem und ruhendem  
Kfz-Verkehr sind. Das wird ermöglicht durch eine Struktur der Erschließungsstraßen, die die 
Erreichbarkeit sichert, insbesondere auch Notfall - und Versorgungsfahrten sicherstellt, aber 
keine engmaschige Befahrbarkeit ermöglicht. Dazu können beispielsweise Fahrradzonen bei-
tragen. 
 
7.5 Lademöglichkeiten E-Mobilität 
Ziel vieler vorgenannter Maßnahmen ist es, ein autoarmes Quartier zu gestalten. Um im Kfz-
Verkehr den Anteil an Elektrofahrzeugen zu erhöhen, ist die Errichtung von Ladeinfrastruktur

Seite 35 von 37 
 
 
sinnvoll. Dies ist sowohl im öffentlichen Straßenraum relevant (z.B. für Carsharing) als auch in 
der Immobilienentwicklung bzw. bei Stellplätzen im privaten Raum. So müssen private Kfz -
Stellplätze entsprechend des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) mit Lade-
möglichkeiten für Elektroautos ausgestattet werden. Weiterhin sind Ladestationen bzw. Lade-
schränke für E-Bikes und Pedelecs eine wichtige Ergänzung, um Lademöglichkeiten in der E-
Mobilität für den Radverkehr zu schaffen.  
 
7.6 Hochwertige und attraktive Fahrradstellplätze 
Der zunehmende Wert von Fahrrädern, Pedelecs und E-Bikes erhöht den Bedarf an hochwer-
tigen, anteilig auch gesicherten Fahrradstellplätzen. Fahrrad stellplätze, die über mehrere 
Stunden, beispielsweise an Arbeitsplätzen, genutzt werden, sollen weiterhin einen Schutz vor 
Niederschlag bieten. Fahrräder nehmen dabei zunehmend individuelle Formen an. Radabstel-
lanlagen soll en auch z.B. mit Lastenrädern , Fahrradanhängern und Sonderr ädern nutzbar 
sein. 
 
7.7 Infrastruktur für Fahrradpendler 
Für Arbeitnehmende sind längere Strecken per Rad häufi g unattraktiv, da bei Arbeitgebern  
entsprechende Infrastruktur wie Duschen, Umkleideräume und Trockenräume für Kleidung 
und Ausrüstung fehlen. Bei neu geplanten Quartieren soll dem entgegengewirkt werden.  
 
7.8 Gute ÖV-Anbindung 
Eine gute ÖV-Anbindung ist ein wichtiger Baustein, um den Umweltverbund (Fuß, Rad, ÖPNV) 
zu stärken. Dabei wird mit einer guten Anbindung nicht nur die innerörtliche Anbindung ermög-
licht, sondern auch die Verbindung zum überörtlichen öffentlichen Nah- und Fernverkehr her-
gestellt. Mit Konzepten wie  beispielsweise den „Schnuppertickets“ kann das ÖPNV-Angebot 
neuen Bewohnerinnen und Bewohnern zugänglich gemacht werden. Umweltfreundliche Alter-
nativen zur Kfz-Nutzung werden somit frühzeitig aufgezeigt.  
Wichtig ist dabei neben der Angebotsqualität (Takt, Haltestellendichte, Direktverbindungen) 
auch die Aufenthaltsqualität an Haltestellen durch Beleuchtung und Sitzmöglichkeiten, die In-
formation und Verbreitung, beispielsweise durch Wegweiser zu Haltestellen oder Verbreitung 
von Fahrplandaten in Wohnhäusern. 
 
7.9 Gute Radverkehrsanbindung 
Die Anbindung des Radverkehrs ist insbesondere in Münster bereits fester Bestandteil einer 
Gebietsentwicklung. Wichtig ist, die relevanten Verkehrsbeziehungen in benachbarte Gebiete 
zu identifizieren und entsprechend attraktive Verbindungen zu schaffen. Dabei ist einerseits 
die Breite der Radverkehrsanlagen von Bedeutung, die je nach Verkehrsnachfrage die Regel-
breite überschreiten kann, und andererseits eine durchgängige Trassierung mit einer fahrrad-
freundlichen Gestaltung der Kreuzungsbereiche.  
 
7.10 Mobilstationen / Sharing-Stationen 
Mobilstationen werden ebenfalls bei vielen Gebietsentwicklungen bereits mitgedacht. Wichtig 
ist hier ein alltagstaugliches Angebot im Bereich der Sharing-Angebote. Neben Car- und Bike-
sharing-Angeboten wird auch ein La stenrad- oder Transporter-Angebot empfohlen (Flotten-
mix). Das Angebot soll ergänzt werden um Packstationen und Briefkästen oder weitere Ser-
viceangebote wie beispielsweise Fahrradservice-Stationen.

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7.11 Elternhaltestellen und gelbe Füße für KiTas und Schulen 
Kindertagesstätten und Schulen erzeugen verhältnismäßig viele Kfz-Fahrten durch Bring- und 
Holverkehre. Dadurch wird auch das  Unfallrisiko für Kinder erhöht. Zudem erlernen Kinder 
damit ein autoaffines Mobilitätsverhalten, welches auf der Fortbewegung per Kfz beruht. So-
genannte Elternhaltestellen sollen zur Kfz -Fahrtenvermeidung beitragen und gleichzeitig die 
Verkehrskompetenz der Kinder stärken. Eine Elternhaltestelle ist ein ausgewiesener Haltebe-
reich in fußläufiger Distanz von KiTa- und Schulgebäuden, an dem Eltern ihre Kinder absetzen 
können (Kiss & Ride-Zone). Von dort werden die Kinder optional zu vereinbarten Uhrzeiten bis 
zur KiTA bzw. Schule zu Fuß begleitet. Gelbe Füße sind Bodenmarkierungen an mark anten 
Punkten auf öffentlichen G ehwegen. Gehende Füße weisen den Kindern die Richtung und 
stehende Füße zeigen ihnen an, dass sie stehen bleiben und sich vergewissern müssen, ob 
die Straße frei ist und überquert werden kann.  
 
7.12 Verkehrsreduzierende Maßnahmen, Beispiel mobiles Arbeiten 
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass das Verkehrsaufkommen stark veränderlich sein 
kann. Dazu beigetragen haben auch viele Arbeitnehmende, deren Arbeitswege aufgrund von 
mobilem Arbeiten nicht stattgefunden haben. Einige Firmen behalten diese Entwicklung bei 
und bieten langfristig die Möglic hkeit des mobilen Arbeitens an. Fahrten zur Arbeit werden 
damit vermieden. Diese Entwicklung kann unterstützt werden durch Angebote, die das mobile 
Arbeiten für Mitarbeitende und Firmen erleichtern, beispielsweise Coworking-Spaces, flexible 
Tagesbüros und Ähnliches. 
 
7.13 Kommunikationskonzept für bestehende Mobilitätsangebote im Quartier 
Die Bereitstellung von Informationen über vorhandene Mobilitätsangebote ist ein essentieller 
Bestandteil, der über die Akzeptanz und Nutzungsrate entscheidet. So können beispielswiese 
Flyer und Broschüren als „Willkommens-Pakete“ verteilt werden, die vorhandenen Mobilitäts-
angebote in eine Nachbarschafts-App integriert oder persönliche Mobilitätsberatungen ange-
boten werden. Insbesondere für Menschen, die neu nach Münster ziehen, ist dies relevant. 
Diese kennen sich häufig noch nicht gut in der Stadt und mit dem vorhandenen Verkehrsan-
gebot aus. Zudem stellt ein Umzug auch eine gute Gelegenheit dar, um vorhandene Routinen 
im Mobilitätsverhalten zu überdenken.

Seite 37 von 37 
 
 
8 Hinweise und Regelwerke 
 
Dokument Quellangabe oder Verlinkung 
Empfehlungen zur Anwendung und Weiter-
entwicklung von FGSV-Veröffentlichungen 
im Bereich Verkehr zur Erreichung von Kli-
maschutzzielen [E Klima 2022] 
Forschungsgesellschaft für Straßen- und 
Verkehrswesen (FGSV), 2022 
Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren 
Forschungsgesellschaft für Straßen- und 
Verkehrswesen (FGSV), Juli 2006 
ISBN 3-937356-83-5 
Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen 
[RASt 06] 
Forschungsgesellschaft für Straßen- und 
Verkehrswesen (FGSV), November 2008 
ISBN 978-3-939715-21-4 
Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 
[ERA] 
Forschungsgesellschaft für Straßen- und 
Verkehrswesen (FGSV), Dezember 2010 
ISBN 978-3-941790-63-6 
Hinweise zur Nahmobilität – Strategien zur 
Stärkung des nichtmotorisierten Verkehrs 
auf Quartiers- und Ortsteilebene 
Forschungsgesellschaft für Straßen- und 
Verkehrswesen (FGSV), November 2014 
ISBN 978-3-86446-083-8 
Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen 
[EFA] 
Forschungsgesellschaft für Straßen- und 
Verkehrswesen (FGSV), September 2002 
Handbuch für die Bemessung von  
Straßenverkehrsanlagen [HBS] 
Forschungsgesellschaft für Straßen- und 
Verkehrswesen (FGSV), September 2015 
ISBN 978-3-86446-103-3 
Fahrradstraßen und Fahrradzonen Institut für innovative Städte, Thiemo Graf, 
2021 (2. Auflage), ISBN 978-3-940217-32-5 
Stellplatzsatzung der Stadt Münster 
https://www.stadt-muenster.de/recht/orts-
recht/satzungen/detailansicht/satzungsnum-
mer/63.13  
Velorouten der Stadt Münster https://www.veloregion.de/routen/  
Radnetz 2.0 in Münster https://geo7.stadt-muenster.de/webgis/rad-
netz_20/  
Mobilstationskonzept der Stadt Münster – 
Teil A: Qualitätsstandards 
https://www.stadt-muenster.de/session-
net/session-
netbi/vo0050.php?__kvonr=2004047435  
Haushaltsbefragung 2019 
https://www.stadt-muenster.de/session-
net/session-
netbi/vo0050.php?__kvonr=2004047857  
Zwischenbericht Masterplan Mobilität 2035+ 
https://www.stadt-muenster.de/session-
net/session-
netbi/vo0050.php?__kvonr=2004050001  
Entwicklung der urbanen Wissensquartiere https://www.muensterzukunft.de/leitthe-
men/urbane-wissensquartiere.html  
Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen 
zur Nahmobilität, 2022 
https://www.vm.nrw.de/verkehr/nahmobili-
taet/index.php

Anlage5_Auslobungsunterlagen_Entwurf

255869 Zeichen

Stadtplanungsamt – Dezernat für Planung, Bau und Wirtschaft
Auslobung – Modell Quartier 1 
 
———————Stand 02.08.2024 zur politischen Freigabe der Stadt Münster———————
Modellquartier südwestlich der  
Steinfurter Straße   
 Zweiphasiger städtebaulich-landschaftsplanerischer  
Wettbewerb nach RPW 2013

AUSLOBERIN  
Stadt Münster 
Stadtplanungsamt 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
BETREUUNG + KOORDINATION 
FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH  
Rathausufer 14, D-40213 Düsseldorf  
E-Mail: office@fsw-info.de  
Internet: www.fsw-info.de  
T.: +49(0)211.83.68.980  
 
LAYOUT + GRAFIKEN 
FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH  
 
FOTOS  
Jörg Faltin, FALTIN + SATTLER  
Miriam Juschkat Fotografie, Wesel  
 
PLANGRUNDLAGEN UND LUFTBILDER  
(falls nicht anders angegeben) 
Stadt Münster 
FALTIN + SATTLER, Düsseldorf 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
© FSW 2024 
Impressum

Inhalt
Vorwort                   4 
 
01.  EINFÜHRUNG                6
 
02. SITUATION                7 
2.1 Münsters Modellcharakter par excellence: urban,     8 
grün, vernetzt                 
2.2 Fünf Modellquartiere: Stadterweiterungsflächen    10 
und Konversionen              
2.3 Hintergründe und Vorbereitungsphase Modell-      11
quartiere 1 | 2              
2.4 Modellquartier 1 Kurzprofil             14 
 
03. DAS WERKSTATTVERFAHREN             16 
3.1 Werkstattarbeit               18 
3.2 Bürgerinnen- und Bürgerideen für den Planungs-   20 
prozess             
3.3 Der Perspektivplan             22 
 
04. AUFGABE             26 
4.1 Vernetzungen für eine gute Stadtraum- und             30
Landschaftsintegration              
4.2 Klimaqualität für die Gesamtstadt suchen und ein  
nachhaltiges Quartier schaffen            33
4.3 Differenzierung in Flächensegmente und Ziel          34
eines urbanen Quartiers              
4.4 Leitfragen als Aufruf für gute Lösungen             37 
 
05. HINWEISE             42 
5.1 Das städtebauliche Programm              42 
5.2 Die detaillierten Funktionseinheiten und  
Ansprüche der Fachressorts             61 
5.3 Der Umgang mit den Schutzgütern             78 
5.4 Wasserwirtschaft                       82 
5.5 Klimaschuatz und Klimaanpassung                               85 
 
06. VERFAHREN             88 
6.1 Ausloberin und Betreuung              88 
6.2 Allgemeines              88 
6.3 Wettbewerbsart              88 
6.4 Vorbereitende, besondere Münster-Öffentlich-       88
keitsbeteiligung              
6.5 Kurzprofil der Aufgabe             89 
6.6 Wettbewerbssummen             90 
6.7 Konsequenzen aus dem Wettbewerb             91 
6.8 Verhandlungsverfahren (im Anschluss an die           92 
Phase 2)              
6.9 Schriftliche Teilnahmebestätigung und Einver-        93 
ständnis              
6.10 Eigentum, Urheberrecht und Rücksendung             93 
6.11 Bekanntgabe             93 
6.12 Verstöße             93 
6.13 Zulassung und Beurteilung der Wettbewerbs-         93 
arbeiten              
 
 
 
 
 
6.14 Haftungsausschluss und Verschwiegenheit             94 
6.15 Beurteilungskriterien             94 
6.16 Rückfragen             94 
6.17 Anonymität (zur Phase 1 und 2)             94 
6.18 Einlieferung / Abgabe             95 
6.19 Planunterlagen             96 
 
07. LEISTUNGEN             97 
7.1 Phase 1 – Digitale Abgabeleistungen (anonym)       97 
7.2 Phase 1 – Analoge Abgabeleistungen (anonym)      98 
7.3 Phase 2 – Digitale Abgabeleistungen (anonym)       98 
7.4 Phase 2 – Analoge Abgabeleistungen (anonym)      98 
 
08. BETEILIGTE          101 
8.1 Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter          101 
8.2 Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter          101 
8.3 Beratung           101 
8.5 Teilnehmende          102 
 
09. TERMINE          104

Wir leben in einer wissensbasierten Dienstleistungs-
gesellschaft. Hier steht der Austausch von Informatio-
nen und die Vernetzung von Menschen im Mittelpunkt. 
Diese Faktoren sind von entscheidender Bedeutung für 
wirtschaftliche Stärke und Wachstum, das vor allem 
durch Innovation vorangetrieben wird. Betrachten wir 
Münster als ein lebendiges Beispiel: Die Stadt verfügt 
über eine breite Palette hochqualifizierter Arbeitskräfte, 
innovative Unternehmen und eine der größten Univer-
sitäten Deutschlands.  
 
Diese Universität ist bekannt für ihre exzellente For-
schung und Lehre, insbesondere in den Bereichen Geis-
teswissenschaften, Naturwissenschaften und Medizin. 
Ihre Forschungsaktivitäten und Absolventinnen und Ab-
solventen haben kontinuierlich dazu beigetragen, dass 
sich weitere forschungsorientierte Unternehmen in 
Münster angesiedelt haben. Ein jüngstes Beispiel hierfür 
sind Forschungseinrichtungen im Bereich der Batterie-
technologie, einer Schlüsseltechnologie für die Zukunft. 
 
In Münster erleben die Beschäftigten ein offenes und 
vielfältiges Umfeld, zu dem sie mit ihrem Lebensstil bei-
tragen. Dieser Lebensstil spiegelt den Wunsch nach Di-
versität, Offenheit und Toleranz wider und zeigt sich in 
einem breiten Spektrum kultureller Interessen sowie 
differenzierter Konsumwünsche. 
 
Um eine modellhafte Quartiersentwicklung zu gestal-
ten, welche den Menschen und den Unwägbarkeiten 
der Zukunft gerecht wird, sollten Innovationen begüns-
tigt werden. „Wir brauchen einen Überschuss an Mög-
lichkeiten“, formulierte einst der renommierte Denker 
Alexander Kluge. Ein solcher Überfluss an Möglichkeiten 
ist essenziell, sei es im wirtschaftlichen, wissenschaftli-
chen oder sozialen Kontext, um den Bedürfnissen der 
Menschen gerecht zu werden und Innovationen zu för-
dern. Die Modellquartiere 1 | 2 könnten in dieser Hin-
sicht Leuchtturmprojekte sein.  
 
Die Quartiere sollten bestenfalls inspirierend auf ihre 
Bewohnerschaft, Besuchenden und Beschäftigten wir-
ken und ein pulsierendes Stadtteilerlebnis ermöglichen. 
Hier sollten Menschen unterschiedlicher Hintergründe  
 
und Milieus zusammenkommen und Gedanken, Lebens-
stilprojekte, Geschäftsideen und vieles mehr austau-
schen können. 
 
Innovation und Innovationsfähigkeit sind Schlüsselthe-
men für die Entwicklung wissensbasierter Gesellschaf-
ten und die wirtschaftliche Prosperität attraktiver Städ-
te. Ebenso sind sie entscheidend für die Erreichung un-
serer Klimaschutzziele und die Schaffung lebenswerter 
und selbstbestimmter Gemeinschaften. Innovation 
kann nicht allein durch regulative Maßnahmen her-
gestellt werden; sie gedeiht in einem Umfeld, das Raum 
für kreatives Experimentieren bietet, den Entschluss, un-
konventionelle Pfade zu betreten, Offenheit für Neues 
fördert und die Gelegenheit zur aktiven Beteiligung 
schafft. Das Schaffen von Freiräumen für Nutzung, Ge -
staltung und Mitbestimmung bei der Planung und Ent-
wicklung der Modellquartiere 1 | 2 könnte das Modell-
hafte an diesem Vorhaben verdeutlichen. 
4
Vorwort

Der Technologiepark an der Austermannstraße als direkter Nachbar (Blick Richtung Südwesten)
5

Alle Modellquartiere 1 bis 5 zeichnet die Nähe zur In-
nenstadt und die kurzen Wegebeziehungen untereinan-
der, aber auch zur Kernstadt aus. Gerade die Areale rund 
um den Landschaftsraum des Kinderbachbogens wer-
den u. a. durch die Nähe zum Technologiepark Münster, 
den Leonardo-Campus und den Wissenschaftspark süd-
lich der Mendelstraße und die Entwicklung des Natur-
wissenschaftlichen Zentrums zum Naturwissenschaftli-
chen Zentrum Plus (NWZ Plus) positiv vorgeprägt. Die 
hier vorhandenen und über die neuen, innovativen Mo-
dellquartiere zu stärkenden Nutzungsangebote – rund 
um wissenschaftsnahe und technologieorientierte Wirt-
schaft, Forschung, Lehre und anderen Dienstleistungen, 
Sport und Naherholung par excellence, zudem das 
Wohnen in allen Facetten inkl. Studentisches Wohnen - 
sind von gesamtstädtischer Bedeutung.  
 
Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern wurden für 
die Modellquartiere 1 | 2 grundsätzliche, städtebauli-
che Zielvorstellungen für die Bereiche südlich Steinfur-
ter Straße / westlich Austermannstraße / östlich Wasser-
weg (Modellquartier 1) und westlich Busso-Peus-Stra-
ße / südlich Gievenbecker Weg / nördlich Von-Esmarch-
Straße (Modellquartier 2) definiert.  
 
Die zentralen Zielaussagen wurden in je einem Perspek-
tivplan grafisch zusammengefasst, die nun auch als 
Grundlage für städtebauliche Qualifizierungsverfahren 
in Form der Wettbewerbe dienen.  
 
Aufgrund seines städtebaulichen Potenzials und seiner 
prominenten Lage als Stadtentrée soll das Modellquar-
tier 1 in naher Zukunft realisiert werden. Auch die Lage 
am (bedeutenden) nordwestlichen Technologie- und 
Wissenschaftsstandort in direkter Nachbarschaft zum 
Technologiepark und Leonardo-Campus sowie die un-
mittelbare Nähe zum markanten Kultur- und Land-
schaftsraum des Kinderbachbogens samt Wasserlauf 
trägt zu diesem städtebaulichen Potenzial bei. 
 
Gesucht wird ein zukunftsweisendes, den Anforderun-
gen des 21. Jahrhunderts gerecht werdendes, städte-
baulich-landschaftsplanerisches Konzept sowie Ideen 
für ein soziales, durchmischtes und kulturell inspirieren-
des, damit produktiv-urbanes, verkehrlich innovatives, 
grünes, klimaangepasstes, gesundes und mit neuen bzw. 
gestärkten Freiräumen ausgestattetes Quartier, welches 
darüber hinaus die gesellschaftliche Vielfalt widerspie-
gelt und bedarfsgerecht nutzbar ist. Unterschiedliche 
Lebenssituationen der zukünftigen Nutzerinnen und 
Nutzer jeden Alters und jeden Geschlechts, jeder Kultur 
und jeden Milieus sollen im gesamten Planungsprozess 
berücksichtigt werden. 
01. EINFÜHRUNG  
 
>> Gemeinsam: ein besonderer Weg zu einem Vorbildpr ojekt für Münster,  
>> innovativ und wegweisend  
6
Modellquartiere 1 - 5 im städtischen Gefüge
Einführung

Im Rahmen der Münster Zukünfte 20 | 30 | 50 und des 
Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK 2030) 
wurde das Leitthema „Urbane Wissensquartiere“ erar-
beitet.  
 
Ergebnis einer anschließenden internationalen Ideen-
werkstatt war u. a., dass mit der Erweiterung westlich 
der Steinfurter Straße (Modellquartier 1) als ein ge- 
mischtes urbanes Quartier der Brückenschlag zum Be- 
 
standsareal des Technologieparks samt Leonardo-Cam-
pus gelingen können soll. Der Rat der Stadt Münster hat 
am 26. August 2020 auf Basis der Vorlage V/0180/2020 
den Grundsatzbeschluss gefasst, die Fläche westlich der 
Steinfurter Straße in den nächsten Jahren städtebaulich 
zu entwickeln.  
 
7
02. SITUATION  
 
>> Spannend: der Nordwesten als ein wichtiges Stadt erweiterungsareal für das  
wachsende und erfolgreiche Münster mit der landscha ftlichen Mitte des Kin -
derbachbogens
Situation

2.1 Münsters Modellcharakter par  
excellence: urban, grün, vernetzt  
 
Um die Zielsetzung zu den Modellquartieren 1 | 2 ein-
zuordnen, ist eine Betrachtung des gesamtstädtischen 
Kontextes naheliegend. Charakteristisch für Münsters 
Innenstadt sind einerseits ihre urbanen Qualitäten mit 
kompakten städtebaulichen Strukturen, Dichten und 
Nutzungsmischungen, sozialer und kultureller Vielfalt 
sowie ihren belebten öffentlichen Räumen mit hoher 
Aufenthaltsqualität. Andererseits besticht sie durch viel 
Grün mitsamt ihrer Grünverbindungen in die sie umge-
bende Münsterländer Parklandschaft. 
 
Ein Schlüsselthema der strategischen Stadtentwicklung 
Münsters ist daher die Weiterentwicklung der Münster-
schen Stadt-Landschaft. Es gilt, die vorhandenen Quali-
täten der urbanen Innenstadt mit den Qualitäten der an 
sie angrenzenden Parklandschaft, die an vielen Stellen 
über die bestehenden Grünzüge prägnant und gut er-
lebbar in das Herz der Stadt hineinragt, weiterzuent-
wickeln und Vernetzungsqualitäten innerhalb der 
Münsterschen Stadt-Landschaft zu stärken und aus-
zubauen.  
 
Die zukünftigen urbanen Qualitäten Münsters sollen da-
bei verstärkt in den Fokus genommen werden. Hierfür 
haben die bestehenden Potenzial- und Transformations-
räume, die insbesondere von Nordwesten nach Süd-
osten quer durch die innere Stadt verlaufen, eine he-
rausragende Bedeutung. 
 
Münsters Innenstadt mit der pittoresken Altstadt inner-
halb des Promenadenrings als Nukleus der Gesamtstadt 
steht für Behaglichkeit und ein reiches historisches Erbe. 
Sie soll zukünftig noch grüner, klimagerechter, inklusiver 
und mehr auf die vielfältigen Bedürfnisse der Menschen 
ausgerichtet werden. Die neuen im Nordwesten und 
Südosten an die Innenstadt angrenzenden Modellquar-
tiere sollen mit der Innenstadt in enge räumliche Wir-
kungszusammenhänge gebracht werden und diese mit 
großstädtischem Flair, neuer Urbanität und noch mehr 
Vielfalt ergänzen. 
 
In diesem Sinne sollen auch die ausgewählten Stand-
orte der neuen Münster Modellquartiere 1 | 2 an der 
Steinfurter Straße und an der Busso-Peus-Straße über 
die Kernstadt hinweg bis zu den neuen Modellquartie-
ren 3 | 4 | 5 im Bereich der Stadthäfen im Kontext einer 
weiter wachsenden Stadt stadträumlich und funktional 
in Beziehung zueinander gesetzt werden. Auch zwi-
schen den neu entstehenden Modellquartieren 1 | 2 
sollen räumlich-funktionale Synergien entstehen. So 
entsteht eine zukunftsfähige und vernetzte Stadt mit 
noch mehr Attraktivität und Lebensqualität .  
 
Diese stadträumlich-funktionale Vernetzung ist unab-
dingbarer Bestandteil der weiteren Stadtentwicklungs-
strategie. Daher sollen die neuen Münster Modellquar-
tiere entsprechend ihren spezifischen Begabungen für 
ein zukunftsfähiges, urbanes und lebendiges Münster 
entwickelt und zügig realisiert werden. 
 
In Hinblick auf eine künftige stadt-, umwelt- und klima-
freundliche Mobilität bieten alle Modellquartiere 1 bis 
5 einzigartige Chancen und Qualitäten: Vom Domplatz 
aus startend sind mit dem Fahrrad in jeweils ca. 15 Mi-
nuten Fahrtzeit in nordwestlicher Richtung die geplan-
ten neuen Modellquartiere 1 | 2 und in südöstlichen 
Richtung die künftig zu entwickelnden Münster Modell-
quartiere 3 | 4 | 5 zu erreichen. 
 
Das Leitbild der „Stadt der kurzen Wege“ kann durch die 
Herstellung einer vorbildlichen Mobilität in Münster mit 
Leben gefüllt werden. Im Sinne einer integrierten Stadt-
entwicklung sollen zukunftsfähige und nachhaltige 
neue Stadtquartiere geplant, entwickelt und realisiert 
werden, die nicht isoliert für sich betrachtet, sondern 
mit der für Münster typischen Stadt-Landschaft vernetzt 
werden. 
 
 
8 Situation

9Situation
Areale der Modellquartiere 1 | 2 im Landschaftsraum Kinderbachbogen 
Modellquartier 1  
Steinfurter Straße
Modellquartier 2  
Busso-Peus-Straße

2.2 Fünf Modellquartiere: Stadterwei -
terungsflächen und Konversionen  
 
Münster steht in den nächsten Jahren vor der Herausfor-
derung eines hohen Wachstumsdrucks und ist daher 
auch gefordert, innerstädtische Randbereiche für neue 
Stadtquartiere in den Blick zu nehmen. Aus diesem 
Grund rücken neben der Entwicklung geeigneter Flä-
chen im Nordwesten der Stadt auch die umzunutzen-
den Flächen im Südosten im Bereich der Stadthäfen 
entlang des Stadt- und Landschaftsraums am Dort-
mund-Ems-Kanal in den Fokus der Münsteraner Stadt-
entwicklung. Daraus abgeleitet wurden alle insgesamt 
fünf urbanen Münster Modellquartiere 2022 über zwei 
Werkstattverfahren mit der Beteiligung der Münstera-
nerinnen und Münsteraner für eine gestaffelte Realisie-
rung vorbereitet, um Münster zu einem Vorbild für 
urbane Zukunftsquartiere zu machen. Die Entwicklung 
der Modellquartiere 1 bis 5 muss dabei mit hohen städ-
tebaulichen Qualitäten einhergehen. Zudem müssen 
diese das positive Lebensgefühl und die besondere 
Stadtatmosphäre Münsters widerspiegeln. 
 
Durch ein Um- und Weiterdenken in den unterschied-
lichsten Handlungsfeldern sollen nachhaltige stadt-
räumliche, funktionale, soziokulturelle und 
künstlerische, ökologische, stadttechnische, verkehr-
liche und wirtschaftliche Qualitätsanforderungen ge-
plant und umgesetzt werden. Die Quartiere sollen dabei 
einen Modellcharakter entwickeln, um so zu vorbild-
lichen Zukunftsquartieren zu werden. Je nach spezifi-
scher Begabung des jeweiligen Standortes gehören zu 
diesen Handlungsfeldern: 
 
 – Eine Verknüpfung zwischen Wohnen und Arbei-
ten, Forschen und Entwickeln  
 
 – Eine Nutzungsmischung auf allen Ebenen: im 
Quartier, im Block, im Gebäude 
 
 – Verknüpfung zwischen den Nutzungsbaustei-
nen nach Gender Mainstreaming-Kriterien (Be-
rücksichtigung unterschiedlichster Bedarfe und 
Auswirkungen auf Geschlechter entsprechend 
ihrer Lebenssituationen) 
 
 – Belebte Erdgeschosse durch Gastronomie, kul-
turelle und soziale Gemeinschaftseinrichtun-
gen, konsumfreie Räume, Handwerk, Kreativ-
wirtschaft und vieles mehr 
 
 – Neue Wohnformen und -typologien mit inklusi-
ven Angeboten, geförderter Wohnraum, Mög-
lichkeiten für Baugruppen und Genossenschaf-
ten, studentisches Wohnen sowie eine kind- 
und jugendgerechte (Frei-)Raumentwicklung 
 
 – Ein Miteinander unterschiedlichster Bevölke-
rungs- und Altersgruppen 
 
 – Angemessene Dichten mit im Regelfall vier- 
und fünfgeschossigen Basis-Gebäudemodulen, 
die sparsam mit Grund und Boden umgehen 
 
 – Gemeinschaftliche Räume in Gebäuden und im 
Quartier 
 
 – Öffentliche und gemeinschaftliche Freiräume 
mit hoher Aufenthaltsqualität 
 
 – Eine zukunftsfähige Mobilität sowie autofreies 
Wohnen in Teilquartieren  
 
 – Klimaneutrale Quartiersentwicklung und sensi-
bles Wassermanagement 
 
 – Partizipative Prozesse und Qualitätsverein-
barungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
10 Situation

2.3 Hintergründe und Vorbereitungs -
phase Modellquartiere 1 | 2  
 
Eine hohe Lebensqualität sowie die Attraktivität als 
Wohn- und Arbeitsstandort kennzeichnen die Stadt 
Münster genauso wie ihre Wissenschaftseinrichtungen, 
das rege Studentenleben und ihre kulturell vielfältigen 
Angebote. Gerade deswegen bleibt die Nachfrage nach 
bezahlbarem Wohnraum in innenstadtnaher Lage an-
haltend hoch und auch freie Standorte für technologie-
orientierte Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen 
werden weiterhin dringend gesucht und benötigt. 
 
Um dieser Nachfrage mangels geeigneter Baulandflä-
chen in ausreichender Anzahl und Lage gerecht werden 
zu können, wird die Entwicklung des neuen urbanen 
Modellquartiers 1 an der Steinfurter Straße angestrebt, 
das als Modellquartier des 21. Jahrhunderts die 
Schwerpunkte urbanes Wohnen, Arbeiten und Techno-
logie umfassen soll, denen als wichtige Handlungsfelder 
für die konkrete Zukunftsgestaltung der Stadt Münster 
in den nächsten Jahren eine besondere Bedeutung zu-
kommt. 
 
Die geplante Quartiersentwicklung an der Steinfurter 
Straße entspricht der im Rahmen der Diskussionen der 
Planungswerkstatt 2030 erörterten und vom Rat fest-
gelegten Strategie, dass die Wohnbaulandbedarfe der 
wachsenden Stadt Münster am besten durch eine Kom-
bination aus kleinteiligeren („Zwiebelschalen-Modell“) 
und großflächigen Stadtteilerweiterungen (in Abgren-
zung zu einem gänzlich neuen Stadtteil) zu decken sind. 
 
Zudem haben die Bürgerumfragen 2016 („Ziele der 
Stadtentwicklung“) und 2018 („Standortbestimmung 
MünsterZukünfte 20 | 30 | 50“) deutlich gemacht, dass 
ein ausreichendes Angebot an leistbarem Wohnraum 
ein prioritäres Ziel für eine nachhaltige und zukunftsori-
entierte Stadtentwicklung in Münster ist, welche in ei-
nem hohen Maße den Wünschen der Bürgerinnen und 
Bürger dieser Stadt entspricht. Im Zusammenhang mit 
der Zuzugsumfrage 2013 und weiteren Umfragen bleibt 
festzuhalten, dass insbesondere die Innenstadt und die 
Innenstadtrandlagen gesucht und präferiert werden. 
Der Stadtraum südwestlich der Steinfurter Straße, nord-
westlich der Austermannstraße, östlich des Wasser-
weges bietet ein herausragendes Potenzial für ein neues 
urbanes Stadtquartier in Innenstadtrandlage. Eine pla-
nerisch aktivierbare, nahezu nicht bebaute Fläche ver-
gleichbarer Lage und Größe gibt es aktuell kein zweites 
Mal in Münster. 
 
Die mit der Entwicklung eines Modellquartiers an der 
Steinfurter Straße verbundenen übergeordneten Ziele 
der Nutzungsmischung, einem breiten Mix insbesonde-
re auch preiswerter Wohnangebote sowie Wohntypolo-
gien als auch zukunftsweisenden Konzepten für Mobili-
tät, Klimaschutz, Stadtentwässerung sowie Ökologie 
und Landschaftsqualität erfordern eine umfassende pla-
nerische Programmierung sowie ein koordiniertes Vor-
gehen der angestrebten Quartiersentwicklung unter 
breiter Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des 
2022 durchgeführten, mehrstufigen Werkstattverfah-
rens sowie dieses darauf aufbauenden, separaten städ-
tebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs. 
 
Die Entwicklung des neuen Modellquartiers an der 
Steinfurter Straße ist eingebettet in das Integrierte 
Stadtentwicklungskonzept (ISEK 2030) im Rahmen der 
Münster Zukünfte 20|30|50 und ist räumlicher und in-
haltlicher Bestandteil des Leitthemas „Urbane Wissens-
quartiere“. In diesem Rahmen wurde eine Internationa-
le Ideenwerkstatt durchgeführt, in der Vorschläge für 
die Weiterentwicklung eines Sektors erarbeitet worden 
sind, der sich vom Domplatz über Schlossplatz / Schloss-
garten und das Coesfelder Kreuz bis zum Technologie-
park an der Steinfurter Straße und den Wissenschafts-
park an der Mendelstraße / Busso-Peus-Straße erstreckt. 
Als ein sogenannter Schwerpunktraum wurde das Ge-
biet des Modellquartiers 1 zwischen Steinfurter Straße, 
Austermannstraße und Wasserweg strukturell intensi-
ver betrachtet.  
 
Neben der grundsätzlichen Abstimmung über die Rah-
menbedingungen zur Entwicklung des Modellquartiers 
1 an der Steinfurter Straße wurden darüber hinaus der 
weitere Planungsprozess sowie die Überlegungen zur 
Anwendung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaß-
nahme und zu den liegenschaftlichen Prozessen ge-
11Situation

meinsam mit NRW.URBAN Kommunale Entwicklung 
(KE) GmbH als Spezialist für eine kooperative Bauland-
entwicklung und den Einsatz des Instruments einer 
Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gem. §§ 165 
ff. BauGB erarbeitet und abgestimmt. Dieser Prozess 
läuft derzeit mit dem Ziel einer freiwilligen Einigung mit 
den unterschiedlichen privaten Grundstückseigentü-
mern parallel zum städtebaulich-landschaftsplaneri-
schen Wettbewerb. 
 
 
ZUSAMMENFASSUNG DER ZIELE  
Das übergeordnete Ziel für die Modellquartiersentwick-
lung an der Steinfurter Straße ist die Schaffung eines ad-
äquaten Angebots zur Deckung des in Münster beste-
henden erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten. 
 
Die daraus abgeleiteten Ziele für die angestrebte Ent-
wicklung eines Modellquartiers 1 im Bereich südwest-
lich der Steinfurter Straße, nordwestlich der Auster-
mannstraße, östlich des Wasserwegs können wie folgt 
zusammengefasst werden: 
 
– Eine angemessen hohe städtebauliche Dichte 
bei gleichzeitiger Schonung des umgebenden 
Landschaftsraums, 
 
– Eine urbane Nutzungsmischung mit horizontal 
und vertikal gemischten städtebaulichen Struk-
turen für Wohnen, Arbeiten und Technologie, 
 
– Ein breiter Wohnungsmix auf der Grundlage der 
Regularien der sozialgerechten Bodennutzung 
Münster (SoBoMü) mit Vorrang für preiswerte 
Mietwohnungen und mit Angeboten für Wohn-
gruppen, Wohngemeinschaften, Haus- und 
Pflegewohngemeinschaften, Mehrgeneratio-
nenwohnen, Einfamilienhäuser in verdichteter 
Bauweise (untergeordnet) sowie studentisches 
Wohnen und einer Förderung von lebendigen 
Nachbarschaften, 
 
– Angebote für technologieorientierte, wissens-
basierte sowie dienstleistungsbezogene Unter-
nehmen, 
– Eine gute Lebensmittelversorgung für das neue 
Stadtquartier und die angrenzende Bestands-
bebauung sowie eine breite Palette an kleintei-
ligen Versorgungsangeboten, 
 
– Ein vielfältiges Angebot an sozialer, kultureller 
und freizeitorientierter Infrastruktur, 
 
– Ein zukunftsweisendes Mobilitätskonzept mit 
bestmöglicher Erschließung für Fußgänger (Bar-
rierefreiheit), für Radverkehr und öffentlichen 
Verkehr, 
 
– Ein insgesamt CO2-armes bzw. CO2-neutrales 
Quartier mit einer Energieversorgung mit mög-
lichst hohem Anteil von erneuerbaren Energien 
sowie einer energiesparenden Bauweise, 
 
– Eine hohe ökologische Qualität durch die Rück-
sichtnahme auf Belange des Landschafts-, Na-
tur- und Artenschutzes und den vollen Aus-
gleich für Eingriffe in Natur und Landschaft, 
 
– Eine überzeugende baukulturelle Qualifizierung 
von privaten und öffentlichen Freiflächen als  
Grundlage für Begegnungen, Spielmöglichkei-
ten, Freizeitgestaltung und wohnungsnaher Er-
holung im Quartier, 
 
– Klimafolgenanpassung und wassersensible 
Quartiersentwicklung.  
 
12 Situation

13Situation
Das Wettbewerbsgebiet zum Modellquartier 1

2.4 Modellquartier 1 Kurzprofil  
Die beiden neuen Modellquartiere 1 | 2 bieten beson-
dere Chancen – mit dem Kinderbachbogen und den 
Wissensquartieren direkt angrenzend – eine einzigarti-
ge Vernetzung von Stadt und Landschaft herstellen zu 
können. Sie sind aufgrund ihrer stadträumlichen Lage 
hochgradig dafür geeignet.  
 
 
DAS MODELLQUARTIER 1 STELLT SICH WIE FOLGT DAR 
Standortvorteil:  
Stadtentrée-Situation für Münster „Nordwest“ sowie 
eine der letzten größeren Flächenreserven im Münstera-
ner Stadtgebiet mit Kontakt zum Kinderbachbogen 
 
Größe: ca. 48.500 qm (48,5 ha) 
ca. 2,7 km Luftlinie bis zum Domplatz 
 
Nahtstelle zwischen dem östlich benachbarten Techno-
logiepark samt Leonardo-Campus der Fachhochschule 
Münster und dem Kultur- und Landschaftsraum des 
Wasserweges 
 
Zielvorstellungen: 
 – Gemischtes, urbanes, autoarmes, klimapositi-
ves Quartier 
 
 – Wasserweg mit kleinteiligen Hofstrukturen er-
halten und sensibel / kleinteilig arrondieren 
 
 – Science-Boulevard im Quartier fortsetzen  
 
– Vielfältiges Quartierszentrum auch zur Versor-
gung der benachbarten Quartiere 
 
– Infrastruktur für nachhaltige Energieversorgung 
mitdenken (Tiefe Geothermie, Umspannwerk) 
 
– Landschaftssprung über die Steinfurter Straße 
 
 
Kernfragen zur Entwicklung: 
Die Kernfrage zum städtebaulich-landschaftsplaneri-
schen Wettbewerb lautet: Wie kann hier neues urbanes 
Leben und Arbeiten gestaltet werden? 
 
Rund 1.650 – 2.150 neue Wohnungen sowie etwa 600 
Apartments für Studierende und 300 Apartments für 
Auszubildende für insgesamt etwa 5.000 – 6.200 Be-
wohnerinnen und Bewohner könnten hier entstehen – 
ein erheblicher Beitrag zur Entlastung des angespann-
ten Wohnungsmarktes in Münster.  
 
Die besondere Bedeutung und die Zukunftsfähigkeit 
des Münster Modellquartiers 1 liegt in einer weiteren 
Qualität: Hier wird das Wohnen verknüpft mit Arbeiten, 
Technologie und Wissenschaft. So könnten etwa noch 
rund 4.700 neue Arbeitsplätze innerhalb des neuen 
Stadtquartiers entstehen, zudem ein Quartierszentrum, 
welches auch die unterversorgte Nachbarschaft der 
Wissensquartiere und die angrenzenden Wohnquartie-
re mit bedienen kann. 
 
 
 
14 Situation

15Situation

Die Stadt Münster führte im Mai und Oktober 2022 ein 
Werkstattverfahren mit der Bürgerschaft sowie Exper-
tinnen und Experten unterschiedlicher Fachressorts als 
Vorbereitung der weiteren Planungsschritte, insbeson-
dere der nachfolgenden städtebaulich-landschaftspla-
nerischen Wettbewerbe durch. 
 
In drei abgeschlossenen Dialog-Veranstaltungen – wei-
tere sind im Rahmen des Wettbewerbs und darüber hi-
naus in Planung – wurden die Wettbewerbsvorbereitun-
gen umfänglich erarbeitet.  
 
Die Dialoge 1 und 2 Mitte Mai 2022 waren der Vorberei-
tung, Orientierung sowie Arbeit in thematischen Grup-
pen gewidmet.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
16 Das Werkstattverfahren
03. DAS WERKSTATTVERFAHREN  
 
>> Kooperativ: durch die intensive Vorbereitung der  Werkstatt zur  
>> bestmöglichen modellhaften Konzeption für das Model lquartier 1  
Werkstatt-Einstieg: Geführte Radtour im Untersuchungsraum 
Werkstattarbeit im Freiherr-vom-Stein Gymnasium Gievenbeck

Die erarbeiteten Grundlagen sowie Ideen flossen in ei-
nen zusammenfassenden Perspektivplan für das gesam-
te Plangebiet rund um die Lebensader des Kinderbach-
bogens, bestehend aus zwei Modellquartieren, ein.  
 
Am 18. Oktober 2022 fand über den DIALOG 3 die gro-
ße Abschlusspräsentation der intensiven Zusammen-
arbeit statt. Zum Wettbewerb sind weitere Beteligungs-
möglichkeiten vorgesehen, um die gemeinsam erarbei-
teten Ziele im Sinne der Münsteraner Planungskultur 
fortzusetzen. 
 
17Das Werkstattverfahren
Die Beteiligung der Öffentlichkeit – DIALOG 1 - 3 (4  zum Wettbewerb)

3.1 Werkstattarbeit  
 
Mehr als 100 Personen kamen am 13. und 14. Mai 2022 
zum DIALOG 1+2 zusammen, um erste Ideen für die 
über das Landschaftsband des Kinderbachbogens ver-
bundenen Areale der Modellquartiere Busso-Peus-Stra-
ße sowie Steinfurter Straße zu sammeln. Unter ihnen in-
teressierte Bürgerinnen und Bürger, Anwohnende, Ak-
teurinnen und Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft 
und Zivilgesellschaft sowie Vertreterinnen und Vertreter 
aus Politik und Verwaltung. 
 
In den vier Werkstattgruppen „Öffentlicher Raum & Mo-
bilität“, „Urbanes Arbeiten & Innovation“, „Vielfalt & Zu-
sammenleben“ und „Landschaft & Nachhaltigkeit“ ha-
ben die Teilnehmenden intensiv diskutiert und am städ-
tebaulichen Arbeitsmodell skizziert, wie die Quartiere 
zukünftig aussehen können und welche Programmie-
rungen / Besonderheiten für die Zukunft wichtig sind.  
 
