V/0210/2010
Änderung der Bädertarife und der Tarifstruktur für die städt. Hallen- und Freibäder einschließlich Sportbad Coburg nach Umsetzung des Bäderkonzeptes
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Beschlussvorlage
5631 Zeichen
V/0210/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Änderung der Bädertarife und der Tarifstruktur für die städt. Hallen- und Freibäder einschließlich Sportbad Coburg nach Umsetzung des Bäderkonzeptes Beratungsfolge 04.05.2010 Sportausschuss Vorberatung 11.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 20.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 27.05.2010 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 09.06.2010 Hauptausschuss Vorberatung 09.06.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die anliegenden Tarife für die städtischen Bäder einschließlich des Vereinsbades Coburg tre- ten mit dem Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme des Hallenbades Ost, spätestens zum 01.07.2010 in Kraft. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verw altung nach einer Entscheidung über den Weiterbetrieb des Bürgerbades Handorf kurzfristig ein detailliertes Öffnungszeitenkon- zept für die städtischen Bäder erstellen und vorlegen wird. Darin werden die im Bäder- konzept genannten Anteile der einzelnen Nutzergruppen (Öff entlichkeit, Schulen, Ver- eine) an den Öffnungszeiten berücksichtigt. Al s Richtwerte werden dabei – je nach Schwerpunkt der einzelnen Bäder laut Bäderkonzept folgende Anteile angenommen: Hallenbäder Mitte und Ost: ca. 2/3 Öffentlichk eit, 1/3 Schulen und Vereine; Hallenbä- der Wolbeck und Roxel: ca. 2/ 3 Schulen und Vereine, 1/3 Öffentlichkeit; Hallenbäder Hiltrup und Kinderhaus: Öffentlichkeit und Schulen/Vereine je ca. 50 %. II. Kosten/Folgekosten Es fallen keine Kosten an. Mehreinnahmen sind in Höhe von ca. 120.000 € p. A. ab 2011 bzw. anteilig 60.000 € in 2010 zu erwarten und bereits im Haushaltsplan 2010 veranschlagt. Vorlagen-Nr.: V/0210/2010 Auskunft erteilt: Herr Reher Ruf: 492-5220 E-Mail: Reher@stadt-muenster.de Datum: 14.04.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0210/2010 Begründung: Nach Umsetzung des Bäderkonzeptes ergibt sich Handlungsbedarf hinsichtlich der Tarifgestaltung und Eintrittspreishöhe für die städt. Bäder. Dafür sprechen folgende Gesichtspunkte: 1. Die letzte Erhöhung der Eintrittspreise trat am 01.01.2004 in Kraft. Es wurden die Jahres- karten und Bonuskarten um 6 – 7 % angehoben. Der Einzeleintritt Erwachsene gilt seit dem 01.01.1999, der Einzeleintritt Ermäßigte gilt seit 01.01.1996. 2.. Die Eintrittspreise sind an die allgemeine Entwicklung der Gebühren anzupassen. 3. Nach Abschluss des Bäderkonzeptes bietet die Stadt Münster ein attraktives und wesent- lich erweitertes Angebot in den Bädern an, so dass eine Anpassung der Tarife notwendig ist. 4. Es wird auch weiterhin einen Warmbadetag pro Woche in jedem Hallenbad geben. In der neuen Tarifstruktur wird auf Einzeljahreskarten verzichtet. Eine Konzentration auf die Bo- nuskarte als nicht personenbezogene und zeitlich unbefristet geltende Eintrittsberechtigung stellt eine bessere, weil flexiblere Variante dar. Die einzelnen Tarife und ihre preisliche Entwicklung ergeben sich aus der Anlage. Auch nach Tariferhöhung liegt der