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V/0210/2010

Änderung der Bädertarife und der Tarifstruktur für die städt. Hallen- und Freibäder einschließlich Sportbad Coburg nach Umsetzung des Bäderkonzeptes

Vorlagen 31.03.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.07.2010, TOP 31

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage für V/0210/2010

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Ansehen

Beschlussvorlage

5631 Zeichen

V/0210/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der Bädertarife und der Tarifstruktur für die städt. Hallen- und Freibäder einschließlich 
Sportbad Coburg nach Umsetzung des Bäderkonzeptes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.05.2010 Sportausschuss Vorberatung 
11.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
20.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
27.05.2010 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
09.06.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
09.06.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die anliegenden Tarife für die städtischen Bäder einschließlich des Vereinsbades Coburg tre-
ten mit dem Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme des Hallenbades Ost, spätestens zum 
01.07.2010 in Kraft.  
 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verw altung nach einer Entscheidung über den 
Weiterbetrieb des Bürgerbades Handorf kurzfristig ein detailliertes Öffnungszeitenkon-
zept für die städtischen Bäder erstellen und vorlegen wird. Darin werden die im  Bäder-
konzept genannten Anteile der  einzelnen Nutzergruppen (Öff entlichkeit, Schulen, Ver-
eine) an den Öffnungszeiten berücksichtigt. Al s Richtwerte werden dabei – je nach 
Schwerpunkt der einzelnen Bäder laut Bäderkonzept folgende Anteile angenommen: 
Hallenbäder Mitte und Ost: ca. 2/3 Öffentlichk eit, 1/3 Schulen und Vereine; Hallenbä-
der Wolbeck und Roxel: ca. 2/ 3 Schulen und Vereine, 1/3 Öffentlichkeit; Hallenbäder 
Hiltrup und Kinderhaus: Öffentlichkeit und Schulen/Vereine je ca. 50 %.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es fallen keine Kosten an. Mehreinnahmen sind in Höhe von ca. 120.000 € p. A. ab 2011 bzw. 
anteilig 60.000 € in 2010 zu erwarten und bereits im Haushaltsplan 2010 veranschlagt. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0210/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Reher 
Ruf: 
492-5220 
E-Mail: 
Reher@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.04.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0210/2010 
 
 
 
Begründung: 
 
Nach Umsetzung des Bäderkonzeptes ergibt sich Handlungsbedarf hinsichtlich der Tarifgestaltung 
und Eintrittspreishöhe für die städt. Bäder. Dafür sprechen folgende Gesichtspunkte:  
 
1. Die letzte Erhöhung der Eintrittspreise trat am 01.01.2004 in Kraft. Es wurden die Jahres-
karten und Bonuskarten um 6 – 7 % angehoben. Der Einzeleintritt Erwachsene gilt seit dem 
01.01.1999, der Einzeleintritt Ermäßigte gilt seit 01.01.1996. 
 
2.. Die Eintrittspreise sind an die allgemeine Entwicklung der Gebühren anzupassen. 
 
3. Nach Abschluss des Bäderkonzeptes bietet die Stadt Münster ein attraktives und wesent-
lich erweitertes Angebot in den Bädern an, so dass eine Anpassung der Tarife notwendig 
ist.   
 
4. Es wird auch weiterhin einen Warmbadetag pro Woche in jedem Hallenbad geben. 
 
In der neuen Tarifstruktur wird auf Einzeljahreskarten verzichtet. Eine Konzentration auf die Bo-
nuskarte als nicht personenbezogene und zeitlich unbefristet geltende Eintrittsberechtigung stellt 
eine bessere, weil flexiblere Variante dar.  
 
Die einzelnen Tarife und ihre preisliche Entwicklung ergeben sich aus der Anlage. 
  
Auch nach Tariferhöhung liegt der durchschnittliche Zuschuss pro Badegast bei 4,75 €.  Mit Blick 
auf die langjährige Preisstabilität ist die Preisanpassung der Höhe nach vertretbar. Die Preise sind 
seit langem (mindestens seit dem 01.01.2004) nicht mehr erhöht worden.  
 
Die Zielkennzahlen, Leistungsdaten sowie Kostendeckungsgrade als Maßstab für die anteilige 
Gebührendeckung sind nachfolgend als Auszug des Prüfberichts des AWR vom 06.01.2010 er-
gänzt um die Daten für 2010 wiedergegeben. 
 