Nach einer intensiven Arbeitsphase präsentierten alle 
vier Gruppen ihre zentralen Erkenntnisse. 
 
 
TEAM 1 „ÖFFENTLICHER RAUM & MOBILITÄT“ 
 
Moderation: 
Prof. Bettina Mons, Peter Lange  
Das Plädoyer für eine modellhafte Entwicklung der Mo-
dellquartiere 1 und 2 fiel klar zukunftsgerichtet aus. 
Das Team war sich darüber einig, dass die Fußgängerin-
nen- und Fußgängerbewegungen und Erlebniszonen zu-
erst vorausgedacht und vorbereitet werden müssen. In 
Kombination mit der Münsteraner Besonderheit des ho-
hen Anteils des Radverkehrs am Modal Split könne ein 
Geflecht attraktiver Verbindungslinien und öffentlicher 
Räume entstehen. Im Mittelpunkt der vorgestellten Ide-
en steht auch ein klares Bekenntnis zu einer ÖPNV-Stär-
kung und einer eigenen, inneren Erschließungsoption 
als „Herzstück“. 
 
Oberstes Ziel für die innere Erschließung der Modell-
quartiere sollte eine Minimierung der MIV-Bewegungen 
sein – geschickt verteilte kleine Mobilitätshubs könnten 
Reduzierungen der PKW-Aktionsradien zugunsten von 
mehr Lebensqualität in den gemischt genutzten Quar-
tieren ermöglichen. Die Nähe zum Gievenbecker Stadt-
teilzentrum sowie zum bedeutsamen Landschaftsele-
ment der Applebreistiege, welches zugleich eine wichti-
ge Verbindungsfunktion in das Stadtteilzentrum dar-
stellt, sind ebenso wie das östlich benachbarte For-
schungs- und Wissensquartier wichtige Vorprägungen, 
die eine mehr als konsequente Haltung in Bezug zu kur-
zen Wegen nach Möglichkeit ohne Pkw logisch erschei-
nen lassen. Für die Modellquartiere gilt, dass die städte-
baulich-landschaftlichen Überlegungen, mit denen der 
Mobilität überlagert / qualifiziert werden müssen.  
 
Im Sinne des Teams sind auch Gedanken von ergebnis-
offenen Raum- und Flächenangeboten wichtig, also eine 
noch nicht allzu konkrete Festlegung und Codierung al-
ler öffentlichen Räume, um auch auf zukünftige Ände-
rungen noch angemessen reagieren zu können. 
 
 
TEAM 2 „URBANES ARBEITEN & INNOVATION“ 
 
Moderation:  
Dr. Wolfgang Haensch, Johannes Tovatt  
Nach Einschätzung des Teams von Dr. Wolfgang Ha-
ensch und seinen Teammitgliedern samt städtebauli-
cher Assistenz von Johannes Tovatt ist es von besonde-
rer Bedeutung, die beiden Modellquartiere 1 und 2 
miteinander zu vernetzen. Der Grünzug des Kinder-
baches wird dabei als wichtige landschaftliche Gemein-
samkeit in der Mitte beider Quartiere verstanden. Im 
Blick auf die Nachbarschaften der Wissensquartiere, die 
Impulse und Struktur geben können, wird angeregt, die 
hier beginnenden Aufwertungs- und Stärkungsmaßnah-
men als unverzichtbare Rahmenbedingung zur räumli-
chen und funktionalen Vernetzung zu verstehen und 
weiter in den Gesamtprozess zu integrieren. Auch die 
Verbindungen zum Gievenbecker Zentrum wurden vom 
Team klar artikuliert und als gewachsene Nachbarschaft 
kleinräumlich herausgearbeitet. 
 
Zu den Modellquartieren zeigt das Team eine klare Hal-
tung zum gesamtstädtisch bedeutsamen Landschafts-
raum am Kinderbach. Mit Sensibilität und ausreichen-
18 Das Werkstattverfahren

der Gesamtdimensionierung soll der Raum klar heraus-
gearbeitet werden, auch, um die Verbindung in die 
Münsterländer Kulturlandschaft prägnant in die Zukunft 
überführen zu können. Die über die Modellquartiere 1 
und 2 hinausgehende Nahversorgung mit einem Stadt-
teilzentrum verortet das Team im südlichsten Abschnitt 
des Modellquartier 1 Areals an der Austermannstraße 
und somit als Vermittler zwischen „alt und neu“. 
 
 
TEAM 3 „VIELFALT & ZUSAMMENLEBEN“ 
 
Moderation: 
Prof. Dr. Petra Teitscheid, Nadine Radtke,  
Svenja Hennig 
Prof. Dr. Petra Teitscheid und Nadine Radtke präsentier-
ten gemeinsam mit Svenja Hennig, dass beide Modell-
quartiere „vom Menschen aus“ gedacht und dazu struk-
turell vorbereitet werden müssen. Innerhalb der Quar-
tiere werden Bereiche „für das ganze Leben“ der dort 
zukünftig wohnenden und arbeitenden Menschen ent-
stehen. Zentrale Orte, die Identität stiften, Gemein-
schaften fördern und zu Mittelpunkten u. a. über soziale 
Infrastrukturangebote oder kulturelle Angebote avan-
cieren können, sind ein erklärtes Hauptziel. Die gute 
und weiter zu qualifizierende Verzahnung mit den be-
stehenden Wissensquartieren wird dabei eine wichtige 
Rolle spielen. Die Potentiale der Nachbarschaft gilt es zu 
nutzen, eine gute Verwebung ist obligatorisch. Neue 
Stadträume müssen miteinander kommunizieren, die 
Modellquartiere umfassen zukünftig große Flächen. Zu-
dem sollten sie modellhaft nachhaltig geplant und reali-
siert werden. Multifunktionale Stadträume und das Zu-
sammenbringen wichtiger Frequenzbringer wie z.B. Ki-
tas, Cafés, Gemeinschaftsgebäude, Lehr- und Kulturräu-
me, Schulen und Galerien / Ateliers, Co-Working Berei-
che, aber auch die klassischen Arbeitsformen rund um 
Wissenschaft, Technologie und Forschung müssen ein 
lebendiges Gefüge ergeben. Das ist eine der größten 
Herausforderungen für die Modellquartiere insgesamt. 
 
Flexibilität und Aneignung steht bei den Freiräumen 
weit vorne im Zielkatalog und auch die Nutzung des 
vorhandenen Knowhows und des Engagements beste- 
 
hender Nachbarschaften können wichtige Partner und 
Impulsgeber für die neuen Entwicklungsflächen des Mo-
dellquartiers 1 und 2 sein. 
 
Das Vordenken und spätere Management der unter-
schiedlichen Entwicklungsphasen und die Prozess-
gestaltung insgesamt sind zudem eine essenzielle Auf-
gabe für ein Gelingen des Modellhaften. Dabei werden 
auch kleinräumige Angebote zur Identitätsbildung un-
ter Einbezug der Bevölkerung erst den Erfolg bringen 
können. 
 
 
TEAM 4 „LANDSCHAFT & NACHHALTIGKEIT“ 
 
Moderation:  
Matthias Rammig, Prof. Andreas Kipar  
In diesem Team wurde insbesondere das Potential des 
vorhandenen Naturraumes und die Notwendigkeit ei-
ner nachhaltigen sowie klimafreundlichen Entwicklung 
diskutiert. Der Grünzug entlang des Kinderbaches ver-
bindet die beiden Modellquartiere 1 und 2. Er ist durch 
frühere Eindämmungsmaßnahmen stark beschnitten 
worden und sollte wieder in Szene gesetzt werden. 
 
Moderator Matthias Rammig und die Landschaftsarchi-
tekten des Büros LAND Srl berichteten, dass neben den 
vorhandenen Naturdenkmälern und dem Kinderbach 
auch die Ränder der Modellquartiere als schützenswer-
te Bereiche erfasst wurden und als blaugrüne Magistra-
len verstanden werden sollten - eine Idee, die nach dem 
Willen des Teams innovativ weitergeführt werden könn-
te. Auch die vorhandene Topografie in den Gebieten ist 
prägend.  
 
Modellquartier 2 ist gekennzeichnet durch die Nähe zu 
Gievenbeck und durch verschiedene Nachbarbezüge 
über die Busso-Peus-Straße hinweg. Insbesondere die 
geplante begrünte Durchwegung im Wissenschaftspark, 
sollte im Modellquartier 2 weitergeführt werden.  
 
Das Verbindungsgelenk zwischen Modellquartier 1 und 
2 sollte als verzahnender Landschaftraum definiert wer-
den, um eine Überbauung langfristig zu vermeiden. 
 
19Das Werkstattverfahren

Grün wird nicht als artifizielles Element verstanden, son-
dern als Ökosystemdienstleistungen. Biodiversität soll 
überall in den Modellquartieren einen Platz finden – 
auf Dächern, an Fassaden, in „ökologischen Trittstei-
nen“. 
 
Die Auswirkungen der neuen Modellquartiere auf die 
Umwelt müssen minimiert werden. Aus Sicht des Teams 
hat die Zielsetzung oberste Priorität, „klimapositive“ 
Quartiere zu generieren, die mehr CO2-Emissionen auf-
nehmen, als sie erzeugen. Hierfür wird Tiefengeother-
mie angedacht, die auch als baulich sichtbares Zeichen 
„eines Kraftwerkes der Zukunft“ verstanden und plat-
ziert werden könnte. Die Prinzipien des klimagerechten 
Bauens müssen bei der späteren Realisierung Berück-
sichtigung finden (Ausrichtung zur Besonnung, adäqua-
te Abstände und Höhenentwicklung für Tageslicht und 
natürliche Lüftung). Lokale Energieerzeugung, -verschie-
bung und -speicherung sollte obligatorisch in einem 
Modellquartier sein. 
 
Die beiden neuen Modellquartiere sollen klimasensibel 
sein, also auf die Folgen des Klimawandels angepasst 
sein. Die Hauptwindrichtung aus Südwest erfordert eine 
Durchlässigkeit der Quartiere für eine gute Durchlüf-
tung und zur Minimierung der Überhitzung im Sommer. 
Wasser ist zudem eine Ressource, die lokal zurückgehal-
ten (dann entweder durch Evaporation und Transpirati-
on verdunstet oder zeitversetzt abgeleitet werden 
kann) und genutzt werden sollte (Pflanzenbewässerung 
und Grauwassernutzung). Der Wasserhaushalt der Kul-
turlandschaft muss dabei berücksichtigt werden. 
 
Die Nachbarschaft ist für das Quartier identitätsstiftend. 
Er werden „geheime Räume“ für Kinder, Begegnungs-
räume, Kulturangebote, eine gute Durchmischung und 
bezahlbarer Wohnraum für „alle“ gewünscht. 
 
 
 
 
 
 
 
 
3.2 Bürgerinnen- und Bürgerideen für  
den Planungsprozess  
 
Der aus der Werkstattarbeit entwickelte Perspektivplan 
basiert unter anderem auf den Ideen der Bürgerschaft. 
Für eine gute Übersichtlichkeit werden an dieser Stelle 
die identifizierten Aspekte sowie Ideen des Werkstatt-
verfahrens für das Modellquartier 1 aufgeführt.  
 
1. Öffentlicher Raum und Mobilität  
Quartiersübergreifendes Mobilitätskonzept, an 
Nachbarschaften und Grünräume anknüpfen, 
Ausbildung mehrerer Quartiersplätze mit eige-
nem Charakter, Anknüpfung an Gievenbecker 
Zentrum, Verbindungsglied zwischen den an-
grenzenden Quartieren, Ausbildung kurzer 
Wege, Anbindung an das ÖPNV-Netz, Straßen-
raum als Begegnungsort verstehen, Haupt-
erschließung von Ost nach West sowie von 
Nord nach Süd, Verlängerung der Achse des 
Max-Planck-Instituts. 
 
2. Innovation und urbanes Arbeiten 
Identitätsstiftender Wissenschaftsstandort in 
der Nachbarschaft, großflächigere Strukturen 
für Forschung und Universität, Ansiedlung von 
Hochschul- und Forschungseinrichtungen, wis-
sensorientierte Unternehmen, Startups, An-
stoß von Transformationsprozessen, Mi-
schung von Zielgruppen an Arbeitsorten, hybri-
de Gebäude, modulare Bauweise, kreatives Ar-
beiten, Quartiersapp. 
 
3. Vielfalt und Zusammenleben  
Versorgung durch Nähe Gievenbeck gesichert, 
partizipative Prozesse fördern, hohe Durchläs-
sigkeit schaffen, Barrierefreiheit, Wohnen für 
unterschiedliche Zielgruppen, Wohnbereiche 
im westlichen und südlichen Teil, Begegnungs-
räume, Sitzgelegenheiten, konsumfreie Ver-
weilmöglichkeiten, Nutzungsmischung, Spiel- 
und Freizeitflächen, kurze Entfernungen, be-
zahlbarer Wohnraum, Kitas, Schulen, gene-
rationsübergreifendes Wohnen, Identifikation. 
20 Das Werkstattverfahren

4. Landschaft und Nachhaltigkeit  
Freihaltung von Flächen, Grünflächen und Auf-
enthaltsbereiche entlang der Wegeverbindun-
gen und im Übergang zum Kinderbachbogen, 
nachhaltige Baumaterialien, Randbegrünung 
im Süden erhalten, Verschattung im Sommer, 
Grünverbindung Appelbreistiege stärken, Ver-
minderung von Hitzestaus, Urban Gardening, 
Erfüllung der Klimaneutralität / positive Klima-
bilanz, urbane Qualitäten und Freiraumqualitä-
ten verbinden, Biodiversität, begrünte Dächer 
und Fassaden, Hochwasserprävention. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ONLINE-BETEILIGUNG 
Durch den zusätzlichen Beteiligungsweg gingen ergän-
zende Aspekte ein. Ein zentraler Aspekt der Online-Bei-
träge war der Erhalt der schützenswerten Grünstruktu-
ren in Nähe der beiden Modellquartiere.  
 
Die Qualität des Freiraums wird als Alleinstellungsmerk-
mal angesehen, welches zu schützen sowie zu erhalten 
gilt. Der Bau des Landschaftsparks Kinderbach als Erho-
lungsfläche wird in diesem Zusammenhang als wün-
schenswert erachtet. Der Zugang zu diesen gesund-
heitsfördernden Umgebungen müsse gerecht ermög-
licht werden. Dafür braucht es auch freizuhaltende 
Möglichkeitsräume, demokratische Verfahren und eine 
integrative Planung.  
 
Das Projekt muss allgemein der geringen Versieglung, 
dem Grundwasserschutz sowie -gewinnung, Freiflä-
chenschutz und der Klimaresilienz Rechnung tragen. 
Zudem soll eine gesunde Dichte mit angemessenen Ab-
standsflächen entstehen, welche den Charakter des Kin-
derbachbogens nicht beeinträchtigt. Dabei besteht zu-
nächst der Wunsch, dass sich die neue Bebauung an der 
Geschossigkeit bzw. Bauhöhe des Bestands orientiert.   
 
 
 
 
21Das Werkstattverfahren

3.3 Der Perspektivplan  
 
Die Zusammenführung der gesammelten Ideen der 
Werkstatt und der Online-Beteiligungen sowie den 
Empfehlungen des Strategieteams formte den Perspek-
tivplan. Das Strategieteam setzte sich aus dem Stadt-
baurat, Fachplanern und -planerinnen sowie Sachkundi-
gen zusammen, welche als Expertinnen- / Expertengre-
mium den Prozess begleitete.  
 
Der Perspektivplan bildet die Grundlage für den städte-
baulich-landschaftsplanerischen Wettbewerb für das 
Modellquartier 1 und gibt vor, in welche Richtung die 
Entwicklung gehen soll, indem er Handlungsräume und 
ihre Funktionen definiert. Er gibt einen Überblick über 
einzelne mögliche Nutzungsverteilungen innerhalb der 
Quartiere, zeigt auf, wo Vernetzungen mit der umge-
benden Landschaft entstehen könnten, und schlägt 
Standorte u. a. für Mobilitätsstationen, Energieversor-
gung und ein Quartierszentrum vor. 
 
Das neue urbane Modellquartier 1 soll auch in der städ-
tebaulichen Ausformung Bindeglied zwischen der öst-
lich angrenzenden Technologie-, Hochschul- und Insti-
tutslandschaft und der Landschafts- und Kulturverbin-
dung des Wasserweges werden. Um ein attraktives und 
durchmischtes Stadtquartier zu entwickeln, wird die 
Ausgestaltung der Wegeverbindungen für den Rad- und 
Fußverkehr eine entscheidende Rolle einnehmen. Die 
Übergänge in alle Himmelsrichtungen müssen künftig 
ausformuliert, Landschaften und Freiräume geformt und 
die Wasserrückhaltebereiche mitsamt der Topografie in 
die Planung integriert werden. 
 
Die Vernetzung des Bestands beinhaltet auch die zu er-
haltene Qualität des Kinderbachbogens als grüne Mitte 
zwischen den Modellquartieren 1 | 2. Die vorgesehe-
nen Freiräume erfordern Dichten, wobei das Wohnen 
und Arbeiten näher aneinanderrücken und durch eine 
ansprechende Architektur beschrieben werden soll. Mo-
nostrukturen sind folglich nicht gewünscht und eine Mi-
schung an Funktionen und Nutzungen ist ein erklärtes 
Ziel. Der Perspektivplan trägt der Notwendigkeit der 
Schaffung von Mischung durch die Integration sozialer 
Infrastrukturen, Wohnangebote sowie Technologie, 
Wissenschaft und Arbeit Rechnung. Das Modellquartier 
1 soll eine eigene Qualität und Identität bilden und eine 
adäquate Struktur im Bestehenden darstellen. 
 
 
HANDLUNGSFELDER DES MODELLQUARTIERS 1 IM 
ÜBERBLICK 
 
Modellanspruch: Neue Standards für soziale, grüne und 
produktive „Münster Modellquartiere“ 
 
Lokale Identität: Entwicklung eines eigenen Charakters, 
einer Quartiers-DNA, Berücksichtigung der unverwech-
selbaren Spuren der Standorte  
 
Urbane Sukzession: Kluge „interkulturelle“ Prozess-
gestaltung – flexibles und robustes Konzept mit animie-
render Bildsprache, Offenhalten von Flächen für Ent-
wicklungen und multi-codierter Flächen zur Erhöhung 
von Flexibilität, Recht auf Beteiligung von Kindern und 
Jugendlichen mitdenken 
 
Nachhaltigkeit: Positive Klimabilanz, Gebrauchs- und 
Raumqualitäten durch konsequente Autoreduzierung, 
Sicherung von Biodiversität und Wassersensibilität, so-
ziale Ausgewogenheit, gutes ausgewogenes Raumma-
nagement (hohe Auslastungsquote von Raumressour-
cen) besonders in den Wissensquartieren – Zugang, Er-
lebbarkeit von Wissen mitdenken (Stichwort: die bil-
dende Stadt), Empowermentprozesse der Bewohner-
schaft mitdenken (Stichwort die kreative/engagierte 
Stadt) 
 
Vielfalt: Konsequente Mischung der Nutzungen, auch 
bei Forschungs- und Technologienutzungen, Einbindung 
kreativwirtschaftlicher Ansätze, Entwicklung unter-
schiedlicher Angebote des Wohnens und Arbeitens, 
mehrfach nutzbare öffentliche Räume (Innen und Au-
ßen), unterschiedliche Raumqualitäten (belebtere Räu-
me, Räume des Rückzugs), informelle Kommunikations-
elemente mitdenken, breites Spektrum von Rechts- und 
Nutzungsformen  
 
 
22 Das Werkstattverfahren

23Das Werkstattverfahren
Perspektivplan

Siedlungsrand: „Westseite“ der Stadt ist eine Membran. 
Die Landschaft hat einen typischen Charakter, der Bezug 
hierzu muss in den Quartieren erkennbar sein  
 
Verflechtungen: Nachbarschaft Ost Vernetzungen „in 
die Tiefe der Wissensquartiere“ 
 
Wasserweg: Lebensader in die Kulturlandschaft, kleine 
Strukturen der Höfe erhalten und sensibel / kleinteilig 
arrondieren 
 
Stadtentree: Steinfurter Straße Barrierewirkung redu-
zieren, keine „Mauer“ aus Gebäuden, spezielle Gebäu-
detypologie – auch „Brückensprung“ zur Landschaft 
Nordost 
 
Management von Stadt: Soziales Konzept ist gefordert. 
Realisierungs-Management mit Klärung von Eigentums-
fragen unter Einhaltung der Regularien der Sozialge-
rechten Bodennutzung Münster (SoBoMü). Dauer-
Steuerungsaufgabe mit ca. 5-jähriger Reflexion. Dyna-
mischer, veränderungsfähiger Masterplan 
 
Klimaneutralität: Entwicklungen der Klimaveränderung 
antizipieren und nicht nur negative Entwicklungen mil-
dern: weitreichenderer Beitrag nötig. Die Modellquar-
tiere gründen auf ein Nachhaltigkeitsmanifest und sind 
klimapositiv 
 
Biodiversität: Quartiere nicht nur für Menschen, Le-
bensraum für Flora und Fauna mit möglichst hoher Ar-
tenvielfalt als zeitgemäße Verpflichtung verstehen, städ-
tische Strukturen sind Lebensraum 
 
Gemeinwohl: Orientierung an dem Lebenszyklus der 
Bewohnerschaft: Vielfalt und Zusammenhalt. Soziokul-
turelles Konzept mit notwendigem Management, An-
passungen und Moderation als Selbstverständlichkeit. 
Denken neuer Verantwortungsformen im Hinblick auf 
anteilige Mitfinanzierung z. B. Kulturfonds des Quartiers 
und oder Kulturbausteine in städtebaulichen Verträgen 
mitdenken, z. B. Finanzierung von Ateliers, Werkräumen 
o. ä. 
 
 
Öffentlicher Raum:  Kein klassischer Straßenraum mehr, 
Begegnungen und Bewegung im Fokus. Automobile 
komplett verbannen aus dem Gefüge erlebbarer, öffent-
licher Räume 
 
Mobilität: Autoarmes Gesamtkonzept, nicht jede Adres-
se ist für Privat-PKWs erschlossen! Neben 1-2 „Größe-
ren“ Mobilitätsstationen auch dezentral als Teil der Mi-
kro-Quartiere: Nachbarschaften mit „Kümmerern“ 
 (Rad / Lastenrad / Elektromobilität mit Ladestationen 
etc.). Minimum Stellplatzschlüssel. Rückbauoptionen 
von Quartiersgaragen (rohe Strukturen) mitdenken 
 
Technologie und Forschung: Hybridquartiere fördern, 
Abschotten / Zonierungen verhindern, normales Stück 
Stadt (Wohnen und Arbeiten auf engem Raum) Wissen-
schaft mit Wohnen. Komplexere Strukturen durch Sta-
pelung oder kleinmaßstäbliche Cluster unterschiedli-
cher Nutzungen. Große Flexibilität, um Transformatio-
nen in der Lebens- und Arbeitswelt begleiten zu können  
 
Stadtparterre: Weiterentwicklungen ermöglichen, 
nicht alles städtebaulich „durch-codieren“ – Offenhal-
ten von Optionen für sich ändernde Bedingungen (auch 
in zentralen Bereichen, nicht nur an „Rändern“), wichti-
ge Setzungen erst, wenn Leben eingekehrt ist. Räume 
für und mit Kultur (Präsentation, Rezeption und Eigen-
aktivität) mitdenken, inkl. Betriebsformen 
 
Flexibilität: Erdgeschoss-Aktivierungen (flexible Über-
raumhöhen) fördern, für die gewünschte Nutzungs-
mischung unverzichtbar. Management nach dem Wie-
ner Vorbild (soziale Infrastrukturen + Kultur / Nahver-
sorgung + Gastronomie / Gemeinschaftsangebote inkl. 
Sport) als Umsetzungsstrategie. Alle Erdgeschosse ha-
ben eine Geschosshöhe von 4,00 bis 5,00 Metern zu 
wichtigen öffentlichen Räumen hin / zum zentralen Be-
reich 
 
Quartierszentrum: Durchgängig urban und gemischt 
genutzt an favorisierter Stelle an der Austermannstraße 
im Modellquartier 1 auch zur Versorgung der Nachbar-
schaften der Wissensquartiere und der Nachbar-Wohn-
quartiere (heute nahezu unversorgt). Auch: Marktplatz 
als Motiv und Anspruch 
24 Das Werkstattverfahren

ZWEITE ONLINE-BETEILIGUNG 
Im Rahmen einer zweiten Online-Beteiligung, die im 
Nachgang der öffentlichen Abschlussveranstaltung DIA-
LOG 3 vom 18. Oktober 2022 durchgeführt worden ist, 
wurden erneut zahlreiche Anregungen und Ideen ein-
gereicht. Häufig wurde der herzustellende Bezug zur 
Natur genannt, wobei die Natur in der Stadt integriert 
werden und Freizeitanlagen, Wohnungs- sowie Gewer-
benutzungen in durchmischten Quartieren stattfinden 
sollen. In diesem Zusammenhang wurde außerdem der 
Klimawandel adressiert und die Belange des Stadtkli-
mas inklusive der Versorgung der Innenstadt mit kalter 
Frischluft hervorgehoben.  
 
Im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung gingen 
zahlreiche Wünsche zum Ausbau der Fuß- und Radweg-
einfrastruktur sowie dem ÖPNV ein. Daran angelehnt 
besteht der Wunsch, ökologische Materialien einzuset-
zen, ressourcensparend zu planen, das Verkehrsaufkom-
men zu minimieren (beispielsweise solle das Wohn-
quartier am Gemenweg nicht durch zusätzliches Kfz-
Verkehrsaufkommen negativ beeinträchtigt werden), 
eine standortgebundene Landschaftsmodellierung vor-
zunehmen, diagonale Verbindungen zu schaffen sowie 
die Versiegelung gering zu halten.  
 
Generell wird die Entwicklung eines neuen Nahversor-
gungszentrums zur Versorgung der bestehenden an-
grenzenden Wohngebiete und Studierendenwohnhei-
me als dringend notwendig betrachtet. Mit Blick auf 
eine angestrebte Mischung solle im angedachten Quar-
tierszentrum des Modellquartiers 1 eine Versorgungs-
struktur entstehen, welche eine lebendige Mitte mit ei-
ner hohen Aufenthaltsqualität erzeugt. Vorstellbar wäre 
für einige auch eine Markthalle, welche Nutzungen wie 
beispielsweise einen Drogeriemarkt, Bio-Supermarkt, 
Bäcker, Post, Eisdiele, Café, Kiosk oder eine Apotheke 
unter einem Dach vereint. Gewünscht sind Orte, an de-
nen u. a. Studierende, Schülerinnen und Schüler, Leh-
rende, Familien und ältere Menschen zusammenkom-
men können. Neben der Eignung eines Zentrums an der 
Austermannstraße wurde der Wunsch eines im Quartier 
zentral gelegenen Versorgungsstandorts mit einem 
kleinteiligen Angebot angeführt.  
In der Beteiligung wurde der Wunsch geäußert, dass 
sich die neuen Baustrukturen auch in ihrer Geschossig-
keit in die Umgebung – insbesondere im Bereich des 
Wasserwegs – einfügen sollen und es die Möglichkeit 
geben solle, privates Eigentum zu bilden.  
 
Die digitale Beteiligung machte zudem deutlich, dass im 
Sinne eines Quartiers mit vielfältigen unterschiedlichen 
Wohnformen auch eine Tiny-House-Siedlung für einen 
Teilbereich im Übergangsraum zur Landschaft in Be-
tracht gezogen werden könnte. 
 
Einige Beiträge bezogen sich auf einzuplanende Freizeit- 
und Erholungsstandorte, ergänzt durch kulturelle sowie 
soziale Infrastrukturen. Diese Nutzungen müssen auch 
mit der Hochspannungstrasse verträglich sein, die op-
tionale Verlegung der Trasse sollte geprüft werden. Folg-
lich soll ein gesundes, durchmischtes, Altersgruppen 
übergreifendes, barrierefreies sowie inklusives Quartier 
entstehen, welches außerdem Freiflächen als zukünftige 
Möglichkeitsräume vorbehält.  
 
25Das Werkstattverfahren

Die Bürgerschaft Münsters, Verwaltung, Politik, Interes-
sensvertreterinnen und -vertreter der Nachbarschaft so-
wie viele weitere zentrale Akteurinnen und Akteure der 
Stadtgesellschaft, so unter anderem aus dem Kreis der 
benachbarten Wissensquartiere, sind sich einig:  
 
Das ca. 48,5 ha große Projektgebiet des Modellquar-
tiers 1 im Spannungsbogen an einer der wichtigsten 
Einfallstraßen für Münster und in räumlicher Nähe zum 
wichtigen Grünbereich des Kinderbachbogens samt 
dem direkt angrenzenden Wasserweg als Lebensader in 
die Kulturlandschaft, muss über eine geschickte städte-
baulich-landschaftsplanerische Konzeption ein solides 
und möglichst hochgradig durchmischtes Stück Müns-
ter werden. Zudem müssen die Modellquartiere 1 | 2 
miteinander verknüpft werden und Synergien eingehen. 
 
Die folgende Aufgabenstellung basiert auf dem Werk-
stattverfahren und den Empfehlungen des Strategie-
teams. Diese Grundlagen müssen nun über den Wett-
bewerb konkretisiert werden und zu guten Lösungen 
führen. 
 
04. AUFGABE  
 
>> Vernetzend: eine Anknüpfung an die südöstlichen Wissensquartiere samt  
>> Technologiepark und zum Landschaftsraum Wasserweg sowie eine  
>> vorbildliche Nutzungsmischung als Herausforderung  
26
Schrägluftbild Modellquartier 1 (Blick aus Westen)
Aufgabe

27Aufgabe

28 Aufgabe
Kinderbachbogen stadtauswärts
Modellquartier Steinfurter Straße Landwirtschaftliche Nutzung entlang des Wasserwegs

29Aufgabe
Bundesstraße 54 („Steinfurter Straße”)

4.1 Vernetzungen für eine gute Stadt -
raum- und Landschaftsintegration  
 
Für alle Vernetzungsbereiche im großenräumigen Um-
feld des Wettbewerbsgebietes wurde das “Integrierte 
Freiraumentwicklungskonzept Kinderbachtal" (IFEK) er-
stellt. Dieses liefert u.a. wertvolle Informationen zum 
Landschaftsbestand und dessen Entwicklungsoptionen. 
Das Konzept steht im engen Zusammenhang mit den 
beiden Quartiersentwicklungen westlich der Busso-
Peus-Straße und südwestlich Steinfurter Straße: Die 
Stadt Münster setzt sich im Kontext des Integrierten Flä-
chenkonzepts Münster (IFM) das Ziel, städtebauliche 
Entwicklungen immer gleichzeitig mit Projekten einer 
aktiven Landschaftsentwicklung zu verknüpfen - Land-
schaftsentwicklung erfolgt damit im Huckepack der 
Siedlungsentwicklung. 
 
Im Norden: Übergang zu Wilkinghege samt Park & 
Ride Platz, einem landschaftstypischen „Pättken“ und 
der Restriktion einer Hochspannungstrasse 
Das Wettbewerbsgebiet des Modellquartiers 1 liegt an 
einer interessanten Schnittstelle zwischen stadträumli-
chen und landschaftlichen Strukturen im nordwest-
lichen Stadtsegment Münsters. Im Norden ist über die 
Verbindung der Steinfurter Straße (Bundesstraße 54) 
mit dem Stadtteil Nienberge und der Autobahn 1 samt 
paralleler Rad- und Fußgängerwegeführung eine ge-
samtstädtisch prägende Entreesituation gegeben. 
 
Mit dem Golfclub Münster Wilkinghege e.V., dem 
Schloss Wilkinghege mit einer Hotelnutzung sowie dem 
Tennisclub Union e.V. konzentrieren sich hier zudem re-
levante Nutzungen rund um das vielfältige Naherho-
lungs- und Sportangebot Münsters. Der Stadtteil Kin-
derhaus schließt unmittelbar im Nordosten an. Dieses 
Stadtentrée- und Landschaftsraumerlebnis wird das 
Modellquartier 1 positiv prägen können, wenn es um 
die Adressbildung bzw. die weichen Standortfaktoren, 
die Naherholung samt informellen, vereinsgebundenen 
und kommerziellen Sportangeboten sowie die land-
schaftsökologisch-klimatischen Besonderheiten des 
Nordwesten Münsters geht. Eine städtebaulich-land-
schaftsplanerische Ausbildung dieser Entréesituation ist 
Teil der Aufgabenstellung und muss konzeptionell die 
gesamte Abwicklung der Steinfurter Straße bis zum Be-
reich rund um den Leonardo Campus im Südosten ein-
beziehen. 
 
Der Erhalt und die sinnvolle Einbindung des alten Land-
schaftsweges – des „Pättken“ – ist im Norden des Wett-
bewerbsgebietes ebenso obligatorisch wie die Berück-
sichtigung einer bleibenden Hochspannungstrasse (110 
kV) samt dazugehöriger Anforderung einer neuen Um-
spannstation im gleichen Segment des Planareals. 
 
Bei Betrachtung des Wettbewerbsgebietes im überge-
ordneten Maßstab und im Zusammenhang mit dem 
weiträumigen Landschaftsraum rund um den Kinder-
bach ist das Modellquartier 1 ein zentraler Bestandteil 
der nordwestlichen Stadtentwicklung und in der Mitte 
des Kinderbachbogens gelegen. Allein aus dieser Er-
kenntnis erwächst eine der Aufgabenstellungen, das 
neue Modellquartier 1 in alle Umgebungen und damit 
zu diesem großen Landschaftsraum zu öffnen.  
 
Der Kinderbachbogen ist Mittelpunkt und Gelenk zwi-
schen dem Bestehenden und den beiden neuen Mo-
dellquartieren 1 | 2. Er reicht bis weit in das Stadtgefü-
ge hinein, von der Quelle im Stadtteil Nienberge im 
Nordwesten über den markanten Bogen und das Beglei-
ten der Gasselstiege über den Stadtteil Kinderhaus hi-
naus. Abgeleitet von dem Namen des Stadtteils Kinder-
haus, erhält der Bach seine Prägung. Von dort aus fließt 
er weiter in östlicher Richtung und mündet zwischen 
Kinderhaus und Coerde in der Münsterschen Aa.  
 
Im Modellquartier 1 müssen im Rahmen einer Hierar-
chisierung der öffentlichen Räume vor allem auch die 
Verbindungen zum neuen Modellquartier 2 und damit 
zum Kinderbachbogen gestärkt werden. Ein vorskizzier-
ter Korridor ist durch den die Busso-Peus-Straße und 
die Austermannstraße begleitenden Rad- und Fußwege 
gegeben. Zum anderen ist die nördliche landschaftliche 
Wegeverbindung über den Horstmarer Landweg und in 
Nachbarschaft des Studierendenwohnheims (Alte 
Sternwarte) in Richtung Wasserweg ins Modellquartier 
1 und perspektivisch weiter über die Barriere der B 54 
hinweg formend für die künftige Entwicklung.  
30 Aufgabe

Rund um das Modellquartier 1 müssen auch die Reten-
tions- und Regenwasserrückführungsansprüche u. a. 
über die vorhandene Topographie und die Gräben in 
Richtung Kinderbach Berücksichtigung finden – ein zeit-
gemäßes Thema in Bezug auf die Resilienz der Städte u. 
a. bei anstehenden Starkregenereignissen.  
 
Im Osten: die Steinfurter Straße als lineare Tangente 
und wichtige Innenstadtzuführung, mit dem Über-
gang in den nordöstlichen Landschaftsraum 
Das städtebaulich-landschaftsplanerische Konzept muss 
eine intelligente Lösung hervorbringen, die keine her-
kömmliche straßenbegleitende Bebauung als „gebaute 
Mauer“ zugunsten einer auch landschaftlich motivierten 
Entréesituation, trotz aller Lärmschutznotwendigkeiten 
für das Innere des Modellquartiers 1, bevorzugt. Neben 
der perspektivischen Verbindung aus der Mitte des Mo-
dellquartiers 1 zum nordöstlichen Landschaftsraum 
mit seinen Landwirtschaftsflächen und eingestreuten 
Höfen kann so auch die visuelle Barrierewirkung der 
Steinfurter Straße reduziert werden. Die Verhinderung 
einer stringenten, durchgehenden, straßenbegleiten-
den, höheren Bebauung ist ein erklärtes Ziel. Auch darf 
die historische Sichtachse entlang der Steinfurter Straße 
in Richtung innerstädtischer Kirchtürme nicht beein-
trächtigt werden. 
 
Eine zur Steinfurter Straße orientierte, parallele Stark-
regen- bzw. Regenwassersammlung wird durch die to-
pographischen Verhältnisse begünstigt und ist bereits 
heute als kleiner, straßenbegleitender Grünraum im 
südöstlichen Bereich an der Kreuzung Steinfurter Straße 
/ Austermannstraße vorhanden. Hieran lässt sich im 
Rahmen der Entwässerungskonzeptionen gut anknüp-
fen.  
 
Im Süden: Technologiepark, Leonardo-Campus mit 
Kunstakademie und der Universitäts-Sport-Campus 
als direkte Nachbarn 
Schon sehr früh wurde erkannt, dass die räumliche 
Nähe des Wettbewerbsgebietes zum nördlichen Teil der 
Münsterschen Wissensquartiere ein großer Standort-
vorteil ist. Der direkte Anschluss an den Technologie-
park mit vielen bekannten Unternehmen Münsters, dem 
Leonardo-Campus der Fachhochschule der münster-
school of architecture und der münsterschool of design 
und mit der Kunstakademie und dem Universitäts-
Sport-Campus bieten viele Anknüpfungspunkte, wenn 
es darum geht, im Wettbewerbsgebiet selbst eine neue 
urbane Mischung herzustellen, die neben dem Wohnen 
in vielen Facetten auch zukunftsgerichtete Arbeitsplätze 
im technologischen Sektor anbieten kann - aber ins-
besondere auch, wenn es um die Förderung des inter-
disziplinären Austausches im Sinne der Innovationsför-
derung geht. 
31Aufgabe
Blick auf den Technologiepark

Die Voraussetzungen können hier kaum besser sein. Als 
innere Lebensader wurde bereits in den vorbereitenden 
Planungen so unter anderem in der internationalen Ide-
enwerkstatt „Zukunft der Wissenschaftsstadt“ 2019 mit 
den Partnerinnen und Partnern der Wissensquartiere 
und dem Werkstattverfahren 2022 gemeinsam mit der 
Bürgerschaft und Expertinnen und Experten der soge-
nannte „Science-Boulevard“ identifiziert. Dieser bietet 
das Potenzial, attraktive Formen der Wissenschaftskom-
munikation zu entwickeln. Didaktische und gestalteri-
sche Konzeptionen im Sinne einer breitenwirksamen 
Community Education – die ggf. auch kulturelle Metho-
den nutzen – sollten frühzeitig zusammengedacht wer-
den. Dieser innere öffentliche Raum soll als ablesbar ge-
staltete, zentrale Fußgänger- und Radfahrerverbindung 
bis tief in die Nachbarschaft reichen und perspektivisch 
auch über die umzugestaltende und heute überdimen-
sionierte Corrensstraße mit dem Naturwissenschaftli-
chen Zentrum / NWZPlus bis an das Universitätskli-
nikum Münster heranführen.  
 
Die Anschlusssituation für das Modellquartier 1 bzw. 
das Wettbewerbsgebiet ist über den Johann-Krane-Weg 
am Leonardo-Campus gegeben. Eine bereits an der Aus-
termannstraße / am Johann-Krane-Weg vorbereitete Er-
schließungsanbindung kann und muss daher mehr als 
eine Erschließungsstraße sein. Der „Science-Boulevard“ 
übernimmt in der Hierarchie der öffentlichen Räume 
eine sehr ernst zunehmende Leitfunktion und muss da-
her im Inneren des Wettbewerbsgebietes konsequent 
fortgesetzt werden. Dies schließt auch gestalterisch-
funktionale Modifizierungen des bestehenden Johann-
Krane-Weges mit ein. 
 
Im Westen: Der direkte Übergang zum Kinderbachbo-
gen samt Wasserweg mit seinen Hofarealen und dem 
studentischen Wohnen  
Als wichtige „Lebensader“ für den Nordwesten der 
Stadt Münster fungiert der Wasserweg. Er ist nicht nur 
Zuführung in Richtung des nördlich gelegenen Stadt-
teils Nienberge, sondern er verbindet auch ein weiträu-
miges Netz an Rad- und Fußgängerwegen aus den Wis-
sensquartieren heraus in die Kulturlandschaft des Müns-
terlandes.  
 
Daraus ergeben sich selbstverpflichtend besondere An-
sprüche des Erhalts und der Stärkung im Rahmen der 
städtebaulich-landschaftsplanerischen Aufgabenstel-
lung zum Wettbewerb.  
 
Die leichte Topographie eines kleinen Höhenrückens, 
von Norden kommend, bietet nicht nur die Chance, das 
natürliche Gefälle in Richtung Wasserweg für die Samm-
lung von Regenwasser und Retentionen im Rahmen der 
integrierten Entwässerungsplanungen zu nutzen, son-
dern kann auch zu besonderen städtebaulichen Akzen-
tuierungen führen. Dabei wird ein erhöhtes Maß an Sen-
sibilität gegenüber dem kleinteiligen hofgeprägten Be-
stand nachgewiesen werden müssen. Auch darf die heu-
tige Grabensituation parallel und auf der Westseite des 
Wasserweges nicht zu Überflutungen führen. Unmittel-
bare kleinteilige, städtebauliche Arrondierungen als ein-
zelne Potenzialflächen am Wasserweg sollen im Sinne 
der sensiblen Stärkung des Wasserwegs einen Beitrag 
leisten, sofern damit kein nennenswerter Neuverkehr 
auf dem Wasserweg verbunden ist. Denkbare, neue und 
kleinere Arrondierungsbaufelder im Sinne der Kultur-
achse Wasserweg könnten dem ländlich-regionalen und 
vorbildlichen Bauen vorbehalten bleiben.  
 
Der Wasserweg ist auch wichtige Membran und Über-
gangszone zum Kinderbachbogen im Westen mit sei-
nen Naherholungs-, Sport- und Naturraumangeboten. 
Mit den hier vorhandenen Studierendenwohnheimen 
„Rudolf-Harbig-Weg“ und „Alte Sternwarte“ sowie dem 
Wohnquartier am Gemenweg ist hier die Vernetzung 
vorgezeichnet. Bei einer verbesserten landschaftlichen 
Verbindung eines Fuß- und Radweges ist auch die ge-
plante Veloroute für das überregionale Radfahren ent-
lang des Horstmarer Landwegs, das Modellquartier 2 
an der Busso-Peus-Straße, zudem die Sportangebote 
rund um den Sportpark des 1. FC Gievenbeck und der 
gesamte Stadtteil Gievenbeck mit seinen Angeboten 
schnell erreichbar. Als denkbar günstigste Wegeverbin-
dung aus dem Herzen des Modellquartiers 1 und als er-
gänzendes Angebot zum Rad- und Fußweg parallel zur 
Austermannstraße / Busso-Peus-Straße gilt ein Korridor 
nördlich des Studierendenwohnheims “Alte Sternwar-
te“. 
32 Aufgabe

33Aufgabe
4.2 Klimaqualität für die Gesamtstadt  
sichern und ein nachhaltiges Quartier  
schaffen  
 
Dem Thema Mikroklima, Klimaanpassung und Klima-
schutz kommt im Wettbewerb eine zentrale Bedeutung 
zu und ist eines der größten Hauptthemen in dem 
Wettbewerb. Ziel ist es aufzuzeigen, wie ein nachhalti-
ges und innovatives Quartier entstehen kann, das ins-
besondere die lokal produzierte Kaltluft und die beste-
hende Belüftung angrenzender Gebiete möglichst we-
nig beeinträchtigt. Die Schaffung eines nachhaltigen 
Stadtquartiers, das nicht nur den Bedürfnissen der Be-
wohnerschaft gerecht wird, sondern auch einen ent-
scheidenden Beitrag zum Klimaschutz und zur Klima-
anpassung leistet, erfordert eine sorgfältige Planung 
und Umsetzung. In diesem Kontext spielen verschiede-
ne Faktoren eine entscheidende Rolle, um die Klima-
qualität sowohl innerhalb des Quartiers als auch für die 
gesamte Stadt zu sichern. 
 
Flächensparendes Bauen, kompakte Gebäude und hohe 
Energieeffizienzstandards sind Bausteine eines klima -
freundlichen Quartiers. Eine kompakte Bauweise und 
die Vermeidung freistehender Einfamilienhäuser sind 
grundlegende Voraussetzungen. Sie tragen dazu bei, die 
Flächenversiegelung zu minimieren und den natürli-
chen Wasserkreislauf zu unterstützen. Dies beinhaltet 
funktionale Maßnahmen wie die Regenwassersrückhal-
tung und gestalterische Ansprüche zur Freiraumgestal-
tung. 
 
