V/0675/2021
Managementkontrakt mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Münster, inkl. 8. Finanzformel für die Spielzeiten 2022/2023 bis 2026/2027
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Beschlussvorlage
4881 Zeichen
V/0675/2021 V/0675/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Managementkontrakt mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Münster, inkl. 8. Finanzformel für die Spielzeiten 2022/2023 bis 2026/2027 Beratungsfolge 05.10.2021 Kulturausschuss Vorberatung 09.11.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 10.11.2021 Hauptausschuss Vorberatung 10.11.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Dem Abschluss des als Anlage 1 beigefügten Managementkontrakts als verlässliche Finanzbasis wird zugestimmt. 2. Die Laufzeit des Managementkontrakts beträgt fünf Jahre für die Spielzeiten 2022/2023 bis 2026/2027. 3. Für die nachfolgenden T arifsteigerungenim öffentlichen Dienst während der Laufzeit des neuen Managementkontrakts ist eine Anpassung von 1,5% auf den gesamten Personalaufwand im Zuschuss an das Theater Münster durch die Stadt Münster berücksichtigt. Etwaige darüber hinaus gehende T arifentwicklungenwerden dem Theater Münster in Form eines zusätzlichen Zuschusses erstattet, soweit diese nicht auf eine Ausweitung des Personaleinsatzes zurückzuführen sind. 4. Zum Ausgleich von Preissteigerungen des Anteils für Sachkosten im Gesamtzuschuss erhält das Theater Münster eine jährliche Zuschussanpassung in Höhe von 1,5 % dieses Kostenblocks. Der etwaig darüber hinaus gehende Ausgleich wird vom Theater Münster im Rahmen des Wirtschaftsplans selbst getragen. Theater Münster 23.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Boenigk T elefon:0251 5909121 BoenigkP@stadt- muenster.de - 3 - V/0675/2021 5. Der Zuschussbetrag an das Theater Münster wird wie folgt festgesetzt: Spielzeit Zuschuss 2022/2023 23.339.000,00 € 2023/2024 22.745.690,00 € 2024/2025 23.026.690,00 € 2025/2026 23.310.240,00 € 2026/2027 23.596.640,00 € 6. Für den Fall, dass sich die Finanzlage der Stadt Münster derart verschlechtert und eine Haushaltssicherung unmittelbar droht, ist ggf. mit der Stadt Münster über eine Anpassung des Managementkontrakts zu verhandeln. II. Finanzielle Auswirkungen: Auf den Haushalt der Stadt Münster hat der Managementkontrakt folgende finanziellen Auswirkungen: T eilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung Produktgruppe 0407 Theater Münster Zeile 15 Transferaufwendungen 2022 22.987.000 2023 23.141.200 2024 22.839.400 2025 23.121.200 2026 23.405.700 2027 23.697.300 Zeile 19 Finanzerträge 2023 871.750 Begründung: Der aktuelle Managementkontrakt zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Münster und der Stadt Münster hat eine Laufzeit bis zum 31.08.2022. Die Vertragsparteien haben sich in dem Kontrakt verpflichtet, die Verhandlungen über eine Fortschreibung dieser Vereinbarung u. a. wegen der personalrechtlichen Regelungen (Verfahren für die Nichtverlängerungsmitteilungen zur Beendigung von Arbeitsverträgen im Solo-Bereich § 61 NV-Bühne) spätestens ab dem 01.01.2021 zu beginnen und bis zum 15.05.2021 abzuschließen. Der neue Managementkontrakt umfasst die nunmehr 8. Finanzformel. Er kann erst jetzt vorgelegt werden, weil umfangreiche verwaltungsinterne Abstimmungen und Gespräche mit dem Land Nordrhein-Westfalen zur aktuellen Fördervereinbarung (Laufzeit bis 31.08.2023) notwendig waren. Begründung zu Punkt 3 und 4 Zu 3: Bisher ist planerisch von einer T arifsteigerung von 2,0% auf den gesamten Personalbedarf ausgegangen worden, die Veränderungsgröße wurde nunmehr insgesamt auf 1,5% geändert. Da dem Theater Münster weiterhin ein Ausgleich von Mehraufwendungen für überplanmäßige T arifentwicklungen gewährt wird, wird die Betriebsgrundlage des Theater Münster hierdurch nicht beeinträchtigt. - 3 - V/0675/2021 Zu 4: Planerisch ist, wie bisher, von einer Sachkostensteigerung von 1,5% ausgegangen worden. Allerdings werden nunmehr im Sachkostenblock keine Abschreibungen mehr berücksichtigt. Diese wurden auf dem Niveau der Planungen für die Spielzeit 2022/23 für die Laufzeit des Managementkontraktes als