V/0354/2024
Änderung des Tarifs für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster GmbH zum 01.07.2024
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V_0354_2024_Anlage 1_AR-Vorlage 11_2024 - Wasserpreisanpassung 01.07.2024.docx
6176 Zeichen
((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 11/2024 Betreff Änderung des Tarifs für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster GmbH zum 01.07.2024 Berichterstatter Sebastian Jurczyk Antrag Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wolle beschließen: Der Gesellschafterversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfohlen: Die Mengen - und Grundpreise des Tarifs für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster GmbH werden ab dem 01.07.2024 wie folgt erhöht: Mengenpreis: Mengenpreis (€/m³) netto brutto Preisstand 01.04.2021 1,567 € 1,677 € Preisstand 01.07.2024 1,757 € 1,880 € Differenz absolut 0,190 € 0,203 € Münster, 23.05.2024 Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0354/2024 Seite 2 von 4 ((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) Grundpreise Preise in €/Monat Grundpreis (01.04.2021) Grundpreis (01.07.2024) Delta Zählergröße netto brutto netto brutto brutto Q3 2,5 m³/h (Haushalt, Wohnungswasserzähler) 11,42 12,22 12,46 13,33 1,11 Q3 2,5 - 4 m³/h (Haushalt, Hauswasserzähler) 15,98 17,10 17,02 18,21 1,11 Q3 6,3 - 10 m³/h (Haushalt + Gewerbe) 23,97 25,65 26,74 28,61 2,96 Q3 16 m³/h (Gewerbe) 29,68 31,76 32,82 35,12 3,36 Q3 25 m³/h (Gewerbe) 44,52 47,64 48,62 52,02 4,38 Q3 40 - 63 m³/h (Gewerbe) 58,22 62,30 63,20 67,62 5,32 Q3 100 m³/h (Gewerbe) 63,92 68,39 69,28 74,13 5,74 Q3 160 - 250 m³/h (Gewerbe) 90,18 96,49 97,23 104,04 7,55 Begründung Die Stadtwerke Münster haben die Preise des Allgemeinen Tarifs für die Versorgung mit Trinkwasser zuletzt am 01.04.2021 angepasst. Zur Deckung gestiegener Kosten für die Trinkwasserbereitstellung wird nach mehr als drei Jahren Preiskonstanz eine Preiserhöhung zum 01.07.2024 notwendig. Eine Ausweitung der Marge der Stadtwerke Münster ist mit der Preisanpassung nicht verbunden. Kostensteigerungen Bedingt durch die Energiepreiskrise, eine stark gestiegene Inflationsrate und hohe Tarifvertragsabschlüsse sind die Kosten der Stadtwerke Münster von 2021 bis 2024 deutlich angestiegen. Wesentliche Kostensteigerungen ergeben sich im Bereich der Personalkosten. Durch die Tarifvertragsabschlüsse der letzten Jahre sind diese durchschnittlich um rd. 13,7 % angestiegen. Seite 3 von 4 ((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) Rund ein Viertel des benötigten Trinkwassers in Münster beziehen die Stadtwerke Münster vom Vorlieferanten Gelsenwasser. Dieser Bezugspreis hat sich von 2021 auf 2024 unter anderem aufgrund gestiegener Stromkosten um rd. 32% erhöht. Die gestiegenen Stromkosten haben auch Auswirkungen auf die Energiekosten insbesondere für den Pumpstrom. Au ch diese Kosten sind in den letzten Jahren signifikant angestiegen (51%). Aufgrund der Steigerung des Leitzinssatzes der EZB sind darüber hinaus auch die Fremdkapitalzinsen deutlich gestiegen. Die Inflationsrate ist von 2021 mit Blick auf 2023 um 13,2% gestiegen. Hierdurch hat sich z.B. der Instandhaltungs- und Materialaufwand deutlich verteuert. Um die Zukunftsfähigkeit herzustellen sind große Investitionen in die Ertüchtigung der Wasserwerke und in die Wassernetze notwendig. Die daraus resultierenden Kostensteigerungen fließen