Mandari Insight

V/0675/2021

Managementkontrakt mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Münster, inkl. 8. Finanzformel für die Spielzeiten 2022/2023 bis 2026/2027

Vorlagen 03.09.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.12.2021, TOP 12.5

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1: Managementkontrakt

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

4881 Zeichen

V/0675/2021
V/0675/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Managementkontrakt mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Münster, inkl. 8.
Finanzformel für die Spielzeiten 2022/2023 bis 2026/2027
Beratungsfolge
05.10.2021 Kulturausschuss Vorberatung
09.11.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
10.11.2021 Hauptausschuss Vorberatung
10.11.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Dem Abschluss des als Anlage 1 beigefügten Managementkontrakts als verlässliche
Finanzbasis wird zugestimmt.
2. Die Laufzeit des Managementkontrakts beträgt fünf Jahre für die Spielzeiten 2022/2023 bis
2026/2027.
3. Für die nachfolgenden T arifsteigerungenim öffentlichen Dienst während der Laufzeit des neuen
Managementkontrakts ist eine Anpassung von 1,5% auf den gesamten Personalaufwand im
Zuschuss an das Theater Münster durch die Stadt Münster berücksichtigt. Etwaige darüber
hinaus gehende T arifentwicklungenwerden dem Theater Münster in Form eines zusätzlichen
Zuschusses erstattet, soweit diese nicht auf eine Ausweitung des Personaleinsatzes
zurückzuführen sind.
4. Zum Ausgleich von Preissteigerungen des Anteils für Sachkosten im Gesamtzuschuss erhält
das Theater Münster eine jährliche Zuschussanpassung in Höhe von 1,5 % dieses
Kostenblocks. Der etwaig darüber hinaus gehende Ausgleich wird vom Theater Münster im
Rahmen des Wirtschaftsplans selbst getragen.
Theater Münster
23.09.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Boenigk
T elefon:0251 5909121
BoenigkP@stadt-
muenster.de

- 3 -
V/0675/2021
5. Der Zuschussbetrag an das Theater Münster wird wie folgt festgesetzt:
Spielzeit Zuschuss
2022/2023 23.339.000,00 €
2023/2024 22.745.690,00 €
2024/2025 23.026.690,00 €
2025/2026 23.310.240,00 €
2026/2027 23.596.640,00 €
6. Für den Fall, dass sich die Finanzlage der Stadt Münster derart verschlechtert und eine
Haushaltssicherung unmittelbar droht, ist ggf. mit der Stadt Münster über eine Anpassung des
Managementkontrakts zu verhandeln.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Auf den Haushalt der Stadt Münster hat der Managementkontrakt folgende finanziellen Auswirkungen:
T eilergebnisplan
 
  Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr Betrag € Bemerkung
Produktgruppe 0407 Theater Münster  
 
 Zeile 15 Transferaufwendungen 2022 22.987.000  
      2023 23.141.200  
      2024 22.839.400  
      2025 23.121.200  
      2026 23.405.700  
      2027 23.697.300  
Zeile 19 Finanzerträge 2023 871.750
Begründung:
Der aktuelle Managementkontrakt zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Münster
und der Stadt Münster hat eine Laufzeit bis zum 31.08.2022. Die Vertragsparteien haben sich in dem
Kontrakt verpflichtet, die Verhandlungen über eine Fortschreibung dieser Vereinbarung u. a. wegen
der personalrechtlichen Regelungen (Verfahren für die Nichtverlängerungsmitteilungen zur
Beendigung von Arbeitsverträgen im Solo-Bereich § 61 NV-Bühne) spätestens ab dem 01.01.2021 zu
beginnen und bis zum 15.05.2021 abzuschließen.
Der neue Managementkontrakt umfasst die nunmehr 8. Finanzformel. Er kann erst jetzt vorgelegt
werden, weil umfangreiche verwaltungsinterne Abstimmungen und Gespräche mit dem Land
Nordrhein-Westfalen zur aktuellen Fördervereinbarung (Laufzeit bis 31.08.2023) notwendig waren.
Begründung zu Punkt 3 und 4
Zu 3:
Bisher ist planerisch von einer T arifsteigerung von 2,0% auf den gesamten Personalbedarf
ausgegangen worden, die Veränderungsgröße wurde nunmehr insgesamt auf 1,5% geändert. Da dem
Theater Münster weiterhin ein Ausgleich von Mehraufwendungen für überplanmäßige
T arifentwicklungen gewährt wird, wird die Betriebsgrundlage des Theater Münster hierdurch nicht
beeinträchtigt.