Zielkennzahlen Ergebnis 
2007 
Ansatz 
2008 
Ergebnis * 
2008 
Ansatz  
2010 
Zuschussbedarf für die Bäder 4.726.659 € 3.450.000 € 4.535.112 € 4.159.800 €
Kostendeckungsgrad der Bäder - 36,00 % 20,43 % 21,80 %
Zuschussbedarf der Hallenbäder - 2.800.000 € 3.673.858 € 3.152.950  €
Kostendeckungsgrad der  
Hallenbäder 
- 34,00 % 19,06 % 22,80 %
Zuschussbedarf der Freibäder - 650.000 € 861.254 € 1.006.850 €
Kostendeckungsgrad der  
Freibäder 
- 38,00 % 26,30 % 18,05 %
 
* Stand Entwurf des Jahresabschlusses

- 3 - 
V/0210/2010 
Leistungsdaten Ergebnis 
2007 
Ansatz 
2008 
Ergebnis * 
2008 
Ansatz  
2010 
Anzahl der Hallenbadstandorte 8 6 6 6
Anzahl der Freibadstandorte 2 2 2 2
Öffnungsstunden aller Bäder 31.545 30.490 28.125 26.525
Besucherzahlen insgesamt 883.905 1.057.000 868.010 875.000
Wasserfläche insgesamt 7.328 m² 6.228 m² 6.185 m² 5.654 m²
Anzahl Öffnungsstunden  
Hallenbäder 
26.857 27.290 25.623 24.150
Besucherzahlen Hallenbäder 883.268 848.000 738.442 755.000
Wasserfläche Hallenbäder 2.955 m² 2.462 m² 2.458 m² 2.626 m²
Anzahl Öffnungsstunden Freibäder 3.200 3.200 2.502 2.375
Besucherzahlen Freibäder - 209.000 129.568 120.000
Wasserfläche Freibäder 4.543 m² 3.766 m² 3.727 m² 3.028 m²
 
 
 
Die Stadt prüft zurzeit, unter welchen Voraussetzungen – während des Schul- und Vereins-
schwimmens – der Öffentlichkeit nur der Zutritt zum neuen Solebereich ermöglicht werden kann. 
Sofern eine Umsetzung machbar ist, soll der Einzeleintritt Sole 3,00 € betragen. 
 
Mehreinnahmen
 
Insgesamt wird erwartet, dass durch die Tarifanpassungen Mehrerträge in Höhe von ca. 120.000 € 
jährlich erzielt werden können. Dabei wird angenommen, dass das bisherige Besucherverhalten 
unverändert bleibt.   
 
Öffnungszeitenkonzept
 
Im Zusammenhang mit dem künftigen Öffnungszeitenkonzept ist ein voraussichtlicher Mehrbedarf 
von Personal zu benennen.  
 
 
I. V. 
 
gez. Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
Anlage

Anlage für V/0210/2010

7571 Zeichen

Bädertarife 
 
Gültig ab Wiederinbetriebnahme des Hallenbades Ost, 
spätestens ab 01.07.2010 
 
  Euro 
 Euro  
1. Hallen- und Freibäder 
 
alt 
 
ab 
01.01.2004  
neu  
1.1 E r w a c h s e n e   
 Einzeleintritt 3,00  4,00  
 Einzeleintritt Sole (sofern organisatorisch währen d des Schul- und 
Vereinsschwimmens umsetzbar) 
 3,00  
 Einzeleintritt Sole kombiniert  7,00  
1.2 K i n d e r    u n d    J u g e n d l i c h e   
 - Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr in Begl eitung eines Er- 
wachsenen haben freien Eintritt  
  
 - Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18 . Lebensjahres   
 - Schüler, Studenten, Wehrpflichtige und Auszubild ende bis zur 
Vollendung des 27. Lebensjahres (bei Vorlage des Nachweises) 
  
 - Schwerkriegsbeschädigte, Schwerbehinderte, Schwe rbeschädigte 
(bei Vorlage des Ausweises) 
  
 Einzeleintritt 1,50  2,00  
    
 In den Hallenbädern befinden sich automatische Kas senanlagen. Die 
Eintrittskarten werden nur über diese Kassenanlagen ausgegeben. 
  