konstant angenommen und mit 880.000 € kalkulativ berücksichtigt. Diese beiden Änderungen führen zu einer leichten Absenkung des städtischen Zuschusses durch die Stadt Münster. Für die Spielzeit 2022/23 entspricht der Zuschuss der Fördervereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Münster. Da planerisch ein Überschuss von 871.750 € zu erwarten ist, wird im Managementkontrakt für die Spielzeit 2022/2023 eine entsprechende Ausschüttung an den Haushalt der Stadt Münster vereinbart. Mit diesem Managementkontrakt werden die inhaltlichen und qualitativen Zielerwartungen der Trägerin Stadt Münster und deren Beiträge zur Erreichung dieser Ziele beschrieben. Außerdem wird dem Theater Münster eine gesicherte, mehrjährige finanzielle Perspektive geboten. i. V. i. V. gez. gez. Christine Zeller Cornelia Wilkens Stadtkämmerin Stadträtin Anlagen Anlage A Anlage 1: Managementkontrakt
Anlage 1: Managementkontrakt
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Managementkontrakt Stadt Münster / eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Münster Stand: 09/2021
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Managementkontrakt
zwischen der
Stadt Münster
und ihrer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Theater Münster
für den Zeitraum vom
01.09.2022 bis 31.08.2027
Managementkontrakt Stadt Münster / eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Münster Stand: 09/2021
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1. Präambel
Mit den Vereinbarungen dieses Managementkontraktes wird fixiert, welche Zielerwartungen die
Stadt Münster an die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Theater Münster hat und wie beide Parteien
dazu beitragen können, diese Ziele zu erreichen.
Das Theater Münster wird der Informationskategorie A und in das Steuerungscluster I zugeordnet .
Demnach unterliegt das Theater Münster einer quartalsweisen Berichtspflicht und gilt als Zuschuss-
beteiligung mit mittelfristig festgelegtem Budget.
Die nachfolgenden Regelungen wurden unter Berücksichtigung der Beteiligungsgrundsätze und der
Rahmenrichtlinien für Beteiligungen der Stadt Münster, die im Public Corporate Governanve Kodex
zusammengefasst sind, erstellt.
2. Gültigkeit des Managementkontraktes
Dieser Managementkontrakt gilt für die Laufzeit von 5 Spielzeiten, also vom 01.09.2022 bis zum
31.08.2027. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Verhandlungen über ein e Fortschreibung
dieses Kontraktes u.a. wegen der personalrechtlichen Regelungen (Verfahren für die Nichtverlän-
gerungsmitteilungen zur Beendigung von Arbeitsverträgen im Solo-Bereich § 61 NV-Bühne) spätes-
tens ab dem 01.01.2026 zu beginnen und nach Möglichkeit bis zum 15.05.2026 abzuschließen.
3. Betriebszweck des Theaters Münster
Als Betriebszweck ist in der Betriebssatzung ausgeführt (Stand: 02.07.2008):
„Zweck und Gegenstand der Einrichtung einschließlich etwaiger Hilfs - und Nebenbetriebe ist di e
Förderung des kulturellen Lebens durch den Betrieb der Städtische n Bühnen Münster. Das Sinfo-
nieorchester Münster ist Bestandteil des Betriebes. Die Einrichtung kann zur Erfüllung des Betriebs-
zwecks sowohl eigene Leistungen erstellen, als auch die Bestrebun gen und Aktivitäten Dritter un-
terstützen. Der Betriebszweck ist im Rahmen der gesamtstädtischen Zielsetzung der Stadt Münster,
individueller Zielvereinbarungen sowie unter Beachtung einer wirtschaftlichen Leistungserbringung
zu erfüllen.“
„Die Einrichtung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Ab-
schnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Einrichtung dürfen nur f ür die satzungsmäßi-
gen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Einrich-
tung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung
oder Aufhebung der Einrichtung oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks hat die Stadt Münster ihr
Vermögen, soweit es den Wert der Sach- und Kapitaleinlagen übersteigt, ausschließlich für die För-
derung der Kunst und Kultur zu verwenden.“
Das Theater Münster hat kein eigenes Grundeigentum, sondern nutzt Grund und Boden sowie Ge-
bäude im Rahmen eines Mietvertrages mit der Stadt Münster.
