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1. Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Zulassen allgemeiner Ausnahmen vom Verbot des § 9 Abs. 1 und des § 10 Abs. 1 und 2 des Landesimmissionsschutzgesetzes -LImSchG – Ausnahmen Landesimmissionsschutzgesetz –

Verwaltungsvorlage 687/11/2020-2025 1. Erg. vom 02.05.2024

Stand: Am 02.05.2024 im Gemeinderat beraten. Ergebnis: Abstimmungsergebnis:25 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en).

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 02.05.2024 zuletzt

    Gemeinderat

    TOP 12.. Ergebnis: Abstimmungsergebnis:25 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

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