1.3 Bonuskarten 
                                        alt                     neu   
- Wert der Karte      21,00 €               28,00 € 
- Wert der Karte      39,00 €               52,00 €       
- Wert der Karte    230,00 €             304,00 €        
 
Beim Eintritt mit der Bonuskarte wird der jeweils gewählte 
Einzeltarif abgebucht. Die Bonuskarte ist   ü b e r t r a g b a r   und 
in ihrer Gültigkeitsdauer nicht begrenzt.  Bei Verlust kann kein 
Ersatz geleistet werden.  
 
 
16,00  
27,00  
125,00  
 
 
21,00  
36,00  
165,00  
1.4 Jahreskarten 
für Hallen- und Freibäder 
  
 Jahreskarten ermöglichen den Berechtigten die Benu tzung aller städ- 
tischen Hallen- und Freibäder und des Freibades der DJK-Sport-
schule (Coburg) für einen Gültigkeitszeitraum von einem Jahr ab 
Kaufdatum (im Rahmen der Öffnungszeiten). 
 
  
 
 
 
Familien  
 
 - mit einem Kind oder mehreren Kindern  120,00  160,00  
  bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder bis zur Vollendung 
des 27. Lebensjahres - Schüler, Studenten, Wehrpflichtige und 
Auszubildende  - bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises. 
- Ein-Elternfamilien mit einem Kind oder mehreren K indern ein- 
schließlich Lebenspartner/in, sofern diese im gemeinsamen Haus- 
halt wohnen und dort gemeldet sind. Als Nachweis sind eine aktuel- 
le Haushaltsbescheinigung, die ggf. im Bürgeramt ausgestellt  wird, 
sowie der Personalausweis des Lebenspartners vorzulegen. 
  
  Ein Nachweis, dass das Kind/die Kinder zur Famili e ge- 
hört/gehören, ist vorzulegen (Familienstammbuch). 
  
 Die Jahreskarten werden in allen Hallen- und Freib ädern sowie beim 
Sportamt – Bäderfachstelle – ausgegeben bzw. verlängert.  
Für die Ausstellung der Jahreskarten sind Lichtbilder erforderlich.  
  
 D i e    J a h r e s k a r t e n    s i n d    n i c h t  ü b e r t r a g b a r.  
Bei Verlust kann kein Ersatz geleistet werden.

1.5 Saisonkarte für Freibäder  
(einschl. Freibad der DJK-Sportschule - Coburg -) 
  
 Erwachsene  60,00  80,00  
 Kinder und Jugendliche 30,00  40,00  
 - Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr in Begl eitung  
 eines Erwachsenen haben freien Eintritt. 
  
 - Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18 . Lebensjahres   
 - Schüler, Studenten, Wehrpflichtige und Auszubild ende bis zur 
Vollendung des 27. Lebensjahres (bei Vorlage des Nachweises) 
  
 - Schwerkriegsbeschädigte, Schwerbehinderte, Schwe rbeschädigte 
(bei Vorlage des Ausweises). 
  
    
 Familien   
 - mit einem Kind oder mehreren Kindern  70,00  95,00  
  bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder bis zur Vollendung 
des 27. Lebensjahres - Schüler, Studenten, Wehrpflichtige und 
Auszubildende  - bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises. 
- Ein-Elternfamilien mit einem Kind oder mehreren  
Kindern einschließlich Lebenspartner/in, sofern diese             
im gemeinsamen Haushalt wohnen und dort gemeldet sind.  
 Als Nachweis sind eine aktuelle Haushaltsbescheini gung, 
 die ggf. im Bürgeramt ausgestellt  wird, sowie der  Per-
 sonalausweis des Lebenspartners vorzulegen.  
  
  
Ein Nachweis, dass das Kind/die Kinder zur Familie gehört/gehören, 
ist vorzulegen (Familienstammbuch). 
  
  
Die Freibad-Saisonkarten werden in allen Freibädern sowie beim 
Sportamt - Bäderfachstelle – ausgegeben bzw. verlängert. 
 
Für die Ausstellung der Freibad-Saisonkarten sind Lichtbilder erfor- 
derlich.  
  
 D i e     S a i s o n k a r t e n    s i n d    n i c h t  
ü b e r t r a g b a r.  
Bei Verlust kann kein Ersatz geleistet werden. 
 
  
2. Öffnungszeiten 
 
  
2.1 Freibäder   
 Die Freibäder sind voraussichtlich vom 15.05. bis zum 31.08. geöff- 
net.  
  
 Die Bekanntgabe der Öffnungszeiten erfolgt gesonde rt.   
 Bei länger anhaltenden Schlechtwetterperioden könn en die Freibäder 
vorübergehend geschlossen werden. 
  
