V/0894/2011
Errichtung einer städtischen Gesamtschule und auslaufende Auflösung der Paul-Gerhardt-Realschule
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Kopie von Raumprogramm Anlage 2_1.xls
1440 Zeichen
Anlage 2 qm Anzahl der Räume Fläche gesamt qm qm Anzahl der Räume Fläche gesamt qm Anzahl der Räume Größe von bis qm Fläche gesamt qm Klassen- und Fachräume Unterrichtsraum 65 24 1.560 65 4 260 28 65 1.820 47,25 5 236,25 5 47,25 236,25 Differenzierungsraum 35 12 420 12 35 420 Raum für neue Technologien 81 1 81 63 1 63 2 63 bis 81 144 Chemie-/großer naturwiss. Raum 81 1 81 63 3 189 4 63 bis 81 270 Naturwissenschaften 67,5 4 270 4 67,5 270 Hauswirtschaft 150 150 1 150 150 Raum für Textiles Gestalten 81 1 81 1 81 81 Technikraum 81 2 162 2 81 162 Kunstraum 67,5 1 67,5 52,5 1 52,5 2 52,5 bis 67,5 120 Musikraum 67,5 1 67,5 52,5 1 52,5 2 52,5 bis 67,5 120 Mehrzweckraum 67,5 1 67,5 52,5 1 52,5 2 52,5 bis 67,5 120 sonstige Räume Lehrmittelraum 60 60 20 20 80 Nebenräume zu den Fachräumen 440 440 105 105 545 Schüleraufenthaltsraum 48 48 48 Forum 240 240 75 75 315 Biblio-/ Mediothek 190 190 100 100 290 Ganztagsbereich Küche Speiseraum 2/3 qm je Schüler Spiel-, Musik- und Aufenthaltsraum 1/3 qm je Schüle r gesamt 24 Kl. à 30 Sch.= 720 qm 720 720 Sporthalle für je 10 angefangene Klassen eine Übungseinheit (15 m x 27 m) Verwaltungsräume 480 133 insgesamt (ohne Sporthallen) 5.137,50 1.386,75 6.524,25 4 Übungseinheiten Sport Raumprogramm für die städtische Gesamtschule Münster-Mitte mit vierzügiger S I und dreizügiger S II und Ganztagsbereich 4-zügige S I 3-zügige S II insgesamt
Beschlussvorlage
26494 Zeichen
V/0894/2011
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Errichtung einer städtischen Gesamtschule und auslaufende Auflösung der Paul-Gerhardt-
Realschule
Beratungsfolge
01.12.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung
06.12.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
08.12.2011 Sportausschuss Vorberatung
13.12.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung
14.12.2011 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz die Errichtung einer vierzügigen städ-
tischen Gesamtschule in gebundener Ganztagsform zum 01.08.2012 (Schuljahresbeginn
2012/13) am Standort der städtischen Paul-Gerhardt-Realschule, Jüdefelder Straße 10,
48143 Münster.
2. Die städtische Gesamtschule wird zunächst unter dem Namen „Städtische Gesamtschule
Münster-Mitte“ geführt. Die endgültige Namensgebung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt
durch Ratsbeschluss unter Beteiligung der Schulkonferenz.
3. Der Rat befürwortet die Einrichtung einer integrativen Lerngruppe sofern ausreichende An-
meldungen dazu vorliegen. Dafür wird zum 01.08.2012 im Teilergebnisplan 0301 0,50-Stelle
EGr S 11 für eine/n Schulsozialpädagogen/in eingerichtet und gesperrt; die Entsperrung er-
folgt bei tatsächlicher Einrichtung der integrativen Lerngruppe durch den Ausschuss für Per-
sonal, Recht und Ordnung.
In diesem Zusammenhang nimmt der Rat zur Kenntnis, dass bedarfsabhängig ab dem
Schuljahr 2015/2016 0,50-Stelle für den Ausbau des integrativen Unterrichts ggf. zusätzlich
benötigt werden. Die erforderlichen Personalressourcen (0,5 Stelle Sozialpädagogik) werden
dafür im erforderlichen Umfang bereitgestellt.
4. Zur systemischen Unterstützung wird der Gesamtschule eine Fachkraft für die Schulsozial-
arbeit zur Verfügung gestellt. Über Einsatz und Umfang ist nach Abstimmung mit der neuen
Schulleitung im Rahmen einer gesonderten Vorlage zu 2012 zu entscheiden.