Eine angepasste Bebauung kann zusätzlich eine gute 
Durchlüftung gewährleisten und die Vermeidung som-
merlicher Hitzeinseln bewirken. Eine kompakte Bauwei-
se, welche unterschiedliche Nutzungen unter einem 
Dach vereint, fördert außerdem die Idee einer „Stadt 
der kurzen Wege“ und trägt zu einer nachhaltigen Mobi-
lität bei. Dies bedeutet eine Reduzierung des motori-
sierten Verkehrs, innovative Mobilitätslösungen und 
Barrierefreiheit. Die enge Verknüpfung von Klima und 
Mobilität erfordert nachhaltige Verkehrskonzepte, die 
den CO2-Ausstoß reduzieren und gleichzeitig eine um-
weltfreundliche und effiziente Fortbewegung in unse -
ren Städten fördern. Die Förderung von öffentlichem 
Nahverkehr, Fahrradwegen und Elektromobilität sind 
entscheidende Schritte, um die Klimabilanz im Ver-
kehrssektor zu verbessern. 
 
Im Kontext der nachhaltigen Entwicklung des Quartiers 
ist die Energieversorgung von entscheidender Bedeu-
tung. Zusammen mit der vorbildlichen Geothermie als 
zentrale Energiequelle, wird auch das Thema der Solar-
energie zentral sein. Dabei ist die Ausrichtung der Ge-
bäude und Dachflächen in Bezug auf die Solarenergie-
nutzung von entscheidender Bedeutung. Eine intel-
ligente Gestaltung ermöglicht die effiziente Nutzung  
von Photovoltaik und Solarthermie. Darüber hinaus soll-
te die Gestaltung von Fassaden und Flächen das Mikro-
klima positiv beeinflussen, indem helle Farbtöne und 
Begrünung verwendet werden. Die Reduzierung von 
„grauer Energie“ durch nachhaltige Baustoffe und eine 
wassersensible Stadtentwicklung tragen ebenfalls zum 
Klimaschutz bei. Der Schutz von Baumbeständen, sinn-
volle Baumstandorte und die Berücksichtigung von 
Schutzabständen zu Waldgebieten sind wichtige Maß-
nahmen. 
 
Im Rahmen des Wettbewerbs werden weiterführende 
Anforderungen definiert, die den aktuellen Nachhaltig-
keitsthemen gerecht werden. Alle Modellquartiere für 
Münster basieren auf einem Nachhaltigkeitsmanifest 
und streben eine positive Klimabilanz an. Sie sind nicht 
nur für die Bewohnerinnen und Bewohner konzipiert, 
sondern auch als Lebensraum für Flora und Fauna mit 
hoher Artenvielfalt gedacht. Eine konsequente Reduzie-
rung des motorisierten Verkehrs, die Sicherung von Bio-
diversität und Wassersensibilität sowie soziale Aus-
gewogenheit sind die erklärten Ziele, die diese Quartie-
re als überregionale Vorbilder auszeichnen. An diesen 
Zielen werden sich alle Wettbewerbsbeiträge messen.

4.3 Differenzierung in Flächenseg -
mente und Ziel eines urbanen  
Quartiers  
 
Die vorab skizzierten Besonderheiten des Wettbewerbs-
gebietes und seiner städtebaulich-landschaftsplaneri-
schen Anschlusssituationen bzw. Nachbarschaften legen 
es nahe, die jeweiligen Standortrahmenbedingungen 
auch in eine grobe Flächeneinteilung zu überführen.  
 
 
NORD 
Der Norden ist dabei wegen der gesamtstädtisch be-
deutsamen Entréesituation und der natürlichen Trenn-
linie des vorhandenen Pättkens sowie insbesondere der 
zu sichernden Hochspannungstrasse und einer südöst-
lich davon gelegenen Wallhecke einer besonderen städ-
tebaulich-landschaftsplanerischen Lösung vorbehalten. 
Unter der im Konzept zu integrierenden Hochspan-
nungstrasse dürfen keine sensiblen Nutzungen ange-
ordnet werden, es gilt das Freihaltegebot von je 20 Me-
tern ab Mittelachse der Trassierung, also ein Korridor 
von 40 Metern.  
 
Im Übergang zur B 54, in Höhe des auf der gegenüber-
liegenden Straßenseite liegenden Park & Ride-Platzes, 
wird im nördlichen Teilareal zugleich einer der zentra-
len Erschließungskorridore angeordnet werden müssen. 
Dieser dient für alle Verkehrsarten gleichermaßen und 
auch für den erklärten Modellquartierscharakter mit ei-
nem Vorrang für ÖPNV und den Fuß- und Radverkehr. 
Begründet ist diese vorgegebene Anschlusssituation 
nicht nur aufgrund der Verbindung Steinfurter Straße 
mit der Straße Wilkinghege und der vorhandenen Licht-
signalanlage, sondern auch durch den Umstand, dass di-
rekte, weitere Anschlussoptionen an die Steinfurter 
Straße als Bundesstraße in Richtung Süden voraussicht-
lich nicht möglich sein werden. Eine Abstimmung mit 
dem Straßenbaulastträger Straßen.NRW Regionalnie-
derlassung Münsterland steht noch aus. 
 
 
 
 
 
 
OST 
Der Osten in Richtung der Steinfurter Straße als auch 
landschaftlich motivierte Adressbildung ist prädesti-
niert für eine urbane Ausprägung, deren genauere Aus-
differenzierung den Teilnehmenden am Wettbewerbs-
verfahren überlassen bleibt. Im Zusammenspiel mit der 
Gestaltung der Landschaft zur Bundesstraße 54, soll 
auch der perspektivisch gewünschte visuelle Land-
schaftssprung über diese Straßenbarriere ausformuliert 
werden. Begleitet wird diese Gestaltung von Lärm-
schutzanforderungen innerhalb des Quartiers und an 
dessen Rändern als eine anspruchsvolle und herausfor-
dernde Aufgabenstellung zum Wettbewerb.
34 Aufgabe
Hochspannungstrasse (Blick aus Norden)

SÜD 
In einer komplexen Verzahnung muss der südliche Flä-
chenanteil des Modellquartiers 1 in Richtung Techno-
logiepark und Leonardo-Campus unter konsequenter 
Fortsetzung des Themas des „Science Boulevards“ als 
wichtigster öffentlicher Raum die zentrale Vernetzung 
zu den Wissensquartieren herstellen. Direkt an der Aus-
termannstraße ist ein zentrales Quartierszentrum für 
die Versorgung des Modellquartiers aber auch ins-
besondere der bisher unterversorgten angrenzenden 
Wohnquartiere vorgesehen. Die Erreichbarkeit für alle 
Verkehrsarten ist hier optimal. 
 
Auch zum Quartierszentrum ist die Konzeption einer 
guten städtebaulichen Konfiguration vor dem Hinter-
grund der definierten Programmbausteine und der ge-
wünschten Vorbildfunktion auch in der Mischkonfigura-
tion mit anderen Nutzungen rund um Wohnen und Ar-
beiten eine besondere Herausforderung. Im Inneren des 
Quartiers werden dadurch kleinteiligere Angebote auch 
rund um die Nahversorgung z. B. nach Wiener Vorbild in 
den Erdgeschosszonen und mit besonderen Manage-
mentnotwendigkeiten nicht ausgeschlossen. 
 
An der Austermannstraße in Richtung Wasserweg 
schließt unmittelbar die Studierendenwohnanlage des 
Rudolf-Harbig-Weges samt dazugehörigem Parkplatz 
an. Hier liegt eine der zentralen städtebaulichen Vernet-
zungsbereiche auch hin zur Lebensader des Wasser-
weges, der in der Verlängerung nach Südosten über die 
Beziehung der Bentelerstraße auch in die Tiefe der Wis-
sensquartiere und dem Universitäts-Sport-Campus 
führt. Wie die Situation des Parkplatzes zusammen mit 
den prägenden Baumbeständen zukünftig in das Städte-
baukonzept eingebunden wird, ist ebenfalls Teil der Auf-
gabe zum südlichen Teilbereich des Modellquartiers. 
 
WEST 
Topographisch befindet sich der Wasserweg in einer 
kleinen Senke und ist über die namensgebende, oft was-
serführende Grabensituation auf der Westseite des We-
ges geprägt. Gerade seine von der Mitte des Wegs in 
Richtung Modellquartier 1 leicht ansteigenden Rand-
bereiche sind heute noch über die Einzelhöfe oder die  
 
 
 
kleine Hofsiedlung geprägt. Hofeingrünungen in Form 
von Einzelbäumen kennzeichnen heute das Bild der Le-
bensader, die aus den urbanen Bereichen führend eine 
wichtige Verbindung in die umgebende Münsterländer 
Kulturlandschaft darstellt.  
 
Der Wasserweg ist Teil dieses besonderen Landschafts-
bildes. Aus dieser Situation heraus und der skizzierten 
Gesamtverantwortung bedarf der gesamte, dem Mo-
dellquartier zugeordnete Teilbereich parallel zum Land-
schaftsraum des Wasserwegs, einer angemessenen städ-
tebaulich-landschaftsplanerischen Konzeption. Der Ide-
envielfalt zum Wettbewerb sollen dabei keine Grenzen 
gesetzt werden. Der Teilbereich am Wasserweg soll sen-
sibel und am Bestand orientiert ergänzt werden und 
auch geringfügiges Arrondierungspotenzial für indivi-
duelle Eigentümerinteressen vorhalten. 
Den Landschaftsraum des Wasserwegs erhalten und 
35Aufgabe
Austermannstraße mit Bestandshof im Hintergrund

stärken als „Lebensader in die Kulturlandschaft“ ist das 
erklärte Leitmotiv, zu dem jetzt im Rahmen der Wett-
bewerbsbearbeitung gute Lösungsvorschläge gefunden 
werden müssen. 
 
DIE MITTE UND ALLE TEILAREALE  
Der akute und dringende Wohnungsbedarf Münsters 
muss auch im Modellquartier 1 durch ein neues Ange-
bot schnellstmöglich ergänzend entlastet werden. Die 
Umsetzung mit hohen Qualitäten kann aufgrund der 
knappen Flächenressourcen und der prominenten Lage 
nur über den qualitätsvollen Geschosswohnungsbau 
mit einem Höchstmaß an realistischen Mischnutzungs-
anteilen, verschiedenen Wohntypologien, gemein-
schaftlich zu nutzenden Räumen ebenso wie eine unter-
geordnete Anzahl an verdichteten Einfamilienhäusern 
im westlichen Randbereich am Wasserweg erreicht wer-
den.   
 
Denn trotz der skizzierten Differenzierung aufgrund der 
Standortbegabungen bleibt das oberste Ziel eine vor-
bildliche Durchmischung des Modellquartiers 1 für Le-
ben, Wohnen, Arbeiten / Technologie. Diese Rahmenbe-
dingung wird sich in allen Teilbereichen widerspiegeln 
müssen, eine der zentralen Anforderungen an ein hoch-
gradig lebendiges, urbanes Stadtquartier für Münster. 
Hierbei spielen die einzelnen Funktionsbausteine bzw. 
Module und deren räumliche Konfigurationsmöglich-
keiten des städtebaulichen Programms eine große Rolle 
– ergänzend auch die Bedeutung der Erdgeschosszonen 
mit Überraumhöhen und dem Zusammenspiel stärker 
frequentierter oder öffentlichkeitswirksamer Nutzun-
gen mit dem öffentlichen Raum. Hinzu kommen Son-
derbausteine rund um den Sport, die Kindertagesein-
richtungen und Schulnutzungen samt nötiger Zukunfts-
optionen sowie neben vielen Themen rund um das Ar-
beiten – auch die für das Quartiersleben unverzicht-
baren Bestandteile wie z. B. soziokulturelle Begegnungs-
orte oder vergleichbare Angebote.  
 
Auch dezentrale Mobilstationen sollten mehr Funktio-
nen vereinen und bündeln, als sich ausschließlich der in-
telligenten Vernetzung aller Verkehrsarten zu widmen. 
Neue Bildungsbauten bieten das Potenzial , im Sinne ei-
nes achtsamen und multifunktionalen Raum- und Bil-
dungsmanagements konzipiert zu werden (Stichwort: 
Schule als Quartierszentrum und auch Ort des lebens-
langen Lernens). 
 
 
Die Lösungsvorschläge des Wettbewerbs zu beiden Auf-
gabenbestandteilen – zum einen die Vernetzung in alle 
Himmelrichtungen und zum anderen die differenzierte 
Betrachtung der sich aus den Standortbegabungen er-
gebende Teilareale – werden dazu führen, das Modell-
quartier 1 stadtstrukturell zu integrieren und als urba-
nen Bestandteil Münsters wahrnehmen zu können. Die 
Lagequalitäten mit einer in rund 15 Minuten komforta-
bel mit dem Rad erreichbaren vitalen Münsteraner 
Kern- und Innenstadt sprechen für sich und können 
nicht günstiger sein. Das Modellquartier 1 ist als logi-
sche Stadterweiterungsfläche im Nordwesten der Stadt 
mit der Qualität des Stadt-Landschaftsraums am Kinder-
bachbogen und der benachbarten Technologie- und 
Wissensquartiere zu begreifen.  
36 Aufgabe
„Lebensader“ Wasserweg

4.4 Leitfragen als Aufruf für  
gute Lösungen  
 
Das Werkstattverfahren im Jahr 2022 wurde vom Strate-
gieteam begleitet und durch externe sowie in Münster 
ansässige Expertinnen und Experten besetzt. Das Team 
hat die Präambel zur ortsspezifischen Modellhaftigkeit 
mitentwickelt und für die spezifischen Aufgabenstellun-
gen weitere Rahmenbedingungen definiert und Emp-
fehlungen ausgesprochen.  
 
Neben den bereits erwähnten zentralen Aufgaben-
bestandteilen konnten die akkurat auf das Münster Mo-
dellquartier 1 zugeschnittenen Besonderheiten spezifi-
ziert werden. Außerdem wurden konzeptionell städte-
baulich-landschaftsplanerisch zu beantwortende Leit-
fragen für die Wettbewerbs-Bearbeitungsgemeinschaf-
ten pointiert. Diese Leitfragen stellen sich wie folgt dar: 
37Aufgabe
Vorbildlichkeit  
Das Modellhafte soll neue Maßstäbe setzen und keine 
Worthülse sein. Daraus folgt, dass die urbane Nut-
zungsmischung die Entwicklung des Modellquartiers 
bestimmt, wodurch unterschiedliche Bereiche adres-
siert werden. Zum einen soll das innovative Arbeiten 
in Münster in Bezug auf die Wissenschaft – Lehre – 
Forschung gestärkt werden. Zum anderen ist das fi-
nanzierbare, sozial gerechte Wohnen sowie insbeson-
dere auch das fundiert zu verteilende Studierenden-
wohnen ein zentrales Element, um den diversen An-
sprüchen gerecht zu werden.  
 
Vor allem in den lebendig auszugestaltenden Erd-
geschosszonen können die anderen Bausteine gemäß 
der im folgenden Kapitel gelisteten Programmierun- 
 
 
gen einen großen Beitrag leisten. Neben den über die 
Werkstatt und die Empfehlungen des Strategieteams 
formulierten Zielsetzungen für das Modellquartier 1 
steht auch ein erheblicher Beitrag zu einer positiven 
Klimabilanz inkl. besonderer Mobilität mit dem weit-
gehenden Verzicht auf das Auto in der Aufgaben-
beschreibung. 
 
Leitfrage: Wie kann die Umsetzung des Modellhaften für 
eine wachsende und erfolgreiche Stadt Münster für das 
Modellquartier 1 konkret aussehen und welche Besonder-
heiten sollten gleich im Städtebau-Rahmenkonzept Ein-
gang finden, gerade auch in Bezug zu Nutzungsmischung, 
zur positiven Klimabilanz, innovativer Mobilität, Prozess-
design etc.?

38 Aufgabe
Vorbildlichkeit  
Das Modellhafte soll neue Maßstäbe setzen und keine 
Worthülse sein. Daraus folgt, dass die urbane Nut-
zungsmischung die Entwicklung des Modellquartiers 
bestimmt, wodurch unterschiedliche Bereiche adres-
siert werden. Zum einen soll das innovative Arbeiten 
in Münster in Bezug auf die Wissenschaft – Lehre – 
Forschung gestärkt werden. Zum anderen ist das fi-
nanzierbare, sozial gerechte Wohnen sowie insbeson-
dere auch das fundiert zu verteilende Studierenden-
wohnen ein zentrales Element, um den diversen An-
sprüchen gerecht zu werden.  
 
Vor allem in den lebendig auszugestaltenden Erd-
geschosszonen können die anderen Bausteine gemäß 
der im folgenden Kapitel gelisteten Programmierun- 
 
 
gen einen großen Beitrag leisten. Neben den über die 
Werkstatt und die Empfehlungen des Strategieteams 
formulierten Zielsetzungen für das Modellquartier 
steht auch ein erheblicher Beitrag zu einer positiven 
Klimabilanz inkl. besonderer Mobilität mit dem weit-
gehenden Verzicht auf das Auto in der Aufgaben-
beschreibung. 
 
Leitfrage :Wie kann die Umsetzung des Modellhaften für 
eine wachsende und erfolgreiche Stadt Münster für das 
Modellquartier 2 konkret aussehen und welche Besonder-
heiten sollten gleich im Städtebau-Rahmenkonzept Ein-
gang finden, gerade auch in Bezug zu Nutzungsmischung, 
zur positiven Klimabilanz, innovativer Mobilität, Prozess-
design etc.? 
Phasierung  
Eine Phasierung und zeitlich gestaffelte Realisierung  
muss dazu führen, dass kleinere Cluster in der ge-
wünschten urbanen Nutzungsmischung eine sofortige 
Adressbildung und Lebendigkeit ermöglichen. Die je-
weils individuell zu betrachtenden Teilareale ergeben 
sich aus den umgebenden Stadt- und Landschaftsräu-
men bzw. den standortspezifischen Nachbarschaften 
und sind Teil der Aufgabenstellung. Unter keinen Um-
ständen darf eine Monostruktur oder ein Torso ohne 
funktionale Eigenständigkeit entstehen, wenn sich 
zum Beispiel Rahmenbedingungen in der längeren 
Realisierungs- und Entwicklungszeit ändern. Die ca. 
48 ha große Fläche, inklusive der sensibleren Zonen 
am Wasserweg, der erforderlichen Wertschätzung der 
Topographie, der zu planenden Entwässerungs- 
 
 
systematik und zu integrierenden Landschafts-
bestandteile, ist die größte Fläche aller fünf Modell-
quartiere. Dies verlangt nach einer besonderen städ-
tebaulichen Konzeption eines Quartiers mit wiede-
rum eigenen, kleineren Identitäten und der ge-
wünschten urbanen Dichte. 
 
Leitfrage: Wie kann der kurz- bis mittelfristige Aufbau des 
neuen Quartiers konkret ausgestaltet werden und wie 
könnte dann die langfristige Perspektive zur Vervollständi-
gung im Sinne eines Modellquartiers 1 gestaltet werden 
und welche Zukunftsoffenheiten für sich ändernde Bedin -
gungen könnten Teil der Entwicklungsstrategie sein? 
Verflechtung  
Das Landschafts- und Freizeiterlebnis des Kinderbach-
bogens als die grüne Lebensader im Nordwesten 
Münsters und wichtigste öffentliche Verbindungen in 
die freie Landschaft, wie zum Beispiel der Wasserweg 
als Teil der westlichen Membran, erfreuen sich zuneh-
mender Beliebtheit aller Generationen. Hier gilt es, 
die räumlichen und funktionalen Rahmenbedingun-
gen weiter zu qualifizieren und zu stärken und ins-
besondere auch die beiden Modellquartiere 1 | 2, per-
spektivisch auch über den Kinderbachbogen, noch 
besser zu verbinden. Diese Anforderung muss sich 
klar innerhalb der Vernetzungsstruktur der beiden 
Modellquartiere 1 | 2 widerspiegeln, denn die überge-
ordneten Verbindungen müssen klar herausgearbei-
tet und erkennbar sein. Beide Quartiere werden zu-
sammen mit den östlichen Wissensquartieren, u. a. 
über den „Science Boulevard“ in einen Dialog treten,  
 
 
bei dem z. B. neben dem Naturerlebnis auch die zahl-
reichen informellen und vereinsgebundenen Sport-
angebote eine prägende Rolle übernehmen könnten. 
 
Leitfrage: Welche Ausprägung und Qualitäten des öffent-
lichen Raumes über den Grünzug des Kinderbachbogens 
hinweg gilt es aus den Mitten der Modellquartiere 1 | 2 he-
raus zukünftig besondere Aufmerksamkeit zukommen zu 
lassen? Welche Gestalt- und Funktionsempfehlungen gibt 
es aus Sicht der Teilnehmenden am Wettbewerb für die he-
rauszuarbeitenden Verbindungen, die aufgrund des land-
schaftlichen und des gesamträumlichen Kontextes der 
Nachbarschaften im Fokus stehen und die Verflechtungen 
sicherstellen?

39Aufgabe
Silhouette  
Vor allem die neue Stadtsilhouette an der Kernstadt-
zuführung der Steinfurter Straße/ B 54, mit ihren be-
gleitenden Rad- und Fußwegen, ist zugleich neue Ad-
resse der urbanen Modellquartiersentwicklung als 
auch Ausdruck der aufstrebenden Wissensstadt 
Münster und ihrer metropolitanen Qualitäten. Entste-
hen soll keine gebaute Mauer trotz nötiger Lärmprä-
ventionen an der stark befahrenen und lärmbelaste-
ten Straße, dies erfordert auch eine klare landschaft-
lich - freiraumplanerische Grundhaltung. Auch ein 
perspektivischer „Sprung“ über die Barriere der Bun-
desstraße ist hier vorzubereiten bzw. mitzudenken. 
 
Auch die südöstliche Übergangssituation in Richtung 
Technologiepark wird samt neuem Quartierszentrum 
eine der prägenden Silhouetten im stadträumlichen 
Zusammenhang. Welche städtebaulichen Höhenent- 
 
 
wicklungen und Körnigkeiten sind vor allem hier, so 
wie auch im gesamten Quartier, vor dem Hintergrund 
der gewünschten Urbanität und nötiger Sensibilitäten 
anzusetzen? Dies gilt es als eine wichtige Aufgaben-
stellung zu lösen. 
 
Leitfrage: Welche Silhouette wird aus städtebaulicher 
Sicht vor allem zur Steinfurter Straße im Zusammenspiel 
Landschaft / Freiraum und Städtebau empfohlen? Gibt es 
vor dem Hintergrund der skizzierten Programmierungen 
besondere, prominente Lagen und Pointierungen auch in 
der Höhe und ein Herausarbeiten der Adresse? Sollten sich 
diese in Bezug zum Osten des Modellquartiers 1 am Stra-
ßenverlauf oder an ganz anderen, übergeordneten städte-
baulich-landschaftsplanerischen Konfigurationen orientie-
ren?
Prozessdesign  
 
Die besondere Transformation und Prozesshaftigkeit 
ist Teil des Aufgabenprofils. Zentral wird es sein, die 
Wertemaßstäbe zu definieren, ohne alles durchzude-
klinieren. Ebenso ist der Weg der Umsetzung Teil des 
Modellcharakters: Veränderbarkeiten und Zukunfts-
offenheiten sind mitzudenken und trotz der klaren  
städtebaulichen Programmierung zu konkretisieren 
und ergänzend zu den geforderten Vorschlägen für 
eine phasenweise Realisierung zu beleuchten. Die 
Wettbewerbsteilnehmenden sind dazu angehalten, 
auf Grundlage ihrer Erfahrung Aussagen zu einem ein-
bindenden und zugleich inspirierenden Prozessdesign 
des Modellquartiers 1 zu treffen.  
 
 
 
Leitfrage: Welches Prozessdesign und welche Transforma-
tionsschritte können gerade für das an der verfügbaren 
Fläche gemessen größte aller Münster Modellquartiere 
enorm wichtig und für dieses Stadterweiterungsareal in 
seiner gewünschten Durchmischung entscheidend sein? 
Wie kann reagiert werden bzw. welche Flexibilitäten sind 
nötig und welches Engagement der Realisierungspartner 
mit allen nötigen Management- / Betreuungsnotwendigkei-
ten hin zu einer Modellhaftigkeit?

40
Identität  
Das Areal des Modellquartiers 1 hat durch die angren-
zenden räumlich-funktionalen Besonderheiten ein Al-
leinstellungsmerkmal. Es ergibt sich ein gesonderter 
Auftrag, die umliegenden Bereiche zu verknüpfen und 
Synergien zwischen dem Kinderbachbogen und ins-
besondere dem Wasserweg direkt am Wettbewerbs-
gebiet aufzubauen. Die unterschiedlichen konzeptio-
nellen Ansätze der Wettbewerbsteams werden die 
bestmögliche Auswahl für weitere, kleinteilige, ge-
mischt zu nutzende Cluster und Identitäten im Innern 
des neuen Quartiers vorbereiten. Dabei den neu hin-
zugewonnenen Stadtraum nicht nur als Wohnent-
wicklungsareal oder Erweiterung des Technologie- 
 
 
 
 
parks zu verstehen, sondern als vollständig durch-
mischtes Quartier eines lebendigen Münsters von 
Morgen mit allen dazugehörigen Konsequenzen und 
Innovationen, ist die zentrale Herausforderung. 
 
Leitfrage: Welche zukünftige innere „Identität“ kann über 
das städtebaulich-landschaftsplanerische Konzept unter-
stützt werden, was muss zum Beispiel ein deutlich ables-
barer und identitätsstiftender öffentlicher Raum bieten 
und ist es ein größerer zentraler Raum oder ein Gefüge mit 
Wechselwirkungen?  
Vielfalt  
 
Die städtebauliche Programmierung und die Werk-
stattergebnisse bilden den Rahmen dieser Aufgaben-
beschreibung. Obgleich nicht alle Fragen durch die 
städtebaulich-landschaftsplanerischen Konzepte des 
Wettbewerbs beantwortet werden können, wird ihr 
Beitrag zur Vielfalt im neuen Modellquartier das Ver-
fahren begleiten. Ziel ist es, durch eine Verzahnung 
von geeignetem Städtebau und präzisen Prozess-
design die angestrebte Vielfalt im Quartier zu fördern. 
Das betrifft die Erdgeschosszonen sowie die Diversität  
in den Gebäuden und im Gesamtquartier. Vielfalt wird 
auch von den Bewohnenden geprägt, die verschie-
dene Altersgruppen, Milieus und Kulturen mitbringen 
können. 
 
Die Planungskultur sollte auf Diversität setzen, um 
unterschiedliche kulturelle Perspektiven zu nutzen. 
Beispielprojekte zeigen, dass Modellhaftigkeit nicht  
 
 
 
immer eine Neuerfindung erfordert, sondern man 
von den Erfahrungen anderer Modellquartiere profi-
tieren kann und das vorhandene Wissen systematisch 
nutzen kann. Die Einbindung von Künstlerinnen und 
Künstlern in interdisziplinäre Planungsteams kann 
ebenfalls die Vielfalt bereichern, indem sie innovative 
Fragestellungen einbringen und die Kreativität in den 
Gestaltungsprozess einfließen lassen.  
 
Leitfrage: Welche Vielfalt mit welchen Bautypologien, 
Dichteansätzen und Nutzungstypen sind an dieser neu zu 
definierenden und prominenten, zukünftig hochgradig ur-
banen Adresse in Münster die richtigen, wie muss das ei-
genständige, städtebauliche Profil des Modellquartiers 1 
zwischen Kinderbachbogen und der Tangente der Steinfur-
ter Straße ausgestaltet werden? 
 
Aufgabe

41Aufgabe
Mobilität  
Das Mobilitätskonzept muss Innovationen zugunsten 
des nicht motorisierten Verkehrs vorbereiten und er-
fordert auch für das Modellquartier 1 gesamtstädti-
sche Konsequenzen. Schon die Weiterentwicklung 
der Vision des Science Boulevards ins Innere des Mo-
dellquartiers 1 als zentraler öffentlicher Raum bis  
zum Knotenpunkt Wilkinghege / Steinfurter Straße ist 
wegweisend für den Vorrang der Bewegungen mit 
dem ÖPNV, zu Fuß oder mit dem Rad. In Verlängerung 
des Johann-Krane-Weges aus der Tiefe der Wissen-
schaftsquartiere und des Leonardo-Campus gleicher-
maßen bietet dies die richtigen Ansätze auf dem Weg 
zum zunehmenden Verzicht auf das Auto. Gerade die 
Erwartungshaltungen in der Fahrradstadt Münster 
sind hoch. Die Veloroute entlang des Horstmarer 
Landwegs als wichtige und zukünftig besonders kom-
fortable Radwegeverbindung bis nach Altenberge bie-
tet weitere gute Anknüpfungsoptionen rund  
 
 
um den Kinderbachbogen. Zukunftsorientierte Ansät-
ze zum ruhenden Verkehr und der Unterbringung in 
Mobilitätsstationen als Gemeinschaftaufgabe, samt 
dazugehörig denkbarer Autofreiheiten von Teilquar-
tieren, müssen auch das Gesamtprojekt Modellquar-
tier vorbildlich prägen. Hierzu zählen neben einem 
vorbildlich modellhaft reduzierten Stellplatzschlüssel 
bei grundsätzlichem Verzicht auf ebenerdige, versie-
gelte Parkplätze auch angemessene Stellplatzkontin-
gente für Räder. 
 
Leitfrage: Wie können weitere Stärkungen der „sanften“ 
Mobilität wie selbstverständlich und Münster typisch für 
das Modellquartier 1 aussehen inkl. zentraler und dezen-
traler Mobilitätsstationen mit Verknüpfungsansprüchen al-
ler Verkehrsarten? 
Resilienz  
Die nötige Resilienz der Städte muss gerade auch in 
den Modellquartieren von vorneherein Maßstäbe für 
die Gesamtstadt Münster setzen. Neben den Gesamt-
zielsetzungen der neuen Energieversorgungsstrategie 
hin zur positiven Klimabilanzierung u. a. mit der Nut-
zung von Tiefengeothermie sind u. a. die Bewältigung 
von Starkregenereignissen und Dürreperioden, die In-
tegration der Biodiversität und viele andere Bestand-
teile nachzuweisen. Durch die Nähe zum Kinderbach-
bogen und seiner Zufluss- und Rückhalteoptionen er-
wächst ohnehin eine besondere Verantwortung bei 
der Entwicklung der Modellquartiere 1 | 2. 
 
 
 
 
Leitfrage: Wie kann das Regenwasser-Rückhalte- und 
Rückführungskonzept  im Rahmen des Freiraumkonzeptes 
ausgestaltet werden und welche Maßnahmen u. a. zur po-
sitiven Klimabilanz können auf Städtebauebene einen Teil-
beitrag liefern?

5.1 Das städtebauliche Programm  
 
Für die städtebauliche Zielprogrammierung wurden im 
Anschluss an die Werkstatt im Mai 2022 Orientierungs-
werte erarbeitet und das spezielle Programm rund um 
Leben / Wohnen inklusive Studierendenwohnen, Arbei-
ten / Technologie sowie weitere Besonderheiten wie das 
Quartierszentrum, soziale Infrastrukturen (z. B. Schulen, 
Sporteinrichtungen, Kindertagesstätten, Soziokulturel-
les und Künstlerisches etc.) weiter qualifiziert.  
 
Im Sinne einer sehr urbanen Ausnutzung und Dichte-
vorstellung mit allen Lagevorteilen der Nähe zum Kin-
derbachbogen mit Wasserweg, Technologiepark und 
Leonardo-Campus bzw. zu den Wissensquartieren mit 
der „kleinen Schwester“ des Modellquartiers 2 dienen 
diese Werte als Rahmen, der von den Wettbewerbsteil-
nehmenden eigenverantwortlich zu prüfen ist und der 
zu einer maximal möglichen Qualität im Modellquar-
tier 1 führen muss.   
 
Das bedeutet, dass es nicht um eine Maximierung von 
Bruttogeschossflächen geht, sondern um den Vorschlag 
eines angemessenen, urbanen und hochgradig ge-
mischten und qualitätsvollen Städtebau- und Land-
schaftskonzeptes, bei dem in Münster in städtebaulich 
begründeten Fällen und von den Wettbewerbsteilneh-
menden gewünschten Pointierungen auch hohe Häuser 
(über 7 Geschosse – Querverweis an die maximale 
Wohnbau-Förderfähigkeit) miteingeplant werden kön-
nen. 
 
Hinsichtlich der Gebäudehöhen ist das Denkmal „Haus 
Wilkinghege“ (Steinfurter Straße 374) zu berücksichti-
gen: Im kulturlandschaftlichen Fachbeitrag zum Regio-
nalplan Münsterland ist das Wasserschloss als konsti-
tuierendes Element des regional bedeutsamen Kultur-
landschaftsbereichs „D 5.4 Münster, Telgte, Wolbeck“ 
aufgeführt. Es handelt sich um ein raumwirksames und 
kulturlandschaftsprägendes Objekt. Eines der Leitbilder 
und Grundsätze des Kulturlandschaftsbereichs ist der 
„Erhalt der Solitärstellung – keine Nachverdichtung im 
Umgebungsbereich solitär stehender Schlossanlagen 
und Adelssitze“ (S. 90). Insofern ist bei der städtebauli-
chen Konzeption das „Haus Wilkinghege“, hinsichtlich 
der behutsamen Entwicklung der Gebäudehöhen, um 
eine visuelle Dominierung zulasten der Raumwirkung 
des Schlosses auszuschließen, zu berücksichtigen. Die 
Anlage sollte weiterhin innerhalb ihrer durch Freiflä-
chen und Gehölzstreifen geprägten Umgebung wahr-
nehmbar sein. 
 
Das Hauptgebäude der Hofstelle Steinfurter Str. 159 ist 
zu erhalten und könnte ein stadtbaukultureller Identifi-
kationsort für das Quartier werden. Es muss von den Pla-
nungsgemeinschaften in ihren Konzepten städtebaulich 
und nutzungsstrukturell sinnvoll integriert werden. 
 
Folgende Zielprogrammierungen sind im Rahmen der 
Wettbewerbsbearbeitung zu würdigen. Hierbei gilt das 
Grundprinzip einer maximalen Nutzungsmischung, die 
aus Sicht der Wettbewerbsteilnehmenden über den je-
weiligen städtebaulich-landschaftsplanerischen Beitrag 
zur Vorbereitung modellhafter Hybridquartiere artiku-
liert werden müssen. 
05. HINWEISE  
 
>> Modellhaft: klare Programmierung für Wohnen, Leb en, Arbeiten /  
>> Technologie sowie weitere Besonderheiten   
42 Aufgabe

43Hinweise
Nachbarschaft Technologiepark Münster
Blick auf den Technologiepark
Angrenzende Wohnbebauung

Die Planung der weiterführenden Schule ist vorrangig 
Teil der Aufgabe. Als Nebenzeichnung soll eine Planung 
ohne die Schule und mit einem höheren Wohnanteil 
abgebildet werden.  
 
Die Stellplätze und Kitabedarfe sind entsprechend des 
Programms anzupassen.
44 Hinweise
  Städtebauliche Kennwerte Modellquartier Steinfurter Straße
 
  Variante  
  mit weiterführender Schule 
 
  Variante  
  ohne weiterführender Schule 
 
  Fläche Gesamtareal (100%)
 
  ca. 485.000 qm
 
  ca. 485.000 qm
 
  Park- und Grünflächen (25%)
 
  ca. 120.000 qm
 
  ca. 120.000 qm
     
  Platz- und Erschließungsfächen (15%)  
  ca. 75.000 qm
 
   ca. 75.000 qm
 
  Nettobaufläche (60 %)    ca. 290.000 qm  
  ca. 290.000 qm 
   GFZ zzgl. Quartiersgarage    ca.1,54    ca.1,65

45Hinweise
  Städtebauliches Programm Modellquartier Steinfurter Straße
 
  BGF (qm) 
  mit weiterführender Schule
  
  BGF (qm) 
  ohne weiterführender Schule
 
  Allgemeines Wohnenrk
 
  165.000
 
  215.000
 
  Studentisches Wohnen
 
  24.000
 
  24.000
 
  Wohnen für Auszubildende  
  12.000  
  12.000
   Arbeiten (Büros & Institute & Dienstleistungen)  
  
100.000  
 
 100.000
 
  
Gewerbe & Handwerk (technologieorientiert)  
  
100.000  
  
100.000
 
 
  
Quartierszentrum  
  
9.120  
  
9.120
 
  Grundschule 4 Züge mit 3-Fach Sporthalle
 
  6.900
 
  6.900
 
  weiterführende Schule 
 
  18.350
 
  0
 
  Kitas
 
  6.640
 
  8.230
 
  Reserve-Kitas  
  2.108
 
  2.385
 
  Tiefe Geothermie-Anlage  
  1.500  
  1.500
 
  Quartiersgaragen / Mobilstationen  
  konzeptionsabhängig  
  konzeptionsabhängig
 
  Summe BGF zzgl. Quartiersgaragen  
  445.618  
  479.135

Bruttogeschossfläche (BGF) Zielvorstellung für Woh-
nen und Arbeiten 
>> 401.000 – 451.000 qm BGF  
(oberirdisch) gesamt bei Reduzierung der BGF Wohnen 
für die optional nachzuweisende, weiterführende Schu-
le (mit Zweifach-Sporthalle).  
 
 
5.1.1 Wohnen   
>> 201.000 – 251.000 qm Bruttogeschossfläche BGF 
Wohnen gesamt 
 
davon als Orientierungswerte zum Wettbewerb bezo-
gen auf die BGF Wohnen: 
 
„Gängiges“ Wohnen:  
>> 165.000 – 215.000 qm Bruttogeschossfläche BGF  
 
ca. 1.650 – 2.150 Wohneinheiten (WE) über „verein-
fachten“ Berechnungsschlüssel 100 qm BGF je WE für 
den Wettbewerb. Davon:  
 
 – 40 % frei finanziert 
– 30 % förderfähig 
– 30 % gefördert 
 
1 WE = 2,5 Einwohnerinnen und Einwohner 
Bei 1.650 – 2.150 WE entspricht dies einer Summe von 
ca. 4.125 – 5.375 EW 
 
Stadthaustypen sind untergeordnet und im Sinne der 
Urbanität bzw. Mischung der Wohnvielfalt denkbar 
(hier: ca. 50 WE bzw. 5.000 qm BGF).  
 
Entlang des Wasserweges sollen städtebauliche Arron-
dierungsoptionen den privaten Eigentümerparteien 
vorbehalten sein, die sich aktuell in Grundstücksver-
handlungen mit der Stadt Münster befinden. Für diese 
Parteien sollen zwischen Wasserweg 114 / 116 und 160 
/ 162 insgesamt ca. 24 Wohneinheiten vorgesehen wer-
den.  
 
Ergänzend sind im Quartier auch Wohnungen für Stu-
dierende und Auszubildende zur Erhöhung der Attrakti-
vität der Stadt Münster als Ausbildungsstandort ebenso 
wie bezahlbarer Wohnraum für am Wohnungsmarkt be-
nachteiligte Zielgruppen wie von Wohnungslosigkeit 
betroffene Menschen vorzusehen. 
 
Studierendenapartments:  
Studentisches Wohnen stellt ein gesondertes Thema für 
eine urbane Mischstruktur und als Beitrag der ge-
wünschten Belebung des Quartiers dar. Die Wohnein-
heiten sollten daher sinnvoll räumlich im Quartier und 
passend zu den übrigen Nutzungsbausteinen verteilt 
werden. 
 
>> 24.000 qm Bruttogeschossfläche BGF  
 
600 Wohnheimplätze (WHP) über „festgelegten“ Be-
rechnungsschlüssel 40 qm BGF je Wohnheimplatz / 
Apartment für den Wettbewerb entspricht: BGF ca. 
24.000 qm 
1 WHP = 1 Studierende oder Studierender = ca. 600 
 
Apartments für Auszubildende: 
400 Apartments über „festgelegten“ Berechnungs-
schlüssel 30 qm BGF je Apartment für den Wettbewerb 
entspricht: BGF ca. 12.000 qm 
 
1 Apartment = 1 Auszubildender  
 
Bei 400 vorgesehenen Apartments entspricht dies einer 
Summe von 400 Auszubildenden 
 
Normales Wohnen und Studierende und Auszubildende  
= Summe ca. 5.125 – 6.375 Einwohnerinnen und Ein-
wohner 
 
Übergangseinrichtung für Geflüchtete: 
Mindestens eine Übergangseinrichtung für Geflüchtete 
für 50 Personen mit einer Wohn- und Nutzfläche von 
700 – 750 qm (bei 3-geschossiger Flachdachbauweise 
und einer GRZ von 0,4 ist ein Grundstück zur Größe von 
ca. 1000 qm erforderlich). 
 
 
 
 
46 Hinweise

47Hinweise
5.1.2 Arbeiten  
Der Bereich „Arbeiten“ umschließt insbesondere tech-
nologieorientiertes Gewerbe und Büronutzungen, aber 
auch das Handwerk. 
 
>> 200.000 qm Bruttogeschossfläche BGF 
 
Arbeitsplätze (AP) gesamt ca. 4.700  
 
davon als Orientierungswerte zum Wettbewerb bezo-
gen auf diese BGF Arbeiten & mehr (Technologie etc.): 
 
Büros / Institute / Dienstleistungen:  
>> 100.000 qm Bruttogeschossfläche BGF  
= Arbeitsplätze (AP) ca. 3.300 
 
Technologieorientiertes Gewerbe und Handwerk:  
>> 100.000 qm Bruttogeschossfläche BGF  
= Arbeitsplätze (AP) ca. 1.400  
 
 
5.1.3 Quartierszentrum  
>> 9.120 qm Bruttogeschossfläche BGF  
(ohne zugehörige Ergänzung über Wohnen und Arbei-
ten) über „vereinfachten“ Berechnungsschlüssel:  
 
Verkaufsfläche (VKF) von ca. 5.700 qm x 1,6 = 9.120 qm 
BGF 
 
Vielfältiges Quartierszentrum u. a. mit folgendem Profil: 
– auch zur Versorgung der Nachbarschaften der 
Wissensquartiere und der benachbarten Wohn-
quartiere (heute nahezu unversorgt) 
 
 – durchgängig urban und gemischt genutzt 
 
– Marktplatz als Motiv und Anspruch 
 
– Gemeinwohlorientierte Räume und Flächen 
(soziokulturelle und künstlerische Infrastruk-
tur) 
Bestehend aus den folgenden Einzelhandels-Funktions-
bausteinen: 
 
>> Vollsortimenter VKF 3.200 qm  
(entspricht ca. 5.120 qm BGF) 
 
>> Discounter VKF 1.000 qm 
(entspricht ca. 1.600 qm BGF) 
 
>> Drogeriemarkt VKF 700 qm  
(entspricht ca. 1.120 qm BGF) 
 
>> Kleinflächiger Handel VKF 800 qm  
(entspricht ca. 1.280 qm BGF) 
 
Die Einzelhandelsangebote sind zudem durch Dienst-
leistungsangebote mit hoher Frequenz (z. B. Friseur, 
Kosmetikstudio, Fahrschule, Paketshops, Waschsalon, 
Fahrradwerkstatt) und gastronomische Nutzungen mit 
Fokus auf Versorgungsgastronomie (Restaurants, Imbis-
se, Cafés) zu ergänzen (s. dazu Ausführungen im Gut-
achten des Büros Stadt+Handel).  
 
Städtebauliche Hinweise zum Quartierszentrum: 
– für das Quartierszentrum stehen 35.000 qm 
Gesamtfläche zur Verfügung 
 
– Ausbildung von äußeren Raumkanten (insb. 
entlang der Austermannstraße und des Sci-
ence-Boulevards) 
 
– Städtebauliche Fassung des Quartiersplatzes 
und geschickte Anordnung kleinteiliger Nut-
zungen gastronomischer und sozialkultureller 
Natur zur Schaffung von Aufenthaltsqualität, 
Förderung der Nutzungsmischung und sozialen 
Kontrolle auch nach Schließungszeiten des Ein-
zelhandels 
 
– Herstellen von Fuß- und Radwegebeziehungen 
zwischen der Studierendenwohnanlage Rudolf-
Harbig-Weg 55-61, dem Quartierzentrum, der 
neu zu verortenden Bushaltestelle und dem Sci-
ence Boulevard

– Vermeidung von Rückseitenbildungen; Anliefe-
rung der gewerblichen Einheiten so planen, 
dass sich diese unauffällig und funktionell 
durchführbar in das Gebiet einfügt, unter Be-
rücksichtigung von entstehenden Lärmemissio-
nen gegenüber angrenzender (neu entstehen-
der) Wohnbebauung 
 
– für die Erdgeschosse der Einzelhandelskom-
ponenten sollen Geschosshöhen von ca. 6 m 
vorgesehen werden 
 
– Eine teilweise Überbauung der Handelsflächen 
ist vorgesehen und im Sinne einer vertikalen ur-
banen Nutzungsmischung zu belegen 
 
– Ergänzung der Einzelhandels-Funktionsbaustei-
ne durch die Verortung eines Service-Hubs 
(Nutzung z.B. für click & collect) 
 
– eine Sichtbarkeit des Quartierszentrums von 
der Steinfurter Straße / Ecke Austermannstraße 
ist erforderlich.  
 