- 3 -
V/0675/2021
Zu 4:
Planerisch ist, wie bisher, von einer Sachkostensteigerung von 1,5% ausgegangen worden. Allerdings
werden nunmehr im Sachkostenblock keine Abschreibungen mehr berücksichtigt. Diese wurden auf
dem Niveau der Planungen für die Spielzeit 2022/23 für die Laufzeit des Managementkontraktes als
konstant angenommen und mit 880.000 € kalkulativ berücksichtigt.
Diese beiden Änderungen führen zu einer leichten Absenkung des städtischen Zuschusses durch die
Stadt Münster. Für die Spielzeit 2022/23 entspricht der Zuschuss der Fördervereinbarung zwischen
dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Münster. Da planerisch ein Überschuss von 871.750 €
zu erwarten ist, wird im Managementkontrakt für die Spielzeit 2022/2023 eine entsprechende
Ausschüttung an den Haushalt der Stadt Münster vereinbart.
Mit diesem Managementkontrakt werden die inhaltlichen und qualitativen Zielerwartungen der
Trägerin Stadt Münster und deren Beiträge zur Erreichung dieser Ziele beschrieben. Außerdem wird
dem Theater Münster eine gesicherte, mehrjährige finanzielle Perspektive geboten.
i. V. i. V.
gez. gez.
Christine Zeller Cornelia Wilkens
Stadtkämmerin Stadträtin
Anlagen
Anlage A
Anlage 1: Managementkontrakt

Anlage 1: Managementkontrakt

12645 Zeichen

Managementkontrakt Stadt Münster / eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Münster Stand: 09/2021 
 
Seite 1 
 
 
 
         
Managementkontrakt 
 
 
 
 
zwischen der 
Stadt Münster 
 
und ihrer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
Theater Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
für den Zeitraum vom 
01.09.2022 bis 31.08.2027

Managementkontrakt Stadt Münster / eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Münster Stand: 09/2021 
 
Seite 2 
1. Präambel 
 
Mit den Vereinbarungen dieses Managementkontraktes wird fixiert, welche Zielerwartungen die 
Stadt Münster an die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Theater Münster hat und wie beide Parteien 
dazu beitragen können, diese Ziele zu erreichen. 
 
Das Theater Münster wird der Informationskategorie A und in das Steuerungscluster I zugeordnet . 
Demnach unterliegt das Theater Münster einer quartalsweisen Berichtspflicht und gilt als Zuschuss-
beteiligung mit mittelfristig festgelegtem Budget. 
 
Die nachfolgenden Regelungen wurden unter Berücksichtigung der Beteiligungsgrundsätze und der 
Rahmenrichtlinien für Beteiligungen der Stadt Münster, die im Public Corporate Governanve Kodex 
zusammengefasst sind, erstellt. 
 
 
2. Gültigkeit des Managementkontraktes 
 
Dieser Managementkontrakt gilt für die Laufzeit von 5 Spielzeiten, also vom 01.09.2022 bis zum 
31.08.2027. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Verhandlungen über ein e Fortschreibung 
dieses Kontraktes u.a. wegen der personalrechtlichen Regelungen (Verfahren für die Nichtverlän-
gerungsmitteilungen zur Beendigung von Arbeitsverträgen im Solo-Bereich § 61 NV-Bühne) spätes-
tens ab dem 01.01.2026 zu beginnen und nach Möglichkeit bis zum 15.05.2026 abzuschließen. 
 