Vorlagen-Nr.:
V/0894/2011
Auskunft erteilt:
Herr Wimmer
Ruf:
492-4027
E-Mail:
WimmerWo@stadt-muenster.de
Datum:
23.11.2011
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0894/2011
5. Die Paul-Gerhardt-Realschule wird gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NW zum 01.08.2012
(Schuljahresbeginn 2012/2013) auslaufend aufgelöst. Der Rat nimmt den Schulkonferenzbe-
schluss der Paul-Gerhardt-Realschule zur auslaufenden Auflösung zur Kenntnis (Anlage 1).
6. Die notwendige Anpassung der Satzung „Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die
städtischen Schulen - Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen / Schülern in die
städtischen Schulen (vgl. §46 Abs. 1 Schulgesetz)“ erfolgt mit einer Beschlussvorlage für die
Sitzung des Rates am 08.02.2012.
7. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
bei der Bezirksregierung die erforderlichen Genehmigungen nach § 81 Absatz 3 Schul-
gesetz NW zu beantragen.
die in der Verantwortung des Schulträgers stehenden Belange zur Qualitätswahrung an
der auslaufenden Paul-Gerhardt-Realschule mit besonderer Sorgfalt wahrzunehmen.
8. Für die vierzügige Gesamtschule mit dreizügiger Oberstufe wird das in Anlage 2 dargestellte
Raumprogramm als Grundlage für die weiteren Planungsschritte beschlossen. Zur Bereitstel-
lung der erforderlichen Flächen werden in einem ersten Schritt die Gebäude der Paul-
Gerhardt-Realschule und der Überwasserschule genutzt. Ab dem Schuljahr 2013/2014 wer-
den zusätzlich die bisher von der VHS in der Überwasserschule genutzten Räume in An-
spruch genommen. Der darüber hinausgehende Bedarf lt. Anlage 3 mit insgesamt ca. 2.150
qm Hauptnutzfläche sowie 2 Übungseinheiten Sport wird durch Neubauten am Standort der
Paul-Gerhardt-Realschule und der Überwassersc hule im erforderlichem Umfang auf den lt.
Anlage 4 dargestellten maximal möglichen Baufeldern, ggfs. in Bauabschnitten, gedeckt.
9. Die Verwaltung wird beauftragt, das Vergabeverfahren zur Beauftragung der Architektenleis-
tungen entsprechend der Verdingungsordnung für Freischaffende (VOF) einschließlich der
vorgeschalteten Durchführung eines begrenzten Architektenwettbewerbs nach den Regeln
für die Auslobung von Wettbewerben (RPW) vorzubereiten, sowie die weiteren erforderlichen
Planungs- und Baubeschlüsse vorzubereiten.
10. Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung des Beschlusses des Hauptausschusses zur
Vorlage V/0766/2011 „Neue Unterbringung der Volkshochschule prüfen“ bis zu den Etatbe-
ratungen für das Haushaltsjahr 2013 ein alternatives Raumkonzept für das Angebot der
Volkshochschule in der Überwasserschule entwickeln.
Kosten / Folgekosten:
Der Rat nimmt zur Kenntnis,
1. dass für die erforderlichen baulichen Maßnahmen zur Bereitstellung des beschlossenen
Raumprogramms mit Gesamtkosten i.H.v. rd. 15,5 Millionen € zu rechnen ist. Unter Berück-
sichtigung der Ergebnisse des noch durchzuführenden Wettbewerbs könnten die Neubau-
maßnahmen in mehreren Bauabschnitten durchgef ührt werden, da die für die Sekundarstufe
II erforderlichen Flächen erst zum Schuljahr 2018/19 zur Verfügung stehen müssen.
Ob evtl. zusätzliche Kosten für eine entwurfsabhängige Verlegung der Jüdefelderstraße (im
Bereich des Rad-/Fußweges) anfallen werden, kann erst nach dem Ergebnis des begrenzten
Architekturwettbewerbs konkret ermittelt werden.