durchschnittliche Zuschuss pro Badegast bei 4,75 €. Mit Blick auf die langjährige Preisstabilität ist die Preisanpassung der Höhe nach vertretbar. Die Preise sind seit langem (mindestens seit dem 01.01.2004) nicht mehr erhöht worden. Die Zielkennzahlen, Leistungsdaten sowie Kostendeckungsgrade als Maßstab für die anteilige Gebührendeckung sind nachfolgend als Auszug des Prüfberichts des AWR vom 06.01.2010 er- gänzt um die Daten für 2010 wiedergegeben. Zielkennzahlen Ergebnis 2007 Ansatz 2008 Ergebnis * 2008 Ansatz 2010 Zuschussbedarf für die Bäder 4.726.659 € 3.450.000 € 4.535.112 € 4.159.800 € Kostendeckungsgrad der Bäder - 36,00 % 20,43 % 21,80 % Zuschussbedarf der Hallenbäder - 2.800.000 € 3.673.858 € 3.152.950 € Kostendeckungsgrad der Hallenbäder - 34,00 % 19,06 % 22,80 % Zuschussbedarf der Freibäder - 650.000 € 861.254 € 1.006.850 € Kostendeckungsgrad der Freibäder - 38,00 % 26,30 % 18,05 % * Stand Entwurf des Jahresabschlusses - 3 - V/0210/2010 Leistungsdaten Ergebnis 2007 Ansatz 2008 Ergebnis * 2008 Ansatz 2010 Anzahl der Hallenbadstandorte 8 6 6 6 Anzahl der Freibadstandorte 2 2 2 2 Öffnungsstunden aller Bäder 31.545 30.490 28.125 26.525 Besucherzahlen insgesamt 883.905 1.057.000 868.010 875.000 Wasserfläche insgesamt 7.328 m² 6.228 m² 6.185 m² 5.654 m² Anzahl Öffnungsstunden Hallenbäder 26.857 27.290 25.623 24.150 Besucherzahlen Hallenbäder 883.268 848.000 738.442 755.000 Wasserfläche Hallenbäder 2.955 m² 2.462 m² 2.458 m² 2.626 m² Anzahl Öffnungsstunden Freibäder 3.200 3.200 2.502 2.375 Besucherzahlen Freibäder - 209.000 129.568 120.000 Wasserfläche Freibäder 4.543 m² 3.766 m² 3.727 m² 3.028 m² Die Stadt prüft zurzeit, unter welchen Voraussetzungen – während des Schul- und Vereins- schwimmens – der Öffentlichkeit nur der Zutritt zum neuen Solebereich ermöglicht werden kann. Sofern eine Umsetzung machbar ist, soll der Einzeleintritt Sole 3,00 € betragen. Mehreinnahmen Insgesamt wird erwartet, dass durch die Tarifanpassungen Mehrerträge in Höhe von ca. 120.000 € jährlich erzielt werden können. Dabei wird angenommen, dass das bisherige Besucherverhalten unverändert bleibt. Öffnungszeitenkonzept Im Zusammenhang mit dem künftigen Öffnungszeitenkonzept ist ein voraussichtlicher Mehrbedarf von Personal zu benennen. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlage
Anlage für V/0210/2010
7571 Zeichen
Bädertarife
Gültig ab Wiederinbetriebnahme des Hallenbades Ost,
spätestens ab 01.07.2010
Euro
Euro
1. Hallen- und Freibäder
alt
ab
01.01.2004
neu
1.1 E r w a c h s e n e
Einzeleintritt 3,00 4,00
Einzeleintritt Sole (sofern organisatorisch währen d des Schul- und
Vereinsschwimmens umsetzbar)
3,00
Einzeleintritt Sole kombiniert 7,00
1.2 K i n d e r u n d J u g e n d l i c h e
- Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr in Begl eitung eines Er-
wachsenen haben freien Eintritt
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18 . Lebensjahres
- Schüler, Studenten, Wehrpflichtige und Auszubild ende bis zur
Vollendung des 27. Lebensjahres (bei Vorlage des Nachweises)
- Schwerkriegsbeschädigte, Schwerbehinderte, Schwe rbeschädigte
(bei Vorlage des Ausweises)
Einzeleintritt 1,50 2,00
In den Hallenbädern befinden sich automatische Kas senanlagen. Die
Eintrittskarten werden nur über diese Kassenanlagen ausgegeben.