Managementkontrakt Stadt Münster / eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Münster Stand: 09/2021
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4. Zielbestimmungen des Theaters Münster
Ausgehend vom Gesellschaftszweck sowie allgemeingültiger betriebswirtschaftlicher Grundsätze
werden nachfolgende Ziele definiert:
4.1. Oberziele
Als Oberzentrum nimmt Münster in kultureller Hinsicht eine wichtige Rolle für die Städte und Ge-
meinden im Umland ein. Das Theater Münster prägt mit seinem Theater- und Konzertangebot das
kulturelle Niveau Münsters wesentlich mit und strahl t mit seinen Aktivitäten weit über die lokalen
Grenzen hinaus. Aufgabe de s Theater Münsters ist es, nicht nur für die eigene Einwohnerschaft,
sondern auch für die Bewohner innen und Bewohner in der Region ein umfassendes Theater - und
Konzertangebot vorzuhalten. Durch ein hochwertiges Programm sollen die Wahrnehmung und der
Bekanntheitsgrad von Münster erhöht und das große Engagement in der Region sichtbar werden.
Die Gemeindeordnung sowie ggf. weitere Rechtsgrundlagen verpflichten das Theater Münster dar-
über hinaus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Dieser ist Basis und Voraussetzung für eine lang-
fristig gesicherte und optimale Aufgabenerfüllung.
4.2. Teilziele
4.2.1 Sachziele
Die Sachziele gliedern sich im Einzelnen in folgende konkrete Handlungsfelder:
Etablierung eines künstlerisch leistungsfähigen und anspruchsvollen Hauses mit den Spar-
ten:
- Musiktheater
- Sprechtheater
- Tanztheater
- Kinder- und Jugendtheater
- Konzerte
Etablierung neuer Veranstaltungsformate und Spielorte zur Ergänzung und Ausweitung des
Leistungsangebotes
Stärkung der Zusammenarbeit mit anderen Kulturinstitutionen wie z.B. der Westfälischen
Schule für Musik, der Musikhochschule und der freien Szene in der Stadt
Erweiterung des Kunden- und Serviceangebotes zur Steigerung der Aufenthaltsqualität
4.2.2 Finanzziele
Die Finanz- und Wirtschaftlichkeitsziele des Theaters Münsters leiten sich unmittelbar aus den oben
aufgeführten Ober- und Sachzielen ab:
Erfüllung des Betriebszweckes auf der Basis der jeweiligen beschlossenen Wirtschaftspläne
unter Einhaltung der mit der Stadt Münster vereinbarten Finanzmittelbereitstellung
Steigerung der Einnahmen und Umsatzerlöse
Optimierung des Kostendeckungsgrades
Für die Spielzeit 2022/2023 wird eine Ausschüttung in Höhe von 871.750,00 € vorgegeben.
Managementkontrakt Stadt Münster / eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Münster Stand: 09/2021
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4.2.3 Finanzmittelbereitstellung der Stadt Münster an das Theater Münster
Innerhalb der Laufzeit dieses Managementkontraktes wird für die Spielzeiten 2022/2023 bis
2026/2027 die Höhe des städtischen Zuschussbetrages wie folgt festgesetzt:
Spielzeit Zuschuss
2022/2023 23.339.000,00 €
2023/2024 22.745.690,00 €
2024/2025 23.026.690,00 €
2025/2026 23.310.240,00 €
2026/2027 23.596.640,00 €
Für einen wirtschaftlichen Einsatz der finanziellen Ressourcen gelten die folgenden Leitlinien:
Der Wirtschaftsplan wird jährlich durch den Rat beschlossen.
Ein dem Theater Münster zuerkanntes Zuschussbudget wird vom Theater Münster eigenver-
antwortlich und eigenständig ausdifferenziert und verwendet.
Auf der Grundlage dieses Managementkontraktes ist vom Theater Münster rechtzeitig der
Spiel- und Konzertplan der jeweiligen Spielzeit vorzulegen.
Anpassungen innerhalb des Wirtschaftsplans , die im laufenden Wirtschaftsjahr notwendig
sind, können eigenverantwortlich durch das Theater Münster vorgenommen werden. Bei we-
sentlichen Änderungen ist ein geänderter Wirtschaftsplan vorzulegen.