Die zur Finanzierung der Sachentscheidung zu Ziffer 8. - Schaffung der Räumlichkeiten für
eine städt. Gesamtschule durch Umbau im Bestand und Erweiterungen / Neubauten - erfor-
derlichen Ermächtigungen i.H.v. 15,5 Mio. € werden im Haushaltsplan 2012 wie folgt veran-
schlagt:
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Teilfinanzplan
HHPLan
-Entwurf
2012
Verän-
derung
neu
Nr. Bezeichnung HHJahr Betrag
€
Betrag
€
Betrag
€
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitions-
maßnahme
4430 Erweiterung Gesamt-
schule Münster-Mitte
Zeile 08 Baumaßnahmen 2012 0 400.000 400.000
VE 1.000.000 1.000.000
2013 0 1.600.000 1.600.000
2014 0 3.000.000 3.000.000
2015 0 3.280.000 3.280.000
Späte-
re Jah-
re
0 5.620.000 5.620.000
gesamt 0 13.900.000 13.900.000
Zeile 09 Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen
2012 0 30.000 30.000
2013 0 120.000 120.000
2014 0 150.000 150.000
2015 0 150.000 150.000
Späte-
re Jah-
re
0 650.000 650.000
gesamt 0 1.100.000 1.100.000
Investitions-
maßnahme
0030 Besch. Lehrm. i.R. in-
vestiver Maßnahmen
Zeile 09 Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen
2012 50.000 30.000 80.000
2013 50.000 50.000 100.000
2014 50.000 60.000 110.000
2015 50.000 60.000 110.000
Späte-
re Jah-
re
0 300.000
gesamt 500.000
Die Deckung erfolgt in Höhe von 8.930.000 € durch Reduzierung der Ansätze bei folgender Fi-
nanzstelle:
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Teilfinanzplan
HHPlan-
Entwurf
Betrag
€
Reduzie-
rung gem.
Vorlage
697/2011*
Neue
Ansatz-
bildung
gem.
Vorlage
697/2011*
neu
Nr. Bezeichnung HH
Jahr
Betrag
€
Betrag
€
Produkt-
gruppe
0301 Leistungen
für Schulen
Investitions-
maßnahme
4250 Strukturrelevante
Investitionsmaßn.
Zeile 08 Baumaßnahmen
2011 1.000.000 1.000.000
2012 400.000 -400.000 0 0
VE 2.000.000 2.000.000 0
2013 5.500.000 -2.070.000 3.430.000 0
2014 3.000.000 3.000.000 0
2015 1.500.000 1.500.000 0
ge-
samt
11.400.000 -2.470.000 8.930.000 0
* in der Fassung des abweichenden Beschlusses des Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom
22.11.2011 (Reduzierung in Höhe der Ansatzbildung für die Sani erung des Schillerg ymnasiums und des
Ratsgymnasiums)
Die Verwaltung fertigt die entsprechenden Veränderungsblätter zum Haushalt 2012.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass abhängig von der Herkunft der künftigen Schülerinnen und
Schüler ggfs. zusätzliche Schülerfahrtkosten entstehen, der sich nach vorsichtigen Hoch-
rechnungen auf jährlich ca. 45.000,00 € belaufen könnte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass
die Zahl der Schülerfahrtkostenberechtigten aktuell nicht zu prognostizieren ist und Abwei-
chungen nach oben oder unten nicht ausgeschlossen werden können. Die Kosten werden im
Haushaltsjahr 2012 aus den laufenden Mitteln Teilergebnisplan 03.02 „Zentrale Leistungen
für Schüler/innen und am Schulleben Beteiligte“, Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen“, Sachkonto 524000 „Schülerbeförderungskosten“ finanziert. Für die Folge-
jahre sind ggf. zusätzliche Mittel bereitzustellen.
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Zeit des Parallelbetriebes der neuen Gesamtschule
und der auslaufenden Realschule zusätzliche Aufwendungen für Schuletat und Sekretariat
mit rd. 23.500,00 € p.a. und für an der Gesamtschule ggf. eingerichtete integrative Lerngrup-
pen für die Jahrgänge 5 bis 7 10.470,00 € für 2012 und fortfolgend 25.510,00 € p.a. für eine
0,50-Stelle sozialpädagogische Unterstützung bereitgestellt werden müssen. Für integrative
Lerngruppen in den Jahrgängen 8 bis 10 (ab Schuljahr 2015/2016) entsteht evtl. weiter Be-
darf in Höhe von 0,50-Stelle; die Verwaltung wird dies zu gegebener Zeit in den Stellenplan-
beratungen thematisieren.
Die Mehrbedarfe zu den Beschlusspunkten 3. und 4. werden im Haushaltsjahr 2012 aus den
laufenden Mitteln Teilergebnisplan 03.01. „Leistungen für Schulen“ finanziert. Ab dem Jahr
2013 sind die notwendigen Mittel hinsichtlich des Schuletats und des Sekretariats bis zum
Auslaufen der Realschule, hinsichtlich der sozialpädagogischen Unterstützung für integrative
Lerngruppen dauerhaft zusätzlich bereitzustellen.
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V/0894/2011
Begründung:
Zu 1.