 
3.  Betriebszweck des Theaters Münster 
 
Als Betriebszweck ist in der Betriebssatzung ausgeführt (Stand:  02.07.2008): 
 
„Zweck und Gegenstand der Einrichtung einschließlich etwaiger Hilfs - und Nebenbetriebe ist di e 
Förderung des kulturellen Lebens durch den Betrieb der Städtische n Bühnen Münster. Das Sinfo-
nieorchester Münster ist Bestandteil des Betriebes. Die Einrichtung kann zur Erfüllung des Betriebs-
zwecks sowohl eigene Leistungen erstellen, als auch die Bestrebun gen und Aktivitäten Dritter un-
terstützen. Der Betriebszweck ist im Rahmen der gesamtstädtischen Zielsetzung der Stadt Münster, 
individueller Zielvereinbarungen sowie unter Beachtung einer wirtschaftlichen Leistungserbringung 
zu erfüllen.“ 
 
„Die Einrichtung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Ab-
schnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht 
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Einrichtung dürfen nur f ür die satzungsmäßi-
gen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Einrich-
tung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung 
oder Aufhebung der Einrichtung oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks hat die Stadt Münster ihr 
Vermögen, soweit es den Wert der Sach- und Kapitaleinlagen übersteigt, ausschließlich für die För-
derung der Kunst und Kultur zu verwenden.“ 
 
Das Theater Münster hat kein eigenes Grundeigentum, sondern nutzt Grund und Boden sowie Ge-
bäude im Rahmen eines Mietvertrages mit der Stadt Münster.

Managementkontrakt Stadt Münster / eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Münster Stand: 09/2021 
 
Seite 3 
4.  Zielbestimmungen des Theaters Münster 
 
Ausgehend vom Gesellschaftszweck sowie allgemeingültiger betriebswirtschaftlicher Grundsätze 
werden nachfolgende Ziele definiert: 
 
 
4.1.  Oberziele 
 
Als Oberzentrum nimmt Münster in kultureller Hinsicht eine wichtige Rolle für die Städte und Ge-
meinden im Umland ein. Das Theater Münster prägt mit seinem Theater- und Konzertangebot das 
kulturelle Niveau Münsters wesentlich mit und strahl t mit seinen Aktivitäten weit über die lokalen 
Grenzen hinaus. Aufgabe de s Theater Münsters ist es, nicht nur für die eigene Einwohnerschaft, 
sondern auch für die Bewohner innen und Bewohner in der Region ein umfassendes Theater - und 
Konzertangebot vorzuhalten. Durch ein hochwertiges Programm sollen die Wahrnehmung und der 
Bekanntheitsgrad von Münster erhöht und das große Engagement in der Region sichtbar werden. 
 
Die Gemeindeordnung sowie ggf. weitere Rechtsgrundlagen verpflichten das Theater Münster dar-
über hinaus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Dieser ist Basis und Voraussetzung für eine lang-
fristig gesicherte und optimale Aufgabenerfüllung. 
 
 
4.2. Teilziele 
4.2.1 Sachziele 
 
Die Sachziele gliedern sich im Einzelnen in folgende konkrete Handlungsfelder: 
 
 Etablierung eines künstlerisch leistungsfähigen und anspruchsvollen Hauses mit den Spar-
ten: 
 
-   Musiktheater 
-   Sprechtheater 
-   Tanztheater 
-   Kinder- und Jugendtheater 
-   Konzerte  
 
 Etablierung neuer Veranstaltungsformate und Spielorte zur Ergänzung und Ausweitung des 
Leistungsangebotes 
 Stärkung der Zusammenarbeit mit anderen Kulturinstitutionen  wie z.B. der Westfälischen 
Schule für Musik, der Musikhochschule und der freien Szene in der Stadt 
 Erweiterung des Kunden- und Serviceangebotes zur Steigerung der Aufenthaltsqualität 
 
 
4.2.2 Finanzziele 
 
Die Finanz- und Wirtschaftlichkeitsziele des Theaters Münsters leiten sich unmittelbar aus den oben 
aufgeführten Ober- und Sachzielen ab: 
 
 Erfüllung des Betriebszweckes auf der Basis der jeweiligen beschlossenen Wirtschaftspläne 
unter Einhaltung der mit der Stadt Münster vereinbarten Finanzmittelbereitstellung 
 Steigerung der Einnahmen und Umsatzerlöse 
 Optimierung des Kostendeckungsgrades 
 
Für die Spielzeit 2022/2023 wird eine Ausschüttung in Höhe von 871.750,00 € vorgegeben.

