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V/0354/2024

Änderung des Tarifs für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster GmbH zum 01.07.2024

Vorlagen 23.05.2024

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V_0354_2024_Anlage 1_AR-Vorlage 11_2024 - Wasserpreisanpassung 01.07.2024.docx

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Beschlussvorlage

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V_0354_2024_Anlage 1_AR-Vorlage 11_2024 - Wasserpreisanpassung 01.07.2024.docx

6176 Zeichen

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Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 11/2024 
 
 
Betreff 
Änderung des Tarifs für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster GmbH zum 
01.07.2024 
 
 
Berichterstatter 
Sebastian Jurczyk 
 
 
Antrag 
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wolle beschließen: 
 
Der Gesellschafterversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfohlen: 
 
Die Mengen - und Grundpreise des Tarifs für die Wasserversorgung der Stadtwerke 
Münster GmbH werden ab dem 01.07.2024 wie folgt erhöht:  
 
 
Mengenpreis: 
 Mengenpreis (€/m³) 
 netto brutto 
Preisstand 01.04.2021 1,567 € 1,677 € 
Preisstand 01.07.2024 1,757 € 1,880 € 
Differenz absolut 0,190 € 0,203 € 
 
  
Münster, 23.05.2024   
 
Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0354/2024

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Grundpreise 
Preise in €/Monat 
Grundpreis 
(01.04.2021) 
Grundpreis 
(01.07.2024) Delta 
Zählergröße netto brutto netto brutto brutto 
Q3 2,5 m³/h (Haushalt, 
Wohnungswasserzähler) 11,42 12,22 12,46 13,33 1,11 
Q3 2,5 - 4 m³/h (Haushalt, 
Hauswasserzähler) 15,98 17,10 17,02 18,21 1,11 
Q3 6,3 - 10 m³/h (Haushalt + 
Gewerbe) 23,97 25,65 26,74 28,61 2,96 
Q3 16 m³/h (Gewerbe) 29,68 31,76 32,82 35,12 3,36 
Q3 25 m³/h (Gewerbe) 44,52 47,64 48,62 52,02 4,38 
Q3 40 - 63 m³/h (Gewerbe) 58,22 62,30 63,20 67,62 5,32 
Q3 100 m³/h (Gewerbe) 63,92 68,39 69,28 74,13 5,74 
Q3 160 - 250 m³/h (Gewerbe) 90,18 96,49 97,23 104,04 7,55 
 
 
Begründung 
Die Stadtwerke Münster haben die Preise des Allgemeinen Tarifs für die Versorgung mit 
Trinkwasser zuletzt am 01.04.2021 angepasst. Zur Deckung gestiegener Kosten für die 
Trinkwasserbereitstellung wird nach mehr als drei Jahren Preiskonstanz eine 
Preiserhöhung zum 01.07.2024 notwendig. Eine Ausweitung der Marge der Stadtwerke 
Münster ist mit der Preisanpassung nicht verbunden. 
 
Kostensteigerungen 
Bedingt durch die Energiepreiskrise, eine stark gestiegene Inflationsrate und hohe 
Tarifvertragsabschlüsse sind die Kosten der Stadtwerke Münster von 2021 bis 2024 
deutlich angestiegen. 
 
Wesentliche Kostensteigerungen ergeben sich im Bereich der Personalkosten. Durch die 
Tarifvertragsabschlüsse der letzten Jahre sind diese durchschnittlich um rd. 13,7 % 
angestiegen.

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Rund ein Viertel des benötigten Trinkwassers in Münster beziehen die Stadtwerke 
Münster vom Vorlieferanten Gelsenwasser. Dieser Bezugspreis hat sich von 2021 auf 
2024 unter anderem aufgrund gestiegener Stromkosten um rd. 32% erhöht. 
 
Die gestiegenen Stromkosten haben auch Auswirkungen auf die Energiekosten 
insbesondere für den Pumpstrom. Au ch diese Kosten sind in den letzten Jahren 
signifikant angestiegen (51%). 
 
Aufgrund der Steigerung des Leitzinssatzes der EZB sind darüber hinaus auch die 
Fremdkapitalzinsen deutlich gestiegen.  
 