in diese Preisanpassung noch nicht mit ein. Diese werden bei der nächsten Preiskalkulation berücksichtigt. Aufteilung auf Mengen- und Grundpreis Im Rahmen einer für alle Kundengruppen ausgewogenen Preisanpassung geben wir 75% der Kostensteigerungen im verbrauchsabhängigen Arbeitspreis und 25% der Kosten im Grundpreis weiter. Auswirkungen auf Beispielhaushalte Diese Preisanpassung hat auf die Kunden der Stadtwerke Münster unterschiedliche preisliche Auswirkungen, da jeder Kunde einen anderen Verbrauch hat. Zur Veranschaulichung stellen wir die finanziellen Auswirkungen für Beispielkunden dar. So liegt bei dieser Preisanpassung die Steigerung für die Beispielkunden in einer Spanne zwischen monatlich 1 € bis 17 € (jährlich 12 € bis 204 €). Die relative Steigerung für die Seite 4 von 4 ((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) Kunden der Stadtwerke Münster liegt abhängig von Verbrauch und der jeweiligen Zählergröße zwischen 6,5% und 12,1%. Berechnungswerte gerundet, EFH = Einfamilienhaus, MFH = Mehrfamilienhaus, WE = Wohneinheit. Haushalt: Q3 2,5 – 4 m³/h, Gewerbe: Q3 16 m³/h angesetzt. Anmerkung: Die Menge für einen 1-Personen Haushalt ergibt sich lt. Informationen vom bdew, dass eine Person Ø rd. 120 Liter/Tag verbraucht. Der 4-Personen Haushalt wurde nach der Verhältnismäßigkeit dementsprechend angesetzt. Im Preisvergleich (Verbrauchsfall 150 m³/Jahr) mit 60 weiteren Unternehmen aus Deutschland liegen die Wasserpreise der Stadtwerke Münster aktuell geringfügig über dem Median . Nach der Preisanpassung zum 01.07 .2024 lägen die Wasserpreise der Stadtwerke Münster bei diesem Verbrauchsfall rund 47 € über dem Median . Die Wasserpreise der unterschiedlichen Versorger sind sehr heterogen. Zum einen gibt es verschiedene Preissystematiken und zum anderen deutliche Unterschiede zwischen den Preishöhen der Arbeits- und Grundpreise. Dies führt dazu, dass der Verbrauchsfall einen starken Einfluss auf die Ergebnisse im Preisvergleich hat. Des Weiteren ist bei einem Preisvergleich zu berücksichtigen, dass die Beschaffenheit der Infrastruktur und die Rahmenbedingungen in der Wassergewinnung bei allen Wasserversorgern sehr unterschiedlich sind. Dies führt je nach Gegebenheit zu unterschiedlich hohen Kosten. Generell beobachten wir, dass der Preisanpassungsdruck in der Wasserbranc he recht hoch ist. Viele Wasserversorger haben in naher Vergangenheit die Preise erhöht bzw. planen eine Preiserhöhung. Stadtwerke Münster GmbH gez. Sebastian Jurczyk gez. Frank Gäfgen Bruttopreis "aktuell" Bruttopreis "neu" Differenz Differenz €/Monat bis 30.06.2024 €/Monat ab 01.07.2024 in €/Monat in % 1-Person-Haushalt, EFH rd. 3,7 m³/Monat 23,30 25,17 1,87 8,0% 1-Person-Haushalt, MFH (6 WE) rd. 3,7 m³/Monat 9,05 9,99 0,94 10,3% 4-Personen-Haushalt, EFH rd. 11 m³/Monat 35,55 38,89 3,34 9,4% Gewerbe (Mittelwert rd. 66,5 m³/Monat) 143,28 160,14 16,86 11,8% Verbrauchsfall
Beschlussvorlage
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V/0354/2024
V/0354/2024
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Änderung des Tarifs für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster GmbH zum 01.07.2024
Beratungsfolge
18.06.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
19.06.2024 Hauptausschuss Vorberatung
19.06.2024 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH
wird ermächtigt, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