Managementkontrakt Stadt Münster / eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Münster Stand: 09/2021 
 
Seite 4 
4.2.3 Finanzmittelbereitstellung der Stadt Münster an das Theater Münster 
 
Innerhalb der Laufzeit dieses Managementkontraktes  wird für die Spielzeiten 2022/2023 bis 
2026/2027 die Höhe des städtischen Zuschussbetrages wie folgt festgesetzt: 
 
Spielzeit Zuschuss 
2022/2023   23.339.000,00 €  
2023/2024   22.745.690,00 €  
2024/2025   23.026.690,00 €  
2025/2026   23.310.240,00 €  
2026/2027   23.596.640,00 €  
 
Für einen wirtschaftlichen Einsatz der finanziellen Ressourcen gelten die folgenden Leitlinien: 
  
 Der Wirtschaftsplan wird jährlich durch den Rat beschlossen.  
 
 Ein dem Theater Münster zuerkanntes Zuschussbudget wird vom Theater Münster eigenver-
antwortlich und eigenständig ausdifferenziert und verwendet. 
 
 Auf der Grundlage dieses Managementkontraktes ist vom Theater Münster rechtzeitig der 
Spiel- und Konzertplan der jeweiligen Spielzeit vorzulegen.  
 
 Anpassungen innerhalb des Wirtschaftsplans , die im laufenden Wirtschaftsjahr notwendig 
sind, können eigenverantwortlich durch das Theater Münster vorgenommen werden. Bei we-
sentlichen Änderungen ist ein geänderter Wirtschaftsplan vorzulegen. 
 
 Die Leistungsverrechnungen sind mit den städtischen Ämtern/Einrichtungen berechnet und 
festgesetzt worden. Das Theater Münster erhält jährlich eine genaue Abrechnung der er-
brachten Leistungen und erstatt et auf dieser Grundlage den berechneten  Aufwand an die 
Ämter/Einrichtungen der Stadt Münster.  
 
 Soweit Teile des städtischen Zuschusses aufgrund ungeplanter Vorkommnisse ni cht durch 
das Theater Münster verbraucht wurden, können diese durch den städtischen Haushalt zu-
rückgefordert werden. Dies betrifft insbesondere Überschüsse, die aufgrund von externen 
Transferleistungen entstehen. 
 
 In der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Jahresüberschüsse die bei einem plan-
mäßigen Betrieb des Theaters Münster am Ende einer Spielzeit verbleiben, werden für die 
Folgejahre in eine Gewinnrücklage des Theaters Münster eingestellt. In dieser Gewinnrück-
lage sollen Beträge aus Bewirtschaftun gsverbesserungen angesammelt werden, die sich 
durch Einsparungen bei den Sachkosten oder durch Mehreinnahmen bei den Eintrittsgeldern 
oder sonstigen Zuschüssen und Zuweisungen ergeben (eigene Managementleistungen). Die 
Verwendung dieser Gewinnrücklage kann durch das Theater Münster in eigener Verantwor-
tung bestimmt werden, soweit die pekuniäre Deckung der Rücklage durch liquide Mittel ge-
geben ist. 
 