Die Inflationsrate ist von 2021 mit Blick auf 2023 um 13,2% gestiegen. Hierdurch hat sich 
z.B. der Instandhaltungs- und Materialaufwand deutlich verteuert. 
 
Um die Zukunftsfähigkeit herzustellen sind große Investitionen in die Ertüchtigung der 
Wasserwerke und in die Wassernetze notwendig. Die daraus resultierenden 
Kostensteigerungen fließen in diese Preisanpassung noch nicht mit ein. Diese werden 
bei der nächsten Preiskalkulation berücksichtigt. 
 
Aufteilung auf Mengen- und Grundpreis 
Im Rahmen einer für alle Kundengruppen ausgewogenen Preisanpassung geben wir 75% 
der Kostensteigerungen im verbrauchsabhängigen Arbeitspreis und 25% der Kosten im 
Grundpreis weiter.  
 
Auswirkungen auf Beispielhaushalte 
Diese Preisanpassung hat auf die Kunden der Stadtwerke Münster unterschiedliche 
preisliche Auswirkungen, da jeder Kunde einen anderen Verbrauch hat. Zur 
Veranschaulichung stellen wir die finanziellen Auswirkungen für Beispielkunden dar.   
 
So liegt bei dieser Preisanpassung die Steigerung für die Beispielkunden in einer Spanne 
zwischen monatlich 1 € bis 17 € (jährlich 12 € bis 204 €). Die relative Steigerung für die

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Kunden der Stadtwerke Münster liegt abhängig von Verbrauch und der jeweiligen 
Zählergröße zwischen 6,5% und 12,1%. 
 
Berechnungswerte gerundet, EFH = Einfamilienhaus, MFH = Mehrfamilienhaus, WE = Wohneinheit. Haushalt: Q3 2,5 – 4 m³/h, 
Gewerbe: Q3 16 m³/h angesetzt. 
Anmerkung: Die Menge für einen 1-Personen Haushalt ergibt sich lt. Informationen vom bdew, dass eine Person Ø rd. 120 Liter/Tag 
verbraucht. Der 4-Personen Haushalt wurde nach der Verhältnismäßigkeit dementsprechend angesetzt. 
 
Im Preisvergleich (Verbrauchsfall 150 m³/Jahr) mit 60 weiteren Unternehmen aus 
Deutschland liegen die Wasserpreise der Stadtwerke Münster aktuell geringfügig über 
dem Median . Nach der Preisanpassung zum 01.07 .2024 lägen die Wasserpreise der 
Stadtwerke Münster bei diesem Verbrauchsfall rund 47 € über dem Median . Die 
Wasserpreise der unterschiedlichen Versorger sind sehr heterogen. Zum einen gibt es 
verschiedene Preissystematiken und zum anderen deutliche Unterschiede zwischen den 
Preishöhen der Arbeits- und Grundpreise. Dies führt dazu, dass der Verbrauchsfall einen 
starken Einfluss auf die Ergebnisse im Preisvergleich hat. Des Weiteren ist bei einem 
Preisvergleich zu berücksichtigen, dass die Beschaffenheit der  Infrastruktur und die 
Rahmenbedingungen in der Wassergewinnung bei allen Wasserversorgern sehr 
unterschiedlich sind. Dies führt je nach Gegebenheit zu unterschiedlich hohen Kosten. 
 
Generell beobachten wir, dass der Preisanpassungsdruck in der Wasserbranc he recht 
hoch ist. Viele Wasserversorger haben in naher Vergangenheit die Preise erhöht bzw. 
planen eine Preiserhöhung. 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
gez. Sebastian Jurczyk  gez. Frank Gäfgen 
Bruttopreis 
"aktuell" 
Bruttopreis 
"neu" Differenz Differenz
€/Monat bis 
30.06.2024
€/Monat ab 
01.07.2024 in €/Monat in %
1-Person-Haushalt, EFH  
rd. 3,7 m³/Monat 23,30 25,17 1,87 8,0%
1-Person-Haushalt, MFH (6 WE) 
rd. 3,7 m³/Monat 9,05 9,99 0,94 10,3%
4-Personen-Haushalt, EFH
rd. 11 m³/Monat 35,55 38,89 3,34 9,4%
Gewerbe
 (Mittelwert rd. 66,5 m³/Monat) 143,28 160,14 16,86 11,8%
Verbrauchsfall