Hinweise zur Stellplatzanforderung im  
Quartierszentrum:  
Zur Reduzierung hoher Investitionskosten und im Sinne 
der grundsätzlichen Strategie CO2-intensive Baumate-
rialien und Bauwerke zu vermeiden, sind gegenüber ei-
ner Tiefgarage wirtschaftlich günstigere Parksysteme zur 
Unterbringung von Stellplätzen planungsseitig vorge-
sehen. Die ebenerdige Stellplatzanlage soll eine Grö-
ßenordnung von ca. 250 Stellplätzen umfassen und mit 
großkronigen Bäumen versehen werden. Der Parkplatz 
und der Vollsortimenter sollen von der Austermannstra-
ße sichtbar sein. Um das Ziel einer autoarmen Siedlung 
zu unterstützen, ist eine Erschließung des Parkplatzes, 
der den Bewohnerinnen und Bewohnern des Quartiers 
außerhalb der Geschäftszeiten zur Verfügung stehen 
wird, von einer Verlängerung der Wilhelm-Schickard-
Straße aus vorzusehen. Im Hinblick auf eine zukünftig 
eintretende Mobilitätswende, sollte eine Überbauung 
der Stellplatzanlage im südwestlichen Bereich des Quar-
tierszentrums vorausgedacht werden. 
Die Organisation des ruhenden Verkehrs ist im Sinne 
der Stellplatzsatzung der Stadt Münster insbesondere 
auch unter Berücksichtigung des § 3 Abs. 8 Satz 1 zu 
konzipieren (Erstellung eines Mobilitätskonzeptes zur 
max. Reduktion von Kfz-Stellplätzen). 
 
Folgende gutachterlich von dem Büro Stadt+Handel 
hinsichtlich des Themenkomplexes Mobilität und Ver-
kehr formulierten Impulse werden in die Auslobung 
übernommen: 
 
– Anbindung an ein leistungsfähiges Rad-
wegenetz 
 
– Schaffung von Querungsmöglichkeiten der Aus-
termannstraße zur Anbindung an den Techno-
logiepark 
 
– Installation von (überdachten) ebenerdigen 
Radabstellmöglichkeiten auch für Lastenräder, 
Lade-Stationen für E-Bikes 
 
– Installation von Ladesäulen für E-Autos 
 
– Mobilstationen (Parken am Quartierszentrum 
und „Weiterreise“ im Quartier über alternative 
Verkehrsmittel wie Fahrräder, Leih- und Lasten-
fahrräder, o. Ä.) 
 
 
 
 
48 Hinweise

49
Hinweise
Das geplante Quartierszentrum im Suchraum an der Austermannstraße dient nicht nur der Versorgung des neuen MMQ 1 
sondern auch der benachbarten Wissensquartiere und Wohnnachbarschaften

50 Hinweise
5.1.4 Soziale Infrastruktur  
Zusätzlich zu den neu geplanten Wohneinheiten, Ar-
beitsstätten und dem Quartierszentrum, sind soziale 
Einrichtungen vorzusehen. Teil des neuen Modellquar-
tiers sollen eine Grundschule, optional eine weiterfüh-
rende Schule sowie Kitas sein.  
 
 
 
Studierendenwohnheim an der alten Sternwarte 
Kita Chamäleon am Rudolf-Harbig Weg

51Hinweise
Grundschule (mit Dreifach-Sporthalle) 
 
Züge 
 
Bruttogeschossfläche (BGF) 
 
Nutzungsfläche (NUF) 
 
Vollgeschosse 
 
Dachnutzung 
 
 
Größe des Schulhofs 
 
 
 
 
 
 
Erweiterungsoption berücksichtigen (Ja, nein, Aufsto-
ckung, Ergänzungsbau) 
 
Ggf. zusätzlich zu berücksichtigende (Flächen-)Bedarfe, 
wie z. B. der Musikschule, VHS, Kultur, Versammlungs-
stätten 
 
 
 
 
 
 
 
Erschließungsbesonderheiten 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
4 Züge 
 
6.900 qm 
 
5.150 qm 
 
Max. 3 Geschosse 
 
Grundsätzlich mit Dachbegrünung und Photovoltai-
kanalgen (s. V/0770/2019/2 und V/0531/2020). 
 
Mindestgröße 5 qm pro Schüler*in = 2.400 qm reine 
Schulhoffläche ohne Zuwegungen und Nebenflächen  
(Stellplätze etc.) 
Innovative Schulhofkonzepte als Orte des Lernens: z. B. 
mit Flächen zur kreativen Aneignung oder die das Ser-
vice- und / oder Outdoor-Learning unterstützen 
 
nein 
 
 
Für den Standort wäre eine Versammlungsstätte (480 
Sitzplätze) mitzudenken.  
Im weiteren Planungsverlauf sind die Verortung von 
räumlichen Bedarfen der Musikschule, VHS, Kultur und 
der offenen Kinder- und Jugendarbeit vorstellbar. Die 
Bedarfe sind stark davon abhängig, welche Zielgruppen 
in den neuen Quartieren untergebracht werden sollen. 
Dies würde ggf. zusätzlichen Flächenbedarf auslösen.   
 
 
Es wird eine Kfz-Verkehrsvermeidung im unmittelbaren 
Umfeld der Schule angestrebt, die die Verkehrssicher-
heit für zu Fuß gehende und fahrradfahrende Kinder 
steigert. Zudem sind für die Erreichbarkeit des Schul-
standortes attraktive, ver kehrssichere und ausreichend 
dimensionierte Fuß- und Radwegeanbindungen zu be-
rücksichtigen, da der Fuß- und Radverkehr weiter geför-
dert werden soll. Eine direkte Anfahrbarkeit des Schul-
geländes sowie Haltemöglichkeit in unmittelbarer Nähe 
des Gebäudes für Rettungsfahrzeuge, Wirtschaftsver-
kehre (z.B. Belieferung der Mensa, Handwerker, o.ä.) 
und Menschen mit Behinderung ist sicherzustellen.

Erforderliche Stellplätze Pkw 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Erforderliche Stellplätze Fahrräder 
 
 
Denkbare Synergieeffekte mit anderen Nutzungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kommunale Schulsportflächen der Grundschule 
 
Flächengröße insgesamt 
 
 
Vorzusehende Anlagen 
 
Außerschulische Nutzung möglich?  
 
Nutzung durch optionale weiterführende Schule mög-
lich? 
 
 
 
 
 
 
 
Stellplatznachweis für Versammlungsstätte und Sport-
betrieb gem. Stellplatzsatzung der Stadt MS bei max. 
Reduktion von Kfz-Stellplätzen durch Aufstellung eines 
Mobilitätskonzeptes sowie Berücksichtigung von ÖPNV-
Gunstfaktoren. Modellhaft wäre die Mitnutzung einer 
Quartiersgarage denkbar (schnelle Erreichbarkeit müss-
te gewährleistet sein), muss jedoch quartierunabhängig 
hinsichtlich der konkreten Realisierbarkeit (Betreiber-
konzepte usw.) überprüft werden. 
 
Gem. Stellplatzsatzung Stadt Münster und anpassbar im 
Zusammenhang mit einem Mobilitätskonzept. 
 
Schule, Sport, Kultur, Musik, ggf. Kita, 
Kinder- & Jugendhilfeangebote  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
25 Meter Laufbahn: 3 Laufbahnen je 1,20 m Breite 
Sprunggrube (8 x 4 m) 
 
Kleinspielfeld (22 x 45 m) 
 
Ja (gem. Schulhofsatzung) 
 
Nein, da andere Anforderungen 
52 Hinweise

Option: Weiterführende Schule  
(mit Zweifach-Sporthalle) 
 
Aufgabe ist es zwei Konzeptionsvarianten darzustellen. 
Zum einen integriert der Entwurf eine weiterführende 
Schule und zum anderen werden andere Nutzungen 
vorgesehen. Wenn der schulischen Nutzung keine Flä-
che zugeordnet wird, sollten Überlegungen angestellt 
werden, diese Fläche anderen Nutzungen zuzuführen 
und weiteren Wohnraum zu schaffen.  
 
Die Option bei Planung der weiterführenden Schule 
stellt sich wie folgt dar: 
 
 
Weiterführende Schule mit Zweifach-Sporthalle  
 
Züge 
 
Bruttogeschossfläche (BGF) 
 
Nutzungsfläche (NUF) 
 
Vollgeschosse 
 
Dachnutzung 
 
 
 
 
 
 
Größe des Schulhofs 
 
 
 
Zusätzlich zu berücksichtigende (Flächen-)Bedarfe, wie 
z. B. der Musikschule, VHS, Kultur, Versammlungsstätten 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
4 Züge 
 
18.350 qm 
 
12.340 qm 
 
4-5 geschossig  
 
Grundsätzlich mit Dachbegrünung und Photovoltai-
kanalgen (s. V/0770/2019/2 und V/0531/2020). Ander-
weitige bzw. zusätzliche Nutzung von Dachflächen (z. B. 
in Form von Sportflächen oder Schulhof / Schulgarten) 
sind nicht von vornherein auszuschließen. Es sollten in-
telligente Lösungen gefunden werden 
 
Mindestens 5 qm pro Schüler/in = 4.800 qm reine 
Schulhoffläche ohne Zuwegungen und Nebenflächen  
(Stellplätze etc.) 
 
Ein Forum wäre als Versammlungsstätte (750 Sitzplätze) 
mitzudenken. Im weiteren Planungsverlauf sind die Ver-
ortung von räumlichen Bedarfen der Musikschule, VHS, 
Kultur und der offenen Kinder- und Jugendarbeit vor-
stellbar. Bedarfe können auf die Grundschule und wei-
terführende Schule aufgeteilt werden. Die Bedarfe sind 
stark davon abhängig, welche Zielgruppen in den neuen 
Quartieren untergebracht werden sollen und würden 
den Flächenbedarf ggf. vergrößern.
53Hinweise

Erschließungsbesonderheiten 
 
 
 
 
 
Erforderliche Stellplätze Pkw 
 
 
 
 
 
Erforderliche Stellplätze Fahrräder 
 
 
Denkbare Synergieeffekte mit anderen Nutzungen 
 
 
 
 
 
 
Eine direkte Anfahrbarkeit des Schulgeländes sowie Hal-
temöglichkeit in unmittelbarer Nähe des Gebäudes für 
Rettungsfahrzeuge, Wirtschaftsverkehre (z.B. Beliefe-
rung der Mensa, Handwerker, o.ä.) und Menschen mit 
Behinderung ist sicherzustellen 
 
Stellplatznachweis für Versammlungsstätte und Sport-
betrieb, gem. Stellplatzsatzung der Stadt MS. bei max. 
Reduktion von Kfz-Stellplätzen durch Aufstellung eines 
Mobilitätskonzeptes sowie Berücksichtigung von ÖPNV-
Gunstfaktoren 
 
Gem. Stellplatzsatzung Stadt Münster und anpassbar im 
Zusammenhang mit einem Mobilitätskonzept 
 
Schule, Sport, Kultur, Musik, ggf. Kita, Kinder- & Jugend-
hilfeangebote 
Bei Realisierung mit dem Grundschulstandort zu den-
ken 
Zweifach-Sporthalle der weiterführenden Schule 
 
Abmessung gemäß Raumprogramm 
 
 
Nutzungsfläche (NUF) 
 
Gymnastikraum 
 
Dachnutzung 
 
 
 
 
 
 
Erschließungsbesonderheiten 
 
Erforderliche Stellplätze Pkw 
 
 
 
 
22 x 45 m 
990,00 qm 
 
1.473,00 qm 
 
140–160 qm 
 
Grundsätzlich mit Dachbegrünung und Photovoltai-
kanalgen (s. V/0770/2019/2 und V/0531/2020). Ander-
weitige bzw. zusätzliche Nutzung von Dachflächen (z. B. 
in Form von Sportflächen oder Schulhof / Schulgarten) 
sind nicht von vornherein auszuschließen. Es sollten in-
telligente Lösungen gefunden werden 
 
Barrierefrei nach DIN 18040 
 
Stellplatznachweis gemäß Stellplatzsatzung der Stadt 
MS unter Berücksichtigung von Mobilitätskonzept und 
ÖPNV-Gunstfaktoren, mit max. Reduktion Kfz-Stpl.
54 Hinweise

Erforderliche Stellplätze Fahrräder 
 
 
Gem. Stellplatzsatzung Stadt Münster und anpassbar im 
Zusammenhang mit einem Mobilitätskonzept.
 
 
Flächengröße 
 
 
Vorzusehende Anlagen 
 
 
 
Außerschulische Nutzung möglich?  
 
Nutzung durch Grundschule möglich? 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
105 x 60 m Großspielfeld mit 
400 m Laufbahn (Breite 4 x 1,25 Meter) = 105 x 80 m 
 
o. g. Großspielfeld in Kombination mit Sprunggrube 
In Kombination mit Schulhofgestaltung sind sportliche 
Anlagen vorzusehen (z.B. Parcours oder Bouldern) 
 
Ja (gem. Schulhofsatzung) 
 
Bedingt (u.a. abhängig von Nutzungszeiten durch die 
weiterführende Schule 
 
 
55Hinweise
Kommunale Schulsportflächen der weiterführenden Schule
Ergänzende Ausführungen und Hinweise zu den  
Schulen: 
Nutzung von Dachflächen: Es existieren politische Be-
schlüsse, nach denen Flachdächer öffentlicher Gebäude 
grundsätzlich mit Dachbegrünung und Photovoltaik-
anlagen auszustatten sind. Im Sinne einer Modellhaftig-
keit und vor dem Hintergrund eines sparsamen Um-
gangs mit Grund und Boden, sollte trotz der Beschlüsse 
eine anderweitige bzw. zusätzliche Nutzung von Dach-
flächen nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Es 
sollten intelligente Lösungen gefunden werden, um die 
Dachflächen sinnvoll zu nutzen.   
 
Geschossigkeit / Baukörper:  
Im Sinne eines flächensparsamen Umgangs mit Grund 
und Boden sollten Schulgebäude mehrgeschossig er-
richtet werden, jedoch bezogen auf Grundschulen nicht 
höher als mit 3 Geschossen.  
 
Sporthallen unterirdisch zu planen, um die Flächen da-
rüber für schulische Nutzungen vorzusehen ist sehr kos-
tenintensiv und dementsprechend keine Lösung für das 
Modellquartier. Gleichwohl gilt im Grundsatz die Maxi-
me eine flächensparende Konzeption zu entwickeln. 
Doppelstöckige Sporthallen mit angegliederten multi-
funktional nutzbaren kleineren Bewegungs-/Gymnastik-
räumen können hierzu einen Beitrag leisten. 
 
Verflechtung mit dem sozialen Umfeld: 
Es sollten wechselseitige Nutzungen zwischen der sozia-
len Infrastruktur und dem Quartier gefördert werden (z. 
B. Aula separat vom Schulbetrieb nutzbar, Schulhof wird 
nach Schulschluss zur Freizeitgestaltung mitgenutzt). 
Gleichzeitig muss eine soziale Kontrolle auf den frei zu-
gänglichen Flächen erfolgen – es dürfen keine Angsträu-
me entstehen.  
 
Schulhöfe stehen in Münster grundsätzlich bis auf sonn-
tags der Allgemeinheit nach Schulschluss zur Verfügung. 
Z.T. sind Beschwerden und Klagen gegen diese Art der 
Nutzung bekannt und eingereicht worden. Umso wich-
tiger ist es daher, die soziale Infrastruktur so in das Quar-
tier zu integrieren, dass durch „friedliche Nutzer“ eine 
soziale Kontrolle entsteht und Vandalismus und Ruhe-
störung vorgebeugt wird.    
 
Kommunale Schulsportflächen stehen nach Schul-
schluss der Öffentlichkeit zur Verfügung, dadurch gehen

von diesen Flächen noch zu ermittelnde Immissionen 
aus. In Münster sind diese städtischen Schulsportflä-
chen bis zum Einbruch der Dämmerung, aber maximal 
bis 22:00 Uhr zur Nutzung freigegeben. Die Wohn-
bebauung sollte sich daran orientieren, sodass es weder 
zu Beeinträchtigungen der Wohnqualität noch zu Ein-
schränkungen für den Breitensportbetrieb kommt.  
Die Sportfreianlagen für den Schul- und Vereinssport 
sollen räumlich und nutzungsstrukturell mit den Sport- 
und Bewegungsflächen im öffentlichen Raum und de -
ren Umfeld vernetzt werden. 
 
 
 
 
Kita-Bedarf 
 
Voraussichtliche Bewohnerinnen und Bewohner des 
Modellquartiers 1 
 
Voraussichtliche Anzahl der Kinder bis 6 Jahre  
im Modellquartier 1 (Annahme 10%) 
 
Maßnahmenbedingter  
Betreuungsbedarf  
 
Maßnahmenbedingte Kita-Nettogebäudefläche 
 
Maßnahmenbedingte Kita-BGF (Annahme: Faktor 1,5) 
 
Zzgl. Kita-Außenflächen 
 
 
Pkw- & Fahrradstellflächen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kindertageseinrichtung 
Die Kita-Bedarfe berechnen sich nach der voraussicht-
lichen Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner im 
Quartier. Auf Grund der optional vorzuhaltenden Fläche 
für eine weiterführende Schule liegt die voraussicht-
liche Bewohnerzahl zwischen 5.000 und 6.200. Es wer-
den für beide Varianten nachfolgend die ermittelten 
Kita-Bedarfe tabellarisch zusammengefasst:  
 
 
 
 
 
 
 
Ohne weiterführende Schule 
 
6.200 inkl. Studierende 
 
 
620 
 
 
31 Kitagruppen 
(plus Flächenreserven für 9 Kitagruppen) 
 
5.485 qm 
 
8.230 qm  
 
9.300 qm (davon 6.840 qm reine Spielfläche) 
Außenflächen auf dem Dach sind nicht einzuplanen 
 
Gem. Stellplatzsatzung der Stadt Münster 
Max. Reduktion von Kfz-Stellplätzen durch Aufstellung 
eines Mobilitätskonzeptes sowie Berücksichtigung von 
ÖPNV-Gunstfaktoren notwendig 
 
 
 
 
 
 
 
 
56 Hinweise

Zusätzlich zu den 31 Kitagruppen sind Reserveflächen 
für neun weitere Kitagruppen (1.590 qm in der Kita und 
2.700 qm im Außengelände) für mögliche höhere Be-
treuungsbedarfe vorzuhalten. Inwieweit diese Gruppen 
dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung gestellt 
werden müssen, kann noch nicht abschließend fest-
gelegt werden. Wenn die Flächen, die ursprünglich für 
den Betrieb von Kindertagesstätten vorgesehen waren, 
nicht mehr dauerhaft für diesen Zweck benötigt wer-
den, sollten Überlegungen getroffen werden, diese Flä-
chen anderen Nutzungen zuzuführen.  
 
 
 
 
Kita-Bedarfe 
 
Voraussichtliche Bewohnerinnen und Bewohner des 
Modellquartiers 1 
 
Voraussichtliche Anzahl der Kinder bis 6 Jahre im Mo-
dellquartier 1 (Annahme 10%) 
 
Maßnahmenbedingter Betreuungsbedarf  
 
 
Maßnahmenbedingte Kita-Nettogebäudefläche 
 
Maßnahmenbedingte Kita-BGF (Annahme: Faktor 1,5) 
 
Zzgl. Kita-Außenflächen 
 
Pkw- & Fahrradstellflächen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Mit weiterführender Schule 
 
5.000 inkl. Studierende 
 
 
500 
 
 
25 Kitagruppen 
(plus Flächenreserven für 8 Kitagruppen) 
 
4.425 qm 
 
6.640 qm 
 
7.500 qm (davon 5.520 qm reine Spielfläche) 
 
Gem. Stellplatzschlüssel (s. Punkt 5.2.2) 
 
 
 
 
57Hinweise

Zusätzlich zu den 25 Kitagruppen sind Reserveflächen 
für acht weitere Kitagruppen (1.405 qm in der Kita und 
2.400 qm im Außengelände) für mögliche höhere Be-
treuungsbedarfe vorzuhalten. Inwieweit diese Gruppen 
dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung gestellt 
werden müssen, kann noch nicht abschließend fest-
gelegt werden. 
 
Die Reserveflächen für die Kitas sollten so verortet wer-
den, dass sie ggf. einer anderen Nutzung zugeführt wer-
den können, sollten sich die Betreuungsbedarfe in Zu-
kunft verändern. Sofern auch Kita-Flächenbedarfe nicht 
dauerhaft für Kitazwecke genutzt werden müssen, so 
sollten auch diese Flächen einer anderen Nutzung zu-
führbar sein können.  
 
Es wird favorisiert, Einrichtungen mit je sechs bis vier 
Gruppen zu planen. Aus wirtschaftlichen Gesichtspunk-
ten ist eine 4-Gruppen-Kita die Minimalgröße. Die 
Raumprogramme für eine 4-, 5- und 6-Gruppen-Kita 
sind Bestandteil der Auslobungsunterlagen. Die bauli-
chen Anforderungen und die Gebäudeplanung von Ki-
tas in Münster sind in einem abgestimmten „Anfor-
derungsprofil und Raumbuch für Kitas“ aufgeführt. 
 
Es ist sicherzustellen, dass mindestens ein Kita-Standort 
in einem ersten Bauabschnitt realisierbar ist. Mit jedem 
Bauabschnitt muss der notwendige Kitabedarf abge-
deckt werden. 
 
Die Kita-Bedarfe sind grundsätzlich im Geschosswoh-
nungsbau bzw. in Kombination mit den o. g. Nutzungen 
nachzuweisen. Von den gesamten Kita-Bedarfen sind 
nur im Falle eines besonderen städtebaulichen Erforder-
nisses maximal zwei Kitas in Solitärbauweise mit ins-
gesamt maximal zehn Gruppen (2 mal 5 Gruppen, oder 
eine 4-Gruppen-Kita und eine 6-Gruppen-Kita) vorzu-
sehen.  
 
Für die Solitär-Kitas gelten folgende Anforderungen an 
das Grundstück: 
 
– Die Mindesttiefe des Baufeldes von 22 m bei 2-
geschossiger Bauweise kann aus brandschutz-
rechtlichen Anforderungen (umlaufender 
Fluchtbalkon) nicht unterschritten werden. 
Clusterartige Bebauungen, die auch möglich 
sein sollten, erfordern größere Bebauungstiefen 
 
– Die Baufelder sollten möglichst großzügig 
rechtwinklig geschnitten und nicht zu stark von 
„Sonderformen“ geprägt sein, um möglichst va-
riabel auf sonstige Grundstücksparameter (Aus-
richtung, Baumbestand etc.) in der Gebäude-
planung reagieren zu können und Potential für 
individuelle Planungen zu bieten 
 
Die Mindestgröße der Außenspielfläche ist von der An-
zahl der betreuten Kinder abhängig (mind. 10–12 
qm/Kind). Die Kalkulation der Mindest-Außenspielflä-
che erfolgte mit 10 qm und einer max. möglichen Bele-
gung von 27 (25) Kindern pro Gruppe. Die tatsächlich 
erforderliche Belegungsdichte ist standortscharf mit 
dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im Einzel-
fall abzustimmen. 
 
Die Außenspielflächen der Kitas sind von Beginn an so 
zu planen bzw. zu verorten, dass Kinder sich dort gefahr-
los aufhalten können. Dies betrifft die Berücksichtigung 
einer gefahrlosen Vegetation in den Außenflächen und 
ihrer direkten Umgebung. Ebenso sind oberirdische Ent-
wässerungssysteme so zu planen, dass diese sich nicht 
auf Außenflächen der Kitas befinden. Die Kita-Außen-
spielflächen sind gemäß den Anforderungen des Lan-
desjugendamtes zur alleinigen Nutzung durch die Kin-
dertageseinrichtung anzulegen und entsprechend ein-
zufrieden. 
 
Zum Schutz der Kinder gegen Ertrinken, sind auf Spiel-
flächen der Kindertagesreinrichtungen keinerlei Gewäs-
ser vorzusehen. Standorte für Kitas sollen so verortet 
werden, dass sie nicht an (temporäre) Gewässer angren-
zen, um Gefahren für Kinder zu minimieren. Nachbar-
schaften zu öffentlichen (Grün-) Räumen sind natürlich 
möglich. Oberirdische Einstaumöglichkeiten zur Stark-
regenüberflutungsvorsorge sollten nicht in den Außen-
anlagen der Kitas verortet werden. Sollte eine Rückhal-
tung auf dem Kita-Gelände notwendig erscheinen, sind 
diese als unterirdische Retentionskonzepte vorzusehen.  
Der Flächenbedarf für die sinnvollen Hol- und Bringver-
58 Hinweise

kehr-Stellplätze ist bedarfsgerecht darzustellen. Die An-
forderungen an die Stellplätze sind im Kontext der bau-
ordnungsrechtlichen Grundlagen zu berücksichtigen, 
die sich auf die aktuelle Stellplatzordnung der Stadt 
Münster bezieht. Eine Verortung der erforderlichen 
Stellplätze ist auch in Mobilstationen mit Quartiersgara-
gen möglich, die in der Nähe der Kita liegen. Bring- und 
Holverkehre können so dargestellt werden, wenn die 
Fußwege z.B. von der Mobilstation zur Kita für Familien 
mit kleinen Kindern gut, sicher und zeitnah zu realisie-
ren sind. An der jeweiligen Kita selbst müssen behinder-
tengerechte Stellplätze eingeplant werden und Stellflä-
chen für die Lieferung von Lebensmitteln bzw. Speisen 
vorhanden sein. 
 
Mit Blick auf die Nutzungsmischung und soziale Vielfalt 
in den Münster Modellquartieren kann die Kombination 
von Kindertageseinrichtungen mit anderen Institutio-
nen und Arbeitgeberinnen und -gebern sinnvoll sein. 
Bei all den hier genannten Denkmodellen müssen die 
Rahmenbedingungen, die sich aus dem Schutz der Kin-
der im Alter von null bis sechs Jahren ergeben, gewähr-
leistet sein. Neben der Kita-Zuordnung zum Wohnen 
sind denkbar: 
 
– Kita in Kombination mit geplanten wohnver-
träglichen Arbeitsstätten 
 
– Kita in Kombination mit geplanten Kunst- und 
Kultureinrichtungen 
 
– Kita in Kombination mit Altenwohnungen mit 
generationsübergreifendem Konzeptions-
schwerpunkt 
 
– Verortung der Kita in Kombination mit sozialen, 
ökologischen sowie caritativen Einrichtungen 
 
Besondere bauliche Anforderungen ergeben sich u. a. 
aus dem Ziel, zukünftig geeignete Bedingungen für die 
inklusive Betreuung von Kindern mit Beeinträchtigun-
gen zu schaffen. Hier könnten innovative Ansätze ent-
wickelt werden, die Modellcharakter für andere Kita-
Standorte haben. Eine Erreichbarkeit der Einrichtungen 
für Menschen mit Beeinträchtigungen, aber auch für 
Verpflegungslieferungen, Müllentsorgung etc., muss ge-
währleistet sein. 
 
Offene Kinder- und Jugendarbeit  
Aufgrund der in der Vorlage V/0506/2021 „4. Münstera-
ner Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025“ dar-
gestellten Berechnungsgrundlage für den Bereich der 
offenen Kinder- und Jugendarbeit zeigt sich bereits ak-
tuell eine Unterdeckung der Angebotsstunden in den 
Stadtteilen Gievenbeck / Sentrup, wodurch sich ein 
Raumbedarf auf mindestens 150 qm für das Modell-
quartier 1 prognostizieren lässt.  
 
Raumbedarf offene Kinder- und Jugendarbeit:  
ca. 150 qm 
 
Dieser wird im Sinne einer integrierten Planung in Kom-
bination mit einer Ganztagsgrundschule oder aber in 
Kombination mit einer Kindertageseinrichtung präfe-
riert. Möglich ist dabei eine flexible Raumnutzung durch 
ein entsprechendes Raumnutzungskonzept.  
 
Ebenfalls in Kombination mit anderen Einrichtungen 
kann der Raumbedarf für die Familienbildungsstätten 
sowie der Frühen Hilfen gedacht werden. Für die Famili-
enbildungsstätten ist dabei ein Bedarf von ca. 50 qm zu 
prognostizieren. Bei den Frühen Hilfen sind es ca. 100 
qm. Zu beachten ist, dass die Flächen multifunktional 
einsetzbar sein müssen, um gegebenenfalls bei sich zu-
künftig ändernden Rahmenbedingungen auch andere 
Nutzungen in den Räumlichkeiten zu ermöglichen.  
 
Raumbedarf Familienbildungsstätten:  
ca. 50 qm 
 
Raumbedarf Frühe Hilfen:  
ca. 100 qm 
 
Für den Bereich der Hilfen zur Erziehung werden keine 
Infrastrukturbedarfe angemeldet.  
59Hinweise

5.1.5 Geothermie  
Geothermie: Geologische Voruntersuchungen zeigen 
(bezogen auf Münster insgesamt) gute Voraussetzun-
gen zur Nutzung von Geothermie, die weiter untersucht 
werden. Daher soll im Modellquartier 1 eine Fläche für 
eine Tiefengeothermie-Anlage verortet werden. 
 
Eine kurze Beschreibung der wesentlichen Anforderun-
gen lautet: 
 
>> Angenommene Gebäudegrundfläche:  
ca. 1.000 – 1.500 qm BGF 
 
>> Grundstücksflächenbedarf in der Bauphase:  
ca. 6.000 – 8.000 qm  
 
>> Grundstücksflächenbedarf in der Betriebsphase:  
ca. 4.000 – 6.000 qm 
 
Die Grundstücksgröße ist aufgrund der funktionalen 
und technischen Anforderungen (auch: Wartung / Si-
cherheit etc.) nötig und von Bebauung freizuhalten. Die 
Flächen werden für technische Geräte im Wartungsfall 
benötigt. Dies schließt Doppelnutzungen oder eine Ge-
staltung als Multifunktionsfläche mit temporären Nut-
zungen (ev. auch Spiel und Sport etc.) im öffentlichen 
Raum nicht aus. Konzeptionell sollten die technisch-
funktionalen Anforderungen, z. B. durch Verzicht auf 
Baumpflanzungen etc., berücksichtigt werden. 
 
In die öffentliche Grünflächenbilanz ist diese Fläche  
nicht einzubeziehen. Eine integrierte Betrachtung mit 
anderen Flächennutzungen wie Erholung, Freiraum, 
Grün ist jedoch sinnvoll. 
 
Es sollte eine Zufahrt für min. 40 t-Sattelschlepper be-
rücksichtigt werden. Über eine in der Austermannstraße 
vorhandene Leitung ist ein Anschluss an das bestehende 
Fernwärmenetz möglich.  
 
Eine zentrale Kälteversorgung bietet besonders für Er-
gänzungsnutzungen, wie z. B. Wissenschaft und For-
schung etc., effiziente Kühlung und gilt an diesem  
Standort zu prüfen. Die Kälte wird zur Klimatisierung 
und ggf. für ihre technischen Prozesse der anliegenden 
Gewerbe- und Forschungsbetriebe benötigt. Als Syner-
giepotenzial ergibt sich: der Kältebedarf ist nichts Ande-
res als überschüssige Abwärme, die als Quelle der Wär-
meerzeugung nutzbar gemacht werden kann. Zentrale 
technische Anlagen (Wärmepumpen) können integriert 
Wärme und Kälte für separate Wärme- und Kältenetze 
erzeugen. Auch zu diesem Zwecke wäre der Standort 
der Tiefengeothermie grundsätzlich nutzbar. 
 
 
5.1.6 Mobilstationen/ Quartiersgara -
gen  
 
Mobilstationen/ Quartiersgaragen 
Um die Verkehrsmittel des Umweltverbundes weiter zu 
stärken und inter- sowie multimodale Wegeketten zu 
erleichtern, sollen an geeigneten Stellen, an denen eine 
Verknüpfung von Mobilitätsangeboten sinnvoll her-
gestellt werden kann, Mobilstationen vorgesehen wer-
den. In Abgrenzung zu klassischen Park & Ride- oder 
Park & Rail-Plätzen, die ausschließlich auf die Verknüp-
fung von motorisiertem Individualverkehr mit dem Lini-
ennetz der Busse und Bahnen ausgerichtet sind, ist das 
Konzept der Mobilstationen offener angelegt und zielt 
auf die Verknüpfung verschiedenster Mobilitätsange-
bote ab (detaillierte Informationen sind dem Mobilitäts-
konzept zu entnehmen). 
 
Die Anzahl, Größe und konkrete Lokalisierung der Mo-
bilstationen orientiert sich an der Struktur und Ordnung 
des städtebaulichen Entwurfs, der Größe des Plan-
gebiets, der Nutzungsmischung und der ÖPNV-Linien-
führung. Es gelten in Anlehnung zu Haltestellen-Er-
schließungsradien anzusetzende Radien für Einzugs-
gebiete von Mobilstationen von 300–500 m. 
 
Es wird empfohlen, mindestens vier modular aufgebau-
te Mobilstationen einzurichten. Mobilstationen sollen 
an einer Haupterschließung und (möglichst) an Fahr-
radnetzverbindungen positioniert sein und einer größt-
möglichen sozialen Kontrolle unterliegen. Folgende Ver-
ortungen werden empfohlen: 
 
60 Hinweise

– im südlichen Quartierseingangsbereich in der 
Nähe der Kreuzung Austermannstraße / Jo-
hann-Krane-Weg / Planstraße 
 
– zentral im Quartier (in räumlicher Abstimmung 
zur Bushaltestelle)  
 
– im nördlichen Quartierseingangsbereich an der 
Kreuzung Steinfurter Straße / Wilkinghege 
 
– Weiterhin ist eine Mobilstation am nördlichen 
Ende des Rudolf-Harbig-Wegs denkbar, die das 
Bestandsquartier am Gemenweg sowie die Stu-
dierendenwohnheime im Bestand berücksich-
tigt 
 
Außerdem wird aus verkehrsplanerischer Sicht eine Ver-
ortung von Schule und KiTa im südlichen Bereich des 
Modellquartiers im Quartierseingangsbereich empfoh-
len, um möglichst kurze Verkehrswege zu erreichen. 
Auch diese Nutzungen liegen in diesem Fall im Einzugs-
bereich der Mobilstation. 
 
Die konkrete Verortung ist an die entstehende städte-
bauliche Struktur und Ordnung anzupassen. Insgesamt 
sind im Rahmen der vier Mobilstationen mindestens 
3.500 qm (Nutzfläche inkl. Bewegungsfläche) für die An-
gebote des Umweltverbundes vorzusehen. 
 
Ergänzend hinzu kommen Stellplätze für private Pkw 
inkl. E-Lademöglichkeiten, die z.B. als Quartiersgaragen 
räumlich in die Mobilstationen integriert werden kön-
nen. Hierfür benötigte Flächen sind in der oben dar-
gestellten Mindestfläche ausdrücklich nicht enthalten. 
 
Eine Ziel-BGF für die Mobilstationen in Kombination mit 
Quartiersgaragen wird daher nicht festgelegt.  
 
 
 
 
5.2 Die detaillierten Funktionseinhei -
ten und Ansprüche der Fachressorts  
Aus den Ansprüchen der Fachressorts formt sich zum ei-
nen das städtebauliche Programm, zum anderen lassen 
sich konkrete Rahmenbedingungen für die Quartiers-
entwicklung ableiten. Diese sind im Folgenden zusam-
mengefasst und werden in den Unterkapiteln im Weite-
ren detailliert erläutert:  
 
Städtebauliche Struktur: 
– Das Quartier soll in verschiedene Bauabschnitte 
unterteilt werden 
 
– Die Gebäudehöhen sollen sich in die umgeben-
de Bebauung einfügen 
 
– Der öffentliche Raum soll großzügig und fuß-
gängerfreundlich gestaltet werden 
 
Energetische Anforderungen: 
– Es sind hohe Energiestandards für Gebäude ein-
zuhalten, insbesondere in Bezug auf Wärme-
dämmung und erneuerbare Energiequellen 
 
Verkehr und Mobilität: 
– Die Planung soll auf eine Reduzierung des Auto-
verkehrs und die Förderung nachhaltiger Ver-
kehrsmittel wie Radfahren und öffentlicher Ver-
kehrsmittel abzielen 
 
– Es sollen ausreichend Fahrradabstellmöglich-
keiten und Ladestationen für Elektrofahrzeuge 
vorhanden sein 
 
Soziale Infrastruktur: 
– Es ist ein ausreichendes Angebot an Kitas, Schu-
len und anderen sozialen Einrichtungen sicher-
zustellen 
 
Wirtschaftliche Struktur: 
– Die Planung soll eine Mischung aus Wohn- und 
Gewerbeflächen berücksichtigen 
 
 
61Hinweise

Freiraum und Landschaft: 
– Mindestens 25 % der Gesamtfläche sollen öf-
fentliche Grünflächen sein 
 
– Ein Stadtquartierspark mit einer Mindestgröße 
von 3,0 ha soll geplant werden 
 
– Die Freiflächen sollen für alle Altersgruppen ge-
eignete Angebote für Sport, Spiel und Erholung 
bieten 
 
– Ökologische und stadtklimatische Aspekte sol-
len in der Freiraumgestaltung berücksichtigt 
werden 
 
Der Umgang mit den Schutzgütern Wasser, Boden 
und Luft im Quartier: 
– Dezentrale Versickerung von Regenwasser ist 
zu verwerfen, stattdessen dezentraler Rückhalt 
vor der Einleitung in Oberflächengewässer 
 
– Naturnahe Stillgewässer sollen erhalten bleiben 
 
– Eine hydraulische Betrachtung und abgestimm-
te Entwässerungskonzeption sind erforderlich 
 
– Altlasten sind nicht vorhanden 
 
– Schutzwürdige Böden sind vor Bebauung zu 
schützen und für Grünflächen zu nutzen 
 
– Entsorgungsinseln für Altglas, E-Schrott und Alt-
kleider sind vorzusehen 
 
– Lärm- und Luftschadstoffbelastungen sollten 
unter den Grenzwerten bleiben 
 
– Ein Sicherheitsabstand zur Hochspannungslei-
tung ist einzuhalten 
 
Diese Vorgaben sind wesentliche Richtlinien für die Pla-
nung und sollen sicherstellen, dass die Umweltauswir-
kungen minimiert und die Anforderungen an Nachhal-
tigkeit und Lebensqualität erfüllt werden. 
5.2.1 Wärme und Energieversorgung  
Wärmeversorgung 
Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Klima-
schutzziele der Stadt Münster (Klimaneutralität bis 
2030) hat der Rat der Stadt Münster entschieden, dass 
die Wärmeversorgung von neuen Baugebieten – so 
auch die des Modellquartiers 1 – durch erneuerbare 
Energien erfolgen muss (vgl. V/0317/2022). 
 
Die Fern- und Nahwärme hat für die Gesamtstadt Müns-
ter eine Schlüsselfunktion hin zu einer klimaneutralen 
Wärmeversorgung. Ausgehend vom heutigen Fernwär-
menetz im Stadtgebiet (Kernstadt, Mecklenbeck, Gie-
venbeck, Nord, Coerde, Gremmendorf, Angelmodde) 
befindet sich das Modellquartier 1 in unmittelbarer 
Nähe der Austermannstraße, in der sich eine Fernwär-
meleitung der Stadtwerke Münster befindet. Diese Art 
der Wärmeversorgung ist bereits als hocheffizienter  
Stand der Technik anzusehen, sodass die Stadt Münster 
hier einen Anschluss befürwortet. 
In die Zukunft blickend arbeiten die Stadtwerke Müns-
ter intensiv an der Transformation (Transformationsplan 
nach der „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ 
– kurz BEW ab 2023 beginnend) hin zu einer „Grünen 
Fernwärme“, womit die Fernwärmeversorgung erneuer-
bar und nachhaltig  bis 2045 erzeugt werden soll. Zu-
dem wird der Wärmepreis damit unabhängiger von Gas-
, Heizöl- oder CO2-Preisen und weniger variabel. Fester 
Bestandteil der Transformation ist dabei: 
 
– Die Nutzung der Umweltwärme durch den ver-
stärkten Einsatz von Großwärmepumpen 
 
– Der Einsatz von Großflächen-Solarthermie 
 
– Die Nutzung von Großwärmespeichern 
 
– Die Forcierung der Tiefengeothermie 
 
Ein Modellquartier nutzt diese erneuerbare Fernwärme 
und erzeugt sie vor Ort. So ermöglicht das Modellquar-
tier in Kombination mit dem bestehenden Fernwär-
menetz Synergieeffekte in der Versorgung von ganz 
Münster. 
62 Hinweise

Energieversorgung / Umspannwerk 
Im Bereich des Modellquartiers 1 Steinfurter Straße ist 
für eine zukunftssichere Versorgung der Bau eines neu-
en Umspannwerkes entscheidend. Es wird ein Grund-
stück von etwa 130 m x 50 m benötigt. Die lange Seite 
der 130 m ist entlang einer Straßenfront zu verorten. 
Das Grundstück muss im nördlichen Teil des Plangebie-
tes an der 110 kV Freileitung der Westnetz östlich des 
Grundstücks Wasserweg 216 liegen (idealerweise an ei-
nem Freileitungsmast).  
 
>> Grundstücksflächenbedarf: ca. 6.700 qm 
 
Die maximale Höhe für die Gebäudeteile, die drei Groß-
transformatoren beherbergen werden, liegt bei 10 m 
(Flachdach). Das Gebäude soll eine Grundfläche von 40 
m x 15 m aufweisen. Für die elektrische Energieversor-
gung müssen Standorte für Transformatorstationen 
(Ortsnetzstationen – ONS – und ggf. Kundenstationen) 
eingeplant werden. Die genaue Anzahl und Verortung 
ist von verschiedensten Faktoren abhängig, die sich erst 
im weiteren Planungsprozess herauskristallisieren wer-
den. Zu nennen sind hier vor allem mögliche dezentrale 
Wärmepumpen sowie der Energiebedarf durch die Elek-
tromobilität. Als Richtwert sollte von ca. einer ONS pro 
100 WE ausgegangen werden (Flächenmaße einer ONS 
ca. 8,50 m x 5,00 m). Grundsätzlich sind die Standorte 
für die ONS als separate Grundstücke vorzusehen. Die 
Lage sollte sich im öffentlichen Bereich, nahe der (elek-
trischen) Lastschwerpunkte orientieren. Lastschwer-
punkte in diesem Sinne sind z. B. eine starke Häufung 
von Wohneinheiten oder bspw. Parkplätze / Tiefgaragen 
mit einer hohen Anzahl von geplanten Ladepunkten. 
 
Für die Versorgung von Gewerbe und Büroflächen sind 
zwingend zusätzliche weitere Standorte für kunden-
eigene Trafostationen notwendig, da diese Standorte 
häufig aus der Mittelspannung versorgt werden. 
 
 
Wasserstoff 
Bis zum Jahr 2032 soll in Deutschland ein Wasserstoff 
Kernnetz entstehen. Darin vorgesehene Wasserstofflei -
tungen der Ferngasnetzbetreiber durchqueren auch das 
Stadtgebiet von Münster. Die Stadtnetze Münster befin-
den sich daher im Austausch mit diesen Ferngasnetz-
betreibern über mögliche Wasserstoffanschlusspunkte. 
Erste technische Analysen für die Versorgung dieses Ge-
biets mit Wasserstoff wurden bereits ausgearbeitet und 
als realisierbar bewertet. Besonders für die im Quartier 
vorgesehenen Gewerbeflächen, ist grüner Wasserstoff 
ein möglicher zukunftsfähiger und nachhaltiger Energie-
träger.  
 
 
Solarenergienutzung / Solarstandard 
Gemäß Münsters Solarstandard ist auf oder an Wohn-
gebäuden Photovoltaik im Umfang von 1 kW Peak je WE 
einzuplanen. 
 
Auf oder an Nichtwohngebäuden sind Solaranlagen auf 
einer Fläche von 50 % der Grundfläche (bebaute Fläche) 
einzuplanen. 
 
