1701/2026
Aktueller Stand zum E-Scooter-Sharingangebot und geplantes neues Zulassungsverfahren für 2027 der Stadt Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/3 Vorlagen-Nummer 25.06.2026 1701/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Mobilitätsausschuss 22.09.2026 Aktueller Stand zum E-Scooter-Sharingangebot und geplantes neues Zulassungsverfahren für 2027 der Stadt Köln Seit der Verordnung der Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) im Sommer 2019 werden im Kölner Stadtgebiet E-Scooter als Sharing-System angeboten. Mit dem Beschluss der 6. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung im Mai 2022 wurde die Grund- lage für die Erhebung von Gebühren für den Betrieb dieser Sharing-Systeme geschaf- fen. Seitdem erteilt die Stadt Köln für das Verleihen von E-Scootern im Stadtgebiet Sondernutzungserlaubnisse gemäß der aktuellen Fassung der Sondernutzungssat- zung. In dieser Sondernutzungserlaubnis werden durch zusätzliche Nebenbestimmun- gen unter anderem Auflagen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit, zur Einhaltung der Verbots- und Abstellzonen sowie zu den Meldepflichten vorgegeben. E-Scooter haben sich in Köln zu einem festen Bestandteil der städtischen Mobilität entwickelt und leisten einen Beitrag zur Mobilitätswende. Neben den positiven Effek- ten dieses noch jungen Mobilitätsangebots haben sich seit der Einführung zugleich ei- nige Herausforderungen und Konflikte herauskristallisiert. Dazu zählen häufig unrecht- mäßiges Abstellen und Fahrverhalten, welche die Ordnung, Sicherheit und Barriere- freiheit im öffentlichen Straßenraum beeinträchtigen. Die Stadtverwaltung hat bisher verschiedene Maßnahmen zur Regulierung des Sha- ring-Angebots ergriffen, darunter die Einrichtung von Shared-Mobility-Flächen (gemäß Raumbuch Mobilstationen), die Einteilung in Zonen mit Obergrenzen, Abstellverbots- zonen in der Altstadt und um einzelne Mobilstationen, Abstellverbote an stehenden und fließenden Gewässern sowie eine maximale Ausbringungsmenge je Anbieter pro Standort. Der Ausbau der Shared-Mobility-Flächen gemäß dem Raumbuch Mobilstationen ist ein wichtiges Instrument, um einen geordneten, sicheren und sauberen Betrieb des Sharingangebots zu gewährleisten. Die Verwaltung treibt den Ausbau der kontinuier- lich voran. Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es rund 130 Shared-Mobility-Flächen, die sich über das gesamte Stadtgebiet verteilen, wobei sich die Mehrheit in der Innenstadt be- findet. Jedes Jahr sollen in jedem Bezirk weitere Mobilstationen mit Shared-Mobility- 2 Flächen errichtet werden. Dies erfolgt unter anderem bei Straßenumplanungen, an ÖPNV-Haltepunkten, an Standorten mit erhöhtem Bedarf oder bei der Einrichtung neuer Carsharing-Standorte. Perspektivisch soll ein stadtweites stationsgebundenes Sharing-System mit rund 1.200 Mobilstationen eingeführt werden (Grundlage ist das 2024 beschlossene Raumbuch Mobilstation 0910/2024). Seit der Einführung von E-Scootern in Köln hat sich die Zahl der Fahrzeuge zunächst zwischen 10.000 und 12.500 eingependelt. Dies war seinerzeit der durch die Politik und Verwaltung angestrebter Bereich, weswegen auf alternative Verfahren in Ergän- zung zu den aktuellen Sondernutzungserlaubnissen verzichtet wurde. Durch zwei neue Anbieter (Start Juni 2025 und März 2026) sowie eine Vergrößerung der Fahr- zeugflotte bestehender Anbieter, ist die Zahl der Fahrzeuge seitdem auf fast 20.000 E-Scooter angestiegen. Diese verteilen sich aktuell auf sechs Anbieter. Dieser Anstieg der Fahrzeuganzahl und die damit einhergehende Konflikt- und Beschwerdelage ver- anlassen die Verwaltung, im zweiten Halbjahr 2026 kurzfristige sowie für 2027 lang- fristige Änderungen im Betrieb und dem verwaltungsseitigen Verfahren vorzunehmen. Nach gemeinsamen Abstimmungsterminen zwischen der Stadtverwaltung, der Polizei und den Anbieterfirmen in den letzten Monaten wird als Sofortmaßnahme eine anbie- terübergreifende Fußpatrouille mit zusätzlichem Personal für Ordnung und Sicherheit sorgen. Die Fußpatrouille wird gemeinsam durch die Anbieterfirmen