 Regelungen zum Defizitausgleich 
 
a. Für den Ausgleich zukünftiger Tarifsteigerungen, die während der Laufzeit des Manage-
mentkontrakts beschlossen werden, erfolgt die vollständige Übernahme der tarifbeding-
ten Mehraufwendungen durch die Stadt Münster. Kalkuliert sind die folgenden Personal-
aufwendungen:

Managementkontrakt Stadt Münster / eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Münster Stand: 09/2021 
 
Seite 5 
 
Spielzeit Personalaufwand 
2022/2023   21.808.700,00 €  
2023/2024   22.135.800,00 €  
2024/2025   22.467.800,00 €  
2025/2026   22.804.800,00 €  
2026/2027   23.146.900,00 €  
 
Die diese kalkulierten Personalaufwendungen übersteigenden Beträge werden als zu-
sätzlicher Zuschuss von der Stadt Münster an das Theater Münster gezahlt. Der Perso-
nalaufwand wurde auf der Basis des Personaleinsatzes kalkuliert, der der aktuellen Wirt-
schaftsplanung zugrunde liegt. Der Ausgleich der Personalkosten erfolgt durch Subtrak-
tion des Ist-Aufwandes mit dem für das jeweilige Wirtschaftsjahr kalkulierten Personal-
aufwand (s. Tabelle oben). Dabei wird eine Erhöhung des Personaleinsatzes nicht durch 
die Stadt Münster, sondern durch das Theater Münster getragen. 
 
b. Weitere Personalkostendefizite (z.B. Krankheitsetat usw.) sind innerhalb der Spielzeit im 
Rahmen des Wirtschaftsplans auszugleichen bzw. aus der Gewinnrücklage zu decken. 
 
c. Für alle sonstigen Defizite, die erst nach Aufstellung des Wirtschaftsplans oder im Laufe 
einer Spielzeit bekannt werden, ist zwischen dem Finanzdezernat, dem Theater Münster 
und dem Fachdezernat unter Berücksichtigung der vorhandenen Rücklage eine Lösung 
herbeizuführen und den zuständigen Ratsgremien zur Beschlussfassung vorzulegen. 
Dies gilt insbesondere dann, wenn die tatsächlichen Einnahmen der Betriebskostenzu-
weisungen des Landes um mehr als 10 % geringer ausfallen als im Wirtschaftsplan ver-
anschlagt oder die Finanzlage der Stadt Münster sich derart verschlechtert, dass eine 
Haushaltssicherung unmittelbar droht. 
 
 
4.2.4 Kenngrößen der Zielerreichung 
 
Als Bewertungsmaßstab für das Erreichen der Finanzziele gilt die Erreichung der in den jährlichen 
Wirtschaftsplänen festgelegten monetären Zielgrößen unter der Voraussetzung, dass die unter 4.2.3 
genannten Zahlungen durch die Stadt Münster und die ggfls. zur Abdeckung der zusätzlichen finan-
ziellen Kapitalbedarfe erfolgen. 
 
Als nichtmonetäre Zielgrößen für das Erreichen der Sachziele werden festgelegt: 
 
 Erhalt aller 5 Sparten 
 Steigerung des Besucheraufkommens 
 Entwicklung neuer Veranstaltungsformate und -angebote 
 
Dabei erfolgt die Bereitstellung von städtischen Grundstücken und Gebäuden durch die Stadt Müns-
ter an das Theater Münster weiterhin unentgeltlich. Einzelheiten über das gebäudewirtschaftliche 
Verhältnis zwischen dem Amt für Immobilienmanagement und dem Theater Münster werden in einer 
Vereinbarung zwischen den beiden Ämtern geregelt. 
 
Die Erfüllung des Kontraktes steht unter dem Vorbehalt, dass sich die finanziellen Rahmenbedin-
gungen der Stadt Münster nicht gravierend verschlechtern und insbesondere keine Haushaltssiche-
rung droht. Sollten sich die finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt Münster gravierend verän-
dern, ist über eine Anpassung des Managementkontraktes zu verhandeln. 
 
Das Theater Münster wird während der Laufzeit des Managementkontraktes unter Berücksichtigung 
des Besucherverhaltens und der Erfahrungen der vergangenen Einzelpreiserhöhung eine Anpas-
sung der Einzelpreise vornehmen.

Managementkontrakt Stadt Münster / eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Münster Stand: 09/2021 
 
Seite 6 
5. Sonstige Vereinbarungen 
 
 Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrundsätze und die Rahmenrichtlinie für Betei-
ligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex) in ihrer jeweils gültigen Fas-
sung. 
 