Nach dem Grundsatzbeschluss des Rates, die Einrichtung einer vierzügigen Gesamtschule in
Münster planerisch vorzubereiten (Ratsbeschluss zur Vorlage V/0678/2010/1; „Rahmenkonzept
zur Schulentwicklungsplanung“) sowie der Standortentscheidung zugunsten der innerstädtisch
gelegenen Paul-Gerhardt-Realschule (Vorlage V/0736/2011) hat die Verwaltung mit den Gremien
der Paul-Gerhardt-Realschule sowie der Schulaufsicht weiterführende Gespräche zur Einrichtung
einer städtischen Gesamtschule geführt.
In den Gesprächen haben die Vertreter der Paul-Gerhard-Realschule das Interesse zur Weiter-
entwicklung zu einer vierzügigen Gesamtschule in integrierter Form und gebundenem Ganztags-
angebot bestätigt.
Die zur Neugründung einer Schule vorzunehmende Bedarfsfeststellung ist in Abstimmung mit der
Bezirksregierung durch die Ergebnisse der Elternumfrage im September 2010 erfolgt. Im Rahmen
dieser Umfrage haben 25 % (n = 258) der Eltern der Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen
des Schuljahres 2010/11 angegeben, ihr Kind bevorzugt an einer Gesamtschule anzumelden. Die
Aufnahmekapazität einer vierzügigen Gesamtschule in der Eingangsklasse umfasst entsprechend
den gültigen Klassenfrequenzwerten maximal 116 Schülerinnen und Schülern. Es ist daher davon
auszugehen, dass die Anmeldezahl an der Gesamtschule die Bildung von vier Eingangsklassen
ermöglicht.
Mit der Gründung der aufwachsenden Gesamtschule werden ab dem Schuljahr 2012/13 in dieser
Schulform erstmals 4 Züge in der Sekundarstufe I in städtischer Trägerschaft angeboten. Zugleich
verringern sich durch die auslaufende Auflösung der Paul-Gerhardt-Realschule bis zum Schuljahr
2017/18 die angebotenen Züge bei den Realschulen um 3 Züge.
Im Rahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung wurde bei der Zusammensetzung der Schüler-
schaft einer städtischen integrierten Gesamtschule von 15 % HS-Empfehlung, 35% RS-
Empfehlung und 50 % gymnasiale Empfehlung ausgegangen. Der hohe Anteil vermuteter Anmel-
dungen mit gymnasialer Empfehlung begründete sich in der hohen Zahl der bedingt gymnasialen
Empfehlungen der letzten 3 Jahre (276 / 296 / 250; s. S. 30 Rahmenkonzept). Bei einer maximalen
Aufnahme von 116 Schülerinnen und Schüler in den 5. Jahrgang würden demnach 17 Schülerin-
nen und Schüler mit Hauptschulempfehlung, 40 Schülerinnen und Schüler mit Realschulempfeh-
lung und 58 Schülerinnen und Schüler mit gymnasialer Empfehlung die städtische Gesamtschule
besuchen. Da sich bei den Realschulen zeitgleich das Angebot um 3 Züge (maximal 90 Schülerin-
nen und Schüler) verringern würde, ist davon auszugehen, dass sich die Zahl der Anmeldungen an
den verbleibenden Realschulen bei gleicher Verteilung um rechnerisch 6 Schülerinnen und Schü-
ler je Realschule erhöhen würde. Bei ebenfalls gleicher Verteilung der Anmeldung aus dem Haupt-
schul- bzw. gymnasialen Bereich entspricht dies einem Rückgang der Anmeldungen um 4 Schüle-
rinnen und Schüler je Hauptschule und um 5 Schülerinnen und Schüler je städtischem Gymnasi-
um. Eine Prognose zur Zusammensetzung der Schülerschaft an der Gesamtschule bzw. der
Rückgänge / Zunahmen in den anderen Schulformen kann auf Grund fehlender Erfahrungswerte
weder insgesamt noch schulspezifisch erstellt werden. Die Entscheidung zur Aufnahme an der
Gesamtschule obliegt der Schulleitung, eine möglichst ausgewogene Heterogenität der Schüler-
schaft entspricht der pädagogischen Zielsetzung der Schulform und wird vom Schulträger befür-
wortet.
Die Neugründung einer Schule ist nach §80 SchulG NW mit den Planungen benachbarter Schul-
träger abzustimmen. Die Stadt Greven ist mit Schreiben vom 25.10.2011 über das Vorhaben in-
formiert und um Stellungnahme gebeten worden.
Mit Schreiben vom 14. November teilt die Stadt Greven mit, dass gegen die Errichtung der geplan-
ten Gesamtschule am Standort der Paul-Gerhardt-Realschule keine Bedenken bestehen.