63Hinweise

5.2.2 Mobilität und Ruhender Verkehr  
Ein klimagerechtes Quartier erfordert klimagerechte 
Mobilitätsangebote. Klimagerechte Mobilität bedeutet 
eine verkehrliche Erschließung des Quartiers, die stark 
autoreduziert, innovativ, barrierefrei und zukunfts-
gerichtet ist unter einer Minimierung des ruhenden und 
fließenden MIV. Die nachfolgenden Elemente sind als 
mögliche Lösungsanstöße zu verstehen, die gleichzeitig 
keine restrktiven Entwurfsvorgaben darstellen. Gefor-
dert sind zukunftsgerichtete Entwurfslösungen und am-
bitionierte Mobilitätskonzepte: 
 
– Autoarmes Quartier mit einer minimalen An-
zahl von PKW-Stellplätzen; Stellplatzunterbrin-
gung zuvorderst in Mobilstationen und Quar-
tiersgaragen, hilfsweise Tiefgaragen, sowie 
durch Förderung von Carsharing 
 
– im ebenerdigen Straßenraum öffentliche Kfz-
Parkstände für Carsharing, Menschen mit Be-
hinderung und öffentliche Lade-/ Liefer- und 
Andienungszonen  
 
– optimale Anschlüsse an den ÖPNV; Kombinati-
on von Haltepunkten und Mobilstationen 
 
– Vorbildliche Vernetzung und modellhafte Ange-
bote für die Nahmobilität 
 
 
– Zukunftsfähiges Logistikkonzept 
 
Vorzugsweise sollen Kfz-Stellplätze in zeitgemäßen mul-
timodalen und multifunktionalen Mobilitätsstationen 
und Quartiersgaragen, zentral und/oder dezentral, je 
nach Mobilitätskonzept, nachgewiesen werden. Krite-
rien, die deren dauerhafte Akzeptanz bestimmen, sind  
 
– eine stadtraumangemessene und nutzungs-
adäquate Größenordnung,  
– eine quartiers-/ teilquartiers-/gebäudekomplex-
bezogene realistische Nutzenden-Entfernung 
und intelligente Zuordnung sowie 
– die innere und äußere Umfeld- und Sozialver-
träglichkeit. 
 
Tiefgaragen sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen: 
Ihre Planung ist, insbesondere in der Zielnutzung Woh-
nen, bzgl. städtebaulich-gestalterischer und wirtschaft-
lich-nachhaltiger Aspekte entwurfs- und ortsbezogen in 
Effizienz/Funktionalität und stadträumlicher Wirkung/  
Verträglichkeit abzuwägen.
64 Hinweise
Autoarm  
bedeutet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Abhän-
gigkeit vom motorisierten Individualverkehr zu ver-
ringern, indem die Anzahl der Fahrzeuge und gefahre-
nen Strecken reduziert werden. Dies geschieht, um 
Straßenräume weitestgehend von parkenden und 
fließenden Autos freizuhalten. Ziel ist es, die Emissio-
nen, darunter CO2, Reifen- und Bremsabrieb sowie 
Lärm, zu minimieren und den öffentlichen Raum ge -
rechter aufzuteilen. Durch diese Maßnahmen entste-
hen lebenswerte Bewegungsbereiche, die die Nut-
zung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln und  
 
aktive Nahmobilität fördern. Es ist wichtig zu beto-
nen, dass „autoarm“ nicht einfach eine optische Ver-
änderung bedeutet, sondern eine tatsächliche Redu-
zierung bis hin zur Einschränkung des motorisierten 
Verkehrs, einschließlich Lieferverkehr.

Das Team der Verkehrsentwicklungsplanung und der 
Verkehrsplanung der Stadt Münster hat eine Expertise 
„Verkehrliche Anforderungen an das Münster Modell-
quartier 1 – Steinfurter-Straße“ erstellt. Das Dokument 
mit wichtigen Rahmenbedingungen und Empfehlung ist 
Teil der Wettbewerbsunterlagen (s. auch 6.19 Plan-
unterlagen). 
 
Zusätzlich zu den genannten Zielzahlen der oberirdi-
schen „Programm-BGF“ aller genannten Nutzungsbau-
steine sind die erforderlichen, baulichen Anlagen (auch 
oberirdische) für den ruhenden Verkehr Bestandteil der 
Programmierung des Modellquartiers 1.  
 
Vorzugsweise sind Kfz-Stellplätze in zeitgemäßen Mobi-
litätsstationen zentral und dezentral je nach Mobilitäts-
konzept der Wettbewerbsteilnehmenden nachzuwei-
sen. Dabei ist auf eine nachbarschaftsverträgliche sozial-
kontrollierte Dimensionierung und städtebauliche Inte-
gration zu achten. Tiefgaragensysteme sind nicht aus-
geschlossen, aber vor dem Hintergrund der Hauptziel-
setzung zum Wohnen und der Strategie CO2-intensive 
Bauwerke wie Tiefgaragen zu vermeiden (vgl. Leitfaden 
klimagerechte Bauleitplanung) auch kritisch zu hinter-
fragen. Diese lassen sich langfristig kaum zurückbauen. 
Die nachzuweisenden Zahlen im Überblick: 
 
Fahrräder: 
Je nach Mobilitätskonzept sind konzeptionsabhängig 
ausreichende Stellplätze für Räder / Lastenräder / Sha-
ring-Räder etc. (auch geschützt an / innerhalb baulicher 
Anlagen / Gebäuden) einzuplanen (s. dazu auch 6.19 
Planunterlagen Mobilitätskonzept). 
 
>> Mindestens 4 Rad-Stellplätze je Wohneinheit  
(WE = 100 qm BGF)  
für die nachzuweisenden Privatstellplätze 
 
Hinzu kommen in Abhängigkeit zur unmittelbaren städ-
tebaulichen Randnutzung im Plangebiet verteilte öf-
fentliche Abstellanlagen im öffentlichen Raum. 
 
Für alle weiteren Nutzungsbausteine gilt für den Wett-
bewerb zunächst ein einheitlicher, nutzungsübergrei-
fender Stellplatzschlüssel von 
>> 2 Rad-Stellplätzen je Nutzungseinheit  
(NE = 50 qm BGF) 
 
Kraftfahrzeuge (Kfz): 
Für das innovative Modellquartier wird – abweichend 
von der Stellplatzsatzung der Stadt Münster – für die 
Wohnungen ein Stellplatzschlüssel von 0,5 Stellplätzen 
im Sinne der Qualitätsziele angenommen. Zum Wett-
bewerb gilt daher der Nachweis von: 
 
>> 0,5 Kfz-Stellplätzen je Wohneinheit  
(WE = 100 qm BGF)  
für die nachzuweisenden Privatstellplätze 
 
Weitere Stellplätze in Höhe von 10 % der Gesamtzahl an 
Wohneinheiten für Besuchende des Plangebiets sind zu-
sätzlich einzuplanen. Diese sollen in Teilen als Stellplät-
ze für mobilitätseingeschränkte Personen und unter 
Umständen für Laden / Liefern im öffentlichen Straßen-
raum in Abhängigkeit zur unmittelbaren städtebauli-
chen Randnutzung sinnvoll verteilt werden. Die restli-
chen Stellplätze sollten im Sinne eines zukunftsgerich-
teten Mobilitätskonzepts z.B. dezentral in Quartiers-
garagen ergänzt werden, müssen dort allerdings öffent-
lich zugänglich sein.  
 
Für alle weiteren Nutzungsbausteine gilt für den Wett-
bewerb zunächst ein einheitlicher, nutzungsübergrei-
fender Stellplatzschlüssel von weiteren 
 
>> 0,5 Kfz-Stellplätzen je Nutzungseinheit 
 (NE = 50 qm BGF)  
 
Erschließung 
Parallel zur Steinfurter Straße soll ein Planungskorridor 
von 20 m von einer Bebauung freigehalten werden, um 
dort bei Erhalt der bestehenden straßenbegleitenden 
Vegetation zukünftige Mobilitätsansprüche (u.a. Metro-
buskonzept) berücksichtigen zu können. Der Korridor 
dient darüber hinaus zur Erweiterung des Grünstreifens 
als multicodierte Fläche u.a. zum Zwecke der Entwässe-
rung.   
 
Es werden zwei Haupterschließungen für das neue Mo-
dellquartier 1 notwendig sein.  
65Hinweise

Kreisverkehrsplatz Austermannstraße / Johann-Krane-
Weg / Plangebiet: Dieser Anschluss ist einer von zwei 
Haupterschließungspunkten für das neue Gebiet. Wenn 
hier gleichzeitig die Erschließung für den Rad- und Fuß-
verkehr erfolgt, ergeben sich hohe Sicherheitsanfor-
derungen an diesen Knoten.  
 
Die Austermannstraße wird zukünftig durch weitere 
Strukturen darüber hinaus stärker belastet. Die Gebiets-
erschließung soll daher möglichst gleichmäßig über bei-
de Anbindungsknoten erfolgen. Ebenfalls soll die vom 
Kfz-Verkehr unabhängige Anbindung des Fuß- und Rad-
verkehrs für möglichst viele Relationen attraktiver sein 
als die zum Kfz-Verkehr parallele Führung. 
 
Signalisierter Knotenpunkt Steinfurter Straße / Wil-
kinghege / Plangebiet: Die Erschließungsmöglichkeit 
über die Steinfurter Straße kann noch nicht abschlie-
ßend bestätigt werden, da die Abstimmung mit dem 
Straßenbaulastträger Straßen.NRW erfolgen muss. Es 
bedarf jedoch zwingend eines zweiten Erschließungs-
punktes. Der Anschluss an die Steinfurter Straße bietet 
den Vorteil, Verkehre direkt an das klassifizierte Straßen-
netz führen zu können und je nach Struktur des Plan-
gebiets die südliche Anbindung zu entlasten. Von den 
Planungsgemeinschaften ist zudem eine Erschließungs-
möglichkeit eines möglichen Grundstücks nördlich des 
„Pättkens“ einzuplanen. 
 
Eine Durchfahrt zwischen den beiden Anschlussknoten 
muss für den ÖPNV sichergestellt werden. Gleichzeitig 
soll die Durchfahrung von Kfz-Schleichverkehren durch 
eine entsprechende Gestaltung vermieden werden. Es 
soll keine weitere untergeordnete Erschließung von der 
Steinfurter Straße stattfinden, um Flächenversiegelung 
zu vermeiden und dem Leitbild der autoarmen Quar-
tiersentwicklung gerecht zu werden. 
 
Wasserweg: Die Arrondierungen am Wasserweg sind 
über den Wasserweg zu erschließen. Die beiden An-
knüpfungspunkte über den Gemenweg im Süden und 
den Horstmarer Landweg im Norden bleiben bestehen. 
Über diese Anknüpfungspunkte soll nicht das Modell-
quartier 1 per Kfz erschlossen werden, da dies die Leis-
tungsfähigkeit des Wasserwegs nicht zulässt und zudem 
der Charakter des Wasserwegs als Freizeitstrecke für 
Radfahrende, Sportreibende und Spaziergängerinnen 
und Spaziergänger beibehalten werden soll.
66 Hinweise

5.2.3 Wohnen, Arbeiten und Leben  
im Modellquartier  
Wohnraumförderung - Quartiersentwicklung 
Das Modellquartier 1 sollte mindestens die Anfor-
derungen erfüllen, die das zuständige Landesministeri-
um an eine neue qualitätsvolle Quartiersentwicklung 
neuer Wohnquartiere stellt, damit die Chance besteht, 
für das Quartier dringend benötigte, zusätzliche Wohn-
raumfördermittel zu akquirieren. 
 
Im Einzelnen wird seitens des Ministeriums auf folgende 
Punkte besonderer Wert gelegt: 
 
– Schaffung von sozial gemischten, generationen-
übergreifenden und inklusiven Wohnquartieren 
 
– Neben den Themen soziale Mischung und qua-
litätsvoller Wohnungsbau spielen die Themen 
Klimaschutz und klimaneutrale Energie- und 
Wärmeerzeugung eine besondere Rolle 
 
– Wohnquartiere sollen generationengerecht die 
selbstständige Lebensführung aller Altersgrup-
pen unterstützen und die Privatsphäre wahren, 
d. h. die geförderten Gebäude und Wohnungen 
sowie das Wohnumfeld sollen barrierefrei sein 
und sich in zentraler, infrastrukturell gut er-
schlossener und ausgestatteter Lage mit Ge-
schäften des täglichen Bedarfs, Arztpraxen, 
Apotheken usw. befinden 
 
– Es ist im Wohnquartier für eine soziale Durch-
mischung (geförderter Mietwohnraum und frei 
finanzierte Wohneinheiten sowohl zur Miete als 
auch im Eigentum) zu sorgen, die es Jung und 
Alt, Singles und Familien, besser und weniger 
Verdienenden sowie Menschen mit und ohne 
Behinderung erlaubt, gemeinsam in einem 
Quartier zu wohnen 
 
– Besonderes Augenmerk wird auch auf das An-
gebot quartiersbildender Maßnahmen (zum 
Beispiel Quartiersplatz, Gemeinschaftsräume) 
gelegt. Angebote zur Förderung des Wohn-
umfelds und wohnungsnaher sozialer Infra-
struktur können so zur Aufwertung von Quar-
tieren genutzt werden (siehe auch unten zu 
„Quartiersmaßnahmen und Wohnumfeld“) 
 
 
Wohnraumförderung – Anforderungen für  
den Mietwohnraum 
Im Modellquartier 1 ist nach dem Beschluss der Stadt 
Münster zur Sozialgerechten Bodennutzung Münster 
(SoBoMü) mindestens ein Anteil von 30 % der entste-
henden Nettowohnfläche im Geschosswohnungsbau als 
öffentlich geförderter Mietwohnraum vorzusehen, zum 
Wettbewerbsverfahren vereinfacht bezogen auf die ge-
samte Bruttogeschossfläche (BGF) Wohnen. 
 
Der geförderte Mietwohnraum muss nach den derzeit 
geltenden Wohnraumförderungsbestimmungen (Stand 
2024) insbesondere folgende Anforderungen erfüllen: 
 
Die Förderung von Mietwohnraum setzt voraus, dass 
deren Planung auf ein bedarfsgerechtes Verhältnis von 
Wohnungen unterschiedlicher Größe und Zimmerzahl 
sowie für verschiedene Nutzergruppen ausgerichtet 
wird. Den Anforderungen an Wohnraum für Menschen 
mit Behinderungen ist in einem Münster Modellquar-
tier in besonderem Maße gerecht zu werden. 
 
– Die geförderten Wohnungen dürfen nicht an ei-
ner Stelle im Modellquartier 1 konzentriert 
werden, sondern sind gleichmäßig auf das ge-
samte Quartier zu verteilen 
 
– Die Förderung von Mietwohnraum setzt voraus, 
dass dessen Standortqualität (insbesondere 
Lage des Baugrundstücks, Erreichbarkeit von 
Versorgungseinrichtungen, Erschließung, Lärm-
belästigung, Angebot an wohnungsnahen Spiel- 
und Freizeitflächen) die Voraussetzungen für 
gesundes und ruhiges Wohnen bietet
67Hinweise

– Gebäude, in denen (auch anteilig) geförderter 
Wohnraum entstehen soll, dürfen grundsätzlich 
nicht mehr als sechs Vollgeschosse (zuzüglich 
Nicht-Vollgeschosse) enthalten 
– Die Hauseingänge der Gebäude mit geförder-
tem Mietwohnraum müssen eine eindeutige 
Orientierung zur öffentlichen Verkehrsfläche 
aufweisen. 
 
– Nach den Vorgaben der Wohnraumförderungs-
bestimmungen müssen zur Förderfähigkeit von 
Wohnungen die dafür vorgesehenen Grundstü-
cke über ausreichende eigene Grünflächen 
(mindestens ein Drittel der Grundstücksfläche) 
verfügen, davon mindestens die Hälfte als ein 
als Begegnungsort nutzbarer Teil. Sind in die-
sem Sinn keine ausreichenden Grünflächen auf 
den einzelnen Vorhabengrundstücken vorhan-
den, können fehlende Grünflächenanteile ggf. 
in großen zentralen Grünflächen mit sehr hoher 
Aufenthaltsqualität kompensiert werden, vo-
rausgesetzt, es verbleiben zumindest kleine – 
von der Bewohnerschaft nutzbare – Grünflä-
chen auf den einzelnen Baugrundstücken. Für 
die Ausgestaltung solch zentraler Grünflächen 
eignen sich besonders die Bereiche, die aus bo-
denklimatischer Sicht besondere Funktionen 
erfüllen. Eine Unterschreitung der geforderten 
Grünfläche ist auch zulässig, wenn sie mindes-
tens im gleichen Umfang der Unterschreitung 
durch eine Dachbegrünung und/oder einen 
nutzbaren Dachgarten kompensiert wird. 
 
 
Eigentumsbildung 
Zur Stabilisierung des Modellquartier 1 soll ca. 20 % der 
entstehenden Nettowohnfläche im Geschosswoh-
nungsbau zugunsten von selbst genutzten Eigentums-
wohnungen vorgesehen werden, auch hier vereinfacht 
zum Wettbewerb bezogen auf die gesamte Brutto-
geschossfläche (BGF) Wohnen. Diese Eigentumsquote 
ist keine Zusätzliche im Vergleich zu Kapitel 5.1.1. Sie 
kann sowohl im Rahmen des allgemein freifinanzierten 
(= 40 %) als auch im Bereich des förderfähigen freifinan-
zierten Wohnraums (= 30 %) umgesetzt werden. 
Gemäß dem Leitfaden zur klimagerechten Bauleitpla-
nung werden freistehende Einfamilienhäuser nur in spe-
zifisch begründeten Ausnahmefällen und Reihen- oder 
Doppelhäuser nur bei besonderen Lagen geplant. Bei 
der Planung von Einfamilienhäusern, sind diese grund-
sätzlich als verdichtete Einfamilienhausstrukturen mit 
eigenen Gärten und Wohnflächen von mind. 130 qm 
Wohnfläche zu planen. Die Grundstücksgrößen sollten 
zwischen 180 und 200 qm für Reihenmittelhäuser und 
max. 300 qm bei Reihenendhäusern bzw. Doppelhaus-
hälften aufweisen. 
 
 
Gemeinschaftswohnen 
Die Ausweisung von Baufeldern, deren Bespielbarkeit 
durch mehrere unterschiedliche Baugruppen / gemein-
schaftliche Wohnprojekte im Prozess der Konzeptaus-
schreibung noch weiter ausgestaltet werden können, ist 
anzudenken. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass erst im 
Rahmen oder nach erfolgter Konzeptentwicklung die 
Parzellierung, das Maß der baulichen Nutzung, die Aus-
nutzbarkeit der Grundstücke (ggf. keine Festschreibung 
von Mindestgebäudehöhen samt Ermöglichen unter-
schiedlicher Trauf-, First- bzw. Attikahöhen) und die Bau-
weise (offene, geschlossene oder abweichende Bauwei-
se) konkretisiert werden sollten und insofern eine ge-
wisse Flexibilität innerhalb der Baufelder für Baugrup-
pen / gemeinschaftliche Wohnprojekte gegeben sein 
sollte. Dadurch können maßgeschneiderte Grundstücke 
und Nachbarschaften geschaffen werden. 
 
Zudem haben die Baugruppen erfahrungsgemäß sehr 
unterschiedliche Bedürfnisse / finanzielle Kapazitäten 
hinsichtlich der Unterbringung von Verkehrsmitteln. 
Daher sollte nach Möglichkeit die Realisierung von Tief-
garagen vermieden werden und stattdessen planungs-
seitig wirtschaftlich günstigere Parksysteme vorgesehen 
werden, vor allem in Form von Hochgaragen. 
 
Bei der Sonderausbildung der Erdgeschosszonen muss 
für die Standorte der gemeinschaftlichen Wohnprojekte 
beachtet werden, dass insbesondere bei selbstnutzen-
den gemeinschaftlichen Wohnprojekten / Gruppen, die 
Erdgeschosszonen von den Bewohnenden eigengenutzt 
werden können. Diese Gruppen können in der Regel 
68 Hinweise

nicht als Betreiber von gewerblich genutzten Flächen 
oder Flächen des sozialen Bedarfs herangezogen wer-
den. 
 
 
Quartiersmaßnahmen und Wohnumfeld 
Es sind Begegnungs- und Bewegungsräume mit hoher 
Aufenthaltsqualität, Möglichkeiten der Geselligkeit und 
Gemeinschaft (auch konsumunabhängig) zu schaffen 
und einhergehend Nachbarschaften, Bildungs- und Kul-
turangebote zu stärken. Das Hauptgebäude der Hofstel-
le Steinfurter Str. 159 ist zu erhalten und könnte ein 
stadtbaukultureller Identifikationsort für das Quartier 
werden. Es muss von den Planungsgemeinschaften in ih-
ren Konzepten städtebaulich und nutzungsstrukturell 
sinnvoll integriert werden. 
 
Gemeinsam genutzte Sharing-Angebote im Wohn-
umfeld, wie zum Beispiel Wasch- und Trockenräume, 
Werkstatträume etc. vermeiden im Sinne der Nachhal-
tigkeit unnötige Mehrfachanschaffungen. 
 
Die Quartiersmaßnahmen sollten einen möglichst zen-
tralen Quartiersplatz mit großer Grünanlage (Lage sollte 
entwurfsabhängig gewählt werden), ergänzt um einen 
integrativen und generationsübergreifenden Spielplatz, 
umfassen. Ein zentraler Platz, oder mehrere kleinteilige, 
miteinander verwobene Plätze sollten als gemeinsamer 
Treffpunkt aller Bewohnerinnen und Bewohner dienen. 
Vielfältige Angebote sollten an diesen Orten gebündelt 
werden, um damit einen attraktiven und stark frequen-
tierten öffentlichen Raum zu schaffen. Die zentralen  
Grünanlagen sollen dabei zusätzlich als qualitätsvoller 
Erholungs- und Spielraum (hinsichtlich Größe und Aus-
stattung Spielbereich Typ „A“ für alle Nutzergruppen) 
fungieren. Damit die öffentlichen Plätze auch ihren 
Zweck erfüllen können, müssen diese um einen Quar-
tierstreff ergänzt werden, in dem Aktionen und Ver-
anstaltungen sowie Betreuungsangebote für die Bewoh-
nerinnen und Bewohner des Quartiers geplant und um-
gesetzt werden können. 
 
 
  
 
Erdgeschosszonen 
Die Entwicklung des Münster Modellquartier 1 erfor-
dert eine hohe Anpassungsfähigkeit an sich ändernde 
gesellschaftliche, demografische und technische Rah-
menbedingungen. Dabei sollte auch die Versorgungs-
infrastruktur auf Veränderungen reagieren können und 
das städtebauliche Konzept unterschiedliche Gebäude-
strukturen, Dichten sowie Typologien zeigen, welche 
mit wechselnden Bedarfen der Nutzerinnen und Nutzer 
umgehen können. Alle mit den Ergänzungsnutzungen 
gemäß städtebaulicher Programmierung zu planenden 
EG-Zonen sollten im Sinne einer flexiblen Gebäudenut-
zung eine lichte Raumhöhe zwischen 4,00 und 5,00 m 
zu wichtigen öffentlichen Räumen / zum zentralen Be-
reich hin aufweisen. 
 
 
Mischungen 
Im Kontext der Gestaltung eines Stadtteils oder Quar-
tiers bezieht sich die Mischung auf die gezielte Kom-
bination verschiedener Funktionen, Nutzungen und Ak-
tivitäten innerhalb derselben Nachbarschaft. Eine solche 
Mischung kann in vielerlei Hinsicht erfolgen: 
 
Nutzungsmischung: Dies bezieht sich auf die Kombina-
tion von Wohn-, Gewerbe-, Handels-, Handwerks-, Frei-
zeit- und / oder Industrieflächen innerhalb eines Stadt-
teils. Eine ausgewogene Nutzungsmischung kann die Le-
bensqualität erhöhen, da sie kurze Wege zu Arbeitsplät-
zen, Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitaktivitäten er-
möglicht. 
 
Soziale Mischung: Eine soziale Mischung bezieht sich 
auf die Integration von Menschen mit unterschiedli-
chem Einkommen, Alter, ethnischer Zugehörigkeit und 
Lebensstil in einer Gemeinschaft. Dies fördert soziale In-
tegration, Vielfalt und gegenseitige Akzeptanz.  
 
Architektonische Mischung: Dies bezieht sich auf die 
Vielfalt der Gebäudearten und -stile in einem Stadtvier-
tel. Eine architektonische Mischung kann das Stadtbild 
bereichern und die Attraktivität eines Bereichs erhöhen. 
 
69Hinweise

Funktionale Mischung: Dies bedeutet, dass verschiede-
ne Aktivitäten und Dienstleistungen in unmittelbarer 
Nähe zueinander angeboten werden. Beispielsweise 
können Wohnungen, Handwerksbetriebe, Büros, Res-
taurants und Geschäfte in einem Gebäudekomplex ver-
ortet sein. 
 
Die Förderung der Mischung in einem Stadtviertel kann 
dazu beitragen, die Lebensqualität zu steigern, die Ver-
kehrsbelastung zu reduzieren, die wirtschaftliche Viel-
falt zu fördern und die soziale Integration zu unterstüt-
zen. Es ermöglicht auch eine effizientere Nutzung von  
Ressourcen und fördert nachhaltige Entwicklungsprakti-
ken in urbanen Gebieten. 
 
Die tatsächlichen Nutzungen in dem durchmischten 
Modellquartier 1 werden neben den gesetzten Pro-
grammierungsbestandteilen durch die Nachfrage, den 
Mietpreis und die Präferenzen der Objekteigentümer / 
Vermieter bestimmt. Hohe Anforderungen und Investi-
tionskosten, potenzielle Störungen der Nachbarschaft 
und die Immissionsbelastung erschweren die Integrati-
on von Produktion und Laboren mit Wohnen. Die Frage 
der Körnigkeit der Baufelder bzw. der Nachbarschaft- 
bzw. Blockgrößen spielen bei der Implementierung von 
Vielfalt und Durchmischung eine zentrale Rolle. Anfor-
derungen sind daher: 
 
– kleine Grundstücke / Cluster bilden, die schach-
brettartig angeordnet sind für bedarfsgerechte, 
auch gemischtgenutzte Gebäude 
 
– Investmentoptionen für Eigennutzer schaffen 
(Unternehmen / Unternehmerfamilien) 
 
– Nicht nur inhaltliche, sondern auch zeitliche 
Nutzungsmischung ermöglichen (24 Stunden 
Leben) 
 
 
Technologieorientiertes Gewerbe 
Die Ziele, die mit dem Technologiepark I am Johann-
Krane-Weg ursprünglich verfolgt wurden, nämlich tech-
nologie- und hochschulaffine Unternehmen auf engem  
Raum zu platzieren, gehen inzwischen verloren, weil am 
Mietmarkt die technologieorientierten Unternehmen 
des Standortes durch die Hochschulen verdrängt wer-
den und es keine Grundstücke für bedarfsorientierte In-
vestitionen von Unternehmen mehr gibt.  
 
Wachsende, innovative und technologieorientierte Un-
ternehmen aus dem Wissenschafts- und Hochschul-
umfeld finden über die Stadt Münster bzw. die Wirt-
schaftsförderung Münster keine Flächenperspektiven im 
Umfeld der Hochschulen, insbesondere im Westen der 
Stadt. Die Fläche südwestlich der Steinfurter Straße bie-
tet daher als Erweiterung des Technologieparks eine op-
timale Voraussetzung für die Neuansiedlung und Erwei-
terung von technologieorientierten gewerblichen Nut-
zungen. 
 
Nichtstörende Nutzungen lassen sich mit Wohnen mi-
schen und kombinieren: Wohnen / Büro; Wohnen / „Ex-
perimentierräume“; Wohnen / wenig emittierende 
Werkstätten (Beispiel „Wilhelm Schickard Campus“ mit 
Mietern wie GeBioM und Demcon Systec Industries). 
Produktion / Labore und Wohnen sind nach wie vor 
eher nicht innerhalb eines Gebäudes kombinierbar. 
 
In geplant durchmischten Quartieren erfolgt eine 
Steuerung der tatsächlichen Nutzung in der Regel durch 
den „Markt“ nach gewerblichen Flächen, das heißt die 
Nachfrage, der Mietpreis und auch die Präferenzen der 
Objekteigentümer / Vermieter bestimmen letztlich den 
konkreten Besatz in Nachbarschaften und hybriden Ge-
bäuden.  
 
Je höher die Anforderungen an die Ausstattung und da-
mit an die Investitionskosten, die potenziellen Störun-
gen der Nachbarschaft, die Immissionsbelastung sind, 
umso eher wird die Integration von Produktion und La-
boren unwahrscheinlich.  
 
 
70 Hinweise

Handwerk 
Auch das Handwerk spielt eine wesentliche Rolle in ei-
nem produktiven und durchmischten Stadtquartier, das 
verschiedene Funktionen wie Wohnen und Gewerbe 
eng miteinander verknüpft. Innerhalb eines solchen 
Quartiers werden Werkstätten, kleinere Dienstleistungs- 
und Produktionsstätten geschaffen, die das Handwerk 
in vielfältigen Formen integrieren. 
 
Diese Integration des Handwerks fördert nicht nur die 
lokale Wirtschaft, sondern schafft auch Arbeitsplätze 
vor Ort und trägt zur kulturellen Vielfalt sowie sozialen 
Interaktion in der Nachbarschaft bei. Die Nähe zu ande-
ren Funktionen wie Wohnraum und Gewerbe schafft Sy-
nergien und fördert kurze Wege, was wiederum die Effi -
zienz und Attraktivität des Handwerks steigert. 
 
Die Mischung von Handwerk mit anderen Nutzungen 
trägt zur Vielfalt und Resilienz der Wirtschaft bei. Darü-
ber hinaus betont sie die Bedeutung des Handwerks als 
integralen Bestandteil einer modernen urbanen Produk-
tionslandschaft, die auf Nachhaltigkeit, Flexibilität und 
innovative Lösungen setzt. Das Ziel ist, einen lebendigen 
Stadtteil zu entwickeln, bei dem die Erdgeschosse für 
handwerkliche Aktivitäten (Werkstätten, kleinere 
Dienstleistungs- und Produktionsstätten etc.) genutzt 
werden können, ohne dabei ein herkömmliches Hand-
werksquartier zu schaffen. Dieser Ansatz verfolgt die 
Idee, das Handwerk in die urbanen Lebensräume zu in-
tegrieren, anstatt es in abgegrenzten Standorten zu 
konzentrieren. Es betont die Idee, dass Handwerk und 
städtisches Leben eng miteinander verflochten sein 
können. Über die Verteilung des Handwerks in den Erd-
geschosszonen im Quartier hinaus, ist auch die Ver-
ortung eines Handwerkerhofes durchaus gewünscht 
und über kombinierbare, ergänzende Nutzungen wie 
Fab Labs, Ateliers, Quartierscafés, Start-Ups etc. bei Kon-
zipierung einer intelligenten Immissionsschutz- und Er-
schließungsmöglichkeit als belebenden Baustein im 
Quartier zu integrieren.   
 
 
 
 
Diversitätssensibilität 
Das Migrationsleitbild wurde zum ersten Mal 2008 vom 
Rat der Stadt Münster beschlossen und gilt als wesentli-
cher Teil des Integrationskonzepts der Stadt Münster. 
Das aktuelle Migrationsleitbild besteht aus unterschied-
lichen Handlungsfeldern mit dem Ziel der Umsetzung in 
den jeweiligen Projekten. Impulse für das Modellquar-
tier 1 für eine diversitätssensible modellhafte Quartiers-
entwicklung könnten eine breite Angebotslandschaft im 
Quartier mit der Einrichtung von Begegnungsräumen 
im öffentlichen Raum sein.  
 
Bei der Planung des Quartiers sind die Bedarfe und Aus-
wirkungen auf die zukünftigen Nutzerinnen- und Nut-
zergruppen zu betrachten und dabei deren unter-
schiedlicher Blickwinkel einzunehmen (Persona-Metho-
de). Ziel ist es, dass die Planung bereits auf das durch-
mischte, inklusive, chancengerechte und tolerante Zu-
sammenleben im Quartier hinarbeitet. 
 
Geschlecht, Alter, Behinderung, sozioökonomische Un-
terschiede und soziale Rollen sind zu berücksichtigen. 
Unterschiedliche Sicherheitsbedürfnisse, Mobilitäts- 
und Freizeitverhalten und die Unterstützung von Care-
Aufgaben sind einzuplanen (beispielsweise Maßnah-
men wie beleuchtete, breite Gehwege, ausreichend 
Bänke, Schattenplätze, gemeinsame Wasch- und Tro-
ckenräume, eine Werkstatt und barrierefreie Toiletten 
wünschenswert. Auch Skateranlagen und Spielplätze 
mit offenen Ballspielflächen sind für eine geschlechter -
gerechte Quartiersplanung sinnvoll). 
 
Wichtige konzeptionelle Grundlagen für eine altenge-
rechte, inklusive Quartiersentwicklung bilden der kom-
munale „Masterplan altengerechte, inklusive Quartiere“ 
sowie die Bestandsaufnahme und das Handlungskon-
zept „Mobilität im Alter und für mobilitätseingeschränk-
te Menschen stärken – selbstverständlich selbstständig“. 
 
 
 
 
 
 
 
71Hinweise

Inklusion und Vielfalt 
Inklusion und Vielfalt werden zusammen mit der Barrie-
refreiheit als universelles Prinzip für alle städtischen Pro-
zesse und damit auch für das Modellquartier an der 
Steinfurter Straße berücksichtigt. Das Leitziel lautet: Die 
Wohnraumversorgung für Menschen mit Behinderung 
soll bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. 
 
Durch geeignete und wirksame Maßnahmen soll ge-
währleistet werden, dass Menschen mit Behinderung 
gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufent-
haltsort zu wählen und zu entscheiden, wo sie wohnen, 
ohne auf besondere Wohnformen angewiesen zu sein. 
Um dies zu gewährleisten, ist ein ausreichendes Ange-
bot an barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnun-
gen sowie flexibel nutzbarer Wohnraum von Nöten, 
welcher für kleine Wohngruppen, Service-Wohnungen 
und andere Wohnformen geeignet ist. Für die Stärkung 
des selbständigen und selbstbestimmten Wohnens von 
Menschen mit Behinderung ist darüber hinaus der Zu-
gang zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten ein-
schließlich der persönlichen Assistenz wichtig. 
 
Hierfür sind quartiersbezogene Unterstützungsange-
bote sowie gute Nachbarschaftsstrukturen wichtig. Eine 
wichtige Rolle nehmen dabei Quartierstreffpunkte ein, 
die Raum für Begegnung, Beratung und Unterstützung 
bieten. 
 
Es ist auf eine gute Anbindung an den ÖPNV sowie eine 
gut erreichbare und barrierefreie Infrastruktur (Nahver-
sorgung, Arztpraxen etc.) zu achten. In der Planung der 
Außenanlagen sollten inklusive Spielplätze sowie eine 
ausreichende Anzahl an Sitzmöglichkeiten (Sitzbänke 
mit Armlehnen, Sitzbänke mit angrenzenden Stellflä-
chen für Rollstühle) selbstverständlich sein. Darüber hi-
naus sollte eine „Toilette für alle“ nach dem Modell der 
Stiftung Leben pur vorgesehen werden. 
 
 
 
 
 
 
Gesundheit 
Ein Modellquartier zeichnet sich dadurch aus, dass es 
ein gesundes Quartier ist. Die Notwendigkeit für ein sol-
ches Denken hat uns nicht zuletzt die Corona-Pandemie 
unmittelbar vor Augen geführt. Ein gesundes Quartier 
bietet allen Bewohnerinnen und Bewohnern ein ge-
sundheitsförderliches Umfeld und damit gesunde Le-
benswelten. Stadtplanung, Quartiersentwicklung und 
Gesundheitsförderung werden miteinander verzahnt 
bzw. zusammengedacht. Protektive Gesundheitsfak-
toren werden gestärkt und gesundheitsschädigende 
Faktoren reduziert. Ein gesundes Quartier ist demnach 
insbesondere gekennzeichnet durch: 
 
– Klima-Resilienz: Vorbereitung auf Klimawandel 
und Extremwetter  
 
– Lärmminimierung   
 
– Fahrrad- und Fußgängerfreundlichkeit; PKW-
Reduktion  
 
– lebendige Strukturen, die den sozialen Zusam-
menhalt und die Identifikation mit dem Quar-
tier stärken  
72 Hinweise

73Hinweise
Pättken im Norden 
Nördlicher Wasserweg mit Hofgebäude 
Landschaft mit hohem Freizeit und Erholungswert

5.2.4 Freiraum und Landschaft  
Landschafts- und Naturraum  
Der Planungsraum des Modellquartiers 1 ist abschnitts-
weise Teil des zweiten Grünringes der Grünordnung 
Münster (vgl. Abb. 9). Die Steinfurter Straße bildet in 
nordöstlicher Richtung eine physische Grenze zum 
Grünzug Vorbergshügel-Gasselstiege. In unmittelbarer, 
südwestlicher Nachbarschaft befindet sich ein eigen-
ständiger und stadtklimatisch wichtiger Grünzug am 
westlichen Teil des Kinderbachs. Dieser Grünzug ist ein 
Verbund aus naturnahen Erholungs-, gewässerbezoge-
nen Biotop- sowie agrarisch genutzten Flächen und be-
sitzt einen hohen Stellenwert in der Münsteraner Bevöl-
kerung. Ebenfalls befinden sich in unmittelbarer Nach-
barschaft des zukünftigen Modellquartiers 1 klassische 
Strukturen der Münsterländer Parklandschaft, wie Höfe, 
Felder und Heckenstrukturen. 
 
 
 
 
Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
hat zusammen mit dem Büro bgmr Landschaftsarchi-
tekten aus Berlin das „Integrierte Freiraumentwick-
lungskonzept Kinderbachtal“ erarbeitet. Das gemein-
sam mit der Öffentlichkeit in verschiedenen digitalen 
und analogen Beteiligungsformaten erarbeitete Leitbild 
und Maßnahmenkonzept ist bei der städtebaulich-land-
schaftsplanerischen Konzeption im Wettbewerb zu be-
achten. Das Integrierte Freiraumentwicklungskonzept 
Kinderbachtal wird den Planungsgemeinschaften als Be-
standteil der Auslobung zur Verfügung gestellt. Es ent-
hält Hinweise zu Schnittstellenthemen, die für den städ-
tebaulichen Entwurf von Relevanz sind. Hierzu zählen 
neben stadt-ökologischen Inhalten ebenfalls das Ziel ei-
ner räumlichen Vernetzung zwischen Modellquartier 1 
und 2. Damit einhergehend ist ebenfalls eine sinnvolle 
Anbindung des Landschaftsparks Kinderbach südlich 
des Horstmarer Landwegs für den Fuß- und Radverkehr 
im städtebaulichen Wettbewerb zu bedenken. Das Kon-
zept beschreibt erste Ansätze, wie eine Siedlungsrand-
gestaltung zwischen vorhandener Landschaft und neuer 
Bebauung gestaltet werden kann.   
 
Die Stadt- bzw. Siedlungsentwicklung muss eine Quali-
fizierung der natürlichen, angrenzenden Umgebung un-
terstützen. Der Planungsraum und insbesondere der 
Siedlungsrand sind demnach durch entsprechende Ge-
staltungskonzepte angemessen in den übergeordneten 
Landschafts- und Naturraum einzubinden. Ökologische 
Aufwertungen spielen im Kontext der Verknüpfung von 
Stadt und Landschaft eine entscheidende Rolle. Maß-
nahmen für Natur-, Arten- und Klimaschutz müssen 
gleichermaßen Anwendung finden. Dennoch – und das 
ist eine besondere Herausforderung – müssen Anfor-
derungen der bestehenden und einer neuen Nutzer-
schaft für Freizeit, Erholung und Bewegung erfüllt wer-
den. 
 
 
5.2.4.1 Allgemeine Freiflächenqualität  
und Nutzungsaspekte  
Grundsätzlich sollten Grünflächen sowie Freiräume für 
Sport, Spiel, Freizeit und Erholung sowie Angebote für 
alle Altersklassen beinhalten. Die Themen Barrierefrei-
heit und Inklusion sollen im Sinne der Entwicklung eines 
integrativen Modellquartiers beachtet werden. In Bezug 
darauf, vorbildhafte Quartiere zu entwickeln, soll der 
Perspektivwechsel einer Planung vom Freiraum her be-
tont werden. Dabei soll eine Gleichwertigkeit des Frei-
raumkonzeptes zum Bebauungskonzept hergestellt und 
74 Hinweise
Ausschnitt Grünordnung Münster – Freiraumkonzept

damit einhergehend Qualitäten der Freiflächen differen -
ziert aufgezeigt werden. Das Freiraumkonzept soll iden-
titätsstiftenden Charakter besitzen und ein attraktives, 
vielfältiges Quartiersleben ermöglichen. 
 
Im Sinne des Umwelt-, Arten- und Klimaschutzes sollen 
Freiflächen einen hohen ökologischen Wert besitzen 
und der Artenvielfalt und Biodiversität dauerhaft zugu-
tekommen. Je nach Funktion und Gesamtkonzept sind 
urban geprägte Freiflächen ebenfalls mit nachhaltigen 
Standards und ausreichender Begrünung konzeptionell 
vorzusehen und damit in ein zusammenhängendes 
Grünsystem einzubinden. Der Anspruch an eine nach-
haltige, umwelt- und klimabewusste Freiraumgestal-
tung ist mit der Anforderung einer hohen Nutzungsqua-
lität für Freiflächen in Einklang zu bringen. 
 
Mit der Schaffung von multifunktionalen Räumen und 
Treffpunkten werden soziale Interaktion und individuel-
le Nutzungen ermöglicht. Freiflächen, die für Quartiers-
feste, kleine Märkte und Veranstaltungen genutzt wer-
den können, sind vorzusehen. Die Gestaltung des öf-
fentlichen Raumes soll gute Voraussetzungen für ein le-
bendiges Quartiersleben schaffen. Ebenfalls sind Frei-
räume vorzusehen, die ruhige Nutzungen und Rück-
zugsmöglichkeiten bieten. 
 
Zukunftsweisende Ideen, bei denen Dachflächen inten-
siv begrünt werden und ggf. als öffentliche Freiflächen  
genutzt werden können, sind in Betracht zu ziehen. 
 
Angebote, die bereits vorhandene Nutzungsgruppen 
benachbarter Quartiere (bspw. Studierende und Famili-
en) ansprechen, sollen eingebracht werden. Die Gestal-
tung der Freiflächen soll grundsätzlich soziale Teilhabe 
für alle Bevölkerungsgruppen begünstigen. In diesem 
Sinne sollen „gesunde“ Freiräume mit gutem Raumkli-
ma geschaffen werden, die ganzjährig genutzt werden 
können.  
 
Neben klassischen Spiel-, Sport- und Bewegungsange-
boten für Kinder und Jugendliche sollen ebenfalls Ange-
bote für Erwachsene und Seniorinnen und Senioren im 
Planungsraum geschaffen werden. Räumlich zusam-
menhängende Angebote wie bspw. ein „Outdoor Fit-
ness Park“ sind Einzelelementen vorzuziehen.  
 
Öffentliche Freiflächen müssen von allen Wohneinhei-
ten gut erreichbar sein. Wegeverbindungen für Fuß- und 
Radverkehr sollen intuitiv und sicher im Quartier verlau-
fen. Öffentliche Grünflächen sollen in maximal fünf Geh -
minuten für die gesamte Bewohnerschaft von den 
Wohnhäusern zu erreichen sein. Ebenfalls ist die Anbin-
dung benachbarter, bestehender Wohnquartiere sowie 
die Vernetzungsfunktion angrenzender Stadtteile zu be-
denken. Diese Ziele sind im Abschnitt 3.3 „Der Perspek-
tivplan“ beschrieben und festgelegt. 
 
Öffentliche Freiflächen sind generell so zu planen, dass  
eine Erreichbarkeit und wirtschaftliche Pflege, Unterhal-
tung, Ausstattung und Bepflanzung der Flächen und Ge-
hölze ermöglicht wird. 
 
 
5.2.4.2 Ökologische und stadtklima -
tische Freiraumaspekte  
Der Abstand zwischen besonders prägenden Baumrei-
hen benötigt ein Mindestmaß zwischen Baumkronen-
traufe und neuer Bebauung von 10,0 m. Dies betrifft ins-
besondere die Heckenzüge samt Überhälter im Nord-
westen des Betrachtungsraumes (nördlich und südlich 
der Freileitungstrasse). Diese Grünstrukturen sind Be-
standteile von Biotopstrukturen (LANUV) und sind da-
her soweit möglich in ein zukünftiges Nutzungsszenario 
sinnvoll zu integrieren. 
 
Ebenfalls sollten die Baumreihen (vor allem Linden) ent-
lang der Steinfurter Straße weitestgehend erhalten blei-
ben und sind sinnvoll in eine Grünraumgestaltung ein-
zubeziehen. Die projizierten Flächen der Baumkronen 
(Kronendurchmesser sind im Höhenaufmaß festgehal-
ten) sind von Versiegelung freizuhalten.   
 