 Das Theater Münster unterliegt einer vierteljährlichen Berichtspflicht. Die Quartalsberichte sind 
im, von der Stadt Münster vorgegebenen Format, rechtzeitig nach Anforderung zu übermitteln. 
 
 
Münster, den        August 2021 
 
 
Für das Theater Münster        Für die Stadt Münster 
Der Oberbürgermeister 
In Vertretung 
 
 
 
Rita Feldmann        Dr. Ulrich Peters   Cornelia Wilkens Christine Zeller 
Verwaltungsdirektorin       Generalintendant   Stadträtin  Stadtkämmerin

Anlage A

2942 Zeichen

Anlage A zur V/0675/2021
Kurzüberblick
Der aktuelle Managementkontrakt zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater
Münster und der Stadt Münster hat eine Laufzeit bis zum 31.08.2022. Die Vertragsparteien haben
sich in dem Kontrakt verpflichtet, die Verhandlungen über eine Fortschreibung dieser
Vereinbarung u.a. wegen der personalrechtlichen Regelungen (Verfahren für die
Nichtverlängerungsmitteilungen zur Beendigung von Arbeitsverträgen im Solo-Bereich § 61 NV-
Bühne) spätestens ab dem 01.01.2021 zu beginnen und bis zum 15.05.2021 abzuschließen.
Mit dem Managementkontrakt sind die inhaltlichen und qualitativen Zielerwartungen der Trägerin
Stadt Münster und deren Beiträge zur Erreichung dieser Ziele beschrieben worden. Außerdem
wird dem Theater Münster eine gesicherte, mehrjährige finanzielle Perspektive geboten. Die
genannten Zuschüsse werden in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Münster
entsprechend berücksichtigt.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Als Oberzentrum nimmt Münster in kultureller Hinsicht eine wichtige Rolle für die Städte und
Gemeinden im Umland ein. Das Theater Münster prägt mit seinem Theater- und Konzertangebot
das kulturelle Niveau Münsters wesentlich mit und strahlt mit seinen Aktivitäten weit über die
lokalen Grenzen hinaus. Aufgabe des Theater Münsters ist es, nicht nur für die eigene
Einwohnerschaft, sondern auch für die Bewohner in der Region ein umfassendes Theater- und
Konzertangebot vorzuhalten. Durch ein hochwertiges Programm sollen die Wahrnehmung und
der Bekanntheitsgrad von Münster erhöht und das große Engagement in der Region sichtbar
werden.
Neben v.g. Oberzielen steht auch immer die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit des Theater
Münsters im Fokus. Konkret lassen sich aus den v.g. Oberzielen folgende Sachziele ableiten:
 Etablierung eines künstlerisch leistungsfähigen und anspruchsvollen Mehrspartenhauses
(Musiktheater, Sprechtheater, Tanztheater, Kinder- und Jugendtheater, Konzerte) für Münster
und die Region
 Akquise neuer Veranstaltungen zur Ergänzung und Ausweitung des Leistungsangebotes
 Erweiterung des Kunden- und Serviceangebotes zur Steigerung der Aufenthaltsqualität
Die Finanzziele des Theater Münsters leiten sich unmittelbar aus den oben aufgeführten Ober-
und Sachzielen ab:
 Erfüllung des Betriebszweckes auf der Basis der jeweiligen beschlossenen Wirtschaftspläne
unter Einhaltung der mit der Stadt Münster vereinbarten Finanzmittelbereitstellung
 Steigerung der Einnahmen/Umsatzerlöse
 Erhöhung des Kostendeckungsgrades
Finanzierung
Produktgruppe 0407 Theater Münster
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein x teilw
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein
Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung
ist
vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
x vollständig
freiwillig

Beratungsverlauf (4)

05.10.2021 Kulturausschuss
TOP 2.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2021 Hauptausschuss
TOP 12.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2021 Rat
TOP 12.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0675/2021
Typ
Vorlagen
Datum
03.09.2021
Erstellt
03.09.2021 12:20