1.3 Bonuskarten
alt neu
- Wert der Karte 21,00 € 28,00 €
- Wert der Karte 39,00 € 52,00 €
- Wert der Karte 230,00 € 304,00 €
Beim Eintritt mit der Bonuskarte wird der jeweils gewählte
Einzeltarif abgebucht. Die Bonuskarte ist ü b e r t r a g b a r und
in ihrer Gültigkeitsdauer nicht begrenzt. Bei Verlust kann kein
Ersatz geleistet werden.
16,00
27,00
125,00
21,00
36,00
165,00
1.4 Jahreskarten
für Hallen- und Freibäder
Jahreskarten ermöglichen den Berechtigten die Benu tzung aller städ-
tischen Hallen- und Freibäder und des Freibades der DJK-Sport-
schule (Coburg) für einen Gültigkeitszeitraum von einem Jahr ab
Kaufdatum (im Rahmen der Öffnungszeiten).
Familien
- mit einem Kind oder mehreren Kindern 120,00 160,00
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder bis zur Vollendung
des 27. Lebensjahres - Schüler, Studenten, Wehrpflichtige und
Auszubildende - bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
- Ein-Elternfamilien mit einem Kind oder mehreren K indern ein-
schließlich Lebenspartner/in, sofern diese im gemeinsamen Haus-
halt wohnen und dort gemeldet sind. Als Nachweis sind eine aktuel-
le Haushaltsbescheinigung, die ggf. im Bürgeramt ausgestellt wird,
sowie der Personalausweis des Lebenspartners vorzulegen.
Ein Nachweis, dass das Kind/die Kinder zur Famili e ge-
hört/gehören, ist vorzulegen (Familienstammbuch).
Die Jahreskarten werden in allen Hallen- und Freib ädern sowie beim
Sportamt – Bäderfachstelle – ausgegeben bzw. verlängert.
Für die Ausstellung der Jahreskarten sind Lichtbilder erforderlich.
D i e J a h r e s k a r t e n s i n d n i c h t ü b e r t r a g b a r.
Bei Verlust kann kein Ersatz geleistet werden.
1.5 Saisonkarte für Freibäder
(einschl. Freibad der DJK-Sportschule - Coburg -)
Erwachsene 60,00 80,00
Kinder und Jugendliche 30,00 40,00
- Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr in Begl eitung
eines Erwachsenen haben freien Eintritt.
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18 . Lebensjahres
- Schüler, Studenten, Wehrpflichtige und Auszubild ende bis zur
Vollendung des 27. Lebensjahres (bei Vorlage des Nachweises)
- Schwerkriegsbeschädigte, Schwerbehinderte, Schwe rbeschädigte
(bei Vorlage des Ausweises).
Familien
- mit einem Kind oder mehreren Kindern 70,00 95,00
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder bis zur Vollendung
des 27. Lebensjahres - Schüler, Studenten, Wehrpflichtige und
Auszubildende - bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
- Ein-Elternfamilien mit einem Kind oder mehreren
Kindern einschließlich Lebenspartner/in, sofern diese
im gemeinsamen Haushalt wohnen und dort gemeldet sind.
Als Nachweis sind eine aktuelle Haushaltsbescheini gung,
die ggf. im Bürgeramt ausgestellt wird, sowie der Per-
sonalausweis des Lebenspartners vorzulegen.
Ein Nachweis, dass das Kind/die Kinder zur Familie gehört/gehören,
ist vorzulegen (Familienstammbuch).
Die Freibad-Saisonkarten werden in allen Freibädern sowie beim
Sportamt - Bäderfachstelle – ausgegeben bzw. verlängert.
Für die Ausstellung der Freibad-Saisonkarten sind Lichtbilder erfor-
derlich.
D i e S a i s o n k a r t e n s i n d n i c h t
ü b e r t r a g b a r.