Durch eine angemessene Raumgebung für die Vegetati-
onsentwicklung soll u. a. der Artenschutz dauerhaft pro-
fitieren. Darüber hinaus sollen Begrünungsmaßnahmen 
im Wohnumfeld der Verbesserung des Mikroklimas so-
wie der Erhöhung der lokalen Klima-Resilienz dienen. 
Hierzu zählen Standards wie großflächige Dach- und 
75Hinweise

Fassadenbegrünung, der Einsatz sogenannter „Zukunfts-
bäume“ (Zukunftsbäume sind Bäume, die besonders an 
die Bedürfnisse der Stadt der Zukunft angepasst sind: 
Sie zeichnen sich durch eine hohe Trockenstresstoleranz 
und Hitzeresistenz, aber auch Frosthärte und insgesamt 
eine geringe Anfälligkeit für Schädlinge und Krankheiten 
aus), die Verschattung von versiegelten Flächen sowie 
der Einsatz wasserdurchlässiger Oberflächen. Ebenfalls 
sind vegetative Lösungen in Kombination mit baulichen 
Konzepten im Sinne des Immissionsschutzes (Lärm, 
Staub, Hitze, etc.) zu bevorzugen. 
 
Verkehrsräume sind mit identitätsstiftenden Grünstruk-
turen (Baumreihen, Alleen, Baumgruppen etc.) zu ver-
sehen und sorgen so konzeptionell für eine Vernetzung 
von Vegetationsstrukturen im Quartier.   
 
Techniken des Regenwassermanagements – um das Nie-
derschlagswasser im Kreislauf zu behalten und in be-
denklichen Hitzeperioden die Vegetation zu schützen – 
sollen konzeptionell, gestalterisch Verwendung finden. 
 
Mit der Umsetzung des zukünftigen Modellquartiers 1 
entsteht insbesondere in Richtung Wasserweg eine 
„Siedlungsrandgestaltung“ zum Kinderbachtal. Diese 
Randbereiche des Modellquartiers sollen als Vermitt-
lungsräume zwischen Urbanität und Landschaft wahr-
genommen werden. 
 
 
5.2.4.3 Freiflächenanteil  
Um ein lebenswertes, nachhaltiges und gesundes Um-
feld zu schaffen, soll der öffentliche Grünflächenanteil  
im Quartier mindestens 25 % der Gesamtfläche betra-
gen. Pro Einwohner bzw. Einwohnerin sollten demnach 
20 - 25 qm öffentliche Grünfläche vorhanden sein.  
 
Private Freiflächen sollen in Abhängigkeit der städte-
baulichen Dichte (GRZ) in ausreichender Menge ermög-
licht werden. Die Darstellung von privaten und öffent-
lichen Grünräumen und Freiflächen soll zeichnerisch 
klar erkennbar sein. Zugängliche Innenhöfe sind keine 
öffentlichen Grünräume, sondern i.d.R. privat / gemein-
schaftlich. 
Flächen mit primär funktionaler Gestaltung, wie Ver-
kehrsflächen, Stellplätze, technische Regenrückhaltean-
lagen o. ä., werden nicht als öffentliche Freifläche oder  
Grünraum angerechnet. Verkehrsflächen sollten den-
noch nicht als rein funktionale Flächen verstanden, son-
dern als lebenswertes Umfeld für die Quartiers-Bewoh-
nerschaft entwickelt werden. 
 
 
5.2.4.4 Programmierung des Frei -
raums und Hinweise zum Kinderspiel  
Die Freiräume sollen gleichermaßen den Nutzungs-
erfordernissen wie auch den gestalterischen, stadtöko-
logischen und stadtklimatischen Anforderungen Rech-
nung tragen. Dies erfordert in Abgleich mit den Nut-
zungsszenarien der Freiflächen ein ausgewogenes Ver-
hältnis zwischen intensiv genutzten Räumen und Flä-
chen, die eine extensive, naturnahe Gestaltung inneha-
ben. Die Planungen müssen geeignete Standortbedin-
gungen für Stadtbäume aufweisen. 
 
Der städtebauliche Entwurf soll einen für die gesamte 
Bewohnerschaft gut erreichbaren Stadtquartierspark 
aufweisen. Dieser muss eine Mindestgröße von ca. 3,0 
ha aufweisen und durch eine zentrale Lage bestmöglich 
für alle Bewohnenden des Quartiers zu erreichen sein. 
 
Die Gesamtfläche öffentlicher Spielanlagen orientiert  
sich an Vorgaben der Grünordnung Münster. Aufgrund 
der vorgesehenen, städtebaulichen Dichte im Modell-
quartier 1 werden pro bewohnende Person 2,25 qm 
Spielfläche benötigt. Daraus ergibt sich ein Bedarf von 
ca. 11.250 qm–13.950 qm erforderliche Spielfläche. Zu-
sätzlich zu wohnumfeldnahen, kleineren Spielplätzen 
soll ein größerer Spielbereich mit einer Mindestgröße 
von 4.000 qm vorgesehen werden. Die Spielbereiche 
sollten nach Möglichkeit in räumlicher Verbindung zu 
Grünflächen stehen. Die derzeit fehlende Versorgung an 
Spielplätzen im südlich angrenzenden Siedlungsbereich 
zwischen Horstmarer Landweg und Wasserweg soll 
durch entsprechende Verortung von Angeboten Beach-
tung finden. Im Sinne einer familienfreundlichen Stadt-
entwicklung sollen auch weitere Freiräume durch ihre 
Gestaltung spielerisch erfahren werden können. Der für 
76 Hinweise

das Einzugsgebiet ermittelte Gesamtspielflächenbedarf 
wird zu je 50 % geteilt in Spielbereich A und Spiel-
bereich B / C. Im Bereich öffentlicher Spielplätze sollten 
die Empfehlungen der DIN 18034 Anwendung finden. 
Rückstauflächen sollten demnach nicht höher als 20 cm 
einstauen. Neben den verpflichtenden Flächenanteilen, 
sind im Sinne des modellhaften die Kriterien der kind-
gerechten Stadt auf das ganze Quartier anzulegen. 
 
 
5.2.4.5 Dezentrale Sportangebote  
Für das Zusammenleben im Modellquartier 1 und seiner 
stadträumlichen Vernetzung in die Nachbarschaften ist 
es für die neuen Bewohnerinnen und Bewohner und 
Nachbarinnen und Nachbarn entscheidend, dezentrale 
Sportangebote zur Verfügung zu stellen. So ist gewähr-
leistet, dass sich zukunftsweisende Arbeitsplätze und 
neue Berufszweige innerhalb der favorisierten Sport-
angebote in vereinsungebundenen Sportgruppen für 
den Freizeitsport zusammenfinden. Es sind möglichst 
verschiedene, kleinteilige Angebote inmitten des Land-
schaftskonzeptes vorzusehen, um die Akzeptanz und 
die Nutzung zu erhöhen. Die sportaffine Stadt Münster  
ist hier schon heute Vorbild, aus dieser Verantwortung 
heraus muss auch in den Modellquartieren der vereins-
ungebundene Sport berücksichtigt werden. Für das Mo-
dellquartier 1 sind dezentrale Sportangebote vorzu-
sehen. Diese können als Platzhalter entsprechend dem 
Vorbild des Bewegungsparks Hiltrup Süd (Vorlage 
V/0428/2019) mit ca. 150 qm mehrfach in die Entwick-
lung der Flächen eingebracht werden. 
 
Darüber hinaus ist es sinnvoll, notwendige Naherho-
lungszonen/ Parkanlagen mit Sportangeboten zu ergän-
zen.   
 
 
 
 
 
5.2.4.6 Zusammenfassung der  
Programmzahlen  
– Die geplante Freiflächenstruktur und Grün-
raumvernetzung soll in einem zusätzlichen 
Schwarzplan für Grünflächen visualisiert wer-
den 
 
– Mindestens 25 % der Gesamtfläche soll öffent -
liche Grünfläche sein (bzw. mindestens 20,0 qm 
pro Person) 
 
- dies entspricht bei 5.000 Menschen 
ca. 25,0 qm pro Person 
 
- dies entspricht bei 6.200 Menschen 
ca. 20,0 qm pro Person 
 
– Schaffung eines Stadtquartiersparks mit einer 
Mindestgröße von 3,0 ha 
 
– 13.950 qm Spielfläche bei 6.200 bewohnenden 
Personen benötigt (2,25 qm pro Person) 
 
- Schaffung eines großen, nach Mög-
lichkeit in Grünflächen eingebunde
nen und gut erreichbaren Spielplatzes 
(Mindestgröße 4.000 qm) 
 
- die derzeit nicht vorhandene Versor-
gung der Stadtzelle 519 (Wasserweg) 
mit Spielplätzen ist in der Planung zu 
beachten 
 
– Zielwert der Erreichbarkeit öffentlicher Grünflä -
chen: maximal 5-Minuten Gehweg, auch für vul-
nerable Personengruppen 
 
77Hinweise

5.3 Der Umgang mit den Schutzgütern  
Wasser, Boden und Luft im Quartier  
 
5.3.1 Versickerung  
Das Umweltkataster (Bodenkarte 1:5.000) zeigt in dem 
Planungsbereich Braunerde-Pseudogley sowie Typischer 
Pseudogley an. Diese Böden sind schlecht wasserdurch-
lässig. Dies wurde gutachterlich bestätigt (Versicke-
rungsgutachten vom 11.10.2022).  
 
Der Baugrund wird wesentlich durch die wasserstauen-
den Geschiebelehme / Geschiebemergel mit nur weni-
gen, dann bei widrigen Witterungsverhältnissen meist 
durchweg wasserführenden Sandlagen geprägt. In Gru-
ben / Gräben oder auch Abtragsplanen in diesen Leh-
men / Mergeln stauen sich Regenwässer bis zur Gelän-
deoberkante, teils mit Pfützen auch darüber hinaus, ein 
und sind daher bauzeitlich abzuführen, entsprechende 
Bauwerke / Fahrbahnen und ähnliches auch nachbau-
zeitlich vor den sich einstauenden Wässer zu schützen. 
Aus diesem Konsens heraus ist eine dezentrale Versicke-
rung von Regenwasser im Modellquartier 1 zu verwer-
fen. Es sollte vorrangig der dezentrale Rückhalt von Nie-
derschlagswasser (Gründächer, Zisternen) vor der Ein-
leitung über ein öffentliches Netz, mit ggf. notwendiger 
zentraler Rückhaltung, in Oberflächengewässer erfol-
gen. Wenn die Versickerung aufgrund der örtlichen Ge-
gebenheiten nicht möglich ist, müssen alternative Me-
thoden zur Regenwasserbehandlung in Betracht gezo-
gen werden. Dies kann die Nutzung von Regenwasser-
behandlungsanlagen, Retentionsbecken oder anderen 
technischen Lösungen umfassen. 
 
 
5.3.2 Stillgewässer   
Im Umweltkataster ist für das Planungsgebiet ein Still-
gewässer entlang des Wasserwegs aufgeführt (Gewässer 
Nummer 245). Bei diesem Stillgewässer handelt es sich 
um einen naturnahen Grünlandteich, der im Rahmen 
der weiteren Planung erhalten werden sollte. 
 
 
 
 
 
 
5.3.3 Altlasten  
Im Plangebiet sind keine Altlasten- / Verdachtsflächen 
vorhanden.  
 
 
5.3.4 Schutzwürdige Böden  
Im Plangebiet ist die großmaßstäbige Bodenkarte vor-
handen. Es sind Pseudogleye vergesellschaftet. Diese 
sind gemäß der Karte der schutzwürdigen Böden im 
Maßstab 1:5.000 hinsichtlich ihres großen Wasserrück-
haltevermögens schutzwürdig. Wegen ihrer Regulati-
onsfunktion im Wasserhaushalt haben diese Böden eine 
hohe Bedeutung für die Klimawandelfolgenanpassung. 
So tragen diese Böden neben Hochwasser- und Überflu-
tungsschutz auch zu einer Verbesserung des Stadtkli-
mas durch ihre Kühlfunktion bei. Abgrabungen und Ver-
siegelung stellen die größten Eingriffe auf diese Boden-
funktion dar. Dies sollte im weiteren Verfahren berück-
sichtigt werden. 
 
Im Plangebiet sind in der Gesamtbewertung der Boden-
teilfunktionen Böden mit einer mittleren bis hohen Leis-
78 Hinweise
Stillgewässer entlang des Wasserwegs (Gewässer Nummer 245)

tungsfähigkeit vorhanden. Aus Sicht der Unteren Bo-
denschutzbehörde sind Flächen in dieser Art der Funk-
tionsausprägung, hier schutzwürdiger Boden mit ho-
hem Wasserrückhaltevermögen, von Bebauung frei-
zuhalten bzw. der Planungsraum entsprechend boden-
schonend zu entwickeln. 
 
Studierende der Universität Münster (Landschaftsöko-
logie) haben im Rahmen eines Studienprojektes den 
bodenkundlichen Ist-Zustand im Planungsraum konkre-
tisiert. Ziel des Studienprojektes war es, Bereiche im 
Baugebiet zu definieren, deren klimarelevante Boden-
funktion, hier die besonders hohe Wasserspeicherkapa-
zität, einen positiven Beitrag zur Klimaanpassung (Kühl-
leistung) leisten. Diese Bereiche sind besonders geeig-
net für die Anlage von Grünflächen bzw. sollten in diese 
integriert werden. 
 
Im Modellquartier 1 wurden die größten Kohlenstoff-
vorräte an den peripher gelegenen Bereichen der Bo-
dentypen Pseudogley und Plaggenesch gemessen. Je 
höher der Anteil an organischem Kohlenstoff im Boden, 
desto besser verläuft die Nährstoff- und Wasserspeiche-
rung. Die Wasserrückhaltekapazität korreliert wiederum 
positiv mit der Kühlfunktion des Bodens (Verdunstung 
des gespeicherten Wassers). 
 
Einen erheblichen Einfluss auf den Anteil des organi-
schen Kohlenstoffs und damit auf das Kühlleistungs-
potenzial des Bodens hat die Nutzung. Aus diesem 
Grund ist die Kühlleistung auf den geplanten Grünflä-
chen durch eine standortgerechte und verdunstungs-
intensive Bepflanzung sowie durch Sicherstellung einer 
ausreichenden Wasserzufuhr und gezielten Bodenver-
besserung zu optimieren. 
 
Hinsichtlich baubedingter Beeinträchtigungen des 
Schutzguts Boden sind Bodenverdichtungen auf den ge-
planten Grünflächen, z. B. durch Befahrung oder Lager-
flächen, zu vermeiden. Eine dadurch resultierende Ver-
ringerung des Bodenlebens und folglich des Humus-
gehaltes würde die Bodenwasserspeicherkapazität ver-
ringern. 
 
 
Die Ergebnisse des Studienprojektes verdeutlichen au-
ßerdem, dass die höchsten organischen Kohlenstoff-
gehalte in der oberen Bodenschicht (0–10 cm) vorlie-
gen. Aus diesem Grund ist im Rahmen der Baumaßnah-
men ein nachhaltiger Umgang mit humosem Ober-
boden zu berücksichtigen. Um klimarelevante Funktio-
nen der bestehenden Böden und Oberböden zu erhal-
ten, ist ein professionelles Bodenmanagement während 
der späteren, konkreten Planung und Umsetzung durch-
zuführen. 
 
 
 
 
 
 
 
79Hinweise
Kohlenstoffvorräte [t/ha]  
(Studienprojekt Universität Münster „Steinfurter Straße“ 
und „Busso-Peus-Straße“ und ihre Bedeutung für das Kühl-
leistungspotenzial)

5.4.5 Abfallwirtschaft  
Das Depotcontainersystem für Altglas wird von dem 
dualen System in enger Abstimmung mit den Abfallwirt-
schaftsbetrieben Münster (AWM) betrieben. Ziel ist es, 
pro 800 Einwohner einen Glascontainer bereit zu stel-
len. Für das Plangebiet sollte eine Entsorgungsinsel vor-
gehalten werden. Auf der Fläche müssen zwei bis vier 
Glascontainer, ein E-Schrottcontainer und ein Altklei-
dercontainer Platz finden. Die Anzahl der Glascontainer 
muss je nach Wohneinheiten festgelegt werden. Für die 
Entsorgung der Glascontainer muss ein Sattelauflieger 
den Standplatz anfahren können. 
 
Für größere Wohnanlagen bzw. Objekte mit vielen 
Wohn- und Gewerbeeinheiten sollten Unterflurcontai-
ner (UFC) vorgesehen werden. UFC werden unter die 
Erdoberfläche und damit aus dem Blickfeld verlegt. 
Formschöne und der Umgebung angepasste Einwurf-
säulen „schlucken“ bei minimalem Platzbedarf verschie-
dene Fraktionen (z.B. Restabfall, Papier, Wertstoffe) und 
fassen bis zu fünf Kubikmeter Abfall. 
 
Bei der Auswahl des Standplatzes sind folgende Aspekte 
zu berücksichtigen: 
 
Einbau: 
– Maximale Entfernung zur Abfuhrstraße (5 cbm 
UFC): nicht mehr als 6 m bei einem Behälterge-
wicht von 1.140 kg 
 
– Abstand der UFC zur Hauswand: mind. 1,5 m 
 
– Untergrund muss an der Einbaustelle frei von 
Leitungen, Kanalisation etc. sein 
 
– keine Hindernisse (Parkbänke, Autos, Laternen 
etc.) 3 m rund um den Standplatz des UFC 
 
– Traglast des Untergrundes (z. B. Pflasterung) für 
das Fahrzeug: min. 30 t 
 
– Rund um die Unterflurbehälter sollten keine 
größeren Bäume gepflanzt werden 
 
Entleerung: 
– Das AWM-Entsorgungsfahrzeug muss den UFC 
leicht erreichen können 
 
– Der Standplatz muss durchgängig in „Vorwärts-
fahrt“ an- und abzufahren sein 
 
– Lichte Höhe zwischen UFC und Fahrzeug: mind. 
8 - 10 m (für den Kran: keine Baumkronen, Lei-
tungen o. ä. im Schwenkbereich) 
 
– Fahrzeuggesamthöhe: 3,90 m; wichtig bei 
Durchfahrten und Baumbestand 
 
Während des Entleerungsvorgangs: 
– Dürfen keine PKW kreuzen 
 
– Muss der Fußweg abgesichert werden 
 
– Rangier- bzw. Wendefläche von 18,00 m plus 
1,00 m Sicherheitsstreifen 
 
 
5.4.6 Immissionen  
Der Umweltbehörde liegt zum Straßen- und Schienen-
verkehrslärm ein Schallimmissionsplan (2017) vor, der 
gemäß den nationalen Berechnungsgrundlagen erstellt 
wurde.  
 
Straßenverkehrslärm: Durch den Straßenverkehr auf 
der Steinfurter Straße wird in einer Entfernung von 30 
m von der Straßenachse eine Lärmvorbelastung von bis 
zu 67/ 60 dB(A) Tag/ Nacht verursacht. Die Lärmpegel 
überschreiten die Orientierungswerte nach der DIN 
18005, Teil 1 für MI-Gebiete von 60/ 50 dB(A) um 7 bzw. 
10 dB(A). 
 
Im Bereich der Austermannstraße sind die Lärmimmis-
sionen durch den Verkehr deutlich geringer. 
 
Anlagenbezogener Lärm: Erhebliche gewerbliche Im-
missionen, die auf das Gebiet einwirken, sind nicht zu 
erwarten. 
 
80 Hinweise

Luftschadstoffe: Im Umweltkataster sind Informationen 
(Grobscreening 2012) zur straßenverkehrsbedingten 
Luftschadstoffbelastung (Feinstaub PM10 und Stick-
stoffdioxid) enthalten. Eine Luftschadstoffbelastung im  
Bereich der Grenzwerte der 39. BImSchV ist danach 
nicht wahrscheinlich. 
 
Elektrosmog: Im nördlichen Bereich des Plangebietes 
ist eine 110-kV Hochspannungsleitung vorhanden. Zur 
Einhaltung der Grenzwerte für niederfrequente elektri-
sche und magnetische Felder der 26. BImSchV „Verord-
nung über elektromagnetische Felder“ ist ein Sicher-
heitsabstand von 20 m zwischen der Achse der Hoch-
spannungsleitung und den Baugrenzen der Wohn-
bebauung einzuhalten. 
Die Hochspannungsleitung ist in den städtebaulichen 
Entwurf zu integrieren, die Anforderungen eines Um-
spannwerkes sind zu berücksichtigen. 
 
Geruch: Im Nahbereich sind mehrere landwirtschaftli-
che Betriebe inkl. genehmigter Tierhaltung vorhanden 
(Wasserweg 255, 214, 160, 114). Auf der Basis liegt eine 
Immissionsprognose vor. Hierbei ist jedoch zu berück-
sichtigen, dass die Tierhaltung zum Teil bereits aufgege-
ben wurde bzw. mit Entwicklung des Plangebietes auf-
gegebenen wird. Danach ist lediglich der nordwestliche 
Bereich an der Hochspannungstrasse leicht von Ge-
ruchsimmissionen betroffen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
81Hinweise
Geruchsimmissionen im „Ist“-Zustand  
Immissionsschutzgutachten aus 2020 des Ingenieurbüros 
Jedrusiak
Geruchsimmissionen im „Planzustand"  
Immissionsschutzgutachten aus 2020 des Ingenieurbüros 
Jedrusiak

5.4 Wasserwirtschaft  
 
5.4.1 Regenwasserbewirtschaftung /  
Siedlungswasserwirtschaft  
Für das Modellquartier ist ein Entwässerungskonzept 
unter Berücksichtigung des naturnahen Wasserhaus-
halts zu entwickeln. Folgende Leitgedanken für eine mo-
dellhafte Wasser- und Abwasserbewirtschaftung im 
Quartier sind zu berücksichtigen: 
 
1. Das Thema Wasser soll nicht als Restriktion, 
sondern auf den unterschiedlichen Maßstä-
ben als städtebauliche Chance und baukul-
turelles Element gesehen werden. Der Um-
gang mit Wasser im Gebiet ist eng mit der An-
passung an die Folgen des Klimawandels ver-
knüpft. 
 
– Wasser und seine Erfordernisse an Flächen und 
Trassen von Anbeginn der städtebaulichen Pla-
nungen einbinden 
 
– Wasser als ökologisches und baukulturelles Ele-
ment integrieren 
 
– Integration der Belange und Maßnahmen von 
Wasserwirtschaft und Klimavorsorge im städte-
baulichen Entwurf 
 
 
2. Der Wasserhaushalt des Plangebiets soll sich 
am natürlichen Wasserhaushalt der Region 
orientieren.  
 
– Die Versiegelung von Flächen soll auf ein Min-
destmaß reduziert werden 
 
– Den Regenabfluss befestigter Flächen am Ent-
stehungsort zurückhalten, sodass ein Teil des 
Wassers durch Verdunstung dem Abfluss entzo-
gen wird. Diese Verdunstungsförderung verbes-
sert das Kleinklima (Grünflächen, Gründächer, 
Fassadenbegrünung) 
– Regenwasser, das zum Abfluss gelangt, soll 
nicht klassisch über einen in der Straße verorte-
ten Regenwasserkanal abgeführt werden, son-
dern in straßenbegleitenden Ableitungsmulden 
geführt werden 
 
– Der Anteil des Regenwassers der als Oberflä-
chenabfluss anfällt, soll gedrosselt in ein Ober-
flächengewässer eingeleitet werden – entspre-
chend der Immissionsanforderungen der Unte-
ren Wasserbehörde der Stadt Münster 
 
Folgende Zielgrößen zur Aufstellung der Wasserbilanz 
müssen beachtet werden: 
– Gesamtniederschlag (langjähriges Mittel) = 880 
mm (100 %) 
 
– Abfluss = 47,5 % 
 
– Grundwasserneubildung = 13 % 
 
– Verdunstung = 39,5 % 
 
 
3. Multifunktionale und -codierte Flächen füh-
ren automatisch zu weniger Flächenver-
brauch in enger Abstimmung mit Städtebau, 
Landschaftsgestaltung und Verkehr 
 
– Dachbegrünung mit Nutzung als Dachgarten 
oder zur Solarstromproduktion kombinieren 
 
– Straßenzüge breiter mit Mulden und modular 
anlegen, um auf zukünftige Anforderungen rea-
gieren zu können 
 
– Straßen und Freiflächen als prioritäre Überflu-
tungstrassen für Starkregen vorsehen. Die risi-
koarme Ableitung von Starkregen soll durch ein 
Netz dafür ausreichend dimensionierter Stra-
ßen, Freiflächen und Gräben erfolgen (Stich-
wort Notwasserwege) 
 
– Es soll geprüft werden, ob vorhandene blau-
grüne Strukturen, z. B. Grabenstrukturen zwi-
82 Hinweise

schen Stillgewässern, genutzt werden können, 
auch um die natürliche Wasserspeisung der 
vorhandenen und zu erhaltenden Stillgewässer 
sowie die potentiell in den Gräben entwickel-
ten ökologischen Strukturen zu erhalten 
 
– Wasserflächen im Gebiet vor dem Hintergrund 
der Klimaanpassungsziele als Feuchtigkeits-
spender und zur Kühlung erlebbar machen. Aus 
gewässerökologischen Gründen ist von Regen-
rückhaltebecken im Dauerstau oder Stillgewäs-
sern mit Überlauf ins Gewässer abzusehen 
 
 
4. Wasser wird zu einem knappen Gut! Neben 
der Sicherstellung der öffentlichen Wasser-
versorgung kann es, auch nach Nutzung, als 
Quelle und Ressource für andere Anwen-
dungsfälle genutzt werden. 
 
– Regenwasser nutzen für Bewässerung und Toi-
lettenspülung 
 
– Grauwasser wiederaufbereiten oder zur Wär-
megewinnung nutzen 
 
– Schwarzwasser zur Wärmegewinnung nutzen 
 
 
5. Den Technologiestandort nutzen, um das The-
ma Regenwasserbewirtschaftung als wissen-
schaftliches Element zu implementieren. 
 
– Die Regenwasserbewirtschaftung soll den 
Stand von Wissenschaft und Technik zeigen und 
künftig Forschung und Entwicklung auf diesem 
Gebiet ermöglichen 
 
– Klimaangepasste, wasserbewusste, attraktive 
Freiräume sollen Orte des Networking der un-
terschiedlichen Wissenschafts- und Techno-
logiebranchen werden 
 
Neben den aufgezeigten Leitgedanken, sind folgende 
technische Randbedingungen zu berücksichtigen:  
– Im Plangebiet sind eigenverantwortlich durch 
die Entwässerungsplaner entsprechende Flä-
chen für notwendige SW-Pumpwerke vorzu-
sehen 
 
– Sämtliche aus den vorgenannten Leitgedanken 
resultierende entwässerungstechnische Anla-
gen o. ä. sind im Rahmen des Wettbewerbs vor-
zudimensionieren, sodass sichergestellt wird, 
dass die aufgezeigten Lösungen mit den ent-
sprechenden Flächenannahmen auch realisier-
bar und umsetzbar sind 
 
– Ein Versickerungsgutachten, aus dem Kenntnis-
se über die vorhandenen Böden gewonnen 
werden können, ist den Auslobungsunterlagen 
als Anlage beigefügt 
 
– Die Entwässerung des Plangebiets soll sich – vor 
dem Hintergrund eines effizienten Boden -
managements – an den bestehenden Höhen-
verhältnissen orientieren. Eine grobe Fließweg-
analyse ist der nachfolgenden Abbildung zu 
entnehmen
83Hinweise
Fließweganalyse

5.4.2 Fließgewässer  
(Hochwasserschutz)  
Das Modellquartier 1 Steinfurter Straße ist durch seine 
Geländeform zweigeteilt. In Nordsüdlicher Richtung be-
findet sich ein Höhenrücken. Vor dem Hintergrund, dass 
möglichst geringe Bodenbewegungen stattfinden soll-
ten, ist eine zweigeteilte Entwässerung in westliche und 
östliche Richtung erforderlich. 
 
Am westlichen Rand des Planungsgebietes liegt der 
Wasserweggraben (Nr. 33282), welcher südlich vom 
Modellquartier nach einer längeren Verrohrungsstrecke 
in den Kinderbach (Nr. 3328) mündet. Dieser ist im Be-
stand bereits nur begrenzt leistungsfähig. Sowohl vor 
diesem Hintergrund als auch wegen des Verschlechte-
rungsverbotes für die Unterlieger sind im Sinne des 
Hochwasserschutzes für HQ100 am westlichen Rand 
des Gebietes für den Rückhalt bei Hochwasser HQ100 
Flächen in einer Größenordnung von ca. 9.000 qm vor-
zuhalten. Diese sollten multifunktional in vielfacher Hin-
sicht als Hochwasserrückhaltebereich, Freiraum, Land-
schaftsraum, Raum zur Verbesserung des Mikroklimas 
und als Kaltluftschneise genutzt werden. 
 
Östlich vom Planungsgebiet verläuft der Kinderbach (Nr. 
3328) in nördliche Richtung. Die Ableitung der Hoch-
wasserabflüsse für HQ100 sollte hier sinnvollerweise am 
südöstlichen Eckpunkt über das Nebengewässer (Nr. 
332814) erfolgen. Auch hier sind Flächen zur Rückhal-
tung des Hochwasserabflusses HQ100 in einer Größen-
ordnung von ca. 10.000 qm vorzuhalten und multifunk-
tional zu nutzen. 
 
Die genannten erforderlichen Flächen sind unabhängig 
von den im Planungsgebiet erforderlichen Rückhalte-
maßnahmen für die kleinen Jährlichkeiten zu sehen. 
(siehe Abschnitt 5.4.1 Regenwasserbewirtschaftung). 
 
Die aktuell ermittelten Ergebnisse im Rahmen der Stark-
regengefahrenkarten sind in den Planungen zu berück-
sichtigen.  
 
Rückhalteflächen für HQ100 Hochwasser: 
>> Westlicher Gebietsrand: ca. 9.000 qm  
>> Südöstlicher Eckpunkt: ca. 10.000 qm 
 
 
 
 
 
5.5 Klimaschutz und Klimaanpassung  
Es sollten folgende Kriterien berücksichtigt werden, die 
im Detail dem „Leitfaden klimagerechte Bauleitpla-
nung“ (vgl. V/0123/2023) zu entnehmen sind: 
 
– Nutzungsvielfalt: Das Quartier weist im Sinne 
einer „Stadt der kurzen Wege“ eine funktionale 
Nutzungsvielfalt auf, so dass verschiedene Ein-
richtungen des alltäglichen Bedarfs im Quartier 
verortet sind 
 
84 Hinweise
Fließgewässer

– Ausrichtung der Baukörper hinsichtlich Solar-
energienutzung: Die Stellung der Baukörper 
und die Art der Dachflächen müssen so aus-
gerichtet sein, dass eine aktive Nutzung solarer 
Energien (Photovoltaik und Solarthermie) auf 
Dachflächen und ggf. Fassaden gewährleistet 
ist. Durch bauliche Zuordnungen (Bauhöhe und 
Bauabstände) kann eine Verschattung der So-
larflächen vermieden werden. Ggf. kann dazu 
eine Solarstudie durchgeführt werden 
 
– Ausrichtung der Baukörper hinsichtlich Luft-
ströme: Um die Bildung von sommerlichen Hit-
zeinseln zu vermeiden, muss die Bebauung hin-
sichtlich der Lage in Kaltluftbahnen und Frisch-
luftstrom ausgerichtet sein. So kann nächtliche 
Kaltluft aus Kaltluftentstehungsgebieten durch 
das Quartier fließen und den lokalen Luftaus-
tausch fördern. Die Ausgangslage der klima-
tischen Verhältnisse sind dem lokalen Klimagut-
achten von 2021 zu entnehmen, welches Be-
standteil der Auslobungsunterlagen ist 
 
– Flächensparendes Bauen: Die Flächen(neu-) 
versiegelung durch Gebäude, Stellplätze, Ne-
benanlagen und Erschließungsanlagen sollte so 
gering wie möglich gehalten werden, um Auf-
heizungseffekte zu vermeiden und den natürli-
chen Wasserkreislauf zu ermöglichen. Freiste-
hende Einfamilienhäuser werden grundsätzlich 
nicht geplant (nur in spezifisch begründeten 
Ausnahmefällen) und Reihen- oder Doppelhäu-
ser nur bei besonderen Lagen. Gleichzeitig sind 
solche Bereiche von Versiegelung freizuhalten, 
die besondere klimatische Funktionen (Kühl-
funktion) erfüllen. Die Kühlfunktion von Böden 
kann dem Wärmeinseleffekt entgegenwirken 
 
– Kompaktheit der Gebäude: Kompakte Baukör-
per (mit wenigen Vor- und Rücksprüngen) mi-
nimieren den Heizwärmebedarf. Wohngebäude 
sind daher überwiegend als kompakte mehr-
geschossige Wohnanlagen zu planen 
 
 
– Energieeffizienz der Gebäude (Gebäudeener -
giestandard): Ein hoher Gebäudeenergiestan-
dard minimiert den Energiebedarf und schafft 
die geeigneten Voraussetzungen für den effi -
zienten Einsatz erneuerbarer Energien. Gemäß 
Ratsbeschluss müssen Wohngebäude sowie 
Nichtwohngebäude mit einer Raum-Solltem-
peratur von mindestens 19°C als KfW-Effizienz -
haus / -gebäude 40 geplant werden 
 
– Klimaangepasste Gestaltung von Fassaden 
und Flächen: Die Gestaltung bebauter Flächen 
hat eine hohe Auswirkung auf das Mikroklima 
im Quartier: Im Hochsommer heizen sich Fassa-
denflächen und versiegelte Flächen stark auf. 
Helle Farbtöne, sowie Dach- und Fassaden-
begrünung verringern die Außenraumtempera-
turen und erhöhen den Komfort im Gebäude. 
Es ist eine Dachbegrünung gem. Vorlage 
V/0531/2020 vorzusehen 
 
– CO2-arme Bauweisen / Reduktion "grauer 
Energie": Bei einem Neubau macht die sog. 
„graue Energie" etwa 50 % des Energiever-
brauchs im Lebenszyklus aus. „Graue Energie" 
ist die Energiemenge, welche zur Produktion 
von Baustoffen benötigt wird. Es sind Maßnah-
men zur Reduzierung grauer Energie zu ergrei-
fen, bspw. indem CO2-intensive Baumaterialien 
und Bauwerke (wie z. B. Tiefgaragen) vermie-
den werden, nachwachsende, CO2-arme und 
recycelte Baustoffe für den Bau genutzt werden 
und / oder die Recyclebarkeit oder Umnutzbar-
keit der Neubauten (z. B. durch flexible Bauwei-
sen) in der Zukunft mitgedacht wird 
 
– Wassersensible Stadtentwicklung und Über-
flutungsschutz: Eine wassersensible Stadtent-
wicklung ist ein notwendiger Baustein der Kli-
mafolgenanpassung des Quartiers gegenüber 
Starkregenereignissen und Dürreperioden. Die-
se werden durch den Klimawandel extremer 
und häufiger auftreten. Die wassersensible 
Stadtentwicklung orientiert sich an dem natür-
lichen Wasserhaushalt, berücksichtigt den 
85Hinweise

Überflutungsschutz und sorgt dafür, dass Nie-
derschläge möglichst im Gebiet zurückgehalten 
werden. Für das neue Quartier ist Regenrück-
halteraum vor Einleitung in das Gewässer ein-
zuplanen, um die hydraulische Belastung des 
Kinderbaches nicht zu verstärken sowie auch 
Verdunstung zu begünstigen. Eine gezielte Ver-
sickerung ist im Bereich des Modellquartiers 1 
laut Boden- und Versickerungsgutachten nicht 
möglich 
 
– Baumbestand und Baumstandorte: Bäume 
leisten aufgrund ihrer Verdunstungsleistung 
und ihrer Beschattungsfunktion einen wichti-
gen Beitrag zur Hitzeresilienz des Quartiers. 
Diese Funktion erhöht sich stark mit dem Alter 
des Baumes, weshalb der Erhalt von Bäumen, 
insbesondere Großbäumen, wichtig ist 
 
– Schutzabstände zwischen Wald und größeren 
Baumbeständen gegenüber Gebäuden: Eine 
effektive Vorsorgemaßnahme durch umstür-
zende Bäume bei Sturmlagen besteht in der 
Einhaltung von Schutzabständen zwischen 
Wald- und Forstflächen oder größeren Baum-
beständen gegenüber Gebäuden sowie emp-
findlichen Nutzungen 
 
– (Bauliche) Gestaltung im Außenraum: im Sin-
ne der Klimaanpassung, z. B. Schaffung von Kli-
maoasen im öffentlichen sowie privatem Raum 
mit geringstmöglicher (Teil-) Versiegelung, 
oberflächig geführtes (Niederschlags-) Wasser 
und mit natürlichen und künstlichen Verschat-
tungselementen 
 
– Klimagerechte Mobilität: Ein klimagerechtes 
Quartier erfordert klimagerechte Mobilitäts-
angebote. Klimagerechte Mobilität bedeutet 
eine verkehrliche Erschließung des Quartiers, 
die autofrei oder stark autoreduziert, innovativ, 
barrierefrei und zukunftsgerichtet ist. Detaillier-
te Angaben dazu im Abschnitt 5.2.2 „Mobilität“ 
 
 
In der zweiten Phase des Wettbewerbs wird eine geson-
derte und externe gutachterliche Überprüfung der 
Wettbewerbsarbeiten hinsichtlich der vorangegange-
nen aufgeführten Kriterien erfolgen, um die nachhaltige 
Entwicklung und Anpassung an die Klimaveränderun-
gen sicherzustellen. Der Entwurf sollte auch Maßnah-
men zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels be-
rücksichtigen, einschließlich des Schutzes vor Über-
schwemmungen, Hitzewellen und anderen Extrem-
ereignissen. Die Berücksichtigung dieser Klimaaspekte 
im städtebaulichen Entwurf trägt dazu bei, lebenswerte 
und nachhaltige Städte und Quartiere zu schaffen, die 
den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen des 
Klimawandels gerecht werden. 
 
 
5.5.1 Ergebnisse des Klimagutachtens  
Aus dem Klimagutachten zur Fläche des Modellquar-
tiers 1 (GEO-NET Umweltconsulting GmbH aus 2021) 
lassen sich aus klima-ökologischer Sicht folgende Ergeb-
nisse und Empfehlungen festhalten: 
 
Nachts stellt das Plangebiet vor allem für den angren-
zenden Technologiepark eine klimawirksame Aus-
gleichsfläche dar. Die Funktion beschränkt sich aller-
dings eher auf den Bereich der Durchlüftung: eine durch 
die Freifläche bedingte Absenkung der Wärmebelastung 
während der Nachtstunden ist nur sehr lokal begrenzt 
vorhanden. 
 
Die Freifläche im Plangebiet ist Teil eines übergeord-
neten Durchlüftungssystems zwischen westlichem Kin-
derbachtal und Vorbergshügel-Gasselstiege und sorgt 
ebenso durch die lokal produzierte Kaltluft für eine Be-
lüftung angrenzender Gebiete. Die für eine Bewertung 
wichtige Kaltluftversorgung von angrenzenden und neu 
zu schaffenden Wohngebieten wird daher mit Umset-
zung der Planungen vermutlich geringer ausfallen als 
heutzutage, aber bei einer optimierten Bebauung kann 
ein Absinken auf ein kritisches Maß verhindert werden.  
Ebenso wird eine signifikante Abschwächung der Strö-
mungen innerhalb der Kaltluftleitbahnen im Kinder-
bachtal und nordöstlich der Steinfurter Straße und eine 
damit einhergehende schlechtere Belüftung der weiter-
86 Hinweise

entfernt gelegenen südöstlichen Stadtteile als eher un-
wahrscheinlich eingestuft. Voraussetzung dafür ist eine 
klimaoptimierte Bauweise innerhalb des Plangebietes, 
die die dortige nächtliche Überwärmung minimiert. 
 
Damit sich die bioklimatische Situation in den angren-
zenden Siedlungsgebieten aufgrund einer zukünftigen 
Bebauung des Plangebietes nicht verschlechtert, sind 
im folgenden stadtklimatische Empfehlungen an die 
städtebauliche Neuplanung und Maßnahmen für ein kli-
maoptimiertes Bauen erläutert. Die aufgeführten Aspek-
te und Maßnahmen tragen essentiell zum Erhalt oder 
zur Verbesserung des jeweiligen lokalen Kaltlufthaus-
halts bei und zeigen zusätzlich Möglichkeiten auf, die 
Wärmebelastung am Tage zu reduzieren.  
 
Die Anordnung der Gebäude ist parallel verlaufend zu 
der Strömungsrichtung und somit zu den vorgeschlage-
nen Grünachsen auszurichten (annähernd Nordwest 
nach Südost-Ausrichtung). 
 
>> Keine Gebäuderiegel quer zur Strömungsrichtung 
>> Grünachsen einhalten 
 
Die Bebauungsdichte und Typologie sollte sich an der 
Klimafunktion der Teilflächen orientieren. Dabei wird im 
Gutachten zwischen Suchräumen für eine Mischnut-
zung geringerer Dichte und größerer Dichte unterschie-
den. 
 
Der Suchraum mit geringerer Dichte kann in der Nacht 
gut mit Kaltluft aus dem Bereich des Kinderbachtals 
durchströmt werden und ist somit potentiell für Wohn-
bebauung vorzusehen. Um den Kaltluftvolumenstrom 
nicht zu blockieren und zusätzlich Kaltluft auf dem Areal 
entstehen zu lassen, wird aus Sicht des Klimagutachtens 
empfohlen, eine Bebauung von maximal 50 % des Ge-
biets anzudenken, die restliche Fläche sollte mit kaltluft-
aktiven Grünflächen wie Pocket-Park- und Gartenstruk-
turen versehen werden.  
 
Der Suchraum für Mischnutzungen größerer Dichte er-
hält auch ausreichend Kaltluft aus den angrenzenden 
Bereichen, um für Wohnnutzung in Frage zu kommen. 
Aufgrund der Lage im Gebiet wird empfohlen, hier eine 
Bebauung der Fläche von bis zu 70 % zu realisieren, die 
restliche Fläche sollte mit kaltluftaktiven Grünflächen 
wie Pocket-Park- und Grünstrukturen versehen werden. 
 
Zudem ist die Geschossigkeit der Bauten nach Möglich-
keit an die Nachbarbebauung anzugleichen. Bei höhe-
ren Geschossigkeiten ist der Windkomfort im Plan-
gebiet zu berücksichtigen und evtl. separat zu unter-
suchen. Es wird eine zentrale Grünachse in Nordwest-
Südost-Richtung in einer Breite von mind. 50 m emp-
fohlen, um Kaltluftströmung effektiv ins Plangebiet vor-
stoßen zu lassen. Der südliche Teil der Grünachse ist 
nach Möglichkeit noch breiter zu realisieren, um hier 
eine Durchlüftungsachse bis zu den Universitätssport-
anlagen entstehen lassen zu können. 
 
Es wird empfohlen, eine zusätzliche Grünachse in Nord-
ost-Südwest-Richtung mit einer Breite von mindestens 
50 m zu schaffen, um eine thermische Ausgleichsströ-
mung zwischen landwirtschaftlichen Flächen und neuer 
Bebauung zu ermöglichen. Der Übergang zur Steinfur-
ter Straße sollte idealerweise eine breitere Öffnung 
Richtung Osten aufweisen. Wohnbaugärten sollten strö-
mungsgünstig angeordnet werden. Weitere Klimaopti-
mierungsmaßnahmen aus dem Gutachten der GEO-NET 
Umweltconsulting GmbH von 2021 sind bei der Ent-
wurfskonzeption, wenn möglich, zu berücksichtigen.
87Hinweise
Klimaökologische Empfehlungen  
(GEO-NET Umweltconsulting GmbH aus 2021)

6.1 Ausloberin und Betreuung  
Stadt Münster 
Stadtplanungsamt 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
Die Betreuung erfolgt durch FALTIN+SATTLER, FSW Düs-
seldorf GmbH, Rathausufer 14, 40231 Düsseldorf. 
 
 
6.2 Allgemeines  
Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die Richtlini-
en für Planungswettbewerbe (RPW) 2013 zugrunde. 
 
Die vorliegende Auslobung wurde verbindlich für beide 
Phasen des Wettbewerbs entwickelt. An der Vorberei-
tung der Auslobung hat die Architektenkammer NRW 
beratend mitgewirkt (§ 2 Absatz 4 RPW 2013). Das 
Wettbewerbsverfahren wurde von der Architektenkam-
mer NRW vorbehaltlich der letztendlichen Freigabe 
nach der erfolgreichen Durchführung des Preisrichter-
vorgesprächs mit der Übermittlung des Protokolls und 
der Schlussversion der Auslobung registriert. Im Einver-
nehmen mit der Architektenkammer NRW wird in Aus-
nahmefällen und aus sachlich zwingenden Gründen von 
einzelnen Vorschriften der RPW 2013 abgewichen. Dies 
betrifft insbesondere eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor  
der Preisgerichtssitzung der Phase 2 in Form einer be-
treuten Ausstellung. Diese Abweichungen sind jeweils 
gesondert benannt.  
 
Ausloberin, Teilnehmende sowie alle am Verfahren Be-
teiligte erkennen den Inhalt dieser Auslobung als ver-
bindlich an. 
 