Die Leistungsverrechnungen sind mit den städtischen Ämtern/Einrichtungen berechnet und
festgesetzt worden. Das Theater Münster erhält jährlich eine genaue Abrechnung der er-
brachten Leistungen und erstatt et auf dieser Grundlage den berechneten Aufwand an die
Ämter/Einrichtungen der Stadt Münster.
Soweit Teile des städtischen Zuschusses aufgrund ungeplanter Vorkommnisse ni cht durch
das Theater Münster verbraucht wurden, können diese durch den städtischen Haushalt zu-
rückgefordert werden. Dies betrifft insbesondere Überschüsse, die aufgrund von externen
Transferleistungen entstehen.
In der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Jahresüberschüsse die bei einem plan-
mäßigen Betrieb des Theaters Münster am Ende einer Spielzeit verbleiben, werden für die
Folgejahre in eine Gewinnrücklage des Theaters Münster eingestellt. In dieser Gewinnrück-
lage sollen Beträge aus Bewirtschaftun gsverbesserungen angesammelt werden, die sich
durch Einsparungen bei den Sachkosten oder durch Mehreinnahmen bei den Eintrittsgeldern
oder sonstigen Zuschüssen und Zuweisungen ergeben (eigene Managementleistungen). Die
Verwendung dieser Gewinnrücklage kann durch das Theater Münster in eigener Verantwor-
tung bestimmt werden, soweit die pekuniäre Deckung der Rücklage durch liquide Mittel ge-
geben ist.
Regelungen zum Defizitausgleich
a. Für den Ausgleich zukünftiger Tarifsteigerungen, die während der Laufzeit des Manage-
mentkontrakts beschlossen werden, erfolgt die vollständige Übernahme der tarifbeding-
ten Mehraufwendungen durch die Stadt Münster. Kalkuliert sind die folgenden Personal-
aufwendungen:
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Spielzeit Personalaufwand
2022/2023 21.808.700,00 €
2023/2024 22.135.800,00 €
2024/2025 22.467.800,00 €
2025/2026 22.804.800,00 €
2026/2027 23.146.900,00 €
Die diese kalkulierten Personalaufwendungen übersteigenden Beträge werden als zu-
sätzlicher Zuschuss von der Stadt Münster an das Theater Münster gezahlt. Der Perso-
nalaufwand wurde auf der Basis des Personaleinsatzes kalkuliert, der der aktuellen Wirt-
schaftsplanung zugrunde liegt. Der Ausgleich der Personalkosten erfolgt durch Subtrak-
tion des Ist-Aufwandes mit dem für das jeweilige Wirtschaftsjahr kalkulierten Personal-
aufwand (s. Tabelle oben). Dabei wird eine Erhöhung des Personaleinsatzes nicht durch
die Stadt Münster, sondern durch das Theater Münster getragen.
b. Weitere Personalkostendefizite (z.B. Krankheitsetat usw.) sind innerhalb der Spielzeit im
Rahmen des Wirtschaftsplans auszugleichen bzw. aus der Gewinnrücklage zu decken.
c. Für alle sonstigen Defizite, die erst nach Aufstellung des Wirtschaftsplans oder im Laufe
einer Spielzeit bekannt werden, ist zwischen dem Finanzdezernat, dem Theater Münster
und dem Fachdezernat unter Berücksichtigung der vorhandenen Rücklage eine Lösung
herbeizuführen und den zuständigen Ratsgremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die tatsächlichen Einnahmen der Betriebskostenzu-
weisungen des Landes um mehr als 10 % geringer ausfallen als im Wirtschaftsplan ver-
anschlagt oder die Finanzlage der Stadt Münster sich derart verschlechtert, dass eine
Haushaltssicherung unmittelbar droht.
4.2.4 Kenngrößen der Zielerreichung
Als Bewertungsmaßstab für das Erreichen der Finanzziele gilt die Erreichung der in den jährlichen
Wirtschaftsplänen festgelegten monetären Zielgrößen unter der Voraussetzung, dass die unter 4.2.3
genannten Zahlungen durch die Stadt Münster und die ggfls. zur Abdeckung der zusätzlichen finan-
ziellen Kapitalbedarfe erfolgen.
Als nichtmonetäre Zielgrößen für das Erreichen der Sachziele werden festgelegt:
Erhalt aller 5 Sparten
Steigerung des Besucheraufkommens
Entwicklung neuer Veranstaltungsformate und -angebote
Dabei erfolgt die Bereitstellung von städtischen Grundstücken und Gebäuden durch die Stadt Müns-
ter an das Theater Münster weiterhin unentgeltlich. Einzelheiten über das gebäudewirtschaftliche
Verhältnis zwischen dem Amt für Immobilienmanagement und dem Theater Münster werden in einer
Vereinbarung zwischen den beiden Ämtern geregelt.