finanziert. Sie ist bereits seit der 21. KW aktiv und sorgt seitdem für mehr Ordnung im öffentlichen Raum, indem Verkehrsbehinderungen durch falsch abgestellte oder umgefallene Fahrzeuge behoben werden und das Abstellen auf den vorgesehenen Flächen geord- net wird. Der räumliche Schwerpunkt des Einsatzgebiets ist die Kölner Altstadt mit ei- nigen stark frequentierten Hotspots (Bahnhofsumfeld, Komödienstraße, Marga- rethenkloster, Burgmauer/Tunisstraße, Bechergasse etc.). Eine weitere Sofortmaßnahme bereits für das Jahr 2026 könnte die Einrichtung von rein digitalen Ausleih- und Rückgabestandorten sein (ohne Maßnahmen in der Örtlich- keit). Damit könnte eine zeitnahe Abhilfe geschaffen und der Ausbau von Shared-Mo- bility-Flächen gemäß Raumbuch Mobilstationen unterstützt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass ausreichend große und konfliktfreie Flächen zur Verfügung stehen. Dieses Verfahren und die mögliche Umsetzung werden parallel zum Verfahren für 2027 geprüft. Für das Jahr 2027 plant die Verwaltung, das Angebot an E-Scootern durch ein qualifi- ziertes Auswahlverfahren zu regulieren. Durch ein vorgelagertes Interessensbekun- dungsverfahren soll die Summe der Fahrzeuge und die Anzahl der Anbieterfirmen re- duziert werden. Aufbauend auf der bestehenden Sondernutzungssatzung und den Er- fahrungen der letzten Jahre, sollen somit weitere Regulierungsmaßnahmen zur Opti- mierung des Angebots ergriffen werden. Das Auswahlverfahren soll Ende des dritten Quartals 2026 veröffentlicht werden, sodass die neuen Genehmigungen zum 1. Ja- nuar 2027 vorliegen. Es wird verwaltungsseitig angestrebt, die Anzahl der E -Scooter auf 9.000 bis 10.000 3 Fahrzeuge zu reduzieren. Dies bedeutet eine Reduzierung um ca. 50 Prozent im Ver- gleich zur heute vorhandenen Anzahl an E-Scootern. Neben den Kalkulationen der Verwaltung, die ein stadtverträgliches Maß anstreben, entspricht dies auch dem Be- schluss AN/0840/2023. Dies geht einher mit der Prüfung einer Reduzierung auf drei Anbieter. So kann ein konfliktarmer Betrieb des E-Scooter-Angebots in der Stadt Köln aus Sicher der Verwaltung gewährleistet und die bisher vorhandenen und zukünftig vorgesehenen Mobilstationen effizient genutzt werden. Die Reduzierung der Anbie- teranzahl erleichtert es der Stadt Köln außerdem, eine effiziente Kommunikation mit den Anbieterfirmen sicherzustellen. In dem Auswahlverfahren wird durch die Verwaltung zunächst geprüft, ob die Anbie- terfirmen Mindestkriterien erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung der Vorschriften der eKVF, das Vorhandensein von Kontaktdaten an jedem E-Scooter, durchgängig erreichbare Ansprechpersonen und die regelmäßige Bereitstellung von Daten. Diese bauen auf der bestehenden Sondernutzungssatzung auf und werden fortgeschrieben. In einem weiteren Schritt werden qualitative Auswahlkriterien anhand der eingereichten Konzepte geprüft und mittels eines Punktesystems bewertet. In den Konzepten sollen die Anbieter darlegen, mit welchen Mitteln und Maßnahmen sie ei- nen ordnungsgemäßen Betrieb, Sicherheit, Ordnung und Nachhaltigkeitsaspekte ge- währleisten wollen. Dazu zählen beispielsweise das bereitgestellte Personal, der Um- gang mit Beschwerden und die zu erwartende Reaktionszeit aus dem Betriebskon- zept, Pflichten und Vorgaben für die Kund*innen, die Sensibilisierung der Kund*innen hinsichtlich Sicherheit und Abstellverhalten sowie die Sicherstellung einer langen Le- bensdauer der E-Scooter. Die drei Anbieterfirmen mit der höchsten Punktezahl erhal- ten ab Januar 2027 eine Sondernutzungsgenehmigung für E-Scooter für ein bis zwei Jahre und teilen sich das Gesamtkontingent von 9.000 bis 10.000 E-Scootern unterei- nander gleich auf. Ein unterjähriger Betrieb bzw. Markteinstieg weiterer Anbieter in Köln ist dann ausgeschlossen. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (2)
Orte (4)
- Komödienstraße
- Bechergasse
- Burgmauer
- Freiheit
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 1701/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 11.09.2026
- Erstellt
- 09.06.2026 10:23