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V/0894/2011
Zu 2.
Für die Antragstellung zur Genehmi
gung sowie zum ersten Aufnahmeverfahren für die Gesamt-
schule im Februar 2012 soll die Schule in ihre m Namen „Städtische Gesamtschule Münster-Mitte“
die Trägerschaft, die Schulform und ihre örtliche Lage zum Ausdruck bringen. Diese neutrale Be-
zeichnung lässt für die endgültige Namensfindung durch Schulgremien und Rat breiten Raum und
hat zudem zum Anmeldeverfahren für die Eltern des 4. Jahrgangs der Grundschulen einen infor-
mativen Charakter.
Auf Grund der über die Belange der Bezirksvertretung Münster-Mitte deutlich hinausgehenden
Bedeutung der ersten städtischen Gesamtschule obliegt die Entscheidung zur Namensgebung
dem Rat.
Zu 3 und 4.
Mit dem Beschluss zum Rahmenkonzept hat der Rat die Verwaltung aufgefordert, „dass Schulan-
gebot so weiter zu entwickeln, dass das Prinzip der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
als leitendes Prinzip verwirklicht ist“. Auf dem Weg zu einer inklusiven Schullandschaft sind ver-
mehrte integrative Schulangebote wichtige Schritte, um Schülerinnen und Schülern mit sonderpä-
dagogischen Förderbedarf die Aufnahme an einer Regelschule zu ermöglichen. Integrative Lern-
gruppen werden bisher durch eine halbe Stelle Sozialpädagogik für die integrativen Lerngruppen
der Jahrgänge 5 - 7 und eine weitere halbe Stelle für die integrativen Lerngruppen der Jahrgänge
8 - 10 kommunal unterstützt. Für eine ggfs. eingerichtete integrative Lerngruppe im 5. Jahrgang
der Gesamtschule ist daher zum Schuljahr 2012/2013 eine halbe Stelle bereit zu stellen.
Auf Grund der besonderen Situation der Neugründung einer Schule entsteht zudem ein erhöhter
Bedarf an systemisch unterstützender Schulsozialarbeit, der im Rahmen der Festlegungen zum
angekündigten Gesamtkonzept Schulsozialarbeit zu berücksichtigen ist.
Zu 5.
Mit dem
Gründungsbeschluss zur Gesamtschule ist der Beschluss zur auslaufenden Auflösung der
am Standort befindlichen Paul-Gerhardt-Realschule verbunden. Bei der auslaufenden Auflösung
nimmt die Paul-Gerhardt-Realschule ab dem Schuljahr 2012/2013 keine Anmeldungen zur 5.
Klasse mehr an, die Jahrgänge 6 - 10 verbleiben bis zu ihrem jeweiligen Abschluss an der Paul-
Gerhardt-Realschule. Klassenwiederholungen des letzten Jahrgangs sind an der Realschule selbst
dann nicht mehr möglich. Betroffene Schülerinnen und Schüler können sich dann in den nachfol-
genden Jahrgang der Gesamtschule oder einer anderen Realschule in Münster anmelden.
Nach § 76 Nr. 1 SchulG NW ist im Falle einer Schulschließung die rechtzeitige Beteiligung der
betroffenen Schule erforderlich. Beteiligt wird eine Schule durch ihre Anhörung, über den Inhalt der
Stellungnahme gegenüber dem Schulträger beschließt gemäß § 65 Abs. 2 Nr. 22 SchulG NW die
Schulkonferenz. Die Entscheidung zur Auflösung obliegt dem Schulträger.
Die Schulkonferenz der Paul-Gerhardt-Realschule hat sich am 28.11.2011 mehrheitlich für die
auslaufende Auflösung der Schule zum 01.08.2012 ausgesprochen. Die Auflösung der Paul-
Gerhardt-Realschule wird zum Ende des Schuljahres 2016/2017 vollzogen. Diesem Beschluss
vorausgegangen waren Gespräche des Schulträgers und der zuständigen Schulaufsicht mit Schü-
lervertretern, Schulpflegschaft und Kollegium der Paul-Gerhardt-Realschule, um eine möglichst
breite Informationsgrundlage für die Entscheidung des Schulgremiums sicher zu stellen, offene
Fragen zu klären und Anregungen aufzunehmen.
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V/0894/2011
Zu 6.
Mit der Satzung „Sicherung des geordneten Schulbetriebes für die städtischen Schulen - Allgemei-
ner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen / Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs.