 
6.3 Wettbewerbsart  
Der Wettbewerb wird als nichtoffener zweiphasiger 
städtebaulich-landschaftsplanerischer Realisierungs-
wettbewerb gemäß der RPW 2013 ausgelobt. 
 
Die Wettbewerbssprache ist deutsch. 
Teilnahmeberechtigt sind Bearbeitungsgemeinschaften 
bestehend aus Stadtplanerinnen und Stadtplanern mit 
Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten 
sowie Entwässerungsingenieurinnen und Entwässe-
rungsingenieure. Architektinnen und Architekten sind 
nur in Bearbeitungsgemeinschaft mit Vorgenannten 
teilnahmeberechtigt.  
 
In Phase 1 sind maximal 25 Bearbeitungsgemeinschaf-
ten beteiligt, davon werden 5 Bearbeitungsgemein-
schaften von der Ausloberin gesetzt, 20 Bearbeitungs-
gemeinschaften werden über ein EU-offenes Bewer-
bungsverfahren ermittelt.  
 
Alle Bearbeitungsgemeinschaften erfüllen die gleichen 
Teilnahmevoraussetzungen.  
 
Das Preisgericht bestimmt aus dem Verfahren der 1. 
Wettbewerbsphase  hervorgehende Bearbeitungs-
gemeinschaften, die sich dadurch für eine Teilnahme an 
der 2. Wettbewerbsphase qualifizieren (ca. 12 Teilneh-
mende / ca. 12 Beiträge). Die genaue Festlegung der An-
zahl der Bearbeitungsgemeinschaften zur Phase 2 ob-
liegt dem Preisgericht. 
 
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Vorentwurf einer 
städtebaulich-landschaftsplanerischen Rahmenplanung 
samt integrierter Entwässerungskonzeption. Über das 
Verfahren soll eine Bearbeitungsgemeinschaft gefunden 
werden, um die städtebaulichen Rahmenplanleistungen 
zu erbringen.  
 
 
6.4 Vorbereitende, besondere  
Münster-Öffentlichkeitsbeteiligung  
Die Umsetzung der Modellquartiere zählt zu den wich-
tigsten Vorhaben der Stadt Münster und war in der Ver-
gangenheit mehrfach Thema von vorbereitenden Stadt-
entwicklungs- und Fachplanungen inklusive dazugehöri-
ger Öffentlichkeitsbeteiligungen.  
 
Die Stadt Münster legt daher großen Wert auf die Fort-
schreibung der Beteiligung aller interessierten Bürgerin-
nen und Bürger sowie der Stakeholder und Nachbarn, 
06. VERFAHREN  
 
>> Klar artikuliert: fairer, konkurrierender und tr ansparenter Prozess für die >> 
>> Vorbereitung des Masterplans zum Vorbild-Projekt
88 Verfahren

damit aufgrund des Informationsflusses, der vielfältigen 
Interessenlagen, der Ortskenntnis und der Einbindung 
in die Planung eine größtmögliche Transparenz und Ak-
zeptanz erreicht werden kann. Bereits im Vorfeld des 
Wettbewerbsverfahrens wurde eine intensive Betei-
ligung der Öffentlichkeit im Rahmen eines Werkstatt-
verfahrens auf Augenhöhe mit internationalen Expertin-
nen und Experten der Fachdisziplinen Stadtplanung, Ar-
chitektur und Landschaftsarchitektur sowie Mobilität 
und Nachhaltigkeit durchgeführt, um alle relevanten 
Gruppen der Stadtgesellschaft mitzunehmen und wich-
tige Anregungen in das Wettbewerbsverfahren ein-
zuspeisen. Das Werkstattverfahren wurde u. a. mit den 
öffentlichen DIALOGEN 1–3 begleitet. Diese Dialogkul-
tur wird nun zum Wettbewerbsverfahren fortgeschrie-
ben und erfolgt wie folgt: 
 
Ein DIALOG 4 unmittelbar vor dem Preisgericht der Pha-
se 2 wird auf besonderen Wunsch der Ausloberin und 
abweichend von der RPW zur Herstellung maximaler 
Transparenz / Partizipation in Form einer anonymisier-
ten, betreuten Halbtages-Ausstellung aller Wett-
bewerbsbeiträge mit Einführungs- und Erläuterungs-
Symposium durchgeführt: Hier kann die Bürgerschaft 
im Gespräch mit den Betreuern, bestehend aus Vertre-
tern des Stadtplanungsamtes der Stadt Münster und 
des Betreuungsbüros FALTIN+SATTLER Anregungen z. B. 
auf Kommentarkärtchen geben. Die anonymisierten 
Städtebaumodelle der Wettbewerbsteilnehmenden 
werden dabei im Fokus der Planungskultur-Diskussio-
nen für ein wichtiges Münsteraner Stadtquartier stehen 
und auch konsequent die Ideensammlung und Struktur-
modellarbeiten des vorbereiteten Werkstattverfahrens 
fortschreiben.  
 
Das Stadtwachstum rund um den Kinderbachbogen im 
Nordwesten Münsters kann somit hervorragend über 
die Wettbewerbsbeiträge kommuniziert werden, dies 
führt zu einer bestmöglichen Akzeptanz. Gerade die 
Modellquartiere 1 | 2 sind von den Nachbarschaften 
zum Stadtteil Gievenbeck und den Wissensquartieren 
und seiner für Münster sehr bedeutenden Akteure ge-
prägt, eine Beteiligungskultur als Fortschreibung der 
Werkstatt-Aktivitäten im Jahr 2022 ist daher zwingend 
geboten – und zwar bewusst vor einer Entscheidung zu 
den besten Arbeiten des Wettbewerbs durch ein fach-
lich motiviertes Preisgericht. 
 
Die protokollarische Auswertung inhaltlicher Beiträge 
zu den Wettbewerbsarbeiten des DIALOG 4 wird dem 
Preisgericht zum Sitzungstag präsentiert. Dabei können 
die Anregungen und Hinweise der Bürgerschaft in Fort-
schreibung des Werkstattverfahrens 2022 auch zu The-
men zusammengefasst werden. Es erfolgt keine Einzel-
bewertung von Beiträgen oder gar die Festlegung einer 
Rangfolge aus Sicht der Bürgerschaft.  
 
Der DIALOG 4 steht in der Verantwortung der kon-
sequenten Öffentlichkeitsbeteiligung in Münster, es gilt 
ein Fotografie-Verbot, die Mitglieder des Preisgerichtes 
haben keinen Zugang. 
 
DIALOG 5: Nach Abschluss des Preisgerichtes der Phase 
2 und als Vorstellung der ausgewählten Preisträger und 
Preisträgerinnen und dem Auftakt der weiteren Pla-
nungsschritte der Rahmen- und Bebauungsplanung ist 
eine weitere Veranstaltung im Rahmen einer RPW-kon-
formen Ausstellung möglich.  
 
 
6.5 Kurzprofil der Aufgabe  
Charakteristisch für Münster ist die urbane Qualität und 
das viele Grün samt Grünverbindungen in die umgeben-
de Münsterländer Parklandschaft. Ein Schlüsselthema 
der strategischen Stadtentwicklung Münsters ist die 
Weiterentwicklung dieser Münsterschen Stadt-Land-
schaft und seiner metropolitanen Qualitäten. Es gilt Vor-
handenes weiterzuentwickeln und Vernetzungen zu 
stärken. Die zukünftigen urbanen Begabungen Münsters 
sollen dabei verstärkt in den Fokus genommen werden. 
Hierfür haben die bestehenden Potenzial- und Transfor-
mationsräume, die insbesondere von Nordwesten nach 
Südosten quer durch die innere Stadt verlaufen, eine 
herausragende Bedeutung. In diesem Sinne soll der aus-
gewählte Standort des neuen Münster Modellquartiers 
1 an der Steinfurter Straße und in der Nähe der Wis-
sensquartiere über die Kernstadt hinweg bis zu den 
neuen Münster Modellquartieren 3 | 4 | 5 im Bereich 
der Stadthäfen und des Dortmund-Ems-Kanals im Kon-
89Verfahren

text einer weiterwachsenden Stadt stadträumlich und 
funktional in Beziehung zueinander gesetzt werden. So 
entsteht eine zukunftsfähige und vernetzte Stadt mit 
noch mehr Lebensqualität und Attraktivität. 
 
Im Hinblick auf eine künftige stadt-, umwelt- und klima-
freundliche Mobilität bietet das Münster Modellquar-
tier 1 einzigartige Chancen und Qualitäten: Vom Dom-
platz aus startend ist das Areal mit dem Fahrrad in ca. 15 
Minuten Fahrtzeit in nordwestlicher Richtung zu errei-
chen. Das Leitbild einer „Stadt der kurzen Wege“ kann 
so in Münster im Sinne vorbildlicher Mobilität mit Le-
ben gefüllt werden! 
 
Das Modellquartier 1 an der Steinfurter Straße ist u. a. 
für eine modellhafte Nutzungsmischung von Leben, 
Wohnen, Arbeiten und Technologie, eine inklusive 
Quartiersentwicklung und dem Anspruch zur Vorberei-
tung einer vorbildlichen Klimaneutralität auf ca. 48,5 ha 
vorgesehen. Das Areal ist Stadtentrée im Nordwesten 
der Kernstadt und zudem in unmittelbarer Nähe zum 
Technologiepark und Leonardo-Campus sowie den Wis-
sensquartieren gelegen. Mindestens 2.000 neue Woh-
nungen / Studierendenapartments für bis zu etwa 6.200 
Bewohnerinnen und Bewohner könnten hier entstehen 
– ein erheblicher Beitrag zur Entlastung des angespann-
ten Münsterschen Wohnungsmarktes. Die besondere 
Bedeutung und die Zukunftsfähigkeit des Münster Mo-
dellquartiers 1 liegt in einer weiteren Qualität: Hier soll 
das Wohnen zukünftig exemplarisch verknüpft werden 
mit Arbeiten, Technologie und Wissenschaft. So könn-
ten etwa noch rund 4.700 neue Arbeitsplätze innerhalb 
des neuen Modellquartiers entstehen. Über ein vor-
bereitendes Werkstattverfahren wurden wesentliche 
städtebauliche und landschaftsplanerische Ziele ge-
meinsam mit der Bürgerschaft formuliert, die nun den 
Rahmen für das Wettbewerbsverfahren und die folgen-
den Planungsschritte bilden. U. a. ist im Spannungsfeld 
des nordwestlichen Stadtentrées an der Steinfurter 
Straße keine „gebaute und massive Silhouette“ das er-
klärte Ziel, auf der anderen Plangebietsseite zum Kultur- 
und Landschaftsraum des Wasserweges gilt es, eine be-
sondere Konzeption zu finden, die neben der Bedeu-
tung als „Lebensader“ und Naherholungsverbindung in 
die freie Landschaft auch das Thema der wassersensi-
blen Stadt erfüllt. Der prägnante Kinderbachbogen wird 
zum Mittelpunkt zwischen dem Modellquartier 1 und 
der kleineren Schwester in Form des Modellquartiers 2 
für Mischnutzungsinhalte und Forschungs- und Wissen-
schaftsschwerpunkte. 
 
 
6.6 Wettbewerbssummen   
6.6.1 Wettbewerbssumme Phase 1  
Für den Wettbewerb steht insgesamt eine Wett-
bewerbssumme von netto 380.000,00 EUR (452.200,00 
EUR inkl. 19 % Umsatzsteuer) zur Verfügung.  
 
Es ist die Auswahl von ca. 12 Teilnehmenden für die Pha-
se 2 durch das Preisgericht vorgesehen.  
 
Im Falle von insgesamt 12 Teilnehmenden / Bearbei-
tungsgemeinschaften erhalten diese jeweils netto 
10.000,00 EUR (11.900,00 EUR inkl. 19 % Umsatzsteuer) 
als Bearbeitungshonorar der Phase 2. 
 
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Be-
schluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme 
der Phase 1 vorzunehmen bzw. an die tatsächliche Defi-
nition der Anzahl der Beiträge anzupassen. Die Gesamt-
summe zur Phase 1 kommt dabei immer zur Ausschüt-
tung.  
 
 
6.6.2 Wettbewerbssumme Phase 2  
Für den Wettbewerb der Phase 2 steht insgesamt eine 
Wettbewerbssumme von netto 260.000 EUR 
(309.400,00 EUR inkl. 19 % Umsatzsteuer) zur Ver-
fügung. Folgende Verteilung ist vorgesehen: 
 
1. Preis – 88.400,00 EUR netto  
(105.196,00 EUR inkl. 19 % Umsatzsteuer) 
 
2. Preis – 59.800,00 EUR netto  
(71.162,00 EUR inkl. 19 % Umsatzsteuer) 
 
3. Preis – 39.000,00 EUR netto  
(46.410,00 EUR inkl. 19 % Umsatzsteuer)  
90 Verfahren

4. Preis – 31.200,00 EUR netto  
(37.128,00 EUR inkl. 19 % Umsatzsteuer) 
 
sowie 2 Anerkennungen mit je 20.800,00 EUR netto 
(24.752,00 EUR inkl. 19 % Umsatzsteuer). 
 
Das Preisgericht ist berechtigt, die Wettbewerbssumme 
durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen. Die 
Wettbewerbssumme der Phase 2 kommt dabei immer 
zur Ausschüttung. 
 
 
6.7 Konsequenzen aus dem  
Wettbewerb   
6.7.1 Weitere Beauftragung nach  
Abschluss des Wettbewerbs  
Die Ausloberin wird – in Würdigung der Empfehlungen 
des Preisgerichtes und den in §8 Abs.2 RPW 2013 ge-
nannten Voraussetzungen sowie den Vorgaben der VgV 
– eine der Preisträgerinnen / einen der Preisträger, in der 
Regel der Gewinnerin / dem Gewinner, die für die Um-
setzung und weitere Bearbeitung des Wettbewerbsent-
wurfes notwendigen weiteren Planungsleistungen über-
tragen, 
 
– sofern kein wichtiger Grund einer Bearbeitung 
entgegensteht, insbesondere 
 
– soweit und sobald die dem Wettbewerb zu-
grunde liegende Aufgabe realisiert werden soll. 
 
Die Rahmenplanerstellung dient u. a. der Vorbereitung 
und Begleitung eines späteren Bauleitplanverfahrens. 
Die Bauleitplanung wird von der Stadt Münster in Eigen-
leistung oder unter der Hinzuziehung eines geeigneten 
Fachbüros erarbeitet und durchgeführt. Die weitere Be-
auftragung bezieht sich daher ausdrücklich nicht auf 
den Bebauungsplan oder die Begleitung und Durchfüh-
rung von Bauleitplanverfahren nach BauGB. 
 
Im Falle einer Beauftragung werden durch den Wett-
bewerb bereits erbrachte Leistungen der Teilnehmen-
den / Bearbeitungsgemeinschaften bis zur Höhe des zu-
erkannten Preises (Preisgeld) der Phase 2 nicht erneut 
vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in 
seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren 
Bearbeitung zugrunde gelegt wird und auch nur für den 
Fall, dass der städtebaulich-landschaftsplanerische Ent-
wurf komplett beauftragt wird. Eine Verrechnung bei 
Beauftragung von anderen Leistungen als den im Wett-
bewerb erbrachten ist nicht möglich. 
 
 
6.7.2 Städtebauliche und  
landschaftsplanerische Leistungen  
Es wird zugesichert, die Erstellung eines städtebaulichen 
Entwurfs / Rahmenplans gem. Merkblatt 51 der Archi-
tektenkammer Baden-Württemberg (Stand Dezember 
2020) in den Leistungsphasen 1-3 / Honorarzone III zu 
beauftragen. Dabei werden die Fachdisziplinen Stadt-
planung / Städtebau und Landschaftsplanung als Pla-
nungsteam beauftragt.  
 
Die Beauftragung des Entwässerungskonzeptes wird in 
Abhängigkeit zur Überarbeitung des städtebaulichen 
Entwurfs und im Detaillierungsgrad angepasst an den 
städtebaulichen Entwurf ebenfalls zugesichert. 
 
Die Beauftragung der Landschaftsplanung erfolgt dabei 
gemäß HOAI 2021 Teil 2 „Flächenplanung“; Abschnitt 2 
Landschaftsplanung/hier: § 24 „Grünordnungsplan“ (LP 
1- 4 / / Honorarzone III, umfasst jedoch nicht das Bear-
beiten der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung) als 
Vorstufe zum Rechtsplan nach BauGB – soweit und so-
bald die dem Wettbewerb zu Grunde liegende Aufgabe 
weiter konkretisiert wird. 
 
Die Rahmenplanung beinhaltet darüber hinaus die 
ganzheitliche, gestalterische, strategische und konzep-
tionelle Bearbeitung und integrierte Darstellung aller 
wesentlichen städtebaulichen Elemente zu einer räum-
lichen Entwicklung. Sie macht Aussagen insbesondere 
zu baulich-räumlichen, gestalterischen, funktionalen, 
verkehrlichen und landschaftlich / freiräumlichen Di-
91Verfahren

mensionen. Ziel ist die Erreichung eines überarbeiteten 
städtebaulichen Rahmenkonzepts / Rahmenplans mit 
integrierter Landschaftsplanung / Grünordnungspla-
nung / Entwässerungsplanung als Vorstufe zum Rechts-
plan nach BauGB (u. a. zeichnerische Festsetzungen).  
 
Die Beauftragung kann auch stufenweise erfolgen und 
wird an den Planungsfortschritt des Gesamtprojekts an-
gepasst. Werden nur Abschnitte ausgeführt, so erfolgt 
die Anrechnung in angemessenem Verhältnis. 
 
Die Preisträgerinnen und Preisträger verpflichten sich 
im Falle einer Beauftragung, die weitere Bearbeitung zu 
übernehmen und die wirtschaftlichen Ziele der Aus-
loberin umzusetzen. Die Leistungsfähigkeit des zu Be-
auftragenden für die Weiterbearbeitung ist grundsätz-
lich an die Anforderungen des Projektes anzupassen. 
 
 
6.8 Verhandlungsverfahren  
(im Anschluss an die Phase 2)  
 
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur 
weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe 
gem. RPW 2013, § 8 (2). Im Anschluss an die Preis-
gerichtssitzung wird ein Verhandlungsverfahren mit der 
ersten Preisträgerin / dem ersten Preisträger durch-
geführt. Sollte eine Beauftragung der ersten Preisträge-
rin / dem ersten Preisträger aus wichtigem Grunde nicht 
möglich sein, beabsichtigt die Ausloberin die Verhand-
lungen mit allen weiteren Preisträgerinnen / Preisträ-
gern fortzuführen. 
 
Das Wettbewerbsergebnis fließt hierbei mit 45 % in das 
Verhandlungsverfahren ein, wobei der 1. Preisträger im 
Wettbewerb gegenüber dem 2. Preisträger mindestens 
einen Vorsprung in Höhe von 12 % der Gesamtpunkte 
erhält. Die verbleibenden 55 % werden aus nachfolgen-
den Zuschlagskriterien ermittelt: Realisierbarkeit (35 %), 
Projektorganisation (10 %) und Honorarangebot (10 %). 
Die endgütigen Vergabeunterlagen mit den Zuschlags-
kriterien einschließlich des verbindlichen Vertragsent-
wurfs werden den Teilnehmenden am Verhandlungs- 
verfahren zu Beginn des Verfahrens mitgeteilt. 
 
 
 
6.9 Schriftliche Teilnahmebestätigung  
und Einverständnis  
Mit der schriftlichen Teilnahmebestätigung am Wett-
bewerbsverfahren erkennen die Teilnehmenden, das 
Preisgericht und alle Personen der Beratung die Regeln 
und Termine des Wettbewerbs an. 
 
 
6.10 Eigentum, Urheberrecht  
und Rücksendung  
Die Entwurfsbeiträge, auch die mit Preisen ausgezeich-
neten Arbeiten und Anerkennungen, werden vollstän-
dig Eigentum der Ausloberin und werden abweichend 
von § 8 Absatz 4 der RPW 2013 nicht zurückgeschickt. 
Begründet ist dies auch dadurch, da die Ausloberin alle 
Pläne für das Preisgericht plottet und keine physische 
Planabgabe vorgesehen ist. Die von der Ausloberin ge-
druckten Pläne verbleiben folglich u. a. für geplante Aus-
stellungen im Besitz der Ausloberin. Der Transportauf-
wand ist im Vergleich zu den Druckkosten der geforder-
ten Leistungen bzw. Pläne zu hoch. Ein Recht des Teil-
nehmenden auf Rückübergabe ist insoweit ausgeschlos-
sen. Die Modelle werden auf Anforderung der Teilneh-
menden kostenfrei zurückgesandt. 
 
Gemäß § 8 Absatz 3 RPW 2013 gilt: alle Wettbewerbs-
arbeiten dürfen von der Ausloberin und dem Kooperati-
onspartner veröffentlicht werden. Sie dürfen für den 
vorgesehenen Zweck genutzt werden, wenn die Verfas-
serinnen / Verfasser mit der weiteren Bearbeitung nach 
Abschluss des Wettbewerbes beauftragt sind. Ansons-
ten verbleiben alle Rechte nach dem Urheberrechts-
gesetz bei den Verfasserinnen / Verfassern. Urheber-
rechtlich und wettbewerbsrechtlich geschützte Teillö-
sungen von Wettbewerbsteilnehmenden, die bei der 
Auftragserteilung nicht berücksichtigt worden sind, dür-
fen nur gegen eine angemessene Vergütung genutzt 
werden.  
 
Die Verfasserinnen / Verfasser stellen die Ausloberin von 
den Rechten Dritter an den eingereichten Unterlagen 
frei. 
 
92 Verfahren

6.11 Bekanntgabe  
Die Ausloberin wird das Ergebnis des Wettbewerbs un-
ter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechti-
gung den Teilnehmenden durch Übersendung des Pro-
tokolls über die Preisgerichtssitzung unverzüglich mit-
teilen und der Öffentlichkeit sobald wie möglich be-
kannt machen.  
 
 
6.12 Verstöße  
Die Entscheidungen und Beurteilungen obliegen dem 
Preisgericht und sind endgültig. Sie unterliegen nicht 
der gerichtlichen Nachprüfung.  
 
 
6.13 Zulassung und Beurteilung  
der Wettbewerbsarbeiten  
Jeder / jede Teilnehmende / jede Bearbeitungsgemein-
schaft darf nur einen Entwurf einreichen. Varianten, 
auch die Abwandlung von Entwurfsteilen unter Beibe-
haltung der Gesamtlösung, sind – soweit nicht aus-
drücklich vom Preisgericht im Rahmen des Dialoges 
bzw. im Rahmen der Auslobung (optionale weiterfüh-
rende Schule) gefordert – unzulässig. Nicht verlangte 
Leistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen 
und können in begründeten Einzelfällen zum Ausschluss 
der Arbeit führen. Das Preisgericht lässt darüber hinaus 
alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die  
 
– termingerecht eingegangen sind, 
 
– den formalen Bedingungen entsprechen, 
 
– keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grund-
satz der Anonymität erkennen lassen, 
 
– in wesentlichen Teilen dem geforderten Leis-
tungsumfang entsprechen. 
 
Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht. Die 
Entscheidungen, insbesondere über den Ausschluss von 
Arbeiten, werden protokolliert.  
Es gibt keine bindenden inhaltlichen Vorgaben, die bei 
Nichterfüllung zum Ausschluss der Arbeit führen wür-
den. 
 
 
6.14 Haftungsausschluss und  
Verschwiegenheit  
Die bereitgestellten Informationen in der Auslobung so-
wie auf und in den Planunterlagen wurden durch die 
Ausloberin sorgfältig recherchiert und geprüft. Jedoch 
wird keine Haftung, Garantie oder Gewähr dafür über-
nommen, dass alle Angaben vollständig, richtig und in 
letzter Aktualität zur Verfügung gestellt worden sind. 
Weder die Auslobung, die Planunterlagen noch ihr In-
halt dürfen ohne die vorherige ausdrückliche Genehmi-
gung der Ausloberin auf irgendeine Art verändert oder 
an Dritte verteilt oder übermittelt werden.  
 
Die Freigabe zur Veröffentlichung der Wettbewerbsbei-
träge erfolgt exklusiv von der Ausloberin. Die Teilneh-
menden verpflichten sich dazu, die Beiträge vor dieser 
Freigabe nicht zu veröffentlichen. 
 
 
6.15 Beurteilungskriterien  
Die eingehenden Arbeiten werden in beiden Phasen u. 
a. nach den folgenden Kriterien bewertet: 
 
– Qualität der städtebaulich-landschaftsplaneri-
schen Gesamtkonzeption  
 
– Gestalt- und Nutzungsqualität vor allem in Be-
zug zur gewünschten Mischung inkl. dazuge-
höriger Landschafts- und Entwässerungskon-
zeption  
 
– Zukunftsorientiertes Mobilitäts- und Parkie-
rungskonzept  
 
– Ideen zum Prozessdesign eines Modellquar-
tiers, Realisierungsfähigkeit in Baustufen und 
Wirtschaftlichkeit  
 
93Verfahren

– Zukunftsfähigkeit der Planung im Hinblick auf 
Klimaschutz, Klimaanpassung, Ökologie und 
Nachhaltigkeit  
 
Das Preisgericht behält sich für die Bewertung der ein-
gereichten Arbeiten vor, die angegebenen Kriterien zu 
differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen. 
Die Anregungen und Meinungen aus der Öffentlich-
keitsbeteiligung werden zur Kenntnis genommen. 
 
 
6.16 Rückfragen  
Schriftliche Rückfragen können bis zu dem in der Ter-
minübersicht genannten Zeitpunkt per E-Mail an das 
Betreuungsbüro unter der folgenden E-Mail-Adresse ge-
stellt werden:  
 
wb_mmq1@fsw-info.de  
 
Die Fragen müssen sich auf die Gliederungsnummern 
der Auslobung beziehen. Die beantworteten Rückfragen 
aller Bearbeitungsgemeinschaften werden zum Be-
standteil der Auslobung und allen Verfahrensbeteiligten 
im Anschluss an die Beantwortung durch die Ausloberin 
zur Verfügung gestellt. Den Teilnehmenden, dem Preis-
gericht und allen Beraterinnen / Beratern sowie den 
Vorprüferinnen / Vorprüfern sind diese Informationen 
jederzeit zugänglich.  
 
 
6.17 Anonymität (zur Phase 1 und 2)  
Die Wettbewerbsarbeiten sind zur Phase 1 und 2 grund-
sätzlich anonym – ohne Hinweise auf die Verfasserinnen 
/ Verfasser – zu den in der Terminübersicht benannten 
Abgabeterminen auf Kosten der Teilnehmenden ein-
zureichen – vgl. Punkt 7.1 und 7.2. 
 
Jede Wettbewerbsarbeit ist auf jeder Teilleistung – Plä-
ne, Schriftstücke – durch eine 6-stellige, gut lesbare Zahl 
in arabischen Ziffern mit zufälliger Folge in der rechten 
oberen Ecke zu kennzeichnen. Bei allen Plänen ist die 
Kennzahl in einem Feld von 6 cm Breite und 2 cm Höhe 
in der rechten oberen Ecke aller Blätter anzuordnen. 
Die digital eingereichten Unterlagen sind ebenfalls mit 
dieser Kennzahl zu versehen.  
 
Die Daten sind wie folgt zu kennzeichnen: 
Kennzahl_Dateiname.Dateityp  
(Beispiel: 123456_Blatt1.TIF) 
 
Die Verfassererklärung (vgl. Punkt 7.2.2 und 7.4.2) ist in 
einem neutralen, verschlossenen Umschlag (A4 oder 
C4) einzureichen – auch dieser Umschlag ist mit der 
gleichen Kennzahl zu versehen.  
 
Die Vorprüfung wird die Kennzahlen der eingereichten 
Arbeiten der Verfasserinnen / Verfasser durch Tarnzah-
len ersetzen. 
 
 
6.18 Einlieferung / Abgabe  
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen zur Corona-Pan-
demie und im Sinne einer ressourcenschonenden Ab-
wicklung soll eine weitgehend kontaktfreie und digitale 
Abgabe in beiden Wettbewerbsphasen erfolgen. Dazu 
wird die Abgabe in zwei Elemente unterteilt: 
 
• Digitale Abgabe  
Alle Wettbewerbsleistungen gemäß der Punkte 
unter 7.1 (Phase 1) und 7.3 (Phase 2) 
 
• Physische Abgabe 
Modell und Verfassererklärung gemäß der 
Punkte unter 7.2 (Phase 1) und 7.4 (Phase 2) 
 
Im Folgenden werden diese Abgaben jeweils beschrie-
ben.  
 
 
6.18.1 Digitale Abgabe  
Jeder / jede Teilnehmende / jede Bearbeitungsgemein-
schaft hat zur Abgabe eine anonyme E-Mail-Adresse ent-
sprechend der gewählten Kennzahl der Teilnehmenden 
/ der Bearbeitungsgemeinschaft anzulegen, dem das 
Kürzel „mmq1“ vorangestellt ist (z. B.: mmq1_123456 
@domain.net). 
94 Verfahren

Die Einrichtung derartiger Adressen ist kostenfrei und 
durch die freie Wahl der Domain auch anonym. Der / die 
Teilnehmende / Bearbeitungsgemeinschaft hat zudem 
sicherzustellen, dass er über diese Adresse mindestens 
14 Tage nach den Abgabeterminen ständig erreichbar 
ist. Etwaige Korrespondenz wird protokolliert und dem 
Preisgericht auf Nachfrage vollständig zur Einsicht zur 
Verfügung gestellt.  
 
Zum fristgerechten Eingang ist bis zum Abgabetermin 
(Submissionstermin) mit der oben genannten ano-
nymen E-Mail-Adresse ein deutlich erkennbarer und 
funktionsfähiger Download-Link der Abgabedateien zu 
übermitteln.  
 
Dabei ist durch den / die Teilnehmende / Bearbeitungs-
gemeinschaft das Datenpaket (eine ZIP-Datei mit allen 
definierten Abgabeleistungen) hochzuladen und der je-
weilige Link zum Download an die nachfolgende Abga-
be-Mailadresse zu senden: 
 
wb_mmq1@fsw-info.de  
 
Zur Vermeidung der SPAM Aussortierung ist die Betreff-
Zeile des Email-Programms erkennbar auszufüllen (Ab-
gabe MMQ 1 z. B.: 123456). 
 
Die Eingänge werden vollständig protokolliert. Zudem 
wird der formale Eingang der Unterlagen durch das Be-
treuungsbüro bestätigt. 
 
 
6.18.2 Physische Abgabe  
Ausschließlich die gesondert benannte Verfassererklä-
rung sowie die unter den folgenden Punkten 7.2.1 und 
7.4.1 geforderten Modellbauleistungen beider Phasen 
(andere Abgabeadresse in Münster!) ist physisch zum in 
der Übersicht benannten Termin einzureichen bei: 
 
FALTIN + SATTLER  
FSW Düsseldorf GmbH 
Stichwort: Wettbewerb MMQ 1 
Rathausufer 14 
D-40213 Düsseldorf 
Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die o.g. 
Adresse auf allen Versandpapieren einzutragen bzw. auf 
den Umschlägen anzugeben. Die Nichtbeachtung der 
formalen Leistungsbestandteile – Beachtung der Einlie-
ferungsfristen, Verletzung der Anonymität – führen zum 
Ausschluss aus dem Wettbewerbsverfahren. 
 
 
6.19 Planunterlagen  
Im Rahmen des Wettbewerbs werden u. a. bereit-
gestellt: 
 
A) Auslobungsbroschüre 
 
B) DXF und Pläne 
– Amtlicher Lageplan als DXF / DWG-Datei (u. a. 
allen Höhenkoten Gelände / Nachbarbebau-
ungen sowie mit Eintragung des 100 % WB Ge-
bietes) 
 
– Senkrecht- und Schrägluftbilder farbig 
 
– Stadtplan und Schwarzplan 
 
– Datennutzungslizenz, PDF 
 
C) Formblätter  
– Flächen / Kennwerte  
 
– Verfassererklärung 
 
D) Sonstiges 
– Werkstattdokumentation MMQ1+2 als PDF 
 
– ISEK Dokumentation (Baustein E: Bilanz 2020: 
Räumliches Leitbild) als PDF 
 
– Baugrund- und Versickerungsgutachten als PDF 
 
– Beispielvorlage Inhalte und Darstellungen des 
Entwässerungskonzepts als PDF 
 
– Klimagutachten – Zwischenbericht zum Status 
Quo als PDF 
95Verfahren

– Expertise „Verkehrliche Anforderungen an das 
Münster Modellquartier 1 – Steinfurter Straße“ 
als PDF 
 
– Fachgutachterliche Empfehlung zur Konzipie-
rung eines Quartierszentrums im Modellquar-
tier 1 als PDF 
 
– Perspektivplan FALTIN+SATTLER 2022 als PDF 
 
– Raumprogramme Kitagruppen als PDF 
 
– Integriertes Freiraumentwicklungskonzept Kin-
derbachtal als PDF 
 
Diese Auflistung ist nicht abschließend, bei Bedarf wer-
den weitere Plangrundlagen zur Verfügung gestellt. Die 
Bereitstellung erfolgt ausschließlich digital auf einem 
FTP-Server.  
96 Verfahren

7.1 Phase 1 – digitale Abgabeleistun -
gen (anonym)  
Präsentationsblatt (als PDF und JPG Datei – Hinweis: Der 
Plan wird für das Preisgericht von der Ausloberin aus-
geplottet und liegt dem Preisgericht zur Sitzung vor). 
1 Blatt im Format DIN A0 im Querformat (die genaue 
Blattaufteilung zur Abbildung aller Leistungsbestandtei-
le wird nicht vorgegeben), mit den benannten Inhalten: 
 
 
7.1.1 Modellquartier 1 - Städtebauidee  
– Städtebaulich-landschaftsplanerisches Struk-
turkonzept mit Darstellung der Gebäude 
(Dachaufsicht), mit Angabe der Geschosse, Dar-
stellung der Freiräume / der blau-grünen Infra-
struktur, Aussagen zur Vernetzung u. a. über die 
Steinfurter Straße hinweg in den Landschafts-
raum, zum Technologiepark 1, Leonardo-Cam-
pus und Science-Boulevard bzw. auch zur be-
stehenden Nachbarschaft bspw. am Gemenweg 
und zum Studierendenwohnheim, sowie zur 
Gesamterschließung aller Verkehrsarten (Maß-
stab 1:2.000 - genordet)  
 
– Sonstige zum Verständnis des Entwurfs not-
wendigen Piktogramme zu folgenden Themen 
(ohne Maßstab): 
                 - Erschließungskonzept aller Verkehre / 
Mobilitätskonzept inkl. Stellplatzkonzept 
inkl. Anlieferungen und Rettung 
 
                 - Landschaftskonzept mit Verbindungen in 
alle Himmelsrichtungen  
 
                 - Entwässerungskonzept (vorgesehene 
Elemente einer wassersensiblen Stadtpla-
nung, Lage und Größe erforderlicher Flä-
chen für öffentliche Anlagen der Regen-
wasserbewirtschaftung, Fließwegebezie-
hungen) 
 
                 - Nebenzeichnung ohne weiterführende 
Schule 
– Nutzungskonzept bzw. Verortung der Program-
mierungs-Bestandteile / Investitionspartner ge-
mäß vorgegebenem Colour-Code des Form-
blattes „städtebauliche Kennwerte mit BGF und 
Anzahl von Stellplätzen" 
 
– Realisierungsabschnitte inkl. Ideen zum Pro-
zessdesign der Umsetzung eines besonderen 
Modellquartiers. (Es soll gezeigt werden, wie 
das Quartier stufenweise entwickelt werden 
kann und sichergestellt ist, dass auch vor Fertig-
stellung aller Bauphasen eine qualitätvolle städ-
tebauliche Struktur inklusive funktionierenden 
öffentlichen belebten Räumen sichergestellt 
wird) 
 
– Alle wesentlichen Aussagen des Erläuterungs-
berichts zum Konzept (auf den Plänen) 
 
 
7.1.2 Erläuterungsbericht  
(als WORD- und PDF-Datei) 
Erläuterungsbericht auf insgesamt max. 2 DIN A4 Seiten; 
entsprechend der Gliederungspunkte. 
 
 
7.1.3 Formblätter und Prüfpläne  
Formblätter: 
(Excel-Tabelle und PDF-Datei) 
Ausgefüllter Vordruck „städtebauliche Kennwerte“ 
 
Prüfpläne:  
(PDF- und DWG Datei) 
Blattformat frei wählbar. Prüfblätter sind grundsätzlich 
auf weißem Grund ohne zusätzliche Erläuterungen zu 
erstellen. 
 
– Prüfplan – städtebauliche Kennwerte (Maßstab 
1:1.000) 
 
 
 
 
97
07. LEISTUNGEN  
 
>> Kompakt: Abgabebestandteile mit Vernetzungsplan und  
>> Städtebaumodell zum Finale
Leistungen

98 Leistungen
7.1.4 Präsentationsdatei (PDF Datei)  
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass mit großen 
Preisgerichten keine ausschließliche Wertung an den 
Planformaten durchgeführt werden können. Im Sinne 
der Teilnehmenden ist daher eine anonym einzurei-
chende Präsentationsdatei, die als Unterstützung im In-
formations- und Wertungsrundgängen herangezogen 
wird und die eine individuelle Prononcierung der Kon-
zeptionen zum Ausdruck bringt.  
 
Die digitale Präsentation der Wettbewerbsarbeit ist als 
PDF-Datei zum in der Terminübersicht benannten Zeit-
punkt abzugeben. Auf Videos, animierte Folien etc. ist 
zu verzichten. Die Präsentation muss die auf das Seiten-
format 16:9 angepasste und maximale Auflösung bie-
ten. Es dürfen ausschließlich Abbildungen integriert 
werden, die sich aus den genannten Leistungen gemäß 
Punkte 7.1.1 und 7.1.2 (keine Kennwerte etc.) ergeben 
und maximal 14 Einzel-PDF Seiten / Folien inkl. Titel- 
bzw. Deckblatt nicht überschreiten. 
 
 
7.1.5 Bilddaten  
Bild- und Präsentationsdaten (JPEG-Dateien): Animatio-
nen, Modellfotos etc. sind als separate Bilddaten mit ei-
ner Mindestgröße von 21 x 30 cm bei einer Auflösung 
von 300 dpi als JPEG (maximale Qualität) einzureichen. 
 
 
7.2 Phase 1 - Analoge  
Abgabeleistungen (anonym)  
 
7.2.1 Städtebau-Arbeitsmodell  
 
Einfaches, städtebauliches Styrodur-Arbeitsmodell auf 
einem definierten Senkrechtluftbild-Ausschnitt ohne 
Topographie für die Baumassen-Diskussion (z. B. Kappa-
Grundlage) (Maßstab 1:2.000 - genordet).   
 
Die Darstellung der umliegenden Bebauung unterliegt 
den Teilnehmenden und kann sich auf markante räumli-
che Strukturen / Nachbargebäude beschränken. 
Abgabe in Münster an die in der Terminübersicht ge-
nannten Adresse. 
  
 
7.2.2 Umschlag Verfassererklärung  
Umschlag im Format DIN A4, mit Kennzahl versehen 
und mit folgendem Inhalt: Ausdruck Formblatt „Verfas-
sererklärung”. 
 
Angaben aller Verfasserinnen / Verfasser einschließlich 
aller Kooperationspartner / -partnerinnen und externer 
Fachingenieure / Fachingenieurinnen mit Vor- und 
Nachnamen, Anschrift, Tel. / Fax. sowie E-Mail-Adressen 
etc.; entsprechend Formblatt „Verfassererklärung” un-
terschrieben durch die Entwurfsverfasser und mit Büro-
stempel versehen. 
– Digitale Fassung der „Verfassererklärung“ als 
Daten-CD oder USB-Stick mit  
 
a. Word-Datei mit Namen aller Verfasser 
 
b. Scan der schriftl. und unterzeichneten  
Verfassererklärung, mit Angaben aller 
Verfasser einschließlich aller Koope-
rationspartner / -partnerinnen und ex-
terner Fachingenieure / Fachingenieu-
rinnen mit Vor- und Nachnamen, An-
schrift, Tel./Fax. sowie E-Mail-Adressen 
etc.; entsprechend Formblatt „Verfa- 
ssererklärung” unterschrieben durch 
die Entwurfsverfasser und mit Büro-
stempel versehen  
 
 
7.3 Phase 2 - Digitale  
Abgabeleistungen (anonym)  
(als PDF und JPG Datei-Hinweis: Die Pläne werden für 
das Preisgericht von der Ausloberin ausgeplottet und 
liegen dem Preisgericht zur Sitzung vor) 
 
2 Blätter im Format DIN A0 im Querformat (die genaue 
Blattaufteilung zur Abbildung aller Leistungsbestandtei-
le wird nicht vorgegeben), mit den benannten Inhalten:

7.3.1 Modellquartier 1 -  
Stadtraumvernetzung  
– Überarbeiteter städtebaulich-landschaftsplane-
rischer Gestaltungsplan mit Darstellung der Ein-
gangsebene, mit Angabe der Geschosse, Dar-
stellung der Landschaft inkl. Entwässerungssys-
tematik, Aussagen zur Vernetzung u.a. zum 
Landschaftsraum des Kinderbachtals und Tech-
nologiepark u. zur Gesamterschließung aller 
Verkehrsarten (Maßstab 1:1.000 - genordet)  
 
– Sonstige zum Verständnis des Entwurfs not-
wendigen Piktogramme zu folgenden Themen 
(ohne Maßstab): 
                 - Erschließungskonzept aller Verkehrs-
arten/ Mobilitätskonzept inkl. Stellplatz-
konzept inkl. Anlieferungen und Rettung 
 
                 - Landschaftskonzept mit Verbindungen in 
alle Himmelsrichtungen 
 
                 - Entwässerungskonzept (vorgesehene 
Elemente einer wassersensiblen Stadtpla-
nung, Lage und Größe erforderlicher Flä-
chen für öffentliche Anlagen der Regen-
wasserbewirtschaftung, Geländemodula-
tion / Höhenplanung, Fließwegebeziehun-
gen sowie Wasserbilanzierung anhand der 
vorgesehenen Flächenbilanz) 
 
                 - Nutzungsverteilung bzw. Verortung der 
Programmierungs-Bestandteile gemäß 
vorgegebenem Colour-Code des Form-
blattes „städtebauliche Kennwerte mit 
BGF Angaben und Anzahl von Stellplätzen 
sowie Dichteerhöhung mit Geschoss- und 
BGF Angaben / Erweiterung von Stellplatz-
kontingenten  
 
                 - Realisierungsabschnitte inkl. Ideen zum 
Prozessdesign der Umsetzung eines be-
sonderen Modellquartiers 
 
                 - Nebenzeichnung ohne weiterführende 
Schule 
7.3.2 Modellquartier 1 –  
Städtebaugestaltung  
– Ein Teilausschnitt des Gesamtkonzeptes zur Fo-
kussierung eines besonders prägnanten öffent-
lichen Raumes und schematischer Erdgeschoss-
zuordnung (genauer Ausschnitte konzeptions-
abhängig / nach Wahl, (jedoch nicht größer als 
DIN A3) als städtebaulich-landschaftsplaneri-
scher Gestaltungsplan (Maßstab 1:500, genor-
det) mit einer zum Verständnis beitragender 
Schnitt-Ansicht 
 
– Ein dazu passendes skizzenhaftes / atmosphäri-
sches Detail (hier: Fußgängerperspektiven) zur 
Verdeutlichung der Konzeption nach Wahl 
 
– Alle wesentlichen Aussagen des Erläuterungs-
berichts zum Konzept (auf den Plänen) 
 
 
7.3.3 Erläuterungsbericht  
(als WORD- und PDF-Datei) 
Erläuterungsbericht auf insgesamt max. 2 DIN A4 Seiten; 
entsprechend der Gliederungspunkte Aussagen zu den 
unten aufgeführten Inhalten. 
 
 
7.3.4 Formblätter und Prüfpläne  
Formblätter: 
(Excel-Tabelle und PDF-Datei) 
 
– Ausgefüllter Vordruck „städtebauliche Kenn-
werte“ 
 
Prüfpläne: 
(PDF- und DWG Datei) 
Blattformat frei wählbar. Prüfblätter sind grundsätzlich 
auf weißem Grund ohne zusätzliche Erläuterungen zu 
erstellen. 
 
– Prüfplan – städtebauliche Kennwerte (Maßstab 
1:1.000) 
 
99Leistungen

100 Leistungen
7.3.5 Präsentationsdatei (PDF Datei)  
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass mit großen 
Preisgerichten keine ausschließliche Wertung an den 
Planformaten durchgeführt werden können. Im Sinne 
der Teilnehmenden ist daher eine anonym einzurei-
chende Präsentationsdatei, die als Unterstützung im In-
formations- und Wertungsrundgängen herangezogen 
wird und die eine individuelle Prononcierung der Kon-
zeptionen zum Ausdruck bringt.  
 
