V/0081/2023
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe GmbH aufgrund der Stammkapitalerhöhung und Aufnahme eines neuen Gesellschafters
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Anlage A
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Anlage A zur V/0081/2023 Kurzüberblick Die Stadt Münster ist mittelbar über die Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) sowie über die SWMS an der Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe GmbH (TG ML) mit jeweils 1 T€ (ent-spricht je 3,57%) beteiligt. Die gesellschaftsrechtlichen Änderungen, die Erhöhung des Stammkapitals sowie die Aufnahme neuer Gesellschafter in die TG ML obliegen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages der TG ML der Beschlussfassung der Gesellschafter- versammlung (GV) der TG ML. Die Ausübung der Gesellschafterrechte der Gesellschafterin RVM sowie der SWMS in der GV der TG ML darf nur nach vorheriger Beschlussfassung in der GV der RVM sowie in der GV der SWMS erfolgen (gem. § 11 Abs. 1 lit. s des Gesellschaftsvertrages der RVM sowie gem. § 9.4 lit. a. und b. des Gesellschaftsvertrages der SWMS). Zur Ermächtigung der Vertreter der Stadt Münster in der GV der RVM sowie in der GV der SWMS ist ein Beschluss des Rates notwendig. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stadt Münster ist mittelbar über die Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) sowie über die SWMS an der Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe GmbH (TG ML) mit jeweils 1 T€ (ent-spricht je 3,57%) beteiligt. Gegenstand der TG ML ist die Förderung der Zusammenarbeit im öffentlichen Personennahver- kehr (ÖPNV). Die Tarifgemeinschaft kümmert sich um die Anwendung und Fortentwicklung eines Gemeinschaftstarifes für Gemeinschaftsverkehre in ihrem Tarifraum, und zwar im Sinne der At- traktivität und Leistungsfähigkeit des ÖPNVs. Durch die Zusammenarbeit in der TG ML werden enge Tarifgrenzen überwunden, gleichzeitig ist sie der Dienstleister, um die komplexe Aufteilung der ÖPNV-Einnahmen zu bewältigen. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Die finanziellen Auswirkungen werden von der TG ML getragen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig k.A. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Beschlussvorlage
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V/0081/2023 V/0081/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Änderung des Gesellschaftsvertrages der Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe GmbH aufgrund der Stammkapitalerhöhung und Aufnahme eines neuen Gesellschafters Beratungsfolge 21.03.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 22.03.2023 Hauptausschuss Vorberatung 22.03.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) wird ermächtigt, folgende Beschlüsse in der Gesellschafterver- sammlung der RVM zu fassen: 1.1 Der Kreis Steinfurt wird als neuer Gesellschafter in die Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH aufgenommen. 1.2 Das Stammkapital der Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe GmbH ist aufgrund der Aufnahme des neuen Gesellschafters um 1 T€ auf 29 T€ zu erhöhen. 1.3 Die mit der Erhöhung des Stammkapitals verbundenen Änderungen der einzelnen Ge- sellschaftsanteile von je 3,57 % auf je 3,45 % werden zur Kenntnis genommen. 1.4 Den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Tarifgemeinschaft Münsterlan d – Ruhr-Lippe GmbH wird zugestimmt. 2. Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH (SWMS) wird ermächtigt, folgende Beschlüsse zu fassen: Die Vertretung der SWMS in der Gesellschafterversammlung der Tarifgemeinschaft Münster- land – Ruhr-Lippe wird ermächtigt die Beschlüsse wie unter 1.1 bis 1.4 zu fassen und alle zum Vollzug des Rechtsgeschäftes notwendigen Erklärungen abzugeben. Amt für Finanzen und Beteiligungen 06.03.