Die Mengen- und Grundpreise des Tarifs für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster GmbH
werden ab dem 01.07.2024 wie folgt erhöht:
1. Mengenpreis:
Mengenpreis (€/m³)
netto brutto
Preisstand 01.04.2021 1,567 € 1,677 €
Preisstand 01.07.2024 1,757 € 1,880 €
Differenz absolut 0,190 € 0,203 €
Amt für Finanzen und
Beteiligungen
06.06.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Rothermundt
Telefon: 492-2006
Rothermundt@stadt-
muenster.de
- 2 -
V/0354/2024
2. Grundpreise:
Preise in €/Monat
Zählergröße
Grundpreis
(01.04.2021)
Grundpreis
(01.07.2024) Delta
netto brutto netto brutto brutto
Q31 2,5 m³/h (Haushalt,
Wohnungswasserzähler) 11,42 12,22 12,46 13,33 1,11
Q3 2,5 - 4 m³/h (Haushalt,
Hauswasserzähler) 15,98 17,10 17,02 18,21 1,11
Q3 6,3 - 10 m³/h (Haushalt +
Gewerbe) 23,97 25,65 26,74 28,61 2,96
Q3 16 m³/h (Gewerbe) 29,68 31,76 32,82 35,12 3,36
Q3 25 m³/h (Gewerbe) 44,52 47,64 48,62 52,02 4,38
Q3 40 - 63 m³/h (Gewerbe) 58,22 62,30 63,20 67,62 5,32
Q3 100 m³/h (Gewerbe) 63,92 68,39 69,28 74,13 5,74
Q3 160 - 250 m³/h (Gewerbe) 90,18 96,49 97,23 104,04 7,55
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Umsetzung der Tarifmaßnahme werden von der Stadtwerke Münster GmbH getra-
gen.
Begründung:
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 9.4 lit. e des
Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH ist die Gesellschafterversammlung zuständig
für die Beschlussfassung über die Festsetzung und Änderung der allgemeinen Tarifpreise, sofern sich
der Bereich, für den die Tarifpreise festgesetzt/geändert werden, nicht im Wettbewerb befindet. Somit
hat die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH auch über Tarifänderungen der
Wasserversorgung zu beschließen.
Weitere Informationen können der Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 11/2024 (s. Anlage 1) entnommen
werden. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wird in seiner Sitzung am 14.06.2024 über
den Beschluss beraten.
i.V.
gez.
Christine Zeller
Stadtkämmerin
Anlagen:
Anlage 1 Vorlage an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH Nr. 11/2024
Anlage A
1 Q3 = kontinuierlicher Durchfluss / Dauerdurchfluss pro Stunde, d.h. der höchste Durchfluss, bei dem der Was-
serzähler unter normalen Einsatzbedingu ngen ordnungsgemäß funktioniert
Anlage A
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Anlage A zur V/0354/2024 Kurzüberblick Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 9.4 lit. e des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH beschließt die Gesellschafterver- sammlung u. a. über die Festsetzung und Änderung der allgemeinen Tarifpreise, sofern sich der Bereich, für den die Tarifpreise festgesetzt/geändert werden, nicht im Wettbewerb befindet. Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadt- werke Münster GmbH ist ein Ratsbeschluss notwendig. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Zur Deckung gestiegener Kosten für die Trinkwasserbereitstellung wird nach mehr als drei Jah- ren Preiskonstanz eine Preiserhöhung zum 01.07.2024 notwendig. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Die finanziellen Auswirkungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getragen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig gemäß § 9.4 lit. e des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0354/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.05.2024
- Erstellt
- 23.05.2024 11:17