Beschlussvorlage

2957 Zeichen

V/0354/2024 
V/0354/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Änderung des Tarifs für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster GmbH zum 01.07.2024 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.06.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   19.06.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   19.06.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH 
wird ermächtigt, die folgenden Beschlüsse zu fassen: 
 
Die Mengen- und Grundpreise des Tarifs für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster GmbH 
werden ab dem 01.07.2024 wie folgt erhöht: 
 
1. Mengenpreis: 
 
 
Mengenpreis (€/m³) 
 
netto brutto 
Preisstand 01.04.2021 1,567 € 1,677 € 
Preisstand 01.07.2024 1,757 € 1,880 € 
Differenz absolut 0,190 € 0,203 € 
 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
06.06.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Rothermundt 
Telefon: 492-2006 
Rothermundt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0354/2024 
2. Grundpreise: 
 
Preise in €/Monat 
 
Zählergröße 
Grundpreis 
(01.04.2021) 
Grundpreis 
(01.07.2024) Delta 
netto brutto netto brutto brutto 
Q31 2,5 m³/h (Haushalt, 
Wohnungswasserzähler) 11,42 12,22 12,46 13,33 1,11 
Q3 2,5 - 4 m³/h (Haushalt, 
Hauswasserzähler) 15,98 17,10 17,02 18,21 1,11 
Q3 6,3 - 10 m³/h (Haushalt + 
Gewerbe) 23,97 25,65 26,74 28,61 2,96 
Q3 16 m³/h (Gewerbe) 29,68 31,76 32,82 35,12 3,36 
Q3 25 m³/h (Gewerbe) 44,52 47,64 48,62 52,02 4,38 
Q3 40 - 63 m³/h (Gewerbe) 58,22 62,30 63,20 67,62 5,32 
Q3 100 m³/h (Gewerbe) 63,92 68,39 69,28 74,13 5,74 
Q3 160 - 250 m³/h (Gewerbe) 90,18 96,49 97,23 104,04 7,55 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Kosten für die Umsetzung der Tarifmaßnahme werden von der Stadtwerke Münster GmbH getra-
gen.  
 
 
Begründung: 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß §  9.4 lit. e des 
Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH ist die Gesellschafterversammlung zuständig 
für die Beschlussfassung über die Festsetzung und Änderung der allgemeinen Tarifpreise, sofern sich 
der Bereich, für den die Tarifpreise festgesetzt/geändert werden, nicht im Wettbewerb befindet. Somit 
hat die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH auch über Tarifänderungen der 
Wasserversorgung zu beschließen. 
Weitere Informationen können der Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 11/2024 (s. Anlage 1) entnommen 
werden. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wird in seiner Sitzung am 14.06.2024 über 
den Beschluss beraten. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Vorlage an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH Nr. 11/2024 
Anlage A 
 
 
  
                                                 
1 Q3 = kontinuierlicher Durchfluss / Dauerdurchfluss pro Stunde, d.h. der höchste Durchfluss, bei dem der Was-
serzähler unter normalen Einsatzbedingu ngen ordnungsgemäß funktioniert

Anlage A

1365 Zeichen

Anlage A zur V/0354/2024 
Kurzüberblick 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 9.4 lit. e 
des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH beschließt die Gesellschafterver-
sammlung u. a. über die Festsetzung und Änderung der allgemeinen Tarifpreise, sofern sich der 
Bereich, für den die Tarifpreise festgesetzt/geändert werden, nicht im Wettbewerb befindet.  
Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadt-
werke Münster GmbH ist ein Ratsbeschluss notwendig.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Zur Deckung gestiegener Kosten für die Trinkwasserbereitstellung wird nach mehr als drei Jah-
ren Preiskonstanz eine Preiserhöhung zum 01.07.2024 notwendig. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Die finanziellen Auswirkungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getragen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
gemäß § 9.4 lit. e des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k.A.

Beratungsverlauf (3)

18.06.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2024 Hauptausschuss
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
19.06.2024 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0354/2024
Typ
Vorlagen
Datum
23.05.2024
Erstellt
23.05.2024 11:17