Bei Verlust kann kein Ersatz geleistet werden.
2. Öffnungszeiten
2.1 Freibäder
Die Freibäder sind voraussichtlich vom 15.05. bis zum 31.08. geöff-
net.
Die Bekanntgabe der Öffnungszeiten erfolgt gesonde rt.
Bei länger anhaltenden Schlechtwetterperioden könn en die Freibäder
vorübergehend geschlossen werden.
Sonderregelungen hinsichtlich der Öffnungszeiten w erden jeweils an
der Kasse des Freibades bekanntgegeben.
2.2 Hallenbäder
- siehe Öffnungsplan –
Die Hallenbäder sind am 1.1. (Neujahr, Karfreitag, 1.5. (Mai-
feiertag), 24. bis 26.12. und 31.12. geschlossen. Die
Öffnungszeiten an den übrigen Feiertagen können Sie im jeweiligen
Hallenbad erfragen oder der Tagespresse bzw. dem Internet
(www.muenster.de/stadt/sportamt) entnehmen.
- Am Rosenmontag sind die Hallenbäder Kinderhaus und
Wolbeck geöffnet.
- Am Ziegenbocksmontag sind die Hallenbäder Kinderhaus
und Wolbeck geschlossen, alle anderen Hallenbäder
sind geöffnet.
3. Bedingungen
- Kinder unter 7 Jahren haben nur in Begleitung Er wachsener Zu-
tritt zu den Bädern.
- Letzter Einlass ist in allen Bädern 45 Minuten v or Ende der Öff-
nungszeit. Die Schwimmbecken müssen 15 Minuten vor Ablauf
der Öffnungszeit geräumt sein.
- In allen Bädern benötigen Sie, mit Ausnahme des Hallenbades
Ost, für die Benutzung der Garderobenschränke eine 1 €-Münze
- Bei Bedarf können während der öffentlichen Badez eit jederzeit
einzelne Nebenbecken gesperrt werden.
4. Sonderdienste
a) Liegewiesenbetrieb in den Hallenbädern nur bei Lufttemperaturen
ab 23° C.
b) Zuschlag für Warmbadetag
Erwachsene 1,00 1,50
Jugendliche und der unter Ziffer 1.2 genannte Per sonenkreis 0,50 1,00
- Entfällt für Inhaber von Bonus-, Jahreskarten
c) Verlust eines Garderobenschlüssels 5,00 5,00
d) Schwimmunterricht 30,00 40,00
- 10 Unterrichtsstunden
- Mindestalter 5 Jahre
- nach Rücksprache mit dem Schwimmmeister
e) Sauna im Hallenbad Ost (Tel. 3 36 33). Die Öffn ungszeiten wer-
den gesondert veröffentlicht.
5.
Schulen
Je Stunde für Schulsport
49,00
65,00
6. Vereine
Je Stunde für Sportbetrieb
56,00
74,00
7. Sonderveranstaltungen
Lehrgang bis 50 Teilnehmer während der Öffnungszei t
28,00 37,00
Lehrgang bis 50 Teilnehmer außerhalb der Öffnungsz eit
56,00 74,00
Schwimmsportveranstaltung von und mit ortsansässig en
Vereinen
- Öffentliche Schwimmveranstaltung innerhalb der
Öffnungszeit
98,00 133,00
- Öffentliche Schwimmveranstaltung außerhalb der
Öffnungszeit
83,00 112,00
- Sonderveranstaltung von überregionaler Bedeutung* innerhalb
der Öffnungszeit
28,00 38,00
- Sonderveranstaltung von überregionaler Bedeutung* außerhalb
der Öffnungszeit
56,00 76,00
* Als Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung werden
Veranstaltungen ab Bezirksmeisterschaften aufwärts angesehen.
8. Alle Entgelte enthalten die gesetzliche Mehrwert steuer mit dem je-
weils geltenden Mehrwertsteuersatz.
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0210/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.03.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37