1 Schulgesetz)“ wird für alle städtischen Schulen die jeweilige Kapazität der Eingangsklassen fest-
gelegt. Mit Wegfall der Aufnahmemöglichkeit an der Paul-Gerhardt-Realschule und der zukünftigen
Aufnahmemöglichkeit an der Städtischen Gesamtschule Münster-Mitte ist die Satzung vor dem
nächsten Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen entsprechend anzupassen.
Zu 7.
Nach § 81 Abs. 3 bedarf der Beschluss des Schulträgers der Genehmigung durch die obere
Schulaufsicht. Die Verwaltung wird die Genehmigung unverzüglich nach dem Ratsbeschluss bean-
tragen. Durch die Schulaufsicht wird für die neu gegründete Schule eine kommissarische Leitung
eingesetzt, die die Schule im Rahmen des Anmeldeverfahrens zum Schuljahr 2012/2013 und bis
zur endgültigen Berufung einer Schulleitung vertritt.
Die Neugründung einer Schule bzw. das Auslaufen einer bestehenden Schule am gleichen Stand-
ort ist für die Kollegien mit personalrechtlichen Fragen und der Qualitätssicherung des Unterrichts-
angebotes an der auslaufenden Schule verbunden. Für die Eltern und Schülerinnen und Schüler
muss bis zum Abschluss der auslaufenden Schule der Anspruch auf bestmögliche Förderung ge-
sichert sein. Die Verantwortung dafür liegt im Grundsatz bei der Schulaufsicht. Der Schulträger
trägt dazu durch die Sicherung der Nutzung von allgemeinen und insbesondere Fachräumen, die
Bereitstellung entsprechenden Verwaltungspersonals sowie einer intensiven Kommunikation und
Kooperation mit den Schulleitungen und -gremien der beiden für einen Übergangszeitraum von 5
Jahren an einem Standort befindlichen Schulen bei.
Zu 8.
Das Raumprogramm orientiert sich im Wesentlichen an den Grundsätzen für die Aufstellung von
Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und Förderschulen für vierzügige Schulen der
Sekundarstufe I mit Ganztagsangebot und dreizügiger Sekundarstufe II. Zusätzlich wurden Diffe-
renzierungsräume berücksichtigt, die multifunktional z. B. für Kleingruppen und individuelle Förde-
rung genutzt werden können. Das Raumprogramm kann unter Beibehaltung der Gesamtfläche im
weiteren Planungsverfahren bei Einbindung der künftigen Schulleitung der Gesamtschule noch
überarbeitet werden.
Es wird davon ausgegangen, dass die vierzügige Gesamtschule mit Schuljahresbeginn parallel zu
der Realschule in den bisher schulisch genutzten Räumen ihren Unterrichtsbetrieb aufnehmen
kann, da die Gesamtschule im ersten Jahr ihres Bestehens lediglich 4 Klassen haben und die Re-
alschule keinen 5. Jahrgang aufnehmen wird. Im zweiten Jahr des Bestehens müssen den Schu-
len dann allerdings zur Deckung des Raumbedarfs di e bisher von der VHS im Gebäude der Über-
wasserschule genutzten Räume zur Verfügung gestellt werden. Nach derzeitigen Überlegungen ist
geplant, durch Herrichtung der bisherigen VHS-Räume und durch Umbaumaßnahmen im Real-
schulgebäude die erforderlichen Unterrichtsräume für die Sekundarstufe I sowie den Ganztagsbe-
reich zu schaffen. Raumzuordnungen, Umbaumaßnahmen usw. müssen allerdings im weiteren
Verfahren unter Beteiligung beider Schulleitungen noch konkretisiert werden. Aufgrund der erfor-
derlichen Orientierung an den Bestandsgebäuden können sich Abweichungen von dem Raumpro-
gramm lt. Anlage 2 insbesondere hinsichtlich der Raumgrößen ergeben.
- 8 -
V/0894/2011
Durch Erweiterungen bzw. Neubauten müssen gemäß dem in der Anlage 3 dargestellten Raum-
programm ein Fachraum sowie Verwaltungsräume für die Sekundarstufe I, sämtliche Räumlichkei-
ten für die Sekundarstufe II, die Zweifach-Sporthalle sowie das Forum und die Biblio-/ Mediothek
neu geschaffen werden. Da der erste Jahrgang der Gesamtschule erst im Sommer 2018 in die
Oberstufe eintreten wird, könnten die Neubauten ggfls. in Bauabschnitten realisiert werden. Die für
die Sekundarstufe I sowie die für beide Schulstufen erforderlichen zusätzlichen Räume sollten
möglichst im ersten Bauabschnitt, die Räume für die Sekundarstufe II sowie die Sporthalle könnten
in einem späteren Bauabschnitt realisiert werden. Inwieweit die Bauabschnittsbildung möglich und
sinnvoll ist, wird sich im Wettbewerbsverfahren ergeben.