Die Erfüllung des Kontraktes steht unter dem Vorbehalt, dass sich die finanziellen Rahmenbedin-
gungen der Stadt Münster nicht gravierend verschlechtern und insbesondere keine Haushaltssiche-
rung droht. Sollten sich die finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt Münster gravierend verän-
dern, ist über eine Anpassung des Managementkontraktes zu verhandeln.
Das Theater Münster wird während der Laufzeit des Managementkontraktes unter Berücksichtigung
des Besucherverhaltens und der Erfahrungen der vergangenen Einzelpreiserhöhung eine Anpas-
sung der Einzelpreise vornehmen.
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5. Sonstige Vereinbarungen
Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrundsätze und die Rahmenrichtlinie für Betei-
ligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex) in ihrer jeweils gültigen Fas-
sung.
Das Theater Münster unterliegt einer vierteljährlichen Berichtspflicht. Die Quartalsberichte sind
im, von der Stadt Münster vorgegebenen Format, rechtzeitig nach Anforderung zu übermitteln.
Münster, den August 2021
Für das Theater Münster Für die Stadt Münster
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Rita Feldmann Dr. Ulrich Peters Cornelia Wilkens Christine Zeller
Verwaltungsdirektorin Generalintendant Stadträtin Stadtkämmerin
Anlage A
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Anlage A zur V/0675/2021 Kurzüberblick Der aktuelle Managementkontrakt zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Münster und der Stadt Münster hat eine Laufzeit bis zum 31.08.2022. Die Vertragsparteien haben sich in dem Kontrakt verpflichtet, die Verhandlungen über eine Fortschreibung dieser Vereinbarung u.a. wegen der personalrechtlichen Regelungen (Verfahren für die Nichtverlängerungsmitteilungen zur Beendigung von Arbeitsverträgen im Solo-Bereich § 61 NV- Bühne) spätestens ab dem 01.01.2021 zu beginnen und bis zum 15.05.2021 abzuschließen. Mit dem Managementkontrakt sind die inhaltlichen und qualitativen Zielerwartungen der Trägerin Stadt Münster und deren Beiträge zur Erreichung dieser Ziele beschrieben worden. Außerdem wird dem Theater Münster eine gesicherte, mehrjährige finanzielle Perspektive geboten. Die genannten Zuschüsse werden in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Münster entsprechend berücksichtigt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Als Oberzentrum nimmt Münster in kultureller Hinsicht eine wichtige Rolle für die Städte und Gemeinden im Umland ein. Das Theater Münster prägt mit seinem Theater- und Konzertangebot das kulturelle Niveau Münsters wesentlich mit und strahlt mit seinen Aktivitäten weit über die lokalen Grenzen hinaus. Aufgabe des Theater Münsters ist es, nicht nur für die eigene Einwohnerschaft, sondern auch für die Bewohner in der Region ein umfassendes Theater- und Konzertangebot vorzuhalten. Durch ein hochwertiges Programm sollen die Wahrnehmung und der Bekanntheitsgrad von Münster erhöht und das große Engagement in der Region sichtbar werden. Neben v.g. Oberzielen steht auch immer die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit des Theater Münsters im Fokus. Konkret lassen sich aus den v.g. Oberzielen folgende Sachziele ableiten: Etablierung eines künstlerisch leistungsfähigen und anspruchsvollen Mehrspartenhauses (Musiktheater, Sprechtheater, Tanztheater, Kinder- und Jugendtheater, Konzerte) für Münster und die Region Akquise neuer Veranstaltungen zur Ergänzung und Ausweitung des Leistungsangebotes Erweiterung des Kunden- und Serviceangebotes zur Steigerung der Aufenthaltsqualität Die Finanzziele des Theater Münsters leiten sich unmittelbar aus den oben aufgeführten Ober- und Sachzielen ab: Erfüllung des Betriebszweckes auf der Basis der jeweiligen beschlossenen Wirtschaftspläne unter Einhaltung der mit der Stadt Münster vereinbarten Finanzmittelbereitstellung Steigerung der Einnahmen/Umsatzerlöse Erhöhung des Kostendeckungsgrades Finanzierung Produktgruppe 0407 Theater Münster Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein x teilw Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0675/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.09.2021
- Erstellt
- 03.09.2021 12:20