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Ebert Telefon: 492-2012 EbertJ@stadt-muenster.de - 2 - V/0081/2023 II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster. Begründung: Die Stadt Münster ist mittelbar über die Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) sowie über die SWMS an der Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe GmbH (TG ML) mit jeweils 1 T€ (ent- spricht je 3,57%) beteiligt. Die gesellschaftsrechtlichen Änderungen, die Erhöhung des Stammkapitals sowie die Aufnahme neuer Gesellschafter in die TG ML obliegen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages der TG ML der Beschlussfassung der Gesellschafterver sammlung (GV) der TG ML. Die Ausübung der Gesellschafterrechte der Gesellschafterin RVM sowie der SWMS in der GV der TG ML darf nur nach vorheriger Beschlussfassung in der GV der RVM sowie in der GV der SWMS erfolgen (gem. § 11 Abs. 1 lit. s des Gesellscha ftsvertrages der RVM sowie gem. § 9.4 lit. a. und b. des Gesellschaftsvertrages der SWMS). Gegenstand der TG ML ist die Förderung der Zusammenarbeit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die Tarifgemeinschaft kümmert sich um die Anwendung und Fortentwicklung eines Gemein- schaftstarifes für Gemeinschaftsverkehre in ihrem Tarifraum, und zwar im Sinne der Attraktivität und Leistungsfähigkeit des ÖPNVs. Durch die Zusammenarbeit in der TG ML werden enge Tarifgrenzen überwunden, gleichzeitig ist sie der Dien stleister, um die komplexe Aufteilung der ÖPNV-Einnahmen zu bewältigen. Aufgrund der Übernahme der Einnahmeverantwortung für eine Reihe von Buslinien bekam der Kreis Steinfurt einen Anspruch auf die Aufnahme in die TG ML. Mit Blick auf die positiven Auswirkungen auf Zielsetzung und Aufgaben der TG ML hat die GV der TG ML am 23.09.2022 einstimmig beschlossen, die gesellschaftsrechtlichen Vorbereitungen zur Aufnahme des Kreises Steinfurt als Gesellschafter vorzunehmen. Der Kreis Steinfurt beantragte daraufhin die Aufnahme in die TG ML nach Beschluss seines Kreistages vom 24.10.2022 rückwirkend zum 01.08.2022. An der TG ML sind 28 Gesellschafter mit einem Geschäftsanteil in Höhe von jeweils 1 T€ vertreten. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt aktuell 28 T€ und wird mit der Aufnahme des Kreises Steinfurt um dessen Gesellschaftsanteil auf 29 T€ erhöht. In der beim Notar stattgefundenen Gesell- schafterversammlung der TG ML am 07.12.2022 wurde der Gesellschafterbeschluss über die Auf- nahme neues Gesellschafters , Stammkapitalerhöhung sowie Änderung des Gesellschaftsvertrages gefasst. Für das Wirksamwerden dieses Rechtsgeschäftes sind die entsprechende Beschlüsse nach- zuholen. Der Kreis Steinfurt zeigte sein Ansinnen mit der Vorlage der Gremienbeschlüsse der Bezirksregierung Münster an. Mit ihrem Schreiben vom 20.12.2022 informierte die Bezirksregierung Münster die unmit- telbar, aber auch mittelbar bspw. über Verkehrsunternehmen an der TG ML beteiligten 43 Städte, Gemeinden und Kreisen, dass die Bezirksregierung Mün ster die Erhöhung des Stammkapitals um 1 T€, verbunden mit einer Änderung der einzelnen Gesellschaftsanteile von 3,57 % auf 3,45 % nach § 108 Abs. 6 b GO NRW als wesentlich erachtet. Deshalb sind die von allen betroffenen Stadt - und Gemeinderäten sowie Kreistagen entsprechenden Beschlüsse möglichst bis zum 31.03.2023 zu fas- sen und bei der aufsichtführenden Bezirksregierung Münster gem. § 115 GO NRW schriftlich anzu- zeigen. Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der RVM hat dem o.g . Be- schlussvorschlag im schriftlichen Umlaufbeschluss am 01.02.2023 zugestimmt. Die Stimmabgabe erfolgte unter Vorbehalt des Ratsbeschlusses. Der Aufsichtsrat der SWMS wird in einer Sondersitzung am 17.03.2023 über den Beschluss zu Nr. 2 beraten. - 3 - V/0081/2023 i.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0081/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.02.2023
- Erstellt
- 02.02.2023 13:51