Raumprogramm / Machbarkeitsstudie
Die Realisierbarkeit des Raumprogramms am Standort der Paul-Gerhardt-Realschule wurde im
Rahmen einer Machbarkeitsstudie überprüft Im anliegenden Lageplan (Anlage 4) wird das Ergeb-
nis der Machbarkeitsstudie hinsichtlich der m öglichen Bebaubarkeit des Grundstücks dargestellt.
Die Genehmigungsfähigkeit wurde verwaltungsintern und unter Berücksichtigung des bestehenden
Denkmalschutzes für die Paul-Gerhard- und die ehemalige Überwasserschule unter Beteiligung
der Städtischen Denkmalbehörde abgestimmt. Im Lageplan werden entsprechend die möglichen
Baufelder und deren jeweils maximalen Bebaubarkeiten dargestellt. In der Summe würde die Aus-
nutzung aller gleichzeitig dargestellten Möglichkeiten zu einer für den Standort städtebaulich und
denkmalpflegerisch nicht verträglichen Dichte führen. Für die nachgewiesene Realisierung einer 4-
zügigen Gesamtschule sind jedoch nur ca. 60 % der dargestellten Fläche erforderlich. Die Vierzü-
gigkeit ist damit standortverträglich nachgewiesen.
Die Umnutzung der zurzeit von der Volkshochs chule genutzten Räume im Bestand der ehemali-
gen Überwasserschule (ca. 610 m² der Raumprogrammflächen) ist hierbei schon berücksichtigt.
Das Raumprogramm einer 6-zügige Gesamtschule ist selbst bei voller Ausnutzung der dargestell-
ten Bebaubarkeit auf dem Grundstück nicht
realisierbar.
Die Abmessungen der für die 4-Zügigkeit erforderlichen Zweifach-Sporthalle lassen lediglich eine
Planung im nördlichen Bereich des Grundstücks zu. Der hier vorhandene Spielplatz muss deshalb
auf dem Grundstück verlegt werden. Ein möglicher Standort hierfür wäre östlich der Überwasser-
schule. Um die städtebauliche Verträglichkeit des Sporthallengebäudes zu erhöhen ist eine Teilab-
senkung in das Gelände vorgesehen. Eine wirtschaftlich vertretbare Realisierung bis zu einer Ab-
senkung von ca. 6,00 m unter Gelände wurde durch eine Baugrunduntersuchung nachgewiesen.
Zumindest eine der 6 erhaltenswerten Platanen ist aufgrund des Sporthallenstandortes nicht zu
halten. Im weiteren Verfahren ist zu klären, ob alle weiteren Bäume, die direkt an der Baumaß-
nahme stehen, erhalten werden können.
Aus städtebaulicher Sicht und zur besseren Ausnutzung der Gründstücksflächen wird für die Jüde-
felderstraße eine Fortsetzung der vorhandenen Straßenrandbebauung aus Richtung der Überwas-
serstraße angestrebt. Hierzu ist eine Verlegung der Jüdefelderstraße in Teilbereichen erforderlich.
Allerdings ist der gewidmete Bereich der Straße zurzeit in der Schulhofsfläche integriert und somit
vor Ort nicht ablesbar.
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Zu 9.
Vergabeverfahren zur Architektenbeauftragung
Zum Erhalt von qualifizierten Planungsentwürfen soll ein begrenzter Architektenwettbewerb nach
den Regeln für die Auslobung von Wettbewerben (RPW) durchgeführt werden.
Unter Beteiligung der Preisträger des Wettbewerbes ist im Anschluss an den Wettbewerb aufgrund
der Überschreitung des Schwellenwertes bzgl. der erwarteten Honorarhöhe zwingend ein Verga-
beverfahren nach der Verdingungsordnung für Freischaffende (VOF) durchzuführen.
Zu 10.
Das Gebäude der Überwasserschule wird zurzeit von der Volkshochschule Münster zur Durchfüh-
rung eines Teils des Kursangebotes sowie weiterer Veranstaltungen genutzt. Die sukzessive Nut-
zung des Gebäudes für Zwecke der städtischen Gesamtschule bzw. der auslaufenden Realschule
ist unverzichtbarer Bestandteil des notwendigen Raumangebotes für eine vierzügige Gesamtschu-
le. Spätestens zum Schuljahr 2013/14 müssen die dann im zweiten Jahr vierzügige Gesamtschule
und die dreizügige Realschule mit dann noch 4 Jahrgängen (Klassen 7 - 10) auf Flächen der
Überwasserschule zurückgreifen können.