Die digitale Präsentation der Wettbewerbsarbeit ist als 
PDF-Datei zum in der Terminübersicht benannten Zeit-
punkt abzugeben.  
 
Auf Videos, animierte Folien etc. ist zu verzichten. Die 
Präsentation muss die auf das Seitenformat 16:9 ange-
passte und maximale Auflösung bieten. Es dürfen aus-
schließlich Abbildungen integriert werden, die sich aus 
den genannten Leistungen gemäß Punkte 7.3.1 und 
7.3.2 (keine Kennwerte etc.) ergeben und maximal 20 
Einzel-PDF Seiten / Folien inkl. Titel- bzw. Deckblatt nicht 
überschreiten. 
 
 
7.3.6 Bilddaten  
Bild- und Präsentationsdaten (JPEG-Dateien): Animatio-
nen, Perspektiven, Modellfotos etc. sind als separate 
Bilddaten mit einer Mindestgröße von 21 x 30 cm bei 
einer Auflösung von 300 dpi als JPEG (maximale Quali-
tät) einzureichen. 
 
 
7.4 Phase 2 -  
Analoge Abgabeleistungen (anonym)  
7.4.1 Städtebaumodell  
Städtebauliches Modell als Einsatz (die dazugehörigen 
Platten und Versandkisten werden den Teilnehmenden 
der Phase 2 zur Verfügung gestellt - Maßstab 1:1.000) 
im vorgegebenen Ausschnitt passend zum Rahmenmo-
dell mit Abgabe in Münster an die in der Terminüber-
sicht genannten Adresse.  
7.4.2 Umschlag Verfassererklärung  
Umschlag im Format DIN A4, mit Namen der Bearbei-
tungsgemeinschaft versehen und mit folgendem Inhalt: 
Ausdruck Formblatt „Verfassererklärung”. 
 
Angaben aller Verfasser einschließlich aller Kooperati-
onspartner / -partnerinnen und externer Fachingenieure 
/ Fachingenieurinnen mit Vor- und Nachnamen, An-
schrift, Tel./Fax. sowie E-Mail-Adressen etc.; entspre-
chend Formblatt „Verfassererklärung” unterschrieben 
durch die Entwurfsverfasser und mit Bürostempel ver-
sehen. 
 
– Digitale Fassung der „Verfassererklärung“ als 
Daten-CD oder USB-Stick mit  
 
a. Word-Datei mit den Namen aller Ver-
fasser 
 
b. Scan der schriftl. und unterzeichneten  
Verfassererklärung, mit Angaben aller 
Verfasser einschließlich aller Koope-
rationspartner / -partnerinnen und ex-
terner Fachingenieure / Fachingenieu-
rinnen mit Vor- und Nachnamen, An-
schrift, Tel./Fax. sowie E-Mail-Adressen 
etc.; entsprechend Formblatt „Verfa- 
ssererklärung” unterschrieben durch 
die Entwurfsverfasser und mit Büro-
stempel versehen

8.1 Fachpreisrichterinnen und  
Fachpreisrichter  
Fachpreisgericht: 
1. N.N. (Stadtplanung) 
 
2. Robin Denstorff , Stadtbaurat der Stadt  
Münster  
 
3. N.N. (Landschaftsplanung) 
 
4. N.N. (Wassersysteme) 
 
5. N.N. (Architektur) 
 
 
 
 
Stellvertretungen:  
– Christopher Festersen, Leiter des Stadtpla-
nungsamtes Münster (Bauassessor) 
 
– Jörg Krause, Dezernent für Planungs- und Bau-
koordination Stadt Münster  
 
– N.N. (Stadtplanung) 
 
– N.N. (Landschaftsplanung) 
 
– N.N. (Wassersysteme) 
 
– N.N. (Architektur) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
8.2 Sachpreisrichterinnen und  
Sachpreisrichter  
Sachpreisgericht: 
1. N.N. Vorsitzende/r Ausschuss für Stadtplanung 
und Stadtentwicklung 
 
2. N.N. Bezirksbürgermeister Münster-West 
 
 
Stellvertretungen:  
– N.N. Stv. Vorsitz Ausschuss für Stadtplanung 
und Stadtentwicklung  
 
– N.N. Stv. Bezirksbürgermeister Münster-West 
 
 
8.3 Beratung  
– Prof. Dr. Thomas Hauff, Stadtplanungsamt, Lei-
ter „Strategische Stadtentwicklung / Wissen-
schaftsstadt“, Münster 
 
– Patrick Henke, Thomas Harten, Handwerks-
kammer Münster 
 
– Jan-Hendrik Schade, Kreishandwerkerschaft 
Münster 
 
– N.N. Wirtschaftsförderung Münster 
 
– N.N. Studierendenwerk Münster 
 
 
8.4 Projektteam; und Vorprüfung  
– Antje Ehlert, (Stadtplanerin AKNW) und An-
dreas M. Sattler (Stadtplaner AKNW), 
FALTIN+SATTLER FSW Düsseldorf GmbH 
 
– Jörg Faltin und Aleksandra Babina, 
FALTIN+SATTLER FSW Düsseldorf GmbH 
 
– Mattias Bartmann, Gerd Franke, René  
Krusche, Stadtplanungsamt der Stadt Münster, 
Vorbereitende Planung, Stadterneuerung 
101
08. BETEILIGTE  
 
>> Bewährt: externes und internes Know-how verschie dener Fachdisziplinen  
>> für konzeptionelle Vielfalt und Richtungsfestlegung
Beteiligte

– Alexander Hensing, Jan-Fabian Köster, Jochen 
Völlmecke, Stadtplanungsamt der Stadt Müns-
ter, Bebauungsplanung Städtebau 
 
– Peter Lange, Björn Schilder, Leah Bartz, Amt 
für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster, 
Verkehrsplanung und Verkehrsentwicklungspla-
nung 
 
– Sonja Kramer, Julian Langner, Amt für Mobili-
tät und Tiefbau der Stadt Münster, Stadtentwäs-
serung 
 
– Gordon Klammer, Amt für Grünflächen, Um-
welt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster 
 
– Alexandra Wirtz, Amt für Wohnungswesen der 
Stadt Münster 
 
– Oliver Schülting, Florian Petrina, Freio Herbst, 
Stadtwerke Münster 
 
– Veit Muddemann, Stabsstelle Klima Stadt 
Münster 
 
– Manuela Eschert, Lena Brehm, Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien 
 
– Verena Schulte-Sienbeck,  
Sozialamt, Teilhabe und Pflege 
 
– Merle Heitkötter, Gesundheits- und Veterinär-
amt 
 
– Stephan Zurfähr, Amt für Schule und Weiterbil-
dung 
 
– Markus Hengstmann, Patrick Suhre, Amt für 
Immobilienmanagement 
 
– Rainer Bergmann, Sportamt 
 
– Thomas Oennigmann, Stadtnetze 
 
 
Die Ausloberin behält sich vor, jederzeit weitere Per-
sonen der sachverständigen Beratung zu benennen.  
 
8.5 Teilnehmende (Bearbeitungs -
gemeinschaften)  
Stadtplanerinnen / Stadtplaner mit Landschaftsarchi-
tektinnen / Landschaftsarchitekten und Entwässe-
rungsingenieurinnen und -ingenieure (Für diese Fach-
disziplin zählt ebenso der Nachweis zur Berechtigung 
der Berufsbezeichnung, hier: „Ingenieur“ (z. B. Kam-
mereintrag oder Diplomzeugnis) zusammen mit zwei 
Referenzen zu Leistungen der Entwässerungsplanung. 
 
Architektinnen und Architekten sind nur teilnahme-
berechtigt in Bearbeitungsgemeinschaft mit Vor-
genannten. 
 
 
8.5.1 Eingeladen  
Team 01 
N.N. Stadtplanung (Architektur nur in Bearbeitungs-
gemeinschaft mit Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
sowie Entwässerungsingenieurinnen und Entwässe-
rungsingenieure 
 
Team 02  
N.N. Stadtplanung (Architektur nur in Bearbeitungs-
gemeinschaft mit Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
sowie Entwässerungsingenieurinnen und Entwässe-
rungsingenieure 
 
Team 03  
N.N. Stadtplanung (Architektur nur in Bearbeitungs-
gemeinschaft mit Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
sowie Entwässerungsingenieurinnen und Entwässe-
rungsingenieure 
 
Team 04  
N.N. Stadtplanung (Architektur nur in Bearbeitungs-
gemeinschaft mit Stadtplanung) 
102 Beteiligte

mit N.N. Landschaftsarchitektur 
sowie Entwässerungsingenieurinnen und Entwässe-
rungsingenieure 
 
Team 05  
N.N. Stadtplanung (Architektur nur in Bearbeitungs-
gemeinschaft mit Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
sowie Entwässerungsingenieurinnen und Entwässe-
rungsingenieure 
 
 
8.5.2 Aus dem EU-offenen Bewer -
bungsverfahren  
Team 06  
Muster-Bearbeitungsgemeinschaft 
N.N. Stadtplanung (Architektur nur in Bearbeitungs-
gemeinschaft mit Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
sowie Entwässerungsingenieurinnen und Entwässe-
rungsingenieure 
 
…  
 
Team 25  
Muster-Bearbeitungsgemeinschaft 
N.N. Stadtplanung (Architektur nur in Bearbeitungs-
gemeinschaft mit Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
sowie Entwässerungsingenieurinnen und Entwässe-
rungsingenieure 
 
 
103Beteiligte

43. KW Ende und Auswahl weiterer 20 Teams  
 
 
31.10.2024 Preisrichterinnen- und Preisrichtervorgespräch 1 - Auslobung  
13.30 - 15.30 Uhr  (digital)  
 
06.11.2024 Versand der Planunterlagen (digital) 
      
15.11.2024 Schriftliche Rückfragen 
bis 10.00 Uhr an:  
     wb_mmq1@fsw-info.de 
 
26.11.2024  Preisrichterinnen- und Preisrichtervorgespräch 2 und Rückfragenkolloquium  
13.30 Uhr bis ca. 17.00 Uhr (analog) 
                                    Ort: wird noch bekannt gegeben 
     13:30 - 14:30 Uhr Preisrichterinnen- und Preisrichtervorgespräch 
     14:30 Uhr Willkommen und Ortsbesichtigung in 2 Teams (ca. 60 Min.)  
     15:30 Uhr Rückfragekolloquium 
     ca. 17:00 Uhr Ende der Veranstaltung 
 
22.01.2025 Digitale Abgabe Phase 1  
Leistungen (siehe Punkte 7.1)  
bis 12.00 Uhr per E-Mail an:  
     wb_mmq1@fsw-info.de 
 
29.01.2025 Analoge Abgabe Phase 1 
Verfassererklärung (siehe Punkt 7.2.2) 
bis 14.00 Uhr an: 
     FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH  
     Stichwort: Wettbewerb MMQ 1 
     Rathausufer 14, D-40213 Düsseldorf  
 
05.02.2025 Analoge Abgabe Phase 1  
Städtebau-Arbeitsmodell (siehe Punkt 7.2.1) 
bis 14.00 Uhr an: 
     Stadtplanungsamt  
     Raum D 406  
     Albersloher Weg 33, D-48155 Münster 
 
13.03.2025 Preisgericht Phase 1 (zweitägig) 
14.03.2025     Tag 1: 09:00 - 18:00 Uhr  
                                    Tag 2: 09:00 - 13:00 Uhr  
                                    Ort: wird noch bekannt gegeben  
EU BEWERBUNGSVERFAHREN
104 Termine
09. TERMINE  
 
PHASE 1

26.03.2025 Versand Protokoll Preisgericht (mit Empfehlungen für die Phase 2) 
 
 
04.04.2025 Schriftliche Rückfragen 
bis 14.00 Uhr an:  
     wb_mmq1@fsw-info.de 
 
28.05.2025 Digitale Abgabe Phase 2  
Leistungen (siehe Punkte 7.3)  
bis 14.00 Uhr per E-Mail an:  
     wb_mmq1@fsw-info.de 
 
04.06.2025 Analoge Abgabe Phase 2 
Verfassererklärung (siehe Punkt 7.4.2) 
bis 14.00 Uhr an: 
     FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH  
     Stichwort: Wettbewerb MMQ 1 
     Rathausufer 14, D-40213 Düsseldorf  
 
11.06.2025 Analoge Abgabe Phase 2  
Städtebau-Einsatzmodell (siehe Punkt 7.4.1) 
bis 14.00 Uhr an: 
     Stadtplanungsamt  
     Raum D 406  
     Albersloher Weg 33, D-48155 Münster 
 
25.06.2025 Preview DIALOG 4  
18:00 - 20:00 Uhr 
     Betreute Ausstellung mit den anonymisierten Beiträgen - Kommentierungsoption durch die 
     Bürgerschaft z.B. anhand von Moderationskarten. Diese werden Teil der Anregungen zur Phase 
     2 für die ausgewählten Teams. Ort: z.B. Aula Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 
 
26.06.2025 Preisgericht Phase 2  
09:00 - 18:00 Uhr 
Ort: wird noch bekannt gegeben 
 
105Termine
PHASE 2

Stadt Münster 
Stadtplanungsamt 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
© 2024 Stadt Münster / FALTIN+SATTLER

Beschlussvorlage

24699 Zeichen

V/0272/2024 
V/0272/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Entwicklung Modellquartier südwestlich Steinfurter Straße: Auslobung eines städtebaulich-
landschaftsplanerischen Realisierungswettbewerbs 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.08.2024 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen 
Vorberatung 
   28.08.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Vorberatung 
   29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-West Vorberatung 
   03.09.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   04.09.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   05.09.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   10.09.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   11.09.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.09.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt die Gesamtdokumentation des Werkstattverfahrens (Anlage 1) zur Entwicklung 
der Modellquartiere südwestlich Steinfurter Straße und westlich Busso-Peus-Straße zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat nimmt das Verkehrs- und Mobilitätsgutachten für das Modellquartier südwestlich Steinfur-
ter Straße (Anlage 2) ebenso wie den aktualisierten Perspektivplan (Anlage 3) und die gutachterli-
chen Empfehlungen zur Konzipierung eines Quartierszentrums mit Einzelhandelsbausteinen (Anla-
ge 4) als Grundlagen für das anschließende städtebauliche Qualifizierungsverfahren zur Kenntnis. 
 
3. Der Rat beschließt die städtebaulichen (Ziel-) Kennwerte für das Modellquartier südwestlich 
Steinfurter Straße (gem. der Begründung zu Beschlusspunkt 3.), die auf Grundlage des Werkstatt-
verfahrens konkretisiert wurden und Eingang in das folgende Qualifizierungsverfahren finden wer-
den. 
 
Stadtplanungsamt 
 
02.08.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Krusche 
Telefon: 492-1261 
Krusche@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0272/2024 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, als nächsten Schritt ein städtebauliches Qualifizierungsverfah-
ren für die Entwicklung des Modellquartiers südwestlich der Steinfurter Straße durchzuführen und 
dafür einen begrenzt offenen, zweiphasigen städtebaulich-landschaftsplanerischen Realisierungs-
wettbewerb auf Basis des Entwurfs des Auslobungstextes (Anlage 5) nach der Richtlinie für Pla-
nungswettbewerbe (RPW 2013) auszuloben und auf Grundlage des Ergebnisses des Wettbewerbs 
im Anschluss daran im Sinne einer weiteren Qualifizierung ein VgV-Verfahren durchzuführen. 
 
5. Der Antrag der Ratsfraktionen Bündnis 90 Die Grünen, SPD und Volt an den Rat Nr. A-
R/0008/2023 (Anlage 6) ist mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens und das daran 
anschließende VgV-Verfahren für das Modellquartier südwestlich der Steinfurter Straße voraussicht-
lich Kosten in Höhe von brutto 1.000.000 € entstehen: 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung  
Haush.- 
jahr 
HH-
Ansatz 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwick-
lung, Stadtplanung 
   
Investitionsmaßnahme 4033 Modellquartier 
Steinfurter Straße  
 
   
Auszahlung  aus sonstigen Investitionen 2024 550.000  
   2025 450.000  
Summe aller Auszahlungen   1.000.000  
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o. g. Investi-
tionsmaßnahme veranschlagt.  
 
Der Beschluss dient dazu, im Rahmen des durchzuführenden städtebaulich-landschaftsplanerischen 
Wettbewerbsverfahrens und der darauf aufbauenden weiteren Qualifizierung der Ergebnisse, städte-
baulich und wirtschaftlich (z.B. im Sinne von kompakter Erschließung) gute Lösungsideen für die ge-
plante Realisierung eines großen Neubauquartiers zu finden. Daher können naturgemäß zum jetzigen 
frühen Zeitpunkt der Planung noch keine Angaben zu den Folgelasten getätigt werden. 
 
 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Münster hat am 26. August 2020 die Entwicklung neuer urbaner Stadtquartiere in 
den Bereichen südwestlich  der Steinfurter Straße (s. V/018 0/2020) und westlich  der Busso-Peus-
Straße (s. V/0417/2020) beschlossen.  
Mit den Beschlüssen erfolgte die  Ausschreibung und Vergabe der Konzeptionierung, fachlichen 
Betreuung, Moderation und Dokumentation eines Werkstattverfahrens sowie zweier separater sich 
anschließender Qualifizierungsverfahren. Das Werkstattverfahren ist zwischen April und November

- 3 - 
V/0272/2024 
2022 du rchgeführt worden und hat die Quartiersentwicklung eingeläutet.  Ein städtebaulich -
landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb für das Modellquartier westlich Busso -Peus-
Straße konnte bereits erfolgreich im 1. Quartal 2024 abgeschlossen werden. Als nächster wichtiger 
Planungsschritt soll auf Grundlage der vorliegenden Vorlage ein Beschluss für die Auslobung eines 
zweiphasigen städtebaulich -landschaftsplanerischen Wettbewerbsverfahrens für den Bereich 
südwestlich der Steinfurter Straße gefasst werden. Das  Bewerbungsverfahren für die am 
Wettbewerb teilnehmen den Planungsgemeinschaften soll zeitnah im Anschluss an die 
Beschlussfassung beginnen. 
Zu Beschlusspunkt 1.: 
Eine Kurzfassung der Dokumentation des Werkstattverfahrens war bereits Bestandteil der Vorlage  
V/0176/2023 im Kontext der Auslobung eines städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs für 
das Modellquartier 2 westlich der Busso -Peus-Straße. Nun liegt darüber hinaus die ausführliche 
Druckfassung der Dokumentation des Werkstattverfahrens für beide Modellquartiere vor. 
Zu Beschlusspunkt 2.: 
Die Ergebnisse der Werkstattarbeit wurden durch das begleitende Planungsbüro FALTIN+SATTLER 
GmbH aus Düsseldorf in zwei Perspektivplänen grafisch zusammengefasst (vgl. Anlage 1, Seite 81–
82). Die Perspektivpläne geben einen Überblick über mögliche Nutzungsverteilungen innerhalb der 
Quartiere, zeigen auf, wo Vernetzungen mit der umgebenden Landschaft entstehen könnten, und 
schlagen Standorte u. a. für Mobilstationen, Energieversorgung und ein Quartierszentrum vor.  
Entstehen sollen Quartiere mit Modellcharakter, die in puncto Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Vielfalt und 
Mobilität neue Maßstäbe für Münster setzen. Sie sollen bezahlbaren Wohnraum und Raum für neue 
Wohnformen bieten, nutzungsgemischt sowie autoarm sein. Dem öffentlichen Raum wird als Raum 
für Begegnung eine zentrale Rolle zugeschrieben. Ziel ist es, über eine attraktive Freiraumgestaltung 
die Klimaresilienz der neuen Quartiere zu stärken. Vor allem aber sollen sowohl die Planung als auch 
die Quartiere selbst flexibel sein, um auf künftige Veränderungen in der Lebens- und Arbeitswelt rea-
gieren zu können. Die Perspektivpläne wurden der Öffentlichkeit am 18. Oktober 2022 im Freiherr -
vom-Stein-Gymnasium präsentiert und konnten anschließend online bis zum 13. N ovember 2022 
kommentiert werden. 
Der Perspektivplan für das Modellquartier südwestlich Steinfurter Straße (vgl. Anlage 3) bildet die 
Grundlage für das nun nachfolgende  städtebaulich-landschaftsplanerische Qualifizierungsverfahren. 
Die aus diesem  Qualifizierungsverfahren hervorgehenden Entwürfe fließen dann in die weitere städ-
tebaulich-landschaftsplanerische Rahmenplanung und schließlich in die Bauleitplanung ein. 
Parallel zum Werkstattverfahren erarbeitete das Amt für Mobilität und Tiefbau ein Konzept hinsichtlich 
der verkehrlichen Anforderungen im Umfeld des Wissenschaftssektors mit Empfehlungen für die bei-
den Quartiersentwicklungen. Für das Modellquartier südwestlich der Steinfurter Straße liegt ein eige-
nes Konzept vor, welches den an dem  städtebaulich-landschaftsplanerischen Qualifizierungsverfah-
ren teilnehmenden Planungsgemeinschaften als Grundlage an die Hand gegeben wird (vgl. Anlage 
2). Hierbei wurden u.a. die Erschließungspunkte für den Fuß- und Radverkehr sowie für den motori-
sierten Verkehr nochmals aus fachlicher Sicht und  im Hinblick auf die anstehende Auslobung des 
städtebaulich-landschaftsplanerischen Qualifizierungsverfahrens beurteilt. Aufbauend auf den Er-
kenntnissen des Mobilitätskonzepts wurde die graphische Darstellung des Perspektivplans überarbei-
tet (vgl. Anlage 3). 
Im Zuge der Entwicklung des Modellquartiers südwestlich Steinfurter Straße soll ein Quartierszentrum 
mit Einzelhandels- und Versorgungsangeboten für die neue Bewohnerschaft und neuen Beschäftig-
ten in dem Plangebiet entstehen. Das Quartierszentrum soll darüber hinaus die bestehenden und 
bekannten Versorgungsdefizite im unmittelbaren Umfeld (z. B. Horstmarer Landweg, Rudolf -Harbig-
Weg) auflösen. Diesbezüglich ist bereits im bestehenden Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster 
(Fortschreibung 2018) eine sog. Nahversorgungslage an der Austermannstraße, südlich des Kreis-

- 4 - 
V/0272/2024 
verkehrs, ausgewiesen. Aus den Planungen für das neue Stadtquartier resultieren somit zusätzliche 
Anforderungen an die Entwicklung der Nahversorgungslage in der avisierten Funktion als Quartiers-
zentrum. Zur Konkretisierung hat das Gutachterbüro Stadt+Handel im Auftrag der Stadt Münster eine 
fachgutachterliche Empfehlung zur Konzipierung eines Quartierszentrums mit Einzelhandelsbaustei-
nen im Modellquartier südwestlich Steinfurter Straße erstellt (vgl. Anlage 4). Zentrale Ergebnisse und 
Empfehlungen des Gutachtens sind: 
 Lage des Quartierszentrums an der Austermannstraße im Süden des Quartiers, im Bereich des 
Kreisverkehrs, an der Schnittstelle zum Technologiepark 
 Etablierung einer möglichst vollumfänglichen Nahversorgung für das neue Stadtquartier und das 
unmittelbare Umfeld mit Ansiedlung  
o eines Lebensmittelvollsortimenters im Bereich von ca. 3.200 m² Verkaufsflächen (VKF),  
o eines Lebensmitteldiscounters mit ca. 1.000 m² VKF und  
o eines Drogeriefachmarktes von ca. 700 m² VKF 
 Ergänzung der o. g. strukturprägenden Nahversorgungsbetriebe durch kleinteilige Einzelhandels-
nutzungen bzw. Fachgeschäfte und das Lebensmittelhandwerk auf rund 800 m²  
 Arrondierung der Einzelhandelsnutzungen durch auf die Gebietsversorgung fokussierte gastro-
nomische Nutzungen (keine Erlebnisgastronomie) und zentrenergänzende Funktionen und 
Dienstleistungen im Erdgeschoss (z. B. Friseur, Paketshop, Reinigung etc.) und in den Oberge-
schossen (z. B. Physiotherapie, Fitnessstudio etc.) 
 Breite Nutzungsmischung in Form von Mixed -Used-Immobilien, von allen Seiten barrierefreier 
Zugang (Vermeidung eines „geschlossenen Einkaufszentrums“ bzw. reinen Fachmarktstandortes) 
 Ausbildung einer möglichst unterbrechungsfreien Erdgeschosszone durch Einzelhandel und ein-
zelhandelsnahe Dienstleistungen 
 Entwicklung einer attraktiven Platz-/Flanier-/Verweilsituation 
 Schaffung einer Quartiersgarage mit ausreichend Stellplatzangeboten. 
Die Ausweisung als Nahversorgungslage im bestehenden Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Fort-
schreibung 2018) wird den Anforderungen an die Entwicklung eines Quartierszentrums hinsichtlich 
der konzeptionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr gerecht. Vor dem Hintergrund 
der avisierten nutzungsstrukturellen Dimensionierung und Ausgestaltung des Quartierszentrums und 
im Abgleich mit der Zentrenstruktur in der Gesamtstadt wird die Ausweisung des zu entwickelnden 
Quartierszentrums als zentraler Versorgungsbereich der Hierarchiestufe Stadtte ilzentrum (Typ C1) 
angestrebt. Dies ist bei der bereits eingeleiteten Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkon-
zeptes zu berücksichtigen (vgl. V/0433/2023). 
Das hinsichtlich seiner wesentlichen Ergebnisse und Empfehlungen angeführte Gutachten des Büros 
Stadt+Handel, dessen Hinweise bei der weiteren städtebaulich-landschaftsplanerischen Qualifizie-
rung zu berücksichtigen sind, ist Bestandteil der Auslobungsunterlagen.  
Zu Beschlusspunkt 3.: 
Im Grundsatzbeschluss  zur Entwicklung des Mod ellquartiers südwestlich Steinfurter Straße  (s. 
V/0180/2020) wurden zur ersten Orientierung über potenzielle Wohneinheiten und gewerbliche Flä-
chenentwicklungen Annahmen in Form von städtebaulichen Kenndaten getroffen. Angenommen wur-
den insgesamt etwa 2.000 potenziell zu realisierende Wohneinheiten bei einer durchschnittlichen Ge-
schossflächenzahl (GFZ) von ca. 1,3 – 1,4 (die GFZ ist Ausdruck der städtebaulichen Dichte und gibt 
an, wieviel Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche errichtet werden da rf). Die Verwal-
tung wurde diesbezüglich durch ergänzenden Ratsbeschluss beauftragt zu prüfen, ob die Planung an 
der Steinfurter Straße dahingehend modifiziert werden kann, dass im Plangebiet mindestens 25 % 
Wohnungen zusätzlich entstehen können. Dies sollte ggf. durch eine entsprechende Reduzierung der 
Büronutzungen oder eine höhere Dichte erreicht werden. 
Bestandteil des Werkstattverfahrens war bewusst eine Arbeit am städtebaulichen Strukturmodell, an 
dem sich auch Höhen und Dichten leicht ablesen ließen. Im Ergebnis wurde durch die Werkstattarbeit 
bestätigt, dass eine höhere Dichte grundsätzlich möglich und städtebaulich verträglich ist. Durch die-

- 5 - 
V/0272/2024 
se höhere Dichte (Erhöhung der GFZ auf durchschnittlich 1,65) können nun bis zu ca. 2.150 
Wohneinheiten zzgl. 6 00 Apartments für Studierende  (diese entsprechen aufgrund ihrer geringen 
Größe ca. 240 durchschnittlichen, rechnerischen Wohneinheiten) und zzgl. 400 Apartments für Aus-
zubildende – auf Grund des bestehenden Bedarfs sowie äquivalent zum ergänzten Ratsbeschluss zur 
Auslobung des Wettbewerbs für das Modellquartier westlich Busso -Peus-Straße – (diese entspre-
chen aufgrund ihrer geringen Größe ca. 120 durchschnittlichen, rechnerischen Wohneinheiten) reali-
siert werden, was einer Steigerung um 25 % entspricht. Eine Reduzierung der nutzbaren Flächen für 
technologieorientierte Unternehmen, Büronutzungen und Dienstleistungen ist damit nicht verbunden. 
Die in den unten aufgeführten Kenndaten angegebene Varianz von ca. 1.650 bis 2.150 potenziell 
realisierbaren Wohneinheiten (zzgl. 600 Apartments für Studierende und 400 Apartments für Auszu-
bildende) ergibt sich insbesondere aus der Option, einen Standort für eine weiterführende Schule im 
Plangebiet vorzuhalten.  
Mit der o.a. Anzahl an realisierbaren Wohneinheiten wird dem Ratsprüfauftrag positiv entsprochen. 
Die städtebaulichen Kenndaten aus der Grundsatzvorlage  wurden entsprechend überarbeitet und 
sollen somit als (Ziel-) Kennwerte in einen städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerb für das 
Areal südwestlich der Steinfurter Straße einfließen. 
Kennwerte Modellquartier südwestlich Steinfurter Straße 
Fläche des Gesamtareals:  ca. 48,5 ha (100 %) 
abzgl. Park- u. Grünflächen: ca. 12,0 ha (25 %)  
abzgl. Platz- u. Erschließungsflächen: ca.   7,5 ha (15 %) 
Verbleibende Nettobaufläche: ca. 29,0 ha (60 %) 
 
Wohnen Bruttogeschossfläche: ca. 201.000 – 251.000 m² 
Wohneinheiten: ca. 1.650 – 2.150 („normales Wohnen“) 
zzgl. 600 Apartments für Studierende 
zzgl. 400 Apartments für Auszubildende 
Arbeiten 
Büro / Institute / Dienst-
leistungen 
Bruttogeschossfläche: ca. 100.000 m²  
Arbeiten 
Technologieorientiertes 
Gewerbe und Handwerk  
Bruttogeschossfläche ca. 100.000 m²  
Daraus resultierende durchschnittliche Geschossflächenzahl (GFZ): 1,65 
Zu Beschlusspunkt 4.: 
Auf Grundlage der Ergebnisse des im Jahr 2022 durchgeführten Werks tattverfahrens und auf Basis 
des Perspektivplans soll – nachdem bereits für das Modellquartier westlich Busso-Peus-Straße das 
städtebaulich-landschaftsplanerische Wettbewerbsverfahren abgeschlossen wurde – nun ein städte-
baulich-landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb (RPW 2013) für das Modellquartier süd-
westlich Steinfurter Straße  folgen. Die Quartiersentwicklung soll innerhalb einer durchmischten und 
zukunftsorientierten städtebaulichen Struktur einen erheblichen Beitrag zur Entlastung des in Münster 
angespannten Wohnungsmarktes leisten und ebenso Ansiedlungsmöglichkeiten für technologieorien-

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V/0272/2024 
tierte- und spezielle handwerkliche gewerbliche Entwicklungen bieten. Das Plangebiet umfasst den 
Bereich zwischen der Steinfurter Straße im Nord-Osten, der Austermannstraße im Süd-Osten, dem 
Wasserweg im Süd-Westen sowie dem Pättken zwischen Wasserweg und Steinfurter Straße im Nor-
den. 
Übergeordnetes Ziel der Quartiersentwicklung ist ein nutzungsgemischtes Quartier für Wohnen und 
Arbeiten insbesondere in Form von technologieorientiertem Gewerbe sowie Handwerk . Hinsichtlich 
des Bestandteils Wohnen ist die Realisierung eines breiten Wohnungsmixes mit langfristig ca. 1.650 
– 2.150 neuen Wohnungen (zzgl. Apartments für Studierende und Auszubildende) angedacht. Davon 
sollen 40 % als frei finanzierte, 30 % als förderfähige und 30 % als geförderte Wohnungen vorgese-
hen werden. Da die Stadt Münster den vollständigen Erwerb der Grundstücke im Plangebiet anstrebt, 
stellt der vorgesehene Wohnungsmix eine Abweichung gegenüber dem Beschluss der Vorlage 
V/0039/2014 dar, in dem eine Selbstverpflichtung von 60 % gefördertem Wohnungsbau bei städti-
schen Grundstücken festgelegt wurde. Auf Grund der Größe der Quartiersentwicklung würde der An-
teil von 60 % gefördertem Wohnungsbau zu einem Ungleichgewicht führen, das der angestrebten 
Vielfalt an herzustellenden Wohnungsangeboten entgegenstehen würde und darüber hinaus nicht zur 
beabsichtigten sozialen Mischung führen, die sich auf die Integration von Menschen mit unterschiedli-
chem Einkommen, Alter, ethnischer Zugehörigkeit und Lebensstilen bezieht. 
Darüber hinaus sollen 6 00 Apartments für Studierende und 4 00 Apartments für Auszubildende im 
Quartier integriert werden. Das gesamte Wohnungsangebot soll insbesondere ein finanziell leistbares 
Wohnen im Sinne der „Sozialgerechten Bodennutzung Münster" (SoBoMü) ermöglichen und somit 
einen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes in Münster leisten.  
Zur Berücksichtigung individueller Entwic klungsinteressen von Eigentümerparteien, die derzeit 
Grundstücke im Plangebiet besitzen, fanden mehrere Gespräche statt. Die Ergebnisse der Gesprä-
che sind in den Entwurf des  Auslobungstextes eingeflossen und sollen somit von den Planungsge-
meinschaften in ihren Konzepten beachtet werden.  
Durch die räumlichen Gegebenheiten – u.a. mit dem westlich benachbarten Kernbereich des Kinder-
bachtals – werden hohe Ansprüche an den Aspekt der Freiraumplanung gestellt. Ebenso ist ein intel-
ligentes Entwässerungskonzept zu  erarbeiten, da die räumlichen Gegebenheiten eine Versickerung 
vor Ort nahezu ausschließen. Im Wettbewerb ist daher ein integrales Gesamtkonzept für das Plange-
biet zu entwickeln, weshalb Planungsgemeinschaften gesucht werden, in denen neben der Disziplin 
Stadtplanung/Städtebau auch die Disziplinen Freiraum/-Landschaftsplanung und Siedlungshydrologie 
vertreten sind. 
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Erarbeitung  eines städtebaulich-landschaftsplanerischen Ent-
wurfs / Rahmenplans auf Basis der Werkstattergebnisse inklusive des aktualisierten Perspektivplans 
und unter Berücksichtigung der vom Rat am 26.08.2020  zur Vorlage V/0180/2020 beschlossenen 
Planungsleitlinien. Die Wettbewerbsaufgabe soll in der ersten Phase von maximal 25 Teams bearbei-
tet werden, von dene n zwanzig  Bearbeitungsgemeinschaften über ein EU-offenes Bewerbungsver-
fahren ermittelt und fünf durch etablierte Planungsbüros gebildet werden sollen (letztere auf Einla-
dung). Formal wird der Wettbewerb nach den geltenden Regeln der Richtlinie für Planungs wettbe-
werbe (RPW 2013) durchgeführt. Bei dem Wettbewerbsverfahren handelt es sich um einen begrenzt 
offenen, zweiphasigen Realisierungswettbewerb, dem aufgrund der Schwellenwert -Überschreitung 
ein EU-Bewerbungsverfahren mit vorbehaltlicher Losziehung bei gleichen Qualifikationen vorgeschal-
tet werden soll. Der beste Lösungsansatz für die Aufgabenstellung soll durch ein Preisgericht prämiert 
werden. Es ist beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen der Preisträger 
(in der Regel den Siegerentwurf) mit den weiteren Plan ungsleistungen für eine s tädtebaulich-
landschaftsplanerische Rahmenplanung für den Wettbewerbsraum als Grundlage für die nachfolgen-
de Aufstellung eines Bebauungsplanes zu beauftragen. 
Bereits im Rahmen des Werkstattverfahrens wurde auf eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit 
Wert gelegt, um es der Stadtgesellschaft bzw. möglichst allen interessierten Akteuren und Akteurin-
nen zu ermöglichen, ihre Ideen und Anregungen einzubringen. Die Dialogkultur soll im Zuge des

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V/0272/2024 
Wettbewerbsverfahrens fortgeführt werden. Unmittelbar vor der Preisgerichtssitzung soll daher – wie 
bereits im Wettbewerbsverfahren für das Modellquartier westlich Busso-Peus-Straße erfolgreich prak-
tiziert – eine anonymisierte, betreute Ausstellung aller Wettbewerbsbeiträge mit Einführungs - und 
Erläuterungs-Symposium durchgeführt werden. Bürgerinnen und Bürger sollen so die Möglichkeit 
erhalten, Anregungen z. B. auf Kommentarkärtchen abzugeben. Eine protokollarische Auswert ung 
der Anregungen zu den Wettbewerbsbeiträgen soll dem Preisgericht zum Sitzungstag präsentiert 
werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Abschlussergebnisse nach Entscheidung des Preisge-
richts der interessierten Öffentlichkeit in Form einer Ausstellung zu präsentieren. 
Auf Grund der hohen Anforderungen an die funktionale, bauliche und gestalterische Konfiguration des 
Quartierszentrums, ist beabsichtigt, nach Abschluss des städtebaulich-landschaftsplanerischen Wett-
bewerbs für die Gesamtquartiersentwicklun g, ein separates städtebaulich-architektonisches Qualifi-
zierungsverfahren für das Quartierszentrum durchzuführen. 
Zu Beschlusspunkt 5: 
Zum 1. Antragspunkt: Anerkennung des Ergebnisses der Konzeptstudie Klimaneutralität 2030 und 
Definition des Ziels den motorisierten Individualverkehr zu mindern 
Klimaneutrale Mobilität ist eines von insgesamt sechs Oberzielen des Masterplans Mobilität Münster 
2035+ (V/0164/2024). Um dieses Ziel zu erreichen, wurde als ein Teilziel die stetige Verringerung von 
verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen benannt, die unter anderem aus der Minderung des mo-
torisierten Individualverkehrs resultiert. Entscheidend für den Erfolg und die Anwendung des Master-
plans 2035+ ist u.a., diesen in die Stadtplanung zu integrieren, indem bei künft igen Baugebietsent-
wicklungen ein konsequenter Abgleich mit den  Zielen und Maßnahmen des Masterplans Mobilität  
2035+ erfolgt und diese, sofern planerisch und baulich umsetzbar, berücksichtigt werden.  
 
Zum 2. Antragspunkt: Vorlage von Verkehrskonzepten bei künftigen Baulandentwicklungen 
Das grundsätzliche Prinzip, bei künftigen Baugebietsentwicklungen jeweils ein begleitendes integrier-
tes Verkehrs- bzw. Mobilitätskonzept vorzulegen, wird bereits von der Verwaltung umgesetzt (vgl. z.B. 
das Mobilitätskonzept zur Neuentwicklung der Stadthäfen i.V.m. V/0378/2023 oder das Verkehrs- und 
Mobilitätskonzept Busso-Peus-Straße i.V.m. V/0176/2023). Auch für das zukünftige urbane Stadt-
quartier südwestlich der Steinfurter Straße wurde ein eigenes Verkehrs - und Mobilitätskonzept vom 
Amt für Mobilität und Tiefbau erarbeitet (s. Anlage 2). Es dient als planerische Grundlage für die Pla-
nungsteams, die am städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerb teilnehmen werden, und an-
schließend auch zur weiteren Überarbeitung des Sieg erentwurfs zum st ädtebaulich-
landschaftsplanerischen Rahmenplan. 
 
Zum 3. Antragspunkt: Erarbeitung von Vorschlägen zur Maximierung des Umweltverbunds bei in Pla-
nung befindlichen Baulandentwicklungen 
Die Verwaltung wird künftig stets prüfen, bei welchen Bau gebietsentwicklungen, die in das Bauland-
programm aufgenommen wurden bzw. künftig werden, welche spezifisch geeigneten Maßnahmen zur 
Maximierung des Umweltverbundes umgesetzt werden können. Daraus hervorgehende Maßnahmen-
vorschläge sollen dann im Zuge der er forderlichen Bebauungsplan-Vorlagen zur öffentlichen Ausle-
gung der Planung u.a. auch dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität vorgelegt werden. 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. Denstorff 
Stadtbaurat

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V/0272/2024 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1:  Dokumentation des Werkstattverfahrens (Langfassung) 
Anlage 2:  Verkehrs- und Mobilitätskonzept Steinfurter Straße  
Anlage 3:  Aktualisierter Perspektivplan Modellquartier Steinfurter Straße 
Anlage 4:  Fachgutachterliche Empfehlungen zur Konzipierung eines Quartierszentrums mit Ein-
zelhandelsbausteinen 
Anlage 5:  Entwurf der Auslobungsunterlagen für das städtebaulich-landschaftsplanerische Quali-
fizierungsverfahren für den Bereich südwestlich Steinfurter Straße 
Anlage 6:  Antrag der Ratsfraktionen Bündnis 90 Die Grünen, SPD und Volt an den Rat Nr. A-
R/0008/2023

Anlage A

3264 Zeichen

Anlage A zur V/0272/2024 
Kurzüberblick 
Mit der vorliegenden Vorlage wird über das Ergebnis des Werkstattverfahrens der beiden Modell-
quartiere südwestlich Steinfurter und westlich Busso-Peus-Str. berichtet. 
Angestrebt wird ein Beschluss über die städtebaulichen Ziel-Kennwerte sowie über die Durchfüh-
rung eines städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs für das Modellquartier südwest-
lich Steinfurter Straße. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden insbesondere folgende Ziele bzw. Leitorientierungen aus dem ISM-
Prozess verfolgt:  
 
 Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein-
Westfalen 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln:  
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität  
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot  
mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein  teilw. 
Für die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens für das Modellquartier Steinfurter Straße ent-
stehen voraussichtlich Kosten in Höhe von brutto 1.000.000 €. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Bereits mit der Vorlage V/0180/2020 (Grundsatzbeschluss zur Quartiersentwicklung) wurde der 
Grundstein für ein städtebauliches Wettbewerbsverfahren gelegt, indem dort bereits die Aus-
schreibung der Wettbewerbsbetreuung beschlossen wurde. Mit der Wettbewerbsbetreuung wurde 
das Büro FALTIN+SATTLER Düsseldorf GmbH nach EU-weitem Ausschreibungsverfahren beauf-
tragt. Nach Abschluss des Werkstattverfahrens Ende 2022 ist die Durchführung eines städtebau-
lich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs der anschließende Schritt zur weiteren Qualifizierung 
der Fläche südwestlich der Steinfurter Straße.  
Die weitere Qualifizierung des Areals als Vorbereitung zur Bauleitplanung trägt langfristig dazu 
bei, einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des in Münster hohen Bedarfs an Wohn- und Ar-
beitsstätten zu leisten.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage berührt das Themenfeld der Demographie direkt, da Münster als wachsende Stadt 
für die weitere Einwohner- und Arbeitsstättenentwicklung entsprechende Entwicklungsflächen für 
die Realisierung neuer Forschungs- und Arbeitsstätten im Wissenschaftsbereich sowie zum Bau 
neuer bedarfsgerechter Wohnungen zur Verfügung stellen muss, um insbesondere seiner (ober-
zentralen) Funktion gerecht werden zu können.  
Die Vorlage hat insoweit auch klimaschutzrelevante Aspekte als in ihr die Siedlungsflächenent-
wicklung für weitere neue Wohnungen und Arbeitsstätten behandelt wird. Jede Siedlungsflächen-
entwicklung hat grundsätzlich - neben zahlreichen anderen Belangen - auch klimaschutzrelevante 
Aspekte zu berücksichtigen.

Beratungsverlauf (9)

21.08.2024 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.08.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.09.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
04.09.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
05.09.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.09.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2024 Hauptausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.09.2024 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (47)

  • Steinfurter Straße 36
  • Hafenstraße 11
  • Austermannstraße 7
  • Grevener Straße
  • Henriette-Son-Straße
  • Fresnostraße
  • Hammer Straße
  • Warendorfer Straße
  • Busso-Peus-Straße 6
  • Von-Esmarch-Straße 9
  • Corrensstraße
  • Heisenbergstraße
  • Roxeler Straße
  • Röntgenstraße
  • Theodor-Scheiwe-Straße
  • Nieberdingstraße
  • Schmeddingstraße
  • Josef-Pieper-Straße 70
  • Albert-Schweitzer-Straße
  • Fliednerstraße 900
  • Mendelstraße
  • Wilhelm-Schickard-Straße
  • Albersloher Weg 33
  • Heekweg
  • Gemenweg
  • Wasserweg 114
  • Gievenbecker Weg 8
  • Horstmarer Landweg 6
  • Johann-Krane-Weg
  • Rüschhausweg
  • Gescherweg 72
  • Muckermannweg 445
  • Rudolf-Harbig-Weg 55
  • Schlossplatz
  • Am Hawerkamp
  • Kappenberger Damm
  • Leonardo-Campus
  • Appelbreistiege
  • Sentruper Höhe
  • Schöppingenweg
  • Bentelerstraße
  • Wilkinghege
  • Orléans-Ring 24
  • Gasselstiege
  • Domplatz
  • Kinderhaus
  • Verth

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Details

Aktenzeichen
V/0272/2024
Typ
Vorlagen
Datum
02.07.2024
Erstellt
18.04.2024 13:54