 Sonderregelungen hinsichtlich der Öffnungszeiten w erden jeweils an 
der Kasse des Freibades bekanntgegeben. 
 
  
2.2 Hallenbäder 
 
  
 - siehe Öffnungsplan – 
 
  
 Die Hallenbäder sind am 1.1. (Neujahr, Karfreitag,  1.5. (Mai- 
feiertag), 24. bis 26.12. und 31.12. geschlossen. Die 
Öffnungszeiten an den übrigen Feiertagen können Sie im jeweiligen 
Hallenbad erfragen oder der Tagespresse bzw. dem Internet 
(www.muenster.de/stadt/sportamt) entnehmen. 
 
- Am Rosenmontag sind die Hallenbäder Kinderhaus und 
  Wolbeck geöffnet. 
- Am Ziegenbocksmontag sind die Hallenbäder Kinderhaus  
  und Wolbeck geschlossen, alle anderen Hallenbäder 
  sind geöffnet.       
  
3. Bedingungen

- Kinder unter 7 Jahren haben nur in Begleitung Er wachsener Zu- 
tritt zu den Bädern. 
  
 - Letzter Einlass ist in allen Bädern 45 Minuten v or Ende der Öff- 
nungszeit. Die Schwimmbecken müssen 15 Minuten  vor Ablauf 
der Öffnungszeit geräumt sein. 
  
 - In allen Bädern benötigen Sie, mit Ausnahme des Hallenbades 
Ost, für die Benutzung der Garderobenschränke eine 1 €-Münze 
  
 - Bei Bedarf können während der öffentlichen Badez eit jederzeit 
einzelne Nebenbecken gesperrt werden. 
 
  
4. Sonderdienste 
 
 
 
 a) Liegewiesenbetrieb in den Hallenbädern nur bei Lufttemperaturen 
ab 23°  C.  
  
 b) Zuschlag für Warmbadetag   
  Erwachsene 1,00  1,50 
  Jugendliche und der unter Ziffer 1.2 genannte Per sonenkreis 0,50  1,00 
  - Entfällt für Inhaber von Bonus-, Jahreskarten    
 c) Verlust eines Garderobenschlüssels 5,00  5,00  
 d) Schwimmunterricht 30,00  40,00  
  - 10 Unterrichtsstunden   
   - Mindestalter 5 Jahre   
  - nach Rücksprache mit dem Schwimmmeister   
 e) Sauna im Hallenbad Ost (Tel. 3 36 33). Die Öffn ungszeiten wer- 
den gesondert veröffentlicht. 
  
5. 
 
 
 
 
 
 
Schulen 
 
Je Stunde für Schulsport  
 
 
49,00  
 
 
65,00  
6. Vereine 
Je Stunde für Sportbetrieb 
 
56,00  
 
74,00  
7. Sonderveranstaltungen 
 
  
 Lehrgang bis 50 Teilnehmer während der Öffnungszei t 
 
28,00  37,00  
 Lehrgang bis 50 Teilnehmer außerhalb der Öffnungsz eit 
 
56,00  74,00  
 Schwimmsportveranstaltung von und mit ortsansässig en  
Vereinen 
  
 - Öffentliche Schwimmveranstaltung innerhalb  der  
 Öffnungszeit 
98,00  133,00  
 - Öffentliche Schwimmveranstaltung außerhalb  der  
 Öffnungszeit 
83,00  112,00  
 - Sonderveranstaltung von überregionaler Bedeutung*  innerhalb  
der Öffnungszeit 
28,00  38,00  
 - Sonderveranstaltung von überregionaler Bedeutung*  außerhalb  
der Öffnungszeit 
56,00  76,00  
 * Als Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung werden 
Veranstaltungen ab Bezirksmeisterschaften aufwärts angesehen.  
 
  
8. Alle Entgelte enthalten die gesetzliche Mehrwert steuer mit dem je- 
weils geltenden Mehrwertsteuersatz.

Beratungsverlauf (9)

04.05.2010 Sportausschuss
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
11.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
20.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
01.07.2010 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
07.07.2010 Hauptausschuss
TOP 25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
07.07.2010 Rat
TOP 31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0210/2010
Typ
Vorlagen
Datum
31.03.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37