Vor diesem Hintergrund sowie grundsätzlicher Überlegungen zur Optimierung des Flächenbedarfs
der Volkshochschule für Kurse, Veranstaltungen und Verwaltung wird die Verwaltung bis zum En-
de 2012 Raumalternativen für das VHS-Angebot in der Überwasserschule vorlegen, die einem
umfassenden Gesamtkonzept zum Standort und Raumangebot der VHS insbesondere unter dem
Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit Rechnung tragen.
Weiteres Verfahren
Mit der Beschlussfa
ssung des Rates wird die Verwaltung unmittelbar die Antragstellung zur Ge-
nehmigung bei der Bezirksregierung Münster vor nehmen. Einen positiven Bescheid vorausgesetzt
wird durch die Bezirksregierung eine kommissarische Leitung der Gesamtschule ernannt. Ihr ob-
liegt die Organisation und Durchführung des Anmeldeverfahrens und der vorgeschalteten Elternin-
formationen. Die Anmeldung zur Gesamtschule wird in einem vorgezogenen Verfahren erfolgen,
um den ggf. abgelehnten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu eröffnen, sich im Erstver-
fahren bei einer anderen weiterführenden Schule anmelden zu können.
I. V.
gez.
Dr. Hanke
Stadträtin
Anlagen:
Anlage 1: Schulkonferenzbeschluss der Paul-Gerhardt-Realschule
Anlage 2: Raumprogramm Gesamtschule
Anlage 3: Raumprogramm Ergänzungsflächen
Anlage 4: Baufelder nach Machbarkeitsstudie
Anlage 1 VorlageSEPEA_Gesamtschule3A1
910 Zeichen
Anlage 1 30.11.2011 4027 40.10.0010 Wolfgang Wimmer Errichtung der städtischen Gesamtschule Münster-Mitte / auslaufende Auflösung der Paul-Gerhardt-Realschule Mitteilung der Paul-Gerhardt-Realschule mit e-mail vom 30.11.2011 Die Schulkonferenz (der Paul-Gerhardt-Realschule) hat folgendes am 28.11.2011 beschlossen: "Die Paul-Gerhardt-Realschule wird ab 01.08.2012 auslaufend aufgelöst. Die Auflösung der PGR wird zum Ende des Schuljahres 2016/2017 vollzogen" Abstimmungsergebnis: 11 Stimmberechtigte 9 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 1 Enthaltung Mit freundlichen Grüßen Jörg Falke (Konrektor) --------------------------- Paul-Gerhardt-Realschule (städt. Realschule in Münster) Jüdefelderstraße 10 48143 Münster --------------------------- Tel.: 0251 39087 0 Fax: 0251 39087 29 --------------------------- www.pgr-muenster.de falke@stadt-muenster.de
Anlage 4 zur Vorlage 0894_2011_Mögliche Baufelder_1000
356 Zeichen
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Kopie von Raumprogramm Anlage 3_1.xls
1069 Zeichen
Anlage 3 Bemerkungen qm Anzahl der Räume Fläche gesamt qm Klassen- und Fachräume Unterrichtsraum 65 4 260 S II 47,25 5 236,25 S II Differenzierungsraum 35 4 140 S I Raum für neue Technologien 63 1 63 S II Chemie-/großer naturwiss. Raum 63 3 189 S II Naturwissenschaften 67,5 1 67,5 S I Kunstraum 52,5 1 52,5 S II Musikraum 52,5 1 52,5 S II Mehrzweckraum 52,5 1 52,5 S II sonstige Räume Lehrmittelraum 20 20 S II Nebenräume zu den Fachräumen 135 135 ca. 30 qm S I und 105 qm S II Schüleraufenthaltsraum 48 48 S II Forum 315 315 S I und S II Biblio-/ Mediothek 290 290 S I und S II Sporthalle für je 10 angefangene Klassen eine Übungseinheit (15 m x 27 m) S I und S II Verwaltungsräume 229 229 ca. 100 qm S I und 130 qm S II insgesamt (ohne Sporthalle) 2.150,25 Raum- und Baubedarf gesamt 2 Übungseinheiten Sport Raumprogramm für die Erweiterung für die städt. Gesamtschule (Raumprogramm, das über die Gebäude der Paul-Gerhardt-Schule und der gesamten Überwasserschule hinaus durch Erweiterungen/ Neubauten neu geschaffen werden muss)
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Jüdefelderstraße 10
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0894/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.11.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37